Verkaufsdirektor Chris Lewin übernimmt Leitungsverantwortung / zusätzlicher Lehrgang an der Apella-Akademie zur Immobiliendarlehensvermittlung

 

Die Apella AG führt den im vergangenen Jahr neu aufgebauten Geschäftsbereich „Kapitalanlage-Immobilien“ mit der hauseigenen Abteilung für Immobilienfinanzierungen zusammen. Beide Segmente erzielten im vergangenen Jahr beachtliche Steigerungen. Durch die strategisch begründete Fusion soll dem Geschäft mit Immobilien und deren Finanzierung ein weiterer Schub verliehen werden. Die Leitungsverantwortung für den neuen Bereich übernimmt Verkaufsdirektor Chris Lewin, der außerdem mit der Apella-Akademie einen weiteren strategischen Bereich des Maklerpools führt.

In allen drei Bereichen setzt Apella zügiges Wachstum um. So stieg im vergangenen Jahr die vermittelte Darlehenssumme um knapp 35 Prozent, trotz der erschwerten Bedingungen, die für Immobiliengeschäfte durch die Corona-Pandemie entstanden waren. „Das entsprach unseren ehrgeizigen Zielen und der Januar 2021 hat mit 20 Prozent Steigerung bereits einen sehr guten Auftakt für das laufende Jahr gebracht“, ergänzt Apella-Vorstand Harry Kreis. Auch der neue Bereich Kapitalanlage-Immobilien lieferte mit einem vermittelten Volumen von 6,5 Millionen Euro einen gelungenen Einstand, obwohl das Geschäft eigentlich erst im August/September 2020 richtig starten konnte.

Den starken Zuwachs im Immobilienbereich begründete Apella-Vorstand Kreis vor allem damit, dass die Partner gemeinsam mit Apella ihre Prozesse in der Beratung und Vermittlung weiter effektivieren konnten. Daher werde auch die Bündelung der Leitungsverantwortung für die Akademie und den neuen Geschäftsbereich in einer Hand von Nutzen sein. Dafür hat Chris Lewin bereits ein erstes Beispiel geschaffen. So gehört neu zum Programm der Apella-Akademie ein Lehrgang für den Erwerb der Sachkunde nach Paragraf 34i (Immobiliendarlehensvermittlung), den die DSL Bank unterstützt. Dadurch fällt für die Apella-Partner nur der halbe Preis für den Lehrgang an.

„Mit dem neuen Lehrgang bekräftigen wir ein weiteres Mal unseren Anspruch, Maklern in Deutschland die beste Ausbildungsplattform zu bieten“, erklärt Harry Kreis. So gibt es bereits vier weitere Fachlehrgänge, die mit einem IHK-Abschluss enden, zum Beispiel für bAV-Berater und für die private Krankenversicherung. Der neue Lehrgang für die Immobiliendahrlehensvermittler wird nun auch für den fusionierten Bereich das erforderliche Rüstzeug anbieten. Mittelfristig, so die Planungen von Apella, soll er einmal 15 Prozent zum Gesamtumsatz des Maklerpools beitragen.

 

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Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In der jüngsten Umfrage wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der Bauversicherungen gefragt.

 

Baugeld bleibt weiterhin historisch günstig und macht sogar im Preis stetig steigende Immobilien für viele erschwinglich. Doch auch preiswerte Immobilien in ländlichen Regionen werden zunehmend attraktiver – und das New-Work-Konzept zeigt, dass das Arbeiten auch außerhalb der Ballungszentren funktioniert. Zudem ist das Bauland dort deutlich günstiger. Und eines steht fest: Auch weiterhin werden sich viele Bürger ihren Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Bauversicherungen – also Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Bauhelferunfallversicherung – sind die Sparten, mit denen ein Versicherungsmakler diese Traumerfüllung fachlich begleiten kann.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bei der Bauherrenhaftpflicht wurden diese drei Anbieter am häufigsten genannt:

Gothaer (23,40 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Die Haftpflichtkasse (10,58 Prozent)

VHV (10,26 Prozent)

Bauleistungsversicherung

Hier sieht man die folgenden drei Versicherer als die wichtigsten an:

Alte Leipziger (23,33 Prozent; VEMA-Deckungskonzept)

Gothaer (16,32 Prozent)

VHV (14,79 Prozent)

Bauhelferunfallversicherung

Zuletzt bat man noch darum, die Bauhelferunfallversicherer zu bewerten. Hier ergab sich folgendes Ranking:

VHV (30,06 Prozent)

BGV (26,57 Prozent)

R+V-Gruppe (16,78 Prozent)

Im Rahmen der Qualitätsumfragen werden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in der jeweiligen Sparte zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten gilt es hierbei sowohl die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung als auch die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wird gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3 700 mittelständischen Partnerbetrieben mit mehr als 23 000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt deutschlandweit zu den führenden Maklerdienstleistern. Auch im Jahr 2021 wird das gesamte Team der VEMA daran arbeiten, den Maklerkollegen weiterhin Mehrwerte zu schaffen – ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler“.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Aon Studie: 82 % der Unternehmen weltweit hatten Pandemie nicht auf dem Schirm – Risiken und Resilienz müssen neu priorisiert und Agilität ausgebaut werden

 

Perspektivwechsel bei der Risikobetrachtung: Für 82 % der Unternehmen gehörten vor COVID-19 eine Pandemie oder andere größere Gesundheitskrisen nicht zu den TOP 10-Risiken. 31 % hatten keine Vorsorge für eine Pandemie getroffen. Dies ist eines der Ergebnisse einer aktuellen, internationalen Aon-Umfrage mit dem Titel „Reprioritizing Risk and Resilience for a Post-COVID-19-Future“. Die Studie des Beratungs- und Dienstleistungs-unternehmens zeigt: Unternehmen müssen sich auf drastisch veränderte Risiken einstellen und das Risikomanagement weiterentwickeln, um Widerstandsfähigkeit und Agilität aufzubauen.

Die COVID-19-Pandemie hat die Einschätzung von langwierigen und neu auftretenden Risiken durch Unternehmen fundamental verändert. In einer von Aon im Vorjahr (2019) durchgeführten globalen Umfrage unter mehr als 3.000 Risikomanagern lagen eine Pandemie und andere Gesundheitskrisen noch auf Platz 60 von 69 identifizierten Risiken. Entsprechend fiel es jetzt vielen Betrieben schwer, schnell zu reagieren und Notfallpläne umzusetzen. Die Studie von Aon legt nahe, dass viele Unternehmen ihrem Risikomanagement einen Reset verordnen müssen.

„Für Unternehmen geht es jetzt darum, sich wirkungsvoll in eine zukunftsfähigere Position zu bringen“ kommentiert Kai Büchter, CEO von Aon Commercial Risk Solutions, Health Solutions & Affinity. „Priorität dabei haben laut unserer Studie vor allem drei Bereiche: der klare Blick auf langwierige und neu auftretende Risiken, der Aufbau einer widerstandsfähigeren Belegschaft und den Zugang zu Kapital zu überdenken. Unternehmen brauchen neue, nachhaltige und flexible Lösungen, um sich in einem immer komplexeren und volatileren Umfeld zu behaupten – übrigens nicht nur bestimmt durch Pandemien, sondern ebenso durch Entwicklungen wie zum Beispiel Cyberrisiken, aber auch durch Klimawandel und den Einfluss geopolitischer Veränderungen auf Supply Chain Ketten.“ Dabei übernehmen Risikomanager eine zentrale Rolle: „Das Risikomanagement hat für ein Unternehmen geradezu strategische Bedeutung. Es trägt dazu bei, seine Resilienz zu stärken und damit Zukunftsfähigkeit zu sichern.“

Mehr als die Hälfte der Unternehmen geht übrigens davon aus, dass die Folgen der Pandemie noch länger als ein Jahr andauern werden. „Viele Unternehmenslenker überlegen, wie sie in den Aufbau einer größeren Widerstandsfähigkeit und Agilität investieren sollen“ berichtet Martin Stumpe,  Executive Director Multinational Clients bei Aon. „Schwerpunkte sind dabei der Einsatz neuer Technologien, die Widerstandskraft von Mitarbeitern und der Schutz von Vermögenswerten.“  Es herrscht beim weitaus größten Teil der befragten Unternehmen (80 %) Übereinstimmung darüber, dass die wichtigste Lehre, die man aus der Pandemie mitnehmen kann, die Notwendigkeit eines integrierten, agileren, unternehmensweiten Risikoansatzes ist. Dabei sollten alle Bereiche in einem Unternehmen eingebunden sein – wie zum Beispiel IT, Risikomanagement, Versicherung, HR, Finanzen, Recht, Kommunikation –um Krisen bestmöglich zu bewältigen.

Betrachtet man die Regionen im Vergleich, so zeigt die Aon-Studie Unternehmen im asiatisch-pazifischen Raum als besser gewappnet: 52 % von ihnen konnten auf bestehende Pandemiepläne zugreifen – geprägt durch Erfahrungen wie SARS und Schweinegrippe. In Nordamerika waren es nur 31 % und in EMEA-Staaten 30 %. Der Schutz von Menschen und Anlagen hatte über alle Branchen und Regionen hinweg höchste Priorität.

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Von Rechtsanwalt Oliver Timmermann, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

 

Dieser Artikel enthält alle Angaben, Hinweise und Beispiele, die für eine praktische Bewältigung der neuen EU Taxonomie- und Offenlegungsverordnung („Off-VO“) nötig sind, die als EU Verordnung ab dem 10.03.2021 unmittelbare Anwendung im nationalen Recht findet. Erstaunlicherweise findet die Offenlegungsverordnung nur für Firmen Anwendung, die mehr als drei Mitarbeiter haben (für die darunter liegenden bleibt ein „empfehlungscharakter“). Für Versicherungsmakler ist diese Verordnung im Rahmen der Beratung nach § 7b und 7c VVG (Beratung und Beurteilung von Versicherungsanlage-produkte) beachtlich. Auch für alle betroffenen Unternehmer werden wir hoffentlich alles „leichtverdaulich“ und eingängig dargestellt. Dies geschieht aber mit kalkulierter Grausamkeit erst im zweiten Teil dieses Textes. Der Verfasser ist nämlich dezidiert der Meinung, dass die neuen Vorgaben der EU-Bürokratie sich nicht außerhalb des Zusammenhanges, gleichsam als „Haferbrei zum Schwarzbrot“, verdauen lassen.

Wenn die BaFin es sich mit ihrem regulatorischen Zollstock nicht nehmen ließ, zu dem in Politik und Wirtschaft so ambitionierten Thema der „Nachhaltigkeit“ ein ganzes Handbüchlein herauszugeben ; die Regenwälder auch wegen der Printprodukte zu Themen wie „Nudging“ und „Verhaltenssteuerung“ immer kleiner werden, müssen hier zumindest ein, zwei Worte zu dem epistemologischen Überbau der neuen Verordnungen Erwähnung finden dürfen.

  1. Verhaltensökonomie oder der Weg zum libertären Paternalismus

Die Frage, was so etwas exotisches wie „Verhaltensökonomie“ mit etwas so „Eindeutigem“ wie einer neuen EU-Verordnung zutun hat, klärt sich auf, wenn man kurz erinnert, dass „Recht“ sich niemals nur auf die kodifizierten Texte des Parlamentes bzw. die Entscheidungen der Gerichte beschränkt. „Der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung liegt auch in unserer Zeit, wie zu allen Zeiten, weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz oder Rechtsprechung, sondern in der Gesellschaft selbst“ – dieser Satz von Eugen Ehrlich ist heute Allgemeingut und darf als unbestritten gelten.

Recht hinkt den real-wirtschaftlichen Gegebenheiten und sozial-politischen Verfasstheiten einer Gesellschaft immer hinterher , weil jede Rechtsentwicklung auf einer vorangegangenen gesellschaftlichen Entwicklung beruht. Man nennt dies das sog. „Abstandstheorem“ oder „Phasenverzögerung“. Diese Funktionsbetrachtung macht zugleich deutlich, dass eine wichtige Funktion des Rechts darin besteht, Verhaltens- und Erwartungssicherheit zu schaffen. Rechtliche Institute entstehen aus den politisch-sozialen Bedingungen ihrer Zeit, sie erstarren nach dem Wegfall dieser Randbedingungen in dogmatischen Figuren, die dann so etwas wie „Verlässlichkeit“ schaffen und sich beharrlich halten, während neue gesellschaftliche Entwicklungen sich wieder davon abspalten, sog. cultural lag.

