Marke immer wichtiger: Makler profitieren künftig noch stärker von der Marketing-Expertise bei immowelt

 

immowelt unterstützt gewerbliche Immobilienpartner in Zukunft noch stärker beim Aufbau der eigenen Marke. Jeder Maklerkunde erhält einen Werbekostenzuschuss von bis zu 2.000 Euro. Die Maßnahme ist eine von vielen, damit die immowelt Partner die anstehende Herausforderung, den Provisionssplit, bestmöglich meistern. “Für unsere Maklerkunden wird es immer wichtiger, in die eigene Marke zu investieren. Sie müssen ihre eigene Leistung sowie ihre Erfahrung und Kompetenz beim Verkauf von Immobilien sichtbar machen und so Eigentümer von sich überzeugen”, sagt Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler, CEO von immowelt. “Als verlässlicher Partner unterstützen wir unsere gewerblichen Anbieter nicht nur finanziell beim Aufbau der eigenen Marke. Vielmehr ermöglichen wir es Ihnen, über immowelt eine eigene Branding-Kampagne zu erstellen und auszuspielen.”

Größere Investitionen in den Markenaufbau werden nötig, da ab 23. Dezember in Deutschland die Provisionsteilung beim Immobilienkauf gilt. Verkäufer können dann nur noch maximal 50 Prozent der Maklerkosten an den Käufer weitergeben. Besonders Makler aus Regionen, in denen der Käufer bisher die komplette Courtage gezahlt hat, stehen nun vor der Herausforderung, Eigentümer von der eigenen Leistung zu überzeugen.

Individuelle Brand-Kampagne und Werbemittel

Dabei können Makler auf die langjährige Erfahrung von immowelt bauen: Seit 1991 ist immowelt der Partner der Immobilienprofis. Dank der Expertise in Marketing und Immobilienvermittlung sind immowelt Partner bestens gewappnet. Ein wichtiger Baustein beim Markenaufbau sind individuelle Werbemittel. Über immowelt können Makler künftig Online- und Offline-Werbemittel erstellen – wie Social-Media-Spots, Banner-Werbung oder gebrandete Verkaufsunterlagen. Die immowelt Experten beraten darüber hinaus, wie die Mittel zur Selbstvermarktung zielgerichtet eingesetzt werden können und wie sich Makler damit von der Konkurrenz absetzen.

Um Eigentümer zu akquirieren, ist neben einem gelungen Markenauftritt wichtig, die eigene Leistung bzw. die Kompetenz im Fachbereich der Immobilienvermarktung sichtbar zu machen. Dafür vergibt immowelt künftig verschiedene Zertifikate, die öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden können. Das sind zum Beispiel Gütesiegel für herausragende Service-Qualität oder für eine hohe Kundenzufriedenheit. Aber auch Auszeichnungen wie zum Beispiel für Schnelligkeit bei der Vermarktung sollen die eigenen Stärken hervorheben.

Deutscher Immobilienpreis würdigt Leistungen

Um die Leistungen der Makler generell noch stärker zu würdigen, hat immowelt den Deutschen Immobilienpreis initiiert, der im November 2020 erstmalig verliehen wird. Die Auszeichnung ehrt Spitzenleistungen in der Immobilienwirtschaft und kann öffentlichkeitswirksam zur Eigenvermarktung eingesetzt werden. Der Award wird in 8 verschiedenen Kategorien vergeben, darunter auch “Makler des Jahres” oder “Local Hero”, die sich direkt an gewerbliche Immobilienanbieter richten. Weitere Informationen sind auf www.deutscher-immobilienpreis.de zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Immowelt AG, Nordostpark 3­5, D-­90411 Nürnberg Tel.: 0911/520 25­462, Fax: 0911/520 25­15, www.immowelt.de

Das Berliner Insurtech-Unternehmen Friendsurance hat den internationalen IT-Experten Dmitry Kharchenko als Chief Technology Officer an Bord geholt.

 

Nach einer Einarbeitungs- und Übergangszeit führt Kharchenko das 50-köpfige Team aus Tech- und BI-Spezialisten, das bislang von Head of IT Brian Burke geleitet wurde, der das Unternehmen aus persönlichen Gründen verlässt. In seiner bereichsübergreifenden Rolle als CTO verantwortet Kharchenko neben der technologischen und strategischen Weiterentwicklung der digitalen Bancassurance-Plattform von Friendsurance und der Entwicklung neuer Anwendungen, auch die Bereiche Business Intelligence und Data Governance.

Friendsurance stärkt Tech-Department durch Strategie-Expertise

In der neu geschaffenen Position Chief Technology Officer gehört Kharchenko dem Führungsteam an und arbeitet eng mit den Gründern zusammen. Mitgründer und Geschäftsführer Tim Kunde erklärt: „Wir freuen uns sehr, dass wir Dmitry Kharchenko für Friendsurance gewinnen konnten. Mit seinen umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich Software Engineering und Business Intelligence ist er der perfekte Partner, um unsere Plattform strategisch auszubauen.” Kharchenko bringt 20 Jahre Erfahrung als IT-Stratege mit, davon fünf Jahre in der Berliner Fintech-Szene und 15 Jahre bei verschiedenen Tech-Unternehmen in Tel Aviv mit Fokus aus Fintech, Cybersecurity and Big Data. Zuletzt war Kharchenko für das Fintech-Unternehmen Bonify tätig, wo er die Position des Chief Technology Officers & Chief Innovation Officers innehatte. Zuvor war er CTO in Residence beim Inkubator Finleap und Mitgründer eines Finleap-Startups.

Gemeinsames Ziel: Die Digitalisierung der Bancassurance vorantreiben

„Friendsurance hat als Anbieter von digitalen Bancassurance-Lösungen eine einzigartige Position auf dem deutschen Markt“, sagt Dmitry Kharchenko, neuer CTO von Friendsurance. „Ich bin davon überzeugt, dass wir diese Position auch international ausbauen können, und freue mich darauf, nationale und internationale Banken und Versicherer durch gezielte Innovationsstrategien entscheidend bei der digitalen Transformation zu unterstützen – und dadurch die Verwaltung und Optimierung von Versicherungen für den Kunden deutlich einfacher und effizienter zu machen.”

Erfolgreicher Unternehmenswandel von B2C zu B2B2C

Friendsurance startete 2010 als eines der ersten Insurtech-Unternehmen in Deutschland und führte das weltweit erste Peer-to-Peer-Versicherungsmodell ein. Seitdem ist das Unternehmen auf über 100 Mitarbeiter gewachsen und hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. Seit 2017 betreibt Friendsurance die Digitalisierung von Versicherungsgeschäften für Banken oder Versicherungen wie Deutsche Bank und R+V als zusätzliches Geschäftsfeld. „Friendsurance überzeugt mich als Arbeitgeber nicht nur wegen seines vielversprechenden Geschäftsmodells, sondern vor allem wegen der großen Innovationskraft und dem agilen Mindset in dem sehr internationalen Team, in dem Mitarbeiter aus 20 Nationen arbeiten“, so Kharchenko.

Über Friendsurance Deutschland

Das Berliner Insurtech-Unternehmen entwickelt innovative, digitale Versicherungslösungen mit dem Ziel Versicherungen kundenfreundlicher zu machen. Gegründet 2010, ist Friendsurance als Online-Makler mit dem weltweit ersten Peer-to-Peer-Versicherungsmodell gestartet und betreut heute rund 150.000 Kunden. Zusätzlich zu seinem B2C-Geschäft betreibt das Unternehmen seit 2017 die Digitalisierung von Versicherungsgeschäften für Banken und Versicherer sowie deren Kunden als B2B2C-Business. Friendsurance bietet nationalen und internationalen Kooperationspartnern eine skalierbare und modular einsetzbare Digital Bancassurance-Plattform und hat auf dieser Basis bereits digitale Versicherungsmanager für Unternehmen wie Deutsche Bank und R+V Versicherung entwickelt. Friendsurance beschäftigt insgesamt rund 100 Mitarbeiter aus 20 Nationen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

Von Klaus Ostholt, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

 

Die Zahl der Versicherungsvermittler in Deutschland sinkt. Seit Jahresbeginn sind es wieder fast 2.000 Berater weniger, wie eine aktuelle Studie von Prof. Beenken belegt. Anders als oft beschrieben, dürfte die Ursache dafür nicht allein an den gestiegenen Zulassungsvoraussetzungen liegen.

Bei der Ursachenforschung lassen sich vielfältige weitere Gründe ausmachen. Auch die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown hat viele Beraterinnen und Berater vor Herausforderungen gestellt. Reaktionsschnelligkeit war neben den fachlichen Kompetenzen gerade zu Beginn der Pandemie gefragt. Mandanten erwarteten einen verlässlichen Partner, der den Überblick behält. Ausschlaggebend für ein erfolgreiches Krisenmanagement war vor allem das Aufrechterhalten der Kundenbeziehung. Diesen Test bestanden sicherlich nicht alle.

Die hohen Anforderungen an den Beruf und das sich ständig wechselnde Umfeld sind weitere Faktoren, die den Schwund der Vertreter erklären können. Eine fundierte Ausbildung in Finanz- und Versicherungsthemen ist elementar für eine erfolgreiche Kundenbetreuung. Diese ist allerdings zeitintensiv und umfangreich. Hinzu kommen ständige Fort- und Weiterbildungen, die über die Karriere hinweg anhalten. Ein Aufwand der immer mehr abschreckt. Weitere Faktoren für die sinkenden Vertreterzahlen sind die gestiegene Konkurrenz im Online-Geschäft und die zunehmende Eigenständigkeit der Zielgruppe. Nie war die Auswahl an Finanz- und Versicherungsprodukten so groß und deren Abschluss scheinbar so einfach. Das Verständnis für den Wert einer grundlegenden und individuellen Beratung scheint zu sinken.

Höhere Anforderungen schaffen auch eine höhere Attraktivität der Aufgabe Die gestiegenen Anforderungen können aber auch ein Grund sein, sich für den Beruf des Beraters zu entscheiden – vor allem dann, wenn ein echtes Interesse daran besteht, Menschen zu helfen und dabei die eigenen Kompetenzen umfassend einzubringen.

Deshalb liegt die Zukunft für Versicherungs- und Finanzexperten in der selbstständigen Tätigkeit. Banken und Versicherungen können dem breiten Expertenwissen der jungen Leute und erfahrenen Berater/innen oft nicht mehr gerecht werden, weil sie nur ein limitiertes Feld der Finanzberatung abdecken. Zu Vorgabenorientiert müssen sie arbeiten und zu eingeschränkt sind gut ausgebildete Berater/innen in ihren Möglichkeiten sich zu entfalten.

Angst vor der Selbstständigkeit?

Für einen sicheren Start braucht es die richtigen Anreize sowohl für junge als auch erfahrene Kandidaten. Eine etablierte Fachkraft aus einem Angestelltenverhältnis hat sicherlich andere Ansprüche an eine Stelle als eigenständiger Berater, als ein Studienabsolvent. Für beide Situationen gibt es geeignete Einstiegsmodelle – sowohl hinsichtlich der ergänzenden Ausbildung als auch für die Übernahme oder den Aufbau eines Mandantenstamms.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist auch die Fokussierung auf bestimmte Zielgruppen. Mit einer Spezialisierung auf krisensichere Berufsgruppen lässt sich der Karriereweg absichern und die Attraktivität der eigenen Arbeit steigt.

