Der Bundesgerichtshof erklärt einen aktuellen Versuch der Änderung von Rechtschutzversicherungsbedingungen zum Nachteil der Kunden für gescheitert und gibt dem betroffenen Versicherer sogar noch äußerst schmerzhafte Hausaufgaben auf.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (v. 31.03.2021, Geschäftszeichen IV ZR 221/19) aktuelle Klauseln einer Rechtsschutzversicherung (ARB 2016) für unwirksam erklärt, die für die zeitliche Einordnung eines Rechtsschutzfalles auch auf Tatsachen abstellten, die der Gegner des Versicherungsnehmers vorgetragen hat. Damit bestätigt er auch für neuere Rechtsschutzbedingungen seine bisherige Rechtsprechung. Zudem verpflichtete er den Versicherer dazu, seine Kunden über diese Unwirksamkeit zu informieren.

Gegenstand der Auseinandersetzung war eine Klausel in den ARB 2016 einer großen deutschen Rechtsschutzversicherung. Diese regelte für die Feststellung des Versicherungsfalls, dass dafür auch solche Tatsachen berücksichtigt werden, die von dem Gegner des Versicherungsnehmers eingewandt werden.

Der BGH hatte hierzu schon in der jüngeren Rechtsprechung mit mehreren Urteilen geklärt, dass es für die Feststellung eines solchen Versicherungsfalles aber ausschließlich auf die Tatsachen ankommt, die der Versicherungsnehmer vorträgt und mit denen der Versicherungsnehmer seinen Anspruch begründet. Der Versicherungsnehmer wird den Rechtsschutzfall nämlich in dem Verstoß sehen, den er seinem Gegner vorwirft und auf den er seinen Anspruch stützt. (Beispiel: Erst die Ablehnung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist aus Sicht des Kunden der Versicherungsfall, also der Beginn des Konfliktes, für den nun Rechtsschutz begehrt wird. Wenn aber die Berufsunfähigkeitsversicherung behauptet, dass der Kunde bei Abschluss des Versicherungsvertrages Vorerkrankungen verschwiegen hat und es nun auf diesen Zeitpunkt ankäme, wäre damit der Beginn des Konfliktes teilweise um Jahre zurückverlegt. Soweit zurück, dass zu dem Zeitpunkt eventuell auch noch kein Rechtschutz bestand.)

Auf diese für sie negative BGH-Rechtsprechung reagierte der betroffene Rechtsschutzversicherer mit einer Änderung seiner Versicherungsbedingungen. Er führte ein, dass auch Tatsachenbehauptungen des Gegners in dem Rechtsstreit, für den nun gerade Rechtsschutz benötigt wird, zu berücksichtigen sind. Genau diesen Zusatz hält der BGH konsequenter Weise nun ebenfalls für unwirksam. Der BGH hält es auch bei dieser Klausel für unangemessen benachteiligend, wenn Behauptungen des Gegners schon bei der Prüfung eines Rechtsschutzfalles Einfluss auf die Leistungspflicht nehmen können. Die Gefahr wäre groß, dass die Leistungsverpflichtung des Rechtsschutzversicherers an falschen Behauptungen des Gegners des Kunden scheitert. Dies sei mit dem Vertragszweck einer Rechtsschutzversicherung, den Versicherungsnehmer bei der Interessenwahrnehmung zu unterstützen, nicht vereinbar – so der BGH.

Hervorzuheben ist bei diesem Urteil, dass der BGH den Versicherer sogar dazu verpflichtet, seine Kunden über die Unwirksamkeit der beanstandeten Klausel zu informieren. Die Verwendung einer unwirksamen Klausel sei ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG. Daher bestünde eine Pflicht zur Beseitigung dieser unzulässigen Handlung, die dadurch erreicht werden kann, dass der Versicherer seine Kunden entsprechend informiert.

„Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen, da Sie zu aktuellen Bedingungen in der Rechtsschutzversicherung Klarheit schafft“ so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. „Bemerkenswert ist dabei aber insbesondere, dass die Pflicht besteht, die Kunden darüber zu informieren. Diese – eher unangenehme – Pflicht könnte zukünftig Unternehmen jeglicher Colour treffen, die Kenntnis davon erhalten, dass einzelne Klauseln ihrer Bedingungen zum Nachteil der Kunden unwirksam sind.“

 

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BVK sieht die Kundeninteressen im Vordergrund!

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Reform der Riester-Rente verwundern den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Statements des GDV, wonach digital vertriebene Standardprodukte eine Lösung sein könnten. „Das der GDV dabei die wichtige Beratungsleistung der Vermittler zur Disposition stellt, ist ein inakzeptabler Dammbruch“, erklärt BVK-Präsident Heinz. „Damit führt der GDV öffentlich seine selbst postulierte Nachhaltigkeitsstrategie, in der es ohne Aufklärung kein Bewusstsein für das Risiko gibt ad absurdum.“

Denn Versicherungsvermittler waren und sind es, die ihren sozialpolitischen Auftrag der Absicherung fürs Alter von Millionen von Menschen ernst nehmen, sie sensibilisieren und ihnen die dafür vorgesehenen Produkte vermitteln.

„Ein digitales Standardprodukt kann hingegen die individuelle Kundenlage nur sehr grob und schemenhaft erfassen, und von der wichtigen Beratung wollen wir erst gar nicht sprechen“, so Michael H. Heinz. „Deswegen fordern wir auch weiterhin wie in unserer Verbraucherschutzkampagne zur nationalen Umsetzung der IDD: „Kein Vertrieb ohne Beratung!“ Schon damals konnte sich der GDV mit seiner verbraucherfeindlichen Forderung nach einem Online-Vertrieb ohne Beratung nicht durchsetzen.“

Zur Weiterentwicklung der schon seit 20 Jahren bestehenden Riester-Rente unterbreitete der BVK gestern seine Vorschläge. Sie sehen u. a. vor, die 100-prozentige Beitragsgarantie zugunsten höherer Renditechancen zu lockern, das bürokratische Zulagenverfahren zu vereinfachen und sie für weitere Berufsgruppen wie z. B. Selbstständige zu öffnen. Auch die Deckelung der steuerlichen Anerkennung der Höchstfördergrenze sollte angehoben werden.

Schließlich hätte eine weiterentwickelte Riester-Rente, die über Versicherungsvermittler vertrieben würde mit insgesamt 34 Millionen möglichen Verträgen noch viel Potenzial. „Bei der abwegigen Forderung, die Riester-Rente gänzlich abzuschaffen, wie bei der neuerlichen Aktion der Verbraucherschutzverbände, wären hingegen die Bestandskunden die Leidtragenden“, so der BVK-Präsident.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die insgesamt gewaltige Beachtung unserer aktuellen Erhebung zu den „Auswirkungen von COVID-19 auf die Antrags- und Leistungsprozesse der Berufsunfähigkeitsversicherung“ hat uns gefreut, da Sie den von uns seit vielen Jahren eingeschlagenen Weg für mehr Verbindlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bestätigt.

Allerdings zeigt die Reaktion des Vereins „Zukunft für Finanzberatung e.V.“ in der  „Öffentlichen Stellungnahme“ eine „Klarstellung zu Falschaussagen über das Absicherungsniveau von Berufsunfähigkeitsversicherungen – Aktuelle Studie von Premium Circle zieht nach Auffassung des ZfF e.V. augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage“

ZfF e.V.: Klarstellung zu Falschaussagen über das Absicherungsniveau von Berufsunfähigkeitsversicherungen | WMD Brokerchannel (wmd-brokerchannel.de)

auch, dass offenbar breitflächiger Informations- und Qualifizierungsbedarf auf Ebene einiger Vermittler besteht.

Denn: die vorgenannte Reaktion erfolgte, obwohl die dort mitunterzeichneten Vermittler und Versicherer die detaillierten Inhalte der Studie gar nicht gekannt haben. Sie erfolgte ausschließlich aufgrund einer Veröffentlichung in der Welt am Sonntag vom 02.05.2021.

Es ist überraschend, dass gerade ein Verein, der sich als kommunikatives Sprachrohr aller beratenden Berufe in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sieht, die mangelnde Bereitschaft eines Großteils der Versicherer zur Transparenz, undifferenziert unterstützt.

Nachfolgend erhalten Sie die Stellungnahme der PremiumCircle Deutschland GmbH.

Nach den Auseinandersetzungen um die Betriebsschließungsversicherung und dem zähen juristischen Kampf darum, ob die Auswirkungen der Pandemie vom Versicherungsschutz gedeckt seien oder nicht, war unser zentrales Anliegen der diesjährigen Erhebung im Rahmen unserer Qualitäts- und Transparenzinitiative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, für Vermittler und Versicherte einen ersten Überblick darüber zu schaffen, wie die Versicherer im Antrags- und Leistungsprozess in der Blackbox BU mit COVID 19 umgehen.

Der Umstand, dass generell immer weniger BU-Versicherer an Studien teilnehmen lässt den Schluss zu, dass ein Großteil der Branche scheinbar lieber durch Verschwiegenheit auf die Sicherung der oft einseitig steuerbaren Geschäftsmodelle setzt, als darauf, mit verständlichen und verbindlichen Produkten die Attraktivität für Versicherte zu erhöhen. Denn: keine Antwort ist eben auch eine Antwort.

Gerade der Antrag der Bundestagsfraktion „Die Linke“ Drucksache 19/28905 unter Bezug auf unsere QTI 2018 vom 21.04.2021 zur Stärkung der Verbraucherrechte zeigt ja erneut, dass unsere Studien von der Politik aufgegriffen werden. Verschwiegenheit zahlt sich dauerhaft eher nicht aus.