Kritik an diesem überkommenen Recht wird danach immer dann lauter, wenn es mit einer bestimmten Gesellschaft oder Teile davon nicht länger funktional ist, sondern aus angebbaren Gründen endgültig überholt genannt werden muss. Dies geschieht zumeist dann, wenn die Erwartungshaltungen großer Teile oder einflussreicher Gruppen der Bevölkerung sich grundlegend geändert haben.

Von da aus ist es nur noch ein kleiner Schritt zu der Verhaltensökonomie.

Ausgangspunkt der Überlegungen hier bildet das in der Ökonomik gebräuchliche Modell des homo oeconomicus (Wirtschaftsmensch). Eine kaum überschaubare Zahl empirischer Studien kommt jedoch zu dem Schluss, dass Menschen, verglichen mit dem homo oeconomicus, strukturelle Unterschiede aufweisen und deswegen – in einem ökonomischen Sinne – defizitäre Entscheidungen treffen. Sie sind beispielsweise häufig unzureichend informiert, können Wahrscheinlichkeiten nicht richtig abschätzen, handeln gedankenlos, richten sich nach dem Verhalten und den Meinungen ihrer Mitmenschen oder folgen ganz eigenen, nicht ökonomisch abbildbaren Motiven. Das Nudge-Konzept folgert aus diesen Befunden die Möglichkeit und die Notwendigkeit, durch verhaltensökonomisch informierte Maßnahmen auf die Menschen einzuwirken, um ihnen nach ihren eigenen Maßstäben zu „besseren“ Entscheidungen verhelfen zu können.

Der Staat könne mit diesem Schlussstein im Handlungsbogen der öffentlichen Hand – so das Versprechen – die Bürger in der Rolle eines Entscheidungsarchitekten lenken und dabei trotzdem deren individuelle Entscheidungsfreiheit wahren.

Das Nudging wird daher einem libertären Paternalismus zugeordnet. Es meint, jemandem in seinem eigenen Interesse einen kleinen Schubs (engl. to nudge) zu geben. Der Staat will sich die Rationalitätsanomalien des Menschen zu Nutzen machen, um Menschen zu ihrem eigenen Glück zu bewegen. Wohlgemerkt bewegen, nicht zwingen. Nudging will menschliches Verhalten also im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen manipulieren. An die Stelle von staatlichen Verboten und Geboten tritt die bewusste Gestaltung der „Entscheidungsarchitektur“. Die Rahmenbedingungen des Entscheiders sollen so geformt werden, dass er zum „richtigen“ Verhalten gelenkt wird – bei vorgeblich voller Wahrung seiner Wahlfreiheit.

Die ersten prominenten Fälle staatlicher Interventionen auf verhaltenswissenschaftlicher Basis waren im angelsächsischen Raum zu beobachten: Sowohl der damalige Premierminister Großbritanniens David Cameron als auch US-Präsident Barack Obama befürworteten den intensiven Einsatz von Nudging. Kontinentaleuropäische Regierungen schlossen sich dem verhaltenswissenschaftlichen Ansatz an – aber später und zögerlicher. Diese Diskrepanz in der Handhabe des neuen Steuerungsmittels hat nun wiederum seine Ursache in den unterschiedlichen Traditionen.

Die angelsächsische Debatte – und damit soll unser kleiner Exkurs auch schon enden – ist gekennzeichnet von Skepsis gegenüber staatlichen Interventionen, was dort Regulierung zu einem schwierigen Unterfangen macht, da beinahe jede Intervention als Eingriff in individuelle Freiheiten und als staatlicher Paternalismus gesehen wird. Mit seinem Fokus auf Interessen und Rechten von Individuen oder Gruppen kann man das vorherrschende Regierungsmodell als Konkurrenzdemokratie bezeichnen. Steuern einzuführen oder zu erhöhen ist praktisch unmöglich. Nudges und das Konzept eines „sanften“ oder „libertären“ Paternalismus kann somit als Weg verstanden werden, der Politik Spielräume zu eröffnen, sodass die politischen Kräfte wieder eine gemeinsame Basis für Verhandlungen finden.

In Kontinentaleuropa und vor allem im deutschen Verfassungsrechtsdiskurs wird der Staat nicht so sehr als unabhängige, aus sich heraus bestehende Entität betrachtet, sondern — ausgehend von einem anderen Freiheitsbegriff — als Mechanismus der kollektiven Selbstbindung. Regulierung gilt hierzulande nicht in erster Linie als Einschränkung individueller Rechte, sondern als verfassungsrechtlich gerechtfertigte Förderung des Allgemeinwohls. Schön reguliert, ist halb gewonnen. US-Juristen sehen darin gern das Resultat eines konkordanz-demokratischen Systems, in dem es quasi keine Opposition mehr gibt. Der Begriff des „Paternalismus“, ob sanft oder hart, ist der öffentlichen und juristischen Debatte hier eher fremd, da staatlicher Interventionismus im Sozialstaat deutscher Provenienz – man mag dies bedauern, wird es aber nicht ändern können – die Regel und nicht die Ausnahme ist.

Erstes Zwischenergebnis

Recht leitet seine Geltung aus der Verfassung ab, ist also staatliches Recht. Deshalb heißt unser heutiger Rechtsbegriff etatistisch. Und er ist zugleich monistisch, denn jedenfalls der moderne Staat duldet keine andere autonome Rechtsquelle neben sich. In der Rechtsphilosophie heißt dieser Rechtsbegriff positivistisch, weil er auf das aktuell geltende, also das positive Recht abstellt. Nach diesem Grundverständnis funktionieren derzeit weitestgehend noch Rechtsanwälte und Gerichte. Die Auflösung dieses etatistischen Rechtsmodells hat aber längst begonnen, da neben dem verstaatlichten Recht andere Rechtserzeugnisse Anerkennung finden. Gesellschaftliche Umwälzungen haben diese monistisch-etatistische Sicht überholt. Allgemein wird heute also ein Bedeutungsverlust dieses staatlichen Rechts insgesamt konstatiert. Damit schließt sich der Kreis des o.g. cultural lags. Der Staat hat sich in den zurückliegenden Dekaden übernommen und von Staats wegen muss nun eine neue, konsensuale Streitkultur gefordert und gefördert werden. Der Staat ist längst nicht in Auflösung begriffen, aber vieles ist beweglicher oder flüssiger geworden. Das monistisch-etatistische Rechtsmodell scheint an vielen Ecken und Enden durchlöchert oder überwuchert. Wir leben, wie die Amerikaner sagen, in einer post westphalian world. Gemeint ist, dass der Zuschnitt der Nationalstaaten, wie er sich nach dem Westfälischen Frieden herausgebildet hat, nicht länger passt.

  1. Nachhaltigkeits-EU-Verordnungen – sustainable finance

Gedanklicher Ausgangspunkt der EU-Kommission bei der Erarbeitung ihres Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ ist die Lenkung bzw. Regulierung von Geldströmen in Form von Kapitalanlagen. Die vorgeschlagenen neuen Regeln knüpfen an die bestehende Produktregulierung und Vertriebsregulierung an, enthalten aber auch ganz neue Ansätze in Form eines speziellen Offenlegungsregimes (vgl. unter 1.) sowie der Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems (Taxonomie, vgl. unter 2.).

Die EU-Kommission hat die ESMA 2018 mit einer fachlichen Stellungnahme beauftragt, im Rahmen der geltenden Produktregulierung nötige Änderungen oder Ergänzungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren zu gewährleisten. Die ESMA hat ihren Bericht („Final Report“) 2019 vorgelegt und Ergänzungen in der Delegierten VO (EU) Nr. 231/ 2013 sowie der Delegierten RL 2010/43/EU vorgeschlagen. Die beabsichtigten Änderungen betreffen jeweils organisatorische Anforderungen, Verhaltenspflichten und das Risikomanagement. Für den maßgeblichen Begriff des „Nachhaltigkeitsrisikos“ („sustainability risk“) wird auf die entsprechende Definition in der Offenlegungs-VO verwiesen.

Der Auftrag der EU-Kommission vom 2018 richtete sich außerdem an die EIOPA. Sie wurde – und hier wird es für den Versicherungsvertrieb interessant – gebeten, eine fachliche Stellungnahme („Technical Advice“) dazu vorzulegen, welche Änderungen oder Neuregelungen im Rahmen der Versicherungsvertriebs-RL IDD einschließlich diese konkretisierender Delegierter Rechtsakte erforderlich erscheinen.

Die EIOPA schlägt in ihrem „final report“ von 2019 nun Änderungen in der Delegierten VO (EU) 2017/2359 im Hinblick auf die Regelung von Interessenkonflikten sowie in der Delegierten VO (EU) 2017/2358 in Bezug auf die „Product Governance“ Anforderungen (insbesondere den Zielmarkt betreffend) vor. Ergänzend gab es einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Delegierten VO (EU) 2017/2359, der Aspekte der Geeignetheitsprüfung im Zusammenhang mit der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten betraf.

1.) Offenlegungs-VO

Einen ganz neuen Regelungsansatz verfolgt die EU-Kommission mit der Offenlegungs-VO, die in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegt.

  1. a) Wesentliche Begriffe und Anwendungsbereich

Neuartig ist bereits die Zusammensetzung des Adressatenkreises. Die Verordnung richtet sich an „Finanzmarktteilnehmer“ (vgl. Art. 2 Ziff. 1 lit. a) bis j) VO (EU) 2019/2088) und „Finanzberater“ (vgl. Art. 2 Ziff. 11 lit. a) bis f) VO). Unter einem „Finanzmarktteilnehmer“ sind ganz unterschiedliche Akteure – von einem Versicherungsunternehmen, das Versicherungsanlageprodukte anbietet, über eine Wertpapierfirma oder ein Kreditinstitut, bis hin zu einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung zu verstehen. „Finanzberater“ sind insbesondere Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute, die Anlageberatung erbringen, sowie eben auch Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen, die zu Versicherungsanlageprodukten beraten.

Die von der Verordnung erfassten Produkte oder Instrumente werden als „Finanzprodukte“ bezeichnet (vgl. Art. 2 Ziff. 12 VO), worunter insbesondere verwaltete Portfolien, Versicherungsanlageprodukte, Altersvorsorgeprodukte, AIF und UCITS (und insoweit im Ergebnis die jeweils betreffenden Investmentfondsanteile) fallen.

Die weiter eingeführten und verwendeten zentralen Begrifflichkeiten im Hinblick auf die „Nachhaltigkeit“ sind folgende:

– nachhaltige Investition (vgl. Art. 2 Ziff. 17 VO),

– Nachhaltigkeitsrisiko (vgl. Art. 2 Ziff. 22 VO) und

– Nachhaltigkeitsfaktoren (vgl. Art. 2 Ziff. 24 VO).

Die nachhaltige Investition wird ausführlich und komplex definiert. In der Sache geht es um Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen (u.a. „Treibhausgasemissionen“) oder sozialen Zielen und Unternehmen, in die investiert wird, die „Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden“ (wobei u. a. die „Einhaltung der Steuervorschriften“ ausdrücklich erwähnt wird).

Ein Nachhaltigkeitsrisiko wird dem gegenüber definiert als „ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung“, woraus sich „wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition“ ergeben könnten. Nachhaltigkeitsfaktoren sind beschrieben als „Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“.

Bei der Betrachtung der (teils vereinfacht wiedergegebenen) Begriffsbestimmungen fällt auf, dass es an Einheitlichkeit mangelt. Die bekannte Trias „ESG“ scheint zwar deutlich auf, wird aber nicht durchgängig verwendet. Während sich eine nachhaltige Investition auf Umweltbelange oder soziale Belange beziehen soll, und Aspekte der Unternehmensführung (engl.: „Governance“) dabei nur ein Ausschlussfaktor sein können, umfasst das Nachhaltigkeitsrisiko die Belange Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gleichermaßen. Nachhaltigkeitsfaktoren sind dann zwar auch Umweltbelange und soziale Belange, doch ist hier statt von Unternehmensführung von Arbeitnehmerbelangen die Rede, und es werden außerdem ganz allgemeine und grundlegende Aspekte wie die Menschenrechte und schließlich die Bekämpfung von Korruption und Bestechung genannt.

  1. b) NEUE Offenlegungspflichten

(1) Überblick

Inhaltlich enthalten die Art. 3 bis 13 VO eine Reihe von unterschiedlichen und sich teilweise ergänzenden Offenlegungsanforderungen. Die Offenlegungspflichten für Finanzmarktteil- nehmer sind grundsätzlich weitergehend als diejenigen für Finanzberater. Die vorgeschriebene Art und Weise der Offenlegung kann je nach Zusammenhang differieren:

– auf Webseiten (vgl. Art. 3, 4, 5, 8, 9 und 10 VO),

– in vorvertraglichen Informationen (vgl. Art. 6, 7, 8, 9 VO) und/oder

– in regelmäßigen Berichten (vgl. Art. 8, 9, 11 VO).

