Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat Ende Juni 2020 eine zweite „Corona-Umfrage“ unter seinen Mitgliedern durchgeführt, an der 461 Mitglieder teilgenommen haben.

 

Auf die Frage, wie die Mitglieder ihre geschäftliche Zukunft bis Jahresende 2020 einschätzen würden, antworteten knapp 31% mit „Katastrophe“ oder „Schlecht“, 36,5% waren noch „unentschieden“ und 31,3% schätzen ihre Geschäftsentwicklung in den kommenden 6 Monaten sogar mit „gut“ oder „sehr gut“ ein. Damit hat sich das Klima unter den Vermittlern in den vergangenen 8 Wochen etwas verbessert, denn Ende April hatten auf diese Frage noch 47% mit „Katastrophe“ oder „Schlecht“ geantwortet, 35% waren unentschieden und nur 18% blickten optimistisch in die Zukunft.

In konkreten Zahlen ausgedrückt heißt das, dass die befragten Vermittler im Durchschnitt einen Rückgang ihres Provisionsumsatzes um 14% im Vergleich zum Vorjahr erwarten.

„Viele Vermittler haben in einem bewundernswerten Tempo ihre Prozesse an die Corona-Wirklichkeit angepasst und fühlen sich so gerüsteter für die Zukunft“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Umfrageergebnisse. „Wenn natürlich ganze Kunden-Branchen wegbrechen, dann kann auch der am besten organisierteste Vermittler nicht dagegen ankommen. Hier braucht es auch Unterstützung seitens der Produktpartner, um diese Zeiten überstehen zu können“, so Rottenbacher weiter.

Auf die Frage, für welche Produkte die Vermittler durch die Corona-Krise eine steigende Nachfrage erwarten, antwortete fast jeder zweite Teilnehmer „offene Investmentvermögen“ (44,7%). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Biometrie (31%) sowie Altersvorsorge (27%). Im Vergleich zur April-Umfrage hat damit die „gewerbliche Versicherung“ an Wichtigkeit verloren (von Platz zwei auf Platz sieben abgerutscht), was sicher mit den Diskussionen rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung zu begründen ist.

50% der Kundentermine finden zurzeit telefonisch statt, 25% schon als Video-/Onlineberatung und ein weiteres Viertel in Form persönlicher Treffen. „75% aller Kundentermine finden somit zurzeit ohne direkten Kundenkontakt statt. Vor einem halben Jahr wäre diese hohe Zahl noch unvorstellbar gewesen“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

 

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In wenigen Tagen am 01.08.2020 tritt die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft.

 

‘k-mi’ war für Sie nicht nur an der vorhergehenden Verbändeanhörung beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beteiligt, sondern hat auch bereits frühzeitig und ausführlich über die Änderungen durch MiFID II an der FinVermV berichtet (vgl. ‘k-mi’ 50, 51/18, 33, 36, 50/19, auch einsehbar über den Kurz-Link: www.kmi-verlag.de/finvermv ).

Wegen der Corona-Krise gelten momentan für Banken seitens BaFin und ESMA Erleichterungen u. a. beim Taping (vgl. ‘k-mi’ 14/20). Gilt dies dann ab dem 01.08.2020 auf für Vermittler nach § 34f und § 34h? Dazu haben wir beim Bundeswirtschaftsministerium nachgehakt. Vom BMWi heißt es dazu aktuell: “§ 18a FinVermV (‘Taping’) tritt am 01.08.2020 in Kraft. Eine Übergangsphase zur Erprobung der technischen Vorrichtungen ist nicht vorgesehen. Den Betroffenen stand aufgrund der langen Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten ein ausreichender Zeitraum für die Vorbereitung auf diese neue Anforderung zur Verfügung. Inwieweit die Vollzugsbehörden im Einzelfall Erleichterungen z. B. wegen der Coronakrise gewähren, liegt allein in deren Zuständigkeit. An uns wurde im übrigen bisher auch kein entsprechendes Anliegen herangetragen.”

Gegenüber ‘k-mi’ kommentiert RA Dr. Martin Andreas Duncker, Kanzlei Schlatter/Heidelberg, diesen Sachverhalt wie folgt und weist auf mögliche Fallstricke hin: “Die örtlichen IHKen und Gewerbeaufsichtsämter werden sich vermutlich mit allgemein-gültigen Erleichterungen zum Taping gegenüber den Vermittlern und Beratern schwer tun. Da scheint es mir schon wahrscheinlicher, dass man bei der Prüfung oder im Fall von Beschwerden für einen gewissen Übergangszeitraum aufsichtsrechtlich ‘ein Auge zudrücken’ könnte – so wie auch die Datenschutzbehörden nach Einführung der DSGVO mit der Verhängung knackiger Bußgelder zunächst eher zurückhaltend waren. Wer aber auch nach dem 01.08. per Telefon vermitteln oder beraten will, sollte sich nicht auf eine vielleicht wohlwollende Prüfung durch die Aufsicht verlassen, sondern konsequent die Telefongespräche aufzeichnen und archivieren, die sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen beziehen.  Denn selbst wenn die Aufsicht für eine Übergangszeit ein Auge zudrücken sollte, ist unklar, was das Nicht-Tapen entgegen dem Wortlaut der FinVermV zivilrechtlich, deckungsrechtlich und prozessual für Folgen haben könnte. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung könnte durchaus auf die Idee kommen, mit Verweis auf ihre AVB den Deckungsschutz zu verweigern, wenn der Vermittler für ein telefonisch geführtes Beratungsgespräch, das er ab dem 01.08.2020 geführt hat, keine Gesprächsaufzeichnung zu bieten hat.” Finanzanlagenvermittler haben jedoch auch den ‘Ausweg’, grds. keine telefonische Beratung bzw. Vermittlung anzubieten, so dass auch Taping überflüssig ist.

Auf diese Möglichkeit – und worauf dabei zu achten ist – weist RA Dr. Duncker in unserer heutigen Beilage hin. Es wird also spätestens jetzt Zeit, sich mit den Optionen zu beschäftigen. Hardware-unabhängige Taping-Lösungen sind bspw. schon von der MiFID-Recorder GmbH/München im Einsatz.

 

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Der Hamburger Gewerbeversicherungsmakler Gossler, Lübbers & Stahl nutzt künftig Datenpflegedienste von blau direkt.

 

Im Zuge der Prozessdigitalisierung setzt der Gewerbeversicherungsmakler Gossler, Lübbers & Stahl (GLS) zukünftig auf die Zusammenarbeit mit blau direkt. Das Traditionsunternehmen nutzt fortan die Infrastruktur des Systemanbieters mit dem Ziel der modernen, digitalen Bestandsführung und effizienten Kundenbetreuung.

„blau direkt hat uns mit der Effizienz seiner Prozesse überzeugt”, erklärt GLS-Geschäftsführer Thomas Kopp. „Bei schlanken Versicherungslösungen setzen wir künftig voll und ganz auf die Abwicklung durch blau direkt. Insgesamt bleibt unsere volle Unabhängigkeit jedoch für uns einer der wichtigsten Prämissen. Deshalb ist es für uns ein absolutes Plus, dass wir mit unseren Direktvereinbarungen die volle Souveränität behalten und dennoch Daten und Dokumente pflegen lassen können.” Gossler, Lübbers und Stahl gehört zu den unabhängigen mittelständischen Versicherungsmaklern in Deutschland und ist Teil der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, deren Wurzeln bis in das Jahr 1758 zurück reichen.

„Oft werden wir lediglich als Maklerpool wahrgenommen“, sagt Denes Caro, Key Account Manager bei blau direkt. „Dabei verfügen wir als Spezialist für Infrastrukturdienstleistungen über verschiedene Möglichkeiten, die Prozessoptimierung

von Unternehmen zu begleiten. Unsere Digitalisierungslösungen bieten wir unabhängig von der Frage an, über welche Anbindung das Geschäft läuft. Insofern freut es uns in besonderer Weise, zu zeigen, dass wir auch bei großen Maklerpartnern zur signifikanten Effizienz-Steigerung beitragen können.“

 

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Es ist kein Geheimnis, dass die demografische Entwicklung eine riesige Herausforderung für das hiesige Rentensystem bedeutet.

