Erste betriebliche Einkommensabsicherung für Klein- oder Kleinstunternehmen ab zwei Personen durch exklusiver Partnerschaft mit elipsLife

 

Bundesweit sind knapp die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kleinst- oder Kleinunternehmen beschäftigt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) sind sie schlecht oder gar nicht abgesichert. Das liegt zum einen daran, dass viele Berufstätige durch Vorerkrankungen an den strengen Gesundheitsfragen der Versicherer scheitern und zum anderem, dass Versicherer Kollektiv-Verträge für Betriebe meist erst ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen anbieten. Damit fallen rund 20 Millionen Berufstätige durch das Raster möglicher Absicherungen. Nicht so beim Münsteraner Maklerpool [pma:]: „Wir haben mit der elipsLife eine exklusive Partnerschaft abgeschlossen, die auch Klein- oder Kleinstunternehmen in Kollektiv-Verträge aufnehmen. Das bedeutet, dass schon ab zwei Personen BU-Schutz gewährt wird“, berichtet Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, begeistert von seinem neuesten Partnerschafts-Coup.

elipsLife ist eine Versicherungsgesellschaft für institutionelle Kunden mit Hauptsitz in Vaduz/Liechtenstein. Das Unternehmen ist in ganz Europa sowie den USA tätig. Dank der Spezialisierung auf biometrische Risiken können bei der betrieblichen Einkommenssicherung für Unternehmen Kleinstkollektive bereits ab zwei Mitarbeitenden gebildet werden. Und das hat, wie Maasjost und sein Team wissen, maßgebliche Vorteile für Unternehmen wie Mitarbeitende:

  • Ein Kollektivvertrag für alle Mitarbeitenden
  • Existenzsichernde Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit bis 48.000 Euro
  • Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall bis 300.000 Euro
  • Keine individuelle Gesundheitsprüfung
  • Indirekte Gehaltserhöhung, rein arbeitgeberfinanziert – kostenfrei für den Arbeitnehmer
  • Zusätzliche Absicherung der Unternehmensführung zu gleichen Konditionen
  • Das elipsLife Care Management unterstützt bei der Gesunderhaltung der Belegschaft und reintegrativen Maßnahmen

 

Dr. Bernward Maasjost ist über den Abschluss der exklusiven Partnerschaft für den deutschen Markt mehr als zufrieden: „Dieses innovative Produkt aus dem Bereich der betrieblichen Einkommens- und Hinterbliebenenabsicherung schließt eine Lücke im B2B-Geschäft unserer Partner. Wir sind froh, dass wir bundesweit die ersten sind, die so ein Angebot auf den Markt bringen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bei älteren bAV-Verträgen Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zahlen – Aon schafft Paketlösungen für leichtere Umsetzung

 

Ab 2022 bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Neuerung für Arbeitgeber: Ab dann sind sie verpflichtet, auch bei älteren Verträgen (vor 2019 abgeschlossen), 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten – sofern sie dabei Sozialabgaben sparen und Tarifverträge nicht dagegensprechen. Die Regelungen sind vielfältig und kompliziert, das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon bietet Paketlösungen an, welche die Umsetzung dieser Regelung deutlich vereinfachen.

Das neue Gesetz gilt für Verträge, die eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds betreffen. Die Umsetzung wird aufwändig für Arbeitgeber: „Allein die Entscheidung zugunsten der pauschalen oder „spitzgerechneten“ Zuschuss-Variante entscheidet in erheblichem Maße über den Aufwand der Administration,“ erläutert Anja Kahl, Teamleiterin am Standort Hamburg. „Arbeitgeber müssen einiges an Daten sichten. Unter anderem gilt es zu prüfen, welche tariflichen bzw. betrieblichen Regelungen greifen, und wie die Struktur von Belegschaft und Gehältern aussieht. Soll der Zuschuss für alle gelten? Ist das Ganze arbeitsrechtlich abgesichert?“ Und das ist erst der Anfang: „Erst wenn diese Rahmenbedingungen geklärt sind“, ergänzt Anja Kahl, „kann die praktische Umsetzung erfolgen. Die bringt es unter anderem mit sich, dass jeder neue Vertrag oder auch die Änderung eines bestehenden Vertrages die Unterschrift des Mitarbeiters braucht, vorab ist in jedem Einzelfall eine individuelle Information erforderlich.“

Ein eigenes Kapitel ist darüber hinaus die Abstimmung mit den Versicherern: „Die Vertragsgestaltung ist entscheidend bei der Umsetzung der Zuschüsse“, weiß Marcus Schnelle, Senior Consultant bei Aon. „Bestehende Verträge lassen sich oft nicht einfach erhöhen, umso mehr ist es von Belang, eine für alle Seiten gute Lösung auszuhandeln.“

Um sowohl Aufwand als auch Komplexität bei der Gewährung der Zuschüsse zu reduzieren, hat Aon Dienstleistungspakete für Unternehmen geschnürt: „Diese Paketlösungen lassen sich für Arbeitgeber individuell konfigurieren. Bereits mit dem Basispaket sparen sie viel Zeit und Aufwand bei der Entscheidung, wie der Zuschuss gezahlt werden soll,“ erklärt Marcus Schnelle. „Das Komfortpaket umfasst auch die Mitarbeiter-Kommunikation, inklusive Service-Telefon. Noch einen Schritt weiter geht Komfort-Plus, ein Angebot, das auch die Abstimmung mit dem Versicherer einschließt. Ganz gleich, in welchem Rahmen unsere Unterstützung gewünscht ist: Unser Ziel sind immer Lösungen, die unseren Kunden Sicherheit und Planbarkeit bringen.“

In jedem Fall sind Arbeitgeber gut beraten, sich rechtzeitig auf die Umsetzung der neuen Regelung vorzubereiten. Aon bietet dazu unter anderem am 30. April 2021 die Möglichkeit, an einem Online-Event teilzunehmen. Interessenten können sich hier für die Veranstaltung vormerken lassen aon.deutschland@aon.com.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

Es ist vielfach noch ein Tabuthema: Wie sollen Finanzberater mit Kunden umgehen, die rechtlich zwar als entscheidungsfähig gelten, tatsächlich aber aus verschiedenen Gründen und individuellen Umständen besondere Unterstützung benötigen?

 

Ein Tabuthema ist es auch deshalb, weil die Gefahr besteht, dass diese schutzbedürftigen Personen aufgrund individueller Dispositionen möglicherweise anfällig sind für finanzielle Nachteile oder gar finanziellen Missbrauch. Um solche Risiken auszuschließen und Finanzplanern Hilfestellung bei der Beratung dieses speziellen Personenkreises zu geben, hat der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) einen Leitfaden veröffentlicht, der maßgeblich vom FPSB Europe, dem Zusammenschluss aller europäischen FPSB-Netzwerkpartner, initiiert wurde.

Ein wichtiges Motiv für die Initiative ist es, dass Regulierungsbehörden weltweit zunehmend besorgt über die finanzielle Ausbeutung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen sind. „Der Praxisleitfaden zielt deshalb darauf ab, das Verständnis für die verschiedenen und zum Teil speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung von schutzbedürftigen Personen zu verbessern“, erläutert FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Rolf Tilmes. „Gleichzeitig wollen wir damit FPSB-Professionals unterstützen, damit sie ihren ethischen und beruflichen Verpflichtungen bei der Beratung schutzbedürftiger Personen gerecht werden können.“

Die Gründe für die Schutzbedürftigkeit sind vielfältig. Geringe Lese-, Schreib-, Rechen- oder Finanzkenntnisse gehören ebenso dazu wie Sprachbarrieren, eine Scheidung, der Tod des Ehepartners oder eines geliebten Menschen sowie Demenz oder andere psychische Erkrankungen. Und selbst ein großer finanzieller Gewinn, etwa beim Lotto oder durch eine Erbschaft, kann einen Menschen ein Stück weit aus der Bahn werfen, so dass er als schutzbedürftig angesehen werden kann.

„Hier gilt es im Sinne qualitativ hochwertiger professioneller Beratung, besonders aufmerksam, sensibel und kundenorientiert zu agieren“, betont Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.

Ganz wichtig dabei: Der Praxisleitfaden kann und will nicht alle möglichen Fragen und Probleme, die in einer bestimmten Situation auftreten können, adressieren. Zudem sollen damit auch nicht neue Standards geschaffen werden, um staatliche oder behördliche Verpflichtungen in einem bestimmten Gebiet zu ersetzen. „Der Praxisleitfaden ist gedacht als Ergänzung, aber nicht als Ersatz, zu bestehenden nationalen Gesetzen und Vorschriften“, verdeutlicht Prof. Tilmes.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Am 30.03.2021 und am 20.04.2021 wird die Roadshow jeweils von 09:30 – 13:00 Uhr live gesendet.

