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Was Sie im Podcast-Video erwartet:

✅ Globaler Börsencrash droht

✅ Japanische Aktien kollabieren

✅ Tech-Werte stürzen ab

✅ Bitcoin stürzt ab

✅ Ausweitung des Krieges im Nahen Osten befürchtet

✅ US-Wirtschaft droht Rezession

✅ Fazit und Handlungsempfehlungen

Tipp: Holen Sie sich eine Beratung, um Ihre Vermögenswerte zu schützen. Sie können Sie sich jederzeit an den Asset Protection Club und seine Experten wenden (hier klicken).

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Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH,(Veranstalter ASSET PROTECTION KONGRESS), Martin-Moser-Str. 27, 84503 Altötting, Tel: 08671 9641-0, info@dgfrp.dewww.dgfrp.dewww.asset-protection.club

Handeln Sie jetzt: Überprüfen Sie die Ansprüche Ihrer Kunden bei der FWU AG / Atlantic Lux Insolvenz und schützen Sie deren Investitionen!

Sehr geehrte Versicherungs- und Finanzmakler,

die Insolvenz der FWU AG hat erhebliche Unsicherheiten für viele Versicherungsnehmer geschaffen. Als Vermittler, die diese Produkte vermittelt haben, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Ansprüche Ihrer Kunden sorgfältig zu überprüfen und ihre Interessen zu schützen.

Hintergrund zur Insolvenz der FWU AG

Am 19. Juli 2024 hat die FWU AG aufgrund von Überschuldung Insolvenz angemeldet. Ein Auszahlungsverbot wurde verhängt, wodurch Versicherungsnehmer aktuell keinen Zugriff auf ihre Gelder haben. Betroffen sind ebenfalls die luxemburgische Tochtergesellschaft FWU Life Lux und die österreichische FWU Life Austria, die ihr Neugeschäft eingestellt haben.

Warum die Prüfung der Kundenansprüche wichtig ist

Als Vermittler haben Sie eine Verantwortung gegenüber Ihren Kunden. Die aktuelle Situation birgt das Risiko, dass Ihre Kunden finanzielle Verluste erleiden könnten. Eine umfassende Überprüfung der Verträge ist daher unerlässlich. Außerdem könnten Sie sich als Vermittler unter Umständen haftbar gemacht haben, wenn Anzeichen einer bevorstehenden Insolvenz vorhersehbar waren und keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden.

Unsere Unterstützung für Vermittler

Die Lawtechgroup GmbH bietet Ihnen und Ihren Kunden eine kostenlose und unverbindliche Prüfung der Ansprüche an. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Finanzexperten analysiert die individuellen Situationen und erarbeitet maßgeschneiderte Strategien, um die Rechte der Versicherungsnehmer zu wahren und finanzielle Verluste zu minimieren.

Vorteile der Zusammenarbeit mit der Lawtechgroup GmbH

  • Kostenlose Prüfung der Ansprüche: Unser Service ist für Sie und Ihre Kunden kostenlos und unverbindlich.
  • Erfahrenes Team: Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Lebensversicherungen.
  • Minimierung von Haftungsrisiken: Durch die professionelle Überprüfung der Verträge können potenzielle Haftungsrisiken für Sie als Vermittler reduziert werden.
  • Transparente Kommunikation: Wir halten Sie und Ihre Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Prüfung und eventuelle Maßnahmen informiert.

So gehen Sie vor

  1. Informieren Sie Ihre Kunden: Teilen Sie Ihren Kunden die aktuellen Entwicklungen mit und erklären Sie die Notwendigkeit der Überprüfung ihrer Verträge.
  2. Kontaktieren Sie uns: Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, um die Prüfung der Ansprüche zu veranlassen.
  3. Übermittlung der Unterlagen: Lassen Sie uns die relevanten Versicherungsunterlagen zukommen, damit wir eine detaillierte Analyse durchführen können.
  4. Ergebnisbesprechung: Nach der Prüfung besprechen wir gemeinsam die Ergebnisse und die nächsten Schritte.

Partnerinformationen erhalten

Lawtechgroup GmbH

  • Spezialisiert auf die Rückabwicklung von Versicherungsgesellschaften, inkl. britische
  • Fast 10 Jahre Erfahrung, Erfolg und zufriedene Kunden im Bereich Widerruf
  • Über 350 Makler, Finanzvertriebe und Privatbanken als Kooperationspartner bundesweit
  • 2.000 + erfolgreich rückabgewickelte Policen
  • Prozesskostenfinanzierung + Risikoübernahme
  • Höchste Kostentransparenz

Vorteile für Ihre Kunden

  • Keine Kosten für juristische Prüfung & mathematische Analyse
  • Erfolgshonorar: 33% ohne Rechtsschutzdeckung, 22% mit Rechtsschutzdeckung

Die Lawtechgroup hat ein innovatives, kalkulierbares und automatisiertes Investment-System in Prozesskosten auf wissenschaftlicher Basis entwickelt, das jedem Kunden – und dessen Vermittler – den Zugang zu seinem Recht kostengünstig, effizient und transparent ermöglicht. Mit mehr als 2000 gewonnenen oder durch Vergleich abgeschlossenen Verfahren zeigt Lawtechgroup, dass es möglich ist, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Unternehmenspräsentation

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Maximilianstrasse 45, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , www.lawtechgroup.de

Eine Sonderabfrage des GDV hat ergeben, dass der digitale Versicherungsvertrieb im vergangenen Jahr deutlich zugelegt hat. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung und Unterstützung wichtig.

Der digitale Versicherungsvertrieb hat im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. „2023 wurden 19,1 Prozent aller Versicherungen digital abgeschlossen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ein Jahr zuvor lag der Anteil bei 16,7 Prozent, 2021 waren es erst 15,3 Prozent. “Das ist eine beachtliche Entwicklung, die dem allgemeinen Trend der Digitalisierung des Alltags- und Konsumverhaltens folgt“, so Asmussen.

Die Ergebnisse stammen aus einer Sonderabfrage des GDV unter seinen Mitgliedsunternehmen, die für etwa 80 Prozent der Beitragseinnahmen stehen. Die Zahlen beziehen sich auf das Privatkundengeschäft. Als digitale Abschlüsse gelten dabei solche, die ohne menschliche Unterstützung oder Beratung erfolgen – also beispielsweise über eine Webseite, ein Vergleichsportal oder über eine App.

Persönliche Beratung und Unterstützung bleiben entscheidend

Umgekehrt heißt das aber auch, dass persönliche Beratung mit einem Anteil von rund 80 Prozent an den Neuabschlüssen nach wie vor einen hohen Stellenwert hat. „Vermittler nutzen dabei natürlich auch digitale Tools“, so Asmussen. Vor allem bei der Absicherung existentieller Risiken oder bei Vorsorge-Produkten, wie zum Beispiel Lebensversicherungen nehmen Verbraucher gern Unterstützung und Beratung in Anspruch. In diesem Segment stagniert der Anteil digitaler Abschlüsse seit Jahren bei knapp drei Prozent.

Kfz-Versicherungen mit hohem Digital-Anteil

Bei Kfz-Versicherungen ist der Anteil digitaler Abschlüsse dagegen regelmäßig hoch: Etwa ein Viertel (24,4 Prozent) der Verträge werden in diesem Segment bereits über das Internet abgeschlossen. Der Anteil ist schon seit Jahren auf diesem Niveau, gegenüber 2022 (23,9 Prozent) ist er leicht gestiegen.

In der Sach-/Unfall-Haftpflicht-Versicherung lag der Neugeschäfts-Anteil der digital abgeschlossenen Verträge 2023 bei 15,5 Prozent – ein Plus von 2,5 Prozentpunkten gegenüber 2022. Beispiele für Versicherungen aus diesem Segment, die besonders häufig digital abgeschlossen werden, sind Geräteschutz-Versicherungen oder Garantieverlängerungen. „Solche Policen werden beim Online-Kauf von teuren Konsumgütern gern gleich mit gekauft“, sagt Asmussen.

Geteiltes Bild bei Krankenversicherungen

Eine private Krankenvollversicherung wird – ähnlich wie die Lebens- oder Rentenversicherung – selten ohne persönliche Beratung abgeschlossen. Eine Ausnahme bilden die Krankenzusatz- und Auslandskranken-Versicherungen. Das sind eher kleinvolumige Verträge. Viele Verbraucher kaufen diese gern mit wenigen Klicks selbst im Netz. Deshalb beträgt der Anteil der digital abgeschlossenen Verträge in der gesamten Sparte Krankenversicherungen inzwischen 29,4 Prozent – ein Zuwachs von 2,8 Prozentpunkten im Vergleich zu 2022. Gemessen an dem Beitragsvolumen beträgt der Anteil der digitalen Abschlüsse aber nur gut 10 % im Jahr 2023.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Untersuchung von 110.000 Kundenurteilen zu 616 Unternehmen aus 21 Kategorien

Portale Versicherungsvergleich: CHECK24 für über 20 Prozent der Befragten „Bester Dienstleister“

Service für Kund*innen: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Deutschlands bester Dienstleister 2024 heißt CHECK24. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Kölner Analyseinstituts ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts. Ausgezeichnet wurde das Münchner Vergleichsportal in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich“. Dort holte die Versicherungssparte von CHECK24 mit großem Abstand den Kategoriesieg vor Wettbewerber Verivox. In der Studie nannte mehr als ein Fünftel der Umfrageteilnehmer*innen CHECK24 „Bester Dienstleister“. So viel Zustimmung holte in der Befragung kein anderes Unternehmen aus dem Bereich Versicherungen.1

Untersuchung von 110.000 Kundenurteilen zu 616 Unternehmen aus 21 Kategorien

Zwischen April und Mai 2024 hat ServiceValue online 110.000 Kundenurteile zu 616 Unternehmen aus 21 Kategorien analysiert. Gefragt wurden die Kund*innen: „Wenn Sie alle Ihre Erwartungen, Erfahrungen und Informationen aus den letzten 24 Monaten zusammenfassen, wie bewerten Sie insgesamt folgende Unternehmen in Bezug auf andere Unternehmen?“ Auf einer Skala von eins (Der beste Anbieter) bis vier (Nicht gut) konnten die Befragten ihr Urteil abgeben.