 

Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Umso tragischer, dass der Gesetzgeber offenbar nicht effektiv genug gegensteuert und wichtige Zeit verstreichen lässt. Darauf jedenfalls lassen die Ergebnisse des „Allianz Global Pension Report“ schließen. Deutschland weist demnach einige Mängel auf und landet unter 70 analysierten Staaten nur auf Rang 26.

„Wir haben es leider versäumt, unser Rentensystem demografiefest aufzustellen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Die Konsequenz kann nur sein, dass jeder Bürger noch stärker den Fokus auf seine private Altersvorsorge legt“, so Tilmes. Wichtige Unterstützung können hierbei professionelle CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals leisten.

In der viel beachteten Studie hat der Versicherungskonzern Allianz Rentensysteme und Rahmenbedingungen in 70 Ländern analysiert. So ging es unter anderem um die Fragen, ob das Rentensystem einen angemessenen Lebensstandard im Alter ermöglicht, wie nachhaltig die Vorsorge ist und ob die Finanzierung gesichert ist. Laut Studie zählen Schweden, Belgien und Dänemark zu den Ländern mit dem relativ besten Rentensystem.

Dass Deutschland auf Platz 26 nicht das einzige Land ist, das auf die Herausforderungen nicht ausreichend eingestellt ist, ist dabei nur ein schwacher Trost. „Insbesondere die Tatsache, dass Staaten wie Bulgarien, China und auch Kasachstan vor Deutschland liegen und sich offenbar besser und frühzeitiger um ihre Rentensysteme gekümmert haben, gibt zu denken“, kritisiert Prof. Tilmes.

Erst im Frühjahr hatte zwar eine eigens von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission Empfehlungen für die Zukunft der Rente ab 2025 abgegeben. „Aber zum einen waren die Vorschläge nicht konkret genug, zum anderen wurde es gerade bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge verpasst, neue Akzente zu setzen“, kritisiert der FPSB-Vorstand, und verweist darauf, dass andere Länder – unter anderem Schweden, der Spitzenreiter der Studie – eben auch auf eine gezielte Förderung des privaten Aktiensparens setzen.

„Es ist deshalb ein Fehler, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Wer seinen Ruhestand angemessen bestreiten will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen“, empfiehlt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Eine lebenslange finanzielle Absicherung ist für einen unbeschwerten Lebensabend von enormer Bedeutung. Und je früher man damit anfängt, desto besser.

Ein professionell erstellter Finanzplan kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, mögliche Defizite in der Ruhestandsplanung aufzudecken. Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, den lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Simulation von Risikoszenarien, wie ein starker Anstieg der Inflationsrate oder die finanziellen Aufwendungen bei einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit, um möglicherweise auftretende Finanzlücken im Alter auszuschließen.

Professionelle Finanzplaner helfen weiter

Wie groß auch immer die Versorgungslücke sein mag, alle wichtigen Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Ruhestandsplanung können mit Hilfe professioneller Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals), frühzeitig erkannt und gelöst werden. In die Berechnungen fließen sowohl die persönlichen Risikopräferenzen, der familiäre Lebensplan sowie weitere wichtige Parameter, wie etwa bestehendes Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, mit ein.

 

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Eigenbeteiligung zur Mitarbeitermotivation nutzen

 

Finanzielle Gründe schrecken Mitarbeiter nicht davon ab, sich an ihrer betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Im Gegenteil: Eigene Beiträge erhöhen die Wertschätzung der bAV. Dies ist ein Ergebnis eines Whitepapers, das Aon zum Thema „bAV im Spagat zwischen frei gestaltbar und paternalistisch“ veröffentlicht hat. Aus Sicht des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens darf die durch die aus der Flexibilität resultierenden Komplexität die Entscheidung für eine Eigenbeteiligung nicht behindern.

Die Frage ist: Warum beteiligen sich Arbeitnehmer nicht stärker an der bAV?

Laut Aon-Studien würde eine große Mehrheit (69 Prozent) der Arbeitnehmer bAV-Angebote nutzen, wenn der Arbeitgeber sich beteiligt bzw. ein gutes Angebot macht. 83,7 Prozent würden heute auf Konsum verzichten, um fürs Alter vorzusorgen. Tatsächlich waren es 2018 aber nur etwas mehr als 56,4 Prozent der Arbeitnehmer, die bereits eigene Beiträge in die bAV investierten. Carsten Hölscher, Partner bei Aon Retirement Solutions und Autor des Whitepapers, erläutert: „Für Arbeitnehmer ist das Thema bAV nach wie zu kompliziert. Viele fühlen sich überfordert, zwischen den verschiedenen Optionen richtig zu entscheiden, vor allem, wenn man die positiven Auswirkungen erst in ferner Zukunft spürt. Da sticht selbst das attraktivste Angebot nicht.“ Aon-Studien zufolge empfinden 61 Prozent der Arbeitnehmer das Thema bAV zufolge als „komplex“ bzw. „sehr komplex“.

Bereits bestehende Ansätze, Arbeitnehmer an der bAV zum Beispiel über finanzielle Anreize zu beteiligen, greifen offenbar nicht genug. Carsten Hölscher: „Wir brauchen einfache, flexiblere bAV-Lösungen, die zweierlei schaffen: den Arbeitnehmern die Entscheidung zur Eigenbeteiligung abnehmen und gleichzeitig Raum für persönliche Gestaltung lassen. Zum Beispiel mit vorkonfigurierten Standards, die auch individuelle Lebens- und Karriereverläufe berücksichtigen. Dies würde die Beteiligungsquoten erhöhen.“ In diesem Sinn können flexiblere und einfache Angebote des Arbeitgebers dazu beitragen, Mitarbeiter zu motivieren, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. „Dies wird bewirken,“ so Hölscher, „dass die Attraktivität der bAV steigt – und im selben Zug auch die des Arbeitgebers.“

Eigenbeteiligung zur Mitarbeitermotivation nutzen

83,7 Prozent der Arbeitnehmer in Großunternehmen sind bereit sich mit eigenen Beiträgen an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Nur 56,4 Prozent von ihnen tun dies aber tatsächlich. Einer der Gründe dafür ist, dass ihnen das Thema zu komplex ist. Aon-Studien zufolge empfinden 60,9% Prozent der Arbeitnehmer das Thema bAV zufolge als „komplex“ bzw. „sehr komplex“. Viele Arbeitnehmer fühlen sich überfordert, zwischen den verschiedenen Optionen richtig zu entscheiden.

 

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Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Carlo Bewersdorf verlässt das Unternehmen

 

Der Vorstand der Hannoverschen Lebensversicherung AG hat Dr. Thomas Wüstefeld (37) mit Wirkung zum 01.07.2020 zum Generalbevollmächtigen für das Vorstandsressort Vertrieb berufen. Dr. Wüstefeld übernimmt diese Aufgabe von Carlo Bewersdorf (46), der das Unternehmen im freundlichen, bedauernden Einvernehmen verlässt, um sich neuen Aufgaben zu widmen.

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler und Experte für Marketing, Dr. Thomas Wüstefeld, kennt die Hannoversche Lebensversicherung sehr gut. Begonnen hat er seine Karriere 2011 als Vorstandsassistent des Vertriebsvorstandes der Hannoverschen Lebensversicherung. Im Anschluss leitete er die Gruppe Planung/Ausbildung/Prozesse im Direktvertrieb. Zuletzt verantwortete Dr. Wüstefeld die Abteilung Leben Grundsatz und war damit u.a. für die Entwicklung im Markt erfolgreicher Produkte verantwortlich.

