Das Versicherungs-Startup Coya will seine Versicherungen ab sofort über Vergleichsportale zugänglich machen.

 

Das Unternehmen hatte im vergangenen Jahr viel in seine Infrastruktur, IT und Prozessoptimierung investiert. Nun öffnet das ambitionierte Insurtech seine Plattform für digitale Versicherungsvermittler.

Das Insurtech kündigt an, seine Versicherungsplattform fortan über eine offene API (Programmierschnittstelle) für Partner zu öffnen. “Der Schritt, Versicherungsvermittler einzubinden, ist Teil unserer langfristigen Unternehmensstrategie, um Kund*innen Versicherungslösungen über alle gewohnten Wege anzubieten und den Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten, erklärt CEO Andrew Shaw. Durch den Vertrieb über Vergleichsportale verspricht sich das Unternehmen, auch den Kund*innen ein digitales Erlebnis bieten zu können, die zum Abschluss einer Versicherung Wert auf Vergleichsmöglichkeiten und die Meinung eines unabhängigen Maklers legen. Indem sie ihre zuletzt mehrfach ausgezeichneten Produkte auf Portalen mit unabhängigen Preis-Leistungs-Vergleichen listen, schaffen die Berliner eine zusätzliche Transparenz, auch in Sachen Preisgestaltung. Coya bietet sowohl Hausrat- und Haftpflichtversicherungen mit unterschiedlichen Bausteinen (“Toppings”) als auch Fahrrad- und E-Bike-Diebstahlversicherungen an. Das neueste Produkt ist eine Hundehaftpflichtversicherung mit Schutz für alle Hunderassen.

Coya befindet sich in Besitz einer Lizenz als Versicherungsunternehmen, ausgegeben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), womit Coya als eines der wenigen Startups eigene Versicherungen anbieten und seine Mission verfolgen kann, die Zukunft der Versicherung zu gestalten. Nach der Gründung des Unternehmens stand zunächst der Aufbau einer digitalen Infrastruktur im Fokus. Dabei war es den Berlinern besonders wichtig, den Versicherungskauf über Coyas Onlineangebot für die Kund*innen so unkompliziert und verständlich wie möglich zu gestalten und eine moderne User Experience zu bieten. Neben einem ansprechenden Design ist maßgeblich, dass der komplette Service des digitalen Versicherers auch in englischer Sprache zur Verfügung steht ist. Einmal abgeschlossen haben alle Kund*innen Zugriff auf ihren digitalen Versicherungsordner, das sogenannte Dashboard, aus dem heraus Kund*innen ihre Verträge einfach verwalten und Schäden mit ein paar Klicks melden können. Die neuen Kund*innen profitieren wie im Direktvertrieb von flexiblen, papierlosen Versicherungen. Das Alleinstellungsmerkmal der herausragenden User Experience bleibt damit zentrale Motivation des Berliner Insurtech.

Das Team um Gründer Andrew Shaw will den neuen Vertriebskanal zunächst über einige ausgewählte Partner bedienen, das Vertriebs-Netzwerk soll jedoch schnell und sukzessive ausgebaut werden. Mit seinem zusätzlichen Vertriebsansatz möchte Coya zeigen, dass moderne Startups mit cloudbasierter, eventgetriebener IT Infrastruktur sehr wohl zu traditionellen Vertriebskanälen passen – sehr gut sogar: Die etablierte Systemlandschaft des modernen Berliner Unternehmens ermöglicht eine schnelle Anbindung digitaler Partner aus allen Bereichen.

Wie und mit wem das Versicherungs-Startup demnächst zusammenarbeitet, bleibt mit Spannung abzuwarten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Coya AG, Ohlauer Str. 43, D-10999 Berlin, Tel: +49 (0) 30 588 49400, www.coya.com

Die Versicherungsmakler-Genossenschaft VEMA eG hat in den vergangenen Monaten gezeigt, dass auch außergewöhnliche wirtschaftliche Herausforderungen, wie wir sie aktuell erleben, durch innovatives Krisenmanagement erfolgreich bewältigt werden können.

 

Trotz des kurzfristigen Umzugs von über 95 % der Belegschaft ins Homeoffice liefen sowohl Tagesgeschäft als auch Partner-Service weiterhin so reibungslos, dass zumeist keinerlei Unterschiede bemerkbar waren. Während dieser Zeit konnte überdies – von Corona unbeeinflusst – das 3500. Unternehmen in die Reihen der VEMA-Partnerunternehmen aufgenommen werden.

Damit stieg die Anzahl der Personen, denen das VEMAextranet mit all seinen Produkt- und Techniklösungen für die tägliche Arbeit zur Verfügung steht, auf 23 000 an. Die im VEMAextranet bereitgestellten Tools decken alle relevanten Bereiche ab und erleichtern den Arbeitsalltag jedes mittelständischen Versicherungsmaklers enorm. Die eigenen Deckungskonzepte im gewerblichen und privaten Kompositbereich minimieren außerdem die Haftungsrisiken der VEMA-Makler. Weiteres Aufwertungspotenzial kann mit der Unternehmensoptimierung der VEMA in den internen Abläufen eines Maklerbüros erreicht werden. In diesem, wie auch im vielseitigen Bereich des Marketings, steht die VEMA ihren Partnern und Genossen mit praktischen Lösungen zur Seite.

Einen weiteren wichtigen Vorteil bietet die Akademie der VEMA in Karlsruhe. Sie hat sich mit ihren umfangreichen Schulungsangeboten zu einem der beliebtesten Fortbildungsanbieter für Versicherungsmakler entwickelt. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 138 000 Teilnahmen erreicht. Zudem wird das Dienstleistungsangebot der VEMA mit dem Start des VEMA-Backoffice am 1. Juli dieses Jahres erweitert und damit erneut an Popularität dazugewinnen. Der Callcenter-Dienst, der VEMA-Partnern exklusiv zur Verfügung steht, wird dazu dienen, Aktionen im Maklerbestand abzuwickeln und den Maklern Arbeit abzunehmen und zu erleichtern.

Seit ihrer Gründung 1997 hat sich die VEMA eG zu einem der führenden Maklerdienstleister in Deutschland entwickelt. Die enorme Anzahl an positiven Bewertungen in der jährlichen Zufriedenheitsumfrage bei den angeschlossenen Maklerkolleginnen und -kollegen sowie die regelmäßig in externen Studien gewonnenen Auszeichnungen zeugen von der hohen Qualität, welche die Genossenschaft in allen Bereichen an den Tag legt.

Das Ziel der VEMA eG bleibt weiterhin, Mehrwerte für Makler zu schaffen. Von Maklern – für Makler.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Nutzeranzahl wächst: Über 5.000 Nutzer

 

Der Arbeitsalltag von uns allen hat sich während der Corona-Pandemie verändert. Was online alles möglich ist, haben die vergangenen Monate gezeigt. meinMVP unterstützt die Nutzer mit neuen Funktionen der Videotelefonie und des Datenimports per Liste dabei, so dass noch mehr Maklertätigkeiten über meinMVP erledigt werden können.

Listen mit Kunden- und Vertragsdaten bequem in meinMVP importieren

Nutzer von meinMVP können ab sofort ihre Listen mit Kunden- und Vertragsdaten aus bestehenden Systemen in meinMVP einspielen. Auch für einen regelmäßigen Datenimport, beispielsweise aus Excel-Tabellen, eignet sich diese Funktion. Das Beste: Während des Importprozesses werden die Nutzer von meinMVP unterstützt, indem das System ihnen passende Zuordnungen automatisch vorschlägt und sich ihre Wahl für den nächsten Import merkt. Wie der Listenimport funktioniert, erfahren Sie auf der meinMVP Website.

