Die Apo Asset Management GmbH (apoAsset) hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Damit setzt sich das Unternehmen sichtbar für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein.

 

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzt apoAsset ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt. Gleichzeitig signalisiert das Unternehmen die Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

„Für unseren Erfolg zählt jede und jeder Einzelne im Unternehmen – ihr Wissen, ihre Entwicklung und Leistung, aber auch ihre Vielfalt und ihre Werte“, erklärt Claus Sendelbach, Mitglied der Geschäftsführung der apoAsset. „Eben dies möchten wir mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt unterstreichen. Wir verbinden bewusst vielfältige Qualifikationen, Perspektiven und Lebenswege. Denn wir sind fest davon überzeugt, dass die richtige Mischung nicht nur das Geheimnis erfolgreicher Investments, sondern auch erfolgreicher Teams ist“, so Sendelbach. Das spiegelt sich zum Beispiel auch in den Dachfonds-Portfolios von apoAsset wider. Dort werden überdurchschnittlich viele Zielfonds von Frauen bzw. gemischten Teams gemanagt. Im Rahmen der thematischen Dachfonds-Neuausrichtung, die den Menschen stärker in den Mittelpunkt stellt, ist die Vielfalt der Zielfonds-Teams ein zusätzlicher Faktor für die Investmententscheidung.

apoAsset zählt zu den insgesamt rund 3.700 Betrieben, öffentlichen Institutionen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden, die die Charta der Vielfalt inzwischen unterzeichnet haben.

 

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Apo Asset Management GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, Tel: (02 11) 86 32 31 0, www.apoasset.de

von Dipl. Jurist Fabian Kosch, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

 

Der BGH hat mit Urteil vom 18.11.2020 –IV ZR 217/19- ausdrücklich klargestellt, dass die Haftung des Geschäftsführers gem. § 64 S. 1 GmbHG für Zahlung nach Insolvenzreife ein gesetzlichen Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der D&O Versicherungsbedingungen darstellen. Das Urteil des BGH schafft endlich Klarheit. Der BGH hatte sich mit einem Fall des OLG Frankfurt, Az.: 3 U 6/16, zu befassen. Das OLG Frankfurt schloss sich hierbei einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 –IV U 93/16- an. Nach den Auffassungen der Oberlandesgerichte sei § 64 S. 1 GmbHG kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz im Sinne der Versicherungsbedingungen, sondern vielmehr ein „Ersatzanspruch eigener Art“.

Insbesondere die Entscheidung des OLG Düsseldorf erhielt in der Literatur nicht wenig Beachtung. Auch die Kanzlei Michaelis hatte das Urteil besprochen und insofern auf die Auswirkung des D&O Versicherungsschutzes hingewiesen und die Versicherungsvermittler dazu aufgerufen auch Versicherungsschutz für Ansprüche nach § 64 S. 1 GmbHG beizubringen, da viele Versicherungsgesellschaften Ansprüche dieser Art für gar keine bis kaum Mehrprämie eingeschlossen haben. Insofern gibt es nunmehr auch Entwarnung für Versicherungsvermittler, die diesbezüglich nicht tätig geworden sind.

Der BGH bekräftigt erneut, dass allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher und verständnisbemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an. In erster Linie ist vom Bedingungswortlaut auszugehen. Nach diesen Maßstäben ergibt die Auslegung für den durchschnittlichen, hier mithin geschäftserfahrenen und mit allgemeinen Geschäftsbedingungen vertrauten Versicherungsnehmer einer D&O-Versicherung, dass der in § 64 S. 1 GmbHG geregelte Anspruch ein bedingungsgemäßer gesetzlicher Haftpflichtanspruch auf Schadensersatz ist. Zwar kann der Versicherungsnehmer der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entnehmen, dass gem. dem Wortlaut nicht sämtliche mit der Tätigkeit eines Geschäftsführers einhergehende Risiken abgedeckt sind, sondern vielmehr Versicherungsschutz nur für eine Inanspruchnahme des versicherten Person wegen Vermögensschäden gewährt, also solcher Schäden, die weder Personen noch Sachschäden sind. Ferner kann der Versicherungsnehmer erkennen, dass lediglich auf Schadensersatz geregelte Ansprüche und somit keine Ansprüche wegen Eigenschäden der versicherten Person oder Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Leistungsverpflichtungen erfasst sind. Gleichwohl soll der Versicherungsnehmer den in § 64 S. 1 GmbHG geregelten Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleiteten Zahlung als bedingungsgemäßen Schadensersatzanspruch ansehen dürfen. Der Ausdruck „Schadenersatz“ verweist den Versicherungsnehmer nicht auf den Bereich der Rechtsprache, weil es dort keinen in seinen Konturen eindeutig festgelegten Schadensersatzbegriff gibt. Der BGH argumentiert somit, anders als das OLG Düsseldorf, vor allem auch mit der Umgangssprache, wonach ein Schadensersatz mit der Umgangssprache einen Ausdruck umschreibt der allgemein einen Ausgleich eines erlittenen Nachteils beschreibt.

Der BGH stellt nicht auf die rechtsdogmatische Einordnung des Anspruchs aus § 64 S. 1 GmbHG ab, denn der BGH hatte nämlich tatsächlich in ständiger Rechtsprechung den Anspruch nach § 64 S. 1 GmbHG nicht als Schadenersatzanspruch, sondern als eigene ständige Anspruchsgrundlage bzw. als „Ersatzanspruch eigener Art“ eingeordnet. Eine derartige komplexe rechtsdogmatische Einordnung kann jedoch selbst nach Auffassung des BGH nicht von einem durchschnittlichem, wenngleich geschäftserfahrenen, Versicherungsnehmer gefordert werden.

Diese Entscheidung zeigt wunderbar die Anwendung der Auslegungsregeln im Versicherungsrecht auf. Der BGH stellt den Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG Schadensersatzansprüchen gleich, wenngleich der BGH in ständiger Rechtsprechung kontinuierlich betont, dass § 64 S. 1 GmbHG dogmatisch ausdrücklich kein Schadensersatzanspruch ist. Diese Feinheiten des Rechts können gleichwohl selbstverständlich nicht vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer verlangt werden. Insofern ist nunmehr Rechtssicherheit in den praxisrelevantesten Feldern in D&O-Versicherung.

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Ist nur Bares Wahres?

 

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Arbeitnehmer äußerst attraktiv. Sie steht ganz oben auf ihrer Wunschliste – noch vor der Option eines höheren Gehalts. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon zur „Wertigkeit der betrieblichen Altersversorgung“ in Großunternehmen.

Hätten Arbeitnehmer einen Wunsch in Sachen Vergütung frei, würden sie sich an erster Stelle für die betriebliche Altersversorgung entscheiden (65,7 %) – und erst an zweiter für ein höheres Gehalt (58,6 %). Zwar wünschen sich jüngere Arbeitnehmer bis 29 Jahren (61,2 %) bzw. von 30 bis 39 Jahren (65,9 %) mehr Bares, dieser Vorsprung nimmt mit zunehmendem Alter der Beschäftigten jedoch ab. Fast ebenso hoch in der Gunst liegt die betriebliche Altersversorgung mit 62,7 Prozent bei den Arbeitnehmern von 30 bis 39 Jahren. Je näher das Rentenalter rückt, um so mehr neigt sich die Waage in Richtung bAV (60-65 Jahre: 75,9 %), umgekehrt nimmt die Bedeutung der Barvergütung ab (60-65 Jahre: 44,8 %).

„Unsere Untersuchung zeigt, “ kommentiert Dr. André Geilenkothen, Partner bei Aon, „dass die bAV hervorragend im Vergleich zu anderen Vergütungsoptionen abschneidet. Sie liegt auch deutlich vor der Mitarbeiterbeteiligung. Gerade jüngere Mitarbeiter schätzen die bAV als eine sehr hochwertige Form der Altersversorgung. Mehr als jeder zweite Arbeitnehmer bis 39 Jahre ist sogar der Ansicht, dass die bAV ihnen heute noch mehr Wert bietet als früheren Generationen. Das sollte Arbeitgeber ermutigen, mit der bAV aktiv und gezielt Arbeitnehmer anzusprechen.“

Am ehesten würden Arbeitnehmer das zusätzliche Geld im Übrigen in einen privaten Sparvertrag (z.B. in Investmentfonds) investieren, unabhängig vom Alter. „Die Bevorzugung dieser Sparform ist damit zu erklären, “ so Geilenkothen, „dass sich die Menschen unkomplizierte Geldanlagen wünschen, zudem verbinden sie damit Sicherheit und flexible Verwendbarkeit.”

