Die Corona-Pandemie hat das Berufsleben von vielen Menschen hierzulande auf den Kopf gestellt.

 

Doch im Vergleich zu Home Office-Regelungen oder Hygienevorschriften im Büro, leiden bestimmte Berufsfelder besonders stark unter den aktuellen Umständen. Zum heutigen International Sex Worker Day macht der digitale Versicherungsmanager CLARK auf die Herausforderungen in der Arbeitswelt von Sexarbeiter:innen aufmerksam und beschäftigt sich mit den Versicherungsfragen dieser stark stigmatisierten Berufsgruppe.

Sexarbeit – ein Job wie jeder andere?

Obwohl es das älteste Gewerbe der Welt ist, ist Prostitution auch heute noch für viele ein Tabuthema. Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland Ende 2019 rund 40.000 Prostituierte.* Auch wenn Sexarbeit in Deutschland legal ist und die Arbeitsverhältnisse im Prostitutionsgesetz verankert sind, bestehen hierzulande noch immer starke Vorurteile gegenüber der Branche. Dabei handelt es sich bei Prostitution um einen regulären Beruf. Dank der Gesetzeslage in Deutschland können Sex-Arbeiter:innen auch fest angestellt werden und sich sozialversichern. Doch trotz offizieller Anmeldung, ist die Dunkelziffer an illegal Arbeitenden hoch. Die Corona-Pandemie hat die Lage für Sex-Arbeiter:innen zusätzlich verschlechtern. In solchen Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig gesundheitliche und finanzielle Sicherheit ist – ganz egal welchem Beruf man nachgeht. Doch können sich Prostituierte hierzulande richtig absichern?

Krankenversicherung & BU für Sexarbeiter:innen?

Wer als Sexarbeiter:in nicht fest angestellt ist, sondern selbstständig arbeitet, muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Dabei gibt es einerseits die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Der Beitrag liegt grundsätzlich bei 14,6 Prozent des Einkommen, zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Alternativ können sich Selbstständige privat krankenversichern. Allerdings müssen für die Aufnahme in die private Krankenkasse, die Berufsgruppe und Vorerkrankungen angegeben werden. Den Erfahrungen der CLARK-Expert:innen nach, sind Versicherungsgesellschaften bei der Aufnahme von Sexarbeiter:innen eher vorsichtig. Für diese Berufsgruppe ist es demnach deutlich schwerer, die Gesundheit privat abzusichern. Ähnlich sieht es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Auch hier schließen die meisten Gesellschaften Sexarbeiter:innen aufgrund der Risiken ihres Berufes von vornherein aus.

Altersvorsorge ist wichtig – unabhängig vom Beruf

Bei der Altersvorsorge stellt der Beruf wiederum kein Hindernis dar. Selbstständige Sexarbeiter:innen zahlen jedoch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Um trotzdem finanziell fürs Alter vorzusorgen, gibt es folgende Alternativen: Mit der sogenannte Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, sparen Selbstständige einen monatlichen Beitrag, den sie zum Eintritt des Rentenalters verrentet ausbezahlt bekommen. Ebenso ist es sinnvoll, mithilfe privater Rentenprodukte den Ruhestand zusätzlich finanziell abzusichern. Die CLARK-Expert:innen empfehlen, sich in Sachen Vorsorgeplanung stets unabhängig beraten zu lassen: “Aus welchen konkreten Altersvorsorgeprodukten die Vorsorgeplanung aufgebaut werden sollte, muss für jeden individuell bestimmt werden. Bei CLARK unterstützen wir all unsere Kund:innen dabei, ihren Versicherungsschutz zu optimieren – ganz egal welchen Beruf sie ausüben”, so die Expert:innen abschließend.

Quellen: *www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Prostituiertenschutz/_inhalt.html

 

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Die digitale Transformation ist für Versicherungsvermittler aktuell eine der wichtigsten Herausforderungen.

 

Um in diesem Bereich in Zukunft noch stärker aufgestellt zu sein, arbeiten die Basler Versicherungen seit dem 1. April 2021 mit dem Digitalisierungsdienstleister salesurance zusammen. Thomas Winkenbach, Bereichsleiter des Exklusivvertriebes der Basler Versicherung, hat folgende Zielsetzung vorgegeben: „Wir wollen unseren Außendienstpartnern mit der Digitalisierungsoffensive den Rücken stärken und sie für die Zukunft mit den richtigen Werkzeugen ausstatten, damit die Agenturen in der digitalen Welt konkurrenzfähig bleiben. Besonders wichtig ist die regionale Marke und digitale Wahrnehmung im Umfeld der Agentur.“

In dem Projekt „Der digitale Berater 2021“, das von der Basler Agenturberatung und dem Basler Onlinemarketing-Team begleitet wird, betreut salesurance die Vertriebspartner über ein „Personal-Trainer Prinzip“ 12 Monate aktiv. Im Fokus steht hierbei das Thema Neukundengewinnung über Suchmaschinen, Social Media Marketing (Facebook, Instagram), Businessnetzwerke (Xing, LinkedIn) sowie Bewertungsmanagement. Auch die Agenturprozesse der Vermittler werden auf die digitalen Kanäle ausgerichtet – mit den Schwerpunkten Leadmanagement, Online-Terminierung und Online-Beratung.

Die Digitalisierung hat mit der Corona-Krise an Fahrt aufgenommen. „Der Lockdown zwingt die Kunden verstärkt in den digitalen Raum. Versicherungsvermittler, die online nicht vertreten sind und keine optimale Online-Präsenz sowie digitale Beratungsmöglichkeiten anbieten, verlieren deutlich an Relevanz und damit an Umsatz.“, erklärt Jürgen Fink, Geschäftsführer der salesurance. Mit einer intelligenten Strategie zur Neukundengewinnung können Vermittler ihren Standort online positionieren, regionale Online-Marken aufbauen und das qualitative Leadvolumen sowie den Umsatz nachweislich steigern.

 

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Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Die eigene Nachfolgeplanung ist für viele Makler die wichtigste strategische Fragestellung.

 

Welchen Einfluss die Herausforderung durch die Digitalisierung darauf hat, ergründet das Policen Direkt-Maklerbarometer 2021. “Auch Versicherungsmakler spüren, dass ihr Geschäftsmodell wie der Rest der Gesellschaft vom digitalen Wandel herausgefordert wird“, erklärt Dr. Philipp Kanschik, Geschäftsführer von Policen Direkt. „In vielen Gesprächen finden wir Versicherungsmakler jenseits ihrer Belastungsgrenze. Die COVID-19-Krise ist nicht spurlos an ihnen vorübergegangen. Wir sind uns sicher, dass sich hier in relativ kurzer Zeit mit den Ansprüchen der Kunden auch der Digitalisierungsdruck drastisch erhöht hat.”

Sind Makler gezwungen, ihre Strategie anzupassen?

Das Policen Direkt Maklerbarometer 2021 will dem auf den Grund gehen und fragt die Versicherungsmakler direkt, wo die Belastungen im Büro besonders groß sind und wo sie ich Unterstützung und Freiräume wünschen. Im Mittelpunkt der Erhebung steht nach wie vor, ob ein Ausstieg bereits geplant ist und wie und womit Makler ihren Ruhestand bestreiten wollen.

