Ausgabe 7-2021

 

Durch die EU-Transparenzverordnung (TVO) und die Implementierungsfrist 10. März 2021 hat das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung noch einmal spürbar an Geschwindigkeit aufgenommen. Dabei kommt der Impuls, das Thema Nachhaltigkeit bei der Kundenberatung zu berücksichtigen, nicht allein durch die Umsetzung einer Verordnung. Nachhaltigkeit, Klimaschutz, CO2-Einsparungen und Co. wurden zuletzt immer präsenter – und werden das kommende Jahrzehnt prägen.

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Dieser IPO überrascht die Versicherungsbranche: Das Analyse- und Softwarehaus Franke und Bornberg strebt in 2021 an die Börse.

 

Die Franke und Bornberg Research GmbH aus Hannover setzt den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen exponentiellen Wachstumskurs fort und plant für dieses Jahr, den Gang aufs Parkett zu vollziehen. Franke und Bornberg setzt auf Onlinetechnologie und entwickelt seit 2000 zukunftsweisende kundenorientierte Beratungs-und Vergleichsprozesse sowie digitale Werkzeuge für die Versicherungsbranche. Das Unternehmen gilt als eines der ersten und erfolgreichsten Insurtechs am deutschen Markt.

Der IPO soll das weitere nachhaltige Wachstum und die internationale Expansion des Unternehmens ermöglichen. Teil der Strategie wird dabei die ganzheitliche Umstellung des Unternehmens mit Fokus auf ESG-Kriterien werden.

Im Mittelpunkt steht die Entwicklung einer AI-getriebenen Öko-Blockchain, die „ESG-Smart-Contracts“ ermöglicht. Dabei handelt es sich um AI-gesteuerte Skripte, die automatisiert Transaktionen auf der Blockchain veranlassen. Für Versicherungen ist diese Möglichkeit besonders interessant, da die Abwicklung von Versicherungsleistungen gesichert dargestellt werden kann. Die Öko-Blockchain berücksichtigt 15.000 ESG-Variablen, digitale Datensätze, Ereignisse und Transaktionen und schafft aus diesen eine manipulationssichere Datenstruktur.

CEO Michael Franke konstatiert: „In den letzten beiden Dekaden wurde an den Erfordernissen der ESG-Kriterien vorbei geplant. Unsere innovativen „ESG-Smart-Contracts“ tragen den neuartigen Anforderungen Rechnung – inhaltlich und in der technischen Umsetzung. Denn gerade Blockchains gelten ihrerseits selbst als ökologisch sehr nachhaltig.“ Entsprechend sollen zur Prämien- und Leistungszahlung nachhaltige Währungen, insbesondere Bitcoins, zum Einsatz kommen. „Virtuelle Währungen setzen auch unter ESG-Kriterien Maßstäbe, da diese über ein Netz gleichberechtigter Rechner abgewickelt werden“, so Franke weiter. Da anders als im klassischen Banksystem üblich, kein zentrales Clearing der Geldbewegungen notwendig sei, seien auch die Möglichkeiten des „Greenwashing“ begrenzt.

Neben der Einhaltung der ESG-Kriterien im Unternehmen, sollen auch zukünftige Bewerber auf ESG-Kompatibilität gescreent und dem neuartigen Grünen Gender-Check unterzogen werden.

Der Börsengang ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse geplant. Dabei wird eine Bewertung von 1,1 Mrd. Euro angestrebt, 350 Millionen Euro sollen eingenommen werden. Damit gehört Franke und Bornberg dann zur Riege der seltenen deutschen „Einhorn“- Insurtechs.

Als zukünftige Ankeraktionäre gaben Hangover Investments und Zachary Powers Ltd. bereits verbindliche Zusagen zur Zeichnung von insgesamt 54 Prozent des Emissionsvolumens. Die Investitionsbereitschaft der prominenten Player unterstreicht nach Auffassung von Franke und Bornberg das Vertrauen in die weitere Entwicklung des Hannoveraner Unternehmens.

Als besonders herausfordernd bei der Investorensuche stellte sich heraus, dass keiner der Gründer und Gesellschafter von Franke und Bornberg bisher eine Insolvenz hingelegt hat oder ein Unternehmen zum Scheitern brachte. Gehört doch gerade diese Expertise aus Sicht der Investoren zu einer der wesentlichen Eigenschaften aussichtsreicher Gründer.

Ganz wichtig sei es daher ab jetzt, in den nächsten Jahren regelmäßig stattliche Verluste einzufahren. „Die Erfahrungen der letzten Jahre mit börsennotierten Einhörnern haben gezeigt, dass jährliche große Verluste eine wertsteigernde Wirkung haben“, so CPO Dr. Günther Blaich.

Entsprechend wurde verbindliche Ziele, wie eine drastische Erhöhung der Cash-Burnrate beispielsweise durch Zahlung von Fantasiegehältern, Bereitstellung des neue Bugatti-Carbon-E-Bikes für jeden Mitarbeiter und deutlich unterkalkulierte Dienstleistungen, vereinbart.

„Wir werden uns ordentlich ins Zeug legen müssen, denn die Aktionäre erwarten Nachverhandlungen spätestens nach einem Jahr“, so Blaich weiter.

Mittelfristig will das Unternehmen als erstes Insurtech auf dem Mars tätig werden. „Die Gespräche mit Alon Mask hierzu sind bereits weit fortgeschritten. Gemeinsam mit Masks MARS Y wollen wir bald die ersten Verträge auf dem Mars anbieten“, so CEO Franke. Man erwarte, dass die soeben auf der ISS gefundenen Bakterien auch auf dem Mars leben. „Wir entwickeln unsere Contracts für diese Zielgruppe in spezielle ESG-Micro-Contracts weiter“, so Franke. Gerade ökologische Aspekte wüssten die Marsbewohner besonders zu schätzen.

 

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von RA Oliver Timmermann, Kanzlei Michaelis, Hamburg

 

Sie kennen das Problem, es kann jederzeit zuschlagen: Sie übersenden einem Geschäftspartner eine Mail oder – im Anhang der selben – ein Text-Dokument und der „Partner“ packt diese Gelegenheit beim Schopfe[1], um die elektronische Nachricht „auszulesen“, d.h. die über den offiziellen Sinnhorizont hinausreichende Informationsabschöpfung.

Das juristische Problem, ob dies hingenommen werden muss oder eine „Ungeheuerlichkeit“ darstellt, begegnet sofort der Gegenfrage, was man der Gegenseite überhaupt mit seiner Sendung zur Verfügung gestellt hat. Das ist denn auch das Grundproblem all des Daten-Umganges: Wir operieren online mit der Technik des 21 Jahrhunderts, tun dies aber mit einem Kommunikationsverständnis aus dem 19 Jahrhundert.[2] Mit dem Verlassen des Gutenberg-Universums hat sich aber nicht nur das Medium, sondern auch der epistemologische Überbau, d.h. die Anforderungen an das Verwendungs-Bewusstsein verändert.[3] So kommt es beispielsweise auch bei dem aktuell zu beobachtenden Umbau des Rechtsanwalts-Berufes weniger darauf an, welcher neue technische Gimmick nun wieder durch´s online-Dorf gejagt wird. Die Hauptfrage, die sich für diesen Beruf langsam stellt, lautet eher, was der schneller werdende Big-Data Wandel in ihrem (verbliebenen) Methodenverständnis, der Epistemologie, auslöst.[4]

Angesprochen ist bei der Datenverwendung zudem immer das sog. „Privacy Paradox“.[5] Demnach lässt sich beobachten, dass Nutzer zum einen sehr freigiebig ihre Daten preisgeben und Erhebungen zulassen, obwohl sie zugleich doch auch eine hohe Präferenz nach dem Erhalt ihrer Autonomie haben.

Bei Zugrundelegung dieses materiellen Verständnisses löst sich das scheinbar Paradoxe an diesem Befund auf: Den Betroffenen gelingt es derzeit von Vornherein nicht, überhaupt präferenzgerecht zu handeln. Sie wissen oftmals schlicht nicht, was sie tun, wenn sie ihre Mail abschicken.

So zählt nicht allein die formelle Möglichkeit des Handelns für die Annahme autonomen Handelns, sondern es müssen auch die realen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, unter denen eine Entscheidung getroffen wird. M.a.W.: Sollte der verborgene Text dem Gegenüber mitgeliefert werden? Die Datenerhebung findet aber überwiegend passiv, d.h. ohne direktes Zutun des Betroffenen statt und wird dadurch nahezu unsichtbar. Dies macht es schwer, nachzuvollziehen, welche und wie viele Daten einem Verarbeiter vorliegen.

1.) Kein strafrechtlich relevanter Vorgang

Das Auslesen der Daten, die einem Vertragspartner zusammen mit den willentlich ausgewählten Informationen gesandt werden, stellt kein Straftatbestand dar. § 202a StGB („Ausspähen von Daten“) lautet:

„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.“

Die Daten müssten „gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“ sein und es muss eine „Überwindung der Zugangssicherung“ stattgefunden haben, damit eine Datenausspähung vorläge. Für den üblichen Geschäftsvorfall muss aber nach wie vor davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl der User keine kryptographischen Sicherheitsvorkehrungen treffen werden.

2.) Datenschutzrechtliche Dimension

a.) Grundlegende Unterscheidung

Dass die DS-GVO in Art. 4 Nr. 1 die Begriffe „Daten“ und „Informationen“ synonym benutzt, muss als bedauerlich bezeichnet werden. Die Unterscheidung gehört eigentlich längst zum absoluten Standard und die Differenzierung ist zudem notwendig, um die Gefahren der Datenabschöpfung für den Betroffenen überhaupt konkret erfassen zu können.