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Versicherungsmakler übernimmt die Kegels & Van Antwerpen Gruppe

 

Die Ecclesia Gruppe übernimmt die belgische Kegels & Van Antwerpen Gruppe. Der größte deutsche Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen baut damit seine Position im belgischen Markt weiter aus. Bisher ist die Ecclesia Gruppe mit ihren Tochterunternehmen CONCORDIA NV und IC Verzekeringen NV in Belgien vertreten.

„Die Kegels & Van Antwerpen Gruppe ergänzt mit ihrem Portfolio ideal das bestehende Geschäft der CONCORDIA. Durch die Bündelung der Kräfte und die wachsen-den Möglichkeiten können wir zusätzlichen Kundennutzen schaffen. Das ist unser Ziel“, sagt Jochen Körner, Holdinggeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. „Für unsere Kunden wird sich nichts verändern – die Ansprechpartner bleiben in beiden Unterneh-men erhalten“, fügt er an.

Die Kegels & van Antwerpen Gruppe hat ihren Sitz in Antwerpen und beschäftigt rund 55 Mitarbeitende. Der Versicherungsmakler ist vor zehn Jahren aus einem Zusammenschluss aus Van Antwerpen en Partners und Kegels Verzekeringen entstanden. In den letzten Jahren ist das Unternehmen konstant gewachsen.

„Langfristige Kontinuität für unsere Kunden war uns bei der Wahl unseres neuen Gesellschafters extrem wichtig. Die Ecclesia Gruppe steht mit ihren Zielen und Werten für diese Konstanz. Gemeinsam steigt unsere Relevanz im belgischen Markt“, erläutert Luc van Antwerpen, Geschäftsführer der Kegels & Van Antwerpen Gruppe, die Hinter-gründe der Transaktion.

Im Laufe des Jahres 2021 sollen die Kegels & Van Antwerpen Gruppe und CONCORDIA NV verschmolzen werden. Das neue Unternehmen wird dann von Luc van Antwerpen und Steve Sartor, dem Geschäftsführer der CONCORDIA NV, geführt. Die ebenfalls zur Ecclesia Gruppe gehörende IC Verzekeringen NV wird in ihrem speziellen Kundensegment weiterhin eigenständig tätig sein.

 

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Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Aon veröffentlicht Update zum Marktreport

 

Die Pandemie hat das ohnehin raue Klima in der Versicherungslandschaft nochmal verschärft: Reduzierte Kapazitäten, höhere Preise und immer mehr Ausschlüsse machen die Bewältigung von Risiken aller Art für Unternehmen kompliziert. Das stellt das Beratungs- und Dienstleistungs-unternehmen Aon in einem Update seines aktuellen Marktreports 2020 fest. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie hat sich das Unternehmen erstmals dazu entschlossen, den jährlich erscheinenden Marktreport um aktuelle Entwicklungen und Themen zu ergänzen.

Die Risikolandschaft für Unternehmen hat sich im Jahr 2020 extrem verändert: Ausschlüsse etwa für Daten- und Cyberrisiken sowie ansteckende Krankheiten sind unmittelbar der Pandemie geschuldet und erschweren für Kunden die anstehenden Vertragsverhandlungen. Weitere Unsicherheiten für Unternehmen ergeben sich durch die politische Großwetterlage, wie Brexit und Terrorgefahren.

Entlastung sollen aktuelle BGH-Urteile und Reformen der Bundesregierung bringen. Die neuen Gesetze sind darauf ausgelegt, wirtschaftliche Notlagen zu entschärfen, doch machen sie für Unternehmen auch manche Entscheidung schwieriger, so etwa die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: „Unternehmen sind auf jeden Fall gefordert, ihre Prognosen im Rahmen der jüngsten Neuerungen zu treffen,“ kommentiert Hartmuth Kremer-Jensen, Geschäftsführer und Chief Broking Officer des Erstversicherungsmaklers Aon in Deutschland. „Dabei ist momentan noch gar nicht absehbar, welche Auswirkungen sich im Detail aus den neuesten Bestimmungen ergeben.“

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen genau auf dem Schirm haben, welchen individuellen Risiken sie ausgesetzt sind. „Es gilt“, so Kremer-Jensen, sich auf die Realitäten konstruktiv vorzubereiten und dafür im Dialog mit den Fachleuten zu bleiben.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Sie sind Finanzvermittler und wollen die Digitalisierung nutzen, um Ihre Umsätze zu steigern?

 

Das geht ganz einfach mit CrowdDesk. Mit uns stellen Sie Ihren gesamten Finanzvertrieb digital, unabhängig und rechtssicher auf. Dazu brauchen Sie keine technischen Vorkenntnisse. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar am 20. Januar 2021.

Jetzt anmelden! https://my.demio.com/ref/tpcGN5QFSEHYbn3z

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CrowdDesk GmbH, Baseler Str. 10, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069-2547 413-0, www.crowddesk.de

Selbst fürs Alter vorzusorgen ist für nahezu jeden Bürger ein Thema, sofern man im Alter keine finanziellen Einschränkungen hinnehmen möchte.

 

Der Staat hat dies erkannt und unterstützt das Alterssparen durch steuerliche Vorteile auf die ein oder andere Art bereits seit langem. Vor allem für den sehr hohen Vorsorgebedarf von selbständig oder freiberuflich Tätigen Personen wurde mit Einführen der Basisrente enorme Möglichkeiten geschaffen, Steuern durch Vorsorge zu sparen.

Auch bei den Basisrenten besteht hinsichtlich Anbietern und Produktcharakter die Qual der Wahl. VEMA befragte ihre angeschlossenen Makler im Rahmen einer Umfrage nach deren Favoriten.

Bei den klassischen bzw. klassiknahen Basisrententarifen wurden diese drei Anbieter der am häufigsten genannt:

Allianz (33,85 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Alte Leipziger (19,23 Prozent)

Volkswohl Bund (16,41 Prozent)

Bei den fondsgebundenen Basisrenten sieht man diese drei Versicherer als die wichtigsten an:

Alte Leipziger (17,55 Prozent)

Allianz (14,91 Prozent)

Canada Life (12,08 Prozent)

Zuletzt bat man noch, die Indexpolicen unter den Basisrenten zu bewerten:

Allianz (40,37 Prozent)

Volkswohl Bund (16,06 Prozent)

Stuttgarter (16,06 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In den jüngsten Umfragen wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der Basisrentenversicherung gefragt. Die Partner- und Mitgliederbetriebe der Genossenschaft gaben Auskunft über ihre Bewertung der Anbieter von Dread Disease und Grundfähigkeitsversicherungen.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen fast 3.700 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 23.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister weiter. Auch in 2021wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Jahresausblick von Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG

 

Corona-Krise, Niedrigzinsumfeld und sinkende Garantien: Das Jahr 2020 hat Versicherer und Berater vor Herausforderungen gestellt und vorhandene Trends bei Produkten sowie in der Beratung und im Vertrieb verstärkt. Jens Arndt hat in diesem Umfeld mit der myLife Lebensversicherung AG im Neugeschäft ein deutliches Plus erzielt – entgegen dem Branchentrend. 2021 sieht der Vorstandsvorsitzende weitere Veränderungen auf die Branche zukommen.

Unter dem Einfluss der Pandemie hat sich auch die finanzielle Situation vieler Kunden verändert. Nicht nur in solchen Fällen erweisen sich flexible und kostengünstige Produkte als am besten geeignet, um Verträge den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Unsere Kunden haben diese Flexibilität genutzt, um sich schnell, unkompliziert und vor allem ohne Stornoabschlag Liquidität über Teilauszahlungen zu beschaffen oder ihre Verträge auf die neue Situation hin anzupassen. Andere haben wiederum günstige Einstiegskurse am Kapitalmarkt genutzt, um neue kapitalmarktbasierte Altersvorsorgeverträge abzuschließen oder bei bestehenden Verträgen zusätzliche Beträge einzuzahlen.

Mit der Transparenz von Produkten ist auch das Kostenbewusstsein auf Kundenseite deutlich gestiegen. Wo in vielen Bereichen die Renditeerwartungen zurückgehen, belasten Produktkosten die Erträge zusätzlich – geringe Kosten stehen umso stärker im Blickpunkt. Nettotarife verstärken zusammen mit den Steuervorteilen einer Versicherungslösung den Effekt, dass mehr Geld in die Kapitalanlage fließt und damit direkt der Altersvorsorge und dem Vermögensaufbau des Kunden zugutekommt.