Die erste Auflage des Maklerbarometers 2019 brachte als alarmierendes Ergebnis zutage, dass knapp 85 Prozent der Versicherungsmakler ihre Nachfolge noch nicht geregelt hatten, obwohl fast jeder Dritte geplant hatte, in den nächsten 5 Jahren in Ruhestand zu gehen. Möglicherweise könnten neue bürokratische Restriktionen diesen Druck noch weiter erhöht haben. Zuletzt haben mehr als 1.000 Vermittler laut europäischer Versicherungsaufsicht Eiopa ihre Erlaubnis verloren, weil sie Beratungs-, Dokumentations- und Weiterbildungspflichten nicht eingehalten haben.

Je höher die Teilnehmerzahl, desto repräsentativer ist das Bild. Direkt zum Maklerbarometer 2021 (Umfrage). https://pdv3.typeform.com/to/JHpLlK13/

 

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Vor allem bei Verbraucherschützern gelten Provisionsverbote als Erfolgsmodell.

 

“Provisionsverbot: Europäische Beispiele verdeutlichen Erfolg”, behauptete der vzbv noch Anfang 2019 bezogen auf die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Handfeste Belege z. B. für eine Verbesserung des Anlegerschutzes durch ein Provisions-verbot gibt es keine. Im Gegenteil: Eine Studie der EU-Kommission hat im Jahr 2018 u. a. mittels Mystery-Shopping festgestellt, dass z. B. in den Niederlanden Testanleger “systematisch auf die Websites der Institute umgeleitet wurden, wo sie eigenständig im Execution-Only-Modus investieren konnten” (vgl. ‘k-mi’ 29/18). Diese – für die meisten Normalanleger oft alternativlose – Verlagerung des Anlageverhaltens von der persönlichen Beratung hin zur Selbstentscheidung ‘ins Netz’ scheint somit eine Folge eines Provisionsverbots zu sein. Denn die EU-Kommission stellte 2018 fest: “Das Verbot von Zuwendungen in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich war ein starker Treiber für Fonds-Supermärkte, Online-Broker und Online-Investmentplattformen von etablierten Anbietern.” Das Provisionsverbot entzieht dem Markt aber massiv Beratungskapazität, die durch Online-Angebote und Robo-Advisor-Modelle nur für die wenigsten ersetzt werden kann.

Diese Zweifel am ‘Erfolgsmodell Provisionsverbot’ haben nun neue Nahrung aus England erfahren: Bereits im Dezember 2020 veröffentlichte die britische Aufsicht FCA den neusten Evaluierungsbericht zur Finanzmarktreform und zum Provisionsverbot in Großbritannien unter dem Titel “Evaluation of the impact of the Retail Distribution Review and the Financial Advice Market Review”. Dessen Ergebnisse wurden hier trotz ihrer Brisanz, wohl auch durch die allgegenwärtige Corona-Pandemie, bislang kaum wahrgenommen. Denn die Zahlen und Schlussfolgerungen zeigen, dass das Provisionsverbot endgültig zum Flop gerät! Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des jüngsten Berichts:

++ Der Markt für Beratung in UK ist wettbewerbsschwach. Es gibt viele hohe Honorare, aber wenig Anreize, günstige Honorare anzubieten  ++ Die Beratungsquote ist von niedrigen 6 % (vgl. ‘k-mi’ 28/17) lediglich auf enttäuschende 8 % gestiegen  ++ 40 % der Firmen haben formale Mindestanlagegrenzen, beginnend ab 50.000 Pfund. Ca. 10 % der Firmen geben sich nur mit Kunden ab 1 Mio. Pfund ab  ++ Die 60 % der Firmen ohne formale Mindestanlagegrenzen haben jedoch im allgemeinen vergleichbare hohe Kundendepots: “Dies deutet darauf hin, dass der Zugang zu Beratung in der Praxis für Verbraucher mit kleineren Töpfen/Depots eingeschränkt ist”, so das verheerende Fazit der FCA  ++ Die Aufsicht gibt dazu auch ein Beispiel: “Beispielsweise kann die Beratung zu einer Rentenübertragung (defined benefit pension transfer) kostenpflichtig sein in einem Bereich von £ 3.500 oder £ 4.500. Wenn die Beratungsgebühr im Verhältnis zum Investitionswert erheblich ist, kann es sein, dass die Beratung zu diesen Kosten nicht im Interesse des Kunden liegt.“  ++ Robo-Advisors, die eigentlich als Wunderwaffe zur Schließung der Beratungslücke in Folge des Provisionsverbots gedacht waren (vgl. ‘k-mi’ 17/17), sind bislang nur ein Nischen-Thema bzw. es gibt kaum Nachfrage dafür (“remain only a small fraction of the overall market”)  ++ Die FCA nennt ebenfalls Daten zur Zahlungsbereitschaft bei Honoraren: “Die Mehrheit möchte weniger als 1 % des Wertes des investierbaren Vermögens zahlen”, so die FCA-Studie. “In Pfund und Pence entspricht dies nicht mehr als 100 GBP bei einer Investition von 10.000 GBP, 250 GBP bei einer Investition von 25.000 GBP und 500 GBP bei einer Investition von 50.000 GBP. Die meisten würden erwarten, nicht mehr als 250 GBP zu zahlen, unabhängig vom investierten Betrag.” Mit dem sprichwörtlichen britischen Understatement verpackt die FCA dieses vernichtende Urteil zum Provisionsverbot wie folgt: “Diese Antworten zur Zahlungsbereitschaft stimmen nicht mit den auf dem Markt allgemein üblichen Beratergebühren überein.”

Die Reaktionen in England waren entsprechend kritisch. Der britische Versicherer-Verband ABI fordert ‘eine Reform der Reform’: “Da 72 % der Menschen nicht in der Lage sind, für Finanzberatung zu bezahlen, und die Mehrheit der Menschen nur einmalige Beratung wünscht, muss die FCA die Änderungen vorantreiben, die der Beratungs-Markt benötigt. Der gesetzliche Rahmen für Beratung muss angepasst werden, um Kunden in die Lage zu versetzen, eine einfachere und erschwinglichere Beratung zu erhalten, die mehr Hilfe bietet.” Der britische ‘Financial services professional’ und Finanz-Blogger Clive Shelton analysierte den Evaluierungsbericht im Februar 2021 zudem im Hinblick auf den Berater-Markt: “Für alle, die daran interessiert sind, die Massen (nicht nur die wohlhabenden HNW) zum Sparen und Investieren zu ermutigen”, so Shelton, sei die Lektüre des Evaluierungsbericht “ein Muss” und “schockierend” zugleich (Übersetzung durch ‘k-mi’): “Angesichts der meisten Maßnahmen der FCA in Bezug auf Zugang, Erschwinglichkeit und Qualität des Dienstleistungsspektrums sind diese Schlüsselelemente der Regulierung ein schockierender Misserfolg. Die Umfrage der FCA zeigt, dass Verbesserungen bislang bestenfalls marginal sind. Auf der Nachfrageseite 52 Mio. Erwachsene in Großbritannien. Die Zahl der Verbraucher, die Rat (advice or guidance) erhalten und verschiedene Kanäle nutzen, ist bedauerlich. Nur 8 % (4,1 Mio.) hatten in den letzten 12 Monaten Zugang zu Finanzberatung, während 68 % (36 Mio.) überhaupt keine Beratung (advice or guidance) erhielten.” Um auch nur die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung zu erreichen und die FCA-Ambitionen in Bezug auf Verbraucher zu verwirklichen, so der Experte und ehemalige leitende Mitarbeiter der Bank of England Shelton weiter, “müsste jeder derzeitige Finanzberater mindestens 1.000 Erwachsene betreuen und jedes Unternehmen müsste über 50.000 Kunden haben. Um den Wettbewerb zu erhöhen und den Wunsch, Dienstleistungen für einen breiteren Anlegerkreis bereitzustellen, muss man die Anzahl der Berater und Planner erhöhen (…) Die FCA muss darüber nachdenken, was getan werden kann, um diesen Mangel an Fachleuten in der Industrie zu beheben”.