Zudem ist nicht erst seit Corona klar, dass ein zukunftsfähiges Arbeitsmodell die Familie und Freizeit berücksichtigen muss. Die Balance aus Arbeit und Familie ist elementar und oft ein unterschätztes Kriterium. Als freier Vertreter obliegt die Zeiteinteilung einem selber.

Kernfaktor ist aber die Freiheit zur wirklich vollumfänglichen Beratung der Mandanten. Wer dabei die sprichwörtliche „Extrameile“ läuft, macht das für sich selbst und sieht auch den konkreten Erfolg.

Über allem steht immer auch der finanzielle Aspekt. Eine gute Unterstützung und ein erster Bestand an Kunden sorgt für Sicherheit bei der Umstellung auf eine selbstständige Tätigkeit. Außerdem kann ein klarer Karriereplan helfen, in dem Ziele, wie die Übernahme von Geschäftsgebieten, aufgezeigt werden.

Alles in Allem: Finanzberatung ist ein anspruchsvoller aber genau deswegen zukunftssicherer Beruf. Die Branche muss das nur offensichtlicher darstellen.

 

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A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes 1994 folgte eine große Produktvielfalt ohne Standards.

 

Erste Ratings brachten schon ein Jahr später mehr Transparenz. Pionier der Produktratings war das Analysehaus Franke und Bornberg, das anlässlich des Jubiläums Qualitätsführer unter den Versicherern auszeichnete.

Im August 1995 hat Franke und Bornberg mit seinem ersten Rating für Berufsunfähigkeitsversicherungen Branchen-Geschichte geschrieben. Mit der Veröffentlichung des ersten Produktratings im deutschen Versicherungsmarkt begann eine neue Ära der Beratung, die Vermittlern neben Preisvergleichen erstmals systematische und professionelle Qualitätsvergleiche ermöglichte.

Auslöser Deregulierung

Dabei war das Jahr 1995 kein zufälliges Jahr, denn Mitte 1994 fand die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes statt. Bis dahin mussten Versicherungsprodukte vorab vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt werden. Ein Prozess, bei dem die Beamten der Aufsicht jegliche Kreativität zu unterdrücken verstanden. Das BAV ging 2002 in die heutige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf.

Im Rahmen der Deregulierung im Jahre 1994 fiel dann die Vorabgenehmigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarife. Versicherer konnten erstmals ihre Versicherungsbedingungen frei gestalten. Entsprechend entstand eine völlig unübersichtliche Gemengelage, die jeglicher Standards entbehrte. Das Produktrating hatte gerade deshalb großen Erfolg, da es dem Markt die nunmehr fehlende Transparenz zurückgab. Aber Ratings schafften nicht nur Transparenz, sondern entwickelten sich auch als Leitplanken für die Produktentwicklung. Im Ergebnis entstand im deutschen Markt eine weltweit beispielhafte Produktqualität, denn in vielen Märkten gab es keine vergleichbaren Initiativen.

Handmade in Hannover mit digitaler Unterstützung

Das erste Rating war noch geprägt von viel Handarbeit, Tüfteln, Studium der Rechtsprechung und Geschäftsberichten und vielen Gesprächen, denn es gab noch keine Vorbilder. Für Franke und Bornberg war es von Beginn an selbstverständlich, alle Unterlagen selbst zu studieren und sich daraus eine Meinung zu bilden. Diese „Handarbeit“ macht die Ratings von Franke und Bornberg noch heute aus, wenn auch die technische Unterstützung der Analysten eine immer größere Rolle spielt.

Für die Produktentwicklung war das erste Rating zu Beginn ein eher störender Faktor, der die Freude an der neuen Gestaltungsfreiheit der AVBs trübte. Einige Jahre später jedoch schaffte das Rating sogar Arbeitsplätze, denn immer mehr Versicherer beschäftigten Mitarbeiter, die als feste Ansprechpartner für Ratingagenturen zuständig waren.

Es zeigte sich schnell, wie gut diese Idee in die Zeit passte und so verschickte Franke und Bornberg bald viele, damals noch selbst gebundene, Ratingberichte. Bis diese durch professionell gedruckte „Atlanten“ abgelöst wurden und schließlich in die technische Welt der Analyse- und Vergleichsprogramme übergingen.

Dem BU-Rating folgen weitere Versicherungsarten

Aus diesen ersten Anfängen hat sich Franke und Bornberg zu einem Unternehmen mit über 110 Mitarbeiter entwickelt, von denen über 40 Mitarbeiter als Analyst mit der Bewertung von Versicherungsbedingungen und Kennzahlen beschäftigt sind. Dabei ist es nicht nur bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geblieben. Über die Jahre wurden immer mehr Versicherungsarten zu Ratingobjekten, sodass heute von Franke und Bornberg nahezu alle Versicherungen des privaten Haushalts und inzwischen auch Gewerbeversicherungen analysiert und bewertet werden.

Auszeichnung für qualitätsorientierte Versicherer

Franke und Bornberg hat das Jubiläumsjahr zum Anlass für einen qualitativen Rückblick genommen. Dazu wurde Jahr für Jahr geprüft, welche Versicherer in diesen 25 Jahren besonders oft ausgezeichnet wurden und somit langfristig überdurchschnittliche Qualität gezeigt haben. Dabei ergab sich der folgende Kreis an Langfrist-Qualitätsführern, die mit einer besonderen Jubiläums-Trophäe in fünf Kategorien ausgezeichnet wurden. Die Kategorien unterteilen sich in Arbeitskraftsicherung (AKS), Altersvorsorge (AV), Gesundheitsvorsorge (KV), Kompositversicherung (Komposit) und Gewerbeversicherung (Gewerbe).

Das sind die ausgezeichneten Versicherer

– Allianz (AKS, AV, KV, Komposit, Gewerbe)

– ALTE LEIPZIGER (AKS, AV, Komposit, Gewerbe)

– ARAG (Komposit)

– AXA (AKS, AV, Komposit)

– Barmenia (AKS, Komposit)

– Basler (Komposit)

– Versicherungskammer Bayern (AV)

– Continentale (AKS, AV)

– Dialog (AKS)

– Generali Deutschland (AKS, AV, Komposit)

– Gothaer (AKS, AV, KV)

– HanseMerkur (AKS, AV, Komposit)

– HDI (AKS, AV, Komposit)

– Helvetia (AV, Komposit)

– INTER (KV, Komposit, Gewerbe)

– Lebensversicherung von 1871 (AKS, AV)

– Münchener Verein (AKS, AV, KV)

– neue leben (AV)

– NÜRNBERGER (AKS, AV, Komposit)

– PB Lebensversicherung (AV)

– Provinzial NordWest (AV)

– Provinzial Rheinland (AV)

– SIGNAL IDUNA (AKS, AV)

– Stuttgarter (AKS, AV)

– Swiss Life Deutschland (AKS, AV)

– uniVersa (AKS, AV)

– VHV (Komposit)

– VOLKSWOHL BUND (AKS)

– WWK (AKS, AV)

– Württembergische (AKS, AV, Komposit, Gewerbe)

– Zurich (AKS, AV)

 

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Wir unterstützen im Versicherungsvertrieb insbesondere Versicherungsmakler mit umfassender zivil- bzw. wirtschaftsrechtlicher Beratung und Betreuung. Deswegen werden nicht nur die naheliegenden Rechtsbereiche wie das Versicherungs- oder Kaptalanlagerecht angeboten, sondern auch weitere Rechtsbereiche, die zu den (rechtlichen) Alltagsthemen bei der Führung eines Versicherungsmaklerunternehmens gehören. Solche Rechtsbereiche sind zum Beispiel auch das Gesellschaftsrecht, das allgemeine Vertragsrecht, das Wettbewerbsrecht, das rechtliche Thema Datenschutz, Compliance, Handelsvertreterrecht und u.a. natürlich auch das Arbeitsrecht.

Beim Arbeitsrecht geht es dabei nicht nur um die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder um die leider immer wieder vorkommende Themen wie Abmahnung oder Kündigung. Teil des Arbeitsrechtes ist auch das sogenannte Kollektivarbeitsrecht. Vom Kollektivarbeitsrecht sind Firmen und Versicherungsmakler betroffen, die einen Betriebsrat haben. Dies müssen nicht immer große Maklerhäuser sein. Denn einen Betriebsrat dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits ab fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gründen.

Gibt es einen Betriebsrat, bedarf es in der Firma auch Kompetenzen im Kollektivarbeitsrecht, welches viele Besonderheiten aufweist. Schon von den Begrifflichkeiten her sind Besonderheiten zu beachten, z.B. gibt es hier keine Urteilsverfahren bzw. Urteile, sondern sogenannte Beschlussverfahren und Beschlüsse. Man legt zum Beispiel auch keine Berufung ein, sondern das Rechtsmittel der Beschwerde. Weiterer großer Unterschied ist, dass anders als sonst im Zivilrecht nicht der Beibringungsgrundsatz, sondern (ähnlich wie im Strafrecht) im Kollektivarbeitsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz im gerichtlichen Verfahren gilt.

Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang, zu dem gerade der Unterzeichner ein viel beachtetes Urteil erreicht hat, betrifft die Wirksamkeit von Betriebsratswahlen. Darum kann es nicht nur bei bestehenden Betriebsräten im Rahmen der turnusgemäßen Wahlen gemäß § 13 Absatz 1 BetrVG gehen (das nächste Mal vom 01.03. bis zum 31.05.2022) sondern es geht auch dann darum, wenn sich ein Betriebsrat zwischenzeitlich neu in der Firma gründet.

Je nach Interessenlage kann es sinnvoll sein, streng darauf zu schauen, ob zum Beispiel der neugegründete Betriebsrat in seiner Wahl auch alles richtig gemacht hat. Denn es geht in der Folge um erhebliche Kosten, nicht nur die Kosten für die reine Betriebsratswahl, sondern auch die Kosten für die Mittel des Betriebsrates (zum Beispiel eigene Laptops, eigene Räume). Sehr teuer sind aber auch häufig die oft längeren Betriebsratsschulungen für die neuen Betriebsratsmitglieder oder auch alle Gebühren, die zum Beispiel durch Anwälte entstehen, die den Betriebsrat beraten. Alle diese Kosten sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu zahlen.

Insofern sollte es mit den Betriebsratswahlen auch seine Richtigkeit haben. In einer ganz besonderen Konstellation durfte die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte dabei in einem in der „juristischen Szene“ vielbeachteten Urteil (auch das Bundesarbeitsgericht hat hier eine Verhandlung zugelassen) auf Ebene des Landesarbeitsgerichtes erreichen, dass die Betriebsratswahl in einer von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte vertretenen Firma für nichtig erklärt wurde.