Die Unternehmen mit dem größten Anteil an Top-Bewertungen je Kategorie wurden mit dem Prädikat „Der beste Dienstleister“ ausgezeichnet. Unternehmen, deren Bewertung über dem Mittelwert der jeweiligen Kategorie lag, dürfen sich über die Auszeichnung „Beste Dienstleister“ freuen.

Service für Kund*innen: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im Kundenkonto

Bei allen Fragen zu Versicherungen beraten die CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon, Chat oder E-Mail. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1Quelle: Handelsblatt: „Diese Reiseversicherer sind bei Kunden besonders beliebt“, Andreas Schulte, https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/ranking-diese-reiseversicherer-sind-bei-kunden-besonders-beliebt/100044249.html [abgerufen am 22. Juli 2024]

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für Internet und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.  Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an vielen weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Internetvertrieb steigt nur leicht

Trotz eines Trends zum digitalen Versicherungsabschluss bleibt der Vertriebsweg über Versicherungsvermittler dominant. Denn rund 80 Prozent aller Versicherungen werden durch die qualifizierte Beratung und Vermittlung von Versicherungskaufleuten abgeschlossen.

„Hier erfüllen wir einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag der Absicherung unserer Kunden“, konstatiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Besonders bei so beratungsintensiven wie komplexen Verträgen zu biometrischen Risiken wie Lebens-, Berufs- und Krankenversicherungen vertrauen die Kunden auf unsere Kompetenz und Wissen und schätzen das persönliche Beratungsgespräch. Dass dabei auch Versicherungskaufleute digitale Kalkulations- und Vertragstools nutzen, um ihren Kunden den Vertragsverlauf aufzuzeigen, versteht sich von selbst. Schließlich ist unser Berufsstand aufgeschlossen und geht mit der Zeit.“

Auch bei den Sach-/Unfall-Haftpflicht-Versicherungen präferieren die Kunden die persönliche und dialogische Beratung der Versicherungsvermittler. Hier liegt der Anteil von Neuabschlüssen laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sogar bei rund 85 Prozent. Nur in der Kfz-Sparte mit ihrer jährlichen Kündigungsoption sowie bei kleinvolumigen Verträgen wie Auslandskranken- und Krankenzusatzversicherungen sind die Anteile digital abgeschlossener Verträge mit rund 25 bzw. 30 Prozent etwas höher.

„Diese Wertschätzung, die uns Kunden tagtäglich entgegenbringen, erfüllt uns mit Stolz“, sagt BVK-Präsident Heinz, „und ist uns zugleich Verpflichtung und Auftrag für die Zukunft.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Wie im Juni angekündigt, setzt wefox den Ausstieg aus dem deutschen Versicherungsmarkt als Teil der Refokussierung auf profitable Marktpositionen von kritischer Größe zügig um.

In diesem Zusammenhang hat sich die wefox Germany Holding mit der Ecclesia Gruppe über den Verkauf der assona GmbH geeinigt. Der 2021 übernommene Spezial-Assekuradeur hat unter der Eigentümerschaft von wefox seine führende Position im Vertrieb von Versicherungen für E-Bikes und Fahrräder über den Fachhandel weiter ausgebaut und die Profitabilität deutlich gesteigert. Unter dem Dach der Ecclesia kann assona seine Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Ecclesia wird die erfolgreichen Affnity-Vertriebspartnerschaften von assona weiter ausbauen und alle Mitarbeitenden übernehmen.

Darüber hinaus hat die wefox Germany Holding mit der IWV Versicherungsservice AG eine Übereinkunft erzielt, die Versicherungsvermittlung-Aktivitäten im deutschen Markt durch den Verkauf einer Tochterfirma an die IWV Versicherungsservice AG abzugeben. Die IWV Versicherungsservice AG übernimmt die Betreuung des Kundenbestands, Teile des selbstständigen Maklernetzwerks und der Vertriebsteams sowie einen Teil der Mitarbeitenden. Die IWV Gruppe ist ein etablierter Partner im deutschen Maklermarkt und wird weiterhin eine hohe Qualität in der Makler- und Kundenbetreuung sicherstellen.

Mit diesen beiden Transaktionen ist der angekündigte Ausstieg von wefox aus dem deutschen Markt als Teil der laufenden strategischen Neuausrichtung der wefox Gruppe weitgehend abgeschlossen.

Über wefox

wefox. Empowering Insurance. wefox ist ein 2015 gegründetes Insurtech, das ein Ziel verfolgt: Empowering Insurance – die digitale Transformation der Versicherungsindustrie vorantreiben und eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ermöglichen.

Verantwortlich für den Inhalt:

wefox Germany GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, Tel: +49 800 2970000, www.wefox.de

Etwas mehr Reformelan wäre aber wünschenswert gewesen.

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. begrüßt den Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesarbeitsministerium. “Die geplanten Änderungen können ein Stück weit helfen, die Betriebsrenten zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen”, sagt Georg Thurnes der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung anlässlich der Vorstellung der Stellungnahme der aba zum Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz.

“Optionsmodelle, das zeigen die Erfahrungen im Ausland, sind in der Lage, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern. Es ist daher zu begrüßen, dass in Zukunft auch bei uns mehr Betriebe eine automatische Entgeltumwandlung für ganze Belegschaften rechtssicher vereinbaren können”, erklärt Thurnes. Der Referentenentwurf sehe allerdings als Voraussetzung vor, dass sich der Arbeitgeber mit einem 20%-igen Zuschuss beteiligen müsse. Hierfür fehlt ein sachlicher Grund. “Wir fürchten, dass daran viele solcher Modelle scheitern werden. Hier muss nachgebessert werden”, fordert Thurnes.

In Zukunft soll in einem Arbeitsvertrag ein nicht einschlägiger Tarifvertrag über ein Sozialpartnermodell auch dann in Bezug genommen werden können, “wenn das Arbeitsverhältnis in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft fällt, die das Sozialpartnermodell trägt”. Damit bleibt es zwar beim Tarifvorbehalt, aber es wird die Möglichkeit geschaffen, auf der Basis einer beiderseitigen Freiwilligkeit über die Einbeziehung tariffremder Arbeitnehmer zu entscheiden. “Im Detail wird man die eine oder andere Regelung noch anpassen müssen. Aber jetzt kommt es vor allem auf die (potentiell) Beteiligten an, ob die attraktiven Sozialpartnermodelle Fahrt aufnehmen”, betont Thurnes.

“Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat mit dem § 100 EStG ein neues, höchst erfolgreiches steuerliches Fördermodell zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung speziell für Geringverdiener eingeführt. Es ist gut, dass man im Referentenentwurf unserer Empfehlung gefolgt ist und die relevante Einkommensgrenze jährlich in dem Umfang der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen lassen will” erklärt Thurnes. Es sei aber bedauerlich, dass es keine Verbesserung der Anreize für Arbeitgeber gebe, die Förderquote bleibe bei 30%. “Wir hoffen auf bessere Staatsfinanzen und eine klare Priorisierung der betrieblichen Altersversorgung beim erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge für Arbeitnehmer”, betont Thurnes.

Im Fachdialog habe die aba mit ausführlichen Begründungen eine gesamtheitliche Überprüfung und Weiterentwicklung der nationalen Anforderungen an die Kapitalanlage, die Bedeckung und das Risikomanagement von Pensionskassen eingefordert. “Die Anlageverordnung soll durch die Betriebsrentenreform im Hinblick auf “mehr Rendite” und die erforderlichen Infrastruktur- und Digitalisierungsinvestitionen weiterentwickelt werden. Zudem sollen Regelungen zur temporären Unterdeckung von Pensionskassen geschaffen werden” erläutert Thurnes. Die aba unterstütze die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und schlage an einigen Stellen noch Konkretisierungen und kleinere Änderungen vor. “Im Nachgang des Gesetzgebungsverfahrens muss die Aufsichtsbehörde BaFin den Altersversorgungseinrichtungen auch den durch die neuen Regelungen geschaffenen zusätzlichen Spielraum nutzen lassen (z.B. bei Prognoserechnung und “BaFin-Stresstest”), so dass in der Praxis auch “mehr Rendite” erzielt werden kann”, fordert Thurnes.

“Die geplante Betriebsrentenreform enthält viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Etwas mehr Reformelan wäre aber wünschenswert gewesen”, resümiert Thurnes.

Wieder einmal finde sich in einem bAV-Reformpaket nichts zur Verbesserung des deckungsmittelstärksten Durchführungsweges, der Direktzusage. Die ertragssteuerliche und handelsbilanzielle Bewertung von Direktzusagen müsse dringend angepasst und so weit wie möglich vereinheitlicht werden.

