Beratungsqualität auf hohem Niveau

 

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat Mitte November 2020 im Rahmen eines Konsultationsverfahrens den Marktteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt, durch Beantwortung eines Online-Fragebogens an der für das Jahr 2021 anstehenden Evaluierung der IDD mitzuwirken. Auch die Versicherungsvermittler haben so die Möglichkeit, noch bis Ende Januar 2021 (zum EIOPA-Fragebogen) ihre Erfahrungen mit den IDD-Reglungen einzubringen.

Das DIVA hat in diesem Kontext im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater 826 Verbandsmitglieder (Vermögensberater als Versicherungsvermittlernach §34d GewO) befragt. Die detaillierten Ergebnisse der Befragung sind auf den Websites des BDV (IDD-Umfrage 12/20) und des DIVA (IDD-Umfrage 12/20) abrufbar.

Beratungsqualität auf hohem Niveau

Das DIVA weist anhand von Verbraucherbefragungen (Assekurata und YouGov), der Stornoquote in der Lebensversicherung und den Beschwerdestatistiken der BaFin und des Versicherungsombudsmannes nach, dass es keinerlei Indizien für Missstände in der Versicherungsvermittlung gibt und die Beratungsqualität auch schon vor Inkrafttreten der IDD auf hohem Niveau war. Dazu Prof. Michael Heuser, wissenschaftlicher Direktor des DIVA: “DieIDD hatte ganz klar das Ziel, die Beratungsqualität der Vermittler zugunsten der Verbraucher zu verbessern. Für den deutschen Markt wäre dies nicht notwendig gewesen: Die Qualität war und ist bereits hoch, das zeigen die langfristigen Trends bei allen Erhebungen.”

Kritisch sieht Heuser die Rolle der Verbraucherzentralen: “Die Verbraucherzentralen finden meistens viel Gehör. Sie bleiben aber – abgesehen von Einzelfällen – den Nachweis von systematischen Missständen schuldig. Außerdem sind sie Wettbewerber der Vermittler, da sie selbst in Sachen Versicherungen gegen Honorar beraten”, so Heuser.

Resonanz auf IDD-Regelungen ist ambivalent

Die Befragung der Vermögensberater zeigt kein einheitliches Bild, aber eine klare Tendenz: Die auf den Verbraucherschutz gerichteten Regelungen der IDD, also die Weiterbildungsverpflichtung, die Geeignetheitsprüfung, der Kosten- und Renditeausweis und die Produktinformationsblätter werden nach Einschätzung der Vermögensberater nur von einem kleineren Teil der Verbraucher positiv gesehen. Die meisten Verbraucher erkennen keinen Nutzen oder interessieren sich dafür nicht. Auf der anderen Seite werden die Vermittler erheblich administrativ belastet.

Dazu Heuser: “Insbesondere kleinere Vermittler leiden unter der Regulierung. Fast alle geben an, dass sich die Kosten in den letzten Jahren massiv erhöht und die Umsätze eher nach unten bewegt haben. Die DIHK-Statistik weist entsprechend auch seit Jahren einen stetigen, durchaus signifikanten Rückgang der Vermittlerzahlen aus. Das ist eine äußerst bedenkliche Folge der Regulierung.” Als Konsequenz fordert Heuser, bei Überprüfung der IDD nicht nach zu schärfen, sondern Regulierung abzubauen.

Professionelle Privatkunden fühlen sich gegängelt

Über 90 Prozent der Verbraucher würden ohne Beratung die falschen oder gar keine Versicherungsentscheidungen treffen. Und allenfalls bei sehr einfachen Versicherungsprodukten würde rund ein Drittel der Verbraucher den eigenen Bedarf richtig einschätzen. So die Ergebnisse der Vermittlerbefragung.

Bei professionellen Privatkunden, die ausreichend kompetent und kundig sind, konstatieren die Befragten eine Gängelung. “Insbesondere beim Kosten- und Renditeausweis und bei der Geeignetheitsprüfung sollten für solche Kunden bei Neufassung der IDD Ausnahmeregelungen gelten. Wer kompetent ist, braucht keine engmaschige Regulierung”, sagt Heuser.

Geht es um die Digitalisierung der Beratung, ist das Urteil eindeutig: 90 Prozent der befragten Vermögensberater geben an, dass die Regulierung die Beratung und Vermittlung deutlich komplexer macht und dadurch auch die Digitalisierung massiv bremst. Dies hat sich ganz besonders in der Corona-Zeit gezeigt. Gerade die dabei gemachten Erfahrungen sollten genau analysiert und in die Evaluierung der IDD mit einbezogen werden. Auch hier gilt: Weniger Regulierung wäre notwendig, um effektive Digitalisierung zu ermöglichen.

Zum DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung

Das DIVA ist das Forschungsinstitut des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV) und zugleich Hochschulinstitut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW). Wesentlicher inhaltlicher Forschungsfokus sind die namensgebenden Gebiete der Vermögensbildung und der Altersvorsorge. Hierzu veröffentlicht das Institut zweimal jährlich den Deutschen Geldanlage-Index und den Deutschen Altersvorsorge-Index. Sie basieren auf den DIVA-Tandemumfragen, repräsentativen Doppelbefragungen von Endverbrauchern einerseits und zertifizierten Finanzanlagenvermittlern gemäß § 34f GewO als Experten andererseits.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Dr. Jörg Koschate übernimmt zum Jahreswechsel Vertriebsressort von Uwe Körbi

 

LBS-Vorstandsmitglied Dr. Jörg Koschate wird zum 1.1.2021 neuer Vertriebsvorstand beim größten Baufinanzierer und Immobilienmakler in Nordrhein-Westfalen und Bremen. Der 47 Jahre alte Betriebswirt übernimmt die Verantwortung von Uwe Körbi, der am 30.09.2021 auf eigenen Wunsch in den Ruhestand geht. Dr. Jörg Koschate ist seit August dieses Jahres Vorstandsmitglied bei der LBS West. Der Vertriebs- und Baufinanzierungsexperte mit Bausparerfahrung ist im LBS-Vorstand auch für die Weiterentwicklung der erfolgreichen Maklertochter LBS Immobilien GmbH NordWest verantwortlich.

Mit seinem Maßnahmen-Programm “IMPULS” möchte Dr. Jörg Koschate im LBS-Vertrieb Akzente setzen. Sein Anspruch: Die LBS West soll Mehrwerte für ihre Kunden und die Vertriebe schaffen und damit profitabel wachsen. “Wir wollen am Puls der Kunden bleiben und die Kundenzufriedenheit in Sachen Beratung und Produkt weiter verbessern”, so Koschate.

Zudem will Jörg Koschate die Zusammenarbeit der LBS West mit den Sparkassen und den eigenen Handelsvertretern weiter optimieren. Auch zwischen den einzelnen Vertriebsschienen soll es mehr Austausch geben. “Dazu werden wir die Schnittstellen perfektionieren”, so sein Anspruch.

Einen weiteren Wachstumsbereich sieht der Baufinanzierungs-Fachmann im Online-Vertrieb. “Wir wollen digitale Vertriebschancen konsequent ausnutzen. Wir passen unsere Vertriebsprozesse so an, dass die für digitale Zuführungen andockbar sind. Wir positionieren unsere digitale Beratung dort, wo Kunden und Interessenten sie brauchen und erwarten”, plant Koschate.

Seine Laufbahn startete Dr. Jörg Koschate vor 15 Jahren im Bereich Grundsatzfragen bei der BHW Bausparkasse AG in Hameln. Über verschiedene Funktionen hinweg war er bis Mai 2019 als Vorstand der BHW Bausparkasse AG für die gesamte Marktseite mit Vertrieb, Produkten und Prozessen verantwortlich. Zuletzt hatte Koschate in der Deutsche Bank Privatkunden AG die Produkt- und Prozessverantwortung für das Baufinanzierungsgeschäft inne.

Uwe Körbi gibt die Vertriebsverantwortung mit einem lachenden und einem weinenden Auge weiter. “Wir haben eine starke Mannschaft in der Beratung und im Vertrieb und sind Marktführer in unserem Geschäftsgebiet – das ist eine perfekte Ausgangsbasis für weiteres Wachstum. Jetzt ist eine gute Zeit für neue Impulse von außen und ich bin froh, dass Jörg Koschate und ich die Gelegenheit haben, die Staffelstab-Übergabe gemeinsam zu gestalten”, so Körbi.

Der gelernte Jurist wird bis zu seinem Ausscheiden Ende September weiter für die Geschäftsbereiche Recht, Datenschutz, Geldwäsche, Compliance, IT-Sicherheit bei der LBS West und deren Vermittlerpooling-Tochter FORUM Direktfinanz verantwortlich bleiben. Die Geschicke des Vertriebs verantwortete der 61 Jahre alte geborene Sauerländer 17 Jahre lang in verschiedenen leitenden Positionen. Zunächst ab 2003 als Vertriebsleiter und ab 2011 dann als verantwortliches Vorstandsmitglied. Er stemmte 2013 die Fusionen der LBS-Immobiliengesellschaften in Berlin, Niedersachsen und NRW zur LBSi NordWest. Unter seiner Leitung verstärkte die LBS West ihre Kooperation mit den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und Bremen und führte den LBS-Außendienst näher an die Sparkassen heran.

Die LBS West ist mit rund zwei Millionen Kunden die größte Bausparkasse in ihrem Geschäftsgebiet NRW und Bremen. Sie ist beteiligt an der Maklergesellschaft LBS Immobilien GmbH NordWest sowie an der FORUM Direktfinanz und arbeitet erfolgreich im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe.