„Daten“ sind formalisiert darstellbare Zeichen und an sich weder von Wert noch von irgendeinem Belang. Sie sind bloße Bytes, Pixel, Zahlen- oder Buchstabenfolgen. Damit sie ihre Bedeutung, ihren wirtschaftlichen Wert, ihre Persönlichkeitsrechtsrelevanz entfalten, müssen sie verarbeitet werden. Ein Text ist bedeutungslos, wenn er nicht entziffert wird bzw. entziffert werden kann. Hier zeigt sich die erste Besonderheit des Datenschutzrechts. „Daten“ allein haftet gerade keine Personenbezogenheit als inhärente Eigenschaft an. Ob sie personenbeziehbar sind, muss durch den Blick des potenziellen Verarbeiters festgestellt werden. Schutz-Gegenstand des Datenschutzrechtes ist also tatsächlich erst die personenbezogene „Information“.[6] Was ein Datenverarbeiter aus ihm vorliegenden Daten aber an Informationen gewinnt, wie er sie interpretiert und sie kontextualisiert, entzieht sich allerdings der Regulierbarkeit.[7] Anders ist dies wiederum mit den Daten. Sie werden daher notgedrungen zum Regelungs-Gegenstand des Datenschutzrechts. Dieses bestimmt, unter welchen Rahmenbedingungen der Datenverarbeiter sie zu seiner Verarbeitungsgrundlage machen darf. Es ist die unkluge synonyme Verwendung der Begriffe „Daten“ und „Informationen“, die diese zentrale Stellung der Datenverarbeitung nahezu unsichtbar macht.

b.) Verzerrungsgefahr aufgrund der Präventionslogik

Im Auseinanderfallen von Regelungs- und Schutzgegenstand zeigt sich eine weitere Besonderheit des Datenschutzrechts, nämlich die ihm innewohnende Präventions-Logik. Soll eine spezifische Informationsgewinnung unterbunden werden, so muss der Datenverarbeiter präventiv daran gehindert werden, bestimmte Daten verarbeiten zu können. Dies stellt das Datenschutzrecht vor eine große Herausforderung. Es muss ex ante eine Prognose aufstellen, ob und welche persönlichen Informationen von dem Datenverarbeiter aus den Daten gewonnen werden können. Ein Datum ist personenbeziehbar, wenn eine solche Informationsgewinnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Jeder Prävention wohnt dabei eine Unschärfe inne, auch tatsächlich zu schützen, was sie schützen soll.[8]

Neben den Verarbeitungsmethoden spielt für die Informationsgewinnung sonach auch die Kontextualisierung eine Rolle. Je mehr Informationen der Verarbeiter bereits über eine Person hat, desto leichter fällt es, neue Informationen erkenntnisbringend einzuordnen. Dies lässt sich mit einem Puzzle vergleichen: sind nur wenige Puzzleteile bekannt, so fällt es schwer, sich das restliche Motiv zu erschließen und neue Puzzleteile zuzuordnen.

Durch diese Präventionslogik wird auch der Kontrollverlust aus Sicht des Betroffenen greifbar. Nicht nur erfolgt die Datenerhebung oftmals derart unsichtbar, dass er kaum überblicken kann, welche und wie viel Daten über ihn erhoben werden. Selbst wenn er das wüsste, fiele es ihm schwer, abzuschätzen, welche vielleicht tiefgreifenden Erkenntnisse daraus über ihn gewonnen werden können. Dadurch wirkt nicht nur der tatsächliche Autonomieverlust persönlichkeitsrechtlich beeinträchtigend auf den Betroffenen, sondern bereits die Ungewissheit über Möglichkeit und Umfang des Verlustes. Die Ungewissheit gilt auch für den Datenverarbeiter. Er weiß nicht, welche Informationen er aus Daten gewinnt, bevor er sie nicht verarbeitet hat.

3.) Datenschutzrechtliche Bewältigung – Datenschuldrecht

Legt man dem Selbstbestimmungsrecht ein formelles Autonomieverständnis21 zugrunde, so gilt der Grundsatz „stat pro ratione voluntas“. Jede Fehlentscheidung, Informationsasymmetrie, kognitive Verzerrung und präferenzwidrige Verhaltensweise des Einzelnen liegt in seiner Verantwortung und berührt die Gültigkeit einer Datenpreisgabe nicht. Wäre ihm an einer Kompensation für seine Datenpreisgabe und des damit verbundenen Verlustes an Autonomie gelegen, so müsse er diese einfordern. Entsprächen die Privatheitskosten, die mit der Nutzung eines Internetdienstes einhergingen, nicht seiner Präferenz nach Privatheit, so könne er die Einwilligung verweigern und auf den Dienst verzichten.

Das widerspricht jedoch dem o.g. „Privacy Paradox“, wonach die Preisgabe zumeist unbewusst geschieht und die online-Nutzung gerade trotz eines diffusen Sicherheits-Interesses genutzt wird. Bereits der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. das Selbstbestimmungsrecht im informationellen Bereich, setzt voraus, dass der Betroffene freiwillig entscheiden kann, ob und unter welchen Voraussetzungen er einer Datenpreisgabe als Gegenleistung zustimmt.

Mit Art. 4 Nr. 11 DS-GVO wird nochmals für die Einwilligungskonstellation der Datenpreisgabe verdeutlicht, dass der Grundsatz der Privatautonomie auch hier gilt. Beispielhaft für ein Freiwilligkeitsdefizit wird etwa in Erwägungsgrund 43 S. 1 DS-GVO eine Machtasymmetrie genannt.

Solche Asymmetrien können zu Zwangssituationen führen, wenn dem Betroffenen faktisch keine Möglichkeit bleibt, die Forderung der Datenpreisgabe auszuschlagen, etwa weil er auf die dafür angebotene Gegenleistung angewiesen ist. Gerade bei „Take it or leave it“-Situationen, wenn also eine Angebotsausschlagung automatisch den Dienstverzicht (etwa bei sozialen Netzwerken) oder Technologieverzicht (etwa bei Smartphones) zur Folge hätte, ist die Freiwilligkeit zweifelhaft. Ein Verständnis der Freiwilligkeit, welchem dem Betroffenen die freie Wahl ließe, ob er überhaupt für eine Dienstleistung eine Gegenleistung zu erbringen habe, kann damit jedoch schlechthin nicht verbunden sein.

Wird die Verpflichtung zur Erteilung einer datenschutzrechtlichen Einwilligung als tauglicher Leistungsgegenstand betrachtet, so kann von einem Vertrag über Datenverwertungsrechte, mithin einem datenschutzrechtlichen „Lizenzmodell“, gesprochen werden.[9] Wird die Einwilligung zum Leistungsgegenstand, so bleibt die parallele Einstufung der Daten als Leistungsgegenstand zwar problemlos möglich. Doch wird vertraglich die Erteilung einer Einwilligung vereinbart, so dass der Verantwortliche bestimmte Daten zu bestimmten (kommerziellen) Zwecken erheben und verarbeiten darf, werden die dazu entsprechenden Daten rechtlich gesehen akzessorisch mitumfasst. Dies käme insbesondere der Praxis nahe, dass die meisten Daten passiv erhoben werden, d.h. ohne das Zutun des Betroffenen und diese zudem bei Vertragsschluss auch an sich noch unbestimmt sind.

a.) Einwilligung

Trotz zahlreicher Unkenrufe bleibt die datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO der „Königsweg“ zur Rechtfertigung der Datenerhebung und der Selbstbestimmung im informationellen Bereich. Neben der Vertragserforderlichkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO stellt sie den einzigen Zulässigkeitstatbestand dar, der die willentliche Mitwirkung des Betroffenen erfordert.

Maßgeblich für die Einstufung als Einwilligungskonstellation ist die Verwendung der Daten für die intendierten (wirtschaftlichen) Zwecke der Parteien, d.h. deren Geschäftsgrundlage.

b.) Vertragserforderlichkeit

In der Schlussfolgerung liegt nahe, dass es zur Beurteilung der Auslese-Legitimität auch zu einem Rückgriff auf die Vertragserforderlichkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO kommen muss. Dieser Zulässigkeitstatbestand ist sogar attraktiver als eine Einwilligung, da diese für die Datenerhebung keinen eigenständigen Rechtsakt (die Einwilligungserteilung) benötigt, sondern performativ bereits im Vertragsschluss selbst liegt. Im Gegensatz zur datenschutzrechtlichen Einwilligung ist dies auch konkludent möglich.

Es empfiehlt sich hier, einen objektivierenden Maßstab anzusetzen: vertragserforderlich können nur Daten sein, die in der Prognose keine zusätzliche Bezahlung erforderten und demgemäß auch nicht hypothetisch durch eine Geldzahlung ersetzt werden könnten.

4.) Ergebnis

Das Verwenden elektronischen Datenverkehrs bietet dem Gegenüber eine Fülle an Möglichkeiten, die gesandte willentliche Information durch „Auslesen“ der dechiffrierten Zusatz-Daten aufzuwerten.

Ein Schutz hiergegen bietet das Strafrecht nicht. Die Lösung muss im Datenschutzrecht gesucht werden. Bei der Bestimmung, was dem Gegenüber aufgrund einer hypothetischen Einwilligung bzw. aufgrund der Vertragserfordernis zukommt, ist ein objektivierender Standpunkt einzunehmen. I.S. des Lizenzmodells wäre zu fragen, welche Zusatzdaten ggfs. nur gegen Bezahlung weitergegeben wären. In diesem Fall kann dann nicht von (unwillentlicher) Preisgabe ausgegangen werden.

 

[1] Im antiken Griechenland wurde nicht ohne Grund zwischen dem dahinfließenden Chronos und Kairos, dem Gott des günstigen Augenblicks, der nur einen Zopf hat, unterschieden. Eine leistungsbewusste Ständegesellschaft wusste um die Bedeutung des „timinings“ schon sehr genau, vgl. http://www.kairos.at/kairos.php#:~:text=Und%3A%20Kairos%20(%CE%BA%CE%B1%CE%B9%CF%81%CF%8C%CF%82)%20ist,vorn%20an%20der%20Stirn%20dargestellt.

[2] Vgl. Schmieder, „Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen – Zur Kritik und Aktualität einer Denkfigur“, Zeitschrift für kritische Sozialtheorie und Philosophie 2017, S. 325 ff.

[3] Seit McLuhans Schlagwort vom „Untergang der Gutenberg-Galaxis” (vgl. McLuhan 1962) ist es in der Medientheorie en vogue geworden, der Erfindung des Buchdrucks einen besonderen Stellenwert in der Mediengeschichte zuzuschreiben.

[4] Vgl. Hähnchen/Bommel, „Digitalisierung und Rechtsanwendung“, JZ 2018, S. 334 ff.

[5] Vgl. Sandfuchs, „Privatheit wider Willen“, 2015, 216 f

[6] Vgl. Roßnagel, „Datenschutz in einem informatisierten Alltag“, 2007, S. 85 ff.

[7] Vgl. Grimm, „Der Datenschutz vor einer Neuorientierung“, JZ 2013, 585 ff.

[8] Sog. „Future Bias“, zu den einzelnen „cognitive bias“ vgl. Valdez/Ziefle/Sedlmair, „A Framework for Studying Biases in Visualization Research“, unter: http://eprints.cs.univie.ac.at/5258/1/calero-valdez2017framework.pdf

[9] Vgl. Bijok, „Kommerzialisierungsfester Datenschutz“, 2020, S. 185 ff.