“Enttäuschend ist auch, dass immer von Entbürokratisierung gesprochen wird, aber den Worten kaum Taten folgen. Die Verwaltungserleichterungen beim Pensionssicherungsverein sind gut. Schlecht ist, dass wir immer noch keinen Gleichklang haben zwischen den Schriftformerfordernissen im Nachweisgesetz und im Steuerrecht” bemängelt Thurnes. Er erläutert dann, “und das, obwohl das den Staat nichts gekostet hätte. Die Unternehmen könnten aber viel einsparen. Es bleibt daher bei unseren Forderungen: Die betriebliche Altersversorgung muss digitaler werden (dürfen).”

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Verantwortlich für den Inhalt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Zwei Drittel der Befragten wollen ihre Altersvorsorge an ihre Lebenssituation anpassen können

Altersvorsorge ist mehr als nur Rentenversicherung

Staatlich geförderte private Altersvorsorge muss modernisiert werden

Die Menschen in Deutschland wollen bei ihrer privaten Altersvorsorge keine Standardprodukte: Für 67 Prozent ist die Anpassungsmöglichkeit an ihre jeweilige Lebenssituation mit ihr wichtigstes Entscheidungskriterium. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) und der Generali Deutschland AG. Die Befragung fand im Zusammenhang mit dem Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) statt, für den das DIVA halbjährlich 2.000 Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren zu ihren Einschätzungen und Erwartungen an die Rente befragt.

MENSCHEN WOLLEN FLEXIBILITÄT BEI IHRER ALTERSVORSORGE

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass den Menschen Flexibilität bei ihrer privaten Altersvorsorge wichtig ist. Zwar ist für über ein Drittel der Befragten (37,6 Prozent) die klassische Rentenversicherung mit garantierten Leistungen bis zum Lebensende nach wie vor die erste Wahl, selbst wenn diese mit Verzicht auf höhere Renditechancen verbunden ist. Umgekehrt will jedoch nahezu ein Viertel (22,9 Prozent) für diese höheren Renditechancen auf garantierte Leistungen verzichten. Fast die Hälfte aller Befragten legt darauf Wert, die Beiträge in sicherheits- und renditeorientierte Schwerpunkte aufteilen zu können (insgesamt 46,1 Prozent) sowie die Altersvorsorge mit einer Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall zu kombinieren, auch in der Ansparphase (insgesamt 45,9 Prozent). Dreiviertel (74,1 Prozent) bewerten es zudem als “sehr wichtig” oder “eher wichtig”, in demselben Produkt neben der reinen Altersvorsorge weitere Risiken absichern zu können. Und von diesen Dreiviertel Befragten legen über 90 Prozent Wert darauf, ihre gewählten Risikoschwerpunkte während der Vertragslaufzeit ändern zu können – zum Beispiel das Gewicht von der Berufsunfähigkeit zur reinen Altersvorsorge oder zur Pflege zu verschieben.

ALTERSVORSORGE GEHT ÜBER TRADITIONELLE VORSORGEFORMEN HINAUS

Je nach der konkreten individuellen Lebenssituation seien die Anforderungen bezüglich finanzieller Absicherungsformen sehr unterschiedlich, erläutert Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA. Jenseits traditioneller Vorsorgeformen wie der privaten Rentenversicherung hätten etwa klassische Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen oder aktienbasierte Sparformen und Sparpläne und nicht zuletzt Wohneigentum große Bedeutung für die Altersvorsorge. “Wer eine höhere gesetzliche Rente erwartet, wird sich bei der ergänzenden privaten Vorsorge eher für Aktien und Immobilien interessieren. Wem hingegen nur eine moderate gesetzliche Rente ins Haus steht, der muss zunächst sein Alterseinkommen bis zum Lebensende absichern. Dafür eignet sich die private Rente mit Garantie am besten.”

MODERNISIEREN DER STAATLICH GEFÖRDERTEN PRIVATEN ALTERSVORSORGE DRINGEND NOTWENDIG

Neben den garantierten Leistungen stehen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Maßnahmen staatlicher Förderung ganz oben auf der Liste der Prioritäten. Denn sie erhöhen die Attraktivität der Eigeninitiative zur Altersabsicherung erheblich. Mehr als die Hälfte der Befragten (56,8 Prozent) gibt an, dass staatliche Anreize für sie höchste oder hohe Priorität bei den Leistungsmerkmalen für die privaten Altersversorgung haben. Dazu sagt Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland AG: “Die gesetzliche Rente ist das solide Standardprodukt der Altersvorsorge und die Grundabsicherung fürs Alter in Deutschland. Eine darüberhinausgehende Sicherung des gewohnten Lebensstandards wird künftig noch stärker von einer zusätzlichen privaten Vorsorge zu leisten sein, die den Anforderungen des Einzelnen flexibel entsprechen kann. Die Befragung zeigt: Über das Ob, Was und Wie dieser Zusatzvorsorge wollen die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden. Entscheidend dafür ist die Modernisierung der staatlichen Altersvorsorge in Verbindung mit der Förderung der privaten Altersvorsorge.”

DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Frankfurt am Main ist ein An-Institut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und versteht sich als Meinungsforschungsinstitut für finanzielle Verbraucherfragen. Es wird von vier namhaften Vermittlerverbänden getragen: dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, VOTUM, dem Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte VGA. Im Rahmen seines Forschungsspektrums veröffentlicht das DIVA jeweils zweimal jährlich den Deutschen Geldanlage-Index (DIVAX-GA) und den Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV), die das Meinungsklima der Menschen in Deutschland zu diesen Finanzfragen messen. Die Wissenschaftliche Leitung liegt bei FHDW-Professor Dr. Michael Heuser.

Die Umfrage ist Teil der aktuellen Ausgabe des Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) und wurde im Auftrag des DIVA von INSA-CONSULERE durchgeführt. Befragt wurden ca. 2.000 Personen in Deutschland. Alle Ergebnisse sind auf der Webseite des DIVA zu finden.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von rund 14,8 Mrd. EUR und mehr als 9 Mio. Kundinnen und Kunden. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kundinnen und Kunden eine lebenslange Partnerin zu sein, die dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Exklusiv- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

FHDW – Fachhochschule der Wirtschaft

Die private Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) wurde 1993 gegründet. Sie bietet an fünf Campussen duale und berufsbegleitende Bachelor- und Master-Studiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik an. Im Sommersemester 2024 sind über 2.000 Studierende eingeschrieben. Sie werden von 40 Professoren und zahlreichen Lehrbeauftragten betreut. Seit ihrer Gründung hatte die FHDW rund 10.200 Absolventinnen und Absolventen. Weitere Informationen unter www.fhdw.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Die FWU AG hat am 19. Juli 2024 einen Insolvenzantrag gestellt.

Das Amtsgericht München ordnete noch am gleichen Tag die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft an und bestellte Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Bei der FWU AG und ihren wesentlichen Tochtergesellschaften handelt es sich um regulierte Gesellschaften aus den Bereichen Lebensversicherung, Vermögensverwaltung, Factoring und Zahlungsdienstabwicklung. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der internationalen Unternehmensgruppe liegt auf fondsgebundenen Lebensversicherungen. Die FWU AG selbst wurde im November 2023 von der luxemburgischen Versicherungsaufsichtsbehörde CAA als Versicherungsholding eingestuft.

Überschuldung der Gesellschaft

Grund für die Antragstellung ist die Überschuldung der FWU AG. Die FWU Life Lux (FLL) hatte zum 3. Juli 2024 das Neugeschäft eingestellt. Gemeinsam mit Rechts- und Beratungsunternehmen, u.a. Deloitte, arbeitete die FWU AG an einem umfassenden Sanierungskonzept, welches insbesondere liquiditätswirksame Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit der FWU AG und die Fortführung des Unternehmens beinhaltete. Allerdings ließen sich nicht alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang umsetzen, sodass der Insolvenzantrag geboten war.

Darüber hinaus hat die FWU Life Austria (FLA) entschieden, das Neugeschäft vorerst bis September auszusetzen. Beide Unternehmen (FLL und FLA) der FWU Gruppe führen das operative Geschäft für ihre Kunden fort.

CEO Dr. Manfred Dirrheimer sagt: „Die aktuelle Situation ist eine große Herausforderung. Angesichts der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer wesentlichen Beteiligungen und den daraus entstandenen Folgen für die FWU AG, war ein Insolvenzantrag nicht abzuwenden. Es geht jetzt darum, das vorläufige Insolvenzverfahren zu nutzen, um im Interesse der Kunden und Mitarbeiter der FWU AG, FWU Life Lux, FWU Invest und FWU Life Austria den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und alle Optionen zu prüfen.“

Kunden der FWU Gruppe

Die Kunden (Versicherungsnehmer) sind von der Insolvenz der FWU AG nicht unmittelbar betroffen, da sie Verträge mit den Tochtergesellschaften abgeschlossen haben.

„FWU – Forward You“ ist eine internationale Unternehmensgruppe, die 1983 von Dr. Manfred Dirrheimer gegründet wurde. Die Gruppe mit Hauptsitz in Grünwald bietet eine breite Auswahl von Services: Anlageberatung, Fonds, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Front- und Backoffice-Programme für Banken und Versicherungsmakler.

FWU bietet seine Investmentprodukte in Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Österreich an. Außerhalb der EU ist die FWU auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi-Arabien, Kuwait, Pakistan, Malaysia und Indonesien vertreten.

Die FWU beschäftigt rund 420 Mitarbeiter und unterhält weltweit 10 Standorte. In Europa bedient die Gruppe rund 285.000 Kunden mit insgesamt 1,9 Milliarden Euro AUM (Assets under Management) und einer Beitragssumme in Höhe von insgesamt 9 Milliarden Euro.

