Auf Basis vorläufiger Geschäftszahlen für das erste Quartal 2021 erzielte MLP ein vorläufiges Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von knapp 22 Mio. Euro (Q1 2021). Dieser Wert liegt deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahres (Q1 2020: 10,7 Mio. Euro).

 

Bei einer insgesamt positiven operativen Entwicklung ist dies insbesondere auf die Steigerung im Vermögensmanagement zurückzuführen. Grundlage dafür ist neben einem deutlichen Anstieg des betreuten Vermögens und einem weiteren Wachstum im Neugeschäft eine deutlich über den Erwartungen liegende Zunahme der erfolgsabhängigen Vergütungen. Erfolgsabhängige Vergütungen fallen für die Wertentwicklung von Anlagekonzepten im Vermögensmanagement an und sind zu einem hohen Anteil ergebniswirksam. Der Umsatz-Effekt aus den erfolgsabhängigen Vergütungen belief sich im ersten Quartal 2021 auf rund 11,5 Mio. Euro (Q1 2020: 0,5 Mio. Euro).

Hinzu kommt, dass sich der Aufwand aus Bewertungsergebnis und Risikovorsorge im ersten Quartal 2021 um 2,7 Mio. Euro gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres verringerte (Q1 2021: -0,9 Mio. Euro, Q1 2020: -3,6 Mio. Euro). Im Vorjahr war das EBIT des ersten Quartals durch eine erhöhte Risikovorsorge und coronabedingte Neubewertungen von Eigenanlagen belastet worden.

Für das Gesamtjahr 2021 rechnet MLP trotz des deutlichen EBIT-Anstiegs im ersten Quartal 2021 weiterhin mit einem EBIT in einem Korridor zwischen 55 Mio. Euro und 61 Mio. Euro. Berücksichtigt sind dabei weiterhin bestehende Unsicherheiten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den weiteren Geschäftsverlauf.

„Wir haben auch im Auftaktquartal den positiven Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt und sind mit dem Jahresstart sehr zufrieden. Erfolgsentscheidend ist und bleibt gerade in diesem von der Corona-Pandemie geprägten Umfeld die enge Betreuung unserer Kunden in allen Teilen der MLP Gruppe. Auch im Gesamtjahr werden wir entschlossen die Chancen nutzen, die unsere Märkte bieten“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Uwe Schroeder-Wildberg.

Die vollständigen Zahlen zur Geschäftsentwicklung für das erste Quartal 2021 wird MLP planmäßig am 12. Mai 2021 berichten.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Das vollautomatisierte Bestandsoptimierungssystem “RoboSave” startet in die nächste Runde; optimiert jetzt auch Hausratversicherungen.

 

RoboSave ist ein komplexes System, das unter anderem Vergleichsrechner, Maklerverwaltungsprogramm, Bedingungswerkanalyse, Datensynchronisation und Kunden-App in einer gesamtheitlichen Prozessautomation zusammenführt. Die Bestandsverträge werden jeweils vor den möglichen Wechselterminen automatisiert mit Markt-Tarifen abgeglichen. Findet das KI-basierende System günstigere Tarife oder solche mit besseren Leistungen, erstellt es eine interaktive Präsentation mit den Wechselmöglichkeiten und unterrichtet den Kunden im Namen und Auftrag seines Maklers. RoboSave erfüllt somit vor allem eine wichtige Kundenbindungsfunktion. Entscheidet sich der Kunde für einen Wechsel, braucht es keine weiteren Aktivitäten des Maklers. RoboSave leitet die Kündigung des Vorvertrags ein, veranlasst und überwacht die Neueindeckung; sogar die Maklervollmacht wird – soweit noch nicht vorliegend – selbsttätig beim Kunden eingeholt.

Kann RoboSave, aufgrund einer sehr individuellen Risikosituation des Kunden nicht weiterhelfen, empfiehlt RoboSave dem Kunden, seinen Makler als Experten in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise ergeben sich regelmäßig positive Impulse in den eigenen Bestand, ohne den Makler mit Standardauskünften zu belasten.

Neben der Privathaftpflicht und der Kfz-Sparte deckt RoboSave nun auch die Hausratversicherung ab.

“Mit der Sparte Hausrat haben wir nun den nächsten Meilenstein erreicht, um fast jeden Kunden einmal jährlich ein positives Erlebnis im Namen seines Versicherungsmaklers zukommen zu lassen. Es besteht nicht vorrangig das Ziel, den Versicherungsvertrag zu wechseln, vielmehr wollen wir dem Kunden ein positives Erlebnis vermitteln. Der Kunde soll von Zeit zu Zeit wahrnehmen, dass sein Makler sich aktiv um ihn kümmert. Bei Versicherungsbedarf ist dann der Versicherungsmakler der erste Ansprechpartner und nicht Google oder große Vergleichsportale”, erklärt Jonas Hoffheinz, Head of Property & Liability Risk, Authorized Officer.

Makler haben weiterhin Einfluss auf den Auswahlprozess von RoboSave. Jeder Makler kann das System individuell einstellen und entscheiden, welche Tarife für die Vertragsoptimierungen berücksichtigt oder ausgenommen werden sollen. So werden dem Kunden nur die Tarife angezeigt und berechnet, mit denen der Makler für seinen Kunden tätig werden will.

Makler können auch Direktanbindungen, dritte Pools oder Verbünde nutzen. Damit bietet blau direkt bewusst die Nutzungsmöglichkeiten von RoboSave auch für Makler, die ihr Geschäft über eigene Anbindungen verwalten lassen möchten. Die Rolle des Maklers bleibt weiterhin stark.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Der Aufsichtsrat der Bonnfinanz AG hat Eugen Bucher mit Wirkung zum 1. April 2021 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt.

 

Dr. Kai Wilhelm Franzmeyer, Equity Partner von BlackFin Capital Partners für Deutschland, Österreich und die Schweiz und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bonnfinanz AG: „Wir freuen uns sehr, dass Eugen Bucher sich für die Bonnfinanz AG entschieden hat. Mit seiner langjährigen Erfahrung in allen Aspekten der Allfinanzberatung ist er prädestiniert, die umfassende Zukunftsausrichtung des Unternehmens energisch voranzutreiben.“

Bucher arbeitet seit mehr als 30 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche. Der studierte Jurist begann seine Karriere 1990 als Berater bei der MLP AG. 1995 ernannte ihn das Unternehmen zum Vorstandsmitglied, von 2000 bis 2003 war er darüber hinaus im Vorstand

der MLP Bank AG. 2006 verließ Bucher die MLP AG und gehörte von 2007 bis 2014 zu den Gründungsmitgliedern und zum Vorstand der FORMAXX AG. Parallel dazu gründete er 2009 die DEFINO Gesellschaft für Finanznorm mbH sowie die 1blick GmbH, ein Unternehmen, das digitale Softwaretools für die Finanzdienstleistung anbietet.

Bei Bonnfinanz wird Bucher neben der strategischen und operativen Gesamtverantwortung einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf Digitalisierung, neue Produkte sowie Akquisitionsprojekte legen. Sein Amt als Vorsitzender des Strategie-Komitees von BlackFin Capital Partners in Deutschland, dem Eigentümer der Bonnfinanz AG, übt er in Personalunion weiter aus. Eugen Bucher: „Bonnfinanz setzt auf Digitalisierung und persönliche Qualitätsberatung vor Ort. Vor dem Hintergrund, dass Banken die Anzahl ihrer Filialen deutlich verringern, ergeben sich außergewöhnliche Chancen, weiter zu wachsen. Die Gewinnung sowohl junger, engagierter als auch erfahrener Vertriebspartner auf der Basis strikter Qualitätskriterien hat oberste Priorität.“

Claus Gillen, seit 1. Januar 2021 Vorstand für Produkte und Märkte, verlässt die Bonnfinanz AG auf eigenen Wunsch zum 31. März 2021.

Bonnfinanz zählt zu den führenden Allfinanzvertrieben Deutschlands. Bereits seit 1970 bietet das Unternehmen ganzheitliche Finanzberatung für private Haushalte und hilft deutschlandweit rund 450.000 Kunden für eine gute Zukunft vorzusorgen.

 

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Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, Rabinstr. 8, 53111 Bonn, Tel: 0228 533 246, Fax: 0228 268-9359-246, www.bonnfinanz.ne

Eine zukunftsweisende Zusammenarbeit:

 

Seit Anfang April ist Funk Mitglied des Center Smart Services auf dem Unternehmenscampus der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Als erster Versicherungsmakler und Risk Consultant entwickelt Funk hier künftig innovative Lösungen auf Basis von künstlicher Intelligenz, Sensorik sowie weiterer Technologien – und nutzt so die ganze Palette des Industrial Internet of Things (IIoT), um Unternehmen nachhaltig abzusichern.

