blau direkt treibt seine Transformation voran. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wird Dr. Kai-Uwe Laag, ein externer Manager, zum CEO ernannt.

Er übernimmt die Rolle von Gründer Lars Drückhammer. Drückhammer wird, ebenso wie zuvor Mitgründer Oliver Pradetto, in den Beirat wechseln und signifikant investiert bleiben. Damit hat blau direkt die Nachfolgeregelung seiner Gründer abgeschlossen.

Drückhammer bleibt blau direkt durch seine Rolle im Beirat eng verbunden und wird der Geschäftsführung u. a. bei strategischen Fragen und in der Planungsunterstützung beratend zur Seite stehen. Damit zieht sich nach Oliver Pradetto auch der zweite Gründer von blau direkt wie geplant aus der aktiven Unternehmensführung zurück. Seinen beabsichtigten Wechsel aus der operativen Führung hatte Lars Drückhammer bereits vor zwei Jahren erstmals angekündigt. Als Teil der Weiterentwicklung wurde im Jahr 2023 mit Heiko Kobold ein externer Manager zum CFO ernannt. Mit Hannes Heilenkötter wurde ein interner langjähriger blau direkt Mitarbeiter zum COO berufen und ergänzt zusammen mit Oliver Lang, CBDO, das Management von blau direkt. Ziel der Transformation ist es, die erfolgreiche Positionierung des Unternehmens in einem Marktumfeld zu sichern, das durch neue Marktteilnehmer, gestiegene Kundenerwartungen und technologischen Fortschritt einem dramatischen Wandel unterworfen ist.

Vom 01.07.2024 an wird Kai-Uwe Laag, ein erfahrener Manager von Wachstumsunternehmen mit Fokus auf Digitalisierung und Vertrieb, die Position des CEO übernehmen. Der 49Jährige war zuvor als Geschäftsführer für Unternehmen wie Telefónica und Amplifon tätig und hat diese durch entscheidende Wachstumsphasen geleitet.

In seiner Position als CEO der Telefónica Retail GmbH verantwortete Laag den erfolgreichen Ausbau der Online-Präsenz sowie das umfangreiche Filialnetz der Marken O2 und BLAU. Unter seiner Führung erlebten diese Marken nicht nur wirtschaftlichen Aufschwung, sondern auch eine signifikante Steigerung bei der Anzahl an Partnern sowie der Kundenzufriedenheit. Zuletzt war Laag für das deutsche Geschäft des global agierenden Handelsunternehmens Amplifon verantwortlich, das mit einem Jahresumsatz von 2,2 Milliarden Euro und 16.000 Mitarbeitenden als Weltmarktführer im Segment der Hörgeräteakustik gilt. In seiner Zeit bei Amplifon hat er die nationale Marktposition des Unternehmens maßgeblich gestärkt und die Organisationsentwicklung nach internationalen Standards vorangetrieben.

Kai-Uwe Laag sagt zu seiner neuen Rolle: “Die beeindruckende Wachstumsgeschichte und der unerschütterliche Innovationsgeist von blau direkt haben mich inspiriert. Ich freue mich darauf, meine Expertise und Leidenschaft einzubringen, um das Unternehmen auf die bevorstehenden Herausforderungen in diesem sich schnell verändernden Markt vorzubereiten.”

Lars Drückhammer ergänzt: “Mit seiner breit gefächerten Erfahrung ist Kai hervorragend geeignet, blau direkt weiter in Richtung Marktführerschaft zu entwickeln und die Organisation an die dynamischen Marktbedingungen anzupassen.”

Lars Drückhammer wechselt zum 1. Juli 2024 in den Beirat von blau direkt, in dem die Haupteigentümer des Unternehmens vertreten sind. Neben Mitgründer Oliver Pradetto ist auch der erfahrene Tech-Manager Hüseyin Dogan, COO bei Ionos, Mitglied des Gremiums, der u. a. bei Amazon und PayPal tätig war. Unter Drückhammers Führung gelang die erfolgreiche Umgestaltung von blau direkt in ein modernes, managementgeführtes Unternehmen. Auch die Suche seines Nachfolgers in der Rolle des CEO hat er, in enger Abstimmung mit den anderen Eigentümern, maßgeblich begleitet.

Innerhalb des Unternehmens ist die Anpassung der operativen Führung längst erfolgt. Drückhammer hat seine letzten operativen Verantwortlichkeiten bereits vor Monaten geräuschlos übergeben. Inzwischen sichern erfahrene Führungskräfte aus den eigenen Reihen die ursprüngliche Identität des Unternehmens, während von außen hinzugewonnene Manager:innen neue Impulse und spezialisiertes Know-how einbringen.

“Wollen Unternehmen langfristig und zuverlässig Dienstleistung auf höchstem Niveau bieten, ist die Unabhängigkeit von einzelnen Personen unabdingbar. Ein regelmäßiger Wechsel an der Führungsspitze bringt frische Impulse, stetige Modernisierung und sichert kontinuierlich Führungsleistung auf Spitzenniveau. Vor allem aber bietet eine Organisation, die die Fähigkeit zum Führungswechsel bewiesen hat, allen Partnern mehr Sicherheit, da die Prosperität des Unternehmens und dessen Dienste nicht an einzelne Akteure gebunden sind.”, so Drückhammer.

Nach fast einem Vierteljahrhundert an der Spitze des Unternehmens sieht Lars Drückhammer dem nächsten Kapitel entgegen, das ihm mehr Zeit mit seiner Familie und seine Leidenschaft für das Bergsteigen ermöglichen wird. Drückhammer, dessen strategischer Weitblick oft durch seine Bergtouren inspiriert wurde, betont die Bedeutung des richtigen Zeitpunkts für einen Führungswechsel: “Es gibt immer Aufgaben, die man noch abschließen möchte, doch Unternehmensführung ist ein Teamsport, ähnlich einem Staffellauf. Der beste Zeitpunkt, um die Führung abzugeben, ist, wenn man noch voller Energie ist. Das Staffelholz in einem Moment der Stärke weiterzureichen, ist das Beste für das Team und für einen selbst.” Drückhammer freut sich darauf, seine neue Rolle im Unternehmen mit Elan anzugehen und gleichzeitig die gewonnene Zeit in vollen Zügen zu genießen. “Einen neuen Anfang zu machen, ist ein Geschenk und ich bin stolz, dieses Geschenk mir selbst, meinem Team und unseren Partnern zu machen.”

Zu blau direkt:

blau direkt zählt zu den führenden Technologieanbietern für die unabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen. Seit mehr als 20 Jahren ist das Lübecker Unternehmen auf Digitalisierung und Prozessoptimierung spezialisiert und setzt bei der Vereinfachung komplexer Abläufe und der Steigerung der Ertragskraft stetig neue Standards in der Branche. Die cloudbasierte Systemwelt von blau direkt gilt als eine der leistungsstärksten und effizientesten Technologie-Plattformen für die Vermittlung und die Verwaltung von Versicherungen und Finanzanlagen. Moderne Vermittlerunternehmen, die auf blau direkt als Technologiepool setzen, reduzieren ihre Verwaltungsaufwände und verdoppeln im Durchschnitt nachweislich innerhalb von fünf Jahren ihre Umsätze.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Am 12. Juni 2024 findet das HEIMSPIEL der BCA AG und der BfV Bank für Vermögen AG gemeinsam mit rund 20 ausgewählten Partnern aus der Versicherungs- und Investmentbranche im Dorint Hotel in Oberursel statt.

Hierbei wird der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu Gast sein und über zentrale wirtschaftliche Themen referieren. Das BCA HEIMSPIEL 2024 richtet sich an alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

Gemeinsam laden die BCA AG und die BfV Bank für Vermögen AG am 12. Juni 2024 zum diesjährigen HEIMSPIEL ein. Bei der ganztägigen Veranstaltung im Dorint-Hotel in Oberursel haben Finanz- und Versicherungsprofis ab 09:30 Uhr die Möglichkeit, alle wichtigen Produktneuheiten, Branchentrends und die neuesten technischen Möglichkeiten in Workshops oder an den Ständen der Aussteller persönlich kennenzulernen. Natürlich stehen beim BCA HEIMSPIEL auch das rege Networking und der Austausch über die neuesten Branchenereignisse sowie das Knüpfen und Pflegen von Geschäftsbeziehungen im Vordergrund. Abgerundet wird der Kongress durch eine exklusive Abendveranstaltung, die gegen 18 Uhr beginnt.

20 Workshops, BCA- und DIVA-Lounge

Die Teilnehmer erwartet ein abwechslungsreiches Programm. In 20 Workshops informieren Referenten ausgewählter Investment- und Versicherungsgesellschaften über zahlreiche Fachthemen. Es bietet den Teilnehmern eine ideale Gelegenheit, in jeweils 20 Minuten Details zu Produkten und Lösungen zu erfahren und mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich Bildungszeit anrechnen zu lassen. Die einzelnen Themen finden Sie unter: BCA HEIMSPIEL 2024 – Workshops Versicherung (bca-heimspiel.de) und BCA HEIMSPIEL 2024 – Workshops Investment (bca-heimspiel.de).

Darüber hinaus steht das Team der BCA AG und der BfV AG in der BCA- und DIVA-Lounge bereit, um über die neuesten Dienstleistungen zu informieren. Angefangen von den neuesten Highlights in Sachen Bestandsübertragung und den erweiterten Leistungen der Maklerkunden-App „Ihr FinanzCockpit“ über die Maklerrentenlösung bis hin zu den aktuellen und vergünstigten Marketingangeboten der lokalen TV-Werbung für Versicherungsmakler und Finanzberater oder den aktuellen Versicherungs- und Kapitalmarktinformationen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberurseler Finanzdienstleisters freuen sich auf das Gespräch.