Das Provisionsverbot hat den Finanzdienstleistungsmarkt in UK in eine Zwickmühle gesteuert: Durch das Provisionsverbot und die massive Regulierung gibt es viel zu wenige Berater. Laut dem aktuellen Evaluierungsbericht sind es für Retail-Investments ca. 27.500 Financial Adviser in Großbritannien. Weitere knapp 9.000 verteilen sich auf Banken, Investment Manager und Börsen-Makler und Sonstige. Allein die Anzahl der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO ist in Deutschland höher! Dieses wettbewerbsschwache Umfeld in Großbritannien hat für Verbraucher nachweisbar extrem nachteilige Folgen in Form von hohen Honoraren und geringem Zugang zu Beratung für Normalverdiener. Wie ‘k-mi’ zuletzt anhand weiterer FCA-Analysen wie z. B. der ‘Retail Investments Product Sales Data (PSD)’ dokumentierte, ist in Großbritannien die Beratungsquote z. B. bei Investmentfonds von 57 % im Jahr 2006 auf 10 % im Jahr 2019 gefallen! (vgl. ‘k-mi‘ 32/20). Das Resultat: Großbritannien steht laut ESMA EU-weit bei der 3-Jahres-Performance-Analyse von Aktienfonds, Rentenfonds und Mischfonds aus dem Retail-Segment im Zeitraum 2016–2018 jeweils an hinterster Stelle, teilweise weit abgeschlagen. Bei Mischfonds ziehen sie sogar den EU-weiten Schnitt ins Negative (‘k-mi’ 16/20). Aber auch das Ziel, umsatzabhängige Vergütungen und damit mögliche Interessenkonflikte durch ein Provisionsverbot zurückzudrängen, ist in England gescheitert: Der Anteil der Honorare am Gesamtumsatz von Beratern sinkt permanent, allein im Jahr 2019 um 14 % gegenüber dem Vorjahr. Mittlerweile führt dies dazu, dass der Anteil der laufenden Servicegebühren bei 70 % liegt, Tendenz steigend. Berater können in Großbritannien also nicht von Honoraren leben, sondern der Markt ist bestimmt von einer ‘Honorarberatung light’, die für Verbraucher keinen Mehrwert hat (vgl. ‘k-mi’ 32/20)!

‘k-mi’-Fazit: Ein u. a. durch das Provisionsverbot überregulierter Beratermarkt wird wettbewerbsschwach und erzeugt einen Nachfrage-Überhang. Das bedeutet, dass die verbliebenen Berater sich die Kunden und die Preise aussuchen können. Das Ergebnis eines Provisionsverbots ist, das zeigen die Daten aus England überdeutlich, dass nur noch ‘Besserverdienende’ eine Beratung erhalten, ohne dass mögliche systemische Interessenkonflikte aus umsatzabhängigen Vergütungen beseitigt werden. Man wählte damit in Großbritannien die denkbar schlechteste Regulierungs-Kombination. Provisionsverbot und auch BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler sind somit eben kein Vorbild für Deutschland, es sei denn, man will bewusst auf eine Beratungslücke zusteuern! Neueste Daten aus Deutschland zu Versicherungsprodukten zeigen zudem, dass trotz eines inzwischen guten Angebots von Nettoprodukten die Nachfrage nach Honorarberatung weiter gering bleibt (vgl. ‘k-mi’ 14/21). Der aktuelle FCA-Evaluierungsbericht zeigt ebenfalls: Die Träume von einer Schließung der Beratungslücke durch automatisierte Robo-Advice-Angebote für die breite Masse ist ausgeträumt!

 

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Experten sehen Krankenversicherer als Benchmark

 

Das F.A.Z.-Institut hat gemeinsam mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) in einer aktuellen Studie die Kundenberatung von 20.000 Unternehmen untersucht. Die Debeka Krankenversicherung geht dabei mit vollen 100 Punkten als Branchensieger hervor. Insgesamt konnte das Koblenzer Unternehmen in den Kategorien Preis-Leistung, Kundenberatung, Preis, Qualität, Weiterempfehlung und Service überzeugen. In dem Untersuchungszeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 nahmen die Experten mithilfe von Social Listening 438 Millionen Online-Quellen unter die Lupe. Die Herausgeber der Studie betonen: „Für serviceorientierte Unternehmen ist es von existenzieller Bedeutung, eine exzellente Reputation als Berater zu haben. Dieses hilft ihnen sich vom Wettbewerb absetzen zu können.“

„Diese Auszeichnung zeigt, dass wir mit unseren mehr als 16.000 Angestellten – und insbesondere unseren 8.500 Mitarbeitern in der Beratung vor Ort – nicht nur nah bei unseren Mitgliedern sind, sondern auch, dass die von uns gesetzten Maßstäbe an eine umfassende Kundenberatung hohen Standards entspricht,“ sagt Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka-Versicherungen. „Wir sind genossenschaftlich geprägt und daher zählt bei uns das Füreinander. Das Ergebnis der Untersuchung belegt für mich eindrucksvoll, dass es sich bei unserem Kundenversprechen nicht nur um eine Worthülse handelt, sondern dass wir gegenüber unseren Mitgliedern Wort halten. Das ist auch der Grund, warum wir bei der Debeka schon immer auf einen festangestellten Außendienst gesetzt haben. Er garantiert den Service, den wir uns als Unternehmen vorstellen.“

 

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Nachdem der MLP-Konzern im Februar mit dem Erwerb von RVM die Grundlage für den strategischen Ausbau des neuen Segments Industrieversicherungsmakler gelegt hat,

 

werden nun die Adolph Jahn GmbH & Co. KG, die Ed. Sengstack & Sohn GmbH & Co. KG, die Hans L. Grauerholz GmbH sowie die Erich Schulz GmbH ein weiterer Teil davon. Der Firmenverbund verfügt über große Expertise im Bereich Transportversicherungen und erzielt mit zusammengenommen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen jährlichen Umsatz von gut 2 Mio. Euro. Mit der Transaktion gehören nun 100 Prozent der Anteile des Firmenverbunds zum MLP-Konzern. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Eine Genehmigung durch die Kartellbehörde ist nicht erforderlich. Das Closing der Transaktion ist für das dritte Quartal 2021 geplant. Für den Ausbau des Segments Industrieversicherungsmakler, das durch die RVM-Gruppe abgebildet wird, sind weitere Zukäufe angestrebt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Das Präsidium des BVK hat auf seiner Sitzung am 27. Mai 2021 entschieden, BVK-Geschäftsführer Hubertus Münster zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu ernennen.

 

Hubertus Münster ist Rechtsanwalt und arbeitet seit dem Jahr 1998 für den BVK. Bereits seit 2001 ist er Geschäftsführer der BVK-Bildungsakademie und seit 2012 Geschäftsführer des BVK.