Kundenberatung per Videotelefonie

In den vergangenen Monaten hat sich die Möglichkeit der Videotelefonie – vor allem aufgrund verstärkter Arbeit im Homeoffice – bewährt. Wenn man meinMVP-Nutzer ist und Kunden nicht vor Ort beraten kann, springt die neue Funktion der Videotelefonie ein und macht ein virtuelles Beratungsgespräch ganz einfach möglich. Dabei ist es nicht wichtig, welchen Anbieter die Nutzer von meinMVP für die Videotelefonie nehmen möchten: Ob Skype, GoToMeeting oder blizz. In meinMVP kann jeder Nutzer flexibel einen beliebigen Videotelefonie-Link hinterlegen und direkt mit Kunden ein persönliches Online-Beratungsgespräch starten. Wie das genau funktioniert, erläutern wir in einem Video.

5.000 Nutzer! meinMVP sagt DANKE

meinMVP hat die Marke von 5.000 registrierten Nutzern nach nur 1,5 Jahren geknackt. Dafür bedanken wir uns bei allen Nutzern sehr herzlich!

Über meinMVP

Hinter meinMVP verbirgt sich ein kostenloses und webbasiertes Maklerverwaltungsprogramm, das wesentliche Abläufe im Maklerbüro vernetzt und das effiziente Management der Kundenbeziehungen, Kundenverwaltung und Kommunikation sicherstellt. So können Makler umfassend digital begleitet und unterstützt werden, damit sie mehr Zeit für die eigentliche Aufgabe haben – den direkten Kundenkontakt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.meinmvp.de

 

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digital broking GmbH, Constantinstraße 90, 30177 Hannover, Tel: 0800 6346687, www.digital-broking.de, www.meinmvp.de


Matthias Gruhn leitet seit dem 1. Juli 2020 die Vertriebsdirektion Nordrhein-Westfalen des Partnervertriebs der WWK Versicherungen.

 

Er verantwortet damit den Ausbau und die Pflege der vertrieblichen Geschäftsbeziehungen der WWK vor Ort und berichtet direkt an Mark Mauermann, den Organisationsdirektor für die Vertriebsdirektionen der WWK in Deutschland.

Der 52 Jahre alte Matthias Gruhn blickt auf eine über 30-jährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft zurück, zuletzt als Vertriebsdirektor bei der Nürnberger Lebensversicherung.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Der FONDSPiLOT ist ein digitales Beratungstool, das den Vermittler unterstützt: mit der Ermittlung eines individuellen Anlegerprofils und eines dazu passenden Portfolios

 

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat Anfang des Jahres eine innovative digitale Beratungslösung für die Vermittlung ihrer fondsgebundenen Altersvorsorgelösungen im Markt positioniert: den Stuttgarter FONDSPiLOT. Dieses Robo-Advice-Angebot unterstützt Vermittler bei der bedarfsgerechten Beratung zu reinen Fondspolicen und Hybridprodukten der Stuttgarter. Bisher war der FONDSPiLOT für die FlexRente-Tarife der Stuttgarter nutzbar. Jetzt erweitert der Versicherer sein Angebot: Ab dem 1. Juli 2020 können Vermittler und Kunden den FONDSPiLOT zusätzlich auch in der Stuttgarter BasisRente nutzen. So können sie ein steuerlich gefördertes Produkt mit einer attraktiven Anlage kombinieren. „Wir haben den FONDSPiLOT für die BasisRente weiterentwickelt, um Vermittlern die Möglichkeit zu geben noch besser auf den Bedarf ihrer Kunden eingehen zu können“, betont Jens Göhner, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Vorsorge und Investment.

Über den Stuttgarter FONDSPiLOT

Der Vermittler kann erstens das digitale Beratungstool des FONDSPiLOT für die systemgesteuerte Ermittlung eines Anlegerprofils seines Kunden nutzen. Im Zuge dessen erhält der Vermittler einen Vorschlag für ein passendes gemanagtes Portfolio. Zweitens steuert der FONDSPiLOT das gewählte Portfolio automatisch mit SAM, dem Stuttgarter Automatischen Management: ein einzigartiger Algorithmus, den Die Stuttgarter speziell für den langfristigen Anlagehorizont einer Altersvorsorge entwickelt hat. Der FONDSPiLOT erleichtert die Beratung und gibt zusätzliche Sicherheit. Mit der automatisierten Beratungslösung FONDSPiLOT bringt Die Stuttgarter ein eigenes Robo-Advice-Angebot auf den Markt. Es richtet sich einerseits an Vermittler, die bereits fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte beraten und ihre Aufwände reduzieren wollen. Andererseits spricht der Versicherer auch Vermittler an, die bisher wenig Berührung mit Fondspolicen haben.

Hintergrund: Stärkung fondsgebundener Altersvorsorgelösungen

In der anhaltenden Niedrigzinsphase verlieren Klassiktarife der privaten Lebens- und Rentenversicherung mehr und mehr an Bedeutung. Ihre Rendite hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Fondsgebundene Lösungen können auf lange Sicht eine attraktive Rendite erwirtschaften. Sie sind damit interessant für den Aufbau einer auskömmlichen privaten Altersvorsorge. Doch die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen im Zuge der Vertriebsrichtlinie IDD (= Insurance Distribution Directive) machen die Beratung fondsgebundener Produkte noch anspruchsvoller. Der Vermittler muss für seine Kunden ein individuelles Anlegerprofil ermitteln. Dafür muss er Risikobereitschaft, finanzielle Verhältnisse, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Anlageziele abfragen – und ein dazu passendes Fondsportfolio zusammenstellen. Nach Vertragsabschluss muss der Vermittler die Fonds regelmäßig überwachen und gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit anpassen. Diese Beratungsleistung ist sehr komplex und zeitintensiv. „Wir haben den FONDSPiLOT entwickelt, um Vermittler bei der Beratung und der Betreuung fondsgebundener Altersvorsorge zu unterstützen“, betont Jens Göhner.

Automatische Ermittlung eines Anlegerprofils und Vorschlag eines gemanagten Portfolios

Das Beratungstool des FONDSPiLOT führt Vermittler und Kunden über eine anwenderfreundliche Oberfläche durch 10 Fragen. Auf Basis der Antworten ermittelt der FONDSPiLOT ganz automatisch das Anlegerprofil. Diesem ordnet er ebenso automatisch ein passendes gemanagtes Portfolio zu. Es stehen fünf verschiedene Portfolios mit unterschiedlichen Chance-Risiko-Profilen zur Verfügung. Jedes davon besteht aus bis zu 13 verschiedenen, vor allem kostengünstigen Indexfonds (Exchange-Traded-Funds = ETF). Die Portfolios berücksichtigen viele verschiedene Anlageklassen weltweit.

Dokumentation der Beratungsergebnisse

Nutzt der Vermittler das Beratungstool des FONDSPiLOT, kann er damit seine Beratung dokumentieren. Diese Dokumentation der Ergebnisse erfolgt in der „Anlage zur Beratungsdokumentation“ innerhalb des Beratungstools. Bevorzugt der Berater zur Ermittlung des Anlegerprofils eine eigene Lösung, kann er das gewünschte gemanagte Portfolio auch direkt anwählen.