Die meisten Versicherer begreifen unsere Arbeit für die Versicherten und Vermittler leider immer noch nicht als Chance zum Reputationsgewinn und somit auch zur Umsatzsteigerung. Verständliche, verbindliche und weitgehend interpretationsfreie Produkte werden sicher eher gekauft, als eine Blackbox, deren Inhalt weitgehend nebulös ist. Die will wirklich niemand.

Mit freundlichen Grüßen

Claus-Dieter Gorr

Geschäftsführender Gesellschafter

 

PremiumCircle Deutschland GmbH

Kaiserstraße 177, 61169 Friedberg

Postfach 10 07 64, 61147 Friedberg

Tel: 06031-16959-11, Fax: 06031-16959-30

Internet:  www.premiumcircle.de und  www.premiumsoftware.de

E-Mail:  claus-dieter.gorr@premiumcircle.de

 

Stellungnahme zur Kritik an dem Artikel in der „Welt am Sonntag“ vom 2. Mai 2021

(Titel: Berufsunfähig durch Corona – und später altersarm?)

Am 2. Mai 2021 hat die „Welt am Sonntag“ sowohl in beiden Printausgaben als auch in der Onlineausgabe einen Artikel veröffentlicht, in dem versucht wird, das Ergebnis unserer 78-seitigen Studie „Auswirkungen von COVID-19 auf die Antrags- und Leistungsprozesse der Berufsunfähigkeitsversicherung“ zu der Fragestellung, ob die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch den BU-Versicherungsschutz abgedeckt sind oder nicht, redaktionell wiederzugeben. Der Artikel in der „Welt am Sonntag“ wurde im Zuge der journalistischen Freiheit und Unabhängigkeit verfasst. Der „Welt am Sonntag“ lag unsere komplette Studie zur Vorbereitung des Artikels vor.

Um eine Wiederholung der Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen wie kürzlich in der Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglichst auszuschließen, ist das Ziel unserer Studie für die Branche einen ersten Überblick darüber zu schaffen, wie die Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen im Antrags- und Leistungsprozess mit den Folgen der Corona-Pandemie umgehen.

Die derzeitige Klagewelle im Zusammenhang mit den Betriebsschließungsversicherungen führt den Vermittlern klar vor Augen, dass Versicherer „im Ernstfall“ teilweise „versuchen“, Schlupflöcher in ihren eigenen Bedingungen zu finden, um eine Leistung zu vermeiden. Eine klare einheitliche Linie unter den Gerichten ist derzeit nicht auszumachen. Eine zweite Klagewelle könnte dann folgen, wenn der versicherte Betrieb nach Ablehnung des Leistungsfalls durch den Versicherer seinen Vermittler wegen möglicher Falschberatung in Regress zu nehmen versucht.

Uns wurde nunmehr eine öffentliche Stellungnahme mit folgendem Titel zugesandt: „Klarstellung zu Falschaussagen über das Absicherungsniveau von Berufsunfähigkeitsversicherungen – Aktuelle Studie von PremiumCircle zieht nach Auffassung des ZfF e.V. augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage“. Diese Stellungnahme wurde nach unserer Kenntnis breitflächig an Versicherer und Vertriebe verschickt. Sie stammt von dem Verein „Zukunft für Finanzberatung e.V.“, der sich selbst als „Interessenvertreter der Branche“ bezeichnet. In dieser inhaltlich nicht fundierten Stellungnahme wird pauschal behauptet, dass PremiumCircle Deutschland mit „Falschaussagen“ „augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage“ dargestellt habe. Diese Behauptungen werden dabei ohne Einsicht in die Studie aufgestellt, also ohne Kenntnis der konkreten Studienergebnisse. Uns überrascht, dass gerade ein Verein, der als kommunikatives Sprachrohr aller beratenden Berufe in der Finanz- und Versicherungswirtschaft fungieren möchte, die mangelnde Bereitschaft zur Transparenz eines Großteils der Versicherer undifferenziert unterstützt. Es muss doch gerade im Interesse von Versicherungsvermittlern liegen, ihren Kunden verbindliche Aussagen liefern zu können.

Zu den Kritikpunkten des ZfF e.V. wird nachfolgend unter I-IV Stellung genommen:

I.

Der ZfF e.V. schreibt in seiner Stellungnahme:

„An der Untersuchung beteiligten sich nach Darstellung in der Presse nur sieben, nach Darstellung auf der Website des Studienanbieters inzwischen knapp zwölf Prozent der 59 angefragten Versicherer. Nach unseren Informationen haben aber aus diesem Kreis zudem nicht alle Unternehmen die vorgelegten Fragebögen vollumfassend beantwortet. Aus dieser Umfrage deshalb einen kausalen Zusammenhang für den Gesamtmarkt der Versicherungsunternehmen herzustellen, entbehrt nach unserem Dafürhalten als Vertreter der Versicherungsvermittler, einer fundierten Grundlage!“

Die „Welt am Sonntag“ hat die Teilnehmerquote mit 7 von 59 teilnehmenden BU-Versicherern im Artikel erwähnt, sodass sich jeder Leser sein eigenes Bild davon machen kann, ob diese Teilnahmequote eine statistische Aussagekraft hat.

Insgesamt wurden die Studienergebnisse auf folgender Datengrundlage ausgewertet:

  • Es haben 7 der 59 angefragten Versicherer geantwortet. Die Teilnahmequote beträgt dem-nach aufgerundet 12%.
  • Die Datenbereitstellung ist in der Studie ausgewiesen. Sie variiert zwischen den Versicherern zwischen 27% und 100%. Kumuliert wurden von 7 Versicherern 68% aller Fragen beantwortet.
  • Darüber hinaus haben alle Teilnehmer zusätzliche Hinweise und Anmerkungen geliefert, die die beantworteten Fragen teilweise einschränkten, relativierten oder negierten.

Alle angefragten Versicherer hatten die Möglichkeit, an der Erhebung teilzunehmen und zur dringend benötigten Transparenz im Antrags- und Leistungsprozess beizutragen.

II.

Im Frageblock zur Leistungsprüfung wurde u.a. die Reisetätigkeit abgefragt. Gefragt wurde konkret, ob die Reise in ein COVID-19-Risikogebiet oder Mutationsgebiet (In- und Ausland) bei einem daraus in der Folge durch eine COVID-19-Infektion mittelbar oder unmittelbar resultierenden Leistungsfall zu einer Leistungsablehnung führen kann.

Ein Versicherer hat dies bejaht und dabei auf einen Quellenhinweis der eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) mit dem Zusatz „Ausschluss möglicher Vorsatz“ verwiesen. Dieser AVB-Bestandteil liegt inhaltlich allen BU-Verträgen zugrunde.

Diese Antwort zeigt exemplarisch auf, wie die Regelungen der AVB im Leistungsfall ausgelegt werden könnten.

In „Welt am Sonntag“ wurde dieses Ergebnis zutreffend als „Extrembeispiel“ wiedergegeben und als „vor Gericht kaum haltbar“ bezeichnet.

So heißt es in dem WamS-Artikel:

(…) Denn aus der Abfrage geht hervor, welche Hintertüren sich die Versicherer zum Teil offenhalten. Ein Extrembeispiel ist ein Versicherer, der angekündigte: Sei ein Kunde in ein Corona-Risikogebiet gereist, sei dies ein mögliches Ausschlusskriterium für Zahlungen. Denn dies könne als „absichtliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit“ gewertet werden. Vor Gericht dürften solche Argumentationen keinen Bestand haben – doch für die Betroffenen können sie jahrelange, kräftezehrende Auseinandersetzungen bedeuten.

Der ZfF e.V. kommentiert diese Darstellung folgendermaßen:

„…Es wurde laut Presseberichten angeführt, dass eine BU-Leistung verweigert werden kann, wenn der Versicherte sich bei einer Reise in ein Risikogebiet angesteckt hat, da das in diesem Fall eine absichtliche Herbeiführung der BU wäre.“

Diese pauschale Kommentierung setzt die Wertung einer Reise in ein COVID-19-Risikogebiet als absichtliche Herbeiführung voraus. Dies ergibt sich nicht aus der oben genannten Formulierung in dem Artikel der „Welt am Sonntag“ und auch nicht aus unserer Studie.

III.

Der ZfF e.V. schreibt weiterhin in seiner Stellungnahme, dass wir zu folgendem Ergebnis hinsichtlich der Homeoffice-Tätigkeit gekommen seien:

„Außerdem könne auch ein Leistungsanspruch für Haltungsschäden, welche aus der Arbeit im Home-Office resultieren, abgelehnt werden, da es sich bei der beruflichen Ausübung nicht mehr um die „übliche Tätigkeit“ handle.“

Die Frage, ob Haltungsschäden in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert sind, war nicht Gegenstand des Erhebungsbogens.

Im Fragenblock zur Leistungsprüfung wurden u.a. die Auswirkungen von Homeoffice im Leistungsfall auf die Ermittlung des Tätigkeitsprofils abgefragt:

„Bei welchen der nachfolgend aufgeführten Szenarien hat Homeoffice aufgrund COVID-19 eine Auswirkung im Leistungsfall auf die Ermittlung des Tätigkeitsprofils der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit (wie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet)?“

Zu beantworten waren unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen folgende Szenarien:

  1. Szenario: Ab welchem prozentualen Anteil und/oder wie lange muss VP bereits im Homeoffice gearbeitet haben, damit die Homeoffice-Tätigkeit als Tätigkeitsprofil zugrunde gelegt wird?

