Die Finanzberatung der Swiss Life-Gruppe in Deutschland wächst weiter entgegen des Markttrends.

 

Die Marken Swiss Life Select, tecis, HORBACH, ProVentus und Swiss Compare verzeichnen zu Juni 2021 insgesamt mehr als 5.000 lizenzierte Finanzberaterinnen und Finanzberater.

„Persönliche und qualitativ hochwertige Finanzberatung hat Zukunft, das beweist das Wachstum unserer Vertriebsgesellschaften sehr deutlich. Der Bedarf nach persönlicher Finanzberatung ist ungebrochen. Gerade in dieser Zeit suchen Kundinnen und Kunden nach Lotsen für Ihre Finanzen und Vorsorge”, so Matthias Wald, Leiter Vertrieb bei Swiss Life Deutschland. Diese Einschätzung belegen auch die Zahlen: Laut einer aktuellen Marktforschung von Swiss Life in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov wollen 83 Prozent der Befragten, die sich eine Beratung vorstellen können, eine umfassende und ganzheitliche Finanzberatung.

Finanzberatung: Eine sinnstiftende Tätigkeit

Die Tätigkeit als Finanzberaterin oder Finanzberater bietet vor allem jungen Menschen attraktive Perspektiven für die Zukunft. „Unser junges Beratungsteam kennt die Lebenswirklichkeit ihrer Kundinnen und Kunden und befähigt sie zu eigenverantwortlichem Handeln in Sachen Finanzen und Vorsorge”, sagt Wald. „Finanzberatung ist eine Dienstleistung, die nicht nur Kundinnen und Kunden zu finanzieller Selbstbestimmung verhilft, sondern gesellschaftlich relevant ist”, so Wald weiter. Und: „Auch wenn der Vermittlermarkt seit Jahren kleiner wird, zeigt sich, dass die ungebundene Qualitätsberatung für viele Menschen attraktive berufliche Chancen bietet”. Das Durchschnittsalter der Beraterinnen und Berater der Swiss Life-Gruppe beträgt 35 Jahre. Ein Viertel ist unter 25 Jahren, 42 Prozent sind zwischen 26 und 35 Jahren alt. Damit gehören mehr als die Hälfte von ihnen den Generationen Y und Z an.

Entwicklung der letzten Jahre

Vor allem in den letzten fünf Jahren ist die Zahl der lizenzierten Finanzberaterinnen und Finanzberater stetig zwischen acht und elf Prozent gestiegen. Waren es im Jahr 2016 noch 3.286 Finanzberaterinnen und Finanzberater, sind es im Jahr 2018 3.808 und zum Ende des Jahres 2020 4.635 gewesen.

Ausbildung und modernes Beratungsumfeld im Fokus

Die Swiss Life Deutschland-Gruppe legt einen besonderen Fokus auf die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Fachkompetenz sowie ein attraktives und modernes Arbeitsumfeld, die es ermöglichen, Potentiale zu entfalten und Kundinnen und Kunden individuell und modern zu beraten. Aktuell investiert das Unternehmen am Standort in Hannover mit dem Karriere-Campus in ein neues Aus- und Fortbildungszentrum.

 

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Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Aktuell vergeht kaum ein Tag ohne Schlagzeilen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

 

Insbesondere die Regulierung wirft viele Fragen auf. Oft fehlen allerdings belastbare Fakten. Die 6.BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg schafft Abhilfe. Sie basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Corona spielt auch eine Rolle.

Franke und Bornberg analysiert seit 2004 Professionalität und Kundenorientierung von BU-Versicherern. Die Leistungspraxis nimmt dabei großen Raum ein. Das umfangreiche Datenmaterial validieren die Analyst:innen traditionell durch Stichproben. An der 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg teilgenommen haben Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kund:innen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Angesichts ihrer Größe bilden sie einen wesentlichen Teil des BU-Marktes ab. Die Untersuchung basiert auf Fakten zu BU-Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019.

Wie haben die Versicherer abgeschnitten?

Allianz, Zurich und – zum ersten Mal – die Gothaer sind die Teilnehmer des BU-Leistungspraxisratings. „Wir freuen uns über jeden weiteren Versicherer, der Transparenz zeigt und sich bei der BU-Leistungspraxis in die Karten schauen lässt“, erläutert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Sich diesem Ratingverfahren zu stellen, ist es ein klares Statement an Medien und Verbraucher:innen, dass man nichts zu verbergen hat“, lobt Franke. Jeder zusätzliche Teilnehmer erhöhe die Aussagekraft der Studie und belege, dass die BU im Leistungsfall tue, was sie soll, nämlich finanzielle Not zu lindern. Die Gothaer erreichte mit 68 % der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schnitt vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielte mit 90 % der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82 % der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener) (81 %), HDI und Nürnberger (jeweils 82 %) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis kontinuierlich optimieren.

Verweigern BU-Versicherer die Leistung?

Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg zeigt: Vier von fünf BU-Entscheidungen (79 %) fallen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife ins Leere, analysiert Franke. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, so Franke.

Aus welchen Gründen endet die BU-Leistung?

Erstmalig wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp 50 % der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei rund 36 % der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12 % der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Warum wird keine BU-Leistung fällig?

Mehr als der Hälfte aller Ablehnungen (60 %) werden ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird (Vorjahr 55 %). Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68 % der Ablehnungen verantwortlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren an Bedeutung. Auf sie entfallen aktuell 20 % der Ablehnungen gegenüber 25 % im Jahr zuvor.

Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote bei jungen Erwachsenen. Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Bei Krebs zahlen BU-Versicherer fast immer

In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43 % aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Ganz so groß ist der Einfluss bei privaten BU-Verträgen zum Glück nicht. Trotzdem konnten Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 weiter ausbauen, berichtet Franke. „Im Untersuchungsjahr 2019 gingen knapp 28 % der anerkannten BU-Fälle auf psychische Erkrankungen zurück. Diese Entwicklung birgt für BU-Versicherer einigen Sprengstoff“, so Franke. Auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Die Anerkennungsquote variiert je nach Art der Krankheit. Während bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) mehr als neun von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen nur 71 %. Krankheiten des Nervensystems führen immerhin in vier von fünf Fällen zur Anerkennung. Nach der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD)“* zählen dazu Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome.

Verzögern Versicherer die Zahlung?

Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkenntnis). Das liefert Versicherten einen praktikablen Erwartungswert. Nach 100 Tagen sind knapp 40 % aller Anerkennungen entschieden.

Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung deutlich länger. Die Expert:innen von Franke und Bornberg führen dies vor allem auf einen Mangel an Fachärzt:innen für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

BU-Regulierung unter Corona-Bedingungen

Die Leistungspraxisstudie untersucht BU-Anträge aus dem Jahr 2019. Als Leistungsauslöser kommen COVID-19-Erkrankungen für diese Untersuchung also noch nicht in Betracht. Auf den Arbeitsalltag von Leistungsprüfer:innen wirken sich die Corona-Maßnahmen aber schon jetzt aus. Der Umgang mit der Pandemie erweist sich als Digitalisierungsturbo. Neben digitaler Meldung und Tracking von Leistungsfällen sowie Onlineportalen zum Dokumententransfer sind Video-Chats in der Leistungsbearbeitung angekommen. Dank digitaler Bildübertragung können Antragsteller:innen Einblicke in ihr Arbeitsumfeld und betriebliche Abläufe gewähren und ein aussagekräftiges Bild ihrer Tätigkeit vermitteln. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Selbstständige interessant. Klassische Außenregulierung findet hingegen kaum statt. Gearbeitet wird überwiegend im Homeoffice. Damit verlagert sich der kollegiale Austausch ebenso in die digitale Welt wie Abstimmungen mit der Antragsabteilung oder Rücksprachen mit dem Gesellschaftsarzt.

Verschlechtert Corona die BU-Regulierung?

Bislang sind nur wenige COVID-19-Leistungsfälle bekannt. Gezahlt wird erst, wenn die Einschränkungen über voraussichtlich mehr als sechs Monate anhalten. Trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit COVID-19 im BU-Leistungsprozess.

Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch: „Wenn vermeintliche Fachleute auf der Corona-Welle reiten, fehlt mir dafür jedes Verständnis. Entweder setzen sie gezielt auf Alarmismus, was Verbraucher:innen vom Abschluss des wichtigen BU-Schutzes abhalten könnte. Oder sie haben das Leistungsbild der BU-Versicherung schlicht nicht verstanden.“ Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Franke.

 

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Im Rahmen der Kooperation wird das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche gefördert.

 

Vielen ist Nachhaltigkeit im Investmentbereich nicht ganz unbekannt. Aber Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche? blau direkt und die NV-Versicherungen gehen voran und kooperieren für ein “bessergrün Jahr 2021”. Im Rahmen der Kooperation rückt blau direkt das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche in den Mittelpunkt. Der Infrastrukturdienstleister und die NV-Versicherung haben sogar ein grünes Highlight im Vergleichsrechner Hausrat parat. blau direkt Partner erhalten die nachhaltigen bessergrün Produkte nun exklusiv zum identischen Beitrag wie den Normaltarif der NV-Versicherungen im Vergleich. Das bedeutet, dass der Mehrbeitrag für die Nachhaltigkeit entfällt. Zusätzlich enthalten die Tarife den blau direkt Nachlass in Höhe von 30 %. Damit profitieren die Kunden also ohne Mehrbeitrag von nachhaltigen Mehrleistungen im Schadenfall und sorgen mit jedem Vertrag für ein besseres Klima – denn für jeden Antrag wird ein Baum in Deutschland gepflanzt.