Einzigartig: Automatische Anpassung des Portfolios optimiert für langfristige Altersvorsorge

Der FONDSPiLOT-Algorithmus Stuttgarter Automatisches Management (SAM) managt das Portfolio während der gesamten Vertragslaufzeit professionell: Er überprüft es regelmäßig und passt die Zusammensetzung bei sich verändernden Märkten automatisch an das Risikoprofil des Kunden an – und das kostenfrei. Das entlastet den Vermittler von dieser Aufgabe. Jens Göhner betont: „Unser SAM-Algorithmus berücksichtigt speziell den langfristigen Anlagehorizont einer Altersvorsorge. Das unterscheidet den FONDSPiLOT von vielen anderen Robo-Advice-Angeboten im Markt, die nur für kurzfristige Geldanlageprodukte entwickelt wurden.“

Einzigartig: Transparenz durch tagesaktuelle Darstellung der Portfolios

Die Stuttgarter bietet Vermittlern und Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit Transparenz mit einer tagesaktuellen Darstellung der Portfolios auf der Stuttgarter Homepage www.stuttgarter.de und in der Beratungssoftware Stuttgarter BeratungsNavigator Online.

Moderne Beratung, unterstützt durch leistungsfähige Zukunftstechnologie

Mit dem FONDSPiLOT zeigt der Vermittler, dass er modern und zeitgemäß mit Unterstützung zukunftsorientierter Technologie beraten kann. Zeitgleich festigt er mit seiner persönlichen Beratung langfristig das Vertrauen seiner Kunden. Jens Göhner ist überzeugt: „Mit dem FONDSPiLOT ist die Beratung für Vermittler einfach, schnell und noch sicherer.“ Der Vermittler kann sich darauf konzentrieren, die Lebenssituation seines Kunden als Ganzes im Blick zu behalten. Der FONDSPiLOT ist unter fondspilot.stuttgarter.de nutzbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Auf Initiative des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wurde gemeinsam mit der beim AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“(https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/pools-fuer-makler-2/ )und mit fachlicher Unterstützung weiterer Partner der Branche – auch von Versicherern, u.a. der Allianz – eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung erarbeitet.

 

Seit 25.5.2018 ist die DSGVO anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzinformation und der Einwilligung. Mit der Datenschutzinformation werden die Informationspflichten gegenüber den Kunden dahingehend erfüllt, wie mit deren Daten umgegangen wird.

Ziel dieser Initiative zu einem Branchenstandard ist es, den MaklerInnen und den Unternehmen eine breit am Markt akzeptierte und abgestimmte Vorlage zu bieten und einen Marktstandard zu setzen. Diese Vorlage ist nun HIER kostenfrei abrufbar.

„Ein solch komplexes Thema wie der Datenschutz bedarf einer Gemeinschaft zur Lösung. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, auf so breiter Basis dieses Ergebnis für die Branche zu erzielen!“ kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Friedel Rohde, Projektkoordinator beim Arbeitskreis Beratungsprozesse, dessen Mitglieder bei der Erstellung der EWE mitgearbeitet haben, kommentiert das Ergebnis: „Für uns als Arbeitskreis Beratungsprozesse, https://www.beratungsprozesse.de/ , hat die Unterstützung von Maklern mit praxistauglichen Arbeitsmaterialien oberste Priorität. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben, beim komplexen Thema Datenschutz einen Branchenstandard zu initiieren. Im nächsten Schritt sollte eine modulare Lösung entstehen, mit der Makler den Umfang der EWE je nach Beratungssituation und Branche einschränken können. Unsere Praktiker arbeiten gern daran mit.“

Guido Wehmeyer, Syndikusanwalt bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, äußert: „Wir unterstützen diese Brancheninitiative. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und Verständlichkeit für unsere Kunden und die ungebundenen Vermittler. Aus einer einheitlichen Erklärung kann ein Versicherer zudem deutliche Prozessvereinfachung ableiten. Anstelle individueller und damit fehleranfälliger Formulierungen kann der ungebundene Vermittler nun auf ein einheitliches Wording unter Berücksichtigung der Musterformulierungen des GDV zurückgreifen.“

Zusätzlich zum Branchenstandard Einwilligungserklärung wird den MaklerInnen auch ein Muster einer Datenschutzinformation nach Paragraf 13 DSGVO zur Verfügung gestellt. Dieses Muster ist HIER kostenfrei abrufbar. Mit der Einwilligungserklärung wird für bestimmte Verarbeitungsvorgänge bzw. bestimmte Kategorien von Daten – wie Gesundheitsdaten –, die ausdrückliche Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung der Daten eingeholt. Diese Datenschutzinformationen sind allen Personen auszuhändigen, die von einer Datenverarbeitung betroffen sind, also insbesondere Versicherungsnehmer, aber z.B. auch versicherte Personen und ggf. abweichende Beitragszahler. Da jeder Maklerbetrieb anders organisiert ist, ist es nicht möglich ein verbindliches Muster zu schaffen, das die tatsächlichen Gegebenheiten eines jeden Maklerbetriebs genau abbildet. Daher liegt es vor allem hier an den Anwendern, die Orientierungshilfe mit den Gegebenheiten in ihrem Maklerbetrieb abzugleichen.

Die erarbeiteten Dokumente werden von allen Beteiligten gemeinsam fortlaufend weiterentwickelt. Konstruktive Kritik ist für die beabsichtigte Weiterentwicklung jederzeit willkommen.

LINK zum kostenfreien Muster der Einwilligungserklärung

LINK zum kostenfreien Muster der Datenschutzinformation

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Anfang Juni dieses Jahres hat die VEMA eG den knapp 23 000 Mitarbeitern ihrer Partner- und Genossenschaftsbetriebe die Frage nach den bevorzugten Anbietern in den Bereichen Berufsunfähigkeits- (BU) sowie Risikolebensversicherung (RLV) gestellt.

 

Im Rahmen dieser beiden Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Produktgruppen zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchten die VEMA sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren und das Ergebnis neutral ausfällt. Zu bewerten galt es – wie immer – die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und die des Services.

In die Top Drei im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wurden gewählt:

Platz: Alte Leipziger

Platz: Swiss Life

Platz: Allianz

Die Alte Leipziger dominierte dabei mit 23,5 Prozent bei den Nennungen (Mittelwert der Teilbereiche Produkt-, Antragsbearbeitungs- und Servicequalität von 1,63), gefolgt von Swiss Life auf dem zweiten Platz mit 10,03 Prozent (Mittelwert der oben genannten Teilbereiche: 1,8) und der Allianz mit 9,55 Prozent (Mittelwert der Teilbereiche: 1,72). Zu dieser Umfrage gab es insgesamt 1655 Nennungen.

Die Top Drei bei der Risikolebensversicherung bildeten:

Platz: Allianz

Platz: Dialog

Platz: Hannoversche

Die ersten beiden Plätze in dieser Produktgattung lagen dicht beieinander: Die Allianz kam auf 16,64 Prozent der Nennungen und erzielte in den Teilbereichen einen Mittelwert von 1,69 Prozent; Dialog konnte 16,44 Prozent der Nennungen sowie den Mittelwert von 1,74 verzeichnen. Auf dem dritten Platz der Nennungen landete die Hannoversche mit 14,22 Prozent und einem Mittelwert von 1,8. Zu dieser Umfrage gab es insgesamt 1484 Nennungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Oliver Lang, welcher kürzlich seinen Rücktritt aus dem Vorstand des Maklerpools Jung, DMS & Cie. bekannt gab, ergänzt als neuer CIO die Geschäftsführung des Lübecker Infrastrukturdienstleisters blau direkt.

 

Ab dem 01.07.2020 beruft blau direkt Herrn Oliver Lang als Geschäftsführer CIO. Dieser ergänzt nunmehr das Trio um Kerstin Möller-Schulz – CFO, Lars Drückhammer – CEO und Oliver Pradetto – COO.

