Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) erhält bei der Vermittler-Umfrage der Finanzzeitschrift Procontra zum dritten Mal in Folge die Auszeichnung “Maklers Liebling”.

 

Gute Erreichbarkeit, schnelle Rückmeldung bei Fragen und hohe fachliche Kompetenz sind den befragten Vermittlern laut der Umfrage “Maklers Lieblinge 2020” besonders wichtig. Dank digitaler Vertriebsunterstützung und Vor-Ort-Betreuung erfüllt die LV 1871 diese Kriterien besonders gut und holt nach 2018 und 2019 nun den Titel-Hattrick. In diesem Jahr nahmen 586 Personen an der Wahl zum Versicherer mit der besten Maklerbetreuung teil. 11,1 Prozent von ihnen gaben der Maklerbetreuung der LV 1871 ihre Stimme und kürten den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit so mit großem Abstand zum Gewinner der Umfrage.

Maklerbetreuung am Puls der Zeit

“Drei Jahre hintereinander als ‚Maklers Liebling’ ausgezeichnet zu werden, erfüllt uns wirklich mit Stolz”, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. “Unsere Erfahrung zeigt, dass Vermittler ihren Maklerbetreuern treu bleiben, solange sie echte Mehrwerte bieten. Die Auszeichnung bestätigt, dass unsere Maklerbetreuung genau das leistet und den Nerv der Zeit trifft. Das ist unsere Existenzberechtigung. Ein zentraler Aspekt ist hier sicherlich unsere umfassende digitale Vertriebsunterstützung, die nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Krise nochmal an Relevanz gewonnen hat.”

Während andere Versicherer aufgrund der hohen Kosten vor einer großflächigen Geschäftspartnerbetreuung zurückschrecken, expandiert die LV 1871 in diesem Bereich. Besonders digitale Services für Vermittler sind dabei in den letzten Jahren zum Aushängeschild des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geworden.

Moderner und verlässlicher Partner im digitalen Vertriebsdschungel

“Vermittler sind digital oft schon weiter, als manche Versicherer denken. Dennoch kann es im digitalen Vertriebsdschungel schnell unübersichtlich werden. Als Dschungel-Guides helfen wir unseren Geschäftspartnern bei der Orientierung und stellen ihnen ein großes B2B2C-Angebot bereit, mit dem sie ihren eigenen digitalen Fußabdruck weiter ausbauen können”, sagt Hermann Schrögenauer.

Die LV 1871 versteht sich dabei als Enabler der Vermittler im Digitalisierungsdschungel und unterstützt sie dabei, digitale Touchpoints zu ihren Kunden auf- und auszubauen. Die LV 1871 bietet neben ihrem Digital Partner Programm auch einen Online-Shop mit integriertem Downloadcenter für individualisierte Beratungsdokumente an; im Frühjahr und Sommer hatte sie Makler mit der Online-Summer-School, Webdays und der Rock’N’Road Show unterstützt. Derzeit arbeitet der Versicherer an der Erweiterung ihrer dezentralen Maklerbetreuung am Point of Sale, um auch die Filialdirektionen fit für die Zukunft zu machen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz hat für seine Vermittler einen effizienten, 8-seitigen BU-Einheitsantrag entwickelt.

 

Mit nur einem einzigen Formular können die Vermittler ab sofort bei 20 teilnehmenden LV-Gesellschaften eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung beantragen. Der Einheitsantrag steht als beschreibbares PDF unter www.fondsfinanz.de kostenfrei zur Verfügung und bietet zahlreiche vertriebliche Vorteile.

Übersichtlich und leicht verständlich fasst die Fonds Finanz alle nötigen Angaben und Gesundheitsfragen auf nur acht Seiten zusammen. Der BU-Einheitsantrag zeigt auf einen Blick alle Tarifoptionen der insgesamt 20 teilnehmenden Lebensversicherungsgesellschaften, unter ihnen sind die Allianz, die Bayerische, die Nürnberger und die Züricher. Aufbau und Struktur des BU-Einheitsantrags sind analog zum erfolgreich etablierten KV-Eintragsantrag der Fonds Finanz, der von den Vermittlern seit über zehn Jahren gerne und häufig genutzt wird. „Die Zeit unserer Vermittler ist kostbar. Deshalb unterstützen wir sie, ihr Geschäft so effizient und erfolgreich wie möglich zu führen“, begründet Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleistung Insurance, den kostenfreien Ausbau dieses Vertriebsservices. „Durch unser komprimiertes Formular ist der Zeitgewinn enorm. Denn gerade bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen braucht es sehr viel Detailwissen über jeden Anbieter, und hier nehmen wir den Vermittlern ein großes Stück Arbeit ab.“

Alle Gesundheitsfragen, Regelungen und Unterschriften auf einen Blick

Die Fonds Finanz hat die Gesundheitsfragen aller Anbieter im Einheitsantrag strukturiert zusammengefasst und dabei die individuellen Vorgaben der teilnehmenden Gesellschaften berücksichtigt. So sieht der Vermittler bereits während der biometrischen Bestandsaufnahme, welche Versicherungsgesellschaft für seinen jeweiligen Kunden geeignet ist und welche nicht. Der BU-Einheitsantrag bietet zudem eine größere Abschluss-Sicherheit: Alle Unterschriftenfelder sind auf einer Seite gebündelt, damit keine Unterschrift vergessen wird und der Vertrag ohne Nachbearbeitung zügig und erfolgreich policiert werden kann. Ebenso wie der KV-Einheitsantrag kann auch der BU-Einheitsantrag über inSign unkompliziert auf einem Smartphone oder Tablet-Computer elektronisch unterschrieben werden, falls der Kunde nicht vor Ort ist.

Alle Kooperationspartner des Fonds Finanz BU-Einheitsantrags:

  • Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
  • ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
  • AXA Lebensversicherung AG
  • Barmenia Lebensversicherung a. G.
  • Basler Lebensversicherungs-AG
  • Canada Life Assurance Europe plc
  • Continentale Lebensversicherung AG
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG
  • Dialog Lebensversicherungs-AG
  • ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG
  • Gothaer Lebensversicherung AG
  • HanseMerkur Lebensversicherung AG
  • HDI Lebensversicherung AG
  • Lebensversicherung von 1871 a. G. München
  • Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG (die Bayerische)
  • NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G
  • uniVersa Lebensversicherung a. G.
  • VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G.
  • Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Gestalten Sie Ihre Zukunft als Versicherungsmakler und Finanzdienstleister selbstbestimmt und erfolgreich. Impulse und nützliche Informationen und Geheimtipps erhalten Sie beim Online Symposium 2020.

 

Das Online Symposium Berater-Zukunft der JURA DIREKT und der BUSINESSWERT Akademie (https://www.juradirekt-akademie.com) liefert neue und zukunftsfähige Ansätze einer erfolgreichen Business-Entwicklung für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Themen: Vom Makler zum außergewöhnlichen Premiumberater – Die schon lange fällige Honorarstrategie – Ein Aktivierungskonzept für schlafende Bestände – Notfall-Management und Profi-Online-Marketing einfach umgesetzt.

Nach dem Symposium höheren Businesswert schaffen

2019 hat es mit einem internen Symposium für Kooperationspartner der JURA DIREKT und Seminarteilnehmer der BUSINESSWERT Akademie by JURA DIREKT Akademie begonnen. Es gibt die Neuauflage 2020, weil Teilnehmer nach dem ersten Symposium tatsächlich wichtige Schritte zu einem zukunftsfähigeren Businessmodell gegen konnten. Das Symposium lohnt sich. Finanzmaklerin Susanne Stoiber-Fuchs, Schramberg, nach dem Symposium 2019: “Wir haben uns auch dank der Impulse aus dem Symposium 2019 beruflich neu aufgestellt. Damit schaffen wir in der Region ein Alleinstellungsmerkmal und machen uns unverwechselbar.”

Solche Impulse sind das Ziel des Symposiums 2020. “Wir liefern einen kompakten Tag Online-Seminare, Impulse und Experten-Interviews, damit Finanzdienstleister Ideen und konkrete Angebote für eine sichere Zukunft mit Wachstumspotenzial bekommen”, so Jürgen Zirbik, geschäftsführender Gesellschafter der JURA DIREKT Akademie, “denn die Herausforderungen für Berater in der nahen Zukunft sind enorm.”

Ein Premiumberater-Modell sichert das Lebenswerk

Am 28.09.2020 um 11 Uhr startet das Online Symposium Berater-Zukunft 2020. An diesem Tag erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Aktuelles zu Marktentwicklungen der Versicherungs- und Finanzbranche. Zusätzliche zeigen die Referenten und Experten der JURA DIREKT und der BUSINESSWERT Akademie das Premiummodell Konzeptberatung im Vorsorgedreieck. “Es geht vor allem um neue und zukunftssichere Geschäftsmodelle für Finanzdienstleister. Es geht um Wachstum, mehr Umsatz, mehr Unabhängigkeit und mehr Spaß am eigenen Business”, so der geschäftsführende Gesellschafter der JURA DIREKT Domenico Anic. “Denn so mancher Finanzdienstleister verliert langsam den Glauben an sein immer schwieriger werdendes Geschäft, so die Erkenntnis aus vielen Gesprächen.” Das Motto des Symposiums Berater-Zukunft ergänzt Jürgen Zirbik: “Wie Sie als Konzeptberater im JURA DIREKT Vorsorgedreieck mehr Umsatz erzielen und Ihr Alleinstellungsmerkmal mit Spaß im Business entwickeln.”

Wie Premiumberater 100-Prozent Quoten erreichen

“Wir wollen Impulse für mehr Erfolg und Freude am eigenen Business geben”, so Anic weiter. Die Teilnehmer sollen motiviert und mit sofort umsetzbaren Businessmöglichkeiten aus dem Tag gehen. Unter anderem lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Honorarstrategie “HONORARWERT” kennen. Und Sie erfahren, wie 100-Prozentquoten mit Kunden durch kluge Konzepte erreichbar sind: überzeugende Gesprächsstrategien und bedarfsgerechte Werkzeuge sorgen dafür. Konzepte und Tools sind bereits fertig und können sofort für die Praxis genutzt werden.