“Wir freuen uns, dass wir mit dieser Aktion die langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der NV weiter ausbauen können und das Thema Nachhaltigkeit auch im Versicherungsbereich noch weiter vorantreiben. Ganz nebenbei sorgen wir mit jedem Antrag für ein besseres Klima.”, so Jonas Hoffheinz Head of Property & Liability Risk. Die NV-Versicherungen haben sich bereits seit 2014 dem Thema Nachhaltigkeit verschrieben und vorangetrieben. Dies zieht sich durch alle Bereiche der NV: Begonnen bei der Rechtsform als VVaG, die Lage direkt an der Nordsee aber auch Punkte wie die vollkommene transparente nachhaltige Kapitalanlage oder auch die Bauweise des Gebäudes inklusive Blumenwiese für Insekten. Abgerundet wird das Angebot der NV durch hervorragenden Service und persönliche Betreuung/Erreichbarkeit. “Für uns ist es äußerst wichtig, dass wir echte Nachhaltigkeit leben und kein sogenanntes ‘Green-Washing’ betreiben. Deswegen pflanzen wir die Bäume (mittlerweile schon über 46.000 Stück) auch in Deutschland, legen unsere nachhaltigen Kapitalanlagen bis auf den letzten Cent offen dar und gewähren Mehrleistungen im Schadenfall, um zukünftig den Kunden die Möglichkeit zur Energieeinsparung zu geben”, unterstreichen Daniel Feddermann, Abteilungsleiter Makler-Service, und Henning Bernau, Gesamtvertriebsleiter, das Engagement der NV-Versicherungen.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

MRH Trowe baut die Region Mitte um die Standorte Frankfurt, Kassel und Alsfeld weiter aus

 

Die Versicherungsbranche in Thüringen ist seit Juni um einen bundesweit tätigen Anbieter größer. Mit einem erfahrenen Team unter der Leitung des gebürtigen Erfurters Udo Wiegandt hat MRH Trowe eine Niederlassung in der thüringischen Landeshauptstadt eröffnet. Der Industriemakler, der bundesweit zu den Top-10 der Branche zählt, baut damit seine Geschäftsaktivitäten in der Region Mitte weiter aus. Weitere Standorte in dieser Region sind Frankfurt, Kassel und Alsfeld.

„MRH Trowe ist bereits seit mehreren Jahren in Thüringen aktiv und betreut dort rund 300 mittelständische Kunden,“ erklärt Nicolas Viet, Leiter der Region Mitte den strategischen Schritt. Udo Wiegandt ergänzt: „Der enge und direkte Kontakt zu unseren Mandanten und Kooperationspartnern ist uns sehr wichtig. Mit dem Standort in Erfurt folgen wir unseren Ansprüchen in den wesentlichen Märkten als kompetenter Ansprechpartner präsent zu sein.“

Vom neuen Standort aus berät MRH Trowe neben Unternehmenskunden viele öffentlich rechtliche Kreditinstitute der Region als strategischer Kooperationspartner. „Unsere Dienstleistungsqualität basiert auf fachlicher Expertise und dem damit verbundenen persönlichen Austausch mit unseren Mandanten,“ sagt Wiegandt. Der 35-Jährige kehrt nach zuletzt fünf Jahren als Leiter des Unternehmenskundenbereichs in Alsfeld in seine Heimat zurück. Der Betriebswirt wechselte nach seinem Studium 2009 zu MRH Trowe und bekleidete verschiedene Leitungspositionen. „Mit Udo Wiegandt wird ein junger und zugleich bereits erfahrener Makler unsere neue Niederlassung leiten, der unsere Unternehmenskunden in Thüringen bestens kennt und die für uns wichtige lokale Verbundenheit mitbringt“, sagt Ralph Rockel, Vorstand von MRH Trowe.

Für den bundesweit agierenden Industriemakler ist der neue Erfurter Standort Teil seiner langfristigen Wachstumsstrategie, die neben organischem Wachstum auf strategische Zukäufe setzt und dabei einen ganzheitlichen und zielgruppenfokussierten Beratungsansatz verfolgt. Den Aufbau des neuen Standortes haben die Makler in der Hochphase der Corona-Pandemie geschafft: „Die Standortwahl in zentraler Lage am Hauptbahnhof ist für unsere Mandanten und Mitarbeiter optimal“, so Viet. Neben dem persönlichen Kundenerlebnis greift MRH Trowe auf moderne IT-Infrastruktur zurück, durch die Mandanten schnell und kompetent betreut werden können. Derzeit umfasst das Team am neuen Standort fünf Mitarbeiter. Ein Ausbau ist geplant.

Unser neuer Standort in Thüringen:

MRH Trowe

Bahnhofstraße 38

99084 Erfurt

 

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Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Digitale Versicherungsplattform für genossenschaftliche Banken

 

Die VorFina GmbH, Tochterfirma der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, erschließt weitere Märkte und gründet mit der Geno-Insure GmbH eine digitale Versicherungsplattform für genossenschaftliche Kreditinstitute. Zum Geschäftsführer bestellt wurden Dr. Peter Lender und Philip Offergeld. Das neue Tochterunternehmen ermöglicht genossenschaftlichen Banken sowie deren Kunden mittels individueller Lösungsangebote Zugriff zu neutralen Vergleichsportalen. Nutzern eröffnet sich über diese Plattform der Zugang zu einem umfassenden Versicherungsökosystem – dazu zählen u. a. das gesamte Spektrum an Versicherungsprodukten, eine DIN-zertifizierte Beratungssoftware sowie weitere Vergleichstools. „Viele Kreditinstitute unterliegen einem Ein-Partner-Kooperationsmodell, was eine objektive Kundenberatung bisher erschwert hat. Geno-Insure bündelt alle Vorteile der Digitalisierung mit Expertenwissen, persönlicher und individueller Beratung, einem umfangreichen Angebotsportfolio, sowie mehrfach ausgezeichneter Servicequalität.

Genossenschaftlichen Banken bietet sich so ein moderner und zukunftsweisender Weg, bestehende Kunden langfristig zu binden und gleichzeitig neue Zielgruppen zu erreichen“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. Zugleich werden regionale Genossenschaften wirtschaftlich gestärkt. Verändertes Kundenverhalten, mangelnde Anlagealternativen und der Trend zur Nutzung von Online-Vergleichsportalen stellen Banken immer wieder vor die Herausforderung, ihren Kunden in allen Bereichen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungen konkurrenzfähige Angebote bereitzustellen sowie neue und nachhaltige Einkommensmöglichkeiten zu erschließen. Die Niedrig- und Nullzinsen fordern die Banken zudem heraus, neue Marktsegmente für die eigenen Häuser zu erschließen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Hürden sind hierbei oftmals die Bindung vieler Banken an einen Kooperationspartner sowie die starke Konkurrenz durch Online-Vergleichsportale. Geno-Insure bietet den idealen Lösungsansatz für diese Herausforderungen.

Über die digitale Versicherungsplattform bietet Geno-Insure den Endkunden genossenschaftlicher Banken nun via Smartphone-App oder Webseite Zugang zu einem umfassenden Portfolio von über 500 Versicherungsanbietern sowie über tausend Tarifoptionen. Ziel ist es, genossenschaftlichen Banken mittels eines hybriden Ansatzes persönliche, unabhängige, marktgerechte und nachhaltige Kundenberatung zu allen Fragen der Versicherung zu ermöglichen. Zugleich werden diese bei der Erschließung neuer Ertragsquellen unterstützt. Kunden der genossenschaftlich organisierten Banken werden digital und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand über das Kreditinstitut Vergleichs- und Optimierungsmöglichkeiten zu gewünschten Absicherungen zur Verfügung gestellt. Das Kreditinstitut tritt dabei selbst als Makler auf. Im Rahmen dieses digitalen Ökosystem, entwickeln sich Berater so zum persönlichen Lotsen ihrer Kunden in allen Bereichen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und können den individuell bestmöglichen Schutz aufzeigen. Als White-LabelLösung ist Geno-Insure individuell auf das Corporate Design und die Corporate Identity der genossenschaftlichen Bank gestalt- und einsetzbar.

„Für Banken ist es heutzutage essenziell, ihre Kunden allumfassend zu Versicherungsmöglichkeiten objektiv und auf Basis neutraler Angebotsvergleiche zu beraten – und das im besten Fall auch via digitaler Kontaktkanäle und Medien. Durch eine Kooperation mit der Geno-Insure haben genossenschaftliche Banken verstärkt die Möglichkeit, die Wünsche ihrer Kunden allumfassend und unabhängig zu bedienen, da sie nicht mehr in Abhängigkeit eines Anker-Versicherers stehen“, erklärt Dr. Peter Lender, Geschäftsführer der Geno-Insure GmbH. „Das ist fair, nachhaltig und objektiv und passt zu der bereits gelebten Beratungsphilosophie genossenschaftlich organisierter Kreditinstitute“, so Lender.

„Genossenschaftliche Banken können mit einer Kooperation so neue Zielgruppen erschließen, aus eigener Kraft wachsen und ihren Fortbestand als Ansprechpartner vor Ort und regionaler Arbeitgeber sichern. Gerade in Zeiten zunehmender Fusionswellen und Konzentrationsprozesse sind dies wichtige Aspekte, um die persönliche Beratungskompetenz zu erhalten und gleichzeitig einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung der regionalen Genossenschaften zu leisten“, ergänzt Philip Offergeld, Geschäftsführer der Geno-Insure GmbH und der VorFina GmbH.

Mit einer Geno-Insure-Kooperation über die Fonds Finanz-Tochtergesellschaft VorFina erhalten Banken ganzheitlichen Zugang zu allen Produkten der Fonds Finanz sowie kostenfreie Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Fonds Finanz stellt die komplette Vergleichssoftware zur Verfügung und wickelt alle Prozesse der Bestandsverwaltung im Hintergrund ab. Kreditinstitute können dank Geno-Insure unabhängig und kundenorientiert beraten – und mittels digitaler Endkundenrechner ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber InsurTech-Anbietern sichern.

Die Geno-Insure-App ist für alle Nutzer kostenfrei. Weitere Informationen gibt es unter: www.genoinsure.de.

Die Geschäftsführer

Dr. Peter Lender (56) und Philip Offergeld (37) sind die Geschäftsführer der neu gegründeten Geno-Insure GmbH. Sie sind Experten im Bereich der Digitalisierung des Versicherungs- und Finanzwesens sowie für Fin- und InsurTech-Lösungen. Dr. Peter Lender publiziert regelmäßig im T4Magazin, ist zudem Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der DIGUM GmbH sowie Mitgründer der Geschäftsmodell-Werkstatt, der DigitalisierungsAkademie und der WerkBANK. Philip Offergeld gründete im Jahr 2008 die VorFina GmbH und setzt seither Maßstäbe bei digitalen Beratungsprozessen und der Entwicklung von cloudbasierten Plattformen für Versicherungs- und Finanzdienstleister.

Geno-Insure GmbH

Die Geno-Insure GmbH ist eine Tochtergesellschaft der VorFina; gegründet von den Gesellschaftern der Fonds Finanz. Diese ermöglicht genossenschaftlich organisierten Banken und Finanzdienstleistern mittels einer intelligenten Software und Apps eine umfassende, objektive Kundenberatung und professionelles, hybrides Arbeiten auf Basis von objektiven Vergleichsrechnern und einem umfassenden Versicherungsportfolio.