Nach fast drei Jahren im Vorstand der Jung, DMS & Cie AG, verschlägt es Oliver Lang nun gen Norden. Sein Geschäftsbereich bleibt jedoch der gleiche. Künftig wird Lang den Bereich Investment und Investmentvertrieb bei blau direkt aufbauen und erschließt somit ein komplett neues Feld beim Lübecker Technologiemarktführer. Der Aufbau der Investmentabwicklungssoftware steht künftig ganz oben auf der Agenda des gebürtigen Württembergers.

„Bereits 2014 auf der Network Convention in Rom, konnte ich Lars Drückhammer und Oliver Pradetto kennenlernen. Die Chemie stimmte von Anfang an, dennoch hat es nun einige Jahre gedauert, bis mich mein Weg endgültig nach Lübeck geführt hat. Die Chance, bei blau direkt den Aufbau des Investmentgeschäfts von Grund auf anzugehen, konnte ich mir schlichtweg nicht entgehen lassen. Es war für mich der logische, nächste Schritt“ so Oliver Lang über den Wechsel zu blau direkt.

„Durch die Ergänzung des Investmentgeschäfts sind wir in der Lage, unseren Partnern künftig das vollumfängliche Rundum-Paket zu bieten und das mit der besten Technik am Markt. Wir freuen uns daher sehr, dass Oliver Lang uns als Profi in diesem Bereich künftig zur Seite steht“ so Lars Drückhammer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Markus Alefelder verstärkt Lawtechgroup GmbH

 

Seit 1. Juni arbeitet Markus Alefelder als CFO bei der in Münchener Lawtechgroup. Dabei wird er den Gründer und Geschäftsführer Daniel Kappes vor allem bei kapitalmarktrelevanten Themenbereichen sowie in organisatorischen Dingen unterstützen. Bevor Markus Alefelder zur Lawtechgroup wechselte, war er 2 Jahre als Chief Investment Officer für eine innereuropäische Zentralbank des Eurosystems tätig. Er besitzt mehr als 25 Jahre Erfahrung am Kapitalmarkt und hat durch unterschiedliche Führungspositionen bei europäischen Asset Managern fundierte Kenntnisse bei privat- und institutionellen Kunden, im Vertrieb sowie Portfolio- und Produktmanagement. Seine Karriere startete er 1994 im Investment – Banking der Deutsche Bank AG in Frankfurt und London. Markus Alefelder ist DVFA Finanzanalyst.

„Mit Markus Alefelder haben wir einen sehr erfahrenen Experten gewinnen können, der den Ausbau unseres Geschäfts in Deutschland und  Österreich  weiter voranbringen wird“, so Daniel Kappes, Gründer und Geschäftsführer der Lawtechgroup. „Die Erweiterung des Managementteams steht im Zeichen der Wachstumsstrategie der Gesellschaft. Seine große Erfahrung am Kapitalmarkt wird uns unmittelbar bei der Auflage unserer ersten Anleihe „Lawtechgroup Litigation Bond I“ und einer möglichen Erhöhung unseres Eigenkapitals im späteren Verlauf des Jahres 2020 unterstützen.“

„Lawtechgroup GmbH ist führender Digital – Anbieter für Investmentvehikel in Prozesskosten – basierend auf langjähriger Erfahrung und soliden Daten.

Lawtechgroup ist eine innovative Investmentgesellschaft, die erfahrenen Anlegern wie Family Offices, vermögenden Privatpersonen sowie institutionellen Anlegern und Privatkunden als Emittent von Prozesskosten Anleihen Zugang zu Investitionen in Rechtsstreitigkeiten bietet:

Wir sind bestrebt, die Grenzen des traditionellen Rechtssystems zu überschreiten, indem wir eine innovative Lösung für die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten durch prädiktive Analytik anbieten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de

Die Corona-Krise stürzt viele stationäre Einzelhändler in finanzielle Schwierigkeiten: Mit der Kampagne „Shoppen Sie regional“ bietet die Bayerische lokalen Händlern jetzt eine neue Möglichkeit der Kundengewinnung.

 

Das Konzept: Über eine Registrierung auf dem Plusrente-Portal der Bayerischen nehmen Einzelhändler an einer Rabatt-Aktion teil. Wie viel Rabatt die Kunden erhalten, entscheidet jeder Händler selbst. Durch die Teilnahme an der Kampagne können Ladenbetreiber kostenlos neue Kunden unter allen Plusrente-Nutzern ansprechen und für sich gewinnen.

„Es ist die Bäckerei, das Café oder die kleine Boutique von nebenan, die Corona besonders hart getroffen hat“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Mit unserer Kampagne möchten wir Einzelhändlern wieder auf die Beine helfen. Denn sie machen unsere Städte und Gemeinden lebenswert“.

Kunden finden alle Händler der Kampagne „Shoppen Sie regional“ über eine Postleitzahl-Suche auf der Webseite der Plusrente. Um den jeweils gewährten Sofortrabatt auf ihren Einkauf zu erhalten, zeigen sie vor Ort einfach ihre Plusrente-Karte vor.

Die Plusrente ist die Cashback-Rente der Bayerischen. Kunden shoppen online bei über 1.200 Shops und stocken mit jedem Kauf ihre Rente auf. Ein bestimmter Prozentsatz des Einkaufswerts fließt als Cashback-Gutschrift direkt auf das Plusrente-Konto. Ab einem Mindestguthaben von 50 Euro gehen die Gutschriften automatisch auf den individuellen Altersvorsorge-Vertrag über.

Stationäre Einzelhändler können sich über ihren Versicherungsvermittler oder auf folgender Webseite für die Kampagne „Shoppen Sie regional“ registrieren: www.diebayerische.de/regionales-shoppen

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Landgerichte verzeichnen bundesweit Klagen – GDV: “In der Regel nur ganz wenige Fälle abgesichert”

 

Osnabrück. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschäftigen zunehmend die Gerichte. Bundesweit mehren sich Klagen von Unternehmen auf Versicherungsleistungen. Das ergab eine Umfrage der “Neuen Osnabrücker Zeitung” unter zwei Dutzend Landgerichten. Demnach sind bei den dortigen zuständigen Kammern bislang rund 80 entsprechende Klagen eingegangen. Unter den Klägern sind Betreiber von Cafés, Restaurants, Hotels sowie Diskotheken und Kinos. Hintergrund für die Klagen sind Auseinandersetzungen um mögliche Versicherungsleistungen infolge des von den Behörden verordneten Lockdowns. Dabei geht es vor allem um die unterschiedliche Auslegung von abgeschlossenen Betriebsausfallversicherungen. Die Streitwerte gehen bis in den sechsstelligen Bereich.

“Wo ein Anspruch besteht, wird ohne Wenn und Aber gezahlt. Für Pandemien ist die Betriebsschließungsversicherung aber ursprünglich nicht konzipiert. Daher sind in der Regel nur ganz wenige Corona-Fälle abgesichert”, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der “NOZ”. “In den anderen Fällen zahlen viele Versicherer freiwillige Leistungen, immerhin die Hälfte der verbleibenden Schäden”, so die Sprecherin weiter.

So manch ein Unternehmer gibt sich damit offenbar nicht zufrieden – und sucht eine juristische Klärung. Die meisten entsprechenden Fälle unter den befragten Landgerichten verzeichnen Hamburg, Münster, Leipzig, Stuttgart und München I. Entsprechende Fälle gibt es auch in Flensburg, Kiel, Oldenburg und Osnabrück sowie in Dortmund, Köln, Kassel, Rostock, Dresden, Halle, Nürnberg-Fürth, Karlsruhe, Koblenz und Freiburg.

