Die Absicherung gegen Haftpflichtrisiken zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die ein Kunde treffen kann.

 

Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber in vielen Bereichen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor. Im privaten Bereich findet die Absicherung auf freiwilliger Basis statt, doch konfrontiert der Markt Kunden und Vermittler mit einer unglaublichen Fülle an Möglichkeiten. Welcher Anbieter, welcher Tarif passt für mich? Wo stimmen Qualität, Preis und die Schadenbearbeitung? In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter in Privat- und in Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.

Bei der Privathaftpflicht dominieren die exklusiven Deckungskonzepte der VEMA, die am häufigsten genannt:

die Haftpflichtkasse (23,90 Prozent der abgegebenen Nennungen, VEMA-Deckungskonzept)

BSG (19,36 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

AIG (15,32 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Bei den Haus- und Grundbesitzerversicherungen sieht man diese drei Versicherer als die wichtigsten an:

die Haftpflichtkasse (25,86 Prozent der abgegebenen Nennungen)

BSG (15,94 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

AIG (10,62 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Auch hier sind die VEMA-Deckungskonzepte also sehr gut vertreten.

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 3.800 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 23.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“. Die Auswertungen beider Umfragen können per Mail unter eva.malcher@vema-eg.de angefordert werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Insgesamt werden rund 83.000 Einzelforderungen in den Insolvenzverfahren der vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften bedient

 

In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften sind die Vorbereitungen für die ersten Abschlagsverteilungen an die insgesamt rund 54.000 Gläubiger weitgehend abgeschlossen. So konnten nun die Verteilungsverzeichnisse beim Insolvenzgericht niedergelegt werden. Insgesamt sollen so 206,7 Millionen Euro ausgezahlt werden. Die Auszahlungen an die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, werden erfolgen, sobald die insolvenzrechtlichen Fristen abgelaufen sind und die Gläubigerausschüsse final die auszuzahlenden Quoten festgesetzt haben, also voraussichtlich im zweiten Quartal 2021.

“Die Durchführung einer ersten Abschlagsverteilung nicht einmal drei Jahre nach Insolvenzantragstellung stellt einen enormen Erfolg für die P&R Gläubiger dar. Für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der hohen Gläubigerzahl sowie der Vielzahl der Probleme, die wir lösen mussten, um eine Ausschüttung zu ermöglichen, ist das ein sehr früher Zeitpunkt”, so Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

In der Regel kann in einem Insolvenzverfahren eine Ausschüttung an die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens erfolgen, wenn die gesamte Masse verwertet ist und alle Gläubigerforderungen bearbeitet und festgestellt sind. Ausnahmsweise erlaubt die Insolvenzordnung unter bestimmten engen Voraussetzungen jedoch auch eine vorzeitige Ausschüttung eines Teilbetrags an die Gläubiger, eine sogenannte “Abschlagsverteilung”.

Die Durchführung einer Abschlagsverteilung setzte im Fall P&R zunächst voraus, die Verwertung der vorhandenen Container zu stabilisieren und so Erlöse für die Gläubiger zu sichern und zu realisieren. Wenngleich die Verwertung der Container durch die Pandemie nahezu unbeeinflusst blieb, haben die coronabedingten Erschwernisse bei der Durchführung der Gläubigerversammlungen Ende letzten Jahres die Vorbereitungsarbeiten um einige Monate verzögert. So mussten die Gläubiger statt wie üblich in einem Präsenztermin in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren schriftlich befragt werden. Dabei stimmten letztlich die Gläubiger mit einer Mehrheit von jeweils über 99,9 Prozent dem Vorschlag der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften zu.

Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch den jeweiligen Gläubigerausschuss erfolgt, muss berücksichtigt werden, dass die im Rahmen der Abschlagsverteilung ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Es muss also absolut sicher sein, dass die Beträge, die ausgezahlt werden, zum einen endgültig von der Gesellschaft realisiert worden sind und zum anderen im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nicht benötigt werden. Daher müssen im Rahmen der Festsetzung der Höhe für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden.

Durch die Regelung zur Verteilung der Erlöse aus der Containerverwertung profitieren die Gläubiger in allen vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den erzielten Erlösen der Schweizer P&R-Gesellschaft. Auf dieser Grundlage (dem der jeweiligen Gesellschaft zugeordneten Erlös und den erforderlichen Rückstellungen) wird die auszahlbare Quote ermittelt und vom Gläubigerausschuss festgesetzt.

“Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jetzt die gleiche Quote. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Quoten in allen vier Insolvenzverfahren der P&R Containergesellschaften identisch sind. Da die in den einzelnen Verfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich sind, sind auch die im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten noch unterschiedlich. Ich freue mich sehr, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf rund 66.000 Einzelforderungen eine Quote von 7,5 Prozent an die Gläubiger auszahlen können”, erläutert Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

So wird bei der ersten Abschlagsverteilung der P&R Transport-Container GmbH (TC) mit rund 15.000 Auszahlungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit rund 2.300 Auszahlungen die Quote etwas geringer sein als in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (GC) mit rund 38.000 Auszahlungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (LF) mit rund 28.000 Auszahlungen. Bei der GC und LF können nach aktuellem Stand – sofern die Gläubigerausschüsse dies auch so festsetzen – 7,5 Prozent auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt werden, bei der CL und der TC sind dies wegen der höheren, notwendigen Rückstellungen 4 Prozent.

Die Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über die Auszahlung und die Höhe des für ihre festgestellte Forderung ermittelten Auszahlungsbetrags informiert, sobald die Auszahlungen erfolgen können.

“Wir gehen derzeit davon aus, dass es bereits im nächsten Jahr eine weitere Abschlagsverteilung geben wird. Grundsätzlich wollen wir diese so schnell wie möglich vornehmen, damit die Gläubiger von den Verwertungserfolgen profitieren können. Da Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung sehr aufwändig sind, macht deren Durchführung jedoch nur Sinn, wenn ausreichende weitere Erträge erwirtschaftet worden sind oder sich Rückstellungen auflösen lassen. Aktuell entwickelt sich die Containerverwertung trotz der Corona-Pandemie weiterhin sehr erfreulich. Insgesamt konnten wir bereits Erlöse von 475 Millionen Euro für die Gläubiger generieren und sichern”, so der Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

Weitere Informationen zur Abschlagsverteilung, zu den weiteren Schritten in den Insolvenzverfahren sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden. Ebenso aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, ranz-Joseph-Straße 8, D-80801 München,Tel: +49(0)89 / 25 54 87-00, Fax: +49(0)89 / 25 54 87-10, www.frachtcontainer-inso.de

Anstieg des Bestandsvolumens auf 13,5 Mrd. Euro in den ersten beiden Monaten

 

Die FondsKonzept AG schafft die Voraussetzungen für weiteres Wachstum und investiert in die konzernweite digitale Infrastruktur. Hierzu steht eine Barkapitalerhöhung über die Begebung neuer Aktien an, die wie die vorangegangenen Platzierungen an die Verbundmakler ausgegeben werden.

Der Preis pro Aktie liegt bei 190 Euro in Verbindung mit einer Mindestabnahme von 30 Aktien pro Makler. Voraussetzung für eine Zeichnung ist ein ungekündigtes Vertragsverhältnis mit den Tochtergesellschaften FondsKonzept Investmentmakler GmbH, FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, Fonds-Konzept Mehrfachagenten GmbH, WealthKonzept Vermögensverwaltung AG oder FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH. Somit wird auch den Partnern in Österreich die Möglichkeit zum Erwerb von Aktien angeboten.

Außenstehende Unternehmen und Privatpersonen sind von der Zeichnung ausgeschlossen. Die Aktionärsstruktur der FondsKonzept AG setzt sich weiterhin ausschließlich aus den Vorständen der Muttergesellschaft, ihren Familienmitgliedern und den Maklern zusammen. Die daraus resultierende Unabhängigkeit von Einflüssen konzernfremder Unternehmen und Kapitalgeber ist in der Satzung der FondsKonzept AG als Muttergesellschaft des Maklerverbundes festgeschrieben.

