In einer dreiteiligen Serie berichten wir über die Möglichkeiten für Makler / Vermittler / 32KWG Institute durch erfolgreichen Policenwiderruf am Modell partizipieren.

 

Rechtsgrundlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass eine Vielzahl von Lebensversicherungsverträgen widerrufen werden können. Möglich macht dies die Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Worum ging es in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?

Hintergrund der Verfahren waren fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, welche in einer Vielzahl von Verträgen verwendet wurden. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht von über 60% der im relevanten Zeitraum abgeschlossenen Versicherungsverträge aus.

Was ist die Folge einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung?

Ist die Belehrung fehlerhaft gewesen, hat die Widerspruchsfrist nie begonnen und Sie können Ihren Vertrag sogar heute noch widerrufen.

Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge und zusätzlich eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Vermittler partizipieren in unserem Kooperationspartnermodell an erfolgreich abgewickelten Verträgen.

Über 400 Vermittler nutzen bereits unseren Service.

Partner werden – Lawtechgroup

Exemplarisch haben wir große Erfolge bei:

  • Skandia
  • Clerical Medical Investmentgroup
  • Liberty Europe
  • Aachen Münchner

 

Über Uns:

Die Lawtechgroup GmbH wurde 2016 gegründet und ist spezialisiert auf die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Wir sind einer der führenden “Capital-Provider” für die Bereitstellung von Kapital für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Unser Fokus liegt in der Finanzierung von Streitigkeiten gegen Akteure aus dem Lebensversicherungs- und Kapitalanlagemarkt. Dabei setzen wir auf jahrelange Erfahrung und einen eigens entwickelten Algorithmus zur Vorhersage der Klageausgangs-Wahrscheinlichkeiten. Erkenntnisse aus fünf Jahren LEGAL – DATA – MINING machen uns zum Marktführer der datengetriebenen Prozesskostenfinanzierung und helfen uns über 4000 laufende Verfahren zu verarbeiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

Keine Maskenpflicht in der Messe Dortmund

 

Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler können sich beim DKM Forum hybrid, das am 27. und 28. Oktober in der Messe Dortmund und auf der Plattform DKM365 stattfindet, auf Informationen von 160 Produktgebern und Dienstleistern aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft freuen. Damit sind alle Standflächen im Ausstellerpark belegt.

Knapp einen Monat vor dem Start des DKM Forum hybrid kann der Veranstalter, die bbg Betriebsberatungs GmbH, vermelden: Der Ausstellerpark ist ausgebucht. 160 Aussteller konnte das Bayreuther Unternehmen für das diesjährige Veranstaltungskonzept der DKM begeistern. Die DKM findet zum ersten Mal hybrid statt.

Nach der digitalen DKM im Jahr 2020 gibt es wieder eine Präsenzveranstaltung in der Messe Dortmund – und zwar am 27. und 28. Oktober. Neu: Zahlreiche digitale Elemente begleiten die Veranstaltung. So werden beispielsweise Vorträge auf der Plattform DKM365 live gestreamt und ein digitales Branchennetzwerk sorgt während und nach dem DKM Forum hybrid für einen einfachen Austausch der Teilnehmer. Zudem stellen die einheitlich gestalteten Standflächen im Ausstellerpark den Informationsaustausch in den Vordergrund.

Wiedersehen in Dortmund ohne Maskenpflicht

Konrad Schmidt, Geschäftsführer des DKM-Veranstalters, freut sich nun auf viele Besucherinnen und Besucher. Zugleich betont er: „Aufgrund der Limitierung der Besucherzahl auf rund 3.500 Personen pro Veranstaltungstag liegt unser diesjähriger Besucherfokus noch mehr auf den unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern. Damit sind eine vorherige Online-Anmeldung und ein verbindliches Erscheinen unerlässlich.“ Zudem verweist Schmidt auf das aktuelle Hygienekonzept, das sich allerdings bis zur DKM wieder ändern kann. Hierzu erklärt er: „Aktuell können wir nur Teilnehmer, welche geimpft bzw. genesen sind oder einen aktuellen PCR-Test vorweisen, zulassen. Dafür dürfen die Teilnehmer – Stand jetzt – nach erfolgreicher Prüfung im Eingangsbereich die Maske absetzen und es besteht auch kein Abstandsgebot in den Messehallen.“

Vertriebsleiter und Prokurist Jochen Leiber bringt es auf den Punkt: „Die Teilnahme an dieser besonderen DKM lohnt sich, denn die Aussteller brennen darauf, nach einem Jahr des fast ausschließlich digitalen Kontaktes, die Beziehungen zu den Vermittlerinnen und Vermittlern zu erneuern und persönlich zu hören, was in der Beratungspraxis passiert ist. Auf dem DKM Forum hybrid 2021 kann man Wissen tanken und endlich wieder die Kolleginnen und Kollegen treffen.“

Zur DKM

Die DKM als Treffpunkt und Impulsgeber der Finanz- und Versicherungswirtschaft findet jedes Jahr Ende Oktober statt. Die Leitmesse der Branche besticht durch einen umfassenden Messemarktplatz mit verschiedenen Themenparks sowie ein vielfältiges Rahmenprogramm aus themenspezifischen Kongressen, Workshops und Keynote-Speakern. Pandemiebedingt wurde die DKM im Jahr 2020 erstmals rein digital durchgeführt und in diesem Jahr wird aus der Leitmesse ein „hybrides“ Forum. Im Jahr 2022 soll wieder der normale Messebetrieb stattfinden, und zwar vom 25.-27.10.2022. Zudem wird die Plattform DKM365 zukünftig eine große Rolle spielen und unter anderem auch Schauplatz der Leitmesse DKM 2022 sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Das 10. VorsorgeFachForum® 2021 am Dienstag, 05.10.2021, in der Messe Stuttgart.

 

Kerninhalte 2021:

  • Aktuelle Standortbestimmung für biometrische Produkte in der Versicherungswirtschaft. Marktpotentiale zur Absicherung von Gesundheits- und Lebensrisiken in biometrischen Produkten
  • Moderierte Kernvorträge der wirtschaftlichen Partner zu aktuellen Produktinnovationen in der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung im Austausch mit dem Publikum
  • QTI 2021: Detaillierte Hintergrundinformationen zu den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie im Antrags- und Leistungsprozess der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Vorstandsmitglieder der wirtschaftlichen Partner und Tagesgäste im Schlagabtausch mit dem Publikum zu relevanten Zukunftsfragen der Versicherungswirtschaft
  • Eine kabarettistische Betrachtung: Minimalismus – brauche ich die Versicherung noch oder kann die weg?

Politisches Highlight:

  • Wolfgang Bosbach frisch nach der Bundestagswahl zu den Entwicklungen unserer Sozialsysteme.

Sichern Sie sich einen der letzten freien Plätze und fordern Sie einen limitierten Promotionscode für eine kostenfreie Teilnahme unter vorsorgefachforum@premiumcircle.de an.

ww.vorsorgefachforum.de

PremiumCircle Deutschland GmbH. Wir schaffen Transparenz.

 

Veranstaltungsort Stuttgart

05.10.2021

08:30 Uhr – 18:00 Uhr

ICS Internationales Congresscenter

Messepiazza 1

70629 Stuttgart

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) hat Michael H. Heinz erneut in seinem Amt als Präsident des Verbandes bestätigt.

