Die Top-Ass GmbH bietet ab sofort eine Versicherung für Photovoltaikanlagen an.

 

Damit erschließt der Assekuradeur, der sich auf individuelle Konzepte spezialisiert hat, gemeinsam mit dem digitalen Gewerbeversicherer mailo eine völlig neue Zielgruppe. Die inkludierte Absicherung eines Wechselrichters bietet hierbei ein absolutes Alleinstellungsmerkmal am Markt.

“Das Leitbild von Top-Ass ist, Versicherungslösungen für Risiken anzubieten, die bisher am Markt von keinem Versicherer gezeichnet werden – also immer mit einem echten Alleinstellungsmerkmal”, sagt Harald Brand, Geschäftsführer der Top-Ass GmbH. “Im Bereich der Photovoltaik haben wir etwa 18 Jahre Erfahrung und sind somit einer der ersten, der sich mit dem Thema beschäftigt hat. Viele Versicherer haben eine Photovoltaikversicherung im Angebot, aber meines Wissens nach bietet keiner eine sogenannte Wechselrichtergarantie an. Unser Konzept mit mailo bietet hier ein absolutes Alleinstellungsmerkmal. Zudem bietet der Tarif eine Ertragsgarantie, eine Betreiberhaftpflicht sowie den Zusatzeinschluss von Batteriespeichersystemen und Ladestationen für Elektromobilität. mailo ist bekannt für einfache und schnelle Online-Abschlussstrecken, wir für unsere individuellen Konzepte – deswegen passen unsere beiden Geschäftsmodelle so gut zusammen”, sagt Brand weiter.

mailo fungiert in der Kooperation als Risikoträger im Hintergrund, der seine hochmoderne technische Plattform zur Verfügung stellt, um möglichst effizient arbeiten zu können.

“Versicherungsmakler können mit uns ihr Geschäftsmodell digitalisieren. Dabei stehen zwei ganz wesentliche Leistungen im Vordergrund: Individuelle White Label-Lösungen mit echter Dunkelpolicierung und der automatisierte Austausch von Bestandsdaten. Top-Ass ist für uns ein Paradebeispiel dafür, wie effektiv und effizient die gemeinsame Erarbeitung verschiedenster Konzepte ist. In kürzester Zeit haben wir es geschafft, eine individuelle Absicherung für Photovoltaikanlagen zu konzipieren, die durch wesentliche Alleinstellungsmerkmale besticht. Der Abschluss erfolgt über Top-Ass, wir stellen die technische Lösung zur Verfügung und fungieren im Hintergrund als Risikoträger”, betont Dr. Matthias Uebing, Gründer und Vorstand der mailo Versicherung AG.

“Wir sind froh, mit mailo einen Risikoträger gefunden zu haben, der sehr stark auf unsere Wünsche eingegangen ist und zeitgleich auf unsere Erfahrung vertraut hat – das war schon ziemlich einzigartig. Gemeinsam haben wir von Beginn an sehr engagiert und schnell am Konzept gearbeitet und sind stolz, ein einfaches und dennoch leistungsstarkes Produkt anbieten zu können. Derzeit arbeiten wir gemeinsam an einem weiteren Projekt, das in den kommenden Wochen gelauncht wird”, sagt Brand abschließend.

Unternehmensprofil mailo Versicherung AG

Die mailo Versicherung AG (https://mailo.de/) ist ein auf die Versicherung von Gewerberisiken spezialisiertes Versicherungsunternehmen. Der Gewerbeversicherer bietet eigene, auf diverse Gewerbe-Zielgruppen zugeschnittene, Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, Sachinhalt- und Cyber-Versicherungsprodukte an. Der Fokus liegt auf Selbstständigen, Freelancern und Kleinunternehmern. Ihnen bietet mailo alle Versicherungslösungen, die sie zur Absicherung ihrer beruflichen Existenz brauchen. Dafür arbeitet mailo partnerschaftlich mit Versicherungsmaklern, Assekuradeuren und Plattformen zusammen. Die mailo-Versicherungslösungen können für Gewerbemakler, Assekuradeure und andere Versicherer auch als White-Label-Produkte entwickelt und betrieben werden.

Die mailo Versicherung AG wurde im Dezember 2017 gegründet und ist seit Februar 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in Deutschland zugelassen. Hinter mailo stehen neben den Gründern Armin Molla, Sten Nahrgang und Dr. Matthias Uebing auch starke Rückversicherer, Partner und Kapitalgeber, darunter die Deutsche Rück, STS Ventures, Hevella Capital oder WENVEST Capital.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Pünktlich zur DKM stellte die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) unabhängigen Vermittlern einen neuen digitalen Service kostenlos zur Verfügung. Mit der Online-Plattform appRIORI erhalten Makler mehr Rechtssicherheit im beruflichen Alltag und viele weitere nützliche Informationen. 

 

Nach einem Jahr „Pause“ aufgrund der Corona-Pandemie finden sich in diesem Jahr wieder zahlreiche Akteure der Finanz- und Versicherungsbranche auf der DKM in Dortmund ein. Die SDK präsentiert sich dabei mit ihrem umfangreichen Produktportfolio, das erst kürzlich Zuwachs durch attraktive Budgettarife im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) bekommen hat.

„Dieses Jahr haben wir uns ganz besonders auf die DKM gefreut“, erklärt Eric Sievert, Leiter des Maklervertriebs bei der SDK. Diese Vorfreude war nicht nur darin begründet, dass die Messe im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen war. „Wir sind sehr stolz auf unsere neuen Budgettarife, die in diesem Jahr unser Produktportfolio im Zusatzbereich ergänzt haben und die wir nun bei der DKM vorstellen werden – natürlich ebenso wie unsere weiteren im wahrsten Sinne des Wortes ausgezeichneten Tarife“, erklärt er. Die SDK hatte 2020 ihre Zusatztarife im Privat- und Firmenkundenbereich komplett erneuert, viele der Tarife wurden noch vor Marktstart u.a. von Stiftung Warentest mit Bestnoten bewertet.

Neben einem attraktiven Produktportfolio stellt die SDK unabhängigen Vermittlern ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Ganz neu hinzugekommen ist nun – pünktlich zur DKM – die juristische Onlineplattform appRIORI. Angeboten wird dieser Service von der Kanzlei Michaelis, mit der die SDK diesbezüglich zusammenarbeitet, um ihren Vertriebspartnern diesen Service kostenfrei zur Verfügung anzubieten.

Die Plattform appRIORI bietet zahlreiche Vorlagen und Services, die Experten auf dem jeweiligen Gebiet erarbeitet haben und die laufend geprüft werden. Dazu gehören z.B.

  • Umfassende Vertragsvorlagen – zu den Themen Maklervollmacht, Beratungsdokumentation und Datenschutz
  • Aktualisierungsservice – die rechtliche Aktualität der Dokumente steht regelmäßig auf dem Prüfstand
  • Makler-Protekt – kostenloser Abwehrservice von außergerichtlichen Haftungsansprüchen für die appRIORI-Nutzer durch die Kanzlei Michaelis Versicherungsberatung
  • Lernvideos und Fachartikel – zur Wissenserweiterung
  • Service-Hotline – zu den Funktionen der App

„Die SDK ist Gesundheitsspezialist, der seinen Kunden in allen Gesundheitsfragen verlässlich zur Seite steht. Das gleiche Selbstverständnis haben wir auch, wenn es um die Unterstützung unabhängiger Vermittler geht“, so Sievert. „Gesundheit ist ein Mega-Trend und vor diesem Hintergrund sind wir überzeugt, zukünftig im Krankenversicherungsmarkt mit unseren Vertriebspartnern noch viel erreichen zu können. Wir freuen uns deshalb, im Zuge der DKM dieses innovative Unterstützungsangebot präsentieren zu können.“

Mehr Informationen sowie die direkte Anmeldung zur kostenlosen Nutzung von appRIORI gibt es auf dem Maklerportal der SDK unter http://www.makler.sdk.de/appriori.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de

Weiter auf Wachstumskurs

 

Neuer Meilenstein in der Erfolgsgeschichte der Deutschen Vermögensberatung: Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), verkündete gestern den Start einer strategischen Partnerschaft mit dem Schweizer Unternehmen Global Sana AG. Mit der Kooperation weitet der größte eigenständige Finanzvertrieb Deutschlands seine Aktivitäten auf dem Schweizer Markt aus und setzt weiter auf kontinuierliches Wachstum. Die Deutsche Vermögensberatung wird Hauptanteilseigner des unabhängigen Versicherungsvermittlers Global Sana AG. Gemeinsames Ziel ist es, eine führende Position in der Allfinanzberatung in der Schweiz einzunehmen.

