Der Hamburger IT-Dienstleister softfair bietet seinen Anwendern mit DIGITAS einen digitalen Antragsstellungsprozess.

 

Vermittler und Versicherer profitieren gleichermaßen vom innovativen Konzept, das gemeinsam mit fünf Maklerpools und Vertrieben erarbeitet wurde. Neben den Lebensversicherungsgesellschaften Continentale, HDI, LV1871, WWK und Zurich möchte nun auch die Allianz gezielt mehr Makler mit voll digitalen Prozessen erreichen und für mehr Komfort im elektronischen Antragsstellungsprozess sorgen.

Ab Herbst 2020 beteiligt sich die Allianz an DIGITAS, dem innovativen Digitalisierungsprojekt von softfair. Damit sollen den Vermittlern direkt über Softfair digitale Antragsprozesse für Produkte der Allianz Lebensversicherung-AG zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt wird der Antragsprozess mit einer durchgängigen Datenplausibilisierung und -validierung versehen, so dass die eingegebenen Antragsdaten strukturiert und vorgeprüft bei der Allianz ankommen und direkt verarbeitet werden können. In der Folge wird dieser Prozess mittels einer BiPRO-Norm soweit an die Verwaltungssysteme der Allianz angebunden, dass auch eine echte Dunkelverarbeitung ermöglicht wird.

Das Ziel: Vermittler und ihre Kunden sollen über moderne und einfache Zugangswege Policen schneller erhalten. Zudem ermöglichen volldigitale Verfahren eine weit höhere Qualität als herkömmliche Papieranträge.

„Wir arbeiten permanent an unseren Prozessen, um Vermittlern und Kunden einen digitalen und damit möglichst einfachen, schnellen und sicheren Weg zu Versicherungslösungen zu bieten und diese nach dem Abschluss komplett digital einzureichen.“ sagt Michael Bastian, Fachbereichsleiter Maklervertrieb für die Lebens- und Krankenversicherung bei der Allianz. „Wir stellen dazu eigene digitale Systeme zur Verfügung, unterstützen aber auch standardisierte Prozesse innerhalb etablierter Vermittlerplattformen.“

Mit der elektronischen Antragsstrecke DIGITAS hat softfair sowohl ihr Vergleichsmodul Leben als auch die ganzheitliche Beratungslösung „VersicherungsLotse“ ausgestattet. „Ein absoluter Mehrwert für die Makler, die angebundenen Lebensversicherer und damit auch für die Versicherten“, so Matthias Brauch, Geschäftsführer von softfair.

 

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softfair GmbH, Albert-Einstein-Ring 15, 22761 Hamburg, Tel: 040.609 434 – 00, Fax: 040.609 434 – 025, www.softfair.de

MORGEN & MORGEN hat erneut die Privaten Krankenversicherer analysiert.

 

Der neue Jahrgang des M&M Ratings KV-Unternehmen zeigt dabei die Entwicklung der zehn wichtigsten Bilanzkennzahlen. Drei Versicherer erhalten eine 5-SterneBewertung, elf Versicherer 4 Sterne. Insgesamt wurden 30 Versicherer untersucht. Die Risikobewertung und Folgenabschätzung der Corona-Pandemie sind noch nicht absehbar.

MORGEN & MORGEN liefert mit dem M&M Rating KV-Unternehmen die Antwort für Berater und Makler. Die Analysten durchleuchteten zehn Bilanzkennzahlen der Privaten Krankenversicherer für die Jahre 2015 bis 2019. Das Rating erlaubt Aussagen über die wichtigsten Aspekte der Versicherer: Kosten, Solidität und Wachstum. Bei der Auswertung der Unternehmensdaten werden vielschichtige Faktoren wie Wechselwirkungen der Bilanzkennzahlen berücksichtigt.

Das Ratingergebnis ergibt sich aus den Jahresergebnissen der letzten 5 Jahren. Jede bewertete Gesellschaft wird im Vergleich zu den anderen Marktteilnehmern beurteilt.

Die Wachstumsrate für natürliche Personen in der Vollversicherung liegt im Geschäftsjahr 2019 bei minus 0,4 Prozent. Zusatzversicherungen erfreuen sich dagegen nach wie vor großer Beliebtheit. Die Wachstumsrate beträgt hier 1,50 Prozent.

Sowohl die Kostenquoten als auch das Eigenkapital bleiben konstant. Das Kapitalanlageergebnis hat sich durch die positive Kursentwicklung bei deutlich höheren Zuschreibungen und geringeren Abschreibungen verbessert. Dadurch steigt die Nettoverzinsung im Schnitt von 3 auf 3,2 Prozent. Auch die Bewertungsreservequote steigt von 11,2 auf 17 Prozent. Die RfB-Quote sinkt im Durchschnitt auf 37,1 Prozent und die RfB-Zuführungsquote steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 10,7 Prozent.

Die Analyse der wichtigsten Bilanzkennzahlen zeigt also einen leicht positiven Trend im Kapitalmarkt und bestätigt eine ertragsorientierte Kapitalanlagepolitik. „Es ist jetzt aber falsch zu glauben, dass ein gutes letztes Börsenjahr in das nächste Jahr übertragen werden kann. Erst 2021 werden wir die Auswirkungen der Corona-Pandemie absehen können“, macht Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik bei MORGEN & MORGEN klar, „Dennoch sehen wir den PKV-Markt als stabil an“.

Die anhaltende Niedrigzinsphase beschäftigt die Branche weiterhin. Das schlägt sich primär in Rechnungszinssenkungen im Bestand nieder, die für den Kunden durch Beitragsanpassungen spürbar werden. Bis 2012 wurden die Tarife mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert. Im Vergleich zum Vorjahr ist der durchschnittliche Rechnungszins in den Beständen der Versicherer 2019 nochmal um 0,2 Prozentpunkte gesunken und liegt jetzt bei 2,6 Prozent.

Im M&M Rating KV-Unternehmen wurden 30 Versicherer berücksichtigt. Drei Versicherer erhalten eine 5-Sterne-Bewertung, elf Versicherer eine 4-Sterne-Bewertung. „Die aktuellen Zeiten könnten herausfordernder nicht sein. Unternehmensratings werden immer wichtiger und rücken zunehmend in den Fokus der Endkunden. Bilanzkennziffern oder Ratingergebnisse verschiedener Gesellschaften können bei uns „auf Knopfdruck“ einander gegenübergestellt werden“, resümiert Pascal Schiffels, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN.

 

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MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Die Liechtenstein Life startet eine Kooperation mit Penseo, der digitalen Komplettlösung für betriebliche Altersversorgung.

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die bAVProdukte der Liechtenstein Life in die Penseo Plattform integriert, um Vermittlern einen einfachen und digitalen Zugang zu den Angeboten zu ermöglichen.

Die Kooperation folgt dem gemeinsamen Ziel der Partner, die betriebliche Altersvorsorge als selbstverständlichen Bestandteil der Absicherung von Arbeitnehmern zu etablieren. Dazu wird ab sofort das Angebot “value rent business” der Liechtenstein Life über die Penseo Plattform für alle angeschlossenen Vermittler verfügbar sein. Auch für die Bestandsvermittler der Liechtenstein Life besteht jetzt die Möglichkeit, auf die Angebote von Penseo zuzugreifen.

Mit value rent business hat die Liechtenstein Life ein zeitgemäßes Vorsorgeprodukt entwickelt, das Arbeitnehmern eine solide, attraktive Altersvorsorge für die Absicherung der privaten Rente bietet.

Gleichzeitig garantiert das Angebot maximale Flexibilität beispielsweise bei der Gestaltung der Beitragszahlungen oder bei der Mitnahme im Fall eines Arbeitgeberwechsels.

Die Kooperation mit Penseo bietet der Liechtenstein Life die Möglichkeit, ihr innovatives Produkt mit den digitalen Vertriebsmöglichkeiten der mehrfach ausgezeichneten Beraterplattform zu kombinieren. Penseo bietet Vermittlern ein exzellentes Beratungstool für die betriebliche Altersvorsorge. Ob für die klassische VorOrt Beratung oder als modernes Tool für Video- und Self-Service-Chatberatung: Vermittler können jeden Beratungswunsch ihrer Mandanten ganz flexibel bedienen. Darüber hinaus bietet die Penseo Plattform Arbeitnehmern die Möglichkeit, Vermittler direkt zu kontaktieren und auf Wunsch persönliche Beratungstermine zu buchen.