 

Er gehört dem Präsidium seit 2006 an und ist zudem Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und als selbständiger Versicherungsmakler in Siegen tätig.

„Wir werden bei der neuen Bundesregierung mehr Engagement für einen starken deutschen Mittelstand einfordern. Das heißt fairen Wettbewerb zwischen allen Unternehmen garantieren, unabhängig davon, ob das Geschäftsmodell digital oder von Angesicht zu Angesicht funktioniert, Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erhalten, Zeitarbeit fördern und nicht beschränken, soziale Sicherung – auch mit Hilfe privater Vorsorge – zukunftsfest machen sowie Städte und verdichtete Räume lebenswert gestalten“, erklärte Michael H. Heinz nach der Wahl.

Der BDWi repräsentiert mit 20 Branchenverbänden den Dienstleistungssektor mit 100.000 vorwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen in seiner ganzen Bandbreite. Unter anderem ist auch ein Großteil des Vertriebs von Versicherungen und Finanzdienstleistungen beim BDWi organisiert, darunter der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Inflation, steigende steuerliche Belastungen, Unsicherheit an den Märkten:

 

Das eigene Vermögen zu bewahren, ist unter diesen Vorgaben nicht einfach. Zeit für Gegenmaßnahmen: Beim 1. Asset Protection Kongress am 20. und 21. Oktober können sich Unternehmer, Mittelstand und Verbraucher bei Top-Speakern aus den Bereichen Finanzen und Versicherungen, Steuern und Recht umfassend über ihre Vermögenssicherung informieren.

Beim ersten Online-Kongress zum Thema Asset Protection dreht sich alles um die Sicherung des Vermögens. “Das ist heutzutage mehr denn je das Thema Nummer eins für Verbraucher”, sagt Kongress-Veranstalter Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung. Die Risiken steigen, dem eigenen Vermögen droht ein Wertverfall. Umso mehr, weil sich Kapitalanlagen und Altersvorsorge nicht mehr ausreichend verzinsen. Nicht zuletzt sorgt die derzeit stark steigende Inflation für eine nicht mehr schleichende, sondern schnelle Geldentwertung. Dazu kommen steuerliche Belastungen bei der Vermögensübertragung.

Auf dem 1. Asset Protection Kongress am 20. und 21. Oktober 2021 informieren daher 20 ausgewiesene Geld-, Versicherungs-, Rechts- und Steuerexperten über Chancen und Risiken der Vermögenssicherung und skizzieren mögliche Lösungen für das Vermögen. Nach der Anmeldung können alle Vorträge auch nach der Veranstaltung noch heruntergeladen und angesehen werden.

  1. Asset Protection Kongress: 20. und 21. Oktober 2021 – Die Teilnahme am Online-Kongress ist kostenlos, eine Anmeldung unter www.Asset-Protection-Kongress.de ist nötig.

Hintergrund Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH:

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH mit Sitz in Altötting ist ein bundesweit tätiger Dienstleister für unabhängige Finanzberater. Als Gründungsmitglied des Bundesverbandes Der Ruhestandsplaner Deutschland e.V. BDRD ist die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung in besonderem Maße der Qualität und hohen ethischen Standards in der Beratung verpflichtet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

VOTUM-Pressestatement zum Ausgang der Bundestagswahl

 

„Die gute Nachricht: Die Demokratie hat die Wahl gewonnen. Die Parteien der Mitte haben von den Wählern einen klaren Auftrag zur Regierungsbildung erhalten. Radikale Positionen konnten sich nicht durchsetzen. Hinzu kommt eine erfreulich hohe Wahlbeteiligung.

Die Herausforderung: Das bisher bestehende Phänomen der ‚Volksparteien‘ jenseits der 30 Prozent-Marke hat erst einmal ausgedient. Die dadurch entstehende Gefahr, sich im machtpolitischen Klein-Klein zu verlieren, muss unbedingt verhindert werden!

Klar ist: Die Politik darf sich jetzt nicht in ewiglangen Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen über Randthemen verlieren, sondern muss nun schnell zusammenfinden, um die großen Herausforderungen anzugehen: Klimaschutz, Multilateralismus, Freihandel, aber auch Rente und Bürokratieabbau. Dabei muss die Rückbesinnung auf die entfesselnden Kräfte der sozialen Marktwirtschaft im Fokus der politischen Entscheidungsträger stehen.

Wir fordern: Lieber jetzt die Aufbruchstimmung nutzen, sich gemeinsam auf den Weg machen und das dringend benötigte Modernisierungsjahrzehnt einläuten als wieder monatelang einen 174-seitigen Koalitionsvertrag auszuhandeln, der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben ist!“

Zitatgeber: Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand, VOTUM Verband

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Internationalisierung ist auch in der Pool-Szene ein Thema. Nach Deutschland und Österreich zieht es blau direkt nun nach Estland.

 

Internationalisierung ist auch in der Pool-Szene ein Thema. Nach Deutschland und Österreich zieht es blau direkt nun nach Estland. blau direkt startet in Estlands Hauptstadt Tallinn durch und gründet mit “sinine lithne OÜ” eine Tochterfirma in Estland. Das Estnische gehört zur finnisch-ugrischen Sprachfamilie. Während “blau” leicht in “sinine” zu übertragen war, gibt es es keine bedeutungsgleiche Übersetzung für das Wort “direkt” im Estnischen. Übersetzt man “direkt”, erhält man Wörter, die in der Bedeutung eher “gerade”, “Ende” oder “Spitze” entsprechen würden. Mit “lithne” hat blau direkt sich für “einfach” bzw. “bequem” entschieden.

Am 1. Oktober öffnet bereits das erste Büro. 10 Mitarbeiter wurden für “sinine lithne” bereits eingestellt. Ziel der Auslandsaktivitäten ist es, den Service für blau direkt Partner erheblich zu erweitern und die Dynamik des Arbeitsmarktes in Tallinn für sich zu nutzen. Ausschlaggebend für die Internationalisierung des Technologiemarktführers war zudem die drastische Umsatzentwicklung der vergangenen Jahre und dem damit einhergehenden wachsenden Personalbedarf. Dabei gewährt der Infrastrukturdienstleister einen Einblick in die bemerkenswerte Umsatzentwicklung, die in den vergangenen Jahren verzeichnet wurde: Während im Jahr 2011 ein Umsatz von 8,7 Millionen erwirtschaftet wurde, erreicht dieser im Jahr 2021 voraussichtlich 122 Millionen Euro.

“Das Gros dieses Wachstums können wir durch Skaleneffekte weitgehend ohne Personaleinsatz verarbeiten.”, erklärt Katharina Jäger, verantwortliche Projektleiterin der Estland-Aktivitäten. “Mit dem Wachstum ist aber auch eine Zunahme in der Störfallbearbeitung und der Buchhaltung verbunden. Dort fällt noch die klassische Arbeit an, für die wir hochqualifiziertes Personal benötigen.”