Folgende Regelungsziele sind in den Artikeln enthalten:

– Art. 3 VO regelt die Offenlegung von Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen bzw. (Anlage-) Beratungstätigkeiten;

– Art. 4 VO enthält Bestimmungen zur Offenlegung von „Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht“ (sog. „due diligence policies“) im Umgang mit den „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. zur Offenlegung, ob bei einer (Anlage-)Beratung die „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden;

– Art. 5 VO erfordert die Offenlegung der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik;

– Gem. Art. 6 VO ist offenzulegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlage-entscheidungen bzw. einer (Anlage-)Beratung einbezogen werden, und wie die etwaigen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen oder empfohlenen Finanzprodukte bewertet werden und

– Art. 7 VO sieht vor, klare und begründete Erläuterungen dazu offenzulegen, ob und ggf. wie bei einzelnen Finanzprodukten die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Für den Fall, dass Finanzprodukte bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften aufweisen, enthalten Art. 8 und 9 VO ergänzende Anforderungen, die bei einer Offenlegung gem. Art. 6 VO zusätzlich zu beachten sind. Art. 8 VO ist anwendbar auf Produkte, mit denen „unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben“ werden, „sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden“. Offenzulegen sind dann nähere Angaben dazu, wie diese Merkmale erfüllt werden, und inwiefern etwaige Referenzindizes mit diesen Merkmalen vereinbar sind. Art. 9 VO kommt zum Tragen, wenn mit einem Produkt eine nachhaltige Investition (vgl. Art. 2 Ziff. 17 VO) oder eine Reduzierung der CO2-Emissionen angestrebt wird. Dann sind „Erläuterungen“ bzw. ist „eine ausführliche Erklärung“ dazu erforderlich, wie das angestrebte Ziel jeweils erreicht werden kann. Soweit ein Index als Referenzwert verwendet wird, sind entsprechende Angaben darauf bezogen zu machen. Die Art. 10 und 11 VO enthalten weitere Anforderungen im Hinblick auf jeweils offenzulegende Details.

Im Rahmen der Art. 4, 6 und 7 VO kommt in Frage, dass der betreffende Finanzmarktteilnehmer oder Finanzberater Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachtet. Dies hat er dann allerdings zu erklären bzw. begründen. Versicherungsvermittler oder Wertpapierfirmen, die (Anlage-)Beratung anbieten und weniger als drei Personen beschäftigen, müssen die Offenlegungs-VO gar nicht anwenden (vgl. Art. 17 Abs. 1 VO).

(2) Eingruppierung

Wenn man die auf den ersten Blick schwer unterscheidbaren einzelnen Offenlegungsanforderungen strukturieren möchte, lassen sich folgende wesentliche Pflichtengruppen unterscheiden:

– die vergütungsbezogenen Anforderungen (vgl. Art. 5 VO);

– die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Anlageentscheidungen bzw. (Anlage) Beratungstätigkeiten, unter Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der betreffenden Finanzprodukte, und mit Weiterungen für Finanzprodukte mit besonderen Nachhaltigkeitsmerkmalen (vgl. Art. 3 und 6 VO, ggf. ergänzt durch Art. 8 oder 9 VO) und

– die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen bzw. (Anlage-) Beratungstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsfaktoren (vgl. Art. 4 und 7 VO).

Auch wenn der Wortlaut der einzelnen Vorgaben mitunter einen eindeutigen Bezug zu den betreffenden Finanzprodukten vermissen lässt, dürften die Anforderungen sinnvollerweise nur im Zusammenhang mit Finanzprodukten zu verstehen sein, die jeweils Gegenstand der Anlageentscheidung bzw. (Anlage-) Beratungstätigkeit sind. Ohne Produktbezug und ohne Erwerb von Produkten durch Anleger gäbe es auch hier letztlich keine einzubeziehenden Risiken oder zu berücksichtigenden Auswirkungen.

  1. c) Zweites Zwischenergebnis

Die skizzierten neuen Anforderungen (mit den noch ausstehenden weiteren Konkretisierungen) stellen nicht zu unterschätzende Herausforderungen für die betroffenen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dar. Die offenzulegenden Informationen betreffen weitgehend interne oder kundenbezogene Prozesse, Abläufe und Vorgänge, die so bislang nicht vorhanden waren und überhaupt erst geschaffen werden müssen, bevor an eine Offenlegung gedacht werden kann.

2.) Taxonomie-VO

Ein weiterer zentraler Baustein des von der EU-Kommission verfolgten Aktionsplans ist die Taxonomie-VO. Auch hierbei handelt es sich um einen neuartigen Regulierungsansatz von großer Tragweite. Die Grundidee dieser Verordnung ist es, ein einheitliches europäisches Klassifikationssystem zu schaffen, das eine konsistente und nachvollziehbare Beurteilung der Nachhaltigkeit einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit erlauben soll.

Die Taxonomie-Verordnung trat zwanzig Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, also schon seit längerem, damals am 12. Juli 2020.

  1. a) Inhalt der VO

Die Taxonomie-VO ist anzuwenden auf Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen oder Investitionen mit ähnlichen Merkmalen „bereitstellen“ (vgl. Art. 1 Abs. 2 lit. b) VO). Die Taxonomie-VO bezieht sich – anders als von Beginn an die Offenlegungs-VO – allerdings nur auf die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit. Dreh- und Angelpunkt der Taxonomie-VO sind dem entsprechend die in Art. 9 VO definierten sechs Umweltziele.

Dies sind:

– Klimaschutz,

– Anpassung an den Klimawandel,

– nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,

– Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling,

– Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und

– Schutz gesunder Ökosysteme.

Art. 3 VO der Taxonomie-VO legt fest, welche Kriterien maßgeblich sind, um die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit zu beurteilen. Es handelt sich gem. lit. (a) bis (d) um die folgenden vier Anforderungen, die sämtlich erfüllt sein müssen:

– die wirtschaftliche Tätigkeit trägt wesentlich zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele,

– die wirtschaftliche Tätigkeit führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines der Umweltziele (vgl. Art. 12),

– die wirtschaftliche Tätigkeit wird unter Einhaltung eines festgelegten Mindestschutzes ausgeübt (vgl. Art. 13),

– die wirtschaftliche Tätigkeit steht im Einklang mit technischen Evaluierungskriterien, soweit diese von der EU-Kommission festgelegt worden sind (vgl. z.B.: Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2).

Art. 5 enthält eine korrespondierende Offenlegungspflicht. Danach müssen Finanzmarkt-teilnehmer, die Finanzprodukte als ökologisch nachhaltige Investitionen oder als Investitionen mit ähnlichen Merkmalen anbieten, offenlegen, inwiefern sie die vorstehend genannten Kriterien berücksichtigt haben.

III. Welche Frage muss dem Kunden gestellt werden?

Nun sollen die Punkte angesprochen werden, die für die „Beratung“ relevant werden können. Muss der Kunde entsprechend der Definition des Begriffs „Nachhaltigkeitspräferenzen“ initial danach gefragt werden, ob nachhaltige Produkte in seine Kapitalanlagestrategie integriert werden soll oder nicht?

Art. 4 Abs. 5 lit. a) Off-VO verpflichtet Finanzberater, eine Erklärung zu veröffentlichen, ob sie unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität und der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand ihrer Beratung sind, bei ihrer Anlage- oder Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Sollten Finanzberater diese Auswirkungen nicht berücksichtigen, sind sie verpflichtet, zu erklären, warum sie diese Auswirkungen bei ihrer Beratung nicht berücksichtigen und ob bzw. ab wann sie beabsichtigen, dies zu ändern (vgl. Art. 4 Abs. 5 lit. b) Off-VO). Die jeweiligen Erklärungen sind durch die Finanzberater auf dem aktuellen Stand zu halten.

Hierzu – zu diesen originären Pflichten des Beraters – enthalten die Art. 12 und 13 RTS enthalten detaillierte Vorgaben wie Inhalt, Methodik und Darstellung dieser Erklärungen aussehen sollen.

Zur Konkretisierung der Vorschriften der Off-VO (oder SFDR) veröffentlichten die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) bestehend aus EBA, EIOPA und ESMA 2020 ein gemeinsames Konsultationspapier für technische Regulierungsstandards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen für Finanzmarktteilnehmer, Finanzberater und Finanzprodukte.

Finanzberater, welche die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Ausübung ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigen, sind gem. Art. 12 RTS verpflichtet, eine Erklärung auf ihrer Internetseite in der Rubrik „Adverse sustainability impacts statement“ zu veröffentlichen.

Die Erklärung muss:

– Einzelheiten über das Verfahren zur Auswahl der Finanzprodukte enthalten, zu denen sie beraten;

– enthalten, wie die von den Finanzmarktteilnehmern veröffentlichten Informationen verwendet werden;

– darüber hinaus Informationen enthalten, ob und ggfs. wie der Finanzberater Finanzprodukte auf der Grundlage der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen gem. Anhang I Tabelle 1 einstuft und auswählt und

– schließlich sind alle Kriterien oder Schwellenwerte darstellen, die zur Auswahl von Finanzprodukten und zur Beratung über diese auf der Grundlage wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verwendet werden.

Sollten sich Finanzberater allerdings dazu entscheiden, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen, müssen sie die entsprechende Erklärung auf ihrer Internetseite gem. der Vorgaben in Art. 13 RTS veröffentlichen, sog. no consideration of sustainability adverse impacts.

  1. Ergebnis

Die Nachhaltigkeit ist ein Konzept, dass einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel wiederspiegelt, an dem Politik und Recht nicht mehr vorbeikommen. Die EU reagiert mit bürokratischen Governance-Strukturen, obwohl eigentlich nudging angedacht war?

Die EU-Regulierung zu „Sustainable Finance“ findet ihren Ursprung nämlich einerseits in der „2030 Agenda for Sustainable Development“ der UN von Herbst 2015 mit ihren 17 Zielen zur nachhaltigen Entwicklung. Zum anderen fußt sie auf dem „Paris Agreement“ aus Herbst 2016 mit der Verpflichtung, die Erderwärmung unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Stand zu halten. Die EU hat daraufhin Ende 2016 eine „High Level Expert Group“ damit beauftragt, eine Strategie für eine nachhaltige Finanzwirtschaft auszuarbeiten. Diese Gruppe legte dann einen Plan vor, den sich die EU-Kommission im März 2018 unter dem Titel „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ zu eigen machte.

Es sollen:

– die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umgelenkt werden, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen;

– die finanziellen Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigt werden;

– die Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit gefördert werden.

Entsprechend dieser Zielsetzungen hat die Kommission unter anderem dem Versicherungssektor eine zentrale Rolle bei der Neuausrichtung des Finanzsystems auf Nachhaltigkeit zugedacht, weil die Versicherungen über erhebliches Kapital verfügen, das es anzulegen gilt.

Dieser immense bürokratische Aufwand wird betrieben, um in einem einheitlichen europäischen Wirtschaftsraum die ökonomischen Entscheidungsträger (Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater) dazu zu bewegen, im entsprechenden Sinne auf die Verbraucher zuzugehen. Bitte beachten Sie diese Verordnung künftig!

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Wo findet ein Versicherungsvermittler wertvolle Hilfen und Tipps für sein Tagesgeschäft oder seine Weiterbildung?

 

Auf welchen Seiten kann er sich informieren? Im Folgenden werden verschiedene Webseiten vorgestellt, die dem Versicherungsvermittler sowohl bei seiner Weiterbildungspflicht als auch in seinem Marketing und in für ihn relevanten rechtlichen Fragen weiterhelfen.

V-Quiz.ch

V-Quiz.ch hat sich auf die Weiterbildung im Versicherungswesen spezialisiert und die erste Lernapp entwickelt, die mit allen Themen bestückt ist, die ein Versicherungsvermittler in seinem Tagesgeschäft und für seine Weiterbildung braucht. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass sie jederzeit und von überall her bedient werden kann. Somit entfallen die manchmal lästige Präsenzpflicht bei Weiterbildungsseminaren oder das lange Sitzen vorm Computer beim Online-Learning.