Weitergehende Info zu Dr. Jörg Koschate:

Der Diplom-Kaufmann studierte Betriebswirtschaftslehre und promovierte in Göttingen. Er durchlief bei der BHW Bausparkasse verschiedene Stationen. In seiner letzten Position als Vorstand des Marktressorts konnte er das Neugeschäft bzgl. Volumen und Profitabilität steigern. Dabei lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeiten auf der Positionierung von Bausparens als Produkt, das Kunden zielgerichtet in die eigene Immobilie führt. Er optimierte die Bausparbestände, um auch hier die Finanzierungsmöglichkeiten in den Vordergrund zu stellen. Während seiner vorherigen Tätigkeit in der Postbank AG verantwortete Dr. Jörg Koschate die strategische Weiterentwicklung des Retailgeschäftes. Dr. Jörg Koschate ist verheiratet und hat einen 12-jährigen Sohn.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Himmelreichallee 40, D-­48149 Münster, Tel.: 0251/4125125, Fax: 0251/4125222, www.lbswest.de

Fondsbestand und Nettozufluss legen von Januar bis November zu

 

Die FondsKonzept AG kann für die ersten elf Monate des Corona-Jahres 2020 eine Steigerung ihrer Geschäftszahlen verkünden. So stieg der Nettomittelzufluss als Saldo von Käufen und Verkäufen der Investmentfondsanteile bis Ende November auf 570 Mio. Euro. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (294 Mio. Euro) ist dies eine Steigerung von annähernd 94 Prozent. Gleichzeitig legte der administrierte Fondsbestand von 11,2 Mrd. Euro auf 12,6 Mrd. Euro zu (plus 12,5 Prozent). Die im Maklerservicecenter registrierten Versicherungsverträge kletterten von 697 Tsd. auf 804 Tsd. und damit um 15,4 Prozent. Die Zahlen markieren Bestmarken in der 20-jährigen Geschichte von FondsKonzept und sind Meilensteine im Jahr des Gründungsjubiläums.

Hierzu Alexander Lehmann, Vorstand für Marketing und Vertrieb: „Ich bedanke mich bei unseren Maklerpartnerinnen und -partnern im Namen des gesamten Vorstands und aller Mitarbeiter für dieses hervorragende Ergebnis. Während andere Unternehmen nach mehreren Lockdowns im Krisenmodus verharren müssen, konnte mit Hilfe der digitalen Infrastruktur der Kontakt zu den Kunden aufrechterhalten oder gar intensiviert werden.“

FondsKonzept stellt bei den Maklern einen hohen Nutzungsgrad von alternativen Vertriebswegen wie der Beratung per Videochat fest. Seit Ende April 2020 fanden 6.500 Kundengespräche im Videoformat über FinanceScreen statt. Zudem konnte bereits beim ersten Lockdown im März ohne Verzögerung von der persönlichen Face-to-Face-Beratung auf eine kontaktlose Kommunikation wie etwa über FinanceApp umgestellt werden.

Auch bei den Kunden lässt sich somit eine steigende Akzeptanz der digitalen Nutzung feststellen. Der Erfolg ist das Ergebnis einer Aufbauarbeit aus zwei Jahrzehnten, in denen sich FondsKonzept einen Marktvorsprung in der digitalen Transformation von Finanzdienstleistungen erarbeiten konnte und Maklerservice neu gedacht wurde.

Ein weiterer Dank gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FondsKonzept. Ihnen ist es gelungen, den Maklerpartnern bei einem deutlich erhöhten Arbeitsaufkommen sowie Mehraufwand aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen weiterhin zur Seite zu stehen. Personalvorstand Heike Angele ergänzt: „Wir möchten dies auch finanziell honorieren und zahlen allen Mitarbeitern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro aus.“

20 Jahre FondsKonzept:

Die heutige FondsKonzept AG wurde am 27. April 2000 als FondsKonzept Service GmbH ins Handelsregister eingetragen und versteht sich als offener Maklerverbund und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer. Schwerpunkt ist die digitale Administration aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen über die hausinterne Plattform Maklerservicecenter (MSC) und ihre Steuerung mittels prozessgesteuerter Abläufe in einer hybriden Infrastruktur.

Unter der FondsKonzept AG mit Sitz in Illertissen bei Ulm sind neben der FondsKonzept Investmentmakler GmbH die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die FondsKonzept Mehrfachagenten GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH, die WealthKonzept Vermögensverwaltung AG (50-Prozent-Beteiligung) sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Wien als Tochtergesellschaften angesiedelt. Zu den Kooperationspartnern zählt eine breite Palette von Gesellschaften und Fondsplattformen. Zum 30. November 2020 lag das administrierte Bestandsvolumen bei 12,6 Mrd. Euro.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Mit der „WBThek“, der Online-Bibliothek aus mehreren hundert Web Based Trainings,

 

können Versicherungsvermittler*innen, Immobilienmakler*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen sowie deren zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeitenden noch für das Jahr 2020 Weiterbildungszeiten erwerben. Eine Online-Buchung inklusive sofortiger Freischaltung zur Weiterbildungsplattform macht dies möglich.

Was für Versicherungsvermittler*innen bereits seit 2018 gelebte Praxis ist, steht Immobilienmakler*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen, die seit 2018 oder früher tätig sind, erstmalig bevor: Das Ende ihres ersten Weiterbildungszeitraums zum 31.12.2020 („20 Stunden in drei Jahren“).

„Unsere Weiterbildungsplattform WBThek steht allen offen, die bis zum 31.12. noch Weiterbildungszeiten gemäß §§ 34d und 34c GewO erwerben müssen“ so GOING PUBLIC! Vorstand Frank Rottenbacher. „Die erworbenen Zeiten werden minutengenau erfasst und für die Aufsichtsbehörden bescheinigt“, so Rottenbacher weiter.

Im Jahr 2020 haben über 30.000 Versicherungsvermittler*innen, Immobilienmakler*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen bereits über 1 Million Web Based Trainings über die GOING PUBLIC! Weiterbildungslösung WBThek absolviert. Die WBThek gehört damit zu den führenden Weiterbildungsplattformen der Finanzdienstleistungsbranche.

Informationen und Online-Buchung: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4607536_Weiterbildung_34c_34d_WBThek

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Versicherungsschutz z.B. für Ruheständler über das HDI-Berufshaftpflichtprodukt „ärztliches Restrisiko“

 

Beantragung und Near-Time-Policierung auch über digitale Abschlusstrecke möglich

Auch nicht bei HDI versicherten Ärzten bietet die HDI Versicherung jetzt Haftpflicht-Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Impfungen gegen das neuartige Corona-Virus (SARS CoV-2). Diese Versicherungsoption bietet HDI allen Ärzten und Ärztinnen an, die nicht entsprechend versichert sind und sich in einem Impfzentrum engagieren möchten.

Der Hintergrund:  Viele Ärzte, z.B. solche im Ruhestand oder in Elternzeit verfügen über keinen Berufshaftpflichtschutz, der auch die jetzt anstehende Impftätigkeit umfasst. Der jetzt angebotene Versicherungsschutz von HDI deckt deshalb das mit der Impftätigkeit verbundene ärztliche Restrisiko.

Das Produkt kann über Makler und Vermittler einfach und schnell auch über die neue digitale Abschlusstrecke TAA Heilwesen beantragt und near-time policiert werden.

Bereits vor kurzem hat HDI für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte die Durchführung dieser Impfungen bestätigt– unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang. Die Erweiterung gilt auch für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die eine Ruhestandsversicherung bei HDI unterhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Wenn es um ihre Altersvorsorge geht, bleiben die Deutschen eher konservativ.

 

Sie favorisieren in Zukunft die persönliche Beratung und Betreuung durch einen Vermittler und lehnen Unternehmen wie Google, Amazon und Co. als Anbieter ab. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Canada Life. Der Lebensversicherer untersuchte im zweiten Jahr in Folge, wie sich Verbraucher das Leben in der digitalen Gesellschaft von morgen vorstellen.

–        Vom Hinweis auf die Versorgungslücke bis zur Betreuung: Die Befragten bevorzugen bei der Beratung zur Altersvorsorge den persönlichen Vermittler

–        Die Mehrheit lehnt Beratung über einen Sprachassistenten ab

–        Die Mehrheit der Menschen in Deutschland möchte ihre Altersvorsorge nicht bei Google, Amazon und Co. abschließen

 

Auch in Zukunft bevorzugt ein Großteil der Menschen in Deutschland bei der Altersvorsorge-Beratung den Vermittler und wählt in den wenigsten Fällen den Weg über einen Sprachassistenten. Das zeigt die Umfrage von YouGov im Auftrag von Canada Life, bei der die Teilnehmer zu den einzelnen Stufen im Vermittlungsprozess befragt wurden und sich jeweils zwischen den beiden Optionen entscheiden konnten.

Persönliche Expertise bleibt sehr gefragt. Die diesjährige Umfrage zeigte: Bei der entscheidenden Beratung zu den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten wählen auch künftig

28 % der Teilnehmer ausschließlich den Vermittler, 38 % entscheiden sich zusätzlich zumindest partiell für ihn (Werte 1 bis 4). Der Sprachassistent ist für die Wenigsten eine passende Option.

Beratung gehört in Profi-Hände

Der persönliche Vermittler punktet auch bei den anderen Einzelaspekten der Beratung: Versorgungslücken aufzeigen sowie Abschluss und anschließende Betreuung. Bei diesen Schritten wählen 30 bis 35 % der Befragten nur ihn. Den Weg ausschließlich über den Sprachassistenten können sich gerade mal 3 bis 4 % vorstellen. Lediglich bei der Informationsbeschaffung zeigen sich die Befragten einem Sprachassistenten gegenüber etwas offener. Dennoch würde auch hier die Mehrheit ausschließlich oder partiell den persönlichen Vermittler wählen. Insgesamt haben sich in allen Stufen der Beratung mehr Menschen für den persönlichen Vermittler entschieden als im Jahr zuvor.

Darüber hinaus gab es für alle Aspekte der Beratung einige Teilnehmer, die mit ihrer Antwort den Mittelweg wählten (Wert 5: 16 bis 21%). Möglicherweise wollten die Befragten keine der Beratungsoptionen für sich ausschließen oder sahen eine Kombination als einen guten Weg an.

„Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen: Kunden wollen auch in Zukunft den menschlichen Faktor in der Beratung. Jedoch bin ich mir sicher, dass sich die Art und Weise der Beratung ändern wird“, so Markus Drews, Managing Director von Canada Life. „Die aktuelle Pandemie hat die Digitalisierung der Branche vorangetrieben und uns gezeigt, dass Online-Beratung aus der Ferne genauso zuverlässig sein kann wie die Beratung vor Ort. Und das passt auch zu den Erwartungen der Kunden. Denn diese setzen bereits heute voraus, dass Vermittler auch digital erreichbar sind.“

Altersvorsorge von Google und Co.