Nahezu alle betroffenen Kammern gehen davon aus, dass es in den kommenden Wochen zu weiteren Klagen kommen wird, weil Unternehmer und Versicherer über mögliche Leistungen streiten. “Wir sind noch in einem sehr frühen Stadium, in der Regel versuchen sich die Streitparteien außergerichtlich zu einigen, da kann es einige Wochen oder Monate dauern, bis sie bei uns landen”, sagte ein Gerichtssprecher der “NOZ”. Erste Entscheidungen werden für den Herbst erwartet.

Auch beim Deutschen Richterbund geht man davon aus, “dass die zahlreichen Streitfragen anlässlich der Corona-Krise zunehmend auch die Gerichte beschäftigen werden”. Geschäftsführer Sven Rebehn ließ auf “NOZ”-Anfrage wissen: “Auf die Zivilgerichte kommen zusätzliche Klagen wegen der wirtschaftlichen Folgen durch Corona-Beschränkungen zu, während die Strafjustiz unter anderem Betrugsverdachtsfällen bei Corona-Soforthilfen nachgeht.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Neue Osnabrücker Zeitung GmbH & Co. KG, Breiter Gang 10 – 16, Große Straße 17 – 19, 49074 Osnabrück, Tel: +49(0)541/310 207, www.noz.de

Was geschieht nach Ablauf der Stundungsfrist?

 

Mit der Möglichkeit, Beiträge für die bAV zu stunden, haben Versorgungsträger zahlreichen Unternehmen mit Versorgungsverpflichtungen in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage etwas Luft verschafft. Allerdings nur vorübergehend: In vielen Fällen läuft die Frist im Herbst ab. Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, die die geschuldeten Beiträge nicht leisten können? Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und die arbeitsrechtlichen Hintergründe.

Stundung von Beiträgen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie treffen nahezu alle Unternehmen. Die häufigste Frage bei allen Betroffenen: Bei welchen Verpflichtungen sind Einsparungen möglich? Dabei gerät auch die bAV, für welche der Arbeitgeber Beiträge an Versorgungsträger zu entrichten hat, in den Fokus. „Eingriffe in die zugesagte Versorgung der Mitarbeiter sind allerdings streng reglementiert“, warnt Michael Hoppstädter. Eine Lösung kann die Stundung der Beiträge sein. Sie ist weniger einschneidend als ein Wegfall der Beitragszahlung – verschafft dem Unternehmen jedoch für eine Übergangszeit einen finanziellen Spielraum. Allerdings bedeutet diese Maßnahme nur eine vorübergehende Entlastung, da nach Ablauf der Stundungsfrist eine Nachzahlung erforderlich ist.

Ablauf der Stundungsfrist: Was tun?

Viele Versorgungsträger wie Versicherungsunternehmen und Pensionskassen haben ihren Kunden aktuell die Möglichkeit einer Stundung der Beiträge eingeräumt. Diese Stundung läuft meist bis in den Herbst 2020, ist allerdings von Versorgungsträger zu Versorgungsträger unterschiedlich. Doch welche Handlungsoptionen hat ein Unternehmen, das sich für diese versicherungsvertraglich vereinbarte Stundung entschieden hat, aber zum Ende des Stundungszeitraums den geschuldeten Beitrag nicht vollständig entrichten kann? Dazu der Longial Geschäftsführer: „Hier unterscheidet sich die bAV vom Abschluss einer privaten Lebensversicherung: Die bAV ist immer in das arbeitsrechtliche Grundverhältnis eingebettet. Wenn also der Arbeitgeber einen Versicherungsbeitrag nicht vollständig entrichten kann, muss er hierfür eine entsprechende arbeitsrechtlich flankierende Regelung treffen, die letztlich einen Eingriff in die zugesagte Versorgung darstellt. Dieser muss gemäß dem vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätzen gerechtfertigt sein.“

Regelungen im Fall der Fälle

Welche Regelungen zulässig sind, hängt davon ab, ob die Versorgungszusagen individuell mit den Versorgungsberechtigten vereinbart wurden oder ob sie einen kollektiven Bezug, wie zum Beispiel bei einer Betriebsvereinbarung aufweisen. „Außerdem ist die Zusageart ausschlaggebend“, ergänzt Hoppstädter. Liegt etwa eine beitragsorientierte Leistungszusage vor, bei der sich die Leistung aus einem zugesagten Versorgungsbeitrag ergibt, so wird man überlegen müssen, wie dieser interessengerecht angepasst werden kann. „Daneben müssen eventuell auch noch die Besonderheiten einzelner Durchführungswege berücksichtigt werden. So ist beispielsweise bei einer rückgedeckten Unterstützkasse der Betriebsausgabenabzug nur gewährt, wenn an die Rückdeckungsversicherung grundsätzlich nur gleichbleibend oder steigende Beiträge geleistet werden“, ergänzt der Longial Experte. Diese Punkte gilt es unter anderem dann zu berücksichtigen, falls die Stundung alleine nicht ausreichen sollte. Generell empfiehlt Michael Hoppstädter, die genauen Möglichkeiten bereits im Vorfeld gegebenenfalls unter Einbezug eines arbeitsrechtlichen Experten zu prüfen, entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarungen zu treffen und kommunikativ gegenüber den Versorgungsberechtigten zu begleiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Umfrage von Swiss Life Select: Zwei Drittel der Deutschen erwägen das Geld aus der Abschaffung des Solidaritätszuschlags fürs Alter zurücklegen

 

Willkommener Geldsegen für eine finanziell selbstbestimmte Zukunft: Die Deutschen begrüßen die “Soli-Abschaffung” und erwägen die Ersparnis für die eigene Altersvorsorge einzusetzen. Das geht aus einer von Swiss Life Select in Auftrag gegebenen repräsentativen YouGov-Studie mit 2.048 Personen hervor. Demnach können sich zwei Drittel der Deutschen vorstellen, das Geld aus der Abschaffung des Solidaritätszuschlags in die Altersvorsorge zu investieren. “Für ein selbstbestimmtes Leben ist Vorsorge wichtig. Bereits kleine Sparbeträge können Wirkung erzielen. In den Beratungsgesprächen registrieren wir ein wachsendes Interesse daran, Steuerentlastungen in die private Altersvorsorge zu investieren. Und im Gegensatz zu den temporären Steuerentlastungen des Corona Konjunkturpakets, kann der gesparte Soli dauerhaft genutzt werden”, sagt Stefan Kuehl, Geschäftsführer des Finanzberatungsunternehmens Swiss Life Select.

Aktuelle Sparraten fürs Alter können gewünschten Lebensstandard nicht decken

Jeder Dritte gibt in der Umfrage an, mindestens 200 Euro monatlich sparen zu müssen, um später den jetzigen Lebensstandard halten zu können. Trotzdem sparen aktuell nur 14,5% der Befragten über 200 Euro fürs Alter, 22,5% weniger als 100 Euro und 35,2% geben sogar an, derzeit nichts zurückzulegen. Vor allem Frauen sind hier betroffen (40,4%, Männer 29,5%). Zudem ist das Sparverhalten vom Einkommen abhängig: Mehr als die Hälfte (55,3%) derjenigen, die weniger als 1.500 Euro netto im Monat verdienen, können aktuell gar nichts fürs Alter zurücklegen und jeder Dritte, der mehr als 2.500 Euro netto im Monat verdient, ist derzeit bereit größere Beträge von mehr als 200 Euro pro Monat für die Rente zu sparen. “Die Soli-Abschaffung ist daher eine gute Gelegenheit, seine Vorsorgesituation zu verbessern”, so Kuehl weiter.