 

Die Roadshow VHV-Live! findet in diesem Jahr erneut als digitale Roadshow – jetzt neu – per Livestream statt. Diskutiert werden aktuelle Branchenthemen und Produktinnovationen der VHV: Die VHV Experten referieren zum neuen Kfz-Tarif, dem innovativen Cyber-Schutzbrief und zur neuen Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Darüber hinaus wird RA Stephan Michaelis als Gastredner Haftungsfallen rund um die Kfz-Versicherung rechtlich beleuchten.

Plätze begrenzt – Jetzt noch schnell anmelden

Anmelden kann man sich unter www.vhv-weiterbildung.de. Pro Veranstaltung stehen 2000 Plätze zur Verfügung. Mehr Informationen zur digitalen VHV-LIVE!-Roadshow 2021 gibt es unter: https://www.vhv-partner.de/magazin/2021/04/roadshows?utm_source=newsletter&utm_medium=email

Gut zu wissen: Die Teilnahme an den VHV Roadshows zahlt auf die IDD-Anforderungen ein. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat und eine Zeitgutschrift über 135 Minuten Weiterbildung der Initiative „gut beraten“.

Pro Veranstaltung haben die Teilnehmer die Chance eins von 10 Büchern von Rechtsanwalt Stephan Michaelis sowie ein IPhone 12 Pro zu gewinnen. Teilnahmebedingung ist die durchgängige Anwesenheit von 09:30 -13:00 Uhr.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Tilman Kay übergibt den Vorsitz der Geschäftsführung zum Jahresende an Jochen Körner

 

Tilman Kay (62) wird zum 31. Dezember 2021 den Vorsitz der Geschäftsführung der Ecclesia Holding GmbH niederlegen und nach Vollendung des 63. Lebensjahres zum 28. Februar 2022 in den Ruhestand treten. Sein Nachfolger als Unternehmensleiter wird Jochen Körner (46), der bereits seit 2017 zunächst als Generalbevollmächtigter und seit dem 1. Januar 2018 als Geschäftsführer der Ecclesia Holding die Verantwortung für die Industrie- und Spezialmakler der Gruppe wahrnimmt.

In den vergangenen 20 Jahren hat die Ecclesia Gruppe durch stetigen Ausbau der Marktanteile, den Aufbau neuer Geschäftsfelder und die Übernahme und Integration von Wettbewerbern ihren Umsatz vervielfacht und die Rentabilität deutlich gesteigert; für das Jahr 2021 erwartet die Geschäftsführung ein weiteres Wachstum auf mehr als 300 Mio. Euro Umsatzerlöse. Das Unternehmen ist inzwischen der größte deutsche Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen und erwirtschaftet rund 30 Prozent der Umsätze im Ausland.

„In den letzten drei Jahren haben wir die Unternehmensstrategie der Ecclesia Gruppe neu justiert und durch hohes organisches Wachstum sowie den Zugewinn von weiteren sehr wettbewerbsfähigen Unternehmen die Basis für eine noch erfolgreichere Zukunft geschaffen. Diese positive Ausgangsposition halte ich für den optimalen Zeitpunkt, die Führung der Ecclesia Gruppe in neue Hände zu legen. Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung für

Jochen Körner und damit für eine Nachfolge aus dem eigenen Haus, mit der auch eine Kontinuität in der Führung der Unternehmensgruppe sichergestellt ist. Mit Jochen Körner erhält die Ecclesia Gruppe einen hervorragenden Unternehmer und Versicherungsmakler mit exzellenter nationaler und internationaler Expertise als Unternehmensleiter, der bereits seit seinem Eintritt sehr erfolgreich für die Unternehmensgruppe tätig ist“, heißt es in einer Botschaft von Tilman Kay an die Belegschaft.

Über eine neue Struktur und Besetzung der Ressorts in der Geschäftsführung der Ecclesia werden Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung zu gegebener Zeit entscheiden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Die meist im Rhythmus von zwei Jahren wiederkehrende Inspektion von Windenergieanlagen ist für die Betreiber ein aufwendiges Geschäft. Mittels Einsatz von Drohnen kann die Prüfung sehr viel schneller und effizienter durchgeführt werden.

 

Instandhaltungsmaßnahmen gehören für die Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) zum Standard. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden auch Berichte mit Kriterien zur Obliegenheitserfüllung und damit zur Erfüllung des Versicherungsschutzes erstellt. Für die Inspektion von Rotorblättern muss die WEA gestoppt werden. In der Regel steigt dann ein Kletterteam von der Gondel per Abseiltechnik am Rotorblatt ab. Das Kletterteam kontrolliert die Rotorblätter und erstellt ein Fotoprotokoll über Unregelmäßigkeiten. Das ist sehr aufwendig, kostenintensiv und für die beteiligten Personen oft riskant. Der Prozess dauert meist mehrere Stunden – die Betreiber generieren in dieser Zeit keinen Ertrag mit ihrer Anlage. Da die Dokumentation händisch erfolgt, können Berichte kaum verglichen werden und es werden keine künftig verwertbaren Daten gewonnen.

Die Alternative: Inspektion per Drohne

Mit Funk SmartInspect WEA bietet Funk gemeinsam mit FairFleet eine Alternative, bei der der Kunde Technologie, intelligente Auswertung und Handlungsempfehlungen aus einer Hand erhält. Die Obliegenheitserfüllung gegenüber dem Versicherer ist dabei weiterhin gewährleistet. Für den Anwendungsfall WEA wurde ein standardisiertes Flugprotokoll entwickelt, welches alle Parameter der Inspektion erfasst. Dafür wird die Anlage in einer vorgegebenen Position angehalten, anschließend werden Fixpunkte mit der Drohne eingelesen und das Flugprotokoll wird gestartet. Dann fotografiert die Drohne die Anlage aus mehreren Positionen. Diese Aufnahmen werden mittels Algorithmen ausgewertet und in einer automatischen Berichterstellung zusammengefasst. Anhand der Bilder werden Unregelmäßigkeiten aufgezeigt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Diese effiziente Methode ist geeignet, um die Inspektion der WEA im Rahmen des Versicherungsschutzes durchzuführen. Dabei ist das Vorgehen nicht an bestimmte Versicherer gebunden, sondern wird von Funk für interessierte Kunden umgesetzt.

Möglich ist diese aktuell einmalige Methode der WEA-Inspektion bei gleichzeitiger Nutzbarmachung für das Versicherungsmanagement durch die Kooperation des internationalen Versicherungsmaklers und Risk Consultants Funk auf der einen und FairFleet, Experte für Drohnendienstleistungen, auf der anderen Seite. Im Rahmen des Programms Funk Beyond Insurance arbeiten beide Unternehmen an verschiedenen Projekten, in denen Risikomanagement, Versicherungsmanagement für Unternehmen sowie Drohnendienstleistungen und künstliche Intelligenz (KI) zusammenspielen und neue Möglichkeiten eröffnen.

Hendrik F. Löffler, geschäftsführender Gesellschafter bei Funk, kommentiert: „Durch den Einsatz von Drohnen können WEA-Inspektionen noch effizienter und vor allem standardisierter erfolgen. Die gewonnenen Daten können optimal ausgewertet und verglichen werden, sodass Zusammenhänge deutlich werden.“

Florian Waubke, CEO und Co-Founder bei FairFleet, sagt: „Durch die Kooperation mit Funk und die Entwicklung von neuen Dienstleistungen können wir unser Know-how nun für eine weitere Branche nutzbar machen. Wir freuen uns, WEA zu befliegen und dabei nun auch die Risikoabsicherung berücksichtigen zu können.“ Für FairFleet ist die Inspektion der Rotorblätter von Windkraftanlagen eine natürliche Erweiterung des Portfolios im Bereich erneuerbarer Energien. Schon seit zwei Jahren ist FairFleet sehr aktiv bei der Inspektion von Solaranlagen tätig. Diese werden mit Thermalkameras beflogen, Temperaturanomalien werden identifiziert und durch KI-basierte Methoden werden die Rückschlüsse in eine strukturierte Fehleranalyse überführt. So erhalten Unternehmen schnell und unabhängig einen vollen Leistungsüberblick der Anlage. Mehr Informationen unter: funk-gruppe.de/smart-inspect

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Videoidentifikation ermöglicht digitalen und geldwäschekonformen Abschluss von Lebensversicherungen des Konzerns Versicherungskammer

 

München. Beschleunigt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nutzen immer mehr Kund*innen Online-Services. Auch beim Konzern Versicherungskammer haben die nichtphysischen Kontakte zugenommen. Eine persönliche Beratung inklusive Abschluss einer Versicherung lässt sich bereits seit einem Jahr für Kund*innen der Versicherungskammer mittels Screensharing und interaktivem Co-Browsing ganz einfach digital umsetzen. Das ist nun auch bei Policen möglich, für die sich Kund*innen bislang zu einer Identifikationsprüfung persönlich bei einem Termin vor Ort ausweisen mussten – wie etwa für Lebensversicherungen.