Im Rahmen der Dienstleistung Beyond Insurance bietet Funk seinen Kunden bereits seit über zwei Jahren intelligente Risikolösungen an, die die Möglichkeiten der industriellen Digitalisierung aktiv nutzen. In Zusammenarbeit mit einem technologieorientierten Partnernetzwerk aus etablierten Technologie-Anbietern und innovativen Start-ups setzt Funk hier Pilotprojekte direkt beim Kunden um und löst so konkrete unternehmerische Problemstellungen. Die Mitgliedschaft im Center Smart Services schafft für den Versicherungsmakler und Risk Consultant nun ergänzend die Möglichkeit, seine IIoT-Schutzlösungen in einer der größten technologieorientierten Forschungslandschaften Europas neu- und weiterzuentwickeln. Im Fokus steht dabei auch hier die Schadenvermeidung und Versicherung neuer Geschäftsmodelle der Kunden von Funk.

Industrielle Digitalisierung trifft auf Versicherung

Derzeit nutzen mehr als 400 Unternehmen die vielfältigen Angebote auf dem rund 800.000 m² großen RWTH Aachen Campus, um mithilfe der in Clustern organisierten Forschungsinstitute neue Lösungen für ihr Kerngeschäft zu realisieren. Funk agiert hier künftig als aktives Mitglied des Clusters Smart Logistik und bringt so die Themen Versicherung und Risikomanagement genau dort ein, wo auch die versicherungsnehmende Wirtschaft an Innovationen arbeitet. Ziel der strategischen Partnerschaft ist die Synergie aus Versicherung und industrieller Digitalisierung: Dafür erarbeiten die Community und Funk zum einen Versicherungslösungen für technologiebasierte Geschäftsmodelle, wie z. B. die Bereitstellung von Maschinen gegen Gebühr, genannt Equipment-as-a-Service. IIoT-Services, die die Maschinen kontinuierlich überwachen, können hier als Grundlage für Performance-Garantie-Versicherungen dienen. Zum anderen eröffnen vor allem Sensoren und künstliche Intelligenz Chancen für intelligente Schadenprävention. In der Demonstrationsfabrik sowie in der Werkzeugbauakademie des Campus können Maschinen in diesem Kontext für Tests mit Kunden und Versicherern genutzt werden. Ein konkretes Beispiel ist die Erprobung von auf Schadenprävention abzielenden Retrofit-Systemen aus den Bereichen Condition Monitoring und Predictive Maintenance.

Gemeinsam für eine sichere Zukunft

Hendrik F. Löffler, geschäftsführender Gesellschafter von Funk, kommentiert: „Mit dieser Kooperation bauen wir unser nachhaltiges Engagement im Bereich digitaler Risikoprävention gezielt aus und haben nunmehr gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern aus der Versicherungswirtschaft noch mehr Möglichkeiten, die Anwendung in der realen Betriebspraxis zu erproben. Das ist unter Industrieversicherungsmaklern in Deutschland bisher einmalig.“ Die Infrastruktur und gebündelten Kompetenzen des Center Smart Services, der Austausch in der Community sowie das Risiko- und Branchen-Know-how von Funk schaffen somit die Grundlage für kooperative Entwicklungsarbeit und den zukunftsfähigen Einsatz moderner Technologien. Gemeinsam mit Kunden, Risikoträgern und praxisorientierten Forschungspartnern kann Funk so weiterhin technische Lösungen entwickeln, die die Wertschöpfung von Unternehmen optimieren und gleichzeitig deren Absicherung verbessern. „Unser Ziel ist es, Innovationen zu schaffen, die Unternehmen angesichts neuer Risiken und sich verändernder Märkte unmittelbaren Mehrwert bieten“, sagt Dr. Anja Funk-Münchmeyer, geschäftsführende Gesellschafterin von Funk. „Dafür beschäftigen wir uns kontinuierlich mit neuen Risiken und entwickeln innovative Produkte, Dienstleistungen und Tools – künftig auch auf dem RWTH Aachen Campus.“

 

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Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Die Sparte der Cyberversicherungen ist noch sehr jung und widmet sich ganz den modernen Gefahren, die einen Betrieb auch lahmlegen oder in große Schwierigkeiten bringen können.

 

Langsam aber sicher findet sie auch ihren Weg zum Kunden. Immer mehr Versicherer wenden sich diesem Thema mit eigenständigen Tarifen oder mit Annexlösungen z. B. zur Betriebshaft zu. Bereits sehr viel länger kümmert sich die D&O um die finanziellen Folgen, die aus Fehlern von Firmenlenkern von Kapitalgesellschaften resultieren. Sie kommt für den Schaden, welcher der Firma selbst entsteht ebenso auf, wie für die von Dritten. Hier gibt es inzwischen eine beeindruckende Anzahl von Anbietertarifen und Spezialkonzepten, auf die ein Versicherungsmakler zugreifen kann.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter im Bereich beider Sparten. Wo stimmen Qualität, Preis und die Schadenbearbeitung?

Die wichtigsten Anbieter im Neugeschäft bei Cyber sind derzeit:

Hiscox (25,88 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Cogitanda (25,08 Prozent)

Markel (19,97 Prozent)

In Sachen D&O wurden nach der verbreitetsten Form, der Firmenlösung gefragt. Hier favorisiert man:

Markel (17,41 Prozent der abgegebenen Nennungen, VEMA-Deckungskonzept)

Hiscox (17,25 Prozent)

VOV (17,08 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3.800 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 25.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

Die Auswertungen beider Umfragen können per Mail unter jessica.raeder@vema-eg.de angefordert werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Gemeinsame Petition gegen Taping in der Beratung

 

Gemeinsam mit den Verbänden Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) und AfW hat VOTUM die Petition „Eigene Entscheidung bei telefonischer Investmentberatung“ auf den Weg gebracht.

Diese Petition hat zum Ziel, zusätzlich zur derzeit laufenden MiFID II Evaluation eine möglichst breite Aufmerksamkeit auf das Thema Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungsgesprächen zu generieren. Gemeinsam möchten wir erreichen, dass der Forderung nach Abschaffung der Telefonaufzeichnung oder zumindest einer Abwahlmöglichkeit durch den Verbraucher, Nachdruck verliehen wird. Hierfür ist eine möglichst hohe Zahl an Befürwortern zu gewinnen.

Wir bitten Sie freundlich darum, sich für die Vermittlerbranche einzusetzen, sich an der Petition zu beteiligen und diese darüber hinaus auch im Rahmen der über Sie angebunden Vermittler und deren Kunden zu verbreiten.

Das Unterzeichnen der Petition ist mit wenigen Klicks erledigt: https://www.openpetition.de/petition/online/eigene-entscheidung-bei-telefonischer-investmentberatung

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Ab sofort startet die asspario Versicherungsdienst AG mit ihrer Impfschadenversicherung.

 

Die aktuelle Situation hinsichtlich der neuen COVID-19 Impfstoffe hat das Thema Impfung erneut stärker in den Fokus gerückt. Arne Buchhop, Vorstandsmitglied der asspario: “Impfen ist sehr wichtig, insbesondere in der jetzigen Situation. Daher sollte sich auch jeder unbedingt zeitnah für die Impfungen registrieren.”

Dieser Tarif richtet sich an all jene, welche die Restrisiken einer in Deutschland zugelassenen Impfung absichern möchten. Egal ob Masern-Impfung bei Kindern oder um die Hepatitis-Impfung für den nächsten Urlaub – das Risiko einen sog. Impfschaden zu erleiden ist heutzutage sehr gering – dennoch gibt es aber immer wieder, teils leider auch stärkere Impfreaktionen, welche zu Ausfällen, Einschränkungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen führen können.

Die am Markt erhältlichen Absicherungen gegen Impfschäden sind immer nur im Rahmen der Unfallversicherung erhältlich. Die asspario Impfschadenversicherung ist die zurzeit einzige Lösung, die ausschließlich die Folgen von Impfschäden versichert. “Mit der Impfschadenversicherung wollen wir eine finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle bieten, die gleichzeitig aber preislich sehr attraktiv ist”, erläutert Vorstandsmitglied Frank Löffler.

