Deutsche Bank startet digitalen Versicherungsmanager

 

Die Deutsche Bank hat heute ihren digitalen Versicherungsmanager offiziell gestartet ( https://www.db-versicherungsmanager.de/ ) . Die Bank erweitert damit ihr Geschäft um die elektronische Maklertätigkeit für Sachversicherungen und tritt in den Wettbewerb mit klassischen Vergleichsportalen. Ziel ist es, den Marktanteil der Deutschen Bank im digitalen Versicherungsgeschäft deutlich auszubauen. Für die Entwicklung und den Betrieb des Versicherungsmanagers kooperiert die Bank mit Friendsurance, dem Berliner Anbieter für digitale Bancassurance.

„Wir glauben an eine Rückkehr der Bancassurance durch die Digitalisierung. Hier wollen wir die guten Marktchancen im digitalen Versicherungsvertrieb für unser Haus nutzen“, erläutert Philipp Gossow, Leiter des Privatkundengeschäfts der Deutschen Bank in Deutschland. Tim Kunde, Geschäftsführer und Mitgründer von Friendsurance, ergänzt: „Kunden wollen ihre Finanzangelegenheiten schnell, einfach und effizient erledigen. Nach einer repräsentativen YouGov-Umfrage wünschen sich 52 Prozent der Deutschen, ihre Versicherungsverträge direkt in ihrem Online Banking verwalten und optimieren zu können. Diesem Wunsch begegnen wir durch die tiefe und nahtlose Integration unserer digitalen Bancassurance-Plattform in das Online Banking der Deutschen Bank.“

Kunden der Bank können künftig über den Versicherungsmanager im Online Banking sowie in der Deutsche-Bank-App Sachversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz oder Wohngebäudeschutz verwalten, in ihren Leistungen vergleichen und auch abschließen. Noch im Oktober dieses Jahres wird dies auch bei KFZ-Policen möglich sein. Neben dem Abschluss von Sachversicherungen können die Kunden zudem sämtliche Verträge für Lebens- und Krankenversicherungen in den Versicherungsmanager hochladen und so alle ihre Policen an einem Ort digital speichern und verwalten.

Der digitale Versicherungsmanager arbeitet als unabhängiger Versicherungsmakler und legt bei der Tarifauswahl für die Kunden die gleichen Kriterien an wie führende Verbraucherschützer: Anders als viele herkömmliche Vergleichsportale optimiert er Versicherungen nicht allein nach dem Preis, sondern auch danach, wie gut Umfang und Leistung zur Lebenssituation des Kunden passen. Insgesamt stehen den Kunden für Sachversicherungen rund 80 Versicherer mit ihren Tarifen zur Auswahl.

Wenn ein Versicherungsschaden eintritt, erhalten die Kunden über den Versicherungsmanager einfach Hilfe: Ergänzend zum digitalen Angebot können die Kunden ein Service Center anrufen und sich von Versicherungsexperten beraten lassen. Die technische Infrastruktur sowie die telefonische Versicherungs- und Schadensberatung liefert die Deutsche Bank den Kunden in Kooperation mit Friendsurance. „Mit einem kompletten Überblick über ihre Versicherungen bekommen unsere Kunden wirklichen Mehrwert. Sie können mögliche Lücken beim Versicherungsschutz leicht erkennen und ihre Absicherung optimieren. Für dieses Angebot an unsere Kunden ist Friendsurance der beste Partner“, sagt Gossow.

Der Markt für Sachversicherungen in Deutschland ist riesig: Laut Statistik hat jeder Deutsche zwei bis drei Sachversicherungen abgeschlossen, insgesamt mehr als 300 Millionen Verträge. Im Jahr 2019 summierten sich die Beiträge aus der Schadens- und Unfallversicherung in Deutschland auf gut 73 Milliarden Euro, davon entfielen mehr als ein Viertel auf Makler, Tendenz steigend.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

MARTENS & PRAHL steigt als letzter Gründungsgesellschafter zum Jahresende bei OCC aus und konzentriert die Aktivitäten auf Beteiligungen an mittelständischen Maklerunternehmen.

 

OCC, der Spezial-Assekuradeur für passgenaue Versicherungen und Dienstleistungen für Oldtimer, hochwertige Liebhaberfahrzeuge und Premium-Cars, setzt die Zukunftsausrichtung weiter fort.

Das vor über 30 Jahren in Lübeck von Christian Bartelt, Thomas Sühr und MARTENS & PRAHL gemein-sam gegründete Unternehmen hat eine lange Erfolgsgeschichte: Aus dem kleinen Spezialisten ist ein ertragsstarkes und modernes Unternehmen mit rund 100 Mitarbeitern geworden. OCC ist in seinem Segment Marktführer in Deutschland und stellt aktuell die Weichen für die Zukunft – mit Fokus auf Automatisierung und Erweiterung der digitalen Service-Angebote für Endkunden und Vertriebspartner.

Im Jahr 2018 hat die Provinzial NordWest als langjähriger Geschäftspartner und einer der Risikoträger von OCC die Mehrheit an dem Unternehmen übernommen. Nach Fusion der Provinzial-Gesellschaften stehen nun weitere Veränderungen an. MARTENS & PRAHL steigt als letzter Gründungsgesellschafter aus, um den Weg für eine flexible Zukunftsausrichtung im Provinzial-Konzern frei zu machen.

„Wir haben in den letzten 2 Jahren sehr vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet. Die aktuellen Herausforderungen und Ausrichtungen von OCC im Konzern erfordern jedoch eine maximale Gestaltungsfreiheit des Hauptgesellschafters. Dem wollen wir uns nicht in den Weg stellen“, erklärt Julie Schellack, Partnerin der MARTENS & PRAHL Holding.

Trotz Ausstieg bei OCC wächst die MARTENS & PRAHL Gruppe weiter und hat inzwischen über 90 Beteiligungsunternehmen, mit knapp 1.000 Mitarbeitern. Zuletzt haben sich zwei weitere Versicherungsmakler der Gruppe angeschlossen: Wachowski & Partner, Marktführer im Raum Magdeburg und Helmig & Partner in Olfen, mit über 30 Mitarbeitern und einem Spezial-Team für Bäckereifilialbetriebe.

„Wir leben Unternehmertum. MARTENS & PRAHL Partner sind freie Unternehmer mit größtmöglichem Gestaltungsspielraum unter dem schützenden Dach der Holding“, so Julie Schellack. „Das macht uns zum perfekten Partner für mittelständische Versicherungsmakler, die einen Sparringspartner auf Augenhöhe schätzen, Einkaufsmacht suchen oder Unterstützung bei Nachfolgelösungen brauchen.“

MARTENS & PRAHL bleibt OCC als Spezialist für Versicherungen von Oldtimern, Liebhaberfahrzeugen und Premium Cars weiter eng verbunden und wird die gute Kooperation weiter pflegen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH & Co. KG – Holding, Moislinger Allee 9c, 23558 Lübeck, Tel: +49 (0) 451 88 18 110, www.martens-prahl.de

Aberdeen Standard Investments geht ab Oktober eine Kooperation mit maxblue ein, dem Online-Brokerage-Angebot der Deutschen Bank.

 

Der schottische Vermögensverwalter ist einer der führenden globalen aktiven Asset Manager und bietet den Kunden von maxblue künftig eine Auswahl seiner attraktivsten Fondslösungen an. Zu Beginn der Kooperation, vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2020, können die Kunden von maxblue 54 aktiv gemanagte Investmentfonds von Aberdeen Standard Investments ohne Ausgabeaufschlag kaufen.

Das schottische Fondshaus setzt damit verstärkt auf den Trend zur Digitalisierung von Finanzgeschäften. Wie aktuelle Umfragen zeigen, sind die Kunden von Retailbanken in der aktuellen Corona-Krise zunehmend digitaler geworden. Die Nutzung von Online-Banking auch im Anlagegeschäft ist deutlich gestiegen und wird sich als Trend weiter verstärken. „Durch die Partnerschaft mit maxblue wollen wir unsere Präsenz im Segment der online-affinen, selbstentscheidenden vermögenden Privatkunden verstärken“, sagt Arnd Seybold, Leiter Business Development Wholesale bei der Aberdeen Standard Investments Deutschland AG.

Michael Scheibe, verantwortlich für maxblue, das Online-Brokerage-Angebot der Deutschen Bank, ergänzt: „Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden ab sofort auch die erstklassige Investment-Expertise von Aberdeen Standard Investments zur Verfügung stellen können.“

Zu den angebotenen Investmentfonds gehören unter anderem stark nachgefragte Anlageprodukte im Bereich Asiatische und Europäische Aktien, die sowohl im Large- als auch im Small Cap Bereich in den vergangenen Jahren hervorragende Ergebnisse erzielt haben.

Mit mehr als 1.000 Anlagespezialisten an über 40 global vernetzten Standorten bietet Aberdeen Standard Investments eine breit gefächerte Anlagekompetenz sowie ein tiefgehendes, hauseigenes Research und ist damit in der Lage für die Anleger eine große Bandbreite an Anlage-Lösungen bereitzustellen: Von Aktien und Anleihen aus Industrie- und Schwellenländern, Immobilien- und Private Markets-Investments bis hin zu integrierten Multi-Asset- und Absolute Return-Strategien. Dabei bilden ökologische, soziale und Governance-Überlegungen (ESG) ein zentrales Element der Anlageentscheidungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aberdeen Standard Investments Deutschland AG, Bockenheimer Landstraße 25, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 768072-0, www.aberdeenstandard.com

Die SCHUNCK GROUP erweitert ihre Geschäftsführung zum 1. Dezember 2020 um Richard Renner.