“Strategische und vorausschauende Investitionen gehören seit jeher zur DNA der Deutschen Vermögensberatung. Mit Global Sana haben wir einen kompetenten Partner gefunden, der eine ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Finanzberatung in der Schweiz schnell ausweiten und qualifiziert etablieren kann”, erklärt Andreas Pohl. Dani Kass und Daniel Neumann, Geschäftsführer der Global Sana AG, fügen hinzu: “Wir freuen uns sehr, mit der Deutschen Vermögensberatung einen starken Partner für die weitere Expansion in der Schweiz gefunden zu haben. Die Deutsche Vermögensberatung mit ihrem mehrfach ausgezeichneten Geschäftsmodell verfügt über die Expertise in Sachen Allfinanz, die wir unseren Kundinnen und Kunden ermöglichen möchten.”

Im Laufe des Jahres wird eine Holding gegründet, in der die Aktivitäten der Deutschen Vermögensberatung auf dem Schweizer Markt gebündelt werden. Dieser Holding werden die beiden unabhängig voneinander agierenden Unternehmen Global Sana AG und SVAG Schweizer Vermögensberatung AG angehören. Um die Expansion im Schweizer Markt erfolgreich voranzutreiben, konnte die DVAG mit Remo Weibel einen ausgewiesenen Vertriebsexperten gewinnen. Remo Weibel ist seit 1995 in verschiedenen verantwortungsvollen Positionen im Finanzdienstleistungsbereich tätig, zuletzt als CEO eines bekannten Schweizer Allfinanzanbieters.

“Mit diesen Maßnahmen stellen wir uns optimal auf, um auch in der Schweiz zum führenden Anbieter von Allfinanzlösungen zu werden”, sagt Andreas Pohl.

Über die Global Sana AG

Die Global Sana AG ist mit über 110.000 Kundinnen und Kunden einer der schweizweit führenden Versicherungsvermittler im Bereich Krankenkassen, Versicherungen und Vorsorge für Privatkunden. Als neutraler und unabhängiger Versicherungsvermittler bietet das 2014 gegründete Unternehmen Beratungen zur Optimierung von Versicherungslösungen sowohl für Private als auch für Unternehmen. Rund 130 Mitarbeitende sind an zehn Standorten in der Deutschschweiz, in der Romandie und im Tessin beschäftigt.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Schutz gegen manipulative, interessengesteuerten Risikoprofilierungen – Auch die Risikoklassifizierung von Immobilien ist Teil der Norm

 

Ab sofort liegt der Öffentlichkeit der Entwurf der geplanten dritten DIN-Norm für die Finanzberatung, der DIN 77223 über die standardisierte Risikoprofilierung von Privatanlegern vor. Bis zum 29. Dezember können Verbände, Unternehmen, Experten und Praktiker dazu Stellung nehmen. Das Dokument kann über das DIN Norm-Entwurfs-Portal (www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe) eingesehen und kommentiert werden.

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der den Norm-Entwurf seit 2019 erarbeitet hat, setzt sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammen. Ziel des im Konsens verabschiedeten Norm-Entwurfs ist eine standardisierte, stringente und damit für die Anwender erleichterte Erarbeitung des Risikoprofils von Privatanlegern.

Systematische Erfassung von Vorkenntnissen, Risikotragfähigkeit und Risikobereitschaft

Der in der Norm beschriebene, auch modular einsetzbare Prozess beschreibt die systematische Erfassung der Kenntnisse und Erfahrungen, der Risikotragfähigkeit sowie der generellen und -mithilfe einer sogenannten Wertentwicklungsmatrix –zweckbezogenen Risikobereitschaft von Anlegern. „Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens  andererseits.  Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren“, so Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss. Im Ergebnis bietet die DIN 77223 Anlegern Schutz gegen manipulative, interessengesteuerte Risikoprofilierungen.

„Hervorzuheben ist, dass der Ausschuss den Mut hatte, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf,“ sagt Dr. Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG, denn immerhin sei „mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt.“ Diese Risikoklassifizierung von Immobilien ist mithin nach Auffassung des Ausschusses für eine umfassende Feststellung der Risikostruktur des vorhandenen Vermögens und den Abgleich mit der Risikobereitschaft unabdingbar.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Die DEFINO Institut für Finanznorm AG ist aus der 2011 gegründeten gleichnamigen GmbH hervorgegangen. Vorrangiger Geschäftszweck des in Heidelberg ansässigen Unternehmens ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen. Im Dienste der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im berechtigten Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN- Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen. Vorstand des DEFINO Instituts ist Dr. Klaus Möller. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Dr. Herbert Walter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Die inpunkto AG ist ein unabhängiger Finanzdienstleister mit Hauptsitz in Friedberg bei Augsburg.

 

Im Jahr 2008 in Mönchengladbach gegründet ist die inpunkto AG heute eines der führenden Maklerunternehmen Deutschlands mit dem Schwerpunkt Private Krankenversicherung. Um die Kunden:innen im Gesundheitssektor vollumfänglich zu beraten, sind über die Jahre hinweg die Absicherung der Arbeitskraft und die Altersvorsorge zum Spezialgebiet der inpunkto AG geworden. In den letzten Jahren haben sich mehrere Vertriebspartner:innen der inpunkto AG auch im Bereich des Firmengeschäfts spezialisiert. Durch die Marke “inbAV” hat die inpunkto AG ein Netzwerk von über dreihundert bAV-Berater:innen auf die Beine gestellt.

„Die Mitgliedschaft im AfW ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je: die Regulatorien und Bürokratie nehmen weiter zu. Die Branche muss durch ihre Verbände einen starken Gegenpol aufbauen, um hier die Zukunftsfähigkeit und das Image der Branche zu verbessern. Auch im Hinblick auf die neue Regierung ist viel Arbeit zu erwarten.“ So Marcus Börner, Vorstand Vertrieb und Marketing der inpunkto AG.

Wir freuen uns sehr, mit der Fördermitgliedschaft der inpunkto AG im AfW einen weiteren, wichtigen Unterstützer unserer Arbeit für die Unabhängigkeit der Versicherungs- und Finanzberatung in Deutschland gewonnen zu haben, ergänzt Matthias Wiegel, Mitglied des Vorstandes beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.inpunkto.ag

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Immer mehr Verbraucher setzen bei der Altersvorsorge auf Investmentfonds.

 

Im Vergleich zu einer direkten Fondsanlage über eine Bank bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung mehrere Vorteile. Neben der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos sprechen vor allem steuerliche Gründe dafür. So führen Fondswechsel und Umschichtungen in der Ansparphase zu keinen steuerpflichtigen Erträgen, auf die Abgeltungssteuer und bei höheren Einkommen ein Solidaritätszuschlag fällig werden. Bei der Auszahlung bleibt der halbe Ertrag steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und die Kapitalabfindung erst nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Wer eine lebenslange Rentenzahlung wählt, profitiert von einer günstigen Ertragsanteilsbesteuerung. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren bleibt damit 83 Prozent der monatlichen Rente steuerfrei. Um die Vorteile einer Fondspolice transparent darzustellen, bietet die uniVersa in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung ein neues Beratungstool an. Mit dem „FondsanlagenOptimierer“ lässt sich mit nur wenigen Angaben wie Geburtsdatum, Anlagedauer und Sparbeitrag ein Langfristvergleich zwischen einer Fondspolice und einer direkten Fondsanlage durchführen. Neben der Kapitalabfindung wird dort auch die Nettorente und die statistische Lebenserwartung berücksichtigt. Zudem können einzelne Angaben wie Fondsauswahl, Wertsteigerung und Anzahl der Fondswechsel individualisiert und per Klick ausgewertet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Aon-Studie: Vor allem jüngere Arbeitnehmer rechnen mit Einschnitten bei der Rente

 

Arbeitnehmer aller Generationen befürchten negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Altersversorgung. Vor allem die 18-29-Jährigen sind sehr skeptisch. Arbeitgeber sehen dies nicht ganz so kritisch, vor allem für die älteren Arbeitnehmer teilen sie diese Angst nicht. Dies ergab eine Studie des Beratungs- und Dienstleitungsunternehmens Aon.