Frank Hilbert, Sprecher des Vorstandes der Hannoverschen Lebensversicherung AG: „Wir freuen uns, mit Dr. Wüstefeld einen ausgewiesenen Experten und eine überzeugende Persönlichkeit für unser Lebensversicherungsgeschäft gewonnen zu haben, der die Hannoversche Lebensversicherung in all ihren Facetten gut kennt und bewiesen hat, dass er Erfolge erreichen kann. Er wird unser Unternehmen vertrieblich in unserer zunehmend digitalisierten Unternehmenswelt weiter vorantreiben. Dazu wünschen wir ihm viel Erfolg und eine glückliche Hand. Herrn Bewersdorf danken wir für die geleistete Arbeit, insbesondere für die Weiterentwicklung des Markenauftritts der Hannoverschen und den Ausbau der Internetpräsenz. Wir wünschen ihm für seine weitere Zukunft alles Gute.“

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de, www.hannoversche.de

Die Kampagne feiert und stärkt die 150.000 Generali-Vertriebspartner und unterstreicht, dass Generali ein echter Liftetime Partner für ihre Kunden ist

 

Die Generali startet die erste globale Werbekampagne in ihrer 189-jährigen Geschichte. In einzigartiger Weise rückt sie ihre über 150.000 Vertriebspartner in den Fokus, die die wahre Bedeutung von Lifetime Partner für die Kunden verkörpern.

Die Kampagne unterstreicht auch die grundlegende Rolle, die die Vertriebspartner spielen. Sie sind die Helden von Generali, die ihre menschliche Note einsetzen, um den Kunden maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen zu bieten. Sie sind die wahren Gesichter von Lifetime Partner in ihren lokalen Gesellschaften. Als solche stehen sie bei dieser Kampagne im Mittelpunkt und haben die einzigartige Möglichkeit, ihre eigenen lokalen Kampagnen so zu gestalten, dass sie sich selbst als wahre Bezugspunkte für eine kompetente Beratung ihrer Kunden rund um die Uhr positionieren.

Die Gesamtkampagne besteht aus drei Phasen, wobei sich die erste auf die Vertriebspartner konzentriert. Die zweite Phase, die im Oktober beginnen soll, ist der Marke gewidmet, während die dritte Phase im Jahr 2021 Schlüsselprodukte und Markenzeichen ins Zentrum setzen wird.

Die Kampagne wird zunächst in Italien und Spanien gestartet, dann in Polen, Indonesien, Ungarn und Österreich; gefolgt von einem Dutzend weiterer Länder, in denen die Gruppe über verschiedene Kanäle – Fernsehen, Print, Radio, Outdoor, soziale Medien und andere Web-Plattformen – tätig ist. Sie umfasst einen zeitgemäßen digitalen Medienmix und zielt auf die spezifischen Segmente ab, die für die Gruppe am interessantesten sind.

Isabelle Conner, Chief Marketing und Customer Officer der Generali Group, erklärt: „Der Aufbau einer starken Marke ist einer der Grundpfeiler der Strategie Generali 2021. Sie bedeutet, ein nahtloses Omni-Channel-Erlebnis, maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen anzubieten, aber auch in der Lage zu sein, eine emotionale Verbindung zum Kunden herzustellen. Deshalb wollten wir jetzt mit einer sehr einfühlsamen, aber dennoch mutigen Botschaft ausgehen, zumal das Leben nach der Covid-19-Pandemie wieder in Schwung kommt.“ Sie fügt hinzu: „Die Einzigartigkeit von Generali ist unsere ‚Reditude‘ bzw. ‚Red Attitude‘: Rot ist unsere Farbe, sie steht für unsere Empathie und unsere Menschlichkeit, während unsere Haltung unser Geist, unsere Leidenschaft, unsere Dynamik und unsere Proaktivität ist. Dies sind die Qualitäten, nach denen die Menschen in einer Marke suchen – Qualitäten, die dem Leben der Kunden einen Mehrwert verleihen.“

Die globale Werbekampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Marketing-Kommunikations-Agentur Dentsu entwickelt, die mit der Entwicklung und Bereitstellung einer globalen Kommunikationsplattform für die Geschäftsstrategie „Lifetime Partner“ der Generali beauftragt wurde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Ruhig war es in den vergangenen Jahren rund um die bAV nicht unbedingt – der Gesetzgeber hatte einiges an Neuerungen hervorgebracht:

 

Arbeitgeber sind nun verpflichtet die Beiträge ihrer Angestellten in die bAV zu bezuschussen, Arbeitnehmer werden entlastet, da die Betriebsrenten bis zu einer gewissen Höhe frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse sind. Des Weiteren wird jetzt ein gewisser Anteil der Betriebsrenten nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.

„Viele Verbesserungen also, die das Sparen in eine bAV attraktiver bzw. in vielen Fällen unschlagbar machen“, so Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Was aber, wenn, aufgrund der Corona-Krise, derzeit nur Kleinbeträge für das Sparen aufgewendet werden können? Dommermuth weiter. „Wichtig ist, dem Sparer niedrige Mindestbeiträge zu bieten, mit der Notwendigkeit aber, eine unkomplizierte Beitragserhöhung im bestehenden Vertrag zu ermöglichen, wenn es wieder aufwärtsgeht.“

Flexibilität in den Verträgen also, die in seiner Komplexität nur das IVFP in seinen Ratings abbildet. Erfreulicherweise kommen die Versicherer überwiegend ihren Kunden bei diesen Flexibilitäten entgegen und helfen somit, dass die Altersvorsorge im Allgemeinen auch weiterhin bespart werden kann.

Welche Tarife top sind, zeigt das aktuelle bAV-Rating

Im aktuellen bAV-Rating 2020 untersucht das IVFP zum zehnten Mal in Folge die Direktversicherungsprodukte. Es wurden 87 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 83 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die Kategorien „Klassik (BoLz)“, „Klassik Plus (BoLz/BzMl)“, „fondsgebunden mit Garantien (BoLz/BzMl)“, „Comfort“ und „Indexpolicen (BoLz/BzMl)“. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich die Gesamtnote aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Unter https://www.ivfp.de/DV-Produkt-Rating2020 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Allianz kooperiert mit Philips / Gratis Zahnbürste bei Online-Abschluss der Dental-Tarife / Aktion läuft acht Wochen lang

 

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) geht eine Kooperation mit dem Gesundheitstechnologie-Anbieter Philips ein. Gemeinsam möchten die beiden Partner die Zahngesundheit verbessern: Wer sich bis zum 31. August online mit der Zahnzusatzversicherung DentalPlus oder DentalBest absichert, erhält eine gratis Philips Sonicare EasyClean Schallzahnbürste. Dazu bekommen Versicherte nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Gutscheincode per E-Mail zugeschickt. Diesen können sie auf der Philips-Website einlösen. Die Zahnbürste wird ihnen dann kostenlos nach Hause geliefert.

„Als ‚Partner for Health‘ begleiten wir unsere Kunden ein Leben lang bei allen Themen rund um ihre Gesundheit und bieten ihnen mehr als reine Versicherungsleistungen“ sagt Nina Klingspor, Vorstandsvorsitzende der APKV. „Mit dem Paket aus Zahnbürste und Zahnzusatzversicherung unterstützen wir Kunden nun wirkungsvoll dabei, ihre Zähne dauerhaft gesund zu halten.“

„Unsere Zahnbürsten werden für die Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit entwickelt“, sagt Gerrit Janssen, Marketing Lead Oral Healthcare Philips DACH. „Wir freuen uns, dass wir mit der Allianz einen erfahrenen Partner im Bereich Zahnzusatzversicherungen gefunden haben. Unsere Kunden können nun von einem Rundum-Schutz profitieren, der für noch mehr Sicherheit bei der Prävention sorgt.“

Weitere Informationen unter: https://www.allianz.de/angebot/gesundheit

 

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Exklusives Zertifikatsstudium stellt Kundenerlebnis in den Mittelpunkt

 

MLP eröffnet seinen Beratern mit der Qualifikation „Zertifizierter Finanzcoach (FH)“ eine neue Entwicklungsmöglichkeit. Dabei stehen die ganzheitliche Begleitung in Finanzfragen und das Kundenerlebnis im Vordergrund. Das Zertifikatsstudium bietet die MLP Corporate University (CU) in Kooperation mit der Hochschule Kaiserslautern und der BZB Berlin-Zweibrücken Business-School GmbH an.