Ergänzende Erläuterung: Es wird abhängig von prozentualem Anteil der Homeoffice-Tätigkeit an der monatlichen Gesamtarbeitszeit und/oder zeitlicher Dauer auf die zuletzt aus-geübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung nach Beginn der Homeoffice-Tätigkeit ab-gestellt.

  1. Szenario: Homeoffice aufgrund COVID-19 findet generell Berücksichtigung; es zählt das Tätigkeitsprofil nach Beginn der Homeoffice-Tätigkeit

Ergänzende Erläuterung: Es wird auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung nach Beginn der Homeoffice-Tätigkeit abgestellt, unabhängig von prozentualem Anteil der Homeoffice-Tätigkeit an der monatlichen Gesamtarbeitszeit und/oder zeitlicher Dauer der Homeoffice-Tätigkeit.

  1. Szenario: Homeoffice aufgrund COVID-19 findet generell keine Berücksichtigung; es zählt das Tätigkeitsprofil vor Beginn der Homeoffice-Tätigkeit

Ergänzende Erläuterung: Es wird auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung vor Beginn der Homeoffice-Tätigkeit abgestellt, unabhängig von prozentualem Anteil der Homeoffice-Tätigkeit an der monatlichen Gesamtarbeitszeit und/oder zeitlicher Dauer der Homeoffice-Tätigkeit.

Die Antworten der Versicherer waren uneinheitlich. 2 Versicherer haben angegeben, dass Homeoffice generell keine Auswirkung auf die Ermittlung des Tätigkeitsprofils hat.

Demgegenüber haben 2 andere Versicherer angegeben, dass Homeoffice eine Auswirkung hat.

6 von 7 Versicherern lieferten zusätzliche schriftliche Hinweise, ob und wann Homeoffice bei der Ermittlung des Tätigkeitsprofils berücksichtigt wird.

Beispiele der schriftlichen Hinweise der Versicherer:

  • „Entscheidung im Einzelfall“
  • „Nach heutigem Stand ist eine aufgrund der Pandemielage veranlasste Homeofficetätigkeit keine dauerhafte Änderung des ursprünglichen Tätigkeitsprofils. So lange davon auszugehen ist, dass es sich nur um eine vorübergehende Situation handelt, ist analog zur Arbeitslosigkeit das ursprüngliche Tätigkeitsbild relevant.“
  • „Hier kann es keine pauschale Aussage dazu gebe, da ist jeder Fall individuell. Es ist auch davon auszugehen, dass die Berufswelt nach Corona nicht so wird wie vorher.“

Der „Welt am Sonntag“ haben wir hierzu eine Zitatfreigabe erteilt, die sowohl in der „Welt am Sonn-tag“ als auch in der „WeltKompakt“ redaktionell ohne unsere Kenntnis geändert wurde.

IV.

Ferner schreibt der ZfF e.V. wie folgt:

„Die Herausforderungen in der Leistungsfall-Entscheidung sind durch die Corona-Pandemie sicher nicht kleiner geworden. Die über viele Jahre weiterentwickelten Bedingungswerke der einzelnen Ver-sicherer, stellen heute belastbare Rahmenbedingungen für ein Verfahren dar, das eine möglichst gerechte Leistungsentscheidung für den Einzelnen, vor dem Hintergrund des Kollektivgedankens der Versichertengemeinschaft, ermöglicht. Die mehrfach nachgewiesenen* Leistungsquoten von stabil über 75 Prozent der Leistungsanträge bestätigen das nachhaltig (* Quelle: Analysen von Franke Bornberg).“

Im Rahmen der von uns durchgeführten Qualitäts- und Transparenzinitiative (QTI) 2016 und 2018 zum tatsächlichen Leistungsverhalten der BU-Versicherer hat sich gezeigt, dass die unternehmensindividuellen Leistungsquoten von anerkannten Leistungsfällen zwischen 44,2% und 87,7% variieren. Dementsprechend gibt es bei einzelnen Unternehmen starke Abweichungen zum Branchendurchschnitt.

Die Varianz zeigt sich beispielsweise auch in der Anzahl der Fälle, in denen der Versicherte gegen den Versicherer klagt, mit einer Klagequote von 0% bis zu 32%. Nochmals untermauert wird dies durch die Quote der erstinstanzlichen Urteile zugunsten des Versicherten, die zwischen 0% und 83,3% variieren.

Alle Informationen zur Qualitäts- und Transparenzinitiative zum tatsächlichen Leistungsverhalten der BU-Versicherer finden Sie weiterhin auf unserer Homepage:

https://www.premiumcircle.de/fachinformation/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Aktuelle Studie von Premium Circle zieht nach Auffassung des ZfF e.V. augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage

 

Kürzlich wurde, auf Basis einer als „Studie“ formulierten Information der Premium Circle Deutschland GmbH, in verschiedenen Medien veröffentlicht, dass das Risiko einer Leistungsablehnung bei Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 teilweise deutlich erhöht sei.

Es wurde laut Presseberichten angeführt, dass eine BU-Leistung verweigert werden würde, wenn der Versicherte sich bei einer Reise in ein Risikogebiet angesteckt hat, da das in diesem Falle eine absichtliche Herbeiführung der BU wäre. Außerdem könne auch ein Leistungsanspruch für Haltungsschäden, welche aus der Arbeit im Home-Office resultieren, abgelehnt werden, da es sich bei der beruflichen Ausübung nicht mehr um die „übliche Tätigkeit“ handle.

An der Untersuchung beteiligten sich nach Darstellung in der Presse nur sieben, nach Darstellung auf der Website des Studienanbieters inzwischen knapp zwölf Prozent der 59 angefragten Versicherer. Nach unseren Informationen haben aber aus diesem Kreis zudem nicht alle Unternehmen die vorgelegten Fragebögen vollumfassend beantwortet. Aus dieser Umfrage deshalb einen kausalen Zusammenhang für den Gesamtmarkt der Versicherungsunternehmen herzustellen, entbehrt nach unserem Dafürhalten als Vertreter der Versicherungsvermittler, einer fundierten Grundlage! In unseren Augen lässt sich aus der geringen Teilnahme auch nicht schließen, dass die anderen Versicherer etwas zu verbergen hätten. Es ist viel mehr anzunehmen, dass es bisher noch kaum Erfahrungswerte in den Leistungsabteilungen zum Thema COVID-19 respektive Long-Covid gibt und indessen viele der in den Raum gestellten Fragen vom Leistungsumfang der Policen standardmäßig abgedeckt sind.

Als Interessenvertreter der Branche sehen wir uns durch die unseres Erachtens nach offenkundigen Fehlinformationen und die unzureichende Datenlage in der hier genannten „Studie“ aufgefordert, einzelne Punkte nachfolgend klarstellend zu kommentieren:

1.) Aus den Versicherungsbedingungen auch der teilnehmenden Versicherer ist zu entnehmen, dass Reisen in Risikogebiete keine oder nur in Bezug auf Kriegsereignisse eine Leistungsverweigerung zuließen.

Beispiel: Weite Teile Süddeutschlands befinden sich in einem Hochrisikogebiet für Zecken. Würde man der kolportierten Kausalität folgen, wäre das Leben oder das Reisen in diese Region auch eine absichtliche Herbeiführung von FSME. Dem ist natürlich nicht so. Tatsächlich gibt es aber eine gesetzliche Regelung darüber, was als „Absicht“, also „Vorsatz“, und was als „grob oder einfach fahrlässig“ einzustufen ist. Und Vorsatz wäre hier erst das bewusste Herbeiführen bzw. billigende Inkaufnehmen einer Berufsunfähigkeit, das hier bei weitem nicht gegeben wäre.

2.) Die Informationen zu einer möglichen Ablehnung von Leistungen bei Haltungsschäden durch die Arbeit im Home-Office ist nach unseren Erfahrungswerten ebenfalls irreführend. Es besteht für den VN keine Meldepflicht beim Wechsel der beruflichen Tätigkeit. Versichert ist immer „die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit“. Ein Versicherer wird hier bei der Leistungsprüfung auf die konkret ausgeübte Tätigkeit abstellen wie sie regelmäßig auch vor Corona-Pandemie ausgeübt wurde, da der Wechsel ins Home-Office in der Regel nicht freiwillig stattfand, sondern wohl viel mehr in den meisten Fällen unternehmerisch bzw. ja sogar juristisch angeordnet und begründet wurde und außerdem meist nur zeitlich begrenzt der Regelfall sein dürfte. Selbstverständlich sind Haltungsschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich mitversichert.

