Der Vermittler der Zukunft weiß um die Bedeutung der Digitalisierung für seinen Geschäftserfolg und sucht persönlich wie digital den engen Kontakt zu seinen Kunden.

 

Neben dem direkten Gespräch steht Maklern heute die ganze Bandbreite der digitalen Kommunikation offen, um sich potenziellen Kunden vorzustellen, mit Bestandskunden im Gespräch zu bleiben und alle über Neuheiten zu informieren. Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hat hier 4 Tipps zusammengestellt, wie die digitale Kundenansprache gelingt – für Einsteiger und Profis.

Ein Blick hinter die Kulissen

Um als Vermittler im digitalen Informationsdschungel aufzufallen, sind persönliche Geschichten gefragt. Versicherungsnehmer möchten wissen, mit welchen Menschen sie es zu tun haben. Vor allem dann, wenn es um so private Themen wie die Altersvorsorge geht. Über persönliche Videobotschaften von unterwegs, Einblicke in die Kaffeeküche des Unternehmens oder ins Homeoffice können Vermittler auf digitalem Wege Nähe zu ihren Kunden schaffen. Mögliche Formate:

  • Mini-Reportage: „Ein Tag im Leben eines Vermittlers“ als Fotostrecke oder Video
  • Selbstportrait: „3 Fragen an…“ zum Beispiel via LinkedIn-/ Instagram-Story
  • Videobotschaft: Smartphone-Video mit Kommentar zu aktuellen Versicherungsthemen

„Da persönliche Treffen im vergangenen Jahr kaum möglich waren, habe ich mit kurzen Videobotschaften auf meinen Social-Media-Kanälen Einblicke in meinen Arbeitsalltag gegeben“, sagt Vermittlerin Eva Geiselmann von Eva Geiselmann Finanzen e. K. aus Geislingen. „Gerade Neukunden konnten mich so vorab besser kennenlernen.“

Produktinfos, aber kreativ

Lange, unverständliche Textwüsten im Versicherungssprech? Das muss nicht sein. Infos zu Versicherungsprodukten und ihren Hintergründen lassen sich beispielsweise in Form von „Quick Tipps“ oder in kurzen Podcasts aufbereiten. Je nach Länge können diese Formate dann auf der eigenen Website eingebunden oder direkt zum Beispiel über LinkedIn mit den eigenen Kunden geteilt werden. Ideen dazu?

  • FAQ: Die zehn häufigsten Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Podcast: Fünfteilige Serie zu den wichtigsten Versicherungen
  • Quick Tipps: Auf einen Blick – was bringt mir eine Rentenversicherung?

„Viele Interessenten informieren sich eingangs im Internet. Deshalb veröffentliche ich wöchentlich ein Video rund um die Arbeitskraftabsicherung auf YouTube: Warum brauche ich eine BU, wofür die Krankenakte anfordern, was sollte man unbedingt beachten… Der Kunde kommst somit nicht gut informiert ins Beratungsgespräch, sondern hat auch das Gefühl, mich bereits zu kennen, sagt Vermittler Marco Niedermaier von buXperts aus Schriesheim.

In den Dialog treten

Nachhaltige Kundenbeziehungen leben vom Austausch auf Augenhöhe und Informationsangeboten mit echtem Mehrwert. Vermittler können sich zum Beispiel über LinkedIn oder Instagram in einem Live-Format den Fragen ihrer Follower stellen oder mit Experten eines Versicherers in einem Podcast über die neuesten Produkt- oder Marktentwicklungen sprechen. Davon profitieren dann nicht nur die Zuhörer, sondern auch die Vermittler selbst. Sie erhalten so Einblicke in die Interessen ihrer Kunden und tauschen Fachwissen mit Experte aus. So einfach geht’s:

  • Quiz: Teste dein Versicherungswissen zum Beispiel mit den Umfrage-Tools von LinkedIn oder Twitter
  • Ask Me Anything: Live-Fragerunde zum Beispiel via Insta-/LinkedIn-Live
  • Expertentalk: Interview-Podcast mit Versicherungsexperten

Vermittler Nicolas Vogt von WBV Finanzservice-GmbH aus Zell unter Aichelberg ist aktiver Podcaster: „Für mich ist ein Podcast eine einzigartige Möglichkeit, mit Experten genauso wie mit Kunden in den Dialog zu treten. Und die Produktion ist einfacher, als viele denken – mit einem Raum ohne Störgeräusche und einem guten Headset kommt man schon recht weit.“

Zahlen, Daten, Fakten

Versicherungsbedarf aufzeigen, Marktentwicklungen einordnen und Zusammenhänge erklären – das klappt am besten auf Grundlage belastbarer Zahlen, Daten und Fakten. Die Versicherungsbranche ist voll davon – warum also nicht für die eigene Kundenansprache nutzen? Da pure Zahlen oft schwer verdaulich sind, sollte man auf eine möglichst vereinfachte, aber ausdrucksstarke Visualisierung der Daten zum Beispiel in Form einer Infografik achten. So etwas lässt sich oft sogar einfach mit PowerPoint oder Programmen wie Canva umsetzten.

  • Infografik: Der Versicherungsfakt des Monats
  • Document-Post: Zahlen, Daten, Fakten als Präsentation zum Durchklicken auf LinkedIn
  • Entscheidungsbaum: Welcher Vorsorgetyp sind Sie?

„Bei der Altersvorsorge fällt es vielen schwer, sich den langfristigen finanziellen Mehrwert ihres Investments vorzustellen. Deshalb visualisieren wir z.B. Hochrechnungen mit Infografiken und nutzen dafür auch bestehendes Grafikmaterial der Versicherer. Neben der Kundenberatung können diese Formate zudem als Denkanstoß für Social-Media-Content verwendet werden,“ sagen Niko und Joshua Leoff aus der Social-Media-Abteilung der LEOFF Finanzstrategen aus Heidenheim.

Digitale Vertriebsunterstützung vor Ort mit den LV 1871 Media Hubs

Wer Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Formate für die Kundenansprache sucht, wird in den Media Hubs der LV 1871 fündig, die seit Herbst 2020 in den sechs Filialdirektionen des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit entstehen. „Unser Media Hub ist die konsequente Fortführung unseres Transformationsprozesses und ein wichtiger Teil unseres B2B2C-Angebots. Hier denken wir Maklerbetreuung und Vertriebsunterstützung noch einen Schritt weiter. Denn: So wie sich das Berufsbild des Maklers wandelt, verändert sich auch die Maklerbetreuung“, sagt Frank Leitgeb, Leiter der Filialdirektion Stuttgart. Neben den bekannten Vertriebsservices werden Vermittler dort bei der Erstellung von audiovisuellem Content unterstützt. In einem professionell ausgestatteten Studio können Vermittler vor Ort Formate für die Kundenansprache via Social-, Digital- und Online-Marketing produzieren und sich in Trainings und Coachings mit Experten der LV 1871 weiterbilden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Das Wachstum geht weiter: Die Zahl der zertifizierten Finanzplaner, der so genannten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) ist im vergangenen Jahr weltweit erneut gestiegen.

 

Wie das Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB), der weltweite Zusammenschluss aller nationalen CFP®-Organisationen jetzt mitteilte, waren Ende 2020 weltweit 192.762 Professionals registriert. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 2,5 Prozent oder in absoluten Zahlen ausgedrückt: 4.658 CFP®-Professionals zusätzlich, die sich um die finanziellen Belange der Verbraucher kümmern.

„Gewinner dieser Entwicklung sind zweifelsohne die Anleger weltweit, die derzeit überall mit nicht ganz einfachen Bedingungen am Kapitalmarkt konfrontiert sind und deren Bedarf an einer langfristigen, gut durchdachten und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Anlagestrategie immer mehr zunimmt“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland und ergänzt: „CFP® ist das globale Gütezeichen für Exzellenz in der privaten Finanzplanung.“

Den Wert einer guten Finanzplanung haben gerade im vergangenen Jahr viele Menschen schätzen gelernt. „Während der COVID-19-Pandemie haben viele Verbraucher professionelle Unterstützung gesucht, um die eigene Finanzplanung krisenfester aufzustellen, Schuldenstrategien zu überdenken und finanzielle Einschnitte besser ausgleichen zu können“, erklärt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Als Zertifizierungsorganisation vergibt der FPSB Deutschland die international etablierten Zertifikate an Finanzberater mit langjähriger Erfahrung, exzellenter Ausbildung und einwandfreiem Leumund.

„Seit unserer Gründung im Jahr 1997 sind wir in Deutschland auf weit über 1.500 CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals gewachsen. Die Finanzberater erkennen, dass Qualifikation das zentrale Element für Erfolg in der Beratung ist“, erklärt Prof. Tilmes.