Bereits im Mai hat der erste Durchgang des Zertifikatsstudiums begonnen. Darin bilden sich MLP Berater in Themen wie Financial Coaching, Ethik und Budgetplanung weiter. Während des zehntägigen Weiterbildungskurses, der sich über zwei Semester erstreckt, entwickeln sie zudem neue Strategien für die Betreuung ihres Kundenstamms und professionalisieren ihre Beratung.

Die Weiterbildungsinhalte werden in modernen Formaten vermittelt, die sich ideal in die tägliche Praxis der Teilnehmenden einfügen. Neben Beratungstrainings kommen u. a. auch kollegiale Beratungen und Gamification-Elemente zum Einsatz.

Nach Abschluss der Weiterbildung können Finanzcoaches ihre Kunden noch besser dazu befähigen, eigenständige Finanzentscheidungen zu treffen. Dadurch grenzen sie sich noch deutlicher von Wettbewerbern ab. Außerdem verfügen sie über zusätzliche Finanzcoaching-Kompetenzen.

„Der Finanzcoach bietet erfahrenen Beratern die Möglichkeit, sich gezielt weiterzuentwickeln und in Zeiten der Digitalisierung weiter in die persönliche Beziehung zu ihren Kunden zu investieren. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern haben wir einen sehr zukunftsorientierten Weiterbildungsstudiengang entwickelt“, sagt Jan Berg, im Vorstand der MLP Finanzberatung SE zuständig für die Corporate University.

Die MLP Corporate University wurde im Jahr 1999 gegründet. Sie verfügt bereits seit 2007 über das Gütesiegel der European Foundation of Management Development (EFMD) und erhielt im Jahr 2019 das internationale Zertifizierungssiegel der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) für fünf ihrer Abschlüsse für Finanzberater. Als Corporate Learning Unit war die CU durch die FIBAA bereits im Jahr 2012 zertifiziert worden. Zudem wurde sie im gleichen Jahr erstmals durch das Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. zur Ausbildung zum Certified Financial Planner (CFP) akkreditiert, dem höchsten international anerkannten Standard für Finanzberater.

Als Anbieter des Studiums konnte mit der Hochschule Kaiserslautern eine profilierte staatliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften gewonnen werden. Deren Fachbereich Betriebswirtschaft mit der Studienrichtung Finanzdienstleistungen zeichnet sich für Konzeption und Lehre im akademischen Weiterbildungsstudiengang „Zertifizierter Finanzcoach (FH)“ verantwortlich. Die organisatorische Betreuung der Studierenden liegt bei der BZB Berlin-Zweibrücken Business-School GmbH.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Der OMGV Award gilt als einer der wichtigsten Preise unter Versicherungsmaklern mit Online-Schwerpunkt.

 

Was direkt ins Auge fällt: Nahezu alle Preisträger der letzten Verleihung suchen die Partnerschaft zu blau direkt.

Auffällig viele Makler mit digitalem Schwerpunkt finden sich beim Technologiemarktführer blau direkt. Dies liegt nicht zuletzt an den neuesten Entwicklungen in Lübeck. In der Kategorie „Social Media / Content Marketing“ konnte sich die Finanzberatung Bierl über den Sieg bei den OMGV Awards freuen.

Ihr herausragender Blog bildet den Eckpfeiler Ihres Online Marketing und ist nicht zuletzt oft mit Themen gespickt, die aus der Zusammenarbeit mit blau direkt hervorgehen. Die Kunden-App „simplr“, welche blau direkt seinen Partnern zur Verfügung stellt, steht hier oft im Mittelpunkt. „Wir sind mittlerweile sechs Jahre Partner bei blau direkt. Seit Entstehung der „Community“, hat sich die Zusammenarbeit noch einmal deutlich gesteigert. Der Austausch mit den Kollegen dort und der schnelle Informationsfluss zu Neuerungen aller Art, bieten eine einzigartige Grundlage, unser Online-Marketing noch weiter auszubauen und immer mit aktuellen Themen zu ergänzen“, so Tobias Bierl.

Auch Newcomer Matthias Schmidt, Gewinner in der Kategorie „Werbung“, ist überzeugt, dass blau direkt im Bereich der Digitalisierung genau der richtige Partner ist. „blau direkt hat seine strukturellen Hausaufgaben gemacht. Die simplr-App, der unkomplizierte und schnelle Daten-Import, das zukunftsweisende Technologie-Konzept und nicht zuletzt die Menschen dort, haben mich dazu bewogen, mein Geschäft über blau direkt abzuwickeln“, so der Vers-Kompass Gründer.

Und auch die dritte von insgesamt vier Preisträgern, setzt auf blau direkt als starken Partner. Franziska Zepf konnte sich den Award in der Kategorie „Neue Medien. Neue Wege.“ sichern. „Ich hatte bereits viel Positives über die Lübecker gehört und konnte mir dann im Januar 2020 auf der Network Convention in Bukarest ein eigenes Bild machen. Die Präsentationen der neuen Technologien – wie beispielsweise RoboSave – haben mich dann endgültig überzeugt“ so die Award-Gewinnerin.

„Wir bieten unseren Partnern die bestmöglichen Grundvoraussetzungen, sich komplett digital im Arbeitsalltag aufzustellen. Wir nehmen Ihnen zeitraubende Arbeit ab und gerade Onlinemakler nutzen diesen Zeitgewinn, Marketingstrategien zu entwickeln und auszubauen. Wir überzeugen mit der führenden Technologie im europäischen Versicherungsmarkt.“ so Sebastian Plaza, Head of Sales & Partner-Support bei blau direkt. Er ist sich sicher, dass die Zukunft der Versicherungsmakler online stattfinden wird. „Und das geht eben am besten mit uns!“ so Plaza abschließend.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Ein neues Video informiert über die komplexen Zusammenhänge der bald aktualisierten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

 

Diese tritt bereits am 01.08.2020 in Kraft. Damit gelten neue oder veränderte Regelungen zum Taping, zur Geeignetheitserklärung oder zum Umgang mit Interessenkonflikten und Zuwendungen.

Finanzanlagenvermittlerinnen und Finanzanlagenvermittler können sich über diese Veränderungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre berufliche Praxis in einem kostenlosen 15-Minuten-Video informieren. Dieses wurde vom Expertenteam des Berliner Qualifikationsanbieters GOING PUBLIC! mit fachlicher Unterstützung von RA Oliver Korn der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Das Video ist hier online verfügbar: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/5618242_Video_neue_FinVermV/

„Durch die Diskussion um eine BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ist in den Hintergrund getreten, dass die FinVermV in ihrer neuen Form am 01.08.2020 in Kraft tritt. Mit diesem Video möchten wir Vermittlerinnen und Vermittler über die Veränderungen informieren, denn der Original-Text der FinVermV ist aufgrund vieler Verweise auf andere Gesetze und die Delegierte Verordnung jetzt nur noch für Experten verständlich“, so GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke.

Die FinVermV wurde am 21.10.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die lange Übergangsfrist von 10 Monaten wurde damals von den Vermittlerverbänden gefordert worden, um ausreichend Zeit u.a. für die Umsetzung der technischen Anforderungen für das Taping zu erhalten.