Eine qualifizierte Besetzung innerhalb Deutschlands wird zunehmend schwerer, während sich Estland als Standort mit einer großen Auswahl hochqualifizierter Kräfte herausgestellt hat. Die Standortattraktivität Estlands glänzt zudem mit einer digitalisierten Verwaltung und einer hervorragenden Infrastruktur. Als Technologiemarktführer gute Gründe für eine Internationalisierung. Tallinn, die Hauptstadt Estlands, hat sich in Europa zudem als Start-up-Metropole für digitale Unternehmen gut positioniert. Die Stadt atmet Dynamik und Unternehmergeist, was für einen Technologiemarktführer wie blau direkt naturgemäß eine starke Anziehungskraft darstellt.

Moderne Büros erwarten die Mitarbeiter in Tallinn

Katharina Jäger sieht das Projekt auch als Chance für die Mitarbeiter: “Gemeinsam lernen wir, eine Firma im Ausland aufzubauen und zu führen. Unsere Department Manager trainieren die Fähigkeit, Tätigkeiten außerhalb der Büros zu leiten – ein Grundstein auch für das Koordinieren von Home Office-Angeboten oder dem Einsatz von Produktionsressourcen an unterschiedlichsten Standorten.”.

blau direkt startet in Estland

Besonders stolz sei man darauf, dass Mitarbeitern und Auszubildenden systematisch ermöglicht werde internationale Berufserfahrungen zu sammeln, indem sie für eine bestimmte Zeitperiode in der ausländischen Niederlassung arbeiten könnten. blau direkt habe dafür sogar eine Wohnung gekauft, damit auch Angehörige mitgenommen werden könnten. “Die Arbeitsgestaltung ermöglicht damit nicht nur spannende neue Erfahrungen, sondern kann sogar noch als zusätzlicher Ostseeurlaub für die Familie genutzt werden.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Digitale Schadenbearbeitung für Ausschließlichkeitsvermittler

 

claimsforce hat ein neues Softwaremodul für die Ausschließlichkeitsvermittler von Versicherungsunternehmen entwickelt. Das claimsforce Agentur-Modul beschleunigt den Schadenprozess durch eine volldigitale Bearbeitung signifikant. Durch ein digitales Interface und die intuitiven Fragebögen der Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung können Schäden schneller erfasst und in vielen Fällen „remote“ oder beim Kunden vor Ort einschließlich der Zahlung abgewickelt werden.

„Mit dem claimsforce Agentur-Modul haben wir eine realitätsnahe Lösung entwickelt, die sich perfekt in den Alltag der Ausschließlichkeitsvermittler eingliedert. Die Bearbeitung des Schadens wird volldigital gestaltet und der Vermittler mithilfe eines sparten- und gefahrenspezifischen Dialogs durch unterschiedliche Situationen geführt. All dies vereinfacht die Kostenermittlung und schafft insbesondere für Vermittler eine völlig neue Erfahrung in der Schadenbearbeitung“, erklärt Nils Mahlow, Gründer und CEO von claimsforce.

Im Schadenfall ist eine schnelle Aufnahme wichtig, um den Prozess anzustoßen und die notwendigen Reparaturen bzw. Ersatzleistungen zu veranlassen. Bislang arbeiten Ausschließlichkeitsvermittler vielfach noch analog oder mit nicht auf sie zugeschnittenen Technologien. Mit dem claimsforce Agentur-Modul kann die Berichterstellung direkt vor Ort mit dem Tablet abgeschlossen werden. Für die Versicherungen bedeutet die einheitliche und strukturierte Datenerfassung eine automatisierte Entscheidungsfindung. „Mit dem automatisierten Kalkulationstool können wir dem Vermittler eine fundierte Datenbasis als Entscheidungsgrundlage bieten.“, so Mahlow. „Mit der Entwicklung dieses Moduls folgen wir unserer Vision, alle Parteien im Schadenprozess zu erreichen. Vielfach gibt es noch ungenutztes Potenzial im Schadenmanagement, was mithilfe von Technologie gehoben werden kann“.

Das claimsforce Agentur-Modul ist gemeinsam mit Branchenexperten speziell auf die Bedürfnisse von Ausschließlichkeitsvermittlern entwickelt worden.

Die digitale Transformation von claimsforce zielt auf den ganzheitlichen Prozess ab. Durch die Vereinheitlichung der gesamten Prozesskette wird die Schadenregulierung beschleunigt und effizienter. Dadurch sinken die Schadenkosten, während die Kundenzufriedenheit signifikant steigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

claimsforce GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, Tel:+49 40 537 985 410, www.claimsforce.com

Fotovoltaikanlagen spielen bereits heute eine wichtige Rolle auf dem Weg hin zu mehr nachhaltiger Stromerzeugung.

 

Egal ob Dachanlage auf dem Einfamilienhaus oder Solarpark – durchdachter Versicherungsschutz sichert die Investition und den kalkulierten Ertrag. Auch wichtig und aus keinem Betrieb, keiner Kanzlei oder Praxis ehr wegzudenken: Elektronik – von Computern, Handys, Tablets bis hin  zu hochwertiger Medizintechnik. Egal ob im Betrieb oder unterwegs. Auch hier will gut versichert sein, was zum Herzschlag eines Unternehmens nicht unwesentlich beiträgt.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter im Bereich beider Sparten. Wo stimmen Qualität, Preis und die Schadenbearbeitung?

In der Fotovoltaikversicherung schätzen die VEMA-Makler vor allem:

Helvetia (25,04 % der Nennungen, VEMA-Deckungskonzept)

Gothaer (13,12 %, VEMA-Deckungskonzept)

VHV (5,96 %)

Bei den Elektronikversicherungen bevorzugt man:

Alte Leipziger (18,36 %, VEMA-Deckungskonzept)

Gothaer (12,05 %)

Basler (8,41 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen über 3.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit mehr als 25.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt zu den führenden Maklerdienstleister. Auch in 2021 wird das gesamte Team der VEMA weiter daran arbeiten, Ihren Maklerkollegen weitere Mehrwerte zu schaffen. Ganz getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“.

Die Auswertungen beider Umfragen können per Mail unter jessica.raeder@vema-eg.de angefordert werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Durch die Zusammenarbeit werden Ausschließlichkeitsvermittler optimal auf ihrem Weg in die Maklerschaft begleitet.

 

Die Lübecker blau direkt GmbH & Co. KG gibt die Kooperation mit der STATUS GmbH bekannt. Die Regensburger STATUS ist seit Jahren Spezialist in der Begleitung von Ausschließlichkeitsvermittlern auf ihrem Weg in die Maklerschaft. Durch Beratung sowie weitgehendem Erhalt der in der Ausschließlichkeit aufgebauten Bestandseinnahmen erleichtert STATUS den Wechsel in die unternehmerische Freiheit des Maklers und hin zu mehr Produktvielfalt und besseren Einkommensperspektiven. blau direkt ist hingegen als Technologiemarktführer unter den Maklerpools auf die Abwicklungsprozesse etablierter Makler spezialisiert.

In der Zusammenarbeit übernimmt STATUS künftig die Unterstützung und Begleitung von Ausschließlichkeitsvermittlern, die einerseits die technischen Vorteile von blau direkt suchen, andererseits dennoch wegweisend digitalisiert aufgestellt sein wollen. Umgekehrt nutzt die süddeutsche STATUS künftig Technologie und Abwicklungsprozesse im Poolbereich von blau direkt, um wechselnden Ausschließlichkeitsvermittlern von Beginn ihrer Maklertätigkeit entscheidende Wettbewerbsvorteile im Bereich der Digitalisierung bieten zu können.