Besonders bemerkenswert war der Zuwachs an neuen Professionals im vergangenen Jahr in den asiatischen Ländern. China verzeichnete einen Anstieg von knapp 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Malaysia und Taiwan erreichte das Wachstum der Zertifizierung sogar zweistellige Werte. Mit Hilfe zusätzlicher Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme in verschiedenen Ländern beziehungsweise Regionen will der FPSB Ltd. das Wachstum weiter anschieben. Bislang sind dem Verband 27 nationale Organisationen angeschlossen.

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und rund 192.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER®-Professional, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Am 01. März eröffnete die Fonds Finanz das hauseigene Reisebüro „FF & Meer“ für Makler und Mitarbeiter.

 

Mit der Eröffnung der FF & Meer GmbH erschließt der Maklerpool einen neuen Geschäftsbereich, um Vermittlern vollumfänglichen Service zu gewährleisten. Makler des LoyaltyProgramms Three Circles können Reisen ab einem Bronze Status zu besonderen Vorteilen buchen. Weitere Informationen zu FF & Meer gibt es unter www.ff-und-meer.de.

Zum 01. März eröffnete die Fonds Finanz ihr eigenes Reisebüro FF & Meer. Das Reisebüro ist eine 100 %- ige Tochtergesellschaft der Fonds Finanz. Makler können für ihre Reisebuchung frei auf die bewährte Beratungskompetenz und Serviceleistung zugreifen, sich Reisen individuell zusammenstellen lassen und die Expertise der FF & Meer Reiseexperten anfragen. Dabei profitieren Three Circles Mitglieder von besonderen Vorteilen: Diese können Makler ab einem Bronze Status über die Prämien Webseite aktivieren und ihre Reisen im Anschluss direkt über FF & Meer zu besonderen Vorteilen buchen. Durch Agenturverträge mit namhaften deutschen Reiseveranstaltern ist die FF & Meer bestens vernetzt und kann eine breite Palette an Urlaubsangeboten darstellen. Dabei werden Kategorien berücksichtigt wie Family,

Wellness, Golf, Adults Only, Boutique und Gourmet, aber auch Kreuzfahrten, High-Class-Reisen und Private Rundreisen sowie Flugbuchung oder Selbstanreise.

„Viele haben im letzten Jahr auf den Urlaub verzichtet; es gibt großen Nachholbedarf. Daher sind wir überzeugt: Die Reisebranche wird eine Renaissance erleben!“, betont Markus Kiener, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Nach den Monaten im Lockdown möchten viele Urlaubspläne schmieden, sich informieren und Lieblingsziele auswählen. Dabei sehen wir in der Eröffnung von FF & Meer eine starke Verbindung zu unserem Kerngeschäft: Wir möchten unseren Maklern die Möglichkeit geben, Reisen bei jemandem zu buchen, den sie kennen, dem sie seit Jahren vertrauen und von dessen Kompetenz sie überzeugt sind“, erklärt Kiener.

„Die Lust aufs Reisen ist größer denn je!“, weiß Martin Hopfensberger, Tourismuskaufmann und Ansprechpartner bei FF & Meer und führt weiter aus: „Daher sind wir sehr stolz, unsere jahrzehntelange Expertise mit FF & Meer den Maklern der Fonds Finanz zu beweisen und an derselben Vertrauensebene anknüpfen zu können.“

Individuelle Buchungsanfragen sind unter www.ff-und-meer.de, per Mail unter kontakt@ff-und-meer.de oder telefonisch unter (089) 15 88 15-199 möglich. Eine Neuanmeldung zum Loyalty-Programm Three Circles ist jederzeit möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.three-circles.de/home.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Fonds Finanz, Deutschlands größter Maklerpool, intensiviert ihr Engagement für den digitalen Unterricht an Schulen und verlängert die Kooperation mit netzklasse um ein weiteres Schuljahr.

 

Vertriebspartner des Maklerpools können weiterhin unbegrenzt Schulen sowie weitere Bildungseinrichtungen für das virtuelle Klassenzimmer anmelden. Das Angebot läuft nach der Verlängerung bis September 2022 und ist für Schulen kostenfrei.

Die Remote-Lernumgebung netzklasse basiert auf der Technologie der Online-Beratungssoftware Bridge und wurde während des ersten Lockdowns 2020 entwickelt. Um in Pandemie-Zeiten unabhängig von Schulschließungen Zugang zu Bildung zu gewährleisten, übernimmt die Fonds Finanz seit letztem August Schulpatenschaften für das virtuelle Klassenzimmer. Mit netzklasse können Lehrer Unterrichtsstunden ortsunabhängig halten und diese mittels pädagogischer Tools interaktiv gestalten. Angesichts der anhaltenden Schulschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, verlängert die Fonds Finanz die Aktion auf das gesamte kommende Schuljahr 2021/22.

Vertriebspartner der Fonds Finanz können auch künftig bundesweit beliebig viele Schulen für eine kostenfreie Nutzung des virtuellen Klassenzimmers mit netzklasse anmelden. Bildungseinrichtungen können den Service kostenfrei nutzen, sobald eine Registrierung über ein Antragsformular (verfügbar auf www.fondsfinanz.de/meine-fonds-finanz/online-beratung/netzklasse) und die Freischaltung mit Überprüfung der Verbindung zur Fonds Finanz bestätigt wurde. Die Kosten in Höhe von 1.000 Euro pro Schule trägt die Fonds Finanz.

„Der anhaltende Lockdown zeigt: Auch nach einem Jahr Homeschooling sind Deutschlands Schulen nicht für den digitalen Unterricht gerüstet“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Es macht mich wütend, dass sich an der Lage zum digitalen Unterricht noch nichts Nennenswertes getan hat: Bildung ist unser höchstes Gut; und unseren Schulen fehlt es noch immer an Ausstattung. Daher setzen wir unser netzklasse-Partnerprogramm für ein weiteres Schuljahr fort, um noch mehr digitalen Unterricht zu ermöglichen“, so Porazik.

„Die digitale Bildung ist eines unserer zentralsten gesellschaftlichen Themen. Wir freuen uns, mit der Fonds Finanz einen Partner zu haben, der uns mit großem Einsatz dabei unterstützt, echte Lösungsansätze zum Zentrum der Diskussion zu machen“, sagt Dr. Christian Bohner, Geschäftsführer der Kuravisma GmbH und Initiator von netzklasse. „Auch das Feedback, dass wir von den Schulen und Bildungseinrichtungen erhalten, spricht für sich und ist für uns ein enormer Ansporn für unsere Arbeit“, so Bohner. „Mit netzklasse haben wir nun ein Tool, welches sowohl für unsere Schüler als auch Lehrkräfte eine optimale Lernumgebung schafft. Es ist benutzerfreundlich und intuitiv aufgebaut. Besonders positiv finden wir, dass unsere Schüler Mitschriften des Unterrichts direkt abspeichern und den Lehrstoff jederzeit nochmal abrufen können“, betont Jürgen Schubert, netzklasse-Nutzer und geschäftsführender Gesellschafter der NOVUM PAe GmbH, einer privaten Schulungseinrichtung für Aus- und Weiterbildungen. An den beiden Standorten in Berlin und Brandenburg unterrichtet die NOVUM PAe GmbH insgesamt über 62.000 Schüler.

netzklasse ist zu 100 Prozent DSGVO-konform und wird ausschließlich auf deutschen Servern gehostet.

Über netzklasse

Das virtuelle Klassenzimmer netzklasse ist ein Projekt der Kuravisma GmbH und ging im März 2020 online. Zu dieser Zeit standen Schulen vor der Herausforderung, ihren Unterricht auch während der Corona-Pandemie fortzuführen. Durch den Online-Zugang zu netzklasse hatten Lehrer*innen nicht nur die Möglichkeit, ihre Unterrichtsstunden live abzuhalten, sondern dank integrierter digitaler Features facettenreicher und effektiver zu gestalten. Dabei erhob netzklasse den Anspruch, auch für Lehrer*innen ohne digitale Vorkenntnisse in kürzester Zeit erlern- und anwendbar zu sein. netzklasse ist in Form von Lehrer*innen- und Schullizenzen erhältlich. Zur Unterstützung bietet netzklasse auch weiterhin regelmäßige Workshops zum Thema digitale Bildung an.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Bis Ende Juli haben Steuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

 

Unabhängig davon, ob man diese frühzeitig abgibt oder die Frist ausreizt, gilt: Wer zusätzlich privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Altersvorsorge-Beiträge darauf achten, nicht durch falsche Einträge versehentlich Geld zu verschenken. Denn das Finanzamt informiert Verbraucher nachträglich nicht darüber, wie sie sich besserstellen können.