Kapitalmarktbasierte Altersvorsorge im Fokus

Die gesetzliche Altersvorsorge wird nicht ausreichen, um unseren Lebensstandard im Alter zu halten. Als Versicherer stehen wir in der Verantwortung gegenüber unseren Kunden, die uns ihr Geld für ihre private Altersvorsorge anvertrauen. Die langfristige Verankerung der Niedrigzinsen stellt für die Versicherungsbranche und für viele Produkte, mit denen Kunden für sich und ihre Angehörigen vorsorgen, einen erheblichen Einschnitt dar. In diesem Umfeld geraten Garantieprodukte immer stärker unter Druck. Viele Versicherer sind bereits aus dem klassischen Garantiegeschäft ausgestiegen oder versuchen neue Garantiemodelle zu etablieren. Aus dieser Not entstandene Produkte scheitern jedoch häufig an zu hohen Kosten und sind zumeist unflexibel in ihrer Struktur.

Dennoch ist der Wunsch der Kunden nach Garantien nach wie vor im Markt präsent. Als myLife tragen wir diesem Kundenbedürfnis Rechnung, indem wir unsere myLife Aktiv-Police weiterhin mit der Option zur Anlage im Deckungsstock der myLife anbieten. Der große Zuspruch für unsere innovative myLife Invest-Police zeigt jedoch, dass immer mehr Berater und Kunden der Entwicklung zu einer rein kapitalmarktbasierten Altersvorsorge folgen. Mit mehr als 3.000 Investmentfonds und ETFs im Gepäck gibt sie die Richtung vor und zeigt, wo die Entwicklung hingeht: über eine Beteiligung an den internationalen Kapitalmärkten alle Renditechancen für die Altersvorsorge nutzen und dabei die Vorteile eines klassischen Depots mit denen einer Lebensversicherung verbinden – transparent, flexibel und als Nettotarif zu äußert niedrigen Kosten.

Honorarberatung erweist sich als krisenfest

Als Nettoversicherer setzen wir auf Honorarberatung. Wenn Kunden in der Corona-Krise verstärkt Verträge kündigen oder beitragsfrei stellen müssen, unterliegen Provisionsberater der typischen Stornohaftung. Für Honorare gilt das nicht: Sie werden nicht von uns vorfinanziert – stattdessen erhalten Honorarvermittler ihre Vergütung über individuelle Honorarvereinbarungen mit ihren Kunden. Einen Mehrwert für Berater bieten auch hybride Modelle. Berater können ihre Kunden gegen Provision oder Honorar beraten und besitzen damit einen gewissen Wettbewerbsvorteil. Auf diese Weise können sie sich Schritt für Schritt unabhängiger von Provisionseinkünften aufstellen.

Ein zusätzliches Plus: Eine separate Honorarvereinbarung, die die Vergütung des Beraters in Euro und Cent ausweist, verdeutlicht den Kunden, dass nicht der Verkauf, sondern der Bedarf der Kunden die Beratung leitet. Dadurch entsteht Vertrauen auf Kundenseite – und auf Beraterseite ein ganz neues Selbstverständnis. Aus diesem Grund sehen wir in der Vermittlung von Nettotarifen auf Honorarbasis weiterhin großes Wachstumspotenzial.

Berater-Kunde-Kommunikation im Wandel

Die Pandemie hat ohne Zweifel die Kommunikation zwischen Berater und Kunde verändert. Mit den Kontaktbeschränkungen rückten digitale Kommunikationskanäle in vielen Bereichen an die Stelle persönlicher Kontakte und haben sich innerhalb kürzester Zeit bewährt. Versicherer, Pools und Dienstleister haben ihre Veranstaltungen digital abgehalten, neue Medien eingesetzt und Kampagnen und Vertriebsaktivitäten ins Internet und in soziale Netzwerke verlegt. Kontaktbeschränkungen erfordern zudem mobiles Arbeiten, digitale Prozessexzellenz und Know-how. Homeoffice, virtuelle Meetings und Kundengespräche, digitaler Datenaustausch und vieles mehr werden uns nicht nur in den kommenden Monaten begleiten, sondern über die Pandemie hinaus erhalten bleiben – auch aus Gründen der Effizienz in Beratung und Vertrieb.

Alle, die bereits vor der Krise an ihrer digitalen Fitness gearbeitet hatten, waren im vergangenen Jahr definitiv im Vorteil – und jene, auf die dies nicht zutraf, mussten schnell umdisponieren. Wir haben davon profitiert, dass über unsere Portale der Kontakt zu Vertriebspartnern und Kunden vollständig digital möglich war und sich Verträge ortsunabhängig über unser SMS-TAN-Verfahren abschließen und abwickeln lassen. Durch unsere interne Struktur können wir zudem Produktänderungen und Neueinführungen sehr schnell und effizient umsetzen. Das hat mit dazu beigetragen, dass wir sich verändernde Kundenbedürfnisse und Trends im Markt antizipieren und unser Neugeschäft in 2020 nochmals deutlich steigern konnten.

Private Altersvorsorge gehört in Beraterhände

Auch wenn die digitale Transformation in einigen Bereichen zur automatisierten Beratung durch Robo-Advisor führt, halten wir gerade in der komplexen Altersvorsorge die persönliche Beratung für eminent wichtig, um Kundenbedürfnisse zu erkennen und adäquate Lösungen zu erarbeiten. In Zeiten von Niedrigzinsen und einer immer älter werdenden Bevölkerung ist es wichtiger denn je, Menschen aufzuklären und für die private Altersvorsorge zu sensibilisieren. Ob aktive oder passive Investments am Kapitalmarkt oder Risikoprofile, die sich ändern – Kunden benötigen eine enge Begleitung über den Abschluss hinaus. Ein Robo-Advisor wird – nach heutigem Stand – das häufig benötigte Ausmaß und die Tiefe einer komplexen privaten Altersvorsorge und Vermögensaufbau nicht vollumfänglich leisten können.

Darüber hinaus kommt der klare Fokus der myLife auf Transparenz, Flexibilität und geringe Kosten bei unseren Beratern und deren Kunden sehr gut an. Unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit spiegelt sich in den überaus positiven Neugeschäftszahlen wider. Das zeigt uns, dass wir mit unseren innovativen Nettoprodukten für die weiter an Akzeptanz gewinnende Honorarberatung den Nerv der Zeit treffen und vor allem auch den Bedarf der Kunden erfüllen – auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten. Dieser überaus positive Schwung soll uns auch 2021 begleiten. Mit viel Freude und Motivation werden wir unsere Innovationen bei Nettoprodukten und Serviceleistungen für die Honorarberatung weiterentwickeln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Die Fonds Finanz stellt ihren Vertriebspartnern ab sofort eine Vergleichsliste von Unfallversicherungen mit Fokus auf den Impfschadenschutz zur Verfügung.

 

Vermittler erhalten für ihre Beratung so eine strukturierte Übersicht über Versicherer, die einen Versicherungsschutz im Falle einer durch eine Impfung ausgelöste Infektion und deren Folgeschäden abdecken. Zusätzlich stellt der Maklerpool ein Leistungszertifikat aus, bei dem die Fonds Finanz die Kosten einer Rechtsberatung im eventuellen Schadensfall übernimmt.

In den nächsten Wochen und Monaten lassen sich viele Menschen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mit neuartigen Impfstoffen impfen. Mit der Impfkampagne der Bundesregierung sind jedoch – wie bei jeder Schutzimpfung – Risiken verbunden, die Fragen aufkommen lassen: Wie ausgereift sind neuartige Impfstoffe? Was passiert bei Folgeschäden aufgrund einer Unverträglichkeit? Ist man gegen Impfschäden abgesichert?

Was vor wenigen Monaten noch ein Nischenbereich in der Unfallversicherung war, ist nun gefragter denn je. Bei mehr als 300 Versicherern deutschlandweit und über tausend Tarifkombinationen ist nun schnelles Handeln gefragt: Für Vermittler gilt es den Tarif-Dschungel zu entwirren, um die Kunden bestmöglich zu beraten und gegen Risiken abzusichern.

„Für viele Menschen ist die Aussicht auf einen Impfstoff gegen das Coronavirus mehr als nur ein Hoffnungsschimmer auf ein Ende der Pandemie“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Dabei stehen viele dem Impfstoff skeptisch oder gar ängstlich gegenüber. Daher ist es uns sehr wichtig, die gewünschten Informationen mit nur wenigen Klicks für unsere Vertriebspartner bereitzustellen. In der Beratung können sie ihren Endkunden den passenden Tarif dann unmittelbar aufzeigen“, so Porazik. Zusätzlich trägt die Fonds Finanz über ein Leistungszertifikat die Kosten der Rechtsberatung im Falle von Folgeschäden durch einen Impfschaden: https://www.fondsfinanz.de/meine-fonds-finanz/fuer-den-ernstfall/leistungsservice-assekuranz.