Die Lernapp ist in Österreich, Deutschland und der Schweiz ein anerkanntes Verfahren, mit denen die verpflichtenden Weiterbildunggstunden gemäss IDD abgeleistet werden können. In Deutschland ist sie durch gutberaten.de akkreditiert; für die Schweiz kann sie die Akkreditierung von Cicero vorweisen und in Österreich das Gütesiegel für Versicherungsmakler bzw. und Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie Versicherungsagenten. Für die Nutzer der App bedeutet das, dass ihre Weiterbildungszeit angerechnet wird.

Die V-Quiz-App wurde 2018 in der Schweiz entwickelt als mobile Ergänzung zu vorhandenen Weiterbildungsangeboten. Seit September 2019 ist sie auch in Deutschland auf dem Markt. Sie umfasst über 7000 Fragen aus dem Versicherungswesen, die in zehn Bereiche aufgeteilt sind. Wer sich die V-Quiz-App herunterlädt, bekommt die Möglichkeit, mit jeder richtig beantworteten Frage Quiz-Punkte zu sammeln, die dann ganz problemlos in Weiterbildungszeit umgewandelt werden.

Mit dieser sehr anregenden Idee vermitteln die Erfinder der App versicherungsspezifisches Wissen, das sich jeder auf spielerische Art aneignen kann. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.v-quiz.com

Die App können Sie sich downloaden unter:

Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.innotix.Quizzer.de

Apple: https://apps.apple.com/de/app/v-quiz-d/id1479673280

 

Datenschutz-für-Praktiker

Wer als Versicherungsvermittler eine eigene Homepage betreibt, muss immer informiert sein über den neusten Stand der Bestimmungen zum Datenschutz. Der Infodienst Datenschutz -für -Praktiker stellt auf seiner Webseite die aktuellen Urteile aus der Rechtsprechung vor und zeigt an aktuellen Beispielen, wie die Durchsetzung von datenschutzrechtliche Bestimmungen in der Praxis aussieht.

In seiner Reihe ‚Aktuelles‘ beschäftigt sich der Infodienst Datenschutz- für -Praktiker unter anderem mit dem ersten EU-Bericht zur Bewertung und Überprüfung der Datenschutzverordnungen und mit dem neusten Stand bei der Frage nach einem eigenen Gesetz zum Beschäftigtenschutz.

Interessant ist auch der Veranstaltungskalender mit Hinweisen auf einen Zertifikats-Lehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragten und Terminen für verschiedene Vorträge und Treffen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit.

Mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen, die für Webseiten gelten, bietet Datenschutz-für-Praktiker als Service ein kostenlosen Download an, in dem alle datenschutzrechtlich relevanten Punkte aufgeführt sind. Diese Checkliste zum Abhaken umfasst die Rechtsgrundlagen und die richtige Verarbeitung von Kunden- und Nutzerdaten und gibt damit dem Kunden die Sicherheit, dass er alle wichtigen Punkte bedacht hat. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.datenschutz-fuer-praktiker.de

Rockit.iron

Rockit.iron, die Maklerschmiede, will Versicherungsvermittler, die in Agenturen eingebunden sind, zur Selbstständigkeit führen, bzw. sie auf dem Weg dorthin unterstützen. Sie bietet das Fundament, von dem aus der dann selbstständig Tätige seinen zukünftigen Aufgaben gerecht werden kann. Konkret bedeutet das, dass sie mit ihrem Service auf eine Zukunft vorbereiten wollen, in der sich Kundenansprüchen verändern, die Anzahl der Digitalversicherer zunimmt und den Vergleichsportalen immer mehr Bedeutung zukommt.

Versicherungsvermittler müssen vorbereitet sein auf die zu lösenden Zukunftsaufgaben, wie sie zum Beispiel bei der Renten- oder Pflegeversicherung auftreten werden. Hier sind Versicherer gefragt, die entsprechende Lösungen und Produkte anbieten und die wichtigen Marktzugänge kennen. Zu solchen Versicherungsvermittler will Rockit mit seinem Service qualifizieren.

Rockit wurde vor mehreren Jahren von einem Einzelunternehmer gegründet. Mittlerweile verfügt die Maklerschmiede über eines der weitläufigsten Netzwerke In der Branche. In der Begleitungsphase zum Maklerstatus arbeitet es mit spezialisierten Anwälten, mit Steuerberatern und anderen Dienstleistern zusammen. Verschiedenen Gründer- und Startup-Zentren und andere Maklerpools gehören ebenfalls zum Netzwerk.

Rockit arbeitet auf Augenhöhe mit seinen Kunden. In einem ausführlichen Erstgespräch werden deren Beweggründe, Ziele und Wünsche erfragt und offengelegt. Danach werden die weiteren Schritte besprochen. Dabei scheut sich Rockit nicht zu sagen, ob sich eine selbstständige Tätigkeit jetzt oder später lohnt. Die weiteren Aktivitäten richten sich nach vorhandenen Zielen und Möglichkeiten des Kunden. Eine Frage steht dabei im Vordergrund: Soll der Einstieg in die Selbstständigkeit eher zeitnah erfolgen oder wird er in den nächsten drei bis vier Jahren realisiert? Daran richten sich die nächsten Schritte aus.

Durch die professionelle Begleitung wird der Kunde in die Lage versetzt, seine künftige Richtung, seine Geschäfts- und Produktpartner besser zu bestimmen. Rockit begleitet auf dem Weg in die Selbstständigkeit und sichert auch Unterstützung in den Anfangsjahren zu, so lange, wie Bedarf besteht. Dabei sind seine Mitarbeiter in ihren Entscheidungen völlig frei und nicht an andere Maklerpools gebunden. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.rockit-iron.de

Zeitfuerdeinbusiness

Wer als Versicherungsmakler selbstständig tätig ist, braucht in der Regel auch eine professionelle Internetpräsenz, um von Kunden wahrgenommen zu werden. Eine gut designte Webseite als digitale Visitenkarte allein bringt nicht immer den gewünschten Erfolg.

Allerdings hat nicht jeder die Zeit, sich außerhalb seines Kerngeschäfts auch noch intensiv um sein Online-Marketing oder um Social Media Kontakte zu kümmern. Diese Dinge in die Hände von professionellen Marketingmanagern zu geben, kann durchaus zu vermehrter Kundengewinnung beitragen. Viele Angebote, seine digitale Präsenz aufzubauen, bzw. zu verbessern, finden sich auf der Seite „Zeit-für-dein-Business“.

Saskia als virtuelle Marketingmanagerin hat sich auf die drei großen Bereiche in der digitalen Marketingberatung spezialisiert: auf das Content- und Social-Media-Management, auf E-Mail-Marketing und auf das digitale Vertriebsmarketing. Im Content- und Social-Media-Management berät Saskia nicht nur, sie übernimmt auch ein ganzes Paket an Aufgaben, um die sich ihre Kunden dann nicht mehr kümmern müssen. Sie übernimmt die Themenrecherche, stellt die Konzepte her und arbeitet die strategische Planung und den Radaktionsplan aus. Sie bereitet die Texte, Bilder und Videos für Webseiten, Blogs und verschiedene Social Media Plattformen auf und leitet die relevanten Inhalte weiter.

Wer eine E-Mail Kampagne plant und regelmäßig Newsletter an seine Kunden verschicken möchte, kann auch diese Aufgabe komplett delegieren. Saskia als virtuelle Marketingmanagerin übernimmt die Gestaltung nach Corporate Design und Redaktion und Versand der Mails. Sie erstellt Email-Kampagnen und kümmert sich um die Pflege der Empfängerlisten. Im digitalen Vertriebsmanagement übernimmt Saskia die Identifizierung von Kundenmerkmalen und -bedürfnissen und führt Kundenanalysen durch. Schließlich erstellt sie für diesen Bereich Email-Kampagnen und kümmert sich um deren Versand. Wer diesen Service in Anspruch nimmt, hat Zeit für seine eigentlichen Aufgaben. Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.zeitfuerdeinbusiness.de

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag hat auf seiner Seite die für Versicherungsvermittler rechtlich relevanten Themen für den Start in die Selbstständigkeit und darüber hinaus zusammengefasst. Für den Anfänger könnten die Seite nützliche Informationen enthalten. Sie befasst sich hauptsächlich mit seinen Pflichten und den nötigen Schritten, die er als Versicherungsvermittler einleiten muss, um seiner Tätigkeit nachgehen zu können.

Der künftige Versicherungsvermittler erfährt, wo er seine Erlaubniserteilung beantragen und welche schriftlichen Unterlagen er dort einreichen muss. Er muss zum Beispiel seine persönliche Zuverlässigkeit und seine geordneten Vermögensverhältnisse beweisen und Belege für eine Berufshaftversicherung und ebenso Belege für sein Sachverständnis im Versicherungswesen vorlegen. Die Seite verweist auf einen Link zur Sachkundeprüfung „geprüfte/r Versicherungsfachmann/ frau IHK“, der die relevanten Inhalte wiedergibt.

Auch die einzelnen Zuständigkeiten, bzw. die Zuständigkeitsorte in den einzelnen Bundesländern für Rücknahme und Widerruf, für Ordnungswidrigkeiten und Gewerbeversagungsverfahren sind übersichtlich dargestellt und können als pdf heruntergeladen werden.

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig ist, muss sich in das entsprechende Online-Register eintragen lassen. Er kann sich über die Seite der DIHK das Antragsformular herunterladen. Er gewährt so Einsicht in seine gewerbebezogenen Daten, was für den Verbraucher mehr Transparenz schaffen soll. Ferner finden sich auf der Seite die Statistik „Vermittlerverzeichnisse“, in die alle Vermittler eingetragen sind, sowie Hinweise auf Schlichtungsstellen im Streitfall. Auch die neusten EU-Richtlinien zum Versicherungsvertrieb und die Stellungnahme der DIHK dazu werden aufgeführt. Für den künftigen Versicherungsvermittler hält diese Seite wichtige Informationen bereit, mit denen er rechtlich gesehen auf der „sicheren Seite“ ist. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.dihk.de

Rechtlicher Beistand in der Selbstständigkeit als Versicherungsvermittler: die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte

Ein Versicherungsvermittler muss zahlreiche Vorschriften und Auflagen erfüllen, die sich zum Teil je nach neuer Gesetzeslage ändern. Eine kompetente Anwaltskanzlei, die immer informiert ist über die aktuelle Rechtslage, schafft da eine gewisse Sicherheit. Die Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat sich spezialisiert auf Vermittler, Tools und Vertriebe und bietet verschiedene Service-Leistungen an.

Die Rechtsanwälte unterstützen bei allen schriftlichen Unterlagen, informieren über den neusten Stand der Rechtslage und kümmern sich vor allem um die Forderungen, die aus angeblicher Falschberatung entstehen können. Auch geben sie Sicherheit in den Anforderungen, die durch gesetzliche Vorgaben an die Versicherungsvermittler gestellt werden. So muss zum Beispiel die Kundenerstinformation bestimmte Daten und Informationen enthalten. Auch für den Datenschutz gelten bestimmte Regeln. Die Zusammenarbeit mit einer Rechtanwaltskanzlei, die sich auf diese Dinge spezialisiert hat, gibt hier die nötige Sicherheit. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.wirth-rechtsanwaelte.com

Dieser Artikel wurde geschrieben von: Thomas Köhler, Founder & CEO  Zaigen GmbH

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Thomas Köhler Founder & CEO, Zaigen GmbH, Speerstrasse 28, CH-8038 Zürich,Tel.: +41 77 524 60 37, www.v-quiz.de

„Grüner Wasserstoff ?!“ Wie geht das ?

 

Die Hy2gen AG entwickelt, baut und betreibt weltweit Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff und e-Fuels, die auf Wasserstoff basieren.

Diese Produkte werden eingesetzt, um CO2 freie bzw. CO2 neutrale Treibstoffe zu realisieren.

Die ersten Anlagen werden in Kanada gebaut Standorte in Norwegen, Südfrankreich sowie Südafrika sind in Vorbereitung.

Ziel des Startups ist es Marktführer in der Produktion von Wasserstoff und e-Fuels für die Mobilität und Industrie zu sein.

Die Projektpipeline des noch jungen Unternehmens beläuft sich bereits auf ein Gesamtvolumen von mehr als 11 Gigawatt Elektrolyseur-Leistung, mit einer Produktionskapazität von über 1.522.400 Tonnen pro Jahr an CO2 freien Wasserstoff aus erneuerbaren Energien.

Zum Vergleich; eine Tonne grüner Wasserstoff spart ca. eine Tonne CO2 im Vergleich zu konventionellem Wasserstoff ein.

 

Die Hy2gen AG begibt erste grüne Anleihe.