Der Kunden hat die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Versicherungssummen von 20.000 Euro bis maximal 60.000 Euro. Im Rahmen der Absicherung leistet die asspario-ISV wie folgt:

–  Krankentagegeld (Auffüllung auf 100% des Nettogehalts)

–  Krankenhaustagegeld ab dem 3. Tag einer vollstationären Behandlung

–  Mehrkosten bis maximal 500 Euro

–  Invaliditätsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab 20% Invalidität

–  Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

Ein weiteres Highlight ist die Mehrleistung für Kinder. Erleiden Kinder in der Folge eines Impfschadens eine Invalidität von mehr als 50% wird eine zusätzliche Invaliditätsleistung in Höhe von 100% der vereinbarten Versicherungssumme mit Vollendung des 18. Lebensjahres in Form einer Rente geleistet.

Als Kunde zahlt man den Beitrag nur einmalig und hat ab seiner nächsten Impfung nach Abschluss des Tarifes für 36 Monate den gewünschten Schutz.

Das Produkt erhält man direkt über die asspario oder exklusiv bei allen Vermittlern der Fonds Finanz Maklerservice GmbH. “Wir freuen uns, die Fonds Finanz hierbei als starken Partner für die Markteinführung der asspario Impfschadenversicherung gewonnen zu haben.”, so Arne Buchhop.

Ebenfalls gibt es direkt über die asspario auch die Möglichkeit für Firmen, ihren Mitarbeitern per Kollektivvertrag die Absicherung zu ermöglichen. Bei Fragen steht Ihnen das Service Team der asspario gerne zur Verfügung. www.asspario.de/impfschaden, www.fondsfinanz.de

 

Über asspario

Die asspario Versicherungsdienst AG, Bad Kreuznach, bietet seit August 2016 innovative Sach- und Gewerbe-Versicherungen. Das Unternehmen ist als Assekuradeur aufgestellt und hat sein Geschäftsmodell auf digitale Prozesse aufgebaut. Aktuell verwaltet die asspario rund 60.000 Verträge mit einem Bestandsvolumen von rund 6,70 Mio. Euro. Die Bayerische Prokunde AG hält 100 Prozent des Kapitals an asspario.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

asspario Versicherungsdienst AG, Riegelgrube 5a, 55543 Bad Kreuznach, Tel: 0172-6195826, www.asspario.de

Mitglieder der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) können ab sofort den Versicherungsvertrags-Rechtsschutz in die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung integrieren.

 

Damit besteht auch Deckung für Ansprüche aus Versicherungsverträgen, sogar gegen den eigenen Versicherer, beispielsweise für die Inhaltsversicherung oder Betriebshaftpflicht. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist bereits eine umfangreiche Ergänzung der VSH für Vermittler. Sie springt ein, wenn die VSH oder eine „normale“ Rechtsschutz-Versicherung nicht mehr zuständig sind, weil der Vorwurf des Vorsatzes im Raum steht. Die Deckung beim SdV beinhaltet außerdem diese Highlights:

  • Regressverzicht im Falle eines Verfahrensabschluss mit rechtskräftigem Strafbefehl,
  • Kein Selbstbehalt,
  • Telefon-Mediation bei Provisions-Streitigkeiten (optional) und
  • den Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (optional).

Straf-Rechtsschutz kann relevant sein

„Mit dem Versicherungsvertrags-Rechtsschutz schließen wir eine der letzten Deckungs-Lücken für unsere Vermittler.“ sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand beim SdV. „Der Spezial-Strafrechtsschutz ist bereits sehr sinnvoll, denn der Vorwurf einer strafbaren Handlung entsteht schneller als man meint. Beispielsweise könnte das Finanzamt bei Versäumnissen wegen Steuerhinterziehung ermitteln, die strafbar wäre. Oder auch eine Anzeige wegen Beihilfe zum Versicherungsmissbrauch fällt in diese Kategorie. Wir haben das in der Praxis leider schon mehr als einmal gesehen. Dass wir die renommierte und in Vermittlerkreisen sehr anerkannte AUXILIA auch für diesen zusätzlichem Versicherungsvertrags-Rechtsschutz gewinnen konnten, macht uns stolz. Damit bieten wir eine beachtliche Ergänzung der ohnehin schon umfangreichen Deckung.“

Die Standard-Absicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Million Euro bekommen SdV-Mitglieder für 69 Euro Jahresbeitrag. Mit allen Extras belaufen sich die jährlichen Kosten auf nur 136 Euro. Die Tarifauswahl mit den Standard-Vertragskomponenten, optionalen Bausteinen und Preisen finden sich auf den Seiten des SdV: https://sdv-online.de/onlinerechner/tarifauswahl

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de

Kundenchampions zeichnen sich durch viele Merkmale aus: Konstant gute Leistungen, Zuverlässigkeit gerade auch in stressigen Situationen und indem sie Menschen begeistern – so wie die Deutsche Vermögensberatung (DVAG).

 

Erneut erzielt das Familienunternehmen die höchste Fan-Quote der Branche und zählt zu “Deutschlands Kundenchampions 2021”. Darüber hinaus glänzt die DVAG mit Bestwerten in den Bereichen Fachkompetenz, Freundlichkeit, Beratung und Service. Auch beim Blick über die Branche hinaus machen die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der DVAG eine gute Figur: Im Vergleich mit ähnlich großen Unternehmen belegt die Deutsche Vermögensberatung sogar die Spitzenposition!

Der Kunde wird zum Fan: Das steckt dahinter

In ihrer repräsentativen Online-Befragung untersuchten das F.A.Z.-Institut, die Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) und das 2HMforum gezielt das Kundenbeziehungsmanagement von Unternehmen und berechneten dabei ihre Fan-Quote. Dabei ist ein Fan weitaus mehr als ein zufriedener Kunde: Er fühlt sich mit dem Unternehmen auch emotional verbunden, beispielsweise aufgrund gemeinsamer Werte und Grundsätze. Diese Verbundenheit zeigt sich durch Vertrauen, Loyalität und ehrlich gemeinte Weiterempfehlungen der Produkte. Für Unternehmen gibt es demnach kaum ein größeres Lob, als wenn Kunden zu Fans werden!

Begeistern statt nur zufriedenzustellen

Was die Deutsche Vermögensberatung zu einem echten Champion in Sachen Kundenbegeisterung macht? Seit der Firmengründung vor 45 Jahren steht für Vermögensberater der DVAG die persönliche Beratung im Fokus – sei es im persönlichen Gespräch vor Ort oder auf digitalem Wege. Im Gespräch werden die Wünsche und Ziele des Kunden analysiert und auf dieser Basis die individuell passende Finanzstrategie entwickelt. Oft begleiten Vermögensberater ihre Kunden ein Leben lang und stehen bei allen Meilensteinen mit Rat und Tat zur Seite, ob nun die eigenen vier Wände oder die Planung der Altersvorsorge – und natürlich auch in der aktuellen Ausnahmesituation.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung auf die Kompetenz und Erfahrung der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bietet sie in mehr als 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Damit ist das Familienunternehmen Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Der Honorarberatungsspezialist con.fee AG hat sich bei der Honorar- und Vergütungsabwicklung für eine Kooperation mit der digitalen Serviceplattform DIPAY entschieden. 

 

DIPAY vereint eine verzahnte digitale Vertrags- Rechnung- Zahlungsabwicklung für Honorare, Nettopolicen oder Servicepauschalen. Dazu gibt es technischen und fachlichen sowie Marketing- und Vertriebssupport und es stehen Strategien zur erfolgreichen Umsetzung in der Praxis (inkl. Trainings und Coachings durch ein Expertenteam) zur Verfügung. Die angeschlossenen con.fee – Makler und Finanzberater erhalten damit eine kostengünstige Lösung für ihr jeweiliges Geschäftsmodell.

Mit dem neuen DIPAY LIGHT- Tarif können bestehende Service- und Honorarvereinbarungen zudem besonders kostengünstig schnell und einfach übertragen und abgewickelt werden. Durch die geplante Verknüpfung mit dem neuen con.fee-CRM ergeben sich weitere Vorteile. Vor allem wird es möglich sein, Kundendaten automatisch an die DIPAY-Plattform zu übergeben, sodass Doppeleingaben vermieden werden. In einem aktuellen Pfefferminzia- Interview erklären die beiden DIPAY-Gründer, worauf es bei der Auswahl eines passenden Service- Partners ankommt. https://www.pfefferminzia.de/verguetungsmodelle-die-meisten-kunden-sind-zu-einer-gesonderten-verguetung-bereit/

Wer mehr dazu erfahren möchte, kann sich zu Info-Webinaren auf der con.fee-Website hier anmelden. Die con.fee AG und die DIPAY- Gründer stehen für weitere Informationen zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Die NVS Netfonds Versicherungsservice AG bietet mit der Softwarelösung FinGOAL! for finfire für ihre Bankpartner eine digitale Finanzanalyse mit verschiedenen Produktlösungen für Beratungsgespräche an, um die zuvor analysierten Lücken zu schließen.