PLUTA-Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt sagt: „Der Geschäftsbetrieb der FWU AG läuft weiter. Wir werden sämtliche Sanierungsoptionen prüfen. Das Verfahren ist komplex, aber wir sind bestrebt, eine langfristige Lösung für das Unternehmen zu finden.“

Verantwortlich für den Inhalt:

PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karlstraße 33, 89073 Ulm, Tel: +49 731 96880-0, www.pluta.net

Repräsentative YouGov-Umfrage

Menschen in Deutschland wählen persönliche Finanzberatung, um einen menschlichen Ansprechpartner und Fachkompetenz zu erhalten

Wer eine Beratung hatte, fand sie mehrheitlich sehr gut bis gut

Die Wunschberatung der Deutschen: Fachlich top und auf neuestem Stand, auf individuellen Bedarf ausgerichtet und unabhängig

In Deutschland entscheiden sich die Menschen vor allem aus zwei Gründen für eine persönliche Finanzberatung: 43% wünschen sich für dieses Thema einen persönlichen Ansprechpartner, 42% die Fachkompetenz eines Profis. Dies ergab eine repräsentative Online-Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov Deutschland GmbH, an der über 2000 Personen in Deutschland ab 18 Jahren teilnahmen. Dabei wurde unterschieden, ob die Befragten eine persönliche Finanzberatung in Anspruch genommen haben oder nicht. Der überwiegende Teil der Beratenen ist mit dem eigenen Berater zufrieden und attestiert sehr gute bis gute Leistungen. Neben dem Faktor Mensch und der Fachkompetenz zeigt sich ein weiteres Motiv, weshalb Menschen einen Berater konsultieren: 26% haben sich für eine persönliche Finanzberatung entschieden, weil sie den Berater schon aus einem anderen Zusammenhang kennen. Bei der Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Für Jüngere besonders wichtig: Der menschliche Ansprechpartner

Bei Jüngeren hat der Faktor Mensch noch mehr Gewicht: Bei den 25-34-Jährigen entscheiden sich 50% wegen der menschlichen Komponente für eine persönliche Beratung – mehr als der Bevölkerungsdurchschnitt (43%). Unter-35-Jährige legen deutlich weniger Wert auf das Fachwissen (lediglich 33%). Und bei den 18-44-Jährigen geben Empfehlungen von Freunden, Bekannten oder der Familie häufiger als im Durchschnitt den Ausschlag für eine Beratung (23-25% im Vergleich zu 15%).

Kein Vertrauen bis “Weiß nicht”: Entscheidungen gegen Finanzberatung

Die Umfrage-Teilnehmer konnten auch Begründungen angeben, warum sie sich gegen eine persönliche Finanzberatung entschieden haben. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich. Mit 37% gaben die Befragten als häufigsten Hinderungsgrund an, kein Vertrauen in Finanzberater zu haben. Männer wählten diese Antwort mit 41% etwas häufiger als der Durchschnitt, Frauen seltener (33%). Junge Menschen von 18-34 Jahren führten sie mit 23% besonders selten an, die Über-55-Jährigen hingegen besonders häufig (44%). Immerhin gaben 20% der Ablehner mit der Antwort “Weiß nicht/ Keine Angabe” gar keine konkrete Begründung an. 17% der Befragten gehen davon aus, selbst genug über Finanzen zu wissen. Mit 23% ist diese Einschätzung bei Männern weiter verbreitet als bei Frauen (11%).

Wer Beratung hatte, ist von der Qualität überzeugt

Eines zeigt die Umfrage deutlich: Der eigene Berater bekommt ein positives Zeugnis. So bewerten Verbraucherinnen und Verbraucher mit Finanzberatung die Leistung ihres Beraters mehrheitlich als sehr gut bis gut (62%). Noch häufiger fallen die Positiv-Bewertungen bei Menschen mit mittlerem (67%) und höherem (69%) Einkommen aus. Auch wer von einem Makler beraten wurde, bewertet diesen häufiger mit sehr gut bis gut (66%). Insgesamt fanden in Deutschland nur 7% der Beratenen die Leistung ihres Finanzberaters sehr schlecht bis schlecht.

So sehen die Befragten die ideale Beratung

Ein gut ausgebildeter Berater, der fachlich auf dem neuesten Stand ist – das ist für die Umfrage-Teilnehmer das wichtigste Merkmal einer idealen persönlichen Finanzberatung (82%). Als zweites Kriterium wünschen sie sich eine individuelle Beratung, die auf ihren persönlichen Bedarf eingeht (81%). Darauf folgt mit 79% die Unabhängigkeit des Beraters von einzelnen Anbietern.

“Die Umfrage-Ergebnisse zeigen klar: Für eine qualitativ hochwertige Vorsorge suchen die Menschen in Deutschland aus gutem Grund die persönliche Finanzberatung auf. Dort finden sie, was sie sich wünschen: einen menschlichen Ansprechpartner, der auf ihre individuelle Lage eingehen kann, und den richtigen fachlichen Rahmen für das komplexe Thema”, kommentiert Dr. Igor Radovic, Vorstand bei Canada Life. “Und dass das Gros der bereits Beratenen ihrem Finanzberater ein sehr gutes bis gutes Zeugnis ausstellt, zeigt: Die persönliche Finanzberatung macht bei der wichtigen Aufgabe der finanziellen Absicherung einen sehr guten Job! Für uns als Maklerversicherer bleibt die Aufgabe, jede Art der unabhängigen Beratung bestmöglich zu unterstützen. Als Canada Life sind wir gut aufgestellt, gute Beratung partnerschaftlich mit unseren Geschäftspartnern zu ermöglichen.”

Über die Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.063 Personen ab 18 Jahren teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

Über Canada Life

Canada Life ist der älteste Lebensversicherer Kanadas. Das Unternehmen wurde 1847 in Hamilton, Ontario, gegründet. Seit 2003 gehört die Canada Life-Gruppe zur Finanzdienstleistungs-Holdinggesellschaft Great-West Lifeco Inc., dem größten Lebensversicherungskonzern Kanadas nach verwaltetem Vermögen. Weltweit betreut dieser zusammen mit den Tochtergesellschaften über 42 Mio. Kunden. Seit 2020 treten alle kanadischen Versicherer unter dem Dach der Great-West-Gruppe unter dem Namen Canada Life auf.

Im Jahr 2000 betrat Canada Life den deutschen Versicherungsmarkt. Schwerpunkt sind fondsgebundene Versicherungen, die auf langfristiges, renditeorientiertes Aktieninvestment setzen. Mit dem Unitised-with-Profits (UWP)-Prinzip platzierte Canada Life eine Innovation in der deutschen Altersvorsorge-Landschaft, die endfällige Garantie und Renditechancen verbindet. Mittlerweile zählt Canada Life im Neugeschäft zu den wichtigsten Fondspolicen-Anbietern im deutschen Maklermarkt. Bei der Absicherung der Arbeitskraft brachte Canada Life eine Neuerung in den Markt: Grundfähigkeitstarife sichern wichtige Alltagsfähigkeiten ab. Darüber hinaus machte das Unternehmen hierzulande auch die Absicherung schwerer Krankheiten (Dread-Disease-Versicherung) zum Risikoschutz-Thema. Seit 2014 ergänzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ein Risikolebentarif das Produktportfolio.

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

JDC kooperiert mit verticus Finanzmanagement AG, dem in Deutschland führenden Maklerpool für private Krankenvollversicherung

Die auf die Vermittlung von privaten Krankenvollversicherungen spezialisierte verticus Finanzmanagement AG wird mit dem Einsatz der WebApp und der Expertise von Jung, DMS & Cie. den Bereich Sachversicherungen weiter ausbauen.

Dazu nutzt verticus die innovative Plattformtechnologie von Jung, DMS & Cie. sowie den JDC Customer Support Service für das künftige SUHK-Geschäft.

Die neue Partnerschaft ist eine klassische Win-win-Situation und ermöglicht es den Beteiligten, erhebliche Synergieeffekte zu heben.

Die JDC Group-Tochter Jung, DMS & Cie. kooperiert ab sofort im SUHK-Geschäft mit der verticus Finanzmanagement AG. Die bundesweit tätige verticus AG mit Hauptsitz in Kerpen bei Köln vermittelt mit aktuell über 300 angebundenen Maklern im Kalenderjahr deutlich mehr als 10.000 Kunden in die private Krankenvollversicherung.

verticus befasst sich seit fast zwei Jahrzehnten im Schwerpunkt mit dem Vertrieb von privaten Krankenvollversicherungen – vom Tarifvergleich über die individuelle Kundenberatung und die komplette Abwicklung und anschließenden Betreuung. Um das Serviceangebot im Bereich Sachversicherungen zu perfektionieren, kooperiert verticus nun mit Jung, DMS & Cie.

Über das JDC-eigene Maklerverwaltungsprogramm iCRM können angebundene Kooperationspartner der verticus alle Kunden- und Vertragsdaten bequem online verwalten. Zudem nutzt verticus die JDC-eigene WebApp allesmeins mit dem eigenen verticus-Label, um ihre Kunden auch digital umfänglich zu betreuen. Der Customer Support Service von Jung, DMS & Cie. unterstützt verticus und deren Endkunden in der Beratung und Betreuung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das künftige SUHK-Geschäft von verticus.