Die Herausforderungen in der Leistungsfall-Entscheidung sind durch die Corona-Pandemie sicher nicht kleiner geworden. Die über viele Jahre weiterentwickelten Bedingungswerke der einzelnen Versicherer, stellen heute belastbare Rahmenbedingungen für ein Verfahren dar, das eine möglichst gerechte Leistungsentscheidung für den Einzelnen, vor dem Hintergrund des Kollektivgedankens der Versichertengemeinschaft, ermöglicht. Die mehrfach nachgewiesenen* Leistungsquoten von stabil über 75 Prozent der Leistungsanträge bestätigen das nachhaltig (* Quelle: Analysen von Franke Bornberg).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schwalb     Dr. Rainer Demski

  1. Vorsitzender  Stellvertretender Vorsitzender

 

Unterzeichner dieser Stellungnahme:

Philip Wenzel – Versicherungsmakler BSC | Die Finanzberater

Stephan Kaiser – Versicherungsberater BU-Expertenservice

Björn Thorben M. Jöhnke – Fachanwalt für Versicherungsrecht – Jöhnke & Reichow

Florian Haas – Versicherungsmakler PROFINANZ AG

Patrick Hamacher – Versicherungsmakler Hamacher

Tobias & Stefan Bierl – Versicherungsmakler Finanzberatung Bierl GbR

Guido Lehberg – Versicherungsmakler Der BU-Profi – Lehberg Finanzdienstleistungen

Nicolas Vogt – ungebundener Versicherungsvermittler WBV Gruppe

Christian Heß – Versicherungsmakler ATC-Guard

Rainer Schamberger – Versicherungsmakler Der HANDWERKSMAKLER

Oliver Mest – Versicherungsmakler optimal absichern GmbH

Julian Roth – GENIUS Versicherungsmakler GmbH

Henning Schmidt – Schnitger Versicherungsmakler GmbH

Andreas Fischer – gebundener Versicherungsvertreter Volkswohl Bund Sven Hennig – Versicherungsmakler S.H.C. GmbH (Online PKV.de)

Alexander Stegmeier – Versicherungsmakler Stegmeier

Robert Peukert – Versicherungsmakler Lieblingsmakler JENA

Jochen Zierl – Versicherungsmakler & Vertriebstrainer Jochen Zierl GmbH & Co. KG

Marcus Börner – Versicherungsmakler INPUNKTO AG

Dr. Philipp Kanschik – Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Thorulf Müller – Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)

 

Unterzeichnende Unternehmen dieser Stellungnahme:

NÜRNBERGER Versicherungen VOLKSWOHL BUND Versicherungen

GOTHAER Versicherungen CANADA LIFE

BCA AG PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG

„Als eines der befragten Unternehmen ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie man zu den Schlussfolgerungen gekommen ist. Aufgrund der geringen Datenmenge finden wir es schwierig über ein Branchenphänomen zu sprechen. In unserem Fall können wir sagen: COVID 19 ändert nichts an unseren allgemeinen Prozessen bei der Antrags- und Leistungsprüfung sowie an den Versicherungsbedingungen. Im dem abgefragten Zeitraum gab es übrigens lediglich einen einzigen Leistungsfall mit Bezug zu COVID 19, den wir ganz normal reguliert haben.“ Marcus Drews, Managing Director Canada Life Deutschland.

 

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Umsatzerlöse steigen im ersten Quartal 2021 um 14,4 Prozent auf 36,0 Mio. EUR

 

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) bestätigt mit den veröffentlichten Zahlen des ersten Quartals 2021 einmal mehr ihren Wachstumskurs. Der Umsatz ist im ersten Quartal 2021 um 14,4 Prozent auf 36,0 Mio. EUR gestiegen (Q1 2020: 31,4 Mio. EUR).

Der Umsatz des Geschäftsbereichs Advisortech stieg um rund 13 Prozent auf 30,6 Mio. EUR. Der Geschäftsbereich Advisory konnte seinen Umsatz in den ersten drei Monaten 2021 um rund 17 Prozent auf 8,3 Mio. EUR steigern.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg um rund 29 Prozent auf 2,8 Mio. EUR (Q1 2020: 2,2 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg sogar um rund 55 Prozent auf 1,7 Mio. EUR (Q1 2020: 1,1 Mio. EUR). Das Konzernergebnis stieg ebenfalls deutlich um rund 74 Prozent auf 1,2 Mio. EUR nach 0,7 Mio. EUR im Vergleichsquartal.

Einer der wichtigsten Schritte in der bisherigen Historie der JDC war die Anbahnung der Kooperation mit der Provinzial Versicherungsgruppe und deren rund 120 Sparkassen im ersten Quartal 2021. Über ein gemeinsames Joint Venture zwischen JDC und Provinzial soll auf Basis der JDC IT & Services den Sparkassen und deren Kunden im Geschäftsgebiet der Provinzial eine digitale Versicherungsplattform zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinsame Businessplan sieht vor, dass binnen 5 Jahren rund 1 Mio. Kunden diese digitale Versicherungsplattform nutzen werden.

Aber auch außerhalb dieses Groß-Projekts waren die JDC-Teams erfolgreich: Die in Deutschland führende Multibanking-App Finanzguru ist inzwischen neuer Plattform-Kunde der JDC. Mit Hilfe der JDC-Plattformtechnologie bietet Finanzguru ihren rund 500.000 App Usern künftig auch die Verwaltung und den Abschluss von Versicherungen an.

Vom Versicherungsmagazin wurde das Maklerverwaltungsprogramm des JDC Konzerns (iCRM) vor wenigen Wochen auf Platz 2 aller in Deutschland angebotenen Systeme gewählt (Vorjahr Platz 4). Vor JDC ist nur noch ein Unternehmen platziert, welches nur IT und keine eigenen Abwicklungsleistungen anbietet. Unter den Technolgie- und Abwicklungsplattformen hat JDC damit die Top Positionierung erreicht.

„Der Start in das Jahr 2021 ist sehr gelungen“ kommentiert Ralph Konrad, CFO/COO der JDC Group die Quartalszahlen. „Wir konnten trotz der anhaltenden Lockdown Maßnahmen unser zweistelliges Wachstum bestätigen und eine weitere Skalierung des EBITDA zeigen. Zudem konnten wir zahlreiche neue Features bei unserer Plattform live schalten. Wir freuen uns deshalb ganz besonders über die Auszeichnung des Versicherungsmagazins für unser Maklerverwaltungsprogramm iCRM.“

„Vor wenigen Jahren haben wir das Ziel formuliert, unsere Digitalplattform zur ersten Wahl der größeren Makler, Vermittler und Banken zu machen“, ergänzt CEO Dr. Sebastian Grabmaier.

„Inzwischen haben wir eine Vielzahl professioneller Ausschreibungen gewonnen. Wir freuen uns über die Erreichung unseres Zwischenziels und wollen nun zur größten Versicherungsplattform in Deutschland und damit in Europa aufsteigen!“

Für den weiteren Verlauf des Jahres 2021 bestätigen wir unsere positive Einschätzung und die veröffentlichte Guidance: 2021 erwartet das Unternehmen auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen einen Umsatzzuwachs auf 135 Mio. EUR bis 142 Mio. EUR sowie ein EBITDA von mehr als 7 Mio. EUR.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

JDC Group AG, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden, Tel: +49. 0611. 89 05 75-0, Fax: +49. 0611. 89 05 75-19, www.jdcgroup.de

Ermittlung von Break-Even-Zins für kostenneutrales bAV-Konzept in Sekundenschnelle – Schutz vor Fehlkalkulationen bei der Einrichtung von Versorgungswerken

 

Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen bietet Unternehmen sowie Steuer- und Unternehmensberatungen ab sofort einen kostenlosen Online-Liquiditätsrechner zur Berechnung von U-Kassenkonzepten. Mit diesem Tool können Unternehmer, Personalverantwortliche und Beratungsfirmen nach Eingabe verschiedener Parameter in Sekundenschnelle selbst für Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitenden die Auswirkungen eines komplexen Versorgungswerkes wie die pauschaldotierte Unterstützungskasse durchkalkulieren.

Bedarf im versicherungsfreien bAV-Durchführungsweg stark gestiegen

Damit trägt der Bundesverband pdUK dem Bedarf aus der stark gestiegenen Nachfrage nach diesem versicherungsfreien Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Rechnung. Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des pdUK-Bundesverbandes sagt: „Weil die Beiträge der Belegschaften und die Arbeitgeberzulagen im Unternehmen verbleiben, löst dieser bAV-Durchführungsweg dort erhebliche betriebswirtschaftliche aber auch steuerliche Vorteile aus. Mit unserem Rechner verschaffen sich Unternehmen und Berater einen recht genauen ersten Überblick, auch um sich vor Kalkulationsfehlern in diesem anspruchsvollen Geschäft zu schützen.“

Unter Eingabe von Mitarbeiteranzahl, eines Durchschnittsalters der Belegschaft, Steuersatz im Unternehmen, monatlicher Entgeltumwandlung je Mitarbeiter, Arbeitgeberzuschuss und Zusage-Zins sowie beabsichtigter Rendite der Liquidität ermittelt der Rechner die gewonnene Liquidität und stellt sie graphisch dar. Liquidität, die das Unternehmen gewinnbringend durch Investitionen oder die Ablösung teurerer Kredite für sich nutzen kann. Ein wichtiger Parameter in der Gesamtbeurteilung der verschiedenen Szenarien ist dabei der Break-Even-Zins, bei dem das jeweilige pdUK-Modell kostenneutral arbeiten kann.

So kann der Unternehmer durch Variation der verschiedenen Parameter sein individuelles Modell finden, das für ihn und seine Mitarbeiter lukrativ ist und die Auswirkung auf den erforderlichen Refinanzierungszins erkennen. Steuerberater indes können dieses Tool nutzen, um U-Kassen-Angebote zu überprüfen und die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit für den Mandanten  zu beurteilen.