VorFina

Die VorFina GmbH ist seit 2017 eine Tochtergesellschaft der Fonds Finanz Maklerservice GmbH; gegründet von Philip Offergeld. Diese ermöglicht Bank- und Versicherungsdienstleistern mit einer leicht zu bedienenden und umsatzsteigernden Software eine umfassende Kundenberatung und professionelles Arbeiten. Damit stellt die VorFina den Beratern der Finanzdienstleistern eine Softwarelösung an die Seite, die ihnen bei steigender Regulierung und sinkenden Provisionen ein rentables und durchgängig digitalisiertes Arbeiten auf Basis einer objektiven Beratungssoftware ermöglicht.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 28.000 Vertriebspartnern, 420 Mitarbeitern und 150 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtleistung von 178,3 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,0 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern). Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet und ist als inhabergeführte Kapitalgesellschaft zu 100 % unabhängig. Eigentümer und Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Markus Kiener.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Initiative „Zukunft für Finanzberatung“ (ZFF e.V.) begrüßt die HDI Versicherungen als neues Fördermitglied.

 

Der im Jahr 2018 gegründete Verein setzt sich für die Zukunft der Finanzberatung ein. Der Verein will einen aktiven Beitrag zur Nachwuchsförderung in der Finanzberatung leisten sowie das Ansehen in der öffentlichen Wahrnehmung nachhaltig verbessern. Vor allem in den zurückliegenden Monaten seit März 2020, welche stark durch die Corona-Pandemie geprägt waren, zeichnete sich der Verein als verbindendes Element der Finanzbranche aus. Durch innovative Online-Formate wie der 14-tägige Branchentalk oder auch der monatlich produzierte Podcast Freundebuch, trägt die Initative aktiv zu einer stärkeren Vernetzung der Finanzbranche bei und fördert zu dem eine positivere Wahrnehmung der Branche in der Öffentlichkeit.

Dazu Thomas Lüer, im Vorstand der HDI Vertriebs AG verantwortlich für den Makler- und Kooperationsvertrieb: „Wir bei HDI sind überzeugt, dass der persönliche Vertrieb von Mensch zu Mensch auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine zentrale Rolle spielen wird. Finanzberatung ist Vertrauenssache und Kunden wünschen einen fähigen Berater an ihrer Seite. Mit unserer Mitgliedschaft setzen wir ein weiteres Zeichen für die Zukunft des Maklerberufs. Gerne werden wir die Initiative bei ihren Zielen unterstützen.“

Christian Schwalb, erster Vorsitzender des Vereins Zukunft für die Finanzberatung über die neue Mitgliedschaft: „Es macht uns sehr stolz, ab sofort auch HDI im Kreis unserer Förderer begrüßen zu dürfen. Der Traditionsversicherer aus Hannover beweist seit 1903 was Zuverlässigkeit bedeutet. Wir freuen uns auf diese besondere Partnerschaft und den damit verbundenen Vertrauensbeweis in die Arbeit unseres Vereins.“

Der Interessensverein unterstützt mit verschiedenen Projekten überregional Finanzdienstleister. Neben dem Online-Verbraucherportal www.meingeldkannmehr.de, über das Mehrwerte und Informationen für Verbraucher gezielt viral vermarktet werden, sorgen vor allem die Online-Formate des Vereins für eine große Aufmerksamkeit. Im 14-tägigen Rhythmus werden in der ONLINE-Live-Sendung #BRANCHENTALK immer wieder interessante Vertreter der Branche zu aktuellen Themen von zwei Talkmastern interviewt, um sich im Anschluss auch den Fragen interessierter Online-Zuschauer zu stellen. Das Format wird gezielt in der Branche über gängige Online-Kanäle verbreitet und erreicht in der Spitze bis zu 20.000 User pro Sendung. Seit einigen Monaten wird zusätzlich noch ein eigener Podcast betrieben, der tiefe Einblicke in die Branche und dort aktive Marktteilnehmer liefert.

Über ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V.

Der Verein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e. V. wurde am 25. Oktober 2018 im Rahmen der DKM in Dortmund von Branchenverbänden, Marktteilnehmern und Dienstleistern der Branche gegründet. Ziel des gemeinsamen Vereins ist die Förderung und Verbesserung des Ansehens der Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgeberatung in Deutschland. Inzwischen sind viele Unternehmen als Förderer und Unterstützer beigetreten, welche die Ziele des Vereins unterstützen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V., Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 0800 – 38 66 546, www.zukunftfuerfinanzberatung.de

Seit dem 7. Juni 2021 sind die Fonds Finanz und die Versicherungsgruppe die Bayerische Mehrheitseigner der Lets GmbH, Betreiber der Volunteering App „letsact“.

 

Mit der App ermöglicht es letsact Freiwilligen, sich ehrenamtlich an sozialen Projekten zu beteiligen. Auf Initiative der Fonds Finanz wird die App um das Arbeitgebermodul erweitert. Dieses ermöglicht Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern sich gemeinschaftlich zu organisieren, um Gutes zu tun. Ganz leicht und schnell können Unternehmen so einen großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung unterstützen. Das Tool können Fonds Finanz Vermittler Arbeitgebern kostenfrei an die Hand geben. Die Fonds Finanz und die Bayerische laden gemeinsam mit der Lets GmbH insbesondere weitere, gerne international tätige Versicherer sowie weitere Unternehmen ein, sich an dieser Initiative zu beteiligen und/oder aktiv mitzumachen.

Die Bayerische und die Fonds Finanz übernehmen jeweils 40 % der Lets GmbH. Die letsact-Gründer Paul Bäumler und Ludwig Petersen behalten die restlichen 20 % und bleiben weiterhin als Geschäftsführer an Bord. „Im September 2020 wurden wir durch das TV-Format ‚Die Höhle der Löwen‘ auf letsact aufmerksam und haben sofort das Potenzial der Idee erkannt“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit sind schon lange ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Dabei ist uns immer wieder aufgefallen, dass Maßnahmen zur Umsetzung oftmals sehr kompliziert und bürokratisch sind. Das macht letsact anders! Mit der Beteiligung möchten wir den Zugang zu ehrenamtlichem Engagement erleichtern und so Beiträge von Menschen für Menschen jederzeit und überall ermöglichen“, so Porazik.

Nachhaltiges, soziales und ehrenamtliches Engagement per Knopfdruck – die Volunteering App letsact bündelt all dies in einem Tool. Mit der App können sich freiwillige Helfer unkompliziert Engagement-Projekte in der Nähe anzeigen lassen, diese filtern und sich mit nur einem Klick anmelden. Die Nutzer erhalten Echtzeit-Kontakt zu den Organisationen und können sich mit anderen Ehrenamtlichen direkt vernetzen. Mit der Mehrheitsbeteiligung der Fonds Finanz und der Bayerischen soll nun das Arbeitgeber-Tool für Corporate Volunteering zunächst für die Finanz- und Versicherungsbranche ausgebaut und anschließend allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Weiterentwicklung ist es, möglichst viele Helfer zusammenzubringen, um mehr soziale Projekte zu unterstützen.

Die Corporate Volunteering Version von letsact steht künftig allen Vertriebspartnern der Fonds Finanz sowie deren Kunden in der Basisversion kostenfrei zur Verfügung.

„Mit dem Ausbau zum Corporate-Tool treffen wir den Nerv der Zeit“, weiß Porazik und führt weiter aus: „Bisher gibt es noch kein vergleichbares Tool, das so viele Menschen für soziales Engagement zusammenbringt. Daher sind wir sehr stolz, mit unseren Partnern den Weg für die gesamte Finanz- und Versicherungsbranche zu ebnen und hoffen, dass sich noch viele weitere Unternehmen dafür begeistern werden!“

„Ob Corona, Klimawandel oder der globale Hunger – die Herausforderungen unserer Zeit lösen wir nur mit gemeinsamem Engagement“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Neben der traditionellen Freiwilligenarbeit erlebt das Thema Corporate Volunteering aktuell einen echten Siegeszug, der in den nächsten Jahren weiter an Fahrt aufnehmen wird. Umso mehr freuen wir uns darauf, die Erfolgsstory der Plattform künftig mit Fonds Finanz und letsact gemeinsam fortzuschreiben. Kooperationen wie diese bleiben Kern unserer Zukunftsstrategie“, so Gräfer weiter.

„Gemeinsam mit unseren neuen Gesellschaftern wollen wir insbesondere den Business-to-Business-Bereich der Lets GmbH ausbauen und das Thema Corporate Volunteering fest in der deutschen Unternehmenslandschaft verankern“, erklärt Paul Bäumler, Gründer der Lets GmbH.

Im Zuge der Übernahme des Start-ups haben sich die Gründer entschlossen, den Unternehmensteil –  bestehend aus Deutschlands führender Volunteering-Plattform mit der bekannten App letsact – die hilfesuchende Organisationen und Ehrenamtliche zusammenbringt, in Verbindung mit einem gemeinnützigen Verein weiterzuführen. Dieser Verein befindet sich momentan noch in Gründung.

Auch die neuen Gesellschafter der Lets GmbH freuen sich darauf, die Ziele des neuen Vereins zu unterstützen. „Das Engagement der Bayerischen und der Fonds Finanz erlaubt es uns mit letsact, das Ehrenamt in Deutschland und darüber hinaus leichter zugänglich zu machen und dadurch mehr Leute für eine gute Sache zu gewinnen“, sagt Ludwig Petersen, Gründer der Lets GmbH.