Frühere Bundeswirtschaftsminister und ehemaliger Kanzleramtsminister zu Gast

Als Keynote-Speaker kann in diesem Jahr Peter Altmaier auf dem BCA HEIMSPIEL begrüßt werden. Der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie spricht über die aktuellen Herausforderungen und Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Transformation, Geopolitik, Digitalisierung und Energiewende sind nur einige Schlagworte des Tages. Anschließend stellt sich einer der prägenden Köpfe der CDU der Diskussion.

„Die Bedeutung gut aufgestellter Pools wird weiter zunehmen. In diesem Marktumfeld sehen wir uns mit unserem Angebot gut positioniert und freuen uns, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diese Leistungen präsentieren zu können. Unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner können sich auf eine informationsreiche Veranstaltung gepaart mit vielen branchenrelevanten Themen und einem spannenden Keynote-Speaker freuen.“, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG und Vorstandsvorsitzender der BfV AG.

Und Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG, ergänzt: „Gerade im Hinblick auf unsere Softwarelösung DIVA, die wir kontinuierlich weiterentwickeln, ist ein vertriebsunterstützender Diskurs erwünscht. Daher freuen wir uns sehr auf viele persönliche Gespräche im Rahmen unseres HEIMSPIELS. Ebenso laden wir alle Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner herzlich ein, einen Blick auf unsere erst kürzlich aktualisierte Endkunden-App „Ihr FinanzCockpit“ zu werfen“.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung finden Sie unter: BCA HEIMSPIEL 2024 – Ihr Kongress am 12. Juni 2024 (bca-heimspiel.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Die MyHouse AG ist neues Partner-Emissionshaus der Vertriebsplattform Walnut Live.

Finanzberaterinnen und -beratern steht ab sofort das aktuelle Anlageprodukt des Asset-Managers „MHREF Wohnen 1“ für die digitale Zeichnung zur Verfügung. Weitere Produkte sollen folgen. Die MyHouse AG wurde 2023 gegründet und ist Teil der gleichnamigen Unternehmensgruppe, die deutschlandweit in Wohnimmobilien mit Fokus auf demografisch stabile und wirtschaftlich starke Regionen investiert. Dabei blickt die Gruppe auf mehr als 15 Jahre Erfahrung zurück. In dieser Zeit hat die Unternehmensgruppe in mehr als 10.000 Wohneinheiten investiert.

Über den geschlossenen Publikums-AIF „MHREF Wohnen 1“ beteiligen sich private und professionelle Investoren ab 10.000 Euro an Bestandsimmobilien mit Entwicklungspotential in Randlagen von Metropolen sowie anderen wachstumsstarken Lagen & Regionen Deutschlands. Die Immobilien werden von MyHouse und dem angeschlossenen Netzwerk modernisiert und auf einen zeitgemäßen – zugleich aber bezahlbaren – Standard gehoben.

„Wir freuen uns sehr, dass sich MyHouse für Walnut Live als digitale Vertriebsplattform entschieden hat. Mit seinem Fokus auf Bestandsimmobilien abseits der Metropolen ergänzt der Asset-Manager das bestehende Angebot für unsere angebundenen Finanzberater und ihre Kunden um eine weitere spannende Facette im Bereich Immobilien“, sagt Lars Gentz, Geschäftsführer der Walnut.

Mehr Zeit fürs Kerngeschäft

„Walnut Live überzeugt neben der E-Zeichnungsstrecke durch eine Vielzahl weiterer intelligenter Funktionen, die den Arbeitsalltag unserer angeschlossenen Vertriebe erheblich erleichtern. Die Zeit, die sich unsere Vertriebspartner durch die Plattform im Backoffice sparen – etwa weil sie nicht mehr jeden Zeichnungsschein händisch auf Fehler untersuchen müssen – können sie unmittelbar in ihr Kerngeschäft investieren: die Beratung ihrer Kunden“, sagt Alexander Hupe, Vorstand der MyHouse AG.

Walnut Live ist für Finanzberaterinnen und -berater kostenfrei nutzbar und ermöglicht die ortsunabhängige Beratung und digitale Zeichnung von Privatmarktanlagen. Die Plattform beinhaltet unter anderem Funktionen wie Co-Browsing, Live-Videoberatung, automatische Dokumentation und Vollständigkeitsprüfungen sowie CRM-Dienste zur Kundendatenerfassung und -verwaltung. Seit August 2022 lässt sich die digitale Zeichnungsstrecke neben der Option für den volldigitalen Fernabsatz auch in der Face-to-Face-Beratung nutzen. Dabei ermöglicht Walnut Live die Erfüllung sämtlicher Pflichten für die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlageprodukten gemäß § 16 FinVermV inklusive ESG-Präferenzabfrage.

Über die Walnut GmbH & Co. KG:

Das FinTech-Unternehmen Walnut entwickelt innovative Software für die digitale Abwicklung von Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen. Die Vertriebsplattform für Privatmarktfonds Walnut Live ermöglicht Finanzberatern und ihren Kunden eine ortsunabhängige Beratung sowie den volldigitalen Abschluss von Zeichnungsprozessen. www.walnut.live

Verantwortlich für den Inhalt:

Munich Private Equity AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Tel: 089/6666 94-446, www.mpe.ag

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde beim diesjährigen „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung“ von unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern als Qualitätsführer im Bereich der Direktversicherung ausgezeichnet.

In allen abgefragten Kategorien erzielte der Versicherer hohe Bewertungen und konnte sich somit den 1. Platz sichern.

Ruven Simon, Leiter des bAV-Vertriebs bei der WWK erklärt: „Die Auszeichnung spiegelt unsere strategische Ausrichtung auf das prosperierende Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge und die hohe Leistungsfähigkeit unserer seit Jahresbeginn noch einmal verbesserten Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 wieder. Das Ergebnis bestätigt aber auch unsere stetig wachsende Serviceorientierung. Es ist uns erfolgreich gelungen, alle für die Einrichtung der bAV notwendigen Arbeitsschritte für den Vermittler und den Arbeitgeber deutlich einfacher zu gestalten.“

Die Ergebnisse der AssCompact-Studie liefern Antworten auf zwei zentrale Fragestellungen zum bAV-Markt: An welche Produktgeber vermitteln Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten das meiste bAV-Geschäft? Und: Welche Versicherer erzielen laut Makler-Votum die höchsten Zufriedenheitswerte? In die Stichprobe gingen knapp 400 Stimmen von Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche aus einer Online-Befragung ein.

Neben der Analyse, die sich auf den Marktanteil bezieht, wurden auch qualitative Daten erhoben. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler bewerteten die Versicherungsgesellschaften anhand von 13 Leistungskriterien. In diesem Jahr wurden die Leistungskriterien „Abwicklung im Neugeschäft“, die „Finanzstärke/finanzielle Stabilität“ sowie der „Bestandskundenservice“ des Anbieters am stärksten gewichtet.

Die WWK machte das Rennen und sicherte sich den 1. Platz unter allen bAV-Versicherern. Sie erzielte bei einer ganzen Reihe von Leistungskriterien sehr hohe Zufriedenheitswerte. Bestbewertungen gab es in den Kategorien „Produktqualität“, „Tarifflexibilität“, „Abwicklung im Neugeschäft“, „Dezentrale Vertriebsunterstützung“, „Angebotsrechner“, „Bestandskundenservice“, „Digitalisierungsgrad“, Preis-Leistungs-Verhältnis“, „Courtageausgestaltung“ und „Gesamtzufriedenheit“.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von gut 2,1 Mrd. Euro entfallen inzwischen über 600 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2023).

Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Regelmäßig verbessert die Continentale ihre Leistungen in der Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU).

Jetzt hat sie die Annahmegrenzen für das Neugeschäft bedarfsgerecht optimiert. Neu sind höhere maximal versicherbare Renten und Pauschalgrenzen. Auch die Einkommensgrenzen für medizinische Untersuchungen und für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit hat die Continentale optimiert. Interessant für Vermittler: Besonders die Gruppe der Besserverdiener profitiert hiervon.

Bedarf nach höherer Absicherung deutlich gestiegen

„Als moderner Lebensversicherer passen wir unsere Angebote immer auch den Lebensumständen unserer Kunden an“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben der Continentale Versicherung. „Zurzeit verzeichnen wir zum Beispiel ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach höherer Absicherung der Arbeitskraft. Diesem Anspruch kommen wir mit dieser Optimierung jetzt nach.“

Versicherbare Renten und Pauschalgrenzen angehoben

Bei über 900 Berufen hat die Continentale die zulässigen, maximal versicherbaren Renten angehoben: auf 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Darunter fallen besonders Berufe in Handwerk und Industrie. Ebenfalls angehoben hat der Versicherer die Pauschalgrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer ohne weitere Einkommensangaben Versicherungsschutz beantragen kann. Hier liegen die Grenzen nun ebenfalls bei 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Davon profitieren vor allem Auszubildende und Schüler.

Vereinfachte Annahmerichtlinien

Zudem vereinfacht die Continentale den Annahmeprozess für Vermittler und Kunden deutlich. Ab sofort genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bei Monatsrenten bis 3.000 Euro (bisher 2.500 Euro). Erst bei über 3.000 Euro ist ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt erforderlich. Bei über 4.000 Euro Monatsrente muss ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für Innere Medizin angefügt werden. Bisher lag diese Grenze bei 3.500 Euro.