Dirk Henkies, der die Kooperation in ihrer Entstehung seitens blau direkt maßgeblich begleitet hat, freut sich: “Ausschließlichkeitsvermittler auf dem Weg in die Maklerschaft zu begleiten haben wir schon aus Loyalität gegenüber unseren Versicherungspartnern in der Vergangenheit nicht gezielt betrieben. Hin und wieder haben dennoch Kollegen den Weg zu uns gefunden, wobei wir hier unserem Anspruch auf eine optimale Unterstützung nie gerecht ween konnten. Die Bündelung unserer Kräfte mit STATUS ist insofern folgerichtig. Wir freuen uns!”.

Auch Michael Bade, Geschäftsführer der STATUS GmbH ist überzeugt, dass die Zusammenarbeit ein voller Erfolg wird: “Wir als langjähriger Profi für Bestandsumdeckung im Komposit-Bereic kompetente Unterstützung.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine Wahlprüfsteine den Parteien am Ende der Einreichungsfrist zur Beantwortung vorgelegt, um möglichst aktuelle Antworten der Parteien zu erhalten.

 

Die Antworten der Parteien finden Sie HIER zum Download auf unserer Homepage.

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2021/09/AfW-Wahlpruefsteine-die-Antworten-2021.pdf

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Provisionen: CDU/CSU und FDP sehen keine Notwendigkeit, an dem bisherigen Nebeneinander von Provisionen und Honorar etwas zu ändern. Die SPD möchte „überhöhte Provisionen“ deckeln, ein generelles Provisionsverbot lehnt aber auch die SPD ab. Die Grünen möchten einen schrittweisen Übergang von der Provisions- zur Honorarberatung und möchte einen „planbaren und angemessenen Übergangszeitraum“ festlegen.

BaFin-Aufsicht für Vermittler: Am deutlichsten ablehnend äußert sich die FDP. CDU/CSU möchten zumindest die 34f-Aufsicht in den Ländern vereinheitlichen (IHK/Gewerbeämter), dafür aber auch Gespräche mit IHK und BaFin führen. Die Grünen, die Linke sowie die SPD möchten die Vermittler unter BaFin-Aufsicht stellen.

Evaluationen von Regulierungsmaßnahmen: Hier verweisen alle Parteien auf die europäischen Richtlinien. Keine Partei plant, die nationale Umsetzungen von sich aus auf den Prüfstand zu stellen.

„Wir begrüßen, dass sich die SPD klar gegen ein Provisionsverbot positioniert und dass die FDP an der bestehenden Vermittleraufsicht festhalten will“ kommentiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher die Antworten auf die AfW-Wahlprüfsteine. „Wir bedauern jedoch, dass keine Partei beabsichtigt, die nationalen Regeln zur IDD und MiFID-Umsetzung zu evaluieren. Gesetze, die so tiefgreifend in den Beruf unserer Mitglieder eingreifen gehören regelmäßig auf den Prüfstand“, so Rottenbacher weiter.

Weitere Antworten wie die Parteien zur Arbeit der BaFin sowie zur Rolle der unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler stehen, entnehmen Sie bitte der Tabelle.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

In der aktuellen Umfrage des Finanzmagazins „procontra“ belegt der Hamburger Maklerpool souverän den 4.Platz und zählt damit zu den maklerfreundlichsten Poolgesellschaften in Deutschland.

 

Das die MAXPOOL Maklerkooperation GmbH zu den beliebtesten Maklerpools zählt ist bekannt und wird nun einmal mehr mit der diesjährigen Umfrage „Maklers Lieblinge 2021“ des Finanzmagazins „procontra“ von unabhängigen Versicherungsmaklern bestätigt. Dabei zählte für die Versicherungsprofis nicht nur ein breites Produkt- und Serviceangebot, sondern auch die Unterstützung durch die Maklerpools bei der Reduzierung der administrativen Aufwände und Zugang zu Weiterbildungsangeboten und Vergleichsrechnern. Hier konnte MAXPOOL gleich in mehrfacher Hinsicht punkten und bietet mit den hauseigenen Deckungskonzepten, einem umfangreichen CRM-System und der seit diesem Jahr eingeführten Maklerrente, viele Vorteile für angeschlossene Versicherungsmakler. „Wir investieren ohne Pause darin, das hauseigene CRM so effizient zu machen, dass der administrative Aufwand bei den Maklern auf ein Minimum reduziert wird“, sagt Andreas Zak, IT-Vorstand bei MAXPOOL. Vertriebsvorstand Kevin Jürgens ergänzt: „Wir freuen uns, dass wir wieder für unsere Produkte und den Support unserer Makler ausgezeichnet werden“. Vorstandsvorsitzender Oliver Drewes fügte abschließend noch hinzu: „Die Bündelung unserer Kräfte auf eine gute IT-Infrastruktur, erstklassige Vertriebsprodukte und ein gut ausgebildetes Team trägt bereits seit Jahren Früchte und zeigt, dass wir damit auf dem absolut richtigen Weg im Sinne unserer Makler sind.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt weiterhin positive Zukunftsaussichten von ETFs – 86,5% der Befragten erwarten, dass ETFs auch in den nächsten Jahren im Privatkundengeschäft an Bedeutung gewinnen.

 

Die Ergebnisse der aktuell von der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) unter 118 Vertriebspartnern der B2B-Direktbank durchgeführten Umfrage zum ETF-Geschäft in Deutschland zeigen, dass die Finanzprofis überwiegend mit einer wachsenden Bedeutung von Exchange Traded Funds (ETFs) rechnen. „ebase verzeichnet seit Jahren eine überdurchschnittlich große Nachfrage nach Exchange Traded Funds, was sich so auch in den Ergebnissen unserer regelmäßigen Umfragen widerspiegelt“, erklärt Kai Friedrich, CEO der ebase. „Insofern ist aus den Ergebnissen der jüngsten Umfrage zu schließen, dass sich die ETF-Nachfrage der Anleger ungebremst fortsetzen dürfte.“ Mit 86,5% geht die überwiegende Mehrheit der Vermittler für die nächsten drei Jahre davon aus, dass die Bedeutung von ETFs im Privatkundengeschäft steigen bzw. stark steigen wird.

7,6% der Finanzprofis gehen davon aus, dass die inzwischen erreichte Bedeutung von ETFs im Privatkundengeschäft gleichbleiben wird, während nur 5,9% der Befragten mit einer abnehmenden Bedeutung rechnen. „Unter dem Strich zeigt dies ganz klar, dass ETFs als Anlageinstrument im Privatkundenbereich angekommen sind und dort auch sicherlich noch weiter an Bedeutung gewinnen werden“, betont Friedrich. „ETFs sind längst nicht mehr nur Investmentprofis vorbehalten und werden somit immer mehr auch für Vermittler in der täglichen Arbeit ein sehr relevantes Thema“, führt er weiter aus.