Mit der Kapitalerhöhung können die Makler am unternehmerischen Erfolg und stetigen Wachstum des FondsKonzept Konzerns partizipieren. Dieser wird mit einer noch komfortableren Eigenkapitalbasis in die Lage versetzt, die Marktposition als einer der führenden digitalen Infrastrukturdienstleister auszubauen. Hintergrund sind die gestiegenen Aufwendungen für Informationstechnologie und Programmierleistungen, die erhebliche finanzielle Ressourcen im zweistelligen Millionenbereich erfordern. Auch 2021 fallen Investitionen in das Maklerservicecenter und seine ergänzenden Bausteine FinanceHome, FinanceApp und Fondsshop 3.0 an, um den Maklern mit leistungsstarken digitalen Tools Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Hans-Jürgen Bretzke, Vorsitzender des Vorstands der FondsKonzept AG: „Mit der Kapitalerhöhung stellen wir die Weichen zum Ausbau unserer Marktposition in der Spitzengruppe der Maklerdienstleister. Die Zukunft des FondsKonzept Konzerns liegt in der digitalen Transformation von Finanzdienstleistungen aus den Bereichen Investmentfonds, Vermögensverwaltungen, Versicherungen und Finanzierungen. Hierfür wollen wir die erforderlichen Mittel bereitstellen und die erfolgreiche Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen.“

Auf dieser Grundlage ist eine jährliche Steigerung der Umsatzerlöse der FondsKonzept AG in Höhe von zehn Prozent geplant. Zum abgelaufenen Geschäftsjahr per 31. Dezember 2020 nahm das konzernweit administrierte Bestandsvolumen gegenüber dem Vorjahreswert (11,4 Mrd. Euro) auf 12,8 Mrd. Euro zu. Dies entspricht einer Steigerung von 12,3 Prozent. Das Bestandswachstum hat sich 2021 mit einem Wert von 13,5 Mrd. Euro zum 03. März 2021 fortgesetzt.

Über die FondsKonzept AG:

Die heutige FondsKonzept AG wurde am 27. April 2000 als FondsKonzept Service GmbH ins Handelsregister eingetragen und versteht sich als offener Maklerverbund und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer. Schwerpunkt ist die digitale Administration aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen über die hausinterne Plattform Maklerservicecenter (MSC) und ihre Steuerung mittels prozessgesteuerter Abläufe in einer hybriden Infrastruktur.

Unter der FondsKonzept AG mit Sitz in Illertissen bei Ulm sind neben der FondsKonzept Investmentmakler GmbH die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die FondsKonzept Mehrfachagenten GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH, die WealthKonzept Vermögensverwaltung AG (50-Prozent-Beteiligung) sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Wien als Tochtergesellschaften angesiedelt. Zu den Kooperationspartnern zählt eine breite Palette von Gesellschaften und Fondsplattformen. Zum 03. März 2021 lag das administrierte Bestandsvolumen bei 13,5 Mrd. Euro.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Zwei digitale Partner auf Augenhöhe

 

Das Frankfurter Unternehmen Covomo Versicherungsvergleich hat den innovativen Hunde-kranken-Tarif des ebenfalls in Frankfurt ansässigen Versicherers Deutsche Familienversicherung neu in sein digitales Makler-Vergleichsprogramm aufgenommen.

Beide Unternehmen stehen für Digitalisierung und moderne Prozesse im Bereich Versicherungen. Diese Gemeinsamkeit in der Unternehmensausrichtung führt zu einer starken und zukunftsweisenden Zusammenarbeit.

„Die Grundlage für die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen wird durch die jeweils hohe digitale Befähigung gebildet. Der von der DFV verfolgte innovative und wegweisende Produkt- und Abwicklungsansatz passt hervorragend zu unserer Geschäftsstrategie “ so Simon Nörtersheuser, Co- Founder und Geschäftsführer von Covomo. „Die Tierprodukte der DFV sind gerade beim Endkunden sehr bekannt, nicht zuletzt auch durch die TV-Werbung. Das kommt unseren Kooperationspartnern zugute“ so weiter Nörtersheuser.

Damit steht ab sofort der Hunde-Krankentarif der DFV allen Covomo-Vertriebspartner zur Verfügung. Innerhalb weniger Minuten und mit nur ein paar Mausklicks kann der für den Kunden passende Versicherungsschutz berechnet und digital, papierlos sowie ohne Unterschrift beantragt bzw. abgeschlossen werden. In Kürze wird auch der Katzen-Krankentarif zur Verfügung stehen.

Mit dieser Kooperation erweitert Covomo das Produktportfolio um einen weiteren innovativen Versicherer und bieten so für die Covomo-Partner einen nachhaltigen Vertriebsvorteil.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Covomo Versicherungsvergleich GmbH, Rotfeder­Ring 5, ­60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 152, www.covomo.de

Eine freudige Nachricht gab es zum Jahreswechsel für Eltern: Das Kindergeld wurde um 15 Euro monatlich pro Kind erhöht.

 

Ein guter Grund für Berater, Eltern auf die Vorsorge für ihre Kinder anzusprechen. Der Bedarf ist unverändert vorhanden, erklärt die uniVersa Versicherung. Nur etwa 29 Prozent der Kinder sind über eine private Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität geschützt. Bei anderen Risiken fällt der Absicherungsgrad noch niedriger aus. Kindervorsorgekonzepte verfolgen oft einen ganzheitlichen Ansatz, der bei Eltern gut ankommt. Bei der uniVersa gibt es beispielsweise über Tip-Top Tabaluga bereits für rund 15 Euro monatlich ein umfangreiches Schutzpaket: Darin enthalten sind Leistungen für Naturheilverfahren, Heilpraktiker, Osteopathie, Sehhilfen, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus sowie ein Kombinationsschutz aus privater Unfall- mit Pflegezusatzversicherung. Ergänzt werden kann die Absicherung zum Beispiel um eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie um Leistungen für eine Zahn- und Kieferregulierung. Kindervorsorgekonzepte bieten aber meist auch einen weiteren Vorteil: Sie lassen sich in Einzelbausteinen individuell auf die Bedürfnisse von Eltern abstimmen und sind über ein spartenübergreifendes Antragsformular relativ smart abschließbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Mit Wirkung zum 01. Februar 2021 verantwortet Tim Bröning, Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Fonds Finanz, den neu geschaffenen Bereich Non-Insurance, Finance & Legal (NFL).

 

Damit erweitert sich der Zuständigkeitsbereich von Bröning um das Kompetenzcenter Baufinanzierung & Bankprodukte.

Mit dem neuen Bereich Non-Insurance, Finance & Legal (NFL) unter der Leitung von Tim Bröning bündelt der größte Maklerpool Deutschlands künftig alle Sparten ohne Versicherungsfokus (Investment, Sachwerte, Baufinanzierung & Bankprodukte) unter einer einheitlichen Führung. Bereits letztes Jahr hat die Geschäftsführung durch die Benennung von Christine Schönteich zum Mitglied der Geschäftsleitung und Verantwortliche für den Geschäftsbereich Insurance mit der Verteilung der betreffenden Sparten begonnen. Daher ist die Erweiterung des Verantwortungsbereichs von Bröning ein weiterer konsequenter Schritt, um die beiden Säulen Insurance und Non-Insurance im Management des Maklerpools eindeutig zu adressieren. Zuvor fiel die Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte in den Verantwortungsbereich von Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

„Mit der neuen Strukturierung und Aufteilung der Bereiche in Non-Insurance und Insurance gehen wir den richtigen Schritt“, erklärt Norbert Porazik. „Mit unserem neuen Ansatz haben wir bereits in den vergangenen Monaten im Insurance-Bereich beachtliche Synergien nutzen können, was wir nun auch auf den Non-Insurance-Bereich übertragen“, so Porazik weiter. „Mit Tim Bröning arbeiten Markus Kiener und ich schon seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen. Dank seiner strategischen und kaufmännischen Kompetenz haben wir mit Tim den richtigen Partner für den Bereich NFL an der Seite “, führt Porazik weiter aus.

„Die Überführung der Sparte Baufinanzierung & Bankprodukte in den Bereich NFL bedeutet eine Herausforderung und eine riesige Chance zugleich“, erklärt Bröning. „Wir werden das erfolgreiche Wachstum der Sparte in der neuen Struktur nahtlos fortführen und ich freue mich sehr auf die neuen Aufgaben“, so Bröning.

Tim Bröning stieß im Mai 2009 als Mitglied der Geschäftsleitung zur Fonds Finanz und verantwortet seitdem die Bereiche Finance und Legal. Seit April 2014 ist er zudem für den erfolgreichen Aufbau und das Wachstum der Sparte Investment verantwortlich. Die Übernahme des Finanz-Software-Dienstleisters EDISOFT durch die Fonds Finanz im Jahr 2018 hat unter seiner Leitung stattgefunden. Darüber hinaus entwickelte er im Sinne der Vertriebspartner des Münchner Maklerpools die führendende Investment-Beratungs-Software Advisor’s Studio mit seinem Team und hat mit ihnen die Sparte stark vorangetrieben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Haftbefehl aufgehoben – Rückkehr nach Deutschland?