Positionierung, Premiumberatung, Honorarwert, Online-Marketing

Keynotes wie “Wie der neue Premiumberater den Markt dominiert ” oder “Abschlussquote 100% im Kundengespräch: Interviewtechnik und Risiko-Analyse” liefern Know How und Anregungen für ein zukunftsfähiges Businessmodell. Experten aus dem juristischen Bereich und dem Online-Marketing geben weitere nützliche Impulse. Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo zeigt auf, warum gerade das JURA DIREKT Konzept zu einem Alleinstellungsmerkmal führt. Und das sogar aus juristischer Sicht. Sam Hänni, CEO von SwissMadeMarketing liefert Schlüsselinformationen und Erfahrungen zu modernem Online-Marketing für Berater und Makler.

Die Agenda im Überblick

  • 11.00 Uhr: Servus, Moin, guten Tag und Überblick – Domenico Anic, GGF JURA DIREKT. Jürgen Zirbik, GGF JURA DIREKT Akademie
  • 11.15 Uhr: Wann es Spaß macht, alles für den Kunden zu tun – Jürgen Zirbik
  • 12.00 Uhr: Keynote – Wie der neue Premiumberater den Markt dominiert – Domenico Anic
  • 12.45 Uhr: Pause
  • 13.00 Uhr: Keynote – Abschlussquote 100% im Kundengespräch: Interviewtechnik und Risiko-Analyse – Jürgen Zirbik
  • 13.45 Uhr: Punkten mit Notfall-Management – Notfall-Geschichten und Notfall-Hotline – Domenico Anic
  • 14.15 Uhr: Notfall-Management – Juristische Durchsetzung und Haftung im JURA DIREKT Service – Notfallgeschichten aus anwaltlicher Sicht – Referent: Giuseppe Pranzo, Rechtsanwalt
  • 14.45 Uhr: Pause
  • 15.15 Uhr: Zukunft Online Marketing – Welche Online-Auftritte und Maßnahmen punkten – Jürgen Zirbik, Gast-Experte: Sam Hänni, CEO SwissMadeMarketing
  • 15.45 Uhr: Modell Bestandsaktivierung – Wie Sie Ihren Bestand zu Umsatz machen (lassen) – Domenico Anic
  • 16.00 Uhr: Abschluss und Gastgeschenk…
  • 16.15 Uhr: Fragen und Antworten: Wir stehen zur Verfügung…

Unter nachfolgendem Link kommen Sie zu weiteren Informationen und letzten Anmeldemöglichkeiten für das “Online Symposium Berater-Zukunft 2020” am 28.09.2020, 11.00 bis 16.00 Uhr.

HIER KLICKEN ZU MEHR INFORMATIONEN UND ANMELDEMÖGLICHKEIT (https://www.juradirekt-akademie.info/symposium-2020/)

Mit einer IDD-konformen Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis über vier Stunden Weiterbildungszeit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JURA DIREKT Akademie GmbH, Gutenstetter Str. 8e, 90449 Nürnberg, Tel: 0911- 92785228, www.juradirekt-akademie.com

Johannes Sczepan: “100-prozentiger Umstieg von offline auf online”

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur lädt zu ihrer ersten virtuellen Finanzplanungsmesse ein. Die dreitägige Online-Veranstaltung vom 29. September bis zum 1. Oktober knüpft mit vier Sponsoren und mehr als 70 Produktpartnern aus den Sparten Versicherungen, Investmentfonds und geschlossenen Fonds bereits vor dem Start an die letztjährige Messe an, die noch in traditioneller Weise am Plansecur-Stammsitz in Kassel stattfand. “Der 100-prozentige Umstieg von offline auf online begeistert viele der Teilnehmer schon im Vorfeld”, schwärmt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er sieht sein Unternehmen damit unter den “digitalen Pionieren” in der Finanzberatungsbranche. Dementsprechend lautet das diesjährige Messemotto “Gemeinsam neue Wege gehen: analog, digital, interaktiv”. Auf der ausschließlich für geladene Berater und Partner geöffneten virtuellen Messe werden rund 400 Teilnehmer erwartet.

Das Fachprogramm wird durch Keynotes im Auditorium, eine ganze Palette von moderierten Workshops und eine virtuelle Messe abgedeckt. Die Online-Teilnehmer können dabei wie bei einer Präsenzmesse die einzelnen Stände besuchen und mit den Fachreferenten ins Gespräch kommen. Für die Umsetzung der traditionellen Finanzplanungsmesse in ein Online-Event zeichnet die Agentur JoussenKarliczek verantwortlich, die Plansecur bereits seit vielen Jahren als Marketingpartner begleitet.

Das Highlight: Über die fachlichen Themen hinaus rundet ein gemeinsamer Online-Messe-Abend mit Musik, interaktivem Unterhaltungsprogramm und einer digitalen Weinverkostung das Programm ab. Zwei Sommelières begleiten die Degustation online. Für künstlerische Highlights sorgt der Musiker Timo Böcking, der bereits auf dem letzten von Plansecur initiierten Vordenker Forum viel Applaus erntete. Die Presse schreibt über ihn: “Timo Böcking hat seine musikalischen Wurzeln im Soul, Funk und Gospel und spielt als Pianist, Keyboarder und Organist genreübergreifend für die verschiedensten Künstlerpersönlichkeiten und Bands. Nicht zuletzt durch seine Palette vom ausdrucksstarken, balladesken Spiel bis hin zu erdigen, mitreißenden Grooves begeistert er sein Publikum.” Plansecur will mit dem Engagement von Timo Böcking zur Finanzplanungsmesse 2020 auch ein Signal der Hoffnung an die Gilde der Künstler senden, die unter der Coronakrise besonders stark leidet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die Netfonds Gruppe stellt ihren Partnern ab sofort eine Kooperation mit der germanBroker.net AG im Bereich Sach- und Personenversicherung zur Verfügung.

 

Somit erhalten die Netfonds-Partner mit §34d GewO-Anbindung den Zugang zu den leistungsstarken Produkten des neuen Produktgebers über die bestehenden Prozesse und Vergleichsrechner.

Inkludiert sind die Bereiche gewerbliche und private Sachkonzepte mit Schadenregulierung und im Bereich Lebensversicherung das innovative Produkt „BU Solitär Exklusiv“. Alle Produkte verfügen über einen erweiterten Leistungsumfang.

Netfonds baut den Service im Bereich der Sachversicherungen konsequent aus. Bereits zu Beginn des Jahres entschied sich der Pool ein erweitertes Inhouse-Kompetenzteam aufzubauen. Mit dem neuen Partner germanBroker.net wird nun das Netfonds-Premiumservice-Portfolio weiter aufgestockt.

Neben dem hohen Produktrating mit anerkannten Qualitätsmerkmalen für die angebotenen Deckungskonzepte sind die außergewöhnlichen Servicelevel bei Annahme, Kundenbetreuung und Schadenregulierung besondere Pluspunkte für die Netfonds Vermittler.

„Wir bieten unseren Partnern einen Vorsprung durch die besonderen Leistungsmerkmale und einem ausgezeichneten Servicegrad in der Kooperation mit germanBroker.net“, so Oliver Kieper, Vorstand der Netfonds AG.

Das sieht auch Hartmut Goebel, Vorstand von germanBroker.net, so und ergänzt: „Aufbauend auf der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit im Fondsbereich freuen wir uns sehr die Top-Partner von Netfonds unsererseits in den Bereichen Komposit und Invaliditätsvorsorge engagiert unterstützen zu dürfen“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Das Frankfurter Insurtech CLARK gibt zum Ende des dritten Quartals 2020 neue Kundenzahlen bekannt:

 

Über 250.000 Kunden nutzen den digitalen Versicherungsmanager bereits. Seit Ende 2016 konnte CLARK seine Kundenzahl damit mehr als verzehnfachen. Zuletzt war das Unternehmen im April 2020 trotz Corona-Krise erfolgreich nach Österreich expandiert.

Als führender digitaler Versicherungsmanager bietet CLARK seinen Kunden eine voll-digitale Möglichkeit all ihre Versicherungen in nur einer App zu managen, zu vergleichen und zu verbessern. Für ein ganzheitliches Beratungserlebnis stehen auf Wunsch auch Versicherungsexperten für eine persönliche und individuelle Auskunft zur Verfügung. Von Beginn an erhielt CLARK viel Aufmerksamkeit: Bereits im August 2016 investiert ein internationales Konsortium 13,2 Mio. Euro in das junge Frankfurter Unternehmen. In der Series B erhält das Insurtech zwei Jahre später weitere 25,6 Mio. Euro von Investoren und schließt damit die bis dahin größte Series B-Finanzierung eines Start-ups im Versicherungsbereich in Europa ab.

Mit seinem Konzept konnte CLARK in den vergangenen Jahren kontinuierlich neue Kunden für seine App begeistern: Bereits 2019 erhielt das Insurtech die begehrte Auszeichnung “Wachstumsstärkstes Digitalunternehmen Deutschlands” des Branchenportals Gründerszene. “Mit Blick auf die letzten fünf Jahre sehen wir eine Entwicklung in allen Bereichen: Über 250.000 Nutzer haben mit unserer App bislang über eine Million Versicherungsverträge digitalisiert”, so Christopher Oster, CEO und Co-Gründer von CLARK. “Wir haben uns in kürzester Zeit vom ‘New Kid on the Block’ zu einem wichtigen digitalen Akteur in der Versicherungsbranche entwickelt.”

Klare Wachstumsstrategie mit starken Partnern

Auch über die Entwicklung im ersten Expansionsmarkt Österreich zeigt sich Oster zufrieden: “Die Akzeptanz bei den österreichischen Kunden übertrifft bisher unsere Erwartungen und bestärkt uns in unserem Ziel, mittelfristig in weitere Länder zu expandieren und europäischer Marktführe

Auf diesem Weg wird CLARK von einem Netzwerk aus namhaften Kooperationspartnern wie Payback, Miles and More oder home24 unterstützt, die ihre Kunden zu CLARK weiterleiten. “Für uns ist die volle Konzentration auf das B2C-Geschäft über unsere App der richtige Ansatz, weil wir von der Funktionalität unserer App überzeugt sind und uns der Zuspruch der Kunden in unserem Vorhaben bestärkt”, so Oster abschließend.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

54 Prozent der befragten Rentner verzeichnen gestiegene Immobilienwerte und erwarten weiterhin einen Anstieg / höhere Objektpreise machen Verrentung attraktiver

 

Nach bald einem halben Jahr Corona ziehen Senioren zumindest für Immobilien eine positive Bilanz: Das zeigt eine aktuelle Studie der DEGIV, Gesellschaft für Immobilienverrentung, unter 1.067 Immobilieneigentümern und Mietern im Rentenalter. So geben 54 Prozent der Befragten an, dass der Wert ihrer Immobilien jetzt schon gestiegen sei oder mittelfristig steigen wird, knapp 70 Prozent erwarten weiterhin stabile Marktpreise. “Auch wenn sich die Pandemie auf viele Lebensbereiche nachteilig auswirkt, fühlen sich die meisten Ruheständler mit Immobilieneigentum gut abgesichert”, erklärt Özgün Imren, geschäftsführender Gesellschafter der DEGIV.

