„Das Vertrauen in die private Altersvorsorge muss wiederhergestellt werden“

 

Mögliche Provisionsbegrenzungen, neue Nachhaltigkeitskriterien, die Änderung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler:innen – die Liste umstrittener politischer Initiativen aus Sicht der freien Vermittler:innen ist lang. Der AfW-Hauptstadtgipfel eruierte bei führenden Finanzpolitikern den Sachstand und bot ihnen zugleich Orientierung und fundierte Sachinformationen an.

Führende Finanzexperten von Bündnis90/die Grünen, FDP und CDU äußerten sich auf dem 18. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin zu ihren Vorstellungen zur aktuellen Regulierung und stellten sich den Fragen der AfW-Fördermitglieder. Naturgemäß drangen aus den laufenden Koalitionsverhandlungen keine Details an die Öffentlichkeit, dennoch entstand ein Bild, womit die Branche in den nächsten Jahren an regulativen Eingriffen zu rechnen hat.

Viele regulatorische Eingriffe sind weiterhin auf der Agenda. Daher pflegt der Berufsverband weitreichende Netzwerkkontakte zu Politiker:innen und Entscheider:innen aus der Branche, um nachteiligen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken zu können. Die Pläne der neuen Regierungskonstellation aus SPD, Grünen und FDP und die vermuteten Inhalte des zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch nicht veröffentlichten Koalitionsvertrags, spielten daher eine große Rolle.

Grüne: echter Wettbewerb zwischen Provision und Honorar

Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss und zuständig für Anlegerschutz und finanziellen Verbraucherschutz für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, betonte die große Relevanz einer besseren Finanzbildung, um weite Bevölkerungskreise in die Lage zu versetzen, Altersvorsorge und Finanzfragen eigenständig zu regeln – mit der Unterstützung versierter Berater:innen. In der Vergütungsdiskussion hatten sich die Grünen eindeutig für einen Wechsel von der Provisions- zur Honorarberatung ausgesprochen. „Das Mindeste wäre, einen echten Wettbewerb der Vergütungssysteme herzustellen“, zeigt sich Schmidt kompromissbereit. Dies sei bei weitem noch nicht der Fall, da derzeit auf einen/eine Honorarberater:in 158 mit dem Provisionssystem arbeitende Kolleg:innen kommen.

Zu echtem Wettbewerb gehört für Schmidt, die Kostentransparenz über Nettotarife auszuweiten und eventuelle Schwachstellen von Honorarordnungen zu beseitigen. Der Nachteil einer Umsatzsteuerpflicht für ein Honorar im Vergleich zur umsatzsteuerbefreiten Provision könne unter der Prämisse eines fairen Wettbewerbs nicht bestehen bleiben. Schmidt sprach sich zudem für eine materielle Prospektprüfung seitens der BaFin aus und befürwortete die Aufsicht der Behörde über die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler:innen, die in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht umgesetzt werden konnte.

Grüne streben BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler:innen weiterhin an

„Wir möchten diese Frage weiter aufbohren, wir sehen Interessenkonflikte, wenn die Aufsicht gleichzeitig auch die Interessenvertretung der Vermittler darstellt“, begründete Schmidt seine Position, räumte aber zugleich ein, dass die betroffenen Vermittler:innen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden sollten. In der Diskussion mit offener Kritik der AfW-Fördermitglieder zeigte sich der Grünen-Politiker zugänglich für die seitens des AfW begründeten Argumente, die für eine Beibehaltung der funktionierenden Aufsicht der Kammern sprechen, auch wenn Schmidt zumindest die Eignung der Gewerbeämter infrage stellte.

Zum Thema Riester plädierte Schmidt gemäß Sondierungspapier für ein neues Fördersystem mit einem neuen Namen, inklusive eines Bestandsschutzes für die mehr als 16 Millionen Riester-Verträge. „Das Vertrauen in die private Altersvorsorge muss wieder hergestellt werden“, soll laut Schmidt ein Leitthema der kommenden Legislaturperiode werden.

FDP: Verbraucherschutz muss verhältnismäßig sein

Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und in der vergangenen Legislaturperiode deren finanzpolitischer Sprecher, bestätigte in seinem Vortrag in vielen Punkten die AfW-Positionen. „Acht von neun Euro kommen aus der Privatwirtschaft. Den Finanzmarkt verstehen wir als Partner, der für dringend benötige Investitionen sorgt“, erklärte Toncar. Alle drei Säulen der Altersvorsorge müssten gestärkt werden, wobei stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu berücksichtigen sei. „Wir dürfen den Verbraucher nicht zu Tode schützen, denn er zahlt diesen Schutz stets über die Produkte“, wies Toncar auf ein bekanntes Dilemma des Verbraucherschutzes hin.

In der Diskussion um Provisionsverbote bezog der Finanzpolitiker ebenfalls klar Stellung: „Kein Vergütungsmodell ist per se besser als das andere. Der Kunde darf nicht bevormundet werden. Der Zugang zu Beratung muss auch weiterhin für alle Bevölkerungsschichten erhalten bleiben“, so Toncar, der damit auf die aus Großbritannien bekannte „Advice Gap“ anspielte. Denn Provisionsverbote führten oftmals dazu, dass Beratung erst ab einem gewissen Verdienst und Vermögen erschwinglich sei.

Liberale wollen mehr Rendite in der Altersvorsorge fördern

Toncar betonte ferner die Vorteile einer einfach berechenbaren Abgeltungsteuer im Gegensatz zu einer Finanztransaktionssteuer, die eben nicht auf Spekulanten abzielte, sondern letztlich immer den/die Kund:in belaste. Die im Sondierungspapier der Ampel-Partner aufgeführte Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 Euro sah Toncar als ein klares Signal für Anleger:innen. „Wir sollten künftig Regularien vermeiden, die einen feindseligen Blick auf Vorsorge und den Finanzmarkt werfen“, gab der FDP-Finanzexperte eine Leitlinie seiner Partei für die neue Regierung vor.

Bei der „unnötig schwach konzipierten Riester-Rente“ sprach sich Toncar für eine umfassende Reform mit weniger Bürokratie und einer Anpassung an das aktuelle Anlageumfeld mit Dauerniedrigzins aus. „Wir brauchen ein gefördertes Renditeprodukt. In den unteren Einkommensgruppen geht Sparen immer mit Konsumverzicht einher, die Förderung ist daher ein sehr wichtiger Anreiz“, so Toncar, der zudem das Umlagesystem der gesetzlichen Rente gern schrittweise auf Kapitaldeckung umstellen möchte und hier beklagte, dass frühere Politikergenerationen viel Zeit verloren hätten. Die Idee einer gesetzlichen Aktienrente mit Pflichtbeiträgen in der ersten Schicht könne hier gut Teil einer tragfähigen Lösung für die Zukunft sein.

CDU sieht strukturelles Versagen der BaFin

Die künftige Opposition im Deutschen Bundestag war zwar nicht persönlich auf dem Hauptstadtgipfel präsent, AfW-Vorstand Frank Rottenbacher konnte jedoch mit Matthias Hauer, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein vorab aufgenommenes Video-Interview führen. Hauer beklagte die Blockade-Haltung der SPD bei vielen die Finanzdienstleistung betreffenden Initiativen der Großen Koalition und unterstrich, dass es seiner Partei zu verdanken gewesen sei, dass die BaFin-Kontrolle über die Finanzanlagenvermittler:innen abgewendet werden konnte.

„Angesichts der sachgerechten Aufsicht der Kammern und der drohenden Mehrkosten gibt es hier einfach keine guten Argumente für eine Änderung ohne Not“, so Hauer. Zumal er als Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Wirecard-Untersuchungsausschuss der BaFin multiples und strukturelles Aufsichtsversagen bescheinigte.

Der 18. AfW-Hauptstadtgipfel fand als Präsenzveranstaltung unter einem 2G-Konzept und Corona-Hygienebestimmungen am 17. November im Berliner Hotel Bristol statt. Rund 50 Vorständ:innen/Geschäftsführer:innen von AfW-Fördermitgliedern waren vertreten und bereicherten die Diskussion mit direkten Erkenntnissen aus Ihrer Berufspraxis. Der AfW gab zudem bekannt, dass im ablaufenden Jahr 12 neue Unterstützer:innen aus der Branche gewonnen wurden, die Zahl der Fördermitglieder liegt damit aktuell bei 78.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Neuberger Berman im Bereich der Family Offices im DACH-Raum auf Wachstumskurs

 

Marianne Schönleber wechselt von BlackRock zum unabhängigen US-amerikanischen Vermögensverwalter Neuberger Berman. Dort ist sie ab sofort für die Betreuung von Family Offices in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) verantwortlich. Schönleber wird als Senior Vice President Teil von Neuberger Bermans Client Coverage Team in Frankfurt am Main.

„Mit ihrer großen Branchenerfahrung, auch auf internationaler Ebene, und ihrem etablierten Netzwerk in der DACH-Region ist Marianne Schönleber eine wertvolle Ergänzung für unser Team“, ist Christian Puschmann, Head of Client Group Germany and Austria bei Neuberger Berman, überzeugt. „Sie hat bei BlackRock bereits gezeigt, dass sie sich darauf versteht, zur richtigen Zeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das passt hervorragend zu unserer aktuellen Strategie: Im Bereich der Family Offices befinden wir uns in der DACH-Region auf Wachstumskurs.“

In ihrer neuen Rolle ist Schönleber dafür verantwortlich, die bestehenden Kundenbeziehungen zu pflegen und auszubauen. Immer im Austausch mit Kunden und professionellen Investoren will sie es sich zur Aufgabe machen, Kundenbedürfnisse zu identifizieren und mit passgenauen Lösungen von Neuberger Berman in Einklang zu bringen.

Vor ihrem Wechsel zu Neuberger Berman war Schönleber seit 2008 bei BlackRock in München als Head of Family Offices Deutschland tätig. Vor dieser Station arbeitete sie im Sales und Analytics Team bei Bloomberg in London. Marianne Schönleber besitzt einen Master-Abschluss im Fach Marketing Management der Griffith University in Brisbane, Australien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Neuberger Berman Europe Limited, Friedrich-­Ebert­-Anlage 49, D-­60308 Frankfurt,Tel: +49 69 509 56 5648/5649, www.nb.com

In der Ausgabe 12.2021 von Stiftung Warentest Finanztest geht es um den Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung gem. § 204 VVG.

 

In einer aufwendigen und gut recherchierten Analyse zur Tarifoptimierung und zum PKV-Tarifwechsel werden die wichtigsten Aspekte zur Beitragsreduzierung inklusive PKV-Beitragserhöhungen inhaltlich richtig dargestellt. Neben der reinen Technik des PKV-Tarifwechsels wird bei Finanztest ausführlich über die Risiken und den erforderlichen “langen Atem” bei der Tarifumstellung berichtet.

