Bereits der erste Lockdown ab März 2020 führte zu erheblichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschließungsversicherungen, die noch lange nicht ausgestanden sind und deren juristische Aufarbeitung gerade erst begonnen hat.

 

Der zweite Lockdown seit dem 2. November dürfte diese Thematik noch verschärfen.

Mit der Corona-Krise gerieten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Diverse Versicherer lehnten die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiteten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel waren und sprachen die Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

Viele Firmen, vor allen Dingen aber Gastronomen und Hotelbetreiber stehen vor einer ähnlichen Situation wie bereits Ende März. Sie müssen ab erneut ihre Betriebe ganz oder teilweise schließen. Soweit diese Firmen mit Ihrem Betriebsschließungsversicherer keinen Vergleich geschlossen haben oder die Verträge nicht schon durch Kündigung wirksam beendet oder angepasst wurden, bestehen die Versicherungsverträge in vielen Fällen unverändert fort.

Dementsprechend gibt es derzeit viele Fragen dazu, ob nun nicht ein neuer Versicherungsfall eingetreten sei und daher ggf. neue Leistungsansprüche entstehen können. Wie so oft lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Im Ergebnis dürfte aber in vielen Fälle ein neuer Versicherungsfall eingetreten sein, wenn nicht mit dem Versicherer vereinbart wurde, dass SARS Cov-2 und/ oder Pandemien ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Teilweise sind in den Versicherungsverträgen zwar Regelungen enthalten, wonach mehrfache Anordnung aufgrund gleicher Umstände ausgeschlossen sind. So heißt es in den Bedingungen mehrerer Versicherer gleichlautend:

„Mehrfache Anordnung

Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Nr. 3 zu leistende Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.“

Derartige Vereinbarungen dürften aber mindestens deswegen unwirksam sein, weil sie keine zeitliche Zäsur enthalten und daher entgegen dem Vertragszweck zu einer abschließenden – unzulässigen – Beschränkung des Versicherungsschutzes führen würden. Um es plakativer und ohne Pandemie auszudrücken: Wenn in einem Restaurant mehrmals Salmonellen auftreten, unter Umständen erst im Abstand von mehreren Jahren – sind dann Salmonellen nach der Klausel nach dem ersten Fall nie wieder mitversichert? Das dürfte schwerlich – insbesondere nach dem maßgeblichen Verständnis des versicherten Unternehmens – der Fall sein.

Darüber hinaus sollte aber auch solchen Versicherungsnehmern Anspruch wegen des zweiten Lockdowns zustehen, die mit ihrem Versicherer einen Vergleich geschlossen haben. In einer Vielzahl von Fällen dürften die mit dem jeweiligen Versicherer geschlossen Vergleiche treuwidrig und damit unwirksam sein. Es entsprach und entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Vergleiche mit Versicherungsnehmern dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgrund seines Fachwissen regelmäßig überlegen ist. Das wiederum hat zur Folge, dass Versicherer nur dann wirksam Vergleiche schließen dürften, wenn sie sich sehr redlich gegenüber ihrem Kunden verhalten und ihn unter anderem auf die mit dem Vergleich verbundenen Nachteile hinweise.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Wirth-Rechtsanwälte, wertet das so: „Wir haben bisher fast keinen Vergleichsvorschlag gesehen, der dieser Rechtsprechung ausreichend Rechnung getragen hat. Es bleibt also ein Dauerthema. Ansprüche auf Versicherungsleistung sollten durch die betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden unbedingt angemeldet werden, auch wenn schon beim ersten Lockdown die Ablehnung kam oder ein Vergleich geschlossen wurde.“

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M. struebing@wirth-rae.de

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Geschäftsführer Johannes Sczepan: “Bargeldhorten vermittelt eine trügerische Sicherheit, weil die Inflation den Wert allmählich aufzehrt.”

 

In Krisenzeiten neigen viele Menschen dazu, einen übergroßen Teil ihres Vermögens als Bargeld zu Hause zu horten, um es dort vermeintlich sicher aufzubewahren. “Tatsächlich ist Bargeld unterm Kopfkissen oder im Sparstrumpf der sicherste Weg, Geld zu verbrennen, weil der Wert von der Inflation aufgefressen wird”, warnt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur, vor der “trügerischen Sicherheit” des Bargeldhortens.

Er verweist auf aktuelle Analysen, denen zufolge sich die Bargeldbestände in Deutschland seit 2013 bis heute mehr als verdoppelt haben. In das Jahr 2020 ist die deutsche Bevölkerung mit insgesamt rund 253 Milliarden Euro Bargeld gegangen, ein Wachstum von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. “Bei einer Inflationsrate von 1,4 Prozent 2019 ist den Zuhausesparern damit allein im letzten Jahr ein Wertverlust in der Größenordnung von mehr als 3,5 Milliarden entstanden”, rechnet Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan vor. Legt man das durchschnittliche Bargeld von 3.000 Euro pro Haushalt zugrunde und geht davon aus, dass die Inflationsrate aus 2019 über zehn Jahre hinweg konstant bleibt, “verbrennen” unterm Kopfkissen oder im Sparstrumpf in diesem Zeitraum pro Haushalt durchschnittlich rund 539 Euro, gibt der Plansecur-Chef ein konkretes Beispiel. Aus den 3.000 Euro werden also 2.461 Euro durch Liegenlassen in den heimischen vier Wänden.

“Wer sein Vermögen gleichgültig in welcher Höhe erhalten will, muss etwas unternehmen, was über Bargeld horten und Sparkonten hinausgeht”, fasst Johannes Sczepan zusammen: “Die Mär, dass in der Krise Bargeld am sichersten ist, ist schlichtweg falsch. Das gilt auch in der Coronakrise.”

Analysen zufolge haben die Privathaushalte in Deutschland seit Ausbruch der Pandemie Anfang 2020 zusätzliches Bargeld in Höhe von etwa 6 Milliarden Euro gehortet. “Anfang nächsten Jahres wird es nur noch rund 5,9 Milliarden Euro wert sein”, warnt der Plansecur-Geschäftsführer. Als eine bessere Alternative nennt er Sparpläne auf Aktienfonds und gibt auch hierfür ein Beispiel. Wer in den letzten 25 Jahren in globale Aktienfonds monatlich 100 Euro investiert hat, konnte eine Rendite von durchschnittlich 4,5 Prozent einstreichen, also deutlich oberhalb der Inflationsrate. In Euro ausgedrückt: Mit 100 Euro monatlich hat der Anleger über 25 Jahre hinweg 30.000 Euro investiert, aus denen durch die Wertentwicklung bis heute mehr als 57.000 Euro geworden sind.

“Bei einer Finanzberatung ist immer jeder Einzelfall individuell zu betrachten”, räumt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan ein, und fügt hinzu: “Aber es gibt wohl keinen einzigen Fall, in dem das Horten von Bargeld in größeren Mengen zu Hause über einen längeren Zeitraum sinnvoll ist.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Deutschlands größter Maklerpool baut auf Loyalty-Programm Three Circles für treue Vermittler.

 

Das Partnerprogramm bietet viele Vorteile für Makler, die jährlich mehr als 15.000 Euro Provisionsumsatz erreichen. Mit Three Circles belohnt die Fonds Finanz die Treue ihrer Vermittler und unterstützt sie auf ihrem Erfolgsweg. Besonders engagierte Makler sind dank des direkten Kontakts mit der Geschäftsleitung aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens eingebunden.

Der Münchner Maklerpool bietet besonders aktiven Maklern mit dem Partnerprogramm Three Circles einen zusätzlichen Mehrwert zum bestehenden Leistungsspektrum. Das Loyalty-Programm rückt die langfristige Beziehung zu den angebundenen Vermittlern in den Fokus und unterstützt loyale Partner mit exklusiven Boni. Three Circles bietet Maklern zusätzlich zu klassischen Prämien und Vergünstigungen ein breit gefächertes Angebot an Schulungen und Online-Coachings. Damit unterstützt die Fonds Finanz ihre Makler, sich selbst und ihr Netzwerk weiterzuentwickeln und bereitet Vermittler auf alle Herausforderungen am Markt vor. Teilnehmer des Partner-Programms lädt die Fonds Finanz zudem zu exklusiven Veranstaltungen ein, um den persönlichen Austausch mit Entscheidungsträgern der Branche und des Pools zu fördern. Somit unterstützt Deutschlands größter Maklerpool Makler nicht nur bei der Umsatzsteigerung, sondern schafft zusätzliche Anreize zum persönlichen Kennenlernen, Netzwerken und Interagieren.

Das Loyalty-Programm Three Circles wurde 2017 ins Leben gerufen und zählt heute weit mehr als 5.000 teilnehmende Vertriebspartner. Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleitung, verantwortet das Loyalty-Programm und zieht eine positive Bilanz: „In den vergangenen drei Jahren hat uns Three Circles noch näher an unsere Makler herangebracht. Wir haben im persönlichen Austausch viel voneinander gelernt und konnten gemeinsam im Dialog entwickelte Ideen umsetzen. In Zukunft möchten wir für das Partner-Programm noch mehr Makler gewinnen. Bereits in diesem Jahr wurden viele tolle Prämien an die Makler der Fonds Finanz ausgegeben. Zusätzlich wird der Prämienkatalog stetig erweitert. Neu profitieren

unsere Three Circles Vermittler beispielsweise von unserem 4leads-Angebot, der Kundengewinnung via EMail-Marketing, dem Video-Kurs „Berater für Arbeitskraftabsicherung“ mit Philip Wenzel und der professionellen Erstellung eines Image-Films mit Stephan Peters.“ Sämtliche Prämien und deren Mehrwert präsentiert Christine Schönteich auch online in einem eigenen Prämienvideo.

Die Three Circles: Bronze, Silber und Gold

Die Three Circles des Programms stehen für die Status Bronze, Silber und Gold. Nimmt ein Vertriebspartner der Fonds Finanz am Loyalty-Programm teil, wird jeder Euro Provisionsumsatz in einen Bonuspunkt umgewandelt. Schon ab 15.000 Punkten qualifiziert sich der Makler für den Bronze Status. Ab 30.000 Punkten gibt es Silber und mit 60.000 Punkten den Gold Status. Die Prämien-Pakete sind additiv, sodass auch Gold Makler die Prämien des Silber- oder Bronzepaketes wählen können. Bereits Bronze Maklern steht ein breites Weiterbildungsangebot zur Auswahl, wie zum Beispiel das Vertriebs-Coaching mit Koryphäe Roger Rankel oder die Online-Neukundengewinnung der JO|W Beratung. Makler mit Silber Status können sich zusätzlich im Rahmen von Gipfeltreffen exklusiv mit Top-Entscheidern der Branche und des Maklerpools austauschen, sowie sich kostenfrei eine professionelle Makler-Homepage einrichten lassen.

Vermittler mit Gold Status haben zusätzlich die Möglichkeit im direkten Dialog mit der Geschäftsleitung der Fonds Finanz mit ihren Ideen die Zukunft des Maklerpools mitzugestalten und durch ihren Input bestehende Services zu verbessern. Alle Informationen zum Loyalty-Programm Three Circles auf https://www.three-circles.de/home

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der digitale Versicherungsanbieter Getsafe erweitert seine Palette um ein Kfz-Produkt.

 

Mit der ersten konsequent für das Smartphone optimierten Autoversicherung richtet sich Getsafe an eine digital affine Zielgruppe. Der Anspruch: Versicherung, die Spaß macht und die jeder versteht.