 

Die SCHUNCK GROUP (www.schunck.de), der führende Versicherungsmakler für die Logistikbranche in Deutschland, erweitert ihre Geschäftsführung. Zum 1. Dezember 2020 wird Richard Renner (38) die bestehende Geschäftsführung um Albert K. O. Schunck, Peter Kollatz, Klaus Rückel und Thomas Wicke erweitern.

Digitalisierungsexperte mit langjähriger Assekuranzexpertise

„Mit Richard Renner leiten wir den Generationswechsel und die Verjüngung in der Geschäftsführung ein. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, ihn für diese anspruchsvolle Aufgabe zu gewinnen. Mittelfristig wird Herr Renner dabei meine Aufgabengebiete innerhalb der Geschäftsführung übernehmen und ist damit auch für die strategische Weiterentwicklung der SCHUNCK GROUP verantwortlich.“, erläutert Albert K. O. Schunck, Geschäftsführender Gesellschafter der SCHUNCK GROUP.

Renners Aufgabengebiete umfassen neben der strategischen Unternehmensentwicklung vor allem die Weiterentwicklung der anspruchsvollen Digitalstrategie.

Er blickt auf eine 20-jährige Karriere in der Assekuranz und der Beratung zurück. Als Chief Financial Officer (CFO) und Chief Operating Officer (COO) von Aon Risk Solutions hat Renner umfassenden Einblick in den deutschen und internationalen Maklermarkt erhalten. Mit dem Aufbau und dem erfolgreichen Verkauf der Perseus Technologies GmbH an die HDI Gruppe hat er sein Unternehmertum eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Hinzu kommen verschiedene aufsichtsrechtliche Positionen in digitalen Geschäftsmodellen innerhalb des Berliner Start-Up-Umfeldes.

„Mit ihm stärken wir unsere bereits bestehende Digitalkompetenz noch mehr. Ein Bereich, auf den wir traditionell großen Wert legen und den wir in der aktuellen Phase als massiven Wettbewerbsvorteil für die SCHUNCK GROUP erleben. Seine Erfahrungen mit digitalen G-schäftsmodellen sowie seine persönliche Art und Sicht auf die Dinge lassen mich freudig auf die zukünftige gemeinsame Zeit blicken.“, führt Schunck weiter aus.

„Ich bedanke mich bei Albert K. O. Schunck für die inspirierenden Gespräche und das mir dabei entgegen gebrachte Vertrauen. Insbesondere die beeindruckenden Persönlichkeiten, die erfolgreiche Entwicklung in den letzten Jahren und die exzellente Positionierung der SCHUNCK Gruppe haben mich begeistert.“, sagt Richard Renner im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben. „Einerseits traditionsreich und andererseits äußerst innovativ und modern – das ist eine Mischung, die mich sehr reizt. Daher freut es mich umso mehr, jetzt ein Teil davon zu sein und die SCHUNCK GROUP gemeinsam mit meinen Kollegen in der Geschäftsführung in eine noch erfolgreichere, digitale Zukunft zu führen.“, so Renner weiter.

SCHUNCK mit neuem Mehrheitsgesellschafter

Die SCHUNCK GROUP, seit ihrer Gründung 1919 in Familienbesitz, wird ab dem 1. Januar 2021 (vorbehaltlich der Zustimmung der Kartellbehörden) mit der Ecclesia-Gruppe, dem größten deutschen Versicherungsmakler, einen neuen Mehrheitsgesellschafter bekommen. Die Ecclesia-Gruppe übernimmt dabei die Mehrheit der Anteile vom bisherigen Alleingesellschafter Albert K. O. Schunck.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

OSKAR SCHUNCK Assekuranz-Makler GmbH, Headquarter München, Englschalkinger Str. 12, 81925 München, Tel: +49 (0) 89 381 77-0, www.schunck.de

Nominierte für den 1. Deutschen Immobilienpreis: Expertenjury benennt die besten Immobilienprofis in 7 Kategorien

 

Der Bewerberansturm auf den von immowelt organisierten Deutschen Immobilienpreis war gewaltig. Aus über 1.300 Einreichungen wurden nun die besten Immobilienprofis auserkoren. Die neutrale und hochkarätige Fachjury nominierte in 7 Kategorien Firmen, die mit außergewöhnlichen Leistungen überzeugen konnten. Im ersten Schritt werden die Nominierten in 4 Kategorien veröffentlicht, die weiteren Nominierten folgen am 8. Oktober. Der Publikumspreis “Haus der Herzen” wird in einem Onlinevoting bis 31. Oktober ermittelt. Alle Sieger des Deutschen Immobilienpreis 2020 werden im November gekürt.

“Die Einreichungsphase des Deutschen Immobilienpreis hat erneut untermauert, wie viele tolle und innovative Akteure es in der deutschen Immobilienbranche gibt”, sagt Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler, CEO der immowelt AG. “Es ist der Jury nicht leichtgefallen, aus einem hochkarätigen Bewerberfeld die Nominierten auszuwählen. Ich bin begeistert über das phänomenale Interesse und die äußerst zahlreichen Bewerbungen. Darum möchte ich mich bei allen Einreichern herzlich bedanken und drücke den Nominierten die Daumen für die Preisverleihung.”

Über 1.300 Einreichungen für 1. Deutschen Immobilienpreis

Der Deutsche Immobilienpreis ist von immowelt initiiert und wird in diesem Jahr erstmals verliehen. Er zeichnet herausragende Leistungen und Projekte der Immobilienwirtschaft aus. Über 1.300 Bewerbungen wurden bis Ende August eingereicht. Eine unabhängige 9-köpfige Jury aus Industrie, Verbänden und Fachpresse prüfte im Anschluss die Einreichungen sorgfältig. Am 16. September fand die erste digitale Jurysitzung statt, in der aus dem hervorragenden Bewerberfeld die finale Auswahlrunde der Nominierten gekürt wurde. Diese besteht aus jeweils 3 Firmen in 7 Kategorien. Das Feld der Nominierten wird in aufwändig produzierten Videos von den Jurymitgliedern präsentiert. Die Clips sind unter deutscher-immobilienpreis.de/nominierte zu sehen.

Die Gewinner des Deutschen Immobilienpreises 2020 werden im November nach der 2. Jurysitzung bekanntgegeben.

Die Nominierten für den Deutschen Immobilienpreis 2020:

Verliehen werden Preise in 8 Kategorien (inklusive Publikumspreis). Das sind die Nominierten für die ersten 4 Kategorien. Die Bekanntgabe der Nominierten für die weiteren Awards erfolgt am 8. Oktober:

Makler des Jahres

–  blackolive advisors GmbH

–  moovin Immobilien GmbH

–  Reh Immobilien GmbH

Projekt des Jahres

–  ACCUMULATA Real Estate Group

–  Bauwerk Capital GmbH & Co. KG

–  Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH

Local Hero

–  DAHLER & COMPANY Hannover

–  Di Lorenzo Immobilien- und Sachverständigenbüro

–  Röwisch Wohnbau

Best Brand

–  Grand City Property Ltd – Zweigniederlassung Deutschland

–  i Live Group GmbH

–  Wohnungsgenossenschaft Eberswalde 1893 eG

Haus der Herzen – Publikums-Onlinevoting bis 31.10.2020 unter gewinnspiel.deutscher-immobilienpreis.de

Jeder Immobilienprofi, der in einer Kategorie gewinnt, erhält eine personalisierte Trophäe. Diese wurde extra für den Deutschen Immobilienpreis entworfen und besteht aus einem Bronzeguss mit Goldlack. Alle Nominierten und Gewinner bekommen zudem exklusive Auszeichnungen, die sie imagewirksam einsetzen können.

Geballte Kompetenz in der 9-köpfigen Jury

Das Prestige, das der Deutsche Immobilienpreis den Gewinnern verleiht, ergibt sich aus der hochqualifizierten und unabhängigen Jury mit Mitgliedern aus den verschiedensten Fachbereichen:

–  Inga Beyler: Geschäftsführende Gesellschafterin bei Bernd Heuer Karriere

–  Jürgen Engelberth: Vorstandsvorsitzender BVFI

–  Axel Gedaschko: Präsident GdW

–  Wolfgang. D. Heckeler: Präsident VDIV

–  Carolin Hegenbarth: Bundesgeschäftsführerin IVD

–  Sun Jensch: Geschäftsführerin ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V

–  Dr.-Ing. Claudia Nagel: Geschäftsführerin und Co-Gründerin High Rise Ventures

–  Anke Pipke: Chefin vom Dienst Print Immobilien Zeitung

–  Sonja Wärntges: CEO DIC Asset AG

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Immowelt AG, Nordostpark 3­5, D-­90411 Nürnberg Tel.: 0911/520 25­462, Fax: 0911/520 25­15, www.immowelt.de

Wie gut eine Kfz-Versicherung ist, zeigt sich im Schadenfall. Nicht auf dem Kontoauszug. Für Vermittler lohnt es sich deshalb, mit ihren Kunden über den finanziellen Tellerrand hinaus zu blicken.

 

Clevere Autofahrer bekommen schnell ein Gefühl dafür, worauf sie bei einer Kfz-Versicherung achten müssen: guten Service bei Top-Leistungen. Beides hat die Continentale Sachversicherung in ihren Tarifen noch einmal verbessert.