Selbstständige Videoidentifizierung rund um die Uhr

Neben einer digitalen und interaktiven Beratungssoftware, steht den Kund*innen und Vertriebspartner*innen der Versicherungskammer nun die Option der Videoidentifikation über die identity Trust Management AG zur Verfügung. Nach dem persönlichen virtuellen Beratungsgespräch und der Antragsunterzeichnung mit der digitalen Unterschrift, gelangen die Kund*innen per Link zur Videoidentifikation. Anschließend führen sie diese selbstständig über die identity Trust Management AG durch. Der Service ist ortsunabhängig und rund um die Uhr (24/7/365) möglich. Sobald der Identifikationsvorgang abgeschlossen ist und die Identität der Kund*innen bestätigt wurde, wird die Police an die Kund*in versandt.

„Mit diesem Verfahren können wir die Angebote in der fallabschließenden Online-Beratung noch weiter ausbauen und in der Lebensversicherung durchweg digital sowie fallabschließend policieren“, sagt Isabella Martorell Naßl, Vorstandsmitglied für die Gesundheits,- Pflege- und Reiseversicherung im Konzern Versicherungskammer und Bereichsleiterin Kunden- und Vertriebsservice und Koordination Operations. Der Service zur geldwäschekonformen Videoidentifizierung kann für alle Produkte der Lebensversicherung genutzt werden und wird für weitere Sparten, wie die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, ausgebaut. „Damit möchten wir unseren Kund*innen auch über die kontaktreduzierte Zeit hinaus einen bequemen und vor allen Dingen zuverlässigen Service bieten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz untersucht Einstellungen und Verhalten junger Versicherungskunden

 

Die aktuelle Corona-Pandemie und die damit einhergehende Wirtschaftskrise haben die Pläne und zukünftigen Perspektiven vieler junger Leute beeinflusst und werden sie auch langfristig prägen. Während die Zukunftswahrnehmung älterer Leute im Vergleich zu 2017 pessimistischer geworden ist, sehen junge Leute (18 bis 35 Jahre) ihre Zukunft ähnlich optimistisch wie noch vor vier Jahren. So blicken etwa 80 Prozent der jungen Leute unter 35 positiv in ihre Zukunft. Diese positive Einstellung überträgt sich auch auf ihre Einschätzung von Versicherungen: 81 Prozent der jungen Leute gehen davon aus, dass Versicherungen auch in Zukunft unverzichtbar sein werden, vor allem Haftpflicht-, Kfz-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Am ehesten als verzichtbar werden Lebens- und Renten- sowie private Unfallversicherungen bewertet.

Der subjektive Bedarf für Absicherungen sowie der Einfluss von Eltern und Großeltern auf die Absicherungsbereitschaft bei jungen Leuten wird in der Sirius Campus Marktuntersuchung „Ziel-gruppe: Junge Leute“ untersucht. Mit über 2.000 Online-Interviews unter privaten Entscheidern und Mitentscheidern zu Versicherungen, davon 447 im Alter von 18 bis 35 Jahren, liefert die Untersuchung viele Impulse, wie die nächste Generation der Versicherungsnehmer durch Agenturen, Makler oder Direktvertriebe gewonnen werden kann. Die repräsentative Stichprobe wurde im Oktober 2020 erhoben.

Junge Leute – die Kunden von morgen gewinnen

Junge Leute besitzen bekanntermaßen noch deutlich weniger Versicherungsprodukte als ältere Versicherungsnehmer. Dafür ist die Absicht zukünftig weitere Versicherungen abzuschließen in etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Dementsprechend hoch ist auch das Potenzial für Versicherer unter jungen Leuten Neukunden zu gewinnen und bestehende Jungkunden durch Cross-Selling stärker zu binden. Die überdurchschnittliche Wechsel- und Kündigungshäufigkeit unter jungen Kunden verdeutlicht zugleich die Wichtigkeit zielgruppengenauer Kommunikation, Angebote und Betreuung. Junge Leute befinden sich in einer Art Orientierungsphase, wie sie sich versicherungsmäßig für ihre Leben einrichten wollen.

Eine wirksame Gestaltung dieser Maßnahmen setzt ein tiefergehendes Verständnis der Kunden-gruppe junger Leute voraus. „Eine differenzierte Betrachtung der Zielgruppe lohnt, da sich auch innerhalb der augenscheinlich homogenen Gruppe junger Leute signifikante Unterschiede in vertrieblich relevantem Verhalten, Bedürfnissen und Mentalitäten zeigen.“ gibt Christoph Müller, Gründer und Geschäftsführer der Sirius Campus, zu bedenken. Junge Leute zwischen 18 und 35 Lebensjahren befinden sich in deutlich unterschiedlichen Lebensstadien, was sich auch im Grad

Seite 2 von 3

Sirius Campus PM KuMo Junge Leute

ihrer Selbstständigkeit und finanzieller Unabhängigkeit äußert und sich erheblich auf ihre Absicherungsbedürfnisse und ihren Stil der Informationssuche auswirkt.

  • So stehen 18- bis 25-Jährige grundsätzlich vielen Angeboten offen gegenüber, allerdings lassen sich sie in Versicherungsfragen vielfach von ihren Eltern beraten, was der grundsätzlichen Offenheit meist entgegenwirkt.
  • 26- bis 30-Jährige setzen ihre Offenheit gegenüber verschiedenen Produkt- und Betreuungsansätzen auch um und nutzen beispielsweise Angebote der Online-Kundenbetreuung erheblich häufiger als andere Altersgruppen.
  • Die 31- bis 35-Jährigen erleben sich in Versicherungsfragen kompetenter als jüngere, sind eigenständiger in ihren Entscheidungsprozessen und ihre Versicherungsmentalität gleicht mehr der älterer Kundengruppen.

Abweichende Vorstellungen vom idealen Versicherer

Die Vorstellungen junger Leute vom idealen Versicherer weichen deutlich von älteren Versicherungsnehmern ab. Während ältere Versicherte ihren idealen Versicherer als einen etablierten, traditionellen Konzern mit stabilen und günstigen Beiträgen beschreiben, der als persönlicher Begleiter und Vertrauter fungiert und sich durch hohe Erreichbarkeit – bestenfalls vor Ort – aus-zeichnet, ist für junge Leute der ideale Versicherer deutlich moderner und bietet günstigere Einstiegspreise. Auch wenn sie sich den Versicherer als persönlichen Begleiter und Vertrauten wünschen, erwarten junge Leute doch deutlich mehr digitale Services und Kontaktpunkte von ihrem Idealversicherer als ältere Kundengruppen. Zusätzlich zeichnet sich der ideale Versicherer junger Leute durch mehr Internationalität und Überregionalität aus.

Über die Untersuchung

Die über 100-seitige Untersuchung betrachtet die Einstellungen und Erwartungen junger Leute an die Versicherungen der Zukunft. Die psychologischen Faktoren Selbstwirksamkeit, Kontrollüberzeugungen und Zukunftswahrnehmung unter Versicherungsnehmern werden untersucht und das Idealbild einer Versicherung aus Kundenperspektive wird ermittelt. Darüber hinaus wer-den die Einstellungen zu Versicherungen und Präferenzen beim Versicherungsabschluss unter besonderer Beachtung von Altersunterschieden erhoben. Zusätzlich wird der Einfluss der Eltern und Großeltern auf das Versicherungsverhalten junger Leute beleuchtet. Differenzierte Analysen über soziodemographische und Vertriebsanbindungsgruppen sowie über die Select Typen bieten Versicherern konkrete Ansatzpunkte für Kundenbindungs- und Cross-Selling-Strategien. Weitere Informationen sowie eine Bezugsmöglichkeit sind hier hinterlegt.

Über die Sirius Campus GmbH: Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Der „Soli“ entfällt seit Jahresanfang für die meisten Steuerzahler. In einer Umfrage gaben 39 Prozent der Befragten an, das so gesparte Geld in Produkte für die eigene Alters- und Gesundheitsvorsorge oder in Aktien zu investieren.