 

Der umstrittene Unternehmer Mehmet Göker, der sich seit Jahren in der Türkei einer strafrechtlichen Verfolgung durch die deutsche Justiz entzieht, kann wieder nach Deutschland einreisen. Nach Informationen des NDR/funk-Formats STRG_F wurde der Haftbefehl vom Landgericht Kassel aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt.

Unterdessen gibt es neue Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef des insolventen Kasseler Unternehmens MEG, einem Vertrieb für private Krankenversicherungen. Offenbar ist Göker über eine deutsche Firma – die “Finanz Check Rhein-Main GmbH” – wieder im Versicherungsgeschäft aktiv. Er soll ein Netzwerk freiberuflicher Vermittler um sich versammelt haben. Diese würden zum Teil mit unlauteren, rechtswidrigen Methoden privat Krankenversicherte zu einer sogenannten Tarifoptimierung drängen, die den Vermittlern eine Provision einbringt.

Im Fall einer Münchner Rentnerin soll Gökers Vermittler einen Anruf der Allianz Versicherung fingiert haben, in dem der Frau zu einem Abschluss geraten wurde. Die Allianz versichert, dass es eine solche Empfehlung nicht gegeben habe. Der Tarifwechsel wäre in der vorgeschlagenen Form auch gar nicht möglich gewesen. Ein Vermittler des Göker-Konzepts bestätigt die Praxis fingierter Anrufe gegenüber STRG_F. Wenn Kunden einer Vermittlung nicht zustimmen, würden sie nach zwei bis drei Tagen angerufen. “Da wird gesagt: ‘Hallo, wir sind von der Versicherung, bitte schicken Sie das Mandat zurück'”, so der Vermittler.

Offenbar sieht das neue Göker-Konzept zudem vor, Kunden mit falschen Angaben zu täuschen und mit falschen Titeln Seriosität vorzuspielen. So empfiehlt Göker seinen Teilnehmern, Kunden an frühere Gespräche zu erinnern, obwohl diese niemals stattgefunden haben. Göker selbst gibt sich nach eigenen Angaben zudem als Jurist aus. Ein ehemaliger Vermittler berichtet, Göker habe ihn dazu gedrängt, sich in Telefonaten als Doktor zu bezeichnen, der an einer bestimmten Universität studiert habe. Wir mussten “Omas und Opas über den Tisch ziehen”, so der Aussteiger. “Und damit kann man nachts nicht schlafen.” Nach seinen Angaben hätten die meisten Angerufenen kein Interesse an einer “Tarifoptimierung” und fühlten sich belästigt. Die Bundesnetzagentur bestätigt gegenüber STRG_F, dass gegen die “Finanz Check Rhein-Main GmbH” Beschwerden wegen unerlaubter Werbeanrufe vorliegen. Mehmet Göker selbst nimmt zu den Vorwürfen keine Stellung.

Doch wie wickelt Göker seine Geschäfte in Deutschland ab? Er selbst taucht nirgends mit Namen auf. Stattdessen weist er alle Teilnehmer seines Konzepts an, Optimierungen über das Unternehmen Finanz Check Rhein-Main GmbH abzuwickeln. “Wir, die Finanz Check Rhein-Main GmbH, sind Europas größter Optimierer”, so Göker gegenüber Teilnehmern. Man agiere aus der “Zentrale der Macht”. Vor Ort sieht es allerdings alles andere als nach Bankenviertel aus. Die Firma residiert in einem Containerhaus in einem Frankfurter Gewerbegebiet. Das Glas der Eingangstür ist gerissen, der Briefkasten rostig. Vor einigen Monaten hat die Polizei die Geschäftsräume durchsucht. Zudem führt die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach Informationen von STRG_F ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs. Sie sollen über die Firma Geschädigten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Abschluss günstiger Versicherungen versprochen haben, um hierdurch die vereinbarte Provision zu erhalten. Die Finanz Check Rhein-Main GmbH will sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Norddeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg, Tel: 00 49 (40) 4156-0, Fax: 00 49 (40) 44 76 02, www.ndr.de

Oldenburgische Landesbank nutzt Europace-Plattform auch für Eigengeschäft

 

Die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) nutzt künftig das Europace-Frontend BaufiSmart für den Vertrieb von Baufinanzierungen. Dies geht aus einem Rahmenvertrag über den Einsatz der Europace-Plattform im Bankeigenvertrieb hervor, den die OLB und die Europace AG im Sommer 2020 abgeschlossen hatten.

Auf der Europace-Plattform ist die OLB bereits seit längerem Produktanbieter für Baufinanzierungen, doch bisher stand sie ausschließlich für das Geschäft mit Freien Vertrieben und Vermittlern zur Verfügung. Zukünftig können die Baufinanzierungsspezialisten der Oldenburgischen Landesbank auch für das eigene Immobilienfinanzierungsgeschäft BaufiSmart nutzen.

„Wir befinden uns in einem Transformationsprozess und richten uns zukunftsfähig aus. Da die Baufinanzierung eines unserer ausgewiesenen Kompetenzfelder ist, gehört für unsere strategische Weiterentwicklung über den Produktanbieter hinaus auch zum Vermittler eine moderne Beratungsplattform dazu“, sagt Peter Karst, Generalbevollmächtigter der OLB. In der nächsten Zeit arbeitet die Bank gezielt an der Umstellung vom bisherigen System auf BaufiSmart. „Zukünftig wird die OLB im Zuge der Angebotsvermittlung ihren Kunden ein noch besseres und passenderes Angebot zur kompetenten Beratung machen können. BaufiSmart bietet hierfür eine gute Bedienbarkeit und hohe Flexibilität. Zudem kann die Plattform ideal in unsere Prozesse eingebunden werden. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und die kontinuierlichen Weiterentwicklungen, die Europace vornimmt, sodass unsere Kunden und unsere Baufinanzierungsspezialisten perspektivisch von weiteren Features profitieren werden“, sagt Peter Karst.

„Finanzieren mit Leichtigkeit. Darum geht es uns. Für unsere Partner und deren Kunden. Wir freuen uns sehr, dass die OLB von unserem Frontend BaufiSmart überzeugt ist und es ihren Mitarbeitern auch für den Bankeigenvertrieb von Immobilienfinanzierungen zur Verfügung stellt”, so Stefan  Münter, Vorstand der Europace AG. „Unser Anspruch ist, Lösungen zu entwickeln, die unsere Partner direkt in ihre Infrastruktur einbinden und sofort nutzen können, anstelle selbst kostenintensive Einzellösungen zu bauen. Wir etablieren Standards und reduzieren so die Komplexität der Prozesse. Davon profitieren letztlich alle, vor allem Verbraucher bei ihrem Weg in die eigenen vier Wände.”

Über die Europace AG

Der internetbasierte Finanzierungsmarktplatz Europace wird von der Europace AG und ihren Schwestergesellschaften betrieben. Europace ist die größte deutsche Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt mehr als 700 Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln monatlich über 35.000 Transaktionen mit einem Volumen von über 6 Mrd. Euro über Europace ab. Europace ist mit dem TÜV Datenschutzgutachten zertifiziert. Die Europace AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hypoport SE, die an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet ist. Ende 2015 wurde Hypoport in den SDAX aufgenommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europace AG, Klosterstraße 71, D­-10179 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 / 4208619, Fax: +49 (0) 30 / 4208619, www.europace.de

Stefan Scholz nimmt eine neue Herausforderung als Strategic Development Officer an, Jan Kramer wird Senior Relationship Officer

 

Der Erstversicherungsmakler von Aon verstärkt seine Führungsmannschaft in den Regionen Nord und West. Neben der Gewinnung von weiteren Marktanteilen verfolgt das Unternehmen mit der Aufstockung der regionalen Management-Teams das klare Ziel, die Qualitätsführerschaft weiter auszubauen.

Stefan Scholz übernimmt zum 1. März die Position des Strategic Development Officer im Bereich Commercial Risk Solutions. In seiner neuen Aufgabe wird er eng mit den regionalen Führungsteams in Nord- und Westdeutschland zusammenarbeiten und die fachliche Gesamtverantwortung für komplexe Risiko- und Versicherungslösungen übernehmen. Darüber hinaus fällt auch die Weiterentwicklung des Produktportfolios entlang von Kunden- und Marktbedürfnissen in seinen Zuständigkeitsbereich.

Scholz ist seit zwanzig Jahren für Aon tätig und Mitglied der Geschäftsleitung. Zuletzt verantwortete er die Konzeption und Erstellung von Angeboten für Großkunden. Davor leitete er mehrere Jahre die Haftpflichtsparte, das German Broking Center sowie den Schadenbereich für Aon in Deutschland.