Zu seinen Aufgaben gehören neben der Leitung der Bildungsakademie unter anderem die Zusammenarbeit mit der Initiative “gut beraten” sowie dem GDV im Gemeinschaftsausschuss. Neben diverser Sonderaufgaben gehört auch die rechtliche Beratung der Mitglieder im Handelsvertreter- und Maklerrecht zu den Aufgaben des Fachanwalts für Versicherungsrecht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Unterstützung beim erfolgreichen Berufseinstieg

 

Die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG richtet eine virtuelle Karrieremesse für Studierende vom 7. bis 10. Juni 2021 aus. In der viertägigen Vortragsreihe „Contact-Your-Career @ A.S.I. – Arbeitgeber hautnah digital“ stellen verschiedene namhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen ihre Einstiegsmöglichkeiten vor. Die Messe bietet Studierenden der Wirtschafts-, Natur-, Ingenieurwissenschaften, Informatik und weiteren Fachrichtungen die Möglichkeit, in den Austausch mit potenziellen Arbeitgebern zu treten und soll ihnen so den Karrierestart erleichtern.

„In den vergangenen zwölf Monaten war es eine große Herausforderung für junge Menschen und Unternehmen, zueinanderzufinden. Den Ausfall zahlreicher Kontaktmöglichkeiten in Form von Präsenzmessen wollen wir mit unserer ersten eigenen Karrieremesse auffangen“, sagt Jan-Gunther Berner, Wirtschaftsberater bei A.S.I. und Initiator der Messe „Wir haben ein attraktives Teilnehmerfeld für die Studierenden zusammengestellt.“

Mit dem Angebot wendet sich die A.S.I. Wirtschaftsberatung aus Münster sowohl an die Stellensuchenden als auch an die Unternehmen, für die eine Akquisition von talentierten Fachkräften in Pandemie-Zeiten viel schwieriger geworden ist. Mit der Karrieremesse bietet A.S.I. den Firmen eine Bühne, um sich und ihre Einstiegsmöglichkeiten in 45-minütigen Vorträgen vorzustellen. Der Einladung sind insgesamt rund 30 Unternehmen aus diversen Branchen der Wirtschaft gefolgt. Interessierte Studierende können kostenlos teilnehmen und erhalten Einblicke in verschiedene Branchen, zudem können die Teilnehmenden Ihre Bewerbungsunterlagen von Profis kostenlos prüfen lassen.

A.S.I. bereitet seit über 50 Jahren junge Menschen erfolgreich auf den Berufseinstieg vor. Mit zahlreichen Webinaren/Seminaren und Informationsveranstaltungen erhalten Studierende vor, während und nach dem Studium eine exzellente Vorbereitung auf den Beruf.

Mit der Contact-Your-Career @ A.S.I. Messe unterstützt das Unternehmen zudem die SOS-Kinderdörfer. Die Teilnahme ist kostenlos für alle Studierenden. Mit freiwilligen Spenden soll jedoch das Engagement des Vereins unterstützt und so Kindern in Not geholfen werden.

Über A.S.I:

A.S.I. ist eine mittelständische Wirtschaftsberatung für gehobene Privatkunden, Ärzte, Zahnärzte, Wirtschaftswissenschaftler und Ingenieure mit über 30 Geschäftsstellen und mehr als 140 Wirtschaftsberatern. Seit 1969 bietet das Unternehmen als Finanzmakler die Vermittlung und lebensbegleitende Betreuung von Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen an. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Existenzgründung, Praxisführung und –abgabe bei Ärzten und Zahnärzten. Mit einem Provisions- und Honorarumsatz von über 24 Mio. Euro gehört das Unternehmen zu den größten Allfinanzberatern in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Von-Steuben-Straße 20, 48143 Münster, Telefon: 0251 / 2103-0, Telefax: 0251 / 2103-350, www.asi-online.de

Der Erstversicherungsmakler von Aon gibt einen weiteren personellen Neuzugang bekannt: 

 

Ab Juni 2021 übernimmt Marcel Kunau (32) die Vertriebsleitung im Bereich Real Estate für den Norden und Westen Deutschlands. Kunau kommt vom Industriemakler Funk. Hier war er die letzten drei Jahre als Key Account Manager für die Immobilienwirtschaft und Industrie tätig und hat maßgeblich zum Aufbau des Verbandsnetzwerks in der Immobilienwirtschaft und zur Neukundengewinnung beigetragen. Seine berufliche Laufbahn begann der gelernte Versicherungskaufmann vor über 10 Jahren bei Willis als Fachbetreuer Haftpflicht/Rechtsschutz/Financial Lines in Bremen. Anschließend war Kunau mehrere Jahre für die NordWest Assekuranz tätig, wo er den Aufbau und die Strukturierung der Geschäftsentwicklung im Neugeschäft vorantrieb.

„Mit Marcel Kunau holen wir einen ausgewiesenen Branchenexperten im Bereich Real Estate an Bord. Wir freuen uns sehr, einen Spezialisten gewinnen zu können, der unsere Kunden durch seine tiefgreifende Expertise in den Regionen Nord und West optimal unterstützen wird“, kommentiert Michael Hendriks, Managing Director Commercial Risk Solutions bei Aon Deutschland.

“Die Stärkung der regionalen Specialties und Branchen spielt für Aon eine entscheidende Rolle“, so Hendriks weiter. „Marcel Kunau wird in seiner Funktion als Vertriebsleiter Real Estate den Ausbau strategischer Partnerschaften und die Expansionsstrategie unseres Unternehmens in der Wohnungs- und Gewerbeimmobilienwirtschaft konsequent vorantreiben.“

Qualitätsumfrage zu den BHVs für IT-Unternehmen, Architekten und Ingenieure und Landwirte

 

Die Absicherung gegen mögliche Haftungsrisiken ist ganz sicher eine der wichtigsten betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen, die ein Entscheider treffen kann. Die Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung fallen von Branche zu Branche sehr unterschiedlich aus. Pauschale Aussagen wie „die Betriebshaftpflicht der xy Versicherung ist die beste“ können daher niemals richtig sein. VEMA teilte ihrer Qualitätsumfragen in diesem Segment daher nach verschiedenen Branchen auf, damit die Bewertungen mehr Aussagekraft erhalten.

Im ersten Teil der BHV-Risiken widmete man sich ´:

IT-Betrieben

Architeken und Ingenieuren

Landwirten

 

Gefragt wurde nach den im Neugeschäft wichtigsten Anbietern in der jeweiligen Branchensparten und nach der Einschätzung dieser. Wo stimmen Qualität, Sach- und Schadenbearbeitung?