 

Neu und einzigartig an der Beratungslösung sind die Schnittstellen sowohl zu den Kernbanksystemen von Volksbanken und Sparkassen als auch zum modernen Netfonds-Verwaltungsprogramm finfire. Mit FinGOAL! for finfire erhalten Berater bei Volksbanken und Sparkassen somit eine nahtlose digitale Unterstützung ihrer Kundengespräche –  aus der Kundenverwaltung über die Finanzanalyse bis hin zum Online-Vergleich und Abschluss.

Der Einsatz des Beratertools ist persönlich, digital oder als Hybrid-Beratung möglich. So können sich Kunden unverbindlich informieren und nach Bedarf konkrete Angebote erhalten. Der gesamte Prozess von der Datenanalyse über die Ermittlung von Preisen bis hin zur Erstellung von Anträgen erfolgt in Echtzeit. Durch einen beschleunigten und vereinfachten Analyseprozess werden die Berater in die Lage versetzt, den Gesamtprozess zeitlich zu verkürzen und einen leichteren Einstieg in das Gespräch mit dem Kunden zu finden. Die Integration eines arbeitsteiligen Online-Prozesses für die Kunden ermöglicht es, bereits im Vorfeld des Gesprächs Angaben zu machen und zu erfassen, so dass das Gespräch selbst direkt mit der Bedarfsanalyse beginnen kann.

In Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften hat NVS Netfonds bei FinGOAL! Produktlösungen in den Sparten Leben, Kranken und Sach integriert. Das Feedback der Regionalbanken zum neuen Softwareprodukt ist äußerst positiv. „Unsere regionalen Bankkunden suchen immer mehr die Möglichkeit ihr Geschäftsfeld zu erweitern und ihren Kunden einen umfassenden Service anzubieten. Das von uns angebotene Beratertool ist passgenau darauf zugeschnitten, um für die Banken eine unkomplizierte und schnittstellentaugliche Lösung zur Verfügung zu stellen“, so Oliver Kieper, Vorstand der NVS Netfonds. Die technische Realisierung beinhaltet sowohl die Individualisierung der Beratungsoberfläche mit dem Beratungsprozess als auch die technische Integration in die bestehende IT-Infrastruktur. Die lesenden und schreibenden Schnittstellen für Sparkassen und Regionalbanken haben sich bereits in einer Vielzahl von Probeläufen von Privat- und Gewerbekunden bewährt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Digitale Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht

 

Die diesjährige Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht zeigte erneut, dass berechtigte Zweifel daran bestehen, ob Finanzministerium und BaFin in der Lage sind, sich auf die wesentlichen Themen zu fokussieren. So mussten die Teilnehmer zu Beginn einen Staatsekretär Dr. Jörg Kukies erleben, der seine Vorladung im Wirecard-Untersuchungsausschuss am Veranstaltungstag als ‚Ehre‘ empfand und seine Keynote dafür nutzte, erneut zu betonen, dass man den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung weiter fest auf der Agenda habe.

Auch BaFin-Exekutivdirekter Dr. Frank Grund zeigte sich bei diesem Thema larmoyant und betonte mehrfach, dass der unter seiner Ägide entwickelte Gesetzesentwurf doch für die Aufsicht so hilfreich gewesen wäre. Während sich also BMF und BaFin bei diesem Randthema gesprächig zeigten, wurden beide deutlich schmallippiger, als aus dem Podium das drängende Thema der notwendigen Reformen bei der Riester-Versicherung und der betrieblichen Altersvorsorge – hier in der BZML – angesprochen wurde. Aufgrund der angekündigten Absenkung des Höchstrechnungszinses zum Jahresbeginn 2022 auf 0,25 Prozent besteht hier akuter Handlungsbedarf, will man nicht wesentliche Teile der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge dem Abriss freigeben.

Die Leiterin der Abteilung Finanzmarktpolitik im BMF, Dr. Eva Wimmer, bemühte das Primat des Gesetzgebers. Sie räumte aber ein, dass aufgrund der fortgeschrittenen Legislaturperiode nicht mehr mit einem zählbaren Ergebnis zu rechnen sei. Anders als beim Provisionsdeckel meinte auch Chefaufseher Grund, dass es der Aufsicht nicht zustünde, hier Empfehlungen zu erteilen.

Diese Auftritte sind auf ganzer Linie enttäuschend. Es hätte der Aufsicht – auch als Beleg ihrer immer wieder beschworenen Unabhängigkeit – gut zu Gesicht gestanden, rechtzeitig auf den Zusammenhang zwischen Höchstrechnungszins und nicht mehr zu haltenden gesetzlichen Garantien in der Lebensversicherung hinzuweisen. Ideal wäre es gewesen, wenn die BaFin ihre Expertise genutzt hätte, um einen Garantiemaßstab zu ermitteln, der dem Spannungsfeld zwischen Niedrigzins und Absicherungsinteressen der Sparer gerecht wird. Dies wäre der Sicherung der privaten Altersvorsorge dienlicher gewesen als ihre zurecht gescheiterten gesetzgeberischen Bemühungen für einen – verfassungsrechtlich bedenklichen – Provisionsdeckel.

Wenn also Staatsekretär Dr. Kukies seinen Ärger darüber zum Ausdruck brachte, dass die Vergütung über die Bedeutung der privaten Altersvorsorge als Ganzes gestellt werde, bestätigt sich einmal mehr: Wer mit dem Finger auf andere zeigt, sollte nicht vergessen, dass dabei drei Finger seiner Hand auf ihn selbst gerichtet sind.

BMF und BaFin haben es verpasst, die Riester-Versicherung und die BZML für die Zukunft fit zu machen. Beim SPD geführten Finanzministerium muss man hierfür ideologische Gründe vermuten. Die BaFin hat sich bei diesem existentiell wichtigen Thema mutlos in die Zuschauerrolle geflüchtet. So bleibt es bei der Hoffnung, die auch GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen zum Ausdruck brachte, wenn schon eine große Reform nicht mehr möglich ist, sollte wenigstens die verbleibende Regierungszeit genutzt werden, um nur die Garantien anzupassen. Die große Koalition muss zwingend handeln. Wenn nötig muss es die Kanzlerin zur Chefsache mache. Nur so bleibt dem nächsten Gesetzgeber zumindest die Möglichkeit diese wichtigen Bausteine noch zu gestalten, anstatt nur die Scherben aufzukehren. Es ist eigentlich nicht vorstellbar, dass Finanzminister Olaf Scholz als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf ziehen möchte mit der Bürde diesen gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern segensreiche Möglichkeit der Altersvorsorge an die Wand gefahren zu haben. Noch ist es nicht zu spät.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Anleger sollten Handlungsbedarf in ihren Portfolios professionell überprüfen lassen

 

In der privaten Vorsorge geht angesichts der anhaltend niedrigen, zum Teil negativen Zinsen heute ohne Aktien nichts mehr. Diese Botschaft scheint auch bei immer mehr Bundesbürgern anzukommen. Laut dem Deutschen Aktieninstitut besaßen im vergangenen Jahr 12,4 Millionen Menschen hierzulande direkt oder indirekt, also über Fonds oder ETFs, Aktien. Das waren 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Für jenen Teil der Anleger, die direkt in Aktien investiert sind, kann es dabei eine hilfreiche und sinnvolle Strategie sein, die Aktienpositionen im Portfolio durch den Einsatz von Termingeschäften bzw. Derivaten vorübergehend abzusichern.