Ebenfalls werden von Stiftung Warentest Finanztest mehrere Tarifwechselberater durchleuchtet. Einziger kostenloser Profiberater zum PKV-Tarifwechsel ist, wie schon in den vorangegangenen Berichten, die hc consulting AG.

Diese Fragen wurden geprüft:

Verfügt der Berater über die erforderliche Sachkenntnis?

Wie lange ist er bereits als Tarifwechsel- und PKV-Berater tätig?

Warum ist die Beratung kostenlos?

Ist ein Interessenkonflikt auszuschließen?

Diese privaten Krankenversicherungen ermöglichen ihren Versicherten die unabhängige, kostenlose und externe Beratung durch hc consulting AG:

Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Nürnberger, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa

Auf der Website der hcconsultingag.de wird auf unzähligen Seiten jeder Aspekt zum PKV-Tarifwechsel ausführlich besprochen. Über das Suchfeld findet praktisch jede Frage zur Tarifoptimierung eine Antwort, inhaltlich stimmt die hc consulting AG mit den Aussagen der Stiftung Warentest Finanztest überein. Als Marktführer in der zu 100 % kostenlosen Betreuung von PKV-Versicherten mit über 30 Jahren Erfahrung berät hc consulting nur Kunden mit bereits bestehender PKV und verkauft keine Versicherungen. Der Spezialist für die private Krankenversicherung kann so Interessenkonflikte ausschließen und ist als freier und unabhängiger Makler der Interessenvertreter seiner Kunden gegenüber der PKV. Das Heft von Finanztest ist für 6,50 EURO online zu haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ferdinand Halm, hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Die Servicevalue GmbH hat zusammen mit der Zeitschrift Focus-Money und dem Focus Money Versicherungsprofi die Fairness von Versicherungsunternehmen bewertet.

 

Die myLife Lebensversicherung AG erhielt in der Sparte Leben die Note „Sehr gut“ und wurde somit zu den fairsten Maklerversicherern gewählt.

„Eine faire und transparente Zusammenarbeit mit unabhängigen Finanzberatern ist uns sehr wichtig. Deshalb bieten wir unseren Partnern zusätzlich zu innovativen Nettoversicherungen auch digitale Vertriebsprozesse, schlanke Strukturen und individuelle Verkaufsunterstützung. Dass wir dafür zu den „fairsten Maklerversicherern“ gewählt wurden, ist ein sehr schönes Feedback aus der Maklergemeinde und bestätigt unseren Kurs“, freut sich Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

Im Rahmen der Studie „Fairster Maklerversicherer“ wurden 1141 Versicherungsmakler zu 48 Versicherungsunternehmen in den Sparten Leben, Kranken, Schaden, Rechtsschutz, betriebliche Altersvorsorge und Gewerbe befragt. Um die Wertvorstellung „Fairness“ dabei messbar zu machen, wurden 30 Aspekte aus den acht Leistungskategorien Bindungsvariablen, Zentrale Vertriebsberatung, Maklerbetreuung, Produkte, Schulungen, Angebots- und Verkaufssoftware, Datenlieferungseffizienz und Betriebsablauf bewertet. Mindestens die Note „Gut“ erhielten letztlich alle Unternehmen, die in ihrer Sparte einen überdurchschnittlichen Wert erzielt haben. Wer über dem Durchschnitt der mit „Gut“-Bewerteten lag, wurde mit „Sehr gut“ ausgezeichnet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu, die Börsen verzeichnen Rekordkurse und an den Anleihemärkten ist aktuell auch nicht viel zu holen.

 

Das bedeutet, es ist höchste Zeit sich jetzt noch den maximalen staatlichen Zuschuss zur eigenen Altersvorsorge von bis zu ~10.000 € zu sichern. Wie das geht erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP): „In 2021 beträgt der Höchstbeitrag zur Basisrente für Ledige 25.787 €. Davon sind 92 % steuerlich ansetzbar. Im Maximalfall kann dadurch das zu versteuernde Einkommen um bis zu 23.725 € verringert werden. Legt man den Spitzensteuersatz von 42 % zugrunde, gewährt der Staat damit einen Zuschuss in Höhe von 9.965 € in Form von ersparter Einkommensteuer. Zusätzlich sind bis zu 1.185 € an Soli-Ersparnis bei hohen Einkommen möglich, bei Verheirateten sogar das Doppelte!“

Gerade jetzt am Jahresende macht es Sinn über eine Einmalzahlung nachzudenken, um sich eine höhere staatliche Förderung für 2021 zu sichern. Prof. Hauer hat dazu noch einen ganz besonderen Tipp: „Der Höchstbeitrag bei Verheirateten ist nicht wie viele glauben personenindividuell. Vielmehr kann der Höchstbeitrag in Höhe von dann 51.574 € auch auf einen Vertrag (beispielsweise den der Frau, da diese eine höhere Lebenserwartung hat) eingezahlt werden. Bei der Ermittlung, welche Höchstbeiträge bei Ihnen individuell möglich sind, setzen Sie sich am besten mit ihrem/ihrer Berater/in in Verbindung.“

Um alle steuerlichen Effekte einfach und transparent aufzeigen zu können, hat das IVFP den BasisrentenBERATER entwickelt. Damit ist es möglich Beratungsthemen zur Basisrente (wie beispielsweise das Thema Zuzahlungen) aufzuzeigen. Mehr Informationen zum BasisrentenBERATER finden Sie auf der IVFP Homepage oder im zugehörigen YouTube-Video.

Darüber hinaus steht Ihnen unter fairadvisor.net eine kostenfreie Version des BasisrentenBERATERs zur Verfügung. Möchten Versicherungsunternehmen diese Anwendung mit ihrem Basisrententarif einsetzen, wie dies Canada Life, ERGO, die Stuttgarter Versicherung, Swiss Life und neue leben bereits erfolgreich praktizieren, kann dies jederzeit nach Rücksprache mit dem IVFP durchgeführt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Das unabhängige Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat Deutschlands einzigen Basisrenten-Fondssparplan mit „SEHR GUT“ bewertet.

 

Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP, meint hierzu: „Seit mehr als zehn Jahren bewertet das IVFP nun schon Vorsorgelösungen im Bereich der Basisrente. Einen Basisrenten-Fondssparplan zu bewerten, war eine neue Herausforderung. Umso mehr freut es uns, dass wir die „DWS BasisRente Komfort“ auf Anhieb mit einem „SEHR GUT“ auszeichnen konnten.“

Im Bereich des Basisrenten-Ratings musste sich die „BasisRente Komfort“ der DWS dem Prüfverfahren des IVFP stellen, um diese Auszeichnung zu erhalten. Damit die Eignung und Qualität des Produktes für die Altersvorsorge verlässlich und objektiv eingeschätzt werden kann, umfasst das Prüfverfahren etwa 100 Kriterien in mehreren Prüfbereichen wie Flexibilität oder Renditeerwartung. Dazu Sebastian Mentel, Leiter Private Vorsorge und Vermögensaufbau bei der DWS: „Wir freuen uns ausgesprochen über die Auszeichnung vom IVFP und die damit verbundene Bestätigung unseres Produktkonzepts. Erfreulicherweise kommt das Konzept auch bei unseren Kunden gut an und die Zeit in Deutschland scheint endlich gekommen für garantiefreies Vorsorgesparen. Die Abschlusszahlen unserer „DWS BasisRente Komfort“ im Neugeschäft empfinden wir als starke Bestätigung und motivierenden Ansporn zugleich. Auch zukünftig werden wir daher in Produktqualität, Kundenorientierung und Vertriebsunterstützung investieren.“

In der unabhängigen Vergleichssoftware fairgleichen.net kann die DWS BasisRente Komfort ab sofort mit anderen Basisrenten-Tarifen verglichen werden.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Dr. Uwe Schroeder-Wildberg wechselt Anfang 2022 in der größten Konzerntochter MLP Finanzberatung SE in den Aufsichtsrat; der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Peter Lütke-Bornefeld scheidet zu diesem Zeitpunkt aus dem Gremium aus

 

Jan Berg wird zum neuen Vorstandssprecher der MLP Finanzberatung SE bestellt

Keine Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat der MLP SE

Die MLP Gruppe entwickelt ihre Managementstruktur weiter. Dazu werden die Führungsgremien in der MLP Finanzberatung SE verändert: Zum 1. Januar 2022 scheidet der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Peter Lütke-Bornefeld (75), aus dem Amt aus. Zu diesem Zeitpunkt wechselt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg (56), Vorstandsvorsitzender der Holding, in den Aufsichtsrat des größten MLP Tochterunternehmens. Gleichzeitig wird Jan Berg (44) zum Vorstandssprecher der MLP Finanzberatung SE bestellt. Sein Verantwortungsbereich umfasst Strategie, Corporate University, Personal, Kundenmanagement, Beraterservice und MLPdialog. Wie bislang gehören dem Gremium weiterhin Oliver Liebermann (Vertrieb) sowie die beiden Holding-Vorstände Manfred Bauer (Produkte und Services) und Reinhard Loose (Finanzen) an.

Die MLP Gruppe hat die strategische Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells in den vergangenen Jahren erfolgreich vorangetrieben. Im Zuge dessen sind verschiedene Unternehmen Teil des MLP-Konzerns geworden und haben dort ihr Geschäft kontinuierlich ausgebaut. Gleichzeitig gewinnt das Zusammenwirken der Konzernteile zunehmend an Bedeutung. In der neuen Konstellation wird sich insbesondere Uwe Schroeder-Wildberg verstärkt auf die Steuerung der Gruppe konzentrieren. In Vorstand und Aufsichtsrat der MLP SE gibt es keine Änderungen.

„Mit der neuen Aufstellung richten wir das Management gezielt auf die weiterentwickelte Konzernaufstellung aus und haben einen nahtlosen personellen Übergang geschaffen“, sagt Dr. Peter Lütke-Bornefeld, Aufsichtsratsvorsitzender der MLP SE.

Jan Berg ist seit 1. Januar 2020 Vorstandsmitglied der MLP Finanzberatung SE. Er ist Absolvent der Kölner Journalistenschule für Politik und Wirtschaft sowie Diplom-Volkswirt. Bei MLP ist er in verschiedenen Funktionen seit dem Jahr 2004 tätig. Details finden sich im Lebenslauf.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Nutzen durch Technologie wird mehr gewichtet als der Preis – das zeigen zwei Studien, bei denen sich der Transaktionsdienstleister blau direkt behaupten konnte.