Oliver Schmidt, Vorstandsvorsitzender der verticus Finanzmanagement AG, freut sich über die künftige Zusammenarbeit: „Mit Jung, DMS & Cie. haben wir jetzt einen innovativen Partner an unserer Seite, um auch im Sachbereich weiter zu wachsen. Die moderne Vertriebstechnologie und der erfahrene persönliche Betreuungsservice von Jung, DMS & Cie. ermöglicht es uns, den SUHK-Bereich für verticus weiter zu professionalisieren.“

Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie. ergänzt: „Die Partnerschaft mit verticus ist eine klassische Win-win-Situation, mit der erhebliche Synergieeffekte frei werden. verticus profitiert von unserer Markterfahrung als Servicedienstleister für den freien Vertrieb und wir generieren weitere Erträge aus der Zurverfügungstellung bewährter Tools und Features unserer Plattformtechnologie für unsere Vertriebspartner“, so Grabmaier weiter.

Über Jung, DMS & Cie.

Jung, DMS & Cie. ist eine Service- und Technologieplattform für derzeit rund 16.000 Finanzdienstleister in Deutschland und Österreich. Unsere Vertriebspartner profitieren von modernster Prozess- und Beratungstechnologie, spezialisierten Kompetenzcentern und einem erfahrenen Produktmanagement in allen Sparten.

Jung, DMS & Cie. stellt ihren Vertriebspartnern über 12.000 Produkte von mehr als 1000 Gesellschaften aus den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Beteiligungen sowie Finanzierungen und im Haftungsdach der österreichischen Tochter Jung, DMS & Cie. GmbH auch strukturierte Bankprodukte wie beispielsweise Zertifikate oder ETFs zur Verfügung.

Im Rahmen unserer Advisortech-Strategie bieten wir innovative Beratungs-, Prozess- und Verwaltungstechnologien für unsere Vertriebspartner. Während viele den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, betrachten wir den Faktor „Technologie“ als große Chance. Unsere Advisortech-Lösungen helfen unseren Vertriebspartnern, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Mit einem notariell beglaubigten Eigenkapital von über 16 Mio. Euro gehört Jung, DMS & Cie. zu den finanzstärksten Service- und Technologie-Diensteistern für den Finanz- und Versicherungsvertrieb.

Verantwortlich für den Inhalt:

Jung, DMS & Cie. AG, Widenmayerstraße 36, 80538 München,Tel: +49 611 3353-500, www.jungdms.de

Der Maklerverbund CHARTA wird zum 01. August 2024 mit mehreren hundert Versicherungsmaklern Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dies geben der BVK und CHARTA bekannt.

„Auf unserer diesjährigen Delegiertenversammlung beschlossen wir eine Satzungsänderung, die auch Maklerverbünden die Aufnahme in unserem Maklerverband ermöglicht“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dass jetzt der bedeutende Maklerverbund CHARTA einen Antrag auf Mitgliedschaft im BVK gestellt hat, freut uns sehr und stärkt das Maklerprofil des BVK und unsere Interessenvertretung. Wir sehen dies auch als Auftakt für weitere Mitgliedsanträge von Maklerverbünden.“

Der BVK entwickelt seine Dienstleistungen für Makler ständig weiter. Er bietet Maklern umfassende rechtliche Beratung und sogar im Mitgliedsbeitrag inkludierten Rechtsschutz an. Mit seinem Branchenwissen gibt der BVK Maklern oder denjenigen, die Makler werden wollen, Orientierung im Labyrinth der gesetzlichen Vorgaben, bei Maklerverträgen und in Haftungsfragen. Die Beratungsleistungen des BVK finden zudem immer unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Mitglieder statt.

Ulrich Neumann, Vorstand der CHARTA Börse für Versicherungen AG und Vorsitzender des BVK-Maklerbeirates, ergänzt: „Wir möchten unseren Versicherungsmaklern die starke Interessenvertretung des BVK zur Seite stellen und ihnen damit noch mehr Mehrwert verschaffen. Der BVK ist für unsere Mitglieder aufgrund der Erweiterung seiner Leistungen für Makler sehr interessant und gern gesehener Partner, Dienstleister und Anlaufstelle für Weiterbildung. Unsere Mitglieder haben jetzt durch die Mitgliedschaft der CHARTA im BVK die Möglichkeit, die umfassenden Leistungen des BVK zu einem ermäßigten Mitgliedschaftsbeitrag zu nutzen.“

Über den BVK:

Der BVK vereint verschiedene Mitgliedschaftsmodelle für Versicherungsvermittler und ist deutschlandweit in 79 Bezirks- und 16 übergeordneten Landesverbänden organisiert. Damit ist der Verband in der Fläche sehr gut aufgestellt. Der BVK ist Sprachrohr für rund 40.000 Vermittlerbetriebe und damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2026 wird der BVK sein 125-jähriges Bestehen feiern.

Über die CHARTA:

Die CHARTA Börse für Versicherungen AG ist der älteste Maklerverbund seiner Art im deutschen Versicherungsmarkt, der sich durch seinen exponierten Anspruch zur vollständigen Unabhängigkeit auszeichnet. CHARTA-Partner sind zugleich Aktionäre der Gesellschaft und gestalten die unternehmerische Entwicklung und den Erfolg des Unternehmens gemeinschaftlich mit. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Düsseldorf. Weitere Informationen unter: www.charta.de

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Wer sich im Ruhestand auf eine üppige staatliche Rente verlässt, dürfte sich mit dem Eintritt ins Rentenalter ordentlich umschauen.

Das aktuelle Rentenniveau in der Bundesrepublik liegt bei 48 Prozent des gesamtdeutschen Durchschnittsverdiensts, bemessen an 45 Beitragsjahren. Wer also auch nach der Erwerbstätigkeit nicht auf seinen bisherigen Lebensstandard verzichten möchte, kommt heutzutage nicht an einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge vorbei. Möglichkeiten gibt es viele, so auch das Investment in eine eigene Immobilie. Ist dies aber noch immer eine lohnende Option? Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender der Dr. Klein Privatkunden AG, ordnet ein.

Im vergangenen Jahr ist der Anteil der Senioren mit sehr wenig Geld in Deutschland gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt galten etwas mehr als 18 Prozent der Menschen über 65 Jahren hierzulande als armutsgefährdet. Ein Beleg dafür, dass die vom Staat zugedachte Rente pro Kopf nicht ausreicht. Um sich nicht allein von der Rentenkasse des Bundes abhängig zu machen, ist eine private Altersvorsorge heute und in Zukunft unabdingbar. „Hierzu zählt auch die Investition in eine Immobilie, ganz gleich, ob eigengenutzt oder in Form einer Kapitalanlage“, hält Neumann fest. Ein Blick auf alternative Anlageformen zeigt: Zwar erwirtschaften beispielsweise Aktien über einen Zeitraum von etwa 40 Jahren im Durchschnitt eine höhere Rendite als Wohnimmobilien, allerdings bringen die wenigsten Investoren die dafür notwendige Geduld und Disziplin auf: „Eine Immobilie hingegen zwingt den Anleger zum Sparen. Diejenigen, die sich für solch eine große Investition entscheiden, werden nicht einfach die Zahlungen an das Kreditinstitut einstellen, weil sie sich doch lieber ein neues Fahrzeug kaufen wollen. Damit trägt eine Immobilie automatisch zur Altersvorsorge in einer vergleichsweise stabilen Anlageklasse bei,“ so Neumann weiter. Der Vorstandsvorsitzende von Dr. Klein ergänzt: „Wer im Alter außerdem unabhängig von Mietpreissteigerungen sein möchte und seine Rente lieber für sich als für einen Vermieter ausgeben will, der sollte sich ernsthaft mit dem Thema ´Immobilienkauf´ beschäftigen. Dabei ist es nebensächlich, wie alt Investierende sind. Der Erwerb einer beispielsweise barrierefreien, altersgerechten Eigentumswohnung lohnt sich auch noch mit Ende 50.“ Wichtig sei dabei insbesondere, dass der Finanzierende im Rentenalter die monatliche Kreditrate noch stemmen kann. „Auch muss das erworbene Appartement nicht schuldenfrei vererbt werden. Die meisten Erben nehmen eine Eigentumswohnung mit einem Wert von beispielsweise 300.000 Euro dankend an, auch wenn noch eine Restschuld von 100.000 Euro besteht“, konkretisiert Neumann.

„Betongold“: Eine (mittlerweile) unterschätzte Altersvorsorgemöglichkeit?

„Aufgrund des Bauzinsanstiegs in 2022 haben Immobilien temporär als Kapitalanlage und im Zuge dessen auch als Vorsorgealternative etwas an Attraktivität verloren. Die Renditen anderer Anlageklassen, so auch die Verzinsung von Unternehmensanleihen, haben zu dem Zeitpunkt hingegen zugelegt. Dennoch: Die Investition in eine Immobilie als Form der Altersvorsorge, insbesondere für Eigennutzer, ist immer noch begehrt – und wird es meiner Meinung nach auch zukünftig bleiben. Insbesondere die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung in Deutschland wird in den kommenden Jahren sicherlich deutlich steigen“, so Michael Neumann abschließend.

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Klein Privatkunden Aktiengesellschaft, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: 0451/14 08-0, Fax: 0451/14 08-33 99, www.drklein.de

Freiburger Niederlassung startet operative Tätigkeit für südlichen Oberrhein und Schwarzwald

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes internationales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat eine Niederlassung in Freiburg im Breisgau eröffnet. Mit einem zunächst fünfköpfigen Team startet die operative Tätigkeit in der Region des südlichen Oberrheins und dem Schwarzwald. Die neue Aon-Niederlassung befindet sich im Bürokomplex am Stühlinger Park in der Engelbergerstraße. Von dort aus werden die Freiburger eng mit den Niederlassungen in Stuttgart und Mannheim zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Mittelstands- und Industriekunden im Bereich des Versicherungs- und Risikomanagements.