Dass das Anleger offenbar tatsächlich tun, bestätigt eine Untersuchung der WHU Otto Beisheim School of Management. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass fast 70 Prozent der Anleger, die Derivate kaufen, damit Portfoliopositionen gegen Marktrisiken absichern. Anders formuliert: Lediglich 30 Prozent spekulieren mit solchen Finanzprodukten. „Tatsächlich kann die Absicherung größerer Aktienbestände in einem Depot, das der langfristigen Vorsorge dient, Sinn machen, weil wir an den Kapitalmärkten immer wieder Phasen sehr hoher Volatilität erleben und solche Finanzinstrumente vor hohen kurzfristigen Verlusten schützen können“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Das heißt, in solchen Fällen, wie zum Beispiel in der Corona-Krise 2020, setzen Anleger Derivate durchaus vernünftig ein.“

Stark eingeschränkte Verlustverrechnung seit Januar 2021

Doch genau diese Absicherungsmöglichkeit ist nun in Gefahr. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die Möglichkeit zur Verlustverrechnung für Einkommen aus Kapitalvermögen deutlich eingeschränkt. So hat der Gesetzgeber bereits mit Wirkung für das Jahr 2020 Verrechnungsmöglichkeiten für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung sowie aus der (Depot-)Ausbuchung, Übertragung oder dem sonstigen Ausfall wertloser Kapitalanlagen weitestgehend ausgeschlossen, ganz unabhängig und zusätzlich zum ohnehin bestehenden gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienverluste. Seit Anfang dieses Jahres nun dürfen die innerhalb eines Jahres entstehenden Verluste aus Termingeschäften, wozu der Einsatz von Derivaten zählt, demnach nur noch mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften sowie Stillhalteprämien verrechnet werden. Zudem ist die Verlustverrechnung pro Jahr seit 01.01.2021 auf 20.000 Euro begrenzt.

„Fallen höhere Verluste an, dann sind diese ins Folgejahr vorzutragen, sie dürfen dort aber auch nur wieder mit entsprechenden Gewinnen aus Termingeschäften bis maximal 20.000 Euro verrechnet werden“, erklärt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Somit ist diese zusätzliche steuerliche Verlustverrechnungsrestriktion zu beachten, welche zu einer erhöhten Besteuerung führen kann. Hintergrund ist eine asymmetrische Berücksichtigung von positiven Erträgen einerseits und einer weitgehenden Nichtberücksichtigung von Verlusten andererseits.

Am besten lässt sich die Auswirkung an einem Beispiel erläutern: Macht ein Anleger mit seiner Absicherung einen Verlust, dann konnte er diesen bislang mit anderen Gewinnen verrechnen, so dass sich die Absicherung in manchen Fällen lohnen konnte. Bei größeren Aktiendepots können Verluste aus solchen Absicherungsgeschäften aber auch höhere Beträge von beispielsweise 40.000 Euro mit sich bringen. Diese können nun nur noch mit Gewinnen aus anderen Derivategeschäften verrechnet werden. Nehmen wir an, diese Gewinne liegen bei 30.000 Euro, dann lassen sich jetzt maximal 20.000 Euro, also die Hälfte der Verluste, davon abziehen. Der übrige Verlust muss in das nachfolgende Jahr vorgetragen werden, während der restliche Gewinn von 10.000 Euro sogar noch versteuert werden muss. Eine betragsmäßig höhere Verlustverrechnung oder eine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften ist steuerlich somit nicht mehr zulässig.

„Für Anleger, die ihr Depot auf diese Weise absichern, kann es deshalb richtig teuer werden“, folgert Finanzexperte Tilmes. Für Anleger bedeutet das, dass es steuerlich durch die Verlustverrechnungsbeschränkungen zu einer Steuerbelastung kommen kann. In der Fachliteratur wird aus verfassungsrechtlich Aspekten dieses Ergebnis, verbunden mit weiteren Fragen, kritisch diskutiert. „Insofern kann diese neue Regelung zur Verlustverrechnung erheblichen Einfluss auf den Aufbau eines Portfolios haben. Deshalb kann ich nur jedem Anleger dringend empfehlen, das aktuelle Portfolio in dieser Hinsicht zu überprüfen.“

Ausblick und Handlungsoptionen

Grundsätzlich ist mit einem deutlich steigenden Steuerveranlagungsbedarf zu rechnen, da die Verluste aus Termingeschäften von der depotführenden Bank nicht berücksichtigt werden und vom Anleger im Rahmen der Veranlagung geltend zu machen sind.

Welche Handlungsoptionen stehen nun dem Anleger im Hinblick auf die drohende Nichtberücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften – soweit sie 20.000 Euro jährlich überschreiten – zur Verfügung? Zunächst kann man im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Zweifel Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen, die Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 Euro berücksichtigen, und das Verfahren so lange offenhalten, bis diese Frage geklärt wird. Zu überlegen ist auch, in indirekte Anlageformen wie Investmentfonds auszuweichen, für die diese Beschränkungen nicht gelten. Sehr vermögende Anleger können auch die Gründung einer eigenen GmbH für diese Geschäfte in Erwägung ziehen.

Professionelle Portfoliostrukturierung durch CFP®-Professionals

Hilfreich kann es deshalb sein, die Unterstützung durch einen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professional) in Anspruch zu nehmen. Die Experten sind aufgrund ihrer Ausbildung und permanenten Weiterbildung in der Lage, ihre Kunden bezüglich ihrer langfristigen Finanzplanung auf höchstem Niveau optimal zu beraten – auch unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen und rechtlichen Regelungen. Zudem sind die vom FPSB zertifizierten Professionals nicht nur dazu verpflichtet, sich laufend fortzubilden, sondern sie müssen aufgrund der Standesregeln des FPSB Deutschland auch stets das Kundeninteresse in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen.

Damit sind sie in der Lage, dabei zu helfen, Anlageportfolios entsprechend den individuellen Anforderungen und bezogen auf steuerliche Änderungen hin optimal auszurichten. „Ich kann nur jedem raten, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen“, sagt Tilmes. „Schließlich dürfte es bei vielen Anlegern um die Altersvorsorge gehen, und da sollte niemand etwas riskieren.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Im Rahmen der erstmaligen Untersuchung Marktstandards in der Risikoversicherung hat infinma 258 Tarife analysiert.

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Maklern und Vermittlern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Aktuell haben die Analysten von infinma erstmals auch Marktstandards für die Risikoversicherung ermittelt. Untersucht wurden die Tarife von 61 Anbietern. Stephan Franz, im Hause infinma für die Risikoversicherungen zuständig, erklärte: „In der Öffentlichkeit herrscht häufig die Meinung vor, Risikoversicherungen seien aufgrund der einfachen Definition des Leistungsfalls weitestgehend identisch. Unsere Untersuchung zeigt deutlich auf, dass sich auch bei einer reinen Todesfallabsicherung Leistungsunterschiede zwischen den Produkten ergeben.“ Zudem freut sich Franz auf die gute und positive Resonanz bei den Produktgebern: „Die zahlreichen Rückmeldungen der Versicherer und die geführten Gespräche haben gezeigt, dass die Idee von Marktstandards auch für die Risikoversicherung auf breite Akzeptanz gestoßen ist.“

Nach der kürzlich erfolgten Veröffentlichung von Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung haben die Analysten von infinma nun eine weiter Produktkategorie erschlossen. Im Rahmen der Marktstandards in der Risikoversicherung werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit wertet infinma zu insgesamt 19 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 19 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen.

Zu den untersuchten Kriterien gehören bspw. die vorzeitige Auszahlung der Todesfallleistung, Beitragsdynamik, Nachversicherungsmöglichkeiten, Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten oder eine Verlängerungsoption.

„Wenn weniger als ein Drittel aller am Markt angebotenen Tarife den Marktstandard erfüllen, dann ist das schon ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Produkte eben gerade nicht weitestgehend identisch sind. Natürlich spielt der Preis bei der Risikoversicherung eine besondere Rolle, aber möglicherweise sind Preisunterschiede eben auch auf Leistungsunterschiede zurückzuführen. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Flexibilität der Produkte.“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

Bis auf Weiteres wird infinma die sog. Risiko-Lupe, ein Online-Tool, mit dem bis zu 4 Tarife miteinander und gegen den jeweiligen Marktstandard verglichen werden können, kostenlos auf der Homepage zur Verfügung stellen: https://www.infinma.de/lupe_risiko.php

Die aktuellen Marktstandards und die ausgezeichneten Produkte können in Kürze auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msgf.php

 

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infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Bund der Versicherten heute zur Anhörung in den Bundestag geladen

 

Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute auch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) als Sachverständigen zu einer Anhörung geladen. Dabei geht es neben dem Schwarmfinanzierungsgesetz insbesondere um die Frage, wie hoch die Provisionen bei Restschuldversicherungen zukünftig sein dürfen. „Die Bundesregierung möchte, dass weitgehend ungebremst weiterhin hohe Provisionen für Restschuldversicherungen dafür sorgen, dass Darlehen teuer bleiben“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Das Gesetz sieht zwar vor, dass zukünftig ein Provisionsdeckel die Provisionen begrenzt. „Die Chance, die Versicherungsabzocke bei Darlehen zu beenden, wird allerdings vertan“, befürchtet Kleinlein. Besonders bei kleinen Konsumentenkrediten kann die Provision nach Plänen der Regierung auch weiterhin so hoch oder höher sein, wie die Nettoprämie für die eigentliche Versicherung selbst. „Diese überhöhten Versicherungsprovisionen können wir so nicht hinnehmen und wollen uns zusammen mit anderen Verbraucherschützern zukünftig im Bündnis gegen Wucher engagieren“, erklärt Kleinlein.

Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass zukünftig bis zu 2,5 Prozent der versicherten Summe als Provision erhoben werden kann. Besonders bei jungen Menschen kann das eine Verdoppelung dessen bedeuten, was für die Absicherung eigentlich zu zahlen ist. Für den BdV war dieser Wert im Regierungsentwurf daher ein Schock. „Wir dachten erst, die Koalitionäre hätte sich vertippt und hätten eigentlich Promille gemeint“, berichtet Kleinlein. Tatsächlich wollen Union und SPD aber, dass die Abzocke weitergeht. „Wir machen uns für einen Deckel von 2,5 Promille stark, nicht 2,5 Prozent“, so Kleinlein.

Restschuldversicherungen sollen Banken die Sicherheit geben, dass sie auch dann das Geld für ein Darlehen bekommen, wenn die Rückzahlung zum Beispiel durch Tod oder Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers nicht möglich ist. „Diese Restschuldversicherungen sind durch spezielle Produktgestaltungen oft besonders teuer, da Absicherungen enthalten sind, die oft schlicht unsinnig sind“, erklärt Kleinlein. So ist beispielsweise die in einer Restschuldversicherung eingeschlossene Komponente einer Scheidungsversicherung nur für Verheiratete sinnvoll. Nutznießer einer Restschuldversicherung ist die Darlehensgeberin, meist eine Bank – und das in doppelter Hinsicht. „Die Bank bekommt die Sicherheit, dass das Darlehen zurückgezahlt wird und zudem kassiert sie die Provision für die Vermittlung der Restschuldversicherung“, so Kleinlein. Selbst wenn das Darlehen früher abgelöst wird, erhalten die Versicherten grundsätzlich keinen Rückkaufswert, da die Bank stets Versicherungsnehmerin ist.

Besonders bei Kleinkrediten, etwa für Unterhaltungselektronik, ist eine Provision von 2,5 Prozent exorbitant. Aber auch bei Großkrediten, etwa für eine Immobilie, führt die Restschuldversicherung zu einer deutlichen Erhöhung des faktischen Effektivzinses. „Was wir sehen, grenzt an Wucher. Die Koalition versagt dabei, das zu verhindern“, erklärt Kleinlein. Daher möchte der BdV nun zukünftig im „Bündnis gegen Wucher“ zusammen mit anderen Verbraucherschutzorganisationen aktiv werden. „Wir wollen uns mit unserer Versicherungsexpertise einbringen, um im Bündnis gegen Wucher gegen die unsäglichen Restschuldversicherungen mit überzogenen Provisionen vorzugehen“, erklärt Kleinlein. Im „Bündnis gegen Wucher“ sind unter anderem die Verbraucherzentralen Sachsen, Hamburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, das iff e. V. in Hamburg und weitere profilierte Verbraucherschützer*innen aktiv.

In einem weiteren Artikel des Gesetzes geht es um die Europarente PEPP: „Wir begrüßen, dass nun auch in Deutschland der Weg für die PEPP-Rente geebnet wird, hätten uns aber gewünscht, dass auch hier steuerliche oder Zulagen-Anreize gegeben werden, wie wir sie für rein nationale Angebote kennen“, erklärt Kleinlein.

 

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Mit sorgsam ausgearbeiteten Modellen zur Alterssicherung ebnet der Qualitätspool angebundenen Maklern ganz ohne Fallstricke und Einschränkungen den Weg in einen sicheren und entspannten Ruhestand.

 

Unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler können jetzt auch bei der Ruhestandsplanung auf die MAXPOOL Maklerkooperation GmbH zählen. Der Qualitätspool nimmt seine Verantwortung ernst und unterstützt Vertriebspartner ab sofort mit sorgsam ausgearbeiteten Modellen zur Alterssicherung dabei, ihren Bestand am Ende ihres Berufslebens gewinnbringend zu verkaufen oder zu verrenten. Getreu dem Motto „Eine Rente, tausend Möglichkeiten“ lässt das perfekt durchdachte und in sich schlüssige Konzept der MAXPOOL-Maklerrente dabei viel Spielraum für individuelle Maklerwünsche und kann flexibel an den einzelnen Bestand angepasst werden. Auf Fallstricke, Kleingedrucktes und Einschränkungen wird indes gänzlich verzichtet, was die MAXPOOL-Maklerrente zur wohl ehrlichsten und fairsten Maklerrente am Markt macht.

Makler, die ihren Bestand mithilfe von MAXPOOL verkaufen, erhalten einen überdurchschnittlichen Kaufpreis als Einmalzahlung, der sich auf Wunsch auch in Raten auszahlen lässt. Makler, die sich für eine Verrentung entscheiden, erhalten eine lebenslange monatliche Rentenzahlung, deren Höhe sich nach dem laufenden Bestandswert bemisst. Bei der Verrentung stehen eine planbare Rente und eine chancenorientierte Rente inklusive Hinterbliebenenschutz zur Auswahl – ein echtes Novum am Markt. „Bei der planbaren Rente erhält der Makler 90 Prozent auf die laufende Bestandscourtage mit reaktiver Bestandsbetreuung. In diesem Modell ist jedoch mit Abrieb zu rechnen und somit wird sich die Rente über die Laufzeit verringern. Aus diesem Grund gilt unsere Empfehlung der chancenorientierten Rente. Hier erhält der Makler 70 Prozent der laufenden Bestandscourtage inklusive Hinterbliebenenschutz. Eine professionelle aktive Bestandsbetreuung sorgt zudem dafür, dass die Rente Jahr für Jahr steigt“, erklärt Prokuristin Cigdem Gin, die die MAXPOOL-Maklerrente federführend mitentwickelt hat und auch die Umsetzung des Angebots verantwortet.

Die Einzelheiten der Verrentung ergeben sich aus dem individuellen Einzelfall und unzählige Variablen sorgen dafür, dass die Maklerrente letztlich tatsächlich genau zu den Bedürfnissen des jeweiligen Maklers passt. Wie hoch die Maklerrente in etwa ausfallen wird, können Makler ganz einfach mithilfe eines von MAXPOOL angebotenen Rentenrechners berechnen.

Der Weg zur eigentlichen Maklerrente erfolgt in nur fünf Schritten, in denen MAXPOOL zunehmend das Ruder übernimmt und der Makler sich immer mehr aus dem Tagesgeschäft zurückziehen kann. „Wir haben unsere Maklerrente mit viel Liebe zum Detail kreiert und uns dafür bewusst Zeit gelassen, obwohl zwischenzeitlich bereits unterschiedliche Verrentungsmodelle an den Start gegangen sind. Wir wollten eine wirklich durchdachte Lösung ausarbeiten, von denen in erster Linie der Makler profitiert – das braucht nun mal seine Zeit. Umso zufriedener sind wir nun mit dem Ergebnis“, so Cigdem Gin. „Nach eingehender Recherche können wir mit Recht behaupten, die ehrlichste Maklerrente am Markt entwickelt zu haben. Bei uns gibt es keine Fallstricke, kein Kleingedrucktes und keine Einschränkungen“, ergänzt Kevin Jürgens, Vorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe und Mitglied der Geschäftsleitung bei MAXPOOL.

Die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG ist die Holdinggesellschaft, in der verschiedene Häuser vereint sind. Dazu zählen die 1916 gegründeten PHÖNIX Gesellschaften mit dem unabhängigen Beratungsinstitut für betriebliches Vorsorgemanagement, sowie die MAXPOOL Maklerkooperation GmbH – einer der führenden Maklerpools, mit rund 7.000 kooperierenden Versicherungs- und Finanzmaklern.

Die Dienstleistungen aller Unternehmensbestandteile drehen sich um die Servicierung und Abwicklung aller Bereiche der Finanzdienstleistung für Versicherungsmakler und deren Kunden – neben den üblichen Versicherungssparten in denen auch hauseigene Deckungskonzepte entwickelt werden, zählen auch Immobilienfinanzierung und Investmentgeschäft zu den Kernkompetenzen der Unternehmensgruppe. Die eigenen Versicherungsprodukte der PHÖNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH sind vielfach prämiert und ausgezeichnet, weil sie inhaltlich ganz besonders auf Kundenbedürfnisse ausgerichtet sind.