 

Bereits zum fünften Mal haben FOCUS-MONEY und FOCUS-MONEY-Versicherungsprofi in Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Analyseinstitut ServiceValue die Fairness von Maklerversicherern und Maklerpools in einer umfangreichen Online-Studie untersucht. Der Technologiemarktführer blau direkt wurde im Rahmen dieser Untersuchung als fairster Maklerpool ausgezeichnet. Um eine Messbarkeit des Begriffs “Fairness” zu ermöglichen, fragten die Expert:innen die Meinung von 1.141 freien Vermittler:innen zu 30 Merkmalen in sieben Kategorien ab, welche zu gleichen Teilen in das Gesamtergebnis flossen. blau direkt zeigt sich darin einmal mehr als Technologie-Marktführer und gewinnt deutlich in den Kategorien Angebots- und Verkaufssoftware als auch in der Kategorie Datenlieferungseffizienz. In einer weitere Studie vom IMWF Institut, FOCUS-MONEY und Deutschland Test konnte der Lübecker Technologiedienstleister zudem mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Vor dem Hintergrund, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis zu den wichtigsten Faktoren gehört, die eine Kaufentscheidung beeinflussen, wurden in der Studie “Preissieger 2021” etwa 20.000 Marken und Unternehmen mittels Social Listenings beurteilt. Dies ist bemerkenswert, weil blau direkt der einzige beitragspflichtige Pool ist. Logisch hergeleitet wäre damit zu rechnen, dass der Dienstleister im Wettbewerb als teurer wahrgenommen wird. Doch ist es umgekehrt: Unter den Maklerpools schafft es ausschließlich blau direkt unter die ausgezeichneten Unternehmen und mit der Bronze-Medaille sogar auf das Siegertreppchen der Preis-Sieger 2021. Den Untersuchungen des IMWFs zufolge reichen Gratisangebote von Pools nicht aus, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten. “Das Ergebnis hat uns positiv überrascht. Der Wert unserer Dienstleistungen wird von unseren Partnern als weit wertvoller angesehen als der Beitrag, den wir verlangen.”, so Hannes Heilenkötter, CTO von blau direkt. Weiter führt er aus: “Wir sehen uns bestätigt, dass modernste Technologie Vermittlerbetrieben extreme Wertschöpfung beschert.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Das Maklerverwaltungsprogramm von blau direkt wird zur frei gestaltbaren Modul-Plattform für Makler. Neuer Technologiepartner ist Franke & Bornberg.

 

Im Zentrum des Digitalisierungsprozesses von Vermittlern steht das Verwaltungsprogramm. Als Herz der Datenverarbeitung ist es der maßgebliche Faktor einer modernen Prozesslandschaft. blau direkt geht deswegen bereits seit Längerem den Weg, das angebotene Verwaltungsprogramm als modulare Maklerplattform anzubieten. In dieser kann sich der Makler frei entscheiden, mit welchen Pools oder Direktvereinbarungen einerseits sowie Vergleichsrechnern, Analyseprogrammen und sonstigen Softwareanbietern andererseits er arbeiten möchte. So können Vertriebe, aber auch kleinste Maklerhäuser vollumfänglich ihre Prozesse gestalten und sich die Software dabei so zusammenstellen, wie sie es wünschen. Jetzt kooperiert blau direkt auch mit dem Spezialisten für Produktanalysen und Vergleichsplattform-Anbieter Franke und Bornberg. Das hannoversche Unternehmen Franke und Bornberg verfolgt das Konzept, Versicherungsprodukte und Unternehmen ausschließlich anhand eigener Recherche und auf Basis eigener Bewertungskriterien zu analysieren. Alles, was nicht überprüfbar ist und auf Abfragen bei Versicherern beruht, halten die Macher von Franke und Bornberg nicht für Makler-tauglich.

„Die heutige Versicherungswelt ist prozessdominiert. Wettbewerbsfähige Vermittler benötigen zwingend intelligente Digitallösungen in einem Ökosystem, das nicht vom Anbieter bestimmt wird, sondern sich ihren Bedürfnissen anpasst. Mit der Integration von Franke und Bornberg bieten wir nicht nur einen führenden Vergleichsrechner an, sondern kreieren einen technisch anspruchsvollen Gesamtabwicklungsprozess, indem wir die Stärken von zwei wesentlichen Playern verknüpfen. Wir heben damit Synergien, ohne dass Vermittler fünf- bis siebenstellige Beträge aufwenden müssen.”, berichtet Hannes Heilenkötter, CTO bei blau direkt.

Franke und Bornberg ist dabei längst nicht mehr ausschließlich Spezialist für fachliche Produktanalysen mit der umfassendsten Produktdatenbank des Marktes, sondern hat in den letzten Jahren mit “fb>xpert” eine technisch hoch-aktuelle Angebots- und Vergleichsplattform entwickelt. „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Plattform fb>xpert die Entscheider eines technologieorientierten Pools wie blau direkt überzeugen konnten und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Vermittlern von blau direkt.“, so Leonard Wolf, Key Account Manager bei Franke und Bornberg.

Wer die Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert von Franke und Bornberg nutzt, muss sich nicht umgewöhnen. Mit dem Absprung aus einem Kundendatensatz werden relevante Kundendaten automatisch abgeholt und auf die Plattform von Franke und Bornberg (fb>xpert) übertragen. Bei der Rechengeschwindigkeit und bei den praxisnahen Funktionalitäten überzeugt fb>xpert ebenso, wie bei der Möglichkeit, Anträge voll digital ohne Medienbruch zu erzeugen. Ein besonderes Highlight ist die in fb>xpert integrierte Online-Risikoprüfungsplattform vers.diagnose, mit der Vermittler die Versicherbarkeit ihres Kunden für BU, EU, GF und RLV in Echtzeit und verbindlich prüfen können. Ist der Prozess in fb>xpert abgeschlossen, wird der Vertrag mit allen relevanten Daten und Dokumenten im Verwaltungssystem von blau direkt gespeichert; kann dort entweder vollautomatisiert oder mit wenigen Klicks verarbeitet werden. Makler sparen sich durch die automatische Übertragung Mehrfacheingaben und reduzieren ihren Zeitaufwand in der Antragsabwicklung erheblich. “Wir sind überzeugt, dass die Verknüpfung unserer leistungsstarken Systeme mit der modernen Plattform fb>xpert nicht nur bestehenden Franke und Bornberg-Nutzer überzeugen wird.”, ist sich Hannes Heilenkötter sicher. Dabei bleiben auch die automatisierten Bestandsoptimierungsprozesse von blau direkt, wie die Archivierung von Dokumenten, die Datenpflege, die Bereitstellung an Kunden in der marktführenden Kunden-App „simplr”, das Forderungsmanagement und die Vermittlerabrechnung vollständig verfügbar.

 

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[pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH und Zielke Research Consult schaffen Haftungssicherheit für Vermittler bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

 

Die Ausgangssituation: Ab August 2022 sind Makler dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei Geldanlagen im Sinne der ESG-Taxonomie-Verordnung zu berücksichtigen: Der Berater muss nun nicht nur die Präferenz zu Produkten abfragen, er muss künftig auch über die Nachhaltigkeit der Produkte berichten.

Die Meinung: Ein schwieriges Unterfangen, wie Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, aus der Praxis weiß: „Die gesetzliche Aufgabenstellung ist klar formuliert, nicht hingegen die Umsetzungskriterien. Konkret bedeutet das: Finanzmarktteilnehmer, von Banken über Vermögensverwalter und Finanzvertriebe bis hin zu Versicherungsvermittlern, sind ab August 2022 verpflichtet, den Verbrauchern Informationen über die Auswirkungen von möglichen Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zugänglich zu machen. Wie sie an belastbare Informationen gelangen sollen, ist jedoch noch völlig unklar“, führt der Finanzdienstleistungsexperte weiter aus.

Abwarten ist keine Lösung: „Aktuell ist es noch sehr schwer, unseren Maklern Unterstützung anzubieten, da viele Details noch nicht bekannt sind und vieles im Ungenauen liegt“, erläutert Dr. Maasjost. „Im Markt formieren sich aber aktuell Anbieter, die den Anforderungen Struktur geben möchten, wenn sie genauer wissen, was von der Legislative als Ergebnis erwartet wird. Erste Lösungen zeichnen sich ab.“

Lösungsanbieter: Zahlreiche Unternehmensberatungen und Fachleute arbeiten mit Hochdruck an Umsetzungen. Als Vorreiter hat Zielke Research Consult ein erstes Produktlabel über die Nachhaltigkeit im Sinne der Taxonomie-Verordnung entwickelt. Ende November wird es im Markt eingeführt. Dr. Carsten Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Zielke Research Consult GmbH, erläutert den Ansatz wie folgt: „Wir beurteilen sowohl das Sicherungsvermögen der Unternehmen als auch die Qualität des Fonds im Sinne der Artikel 8 und 9 gemäß SFDR bzw. der Taxonomie-Verordnung. Die zentrale Frage lautet: Ist der Fonds nachhaltig?“

Pragmatismus: Dr. Bernward Maasjost betrachtet die aktuelle Situation pragmatisch: „Mit diesem Produktlabel, erhalten unsere Partner Haftungssicherheit. Genau das ist es, was wir aktuell benötigen. Darum sind wir der erste Maklerpool, der eine Zusammenarbeit mit Zielke vereinbart hat. Momentan ist die Branche orientierungslos und ohne Plan“, weiß Dr. Bernward Maasjost aus der täglichen Praxis zu berichten. „Es ist Zeit, dieses ‚übersichtliche‘ Chaos zu beenden. Die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten seitens der Kunden wächst auf jeden Fall.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestimmt. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber kennt die wichtigsten Details, auf die sich Unternehmen einstellen müssen.

 

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Notwendig ist dieser Schritt, weil am 25. November 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite endet. Die möglichen Ampelkoalitionäre wollen zum einen die Infektionsschutzmaßnahmen rechtssicher machen und zum anderen die andauernde Pandemie zielgerichtet bekämpfen. Der Bundestag hat heute zugestimmt. Die Details:

Kontaktbeschränkungen auf Landesebene möglich

Die Länder sollen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und in Privatwohnungen anordnen können. Sie können die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen begrenzen. Viele Maßnahmen, die bisher zulässig waren, lassen sich auch nach dem neuen Gesetz anwenden.

3G am Arbeitsplatz

Die folgenden Regelungen sollen bis 19. März 2022 gelten:

In Betrieben soll die 3G-Regel gelten, wenn sich physischer Kontakt zu anderen nicht ausschließen lässt. „Dies wird in der Praxis nahezu jedes Unternehmen betreffen, es kaum möglich sein wird, physische Kontakte vollständig auszuschließen“, fasst Rechtsanwältin Weber zusammen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen einen Impf-, Genesenen- oder einen Testnachweis vorlegen und mit sich führen.