Mehr zu dem Arbeitgeber-Tool der Lets GmbH gibt es unter www.joinlets.de.

letsact

letsact wurde 2018 von Ludwig Petersen und Paul Bäumler gegründet und ist mittlerweile mit über 100.000 Nutzern und über 1.500 gemeinnützigen Organisationen Deutschlands größte Plattform für ehrenamtliches Engagement – Volunteering. Über die bekannte App können gemeinnützige Vereine Engagementmöglichkeiten einstellen und Freiwillige & Ehrenamtliche sich mit nur einem Klick schnell und unkompliziert sozial engagieren. Bekannt als “Tinder fürs Ehrenamt” und aus “Die Höhle der Löwen”, hat sich letsact zum Ziel gemacht soziales Engagement leichter zugänglich zu machen und so mehr Menschen dazu zu motivieren die Welt positiv zu verändern.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Bundesgerichtshof stellt Umgang mit Geldgeschenken der Schwiegereltern nach einer Trennung klar – Rückforderungsanspruch abhängig von verschiedenen Kriterien

 

Am Anfang ist noch alles eitel Sonnenschein: Das junge Paar ist verliebt, heiratet und plant, ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen. Und weil das Eigenkapital dafür nicht ausreicht, greifen die Eltern dem jungen Glück finanziell großzügig unter die Arme. Was dann folgt, ist hierzulande keine Seltenheit. Es kommt zum Bruch, das Ehepaar trennt sich, die Immobilie wird entweder verkauft oder wandert in den Besitz eines der Eheleute. So weit, so – angesichts einer Scheidungsrate hierzulande von rund 40 Prozent – normal.

„Doch dann geht der Ärger unter Umständen erst richtig los. Denn nicht selten kommt es vor, dass Schwiegereltern nach der Scheidung ihr Geldgeschenk zurückfordern“, berichtet Professor Dr. Rolf Tilmes, CFP®, EFA, HonCFEP und Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Die Motivation dabei: Zwar können sie das Ende der Beziehung nicht verhindern, wohl aber, dass der Ex-Partner des eigenen Kindes die Hälfte der Schenkung behalten darf.

Nach gültiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei Zuwendungen von den Schwiegereltern an das Schwiegerkind um Schenkungen im Sinne des § 516 BGB. Sollte die Ehe beziehungsweise die nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitern, kann die Schenkung nach den sogenannten „Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ zurückgefordert werden (§ 313 BGB). Schließlich erfolge eine Schenkung in der Erwartung, dass die Beziehung andauern werde und die mit dem Zuschuss der Schwiegereltern erworbene Immobilie die gemeinsame Grundlage des weiteren Zusammenlebens der Partner bildet, heißt es zur Begründung.

Umfassende Interessenabwägung erforderlich

Allerdings ist es nach einem Urteil des BGH vom 18.06.2019 (Az: X ZR 107/16) nun entscheidend, dass das Festhalten am Schenkungsvertrag für die Schwiegereltern unzumutbar ist. „Hier fordert das BGH eine umfassende Interessenabwägung“, erläutert Prof. Tilmes. Konkret sind als Kriterien die Ehedauer, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schwiegereltern sowie die Dauer der Immobiliennutzung zu betrachten.

Nach Ansicht des BGH besteht ein Rückforderungsanspruch, wenn das Paar sich bereits kurze Zeit nach der erfolgten Schenkung trennt. „Beim Rücktritt vom Schenkungsvertrag kann sogar die Immobilie oder deren Wert insgesamt zurückgefordert werden“, betont Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Doch Vorsicht: Handelt es sich bei der Schenkung um Geldzuwendungen, verjähren Ansprüche grundsätzlich nach Ablauf von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Schenkung erfolgte. Rückforderungsansprüche von Grundstücken verjähren in der Regel nach zehn Jahren.

„Die Rechtslage sollte jedoch nicht dazu führen, dass künftig keine Schwiegereltern-Schenkung mehr vorgenommen wird“, sagt der FPSB-Vorstand. Möchten Eltern ihr Kind und dessen Partner beim Immobilienkauf unterstützen, haben sie bei der Schenkung von Geldbeträgen oder von Grundeigentum unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Zunächst sollten die Eltern entscheiden, ob sie allein ihr eigenes Kind oder außerdem noch den Lebenspartner beschenken wollen. „Geht die Schenkung ausschließlich und ausdrücklich an den eigenen Nachwuchs, dann zählt dieser Vermögenszuwachs nicht zum gemeinsamen Vermögen des Paares. Und somit wird die Schenkung bei einer Trennung auch nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt“, empfiehlt Tilmes. Eine andere Variante ist es, schriftlich zu fixieren, dass die Schenkung rückzahlbar ist, wenn die Ehe in die Brüche geht. „Dadurch kann am einfachsten bewiesen werden, dass die Schenkung ehebedingt erfolgte“, so Tilmes. Und nicht zuletzt ist es auch wichtig, die Steuerfreibeträge bei Schenkungen zu beachten.

Alternativ kann eine Zuwendung an das Schwiegerkind auch als ein Darlehen gestaltet werden, das mit der Auflösung der Partnerschaft an die Schwiegereltern zurückgezahlt werden muss. Es empfiehlt sich dabei, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu schließen. Der Darlehensvertrag sollte den Betrag, die Laufzeit, die Verzinsung und die Person des Darlehensgebers und Darlehensnehmers enthalten sowie neben Sonderkündigungsrechten auch zur Verdeutlichung eine Klausel, für welchen Zweck das Darlehen gegeben wird.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Die Unfallversicherung zählt zu den klassischen Basisbausteinen der persönlichen Risikovorsorge.

 

Der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) ist lückenhaft und zielt in erster Linie darauf ab, den Verunfallten zu zügiger Genesung zu verhelfen, als finanzielle Nöte aufzulösen. Teils hebelt die GUV sogar Haftpflichtansprüche gegen Schädiger aus. Das alles macht die private Unfallvorsorge wertvoll und wichtig – das heute in den meisten Tarifen nicht nur der klassische Unfallbegriff Leistungsauslöser ist, sondern auch Infektionen, Krebserkrankung und anderes zu einer Leistung führen können, macht diese alte Sparte nur noch wertvoller.

Eng verwand mit der  Unfallversicherung bzw. genauer der Unfallrente ist die Funktionelle Invaliditätsabsicherung. Als eine Art Tausendsassa leistet Sie nicht nur bei dauerhaften Unfallschädigungen, sondern auch beim Verlust bestimmter Grundfähigkeiten, bei Diagnose einer schweren Krankheit oder sie wird zur Pflegerente, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Speziell vor und nach dem aktiven Berufsleben hat diese Sparte ihren besonderen Reiz.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern in diesen beiden Sparten. Wo stimmen Preis und Leistung? Wer liefert eine saubere Sachbearbeitung und zeigt sich im Leistungsfall fair und kundenorientiert?

Diese drei Anbieter werden als die wichtigsten angesehen:

Die Haftpflichtkasse (22,92 Prozent der abgegebenen Nennungen, VEMA-Deckungskonzept)

BSG/Basler (13,23 Prozent, VEMA-Deckungskonzept)

InterRisk (12,73 Prozent)

Hier zeigt sich einmal mehr, dass die sehr durchdachten Leistungserweiterungen der VEMA-Deckungskonzepte sowohl bei Maklern, wie auch bei Kunden punkten. Sie erleichtern das Argumentieren im Beratungsgespräch ebenso, wie z. B. auch die Darstellung der Auswirkungen bestimmter Invaliditäten als Geldleistung in Euro und Cent anhand der verschiedenen Gliedertaxen der Versicherer. Diese kann im Tarifrechner der VEMA bequem mit einem Klick den Angebotsunterlagen zugewiesen werden.

Bei der Funktionellen Invaliditätsabsicherung sind es diese drei Anbieter:

Janitos (31,63 Prozent)

Barmenia (29,94 Prozent)

Die Bayerische (12,43 Prozent)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In den jüngsten Umfragen wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der Bauversicherungen gefragt.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen mehr als 3.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 25.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleistern. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte in allen Bereichen zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

Die Auswertungen der Umfragen können per Mail bei Jessica Räder (jessica.raeder@vema-eg.de) angefordert werden.

 

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Münchener Verein lädt am 1. Juli 2021 zum Online-ZahnKongress ein

 

Wie Maklerinnen und Makler ihre Kund*innen mit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung vor hohen Kosten bewahren können, schildern namhafte Expertinnen und Experten auf dem Kongress “Zahn. Zusatz. Zukunft”, den die Münchener Verein Krankenversicherung erstmals am Donnerstag, 1. Juli 2021, veranstaltet.

Kai Pätzmann, TV-Moderator und bekannt als Ringsprecher diverser Boxkämpfe, wird spannende Geschichten aus der Promiwelt erzählen und darüber informieren, was Zähne mit Siegen, Niederlagen, Erfolgen und Tiefschlägen zu tun haben. Die Zahnärztin Dr. Lena von Saldern wird moderne Zahnbehandlungsmethoden vorstellen und aufzeigen, was bei der Zahnprophylaxe zu beachten ist. Worauf es wirklich bei Zahnzusatzversicherungen ankommt, erfahren die Teilnehmer*innen vom Experten für Zahnzusatzversicherung, Maximilian Waizmann. Joachim Rahn und Klaudia Skoro vom Maklervertrieb des Münchener Vereins erklären, warum der neue Tarif wie ein Lucky Punch eingeschlagen hat. Vertriebstipps für die Ansprache der Versicherungskunden auf Facebook & Co. gibt Franziska Zepf, Social Media-Expertin und Drittplatzierte des Jungmakler-Awards 2019. Die Schlussglocke mit “Erfolge bevorzugt – wer lacht, gewinnt” läutet Potenzial- und Humorcoachin Carmen Goglin.

Alle Teilnehmer*innen können ihre Fragen exklusiv an die Expert*innen im Live-Chat und nach dem Kongress in einer eigens eingerichteten Online-Lounge stellen. Der Münchener Verein sendet live aus der Hauptverwaltung der Versicherungsgruppe in München. Beginn am 1. Juli 2021 ist um 9.30 Uhr.

“Mit ZahnGesund haben wir im Sommer 2020 mit sehr günstigen Beiträgen und einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis ein Hammerprodukt auf den Markt gebracht, das uns regelrecht aus der Hand gerissen wurde”, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. “Unabhängige Vergleichsportale und Analysehäuser wie Check24, Verivox, Ascore, Softfair, Levelnine und Morgen & Morgen haben unsere ZahnGesund-Tarife mit ‘sehr gut’ oder ‘exzellent’ bewertet und auf Platz eins gesetzt. Zuletzt hat uns im März 2021 Stiftung Warentest zum Testsieger erklärt. Diesen Erfolg möchten wir im Rahmen des ZahnKongresses mit den Maklerinnen und Maklern teilen.”

Zahnzusatzversicherungen liegen im Trend und versprechen auch für die Zukunft ein hohes Wachstumspotenzial für Makler*innen und Vermittler*innen.