Einheitliche Regeln für Angestellte und Selbstständige

Neu ist auch die für Angestellte und Selbstständige einheitlich geregelte finanzielle Angemessenheitsprüfung. Hier gilt nun die Bruttoeinkommens-Basis. Diese Vereinfachung gilt für alle Tarife – außer in der betrieblichen Altersversorgung. Bis zu einer Obergrenze von 80.000 Euro sind 65 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens beziehungsweise Gewinns vor Steuern als BU-/EU-Jahresrente versicherbar. Oberhalb dieser Grenze sind es 35 Prozent.

Besonders Besserverdiener profitieren von den Änderungen

Interessant für Vermittler: Vor allem die für sie besonders attraktive Gruppe der Besserverdiener profitiert von den höheren Maximalgrenzen. So erhöht sich beispielsweise bei einem Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro die BU-Rente um 30 Prozent.

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/bu-versicherung.

Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/arbeitskraft-absicherung-optimiert.

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Seit Sommer 2022 sind Vermittler von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten verpflichtet, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Auswahl der Anlage zu fragen.

Zufrieden ist man damit gewiss nicht überall – und dass neue Regularien stets mit ganz eigenen Herausforderungen ankommen, ist kein Geheimnis. Martin Klein, Chef des VOTUM Verbands unabhängiger Finanzdienstleister, schlüsselt für AssCompact auf, wo es knirscht

Die Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität ist eines der vordringlichsten Ziele der EU. Der europäische Green Deal hat 2050 als das Jahr auserkoren, in dem die gesamte EU-Wirtschaft keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt.

Ein wesentlicher Hebel zum Erreichen dieses Ziels soll das Umlenken von Finanzströmen hin zu solchen Unternehmen sein, die entweder bereits heute klimaneutral sind oder sich auf einem überzeugenden Weg in diese Richtung befinden. Hierzu bedarf es auch des Geldes der entsprechend zu motivierenden europäischen Kleinanleger. Die Bedeutung deren Anlageverhaltens ist beachtlich, wenn man etwa berücksichtigt, dass allein das in Deutschland von Fonds verwaltete Anlagevermögen inzwischen 4 Bio. Euro beträgt.

Um europäische Anleger zu einer nachhaltigen Kapitalanlage zu veranlassen, wurde zum 02.08.2022 per unmittelbar geltender Delegierter EU-Verordnung die Pflicht eingeführt, bei der Beratung zur Wahl einer Wertpapieranlage oder eines Versicherungsanlageprodukts den Anleger zu seinen Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen und ihm nur ein solches Produkt zu empfehlen, welches seinen Nachhaltigkeitszielen entspricht. Das klingt zunächst vernünftig, offenbart seine Tücken jedoch in jedem Detail.

Erst denken, dann handeln

Der dem Dichter Gottfried Benn zugeschriebene Aphorismus „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ fand selten so viel Bestätigung. Es startete bereits damit, dass man EU-seitig zwar die Nachfragepflicht einführte, jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die technischen Regulierungsstandards zur Bestimmung dessen, was denn nachhaltig ist, noch nicht festgelegt waren. Auch gab es noch keine Berichtspflichten der Unternehmen.

Die mit der Pflicht konfrontierten Berater konnten daher gar nicht prüfen, ob das von ihnen empfohlene Produkt tatsächlich den Nachhaltigkeitswünschen ihres Kunden entspricht. Dennoch wurde ihnen die gesetzliche Pflicht auferlegt, eine Empfehlung nur dann auszusprechen, wenn das Produkt zum Kundenwunsch passt.

Man ist vom Europäischen Gesetzgeber einige Schildbürgerstreiche gewohnt, dieser gehörte aufgrund seiner Offensichtlichkeit jedoch eindeutig in die aktuellen Top

Alle betroffenen Branchenverbände hatten rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Systemfehler einen Fehlstart des Projektes nach sich ziehen wird. Aus Prestigegründen wollte jedoch die EU keine Verschiebung vornehmen. So kam es, wie es kommen musste.

Um dem Anleger überhaupt eine Empfehlung erteilen zu können, legte man ihm nahe, keine Nachhaltigkeitspräferenz zu benennen, da ansonsten jedes Beratungsgespräch ergebnislos geendet hätte. Alternativ wurden dem Kunden zusätzlich zu der umfassenden Beratungsdokumentation lange Enthaftungserklärungen vorgelegt, welche das Thema Nachhaltigkeit beim Kunden auch nicht positiv positionieren konnten.

Keine praxisnahe Regulatorik

Berater und Kunden, die sich dennoch gemeinsam auf den Pfad der Nachhaltigkeit begeben wollten, wurden zudem durch eine gesetzliche Regelung abgeschreckt, welche eindeutig die Handschrift von Personen trägt, die zu keinem Zeitpunkt je an einem Beratungsgespräch in der Praxis teilgenommen haben.

Die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der Anlagevermittlung in Artikel 2 Abs. 7 DV (EU) 2017/565 und der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten in Artikel 2 Nr. 4 DV (EU) 2017/2359 hat die BaFin einmal versucht, so zu erklären: „Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden in drei Kategorien unterteilt: in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung […], in nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung […] und danach, ob bei einem Finanzinstrument die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen.“

Dabei hat sie noch unterschlagen, dass der Kunde nicht nur nach Vorgaben aus zwei ihm sicher gänzlich unbekannten Verordnungen gefragt werden soll, sondern auch noch danach, in welchem Umfang, d. h. mit welchem prozentualen Anteil eine solche Anlageform Berücksichtigung finden soll und ob er die Kriterien mischen möchte.

Zur konkreten Umsetzung dieser Befragung des Kunden nach seiner bevorzugten Verordnung verweist die BaFin dabei auf die Leitlinie der Europäischen Aufsichtsbehörden ESMA für die Kapitalanlageberatung und EIOPA für die Versicherungsberatung.

Die Vorgaben der ESMA an die Berater klingen sodann entweder hilflos, zynisch oder dreist, je nach dem in welcher Gemütsverfassung sich der Leser gerade befindet, wenn er folgende Vorgaben liest: „Um den Kunden zu helfen, das Konzept der ‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ gemäß Artikel 2 Absatz 7 der Delegierten Verordnung MiFID II und die in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen zu verstehen, sollten die Firmen die Begriffe und Unterschiede zwischen den verschiedenen Elementen der Definition von Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß Artikel 2 Absatz 7 Buchstaben a bis c sowie zwischen diesen Produkten und Produkten ohne solche Nachhaltigkeitsmerkmale klar erläutern, wobei Fachausdrücke zu vermeiden sind.“

Kurz zusammengefasst, lieber Berater: Die EU hat eine Verordnung erlassen, die keiner versteht, erklär diese bitte dem Kunden in einfachen Worten und erwarte bloß nicht, dass wir dabei helfen. Wenn der Kunde das EU-Konzept der Nachhaltigkeitspräferenzen nicht versteht, waschen wir unsere Hände in Unschuld.

Experten sagen „nein“ Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hatte sich ebenfalls auf den Weg gemacht, Leitlinien für die Präferenzabfrage zu entwickeln, hiervon jedoch bis auf Weiteres Abstand genommen, da sie offenbar erkannt hat, dass man bei der Ausgangslage einer missratenen EU-Verordnung mit verbindlichen Leitlinien die Situation für die Vermittler nur verschlimmbessert.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass selbst einer der größten Befürworter einer nachhaltigen Kapitalanlage, Prof. Christian Klein vom Lehrstuhl für Nachhaltige Finanzwirtschaft der Universität Kassel, in einem Podcast des Fondsverbands BVI zu folgendem Ergebnis gelangt: „Ich bin wirklich beeindruckt von den Leistungen der EU-Kommission in den vergangenen vier Jahren und finde viele der neuen Regulierungen durchaus sehr sinnvoll. Dennoch muss ich offen gestehen: Als ich zum ersten Mal mit der MiFID II konfrontiert wurde, konnte ich nicht umhin, mich zu fragen, was die Verfasser in Brüssel wohl geraucht haben, bevor sie diese ausarbeiteten. Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage komprimiert die gesamte Regulierungsarbeit der letzten drei Jahre und versteckt eine beeindruckende Menge an Komplexität hinter den Punkten a), b), c). Wie die Berater diese Vorgaben in den knapp bemessenen Beratungsgesprächen im Retail-Sektor umsetzen sollen, insbesondere wenn es um Kundinnen geht, die vielleicht nur 2.000 Euro investieren möchten, kann ich mir kaum vorstellen.“

Auch der Chefaufseher der BaFin, Mark Branson, konstatierte in einem Redebeitrag auf der Euro- Finance-Week im November 2023 in Frankfurt: „Es gibt viel gut gemeinte Regulierung, die das Ziel verfehlt hat und uns teilweise in eine Sackgasse gebracht hat. Da müssen wir wieder raus.“

Das Interesse ist da

Seit Einführung der Abfragepflicht hat sich daher die Situation nicht zum Besseren entwickelt. Zwar zeigen sich Kunden grundsätzlich an Nachhaltigkeit interessiert, obwohl dies infolge der Energiepreiserhöhung, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine und die Erhöhung der CO2-Steuer ausgelöst wurde, auch zusehends in den Hintergrund geriet. Einer Detailanalyse, ob sie denn nach Taxonomie- oder aber Offenlegungs- Verordnungen nachhaltig sein wollen, oder der Diskussion einzelner Principal Adverse Impacts stehen sie jedoch ratlos bis ablehnend gegenüber. Lieber verneinen Kunden die Frage nach einem Interesse an Nachhaltigkeit, um sich sodann dennoch ein nachhaltiges Produkt empfehlen zu lassen, als dass sie hier detaillierte Feststellungen vornehmen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Frage nach der Nachhaltigkeit immer erst am Ende eines sehr umfassenden Beratungsprozesses gestellt wird. Zuvor hat der Kunde bekanntlich seine persönlichen Verhältnisse und seine Kenntnis und Erfahrungen offenbart, um dann Anlagezweck, Anlagedauer und Risikotoleranz festzulegen. Bei der Vermittlung eines Versicherungsanlageprodukts hat er darüber hinaus eine umfassende Erläuterung dazu bekommen, wie die drei Schichten der Altersvorsorge ineinandergreifen, welche Produkte hier zur Verfügung stehen und mit welchen Unterschieden diese aufwarten. Ein Kunde, der nach einem solchen Beratungsmarathon sodann erfährt, dass die Ermittlung seiner Nachhaltigkeitspräferenzen nochmals eine Stunde in Anspruch nimmt und darüber hinaus nicht sichergestellt ist, dass am Ende überhaupt ein passendes Produkt für seine geäußerten Vorlieben zur Verfügung steht, wählt verständlicherweise schnell die Möglichkeit, auf die Vorgabe von Nachhaltigkeitspräferenzen zu verzichten.