72 % der Arbeitnehmer rechnen damit, dass sich die Pandemie negativ auf die Rente aller Generationen auswirkt. In der Gruppe der 18-29-Jährigen ist diese Befürchtung mit 81 % besonders groß, mit zunehmendem Alter nimmt sie ab. Bei älteren Arbeitnehmern (60-65 Jahre) ist es aber immer noch mehr als jeder Zweite (60 %). Dies zeigt die Studie „Generationengerechtigkeit und Altersversorgung“. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon führte die repräsentative Umfrage im Frühjahr 2021 durch. Befragt wurden rund 1.000 Arbeitnehmer zwischen 18 und 65 Jahren aus Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Ergänzend dazu fand eine Befragung von 119 Verantwortlichen in Unternehmen zum Thema statt.

Grundsätzlich zeigen sich dabei die Arbeitnehmer besorgter als die Arbeitgeber, von denen 40 % keine negativen Auswirkungen erwarten. Einschnitte, die nur die ältere Generation betreffen könnten, sehen sie gar nicht. Aber immerhin rechnen noch über die Hälfte der Arbeitgeber (53 %) mit Auswirkungen, die entweder nur die jüngeren oder alle Altersgruppen gleichermaßen betreffen.

Die Auswirkungen von Corona dürften vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern den generell vorhandenen Unmut über die künftige Altersversorgung verstärken. 72 % der Arbeitnehmer erkennen Ungerechtigkeiten zwischen Jung und Alt im deutschen Rentensystem. Für Arbeitgeber ist das eine klare Aufforderung zum Handeln, denn die betriebliche Altersversorgung könnte die Situation entschärfen: 61 % der Arbeitnehmer sehen das so, bei den Arbeitgebern sind es sogar 71 %.

„Es ist zwar zu früh, um die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Altersversorgung seriös abschätzen zu können, Arbeitgeber müssen die Ängste ihrer Beschäftigten aber sehr ernst nehmen“, resümiert Simon Mayer, Principal bei Aon. „Es ist nachvollziehbar, dass sich vor allem jüngere Arbeitnehmer Sorgen machen, da viele Änderungen im bestehenden System zu ihren Lasten gehen.“

Vor allem jüngere Arbeitnehmer befürchten, dass die Corona-Pandemie zu Einschnitten bei ihrer Altersversorgung führen wird. Diese Einschätzung teilt immerhin auch über die Hälfte (53%) der Arbeitgeber. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Aon-Studie, für die rund 1.000 Arbeitnehmer und 119 Führungsverantwortliche in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern befragt wurden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

BGH – Urteil vom 29. Oktober 2021 – 5 StR 443/19

 

Mit dem Urteil vom 29.Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof die Revisionen sechs ehemaliger Verantwortlicher der Infinus-Unternehmensgruppe weitgehend verworfen.

Nach mehr als zweieinhalb Jahren und 167 Verhandlungstagen hatte das Landgericht Dresden am 9. Juli 2018 fünf der Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug und einen Angeklagten wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren sechs Monaten und acht Jahren verurteilt. Zudem hatte es die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt mehr als 51 Millionen Euro angeordnet.

Nach den Urteilsfeststellungen spiegelten die Angeklagten über ein Netz von Vermittlern mehreren tausend gutgläubigen Anlegern eine lukrative Geldanlage auf der Grundlage einer prosperierenden Unternehmung vor. Nach außen erzeugten sie den Anschein eines erfolgreichen Dresdener Wirtschaftsunternehmens, das sich mit dem Ankauf von Lebensversicherungen befasste. Die vorgeblichen Gewinne waren jedoch lediglich das Ergebnis bilanzieller Effekte, die durch Innengeschäfte der verbundenen Unternehmen erzeugt wurden und letztlich nur auf dem Papier standen; tatsächlich machte die Unternehmung Verluste. Um gleichwohl den Eindruck eines gewinnträchtigen Anlagemodells zu erwecken und aufrechtzuerhalten, waren die Angeklagten auf einen stetig wachsenden Anlegerkreis angewiesen. Sie betrieben daher ein “Schneeballsystem”, bei dem die Gelder neu angeworbener Anleger verwendet wurden, um die Zins- und Rückzahlungsansprüche anderer Anleger zu befriedigen. Irrtumsbedingt investierten die geschädigten Anleger im Tatzeitraum ab dem Jahr 2011 rund 540 Millionen Euro. Abzüglich der bis zur Einstellung des Geschäftsbetriebs im November 2013 geleisteten Rückzahlungen verloren die Anleger gut 290 Millionen Euro.

Mit ihren gegen das Urteil des Landgerichts Dresden gerichteten Revisionen haben die Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts gerügt und umfangreiche Verfahrensbeanstandungen erhoben. Über die Rechtsmittel hat der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 11. Oktober 2021 verhandelt und mit Urteil vom heutigen Tag entschieden. Danach sind die Revisionen der Angeklagten weitgehend erfolglos geblieben.

Der Bundesgerichtshof hat lediglich die tateinheitlichen Verurteilungen wegen Kapitalanlagebetruges und Beihilfe hierzu sowie in geringem Umfang die Einziehungsentscheidungen aufgehoben. Zudem hat er betreffend einen Angeklagten den Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht eine Strafmilderung nach der sogenannten Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) nicht erörtert hatte.

Die Verurteilung der Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges und Beihilfe hierzu ist damit rechtskräftig. Das Gleiche gilt für die gegen fünf der Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen. In Höhe von insgesamt mehr als 50 Millionen Euro ist auch die Anordnung der Einziehung von Taterträgen rechtskräftig. Im geringen Umfang der Aufhebung hat der Bundesgerichtshof die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen.

Vorinstanz:

Landgericht Dresden – Urteil vom 9. Juli 2018 – 5 KLs 100 Js 7387/12

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 263 StGB (Betrug):

 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(…)

 

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

 

  • 264a StGB (Kapitalanlagebetrug):

 

(1) Wer im Zusammenhang mit

 

  1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder

 

  1. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,

 

in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(…)

 

  • 27 StGB (Beihilfe):

 

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

 

(…)

 

  • 73 StGB (Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern):

 

(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.

 

(…)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, ­76133 Karlsruhe, Tel: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

von RA Dr. Robert Boels, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

 

  1. Wie haben Sie für Ihre Hinterbliebenen vorgesorgt?

Das könnte eine Ihrer Fragen sein, die Sie einem Ihrer Kunden im Beratungsgespräch stellen. Wie würden Sie Ihren Maklerkollegen beraten, wenn dieser Ihre Dienste in Anspruch nimmt? Und nun stellen Sie sich einmal vor, wie Ihr Maklerkollege Sie als Kunde beraten würde! Haben Sie Familie, die finanziell auf Sie angewiesen ist oder künftig sein könnte? Bestehen eventuell laufende Verpflichtungen, die Ihre Hinterbliebenen nicht aus eigener Kraft stemmen könnten? Wenn dem so ist, sollten Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes schnellstmöglich hinreichend absichern, wenn Sie dies nicht schon getan haben.

  1. Keine Vererbung des Wertes eines Einzelunternehmens

Einzelmakler unterliegen oft der Fehlvorstellung, ihre Hinterbliebenen könnten das gutgehende Maklerunternehmen verkaufen und seien dadurch hinreichend versorgt. Doch was ist das Maklerunternehmen ohne den verstorbenen Einzelmakler wert? Der Wert des Unternehmens richtet sich im Wesentlichen nach dem courtagepflichtigen Vertragsbestand, den der Einzelmakler auf Grundlage seiner Maklerverträge mit dem Kunden betreut. Die Maklerverträge sind entgeltliche Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 BGB, auf die das Auftragsrecht der §§ 663, 665 bis 670 und 672 bis 674 BGB Anwendung findet. Alle Auftragsverhältnisse und die in diesem Rahmen erteilten Vollmachten erlöschen nach § 673 Satz 1 BGB grundsätzlich mit dem Tod des Beauftragten. Deshalb hinterlässt der Einzelmakler den Hinterbliebenen zwar ein Gewerbe, aber ohne werthaltigem Kundenbestand.