Ungewöhnlich ist auch der so genannte “Leistungsservice”, hier werden Schadensansprüche von Versicherungskunden durch ein Expertengremium bestehend aus erfahrenen Versicherungsfachleuten, medizinischen Fachberatern und auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten geprüft, begleitet und abwickelt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Werthaltige und zeitlose Anlageform

 

Ab sofort können Kunden der PSD Bank Kiel in Gold und Silber investieren. Dank der Kooperation des Kieler Kreditinstituts und Deutschlands größtem Maklerpool, Fonds Finanz, können die Endkunden der Bank auf die gesamten Angebote des Maklerpools zugreifen; so auch auf den hauseigenen Edelmetalltarif „easyGoSi“. „Gerade in Zeiten von Minuszins und steigender Inflation möchten Kunden auf alternative Anlagestrategien zugreifen, die ihnen Sicherheit geben“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. Mit dem Tarif „easyGoSi“ profitieren Kunden der Bank von günstigen Einkaufspreisen durch die hohe Erwerbsmenge des Kooperationspartners der Fonds Finanz, der Golden Gates Edelmetalle AG. Darüber hinaus wird bei der Lagerung auf höchste Sicherheitsstandards geachtet.

Mit dem Edelmetalltarif „easyGoSi“ kann die PSD Bank Kiel ihren Kunden ab sofort passgenaue Anlagemöglichkeiten in Gold und Silber anbieten. Die Konzeption des Tarifs ist sicher und transparent aufgebaut. Beim Kauf der Edelmetalle entscheidet der Kunde frei zwischen Barren, Münzen oder beiden Varianten. Weiterer Vorteil: Die Vermittlung des Tarifs ist erlaubnisfrei und unterliegt somit keinen Auflagen nach § 34f der GewO (Gewerbeordnung). Gerade sicherheitsorientierten Anlegern bietet sich hier die optimale Möglichkeit für alternative Anlagemöglichkeiten, die von Nullzins oder Inflation nur marginal betroffen sind.

„Der Tarif „easyGoSi“ basiert auf einem einfachen, aber doch sehr umfassenden Ansatz. Vor allem Neuanleger im Bereich Edelmetalle können so langfristig anlegen und ihr Eigenportfolio erweitern; und das bei hoher Anlagensicherheit. Zusätzlich ist eine Beobachtung des Marktgeschehens durch den Kunden kaum notwendig. Dass die PSD Bank Kiel die Zusammenarbeit mit der Fonds Finanz nun um dieses Produkt ausweitet, freut uns sehr und zeigt die Ausrichtung der Bank auf zukunftsorientierte Kundenbindung“, so Porazik.

„Gold und Silber gehören zu den sichersten Anlagemöglichkeiten, die es auf der Welt gibt. Umso glücklicher macht es uns, dies einfach, sicher und transparent nun unseren Kunden als Maßnahme zur wertbeständigen und krisensicheren Anlage über unseren vertrauensvollen Partner der Fonds Finanz Maklerservice GmbH anbieten zu können“, so Michael Kunkel, Vorstand der genossenschaftlichen PSD Bank Kiel eG.

Mehr Informationen zum Tarif „easyGoSi“ der Fonds Finanz sind abrufbar unter: https://www.fondsfinanz.de/easygosi.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Bruttoumsatz steigt um 76 % auf 173,3 Millionen Euro (Vorjahr 96,1 Mio.)

 

Felix Brem, CEO der Reuss Private Group, ordnet das turbulente Jahr 2020 ein: „Das Resultat ist umso beeindruckender, da wir uns nach wie vor in der Investitions- und Wachstumsphase befinden weshalb wir momentan auch keine Dividenden auszahlen. Wir haben in diesem schwierigen Jahr auch keine Arbeitsplätze abgebaut – im Gegenteil, wir konnten gerade im zweiten Halbjahr rund zehn Prozent neue Arbeitsstellen schaffen und wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in einem schwierigen Marktumfeld einen sicheren Arbeitsplatz bieten.“

Fixed Income übertrifft Erwartungen deutlich

Die Schweizer Reuss Private AG konnte insbesondere vom starken Fixed-Income-Geschäft profitieren – die Bruttoerlöse wurden in diesem Bereich fast verdoppelt. Felix Ronner, CEO der Reuss Private AG, plant bereits für die Zukunft: „Wir haben ein überwältigendes Resultat erzielt und werden das Fixed-Income-Team ausbauen, wenn wir dadurch neue Kundenkreise oder Regionen erschließen können.“ Der EBITDA der Reuss Private AG wuchs dank dessen auf vier Millionen Euro.

Die nach dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Schweizer Finanzinstitutsgesezt (FINIG) in der Breite erwartete Konsolidierungswelle auf dem Schweizer Vermögensverwaltermarkt lässt jedoch nach wie vor auf sich warten. „Wir erwarten weiterhin, dass das Gesamtvolumen der unabhängigen Vermögensverwalter weiterhin überproportional wachsen wird“, erklär Felix Brem. „Dabei unterschätzen die Banken bei einem Weggang eines Mitarbeiters weiterhin die starke Bindung zwischen Kunde und Berater. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Anzahl der Lizenzen bei den unabhängigen Vermögensverwaltern tendenziell erst in den nächsten drei bis vier Jahren abnehmen wird“, so Brem.

Fokus auf Deutschland und Schweiz

Bei den deutschen Tochtergesellschaften entwickelte sich das Geschäft 2020 ebenfalls erfreulich. Das Wachstum im Private-Label-Fonds-Bereich von BN & Partners konnte mit einem Sprung auf rund 6.197 Millionen Euro die Marke von 20 Prozent brechen. Die erfolgsabhängige Performance Fee machte dabei einen wesentlichen Anteil des Bruttoumsatzes der Gruppe aus.

Auch die Fonds- und Versicherungsplattform FONDSNET konnte ihr Gesamtvolumen weiter steigern und hat als Unternehmensgruppe einen EBITDA von knapp über zwei Millionen Euro erreicht. Mit den IT-Lösungen der auf Finanzsoftware und intelligente Datensysteme spezialisierten Berliner Tochtergesellschaft foo wird FONDSNET weiter verstärkt in den FintechBereich einsteigen. Im Sinne der Fokussierung hat die Reuss Private Group darüber hinaus ihre Kernmärkte gestärkt und das Geschäft in Deutschland zu Lasten von Liechtenstein ausgebaut.

„One-Company“-Strategie in Deutschland

Neu werden die deutschen Tochtergesellschaften im Sinne einer „One-Company“-Strategie unter einem Dach geführt. Dadurch können Querschnittfunktionen besser genutzt und Synergien geschaffen werden. Gleichzeitig wird weiterhin umfassend in die IT-Infrastruktur der Gruppe investiert. „Nur mit automatisierten, digitalisierten Prozessen ist es heute möglich, regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig den Kunden ins Zentrum zu stellen. Hier wird sich in Zukunft die Spreu vom Weizen trennen“, erklärt Felix Brem den starken Fokus auf den Ausbau der IT-Fähigkeiten der Gesamtorganisation, der angesichts des rapiden Wachstums notwendig ist. „Gerade im dritten Quartal 2020 haben die Depoteröffnungen merklich angezogen und setzten sich im ersten Quartal 2021 weiter fort. Wir können aktuell eine Verdopplung an Neueröffnungen gegenüber dem ersten Quartal 2020 verzeichnen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FONDSNET Gruppe, Steinstraße 33, D-50374 Erftstadt, Tel: +49 (22 35) 95 66 10, Fax: +49 (22 35) 95 66 11, www.fondsnet.de

Domcura und Versicherung Basler bilden erstmals den Bereich Schaden nach Normen des Brancheninstituts für Prozessoptimierung (BiPRO) ab

 

Das Schaden-Management zählt im Versicherungsbusiness zweifelsfrei zu den aufwendigsten Prozessen. Schließlich gilt es hierbei, diverse Daten und Informationen von Versicherungen, Vermittler*innen und Versicherungsnehmer*innen zu bündeln und zu verarbeiten. Ob per E-Mail, Telefon oder Fax: Die Abwicklung dieser Geschäftsvorfälle geschieht über verschiedene Kanäle, weshalb sich die Prozesse für alle Seiten oftmals zeitintensiv gestalten.