Perfekt für „junge Gebrauchte“

„Unseren beliebten Komfort-Tarif haben wir um ein besonderes Highlight ergänzt“, sagt Stefan Andersch, Vorstand der Continentale Sachversicherung. Mit der Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 24 Monate den vollen Kaufwert zurück und nicht nur den dann aktuellen Wiederbeschaffungswert.

Im Basis-Tarif ist Sonderausstattung ab sofort unbegrenzt beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass sie ab Werk fest eingebaut wurde. Für nachträglich fest eingebaute Sonderausstattung wird erst ab 10.000 Euro ein Zuschlag erhoben.

Blick in den Leistungskatalog werfen

„Wer bei der Wahl seiner Kfz-Police nur auf den Preis achtet, könnte dies bereuen, wenn es tatsächlich einmal kracht“, sagt Stefan Andersch. Deshalb ist es wichtig, einen vergleichenden Blick in den Leistungskatalog zu werfen, bevor man einen vermeintlich günstigen Versicherungsvertrag unterschreibt.

Auf diese Leistungen sollten Kunden achten

  • Schutz bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Mitversichert sind dadurch zum Beispiel Schäden durch Verrutschen der Ladung infolge einer starken Bremsung, Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt, Achsbruch nach Fahren durch ein Schlagloch.
  • Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw und Krafträder.
  • Verzicht auf Abzug neu für alt: Bei Reparaturen werden für neue Ersatzteile auch bei älteren Pkw keine Abzüge vorgenommen werden.
  • Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit: Der Versicherer zahlt auch, wenn der Fahrer fahrlässig handelt. Zum Beispiel, wenn er sich nach dem schreienden Kind auf der Rückbank umdreht und dadurch ein Unfall passiert.
  • Schäden durch Tierbisse einschließlich Folgeschäden: Der Versicherer zahlt nicht nur für unmittelbar verursachte Schäden, sondern auch mögliche Folgeschäden.
  • 24 Monate Neupreisentschädigung: Eine für Neuwagenfahrer unverzichtbare Leistung, denn der Versicherer erstattet bei Diebstahl oder Totalschaden 24 Monate lang den Neupreis für das Fahrzeug.

Mehr zu den Kfz-Tarifen der Continentale gibt es unter www.continentale.de/kfz. Freie Vermittler finden für sie aufbereitete Informationen speziell zur BU-Vorsorge in der bAV unter makler.continentale.de/kfz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) mit der Bestnote „Exzellent“ beim branchenweit anerkannten bAV-Kompetenz-Rating ausgezeichnet.

 

Die Auszeichnung bescheinigt dem Versicherer höchste bAV-Expertise bei Beratung, Haftung, Service und Verwaltung. Bernd Steinhart, Leiter des bAV-Vertriebs und Georg Steinlein, Abteilungsleiter Firmengeschäft Leben bei den WWK Versicherungen, erklärten: „Die Auszeichnung mit der Bestnote ist eine starke Bestätigung für unsere stetig wachsende Serviceorientierung und unser Bestreben, die Verwaltung von bAV-Verträgen für Arbeitgeber durch Digitalisierung deutlich zu vereinfachen. Besonders erfreut sind wir auch, wie gut unser am Markt einzigartiges „Arbeitgeberserviceversprechen“ bewertet wurde. Das Ergebnis spiegelt indirekt aber auch die hohe Leistungsfähigkeit unserer Produktgeneration WWK IntelliProtect® 2.0 und unsere strategische Ausrichtung auf das wachsende Geschäftsfeld der betrieblichen Altersvorsorge wider“.

Beim bAV-Kompetenz-Rating des IVFP handelt es sich um eine bereits zum sechsten Mal in Folge durchgeführte interaktive Analyse, bei der nicht öffentliche und sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können. Das Rating gibt damit Finanzdienstleistern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aussagekräftige Ergebnisse über die bAV-Expertise einzelner Versicherer.

Die Analyse des IVFP blickt dabei auch „hinter die Kulissen“, indem es die Teilnehmer – ebenfalls in einer interaktiven Analyse – anhand von über 90 Einzelkriterien prüft und bewertet. In die Gesamtbewertung flossen ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Von der Beitragssumme der abgerechneten Produktion in Höhe von 2,7 Mrd. Euro entfallen inzwischen über 500 Mio. Euro auf das bAV-Geschäft (2019). Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

gBnet-Akademie – Gemeinsam mehr wissen

 

Die germanBroker.net AG (gBnet) stellt seinen Partnern seit kurzem ein eigenes Weiterbildungsportal zur Verfügung. Der Kick-off für die „gBnet-Akademie“ war anlässlich des Partnertages im September. In Zeiten von IDD-Weiterbildungspflicht und hier – speziell mit Blick auf Corona – den digitalen Möglichkeiten der Fortbildung, bietet gBnet mit dem neuen Format eine echte Praxishilfe für den Beratungsalltag.

Mit der neuen „gBnet-Akademie“ präsentiert gBnet sein Weiterbildungsangebot übersichtlich unter einem Dach. Die Inhalte reichen vom Blog für die schnelle Info über Fachwissen „to go“ in eigenen Podcasts bis hin zu Erklärvideos, beispielsweise zu den zahlreichen gBnet-Tarifrechnern. Daneben finden die Partner auch Aufzeichnungen von Webinaren sowie Präsentationen von aktuellen Veranstaltungen. Selbstverständlich sind zusätzlich die gBnet-eigenen als auch die Fortbildungstermine von Versicherern und Kooperationspartnern inklusive Anmeldemöglichkeit im neuen Portal hinterlegt. Bewusst hat man sich für eine lebendige Mischung aus verschiedenen Medienformaten, spartenspezifischen Inhalten, als auch themenübergreifenden Informationen entschieden.

„Auf dem Weg zum Kunden noch schnell ein paar aktuelle Tipps zur Arbeitskraftabsicherung holen? Den neuen Mitarbeiter zügig fit machen in der einfachen und schnellen Antragstellung über unsere Tarifrechner? Wann findet das nächste Webinar zum Thema Cyberversicherung statt? Mit der neuen gBnet-Akademie sind unsere Partner im anspruchsvollen Beratungsalltag in Sekundenschnelle auf Stand – und finden jetzt alles zentral und auf einen Blick im Portal“, so Vorstand Hartmut Goebel. „Gerade in den überwiegend hauseigenen Produktionen sehen wir einen deutlichen Mehrwert am Weiterbildungsmarkt.“

Die „gBnet-Akademie“ ist für die Partner jederzeit abrufbar über einen individuellen, kostenfreien Zugang. Sie wird fortlaufend ausgebaut, die hauseigenen Produktionen sollen sukzessive ergänzt werden. Für 2021 plant der Maklerverbund folgende Ausbaustufen:

  • Ausbau der IDD-fähigen Inhalte einschließlich Test und Teilnahmezertifikat
  • Podcasts im Interviewformat
  • Expertenbeiträge aus dem gBnet-Netzwerk

Zugleich baut gBnet sein Angebot an Präsenzveranstaltungen in den neuen Schulungsräumen am Firmensitz in Hagen aus. Mit besonderem Blick auf den Nachwuchs ist für das nächste Jahr zudem ein „Azubi-Tag“ in Planung. „An diesem Tag können sich die Auszubildenden der gBnet-Partner vernetzen und erhalten ein Training in den häufig zu kurz kommenden Sozial- und Methodenkompetenzen“, erläutert Annette Fabrice, Leiterin Fachbereich Personal bei gBnet und Ansprechpartnerin für die neue „gBnet-Akademie“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

FPSB Deutschland zur World Investor Week 2020 und zum Weltfinanzplanungstag

 

Laut dem Pflege-Report 2020 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK stellt die Pflege eines Angehörigen zu Hause für jede vierte Person eine hohe Belastung dar. Diese Situation dürfte sich durch die Corona-Krise eher verstärkt haben. Schließlich kam durch die Pandemie das Ansteckungsrisiko noch hinzu. Längst bekannt ist aber auch, dass der Pflegenotstand angesichts der unzureichenden staatlichen Absicherung insgesamt zunehmen wird. Der FPSB Deutschland nutzt deshalb den heutigen Weltfinanzplanungstag, der in diesem Jahr zum vierten Mal im Rahmen der World Investor Week stattfindet, um die Menschen weltweit darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig eine ausreichende finanzielle Vorsorge in jeder Hinsicht ist. Der Aktionstag wird vom Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) organisiert, dem internationalen Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, zu dem auch der FPSB Deutschland gehört. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto “Lebe heute. Plane für morgen” und betont den Wert einer durchdachten Finanzplanung gerade auch in Krisenzeiten. “Dabei ist sehr wichtig, dass eine professionelle Finanzplanung nicht nur eine individuell passende Geldanlage beinhaltet, sondern in einem ganzheitlichen Sinne auch die Rundum-Vorsorge für alle Lebensbereiche”, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). “Das gilt auch für die Pflege, sowohl für den Anleger selbst wie für Angehörige. Denn beides erfordert Kraft und finanzielle Planung.” Wie Anleger für sich und auch für Angehörige richtig und ausreichend vorsorgen, können die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals) aufzeigen.