Die Anmeldung ist über folgenden Link bis Montag, 28. Juni 2021 möglich:  www.mv-maklernetz.de/zahnkongress

Makler*innen können mit ihrer Teilnahme bis zu 90 Minuten Weiterbildungszeiten erwerben.

 

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Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Mit der “1-Klick-Kündigung” ermöglicht blau direkt Maklern Kündigungsprozesse bequemer und schneller zu erledigen als je zuvor.

 

Kündigungen gehören zu den regelmäßigen Standardaufgaben eines Maklers. Egal ob der Makler für den Kunden umdeckt oder ein Vertrag durch Risikofortfall aufgelöst werden muss, Makler übernehmen diese Aufgabe im Rahmen ihres Kundenservices. Über das Jahr hinweg fallen so nicht selten hunderte von Arbeitsvorgängen für das Maklerbüro an. Das macht Arbeit und es birgt Risiken, da der Makler Rechtswirksamkeit, Erledigung und Nachweisbarkeit der Kündigung sicherstellen muss. Bisher war hierfür eine komplexe Prozesskette aus Schriftform, Übersendung, Nachverfolgung und Dokumentation erforderlich. Eine Tätigkeit, die nicht nur viel Aufwand für den Vermittler erzeugt, sondern ärgerlicherweise auch unvergütet bleibt. blau direkt gelang es nun erstmalig diese Prozesskette rechtssicher auf einen einzigen Mausklick zu reduzieren.

Was für den Makler selbst wie für den Kunden einfach aussieht, löst im Hintergrund weitreichende Prozessketten aus. So prüft das System eigenständig, ob der Kunde dem Makler eine Vollmacht erteilt hat. Ist dies noch nicht geschehen, wird der Kunde durch das System selbsttätig informiert und die Vollmacht eingeholt. Der Kunde kann dies bequem per Fingerunterschrift an seinem Smartphone erledigen, ohne dass dieser Software installieren muss. Die Vollmacht wird im System hinterlegt, erweitert die Handlungsoptionen des Maklers und erleichtert ihm weitere Kundenservices. Auch der Bestand des Maklers wird durch eine breite Abdeckung seines Kundenbestandes mit Maklervollmachten erheblich aufgewertet. Ist die Vollmacht hinterlegt, erstellt das System einen schriftlichen Kündigungsauftrag, fügt die im System hinterlegte Unterschrift des Maklers ein und die Vollmacht an. Die Kündigung wird datenschutzsicher an den Versicherer übermittelt. Kündigung und Übermittlung werden revisionssicher dokumentiert. Die Kündigung wird anschließend eigenständig vom System überwacht.

Die Innovation des Technologiemarktführers ist so bequem, dass man leicht übersieht, welche enorme Arbeitserleichterung dem Vermittler geboten wird und wie umfassend die technischen Voraussetzungen für eine derartige Vereinfachung des Arbeitsalltags sind. “Fortschrittliche Technologie so bequem zu verpacken, dass es aussieht, als wäre der Vorgang einfach, ist die Kunst bei der Sache.”, erklärt Hannes Heilenkötter, der das Projekt in den letzten Jahren für blau direkt begleitet hat. “Wie beispiellos die erforderliche technische Komplexität ist, lässt sich jedoch daran erkennen, dass blau direkt mit der 1-Klick-Kündigung ‘First-Mover’ ist.”. Tatsächlich gelang die Innovation branchenweit erst- und einmalig.

Unterdessen freut sich IT-Chef Heilenkötter über die durchweg positive Resonanz von Kunden und Maklern. “Die ersten Rückmeldungen sind überwältigend. Sie bestätigen uns, dass die 1-Klick-Kündigung eine absolute Vereinfachung ist. Das freut uns natürlich sehr und bestärkt uns in unserem Handeln.”

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), eine führende Plattform für die Finanzindustrie, ist mit deutlichem Wachstum in das Jahr gestartet.

 

So erhöhte sich der Quartals-Konzernumsatz auf 41,1 Mio. EUR (Vorjahr 33,35 Mio. EUR), dies entspricht einem Zuwachs von 23,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Netto-Konzernumsatz nach Weiterleitung der Provisionen und Honorare an die angeschlossenen Partner erhöhte sich im selben Zeitraum um 26,7 Prozent auf 8,55 Mio. EUR (Q1 2020: 6,75 Mio. EUR). Die Rohertragsmarge lag damit mit 20,8 Prozent über der Zielmarke von 20 Prozent. Ergebnisseitig konnte die Netfonds Gruppe das EBIT im Vorjahresvergleich deutlich um ca. 0,5 Mio. EUR auf ein EBIT von ca. 0,54 Mio. EUR verbessern. Auch das EBT war mit 0,32 Mio. EUR erstmals seit dem Start der Investitionsoffensive in die digitale Plattform finfire im Jahr 2018 im Q1/2021, wieder deutlich positiv.

“Unsere gesamte Unternehmensgruppe ist auch im ersten Quartal 2021 weiter dynamisch gewachsen. Auf Jahresbasis peilen wir aus heutiger Sicht einen Umsatz von 180 Mio. EUR an. Die Depot Neueröffnungen bleiben weiter auf Rekordniveau und die “Assets under Administration” sind über alle Geschäftsbereiche auf 18 Mrd. EUR gewachsen. Auch der Versicherungsbereich wächst erfreulich, wobei hier das 2.HJ mit dem Belegschaftsgeschäft für die stärksten Impulse sorgen sollte. Insgesamt performen wir den Markt damit weiter deutlich aus und das unterstreicht, dass wir weiter auf einem hervorragenden Weg sind”, freut sich Karsten Dümmler, Vorstandsvorsitzender der Netfonds AG.

Zum Umsatzwachstum im ersten Quartal trugen maßgeblich die Segmente Wholesale und Regulatory bei. Der Bereich Regulatory & Technology konnte einen Zuwachs von fast 48 Prozent auf 15,0 Mio. EUR Umsatz (Q1 2020: 10,14 Mio. EUR) erzielen. Der Bereich Wholesale erreichte einen Umsatz in Höhe von 23,6 Mio. EUR (Q1 2020: 20,41 Mio. EUR). Der Bereich Real Estate, Products & Marketing liegt im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück. Was zum Teil im nicht geradlinig über das Jahr verteilten Geschäftsverlauf zu begründen ist und teilweise auch seine Ursache in einem Corona-bedingten Abarbeitungsstau bei den Grundbuchämtern für bereits abverkaufte Immobilienobjekte hat. Hier erwarten wir einen entsprechenden positiven Nachholeffekt im 2. HJ.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Teilnehmer aus der Altersvorsorgebranche sind besorgt über die Digitalisierung und damit einhergehende Standardisierung von Gesprächen hinsichtlich von Anlagemöglichkeiten.

 

Start-ups aus dem Finanzsektor, die sich anfänglich nur auf den Banken- und Finanzmarkt konzentriert hatten, haben mittlerweile den Versicherungsmarkt für sich entdeckt. Sie entwickeln Apps, von denen sich Versicherungssuchende online leiten lassen können – alles ganz ohne Versicherungsmakler. So werden per Klick Analysen der finanziellen Situation des Versicherungsnehmers erstellt, es werden Verträge geschlossen und ein Algorithmus im Hintergrund errechnet die Kreditwürdigkeit des Kunden. Einen persönlichen Kontakt zum Versicherungsmakler gibt es nicht mehr und damit auch keine individuelle Zeit zur Analyse. Die persönliche Situation des Einzelnen wird hierbei möglicherweise nicht mehr angemessen berücksichtigt. Hält die Entwicklung – hin zur digitalen Empfehlung und weg von der persönlichen Beratung – in der Versicherungsbranche an, dann sieht sich ein gesamter Branchenzweig vor ganz neuen Herausforderungen.

Informationsqualität: Digital vs. persönlicher Besuch

Sven Thieme aus Dresden, Geschäftsführer der Competent Investment glaubt, die Qualität leidet im digitalen Makler-Geschäft: “Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften und deren Produkten macht gerade die Qualität des Fachwissens den Unterschied. Wenn die persönliche Gesprächsbasis wegfällt, sinkt die Qualität des Informationsgesprächs, weil nicht mehr angemessen auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Kunden eingegangen wird. Sobald der Finanzfachmann “aus Fleisch und Blut” durch eine App ersetzt würde, werden Menschen schlechter aufgeklärt. Eine App ist zwar modern, kann aber Kompetenz und Erfahrung nicht ersetzen”, sagt der Competent Investment-Geschäftsführer Sven Thieme.

Weiterhin wird vielerorts eine fehlende Transparenz in Verträgen von Versicherungs-Fin-Techs öffentlich kritisiert, in deren Paragraphen sich Ausschließlichkeits-Regelungen und Löschungsvereinbarungen von anderen Versicherungen verstecken können. Das hat zur Folge, dass eine hohe Stornoquote bei Fin-Tech-Verträgen auftritt. Einige Versicherer wünschen mit Fin-Techs keine Zusammenarbeit, aber finden dennoch in Versicherungs-Apps Erwähnung.

Berufsstand in Gefahr?

Mit hohen Downloadzahlen, teils mit mehr als über 4 Millionen App-Nutzern, sorgten Fin-Techs kürzlich für Aufsehen. Obwohl die tatsächliche Kundenanzahl der App-Makler sehr weit darunter liegt, sind scheinbar immer mehr Menschen bereit, auf individuelle Beratung bei Versicherungsfragen zu verzichten. Ein bedrohlicher Trend für die mittelfristige Zukunft der Maklerbranche. Dennoch glaubt Sven Thieme, dass die Vorteile einer individuellen Analyse mit zwischenmenschlichem Kontakt eindeutig sind: “Vor dem Hintergrund der aufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen, die der Gesetzgeber Finanz- und Versicherungsvermittlern zurecht vorschreibt, sowie den hohen Anforderungen an die Dokumentationspflicht, stellt sich mir die Frage, wie und in welcher Form dies von Fin-Techs erfüllt werden kann”. Weiterhin sagt er: “Unter Berücksichtigung einer für Verbraucher sicheren Beratung soll gewährleistet sein, dass der Kunde vor einer Antragstellung alle Informationen und Hinweise erläutert bekommt, diese einsehen kann, ausgehändigt bekommt und insbesondere verstanden hat. Ein Verzicht auf individuelle Informationen führt in der Praxis zu Missverständnissen und nicht abgesicherte Risiken”, betont Sven Thieme.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Competent Investment Management GmbH, Charlotte-Bühler-Straße 7, 01099 Dresden, Tel: 03523 53160, www.competent-investment-management.com

Wer Familienangehörige anstellt, bei dem ist das Finanzamt besonders kritisch.