 

Das ist das zentrale Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts INNOFACT, das im Auftrag der R+V Versicherung im Februar bundesweit 1.042 Menschen telefonisch befragte (Mehrfachnennungen waren möglich). Den Angaben zufolge wollen 17 Prozent den eingesparten Solidaritätszuschlag („Soli“) für die Altersvorsorge zurücklegen und weitere 6 Prozent in die eigene Gesundheitsvorsorge investieren. Genau 16 Prozent planen ein Investment in Aktien.

19 Prozent sind unentschlossen, 12 Prozent wissen nichts vom Soli-Wegfall

Fast jeder fünfte Befragte (19%), der vom Soli-Wegfall weiß, ist dagegen noch unentschlossen, wofür er das zusätzliche Geld ausgeben wird. Außerdem plant der Umfrage zufolge ein Viertel (24%), das gesparte Geld nicht auszugeben und auf dem Konto zu lassen. Weitere 21 Prozent wollen dagegen verstärkt konsumieren und planen Ausgaben für Hobbys und Konsumgüter. Jeder achte Befragte (12%) wusste dagegen gar nicht, dass der Soli überhaupt wegfällt. Diesen Personen wurden die Fragen nach der Verwendung des zusätzlichen Betrages nicht gestellt.

R+V „Soli-Rechner“ berechnet die Ersparnis

Beim Soli wird ein Zuschlag von 5,5 Prozent auf Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuern erhoben. Wer zum Beispiel 1.000 Euro Lohnsteuer abführt, zahlt zusätzlich 55 Euro Soli. Seit Januar 2021 müssen den Soli jedoch etwa 90 Prozent aller Einkommensteuerpflichtigen gar nicht mehr zahlen, für weitere rund 6 Prozent fällt er geringer aus.

Wie groß die persönliche Ersparnis ist, kann jeder Interessierte ganz einfach berechnen. Die R+V Versicherung bietet unter www.ruv.de/service/soli-rechner einen kostenlosen „Soli-Rechner“ an. Der Nutzer muss lediglich das Bruttoeinkommen sowie den Familienstand eingeben und erfährt sofort die monatliche Ersparnis. Den „Soli-Rechner“ des genossenschaftlichen Versicherers R+V bieten auch zahlreiche Volksbanken und Raiffeisenbanken auf ihren eigenen Internetseiten an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Die Tariflöhne und -gehälter sind in Deutschland im vergangenen Jahr nach den vorläufigen Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung um zwei Prozent gestiegen – innerhalb von fünf Jahren sogar um 12,7 Prozent.

 

„Da sich mit dem steigenden Einkommen oftmals auch der Lebensstandard ändert, sollte man bei der Vorsorge auch an den Ausbau der Arbeitskraftabsicherung denken“, erklärt die uniVersa Versicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist Nachversicherungsgarantien enthalten, über die man die getroffene Vorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen kann. Der Joker kann aber je nach Anbieter nur innerhalb bestimmter Fristen gezogen werden, bei der uniVersa zum Beispiel sechs Monate nach der Gehaltserhöhung oder alle fünf Jahre ab Versicherungsbeginn. Auch bei einer privaten Krankentagegeldversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit leistet, ist eine Anpassung an das gestiegene Einkommen möglich. Dort beträgt die Frist meist zwei Monate, innerhalb der das Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgestockt werden kann.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Rainer Breeck wird Chief Innovation Officer, Marcel Roeder steigt zum Deputy Chief Broking Officer auf und übernimmt das German Broking Center

 

Mit der Schaffung und Neubesetzung von Führungspositionen reagiert der Erstversicherungsmakler von Aon auf den harten Markt und will das erfolgreiche Wachstum der letzten Jahre fortsetzen und ausbauen. So wird Rainer Breeck die neu geschaffene Funktion des Chief Innovation Officer innerhalb der Holding von Aon Deutschland übernehmen. Breeck ist seit sieben Jahren bei Aon, zuletzt verantwortete er das German Broking Center. Im Laufe seiner Karriere hatte er verschiedene Führungspositionen bei Erst- und Rückversicherern inne. Dort hat Breeck, neben seinen fachlichen Tätigkeiten, auch Organisations- und IT-Entwicklungen erfolgreich verantwortet. Diese Expertise ist die richtige Voraussetzung für einen Teil seiner neuen Aufgabe, nämlich die Entwicklung des MGAs One Underwriting weiter voran zu treiben. „Ich freue mich sehr“, so Kai-Frank Büchter, CEO von Aon Deutschland, „dass wir mit Rainer Breeck einen langjährig erfahrenen Experten für diese Position aus unseren internen Reihen gewinnen konnten. Unter seiner Federführung werden wir unsere Position für produkt- und prozessgetriebene Innovationen für unsere Kunden und Partner stark ausbauen.“

Auch im Broking Bereich gibt es Veränderungen. Die Aufgaben in diesem herausfordernden Markt wird ab Januar Marcel Roeder verantworten, der Deputy Chief Broking Officer wird und in das Management Team Deutschland aufrückt. Er übernimmt außerdem die Leitung des German Broking Center. Der Volljurist ist seit vierzehn Jahren bei Aon tätig und war zuletzt Chief Broking Officer für das Specialty Geschäft. Zuvor hatte er über zehn Jahre erfolgreich die Financial Services Group geleitet. „Marcel Roeder ist einer der marktweit anerkannten Top-Spezialisten in Deutschland mit internationaler Broking Erfahrung. Aufgrund seiner spartenübergreifenden Expertise und auch den jüngsten Erfahrungen aus einer der härtesten Erneuerungsrunden im Bereich der D&O-Versicherungen, ist er für diese Aufgabe in einem sich verändernden Marktumfeld die optimale Besetzung.“ erläutert Hartmuth Kremer-Jensen, Geschäftsführer und Chief Broking Officer beim Erstversicherungsmakler.

Die Führung der Financial Services Group wird interimistisch Andrea Michalczyk-Schröder übernehmen. Die Volljuristin war bei Aon in den letzten Jahren als Strategic Broker Financial Lines tätig. „Sie hat sich durch die Betreuung von komplexen Versicherungsprogrammen und multinationalen Kunden einen exzellenten Namen im Markt erarbeitet“, berichtet Kremer-Jensen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aon Solutions Germany GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim a.d. Ruhr, Tel: +49 208 7006-2620, www.aon.com

wohnrechner.online ermöglicht es Verbrauchern jetzt, die Wohnungsgröße gem. der WoFLV zu ermitteln

 

Zwei von drei Wohnungen in Deutschland sind falsch berechnet. Öffentliche Institutionen wie der Mieterschutzbund, TÜV, Stiftung Warentest propagieren immer wieder, dass in zwei von drei Fällen die angegebenen Wohnflächen in Mietverträgen, Bauzeichnungen nicht der tatsächlichen Wohnfläche entsprechen. Mit dem Wohnrechner.online – http://www.wohnrechner.online – hat die Wohnrechner.online GmbH nun ein auf dem deutschen Markt einzigartiges Produkt entwickelt, das auf einfache Art jedem Wohnraumnutzer die Wohnflächenberechnung nach WoFLV ermöglicht.

“In dieser Zeit erachte ich es als besonders wichtig, den Menschen weitreichende, finanzielle Entlastungen zu eröffnen”, so der zweifach DEKRA-zertifizierter Sachverständige und Geschäftsführer der Wohnrechner.online GmbH, sowie Inhaber der Firma Baudetektive Dierksen. http://www.baudetektive-dierksen.de

Mit dem Wohnrechner.online können alle Menschen, die wohnen oder sich mit dem Thema Wohnraum beschäftigen (Privatpersonen, Makler, Hausverwaltungen), sehr einfach Wohnfläche selbständig gemäß der Wohnflächen Verordnung ausrechnen und anschließend beim Vermieter oder Verkäufer ihre daraus entstehende Rechtsansprüche geltend machen.

Alle Informationen zur Berechnung von Wohnraum sind über die Seite von Wohnrechner.online zu finden. http://www.wohnrechner.online

 

Verantwortlich für den Inhalt:

W.O. wohnrechner. online GmbH, Ferdinand von Schill Str. 12, 19386 Lübz, Tel: 038731 – 200 82, www.wohnrechner.online

Als beste Privathaftpflichtversicherung für Familien wurde der Tarif „Prima E-Dok“ der S.L.P. Vertriebsservice AG (SLP) in der gerade erschienenen Ausgabe der Reihe „Handelsblatt testet“ gekürt. Das jährlich erscheinende Rating erstellt das Handelsblatt in Kooperation mit dem Analysehaus Franke und Bornberg GmbH.