Zur Jahrtausendwende waren hierzulande rund zwei Millionen Menschen pflegebedürftig. Inzwischen sind es laut dem Statistischen Bundesamt über 3,4 Millionen. Tendenz weiter steigend. Gleichzeitig klettern die Pflegekosten. Derzeit liegen sie für einen Platz im Pflegeheim im Bundesdurchschnitt laut dem Verband der Ersatzkassen (VEDK) bei 1.940 Euro pro Monat. Damit sind die Kosten gegenüber dem Vorjahr erneut um sechs Prozent gestiegen. Und laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom Anfang diesen Jahres darf der Sozialhilfeträger Schenkungen des Pflegebedürftigen an Familienangehörige zurückfordern, auch wenn sie wie in dem konkreten Fall über mehrere Jahre monatlich erfolgten und dem Aufbau eines Vermögens dienen. “Das heißt, Angehörige werden im Fall der Pflegebedürftigkeit zunehmend in die Pflicht genommen”, sagt Prof. Tilmes.

Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter zunehmen

Die Pflege zuhause ist zwar kostengünstiger als in einem Heim, doch dafür aber offenbar eine massive Belastung für die Angehörigen, wie die eingangs zitierte AOK-Studie zeigt. Dazu kommt in der aktuellen Corona-Krise das erhöhte Ansteckungsrisiko, was zusätzlich ein erheblicher Belastungsfaktor sein dürfte. “Und schließlich sollte jeder bedenken, dass die Zahl der Bedürftigen aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft weiter zunehmen wird, während zugleich die Kosten steigen”, so Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Laut einer aktuellen Studie des Zentralen Immobilienausschusses soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf 4,1 Millionen zunehmen, knapp eine Million davon dürfte einen Platz in einem Pflegeheim benötigen.

“Letztlich bedeuten diese Zahlen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung immer weniger ausreicht, um die Kosten im Pflegefall zu decken. Somit bedeutet die eigene Pflegebedürftigkeit oder die eines nahen Familienmitglieds eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung”, macht Prof. Dr. Tilmes klar. Oftmals dürfte das die finanzielle Tragfähigkeit vieler Familien sogar übersteigen. Umso wichtiger ist es, dass jeder dies bei seiner langfristigen Planung berücksichtigt. “Genau an dieser Stelle kommt eine professionell begleitete Finanzplanung ins Spiel”, so der FPSB-Vorstand. “Denn dabei geht es um eine umfassende Betrachtung der Situation des Einzelnen, was die Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit des Patienten selbst und seiner Angehörigen mit einschließt.”

Weltfinanzplanungstag hebt Notwendigkeit der Finanzplanung hervor

Angesichts der Vielzahl an unterschiedlichen privaten Pflegeversicherungen, kann die Unterstützung durch einen vom FPSB zertifizierten CFP®-Professional bei der Produktwahl hilfreich sein. Dazu gilt es zu berücksichtigen, dass nahe Angehörige pflegebedürftig werden können. “Einem solchen Fall lässt sich durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder durch die Einplanung eines ausreichenden Liquiditätspolsters begegnen”, macht Tilmes weiter klar. Mit einer umfassenden Planung lassen sich zudem auch in einer Krise wie der Corona-Pandemie vorübergehende Alternativen für die Betreuung zuhause finden und finanzieren.

“Aus diesem Grund heraus nutzen wir den heutigen Weltfinanzplanungstag, um auf die dringende Notwendigkeit einer umfassenden und professionellen Finanzplanung hinzuweisen”, erläutert der FPSB-Vorstand weiter. Das diesjährige Motto “Lebe heute. Plane für morgen” soll dabei verdeutlichen, dass eine Finanzplanung besonders auch in Krisenzeiten wie einer Pandemie hilft. Sie soll die Geldanlage wetterfest machen, Menschen dafür sensibilisieren, ihre Notfallvorsorge und ihre Vollmachten zu überprüfen oder Nachfolgeregelungen frühzeitig aufzusetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Zum 22. Juli 2020 wurde Jörg Haffner, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, vom Aufsichtsrat zum weiteren Vorstand des Bugginger Maklerpools und Deckungskonzeptmaklers AMEXPool AG bestellt.

 

Die Qualitypool GmbH, eine 100%ige Tochter der an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten Hypoport SE, hatte am 13. März 2020 49,997 Prozent der Anteile an der AMEXPool AG übernommen. 50,003 Prozent sind weiterhin über die Beermann Holding GmbH im Besitz der Familie Beermann. Zusätzlich zur Übernahme von 49,997 Prozent der Unternehmensanteile wurde eine Option vereinbart, in den nächsten Jahren die restlichen Anteile zu erwerben. „Der technologische Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft wird immer stärker. Da hilft es uns, mit der Hypoport-Gruppe einen starken strategischen Partner an unserer Seite zu wissen“, so Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG.

Bereits 1979 hat Manfred Beermann mit der AMEX Versicherungsmakler GmbH ein auf das Baugewerbe spezialisiertes Maklerunternehmen gegründet. Im Laufe der 1990er Jahre verändert sich der Schwerpunkt in Richtung Deckungskonzept-Geschäft. 2006 verschmilzt dann die bisherige AMEX Versicherungsmakler GmbH auf die AMEXPool AG. Vorstand des Maklerpools und Deckungskonzeptmaklers mit mehr als 4.400 angebundenen Vermittlern ist der Sohn des Firmengründers, Boris Beermann.

Der Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, Jörg Haffner, wurde nun zum 22. Juli 2020 vom Aufsichtsrat der AMEXPool AG zum weiteren Vorstand neben Boris Beermann bestellt. „Ich freue mich, dass wir mit diesem Schritt die Zusammenarbeit zwischen AMEXPool und Qualitypool intensivieren“, stellt Haffner fest. „Unsere strategischen Pläne für die gemeinsame Zukunft beinhalten, das hohe Vertriebspotenzial mit zusammengenommen rund 13.900 Vertriebspartnern voll auszuschöpfen. Darüber hinaus bündeln wir das vorhandene Wissen im Deckungskonzept-Geschäft bzw. den fachlichen Schwerpunkten der gewerblichen Komposit- und Kfz-Versicherungen.“

Bereits zuvor hatten sich mit der Übernahme der Anteile durch die Qualitypool GmbH Änderungen in der Führungsebene ergeben. So ist der Firmengründer Manfred Beermann zum 18. März 2020 als Aufsichtsratsvorsitzender ausgeschieden. Ebenso aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist Christel Beermann als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende. Neuer Aufsichtsratsvorsitzender ist seither Martin Behrens und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Christian Würdemann. Rainer Zeller ist weiterhin Mitglied des Aufsichtsrats der AMEXPool AG.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMEXPool AG , Im Mittelfeld 19 , D-79426 Buggingen, Tel: 07631/3640-0, Fax: 07631/3640-20, www.amex-online.de

Pilotphase erfolgreich beendet

 

Im Sommer 2020 wurde die Pilotphase des neuen easy Login-Portals erfolgreich beendet, das Portal läuft nun im Vollbetrieb. Im ersten Halbjahr 2020 konnten bereits sechs neue Versicherer für die Initiative gewonnen werden, weitere vier neue Versicherer haben sich im zweiten Halbjahr angebunden. Der Mehrwert für die Nutzer der Single-Sign-On-Lösung steigt.

Mitte Juni war es soweit: die Pilotphase des neuen easy Login-Portals unter www.easy-login.de wurde erfolgreich beendet. Seitdem ist das Portal für alle rund 22.000 aktivierten Nutzeraccounts erreichbar. Diese Accounts werden sukzessive auf das Login-Verfahren TGIC mobileTAN des Dienstleisters GDV Dienstleistungs-GmbH umgestellt.

Durch die Nutzung der TGIC-Technologie konnten im Jahr 2020 viele weitere Versicherer an das easy Login-Portal angebunden werden. Nach sechs namhaften Versicherern im ersten Halbjahr haben sich im Laufe des zweiten Halbjahrs 2020 vier weitere Versicherer an das easy Login-Portal angeschlossen: ALTE LEIPZIGER / HALLESCHE, Provinzial Rheinland, SV SparkassenVersicherung und die Öffentliche Braunschweig. Damit sind innerhalb eines Jahres gleich zehn neue Versicherer im easy Login-Portal angebunden.

Diese bemerkenswerte Entwicklung wurde durch die Anbindung von weiteren Versicherern an die Software easy Client im Oktober verstärkt. Nachdem die Extranets der neuen Versicherer im easy Client erreichbar sind, wird mit dem neuesten Update auch die digitale Post von vier Versicherern über die Software bereitgestellt. Dadurch können Makler mit wenigen Klicks an ihre digitale Post von Advigon, Dialog Versicherung, HanseMerkur und NÜRNBERGER VERSICHERUNG gelangen.

Dazu Andreas Vollmer, Maklervertreter und Vorstandssprecher des Single Sign-On e.V.: „In einem so herausfordernden Jahr wie diesem freut es mich umso mehr, sagen zu können: Die Hochzeit von easy Login und TGIC war ein voller Erfolg. Durch die Nutzung der Trusted German Insurance Cloud als neuen Dienstleister konnten innerhalb eines Jahres so viele Versicherer wie noch nie für die Brancheninitiative gewonnen werden. Der Nutzen für den Anwender ist damit 2020 stark gestiegen. Nun gilt es im nächsten Jahr weitere Bausteine, wie zum Beispiel Alternativen zum mobileTAN-Verfahren oder das TGIC-Zertifikat voranzutreiben. Damit können wir die Abholung digitaler Maklerpost über BiPRO-Schnittstellen noch weiter vereinfachen.“

Kurzprofil der easy Login GmbH

Der Single Sign-On e.V. als Trägerverein seiner 100%igen Tochtergesellschaft easy Login GmbH hat seit 2010 ein anerkanntes und weit verbreitetes Single-Sign-On-Verfahren etabliert. easy Login ist mittlerweile bekannt als der Schlüssel zur sicheren digitalen Kommunikation zwischen Maklern, Softwareanbietern und Produktgebern der Versicherungs- und Finanzwirtschaft. easy Login fördert digitale Prozesse und setzt als überzeugtes BiPRO-Mitglied auf standardisierte BiPRO-Schnittstellen.