Mit der Emission der ersten grünen Anleihe nimmt Hy2gen weitere Fahrt in Richtung Bau der ersten Anlagen zur Produktion im industriellen Maßstab von grünen eFuels, basierend auf grünem Wasserstoff auf.

Die Nachranganleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 7 Mio., einer Laufzeit von 5 Jahren und jährlicher Verzinsung wird ab dem 25.02.2021 ausgegeben.

Sie wird im Wege einer Privatplatzierung an ausgewählte Investoren,

in erster Linie aus dem institutionellen Bereich und im Übrigen in den Grenzen des Art. 1 Abs. 4 der EU-Prospektverordnung

EU/2017/1129 (prospektfreie Emission) begeben und nicht öffentlich angeboten.

Ansprechpartner:

Per-Christian Eder, Chief Operating Officer

HY2GEN AG

Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, Germany

T:            +49 (0)611 950 171-90

F:            +49 (0)611 977 741 -11

M:           +41 (0)78 247 55 33

E:            p.eder@hy2gen.com

I:             www.hy2gen.com

 

 

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Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

BVK kritisiert EU-Bürokratie

 

Trotz der immensen Belastungen durch die Corona-Pandemie müssen ab dem 10. März 2021 Versicherungskaufleute, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihren Kunden Informationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen geben. Dies sieht die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr.2019/2088) vor. Sie soll helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor EU-weit zu erreichen.

„Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Zudem muss die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen.“

Die EU-Transparenzverordnung zwingt Vermittler und Produktanbieter vorvertraglich bei allen Versicherungsanlageprodukten, also z. B. fondsgebundenen Versicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen, auszuweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen. Dazu gehören auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte. Auch wenn Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten, sind sie verpflichtet, eine klare und knappe Begründung hierfür zu liefern, wobei sie auf die Informationen der Produkteanbieter angewiesen sind. All diese Informationen sind auf den Internetseiten der betroffenen Vermittlerbetriebe zu veröffentlichen, so dass sie Kunden bereits bei der Geschäftsanbahnung oder vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen.

„Obwohl eine Taxonomie, also eine Klassifikation der EU was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten“, kritisiert BVK-Präsident Heinz die EU-Vorgaben. „Um den Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, haben wir in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste veröffentlicht. Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind. Diese Checkliste bieten wir allen Interessierten zum freien Download auf der BVK-Website (www.bvk.de) an.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die registrierten Antragszahlen auf gesetzlichekrankenkassen.de haben sich im Januar 2021 zeitweise mehr als verzehnfacht.

 

Als wichtigste Gründe hierfür sieht Geschäftsführer Thomas Adolph die Unzufriedenheit vieler Versicherter mit den steigenden Zusatzbeiträgen, aber auch die zum Jahresbeginn 2021 vereinfachten Wechselbedingungen.

Ausgabensteigerungen des Gesundheitsministers belasten Kassen

Auch wenn die Corona-Pandemie 2020 einen gravierenden Einfluss auf viele Wirtschaftszweige hatte, waren es vor allem die erheblichen Ausgabenerhöhungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die bei den Krankenkassen zu Mehrbelastungen von rund 16,6 Milliarden Euro jährlich geführt haben.

Konnten diese erheblichen Mehrkosten auch zum Teil aus Steuermitteln finanziert werden, so mussten die Krankenkassen doch einen großen Teil davon aus den Beiträgen ihrer Mitglieder bezahlen. Da sie durch den Bundesgesundheitsminister verpflichtet wurden, einen großen Teil ihrer Rücklagen aufzulösen, sind weitere Beitragssteigerungen auch ab 2022 sehr wahrscheinlich.

Doch bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 haben 40 der aktuell noch 103 Gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge zum Teil deutlich erhöht. Lediglich zwei Kassen konnten sie senken, wie Analysen von gesetzlichekrankenkassen.de zeigen.

Versicherte zeigen wenig Verständnis für Erhöhungen

Nur wenige Menschen sind bereit, neben den Belastungen der Corona-Pandemie auch noch eine Reduzierung ihres Nettoeinkommens durch höhere Krankenkassenbeiträge hinzunehmen. Da sich durch einen Krankenkassenwechsel zudem theoretisch bis zu 1.450 Euro pro Jahr sparen lassen, steigt die Wechselbereitschaft bei vielen Versicherten an.

Ein weiterer Grund hierfür ist die Vereinfachung des Krankenkassenwechsels. Während die Mitglieder zuvor noch selbst kündigen und die Kündigungsbestätigung in Papierform an die neue Kasse übersenden mussten, übernimmt dies seit 2021 komplett die neue Krankenkasse. Es ist nur noch eine Antragstellung nötig.

Dabei weist Geschäftsführer Thomas Adolph darauf hin, dass bei einem Wechseln nicht nur die Beträge von Bedeutung sein sollten, sondern auch die Leistungsunterschiede. “Hier gibt es zum Teil gravierende Differenzen, die sich langfristig materiell bemerkbar machen können.”

Über gesetzlichekrankenkassen.de

Auf gesetzlichekrankenkassen.de haben Versicherte die Möglichkeit, die Leistungen und Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen und auf diese Weise das für sie passende Angebot zu finden. Der seit 1999 von Thomas Adolph geführte Dienst gehört heute zu den meistgenutzten Vergleichsportalen für Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland.

 

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Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Im Frühjahr 2020 wurde das Resultate Institut in München mit dem FinanzBusinessPreis für Innovation ausgezeichnet.

 

Der Preis wurde für die Nachfolgelösung „Resultate Select“ verliehen, mit dem Makler ihren Bestandsverkauf am Ende ihres Berufslebens zu den bestmöglichen Konditionen umsetzen können. Zeit, dass wir uns ein Bild vom Markterfolg von „Resultate Select“ machen und dem Geschäftsführer des Resultate Instituts, Andreas Grimm einige Fragen stellen:

Andreas Wanschka: Herr Grimm, im Frühjahr 2020 haben wir Sie mit dem FinanzBusinessPreis ausgezeichnet…

Grimm: …und dann kam die Corona-Pandemie. Das hätte es wirklich nicht gebraucht. Wir hatten die Marketing-Offensive geplant und wollten richtig durchstarten mit Resultate Select und dann mussten wir die gesamte Planung über den Haufen werfen.

So, wie Sie das formulieren, sind sie nicht so ganz zufrieden?

Im Grunde sind wir sogar sehr zufrieden. Wir haben 2020 beim Resultate Institut das erfolgreichste Jahr der Unternehmensgeschichte gehabt. Wir haben ein tolles motiviertes Team und unglaublich spannende Nachfolgeprojekte mit unseren Kunden umsetzen dürfen. Nur mussten wir eben vieles, was wir vorhatten „einstampfen“: Die vielen Roadshows bei Maklerpools, die Messen und die ganzen Maklerfrühstücke, bei denen wir direkt mit den Maklern über unsere Lösung sprechen hätten können, sind ja alle ausgefallen. Das Thema Unternehmensnachfolge und Bestandsverkauf ist aber vielen Maklern so wichtig, dass sie das gerne mit jemandem besprechen wollen, den sie persönlich kennengelernt haben. Zuerst auf der Bühne und dann im Anschluss beim Mittag- oder Abendessen oder in einer Veranstaltungspause irgendwo in einer ruhigen Ecke.

Hat sich das auf Ihr Geschäft stark ausgewirkt?

Ja und nein – bei den mittelständischen und großen Maklerunternehmen geht das Geschäft in gewohnter Form weiter – nur eben ohne direkten Kontakt. Da haben wir auch jetzt wieder einige sehr spannende Projekte kurz vor der Platzierung. Da geht es allerdings um Unternehmenswerte im deutlich siebenstelligen Bereich.

Bei den kleinen Maklern hat man den „Pandemieschock“ dagegen sehr stark gemerkt: Anfangs Schockstarre, dann bei einigen panikartige Hektik und zuletzt haben wir von etlichen Maklern gehört, die schnell, schnell ihre Bestände verkauft haben, ohne dass sie uns kontaktiert haben. Teilweise zu Konditionen, die uns doch sehr gewundert haben, weil es für Panikverkäufe eigentlich gar keinen Grund gibt. Gerade für diese Makler wäre Resultate Select genau das Richtige gewesen. Besonders in einer solchen Zeit, hilft ein solches Verfahren, das richtige Kaufmodell zu identifizieren und sich auf einer sachlich fundierten Ebene entscheiden zu können. Das Thema ist für die meisten Bestandsinhaber schon emotional genug, da braucht es nicht auch noch eine Panikstimmung.

Wie meinen Sie das?

Wenn man unsicher ist, ob und wie die Märkte sich gerade entwickeln und ob es ein guter Zeitpunkt zu verkaufen ist, dann sollte man entweder einen kühlen Kopf bewahren und sehr überlegt vorgehen oder sich an jemanden wenden, der einem wirklich weiterhelfen kann. Nur darauf vertrauen, dass es der eine oder andere Anbieter von Kaufmodellen schon gut mit einem meinen wird, ist eine sehr schwache Entscheidungsgrundlage. Resultate Select dagegen ist ein Prozess, mit dem der Makler die wirtschaftlich attraktivste Form des Bestandsverkaufs für seinen Maklerbestand ganz sachlich ermitteln kann. Und das mit Garantie. Ohne störendes Bauchgefühl, ohne die vielen Ratgeber aus dem privaten und beruflichen Umfeld, die es alle zwar gut meinen, aber dann doch mehr Verwirrung als Klarheit bringen.

Wie haben Sie auf diese Pandemie reagiert?

Wir haben unser Team ins Home-Office geschickt und die ganze Kundenbetreuung auf online-Medien umgestellt – das ging zum Glück ganz einfach, weil wir unsere gesamte Infrastruktur schon so flexibel aufgesetzt hatten. Ob wir in einem Raum oder nur in einem virtuellen Raum sitzen, merkt man eigentlich nur in den Pausen, in denen der Kollege zum Kaffeetrinken fehlt. Und dann haben wir Webinare konzipiert, Beiträge und Kolumnen für Fachmagazine verfasst und sogar unser eigenes Buch, einen Leitfaden für den Bestandsverkauf und die Maklernachfolge geschrieben. Wir haben alles getan, damit unsere Makler die Informationen erhalten, die sie aufgrund der ausgefallenen Präsenzveranstaltungen nicht erhalten  konnten.

Und wir haben Resultate Select 2.0 entwickelt. Wir haben das Instrument weiterentwickelt, verfeinert und weitere Anbieter mit aufgenommen.

Was haben Makler von dieser Weiterentwicklung?

Letztlich können wir jetzt jedem Bestandsinhaber bundesweit alles anbieten: Bestandsverkauf gegen Einmalkaufpreis bzw. ratierlicher Bezahlung, sofortiger Ausstieg, perspektivischer Verkauf oder Verkauf mit anschließender Weiterarbeit. Auch verschiedene Formen der Maklerrenten sind im System hinterlegt, sogar die eine oder andere Bestandspacht. Auch für Unternehmensformen wie GmbHs, UGs, KGs etc. gibt es zwischenzeitlich Lösungen in Resultate Select. Wir haben Resultate Select einen verfeinerten Steuerrechner verpasst, mit dem noch besser als zuvor eine steuerliche Simulation erfolgen kann. Der Makler erhält so quasi die wirtschaftlich attraktivste Lösung nach Steuern und kann bei der Betrachtung sogar seine sonstigen zu versteuernden Einkünfte während der Bezugsphase der Vergütung aus dem Unternehmens- oder Bestandsverkauf mit in die Berechnung einbeziehen.

Für den Makler heißt das in der Konsequenz: Er braucht sich nicht mehr auf die Suche nach einem Käufer zu machen. Er braucht keine unendliche viele Vorgespräche mehr führen, muss keine Nerv aufreibenden Verhandlungen mehr führen. Er braucht nur das Vertrauen, dass am Ende der Analyse von Resultate Select das bestmögliche Ergebnis für ihn herauskommt.

Gibt es auch Makler, die nicht von Resultate Select profitieren können?

Leider gibt es einige Geschäftsfelder, für die es zur Zeit keinen nennenswerten Markt gibt. Das sind einerseits Bestände, die in bestimmte geschlossene Beteiligungen oder andere alternative Investmentprodukte vermittelt wurden. Auch Unternehmen, die sich mehrfach im Rechtsstreit mit ihren Kunden befinden, haben zum Teil Schwierigkeiten platziert zu werden. Vereinfach kann man sagen, je weniger der Makler sich um sein Unternehmen und seine Beratungsqualität gekümmert hat und je größer vermittelte Risiken in der Kapitalanlage sind, desto schwieriger wird der Vermittlungsprozess – auch in Resultate Select. Unsere Vermittlungsquote bei Resultate Select liegt momentan allerdings bei weit über 90%. Im klassischen Nachfolgeprozess „Fahrplan Nachfolge“ liegen wir da noch näher an den 100%.