Bezüglich der Wahlverfahren muss man wissen, dass diese kompliziert sind. Es müssen nicht nur die bekannten allgemeinen Wahlrechtgrundsätze jeder Wahl (wie zum Beispiel aktuell bei der US-Wahl oder bei einer Bundestagswahl) gewahrt werden. Zusätzlich sind z.B. auch Geschlechterparitäten zu beachten, was schon die Erstellung von Wahllisten deutlich komplizierter macht. Das Betriebsverfassungsrecht, insbesondere die einschlägigen Wahlordnungen enthalten hier eine Reihe spezieller Regelungen.

In dem Beschluss LAG Thüringen, 4 TaBV 12/19 ging es um einen Lebenssachverhalt, dass ein Arbeitgeber vor einem geplanten Betriebsumzug an drei unterschiedlichen Standorten tätig war. Nur an einem dieser drei Standorte bestand vor dem Umzug ein Betriebsrat. Es kam zu einem Streit zwischen dem Arbeitgeber und dem von einer Gewerkschaft vertretenen Wahlvorstand im Rahmen von geplanten Betriebsrats-Nachwahlen darüber, für welche Standorte der Arbeitgeber Mitarbeiterlisten vorzulegen habe. Man einigte sich vor dem Arbeitsgericht darauf, dass der Arbeitgeber für zwei von drei Standorten die Listen vorlegen sollte.

Trotzdem, für den Arbeitgeber völlig unverständlich, hat der Wahlvorstand des Betriebsrates die Wahl an allen der drei Standorte durchgeführt. Offensichtlich hatte der Wahlvorstand für den dritten Standort, auf dessen Name er nach dem gerichtlichen Vergleich eigentlich gar keinen Anspruch hatte, irgendwelche alten Telefonlisten aus einem Büro dieses dritten Standortes an sich genommen und daraus die Liste auch für den dritten Standort der Firma für die Wahllisten erstellt. Die Problematik war nur, dass auf dieser veralteten Telefonliste viele neue Mitarbeiter der Firma noch gar nicht vorhanden waren, viele ausgeschiedene Mitarbeiter dagegen noch draufstanden und in der Wählerliste erschienen. Außerdem waren auf dieser Telefonliste noch Externe, wie Kunden, Dienstleister oder sogar privaten Kontakte, die dann auf der Wählerliste erschienen.

Aufgrund der Kompliziertheit der Betriebsratswahlen (zum Beispiel Geschlechterparität, neben den Wahlrechtgrundsätzen) kommt es nun häufig zu einer Unwirksamkeit der Betriebsratswahl. Rechtsfolge ist dabei „nur“, dass die Betriebsratswahl wiederholt werden muss, dass aber alles, was bisher vom gewählten Betriebsrat unternommen wurde, wirksam bleibt. Insbesondere kann der Arbeitgeber nichts gegen die bisher entstandenen Kosten für die unwirksame Wahl oder für die Schulungen, die bei der ersten unwirksamen Wahl entstanden sind, tun.

Nur selten in der deutschen Arbeitsrechtsgeschichte kommt es zu nichtigen (nicht nur „unwirksamen“) Betriebsratswahlen. Dann sind die Wahlrechtsgrundsätze in einer solchen erheblichen Weise verletzt, dass die Wahl von Anfang an nichtig war. Die sehr starke Konsequenz für die Akteure auf Betriebsratsseite ist, dass durch die Nichtigkeit der Wahl alle Kosten dem Arbeitgeber grundsätzlich zu erstatten sind. Die bestehenden Betriebsratsmitglieder, beteiligte Anwälte auf Betriebsratsseite, aber auch beteiligte Hotels oder Seminarveranstalter, bei denen die Betriebsräte gebucht hatten, bleiben so ggf. auf ihren Kosten sitzen, wenn der Betriebsrat diese Kosten nicht begleichen kann. Der Arbeitgeber braucht diese Kosten dann nicht tragen!

Eine solche Nichtigkeit von Betriebsratswahlen kommt zwar sehr selten vor. In dem oben genannten Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen (4 TaBV 12/19) konnte der Unterzeichner nach langen rechtlichen Diskussionen und nach vielen gescheiterten Einigungsversuchen mit der Seite des Betriebsrates, einen solchen juristisch seltenen und damit wertvollen Beschluss erreichen.

Dieser Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Thüringen ist noch einmal ein deutlicher Warnhinweis an alle Beteiligten in verfassten Firmen (Firmen mit Betriebsrat), schon am Beginn, bei Betriebsratswahlen gründlich darauf zu achten, dass alles den gesetzlichen Normen entspricht.

Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg,

+49 40 88888 777, Freitag@Kanzlei-Michaelis.de, www.Kanzlei-Michaelis.de

Unsere Kanzlei bietet über ihre Rechtsanwälte anwaltliche Beratung in unterschiedlichen juristischen Disziplinen, speziell für den Versicherungsvertrieb. Der Unterzeichner als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich in der Firmenberatung um das weite Feld des Arbeitsrechtes, z.B. mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen in allen Facetten, mit Kündigungen von Arbeitnehmern oder mit Betriebsratsthemen. Viele Firmen nutzen dabei die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte über eine monatliche Beratungspauschale in den unterschiedlichen juristischen Bereichen als „externe Rechtsabteilung“ für einen monatlich überschaubaren Pauschalbetrag.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Umfragen belegen immer wieder, dass die Menschen hierzulande ihre Rentenlücke nicht kennen.

 

Die meisten Bundesbürger wissen nicht, wie hoch ihre Rente sein wird und wie viel ihnen fehlt, um ihren Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Die Folge ist drohende Altersarmut. Verschärft wird das Problem durch erhebliche regionale Unterschiede bei den Aufwendungen für die Altersvorsorge, wie eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt. Denn wie viel ein Anleger für einen sorgenfreien Ruhestand zurücklegen muss, hängt maßgeblich davon ab, wo er lebt. „Dies verdeutlich einmal mehr, wie dringlich es ist, sich frühzeitig intensiv mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen“, folgert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn nur dann kann man die Grundlage schaffen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard ohne Abstriche fortzuführen.“ Erste Hinweise darauf, wie es um die finanzielle Situation im Alter bestellt ist, kann der Rentenrechner des FPSB Deutschland liefern. Wichtig ist im zweiten Schritt dann eine tiefgreifende Beratung darüber, wie man im Sinne einer langfristigen Lebensplanung seine Finanzen und sein Vermögen optimal aufstellt. Wertvolle Unterstützung bieten hier die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

Wer wissen will, wie viel Rente ihm im Alter fehlt und wie viel er monatlich zusätzlich sparen muss, orientiert sich häufig am Standardrentner oder der Standardrentnerin. Im bundesdeutschen Durchschnitt kommt man mit der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein durchschnittliches Alterseinkommen von rund 44,7 Prozent des letzten Nettogehalts. Damit fehlen auf die angestrebte Einkommensersatzquote von 55 Prozent, das ist der Anteil vom letzten Nettoeinkommen, der laut wissenschaftlichen Berechnungen notwendig wäre, damit jemand seinen Lebensstandard im Alter halten kann, folglich 10,3 Prozentpunkte. Um diese Lücke zu schließen, müsste der Standardrentner oder die Standardrentnerin im Alter von 40 Jahren im Schnitt 190 Euro im Monat zurücklegen.

„Soweit die Theorie. Es bleiben bei dieser Rechnung aber viele Aspekte unberücksichtigt“, warnt Prof. Tilmes. „Denn so hilfreich ein solches Standardbeispiel auch sein mag, so unterschiedlich ist die Situation des einzelnen. Deshalb eignen sich solche Berechnungen nicht als Grundlage für die individuelle Altersvorsorge.“ Beispielsweise bleiben hier die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation, der Familienstand und vieles mehr unberücksichtigt. „Völlig abgesehen davon, dass die oben genannte Einkommensersatzquote für viele Bundesbürger vielleicht auch zu niedrig ist“, so der FPSB-Vorstand, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Dazu kommen regionale Unterschiede, wie die eingangs zitierte Untersuchung beweist.

Bewohner von Ballungszentren müssen mehr zurücklegen

So unterscheiden sich die einzelnen Regionen und Wirtschaftsräume innerhalb Deutschlands im Hinblick auf ihre Wirtschafts- und somit auch Einkommensdynamik deutlich. Je höher aber die Einkommensdynamik in einer Region ist, desto höher ist das Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret resultieren laut der Studie daraus unterschiedliche Rentenniveaus, die zwischen 43,0 und 46,6 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegen. Demgegenüber stehen die

Lebenshaltungskosten, die in Abhängigkeit von der Wirtschaftsentwicklung je nach Stadt oder Gemeinde höher oder niedriger sind. Im Süden Deutschlands sowie in den Metropolen zum Beispiel ist das Leben für Ruheständler deutlich kostspieliger als in vielen ländlichen Regionen. So muss ein Rentner in Hamburg durchschnittlich rund 5,8 Prozent seines Einkommens sparen, um auf eine Einkommensersatzquote von 55 Prozent zu kommen. Wer in der Stadt Hagen wohnt, muss laut der Studie aber nur 3,3 Prozent zurücklegen und liegt damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent.

„Diese Untersuchung hebt noch einmal hervor, wie wichtig es ist, sich intensiv mit dem Thema der Altersvorsorge auseinanderzusetzen“, resümiert Prof. Tilmes. So zeigen die Ergebnisse auch, dass Menschen, die in Metropolen leben, im Laufe ihres Lebens die Sparbeiträge, die sie zurücklegen, immer wieder nach oben anpassen müssen, während Bewohner auf dem Land tendenziell weniger zurücklegen müssen. „Und schließlich verdeutlicht das, dass es entscheidend ist, frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen“, so der Anlageexperte weiter. „Wer beispielsweise erst mit 40 statt mit 30 Jahren anfängt für das Alter vorzusorgen, muss rund 60 Prozent mehr pro Jahr auf die Seite legen.“

FPSB-Rentenrechner gibt wichtige Hinweise

Um einfach und schnell zu erfahren, wie hoch die eigene Altersrente ausfallen könnte und wie viel zusätzlich angespart werden müsste, finden Anleger auf der Website www.frueher-planen.de des FPSB Deutschland einen Rentenrechner. „Dieser liefert erste Anhaltspunkte dafür, wie hoch die Rentenlücke sein dürfte“, sagt Prof. Tilmes weiter. Um diese effektiv zu schließen, sollte man sich professionelle Unterstützung holen, zum Beispiel von einem CFP®-Professional. Die Experten beraten ihre Kunden, so dass diese ihre Altersvorsorge individuell passend ausrichten können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Zusammen mit dem Portal-Anbieter faire-Regulierung hat blau direkt eine intuitive Lösung zur Schaden-Regulierung entwickelt.

 

Seit 2017 bietet faire-Regulierung ein einzigartiges Konzept an, dass Schäden nach einem Verkehrsunfall einfacher und effektiver abwickelt. Das Start-up aus Leipzig konnte bereits einige Preise einfahren und hat sich als Deutschlands bestbewertetes Regulierungsportal für Verkehrsunfall-Schäden etabliert.

“Mit der gemeinsamen Entwicklung einer kundenzentrierten und benutzerfreundlichen Lösung schaffen wir und faire-Regulierung einen beachtlichen Mehrwert für die blau direkt angeschlossenen Makler und deren Kunden”, berichtet Alina Leverenz – Head of car insurance bei blau direkt.