Als Niederlassungsleiter konnte Aon den 36-jährigen Hannes Kühn gewinnen, der bereits seit 1. Januar 2024 mit dem Aufbau der Niederlassung beauftragt wurde. Kühn kommt vom Industrieversicherungsmakler Funk. Dort fungierte er als Key-Account Manager in der Freiburger Niederlassung. In dieser Position akquirierte und betreute er mittelständisch geprägte Unternehmen sowie internationale Großkunden. Seine Karriere begann er als Dualer Student bei der SÜDVERS-Gruppe in Au bei Freiburg.

„Der Ausbau der regionalen Präsenz ist Teil unserer Wachstumsstrategie. Freiburg als Standort und Baden als Region passen besonders gut in unsere langfristigen Überlegungen. Die neue Niederlassung ermöglicht es uns, noch näher bei unseren Kunden in Baden, dem Hochschwarzwald sowie der Bodensee-Region zu sein. Gleichermaßen eröffnen wir uns neue Chancen zur Gewinnung von talentierten Mitarbeitern und Fachexperten“, sagt Mark-Dominik Thofern, Geschäftsführer bei Aon. „Wir freuen uns sehr, mit Hannes Kühn einen exzellenten Fachmann und gebürtigen Freiburger für Aon gewonnen zu haben. Mit seiner langjährigen Erfahrung werden er und sein Team unsere Expansionsstrategie im Bereich nationaler und internationale Industrieunternehmen erfolgreich vorantreiben“, ergänzt Matthias Rohr, Regionalleiter und Mitglied der Geschäftsleitung der Region Südwest bei Aon.

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Die europäische Finanzdienstleistungsbranche beklagt zu Recht die sich ständig schneller drehende Regulierungsschraube. Die EU-Kommission verstärkt den Eindruck, dass Regulierung zum Selbstzweck der fortlaufenden Beschäftigung von Beamten betrieben wird und nicht zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen.

Der Regulierungsappetit der Kommission mit ihren 33.000 Beamten zeigt sich insbesondere an der ausufernden Praxis, bestehende Richtlinien, wie etwa die MiFID II oder die IDD durch eine Vielzahl von Blackbox-Ermächtigungen zu ergänzen, die die EU-Kommission zum Erlass von Level 2 Verordnungen im unbestimmten Ausmaß befugt.

Vor diesem Hintergrund stößt die Initiative zur Erarbeitung europäischer Standards für Finanzdienstleistungen auf verständliches Misstrauen. „Wir haben doch schon so viele Regeln, warum sollen wir jetzt noch selbst weitere obendrauf legen?“ So reagieren viele, denen ich von der Gründung des neuen Technical Committee 475 Finance beim europäischen Komitee für Normung CEN erzähle.

Ja wir haben bereits viele Regeln, aber diese sind häufig die falschen, mit denen das Gegenteil des Gewollten erreicht wird. So haben bspw. ausufernde Informationsvorschriften dazu geführt, dass Verkaufsprospekte von Finanzdienstleistungsprodukten hunderte Seiten stark sind, der Kleinanleger das Wesentliche aber nicht erkennen kann. Berater sollen die Nachhaltigkeitspräferenz des Anlegers ermitteln und dabei die Taxonomieverordnung und die Offenlegungsverordnung erläutern.

Durch solche Gesetze werden Anleger abgeschreckt und das Ergebnis ist eine Kapitalmarktbeteiligung der Europäer, die gerade einmal einem Drittel der Beteiligungsquote der US-Bevölkerung entspricht. Das Fernbleiben vom Finanzmarkt führt tatsächlich bei vielen Sparern zu einem Armutsrisiko.

Eine übervorsichtige Anlagementalität, die die Risiken von langen Ansparprozessen am Kapitalmarkt überbewertet, führt zu schmerzlichen Ertragseinbußen beim wichtigen Ziel des Aufbaus einer ergänzenden privaten Altersvorsorge.

Aktuell wird in Europa mit der Retail Investment Strategy die nächste Regulierungsinitiative verfolgt, welche das Ziel hat, das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt und die angebotenen Anlageberatung zu stärken. Den Beleg, dass dies durch diesen neuen Bürokratieschub gelingen kann, bleiben sowohl EU-Kommission als auch das Parlament schuldig.

Tragen wir selbst Mitverantwortung dafür, dass die aktuelle Situation so unerfreuliche ist?

Leider ja! Wir haben die Regulierung von Beratungsabläufen und Produktinformationen den Technokraten und Beamten der EU-Kommission überlassen. Keiner dieser Beamten hat je ein Beratungsgespräch mit einem Anleger durchgeführt. Viele von Ihnen haben selbst keine Affinität gegenüber Kapitalanlagen und stehen diesen eher ablehnend und skeptisch gegenüber.

Andere Industriezweige sind klüger vorgegangen. Sie haben insbesondere technische Qualitätsstandards eigenständig in ankerkannte Normungsverfahren im gemeinsamen Konsens der Marktteilnehmer entwickelt. Durch eine freiwillige aber häufig flächendeckende Umsetzung dieser Standards wurde eine gesetzliche Regulierung entbehrlich oder aber der Industriestandard wurde zur Gesetzesgrundlage. Es gilt die Regel: Wer die Norm macht, hat den Markt. Gerade China nutzt daher die Vorreiterschaft bei der Normierung, um Märkte für sich zu erschließen.

Es ist bekannt, dass anerkannte Standards ein hervorragendes Instrument sind, um das Vertrauen der Verbraucher in Produkte und Dienstleistungen zu stärken

Standards machen Produkte und Dienstleistungen vergleichbar. Sie definieren Qualitätsmaßstäbe und helfen bei der Suche nach bedarfsgerechten Angeboten. Auf diese Weise tragen Normen zu mehr Zuverlässigkeit, Sicherheit und Qualität bei. Sie helfen den Unternehmen, grenzüberschreitend im europäischen Binnenmarkt und international zu agieren und neue Absatzmärkte zu erschließen. Gemeinsame

Normen sorgen für den Abbau von Handelshemmnissen, unterstützen die Öffnung der Märkte und steigern so die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Gleichzeitig ist die Standardisierung von Dienstleistungen ein geeignetes Instrument zur Erweiterung des europäischen Binnenmarktes. In kaum einem anderen Dienstleistungsbereich ist das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Anbieter so notwendig wie im Finanzdienstleistungssektor. Wer einen Vermögensaufbau zum Beispiel für seine Altersvorsorge plant, muss darauf vertrauen können, dass Entscheidungen, die er jetzt trifft, sich aber erst in 30 Jahren oder später auswirken, von vornherein auf der richtigen Grundlage getroffen werden und laufend überwacht werden können.

Daher ist es verwunderlich, dass für den Bereich der Finanzdienstleistungen an der Schnittstelle zum Anleger noch keine europäischen Standards entwickelt wurden.

Die Etablierung des CEN TC 475 Finance soll ein erster Schritt in diese Richtung der selbstbestimmten Eigenregulierung sein. Ziel ist es, Standards zu entwickeln die tatsächlich geeignet sind das Vertrauen der Anleger in Kapitalmarktinvestitionen zu stärken. Wir wollen mit marktgerechten Lösungen voran gehen anstatt schlechten Gesetzen hinterherhecheln. Wenn wir gegenüber der Politik belegen können, dass wir uns selbst auf den richtigen Weg machen, müssen wir nicht ständig den nächsten Regulierungsangriff fürchten, sondern kommen endlich vor die Welle.

Unser erstes Ziel ist die Entwicklung eines Standards für die Erhebung und den Vergleich nützlicher Kundendaten. Die Erhebung von Daten muss dem Kunden dienen. Heute wird sie zu häufig nur dafür genutzt, durch vorgegebene Antwortkategorien Haftungsrisiken der Berater auszuschließen.

Der Gesetzgeber fordert, dass eine vom Berater empfohlene Kapitalanlage oder Versicherung „geeignet“ sowie den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen soll. Um das zu beurteilen, braucht jeder Berater eine verlässliche und vollständige Datengrundlage. Dies ist vergleichbar mit dem Blutbild, das der Arzt erhebt. Erst wenn er weiß welche Blutwerte sein Patient hat, kann er problematische Abweichungen erkennen und eine geeignete Therapie empfehlen.

In Deutschland haben wir bereits sehr gute Erfahrungen mit dem „DIN Standard 77230 Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ gemacht. Berater, die diesen Standard anwenden, können ihrem Kunden aufzeigen, dass ihre Empfehlungen einer objektiv anerkannten Analyse entsprechen und nicht mit Interessenkonflikten belastet ist. Das persönliche Geschäftsvolumen der Berater, die diesen Standard einsetzen ist gestiegen. Wir wollen diesen Standard im CEN/TC 475 auf eine europäische Grundlage heben.

Diejenigen die dabei mitwirken wollen, sollten sich jetzt an ihre nationalen Normungs- Einrichtungen wenden. Die erste Arbeits-Gruppe wird am 18.09.2024 ihre erste Sitzung haben. Ich würde mich über eine breite Teilnahme unserer Branche in Europa freuen.

Der Autor ist Martin Klein Chairman des CEN/TC 475 Finance am CEN Vice-Chairman von FECIF und Geschäftsführender Vorstand von VOTUM

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Zum Ende des ersten Halbjahres zeigte sich erneut die divergierende Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten.