Die Maker der Genossenschaft gaben die nachstehenden Einschätzungen ab:

BHV für IT-Unternehmen:

Hiscox (25,17 Prozent der abgegebenen Nennungen)

Markel (22,61 Prozent)

Allianz (6,29 Prozent)

BHV für Architekten und Ingenieure:

VHV (31,35 Prozent)

HDI (15,44 Prozent)

Markel (8,79 Prozent)

BHV für Landwirte:

R+V (25,17 Prozent)

Concordia (22,44 Prozent)

Versicherungskammer Bayern (8,98 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 25.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

BVK stärkt Rolle des Berufsstands

 

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Corona-bedingt virtuell am 27. Mai stattfand, beschloss einstimmig den Leitantrag „Überregulierung und Pandemie – Versicherungsvermittlung im Wandel“. Die Delegierten stellen die Forderung, den sozialpolitischen Auftrag der Versicherungsvermittler als Lotsen bei der Absicherung von Lebensrisiken ihrer Kunden anzuerkennen. Sie verlangen eine deutliche Entbürokratisierung und eine Stärkung der Vermittlerbetriebe. Konsequenterweise bestehen die Delegierten auch auf ein Aussetzen von weiteren Regulierungen bis die Evaluierung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD abgeschlossen ist. Neue Regulierungsvorhaben, die den Berufsstand zusätzlich belasten würden, wie etwa der „Digital Operational Resilience Act“ (DORA), lehnt der BVK strikt ab. Auch eine klare Absage erteilen die Delegierten jeglichen Planspielen zur Einführung eines Provisionsdeckels bei Lebensversicherungen und der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Forderungen an die neue Bundesregierung

Der BVK mahnt zudem eine echte Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei der zukünftigen Bundesregierung an. Hierfür will der Verband das Zulagenverfahren der Riester-Rente verschlanken und u. a. den Sparern ermöglichen, mehr Renditechancen durch einen Wegfall der Beitragsgarantie zu nutzen, um mehr Altersvorsorgekapital zu akkumulieren. Auch will der BVK die qualifizierte Expertise der Vermittlerschaft bei den Beratungen zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einbringen und das duale Gesundheitssystem erhalten bzw. die privaten Krankenversicherungen stärken.

An die Adresse der Versicherungsunternehmen gerichtet, verlangt der BVK ein auskömmliches Vergütungssystem ohne Vertriebssteuerungen über Bonifikationen. Die Delegierten fordern zudem, mehr nachhaltige Produkte anzubieten, da diese von den Kunden immer stärker nachgefragt werden. Nachhaltigkeit im Vertrieb sieht der BVK als ein wesentliches Zukunftsthema an und wird es aktiv in den nächsten Jahren begleiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) ist mit ihren Produktlösungen ab sofort auch in Österreich über ihr WealthTech LAIC Vermögensverwaltung GmbH aktiv.

 

Diese hat die Zustimmung der BaFin erhalten, im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Finanzdienstleistungen in Österreich zu erbringen („EU-Pass“). „Österreich ist ein zusätzlicher Wachstumsmarkt für unser leistungsstarkes Produktangebot. Wir bieten nun auch dort institutionellen und privaten Anlegern sowohl Zugang zu LAIC, unserer KI-basierten Vermögensverwaltung, als auch zu unseren aktiv gemanagten Publikumsfonds der Marke LLOYD FONDS“, sagt Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer der Lloyd Fonds AG.

Der digitale Vermögensverwalter LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist im April 2020 in Deutschland an den Start gegangen und verwaltet inzwischen in seinen Produktlösungen mehr als 100 Mio. Euro. Das Angebot in Österreich beinhaltet zunächst fünf breit diversifizierte LAIC-Mischfonds mit unterschiedlichen Risikostrategien und Nachhaltigkeitsschwerpunkten. Zusätzlich können institutionelle Kunden in den LAIC – Digital Institutional Europe investieren. „Der österreichische Markt hat für uns ebenfalls strategische Bedeutung. Jährlich zu erwartende Steigerungsraten von nahezu 55 Prozent in der digitalen Vermögensverwaltung bis 2025 lassen auf nachhaltiges Interesse der österreichischen Kunden an KI-basierten Anlagelösungen schließen“, sagt Dipl. Kaufmann Hans-Jürgen Röwekamp, Geschäftsführer der LAIC Vermögensverwaltung GmbH, der die Erschließung des Marktes verantwortet.

Neben den LAIC-Produktlösungen können Privatanleger und institutionelle Kunden in Österreich zukünftig auch die Produktangebote im Bereich der offenen, durch erfahrene Fondsmanager aktiv gemanagten, Publikumsfonds erwerben. Die Betreuung der Vertriebspartner erfolgt zunächst über den Münchener Standort des Lloyd Fonds-Konzerns. Dipl.-Kaufmann Peter Vogel wird eine optimale Betreuung der institutionellen Vertriebspartner im Auftrag der LAIC Vermögensverwaltung GmbH sicherstellen. „Wir freuen uns, dass wir nun auch das große Interesse österreichischer Investoren an unseren mehrfach ausgezeichneten Aktien-, Renten- und Multi-Asset-Fondsstrategien bedienen können“, so Peter Vogel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lloyd Fonds AG, Amelungstraße 8 – 10, D­-20354 Hamburg, Tel: 040/ 32 56 78­210, Fax: 040/ 32 56 78­99, www.lloydfonds.de

Garantie-OPTIMIERER des IVFP

 

Und immer wieder grüßt die Gretchenfrage: Wie viel kommt denn aus einer privaten Rentenversicherung insbesondere in Form einer Fondspolice zu Ruhestandsbeginn raus? „Da die Ablaufleistung einer Fondspolice an die Entwicklung der Kapitalmärkte gebunden ist, ist es schlicht nicht möglich, die exakte Höhe der Ablaufleistung am Ende der Ansparphase vorneweg auszuweisen“, erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). (Die damit verbundenen Probleme können Sie im folgenden Blogbeitrag nachlesen https://www.ivfp.de/modellrechnungen/). Stehen Berater/Innen und Kunden/Innen vor der Frage, ob und in welcher Höhe eine Garantie etwa in Form einer Beitragsgarantie eingeschlossen werden soll, werden sie bisher allein gelassen. Die bisherige Systematik mit starren Hochrechnungen hilft an dieser Stelle nicht weiter. Sie vermittelt den Eindruck, dass der Einschluss von Garantien keine Auswirkungen auf die errechneten Ablaufleistungen hat – hier besteht die große Gefahr einer Fehlberatung!

Der GarantieOPTIMIERER des IVFP schafft Abhilfe. Mit Hilfe moderner Simulationsverfahren ist es nun möglich, die Auswirkung der Garantiehöhe auf die zu erwartende Ablaufleistung aufzuzeigen.

Mit Hilfe weniger Eingaben lassen sich hierbei Chance-Risikoprofile für unterschiedliche Garantiestufen eines Tarifs ermitteln. Im Bildbeispiel etwa ist bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro, einer Anspardauer von 30 Jahren und bei einem Garantieverzicht eine mittlere Ablaufleistung (IVFP-Wert) von ca. 64.420 Euro zu erwarten. Diesen Wert erachtet das IVFP als realistische Ablaufleistung, die der Kunde aus dem Produkt beim jeweils gewählten Garantieniveau zu erwarten hat. Aus der Veränderung des IVFP-Wertes bei verschiedenen Garantieniveaus kann nun die Wirkung einer Garantie auf die Ablaufleistung sichtbar gemacht werden. Möchten Kunden nicht auf die Garantie verzichten, so verringert sich der IVFP-Wert auf 50.760 Euro bei einer 80 % Garantie. Anders formuliert, der Garantieeinschluss „kostet“ in diesem Beispiel 13.660 Euro – ein Umstand der Kunden bisher nicht ausreichend vermittelt werden konnte. Zusätzlich geben die abgebildeten Profile auch einen Aufschluss über die Chancen (auf z.B. 155.766 Euro) und die Risiken (von nur 27.412 Euro), die bei einem Garantieverzicht entstehen. Dadurch ist es nun möglich, dem Kunden die Wirkung eines Garantieverzichts in der vom Kunden präferierten Fondspolice adäquat aufzuzeigen. Das IVFP ermittelt auf Basis der kundenindividuellen Eingaben in Echtzeit den IVFP-Wert, sowie die dazugehörigen Chance-Risikoprofile. Erst durch diese transparente Darstellung werden Kunden in die Lage versetzt, sich eine qualifizierte Meinung zu der für sie optimalen Garantiestufe zu bilden. Für Kunden, die eine Fondspolice (mit Garantie) kaufen, ist eine solche Entscheidungsgrundlage unerlässlich. Denn eine Hochrechnung mit einem fixen Renditewert über die gesamte Laufzeit ist definitiv unrealistisch und birgt das große Risiko, dass Kunden auf Grundlage einer Fehlberatung ihr Vorsorgeziel nicht erreichen.