EU in der Pflicht

Der EU-Gesetzgeber ist aufgefordert, seine hochfliegenden Pläne wieder auf ein Normalmaß der Umsetzbarkeit herabzustufen. Er sollte dabei Kunden und Beratern größere Freiräume einräumen. Inzwischen besteht bei den Kunden ohnehin zu Recht die Erwartungshaltung, dass die Anbieter mit ihren Anlagekonzepten Nachhaltigkeitsziele automatisch berücksichtigen und sie hierzu nicht von den Anlegern „gezwungen“ werden müssen. Eine Vielzahl von Anlegern möchte das gute Gefühl der Nachhaltigkeit ihrer Kapitalanlage haben, sie wollen hierzu jedoch nicht zwingend eigene Festlegungen treffen. Den Beratern sollte daher die Frage erlaubt sein: „Sind Sie damit einverstanden, dass das Ihnen empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt und ich Ihnen diese erläutere, oder aber möchten Sie eigene konkrete Nachhaltigkeitsziele bestimmen?“

Zudem muss eine klare Haftungszuweisung erfolgen. Wenn ein Anlageprodukt die mit ihm beworbenen Nachhaltigkeitsziele tatsächlich verfehlt oder von vornherein nicht plausibel angestrebt hat, so kann dies nicht zu einer Haftung der Berater führen, die auf die Angaben der Produktanbieter vertraut haben. Der Vermittler kann nicht die Aufgabe eines weiteren Produktprüfers übernehmen. Er ist derjenige, der für die zutreffende Analyse der Kundensituation verantwortlich zeichnet, jedoch kein zusätzlicher Produktverantwortlicher! Dies muss endgültig als Klarstellung in den Richtlinien der EU und in ihren Delegierten Verordnungen erfolgen.

VOTUM und andere deutsche Vermittlerverbände drängen in Brüssel auf diese notwendigen Veränderungen. Vor 2025 ist jedoch keine neue gesetzliche Grundlage zu erwarten. Bis dahin muss sich die Branche mit der Präferenzabfragepflicht arrangieren.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Der BDVM setzt sich für Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer höheren laufenden Vergütung ein

Im Rahmen des BDVM-Versicherungsmakler-Fachtages am 4. Juni 2024 in Ingolstadt hat sich Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM, für die Einführung eines Provisionsdeckels der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten ausgesprochen.

Zusätzlich zur Begrenzung der Abschlussvergütung soll eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden.

Der BDVM hat bei dieser Forderung die Mehrheit seiner im Lebensversicherungsbereich tätigen Versicherungsmakler hinter sich. Bei einer Mitgliederumfrage zur Vergütung im Lebensversicherungsbereich haben sich 54,4% der 160 Umfrageteilnehmer für eine Begrenzung der Abschlussvergütung auf 25 Promille und einer gleichzeitigen höheren laufenden Vergütung ausgesprochen.

Die Courtage bleibt die Leitvergütung des Versicherungsmaklers. Die Beratung des Versicherungsmaklers muss angemessen vergütet werden. Dennoch müssen Übertreibungen und Fehlanreize zum Wohl der Versicherungsnehmer und auch zum Schutz der ordentlich arbeitenden Makler vermieden werden. Beide Ziele können mit dem vorgeschlagenen Eingriff erreicht werden.

Die teils fehlanreizenden Vergütungsformen führen zu einer ideologischen Debatte um ein Provisionsverbot. Dabei ist die Branche selbst schuld, sagt Thomas Billerbeck. Nur eine Kehrwende in dieser Frage ermöglicht es, dass man das Heft des Handelns erneut in die Hand bekommt. Auch angesichts der europäischen Diskussion im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und der BaFin Kritik sei es notwendig, dass die Vermittlerverbände eine proaktiv gestaltende Rolle einnehmen.

Der BDVM wird deshalb aktiv auf die anderen Vermittlerverbände zugehen und für eine gemeinsame Positionierung werben.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), Admiralitätstr. 58, 20459 Hamburg, Tel: +49 (0) 40/369820-0, www.bdvm.de

Handel erfolgt beratungsfrei im Self-Service über das MLP Financial Home  –   Start mit dem Bitcoin

Erste Kundinnen und Kunden von MLP können ab sofort mit Kryptowährungen handeln – zunächst mit dem Bitcoin. Weitere Kryptowährungen werden sukzessive folgen. In der den Kunden vertrauten Online-Umgebung des MLP Financial Home können diese ihren Krypto-Account direkt eröffnen. Der Handel ist rund um die Uhr möglich und erfolgt beratungsfrei.

„Unsere Kundinnen und Kunden haben zunehmendes Interesse am Handel mit digitalen Werten, deshalb freuen wir uns, ihnen diesen als erste Privatbank in Deutschland anzubieten. In unserem MLP Financial Home sind Kryptowährungen eine attraktive Erweiterung des vorhandenen umfangreichen Angebots im Vermögensmanagement“, sagt Jakob Trefz, Leiter Vermögensmanagement bei MLP.

Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Deutschen WertpapierService Bank AG (dwpbank) über deren Handelsplattform wpNex. Dabei stehen Sicherheit und eine unkomplizierte Abwicklung der Transaktionen im Fokus.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Kritik an ablehnender Haltung der Ampel-Regierung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die Ablehnung des CDU/CSU-Antrags „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ (BT-Drucksache 20/8732) am 6. Juni durch die Regierungsmehrheit. Damit sollte u. a. die Versicherungswirtschaft im Neugeschäft verpflichtet werden, nur noch Gebäudeversicherungen mit einem inkludierten Naturgefahrenschutz anzubieten.

„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer war das ein konstruktiver Vorschlag aus der Politik, der zudem noch den Zuspruch der Versicherer findet“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Stattdessen wird weiter über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren diskutiert, die alle Immobilieneigentümer unabhängig von ihrer Gefährdungslage treffen würde und sicher nicht so schnell eingeführt werden könnte.“

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion sah konkret vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein sollte, der von den Kunden aktiv abgewählt werden konnte, nachdem sie von dem Vermittler auf das damit verbundene Deckungsrisiko hingewiesen worden waren. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollten zu einem Stichtag einen Naturgefahren- bzw. Elementarschadenschutz erhalten, wenn Kunden dem nach einer gewissen Frist nicht aktiv widersprochen hätten.

„Wir vom BVK schätzen, dass damit auf einen Schlag mindestens 70 bis 80 Prozent der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten“, so der BVK-Präsident. „Damit hätten wir nicht weiterhin bei einem Niveau von 52 Prozent bis zum nächsten Hochwasser gedümpelt. Privatwirtschaftliche Lösungen können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

3-fach gefördert und beratungsintensiv zugleich

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das am höchsten geförderte Produkt, wenn es um den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung geht. Die 3-fach-Förderung durch Sozialabgaben- und Steuerersparnis sowie durch zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse macht sie einzigartig und sehr attraktiv.

Eine Attraktivität allerdings, die viele Facetten bietet. Damit dieser Facettenreichtum bei der Entscheidung für die bAV ein gutes Gefühl sowohl bei Arbeitnehmer:in als auch bei Arbeitgeber:in erzeugt, bedarf es allerdings einer guten Beratung, die umfassende Details der Tarife und ihre Hochrechnungsmethoden beinhalten sollte.

„Hier können wir gut unterstützen – unabhängig, kompetent und transparent – in Form von objektiven Ratings, kompetenten Trainings und kostenfreier Softwarelösungen.“, so Professor Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Im aktuellen bAV DV-Rating 2024 untersucht das IVFP zum dreizehnten Mal in Folge die Direktversicherungsprodukte, seit jeher, in einem absolut unabhängigen Benchmarkansatz!

„Zudem stellt das IVFP für ein korrektes und faires Ergebnis, nach unterschiedlichen Selektionskriterien abrufbar, mithilfe von fairgleichen.net seine tiefgehenden Rating-Daten in einer kostenlosen Vergleichssoftware zur Verfügung“, so Hauer weiter.

Welche Tarife top sind, zeigt das aktuelle bAV-Rating

Im aktuellen bAV-DV Rating wurden 75 Tarife von 40 Anbietern auf bis zu 87 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt dabei in die Kategorien „Klassik“, „Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien“, „Comfort“ und „Indexpolicen“. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich die Gesamtnote aus vier Teilbereichsnoten (Unternehmen, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz/Service) zusammen. Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut – Gut“ bewertet, sowohl im Gesamtergebnis, als auch in den einzelnen Teilbereichen und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

Unter https://ivfp.de/rating/ergebnisse/tarif-bav-2024 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.

