Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte freut sich, ihren Seniorpartner und Gründer Norman Wirth für eine außergewöhnliche Ehrung würdigen zu können:

Im Rahmen des Deutschen BeteiligungsPreises 2024 wurde vor kurzem Norman Wirth in der Kategorie „Best Trusted Consultant“ (Steuerberatung-Wirtschaftsprüfung-Rechtsberatung) ausgezeichnet und gleichzeitig in die Hall of Fame der Beteiligungsbranche aufgenommen.

Diese renommierte Auszeichnung wird jährlich an Persönlichkeiten vergeben, die durch herausragende Kompetenz, Integrität und Innovationskraft in der deutschen Finanz- und Beratungslandschaft überzeugen. Die Ehrung unterstreicht Norman Wirths jahrzehntelangen Einsatz und seine führende Rolle in der Beratung mittelständischer Unternehmen und der Finanzbranche, insbesondere auch im Sachwertbereich.

Das gesamte Team von Wirth Rechtsanwälte gratuliert Norman Wirth herzlich zu dieser verdienten Ehrung und ist stolz darauf, ihn in seinen Reihen zu wissen.

Edmund Pelikan, Gründer und Initiator des Deutschen BeteiligungsPreises, würdigte die Leistung von Norman Wirth mit herzlichen Worten:

„Norman Wirth ist für mich einer der absolut fachkompetenten Netzwerker. Er bringt Fachleute und Fachwelten im Segment Finanzen in einer einzigartigen Form zusammen und setzt sich für sie ein. Danke für Dein Engagement und Deine wegweisende Arbeit. Ich bin stolz, Dich als Fachmann und als Mensch heute mit diesem Preis würdigen zu können.“

Klaus Wolfermann vom Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter e.V. (VKS) hob die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen seinem Verband und dem AfW hervor: „Lieber Norman Wirth, sozusagen als Verbandschef zu Verbandschef: Es ist uns immer eine Freude, mit dem AfW zusammenzuarbeiten. Es ist mir eine besondere Freude, Dir, lieber Norman, zur heutigen Auszeichnung zu gratulieren – im Namen des VKS-Verbandes, aber auch von mir ganz persönlich.“

Norman Wirth selbst teilte seine Freude über diese Auszeichnung und hob hervor, dass der Preis nicht nur eine persönliche Ehrung sei, sondern vor allem die Arbeit zweier starker Teams würdige:

„Dieser Preis steht für das Engagement und die Kompetenz von zwei großartigen Teams – der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte und dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.“

Über Norman Wirth

Norman Wirth ist Gründer der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte (1998) und seit 2004 Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW e.V. Seit über zwei Jahrzehnten setzt er sich für die Belange der Finanz-, Versicherungs- und Vermittlerbranche ein und genießt branchenübergreifend Anerkennung als Experte im Wirtschaftsrecht sowie als engagierter Interessenvertreter seiner Mandanten.

Über den Deutschen BeteiligungsPreis

Der seit 2008 jährlich verliehene Deutsche BeteiligungsPreis zeichnet anlegerorientierte, antizyklische und nachhaltige Projekte sowie Leistungen im Bereich sachwertorientierter Investmentstrategien aus. Außerdem ehrt er herausragende Persönlichkeiten der Beteiligungsbranche. Alle personenbezogenen Preisträger werden in die Hall of Fame der Beteiligungsbranche aufgenommen.

Über Wirth-Rechtsanwälte

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Die regulatorischen Anforderungen für Maklerpools und -verbünde in Deutschland steigen kontinuierlich.

Themen wie DORA, FIDA und Kleinanlegerstrategie stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Um diesen Entwicklungen mit vereinten Kräften erfolgreich zu begegnen, hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. erneut die führenden Köpfe der Maklerpools- und verbünde an einen Tisch gebracht.

Das Treffen der Initiative „Pools für Makler“, das am Vortag des Branchenevents DKM 2024 in Dortmund stattfand, zeigte einmal mehr die große Geschlossenheit und Einigkeit dieser Branchenteilnehmer in wichtigen Themenbereichen. „Unabhängigkeit, Provisionsverbot und Provisionsdeckel standen ebenso auf der Agenda wie politische und regulatorische Herausforderungen, die die Branche betreffen,“ erklärte AfW-Vorstand Norman Wirth. Auch die aktuelle Zeichnungspolitik einiger Versicherer sorgte für lebhafte Diskussionen unter den Teilnehmenden.