Die Unfallversicherung unterliegt der PAUKE-Formel: Sie deckt Schäden ab, die durch ein plötzlich, von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht wurden. Anders als bei der privaten Unfallversicherung (UV), in der ein Impfschutz als zusätzliche Klausel über einige wenige Versicherer abdeckt ist, ist er in der gesetzlichen UV nicht inkludiert. Eine Impfschutzklausel innerhalb der privaten UV erweitert so die reguläre Definition der Unfallversicherung nach PAUKE. Makler müssen an dieser Stelle genau prüfen, ob ihre Kunden innerhalb ihres Tarifs mit einem Impfschutz abgedeckt sind und ob dieser auch die Corona-Impfung einschließt. Mit der erstellten Vergleichsliste durch die Fonds Finanz können Vermittler die Tarife ihrer Kunden gezielt und schnell abgleichen und diese so frühzeitig und individuell bestmöglich beraten.

Zu den Versicherern, die einen Impfschaden durch die Corona-Impfung abdecken gehören:

  • Allianz
  • Barmenia
  • Basler
  • Continentale
  • Die Bayerische
  • Die Haftpflichtkasse VVaG
  • ERGO
  • Janitos Tarif Best Selection
  • Manufaktur Augsburg
  • VHV Versicherung

Die Leistungen der vorgestellten Versicherer greifen bereits nach einem ärztlich diagnostizierten Invaliditätsgrad von einem Prozent. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.fondsfinanz.de/produktwelt/sachversicherung/privat-sach/unfall-und-krankheit/unfall.

„Da die Impfschutzversicherung bis vor wenigen Wochen noch ein Nischenbereich war, lassen sich auch aus Endkundensicht bisher leider wenig Informationen finden“, weiß Porazik und führt weiter aus: „Aus diesem Grund haben wir in Kooperation mit unserer Tochterfirma VersOffice eine Webseite erstellt, die Informationen zum Impfschutz für Endkunden bereithält. So unterstützen wir unsere Makler in diesen Zeiten nicht nur durch die Bereitstellung der Vergleichsliste, sondern greifen ihnen auch vertrieblich unter die Arme.“ Die Webseite wird über die sozialen Medien und Google beworben. Die daraus resultierenden Leads stellt die Fonds Finanz ihren Maklern kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen zur Endkundenseite gibt es unter: https://www.impfschutz-versicherung.de/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

ISS Nachhaltigkeitsrating deutlich verbessert

 

Die MLP SE hat zum ersten Mal den „Prime“ Status beim Nachhaltigkeits-Rating des Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) erreicht und zählt damit nun zum ersten Dezil der Vergleichsgruppe. Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung konnte MLP das ESG Rating auf „C“ verbessern.

Für die Bewertung der Unternehmen einer Vergleichsgruppe wählt ISS aus mehr als 800 Indikatoren etwa 100 aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) aus, von denen die meisten branchenspezifisch sind. Die Indikatoren werden ständig überprüft und weiterentwickelt, um sie mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, technologischen Entwicklungen, regulatorischen Änderungen und der gesellschaftlichen Debatte in Einklang zu bringen. Gemäß ISS sind „Prime“-Unternehmen führend in Bezug auf Nachhaltigkeit in ihrer Branche und sowohl besser in der Lage mit ESG-Risiken umzugehen als auch Chancen zu ergreifen.

„Das Erreichen des ,Prime‘ Status untermauert, welche Fortschritte der MLP Konzern bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie macht“, erklärte Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE. „Unser Ziel, MLP bis 2022 konzernweit klimaneutral aufzustellen, spielt dabei eine wichtige Rolle, aber auch in den anderen Themenbereichen gehen wir Schritt für Schritt voran.“

Nachhaltigkeits-Ratings gewinnen für Investoren immer mehr an Bedeutung. Sie geben Orientierung über die Güte des nachhaltigen Handelns eines Unternehmens und beeinflussen zunehmend das Investitions-Universum professioneller Anleger. Mit dem „Prime“-Status empfiehlt sich die MLP Aktie auch speziell für nachhaltig ausgerichtete Portfolios.

ISS ESG ist der Responsible-Investment-Bereich von ISS, dem weltweit führenden Anbieter von ´Corporate Governance` und ´Responsible Investment` für institutionelle Investoren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Torsten Jasper wird Direktor Vertrieb und Marketing

 

Torsten Jasper wird “Direktor Vertrieb und Marketing” beim Maklerpool Apella. Damit ist er jetzt für den gesamten Bereich der Marken- und Umsatzentwicklung zuständig.

Das Ressort wurde komplett neu strukturiert. “Das zeigt, wie sehr Apella in den letzten Jahren gewachsen ist. Die Entscheidung wurde aber auch vor dem Hintergrund getroffen, dass in jüngster Zeit immer öfter Makler zu Apella wechselten, die von den Versprechungen anderer Pools enttäuscht waren. Es reifte die Erkenntnis, dass das Marketing bei Apella stärker forciert werden muss”, sagt Harry Kreis, Vorstand der Apella AG.

Torsten Jasper studierte an der Universität Hamburg Volkswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Finanzen und Versicherungen sowie Marketing und ist seit 2013 selbst Makler mit einer Poolanbindung bei Apella. 2017 wechselte er dann in das Unternehmen und begleitete als Projektleiter für Marketing und Vertrieb die Maklergewinnung. Ein Jahr später übernahm er die Führung des Vertriebsteams.

“Wir können so viel, was Makler da draußen noch nicht wissen: Vom komplett onlinebasierten Maklerverwaltungsprogramm über vollintegrierte Vergleichsrechner bis hin zu persönlichen Ansprechpartnern. Ich will erreichen, dass jeder Makler Apella kennt. Auf diese Aufgabe freue ich mich”, sagt der 34-Jährige. Bekannt ist Torsten Jasper in der branche auch durch den “Makler- und Vermittler-Podcast”, den er seit 2017 veröffentlicht. Auch Apella hat inzwischen einen eigenen Podcast, der auf allen gängigen Plattformen zu finden ist.

Torsten Jasper – Direktor Vertireb und Marketing: “Ich sehe einen wichtigen Teil meiner zukünftigen Arbeit in der Vernetzung zwischen unseren Vertriebspartnern und Maklern mit den strategischen Partnergesellschaften von Apella, wie Banken und Versicherern” so Jasper. “Auch 2021 wird die erfolgreiche Arbeit von Maklern auf persönlichen Beziehungen basieren. Hierzu zählen nicht nur die Kunden, sondern auch ein intaktes Netzwerk zu den Ansprechpartnern der Gesellschaften.”

Apella wurde 1993 in Neubrandenburg an der Mecklenburgischen Seenplatte gegründet. Als eines der wenigen ostdeutschen Unternehmen der Branche, das sich am Pool-Markt erfolgreich durchsetzen konnte, hat Apella heute etwa 4000 angeschlossene Makler und verwaltet 960 Millionen Euro im Bereich Investmentfonds. Apella setzte 39,6 Millionen Euro im Jahr 2019 um.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Das Fachmagazin AssCompact hat eine Onlinebefragung zum Maklerservice durchgeführt.

 

Dabei wurden 752 Makler und Mehrfachvertreter mit einer durchschnittlichen Branchenerfahrung von 24,6 Jahren befragt, wie sie die Dienstleistungsqualität der Versicherer wahrnehmen, mit denen sie zusammenarbeiten. Die uniVersa liegt in der Kategorie Private Krankenversicherung (PKV) und Pflege in der Maklergunst ganz vorne und wurde mit Platz 1 beim „AssCompact Award Maklerservice 2020“ ausgezeichnet. Untersucht wurden insgesamt zwölf Leistungskriterien, davon wurde die uniVersa von den befragten Maklern zehnmal unter die Top 5 gewählt. Besonders überzeugen konnte sie als bestes Unternehmen bei der Kompetenz und dem Engagement der Maklerbetreuer und Ansprechpartner in der Zentrale sowie beim Umgang mit Problemfällen und Beschwerden.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Teilung der Maklercourtage, Baukindergeld und Wohnungsbauprämie setzen neue Impulse

 

Das Jahr 2021 bringt für Immobilienkäufer und Bauherren mit neuen Regelungen und anhaltend niedrigen Zinsen viele Sparchancen mit sich, berichtet Interhyp, Deutschlands größter Vermittler für private Baufinanzierungen. So könne die Teilung der Maklercourtage sowie das bis Ende März verlängerte Baukindergeld Impulse für den Eigenheimerwerb setzen. Gleichzeitig gelte es aber, den Herausforderungen der Corona-Krise mit einer klugen Baufinanzierungsplanung zu begegnen. “Die Deutschen haben auch im Corona-Jahr 2020 auf eher hohe Tilgungen und lange Zinsbindungen gesetzt”, sagt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. “Wir raten Baufinanzierungskunden, auch in 2021 auf Sicherheit bei der Finanzierung zu achten, gleichzeitig aber die Flexibilität zu erhalten.” Dafür seien beispielsweise Optionen zum Tilgungssatzwechsel oder Möglichkeiten der Sondertilgungen sinnvoll. Angesichts der vielerorts hohen Immobilienpreise könne sich auch eine frühzeitige Finanzierungsberatung, auch schon vor der Immobiliensuche, lohnen. Nachfolgend hat Interhyp wichtige Regelungen und Trends zusammengefasst und zeigt auf, welche Chancen sich daraus für Käufer und Bauherren ergeben.