Zusätzliches Geld aus der Soli-Abschaffung fürs Alter

Demnächst wird für 90% der deutschen Bürgerinnen und Bürger der Solidaritätszuschlag wegfallen. Wer den Soli nicht mehr zahlen muss, kann mehrere 100 bis 1.000 Euro im Jahr je nach Einkommen und Lebenssituation sparen[1] . Zwei Drittel der Befragten (67,2%) planen unabhängig von Geschlecht oder Wohnort, dass sie das Soli-Geld fürs Alter zurücklegen werden. “Viele unserer Kunden haben ab Abschaffung des Solidaritätszuschlags etwas mehr Geld zur Verfügung. Trotzdem soll die Solidarität damit nicht enden. Eine Absicherung fürs Alter entlastet auch unsere Sozialsysteme und füllt die Rentenlücken”, erklärt Kuehl. Auf der Internetseite des Unternehmens (www.swisslife-select.de/soli-rechner) besteht die Möglichkeit mit einem “Soli-Rechner” die Ersparnis aus der Soli-Abschaffung zu berechnen. Zudem beraten die Finanzberaterinnen und Finanzberater individuell und produktgeberübergreifend, wie die Vorsorgesituation individuell verbessert werden kann.

Die Daten der Umfrage basieren auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.048 Personen zwischen dem 08.05.2020 und 11.05.2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahre. Ausgenommen sind Personen, die bereits in Rente sind.

 

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Bei der Sitzung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1.7.2020 wurde erneut die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vertagt.

 

Die weitere Befassung findet damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause statt. Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes – Inkrafttreten zum 1.1.2021 – ist damit nicht mehr zu halten. „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Unabhängig vom Wirecard/BaFin-Skandal bleiben auch die in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27.5. nochmals massiv von verschiedenen Fachleuten vorgetragenen Argumente gegen die Aufsicht bestehen.

Die Stellungnahme des AfW zu dem geplanten Gesetz finden Sie hier:  https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/positionen/stellungnahme-des-afw-zum-finanzanlagenvermittler-aufsichtsuebertragungsgesetz-copy/

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

DNL sieht große Chancen in den USA und holt sich Anja Heyn an Bord

 

Die ehemalige Vertriebsmanagerin der Deutschen Finance wird neuer Sales Director des auf den US-Immobilienmarkt spezialisierten Unternehmens DNL. Bevor sie für die Deutsche Finance tätig war, arbeitete Heyn neun Jahre als Abteilungsleiterin für Sachwerte bei der Fondsfinanz und zuvor acht Jahre bei eFonds24 zuletzt als Geschäftsführerin. Heyn wird DNL beim Ausbau ihres Geschäfts mit geschlossenen Publikums-AIF unterstützen. „Ihr Netzwerk und Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Affinität, geprägt durch familiäre Beziehungen in die USA, passen sehr gut zur Philosophie der DNL“ sagt die Geschäftsführerin Kathrinchen van der Biezen-Kunz.

Wolfgang Kunz berichtet:

„Bis heute haben wir noch keine unmittelbaren negativen Veränderungen auf dem Büromarkt erlebt. Aus unserer Umfrage unter anderen Eigentümern von Büroportfolios geht hervor, dass die Mieteinnahmen für Büroimmobilien während der gesamten Pandemie 90 % überschritten haben. Tatsächlich berichten einige der großen US-REITS mit großen Beständen im Südosten der USA (Cousins Properties, Highwoods, Columbia Property Trust), dass die Mietinkassi mindestens 95% erreichten.“

Die DNL Gruppe vermittelt seit 2002 sehr erfolgreich US-Investments und bietet hier sowohl privaten Investoren als auch institutionellen Anlegern, wie Family Offices, Banken und Versorgungswerken, die Möglichkeit, professionell in wertstabile und dennoch renditestarke Gewerbeimmobilien im Südosten der USA zu investieren.

Mit ihrem ersten KAGB-regulierten Alternative Investment Fund (AIF) legt die DNL Exclusive Opportunity GmbH & Co. KG ihren Fokus vor allem auf ertragreiche Gewerbeimmobilien aus dem Bereich Office und Retail und bietet ihren Anlegern eine Investitionsmöglichkeit in Immobilien mit großem Wertsteigerungspotential.

Unterstützend fungiert die DNL Atlanta One, LLC mit Sitz in Atlanta, welche die Interessen der deutschen Anleger in den USA vertritt und in enger Kooperation mit unserem Asset Manager Glenfield Capital, Atlanta, zusammenarbeitet. Die Vermittlung der Anteile am AIF sowie weiterer geplanter Investments erfolgt über die DNL Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf.

Viele Menschen sind der Überzeugung, dass sie ein sehr großes, persönliches Risiko eingehen müssen, wenn sie eine hohe Rendite erzielen möchten.

Dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss, beweist die DNL-Investmentstrategie. Diese bildet eine harmonische und stabile Balance zwischen kalkulierbaren Risikofaktoren und optimalen Renditeerwartungen.

Diese Strategie ist so simpel wie effektiv. DNL und Glenfield kaufen renditestarke Gewerbeimmobilien zu einem günstigen Preis ein. Da in den USA der Leerstand eines Objektes oftmals nicht mitbezahlt wird, kann durch eine geschickte Sanierung und Neuvermietung der eingekauften leeren Flächen innerhalb kurzer Zeit ein enorm großer Wertzuwachs generiert werden.

Das große Netzwerk, welches DNL in vielen Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit aufgebaut hat, ermöglicht es Immobilien anzukaufen, bevor diese überhaupt am Markt erscheinen. Das verschafft DNL ein starkes Monopol in diesem Segment und gibt Vertriebspartnern die Chance, Teil dieser Erfolgsgeschichte zu werden!

 

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DNL Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Burggrafenstraße 5, 40545 Düsseldorf, Tel: 0211-52922211, www.dnl-exclusive.de

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not.

 

Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren oder drohten mit der Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Äußerst relevant war in diesem Zusammenhang der sogenannte bayerische „Kompromiss“, der zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium, mehreren Versicherern sowie dem DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Bayern e.V. und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. gefunden wurde.

Angenommene Grundlage des „Kompromisses“ war, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber ca. 50 %, also insgesamt zwischen zehn und 15 Prozent des Schadens übernehmen. Nach Aussage der Versicherungswirtschaft haben viele Kunden diese Angebote angenommen.

„Diese Vergleiche dürften in sehr vielen Fällen treuwidrig und damit unwirksam sein. Kunden können daher trotz des Vergleiches auch weiterhin die volle Versicherungsleistung verlangen.“ meint nun Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Partner der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.

Die meisten Vergleiche dürften gegen Paragraf 1a Absatz 1 Ziffer 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verstoßen und damit treuwidrig sein. Diese vor gut 2 Jahren neu in das VVG eingeführte Regelung verpflichtet die Versicherer gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichen Interesse zu handeln.  Der Versicherer muss seinen Kunden also wahrheitsgetreu informieren, darf ihn nicht täuschen und nicht allein zu seinem eigenen Vorteil beeinflussen. Das kann Grundlage dafür sein, erkennbar unwirksame Bedingungen nicht weiter zu verwenden oder sich auf sie nicht zu berufen oder beispielsweise den Kunden darauf hinzuweisen, dass noch weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden können.

Bereits zu der Berufsunfähigkeitsversicherung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) gestützt auf Paragraf 242 Bürgerliches Gesetzbuch genau das entschieden. Danach sind Versicherer wegen der besonderen Ausgestaltung dieser Versicherung nach Treu und Glauben gehalten, ihre überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen. Sie müssen sich also ehrlich, redlich und professionell verhalten! Ähnlich, wie bei der Betriebsschließungsversicherung hat nämlich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Versicherungsnehmer häufig eine existenzielle Bedeutung. Deshalb setzt eine beiderseits interessengerechte Vereinbarung über die Leistungspflicht ein lauteres und vertrauensvolles Zusammenwirken der Vertragspartner voraus, dass auf Ergebnisse abzielt, die den Tatsachen und der Rechtslage entsprechen. Danach sind solche Vergleiche nur zulässig, wenn zum einen Unsicherheiten über die Leistungspflicht besteht und zum anderen, wenn der Versicherer seinen Kunden ausführlich auch über die mit dem Vergleich verbundenen Nachteile aufgeklärt hat.