 

Tarif „Prima E-Dok“ siegt mit großem Preisvorsprung

Untersucht wurden 40 Tarife mit diesem angenommenen Praxisfall: Ein 30-jähriger Mann möchte für sich und seine Familie mit zwei Kindern eine Haftpflichtversicherung mit mindestens zehn Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbehalt abschließen. Zudem sollen diese Einschlüsse enthalten sein: Schäden durch deliktunfähige Kinder, eine Forderungsausfalldeckung, Kosten für Schlüsselverlust und Schäden durch Gefälligkeitshandlungen. Im Rating wurden zu 70 Prozent die Leistungsstärke mit den Beurteilungen von Franke und Bornberg und zu 30 Prozent der Beitrag gewichtet. Unter den 14 Anbietern mit der Bewertung „Sehr gut“ siegte SLP deutlich mit einem über 16 Prozent niedrigeren Preis gegenüber dem Zweitplatzierten. Der prämierte Tarif steht für eine besonders schnelle Abwicklung, da alle Dokumente per E-Mail verschickt werden. Daher ist auch die besonders kostengünstige Kalkulation möglich.

Auch für Senioren unschlagbar preiswert

Für Versicherungsnehmer, die älter als 55 Jahre sind, gibt es bei SLP zusätzlich einen Nachlass von 23,5 Prozent. Damit wird der Preis-Leistungs-Sieger des Handelsblatt-Ratings noch preiswerter für diese Zielgruppe und liegt mit einem über 36 Prozent niedrigeren Preis vor dem Zweitplatzierten.

Inhaltlich überzeugend

Zusätzlich zu den vom Handelsblatt-Rating geforderten Leistungseinschlüssen sind im Tarif „Prima E-Dok“ beispielweise auch diese Extras enthalten: Erweiterung des mitversicherten Personenkreises auf alle im Haushalt lebende Personen, Mitversicherung von Beschädigung oder Verlust von gemieteten und geliehenen Sachen.

Die SLP-Haftpflichtkonzepte wurden schon mehrfach prämiert, zum Beispiel durch „FFF“ von Franke und Bornberg, „Fünf Kompasse“ von Ascore Das Scoring GmbH, ein „Sehr gut“ bei Stiftung Warentest (Note 0,8) und nicht zuletzt durch frühere Handelsblatt-Ratings.

„Diese wiederholte Auszeichnung ist eine tolle Anerkennung für unsere Arbeit.“ so Sören Häger, Leiter SHU bei der S.L.P. AG. „In dem stark umkämpften Segment mit vielen Anbietern und Tarifen freuen wir uns ganz besonders, dass wir wieder ganz vorn sind. Das ist eine Bestätigung für alle Vermittler, die unsere Produkte schon verkaufen, dass sie ihren Kunden nur das Beste vom Besten anbieten. Und für diejenigen, die das noch nicht tun, ist es vielleicht ein Ansporn, uns einmal kennen zu lernen.“ Die Produktinformationen und Online-Rechner zu allen Konzepten sind auf der Webseite www.slp-vermittlerportal.de zu finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

S.L.P. Vertriebsservice AG, Erfenschlager Straße 17-19, 09125 Chemnitz, Tel: 0371-3828027, www.slpag.de

Berater-zentrierte Digitalstrategie: Neues Portal als Schnittstelle zum Kunden

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur hat ein neues Kundenportal als digitale Schnittstelle zwischen Beratern und Kunden eingeführt. Der Anbieter bezeichnet es als “Finanz-Cockpit”, über das der Kunde in Abstimmung mit seinem Berater seine Finanzen steuert und überwacht, von der Altersvorsorge über Versicherungen bis hin zur Geldanlage. Mit der digitalen Beraterschnittstelle verbindet Plansecur “das Beste aus beiden Welten: die digitale Welt der Finanzportale und die Beratung durch einen Menschen aus Fleisch und Blut.” Die Darstellung passt sich bei der Nutzung am Smartphone, Tablet oder PC dynamisch an die Bildschirmgröße an.

Plansecur spricht von einer “Berater-zentrierten Digitalstrategie”. Geschäftsführer Johannes Sczepan erklärt: “Über die digitale Schnittstelle können Kunden besonders einfach, schnell und zeitgemäß die Beratung von Plansecur in Anspruch nehmen. Das hilft Kunden und Beratern gleichermaßen, noch besser in Kontakt zu bleiben.” Er stellt klar: “Bei uns kümmert sich stets ein Mensch um die Belange der Kunden, kein Algorithmus oder Robo-Advisor.”

Das neue Finanzportal bietet umfangreiche Funktionen, von der Vertrags- und Depotübersicht über den sicheren Nachrichten- und Dokumentenaustausch bis hin zum gemeinsamen Bearbeiten einer Vorlage durch Kunde und Berater. So kann der Kunde beispielsweise Dokumente mit der Smartphone-Kamera abfotografieren und über das Portal an seinen Berater senden, damit dieser alles Notwendige veranlasst. Bereits erfasste Daten und Dokumente müssen die Kunden nicht selbst ins neue Portal eingeben, sie erscheinen automatisch beim ersten Login.

Kunden- und Beraterportal als Schnittstelle

Zeitgleich mit der Einführung des neuen Kundenportals werden die Plansecur-Berater mit einem Beraterportal ausgerüstet. Es bietet weit über das Kundenpendant hinausgehend eine deutlich erweiterte Funktionalität. Dazu gehört beispielsweise die Erfassung des Anlegerprofils mit Verfahren zur Messung der Risiko-/Kontrollneigung des Kunden. Sobald ein Kunde Änderungen in seinem Profil durchführt, etwa über neue Lebensumstände, wird der zuständige Berater umgehend informiert. Alle Veränderungen werden protokolliert, um sie nachzuvollziehen und die Beratung entsprechend daran anpassen zu können.

Beide Portale starten zunächst als Version 1.0 und sollen im Laufe der Zeit mit weiteren Funktionsmodulen ausgebaut werden. Plansecur-Kunden erhalten den Zugang zum neuen Portal von ihrem Berater. Plansecur stellt hierzu offiziell klar: “Alle Beraterinnen und Berater stehen auch weiterhin für persönliche Treffen, Telefonate und Videokonferenzen zur Verfügung. Die neue digitale Schnittstelle stellt lediglich eine weitere wichtige Ergänzung dar. Sie ersetzt keinen der bisherigen Kommunikationswege.”

Wichtiger Schritt auf der Agenda 2025

“Das Jahr 2020 hat die Digitalisierung bei Plansecur kräftig vorangebracht. Mit der Einführung eines modernen Kunden- und Beraterportals verstärken wir 2021 unsere Digitalisierungsoffensive”, sagt Plansecur-Chef Johannes Sczepan. Die Finanzberatungsgruppe hatte ihre Digitalisierungsstrategie erstmals 2019 im Rahmen ihrer “Agenda 2025 – auf dem Weg in eine neue Dekade” der Öffentlichkeit vorgestellt.

Johannes Sczepan erläutert: “Die Agenda 2025 ist eine Art Blaupause für die Finanzberatungsbranche. Von der Immobilienblase über die Finanzkrise zur Niedrigzinsphase folgt die Branche seit Jahren den dramatischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten. Aus dieser Verfolgerrolle sind wir schon vor Jahren mit der Agenda 2025 herausgetreten und haben eine Gestalterrolle übernommen. Die Agenda 2025 formuliert eine klare Vision, wo unsere Branche hingeht und benennt die konkreten Schritte, wie wir dorthin gelangen. Mit dem neuen Kunden- und Beraterportal sind wir einen entscheidenden Schritt auf unserer Agenda vorangekommen. Weitere Schritte werden folgen; schließlich haben wir noch vier Jahre bis 2025.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Das neue BU-Stabilitätsrating von map-report gibt Antworten

 

Die Neuauflage des BU-Stabilitätsratings von map-report analysiert mit einer ganzheitlichen Betrachtung Parameter für einen soliden Geschäftsverlauf der Versicherer. Das aufwendige Verfahren analysiert den bisherigen Geschäftsverlauf, berücksichtigt aber auch in einmaliger Weise Parameter, die einen Ausblick auf die zukünftige Stabilität des BU-Geschäfts erlauben. Die langfristige Stabilität ist gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein entscheidendes Kriterium. Im Ergebnis erreichen sechs Versicherer die Höchstnote „mmm+“ für exzellente Leistungen.