Wer keinen Nachweis vorlegt, darf die Betriebsräume nicht betreten. „Diese Beschäftigten haben somit in vielen Fällen kein Recht auf Bezahlung“, sagt Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber.

Arbeitgeber müssen die Nachweise dokumentieren und täglich prüfen.

Schnelltests sind alle 24 Stunden und PCR-Tests alle 48 Stunden durchzuführen und dem Arbeitgeber nachzuweisen.

Die 3G-Regel soll auch im Nah- und Fernverkehr gelten. Nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete dürfen dann Busse und Bahnen nutzen.

Besonderheiten für Arbeitgeber im Gesundheitswesen

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Besucher von Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen sowie bestimmten weiteren Einrichtungen (Pflege-, Obdachlosen-, Asyleinrichtungen oder Pflegedienste) dürfen diese nur mit einem Testnachweis betreten.

Strenge Nachweispflicht

Den Unternehmer drohen Geldstrafen, wenn Tests, Impf- oder Genesenennachweise nicht richtig dokumentiert sind oder Arbeitnehmer ohne 3G-Nachweis den Betrieb betreten. Wer einen Impfausweis fälscht, dem drohen ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Auch bei gefälschten Test drohen Strafen.

Homeoffice-Pflicht kommt zurück

Die Homeoffice-Pflicht für Bürobeschäftigte soll wieder zurückkehren und bis 19. März 2022 gelten. Arbeitgeber werden wieder verpflichtet Homeoffice anzubieten und Arbeitnehmer müssen das Angebot annehmen. „Nur bei zwingenden betrieblichen Gründen oder guten Gründen des Arbeitnehmers lässt sich davon abweichen“, konkretisiert Weber die Regelung.

Kinderkrankengeld und Entschädigung

Eltern sollen noch bis zum 19. März 2022 weiter Anspruch auf Corona-Kinderkrankengeld haben, wenn Kitas oder Schulen pandemiebedingt schließen müssen. Gleichzeitig werden die Regelungen zur Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem IfSG bis 19. März 2022 verlängert.

Keine Schließung für Handel und Gastronomie

Es soll künftig keine Ausgangsbeschränkungen, Reise- und Beherbergungsverbote oder Lockdowns in der Gastronomie oder im Einzelhandel mehr geben.

Wie es weitergeht

Am 19. November soll der Bundesrat zustimmen, in dem die unionsgeführten Länder das Sagen haben. Ob sie bei ihrem angekündigten Widerstand bleiben, bleibt abzuwarten. Die Regelungen gelten ab dem Tag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Dies wird im Laufe der kommenden Woche (also ab Kalenderwoche 47 2021) der Fall sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecovis, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, Tel: +49 89 5898 -266, Fax: +49 89 5898 -280, www.ecovis.com

Interhyp, Deutschlands größter Vermittler für private Baufinanzierungen, macht für seine Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit der Münchner Hypothekenbank den digitalen Abschluss einer Baufinanzierung möglich.

 

Die Online-Prüfung der Kundenbonität war lange Zeit das Nadelöhr im Prozess. Diese Hürde ist nun durch eine PSD2-Schnittstelle gelöst. Nichtsdestotrotz: Die persönliche Beratung bleibt für die meisten Käuferinnen und Käufer essentiell bei der Finanzierung einer Immobilie. Damit ist Interhyp der erste Vermittler am Markt, der den digitalen Abschluss einer Baufinanzierung einem interessierten Kundenkreis anbieten kann.

Mit der Internet-Plattform Home hat Interhyp bereits große Teile des Prozesses für eine Baufinanzierung digital angelegt. Von der Bewertung der zu finanzierenden Immobilie über das Management der Unterlagen bis hin zur Einreichung bei der finanzierenden Bank: Kunden können schon heute mit Interhyp Home bereits große Teile der Baufinanzierung online erledigen.

Die automatisierte Haushaltsrechnung war hier lange Zeit ein fehlendes Puzzle-Teil, da das technische Zusammenspiel zwischen der Interhyp-Plattform und dem Kreditgeber eine große Rolle spielt. Das können die Kunden nun vollständig auf digitalem Wege erledigen. “Ein kleiner Schritt im Gesamtprozess und doch ein großer Schritt für die digitale Baufinanzierung. Mit dem ersten digitalen Abschluss haben wir auf jeden Fall den entscheidenden Schritt getan, um jenen Zielgruppen den schnellen Zugang zu einer Baufinanzierung zu ermöglichen, für die eine automatisierte Haushaltsrechnung in Frage kommt. Mit diesem Piloten unterstreichen wir unseren Anspruch als Technologieführer im Segment der Baufinanzierung”, sagt Marcus Fienhold, Chief Digital Officer der Interhyp Gruppe.

“Natürlich bleibt für den absoluten Großteil unserer Kunden die Beratung ein zentraler Bestandteil in der Finanzierung einer Immobilie. Es handelt sich ja für die meisten Kundinnen und Kunden um die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens”, so Fienhold weiter. Wie digital der Baufinanzierungsprozess umgesetzt werden kann, hängt immer auch stark vom Partner ab, der den Kredit zur Verfügung stellt.

Das Ziel: Dem Kunden die Finanzierung so einfach machen, wie er möchte

Mit dem digitalen Abschluss ist Interhyp dem Ziel, den Kundinnen und Kunden die Finanzierung einer Immobilie möglichst einfach zu machen, einen großen Schritt nähergekommen. Rund ein Fünftel der Bundesbürger kann sich laut einer Statista-Umfrage im Auftrag von Interhyp den digitalen Abschluss einer Baufinanzierung vorstellen.

Anfang September hat Interhyp zusammen mit der Münchner Hypothekenbank einen Piloten gestartet, um zu untersuchen, ob die konventionelle Haushaltshaltrechnung einschließlich der klassischen Bonitätsunterlagen durch eine automatisierte Prüfung abgelöst werden kann. Ein entscheidender Bestandteil einer Finanzierung, da die Bank die Zu- oder Absage davon abhängig machen muss, ob ein Kunde ausreichend zahlungsfähig ist. Die relevanten Informationen für diese automatisierte Haushaltsrechnung werden dabei über eine PSD2-Schnittstelle abgerufen.

Der Kunde braucht Hilfe? Die Berater unterstützen jederzeit, wenn der Kunde das will

“Wir haben nun die technischen Voraussetzungen für eine automatische Kreditentscheidung geschaffen. Jetzt werden wir herausfinden, wie Kunden das annehmen”, sagt Peter Knorr, bei der Münchner Hypothekenbank für das Geschäft mit freien Finanzierungsvermittlern verantwortlich. “Sobald wir hier die entsprechenden Informationen gesammelt haben, werden wir uns zusammensetzen und den Weg überdenken, wie wir die Kreditentscheidung in der Regel treffen. Für eine Bank ist es ein mutiger Schritt, diese digitale Transformation bei der Überprüfung von Bonität bei Kunden zu tun. Nach den ersten Gesprächen mit der Interhyp hatten wir ausreichend Vertrauen in diesen digitalen Prozess aufgebaut.”

“Schon mit Einführung von Home konnten wir unseren Kundinnen und Kunden den Weg zur optimalen Baufinanzierung erleichtern”, sagt Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft bei Interhyp. “Sie pflegen ihre Daten und Unterlagen direkt auf der Plattform und können dort verschiedene Finanzierungskonstellationen und Angebote online vergleichen. Durch dieses hohe Maß an Digitalisierung wird die Zeit, die Kunden und Berater im Gespräch verbringen viel effizienter genutzt und der Fokus liegt auf dem, was unsere Beraterinnen und Berater am besten können und am liebsten machen: der persönlichen Beratung.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

Maklerkunden mit höheren Ansprüchen an die Agenturhomepage als Vertreterkunden – Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz untersucht Anforderungen der Versicherungskunden an den Banken-, Makler- und Agenturvertrieb

 

In den letzten Jahren hat sich die Einstellung zur Allfinanz-Beratung durch Banken und Sparkassen deutlich gewandelt. Im Jahr 2007 konnten sich noch 61 Prozent der 18- bis 69-jährigen Versicherten gut vorstellen, sich von ihrem Bank- bzw. Sparkassenberater auch zu dem Thema Versicherungen beraten zu lassen. Aktuell ist es hingegen nur noch jeder Dritte (33%), der zusätzlich zu Geldanlage oder Finanzierung auch an einer Versicherungsberatung durch seinen Bank- bzw. Sparkassenbetreuer interessiert wäre. Parallel ist auch das Vertrauen der Kunden in die Kompetenz des Bankenvertriebs gesunken. Nur noch 37 Prozent trauen ihrer Bank oder Sparkasse eine ebenso kompetente Versicherungsberatung wie ihrer Versicherungsgesellschaft zu. 2007 lag dieser Wert noch bei 60 Prozent. Vor allem ältere Kunden sehen die Versicherungsberatung durch Banken und Sparkassen mit Skepsis. Dennoch kann sich noch etwa jeder Dritte einen Versicherungsabschluss über eine Bank oder Sparkasse vorstellen, vor allem natürlich aktuelle Bankvertriebskunden (76%), aber auch Direktkunden, die momentan vorwiegend online oder telefonisch bzw. schriftlich betreut werden.

Dies sind die Ergebnisse des Schwerpunktberichts „Banken- und Agenturvertrieb“ aus dem Kundenmonitor Assekuranz 2021, für den zwischen dem 12. August und dem 5. September 2021 insgesamt 2.003 Entscheider und Mitentscheider in Versicherungsangelegenheiten zwischen 18 und 69 Jahren zu ihren Einstellungen, Präferenzen und Erfahrungen befragt wurden. Die Untersuchung wurde erstellt von der Sirius Campus GmbH in Kooperation mit der Aeiforia GmbH.

Kontoeröffnung als bester Anlass für einen Versicherungsabschluss

Als beste Gelegenheit eine Versicherung über eine Bank oder Sparkasse abzuschließen, sehen potenziell am Bankvertrieb interessierte Kunden die Kontoeröffnung (49%), gefolgt von Immobilien-, Bau- oder Autofinanzierungen. Eine bevorstehende Reise oder ein Auslandsaufenthalt wer-den hingegen nur selten als Anlass für einen Versicherungsabschluss bei einer Bank oder Sparkasse angesehen. Jüngere (bis 30 Jahre) und weibliche Versicherte sind diesbezüglich generell eher positiv eingestellt und schätzen den Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung (Immobilienfinanzierung) übereinstimmend als naheliegendsten Anlass für einen Versicherungsabschluss über eine Bank oder Sparkasse ein.