Welche Risiken geht ein Makler ein, wenn er sich für einen Bestandsverkauf mit Resultate Select entscheidet?

Das größte Risiko, das ein Makler hat, besteht darin, dass über Resultate Select kein Angebot gefunden wird, weil der Bestand die Kriterien der Bestandskäufer nicht erfüllt. Für diesen seltenen Fall erstatten wir dem Makler 100% seines Honorars zurück – sodass er zumindest kein finanzielles Risiko eingehen muss.  In allen anderen Fällen sind wir überzeugt, dass er von uns das wirtschaftlich attraktivste Angebot überhaupt erhalten wird. Gleich ob es sich um einen Verkauf gegen einen festen oder variablen Kaufpreis oder ein Rentenmodell handeln sollte. Für kleine und mittlere Maklerbestände wird es vermutlich kein wirtschaftlicheres Modell geben, die optimale Lösung für den Bestandsverkauf zu finden.

Andreas Grimm ist Mitbegründer des Resultate Instituts in München. Der Branchenexperte bewertet mit seinen Kollegen bundesweit Maklerbestände und -unternehmen und verhilft ihren Inhabern zu einem erfolgreichen Bestandsverkauf oder zu einer gelungenen Unternehmensnachfolge.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH, Landwehrstr. 61, 80336 München,

www.resultate-institut.de

Wegen diverser Anfragen hier ein kurzes Statement zu dem inoffiziellen Entwurf eines BMF-Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“:

 

Es handelt sich bisher nicht um einen offiziell veröffentlichten Referentenentwurf. Eine Verbändeanhörung findet hierzu bisher nicht statt. Noch bleibt also die Hoffnung auf ein Umdenken im SPD-geführten Finanzministerium. Das zielt weniger auf die Tatsache ab, dass regulatorisch bei den Provisionen für Kreditrestschuldversicherungen eingegriffen werden soll. Da enthalten wir uns vorerst einer Wertung. Aber: Mit dem nun geplanten Gesetz würde erneut der Versuch seitens der SPD gestartet werden, rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit und die Privatautonomie bei der Vergütungsgestaltung einzugreifen. In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen. Und das in einer Zeit, in der seitens der Politik gigantische Corona-Unterstützungsprogramme auch für den Mittelstand initiiert werden. Die SPD würde sich absolut unglaubwürdig machen, wenn sie andererseits mit einem solchen Gesetzesentwurf das so schon nicht üppige Einkommen eines ganzen Berufsstandes mal eben reduzieren will. Letztlich soll hier sogar rückwirkend in Provisionsgestaltungen bei den Bestandsprovisionen eingegriffen werden, was auch formal juristisch betrachtet unerträglich ist. Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden. Ein absoluter Dammbruch und jede Branche muss sich fragen, ob sie als nächstes dran ist. Die SPD scheint schon im Wahlkampfmodus angekommen und würde mit einem solchen Gesetzesentwurf – sollte er offiziell werden – weiter in Richtung völligem Akzeptanzverlust bei Gewerbe und Mittelstand steuern. Es bleibt die Hoffnung auf Einsicht bei den Genossen und klare Kante beim Koalitionspartner CDU/CSU.

Mit besten Grüßen

Norman Wirth

– Geschäftsführender Vorstand –

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Bergemann Versicherungen GmbH & Co. KG, eine in Solingen etablierte Versicherungsmakler-Gesellschaft, wird Teil der Policen-Direkt-Gruppe.

 

Die Geschäftsführung übernehmen Dagmar und Alexander Ludwig, die mit ihrer Versicherungsmakler am Seestern GmbH bereits seit mehr als einem Jahr zur Policen Direkt-Maklergruppe gehören.

“Mit der Anbindung der Bergemann GmbH stärken wir unsere Stellung in der Region“, erklärt Dr. Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Beteiligungs GmbH, der die Unternehmensübernahme durchführt. „Für 2021 setzen wir weiter auf Expansionskurs. Mit der Maklergruppe wollen wir weitere Standorte in Metropolregionen erschließen.”

Wie auch bei den vorangegangenen Transaktionen führt die Policen Direkt-Gruppe die Kundenbeziehungen serviceorientiert und vertrauensvoll fort.

„Bei meinen Kunden haben wir uns über Jahrzehnte eine besondere Vertrauensstellung erarbeitet. Diese Verantwortung können wir mit bestem Gewissen weitergeben, weil wir sicher sind, dass Policen Direkt dieser gerecht wird“, sagt Helmuth Bergemann. Die Bergemann GmbH & Co. KG ist das fünfte Maklerunternehmen, das in die Policen Direkt-Gruppe integriert wird.

Durchbruch für die Maklerpartnerschaft

Immer mehr Makler entscheiden sich derweil für Policen Direkt auch in der Bestandsnachfolge. Für die Bestandsverrentung mit Übergangsphase – Modell “Maklerpartnerschaft” – vermeldet Geschäftsführer Dr. Philipp Kanschik den Durchbruch:

“Der Run zum Jahresende war auf absolutem Rekordniveau Wir übertragen in Q1 2021 eine fünfstellige Anzahl an neuen Verträgen in unsere Systeme. Das zeigt, dass immer mehr Makler diesen goldenen Weg als Übergang in den Ruhestand schätzen.“

Peter Krähling aus Allendorf beispielsweise arbeitet noch mindestens ein Jahr als Maklerpartner bevor Policen Direkt die Nachfolge für seine Kunden übernimmt: „Mit dem Digitalisierungspaket und der neuen Unterstützung in der Verwaltung kann ich jetzt vertrieblich noch einmal Gas geben. Weniger Kosten bei gleichzeitig mehr Ertrag – das bedeutet für mich in einem Jahr eine deutlich höhere Rente und einen unkomplizierten Übergang in den Ruhestand.“

Für 2021 plant Policen Direkt, eine dreistellige Zahl an Beständen zu übernehmen und durch zusätzliche Investitionen die Technologieangebote für die Makler weiter auszubauen.

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

BVK fordert Regulierungsmoratorium

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt den gestern (3.2.2021) vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ab. Dieser sieht neben einem Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung weitgehende Beschränkungen von Vergütungen für Vermittler vor.

„Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Aus ideologischen Gründen wird hier ein Projekt verfolgt, das für die Rendite und Ablaufleistung der Versicherungsverträge keine Effekte hätte, aber uns die Luft abschnüren und unzählige Arbeitsplätze gefährden würde. Und das in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie. Das ist für uns inakzeptabel.“

Der BVK moniert auch, dass das BMF mit dem Gesetzentwurf die Belastungen ignoriert, die der Berufsstand durch die umfangreichen Regulierungen der letzten Jahre hatte. Deshalb erwartet der BVK zunächst einmal ein Moratorium weiterer Regulierungen.

Ausweitung des Provisionsbegriffs

Bedenklich sieht der BVK, dass der Gesetzentwurf im § 7 Nummer 34 c VAG-E den Begriff der Abschlussprovision neu definiert. Demnach sollen auch branchenübliche Bestandsprovisionen gekürzt werden. Diese Neudefinition hat bei der beabsichtigten Regulierung der Restschuldversicherung nichts zu suchen.

Damit nicht genug, will das BMF durch den § 32 a VAG E auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren. Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren.

„Abgesehen davon, dass das ziemlich schwammig ist, soll damit ein ganzer Berufsstand unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt und kontrolliert werden“, kritisiert BVK-Präsident Heinz. „Deshalb fragen wir uns, ob hier das SPD-geführte Ministerium nicht schon in den Wahlkampfmodus geschaltet hat und damit von Finanzskandalen der jüngsten Vergangenheit ablenken will. Wie auch immer, werden wir unsere ganze Verbandskraft dafür einsetzen, dass diese marktfeindlichen Regelungen nicht Wirklichkeit werden.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische und die Oberbank AG verlängern ihre 2016 begonnene umfangreiche Zusammenarbeit im Bereich Versicherung um zehn weitere Jahre bis 2030.

 

Die Vertriebskooperation umfasst die Filialen der deutschen Niederlassung des Finanzinstituts mit Hauptsitz im österreichischen Linz.

„Die vergangenen Jahre unserer Kooperation waren äußerst erfolgreich und haben gezeigt, dass die Bayerische und die Oberbank ausgezeichnet zusammenpassen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Es freut mich, langfristig mit einem so dynamisch wachsenden Unternehmen wie der Oberbank zusammenzuarbeiten.“

Die Zusammenarbeit mit der ebenfalls mittelständisch strukturierten Oberbank fußt auf dem strategischen Ziel der Bayerischen, den Vertrieb über Banken auszubauen und beruht auf Exklusivität. In Deutschland hat die Oberbank AG 42 Filialen, über 300 Mitarbeiter und betreut mehr als 11.000 Firmenkunden.

„Wir konnten in den vergangenen Jahren schon viel mit unserer Zusammenarbeit bewegen und werden diese auch weiterhin sukzessiv und zum Wohle beider Häuser ausbauen“, sagt Robert Dempf, Leiter der Niederlassung Deutschland der Oberbank AG.

Nachdem die Bayerische bereits seit dem Jahr 2016 in die Oberbank investiert, erhöhte die Versicherungsgruppe mit Sitz in München nun ihre Beteiligung und hält damit 1,3 Prozent an der Oberbank AG. Die Oberbank bietet ihren Kunden Lebensversicherungs-Produkte rund um die Themen Altersvorsorge und Vermögensaufbau sowie zahlreiche Sachversicherungs-Produkte der Bayerischen an. Seitens der Bayerischen betreut Volker Eisele, Leiter Vertriebskooperationen Banken, die Zusammenarbeit mit der Oberbank AG.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Das fondsgebundene Altersvorsorge-Produkt ist eine Netto-Police, bei der keine Abschlusskosten einkalkuliert sind; die Vergütung für die Vermittlung wird zwischen Vermittler:in und Kund:in separat vereinbart, wodurch hundertprozentige Kostentransparenz garantiert ist

 

Ruggell, 04. Februar 2021 – Die Liechtenstein Life Assurance AG, Liechtensteiner Anbieter für fondsgebundene Produkte zur Altersvorsorge und Risikoabsicherung, verstärkt ihr Angebot an Vorsorgeprodukten: Ab sofort können Kund:innen in Deutschland mit der Netto-Police yourlife netto plus für ihr Alter vorsorgen, und dies ohne einkalkulierte Abschlusskosten. Stattdessen wird, wie bei Netto-Policen üblich, ein gesonderter Vertrag zwischen Vermittler:in und Kund:in über die Vergütung abgeschlossen. Dies sorgt für maximale Transparenz.

Fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte werden bei Verbraucher:innen immer beliebter. Grund dafür sind nicht zuletzt sinkende Zinsen und ausbleibende Garantien bei klassischen Lebensversicherungen. Dem trägt die Liechtenstein Life Rechnung und bietet ausschließlich fondsgebundene, also kapitalmarktbasierte Vorsorgeprodukte an, die deutlich mehr Rendite versprechen als klassische Lebensversicherungen. Zudem ist die Liechtenstein Life Vorreiter auf dem Gebiet der Netto-Policen. Deren Vorteil für Kund:innen liegt neben ihrer Transparenz bei der Vergütung besonders in der hohen Investitionsquote und dem von Beginn an hohen Rückkaufswert.

Rebalancing und mehr Flexibilität

yourlife netto plus bietet Kund:innen darüber hinaus die Möglichkeit, in 33 ESG-konforme Fonds – darunter auch diverse ETFs, die ausschließlich nachhaltig orientierte Unternehmen abbilden – zu investieren. Erstmals bietet die Liechtenstein Life bei diesem Produkt optional auch die Möglichkeit des regelmäßigen Rebalancings des Portfolios an, was im Schnitt zu höheren Renditen führt. Zuletzt bietet yourlife netto plus ein hohes Maß an Flexibilität: So sind Änderungen der Anlagestrategie ebenso jederzeit möglich wie Umschichtungen des Fondsvermögens, beide sind bis zu zwölfmal pro Jahr kostenlos. Zudem gibt es für Kund:innen zahlreiche Anpassungsmöglichkeiten etwa durch Kapitalentnahmen und Zuzahlungen.