Rating Anmerkung

Das IVFP verzichtet in seinen Ratings darauf, die Tarife auszuweisen, die eine schlechtere Benotung als 2,0 haben. Dadurch soll einer negativen Berichterstattung über Anbieter entgegengewirkt werden, deren Tarifstrukturen sich beispielsweise noch im Aufbau befinden, die sich aber dennoch bereiterklärt haben, am Rating teilzunehmen. Folglich ist ein schlechteres Ratingergebnis nicht damit gleichzusetzen, dass der Versicherer ungenügend ist. Diese Philosophie führt regelmäßig dazu, dass Gesellschaften auch deshalb an diesen (freiwilligen) IVFP-Ratings teilnehmen, um eine eigene Positionsbestimmung zu erhalten. Das IVFP veröffentlicht stattdessen die besten Anbieter, die die Bewertung „Sehr gut“ oder „Exzellent“ erreicht haben. Dadurch kann die notwendige Objektivität in einer Beratung mit Unterstützung durch die IVFP-Ratings gewährleistet werden. Letztendlich wird eine Auswahl an hervorragend bewerteten Unternehmen veröffentlicht, bei der allein der oder die Berater:in kundenindividuell auswählt, um die Bedürfnisse der Kund:innen gezielt und gleichzeitig neutral berücksichtigen zu können. Alle Rating-Ergebnisse können in der Vergleichssoftware fairgleichen.net eingesehen werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Zum Jahreswechsel soll der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung auf 1 Prozent steigen.

Kunden der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) können sich bereits mit einem Abschluss 2024 die Vorteile eines erhöhten Garantiezinses ab 2025 sichern.  Denn: Die LV 1871 gibt sowohl auf Altersvorsorgeverträge als auch auf Berufsunfähigkeitspolicen, Bestattungs- und Erbvorsorge eine Umstellungsgarantie – kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung. Aufschieben lohnt sich daher nicht.

„Die Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 Prozent ist eine erfreuliche Nachricht für alle Verbraucher. Als finanzstarker und verlässlicher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stellen wir die Kundeninteressen in den Mittelpunkt. Deshalb garantieren wir eine Umstellung auf den höheren Rechnungszins zum Jahreswechsel für alle seit 1. Mai abgeschlossenen Verträge unserer MeinPlan Altersvorsorge und für alle ab 1. Juli abgeschlossenen Verträge unserer Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Bestattungs- und Erbvorsorge“, sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math.

Umstellungsgarantie für Golden BU, Bestattungs- und Erbvorsorge

Bei ab 1. Juli 2024 abgeschlossenen selbstständigen Golden BU Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU privat und SBU bAV Einzelgeschäft) sowie bei Bestattungs- und Erbvorsorgeverträgen prüft die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025, ob sich bei einem unveränderten zu zahlenden Beitrag beziehungsweise Einmalbeitrag mit dem ab 1. Januar 2025 geltenden Garantiezins eine höhere garantierte Berufsunfähigkeitsrente bzw. Versicherungssumme ergibt. In diesem Fall erhalten Kunden ein Angebot zur kostenlosen Umstellung.

Umstellungsgarantie für MeinPlan Produktfamilie

Bei ab 1. Mai abgeschlossenen fondsgebundenen Rentenversicherungen inklusive betrieblicher Altersvorsorge berechnet die LV 1871 im ersten Halbjahr 2025 den Rentenfaktor, den garantierten Rentenfaktor sowie eine gegebenenfalls vereinbarte garantierte Rente neu. Dabei wird der ab 1. Januar 2025 geltende Garantiezins für das Neugeschäft berücksichtigt. Die automatische Umstellung erfolgt kostenfrei. Änderungen für die Aufschubzeit ergeben sich nicht. Hier profitieren Kunden weiterhin bei Wahl einer Erlebensfallgarantie von attraktiven Investitionsquoten – wie bisher unabhängig vom Garantiezins.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die digitale Anbindungsoffensive ist ein fester Bestandteil der Barmenia-Strategie.

Jetzt haben die Barmenia Versicherungen einen weiteren Meilenstein in Sachen Digitalisierung genommen. So konnten die beiden Unternehmen SmartInsurTech und ASSFINET an den BiPRO Hub angebunden werden. Dazu Frank Lamsfuß, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Barmenia und Mitglied des BiPRO-Präsidiums: „Die Anbindung an den BiPRO Hub der Barmenia ist ein wichtiger Schritt in unserem Bestreben, den Versicherungsvertrieb zu revolutionieren und unseren Partnern das aktuell bestmögliche Werkzeug zur Verfügung zu stellen. Wir sind stolz darauf, sowohl Herstellern von Maklerverwaltungsprogrammen als auch unseren Vertriebspartnern diese nahtlose Integration anbieten zu können. Sie ermöglicht ihnen, effizienter und effektiver zu arbeiten und damit erstklassige Serviceleistungen für ihre Kunden erbringen zu können.“ Als einer der Initiatoren des BiPRO Hub fördert die Barmenia nun den nächsten Schritt für den zentralen, standardisierten sowie einfachen Datenaustausch der Marktakteure.

BiPRO-Normen beschreiben den technischen Datenaustausch zwischen Versicherern und deren Vertriebspartnern. Gemeinschaftlich werden diese in Projekten fachlich und technisch weiterentwickelt. BiPRO-Funktionalitäten sind heutzutage Wettbewerbsvoraussetzung für Versicherungsunternehmen im Maklermarkt. Nachdem die drei Initiatoren Barmenia, SmartInsurTech sowie ASSFINET angebunden sind, erfolgt der Dokumenten- und Datenabruf zukünftig für alle Sparten nach BiPRO-Norm 430 über diesen Hub.

André Männicke, Vorstand der SmartInsurTech AG und Mitglied des BiPRO-Präsidiums, erklärt: „Wir sind dankbar, dass wir in einem solch engagierten Team und in so ambitionierten Versicherungsunternehmen an der Pionierarbeit des Hubs mitwirken durften. Es ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Versicherungsmarktes.“ Je mehr Marktteilnehmer sich an der zentralen Datendrehscheibe beteiligen, desto schneller schreitet die Standardisierung des automatisierten Datentransfers voran.

Auch Marc Rindermann, Geschäftsführer ASSFINET und ebenfalls Mitglied des BiPRO-Präsidiums, ist erfreut über die Anbindung: „Wir freuen uns, dass wir mit der Barmenia ein weiteres Versicherungsunternehmen über den Hub anbinden konnten. Als Initiatoren des Hubs glauben wir an den gemeinsamen Erfolg und Nutzen dieses ambitionierten Projektes. Der Anbindungsprozess für uns Consumer wird dadurch enorm vereinfacht.“

Alle drei Unternehmen planen nun noch weitere Anbindungen in diesem Jahr. Denn mit jedem weiteren erfolgreichen Andocken an den BiPRO Hub standardisieren und vereinfachen sich die Prozesse der technischen Anbindung sowohl für Consumer als auch Provider. Damit können sich Versicherungsmakler zukünftig noch mehr auf das Wesentliche konzentrieren: nämlich die Beratung ihrer Kunden und den Aufbau langfristiger Beziehungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Barmenia Versicherungen, Hauptverwaltung, Kronprinzenallee 12 -18, 42094 Wuppertal, Tel: 0202/43800, Fax: 0202/438-2846, www.barmenia.de

In einem spannenden Dialog zwischen Michael Franke und dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski wurde die Komplexität der Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft im Allgemeinen und im speziellen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die essenzielle Rolle einer qualifizierten Beratung beleuchtet.

Das Gespräch aus der dritten Folge des Podcast “drei F+” griff tief in die Thematik der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein, besonders im Kontext des Verzichts auf konkrete Verweisungen und der Verantwortung von Maklern, aber auch von Versicherern.

Die Grundlage der BU-Beratung

Schwintowski betonte, dass die Beratung zu einer BU-Versicherung nicht einfach mit dem Anbieten eines Produktes beginnen sollte, sondern vielmehr mit einer umfassenden Ermittlung der Kundenwünsche und -bedürfnisse. Dieser Schritt ist entscheidend, um das passende Produkt für den Kunden zu identifizieren. Der Verzicht auf konkrete Verweisungen, also die Bedingung in einer BU-Versicherung, die den Versicherer daran hindert, den Versicherten auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, bei der er trotz Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf in vergleichbarer Weise und mit vergleichbaren Einkommen wieder arbeitet, muss sorgfältig bewertet werden. Vor der Frage der konkreten Verweisung stehen jedoch viel grundlegendere Beratungspflichten.

Beratungsrealität und Haftungsrisiken

Ein kritischer Punkt des Gesprächs war die Frage, ob Makler bei Nichtempfehlung von Produkten mit Verzicht auf konkrete Verweisung einem Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Schwintowski erklärte, dass eine angemessene Beratung weit über das bloße Angebot verschiedener Versicherungsprodukte hinausgehen muss. Sie soll sicherstellen, dass der Kunde die für seine individuelle Situation besten Optionen versteht und auswählt, was wiederum die Haftungsrisiken für den Makler minimiert.