Wertzuwachs seit Corona kompensiert Abschlag bei Verrentung deutlich

Was die Wertstabilität ihrer Immobilien angeht, sind Senioren sehr positiv gestimmt (68 Prozent) und erwarten weiter stabile Marktpreise. 54 Prozent sind der Meinung, dass der Wert ihrer Immobilie seit Corona bereits gestiegen ist oder noch steigen wird. Laut DEGIV wirkt sich dies positiv auf Themen wie Immobilienverrentung aus. “Bei der Verrentung verkaufen Eigentümer ihr Objekt mit einem kleinen Abschlag, und erhalten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht. Durch die gestiegenen Preise erhöht sich damit de facto der mögliche Verkaufserlöserlös”, sagt Imren. Wie eine aktuelle Studie des Analysehauses Empirica zeigt, sind die Kaufpreise für hochwertige Immobilien in deutschen Großstädten mit Ausnahme von Frankfurt am Main auch während der Coronakrise gestiegen.

Rentner aufgeschlossen gegenüber Immobilienverrentung

Entsprechend aufgeschlossen zeigen sich viele Rentner mit Immobilieneigentum gegenüber neuen Möglichkeiten, sich für ihr Alter abzusichern. So steigt laut DEGIV das Interesse an alternativen Arten der Altersvorsorge wie der Immobilienverrentung. Bereits vor Corona haben sich 15 Prozent der befragten Eigentümer über die Vorteile einer Immobilienverrentung informiert. Weitere neun Prozent denken seit der Krise verstärkt darüber nach, wie sie ihr Vermögen, das meist in der selbst bewohnten Immobilie gebunden ist, für eine sichere Zukunft einsetzen können. Imren: “Der Zeitpunkt für Immobilienverrentung ist aktuell günstig. Senioren können mit sehr guten Verkaufserlösen rechnen.”

Die Offenheit für Neues bei den befragten Senioren zeigt sich auch an der großen Zahl derer, die neue Möglichkeiten wie zum Beispiel Video-Chat-Beratung bei Immobilien- und Vorsorgefragen als gut empfinden – laut der Umfrage ist es jeder dritte Rentner. 41 Prozent nutzen immer häufiger virtuelle Kanäle über Smartphone, Tablet oder Computer zur Interaktion mit Freunden oder für Beratungsgespräche.

Unsicherheit wegen Corona: Immobilienbesitzer stehen besser da

Die durch Corona hervorgerufene, allgemeine Unsicherheit beeinflusst die persönliche Lebenssituation und weitere Lebensplanung der Senioren: So erklären rund 25 Prozent der Befragten, Angst vor der Zukunft zu haben und sich durch die Corona-Krise zusätzlich verunsichert zu fühlen. Immobilienbesitzer stehen hier laut Erhebung besser da: 74 Prozent fühlen sich durch ihre Immobilie abgesichert. Denn meist steckt das Vermögen im Haus, selbst wenn die Rente knapp ist. “Mit der Verrentung ihrer Immobilie können Senioren ihr Eigenheim in Liquidität umwandeln und trotzdem darin wohnen bleiben. Häusliche Pflege, also nicht ins Altersheim zu müssen, und bisher mangels Geld nicht umsetzbare Wünsche, lassen sich so finanzieren”, sagt geschäftsführender Gesellschafter Mesut Yikilmaz.

Daten: DEGIV-Studie zur Wahrnehmung der Immobilienverrentung und dem Leben im Alter

Für die im Mai und Juni 2020 durchgeführte Studie wurden 1.067 Immobilieneigentümer aus Deutschland (44,9 Prozent Anteil) und Mieter (55,1 Prozent Anteil) im Rahmen einer quantitativen Online-Erhebung vom renommierten Panel-Anbieter Consumerfieldwork dazu befragt, wie sie über Immobilienverrentung und das Leben im Alter in Hinblick auf die Corona-Krise und allgemein denken. Das Durchschnittsalter der Befragten lag bei 70 Jahren, das Geschlechterverhältnis bei 574 Männern (53,8 Prozent) zu 491 Frauen (46,0 Prozent), die zwischen 65 und 90 Jahren alt waren. Die Quote der Immobilieneigentümer lag bei 44,9 Prozent.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, Ludwigstraße 8, D-80539 München, Tel: 089 206 021 335, Fax: 089 206 021 610, www.degiv.de

Auch wenn der Pflegefall eintritt, können Verkäufer durch das Nießbrauchrecht weiter Einnahmen durch Vermietung der Immobilie erzielen

 

Ein eigenes Heim und doch zu wenig Geld zum Leben: Viele Ruheständler stellen erst im Alter fest, dass die Rente trotz ersparter Mietzahlungen nicht reicht. Hinzu kommt, dass auch weiterhin laufende Kosten für die Instandhaltung des Eigenheims anfallen. Auch ein Umbau für altersgerechtes Wohnen lässt sich oft schwer vom Ersparten bezahlen, da der Großteil des Einkommens vor dem Ruhestand in die Tilgung der Kredite floss. Falls das Geld im Alter nicht reicht, aber eine Immobilie zur Verfügung steht und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Rente aufzubessern, ohne die eigenen vier Wände gleich zu verkaufen. Die Experten des Full-Service Immobiliendienstleisters McMakler (www.mcmakler.de) stellen mehrere dieser Modelle vor.

Leibrente oder Zeitrente

Das bekannteste Modell ist die Immobilienverrentung, bei welcher der Eigentümer die Immobilie unter dem Verkehrswert verkauft. Der Käufer garantiert im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine zusätzliche Rente. Wie hoch der Betrag dieser Rente ist, hängt vom Wert der Immobilie sowie der verbleibenden Lebensdauer des Verkäufers ab. „Hier gibt es verschiedene Arten der Verrentung. Bei der Leibrente steht dem Verkäufer eine lebenslange Rente zu. Im Falle einer Zeitrente wird für die Tilgung des Kaufpreises eine Mindestlaufzeit vereinbart, die auch im Todesfall eine fortführende Auszahlung garantiert. Darum ist diese Art der Immobilienverrentung auch vererbbar“, sagt Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler.

Im Pflegefall

Für den Fall, dass Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt aus den eigenen vier Wänden ausziehen müssen, weil sie beispielsweise in ein Pflegeheim ziehen müssen, kann mit dem Käufer ein Nießbrauchrecht (Recht jeglicher Nutzung) vereinbart werden. Dies ermöglicht es den Nießbrauchberechtigten, das ehemalige Zuhause beim Umzug ins Pflegeheim zu vermieten, um so die Pflegekosten zu decken. Das gilt beim einfachen Wohnrecht nicht. Der Nießbrauch sollte ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden.

Umkehrhypothek

Ein weiteres Modell ist die sogenannte umgekehrte Hypothek. Bei dieser Variante schließen Eigentümer einen Kreditvertrag mit einer Bank oder Versicherung ab. Die Immobilie bleibt dabei Eigentum des Besitzers. Die Hypothek hingegen wird in monatlichen Raten an den Eigentümer ausbezahlt. Im Gegensatz zur normalen Immobilienfinanzierung baut sich hierbei die Schuldenlast von Jahr zu Jahr auf, das Prinzip der Hypothek funktioniert also umgekehrt. „Zum Ende der Laufzeit enden die monatlichen Ratenzahlungen und die Hypothek muss entweder in einer Summe zurückgezahlt werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz des Kreditgebers. Wer sich dafür interessiert, muss beachten, dass die monatlichen Rentenzahlungen häufig deutlich niedriger sind als bei der Leibrente“, erklärt Klauser von McMakler.

Für wen es sich rechnet

Am meisten lohnt sich die Immobilienverrentung für Senioren ab einem Alter von 70 Jahren mit kleinen monatlichen Einnahmen oder geringen Schulden. Häufig ist diese Option der Altersversorgung auch für Immobilieneigentümer attraktiv, die entweder keine Erben haben oder nicht vererben möchten. Falls vererbt werden soll, stellt die Immobilienverrentung eine Möglichkeit dar, die Erben zu entlasten. Denn mit der Verrentung wird für eventuell anfallende Kosten im Alter vorgesorgt, für die andernfalls die Nachkommen Geld aufbringen müssten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mit Hilfe der Leibrente die Erbschaftssteuer einzusparen. Der Immobilienexperte von McMakler erläutert: „Wenn beispielsweise die Tochter ihre Eltern pflegt und dafür nach deren Tod das Elternhaus erbt, wird eine hohe Erbschaftssteuer fällig. Die Eltern könnten ihrer Tochter schon zu Lebzeiten monatliche Beträge aus den Rentenzahlungen zukommen lassen, um sie direkt finanziell zu entlasten.“

Deswegen ist es ratsam, sich die eigene Situation genau anzusehen. „Ob eine Immobilienverrentung sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an. Idealerweise gibt sie älteren Eigentümern Planungssicherheit in der Altersvorsorge und ein zusätzliches finanzielles Polster. Anfallende Kosten für die Instandhaltung oder Sanierung werden so gedeckt und ermöglichen einen genussvollen Lebensabend“, sagt McMakler-Experte Klauser.