 

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easy Login GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-558, www.easy-login.de

Durchschnittlicher Preis für Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt unter Höchstwert im Vorjahr

 

Der Preiskampf der Kfz-Versicherer zur Wechselsaison hat begonnen: Verbraucher zahlen aktuell im Schnitt 303 Euro jährlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung.1) Das sind zehn Prozent weniger als im Juli (Ø 337 Euro). Bis Ende November sinken die Preise voraussichtlich weiter.

“Wir beobachten jedes Jahr, dass die Preise für die Kfz-Versicherung bis kurz vor dem Wechselstichtag am 30. November fallen”, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. “Versicherer versuchen, neben den Leistungen auch durch attraktive Preise wechselwillige Kunden zu gewinnen.”

Verbraucher, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, sollten damit nicht bis zum Stichtag warten, da einzelne Versicherer ihre Beiträge bereits vorher wieder erhöhen. Spätestens nach dem 30. November ziehen die Preise dann wieder an.

Durchschnittlicher Preis für Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt unter Höchstwert im Vorjahr

Der durchschnittliche Preis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung erreichte 2020 mit 337 Euro den Höchststand im Juli. Damit lag er unter dem höchsten Wert der vergangenen Wechselsaison (Ø 346 Euro).

“Wir vermuten, dass sich diese Entwicklung fortsetzt und der Kfz-Haftpflichtbeitrag in diesem Jahr sogar weiter sinkt als im Vorjahr”, sagt Dr. Tobias Stuber. “Denn aufgrund von Ausgangs- und Reisebeschränkungen ging während der Corona-Pandemie das allgemeine Verkehrsaufkommen und damit die Unfallhäufigkeit zurück. Die Versicherer mussten weniger Schäden regulieren und das könnte sich positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirken.”

Euro am Sonntag: CHECK24 ist bestes Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen

CHECK24 ist das beste Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen. Das ergab eine Untersuchung von Euro am Sonntag zusammen mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI).2) Neben dem Gesamtsieg entschied CHECK24 die Teilkategorie Preis/Leistung mit großem Abstand für sich. Über die zwölf betrachteten Beispielprofile hinweg können Verbraucher beim Münchner Vergleichsportal durchschnittlich am meisten sparen. Auch in der Kategorie Vergleichsrechner belegte CHECK24 den ersten Platz.

300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Verbraucher, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, erhalten bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

Vergleichsportale fördern Anbieterwettbewerb – Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro im Jahr

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).3)

1)Der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag für Oktober 2020 ist ein vorläufiger Wert, Stand: 5.10.2020

2)Euro am Sonntag (Ausgabe 40/19): Sparen beim Fahren; S. 72-73

3)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

 

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CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

bAV-Studie hatte allgemeine Transparenzdefizite in der bAV offengelegt

 

Die auf betriebliche Versorgungssysteme spezialisierte Authent-Gruppe aus Nürnberg sieht sich aufgefordert, über die Praxis zur Offenlegung der Investitionstätigkeiten in ihren annähernd 2.000 bAV-Versorgungswerken zu informieren. Manfred Baier, Chef der Authent-Gruppe, sagt: „Schon bei der Vorstellung unserer Vorsorgeeinrichtungen wird die Belegschaft über die grundsätzlichen Investitionstätigkeiten informiert. In der Folge klärt der Arbeitgeber darüber auf, wie genau er die bAV-Beiträge im Unternehmen einsetzt. Das unterscheidet uns von der versicherungsförmigen bAV.“ Aus diesem transparenten Vorgehen resultiere auch die hohe Durchdringungsquote in der Belegschaft von rund 80 Prozent, die Baier als klaren Vertrauensbeweis wertet.

Grund für die Klarstellung ist eine Umfrage des unabhängigen Markt- und Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrage des Vereins Facing Finance e.V.. Demnach seien mehr als zwei Drittel der über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) Versicherten nicht darüber informiert, wie genau die bAV-Anbieter die Vorsorgemittel anlegen. So wüssten diese beispielsweise nicht, ob ihre Gelder nachhaltig nach ESG-Kriterien investiert seien, obwohl knapp die Hälfte der Befragten das erwartet, so das Ergebnis der Facing-Finance-Studie. Baier übt deutlich Kritik: „Wer mit dem Geld seiner Kunden arbeitet, ist zur Rechenschaft bei der Mittelverwendung verpflichtet. So wie es auch die pauschaldotierten U-Kassen tun. Wer nicht offen kommuniziert, schadet der ganzen bAV-Landschaft.“

Die Authent-Gruppe konzipiert im fünften Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) pauschaldotierte Unterstützungskassen. Dabei verbleiben die bAV-Beiträge im Unternehmen, das die Verzinsung erwirtschaftet. Zumeist verwendet das Unternehmen die Beiträge zur Ablösung von teuren Bankkrediten oder für Anschaffungen im Anlagevermögen. Pauschaldotierte U-Kassen sind steuerlich als soziale Einrichtungen anerkannt, die  Ansprüche der Arbeitnehmerschaft sind durch den Pensionssicherungsfonds a.G. (PSV) abgesichert.

Belegschaft sieht jeden Tag ihre eigene Altersvorsorge arbeiten

Neben ihrer Rolle als Innenfinanzierungsvehikel setzen Unternehmen die pauschaldotierte U-Kasse vor allem zur Mitarbeitergewinnung und –Motivation ein. „Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sehen quasi jeden Tag ihre Altersvorsorge arbeiten“, so Baier, „indirekt arbeiten sie am Erfolg ihrer eigenen Versorgungseinrichtung mit.“ Diese enge Bindung zwischen Unternehmen und  Belegschaft sei ein wichtiges Merkmal für die Attraktivität eines fürsorglichen Arbeitgebers. Nicht zuletzt deshalb, sondern auch wegen der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile erleben viele pdUK-Anbieter derzeit hohe Zuwachsraten. Somit sieht sich auch die Authent-Gruppe als Krisengewinnerin.

Über die AUTHENT-Gruppe

Die ersten beiden Gesellschaften der Authent-Gruppe wurden 1999 gegründet. Seitdem hat sich die Authent-Gruppe eine marktführende Position mit Konzepten der betrieblichen Altersvorsorge außerhalb der klassischen Versicherungslösungen aufgebaut.

Die Authent-Gruppe besteht aus:

AUTHENT Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH (Verwaltung von Unterstützungskassen, betriebswirtschaftliche Beratung zu Versorgungswerken, Akademie, Kooperationen mit Beratungshäusern für betriebliche Altersversorgung, Lebenszeitwertkonten und Lebensarbeitszeitkonten)

AUTHENT Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Wirtschaftsprüfung, Treuhandtätigkeit, Verwaltung von Versorgungssystemen)

AUTHENT Recht und Steuer GbR (Recht der betrieblichen Altersversorgung, Allgemeines Zivil-, Arbeits- und Steuerrecht)

AUTHENT Unternehmensentwicklung GmbH (Unternehmensberatung, Gründungsberatung, Interim-Management, Sanierungsberatung)

Geschäftsführender Gesellschafter ist Manfred Baier, der in der eigenen Akademie und als Referent der Hochschule Koblenz einen Großteil der Berater in der Branche der pauschaldotierten Unterstützungskassen ausgebildet hat.

In der betrieblichen Altersvorsorge inklusive der rückgedeckten Unterstützungskassen betreut die AUTHENT-Gruppe über 1.500 Unternehmen.  Markantes Alleinstellungsmerkmal ist die Leistungserbringung aller erforderlichen Bereiche für umfassende bAV-Konzepte unter einem Dach.

 

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AUTHENT Penstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marthastr. 16, 90482 Nürnberg, Tel: 0911/37657-0, www.authent-gruppe.de

FPSB Deutschland zur World Investor Week 2020

 

Die Corona-Pandemie hat es vielen Familien schmerzhaft vor Augen geführt: Was passiert eigentlich, wenn durch Jobverlust, Kurzarbeit, längere Krankheit oder sogar dem Ableben des Hauptverdieners die Familie in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Wenn beispielsweise auf einmal die Miete nicht mehr bezahlt oder der Kredit fürs Haus oder das Auto nicht mehr bedient werden kann? “Aus unserem Beratungsalltag wissen wir: Nur die wenigsten Verbraucher haben sich auf solche Krisenszenarien wirklich vorbereitet”, berichtet Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Die Menschen über die Notwendigkeit und die Funktionsweise einer professionellen Finanzplanung aufzuklären, ist Zweck des Weltfinanzplanungstages, der am Mittwoch, den 7. Oktober, im Rahmen der World Investor Week stattfindet. Er wird vom Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) organisiert, dem internationalen Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals), zu dem auch der FPSB Deutschland gehört. Der Aktionstag steht in diesem Jahr unter dem Motto “Lebe heute. Plane für morgen” und betont den Wert einer langfristig angelegten Finanzplanung gerade auch in Krisenzeiten.

Eigentlich gelten die Deutschen – was ihre Finanzen betrifft – als sehr vorsichtig. Das äußerst sich etwa in der Auswahl der Anlageformen, die zu einem Großteil eher traditionell beziehungsweise werterhaltend sind. Lebensversicherungen, Bankeinlagen, Bausparverträge und Immobilien gehören zu den bevorzugten Instrumenten. Sicherheit geht hier klar vor Renditechancen.