Gordon Diehr, COO der Liechtenstein Life AG, sagt zur Kooperation: “Digitale Lösungen, die Prozesse vereinfachen und beschleunigen, sind ein Schlüsselthema im Versicherungsvertrieb. Für uns ist klar, dass Produkte so digital und in der Abwicklung so einfach wie möglich geschaffen werden müssen. Penseo strebt die gleichen Ziele für die Beratung und den Vertrieb an. Deswegen ist die Kooperation für uns ein perfekter Match.”

Dr. Johannes Georg, CEO von Penseo, ergänzt: “Wir wollen daran mitarbeiten, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin im Alter und im Schadensfall gut abgesichert ist. Dazu brauchen wir digitale Beratungstools, aber auch gute Vorsorgeprodukte. Deshalb sind wir froh, nun mit “value rent business” ein weiteres attraktives und flexibles Produkt über unsere Plattform anbieten zu können.”

 

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Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Der Versicherungskammer Bayern-Skill von Alexa beantwortet ab sofort 24/7 Fragen rund um Versicherungen – eine neue Softwarelösung macht‘s möglich.

 

Samstagabend, das neue Handy der Freundin rutscht beim Fotoschießen aus der Hand und knallt auf den Boden. Eine Ecke ist ausgeschlagen. Zahlt das die Haftpflichtversicherung? Eine von vielen möglichen Fragen, welche Alexa mit der Zusatzfunktion des Versicherungskammer Bayern-Skills seit dem 1. Oktober jederzeit und unkompliziert beantwortet: „Alexa, ich habe einen Schaden verursacht.“ Die Sprachassistentin greift dabei dank einer neuartigen Softwarelösung auf die Wissensdatenbank Knowledge Center von Unymira zurück. Diese ist schon seit mehreren Jahren als zentrale Datenbank für die Bearbeitung aller Kundenanliegen im Unternehmen im Einsatz. Die Daten im Knowledge Center werden laufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Alle Sachbearbeiter*innen und jetzt auch der Alexa-Skill sind so auf dem gleichen Wissensstand – unabhängig davon, über welchen Weg die Kund*innen mit der Versicherungskammer Bayern Kontakt aufnehmen.

„Alexa, frage die Versicherungskammer Bayern nach meiner Rente.”

Die Verknüpfung beider Systeme ist in der Lage, vor allem bei häufig gestellten Fragen Auskunft zu Produkten und Tarifen der Versicherungskammer Bayern zu geben. Auch kann die persönliche Rente berechnet, die richtige Ansprechperson übermittelt sowie bei einer Adressänderung oder Schadenmeldung unterstützt werden.

Neue Wege im Kundenservice – mit Gewinnspiel

„Mit der Verknüpfung beschreiten wir auf dem Gebiet der Sprachassistenzsysteme sowie im Kundenservice neue Wege“, erklärt Isabella Martorell Naßl, Bereichsleiterin Konzern Betrieb. „Die Kund*innen erwarten heute von ihrem Versicherer, auf jedem Weg, von jedem Ort und in Echtzeit intuitiv zu interagieren.“ Projektleiter Petrik Nischik ergänzt: „Alexa, Siri und Co sind längst im Wohnzimmer und im Alltag der Menschen angekommen. Darin sehen wir eine wichtige und stetig wachsende Möglichkeit, die wir mit unserem Skill ebenfalls nutzen wollen.“

Vom 1. bis zum 8. Oktober lädt die Versicherungskammer Bayern außerdem zu einem Gewinnspiel auf ihren sozialen Medienkanälen ein. Mehr Infos unter www.vkb.de/alexa-gewinnspiel

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Mit Wirkung zum 21. September 2020 ist Alexander Schlichting (45) vom Aufsichtsrat der PROJECT Beteiligungen AG zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Holdinggesellschaft der PROJECT Investment Gruppe ernannt worden.

 

Mit der Erweiterung der bisherigen Doppelspitze wird insbesondere das Vertriebsressort Privatkundengeschäft der Muttergesellschaft verstärkt und der Unternehmensexpansion Rechnung getragen.

Seit 2007 ist Alexander Schlichting bei der für den Publikumsvertrieb zuständigen PROJECT Vermittlungs GmbH tätig, seit 2009 als Geschäftsführer. »In dieser Funktion hat er wesentlich zum vertrieblichen Gesamterfolg von PROJECT Investment als Qualitätsanbieter geschlossener Immobilienentwicklungsfonds beigetragen und unterstützt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender ab sofort die weitere Wachstumsstrategie auf oberster Managementebene unseres Hauses«, begründet Aufsichtsratsvorsitzender Wolfgang Dippold die Ernennung und ergänzt: »Wir wollen mit diesem Schritt das Wachstum im Privatkundensegment und auch die Kontinuität der Entwicklung von PROJECT sichern.« Das Bamberger Investmenthaus verwaltet heute ein historisches Eigenkapitalvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro, das private, semi-professionelle und institutionelle Investoren in über 28.000 Zeichnungen eingebracht haben.

Ressortaufteilung in institutionellen und Privatkundenvertrieb

Alexander Schlichting übernimmt als Vertriebsvorstand und stellvertretender Vorstandsvorsitzender das Privatkundengeschäft einschließlich der Produktentwicklung im Privatkunden- sowie semi-professionellen Bereich. Darüber hinaus wird ihm die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit PROJECT Immobilien, dem exklusiven Immobilienentwickler der PROJECT Investment Gruppe übertragen.

Vorstandsvorsitzender Ottmar Heinen verantwortet den institutionellen Vertrieb einschließlich Produktentwicklung, Personal sowie Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. Das Ressort von Markus Schürmann umfasst die Bereiche Finanzen und Controlling der PROJECT Unternehmen, Risikomanagement, Recht, Organisation, Compliance sowie den strategisch wichtigen IT-Bereich, in dem der Fokus auf die digitale Weiterentwicklung der Gruppe gesetzt wird.

»Wir freuen uns, dass Alexander Schlichting seine Expertise als langjährig erfahrener Vertriebsspezialist als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der PROJECT Beteiligungen AG einbringt. Mit dem erweiterten Holdingvorstand ist die PROJECT Investment Gruppe bestens gerüstet für die Erschließung zusätzlicher Vertriebskanäle und zur Vergrößerung unseres Marktanteils in einem von starkem Wettbewerb geprägten Umfeld«, so Ottmar Heinen. Alexander Schlichting bleibt weiterhin geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH und wird beide Positionen in Personalunion bekleiden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Auf dem Plansecur-Bierdeckel steht das komplette Beratungsangebot für Privatkunden

 

“Unsere Finanzwelt auf einem Bierdeckel” hat die Finanzberatungsgruppe Plansecur auf ihrer Finanzplanungsmesse 2020 vorgestellt. Es handelt sich dabei tatsächlich im wortwörtlichen Sinne um einen Bierdeckel, auf dem das Beratungsangebot für Privatkunden in Sparten unterteilt übersichtlich aufgedruckt ist. Die vier Themen Absicherung, Vorsorge, Vermögen und Immobilie werden in jeweils zwei bis vier Segmente aufgeteilt.

“Wenn jede der insgesamt 15 Einzelfragen abgehakt ist, weiß man, dass alle für den Privatbereich wichtigen Finanzfragen besprochen sind”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Das Unternehmen benötigt für die Zusammenfassung übrigens nur die eine Seite des Bierdeckels; auf der anderen ist noch genügend Platz für das Firmenlogo und den Hinweis “Antworten auf Finanzfragen: plansecur.de”. Wer sich den Finanzwelt-Bierdeckel ins Haus holen will, kann ihn bei jedem Plansecur-Finanzberater kostenfrei anfordern (in haushaltsüblichen Mengen-:). Den nächstgelegenen Berater findet man unter www.plansecur.de.