Schwindet die Arbeitskraft, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die finanziellen Folgen egalisieren. Sie ist für Verbraucher unbestritten eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, auch im Urteil von Verbraucherschützern. Doch in den vergangenen Jahren hat der Wettbewerb die Rahmenbedingungen für langfristige Stabilität verlassen. Dennoch kann sich kaum ein Versicherer diesem Wettbewerb entziehen, da sich die Chancen auf Neugeschäft ansonsten deutlich eintrüben. „Stabilität bedeutet auch Vertrauen. Im Umkehrschluss gefährdet Instabilität das Vertrauen. Also muss es gelingen, Stabilität statt Preis an die erste Stelle bei der Produktauswahl zu setzen“, stellt Michael Franke als langjähriger Kenner des BU-Marktes und Herausgeber des map-reports fest.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihren Studien zur BU-Stabilität in den Jahren 2010, 2015 und 2016 den Markt bereits unter die Lupe genommen. „Dabei konnte jeweils aufgezeigt werden, dass bereits in der Vergangenheit einige Versicherer die Überschüsse im BU-Bestand angepasst haben, Kunden also eine höhere Prämie zahlen mussten oder Leistungen eingebüßt haben. Auf das Neugeschäft sind diese Anpassungen in der Regel nicht durchgeschlagen, was einen gewissen Beigeschmack geben kann,“ resümiert Reinhard Klages, Chefredakteur des map-reports. Ausgehend von diesem Konzept wurde die Neuauflage des BU-Stabilitätsratings von map-report erstellt, das in diesem Jahr in die zweite Runde geht. Es zeigt für Kund:innen und Vermittler:innen, welche Versicherer für langfristig verlässliche Konditionen und damit für Zukunftsfähigkeit stehen.

27 Gesellschaften erhielten eine Gesamtbewertung. Davon erreichten sechs Anbieter einen Platz in der Spitzengruppe. An 27 weitere Versicherer konnten nur Teilbewertungen vergeben werden, weil wesentliche Daten nicht verfügbar waren. Weitere vier Versicherer unterziehen sich dem umfassenden interaktiven BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg, bei dem der BU-Stabilität ein eigenes Kapitel gewidmet wird. Ergänzend zu den von map-report untersuchten Kriterien werden dabei weitere interne Bestands- und Controlling-Daten ausgewertet. Diesem umfassenden Prüfungsverfahren unterziehen sich Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG, Generali Deutschland Lebensversicherung AG, HDI Lebensversicherung AG und Nürnberger Lebensversicherung AG. Die Auszeichnung erfolgt dabei in der Franke und Bornberg-üblichen Systematik als F-Note (Höchstbewertung FFF+). Das BU-Stabilitätsrating liefert einen differenzierten Einblick in die Leistungsfähigkeit der untersuchten BU-Versicherer. Die zugrunde liegenden Kriterien bilden die wesentlichen Einflussfaktoren für nachhaltigen Erfolg im BU-Geschäft ab.

Bedarfsgerecht kalkulieren

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich im Rahmen des anhalten Niedrigzinsniveaus beinahe alle Versicherer vom aktiven Verkauf klassischer Garantieprodukten der dritten Schicht verabschiedeten und das Biometrie-Segment vermehrt in den Fokus rückten. Der zunehmende Wettbewerb forcierte dabei den Preiskampf noch zusätzlich.

Die Beitragskalkulation der BU-Versicherer wurde für das Jahr 2021 in verschiedenen Berufsgruppen untersucht – mit erwartungsgemäßen Ergebnissen. Die jeweilige Durchschnittsprämie des Marktes wird von einigen Anbietern um bis zu 30 % unterschritten – wenige Ausnahmewerte liegen sogar noch darunter. Ein solches Pricing ist in einem wettbewerbsgeprägten, stark ausdifferenzierten Markt nur schwer mit einer strengen Risikoselektion zu rechtfertigen. Es zeigen sich deutliche Tendenzen einer Unterkalkulation.

Die aggressive Preispolitik hat in den vergangenen Jahren bisweilen kuriose Blüten getragen. Die mit den Jahren immer stärker gestiegene Anzahl an Berufsgruppen sorgt bspw. für Wanderbewegungen von so genannten guten Risiken, also Kund:innen, die noch gesund sind und bei einem Versichererwechsel Geld sparen können, zu den jeweils günstigen Angeboten. Das sorgt für eine negative Entmischung der bestehenden Gewinnverbände und damit für Druck auf die Überschussbeteiligung. Die früher breiter angelegten Gewinnverbände mit vier Berufsgruppen hatten einen anderen Risikomix, der durch Entmischung immer schwerer stabil zu halten ist, da der Ausgleich nicht mehr wie geplant stattfinden kann. Die immer breiter gefächerte Selektion in immer spezifischere Risikogruppen widerspricht nicht nur dem ursprünglichen Versicherungsgedanken. Auch die anfängliche Freude über niedrige Prämien kann dadurch schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Überschüsse nicht mehr gehalten werden können.

Risiken realistisch einschätzen

Die Einschätzung des beruflichen Risikos bildet – neben der Gesundheitsprüfung – eine tragende Säule der Antragsprüfung. Um noch feiner differenzieren und damit noch günstiger anbieten zu können, nutzen Versicherer vielfach ein Scoring-Modell, das sich am Anteil der kaufmännischen bzw. körperlichen Tätigkeit und manchmal auch der Reisetätigkeit oder Führungsverantwortung orientiert. Fragen nach Tätigkeitsanteilen aber öffnen Manipulationen Tür und Tor, die später nicht einfach festzustellen oder zu sanktionieren sind und bergen das Risiko, dass der Beitrag unter der Bedarfsprämie bleibt. Diese Gefahr steigt weiter, sofern für Vermittler:innen und Verbraucher:innen Sprungstellen erkennbar werden, deren Überschreiten zu überproportionalen Steigerungen des Beitrages führt. „Es ist leicht nachvollziehbar, dass Angaben „optimiert“ werden, um eine möglichst günstige Einstufung zu erlangen. Da diese Einstufungssysteme leicht durchschaubar sind kommt es einseitig zu Einstufungen, die gegen das System spekulieren. Die falschen Einstufungen gleichen sich dabei nicht aus, sondern gehen regelmäßig gegen die kalkulierte Risikoverteilung im Versicherungskollektiv“, weiß Franke aus vielen Gesprächen mit Vermittler:innen zu berichten.

Negativselektion vermeiden

Als weiteren destabilisierenden Faktor berücksichtigt das BU-Stabilitätsrating hohe Dynamiksätze ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung. Diese bewirken eine unkalkulierbare Risikoerhöhung für das Versichertenkollektiv. Immerhin drei Versicherer sind nach den Erhebungen bereit, zehn Prozent Dynamik ungeprüft in die Bücher zu nehmen. „Negative Selektionseffekte sind hier vorprogrammiert, was einige Versicherer in der Vergangenheit bereits schmerzhaft, beispielsweise bei selbständigen Handwerkern, erlebt haben“, so Klages. Dabei ist eindeutig belegt: Sobald sich die versicherte BU-Rente dem bisherigen Nettoeinkommen des Versicherten nähert oder gar übersteigt, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsantrags um das mehrfache gegenüber der üblichen Antragszahlen.

BU-Stabilitätsrating: Überschüsse und Schäden im Fokus

Die BU-Überschüsse der Versicherer und deren Stabilität stehen zusammen mit der Schadenquote gemäß offizieller BaFin-Nachweisung 218 im Zentrum dieser Untersuchung und haben mit etwas über 30 % die höchste Gewichtung und somit den größten Anteil am Endergebnis.

Risikoüberschüsse sind das Ergebnis einer vorsichtigen Kalkulation. Sie entstehen, wenn das tatsächliche Risiko unterhalb der kalkulierten Invalidisierungswahrscheinlichkeit verläuft. Aber Überschüsse sind nicht naturgegeben. Senkungen der Überschussanteile sind sicherlich der stärkste Indikator dafür, dass die Kalkulation schon in der Vergangenheit nur teilweise aufgegangen ist. Leidtragende sind die Kund:innen. Ihr Beitrag steigt bei gleichbleibenden Leistungen oder ihre Leistungen sinken – je nach vereinbartem Überschusssystem. Das Rating berücksichtigt Höhe und Zeitpunkt von Überschussabsenkungen.

Die Schadenquote birgt eine gewisse Brisanz, lässt sie doch – vorbehaltlich weiterer Indikatoren – Rückschlüsse auf die Kalkulation der jeweiligen Gesellschaft zu. Die errechneten Kennzahlen werden deshalb nicht in der Auswertung veröffentlicht, fließen jedoch zusammen mit der Bewertung der Überschüsse in das Endergebnis ein.