Allerdings gibt es in Deutschland nur wenige Anbieter, die Immobilienfinanzprodukte wie die Immobilienverrentung anbieten. Die Leibrente ist zwar am geläufigsten, aber nicht populär. Modelle wie die Umkehrhypothek sind wegen ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen für Banken und Sparkassen wenig attraktiv. „Anders sieht es beim Hausverkauf aus“, hebt Matthias Klauser von McMakler hervor. „Dieser wird von allen Beteiligten bevorzugt, da mit dem Verkauf Fakten für Käufer geschaffen werden und Verkäufer höhere Beträge erzielen können.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

McMakler GmbH, Torstraße 19, 10119 Berlin, Tel: +49 30 555 744 917, www.mcmakler.de

BdV: Einzig die Finanzindustrie ist aufgrund der hohen Vermittler-Kosten skeptisch

 

Den Entwurf zur weiteren Regulierung (Ebene 2) des europäischen Altersvorsorgeprodukts PEPP (Pan European Pension Product) haben am vergangenen Freitag ausgewiesene EU-Experten diskutiert. Zu einer mit über 200 Teilnehmer*innen gut besuchten Online-Konferenz hatten die Verbraucherschutzorganisationen Bund der Versicherten e. V. (BdV) und BETTER FINANCE gemeinsam eingeladen. Gabriel Bernardino, Vorsitzender der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA, Dragoş Pîslaru, Mitglied des Europäischen Parlaments und Berichterstatter für PEPP und weitere Experten verschiedener Interessengruppen diskutierten die Chancen und Herausforderungen für PEPP.

„Fast alle Stakeholder sind optimistisch, dass PEPP ein Erfolg wird. Einige Lobbyisten der Finanzindustrie wollen jedoch mehr Geld für ihre Vermittler, um das Produkt zu verkaufen“, fasste Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV und Präsident von BETTER FINANCE, die Diskussion zusammen.

Guillaume Prache, Managing Director von BETTER FINANCE, der die Konferenz mit einem Vortrag über die „Finanzielle Repression“ eröffnete, führte aus: „In dieser sehr herausfordernden wirtschaftlichen Situation einer finanziellen Repression könnte das PEPP die Lösung für ein besseres Beitrag-Leistung-Verhältnis [mehr Gegenwert fürs Geld] und die Chance für eine angemessene Vorsorge sein.“

Nach einer herzlichen Begrüßung durch Edda Castelló, Aufsichtsratsvorsitzende des BdV, erläuterte Prache die Bedeutung der finanziellen Repression: „Finanzielle Repression ist eine Kombination aus öffentlichen Maßnahmen, die dazu führen, dass Sparer lediglich Renditen erzielen, die unter der Inflationsrate liegen, um Regierungen und Banken billige oder sogar subventionierte Anleihen zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Repression hat heute einen beispiellosen Höhepunkt erreicht.“ Dies wirkt sich auch auf Altersvorsorgeprodukte wie PEPP aus.

Jan Sebo, Professor und Vize-Dekan an der Wirtschaftsfakultät der Matej Bel Universität und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von BETTER FINANCE, zeigte die Auswirkungen der PEPP-Regulierung auf die jährlichen Standmitteilungen und die Vorteile eines Online-Ansatzes auf. Darüber hinaus wies er auf die grenzüberschreitenden Regeln hin: „PEPP könnte uns zu wahren Europäern machen.“

Die Podiumsdiskussion mit Bernardino und Pîslaru unter der Leitung von Kleinlein begann mit einer politischen Bewertung des PEPP-Projekts. Bernardino sieht in PEPP ein Beispiel für die „erfolgreiche Zusammenarbeit aller Wirtschaftsakteure.“ Pislaru erhofft sich von PEPP den grenzüberschreitenden Vertrieb „eines erschwinglichen Produkts für alle Bürgerinnen und Bürger“. In der weiteren Diskussion plädierte Bernardino für eine „starke Kapitalmarktaufsicht.“ Pîslaru wies darauf hin: „Der Green Deal muss gute ESG-Produkte liefern, in die investiert werden kann.“

Im zweiten Panel diskutierte Dr. Christian Gülich, EU Policy Officer des BdV, mit Experten den EIOPA-Regulierungsentwurf von PEPP. Für die Finanzbranche drückten Bernard Delbecque von EFAMA (für die Fondsbranche) und Olav Jones von Insurance Europe (für die Versicherungsbranche) ihre Zweifel am Kostendeckel von 1 % für das Basis-PEPP aus. Um eine vollständige Beratung für die Verbraucher*innen zu bieten, sei der Kostendeckel zu niedrig, erklärte Delbecque. Auch Jones schloss sich dieser Argumentation an.

Til Klein, Leiter des Fintech Vantik, betonte dagegen, dass PEPP eine große Gelegenheit für den digitalen und Online-Vertrieb darstelle.

Zusammen mit den Lobbyisten stimmte Klein darin überein, dass wie bei anderen privaten Rentenprodukten auch für PEPP steuerliche Anreize eingeführt werden sollten. Der vierte Diskussionsteilnehmer Hans van Meerten, Professor an der Universität Utrecht, ist dagegen davon überzeugt, dass diese Steueranreize eines Tages PEPP gewährt werden. Kritisch dagegen sieht er das Fehlen einer eigenständigen Definition von Garantien. Selbst die Versicherer könnten im Rahmen von Solvency II nur eine Garantie von 99,5 % gewähren.

Das Fazit von BdV und BETTER FINANCE zur Konferenz ist sehr positiv. „BETTER FINANCE und BdV betonen die Bedeutung von PEPP und die Notwendigkeit einer Expertendiskussion über die Altersvorsorge in Zeiten der finanziellen Repression“, erklärte Prache. „Wir hoffen, im nächsten Jahr in Hamburg eine Folgekonferenz zu veranstalten, wenn PEPP auf den Markt gekommen ist. Dann hoffentlich ohne Corona-Einschränkungen“, erklärte Kleinlein, während er eine Maske mit EU-Flagge aufsetzte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Den Partnern des Maklerverbundes Apella steht ab sofort ein neuer Ansprechpartner für die gesamte gewerbliche Schadenversicherung zur Verfügung.

 

Kooperationspartner für dieses Geschäft ist das Unternehmen Pascon, eine Zeichnungsstelle des Versicherers R+V. Pascon steht für Partner-Service Condor und ist eine eigenständige Fachabteilung der R+V.  „Apella startet damit die nächste Stufe im individuellen Gewerbegeschäft“, erklärte Karsten Körwer, Direktor Versicherung der Apella AG.

Das Attribut „individuell“ nehmen die Mitarbeiter bei Pascon wörtlich, sie fühlen sich dem Kümmerer-Prinzip verpflichtet. Ein Ansprechpartner steht für alle Belange zur Verfügung, kein Switchen zwischen Maklerbetreuer und unterschiedlichen Produktexperten. Dabei decken sie das gesamte Spektrum der Gewerbeversicherung ab, vom Schlossermeister bis zum Optikerladen um die Ecke. Pascon liefert Beratung, risikogerechtes Underwriting, Policierung und Bestandspflege aus einer Hand. Das Unternehmen tritt nicht als Vertriebsorganisation auf, sondern ist die letztlich entscheidende Fachabteilung. Jede Zusage, die in der Vorbereitung des Abschlusses gemacht wird, findet sich in der Police wieder.

Speziell für Apella hat Pascon zudem eine spezielle Gewerbepolice entwickelt, mit besonderen Einschlüssen und exklusiv nur für die Makler der Apella AG. Die Kooperation mit Pascon eröffnet für die Apella-Partner eine Reihe von Geschäftsmöglichkeiten, zum Beispiel die 1:1-Umdeckung von Fremdverträgen oder das Einsammeln von Streubeständen. „Die Experten von Pascon haben für Apella ihr Bedingungswerk an etlichen Stellen noch einmal nachgeschärft. Das eröffnet neues Geschäftspotenzial“, fügt Karsten Körwer hinzu.

 

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Beitrag von RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

  1. Einleitung

Versicherungsmakler sind Sachwalter ihrer Kunden. Das bedeutet, sie leisten für diese deutlich mehr als nur die bloße Vermittlung von Versicherungsverträgen. Zu ihren weitläufigen Pflichten gehört in aller Regel auch die umfassende Betreuung von bereits geschlossenen Versicherungsverträgen. Unter anderem muss Korrespondenz abgewickelt und dokumentiert werden, Anpassungsbedarf muss auf Grundlage von Risikoanalysen ermittelt werden.[1] Für diese anspruchsvolle Tätigkeit bedienen sich viele Makler einer speziell für diese Zwecke konzipierten Software.

Das bedeutet, dass der Softwareanbieter einerseits eine essenzielle, verantwortungsvolle Tätigkeit unterstützt und andererseits, dass Makler von der Software und deren Anbieter abhängig sind. Der Wechsel eines Anbieters bedeutet eine zeit- und kostspielige Migration von Daten, sodass auch ein rechtlich bestehendes Loslösungsrecht des Maklers unattraktiv sein kann. Darüber hinaus kann ein Ausfall der Verwaltungssoftware erhebliche Gewinneinbußen bedeuten, weil eine wichtige Arbeitsgrundlage fehlt, oder Personal sich der nicht funktionierenden Software widmen muss.

Was geschieht also, wenn die Softwareüberlassung nicht so läuft wie sie laufen soll? Dieser Beitrag gibt dem Makler einen kleinen praktischen Leitfaden an die Hand, für den Fall, dass der Anbieter seiner Software für die Vertragsbetreuung nicht ordnungsgemäß leistet.

  1. Rechtsnatur des Softwareüberlassungsvertrags („Lizenz“)

Die Frage welche Rechte dem Makler bei Schlechtleistung des Softwaregebers zustehen kann nur beantwortet werden, indem die Rechtsnatur des Softwareüberlassungsvertrags bestimmt wird. Das jeweils anwendbare Mängelgewährleistungsrecht richtet sich nach dem jeweiligen Vertragstypus.[2] Auch wenn die Parteien individuell oder per AGB bestimmte Mängelgewährleistungsrechte vereinbart haben, wird diese Vereinbarung dann durch das jeweilige gesetzlich anwendbare Gewährleistungsrecht überlagert.