Genau das könnte für die Branche nun Vergangenheit sein. Denn Versicherungsspezialist Domcura und Versicherung Basler ist es im Rahmen eines gemeinsamen Digitalisierungs-Projektes erstmals gelungen, den Bereich Schaden nach den Normen 503 und 430.5 des Brancheninstituts für Prozessoptimierung (BiPRO) für alle Sparten abzubilden. Das bedeutet, dass die Schadenabwicklung ab sofort automatisiert ist: Die Übermittlung von Dateien zwischen den IT-Systemen der Versicherungen und Makler*innen erfolgt automatisch.

“Für die deutsche Versicherungswirtschaft ist das ein echter Meilenstein. Die Automatisierung der Schadenabwicklung zahlt perfekt auf die Bedürfnisse unserer Geschäftspartner*innen und Kund*innen ein”, sagt Domcura-Vorstandschef Uwe Schumacher.

Bisher war es nämlich so, dass Vermittler*innen einen Schaden sowie dazugehörige Daten beispielsweise per E-Mail bei den Versicherungen meldeten und auf weitere Schritte, Instruktionen oder Entscheidungen mitunter bis zu 24 Stunden warten mussten. Diese allgemein übliche Bearbeitungsdauer wird nun nach der Implementierung der BiPRO-Schadenschnittstelle verkürzt, da die medienbruchfreie Schadenmeldung mit der automatischen

Schadenanlage weitere Prozesse im Hintergrund auslöst. So werden Makler*innen über die BiPRO-Norm über alle Bearbeitungsschritte wie beispielsweise die Beauftragung eines Sachverständigen informiert. Oder eingereichte Rechnungen mit den Zahlungsinformationen werden automatisch erfasst und entsprechend angewiesen. Diese Prozessoptimierungen ersparen sowohl Versicherungen als auch Vermittler*innen in Zukunft wertvolle Zeit, während sie gleichzeitig die Effizienz steigern.

“Mit der Realisierung dieser BiPRO-Schnittstelle folgen wir unserer Strategie, die Schadenanlage zu automatisieren und den Service für unsere Makler*innen noch einfacher zu gestalten”, erklärt Bernd Brüning, Teamleiter Qualitäts- und Prozessmanagement im Bereich Schaden der Basler Sachversicherungs AG.

 

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DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

Die Altersvorsorge gestaltet sich in Zeiten von negativen Zinsen nicht gerade einfach. Neue Anlagestrategien müssen her, denn wer derzeit spart, verliert praktisch Geld.

 

Beim Stichwort Geldanlagen denken die meisten Deutschen zunächst an das altbewährte Sparbuch (84 Prozent), gefolgt von Aktien (83 Prozent) und Immobilien (81 Prozent). Dies zeigt eine aktuelle Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Kooperation mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov [1]. Allerdings erlangen auch neuere Anlageklassen, wie Kryptowährungen (59 Prozent), immer mehr Bekanntheit und liegen damit sogar bereits vor ETF-Sparplänen, die nur 37 Prozent der Befragten kennen. Doch welche Anlageklassen nutzen die Deutschen tatsächlich am häufigsten und inwiefern sind Kryptowährungen und Co. bereits Bestandteil ihrer Altersvorsorgestrategien?

Kryptowährungen weltweit auf dem Vormarsch?

Die Währung der Zukunft oder doch lediglich ein Zahlungsmittel, welches aufgrund seiner hohen Volatilität unbrauchbar ist? Kryptowährungen werden kontrovers diskutiert. Infolge des explosiven Wachstums vieler virtueller Währungen über die letzten Jahre, setzen inzwischen allerdings immer mehr Staaten auf Kryptowährungen und erkennen jene sogar als offizielles Zahlungsmittel an. Gerade in Entwicklungsländern erfreuen sich Bitcoin und Co. immer größerer Beliebtheit, da sie unter anderem eine günstige Alternative zum Versenden von Geld über Ländergrenzen bieten. 16 Prozent aller Peruaner und sogar 33 Prozent aller Nigerianer benutzen daher bereits digitale Währungen [2].

In Deutschland steckt der Kryptomarkt dagegen immer noch in den sprichwörtlichen Kinderschuhen. Zwar haben laut der aktuellen CLARK-Studie 88 Prozent der Deutschen bereits von Kryptowährungen gehört und 59 Prozent sind Cryptocurrencies konkret als Geldanlage bekannt, jedoch werden sie eher selten genutzt. Die aktuelle CLARK-Studie zum Thema Anlagestrategien zeigt auf: Konservative Investitionsformen sind noch immer prävalent.

Anlagestrategien: Männer deutlich risikobereiter

Trotz fehlender Rendite ist das Sparbuch mit 35 Prozent immer noch die am meisten genutzte Anlageklasse der Deutschen. Knapp jeder Vierte (24 Prozent) investiert in Aktien und knapp jeder Fünfte (18 Prozent) in Immobilien. Neuartige Geldanlagen wie Kryptowährungen werden eher gemieden. Sie weisen zwar laut der CLARK-Studie einen größeren Bekanntheitsgrad als ETF-Sparpläne auf, trotzdem investieren noch nicht allzu viele Deutsche in Kryptowährungen. Denn während 12 Prozent der CLARK-Studienteilnehmer:innen angeben, in ETFs zu investieren, sind es bei Bitcoin & Co. lediglich 5 Prozent. Grund für diese große Diskrepanz sind unter anderem die Unwissenheit und die starke Volatilität der digitalen Währungen. Denn knapp jeder zweite Befragte der CLARK-Studie (46 Prozent), der von Kryptowährungen gehört hat, weiß nichts über ihre genaue Funktionsweise und für weitere 38 Prozent kommen Cryptocurrencies aufgrund ihrer hohen Volatilität als Geldanlage gar nicht in Frage.

Interessant ist weiterhin, dass Männer in ihrem Anlageverhalten deutlich risikobereiter als Frauen sind. Ist das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in der Nutzung von Anlageklassen mit niedrigerem Risiko wie Sparplänen – genutzt von jeweils 35 Prozent der männlichen und weiblichen Studienteilnehmer:innen – relativ ähnlich, herrscht in Anlageklassen mit höheren Risiken jedoch eine große Disparität. Schon bei der Investition in Immobilien liegen laut der CLARK-Studie die Männer mit 21 Prozent knapp vor den Frauen mit 16 Prozent. Und während jeder dritte Mann (33 Prozent) Aktien besitzt, investiert nicht einmal jede sechste Frau (16 Prozent) in sie. Derselbe Trend markiert sich auch für Kryptowährungen: 7 Prozent der Männer investieren in Bitcoin und Co., bei den Frauen sind es nicht mal halb so viele (3 Prozent), die digitale Währungen besitzen.

Krypto als Altersvorsorge – Jüngere wären nicht abgeneigt

Für 38 Prozent der Befragten kommen Kryptos nicht als Anlageklasse und für 48 Prozent der Befragten nicht als Bestandteil der Altersvorsorge in Betracht. Allerdings variiert die Akzeptanz stark zwischen den jeweiligen Altersgruppen. Während 58 Prozent der 60- bis 69-Jährigen und sogar 63- Prozent der über 70-Jährigen Bitcoin und Co. als Bestandteil der Altersvorsorge ablehnen, tun dies gerade einmal 27 Prozent der 18- bis 29-Jährigen.

“Abschließend gilt es zu erwähnen, dass Kryptowährungen durchaus als kleiner Teil einer Diversifizierung verschiedener Anlagen dienen können”, so COO und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt. “Allerdings weiß man heute einfach nicht, welche der digitalen Währungen sich durchsetzen werden. Deswegen sollte jeder, der gut für die Zukunft gewappnet sein will, frühzeitig in eine Kombination aus Vorsorgeprodukten investieren”, so Adelt weiter. Neben der Basisversorgung (der gesetzlichen Rentenversicherung) gibt es auch Zusatzversorgungen mit staatlich geförderten Leistungen (z.B. Riester) oder auch die private Altersvorsorge (z.B. Rentenversicherungen oder fondsgebundene Produkte).

“Aus welchen konkreten Altersvorsorgeprodukten die Vorsorgeplanung aufgebaut werden sollte, muss für jeden individuell bestimmt werden. Wichtig ist eine unabhängige Beratung, die Aufschluss über die eigene Rentensituation und die Bedürfnissen im Alter gibt”, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: “Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.”

[2] https://www.weforum.org/agenda/2021/02/how-common-is-cryptocurrency/

 

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