Die Steuererklärung gehört in den meisten Haushalten zu den Dingen, die gerne möglichst lange aufgeschoben werden. Entlastung erfahren Verbraucher immerhin durch Versicherungsunternehmen, denn diese senden die Informationen über Altersvorsorgebeiträge – zum Beispiel für Riester- oder Basis-Renten – bei Bedarf automatisch ans Finanzamt. Sie sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, dies anzubieten. Hierfür müssen Versicherte nur ihre Steuernummer beim Unternehmen hinterlegen und in die Datenübermittlung einwilligen. Wer seine Steuererklärung komplett digital ausfüllt und einreicht, profitieren von weiteren Vorteilen: Die Software übernimmt die Vorjahres-Daten und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn der Nutzer etwas falsch eingibt.

Die häufigsten Fehlerquellen

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bequem, dennoch müssen steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einige Stolperfallen beachten. Um für Riester- und Basisrente tatsächlich staatliche Förderung zu erhalten, müssen sie die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen: Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

Noch häufiger werden Fehler beim Eintragen einer Basis-Rente und einer oftmals damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gemacht: Der Jahresgesamtbeitrag ist in Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ einzufügen. Viele Steuerpflichtige vermerken diesen irrtümlich in Zeile 47 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“. Auf diesen Fehler werden Steuerpflichtige jedoch nicht vom Finanzamt hingewiesen und bekommen je nach Einkommenshöhe keinen Cent erstattet. Nur Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden hier eingetragen.

Die Beiträge zur geförderten betrieblichen Altersversorgung (bAV) müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, denn die Zahlung der Beiträge erfolgt über die Entgeltabrechnung direkt vom Arbeitgeber. In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei (2020: 6.624 Euro). Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der BBG DRV (2020: 3.312 Euro Euro). Bietet der Arbeitgeber die bAV-Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage an, bleiben die Beiträge für diese Durchführungswege in voller Höhe von der Steuer befreit. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber getragen, sind sie zudem auch in vollem Umfang sozialabgabenfrei. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei.

Weitere absetzbare Versicherungsbeiträge

Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Erwerbstätige für 2020 in Höhe der Basisabsicherung vollständig in der Steuererklärung ansetzen. Diese müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 11 bis 44 eingetragen werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), kann der gesamte Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag bei gemeinsamer Veranlagung. Mittlerweile haben Eltern auch die Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge der bei ihnen steuerlich zu berücksichtigenden Kinder als Sonderausgaben anzusetzen, sofern sie Bar- oder Sachunterhalt leisten.

Liegt die Summe der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge unterhalb des ansetzbaren Maximalbetrags, können Steuerpflichtige bis zu ihrer Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 47 bis 50 angeben. Hierzu zählen beispielsweise Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. „Auch den beruflichen Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Versicherer weisen diesen Anteil explizit in der Beitragsrechnung aus“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Diesen Beitragsanteil können Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Anlage N erklären.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Die Apella AG startete am Dienstag mit dem Power Brunch seinen ersten Online-Kongress. Dabei veröffentlichten die Apella-Vorstände Harry Kreis und Guntram Schloß mehrere Neuigkeiten.

 

Neues Tool für Apella-Makler

Mit KeyVance Connect bringt Apella ab sofort eine Online-Beratungsmöglichkeit, die direkt in das Apella-MSC integriert ist, an den Markt. Es muss keine Software heruntergeladen oder installiert werden. Video-Telefonie, Aufzeichnung und E-Signatur sind direkt im Programm möglich und so ermöglicht KeyVance Connect simultanes Arbeiten während eines Online-Meetings mit dem Kunden. Der Datenschutz ist damit auch in der Onlineberatung endlich sicher gewährleistet. Mehr Infos zu KeyVance Connect gibt es unter https://connect.keyvance.de/registrieren/

Apella Consulting

Außerdem sehen die Apella-Vorstände im digitalen Vermittlertum einen der aktuellen Megatrends der Branche. “Es war nur eine Frage der Zeit aber Corona hat das Thema natürlich drastisch beschleunigt. Deswegen bieten wir Apella-Maklern einen vergünstigten Zugang zu Vermittler.Digital, der neuen Plattform von Patrick Hamacher und Bastian Kunkel. Ich sehe die beiden als Speerspitzen des digitalen Vermittlertums”, sagt Torsten Jasper, Direktor für Vertrieb und Marketing über das neue Angebot.

Als Unterstützung im Marketing gibt es ab sofort über FoxClip außerdem einen vergünstigten Zugang zu Erklärfilmen, die der Makler seinem Kunden zur Verfügung stellen kann. Diese Filme gibt es zu allen möglichen Beratungsthemen und können für Apella-Makler individualisiert werden. So können Arbeitsprozesse besser automatisiert werden.

Am Mittwoch geht es mit Live-Kongressen zur betrieblichen Altersvorsorge und dem Versicherungsbereich weiter. Am Donnerstag geht es um Kapitalanlagen (inkl. Podiumsdiskussion), Finanzierungen und Kapitalanlage-Immobilien. Die Live-Kongresse können als IDD-konforme Weiterbildung anerkannt werden.

Anmeldungen sind auch noch kurzfristig möglich über https://veranstaltung.apella.de/power-brunch/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

 

Das Jahr 2020 hat aus Sicht der VEMA eG – Deutschlands größter Maklergenossenschaft – vor allem eines gezeigt: Wer nachhaltig für die hohe Qualität der angebotenen Dienste und Produkte sorgt, setzt sich immer durch. Dabei geht die VEMA, ihrem Leitsatz „Von Maklern – für Makler!“ getreu, Themen immer mit der Sicht des Praktikers an. Verständnis für den Bedarf und die Arbeitsweise eines Versicherungsmaklers sind das A und O. All das wird honoriert.

 

Die VEMA ist – Stand Ende Februar – ganz kurz davor, den 3800. Maklerbetrieb als Partner aufzunehmen. Die Zahl deren Mitarbeiter als tägliche Nutzer des VEMAextranets überstieg die Zahl von 24 000 deutlich. Basierend auf den Zahlen des GDV und geschätzt 120 000 bis 150 000 Personen, die entweder selbst als Versicherungsmakler tätig oder bei einem solchen beschäftigt sind, steht die VEMA damit inzwischen fast jedem Fünften im Versicherungsmaklergewerbe als zentrale Plattform für die tägliche Arbeit zur Verfügung. Und dass diese intensiv in Anspruch genommen wird, zeigen alleine die 10,7 Millionen Seitenaufrufe innerhalb des VEMAextranets, die im Jahr 2020 gezählt werden konnten. Auch die Vorzüge der eigenprogrammierten VEMA-Rechner werden eifrig genutzt: Nahezu 244 000 Deckungsnoten wurden darüber im vergangenen Jahr an die verschiedenen Versicherer übermittelt. 1000 Deckungsnoten pro Werktag sind zum Greifen nah. Dazu kommen noch individuelle Quotierungen und Eindeckungen bei den Versicherern auf anderen Übermittlungswegen. Bei der Produktauswahl in den verschiedenen Spartenrechnern dominieren die exklusiven VEMA-Deckungskonzepte mehr als deutlich.

Den Kfz-Bereich betrachtet die VEMA gesondert. Im vergangenen Jahr wurden hier knapp 191 000 Kfz-Anträge in die verschiedenen Rahmenverträge der VEMA eingedeckt. Dabei haben alleine die Anträge über den Online-Vergleichsrechner, der den VEMA-Maklern im VEMAextranet kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, mit einem Zuwachs von mehr als 15 Prozent zu Buche geschlagen. Auch die Nutzung des Kleinflottenmoduls steigerte sich im Vergleich zum Vorjahr weiter deutlich. Verschiedene Sondervereinbarungen, die mit den Versicherern getroffen werden konnten, erleichtern den Maklerkollegen das Geschäft und sorgen für zusätzliche Kundenvorteile.

Die Akademie der VEMA traf mit ihren breit gefächerten Weiterbildungsangeboten im vergangenen Jahr erneut voll ins Schwarze. 185 402 Teilnehmer sammelten hierdurch 165 782 anrechenbare Weiterbildungsstunden. Die VEMA konnte nicht zuletzt durch diese beachtliche Steigerung ihre Rolle als führender Weiterbildungsanbieter für Versicherungsmakler weiter ausbauen.

Das Wachstum in allen Bereichen wirkte sich natürlich auch positiv auf den Umsatz aus. Die Overhead-Erlöse konnten in 2020 auf 22 Millionen gegenüber 18 Millionen Euro im Jahr 2019 gesteigert werden. Das entspricht einem Provisionsvolumen (Maklercourtage plus Overhead) von rund 240 Millionen Euro, welches die Gruppe erzielt hat.