Finanzielle Sicherheit vs. realistische Absicherung

Ein wesentlicher Aspekt, der hervorgehoben wurde, ist die Diskrepanz zwischen der idealen Absicherung und der finanziellen Realität vieler Kunden. Schwintowski und Franke diskutierten über das Einkommen, das bei Berufsunfähigkeit benötigt wird, um den Lebensstandard zu halten, und die oft unzureichenden BU-Renten, die tatsächlich abgeschlossen werden. Die meisten BU-Verträge werden mit pauschalen Rentenhöhen abgeschlossen. Am häufigsten werden Verträge mit 500 Euro und 1000 Euro BU-Rente vermittelt. Dabei wird offensichtlich keine Szenariobetrachtung angestellt und die Anrechenbarkeit von BU-Renten auf die Sozialleistungen außen vor gelassen. Diese Diskrepanz führt regelmäßig zu einer mangelhaften Absicherung, die nicht nur den Kunden in eine schwierige Lage bringen kann, sondern auch den Makler in Haftungsnöte.

BU-Alternativen werden zu selten berücksichtig

Das Gespräch macht auch in Sachen „Absicherungs-Reichweite“ nachdenklich. Bekannt ist, dass ein erheblicher Anteil der Erwerbstätigen sich keine BU-Rente in auskömmlicher Höhe leisten können und kleine BU-Renten eher die Sozialkassen entlasten, statt Kunden Nutzen zu stiften – sofern diese nicht gleichzeitig auch erwerbsunfähig sind und somit Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben (EMI). Daher wurde über die kaum genutzten Möglichkeiten einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) gesprochen. Ein erheblicher Anteil der Erwerbstätigen kann sich zwar keine ausreichende BU aber eine angemessene Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung leisten. Mit dem im Gespräch skizzierten Beratungsaufbau könnte die Anzahl der gegen Arbeitskraftverlust Versicherten deutlich erhöht und eine bessere Absicherung erreicht werden.

Die Bedeutung einer transparenten Beratung

Das Gespräch betonte weiterhin die Notwendigkeit einer transparenten Beratung, die Kunden darüber aufklärt, welche Konsequenzen die Wahl einer bestimmten BU-Versicherungssumme hat, insbesondere im Hinblick auf staatliche Sozialleistungen. Schwintowski illustrierte, wie wichtig es ist, dass Kunden verstehen, ob und wie eine BU-Rente ihre finanzielle Situation tatsächlich verbessert.

Abschlussgedanken

Die Diskussion, die Sie sich in Folge 3 unseres Podcast “drei F+” https://dreifplus.podigee.io/3-konkrete-verweisung-schwintowski-teil-3 ganz anhören können, war nicht nur eine tiefgehende Analyse der aktuellen Praktiken und Herausforderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch ein Aufruf zu mehr Aufklärung und einer verbesserten Beratungsqualität. Der Austausch zeigt deutlich, dass nur durch umfassende und ehrliche Beratung gewährleistet werden kann, dass Kunden die Unterstützung erhalten, die sie benötigen und verdienen. Ein aufschlussreiches Gespräch, das die Notwendigkeit unterstreicht, stets den Kunden und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Versicherungsberatung zu stellen.

Sie können unseren Podcast “drei F+” hier kostenlos abonnieren. https://dreifplus.podigee.io/

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Interview mit Andreas Pietsch, Head of Sales, Noble Group

wmd: Edelmetalle wie Gold bieten aktuell Höchstkurse. Noble BC hat sich auf Technologie-Metalle und Seltene Erden fokussiert. Wie hat sich hier die Nachfrage entwickelt?

Die Höhenflüge beim Gold sehe ich als eine Reaktion auf mehrere Faktoren, nicht zuletzt auch die vielen derzeitigen Krisen. Nachfragesteigerungen bei Technologiemetallen und Seltenen Erden hingegen folgen stets längeren Zyklen. Einige der derzeitigen Preissteigerungen bei Technologiemetallen und Seltenen Erden haben Chinas Exportkontrollen bei Gallium und Germanium ausgelöst. Der Markt hat sich noch immer nicht davon erholt, diese Metalle waren im Februar und März dieses Jahres bedeutend knapper als im Vorjahr. Wichtiger ist aber, dass großen Teilen von Industrie und Gesellschaft dadurch bewusst geworden ist, wie dringend wir diese Metalle brauchen. Sie stecken nicht nur in den Technologien der Energie- und Verkehrswende, sondern sind auch für unsere Verteidigungsfähigkeit unverzichtbar. Der jetzige Anstieg bei der Nachfrage ist also ziemlich sicher nur der Fuß eines riesigen Berges, auf dessen Gipfel die Nachfrage das Angebot bei einigen Metallen um das bis zu 7-fache übersteigen wird.

wmd: Auf welche Technologie-Metalle und Seltene Erden sollten Investoren jetzt setzen?

Die 10 von der Noble BC angebotenen Metalle sind eine Auswahl der derzeit für die Industrie wichtigsten produktionskritischen Rohstoffe. Es handelt sich um die Technologiemetalle Indium Gallium, Rhenium, Hafnium und Germanium sowie die Seltenen Erden Neodymoxid, Praseodymoxid, Terbiumoxid, Gadoliniumoxid und Dysprosiumoxid. Die Luftfahrt braucht gerade viel Rhenium und Hafnium, da seit Corona die Produktion bei den bestellten Maschinen nicht mehr hinterherkommt. Aber auch die Seltenen Erden sollte man nicht aus den Augen lassen: Durch politisch bestimmte Preise aus China sind diese gerade viel zu billig. Da China bei diesen Preisen aber Verlust macht, wird das nicht immer so bleiben – vor allem angesichts der zu erwartenden Nachfrageexplosion durch die Energiewende und die weltweite Aufrüstung. Wir sehen hier sehr lukrative Kauf- bzw. Nachkaufpreise.

wmd: Mit Finomet, der digitalen Mittelverwendung aus Ihrem Hause, offerieren Sie die Abbildung der Handelsströme auf einer Blockchain. Hier waren Sie ein First Mover. Wie wichtig ist diese Dienstleistung für Anleger?

Die Digitale Mittelverwendungskontrolle® der Finomet ist für Anleger unabdingbar, da sie das bisher nötige Vertrauen ersetzt. Die Käufer können sehen, welche ihrer bestellten Metalle sie in ihrem Lager haben und welche nicht. Leerverkäufe, verdeckte Beleihungen und anderer Missbrauch sind damit nahezu ausgeschlossen. Die Dokumentation der Plattform ermöglicht es Kunden außerdem, die gekauften Metalle als echtes Eigentum zu erwerben. Die Kurzantwort auf Ihre Frage ist also: Kunden erhalten durch konsequente Transparenz einen exzellenten Verbraucherschutz.

wmd: Wer kann Finomet nutzen?

Jeder, der im Markt der Einlagerungsprodukte endlich die nötige Sicherheit und Transparenz will. Also Produkt-Initiatoren, Händler, Vermittler, private- und institutionelle Investoren sowie Lager-Unternehmen können somit die Finomet nutzen, um gemeinsam ein Ökosystem aus transparenten Strukturen zu schaffen, das es so bisher noch nicht gegeben hat.

wmd: Kooperieren Sie hier auch mit anderen Marktteilnehmern im Sachwertanlagen-Bereich?

Wir kooperieren mit einer Vielzahl an Vermittlern, die wir für Sicherheit und Transparenz durch die Digitale Mittelverwendungskontrolle® der Finomet begeistern konnten. Sie geben diese Begeisterung an ihre Kunden weiter, die dann ein Produkt nach den absolut neusten Sicherheitsstandards der Branche erwerben. Darüber hinaus führen immer mehr Lager das Finomet-Audit ein, um ihre Lager vor unseriösen Produktanbietern „sauber zu halten“. Außerdem arbeiten wir mit der Industrie zusammen, die die Metalle von den Investoren später ankauft. Darüber hinaus können Unternehmen durch Finomet bald ihre Lieferketten tracken und so ESG-konform produzierte Ware anbieten. Damit erhalten sie Rechtssicherheit und Kunden können von grün produzierten und fair gehandelten Rohstoffen profitieren.

wmd: Wie hat sich Noble BC unternehmerisch entwickelt?

Die Noble BC ist 2022 als Ausgründung der Noble Elements entstanden, eines der größten Importeure und Händler von Technologiemetallen und Seltenen Erden im deutschsprachigen Raum. Seitdem sie damit das Privatkundengeschäft übernommen hat, ist das Unternehmen stark gewachsen. Auch die Zahl der Vermittler, die unser Produkt wegen seiner digitalen Mittelverwendungskontrolle erfolgreich verkaufen, ist stark angestiegen. Ein Höhepunkt unserer Entwicklung war sicherlich unsere Auszeichnung im vergangenen Jahr durch die Redaktion der renommierten Cash.-Mediengruppe. Diese hatte uns zusammen mit Finomet für das „beste digitale Produkt“ ausgezeichnet.

wmd: Wie sind Sie jetzt am Markt positioniert und was sind Ihre nächsten Ziele?

Wir haben unser Angebot erweitert und bieten neben Technologiemetallen und Seltenen Erden auch Edelmetalle an. Außerdem haben wir jetzt ein eigenes Goldprodukt. Dieses hat einen konkurrenzfähigen Spread und ist dafür, dass es durch die Digitale Mittelverwendungskontrolle® der Finomet ein Extra an Transparenz und Sicherheit bietet, erstaunlich günstig. Unser großes Ziel im Moment ist es, ein „Konglomerat der Seltenen Erden“ aufzubauen. Dieses soll ein Zusammenschluss aus Unternehmen in den Bereichen Industrie, Rohstoffhandel und Investment sein, der sich dafür einsetzt, diese in Zukunft immer wichtigeren Rohstoffe ins Land zu holen und zu lagern. Im Rahmen dieses Plans haben wir sogar Kontakt zu einer Seltenerdmine in Südafrika aufgenommen. Alles spannende Entwicklungen, an denen wir dranbleiben.