Jan Kramer wird zum 1. März Senior Relationship Officer im Bereich Commercial Risk Solutions in der Region Nord. Seine Aufgabenschwerpunkte liegen in der Gewinnung und strategischen Beratung von multinationalen Großkunden. Außerdem wird er den Beziehungsausbau zu regional tätigen Marktanbietern vorantreiben und internationalen Bestandskunden mit professioneller Beratung zur Seite stehen.

Kramer ist gelernter Versicherungskaufmann und Versicherungsbetriebswirt. In den letzten 15 Jahre war er für den Industrieversicherungsmakler Funk tätig, zuletzt als Senior Sales Manager.

In seiner neuen Aufgabe wird Jan Kramer eng mit dem Regionalleiter Lars Buße zusammenarbeiten. Kramer, Buße und Scholz berichten an Michael Hendriks, der als Managing Director Commercial Risk Solutions die Regionen Nord und West verantwortet. „Hinter uns liegt ein sehr starkes Geschäftsjahr“, sagt Michael Hendriks. „In den Regionen Nord und West sind wir bereits Marktführer in der Vermittlung von Industrieversicherungen. Auf diesem Erfolg wollen wir uns nicht ausruhen.“ Und er fügt hinzu: „Während Jan Kramer uns dabei unterstützt, unsere Expansionsstrategie im Bereich internationaler Industrieunternehmen konsequent voranzutreiben, wird Stefan Scholz die Entwicklung von innovativen, marktnahen und maßgeschneiderten Lösungen für unsere Großkunden verantworten. So werden wir unsere Führungsposition in Nord- und Westdeutschland weiter ausbauen und festigen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Ab 1. März 2021 wird Dr. Helmut Kaiser als Kapitalmarktstratege beratend für die Apella AG tätig.

 

“Wir freuen uns, dass wir mit Dr. Helmut Kaiser einen unabhängigen Profi in der Vermögensberatung gewinnen konnten. Seine Expertise hat unschätzbaren Wert für Apella. Er war Chefstratege im Bereich Wealth Management der Deutschen Bank. Wir wollen unsere Kompetenz im Bereich der Apella-Vermögensverwaltung damit noch weiter stärken”, sagt Guntram Schloß, Vorstand der Apella AG.

Dr. Helmut Kaiser dürfte den meisten Apella-Maklern bereits durch den Kapitalanlage-Gipfel des Apella-Jahrsauftaktkongresses ein Begriff sein. Ab 1. März wird er für die an Apella angeschlossenen Makler beratend zur Seite stehen und regelmäßig mit Marktausblicken und Telefonkonferenzen aufwarten.

“Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe. Bei Apella steckt richtig viel Power im Investmentbereich und ich erwarte mir davon, dass wir noch mehr Anleger erreichen können”, sagt Dr. Helmut Kaiser zu seiner neuen Beratungstätigkeit.

“Aktuell gibt es kaum Alternativen zur Wertpapier-Anlage. Andererseits erleben wir den Vormarsch von App-basierten Online-Brokern, Phänomenen wie WallStreetBets und einen Boom der Krypto-Währungen. Ich will einen Beitrag dazu leisten, dass die neue Lust der Deutschen am Aktienmarkt nicht durch unnachhaltige Anlagen schnell wieder zerstört wird. Finanzielle Bildung ist heute so wichtig, wie nie zuvor, da es nicht mehr reicht, das Ersparte auf dem Sparbuch liegen zu lassen. Mit Apella wollen wir dieses Know How über die Makler zu den Anlegern tragen.”

Dr. Helmut Kaiser war als unabhängiger Vermögensberater (Kaiser Financial Consulting) und gleichzeitig als Senior Capital Market Adviser im Wealth Management der Deutsche Bank AG tätig.

Der promovierte Volkswirt startete seine Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt und der London School of Economics, bevor er 1990 zur Deutschen Bank kam. Dort war er zunächst als Volkswirt und Rentenmarktexperte in Frankfurt und London tätig. 1996 übernahm er die Leitung des europaweiten Rentenresearchs im Investmentbanking für institutionelle Kunden der Deutsche Bank AG.

Von 2003 bis 2011 verantwortete Dr. Kaiser als Managing Director die globale Anlagestrategie für die vermögenden Privatkunden im Private Wealth Management der Deutsche Bank AG. Von 2012 bis 2016 war er im Rahmen der Multi Asset Group in der Vermögensverwaltung in Frankfurt insbesondere für die Anlageberatung von Key Clients (vermögende Privatkunden, Family Offices, Trusts/Foundations etc.) zuständig. Von 2017 bis 2020 war er als Chefstratege Wealth Management für die Deutsche Bank AG in Frankfurt tätig. Seitdem arbeitet er für die Bank als Senior Kapitalmarktexperte und ist zu Beginn 2020 parallel als unabhängiger Vermögensberater freiberuflich tätig.

Dr. Kaiser hat zahlreiche Publikationen zur Fiskal- und Steuerpolitik in Deutschland/ Europa sowie zu Kapitalmarktfragen in nationalen und internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlichte er interne und externe Studien zur europäischen Währungsunion und ihren strukturellen Effekten auf die Kapitalmärkte sowie zu den Themen Asset Allocation, Risikoprämien, Alternative Investments und Investmentstrategien. Dr. Helmut Kaiser ist verheiratet und hat 4 Kinder.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Papierlos können Makler direkt am Bildschirm Gewerberisiken ausschreiben; sich mit den Underwritern der Risikoträger verbinden.

 

Die volldigitale Ausschreibungsplattform „bi:port“ setzt auf modernste KI-Unterstützung. 12 Monate Entwicklung sind diesem Start vorausgegangen. Mit bi:port steht Maklern eine volldigitale Ausschreibeplattform für gewerbliche Risiken zur Verfügung. Die gesamte Beratung eines gewerblichen Kunden wird digital begleitet, selbst die Übertragung in das Maklerverwaltungsprogramm geschieht wie von Zauberhand.

Ulf Papke, Gründer und Geschäftsführer von bi:sure, bestätigt: „bi:port wird die Gewerbeberatung nicht nur erheblich effizienter gestalten, sondern verbessert ebenfalls die Qualität der Beratung. Das System unterstützt Makler in der Auswertung von Risiko- und Angebotsanfragen; begrenzt sie mit KI (künstlichen Intelligenz) auf den nötigen Umfang. Anfänger und Profis im Gewerbebereich profitieren gleichermaßen von der neuen All-in-One-Lösung.“

Makler haben über bi:port den Zugang zur kompletten GewerbePlattform von bi:sure. So handelt es sich bei bi:port nicht um eine simple Anfrageplattform, sondern um eine komplette BeratungsSuite, in der Vergleichsrechner, Know-How-Bereitstellung und sogar die erforderlichen Dokumente bereitstehen.

Zahlreiche Tools integriert

Das Portal unterstützt eine umfassende Risikoerfassung des Kunden. So können Kundendaten aus dem Maklerverwaltungsprogramm des Kunden abgerufen oder neue Daten aufgenommen werden. Das Portal bietet bereits zum aktuellen Zeitpunkt eine umfangreiche Basisanalyse für jede der aktuell über 1200 Betriebsarten im System. Auch komplexe Mischrisiken werden unterstützt. Wenige Minuten reichen zur Erfassung der Bestandssituation. Kundendaten und Vertragsdaten werden automatisch im Maklerverwaltungsprogramm gespeichert und können ad hoc zur Analyse aber auch zur Bestandsübernahme durch den Makler genutzt werden.

Vernetzt mit dem Underwriting

Die Anfrage des Maklers ist nie mehr als einen Klick vom Underwriter entfernt. Versicherer stellen Rückfragen direkt und teils instant über das System. Alle Vorgänge bleiben sauber sortiert, dokumentiert und werden im Maklerverwaltungsprogramm archiviert. Das ist effizient und bequem.

Zu bi:sure:

bi:sure ist eine digitale Plattform für Gewerbeversicherungen. Sie erleichtert Versicherungsmaklern und Vertrieben die Beratung von Gewerbekunden. Als Spezialist für die Gewerbeversicherung hilft bi:sure mit Software as a Service Lösungen seinen Partnern bei Prozessoptimierung, Digitalisierung, Verwaltung und Beratung im gesamten Beratungszyklus der Gewerbeversicherung. Die Dienstleistungen können wahlweise im Rahmen von Kooperationspartnern, reiner Softwarenutzung, Back-Office-Services oder im Rahmen ergänzender Dienstleistungen genutzt werden.

Direkte Beantragung

Erhaltene Angebote können vom Makler in aller Ruhe geprüft werden. Sofern ein Angebot dem Kunden zusagt, reicht ein Klick zur Eindeckung.