Inzwischen haben fast 1300 der VEMA-Makler auch einen Genossenschaftsanteil gezeichnet, um Miteigentümer der VEMA zu werden. Diese konnten sich im vergangenen Dezember über eine Umsatzbeteiligung in Rekordhöhe freuen: Ganze 4,8 Millionen Euro wurden für 2019 an die Genossen ausgeschüttet. Für 2020 werden voraussichtlich 6,6 Millionen Euro an die Mitglieder überwiesen. Dazu kommt auch dieses Jahr noch die Tantieme auf die Einlage in Höhe von 7,5 Prozent pro Jahr, welche bereits seit 2012 unverändert auf diesem hohen Niveau liegt.

Um bei allem Wachstum das gewohnte Servicelevel beibehalten zu können, wurde an beiden Standorten der Genossenschaft personell aufgestockt. Erstmals sind mehr als 150 Personen für die VEMA tätig – und weitere offene Stellen wollen noch besetzt werden. Die Integration neuer Mitarbeiter gelingt sehr gut. Auch deshalb wurde das Gesamtangebot der VEMA von den angeschlossenen Maklerkollegen im Rahmen der jährlichen Zufriedenheitsumfrage mit einer Traumnote von 1,55 bewertet – das beste Ergebnis seit Bestehen der Genossenschaft. 98 Prozent der teilnehmenden Makler würden die VEMA-Kollegen weiterempfehlen. Und in 88 Prozent der angeschlossenen Betriebe wird dem Angebot der VEMA eine hohe bis sehr hohe Bedeutung beigemessen.

Neue Mitarbeiter und neue Dienste bedeuten natürlich immer auch neue Kosten. Dies vermag die solide finanzielle Verfassung der VEMA aber nicht zu verschrecken. Trotz zweier Bauvorhaben und des Personalzuwachses bleibt die Genossenschaft finanziell kerngesund und verfügt weiterhin über sehr hohe Rücklagen. Das Eigenkapital von 16,3 Millionen Euro stieg um über 20 Prozent. Die Eigenkapitalquote liegt zum Abschluss der Bilanzierung voraussichtlich bei über 70 Prozent. VEMA zählt damit zu den finanziell stabilsten Maklerdienstleistern, für die man sich entscheiden kann.

„Von Maklern – für Makler!“: Auf diesen Leitsatz der VEMA lässt sich die seit 1997 anhaltende Erfolgsstory zurückführen. Mit dem Auge des Praktikers, der den tatsächlichen Bedarf eines Versicherungsmaklers aus eigener Erfahrung kennt, ist es einfacher, ein Gesamtangebot aufzubauen und zu pflegen, das jedem Maklerkollegen im Alltag tatsächlich helfen kann. Nutzungsgebühren für das umfangreiche Dienstleistungsangebot der Genossenschaft wird es niemals geben. Das neue Jahr ist noch jung, doch es lief in jeder Hinsicht gut an. VEMA ist daher sehr optimistisch, auch dieses Jahr wieder viel Neues präsentieren und auf dem Erfolg von 2020 aufbauen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

In Deutschland gibt es rund 11 Mio. Hunde, 15 Mio. Katzen und etwas über eine Million Pferde und Ponys. Große Zahlen – auch für die Versicherungsbranche…

 

Die Absicherung gegen Haftpflichtrisiken zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die ein Kunde treffen kann – auch und gerade für Schäden, die seine privaten Tiere verursachen. Sind die Katzen noch im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert, bedarf es für Hund und Pferd einer eigenen Police. Doch nicht nur der Haftpflichtschutz ist ein Thema bei Tieren. In der letzten Zeit nahm die Nachfrage an Krankenversicherungen (egal ob vollwertige Kranken oder nur OP-Schutz) spürbar zu. In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter und Einschätzungen zu eben diesen beiden Sparten. Wo stimmen Preis und Leistung? Wonach fragen Kunden evtl. sogar aktiv? Denn auch das kann einen Versicherer wichtig im Vertrieb machen, dass er durch langes Engagement in einem Bereich auch Kunden ein Begriff geworden ist und sie ihn daher wählen.

Bei der Tierhalterhaftpflicht erachtet man diese drei Anbieter als die wichtigsten:

die Haftpflichtkasse (25,86 Prozent der abgegebenen Nennungen)

BSG (15,94 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

AIG (10,62 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Bei den Tierkrankenversicherungen sieht die Top 3 der meistgenannten Anbieter so aus:

Uelzener (32,58 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Barmenia (22,92 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Helvetia (15,72 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 3.800 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 24.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“. Die Auswertungen beider Umfragen können per Mail unter eva.malcher@vema-eg.de angefordert werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Die Covid-19-Pandemie begleitet uns länger als erwartet. Sie bringt jeden Einzelnen an seine Grenzen, stellt die Wirtschaft und damit auch die Versicherungswirtschaft vor große Herausforderungen.

 

Die Entwicklung in Richtung eines harten Industrieversicherungsmarktes hat durch Corona noch einmal einen Extraschub erhalten. Insbesondere für global aufgestellte Versicherer kommt es in dieser Situation zu zusätzlichen Schadenaufwendungen, was sich auf Kundenseite in höheren Prämien, Kapazitätsreduzierungen und weiteren möglichen Ausschlüssen bemerkbar macht.

Aus dem Report:

In der industriellen Sachversicherung sahen sich die Kunden in Deutschland 2020 einer weiteren Marktverhärtung gegenübergestellt. Neben der Forderung nach höheren Prämien haben die Versicherer weitere Forderungen in die Renewal-Verhandlungen eingebracht, die das Verständnis der Kunden und Makler auf eine harte Probe stellten. Viele Versicherer waren und sind sowohl aufgrund der zu geringen Personaldecke als auch vor dem Hintergrund häufig nicht umsetzbarer Konzernvorgaben überfordert. So war es nur mit größten Anstrengungen möglich, den erforderlichen Versicherungsschutz auch für 2021 einzukaufen.

Der industrielle Haftpflichtmarkt hat sich 2020 in Teilen erheblich verschärft – ein Trend, der sich voraussichtlich auch in diesem Jahr fortsetzen wird. Die Kfz-Zulieferindustrie, die Agrochemie und die Pharmaindustrie sind erneut besonders von Großschäden betroffen. In den USA steigen die Kosten für Schäden und Anspruchsabwehr zudem deutlich. Die Versicherer zeichnen daher insbesondere die genannten risikoexponierten Branchen und Verträge mit starkem US-Bezug nur noch sehr selektiv und mit deutlich reduzierten Kapazitäten. Daneben sehen sich die Kunden teils erheblichen Mehrprämien, der Forderung nach deutlich höheren Eigentragungen und Einschränkungen im Deckungsumfang ausgesetzt.

Die Prämien für D&O-Versicherungen erhöhen sich in der Regel, teilweise drastisch, bei gleichzeitiger Kapazitätsreduzierung. Es gibt nur noch wenige Versicherer, die mehr als 15 Millionen Euro Versicherungssumme auf einzelnen D&O-Versicherungsprogrammen zur Verfügung stellen. Insbesondere im Falle von Neuplatzierungen zeigen sich viele Versicherer sehr zurückhaltend. Bei ihnen haben schlechte Schaden-Kosten-Quoten zu strikteren Underwriting-Guidelines geführt und somit die am Markt verfügbare Gesamtkapazität weiter gemindert. Der daraus resultierende kleinere Anbietermarkt tendiert dazu, nahezu flächendeckend höhere Prämien zu fordern. Die Covid-19-Krise wirkt hierbei wie ein zusätzlicher „Brandbeschleuniger“. Insbesondere Unternehmen, die in einer angespannten finanziellen Situation oder schadenbelastet sind, müssen mit deutlichen Auswirkungen rechnen.

Die noch junge Sparte Cyber musste im letzten Jahr durch ein hartes Renewal. Die dramatisch ansteigenden Schadenzahlen haben aufgezeigt, wie sich das Risikoumfeld der Unternehmen rasant verändert. Das Risikobewusstsein bei den Unternehmen ist zwar gestiegen, für einige Versicherer ist das Risiko jedoch nicht oder nur schlecht einschätzbar. Die Folge: Die Versicherer mussten noch stärker als im Jahr zuvor die Prämien anheben. Prämiensteigerungen im Renewal von 30 bis 40 Prozent waren die Regel, vereinzelt gab es Erhöhungen von 500 Prozent. Parallel wurden die Kapazitäten gesenkt. Eine Herausforderung gerade bei großen Programmen, bei denen jede Million benötigt wurde.