Verantwortlich für den Inhalt:

Noble BC GmbH, Gneisenaustraße 83, 10961 Berlin,Tel: +49 30 20898486-0, www.noble-bc.de

Interview mit Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung DGfRP und Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. (BDRD)

wmd: Herr Härtling, welchen Stellenwert bekommen Ihrer Meinung nach blockchainbasierte Finanzprodukte künftig?

Blockchainbasierte Finanzprodukte werden eine revolutionäre Rolle in der Finanzwelt einnehmen und bieten eine immense Chance für Gewinnsteigerung und Effizienz. Die Transparenz, Sicherheit und Dezentralisierung der Blockchain-Technologie ermöglichen es, Transaktionen kostengünstiger und schneller durchzuführen, was sowohl für Unternehmen als auch für Investoren attraktiv ist. Die Fähigkeit, Smart Contracts zu nutzen, reduziert Bürokratie und minimiert menschliche Fehler, was zu einem reibungsloseren und profitableren Geschäftsumfeld führt. Die steigende Akzeptanz von Kryptowährungen und tokenisierten Vermögenswerten eröffnet neue Märkte und Anlagechancen, die bisher unerschlossen waren.

wmd: Wie sehen Sie die neue digitale Finanzwelt? Was kommt hier auf die Branche zu?

Die digitale Finanzwelt steht vor einer grundlegenden Transformation, die sowohl Herausforderungen als auch enorme Chancen birgt. Die Branche wird sich zunehmend auf die Integration von Technologien wie künstliche Intelligenz, Big Data und Blockchain konzentrieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Technologien ermöglichen es, personalisierte Finanzdienstleistungen anzubieten und gleichzeitig die Betriebskosten zu senken. Finanzunternehmen, die frühzeitig auf diese Entwicklungen setzen, können signifikante Marktanteile gewinnen und ihre Profitabilität steigern. Die neuen Regulierungsanforderungen werden ebenfalls eine Rolle spielen, um die Sicherheit und Integrität dieser Systeme zu gewährleisten.

wmd: Welche Chancen und Risiken sehen Sie hier für Produktanbieter und Vermittler?

Chancen:

  1. Innovative Produkte und Dienstleistungen: Die Möglichkeit, neuartige Finanzprodukte zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse einer digital affinen Kundschaft zugeschnitten sind, bietet enormes Wachstumspotenzial.
  2. Globale Marktexpansion: Digitale Produkte ermöglichen es, international zu expandieren und neue Kundensegmente zu erschließen, was die Umsatzpotenziale erheblich steigert.
  3. Effizienz und Kosteneinsparungen: Automatisierte Prozesse und Smart Contracts reduzieren die Betriebskosten und erhöhen die Margen.

Risiken:

  1. Regulatorische Unsicherheit: Die sich ständig ändernden Vorschriften können Risiken für die Geschäftskontinuität darstellen, doch die Anpassungsfähigkeit an diese Regeln bietet auch eine Chance für Wettbewerbsvorteile.
  2. Technologische Herausforderungen: Die Implementierung und Wartung neuer Technologien erfordert erhebliche Investitionen und Fachwissen, bietet jedoch langfristig erhebliche Vorteile.
  3. Marktvolatilität: Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte sind volatil, was Risiko, aber auch hohe Renditechancen bedeutet.

wmd: Die Deutsche Ruhestandsplanung ist ein Vorreiter im Vertrieb von digitalen Finanzanlagen. Wie haben Ihre Vertriebspartner darauf reagiert?

Die Vertriebspartner der Deutschen Ruhestandsplanung haben äußerst positiv auf die Einführung digitaler Finanzanlagen reagiert. Sie erkennen die Chancen, die diese innovativen Produkte bieten, um ihre Kundenbasis zu erweitern und höhere Umsätze zu generieren. Digitale Plattformen ermöglichen effizientere Arbeitsprozesse, was die Beratungsqualität und die Kundenbindung verbessert. Einige Vertriebspartner hatten anfangs Bedenken hinsichtlich der Komplexität und der Risiken, aber durch Schulungen und transparente Kommunikation konnten diese schnell ausgeräumt werden. Insgesamt haben die Vertriebspartner erkannt, dass digitale Finanzanlagen nicht nur die Kundenzufriedenheit steigern, sondern auch ihre eigenen Gewinne erhöhen können.

wmd: Sie offerieren bei der DGfRP einen ersten NFT Token, also eine Kryptoanlage für Privatanleger. Wie wird das Produkt von Investoren bisher angenommen?

Der erste NFT-Token der DGfRP wird von Investoren sehr gut angenommen. Viele sehen in NFTs eine innovative und lukrative Möglichkeit, ihr Portfolio zu diversifizieren. Besonders jüngere, technologieaffine Investoren zeigen großes Interesse, was zu einer hohen Nachfrage führt. Die bisherigen Verkäufe und das positive Feedback bestätigen das wachsende Interesse und Vertrauen in NFTs als Anlageform. Diese Akzeptanz bietet sowohl der DGfRP als auch den Investoren erhebliche Gewinnpotenziale und stellt eine wertvolle Ergänzung zu traditionellen Anlageformen dar.

wmd: Planen Sie aktuell noch weitere digitale Finanzprodukte?

Ja, die DGfRP plant, ihr Portfolio an digitalen Finanzprodukten weiter auszubauen. In der Pipeline sind weitere NFTs, tokenisierte Immobilieninvestments und innovative DeFi-Produkte. Diese Erweiterung bietet enorme Wachstumschancen und ermöglicht es, neue Märkte und Kundensegmente zu erschließen. Durch die kontinuierliche Innovation und Anpassung an die Bedürfnisse der Anleger können wir langfristig eine führende Position im Markt für digitale Finanzprodukte einnehmen.

Interviewpartner: Peter Härtling

Finanzfachwirt (FH) Geschäftsführer des bundesweiten Marktführers in der Ruhestandsplanung

Mitglied der Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung im deutschen Wirtschaftsrat der CDU

Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. (BDRD)

Peter Härtling ist seit 1993 Geschäftsführer des bundesweit tätigen Unternehmens, Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, mit Sitz in Altötting. Im Jahr 2003 studierte er Finanzfachwirt an der Fachhochschule Schmalkalden.

Von 1985 an bis 1993 gewann er mit seinem Partner als Finanzdienstleister mit den Fachgebieten strategische Finanzplanung und Investmentfondsanlagen über 2.000 eigene Klienten.

1981 bis 1985 erwarb er sich als selbständiger Finanzdienstleister die Grundlagen für seine spätere Unternehmensführung. Der Buchautor und Verfasser zahlreicher Broschüren und Fachartikel konnte in den letzten 20 Jahren über 60.000 Teilnehmer in seinen Anlageseminaren begrüßen.

Er betreut heute mit seinem Unternehmen und deren bundesweit angeschlossenen Experten über € 1,6 Milliarden an Investitionskapital, mit mehr als 106.000 Klienten.

Peter Härtling ist Pionier und Vorreiter zum Thema professionelle „Ruhestandsplanung“, in Deutschland. Er prägte in der Fachwelt Begriffe wie „individuell notwendige Rendite“ und „PAX“; dem persönlichen Anlageindex zur Ruhestandsplanung.

Seit 2009 ist er Präsident des Bundesverbandes der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin. Seit 2011 ist er Mitglied der Bundesfachkommission Arbeitsmarkt und Alterssicherung im deutschen Wirtschaftsrat der CDU.

Peter Härtling ist alleiniger Inhaber der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Bestandsimmobilien im Anlegerfokus

 

“Immobilieninvestments müssen solide, langfristig planbar und möglichst frei von spekulativen Risiken sein. Die bestandshaltende Wohnungswirtschaft bietet hier seit Jahrzehnten eine verlässliche Basis für Investments. Gewohnt werden muss immer. Insbesondere in der gegenwärtigen Zeit von Wohnungsknappheit und explodierenden Mieten bietet die bestandshaltende langfristig orientierte Wohnungswirtschaft einen sicheren Hafen für Investments und dies wird auch in den nächsten Jahren so bleiben”, berichtet Christoph Rehmann, Geschäftsführer der MY HOUSE Vertriebsgesellschaft mbH.

Im aktuellen Video-Interview mit dem wmd-brokerchannel.de geht es um das Unternehmen MY HOUSE. Wie das Unternehmen am Markt positioniert ist, wodurch sich MY House von Mitbewerbern unterscheidet oder auch was MY House für Anleger und Vertriebspartner interessant macht. 

 

Über die MY HOUSE AG

Die MY HOUSE AG ist ein Asset-Manager und Emissionshaus für Wohnimmobilien und entwickelt Immobilienfonds für private und institutionelle Anleger. Die risikooptimierten Anlageprodukte werden entsprechend den jeweiligen Erfordernissen der Investoren strukturiert.

Das Management der MY HOUSE AG verfügt kumuliert über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Entwicklung von Portfolien mit bezahlbaren Bestandswohnungen und hat in der Vergangenheit bereits Investments in bezahlbares Wohnen im Volumen von mehr als drei Milliarden Euro realisiert. Bisher betreute Projektentwicklungen erreichten Volumina zwischen 5 Millionen und 100 Millionen Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

MY HOUSE AG, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, Tel: 040 57308600, www.my-house.de

Die Digitalisierung bietet Vermittlern zahlreiche Chancen, stellt sie aber auch vor neue Herausforderungen.

Um Geschäftspartner in diesem Transformationsprozess zu unterstützen, erweitert die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ihr digitales Weiterbildungsangebot. Im Juni 2024 starten im Rahmen der Online Marketing Academy drei neue Online-Seminare rund um Online-Marketing-Themen – praxisnah und kostenfrei.