 

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GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Versicherung für Bürobetriebe deckt nun auch Mobiles Arbeiten und betriebliche Nutzung privater elektronischer Geräte sowie Nutzung von Geschäftsfahrrädern, E-Bikes und Drohnen ab 

 

Hiscox modernisiert die Versicherungslösung „Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox“ und unterstützt Versicherungsnehmer damit auf dem Weg in die neue Arbeitswirklichkeit nach der Corona-Krise. Bei der Aktualisierung orientiert sich der Spezialversicherer stark an aktuellen Kundenbedürfnissen nach mobilen Lösungen und Flexibilität, die zum Teil durch die Folgen der Pandemie verstärkt wurden.

Vom Geschäftshandy bis zur Videodrohne: Umfassender Schutz für Bürobetriebe

Die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise haben den Trend zum Mobilen Arbeiten ebenso wie zu BYOD (Bring Your Own Device) beschleunigt, so dass sich viele Bürobetriebe innerhalb kürzester Zeit der neuen Arbeitswirklichkeit anpassen mussten. Dadurch entstehen für Unternehmen zusätzliche, bislang weitgehend ungedeckte Risiken. Der bereits bestehende Schutz für Gegenstände im Home Office wird deshalb in der aktualisierten Fassung der „Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox“-Police um Versicherungsschutz für Mobiles Arbeiten sowie die betriebliche Nutzung von Privatgeräten ergänzt. Vorangetrieben durch Umweltschutzbewegungen, aber auch durch das erhöhte Infektionsrisiko im öffentlichen Nahverkehr, nutzen heute immer mehr Mitarbeiter Geschäftsfahrräder oder E-Bikes. Deren betriebliche Nutzung ist von jetzt an ebenfalls durch den Hiscox Allgefahrenschutz gedeckt. Dazu kommt auch etwa der Einschluss von Drohnen in die Versicherungsbedingungen. Denn ob zum Gebäudeschutz oder zur Erstellung von Videos oder Fotos – Drohnen werden im Unternehmenskontext bereits vielfältig eingesetzt. Deren Lagerung ist nun standardmäßig im Versicherungsschutz inbegriffen und kann optional um die Absicherung des Flugbetriebs erweitert werden.

Die Versicherungslösung „Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox“ kombiniert eine Sachinhalt- mit einer Elektronikversicherung und bietet Bürobetrieben aller Art einen umfassenden Schutz für die beweglichen Sachgegenstände des Unternehmens sowie für Einbauten oder Installationen im Gebäude. Durch die offene Allgefahren-Deckung besteht Versicherungsschutz vor unvorhergesehen eingetretener Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der eingeschlossenen Sachinhalte und Elektronik. Neben den genannten Erweiterungen in den Bereichen Mobiles Arbeiten, Radmobilität und Drohneneinsatz verzichtet Hiscox im neuen Bedingungswerk zusätzlich zu 100 Prozent auf die Kürzung der Versicherungsleistungen aufgrund fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Neuanschaffungen oder Werterhöhung versicherter Gegenstände sind ab jetzt mit einer zusätzlichen Vorsorge in Höhe von 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Auch bezüglich neu hinzukommender Risikoorte, also etwa neue Niederlassungen, bis zu einem Versicherungswert von 100.000 Euro besteht nach dem Relaunch der Versicherungsbedingungen automatischer Versicherungsschutz für einen Zeitraum von drei Monaten. Das Produkt kann wahlweise durch eine Allgefahren-Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Allgefahren-Mehrkostenversicherung ergänzt werden.

Maximale Transparenz und Orientierung durch klar formulierte Ausschlüsse 

Eine eindeutige Gliederung in Elektronik und Sachinhalte, klare Summengrenzen der neu eingeschlossenen Inhalte sowie verständliche Strukturen und Formulierungen der Ausschlüsse sorgen für maximale Transparenz. Die Neuerungen im Bedingungswerk bieten Maklern durch klare Regelungen bestmögliche Orientierung für die Kundenberatung. Darüber hinaus können sie Versicherungsnehmer mit dem exklusiven Zugang zu den Angeboten der Hiscox Business Academy überzeugen. Darin enthalten sind Präventionsleistungen wie E-Learning, rechtssichere Vorlagen, Checklisten sowie exklusive Leistungen von Hiscox Partnern.

„Als Versicherer der vernetzten Welt bewegen wir uns in einem hochdynamischen Umfeld, das sich nicht zuletzt durch die jüngsten Digitalisierungsschübe im Zuge der Corona-Krise rasant verändert“, erläutert Peter Pillath, Underwriting Manager Commercial Property bei Hiscox. „Das Arbeiten im Home Office oder von unterwegs wird zunehmend zur neuen Normalität, ebenso wie der Umstieg von Geschäftswägen auf Geschäftsräder oder der Besitz von Drohnen. Unsere Kunden befinden sich in einer sich wandelnden Arbeitswirklichkeit, die neben zahlreichen Chancen auch neue Risiken bereithält. Bei der stetigen Weiterentwicklung unserer Versicherungsbedingungen legen wir größten Wert darauf, Trends zu antizipieren und den Versicherungsschutz an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen. Auch um Maklern bei der Kundenakquise bestmögliche Orientierung zu bieten, setzen wir dabei stets auf eine echte Allgefahren-Deckung und wenige, klar formulierte Ausschlüsse.“

Online-Seminar informiert Makler über alle Änderungen und Erweiterungen

Am 15. Juli 2020, findet um 10 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zum Thema „Sach by Hiscox: Tipps und News zu All-Risk Gewerbe-Sachversicherung“ für Makler statt. Der Experte Markus Leenen, Underwriter Commercial Property bei Hiscox, gibt Einblicke in die Neuerungen zum Relaunch der Versicherung, zeigt Unterschiede zu anderen Angeboten auf dem Markt auf und gibt praktische Tipps für den Vertrieb. Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/6912046169662684171?source=pm

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

blau direkt ernennt Bastian Paulsen zum Head of Life Insurance.

 

In Zusammenarbeit mit WIFO wird dieser das Feld neu aufrollen und den Bereich Lebensversicherung bei blau direkt stärken. Zum 01.01.2020 begann Bastian Paulsen seine Karrierelaufbahn bei blau direkt. Seit dem 01.05.2020 hat er die Leitung des Departments Life Insurance übernommen und bringt in Kooperation mit WIFO neuen Schwung in sein Department. Bastian Paulsen verantwortet den Antragsbereich Lebensversicherung beim Lübecker Infrastrukturdienstleister.

„Schon von Beginn an war uns klar: Bastian passt perfekt in unser Team!“, so Lars Drückhammer, CEO bei blau direkt. Bastian Paulsen ist ein Macher und überzeugte die Geschäftsführung schnell, die perfekte Ergänzung zur bestehenden Führungsriege zu sein. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Versicherungsbranche, wird er vor allem die Zusammenarbeit bei blau direkt mit dem Maklerpool WIFO weiter ausbauen. „Wir haben hier die Möglichkeit, mit einem Top-Unternehmen am Markt eine einzigartige Kooperation zu schaffen und unseren Partnern einen echten Mehrwert zu geben. Gerade in der aktuellen Krisenzeit, in der besonders unsere Sparte mit größeren Einbußen zu rechnen hat, ist es wichtig sich stark aufzustellen“ so Bastian Paulsen. Künftig wird sich Paulsen mit seinem Department auf die Altersvorsorge und Risikoleben fokussieren.

Im Rahmen der Kooperation sollen im Bereich Life Insurance vor allem Synergieeffekte in der Vertriebsunterstützung und der Antragsbearbeitung erzielt werden. „Durch unsere Technik kann WIFO deutlich im Bereich der Bestandsdatenpflege und Bereitstellung der Maklerpost entlastet werden. Im Gegenzug können wir von der Expertise und Servicierung im Biometriebereich profitieren“, so Bastian Paulsen weiter.