In der Praxis wird der Softwareüberlassungsvertrag oftmals (fälschlicherweise) als „Lizenzvertrag“ bezeichnet und die jeweiligen Parteien als „Lizenznehmer“ und „Lizenzgeber.“ [3]  Dies trifft aber nicht unbedingt eine Aussage über die Rechtsnatur des Softwareüberlassungsvertrags. Entscheidend ist vielmehr welchem Vertragstypus die Hauptpflichten des Vertrags entsprechen. Hierbei ist der tatsächlich gewollte technisch-wirtschaftliche Leistungsinhalt maßgeblich.[4]

Dabei ist zunächst entscheidend, ob es sich bei der überlassenen Software um „Standardsoftware“ oder um „Individualsoftware“ handelt. Individualsoftware wird eigens für den Kunden erstellt. Standardsoftware ist hingegen nicht individuell angefertigt.[5] Programme für die Betreuung von Kunden des Versicherungsmaklers sind i. d. R. standardisiert und werden nicht eigens für den jeweiligen Makler erstellt. Dem Marktstandard entsprechend wird zugrunde gelegt, dass es sich bei dem Softwareüberlassungsvertrag des Maklers um einen Vertrag über Standardsoftware handelt.

Sofern die Software dauerhaft und nicht nur auf Zeit überlassen wird, ist die Softwareüberlassung als Kaufvertrag gem. § 433 BGB einzuordnen. In diesem Fall richten sich die Mängelgewährleistungsansprüche des Maklers nach § 433 ff. BGB.[6]

Wenn die Software hingegen nur auf Zeit überlassen wird, ist der Softwareüberlassungsvertrag als Mietvertrag gem. § 535 BGB einzustufen. Dann gilt grundsätzlich das mietvertragliche Mängelgewährleistungsrecht nach §§ 535 ff. BGB.[7]

Merke also: Wird die Software endgültig und dauerhaft überlassen, dann liegt grds. ein Kaufvertrag vor. Wird die Software nur auf Zeit überlassen, liegt grds. ein Mietvertrag vor.

In der Praxis findet sich sowohl die dauerhafte als auch die temporäre Überlassung von Software an den Makler. Daher soll für beide Fälle dargestellt werden, welche Rechte dem Makler im Falle der Leistungsstörung zustehen:

III.      Leistungsstörung bei dauerhafter Softwareüberlassung (Kaufvertrag)

Mangelbegriff

Damit dem Makler Mängelgewährleistungsrechte zustehen, muss die an den Makler überlassene Software mangelhaft sein, i. S. v. § 434 BGB. In der Praxis wird meist eine Leistungsbeschreibung des Programms („Pflichtenheft“) vereinbart, die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch konkretisiert. Kann die Software die dort beschriebenen Leistungen nicht erfüllen, liegt ein Mangel nach § 434 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 BGB vor. Aber auch wenn die Software Leistungen darüber hinaus nicht den marktüblichen Mindeststandards entspricht, kann ein Mangel vorliegen, gem. § 434 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 BGB. [8]

Wichtig für den Makler ist, dass er i. d. R. einer Rügepflicht nach § 377 HGB unterliegt. Er hat den Mangel unverzüglich beim Softwareverkäufer anzuzeigen. Dabei hat er genau zu beschreiben, was an der Software nicht funktioniert („Fehlerbild“)[9] Ansonsten droht der Verlust der Mängelgewährleistungsrechte!

Merke also: Jeder Mangel der bei gekaufter Software auftritt sollte unverzüglich dem Verkäufer mit einer konkreten Beschreibung angezeigt werden!

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt grds. beim Makler. Ihn trifft auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Mangel von der Software des Softwaregebers verursacht wird. Eine konkrete Ursache muss er dabei aber nicht benennen.[10] Im Prozess wird eine für das Gericht verständliche Fehlerauflistung erwartet, die so konkret ist, dass eine Beweisaufnahme angeordnet werden kann. Ein Gutachter muss anhand der Beschreibung prüfen können, ob ein Fehler der Software, oder der Bedienung vorliegt.[11]

Merke also: Im Gerichtsprozess ist jeder Mangel so konkret wie möglich aufzulisten. Es muss zudem zumindest behauptet werden können, dass die Software die Ursache des Mangels ist.

Nacherfüllung

Gem. §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB kann der Makler nach seiner Wahl vom Softwareverkäufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen.

Rücktritt und Minderung

Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung nicht innerhalb einer vom Makler gesetzten angemessenen Frist nach, kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 441 BGB.

Merke also: Wenn ein Mangel vorliegt, sollte dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. Das sichert weitere Rechte.

Soweit die Nacherfüllung unmöglich ist, kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückgetreten werden, §§ 437 Nr. 2, 323, 326 Abs. 5 BGB. Im Falle des Rücktritts ist die Software nach Maßgabe des § 346 BGB an den Verkäufer zurückzugewähren und der Kaufpreis an den Makler zurückzuzahlen.

Schadensersatz

Sofern der Softwareverkäufer den Mangel zu vertreten hat, kann der Makler Schadensersatz verlangen. Dieser umfasst auch einen Nutzungsausfall für die Software, der dadurch entsteht, dass diese aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit nicht wirtschaftlich eingesetzt werden kann.[12]

Abweichende Vereinbarungen / AGB

In AGB können die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Makler nicht voll ausgeschlossen werden.[13] Insofern besteht eine jeweilige Restunsicherheit wann die Grenze des Zulässigen überschritten ist.

  1. Leistungsstörung bei Softwareüberlassung auf Zeit (Mietvertrag)

Der Vermieter muss die Software während der Mietdauer in einem brauchbaren Zustand halten. Ist die Software mangelhaft, kann der Makler Gewährleistungsrechte nach §§ 535 ff. BGB geltend machen.

Mangel

Die Mängelgewährleistung setzt voraus, dass ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB vorliegt. Dieser liegt bei der Abweichung der Ist-Beschaffenheit der Mietsache von ihrer Soll-Beschaffenheit vor. Allgemein gilt hier wie beim Softwarekauf, dass die Leistungsbeschreibung der Software im „Pflichtenheft“ für die Soll-Beschaffenheit maßgeblich ist. Zudem ist der Mindeststandard maßgeblich, der marktüblich erwartet werden kann.[14]

Auch bei der Softwaremiete ist eine unverzügliche Anzeige von Mängeln gegenüber dem Vermieter erforderlich, gem. § 536c Abs. 1 BGB. Ansonsten droht der Verlust von Mängelrechten beim Makler. Hier gilt das zum Kaufvertrag Gesagte.

Merke also: Auch bei der Miete von Software sollte jeder Mangel unverzüglich dem Verkäufer mit einer konkreten Beschreibung angezeigt werden!

Wird darüber gestritten, ob die Software seit Übergabe an den Makler einen Mangel aufweist, trägt grundsätzlich der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Mangelfreiheit der Software. Sobald der Makler die Software aber als Erfüllung angenommen hat, geht die Darlegungs- und Beweislast auf ihn über. Der Makler muss dann beweisen, dass die Software mangelhaft ist. Die Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn der Mieter durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er die Mietsache als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung ansieht. Nach Rechtsprechung des BGH ist dies jedenfalls der Fall, wenn die Software über mehrere Monate ohne Mängelrüge genutzt wird.[15]

Merke also: Wurde die Software mehrere Monate ohne Mängelrüge genutzt, ist der Makler Darlegungs- und Beweisbelastet für das Vorliegen eines Mangels. Diese Pflicht muss im Prozess durch eine konkrete, verständliche Auflistung/Bezeichnung der Mängel gegenüber dem Gericht erfüllt werden.

Macht der Makler einen Mangel geltend, der nach Übergabe der Software aufgetreten sein soll, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

Nachbesserung

Gem. § 535 Abs. 1 S. 2 Var. 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache zu erhalten. Der Makler kann also bei Mängeln Nachbesserung der Software verlangen. Für den Fall, dass der Softwarevermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gerät, kann der Makler gem. § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB den Mangel selbst beseitigen (lassen) und die dafür erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter ersetzt verlangen.

Minderung

Gem. § 536 BGB kann der Makler für den Zeitraum in dem die Tauglichkeit der Software durch den Mangel beeinträchtigt ist je nach Grad der Schwere mindern.

Kündigung

Dem Makler steht gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn erhebliche Mängel trotz Feststellung und entsprechender Androhung nicht beseitigt werden.

Schadensersatz

Gem. § 536a Abs. 1 BGB haftet der Vermieter für anfängliche Mängel verschuldensunabhängig und für nachträgliche Mängel, soweit er sie zu vertreten hat. Soweit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, umfasst dieser auch den entgangenen Gewinn des Maklers, gem. § 252 BGB. [16] Dies beinhaltet auch angemessen Kosten für die Beschaffung von Ersatzleistungen. Zudem kann bei mangelbedingter Kündigung ein Kündigungsfolgeschaden geltend gemacht werden. Das bedeutet, es müssen die Kosten ersetzt werden die dadurch entstehen, dass aufgrund der mangelbedingten Kündigung Ersatz beschafft werden muss.[17]

Abweichende Vereinbarungen / AGB

Anders als im Kaufrecht kann der Vermieter die Mängelrechte des Mieters individualvertraglich weitgehend ausschließen. Dies geht im Rahmen von AGB jedoch nur in den Grenzen des § 307 Abs. 1 BGB. Ein vollständiger Ausschluss ist unzulässig. Beachtlich ist die sog. „Kardinalspflichten“-Rechtsprechung des BGH: Bei Hauptpflichten des Vertrags ist die Haftungsbeschränkung durch AGB auf grobe Fahrlässigkeit unwirksam. Das bedeutet, dass Schadensersatz wegen mangelhafter Software nicht durch AGB auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden darf.[18]

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB kann per AGB abbedungen werden.[19]

Behält sich der Vermieter vertraglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall vor, dass die Mängelbeseitigung „mit zumutbaren Aufwand nicht möglich ist“, liegt darin ein an sich mietrechtsfremder Passus. Im Werkvertragsrecht existiert jedoch mit § 633 Abs. 2 BGB ein vergleichbarer Gesetzeswortlaut. Zur Konkretisierung lässt sich also ggf. auf die zugehörige Rechtsprechung zurückgreifen. Eine Unzumutbarkeit läge demnach dann vor, wenn der Aufwand des Unternehmers zur Beseitigung der Mängel in keinem Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde.[20] In einem etwaigen Prozess müsste der Vermieter die Unzumutbarkeit darlegen und beweisen.