Kontaktdaten werden häufig den Adresszeilen von Briefen und E-Mails entnommen

Versicherungskunden nutzen bekanntlich eine Vielzahl von Kontaktwegen, um mit ihrem Vertreter, Makler, Bank- oder Sparkassenberater oder der Gesellschaft in Kontakt zu treten. Doch nur wenige haben die relevanten Kontaktdaten im Kopf. Vor einem Kontakt werden daher die unter-schiedlichsten Suchstrategien angewendet, wobei allerdings keine besonders hervorsticht. Neben den naheliegenden Vorgehensweisen – Kontakte im Mobiltelefon (38%) und persönlicher Besuch (33%) – wird besonders häufig in den Adressangaben von Briefen (32%) oder E-Mails (29%) der Versicherung nachgeschaut, es werden handschriftliche Notizen durchsucht (29%) oder Google bemüht (27%). Nur knapp jeder fünfte Vermittlerkunde (19%) schaut auf die Homepage der Agentur oder der Bankfiliale. Zwischen den einzelnen Kundengruppen (Vertreter-, Makler-, Bankvertriebs- und Direktkunden) gibt es dabei noch einmal signifikante Unter-schiede wie auch – erwartungskonform – zwischen den verschiedenen Altersgruppen.

Maklerkunden mit höheren Ansprüchen an eine Agenturhomepage als Vertreterkunden

Tendenziell haben Maklerkunden etwas höhere Erwartungen an die Agentur- bzw. Maklerhomepage als Vertreterkunden. Insbesondere äußern sie ein höheres Interesse an Kontaktformularen (65% vs. 56% bei Vertreterkunden), an Online-Schadenmeldungen (63% vs. 57%), Online-Terminvereinbarungen (60% vs. 52%) sowie an der Darstellung der Schwerpunkte und Kenntnisse des Beraters und seines Teams (61% vs. 51%). Für beide Kundengruppen gleichermaßen wichtig ist es, die Kontaktdaten der Agentur sowie eine persönliche Vorstellung des Beraters und seines Teams auf der Homepage zu finden. Auf der anderen Seite werden ein Routenplaner, Informationen zu Apps der Versicherungsgesellschaften, eine Chat-Funktion sowie die Möglichkeit eines Video-Anrufs für eine Agentur- oder Maklerhomepage als eher verzichtbar erachtet. Die einzige Funktion, die von Vertreterkunden häufiger gewünscht wird als von Maklerkunden ist der Rück-ruf-Button (45% vs. 36% bei Maklerkunden).

„Die Präferenzen von Vermittlerkunden, Maklerkunden und Bankvertriebskunden unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht voneinander“ bestätigt Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH. „Für Allgemein- wie auch Spezialversicherer, ebenso wie für klassische und Online-Anbieter ist es daher essentiell, die Vorlieben der Kunden in Bezug auf Ansprache-, Kommunikations- und Beratungswege zu kennen.“

Martin Gattung, Gründer und Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, ergänzt: „Der Bekanntenkreis eines unzufriedenen Kunden ist unermesslich groß. Niemand weiß das besser als der Vertrieb. Welche Kundengruppen besonders zufrieden sind, auf welch unterschiedlichen Wegen Kunden von Maklern, Banken, Vermittlern und Online-Plattformen Beratungskontakt suchen und welche Wege bislang kaum genutzt werden, diese Fragen beantwortet die vorliegende Studie.“

Über die Untersuchung

Die rund 100-seitige Untersuchung „Banken- und Agenturvertrieb“ aus dem Kundenmonitor Assekuranz 2021 nimmt die drei personengebundenen Vertriebswege (Vertreter, Makler, Bankvertrieb) in den Fokus und untersucht die Anforderungen und Präferenzen der Kunden:

▪ Wie sieht die Beziehung zwischen dem personengebundenen Vertrieb und dessen Kunden aus und wie zufrieden sind die Kunden mit ihren Vertretern, Maklern und Bankberatern?

▪ Welche Formen der Kommunikation und Beratung nutzen die unterschiedlichen Vertriebswege und wie gut werden die verschiedenen Alternativen bewertet?

▪ Wie werden Allfinanzkonzepte – also der Versicherungsvertrieb von Banken und Sparkassen, aber auch die Vermittlung von Bank- und Anlageprodukten durch Versicherungsvermittler wahrgenommen?

▪ Wie sollten Versicherungsangebote innerhalb des Online-Bankings aussehen und welche Folgen hat das Filialsterben von Banken, aber auch der Rückgang von Vertreter- und Makleragenturen?

Differenzierte Analysen über die Vertriebswege, über soziodemographische Gruppen – insbesondere Altersgruppen und Geschlechtsunterschiede – sowie über die Select Typen bieten Versicherern konkrete Ansatzpunkte für die Umsetzung der Ergebnisse auf ihre eigene Vertriebsorganisation. Weitere Informationen sowie eine Bezugsmöglichkeit sind hier hinterlegt (https://www.siriuscampus.de/wp-content/uploads/2021/11/Sirius-Campus-Banken-und-Agenturvertrieb-2021-Infos.pdf).

Über Sirius Campus: Die Sirius Campus GmbH ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf psychologische Kundenentscheidungen in Abhängigkeit von Zielgruppen, Marken und Beratungsprozessen spezialisiert hat. Mit Marktuntersuchungen zu aktuellen innovativen Themen und Trends ist Sirius Campus den entscheidenden Schritt voraus, um aus empirischen Erkenntnissen wirksame Anpacks für den Markterfolg zu realisieren.

Über Aeiforia: Die Aeiforia GmbH ist ein Beratungshaus für Unternehmen, Institute und Behörden, die Vorsorgeprodukte entwickeln, verwalten und vertreiben. Von der Produktidee bis zum Markteintritt, vom Verkaufsgespräch bis zum Leistungsfall berät Aeiforia im zehnten Jahr Versicherer, Bausparkassen, Fondsanbieter, Banken, Sparkassen und Versorgungsträger der bAV bei allen relevanten Prozessen. Aeiforia gestaltet Geschäftsprozesse und Produkte, managt aktuarielle Risiken, steuert IT-Projekte, klärt Rechts- und Steuerfragen und strukturiert den Vertrieb.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Beratungsqualität ist unabhängig von der Vergütungsform – Kunden von Finanzberatern haben die ausgewogensten Portfolios – Provisionsberatung sozialer als Honorarberatung

 

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland ist mit ihren Finanzberatern nahezu durchgängig zufrieden. Dieses insgesamt positive Bild ist das Ergebnis einer breit angelegten Bürgerbefragung. Zugleich mahnen die Studienautoren: Noch mehr Regulierung könne die Existenz vieler Berater kosten und die finanzielle Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger noch weiter schwächen.

In allen Qualitätskriterien für eine Beratung zeigt sich jeweils eine Mehrheit der 2000 Befragten zufrieden oder sehr zufrieden (Werte zwischen 52 und 70%). Das gilt auch für den Umfang und die Qualität der bereitgestellten Informationen. Hier sind es sogar 84 Prozent. Dabei hat die Form der Vergütung der Berater – Honorar oder Vermittlungsprovision – keinen erkennbaren Einfluss auf die Zufriedenheit.

Die beiden Autoren, die Professoren Michael Heuser von der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Marburg und Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund, bringen das Ergebnis ihrer umfangreichen Studie auf den Punkt: „Die immer wieder anzutreffende Behauptung, die Provisionsberatung übervorteile den Verbraucher, wird von letzteren so nicht gesehen und empfunden.“

Ein wesentliches Qualitätskriterium ist auch die Ausgewogenheit der Finanzberatung. Hier zeigt sich, dass die Kunden von (freien) Vermögens- und Finanzberatern jeweils die beste Ausstattung mit Versicherungen, Fonds und Aktien aufweisen.

Am schlechtesten versorgt sind diejenigen Kunden, die auf jegliche Beratung verzichten. Unausgewogen sind die Portfolios auch bei den Kunden, die sich nur von einzelnen Produktanbietern beraten lassen – sie haben weit überwiegend nur Versicherungs- oder nur Anlageprodukte dieser Anbieter. Zudem sind laut Studie auch Kunden, die sich von Verbraucherschutzeinrichtungen beraten lassen, recht einseitig versorgt, und zwar ausgerechnet mit Lebensversicherungen, vor denen die Verbraucherschützer oft warnen.

„Die Provisionsberatung ist im Übrigen auch sozial ausgewogener als die Honorarberatung“, so Heuser und Beenken, „Provisionen belasten weniger vermögende Kunden geringer als vermögende Kunden.“ Erfahrungen des europäischen Auslands zeigen darüber hinaus, dass weniger vermögende Kunden auch weniger Honorarberatung in Anspruch nehmen und in Folge schlechter mit vermögensbildenden und Altersvorsorgeprodukten ausgestattet sind. „Das kann im Rentenalter dazu führen, dass staatliche Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen“, schlussfolgern die Autoren. Am Ende könnte daraus eine zusätzliche Belastung öffentlicher Kassen und des Sozialstaats entstehen.

Zu den empirischen Ergebnissen passen kontinuierlich geringe Beschwerdezahlen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bei den Ombudsleuten. „Der empirische Befund liefere keine Hinweise auf ein strukturelles Problem, das der Branche gelegentlich unterstellt wird“, so Beenken und Heuser.

Zu ähnlichen Ergebnissen wie das DIVA kommt auch eine Studie der KPMG AG. Demnach würden bei einem Verbot der Provisionsberatung insbesondere Menschen mit nur geringen Anlagebeträgen nicht mehr fundiert beraten werden.

Im Wettbewerb der beiden Vergütungskonzepte ist die Honorarberatung trotz zahlreicher staatlicher Fördermaßnahmen in der Vergangenheit eine Nischenerscheinung ohne breite Akzeptanz geblieben. Nicht von ungefähr, so die beiden Wissenschaftler: „Die von Teilen der Politik vertretene Auffassung, die Honorarberatung müsse noch bessere Rahmenbedingungen bekommen, ist angesichts der sehr niedrigen Verbreitung durchaus vertretbar. Dies durch politische Zwangsmaßnahmen wie Provisionsdeckelungen oder gar -verbote erreichen zu wollen, führt aber eher zu einer Diskriminierung als zu einer Förderung des Wettbewerbs zwischen beider Vergütungsformen.“ Sie plädieren für die Beibehaltung des freien Wettbewerbs der beiden Vergütungskonzepte: „Kunden wollen frei zwischen Provisions- und Honorarberatung wählen können, und diesen Wunsch sollte die Politik auch als Maßstab heranziehen.“

Für die Studie befragte das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Marburg 2000 Entscheider in privaten Haushalten in Deutschland, die in den letzten drei Jahren eine Finanzberatung in Anspruch nahmen. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Frage: Empfinden die Bürger eine Beratung höherwertiger, wenn diese nicht mit der üblichen Provision für Beratung und Vermittlung, sondern über ein vom Kunden zu entrichtendes Honorar vergütet wird?