„Die yourlife netto plus ist ein absolut zeitgemäßes, attraktives Produkt. Es erfüllt die Ansprüche moderner Kund:innen und wartet mit höchster  Flexibilität, hundertprozentiger Transparenz und dabei trotzdem attraktiven Renditen auf. Die Investitionsmöglichkeiten in eine Vielzahl von verschiedenen ESG-Fonds unterstreicht die Werte der Liechtenstein Life“, so Stephan Bruckner, Director Sales Department bei der Liechtenstein Life. „Die demografische Entwicklung macht private Altersvorsorge zu einem absoluten Muss. Gleichzeitig hat sich der Finanzmarkt so verändert, dass ehemals beliebte Produkte heute praktisch keine Rendite mehr abwerfen. Für Versicherungen heißt dies: Wir müssen zukunftsorientierte Produkte entwickeln, die diese Probleme lösen, Kund:innen effektiv für ihr Alter absichern und ihnen gleichzeitig den gesamten Prozess von der Beratung über den Vertragsabschluss bis zur Verwaltung und Steuerung ihrer Police so angenehm wie möglich machen. Genau dies bieten wir – mit unserem Produktangebot und mit unserem neuesten Produkt, der yourlife netto plus.“

Das Produkt yourlife netto plus ist ab sofort für Vertriebspartner:innen und Kund:innen in Deutschland verfügbar. Mehr Informationen dazu unter: www.liechtensteinlife.com

Über Liechtenstein Life Assurance AG

Die Liechtenstein Life ist eine seit 2008 international operierende und unabhängige Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in Ruggell, Fürstentum Liechtenstein. Ihre Kernmärkte sind die Schweiz/Liechtenstein und Deutschland. Die Liechtenstein Life bietet Risikoabsicherung und Vermögensaufbau in Form fondsgebundener Renten- und Lebensversicherungsprodukte, die sie mit ausgewählten Kooperationspartner:innen in den jeweiligen Ländern vertreibt. Ihre besonderen Stärken sind ein Höchstmaß an Serviceorientierung, Schnelligkeit sowie voll digitalisierte Abschluss- und Beratungsprozesse. Die Liechtenstein Life gehört zur digitalen Finanzgruppe the prosperity company.

 

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Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Schlichtungsstelle verzeichnet nur zulässige 93 Fälle im letzten Jahr

 

Auch in 2020 lagen die Beschwerden über Versicherungsvermittler auf einem äußerst niedrigen Niveau, wie der kürzlich veröffentlichte Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmann ausweist. Gerade einmal 298 Versicherungsnehmer beschwerten sich über Vermittler (2019: 261), bei einem gesamten Beschwerdeaufkommen von 17.413 (2019: 16.928).

„Allerdings beurteilte die Schlichtungsstelle nur 93 (2019: 115) Beschwerden als zulässig“, informiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz. „Auf alle Beschwerden des letzten Jahres bezogen ergibt das gerade einmal einen Anteil von nur 0,53 Prozent (2019: 0,67 %). Im Jahresvergleich ist das abermals eine Abnahme.“

Aufgrund der seit Jahren verschwindend niedrigen Beschwerdequoten sieht sich der BVK darin bestätigt, dass der Berufsstand ehrbar ist und Kunden die Expertise und Fairness ihrer Versicherungsvermittler sehr zu schätzen wissen. Dies reflektiert auch das BVK-Berufsbild.

„Das niedrige Beschwerdeaufkommen über uns illustriert außerdem Jahr für Jahr unsere Anerkennung durch die Kunden und bestärkt uns in unserem sozialpolitischen Auftrag der Absicherung für Millionen Kunden“, sagt BVK-Präsident Heinz.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Auswertung der Deutschen Börse spricht Bände:

 

Zu den nach Börsenumsatz am meisten gehandelten Aktien im Jahr 2020 gehörten Titel wie Biontech, der Brennstoffzellenhersteller Ballard Power Systems oder das norwegische Wasserstoff-Unternehmen Nel ASA. Die Aussicht auf das schnelle Geld lockt offenbar. Und immer mehr Menschen hierzulande machen dabei mit. Der deutliche Anstieg der Depots bei Banken und Online-Brokern bestätigt diesen Trend. „So begrüßenswert das zunehmende Interesse an Aktien der Bundesbürger auch ist: Die Gefahr, dass unerfahrene Anleger auf die Nase fallen, ist groß“, warnt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Statt einseitig auf vermeintliche Überflieger-Aktien und Hype-Themen wie Wasserstoff zu setzen, sollten sich gerade Neueinsteiger lieber ein breit diversifiziertes Depot aufbauen. Professionelle Hilfestellung bieten hier die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®).

Man kann schon von einem Corona-Kleinanleger-Boom sprechen. Sei es aus Langeweile im Lockdown oder die Sehnsucht nach dem schnellen Geld – die COVID-Krise hat den Aktienmarkt für viele neue Investoren interessant gemacht. So verzeichneten Direktbanken Depoteröffnungen in Rekordhöhe, auch die Zahl der Wertpapierkäufe und -verkäufe stieg sprunghaft an – eine Entwicklung, die auch in anderen Ländern zu beobachten ist.

Zusätzlich befeuert wird diese Entwicklung durch neue Player am Markt, die sogenannten Smartphone- oder Neobroker. Mithilfe der Trading-Apps können Transaktionen an der Börse blitzschnell mobil ausgeführt werden, ohne große Kenntnisse. „Das führt dazu, dass sich viele unerfahrene Neubörsianer zum Zocken verleitet fühlen. Ein paar Klicks auf dem Smartphone, und schon sind die Aktien vermeintlicher Kursraketen geordert“, erläutert Tilmes.

Laut der repräsentativen Studie „Aktienkultur in Deutschland“, die von der „Aktion pro Aktie“ durchgeführt wurde, gewinnt der Börsenhandel gerade bei Jüngeren an Beliebtheit. Während die unter 25-Jährigen 2019 noch 26 Prozent Aktien als Anlage nutzten, waren es 2020 bereits 39 Prozent. „Doch schicke Apps machen noch lange keinen guten Anleger“, warnt der FPSB-Vorstand, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Denn den Investment-Erfolg kann eine App mit Sicherheit nicht garantieren, sie vereinfacht lediglich den Handel.

Um schnell reich zu werden, eignet sich der Aktienmarkt sowieso nicht, für den langfristigen Vermögensaufbau hingegen schon. Und genau darauf sollte der durchschnittliche Privatanleger seinen Schwerpunkt legen. Wer breit gestreut in den Aktienmarkt investiert, partizipiert so langfristig an der Wertschöpfung der Unternehmen und dem Wirtschaftswachstum.

„Wichtig ist für die Neuanleger dabei, auch zu verstehen, dass es sich hier nicht um Spekulation, sondern um langfristiges Investieren handelt“, erklärt Tilmes. Das bedeutet, dass Aktienanlagen langfristig im Rahmen einer durchdachten Finanzplanung durchgeführt werden und zur individuellen Risikoneigung und Gesamtvermögensallokation des Anlegers passen müssen.

Stattdessen begehen viele Anleger immer die gleichen Fehler: Sie überschätzen sich, weil sie glauben, es besser zu wissen als der Markt. Doch es ist selbst für Anlageprofis kaum möglich, den Markt dauerhaft zu schlagen. Dann agieren sie oft prozyklisch. Das heißt, sie steigen in den Markt ein, wenn er schon gut gelaufen ist und dann aus, wenn er fast den Boden erreicht hat. „Besser ist die Devise: Gewinne laufen lassen und Verluste streng begrenzen“, rät Tilmes. Und nicht zuletzt – und auch das zeigt die aktuelle Entwicklung – folgen gerade unerfahrene Anleger hohen Renditeversprechungen. Doch dies führt fast immer wieder zu Enttäuschungen. Denn jeder Gewinnchance steht ein entsprechend hohes Risiko gegenüber.

Behutsam an die Anlageklasse heranführen

„Es ist erforderlich, dass Interessierte von gut ausgebildeten unabhängigen Experten über Aktien umfänglich informiert und behutsam an die Anlageklasse herangeführt werden“, empfiehlt Tilmes. Letzteres können beispielsweise professionelle Finanzplaner wie die vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals leisten.

Sie verfügen über die anerkannt beste Ausbildung als Finanzberater hierzulande und können aufgrund ihrer Erfahrung und der Tools, die ihnen zur Verfügung stehen, Anleger bei der Geldanlage optimal und kundengerecht beraten. Zudem sind sie aufgrund der Standesregeln des FPSB auch zu einer objektiven Beratung verpflichtet. „Auf diese Weise stellen Anleger sicher, dass eine Aktienstrategie auch wirklich zu ihnen passt und dass sie damit langfristig erfolgreich investieren – unabhängig von kurzfristigen Schwankungen“, so Tilmes Fazit.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Das Landgericht Traunstein hat mit Urteil vom 13.01.2021 (noch nicht rechtskräftig) zwei Beratungsgesellschaften zum Schadensersatz in Höhe von fast € 900.000,00 verurteilt.

 

Die von der Kanzlei WMP Rechtsanwälte vertretene P&R Anlegerin wird zudem von etwaigen Rückzahlungsansprüchen der Insolvenzverwalter freigestellt. Die Richter nahmen an, dass die Containerinvestments nicht – zumindest nicht in dieser Größenordnung – für die private Altersvorsorge geeignet waren.

Der Geschäftsführer der Beklagten, der auch Namensgeber einer bekannten Versicherungsmaklergesellschaft in Prien a. Chiemsee ist, hat seit den 1990er Jahren an zahlreiche Kunden P&R Investments, oftmals als vermeintliche Altersvorsorge, vertrieben.

Anlageberatungsverträge mit dem Ziel der Altersvorsorge

Das Gericht stellte zunächst fest, dass zwischen den Parteien Anlageberatungsverträge zustande gekommen sind. Die Klägerin und deren Ehemann sagten übereinstimmend aus, dass der Berater von ihrem Anlageziel der Altersvorsorge wusste. Die Sicherheit der Investments war daher von besonderer Bedeutung. Gleichwohl empfahl der Berater die risikoreichen P&R Container.

Der Berater versicherte den Eheleute, nach deren Aussage, immer wieder die Sicherheit der Investments. Er sprach dabei von einer „Containerrente“ und einer „todsicheren“ Anlage. Das Gericht urteilte, dass dem Berater der Anlagewunsch einer Altersvorsorge bekannt war. Dennoch stellte er die P&R Investments als für die Altersvorsorge geeignet dar. Er bezeichnete sie sogar als bessere Alternative zur (gesetzlichen) Rentenversicherung. So verwendete der Berater in seinen E-Mails den Satz:  „Statt Rentenversicherung besser die „Containerrente“ !

P&R Investments nicht zur Altersvorsorge geeignet

P&R Investments waren nach Auffassung des Gerichts nicht geeignet, der privaten Altersvorsorge der Klägerin zu dienen. Das Anlageziel der Altersvorsorge muss zwar die Inkaufnahme von Verlustrisiken nicht generell ausschließen. Die Klägerin wünschte aber den Kapitalerhalt. Dieses Anlageziel ist mit den P&R Containern aber nicht zu erreichen. Die Empfehlung entsprach daher nicht dem Anlageziel der Klägerin. Der Berater hätte die P&R Container der Klägerin bereits nicht anbieten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2009, XI ZR 152/08). Zumal die Investments nach Auffassung des Gerichts nicht nur eine ergänzende, sondern ein wesentlichen Standbein der Altersvorsorge sein sollten.

Vermögenschadenhaftpflichtversicherung tritt ein

Wie im aktuellen Fall der Unternehmen aus Prien a. Chiemsee stehen zumeist zahlungskräftige Vermögensschadenhaftpflichtversicherer hinter den Beratern, die auch hohe Schadenssumme ausgleichen können. Ein Vorgehen gegen Berater/Vermittler ist daher in den allermeisten Fällen einem Vorgehen gegen etwa den Wirtschaftsprüfer, der auch nur beschränkt auf eine Haftungssumme haftet, vorzuziehen.

Kostenlose Erstberatung

Die Kanzlei WMP Rechtsanwälte PartmbB (vormals: WinterWotsch Rechtsanwälte) und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Sarah Mahler stehen P&R-Anlegern für eine kostenfreie Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.