“Die Autoversicherung ist in Deutschland mit knapp 30 Milliarden Euro Prämie eine der größten Versicherungssparten. Für uns aber ein Meilenstein, denn wir haben nun eine der wichtigsten Sachversicherungen im Portfolio. Mit der Getsafe-App haben Kunden ihren Kfz-Schutz immer dabei. Nie war Autoversicherung einfacher,” sagt Christian Wiens, CEO und Gründer von Getsafe.

Das Besondere: Getsafe entwickelte das Produkt gemeinsam mit seinen Kundinnen und Kunden. Neben persönlichen Gesprächen und Befragungen floss auch direktes Feedback aus der App in die Produktgestaltung ein. “So nah an seinen Kunden zu sein ist für Versicherungen außergewöhnlich und motiviert uns”, erklärt Christian Wiens.

Beim Thema Autoversicherung tauchten immer wieder drei Punkte auf: einfache Bedienung per App, Flexibilität und stabile Preise. “Wir sind stolz, mit unserem Kfz-Produkt diese Punkte perfekt umgesetzt zu haben,” sagt Wiens. So bietet die neue Autoversicherung einen täglich kündbaren Schutz und unter anderem dank des Verzichts auf Vermittler einen günstigen Preis. Mit wenigen Klicks können Kunden die Police auf dem Smartphone abschließen, einen Schaden melden und ihren Versicherungsschutz in Echtzeit verwalten. Der stark technologische Ansatz legt den Grundstein, um in Zukunft mit Millionen anonymisierter Smartphone-Daten Unfälle und gefährliches Fahrverhalten frühzeitig zu analysieren, zu erkennen und zu vermeiden. Hinzu kommt: Nach einem Unfall bleibt die Prämie günstig; unfallfreie Jahre werden belohnt; und Autobesitzer können bis zu fünf weitere Fahrer kostenlos mitversichern.

Für die Kfz-Versicherung kooperiert Getsafe mit iptiQ, dem B2B2C White-Label Versicherer der Swiss Re. Christian Wiens ist überzeugt: “Gemeinsam haben wir eine Autoversicherung auf dem weißen Blatt Papier für Smartphone-affine Kunden völlig neuartig gedacht und entwickelt.”

Künftig will Getsafe neue Produkte und Services für Kunden noch schneller vorantreiben. Dazu hat das Unternehmen im Februar 2020 eine Lizenz für die Schaden- und Unfallversicherung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt. Christian Wiens betont: “Wir wollen Menschen mit einem digitalen Kundenerlebnis begeistern und positiv überraschen. Was wir bisher an Innovationen im Versicherungsmarkt sehen, sind erst die Anfänge. Wir haben noch viel vor und wollen mobiles Versichern in ganz Europa zum Standard machen.”

Über Getsafe

Getsafe schützt Menschen und all das, was ihnen wichtig ist – mit digitalen Versicherungen, einfach per Smartphone. Dazu setzt das Unternehmen auf eine eigens entwickelte Plattform, die in der Lage ist, sämtliche Prozesse für alle Arten von Versicherungen in Echtzeit und über mehrere Länder, Währungen und Sprachen hinweg abzubilden. Mit wenigen Klicks können Kunden rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr eine Versicherung auf dem Smartphone abschließen, anpassen oder einen Schaden melden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Getsafe, Langer Anger 7-9, 69115 Heidelberg, Tel: 0151 55569709, www.hellogetsafe.com

Der Aufsichtsrat der PROJECT Beteiligungen AG hat Alexander Schlichting (45) mit Wirkung zum 26. Oktober 2020 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt.

 

Er führt den Bamberger Kapitalanlage- und Immobilienspezialisten gemeinsam mit Finanzvorstand Markus Schürmann. Gleichzeitig verstärkt sich die für den Publikumsvertrieb verantwortliche PROJECT Vermittlungs GmbH mit Christian Grall (34) als weiteren Geschäftsführer.

Der Vorstand der Holdinggesellschaft der PROJECT Investment Gruppe hat sich nach dem Ausscheiden des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Ottmar Heinen neu formiert. »Mit Alexander Schlichting übernimmt ein langjährig verdienter und geschätzter Topmanager unseres Hauses die Führung der PROJECT Investment Gruppe gemeinsam mit Markus Schürmann als Finanzvorstand. Mit dieser für uns wichtigen Neuausrichtung an der Unternehmensspitze, die infolge divergierender Ansichten zu unternehmensstrategischen Schwerpunktsetzungen erfolgte, sichern wir das Wachstum und die Kontinuität der Entwicklung von PROJECT«, so Wolfgang Dippold, Aufsichtsratsvorsitzender der PROJECT Beteiligungen AG.

Schlichting verantwortet seit 2007 den Publikumsvertrieb bei der PROJECT Vermittlungs GmbH, seit 2009 als Geschäftsführer. Weiterhin ist er seit Jahren in verschiedenen Beiräten der PROJECT Investment Gruppe aktiv. Ende September dieses Jahres folgte die Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der PROJECT Beteiligungen AG. Als neuer Vorstandsvorsitzender leitet Schlichting neben dem Publikumsvertrieb und der Produktentwicklung auch die Ressorts Personal, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. »Ich danke unserem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich sehr auf die Aufgaben als Vorstandsvorsitzender, die ich verantwortungsvoll und mit meiner ganzen Kraft im Sinne unserer Investoren, Partner und Mitarbeiter wahrnehmen werde«, so Schlichting.

Ausgewiesene Berufs- und Führungserfahrung im Fonds- und Investmentbereich

Schlichting bleibt vorerst geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH und leitet gemeinsam mit Christian Grall als neuem Geschäftsführer den Publikumsvertrieb. »Mit Christian Grall freue ich mich einen langjährigen Wegbegleiter wieder bei der PROJECT Vermittlungs GmbH willkommen zu heißen. Seine ausgewiesene Vertriebsexpertise wird er mit Wirkung zum 1. Januar 2021 als Geschäftsführer einbringen und den Publikumsvertrieb gemeinsam mit mir führen«, so Schlichting.

Grall schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt International Management und Economics ab. Nach einem dreijährigen Aufenthalt als Produktmanager der Konvortec GmbH & Co. KG wechselte er zur PROJECT Vermittlungs GmbH. Dort war er seit 2012 als Vertriebsspezialist unter anderem für den Key Account-Vertrieb zuständig, seit 2014 als Leiter Inhouse-Vertrieb. 2019 führte ihn sein Karriereweg zum Schweizer Asset Manager Northstone Asset Management, wo er bis zuletzt als Managing Director und Verwaltungsrat Verantwortung für die internationalen Fondsangebote getragen hat. »Ich freue mich sehr, wieder zu PROJECT zurückzukehren und die anstehenden Aufgaben mit Begeisterung und Leidenschaft anzugehen. Wir werden unsere Produkte gemeinsam für unsere Geschäftspartner und Investoren kontinuierlich weiterentwickeln und in den kommenden Jahren die PROJECT Erfolgsgeschichte auf das nächste Level bringen«, so Grall.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld schüttet der FPSB Deutschland für seinen Wissenschaftspreis 2021 aus

 

Wissenschaftler aufgepasst: Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) schreibt den FPSB Wissenschaftspreis 2021 aus. Damit sollen bereits zum 5. Mal auszeichnungswürdige Arbeiten aus dem Bereich ganzheitliche Finanzplanung für Privatkunden, des Financial und Estate Planning sowie angrenzender Themenfelder prämiert werden. „Wir wollen mit dem Preis das Wissen im Bereich der Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung und des Financial und Estate Planning weiter fördern sowie Theorie und Praxis stärker miteinander verzahnen“, nennt FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rolf Tilmes ein wichtiges Ziel des Preises. Außerdem sollen mit Hilfe der wissenschaftlichen Arbeiten der Finanzdienstleistungsindustrie, den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, den Verbraucherschützern, der Presse sowie der interessierten Öffentlichkeit praxisrelevante Erkenntnisse bereitgestellt werden.

„Der Wissenschaftspreis des FPSB Deutschland steht für exzellente wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung, des Financial und Estate Planning sowie angrenzender Themenfelder in der langfristigen Beratung privater Kunden“, erläutert Tilmes. Teilnehmen können Studierende, Doktoranden sowie wissenschaftliche Mitarbeiter deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Angesprochen sind insbesondere Bewerber aus den Disziplinen Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften. Entscheidend ist jedoch nicht der Studiengang, sondern die Arbeit selbst. „Neben den genannten Personen freuen wir uns auch über Einzelpersonen sowie Autorenteams aus der beruflichen Praxis, die daran teilnehmen“, sagt der FPSB-Vorstand.

Preisgeld in vier Kategorien

Bis spätestens zum 1. März 2021 müssen die wissenschaftlichen Arbeiten per E-Mail beim FPSB Deutschland eingegangen sein. Der Aufwand lohnt sich: Insgesamt 10.000 Euro Preisgeld schüttet der FPSB an die Gewinner in vier Kategorien aus: Bachelorarbeiten (1.000 Euro), Diplomarbeiten/Masterarbeiten (2.500 Euro), Dissertationen/Habilitationen (4.000 Euro) sowie sonstige wissenschaftliche Arbeiten (non academic oder academic, 2.500 Euro).

Der Wissenschaftspreis wird voraussichtlich am 18. Juni 2021 in Frankfurt verliehen. Die Jury setzt sich aus hochrangigen Wissenschaftlern und berufserfahrenen Experten zusammen: Prof. Dipl.-Math. Michael Hauer, CFP®, Honorarprofessor für Finanzmärkte und Financial Planning, Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden, Prof. Dr. Christian Koziol, Lehrstuhl für Finance, Universität Tübingen, Prof. Dr. Peter Schaubach, CFP®, CFEP®, Honorarprofessur für Family Office, EBS Business School, Oestrich-Winkel sowie Prof. Dr. Dirk Schiereck, Professor am Fachgebiet Unternehmensfinanzierung, FB Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technische Universität Darmstadt.

„Wir wollen mit diesem Preis Nachwuchswissenschaftler und Wissenschaftler ermutigen, sich mit Themen rund um die ganzheitliche Finanzplanung auseinanderzusetzen“, erläutert Prof. Tilmes. „Denn Financial Planning geht über die landläufige Finanz- oder Vermögensberatung weit hinaus.“

Weitere Informationen sowie die genauen Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.fpsb.de/wissenschaftspreis.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

KOBAN SÜDVERS erweitert durch die strategische Zusammenarbeit das Leistungsportfolio für die Kunden spürbar

 

Gute Nachrichten in angespannten Zeiten. Durch die strategische Zusammenarbeit der inhabergeführten Traditionsmakler KOBAN SÜDVERS und Integral Insurance Broker erfahren Österreichs Industrie und Gewerbetreibende eine nachhaltig gestärkte Vor-Ort-Verfügbarkeit und Expertenbetreuung. Neben einem neuen Standort in Linz sehen beide Seiten die Vorteile der gemeinsamen Strategie in einem nachhaltigen Wachstum durch erstklassige Beratung der Kunden. „Als inhabergeführtes Unternehmen ist unser oberstes Ziel die Exzellenz in Service und Beratung unserer Kunden“, äußert sich Dr. Klaus Koban, geschäftsführender Gesellschafter der KOBAN SÜDVERS Gruppe. Durch den strategischen Zusammenschluss mit Integral Insurance Broker wird den KOBAN SÜDVERS-Kunden ein exklusiver Zugang zum weltweit führenden Versicherungsmarkt Lloyd’s of London geboten.