Technische state of the art

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MLP legt erstmals seit 2006 um mehr als 100 Berater zu – wichtige Grundlage für künftiges Wachstum gelegt

 

Die MLP Gruppe hat im Geschäftsjahr 2020 bei allen wesentlichen Kennziffern – zum Teil deutlich – zugelegt. Die Gesamterlöse stiegen nach einem sehr dynamischen vierten Quartal um 8,3 Prozent auf 767,3 Mio. Euro. Dies ist das siebte Jahr Wachstum in Folge. Besonders stark waren die Zuwächse auf Jahressicht in der Immobilienvermittlung (plus 67,4 Prozent) und im Vermögensmanagement (plus 17,3 Prozent). Auch die Bestandswerte, die verlässliche Umsatzquellen für die Zukunft darstellen, entwickelten sich weiterhin positiv. So stieg das betreute Vermögen auf 42,7 Mrd. Euro, das Prämienvolumen in der Sachversicherung auf 430,8 Mio. Euro. Das EBIT lag mit 59,4 Mio. Euro trotz Corona-Auswirkungen und fortgesetzter Investitionen in den jungen Bereich um 26,1 Prozent über Vorjahr (2019: 47,1 Mio. Euro). Auf Basis dieser Geschäftsentwicklung schlägt der Vorstand eine Steigerung der Dividende auf 23 Cent pro Aktie vor (2019: 21 Cent). MLP bestätigt die Planung für das Jahr 2022, das EBIT auf 75 bis 85 Mio. Euro zu steigern.

„Das Jahr 2020 war erfolgreich und ein unfreiwilliger Stresstest für unsere Strategie. Wandlungsfähigkeit, Digitalisierung sowie Stabilität im Geschäftsmodell waren unsere Erfolgsfaktoren. Damit haben wir diese Situation mit Bravour bestanden. Die Grundlage dazu haben wir in den vergangenen Jahren gelegt. MLP ist im Jahr des 50. Jubiläums da, wo wir hinwollten, als wir 2005 unseren Aufbruch begonnen haben. Aufbauend auf dem Kern der Gründungsidee ist MLP mittlerweile ein anderes Unternehmen, ein neues MLP“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender von MLP. „Durch die Erschließung weiterer Kundengruppen, die deutliche Verbreiterung unserer Umsatzbasis und die Vernetzung der mitunter neuen Geschäftsbereiche untereinander haben wir eine hohe Widerstandsfähigkeit aufgebaut. Zudem haben wir zusätzliche Quellen für Performance erschlossen – die Erlösentwicklung macht dies sehr deutlich. Parallel dazu investieren wir weiterhin massiv in unsere Zukunft.“

FY 2020: Gesamterlöse stiegen um 8,3 Prozent auf 767,3 Mio. Euro

Die Gesamterlöse legten 2020 um 8,3 Prozent auf 767,3 Mio. Euro (2019: 708,8 Mio. Euro) zu. Dies ist der höchste Wert seit der Veräußerung der eigenen Versicherungsgesellschaften im Jahr 2005. Dabei stiegen die Provisionserlöse (Erlöse aus Provisionen und Honoraren) um 8,5 Prozent auf 730,4 Mio. Euro (672,9 Mio. Euro), die Erlöse aus dem Zinsgeschäft waren mit 15,2 Mio. Euro (16,6 Mio. Euro) marktbedingt rückläufig.

Die Zuwächse erstreckten sich trotz Corona-Krise auf nahezu alle Beratungsfelder. Erstmals ist das Vermögensmanagement – nach elf Jahren Steigerung in Folge – auf Jahressicht das größte Beratungsfeld. Dies resultiert sowohl aus der sehr positiven Entwicklung im MLP Privatkundengeschäft als auch bei FERI. Neben einer guten operativen Entwicklung sowohl bei privaten als auch bei institutionellen Kunden haben dazu deutlich höhere performanceabhängige Vergütungen als in den Vorjahren beigetragen. Das betreute Vermögen stieg auf den neuen Höchstwert von 42,7 Mrd. Euro (31. Dezember 2019: 39,2 Mrd. Euro) und bildet damit eine sehr verlässliche Erlösquelle für die Zukunft. Dies gilt auch für die Bestände in der Sachversicherung, die auf Jahressicht auf 430,8 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 405,5 Mio. Euro) zulegten. Dies entspricht der Größenordnung, die auch mittelgroße Sachversicherer verwalten. Die Erlöse in der Sachversicherung stiegen – durch eine erfolgreiche Entwicklung bei der DOMCURA AG genauso wie in der MLP Finanzberatung SE – um 8,4 Prozent auf 137,2 Mio. Euro (2019: 126,6 Mio. Euro).

Den größten prozentualen Zuwachs erzielte MLP im vierten Jahr hintereinander in der seit 2014 gestärkten Immobilienvermittlung, in der die Erlöse um 67,4 Prozent auf 39,5 Mio. Euro (23,6 Mio. Euro) stiegen. Die Erlöse aus der Krankenversicherung lagen mit 50,6 Mio. Euro (48,3 Mio. Euro) ebenfalls leicht über dem Vorjahr. Durch das Wachstum in diesen und anderen Feldern konnte MLP auch den Rückgang in der Altersvorsorge deutlich überkompensieren, in der die Erlöse auf 214,6 Mio. Euro zurückgingen (225,8 Mio. Euro). Hintergrund für die geringeren Erlöse in der Altersvorsorge war die coronabedingt marktweit sehr verhaltene Entwicklung vor allem in der betrieblichen Altersvorsorge.

EBIT stieg deutlich auf 59,4 Mio. Euro

Mit einem Wert von 59,4 Mio. Euro konnte MLP die vor der Coronazeit veröffentlichte Prognose („leichte EBIT-Steigerung“) deutlich übertreffen (2019: 47,1 Mio. Euro). Wie zu Jahresbeginn geplant hat MLP 2020 rund 11 Mio. Euro in den jungen Bereich investiert. Das Konzernergebnis legte von 36,9 Mio. Euro auf 43,2 Mio. Euro zu.

Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2020 leicht auf 454,0 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 437,4 Mio. Euro). Die Eigenmittelquote betrug 21,3 Prozent. Die Nettoliquidität des MLP Konzerns lag bei 197 Mio. Euro zum Ende des Jahres und bildet damit eine sehr solide Basis.

Dividendenvorschlag: 23 Cent pro Aktie

Der Vorstand schlägt eine Erhöhung der Dividende pro Aktie auf 23 Cent (2019: 21 Cent) vor. Die Ausschüttungsquote liegt mit 58 Prozent des Konzernergebnisses in der Mitte des angekündigten Rahmens.

Q4: Erlöse und EBIT deutlich über Vorjahr

Im Schlussquartal haben sich die Erlöse sehr dynamisch entwickelt und legten um 9,3 Prozent auf 242,0 Mio. Euro (Q4 2019: 221,4 Mio. Euro) zu. Das EBIT verzeichnete ebenfalls ein deutliches Plus von 15,6 Prozent auf 32,6 Mio. Euro (28,2 Mio. Euro). Das Konzernergebnis betrug 24,9 Mio. Euro nach 21,7 Mio. Euro im Vorjahr.

Dreistelliges Beraterwachstum

Die Beraterzahl stieg im Geschäftsjahr 2020 auf 2.086. Das Netto-Wachstum bei dieser Kennzahl hält somit seit 2018 (plus 19) bereits das dritte Jahr in Folge an – 2020 mit weiter anziehender Dynamik (plus 105). Es ist das erste dreistellige Wachstum seit dem Jahr 2006. Dabei MLP profitiert von den umfangreichen Investitionen in das junge Segment in den vergangenen Jahren und davon, dass vermehrt auch qualifizierte Berater aus der Branche zu MLP wechseln.

Zum 31. Dezember 2020 hat MLP 554.900 Familien- (30. September 2020: 551.900) sowie 22.500 Firmen- und institutionelle Kunden (30. September 2020: 22.400) betreut. Die Zahl der neu gewonnen Familienkunden lag bei 18.400 (2019: 19.300, 2018: 18.300).

RVM-Akquisition: Ziel „Top Ten“ bei Industrieversicherungsmaklern

Mit der jüngsten Akquisition von RVM erschließt MLP den Bereich Industrieversicherung und baut dafür ein neues Segment im Konzern auf. Dabei sollen weitere Markteilnehmer hinzukommen, um somit mittelfristig eine Maklergruppe zu etablieren, die sich in Deutschland auf Augenhöhe mit den „Top Ten“ im Bereich Industrieversicherungen bewegt. Das Closing der Transaktion ist für das zweite Quartal 2021 geplant.