Lars Drückhammer unterstützt die Ausführungen: „Die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool WIFO eröffnet für beide Seiten neue Entwicklungsmöglichkeiten und eine Stärkung der Marktposition. Besonders im Bereich Life Insurance, wird uns die Erfahrung der Kollegen helfen, für die künftige Weiterentwicklung am Markt gewappnet zu sein.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

In Finanzfragen Frauen fragen

 

Frauen sind finanziell oft schlechter aufgestellt als Männer. Gender Pay Gap, unterbrochene Erwerbsbiographien und niedrigere Renten sind die wichtigsten Gründe. Gleichzeitig aber, und das zeigt eine aktuelle repräsentative Aon-Studie, schätzen sie ihre eigene finanzielle Kompetenz häufig besser ein als ihre Partner: Männer behaupten von sich selbst deutlich seltener, die persönlichen Finanzen im Griff zu haben. In Sachen Finanzen – und damit auch betrieblicher Altersversorgung – sind Frauen somit wichtige Adressaten in einer modernen, diversen Kommunikation.

Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen führte die Online-Umfrage zum Thema Frauen und Rente unter 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen 18 und 65 Jahren im Frühjahr 2020 durch. Sie zeigt: Frauen vertrauen in Finanzdingen am ehesten sich selbst. Ob sie dabei verheiratet, in Partnerschaft lebend oder alleinstehend sind, macht dabei kaum einen Unterschied.

Vor allem zwei Gruppen von Frauen sehen sich als die besseren Finanzmanager: Frauen mit geringerem Einkommen (bis 2.200 Euro brutto) und jüngere Frauen bis 39 Jahre. Knapp die Hälfte der Frauen (48,3 %) mit geringerem Einkommen haben nach eigener Aussage “die Haushaltsfinanzen gut im Griff”, während es beim männlichen Pendant nur ein gutes Drittel (35,0 %) sind. In der nächsthöheren Einkommensklasse (2.200-4.500 Euro) sehen sich immer noch mehr Frauen (54,5 % vs. 51,3 %) in der Rolle, besser mit Geld umgehen zu können als ihre Partner.

Auffällig ist vor allem das Selbstbild der Männer. Mit zunehmenden Alter scheinen sie die Finanzkompetenz der Frauen anzuerkennen. Denn der Anteil derjenigen, die sich für kompetenter als gleichaltrige Frauen halten, sinkt kontinuierlich. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Altersgruppe ab 60. Nur jeder sechste Mann (15,9 %) sieht sich hier als “der bessere Finanzmanager”, während es bei den Frauen gut jede zweite ist (51,0 %). Diese Tendenz zeigt sich, wenn auch nicht ganz so stark, in allen Altersgruppen.

“Die Ergebnisse unserer Studie sind auf mehreren Ebenen hochinteressant”, kommentiert Fred Marchlewski, CEO von Aon. “Einerseits zeigt sie, dass Männer und Frauen ähnliche Wünsche in der Altersvorsorge und speziell bei der betrieblichen Altersversorgung haben. Andererseits wird klar, dass die Betriebsente stärker als bisher spezifische Lebensentwürfe in der modernen Arbeitswelt berücksichtigen muss und wir eine diverse Kommunikation benötigen, um alle Mitarbeiter, egal on Frauen oder Männer nachhaltig zu erreichen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Zurich will Kunden den Kontakt zu ihrem Versicherungsvermittler erleichtern und die Terminvereinbarung künftig einfach online ermöglichen.

 

Dank der Software Microsoft Bookings kann ausgewählt werden, ob ein persönlicher Termin vor Ort oder virtuell gewünscht wird. Auch eine Rückruf-Funktion ist verfügbar. Das Angebot wird zunächst als Pilot mit 25 Zurich Agenturen aufgesetzt. Perspektivisch sollen alle Agenturen der Zurich Gruppe Deutschland sowie weltweit diese Option anbieten.

Vielfältiger Zugang und einfache Handhabung

„Zurich investiert massiv und punktgenau in leistungsfähige IT, um den Service für Kunden und Vermittler zu verbessern und die Unterstützung für Mitarbeitende zu optimieren“, so Dorothée Appel, Chief Information & Digital Officer der Zurich Gruppe Deutschland. „Die enge Zusammenarbeit mit Microsoft versetzt uns in die Lage, bei der Gestaltung der Funktionalitäten von Bookings mitzuwirken und das Tool für unsere Zwecke anzupassen.“ Der Buchungskalender Microsoft Bookings bietet Zurich Kunden und Vermittlern eine unkomplizierte Software-basierte Alternative zur klassischen Terminplanung und bedeutet einen weiteren Schritt zu mehr Kundenorientierung. Dabei wird der Kalender aus Microsoft Office eingebunden, sodass Kunden schnell freie Zeitfenster bei ihrem Zurich Exklusivpartner finden und buchen können. Zum Buchungstool gelangen die Kunden über die verschiedensten Wege: So ist eine Terminvereinbarung über die Vermittler-Website, die Google My Business-Seite, der Facebook-Seite oder einem Facebook-Post möglich. Auch in den E-Mail-Abbinder kann Microsoft Bookings eingebunden werden. Innerhalb des Tool können Termine dann gebucht, geändert und verwaltet werden. Auch Terminbestätigungen werden versandt.

Effizienzgewinne bei der Terminplanung

„Viele Kunden bevorzugen eine Online-Terminvereinbarung ohne lange telefonische Terminabgleiche. Mit der neuen Funktion bekommen sie die Möglichkeit, rund um die Uhr Termine buchen zu können, egal wann und wo. Wir unterstützen damit auch unsere Vermittler durch Effizienzgewinne bei der Terminplanung. Die gewonnene Zeit kann direkt für den Kunden eingesetzt werden,“ erklärt Jawed Barna, Vorstand Distribution & Partnerships bei der Zurich Gruppe Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Präsenzveranstaltungen nur noch mit einem Anteil von fünf Prozent. Trotz Corona bereits mehr als 33.000 gut beraten-Teilnehmer über dem gesetzlich geforderten Weiterbildungs-Level. Aufsichten wollen FAQ zur Weiterbildungsverpflichtung veröffentlichen.

 

„Die vertrieblich Tätigen haben den Corona-Stillstand und das starke Online-Angebot für ihre Weiterbildung genutzt“, erklärte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., heute bei der Vorlage des Berichts für das zweite Quartal 2020 der freiwilligen Brancheninitiative gut beraten in München. „Im zweiten Quartal 2020 dominiert das E-Learning mit einem Anteil von 92 Prozent an allen erfassten Lernformen die Weiterbildung der rund 150.000 aktiven Teilnehmer bei gut beraten. Das ist ein Zuwachs von 14 Prozentpunkten innerhalb des zweiten Quartals des laufenden Jahres. Im gleichen Zeitraum kamen die Präsenzveranstaltungen auf einen Anteil von nur noch fünf Prozent.“ Im Jahr 2019, so Höhn weiter, habe der Anteil der Präsenzveranstaltungen noch bei über 30 Prozent gelegen, der aller E-Learning-Varianten zusammen damals bei 60 Prozent.

„2.079 neue Bildungskonten wurden im zweiten Quartal 2020 eröffnet. Damit verzeichnet das erste Halbjahr 2020 insgesamt 5.558 neue gut beraten-Bildungskonten“, erläuterte das geschäftsführen-de Vorstandsmitglied des BWV weiter. „Am Ende des ersten Halbjahres 2020 weist die gut beraten-Weiterbildungsdatenbank insgesamt 149.948 aktive Bildungskonten aus. Das sind 95 Konten weniger als Ende März, da wir im zweiten Quartal 2.174 Konten, die seit zwei Jahren nicht mehr genutzt wurden, in unseren Bilanzen nicht länger berücksichtigen“, so Höhn.