 

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Das Frankfurter Ur-Insurtech Policen Direkt erweitert sein Führungsteam, um den eingeschlagenen Innovations- und Wachstumskurs konsequent fortzusetzen.

 

Zum 1. April tritt Nico Sorg (42) die dazu eigens geschaffene Stelle des Chief Technology Officer (CTO) an. Seine Aufgabe ist die Erweiterung der technischen Plattform sowie die Implementierung und Optimierung von digitalen Prozessen. „Bei Policen Direkt ist jedes Projekt auch ein Digitalisierungs-Projekt. Nico hat uns überzeugt, dass wir unsere Innovationskraft mit ihm erhöhen können “, sagt Policen Direkt-Geschäftsführer Dr. Philipp Kanschik. „Gemeinsam werden wir unser Angebot an digitalen Services für unsere Kunden und Versicherungsmakler deutlich ausbauen.“

Mit Nico Sorg gewinnt Policen Direkt einen erfahrenen IT-Visionär, der in leitenden Positionen seit 2011 zahlreiche Digitalisierungs- und IT-Strategien verantwortet hat. Er war dabei unter anderem in den Bereichen B2C-Retail, B2B-Handelsplattformen sowie bei einem Online-Zahlungsdienstleister tätig.

Weitere Mitarbeiter zum Ausbau der Marktposition

Ebenfalls im April startet die neue Personalchefin Aida Shah (34) bei der Policen Direkt-Gruppe. „Wir wollen unseren Erfolg verstetigen und unsere Marktposition weiter verbessern. Dabei gilt: ‘People first’“, erklärt Christopher Gentzler, Geschäftsführer von Policen Direkt. „Aida hat in mehr als zehn Jahren in HR-/ Recruiting bewiesen, dass Sie in wachstumsorientierten Unternehmen Mehrwert schaffen kann.“

Aida Shah kommt vom Londoner Fintech Iwoca und wird in ihrer neuen Position Impulse für die Expansion der Policen-Direkt-Maklergruppe geben.

An der Schnittstelle zwischen Technologieentwicklung und Kundenservice nimmt zudem Anfang April Daniel Rathgeber (41) seine Tätigkeit auf. Gentzler: „Daniel bringt 20 Jahre Erfahrung bei namhaften Unternehmen der Versicherungsbranche mit und wird uns maßgeblich helfen, unsere Prozesse weiterzuentwickeln. Um ihn herum bauen wir ein Team für Daten- und Prozessoptimierung auf.“

Hintergrund: Immer mehr Makler suchen sich bei Regulierungs- und Digitalisierungsanforderungen Unterstützung. Zuletzt konnte Policen Direkt daher eine immens gestiegene Nachfrage nach dem Modell der Maklerpartnerschaft vermelden. Dabei digitalisieren und konsolidieren Makler in einer Übergangsphase vor ihrem Ruhestand ihren Bestand gemeinsam mit dem Frankfurter Ur-Insurtech. Im Anschluss übernimmt Policen Direkt die Bestände gegen eine lebenslange Rentenzahlung.

 

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Hält der Fiskus bei Ruheständlern zweimal die Hand auf? Diese Streitfrage beschäftigt derzeit die Gerichte.

 

Kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass dies aufgrund der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Altersbezüge der Fall ist, dann können Rentner unter Umständen Geld vom Staat zurückbekommen. Dies betrifft vor allem jene Ruheständler, die erst in den kommenden Jahren bis 2040 in Rente gehen werden. Allerdings kann es auch bei jenen Menschen, die in den vergangenen Jahren das Arbeitsleben hinter sich gelassen haben, schon zu einer Doppelbesteuerung kommen. „Und in manchen Fällen dürfte es durchaus um einige Tausend Euro gehen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Der Haken ist allerdings zum einen, dass die Berechnung dazu äußerst komplex ist. Zum anderen müssen Rentner, die glauben, dass das bei ihnen der Fall ist, auch Vorkehrungen treffen.“ Deshalb kann es sich lohnen, sich bei den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNERN® (CFP®) professionelle Unterstützung zu holen. Sie können dabei helfen, festzustellen, ob möglicherweise eine Doppelbesteuerung vorliegt und wertvolle Tipps geben, was Betroffene tun müssen, um den womöglich zu viel gezahlten Steuerbetrag zurückzuerhalten.

Am 1. Januar 2005 reformierte der Gesetzgeber die Besteuerung der gesetzlichen Altersvorsorge. Der Grund: Damals hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeformen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Seitdem stellt der Staat sukzessive auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente um. Allerdings sind viele Experten überzeugt davon, dass es durch die neue Regelung zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das heißt, dass die aus dem bereits versteuertem Einkommen resultierenden Rentenbeiträge in der Auszahlphase erneut besteuert werden. Das jedoch wäre verfassungswidrig.

Künftige Ruheständler am stärksten betroffen

Da aufgrund der schrittweisen Umstellung bis zum Jahr 2040 ein immer größerer Anteil aus der gesetzlichen Rente nachgelagert besteuert wird, der steuerpflichtige Anteil an der Rente also steigt, nimmt die Wahrscheinlichkeit einer doppelten Besteuerung zu. „Zwar kann es auch Menschen treffen, die schon in den vergangenen Jahren ihr Erwerbsleben hinter sich gelassen haben.

Vor allem betroffen sind aber diejenigen, die in den kommenden Jahren ihren Ruhestand antreten werden“, erläutert Prof. Tilmes.

Allerdings ist es im Einzelfall nicht ganz trivial festzustellen, ob nach der Reform des Alterseinkünftegesetzes eine zweifache Besteuerung vorliegt oder nicht. Ein Finanzmathematiker und ein Steuerberater haben sich dennoch der Herausforderung gestellt, dies nachzuweisen. Im Frühjahr dieses Jahres gaben sie bekannt, dass sie eine Rechenformel gefunden haben, mit der sich beweisen lässt, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.

Diese Formel könnte Medienberichten zufolge Einfluss auf die derzeit laufenden Musterklagen vor dem Bundesfinanzhof, die auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden, haben. Dabei geht es darum festzustellen, wann eine solche zweifache Besteuerung vorliegt und in welchen Fällen diese möglicherweise geringfügig ist und damit als hinnehmbar erachtet wird.

Frühzeitig Einspruch einlegen

Entscheiden die Richter für die Kläger, dann sollten Rentner vorbereitet sein. „Hat ein Ruheständler die Vermutung, dass auch seine Rente betroffen ist, sollte er auf jeden Fall gegen Steuerbescheide, die er bekommt, Einspruch einlegen“, erklärt der FPSB-Vorstand, der auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Denn damit könnten die Steuerbescheide nachträglich zu Gunsten des steuerpflichtigen Rentners geändert werden. Zudem ist es wichtig, sämtliche Steuerbescheide, also auch die aus dem aktiven Berufsleben, aufzubewahren.

Einfach ist es aber nicht, die mögliche Doppelbesteuerung nachzuweisen, selbst wenn die laufenden Klagen Erfolg haben sollten. „Und auch um einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, braucht es ein gewisses Hintergrundwissen über die entsprechenden Fristen und in welcher Form dies geschehen muss“, erläutert Tilmes weiter.

Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, einen Experten aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt. Beratend zur Seite stehen hier die vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals. Sie sind aufgrund ihrer anerkannt sehr guten Ausbildung nicht nur in der Lage, die Altersvorsorge im Sinne einer umfassenden und langfristigen Finanzplanung individuell auszurichten, sondern können ihren Kunden auch in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auch in steuerlicher Hinsicht unterstützend zur Seite zu stehen.

 

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Martin Steinmeyer wird neuer CEO

 

Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat wird der Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzende der Netfonds AG, Karsten Dümmler, sein Vorstandsmandat mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung beenden und strebt gleichzeitig einen Wechsel in den Aufsichtsrat an. Zu diesem Zweck wird er für eine Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die diesjährige Hauptversammlung kandidieren. Sein Vater, Karl Dümmler, wird zeitgleich aus dem Aufsichtsrat der Netfonds AG ausscheiden. Bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2021 wird Karsten Dümmler weiterhin sein Amt als Vorstandsvorsitzender ausüben und danach der Netfonds AG noch bis zum Jahresende in beratender Funktion zur Verfügung stehen. Nach der Hauptversammlung wird der derzeitige Vorstand Martin Steinmeyer das Unternehmen als Vorstandsvorsitzender führen.

Karsten Dümmler hatte die ursprüngliche Netfonds GmbH im Jahr 2000 gegründet und steht der Netfonds AG seit ihrer Umbenennung im Jahr 2011 als Vorstandsvorsitzender vor. “Karsten Dümmler hat in den vergangenen 20 Jahren das Wachstum des Unternehmens organisch und schrittweise entwickelt, Wachstumsimpulse aufgenommen und wichtige Meilensteine umgesetzt”, kommentiert Klaus Schwantge, Aufsichtsratsvorsitzender der Netfonds AG. “Auch mit den Zukäufen konnte Netfonds erheblich an Expertise und Know-how dazugewinnen. Dank seiner Weitsicht hat sich Netfonds zu einem der Marktführer im Bereich der Maklerpools und Haftungsdächer entwickelt. Nach einem weiteren erfolgreichen Geschäftsjahr 2020 sind die Weichen für ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell und einen weiteren profitablen Wachstumskurs gestellt”, so Schwantge weiter.

Der Vorstand Martin Steinmeyer zählt ebenfalls zu den Gründungsgesellschaftern der damaligen Netfonds GmbH. Er ist verantwortlich für die Bereiche Prozess- und Servicemanagement des Maklerpools und die Steuerung des Geschäftsbereichs Investmentfonds. Durch seine genauen Prozesskenntnisse und sein Verständnis der Anforderungen der Kundenbedürfnisse hat er federführend an der Entwicklung der neuen 360 Grad Technologieplattform finfire mitgewirkt und setzt in seiner neuen Position ein klares Zeichen für strategische Kontinuität und die Weiterentwicklung der Digitalisierung. Steinmeyer wird als CEO ergänzt durch die weiteren Vorstände Peer Reichelt, Oliver Kieper und Dietgar Völzke.