Auch aus Deutschland kommt Anerkennung. „Die Kooperation von Integral und KOBAN SÜDVERS erweitert das Leistungsportfolio für die Kunden in einem besonderen Maße“, beglückwünscht Florian Karle, Geschäftsführender Gesellschafter von SÜDVERS, die strategische Kooperation. Auch Ralf Bender, CEO von SÜDVERS, sieht wegweisendes in der Entscheidung. „Nur durch kluge Bündelung von Kompetenzen kann den Kunden auch in Zukunft trotz zunehmender Internationalisierung bei gleichzeitig notwendiger regionaler sowie lokaler Expertise die richtige Lösung angeboten werden“, so Bender.

Über SÜDVERS

SÜDVERS ist ein national und international agierender Versicherungsmakler, Risikomanager und Finanzdienstleister. Unternehmenssitz ist Au bei Freiburg. Das Unternehmen beschäftigt 425 Mitarbeiter und verfügt über 15 Niederlassungen – acht in Deutschland und sieben in Österreich. SÜDVERS ist inhabergeführt in zweiter Generation. Mit einem betreuten Prämienvolumen von über 440 Mio. Euro im Jahr 2020 zählt SÜDVERS zu den Top 12 der Branche. SÜDVERS versteht sich als Vertrauter der Kunden, betreibt Risikomanagement mit System unter Einsatz einer eigenen Software und setzt auf die Kombination globaler Lösungen mit lokaler Expertise. SÜDVERS ist Gründungsmitglied des WBN – Worldwide Broker Network (WBN). WBN gehört mit über 110 Mitgliedsunternehmen in über 100 Ländern und einem betreuten Prämienvolumen von rund 61 Mrd. US-Dollar zu den Top 3 Brokernetworks weltweit. Weitere Information zu SÜDVERS und zu WBN finden sich auf der Website www.suedvers.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SÜDVERS Service und Management GmbH, Am Altberg 1-3, 79280 Au bei Freiburg, Tel: +49 761 4582-282, www.suedvers.de

Zum Jahreswechsel verändert sich die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats des in Bad Kreuznach ansässigen Assekuradeurs asspario Versicherungsdienst AG.

 

Es finden folgende Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat der asspario statt:

  • Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt zum 01.01.2021 Arne Buchhop in den Vorstand der Gesellschaft.
  • Zum 31.12.2020 scheidet Maximilian Buddecke aus dem Vorstand der asspario Versicherungsdienst AG aus und wechselt in den Aufsichtsrat.
  • Manfred Buhler verlässt zum Jahresende den Aufsichtsrat und tritt in den Vorstand der Gesellschaft ein.
  • Ebenfalls zum Jahreswechsel scheidet Jürgen Schulz aus dem Aufsichtsrat aus, dafür rückt Christian Veit ab Jahresbeginn nach.
  • Frank Löffler bleibt Mitglied des Vorstands und verlängert seinen Vertrag um weitere fünf Jahre.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Arne Buchhop einen versierten Experten für den Vorstand der asspario Versicherungsdienst AG gewinnen konnten. Er wird sich im Wesentlichen dem Ressort Vertrieb und Marketing der asspario AG widmen und gemeinsam mit Frank Löffler, der für Betrieb, IT und Finanzen verantwortlich zeichnet, die erfolgreiche Entwicklung der asspario Versicherungsdienst AG weiter vorantreiben. Das Ressort Produktentwicklung verantworten Frank Löffler und Arne Buchhop zusammen, um gemeinsame Erfahrungswerte zu nutzen. Ergänzt wird der Vorstand um Manfred Buhler, der als erfahrener Manager die Themen Portfoliomanagement und Versicherungstechnik verantwortet. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, mit dem neuen Team anerkannte Experten für die asspario Versicherungsdienst AG zu gewinnen“ sagt Armin Greisinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Arne Buchhop ist seit dem 01.07.2020 für die Bayerische tätig und war zuvor fünf Jahre bei der Konzept und Marketing GmbH aktiv, unter anderem als Verantwortlicher für das Ressort Key Account Management im Maklermarkt. Manfred Buhler ist seit mehr als 40 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und verantwortet bei der Kompositgesellschaft der Bayerischen den Bereich Betrieb und Produktmanagement.

„Sehr herzlich bedanken wir uns auch bei Jürgen Schulz für seine aktive und engagierte Mitarbeit im Aufsichtsrat seit Gründung der Gesellschaft. Jürgen Schulz hat wichtige Impulse für das digitale StartUp gesetzt. Die Zusammenarbeit hat uns stets viel Freude bereitet“, ergänzt Armin Greisinger.

„Wir danken Maximilian Budddecke für sein Engagement beim erfolgreichen Aufbau der asspario Versicherungsdienst AG und wünschen dem neuen Vorstandsteam besten Erfolg und gutes Gelingen“ sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen und Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerische ProKunde AG. „Maximilian Buddecke wird sich ab Jahresbeginn ganz auf seine Aufgabe als Leiter des Partner- und Kooperationsvertriebs der Bayerischen sowie auf sein Mandat als Vorstand der Bayerische ProKunde AG konzentrieren“ ergänzt Martin Gräfer.

Die asspario Versicherungsdienst AG ist eine 100 prozentige Beteiligung der Bayerische ProKunde AG, die als Holding die vertrieblichen Beteiligungen der Versicherungsgruppe die Bayerische bündelt.

Die Gesellschaft versteht sich als voll digitaler Anbieter und wurde 2014 gegründet. Vom Unternehmenssitz in Bad Kreuznach bietet sie heute rund 50.000 Kunden moderne und digitale Lösungen rund um die Absicherung des privaten Hab und Gut. Als Pionier versteht sie sich auch beim Angebot digitaler und umfassender Produktlösungen für gewerbliche Kunden, so wird hier die innovative AllRisk-Deckung für mittelständische Unternehmen bis 50 Mitarbeitende angeboten. Dabei arbeitet die asspario Versicherungsdienst AG aktuell bevorzugt mit der GVO Gegenseitigkeitversicherung Oldenburg VVaG, der Inter Allgemeine Versicherung AG sowie der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG zusammen.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 600 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 4,8 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Neuen Bayerischen Leben in einer aktuellen umfangreichen Unternehmensanalyse erneut die Qualitätsnote A+ („sehr gut“) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Nachdem es sich in den letzten Wochen leider bereits angebahnt hat und in den letzten Tagen erwartbar gewesen ist, ist es nun leider soweit und wir bekommen einen erneuten Lockdown ab Montag.

 

Wir sind in den letzten Tagen sowohl von Maklerseite als auch von Seiten der betroffenen Mandanten in vielfachen Telefonaten und zahlreichen Mails gefragt worden, was dies jetzt im Hinblick auf die Betriebsschließungsversicherung bedeutet, ob diese im jetzt bevorstehenden Lockdown noch einmal leisten muss, wie man sich verhalten soll etc.

Aufgrund dieser zahlreichen Anfragen der letzten Tage haben wir uns entschlossen, zu den wichtigsten an uns gestellten Fragen die sich momentan offensichtlich sowohl viele Makler als auch viele Betroffene stellen, nachfolgend kurz stichpunktartig Stellung zu nehmen, um Ihnen ein Gefühl für die Situation und die möglicherweise zu beachtenden Dinge zu vermitteln. Natürlich können wir dabei nicht alle Fragen und Einzelfälle berücksichtigen. Diese sind dann telefonisch oder per Mail im Einzelnen zu klären, wofür wir Ihnen sowie Ihren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung stehe.

  1. Bisherige Entwicklung – Stand der Rechtsprechung

In den letzten Monaten hat sich immer stärker herauskristallisiert, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen die meisten Betriebsschließungsversicherungen aufgrund der allgemeinen behördlichen Anordnungen wegen Covid-19 im März 2020 die bereits erfolgten Betriebsschließungen umfassen dürften und dass die Versicherer wohl verpflichtet sind, die aufgrund der eingetretenen Versicherungsfälle zu regulierenden Schäden zu ersetzen.

Nachdem die Versicherer sich auf breiter Front zusammengeschlossen haben um die Schadenregulierung kollektiv zu verweigern, gibt es nunmehr erste Rechtsprechung zur Thematik die bestätigt, dass die Versicherer in der Regel zur Schadenregulierung verpflichtet sein dürften.

Momentan gibt es erst relativ wenige Urteile in Sachen Betriebsschließungsversicherung aus denen sich allgemeingültige Aussagen für die zu erwartende weitere Rechtsprechung in Sachen Betriebsschließungsversicherung ergeben.

Es gibt einige Urteile/Beschlüsse in einstweiligen Verfügungsverfahren in denen die Kläger versucht haben eine Entscheidung gegen die Versicherung im einstweiligen Rechtsschutz herbeizuführen. Diese Verfahren sind nach meiner Kenntnis alle von den Gerichten negativ beschieden worden, da es bereits am Interesse des jeweiligen Antragstellers für eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gefehlt hat. Die Kläger sind auf ein ganz normales Klageverfahren verwiesen worden. Mit Ausnahme des bekannten Urteils des LG Darmstadt vom 29.04.2020 haben sich die Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz mit den wirklich relevanten Fragen inhaltlich entweder gar nicht oder kaum auseinandergesetzt, so dass hier inhaltlich – vom Urteil des Landgerichts Darmstadt abgesehen – kein großer juristischer Erkenntnisgewinn möglich gewesen ist.

So ging es bei dem in der Presse zum Zwecke der Meinungsbeeinflussung immer wieder angeführten Beschluss des OLG Hamm 20 W 21/20, Beschluss vom 15.07.2020, ebenfalls um ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei dem der Antrag bereits mangels fehlenden Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen war. Auf die Frage, ob Covid 19 im dort zu behandelnden Fall versichert ist oder nicht, ist das OLG nur am Rande mit einem einzelnen Absatz im Rahmen einer flüchtigen summarischen Prüfung eingegangen, und zwar erkennbar ohne sich inhaltlich damit weiter auseinanderzusetzen. Dieser insgesamt nur zwei Seiten umfassende Beschluss bringt keinen inhaltlichen Erkenntnisgewinn.

In den ersten Hauptsacheverfahren liegen mittlerweile einige wenige Urteile vor. Nach meiner Kenntnis sind in den mir inhaltlich bekannten vier Verfahren zwei Klagen abgewiesen worden und zwei Klagen hatten Erfolg. In einigen anderen Verfahren hat die jeweils betroffene Versicherungsgesellschaft kurz vor Urteilsverkündung leider mit den jeweiligen Klägern einen Vergleich mit Stillschweigensklausel geschlossen, um negative Urteile zu verhindern.