Durch die seit Sommer 2020 vorangetriebene Integration kann der Makler einen Verkehrsunfall-Schaden direkt aus seinem Maklerverwaltungsprogramm digital an faire-Regulierung übermitteln.

“Über unsere Plattform hat jeder Nutzer Zugriff auf ein Netzwerk aus gemessen gut performenden Regulierungsspezialisten. Die nehmen sich der Schadensmeldung werktags binnen 30 Minuten an und prüfen die Schadensersatz-Ansprüche des

Kunden. Und das sowohl gegenüber der eigenen als auch der gegnerischen Versicherung. Diese Kombination aus innovativer Technik und bewährter Expertise sichert unseren Kunden ein überdurchschnittliches Regulierungsergebnis”, so Paul Staroste – Geschäftsführer von faire-Regulierung.

Während der gesamten Prüfung und Durchsetzung haben Kunde und Makler jederzeit den vollen Überblick über die erzielten Regulierungsfortschritte. Denn alle Dokumente und Sachstandsinformationen stehen in Echtzeit in einer Web-App zur Verfügung, ganz ohne Installationen.

Die Schadensbearbeitung an faire-Regulierung abzugeben bedeutet sowohl für den Kunden als auch für seinen Makler eine bemerkenswerte Zeitersparnis mit signifikant höherer Erfolgschance. So leisten die Spezialisten beispielsweise jedem Haftpflichtgeschädigten professionelle Beratung zu 16 bestehenden Anspruchsarten. Der Makler genießt die Zufriedenheit seiner Kunden, ist sauber enthaftet und gewinnt Zeit für Beratung und Verkauf.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Noch so jung und schon sehr erfolgreich: Der Continentale eGesundheitsDialog überzeugt Kunden und Vermittler.

 

Denn das digitale Tool der Continentale Lebensversicherung vereinfacht und beschleunigt den Antragsprozess bei allen Produkten mit Risikoprüfung deutlich. Seit Start im Juli 2019 beantworten mittlerweile 92 Prozent der Kunden notwendige Rückfragen bei der Risikoprüfung über den dynamischen Online-Fragebogen. Für Anfragen bei Ärzten ist das digitale Werkzeug seit 2018 im Einsatz. Hier nutzen 66 Prozent den Online-Weg.

Rückfragen in wenigen Minuten beantwortet

Der eGesundheitsDialog stellt dem Kunden nur die Rückfragen, die zu seiner individuellen Situation passen. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Diagnose oder sein spezielles Hobby. „Durch diesen intelligenten Ansatz benötigen beinahe 90 Prozent dieser Kunden weniger als 15 Minuten zur Beantwortung der sonst oft komplexen Fragebögen“, erläutert Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. „Zwei Drittel der Mediziner antworten auf Rückfragen zudem bereits innerhalb von zwei Wochen. Das wirkt sich sehr positiv auf die Bearbeitungszeit aus. Der Vertrag kann sehr viel schneller policiert werden“, so Dr. Helmut Hofmeier weiter.

Teil eines einzigartigen Serviceversprechens

In der Arbeitskraftabsicherung ist der eGesundheitsDialog Teil des einzigartigen PremiumService der Continentale. Dieser sorgt für schlanke und komfortable Prozesse bei der Antragsstellung sowie im Leistungsfall.

Die Highlights im Überblick:

  • Komfortable Antragsstellung: Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, kann sich der Kunde von einer medizinischen Fachkraft untersuchen lassen. Und zwar kostenlos zu einem Wunschtermin und an einem Ort seiner Wahl. Die Gesundheitsfragen im Antrag muss er dann nicht mehr beantworten. Nutzen Vermittler den Ausfüllverzicht, stellt sie die Continentale von der Haftung für die von der Fachkraft gestellten Gesundheitsfragen frei. Das garantiert das Unternehmen mit einer entsprechenden Erklärung.
  • Einzigartiges Serviceversprechen: Die Continentale sichert dem Kunden zu, dass sie auf einen BU-Leistungsantrag innerhalb von 48 Stunden reagiert. Nachfragen werden gebündelt und alle eingehenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen abschließend bearbeitet. Während dieser Zeit hat der Kunde immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Auf Wunsch hilft ihm das Unternehmen auch beim Ausfüllen des Leistungsantrages telefonisch oder direkt vor Ort. Sollte dieses Versprechen einmal wider Erwarten nicht eingehalten werden, zahlt die Continentale 50 Euro.

Besonders flexible BU-Absicherung

Neben diesem besonderen Service überzeugt die Continentale in der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge durch ein erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis. So passt sich zum Beispiel die Continentale PremiumBU dank umfangreicher Nachversicherungsgarantien und optionalen Paketen an das Leben an. Außerdem gehört die Continentale zu den wenigen Versicherern, die diesen existenziellen Schutz bereits für Schüler ab 10 Jahren günstig anbieten.

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/berufsunfaehigkeit-erwerbsunfaehigkeit. Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/arbeitskraft-absicherung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Was wird in Zukunft?  So altbacken diese Frage noch vor einiger Zeit schien, so aktuell ist sie derzeit.

 

„Die Menschen spüren diese Veränderung natürlich auch und der Wunsch nach einer passenden, individuellen Vorsorge war nie stärker“, so Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Dabei darf eine Absicherung des biometrischen Risikos natürlich nicht fehlen. Die Individualisierungsmöglichkeiten in der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sind gigantisch, die Versicherer haben gegenüber 2019 in der Flexibilität der Tarife nachgelegt. Eine Berufswechseloption oder eine Anpassung an die Regelaltersgrenze der GRV – beides am besten ohne Gesundheitsprüfung – sind Tarifbausteine, die nun überwiegend angeboten werden.

Um nicht ein reines Bedingungsrating durchzuführen und möglichst realistische Ergebnisse zu liefern, berücksichtigt das IVFP auch unterschiedliche Fallkonstruktionen von Musterfällen (siehe Ergebnistabellen). „Verschiedene Berufsgruppen unterstreichen die Besonderheiten dieses ganzheitlichen und realitätsnahen Ansatzes unseres Ratings. Nur so kann ein wertvolles Ergebnis geliefert werden“, so Hauer weiter.

Zudem bietet das IVFP in seinem brandneuen, frei zugänglichen Vergleichsportal https://www.fairgleichen.net/ die Möglichkeit, unterschiedliche Tarife nach persönlichen Bedürfnissen gegenüberzustellen. Ein weiterer Schritt, die Vergleichbarkeit von Tarifen transparenter zu machen.

In seinem aktuellen Rating hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 40 Tarife der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung von 40 Anbietern anhand von über 100 Kriterien untersucht. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Tarife in den ausgewählten Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz ausführlich geprüft.

Unter www.ivfp.de/rating/biometrie/berufsunfaehigkeitsversicherung stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

Die Ergebnisse werden mit den Auszeichnungen “Exzellent – Sehr Gut“ bewertet und die Versicherer sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch sortiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Ab 4.November 2020 gilt bei Deutschlands größter Direktbank, der Frankfurter ING, ein sogenanntes Verwahrentgelt von 0,50 Prozent.

 

Dies gilt für Einlagen über 100.000 Euro, die auf dem Girokonto, einem Basiskonto oder einem Tagesgeldkonto “neu” geparkt werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass alle bisherigen Kunden von dieser Neuregelung ausgenommen sind. Sollte ein solcher “Altkunde” jedoch ein zusätzliches Konto eröffnen und darauf Geld überweisen, gilt die gleiche Regelung. Das Verwahrentgelt wird ab 1. Februar 2021 fällig und im März 2021 erstmals vom Konto eingezogen.

“Das aktuelle Zins- und Wettbewerbsumfeld stellt unsere Kundinnen und Kunden genau wie uns selbst vor Herausforderungen. Wir konnten uns dieser Entwicklung lange widersetzen und haben die, durch hohe Geldzuflüsse in Verbindung mit dem negativen Einlagenzins der EZB entstehenden Kosten durch unser bestehendes Anlageportfolio ausgeglichen. Die Marktlage erfordert es nun, dass für Neukonten auf Einlagebeträge, die über 100.000 Euro hinausgehen, künftig ein Verwahrentgelt erhoben wird”, begründet die ING diese Maßnahme.

Damit reiht sich die ING ein in die Schar von mehr als 300 Banken und Sparkassen, die bereits Verwahrentgelte berechnen, allein 214 davon im Privatkundenbereich. Beim sogenannten Verwahrentgelt gelten in der Regel bestimmte Freibeträge, die von 5.000 Euro bis zu Millionenbeträgen reichen. Neun Geldhäuser langen bereits ab dem ersten Euro zu.

Die Bank mit dem höchsten Strafzins kommt aus dem Saarland: Die Bank 1 Saar erhebt ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,75 Prozent pro Jahr, für Neukunden bereits ab einem Freibetrag von 10.000 Euro.

Alternativen zu Strafzinsen

“Wer von Strafzinsen betroffen ist, sollte sich die Dividenden von Genossenschaftsbanken anschauen, denn hier winken noch Renditen von bis zu zehn Prozent”, rät Horst Biallo, Gründer des gleichnamigen Verbraucherportals.

Wie die jüngste Biallo-Recherche zu Genossenschaftsdividenden zeigt, gehen manche Banken sogar bundesweit auf Mitgliederfang – zum Beispiel die Raiffeisenbank im Hochtaunus. Für das vergangene Geschäftsjahr hat das Geldhaus eine Dividende von 2,5 Prozent in Aussicht gestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf am Ammersee,Tel.: 08192/93379-0, www.biallo.de

OMGV Award 2020

 

Im Oktober 2020 vergab die Onlinemarketing Gesellschaft für Versicherungsvermittler zum dritten Mal die OMGV Awards. Die Auszeichnungen gehen sowohl an Vermittler für herausragendes Onlinemarketing – als auch an Versicherer mit der besten digitalen Maklerunterstützung.

Der OMGV Award wurde ins Leben gerufen, um Versicherungsvermittler für herausragendes Onlinemarketing auszuzeichnen. Die Onlinemarketing Gesellschaft für Versicherungsvermittler (OMGV) legt den Fokus auf Vermittler, die erkannt haben, dass das Internet weitreichende Chancen insbesondere im Bereich der Kundenkommunikation bietet. Der AMC ist Partner der OMGV: Gemeinsam zeichnen OMGV und AMC den besten Versicherer aus.

 

Makler haben es schwer. Die schöne neue Medienwelt bietet unendlich viele Möglichkeiten, wie sich die Protagonisten der Branche neu aufstellen können. Blog, YouTube-Video, Podcast, Microsite … was denn jetzt? Was soll der Vertriebler nutzen, um seinen Kunden nicht nur zu informieren, sondern möglichst noch zu begeistern?

Versicherer haben es auch nicht einfach. Sie stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie die Vermittler. Wie unterstützen Versicherer ihre Vertriebspartner am besten digital? Gemeinsam mit dem AMC wurde der OMGV Award für Versicherer vergeben, die Vermittler bei der digitalen Kommunikation und ihren Online-Aktivitäten unterstützen.