“Der Bierdeckel steht seit vielen Jahren für Einfachheit, für Dinge, die man schnell versteht, weil sie gut und nachvollziehbar gelöst sind. Und zudem auch symbolisch für den Wunsch der Menschen, sich nicht nur digital, sondern eben auch persönlich zu treffen, vielleicht auf ein Bier persönlich zu treffen”, erklärt Plansecur-Chef Johannes Sczepan. Sein Unternehmen hat zwar die jährliche Finanzplanungsmesse 2020 wegen Corona mit 400 Online-Teilnehmern rein digital abgehalten. “Aber wir wollen im nächsten Jahr unsere Messe wieder im wirklichen Leben stattfinden lassen”, versichert Sczepan.

Aktuell findet die Finanzberatung – je nach Kundenwunsch per Video oder auch vor Ort – unter Einhaltung der Hygieneregeln – statt. “Dementsprechend schicken wir den Bierdeckel entweder als PDF via Mail oder bringen ihn persönlich vorbei”, schmunzelt der Plansecur-Geschäftsführer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die zuständige auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des LG München I hat jetzt in einem richtungsweisenden Urteil im zu entscheidenden Fall die Leistungspflicht der Versicherung festgestellt. 

 

Dem zu entscheidenden Fall lagen Versicherungsbedingungen zugrunde wie sie in vergleichbar Formulierung von vielen Versicherern verwendet worden sind. Neben der Frage, ob die durch eine Allgemeinverfügung angeordnete Betriebsschließung eine Betriebsschließung im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, ging es vor allem um die spannende Frage, ob eine Betriebsschließung wegen Covid 19 versichert ist, obwohl Covid 19 nicht in der Aufzählung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger in den Versicherungsbedingungen enthalten gewesen ist.

Die Versicherung vertrat den Standpunkt, dass die Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserreger in den Versicherungsbedingungen abschließend sei. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die erfolgte Betriebsschließung wegen Covid 19 versichert gewesen ist obwohl Covid 19 in den Versicherungsbedingungen nicht explizit aufgeführt ist.

In den Versicherungsbedingungen befand sich unter Hinweis auf die §§ 6 und 7 IfSG eine Aufzählung verschiedener Krankheiten und Krankheitserreger. Trotz ausdrücklichen Verweises auf die gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes in den Versicherungsbedingungen entsprach die nachfolgend abgedruckte Aufzählung der Krankheiten und Krankheitserreger gerade nicht der Auflistung des zitierten Gesetzes.

Das Landgericht München hat deshalb zu Recht festgestellt, dass eine solche Klausel, die sich zum einen für den Versicherungsnehmer erkennbar auf den Inhalt des Gesetzestextes bezieht, um dann auf der anderen Seite diesen aber nicht vollständig wiederzugeben intransparent und damit unwirksam ist. Dem ist zuzustimmen!

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer erwartet und kann erwarten, dass eine Versicherungsklausel die sich auf den Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes bezieht auch alle von diesem Gesetz umfassten Krankheiten und Krankheitserreger umfasst. Um den tatsächlichen Umfang des Versicherungsschutzes zu erfassen, müsste der Versicherungsnehmer sonst letztlich die Auflistung in den Versicherungsbedingungen Wort für Wort mit dem geltenden Gesetzestext abgleichen. Dies ist dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht zumutbar. Eine Klausel, deren Tragweite jedoch nur durch den wörtlichen Vergleich mit der gesetzlichen Vorschrift erkennbar ist, die sie selbst als Grundlage des Umfanges des Versicherungsschutzes zitiert, ist intransparent.

Richtungsweisend ist das Urteil des Landgerichts München I aus Sicht der Kanzlei Michaelis deshalb, da viele Bedingungswerke der verschiedenen Versicherungsgesellschaften genau diese Problematik enthalten, nämlich den vollständigen Gesetzestext für den Versicherungsumfang zitieren, dann aber in den Versicherungsbedingungen die im Gesetz enthaltenen Krankheiten nur teilweise wiedergeben mit der Behauptung, die wiedergegebenen Krankheiten und Krankheitserreger stellten eine abschließende Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger dar. Solche Versicherungsbedingungen halten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht stand und dürften unwirksam sein. Damit hat das Urteil über den hier entschiedenen Einzelfall hinaus ganz erhebliche Tragweite für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle nicht nur der hier verklagten Versicherungsgesellschaft sondern auch anderer Versicherungsgesellschaften.

Denn nicht nur die entsprechende Klausel in den hier zur Entscheidung vorliegenden Versicherungsbedingungen sondern auch die entsprechenden Klauseln vieler anderer Versicherungsgesellschaften dürften unter diesem Gesichtspunkt unwirksam sein. Dies haben wir bereits im letzten Monat in dem Artikel vom 14.09.2020  (unter: https://kanzlei-michaelis.de/covid-19-und-die-regulierungspflicht-in-der-betriebschliessungsversicherung-ein-fallbeispiel-zu-genaueren-betrachtung/) anhand eines konkreten Fallbeispiele detailliert aufgezeigt.

Spätestens jetzt sollten betroffene Versicherungsnehmer, deren Versicherung sich nach wie vor weigert den versicherten Betriebsschließung-Schaden zu regulieren, sich an einen mit der Materie vertrauten spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um Ihre Ansprüche gegen die Versicherung genauestens prüfen zu lassen.

Dabei ist auch zu beachten, dass viele der von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften angebotenen „15%-Vergleiche“ unwirksam sein dürften, so dass auch diejenigen Versicherungsnehmer, die sich bereits von ihrer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss eines solchen „Kulanzangebotes“ haben drängen lassen, in vielen Fällen nach wie vor Anspruch gegen ihre Versicherungsgesellschaft auf Regulierung des vollständigen versicherten Schadens haben dürften. Auch diese Versicherungsnehmer sollten sich dringend an einen entsprechenden Anwalt wenden, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Nach Ansicht der Kanzlei Michaelis geht es um zu viel Geld um leichtfertig und ohne Grund darauf zu verzichten. Vielleicht ein guter Tipp für guten Kunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Die PremiumCircle Deutschland GmbH setzt Standards auf dem 9. VorsorgeFachForum in Mannheim. Als Präsenzveranstaltung. 

 

Trotz Corona hat die PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) mal wieder Standards gesetzt und am 21.09.2020 im Mannheimer Rosengarten als ganztägige Präsenzveranstaltung, das nach ausgefeilten Hygienerichtlinien für rund 250 Teilnehmer, perfekt organisierte 9. VorsorgeFachForum durchgeführt. Unter dem diesjährigen Motto „Vom Souverän zum Bittsteller“ hat sich PremiumCircle intensiv mit dem Themenkomplex rund um Corona und der Asymmetrie im Rollenverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem vor und während der Vertragslaufzeit befasst.

Im Vorfeld wurde dazu bei 39 relevanten Berufsunfähigkeitsversicherern eine Umfrage zur aktuellen und mittelfristigen Risiko- und Leistungspolitik im Zusammenhang mit Corona durchgeführt. Die Antworten von insgesamt 14 teilnehmenden Versicherern zeigen eine völlige Indifferenz auf. So sehen beispielsweise einige Unternehmen Reisen in Risikogebiete als Verletzung von Obliegenheitspflichten an, andere positive Corona-Tests ohne Symptome als anzeigepflichtig. Auch diese neueste Umfrage der PCD zeigt: es gibt umfassenden Klarstellungsbedarf für die Branche, um Kunden wie Vermittler im späteren Leistungsfall nicht im Regen stehen zu lassen.

Klare, verbindliche und verständliche Vertragswerke sind in der PKV und der BU-Versicherung für alle Beteiligten elementar. Dass das möglich ist, hat PremiumCircle gemeinsam mit der elipsLife in den neuen AVB der betrieblichen Arbeitskraftabsicherung unter Beweis gestellt, deren inhaltliche Ausgestaltung Hendrik Scherer, Geschäftsführer der PCD gemeinsam mit Lucas Müller, Vorstand der elipsLife, eindrucksvoll auf dem VorsorgeFachForum präsentierte.