Versicherer, die sich für einen Einsatz des GarantieOPTIMIERERs interessieren, können das IVFP kontaktieren. Ein Demozugang zu der neuartigen Beratungssoftware steht ebenfalls zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Die Deutsche Rückversicherung AG mit Sitz in Düsseldorf und die im Bereich biometrische Risiken hochspezialisierte SCALA Finanzgruppe aus Kronach haben eine umfassende strategische Partnerschaft vereinbart.

 

Die beiden Unternehmen wollen künftig vor allem bei der Entwicklung neuartiger Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken eng zusammenarbeiten. Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung moderner Produktlösungen zur Einkommensabsicherung für das Online-Portal WORKSURANCE.de. Gemeinsam wollen der Rückversicherer und der Biometrie-Spezialist Produkte konzipieren, die sich explizit für den Online-Direktvertrieb eignen, um darüber onlineaffinen Kundengruppen ein zeitgemäßes Angebot zur Absicherung der Arbeitskraft anbieten zu können.

„Um der seit Jahren stagnierenden Versorgungsquote im Bereich der Einkommensabsicherung entgegenzuwirken, braucht es neue Produktideen und -konzepte, um neue Kundengruppen zu erreichen. Gemeinsam mit der Deutschen Rück wollen wir dafür Ansätze entwickeln und für eine vertriebliche Umsetzung mit ausgewählten Erstversicherern vorbereiten“, sagen Christian Schwalb (Geschäftsführer) und Philip Wenzel von der SCALA Finanzgruppe.

„Mit Ihren umfänglichen Praxiserfahrungen als Biometrie-Spezialisten stellt SCALA für uns einen sehr guten Sparringspartner für Produktentwicklungen im Segment der Einkommensabsicherung dar. Gemeinsam können wir unsere Stärken in diesem Bereich optimal einsetzen“, sagt Dr. Barbara Ries, Bereichsleiterin Leben/Kranken Markt- und Produktmanagement bei der Deutschen Rück.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 09261-962860, Fax: 09261-9628611, www.scala-holding.com

Im ersten Quartal 2021 wurden über vers.diagnose mehr als doppelt so viele Risikoprüfungen durch-geführt wie im Vorjahr.

 

Im Mai 2021 bringt vers.diagnose einen weiteren Versicherer auf die Plattform und erreicht eine Marktabdeckung von über 50 %. Die Corona-Maßnahmen wirken als Digitalisierungsturbo, COVID-19 spielt in der Risikoprüfung aber eine untergeordnete Rolle. Corona-Maßnahmen beschleunigen den Digitalisierungsprozess. Im ersten Quartal des Jahres überschritt die Zahl der Risikoprüfungsentscheidungen die Marke von einer Million, berichtet Katrin Bornberg, Geschäftsführerin von vers.diagnose. „Der Wachstumstrend des letzten Jahres setzt sich 2021 ungebremst fort. Vermittler:innen beraten zunehmend online und haben den Mehrwert von vers.diagnose erkannt. Versicherer setzen auf digitale Werkzeuge zur Verbesserung der eigenen Prozessqualität. Der steigende Digitalisierungsdruck auf Seiten der Unternehmen führte 2020 sechs weitere Anbieter auf unsere Plattform.“

Über eine Million Risiko-Entscheidungen – ohne Risikovoranfrage

vers.diagnose bietet eine digitale, medizinische und wirtschaftliche Risikoprüfung für Biometrietarife – auf Wunsch parallel und zeitgleich für alle Versicherer auf der Plattform. Im ersten Quartal 2021 hat vers.diagnose zu rund 54.000 Risikoprüfungen (2020: 28.734) insgesamt 1.050.000 Risikoprüfungsentscheidungen (2020: 459.744) geliefert. Im Durchschnitt wurden bei jeder Risikoprüfung Ergebnisse für rund 19 Versicherer ausgeliefert. Im Anschluss an die Prüfung können Nutzer ein Risikoprüfungs-Protokoll erstellen, das die Gesundheitsfragen des ausgewählten Versicherers im Antragsprozess ersetzt. Diese Möglichkeit wurde in den ersten drei Monaten in 24.656 Fällen genutzt (2020 im Vergleichszeitraum 12.753 Fälle).

Neben dem überlegenen Nutzererlebnis, sofort zu wissen, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz möglich ist, entlastet vers.diagnose zunehmend die Risikoprüfungsabteilungen der Versicherer. Denn bei einer herkömmlichen analogen Risikovoranfrage werden individuelle Anfragen an mehrere Versicherer versandt. Neben hohen Datenschutzrisiken, die mit dem analogen Prozess verbunden sind, erweisen sich Risikovoranfragen für Versicherer zudem als sehr kostspielig. Erfahrungs-gemäß führt höchstens eine von zwanzig Anfragen auch zum Antrag. Per Risikovoranfrage gewonnene Anträge schlagen daher mit bis zu zwanzigfachen Risikoprüfungskosten zu Buche.

COVID-19 kein Unsicherheitsfaktor in der Risikoprüfung

vers.diagnose hat das Fragenset frühzeitig um die COVID-19-Diagnose ergänzt. Die Auswertungen zeigen: Bei Risikoprüfung und Annahmeentscheidung spielen COVID-19-Erkrankungen derzeit eine untergeordnete Rolle. Im ersten Quartal 2021 hatten nach eigenen Angaben weniger als ein Prozent (444 von rund 54.000) der Interessent:innen eine COVID-19-Diagnose. Mehr als die Hälfte von ihnen haben Versicherungsschutz zu Normalkonditionen erhalten.

„Vermittler und Antragsteller:innen sind bei der verbindlichen Risikoprüfung mit vers.diagnose auf der sicheren Seite“, erläutert Katrin Bornberg. „Das für alle Versicherer einheitliche Fragenset von vers.diagnose ist gezielt auf einfache Verständlichkeit ausgelegt und wird jeweils aktuellen Erkenntnissen angepasst“, so Bornberg.

Neue Partnerschaft: Hannoversche setzt auf vers.diagnose

Ab Mai 2021 liefert vers.diagnose auch für die Hannoversche Lebensversicherung AG elektronische Risikoprüfungsentscheidungen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Es ist Anspruch der Hannoversche, die Vermittler optimal zu unterstützen und transparente Leistungen anzubieten. Wir arbeiten bereits vertrauensvoll mit vers.diagnose im Bereich der Risikolebensversicherung zusammen. Jetzt bieten wir auch unsere mehrfach ausgezeichnete SBU im Vermittlermarkt an. Daher ist es nur konsequent, auch hier mit vers.diagnose zu kooperieren“, sagt Florian Kreutzkam, Leiter Risikoprüfung bei der Hannoversche.