In der Kategorie „Maklerunterstützung“ entschied nicht die Jury über die Gewinner, sondern sie wurden im Rahmen eines Votings innerhalb der Maklerschaft ermittelt. 473 Makler nahmen an der Befragung teil. Beworben hatten sich in diesem Jahr fünf Versicherer: DELA, Die Bayerische, HDI, LV 1871 und Zurich.

Mit diesen Services gingen die Versicherer ins Rennen:

DELA Partner Portal: Digitale Vertriebsunterstützung. Mit einem Partnerportal stellt DELA Maklern Tools zur Verfügung, die die digitale Beratung transparent und einfach gestalten. Seit Oktober 2018 können Vertriebspartner Kundenberatung bis hin zur Antragseinreichung flexibel und digital durchführen. Mit der DELA App können Vertriebspartner ihre Kunden von überall aus beraten und Anträge einreichen – auch offline. DELA macht als erster Versicherer im deutschen Markt den papierlosen Online-Abschluss ohne Unterschrift für Makler und Vermittler möglich. Mit 1.100 Maklern nutzen mehr als 60 Prozent aller Vertriebspartner der DELA bereits die digitalen Tools.

vertriebspartner.dela.de

Die Bayerische: Onlinekongress zur Kundengewinnung. Beim Onlinekongress im Juni 2020 stand die Kundengewinnung über moderne Kanäle im Mittelpunkt. Wie schaltet man Kampagnen auf Social Media? Wie erstelle ich einen Blog und worauf sollte ich hier achten? Die Teilnehmer bekamen einen Einblick in die Welt der Kundengewinnung über moderne Kanäle. Gerade in Zeiten von Corona ist der klassische Weg zum Kunden eher schwierig, so auch die Kundengewinnung. Mit diesem Kongress sollten die Vermittler befähigt werden, andere Wege zu gehen. Erreicht wurden so ca. 500 Makler.

www.umdenken.co/onlinekongress-aks-fazit

HDI: die Digitalisierungsinitiative #handschlag. Seit 2017 lebt der HDI in seiner Initiative #handschlag über ThinkTanks, interaktive Landingpages, den Bildungsangeboten der SCHMIEDE oder die #handschlag-Plattform ihr Motto: Zukunft gemeinsam gestalten. So ist die erste Maklergrundausbildung entstanden. #handschlag mobilisiert und ermutigt auf allen Online-Kanälen zum Aufbruch in die Digitalisierung. Zu Beginn der Coronakrise wurde ein digitales Rettungspaket erstellt. Mit Weiterbildungsmaßnahmen bereitet die SCHMIEDE auf die Versicherungswelt von morgen vor. Mit ThinkTanks wird das Ziel verfolgt, sehr intensiv das Wissen von Maklern und Versicherern zu bündeln und komplett neue Tools, Vorgehensweisen, Services, etc. mit Maklern zu entwickeln. Pro Monat besuchen zu 1.200 relevante Nutzer die SCHMIEDE.

hdi-handschlag.de und www.digitalemaklerschmiede.de

LV 1871: Digital Partner Programm und Online Summer School. Im April 2020 wurde das Digital Partner Programm eingeführt, eine Plattform, die das nötige Wissen und die richtigen Tools bereitstellt, um das Maklergeschäft zukunftsfähig aufzustellen. Den Partnern wird zum einen ein Schulungsangebot mit Tutorials bereitgestellt. Zum anderen sind Tools enthalten, zum Beispiel zur Newslettergestaltung, zur Personalisierung von Videos und Werbeartikeln sowie verschiedene Interaktions-Elemente und Infografiken für die eigene Website. Mehr als 180 Vermittler profitieren bislang von diesem Angebot. Außerdem wurde in Webinaren der „Online Summer School“ Basiswissen in den Bereichen SEO, SEA, Website und Social Media vermittelt. Mit rund 2.000 Anmeldungen war die Summer School äußerst erfolgreich.

shop.lv1871.de/category/199 und www.lv1871-summerschool.de

Zurich: Digitale Maklerunterstützung in Corona-Zeiten. Seit April 2020 werden aktuelle Themen aus der Krisensituation und dem Geschäftsfeld der Makler analysiert und über geeignete mediale Formate angeboten: Gezielte Informationen, redaktionelle Inhalte, Kooperationsangebote, Darstellung von Geschäftsmodellen von Maklerkollegen. Zusätzlich gab es konkrete Supportleistungen von Zurich. Die neue Podcast-Serie „Optimistisch durch die Krise“ bietet emotionale Unterstützung und Hinweise von erfolgreichen Maklerkollegen. Der Makler kann diese Informationen nicht nur über die Zurich-Seiten finden, sondern erhält diese u.a. auch bei Pro Contra, Pfefferminzia und Profiono. Erreicht wurden u.a. 5.000 Zurich-Newsletter-Abonnenten und 1.100 Podcast-Hörer.

www.pfefferminzia.de/zurich-inside und www.maklerweb.de/Corona

Und so bewerten die Makler

Am besten kam bei den Maklern das Digital Partner Programm der LV 1871 mit einer Note von 1,51 an. Wir gratulieren dem Team der LV 1871 sehr herzlich für diese tolle Leistung! Es folgen die Bayerische mit einer Note von 2,04, dann DELA (2,23), HDI (2,38) und Zurich (2,54).

Erfreulich ist, dass alle Projekte und Aktivitäten der fünf Versicherer von den Maklern grundsätzlich positiv wahrgenommen werden. Es zeigt aber auch: Da geht noch was – und das ist hoffentlich ein Ansporn für die gesamte Branche, ihren Geschäftspartnern noch mehr und noch bessere digitale Unterstützung zu bieten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Mit einem automatisierten Dokumentennaustausch im BiPRO-Format für ein extern genutztes Maklerverwaltungsprogramm unterstützt der Maklerpool Apella AG jene Makler, die neben dem Apella Makler-Service-Center (MSC) auf Grund früherer Entscheidungen noch ein anderes Maklerverwaltungsprogramm nutzen.

 

„Frühere Investitionen wirken lange nach, auch in Maklerunternehmen. Wer sich irgendwann für ein bestimmtes Verwaltungsprogramm entschieden hat, wechselt vielleicht ungern die Pferde im laufenden Betrieb. Mitunter spielt auch Gewohnheit eine Rolle, weil man schon viele Jahre damit arbeitet“, erklärt Guntram Schloß. „Diesen Maklern bieten wir mit dem automatisierten Dokumentenaustausch per BiPRO-Format auch die Möglichkeit einer effizienten Abwicklung in der Zusammenarbeit mit uns.“

Mit dem Kürzel BiPRO wird eine Online-Schnittstelle bezeichnet, über die Daten und Dokumente in einem standardisierten Format abgerufen werden können.

Auf diese Weise findet regelmäßig ein automatisches Daten-Update statt, je nachdem welche Intervalle der Makler für diese Prozesse in seinem anderen Verwaltungssystem einrichtet. Voraussetzung ist allerdings, dass das andere Maklerverwaltungsprogramm einen solchen Dokumentenaustausch auch zulässt. „Jeder Makler soll selbst entscheiden können, welche Software er benutzen möchte. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass ein Umstieg auf das Apella MSC langfristig die effizienteste Lösung für die Makler sein wird.“, fügt Guntram Schloß hinzu. Dabei handelt es sich um eine eigene Entwicklung, bei der auch viele Anregungen von Maklern berücksichtigt worden sind. Außerdem war es eine strategische Entscheidung. „So bleibt Apella immer unabhängig und muss nicht der technischen Entwicklung eines fremden Unternehmens folgen oder gar eine Einstellung der Weiterentwicklung fürchten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die BCA AG unterstützt Maklerunternehmen mit einem neuen Fortbildungsangebot in Sachen digitaler Kompetenz.

 

So startet der Oberurseler Maklerpool in Kooperation mit der Gesellschaft für digitale Transformation (digitransform.de) unter dem Namen „Digitaler Führerschein“ ein neues Online-Angebot für Makler zur Verbesserung der digitalen Aufstellung. Rund um das Thema Digitalisierung erhalten Teilnehmer durch das IDD-konforme Weiterbildungsangebot wichtige Informationen und praxisorientierte Lösungen bereitgestellt.

Die Digitalisierung ist in aller Munde. Smartphones, Tablets und Co. haben im Zusammenwirken mit zahlreichen Apps, Online-Shops, Informations- und Kommunikationskanälen sowohl Kundenerwartung als auch -verhalten rasant verändert. Nochmals beschleunigt wurde der digitale Wandel durch den Corona-bedingten Aufruf zur Kontaktbeschränkung. Mobile Informationsbeschaffung, Videokonferenzen und Online-Beratung sind nunmehr bei Verbrauchern zur Normalität geworden. Um demzufolge optimal beraten zu können, ist es für Makler notwendig, passende technische Lösungen und die nötige digitale Fitness zu besitzen.

Digitales Werkzeug und Fachwissen für das Maklerunternehmen

Als überzeugte Fürsprecher des hybriden Beratungsmodells stellt die BCA AG zahlreiche digitale Services und Tools bereit, die den Beratungs- und Organisationsalltag des Maklers deutlich unterstützen. Zuletzt wurden etwa mit dem digitalen Investment-Shop sowie dem Depot-Reporting als auch der asuro Finanzmanager App und der digitalen Bestandsübertragung gleich vier neue Tools präsentiert. Parallel hierzu unterstützt die BCA AG beim Thema Auf- und Ausbau digitaler Kompetenz für den Makleralltag. Gemeinsam mit dem Frankfurter Digitalexperten digitransform startet der Oberurseler Maklerdienstleister hierzu das onlinebasierte Schulungsprogramm Digitaler Führerschein.

Im Rahmen der multimedialen E-Learning-Qualifizierungsmaßnahme erhalten Makler vielseitiges Know-how und Tipps zu Themen wie digitaler Auftritt, Homepage, Sicherheit im Netz, Social Media, digitale Kommunikationskanäle, Apps u.v.m. für den beruflichen Alltag bereitgestellt. Mittels Lernvideos und übersichtlich aufgebauter Lernblöcke reichen die insgesamt 9 Trainingsprogramme vom digitalen Grundwissen über umfassende Informationen zu aktuellen technischen Trends der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche bis hin zu den digitalen Möglichkeiten in einem Maklerbüro. Alle Lerninhalte sind derart angelegt, dass die Teilnehmer das neue Wissen direkt in den beruflichen Alltag einsetzten können.

Trainieren bei freier Zeiteinteilung und flexibel von jedem Ort

Die Lerninhalte des digitalen Führerscheins können dabei zeit- und ortsunabhängig sicher von allen Endgeräten aus abgerufen werden. Selbstverständlich entscheidet der Teilnehmer eigenständig, wann und wie lange er sich für ein Kapitel im E-Learning-Programm fortbildet. Hierbei lässt sich das Lernprogramm jederzeit stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt an gewünschter Stelle fortsetzen. Zum Abschluss des Trainings erfolgt zudem eine Erfolgskontrolle. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erhält der Teilnehmer durch die BCA AG ein Zertifikat als Bescheinigung seiner erlernten digitalen Fähigkeiten. Des Weiteren ist der Digitale Führerschein zu 1,5 Zeitstunden auf die IDD-Fortbildungszeit anrechenbar.