 

Passt das Gehalt zur vertraglich vereinbarten Leistung? Wie viel arbeiten die Familienangehörigen? Ist deren Leistung mit der von fremden Dritten vergleichbar? Was erfüllt sein muss, damit der Gehaltsaufwand steuerlich absetzbar ist, erklärt Birgit Häglsperger, Steuerberaterin bei Ecovis in Dingolfing.

Wann dürfen Unternehmer und Unternehmerinnen Personalkosten für Familienangehörige geltend machen?

„Unternehmer können selbstverständlich auch Familienangehörige beschäftigen“, stellt Ecovis-Steuerberaterin Birgit Häglsperger in Dingolfing klar. „Und können daher auch die entsprechenden Lohnzahlungen für geringfügig Beschäftigte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen.“ Die Voraussetzung dafür ist ein wirksamer Arbeitsvertrag. Und die getroffenen Vereinbarungen müssen inhaltlich dem „Fremdüblichen“ entsprechen. Das bedeutet: Der Stundenlohn des beschäftigten Familienangehörigen muss etwa so hoch sein wie er auch einem familienfremden Mitarbeiter gezahlt würde. Das gleiche gilt auch für Art und Umfang der Tätigkeit.

Worauf müssen Unternehmer besonders achten?

Finanzämter schauen bei Familienangehörigen ganz genau hin, um Steuermissbrauch zu ahnden. „Das Taschengeld für den Sohn dürfen Sie natürlich nicht als Lohn bezeichnen, um Steuern zu sparen“, so Steuerberaterin Häglsperger, „auch überproportional hohe Stundenlöhne für Ehefrau, Tochter oder Bruder sind nicht ok.“ Wer keinen Ärger mit dem Finanzamt will, sollte daher auf Sonderbehandlungen von Familienangehörigen verzichten. Wer nahe Familienangehörige wie Ehepartner, Sohn oder Tochter bei Verträgen, festen Arbeitszeiten, Lohn, Arbeitszeitnachweise, so behandelt wie andere Beschäftigte, der ist auf der sicheren Seite.

Was bedeutet das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die geltenden Regeln in seinem aktuellen Urteil bestätigt. Aber er hat darüber hinaus auch übereifrige Finanzämter in die Schranken gewiesen. Im Fall eines Unternehmers, der keine Stundenaufzeichnungen für seine angestellte Ehefrau vorweisen konnte, gaben die Richter dem Kläger recht: Bei der vorliegenden Hilfstätigkeit sei eine Stundenaufzeichnung nicht üblich – und das Arbeitsverhältnis damit vom Finanzamt anzuerkennen. „Sie haben also klargestellt, dass die Prämisse ,keine Sonderregelungen für Familienangehörige‘ für beide Seiten gilt“, fasst Ecovis-Steuerberaterin Häglsperger zusammen.

Tipp: Was sollten Unternehmer und Unternehmerinnen jetzt tun?

Überprüfen Sie, ob die Verträge mit Familienangehörigen den üblichen Verträgen entsprechen.

Vermeiden Sie im Betrieb Sonderregelungen für nahe Familienangehörige.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Dokumentationspflichten zu Arbeitszeiten.

 

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Ecovis, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, Tel: +49 89 5898 -266, Fax: +49 89 5898 -280, www.ecovis.com

Höchstnoten von Morgen & Morgen, Franke und Bornberg und Stiftung Warentest für BU-Tarife

 

Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, ist für ihre Biometrie-Tarife von führenden Rating-Agenturen erneut mit Spitzenbewertungen ausgezeichnet worden. Zu Beginn des Jahres 2021 hatte das Unternehmen seine neue Tarifgeneration Leben mit vielen innovativen Leistungsmerkmalen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und in der Risikolebensversicherung auf den Markt gebracht. In der BU stellen schwere Erkrankungen einen Leistungsauslöser, unabhängig vom BU-Grad 50%, dar.

Bei finanziellen Engpässen gewährt die Dialog ihren Kunden eine Beitragsstundung oder eine befristete Beitragsfreistellung. In der Risikolebensversicherung hat die Dialog alle Tarife auf ein höheres Qualitätsniveau gehoben. Zudem wurde eine Dread Disease Zusatzversicherung eingeführt. Die Untersuchungsgrenze für das Ärztliche Zeugnis wurde auf 500.000 Euro erhöht.

SPEZIFISCHER EINSATZ UND LEISTUNGSMERKMALE IN DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG POSITIV BEWERTET

Das Analysehaus Morgen & Morgen ging im Rating von Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr detailliert vor: Untersucht wurden die Angebote in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), in den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sowie in den Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit eingeschlossener Arbeitsunfähigkeits- und Pflegeoption. Die Dialog bietet diese spezifischen Produktlösungen sowohl im Kollektivgeschäft der bAV als auch im Privatkundengeschäft an. Die von Morgen & Morgen zugrunde gelegten Teilratings berücksichtigen die BU-Bedingungen (Gewichtung: 40%), BU-Kompetenz (30%), BU-Beitragsstabilität (20%) und den BU-Antrag (10%). Hervorragend bewertet wurden bei der Dialog unter anderem die Antragsprüfung und die Leistungsregulierung. Insgesamt erhielt die Dialog für ihre BU-Versicherung die Spitzennote 5 Sterne („Ausgezeichnet“).

Auch Franke und Bornberg zeichnete alle drei BU-Tarife der Dialog (SBU-professional, SBU-go-professional, SBU-solution®) mit der Höchstnote FFF+ („Hervorragend“) aus. Für ihren map-report führte die Rating-Agentur ein BU-Stabilitätsrating durch. Im Teilbereich Beitrag wurden Prämienkalkulation, Bestandsrisiken und Scoring untersucht, im Teilbereich Stabilität die Konstanz der Risikoüberschüsse und die Schadenquote, im Teilbereich Finanzstärke wurden die Bilanzkennzahlen zugrunde gelegt. Die Dialog erhielt als Rating-Ergebnis ein mmm („Sehr gut“).

Schließlich untersuchte auch Stiftung Warentest die im deutschen Markt angebotenen BU-Versicherungen. Für die Dialog wurde deren Klassik-Tarif SBU-professional geprüft und mit der Bestnote „Sehr gut“ ausgezeichnet.

HÖCHSTNOTE UND ANERKENNUNG DES MARKTSTANDARDS FÜR DIE DIALOG IN DER RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg stellte die im Markt angebotenen Risikolebensversicherungen auf den Prüfstand. Für die Dialog wurde deren Spitzentarif RISK-vario® Premium untersucht. Das Ergebnis war die beste im Markt vergebene Note 0,5 – das entspricht der Top-Bewertung FFF+ („Hervorragend“).

Zum ersten Mal untersuchte das Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) die Erfüllung des Marktstandards für Risikolebensversicherungen. Bewertet wurden die Bedingungen auf der Basis von insgesamt 19 Qualitätsmerkmalen. Die Dialog wurde für ihre Risikolebensversicherung auf der Basis der übertroffenen Erfüllung des Marktstandards von infima zertifiziert. Für den Markt fiel das Gesamtergebnis dagegen ernüchternd aus: Mehr als zwei Drittel der untersuchten Tarife erfüllten den Marktstandard nicht.

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

Deutschlands exklusive Anlegerschutzplattform DFPA-Infopools für Finanzprofis & Kapitalanlageberater 

 

Mit ihren Informationspools bringt die DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur maximale Transparenz in den Markt für Sachwert-Beteiligungen. Nun wurden die Informationen und Services nochmals erweitert: Alle öffentlich verfügbaren Informationen über Kapitalanlage-Anbieter wurden von der Redaktion zusammengetragen, analysiert und zur kostenfreien Nutzung und Recherche für Finanzberater, -vermittler und -investoren aufbereitet.

Mit über zwei Millionen Besuchen im vergangenen Jahr hat sich die Website von DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur (www.dfpa.info) durch die laufende tagesaktuelle Berichterstattung über private und institutionelle Anlagethemen, über neue Produkte, personelle Veränderungen, neue Entwicklungen am Finanzmarkt sowie weitere Finanznachrichten zum unverzichtbaren Nachrichtenmedium der deutschen Finanz- und Kapitalanlagebranche entwickelt.

Besonders für Anlageberater und Finanzanlagenvermittler haben dabei die DFPA-Infopools zu alternativen Investmentfonds (AIF) und Vermögensanlagen überragende Bedeutung erlangt: „Wer zu Finanzanlagen berät oder diese vermittelt, ist rechtlich verpflichtet, sich vollumfassend über die Anlagen, ihre Entwicklung und ihre Anbieter zu informieren. Wer dies unterlässt, läuft in Gefahr, sich unübersehbaren Schadensersatzansprüchen auszusetzen. Mit den DFPA-Infopools steht professionellen Nutzern eine Informationsquelle zur Verfügung, die prägnant und übersichtlich alle entscheidungsrelevanten Informationen bietet“, erklärt der Gründer der Deutschen Finanz Presse Agentur, Dr. Dieter E. Jansen.

DFPA Anlegerschutz-Plattform Informationspools – einzigartiger Service aus der Finanzbranche für die Finanzbranche

Um maximale Transparenz in den Markt für Sachwert-Beteiligungen zu bringen, hat die DFPA alle öffentlich verfügbaren Informationen über Kapitalanlage-Anbieter (nach KAGB und Vermögensanlagengesetz und andere) zusammengetragen, analysiert und in der Anlegerschutz-Plattform „Informationspools“ auf www.dfpa.info/informationspools-auswahl.html zur kostenfreien Nutzung und Recherche aufbereitet.

Das umfangreiche Datenmaterial der DFPA-Infopools hat sich über Jahre aufgebaut. Denn nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) betraten neue, teilweise noch wenig bekannte Unternehmen den Finanzmarkt – die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen). Um diese Unternehmen vorzustellen, entwickelten die Kapitalanlage-Zeitung EXXECNEWS (www.exxecnews.de) und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly den „5×5-Fragebogen“, mit dem insgesamt 25 Fragen zur Leitungs- und Eigentümerstruktur, zur Kernkompetenz, zum Asset- und Risikomanagement, zum Vertrieb und zur Transparenz des jeweiligen Finanzunternehmens gestellt werden. Ein vergleichbarer Fragebogen wurde ebenfalls für die Initiatoren von Vermögensanlagen erstellt.