Unternehmen wie Google, Amazon und Co. kommen für einen Großteil der Menschen in Deutschland auch in Zukunft als Altersvorsorge-Anbieter eher nicht in Frage: 66 Prozent der Befragten können sich nicht vorstellen, ihre Altersvorsorge bei einem dieser Unternehmen abzuschließen. Bereits im Vorjahr wurde deutlich, dass die Bevölkerung einer Altersvorsorge von Google und Co. überwiegend skeptisch gegenübersteht. Die Umfrage-Ergebnisse aus diesem Jahr bestätigen diese konservative Haltung.

Über die Studie

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der insgesamt über 2 Wellen 3077 Personen in Deutschland zwischen dem 17.04.2019 und 26.06.2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind pro Welle repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Zum 9. Mal hat BrunotteKonzept Maklerpools, Verbünde, Plattformen und Maklerdienstleister unter die Lupe genommen. An der umfangreichen Befragung nahmen in diesem Jahr 29 Unternehmen teil. Bonus-Thema 2020 ist der „Stresstest Corona“.

 

Vor einem Jahr klingelten bei Maklerpools, Verbünden, Plattformen und Maklerdienstleistern die Kassen. Viele der befragten Unternehmen konnten 2019 nicht nur den Umsatz steigern, sondern auch ihren Gewinn. Dieser wuchs in Summe um stolze 62 % auf 32,4 Mio. Euro. Das ist ein Ergebnis der 9. Maklerpoolstudie von BrunotteKonzept. 29 Unternehmen haben Antworten zu insgesamt 60 Fragen beigesteuert.

Die Studie zeigt: Größe zahlt sich aus. Allein die drei Top-Unternehmen vereinigen mehr als 400 Millionen Euro Umsatz auf sich. An der Spitze steht Fonds Finanz (178 Mio. Euro), gefolgt von Netfonds (114 Mio. Euro) und Jung, DMS & Cie. (111 Mio. Euro).

Umsatz oder Courtage?

In der Berichterstattung zu Maklerpools werden die Begriffe Umsatz und Provisionen (Courtage) meist synonym verwendet. Aber stimmt das tatsächlich? BrunotteKonzept wollte es genau wissen und hat erstmals nach der Zusammensetzung der Erlöse gefragt. Das Ergebnis: Courtagen sind zwar fast immer die wichtigste, aber nicht die einzige Erlösquelle. Vergütungen von Produktgebern, Lizenzgebühren für Software und Backoffice-Dienstleistungen stocken die Einnahmen auf.

Nur jeder dritte Euro Courtage wird noch mit dem Neugeschäft verdient. Studienautorin Sabine Brunotte sieht darin eine Folge der veränderten Produktschwerpunkte. „In den letzten Jahren konnten wir eine deutliche Verlagerung weg von Lebens- und Krankenversicherungen hin zum Kompositgeschäft beobachten. Hier wirken sich Einschnitte bei der Vergütung aus, aber auch die geringere Attraktivität kapitalgedeckter Altersvorsorge“, erläutert Brunotte. Das Investmentgeschäft wirke stabilisierend auf die Einnahmen. Je breiter Unternehmen aufgestellt seien, umso besser könnten sie Schwankungen und Sondereinflüsse kompensieren.

Pools und Verbünde, die ihre Vertriebspartner möglichst umfassend servicieren und damit binden wollen, bedienen in der Regel eine breite Produktpalette. Bis auf einen Anbieter umfasst das Portfolio der befragten Unternehmen mindestens drei Produktkategorien. Ausbaupläne gibt es vor allem für das Versicherungsgeschäft, dokumentieren die Antworten.

Vertriebspartner

Noch immer stellen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler die klassische Zielgruppe für Maklerpools und Verbünde. Keines der befragten Unternehmen will auf sie verzichten. Allerdings beschränken sich nur vier ausschließlich auf Versicherungsmakler. Die anderen kooperieren mit mindestens einer weiteren Vermittlergruppe, häufig Finanzmakler und Vertriebe. Die mit Abstand meisten Vertriebsvereinbarungen meldet der Maklerpool Fonds Finanz (27.000), gefolgt von Jung, DMS & Cie. (16.000). Hinter einer Vertriebsvereinbarung können mehrere Vermittler stehen. In Summe meldeten die befragten Unternehmen fast doppelt so viele Vermittler wie Vertriebspartner (gesamt 185.000).

Stabile Personalausstattung

Allen Digitalisierungserfolgen zum Trotz: Die Beschäftigtenzahlen von Maklerpools & Co. bleiben stabil. Das spricht für einen Ausbau ihrer Services. Wie in den Vorjahren ist Fonds Finanz mit 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern größter Arbeitgeber unter den Pools, gefolgt von Jung, DMS & Cie. (277). Die Netfonds Gruppe konnte ihre Belegschaft innerhalb eines Jahres von 185 auf nunmehr 250 Beschäftigte ausbauen.

Stresstest Corona

Ein Schwerpunkt des PoolRadar 2020 widmet sich den Auswirkungen und Konsequenzen der Corona-Pandemie für Branche, Vermittler und Dienstleister. Die Antworten zeigen: Die meisten Teilnehmer sehen sich für die Herausforderungen gut gewappnet. Kein einziges Unternehmen prognostiziert einen Umsatzrückgang. Auch das Geschäftsmodell bleibt zumeist unangetastet. Oberste Priorität genießt jetzt die vertriebliche Unterstützung der Partner. Diese geht einher mit zusätzlichen Investitionen in Digitalisierungsprojekte.

Vertriebspartner würden sich angesichts der Herausforderungen zu größeren Einheiten zusammenschließen, prognostizieren die Befragten. Für Vermittler mit Schwerpunkt Personenversicherung werde es schwer. Einen Lichtblick verspricht die zunehmende Digitalisierung. Diese werde die Produktivität von Vermittlern erhöhen.

Die befragten Unternehmen lassen ihre Vertriebspartner auch jetzt nicht im Regen stehen. Neben dem Standardangebot Weiterbildung sind viele bereit, Courtagerückforderungen bei Bedarf zu stunden. Sogar Liquiditätshilfen kommen für zwölf Unternehmen in Betracht. Zusätzliche Vertriebskampagnen können dazu beitragen, Einschnitte bei Umsatz und Ertrag abzumildern.

Weitere Aspekte der Untersuchung sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Anforderungen an und Services für Vertriebspartner, Produktpalette, Deckungskonzepte, Risikovoranfragen und Ausschreibungen, Kostenmodelle, MVP/CRM, BiPRO-Normen, IT-Standards und -Services, PSD-2-Services sowie kostenlose und kostenpflichtige Softwareangebote.

Über BrunotteKonzept und das PoolRadar 2020

Das PoolRadar 2020 liefert eine Momentaufnahme der wichtigsten Akteure im Maklermarkt. 29 Unternehmen haben Antworten auf insgesamt 60 Fragen beigesteuert. Die Studie umfasst rund 290 Seiten. Sie gliedert sich in

Teil 1:

  • Marktüberblick
  • Unternehmensdaten
  • Vertriebspartner
  • Produkte und Services
  • MVP, BiPRO-Standards und IT-Services
  • Stresstest Corona

Teil 2:

  • Unternehmen auf einen Blick

(Darstellung aller Teilnehmer auf jeweils 3 Siten) und

Teil 3:

  • Präsentation aller Charts des PoolRadar 2020

 

Teilnehmer PoolRadar 2020:

  • 1:1 Assekuranzservice AG
  • AMEXPool AG
  • Apella AG
  • Aruna GmbH
  • blau direkt GmbH
  • CHARTA Börse für Versicherungen AG
  • degenia Versicherungsdienst AG
  • DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH
  • Fonds Finanz Maklerservice GmbH
  • FondsKonzept AG
  • Fondsnet Holding GmbH
  • germanBroker.net AG
  • Jung, DMS & Cie. AG
  • KAB Maklerservice GmbH
  • maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH
  • MIDEMA Assekuranz-Assecuradeurs GmbH
  • Netfonds Gruppe
  • [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH
  • Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH
  • PROMA Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • Qualitypool GmbH
  • Sachpool GmbH
  • SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG
  • Status Beratungsgesellschaft mbH
  • Thinksurance GmbH
  • VEMA e.G. + verticus Finanzmanagement AG
  • vfm Versicherungs-& Finanzmanagement GmbH
  • WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH

Autoren des PoolRadar 2020 sind Sabine Brunotte, Hamburg, www.brunottekonzept.de und Michael Franke, Düsseldorf, www.insuranceconsult.de.

BrunotteKonzept analysiert Märkte und Trends, gestaltet Verkaufsprozesse und konzipiert wirkungsvolle Vertriebskommunikation. Mit unabhängigen Studien zu Maklerpools, Verbünden, Plattformen und Servicedienstleistern bietet BrunotteKonzept detaillierte Einblicke in den Maklermarkt.

Weitergehende Informationen und Bestellung unter www.poolstudie.de oder www.brunottekonzept.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Brunotte Konzept, Sabine Brunotte, Poppenbütteler Weg 214, 22399 Hamburg, Tel: 040 3558 7947, www.brunottekonzept.de

Doppeltes Wachstum bei Provisionserlösen, fünffaches Wachstum beim Vermittlungsvolumen im Geschäftsjahr 2019/20

 

“Wir haben die immensen Herausforderungen des Jahres 2020 hervorragend bewältigt”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. “Unsere 170 Beraterinnen und Berater sowie die Mitarbeitenden der ServiceZentrale haben Herausragendes geleistet, um unseren rund 85.000 Privat- und Firmenkunden in der schwierigen Phase der für uns alle überraschenden Pandemie mit Rat und vor allem auch mit Tat zur Seite zu stehen.”