Weitere Informationen für Arbeitgeber: https://bundesverband-pduk.de/kostenloser-bav-rechner-fuer-die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-bav-calc/

Weitere Informationen für Mitarbeitende: https://bundesverband-pduk.de/bav-rechner-fuer-arbeitnehmer-bav-calc/

 

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Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V., Marthastraße 16 E, D-90482 Nürnberg, Tel.: 0911/37657-111, www.bv-pduk.de

Fonds Finanz holt Konrad Höfer an Bord und schafft neuen Bereich Digital & New Business Solutions

 

Die Fonds Finanz, Deutschlands größter Maklerpool, holte zum 15. April Konrad Höfer an Bord. Der Vertriebsexperte verantwortet als Abteilungsleiter den neu geschaffenen Bereich Digital & New Business Solutions, welcher im Gesamtvertrieb angesiedelt ist. Der Bereich deckt eine große Spannbreite von aktuellen und neuen Themen ab und beschäftigt sich vor allem mit der Digitalisierung sowie neuen Geschäftsansätzen. Der Fokus liegt dabei auf zukunftsorientierten digitalen Lösungen für Ausschließlichkeitsorganisationen. Seit Mitte April erweitert der gebürtige Nürnberger Konrad Höfer (50) als Abteilungsleiter das Team von Oliver Piendl, Head of Sales bei der Fonds Finanz. Sein Verantwortungs- und Aufgabenbereich umfasst insbesondere die lösungsorientierte Begleitung und Betreuung von Ausschließlichkeitsorganisationen sowie deren nachhaltige Vertriebsunterstützung durch die Bereitstellung von digitalen Services.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Konrad Höfer einen erfahrenen Experten gewinnen konnten, der auf ein langjähriges Know-how aus verschiedenen Vertriebsbereichen sowie Führungsfunktionen aus unterschiedlichen Unternehmenskonstellationen zurückgreifen kann“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam zukunftsorientierte Ansätze für Ausschließlichkeitsorganisationen und Vertriebe vorantreiben und erfolgreich umsetzen werden.“

„Die vergangenen Monate haben bereits zuvor bestehende Herausforderungen nochmal verstärkt in den Fokus gerückt, denen nun die gesamte Wirtschaft – so auch die Finanz- und Versicherungsbranche – gegenübersteht. Dazu gehören unter anderem Themen wie die demografische Entwicklung, die digitale (Arbeits-)Welt, ein verändertes Kundenverhalten, aber auch die stetige Zunahme an regulatorischen Anforderungen“, weiß Konrad Höfer und führt weiter aus: „Daher freue ich mich umso mehr auf meine neuen und spannenden Aufgaben bei der Fonds Finanz. Ich sehe viel Potenzial, gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen, ganzheitliche Lösungsansätze zu schaffen, um Kundenbedürfnissen mit Serviceexzellenz, hervorragender Qualität unserer Dienstleistung, moderner Technik sowie Geschwindigkeit in der Umsetzung gerecht zu werden.“

Konrad Höfer ist gelernter Versicherungskaufmann und war anfänglich bei der R+V im Innendienst sowie nachfolgend im Außendienst – hier speziell im Bankenvertrieb – tätig. Später hatte er verschiedene Führungspositionen bei der Zurich im Exklusivvertrieb inne und war zuletzt als Leiter des Vertriebsbereiches Westdeutschland für sechs Regionaldirektionen mit über 400 angebundenen Vermittlern verantwortlich. Ab 2017 war Höfer bei der vfm-Gruppe tätig. Bis zu seinem Ausscheiden verantwortete er als Leiter Vertrieb und Prokurist die bundesweite Betreuung der gesamten Kooperationspartner sowie die hauseigene Poollösung.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Vollumfängliche Übernahme der Backoffice-Tätigkeiten und Berater-Logistik für die Berens & Cie. AG

 

Die Definet AG hat mit der Berens & Cie. AG eine weitere Finanzberatungsgesellschaft angebunden. Damit übernimmt der Servicedienstleister aus Eschborn das gesamte Backoffice sowie die logistische Ausstattung des Trierer Unternehmens. „Wir freuen uns, dass wir Berens & Cie. ab sofort durch unser vollumfängliches Backoffice unterstützen werden, so Vorstand Mathias Horn, bei der Definet zuständig für Kunden-Anbindungen. „Die mittelständische Firma Berens & Cie. ist ein idealtypischer Vertreter unserer Zielgruppe, von denen es mit ihren regionalen Prägungen in Deutschland zahlreiche gibt“, so Horn weiter. Über die Definet AG könnten kleinere und mittlere Finanzberatungsgesellschaften mittels verschiedener Synergien erhebliche Kostenvorteile erwirken, um dadurch mehr Freiraum für das originäre Beratungsgeschäft zu erlangen.

Auslagerung der Backoffice-Tätigkeiten ist Grundlage für weiteres Wachstum bei Berens

Die Kooperation mit der Definet ist für Berens & Cie. eine wichtige Voraussetzung für weiteres Wachstum. Vorstand Michael Reichert sagt: „Wir können uns zukünftig noch mehr auf die eigentliche Kundenberatung und Entwicklung eigener Immobilien und Photovoltaikprodukte fokussieren. Alle Backoffice-Themen nimmt uns die Definet ab, ohne, dass wir unter dem Strich einen finanziellen Mehraufwand verbuchen müssen. Wir haben für uns damit die ideale Grundlage für weiteres Wachstum geschaffen.“ Bei aller engen Zusammenarbeit behält Berens & Cie. seine vollständige Unabhängigkeit.

Nach einer bundesweiten Untersuchung der Definet AG der Definet AG gibt es zahlreiche kleinere und mittlere Finanzberatungsgesellschaften in der Größenordnung von zehn bis hundert Mitarbeitern im Außendienst. In ihnen sieht Vorstand Horn ein erhebliches Marktpotential: „Für genau diese Unternehmen bieten wir unsere Dienstleistungen sowohl modular als auch als vollumfängliche Poollösung an.“ Darüber hinaus würden genauso wie bei Versicherungsmaklerfirmen aufgrund des steigenden Durchschnittalters in der Branche mehr und mehr Inhaber verstärkt über einen Verkauf ihrer Beratungsfirmen nachdenken. Um einen angemessen hohen Preis für ihr Lebenswerk zu erzielen, seien zuvor die Bestände zu digitalisieren und auszubauen. Die DEFINET AG verfügt über das notwendige Know-how und die damit einhergehenden Erfordernisse.

Über die DEFINET AG

Der Dienstleister DEFINET AG bietet umfangreiche Backoffice-Leistungen für Finanzberatungsunternehmen und Einzel-Makler mit einer Erlaubnis nach § 93 HGB. Aus einer Hand erhalten angeschlossene Partner Leistungen wie Aus- und Weiterbildung, Marketing- und Vertriebsunterstützung sowie Produktempfehlungen. Hinzu kommen auf die Finanzberatungsbranche zugeschnittene Leistungsmodule wie IT-Services und Vertriebsimpulse durch die Vernetzung mit anderen Marktteilnehmern über die DEFINET-Community. Das Dienstleistungsspektrum basiert auf einem flexiblen Modul-Konzept. Vorstände sind Mathias Horn, Jens Kolmsee und Jörg Röckinghausen. Aufsichtsratsvorsitzender ist Thomas Scholl. Sitz des Unternehmens ist Eschborn.

 

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Definet AG, Mergenthalerallee 15-21, D-65760 Eschborn, Tel: 06196/5868-405, www.definet.de

Wichtige Kennzahlen gegenüber den vorläufigen Zahlen noch leicht verbessert

 

Auf seiner Sitzung hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand der Netfonds AG vorgelegten und durch den Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschluss festgestellt. Gegenüber den am 18.02.2021 veröffentlichten, vorläufigen Zahlen haben sich noch leichte Verbesserungen beim EBITDA und EBIT ergeben.

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74) konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr den Brutto-Konzernumsatz auf 143,3 Mio. Euro (Vorjahr 113,3 Mio. Euro) steigern. Der Nettoumsatz nach Abzug der Provisionsaufwendungen konnte von 26,45 Mio. Euro auf 31,82 Mio. Euro gesteigert werden. Das EBITDA der Gruppe lag bei 4,125 Mio. Euro und damit deutlich über dem Vorjahreswert von 2,907 Mio. Euro. Der Konzerngewinn drehte mit +30 TEUR in den positiven Bereich nach einem Minus von 396 TEUR im Jahr 2019.

Der Abschluss der Netfonds AG übertraf mit 0,902 Mio. Euro (0,266 Mio. Euro) das Vorjahresergebnis deutlich. Vorstand und Aufsichtsrat der Netfonds AG werden der am 22.06.2021 stattfindenden Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 0,16 Euro pro Aktien vorschlagen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

„Einer für Alles und das ein Leben lang“, so umschreibt der Hamburger Qualitätspool „maxLIFE“, das umfassende Betreuungs- und Unterstützungsprogramm für angeschlossene Makler.

 

Ein erfolgreiches und erfülltes Berufsleben, das wünschen sich die meisten Makler. Doch wie lassen sich diese Wünsche perfekt umsetzen? Eine simple Antwort steht als Synonym dafür: „maxLIFE“. Mit „maxLIFE“ vereint MAXPOOL alle Vorteile, die ein unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler im Laufe seines Berufslebens braucht und bietet vom Berufseinstieg bis zum Ruhestand umfassende Unterstützungsleistungen für ein erfolgreiches Maklerleben an. Neben den bereits bekannten Vorteilen, die angeschlossene Makler bei MAXPOOL nutzen können, kommen jetzt noch weitere Schutz-, Vorsorge und Unterstützungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Maklerrente, eine Mehrwerteprogramm und ein Rechtsberatungspaket hinzu. Besondere Weitsicht beweist MAXPOOL zudem mit dem ebenfalls in „maxLIFE“ inkludierten Hinterbliebenenschutz. Das bedeutet: Stirbt ein Makler vor dem Eintritt in den Ruhestand, unterstützt MAXPOOL die Hinterbliebenen des Maklers beim Verkauf seiner Bestände.