Heute stellen die laufend aktualisierten „5×5-Fragen“ und ihre Beantwortung einen der Schwerpunkte der DFPA-Infopools dar und liefern kompakt die Informationen, die ansonsten von Beratern und Investoren zeitaufwendig zusammengesucht werden müssten. Sie gehen meist über die Angebote auf den Websites der Finanzunternehmen hinaus. Da sie zudem einem einheitlichen Schema folgen, ermöglichen sie auch die Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander.

Daneben stellen die DFPA-Infopools die Manager der Unternehmen mit jeweils einer Kurz-Vita vor und bieten den bequemen Zugang zu ihren Websites. Umfassende Finanzinformation vermitteln die in den DFPA-Infopools publizierten Jahresabschlüsse der KVGen und ihrer AIF sowie der Emittenten von Vermögensanlagen. Diese werden zusammen mit den gesetzlich geforderten Lageberichten in die DFPA-Infopools aufgenommen, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Sie ermöglichen die Beurteilung der Kapitalanlage über mehrere Jahre hinweg und geben gleichzeitig ohne großen Rechercheaufwand einen Überblick über alle Offerten eines Anbieters. Soweit von Anbietern Performance- oder Leistungsberichte erstellt werden, sind auch diese in den DFPA-Infopools zu finden und runden zusammen mit Angaben über aktuelle und Emissionen seit 2017 das Informationsangebot ab.

Mit wenigen Klicks erschließen die DFPA-Infopools derzeit die Kapitalmarktinformationen über 42 KVGen und 19 Initiatoren von AIF sowie von 28 Anbietern von Vermögensanlagen. Für weit über 200 AIF und Vermögensanlagen stehen aktuelle und historische Wirtschaftsdaten zur Verfügung. „Mit den DFPA-Infopools werden die beiden wichtigen Finanzbereiche alternative Investmentfonds und Vermögensanlagen sowie deren Player umfassend porträtiert und abgedeckt. Finanzexperten, Berater, Vermittler und Investoren finden in den DFPA-Informationspools sämtliche Informationen und Publikationen der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlageninitiatoren, um so die notwendige Plausibilitätsprüfung und die daraus abgeleitete optimale Finanzberatung durchführen zu können“ betont der ausgewiesene Branchenkenner Dr. Jansen abschließend.

Die aktuellen Daten über Märkte, Unternehmen und Angebote der Finanzbranche gibt es auf der zentralen Informationswebsite dfpa.info. Das Jahrbuch der Deutschen Anlageberatung sowie das PROBERATER Kompendium widmen sich jährlich wesentlichen thematischen Schwerpunkten der Finanzdienstleistungs- und Kapitalanlagebranche und runden die Finanzprofiservices der DFPA als unverzichtbare Informations- und Nachschlagewerke ab.

 

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EXXECNEWS Verlags GmbH, Alsterdorfer Straße 245, 22297 Hamburg, Tel: +49 (40) 5079 6760, www.exxecnews.de

Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Zahnzusatzversicherung.

 

Diese soll einen Großteil der Kosten für Zahnersatz übernehmen. Allerdings ist der Schutz oft nicht gerade günstig. Der Geldratgeber Finanztip hat jetzt zehn leistungsstarke Tarife unter die Lupe genommen. Das Fazit: Kunden sollten nachrechnen, ob sie sich versichern oder für kommende Behandlungen lieber Geld beiseitelegen. Wer die Versicherungslösung wählt, für den empfiehlt Finanztip die Tarife “ZZ Pro90” der Huk-Coburg und Huk24, “Plan Z1” der Generali, “Zahn 85” der Ottonova und “Megadent” der Halleschen.

Gesetzlich Versicherte müssen bei Zahnersatz praktisch immer einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Von den 332 Euro, die Krankenkassen für eine Krone ansetzen, sind das zwischen 83 und 133 Euro. Kronen aus Keramik oder Implantate kosten deutlich mehr -Mehrkosten, für die allein die Patienten aufkommen. “Tatsächlich müssen Versicherte sämtliche Behandlungen, die über die Kassenleistung hinaus gehen, selbst bezahlen”, sagt Julia Rieder, Versicherungs-Expertin bei Finanztip. Dabei hilft eine Zahnzusatzversicherung. Der Schutz ist allerdings nicht billig: “Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kostet schnell 300 Euro im Jahr oder mehr. Ob sich das wirklich lohnt, hängt stark davon ab, ob Betroffene in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz benötigen.”

Alternativ Geld beiseitelegen

Soll etwa ein fehlender Zahn ersetzt werden, bekommen Versicherte von der Kasse bis zu 576 Euro Zuschuss. Den gibt es unabhängig davon, ob eine Zahnbrücke die Lücke schließt oder ein Implantat. “Wer sich für ein 3.000 Euro teures Implantat entscheidet, muss 2.424 Euro selbst bezahlen. Hier würde die Versicherung einspringen – allerdings gibt es bei vielen Tarifen einen Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent. Von der Versicherung gäbe es dann nur etwa 2.000 Euro”, erklärt Rieder. Das Beispiel zeigt: Damit sich die Versicherung lohnt, müssten Versicherte regelmäßig alle sechs bis sieben Jahre eine Implantat-Behandlung in Anspruch nehmen. Wird eine größere Zahnbehandlung aber nur ab und zu fällig, ist es meist günstiger, Geld dafür zurückzulegen, etwa auf einem Tages- oder Festgeldkonto.

Finanztip empfiehlt fünf Tarife mit guter Leistung und fairem Preis

Wer regelmäßig behandelt werden muss und dabei nicht auf teuren Zahnersatz verzichten möchte, für den kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Beim Abschluss gibt es jedoch einiges zu beachten: “Für bereits anstehende Behandlungen kommt die Versicherung nicht auf”, warnt Rieder. “Bei vielen Tarifen gibt es zudem eine Wartezeit, d.h. in den ersten drei bis acht Monaten können Versicherte keine Leistung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus zahlen die Versicherungen in den ersten drei bis fünf Jahren nur eine begrenzte Summe.” Finanztip hat im April 2021 zehn leistungsstarke Tarife verglichen und empfiehlt davon fünf Tarife, die gute Leistungen zu einem fairen Preis bieten: “ZZ Pro90” der Huk-Coburg und Huk24, “Plan Z1” der Generali, “Zahn 85” der Ottonova und “Megadent” der Halleschen.

Weitere Informationen: Ratgeber Zahnzusatzversicherung: https://www.finanztip.de/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung/

 

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BMW i3/s bei der Kfz-Versicherung 32 Prozent günstiger als vergleichbarer 116i

 

Die Kfz-Versicherung für ein Elektroauto kann bis zu einem Drittel günstiger sein als für einen vergleichbaren Verbrenner. Das haben Beispielberechnungen von CHECK24 ergeben. So kostet der Vollkaskoschutz für einen BMW i3/s im Schnitt der fünf günstigsten Anbieter nur 273 Euro im Jahr. Für einen vergleichbar motorisierten BWM 116i zahlen Verbraucher*innen dagegen 403 Euro jährlich.1) Die Kfz-Versicherung für den Stromer kostet damit 32,2 Prozent weniger.

Ähnlich sieht das beim Vergleich zwischen einem Ford Mustang Mach-e und dem benzinbetriebenen Ford Mustang 2.3 aus (-22,7 Prozent). Den elektrischen Mini Cooper SE versichern Verbraucher*innen 22,5 Prozent günstiger als einen Cooper S mit Verbrennungsmotor.

Beim Vergleich von 28 Elektromodellen mit einem vergleichbaren Verbrenner versichern Verbraucher*innen in 20 Fällen das E-Auto günstiger. Nur in acht Fällen kostet die Kfz-Versicherung des Verbrenners weniger.

“Unsere Berechnungen zeigen, dass die Kfz-Versicherung für Elektroautos häufig günstiger ist als für vergleichbare Verbrenner”, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. “Versicherer kalkulieren für jedes Pkw-Modell Faktoren wie Unfallhäufigkeit oder die Anzahl an Diebstählen. Fahrer*innen von E-Autos scheinen oft sicherer im Verkehr unterwegs zu sein als Halter*innen von Verbrennern.”

Beliebte Elektroautos ohne Pendant mit Verbrennungsmotor, wie z. B. den Tesla Model 3 versichern Verbraucher*innen im Beispiel durchschnittlich ab 529 Euro jährlich.1 Beim Tesla Model S schlägt die Vollkaskoversicherung mit im Schnitt 796 Euro zu Buche, für einen Mercedes-Benz EQV werden 439 Euro fällig.

Zehn Prozent der Autokäufer und Kaufwilligen haben E-Auto angeschafft bzw. planen dies zu tun

Elektroautos sind häufig nicht nur bei der Kfz-Versicherung günstiger als Verbrenner, sondern auch bei den Betriebskosten. Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 kommt dennoch zu folgendem Ergebnis: Nur zehn Prozent der Befragten, die sich in den vergangenen zwölf Monaten einen Pkw gekauft haben oder dies planen, haben ein Elektroauto gekauft oder planen dies.2) 50 Prozent haben sich für einen Benziner entschieden bzw. planen den Kauf, bei 22 Prozent fällt die Wahl auf einen Pkw mit Dieselmotor und bei 13 Prozent auf einen Hybrid.

34 Prozent der Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku von E-Autos ausreichend mit

34 Prozent aller Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku eines E-Autos ausreichend mit. Darauf sollten Verbraucher*innen mit Elektroauto oder Hybridantrieb achten. Denn ein defekter Akku kostet schnell einige Tausend Euro. Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 sehen Verbraucher*innen auf einen Blick, welche Tarife den Akku mitversichern.

 

1)Profil: Profil: Fahrzeugwechsel, Mann (35 Jahre) verheiratet, Angestellter, keine Kinder im Haushalt, Erstzulassung: Februar 2021, geplanter Erwerb & Halterzulassung: Mai 2021, Gebrauchtwagen, Barkauf, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 12.000 km/Jahr, Fahrer: nur Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Haftpflicht (SF 15) und Vollkasko (SF 15) mit 500 Euro Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06126 Halle

2)Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.030 Personen zwischen dem 18.5. und 20.5.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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„Finanzielle Unabhängigkeit mit 50: Wie der Ausstieg gelingt“ oder „In 5 Schritten zur finanziellen Freiheit“ – Angebote und Schlagzeilen wie diese gibt es derzeit viele.