Die Finanzzahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/20 vom 1.7.2019 bis zum 30.6.2020 spiegeln ein rasantes Wachstum wider, teilt die Plansecur KG mit. Die Provisionserlöse kletterten um 7,6 Prozent auf 25,5 Millionen Euro. Das entspricht einer Verdoppelung beim Wachstum: Im Jahr zuvor waren die Erlöse um 3,5 Prozent auf 23,7 Millionen Euro gestiegen. Beim Vermittlungsvolumen gelang der Finanzberatung im abgelaufenen Geschäftsjahr sogar eine Verfünffachung des Wachstums von 6,5 Prozent in 2018/19 auf 32,5 Prozent in 2019/20. In absoluten Zahlen betrug das Vermittlungsvolumen 2019/20 rund 425,2 Millionen Euro gegenüber 320,8 Millionen Euro im Jahr zuvor. Der Wert aller von Plansecur verwalteten Depots wird zum 30.06.2020 auf rund 980 Millionen Euro beziffert, was einem Zuwachs von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die höchsten Zuwächse konnte Plansecur im Geschäftsjahr 2019/20 in den Sparten Unternehmensbeteiligungen, Investments, Finanzierungen und Bausparen sowie Auslandsimmobilien verzeichnen.

“Die herausragenden Zahlen zeigen auch, wie hervorragend wir es geschafft haben, in der Krise unsere Digitalisierungsstrategie zu beschleunigen. Praktisch aus dem Stand heraus haben wir auf Videoberatung umgestellt und binnen kürzester Zeit eine virtuelle Finanzmesse aus dem Boden gestampft, die mit rund 400 Online-Teilnehmern beispielgebend für unsere gesamte Branche war, so externe Teilnehmer”, freut sich Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er bedankt sich: “Dieses Engagement haben unsere Kunden belohnt, indem sie uns öfter und umfassender das Vertrauen ausgesprochen haben als je zuvor.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Die Nettowelt GmbH & Co. KG mit Sitz in Goslar veranstaltet am 28.01.2021 unter dem Motto „Keine Angst vor Nettotarifen!“ einen Online-Kongress.

 

Der Nettokongress bietet interessierten Maklern und Mehrfachagenten aus der Versicherungsbranche Informationen aus erster Hand rund um das Thema Nettotarife.

Erfolgreiche „Nettovermittler“ erläutern ihr Erfolgsmodell und zeigen auf, dass Vermittlung gegen Honorar eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten ist. Auf der Veranstaltung sind Vertreter der Partnergesellschaften der Nettowelt vertreten: Versicherungsgruppe die Bayerische, Pangaea Life GmbH, PrismaLife AG, Alte Leipziger Versicherungsgruppe, die Lebensversicherung von 1871 a.G.,Zurich Gruppe und der Münchner Verein Versicherungsgruppe. Im Rahmen einer Expertenrunde mit Vertretern der Versicherungswirtschaft wird unter anderem diskutiert, wie die Gesellschaften den Markt der Nettoprodukte einschätzen. Zudem gibt es eine rechtliche Betrachtung mit Informationen dazu, was zu beachten ist, wenn man Nettopolicen vermittelt.

„Nettotarife in der Lebensversicherung führen bisher leider ein Schattendasein im deutschen Versicherungsmarkt, obwohl sie seit Jahren intensiv diskutiert werden“, sagen Michael Scheerer und Martin Ziems, beide Geschäftsführer der Nettowelt. „Wir hoffen, dass durch den Nettokongress die Wahrnehmung von Nettotarifen erhöht wird. Denn Nettotarife lohnen sich für den Kunden. Zum einen sind sie günstiger als Provisionstarife und zum anderen fällt die in Zukunft generierte Kapitalauszahlung höher als bei Bruttotarifen aus, weil der Kunde eben günstiger „einkauft“.“

Nettotarife sind Tarife, bei denen im Gegensatz zu Bruttotarifen keine Provisionen durch den Versicherer an den Vermittler gezahlt werden. Der Berater oder Vermittler bekommt stattdessen eine Vergütung direkt vom Kunden. Am häufigsten finden Nettotarife im Bereich der Altersvorsorge Anwendung. Die Nettowelt GmbH & Co. KG versteht sich als Dienstleister für Vermittler. Die Vertriebspartner konzentrieren sich auf ihre Kunden, Nettowelt übernimmt die Abwicklung sämtlicher Vermittlungs- und Betreuungsentgelte, bietet ein umfangreiches Schulungsangebot und stellt Berechnungs- und Beratungssoftware kostenfrei zur Verfügung. Ein geprüfter Vergleichsrechner ermöglicht zudem schnelle Kalkulationen. Somit kann der Vermittler einfach, schnell und zuverlässig Nettoprodukte vermitteln.

Eine repräsentative Online-Umfrage des unabhängigen Marktforschungsinstituts INNOFACT AG unter 1.000 Bundesbürgern zwischen 18 und 65 Jahren vom August 2019 kam zu dem Schluss, dass über 70 Prozent der Befragten vor der Umfrage noch nie etwas von Nettoversicherungen gehört haben. Allerdings meinten fast 80 Prozent der Befragten – nach einer kurzen Erläuterung zu Nettoversicherungen – dass eine derartige Versicherung für sie interessant sei.

Weitere Informationen sowie die Agenda zur Veranstaltung finden Sie unter dem folgenden Link. Dort gibt es auch die Möglichkeit, sich anzumelden: https://nettokongress.de/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

nettowelt GmbH & Co.KG, Bergstraße 34, 38640 Goslar, Tel: (+49) 5321 31753 – 0, www.nettowelt.de

Verschenken Sie Gesundheit im dreifachen Sinne: Abstand halten, glücklich machen und sinnvoll beschäftigen.

 

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Ab Januar 2021 verstärkt Dr. Günther Blaich als Gesellschafter-Geschäftsführer das Geschäftsführungsteam von Franke und Bornberg. In seiner neuen Aufgabe verantwortet er das Produkt- und Partnermanagement.

 

Im Januar 2021 wechselt Günther Blaich von den Vertrieben der Swiss Life Gruppe als Gesellschafter-Geschäftsführer zu Franke und Bornberg, den Experten für Produktanalyse und digitale Vergleichs- und Abschlussprozesse. Hier wird er das Ressort „Produkt- und Partnermanagement“ übernehmen. Es soll zu einer Drehscheibe für digitale Antragsprozesse in der Versicherungswelt ausgebaut werden.

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler ist in der Versicherungsbranche bestens vernetzt. Als Geschäftsführer der Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH verantwortete Blaich bislang unter anderem den Einkauf aller Finanzdienstleistungsprodukte (Versicherung, Bausparen und Finanzierung, Investment, Alternative Investmentfonds, Kapitalanlageimmobilien und Banking für die Vertriebspartner von Swiss Life Select, tecis, horbach, Proventus und Swiss Compare).

Automatisierte Prozesse

Im Rahmen seiner Tätigkeit für die Swiss Life Servicegesellschaften trieb Blaich die Automatisierung von Antrags-, Bestands- und Provisionsprozessen voran. Dazu zählte auch der Software-Umstieg auf die Angebots- und Vergleichssoftware (fb>xpert) von Franke und Bornberg. Das anspruchsvolle Projekt kam nach zwei Jahren Anfang 2020 mit der erfolgreichen Implementierung zum Abschluss.

„In diesem ambitionierten Projekt habe ich Günther Blaich schätzen gelernt – für seine fachliche Expertise, Geradlinigkeit, Verlässlichkeit und Gestaltungswillen. Sein gutes Gespür für die strategische Weiterentwicklung von Prozessen zeichnet ihn aus“, schildert Michael Franke. Gemeinsam mit den Teams in beiden Häusern habe Blaich wesentlichen Anteil daran, dass fb>xpert heute über den transparenten Produktauswahlprozess hinaus, für einen stabilen und effizienten Workflow sowie echte Dunkelverarbeitung stehe.

Zeit für den Wechsel

Nach 16 Jahren bei den Swiss Life Vertrieben ist für Blaich die Zeit für neue Herausforderungen gekommen. „In der Projektarbeit mit Franke und Bornberg habe ich die Vorzüge eines inhabergeführten Unternehmens für mich entdeckt: extrem kurze Wege, schnelle Entscheidungen und hohe Flexibilität“, erläutert Blaich. Diese Erfahrungen wolle er nicht mehr missen. „Ich freue mich über das Vertrauen in meine Person und auf die Gelegenheit mit Katrin Bornberg und Michael Franke die Zukunft von Franke und Bornberg gestalten zu können“, erläutert Blaich, der sich über seine Geschäftsführungstätigkeit hinaus auch am Stammkapital der Franke und Bornberg Research GmbH beteiligen wird.

Mission Dunkelverarbeitung

Aus Sicht von Michael Franke kommt der Neuzugang zum idealen Zeitpunkt: „Mit Günther Blaich kommt ein idealer Sparringspartner in die Geschäftsleitung. Er kennt die Branche, ist bestens vernetzt, für seine Zuverlässigkeit bekannt und bereit, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen.“ Gemeinsam mit Blaich werde Franke und Bornberg die Digitalisierung vertrieblicher Prozesse zusammen mit Versicherern und Vermittlern weiter vorantreiben. Ziel sei es, echte Dunkelverarbeitung in der Versicherungsbranche zum Nutzen aller Beteiligten möglichst flächendeckend zu etablieren. „Solange digitale TAA-Prozesse nur bei einzelnen Versicherern und für ausgewählte Produkte verwirklicht werden, bleibt die Branche hinter ihren Möglichkeiten zurück. Unser erklärtes Ziel ist es, die TAA Normen spartenübergreifend für viele Gesellschaften zu implementieren und einer breiten Anwenderschaft verfügbar zu machen. Das ermöglicht die Skalierung von Investitionen zum Nutzen aller Beteiligten.“

Neuer Ressortzuschnitt

Mit Eintritt von Günther Blaich in die Geschäftsleitung wird die Ressortverteilung bei Franke und Bornberg gestrafft. Als Verantwortlicher für das „Produkt- und Partnermanagement“ ist Blaich Ansprechpartner für Versicherer, Vertriebe, Vermittler und Pools. Katrin Bornberg konzentriert sich künftig auf die Bereiche Personal, Finanzen sowie technische Prozesse und Michael Franke auf Strategie, Ratings und Vertrieb.

Günther Blaich hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Betriebswirtschaftslehre studiert und wurde dort auch promoviert. Er ist 44 Jahre alt, verheiratet, Vater von vier Kindern und lebt mit seiner Familie in Hannover.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, baut sein Vertriebsnetz zum Ende des Jahres noch einmal aus:

 

Ab sofort kooperieren der ACE und Bonnfinanz im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Eine entsprechende Vereinbarung haben Bonnfinanz sowie der ACE kürzlich unterzeichnet.