 

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WMP Wotsch Mahler Rechtsanwälte PartmbB Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Müllerstr. 54, 80469 München, Tel: 089 / 326 300 111, www.wmprecht.de

Plansecur-Studie: Welche Themen die Kunden der Finanzberater am meisten bewegen

 

Welche Themen über die Auswirkungen der Pandemie hinaus sind für die Finanzbranche künftig am wichtigsten? Diese Frage stellte die unabhängige Finanzberatungsgesellschaft Plansecur ihren rund 100 Beratern. Das Ergebnis lässt an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig: Zwei Drittel der Experten stufen die anhaltende Niedrigzinspolitik und ihre Folgen als größte Herausforderung für die nächsten Jahre ein. Weitere Erkenntnisse der Umfrage sind im “Plansecur-Report: Finanzbranche 2021” zusammengefasst.

Umwelt- und Klimaschutz halten 46 Prozent der Finanzprofis für das herausragende Thema der Finanzbranche in naher Zukunft. Weitere 45 Prozent räumen der Neo-Ökologie immerhin einen gewissen Stellenwert ein. “Immer mehr Anlegern ist es wichtig, dass ihre Investitionen nicht nur ökonomisch, sondern eben auch ökologisch durchdacht sind”, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan.

Weiteres laut Umfrage großes Thema ist die Digitalisierung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen. So halten drei Viertel der Finanzfachleute sogenannte “Silver Surfer”, also gegenüber der Digitalisierung aufgeschlossene Senioren, für eine zusehends wichtigere Zielgruppe in der Beratung. Die Hälfte der Finanzprofis ist überzeugt, dass künftig der Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Beratungsqualität beitragen kann. 54 Prozent vertreten die Auffassung, dass neue Finanztechnologie-Firmen – FinTechs – in Zukunft an Bedeutung gewinnen werden gegenüber dem klassischen Bankwesen. Bei den Vertriebswegen für Finanzprodukte wird die Digitalisierung ebenfalls eine stärkere Rolle spielen, sind 38 Prozent fest überzeugt. Über 80 Prozent der Befragten begrüßen, dass die Einstiegshürde für Verbraucher in ein Beratungsgespräch durch die Digitalisierung niedriger wird.

“Die Digitalisierung bietet für Finanzberater enorme Chancen”, ist Johannes Sczepan überzeugt. Der Plansecur-Chef begründet: “Über Apps und Videochats können Interessenten viel leichter einen Berater finden und Kontakt aufnehmen.” Eine Ablösung der Finanzprofis durch Roboterberatung befürchtet der Plansecur-Geschäftsführer nicht. “Im Gegenteil sind Menschen aus Fleisch und Blut als Ansprechpartner im Dschungel der digitalen Informationsüberflutung gefragter als je zuvor”, weist Johannes Sczepan auf Erfahrungen in der Corona-Krise hin, und fragt: “Finanz- und Lebensplanung hängen oft eng zusammen. Und wer will schon sein Leben auf Algorithmen aufbauen?”

Über 90 Prozent der Berater werden eigenen Angaben zufolge von ihren Kunden zumindest teilweise als eine Art “Lebenslotse” verstanden. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) führen laut Umfrage sehr persönliche Kundengespräche weit über bloße Finanztransaktionen hinaus. Daher wird ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Finanzberater und Kunde in Zukunft noch wichtiger sein als heute schon, sind sich 94 Prozent der Befragten sicher.

Plansecur hat im Rahmen der Umfrage auch das Thema Provisions- versus Honorarberatung hinterfragt. Im ersten Fall ist die Beratung für den Kunden kostenfrei; sofern er ein Finanzprodukt erwirbt, fließt dafür aus dem Kaufpreis eine Provision an den Berater. Im zweiten Fall hingegen muss der Kunde vorab für die Beratung bezahlen, unabhängig davon, ob diese zu einem Resultat führt oder nicht. 62 Prozent der Plansecur-Berater plädieren “unbedingt” für das Provisionsmodell, weitere 26 Prozent halten es für besser als den Honoraransatz. Das Argument: Leidtragende einer Abschaffung der Provisionsberatung wären in erster Linie Verbraucher mit einem geringen oder mittleren Einkommen, die sich selbst ein Honorar von wenigen Hundert Euro für eine Beratung nicht leisten können. “Das würde gerade diejenigen Menschen, die Hilfe etwa bei ihrer Altersversorgung besonders dringend benötigen, praktisch von der Finanzberatung abschneiden. Das wäre mit der allseits erhobenen politischen Forderung, die Menschen sollten sich selbst über die staatliche Rente hinaus auch privat um ihre Altersversorgung kümmern, unvereinbar”, fasst Plansecur-Chef Johannes Sczepan zusammen.

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Neue Stuttgarter Fondsrente performance+ verbindet Einfachheit, Chancen und Flexibilität wie kein anderes Vorsorgekonzept

 

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat ihr Angebot im Bereich der Altersvorsorge vereinfacht und optimiert. Die neue Fondsrente performance+ vereint die bisherigen Vorsorgekonzpte performance-safe und invest. Für sicherheitsorientierte Kunden bleibt die Indexrente index-safe im Portfolio. Damit konzentriert Die Stuttgarter ihre Altersvorsorge auf zwei Anlagekonzepte. Mit performance+ bietet der Versicherer eines der einfachsten, chancenreichsten und flexibelsten Altersvorsorge-Konzepte am Markt. Dabei können Kunden das Verhältnis von Renditechancen und Beitragsgarantie individuell festlegen. Auch die Fondsanlage lässt sich entsprechend der eigenen Vorsorgebedürfnisse gestalten. Zudem ist ein hohes Maß an Flexibilität während der Vertragslaufzeit gewährleistet: performance+ lässt sich an die jeweils aktuellen Lebensumstände anpassen. „Mit performance+ haben wir ein zeitgemäßes Vorsorgeprodukt geschaffen, das dem Wunsch nach Sicherheit, Renditechancen und Flexibilität gleichermaßen entspricht“, erläutert Jens Göhner, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Vorsorge und Investment bei der Stuttgarter. Die neue Fondsrente gibt es für alle Altersvorsorge-Schichten.

Einfach: reduzierte Komplexität durch Aufteilung des Guthabens auf nur zwei Anlagetöpfe

Im Vergleich zu Drei-Topf-Hybrid-Produkten verteilt sich bei performance+ das Kundenguthaben auf nur zwei Anlagetöpfe: das Sicherungsvermögen und die Fonds. Der bisher bei der Hybridrente performance-safe genutzte dritte Topf, der Wertsicherungsfonds, entfällt. Dies reduziert die Komplexität. Die Beratung gestaltet sich noch einfacher und noch verständlicher.

Chancenreich: je nach Wunsch renditefokussiert oder sicherheitsorientiert

Altersvorsorge braucht Rendite und Rendite braucht Chancen. Deshalb investiert performance+ in Fonds. Und hier haben Kunden die Möglichkeit, den Fokus entweder mehr auf Sicherheit oder mehr auf Renditechancen zu legen. Das Produktkonzept erlaubt die Wahl unterschiedlicher Beitragsgarantien. Beispielsweise können Kunden bei der BasisRente und der Privatrente eine Beitragsgarantie zwischen 80 % und 0 % festlegen. Diese Garantie lässt sich auch während der Laufzeit des Vertrags noch verändern. Unabhängig von der Garantiehöhe fließt bei laufender Beitragszahlung der Sparanteil in der Anfangszeit zu 100 % in die Fondsanlage. „Für Kunden bedeutet das: mehr Chancen auf ein schnelleres Vermögenswachstum, unabhängig von der gewählten Beitragsgarantie“, kommentiert Jens Göhner.

Bei der Ausgestaltung der Fondsanlage stehen den Kunden viele Möglichkeiten offen: Die Experten der Stuttgarter haben über 100 Fonds zusammengestellt. Diese Fonds eignen sich besonders für die langfristige Altersvorsorge. „Kunden können, von konservativ bis risikofreudig, in besondere Themen oder Branchen investieren, zum Beispiel in die Bereiche Gesundheitswesen, künstliche Intelligenz oder erneuerbare Energien. Sie können sich auch spezielle Fonds wünschen oder auf ein gemanagtes Portfolio der Stuttgarter vertrauen“, erklärt Jens Göhner.

Flexibel: individuell an Lebenssituation anpassbar

Das Leben verändert sich – die Vorsorge der Kunden verändert sich mit. performance+ lässt sich jederzeit flexibel an die individuelle Lebenssituation anpassen. So kann in der Privatrente beispielsweise die Beitragszahlung bei Familienzuwachs unterbrochen oder bei einem Karrieresprung aufgestockt werden. Sparer können einen Teil ihres Vermögens entnehmen, zum Beispiel zur Finanzierung des Eigenheims. Verschiedene Investmenttools erlauben es, das Fondsinvestment während der Laufzeit anzupassen. So zum Beispiel das optionale Auto-Lock-In zur Erhöhung des garantierten Kapitals zum Rentenbeginn. Bei den Auszahloptionen setzt Die Stuttgarter ebenfalls auf Flexibilität. Kunden erhalten die Leistung in der von ihnen gewünschten Form: als lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder Teilauszahlung.

Nachhaltig: auf Wunsch als GrüneRente erhältlich

Mit der Einführung der GrüneRente 2013 hat sich Die Stuttgarter als einer der Pioniere im Bereich der nachhaltigen Altersvorsorge positioniert. performance+ gibt es deshalb auch als nachhaltige Variante – die GrüneRente performance+. „Damit können Kunden jetzt für die eigene Zukunft und für die Zukunft der nachfolgenden Generationen einen wertvollen Beitrag leisten,“ erläutert Jens Göhner.

Die Stuttgarter informiert und schult zu kapitalmarktorientierten Angeboten

Interessierten Vermittlern bietet Die Stuttgarter vom 16. Februar bis zum 2. März 2021 ein breit angelegtes Informations- und Schulungsangebot. Nach ‚gut beraten‘ erhalten die Teilnehmenden 100 Minuten Bildungszeit. Im Rahmen eines innovativen, digitalen Formates erläutern unabhängige Experten die (Rendite-)Chancen kapitalmarktorientierter Produkte. Vertreter der Stuttgarter präsentieren das neue Produktportfolio: „Mit unserem neuen Angebot setzen wir Maßstäbe – sowohl durch das Produkt selbst als auch in der Art und Weise der informativen und gleichzeitig unterhaltenden Präsentation“, so Jens Göhner. Die Anmeldung ist ab sofort unter zweifacheinfach.stuttgarter.de möglich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft steht bei vielen Menschen nicht auf der Agenda.

 

Unbestritten ist diese Absicherungen eine der wichtigsten, die man im Leben abschließen sollte. Die Gothaer führt in einer aktuellen Kampagne auf spielerische Art an dieses Thema heran – das Ganze natürlich voll digital.

Erkenne den Wert deiner Arbeitskraft – mit dieser Aussage lädt die Gothaer auf eine spezielle Landingpage ein und möchte damit vornehmlich jüngere Menschen erreichen. So wird man dort nicht gleich mit trockenen Informationen überfüttert, sondern mit Gamification an das Thema Arbeitskraftabsicherung herangeführt. So kann man einen persönlichen Avatar basteln und wird spielerisch durch die ganze Thematik geführt.

Dazu gibt es ein Quiz in Form einer Online-Challenge zum Thema Arbeitskraft, was den Wert der eigenen Arbeitskraft plastisch verdeutlicht. Als Dank gibt es schließlich einen „Gut zu wissen“-online-Kalender, in dem man viele interessante Fakten erfährt – etwa, dass man ab dem 11. Juli nicht mehr für das Finanzamt sondern den eigenen Geldbeutel arbeitet. Zum Abschluss ist eine einfache Terminvereinbarung möglich, um sich gleich zu dem komplexen Thema beraten zu lassen. Alles spielt sich vornehmlich auf dem Smartphone ab.

Für die Kampagne werden von den Gothaer-Agenturen jüngere Kunden kontaktiert und auf das existenzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit aufmerksam gemacht. Es kann aber auch jeder andere, der Interesse an der Thematik hat, teilnehmen. Dazu wird die Kampagne auf den Social Media Kanälen der Gothaer flächendeckend begleitet.

„Wir möchten mit dieser Kampagne neue Wege beschreiten und so solche Zielgruppen erreichen, für die Versicherungen ganz weit weg sind“, betont Vertriebsvorstand Oliver Brüß. „So wollen wir ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und die Menschen möglichst früh für das Thema sensibilisieren.“

Erste Tests der Kampagne waren sehr vielversprechend. Das Schaffen eines eigenen Avatars war absolut gefragt, die meisten Probanden haben sich danach auch mit dem Thema der eigenen Arbeitskraft auseinandergesetzt. Die Kampagne läuft bis Mitte April und wurde zusammen mit der Agentur defacto BE/ONE GmbH umgesetzt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de