Zu dieser Vollkaskomentalität passt eine aktuelle, repräsentative Umfrage im Auftrag der R+V-Versicherung. Demnach ist derzeit in Deutschland die Sorge vor einem Wohlstandsverlust größer als vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Der Umfrage zufolge fürchtet rund die Hälfte der Bundesbürger eine wirtschaftliche Talfahrt durch die Pandemie. Angst vor einer schweren Erkrankung hat dagegen nur rund ein Drittel.

Doch so vorsichtig die Deutschen auch sein mögen, mit dem Thema Absicherung von biometrischen Risiken, also Gefahren wie Berufsunfähigkeit, Invalidität, schwere Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit sowie Langlebigkeit oder Tod, haben sich nur die Wenigsten wirklich beschäftigt. Dabei können die Folgen existenzbedrohend sein.

Der Verlust des Arbeitsplatzes etwa durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie kann ein gewaltiges Loch in die Haushaltskasse einer Familie reißen. “Ohne das fest eingeplante Einkommen müssen Lebensunterhalt, der Hauskredit und weiteren Darlehen möglicherweise aus den hoffentlich vorhandenen Rücklagen bestritten werden”, skizziert Prof. Tilmes das Dilemma.

Doch auch eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass das bisherige Lebensmodell jäh über den Haufen geworfen wird. “Die rasante Ausbreitung von Covid-19 hat uns allen klar vor Augen geführt, wie unvorhersehbar das Leben ist”, so der FPSB-Vorstand. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer ist hierzulande von Berufsunfähigkeit betroffen. “Und laut Statistik zählen dazu nicht nur ältere, sondern auch junge Berufstätige”, informiert Prof. Tilmes. Weil dann nicht nur das Einkommen wegfällt, sondern unter Umständen auch Pflegekosten entstehen, sollte die Absicherung von biometrischen Risiken bei jedem Arbeitnehmer schon in jungen Jahren oben auf der Prioritätenliste stehen.

Der FPSB Deutschland empfiehlt eine gut durchdachte Absicherung gegen biometrische Risiken. Dazu gehört zum Beispiel eine Todesfall-Risikoabsicherung, eine Berufsunfähigkeits- sowie eine private Unfall- oder Pflegeversicherung. Entscheidend ist jedoch, dass die Versicherungen individuell passen. “Es wäre falsch, die erstbeste Police abzuschließen”, warnt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Für den Notfall gerüstet sein

Sinnvoll ist es, sich bei diesem komplexen Thema an professionelle und unabhängige Finanzplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals) zu wenden. Die CFP®-Professionals beraten ihre Kunden ganzheitlich und verhelfen ihnen dazu, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden sowie das Vermögen so aufzustellen, dass man damit man auch Notfälle überstehen kann.

“Soweit es das Thema finanzielle Vorsorge und Absicherung betrifft, sind die Sparer im Vorteil, die einen gut durchdachten und langfristig angelegten Finanzplan haben”, ist Prof Tilmes überzeugt. “Gerade in Krisen wie die der Corona-Pandemie bietet eine gut durchdachte Finanzplanung Sicherheit”, so der FPSB-Vorstand mit Blick auf den Weltfinanzplanungstag, der in diesem Jahr bereits zum vierten Mal stattfinden wird.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Johannes Sczepan: “In der Krise rückt der Wert lebenslanger Beratung wieder in den Fokus. Langfristige Beziehungen gewinnen an Bedeutung.”

 

Die Finanzplanungsmesse 2020 der Finanzberatungsgruppe Plansecur stand im Zeichen des Optimismus. Unter dem Motto “Gemeinsam neue Wege gehen: analog, digital, interaktiv” hatten sich rund 400 geladene Teilnehmer zu der in diesem Jahr vollständig online abgehaltenen Messe eingefunden. “Plansecur kann digital”, erklärte Geschäftsführer Johannes Sczepan zur Begrüßung. Damit spielte er über die gelungene Messe hinaus auf die erfolgreiche Umstellung der Finanzgruppe auf Videoberatung und digitale Kundenkommunikation an. Plansecur war es gelungen, trotz der Coronakrise das Geschäftsjahr mit einem Plus von 6 Prozent abzuschließen. Dennoch stellte er fest: “Digital kann das persönliche Zusammentreffen auf Dauer nicht ausgleichen. Wir setzen bei Plansecur nicht auf reine Digitalisierung, sondern nach wie vor auch auf den direkten Kontakt, sobald er wieder sicher ist.” Die Finanzplanungsmesse 2021 soll wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

Neben der beschleunigten Digitalisierung hat der Plansecur-Chef in diesem Jahr noch einen zweiten Trend in seiner Branche ausgemacht: “In Zeiten der Krise rückt der Wert lebenslanger Beratung wieder in den Fokus. Auf Langfristigkeit ausgerichtete vertrauensvolle Beziehungen haben gerade jetzt enorm an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung kommt dem Selbstverständnis von Plansecur und unserer Ausrichtung an ethischen Werten unmittelbar entgegen.”

Investieren als rationaler Optimist

“Investieren als rationaler Optimist” lautete das Keynote-Thema von Dr. Hans-Jörg Naumer, Leiter Global Capital Markets & Thematic Research der Allianz Global Investors, auf der Finanzplanungsmesse 2020. Naumer macht mit Blick auf die weltwirtschaftliche Gesamtsituation aktuell vor allem ermutigende Signale aus: Die Reaktion der Staaten und Notenbanken auf die Coronakrise wird als massiver geldpolitischer Stimulus deutliche Wirkung zeigen. Zudem führe die momentan exponentiell wachsende Innovationskraft vieler Technologieunternehmen zu steigenden Investitionen, speziell in diesem Segment. Beide Aussichten lassen die 2020er Jahre in einem deutlich helleren Licht erscheinen, als es die aktuelle Nachrichtenlage unter Einfluss der Coronasituation, vermuten lässt. Dieser positive Grundtenor beherrschte die Finanzplanungsmesse insgesamt.

“In dem Wissen, das es vielen Menschen derzeit schwerfällt, das Licht am Ende des Tunnels zu sehen, herrscht bei den Finanzexperten weitgehend Einigkeit, dass die Zukunftsaussichten im Wesentlichen ausgesprochen gut sind”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan.

Allerdings sind in den 2020ern erhebliche Umwälzungen zu erwarten, ist sich Keynoter Dr. Hans-Jörg Naumer sicher. Als Beispiel hierfür verweist er auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in immer mehr Branchen wie etwa dem Gesundheitswesen, der Logistik, der Energiewirtschaft, dem Bildungswesen und der Landwirtschaft. Als weitere Treiber für das neue Jahrzehnt gelten neben dem technologischen Fortschritt der demografische Wandel und das Niedrigzinsniveau im Finanzsektor. Aus allen anstehenden Veränderungen zieht Dr. Hans-Jörg Naumer ein positives Resümee: Gegenwart und Zukunft sind oft besser als uns bewusst ist.

Alle wesentlichen Bereiche der Finanzberatung auf einer Messe

Auf der Finanzplanungsmesse ist mit vier Sponsoren und mehr als 70 Produktpartnern ein breites Themenspektrum präsent, das alle wesentlichen Bereiche der Finanzberatung abdeckt.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

wegen der großen Rechtsunsicherheit, welche Honorarvereinbarungen mit Kunden getroffen werden können, habe ich Ihnen eine (kleine) Ausarbeitung angefertigt und wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen:

  1. Einleitung

Welche Vergütung kann der Versicherungsmakler für seine Tätigkeit(en) von seinem Kunden verlangen? Um diese Frage wird lebhaft gestritten. Ausgangspunkt des Streits sind grundsätzlich die rechtlichen Freiheiten des Maklers und seiner Kunden im Rahmen der Privatautonomie. Zu nennen sind insbesondere die Vertragsfreiheit beider Parteien, die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Gewerbefreiheit (§ 1 Abs. 1 GewO). Komplex wird die Sache jedoch dadurch, dass auch die Vertragsfreiheit Einschränkungen der Rechtsmacht Verträge zu schließen gebieten kann.[1] Auch die Berufsfreiheit kann gerade dazu führen, dass bestimmte Verträge verhindert werden sollen.[2] Die Gewerbefreiheit wird zudem nach § 1 Abs. 1 GewO ausdrücklich nur gewährt „soweit nicht durch [die GewO] Beschränkungen vorgeschrieben […] sind”. Es kann also nicht pauschal immer auf allumfassende Freiheit verwiesen werden, an der sich jede Einschränkung von Honorarvereinbarungen messen lassen muss. Stattdessen muss im Einzelfall präzise untersucht werden welche Freiheit des Maklers und seiner Kunden einschlägig ist und welche rechtlichen Einschränkungen dieser Freiheit gelten (müssen).

Einschränkungen ergeben sich u. a. aus dem gewerblichen Berufsrecht des Versicherungsmaklers nach § 34d GewO. Die Norm unterstellt die Tätigkeit des Versicherungsmaklers einer Erlaubnispflicht und setzt ihr inhaltlich Grenzen.[3] Darüber hinaus darf eine Vergütungsvereinbarung in Form von AGB den Kunden des Maklers nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, indem sie „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung“ unvereinbar ist, gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Auch kann eine Vergütungsvereinbarung naturgemäß nicht für eine Tätigkeit vereinbart werden, die ohnehin dem Versicherungsmakler verboten ist, weil sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) unzulässig ist. Schließlich darf eine Vergütungsvereinbarung auch nicht gegen das Provisionsabgabeverbot nach § 48b VAG verstoßen.