Käufer können durch Neuregelung der Maklercourtage sparen

Das am 23. Dezember 2020 in Kraft tretende Gesetz zur Maklerprovision birgt für Immobilienkäufer im neuen Jahr Einsparpotenziale. Nach dem Gesetz müssen Verkäufer künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision zahlen, wenn sie den Makler beauftragen. Wenn, wie in einigen Teilen Deutschlands üblich, bisher die Käufer die volle Provision gezahlt haben, können diese jetzt sparen. “Bei hohen Immobilienpreisen sind für Käufer durchaus Sparchancen von 10.000 Euro und mehr möglich”, erklärt Mirjam Mohr. Das Einsparpotenzial werde je nach Region allerdings unterschiedlich ausfallen. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen sowie teilweise auch in Niedersachsen haben Käufer die Maklercourtage schon länger üblicherweise komplett oder zu großen Teilen gezahlt. Aber auch in den anderen Bundesländern kann es laut Interhyp künftig günstiger werden. Vor allem in stark nachgefragten Märkten lagen die Käuferprovisionen zuletzt auch dort zum Teil höher. Beispiel Berlin: Bei einer Teilung wären es ab Januar voraussichtlich 3,57 Prozent statt 7,14 Prozent Maklerprovision. Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 460.000 Euro in Berlin machen 3,57 Prozent weniger Provision rund 16.000 Euro mehr in der Kasse der Immobilienkäufer aus. “Wie sich die übliche Käuferprovision in den einzelnen Bundesländern genau entwickeln wird und ob die Teilung eventuell auch Auswirkungen auf die Kaufpreise insgesamt haben wird, werden die nächsten Monate zeigen”, sagt Mirjam Mohr. Auch wenn die Provisionen neben Grunderwerbsteuern und Notargebühren nur einen Teil der Kaufnebenkosten ausmachen, kann das Gesetz laut Interhyp den Einstieg in privates Wohneigentum erleichtern. Denn: Sinken die Maklerkosten, bleibt mehr Eigenkapital für die Kaufpreiszahlung übrig. Immobilienkäufer benötigen weniger Kredit und erhalten dadurch mitunter auch bessere Zinsen.

Baukindergeld wenn möglich noch nutzen

Das Baukindergeld gehört zu den bekanntesten Fördermitteln in Deutschland. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Förderzeitraum bis Ende März 2021 verlängert. Mit dem Baukindergeld erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende einen staatlichen Zuschuss. Pro Kind gibt es binnen zehn Jahren 12.000 Euro, ausgezahlt in jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Wichtig: Für Kaufverträge oder Baugenehmigungen, die ab dem 1. April 2021 unterzeichnet beziehungsweise erteilt werden, lässt sich nach dem aktuellen Stand der Dinge kein Baukindergeld mehr beantragen, über eine weitere Verlängerung wurde bisher nicht entschieden. “Das Baukindergeld trifft auf das Bedürfnis vieler Familien nach Fördermitteln. Es hat sich etabliert, ist praktikabel und wird in unseren Kundengesprächen stark nachgefragt”, sagt Mirjam Mohr. Wer jetzt eine Finanzierung plant, sollte es möglichst noch für sich nutzen, rät Interhyp. Mirjam Mohr: “Das Baukindergeld kann zum Beispiel gut über Sondertilgungen in die Finanzierung einfließen.”

Höhere Wohnungsbauprämie für mehr Menschen

Wer später einmal eine Immobilie bauen oder kaufen will, sollte wissen: Ab 1. Januar 2021 haben mehr Menschen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie gilt für alle, die einen Bausparvertrag ansparen, um Eigenkapital für den Bau, Kauf oder die Renovierung von Wohneigentum zu schaffen. Allerdings dürfen unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – und diese werden nun angehoben. Die neuen Grenzen betragen 35.000 Euro (bisher 25.600 Euro) für Alleinstehende und 70.000 Euro (bisher 51.200 Euro) für Ehepaare. Zudem steigt die Prämie selbst. Wer bauspart, erhält ab 2021 zehn Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen. Bisher waren es 8,8 Prozent. Für Alleinstehende beträgt die Höchstprämie künftig 70 Euro bei maximal geförderter Sparsumme von 700 Euro, für Ehepaare 140 Euro bei 1.400 Euro Sparsumme im Jahr. “Die höhere Wohnungsbauprämie kann dazu beitragen, bei Sparern Interesse an einem späteren Eigenheimerwerb zu wecken”, sagt Mirjam Mohr.

Frühzeitiger Marktcheck und Beratung bleibt in 2021 sinnvoll

Interhyp hat in 2020 eine hohe Nachfrage nach Immobilien und Finanzierungen verzeichnet, und geht in 2021 von einer anhaltenden Nachfrage aus. Die Preise sind vor allem in den Ballungszentren hoch. Da fragen sich viele, ob der angebotene Preis der Marktlage entspricht. Über Schätzwerte von Immobilien können Interessenten sich jetzt auch bei Interhyp informieren. Gemeinsam mit dem Partner Scoperty bietet Interhyp auf der Website ein Onlinetool zur ersten Orientierung über den Schätzwert einer Immobilie . Wie Baufinanzierungskunden am besten auf einen umkämpften Immobilienmarkt reagieren sollten, empfiehlt Mirjam Mohr: “Am besten sollten sich Immobilienkäufer schon vor der Objektsuche zur Finanzierung beraten lassen, denn mit der vorgeprüften Finanzierung lässt sich der Verkäufer oder Makler leichter überzeugen.” Interhyp bietet dafür seit einigen Jahren eine Vorausberatung zur Finanzierung an, schon vor der Immobiliensuche.

Umwandlungsverbot im Blick behalten

Bereits im November hat das Bundeskabinett das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Damit tritt das lange umstrittene Umwandlungsverbot in Kraft. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dann in angespannten Wohnungsmärkten untersagen. Mirjam Mohr: “Da dadurch mitunter eventuell noch weniger Wohnungen zum Kauf auf den Markt kommen könnten, ist es für Immobilieninteressenten umso wichtiger, sich frühzeitig zur Finanzierung beraten zu lassen, um die Chancen beim Kauf zu erhöhen.”

Sicherheit und Flexibilität weiterhin wichtig

Die Corona-Krise hat Einfluss auf das Finanzierungsverhalten von Kunden genommen, wie die Beratungspraxis von Interhyp zeigt. “In der Corona-Krise haben wir gesehen, dass die Menschen im Durchschnitt sogar etwas mehr Eigenkapital eingebracht haben als zuvor”, sagt Mirjam Mohr. Auch langfristig betrachtet gehe der Trend hin zu mehr Sicherheit. So sei die anfängliche Tilgung bei Bauherren und Käufern von 2,6 Prozent im Jahr 2010 auf 3,3 Prozent im ersten Halbjahr 2020 gestiegen, die durchschnittliche Zinsbindungsfrist lag 2010 bei 11,6 Jahren, Mitte 2020 bei 13,7 Jahren. Mirjam Mohr: “Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt und raten anhaltend zu eher hohen Tilgungen, langen Zinsbindungen und ausreichend Eigenkapitaleinsatz, möglichst mindestens von zwanzig Prozent des Kaufpreises.” Eine weitere Besonderheit bei Immobilienfinanzierungen habe sich in der Corona-Krise herauskristallisiert: So sehr die Menschen die Sicherheit des eigenen Zuhauses und der finanziellen Planbarkeit schätzen, so flexibel wollen sie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren. “Ob Kurzarbeit oder Auftragseinbrüche durch die Covid-Pandemie: Finanzierungsbausteine wie Tilgungssatzwechsel und Möglichkeiten zur Sondertilgung, mit denen die Rückzahlung an finanzielle Veränderungen angepasst werden kann, werden auch 2021 voraussichtlich weiter hoch im Kurs stehen”, sagt Mirjam Mohr.

Trend zur Ferienimmobilie: Puffer bei der Finanzierung einplanen

Interhyp rechnet damit, dass die Unsicherheit beim Reisen und das Homeoffice auch in Zukunft dazu führen werden, dass Ferienimmobilien im Inland und nahem Ausland, etwa in Österreich, im Fokus bleiben. Mirjam Mohr: “Solange Urlaub im Ausland schwierig und mit Ungewissheit behaftet bleibt, führt dies dazu, dass mehr Menschen überlegen, ob sie ein Haus oder eine Wohnung als Ferienimmobilie kaufen – zum Beispiel an der Nord- oder Ostseeküste.” Bei der Finanzierung rät Interhyp, besonders auf genügend Eigenkapital und Puffer zur Überbrückung von vermietungsfreien Zeiten zu achten.