Hat der Einzelmakler in seinen Maklerverträgen eine Rechtsnachfolgeklausel aufgenommen, könnten die Vertragsbeziehungen mit (sachkundigen) Hinterbliebenen fortgesetzt werden oder bei Vereinbarung einer erweiterten Nachfolgeklausel an einen dem Kunden konkret zu benennenden Nachfolgemakler veräußert werden. Allerdings bleibt dabei rechtlich unsicher, ob die Maklerverträge auf Grundlage der vorweggenommenen Einwilligung des Kunden rechtswirksam übertragen werden können und die jeweilige Courtagevereinbarung mit dem Versicherer ebenfalls fortbesteht. Daher sollte der Einzelmakler zu Lebzeiten vorsorglich die Akzeptanz der Versicherer hinsichtlich der konkreten Übertragbarkeit prüfen. Aber auch wenn eine Übertragung grundsätzlich akzeptiert würde, muten Sie Ihren Hinterbliebenen einiges zu, da die Hinterbliebenen zur Vermeidung einer unbeschränkten persönlichen Haftung nach §§ 25, 27 HGB die Veräußerung des Vertragsbestandes binnen drei Monaten ab Kenntnis des Erbschaftsanfalls organisieren müssen, um das Gewerbe anschließend einstellen. Die trauernden Hinterbliebenen haben regelmäßig anderes zu tun, als sich um die Verwertung des Bestandes zu kümmern.

III.  Vererbung von GmbH- oder Kommanditanteilen

Viele Makler haben sich vorsorglich als Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft organisiert. Nach dem Tod des Maklers besteht die juristische Person, also die Gesellschaft, fort. Im Erbfall erhalten die Hinterbliebenen des Maklers dessen Gesellschafts- bzw. Kommanditanteile entsprechend ihres Erbanteils oder seiner testamentarischen Verfügung. Sie können die Gesellschaftsanteile dann verkaufen oder einen sachkundigen Fremdgeschäftsführer einstellen, der die Betreuung der Bestände fortsetzt. Idealerweise überträgt der Makler einem interessierten Nachfolgemakler schon zu Lebzeiten die Geschäftsführung, beteiligt diesen bereits im geringen Umfang am seinem Unternehmen und berechtigt ihn für den Todesfall zur Übernahme der Gesellschaftsanteile gegen Abfindung der Hinterbliebenen.  Der Makler kann die Gesellschaftsanteile jedoch auch bereits zu Lebzeiten in enger Abstimmung mit dem Steuerberater ganz oder teilweise auf die Hinterbleibenden übertragen. Der so organisierte Makler sichert die Werte des seines Unternehmens für sich und seine Familie und schafft zugleich Möglichkeiten für die Planung der Unternehmensnachfolge.

Der Einzelmakler kann sein einzelkaufmännisches Unternehmen nach §§ 152 ff., 123 Absatz 3, 124 Absatz 1 UmwG ebenfalls in eine Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft umwandeln. Eine Umwandlung ist die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Liquidation unter Herbeiführung einer Gesamtrechtsnachfolge. Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, dass dabei alle Verträge des Einzelmaklers – insbesondere Maklerverträge, Maklervollmachten und Courtagevereinbarungen, aber auch Mietverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge, etc. – bestehen bleiben. Der Einzelmakler braucht also weder seine Kunden noch die Versicherer um Zustimmung zur Umwandlung zu bitten. Mit der Umwandlung ändert sich lediglich der Name (Firmierung) des Unternehmens. Aus dem „Max Mustermakler“ wird beispielsweise die „Mustermakler Versicherungsmakler GmbH (& Co. KG)“. Nach der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister informiert der Einzelmakler seine Vertragspartner lediglich über die geänderte Firmierung und dass er das Unternehmen nunmehr als Geschäftsführer vertritt. Verstirbt der Makler nach der Beurkundung der Umwandlung, erhalten seine Hinterbliebenen die werthaltigen Gesellschaftsanteile.

Möchte ein Einzelkaufmann diesen Weg gehen, muss er sein einzelkaufmännisches Gewerbe zunächst vom Notar gegen geringes Entgelt mit einem Dreizeiler unter elektronischer Mitteilung in das Handelsregister eintragen lassen. Bei der anschließenden Umwandlung wird das Maklerunternehmen aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns ausgegliedert: Entweder als Sachgründung zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder zur Aufnahme durch eine bestehende bzw. zu diesem Zweck gegründete Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) oder Genossenschaft. In eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) kann der Einzelkaufmann sein Unternehmen nicht umwandeln.

Der Einzelmakler sollte sich bei der Umsetzung der Umwandlung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren seines Vertrauens beraten lassen! Die Rechtsanwaltskanzlei Michaelis steht Ihnen gerne für eine Beratung zum Thema des Hinterbliebenenschutzes oder der Begleitung der Umwandlung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Das Fazit fällt positiv aus. Auch wenn die DKM in diesem Jahr noch nicht im „Normalbetrieb“ durchgeführt werden konnte, war sie einmal mehr Impulsgeber der Finanz- und Versicherungsbranche und das nicht nur digital, sondern live.  

 

Das DKM Forum hybrid 2021 ist zu Ende gegangen. Zwei Tage, vom 27. bis 28. Oktober, konnten sich Finanz- und Versicherungsprofis endlich wieder persönlich über Produkte und die großen Branchenthemen unterhalten. Und gerade letztere gibt es angesichts von Klimawandel, Pandemie, Digitalisierung und Cyber-Kriminalität sowie der neuen politischen Gegebenheiten mehr als genug.

Das aufgrund der Pandemie abgewandelte Veranstaltungskonzept – von einer Messe zum Forum – hat den Schwerpunkt auf die Gespräche gelegt und diese gab es reichlich. 2.400 Vermittler haben den Weg nach Dortmund gefunden. 2.300 Vermittler haben die Veranstaltung digital verfolgt*. Möglich hat dies das hybride Konzept der Veranstaltung gemacht. Kongress-Slots und Speaker’s Corner wurden live übertragen. Und auch die Aussteller waren mit einem digitalen Aussteller-Profil über die Eventplattform DKM365 erreichbar.

Konrad Schmidt, Geschäftsführer des DKM-Veranstalters, zeigte sich zufrieden: „Unser Mut wurde belohnt. Natürlich ist diese DKM nicht mit den Veranstaltungen aus den Jahren vor der Pandemie zu vergleichen, aber es war ein richtiger und wichtiger Schritt. Der persönliche Austausch ist angesichts der dringlichen gesellschaftlichen Themen immens wichtig. Dies hat man bei jedem Gespräch und den Diskussionen in den Rahmenprogrammpunkten deutlich gespürt.“

Digitale Verlängerung mit den DKM Streaming-Days

Im Fokus der DKM steht seit jeher das Thema Weiterbildung. 14 Kongresse haben das DKM Forum hybrid 2021 begleitet. Viele Slots sind auch im Nachgang über die Eventplattform DKM365 abrufbar. Konrad Schmidt: „Die DKM lebt von dem Austausch mit den Gesellschaften. Die Workshops der Aussteller sind hierbei ein wichtiger Baustein. In diesem Jahr werden diese im Nachgang der Veranstaltung rein digital zur Verfügung gestellt.“

Die DKM Streaming Days werden ab dem 11. November immer donnerstags auf der Eventplattform DKM365 ausgestrahlt. Somit ist auch Interaktion möglich, denn die Funktionen Chat, Breakout-Rooms, Vernetzung etc. stehen natürlich auch noch nach dem DKM Forum hybrid 2021 für alle Teilnehmer zur Verfügung.

Ausblick

Die DKM 2022 wird wieder als „Messe“ in der Messe Dortmund vom 25. bis 27.10.2022 stattfinden. Und auch die Eventplattform DKM365 soll weiterhin eine große Rolle beim Messekonzept einnehmen.

*Stand 28.10.2021 – Genaue zahlen in Kürze unter https://www.dkmforum.de/infos-fakten/zahlen

 

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Bei Koalitionsverhandlungen gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit

 

Die Koalitionsverhandlungen begleitet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) konstruktiv und befürwortet, dass die Regierungspartner eine Reform der privaten Altersvorsorge anstreben.