Der Marsh Versicherungsmarktreport 2021 liefert fundierten Einschätzungen zu den Entwicklungen des deutschen Industrieversicherungsmarktes untergliedert nach Sparten, Branchen und Spezialrisiken. Darüber hinaus gibt es Beiträge zu den Fokusthemen Brexit, Digitalisierung, Versicherungssteuergesetz und Betriebliche Altersversorgung. Der jährliche Report entsteht in enger Zusammenarbeit der Experten aus den jeweiligen Sparten, Geschäftsbereichen und den Branchenteams von Marsh.

Das PDF des vollständigen Reports unter: https://www.marsh.com/de/de/insights/research-briefings/marketreport-germany-2021.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Marsh GmbH, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt am Main, Tel: + 49 (0) 69 6676 0, www.marsh.de

„Epochaler Einschnitt mit neuen Herausforderungen“

 

Nach gravierenden Marktregularien der Vergangenheit stellt der 10. März 2021 eine weitere Zäsur für die Finanzbranche dar – die „Offenlegungsverordnung“ der Europäischen Union ist in Kraft getreten: Anbieter und Vermittler sind jetzt gehalten, detailliert auf ihren Internetseiten und laufenden Berichten darzulegen, wie und ob sie die „ESG-Kriterien“ beachten.

ESG ist die Abkürzung für die englischsprachigen Nachhaltigkeitsaspekte „Environment, Social, Governance“ – Aspekte der Umwelt, der sozialen Belange und der verantwortungsbewussten Unternehmensführung. EXXECNEWS befragte führende Finanzdienstleistungsverbände, wie diese neue Verordnung aufgenommen und umgesetzt wird und was von ihr erwartet werden kann. Im Ergebnis: Eine durchaus positive Resonanz hinsichtlich der Ziele, aber auch Nachdenklichkeit hinsichtlich der praktischen Handhabung. Im Folgenden die Antworten von Frank Dornseifer, Geschäftsführer Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), Andreas Grünewald, Vorsitzender des Vorstands Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und Dr. Marie-Luise Kern, Senior Referentin Investitionskapital ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.

EXXECNEWS Ausgabe 6

Hier die komplette Ausgabe: http://www.exxecnews.de/index.php/archiv_pdf_exxecnews.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

EXXECNEWS Verlags GmbH, Alsterdorfer Straße 245, 22297 Hamburg, Tel: +49 (40) 5079 6760, www.exxecnews.de

Regionaler Markführer mit erfahrenem Management – Ausbau der Beratungskapazität für Gewerbekunden in Oberfranken, Nürnberg, Erlangen

 

Das Team der oberfränkischen KVM Kulmbacher Versicherungsmakler GmbH wird Teil der MRH Trowe-Familie. „Die Akquisition zahlt zweifach auf unsere Strategie ein“, sagt Ralph Rockel, Vorstand von MRH Trowe. „Wir stärken unsere Präsenz in der Region und schaffen die Grundlage für weiteres organisches Wachstum.“ Konkret erweitert der Großmakler seine Beratungskapazität für Gewerbekunden im südöstlichen Raum Deutschlands. Bislang war MRH Trowe in der Region Süd (Bayern, Sachsen) vor allem im Industriegeschäft sowie in den Spezialbereichen der Rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe, im Immobiliensektor sowie bei Architekten, Ingenieuren und in den Heilberufen tätig. Nun ergänzt ein etabliertes Team das Angebot im gewerblichen Bereich.

„Für die Kunden der KVM erschließen wir mit dem Zusammenschluss zusätzlich spezialisiertes Know-how für besondere Risiken. Mit der deutlich größeren Mannschaft stärken wir außerdem den Service und schaffen kürzere Wege“, sagt MRH Trowe Vorstand Lars Mesterheide. „Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden intensiv mit unseren Teams an den Standorten in Nürnberg und München zusammenarbeiten und können darüber hinaus bundesweit auf ein Netzwerk aus Experten für Spezialthemen zugreifen.“

Die KVM Kulmbacher Versicherungsmakler GmbH wurde 1991 als Grünwald und Winterling GmbH gegründet. 1995 bzw. 1998 stiegen die beiden heutigen Inhaber in das noch relativ kleine Unternehmen ein und entwickelten es zum führenden Versicherungsmakler für Gewerbekunden in Oberfranken. Die Inhaber und Geschäftsführer Matthias Teßmer (55) und Claus Leitloff (54) versorgen mit dem rund 20-köpfigen Team rund 7.000 Kundenverbindungen vom Automobil-betrieb bis zum Zimmermann mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen.

„Gemeinsam mit MRH Trowe können wir noch bessere Angebote machen und profitieren von den Systemlösungen der Gruppe. Vor allem, wenn es um spezielle Versicherungsfragen geht, etwa bei Transaktionen, im Bereich Real Estate oder in der Logistik bekommen unsere Kunden jetzt noch mehr Expertise und den Zugriff auf optimierte Deckungskonzepte. Damit geht auch die KVM den nächsten logischen Schritt der Unternehmensentwicklung“, sagt KVM-Geschäftsführer Teßmer, der gemeinsam mit seinem Partner langfristig an Bord bleiben wird.

Die Integration eines weiteren erfolgreichen Maklerhauses unterstreicht den ambitionierten Wachstumskurs von MRH Trowe. „Neben dem organischen Wachstum geht es uns um die gezielte Stärkung unserer Experten-Kompetenzen in Spezialsegmenten, aber auch um eine gute regionale Präsenz, um unsere Kunden optimal betreuen zu können.“ Zuletzt hatte MRH Trowe im Januar die Übernahme der WIASS Chemnitz GmbH zur Stärkung des Motor-Segments sowie die Aufnahme der fivers-Gruppe in Baden-Württemberg mit besonderer Kompetenz für IT-Unternehmen gemeldet.

MRH Trowe übernimmt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 100 Prozent der Gesellschaftsanteile der KVM. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie und Gewerbekunden sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstums¬kurs mit einem ganzheitlichen Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einer hohen Digitalisierungsquote an der Schnittstelle von Mandant, Makler und Versicherer. Rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 300 Mio. Euro.

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

liebe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

 

Herr Prof. Dr. Christian Becker, Strafrechtsprofessor an der Universität in Frankfurt/Oder, hat für uns geprüft, inwiefern es sogar strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, dass einige Versicherer im Zusammenhang mit der „Bayrischen Lösung“ kategorisch behauptet haben, es bestünde kein Anspruch auf Versicherungsschutz in der Betriebsschließungsversicherung bei Corona-bedingten Betriebsschließungen.

Professor Dr. Becker kommt zu dem Ergebnis, dass es die objektiven Voraussetzungen einer Täuschung im Sinne des strafrechtlichen Betrugstatbestandes (§ 263 StGB) erfüllt, wenn Versicherer die ungeklärte Rechtslage im Zusammenhang mit der Betriebsschließungsversicherung als eindeutig zu ihren Gunsten darstellen. Unter den im Gutachten erläuterten weiteren Voraussetzungen kann daher eine Strafbarkeit wegen eines zumindest versuchten Betrugs in Betracht kommen.

Selbstverständlich ist der Betrug (§ 263 StGB) ein Schutzgesetz. Sofern die Voraussetzungen dieser strafrechtlichen Vorschrift erfüllt sind, bestehen daher zudem Schadensersatzansprüche der Geschädigten im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte schließt sich im Übrigen der sehr detaillierten Ausarbeitung und der sich daraus ergebenden Rechtsauffassung vollständig an!

RA Stephan Michaelis: „Wir sind sehr froh, dass wir dieses Rechtsgutachten für unsere Mandantschaft in Auftrag gegeben haben. Denn wir teilen die sehr qualifizierte dargelegte Rechtsauffassung von Herrn Professor Dr. Christian Becker zur Strafbarkeit vollumfänglich.“

Ein weiteres zusätzliches und nicht unwichtiges rechtliches Argument, jedenfalls auch die zivilrechtlichen Ansprüche der Betroffenen von der „Bayrischen Lösung“ weiterzuverfolgen. Denn betroffene Versicherungsnehmer haben keinerlei Kostenrisiko bei einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung. Entweder hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten zu tragen oder der Prozesskostenfinanzierer, mit dem die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte zusammenarbeitet. Ein Kunde kann also wirtschaftlich nichts verlieren, sondern nur der Gewinner einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung werden!

Das Gutachten wird im VIP-Chat unserer Dauerberatungsmandanten zur freien Verfügung gestellt.

 

Mit strafrechtlichen Grüßen!

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Leider erreichen uns in der letzten Zeit vermehrt Anfragen von Hinterbliebenen verstorbener Versicherungsmakler, die sich an uns wenden, um den Bestand aus der Erbmasse des Erblassers zu veräußern. Doch ist das überhaupt möglich?