  1. Fazit:

Wenn die Software nicht funktioniert, kann auch der Versicherungsmakler nicht vernünftig arbeiten. Egal, ob die Rechtsnatur aus dem Kaufvertragsrecht heranzuziehen ist, oder aus dem Mietrecht, so verfügt ein Versicherungsmakler über weit reichende rechtliche Ansprüche.

Wichtig ist die unverzügliche Mängelrüge und die genaue Dokumentation der Softwarefehler.

Natürlich ist es für den Versicherungsmakler das Wichtigste, dass die Software funktioniert. Trotz vieler einschränkender Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Softwareanbieter verfügt der Versicherungsmakler trotzdem über weitreichende Rechte!

[1]           BGH, Urteil vom 22.05.1985, BGHZ 94, 356, 358.

[2]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[3]           Dies ist oftmals ein untauglicher Versuch Gewährleistungspflichten über das Lizenzvertragsrecht zu umgehen, Beckmann/Staudinger-BGB, Stand 2013, § 453, Rn. 53.

[4]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395; Beckmann/Staudinger-BGB, Stand 2013, § 453, Rn. 53 m. w. N.

[5]           BGH, Urteil vom 04.11.1987, NJW 1988, 406, 407 f.

[6]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[7]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[8]           Für einen Überblick über potentielle Mängel siehe Matusche-Beckmann/Staudinger-BGB, Stand 2013, § 434 Rn. 238 ff.

[9]           OLG Köln, Urteil vom 18.08.1997, NJW-RR 1998, 1274.

[10]          BGH, Urteil vom 03.12. 1998, NJW 1999, 1330; Zahrnt, NJW 2002, 1531.

[11]          Zahrnt, NJW 2002, 1531 m. w. N.

[12]          BGH, Urteil vom 19. 6. 2009, NJW 2009, 2674.

[13]          BGH, Urteil vom 18.01.1989, NJW-RR 1989, 625.

[14]          Wegner/Kummermehr/Kröger/Sternemann/Zittel, 3. Auflage 2018, FormularBibliothek Vertragsgestaltung,  § 2 Verträge über die Überlassung von Standardsoftware, Rn. 28.

[15]          BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[16]          BGH, Versäumnisurteil vom 17.06.1998, NZM 1998, 666.

[17]          BGH, Urteil vom 02.11.2016, XII ZR 153/15 juris.

[18]          BGH, Rechtsentscheid vom 24.10.2001, NZM 2002, 116.

[19]          BGH, Urteil vom 26.02.1992, WuM 1992, 316.

[20]          So zum Werkvertragsrecht OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. 4. 2005, NJOZ 2006, 2318.

 

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Ratings gibt es viele- nur welches ist das Richtige?

 

Der erste Weg, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen führt oft über einen Vergleichsrechner https://finanzteam26.de/versicherungsvergleiche/berufsunfaehigkeit.html oder ein Rating, zum Beispiel bei Finanztest. Ein Vergleichsrechner zeigt vor allem den Preis- also kann hier der günstigste Tarif gewählt werden. Also ist der Preis das Entscheidende. Dann gibt es meist auch noch ein Rating in Form von Sternchen oder Punkten dazu. Höchstpunktzahl, günstigster Preis – schwupps – der richtige Tarif ist gefunden.

Aber ist das wirklich so einfach?

  1. Um das genau zu klären, müsste man die Prüfkriterien der Ratings wissen. Um dann beurteilen zu können, ob die Versicherung passt, muss man schon wieder mehr Bescheid wissen, da sonst gar nicht klar ist, wie wichtig welche Prüfkriterien sind.
  2. In Ratings oder Vergleichsprogrammen wird maximal der Beruf abgefragt. Schon hier kann es schwierig werden. Nicht jeder Beruf ist so einfach – eine Abfrage der Tätigkeit kann zu völlig anderen Preisen gelangen
  3. Was oft gar nicht gefragt wird sind Hobbies oder Auslandsaufenthalte. Aber gerade diese können einen großen Einfluss auf Preis oder Versicherbarkeit haben. Für manche Hobbies kann es Zuschläge geben, die bis zu 100 % gehen können. Mit einem einfachen Vergleichsrechner ist das meist nicht zu ersehen – bei einem Rating überhaupt nicht.
  4. BMI – also Body-Mass-Index (passt Größe zu Gewicht) ist ebenfalls ein Preiskriterium. Zu viele oder zu wenig Kilos zur Körpergröße und es gibt wieder Zuschläge, die im Rating nicht berücksichtigt werden in Vergleichsrechner meist auch nicht- und diese können je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.

Es kann also sein, dass ein Versicherer der zuerst am günstigsten aussieht durch Besonderheiten, also BMI, Hobby oder Auslandsaufenthalte plötzlich abgeschlagen am Ende erscheint.

Ein erster Blick auf die Ratings oder Vergleichsrechner ist sicher nicht verkehrt -aber gerade Ratings sind schnell veraltet. Fast alle namhaften Versicherungen haben zum Beispiel 2020 Neuerungen gebracht – preislich, aber auch bei den Bedingungen. Und nicht genug mit einer Änderung, manche Versicherungen schaffen das dreimal im Jahr. Jedes Rating ist also schon dann veraltet, wenn es gedruckt wird.

Viel wichtiger als Ratings sind erst einmal:

  • Wo können anonyme Voranfragen gemacht werden – besonders manche günstigen Versicherungen machen keine Voranfragen und das bedeutet: erst mit Antrag entscheidet sich, wie jemand genommen wird. Der große Nachteil: Falls man dann so nicht einverstanden bin und noch wo anders einen Antrag machen möchte, muss man angeben, dass es schon irgendwo eine Ablehnung oder einen Ausschluss oder einen Zuschlag gibt, was dann dazu führen kann, dass auch die nächste Versicherung genau das tut, nämlich denselben Zuschlag gibt, obwohl vielleicht völlig anders in den Gesundheitsfragen gefragt wird und manches gar nicht angegeben werden müsste. https://finanzteam26.de/wissenswert/news/16-warum-anonyme-voranfragen.html
  • Wo gibt es gute Risikoprüfer, die nicht 08/15 bewerten? Mit Arztberichten oder Erklärungen können oft gute Ergebnisse erzielt werden, die andere Versicherungen so nicht haben.
  • Welche Versicherung nimmt bei Hobby, Gesundheitszustand, BMI, Auslandsaufenthalten zu welchen Bedingungen?
  • Welche Versicherung, die in Frage kommen, haben die besten Bedingungen für den genauen eigenen Beruf?
  • Und erst jetzt ist der Preis ein Argument.

Fazit: ein Vergleichsrechner oder ein Rating kann einen ersten Überblick geben – mehr nicht. Erst wenn alle relevanten Daten auf dem Tisch sind kann die passende Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden werden. Am einfachsten geht das über einen spezialisierten Versicherungsberater (hier Beratung gegen Honorar, die Versicherung muss dann aber noch selbst abgeschlossen werden) oder einen spezialisierten Versicherungsmakler, der all dies prüft, anonyme Voranfragen macht und dafür dann bei Abschluss eine Provision von den Versicherungen bekommt – der Preis ist aber der gleiche, den man bei der Versicherung direkt bekommt.

 

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Auch die von Corona geplagte Gastronomie sollte sich die deutlich verbesserten Konditionen noch sichern

 

Vielen Unternehmen bleibt nur bis Ende September Zeit, die Konditionen ihrer Gewerbeversicherung für das Jahr 2021 zu verbessern. Um möglichst viele Reserven zur Bewältigung der aktuellen Krise zu heben, rät die mailo Versicherung AG dazu, jetzt noch Anbieter und Tarife gründlich zu vergleichen. Dies gelte vor allem für Branchen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, wie zum Beispiel die Gastronomie.

“Ähnlich wie bei der Wechselsaison im Herbst für Kfz-Versicherungen gibt es auch im Bereich der Gewerbeversicherungen einen wichtigen Stichtag”, sagt Armin Molla, Vorstand Vertrieb, IT und Marketing der mailo Versicherung AG. “Gewerbeversicherungen werden meist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen. Gleichzeitig bevorzugen Kunden und Makler den 1. Januar als Ablauftermin, um eine saubere Deckung mit dem Geschäftsjahr zu erreichen. Die Zeit drängt also, um sich bis zum 30. September noch die Vorteile für das kommende Jahr zu sichern.”

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollten Altverträge geprüft und mit der aktuellen Tarifgeneration abgeglichen werden. “Bei mailo haben wir das Feedback von Kunden und Maklern ausgewertet, um unsere Produkte noch enger an neue Marktanforderungen anzupassen”, so Versicherungsexperte Molla. Beim Gastronomie-Tarif seien zum Beispiel die Bedingungen, etwa Besitz und Unterhaltung von E-Ladesäulen, und das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert worden. Ein weiteres Highlight ist die Absicherung für Kühlgut und Automaten. “Darüber hinaus gibt es für Makler und Kunden die Möglichkeit, zwischen drei Absicherungspaketen zu wählen. Damit bieten wir einen individuell auf die Zielgruppe zugeschnittenen Versicherungsschutz – bis hin zum vollständigen Unterversicherungsverzicht für Gastronomen”, sagt Molla.

Den Beratungsprozess wird dank einer durchgängigen Digitalisierung besonders einfach und effizient gehalten. “Weil wir den administrativen Aufwand minimieren, bleibt Maklern und Kunden Zeit für das Wesentliche: die Beratung”, hat Molla erkannt. Dank der volldigitalen Policierung können Wechselkunden sogar noch bis zum 31. Dezember einen neuen Vertrag abschließen, sollten vorher aber den Altvertrag rechtzeitig kündigen. Die Empfehlung des Branchenkenners: “Kunden und Makler können heute aufgrund neuer Anbieter und einer größeren Tarifvielfalt zielgenau das optimale Produkt heraussuchen. Unterm Strich sinken die Kosten deutlich – was angesichts der Corona-Krise besonders wichtig ist. Denn gerade kleinere Unternehmen müssen zum Jahreswechsel alle Reserven mobilisieren, damit sie 2021 wieder erfolgreich durchstarten können.”