Dieser Aufsatz soll nicht nur einen wissenschaftlichen Beitrag leisten. Dem Versicherungsmakler soll für fünf Konstellationen der Honorarvereinbarung konkretes Wissen an die Hand geben werden, mithilfe dessen er besser abschätzen kann, welchen Rechtsrisiken seine potentielle Vergütungsvereinbarung ausgesetzt ist.

Diese fünf Konstellationen sind wie folgt: Erstens eine Erfolgshonorarvereinbarung für die Vermittlung einer Nettopolice. Zweitens eine Honorarvereinbarung für die vermittlungsunabhängige Beratung. Drittens eine Honorarvereinbarung, die nicht erfolgsbedingt ist und die auf den Abschluss gerichtete Tätigkeit des Maklers gegenüber einem Verbraucher vergütet. Viertens eine Honorarvereinbarung, die ein zusätzlich neben die Courtage tretendes Honorar vorsieht. Fünftens eine Honorarvereinbarung, die vorsieht, dass der Kunde den Makler im Falle der Kündigung des Versicherungsvertrages von der Stornohaftung gegenüber dem Versicherer freistellt bzw. Ersatz leistet.

Die fünf Fälle der möglichen Honorarvereinbarungen

 

Die erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlung von Nettopolicen

Schon im Jahr 2005 entschied der BGH, dass Versicherungsmakler Nettopolicen vermitteln und dabei ein erfolgsabhängiges Honorar mit ihren Kunden vereinbaren können.[4] Insofern ist diese Konstellation „alter Tobak“. Nettopolicen sind Versicherungsverträge, bei denen die Auszahlung von Courtage an einen Makler nicht vorgesehen ist. Der Makler arbeitet bei der Vermittlung von Nettopolicen nicht umsonst, sondern erhält seine Vergütung dadurch, dass er mit seinem Kunden für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung ein Erfolgshonorar vereinbart. Daran ist an sich zunächst nichts Aufsehenerregendes. Der Kunde des Maklers zahlt im Regelfall – der Bruttopolice – über seine Versicherungsprämie eine Vergütung an den Makler, welche dem Makler vom Versicherer als Courtage auszahlt wird.[5] Insofern wird schlicht eine vorher „übers Eck“ ausgeführte Zahlung stattdessen direkt abgewickelt. Bei der Honorarvereinbarung zu Nettopolicen darf der Begriff „Honorar“ also nicht die Fehlvorstellung hervorrufen, es handle sich um ein erfolgsunabhängiges Entgelt. Vielmehr handelt es sich ebenso wie bei der Vermittlungscourtage immer um eine erfolgsbezogene Vergütung.

Eine gewisse Brisanz erlangt die Honorarvereinbarung bei Nettopolicen jedoch dadurch, dass sie i. d. R. auch eine Abweichung vom sog. „Schicksalsteilungsgrundsatz“ vorsieht. Der Versicherungsmakler bekommt vom Versicherer einen Großteil seiner Vergütung als Vorschuss (diskontiert) ausgezahlt. Kündigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag, bevor dieser Vorschuss durch Prämienzahlungen abgegolten ist, kann der Versicherer den „unverdient“ gebliebenen Vorschuss vom Makler zurückfordern.[6] Die Courtage teilt insofern also das Schicksal der Prämie. Der Zeitraum, in welchem eine Kundenkündigung zur Rückzahlungspflicht des Maklers führt, ist die sog. „Stornohaftungszeit“. Für den Makler kann das bedeuteten, dass er ordnungsgemäß und umfassend beraten hat, Vergleiche aufstellt und viel Zeit investiert, um den Vertragsschluss herbeizuführen und dann keine oder wenig Vergütung für diese schon geleistete Arbeit erhält. Dieses Ergebnis kann im Rahmen der Honorarvereinbarung vermieden werden, indem vereinbart wird, dass der Lohnanspruch des Maklers durch die Kündigung des Versicherungsvertrags unberührt bleibt.

Dies wird von der Rechtsprechung als zulässig erachtet. Die Vermittlung von Nettopolicen gegen ein erfolgsbedingtes Honorar, das auch im Fall der Kündigung der Versicherung bestehen bleibt, ist also grundsätzlich erlaubt. Entsprechende Honorarvereinbarungen sind grundsätzlich wirksam, entschied der BGH.

Das Honorar für vermittlungsunabhängige Beratung

Die Zulässigkeit der vermittlungsunabhängigen Beratung durch Versicherungsmakler, sowie die zugehörige Honorarvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern weitgehend verneint. Gegenüber Unternehmern und ihren Angestellten in der bAV ist sie hingegen zulässig. Insofern verbergen sich in diesem Unterfall der Honorarvereinbarung getrennt zu bewertende Szenarien – Verbraucher und Unternehmer. Ausgangspunkte der Frage um die Zulässigkeit sind die GewO und das RDG. Gem. § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das RDG oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sind also verboten, wenn sie nicht ausnahmsweise erlaubt sind.[7] Verstößt ein Vertrag gegen dieses Verbot (auch eine Honorarvereinbarung), ist er nach § 134 BGB nichtig.[8] Eine der Ausnahmen des Verbots ist in § 5 Abs. 1 RDG geregelt. Hiernach sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.

Der Versicherungsmakler erbringt bei seiner Tätigkeit gegenüber Kunden regelmäßig Rechtsdienstleistungen, weil die Beratung in Versicherungsangelegenheiten rechtlichen Charakter hat.[9] Diese Tätigkeit ist jedoch insofern nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig, als dass sie eine Nebenleistung darstellt, die zu seinem Berufs- und Tätigkeitsbild gehört. Für das Berufs- und Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers ist die gesetzliche Definition in § 59 Abs. 3 VVG maßgeblich.[10] Danach ist Versicherungsmakler, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Im Mittelpunkt der Maklertätigkeit befinden sich also die Vermittlung und der Abschluss von Versicherungsverträgen. Die auf die Vermittlung und den Abschluss bezogene rechtliche Beratung stellt damit nach § 5 Abs. 1 RDG i. V. m. § 59 Abs. 3 VVG kein Verbot gegen § 3 RDG dar.[11] Damit ist auch die an die Maklertätigkeit geknüpfte Honorarvereinbarung nicht nach § 134 BGB nichtig. Wie sieht es nun aber mit der vermittlungsunabhängigen rechtlichen Beratung durch den Makler aus? Es liegt nahe, dass diese eben nicht zum Berufs- und Tätigkeitsbild des Maklers gehört und daher nicht nach § 5 Abs. 1 RDG i. V. m. § 59 Abs. 3 VVG vom Verbot des § 3 RDG ausgenommen ist.[12]

Nun kommt jedoch § 34d Abs. 1 S. 8 GewO ins Spiel. § 34d Abs. 1 S. 8 GewO lautet: „Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis umfasst die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät.“ Diese Norm ist eine Erlaubnisnorm i. S. v. § 3 RDG. Der Wortlaut ist zwar nicht ganz ausdrücklich, aber doch klar genug: Der Versicherungsmakler darf Dritte, die nicht Verbraucher sind (Unternehmer) und Beschäftigte von beratenen Unternehmen vermittlungsunabhängig beraten.[13] Für diese Beratung darf er ein Honorar vereinbaren. Die entsprechende Honorarvereinbarung stellt gem. § 34d Abs. 1 S. 8 GewO keinen Verstoß gegen § 3 RDG dar und ist somit nicht nach § 134 BGB nichtig.

Was ist nun aber mit Verbrauchern? Verbraucher fallen explizit nicht unter die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 S. 8 GewO. Damit gilt mangels einer Erlaubnis über die Nebentätigkeitsklausel nach § 5 Abs. 1 RDG, dass die vermittlungsunabhängige Beratung nach § 3 RDG unzulässig ist. Eine entsprechende Honorarvereinbarung mit einem Verbraucher ist dementsprechend nach § 134 BGB i.V.m. § 3 RDG nichtig.

Sofern die Beratung des Verbrauchers aber mit dem Ziel der Versicherungsvermittlung erfolgt, ist die Tätigkeit jedoch wieder erlaubt und die Honorarvereinbarung wirksam. Hierbei ist die Honorarvereinbarung jedenfalls dann wirksam, wenn sie erfolgsbedingt ist und auf die Vermittlung einer Nettopolice gerichtet ist (siehe I. 1.). Was ist aber mit der einer Honorarvereinbarung gegenüber Verbrauchern, die zwar auf den Abschluss gerichtet ist, aber nicht auf den Vermittlungserfolg bedingt ist? Kann der Makler auch dann sein Honorar verlangen, wenn es nicht zum Abschluss kommt?

Das erfolgsunabhängige Honorar für die Vermittlung von Nettopolicen an Verbraucher

Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob eine erfolgsunabhängige Beratung und ihre Vergütung bei der Vermittlung von Nettopolicen zulässig sind, ist zunächst die Frage, ob der Tatbestand der Nebentätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG erfüllt ist. Stellt die auf den Abschluss gerichtete Beratung gegen ein unbedingtes Honorar eine Nebentätigkeit zur Vermittlungstätigkeit des Maklers dar, oder ist sie eine gegenüber der Vermittlung eigenständige Haupttätigkeit? Nochmal: Bei Unternehmern stellt sich diese Frage nicht. Unternehmer können nach § 34d Abs. 1 S. 8 GewO auch unabhängig von der Vermittlung gegen ein gesondertes Honorar beraten werden. Daher ist die Frage, ob die erfolgsunabhängige Honorarvereinbarung im Vorfeld der Vermittlung von § 5 Abs. 1 RDG umfasst is,t nicht relevant, weil ihre erfolgsunabhängige Beratung ohnehin nach § 34d Abs. 1 S. 8 GewO keinen Verstoß gegen § 3 RDG darstellt.