DIVA-Marktstudie „Provisions- oder Honorarberatung – Was erwarten die Kunden?“ Die Studie des DIVA wurde im Jahr 2021 im Auftrag des Deutschen Berufsbildungswerks Vermögensberatung e.V. durchgeführt. Autoren sind Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und Prof. Dr. Michael Heuser von der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW). Die Studie basiert auf einer repräsentativen Umfrage bei 2000 Entscheidern ab 18 Jahren aus privaten Haushalten in Deutschland, die in den letzten drei Jahren eine Finanz-/Vorsorgeberatung in Anspruch nahmen. Die Onlinebefragung wurde im Frühjahr 2021 vom DIVA entwickelt und von Statista durchgeführt. Die vollständige Studie ist als Band 1 der Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung, herausgegeben von Dr. Helge Lach, erschienen. Die Langfassung sowie eine Kurzfassung sind auf der Webseite des DIVA hinterlegt: http://www.diva.de.

DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung Das DIVA ist Hochschulinstitut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und das Forschungsinstitut des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV). Im Rahmen eines breiten Forschungsspektrums veröffentlicht es jeweils zweimal jährlich einen Geldanlage-Index und Altersvorsorge-Index, die das Meinungsklima der Menschen in Deutschland zu diesen Finanzfragen messen. Sie werden ergänzt durch Sonderbefragungen des Instituts zu Themen der Vermögensbildung und Alterssicherung; diese basieren auf DIVA-Tandemumfragen, repräsentativen Doppelbefragungen von Endverbrauchern einerseits und Vermögensberatern andererseits. Geschäftsführender Direktor ist Dr. Helge Lach, zugleich Vorstandsvorsitzender des BDV; die wissenschaftliche Leitung liegt bei FHDW-Professor Dr. Michael Heuser. Veröffentlichungen des DIVA und weitere Informationen unter http://www.diva.de.

FHDW – Fachhochschule der Wirtschaft

Die private Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) wurde 1993 gegründet. Sie bietet an fünf Campussen duale und berufsbegleitende Bachelor- und Master-Studiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik an. Neben der engen Verzahnung von Theorie und Praxis durch die Kooperation mit rund 650 Unternehmen bietet die FHDW kleine Studiengruppen, intensive Betreuung, effiziente Studienorganisation und attraktive Karrieremöglichkeiten. Im Wintersemester 2019/2020 waren 2.209 Studierende eingeschrieben. Sie werden von 50 Professoren und zahlreichen Lehrbeauftragten betreut. Seit ihrer Gründung hatte die FHDW 8.080 Absolventen. Weitere Informationen unter http://www.fhdw.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Aktuelle Studie von HEUTE UND MORGEN untersucht Verlaufsmuster, Erfolgstreiber und Abschlusshürden der Customer Journey zur privaten Krankenvollversicherung (PKV) – Direktvertrieb holt spürbar auf, Berater bleiben aber der zentrale Erfolgsschlüssel

 

Angesichts des rückläufigen Gesamtgeschäfts in der Krankenvollversicherung (PKV) stehen die privaten Krankenversicherer in einem scharfen Wettbewerb um Neukunden und um Bestandskunden. Klare Vorteile hat daher, wer die Customer Journey der neuabschlusswilligen und wechselbereiten Bundesbürger genau kennt und berücksichtigt. Aktuell gilt hier: zwei von drei Neuabschlüssen und Anbieterwechseln in der PKV fanden in den vergangenen 36 Monaten über Berater statt. 2017 lag dieser Wert noch bei 94 Prozent. Deutlich aufholen konnte der Direktvertrieb – allen voran die Anbieter-Hotlines und die Anbieter-Homepages (28% der Neuabschlüsse/Wechsel; 2017: 5%). Insgesamt zugenommen hat auch die generelle Bedeutung des Internets – sowohl als Informationsquelle als auch als Abschlusskanal in der PKV. Dennoch bleiben die Berater die führenden Abschlusstreiber.

Dies zeigt die aktuelle Ausgabe der Studie «Customer Journey zur privaten Krankenversicherung (PKV)» des Marktforschungs- und Beratungsinstituts HEUTE UND MORGEN. Repräsentativ befragt wurden 300 Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren, die in den letzten 36 Monaten eine private Krankenvollversicherung entweder neu abgeschlossen oder gewechselt haben – oder sich zumindest ausführlich dazu informiert haben. Eingehend untersucht wurden typische Stationen, Verlaufsmuster, Erfolgstreiber und Hürden der Customer Journey – vom ersten Impuls über die Informations- und Entscheidungsphase bis hin zum Neuabschluss oder Anbieterwechsel. Darüber hinaus wurden auch die Entwicklungen und Veränderungen zwischen 2017 und 2021 analysiert.

Direktvertrieb gewinnt in der PKV deutlich an Bedeutung

Der bis vor wenigen Jahren noch unbedeutende Direktvertrieb hat im PKV-Geschäft – auch Corona bedingt – deutlich aufgeholt. Insbesondere die Anbieter-Hotlines (16% aller Abschlüsse in den vergangenen 36 Monaten; Untersuchung 2017: 1%) und die Anbieter-Homepages (12%; 2017: 4%) konnten deutlich an Bedeutung gewinnen. Reduziert hat sich zugleich die bisher oft eher abschlusshemmende Wirkung des Internets (man informiert sich im Internet, „verliert“ sich dann dort aber und schließt am Ende nicht ab…).

„In diesen Entwicklungen spiegeln sich einerseits deutliche Effekte der Pandemie und des Social Distancing“, sagt Dr. Michaela Brocke, Geschäftsführerin beim Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN. „Zugleich werden eine steigende Informationsautonomie und die wachsende Bereitschaft sichtbar, auch komplexere Versicherungsprodukte jenseits klassischer Beraterwege abzuschließen. Nicht selten besteht gar kein persönlicher Draht zu Beratern mehr, bzw. wird dieser nicht mehr gesucht und gewollt.“

Berater und eine hohe Beratungsqualität bleiben zentrale Erfolgstreiber in der PKV

Die deutlich gestiegene Bedeutung des Direktvertriebs in der PKV sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass – auch trotz Corona – zwei von drei Abschlüssen und Wechseln (67%) weiterhin über Vermittler, Makler und Bankberater erfolgen (persönlich und telefonisch; über zuvor bereits bekannte oder vorher unbekannte Berater). Die führende Rolle unter den Beratern spielen dabei nach wie vor die Ausschließlichkeitsvermittler.

Zugleich zeigt sich: die persönliche (inkl. telefonische) Beratung beim Versicherungsvertreter oder Makler erzielt weiterhin die mit Abstand beste Bewertung aller auf der Customer Journey genutzten Informationsquellen (Zufriedenheit: 73%). In Beratungsdetails wird diese sogar noch besser als 2017 bewertet (insbesondere in puncto faire und objektive Beratung).

Die Zufriedenheit mit anderen Informationsquellen liegt teils deutlich darunter: Foren und Blogs im Internet (59%), Internet allgemein (53%), Vergleichsseiten (51%), Anbieter-Homepages (36%). Generell werden Internetquellen – an erster Stelle Foren und Blogs – vergleichsweise positiver bewertet und häufiger als hilfreich wahrgenommen als noch 2017. Die Anbieter-Homepages haben, trotz zwischenzeitlicher Verbesserungen, nach wie vor noch deutlich Luft nach oben.

Ablaufdetails der Customer Journey in der PKV

Betrachtet man die Customer Journey der abschluss- und der wechselbereiten Kunden im Detail, zeigen sich für Produktgeber, Vertrieb und Marketing zahlreiche weitere Ergebnisse und Differenzierungen. Beispielsweise: Auslösend für die erstmalige Beschäftigung mit einer privaten Krankenvollversicherung sind bei den Abschluss-Willigen (Erstabschluss) insbesondere Veränderungen der Lebenssituation und des persönlichen Bedarfs sowie wahrgenommene Kostenvorteile gegenüber der GKV. Eine zunehmende Rolle als Impulsgeber spielen dabei auch Empfehlungen von Freunden, Bekannten und Verwandten.

Bei den wechselwilligen Bestandskunden führen hingegen insbesondere Preiserhöhungen des bisherigen Anbieters zur erneuten Beschäftigung mit der privaten Krankenvollversicherung und einem möglichen Anbieterwechsel. Darüber hinaus auch die generelle Suche nach günstigeren bzw. in puncto Preis-Leistung optimaleren Angeboten. Auch hier nimmt die Bedeutung von Einflüssen aus dem sozialen Umfeld zu. Neben stärkerem Empfehlungsmarketing und stärkerer medialer werblicher Präsenz können die Produktgeber auch ihre Vermittler noch stärker als Impulsgeber nutzen. Besonders hellhörig sollten die Anbieter nicht zuletzt bei Anfragen ihrer Bestandskunden zu alternativen Angeboten werden, und wirksame Bindungsmaßnahmen einleiten: Drei Viertel (72%) der PKV-Wechselwilligen holen auf der Customer Journey (auch) Angebote von ihrem bisherigen Versicherer ein (2017 waren dies erst 48%).

Die am häufigsten genutzte Informationsquelle bei der Beschäftigung mit dem Abschluss oder Wechsel einer PKV ist bei abschuss- und wechselwilligen Kunden weiterhin das Internet (77%).

An zweiter Stelle folgt die professionelle persönliche Beratung (39%; primär pandemiebedingt deutlich seltener als 2017: 53%). Auf Platz 3 folgt bereits die informelle Information über Freunde, Bekannte, Verwandte (32%). 17 Prozent geben aktuell zudem an, sich auch über Soziale Medien und Netzwerke zur PKV informiert zu haben.

In puncto Serviceleistungen der Krankenversicherer hat die ärztliche Online-Sprechstunde im Vergleich zu 2017 – wohl auch durch die Erfahrungen der Pandemie verstärkt – am deutlichsten an Attraktivität gewonnen (aktuell: 71%; 2017: 43%).