„Wir sehen jedoch Pläne kritisch, die eine für alle Bundesbürgerinnen und –bürger geltende Einheitslösung in Form einer Aktienrente oder eines Staatsfonds anstreben“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die Unterhändler der zukünftigen Ampel-Koalition sollten bedenken, dass die Lebenslagen der Menschen in Deutschland zu individuell sind, um hier mit einem Standardprodukt allen gerecht zu werden. Da die Altersvorsorge später eine lebensstandardsichernde Existenz für Millionen ermöglichen soll und zum Beispiel systemische Risiken eines Fonds nicht ausgeblendet werden dürfen, gilt hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

Entgegen den Ampel-Plänen setzt sich der BVK dafür ein, das System der Riester-Rente, das immerhin über 16 Millionen Vorsorgesparer umfasst, zu reformieren. Dazu soll es – ausgestattet mit flexiblen Kapitalgarantien, die optimalere Anlagemöglichkeiten eröffnen – entbürokratisiert und vereinfacht werden.

„Insbesondere würde es uns freuen, wenn die Koalitionsunterhändler bei ihren Beratungen berücksichtigen würden, dass unser Berufsstand diejenige Kompetenz und Kundenkenntnis hat, um den Vorsorgesparern individuell entsprechende Produkte zu vermitteln“, so der BVK-Präsident. „Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte deshalb weiterhin Handlungsspielräume sowohl für die Kunden als auch für uns Vermittler beinhalten. Schließlich erfüllt unser Berufsstand auch eine wichtige sozialpolitische Aufgabe.“

Aufgrund seiner Expertise bietet sich der BVK der künftigen Bundesregierung als Sachverständiger bei der Reform der privaten Altersvorsorge an.

 

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Die Gothaer setzt einen neuen Meilenstein in der Versicherungsbranche.

 

Die an die Gothaer angeschlossenen Makler erhalten ab sofort tagesaktuelle Daten über die BiPRO Schnittstelle direkt in ihr Maklerverwaltungsprogramm (MVP). Damit bietet die Gothaer ihren Vertriebspartnern einen führenden Service im Markt.

Der neue Service steht zunächst für die Sparten Sach-privat, Leben und Gesundheit zur Verfügung. BiPRO stellt dem Vertriebspartner nicht nur die tagesaktuellen Daten zu geänderten Verträgen zur Verfügung, sondern liefert auch die dazugehörigen Dokumente. Die Übermittlung erfolgt nach BiPRO Standards. Dabei wird eine bessere Datenqualität und Datentiefe als beim GDV-Datensatz erzielt. Für das Jahr 2022 ist eine Erweiterung in Richtung Gewerbe und KFZ geplant.

Durch die BiPRO-Anbindungen können Makler und Versicherer von Angebotsdaten bis zu Vertragsdokumenten Informationen automatisiert austauschen. Das spart beiden Seiten administrativen Aufwand, zeitraubende Rückfragen und Berge von Papier. Die Gothaer arbeitet seit mehr als zehn Jahren aktiv im BiPRO e.V. daran mit, die entsprechenden Geschäftsprozesse zu optimieren. Für ihre Innovationen wurde die Gothaer bereits mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit der Silbermedaille in der Kategorie beste technische Vertriebsunterstützung beim dvb-Makler-Audit 2020.

„Im Maklergeschäft bringt die BiPRO-Anwendung essentielle Vorteile für beide Seiten“, erklärt fachlicher Projektleiter Jan Carle. „Wir empfehlen allen Maklern, die noch nicht dabei sind, sich bei ihrem MVP umfassend zu informieren.“

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

„Ihre Fragen können wir Ihnen im Rahmen einer schriftlichen Antwort nicht abschließend und vollständig beantworten. Pauschalaussagen zum für Sie passenden Tarif, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Leistungen erbracht oder abgelehnt werden können/müssen, sind generell nicht möglich.“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesen schriftlichen Offenbarungseid leistet sich im Sommer 2021 ein BU-Versicherer auf die schriftliche Anfrage einer Interessentin, was denn konkret bei der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sei. Wenn es der Versicherer schon nicht weiß, sollten Sie wissen, wie Sie argumentieren und beraten.

Erfahren Sie alles Relevante rund um PKV und BU am 18. November 2021 auf unserem Jubiläums-VorsorgeFachForum® 2021 in Kassel.

Unter dem Motto “Perspektivenwechsel” erhalten Sie fundiertes und kompakt aufbereitetes Wissen, um für Ihre Kundenberatung das Beste geben zu können.

Es erwarten Sie tiefgründige Vorträge u.a. von

  • Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin
  • Wolfgang Bosbach, CDU-Politiker
  • Helmut Posch, Soul-Leadership
  • 5 Versicherungs-Vorständen führender PKV- und BU-Anbieter
  • Diana Mai zu den Ergebnissen Ihrer Verbraucherstudie zur BU
  • Claus-Dieter Gorr und Hendrik Scherer zum PKV- und BU-Markt.

Sichern Sie sich Ihre kostenfreie Teilnahme und holen Sie sich noch heute Ihren persönlichen Voucher zu dieser einmaligen Veranstaltung unter:

www.vorsorgefachforum.de.

 

Veranstaltungsort Kassel

Donnerstag, 18.11.2021

09:00 Uhr – 18:30 Uhr

(Einlass ab 08:00h)

Kongress Palais Kassel

Friedrich-Ebert-Straße 152

34119 Kassel

Weitere Informationen  https://www.premiumcircle.de/vorsorgefachforum-2/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Wie ist es um die Unabhängigkeit der Makler bestellt, die an Pools bzw. Dienstleister angebunden sind? Für welche Wertschöpfungsaktivitäten nutzen Versicherungsmakler sie?

 

Diese und weitere Fragen soll die Studie „Pools und Dienstleister für Versicherungsmakler“ klären, die Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erstellt. Erste Kernaussagen einer dazu durchgeführten Umfrage liegen nun vor.

„Unsere Umfrage zeigt, dass Unabhängigkeit für Makler ein hohes Gut ist“, sagt der beim BVK verantwortliche Vizepräsident Andreas Vollmer. „Unabhängigkeit von Versicherern und freie Produktauswahl sind den Maklern dabei am wichtigsten, erklärt Vollmer.

„Versicherungsmakler benötigen Dienstleister, um ihren heutigen Anforderungen gerecht zu werden. Das können auch Pools sein“, ergänzt Prof. Dr. Matthias Beenken. „Makler lassen sich jedoch nur in ausgewählten Bereichen unterstützen und erledigen viele Bereiche der Wertschöpfungskette selbst.“ Grundsätzlich arbeiten gut drei Viertel der Befragten mit Pools zusammen.

Die Umfrage zeigt zudem, dass es eine Typologie der Makler (Sparsame, Unentschiedene, Gestalter, Pool-Fokussierte) gibt. „Sparsamkeit und unklare Strategien bei der Gestaltung der Wertschöpfungskette lohnen sich jedoch nicht“, erläutert Prof. Dr. Beenken.

Beitrag zur Weiterentwicklung des Berufsbildes

BVK-Präsident Heinz ergänzt: „Der BVK möchte keine Urteile fällen, sondern ein Bewusstsein über die fließenden Übergänge zur wirtschaftlichen Abhängigkeit schaffen. Damit leisten wir einen Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des Maklers, das seit Jahrzehnten vom Wesen der Unabhängigkeit geprägt ist und beibehalten werden sollte.“

Teilnehmer der Umfrage waren 200 kleine und mittelständische Versicherungsmakler mit bis ca. 100 Mitarbeiter, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung am Markt tätig werden. Die Ergebnisse zur Studie lieferte eine theoriebasierte Online-Umfrage, die im September 2021 erfolgte.

Die Studie wird in Kooperation mit der bbg Betriebsberatungs GmbH sowie den Versicherungsforen und Maklerforen Leipzig GmbH durchgeführt. Sie soll Ende dieses Jahres veröffentlicht werden.

 

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Vermittlerbetriebe berichten ab jetzt über ihr nachhaltiges Verhalten und Wirken

 

Klimawandel, Treibhausgase, der European Green Deal, Transparenzverordnung, Taxonomie und die Sustainable Finance. Die Begründungen und Anlässe für Vermittlerbetriebe, sich mit allen Aspekten der Nachhaltigkeit zu beschäftigen, sind zahlreich und nehmen weiter zu.

Der berufsständische Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) versteht Nachhaltigkeit als Wertehaltung und als das zentrale Konzept zum ständig zu verfolgendem Ausgleich von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen.