Das Treffen bot nicht nur die Gelegenheit, zentrale Herausforderungen zu diskutieren, sondern auch, gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dabei wurde erneut deutlich, wie wertvoll eine Plattform wie die Initiative „Pools für Makler“ für den Austausch untereinander ist. Das regelmäßige Zusammentreffen ermöglicht eine abgestimmte und strategische Herangehensweise an branchenrelevante Themen, was nicht nur den Pools und Verbünden, sondern auch den angeschlossenen unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern zugutekommt.

„Gerade in einem Umfeld wachsender Herausforderungen ist es entscheidend, dass die Branche geschlossen auftritt und gemeinsam für ihre Interessen eintritt,“ betonte Wirth. Der AfW bietet mit der Initiative „Pools für Makler“ eine neutrale Austauschplattform, die diese kollektive Stärkung nachhaltig unterstützt.

Das positive Feedback der Teilnehmenden verdeutlichte, dass der regelmäßige Austausch in einem vertraulichen Rahmen für alle Beteiligten unverzichtbar ist. Angesichts der wachsenden regulatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen waren sich die Anwesenden schnell einig, dass die AfW-Initiative „Pools für Makler“ auch im kommenden Jahr fortgesetzt wird. Ziel bleibt es, die Interessen der unabhängigen Versicherungs- und Finanzberaterinnen und -berater zu stärken und gemeinsam Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu erarbeiten.

Der AfW bedankt sich herzlich bei der SIGNAL IDUNA Gruppe für die erneute Gastfreundschaft und freut sich darauf, die Initiative „Pools für Makler“ auch in Zukunft als starke Stimme der Branche weiterzuführen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Continentale Versicherung ist in der betrieblichen Vorsorge in allen Disziplinen besonders kompetent.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat das Unternehmen jetzt beim Rating für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) mit „exzellent“ bewertet. Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gab es diese Bestbewertung schon im Sommer.

Digitale Tools und persönliche Beratung

„Wir freuen uns, dass unsere Erfahrung und Kompetenz als bKV-Anbieter jetzt auch objektiv bestätigt wurde“, betont Eva-Maria Donzelli, Leiterin Firmenkunden Kranken bei der Continentale Versicherung. Ihr Kollege Florian Schlögl, Leiter Betriebliche Altersversorgung, ergänzt: „Ein besonderes Kompliment ist, dass die Experten unseren Service und unsere Vertriebsunterstützung jeweils als exzellent bewerten.“ Die Continentale hat in der betrieblichen Vorsorge schon früh auf digitale Tools gesetzt: für die Beratung, den Abschluss und die Verwaltung. Experten sind zudem für den Vermittler als auch für das Unternehmen persönlich da.

Einer der ersten Anbieter von Budgettarifen in der bKV

In der kollektiven Absicherung von Firmenkunden ist die Continentale seit Jahrzehnten erfahren. Sie hat als eine der ersten mit dem bKV-Angebot und dem Tarif Choose leicht verständliche Budgettarife auf den Markt gebracht. Die Tarife Choose More und Choose Max runden das Budgetangebot ab. Sie bieten mit 1.600 Euro eines der höchsten jährlichen Gesundheitsbudgets am Markt. Choose Max kommt zusätzlich ohne Sublimits aus. Mit der Produktlinie Choose findet damit jedes Unternehmen für jeden Mitarbeitenden vom Einsteiger- bis zum Maximalschutz das Passende. Kollektive sind bereits ab 10 Personen möglich.

Seit diesem Jahr im bAV-Portfolio: Betriebliche BU

Attraktive Konditionen für Kollektive bietet der Versicherer auch in der betrieblichen Altersversorgung. Ganz neu ist seit diesem Jahr die Continentale Betriebliche PremiumBU. Damit können Unternehmen für ihre Mitarbeitenden den existenziellen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zu besonders attraktiven Konditionen abschließen. Für die Altersvorsorge können sie verschiedene Produkte der Continentale in drei Durchführungswegen nutzen.