 

Denn wer träumt nicht von der finanziellen Unabhängigkeit und von dem anhaltenden Zustand, sich keine Gedanken um Geld mehr machen zu müssen? Das gilt insbesondere für Frauen, die durch Elternzeit und Kindererziehung sehr häufig berufliche Nachteile sowie Einbußen beim Vermögensaufbau und der Altersvorsorge hinnehmen müssen. „Doch finanzielle Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass man viel Geld haben muss. Häufig reichen ein paar Tausend Euro auf dem eigenen Konto“, erklärt Annika Peters, CFP®, Geschäftsführerin bei der FrauenFinanzBeratung Barbara Rojahn & Kolleginnen. Die zertifizierte Finanzplanerin weiß aus der Beratungspraxis, dass es immer noch zahlreiche verheiratete Frauen gibt, die kein eigenes Konto besitzen. „Dabei bedeutet Geld immer auch Freiheit“, so Peters.

Sie berät Frauen auch in schwierigen Situationen wie beispielsweise einer Scheidung oder dem Tod des Partners und stellt dabei immer wieder fest: „Es gibt leider Frauen, die in eine Abhängigkeit geraten, weil sie ihre finanzielle Situation nicht mehr selbst in der Hand haben. Dann fehlt das Geld für eine eigene Wohnung oder auch den juristischen Rat, um eigene Rechte, zum Beispiel den Unterhalt, einzuklagen.“

Nachteile behindern finanzielle Unabhängigkeit

„Frauen brauchen genau wie Männer finanzielle Unabhängigkeit durch eigenes Einkommen, Vermögen und Alterseinkommen“, sagt auch Claudia Rankers, CFP®, Geschäftsführerin vom Rankers Family Office und Vorstandsvorsitzende vom Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz. Sie verweist auf die bestehenden Nachteile. Denn auch wenn Frauen den besseren Abschluss an Schulen und Universitäten aufweisen können, verdienen sie im Vergleich zu Männern durchschnittlich deutlich weniger, sind seltener in Führungspositionen, haben weniger Vermögen sowie in der Folge ein geringeres Alterseinkommen.

„Die gute Nachricht aber lautet: Frauen können die finanzielle Unabhängigkeit dennoch erreichen“, betont die zertifizierte Finanzplanerin. Schließlich seien Frauen die erfolgreicheren Anlegerinnen, wie verschiedene Untersuchungen immer wieder bestätigen. Frauen seien zudem risikoaverser und kostenbewusster, der Erhalt des Vermögens stehe im Vordergrund. „Alles gute Voraussetzungen für einen strukturierten Vermögensaufbau, der in der Aufbauzeit und bei der späteren Verwendung Spaß macht“, erklärt Rankers.

„Die Finanzplanung ist der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit“, sagt Finanzexpertin Peters. Entscheidend sei es, die Ziele vorweg genau zu definieren. Und ob man mit einem ausreichenden Einkommen oder einer Million auf dem Konto glücklich ist, darüber sind sich die ForscherInnen bis heute nicht einig. „Glück und Unabhängigkeit muss also jeder für sich selbst definieren, dass Geld dabei eine Rolle spielt, sollte man aber nicht unterschätzen und nicht vernachlässigen“, betont Peters.

Unterstützung durch professionelle Finanzplanerinnen

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer finanziellen Unabhängigkeit ist jedoch, sich jetzt um die persönlichen Finanzen zu kümmern und sich dazu professionelle Unterstützung zu holen. „Wir helfen mit Finanzwissen und einer individuellen Finanzplanung“, so die beiden Finanzexpertinnen, die beide als CFP®-Professionals Mitglied im Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) sind.

Beispiel Konto: So muss ein gemeinsames Konto nicht heißen, dass man nicht auch noch jeweils ein eigenes getrenntes Konto besitzt. „In einer Beziehung sollte jeder Partner den Überblick über die eigenen und die gemeinsamen Finanzen haben. Das gilt auch für die langfristige Planung, die Absicherung und den Vermögensaufbau“, empfiehlt Peters und weist damit auf die Vorteile der privaten Finanzplanung hin. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanzplanerinnen (CFP®) beraten Frauen bei der finanziellen Lebensplanung und erarbeiten mit ihren Kundinnen Finanzpläne, die in alle Lebenssituationen passen.

Initiative Frauen*Finanzplanung

Der FPSB Deutschland als Verband der Financial Planner und Estate Planner möchte die Finanzplanung für Frauen verstärkt in den Fokus rücken. Dazu wurde die Initiative Frauen*Finanzplanung ins Leben gerufen. Die Initiative will Frauen durch hochqualifizierte Finanzplanerinnen (CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals) helfen, fit in Finanzthemen zu werden, um ihr Leben finanziell unabhängig und selbstbestimmt zu gestalten – denn Finanzplanung ist Lebensplanung.

Frauen bei wichtigen Weichenstellungen ihres Lebens ganzheitlich zu unterstützen, ist Berufung für viele vom FPSB Deutschland lizensierte Finanzplanerinnen. Ein weiteres Ziel der Initiative Frauen*Finanzplanung ist es deshalb, noch mehr Frauen für eine Karriere als zertifizierte Finanzplanerin zu gewinnen.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und rund 190.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Der Immobilienmarkt hat sich in der Corona-Krise als vergleichsweise solide erwiesen – Dennoch birgt die Anlageklasse Risiken – Welche Fallstricke Anleger bei Immobilieninvestments unbedingt im Auge behalten sollten

 

Immobilien gelten als eine der beliebtesten Anlageformen hierzulande. Und gemeinhin als sicher – wie der Beiname „Betongold“ schon suggeriert. Dazu trug zuletzt auch bei, dass sich die Immobilienpreise selbst in der aktuellen Corona-Pandemie recht stabil entwickelt haben. So kletterte der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VDP) im ersten Quartal 2021 auf einen neuen Höchststand. Insgesamt waren die Immobilienpreise – trotz des Corona-bedingten Lockdowns – demnach um 6,2 Prozent gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahrs gestiegen.

„Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). „Denn wer genauer hinsieht, erkennt eine starke Spreizung bei der Entwicklung der einzelnen Segmente.“ Demnach sind die Preise für Wohnimmobilien um 8,4 Prozent gestiegen, dagegen gaben die Preise von Gewerbeimmobilien 1,5 Prozent nach – und das zum ersten Mal seit elf Jahren. Und nach einer Analyse des Immobilienresearch der Deka hat die Corona-Krise 2020 am Büromarkt einen Nachfragerückgang europaweit um 40 Prozent bewirkt. Auch für Einzelhandelsobjekte und Hotels waren die Auswirkungen des Lockdowns schmerzhaft. Dagegen ging der Bereich Logistik sogar gestärkt daraus hervor.

Immobilie ist nicht gleich Immobilie

Natürlich aber spielt auch die Lage bei Immobilien stets eine entscheidende Rolle. So kletterten die Preise in den A-Lagen, also in den Metropolen und Ballungszentren, seit der Finanzkrise deutlich stärker als in den so genannten B- und C-Lagen. „Diese recht unterschiedlichen Entwicklungen zeigen schon, dass Immobilie nicht gleich Immobilie ist und Anleger sehr genau hinsehen müssen“, erklärt Tilmes.

„Bei einem Investment in den Gewerbeimmobilienmarkt, wo zum Beispiel offene Immobilienfonds überwiegend investiert sind, müssen Anleger Konjunktureinbrüche, strukturelle Veränderungen wie die Trends zu mehr Online-Shopping oder Homeoffice sowie unvorhergesehene Schocks wie Covid19 berücksichtigen“, warnt der Experte, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Das alles kann die Nachfrage nach bestimmten Gewerbeimmobilien dämpfen und zu Verlusten führen.“

Wohnimmobilienstandorte München und Frankfurt am stärksten überbewertet

Aber auch Wohnimmobilien sind keine Einbahnstraße. Zwar erscheint der kurz- bis mittelfristige Ausblick angesichts anhaltend niedriger Zinsen und des Nachfrageüberhangs nach Wohnungen vor allem in den Ballungszentren positiv. Dennoch gilt es für Immobilieninvestoren einiges zu beachten.„Um zunächst bei der Makroperspektive zu bleiben, ist beispielsweise mittel- bis langfristig ein Zinsanstieg nicht auszuschließen, und dann kann eine Anschlussfinanzierung richtig teuer werden“, warnt Tilmes.

Auch drohen an manchen Orten die Immobilienmärkte zu überhitzen – laut dem UBS Global Real Estate Bubble Index sind die Standorte München und Frankfurt am Main weltweit am stärksten überbewertet. Wer dort jetzt investiert, geht das Risiko ein, zu teuer zu kaufen und bekommt auch nur noch geringe Mietrenditen. „Die werden dann noch durch nicht umlagefähige Nebenkosten sowie durch notwendige Rücklagen für Reparaturen geschmälert“, warnt der Experte weiter. „Dazu kommen zunehmend strengere energetische Auflagen sowie das Risiko politischer Eingriffe am Immobilienmarkt, wie wir es zuletzt mit dem Mietenstopp schon gesehen haben.“ Ganz zu schweigen von einem möglichen Ärger mit Mietern.

Professionelle Unterstützung gerade bei Immobilieninvestments ratsam

Wer in Immobilien investieren will, sollte sich deshalb Unterstützung von Experten wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals) holen. Sie können analysieren, ob eine Immobilie oder ein Immobilieninvestment grundsätzlich in die langfristige Finanzplanung eines Kunden passt. Hier gilt es entsprechende Kennzahlen zu berücksichtigen, wie z.B. die Objektrendite und die Eigenkapitalrendite. Und dann dahingehend beraten, in welcher Form, also als Direktanlage oder als indirekte Beteiligung über ein Finanzprodukt, sich ein Investment auf den Einzelfall bezogen am ehesten lohnt. Zudem können sie ihren Kunden einen Überblick darüber verschaffen, welche Regionen und Marktsegmente sich am besten eignen und wo Vorsicht geboten ist. „Insbesondere direkte Immobilieninvestments sind eine Lebensentscheidung, die wesentlichen Einfluss auf die Finanzen eines Anlegers hat. Deshalb zahlt es sich aus, das besonders genau durchzurechnen“, so Tilmes Fazit.

 

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