Um Vertriebspartner wie auch Kunden gleichermaßen dauerhaft mit dem bestmöglichen ETF-Angebot bedienen zu können, optimiert und erweitert ebase laufend das Angebot. „Inzwischen hat ebase mehr als 1.000 ETFs von über 20 namhaften Emittenten im Angebot. Diese sind nahezu alle sparplanfähig und mehr als 400 ETFs sogar VL-fähig“, erklärt ebase-CEO Friedrich abschließend.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

In der aktuellen heißen Phase des Bundestagswahlkampfs, präsentieren wir Ihnen in dieser Woche die ‘k-mi’-Wahlprüfsteine zur Finanzpolitik und Finanzmarktregulierung!

 

Wir haben den Parteien wichtige Fragen zu allgemeinen finanzpolitischen Themen gestellt wie z. B. Null- bzw. Niedrigzinspolitik, Sustainable Finance, Wirecard. Darüber hinaus haben wir der Politik auch Themen vorgelegt, die unmittelbar Ihren Alltag und Ihre Existenz als Finanzdienstleister betreffen. In der unten-stehenden Tabelle haben wir eine schematische Übersicht der Antworten zu den letzteren Punkten erstellt, quasi als ‘k-mi’-Wahl-O-Mat! Ausdrücklich müssen wir dazu betonen, dass die Zusammenfassung der Antworten mit ‘Ja’ oder ‘Nein’ nur eine Annäherung und Vereinfachung ist, die nur mit den entsprechenden – nachfolgenden – Erläuterungen aussagekräftig ist. Darüber hinaus können Sie alle Statements der Parteien in Ruhe unter www.kapital-markt-intern.de/btw21 nachlesen. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die SPD sich leider nicht in der Lage sah, unsere zehn Fragen zu beantworten. Nun zu den Erläuterungen und Auswertungen der ‘k-mi’-Wahlprüfsteine:

BaFin-Aufsicht: Hier haben wir gefragt, ob das zuletzt gescheiterte Gesetzgebungsverfahren für eine BaFin-Aufsicht der Finanzanlagenvermittler weiter verfolgt oder ad acta gelegt werden soll. Ergänzende Frage: Sollen auch Versicherungsmakler einer zentralen Aufsicht durch die BaFin unterstellt werden? ++ Die FDP lehnt beides ab, u. a. mit der Begründung: “Gerade angesichts des massiven Aufsichtsversagens, das im Zuge des Wirecard-Skandals enthüllt wurde, darf die BaFin nicht mit neuen Aufgaben überfrachtet werden, sondern muss so aufgestellt werden, dass sie ihre Kernaufgaben zuverlässig erfüllen kann.” ++ Die AFD lehnt eine direkte BaFin-Aufsicht ab, fordert aber “die Sachkundeprüfung und Aufsicht über Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzberatung für alle Länder einheitlich auf die Industrie- und Handelskammern zu übertragen (…) und die BaFin zu ermächtigen, einheitliche Maßstäbe für die Aufsicht und Sachkundeprüfung durch die Industrie- und Handelskammern zu erlassen und laufend zu überprüfen” ++ Für die Union (CDU/CSU) ist es “derzeit nicht optimal, dass die Aufsicht zwischen Beratern und Vermittlern in den Bereichen Finanzanlagen einerseits und Versicherungen andererseits stark auseinanderfällt”. Da dies zum Teil auch daran liegt, dass Zuständigkeiten zum Teil bei den IHKs, zum Teil aber auch bei den Gewerbeämtern liegen, “müsste gemeinsam mit den Ländern eine Lösung gefunden werden, wie wir hier mehr Einheitlichkeit erreichen können. Dazu werden wir in der kommenden Legislaturperiode Gespräche mit IHK und BaFin suchen, um Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu heben”. Auch die Union strebt somit eine Vereinheitlichung der Aufsicht an, allerdings ohne Festlegung in welcher Form ++ Sowohl die Grünen als auch die Linkspartei wollen dagegen die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und bei der Versicherungsvermittlung auf die BaFin übertragen bzw. dort bündeln. ++ ‘k-mi’-Ausblick: Gemäß dem Grundsatz der Diskontinuität kann das gescheiterte Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung der BaFin-Aufsicht (vgl. ‘k-mi’ 27/20) nicht einfach wieder fortgesetzt werden. Es wird aber wohl im nächsten Bundestag zu einer weiteren Vereinheitlichung der §-34f-Aufsicht kommen. Offen ist noch, ob zentral bei der BaFin oder z. B. unter dem Dach der IHKen in Koordination mit der BaFin.

Provisionsverbot: ++ AFD, FDP und Union lehnen ein generelles Provisionsverbot ab ++ Die FDP verweist dabei auf Akzeptanz und Wahlfreiheit: “Die provisionsgestützte Beratung ist in Deutschland weiterhin weit verbreitet und wird von den Verbrauchern gut angenommen. Daher wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern die freie Wahl belassen, welche Finanzberatung für sie die beste ist.” ++ Analog verweist die Union auf die bewährte Koexistenz der Vergütungssysteme: “CDU und CSU sprechen sich grundsätzlich für ein Nebeneinander von provisionsbasierter und honorarbasierter Vergütung aus. Begrenzungen der Provisionen sind nur in Ausnahmefällen sinnvoll, um Missstände zu verhindern, wie z. B. bei Restschuldversicherungen.” ++ Die AFD setzt sich für “möglichst geringe Eingriffe in die Vertragsfreiheit ein”, fordert aber gleichzeitig Transparenz vor allem “für finanzielle Risiken und Kosten. Der Kunde muss wissen, was er zu welchem Zeitpunkt und wofür bezahlt. Ein generelles Provisionsverbot lehnen wir jedoch ab, da eine zielgerichtete und kundenorientierte Beratung nicht kostenlos angeboten werden kann” ++ DIE LINKE “setzt sich weiterhin für eine schrittweise Überwindung des Provisionssystems und damit verbunden eine Stärkung der unabhängigen Honorarberatung sowie eine Stärkung der unabhängigen Beratung durch Verbraucherzentralen ein” ++ Die Grünen setzen sich “dafür ein, mittel- bis langfristig von der provisionsbasierten Beratung auf die Honorarberatung umzusteigen”. Allerdings ist der Tonfall der Grünen moderater bzw. etwas pragmatischer geworden: “Ein großer Teil der Berater*innen macht einen guten Job und berät im Interesse der Kund*innen. Aber leider scheinen die Probleme mit dem Provisionssystem so inhärent, dass trotz der vielen Vorgaben noch viele schwarze Schafe im Markt sind und die hohe Anzahl an Falschberatungen nicht in den Griff zu bekommen ist.” ‘k-mi’-Ausblick: Ein generelles Verbot von Provisionen wird in der nächsten Legislaturperiode (noch) nicht kommen. Selbst Verfechter wie Grüne und Linke sprechen nicht direkt von einem ‘Verbot’, sondern von ‘umsteigen’ bzw. “Überwindung des Provisionssystems”. Zudem wird der Zeithorizont mit ‘schrittweise’ bzw. ‘mittel- bis langfristig’ angegeben. Das Thema an sich bleibt natürlich auf der Agenda, zumal es mit den europäischen Vorgaben eng verknüpft ist.