Gemeinsames Ziel von ACE und Bonnfinanz ist es, das Serviceangebot für Interessenten und Kunden zu optimieren: Im Schulterschluss bieten die Kooperationspartner noch mehr Anlaufstellen für professionelle, leistungsstarke Beratung rund um das Themenfeld zur Absicherung der Mobilität. Um eine auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasste Absicherung in allen Lebenslagen zu garantieren, stehen ab sofort auch die Bonnfinanz-Experten als Teil des ACE-Vertriebsnetzes für die professionelle Beratung bereit. Die fundierten Beratungsansätze von Bonnfinanz unterstützt und ergänzt der ACE seinerseits mit passgenauen, nutzerfreundlichen digitalen Lösungen für den Vertrieb.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Wir freuen uns, mit Bonnfinanz einen absolut erfahrenen Partner im Bereich der ganzheitlichen Finanzberatung hinzugewonnen zu haben. Die professionelle Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern aus der Finanz- und Versicherungsbranche ist ein wichtiger Bestandteil des ACE-Vertriebsmodells. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern können wir die persönliche Beratung auf ein ganz neues Level heben: Ob zu Hause oder auf Reisen – zusammen verhelfen wir zu abgesicherter Mobilität, maßgeschneidert und zu fairen Konditionen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ACE-Wirtschaftsdienst GmbH, Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart, Tel: 0711/53 03-0, www.ace.de

Mit Blick auf das kommende Jahr wollen wir Sie heute frühzeitig über den nächsten Erbschaftsplaner-Kurs informieren. Mit den angewandten Hygieneregeln hatte auch der diesjährige Kurs bestens funktioniert.

 

Die folgenden Themen stehen bei dem Kompaktstudium “Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)” wieder auf der Agenda:

– gesetzliche Erbfolge – Fallkonstellationen

– testamentarische Gestaltungen: Vermächtnis, Nießbrauch, Stiftungen u.a.

– Lebensversicherungen in der Erbschaftsplanung

– Erbschaftssteuer – die Auswirkung unterschiedlicher familiärer Konstellationen

– Unternehmensnachfolge

– EU-Erbrechtsverordnung

– Testamentvollstreckung – Patientenverfügung

Aktuelle Studientermine des 3-Wochenend-Kurses:

Fr. / Sa. 23. / 24. April  2021

Fr. / Sa. 07. / 08. Mai 2021

Fr. / Sa. 21. / 22. Mai 2021

 

Melden Sie sich am besten gleich mit dem  Anmeldeformular an. http://www.eafp.com/uploads/Anmeldung_Erb_2021_Formular.pdf

Auf unserer Homepage unter http://www.eafp.com finden Sie weitere Informationen zu unserem Kursangebot.  Gern beantworten wir eventuelle Fragen.

Im Vorgriff auf den Kurs stellt unser Dozent Rolf Klein zum Thema “Nachlassmanagement mit Lebensversicherung” sein neues E-Book  vor. Sie können es sich downloaden unter: https://www.private-wealth-police.de/ebook/

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und  – ganz besonders –  ein gesundes Jahr 2021!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co., Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG, Ferdinandstraße 19, D-61348 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172/69 09 00 , www.eafp.com

Lücken im gesetzlichen Insolvenzschutz schließen

 

Die drohende Zunahme an Insolvenzen rückt bei vielen Gesellschafter-Geschäftsführern ihre Pensionszusagen in den Vordergrund. Viele halten ihre Altersversorgung durch den gesetzlichen Insolvenzschutz für sicher – oft ein Trugschluss. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, zeigt die Grenzen des gesetzlichen Schutzes und informiert, welche Maßnahmen jetzt getroffen werden sollten, damit die bAV des Gesellschafter-Geschäftsführers erhalten bleibt und nicht Teil der Insolvenzmasse wird.

Gesetzlicher Insolvenzschutz

Noch greifen viele staatliche Maßnahmen zur Abwendung von Firmeninsolvenzen. Dennoch ist mit einem steilen Anstieg der Zahlen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund hat der PSVaG als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung für das Jahr 2020 einen Beitragssatz von 4,2 Promille festgesetzt. Doch einen umfassenden gesetzlichen Insolvenzschutz gibt es in Deutschland nur für abhängig Beschäftigte. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), aber auch Vorstände von Aktiengesellschaften, die die Mehrheit der Anteile an ihrer Firma halten, unterliegen diesem Schutz oft nicht.

Was gilt für Minderheitsgesellschafter?

Die häufige Annahme, dass Minderheitsgesellschafter dem im Betriebsrentengesetz vereinbarten Insolvenzschutz unterliegen, ist meist falsch. Der BGH hat erst 2019 (Az. II ZR 386/17) diese Annahme in einer (weiteren) Konstellation verworfen. Der Longial Geschäftsführer: „Demnach reichen bei der Zusammenrechnung der Anteile von mehreren GGF am Kapital, am Stimmrecht oder an beiden bereits 50 Prozent, damit der gesetzliche Schutz erlischt.“ Die Empfehlung: Regelmäßig überprüfen, ob die maßgeblichen Grundlagen, die bei der Erteilung der Pensionszusage eine Rolle spielten, heute noch gelten. Das erfordert auch einen Blick auf inzwischen erfolgte Änderungen am Kapital- beziehungsweise Stimmrecht. Diese Klärung sollte zusammen mit einem Experten in Sachen Arbeitsrecht vorgenommen werden.

Lücken im gesetzlichen Schutz

Selbst wenn der gesetzliche Insolvenzschutz bei einem GGF greift, kann er lückenhaft sein. Das betrifft zum Beispiel die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist: Erst nach Erfüllung dieser Frist sichert der PSVaG eine arbeitgeberfinanzierte Anwartschaft. „Ob die Versorgungszusage des GGF vertraglich günstigere Fristen vorsieht, ist dabei irrelevant“, ergänzt Michael Hoppstädter. Eine weitere Lücke kann auftreten, wenn die vertragliche Höhe der bei Dienstaustritt aufrechtzuerhaltenden Anwartschaft den gesetzlichen Mindestanspruch übertrifft. Weitere Fälle für einen nicht ausreichenden Schutz: Die in Aussicht gestellten Leistungen gehen über die Obergrenzen hinaus, die das Betriebsrentengesetz für einen gesetzlichen Insolvenzschutz festlegt (siehe § 7 Abs. 3 BetrAVG). Oder die Versorgung fällt unter eine Ausschlussklausel nach § 7 Abs. 3 BetrAVG, da sie erst kürzlich erteilt wurde. „In diesen Fällen übernimmt der PSVaG die in Aussicht gestellten Anwartschaften nur teilweise oder gar nicht“, so der Longial Experte.

Unwiderrufliches Bezugsrecht muss vollständig sein

Direktversicherungen und Versorgungen über deregulierte Pensionskassen werden bei ihrer Einrichtung im Allgemeinen mit einem sogenannten „unwiderruflichen Bezugsrecht“ versehen. Dann ist die Insolvenzsicherung gegeben. Aber Achtung: Es muss sich um ein vollständig unwiderrufliches Bezugsrecht handeln. Ansonsten kann ein Insolvenzverwalter die Mittel aus der Direktversicherung beziehungsweise der Pensionskassen-Versorgung gegebenenfalls zur Masse ziehen. Michael Hoppstädter rät: „Im Zweifel sollten GGF bei ihrer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse nachfragen, ob ein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht und wie dies genau ausgestaltet ist.“

Verpfändung und CTA: Sicherung bei Direktzusage und Unterstützungskasse

Bei einer Direktzusage müssen Vermögensmittel zum Zwecke der Insolvenzsicherung vertraglich so separiert werden, dass der Insolvenzverwalter keinen Zugriff darauf hat. Dafür bieten sich verschiedene Lösungen an. „In der Praxis findet man oft Modelle, bei denen die Vermögensmittel in einer Rückdeckungsversicherung oder in einer Treuhandlösung (CTA-Modell) angelegt sind“, so Hoppstädter. Doch die Separierung des Vermögens allein garantiert noch keinen Insolvenzschutz: Fällige Versicherungsleistungen müssen vorweg an den GGF wirksam verpfändet werden. Dazu gehören sowohl ein Gesellschafterbeschluss als auch die Anzeige darüber an das Versicherungsunternehmen. Verpfändungsmodelle sind auch bei einer Versorgung über eine Unterstützungskasse üblich. „Allerdings ist der Vertragspartner für die Verpfändung hier die Kasse, nicht der Arbeitgeber“, informiert der Experte. Er rät GGF mit dieser Versorgung, die Kasse bezüglich deren Vorsichtsmaßnahmen zum Insolvenzschutz zu kontaktieren.

Das A und O: Ausreichende Mittel beiseitelegen

Dem GGF muss klar sein: Die Insolvenzsicherung betrifft nicht die Versorgungszusage, sondern nur die dafür angesammelten Vermögenswerte. Das Entscheidende für alle Maßnahmen ist also, dass ausreichende Vermögensmittel vorliegen. Das bedeutet: In regelmäßigen Abständen sicherstellen, dass die separierten Vermögensmittel für die Insolvenzsicherung mit dem Wert der Versorgungsverpflichtung Schritt halten. Eine Erhöhung ist hier jedoch nicht immer offensichtlich. So erhöht sich der Wert einer Rentenzusage allein durch die seit Jahren steigende Lebenserwartung. Ist eine zugesagte Rentenleistung etwa durch eine Kapitallebensversicherung rückdeckt, was bei GGF-Zusagen aus den 1980er- und 1990er-Jahren durchaus üblich ist, sollte diese daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. „Ansonsten reichen im schlimmsten Fall die Mittel der Rückdeckungsversicherung nach Insolvenzeintritt nicht aus, die zugesagten Leistungen abzudecken“, warnt Hoppstädter.