„Mit der Entscheidung für eine Kooperation mit MAXPOOL entscheidet sich der Makler auch für maxLIFE“, erklärt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG. „Natürlich gehören auch die hauseigenen exklusiven Deckungskonzepte, die Servicevereinbarung für courtageunabhängiges Zusatzeinkommen, die direkte Betreuung, das Serviceversprechen, der Beratungsjoker und die zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten zu maxLIFE dazu“, führt Jürgens weiter aus.

„maxLIFE“ bildet dabei die Klammer um alle verbrieften Leistungen, die MAXPOOL einem angeschlossenen Makler bietet und soll in den nächsten Jahren immer weiter ausgebaut werden. Auch verbesserte Courtagen, neue Vertriebsprodukte oder Serviceleistungen gehören ab sofort automatisch in das „maxLIFE“-Paket und stehen angeschlossen Maklern je nach Maklerstatus zur Verfügung.

„Ich erzähle nichts Neues, wenn ich sage, dass die Herausforderungen für unabhängige Makler in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Das eigentliche Kerngeschäft, nämlich Kunden zu beraten und deren Versicherungslücken zu schließen, ist insbesondere aufgrund der hohen technischen und rechtlichen Anforderungen zunehmend in den Hintergrund gerückt. Genau hier setzt maxLIFE an. Die von uns entwickelten Lösungen helfen Maklern dabei, sämtlichen Anforderungen gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben, egal an welchem Punkt ihrer Karriere sie sich gerade befinden. Indem maxLIFE Makler in ihrer täglichen Arbeit entlastet, bleibt ihnen wieder genügend Zeit für die Kundenberatung“, erklärt Kevin Jürgens.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Die Beratung der Unternehmen bei allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist für Vermittler immer komplexer und zeitaufwändiger geworden.

 

In dieser Situation ist das einfache und zugleich effiziente Produktkonzept von AL_DuoSmart für Direktversicherungen und für die Rückdeckung von Direktzusagen besonders bedarfsgerecht.

Investment ist breit diversifiziert

Die Beiträge werden bei AL_DuoSmart in einem ertragsorientierten FondsKonzept und im Sicherungsvermögen der Alte Leipziger angelegt. In dieser Kombination umfasst AL_DuoSmart ein breit diversifiziertes Anlage-Portfolio: Neben weltweiten Aktieninvestments gehören dazu Anleihen von Ländern und Unternehmen sowie Infrastruktur und Immobilien. Die Vermittler müssen bei der Umsetzung des Investment-Konzepts von AL_DuoSmart nicht aktiv werden.

Anlage berücksichtigt nachhaltige Investments

Bei der Auswahl der ertragsorientierten Anlagen wird die Alte Leipziger durch die DWS Gruppe unterstützt – einem der größten deutschen Vermögensverwalter. Die „Aufteilung“ des Guthabens in die klassische und die dynamische Anlage, die nachhaltige Investments mit ökologischen und sozialen Themen berücksichtigt, wird börsentäglich überprüft. Das Sicherungsvermögen wird von der Alte Leipziger selbst gemanagt. Sie sorgt für die Auswahl der Anlagen zur langfristigen Sicherstellung der Garantien und stabiler Erträge.

Zeitgemäße Garantie für ausgewogene Balance aus Sicherheit und Chance

Die Niedrigzinssituation erfordert eine zeitgemäße und effiziente Garantiehöhe: AL_DuoSmart garantiert mindestens 80 % der Beiträge. Geringere Beitrags-Garantien erweitern den Spielraum für die Kapitalanlage und verbessern so die Ertragschancen bei gleichzeitiger Begrenzung der Risiken, u.a. des Inflationsrisikos, das durch die Investition in Substanzwerte, beispielsweise Aktien, verringert werden kann. Weitere Besonderheiten des Produkts:

  • Flexibilität: Zuzahlungen und Dynamiken sind möglich, wahlweise Kapitalzahlung zu Rentenbeginn, außerdem Abruf- und Verlängerungsoptionen
  • Sicherheitsbausteine und Ablaufmanagement: Automatische Erhöhung der Garantie bei guter Wertentwicklung
  • Auf Wunsch Ergänzung durch Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger ­ Platz 1, D­-61440 Oberursel, Tel.: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434, www.alte­-leipziger.de

Neues Produkt bietet Rundum-Absicherung in zwei Varianten mit stärkeren und neuen Leistungen – Die Dialog orientiert sich damit an den individuellen Bedürfnissen auf Seiten von Maklern und Kunden und stärkt so ihre Rolle als Lifetime Partner

 

Für viele sind die eigenen vier Wände ein Lebenstraum und die größte Investition im Leben. Damit dieser Traum kein Alptraum wird, ist es wichtig, für bedarfsgerechten Schutz zu sorgen. Denn Feuer, Sturm oder auslaufendes Leitungswasser können erhebliche Schäden und hohe Kosten verursachen. Die dadurch entstehenden Kosten für Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Für Hauseigentümer ist sie deshalb unentbehrlich. Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, bietet ab sofort eine neue Wohngebäudeversicherung an: Deren Vorteil liegt in der maximalen Flexibilität für die Versicherten und noch stärkeren Leistungen. Die Wohngebäudeversicherung Premium bietet einen umfassenden Schutz mit individuell wählbaren Bausteinen; der Klassiktarif einen Grundschutz für die wichtigsten Risiken.

DIALOG WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG: EINFACH SICHER FÜR DAS EIGENE ZUHAUSE

Mit der Dialog Wohngebäudeversicherung können Makler und unabhängige Vermittler Immobilien jetzt noch leistungsstärker absichern. Die Dialog Wohngebäudeversicherung punktet dabei mit überzeugenden Leistungen:

  • Schäden infolge grober Fahrlässigkeit
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Schäden an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Kosten für Wiederanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern bis 3.000 €
  • Tierbiss-Schäden an elektrischen Leitungen bis 3.000 €
  • Paket erneuerbare Energien
  • Austausch von Armaturen
  • Nutzwärmeschäden
  • Hotelkosten
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte

Mit dem Wohngebäude Schutzbrief, den die Dialog gemeinsam mit ihrem Partner Europ Assistance entwickelt hat, profitieren Kunden von zusätzlichen Dienstleistungen und Services, wie der Organisation der schadenbedingten Rückreise aus dem Urlaub, von Hausmeister- und Handwerkerdiensten, der Beseitigung von Gebäudeschäden und vieles mehr. Kunden können sich auch kostenfrei zu den Themen Gebäudesicherheit, Modernisierung und Sanierung beraten lassen. Der Wohngebäudeschutzbrief kann als Baustein zugewählt werden.

Die Leistungsupdate-Garantie ist im Premium-Tarif automatisch und beitragsfrei eingeschlossen, zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz.

Die Best-Leistungsgarantie kann im Premium-Schutz als Baustein zugewählt werden und gilt nur im Wohnflächenmodell: Sollte ein Versicherer einen weitergehenden Leistungsumfang oder höhere Entschädigungsgrenzen anbieten als in der Dialog Wohngebäudeversicherung Premium, gewährt die Dialog ihren Kunden dieselben Leistungen oder Entschädigungsgrenzen.

Im Paket erneuerbare Energien sind Schäden versichert an Sonnenenergieanlagen, wie Solarthermie oder Photovoltaik, an Windkraftanlagen, zum Beispiel an Windrädern, an Kleinwasserkraftwerken oder Wärmepumpenanlagen, die am Gebäude oder auf dem Versicherungsgrundstück angebracht sind – unabhängig davon, ob diese überwiegend der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.

Detaillierte Informationen zur neuen Dialog Wohngebäudeversicherung finden Sie unter: www.dialog-versicherung.de/einfach-sicher

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

Deutscher Altersvorsorge-Index Frühjahr 2021 (DIVAX-AV)

 

Der aktuelle Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) des DIVA (Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung) zeigt: Die Corona-Krise wirkt sich zunehmend auch im Bereich der Altersvorsorge auf das Stimmungsbild der Bürger aus. So ist der Index im Frühjahr 2021 gegenüber Herbst 2020 von -1,4 auf -2,0 leicht gesunken. Unter den Bundesländern ist die Stimmungslage zur Altersvorsorge am besten in Schleswig-Holstein, Schlusslicht ist Brandenburg. Das sind Ergebnisse der jüngsten Umfrage im Auftrag des DIVA, an der 2.000 Bürgerinnen und Bürger sowie über 800 Finanzberater teilgenommen haben. Auffällig: Selbständige haben in vielen Fällen mehr finanzielle Stabilität als die Unternehmen.

Professor Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, erklärt dazu: “Bei fast jedem fünften der befragten Bürger (18,5%) hat sich die finanzielle Absicherung im Ruhestand in den letzten drei Jahren verschlechtert. Natürlich spielt dabei Corona eine Rolle. Denn durch Kurzarbeit verringern sich die Einzahlungen in die gesetzliche Rente. Das wird den Menschen zunehmend bewusst. Beim Blick in die Zukunft geht für die kommenden zehn bis zwanzig Jahre mehr als jeder Zweite (54,7%) von Einbußen bei der gesetzlichen Rente aus. Hierin dürfte sich auch wiederspiegeln, dass in einigen Bereichen wie zum Beispiel in der Hotelbranche in größerem Ausmaß Insolvenzen und Arbeitslosigkeit drohen.” Wegen drohender Einbußen bei der gesetzlichen Rente nutzt immerhin gut die Hälfte derjenigen, die wegen Corona weniger ausgeben, dieses Geld für eine Aufstockung ihrer privaten Altersversorgung.