Bauzinsen niedrig – leichter Aufwärtstrend im 2. Halbjahr möglich

Interhyp geht im Verlauf von 2021 weiterhin von günstigen Zinsniveaus aus. Die Zinspolitik der Notenbanken in Verbindung mit wirtschaftlichen Unsicherheiten und den Unwägbarkeiten halten die Kapitalmarktzinsen niedrig. Die Renditen deutscher Staatsanleihen, die ein wichtiger Indikator für das Baugeld sind, werden wegen der hohen Nachfrage ebenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit niedrig bleiben. Im Augenblick erhalten Kreditnehmer zehnjährige Darlehen für deutlich unter einem Prozent. “Mit einer signifikanten Zinswende ist im nächsten Jahr nicht zu rechnen”, sagt die Expertin. “Die Zentralbanken werden das Niedrigzinsniveau in 2021 weiter stützen. Impulse zum Zinsanstieg können aber vom Einsatz des Impfstoffes und einer sich im Zuge erfolgreicher Pandemie-Bekämpfung aufhellenden Konjunktur ausgehen. Auch unter dem Eindruck des erneuten harten Lockdowns halten wir steigende Zinsen erst im zweiten Halbjahr für wahrscheinlicher.” Interhyp rät, die günstigen Zinsen möglichst langfristig zu sichern, etwa zehn Jahre und länger.

 

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Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

Nach eineinhalb Jahren wird der Traum vieler Makler endlich wahr. blau direkt erfüllt ihnen jetzt einen lang gehegten Wunsch und das auch noch als kostenfreies Geschenk!

 

Das blau direkt in Sachen Vermittlertechnologie den Markt anführt, hat sich inzwischen herum gesprochen. Trotzdem bleiben manchmal Wünsche offen. Deshalb haben Makler bei blau direkt ein Mitspracherecht, wenn es um künftige technische Entwicklungen geht. In der „community“, einem digitalen Forum zum internen Austausch, kann jeder Makler ein sogenanntes „Feature Request“ vorbringen. Das ist nichts anderes als ein Wunsch für eine technische Erweiterung, die sich der Makler wünscht. Über diese Requests stimmen dann alle Maklerpartner ab, können den Wunsch unterstützen, kommentieren oder um eigene Anregungen erweitern.

An einem Samstag im Februar 2019 tat dies auch Michael Möhler, Versicherungsmakler aus Öhringen. Sein Wunsch beschrieb er klar und energisch: „Meine Idee ist es, ein eigenes Dokumentationstool zu bauen, welches uns die Möglichkeit gibt, mit ein paar Klicks eine Dokumentation zu jedem Thema innerhalb einer Minute zu gestalten.“ Wobei er sich des Umfangs seines Wunsches durchaus bewusst war: „Dafür wäre eine große Datenbank notwendig, in der schon vordefinierte Texte für Versicherungssparten, -bereiche, -gesellschaften und -tarife hinterlegt sind.“ Der Wunsch des Württemberger Maklers fand Gehör bei vielen Kollegen und so gewann der Vorschlag die nötigen Stimmen für eine Umsetzung zur Freude vieler Kollegen. „Super, das wir es geschafft haben. Bin mal gespannt, was jetzt seitens blau kommt“, kommentierte etwa Manuel Steinberg, Versicherungsmakler aus Jülich. Nach knapp 2 Jahren Planungs- & Entwicklungszeit ist das gewünschte Werkzeug zur Dokumentation nun fertig: Die „DoKuh“. In enger Kooperation mit dem Analyse-Spezialisten insinno entwickelte blau direkt ein Dokumentationswerkzeug, das direkt mit dem Maklerverwaltungsprogramm des Maklers verknüpft ist.

Marvin Kowalski, Expert of sales & partner-support blau direkt: „Die DoKuh kann nicht nur auf Knopfdruck des Maklers die Kunden und Vertragsdaten aus dem MVP abholen, sondern auch die Dokumentation in das MVP zurückgeben. Das heißt, das Dokumentations-PDF wird automatisch im richtigen Kunden abgelegt und mit dem Tag der Beratungsdokumentation versehen“, erklärt Marvin Kowalski – Expert sales & partner-support, der das Projekt für blau direkt maßgeblich begleitete. Der Vorteil ist nicht nur eine Arbeitsersparnis bei der täglichen Dokumentationsarbeit des Maklers, sondern bietet darüber hinaus auch dem Kunden ein Erlebnis. „Die Dokumentation ist für den Kunden sofort in seiner App simplr sichtbar“, berichtet Marvin Kowalski vom It-Support Team. „Die neue Effizienz in der Dokumentation spart maklerseitig etwa eine halbe Stunde pro Beratung und erhöht gleichzeitig die Haftungssicherheit. Ich glaube einfacher geht es kaum!“

„Die neue Dokumentationssoftware ist einzigartig im Markt und für uns wieder ein Baustein, mit dem wir unsere Technologiemarktführerschaft ausbauen“, schwärmt Oliver Pradetto – COO von blau direkt. Die zweijährige Entwicklungszeit für DoKuh lässt blau direkt sich künftig mit 59,- Euro monatlich vergüten. Für alle bestehenden Maklerpartner von blau direkt gilt dieser Preis jedoch nicht. „DoKuh ist auf ausdrücklichen Wunsch unserer Maklerpartner entstanden. In diversen Workshops haben wir das Know-how unserer Partner eingesammelt, die dann in aufwendigen Beta-Tests sämtliche Fehler ausgemerzt haben. Das war ganz viel Engagement für unsere gemeinsame Sache. Das heißt, unseren Partner verdanken wir, dass wir dieses geile Stück Software jetzt anderen Anbietern voraushaben.“ Aus diesem Grund hat sich blau direkt entschieden, allen bestehenden Partnern die neue Software als Weihnachtsgeschenk zu spendieren.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Die Fonds Finanz, Deutschlands größter Maklerpool, setzt auf eine nachhaltige Unternehmensstrategie.

 

Mit Hilfe eines Teams aus drei ausgebildeten Corporate-Social-ResponsibilityManagern (CSR-Team) soll das Thema Nachhaltigkeit messbar umgesetzt werden. Damit integriert die Fonds Finanz die Ziele sichtbar in der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Hierfür nutzt der Maklerpool die CSR-Management-Software von VERSO.

Billiglebensmittel aus dem Discounter, Wegwerf-Elektrogeräte aus Fernost und Strom aus Kohle und Kernkraft: Die Folgen unseres gedankenlosen Ressourcenverbrauchs und der damit einhergehende Klimawandel sind unwiderruflich da. Die Fonds Finanz setzt daher auf eine Unternehmensstrategie, die auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Umweltschutz steht. Ein professionell ausgebildetes CSR-Team mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt ab sofort zielgerichtete Maßnahmen innerhalb des Unternehmens um. Ziele sind der Ausbau, die Förderung und die Koordination von Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie deren Dokumentation. Erste Projekte, wie die ehrenamtliche Unterstützung von lokalen Hilfsorganisationen, wurden bereits umgesetzt oder sind z. B durch bereitgestellte Empfehlungslisten mit nachhaltigen Investmentfonds in die Unternehmenskultur und das Kerngeschäft des Maklerpools integriert.

„Bereits in den vergangenen Jahren haben wir intern verschiedenen Maßnahmen wie soziale Events und Spendenkampagnen durchgeführt, die von unseren Mitarbeitern sehr positiv aufgenommen wurden“, führt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz, aus und erläutert weiter: „Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Grundsatz unserer Unternehmensstrategie. Jedoch ist uns bewusst, dass soziales Engagement allein noch nicht genug ist. Aufbauend auf diesen Erstmaßnahmen arbeiten wir nun mit Hochdruck daran, im Kerngeschäft nachhaltig zu handeln“. So sind für den Sommer 2021 bereits konkret Nachhaltigkeits-Roadshows geplant. „Wir wollen Vermittler dabei unterstützen, die stetig wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten zu bedienen. Wir sind sehr positiv gestimmt, mit unseren Aktivitäten ein starkes Signal in die Versicherungsbranche zu senden und hoffen, weitere Versicherungen und Makler für diesen Weg genauso begeistern zu können“, so Porazik.