Der beste Insolvenzschutz: Wirksame Erteilung der Versorgungszusage und Regelung für vorzeitigen Versorgungsfall

Doch selbst der beste Insolvenzschutz nützt nichts, wenn es nichts zu schützen gibt. Noch immer gibt es Fälle, in denen Versorgungszusagen für den Fall des Dienstaustritts vor Eintritt des Versorgungsfalls keinerlei Regelungen beinhalten. Endet das Dienstverhältnis infolge einer Insolvenz dann vorzeitig, besteht unter Umständen keinerlei Anwartschaft auf bAV-Leistungen. GGF gehen in solchen Fällen selbst dann leer aus, wenn sie sich zuvor um einen vertraglichen Insolvenzschutz bemüht haben, zum Beispiel Rückdeckungsversicherungen verpfändet wurden. „Daher ist es entscheidend, dass die Versorgungszusage Regelungen zur anteiligen Aufrechterhaltung der Anwartschaft bei Dienstaustritt enthält“, so der Longial Experte. „Ansonsten sollten sie umgehend nachträglich vereinbart werden.“ Ganz entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch die wirksame Erteilung einer Versorgungszusage. Bei einem Geschäftsführer, auch einem Gesellschafter-Geschäftsführer, ist dafür alleine die Gesellschafterversammlung zuständig. Michael Hoppstädter: „Ein Gesellschafterbeschluss über die Erteilung einer Zusage ist für die zivilrechtliche Wirksamkeit elementar. Fehlt er, braucht man über die Insolvenzsicherung von Vermögensmitteln gar nicht weiter nachzudenken.“

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf zweifellos als eine der wichtigsten Versicherungen gelten, die ein Kunde abschließen kann.

 

Bei der Beratung und dem Finden eines geeigneten Versicherers können Versicherungsmakler aus dem Vollen der Vorzüge ihrer Unabhängigkeit schöpfen und eindrucksvoll aufzeigen, welchen Mehrwert ihre Dienste für einen Kunden darstellen.

Das BU-Geschäft ist ein Geschäft mit Vorerkrankungen, wie eine kürzlich durchgeführte Umfrage der VEMA bei den ihr angeschlossenen Versicherungsmaklern bestätigt hat. Lediglich 17 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass es bei maximal 25 Prozent ihrer BU-Kunden angabepflichtige Vorerkrankungen gegeben habe. Hingegen gaben 25 Prozent an, dass dies bei mehr als 75 Prozent der Kunden der Fall gewesen sei. Dass der BU-Kunde in aller Regel eine gesundheitliche Vorgeschichte hat, zeigt auch der immens hohe Anteil der Maklerkollegen, die mit Voranfragen arbeiten.

Ganze 88 Prozent der Umfrageteilnehmer arbeiten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Voranfragen. Hiervon geht etwa die Hälfte direkt auf die geeigneten Versicherer (Maklerbetreuer, Fachabteilung) zu und schildert die gesundheitliche Situation des Kunden. Etwa ein Fünftel nutzt die elektronische Ausschreibungsplattform der VEMA, ein weiteres Fünftel nutzt „vers.diagnose“ für eine erste Einschätzung.

Bei den anzugebenden Erkrankungen dominieren die des Rückens/Skeletts/Bewegungsapparats. 50 Prozent der Maklerkunden waren hiervon betroffen. Psychische Erkrankungen folgen mit 31 Prozent auf dem zweiten Platz. Dagegen spielen chronische Erkrankungen (16 Prozent) oder ein zu hoher oder zu niedriger Body-Mass-Index (BMI) mit drei Prozent eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Der hohe Anteil an Ablehnungen wegen Erkrankungen des Rückens/Skeletts/Bewegungsapparats ist für uns an dieser Stelle keine große Überraschung. Während hier viele womöglich an typische Rückenerkrankungen wie z. B. Bandscheibenvorfälle denken, stellen wir vermehrt fest, dass bereits Fußfehlstellungen oder Sportverletzungen, wie etwa Bänderrisse und Knorpelschäden, zu Ablehnungen bei den Versicherern führen. Diese sind oben genanntem Sektor zuzuordnen.

Zu ihren Erfahrungen mit Versicherern und Kundenfällen mit Vorerkrankungen in den vier genannten Gesundheitskategorien sammelten die Makler in den Fällen von chronischen Erkrankungen und bei BMI-Fällen (42 Prozent) in den seltensten Fällen positive Erfahrungen hinsichtlich der Annahmebereitschaft. 44 beziehungsweise 42 Prozent der Teilnehmer sahen keinen einzigen BU-Versicherer am Markt als besonders zugänglich oder verhandlungsbereit, wenn Kunden eine entsprechende Angabe im Antrag machen mussten.

Offener und im Einzelfall genauer prüfend zeigten sich die Versicherer aus Sicht der VEMA-Makler in den Bereichen Psyche sowie Rücken/Skelett/Bewegungsapparat. Bei psychischen Problemen sahen nur 38 Prozent keinen Lichtblick bei den Annahmeentscheidungen. Bei Rücken und Co. waren es lediglich 28 Prozent. Die Versicherer scheinen hier am zugänglichsten zu sein und Einzelfälle hinsichtlich der Möglichkeit von Risikozuschlägen und fairen Ausschlüssen am bereitwilligsten zu prüfen.

In nahezu allen Bereichen sah man die Alte Leipziger mit 11 Prozent der Nennungen am derzeit zugänglichsten. Im Bereich Rücken und Co. waren es sogar 16 Prozent. Auf Platz zwei dahinter folgte – immer mit mehr oder weniger großem Abstand – die Allianz. Lediglich im Bereich der psychischen Erkrankungen waren die Erfahrungen der VEMA-Makler mit der Volkswohl Bund besser. Diese schob sich in dieser Kategorie vor die Alte Leipziger auf Platz eins. Beide trennte jedoch lediglich ein Prozentpunkt voneinander.

Reaktionszeit und Kommunikation der Versicherer wurden überwiegend als gut mit Potenzial für Verbesserungen bewertet.

Nun stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse dieser VEMA-Umfrage mit den Veröffentlichungen des GDV in Einklang zu bringen sind, nach denen 75 Prozent aller BU-Anträge ohne Zuschlag und Ausschlüsse angenommen werden können (siehe https://www.gdv.de/de/themen/news/75-prozent-aller-kunden-ohne-wenn-und-aber-aufgenommen-31438). Nun, wenn 88 Prozent der Makler mit Voranfragen arbeiten, werden natürlich fast nur noch dort Anträge gestellt, wo eine Annahme wahrscheinlich ist. Wo bei der Voranfrage abgelehnt wurde, wird kein Antrag gestellt. Wo Zuschlag oder Ausschluss inakzeptabel scheinen, wird ebenfalls kein Antrag gestellt. Daher ist die Aussage des GDV zwar wahr – aber sie erzählt sicherlich nicht die ganze Geschichte.

Natürlich kann ein Versicherer nicht Tür und Tor für jeden aufmachen und die gesundheitliche Situation einfach ignorieren. Um der Versichertengemeinschaft allzeit funktionierenden, bezahlbaren Schutz zu gewährleisten, muss das Risiko innerhalb dieses Kollektivs zumindest etwas besser sein als in der Gesamtbevölkerung. Aber ist dafür bei einem Kunden mit einem Rentenbedarf von bis zu 1500 Euro wirklich eine so intensive Prüfung notwendig, wie sie derzeit Standard ist?

Mit Rahmen- beziehungsweise Kollektivverträgen machen die Versicherer ja selbst vor, dass es auch geht, wenn auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung verzichtet wird und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden muss. VEMA selbst hat einen solchen Kollektivvertrag mit einem Versicherer geschlossen. Dieser gilt nicht nur für die Mitarbeiter der Genossenschaft und die angeschlossenen Versicherungsmakler. Nein, auch deren Mitarbeitern steht dieser Rahmenvertrag offen, ebenso allen Ehe-/Lebenspartnern und Kindern.

Wo die Grenzen eines Kollektivs gezogen werden, war und ist schon immer mehr oder weniger willkürlich. Wirklich identische Risikosituationen kann es in Menschengruppen nicht geben. Dennoch: Würden diese Lösungen für die Versicherer nicht funktionieren, dann gäbe es sie wohl auch nicht. „Wirklich kranken Kunden“ werden durch die Gesundheitserklärung herausgefiltert. Der vor drei Jahren erlittene Kreuzbandriss, der heute keine Probleme mehr macht, das einmalige Verheben an einer Last oder auch andere „Alltags-Wehwehchen“ spielen aber keine Rolle. Und im Leistungsfall findet man durch Hinzuziehen der Anamnese beim Hausarzt auch heraus, ob jemand bei der Antragsstellung womöglich nicht ganz ehrlich war. Warum macht man die Kollektivlösung also nicht zum Standard? Wäre das nicht eine fairere, kundenorientierte Lösung, bei der nachvollziehbar das Ziel einer größeren Durchdringung in der Bevölkerung wiedergegeben wird? Wäre diese Erleichterung für den Kunden nicht ein wunderbares Signal, dass sich die Versicherungswirtschaft kümmert? Auch für den Vermittler wäre es eine enorme Entlastung, wenn er nicht mehr entscheiden müsste, ob jeder Schnupfen angegeben werden muss, weil er theoretisch ja von einer Allergie herrühren könnte.

Man könnte – ähnlich wie bei manchem Sterbegeld – zwei Varianten anbieten: Eine mit der üblichen Gesundheitsprüfung und eine mit Gesundheitserklärung und einer Höchstrente, die zum Durchschnittseinkommen im Land passt. Ein Zuschlag von fünf Prozent könnte dem Versicherer mehr Kalkulationssicherheit bieten, sollte im Gegenzug aber auch dazu führen, dass keine „Abrechnungsdiagnosen“ gezogen werden, wenn Leistungen beantragt werden.

Vielleicht ist 2020 ja genau das richtige Jahr, um auch in diesem Bereich neue Impulse zu setzen und Althergebrachtes zum Wohle neuer, funktionalerer Lösungen aufzugeben. Die VEMA möchte diesen Denkanstoß gerne setzen und steht jedem Entscheider für einen Gedankenaustausch sehr gerne zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

 

Was bringt das neue Jahr in puncto Versicherungen?