„Mehr als das“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz klar. „Das Geschäftsmodell der Vermittlerbetriebe ist per se nachhaltig. Durch die herausragende sozialpolitische Bedeutung der Vermittlung von Lösungen und Produkten zur Altersvorsorge und zur Risikoabsicherung befinden sich die Angehörigen unseres Berufsstandes quasi in der Nachhaltigkeits-Pole-Position. Wir tragen somit zur Kernforderung der Nachhaltigen Entwicklung, der Generationengerechtigkeit mehr bei, als die meisten anderen Berufsgruppen.“

Siegel bekundet Engagement

Wer Gutes tut, soll das auch zeigen können. Vermittler, die über ihr nachhaltiges Handeln und ihre nachhaltige Wertehaltung berichten, können dies ab sofort mit einem Siegel öffentlich bekunden.

Der BVK hat einen Standard entwickelt, der die Formulierung einer Nachhaltigkeits-Strategie für den einzelnen Vermittlerbetrieb beinhaltet. Anhand von 12 Kriterien in den Kategorien Strategie, Unternehmensführung, Ökologie und Soziales werden der aktuelle Status-Quo und die ganz individuellen Ziele des jeweiligen Vermittlerbetriebes für das folgende Kalenderjahr aufgestellt.

Die so entstehende Nachhaltigkeits-Strategie und in den Folgejahren die Nachhaltigkeits-Berichte werden auf der Plattform www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de öffentlich zugänglich gemacht. „Damit wird das maximale Maß an Freiwilligkeit, Individualität und Transparenz erreicht, was gleichzeitig das beste Mittel gegen Green-Washing darstellt“, erklärt Michael H. Heinz.

Darüber hinaus ermöglicht diese Initiative teilnehmenden Vermittlerbetrieben eine deutlich erkennbare Marktpositionierung und Wettbewerbsvorteile in einem Umfeld, das auf Seiten der Politik, der Branche, der Produktgeber, der Gesellschaft und nicht zuletzt den Kunden von einer immer deutlicher zu erkennenden Anspruchshaltung geprägt ist. So erwachsen aus Notwendigkeiten Chancen.

 

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Die Finanzfirma Quirion orientiert sich an Großkonzernen wie Amazon, Apple oder Google und verkauft Plastikkarten als Gutscheine an der Supermarktkasse.

 

Seit vergangener Woche sind solche Karten in Edeka-Filialen erhältlich. Entsprechende Informationen von boerse-online.de, dem Finanzportal des Finanzen Verlags, bestätigte ein Quirion-Sprecher. Quirion ist ein sogenannter Robo-Advisor, also ein Spezialist für digitale Vermögensverwaltung, und gehört zur Quirin Privatbank.

Aktuell laufe die Verteilung der Karten in die mehr als 3600 teilnehmenden Märkte, sagte der Sprecher weiter. Ob eine Edeka-Filiale tatsächlich mitmacht, hänge letztlich vom Pächter ab. Nach seinen Worten ist das Unternehmen mit dieser “Geldanlage an der Supermarktkasse” vermutlich Vorreiter unter den deutschen Finanzkonzernen.

Es gibt drei Varianten – für 25, 50 und 100 Euro. Die Karten werden an der Supermarktkasse aktiviert. Es handelt sich um keine Rabattkarten, sondern der Kunde muss die aufgedruckte Summe tatsächlich bezahlen und kann die Karte beispielsweise an einen Dritten verschenken, der Quirion-Kunde sein oder werden muss. Einlösbar sind die Karten auf der Internetseite quirion.de. Das Geld wird in ein weltweit streuendes Portfolio aus börsengehandelten Indexfonds, sogenannten ETFs, investiert.

Exakte Planzahlen für den Kartenabsatz gibt es nach Angaben des Sprechers nicht. Das Angebot sei vorwiegend als Geschenkidee gedacht, sei aber für Neu- und Bestandskunden nutzbar. Die Eröffnung eines Kontos oder Depots sei kostenlos. “Damit verbinden wir die klassische Offline-Handelswelt mit unserer digitalen Online-Welt”, sagte Quirion-Vorstandschef Martin Daut. “Mit den Karten haben wir jetzt die Chance, einfacher auch diejenigen zu erreichen, die sich bisher noch nicht mit der Anlage am Kapitalmarkt beschäftigt haben.”

Eine Meldung zu diesem Thema finden Sie im Internet unter: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/geldanlage-im-supermarkt-finanzfirma-quirion-verkauft-gutscheine-bei-edeka-1030898410

 

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Für treue DKM-Fans ist es ein ungewohnter Anblick. Der bekannte DKM-Messemarktplatz in den Hallen 3 und 4 der Messe Dortmund ist in diesem Jahr ein Ausstellerpark.

 

179 Aussteller laden an standardisierten Ständen zum Informationsaustausch ein – und zwar beim DKM Forum hybrid 2021, das heute und morgen sowohl vor Ort als auch digital stattfindet.

Die Messe Dortmund ist endlich wieder Schauplatz der DKM. Zwei Tage, vom 27. bis 28. Oktober 2021, treffen sich die Finanz- und Versicherungsprofis zum Informationsaustausch beim DKM Forum hybrid. Nach einem Jahr pandemiebedingtem Umzug in die rein digitale Welt, geht der Branchentreffpunkt mit einem angepassten Veranstaltungskonzept wieder mit einem Präsenzteil an den Start.

Konrad Schmidt, Geschäftsführer des DKM-Veranstalters, zeigte sich im Rahmen der Eröffnungspressekonferenz sichtlich bewegt: „Hinter uns liegen zwei harte Jahre. Zahlreiche Konzepte wurden erstellt, Gespräche mit Vermittlern und Ausstellern geführt, Ideen weiterentwickelt und auch verworfen. Aber nun blicken wir nach vorne. Wir sind stolz mit unserem neuen Veranstaltungskonzept endlich wieder mit einem Präsenzteil loslegen zu können. Damit sind wir übrigens die erste Großveranstaltung in der Messe Dortmund seit Beginn der Pandemie. Und alle Standflächen sind ausgebucht.“

Angesprochen auf den Unterschied zu den Vorjahren wie bspw. der DKM 2019 erklärt Schmidt: „Aufgrund der Corona-Vorgaben mussten wir insbesondere das Konzept für den Messemarktplatz komplett auf den Kopf stellen. Schnell haben wir im Austausch mit den Ausstellern gemerkt, dass dies für sie ein sehr großer Aufwand wäre – der übrigens auch aufgrund der Corona-Vorgaben unkalkulierbar ist. Daher haben wir uns entschlossen, den Standbau zu vereinheitlichen. Dadurch verändert sich aber natürlich der Charakter der Veranstaltung. So wurde aus der Leitmesse eben ein Forum.“

Das Beste aus beiden Welten

Das DKM Forum findet erstmalig hybrid statt. Die Plattform DKM365, die ihre Premiere bei der rein digitalen DKM im Jahr 2020 gefeiert hat, wurde weiterentwickelt und bietet den Teilnehmern DKM-Feeling am heimischen Schreibtisch. Aus Sicht von Konrad Schmidt ein zukunftsfähiges Konzept: „Der Zugang zur Plattform DKM365 ist für all diejenigen ideal, die aufgrund von Corona, Anfahrtszeit, Terminüberschneidungen, etc. ansonsten nicht zur DKM kommen würden. Und dennoch bevorzugt der Großteil der Branche ein persönliches Wiedersehen in Dortmund. Mit unserem hybriden Konzept verbinden wir die Vorteile beider Welten.“

Ausblick

Das DKM Forum hybrid geht mit den DKM Streaming-Days in die Verlängerung. Anders als in den Vorjahren finden die Workshops der Aussteller nicht in Dortmund statt, sondern ab dem 11. November 2021 immer donnerstags auf der Plattform DKM365.

Zur DKM

Die DKM als Treffpunkt und Impulsgeber der Finanz- und Versicherungswirtschaft findet jedes Jahr Ende Oktober statt. Die Leitmesse der Branche besticht durch einen umfassenden Messemarktplatz mit verschiedenen Themenparks sowie ein vielfältiges Rahmenprogramm aus themenspezifischen Kongressen, Workshops und Keynote-Speakern.

Pandemiebedingt wurde die DKM im Jahr 2020 erstmals rein digital durchgeführt und in diesem Jahr wird aus der Leitmesse ein „hybrides“ Forum. Im Jahr 2022 soll wieder der normale Messebetrieb stattfinden, und zwar vom 25. bis 27.10.2022. Zudem wird die Plattform DKM365 weiterhin eine große Rolle spielen und unter anderem auch Schauplatz der Leitmesse DKM 2022 sein.