Während der Aktienmarkt in den USA in den ersten sechs Monaten mit starken Werten punkten konnte, hat sich die Stimmung in Europa eingetrübt. Über die Entwicklung der Märkte informiert die BfV Bank für Vermögen AG gemeinsam mit der BCA AG im monatlich erscheinenden INVESTMENT RADAR.

Zum Ende des ersten Halbjahres zeigte sich erneut die divergierende Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten. Während der S&P 500 und der Nasdaq 100, getrieben von der anhaltenden Euphorie rund um Technologisierung und künstliche Intelligenz, neue Allzeithochs erreichten, herrschte auf dem europäischen Kontinent eher Tristesse. Inzwischen hat der Nasdaq seit Jahresbeginn deutlich über 20 Prozent zugelegt, während der DAX hierzulande auf ein Plus von 11 Prozent kommt. Ähnliches gilt für den Euro Stoxx 50: Die Nachzügler der Vergangenheit, die mittleren und kleineren Werte, mussten im Juni kräftig Federn lassen. Damit hat sich der Abstand zwischen unserem Leitindex und dem MDAX/SDAX weiter vergrößert.

Zinssenkung und Europawahl: zahlreiche Einflüsse!

Insgesamt zeigen die Marktdaten des aktuellen INVESTMENT RADAR, dass der vergangene Monat geprägt war von zahlreichen politischen Großereignissen (u. a. Wahlen zum EU-Parlament, Ankündigung vorgezogener Parlamentswahlen in Frankreich) und der erhofften und erfolgten Zinssenkung der EZB. Seit 06. Juni liegt der Leitzins im Euroraum nun bei 4,25 Prozent. Zwei Jahre nach Beginn des Zinserhöhungszyklus wurde damit der Grundstein für die Zinswende gelegt. Vorausgegangen waren positive Nachrichten von der Inflationsfront. Im Juni stiegen die Verbraucherpreise auf Jahressicht nur noch um 2,5 Prozent, wie Eurostat mitteilte. Auch hierzulande ist der Preisauftrieb weiter auf dem Rückzug. Die Inflationsrate lag im Juni um 2,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Zum Vergleich: Vor einem Jahr lag sie noch bei 6,4 Prozent.

Dass die Aktienmärkte dies nicht goutierten, hat auch mit der konjunkturellen Entwicklung zu tun. So kommt die deutsche Wirtschaft nur sehr langsam in Schwung. Der ifo Geschäftsklimaindex sank im Juni auf 88,6 Punkte nach 89,3 Punkten im Mai. Auch der Konjunkturindex Sentix für die Eurozone ist zuletzt deutlich gesunken. Hinzu kommt, dass positive Impulse aus Fernost ausbleiben. China schwächelt weiter, während Indien der bislang unangefochtenen Nummer eins den Rang ablaufen könnte. In den USA gibt es erste Anzeichen einer leichten konjunkturellen Abkühlung, die aber von den Entscheidungsträgern so gewollt ist.

Die Rentenmärkte reagierten auf die politischen Ereignisse in Europa mit Schwankungen. Die Renditen zehnjähriger deutscher Bundesanleihen schlossen bei knapp 2,5 Prozent, kurze Laufzeiten durchbrachen im Monatsverlauf die 3-Prozent-Marke nach unten. Mittlerweile sind die Renditen wieder etwas angestiegen.

Der komplette INVESTMENT RADAR 07/2024 ist kostenlos erhältlich unter:

https://www.bca.de/wp-content/uploads/2024/07/BfV_Investment-Radar_Juli-2024.pdf

ÜBER DIE BFV BANK FÜR VERMÖGEN AG

Die BfV Bank für Vermögen AG ist eine 100-prozentige Tochter der BCA AG. Sie untersteht als Wertpapierhandelsbank der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Leistungen der BfV erstrecken sich auf die Geschäftsfelder Haftungsdach und Vermögensverwaltung. Haftungsdachpartner haben – je nach gewählter Haftungsdachstufe – über die Bank Zugriff auf alle in Deutschland zugelassenen Investmentinstrumente. Die Vermögensverwaltung umfasst hauseigene Strategien und Strategien anderer renommierter Vermögensverwalter. Zudem haben die Partner der Bank die Möglichkeit, eigene Strategien aufzulegen. Ergänzt wird das Produktangebot um die Geschäftsfelder Bausparen und Finanzierung sowie Investment Research.

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BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Immer wieder kommt es vor, dass jemand aus unterschiedlichen Gründen plötzlich eine größere Summe zur Verfügung hat – Für die meisten Menschen ist es aber gar nicht so einfach zu entscheiden, was man damit anfangen soll – Finanzplaner können helfen, den individuell passenden Weg zu finden

Es kann viele Gründe geben, warum jemand zu einem größeren Geldbetrag kommt. Zum Beispiel eine unerwartete Erbschaft, eine vorzeitige Schenkung, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder eine größere Abfindung. „Häufig, so meine Erfahrung, verunsichert das zunächst viele Menschen, vor allem wenn der Geldzufluss überraschend geschieht“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Denn tatsächlich gibt es zahllose Möglichkeiten, was man alles damit machen kann. Die Palette reicht von der Erfüllung persönlicher Wünsche wie eine große Reise oder ein neues Auto, über die Investition in eine Wohnung oder ein Haus, den Umbau oder die Renovierung einer bereits bestehenden Immobilie bis hin zur Geldanlage für die eigene Altersvorsorge, für den vorgezogenen Ruhestand oder den Nachwuchs, um nur einige Beispiele zu nennen.

„Vor allem wenn sich jemand nie zuvor gründlich mit dem Thema Finanzen auseinandergesetzt hat, kann das schnell dazu führen, dass man überfordert ist“, weiß Prof. Tilmes aus seinem Berufsalltag. „Und es gibt immer wieder Fälle, bei denen aufgrund falscher Entscheidungen größere Summen auch schnell weg sind.“ Zum Beispiel durch übermäßigen Konsum, aber zum Beispiel auch aufgrund einer falschen Geldanlage. Letzteres kann zum Beispiel schnell passieren, wenn man vermeintlich heißen Anlagetipps folgt oder schlecht beraten wird.

Aktien auch bei Höchstständen attraktiv

„Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen ausgewiesenen Experten, wie die von FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®- Professionals (CFP®), zu Rate zu ziehen“, erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Wink ist. „Das Besondere bei einer professionellen Finanzplanung ist, dass hier die gesamte Situation des einzelnen umfassend mit einbezogen wird, also seine Ausgaben und Einnahmen, die bereits vorhandenen Vermögenswerte, die eigene Absicherung, aber auch die Vermögensnachfolge.“

Ausgehend von einer solchen ganzheitlichen und individuell zugeschnittenen Beratung wird ein qualitativ guter Berater gemeinsam mit dem Kunden dessen Ziele herausarbeiten und einen Finanzplan erstellen, wie er die Ziele dann mit dem zugeflossenen Geld auch erreichen kann. Wichtig ist dabei, dass es im Rahmen eines Finanzplans eben nicht nur um die Geldanlage geht, sondern umfassend um die gesamte Situation des Kunden. „Das kann zum Beispiel auch den Aufbau einer Reserve oder die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Erfüllung eigener Wünsche mit beinhalten“, erklärt Tilmes.

Oder eben die langfristige Geldanlage. Hier ist beispielsweise wichtig, dass man auch das Potenzial des Aktienmarktes nutzt, und zwar am besten über eine gut diversifizierte Investition. „Zwar stelle ich derzeit auch immer wieder fest, dass Anleger dem Aktienmarkt, weil er derzeit nahe an seinem Höchststand notiert, skeptisch gegenüberstehen“, sagt der Finanzexperte weiter. „Doch sollte man sich auch davon nicht verunsichern lassen.“

Finanzplanung ist Lebensplanung

So gibt es zahlreiche Untersuchungen, die zeigen, dass der Zeitpunkt des Einstiegs für den langfristigen Anlageerfolg nicht entscheidend ist. „Selbst wer zum ungünstigsten Zeitpunkt eingestiegen ist, lag in der Vergangenheit bei einem Anlagehorizont von über 15 Jahren und einer breiten Streuung der Aktieninvestition nie im Minus“, so Tilmes. Über die vergangenen 20 Jahre hinweg ist zum Beispiel der MSCI World um das 3,5fache gestiegen. Zu neuen Höchstständen kam es in dieser Zeit somit immer wieder. „Tatsächlich sind sie deutlich häufiger als man denkt“, macht der Experte klar. Mit anderen Worten: Neue Höchststände sind ein natürlicher Teil des Marktwachstums und führen nicht zwangsweise zu einem unmittelbaren Kurseinbruch.

Wer also nach einem plötzlich zugeflossenen größeren Geldbetrag Rat sucht und Fehler vermeiden möchte, für den kann es hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu holen. CFP®-Professionals genießen hierzulande die anerkannt beste Ausbildung im Bereich des langfristigen Vermögensaufbaus. „Ganz nach dem Motto ´Finanzplanung ist Lebensplanung´, beraten diese Experten Anleger bezüglich ihrer gesamten finanziellen Situation und ihrer langfristigen Geldanlage unter Berücksichtigung der verschiedensten Risikoszenarien unabhängig und objektiv“, erklärt Prof. Dr. Rolf Tilmes.