Entscheidung und Abschluss: Oft preisgetrieben, zugleich meist beratungsbasiert

Geht es auf der Customer Journey – die sich bei den aktiv abschlussbereiten und wechselwilligen Kunden meist über einen Zeitraum von etwa drei Wochen erstreckt – in Richtung Entscheidung und Abschluss, dann gilt: Die finale Entscheidung für oder gegen einen Abschluss bzw. Wechsel einer PKV erfolgt häufig stark preisgetrieben (absolute Kosten und Preis-Leistungs-Verhältnis). Im Beratungsgespräch sollten daher – sofern vom potenziellen Kunden nicht selbst angesprochen – die Prämienhöhe und Preisargumente aktiv mitthematisiert und nicht „umschifft“ werden. Generelle Versicherer-Images spielen – sofern es sich um bekannte und subjektiv grundsätzlich vertrauenswürdige Versicherer handelt – hingegen eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.

Relevanter sind die Präsenz und das Ranking auf Vergleichsportalen; allen voran bei Check24. Letztlich abgeschlossen wurde eine private Krankenvollversicherung in der Untersuchungsstichprobe am häufigsten bei Allianz, Debeka und Axa, wobei vor allem Allianz im Vergleich zur 2017er-Untersuchung zulegen konnte. Auf den weiteren Plätzen folgen HanseMerkur, Barmenia, HUK-Coburg, DKV und Signal Iduna.

Für die Serviceversicherer bleibt übergreifend wichtig, die Kunden so gezielt, einfach und zeitnah wie möglich zum persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch zu leiten. Eine hohe Beratungsqualität – im Sinne von verständlich, umfassend, kundenindividuell bedarfsorientiert, fair und objektiv – bleibt der zentrale Abschlusstreiber und „Dealmaker“ in der PKV.

Eine ausschließlich digitale/internetbasierte Customer Journey führt am Ende deutlich seltener zum Erfolg als eine (zumindest auch) gesprächsbasierte Customer Journey. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Bedeutung des Direktvertriebs und des Internets, die freilich auch in der Post-Corona-Pandemie-Zeit anhalten könnte. „Auch die Möglichkeiten des Online-Abschlusses einer PKV über die Anbieter-Homepages sollten daher gezielt optimiert und ausgebaut werden“, sagt Birgit Menzen, Studienleiterin bei HEUTE UND MORGEN.

Anbieter-Homepages insgesamt weiter entwickeln

Für eine gelingende Customer Journey hat sich die Rolle und die wahrgenommene Qualität der Anbieter-Homepages gegenüber 2017 insgesamt erhöht. Daher gilt es, hier am Ball zu bleiben: „In puncto wahrgenommener Unterstützungsqualität bei der Informationssuche zur PKV, bei den Möglichkeiten zum Einholen bedarfsspezifischer statt nur standardisierter Angebote und auch in puncto Einfachheit des Online-Abschlusses zeigen viele Anbieter-Homepages noch deutlich Luft nach oben“, so Birgit Menzen.

Weitere Studieninfos und Studienbestellung

Die komplette rund 70-seitige Studie „Customer Journey zur privaten Krankenversicherung (PKV)“ kann ab sofort über HEUTE UND MORGEN bezogen werden. Die Studie enthält umfangreiche weitere Ergebnisse und vertiefende Analysen zu zentralen Erfolgstreibern, Verlaufsmustern und Hürden an den wichtigsten Meilensteinen der Customer Journey, ausführliche Entwicklungsvergleiche für den Zeitraum zwischen 2017 und 2021 sowie zahlreiche praktische Handlungsempfehlungen für Produktgeber, Marketer und Vertriebler.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HEUTE UND MORGEN GmbH, Breite Str. 173-139, 50667 Köln, Tel: +49 221 99 500 511, www.heuteundmorgen.de

Die Provisionsberatung sichert allen Teilen der Bevölkerung einen professionellen Vermögensaufbau und die Teilhabe am Kapitalmarkt.

 

Ein Wechsel ausschließlich zur Honorarberatung, wie derzeit von einigen Parteien und Verbraucherschützern gefordert, würde hingegen breite Bevölkerungskreise gravierend benachteiligen. Das ist ein Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie der Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) sowie des deutschen Fondsverbands BVI sowie des Deutschen Derivate Verbands (DDV).

Vor allem Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen würden durch die Honorarberatung von der Beratung abgeschnitten, da sie zu teuer wäre. DK, BVI und DDV fordern daher, dass Anleger weiterhin die freie Wahl zwischen einer Beratung auf Provisions- oder Honorarbasis haben müssen.

Provisionen finanzieren flächendeckendes Beratungsangebot

Insbesondere in Zeiten von Nullzinsen ist die Anlage in Wertpapiere für jeden Bürger ein unerlässlicher Baustein für die Vermögensbildung und die private Altersvorsorge. Dies haben auch die europäischen Gesetzgeber erkannt und die Stärkung der privaten Vermögensanlage als eines der wichtigsten Ziele bei der Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion festgeschrieben. Aber häufig müssen Verbraucher erst von der Notwendigkeit eines Vermögensaufbaus überzeugt und an den Kapitalmarkt herangeführt werden. Dabei gibt es Unterschiede in den Beratungsmodellen. KPMG hat in der Studie festgestellt, dass die Honorarberatung bis zu einem Anlagebetrag von 25.000 Euro teurer als die provisionsbasierte Beratung ist. Dabei hat KPMG den aktuellen Stundensatz von im Schnitt 180 Euro unterstellt. Ausgehend von dem Median des Finanzvermögens deutscher Haushalte von 16.900 Euro liegen die Kosten für die Honorarberatung um 50 Prozent höher. Nach Angaben von KPMG prägen Sparer mit kleinerem Geldbeutel den Markt. So wird über die Hälfte (55 Prozent) der Wertpapiersparpläne mit maximal 100 Euro pro Monat bespart, bei über einem Viertel (28 Prozent) liegt der monatliche Sparbetrag unter 50 Euro. Vor allem diese Verbraucher sind auf fachkundige Beratung angewiesen. Das leisten zum Beispiel bundesweit deutsche Banken und Sparkassen mit ihrer im europäischen Vergleich hohen Berater- und Filialdichte. Dieses Angebot ist für Kreditinstitute mit hohen Kosten verbunden, die anteilig durch Zuwendungen finanziert werden. Mit einem Provisionsverbot könnte dieses Angebot zu Lasten der beratungsbedürftigen Verbraucher nicht mehr aufrechterhalten werden.

74 Prozent der Verbraucher wollen nicht separat für Beratung bezahlen

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass die meisten Verbraucher nicht bereit sind, für eine Beratung zu bezahlen. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar hat ergeben, dass sich nur 16 Prozent der Befragten vorstellen können, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Dabei haben sie im Schnitt knapp 35 Euro als angemessenen Stundensatz angegeben, den tatsächlichen Wert von derzeit 180 Euro würden nur 0,3 Prozent bezahlen. Die überwiegende Mehrheit (74 Prozent) ist hingegen nicht bereit, für eine Beratung ein Honorar zu bezahlen. Im Falle eines Provisionsverbots bliebe zahlreichen Verbrauchern nur der Ausweg, weniger oder keine Beratung mehr in Anspruch zu nehmen. Da eine Beratung bei der Geldanlage aber ausweislich der Umfrage für 80 Prozent der Befragten unerlässlich ist, würde ein Verbot der Provisionsberatung dazu führen, dass sie sich – entgegen dem erklärten Ziel des europäischen Gesetzgebers – von den Finanzmärkten abwenden und keine Finanzprodukte mehr kaufen oder – mit entsprechend höherem Risiko – ohne Beratung Produkte kaufen.

Beispiele aus dem Ausland haben sich nicht bewährt

Die Studie verweist auch auf die Feldversuche im Ausland. Welche Auswirkungen eine ausschließliche Honorarberatung hat, zeigt ein Blick in das Vereinigte Königreich, wo Provisionen 2013 verboten wurden. Dort ist eine Beratungslücke für Kleinanleger bereits Realität. Studien der englischen Finanzaufsicht FCA zeigen, dass sich der Beratungsmarkt deutlich an höheren Vermögen (meist mindestens 60.000 Euro) ausrichtet. Vor allem Sparer mit geringen oder mittleren Anlagebeträgen können oder wollen sich eine Beratung nicht mehr leisten. Ähnliches gilt für die Niederlande, wo die traditionelle Anlageberatung fast ausschließlich im Private Banking zu finden ist und häufig ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro voraussetzt.

 

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BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de

Minderheitsbeteiligung an Schadenspezialist Peritos erweitert Leistungsspektrum der Gruppe

 

Die Ecclesia Gruppe, größter deutscher Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen, übernimmt mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die API Assekuranz Partner der Industrie Versicherungsmakler GmbH (API Assekuranz) in Beckum. Zudem beteiligt sich die Ecclesia Gruppe an der Peritos GmbH, die Unternehmen und Versicherungsmaklern Dienstleistungen im Großschadenmanagement anbietet.

Der 1997 gegründete Versicherungsmakler API Assekuranz ergänzt mit seinem Kundenportfolio die deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH (deas), den Industriemakler der Ecclesia Gruppe. „In Zusammenarbeit mit der deas können wir Stärken optimal bündeln und das Serviceangebot für unsere Kunden weiter verbessern. Ich freue mich darauf, diese spannende Phase begleiten zu können. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden bleiben wir den Kunden der API Assekuranz als Ansprechpartner erhalten“, bekräftigt Harald Vollgraf, geschäftsführender Gesellschafter der API Assekuranz. „API und die Ecclesia Gruppe teilen die Philosophie, stets den Kundennutzen in den Mittelpunkt zu stellen“, verweist Jochen Körner, Geschäftsführer der Ecclesia Holding GmbH, auf eine wesentliche Gemeinsamkeit der beiden Unternehmen.

Durch die Beteiligung an der Peritos GmbH verstärkt die Ecclesia ihr Angebot im Großschadenbereich. „Mit der Ecclesia Gruppe haben wir einen wichtigen Partner an unserer Seite, der mit uns das Geschäftsfeld der Peritos weiter ausbauen wird. Durch unseren Einsatz im Großschadenereignis können sich die Versicherungsmakler auf die Kundenbeziehung und das Verhältnis zum betroffenen Versicherer konzentrieren – eine echte Win-win-Situation für alle Beteiligten“, betont Kathrin Jacobs. Sie wird das Unternehmen als geschäftsführende Gesellschafterin auch zukünftig weiterführen.