Rolf Schünemann, Vorstandsvorsitzender der BCA AG, konstatiert betreffend des neuen digitalen Angebots: „Gerade im digitalen Wandel muss ein Pool alles in Sachen Technik, Infrastruktur, fachlicher Unterstützung und Kommunikationshilfen anbieten, was notwendig ist, damit ein Makler langfristig erfolgreich sein kann. Aus diesem Grund bauen wir seit einiger Zeit unseren digitalen Service deutlich aus. Mit dem Digitalen Führerschein als Qualifizierungsoffensive besteht für Maklerpartner nunmehr die Chance, digitales Fachwissen zu erwerben und effektiv im Arbeitsalltag sowie im Maklerunternehmen einzusetzen. Diesbezüglich sind wir sehr glücklich, dass wir mit digitransform.de einen erstklassigen Partner in Sachen Digitalisierung für dieses Lösungsangebot gewinnen konnten.“

Christoph Bubmann, Geschäftsführender Gesellschafter von digitransform.de: „Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit BCA als wichtigem Digitalisierungspartner in der Investment- und Versicherungs-branche. Die bisher über 50.000 Nutzer der digitalen Bildungsangebote von digitransform.de zeigen, wie wichtig digitales Grundlagenwissen für uns alle geworden ist. Mit der BCA AG konnten wir nun gemeinsam ein maßgeschneidertes Tool bauen, das auf die spezifischen Bedürfnisse von Maklerunternehmen ausgerichtet ist, aber auch die ganz persönliche Digitalkompetenz ausbaut.“

Weitere Informationen zum Digitalen Führerschein finden Interessierte unter: https://www.bca.de/digitaler-fuehrerschein/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Aon Expertenforum am Vorabend der ersten Lesung

 

Der Bundestag wird in erster Lesung das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht behandeln. Experten begrüßten bei einem am Vortag vom Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon veranstalteten Expertenforum einhellig das Vorhaben. Aon hatte gemeinsam mit der Universität Ulm die konzeptionellen Grundlagen für die neue Online-Plattform maßgeblich mit entwickelt.

Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg vom federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläuterte die Grundzüge des Modells, das die Informationen verschiedener Versorgungsträger “on-demand” zusammenträgt und dem Bürger zur Verfügung stellt. Es sei ein wegweisendes Konzept, das optimal Datenschutz mit Nutzerfreundlichkeit verbinde. Er gehe deshalb davon aus, dass auch das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden könne. Der Start einer Pilotphase ist dann für Ende 2022 vorgesehen. Staatssekretär Schmachtenberg machte deutlich: “Wir wollen gemeinsam mit Ihnen einen machbaren Ansatz verfolgen. Wir müssen vermeiden, ungeduldig jetzt schon für viele besondere Konstellationen der Altersvorsorge Sonderfunktionen einzufordern. Die Erfahrung zeigt, dass ehrgeizige und überladene IT-Vorhaben wenig erfolgsfähig sind. Der Schlüssel ist ein schrittweises Vorgehen.”

Das deutsche System der Altersvorsorge ist komplex und unübersichtlich. Zwar gibt es bereits regelmäßige Informationen der Deutschen Rentenversicherung sowie der großen Versorgungswerke und Versicherungen, doch gleichen die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bisher eher einem Flickenteppich. Es oblag bislang allein ihnen, sich eigenständig einen Überblick über ihre individuellen Altersbezüge aus den unterschiedlichsten Quellen zu verschaffen – eine Aufgabe, an denen bis heute viele scheitern.

“Die digitale Rentenübersicht schafft deutlich mehr Bürgernähe und macht es Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern sichtlich einfacher, sich mit ihrer individuellen Rentensituation zu befassen”, erklärte Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler von der Universität Ulm. “Mit der digitalen Renteninformation erreichen wir, dass individuelle Versorgungslücken rechtzeitig erkannt und gegensteuernde Maßnahmen früh genug ergriffen werden können. Das trägt dazu bei, das Auskommen im Rentenalter für jeden Einzelnen sicherer zu machen.”

Auch die Versicherungswirtschaft steht dem Vorhaben ausgesprochen positiv gegenüber. Dr. Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die staatliche Initiative: “Die verständliche Darstellung der Versorgungssituation stärkt die Eigenverantwortung des mündigen Bürgers, der dann viel stärker motiviert wird, selber etwas zu unternehmen, um seine Versorgungssituation zu optimieren.”

“Transparenz in der Altersversorgung ist wichtiger denn je,” sagt Gundula Dietrich, die gemeinsam mit Dr. André Geilenkothen das Projekt bei Aon verantwortet. “Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge nun schnell den Weg in die praktische Umsetzung finden. Dabei ist es wichtig, insbesondere große Versorgungswerke, aber auch mittelständische Unternehmen anzuhören, um gemeinsam bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so lässt sich eine reibungslose Implementierung gewährleisten.”

In der Praxis sollen die Bürgerinnen und Bürger jederzeit auf das Internetportal zugreifen können. Dazu ist es nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, alle Daten an einer Stelle zu speichern. Vielmehr werden die jeweiligen Informationen erst durch den Nutzer abgerufen und nur auf dessen Wunsch hin z.B. auf seinem eigenen Rechner dauerhaft gespeichert. Das ist auch im Sinne des Datenschutzes zielführend: Nutzer bleiben so stets der Herr über ihre Daten. Die Vorsorgeeinrichtungen stellen den Datentransfer sicher. Verlässt der Nutzer das Portal, bleiben sie nirgendwo zentral gespeichert.

Geilenkothen ist überzeugt, dass die digitale Renteninformation gleichzeitig die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken wird: “Die digitale Renteninformation macht auch die bAV-Ansprüche für Erwerbstätige auf einen Blick sichtbar und deutlich, welchen Anteil dieses Standbein für den Einzelnen an der Rente hat. Für Arbeitgeber erweist sich die Plattform als gutes Instrument, um die bAV besser bei den Beschäftigten zu verankern und sie als Benefit kreativ zu nutzen, um Talente zu gewinnen und zu halten.”

Aufgrund der Komplexität des Rentensystems ist klar, dass die Umsetzung Schritt für Schritt und sehr fokussiert erfolgen muss. So werden nicht alle Träger der betrieblichen Altersversorgung verpflichtet sein, sich an die Digitale Rentenübersicht anzubinden. “Wir erwarten dennoch,” so Dietrich, “dass auch Träger von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf freiwilliger Basis flächendeckend mitmachen werden – zumindest für neu entwickelte Versorgungssysteme.”

Zudem soll keine Zeit verloren werden. Deshalb haben sich Experten aller Säulen bereits in den letzten Monaten Gedanken zu den wesentlichen Punkten der einzelnen Prozesse einer Digitalen Rentenübersicht gemacht und die Machbarkeit aufgezeigt, wie z.B. zur Nutzeridentifikation und Datenübermittlung sowie zur Definition von Datenschnittstellen und Plattform-Design.

“Wir freuen uns sehr, dass die digitale Renteninformation zeitnah realisiert wird”, kommentiert Dietrich. “Sie wird im Übrigen einem grundlegenden Unternehmensziel von Aon gerecht, nämlich Komplexität für Menschen und Unternehmen zu reduzieren. Das ist das Wichtigste: dass die digitale Renteninfo für alle Bürger einfach und klar ist. Bei all dem darf aber eins nicht vergessen werden: Die Plattform kann weder hundertprozentig sichere Voraussagen treffen, noch die persönliche Beratung ersetzen. Das individuelle Gespräch mit Experten ist und bleibt unersetzlich.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Die Fonds Finanz nimmt erstmals die Hannoversche BU für seine Vermittler ins Angebot auf.

 

Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung bietet mit ihren vier leistungsstarken Tarifstufen BASIS, PLUS, COMFORT und EXKLUSIV für jeden Kundenbedarf die richtige Absicherung an. Vermittler der Fonds Finanz profitieren von herausragenden Leistungsumfängen, die sie ihren Kunden ab sofort anbieten können. Der neue BU-Tarif ist flexibel, leistungsstark und auch später noch durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien nach Bedarf individuell anpassbar.

Die Fonds Finanz bietet nun ihren Vermittlern die leistungsstarken BU-Tarife der Hannoverschen an. Neben grundlegenden Vorteilen wie dem Sofortschutz ab Antragseingang, weltweitem Versicherungsschutz und voller Flexibilität mit der Nachversicherungsgarantie hält die Hannoversche je nach Tarif besondere Leistungen bereit: individuelle Absicherung im Krankheitsfall, hochwertiger Schutz, leistungsstarker Basistarif, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Der herausragende Leistungsumfang der Tarife wurde von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ bewertet und ist aus der Untersuchung als Testsieger hervorgegangen.

Weitere Antragsleistungen der Versicherung:

  • Voranfragen für Makler möglich
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit in den Tarifen PLUS und EXKLUSIV: Bei sechsmonatiger oder längerer Krankheit werden Leistungen in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente (max. 18 Monate) ausgezahlt. Die Leistungen werden bereits nach vier Monaten fällig, sofern eine Krankschreibung für zwei weitere Monate vorliegt.
  • Sofortleistungen bei schwerer Krankheit innerhalb der Tarife COMFORT und EXKLUSIV: Zusätzlich zur BU-Rente wird bei schwerer Erkrankung (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) eine Einmalleistung in Höhe von sechs Monatsrenten ausbezahlt.
  • Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung bei dem Tarif EXKLUSIV: Bei Geburt oder Adoption eines Kindes kann einmalig der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden.
  • Familienrabatt: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit dem Versicherten und seinem/r Partner/in in einem gemeinsamen Haushalt, erhält dieser einen Rabatt auf seinen Zahlbeitrag.
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien
  • Unterstützung im Leistungsfall in allen vier Tarifstufen: Beabsichtigt die Hannoversche den Leistungsantrag abzulehnen, kann die Entscheidung mit finanzieller Unterstützung von bis zu 500€ von der Hannoverschen durch die Verbraucherzentrale geprüft werden.

„Den Tarif der Hannoversche BU nun erstmals unseren Maklern anbieten zu können, bringt viele Neuheiten für den Markt und Vorteile für unsere Makler mit“ weiß Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Die hier angebotene BU ist aufgrund ihrer verschiedenen Tarifstufen individuell sehr gut anpassbar. Durch das Top-Preis-Leistungs-Verhältnis ist die BU der Hannoverschen auch für unser Makler sehr attraktiv. Ich freue mich sehr, dass die Fonds Finanz diese leistungsstarken Tarife ihren Vermittlern nun zur Verfügung stellen kann.“

„Wir freuen uns, unsere Berufsunfähigkeitsversicherung und damit unseren neuen Tarif nun auch den Vermittlern der Fonds Finanz anbieten zu können“, erklärt Dr. Thomas Wüstefeld, Generalbevollmächtigter Vertrieb der Hannoversche Lebensversicherung AG. „Die Fonds Finanz ist für uns schon immer ein wichtiger Partner für den Kontakt mit den Vermittlern gewesen“, führt Dr. Thomas Wüstefeld weiter aus.