Damit können Anleger sicher sein, auch in schwierigen und unruhigen Zeiten ihre finanziellen Ziele langfristig zu erreichen. Und zwar egal, ob es sich um die finanzielle Absicherung für das Alter, einen vorgezogenen Ruhestand, Wünsche wie eine Reise oder den Erwerb einer Immobilie handelt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Im Alter stellt sich bei Immobilienbesitzern die Frage, was sie mit ihrer Immobilie tun sollen – Naheliegend ist zwar die Aufnahme in die Erbmasse oder eine Schenkung, eine Alternative kann aber auch der Verkauf an den Nachwuchs sein – Diese Lösung bringt nämlich allen Beteiligten Vorteile 

Nach Berechnung der Bundesbank werden derzeit jährlich Vermögenswerte im Wert von rund 400 Milliarden Euro an die nächste Generation weitergegeben, fast die Hälfte davon sind Immobilien. Und auch wenn die Immobilienpreise zuletzt etwas gefallen sind, so sind sie davor, in der Phase der extrem niedrigen Zinsen, doch auch kräftig gestiegen. Zudem sollten Immobilienbesitzer beachten, dass seit Anfang vergangenen Jahres neue Regelungen bezüglich der steuerlichen Bewertung von Immobilien gelten. Da sich deren Wert nun am tatsächlichen Verkaufswert orientiert, gehen Schätzungen davon aus, dass dadurch der zu versteuernde Wert in manchen Fällen um 20 bis 30 Prozent steigt.

„Beim Vererben einer Immobilie können somit erhebliche Steuerzahlungen anfallen“, folgert Prof. Dr. Rolf Tilmes, CFP®, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Deshalb denken viele Erblasser über eine Schenkung zu Lebzeiten nach.“ Das ist vor allem deshalb reizvoll, weil der Freibetrag pro Kind bei 400.000 Euro liegt, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann – und das gilt für beide Elternteile.

Dennoch hat dieser Weg auch seine Nachteile. „Bei großem Immobilienbesitz oder wenn es um mehrere Immobilien geht, können trotzdem Steuern anfallen“, so der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional (CFP®) weiter. „Dazu kommt, dass der Beschenkte bei bereits abgeschriebenen Objekten keine Abschreibungen mehr vornehmen darf.“

Bei einer Schenkung entfällt die Abschreibungsmöglichkeit

„Deshalb kann es sich für Familien mit großem Immobilienvermögen lohnen, einen Verkauf an den eigenen Nachwuchs in Erwägung zu ziehen“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Wink ist. „Denn dieser Weg bietet durchaus Vorteile.“

So können die Kinder, die ihren Eltern die Immobilie abkaufen, die gesamten Anschaffungskosten erneut abschreiben und auf diese Weise in den Folgejahren Steuern sparen. Wenn die Kinder einer geringeren Einkommensteuer unterliegen, kann die Gesamtsteuerlast aus der Immobilie optimiert werden. Zudem wird bei einem Verkauf der Freibetrag im Rahmen der Schenkungsteuer nicht angegriffen. Weiterhin kommt der Nachwuchs, wenn das Haus unter seinem eigentlichen Wert verkauft wird, günstig an eine Immobilie. Ein entsprechender Verkauf durch die Eltern an die Kinder bietet sich an, wenn die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Außerdem fällt bei dieser Vorgehensweise keine Grunderwerbsteuer an, was nochmals Geld beim Übergang des Immobilienvermögens spart. Weiterer Vorteil für die abgebende Generation: Mit dem eingenommenen Verkaufserlös ist es für die Eltern möglich, sich finanziell für das Alter abzusichern. Entlastend für die Kinder lässt sich im Kaufvertrag regeln, dass das Entgelt als Forderung der Eltern an die Kinder erfolgt. Dabei lässt sich dann zum Beispiel eine Ratenzahlung für den Verkaufspreis vereinbaren, die der abgebenden Generation einen regelmäßigen Einnahmenstrom bietet und es den Kindern zugleich erleichtert, den Kauf zu stemmen.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Option: „Es kann auch eine Idee sein, dass die Kinder dafür eine GmbH gründen und die Immobilie von den Eltern dann an diese Gesellschaft verkauft wird, was wiederum ertragssteuerliche Steuervorteile mit sich bringen kann“, erklärt der FPSB-Vorstand.

Wo Vorteile sind, findet man auch Nachteile, Es zu beachten, dass der Verkauf der Immobilie an die GmbH der Kinder nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Außerdem kann eine GmbH den späteren Verkauf, selbst nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren, nicht steuerfrei halten.

Wie zertifizierte Nachfolgeplaner helfen können 

„Allerdings ist in der Regel kein Fall wie der andere, weshalb es individuell zu bestimmen gilt, ob sich dieses Modell überhaupt lohnt und was jeweils der beste Weg ist“, macht Prof. Tilmes klar. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, sich an einen vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanz- und Nachfolgeplaner, die sogenannten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) und CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) zu wenden. Sie haben die anerkannt beste Ausbildung in diesem Bereich, sind zur Weiterbildung verpflichtet und wissen sehr genau, worauf es bei der Weitergabe von Vermögenswerten an die nächste Generation ankommt.

Entscheidend ist dabei der ganzheitliche Ansatz und umfassende Blick auf die gesamte Vermögenssituation des Einzelnen. „Nur so lässt sich herausfinden, welche Optionen sich jeweils eignen“, so der Experte weiter. „Zudem können CFP®- und CFEP®-Zertifizierte auch mit Hilfe von Szenarioanalysen Risiken erkennen und dabei helfen diese abzusichern.“ Gerade wenn es um größere Immobilienvermögen geht, kann deshalb die Inanspruchnahme eines ausgewiesenen und zertifizierten Nachfolgeexperten sinnvoll sein.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Hannoversche Lebensversicherung erleichtert jungen Menschen den Abschluss einer Berufsunfähigkeit

Neues Produkt seit Juli auf dem Markt

Verkürzte Gesundheitsfragen für alle Menschen bis 35 Jahre

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – für die Absicherung gilt daher: Je früher, desto besser. Um jungen Menschen die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu erleichtern, hat die Hannoversche Lebensversicherung AG nun die „Junge-Leute-SBU“ auf den Markt gebracht. Sie ersetzt die bewährte „Akademiker-SBU“ der Hannoversche Lebensversicherung. „Mit dem neuen Angebot wird es nun für alle jungen Menschen – auch ohne akademischen Abschluss – möglich, den Berufsunfähigkeitsschutz mit der Beantwortung nur weniger Fragen abzuschließen“, erläutert Frank Hilbert, Sprecher des Vorstands der Hannoversche Lebensversicherung AG. Damit will die Hannoversche Lebensversicherung allen Berufsgruppen, ob Handwerkerinnen und Handwerker, Pflegerinnen und Pfleger oder Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern die Möglichkeit bieten, ihre wertvolle Arbeitskraft unkompliziert abzusichern. Einzige Voraussetzung: Die Antragssteller dürfen nicht älter sein als 35 Jahre.

Das bietet die Junge-Leute-SBU

Der Kurzantrag mit nur drei Gesundheitsfragen berechtigt zu einer monatlichen Rente von bis zu 2.000 Euro. Die Fragen sind möglichst klar formuliert und die Abfragezeiträume besonders kundenfreundlich gestaltet. Denn für alle, die mit dem Kurzantrag nicht angenommen werden, bleibt ausdrücklich die Option auf den normalen Antrag bei der Hannoversche Lebensversicherung offen.

Weiter Informationen zu der Junge-Leute-SBU finden Sie auf der Website der Hannoversche.

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

www.hannoversche.de

Innovation und Branchenlösung

Am 23.Juli 2024 erhielten die beiden Gründer der Finomet/Noble BC Group, Andreas Kroll und Andreas Pietsch, den diesjährigen FinanzBusinessPreis in der Kategorie Sachwertinvestments von Chefredakteur und Herausgeber Friedrich Andreas Wanschka, in Berlin überreicht.

Mit dem FinanzBusinessPreis zeichnet das Onlinemagazin für Entscheider der Finanzbranche, FinanzBusinessMagazin.de, u.a. Unternehmen aus, die für Anleger außergewöhnliches geleistet haben und zeitgleich für branchenweite Innovationen stehen. In der Kategorie “Sachwertinvestments” wurde Finomet – die digitale Mittelverwendungskontrolle ausgezeichnet.

Finomet hat eine Lösung in Sachen Transparenz und Sicherheit für eine ganze Branche geschaffen. Durch die digitale Mittelverwendungskontrolle Finomet ist es erstmals möglich die gesamten einzelnen Handelsabschnitte beim Kauf von Technologiemetallen, Seltenerdmetallen und Edelmetallen fälschungssicher auf einer Blockchain zu dokumentieren. Damit sind Betrug und Diebstahl von Anlegerinvestments, wie bisher teilweise geschehen, nicht mehr möglich. Finomet bildet dazu die Geschäftsprozesse der Produktpartner vom Erwerb, Transfer und der Lagerung digital ab und sorgt auch dafür, dass die Werte dort sind, wo sie vorgeben auch zu sein. Davon profitieren Händler, Hersteller, Vertrieb und Anleger gleichermaßen. Jeder Beteiligte erhält seine eigene App und eine auf ihn angepasste Datenbank. Mehr Transparenz und Sicherheit geht derzeit nicht!

Dies hat unsere Jury überzeugt, in diesem Jahr die Finomet GmbH mit dem FinanzBusinessPreis 2024 auszuzeichnen und sie somit für Ihre Leistungen zu würdigen. Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg”, so Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur von FinanzBusinessMagazin.de, in seiner Laudatio zur Preisverleihung.

Mehr unter: www.finomet.de

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