 

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Welche Folgen haben veränderte Parameter wie Renditeniveau, Inflation und Beitragsbemessungsgrenze auf den Jahresabschluss nach HGB?

 

Im Herbst steht bei den meisten Unternehmen der Jahresabschluss an, bei denen mit Pensionsverpflichtung auch die Bewertung dieser Verpflichtungen. Für 2021 sind die positive Entwicklung des Rentenniveaus von Unternehmensanleihen, die Auswirkungen der Pandemie auf die Inflationsrate sowie die geplante Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, gibt einen Überblick über die wichtigsten Bewertungsparameter und deren Folgen für die Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch (HGB).

Mehrbelastung für Bilanzierung nach HGB

Das Renditeniveau für Unternehmensanleihen guter Bonität und langer Laufzeit ist deutlich gestiegen. Dennoch müssen sich Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, auf ein Jahr mit besonders hohen zusätzlichen Aufwänden aus der Zinsentwicklung einstellen: Die Longial rechnet je nach Ausgestaltung der Versorgungszusage und der Zusammensetzung des Bestandes der Versorgungsberechtigten mit einem um 20 bis 30 Prozent gestiegenen Pensionsaufwand gegenüber 2020. Denn der aktuell maßgebliche zehnjährige Durchschnittszins bei 15-jähriger Restlaufzeit wird nach Berechnungen des Pensionsberaters von 2,30 Prozent zu Beginn des Jahres auf voraussichtlich 1,87 Prozent am 31. Dezember 2021 fallen. „Der sich daraus ergebende Zinsänderungsaufwand könnte damit so hoch ausfallen wie noch nie seit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 – mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Unternehmen“, so Michael Hoppstädter. Der aktuelle Anstieg im Renditeniveau hat für die Unternehmen wenig bis keine Auswirkungen; er verlangsamt nur den Abwärtstrend der weiter fallenden Zinssätze in der andauernden Niedrigzinsphase. Dagegen profitieren Unternehmen, die nach einem internationalen Standard (International Financial Reporting Standards (IFRS) oder United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)) bilanzieren, von dem Anstieg des Renditeniveaus: „Sie können für den Jahresabschluss 2021 mit deutlich höheren Zinsen und einem fallenden Verpflichtungsumfang rechnen“, ergänzt der Longial Geschäftsführer.

Inflationsrate: Anstieg wird nicht bleiben

Orientieren sich Unternehmen bei der Anpassung laufender Renten gemäß Betriebsrentengesetz (§ 16 Absatz 2 Nr. 1 BetrAVG) an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, dann wirkt die Inflation als Treiber der künftigen Rentensteigerungen. Für den Jahresabschluss 2021 bedeutet dies: Zwar ist in Deutschland kurzfristig ein deutlicher Anstieg der Inflationsraten zu erkennen. Nach -0,3 Prozent im Dezember 2020 lag sie im September 2021 bereits bei +4,1 Prozent. „Doch diese Entwicklung wird schon wegen des Nachlaufeffekts der Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 so nicht bleiben. Nach unseren Berechnungen ergibt sich alleine daraus ein Absinken der Inflationsrate um mehr als 1 Prozentpunkt“, sagt Hoppstädter. Auch die Folgen der Corona-Pandemie sowie entsprechende Nachholeffekte sind nach Einschätzung der großen Notenbanken nur vorübergehend.

Folgen für den Rententrend

Daher empfiehlt die Longial, den Rententrend in der Bewertung der Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss 2021 unverändert zu belassen. Eine Rekalibrierung der Langfristerwartung erscheint dem Pensionsberater erst im Laufe des ersten Halbjahrs 2022 sinnvoll. Hoppstädter sieht einen angemessenen Rententrend aktuell in einem Bereich zwischen 1,75 und 2,00 Prozent pro Jahr – abhängig vom Bestand und mit davon abweichenden Raten im Einzelfall.

Folgen der sinkenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

2022 wird es voraussichtlich zu einer Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung von 7.100 Euro auf 7.050 Euro monatlich kommen. Diese neue Beitragsbemessungsgrenze (BBG) muss in der Bewertung zum Jahresabschluss 2021 berücksichtigt werden (sogenanntes Stichtagsprinzip). Für Zusagen der bAV mit sogenannter gespaltener Rentenformel – gehaltsabhängige Zusagen mit unterschiedlicher Leistungshöhe für Gehaltsbestandteile bis und oberhalb der BBG – kann die BBG-Absenkung Folgen haben: „Es ist mit einem überproportionalen Anstieg der Leistungen zu rechnen“, sagt Hoppstädter. Und daher auch – abhängig von der Zusage, der Zusammensetzung des Bestands und den unterstellten Trendannahmen – mit hohem Aufwand für Pensionen in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2021.

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die Basler Versicherungen, Teil der Schweizer Baloise Gruppe, haben Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb zu Certified ESG Consultants (ETHICO) ausgebildet.

 

Nachhaltigkeit ist ein relevantes Thema für die Unternehmensausrichtung der Basler. Dies spiegelt sich auch im Produktportfolio in der fondsgebundenen Altersvorsorge. Um das Investment Know-how rund um „ESG“ (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu vervielfachen, führte das Unternehmen mit den Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der Bereiche Investment und Maklervertrieb sowie im gebundenen Vertrieb eine Weiterbildung zum „Certified ESG Consultant (ETHICO)“ durch. Diese Qualifizierung wurde in Kooperation mit dem österreichischen Bildungsträger „die Bildungsstelle“ als Pilotmaßnahme auch interessierten Vertriebspartnern angeboten und stellt einen besonderen Mehrwert im Markt dar. Innerhalb von zwei Wochen erhielten die Teilnehmenden praxisrelevante Informationen zum Megatrend Nachhaltigkeit und wurden nach bestandener Abschlussprüfung zertifiziert.

„Das Ziel ist unsere Kundinnen und Kunden in Bezug auf ihre Vorsorge- und Vermögenssituation fundiert beraten zu können. Dazu gehören auch die entsprechenden Kenntnisse zur nachhaltigen und verantwortungsvollen Geldanlage“, so Ralph Castiglioni, Geschäftsführer von Basler Financial Services GmbH.

Sascha Bassir, Vorstand Basler Vertriebsservice AG, unterstreicht die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit für die Vertriebspraxis: „Das Thema ist gekommen, um zu bleiben. Aus dem klassischen Dreieck der Geldanlage (Rentabilität, Sicherheit, Liquidität) ist ein Viereck geworden – mit dem zusätzlichen Kriterium Nachhaltigkeit. Zum einen getrieben durch den EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“ und damit verbunden die steigende Nachfrage sowohl von Anlegern als auch von Vermittlern nach entsprechenden Produktlösungen.“ Für 2022 sind aufgrund der positiven Resonanz weitere Lehrgänge für Versicherungs- und Investmentvermittler geplant.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

DFSI Ratings hat 30 Private Krankenversicherer auf Herz und Nieren untersucht.

 

Im Fokus des „Gesundheits-Checks“: finanzielle Substanzkraft, Produkt- und Servicequalität. Die Ergebnisse des diesjährigen DFSI-Qualitätsratings: Allianz, Barmenia und HanseMerkur kamen mit der Gesamtnote „Sehr Gut (1,1)“ gemeinsam auf Platz 1. Zudem erhielten neun weitere Versicherer die Gesamtnote „Sehr Gut“.

Link zum Rating: https://www.dfsi-institut.de/rating/105/unternehmensqualitaet-der-privaten-krankenversicherer-2021-22

Eine Branche kann aufatmen: Schon bei den ersten Sondierungen für eine Ampelkoalition haben sich SPD, Grüne und FDP festgelegt: „Die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung bleiben erhalten.“ So steht es ohne Wenn und Aber im Ergebnispapier der Sondierungen. Damit scheint das von einigen gefürchtete „Aushungern“ der Privaten Krankenversicherer (PKV) zumindest für die nächsten vier Jahre kein Thema mehr. Das beruhigt neben den rund 8,72 Millionen PKV-Vollversicherten, die sich für eine möglichst gute medizinische Versorgung entschieden haben, auch alle, die sich mit privaten Zusatzversicherungen zumindest in bestimmten Bereichen eine bessere medizinische Versorgung gesichert haben – etwa im Krankenhaus oder beim Zahnarzt. Sie alle haben jetzt Planungssicherheit. Ebenso alle diejenigen, die überlegen, eine private Kranken(zusatz)-Versicherung abzuschließen.