„Mit dem Ausbau der Online Marketing Academy vertiefen wir unser mehrfach ausgezeichnetes Angebot für Vermittler“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. „Alle unsere Experten kennen die Herausforderungen im Versicherungsvertrieb und bei der Steigerung der Präsenz im Web und auf Social Media sehr genau. Diese Branchennähe unterscheidet uns von anderen Angeboten. Unser Ziel ist es, die individuelle Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit unserer Geschäftspartner zu verbessern und sie fit zu machen für den Vertrieb der Zukunft. Hier wird nur erfolgreich sein, wer Kunden schnell, flexibel und zielgerichtet den bestmöglichen Service bietet. Das breite Angebot unserer Online Marketing Academy ist genau darauf ausgerichtet.“

Neue Sessions rund ums Online-Marketing

Die diesjährige Online Marketing Academy startet am 6. Juni 2024 mit dem Thema „Google Search Console für Einsteiger“. In dieser Session erfahren die Teilnehmer, wie sie das kostenlose Tool von Google nutzen können, um die Leistung ihrer Website in den Google-Suchergebnissen auszuwerten und zu optimieren. Die Session „Wie Sie mit KI-Tools den Social Media Alltag erleichtern“ bietet am 13. Juni praxisnahe Einblicke und Tipps zur Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT, Canva oder dem Transkriptionstool WavoAI für die Optimierung der Onlinepräsenz und Social-Media-Aktivitäten. Das Programm wird am 20. Juni 2024 abgerundet mit der Session „Google Analytics für Einsteiger“. Hier werden die Grundlagen von Google Analytics 4 vermittelt und praxisnahe Anwendungsfälle zur Verbesserung der Website-Analyse vorgestellt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Webinare haben eine Bildungszeit von 55 Minuten.

Die Termine der Sessions im Überblick:

  • 6. Juni 2024, 14:00 Uhr: Google Search Console für Einsteiger
  • 13. Juni 2024, 14:00 Uhr: Wie Sie mit KI-Tools den Social-Media-Alltag erleichtern
  • 20. Juni 2024, 14:00 Uhr: Google Analytics für Einsteiger

Umfassender Service für Geschäftspartner

Die Online Marketing Academy gibt es bereits seit 2020. Sie ergänzt den Partnerservice der LV 1871 und bietet Maklern die Möglichkeit, sich zum Online-Marketing-Profi weiterzubilden. Neben den drei aktuellen Sessions, die nach den Terminen auch als Aufzeichnungen verfügbar sind, finden Vermittler im Partnerportal der LV 1871 auch eine umfangreiche Whitepaper-Bibliothek. Dort gibt es praxisnahe Tipps und Anleitungen zu verschiedenen Disziplinen des Online-Marketings wie Suchmaschinenoptimierung, Google-Anzeigen oder Social-Media-Reporting.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Christian Hormuth verstärkt seit 1. Juni 2024 das Sauren Vertriebsteam.

Mit seinen über 25 Jahren Branchenerfahrung und seinem ausgezeichneten Netzwerk bereichert Christian Hormuth das Team der Sauren Fonds-Service AG. Als Vertriebsdirektor wird er den Süden Deutschlands betreuen und die Beziehungen zu Vertriebspartnern weiter ausbauen und intensivieren.

Christian Hormuth blickt auf eine erfolgreiche Zeit bei der Commerzbank und zwölf prägende Jahre bei Allianz Global Investors zurück, in denen er innovative Betreuungskonzepte entwickelte und wichtige Großkunden betreute. Es folgten weitere Stationen bei der DWS und zuletzt als Chief Sales Officer bei der Fondsdepot Bank.

„Die Unternehmenskultur und der kollegiale Umgang bei Sauren haben mich tief beeindruckt und waren ausschlaggebend für meine Entscheidung, Teil dieses Teams zu werden. Ich bin überzeugt von dem personenbezogenen Investment-Ansatz – das ist für mich die logische Weiterentwicklung. Mit meiner langjährigen Erfahrung und Kapitalmarkt-Expertise möchte ich entscheidende Mehrwerte für unsere Vertriebspartner und unser Unternehmen schaffen und einen echten Unterschied machen.“, erklärt Hormuth. Er kehrt damit zu seinen beruflichen Wurzeln – dem Kapitalmarkt und Fondsvertrieb – zurück.

Ansgar Schraud, Vertriebsvorstand der Sauren Fonds-Service AG, äußert sich begeistert: „Wir freuen uns, Christian Hormuth als neuen und hochqualifizierten Kollegen gewonnen zu haben, der uns dabei helfen wird, unsere ambitionierten Ziele zu erreichen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Sauren Fonds­Service AG, Im MediaPark 8 (KölnTurm), D­-50670 Köln Tel.: 0221 / 650 50 ­ 0, Fax: 0221 / 650 50 ­ 120, www.sauren.de

Mit der Hannoversche Lebensversicherung als neues Fördermitglied, erhält der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ab dem 01.06.2024 weitere Unterstützung für den unabhängigen Vermittler

Die Hannoversche Lebensversicherung, spezialisiert auf die Absicherung von biometrischen Risiken, blickt auf eine fast 150-jährige Unternehmensgeschichte zurück. Bereits rund 1 Millionen Kunden vertrauen auf die leistungsstarken Produkte zu einem günstigen Preis. Ausgezeichnete Platzierungen in unabhängigen Vergleichstests bestätigen immer wieder sowohl Produkt- als auch Servicequalität.

Mit der Zugehörigkeit der Hannoversche als hundertprozentige Tochter der VHV Gruppe, welche als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert ist, sind Fairness und Transparenz in Richtung ihrer Kunden integraler Bestandteil aller Geschäftsprozesse.

„Als Biometrie-Multikanalversicherer ist es für uns bei der Hannoversche Lebensversicherung wichtig, die Interessen der unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler zu fördern, denn ihre Arbeit ist essenziell für unsere Branche. Um die Interessen der unabhängigen Finanzberaterinnen und -berater gegenüber der Politik und der Wirtschaft zu stärken, ist die Arbeit des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW e.V. unverzichtbar. Wir freuen uns sehr, den AfW mit unserer Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Diese Partnerschaft unterstreicht unser Engagement, die Interessen der Vermittlerinnen und Vermittler zu stärken“, sagt Dr. Thomas Wüstefeld, Vertriebsvorstand der Hannoversche Lebensversicherung AG.

„Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. freut sich sehr über den Entschluss der Hannoversche Lebensversicherung, die Idee der unabhängigen und freien Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Damit erweitert sich der Kreis der den AfW unterstützenden Fördermitglieder um ein sehr bekanntes Traditionsunternehmen, das freien Versicherungsvermittlern erstklassige Produkte für deren unabhängige Kundenberatung zur Verfügung stellt“, ergänzt Matthias Wiegel, Generalbevollmächtigter für Fördermitgliedsgewinnung und -betreuung des Bundesverband Finanzdienstleitung AfW e.V.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: partner.hannoversche.de/

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands VOTUM, sieht die im Bundeskabinett erfolgte Einigung auf das Rentenpaket II als notwendigen Kompromiss.

Das Rentenpaket II allein löst das Rentenproblem nicht und schafft langfristig zusätzliche Belastungen für die Beitragszahler. Daher wird das Rentenpaket II sicherlich nicht die letzte Reform sein, die wir in den nächsten Jahren sehen werden.

Die generelle Ablehnung, über die Erhöhung des Renteneintrittsalters nachzudenken, ist letztendlich Realitätsverweigerung. Zumindest müssen schnell Anreize geschaffen werden, um längeres Arbeiten zu fördern.

Die Einigung auf das Rentenpaket II ist der notwendige Zwischenschritt, um eine Blockade bei der wichtigen Reform der Förderung der privaten Altersvorsorge und der Altersabsicherung für Selbstständige zu vermeiden. Hier muss es in dieser Legislatur noch zum Abschluss der Gesetzgebungsverfahren kommen, um nicht erneut wertvolle Zeit für den Aufbau einer renditestarken Altersvorsorge gerade bei den geringer Verdiendenden zu vergeuden.

Die Idee des Generationenkapitals ist grundsätzlich richtig. Mit diesem ersten Ansatz einer Kapitaldeckung wird für den Gedanken einer Kapitalmarktanlage Vertrauen in der breiten Bevölkerung geschaffen. Dies kann auch für die Ansparprozesse für private kapitalmarktorientierte Altersvorsorgeprodukte zusätzliches Vertrauen schaffen.

Deutschland leidet unter einer stagnierenden Wachstumsdynamik auch durch seine alternde Gesellschaft. Nur über Kapitalbeteiligungen in dynamischeren Volkswirtschaften kann eine renditeträchtige kapitalgedeckte Altersvorsorge realisiert werden.

Die Rentenreform ist damit ein Mittel zum Zweck der Vertrauensbildung und um den Weg für weitere Reformen zu eröffnen. Die Ampel-Regierung wird keine anderen Kompromisse für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung mehr finden. Daher ist die Freigabe des Rentenpakets II eine Hürde, die es zu überwinden galt, um den Weg für die dringend notwendige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge freizumachen.

Es bleibt die Aufgabe der Versicherungs- und Finanzanlagevermittler die Bürger darüber aufzuklären, dass die gesetzliche Rente allein keine gesicherte Altersvorsorge ist. Für den Erfolg der Förderung der notwendigen ergänzenden privaten Altersvorsorge ist es von essenzieller Bedeutung, dass – neben den richtigen Anreizen für die Sparer – die Aufgabe der Vermittler nicht erschwert wird. Hierfür wird sich der VOTUM Verband in Berlin und Brüssel weiter einsetzen! erklärt Martin Klein.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de