Die Vorträge von Professor Dr. Günter Hirsch, langjähriger Präsident des BGH und Versicherungsombudsmann sowie der Vorsitzenden Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Anne-Kathrin Deppermann-Wöbbeking, brachten komprimierte Einblicke zu den Anforderungsprofilen von Versicherungsmedizinischen Gutachten vor Gericht sowie dem medizinischen Sachverständigenbeweis in sozialgerichtlichen Verfahren.

Nikolaus Huss, KovarHuss Policy Advisors GmbH, bilanzierte die bisherige Covidstrategie der Bundesregierung: „Spahn hat einen guten Job gemacht“. Aber „die Lust am Zündeln wächst, die Entscheider sind erschöpft“. In dieser Phase würden die größten Fehler gemacht. Künftig müsste gesamtpolitisch zwischen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekten schärfer abgewogen werden.

Rudolf Bönsch, münchener verein, zeigte auf, dass die aktuelle Wahrnehmung, die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sei eine Vollkasko-Versicherung ein Trugschluss ist, da diese nur für die Pflegekosten im Heim zuständig ist. Für Wohn- und Verpflegungskosten kann je Bundesland ein zusätzlicher Eigenanteil von bis zu 1.800 EUR im Monat entstehen, der nur durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden kann.

Friedrich A. Wanschka, wmd-brokerchannel, moderierte die Podiumsdiskussion mit Vertretern der diesjährigen wirtschaftlichen Partner, Barmenia, elipsLife, HDI, Helvetia, münchener verein und SDK. Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion nahmen Stellung zu den Auswirkungen von Corona auf die jeweiligen Unternehmen und gaben ein klares Bekenntnis zu dem Vertriebsweg der freien Vermittler für die Zukunft ab.

Abgerundet wurden die Beiträge von dem Emotionologen Marco Deutschmann, der Parallelen zwischen eigenem Erlebtem in deutschen und französischen Gefängnissen, sowie der Rolle der Kunden in der Versicherungswirtschaft zog.

Insgesamt ein perfekter Präsenztag für über 250 Menschen. Trotz Corona.

 

Stimmen und Impressionen unter:

Video 1: VorsorgeFachForum® 21.09.2020: Teilnehmerstimmen zur Organisation in Zeiten von Corona.

https://www.youtube.com/watch?v=fT2NcJeoDdc

Video 2: VorsorgeFachForum® 21.09.2020: Teilnehmerstimmen zu persönlichen Auswirkungen in Zeiten von Corona.

https://www.youtube.com/watch?v=O3FyhYt7b64

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

wmd-brokerchannel.de Interview mit Andreas Grimm, den Nachfolgeexperten und Sachverständigen des Resultate Instituts zur aktuellen Marktsituation rund um den Verkauf von Maklerbeständen und Maklerunternehmen:

 

wmd: Wenn ein Makler seinen Kundenbestand oder sein Maklerunternehmen altersbedingt verkaufen will, sollte er das eher jetzt machen oder doch abwarten, bis sich die Corona-Lage etwas entschärft hat?

Grimm: Die Frage lässt sich ziemlich eindeutig beantworten: Genau jetzt ist ein sehr guter Zeitpunkt zum Verkaufen!

wmd: Wie kommt es, dass Sie das so eindeutig beantworten können?

Grimm: Wir sind ziemlich nah am Markt und sehen, wie sich die Projekte bei uns entwickeln. Es gibt folgende Trends zu beobachten: Die Nachfrage nach Maklerbeständen und Maklerunternehmen steigt nach wie vor an. War sie bei mittleren und großen Unternehmen schon in den letzten Jahren sehr groß, läuft jetzt zunehmend auch die Nachfrage nach kleinen und Kleinstbeständen heiß. Immer mehr spezialisierte Käufer treten in den Markt ein.

wmd: Wie sieht es auf der Angebotsseite aus?

Grimm: Die mittelständischen und großen Makler gehen das Nachfolge- oder Verkaufsprojekt meist recht professionell an – da ist das Angebot eher konstant geblieben. Für gut geführte Unternehmen lassen sich aktuell sehr gute Kaufpreise erzielen. Bei den kleinen und Kleinstbeständen dagegen greift Corona-bedingt Verunsicherung um sich und viele Makler trauen sich gerade nicht, ihren Bestand zu verkaufen. Das heißt wir erleben in diesem Segment eine zusätzliche Verknappung des Angebots. Wer seinen Bestand verkaufen will, sollte die aktuelle Marktsituation nutzen!

wmd: Es wird aber doch immer wieder von sinkenden Preisen berichtet. Wie sehen Sie das?

Grimm: Das können wir aktuell überhaupt nicht bestätigen. Mehr Nachfrage sorgt für mehr Konkurrenz unter den Käufern und damit auch für höhere Preise. Auch kleine Bestände erzielen sehr attraktive Ergebnisse. Zwischen dem zwei- bis fünffachen der Jahrescourtage ist da – je nach Bestandsstruktur – durchaus mal drin, wenn der Makler den richtigen Käufer findet.

wmd: So wie Sie das sagen, kann die Suche nach dem richtigen Käufer ein Problem sein.

Grimm: In der Tat sollten sich Verkäufer davor hüten, sich vorschnell auf einen Kaufinteressenten festzulegen, nur weil der auf den ersten Blick unschlagbare Konditionen zu versprechen scheint. In vielen Fällen kommt nämlich effektiv was ganz anders raus, als die gut gemachten Marketingauftritte es suggerieren.

wmd: Wie soll ein Käufer also vorgehen?

Grimm: Mittelständische und große Makler sind gut beraten, ein klassisches M&A-Projekt daraus zu machen. Es geht einfach um viel zu viel Geld und Risiken. Wir führen mit diesen Maklern meist erstmal ein vertrauliches Erstgespräch, um deren Überlegungen genau kennen zu lernen und dann den bestmöglichen Weg zu erarbeiten. Den einen Königsweg gibt es da nicht.

wmd: Und was soll die Masse der „normalen“ Makler machen, die selten mehr als ein bis zwei Mitarbeiter und nur ein kleines Büro haben?

Grimm: Die Inhaber kleiner Maklerunternehmen sollten sich nicht selbst auf die Suche machen und schon gar nicht versuchen, aufwändig einen echten Nachfolger aufzubauen. Das dauert meist viel zu lange und lohnt sich wirtschaftlich kaum. Am einfachsten ist es, wenn sie sich auf ein professionell gemachtes Auswahlverfahren wie das Resultate-Select-Verfahren (www.resultate-select.de) verlassen. So können sie schnell und kostengünstig das Kaufmodell und den Käufer ermitteln, bei dem sie den höchsten wirtschaftlichen Nutzen erwarten dürfen. Gleich ob das ein Kaufmodell gegen Einmalzahlung, Ratenzahlung oder eine sogenannte Maklerrente sein sollte.

 

Informationen zum Gesprächspartner:

Andreas Grimm ist Mitbegründer des Resultate Instituts und berät Makler in Fragen der Maklernachfolge, im Unternehmensverkauf und ist als Sachverständiger für die Bewertung von Maklerunternehmen und Maklerbeständen tätig. Als Mitglied der Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung des Wirtschaftsrats setzt er sich für die Zukunft der Maklerbranche ein.

Kontakt: andreas.grimm@resultate-institut.de       Telefon: +49-89-94396400-0

Informationen zum Unternehmen:

Das Resultate Institut ist als M&A-Boutique auf die Nachfolgeregelung von Maklern, Assekuradeuren und Maklerpools spezialisiert und verfügt vermutlich über die größte Nachfolger- und Investorendatenbank für Maklernachfolgen in Deutschland.