 

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Die Generation Unruhestand verwirklicht ihre Träume

 

Die Aussicht auf ein langes Leben im Ruhestand lässt die Senioren freudig in die Zukunft blicken: 70 Prozent sind überzeugt, diese Zeit auch aktiv genießen zu können – mit Reisen, der Pflege von Freundschaften und erfüllenden Hobbys. Mehr als neun von zehn wollen sich im Alter noch etwas gönnen. Dafür sind die Senioren auch bereit, das eigene Vermögen zu nutzen. Drei von vier sehen es inzwischen nicht mehr als ihre Pflicht an, nach ihrem Tod etwas für die Erben zu hinterlassen. Das zeigt eine Studie der Deutsche Leibrenten AG mit mehr als 1.000 Bundesbürgern im Ruhestand.

“Senioren wollen im Hier und Jetzt leben, ihre Zeit genießen. Dass das Erbe für die Nachkommen kleiner wird, nehmen sie dabei in Kauf. Nichtsdestotrotz zeigen sie sich trotzdem ihren Kindern und Enkelkindern gegenüber großzügig, wollen allerdings mit warmer Hand schenken”, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG.

Auch die junge Generation nimmt die Älteren nicht mehr so in die Pflicht. Nur jeder zehnte Senior sieht bei seinen Nachkommen noch eine Erwartungshaltung zur Sparsamkeit, damit das Erbe entsprechend hoch ausfällt. “Die Menschen werden immer älter und bleiben länger fit”, weiß Leibrenten-Vorstand Friedrich Thiele. “Häufig reicht die Rente für einen aktiven Lebensabend nicht aus. In dieser Situation sollte gemeinsam mit möglichen Erben eine finanziell abgesicherte Zukunft geplant werden.”

Die Verrentung des Hauses oder der Eigentumswohnung stellt nach Ansicht von Immobilienexperte Thiele eine ideale Lösung zur Altersfinanzierung dar. “Senioren sollten das Ersparte der vergangenen Jahrzehnte klug einsetzen. Das in Immobilien gebundene Vermögen ermöglicht einen finanziell sorgenfreien Ruhestand. Bei der Immobilien-Rente wird das Geld freigesetzt, ohne dass die Eigentümer ihr vertrautes Zuhause verlassen müssen. Gleichzeitig sind sie von den Lasten der Instandhaltung befreit.”

Die größere finanzielle Freiheit kommt dabei den Interessen der Senioren entgegen. 75 Prozent der befragten Studienteilnehmer geben an, dass sie ihr Leben in Ruhe zuhause genießen möchten. Auch Reisen, Freundschaften und Hobbys stehen ganz oben auf der Wunschliste der Senioren. “Der Trend zeigt in Richtung Wohlfühl-Lebensabschnitt. Die Menschen wünschen sich einen abgesicherten und geregelten Ruhestand. Wenn dabei gleichzeitig noch Geld frei wird, um die Kinder oder Enkelkinder zu unterstützten, ist dies umso besser”, sagt Thiele.

Auch die unabhängigen Finanzmarkt-Experten der Stiftung Warentest sind in einem großen Marktüberblick zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Immobilien-Verrentung besondere Vorteile bietet, wenn diese mit einer lebenslangen Zahlung, Instandhaltungsübernahme und im Grundbuch verankerten Sicherheiten kombiniert wird. So wie bei der Deutsche Leibrenten. “Mit unserer innovativen Kombination aus Wohnrecht und Nießbrauch genießen Senioren bis zum Lebensende absolute Sicherheit und Flexibilität”, so Thiele.

 

Verantwortlich für den Inhalt

Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Gerbermühlstraße 11, 60594 Frankfurt am Main, Tel: 069 – 6897794-0, Fax: 069 – 6897794-12, www.deutsche-leibrenten.de

Ende Mai ging Jung, DMS & Cie. mit ihrer „Poolwechselkampagne“ an die Öffentlichkeit. Das Ziel war von Anfang an nicht – wie manche Stimmen aus dem Markt unkten –, den Berater- und Vermittlermarkt mit Lockangeboten „abzugrasen“.

 

Vielmehr hat JDC die Kampagne im Rahmen einer neuen Aufmerksamkeits-Marketingstrategie gestartet, die vor allem auf eine bessere Kommunikation der JDC-Stärken bei Technik und Prozessen abzielt. Das Zwischenfazit nach drei Monaten fällt sehr positiv aus:

Die Reaktionen bestätigen, dass dies genau der richtige Vertriebsimpuls zur richtigen Zeit war. JDC registrierte seit Start der Kampagne über 1.000 Makler, die Berechnungen über den Wechselbonus-Rechner auf der Landingpage angestellt haben. Alle Interessenten, die nähere Informationen anforderten, wurden von JDC angesprochen und über Details und Vorteile der JDC-Maklerplattform informiert. Nach dem Kick-Off und der ersten Aufmerksamkeitswelle konnte JDC die ersten Interessenten gezielt mit Bannern wieder ansprechen und ergänzen: „Besser als 5.000€-Neumaklerbonus? Unsere IT, unsere App und unser MVP“.

Seitdem hat JDC rund 200 Anfragen nach einem Testzugang zum JDC-eigenen Maklerverwaltungsprogramm iCRM oder Anfragen zur Anbindung an JDC und die WebApp allesmeins erhalten. Aus den verschiedenen Vertriebskanälen konnte JDC bisher rund 150 konkrete Leads gewinnen und bearbeitet derzeit rund zwei Dutzend anlaufende Wechselprozesse. Darüber hinaus registrierte JDC ein deutlich erhöhtes Telefonaufkommen im JDC Berater-Service-Center in Wiesbaden: Die Aktivitäten erhöhten sich hier um 30 Prozent aufgrund vermehrter Interessenten- und Anbindungsanfragen. Zudem kommen deutlich mehr Interessenten zu den JDC-Vertriebsleitern vor Ort. Auch in Facebook-Gruppen wird inzwischen häufiger über JDC gesprochen und auf die Kampagne referenziert, wenn es um die Perspektiven des Maklermarktes geht. Genau diese Reaktionen und Entwicklungen wollte JDC mit ihrer Poolwechselkampagne erreichen.

„Wir haben durch die Begeisterung der Interessenten in Gesprächen mit unserem Vertrieb nun noch besser verstanden, welche technischen Features und Vorteile für Berater und Endkunden noch besser hervorgehoben werden müssen, erklärt JDCVorstand Stefan Bachmann und nennt typisches Feedback von Beratern:

− „Die Fähigkeiten der App sind bisher unterrepräsentiert. Hier greifen die Systeme tatsächlich ineinander und bei Adressänderungen muss ich nicht alles gesondert eintragen. Es ist in der Tat ein System, eine App, eine Abrechnung.“

− „Die kombinierte Darstellung mit Investmentbeständen habe ich im Markt so noch nicht gesehen. Der Bestandsübertragungsprozess ist unschlagbar.“

− „Die breite Auswahl an Gesellschaften in den Beraterrechnern und die Flexibilität, aus dem CRM mit allen Daten abzuspringen ist ein großer USP. Ergänzt mit der Bedarfsanalyse der Kunden ist dieses System einzigartig.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Jung, DMS & Cie. AG, Widenmayerstraße 36, 80538 München,Tel: +49 611 3353-500, www.jungdms.de

 

Seit Anfang August 2020 gelten einige neue Vorschriften für Finanzanlagenvermittler, die ihr Geschäft mit der Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung betreiben.

 

Die Apella AG hat vorausschauend gehandelt und mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihre Software angepasst, die sie den angeschlossenen Maklern zur Verfügung stellt. So ist nunmehr statt dem bisher anzufertigenden Beratungsprotokoll eine sogenannte Geeignetheitserklärung anzufertigen. Diese muss der Makler dem privaten Anleger vor Abschluss des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.

Mit dieser Erklärung weist der Finanzberater nach, dass er geprüft hat, ob der vom Produktgeber ausgewiesene Zielmarkt in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und der Finanzlage des Kunden steht. Dabei darf nur eine Anlage empfohlen werden, wenn dies im Interesse des privaten Investors ist. „Mit dieser neuen Vorschrift gleichen sich die Pflichten der Makler an die der Berater an, die unter einem Haftungsdach arbeiten“, erklärte Jens Quittschalle (Geschäftsführer, Apella WertpapierService GmbH). „Damit daraus für den Makler nicht neuer und zusätzlicher Aufwand entsteht, haben wir in der Apella-Software einen durchgängigen elektronischen Prozess installiert.“

Die Beratungssoftware führt den Makler einfach, komfortabel und sicher durch die erforderliche Dokumentation. Sie wird weitestgehend aus den Stammdaten des Kunden, die bereits im System vorhanden sind, und den Ergebnissen früherer Beratungen vorbefüllt. Das ergibt eine erhebliche Zeitersparnis im Vergleich zu einer manuellen Anfertigung der Geeignetheitserklärung.

„Apella hat sich von jeher auf die Fahnen geschrieben, die angeschlossenen Partner durch eigene Softwaretools umfangreich zu unterstützen und ihnen Sicherheit zu geben. Bei der Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung haben wir das erneut unter Beweis gestellt“, erklärte Quittschalle.

 

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Automatisierter Bestandsausbau beschert blau direkt-Partnern ein digitales Schlaraffenland. Die revolutionäre Software des Start-Ups “deeplico” geht an den Start.

 

Vor etwa einem Jahr stieg blau direkt beim Start-Up deeplico ein. Die Neugründung um Uwe Redler aus Recklinghausen automatisiert erstmalig den Bestandsaufbau auf Basis von Kundenbetreuungsprozessen und Bedarfsansprachen. Nach einem Jahr Weiterentwicklung wird die Software nun veröffentlicht. „Sync“, wie die neue Software heißt, wird zum Start am 28.09.2020 an über 200 Makler ausgerollt. Die Entwicklung des neuen Softwarekonzepts, von einer Individuallösung zur massentauglichen Marktreife, wurde durch die Vorbestellungen vorfinanziert.

Die Erwartungen sind hoch. 10% Bestandswachstum soll die neue Software für einen durchschnittlichen Maklerbestand generieren, so die Erwartung bei blau direkt. Die neuartige Software setzt dabei auf einen bewährten Mix aus Landingpages und Mail-Funnel. Die Bestandsdaten holt sich „Sync“ direkt per Schnittstelle aus dem MVP des Maklers. Zusätzliche Interessenten lassen sich einspielen.