Aufsichten wollen FAQ zur Weiterbildungsverpflichtung veröffentlichen

Zuständig für die Überprüfung der Weiterbildungsverpflichtung sind die Industrie- und Handelskam-mern (für Vermittler mit Erlaubnis), sowie – bei den Versicherungsunternehmen – die BaFin. „Eine gemeinsame FAQ-Liste der Aufsichten wird für den Herbst erwartet“ erklärt Monika Klampfleitner, Leiterin der Geschäftsstelle gut beraten. Die Trägerverbände von gut beraten stehen mit den Aufsichten im Austausch zu allen Fragen der Anrechnung von Weiterbildungen“, so Klampfleitner weiter.

Im Schnitt mehr als neun Stunden Weiterbildung im ersten Halbjahr 2020

Durchschnittlich 9:06 Stunden hat jeder gut beraten-Teilnehmer in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in IDD-relevante Bildungszeit investiert. In diesem Zeitraum zeigt die gut beraten-Weiterbildungsdatenbank fast 1,4 Millionen Stunden Bildungszeit (1.366.216 Stunden) der teilneh-menden vertrieblich Tätigen.

27.204 gut beraten-Teilnehmer haben bereits zum Ende des ersten Halbjahres die gesetzlich geforderten 15 Weiterbildungsstunden für das Jahr 2020 erreicht. Und weitere 6.130 Besitzer eines gut beraten-Bildungskontos haben schon am 30. Juni 2020 die Voraussetzungen für ein gut beraten-Zertifikat mit dem Nachweis von mindestens 30 Stunden Weiterbildung im laufenden Jahr erfüllt.

Teilnehmerstruktur bei gut beraten weiter stabil

48.540 Ausschließlichkeitsvermittler und 31.781 Vermittler im angestellten Außendienst beteiligen sich am 30. Juni 2020 mit einem aktiven Bildungskonto bei gut beraten, das sind zusammen weiterhin 54 Prozent aller Teilnehmer. Makler und Mehrfachagenten haben mit 35.019 Teilnehmern einen ebenfalls unveränderten Anteil von 23 Prozent. In der Gruppe der Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern – hier sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Agenturen eingetragen – haben 22.249 Vermittler (15 Prozent) ein Weiterbildungskonto. Weitere Gruppen wie Versicherungsberater, Leitungspersonen, nebenberufliche Vermittler sowie vertrieblich Tätige im Innendienst eines Versicherungsunternehmens machen zusammen nunmehr sechs Prozent (8.096 Personen) der gut beraten-Teilnehmer aus – ein Zuwachs von einem Prozentpunkt.

Wie schon zum Ende des ersten Quartals 2020 stehen zur Jahresmitte 28 Prozent Frauen 72 Prozent Männern mit einem gut beraten-Bildungskonto gegenüber. Und weiterhin gilt ebenfalls: Die Teilnehmerinnen bei gut beraten sind tendenziell jünger als die Teilnehmer. So sind zum Beispiel 39 Prozent der teilnehmenden Frauen zwischen 21 und 40 Jahre alt, bei den Männern sind das lediglich 30 Prozent.

Und schließlich zeigt auch die Altersverteilung der gut beraten-Teilnehmer große Stabilität: Auch zur Jahresmitte 2020 dominiert die Gruppe der 41- bis 60-Jährigen mit 78.390 teilnehmenden vertrieblich Tätigen die Altersverteilung von gut beraten mit 52,3 Prozent. Die Altersgruppe der unter 40-Jährigen umfasst nunmehr 49.302 Teilnehmer (32,9 Prozent); ihr Anteil ist nahezu unverändert. Die über 60-Jährigen bedeuten mit 22.256 Frauen und Männern 14,8 Prozent aller gut beraten-Teilnehmer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

4 von 10 Befragten würden Versicherung über das Handy abschließen

Rund jeder Fünfte möchte Schadenfälle gerne ausschließlich per Smartphone regeln

Vertragsabschluss per Smartphone hat großes Potenzial – Vertragsabschluss per Smartphone hat großes Potenzialclose

 

Das Smartphone dürfte sich in den kommenden Jahren zu einem wichtigen Vertriebskanal für Versicherungen entwickeln. Zwar haben bislang nur 6 Prozent der Bundesbürger eine Versicherung über ihr Smartphone abgeschlossen, jeder Dritte (33 Prozent) kann es sich aber in Zukunft vorstellen. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter 1.004 Personen in Deutschland ab 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Unter den 18- bis 29-Jährigen haben 8 Prozent eine Versicherung mit dem Smartphone abgeschlossen, 37 Prozent können es sich vorstellen. Bei den 30- bis 49-Jährigen sagen das sogar 46 Prozent, 5 Prozent haben damit bereits praktische Erfahrungen. „Von Shopping bis Banking, das Smartphone entwickelt sich überall zu einer zentralen Plattform. Dieselbe Entwicklung werden wir auch bei Versicherungsabschlüssen und der Schadensregulierung erleben“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Jeder Vierte (23 Prozent) würde zudem gerne eine App auf dem Smartphone nutzen, die eine Übersicht über alle Versicherungen und die mit ihnen verbundenen Leistungen zeigt. Auch hier spielt das Alter eine entscheidende Rolle.- Die Jüngeren im Alter von 18 bis 29 sind besonders interessiert (42 Prozent), bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 27 Prozent, unter den 50- bis 64-Jährigen 22 Prozent und nur die Senioren ab 65 sind mit 9 Prozent etwas zurückhaltender.  Fast jeder fünfte Befragte (18 Prozent) würde Versicherungsfälle sogar am liebsten ausschließlich digital mit dem Smartphone abwickeln. Auch hier sind die 18- bis 29-Jährigen mit 30 Prozent besonders Smartphone-affin, während es unter den 30- bis 49-Jährigen (19 Prozent) und 50- bis 64-Jährigen (17 Prozent) etwas weniger sind. Unter den Senioren ab 65 würde immer noch jeder Zehnte (10 Prozent) Schadensfälle gerne exklusiv per Smartphone regeln. „Versicherungen, die heute online Kunden ansprechen wollen, müssen ihre Kunden mindestens ebenso erfolgreich über das Smartphone adressieren können wie über die klassische Website. Das Smartphone bietet für Versicherer ein riesiges Potenzial, das noch längst nicht ausgeschöpft ist. Jetzt heißt es: Produkte und Kundenansprache auch für Smartphones optimieren“, so Berg.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen in Deutschland ab 18 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten:  Würden Sie eine Versicherung ausschließlich per Smartphone abschließen? und Welche der folgenden Aussagen trifft auf Sie zu?

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte,Tel: 030 27576-0, www.bitkom.org

Die Rürup- oder Basisrente wurde im Jahr 2005 für Selbständige, denen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge nicht zugänglich sind, eingeführt.

 

Deren Idee: Sparer können die dort eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, was die Steuerzahlung reduziert. Doch gab es in der Vergangenheit auch zahlreiche Kritikpunkte an dem Modell. Dazu zählten unter anderem mangelnde Flexibilität, fehlende Vererbbarkeit oder zu hohe Kosten. „Bei näherer Betrachtung relativieren sich jedoch einige dieser Kritikpunkte“, urteilt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Und wer sich das genau durchrechnet und die Möglichkeiten, die diese Form der Altersvorsorge bietet, richtig nutzt, für den kann sich diese staatlich geförderte Anlageform im Rahmen der finanziellen Vorsorgeplanung lohnen.“ Allerdings muss jeder Sparer auch prüfen, ob das im Einzelfall gilt. Einen ersten Hinweis darauf kann der Online-Rechner auf der Verbraucherwebsite des FPSB Deutschland (www.frueher-planen.de) liefern. Wer darüber hinaus genau wissen möchte, ob und in welcher Form diese Vorsorgeart zur eigenen Planung passt, sollte sich an die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) wenden. Sie sind aufgrund der Standesregeln des Verbandes zu einer objektiven Beratung verpflichtet. Anleger können deshalb sicher sein, dass diese Finanzexperten objektiv und ausschließlich im Sinne ihrer Kunden beraten.