Das Resultate Institut hat 2020 für „Resultate-Select“ den FinanzBusinessPreis in der Kategorie Innovation erhalten und verhilft so auch kleinen Maklern zu einer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensnachfolge.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH,Landwehrstr. 61, 80336 München, Tel: +49-89-94396400-0 , www.resultate-institut.de

Vertriebsausweitung im B2B-Segement ist das gesteckte Ziel

 

Die Fondsboutique Patriarch Multi-Manager GmbH und der hanseatische Assetmanager HAC VermögensManagement AG haben zum 1. Oktober 2020 eine strategische Vertriebskooperation geschlossen. Im Zentrum der Zusammenarbeit steht der Vertriebsausbau des erfolgreichen Mischfonds HAC Marathon Stiftungsfonds (WKN: A143AM).

„Neben unseren Fondsmanagerqualitäten sind wir auch in unserer vertrieblichen Tätigkeit sehr erfolgreich, bisher jedoch überwiegend im B2C-Endkundensegment. Im B2B-Retail-Drittvertrieb haben wir zwar vereinzelte Mandate, aber kein systematisches, umfassendes Netzwerk. Die Patriarch Multi-Manager GmbH hat genau hier ihre Stärken. Mit ihr haben wir deshalb genau den richtigen Vertriebspartner gefunden, um unseren außergewöhnlichen Mischfondsansatz auch bei dieser Zielgruppe bekannter zu machen“, skizziert HAC-Vorstand Michael Arpe die zukünftige Aufgabenteilung.

Auch von Seiten der Patriarch Muttergesellschaft FinLab AG ist man über die neue Partnerschaft sehr erfreut. „Nach der zu Jahresbeginn verkündeten Zusammenarbeit mit dem HDI und der Pyfore GmbH ist dies bereits die dritte neue Kooperation der Patriarch im Jahr 2020. Die Zusammenarbeit mit der HAC erhöht die Attraktivität der externen Vertriebspalette der Patriarch im besonders begehrten Mischfonds-Segment für die Patriarch-Partner elementar“, so FinLab-Vorstand Stefan Schütze.

Über den zum Jahresende 5 Jahre alt werdenden und mit 5 Sternen von Morningstar versehenen HAC Marathon Stiftungfonds (Volumen: 67 Mio. € per 28.9.2020) meint Patriarch-Geschäftsführer Dirk Fischer: „Wer uns kennt, weiß, dass wir für unsere Kunden stets auf der Suche nach unentdeckten Investmentperlen sind. Gerade der Mischfondsbereich sowie nahezu alle quantitativen Fondsansätze wurden über die Corona-Krise zuletzt stark abgestraft. Unser neues Fondsmandat aus dem Hause HAC bietet das exakte Gegenteil und begeistert mit einem nahezu perfekten Risikomanagement. So wurde das komplette, breite internationale Aktieninvestment des Fonds bereits per 28. Februar 2020 vollständig gehedged und bereits einen Tag nach dem Markttiefstand per 24. März 2020 wieder vollständig geöffnet. Das HAC-hauseigene Risikomanagementsystem Pfadfinder macht es möglich. Eine fantastische Leistung, die jeder, der sich in dieser Phase selbst am Timing versucht hat, sofort nachvollziehen kann. Und wie die Ergebnisse der Vergangenheit beweisen – kein Zufall, sondern Methode!“

Ein potenzieller Ausbau des Mandates über die weiteren Fondslösungen der HAC VermögensManagement AG wäre eine Option für die Zukunft.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Patriarch Multi-Manager GmbH, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 715 89 90 0, www.patriarch-fonds.de

SÜDVERS setzt mit einer neuen Niederlassung am Standort Frankfurt gerade in Zeiten von Corona ein wichtiges Zeichen für Kunden und Mitarbeiter

 

Zum 01.10.2020 bezieht der national und international tätige Versicherungsmakler, Risikomanager und Finanzdienstleister SÜDVERS offiziell die neuen Räumlichkeiten in der Hanauer Landstraße 289 in Frankfurt am Main. Notwendig geworden ist der Umzug auf Grund des seit Jahren anhaltenden stetigen Wachstums. „Die neue Niederlassung soll neben dem Ausbau der Präsenz in der Region und der weiteren Steigerung des Servicelevels für die Kunden auch auf SÜDVERS als attraktiver Arbeitgeber in der Region einzahlen“, ordnet CEO Ralf Bender den Umzug ein. „Nur mit den besten Mitarbeitern können wir auch weiterhin die passenden Lösungen für unsere Kunden – national und international – entwickeln. Und da müssen neben attraktiven Anstellungsbedingungen und modernen Arbeitszeitmodellen auch die Räumlichkeiten stimmen“, so Bender.

SÜDVERS ist ein national und international agierender Versicherungsmakler, Risikomanager und Finanzdienstleister. Unternehmenssitz ist Au bei Freiburg. Das Unternehmen beschäftigt 425 Mitarbeiter und verfügt über 15 Niederlassungen – acht in Deutschland und sieben in Österreich. SÜDVERS ist inhabergeführt in zweiter Generation. Mit einem betreuten Prämienvolumen von über 440 Mio. Euro im Jahr 2020 zählt SÜDVERS zu den Top 10 der Branche. SÜDVERS versteht sich als Vertrauter der Kunden, betreibt Risikomanagement mit System unter Einsatz einer eigenen Software und setzt auf die Kombination globaler Lösungen mit lokaler Expertise. SÜDVERS ist Gründungsmitglied des WBN – Worldwide Broker Network (WBN). WBN gehört mit insgesamt 112 Mitgliedsunternehmen in über 100 Ländern und einem betreuten Prämienvolumen von rund 55 Mrd. US-Dollar zu den Top 3 Brokernetworks weltweit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SÜDVERS Service und Management GmbH, Am Altberg 1-3, 79280 Au bei Freiburg, Tel: +49 761 4582-270, www.suedvers.de

Das Landgericht München hat einem Gastwirt in einem (nicht rechtskräftigen) Urteil eine Zahlung in Höhe von 1.014.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seine Versicherung zugesprochen (Az. 12 O 5895/20).

 

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Am 1.10.2020 gab es nun zu dem Komplex ein wegweisendes Urteil der auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I, welches in allen Punkten die von Beginn an geäußerten Rechtsauffassungen der Spezialisten von Wirth-Rechtsanwälte bestätigt.

Die Streitpunkte zusammengefasst: Der Kläger betreibt eine Gaststätte mit 1.200 Sitzplätzen im Innenbereich, 800 Sitzplätze auf den Terrassen und 5.000 Sitzplätze im Biergarten in München. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hatte per Allgemeinverfügung ab dem 21.03.2020 den klägerischen Betrieb aufgrund des Coronavirus geschlossen. Der Gastwirt begehrte daraufhin Leistungen aus seiner Betriebsschließungsversicherung. Die beklagte Versicherung weigerte sich. Das Gericht zeigte der beklagten Versicherung nun per Urteil klar auf, dass hier Versicherungsleistung zu erbringen ist.

Das Gericht hält zum einen die Rechtsform und die Rechtmäßigkeit der Anordnung, entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung, nicht für relevant. Es war nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, dass das Coronavirus direkt im Betrieb aufgetreten ist, denn nach den Versicherungsbedingungen sei lediglich entscheidend, dass eine Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erfolgen musste. Es kommt also nicht darauf an, ob es eine konkrete Einzelanordnung für den jeweiligen Betrieb oder eine sogenannte Allgemeinverfügung für eine Vielzahl von Betrieben gab. Der Gastwirt habe auch nicht gegen die Schließungsanordnungen vorgehen müssen.

Das Gericht äußerte sich auch zu der Möglichkeit, einen Außerhausverkauf zu organisieren. Wenn das für den Restaurantbetrieb lediglich ein untergeordnetes Mitnahmegeschäft sei, wäre es keine unternehmerische Alternative, auf die sich der Gastwirt verweisen lassen müsse. Auch insofern ist ein wesentliches Argument, was regelmäßig von einigen Versicherern ins Feld geführt wird, vom Tisch gefegt worden.