Die Schadenmanagerinnen, Schadenmanager und Sachverständigen von Peritos unterstützen Unternehmen und Versicherungsmakler bei der Abwicklung komplexer Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden. Die langjährige Erfahrung mit industriellen Großschäden und eine besondere Expertise an der Schnittstelle zwischen Schadenregulierungsprozess und Versicherungsrecht schaffen Transparenz und sichern die Handlungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen. „Großschadenereignisse waren gerade im Jahr 2021 präsenter denn je. Genau in diesen Phasen brauchen Kunden eine exzellente Unterstützung im Großschadenmanagement. Unsere Kunden können von dem Know-how, das Kathrin Jacobs und Harald Vollgraf mitbringen, nur profitieren“, betont Jochen Körner.

Über Ecclesia

Die Ecclesia Gruppe bildet mit mehr als 2.000 Beschäftigten und einem platzierten Prämienvolumen von 2,4 Milliarden Euro p. a. den größten deutschen Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen. Zur Gruppe gehören unter anderen führende Makler für Industrie und Gewerbe, Logistik, Kreditversicherung/Finanzierung, Gesundheitswesen, Sozialwirtschaft, Kirche sowie Assekuradeure und ein Rückversicherungsmakler. Die Bandbreite der Kundenbeziehungen reicht vom börsennotierten Großkonzern über den Mittelstand bis zu Großkliniken und kirchlichen Institutionen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Detmold und ist in Deutschland flächendeckend präsent. Darüber hinaus verfügt die Ecclesia Gruppe über eigene Unternehmen in sechs weiteren europäischen Staaten und agiert über das ECCLESIA GLOBAL NETWORK in mehr als 170 Ländern weltweit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Die Signal Iduna Gruppe setzt nach einem erfolgreichen Pilotprojekt die Zusammenarbeit mit der Bridge ITS GmbH fort. Sie stellt ihren Außendienstpartnern die Online-Beratungssoftware bridge zur Verfügung, die eine interaktive, persönliche und digital nachhaltige Beratung ermöglicht. 

 

Signal Iduna stellt jedem der rund 3.400 Agenturen, Vertriebsführungskräften und Spezialisten bridge zur Verfügung. Den Nutzern werden im Vorfeld interne Schulungen angeboten. Bereits zum Auftakt bildete Signal Iduna über 600 Nutzer aus.

Die Software von Bridge strukturiert die Online-Beratungsgespräche so, dass diese trotz räumlicher Entfernung eine hohe Kundenbindung durch digitale Nähe erzeugen. Insbesondere ermöglicht die bridge-Software echte Interaktion zwischen Beratern und Kunden, bei der die Kunden selbst klicken, swipen und Daten eingeben können. Von den wirtschaftlichen Vorteilen durch Prozess-Verschlankungen profitieren die Signal Iduna und deren Agenturen. Es ist für die Ausbildung neuer Mitarbeiter und die Entwicklung neuer Cross-Selling-Strategien ein wichtiges Tool.

Dr. Christian Bohner, COO der Bridge ITS GmbH, sagt über die zukünftige Zusammenarbeit: “Wir freuen uns, dass ein digital so fortschrittliches Versicherungsunternehmen wie die Signal Iduna in bridge die beste Art und Weise sieht, Beratungsprozesse und -gespräche zu digitalisieren und auf die Zukunft auszurichten. Ich bin überzeugt, dass uns viele Jahre fruchtbarer und erfolgreicher Zusammenarbeit bevorstehen.”

Vertriebsvorstand Torsten Uhlig, Signal Iduna Gruppe, freut sich, mit der Software bridge seinen Agenturen, Vertriebsführungskräften und Spezialisten ein selbsterklärendes, attraktives und modernes Tool für die Online-Beratung zur Verfügung zu stellen. Besonders die passgenauen Erweiterungsmöglichkeiten von bridge waren ein entscheidender Faktor für die Zusammenarbeit: „Die Bedienung der veränderten Kunden- und Vermittlerbedürfnisse in der Kommunikation und Interaktion sind für unser Unternehmen handlungsleitend. Die Kunden schätzen und fordern heutzutage die Kombination von Online- und Präsenzberatung. Die Software bridge ist ein Baustein unserer digitalen Transformation im Vertrieb und im Service.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Signal Iduna (Zentrale), Neue Rabenstraße 15-­19, D-20351 Hamburg, Tel: 040 4124 3834, Fax: 040/41242846, www.signal-iduna.de

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), eine führende Plattform für Abwicklung, Administration, Beratung und Regulierung für die Finanzindustrie, hat heute ihren Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung des Konzerns für Q1- Q3 2021 veröffentlicht.

 

Der Brutto-Konzernumsatz stieg in der ersten drei Quartalen um 30,8 Prozent auf 137,5 Mio. EUR (105,1 Mio. EUR), während sich der Netto-Konzernumsatz um 20,8 Prozent auf 25,1 Mio. EUR erhöhte (20,7 Mio. EUR). Das EBITDA lag trotz der Migration auf die finfire Plattform und den damit verbundenen Kosten nach neun Monaten bei 3,7 Mio. EUR. Im dritten Quartal konnte ein EBITDA von 1,3 Mio. EUR erwirtschaftet werden und lag damit bereits deutlich >100% über dem Vergleichswert des Vorjahres. Der betriebliche Rohertrag lag bei ca. 8,3 Mio. EUR, die Rohertragsmarge im Verhältnis zum Nettoumsatz bei 15,66%. Die Assets under Administration inklusive Fonds Advisory entwickelten sich weiter positiv. Sie stiegen um ca. 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 20,1 Mrd. EUR.

Zum Umsatzwachstum in den ersten neun Monaten 2020 trugen insbesondere die Geschäftsbereiche Wholesale und Regulatory & Technology bei. Der Bereich Regulatory konnte mit einem Zuwachs von 77,9 Prozent auf 53,1 Mio. EUR Umsatz (9M/2020: 29,9 Mio. EUR) weiterhin überaus dynamisch wachsen. Deutlich positiv entwickelte sich auch der Bereich Wholesale, der auf 9-Monatssicht deutlich wachsen konnte und mit 73,1 Mio. EUR (59,2 Mio. EUR) um 23,6 Prozent im Umsatz zulegte. Die Corona Pandemie hatte im Wholesale Bereich zwei gegensätzliche Entwicklungen. Während im Bereich der Versicherungen weiterhin Einschränkungen in der Umsetzung des Belegschaftsgeschäfts fortbestehen, entwickelte sich der Bereich Sachversicherungen und insbesondere die private Kapitalanlage dagegen überproportional positiv. Das dynamischste Wachstum im bisherigen Jahresverlauf verzeichnete der Bereich Regulatory & Technology. Hier überzeugten sowohl das Wachstum der Assets under Management (Vermögensverwaltung) als auch der Bereich Fonds Advisory mit Regulierungsdienstleistungen für Fondsinitiatoren & Fondsadvisor. Der Bereich Immobilien & Marketing liegt gegenüber dem Vorjahr noch zurück. Allerdings verzeichnet das Interesse an der finfire Immobilienplattform eine ungebrochene Dynamik. Im laufenden Schlussquartal wird ein starkes Wachstum dieses Bereiches erwartet.

Prognose und Ausblick

Auf Grundlage des weiterhin dynamischen Geschäftsverlaufes im laufenden vierten Quartal bekräftigt der Vorstand die Wachstumsprognose zur Geschäftsentwicklung im Gesamtjahr 2021 ausdrücklich. Der Vorstand geht nunmehr von einem organischen Wachstum des Bruttoumsatz von mehr als 25% Prozent und somit einem Brutto-Konzernumsatz von > 185 Mio. EUR aus, sowie beim Netto-Konzernumsatz in der bisherigen Größenordnung von > 36 Mio. EUR. Das EBITDA wird auf Grundlage der Prognose im Bereich von 6,0 bis 7,2 Mio. EUR erwartet. In Abhängigkeit von der Umsetzung in Vorbereitung befindlicher Transaktionen noch im Jahresverlauf besteht ausgehend vom Bereich Immobilien die Möglichkeit, die bisherige Planung deutlich zu übertreffen.

Auf Basis der neuen cloudbasierten finfire Plattform plant die Netfonds Gruppe im kommenden Jahr die Skalierung und Effizienzsteigerung des Geschäftsvolumens dynamisch fortzusetzen. Eine detaillierte Planung für das Geschäftsjahr 2022 wird bis Ende Januar veröffentlicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht“ – diesen Satz hören Menschen, die von der Versicherung Gebrauch machen möchten, oft. Warum ist das so? Und vor allem: Wie lässt es sich vermeiden? Wittig Ünalp, Fachkanzlei für Versicherungsrecht, klärt auf.

 

Viele Versicherte zahlen monatlich hohe Beträge für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese soll die finanzielle Absicherung für den Fall gewährleisten, dass sie ihren Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Doch damit das Geld ausgezahlt wird, muss die Berufsunfähigkeit im Schadensfall gutachterlich bescheinigt werden. Häufig fallen die entsprechenden Prüfungen zugunsten der Versicherungen aus, wie die Erfahrung von Wittig Ünalp zeigt. „Das Ziel der Versicherungen ist es üblicherweise, dass sie nicht zahlen müssen. Das wissen die Gutachterinnen und Gutachter. Wenn sie also weiterhin Aufträge von der Versicherung erhalten wollen, fallen ihre Bewertungen entsprechend aus. Wer etwas anderes denkt, versteht den Markt nicht“, erklärt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. „Trotzdem sind die Versicherten verpflichtet, sich gutachterlich untersuchen zu lassen.“

Systemfehler: und jetzt?

Versicherten rät Wittig Ünalp, sich schon anwaltlich beraten zu lassen, wenn sie den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Denn: Bereits ein Fehler beim Ausfüllen der umfangreichen Formulare kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung sind Falschangaben oder Gutachten, die zwar die Krankheit, aber nicht die Berufsunfähigkeit bescheinigen. „Der Grat zwischen ‚krank‘ und ‚berufsunfähig‘ kann ziemlich schmal sein“, sagt Maximilian Wittig. „Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Burnout fallen die Gutachten oft negativ für den Versicherten aus.“

Klage auf Berufsunfähigkeitsrente

Wenn es zur Auseinandersetzung mit der Versicherung kommt, hilft nur der Gang zu einer Anwaltskanzlei. Ein Gericht muss dann entscheiden, ob aufgrund der Erkrankung die Ausübung des Jobs dauerhaft zu mehr als 50 Prozent beeinträchtigt ist. Ist die erkrankte Person zu weniger als 50 Prozent berufsunfähig, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. „Wir haben uns auf derartige Fälle spezialisiert.“, sagt Maximilian Wittig. „Bei uns arbeiten auch Fachanwältinnen und -anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Arbeitsrecht. Diese Bereiche ergänzen das Versicherungsrecht bei Streitigkeiten über die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB, Domsheide 3, 28195 Bremen, Tel: 0421 3362310, www.versicherungsrecht-wittig.de