Taping: ++ ‘k-mi’ hat die Parteien gefragt, ob sie sich für Verbesserung oder Erleichterungen beim Taping (Zwang zur Gesprächs- und Kommunikations-Aufzeichnung bei der Beratung) einsetzen, da dies sowohl von Kunden als auch Beratern oft als Überregulierung empfunden wird ++ Im Prinzip setzen sich alle befragten Parteien hier für Verbesserungen ein ++ So setzt sich die FDP mit “Nachdruck dafür ein, bürokratische und kostentreibende Aufzeichnungs- und Informationspflichten für Finanzanlagevermittler auf den Prüfstand zu stellen. Es muss stets abgewogen werden, ob ein tatsächlicher Mehrwert an Verbraucherschutz und Transparenz besteht, der den Aufwand rechtfertigt. Wenn im Endeffekt Finanzberatung unnötig verkompliziert und verteuert wird und Menschen dadurch vom Kapitalmarkt abgeschreckt werden, ist dies das Gegenteil von Verbraucherschutz” ++ Die Grünen verweisen zwar darauf, dass z. B. BaFin und ESMA kaum Probleme beim Taping sehen, würden aber Änderungen nicht im Wege stehen: “Trotzdem sind wir GRÜNE für sinnvolle Vereinfachungen und Erleichterungen für die Branche und ihre Kunden offen, solange dies nicht zur Absenkung des Verbraucher*innenschutzes führt.” ++ Die Union sieht die Regeln zum Taping als „reformbedürftig“ an, verweist aber auf die Hürde der EU-Ebene: “CDU und CSU wollen die MIFID-II-Regeln verbraucherfreundlicher ausgestalten. Dabei wollen wir Regeln beseitigen, die zulasten der Beratungsqualität gehen. Reformbedürftig ist hier z. B. die Regelung zum sog. Taping. Um dies zu erreichen, müssten aber zunächst die EU-Vorgaben angepasst werden, da von diesen derzeit national nicht abgewichen werden kann.” ‘k-mi’-Ausblick: Dass die Vorschriften zum ‘Taping’ überprüft werden müssen, ist relativ großer Konsens. Hier könnte also zeitnah etwas passieren. Allerdings muss man größeren Optimismus auf eine schnelle Lösung gleich wieder dämpfen, da die EU-Ebene mitspielen muss.

‘Grauer Kapitalmarkt’: ++ Wir hatten gefragt, u. a. in Bezug auf Vermögensanlagen und prospektfreie Grau-Produkte: “Mit dem vor kurzem verabschiedeten Anlegerschutzstärkungsgesetz wurden Vermögensanlagen nach Vermögensanlagengesetz stärker reguliert. Ist dies aus Ihrer Sicht nun ausreichend oder planen Sie weitere Verschärfungen? Wie bewerten Sie zudem die Entwicklung und den Status des Anlegerschutzes in den Prospektpflicht-freien Bereichen des Crowdinvestings und diverser ‘Krypto’-Anlagemodelle?” ++ Union und FDP lehnen derzeit weitergehende Regelungen bzw. Verschärfungen ab: ++ Die Union verweist auf die Verbesserung durch das gerade eben verabschiedete Anlegerschutzstärkungsgesetz sowie: “Zudem wurden mit dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz die Haftungsvorschriften für fehlerhafte Informationen gegenüber dem Anleger verschärft. Die Wirkungen dieser Gesetze sollten zunächst abgewartet werden. Weiterer Regelungsbedarf ist aus unserer Sicht derzeit nicht erforderlich.” ++ Die FDP betont: “Die Beratungen anlässlich des Anlegerschutzgesetzes im Deutschen Bundestag haben aber auch gezeigt, dass der Graue Kapitalmarkt durchaus zur Finanzierung wichtiger Investitions- und Innovationsfelder wie Wohnungsbau, erneuerbare Energien und Impfstoffentwicklung beigetragen hat. Vor diesem Hintergrund sollten auch die Erfahrungen mit dem erst kürzlich verabschiedeten Anlegerschutzgesetz abgewartet und gesammelt, bevor neuerliche Verschärfungen ins Auge gefasst werden.” ++ Die anderen Parteien fordern dagegen weitere Verschärfungen: ++ Die AFD eine “stärkere materielle Prüfung der Prospekte durch die BaFin” ++ Die Grünen wollen ebenfalls die “derzeit rein formelle Prospektprüfung um sinnvolle materielle Prüfelemente ergänzen, durch die die BaFin weitreichende Prüfungs-und Auskunftsrechte auch gegenüber Emittenten im Grauen Kapitalmarkt erhält”. Zudem beabsichtigen die Grünen “zur laufenden Kontrolle des Geschäftsgebarens von Finanzdienstleistern am Grauen Kapitalmarkt in Anlehnung an die Wohlverhaltenspflichten gemäß § 31 ff. WpHG eine Task-Force Grauer Kapitalmarkt nach österreichischem Vorbild einzurichten” ++ DIE LINKE fordert einen “Finanz-TÜV, d. h. eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanz-produkte und -dienstleistungen”. Ausnahmen von der Prospektpflicht z. B. im Crowdfunding-Bereich sieht DIE LINKE “kritisch, vor allem wenn sie immer weiter aufgeweicht werden sollten. Strikte Investitionsobergrenzen erachten wir z. B. als sehr sinnvoll (vgl. § 2a Nr. 3 VermAnlG)”. Bei Kryptoanlagemodellen ist zudem “verstärkt darauf zu achten, dass hochriskante oder bereits streng regulierte Finanzprodukte nicht durch einen ‘Kryptomantel’ verschleiert und damit über Umwegen z.B. wieder Kleinanleger*innen zugänglich gemacht werden”. ‘k-mi’-Ausblick: Die nächste Regierung wird vor allem damit gefordert sein, dass der Wildwuchs bei ‘Crowd’ und ‘Krypto’ nicht zu ‘Kraut und Rüben’ ausufert. Hier spielt vor allem die BaFin eine wichtige Rolle. Die Aufsicht sollte zudem sicherstellen, dass das für Vermögensanlagen eingeführte Blind-Pool-Verbot nicht zu einem Verhinderungsinstrument für sinnvoll diversifizierte Angebote in diesem Bereich wird.

Die weiteren Punkte wollen wir Ihnen im ‘Schnelldurchlauf’ präsentieren. (Alle ergänzenden Erläuterungen der Parteien dazu sowie weitere Positionen finden Sie unter www.kapital-markt-intern.de/btw21). LV-Provisionsdeckel: ++ LINKE und Grüne sprechen sich für einen Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen aus. Die anderen Parteien (AFD, FDP, Union) lehnen dies ab ++ Riester-Rente: Der überwiegende Teil der Parteien will die Riester-Rente nicht erhalten. Die Vorstellungen zum Ersatz der Riester-Rente bzw. Neustart der staatlich geförderten Altersvorsorge sind u. E. jedoch noch nicht besonders konkret: ++ “Standardvorsorgeprodukt” (Union) ++  “öffentlich verwalteter Bürger*innenfonds” (Grüne) ++ Übertragung in  gesetzliche RV (DIE LINKE) ++ Am konkretesten äußert sich die FDP zu ihren Pläne. Die Freien Demokraten wollen die Riester-Rente reformieren und dazu ein “Altersvorsorge-Depot einführen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel vereinen wir so das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell ‘401K’ (Flexibilität und Rendite-Chancen)“. Die FDP will darüber hinaus für Selbstständige den Zugang zur gesamten geförderten privaten Altersvorsorge öffnen: “So verhindern wir auch, dass Personen mit Zick-Zack-Lebensläufen beim Wechsel in die Selbstständigkeit ihre Direktversicherung oder ihre Riester-Förderung verlieren.”