Um nachhaltiges Arbeiten messbar zu machen, arbeitet die Fonds Finanz mit der VERSO GmbH aus München zusammen. Der Software-Anbieter steht für ein effizientes und interaktives Nachhaltigkeitsmanagement, das in nur einem Tool alle CSR-Themen an einer Schnittstelle gebündelt darstellt. Das Tool schafft damit einen Überblick über alle CSR-Maßnahmen und stellt die erforderliche Transparenz her, die von den neuen ESG-Kriterien gefordert werden, die ab dem 10. März 2021 für Unternehmen innerhalb Deutschlands gelten.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Ob Kindergeld, Solidaritätszuschlag oder Rürup-Rente: Es gibt 2021 für Verbraucher und Steuerzahler einige wichtige Änderungen zu beachten

 

Neues Jahr – neue gesetzliche Regelungen. Ob Kindergeld, Solidaritätszuschlag oder Rürup-Rente: Es gibt 2021 für Verbraucher und Steuerzahler einige wichtige Änderungen zu beachten. Und die gute Nachricht lautet: Die meisten der neuen Regeln und Gesetze, die ab dem 1. Januar in Kraft treten, bedeuten für viele Bundesbürger mehr Geld im Portemonnaie. „Die aus unserer Sicht allerwichtigste Änderung betrifft den Solidaritätszuschlag. Er wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft“, informiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Es ist ratsam, diese steuerliche Entlastung für den Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge zu verwenden“, empfiehlt Tilmes. In diesem Zusammenhang könnte man zum Jahreswechsel auch gleich die persönliche Finanzplanung mal wieder unter die Lupe nehmen. Professionelle Hilfestellung bieten hier die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

5,5 Prozent der Einkommensteuer fließen hierzulande als sogenannter Solidaritätszuschlag in die Staatskasse. Er war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Doch 2020 wird er zum letzten Mal fällig. Für etwa 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab Januar vollständig entfallen, für weitere rund 6,5 Prozent entfällt er teilweise. Die Abschaffung gilt übrigens für alle Steuerzahler. Also nicht nur für Arbeitnehmer, sondern zum Beispiel auch für Selbstständige.

Zwar können einige Hundert Euro im Jahr zusammenkommen, die Entlastung für jeden einzelnen ist jedoch sehr unterschiedlich. So ist die Höhe der Summe auch vom Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig. Laut einer Beispielrechnung der Bundesregierung spart beispielsweise ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Brutto-Einkommen in Höhe von 66.000 Euro beziehungsweise 54.800 Euro künftig knapp 1.000 Euro pro Jahr.

„Diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden Betrag sollten Verbraucher für die Altersvorsorge nutzen. So lässt sich über die Jahre einiges ansparen, vorausgesetzt, das Geld wird gut am Kapitalmarkt investiert und nicht einfach aufs Sparbuch oder schlecht verzinste Tagesgeldkonten gepackt“, sagt Prof. Tilmes, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Zumal sich durch weitere Gesetzesänderungen das Altersvorsorgepolster zusätzlich aufpeppen lässt. So steigt ab Januar das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag eines Elternpaares insgesamt auf 8.388 Euro.

Um die Folgen der Coronakrise abzumildern, hat die Bundesregierung auch bei der Einkommenssteuer für eine Entlastungen gesorgt. Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Auch bei der Basis-Rente gibt es Änderungen zu beachten: Nicht gesetzlich Rentenversicherungspflichtige, Freiberufler und Selbstständige können Aufwendungen für die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen als Vorsorgeaufwendungen abziehen. Dadurch sinkt die zu entrichtende Einkommensteuer.

Und schließlich können Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge dank der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mehr investieren. Konkret können Arbeitnehmer bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung nutzen. Somit steigt 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der sozialabgabenfreie Maximalanteil auf 284 Euro (bisher 276 Euro).

Langfristige Finanzplanung zahlt sich aus

Viele Änderungen stehen also an, auf die sich Verbraucher und Investoren einstellen sollten. „Bleiben werden aber auch 2021 die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Sie erschweren weiterhin die langfristige Vorsorge erheblich“, gibt Tilmes zu bedenken. Anleger sollten deshalb bei ihren Finanzen den Status-quo regelmäßig prüfen lassen. „Eine langfristige und gut strukturierte Finanz- und Vermögensplanung wird sich auszahlen“, sagt der FPSB-Vorstand. Diese Überprüfung sollte im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung stattfinden. Da solch eine disziplinierte Strategieplanung aber meist ohne professionelle Hilfe nicht gelingt, sollten sich Anleger von qualifizierten Finanzfachleuten, wie den vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals, unterstützen lassen.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Jeder neue Lockdown bedeutet eine zunehmende Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice.

 

„Diese Situation verändert den Alltag von Beratern wie Kunden gleichermaßen, was auch neue Chancen eröffnet“, sagt Sabine Said, Executive Vice President von Moventum S.C.A. „Digitale Unterstützung ist dabei notwendig, kann aber nie Selbstzweck sein.“ Das sind die Ergebnisse einer nicht repräsentativen Umfrage zum Stimmungsbild unter Beratern.

52 Prozent der Moventum-Berater gaben hierbei an, dass ihre Arbeit digitaler geworden sei. Gleichzeitig nutzen nur rund sieben Prozent der Kunden ausschließlich digitale Kanäle. Bei einer Befragung von WhoFinance für das Handelsblatt sagten 86 Prozent aller Finanzberater, dass die Pandemie ihre Pläne zur Digitalisierung beschleunigt habe. „Für die große Mehrheit sind die digitalen Angebote eine Ergänzung bei der Beratung“, so Said. Rund 21 Prozent der Kunden nutzen digitale Zugangswege selten oder nie, rund 71 Prozent nur gelegentlich. „Das zeigt, wie wichtig der persönliche Zugang zum Kunden ist und trotz aller neuen Techniken auch bleibt.“

Homeoffice ist kein Hinderungsgrund, sondern bietet sogar neue Chancen. „Viele Berater erzählen, dass durch die Arbeit im Homeoffice der Kundenkontakt, zum Beispiel durch Video-Calls und Telefonate, sogar gestärkt wurde“, so Said. Durch den Wegfall der Fahrzeiten steht deutlich mehr Zeit für persönliche Gespräche zur Verfügung. Da auch die Kunden oft von zu Hause aus arbeiten, haben auch sie mehr Zeit und Ruhe. „Manch einer hat sich während der ersten Lockdown-Phase intensiver mit seinen Finanzen beschäftigt“, sagt Said. „Und in der Pandemie wurde deutlich, dass die Portfolios der meisten Berater-Kunden sehr gut durch diese Zeit gekommen sind.“ Unberatene Privatanleger haben dagegen durch hektisches Verkaufen oft Performance eingebüßt.

Trotzdem müssen die Voraussetzungen stimmen, um erfolgreich im Homeoffice arbeiten zu können: So ist vor allem eine passende Infrastruktur im Hintergrund entscheidend. „Für Berater ist es wichtig, den Rücken bei administrativen Tätigkeiten freigehalten zu bekommen“, so Said. „Genauso wichtig ist die Sicherheit, dass alle rechtlichen Fragen abgedeckt sind. Ein proaktiver, regelmäßiger Austausch über rechtliche und regulatorische Aspekte kam bei unseren Beratern gut an.“

Die Finanzbranche hat in den vergangenen Jahren viele Schritte unternommen, um digitaler zu werden. „Aber gerade in dieser Krise zeigt sich, dass der Finanzberater entscheidend ist für den Anlageerfolg beim Kunden“, sagt Said. Moventum profitiert dabei von seiner klaren Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Berater: „Wir konzentrieren uns bewusst auf die Services für Finanzberater, was letztlich auch bei der Bewältigung der Herausforderungen während der Pandemie half.“

 

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Moventum Asset Management c/o Moventum S.C.A.,12, rue Eugène Ruppert , L-2453 Luxembourg, Tel +352 26 154 200, www.moventum.lu

Mit einem erweiterten Vorstand startet die Nürnberger Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NBG) in das Jahr 2021.

 

Peter Meier (58) und Andreas Politycki (57) wurden zusätzlich zu ihren Mandaten in der Nürnberger Allgemeine Versicherung (NAV) bzw. der Nürnberger Lebensversicherung (NLV) in den Vorstand der NBG berufen. Peter Meier ist für die Schadenversicherung zuständig, Andreas Politycki für den Vertrieb.

Bereits am 1. Oktober war Dr. Monique Radisch (49) in den Holdingvorstand eingetreten. Die zuständigen Aufsichtsratsgremien haben sie nun zum 1. Januar 2021 auch in die Vorstände von NLV und NAV berufen. Sie ist verantwortlich für das Thema “Kundenbeziehungsmanagement und Operations”.