Urteile in Hauptsacheverfahren:

  • LG Ellwangen 3 O 187/20, Urteil vom 17.09.2020 – die Klage gegen die Helvetia ist abgewiesen worden. Der Kläger hat es im dortigen Verfahren möglicherweise versäumt, darzulegen, dass die Klausel mit der Aufzählung der Krankheiten unwirksam ist, da sie einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält. Da der Kläger dies offensichtlich nicht vorgetragen hat, durfte das Gericht dies auch nicht prüfen. Das Gericht hat im Zivilprozess allein den Vortrag der Parteien rechtlich zu bewerten und darf nicht eigenständig darüber hinausgehen, um einer der Parteien zu helfen. Das Urteil ist in der Sache deshalb nicht zu beanstanden.
  • LG München I 12 O 7208/20, Urteil vom 17.09.2020 – die Klage gegen die Versicherung ist abgewiesen worden, da die Klägerin – eine Kindertagesstätte in München – nicht geschlossen gewesen ist und es damit bereits an einer behördlichen Betriebsschließung gefehlt hat. Auch dieses Urteil ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • LG München I 12 O 5895/20, Urteil vom 01.10.2020 – das Gericht hat der Klage stattgegeben und die Versicherung (Versicherungskammer Bayern) zur Regulierung des Betriebsschließungsschadens verurteilt. Das Gericht hat in dem 30-seitigen Urteil umfänglich dargelegt und rechtlich sauber begründet, weshalb der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung im Sinne der Versicherungsbedingungen durch Allgemeinverfügung bzw. Rechtsverordnung geschlossen gewesen ist und dass die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel mit der Auflistung der Krankheiten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält und unwirksam ist, weil die Auflistung der Krankheiten in den Versicherungsbedingungen trotz Bezugnahme auf den Inhalt des Gesetzes inhaltlich von diesem abweicht. Weiterhin hat das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen und Soforthilfen nicht schadenmindernd anzurechnen sind.
  • LG München I 12 O 5868/20, Urteil vom 22.10.2020 – das Gericht hat auch hier der Klägerin Recht gegeben und die Versicherung (Die Haftpflichtkasse VVaG) zur Regulierung des Betriebsschließungsschaden verurteilt. Das Gericht hat in dem 28-seitigen Urteil erneut umfänglich mit sauberer rechtlicher Begründung dargelegt, weshalb auch dieser Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung im Sinne der Versicherungsbedingungen durch Allgemeinverfügung bzw. Rechtsverordnung geschlossen gewesen ist und dass auch die in den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtkasse VVaG enthaltene Klausel der Auflistung der Krankheiten einer AGB-rechtlichen Prüfung nicht standhält und unwirksam ist, weil die Auflistung in den Versicherungsbedingungen trotz Bezugnahme auf das Gesetz inhaltlich vom Gesetz abweicht. Auch hier hat das Gericht festgestellt, dass Kurzarbeitergeld sowie Überbrückungshilfen und Soforthilfen nicht schadenmindernd anzurechnen sind.

Damit teilt das Landgericht München I die von uns zuvor bereits vertretene und publizierte Rechtsauffassung hinsichtlich der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit der Klauseln mit der Auflistung der Krankheiten sowie auch die anderen von mir vertretenen Rechtsauffassungen in den beiden letztgenannten Entscheidungen. Die beiden zuvor genannten Entscheidungen stehen dem nicht entgegen, da sich das Gericht dort – wie kurz aufgezeigt – mit anderen Rechtsfragen auseinanderzusetzen hatte bzw. die Klagen aus ganz anderen Gründen gescheitert sind.

Bei genauerer Betrachtung der bisher uns bekannten Rechtsprechung lässt sich bisher also ein in sich schlüssiges Bild erkennen. Auch wenn die Urteile aus verschiedenen Gründen unterschiedlich ausfallen, ist doch festzustellen, dass die Argumentationslinien der Gerichte sich gleichen. Es ist deshalb durchaus gut möglich, dass die Rechtsprechung auf breiter Linie den beiden Urteilen des LG München I folgen wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass Versicherungen jetzt aus prozesstaktischen Gründen vermehrt versuchen könnten weitere Urteile, die für sie negativ auszugehen drohen, kurz vor Urteilsverkündung durch entsprechende Vergleiche mit den Klägern samt entsprechender Stillschweigensklauseln zu verhindern, während sie Prozesse, in denen die Klagen möglicherweise aus ganz anderen Gründen abgewiesen werden oder einzelne Richter eine andere Rechtsauffassung vertreten, forcieren werden, um danach darauf hinzuweisen, in welchen Verfahren die Klagen überall abgewiesen worden sind. Dass die Klagen in diesen Verfahren möglicherweise aus ganz anderen Gründen abgewiesen worden sind, könnte dabei versehentlich in Vergessenheit geraten. Bei dieser sowohl aus dem Diesel-Skandal als auch den Kapitalanlage- und Bankenskandalen der Vergangenheit bekannten Prozesstaktik in Massenverfahren geht es vor allem darum, die öffentliche Meinung in der Presse sowie auch bei Gericht zu beeinflussen und möglichst viele Geschädigte bzw. Betroffene zu verunsichern und davon abzuhalten ebenfalls ihre Rechte geltend zu machen und notfalls zu klagen. Jedenfalls so lange, bis Verjährung eingetreten ist.

Natürlich können wir die Entwicklung der Rechtsprechung letztlich nicht vorhersehen und weise deshalb an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsprechung sich anders entwickelt als von mir erwartet und bisher geschehen. Ich kann deshalb für meine Einschätzung der Rechtslage und der zukünftigen Entwicklung der Rechtsprechung keine Haftung übernehmen. Es handelt sich hier lediglich um meine persönliche Einschätzung auf Grundlage der mir bisher bekannten der bisherigen Entwicklung.

  1. Was folgt daraus für den erneuten Lockdown und was ist zu beachten?
  1. Muss die Versicherung bei einer erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Verordnung erneut leisten?

Nach vorherstehenden Ausführungen gehe ich davon aus, dass eine Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Covid-19 vom Versicherungsschutz fast aller Betriebsschließungsversicherungen umfasst ist. Der erste im März eingetretene Versicherungsfall ist bei den meisten Betrieben abgeschlossen, nachdem diese zwischenzeitlich wieder öffnen durften und geöffnet hatten.

Bei der erneuten behördlichen Anordnung der Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung oder Rechtsverordnung handelt es sich demnach um einen neuen Versicherungsfall.

Hier ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt dieses neuen Schadenfalles der Versicherung dann ebenso zu melden hat, wie den ersten Schadenfall im März. Es besteht eine erneute Anzeigeobliegenheit!

  1. Voraussetzung – Bestehen des Versicherungsvertrages im Zeitpunkt des Schadens

Voraussetzung für den Eintritt eines weiteren Versicherungsfalles ist, dass der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalles – also am 02.11.2020 – noch besteht.

  1. a) Problematik der Sonderkündigung gem. § 92 VVG

Dies setzt voraus, dass die Versicherung nach Eintritt des ersten Versicherungsfalls im März nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht gem. § 92 VVG Gebrauch gemacht hat. Das ist – zumindest soweit mir dies bekannt ist – auf breiter Front nicht der Fall, da die Versicherungen dann ja den Eintritt des Versicherungsfalles damals hätten eingestehen müssen. Denn nur der Eintritt des Versicherungsfalles berechtigt zur Kündigung nach § 92 VVG.

Soweit vereinzelt Versicherungen eine Kündigung nach § 92 VVG ausgesprochen haben, im Rahmen derer sie aber ausdrücklich noch einmal festgestellt haben, dass ein Versicherungsfall nicht eingetreten sei, sondern lediglich ein Schaden gemeldet worden sei und man allein aufgrund der Schadenmeldung, ohne dass ein Versicherungsfall vorliege, vom Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG Gebrauch mache, so spricht vieles dafür, dass diese Kündigungen unwirksam sind. In einigen Fällen hat die kündigende Versicherung zudem die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von einem Monat nicht eingehalten, sondern mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen versucht. Ob der Versicherungsvertrag hier noch besteht oder wirksam gekündigt worden ist, ist im Einzelfall zu klären.

  1. b) Vorzeitige Vertragsaufhebung und Abschluss eines neuen Vertrages

Einzelne Versicherer haben offensichtlich in den letzten Wochen das Problem einer möglichen erneuten Leistungsverpflichtung erkannt und versuchen mit den Kunden unter einvernehmlicher Aufhebung des alten Vertrages neue Betriebsschließungsversicherungsverträge abzuschließen. Dieser Versuch ist wohl dem Umstand geschuldet, dass der Versicherer damit zu vermeiden versucht, im Falle des Eintritts eines weiteren Schadenfalles im Zuge eines erneuten Lockdowns erneut leisten zu müssen. Hier ist Vorsicht geboten. Entscheidend ist der Zeitpunkt zu welchem der bestehende Vertrag aufgehoben werden soll. Wird der Vertrag hier vorzeitig einvernehmlich verändert, besteht das Risiko, dass durch eine solche Vertragsveränderung für den zweiten jetzt bevorstehenden Lockdown dann kein Versicherungsschutz mehr besteht, wenn die Vertragsänderung für einen Zeitpunkt vor dem Eintritt des neuen Versicherungsfalles – in diesem Fall am 02.11.2020 – vertraglich vereinbart wird.

Soweit der Versicherungsvertrag im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht ist der neue Schaden zu melden und dann, soweit er vom Versicherungsschutz umfasst ist, grundsätzlich ebenfalls von der Versicherung zu regulieren.

  1. Leistungsbeschränkungsklauseln im Versicherungsvertrag

Eine ganze Reihe von Betriebsschließungsversicherungen enthalten Klauseln in denen sinngemäß geregelt ist, dass die Versicherung im Rahmen eines zweiten Schadenfalles durch die behördliche Anordnung der Betriebsschließung wegen der gleichen Umstände möglicherweise nicht erneut leisten muss.

Die Versicherungsbedingungen sind hier oft völlig unklar. Es wird zum Beispiel ausgeführt:

„Wird eine der durch die Versicherung gedeckten Maßnahmen mehrmals angeordnet und beruhen die mehrfachen Anordnungen auf den gleichen Umständen, so wird die nach Teil E, Ziffer 2.1. zu leistende einschlägige Entschädigung nur einmal zur Verfügung gestellt.“ (Versicherungsbedingungen der Alte Leipziger Versicherung AG)

Es stellt sich die Frage, was dies bedeutet? Die Versicherung wird sich bei erneuten Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen auf Grundlage des IfSG im Rahmen des bevorstehenden zweiten Lockdowns wahrscheinlich auf diese Klausel berufen und argumentieren, dass aufgrund dieser Versicherungsklausel eine erneute Schadenregulierung nicht geschuldet ist.

Ich halte diese Klausel für möglicherweise unwirksam, da auch sie einer AGB-rechtlichen Prüfung m.E. eher nicht standhält. Die Klausel ist meines Erachtens völlig unklar und damit intransparent. Es ist schon unklar auf welchen Zeitraum sich ein Ausschluss der Versicherungsleistung bei mehrmaliger Anordnung der von der Versicherung gedeckten Maßnahmen beziehen soll. Soll dies auch gelten, wenn zum Beispiel ein Betrieb im Abstand von 10 Jahren aufgrund der gleichen Umstände von der Behörde zweimal geschlossen wird?

Nach dem Wortlaut der Klausel ist dies möglicherweise der Fall. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer wird dies hingegen nicht so verstehen. Allein dieses kleine Beispiel zeigt, dass die Klausel völlig unscharf und damit intransparent ist. Auch inhaltlich ist nicht erkennbar, was überhaupt die Anordnung aufgrund „gleicher Umstände“ bedeuten soll. Was genau sind gleiche Umstände? Auch hier kann jeder verstehen was er möchte. Man kann die Klausel aufgrund ihres unscharfen Wortlautes zu Gunsten der Versicherung fast beliebig weit auslegen, was zur Unwirksamkeit der Klausel führen könnte. Wie die Rechtsprechung dies später beurteilen wird, kann ich naturgemäß nicht vorhersehen.