 

Viele Maklerkollegen sind als Einzelmakler tätig und mit dem Tod erlöschen erstens die Maklerverträge, zweitens das Gewerbe, drittens die Gewerbeerlaubnis und viertens die Courtagezusagen.

Ist noch etwas zu retten?

Ob da noch etwas zu retten ist, hängt bei Einzelmaklern sehr davon ab, ob in den Maklerverträgen eine Nachfolgeklausel vereinbart wurde. Bestehen diese nicht, befinden wir uns in einer schwierigen Situation, denn zunächst muss geklärt werden, wer die personenbezogenen Daten des Maklerbestandes überhaupt haben darf und wenn das geklärt ist, ob derjenige sie weitergeben, sprich verkaufen darf. Sind diese Daten identifiziert, müssen vor der Weitergabe die Kunden mit einer Widerspruchsfrist von mind. 14 Tagen über die geplante Datenweitergabe informiert werden. Diese Vorgehensweise ist auch in Zeiten der DSGVO im Zuge einer Bestandsübertragung durch Artikel 20 Abs. 2 des Code of Conduct in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. f) DSGVO möglich.

Pragmatischer Lösungsansatz

In sehr kleinen Beständen ist es unserer Erfahrung nach häufig so, dass die Ehefrau im Büro mitgearbeitet hat. Hier sind die allermeisten Kunden quasi „family & friends“, somit auch der Ehefrau persönlich bekannt und es ist ihr möglich einige Kunden persönlich anzusprechen und den Abschluss neuer Maklerverträge mit einem Nachfolger zumindest vorzubereiten. Ist dies bei größeren Beständen nicht der Fall und mangelt es an einer Nachfolgeregelung in den Maklerverträgen, kann dieser Weg problematisch oder unmöglich sein. Wenn es sich bei den Erbnehmern um weitläufigere Verwandte des Erblassers handelt, umso mehr. Wir hatten jedoch schon Fälle, bei denen die Kunden selbst auf die Hinterbliebenen zukamen und nachgefragt haben, wer nun zuständig ist. In solchen Situationen die Einverständnisse der Datenweitergabe an einen Nachfolger, sofern vorhanden, zu bekommen, ist meistens kein Problem. Alle Kunden werden sich jedoch nicht von alleine melden.

Rettungsanker Versicherungsgesellschaften?

Wenn sich die Erbnehmer frühzeitig an einen versierten Berater wenden, kann dieser eine Bestandsanalyse vornehmen und die Hauptpartner der Versicherer, die der verstorbene Makler bedient hat, identifizieren. Die Versicherungsgesellschaften dürfen die personenbezogenen Daten der Kunden selbstverständlich haben und dürfen die Kunden, auch mit einem Anschreiben gem. Code of Conduct, über eine geplante Datenweitergabe an einen Nachfolger informieren. Ob die Versicherer dazu bereit sind hängt einerseits von den involvierten Personen ab und andererseits, ob andere Motivlagen, wie zum Beispiel das Vorhandensein von Ausschließlichkeitsorganisationen, einer Kooperation in diesem Bereich im Wege stehen. Hinzu kommt noch, ob der Nachfolger eine aktive Courtagezusage mit dem betreffenden Versicherer hat oder nicht. Schwierig, nicht unmöglich, jedoch mit großem Aufwand verbunden. Es lohnt sich aber in jedem Fall, die Versicherer anzusprechen. Manche sind in diesen Fällen sehr kooperativ, manche nicht. Es kommt auch hier auf den Einzelfall an.

Ergebnis

Egal, für welchen Weg man sich entscheidet, bzw. ob dieser praktisch oder rechtlich möglich ist – im Ergebnis wird sich ein deutlicher Bestandsverlust im Zuge einer wie auch immer gearteten Übertragung nach dem Tod des Einzelmaklers ohne Nachfolgeregelung an einen Nachfolger abzeichnen, da die Nachfolger natürlich nur für das bereit sind zu bezahlen, was sie auch tatsächlich courtagewirksam in ihren Bestand übertragen bekommen. Am Ende des Tages reduzieren sich die Kaufpreise für solche Bestände deutlich.

Was kann man vorbereitend tun?

Es ist in jedem Fall ratsam, nach und nach neue Maklerverträge mit den entsprechenden Klauseln zur Nachfolge einzuholen. Der Einzelmakler könnte sich im Vorfeld auch überlegen, seine Rechtsform zu wechseln. Viele kleinere Makler schrecken aber von der Umwandlung in eine GmbH oder GmbH & Co. KG über den Zwischenschritt e.K. aus Kostengründen zurück. Im Erbfall ist die Übertragung der Geschäftsanteile an einen Nachfolger jedoch sehr viel einfacher. Eine deutlich günstigere Variante stellt die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine KG dar. Für die Umwandlung in eine KG benötigen Sie mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Der Komplementär haftet wie ein Einzelunternehmer unbeschränkt und mit seinem Privatvermögen, während die Haftung des Kommanditisten auf die Einlage beschränkt ist. Behält der Makler nach Umwandlung Gewinne in der Gesellschaft, profitiert er von einem reduzierten Steuersatz, er kann das Image bei Kunden, Banken oder Geschäftspartnern verbessern und er kann seine Nachfolgeplanung unkompliziert regeln. Durch die Bilanzierungspflicht ist bei kleineren Maklerbeständen zwar mit etwas höheren Steuerberaterkosten zu rechnen, die Vererbung wird jedoch deutlich einfacher.

Fazit

Reagieren Sie so früh wie möglich und regeln Sie am besten noch heute Ihre Nachfolge im Maklerbetrieb. Wer das Risiko einer persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen kalkulieren kann, sollte die Option der Umwandlung in eine KG prüfen. Sie stellt eine kostengünstige Variante dar und erleichtert die Weitergabe an einen Nachfolger. Sollten Sie sich für einen Rechtsformwechsel entscheiden, beziehen Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt mit ein. Weitere Informationen zum Thema Notfall- und Nachfolgeplanung finden Sie auch auf den Webseiten des Makler Nachfolger Club e.V. https://www.makler-notfallordner.de/ und https://www.makler-notfallplan.de/

Über den Autor

Oliver Petersen, Jahrgang 1966, war viele Jahre lang in verschiedenen Führungsposition großer Finanzdienstleister tätig und gründete 2005 Petersen Consulting als eine spezialisierte Beratungsgesellschaft für die Finanz- und Versicherungsbranche. Er ist Partner in der Vorbereitung und Durchführung von M&A-Prozessen, der Marktpreisfindung und der Nachfolgeplanung und -regelung insbesondere bei Finanz- oder Versicherungsmaklergesellschaften beziehungsweise deren Kunden- und Vertragsbeständen.

Der Versicherungsfachwirt arbeitet als Unternehmensberater und ist außerdem Vorstandsmitglied beim Makler Nachfolger Club. Der 2014 gegründete Verein hat sich darauf spezialisiert, Versicherungsmakler auf die Übergabe ihres Bestands vorzubereiten. Dazu bringt er Maklerunternehmen mit Nachfolgerkandidaten oder Kaufinteressenten zusammen. Maklern, die sich für eine Notfall- und/oder Nachfolgeplanung interessieren, steht er gerne für ein erstes kostenfreies Informationsgespräch unter petersen@makler-nachfolger-club.de oder 0711/6567487 zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­nachfolger­club.de

Im Rahmen der erstmaligen Untersuchung Marktstandards in der GF hat infinma 67 Tarife der Grundfähigkeitsversicherung analysiert.

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Aktuell haben die Analysten von infinma erstmals auch Marktstandards für die Grundfähigkeitsversicherung ermittelt. Untersucht wurden diesmal die Tarife von 26 Anbietern; im Jahre 2016 waren es gerade mal 6 Gesellschaften, die eine GF angeboten haben. Stephan Franz, im Hause infinma für die Grundfähigkeitsabsicherungen zuständig, begründete dies: „Zum einen wollen wir natürlich der wachsenden Verbreitung und Bedeutung der Grundfähigkeitsversicherung Rechnung tragen. Zum anderen kommen wir aber auch gerne den Wünschen von Versicherern und Maklern nach, auch für diese Art der Arbeitskraftabsicherung unser bewährtes und vor allem einfaches und transparentes Verfahren anzubieten.“

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 17 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

„Die Produkte in der GF haben recht schnell ein vergleichsweise hohes qualitatives Niveau erreicht. Der grundsätzliche starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung hat sich auch vorteilhaft auf die GF ausgewirkt. So ist bspw. in nur kurzer Zeit der verkürzte Prognosezeitraum von 6 Monaten zum Marktstandard geworden.“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Schon jetzt ist auch zu erkennen, dass sich die Marktstandards sehr dynamisch entwickeln und es wahrscheinlich schon beim nächsten Update Änderungen am Standard geben wird.“

„Themenschwerpunkte bei der Weiterentwicklung der Produkte sind bspw. die Verlängerungsoption, Nachversicherungsmöglichkeiten mit und ohne Anlass oder Zusatzleistungen bei Schweren Krankheiten“, ergänzte Franz.

Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, dass eine bestimmte Produkteigenschaft umso und so viel Rating-Punkte wertvoller ist als ein anderes Kriterium.“

Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msgf.php

 

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

 

Zahlreiche neue Leistungsmerkmale und Optimierungen – Qualitätssteigerung in der Risikolebensversicherung – Verbesserungen auch in der Arbeitskraftabsicherung

 

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland und Spezialist in der Absicherung biometrische Risiken, hat die Tarifgeneration 01.2021 auf den Markt gebracht. In der Risikolebensversicherung und in der Arbeitskraftabsicherung wurden neue Leistungsmerkmale eingeführt sowie Bedingungen und Regelungen auf den Kundenbedarf optimiert. Dadurch erhalten unabhängige Vermittler noch bessere Möglichkeiten, Bedarfssituationen und Wünsche ihrer Kunden zielgenau zu versichern.

QUALITÄTSSTEIGERUNG UND NACHHALTIGE VERBESSERUNGEN IN ALLEN RISIKOLEBEN-TARIFEN

In allen Tarifen zur Risikolebensversicherung wurde die Qualität erheblich gesteigert. Der Tarif RISK-vario® Basic wurde durch die Aufnahme zahlreicher Features aufgewertet, u. a. ist das Motorradfahren jetzt bereits beim Basis-Tarif eingeschlossen. Verbessert wurden auch der Klassiker RISK-vario® und der Spitzentarif RISK-vario® Premium. Für alle Risikotarife gilt, dass eine Dread Disease Zusatzversicherung gewählt werden kann. Die Untersuchungsgrenze für das ärztliche Zeugnis wurde für Personen bis 49 Jahren auf 500.000 Euro angehoben und eine präzise Nichtraucherdifferenzierung vorgenommen: Raucher, Nichtraucher (12 Monate), Nichtraucher (10 Jahre). Beim Baufinanzierungskurzantrag wurde die Summengrenze auf 500.000 Euro angehoben; im Premium-Tarif gibt es einen Baubonus von 10% der Versicherungssumme (max. 30.000 Euro) plus Kinderbonus. Zudem ist der aus der BU / EU bekannte Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG nun ebenfalls fixer Bestandteil des Tarifs RISK-vario® Premium. Schließlich wurden die Versicherungsbedingungen sprachlich überarbeitet und haben dadurch deutlich an Verständlichkeit gewonnen.

LEISTUNGSVERBESSERUNGEN IN DER ARBEITSKRAFTABSICHERUNG

Zur Arbeitskraftabsicherung bietet die Dialog Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung jeweils als selbständige Versicherungen und als Zusatzversicherungen an. Mit der Tarifgeneration 01.2021 gibt es zahlreiche Leistungsverbesserungen. Die wichtigsten sind: Schwere Erkrankungen stellen einen Leistungsauslöser für max. 15 Monatsrenten unabhängig vom BU-Grad 50% dar. In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt Leistung auch bei Anerkenntnis der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Für Selbstständige gibt es eine Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten (max. 12.000 Euro); gesundheitliche Verbesserungen im Leistungsfall müssen nicht mehr gemeldet werden; bei Rehabilitationsmaßnahmen gibt es eine finanzielle Unterstützung. Besonders bedeutsam sind die Erleichterungen, die die Dialog ihren Kunden bei finanziellen Engpässen bietet: Es kann sowohl eine zinslose Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten für max. zwölf Monate als auch nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre einmalig eine Beitragsfreistellung für sechs Monate ohne Angabe von Gründen gewährt werden – stets bei vollem Versicherungsschutz.

DIALOG

Die Dialog ist der Maklerversicherer der Generali in Deutschland. Mit vielfach ausgezeichneten Produkten zur Absicherung biometrischer Risiken, betrieblicher Altersversorgung sowie Sachversicherungen hält die Dialog Versicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden bereit. Mit Kompetenz auf Augenhöhe arbeiten die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit rund 19.000 unabhängigen Vertriebspartnern eng zusammen.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist die zweitgrößte Erstversicherungsgruppe im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,3 Mrd. € und rund 10 Mio. Kunden Ende 2019. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Die Produkte der Generali Deutschland Versicherungen sind exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe erhältlich. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

Immer mehr Anleger wollen nicht nur gutes Geld, sondern auch sauberes Geld verdienen

 

“Die neue gesetzliche Regelung zum 10. März 2021 hätte man sich sparen können.” Seit 10. März 2021 sind Finanzmakler gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden auf das Thema Nachhaltigkeit anzusprechen. “Das machen wir bereits seit rund zehn Jahren”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. Schon lange hätten die Berater den Kundenwunsch ausgemacht, vor allem mit Fonds nicht nur gutes, sondern auch sauberes Geld zu verdienen. Sczepan betont: “Dabei geht es nicht um sozial-romantische Utopien, sondern um saubere Renditen im doppelten Wortsinn.”

Die neue gesetzliche Regelung ab März 2021 hätte man sich nach Ansicht des Plansecur-Geschäftsführers sparen können. “Der Gesetzgeber überhäuft unsere Branche seit Jahren mit immer neuen Regularien. Bislang ging es vorgeblich darum, den Kunden zu schützen, jetzt sind die Finanzberater augenscheinlich auch noch für den Umweltschutz zuständig. So sehr uns bei Plansecur die Bewahrung der Schöpfung am Herzen liegt, so wenig hätten wir dafür eine neue gesetzliche Regelung benötigt”, moniert Johannes Sczepan.

In der “Agenda 2025”, die Plansecur bereits im letzten Jahrzehnt als unternehmerische Leitlinie herausgebracht hat, wird die “Neo-Ökolologie” als einer der “Megatrends unserer Gesellschaft” genannt. Das 55-seitige Strategiepapier “Agenda 2025” formuliert eine “Blaupause” für die Zukunft der Finanzberatungsbranche. “Wir beanspruchen für uns seit unserer Gründung 1986, werteorientiert zu handeln. Daher ist es nur natürlich, wenn wir bei unseren Finanzprodukten schon lange darauf achten, auf welcher sozial-ethischen und nachhaltigen Grundlage sie konzipiert sind”, sagt Johannes Sczepan.

ESG-Kriterien im Fokus

Bei der Feststellung der Nachhaltigkeit stehen die ESG-Kriterien im Mittelpunkt. Hierbei steht der Buchstabe E für Environment, auf Deutsch Umweltschutz, S für soziale Verantwortung und G für Governance, also eine faire Unternehmensführung mit transparenten Steuerungs- und Kontrollprozessen. Für Plansecur gehört eine ESG-Bewertung seit rund zehn Jahren zum Standard, wenn es um die Frage geht, welche Fonds Kunden empfohlen werden.

Bei der Fondsauswahl gilt es sowohl Trend- als auch Unternehmensentwicklungen unter die Lupe zu nehmen. Als Beispiele für nachhaltige Megatrends nennt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan erneuerbare Energien, gesundes Leben und den Erhalt unserer Umwelt. In der Coronakrise haben sich die von Plansecur empfohlenen Nachhaltigkeitsfonds übrigens “gut geschlagen”, weist das Unternehmen hin. Das hängt dem Vernehmen nach unter anderem damit zusammen, dass diese aus ESG-Gründen nur in nachhaltige Branchen investieren. So haben beispielsweise Investments in “grüne Energien” sowohl in als auch weit über die Coronazeit hinaus eine gute langfristige Perspektive.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Branchenexperte verstärkt das Team – Voller Fokus auf Software-Produkte

 

Sven Ueberholz verstärkt ab sofort das Führungsteam von claimsforce. Als neuer Head of Sales koordiniert er die operative Führung und die Vertriebsaktivitäten des Hamburger Startups. „Mit Sven Ueberholz gewinnen wir einen sehr erfahrenen und kompetenten Experten im Schadengeschäft“, sagt Nils Mahlow, Gründer und CEO von claimsforce. „Mit knapp zehn Jahren Berufserfahrung bei namhaften Unternehmen in der Versicherungsbranche und als Leiter des Vertriebs bei einem Sach-Schadendienstleister ist er der perfekte Ansprechpartner für unsere Kunden auf Versicherungs- und Reguliererseite.“

claimsforce bietet seit 2018 innovative Technologielösungen für Versicherungen, Regulierer und Sachverständige an. Durch die kontinuierliche Optimierung der Produkte werden diese passgenau auf die Branche zugeschnitten. Sven Ueberholz soll mit seiner Expertise das Netz der Kooperationspartner erweitern und von den digitalen Dienstleistungen überzeugen. „In den nächsten Monaten werden wir die Software- Lösungen für ein innovatives und effizientes Schadenmanagement weiter optimieren und ausbauen. Die Vorteile der digitalen Arbeitsweise liegen auf der Hand und werden in der Zukunft unverzichtbar sein“, so Sven Ueberholz.