 

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Familienunternehmen geht gestärkt aus Krisenjahr

 

Das vergangene Jahr hat es einmal mehr verdeutlicht: Wer qualifizierte Finanzberatung sucht, kommt an der Deutschen Vermögensberatung nicht mehr vorbei. Der Frankfurter Finanzvertrieb ist nicht nur seit über 45 Jahren erfolgreich am Markt, sondern konnte auch im Jahr der Pandemie überzeugen und seine Geschäftsergebnisse erneut deutlich steigern. Erfolgsgaranten sind die ganzheitliche Finanzberatung, die bestmögliche Qualifizierung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater und die strategisch wegweisenden Entscheidungen. So kann das Familienunternehmen nicht nur auf ein erfolgreiches Jahr nach dem anderen blicken, es ist mittlerweile auch größer als die nächsten fünf Wettbewerber zusammen. Über 500.000 Beratungen werden pro Monat von den Vermögensberaterinnen und Vermögensberatern der DVAG durchgeführt. Der Erfolg zeigt sich auch in den Geschäftszahlen für das vergangene Jahr: Der Umsatz des Frankfurter Unternehmens wuchs auf 1,98 Milliarden Euro (+ 5,9 Prozent), der Gesamtbestand der betreuten Verträge erreichte mit einem Gesamtvolumen von 222,8 Milliarden (+ 4,0 Prozent) einen neuen Höchstwert. Auch der Jahresüberschuss stieg auf 211,8 Millionen Euro an (+ 4,0 Prozent). Damit hat das Familienunternehmen 2020 das sechste Rekordjahr in Folge abgeschlossen. Die Zahlen untermauern die Stärke des Finanzvertriebs und seine Zukunftsfähigkeit.

“Dank unserer strategischen Investitionen in den vergangenen Jahren und vor allem durch den enormen Einsatz unserer Vermögensberaterinnen und Vermögensberater blicken wir auf ein erfolgreiches Jahr zurück”, zieht Andreas Pohl, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), Bilanz. “Der Bedarf an qualitativ hochwertiger Finanzberatung ist ungebrochen, wenn nicht sogar so hoch wie nie zuvor. Unsere Vermögensberaterinnen und Vermögensberater standen ihren Kunden auch während der Pandemie immer zur Seite, waren durchgängig erreichbar und Ansprechpartner rund um alle Fragen der finanziellen Absicherung und Vorsorge – das ist ein einzigartiger Mehrwert.”

Zukunftsberuf Vermögensberater

Die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater tragen entscheidend und langfristig zum Wachstum des Unternehmens bei. Gerade im Jahr der Krise hat sich gezeigt, wie gefragt eine ganzheitliche, hochwertige Beratung ist. Und wie wichtig hochqualifizierte Finanzexperten sind, die ihren Kunden bei allen Finanzthemen zur Seite stehen. Kunden und an dem Beruf Interessierte schätzen die Deutsche Vermögensberatung gleichermaßen, die nachhaltigen Perspektiven des Vermögensberaterberufs sind sowohl bei Quereinsteigern als auch innerhalb der Branche immer stärker gefragt. In mehr als 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreuen nun über 18.000 hauptberufliche Vermögensberaterinnen und Vermögensberater rund 8 Millionen Kunden. Herausragende Berufschancen bescheinigen dem Unternehmen auch zahlreiche unabhängige Ratings und Institute. So wurde die DVAG 2020 zum zehnten Mal in Folge vom “Top Employers Institute” zum Unternehmen mit den besten Karrierebedingungen in der Finanzbranche ausgezeichnet. Dies verdeutlicht eindrucksvoll die Wichtigkeit des Berufsbildes und seine Zukunftsfähigkeit. Aspekte, die die Deutsche Vermögensberatung 2021 in einer Informationsoffensive für den Beruf in den Fokus stellt.

Vorausschauende Investitionen für kontinuierliches Wachstum

Strategische und vorausschauende Investitionen gehören seit jeher zur DNA der Deutschen Vermögensberatung. So wurde ganz nach dem Unternehmensmotto “Früher an Später denken” schon vor der Pandemie deutlich in eine digitale Infrastruktur investiert. Dadurch war das Unternehmen in der Lage, direkt zu Beginn der Krise auf onlineunterstützte Beratung umzustellen und Kunden auch während der Kontaktbeschränkungen durchgängig zu beraten. Digitale Anwendungen wie die Möglichkeit der Fernunterschrift wurden schnell umgesetzt. Und auch der Austausch der Berater untereinander verlagerte sich umgehend in digitale Formate: Wichtige Schulungsveranstaltungen und Konferenzen wurden kurzerhand als Onlineseminare abgehalten und neue Formate für Austausch und gegenseitiges Lernen geschaffen. Hier haben sich die kontinuierlich hohen Investitionen in Aus- und Weiterbildung, allein im vergangenen Jahr in Höhe von 80 Millionen Euro, ausgezahlt.

Einzigartiger Zusammenhalt

Während in anderen Unternehmen starre Vorgaben herrschen, werden bei der Deutschen Vermögensberatung gemeinsam mit dem Vertrieb Lösungen erarbeitet und umgesetzt. Mitgestalten, sich einbringen und gegenseitig helfen – das zeichnet den besonderen Zusammenhalt bei Deutschlands größtem Finanzvertrieb aus. “Wir sind dieses Jahr trotz Abstandsregeln näher zusammengerückt. Gemeinsam sind wir vom Krisen- in den Kreativmodus gewechselt und haben gezeigt, dass unser Geschäftsmodell krisensicher ist und wir wirkungsvoll auf die sich ändernden Bedingungen reagieren können. Wo andere sparen wie nie zuvor, investieren wir. Dieser Kurs hat in den vergangenen Jahren maßgeblich zu unserem Erfolg beigetragen und wir werden ihn 2021 beibehalten”, resümiert Andreas Pohl. “Welche Auswirkungen die Pandemie auf das jetzige Geschäftsjahr haben wird, lässt sich aktuell noch nicht absehen, doch Maßnahmen wie unsere aktuelle Imageoffensive für den Vermögensberaterberuf und die starke Nachfrage von Kunden nach Beratung lassen mich mehr als zuversichtlich auf die kommenden Jahre blicken. Wir stehen erst am Anfang unserer Zukunft”, so das Fazit von Andreas Pohl.

Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick

2020 konnte die Deutsche Vermögensberatung wie bereits in den vergangenen Jahren über fast alle Geschäftsfelder hinweg herausragende Erfolge verbuchen – und das trotz erheblicher Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie.

–  Lebensversicherung: Weiterhin ist die fondsgebundene Lebensversicherung eine beliebte und vor allem attraktive Möglichkeit zur Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge. Vor diesem Hintergrund stieg das Neugeschäft im Segment um 3,2 Prozent auf 17,1 Milliarden Euro und der Bestand konnte um 4,1 Prozent auf 166,1 Milliarden Euro ausgebaut werden

–  Bausparen und Baufinanzierung: Ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage, Immobilien bleiben weiterhin attraktiv, jedoch zeigen sich auf dem Markt auch Auswirkungen der steigenden Immobilienpreise und zunehmender Unsicherheit aufgrund der Coronapandemie.Trotz dieser erschwerten Bedingungen konnten der Bausparbestand (23,5 Milliarden Euro) sowie das Neugeschäft (2,3 Milliarden Euro) in diesem Segment auf dem hohen Niveau des Vorjahres stabilisiert werden. Im Bereich Baufinanzierungen konnte das vermittelte Neugeschäft gegenüber dem Vorjahr sogar um 10,2 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro gesteigert werden

–  Investment: Der gesamte Investmentbestand (inkl. FLV) stieg um 3,3 Prozent und erreichte mit 30,3 Milliarden Euro eine neue Rekordmarke. Das Neugeschäft (Direktgeschäft) wuchs mit 2,3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr um eindrucksvolle 55,2 Prozent. Sehr positiv hat sich außerdem das Fondskonzept “Champions Select” entwickelt, dem im vergangenen Geschäftsjahr 380 Millionen Euro zugeführt wurden

–  Gold: Insgesamt wurde im vergangenen Geschäftsjahr Gold im Wert von 76,4 Millionen Euro vermittelt – im Vergleich zum Vorjahr mit 47,9 Millionen ein beachtlicher Zuwachs von 59,5 Prozent. Damit erhöhte sich der Bestand an gelagertem Gold seit Mai 2018 bis zum Jahresende 2020 um 52,8 Prozent auf rund 2,4 Tonnen, die im Hochsicherheitstresor beim Produktpartner Geiger Edelmetalle AG lagern

 

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Arm trotz Arbeit? Diese Frage stellt sich in Deutschland vor allem die älter-werdende Bevölkerung.

 

Denn auch nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit reicht bei vielen die gesetzliche Rente nicht aus. 38 Prozent der Menschen hierzulande gehen davon aus, dass sie im Rentenalter Abstriche machen müssen – eine Befürchtung, die sich durch alle Altersgruppen zieht. Zudem nimmt jeder Fünfte (18 Prozent) über 55 Jahren an, auch nach Renteneintritt weiter arbeiten zu müssen, um über die Runden zu kommen. Das ergab eine Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov. Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie ist das Thema Altersarmut in Deutschland neu entfacht. Doch welchen Einfluss hat die Pandemie auf die Rentenplanung der Deutschen und mit welchen Vorsorgemaßnahmen lässt sich die Rentenlücke im Alter schließen?

Vorsorgeaufwand nimmt mit fortschreitendem Alter zu

Ganz ohne gesetzliche Rente da stehen werden sie nicht – da sind sich zumindest die älteren Bundesbürger einig. Ein solches Szenario können sich gerade einmal 6 Prozent der Befragten über 44 Jahren vorstellen. Doch von Vorfreude beim Blick in die finanzielle Zukunft kann keine Rede sein: Nur 23 Prozent der deutschen Bevölkerung glauben, ihren aktuellen Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Auffällig ist, dass die Befragten mit sinkendem Alter pessimistischer werden: Während noch jeder Dritte (29 Prozent) über 55 Jahren der Aussage zustimmt, sind es in der Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren nur noch 16 Prozent.

Dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, ist den zukünftigen Beziehern demnach bekannt. “Das Bewusstsein ist vorhanden – umso besser wenn man sich dann noch frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt, denn der Zeitfaktor ist hier entscheidend”, erklärt CLARK COO Dr. Marco Adelt. “Wer nur noch 12 bis 15 Jahre erwerbstätig ist, muss trotz steuerlichen Vorteilen deutlich mehr Geld aufwenden, um entsprechend vorzusorgen.” Unabhängig vom Alter empfehle es sich bei der Rentenplanung nicht nur auf ein Vorsorgeprodukt zu setzen, sondern gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorgemaßnahmen zu kombinieren. “Insbesondere durch die private Altersvorsorge lässt sich die wachsende Rentenlücke mit verschiedenen Maßnahmen wie fondsgebundenen Sparplänen, Rentenversicherungen oder staatlich geförderte Angeboten (z.B. Riester-Rente) individuell schließen.”