 

Zum 1. Januar 2021 treten einige wichtige Gesetzesänderungen in Kraft – unter anderem bei Krankenversicherung und Altersvorsorge. Was dies genau für Verbraucher bedeutet, ist oft nur schwer zu verstehen. Die CLARK-Experten bringen Licht in den Versicherungsdschungel und erklären die sechs wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. Wer sich privat krankenversichern möchte, muss ab 2021 mindestens 64.350 Euro brutto verdienen. Privat Versicherte, die weniger verdienen und jünger als 55 Jahre sind, rutschen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
  2. Gesetzliche Krankenversicherungen können auch 2021 den Zusatzbeitrag erhöhen – in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher.
  3. Ab 2021 kann man die gesetzliche Krankenkasse auch ganz regulär nach 12 Monaten wechseln – dank entfallender Bindungsfrist.
  4. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steigt ebenfalls: Wer mehr als 85.200/80.400 Euro (West/Ost) verdient, muss für die Differenz keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
  5. Ab dem 01.01.2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für viele Deutsche – dies bedeutet mehr Nettogehalt auf dem Konto, das man sinnvoll in eine private Altersvorsorge investieren kann.
  6. Mit der neu eingeführten Grundrente erhalten Rentner mit geringer Rente automatisch einen finanziellen Zuschlag von bis zu 418 Euro.

Ausführlich erklärt: Gesetzesänderungen bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in der Höhe ihrer Zusatzbeiträge. Auch 2021 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen auf 15,9 Prozent leicht angehoben. Jede Krankenkasse entscheidet individuell, ob sie den Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erhebt. Im Falle einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von zwei Monaten in eine günstigere Kasse wechseln.

“Man sollte bei der gesetzlichen Krankenversicherung allerdings nicht ausschließlich auf die Beiträge achten,” raten die CLARK Versicherungsexperten. “Die verschiedenen Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen machen einen großen Unterschied – da lohnt sich der Vergleich besonders. Eine private Zusatzkrankenversicherung hilft dabei, potentielle Versorgungslücken der gesetzlichen Kassen zu schließen.”

Auch generell wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung ab 2021 einfacher: Mit dem Jahreswechsel entfällt die sogenannte Bindungsfrist von 18 Monaten. Versicherte können die gesetzliche Krankenkasse dann auch ganz regulär nach 12 Monaten wechseln.

Wer nicht bloß Versorgungslücken schließen möchte, sondern sich bessere Leistungen in allen medizinischen Bereichen wünscht, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung interessant. Dazu muss man ab dem Jahreswechsel mindestens 64.350 Euro (vorher: 62.550 Euro) verdienen. Alle, die bereits privat versichert sowie jünger als 55 Jahre sind und ab 2021 unter diese Grenze fallen, müssen sich wieder gesetzlich krankenversichern. Plant die betroffene Person, zu einem späteren Zeitpunkt – beispielsweise nach einer anstehenden Gehaltserhöhung – wieder in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann eine Anwartschaftsversicherung die bisherigen Konditionen der privaten Krankenversicherung konservieren.

Privat versicherte Arbeitnehmer bekommen ab dem 1. Januar 2021 einen höheren Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser beläuft sich nun auf 379,74 Euro (vorher 367,97 Euro). Dies entspricht dem ungefähren Anteil, den der Arbeitgeber für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nicht mehr als die Hälfte der tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge der Beschäftigten.

Ausführlich erklärt: Gesetzesänderungen bei Altersvorsorge

Zum 01.01.2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung: Alle, die mehr als 85.200/80.400 Euro (West/Ost) brutto verdienen, müssen für den Teil des Gehaltes, der darüber hinausgeht, keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Dies wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus: Ab 2021 können im Monat 568 Euro steuerfrei und 284 Euro sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfond investiert werden.

Für viele Deutsche entfällt zudem ab dem 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Das bedeutet für 90% der Deutschen ein deutliches Plus auf dem Gehaltszettel. “Allein durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags hat eine 29-jährige Person mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 54.000 Euro monatlich etwa 44 Euro mehr auf dem Konto. Wird dieses Geld in eine private Altersvorsorge investiert, so kann die Person bis zum Renteneintritt ein Kapital von bis zu 39.850 Euro aufbauen und die monatliche Rente um rund 150 Euro aufstocken,” rechnen die CLARK-Experten.

Ganz neu ist ab dem 01.01.2021 die Grundrente für Geringverdiener. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Neu- und Bestandsrentner einen Zuschlag von durchschnittlich 75 und maximal 418 Euro. 2021 sollen 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren – 70% davon Frauen. “Um sorgenfrei in die Zukunft zu blicken, ist es wichtig, sich frühzeitig um die richtige Altersvorsorge zu kümmern. Das Thema ist komplex und die Lösungen individuell – daher lohnt sich ein persönliches Beratungsgespräch”, empfehlen die CLARK-Experten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Alle Jahre wieder stehen viele Menschen vor der schwierigen Frage, was sie ihren Liebsten schenken sollen. Womöglich aber könnte ein Geschenk aus der Finanzwelt den einen oder anderen freuen.

 

Immerhin scheint die Begeisterung für das Thema Geldanlage während der Pandemie zugenommen zu haben. Das zumindest legen verschiedene Zahlen nahe. So sind die Kontoneueröffnungen bei vielen Online- und Direktbanken im Frühjahr dieses Jahres auf neue Rekordhochs geschnellt. Gleichzeitig, so eine Umfrage der ‚Aktion pro Aktie‘ im September, besaß hierzulande im Sommer mehr als jeder Dritte direkt oder indirekt Aktien. Im Vorjahr waren es noch fünf Prozentpunkte weniger. „Ich denke aber auch, dass dieses turbulente Jahr vielen Menschen aufgezeigt hat, wie wichtig die private Altersvorsorge sowie eine durchdachte, stabile und auf die lange Sicht ausgerichtete Finanzplanung ist“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Deshalb und weil das Interesse an dem Thema Geldanlage zuzunehmen scheint, könnten Geschenkideen aus dem Finanzbereich eine Alternative sein. Der FPSB Deutschland mit seinen zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) haben sich dazu Gedanken gemacht und einige Ideen zusammengetragen.

Bücher

Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Büchern, die Finanzinteressierten unter dem Weihnachtsbaum womöglich eine Freude bereiten könnten. Hier eine kleine Auswahl:

– Benjamin Graham: Intelligent Investieren. Dieses Buch, das für manche Investoren eine Art Investment-Bibel ist, stammt vom Vater der Value-Strategie. An dieser Vorgehensweise orientiert sich auch Warren Buffett, der wohl bekannteste Schüler Grahams.

– Robert G. Hagstrom: Warren Buffett Sein Weg. Seine Methode. Seine Strategie. In dem Buch beschreibt Hagstrom das Erfolgsrezept des erfolgreichsten Investors unserer Zeit.

– André Kostolany: Die Kunst, über Geld nachzudenken. Der aus Ungarn stammende Börsenaltmeister gilt als legendärer Finanzexperte, der auch für seine Zitate und Börsenweisheiten bekannt ist. In dem Buch setzt er sich mit der Zyklik der Märkte und dem Thema Börsenpsychologie auseinander.

Auch einige der vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®, die auch den Blog www.frueher-planen.de begleiten, treten inzwischen als Autoren auf, um ihren Lesern wichtige Ratschläge und Tipps für die Geldanlage nahebringen:

– Marco Richter: Du bist reicher als Du denkst. Ein sehr persönliches Buch, in dem er über die einfache Finanzplanung für Jedermann schreibt.

– Stefanie und Markus Kühn. Die beiden CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® haben gemeinsam mehrere Bücher für Stiftung Warentest/Finanztest geschrieben, unter anderem das ‚Handbuch Geldanlage‘ und zuletzt den Ratgeber ‚Geldanlage für Anfänger‘. Darin führen sie all jene, die sich erstmalig mit dem Thema Geldanlage beschäftigen, durch den Dschungel der Finanzanlagen.

Spiele

Wer eher spielerisch die Börse und deren Abläufe kennenlernen möchte, hat die Auswahl zwischen einigen Brettspielen:

– Das Börsenspiel (Ravensburger): Das Spiel ist aus dem Jahr 1972, aber irgendwie immer noch aktuell.

– Big Money (Ravensburger): Bei dem Spiel geht es um Investments, den Aufbau eines Finanzimperiums und natürlich darum, so viel Geld zu verdienen wie möglich.

– Geld und Börse (Lego): Ein Börsenspiel um Spekulationen, Investitionen und Einfluss und Macht.

Geldanlage

Wer Geldanlage und Geschenke verbinden möchte, für den gibt es ein paar recht interessante Möglichkeiten. Wussten Sie zum Beispiel, dass manche Legobaukästen ihren Wert nicht nur erhalten, sondern sogar steigern können. Bekannte Beispiele sind der Todesstern, das Lego-Set Taj Mahal oder die Freiheitsstatue. Aber auch mit Puppen, Carrera-Autos, Wein oder Whiskey sind Wertsteigerungen drin.

Fast schon der Klassiker unter den Anlagegeschenken, der jedes Jahr aufs Neue empfohlen wird, ist der Aktienfonds- oder ETF-Sparplan für den Nachwuchs. „Da solche Sparpläne langfristig, also über einen Zeitraum von zehn oder 15 Jahre, ausgerichtet sind, ist die Verlustwahrscheinlichkeit in der Regel gering“, erklärt Prof. Rolf Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

„Und nach dieser Zeit kann das eine hervorragende finanzielle Basis für den Nachwuchs bieten, mit dem dieser seine Ausbildung, sein Studium, ein wertvolles Fahrrad oder eine Reise finanzieren kann.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

uniVersa bietet neuen VAP-Assistenten an

 

Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (VAP) ist durch die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) eine Geeignetheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Die uniVersa hat ihren digitalen VAP-Prozess weiterentwickelt. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) wurde im Angebotsprogramm ein neuer VAP-Assistent zur Geeignetheitsprüfung integriert. Er ermittelt anhand von Kundenangaben zur Risikoneigung und Risikotragfähigkeit sowie zu den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen ein individuelles Risikoprofil. Damit ist eine präzise Einordnung des Anlegertyps für passgenaue Angebote zur Altersvorsorge möglich. Fehlende Kenntnisse und Wissenslücken über Wertpapiergeschäfte und Altersvorsorgeprodukte können über den VAP-Assistenten im Beratungsgespräch vermittelt und geschlossen werden. Bei der Angebotsberechnung werden die Daten und Ergebnisse der Geeignetheitsprüfung mit einer Plausibilitätsprüfung hinterlegt und rechtssicher dokumentiert. Makler können den neuen VAP-Assistenten über das Angebotsprogramm kostenfrei am PC, Notebook, Tablet oder Smartphone nutzen. Für den eigenen Außendienst wurde die Geeignetheitsprüfung im ganzheitlichen Beratungstool integriert und kann zusammen mit dem Antrag elektronisch unterschrieben und eingereicht werden.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Bestplatzierte sind BVK-Mitglieder

 

Trotz der Corona-Pandemie wurde auch dieses Jahr der Award Unternehmer-Ass am 10. Dezember verliehen. Dabei mussten die Initiatoren im 15. Jahr des Bestehens neue Wege der Preisverleihung beschreiten. Im Rahmen des Onlinekongresses „Zukunftstag deutscher Vermittler 2020“ mit über 500 Teilnehmern sowie weiteren weit über 4.000 Teilnehmern via mehrerer Social Media-Livestreams wurden die Sieger und Platzierten online geehrt, der Award feierlich vor deutlich größerem Auditorium als im Jahr zuvor in Präsenzform online vergeben. Dabei schafften es zehn der 91 Teilnehmer in die Finalrunde.