Gerade mit dieser Aufklärungsverpflichtung will der BGH sicherstellen, dass ein Kunde eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, ob er sich auf diesen Vergleich einlassen will.

Konkret fordert der BGH hierzu Folgendes:

(…) „Derartige Vereinbarungen setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage sowie vor ihrem Abschluss klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers dahingehend voraus, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers beurteilt und wie diese durch den Abschluss der Individualvereinbarung verändert oder eingeschränkt wird.“ (…)

„Wir halten diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch mit Blick auf Paragraf 1a VVG klar auf die aktuellen Betriebsschließungsfälle übertragbar.“ so Fachanwalt Strübing. „Ähnlich, wie in den Fällen der Berufsunfähigkeitsversicherung, hat auch eine Betriebsschließung häufig existenzielle Bedeutung. zudem dürfte durch die Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetz und die unterschiedlichen Möglichkeiten entsprechender Schließungsverfügungen für einen in Versicherungsfragen unerfahrenen Versicherungsnehmer die Einschätzung des Versicherungsfalls ebenso schwierig machen, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung.“

Damit waren die meisten Versicherer aber verpflichtet Ihre Kunden „klar, unmissverständlich und konkret“ darauf hinzuweisen, dass bestenfalls Zweifel über den Leistungsanspruch bestehen. Ebenso klar und deutlich hätten sie zudem darauf hinweisen müssen, dass die Annahme des Vergleiches auch zu einer nachteiligen Vertragsanpassung dergestalt führt, dass SARS Cov-2 nicht mehr versichert ist. Denn genau solche Klauseln, die im Ergebnis zu einer Vertragsänderung führen, enthalten viele Vergleichsangebot.

„Diesen Anforderungen entsprechen die meisten Vergleichsangebote nicht. Sie enthalten bestenfalls sehr allgemeine Ausführungen zu Rechtslage und weisen in keinem der uns bekannten Fälle darauf hin, dass mit dem Vergleich auch eine nachteilige Vertragsanpassung verbunden ist.“ so Strübing, weiter. „Kunden, die solche Vergleiche abgeschlossen haben, raten wir diese von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen und auch die weitere Versicherungsleistung zu fordern.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M. struebing@wirth-rae.de

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Abrechnung per Smartphone-App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen

 

Die Auswirkungen der Wirecard-Insolvenz erreichen hunderttausende unbeteiligte Arbeitnehmer in Deutschland: Am vergangenen Freitag hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA einen Stopp sämtlicher Zahlungsdienste der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) angeordnet. Davon betroffen sind über 500.000 sogenannter Sachbezugskarten, die deutsche Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegeben haben. Ein rechtzeitiger Umstieg auf die Smartphone-App-basierte Lösung trebono sichert die Steuervorteile und bietet Zukunftsoptionen.

In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E-Mail vom 27.6.2020 entschuldigt sich WDCS bei den betroffenen Kunden: “We apologise that you are not currently able to use your […] Card. This has occurred because the Electronic Money Institution which issues your […] Card, Wirecard Card Solutions Limited (WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct Authority (FCA). These restrictions mean that WDCS is not currently permitted perform any operations relating to your […] Card, including loading funds, redeeming funds, making / processing card or any other transactions.”

“Für Unternehmen wie Mitarbeiter ist das natürlich eine Katastrophe”, urteilt Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-Company die Lohnexperten GmbH, die sich auf die Lohnabrechnung für mittelständischen Unternehmen spezialisiert hat. “Was als Benefit zur Mitarbeitermotivation eingeführt wurde, verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegenteil.” Zudem drohen aufgrund des Zuflussprinzips die Steuervorteile verloren zu gehen. “Wenn der Sachbezug für Juli nicht im laufenden Monat aufgebucht werden kann, ist das nachträglich nicht mehr zu korrigieren.”

Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seinem Entwurf für das “Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” die Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-App: “Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mitarbeiter nur noch passende Ausgabenbelege abfotografieren und einreichen, um seine Gutscheine einzulösen.”

Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-basierte Abrechnung ist dank dem frisch geschnürten Umsteigerpaket von trebono innerhalb des Monats Juli problemlos möglich, verspricht Klingler, so dass die Steuervorteile für den Sachbezug durchgehend erhalten bleiben. “Nach dem Umstieg steht dann auch endlich die ganze Bandbreite offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht.” Hierzu zählen gängige Modelle wie digitaler Essensgutschein oder Jobticket ebenso wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykostenzuschuss, Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.

 

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2KS Cloud Services GmbH, trebono, Bahnhofstrasse 54, 64367 Darmstadt-Mühltal, Tel: +49 6151 493411-0, www.trebono.de

Habona Invest und BVT setzen bei digitaler Kapitalvermittlung auf Softwarelösung von CrowdDesk

 

Habona Einzelhandelsfonds 07 und BVT Residential USA 15 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG können ab sofort online gezeichnet werden

Technologische All-in-One-Lösung Basis für digitalen Finanzvertrieb

Offline goes online: wie alle Bereiche stehen auch Fondsinitiatoren derzeit vor einer grundlegenden Transformation. Sie müssen sich konsequent digitalisieren, um den Vertrieb ihrer Produkte ortsunabhängiger, effizienter und weniger fehleranfällig zu gestalten. Als Vorreiter der Branche setzen Habona Invest, ein auf Nahversorgungsimmobilien spezialisierter Fondsinitiator und Assetmanager, und die BVT Holding, ein bankenunabhängiger Asset Manager, auf die Technologie von CrowdDesk.

CrowdDesk ist Spezialist für die Digitalisierung von Finanzprodukten. Dank der White-Label-Lösung des Frankfurter Unternehmens können die beiden Emissionshäuser ihren Finanzvertrieb für die Fonds Habona Einzelhandelsfonds 07 und BVT Residential USA 15 ab sofort um einen vollständig digitalen Kanal erweitern.

„Analoge Vertriebskanäle sind in unserer Branche nach wie vor weit verbreitet. Daher freuen wir uns mit CrowdDesk einen Partner gefunden zu haben, der uns eine effiziente und smarte Möglichkeit bietet, den Zeichnungsvorgang vollkommen digital abzubilden”, sagt Guido Küther, Geschäftsführer der Habona Invest.

„Wir haben uns bei BVT zum Ziel gesetzt, den Service für unsere Platzierungspartner konsequent auszubauen. Dazu zählen auch digitale Lösungen, um den Vertrieb effizienter zu gestalten. Die CrowdDesk-Lösung verbindet die Vorteile der persönlichen Ansprache mit denen des digitalen Finanzvertriebs und bildet so die Basis einer zukunftsfähigen Vertriebsstrategie”, so Tibor von Wiedebach-Nostitz, Geschäftsführer BVT Holding, München.

Die Softwarelösung von CrowdDesk lässt sich unkompliziert in bestehende IT-Systeme einbinden und verknüpfen. Dank der digitalen Zeichnungsstrecke können Vertriebspartner der BVT und Habona Invest ihre alternativen Investmentfonds rechtssicher digital vermitteln. Zudem bekommen die Fondsinitiatoren mit dem PRO Agent ein digitales Instrument zur Verfügung gestellt, das es ihnen ermöglicht, die Aufgaben des Finanzvertriebs effektiver zu gestalten.