Das Gericht setzt sich weiter mit den regelmäßig üblichen Versicherungsbedingungen auseinander, wonach Bezug auf die Aufzählung der im Infektionsschutzgesetz gesetzlich erfassten Krankheiten und Krankheitserreger genommen wird. Auch dazu gibt es seitens des Gerichts klare Worte. Die entsprechende Regelung in den Versicherungsbedingungen sei intransparent und daher unwirksam. Werde der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel eingeschränkt, müsse dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel bestehe, was hier gerade nicht der Fall war. Denn der Versicherungsnehmer gehe auf Basis des Wortlauts der Bedingungen davon aus, dass der Versicherungsschutz dem Grunde nach umfassend sei und sich mit dem Infektionsschutzgesetz decke.

Die hier maßgeblichen und in vielen weiteren Streitfällen identischen oder fast identischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) lauten auszugsweise wie folgt:

 

„§ 1 Gegenstand der Versicherung, versicherte Gefahren

  1. Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger

in Nr. 2 aufgeführten Krankheiten oder Krankheitserreger

  1. a) den versicherten Betrieb […] schließt; […]
  2. Versicherungsschutz besteht für die folgenden der in §§ 6 und 7 IfSG namentlich genannten, beim Menschen übertragbaren Krankheiten und Erreger nach Fassung des Gesetzes vom 20.07.2000:
  1. a) Krankheiten

[…]

  1. b) Krankheitserreger

[…]

  • 3 Ausschlüsse
  1. Der Versicherer haftet nicht

[…]

  1. b) für andere als die in § 1 Ziffer 2 genannten Krankheiten und Krankheitserreger, insbesondere nicht für […].“

Der Gastwirt konnte davon ausgehen, dass in § 1 Ziffer 2 AVB eine bloße Wiedergabe der gesetzlich erfassten Krankheiten und Krankheitserreger erfolge, und nur in § 3 AVB Einschränkungen enthalten seien, so das Gericht. Die Auflistung der Krankheiten und Krankheitserreger sei jedoch im Vergleich zum IfSG unvollständig. Außerdem sei das Infektionsschutzgesetz seit dessen Einführung vor 20 Jahren bereits mehrfach geändert und um weitere Krankheiten und Erreger ergänzt worden. Dies bleibe dem Versicherten verborgen und damit müsse er auch nicht rechnen. Um den wahren Gehalt des Versicherungsschutzes zu erfassen, hätte der Versicherte letztlich die Auflistung in § 1 Ziffer 2 AVB Wort für Wort mit der aktuellen geltenden Fassung des Infektionsschutzgesetzes vergleichen müssen. Eine Klausel, deren Tragweite nur durch den Vergleich mit einer gesetzlichen Vorschrift erkennbar sei, die aber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer dieser Versicherung nicht bekannt sei, ist aber intransparent.

Und noch einen wesentlichen Punkt klärt das Gericht: Im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung sind in diesem Fall weder Kurzarbeitergeld noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen anspruchsmindernd zu berücksichtigen, da es sich hierbei nicht um Schadensersatzzahlungen gerade für Betriebsschließungen handele.

Fachanwalt Norman Wirth dazu: „Damit liegt eine weitere Entscheidung klar zugunsten des betroffenen Hotel- und Gastronomiegewerbes vor. Die eindeutigen Worte des Gerichts zu den Argumenten einiger Versicherer zeigen, was wir bereits seit Beginn dieser unsäglichen Diskussion zur Zahlungspflicht der Versicherer gesagt haben: In den allermeisten Fällen besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechtsprechung auf Grundlage dieses Urteils festigen wird.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat am 29.9.2020 ihr Präsidium für zwei Jahre neu gewählt. Seit vielen Jahren sind die Maklerversicherer nicht im Präsidium vertreten.

 

Auch anlässlich der diesjährigen Wahl wurde bei der Abstimmung wiederum kein Vertreter der Maklerversicherer in das Gremium gewählt. Als Kandidat der reinen Maklerversicherer hatte sich Dietmar Bläsing, Vorstandssprecher der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G., zur Wahl gestellt, konnte aber die notwendige Zahl der Stimmen nicht auf sich vereinigen. Die Maklerversicherer sind nun auch weiterhin nicht in diesem Gremium vertreten.

„Die Mitgliedsunternehmen des GDV hätten die Chance gehabt, mit der Wahl des Repräsentanten eines Maklerversicherers ein Zeichen der Wertschätzung für den Vertriebsweg über unabhängige Versicherungsvermittler und damit eben auch explizit für Versicherungsmakler zu setzen. Als mitgliederstärkster Versicherungsmaklerverband bedauern wir dieses Ergebnis sehr.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Deutsche Kreditbank AG (DKB) bietet ab sofort zusätzliche Versicherungspakete rund ums Internet, Shopping und Reisen an

 

Die online bestellte Ware kommt nicht, Identitätsdatenklau, das Notebook gibt direkt nach der Garantiezeit den Geist auf, oder die gebuchte Urlaubsreise mit der Familie muss kurzfristig storniert werden – ohne ausreichenden Versicherungsschutz kann dies schnell zum Albtraum werden. Ab sofort bietet die DKB ihren Kund*innen an, sich mit unterschiedlichen Versicherungspaketen rund ums Internet, Shopping und Reisen bedarfsgerecht zu schützen.

Die Besonderheit der angebotenen Pakete:

Beim Kauf der jeweiligen Leistung z. B. bei Buchung einer Reise oder eines Mietwagens, greift der Versicherungsschutz nicht nur bei Bezahlung per Kreditkarte, sondern auch bei Bezahlung mit der zum DKB-Cash zugehörigen Girokarte oder mittels Überweisung bzw. Lastschrift vom DKB-Cash.

Die Reise-Pakete haben zusätzlich den Vorteil, dass sie nur einen geringen Selbstbehalt i.H.v. 100 Euro haben und für den Versicherungsschutz keine Familienzugehörigkeit erforderlich ist, d. h. auch weitere Mitreisende versichert sind. Die Abbuchung des monatlichen Paketpreises erfolgt über die DKB-VISA-Card.

Versicherungspaket Internet:

Sorgenfrei im Netz unterwegs durch Unterstützung für den Fall von Zahlungsmitteldaten- oder Identitätsdatendiebstahl oder bei Konflikten mit Online-Händlern

– Zahlungsmitteldatendiebstahl

– Identitätsdatendiebstahl

– Konflikte mit Onlinehändlern

– Kosten: 2,70€ pro Monat (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

 

Versicherungspaket Shopping:

Für Schnäppchenjäger und Shopaholics – Bestpreise sicher; Elektronik-Geräte auch nach Ende der Gewährleistung absichern

– Preisgarantie

– Elektronikversicherung – Beinhaltet eine Garantieverlängerung gegen Herstellungsfehler und Materialfehler unabhängig von der Art der Bezahlung für alle Elektronikgeräte am deutschen Hauptwohnsitz mit einem Anschaffungspreis zwischen 150-5.000 € (ausgenommen Handys, Smartphones sowie Wechselobjektive für Kameras).

– Die Elektronikversicherung gilt z. B. auch für schon gekaufte Elektrogeräte.

– Kosten: 2,90€ pro Monat (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

 

Versicherungspaket Travel bzw. Travel Family & Friends:

Dem Alltag entfliehen und mit der DKB entspannt reisen. Versichert sind beim Paket Travel bis zu 2 Personen und beim Paket Travel Family & Friends bis zu 5 Personen.

– Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung – Gilt selbst für bereits gebuchte Reisen; die Zahlung muss via DKB-Cash, DKB-VISA-Card oder mit der zum DKB-Cash zugehörigen Girokarte erfolgt sein; entsprechendes Versicherungspaket muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt gebucht sein

– Auslandsreisekrankenversicherung

– Mietwagen-Vollkaskoversicherung

– Reise-Assistance-Service

– Kosten: – Travel (für bis zu 2 Personen):   6,90€ pro Monat   (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

– Travel Family & Friends (für bis zu 5 Personen):   8,90€ pro Monat   (Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr)

Angeboten werden die Versicherungspakete in Zusammenarbeit mit AXA Partners.

 

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Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft, Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin, Tel: 030 12030-3605, www.dkb.de

Generationswechsel bei den TARGO Versicherungen:

 

Sascha Müller (43) tritt zum 1. Oktober 2020 die Nachfolge von Bernd-Leo Wüstefeld als Vertriebsvorstand an. Bernd-Leo Wüstefeld geht gleichzeitig nach einer äußerst erfolgreichen Tätigkeit für die TARGO Versicherungen in den Ruhestand.