Prognose 2021

Für das Jahr 2021 rechnet MLP mit einem EBIT auf dem hohen Niveau des Vorjahres – konkret in einem Korridor zwischen 55 Mio. Euro am unteren und 61 Mio. Euro am oberen Ende. Dabei bestehen weiterhin Unsicherheiten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zu berücksichtigen ist, dass die Akquisition von RVM im laufenden Jahr noch keinen positiven Ergebniseffekt hat. Hintergrund ist der saisonale Geschäftsverlauf bei der RVM GmbH, bei der das Ergebnis vor allem im ersten Quartal entsteht.

Ausblick: weiterhin EBIT-Steigerung auf 75 bis 85 Mio. Euro bis Ende 2022 geplant

Die angelegten Wachstumstreiber sollen – wie bereits vor einem Jahr dargestellt – ab dem Jahr 2022 ihre vollständige Wirkung entfalten. Für 2022 plant MLP weiterhin einen deutlichen Anstieg des EBITs auf 75 bis 85 Mio. Euro.

„Bei der Entwicklung der von uns angelegten Wachstumshebel sind wir auf Kurs. Unsere Investitionen beginnen sich auszuzahlen. Dies gilt insbesondere für unser junges Segment, für das wir in diesem Jahr den Break-even sehen, und genauso für unser Immobiliengeschäft, in dem unsere Tochter DEUTSCHLAND.Immobilien über ein nun sehr greifbares großes Potenzial verfügt. Kurzum: Die Weichen sind gestellt, um MLP beim Gewinn im Jahr 2022 auf die geplante nächste Ebene zu bringen“, sagt Finanzvorstand Reinhard Loose.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Bundeskabinett setzt Einigung der Koalitionsfraktionen um

 

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung bei 2,5 % zu deckeln. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung diese Einigung umgesetzt. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

“Marktuntersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Restschuldversicherungen außerordentlich hohe Abschlussprovisionen zahlen müssen. Auf diesen Missstand wollen wir nun reagieren und haben uns geeinigt, Provisionen auf maximal 2,5 % der versicherten Darlehenssumme zu deckeln. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen geschützt.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen, dass die Bundesregierung diese Einigung mit dem heutigen Kabinettbeschluss umgesetzt hat. Die erforderlichen Gesetzesänderungen werden wir zügig im Bundestag einbringen.”

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

 

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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel: (030) 227-52360, www.cducsu.de

Am 10. März 2021 treten für alle VersicherungsvermittlerInnen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige FinanzanlagenvermittlerInnen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.

 

Hierzu und grundsätzlich zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzberatung führte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mit Unterstützung der Standard Life Versicherung www.standardlife.de  am 23. Februar ein für alle Vermittler offenes Webinar durch. Die sehr hohe Teilnehmerzahl zeigte das starke Informationsbedürfnis und Interesse in der Vermittlerschaft. Der AfW hat sich daher entschlossen, die Aufnahme des Webinars auch im Nachgang frei zu geben.

Die Aufnahme ist aktuell auf der Startseite www.Bundesverband-Finanzdienstleistung.de des AfW verfügbar.

Hintergrund: Zum Stichtag 10.3.2021 müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen mit Zulassung nach den Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung haben zukünftig erweiterte Informationspflichten. Gemeinsam haben daher bereits am 11.2. die Verbände AfW und VOTUM für die betroffenen Versicherungs- und AnlagevermittlerInnen praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt. Abrufbar sind diese ebenfalls über die Homepage des AfW und auch bei VOTUM www.votum-verband.de.

„Die Rolle, die die Finanzwirtschaft bei der Transformation der Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit spielt, ist immens. Der AfW wird im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und seiner Möglichkeiten hier mit guten Partnern in Zukunft weiter aktiv und proaktiv agieren.“ so Wirth ergänzend.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

In Hamburg haben Dr. Georg F. Doll, Dr. Johann-Rudolf Flesch, Lucas May, Friedrich Piaskowski und Kolwja A. Zimmer die WIR WohnImmobilienRente GmbH gegründet.

 

Das Unternehmen bietet deutschlandweit unterschiedliche Formen der Immobilienverrentung für Privatpersonen an. Auf der Website www.immorente.de können Interessentinnen und Interessenten ihre Immobilie bewerten lassen, herausfinden, welches Modell der Immobilienverrentung zu ihnen passt und konkrete Angebote anfordern.

„Die großen Anbieter am Markt der Immobilienverrentung konzentrieren sich jeweils auf bestimmte Produkte – sei es die Leibrente oder der Teilverkauf“, erklärt Georg F. Doll, geschäftsführender Partner und Gründungsgesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH. „Wir hingegen bieten unterschiedliche Modelle der Verrentung an – je nach Zielsetzung und Ausgangssituation der Kundinnen und Kunden. Das umfasst auch Umkehrhypotheken und Immobiliendarlehen. Dabei planen wir die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern und Investoren: Banken und Sparkassen, Versicherungen und Pensionskassen.“

Die Gründungsgesellschafter sind in der Finanzszene keine Unbekannten: Georg F. Doll leitete bei der DG HYP die gewerbliche Immobilienfinanzierung, bevor er 2008 die RISKBalance GmbH gründete. Johann-Rudolf Flesch ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Genossenschaftsbank. Heute ist er als Berater sowie in verschiedenen Gremien tätig und Partner der RISKBalance. Lucas May bringt Erfahrung aus dem Prozess- und Risikomanagement großer Unternehmen mit. Friedrich Piaskowski war bis 2007 Vorstand der DG HYP. Heute gehört er ebenfalls zu den Partnern der RISKBalance. Auch Kolwja A. Zimmer ist Partner bei RISKBalance. Daneben ist er Managing Director der HmcS Real Estate GmbH, die auf die Betreuung von Kreditportfolios spezialisiert ist.

Selbstgenutzte Immobilien einsetzen, um die Altersvorsorge zu stärken

Das Team der WIR WohnImmobilienRente GmbH erwartet eine stark steigende Nachfrage in den kommenden Jahren. „2019 gab es 6 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Deutschland, die älter als 65 Jahre waren. Diese Gruppe wächst jedes Jahr. Gleichzeitig reicht für immer mehr Menschen die gesetzliche Rente nicht aus. Hier setzt unsere Dienstleistung an. Wir beraten neutral und finden so für unsere Kundinnen und Kunden die beste Möglichkeit, um zu Lebzeiten vom Wert der selbstgenutzten Immobilie zu profitieren und die Altersvorsorge zu stärken“, erklärt Georg F. Doll.

Dass die Gründungsgesellschafter zum Teil schon selbst im rentenfähigen Alter sind, sieht Georg F. Doll als Vorteil: „Unser Altersdurchschnitt ist nicht typisch für ein Start-up. Aber unsere Kundinnen und Kunden sind allesamt über 65. Insofern passt das sehr gut.“

Über die WIR WohnImmobilienRente GmbH:

Die WIR WohnImmobilienRente GmbH wurde 2020 gegründet. Unternehmenssitz ist Hamburg. Das Unternehmen betreibt die Website www.immorente.de, ein Vermittlungs- und Informationsportal für Immobilienverrentungen. Es richtet sich an Menschen, die älter als 65 Jahre sind und bereits zu Lebzeiten vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie profitieren möchten. Ihnen vermittelt die WIR WohnImmobilienRente GmbH unter der Marke IMMORENTE Angebote für die Leibrente, den Teilverkauf, die Umkehrhypothek sowie Immobiliendarlehen.

 

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WIR WohnImmobilienRente GmbH, Parkstraße 65, 22605 Hamburg, Tel:  +49 (0) 40 / 53 02 46-76, www.immorente.de

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

 

Immer wieder werden Fragen zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten von Gerichten entschieden. Auch 2020 gab es dazu einige beachtenswerte Entscheidungen. Mit Blick auf den zu befürchtenden Anstieg an Unternehmensinsolvenzen fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, die wichtigsten Urteile und Gesetze zusammen und gibt Handlungsempfehlungen.

Erweiterter Insolvenzschutz im Betriebsrentengesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) löste mit seinem Urteil vom 19.12.2019 (C-168/18) im vergangenen Jahr eine umfassende Änderung im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) aus: Leistungen aus einer Pensionskassenzusage sind unter bestimmten Voraussetzungen vom gesetzlichen Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) abgedeckt.

Welche Arbeitgeber sind betroffen?