„Mit unserer Software digitalisieren wir analoge Kapitalmodelle wie etwa von Kapitalvermittlern und Emissionshäusern. Wir freuen uns daher, dass wir mit BVT und Habona zwei der etabliertesten deutschen Fondsanbieter von unserer kosteneffizienten und schnell umsetzbaren All-in-one-Lösung überzeugen können”, sagt Jamal El Mallouki, Gründer und Geschäftsführer von CrowdDesk.

Neben einer Kosten- und Zeitersparnis ist der PRO Agent auch eine Antwort auf die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die im August 2020 in Kraft tritt. Gemäß der Gesetzesnovellierung sind Vermittler ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, Beratungsgespräche aufzuzeichnen, noch umfangreicher über anfallende Kosten zu informieren sowie die Eignung jeden Anlegers detaillierter und individueller zu begründen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CrowdDesk GmbH, Baseler Str. 10, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069-2547 413-0, www.crowddesk.de,

Auf der diesjährigen Vollversammlung der European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) wurde BVK-Vizepräsident Ulrich Zander am 22. Juni 2020 in einer Videokonferenz als Past-Chairman bestätigt.

 

Damit gehört er weiterhin dem BIPAR-Präsidium an, nachdem er rund zwei Jahre (2017 – 2019) dem europäischen Dach-verband der Vermittler als Chairman vorstand. Sein Nachfolger als Chairman ist der Spanier Juan Ramon Pla, der in seinem Amt ebenfalls bestätigt wurde.

Zum Management Committee gehören neben Pla und Zander als Incoming Chairman Dominique Sizes (Frankreich), außerdem Christoph Berghammer (Österreich) und Nicolas Bohême (Frankreich).

Als Mitglied des BIPAR-Präsidiums ist Ulrich Zander gleichzeitig eines von 18 Mitgliedern im World Council des Weltverbandes der Versicherungsvermittler, der World Federation of Insurance Intermediaries (WFII).

BIPAR mit Sitz in Brüssel vertritt die Interessen der Versicherungskaufleute auf europäischer Ebene und ist ein Zusammenschluss von 53 nationalen Vermittler-organisationen aus 30 Ländern mit ca. 200.000 Mitglieds-unternehmen.

BVK-Engagement

Seit 2002 ist Zander Vizepräsident des BVK und vertritt dort u.a. die Interessen des Arbeitskreises Vertreter-vereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV).

Daneben ist er im BVK für weitere Bereiche zuständig: So ist Zander Vorsitzender der BVK-Kommissionen für EU- und Auslandsfragen, Ausgleichsanspruch sowie für die Personenversicherungskommission. Außerdem ist er für die Finanzen des BVK zuständig.

Darüber hinaus ist der Exklusivagent aus Eschwege Vorsitzender der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI e.V.) und Mitglied des Rechtsausschusses des DIHK.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. hat die unter dem Markennamen WWK IntelliProtect® bekannten Fondsrenten mit Garantie von Grund auf überarbeitet und mit vielen Neuerungen für die Kunden ausgestattet.

 

Gleich geblieben ist der kundenindividuelle, börsentäglich arbeitende iCPPI-Garantiemechanismus, der Kunden seit über zehn Jahren hohe Renditechancen ermöglicht und gleichzeitig in schwierigen Marktphasen den vollständigen Erhalt aller eingezahlten Beiträge sicherstellt. Die neuen Tarife stehen unter dem Namen WWK IntelliProtect® 2.0 in allen drei Schichten, also auch als Riester-Rente zur Verfügung. Der Riester-Tarif wurde bereits vorab von der branchenweit renommierten Ratingagentur Franke & Bornberg mit der Bestnote FFF+ bewertet.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb der WWK, betonte anlässlich des Produkt Roll-Outs: „Mit über 410.000 Verträgen und einer abgerechneten Beitragssumme von rund 14 Milliarden Euro ist WWK IntelliProtect® das absatzstärkste Produkt, das die WWK je für ihre Kunden auf den Markt gebracht hat. Mit den neuen Features machen wir die Fondsrenten mit Garantie noch besser für unsere Kunden und noch attraktiver für den Vertrieb.“

Neu ist die gesamte Fondspalette für die als individual Constant Proportion Portfolio Insurance (iCPPI) bekannte dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie. Sie besteht aus über 50 Investmentfonds. Bei der Auswahl der aktiv gemanagten Fonds wurde neben qualitativen Kriterien in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Fondsmanager und die Konsistenz des Investmentprozesses insbesondere auf die Fondskosten geachtet. Zum Einsatz kommen kostenreduzierte Fonds-Tranchen, die ansonsten vielfach nur institutionellen Anlegern vorbehalten sind.

Darüber hinaus bietet die WWK ab sofort auch neun passiv gemanagte Indexfonds an. Diese sind noch kosteneffizienter und eröffnen den Kunden institutionelle Anlagemöglichkeiten, wie beispielsweise die Umsetzung von Core-Satellite-Strategien. Dabei können die etablierten Aktienmärkte passiv sehr effizient abgebildet und Beimischungen in aufstrebende Märkte oder in spezielle Branchen aktiv und renditeorientiert angelegt werden.

Für Kunden, die ihr Portfolio nicht selbst zusammenstellen wollen, stehen eine Reihe neu konzipierter Fonds-Baskets zur Verfügung. „WWK Basket Offensiv“ und „WWK Basket moderat“ berücksichtigen unterschiedliche Risikoneigungen und können jeweils mit aktiv gemanagten Fonds oder Indexfonds gewählt werden. Interessant sind zudem auch drei spezielle Themen-Baskets. Wer beispielsweise seine Sparbeiträge unter sozialen, ethischen und umweltbezogenen Kriterien anlegen möchte, ist im „WWK Basket Nachhaltigkeit“ gut aufgehoben.

Der im Rahmen der neuen Angebotssoftware AVANTI eingeführte Fondsfinder erleichtert die Fondsauswahl deutlich. Mit seiner Hilfe lässt sich anhand weniger Kriterien ein passgenaues Portfolio nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden zusammenstellen.

Um den Kunden eine wirklichkeitsnahe Vorstellung geben zu können, welche Ablaufleistungen oder Rentenhöhen sie einmal erwarten dürfen, nutzen die neuen Policen der WWK bei der Hochrechnung die sogenannte Bruttomethode. Diese berücksichtigt auch die Kosten der vom Kunden gewählten Fonds. Zur Steigerung der Vergleichbarkeit und Transparenz steht darüber hinaus die Nettomethode zur Verfügung. Ein weiteres interessantes Merkmal der neuen Policen-Generation ist die sognannte „Lock-in-Funktion“ während der Ansparzeit. Damit kann der Kunde auf Wunsch bereits erreichte Kursgewinne sichern und sein Garantieniveau, also die Höhe der garantierten Ablaufleistung bzw. der garantierten Rente, anheben. Diese Option ist insbesondere während der der Vertragslaufzeit sinnvoll und gibt den Kunden weiteren Schutz vor Aktienkursrückschlägen.

Schon die Produktgeneration WWK IntelliProtect® wurde vom Institut für Vermögensaufbau (IVA) Ende 2019 mit dem Titel „Beste Fondsrente mit Garantie“ ausgezeichnet. Die Tarife bieten laut den Experten die besten Renditechancen unter allen fondsgebundenen Hybridprodukten am Markt. WWK IntelliProtect® 2.0 wertet die bewährten und etablierten Produkte für Kunden und Vermittler noch einmal deutlich auf. Alle Informationen zum Produkt befinden sich auf der speziellen Informationsplattform: www.wwk-intelliprotect.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de