Soweit der konkrete Betriebsschließungsversicherungsvertrag eine solche Klausel nicht enthält, stellt sich an dieser Stelle natürlich auch kein Problem. Enthält er eine solche Klausel, so sollte der neu eintretende Schadenfall der Versicherung gegenüber trotzdem ordnungsgemäß gemeldet und geltend gemacht werden. Es wird dann später zu klären sein, ob die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag überhaupt Anwendung findet und falls ja, ob sie wirksam ist oder ob die Klausel unwirksam ist und die Versicherung deshalb auch für diesen weiteren Schadenfall leisten muss.

  1. Bereits geschlossene Vergleiche aufgrund des ersten Schadenfalles

Zahlreiche Betroffene haben die ihnen auf Grundlage der sogenannten „Bayerischen Lösung“ angebotenen Abfindungsvereinbarungen angenommen, nachdem Ihnen die Versicherung zuvor in der mit dem Abfindungsangebot zusammen übersandten Regulierungsablehnung erklärt hat, dass kein Versicherungsfall vorliegt und die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist. Man sei jedoch unabhängig von einer nicht bestehenden Leistungspflicht bereit, im Rahmen der „bayerischen Lösung“ bei Abschluss einer entsprechenden Abfindungsvereinbarung eine Kulanzzahlung zu leisten. Oft ist dabei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Kulanzleistung nicht um ein Teil des zu regulierenden Schadens handelt. In vielen der Abfindungsvereinbarungen ist weiter geregelt, dass mit Abschluss der Abfindungsvereinbarung auch alle zukünftigen Ansprüche des Betroffenen auf weitere Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit Covid-19 erledigt bzw. ausgeschlossen sein sollen.

Dies würde für den zweiten nun bevorstehenden Lockdown bedeuten, dass bei Eintritt eines erneuten Schadenfalles kein Anspruch mehr auf erneute Versicherungsleistung bestehen würde.

Allerdings ist es gut möglich, dass die geschlossenen Abfindungsvereinbarungen nach § 779 Abs. I BGB unwirksam sind, wenn der nach dem Inhalt des Vergleiches als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt (der eingetretene Betriebsschließungsschaden sei nicht versichert und es bestehe keine Leistungspflicht des Versicherers) der Realität nicht entspricht und der Betroffene den Vergleich in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen hätte.

Weiterhin steht bei einigen Fallkonstellationen die Anfechtbarkeit des Vergleiches im Raum und es könnte ein Verstoß der Versicherung gegen § 1a Abs. I Nr. 4 VVG vorliegen, nach dem die Versicherung gehalten ist, gegenüber dem Versicherungsnehmer stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers zu handeln.

Sollte also die bereits geschlossen Abfindungsvereinbarung unwirksam sein oder anfechtbar, so besteht auch in diesen Konstellationen die Möglichkeit, dass die Versicherung auch den jetzt durch den zweiten Lockdown eintretenden Schadenfall als neuen Versicherungsfall wird regulieren müssen. Selbstverständlich hat der betroffene Versicherungsnehmer in diesen Fällen auch nach wie vor zusätzlich Anspruch auf vollständige Regulierung des ersten Betriebsschließungsschadens aus der Betriebsschließung aufgrund des ersten Lockdowns im März. Hinsichtlich der Einzelheiten bedarf es einer differenzierten Betrachtung der genauen Umstände des Einzelfalles.

  1. Meldung des neuen Schadenfalles

Die Meldung des neuen Schadenfalles hat ebenso wie bei der Meldung des ersten Schadenfalles infolge des Lockdowns im März entweder durch den Betroffenen selbst gegenüber der Versicherung zu geschehen oder durch den Makler des Betroffenen.

Dabei ist zu beachten, dass der Versicherung bei mehreren betroffenen versicherten Betriebsstätten jede aufgrund der behördlichen Anordnung geschlossene Betriebsstätte als Schadenfall zu melden ist!

Die Meldung des neuen Schadenfalles gegenüber der Versicherung erfolgt nicht durch uns! Ich komme erst dann möglicherweise wieder ins Spiel, wenn die Versicherung die Schadenregulierung des gemeldeten Schadenfalles dem Grunde nach endgültig abgelehnt hat und sich damit möglicherweise selbst bereits in Verzug gesetzt hat.

  1. Fazit

Die aufgrund des am 02.11.2020 bevorstehenden erneuten Lockdowns neu eintretenden Schadenfälle bzw. Versicherungsfälle sollten jedenfalls ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet werden soweit der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles noch besteht. Soweit die Versicherung dann die Schadenregulierung verweigert, wird im Einzelfall durch einen mit der Materie befassen Rechtsanwalt zu prüfen sein, ob eine (erneute) Regulierungspflicht der Versicherung besteht. Für viele Betroffene geht es dabei um sehr viel Geld, zu viel Geld, um darauf einfach verzichten zu können. Ich hoffe, damit zu einigen Fragestellungen in der gebotenen Kürze Stellung bezogen zu haben mit denen sich offensichtlich gerade einer Vielzahl der befassten Makler sowie deren Kunden beschäftigen.

Für Fragen zu Einzelheiten stehe ich Ihnen sowie Ihren Kunden selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Bessere Absicherung bei der Lieferung von Speisen aus eigener Herstellung

 

Die zweite Welle der Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind gravierend. Die Gastronomie trifft die Krise mit der vorübergehenden Schließung zum wiederholten Male besonders stark. Der digitale Gewerbeversicherer mailo reagiert darauf mit einer wichtigen Überarbeitung in der Betriebshaftpflichtversicherung.

“Die Geschäftsmodelle unserer aktuellen, aber auch potenziellen Kunden verändern sich. Dies geschieht häufig freiwillig. Die derzeitige Ausnahmesituation zwingt jedoch viele Gewerbetreibende, kurzfristig und drastisch umzudenken. Wir sehen es als unseren Auftrag, helfend mitzudenken. So haben wir den erneuten Corona-bedingten Rückschlag für eine unserer Hauptzielgruppen, die Gastronomie, zum Anlass genommen, spontan ein Produkt-Update in der Betriebshaftpflichtversicherung umzusetzen. Eine einfache Außerhausbewirtung war vorher bereits mitversichert. Diese Klausel haben wir deutlich erweitert. So sind ab sofort auch reine Lieferdienste von Speisen aus eigener Herstellung, Catering & Co. mitversichert. Es ist beeindruckend, mit wie viel Einsatz und Kreativität die Gastronomie durch die Krise geht. Der Lieferservice ist für viele zu einem neuen Standbein geworden. Und wir wollten den neuen Gegebenheiten mit der richtigen Absicherung begegnen”, sagt Armin Molla, einer von drei Gründern der mailo Versicherung AG.

Die Produktlösung von mailo ist modular aufgebaut und kann passgenau und bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung, der Basis-Absicherung für alle Betriebe, die für und mit Menschen arbeiten, bietet mailo auch weitere wichtige Deckungsbausteine an. So können sich Betreiber auch gegen reine Vermögensschäden, Cyber-Schäden sowie selbstverständlich auch gegen Schäden an Inventar und Vorräten passend absichern. Bei der Inhaltsversicherung hat mailo mit den Paketen Basis, Medium und Premium drei interessante Kombinationen zusammengestellt. Das Premium-Paket bietet auch eine Absicherung bei Betriebsschließung. Ein vollständiger Unterversicherungsverzicht sowie die optionale Absicherung von Schäden an Kühlgut sind nur ein kleiner Ausschnitt der zahlreichen Deckungskomponenten und -highlights. “Unsere Kunden profitieren dank der Update-Garantie selbstverständlich ebenfalls von diesen Verbesserungen, ohne selbst aktiv werden zu müssen”, so Molla.

Auch beim Gastro-Konzept bietet mailo eine kostenlose Differenzdeckung für bis zu 18 Monate an. Der Versicherungsschutz kann bereits heute beantragt werden – auch wenn der Ablauf der aktuellen Police und der Beginn der mailo-Absicherung weit in der Zukunft liegen. “Mit diesem besonderen Service bieten wir Kunden und Maklerpartnern die Möglichkeit, sich ohne jeden Zeitdruck, frühzeitig eine preis-leistungsstarke Absicherung und die aktuell sehr interessanten Konditionen zu sichern. Ein Upgrade zur aktuellen Deckung gibt es kostenlos dazu”, fasst Molla zusammen.

 

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mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Benchmarkt-Untersuchung im Ausschließlichkeitsvertrieb

 

Die Mehrheit der Ausschließlichkeitsvertreter ist in der Corona-Krise auf telefonische (89%) und E-Mail-Beratung der Kunden umgeschwenkt. Zwei Drittel haben vermehrt Video-Beratungen durchgeführt, die im Vorjahr nur von einem Viertel zumindest manchmal praktiziert wurde. Diese flexible Umstellung in der Kundenbetreuung und -beratung während des Lockdowns wird durch zusätzliche Unterstützungen der Versicherungskunden begleitet. So berichten zwei Drittel (68%) der Vertreter, verunsicherte Kunden emotional unterstützt zu haben. Ein Drittel (36%) gab Tipps zur Beantragung staatlicher Hilfen, 14% halfen Familien bei corona-bedingten Todesfällen und 12% bei Corona-Erkrankungen, z. B. durch Organisation von Einkäufen. Damit beweisen Versicherungsvertreter ihre Nähe zum Kunden und ihre Bedeutung, auch in schweren persönlichen und gesellschaftlichen Krisen an der Seite ihrer Kunden zu stehen.

Dies ist umso bemerkenswerter, da zwei Drittel (64%) der Agenturen davon berichten, etwas oder sogar stark von der Corona-Krise betroffen gewesen zu sein. Die wichtigste Unterstützung wiederum für die Vertreter war ein klares Commitment des Vertriebsvorstands zur Agenturunterstützung, finanzielle Unterstützungsangebote und eine problemlose Weiterführung der Leistungs- und Schadenregulierungen für die Kunden. Am besten fühlten sich Vertreter der Barmenia, HUK-Coburg, LVM, Signal-Iduna und VGH (in alphabetischer Reihenfolge) von ihrer Gesellschaft unterstützt.

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Benchmark-Untersuchung „Erfolgsfaktoren im Ausschließlichkeitsvertrieb“ mit über 1.100 Telefoninterviews unter Leitern von Versicherungsagenturen. Die Erhebung in 22 Ausschließlichkeitsvertrieben wurde im Mai bis Juli 2020 durchgeführt.

Vertriebskraft der Ausschließlichkeit trotzt der Corona-Krise

Trotz der Corona-Krise hat sich die Vertriebskraft der Versicherungsvertreter nicht reduziert. Ganz im Gegenteil zeigt sich ein gestiegener Qualitätsanspruch der Kunden, denn nach Aussagen der Vertreter ist das Prämienvolumen im Neugeschäft bei Lebens- und Krankenversicherungen sogar leicht gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Vor allem Vermittler, die schnell auf Video-Beratung und Services über Kundenportal bzw. -App umgestiegen sind, berichten über ein höheres Wachstum im Vergleich zu Vermittlern mit weniger digitalen Service- und Beratungsangeboten und haben den Lock-Down weitaus besser verkraftet. Auch aus Kundenbefragungen wird eine Renaissance der persönlichen Beratung durch einen kompetenten Vermittler deutlich. So ist der Wunsch nach einer persönlichen Beratung in den letzten 12 Monaten um mehr als 10 Prozentpunkte auf 77 Prozent bei einer Erstberatung und auf 76 Prozent bei einer Folgeberatung hochgeschnellt. „Die Corona-Krise hat vielen Menschen ihre Verletzbarkeit und ihre Risiken bewusst gemacht. Neue und individuelle Fragen zu einzelnen Absicherungen lassen sich anscheinend nicht durch Online-Tarifrechner und Vergleichsportale beantworten. Das hat einen Run auf Versicherungsvermittler ausgelöst.“, interpretiert Dr. Oliver Gaedeke, Gründer und Geschäftsführer der Sirius Campus GmbH, die Ergebnisse.