Einschließlich der Hannoversche bietet vers.diagnose jetzt Risikoprüfungen für 27 Versicherer und Versorgungswerke – vollständig digital, parallel und in Echtzeit. Die marktführende Position im Bereich der elektronischen Risikoprüfung konnte somit weiter ausgebaut werden. In Bezug auf die Bruttobeitragseinnahmen setzen nun mehr als 50 % der Lebensversicherer auf vers.diagnose. Weitere Kooperationen sind in Planung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

versdiagnose GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Tel: +49 (0) 511 357717 14, www.versdiagnose.de

infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aktualisiert.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches Konzept der Markstandards in der BU auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2021“ wurden 50 Tarife von 19 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden.

Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Der Verzicht auf jegliche Verdichtung der Analyse-Ergebnisse erhält zudem die wünschenswerte Detailtiefe. Damit handelt es sich bei den Marktstandards von infinma im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren gerade nicht um ein Rating.

An diejenigen Versicherer und Tarife, die in allen getesteten Kriterien diesen Marktstandard aus Kundensicht erfüllen oder übertreffen, verleiht infinma entsprechende Zertifikate. Insgesamt 32 Tarife von 13 Gesellschaften haben die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Auszeichnung erfüllt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Credit Life als neuer Anbieter hinzugekommen; ansonsten sind die gleichen Versicherer zertifiziert worden.

„Nachdem der EU-Markt bei der Untersuchung in 2020 etwas in Bewegung zu kommen schien, mussten wir nun feststellen, dass die Zahl der Tarife um 18 und die der Gesellschaften um 4 zurückgegangen ist. Das ist einerseits auf Fusionen innerhalb eines großen öffentlich-rechtlichen Versicherungs-Konzerns zurückzuführen, aber auch auf die Einstellung der EU bei einigen Anbietern. Möglicherweise zeigen sich hier erste Verdrängungseffekte zwischen der immer beliebter werdenden Grundfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.“, erläuterte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

„Zum einen dürfte der Begriff Erwerbsunfähigkeit durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente negativ belegt sein. Zum anderen müssen wir aber auch feststellen, dass die Preisgestaltung der EU das Produkt vielfach unattraktiv macht. Der Unterschied zur qualitativ höherwertigen BU gerade in den akademischen Berufen ist oft zu klein“, sieht sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann mögliche Gründe für diese Entwicklung. „Auch qualitativ könnte die EU gerade im Vergleich zur SBU sicher noch zulegen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Produktpflege in anderen Absicherungsprodukten intensiver betrieben wird.“

Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu vier Produkten im Hinblick auf die für die Zertifizierung maßgeblichen Kriterien. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Chronische Müdigkeit, Abgeschlagenheit, starke Erschöpfung: Immer mehr Menschen sind vom Long-Covid-Syndrom betroffen.

 

Die Beschwerden können zu einer langfristigen Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen und sich damit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Ob in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, weiß die Kanzlei Wittig Ünalp, die auf Arbeits- und Versicherungsrecht spezialisiert ist.

Symptome und Folgebeschwerden einer Covid-19-Infektion werden immer noch erforscht. „Eines ist allerdings sicher: Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf den Job sind möglich“, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. „Deshalb liegt die Frage nahe, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Hier ist zunächst festzustellen, dass die marktüblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht auf bestimmte Krankheiten abstellen oder sie ausschließen. Es kommt also nicht darauf an, woran die Person erkrankt. Insofern fallen Covid-19-Erkrankungen grundsätzlich unter den Versicherungsschutz.“

Wie stark ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt?

In der Regel springen Berufsunfähigkeitsversicherungen ein, wenn infolge einer Krankheit der zuletzt ausgeübte Beruf für eine bestimmte Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherungsschutz greift in der Regel, wenn die Leistungsfähigkeit infolge einer Erkrankung sechs Monate ununterbrochen maximal 50 Prozent beträgt. „Die zentrale Frage ist also, ob die Erkrankung in der Folge zu einer entsprechend starken Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit führt“, erklärt Maximilian Wittig. „Nur wenn jemand aufgrund des Long-Covid-Syndroms nur noch maximal die Hälfte seiner Leistung erbringen kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Zweifel helfen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht in diesen Fragen weiter.“ Weitere Informationen dazu unter www.versicherungsrecht-wittig.de.

Über Wittig Ünalp:

Die Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Fachanwaltskanzlei für Arbeits- und Versicherungsrecht. Die Kanzlei wurde 1998 gegründet und berät Versicherungsnehmende in allen Fragen des Versicherungsrechts. Für die Kanzlei arbeiten mehr als 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wittig Ünalp unterhält Standorte in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt, München und Nürnberg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB, Domsheide 3, 28195 Bremen, Tel: 0421 3362310, www.versicherungsrecht-wittig.de

Wifo und blau direkt beauftragen Torsten Labbow mit Umsetzung der gemeinsamen Bankassurance-Aktivitäten.

 

Bankassurance ist einer der großen Wachstumstreiber der Poolbranche. Dass einer der Hauptakteure in diesem blau direkt ist, dürfte wenig überraschen. Der Technologiemarktführer bietet unter den Pools doch eine der umfassendsten technischen Plattformen für die Vermittlungsabwicklung an. Kaum bekannt ist hingegen, dass die Lübecker mit der Plattformbereitstellung für rund 550.000 Bankkunden bereits zu den führenden Protagonisten gehören. Diese Aktivitäten sollen nun in Kooperation mit Wifo ausgeweitet werden. Zu diesem Zweck haben die beiden Pools Torsten Labbow als verantwortlichen Geschäftsführer beauftragt. Mit sofortiger Wirkung übernimmt Labbow die Geschäftsführung des gemeinsamen Mehrfachagenten “VOG GmbH”, in welchem die Bankassurance-Aktivitäten der beiden Pools gebündelt werden. Zusammen mit Sven Burkart soll Labbow den Ausbau der Plattform weiter beschleunigen.

“Der Versicherungsvertrieb wird für Banken zunehmend zu einem Produktbereich mit zentraler Bedeutung. Meine Aufgabe ist es, Banken hierbei zu begleiten, insbesondere den wirtschaftlichen Erfolg durch effiziente Prozesse und digitale Kundenzugänge zu forcieren.”, so Labbow. Torsten Labbow ist seit 2019 bei blau direkt und verantwortet dort als Director Sales das Vertriebsmanagement. Zuvor war er 25 Jahre für die HanseMerkur tätig, die er als Vertriebsdirektor verließ.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Norddeutsche Landesbank auf Platz eins

 

Persönliche Beratungen finden auch bei Vermögenverwaltern derzeit häufig nicht vor Ort, sondern per Video-Lösung statt. Erfreulich: Die Beratungsqualität leidet dadurch meist nicht. Dagegen können die schriftlichen Portfolio-Unterlagen nicht in allen Fällen überzeugen. Dies zeigt die Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität, welches in Kooperation mit dem Institut für Quantitative Finanzanalyse 20 Vermögensverwalter getestet hat.

Gute Beratungsleistungen der Branche

Die Vermögensverwalter erzielen im Schnitt ein befriedigendes Resultat und verfehlen mit 69,5 Punkten nur knapp ein gutes Branchenergebnis. Nicht nur beim Erstkontakt per Telefon punkten die meisten Anbieter. Auch in den persönlichen Gesprächen – durchgeführt per Video-Beratung – überzeugen häufig kompetente und ausgesprochen freundliche Berater, die motiviert und glaubwürdig agieren. Insgesamt fallen die Beratungen deutlich besser aus als die im Anschluss unterbreiteten Lösungsvorschläge.