Von da an kann der Makler das Geschehen wie an einem Cockpit auf seinem Computer mit wenigen Klicks nach seinen Wünschen steuern. Den Rest erledigt deeplicos neues Softwarewunder selbstständig: Macht Kunden auf Bedarfslücken aufmerksam, unterbreitet Angebote und erinnert die Kunden in regelmäßigen Abständen. Die Software arbeitet dabei jedoch nicht mit Werbung, sondern mit Service. „Sie erinnert zum Beispiel an einen fehlenden Fahrzeugschein.

Übermittelt ihm Dank, erklärt ihm den Ablauf von Schadensmeldungen, sagt ihm, was noch zu erledigen ist. Die Software informiert den Kunden individuell zu seinen Zielen und Wünschen, einfühlsam und gut abgestimmt wie ein persönlich aufmerksamer Makler“, erklärt Uwe Redler, CEO von deeplico. „Die Kunden lieben den Service. Plötzlich merkt der Kunde, dass sein Makler da ist und immer für ihn arbeitet.“

Die Funktionsweise ist so erstaunlich, dass bei blau direkt mittlerweile nur noch von „Alien-Technologie“ gesprochen wird. „Wenn man sich die Erfolge anschaut ist erstaunlich, dass so etwas aus einer deutschen Softwareschmiede kommt“, meint Lars Drückhammer, CEO von blau direkt. „In einem Testlauf mutet das ganze eher wie eine außerirdische Technologie. Im Vorlauf hat ‚Sync‘ in einem Bestand mit 890 Kunden gearbeitet. 51 Riester-Verträge und 26 Berufsunfähigkeitsverträge wurden in Aktionen verkauft. 73.000 Euro Prämie Gewerbesach, 65.000 Euro Privat-Sach, 135.000 Euro Kfz-Prämien, eine Mio. Euro Forward-Darlehen und 2,5 Mio. Euro Investmentbestände hat “Sync” nebenher auch noch eingesammelt. Das alles hat ‚Sync‘ passiv geschafft; ohne dass der Makler eingreifen musste. Wenn nur ein Bruchteil dessen sich mit der neuen Software skalieren lässt, werden die Einkommen unserer Partner stark wachsen.“

Dass „Sync“ den Kunden nicht belästigt, sondern vielmehr dem Serviceanspruch des Kunden entgegenkommt, zeigt sich auch an den Abmeldequoten. Im zweijährigen Vorlauf hatten sich lediglich 2% der Empfänger abgemeldet. Makler, die mit „Sync“ auch nach den Sternen greifen möchten, können die Software unter www.deeplico.de 30 Tage kostenlos testen. Ab 199,- Euro netto monatlich sichert sich jeder ein Stück Alien-Technologie. Für Pools und Vertriebe sind gegen Mindestabnahmen Sonderkonditionen verfügbar.

blau direkt ist überzeugt, dass sich das Investment rechnet und übernimmt ¾ der Kosten für seine Partner. Damit sind die Lübecker nicht allein. Direkt nach der Präsentation sicherte sich der Bückeburger Maklerpool „Finanz-Zirkel“ den Zugang für sämtliche seiner angeschlossenen Vertriebspartner. „Was wir gesehen haben, wirkt wirklich wie von einem anderen Stern. 10% Umsatzwachstum jährlich kann ich mir nicht billiger kaufen“, meint Uwe Hoffmann, Geschäftsführer von Finanz-Zirkel.

 

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Mit der Hauptstadtmesse digital setzt Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz neue Maßstäbe. Über 3.000 Besucher nahmen bei der diesjährigen digitalen Hauptstadtmesse vom 07. bis zum 11. September teil.

 

Die Anzahl der besuchten Vorträge belief sich auf über 18.000. Die fünftägige Messe umfasste Auftritte der Star-Redner Christian Lindner, “Mr. DAX” Dirk Müller und Dr. Jens Ehrhardt, über 70 Fachvorträge namhafter Referenten sowie rund 40 IDD-konforme Weiterbildungsangebote.

Die Hauptstadtmesse gehört zu einem der wichtigsten Treffpunkte der Finanz- und Versicherungsbranche, um sich über neueste Trends und zukunftsweisende Entwicklungen zu informieren und auszutauschen – ein Ausfall dieser ist unverzichtbar. Aus diesem Grund haben sich die Organisatoren der Messe entschlossen, das Event in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation rein digital abzuhalten.

Die Themenvielfalt erstreckte sich über die vier Schwerpunkte „Versicherungen“, „Investment“, „Vertrieb und Tools“ sowie „Social Media und Digitalisierung“. In über 70 Fachvorträgen à 45 Minuten gaben die Top-Referenten und Vertriebsprofis ihr Fachwissen praxisnah an die Online-Teilnehmer weiter. Besonders gefragt waren die Vorträge rund um das Thema Kundengewinnung wie „Kundengewinnung heute“ von Roger Rankel, „Kunden passiv gewinnen über Kundenbewertungen“ von Bastian Kunkel und „Digitale Neukundengewinnung einfach und authentisch“ von Luisa Griwatz. Gerade in Zeiten von Corona ist dies ein klares Zeichen, dass der Sprung in die digitale Welt auch im Versicherungsbereich unverzichtbar ist.

Neben der Kundengewinnung interessierte auch viele Messebesucher das Thema „Die Macht der Menschenkenntnis“ von Suzanne Grieger-Langer. Ein zusätzliches Goodie: Makler konnten 40 IDD-zertifizierte Vorträge besuchen und so ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachkommen.

„Wir sind sehr stolz darauf, dass wir die Hauptstadtmesse erstmals digital ausrichten konnten, und dass diese von unseren Besuchern so gut angenommen wurde. Gleichzeitig konnten wir so allen ermöglichen, sich exklusiv in den Fachvorträgen inspirieren und weiterbilden zu können – und das bequem von zu Hause aus“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Durch den Wegfall der Hin- und Rückreisen konnten wir zusätzlich einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten – ein kleiner Vorgeschmack auf unsere Teilnahme an der Earth Night, die am 17. September 2020 stattfindet“, so Porazik.

Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass kurzfristige und flexible Messen-Auslagerungen in digitale Sphären möglich sind und erfolgreich umgesetzt werden können. Für 2021 baut die Fonds Finanz darauf, ihre Messebesucher auf der MMM und der HSM wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Seit langem ist klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Ein essenzieller Zusatz zur Sicherung soll durch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erwirkt werden.

 

Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat u.a. mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) weitere deutliche Anreize geschaffen, um die Verbreitung der bAV insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) weiter zu fördern. Stichpunkte hierzu sind bspw. die verbesserte Förderung für Geringverdiener, die Einführung eines Freibetrags für Betriebsrenten in der Krankenversicherung, die Verbesserung von Riester in der bAV, ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung oder das Sozialpartnermodell mir reiner Beitragszusage.

Doch es gilt zu beachten: Die bAV gibt es nicht ohne Mitwirken des Arbeitgebers. Wird in einem Unternehmen ein betriebliches Versorgungssystem eingeführt, ist das kein einmaliger Umstand – die bAV begleitet Mitarbeiter und Unternehmen ein Leben lang. „Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber, sich einen fachkundigen Partner mit an Bord zu holen“, sagt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP.

Das bAV-Kompetenz-Rating des IVFP gibt einen wertvollen Überblick – und das bereits zum sechsten Mal. Die Kompetenz-Analyse des IVFP zeichnet sich besonders durch die Tatsache aus, auch „hinter die Kulissen“ zu blicken. In diesem in seiner Art in Deutschland einzigartigen Rating wurden die Teilnehmer erneut in einer interaktiven Analyse anhand von über 90 Einzelkriterien geprüft und bewertet. In die Gesamtbewertung flossen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.

Auch in diesem Rating wurden zusätzlich zu den genannten Aspekten die in der Vergangenheit geprüften Themenfelder bzw. Fragestellungen begutachtet. „Es ist schön zu sehen, dass die Digitalisierung im Bereich Verwaltung bei weiteren Anbietern Einzug hält. Generell kann festgehalten werden, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen intensiv auseinandersetzen. Ein Beleg dafür, dass unser Verfahren anerkannt und akzeptiert ist“, sagt Dommermuth.

Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz

„Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Nachfolgende Tabelle zeigt die besten Anbieter nach Sternen und in alphabetischer Reihenfolge.

Unter www.ivfp.de/bAV-Kompetenz-Rating 2020 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Im Rahmen der AssCompact TREND-Studie im 3. Quartal 2020 wurde die Fonds Finanz für ihren herausragenden Service rund um die „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Vermittler“ ausgezeichnet.

 

Die Auszeichnung ist das Resultat einer Online-Befragung, an der in einem Zeitraum von drei Wochen ca. 500 Vermittler teilgenommen haben.

Die Ausrichtung der Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Vermittler. Dabei wird deutlich, dass sich seit dem Ausbruch der Pandemie große und einschneidende Veränderungen in verschiedenen Bereichen wie Kundenberatung und Kontakt, konzeptuelle Umsetzungsmöglichkeiten, Kunden- und Vertragsverwaltung, Erreichbarkeiten, Bürokratie und Digitalisierung ergeben haben.

„Vor allem die Digitalisierung der Kundenberatung und die damit einhergehenden Anpassungen der Prozesse haben die gesamte Branche vor große Hürden gestellt“ erläutert Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Ich bin sehr stolz, dass wir bei der Fonds Finanz durch unsere digitale Kompetenz gut aufgestellt sind und so unseren Vertriebspartnern auch in dieser ungewöhnlichen Zeit als zuverlässiger Partner zur Seite stehen können. Umso mehr freut es mich, dass dieser Service von unseren Vertriebspartnern so gut angenommen und geschätzt wird. Derzeit sehen wir auch, dass unsere virtuelle Messe „Hauptstadtmesse digital“ ein großer Erfolg ist, bei der u. a. unsere Makler ihre IDD-Zertifikate online und sicher von zu Hause abschließen können.“

Für Deutschlands größten Maklerpool ist die Auszeichnung ein wichtiger Gradmesser. Ausschlaggebend sind die Bewertungen der Vermittler. Daher ist der Award ein großer Ansporn und wegweisend für die zukünftige Ausrichtung der Fonds Finanz.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de