Zielgruppe Kleinstunternehmen stellt Agenturen auf die Probe

Vor allem bei Kleinstunternehmen bis 50 Mitarbeitern aus dem Bau-Haupt- und -Nebengewerbe, dem Einzelhandel und der Gastronomie sind Vertreter erfolgreich und vermitteln am häufigsten Haftpflicht-, Sach- und Kfz-Versicherungen. Eine vergleichsweise geringe Vermittlungshäufigkeit betrieblicher Altersvorsorge und Mitarbeiterversicherungen wie z. B. eine betriebliche Krankenversicherung machen eine bekannte Problemzone von Kleinstunternehmen wieder einmal deutlich. Am erfolgreichsten gewinnen Vertreter neue Firmenkunden durch Weiterempfehlungen oder einer aktiven Empfehlungsnahme. Dies gründet auf der sehr intensiven Beziehung zwischen Vermittlern und Firmenkunden, die mehrheitlich auch zu ihren privaten Absicherungen durch die Vertreter betreut werden. „Es sind weniger die Online-Portale für Gewerbekunden, als eine drohende Pleitewelle im Einzelhandel und in der Gastronomie, die auf Firmenkunden spezialisierte Agenturen fürchten sollten,“ gibt Dr. Oliver Gaedeke zu bedenken.

Versicherer können das Firmenkundengeschäft hauptsächlich durch hohe Produktqualität, Zielgruppenorientierung inkl. Marketing für spezifische Branchen und Spezialisten unterstützen. Bei der Zielgruppenorientierung werden die ARAG, LVM, Provinzial Rheinland, Signal-Iduna, Württembergische (in alphabetischer Reihenfolge) von ihren Vertretern als sehr unterstützend hervor-gehoben. Besonders begeistert sind die Vertreter von den Firmenkundenspezialisten der ARAG, Debeka, LVM, Provinzial Rheinland und VGH (in alphabetischer Reihenfolge).

Über die Untersuchung

Die Untersuchung umfasst Motivation und Loyalität der Vermittler, die Beurteilung von Produkten aller Sparten, diverse Aspekte der Vermittlerunterstützung und IT-Kompetenzen von der Angebotssoftware bis zur KI-Kompetenz. In weiteren Kapiteln werden in diesem Jahr die Marktstrategien der Agenturen im Firmenkundengeschäft und beim Online-Marketing analysiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Franke und Bornberg legt strengere Maßstäbe an

 

Qualität wird bei Kfz-Tarifen ein zunehmend wichtiger Erfolgsfaktor. Franke und Bornberg hat die aktuellen Produktgenerationen mit seinem neuen Kfz-Rating einem strengen Qualitätstest unterzogen. Auch die E-Mobilität spielt dabei zunehmend eine Rolle. Aktuell erreichen 13 von 177 analysierten Tarifen die Höchstnote FFF+.

Als Folge des Lockdowns sank die Zahl der Verkehrsunfälle im ersten Halbjahr um 18,3 %. Für das Gesamtjahr 2020 sagen Experten der Kfz-Versicherung einen Rückgang der Schaden-/Kostenquote von 98 auf nur noch 91 % voraus. Corona spült der Kfz-Sparte also mehr Geld in die Kassen. „Steigende Erträge werden den ohnehin schon intensiven Wettstreit um Marktanteile zusätzlich befeuern“, prognostiziert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Werde der Wettbewerb nur über den Preis ausgetragen, komme schnell die Qualität unter die Räder. „Im Schadenfall kann ein leistungsschwacher Kfz-Tarif fatale Folgen haben“, mahnt Franke.

Leistungsstarke Kfz-Bedingungen

Das Kfz-Rating von Franke und Bornberg verspricht Abhilfe. Es zieht ausschließlich qualitative Aspekte heran. In diesem Jahr wurde die Hürde für Höchstbewertungen neu justiert. Franke erläutert die Beweggründe: „Gute Kfz-Tarife leisten mehr als je zuvor. Mittlerweile bieten alle Top-Tarife eine Neupreisentschädigung für mindestens 24 Monate. Eigenschäden sind ebenfalls versichert. Wir stellen fest, dass unsere Ratinganforderungen von vielen Versicherern bei der Produktentwicklung berücksichtigt werden.“ Die Ratings von Franke und Bornberg orientieren sich in Form eines Benchmarkverfahrens an den tatsächlichen Marktentwicklungen. Die neue Ratinggeneration berücksichtigt den jüngsten Qualitätsschub im Markt durch eine entsprechende Justierung der Benchmarkwerte. „Mit unseren Ratings wollen wir nah an den Marktentwicklungen bleiben, um Spitzenleistungen zu honorieren“, so Franke.

Franke und Bornberg folgt daher der Marktentwicklung und baut die Ratingskala um die Top-Note FFF+ (hervorragend) aus. Eine ergänzende Schulnote mit einer Nachkommastelle erlaubt die weitere Differenzierung innerhalb einer Ratingstufe. Bewertungskriterien und deren Gewichtung wurden überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

E-Mobilität und Cyberschutz in Kfz-Tarifen

Erweiterungen des Leistungsumfangs für Elektro- und Hybridfahrzeuge sind 2020 erstmals im Kriterienkatalog vertreten. „Auf diese Weise machen wir unseren Bedingungsvergleich fit für die Zukunft“, berichtet Christian Monke, Fachlicher Leiter Analyse bei Franke und Bornberg. „Dabei berücksichtigt das Kfz-Rating E-Mobilität, auch wenn dieser Aspekt nicht für alle Kundenkreise gleichsam wichtig ist. Wir sind überzeugt: Spezieller Versicherungsschutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird sich durchsetzen und zu einem wichtigen Qualitätskriterium entwickeln.“

Die Absicherung von Kfz-Cyberrisiken sei ebenfalls mehr als ein kurzlebiger Trend, so Monke. Bislang hätten sich aber noch keine Cyber-Standards im Markt etabliert. „Wir beobachten derzeit noch deutliche Qualitätsunterschiede. Außerdem ist nicht zuverlässig geklärt, in welchen Fällen spezieller Cyberschutz tatsächlich sinnvoll ist.“  Für die Analysten von Franke und Bornberg bleibt der Cyberschutz auf der Watchlist – für das Rating 2020 aber zunächst außen vor.

Kfz-Rating 2020: 13 mal „hervorragend“

Im neuen Kfz-Versicherungsrating gelingt 13* Tarifen der Aufstieg in die Top-Klasse FFF+.

Das sind:

–        ADAC: ADAC Autoversicherung Premium, Zusatzleistung Elektro-/ Hybridfahrzeug

–        Allianz: Premium

–        Basler: Basler All-in

–        Generali Deutschland: Optimal

–        HUK: Classic inkl. KaskoPlus

–        HUK 24: Classic inkl. KaskoPlus

–        Itzehoer: Top Drive

–        Kravag Logistic: KRAVAG KfzPolice-plus

–        KRAVAG: KRAVAG KfzPolice

–        R+V: R+V KfzPolice-Plus

–        VRK: Classic inkl. KaskoPlus

–        Württembergische: Premium inkl. Wertausgleich+

–        WWK: WWK KFZ plus inkl. Kasko XtraSchutz

Weitere 23 Produkte erreichen die Note FFF (sehr gut). Damit machen die beiden obersten Bewertungsstufen rund 20 % aller Bewertungen aus. Die obere Mittelklasse FF+ ist mit fast der Hälfte aller Bewertungen (45 %) vertreten. Am unteren Ende der Skala reicht es für vier Tarife nur zu einem F (mangelhaft). F- (ungenügend), die schlechteste Note, mussten die Analysten erfreulicherweise nicht vergeben.

*Bausteine werden nur berücksichtigt, wenn diese zu einer Verbesserung der Ratingnoten führen

Ausblick

Die Leistungsspirale zeigt weiter nach oben. Erste Gesellschaften verlängern die Neuwertenschädigung ihrer Top-Tarife auf 48 oder sogar 60 Monate. Eigenschäden sind immer öfter versichert, und der Versicherungsschutz beim Zusammenstoß mit Haarwild muss dem weiter gefassten „Zusammenstoß mit Tieren“ weichen.

Autoversicherer reagieren zudem auf ein verändertes Nutzerverhalten und nehmen Aspekte wie E-Mobilität oder Carsharing in ihre Bedingungen auf. Damit steigt die Komplexität. Kfz-Versicherungen sind schon längst kein „einfaches“ Produkt mehr. Ohne einen unabhängigen Vergleich bleibt der Überblick schnell auf der Strecke. Das Kfz-Rating von Franke und Bornberg liefert Orientierung. Es ist im deutschen Markt bislang noch immer einmalig.

Die neuen Bewertungsgrundlagen für das Kfz-Rating 2020 sowie sämtliche untersuchten Kfz-Tarife unter https://www.franke-bornberg.de/ratings/sachversicherung/kraftfahrzeugversicherung  kostenlos bereit. Die Übersichten liefern stets Momentaufnahmen. Sie werden laufend aktualisiert und um neue Produkte ergänzt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Der Umzug der DKM 2020 von der Messe Dortmund in die digitale Welt war ein voller Erfolg.

 

Mit über 19.700* Messeteilnehmern verteilt auf 4 Messetage, 157 Ausstellern und mehr als 200 Programmpunkten bei Kongressen, Workshops, Roundtables und Speaker’s Corner hat die 24. Auflage der Leitmesse auch in der digitalen Version die Finanz- und Versicherungsbranche überzeugt.

Die DKM, die vom 26. bis 29. Oktober 2020 stattfand, ist ihrer Rolle als Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche wieder einmal gerecht worden. Der aufgrund der Pandemie notwendig gewordene Umzug von der Messe Dortmund auf die Messeplattform „digital.die-leitmesse.de“ war ein voller Erfolg: Über 19.700* Messeteilnehmer an 4 Tagen – also im Schnitt fast 5.000 Teilnehmer pro Tag – haben sich bei 157 Ausstellern über Produkte und Dienstleistungen informiert. Besonders beliebt waren die 200 Programmpunkte. Diese verzeichneten über 30.000* Besuche.

Konrad Schmidt, Geschäftsführer des DKM-Veranstalters bbg Betriebsberatungs GmbH: „In gerade einmal fünf Monaten haben wir zusammen mit unserem technischen Dienstleister etwas Besonderes auf die Beine gestellt. Und wir haben gezeigt, dass die Finanz- und Versicherungsbranche in diesen Zeiten auf digitalem Wege noch mehr zusammenwachsen kann.“

Technik hat Besucheransturm standgehalten

Zeitweise waren über 4.500* Teilnehmer gleichzeitig auf der Plattform eingeloggt. „Die Plattform war gut ausgelastet. Unsere Angebote haben alle trotz des Ansturms funktioniert. Nachdenklicher macht mich hier eher, dass wir das Problem der schlechten digitalen Infrastruktur in Deutschland teilweise hautnah mitbekommen haben.“

Schmidt weist zudem auf einen Hemmschuh der digitalen Welt hin. „Die digitale Distanz lässt sich schwer überwinden. Zudem sind wir es noch gewohnt, dass wir uns im Internet als Konsumenten bewegen und die Interaktion eher versteckt bzw. anonym im Chat abläuft.“

DKM 2021 mit digitalen Elementen

Mit Blick in die Zukunft bestätigt Schmidt, dass digitale Formate nun auch verstärkt in die Konzeption der durchgeführten Veranstaltungen einfließen würden. „Wo es die Rahmenbedingungen zulassen, werden wir den Fokus aber wieder auf den persönlichen Kontakt legen“, erläutert Schmidt.