Ein Kritikpunkt an den persönlichen Beratungen ist allerdings die teilweise nur lückenhafte Analyse des Kundenbedarfs. So erfragen bei weitem nicht alle Berater gezielt die finanzielle Situation, die Lebensumstände und das genaue Anliegen des Interessenten. In diesen Fällen mangelt es den Beratungsgesprächen zwangsläufig an Individualität.

Große Leistungsunterschiede

Die schriftlichen Lösungsvorschläge der Vermögenverwalter sind von deutlich unterschiedlicher Qualität; die Ergebnisse reichen hier von “sehr gut” bis “mangelhaft”. Einige Unternehmen stellen lediglich eine allgemeine Präsentation zur Verfügung. “Die unzureichende Abbildung der Renditeerwartung sowie des Risikos stellt sich bei den Portfolios häufig als Schwachpunkt heraus”, kritisiert Prof. Dr. Sven Christiansen, Geschäftsführer des Instituts für Quantitative Finanzanalyse. Nur die besten Anbieter unterbreiten einen speziell auf den Kunden zugeschnittenen Lösungsvorschlag, in dem auch die im Beratungsgespräch geäußerten Wünsche und Ziele berücksichtigt werden.

“Sowohl in puncto Beratung als auch bei den unterbreiteten Vorschlägen zeigen die Vermögensverwalter große Leistungsunterschiede. Die Top-Unternehmen können allerdings in beiden Bereichen mit guten und häufig sogar sehr guten Ergebnissen aufwarten”, so Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität.

Die Top 3 im Gesamtergebnis

Testsieger ist die Norddeutsche Landesbank mit dem Qualitätsurteil “sehr gut”. Sowohl die persönliche Beratung per Video als auch der Lösungsvorschlag überzeugen. Das Unternehmen profiliert sich insbesondere mit einer sehr kompetenten und lösungsorientierten Beratungsleistung. Der unterbreitete Portfoliovorschlag punktet mit einer ausgesprochen guten Aufbereitung, in dem auch die Kosten transparent dargestellt werden. Auch die Ganzheitlichkeit des Vorschlags kann überzeugen, indem etwa die Anlagewünsche besonders umfassend berücksichtigt werden. Zudem ist der Informationswert des Internetauftritts sehr hoch.

Den zweiten Rang belegt die Bethmann Bank (Qualitätsurteil: “sehr gut”). Der Lösungsvorschlag besticht mit einer sehr hohen Portfolio-Qualität: Die Aufbereitung, Struktur und Kostentransparenz erzielen jeweils die höchstmögliche Punktzahl. Auch der Verwaltungsvertrag punktet mit Transparenz und Vollständigkeit. Zudem erzielt das persönliche Beratungsgespräch im Anbietervergleich das beste Ergebnis.

Rang drei belegte das VZ Vermögenszentrum, ebenfalls mit einem sehr guten Gesamtresultat. Ausschlaggebend für die Top-Platzierung ist vor allem der individuell auf den Kunden zugeschnittene Lösungsvorschlag, der in puncto Portfolio-Qualität im Vergleich mit führend ist. Das ausgesprochen kompetent geführte Beratungsgespräch erzielt ebenfalls ein sehr gutes Ergebnis.

Von den 20 analysierten Vermögensverwaltern sichern sich auf den folgenden Plätzen vier weitere Unternehmen das Qualitätsurteil “sehr gut”: Lunis Vermögensmanagement (4.), Hauck & Aufhäuser (5.), Hypovereinsbank (6.) und Weberbank (7.).

Das Deutsche Institut für Service-Qualität testete 20 Vermögensverwalter mit Sitz in Deutschland, die Beratungen auch bei Vermögenssummen von unter fünf Millionen Euro anboten. Die Beratungs- und Servicequalität wurde bei jedem Unternehmen anhand eines verdeckten telefonischen Gesprächs mit Terminvereinbarung, einer detaillierten Video-Beratung sowie einer umfangreichen Internetanalyse ermittelt. Insgesamt flossen 60 Servicekontakte mit den Vermögensverwaltern in die Auswertung ein. In einem weiteren Untersuchungsbereich erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Institut für Quantitative Finanzanalyse (IQFin) eine detaillierte Analyse der schriftlich eingegangenen Lösungsvorschläge hinsichtlich Portfolioqualität und Ganzheitlichkeit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & CO. KG, Dorotheenstraße 48, 22301 Hamburg, Tel: +49 (0) 40 27 88 91 48-0, www.disq.de

Bereits 240.000 Beratungstermine im neuen Format –  Entwicklung aus dem Vertrieb für den Vertrieb –  Hybrides Konzept weiterhin in Kombination mit persönlicher Beratung 

 

Die Pandemie hat in der Finanzberatung entscheidende Veränderungen und Fortschritte herbeigeführt. Mit dem Beratungstool “Vermögensplanung Digital” hat die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vor einem Jahr ein hybrides Konzept etabliert, das persönliche Kundenberatung und Digitalisierung ideal vereint. Nach zwölf Monaten lässt sich offiziell sagen: Das Projekt ist ein voller Erfolg! Bislang wurden bereits 240.000 Beratungstermine über die App “Vermögensplanung Digital” realisiert, wobei es sich vor allem um umfassende Gespräche mit Neukunden handelte. Weitere digitale Zusatzoptionen wie die Fernunterschrift und der elektronische Antrag runden den Prozess insgesamt ab.

Entwicklung aus dem Vertrieb – für den Vertrieb

Mithilfe von “Vermögensplanung Digital” konnte während der Pandemie der gewohnte Service der Vermögensberater aufrechterhalten werden. Mittels interaktiver Benutzeroberfläche wird das Beratungsgespräch zum erlebbaren Gemeinschaftsprojekt und der Kunde vom Zuhörer zum Mitgestalter seiner Finanzen. Die kontinuierlich steigenden Nutzerzahlen verdeutlichen die hohe Akzeptanz, die die neue App bei Vermögensberatern und Kunden innerhalb kurzer Zeit erreicht hat – und vor allem auch dauerhaft halten kann. Den Grund für den Erfolg sieht Christian Glanz, Vorstandsmitglied der Deutschen Vermögensberatung und zuständig für Informationstechnologie, bereits in der Konzeption: “Wir entwickeln digitale Tools nicht am grünen Tisch, sondern in enger Zusammenarbeit mit unseren Vermögensberatern. Sie wissen am besten, was sie selbst zum Arbeiten brauchen und vor allem auch was sich ihre Kunden wünschen. So können wir unsere Tools und Prozesse ganz nach den Bedürfnissen am Markt ausrichten.”

Kompetente persönliche Beratung mit optimaler digitaler Unterstützung

Aber nicht nur das Tool “Vermögensplanung Digital” verbucht Erfolge – auch die gesamte digitale Unterstützung der persönlichen Beratung wird sehr gut angenommen. Inzwischen geht zum Beispiel die Mehrzahl der Anträge auf elektronischem Wege ein. Auch die Nutzung der Fernunterschrift hat sich, in Zeiten der Pandemie, umfassend etabliert. Jedoch ist ganz klar: Bei aller Digitalisierung steht bei der Deutschen Vermögensberatung weiterhin die persönliche Betreuung an erster Stelle. Als Vertrauensinstanz und persönlicher Finanzexperte bleibt der Vermögensberater Ansprechpartner für alle Themen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung auf die Kompetenz und Erfahrung der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bietet sie in mehr als 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Damit ist das Familienunternehmen Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com