„Arbeitgeber unterliegen bislang der PSVaG-Beitragsplicht, wenn sie ihre bAV in Form einer Direktzusage beziehungsweise Unterstützungskassenversorgung oder über einen Pensionsfonds durchführen“, so Michael Hoppstädter. Das gilt jetzt auch für Versorgungszusagen, die über bestimmte Pensionskassen abgebildet werden. Direktversicherungen bleiben weiterhin außen vor, soweit sie mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht für den Arbeitnehmer ausgestattet sind. Betroffen sind überwiegend Verträge von Pensionskassen, die nicht unter den Schutz des Sicherungsfonds der Lebensversicherer „Protektor“ fallen. Das sind meist Firmen- oder Branchenpensionskassen – typischerweise sogenannte regulierte Pensionskassen. Auf Unternehmen mit solchen Pensionskassenverträgen kommen durch die neue Insolvenzsicherungspflicht zusätzliche Kosten zu. Der Beitrag zum PSVaG richtet sich nach der erreichbaren Höhe der Versorgungsleistung und bei laufenden Versorgungsleistungen nach der abhängig vom Alter vervielfachten Jahresrente. Die Pensionskassen werden den Arbeitgebern die vom PSVaG geforderten sogenannten Kurztestate zur Verfügung stellen.

Was ist zu tun?

„Für Unternehmen, die bislang noch keine Berührungspunkte zum PSVaG hatten – also noch nicht Mitgliedsunternehmen sind, aber Pensionskassenverpflichtungen haben – und jetzt insolvenzsicherungspflichtig sind, gilt: Sich unbedingt bis zum 31.3.2021 auf der Homepage des PSVaG registrieren“, so der Rat des Longial Geschäftsführers.

Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

Die Haftung für Leistungen aus einer bAV ist für den Erwerber eines insolventen Betriebs ebenso relevant wie für die betroffenen Arbeitnehmer. Das Bundearbeitsgericht (BAG) entschied dazu am 26.1.2021 in mehr als 20 Fällen (unter anderem 3 AZR 139/17): Die in § 613a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelte Haftung des Erwerbers beschränkt sich zeitanteilig auf die Dauer, die der Arbeitnehmer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Betrieb angestellt war. Für Leistungen bis zur Insolvenzeröffnung muss der Erwerber auch dann nicht haften, wenn der PSVaG nicht vollständig eintritt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bis zur Insolvenz noch keine unverfallbare Anwartschaft bestand. Nach der Übernahme läuft das Beschäftigungsverhältnis weiter, beim Erwerber werden Versorgungsanwartschaften aber erst ab Übernahme aufgebaut, die Gesamtversorgungsleistung fällt gegebenenfalls geringer aus als ursprünglich zugesagt.

Was ist zu tun?

Der Longial Geschäftsführer rät Unternehmen, die Versorgungsleistungen regelmäßig und transparent den Versorgungsberechtigten mitzuteilen. Und zwar sowohl dann, wenn es den Unternehmen gut geht – dann betreiben sie Social Marketing und Employer Branding – als auch im Falle einer Insolvenz. In diesem Fall helfen sie den Arbeitnehmern mit einem eindeutigen Überblick über die Versorgungslage. Den Erwerbern ist ebenfalls eine regelmäßige Kommunikation zur übernommenen Versorgungszusagen zu empfehlen – denn auch das schafft Vertrauen in das neue Unternehmen und kann dazu beitragen, dass strittige Punkte nicht erst vor Gericht geklärt werden müssen.

Treuhandlösung/CTA als ergänzende Insolvenzsicherung

Zwischen Arbeitgeber und Treuhänder gab es im zu behandelnden Fall (BAG-Urteil vom 22.9.2020 – 3 AZR 303/18) zugunsten der Versorgungsberechtigten einen doppelseitigen Treuhandvertrag – ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA). Der PSVaG erhob Ansprüche auf das Treuhandvermögen. Er wollte verhindern, dass der Treuhänder bei der Berechnung der Rentenzahlungen die Rentendynamik miteinbezieht und somit das erforderliche Treuhandvermögen höher berechnet. Das BAG stellte zunächst fest, dass das CTA insolvenzfest eingerichtet wurde. Darüber hinaus urteilte das BAG, dass eine Treuhandlösung ausdrücklich auch der ergänzenden Insolvenzsicherung von Ansprüchen einer bAV diene, die nicht unter den gesetzlichen Insolvenzschutz fallen. Der PSVaG werde dadurch keinen weitergehenden Ansprüchen ausgesetzt, ihm werden aber auch keine Sicherheiten rechtswidrig entzogen.

Was ist zu tun?

Der Rat von Michael Hoppstädter für Arbeitgeber: „Bei der Einrichtung eines CTA-Modells kommt es ganz besonders darauf an, dass es absolut insolvenzfest gestaltet ist. Darauf ist bei der Ausgestaltung der Treuhandverträge und der Übertragung der Vermögenswerte besonderes Augenmerk zu legen. Wenn hier Fehler gemacht werden, kommt Treuhandvermögen nicht den Versorgungsberechtigten zugute, um nicht gesetzlich insolvenzgesicherte Teilansprüche zu finanzieren, sondern geht auf den PSVaG über.“

Trotz klarer Regelung: Vorbereiten auf den Ernstfall

Die Insolvenzsicherung der bAV ist vermeintlich klar und eindeutig gesetzlich geregelt. Doch der Longial Geschäftsführer warnt: „Wie man an der Vielzahl der Urteile und den daraus teilweise erfolgten gesetzlichen Änderungen erkennt, gibt es auch nach fast 50 Jahren Betriebsrentengesetz und PSVaG immer noch offene Fragen und Regelungslücken.“ Sich darauf vorzubereiten, ist für Unternehmen schwerlich möglich – aber es schadet natürlich nicht, sich in „guten Zeiten“ regelmäßig mit den Versorgungswerken im Unternehmen zu beschäftigen und, wenn nötig, Anpassungen vorzunehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

BVK verwundert über unsachliche Kritik an bewährter Altersvorsorge aus der Politik 

 

Mit Irritation nimmt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aktuelle Äußerungen aus der Politik zur Kenntnis, die der Versicherungswirtschaft in toto absprechen, die private Altersvorsorge von Millionen von Riestersparern angemessen aufzubauen. „Uns verwundern Aussagen, die die Versicherungswirtschaft in ein schlechtes Licht rücken und stattdessen für die Schaffung eines staatlichen Standardprodukts ohne staatliche Zulagen plädieren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Diese Sichtweise verkennt, dass auch hier vermutlich weit höhere Kosten entstehen werden, weil neue Strukturen geschaffen werden müssen. Und das würde die Rendite schmälern und zu Lasten der Vorsorgesparer gehen, die sich dann mit einer geringeren Rente begnügen müssten.“

„Im Übrigen sollte die Kritik an den Produktgebern nicht uns Vermittlern durch die Hintertür wegen angeblich zu hoher Abschlusskosten angelastet werden. Bekanntlich arbeiten wir als Unternehmer und ehrbare Kaufleute nicht für umsonst und brauchen einen halbwegs auskömmlichen Verdienst“, so Heinz. „Professionelle und individuelle Beratung kann es nicht kostenlos geben! Die Tatsache, dass die Produktgeber der Politik kein überzeugendes Angebot zur Reform der privaten Altersvorsorge machen konnten, darf nicht auf Kosten der Versicherungsvermittler gehen.“

Der BVK moniert hier im Kontext der politischen Aussagen die Vernachlässigung der sozialpolitischen Aufgabe von Versicherungsvermittlern. Denn nur dank der Versicherungsvermittler sorgen seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten millionenfach Riestersparer vor und werden somit im Alter nicht auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein. Wer also die Axt an den Berufsstand legt, legt die Axt an den Sozialstaat!

Daher ist nach Ansicht des BVK die Kritik aus der Politik eher geeignet, das Vertrauen in die private Altersvorsorge von Riester-Versicherungen nachhaltig zu erschüttern sowie Zweifel am Sinn und der Notwendigkeit zu säen, privat für das Alter vorzusorgen. „Bei mir lösen daher diese politischen Bemerkungen nur Kopfschütteln und Befremden aus“, bekennt BVK-Präsident Heinz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Studie Lebensversicherung 2019

 

Makler und Mehrfachagenten bleiben der wichtigste Vertriebskanal für betriebliche Altersversorgungsprodukte (bAV), in Deutschland. Sie verfügten 2019 mit einem Anteil von 37 Prozent über den größten Teil am Neugeschäftsvolumen nach APE, vor den Einfirmenvermittlern (33 Prozent) und Banken (20 Prozent). Dies zeigt die detaillierte Betrachtung nach Produktgruppen der Willis Towers Watson Vertriebswegestudie 2019 zur deutschen Lebensversicherung.