Vertriebsleiter Jochen Leiber ergänzt: „Die DKM 2020 digital.persönlich ist für die Branche richtungsweisend und wird die zukünftige Maklerkommunikation nachhaltig beeinflussen. Trotzdem freue ich mich wieder auf eine Präsenz-DKM im Jahr 2021. Geplant ist diese vom 26. bis 28. Oktober 2021 in Dortmund. Sicherlich aber dann mit digitalen Komponenten, also einer insgesamt hybriden DKM 2021.“

Zur DKM

Die DKM als Treffpunkt und Impulsgeber der Finanz- und Versicherungsbranche findet jedes Jahr Ende Oktober statt. Die Leitmesse der Branche besticht durch einen umfassenden Messemarktplatz mit verschiedenen Themenparks sowie ein vielfältiges Rahmenprogramm aus themenspezifischen Kongressen, Workshops und Keynote-Speakern. Wer einen Programmpunkt der DKM 2020 verpasst hat, kann sich in Kürze auf dkm365 über die Inhalte informieren.

*Das hier präsentierte Zahlenmaterial hat den Stand 29.10.2020,14:30 Uhr. Die endgültigen Zahlen gibt es im Nachgang der Messe auf https://www.die-leitmesse.de/infos-fakten/zahlen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.de

Offensichtlich werden wir Corona nicht so schnell los. Ein erneuter Lockdown steht an.

 

Viele fragen sich, was wäre, wenn wir Jahre kämpfen müssten, bis wir wieder Normalität erleben. Viele Unternehmer und Privatpersonen befinden sich im Krisenmodus, viele Finanzdienstleister resignieren, verlieren aktuell viel Geld. Andererseits hat noch nie derart viel unverzinstes Anlagegeld nach Sicherheit und Rendite gesucht wie heute. Und eine nicht ganz kleine Anzahl unserer Partner baut derzeit ihre Bestände enorm aus.

Wir suchen konsequent nach Lösungen, denn diese Jahrhundertkrise bietet auch enorme Wachstumschancen. Deswegen konnten wir und viele unserer Partner dieses Jahr Rekordumsätze verzeichnen. Denn gerade wegen Corona ergeben sich außergewöhnliche Möglichkeiten für große Umsätze mit High-Potential-Klienten. Diese Zielgruppe denkt heute über ganz besondere Schlüsselfragen nach, die Sie beantworten können:

  • Asset Protection – Schutz der Vermögenswerte
  • Steuern in Sachwerte umwandeln
  • Vermögenssicherung vor dem Zugriff des Staates
  • Vermögenssicherung außerhalb des europäischen Bankensystems
  • Sanierung LV/bAV
  • Mit Sachwerten steuerfreie Erträge erzielen

Die Schlüsselthemen für uns Finanzdienstleister lauten:

  • Nicht nur „Zukunftssicherung“, sondern sturmerprobtes Wachstum
  • Aufbau von sicheren, hohen Bestandseinnahmen
  • Schnelle, stornofreie Erträge generieren, trotz Corona
  • Digitale Beratung/Kundenbetreuung
  • Überlebensfähige, lukrative Geschäftsmodelle

 

Nutzen Sie die Zeit und besuchen Sie unser Webinar für qualifizierte Finanzdienstleister, die gerade heute mit klarer Strategie und positiver Einstellung die Weichen für eine sichere und erfolgreiche Zukunft stellen.

 

Online-Termine am 06.11.2020 um 13.30 Uhr und am 13.11.2020 um 10.15 Uhr

Anmeldung zu den Webinaren: https://dgfrpmbh.clickmeeting.com/

Weitere Infos finden Sie unter https://www.deutsche-ruhestandsplanung.de/eh-content/pages/7042/files/aktuell/partner_news/2020/mnewsletter_201028.pdf

 

Über die DGfRP

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH (DGfRP) gehört mit einem Anlagebestand von über zwei Milliarden Euro zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum. Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit ihren 850 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 720.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Nachbesserungen erwünscht

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das Papier des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anerkennung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern („Fragen und Antworten zur Weiterbildungsverpflichtung nach § 34 d Absatz 9 Satz 2 GewO bzw. § 48 Absatz 2 VAG“).

„Wir befürworten die Klarstellungen seitens dieser Institutionen, denn damit erhalten Versicherungsvermittler Rechtssicherheit, welche Weiterbildungsangebote anerkannt werden und IDD-konform sind bzw. der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und der Gewerbeordnung entsprechen“, sagt Gerald Archangeli, BVK-Vizepräsident und Vorsitzender des Trägerausschusses der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“. „Als bedeutender Vermittlerverband Deutschlands haben wir auf die Ausführungen in den FAQ’s Einfluss genommen, damit die Prüfstandards, was als Weiterbildung gilt und was nicht, bundesweit einheitlich gehandhabt werden.“

Die Leitlinie der 19 Punkte umfassenden FAQ’s ist, die Weiterbildungspflicht von mindestens 15 Stunden jährlich dann als Obligatorium zu sehen, sobald man vertrieblich, vermittelnd und beratend tätig ist, und zwar selbst dann, wenn der Weiterbildungspflichtige, z.B. als Leiter eines Vermittlerbüros, nicht unmittelbar an der Beratung von Kunden beteiligt ist, aber einen gestaltenden Einfluss auf den Versicherungsvertrieb in seinem Unternehmen hat.

Der BVK befürwortet grundsätzlich auch die Vorgaben zu den Inhalten von Weiterbildungsangeboten, die der Aufrechterhaltung der Fachkompetenz und personalen Kompetenz (§ 7 VersVermV) dienen sollen und einen Bezug zur Versicherungsvermittlung bzw.  beratung haben müssen.

„Damit werden zurecht vertriebsfremde Motivations-Events nicht mehr als Weiterbildung anerkannt“, so Archangeli. „Wohingegen Veranstaltungen zu Produktinformationen durchaus anerkennungsfähig sind, sofern das jeweilige Versicherungsprodukt in seinem Inhalt, Umfang und Bedingungswerk thematisiert wird und es sich nicht um reine Verkaufs- und Werbeveranstaltungen handelt.“

Anerkennungskreis erweitern

Allerdings ist der für die Anerkennung von Fortbildungen erforderliche konkrete Bezug zur Versicherungsvermittlung nicht immer sachgerecht, kritisiert der BVK. Damit werden wichtige betriebswirtschaftliche Weiterbildungen zur Unternehmensführung nicht berücksichtigt.

„Auch wenn wir davon ausgehen, dass mit diesem Aspekt Weiterbildungen zur Versicherungsbetriebslehre anerkannt werden und damit der Kern einer wesentlichen Forderung des BVK umgesetzt wurde, bewerten wir diese Einschränkung kritisch“, so Archangeli. „Für essenziell halten wir auch Weiterbildungsangebote, die das Funktionieren und den langfristigen Bestand des Vermittlerbetriebes im Interesse des Kunden sicherstellen, also auch betriebswirtschaftliche Aspekte beinhalten.“

Bedenklich stuft zudem der BVK den Ausschluss von Weiterbildungen im Bereich Finanzanlagen, Immobiliardarlehen und Bausparen ein. Denn auch diese sind im Rahmen einer ganzheitlichen Vorsorgeberatung für vertrieblich Tätige bedeutend. Dies illustriert das Beispiel von staatlich geförderten Riester-Produkten, wo Kunden zwischen Versicherungen, Fondsprodukten sowie dem sogenannten Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung wählen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Thomas Suchoweew und Oliver Petersen vom Makler Nachfolger Club e.V. berichtet über die steigende Nachfrage von Maklern, die Ihre Bestände oder Maklerunternehmen verkaufen möchten.

 

Seit der Gründung des Makler Nachfolger Club e.V. im Jahr 2014 steht der Verein seinen Mitgliedern als neutraler, unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen oder Maklerunternehmen geht.

Die Vorstände Thomas Suchoweew und Oliver Petersen stehen mit einem großen Vereinsnetzwerk an Spezialisten für die strategische Nachfolgeplanung und der Übergabe des Lebenswerkes an einen geeigneten Nachfolger mit Rat und Tat bereit.

Die permanente Erweiterung des Dienstleistungsangebotes, die große Zahl an erfolgreichen Vorbereitungen bzw. Übergabebegleitungen und nicht zuletzt die Verunsicherungen durch die Corona-Krise führte dazu, dass seit Jahresbeginn 2020 verstärkt Anfragen beim Makler Nachfolger Club e.V. eintrafen. Der Verein hat mittlerweile über 500 Mitglieder gewinnen können. Es wurden bereits über 150 Maklerbestände und Maklerunternehmen erfolgreich übergeben und ca. weitere 50 befinden sich zurzeit in der Übergabephase. Der Vorstand schätzt das mit weiteren ca. 200 Mitgliedern im nächsten Jahr der Vorbereitungs- und Übergabeprozess begonnen wird.

Auch auf der Käuferseite hat die Nachfrage nach gut vorbereiteten Maklerbeständen oder Maklerunternehmen weiter zugenommen und die Kaufpreise verzeichnen trotz Krise einen leichten Anstieg.

Die Finanzierungen der Kaufpreise können bei Bedarf durch Kombinationen von Eigen- und Fremdkapital, Fördermitteln, Venture Capital und Investoren aus dem In- und Ausland dargestellt werden. Das Training von Bankgesprächen incl. der Erstellung von begeisternden Company-Stories mit Businessplänen, bereiten den Käufer optimal auf die Übernahme vor. Für Interessenten hat der Verein eine neue Informationsseite https://www.finanzierung-maklerbestand.de entwickelt auf der sich Kaufinteressenten informieren können.

Somit können auf der Verkäuferseite durch optimale Vorbereitung auf den Übergabeprozess höhere Kaufpreise durchgesetzt werden. Auf der Käuferseite können sich durch eine strategisch aufgebaute Finanzierung und durch die optionalen Post-Merger-Services des Vereinsnetzwerkes die Amortisationszeiten deutlich verkürzen. Die einzelnen Stationen von der Vorbereitung bis zur Übergabe und der Nachsorge finden sich auch im zum Jahresbeginn veröffentlichten Nachfolge-Fahrplan https://www.nachfolgeplanung-makler.de des Vereins wieder.

Als weitere Dienstleistung hat der Makler Nachfolger Club e.V. eine neue Plattform erstellt auf dem Verkäufer bundesweit passende Nachfolger finden können: https://www.bestandsnachfolge24.de Makler die einen Nachfolger suchen können dort nach Städten oder Bundesländern suchen und bekommen dann die interessierten Nachfolger präsentiert.

Der Makler Nachfolger Club e.V. ist trotz der erschwerten Marktbedingungen durch die Corona-Krise weiterhin auf Wachstumskurs. Durch die erneute Erweiterung des Dienstleisternetzwerkes baut der Verein seine führende Rolle als Spezialist für die strategische Nachfolgeplanung in der Finanzdienstleistung weiter aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Vorteile: Unkomplizierte Dateneingabe, schnelleres Vergleichsergebnis, einfacher Wechsel

 

Pünktlich zur aktuellen Wechselsaison der Kfz-Versicherung präsentiert CHECK24 eine Innovation, mit der der Kfz-Versicherungsvergleich starkvereinfacht wird. Kunden können mit Hilfe eines Fotos oder PDF die mühsame Dateneingabe deutlich reduzieren. Für einen Kfz-Vergleich und Abschluss müssen Kunden mehr als 50 Angaben machen. Eine Hürde, die viele bisher von einem Wechsel abhielt.