Von Corona nicht verunsichern lassen

Die CLARK-Studie zeigt auch, dass Corona bislang keinen Einfluss auf die Rentenplanung der deutschen Bevölkerung genommen hat. Ganze 84 Prozent verneinen die Frage, ob sie sich aufgrund der Pandemie intensiver mit ihrer Altersvorsorge beschäftigt haben. Weitere 42 Prozent der Befragten halten es für eher bis sehr unwahrscheinlich, dass Corona ihre Altersvorsorge überhaupt beeinflusst. Doch wer seine Rente mit Aktien und fondsgebundenen Vorsorgeprodukten geplant hat, kann durch anhaltende Kursschwankungen schnell verunsichert werden. Adelt rät hier: “Auch wenn Börse und Wirtschaft unter Corona leiden, sollte man Produkte und Sparpläne nicht voreilig kündigen und Weitsicht bewahren. Eventuell kann jetzt sogar ein passender Zeitpunkt sein, um beispielsweise Aktien günstig zu kaufen und gewinnbringend bis zum Lebensabend zu entwickeln.” So zeigen sich gerade in unsicheren Zeiten die Vorteile einer breit gestreuten Vorsorgestrategie.

Individuelle Beratung bleibt wichtig

Bei der Altersvorsorge gilt nach wie vor der Leitsatz: Je früher, desto besser. Aber welche Optionen gibt es, wenn die Zeit bereits vorangeschritten ist? “Es ist nie zu spät, sich mit der eigenen Rente zu beschäftigen und dafür Expertenberatung in Anspruch zu nehmen”, so Adelt. “Es muss stets individuell beurteilt werden, wie hoch die Rentenlücke ist und wie viele Ressourcen die Person aufwenden kann, um diese zu schließen.” Um einen realistischen Blick auf die voraussichtliche Nettorente zu erhalten, können neben der Renteninformation auch digitale Tools helfen. “Wir bieten unseren Kunden beispielsweise ein Rentencockpit an. Dort werden Parameter wie etwa Inflationsraten, die demografische Entwicklung sowie gesetzliche und private Altersvorsorgeprodukte mit einbezogen. Für CLARK-Kunden gibt es außerdem die Option, per Telefon, Chat oder E-Mail eine unabhängige Beratung zur eigenen Vorsorgeplanung zu erhalten”, so Adelt abschließend.

Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1008 Personen zwischen dem 20. und 25.01.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

Corona zeigt gerade weltweit, wie wichtig Daten sind. Daten geben in einer sonst unübersichtlichen Situation Orientierung und sind eine wichtige Basis für Entscheidungen. In der Versicherungswelt ist das genauso – Makler können mit einigen wenigen, aber wesentlichen Zahlen punkten.

 

Versicherungen gelten gemeinhin als komplex. Doch: „Mit den richtigen Zahlen können Makler in der Beratung für Klarheit sorgen und über die Relevanz eines umfassenden Versicherungsschutzes aufklären. Dabei ist die Menge an Daten, die Vermittler kennen sollten, überschaubar“, sagt Julia Hauptmann, verantwortlich für Corporate Communications bei der LV 1871. Die wichtigsten Zahlen für die Kundenberatung rund um Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit hat die LV 1871 in einer Infografik zusammengestellt.

Versorgungslücken aufzeigen

Bestes Beispiel: Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den aktuellen Lebensstandard im Alter zu halten. Das ist nicht neu. Dass das Thema keinen Aufschub erlaubt, zeigt beispielsweise folgende Zahl: 941 Euro gesetzliche Rente bekommt ein Bundesbürger durchschnittlich pro Monat im Jahr 2020. Wer die monatlichen Lebenshaltungskosten davon abzieht, merkt schnell, dass nicht mehr viel zum Leben übrigbleibt. Makler beantworten damit schnell und sachlich die Frage, warum der Kunde überhaupt eine Altersvorsorge braucht.

Solide Anbieter empfehlen

Auch hier punkten Vermittler mit Zahlen beim Kunden: Da bei den meisten Versicherungsverträgen über die Jahre hinweg eine hohe Summe zusammenkommt, gilt es vor Vertragsabschluss die Sicherheit potenzieller Anbieter zu überprüfen. Ein Blick auf die aktuelle Solvenzquote gibt Auskunft über die Finanzstärke des Versicherers. Unabhängig davon sind Unternehmensratings von renommierten Ratingagenturen für Makler und Kunden weitere verlässliche Indikatoren, wenn es um die Krisenfestigkeit von Versicherern geht.

Aktuelle Daten zu unterschiedlichen Themen liefern beispielsweise Versicherungspartner, Branchenverbände oder Ratingagenturen in ihren Newslettern, Pressemeldungen oder Infografiken. Marktforschungsinstitute erweisen sich darüber hinaus als verlässliche Quelle, um Trends anhand bevölkerungsrepräsentativer Zahlen einordnen zu können.

Infografik finden Sie unter https://www.lv1871.de/newsroom

 

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Im Dienst und privat vor finanziellen Risiken geschützt

 

Der Hamburger Assekuradeur, die ConceptIF Pro GmbH, bietet seit neuestem im Bereich der Privathaftpflichtversicherung und der Tarifvariante „best advice plus“ eine optionale Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung an. Mit dieser speziellen Haftpflichtversicherung können sich Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor Schadenersatzansprüchen ihrer Dienstherrn oder von geschädigten Dritten schützen. Denn Schäden, die während der Dienstzeit verursacht werden, sind nicht durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Sollte beispielsweise ein Lehrer während einer Klassenreise seine Aufsichtspflicht verletzen und es zu einem Unfall kommen, könnte er dafür persönlich haftbar gemacht werden. Auch für Polizisten, Richter und Zollbeamte können Fehler während der Berufsausübung existenzgefährdend sein. Die neue CIF:Pro-Option in Kombination mit der Privathaftpflichtversicherung „best advice plus“ schützt vor finanziellen Folgen bei Schadenersatzansprüchen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können.

Es sind unter anderem Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 50.000 Euro versichert. Für Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei und Zoll besteht optional außerdem Versicherungsschutz, wenn fiskalisches Eigentum bis zu einem Wert von 15.000 Euro abhandenkommt. Ein Beispiel: Verliert ein Polizeibeamter während eines Einsatzes seine Schutzweste, könnte der Dienstherr ihn in Regress nehmen und Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen. Darüber hinaus können sich Beschäftigte der genannten Berufsgruppen zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche ihres Dienstherrn absichern, die während einer Einsatzfahrt an Dienstfahrzeugen entstehen. Der CIF:Pro-Tarif deckt Schäden bis zu einer Summe von 100.000 Euro ab.

Der Best-Advice-plus-Tarif bietet in der Privathaftpflicht den Vorteil, dass bei abgeschlossenen Verträgen eine Best-Leistungsgarantie greift. Tritt der Versicherungsfall ein und bietet ein anderer in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer einen weitergehenden Versicherungsschutz an, wird die Leistung des CIF:Pro-Produktes vereinfacht gesagt auf diesen Umfang erweitert. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

„Mit der Kombination aus privater Haftpflichtversicherung mit einer Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung sind Beamte und Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst sehr gut gegen finanzielle Risiken privat und dienstlich abgesichert“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG.

 

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Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Michael Heidinger tritt seine Nachfolge an

 

Arnd Seybold, seit 2018 Leiter Business Development Wholesale Germany & Austria bei Aberdeen Standard Investments sowie persönlich verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Großbanken, Dachfondsmanagern und größeren Vermögensverwaltern will sich neuen beruflichen Herausforderungen zuwenden und wird das Unternehmen verlassen. Arnd Seybold war im Juli 2016 nach rund 17 Jahren bei der Deutschen Bank im Produktmanagement Investments zu Standard Life Investments gewechselt und wurde im Zuge der Fusion mit Aberdeen Asset Management 2017 mit der Leitungsfunktion betraut.

Herrn Seybold ist es gelungen, nach der Fusion sehr schnell ein starkes Wholesale-Team aufzubauen. Dank seines umfassenden Netzwerkes hat er viele Marktkontakte mitgebracht, unter anderem zum strategischen Partner Deutsche Bank. Die Zusammenarbeit insgesamt mit großen Vertriebspartnern wurde im Sinne der Wholesale-Strategie durch Herrn Seybold wesentlich vertieft und erfolgreich entwickelt.

Die Nachfolge als Head of Wholesale Business Development Germany & Austria tritt Michael Heidinger an, der dem Team von Anfang an angehörte und über hervorragende Produktkenntnisse und ein ausgezeichnetes Netzwerk im Bereich großer Vertriebspartner verfügt. Michael Heidinger betreut unter anderem den größten Wholesale-Kunden des Unternehmens, die Standard Life-Versicherung in Deutschland.

„Wir bedauern Arnd Seybolds Weggang sehr und danken ihm für seinen Beitrag zum Vertriebserfolg der vergangenen Jahre. Die Zusammenarbeit mit großen Vertriebspartnern wurde im Sinne der Wholesale-Strategie durch Herrn Seybold wesentlich vertieft und erfolgreich entwickelt. Wir wünschen ihm alles Gute auf seinem weiteren beruflichen Weg.“, so Professor Dr. Hartmut Leser, Vorstandsvorsitzender der Aberdeen Standard Investments Deutschland AG.

 

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Aberdeen Standard Investments Deutschland AG, Bockenheimer Landstraße 25, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 768072-0, www.aberdeenstandard.com

Beste Beratungs-/Angebotssoftware in den Kategorien „Kranken“ und „Vorsorge/Leben“

 

Riesen Erfolg für die Fonds Finanz Maklerservice GmbH: Ihre Services schafften es zum zwölften Mal in Folge den AssCompact Award „Pools und Dienstleister“ zu gewinnen. Deutschlands größter Maklerpool schnitt in den vier Kategorien „Sach/HUK“, „Vorsorge/Leben“, „Kranken“ und „Finanzanlage/Finanzierung“ jeweils mit dem ersten Platz ab. In den Kategorien „Kranken“ und „Vorsorge/Leben“ erhielt der Anbieter darüber hinaus die Sonderauszeichnung „Beste Beratungs- /Angebotssoftware“. Der AssCompact Award gilt in der Branche als einer der wichtigsten Auszeichnungen der Finanz- und Versicherungsbranche. „So positiv – und das zum zwölften (!) Mal in Folge – von den Vermittlern bewertet zu werden, ist eine tolle Bestätigung“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

AssCompact befragt jährlich über 700 unabhängige Vermittler zur Zufriedenheit mit und zur Loyalität gegenüber Maklerpools und Dienstleistern. Aus den Antworten lässt sich ablesen, wie gut der jeweilige Maklerpool oder Dienstleister am Markt positioniert ist und wie die Qualität der angebotenen Services wahrgenommen wird. Für die Online-Befragung 2021 wurden über 700 Vermittler befragt – darunter 88,9 % Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO), 30,1 % Finanzanlagevermittler nach § 34f GewO und 27,2 % Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i GewO.