Iris Kremers, Bancassurance-Chefin: “Wir sind Bernd-Leo Wüstefeld für sein unermüdliches Engagement und seine unternehmerische Leistung zu tiefem Dank verpflichtet. Für die nächste Lebensphase wünsche ich ihm – auch im Namen meiner Vorstandskollegen – alles erdenklich Gute – vor allem Gesundheit. Es freut mich, dass wir mit Sascha Müller einen Nachfolger aus den eignen Reihen gewinnen konnten, der das Unternehmen und die Bedürfnisse unserer Kooperationspartner gleichermaßen kennt. Für die vor ihm liegenden Aufgaben wünsche ich ihm viel Erfolg.”

Bernd-Leo Wüstefeld blickt auf eine langjährige und sehr erfolgreiche Karriere bei den TARGO Versicherungen zurück – zuletzt als Vertriebsvorstand der TARGO Versicherungen. Seine berufliche Laufbahn startete er bei der Aachen Münchener Lebensversicherung. 1989 wechselte er zur KKB Leben, einer Vorgänger-Gesellschaft der TARGO Versicherungen. Nach verschiedenen Stationen in leitender Funktion wurde Wüstefeld 2001 in den Vorstand der TARGO Versicherungen berufen.

Der gelernte Bankkaufmann Sascha Müller erwarb einen EMBA (Executive Master of Business Administration) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach seinem Einstieg 2011 bei den TARGO Versicherungen als Vertriebscoach war Müller in verschiedenen leitenden Funktionen tätig – seit 2016 als Vertriebsdirektor im Bereich „Mobile Kundenberatung“. Zuvor war Müller bei der Sparkasse Vest, dem AWD und der TARGOBANK.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TARGO Versicherungen, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden, Tel: 02103 347100, www.targoversicherung.de

Der Aufsichtsrat der ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe hat Thomas Wirtz (FRICS) zum Vorstand Vertrieb der ZBI Fondsmanagement AG ernannt.

 

Im Rahmen der strategischen Unternehmensentwicklung und Integration der Vertriebsleistungen in die Fondsmanagement AG übernimmt er zum 1. Oktober 2020 die Leitung des dort neu geschaffenen Vorstandsressorts „Vertrieb“ und ist damit in der ZBI Gruppe für den Bereich Fondsvertrieb verantwortlich. Thomas Wirtz ergänzt das Vorstandsteam der Kapitalverwaltungsgesellschaft um Fabian John, Christian Reißing und Michiko Schöller. Seine Funktion als Vorstand der ZBI Immobilien AG, dort verantwortlich für den Verkauf, nimmt er weiterhin war.

„Wir freuen uns, mit Thomas Wirtz einen erfahrenen und mit unserer Unternehmensgruppe bestens vertrauten Mitarbeiter in diese verantwortungsvolle Position berufen zu können“, so Jörg Kotzenbauer, CEO der ZBI Gruppe und Aufsichtsratsvorsitzender der ZBI Fondsmanagement AG.

Thomas Wirtz (FRICS) ist bereits seit 2014 für die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe tätig, u. a. als Vorstand der ZBI Immobilien AG. In der Funktion als Geschäftsführer der ZBI Vertriebskoordinations GmbH war er maßgeblich an der vertrieblichen Weiterentwicklung der ZBI Gruppe, insbesondere dem Aufbau des institutionellen Fondsgeschäfts, beteiligt.

Der studierte Diplom-Kaufmann, Immobilienökonom (ebs), MBA (IREBS) und Chartered Surveyor verfügt über mehr als 25 Jahre Immobilien- und Vertriebserfahrung u. a. durch Stationen im Hochtief-Konzern und später als Managing Director im Investment Banking von Sal. Oppenheim. Vor seinem Eintritt in die ZBI Gruppe leitete Thomas Wirtz den Bereich Real Estate Corporate Finance bei einem Finanzdienstleister. Zu seinen Kunden gehörten u. a. notierte Wohnungsunternehmen, Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke sowie die öffentliche Hand.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ZBI Immobilien AG, Henkestraße 10, 91054 Erlangen, Tel: 09131 48009-1201, Fax: 09131 48009-1200, www.zbi-ag.de

Große Nachfrage nach „Ultra Short Fixed Income“-Lösungen im Liquiditätsmanagement / Neue Rollen für Philipp Annecke und Ivan Durdevic

 

Das europäische Vertriebsteam der Global Liquidity Gruppe von J.P. Morgan Asset Management wird ab sofort von Philip Annecke unterstützt. Er ist als Executive Director für die geschäftliche Entwicklung dieses Segments in Deutschland und Österreich verantwortlich und wird Unternehmen und institutionelle Anleger bei ihrer Suche nach Lösungen im Liquiditätsmanagement unterstützen. In dieser Funktion berichtet er an Jim Fuell, Head of International Global Liquidity Sales bei J.P. Morgan Asset Management „Wir freuen uns, mit Philip Annecke einen versierten Experten für unser Team gewonnen zu haben, der über langjährige Erfahrungen und tiefes Verständnis für die Investitionsbedürfnisse der Anleger verfügt. Immer mehr Unternehmen vertrauen in diesen herausfordernden Zeiten in ihrem Liquiditätsmanagement auf kurzfristige festverzinsliche Anlagelösungen von Asset Managern, die ein breites und tiefes Produktangebot, Erfahrungen und Anlageerfolge bieten“, sagt Fuell.

Zuvor arbeitete Philip Annecke als Head of ETF Distribution für Deutschland und Österreich bei J.P. Morgan Asset Management und war für die Entwicklung des mehrheitlich institutionellen ETF-Geschäfts beider Länder verantwortlich. Bevor er 2018 zu J.P. Morgan Asset Management kam, war er in einer ähnlichen Funktion bei Source ETF in London unter anderem für J.P. Morgan und nach deren Verkauf dann für Invesco Powershares tätig. Als einer der ersten Mitarbeiter der Gesellschaft war er neben Produktentwicklung, Marketing sowie Geschäfts- und Kundenentwicklung auch für die Betreuung strategischer Kunden verantwortlich. Zuvor arbeitete Philip Annecke in der Schweiz bei der Credit Suisse. Er hält einen Abschluss des Trinity College in Dublin mit Honours in Business & Economics.

Als Nachfolger von Philip Annecke wurde Ivan Durdevic ernannt. Der Executive Director, zuvor Head of ETF Distribution für die Schweiz, verantwortet ab sofort zusätzlich die Entwicklung des ETF-Geschäfts in Deutschland und Österreich. Bevor er 2018 zu J.P. Morgan Asset Management kam, war Ivan Durdevic mehr als sieben Jahre bei Amundi tätig, zuletzt als stellvertretender Vertriebsleiter für ETFs, Index- und Smart Beta-Produkte in der Schweiz. Zuvor war der Betriebswirt bei BlackRock in Deutschland Senior Business Development Associate für die iShares-Produkte und arbeitete bei der NOMURA Bank sowie bei INVESCO.

J.P. Morgan Asset Management – Global Liquidity

Als weltweit führender Anbieter im Bereich Global Liquidity verwalten wir ein Vermögen von 873,3 Milliarden US-Dollar (per 30.06.2020). Das Global Liquidity Team besteht aus 127 engagierten Experten in 7 Ländern, die über durchschnittlich 22 Jahre Erfahrung im Bereich Portfoliomanagement und Research verfügen. Unsere 5 weltweiten Service Center gewährleisten einen 24-Stunden-Service.

 

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J.P.Morgan Asset Management, (Europe) S.á.r.l. , Frankfurt Branch, Junghofstraße 14, ­60311 Frankfurt Tel.: 069/71240, Fax: 069/71242180, www.jpmam.de

Wolfgang Stolz: “In der Coronakrise zieht unsere Werteorientierung vor allem junge Finanzberater an.”