Stabilität über Finanzstärke demonstrieren

Im Bereich „Finanzstärke“ wurden Unternehmenskennzahlen bewertet. Sieben Gesellschaften erreichten mindestens 80 %, weitere fünf mindestens 75 %. Die Bilanzwertung konnte die Allianz mit herausragenden 90,3 % für sich entscheiden. Die bilanzielle Stärke muss dabei aber nicht per se größenabhängig sein. Die Silbermedaille geht an Europa, Bronze an Ideal, die nach verdienten Bruttobeiträgen 2019 auf den Plätzen 41 und 44 rangieren und auf Marktanteile von 0,38 bzw. 0,33% kommen.

Die Sieger des BU-Stabilitätsratings

Das Rating ermittelt für jedes Wertungskriterium eine Kennzahl im Bereich zwischen 0 und 100 (100 = Maximalerfüllung) als Maßstab für die Fähigkeit eines Unternehmens, sein BU-Geschäft langfristig stabil betreiben zu können. Der Stabilitätsindex zeigt für jeden Teilbereich sowie für die Gesamtwertung das Verhältnis von erreichter Punktesumme zu möglicher Punktesumme. Die Ergebnisse der Teilbereiche werden gewichtet und zu einem Gesamtindex zusammengeführt. Dieser Index ist ein wichtiger Indikator für langfristige Stabilität im Geschäftsfeld Berufsunfähigkeit. Die Tabelle zeigt die sechs Versicherer, die mit Höchstnote abgeschnitten haben.

Fazit und Ausblick

Seit Jahren konkurrieren die Anbieter vermehrt über die Prämienhöhe. Und somit entscheiden Preisunterschiede im Cent-Bereich darüber, ob ein Versicherer mit dem entsprechenden Tarif in Vergleichsportalen und -programmen die vorderen Plätze belegt und somit durchweg eher vermittelt bzw. abgeschlossen wird. Dieses Vorgehen ist vor allem bei langlaufenden Verträgen mit entsprechenden Nachteilen bei vorzeitigen Kündigungen nicht ungefährlich.

Das BU-Team von Franke und Bornberg und map-report rät dazu, nur Berufsunfähigkeitsversicherer zu wählen, die langfristig durch auskömmliche Kalkulation und eine starke Finanzausstattung sicherstellen können, dass die Zahlbeiträge und damit die Überschusssituation konstant bleiben und trotzdem eine faire Leistungsprüfung darstellbar ist. Müsste ein Versicherer deklarierte Überschüsse auf breiter Front senken und damit die Zahlbeiträge erhöhen – ob durch schlechtes Risikomanagement verursacht oder durch die Querverrechnung zwischen Ertragsquellen auf Basis des LVRGs – bedarf es keiner großen Fantasie, um die weitere Entwicklung vorherzusagen.

Mit dem map-report BU-Stabilitätsrating soll ein Gegengewicht zum Preiswettbewerb etabliert werden. Die Untersuchung beleuchtet die Lage der Versicherer aus verschiedenen relevanten Blickwinkeln. Sie betrachtet nicht nur den Status quo, sondern berücksichtigt darüber hinaus Merkmale mit Wirkung auf die Zukunft.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Seit dem 10. März 2021 gilt für die Finanzbranche die EU-Offenlegungsverordnung: Fortan müssen Versicherungen und Vermittler zeigen, inwiefern ihre Produkte Nachhaltigkeits-Kriterien entsprechen.

 

Zu diesem Anlass geht Pangaea Life, die konsequent nachhaltige Marke der Bayerischen, für volle Transparenz voran: In der ersten digitalen Investmentreise erleben Kunden und Vermittler per VR-Brille hautnah und in 360 Grad, wie Pangaea Life in konkrete nachhaltige Energie-Anlagen investiert.„Mit unseren Produkten profitieren Kunden direkt von der grünen Energiewende“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Deshalb möchten wir Kunden und Vertriebspartner dorthin mitnehmen, wo unsere Investments Tag für Tag nachhaltige Rendite erwirtschaften. Mit der ersten virtuellen Investment-Reise bieten wir Nachhaltigkeit zum Anfassen.“

Ab 24. März 2021 geht es los: Die beiden Pangaea Life Geschäftsführer Uwe Mahrt und Daniel Regensburger nehmen die Teilnehmer auf eine unvergessliche Reise durch Europa mit. Highlights der 45-minütigen digitalen Investmentreise sind die Pangaea Life Windparks an der dänischen Küste sowie die Solar-Anlagen und Wasserkraftwerke in Portugal. Mit der Investment-Reise führen Vermittler ihren Kunden vor Augen, welche nachhaltige Wirkung ihre Geldanlage in der Realität entfaltet.

Die Anmeldung zur digitalen Investmentreise ist für alle Interessierten zugänglich und kostenlos. Den Reisetermin bestimmen Teilnehmer selbst. Für das optimale Reiseerlebnis benötigen Teilnehmer eine VR-Brille. Pangaea Life stellt Vertriebspartnern über einen individuellen Gutschein-Code eigene wiederverwendbare VR-Brillen bereit. Damit bringen Vermittler ihren Kunden das Thema Nachhaltigkeit zum Anfassen nahe und zeigen in der Beratung auf, was grüne Geldanlage konkret bewirkt. Zudem gibt es auf Anfrage auch ein Frei-Kontingent an VR-Brillen für Journalisten.

Pangaea Life produzierte die erste digitale Investmentreise aufwändig mit professioneller Kino-Technik. Modernste High-Tech-Drohnen liefern den Teilnehmern über die VR-Brillen atemberaubende Rundum-Blicke. Mit Dänemark und Portugal besuchen Kunden wichtige Länder, in denen der Pangaea Life Fonds in regenerative Energie-Anlagen investiert. Hier gelangen Sie zur kostenlosen Reise-Anmeldung: https://www.pangaea-life.de/fonds/investmentreise

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

SoVD-Präsident Adolf Bauer: “Jetzt kann jedermann schnell und präzise selber den eigenen Pflegegrad oder den von Angehörigen berechnen.”

 

Weit über vier Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Das bedeutet vor allem zu Beginn, einen ganzen Berg an Bürokratie zu bewältigen – auch für Millionen Angehörige. Eine Frage steht dabei immer an erster Stelle: Wie hoch ist der Grad der Pflegebedürftigkeit? Denn das hat weitreichende Folgen, etwa hinsichtlich der Art der Versorgung oder auch der Kostenübernahme. Die Einschätzung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet über den Pflegegrad. Zur Vorbereitung darauf bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt ein Online-Tool: Schritt für Schritt geht es beim Pflegegradrechner durch den Prozess – am Ende steht eine Auswertung.

SoVD-Präsident Adolf Bauer: “Mit zunehmendem Lebensalter steigt für jeden Menschen das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Wer dann Pflege benötigt, steht plötzlich vor einer Herausforderung: Was erwartet mich jetzt und was gilt es zu beachten? Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinander zu setzen. Der Pflegegradrechner ist einfach und verständlich gehalten und kann sowohl von Betroffenen als auch von Angehörigen ausgefüllt werden.”

Der Pflegegradrechner ist ein kostenloses Angebot des SoVD für seine Mitglieder und alle Interessierten. Er bietet eine Orientierung zu einer möglichen Einstufung, trifft aber keine rechtsverbindliche Aussage. Nutzer*innen steht zudem ein Tool zur Verfügung, dass bei Ablehnung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse bei der Erstellung des Widerspruchs unterstützt. Adolf Bauer ergänzt: “Dieses Werkzeug dient lediglich der Fristenwahrung, unterstützt aber nicht bei der Begründung des Widerspruchs. Hierzu sollten sich die Betroffenen an die SoVD-Rechtsberatungsstellen vor Ort wenden. Der Pflegegradrechner ist die perfekte Ergänzung unseres Pflegetagebuchs, das schon länger als Service für jedermann auf der Internetseite des SoVD zu finden ist. Beides zusammen ist eine wertvolle Unterstützung, vor allem in diesen Zeiten, in denen pandemiebedingt die Begutachtungen des MDK weiter lediglich per Aktenlage oder Telefon vorgenommen werden.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SoVD-Bundesverband, Stralauer Str. 63, 10179 Berlin, Tel: 030 -72 62 22 334, www.sovd.de 

Die Risikolebensversicherung der EUROPA empfehlen Vermittler besonders oft. Bei der aktuellen AssCompact Trend-Studie gehört die EUROPA bei den Makler-Favoriten zu den Top drei.

 

Der Lebensversicherer überzeugt mit individuellen Tarifen und exzellenten Beiträgen. Schlanke Antragsprozesse und ausgezeichneter Service machen die EUROPA ebenfalls zum starken Partner bei der Todesfall-Vorsorge.