Mit der Aufnahme der Hannoverschen BU in das Portfolio gibt der Münchner Maklerpool seinen Vermittlern die Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu festigen und weiter auszubauen. Bislang war ein Abschluss der BU nur via InsurTech-Anbieter möglich.

Für Studenten, Azubis und Berufseinsteiger unter 35 Jahren sind Einsteigertarife in allen vier Tarifstufen möglich. Weitere Informationen zur Hannoverschen BU finden Sie unter www.fondsfinanz.de/hannoversche-bu.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Leitantrag verabschiedet

 

Corona-bedingt führte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 2. November eine Onlinekonferenz durch, als Ersatz für die im Mai ausgefallene Jahreshauptversammlung. Auf dieser verabschiedeten die gewählten Delegierten einstimmig den Leitantrag „Nachhaltigkeit im Vertrieb – Sozialpolitischer Auftrag und soziale Verantwortung der Vermittler“.

Darin fordert der führende Vermittlerverband, die lebensbegleitende Funktion der Versicherungsvermittler für die Kunden stärker anzuerkennen. Denn gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich, wie verantwortungsbewusst der Berufsstand für die Kunden da ist: Telefonisch, online und – sofern es die coronabedingten Einschränkungen zulassen – auch persönlich. Damit erfüllen die Versicherungsvermittler nachhaltig die sozialpolitische Funktion des Lebenslotsen auf einem konstant hohen Niveau. Ihre Beratungskompetenz sollte daher nicht durch weitere Bürokratie eingeschränkt werden.

Unter Bezugnahme auf das BVK-Berufsbild, das die Vermittler als ehrbare, qualifizierte und selbstbestimmte Unternehmer sieht, fordern die Delegierten die Versicherungswirtschaft auf, den Versicherungskaufleuten auf Augenhöhe zu begegnen.

Sie postulieren, die Vergütungssysteme stärker auf Laufzeit-orientierte und höhere Betreuungsprovisionen umzustellen. Schließlich würden diese eine kontinuierliche Kundenbetreuung stärker fördern und Vermittler ständen den Unternehmen ebenbürtiger gegenüber.

Die Digitalisierung bietet als zentraler Wettbewerbsfaktor große Chancen. Doch dabei sollten die Versicherer stets die Interessen der Vermittler berücksichtigen und sie auch im Direktgeschäft miteinbeziehen. Ihre hybride persönliche Beratung ist schließlich als wichtigster Vertriebskanal von den Unternehmen zu würdigen.

Weiterbildung erweitern, nachhaltige Investitionen fördern

Zwar hat die branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ bereits einen wichtigen Beitrag zur konstant hohen Beratungsqualität der Vermittler geleistet. Nach dem Willen der Delegierten sollte jedoch zusätzlich der Weiterbildungskanon auch den Aufbau unternehmerischer Kompetenz umfassen, da Vermittler mit diesem Wissen langfristig am Markt erfolgreich sein können, was ihrem sozialpolitischen Auftrag für die Kunden entspräche.

Da Nachhaltigkeitskriterien eine immer größere Rolle im Versicherungsgeschäft mit den Kunden spielen, verlangt der BVK von der Versicherungswirtschaft, diesem gesellschaftlichen Megatrend Rechnung zu tragen und bei ihren Investitionen zu beachten. Produkte, die Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, sollten zudem für Vermittler leichter identifizierbar sein. Schließlich könnten die Prüfpflichten dafür nicht den Vermittlern aufgebürdet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Maklerbestand verkaufen – Nachfolger finden?    

 

Immer mehr Makler wollen ihren Maklerbestand verkaufen oder suchen nach einem passenden Nachfolger für ihr Maklerunternehmen. Der Maklernachfolger Club e.V. bietet in der Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmensberatern und Personalvermittlern eine neue Plattform für die Nachfolgersuche.

Bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder einem Käufer, der den aufgebauten Maklerbestand kaufen soll, steht der abgebende Makler vor einigen Herausforderungen. Wo finde ich den passenden Nachfolger, der zu meinen Kunden oder Mitarbeitern passt? Welcher Käufer bezahlt mir den höchsten Kaufpreis und kann er sich diesen auch leisten? Wie kann ich geeignete Kaufinteressenten ansprechen, ohne dass meine Kunden, Mitarbeiter oder Mitbewerber sofort erfahren, dass ich verkaufen will? Wie präsentiere ich mein Unternehmen / meinen Bestand optimal, um den bestmöglichen Preis zu erhalten?

Sicherlich gibt es bei der Vorbereitung, Auswahl, Verhandlung und Übergabe noch viele weitere Herausforderungen, die auf den abgebenden Makler zukommen. In den Medien wird meist über Aufkäufer, von den Schwierigkeiten, einen Nachfolger in der Region oder generell zu finden, berichtet. Dies gelinge nur den wenigsten.

Aus diesem Anlass heraus hat der erste deutsche Makler Nachfolger Club e.V. in Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmensberatern und Personalberatern eine neue Plattform https://www.bestandsnachfolge24.de geschaffen, auf der Makler in allen Bundesländern Nachfolger finden können.

In den letzten Jahren haben sich über 1.000 Nachfolgerkandidaten registrieren lassen und werden nach einer umfangreichen Überprüfung auf Nachhaltigkeit und Bonität auf der Plattform präsentiert. Alle Nachfolger haben eine umfangreiche Verschwiegenheitserklärung unterschrieben und wurden vom Verein bzw. von ihren Beratern auf eine zukünftige Nachfolge vorbereitet.

Das Spektrum von möglichen Nachfolgern reicht über Versicherungsgesellschaften, Banken, Vermögensverwalter, Investoren, Gewerbemakler, Immobilienmakler, wechselwilligen Ausschließlichkeitsvertretern, Jungmakler und Neueinsteiger. Alle Nachfolger zusammen besitzen ein Eigenkapital von über 40 Mio. Euro, die zum Kauf von Maklerbeständen oder Maklerunternehmen zur Verfügung stehen.

Makler, die einen Nachfolger suchen, können auf der Plattform nach Städten oder Bundesländern suchen und bekommen dann die interessierten Nachfolger präsentiert.

Die Anfragen werden absolut vertraulich behandelt. Der Abgebende kann im Vorfeld mit dem Verein ein unverbindliches Gespräch über die von ihm ausgewählten Kandidaten führen.

Der Verein bietet dann den Abgabewilligen eine kostenlose Bestands- oder Unternehmensbewertung an. Zur Vorbereitung werden alle wichtigen Unterlagen für eine Verkaufsverhandlung vorbereitet. Danach werden die Übergabekonditionen (Verkaufspreis) festgelegt und ein anonymes Verkaufsexposé erstellt. Erst nach der Freigabe des Abgebenden werden die Kaufinteressenten gezielt angesprochen und das Projekt präsentiert.

Im Anschluss hilft der Verein bei den weiteren Verkaufsverhandlungen und der Erstellung des Kaufvertrages. Besondere Unterstützung erhalten Makler, die ihren Bestand an einen Nachfolger übertragen. Zum Service gehören beispielsweise die Mitarbeit bei Kundenanschreiben und den Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften.

Der Verein bietet diese professionelle Unterstützung auf reiner Erfolgsbasis an und hat nach eigenen Angaben eine Erfolgsquote von 98%. Das Erfolgshonorar wird nur bei erfolgreichem Verkauf fällig. Bis zur Vermittlung des Nachfolgers und der Kaufpreiszahlung fallen für Verkäufer keine Kosten an.

Interessierte Makler können auf der Plattform www.bestandsnachfolge24.de in ihren Regionen nach geeigneten Nachfolgern suchen oder sich direkt mit dem Makler Nachfolger Club e.V. in Verbindung setzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Umfrage/bAV-Konferenz von Willis Towers Watson

 

Ein Viertel der Unternehmen stellt die bAV jetzt zukunftsfest auf. bAV-Kostenmanagement steht nur bei wenigen im Fokus (Umfrage). Ein Großteil der Unternehmen (38 Prozent) ist damit beschäftigt, die Stabilität nach der Corona-Krise wiederherzustellen. Ein Viertel (26 Prozent) nutzt die Krise als Impuls, die betriebliche Altersversorgung (bAV) jetzt zukunftsfest aufzustellen, knapp ein weiteres Viertel (23 Prozent) setzt darauf, die Mitarbeiter auch in der Krise kontinuierlich durch bAV zu unterstützen. Ein stärkeres Kosten- oder Cash-Management steht nur bei zehn Prozent im Fokus, wie eine Umfrage unter bAV-Verantwortlichen aus großen und mittleren Unternehmen im Rahmen der jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson zeigt. Der Umfrage nach befinden sich nur noch 14 Prozent der Unternehmen im „Krisenmodus“.

“In den letzten Jahren haben zahlreiche Unternehmen ihre bAV überarbeitet und risiko-optimiert ausgestaltet. Das zahlt sich jetzt aus“, kommentiert Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, die Umfrageergebnisse. Sie ergänzt: „Die Unternehmen, die ihre ‚bAV-Hausaufgaben‘ bereits erledigt haben, haben nun den Kopf frei für andere Themen.“ In der Umfrage gaben rund 34 Prozent der Unternehmen an, dass die bAV aktuell nicht im Fokus stehe, weil andere Themen dringender seien.

Mit motivierten Mitarbeitern die Krise meistern

Dass knapp ein Viertel (23 Prozent) der Unternehmen gezielt darauf setzt, ihre Mitarbeiter auch in der Krise durch bAV zu unterstützen, wertet die bAV-Expertin ebenfalls als positives Signal: „Studien belegen, dass Geldsorgen die Leistung und Motivation von Mitarbeitern beeinträchtigen. Doch gerade in Zeiten der Unsicherheit brauchen Unternehmen gute und motivierte Mitarbeiter, mit denen sie die Krise bewältigen können. Unternehmen, welche die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter kontinuierlich unterstützen, kommen daher nicht nur ihrer Fürsorgepflicht nach, sondern sorgen auch dafür, dass das Geschäft gut weiterlaufen kann. Den Unternehmen, die jetzt ihre bAV neugestalten, empfiehlt die bAV-Expertin, nicht nur auf Risiko-Optimierung und Kostensicherheit, sondern auch auf eine für die Mitarbeiter bedarfsgerechte und flexible Gestaltung und transparente Kommunikation zu setzen. „Die betriebliche Altersversorgung unterstützt grundsätzlich die Mitarbeiterbindung und -motivation. Wenn Mitarbeiter sie gut verstehen und als für sich passend empfinden, steigt die Bindungs- und Motivationswirkung noch einmal an.“

Regulatorische Erleichterungen für bAV reichen nicht aus

Mit Blick auf das erklärte Ziel der Bundesregierung, die weitere Verbreitung der bAV zu fördern, erklärt Conrads: „Das Entgegenkommen zu Beginn der Krise, z. B. gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Erleichterungen bei Beschlussfassungen oder Meldefristen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ist sinnvoll, reicht aber bei weitem nicht aus. Denn schon ohne Corona-Krise war der Regulierungsdruck auf die bAV erheblich.“ Die bAV-Expertin kritisiert, dass nach wie vor eine Anpassung der Bestimmung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen, wie auch von BDA und IVS gefordert, ausstehe und der steuerliche Rechnungszins weiterhin unverändert bei 6 Prozent liegt. „Damit werden Gewinne versteuert, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gar nicht entstanden sind. Dies ist schon in guten Wirtschaftsjahren nicht nachzuvollziehen und Krisenjahren ein weiterer, unnötiger Stolperstein“, so Conrads.