Mit der dadurch hergestellten weitgehenden Personengleichheit in den drei Vorstandsgremien sollen Verwaltungsaufwand verringert und Abstimmungsprozesse effizienter werden.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Ab sofort nutzt die germanBroker.net Aktiengesellschaft (gBnet) die von der zeitsprung GmbH & Co. KG neu entwickelte BiPRO-Cloud für die Übermittlung ihrer digitalen Maklerpost nach BiPRO-Norm 430.

 

Durch die Implementierung dieser Cloudlösung nimmt gBnet die Eigenschaft eines Providers ein und kann seinen angeschlossenen Maklern die vollautomatische Datenübertragung direkt ins Maklerverwaltungsprogramm (MVP) gewährleisten. Die elektronischen Dokumente sowie die zugehörigen Daten werden dabei von dem Maklerverband über die BiPRO-Cloud verarbeitet und den angebundenen Partnern im Branchenstandard zur Weiterverarbeitung in deren MVP normgerecht bereitgestellt.

„Mit unserer BiPRO-Cloud können Versicherungsgesellschaften und jetzt auch Pools in zeitlich schnell durchführbaren Projekten die vollständige BiPRO-Fähigkeit erlangen und ihre digitale Anschlussfähigkeit nach dem Branchenstandard sicherstellen“ erklärt Sasha Justmann, Geschäftsführer von zeitsprung. Hartmut Goebel, Vorstand der germanBroker.net AG, ergänzt: „Wir waren positiv überrascht, wie schnell die Cloudlösung von unseren Entwicklern angebunden werden konnte und für unsere Partner produktiv verfügbar war. Die lückenlose Datenübertragung über die doGBox ist für unsere angebundenen Makler sehr wichtig und prägt einen zentralen Teil unserer Digitalisierungsstrategie, welche wir unter anderem mit der BiPRO-Cloud nachhaltig umsetzen. “Die BiPRO-Cloud von zeitsprung stellt allen Marktteilnehmern ein modernes Gateway für normierte Webservices in deutschen Rechenzentren bereit, welches von BiPRO-Experten betrieben, gewartet, weiterentwickelt und gepflegt wird. Kunden dieser Cloud erhalten neben einer anwenderfreundlichen Verwaltungsplattform für die Administratoren auch moderne API-Schnittstellen für Entwickler zur Übermittlung ihrer Daten und Dokumente an die BiPRO-Cloud. Für den späteren Betrieb gibt es umfangreiche Monitoring- und Supportsysteme. Eine normgerechte Umsetzung von Schnittstellen nach dem Branchenstandard ist somit für Provider einfach zu realisieren. An die BiPRO-Cloud konnten nach kürzester Zeit bereits über 6.000 Vermittler erfolgreich angebunden werden.

Über zeitsprung:

zeitsprung ist der anerkannte Digitalisierungsmotor der Versicherungsbranche und unterstützt mehr als 6.000 Unternehmen. Die Lösungen des Softwareentwicklers automatisieren Prozesse für mehr Effizienz, schonen Ressourcen und strukturieren Daten – für echten und praxisorientierten Mehrwert mit Qualität. Als Unternehmen ist zeitsprung mehrfach für seine Innovationskraft ausgezeichnet, als Partner bei den Marktführern der Versicherungsbranche immer begehrter und als Softwareentwickler stecken die zeitsprung-Köpfe voller Visionen für die Zukunft ihrer Branche. Gemeinsam mit der E+H Einzmann und Hanselmann Versicherungs¬makler GmbH bildet zeitsprung die E+H Gruppe und beschäftigen am Hauptsitz in Pforzheim über 60 Mitarbeiter. Durch diese Kooperation entsteht ein dynamisches Umfeld mit greifbaren Mehrwerten für die Kunden.

Über germanBroker.net:

Die germanBroker.net AG ist eine Servicegesellschaft für Versicherungs- und Finanzmakler. Der Maklerpool konzipiert in Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungsunternehmen exklusive Produkte für besonders anspruchsvolle Kunden. Der Maklerverbund wurde 2001 von Maklern für Makler mit dem Ziel gegründet, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit kleiner und mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler zu fördern. Der Gründungsgedanke „Gemeinsam mehr bewegen“ trägt noch heute. Die „Genossenschaft“ in Rechtsform der Aktiengesellschaft steht im Eigentum der beteiligten Makler und ihrer Verbände. gBnet unterstützt seine Partner durch exklusive Versicherungsprodukte, innovative Softwarelösungen und qualifiziertes Versicherungs-Know-how.

 

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zeitsprung GmbH & Co. KG, Wilhelm-Becker-Str. 11a, 75179 Pforzheim, Tel: +49 (0) 7231 166093-0, www.zeitsprung.digital

Deutsche Sachwert Kontor AG bringt Projekt mit erhöhter AfA nach § 7b EStG, einer Mietrendite von ca. 3,6 % p.a. und mit Schlossblick

 

Der neue § 7b EStG bietet eine zusätzliche AfA von 5 % p.a. für vier Jahre bei neu geschaffenem Miet-Wohnraum. Er ist damit eine attraktive Alternative zu den bekannten Denkmalschutz- und Sanierungsparagraphen § 7h und § 7i EStG.

Der Wohnungsmarkt wird immer enger. Die Preise für Immobilien steigen. Immer mehr Menschen zieht es zum Wohnen ins stadtnahe grüne Umland.

Angebote mit Denkmalschutz für Kapitalanleger sind rar und teuer geworden. Oftmals stehen Kaufpreis und Miete nicht mehr in einem gesunden Verhältnis zueinander. Der § 7b EStG ist kaum bekannt. Wegen seiner Kaufpreis-Obergrenze von 3.000 €/m² gibt es auch so gut wie keine Angebote dazu. Aber es gibt sie, diese Alternative.

Diesen Trend hat die Deutsche Sachwert Kontor AG mit Sitz in Bad Aibling frühzeitig erkannt. Mit ihrem aktuellen Projekt Nr. 48 Gutshaus „Rittergut Taubenheim“ vor den Toren von Meißen/Dresden/Radebeul zeigt die DSK ihren professionellen „Riecher“. Der Kapitalanleger, der frühzeitig den Trend ins stadtnahe grüne Umland erkennt und dem klar ist, dass viele Menschen künftig ein eigenes Arbeitszimmer für Homeoffice benötigen, kann hier von den aktuell noch günstigen Kaufpreisen, einer attraktiven Mietrendite von rund 3,6 % p.a. und von erhöhten Steuervorteilen profitieren.

Die AfA setzt sich zusammen aus

  • 2,5 % AfA für den Altbauanteil
  • 2,0 % AfA für den Neubauanteil
  • 5,0 % erhöhte AfA für den Neubauanteil bis maximal 2.000,- €/m² für 4 Jahre

Profitieren Sie davon! Neben den üblichen Käufergruppen richtet sich Vorstand Curt-Rudolf Christof mit diesem Angebot an die sehr starke, aber bisher kaum möglich zu bedienende Zielgruppe von Kapitalanlegern, die heute gut in Lohn und Brot stehen, aber z. B. aus Altersgründen die Denkmal-/Sanierungs-AfA nicht mehr vollumfänglich nutzen können. Die erhöhten Steuervergünstigungen bestehen vier Jahre – also ideal für Käufer kurz vor dem Ruhestand. „Dabei ist uns gerade eine solide Vermietbarkeit wichtig“, erklärt Christof.

Bei dem aktuellen DSK-Projekt Nr. 48 in 01665 Taubenheim-Klipphausen, ca. 5 km von der A4 Autobahnausfahrt Wilsdruff entfernt „vor den Toren“ von Meißen (ca. 6 km), Dresden und Radebeul (ca. 20 km) handelt es sich um eine Kernsanierung mit einer Umnutzung zu 14 zielgerichteten Wohnungen. Die Gebäudehistorie reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 72 m² und 144 m². Bei einem Quadratmeterpreis von gerade einmal rund 2.380 €/m² ergeben sich Kaufpreise von 147.560 € bis 342.720 €. Die Mieterwartung liegt bei ca. 7 €/m². Die Fertigstellung ist für September 2021 geplant. Alle Wohnungen haben Schlossblick.

Selbstverständlich bietet die DSK über ihre angeschlossenen Netzwerk- und Kooperationspartner einen vollumfänglichen Kundenservice an. Hierzu gehören insbesondere Besichtigungsservice, Finanzierungsservice, Notarservice, Baubegleitungsservice, Vermietungsservice, Hausverwaltung und Mietverwaltung.

„In diesem großstadtnahen grünen Umfeld zu wohnen ist einzigartig. Diese Wohnungsinvestition sichert langfristig solide Renditen für Kapitalanleger“, so Christof abschließend.

 

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Deutsche Sachwert Kontor AG, Posener Straße 19, 85435 Erding, Tel: +49 (0)8122 999102, Fax: +49 (0)8122 999103, www.eu-spezialisten.de, www.dsk.ag