Selbständige hierzulande sind dem Risiko der Altersarmut besonders stark ausgesetzt. Das hat die OECD im vergangenen Jahr in einer Studie festgestellt. Während Selbstständige in den 36 OECD-Ländern im Schnitt auf etwa 80 Prozent des Bruttorentenniveaus vergleichbarer Angestellter kommen, sind es in Deutschland gerade mal 50 Prozent. Allerdings steht dieser Berufsgruppe mit der Basis- oder Rürup-Rente eine staatlich geförderte Altersvorsorge zur Verfügung, die diese kaum nutzen. Dabei kann sich das lohnen, wie das Institut für Vorsorge und Finanzplanung, das IVFP, in einer Berechnung festgestellt hat. Ausgangspunkt ist, dass aktuell die dort eingezahlten Beiträge zu 90 Prozent steuerlich ansetzbar sind und dieser Satz bis 2025 auf 100 Prozent steigt.

Wer 2020 nun einmalig 9.000 Euro einzahlt, kommt beim aktuellen Spitzensteuersatz von 46,12 Prozent auf eine Steuerersparnis von 4.151 Euro. Zwar fällt dafür die Besteuerung bei Bezug der Rente an. Doch wer 2025 in den Ruhestand geht, für den liegt der Besteuerungsanteil laut der IVFP-Analyse nur bei 85 Prozent. Das heißt, diese 15 Prozent sind und bleiben auch in den Folgejahren steuerfrei.

„Zudem gilt es zu bedenken, dass der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als in der Ansparphase, weshalb sich die Rechnung lohnen kann“, ergänzt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Bessere Ergebnisse durch Kapitalmarktinvestments

Diese Differenz zwischen der Abzugsfähigkeit und der Besteuerung in der Auszahlphase macht die Rürup-Rente auch für die Generation der über 50jährigen attraktiv. Das ist ein weiteres Ergebnis der IVFP-Analyse. Ein 58-Jähriger mit noch fünf Beitragsjahren kann im Schnitt mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 92 Prozent in der Ansparphase rechnen. In der Auszahlung aber wird er nur mit 84 Prozent besteuert. Damit kommt er auf ein ‚Steuerplus‘ von acht Prozentpunkten. Und da der jährlich ansteigende abzugsfähige Höchstbetrag derzeit bei 25.046 Euro für Ledige liegt und für Verheiratete bei 50.092 Euro, kann die Basisrente auch für Gutverdiener, die hohe Beiträge zurücklegen können, interessant sein.

„Vorteilhaft ist zudem“, erklärt Prof. Tilmes, „dass die Basisrente in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden kann. Und das ist, da so renditeträchtigere Investments getätigt werden können, gerade im aktuellen Niedrigzinsumfeld besonders wichtig. Die fondsgebundene Variante mit einem Aktienanteil kann dort, wo es zur Vorsorge passt, deshalb auch besonders attraktiv sein.“ Zusammen mit dem bereits dargestellten steuerlichen Vorteil kann das attraktive Renditen bringen. Aufgrund der oben beispielhaft errechneten Steuerersparnis ergibt sich laut dem IVFP nach Kosten dabei sogar ein Puffer von 30 Prozent. Das heißt, die Wertpapiere können 30 Prozent im Wert verlieren, bis der Anleger das eingesetzte Eigenkapital erreicht.

Trotz Vorteile: Auch bei der Basisrente kommt es auf den individuellen Fall an

Und schließlich relativieren sich auch die Kritikpunkte bei genauerer Betrachtung. Zum Beispiel, dass die Rürup-Rente als lebenslange Leibrente konzipiert ist und eine Kapitalauszahlung oder eine Vertragskündigung also nicht vorgesehen sind. Unter Umständen ist dies sogar hilfreich, da sonst die Versuchung groß wäre, die angesparte Summe für andere Dinge als für die Altersvorsorge zu verwenden. Und auch die mangelnde Vererbbarkeit ist nicht unbedingt ein Argument, diese nicht abzuschließen. So erhalten Ehepartner oder Kinder das vorhandene Kapital zwar nicht als Einmalbetrag ausgezahlt. Marktstandard sei hier laut dem IVFP aber die Verrentung des Kapitals oder Restkapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner.

„Trotz der Vorteile sollte jedem aber klar sein, dass eine solche Basisrente auch in die Altersvorsorge passen muss“, erklärt Prof. Tilmes. „Ob dies der Fall ist, muss jeder Anleger individuell für sich, idealerweise im Rahmen einer gründlich durchdachten Finanzplanung, klären.“ Um eine erste Indikation zu bekommen, lohnt es sich, dies mit dem Online-Rechner zur Basisrente auf www.frueherplanen.de auf Basis einiger grundlegender Daten durchzurechnen.

Um dann zu entscheiden, ob dies wirklich passt, sollten Sparer dann aber auch ausgewiesene Finanzexperten wie die vom FPSB zertifizierten CFP® aufsuchen. Sie können darüber hinaus wichtige Tipps geben, wie sich Fallstricke beim Abschluss einer Basisrente vermeiden lassen und was sich konkret im Einzelfall dafür eignet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Jung, DMS & Cie. schaltet FinanzPortal24 auf Plattform frei – vier Monate kostenfreier Testzugang ohne Vertragsbindung

 

Technik für Berater – nicht gegen sie. Getreu dem Motto ihrer erfolgreichen AdvisortechStrategie kooperiert Jung, DMS & Cie. jetzt mit dem Softwarehaus FinanzPortal24. Im Rahmen eines jetzt vereinbarten Lizenzvertrags können JDC Vertriebspartner ab sofort die unter Maklern sehr beliebte Beraterwelt FinanzPlaner Online von FinanzPortal24 für vier Monate bis Ende Oktober kostenfrei und ohne Vertragsbindung testen.

Zur Verfügung stehen dabei die drei modularen Softwarepakete Finanzanalyse nach DIN 77230 (Paket 1), Biometrische Risiken mit KTG, BU, Unfall, Pflege, HBV, Altersrente (Paket 2) sowie alle Förderrechner mit Förderanalyse, bAV Nettolohnoptimierung, Rürup, Riester, Fondspolice vs. Depot (Paket 3).

In Kürze werden die drei Pakete zudem über geeignete Schnittstellen in das JDC-eigene Kunden- und Vertragsverwaltungsprogramm iCRM integriert. Berater und Vermittler können dann medienbruchfrei aus ihren Kundenprofilen direkt in den FinanzPlaner Online springen und entsprechende kundenindividuelle Analysen und Berechnungen noch effektiver und professioneller vornehmen.

JDC Vertriebspartner, die nach Ende der Testphase die Pakete von FinanzPlaner Online weiter nutzen wollen, können dann mit 30 Prozent dauerhaftem Sondernachlass die von ihnen gewünschten Softwarepakete bestellen.

Alle Details zur Testphase der Beraterpakete von FinanzPortal24 und zur Anmeldung für die kostenlose Nutzung der Pakete hat Jung, DMS & Cie. auf einer gesonderten Landingpage unter https://www.jungdms.de/technologie/finanzplaner/ zusammengestellt.

„Mit der jetzt vereinbarten Kooperation mit FinanzPortal24 folgen wir unserer Advisortech-Strategie und bieten unseren Vertriebspartnern sowie neuen Interessenten einen echten Mehrwert für ihr Beratungsgeschäft“, freut sich Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.

Sein Vorstandskollege bei Jung, DMS & Cie., Stefan Bachmann, ergänzt: „Die Integration der Beraterwelt FinanzPlaner Online in unser Verwaltungsprogramm iCRM erweitert unsere Plattform-Architektur ideal, um die Vorteile digitaler Vertriebstechnologien noch effektiver nutzen zu können.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Jung, DMS & Cie. AG, Widenmayerstraße 36, 80538 München,Tel: +49 611 3353-500, www.jungdms.de