Doch mit der Ruhe an der Polit-Front sind die Probleme der Privaten Krankenversicherer noch lange nicht gelöst. Auch die immer länger währende Nullzins-Ära stellt die Branche vor große Herausforderungen. Legen die Privaten Krankenversicherer doch Kundengelder in beträchtlichem Umfang am Kapitalmarkt an – insgesamt mehr als 300 Milliarden Euro. Werfen diese Anlagen dann die prognostizierten Renditen nicht ab, müssen die Versicherer ihre PKV-Tarife neu kalkulieren, so will es der Gesetzgeber. Die Folge: Die Beiträge steigen.

Im Gesundheitsbereich gibt es zudem zwei weitere große Kostentreiber: steigende Lebenserwartung und teure medizinische Innovationen. „Das führt dazu, dass die Kosten im Medizinsektor schneller steigen als die allgemeine Inflation“, sagt Sebastian Ewy, Senior Analyst der DFSI Ratings GmbH. „Und all das muss die PKV auffangen.“ Das geht jedoch nur über die Beiträge. Denn anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es in der PKV nicht möglich, Leistungen zu streichen. Denn die Leistungen sind in jedem Tarif dauerhaft festgelegt.

„Alle, die sich erstmals privat krankenversichern wollen oder die planen, ihren privaten Krankenversicherer zu wechseln, sollten sich daher ausführlich über die finanzielle Substanzkraft und die Qualität ihres favorisierten Krankenversicherers informieren“, rät Versicherungsexperte Ewy. „Denn die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt auch von der Substanzkraft des Anbieters ab.“ Diese Kennzahl gibt wichtige Hinweise darauf, wie wahrscheinlich es ist, ob ein Versicherer auch in Zukunft stabile oder moderat steigende Beitragssätze bieten kann.

Um Verbrauchern und Versicherungsvermittlern beim Abschluss Privater Krankenversicherungen oder beim Wechsel ihrer Versicherung Hilfestellung zu geben, hat die DFSI Ratings GmbH, eine Ausgründung des Deutschen Finanz-Service Instituts (DFSI) in Köln, wie schon in den Vorjahren auch 2021 Qualitätsratings zu den 30 wichtigsten in Deutschland aktiven Privaten Krankenversicherern erstellt, die rund 96 Prozent aller PKV-Vollversicherten zu ihren Kunden zählen. Für die Studie wurden die Versicherer in den drei Bereichen finanzielle Substanzkraft, Produktqualität sowie Service genauestens durchgecheckt.

„Für Versicherungsvermittler, Neukunden und wechselwillige Bestandskunden bietet unserer Qualitätsrating, das in dieser Form deutschlandweit einzigartig ist, eine einfache Möglichkeit, die Privaten Krankenversicherer zu ermitteln, bei denen Produktqualität, Service und Substanzkraft auch nach vielen Nullzins-Jahren immer noch überdurchschnittlich gut sind“, erklärt DFSI-Senior Analyst Ewy.

Dabei gab es noch vor nicht all zu langer Zeit kaum Unterschiede in der Substanzkraft. In der Niedrigzinsphase haben sich diese einst kleinen Differenzen deutlich ausgeweitet. Die Folgen für die Kunden können gravierend sein, läuft eine Krankenversicherung doch meist über Jahrzehnte. „Daher sollte bei Abschluss unbedingt überprüft werden, ob der Versicherer auch in 20, 30 oder gar 40 Jahren – also dann, wenn der gealterte Versicherte höhere Gesundheitskosten hat – die eingegangenen Verpflichtungen höchstwahrscheinlich noch erfüllen kann“, rät Ewy. „Und das, ohne den Beitrag überdurchschnittlich erhöhen zu müssen.“

Einen Hinweis darauf, ob das überhaupt möglich ist, liefert im DFSI-Qualitätsrating die Substanzkraftquote. Diese wird aus Eigenkapital, Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB), Stillen Reserven/Lasten sowie den Alterungsrückstellungen errechnet. Zudem wird untersucht, wie rentabel die Versicherer ihre Kundengelder anlegen.

„Dafür betrachten wir die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen“, erläutert DFSI-Experte Ewy, „da ein schlechtes Kapitalanlageergebnis schnell zu höheren Beiträgen führen kann.“ Auch das versicherungstechnische Ergebnis – vereinfacht gesagt der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben –, der Marktanteil und sogar die Entwicklung der Versichertenanzahl werden im DFSI-Qualitätsrating berücksichtigt. Denn über die Jahre macht es einen deutlichen Unterschied, ob ein Versicherer Kunden hinzugewinnt oder verliert.

Zu guter Letzt fließt in die Bewertung der Substanzkraft auch die von Aufsichtsbehörden geforderte Solvency-II-Quote (kurz SCR-Quote) ein. Liegt die um Übergangsmaßnahmen bereinigte SCR-Quote unter 100 Prozent, werden von der ermittelten Substanzkraft 50 Punkte subtrahiert. „Wir finden, dass dies durchaus gerechtfertigt ist, da diese Anbieter die gesetzlichen Vorgaben derzeit nicht ohne Übergangsmaßnahmen erfüllen können“, erläutert Ewy. „Doch trotz des herausfordernden Zinsumfelds ist die Substanzkraft der von uns untersuchten Privaten Krankenversicherern meist solide.“

Was wiederum den Produkten zugute kommt. Denn Substanzkraft und Produktqualität bedingen sich wechselseitig. So senkt eine schlechte Produktgestaltung mittel- und langfristig die Finanzkraft des Versicherers. Andererseits kann fehlende Finanzkraft zu suboptimalen Produkten führen.

Zur Ermittlung der Produktqualität greift das aktuelle Qualitätsrating auf Produkttests Privater Vollkostentarife, Privater Kranken-Zusatzpolicen sowie Privater Pflegeversicherungen zurück, die vom DFSI in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführt worden sind. Zudem wird die Vielfalt des Produktangebots bewertet.

Der Kundenservice ist der dritte Bereich der umfassenden Qualitätsbeurteilung durch das DFSI. Denn ein guter Service – für Vermittler und für Versicherte – ist wichtig, um sich positiv von der Konkurrenz abzuheben. Als Datenbasis nutzte die DFSI Ratings GmbH hier die Bafin-Beschwerdestatistik sowie DFSI-Tests zu Gesundheitsservices.

In die Gesamtnote der aktuellen DFSI-Studie zur Qualität Privater Krankenversicherer fließen Substanzkraft und Produktqualität mit je 40 Prozent ein; der Bereich Service mit 20 Prozent.

Die Ergebnisse: Den ersten Platz im DFSI-Qualitätsrating Privater Krankenversicherer teilen sich in diesem Jahr Vorjahres-Sieger Allianz, Barmenia und HanseMerkur. Sie erzielten jeweils die Gesamtnote „Sehr Gut (1,1)“. Weitere neun Versicherer erreichten zwar ebenfalls die Note „Sehr Gut“ – allerdings in den Abstufungen 1,2 bis 1,5. Zwölf PKVAnbieter erhielten ein „Gut“ und die restlichen sechs Versicherer kamen über „Befriedigend“ nicht hinaus.

Mehr Informationen zu den Ergebnissen des Ratings finden Sie unter www.dfsi-ratings.de

DFSI Ratings GmbH ist eine unabhängige Agentur für Qualitätsratings im Versicherungssektor. DFSI Ratings GmbH bietet seit 2014 Qualitätsratings an, die aus Sicht von Privatkunden die Unternehmensqualität von Versicherern und Gesetzlichen Krankenkassen darstellen. Dabei werden keine Bonitätsratings für Investoren und/oder Anleger erstellt. DFSI Ratings GmbH hat bei Versicherern und Gesetzlichen Krankenkassen mit über 100 Ratings die höchste Abdeckung veröffentlichter Qualitätsratings im deutschen Markt.

 

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DFSI Ratings GmbH, Am Vorgebirgstor 1, 50969 Köln, Thomas Lemke Geschäftsführer, Tel: +49 (0)221 6777 4569 0, Fax: +49 (0)221 423 468 38, www.dfsi-ratings.de