Insgesamt lösten die 86 in der Studie analysierten Lebensversicherer im Jahr 2019 ein Volumen von 6,6 Milliarden Euro nach APE ein – ein Plus von einer Milliarde Euro im Vergleich zum Vorjahr. Davon erzielten bAV-Produkte 1,5 Milliarden Euro, nach 1,2 Milliarden Euro in 2018. Mit einem Anteil von 22 Prozent bleibt die bAV damit zweitwichtigstes Produktsegment in der Lebensversicherung, hinter der privaten Altersvorsorge (pAV), die einen Anteil von 65 Prozent mit 4,2 Milliarden Euro APE einlöste.

Führend bei laufenden Beiträgen

Die Unterscheidung nach laufenden und einmaligen Beiträgen zeigt: Bei den laufenden Beträgen lagen Makler und Mehrfachagenten in 2019 mit 40 Prozent bAV-Vertriebsanteil (2018: 41 Prozent) nun deutlicher vor den Einfirmenvermittlern (35 in 2019 vs. 38 in 2018). Banken konnten ihren Vertriebsanteil von 15 auf 18 Prozent steigern. „Alle drei Vertriebswege erzielten 2019 deutlich mehr laufende bAV-Neubeiträge, wobei die Banken am stärksten zugelegt haben“, sagt Henning Maaß, für die Studie verantwortlicher Berater bei Willis Towers Watson. Bei den Einmalbeiträgen übernahmen auch die Banken mit 41 Prozent die Führungsposition vor den Einfirmenvermittlern (19) sowie den Maklern und Mehrfachagenten (17). „Zwar haben die Makler und Mehrfachgenten beim Vertriebsanteil der bAV-Einmalbeiträge stark eingebüßt. Aber man muss auch den mit 13 Prozent geringen APE-Anteil der bAV beachten. In der pAV ist die Bedeutung der Einmalbeiträge mit 58 Prozent APE-Anteil ungleich höher“, so Maaß weiter. „Es bleibt dabei: Kunden nutzen die guten pAV-Angebote der Versicherer, um höhere Geldbeträge zu investieren. Die bAV wurde hingegen für das langfristige Altersvorsorge-Sparen im Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen konzipiert. Sie ist daher für derartige Geldanlagen weniger geeignet.“ Dies zeigt sich auch an Folgendem: Bei sechs der zehn größten Lebensversicherer (nach laufenden Beiträgen) ist die bAV die bedeutendste Produktgruppe, noch vor der pAV.

bAV zweitwichtigste Produktgruppe für die Vertriebswege

Für die drei großen Vertriebswege bleibt die bAV nach der pAV die zweitwichtigste Produktgruppe. Bei den Banken hat die Bedeutung der bAV bei laufenden Beiträgen zwar deutlich zugenommen, liegt aber noch immer deutlich hinter der pAV. „Bei Maklern und Mehrfachagenten hingegen liegt die bAV bei laufenden Beiträgen aber nun mit 39 Prozent gleichauf mit der pAV. Das war im vergangenen Jahr noch anders“, erläutert Maaß. „Bei laufenden Beiträgen wird die bAV für Anbieter und Vertriebswege wachstumsentscheidend bleiben.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Kostenlose Lizenzen von Flexperto für Verbandsmitglieder

 

Versicherungsvermittler halten auch in Pandemiezeiten den Kontakt zu ihren Kunden. Dort wo es zu Einschränkungen kommt, wird dieser Kontakt stark bis ausschließlich auf telefonische Kommunikation oder auf Video-Beratung umgestellt. Der Markt für die entsprechenden Tools ist breit, aber längst nicht jede Lösung erfüllt die spezifischen Anforderungen der Vermittlerbetriebe, ist datenschutzrechtlich unbedenklich und kundenorientiert konzipiert. Es verwundert daher nicht, dass der für Digitalisierungsfragen ressortzuständige Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Andreas Vollmer, feststellt: „Viele Kolleginnen und Kollegen haben noch nicht das passende Tool gefunden oder hatten bisher keinen Zugriff auf ausreichend viele Alternativen. Die Folge sind suboptimale Lösungen und Prozesse und unnötig hohe Barrieren für Vermittler, die sich zwar grundsätzlich positiv gegenüber der Videoberatung, aber noch nicht endgültig orientiert haben.“

Das BVK-Präsidium verstärkt daher seine in vielen Aspekten bereits erfolgreiche Digitalisierungsoffensive für Vermittlerbetriebe. Durch den Ausbau der Kooperation mit dem Softwareentwickler Flexperto können 500 Vermittlerbetriebe ihre Optionen für die Videoberatung durch eine kostenlose 6-Monats-Lizenz vergrößern. Präsident Michael H. Heinz sagt: „Wir haben uns in Beratungen von Experten und durch umfangreiche Recherchen und Präsentationen für diesen Partner entschieden, weil er eine extrem hohe Orientierung am gesamten Geschäftsprozess von Vermittlerbetrieben nachweisen konnte. Anders als herkömmliche Tools haben die Entwickler von Anfang an die Bedürfnisse eines typischen BVK-Mitglieds im Auge gehabt.“

Mit der Flexperto-Software können Vermittler nicht nur über Videotelefonie beraten, der komplette Beratungsprozess wird digital abgebildet. Durch das „Bildschirm-Teilen“ können Berater und Kunden Produktunterlagen, Verträge und Formulare gemeinsam durchgehen. Komplexe Sachverhalte können mittels einer virtuellen Tafel veranschaulicht werden und das alles, ohne eine App installieren zu müssen, denn die Software von Flexperto ist Browser-basiert. Der krönende Abschluss einer jeden Beratung ist die rechtsgültige Unterschrift. Der Kunde braucht dafür lediglich ein Smartphone oder Tablet. Die Gratis-Lizenzen von Flexperto erhalten Mitglieder über die Website der BVK-Dienstleistungsgesellschaft mbH (https://dlg-bvk.de/mitgliedervorteile/flexperto).

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die häufige Versicherungssumme von 1,5 Millionen bei VSH-Verträgen für Vermittler ist zu niedrig. Darauf weist der SdV e.V. hin und erläutert dies anhand eines gerade regulierten Schadens.

 

Einem württembergischen Maschinenbauer mit 46 Mitarbeitern entstand durch Feuer in Lager-/Produktionshallen ein Schaden in Höhe von 16 Millionen Euro. Dabei wurden auch Vorräte im Wert von 4,7 Millionen Euro vernichtet. Die Versicherungssumme für die Vorräte betrug jedoch nur 960.000 Euro.

Über 4 Millionen Euro Schadenersatz von Makler gefordert

Die Summe für die Vorräte hatte der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss angegeben. Einige Monate später schickte er eine Mail an den Versicherungsmakler, weil beim Jahresabschluss Vorräte im Wert von 3,7 Millionen festgestellt wurden und weitere Vorräte im Wert von 800.000 Euro noch hinzugekommen seien. Der VN bat um Prüfung, ob der Vertrag insofern geändert werden muss. Der Versicherungsmakler leitete die Information zwar an den Versicherer weiter, hakte dort aber nicht nach als keine Bestätigung kam. So blieb es bei der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme.

Nun verlangt der VN über seinen Anwalt für die nicht versichert gewesenen Vorräte 3,74 Millionen Euro Schadenersatz von seinem Versicherungsmakler. Der Vorwurf lautet, nicht für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben. Darüber hinaus wurden vom Versicherer Abzüge wegen Obliegenheitsverletzung bezüglich elektrischer Anlagen vorgenommen. Diese lastete der VN ebenfalls der fehlenden Aufklärung durch den Versicherungsmakler an, so dass sich seine Forderung auf etwa 4 Millionen Euro belief.

Nicht bei Versicherungssummen sparen

In diesem Fall ist die gängige Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro weit überschritten. Nur eine ausreichend hohe Exzedenten-Deckung bewahrte dann noch den Versicherungsmakler vor dem finanziellen Aus.

„Die meisten Makler ahnen gar nicht, dass sie den eigenen Ruin riskieren, wenn sie bei ihrer VSH nur die gesetzlich vorgeschriebene Summe versichern.“ sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand des SdV. „Selbst bei kleinen Firmen-Kunden können sehr große Schäden entstehen. Wenn diese dann mit Forderungen an den Makler herantreten, darf dessen VSH-Versicherungssumme nicht zu niedrig sein. Da hat man wirklich am falschen Ende gespart.“ Für Großschäden, wie in diesem Fall, bieten wir unseren versicherten Mitgliedern eine Exzedenten-Deckung von bis zu 20 Millionen Euro. So sind Vermittler bestens abgesichert, selbst wenn mehrere große Schadenereignisse innerhalb der Versichertengemeinschaft eintreten. Damit gehört dieses VSH-Angebot zu den besten und leistungsstärksten am Markt. Weitere Infos und ein Online-Rechner sind auf der Webseite https://m1.sdv-online.de/sdvvermittlerschutz zu finden.

 

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