Die digitale Transformation von claimsforce zielt auf den ganzheitlichen Prozess ab. Durch die Vereinheitlichung der gesamten Prozesskette wird die Schadenregulierung beschleunigt und effizienter. Dadurch sinken die Schadenkosten, während Kundenbindung und -zufriedenheit signifikant steigen. Sven Ueberholz (29) startete 2011 in die Versicherungsbranche. Im dualen System arbeitete er zunächst im Account Management bei der Audatex AUTOonline GmbH und studierte parallel dazu Betriebswirtschaft im Bachelor und Business Management im Master-Studium. Nach einem viermonatigen Projekteinsatz im Ausland wechselte er 2016 zur sachcontrol GmbH. Dort verantwortete er fünf Jahre die Vertriebsaktivitäten, ehe er nun das Führungsteam von claimsforce verstärkt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

claimsforce GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, Tel:+49 40 537 985 410, www.claimsforce.com

Der internationale Versicherungsmakler und Risk Consultant Funk erhält zum dritten Mal das renommierte Top Job-Siegel und belegt in der Gruppe D (Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden) den dritten Platz.

 

Funk gehört erneut zu Deutschlands attraktivsten Arbeitgebern. Das Unternehmen erhält das Top Job-Siegel, das unter der Schirmherrschaft des ehemaligen Vizekanzlers Sigmar Gabriel verliehen wird. Auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Mitarbeitenden- und Managementbefragung zeichnet das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität (zeag GmbH) alljährlich die attraktivsten Arbeitgeber des deutschen Mittelstands aus.

Funk hat bereits 2015 und 2018 das Top Job-Siegel erhalten. Durch stetige Weiterentwicklung und gezielte Maßnahmen konnte das innovative traditionsreiche Familienunternehmen seine Attraktivität als Arbeitgeber nochmals steigern. Christoph Bülk, geschäftsführender Gesellschafter bei Funk, sagt: „Wir freuen uns sehr über das gute Ergebnis und die positive Entwicklung in allen Bewertungskategorien in den vergangenen Jahren. Ein höchst flexibles Arbeitszeitmodell, die Einführung von Flexi Office und die modernen Arbeitsplätze mit einer sehr guten IT-Ausstattung werden von den Mitarbeitenden sehr wertgeschätzt. Dies gilt gleichermaßen für die vielen Benefits, eine klare Vision und Strategie sowie ein gutes Krisenmanagement in der Corona-Zeit.“

Herausragende Arbeitgeberqualitäten zeigt Funk unter anderem auch durch seine motivierende, dynamische Führungskultur sowie die wertschätzende Unternehmenskommunikation. „Wir freuen uns sehr, dass wir von unseren Mitarbeitenden so gut bewertet wurden“, kommentiert die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Anja Funk-Münchmeyer. „Der hohe Zusammenhalt im Unternehmen stärkt das gesamte Team und schafft eine Arbeitsatmosphäre, die unter anderem auch dank unserer digitalen Strukturen wertvolle Flexibilität und Verlässlichkeit schenkt. Sowohl intern als auch im externen Kundendialog wird bei Funk Großartiges geleistet. Diese Gemeinschaftsleistung kann uns alle mit Stolz erfüllen.“

Die Unternehmensbewertung führte das Institut für Führungs- und Personalmanagement der Universität St. Gallen unter der Leitung von Prof. Dr. Heike Bruch durch. Die Bewertung erfolgte unter anderem durch eine anonyme Mitarbeitendenbefragung, welche zwei Drittel des Ergebnisses ausmacht. Zusätzlich flossen zu einem Drittel die Ergebnisse einer Befragung des Personalmanagements in die Bewertung ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Gemeinsam gestalten mit Herz und Hand:

 

In diesem Bestreben, unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler noch besser in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, räumt MAXPOOL angebundenen Vertriebspartnern jetzt auch ganz offiziell mehr Mitspracherecht ein. Ein zehnköpfiger Maklerbeirat wird bei der technischen und vertrieblichen Weiterentwicklung von MAXPOOL zukünftig eine tragende Rolle spielen. Der neu gegründete Beirat setzt sich aus den langjährigen MAXPOOL-Partnern Rainer Dohle, Kevin Eskandary, Hendric Grosche, Rene Hippler, Markus Hoffmann, Patrick Kachelski, Torsten Kötz, Mathias Schunk, Thomas Scholl und Waldemar Strasser zusammen. Die Beiratsmitglieder entscheiden künftig mit, welche technischen und vertrieblichen Services für Maklerinnen und Makler wirklich wichtig sind, indem sie geplante Produkt- und Serviceinnovationen vorab testen und deren Mehrwert für Maklerinnen und Makler einschätzen. Zum besseren Austausch stehen regelmäßige Treffen auf der Agenda des Maklerbeirats, die an deutschlandweit an verschiedenen Orten stattfinden sollen.

„Unser Erfolg als Maklerpool fußt auf dem Wissen um die Bedürfnisse unserer Vertriebspartner. Daher ist es nur logisch, sie auch aktiv in den Weiterentwicklungsprozess einzubinden. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit den zehn Beiratsmitgliedern und sind uns sicher, MAXPOOL dadurch zu einem noch besseren Partner für Makler zu machen“, sagt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe. Die Mitglieder des Maklerbeirats wurden im Rahmen eines aufwändigen Bewerbungsverfahrens von den Vorständen der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe ausgewählt. MAXPOOL bietet dem Maklerbeirat vollständige Transparenz, einen direkten Draht zur Vorstandsebene und tiefe Einblicke hinter die Kulissen der „MAXPOOL-Welt“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Europas größter Finanzvertrieb, die DVAG, hat eine Kampagne mit positiven Fake-Bewertungen gestoppt. Das erklärte eine Unternehmenssprecherin gegenüber “boerse-online.de”, dem Portal des Finanzen Verlags.

 

Sie bestätigte einen Bericht des Versicherungsportals „pfefferminzia.de“, wonach ein Frankfurter Direktionsleiter seine zugeordneten Vermögensberater aufgefordert hatte, auf dem Bewertungsportal „trustpilot.de“ positive Bewertungen abzugeben – über die Generali Versicherung, deren exklusiver Produktpartner die DVAG ist. Daraufhin wurde „trustpilot.de“ binnen kurzer Zeit von hunderten positiven Urteilen und Kommentaren geflutet, während es in den Monaten zuvor fast nur negative Posts gegeben hatte.

Die Aufforderung war in einer internen Facebook-Gruppe gelaufen. „Wir haben den Direktionsleiter gebeten, den Text herauszunehmen“, sagte die Sprecherin. Begründung: „Wir tätigen generell keine Aufrufe für Bewertungen.“ Der Direktionsleiter, wie alle Mitarbeiter des DVAG-Außendiensts ein selbstständiger Handelsvertreter, habe diesem Wunsch mittlerweile entsprochen. Nun werde sich die DVAG ansehen, so die Sprecherin weiter, „welche Bewertungen eventuell im Übermut entstanden sind, und entsprechend reagieren“. Wie diese Reaktionen aussehen könnten, stehe zu solch einem frühen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die positiven Bewertungen widersprechen den Richtlinien, die „trustpilot.de“ laut Eigenbeschreibung aufgestellt hat: „Geben Sie keine gefälschten oder parteiischen Bewertungen ab: Erfinden Sie keine Erfahrungen und geben Sie keine Bewertungen für andere Personen ab – überlassen Sie es ihnen, ihre eigene Bewertung zu schreiben. Und wenn Sie eine enge Verbindung zu einem Unternehmen haben, dafür arbeiten oder ein Mitbewerber sind, dürfen Sie es nicht bewerten.“

Bis auf weiteres gaben „trustpilot.de“ und Generali gegenüber „boerse-online.de” keine Stellungnahmen ab. Gegenüber „pfefferminzia.de“ hatte ein Sprecher von Generali Deutschland erklärt: „Uns ist der von Ihnen beschriebene Vorgang nicht bekannt. Da wir grundsätzlich keinen Einfluss auf Bewertungen auf entsprechenden Portalen nehmen, können wir dies nicht kommentieren.“

Die Meldung finden Sie im Internet unter: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/exklusiv-finanzvertrieb-dvag-stoppt-kampagne-mit-positiven-fake-bewertungen-1030172538

 

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