Mit dem neu und exklusiv entwickelten FotoCHECK von CHECK24 entfällt diese manuelle Dateneingabe fast vollständig. Kunden fotografieren oder scannen einfach ihren bestehenden Versicherungsschein oder ihre Beitragsrechnung und alle verfügbaren Angaben werden automatisch übernommen. FotoCHECK ist ein exklusives CHECK24-Tool, um den Abschluss einer neuen Autoversicherung erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der automatisierte Prozess, der mithilfe von künstlicher Intelligenz entwickelt wurde, funktioniert am Desktop, am mobilen Endgerät und in der App.

“Statt wie bisher 50 Fragen manuell beantworten zu müssen, können unsere Kunden das jetzt mit einem Foto erledigen. Der Versicherungsvergleich und -wechsel ist damit in zwei Minuten möglich,” sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. “Das darf man schon als kleine technische Revolution bezeichnen. Die Entwicklung von FotoCHECK war komplex, dafür ist die Anwendung für unsere Kunden umso schneller und einfacher.”

EURO am Sonntag: CHECK24 ist bestes Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen

CHECK24 ist das beste Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen. Das ergab eine Untersuchung von EURuro am Sonntag zusammen mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI). Neben dem Gesamtsieg entschied CHECK24 die Teilkategorie Preis/Leistung mit großem Abstand für sich. Über die zwölf betrachteten Beispielprofile hinweg können Verbraucher beim Münchner Vergleichsportal durchschnittlich am meisten sparen. Auch in der Kategorie Vergleichsrechner belegte CHECK24 den ersten Platz.

300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Verbraucher, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, erhalten bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

Vergleichsportale fördern Anbieterwettbewerb – Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro im Jahr

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Die Sparquote der privaten Haushalte ist so hoch wie nie zuvor. Grund dafür ist aber nicht der vor der Tür stehende Weltspartag, sondern die Coronakrise.

 

Laut dem aktuellen Wirtschaftsbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) treibt vor allem das “unfreiwillige Sparen” die Quote in die Höhe. “Der Lockdown und die darauf folgenden Maßnahmen haben die Konsummöglichkeiten erheblich eingeschränkt und Verbraucher damit quasi zum Sparen gezwungen. Anstatt sich zu ärgern, kann man dies aber auch als zweite Chance sehen und überdenken, wie das eigene Geld am besten aufgehoben ist”, empfiehlt Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung.

Auch wenn das angesparte Geld teilweise nicht freiwillig zurückgelegt wurde, ist es eine Überlegung wert, den Konsum nicht einfach 1:1 zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Mit Blick auf die Zukunft ist es ratsam, einen Teil in die Vorsorge bzw. den Vermögensaufbau zu investieren. Doch auch wenn Bankeinlagen und Bargeld in Deutschland immer noch die beliebtesten Anlageformen sind, bringen diese Optionen kaum Aussicht auf Gewinn. “Wenn schon unfreiwillig gespart wurde, sollte nicht noch freiwillig die Rendite verschenkt werden. Wer beispielsweise 2.000 Euro jahrelang bar aufbewahrt oder auf dem Konto parkt, verliert zwar objektiv keinen Cent. Doch durch das anhaltende Niedrigzinsniveau, deutlich unter der Inflationsrate, sinkt die Kaufkraft ganz erheblich”, gibt Dr. Lach zu bedenken. Gerade die Coronakrise hat deutlich gezeigt, wie wichtig ein finanzielles Polster und eine gute Anlagestrategie sein können. Ein Vermögensberater kann helfen, rentable Alternativen zu den früheren Klassikern zu finden und unter Berücksichtigung des Allfinanzansatzes alle Maßnahmen aufeinander abzustimmen. So ist der Kunde langfristig auch in schweren Zeiten gut aufgestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Die Corona-Pandemie trifft auch massiv die Vermittlerbranche. Wie stark, das hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gleich in zwei onlinebasierten Umfragen untersucht.

 

In der ersten Umfrage, die im April durchgeführt wurde, zeigte sich ein Umsatzschock: Von den 1.628 Teilnehmern klagten Zweidrittel der Vermittler über Umsatzeinbußen. Im Durchschnitt lagen die Rückgänge bei hohen 38 Prozent. Dabei waren Versicherungsmakler mit annähernd 39 Prozent am zweithäufigsten betroffen, Mehrfachvertreter mit 43,3 Prozent am stärksten und Exklusivvermittler zeigten mit 37,8 % den geringsten Anteil.

Die zweite Umfrage von August zeigte hingegen ein etwas abgemildertes Bild in Bezug auf die Umsatzeinbußen: Hier gaben auch Zweidrittel (62 %) der 943 Teilnehmer verringerte Umsätze an. Diese lagen bei durchschnittlich 20 Prozent.

„Mit diesen beiden aktuellen Umfragen legte der BVK sein Ohr ganz nah an die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermittler“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit haben wir innerhalb der Verbände ein Alleinstellungsmerkmal und eine sehr gute Datenbasis, um die weitere Umsatzentwicklung einschätzen zu können.“

Auswirkungen auf Sparten und Vermittlerbetriebe

Von den Umsatzrückgängen waren alle Sparten betroffen, wenn auch im unterschiedlichen Maße. Lebensversicherungen litten am stärksten, gefolgt von der SHUR-Sparte und der betrieblichen Altersvorsorge. Die Kfz-Versicherung und die Krankenversicherungen verzeichneten dagegen die geringsten Storni.

Während noch in der ersten Umfrage kleinere Vermittlerbetriebe tendenziell stärkere Verluste erlitten, gaben in der zweiten Umfrage insbesondere die Vermittlerbetriebe die größten Verluste an, die im mittleren Gewinnsegment (80.000 – 120.000 Euro/Jahr) zu verorten sind.

Die Corona-Vermittlerumfragen des BVK gaben keinen Hinweis darauf, dass die Pandemie im Zusammenspiel mit der Digitalisierung zu einem massenhaften Vermittlersterben führen wird. Denn nur 2,5 Prozent der befragten Vermittler planen den Marktaustritt bzw. wollen in einen vorgezogenen Ruhestand gehen.

„Unsere Vermittlerumfragen bilden sehr gut die Einschränkungen der Geschäftstätigkeit durch die Corona-Pandemie für die Vermittler und deren Umsatzentwicklung ab“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Schließlich sind persönliche Gespräche und Treffen nur im restriktiven Rahmen möglich und nahmen um dramatische 82 Prozent ab, wie unsere Studien zeigten. Doch trotz der massiv ausgeweiteten digitalen und telefonischen Kontaktaufnahme zu den Kunden konnte die direkte Kundenansprache kaum kompensiert werden.“

Zufriedenheit mit BVK-Leistungen

Da der BVK seinen Mitgliedern in der Corona-Pandemie umfangreiche Informationen, Tipps und Rechtsberatung angeboten hat, wollte der Verband auch wissen, wie zufrieden die Mitglieder mit seiner bisherigen Leistung waren. Die Antwort: 80 Prozent der Teilnehmer fühlten sich durch den BVK sehr gut unterstützt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Auf der DKM 2020, die am 26. Oktober gestartet ist, ist einiges los. 157 Aussteller präsentieren sich auf der neuen, digitalen Messeplattform den über 8.700 angemeldeten Fachbesuchern.

 

Die Entscheidungsträger der Finanz- und Versicherungsbranche versammeln sich diese Woche auf einer neuen, digitalen Messeplattform: Die DKM 2020 digital.persönlich ist am 26. Oktober gestartet und läuft bis zum 29. Oktober.

DKM-Geschäftsführer Konrad Schmidt konnte im Rahmen der offiziellen Pressekonferenz am 27. Oktober von einem erfolgreichen ersten Messetag berichten: „157 Aussteller haben sich auf unser digitales Projekt eingelassen. Nicht wenige Aussteller sehen dies sogar als Chance für eine zukünftig digitalere Maklerkommunikation.“

Bisher haben sich insgesamt über 8.700 Fachbesucher für eine Teilnahme an der digitalen Leitmesse 2020 entschieden. Schmidt rechnet aber mit weiteren Teilnehmern, die im Laufe der DKM-Woche noch dazustoßen werden. „Das ist einer der Vorteile eines digitalen Events. Teilnehmer können sich noch kurzfristig zur Messe anmelden, da die Anreise wegfällt oder sie spontan auf einen interessanten Programmpunkt stoßen“, so Schmidt.

Besucher der DKM haben beim Vortragsprogramm die Wahl aus über 200 Programmpunkten. 157 Ausstellerprofile mit über 1.300 Ansprechpartnern laden zum Stöbern und Austausch in Sachen Produkte und Dienstleistungen ein. Und mit den verschiedenen Funktionalitäten wie bspw. Chat und Videotelefonie lässt es sich auch digital sehr gut netzwerken. „Bei der Konzeption der DKM 2020 digital.persönlch war uns von Anfang an wichtig, dass wir die drei Säulen der DKM – nämlich Information, Weiterbildung und Netzwerk – digital abbilden. Nach einem erfolgreichen ersten Messetag kann ich hier nur sagen, dass uns das sehr gut gelungen ist.“

Schmidt zeigt sich auch begeistert vom Zusammenhalt der Branche: „Aussteller und Besucher haben gezeigt, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten zusammenkommen und auf digitalem Wege den Grundstein für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung 2021 legen können. Das war und ist die DKM. Ein Ort, an dem zugehört wird und Austausch stattfindet – zwischen dem unabhängigen Vertrieb und den Produktgebern und Dienstleistern der Branche.“

DKM 2021 fest im Blick

Angesprochen auf die DKM 2021 stellt der DKM-Geschäftsführer klar: „Wenn es die Rahmenbedingungen zulassen, wird es 2021 wieder eine Präsenz-DKM in Dortmund mit vielen digitalen Elementen geben, und zwar vom 26. bis 28. Oktober 2021. Die besondere Atmosphäre der Präsenz-DKM mit den zufälligen Begegnungen, den vielen Gesprächen mit Entscheidern, die schon manches Mal zu einer schnellen Problemlösung verholfen haben, den kurzweiligen Diskussionen, dem Treffen neuer Kontakte während der Messe oder am Messeabend, sehnen unsere Kunden und wir herbei. Wer darauf verzichten kann oder möchte, dem werden wir auch zukünftig einen digitalen Zugang zur DKM ermöglichen.“

DKM 2020 in Zahlen (Stand 27.10.2020, 09:00 Uhr)

Angemeldete Teilnehmer über: 10.000, davon angemeldete Fachbesucher über: 8.700

Teilnehmer am 26. Oktober: über 6.000

Programmpunktteilnahmen: über 10.000

 

Zur DKM

Die DKM als Treffpunkt und Impulsgeber der Finanz- und Versicherungsbranche findet jedes Jahr Ende Oktober statt. Die Leitmesse der Branche besticht durch einen umfassenden Messemarktplatz mit verschiedenen Themenparks sowie ein vielfältiges Rahmenprogramm aus themenspezifischen Kongressen, Workshops und Keynote-Speakern. Die DKM 2020 digital.persönlich läuft noch bis 29. Oktober unter https://digital.die-leitmesse.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

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