Der Service der Fonds Finanz rund um die „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Vermittler“ ist von der AssCompact TREND-Studie bereits im dritten Quartal 2020 als herausragend bewertet worden. Porazik: „Preise wie dieser sind für uns Ansporn, gerade auch in Krisenzeiten besondere Anstrengungen zu unternehmen, um unseren Vertriebspartnern zu helfen, den persönlichen Kontakt mit ihren Kunden trotz fehlender persönlicher Begegnungsmöglichkeiten zu erleichtern.“

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Aufsichtsrat der MLP Finanzberatung SE hat in seiner jüngsten Sitzung den bis 31. Dezember 2021 laufenden Vorstandsvertrag von Oliver Liebermann um fünf Jahre verlängert.

 

Der 52-Jährige ist im Vorstand des größten MLP Tochterunternehmens zuständig für den Vertrieb. Er gehört dem Gremium seit 2019 an.

Oliver Liebermann studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg. Nach seinem Abschluss war er zunächst als MLP Berater in Konstanz tätig, anschließend gründete und leitete er eine MLP Geschäftsstelle in Ravensburg. Von 2010 bis 2019 war er als Bereichsvorstand für die Vertriebsregion Nord-Ost bei MLP zuständig.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Vom 16. bis 18. März fand coronabedingt zum ersten Mal online die Apella Power Woche statt. “Nachdem klar war, dass wir den in den März verschobenen Jahresauftaktkongress nicht stattfinden lassen können, haben wir schnell eine Online-Variante auf die Beine gestellt”, sagt Harry Kreis, Vorstand der Apella AG.

 

Zwar könne die Online-Variante niemals einen Live-Kongress überbieten, so Kreis, dennoch war es wichtig, um neue Produkte, smartes Wissen und frische Ideen zu transportieren. Beim Auftakt, dem Apella Power Brunch am Dienstag, standen die Unternehmens-Strategie und die Entwicklung des Makler-Pools im Mittelpunkt.

An den darauffolgenden Tagen gab es Fachvorträge zu den Themen Versicherungen, Finanzierung, Kapitalanlagen und Immobilien. “Als einer der ganz wenigen großen Vollsortimenter, bekommen Makler bei uns Wissen und Produkte aus einer Hand vermittelt. Wie spannend das für unsere Makler ist, haben nicht zuletzt die enormen Streaming-Raten gezeigt”, so Kreis.

Immerhin waren über 1800 Teilnehmer bei der ersten Apella Power Week dabei. “Das ist deutlich mehr, als wir erwartet hätten”, so der Apella-Vorstand. Für die Durchführung der Veranstaltung habe es seitens der Makler viel positives Feedback gegeben. “Dennoch halten wir nicht daran fest. Wir planen jetzt schon die nächsten Live-Veranstaltungen und ich kann es kaum erwarten, irgendwann wieder ein echtes Publikum begrüßen zu können”, sagt Harry Kreis optimistisch.

 

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Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

„Ob es nun um einen – ich mach mal ein paar Beispiele – ob es einen Provisionsdeckel für Versicherungen gibt, also dass da nicht so viel gezahlt wird.

 

Da sitzen harte Leute im Bundestag, die wissen, warum sie das bekämpfen. Nicht aus allgemeinen Erwägungen, sondern die haben viele, die schätzen die Leute, die die Provisionen kassieren, um es mal höflich zu sagen“. Die jüngsten Äußerungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Talkshow Anne Will stellen die gesamte Vermittlerbranche unter Generalverdacht – und die im Grundgesetz verankerte Tätigkeit der Interessenvertretung wird mit Bestechung gleichgesetzt. VOTUM-Vorstand Martin Klein bezieht mit diesem Pressestatement klar Stellung.

Martin Klein: Die Äußerungen von Olaf Scholz zeigen, dass dem Kanzlerkandidaten der Noch-Regierungspartei SPD der moralische Kompass verloren gegangen ist.

Ehrlich arbeitende Versicherungsvermittler, die sich auch während der Pandemie mit hohem Einsatz unmittelbar um die existentiellen und sehr persönlichen Belange von Verbrauchern kümmern, werden gleichgesetzt mit zwielichtigen Geschäftemachern, die eine Notlage für den persönlichen Profit nutzen. Dieser Blick auf eine ganze Berufsbranche ist nicht nur schief, sondern gar verachtend.

Viele Versicherungsvermittler waren und sind für ihre – häufig auch selbständigen – Kunden in der Pandemie Krisenhelfer und Kummerkasten, da viele von ihnen bei den durch Finanz- und Wirtschaftsministerium zu verantwortenden Hilfsmaßnahmen schlicht vergessen wurden.

Einen besonderen Geschmack bekommen diese Einlassung, die eine ganze Branche als „Kassierer“ abqualifiziert, aus dem Mund eines Politikers, der Privatbankern, die bei dem Versuch erwischt wurden, den Staat betrügerisch um über 100 Mio. Euro zu erleichtern, Privataudienzen gewährt um sich ihre Unschuldsbeteuerungen anzuhören. Für den Finanzminister einer „Arbeiterpartei“ zeigt sich hier eine nahezu pathologische Orientierungslosigkeit.

Flankiert wird Scholz durch seinen Staatsekretär Jörg Kukies, der – wie kaum jemand zuvor in diesem Amt – weiterhin in regelmäßigen Treffen die Nähe zu Vertretern amerikanischen Großbanken sucht. Ob Ex-Chef-Banker Kukies dem Sparbuchinhaber Scholz verraten hat, dass deren Geschäftsmodell auf Provisionen fußt, ebenso wie das des vom BMF protegierten Scheinriesen Wirecard?

Kanzlerkandidat Olaf Scholz – ein Minister, der in Talkshows aus dem Glashaus mit Steinen wirft, während sich mit der Insolvenz der Greensill Bank der nächste Skandal des deutschen Finanzmarkts und der von seinem Ministerium beaufsichtigten BaFin abzeichnet.

Auch der in Scholz‘ Äußerungen verpackte Generalverdacht, dass einzelne Verbände der Versicherungsbranche Bestechung betreiben, ist mehr als nur haltlos. Bei VOTUM haben wir einen sehr transparenten Haushalt und noch nie Zahlungen an Politiker oder Parteien vorgenommen. Und damit sind wir sicherlich nicht allein in der Verbändelandschaft.

Auch das Gesetz zur Schaffung eines Lobbyregisters bereitet uns keinerlei Sorge oder Kopfzerbrechen. Wir setzen uns bei Gesetzgebungsverfahren mit Sachverstand, Argumenten und einem realitätsgeschulten Blick auf die Auswirkungen für Verbraucher und Betroffene ein.

Im Fall des geplanten Provisionsdeckels waren wir, aufgrund der Tatsache, dass sich das Finanzministerium für Argumente taub zeigte, gezwungen – zusammen mit anderen Verbänden und Initiativen – als Ultima Ratio eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten.

Das diesbezüglich vorbereitend eingeholte Rechtsgutachten des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier war eindeutig in seiner Beurteilung: Das Gesetzgebungsverfahren ist verfassungswidrig. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, dass sich Berufsgruppen in Interessenverbänden organisieren. Der einzelne Vermittler oder aber auch ein Unternehmen wäre nicht in der Lage, diesen berechtigten Widerstand zu organisieren.

Es wäre ein Beleg von Kompetenz und Verfassungstreue gewesen, wenn sich das Ministerium von Herrn Scholz mit den Argumenten des Gutachtens befassten hätte. Dies hat man den Finanzpolitikern der CDU/CSU Fraktion und auch der FDP überlassen, welche zu einem entsprechenden Ergebnis gelangt sind. Wenn man engagierte demokratische Abgeordnete nunmehr plump der Bestechlichkeit bezichtigt, ist das einfach unwürdig und billig. Es zeugt nicht von der Achtung vor unserem Grundgesetz, die zum unverzichtbaren Rüstzeug eines Kanzlers gehört.

Rechtsanwalt Martin Klein ist geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. An die VOTUM-Mitgliedsunternehmen sind 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden. Die Mitarbeiter und Kooperationspartner unserer Mitglieder beraten über 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

 

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Auf die Versicherer rollen Vergleichsanfechtungen und Ansprüche wegen Umsatzausfällen aus dem zweiten Lockdown zu

 

Wegen des doppelten Shutdowns in der Coronakrise ist die Mehrzahl der 165.000 Hotels und Gastrobetriebe nach einem Sommerintermezzo bis zum heutigen Tag geschlossen. Gegen entsprechende Umsatzausfälle hatten sich rund 40.000 Betriebe versichert. Weil die meisten Versicherer eine Entschädigung ablehnen, klagen immer mehr Gewerbetreibende gegen die Assekuranzen. Allein beim Landgericht München waren bis Januar 2021 rund 140 Klagen eingegangen.

Hochgerechnet auf alle 115 Landgerichte in Deutschland wären das rund 16.100 Klagen. Dazu kommen weitere Klagen von Gastro- und Hotelbetrieben, die sich eigentlich bereits mit ihrer Assekuranz auf eine Entschädigung im Vergleichsweg geeinigt hatten. Der Hintergrund: Im April 2020 vereinbarten auf Initiative des bayerischen Wirtschaftsministers der Hotel- und Gaststättenverband Bayern und etliche Versicherer einen Kompromiss. Neben der Allianz waren auch die Versicherungskammer Bayern, die Zurich, die Haftpflichtkasse Darmstadt sowie weitere Unternehmen beteiligt. Die Versicherer nahmen an, dass der wirtschaftliche Schaden der Gastronomen durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen um rund 70 Prozent reduziert sein würde. Davon ausgehend sagten sie zu, von den 30 verbleibenden Prozent die Hälfte zu übernehmen.

Doch diese magere Ausbeute halten immer mehr Gewerbetreibende, die den Vergleich Zähne knirschend unterschrieben hatten, für eine Milchmädchenrechnung. Ihre Anwälte sind da noch direkter: Den 15 Prozent Kompromiss nennen sie sittenwidrig, weil die staatlichen Hilfen erstens vielfach gar nicht bei den Gastronomen ankamen und zweitens nichts an der laut Versicherungsvertrag geschuldeten Einstandspflicht ändert. Der Münchener Donisl-Wirt Reindl, der einen entsprechenden Vergleich mit der Allianz abgeschlossen hatte und daraufhin 94.815 Euro Entschädigung für die Betriebsschließung erhielt, kündigte an, den Vergleich anzufechten und die restlichen 85 Prozent einzufordern, also 537.285 Euro. Eine entsprechende Klage soll sich in Vorbereitung befinden. Wie die Gerichte die Rechtslage einschätzen, bleibt abzuwarten.