Selbständige robust

Aufschlussreiche Ergebnisse liefert eine Sonderbefragung von bundesweit 510 Selbständigen. 46,5% davon haben durch Corona Umsatzeinbußen erlitten, die Hälfte davon mehr als 50% des Umsatzes. 10% der Selbständigen wurde trotz Beantragung staatliche Hilfe verwehrt. Von den 26,3% der Selbständigen, die solche Hilfen erhalten haben, geht die Hälfte (50,7%) davon aus, dass diese nicht ausreichen werden. Insgesamt erwägen aber nur 7,8% aller Befragten konkret den Wechsel ihrer beruflichen Tätigkeit. “Über 90% der Selbständigen sehen in ihrer aktuellen Tätigkeit ihre berufliche Zukunft. Zwar muss eine ganze Reihe davon (29,2%) auf ihre Altersvorsorge zurückgreifen. Sie können aber ihre Existenz – anders als bilanzierende Unternehmen – eine ganze Weile auch durch Rückgriff auf Reserven im privaten Bereich aufrechterhalten. Das ist ein starkes volkswirtschaftliches Argument für Selbständigkeit. Man hätte sich gewünscht, dass der Staat den Selbständigen mehr unter die Arme greift. Die staatlichen Hilfen werden schließlich aus Steuermitteln finanziert. Und zu denen tragen die Selbständigen nicht unerheblich bei!”, so Heuser.

DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung

Das DIVA ist das Forschungsinstitut des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV) und Hochschulinstitut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW). Es veröffentlicht jeweils zweimal jährlich einen Geldanlage-Index und Altersvorsorge-Index, die Einstellungen der Menschen in Deutschland zu diesen Finanzfragen messen. Die Indizes basieren auf den DIVA-Tandemumfragen, repräsentativen Doppelbefragungen von Endverbrauchern einerseits und Vermögensberatern andererseits. Wissenschaftlicher Direktor ist FHDW-Professor Dr. Michael Heuser, geschäftsführender Direktor Dr. Helge Lach.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Ruven Simon verantwortet seit dem 1. Mai 2021 als Leiter bAV Partnervertrieb

 

die weitere Entwicklung und den Ausbau der vertrieblichen Geschäftsbeziehungen der WWK im Geschäftsfeld betriebliche Altersversorgung in Zusammenarbeit mit den Vertriebsdirektionen Deutschland und der Sonderdirektion im Segment der unabhängigen Vermittler. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Ruven Simon ein echtes „Eigengewächs“ der WWK für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten“ sagt Thomas Heß, Organisationsdirektor Partnervertrieb und Marketingchef der WWK. Simon wird insbesondere im bAV Spezialgeschäft Vertriebsdirektoren, Maklerbetreuer und Consultants vor Ort in Firmengesprächen, sowie bei der Einrichtung von Versorgungswerken und Umsetzung von Vertriebsideen mit seinen bAV Senior Consultants entscheidend unterstützen. Berichten wird er direkt an Thomas Heß.

Simon übernimmt damit große Teile des Verantwortungsbereichs von Bernd Steinhart, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat und bei dem sich die WWK herzlich für das hohe Engagement und den erfolgreichen Aufbau des bAV-Geschäfts bedankt.

Der 34 Jahre alte Ruven Simon blickt bereits auf eine über 17-jährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft zurück. Gestartet hat er seine Karriere im Jahr 2004 als Auszubildender in der WWK Zentraldirektion. 2007 wechselte er als Maklerbetreuer in den Partnervertrieb der WWK, zuletzt als Regionaldirektor in der Vertriebsdirektion Bayern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen und weitere Stärkung des Verbraucherschutzes

 

Am 5.5.2021 hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie der zuständige Berichterstatter Dr. Carsten Brodesser:

Antje Tillmann: “Das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz haben wir genutzt, um den Anleger- und Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken. Bei der Restschuldversicherung schieben wir den teilweise deutlich überhöhten Kostengestaltungen einen Riegel vor und begrenzen die Provisionen auf 2,5 % der Darlehenssumme. Außerdem stützen wir die Pensionskassen. Künftig wird es Arbeitgebern leichter möglich sein, erforderliche Unterstützungszahlungen an die Pensionskassen zu leisten und damit Finanzierungsdefizite zu beheben. Auf diese Weise stellen wir die Finanzierbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge in diesem Bereich sicher. Schließlich haben wir die Insolvenz des Factoringinstituts AvP Deutschland GmbH zum Anlass genommen, um in diesem Bereich die Aufsicht zu stärken. Der BaFin geben wir dadurch die Möglichkeit, Schadensfälle künftig früher zu erkennen und Gefahren abzuwehren.”

Dr. Carsten Brodesser: “Mit diesem Gesetz haben wir das immer populärer werdende Finanzierungsinstrument der Schwarmfinanzierung auf europarechtlich solide Beine gestellt, sowie die Haftung für fehlerhafte Informationen für den Verbraucher klargestellt.

Dem Gesetz wurden aber auch eine Reihe anderer Gesetzesvorhaben wie der Deckelung von Abschlussprovisionen bei Restschuldversicherungen angehängt, die wir bereits im letzten Jahr wegen Verwerfungen am Markt eingefordert hatten. Auswüchse mit in der Spitze von über 50 % Provision (der Spitzenwert lag sogar bei 79 %) sind nun ab dem 1. Juli 2022 durch eine Deckelung auf 2,5 % des versicherten Darlehensbetrages begrenzt. Damit haben wir für die Verbraucher Rechtssicherheit geschaffen und klare Planken eingezogen, denen viele Menschen gerade in der Corona-Zeit durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit mit ihren Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt sind. Auch die Vorgaben zur Stornohaftung, die bislang nur für den Bereich der substitutiven Krankenversicherung und der Lebensversicherung gelten und bei denen eine gesetzliche Stornohaftung von fünf Jahren vorgesehen ist, haben wir auf die Restschuldversicherung ausgedehnt. Ich gehe davon aus, dass zukünftig die Kosten für Restschuldversicherungen deutlich sinken.”

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel: (030) 227-52360, www.cducsu.de

Johannes Sczepan: “Endlich entdecken die Deutschen Wertpapiersparpläne.”

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur berichtet von einer deutlich verstärkten Nachfrage nach Wertpapiersparplänen in der Corona-Krise. In der ersten Jahreshälfte 2020 seien mehr als drei Mal so viele Sparpläne wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres abgeschlossen worden, teilen die unabhängigen Finanzberater mit.

“Endlich entdecken die Deutschen, dass ein guter Mix an Aktienfonds, an denen sie sich im Rahmen eines Sparplans beteiligen, viel besser ist als das Geld auf Spar- oder Tagesgeldkonten zu lassen”, freut sich Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Bei einem Wertpapiersparplan beteiligt man sich jeden Monat mit einem festgelegten Betrag an Fonds. Durch ein sinnvoll zusammengestelltes Fondsportfolio profitiert man einerseits von der Entwicklung an den Aktienmärkten und minimiert andererseits das Risiko, wie es bei der Investition in nur einen einzigen Fonds oder gar einen einzigen Aktientitel bestünde. “Die Zusammenstellung des für den jeweiligen Kunden passenden Fondsportfolios gehört derzeit zu den Hauptaufgaben unserer Beraterinnen und Berater”, sagt Plansecur-Chef Johannes Sczepan. Selbst bei einer konservativen Fondszusammenstellung kann in der Regel die Inflationsrate, die den Geldwert auf Sparkonten aufzehrt, kompensiert werden, heißt es bei Plansecur. “Auf längere Sicht ist ein Fondssparplan im Grunde immer profitabler als ein Sparkonto, das von der Inflation aufgefressen wird”, erklärt Johannes Sczepan. Er spricht von einer “Generation Sparplan” nach “vielen Sparkonto-Generationen”.

Immer mehr Menschen setzen auf Sparplan statt Sparbuch

Bei der Fondszusammenstellung berücksichtigen die Berater die kundenspezifischen Wünsche, die nach den Erfahrungen von Plansecur häufig durch aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung geprägt sind. Johannes Sczepan erklärt: “Generationen wurden von klein auf dazu erzogen, ihr Erspartes auf die Bank zu bringen. Das Sparbuch wurde ihnen schon in der Kindheit als Inbegriff der Grundlage für ein gutes Leben indoktriniert. Dieses Paradigma, das schon seit mindestens zehn Jahren überholt ist, scheint nun endlich ein Ende zu finden.”

Jahrzehnt ohne Zinsen

Nach Einschätzung des Plansecur-Geschäftsführers sind Fondssparpläne für “alle Altersgruppen anzuraten, weil die 2020er Jahre aller Voraussicht nach ein Jahrzehnt ohne nennenswerte Zinserträge sein werden.” Er betont aber: “Es geht nicht darum, blind in Fonds zu investieren. Sondern die Zusammenstellung des Fondsportfolios sollte man auf jeden Fall einem Profi überlassen. Zudem ist stets die individuelle Finanzsituation im Auge zu behalten – was für den einen gut und richtig ist, kann für den anderen ungünstig und falsch sein. Beratung ist also in jedem Fall angeraten!”

Aktive Fonds schneller als ETFs

“Ganz so einfach wie das Sparkonto sind Fondssparpläne nicht”, räumt Johannes Sczepan ein. Der Plansecur-Geschäftsführer verweist beispielhaft darauf, dass Fonds mit aktivem Management in der Regel empfehlenswerter sind als Exchange Traded Funds, kurz ETFs, die fest an Marktindizes gebunden sind. Als Beispiel verweist er auf Wirecard: “Während viele aktiv gemanagte Fonds die Position Wirecard schon lange vor dem Skandal mit Gewinn veräußert hatten, sitzen die ETFs in solchen Fällen solange auf dem Investment, wie der Wert im Index bleibt.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

In der diesjährigen Umfrage des Finanzmagazins „finanzwelt“ erhält MAXPOOL gleich in drei Kategorien die Bestnote „herausragend“.