Über die Konferenz

Zur jährlichen bAV-Konferenz von Willis Towers Watson – dieses Jahr unter dem Motto „Motiviert, inspiriert, zukunftsorientiert – mit der bAV am Puls der Zeit“ – hatten sich rund 270 Teilnehmer, überwiegend bAV-Verantwortliche aus großen und mittleren Unternehmen, angemeldet. Willis Towers Watson veranstaltete diese Konferenz 2020 zum 14. Mal, dieses Jahr aufgrund der Corona-Krise erstmals digital. An der Umfrage während der Konferenz hatten rund 220 Personen teilgenommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Mit dem neuen Angebot ConCEPT steigt die Continentale in die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein. Damit bietet sie sowohl einfache Prozesse für Vermittler, Unternehmen und Arbeitnehmer als auch mit dem ersten Tarif ConCEPT Choose ein attraktives Angebot, mit dem Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Thema Gesundheit optimal unterstützen können.

 

“Mit Choose können Vermittler Unternehmen immer eine passende Absicherung für deren Mitarbeiter anbieten, die auch deren Familienangehörigen zur Verfügung steht. Dabei ist es egal, ob die Mitarbeiter gesetzlich oder privat krankenversichert sind”, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Continentale Krankenversicherung. Die Abläufe sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfach, effizient und digital.

Gesundheitsbudget für Mitarbeiter

Das Prinzip von ConCEPT Choose: Der Arbeitgeber stellt in der bKV jedem seiner Mitarbeiter ein Gesundheitsbudget von bis zu 1.200 Euro zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter bestimmt individuell, welche Leistungen er innerhalb dieses Budgets und der versicherten Leistungen – ambulant, stationär oder beim Zahnarzt – in Anspruch nehmen möchte. Dr. Helmut Hofmeier: “Damit bieten Arbeitgeber immer den richtigen Schutz und machen Vermittler immer das richtige Angebot.”

Das Unternehmen wählt bei ConCEPT Choose ein jährliches Gesundheitsbudget für die Beschäftigten aus: 400, 800 oder 1.200 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Das Produkt ist arbeitgeberfinanziert. Die Arbeitnehmer können die Zusatzversicherung auch bei Ausscheiden oder im Ruhestand privat fortsetzen. Der Arbeitgeber kann zudem den Familienangehörigen den Zugang zur arbeitnehmerfinanzierten bKV öffnen. Für beide Gruppen gelten die gleichen Leistungen wie für Mitarbeiter.

Einmalig im Markt: Mitarbeiter können Budget weiter ausbauen

Eine absolute Innovation im Markt: Werden in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen, können Arbeitnehmer jeweils 10 Prozent ihres Grundbudgets über fünf Jahre lang ansparen. In der Spitze können sie dann auf ein Budget von maximal 1.800 Euro kommen. “Gerade bei größeren Behandlungen wie bei Zahnersatz kann dies sinnvoll sein”, erläutert Dr. Hofmeier.

Breites und flexibles Leistungsspektrum

Arbeitnehmer sichern sich mit dem Budget eine große Bandbreite an Leistungen. Dazu gehören:

–  Ambulant: Sehhilfen und refraktive Chirurgie, Heilpraktikerleistungen im Rahmen der GebüH und zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel Glaukom-Früherkennung oder Prostata-Vorsorge.

–  Stationär: 150 Euro ab dem 5. Tag bei Krankenhausaufenthalten.

–  Beim Zahnarzt: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Implantate oder die Parodontose-Behandlung.

Wofür der Arbeitnehmer dieses Budget verwendet, entscheidet er selbst.

Einfache Abläufe für alle Beteiligten

Eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten gibt es bei ConCEPT Choose nicht; das Höchstalter liegt bei 70 Jahren. Einzige Voraussetzung für das Unternehmen: Es müssen mindestens 10 Mitarbeiter versichert werden. Diese können dabei einfach und unbürokratisch über ein Online-Portal angemeldet werden. Die Daten können ebenfalls einfach online verwaltet werden. Choose ist dabei nur der erste Tarif der Continentale in der betrieblichen Krankenversicherung. Die einfachen Abläufe wird es auch für noch folgende Angebote geben.

Attraktives Angebot für Unternehmen und Vermittler

In der Tarifstufe mit einem Jahresbudget von 400 Euro pro Jahr kostet die Absicherung der Arbeitnehmer einheitlich 13,80 Euro monatlich, bei 800 Euro sind es 22,10 Euro und bei 1.200 Euro im Jahr 27,60 Euro.

Unternehmen haben mit ConCEPT Choose einen attraktiven und preiswerten Mehrwert, zum Beispiel um Mitarbeiter zu binden oder zu akquirieren. Für Vermittler ist ConCEPT insgesamt ein attraktives Angebot, um in das Thema betriebliche Vorsorge einzusteigen und neue Kunden zu gewinnen.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung finden freie Vermittler unter makler.continentale.de/betriebliche-krankenversicherung und zum Tarif Choose unter makler.continentale.de/concept-choose.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Eine Top-Managementbefragung von Simon-Kucher & Partners lässt erwarten, dass sich der digitale Wandel 2021 weiter beschleunigt. Die Erwartungen sind hoch.

 

Ein Maßstab, dem in der Vergangenheit die wenigsten digitalen Veränderungen gerecht werden konnten. Zwischen „Moonshot“ und harter Ergebnisrealität gestalten Regional- und Kantonalbanken nun das Vertriebsmodell der Zukunft. In der Corona-Krise hat sich die Vertriebs-DNA der Regional- und Kantonalbanken erneut bewährt. Kundennähe, pragmatische Lösungen, regionale Verantwortung und ein nachhaltiger Blick auf die Ergebniswirkung waren und sind die richtigen Leitlinien für Entscheidungen in einem fordernden Marktumfeld. Gleichzeitig hat die Corona-Krise einmal mehr gezeigt, dass sich Regional- und Kantonalbanken in einem tiefgreifenden Wandel im Geschäfts- und Vertriebsmodell befinden: Vom Zins- zum Provisionsgeschäft, vom Filial- zum Omnikanalvertrieb, vom Bank- zum Plattformwettbewerb.

Eine aktuelle Top-Managementbefragung von der globalen Strategie- und Marketingberatung Simon-Kucher & Partners, an der im September 84 Vorstände und Vertriebsentscheider von Regional- und Kantonalbanken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teilgenommen haben, zeigt: Die Branche geht in die Offensive und investiert in das Vertriebsmodell der Zukunft. „Die Liste an Prioritäten ist lang und die Ergebniswirkung vergangener Investitionen in den digitalen Vertrieb war oft genug fragwürdig. Eine ambitionierte Mischung, an deren Ende jedoch ein wirtschaftlicher Erfolg stehen muss. Denn der Ertragsdruck bleibt aufgrund wegbrechender Zinserträge anhaltend hoch“, sagt Matthias Nisster, Partner und Bankenexperte bei Simon-Kucher.

Corona macht Ertragsdruck erlebbar

Die Corona-Krise und der damit verbundene Teilstillstand im Vertrieb im März/April 2020 hat einen Veränderungsprozess in den Fokus gerückt, der Regional- und Kantonalbanken bereits seit Jahren umtreibt: Wie sieht ein modernes Vertriebsmodell aus, das digitale Chancen nutzt, die menschliche Nähe erhält und gleichzeitig die wirtschaftliche Tragfähigkeit besitzt, um fehlende Zinserträge zu kompensieren? Wie wichtig die wirtschaftliche Nebenbedingung ist, unterstreicht die Simon-Kucher-Befragung: 67 Prozent der Entscheider rechnen für 2021 mit einem weiteren strukturellen Rückgang im Zinsergebnis. Ein Rückgang, der nur zum Teil durch den Ausbau des Provisionsergebnisses kompensiert wird. 53 Prozent der Befragten erwarten ein stabiles Provisionsergebnis in 2021, 18 Prozent ein leicht rückläufiges Ergebnis und 29 Prozent erwarten, das Provisionsergebnis steigern zu können. Dr. Christoph Bauer, Partner und Bankenexperte bei Simon-Kucher, sagt: „Der Rückgang im Zinsergebnis führt bereits seit Jahren zu tiefgreifenden Veränderungen in der Preis- und Vertriebspolitik. Die Marktrisiken der Corona-Krise haben diesen Prozess vertieft und gleichzeitig hat die Erfahrung eines Stillstands im Filialvertrieb für notwendige Veränderungen sensibilisiert.“

Der Kanalmix im Vertrieb befindet sich im Wandel

Um den Vertriebserfolg zu steigern, bereiten sich Regional- und Kantonalbanken auf ein neues Gleichgewicht in bestehenden und neuen Vertriebskanälen vor. Mit 86 Prozent investiert die große Mehrheit der Befragten in den Ausbau digitaler und telefonischer Vertriebskanäle. 44 Prozent der Teilnehmer erweitern das Vertriebsnetz durch Kooperationen mit Plattformen und Vermittlern. 42 Prozent überarbeiten bestehende Filialkonzepte. Eine Neuausrichtung zeichnet sich ab, bei der die Entscheider auf die Wandlungsfähigkeit der eigenen Organisation setzen. Nur 16 Prozent gaben an, die Anzahl der Kunden pro Berater deutlich erhöhen zu wollen. Vielmehr geht es darum, Effizienzen und Potentiale durch schlanke Produktionsprozesse (47 Prozent), überarbeitete Segmentierungs- und Betreuungskonzepte (37 Prozent) und kundengerechte Werbeformen/Kampagnen (38 Prozent) zu realisieren. „Die Liste an Aufgaben für das Jahr 2021 ist prall gefüllt. Der Ambition stehen jedoch technische Restriktionen, personelle Engpässe und ein notwendiger aber zu langsam vollzogener Kulturwandel gegenüber. Regional- und Kantonalbanken stehen demzufolge vor einer umfassenden Transformation des eigenen Vertriebsmodells“, sagt Matthias Nisster.

Vertrieb der Zukunft mit der Erfolgs-DNA der Gegenwart

Die Managementbefragung zeigt, dass Regional- und Kantonalbanken das Vertriebsmodell der Zukunft proaktiv gestalten müssen. Dr. Christoph Bauer dazu: „Um Fehler der Vergangenheit bei digitalen Initiativen zu vermeiden, empfiehlt sich ein klarer Blick für Kundennutzen und Ergebniswirkung. Ebenso notwendig ist ein einsichtiges Verständnis über eigene Schwächen und die Möglichkeiten, die sich in einem erweiterten Ökosystem als Plattform für den Kunden ergeben. Der gegenwärtige Erfolg in der Corona-Krise zeigt, wie wichtig VR-Banken und Sparkassen für die Region und den Wirtschaftsstandort sind. Wenn Kunden anders einkaufen, dann müssen Regional- und Kantonalbanken anders verkaufen. Die Weichen dafür sollten jetzt gestellt werden.“

 

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