 

Seit 2019 erfährt die Finanzberatungsgruppe Plansecur einen verstärkten Zulauf von jungen Beratern, der sich in der Coronakrise 2020 noch erhöht hat, teilt das Unternehmen mit. Es handelt sich dabei vor allem um 20- bis 30-jährige Männer und Frauen, die trotz ihrer jungen Jahre schon Berufserfahrung mitbringen. Die meisten wechseln von anderen Finanzvertrieben zu Plansecur. Der Frauenanteil liegt überdurchschnittlich hoch. Genaue Zahlen nennt das Unternehmen aus Wettbewerbsgründen nicht, teilt jedoch mit, dass der Anteil der Neuzugänge und Interessenten auf der Finanzplanungsmesse 2020 “noch nie so hoch gewesen war wie in diesem Jahr”. Sogar für 2021 stehen schon die ersten neuen Beraterinnen und Berater in der Startposition.

Wolfgang Stolz, Mitglied der Geschäftsleitung bei Plansecur, freut sich: “Unsere gelebte Werteorientierung und das Konzept komplett frei und kundenorientiert zu agieren, zieht immer mehr junge Menschen an. Die Chance, das in einem funktionierenden Team aus Experten zu tun, macht die Perspektive noch attraktiver. Es sind Menschen, die frühzeitig in ihrem Leben eine berufliche Heimat suchen, in der sie sich langfristig wohlfühlen.”

Die Verjüngung bedeutet allerdings nicht, dass sich die älteren Kolleginnen und Kollegen früher zurückziehen, betont Plansecur. Ganz im Gegenteil blieben viele Berater weit über ihr 60. und einige sogar über ihr 70. Lebensjahr hinaus aktiv. Sie werden also sozusagen gemeinsam mit ihren Kunden alt, die sie häufig ein Leben lang in Finanzfragen betreuen. Viele von ihnen fungieren als Mentoren für die Neuzugänge, um Know-how zu vermitteln und jüngere Kunden an die neuen Berater heranzuführen.

“Unsere Finanzplanungsmesse 2020 hat auch deshalb viel Optimismus für die Zukunft ausgestrahlt, weil uns der allmähliche Generationswechsel offensichtlich gut gelingt”, sagt Wolfgang Stolz. Unter dem Motto “Gemeinsam neue Wege gehen: analog, digital, interaktiv” hatten sich rund 400 geladene Teilnehmer zu der in diesem Jahr vollständig online abgehaltenen Messe zusammengefunden.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Der digitale Versicherer mailo dehnt bis Jahresende sein Bildungsangebot aus: Expertise im Gewerbebereich auffrischen oder erweitern und dabei wichtige IDD-Punkte sichern.

 

“Wir haben unser Bildungsangebot deutlich ausgebaut. Doch was bedeutet das für Versicherungsmakler? Wir bieten ihnen ab sofort alle vier bis sechs Wochen ein spannendes Web-Seminar bei Profino an. Die nächsten Themen und Termine sind bereits gesetzt”, sagt Armin Molla, Vorstand IT, Vertrieb und Marketing der mailo Versicherung AG. “Im Fokus stehen weiterhin Gewerbeversicherungen mit einer einfachen und passgenauen Absicherung von bestimmten Zielgruppen – selbstverständlich 100 Prozent einfach und 100 Prozent digital!”

Darüber hinaus erhöht mailo im Bildungsendspurt 2020 die Frequenz noch weiter und unterstützt Makler dabei, sich bis zum 31. Dezember die notwendige Bildungszeit zu sichern. “Dafür haben wir die 30-Tage-Challenge entwickelt. Mit Hilfe von Webinaren und Modulen zu Themen der Gewerbeversicherung möchten wir die Versicherungsmakler optimal darin unterstützen, ihr Potenzial voll in die Gewerbeversicherung einzubringen und auszuschöpfen”, so mailo-Vorstand Molla.

Viele Versicherungsmakler sind bisher ausschließlich im Privatkundenbereich unterwegs und verdienen ihr Geld mit Lebens- und Privater Krankenversicherung. Doch diese Bereiche haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Folgen: Provisionskürzungen und verlängerte Haftungszeiten. Aus diesem Grund hat die mailo Versicherung AG ein Konzept entwickelt, das den Versicherungsmaklern den erfolgreichen Einstieg ins Gewerbegeschäft ermöglicht.

“Zum Jahresende bieten wir Maklern zudem die Möglichkeit, ihr IDD-Punkte-Konto aufzufüllen. Für die 30-Tage-Challenge gibt es insgesamt 238 Minuten wichtige Bildungszeit. Dafür reicht es, sich täglich 30 Minuten Zeit zu nehmen. Dabei ist unsere Challenge, die am 05. Oktober 2020 in die nächste Runde geht, vollkommen kostenlos und kann zeitlich flexibel absolviert werden”, freut mailo-Gründer Molla sich schon auf die teilnehmenden Makler.

 

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mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Die GHV stellt sich als digitale Versicherungsmanufaktur völlig neu auf

 

Deutschlands ältester Tierversicherer, die GHV Versicherung, stellt sich nicht erst aufgrund der Corona-Krise völlig neu auf. Neu heißt bei dem Traditionsunternehmen vor allem auch digital. Wie ihre Kunden, verbindet die Versicherung das Leben mit Tieren und der Natur ganz eng mit moderner Informationstechnologie. Dabei sind der persönliche Kontakt und das individuelle Produkt genauso wichtig wie ein einfacher, digitaler Prozess.

Bei der GHV dreht sich alles um Menschen, Tiere und die Natur. Im gewerblichen Bereich kommen die Kunden aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau. Für die grünen Berufe, vom Pferdewirt bis zum Gärtner, entwickelt die Versicherung individuelle Lösungen und geht mit innovativen Versicherungsprodukten neue Wege. Daher trägt sie nun auch die Markenbezeichnung „Manufaktur“ im Namen.

Dort wo es sinnvoll und möglich ist, sollen aber gleichzeitig alle Möglichkeiten der Digitalisierung durch Standardisierung genutzt werden. Aus dem Alltag der Landwirte sind digitale Prozesse bereits nicht mehr wegzudenken. Auf Knopfdruck lässt sich im Kuhstall die Milchproduktion ablesen. Futtermittel und Belüftung im Stall werden digital gesteuert, die Düngemittelgabe auf dem Feld wird mit dem Smartphone eingestellt.

„Für uns stellt sich bei der Digitalisierung nicht die Frage, ob wir sie im traditionellen Versicherungsgeschäft für notwendig halten, sondern wie schnell wir sie in allen Bereichen des Unternehmens umsetzen können“, erklärt Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung.

Vor allem die Hunde-, Katzen- und Pferdehalter sind intensiv digital unterwegs und nutzen soziale Netzwerke sehr aktiv: Sie teilen stolz ihre Tierbilder, tauschen sich über Probleme mit Krankheiten aus oder liken einfach nur süße Katzenfotos.

„Ein Drittel der über 34 Millionen deutschen Heimtierhalter sind unter 40 Jahre alt. Das birgt ein großes Potenzial, das wir mit unseren Produkten am einfachsten über digitale Kanäle erreichen“, erklärt Hans-Gerd Coenen.

Die GHV versteht sich auch deshalb als Manufaktur, weil das Geschäft des Nischenversicherers ein beratungsintensives Geschäftsfeld ist. Dabei ist nicht nur versicherungstechnisches Fachwissen gefragt, sondern es muss ein tiefes Verständnis für die Abläufe in landwirtschaftlichen Betrieben vorhanden sein.

„Persönliche Kundengespräche sind aber auch digital möglich. Mit Videoberatungen werden mühelos geografische Hürden überwunden. Der technische Fortschritt eröffnet uns viele Möglichkeiten, die wir als GHV künftig nutzen werden, um nah am Kunden zu sein, zu beraten und Hilfestellung geben – gerade in Krisenzeiten wie durch die Corona-Pandemie“, so Hans-Gerd Coenen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GHV Darmstadt, Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt, Bartningstr.59, 64289 Darmstadt, Tel: 06151 3603-0,Fax: 06151 3603-155, email: info@ghv-versicherung.de, www.ghv-versicherung.de