 

Die MAXPOOL Maklerkooperation GmbH zählt zu den maklerfreundlichsten Poolgesellschaften. Zu diesem Ergebnis kommt die diesjährige „Maklerpool-Studie 2021“ des Magazins „finanzwelt“. Gleich in drei Kategorien konnte MAXPOOL im Rahmen der Studie mit besonderen Leistungen punkten und das Prädikat „herausragend“ für sich beanspruchen. In den Kategorien „Maklerorientierung“ und „Vertriebsunterstützung“ erreicht MAXPOOL sogar die Höchstwertung von 100 Punkten, in der Kategorie „Prozesse, Services und Verwaltung“ kommt MAXPOOL mit 92 Punkten dicht an die maximale Punktzahl heran.

„Der beste Freund des Maklers zu sein ist seit Jahren das erklärte Ziel von MAXPOOL. Deshalb freuen wir uns außerordentlich darüber, dass die Maklerpoolstudie uns ausgerechnet in den Kategorien Maklerorientierung, Vertriebsunterstützung und Prozesse, Services und Verwaltung herausragende Leistungen attestiert. Dieses Ergebnis bestärkt uns einmal mehr darin, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen“, erklärt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG und Mitglied der Geschäftsleitung bei MAXPOOL.

Das Magazin „finanzwelt“ hatte Deutschlands Maklerpools Ende 2020 dazu aufgefordert, an der Umfrage „Maklerpool-Studie 2021“ teilzunehmen. 27 Poolgesellschaften sind der Aufforderung gefolgt, die eingereichten Daten wurden anschließend von der „finanzwelt“-Redaktion und externen Markt-Experten akribisch ausgewertet.

 

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MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Die Aberdeen Standard Investments Deutschland AG, Frankfurt am Main, verstärkt ihr Kundenbetreuungs-Team für die Märkte Deutschland und Österreich mit einem hochkarätigen Neuzugang: Markus Banna ist seit 1. Mai als Director Business Development im Bereich Distribution Institutional an Bord.

 

Markus Banna (CEFA und DVFA-Investmentanalyst) bringt über 30 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor mit. Er begann seine Laufbahn bei der Dresdner Bank; es folgten Stationen u.a. bei Invesco, und Prime Capital. Zuletzt war er bei der Frankfurter Dependance des Asset Managements der Danske Bank tätig.

Markus Banna wird sich neben der Betreuung von Bestandskunden auch in die Akquisition neuer Investoren für die breite Produktpalette von Aberdeen Standard Investments einbringen. Der Fokus auf institutionelle Anleger wird damit auch personell intensiviert.

Prof. Dr. Hartmut Leser, Vorstandsvorsitzender der Aberdeen Standard Investments Deutschland AG, begrüßt den Neuzugang: „Wir freuen uns, dass wir Markus Banna für unser starkes institutionelles Team gewinnen konnten. Mit seiner Erfahrung und seinem Netzwerk wird er die Schlagkraft unserer Mannschaft weiter erhöhen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Aberdeen Standard Investments Deutschland AG, Bockenheimer Landstraße 25, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 768072-0, www.aberdeenstandard.com

Seit dem 01. April 2021 ist Henning Kley als Jurist für Erb- und Stiftungsangelegenheiten bei der Deutsche Oppenheim Family Office AG tätig

 

und wird die fachliche Verantwortung für die Kompetenzfelder “Vermögensnachfolgeplanung”, “Stiftungsberatung” und “Testamentsvollstreckung” übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Wolfgang Hempler an, der Mitte des Jahres 2021 in den Ruhestand treten wird.

Der 52-Jährige wechselt von der Deutsche Bank AG, für die er über 22 Jahre auch in leitenden Funktionen tätig war. In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten hat Henning Kley das Angebot der Deutschen Bank rund um das Thema “Erben und Vererben” entscheidend geprägt und gestaltet. Unter anderem war er auch für 18 Jahre Geschäftsführer der Deutsche StiftungsTrust GmbH, einer Konzerntochter der Deutschen Bank, die auf die Betreuung treuhänderischer, gemeinnütziger Stiftungen spezialisiert ist. Zuletzt hatte Kley innerhalb des Geschäftsbereichs Privatkunden die fachliche Verantwortung für den Beratungsansatz “Vermögen für Generationen” inne.

Er ist selbst ehrenamtliches Mitglied in verschiedenen Stiftungsgremien und als Dozent für das Thema “Stiftungen” im Rahmen des Ausbildungsgangs “Estate Plannings” an der “Frankfurt School of Finance” tätig.

“Es freut uns, dass wir mit Herrn Kley unseren Wunschkandidaten für die Nachfolge von Wolfgang Hempler gewinnen konnten”, so Stefan Freytag, Sprecher des Vorstandes der Deutsche Oppenheim. “Mit Henning Kley wird dieses für unsere Mandanten und uns wichtige Beratungsthema auch weiterhin durch einen in der Branche anerkannten Experten fortgeführt.”

Über die Deutsche Oppenheim:

Die Deutsche Oppenheim Family Office AG mit Standorten in Grasbrunn bei München, Frankfurt, Hamburg und Köln ist ein vermögensverwaltendes Multi Family Office und als solches einer der führenden Anbieter in Europa. Das Family Office betreut komplexe Familienvermögen ganzheitlich. Das Unternehmen gehört zum Geschäft mit Vermögenskunden (Wealth Management) der Deutschen Bank und bietet neben umfassenden Family-Office-Dienstleistungen auch individuelle Vermögensverwaltungsmandate für größere Investitionssummen an. Daneben ist sie auch Initiatorin und Anlageberaterin für drei Multi-Asset-Publikumsfonds (FOS-Fonds) der DWS Investment GmbH.

 

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Welche finanziellen Sorgen kann ein Arzt schon haben? Diese Ansicht über den Versorgungsbedarf von Medizinern mag der ein oder andere teilen. Ein Versicherungsvermittler sollte es aber besser wissen.

 

Das nötige Beratungswissen liefert ein neues Fachbuch. Die „Zielgruppenanalyse Ärzte – Status, Bedarf und Lösungen: Chancen zur Spezialisierung“ ist jetzt im VersicherungsJournal-Verlag erschienen. Autorin ist die Versicherungs- und Finanzanlagen-Vermittlerin Rebekka Sarnes. Mit ihrem Beratungsunternehmen „Arzt im Blick“ betreut sie seit mehreren Jahren von München aus Ärzte bei der beruflichen und privaten Absicherung.

Potenzial der Zielgruppe Ärzte

409.121 Ärzte waren nach Angaben der Bundesärztekammer zum Stichtag 31. Dezember 2020 in Deutschland berufstätig. In den Landesärztekammern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein waren die meisten praktizierenden Mediziner gemeldet. Und der Anteil der Unter-35-Jährigen lag bei 19,1 Prozent. Ihre Verdienstaussichten: Laut Tarifvertrag des Marburger Bundes verdient ein Mediziner in seinem ersten Jahr als Oberarzt am kommunalen Krankenhaus 7.761,27 Euro monatlich; an der Uniklinik sind es 8.004,59 Euro brutto im Monat. Diese Zahlen verdeutlichen, welches Potenzial die Zielgruppe Ärzte hat. Was sie nicht zeigen, sind die spezifischen Eigenheiten und Bedürfnisse dieser Berufsgruppe. Die sollten dem spezialisierten Vermittler jedoch bekannt sein, wenn er sich in seiner ausgewählten Kundengruppe einen Namen machen will.

Wegweiser von Praktiker für Praktiker

Es gilt also, die Sprache der Zielgruppe zu lernen. In ihrem Buch stellt Rebekka Sarnes die Grundzüge des Medizinstudiums und die verschiedenen Stadien in der Lebensplanung eines Arztes oder einer Ärztin vor. Die Autorin berichtet über deren Einkommenslage sowie Fragen der Berufsordnung. Behandelt werden die Versorgung durch die Sozialversicherung wie auch die Leistungen der Ärztekammern und Ärzteversorgungswerke.

Neben den Themen Einkommensabsicherung und Berufsunfähigkeit werden die wichtigen Aspekte der Sachversicherung behandelt. Dazu gehören die zentralen Themen Berufshaftpflicht und Rechtsschutz, aber auch die Absicherung von Praxisinventar, Cyberrisiken und die Unterschiede zwischen Betriebsunterbrechung und Praxisausfall. Ergänzt wird dies durch zahlreiche praktische Tipps, Checklisten und übersichtlich aufbereitetes Datenmaterial. Entstanden ist ein Wegweiser für Praktiker, der Beratern, die bereits beruflich Kontakte zu Ärzten haben, aber auch noch nicht spezialisierten Vermittlern das Rüstzeug liefert, um das Zielgruppengeschäft erfolgreich voranzutreiben.

Bezugsmöglichkeiten

Die „Zielgruppenanalyse Ärzte – Status, Bedarf und Lösungen: Chancen zur Spezialisierung“ umfasst 144 Seiten und ist im A5-Format erhältlich. Die Publikation kostet 29,90 Euro als Buch (ISBN 978-3-938226-63-6) und 18,90 Euro als E-Book (nicht druckbar) im PDF-Format (ISBN 978-3-938226-64-3).

 

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