Dagegen liegen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr 2020 erste Urteile vor. Spektakulär ist sicher der Richterspruch des Landgerichts München, das Anfang Oktober 2020 die Versicherungskammer Bayern dazu verurteilte, dem Pächter des Münchener Augustinerkellers rund eine Million Euro zu zahlen (Az.: 12 O 5895/20). Doch andere Entscheidungen geben den Assekuranzen recht. Grund für die divergierende Rechtsprechung ist, dass sich die Sachverhalte der verhandelten Verfahren erheblich voneinander unterscheiden. Das beginnt bei den unterschiedlichen Versicherungsbedingungen in den Versicherungsverträgen und deren Auslegung. Gestritten wird auch über die Frage, ob und welche staatlichen Leistungen sich der Versicherungsnehmer anrechnen lassen muss und ob die Versicherung dem Versicherungsnehmer vorhalten kann, dass er das Außerhausgeschäft, also To-Go-Produkte, nicht oder nicht ausreichend angekurbelt habe. Last but not least müssen die Gerichte klären, ob die staatlich reglementierte Wiedereröffnung einer Betriebsschließung gleichkommt. Denn die behördlichen Vorgaben an die Hygienestandards bedeuten für viele Gastronomen einen erheblichen Umsatzrückgang, den die Betriebsschließungsversicherer eigentlich auffangen müssten. Damit ist auch fraglich, ob der zweite Lock Down versichert ist.

Der Ausgang der Verfahren ist auch deshalb noch völlig offen, weil es sich um juristisches Neuland handelt. So mancher Gastronom scheut in dieser David gegen Goliath Situation den einsamen Gang vor Gericht. Doch das muss nicht sein. Denn Prozessfinanzierer sehen gute Erfolgschancen für Klagen gegen die Betriebsschließungsversicherungen. So führt die Omni Bridgeway, der weltweit führende Prozessfinanzierer, bereits mehrere Verfahren für Gastronomen und Hoteliers, die – teilweise sehr hohe – Einbußen im ersten und zweiten Lockdown erlitten haben und die Versicherer die Zahlungen verweigerten.

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz vertritt diese Mandanten gegen große Versicherungskonzerne. Sein Zwischenfazit macht Hotel- und Gastrobetreibern Mut: „Zwischenzeitlich kristallisiert sich in der Rechtsprechung heraus, dass nahezu jeder Fall individuelle Besonderheiten hat und die Versicherungsbedingungen sehr viele Unterschiede im Detail aufweisen.“ Oft seien es ‘Kleinigkeiten’ mit großer Wirkung, die über den Erfolg/Misserfolg eines Prozesses entscheiden. „Umso wichtiger ist es für die Versicherungsnehmer, dass sie finanzielle Sicherheit haben, um – wenn notwendig – den Instanzenweg auszuschöpfen. Hier bietet Omni Bridgeway den Betroffenen den finanziellen Spielraum, um adäquate Ergebnisse, sei es durch gerichtliche Entscheidungen oder im Vergleichswege zu erreichen”, sagt der Namenspartner der Berliner Wirtschaftskanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB.

Die Chancen für einen Prozesserfolg der Gewerbetreibenden am Ende des Instanzenzuges sieht Omni Bridgeway trotz zahlreicher ablehnender erst- und zweitinstanzlicher Urteile als gut an, denn alle unklaren Versicherungsbedingungen sind im Zweifel von der Justiz zugunsten der Versicherungsnehmer auszulegen. Ob die Erfolgsaussichten auch für Fälle aus dem aktuellen Lockdown positiv einzuschätzen sind, bedarf noch eingehender Prüfung. Hier argumentieren die meisten Versicherer, dass es sich um einen zweiten Versicherungsfall zu einem gleichen Umstand handele, der nur einmal versichert sei. Viel spricht für die gegenteilige Ansicht: Die pandemische Lage war im März 2020 eine andere als im Sommer und Herbst und Winter des vergangenen Jahres. Das betrifft einmal die unterschiedlichen Infektionszahlen also auch die Verbreitungsgeschwindigkeit. Zudem blieben die Grenzen während des ersten Lockdowns ebenso geschlossen wie die Werkshallen der produzierenden Industrie.

 

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Wenn nicht jetzt, wann dann?

 

Die Pandemie bestimmt nahezu alles, auch in Unternehmen. Dennoch bleiben Herausforderungen wie der Fachkräftemangel, unzureichende Altersvorsorge sowie ein kalkulierbarer Pensionsaufwand weiterhin aktuell. Daher sollten, trotz schwieriger Prognosen, wann sich die Wirtschaft wieder erholt, einige Aufgaben rund um die Versorgung gerade jetzt in Angriff genommen werden. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, zeigt auf, wo Arbeitgeber ansetzen können.

Lösungen für verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab 2022

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung gilt ab 2022 für alle entsprechenden Vereinbarungen. „Für Arbeitgeber heißt das: baldmöglichst handeln“, so Michael Hoppstädter. Er empfiehlt etwa, den Arbeitgeberzuschuss beispielsweise in den bestehenden Direktversicherungsvertrag einfließen zu lassen, das erhöht die Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer. Wenn das bei dem Versicherer nicht möglich ist, sollte der Zuschuss in einen neuen Direktversicherungsvertrag fließen. Dabei gilt es, die Annahmerichtlinien der Produktgeber, zum Beispiel für Mindestbeiträge oder Mindestlaufzeiten, zu beachten. Eine weitere Option: Die Entgeltumwandlungsvereinbarung so abändern, dass der Einzahlungsbetrag, zur Direktversicherung gleichbleibt, während sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers entsprechend anpasst.

Matching-Modelle als Wertschätzung

Beim Kampf um qualifizierte Mitarbeiter kann die bAV oft ein entscheidender Faktor kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) gegenüber großen Firmen sein. „Matching contribution“, die Kombination von Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung, ist ein Zeichen der Wertschätzung, das auch KMU setzen können, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen. „Nach unserer Erfahrung liegt der Beitrag der Arbeitgeber in solchen Modellen bei 30 bis 50 Prozent des Beitrags, der vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert wird“, verdeutlicht der Longial Geschäftsführer. „Die alleinige Weitergabe des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses wird nicht wertschätzend wahrgenommen – im Gegenteil.“

Förderung für niedrige Einkommen

Nur 30 bis 37 Prozent der Arbeitnehmer mit geringen Einkommen (bis 2.500 EUR brutto monatlich) haben eine bAV. Gleichzeitig haben 90 Prozent dieser Beschäftigten Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge – das zeigt eine aktuelle Studie. Mit der Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz gibt es genau dafür eine Lösung: Das Unternehmen bekommt 30 Prozent Zuschuss für Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro jährlich, die für eine neue bAV von Mitarbeitern mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro monatlich aufgewendet werden. „Leider nutzen diese Förderung in erster Linie Firmen mit 250 Beschäftigten und mehr“, so Hoppstädter. Dabei ist es mit Blick auf die wachsende Altersarmut, die oft schlechte Altersversorgung der Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen sowie deren Wunsch nach einer betrieblichen Vorsorge auch ein Teil der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, hier tätig zu werden – bei überschaubaren Kosten.

Pensionsrückstellungen im Blick behalten

Unternehmen mit Direktzusagen müssen in ihrer Bilanz die dafür notwendigen Pensionsrückstellungen ausweisen. Diese steigen zunehmend an und belasten mindestens noch die nächsten fünf Jahre sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung. Lösungsansätze für eine Entlastung, abhängig von den Wünschen und Zielen des Unternehmens, gibt es viele: „Von der Umstellung der Leistungszusagen auf beitragsorientierte Systeme über die Ausfinanzierung, mit und ohne Nutzung von Treuhandlösungen (CTA) zur Insolvenzsicherung, durch flexible Produkte und attraktiver Wertentwicklung bis hin zur Auslagerung der Verpflichtungen auf Pensionsfonds als externe Versorgungsträger“, fasst der Longial Geschäftsführer zusammen.

Versorgungswerke neu aufstellen

Weiterhin ist kein Ende der Niedrigzinsphase in Sicht. Die Folge: Versicherer senken ihre Leistungen, beispielsweise durch Reduzierung der Rentenfaktoren in ihren Produkten oder des Garantieniveaus. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt die Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherer auf 0,25 Prozent zum 1.1.2022. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Versorgungswerke auf neue Beine zu stellen. „Früher getroffene Entscheidungen für einen Produktanbieter oder einen Durchführungsweg sollten hinterfragt, Beitrags- und Leistungskomponenten überdacht und neugestaltet sowie Risiken aus bestehenden Systemen entfernt werden“, rät Hoppstädter.

 

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FPSB Deutschland rät: Pflegekosten müssen fester Bestandteil der Finanzplanung sein

 

Rund 2,7 Millionen – so viele Menschen haben sich laut dem Robert-Koch-Institut seit Beginn der Pandemie in Deutschland mit dem Corona-Virus infiziert. Die meisten davon gelten zwar als genesen. Doch Experten warnen, dass die Langzeitfolgen der Erkrankung noch immer drastisch unterschätzt würden. So geht etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon aus, dass ernsthafte Langzeitfolgen etwa 20 Prozent der Patienten betreffen könnten – unabhängig davon, ob sie einen milden oder schweren Krankheitsverlauf hatten. Und eine Analyse von über 10.000 Kundendaten der DKV Deutsche Krankenversicherung AG aus dem Herbst 2020 zeigt, dass Covid-19 Infizierte auch nach Abschluss der stationären Behandlung oft nicht gesund sind, sondern unter langanhaltenden Beeinträchtigungen leiden. Die unter “Long Covid” zusammengefassten Symptome sind zwar noch nicht eindeutig definiert, betreffen aber fast den gesamten Körper.

„Die enorm schnelle Ausbreitung des Corona-Virus hat uns gezeigt, wie rasch und unerwartet Krankheit einen treffen kann“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Dass jetzt auch gesundheitliche Spätfolgen durch Covid-19 drohen, bedeute zugleich ein Umdenken beim Thema Pflegerisiko.

„Zumal Pflegebedürftigkeit keine Frage des Alters ist. Erkrankungen wie Corona, aber auch schwere Unfälle können jeden treffen“, so Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Doch die soziale Pflegeversicherung wird bei den wenigsten Bürgern ausreichen, um die Kosten im Pflegefall zu decken.

Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen ist der durchschnittliche Eigenanteil für die Pflege hierzulande in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Laut aktueller Berechnungen liegt der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung durchschnittlich bei 2.068 Euro. Das bedeutet, mehr als 2000 Euro müssen im Schnitt aus eigenen Mitteln bezahlt werden – pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bei diesem Betrag bereits berücksichtigt.

Leider denken immer noch viele Verbraucher hierzulande, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in kompletter Höhe übernimmt. Doch das ist ein Irrglaube. „Pflege kostet Geld“, kommentiert Prof. Tilmes und fügt hinzu: „Nur die wenigsten Menschen hierzulande besitzen so viel Kapital, um die privaten Pflegekosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten zu können.“ Er rät dringend dazu, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige ein finanzielles Extrabudget für den Pflegefall zu bilden. „Hohe Sparleistungen sind erforderlich, damit bei der Pflege keine Versorgungslücke entsteht“, appelliert der Experte.

„Umso wichtiger ist, dass sich jeder so früh wie möglich mit dem Thema private Zusatzversicherung beschäftigt“, erklärt Prof. Tilmes. Denn wer spät damit beginnt, muss mit sehr hohen Beiträgen rechnen. Die Vielzahl an Tarifvarianten am Markt lässt es oft schwierig erscheinen, das Passende zu finden. Davon sollte sich jedoch niemand abschrecken lassen, sondern sich in dem Fall vielmehr gezielt kompetenten Rat einholen.

Wichtige Unterstützung leisten hier qualifizierten Fachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten unabhängigen CFP®-Professionals. Sie geben Auskunft darüber, wie man das Pflegerisiko frühzeitig in der individuellen Finanzplanung berücksichtigt und damit sich und seine Familie richtig absichern kann.

Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten. „Ein wesentlicher Aspekt der individuellen Finanzplanung ist auch das Durchspielen möglicher Risikoszenarien und deren Auswirkungen auf die Vermögenssituation“, erläutert Tilmes. Zum Beispiel werden inflationäre Entwicklungen oder finanzielle Aufwendungen bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit simuliert.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Deutschlands ältester Maklerverbund CHARTA kooperiert mit der Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR.

 

Die rund 400 an den Verbund angeschlossenen Versicherungsmakler können nun aus einer Hand ein Komplettpaket aus cloud-basiertem Maklerverwaltungsprogramm, KI-gestütztem Dokumentenservice, Qualitätsbewertung, Versicherungsvergleich und einer Beratungslösung, inklusive elektronischer Signatur nutzen. Gleichzeitig bietet CHARTA mit dem Programm CHARTA-STARTHILFE eine einzigartige Unterstützung für Ein- und Umsteiger ins Maklergeschäft.

„Als Verbund unabhängiger Makler, die zugleich unsere Miteigentümer und Aktionäre sind, liegt es uns am Herzen, unsere Partner bestmöglich für die Herausforderungen der Digitalisierung aufzustellen“, so Dietmar Diegel, Vorstand der CHARTA Börse für Versicherungen AG. „Dafür sind technische Erleichterungen in der administrativen Bearbeitung essenziell – so gewinnen unsere Vermittler mehr Zeit für eine qualitativ hochwertige Beratung ihrer Kunden.“

Bestandsaufwertung durch Digitalisierung

Für CHARTA ist die Kooperation mit Smart InsurTech, einem Unternehmen des börsennotierten Technologie-Netzwerks Hypoport SE, ein Katalysator für weiteres Wachstum. CHARTA-Makler können aus einer Hand sämtliche Plattform-Technologien entlang der Customer Journey einsetzen und mittels Schnittstellen integrieren. Dies beginnt mit einem cloud-basierten Maklerverwaltungsprogramm, das ein Frontend für Vertriebssteuerung und -controlling sowie ein Programm für die Bestandsverwaltung und Abrechnung umfasst. Indem beide Systeme auf die gleiche Datenbasis zugreifen, ist eine reibungslose, zielgruppenorientierte Datenaufbereitung möglich. Die Vertriebsleistung wird so gesteigert. Durch Automation und Dunkelverarbeitung von Geschäftsabläufen können die Prozesse optimiert werden. „Diese Digitalisierungsmöglichkeiten sind auch für ältere Makler im Hinblick auf die Wertsteigerung und Übergabe ihres Bestands spannend“, erläutert Dietmar Diegel.

„Einen weiteren Hebel bildet der vollumfängliche Dokumentenservice Smart GEVO“, ergänzt Matthias Hansen, Vorstandsvorsitzender der Smart InsurTech AG. „Er kommt bei sämtlichen Vertragsveränderungen zum Einsatz und verarbeitet mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Dokumente. Dabei werden Geschäftsvorfälle beschleunigt. Zukünftig wird Smart GEVO ebenfalls Versicherungsvertragsdaten automatisch aktualisieren.“ Das Komplettpaket für CHARTA-Partner umfasst des Weiteren einen Versicherungsvergleich sowie eine Qualitätsbewertung u.a. nach Kriterien der Stiftung Warentest. Auch eine Funktion für Beratung, Analyse und Abschluss ist Bestandteil der Versicherungsplattform SMART INSUR. „Durch die Bündelung dieser vielfältigen Technologien in einer Hand laufen Daten nicht mehr durch externe Drittsysteme“, so Matthias Hansen weiter. „Vielmehr sind sie sicher, transparent und können jederzeit online abgerufen werden. Wichtig ist uns auch die Unabhängigkeit der Nutzer. Sie bleiben Inhaber ihrer Daten und behalten die Direktverbindung zum Versicherer.“

Exklusive Schnittstelle zum CHARTA-Vergleichsrechner „Beraten und Tarifieren“

Außerdem ist eine exklusive Schnittstelle zum CHARTA-Vergleichsrechner mit nahtlosem Übergang aus dem Maklerverwaltungsprogramm in den CHARTA-Vergleicher „Beraten und Tarifieren“ – ohne gesonderte Anmeldung unter Mitnahme der Kundendaten – möglich. Somit ist eine sofortige und direkte Berechnung von Produkten gewährleistet. In dieser Form einzigartig: Alle erzeugten Dokumente inkl. Antrag werden in das Maklerverwaltungsprogramm überführt. Kein weiteres manuelles Erfassen ist erforderlich.

Vergütung nach Nutzungsintensität

Mit dem Einsatz der ganzheitlichen Plattform-Technologie geht ein neues Vergütungsmodell einher. An Stelle starrer Lizenzen orientieren sich die Kosten an der Nutzungsintensität nach aktiver Bestandsgröße. Verläuft das Geschäft eines an die Plattform angebundenen Maklers erfolgreich, so steigt die Transaktionsgebühr in Relation zur Nutzung der Technik. Ist ein Geschäftsjahr weniger erfolgreich, so fällt sie geringer aus. Das macht die Kosten transparent und kalkulierbar.

CHARTA-STARTHILFE

Das Programm CHARTA-STARTHILFE richtet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich noch im Aufbau ihres Maklergeschäfts befinden. CHARTA-Partner können in der Startphase ihres Geschäfts die komplette SMART INSUR Plattform für den Zeitraum von bis zu drei Jahren kostenfrei nutzen. Auf diese Weise können sie alle verfügbaren Ressourcen in den Aufbau ihres Unternehmens stecken. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessenten direkt bei CHARTA (info@charta.de).

Über CHARTA Börse für Versicherungen AG: von Maklern für Makler

Unser Verbund setzt seit über 25 Jahren vielfältige Akzente im Maklermarkt. Wir stehen für mehr Professionalität, mehr Haftungssicherheit, unbeschränkten Marktzugang, volle Transparenz zu Produktgebern und Produkten, erprobte Marketingkonzepte, optimierte Arbeitsprozesse, leistungsfähige Software und vieles mehr. Als Gemeinschaft engagierter Versicherungsmakler entwickelt CHARTA Gestaltungsanspruch und Nachfragemacht. Wir nehmen Einfluss auf Maklerverträge, Konditionen, Produkte, Prozesse und auf die Services der Versicherer und helfen etablierten Maklern, Newcomern und Umsteigern, zusammen das zu erreichen, was allein kaum geht.

Aktuell haben sich rund 400 Versicherungsmakler überall in Deutschland für CHARTA entschieden. Sie schätzen unser exzellentes Wissen, die Prinzipien der Solidarität und Kooperation und betreiben mit CHARTA ihren eigenen Maklerverbund, ohne Einflüsse von Produktgebern, externen Anteilseignern oder Investoren. Mehr Informationen finden Sie unter www.charta.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

„In Zeiten anhaltend historisch niedriger Zinsen sollte im Bereich der Altersvorsorge vermehrt auf kapitalmarktorientierte Fondsanlagen gesetzt werden. Die Fondspolice ist hierbei gegenüber der direkten Fondsanlage aufgrund der Abgeltungssteuerfreiheit in vielen Fällen im Vorteil – insbesondere bei langen Anlagehorizonten.

 

Bereits bei einer Vertragslaufzeit ab 15 Jahren können Fondspolicen eine höhere Rendite als die Direktanlage in Fonds erzielen.“, erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Der im Beratermarkt überaus beliebte FondsanlagenOPTIMIERER des IVFP ermöglicht den neutralen Vergleich zwischen Fondspolicen und einer Fonds-Direktanlage unter Berücksichtigung steuerlicher Effekte.

Fondsanlagenoptimierer

Berater haben die Möglichkeit den FondsanlagenOPTIMIERER kostenfrei über folgende acht Versicherungsgesellschaften zu nutzen: Allianz, Canada Life, DEVK, HDI, neue leben, Nürnberger, Standard Life, Stuttgarter Versicherung und Swiss Life. Durch die Integration der jeweiligen Tarife werden auch tarifspezifische Effekte, wie die Weitergabe von Kickbacks oder die Verwendung der besonders günstigen institutionellen Anlageklassen, abgebildet.

„Ein weiterer Vorteil der Fondspolicen besteht in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch die Wahl einer lebenslangen Rente zu Ruhestandsbeginn.“, erläutert Prof. Michael Hauer. Bei der Fonds-Direktanlage gibt es hingegen nur die Möglichkeit eines Entnahmeplanes. Ist das Kapital allerdings einmal aufgebraucht, werden keine weiteren Zahlungen mehr geleistet. Das Langlebigkeitsrisiko trägt hier allein der Anleger. Mehr Informationen finden Sie unter https://www.ivfp.de/software/fondsanlagenoptimierer/

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de