‘k-mi’-Fazit: Wie hoffen, wir konnten Ihnen mit den ‘k-mi’-Wahlprüfsteinen eine gute Grundlage für Ihre Wahlentscheidung liefern, zu den wichtigsten Themen, die Ihre berufliche Existenz betreffen. Unter www.kapital-markt-intern.de/btw21 finden Sie alle Punkte noch einmal ausführlich, geordnet nach Parteien und nach Themen!

 

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Arbeitnehmer sagen jein, Arbeitgeber weichen aus

Aon-Studie: Erworbene Ansprüche älterer Arbeitnehmer sollen bestehen bleiben – werden teils aber auch als Hürden für gerechtere Betriebsrenten betrachtet

 

 

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber halten Besitzstandsdenken für eine Hürde, um eine gerechtere Altersversorgung zu erreichen – theoretisch. In der Praxis aber sind die meisten dafür, in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die erworbenen Rentenansprüche der älteren Generation nicht anzutasten. Das zeigt die aktuelle Aon-Studie „Generationengerechtigkeit und Altersversorgung“.

72 % der Arbeitnehmer denken, dass weniger Besitzstandsdenken in der bAV allen Arbeitnehmern nutzen würde. Ein genauso großer Anteil (73 %) aber findet, dass ältere Arbeitnehmer ihre Ansprüche auch verdient haben. Dieses Dilemma offenbart eine repräsentative Online-Befragung des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon aus dem Frühjahr 2021. Rund 1.000 Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 65 Jahren aus Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern nahmen daran teil. Parallel befragte Aon 119 Führungsverantwortliche zum gleichen Thema.

Danach sind es mit 72 % sogar mehr Arbeitnehmer als Arbeitgeber (58%), die Besitzstandsdenken, also das Recht auf bereits erworbene Ansprüche, als hinderlich für notwendige Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung erachten. Und es sind auch mehr Arbeitnehmer (57 %) als Arbeitgeber (47%), die einen solidarischen Beitrag älterer Mitarbeiter für notwendig halten, um eine gerechtere Altersversorgung in der Praxis umzusetzen. Im gleichen Zug aber will die große Mehrheit der Arbeitnehmer (82 %) und der Arbeitgeber (87 %) am Bestandsschutz für Versorgungsansprüche seitens der älteren Arbeitnehmer festhalten.

„Eine für alle gerechte Lösung ist nicht einfach,“ kommentiert Simon Mayer, Principal bei Aon. „Die Wunschvorstellung scheint zu sein ,Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass‘. Das darf aber nicht dazu führen, aus Angst vor Konflikten gar nichts zu tun. Unsere Studie zeigt deutlich, dass der Generationenkonflikt im deutschen Rentensystem beginnt, das Klima in den Unternehmen zu belasten. Insbesondere unter jüngeren Arbeitnehmern macht sich Unmut über die künftige Altersversorgung breit. Die betriebliche Altersversorgung bietet viel kreativen Handlungsspielraum, um hier zu neuen, wirksamen Lösungen zu kommen, die gerechter für alle sind. Er muss nur konsequent genutzt werden.“

Ein solidarischer Beitrag der Älteren und gleichzeitiger Bestandsschutz: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wollen das, wenn es um Generationengerechtigkeit in der betrieblichen Altersversorgung geht. Nur mit viel Kreativität kann es deshalb gelingen, zu adäquaten Lösungen zu kommen. Das gehört zu den Erkenntnissen einer aktuellen Aon-Studie, für die rund 1.000 Arbeitnehmer und 119 Führungsverantwortliche in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern befragt wurden.

 

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Beim ersten Verbraucherkongress zum Thema Asset Protection, dreht sich alles um die Sicherung des eigenen Vermögens.

 

„Die Vermögenssicherung ist ganz neutral betrachtet ein Nummer 1 Thema für Verbraucher. Die Risiken dass das Vermögen immer weniger wert wird und dass sich Kapitalanlagen und Altersvorsorge nicht mehr ausreichend verzinsen, steigen immer mehr. Nicht zuletzt sorgt die Inflation für eine schleichende Geldentwertung. Dann kommen noch steuerliche Belastungen bei der Vermögensübertragung dazu. Also, viele Probleme die im Sinne von Verbrauchern besser gelöst werden können. Es wird Zeit dass Verbraucher umfassend aufgeklärt werden“, so der Veranstalter Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung.

Wie das am besten geht, zeigt der 1. Asset Protection Online Kongress für Verbraucher am 24.+25. Oktober 2021 mit 17 ausgewiesenen und bekannten Geld-, Versicherungs-, Rechts- und Steuer-Experten. Sie zeigen Lösungen auf, die Jeden betreffen!

Verbraucher können sich kostenfrei zum Online-Kongress anmelden unter www.Asset-Protection-Kongress.de.

 

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Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Fintech oder persönlicher Kontakt bei der Altersvorsorge? –  Honorarberatung gewinnt zunehmend an Bedeutung – Große Mehrheit der Finanzprofis erwartet weiter fortschreitende Digitalisierung der Beratung

 

Welche neuen DIN-Normen kommen auf die Finanzvermittlung zu? Welche neuen Tools gibt es zur Erleichterung von Beratungsgesprächen von Vermittlern in der Investmentberatung? Welche neuen Urteile gibt es, die signifikante Auswirkungen auf den Finanzvertrieb haben können, wurden zuletzt gefällt?

Können Produktgeber die ESG Vorgaben wirklich nachhaltig umsetzen? Wie können Anleger auch auf viele Jahre ihr Kapital sichern? Wie können Anleger sicher sein, dass sie wirklich nachhaltig investieren? Gibt es künftig noch Vermögensanlagen im Sachwertebereich? Wie können sich Finanzdienstleister als Nachhaltigkeitsberater profilieren und ausbilden?

Sind Kryptowährungen schon eine eigene Assetklasse? Welche Möglichkeiten haben Versicherer aus der Garantiefalle in der Anlage zu entkommen? Dies waren wichtige Themen die beim Vertriebsgipfel Tegernsee im September 2021 diskutiert wurden.

In dieser Ausgabe finden Sie einen Überblick über die aktuellsten vertrieblichen Entwicklungen, Markteinschätzungen, Produkte und Dienstleistungen sowie interessante vertriebsrelevante Urteile.

 

Hier geht es zur Online-PDF-Ausgabe: 1_fbm_vertriebsgipfel_2021

HTML-Ausgabe: https://www.finanzbusinessmagazin.de/Vertrieb-Marketing

 

 

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Massive Bedrohungen und Risiken kommen auf uns zu: Enteignungsgesetze, massive Steuerbelastungen, Vermögenssteuer, Zwangshypotheken, Lastenausgleich, mögliche Währungskrisen, steigende Inflation, politische Unsicherheiten, Staatsverschuldung, EU-Vermögensregister, neuer Lastenausgleich und so weiter… Die Liste wird immer länger!

 

Wer soll das alles bezahlen?