In der Rechtsprechung ist diese Frage, ob die erfolgsunabhängige Vergütung im Vorfeld der Vermittlung von § 5 Abs. 1 RDG umfasst ist, nicht entschieden. In der Literatur finden sich widerstreitende Ansichten.

Teils wird vertreten, eine nicht erfolgsbezogene Honorarvereinbarung könne nicht von der Nebentätigkeitserlaubnis nach § 5 Abs. 1 RDG umfasst sein, weil alleine die (erfolgreiche) Vermittlung den Kern der Maklertätigkeit darstelle. Die im Vorfeld erforderliche Beratung eigenständig zu vergüten, würde daher dazu führen, dass man eine gegenüber der Vermittlung eigenständige Tätigkeit vereinbart und entlohnt. Diese wäre dann keine Nebentätigkeit, sondern eine Haupttätigkeit.[14]

Hiergegen wird angeführt, dieses Rechtsverständnis verkürze die Haupttätigkeit des Versicherungsmaklers unzulässig auf die Herbeiführung eines Erfolgs, also werkvertragliche Elemente. Der Versicherungsmaklervertrag beinhaltet jedoch auch dienst- und geschäftsbesorgungsvertragliche Elemente.[15] Darüber hinaus ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag, dessen Abschluss er nicht vermittelt hat, übernehmen kann und für dessen Betreuung ein Honorar verlangen kann. In diesem Fall kann der Makler auch ohne Vermittlung für seine Arbeit eine Vergütung einfordern, weil sie als Nebentätigkeit zu seiner Haupttätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG umfasst ist.[16] Es wäre insofern ein Wertungswiderspruch, wenn die nach der fremden Vermittlung erfolgende Betreuung eine Nebentätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG darstellt, aber die auf die Vermittlung gerichtete Tätigkeit nicht umfasst sein sollte. Aus Sicht des Verfassers sprechen hier die besseren Argumente also für die Zulässigkeit einer erfolgsunabhängigen Honorarvereinbarung für die Vermittlung von Nettopolicen gegenüber Verbrauchern.

Gleichwohl ist dieser Fall nicht durch die Rechtsprechung entschieden worden und nach wie vor in der Literatur umstritten. Wer als Makler solch eine Honorarvereinbarung mit einem Verbraucher abschließt, geht also ein gewisses Wagnis ein.

Auf die Vermittlung von Bruttopolicen gerichtete Beratung, mit zusätzlichem erfolgsbedingtem Honorar

Fraglich ist, ob der Makler bei der Vermittlung von Bruttopolicen zusätzlich ein erfolgsbezogenes Honorar vereinbaren kann, welches neben seine Courtage tritt. Ein Verstoß gegen § 3 RDG ist nicht angezeigt, weil die vermittlungserfolgsabhängige Vergütung des Versicherungsmaklers als Teil einer Nebentätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig ist (s. o.).

Gegen die Zulässigkeit dieses Vergütungsmodells kann jedoch angeführt werden, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) erklärt hat, dass nur für Nettopolicen eine Honorarvereinbarung zulässig ist.[17] Das BAV ist inzwischen in der BaFin als Versicherungsaufsichtsbehörde aufgegangen. Die BaFin hatte auf Nachfrage, ob die Ansicht des BAV zu Honorarvereinbarungen noch aktuell sei, erklärt, dass diese Frage angesichts von Reformen des Vermittlerrechts neu zu bewerten sei, aber dass hierfür die Handelskammern zuständig seien.[18]

Gegen die Zulässigkeit der Koppelung von Bruttopolicen mit Honorarvereinbarungen wird teils angeführt, dass dies zu einem Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot des Maklers führe, gem. § 48b VAG. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Makler vom Kunden Honorar im Vorfeld der Vermittlung geltend macht und für den Fall der Vermittlung den Honoraranspruch um die erhaltene Courtage kürzt.[19]

Wenn aber die Honorarvereinbarung völlig unabhängig von der Courtage ist und keine Verrechnung erfolgt, besteht die Gefahr des Verstoßes gegen § 48b VAG nicht. In diesem Fall findet die Höhe der Honorarvereinbarung nach Ansicht des Verfassers lediglich ihre Grenze in der allgemeinen Sittenwidrigkeit und Wucher, nach § 138 BGB.

Freistellung von der Stornohaftung

Es fragt sich schließlich, ob der Versicherungsmakler auch bei der Vermittlung einer Bruttopolice den Schicksalsteilungsgrundsatz zumindest im wirtschaftlichen Ergebnis vermeiden kann. Dazu würde der Makler mit seinem Kunden eine eigenständige Vereinbarung über die Freistellung gegenüber dem Versicherer abschließen.

Gegen die Zulässigkeit dieser Vereinbarung sprechen ähnliche Gründe wie diejenigen, die gegen die Zulässigkeit der Abbedingung des Schicksalsteilungsgrundsatzes bei der Nettopolice angeführt wurden. Ähnlich wie bei dieser Konstellation lassen sich jedoch auch die Argumente des BGH anführen, der 2005 die Aufhebung des Schicksalsteilungsgrundsatzes bei der Nettopolice für zulässig erklärte. So ist der Schicksalsteilungsgrundsatz im Wesentlichen eine Risikozuteilung für das Verhältnis zwischen dem Versicherungsvermittler und dem Versicherungsunternehmen. Daher kann sich der Versicherungsnehmer in der Rechtsprechung zur Nettopolice auch kategorisch nicht auf den Schicksalsteilungsgrundsatz berufen, da dieser ihn nicht schützen soll.[20] Diese Überlegung sollte auch für die Bruttopolice gelten. Folgerichtig wäre es, wenn der Schicksalsteilungsgrundsatz im Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Makler zwingend wäre, aber der Makler mit dem Kunden eine anderweitige Abrede treffen kann. In diesem Fall trägt der Makler immer noch das Insolvenzrisiko seines Kunden und der Versicherer wird nicht schlechter gestellt. Der Schicksalsteilungsgrundsatz bleibt zwischen dem Makler und Versicherer bestehen.

 

Fazit

Abschließend lassen sich unsere folgende Rechtsansichten als Zusammenfassung festhalten:

Die erfolgsbedingte Honorarvereinbarung bei der Vermittlung von Nettopolicen ist zulässig.

Die Honorarvereinbarung für eine vermittlungsunabhängige (rechtliche) Beratung ist gegenüber Unternehmern und Angestellten von beratenen Unternehmen ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern ist sie unzulässig. Servicevereinbarungen für Dienstleistungen sind generell zulässig.

Die erfolgsunabhängige Honorarvereinbarung für die Vermittlung von Nettopolicen an Unternehmern und Angestellten von beratenen Unternehmen ist zulässig. Die erfolgsunabhängige Honorarvereinbarung für die Vermittlung von Nettopolicen an Verbraucher dürfte ebenfalls zulässig sein.

Die Vereinbarung einer zusätzlichen, neben die Courtage tretenden Vergütung bei der Vermittlung von Bruttopolicen sollte zulässig sein, wenn keine Anrechnung der Vergütung mit der Courtage erfolgt.

Die transparente Vereinbarung eines Maklers mit einem Kunden, dass dieser ihn von der Stornohaftung bei einer Bruttopolice freistellt, bzw. Aufwendungsersatz leistet, dürfte zulässig, aber sicher noch schwer zu verkaufen sein

Dieser Beitrag wird im Übrigen alsbald in der Zeitschrift für Versicherungswesen (ZfV) veröffentlicht.

 

Ich wünsche Ihnen einen goldenen Start in den Herbst!

 

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates der Apella AG wurde kürzlich Peter Schneider (61) gewählt.

 

Der Versicherungsfachwirt gehörte bis Ende 2019 der Geschäftsleitung des Analysehauses Morgen & Morgen an. Zuvor war er 14 Jahre im Vorstand des Versicherers Janitos, vier davon als Vorstandssprecher. „Mit Peter Schneider haben wir einen ausgewiesenen Vertriebsprofi für den Apella-Aufsichtsrat gewonnen, der die Expertise des Gremiums bereichert. Er kennt den Versicherungsmarkt und Versicherungsvertrieb aus einer langen beruflichen Karriere und ist in der Branche sehr gut vernetzt. Mit seiner Wahl ist es uns einmal mehr gelungen, einen weithin anerkannten Experten ins Apella-Team zu holen“, erklärt Guntram Schloß, Vorstandsvorsitzender der Apella AG.

Peter Schneider hat die Entwicklung des Neubrandenburger Maklerpools seit mehr als 15 Jahren aufmerksam verfolgt. „Unter den Bedingungen der sich anbahnenden Konsolidierung in der Maklerpool-Szene, die vor allem durch Digitalisierung und Regulierung ausgelöst wird, gehört Apella zu den Unternehmen mit dem größten Zukunftspotential. Daher begleite ich gern die weitere Entwicklung des Unternehmens und möchte meine Erfahrung einbringen“, erklärt Schneider.

 

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