Modern, individuell und preislich auf Top-Niveau

Als moderner Lebensversicherer bietet die EUROPA nicht nur faire Top-Beiträge. Ihre Tarife sind zudem klar strukturiert und extrem leistungsfähig. “Modern heißt für uns, dass wir zu jeder Zeit nah an unseren Kunden sind. Deshalb erweitern wir die Tarife regelmäßig und passen sie den Bedürfnissen der Menschen an”, erklärt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung. Aus Überzeugung folge die EUROPA dabei dem Prinzip, dass wichtige individuelle Zusatzleistungen auch für den kleinen Geldbeutel verfügbar sein müssen. So ist der Zusatzschutz Krebs Plus bereits im günstigen Standard-Tarif wählbar.

Schlanke Prozesse, verständliche Anträge, direkte Gewissheit

Um einen schnellen und bequemen Abschluss zu ermöglichen, fokussiert sich der Versicherer auf schlanke und digitale Prozesse. “Unser wichtigstes Werkzeug ist hierbei der eGesundheitsCheck, den wir bereits seit 2018 bei der EUROPA einsetzen. Das digitale Tool verkürzt den Antragsprozess nicht nur erheblich, es macht ihn verständlicher und sehr viel transparenter”, so Dr. Hofmeier. Das Tool führt den Vermittler und seinen Kunden dabei gemeinsam durch einfach formulierte interaktive Gesundheits- und Risikofragen. Am Ende des Online-Abschlusses folgt in der Regel direkt eine Entscheidung über den Antrag. Dadurch hat der Kunde sofort Gewissheit, ob sein Antrag angenommen wird.

Persönliche Ansprechpartner und ausgezeichneter Service

Als Teil des Continentale Versicherungsverbundes steht die EUROPA zudem für exzellenten Service. “Den Vermittlern stehen unter anderem unsere persönlichen Ansprechpartner mit umfangreichem Fachwissen zur Seite. Dadurch können Kunden noch präziser und individueller beraten werden. Und das wirkt sich wiederum positiv auf die Kundenzufriedenheit aus”, sagt Dr. Hofmeier. Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) bescheinigt dem Direktversicherer in seiner aktuellen Auswertung aus dem Februar 2021 hier 100 von 100 Punkten. Insgesamt wird die EUROPA vom DFSI als “beste zukunftssichere Lebensversicherung” und mit der Höchstnote “Exzellent” bewertet. Focus Money zeichnet die EUROPA mit der Höchstnote “Hervorragend” und als “Beste RLV” aus. “Solche Auszeichnungen zeigen uns, dass wir mit unserem Service-, Leistungs- und Preisangebot der starke Partner bei der Risikolebensversicherung sind, den sich unsere Kunden für die Absicherung ihrer Lieben wünschen”, sagt Dr. Hofmeier. “Davon profitieren auch unsere Vertriebspartner.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Die Insolvenz der Greensill Bank wirft erneut einen Schatten auf die Aufsichtstätigkeit der BaFin. Nach dem Wirecard-Debakel muss sich die BaFin erneut vorwerfen lassen, viel zu spät gehandelt zu haben.

 

Diesmal ist es ein Versagen in der Kernaufgabe der BaFin, der Solvenzaufsicht. Bereits Ende 2017 gab es Anhaltspunkte, bei Greensill genauer hinzusehen. Seitdem haben sich die Bilanzsumme und die Kundeneinlagen mehr als verzehnfacht. Bei diesem rasanten Wachstum muss sich die BaFin fragen, ob Sie nicht einen Etikettenschwindel zugelassen hat. Das Geschäftsmodell der Greensill-Bank bestand ausschließlich darin, in Deutschland Kundeneinlagen mit Zinsversprechen zu akquirieren, die deutlich über den von anderen deutschen Banken angebotenen Zinsen dotierten und das so eingesammelte Geld in der Konzerngruppe des australischen Finanzkonzerns einfließen zu lassen.

Faktisch handelte es sich demnach um eine Unternehmensanleihe – die der ein oder andere als Junk Bond bezeichnet hätte – im Deckmantel einer Bank.

Es ist davon auszugehen, dass sowohl Verbraucher als auch die Kämmerer der inzwischen mehr als 25 geschädigten Gemeinden und Rundfunkanstalten davon abgesehen hätten, ihre eingesammelten Steuern und Gebühren in Millionen Höhe in einem derartigen Junk Bond anzulegen. Bei der Greensill Bank strahlte jedoch der Schein der vermeintlichen BaFin-Aufsicht. Dies soll die Kämmerer nicht von ihrer Mitverantwortung freisprechen, da sich auf ihrer Seite Fragen auftun, warum hier – ohne Überprüfung des Geschäftsmodells der Greensill Bank auf Plausibilität – zweistellige Millionensummen ohne Einlagensicherung platziert wurden.

Sowohl die Aufsicht von Wirecard als auch die der Greensill-Bank zeigen deutlich, dass die BaFin dann im besten Sinne Verbraucherschutz betreibt, wenn sie ihre Kernaufgaben der Solvenz- und der Bilanzaufsicht erfüllt. Alle Marktteilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass diese Aufgabe hoch professionell erledigt wird, denn sie ist das Rückgrat des Vertrauens in den Finanzplatz Deutschland.

Die selbstständigen Finanzanlagenvermittler und Anlageberater müssen darauf vertrauen können, dass die BaFin ihre Aufsicht über die Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen tatsächlich ausübt und nicht immer erst dann handelt, wenn es zu spät ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Äußerungen des Bundesfinanzministers und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz in der ARD-Sendung Anne Will vom 14.3.2021 diskreditieren alle VersicherungsvermittlerInnen!

 

Wortlaut: “Aber was mich schon sehr bedrückt, ist, dass es auch im Infight der Politik – wenn man das mal so sagen will – immer wieder sichtbar wird, dass es ganz harte Interessen gibt, mit denen man diskutieren muss. Ob es nun – ich mach mal ein paar Beispiele. Ob es nun um einen Provisionsdeckel für Versicherungen geht, also dass da nicht so viel gezahlt wird. Da sitzen halt Leute im Bundestag, die wissen, warum sie das bekämpfen. Nicht aus allgemeinen Erwägungen, sondern die haben viele – die schätzen die Leute, die die Provisionen kassieren, um es mal höflich zu sagen.”  Link zur Sendung, ab Minute 46 https://daserste.ndr.de/annewill/ANNE-WILL-nach-den-Landtagswahlen-in-Baden-Wuerttemberg-und-Rheinland-Pfalz,annewill6936.html

Zu den Fakten:

Es gibt ca. 200.000 VersicherungsvermittlerInnen in Deutschland: unabhängige VersicherungsmaklerInnen, MehrfachvertreterInnen, AusschließlichkeitsvertreterInnen. Zu den Statistiken der DIHK https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/recht-in-der-wirtschaft/gewerberecht/statistiken-vermittlerverzeichnisse-3344 . Sie alle haben viele zufriedene Kunden – von Studierenden, Familien und RentnerInnen bis zu Sportvereinen, Kitas und Firmen. Sie helfen bei der Risikoabsicherung und bei der Altersvorsorge. Der Durchschnittsverdienst von VersicherungsvermittlernInnen liegt bei 59.850 Euro – vor Steuern (AfW-Vermittlerbarometer 2020 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/unabhaengige-vermittlerinnen-konnten-2020-trotz-corona-krise-gewinn-und-umsatz-erhoehen/   ). Andere Umfragen liefern nahezu identische Zahlen. Eine gesetzliche Begrenzung der Vergütung für die Beratung und Vermittlung im Bereich der Lebensversicherungen (auch Provisionsdeckel genannt) wäre verfassungswidrig – so ein Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Zum Gutachten. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/ergebnis-renommierter-rechtsgutachter-geplanter-provisionsdeckel-bei-lebensversicherungen-verfassungswidrig/

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Scholz zieht gegenüber Bundestagsabgeordneten, die sich gegen ein verfassungswidriges Gesetz positioniert haben, Parallelen zur Maskenaffäre. An sich schon ein Unding. Er bringt dann unmissverständlich zum Ausdruck, dass er VersicherungsvermittlerInnen und ihre Arbeit nicht schätzt. Damit diskreditiert er vor über drei Millionen FernsehzuschauerInnen einen ganzen Berufsstand, der gerade auch in der derzeitigen Wirtschaftskrise von hoher sozialpolitischer Bedeutung ist. Wir kritisieren diese polemischen und populistischen Äußerungen des Bundesfinanzministers auf das Schärfste. “

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de