„Wir freuen uns außerordentlich, dass auch in diesem Jahr in der Kategorie Exklusivorganisation gleich alle drei Erstplatzierten BVK-Mitglieder sind“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auch bei den Maklerunternehmen steht ein BVK-Mitglied auf dem Siegertreppchen.“ BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer ergänzt: „Dies zeigt, dass bei unseren Mitgliedsunternehmen eine exzellente unternehmerische Expertise vorhanden ist und sowohl unsere Angebote zur Unternehmensentwicklung als auch zum BVK-Berufsbild fruchten.“

„Deutsche Versicherungsagentur 2020“ in Gold gewann das BVK-Mitglied Martin Bantle e.K. der Zurich Versicherung aus Konstanz. Silber ging an die BVK-Versicherungsagentur Marinesse e.K. der Öffentliche Oldenburg aus der gleichnamigen Stadt, während Bronze das BVK-Mitglied Hans-Dieter Lauble, Exklusivvertreter der Sparkassen Versicherung aus Sankt Georgen gewinnen konnte.

In der Kategorie „Deutscher Versicherungsmakler 2020“ ging die MehrWert GmbH aus Bamberg als Sieger hervor. Silber ging an das BVK-Mitgliedsunternehmen AdVertum AG Versicherungsmakler aus Stuttgart und Bronze holte die GmbH „von Buddenbrock Unternehmensgruppe“ aus Essen.

„Die Bewerber waren so professionell wie noch nie, der Zieleinlauf war so knapp wie noch nie. Auch viele der Unternehmen, die es nicht in die Finalrunde geschafft haben, waren so kompetent wie nie zuvor aufgestellt“, resümierte Steffen Ritter, einer der Initiatoren des Awards. Umso härter war die Entscheidung in diesem Jahr.

Der Award “Unternehmer-Ass” wurde 2006 von Institut Ritter, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und Versicherungsmagazin aus der Taufe gehoben, um die besten Vermittlerbetriebe der Branche auszuzeichnen, die hervorragend unternehmerisch agieren und eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung aufweisen.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

mobilversichert-Maklerbefragung in Kooperation mit AssCompact

 

Corona transformiert die Arbeitswelt des Versicherungsmaklers. Das ist das Ergebnis einer Maklerbefragung, die die Brokertech-Plattform mobilversichert in Kooperation mit der Fachzeitschrift AssCompact im November 2020 durchgeführt hat. Im Rahmen einer Online-Umfrage wurden Vermittler nach den Lehren aus der COVID-19-Pandemie befragt. Das Stimmungsbild zeigt: Makler wollen künftig mehr remote beraten, sich intensiver mit dem Bestand beschäftigen und flexiblere Arbeitszeiten nutzen. Das größte Vertriebspotenzial für die Zukunft liegt aus Maklersicht in einer besseren Qualität und Analyse von Bestandsdaten. Allerdings können viele dieses Potenzial (noch) nicht heben.

Corona gestaltet die Arbeitswelt der Makler neu: 61 % der befragten Vermittler geben an, dass die Corona-Krise die Art und Weise, wie sie arbeiten, auch für die Zukunft nachhaltig verändert hat (Antwortoptionen “Ja, auf jeden Fall” und “Eher ja”). Demgegenüber stehen 28 %, die (eher) keinen nachhaltigen Einfluss auf ihre Arbeitsweise erkennen. 11 % sind bei der Frage unentschlossen.

Remote-Beratung, Bestandsanalyse und Flexibilität stehen im Mittelpunkt, wenn es um konkrete Lehren aus der Krise geht. 52 % der Makler geben an, dass sie künftig mehr auf telefonische Kunden-Beratung setzen (Antwortoptionen “Stimme voll zu” und “Stimme eher zu”). 44 % wollen sich mehr mit Bestandsdaten beschäftigen, um bestehende Versicherungslücken und Vertriebspotenziale aufzudecken. Fast 40 % gehen davon aus, dass sie in Zukunft in der Beratung flexiblere Arbeitszeiten nutzen werden. Die Video-Beratung spielt für etwas weniger Vermittler eine Rolle (36 %).

Daten bergen die größten Vertriebschancen. 53 % der Makler geben an, dass eine bessere Qualität und Analyse von Bestandsdaten zur Nutzung von Cross- und Upselling-Potenzialen für sie das größte Vertriebspotenzial verspricht (Antwortoptionen “Stimme voll zu” und “Stimme eher zu”). Einzelne digitale Tools und Services (z.B. zur Video-Beratung) liegen mit 48 % knapp dahinter. Danach erst folgen Kooperationen mit Pools (33 %) und Plattformen (31 %).

Datenpotenziale bleiben ungenutzt. 86 % der Makler geben an, dass sie die Potenziale im Bestand noch nicht vollumfänglich ausschöpfen. 66 % davon ziehen zwar bereits einen Großteil der Daten heran, haben aber das Gefühl, dass es weiterhin viel Luft nach oben gibt. 20 % nutzen bislang wenige Daten, erkennen aber deren Potenzial. Nur 12 % glauben, dass sie die Datenpotenziale bereits vollumfänglich nutzen.

Zeitmangel und Datenqualität sind die häufigsten Hinderungsgründe. Das belegen die Antworten derjenigen, die die Potenziale der Daten im Bestand noch nicht in vollem Umfang nutzen: 47 % der Makler geben in der Einzel-Abfrage an, dass sie nicht genügend Zeit für eine Aufbereitung und Analyse der Daten haben (Antwortoptionen “Stimme voll zu” und “Stimme eher zu”). 35 % bekunden, die Daten der Versicherer seien teilweise fehlerhaft und nicht aktuell. 17 % fehlt nach eigenen Angaben das technische Verständnis zur umfangreichen Datennutzung.

Die Kundenberatung der Zukunft: erst digital, dann persönlich. So lautet das Motto vieler Makler, wenn sie an die Beratung in fünf Jahren denken. Rund 49 % gehen von einem Szenario aus, in dem sie “Wo möglich digital, wo nötig persönlich” beraten. 10 % weniger (39 %) erwarten ebenfalls eine Kombination aus persönlicher und digitaler Beratung, allerdings mit anderem Schwerpunkt (“Wo möglich persönlich, wo nötig digital.”) 8 % gehen von einer überwiegend persönlichen; 4 % von einer überwiegend digitalen Beratung aus.

“Wer sein Geschäft für die Zukunft auf digitale Beine stellen will, kommt am Thema Datenmanagement nicht vorbei”, so Dr. Mario Herz, Geschäftsführer von mobilversichert. “Gerade der Bestand eröffnet riesige Potenziale, zum Beispiel für die individualisierte, smarte Kundenberatung oder automatisierte Vertriebsaktivitäten. Aber Vermittler brauchen mehr Unterstützung, um diese Potenziale zu heben.” mobilversichert ist eine Transaktionsplattform, die Versicherern und Vermittlern eine digitale Infrastruktur für die zeitgemäße Vermittlung im Neugeschäft sowie ein professionelles Bestandsmanagement bietet. Das Unternehmen hat eine Technologie entwickelt, mit der Makler aktuelle Kunden- und Vertragsdaten unkompliziert und zügig aus Versicherer-Portalen digital generieren, zusammenführen und vertrieblich einsetzen können. Die Transaktionsplattform will im kommenden Jahr die Daten-Services für Makler weiter ausbauen.

Über mobilversichert

mobilversichert ist eine mehrfach ausgezeichnete Brokertech-Plattform für die gesamte Versicherungsindustrie. Das Unternehmen bietet Versicherern und Vermittlern eine digitale Infrastruktur mit Smart Services für die zeitgemäße Vermittlung im Neugeschäft sowie ein professionelles Bestandsmanagement. Durch den hohen Digitalisierungsgrad können erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile realisiert werden. Diese kommen Kunden, Versicherungsmaklern und Versicherern direkt zu Gute.

Das Herzstück der Plattform sind selbstlernende Algorithmen zur automatisierten Datenabholung und Datenaufbereitung. Damit offeriert mobilversichert eine der derzeit schnellsten und einfachsten Lösungen für den Datenaustausch sowie für professionelle Bestandsanalysen und digitalisierte Vertriebsaktivitäten. Zudem erhalten Vermittler alle relevanten Instrumente und Services, damit sie ihre Kunden optimal in der digitalen Welt beraten und betreuen können. Bereits über 1.200 Versicherungsmakler vertrauen der innovativen Transaktionsplattform von mobilversichert.

Versicherer können gegen einen Plattform-Beitrag den Datenaustausch zu angebundenen Maklern optimieren und ihre Vertriebsprozesse digitalisieren. Über die Plattform erreichen sie mehr Vermittler und können ihre Angebote in einem neuen Vertriebskanal gezielt anbieten.

mobilversichert ist eine Marke der Munich General Insurance Services GmbH, die nach dem Kauf durch die PRINAS MONTAN GmbH zur Degussa Bank Gruppe gehört.

 

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mobilversichert ist eine Marke der Munich General Insurance Services GmbH, Baumbachstraße 21, 81245 München, Tel: +49 (0) 89 215 468 50, www.mobilversichert.de