Unternehmen und Verbraucher stellen sich daher wichtige Fragen:

Welche Lösungen und Konzepte entschärfen diese Bedrohungen?

Wie können Mittelstand und vermögende Bürger diesen Herausforderungen begegnen?

Wie entgehen wir diesen Risiken und Gefahren, bevor es zu spät ist?

Wie bringen wir unsere Werte in Deutschland, oder außerhalb der EU, in Liechtenstein, der Schweiz, oder in einem anderen Land, abgeltungssteuerfrei und mit besserer Rendite in Sicherheit?

Wie vermindern wir die enorme Steuerbelastung?

Wie schützen wir unser Vermögen, unsere Zukunft, vor dem Zugriff Dritter?

Wie gehen wir strukturiert vor?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich ein ausgewiesenes Expertennetzwerk bestehend aus internationalen Koryphäen, Steuerexperten und Juristen.

So sieht die Zukunft aus

Viele geplante und beschlossene Änderungen kennen wir schon heute:

  1. Ein neuer Lastenausgleich wird definitiv kommen (https://www.buzer.de/gesetz/13714/a232818.htm)
  2. Die geplante Vermögenssteuer ist für den Mittelstand eine Katastrophe (https://www.familienunternehmer.eu/aktionen/vermoegensteuer.html)
  3. Das kommende EU-Vermögensregister nimmt uns jeden Spielraum (https://norberthaering.de/news/vermoegensregister/)

Sie fragen sich, was Sie als Bürger, Verbraucher, Unternehmer, Arbeitnehmer oder Rentner tun können? Möglichkeiten gibt es viele, von Auswanderung, Vermögenstransfers ins Ausland bis hin zu Gründung einer Stiftung. Aber was ist tatsächlich auch in der Praxis umsetzbar?

Dies erfahren Sie am Ersten Deutschen ASSET PROTECTION KONGRESS, am 20. und 21. Oktober 2021. Der Kongress findet online statt und die Teilnahme ist kostenfrei!

Hier zum Online-Kongress anmelden     www.Asset-Protection-Kongress.de

Sie haben am Kongresstag keine Zeit? Kein Problem: Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf alle Aufzeichnungen!

 

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Die diesjährige Bonner Erklärung der deutschen Vermittlerschaft mit dem Titel „Sind Versicherer noch verlässliche Partner für Vermittler? – Wie sieht die zukünftige Vergütung im Vertrieb aus?“, wurde am 17. September in Bonn verabschiedet.

 

Darin betont der Exklusivvertrieb seine wichtige Lotsenfunktion bei Fragen der Absicherung der Bevölkerung und fordert von den Versicherungsunternehmen, mehr Fürsorge für die selbstständigen Vertriebspartner zu tragen.

Im Hinblick auf die Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise verlangen die Repräsentanten des Spitzentreffens, die Riester-Rente weiter zu entwickeln und vor allem die dabei wichtigen persönlichen Beratungsleistungen der Exklusivvermittler anzuerkennen. Daher lehnt die deutsche Vermittlerschaft jegliche Pläne des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rundweg ab, ein online vertriebenes Standardprodukt für die Altersvorsorge einzuführen. Denn ein Vertrieb ohne Beratung verkenne die Bedürfnisse des Kunden.

Die Vermittler beanspruchen zudem eine angemessene Vergütung ihrer Beratungsleistungen und erteilen jeglichen Planspielen zur Einführung eines Provisionsdeckels eine klare Absage. Sie plädieren auch für ein Nebeneinander der Vergütungsmodelle von Provision und Honorar.

An die zukünftige Bundesregierung gerichtet, postuliert das Spitzentreffen, weitere Regulierungen zu unterlassen. Es sei schließlich an der Zeit, erst einmal die bereits bestehenden Regulierungen zu evaluieren, den Mittelstand zu entlasten und die private Altersvorsorge stärker zu fördern.

Die Bonner Erklärung ist eine gemeinsame Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), des „Arbeitskreises Vertretervereinigung der Deutschen Assekuranz e.V.“ (AVV) und der Vorsitzenden von Vertretervereinigungen. Die Organisationen repräsentieren rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Schnittstelle zwischen FinanzPlaner Online und der Versicherungsplattform SMART INSUR schafft ganzheitlichen und nutzeroptimierten Beratungsprozess

 

Der FinanzPlaner Online von der FinanzPortal24 GmbH ist seit Kurzem in die Versicherungsplattform SMART INSUR der Smart InsurTech AG integriert. „Versicherungsmakler und -vertriebe können so das Beste aus zwei Welten nutzen – eine attraktive, einfach zu bedienende Oberfläche sowie einen systematischen Beratungsprozess mit TAA-Strecke und Online-Abschluss“, begrüßt Matthias Hansen, Vorstandsvorsitzender der Smart InsurTech AG, die Zusammenarbeit.

Die Schnittstelle ermöglicht einen medienbruchfreien Workflow zu den Softwarepaketen Finanzanalyse DIN 77230, Biometrische Risiken, Ruhestandsplanung sowie Förderrechner für eine Altersvorsorge zum Nulltarif des FinanzPlaner Online. Vermittler können aus dem Maklerverwaltungsprogramm von Smart InsurTech in die Beratungssoftware von Smart InsurTech springen und bei Bedarf beispielsweise eine DIN-Analyse, die biometrischen Risiken oder Ruhestandsplanung mit den Beratungstools von FinanzPlaner Online durchführen. Anschließend können sie ohne erneute Dateneingabe in die Beratungssoftware von Smart InsurTech zurück wechseln und dort einen Vergleich anstoßen, ein Angebot berechnen und dieses auf Wunsch auch digital abschließen. Durch das Single Sign-On lassen sich bereits eingegebene Kundendaten medienbruchfrei in beide Richtungen übergeben und Angebote zeitsparend erstellen.

„Vermittler erhalten das Werkzeug für eine volldigitalisierte Beratung“, ergänzt Hubertus Schmidt, Geschäftsführer der FinanzPortal24 GmbH, die FinanzPlaner Online betreibt. „Sie können die Software flexibel an ihre Bedürfnisse anpassen und eine ganzheitliche oder themen- bzw. anlassbezogene Beratung durchführen und die perfekte Lösung für ihre Kunden finden. So steigen die Beratungsqualität und die Kundenbindung. Durch Bestandsveredelung im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung lassen sich eine höhere Vertragsdichte und mehr Umsatz generieren.“ Die Software eignet sich dank guter Benutzerführung und anschaulicher Visualisierungen auch für die Interaktion mit dem Kunden. Zudem ermöglichen die automatisierten Prozesse eine Aufgabenteilung und effiziente Beratung sowie die Skalierung des Maklerumsatzes.

Smart InsurTech ist in der Versicherungswirtschaft mit seinem Verwaltungs- und Beratungsprogramm inklusive Vergleichsrechner und Bewertungsfunktion ein Komplettanbieter. „Als Technologiedienstleister möchten wir Vermittlern und Vertriebsorganisationen die bestmögliche Unterstützung für ihren Arbeitsalltag gewährleisten“, so Matthias Hansen. „Daher sind wir für Kooperationen wie mit der FinanzPortal24 GmbH offen, um mit deren Zusatzbausteinen Maklern die beste Lösung anbieten zu können.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de