Über die IVFP-Kompetenz-Ratings

Für das bAV-Kompetenzrating hatte das IVFP 23 Gesellschaften in den Kategorien Beratung, Haftung, Service und Verwaltung betrachtet. Für das bKV-Rating nahmen die Experten 16 Gesellschaften in den Kategorien Beratung, Vertragsgestaltung, Service & Verwaltung sowie Produktportfolio unter die Lupe.

Mehr Informationen zum Angebot der Continentale für die betriebliche Vorsorge gibt es unter www.continentale.de/firmenkunden. Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen auf makler.continentale.de/bkv-concept und makler.continentale.de/bav.

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW geht davon aus, dass die Trilog-Verhandlungen zur Retail Investment Strategy (RIS) im ersten Quartal 2025 abgeschlossen werden.

Grund für diese Annahme ist ein Gespräch zwischen Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments und Koordinator der EVP-Fraktion im ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung, und AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Markus Ferber betonte, dass die Dauer der Übergangsfristen zur Umsetzung der RIS-Verordnungen eine zentrale Rolle spielt. Das Europäische Parlament befürwortet, ebenso wie die Kommission, eine Übergangsfrist von 18 Monaten, während der Rat der EU eine deutlich längere Frist von 36 Monaten bevorzugt. Laut Ferber könnte es auf einen Kompromiss von etwa 30 Monaten hinauslaufen, um sowohl den regulatorischen Anforderungen als auch den Umsetzungsprozessen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Diese Übergangsfrist ist erforderlich, damit nationale Gesetzgeber und die Branche selbst ausreichend Zeit haben, die neuen Regelungen in die Praxis umzusetzen.

„Die Retail Investment Strategy betrifft nicht nur den Vertrieb von Finanzprodukten, sondern erfordert umfangreiche Anpassungen der Systeme und Prozesse bei allen Akteuren der Branche. Schulungen, IT-Updates und die Anpassung nationaler Gesetzgebungen sind notwendig, um eine rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten“, erklärte Ferber und hob hervor, dass das Inkrafttreten realistisch am 1. Januar 2028 zu erwarten sei.

„Ein klarer Planungshorizont ist für uns von großer Bedeutung“, so Rottenbacher. „Zu wissen, ob es 18 oder 36 Monate sein werden, ist entscheidend, da die Branche sich auf alle Veränderungen gut vorbereiten muss.“

Der AfW wird die Trilog-Verhandlungen über den europäischen Dachverband der Vermittlerverbände (FECIF) intensiv begleiten.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das Tarif-Update 2025

Nachdem bereits die Tierhalter- und Privathaftpflicht der PHÖNIX Schutzgemeinschaft einem Update unterzogen wurde, geht die Produktschmiede nun auch beim Unfalldeckungskonzept PHÖNIX UV neue Wege. Gemeinsam mit der INTER Versicherung als neuem Risikoträger wurden die Tarife Exklusiv & Premium vor dem Relaunch noch einmal deutlich optimiert.

PHÖNIX THV, PHV und nun auch UV: Die Neuauflage der bewährten Deckungskonzepte bedeutet für Versicherungsnehmer einen noch besseren Schutz bei einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis. Einen entscheidenden Beitrag dazu lieferten diesmal auch die angebundenen Makler des Hamburger Maklerpools, auf deren Vorschläge die Produktentwickler bei der Optimierung der Tarife zurückgreifen konnten.

Erfreulich für die Verbraucher: Die bewährten Stärken der PHÖNIX UV bleiben ihnen auch nach dem Neustart erhalten. Dazu zählt in erster Linie das im Premium Tarif obligatorisch mitversicherte Garantiepaket, wie Stefan Klahn, Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft, erklärt: „Die Versicherungsnehmer profitieren weiterhin von der marktführenden Best-Leistungsgarantie und der Besitzstandsgarantie. Zu wissen, dass man weder bei einem Wechsel noch in Bezug auf einen Wettbewerbstarif Nachteile befürchten muss, überzeugt selbst zögerliche Kunden.“ Weitere kundenfreundliche Highlights seien der Verzicht auf die Kürzung der Leistung bei Mitwirkung, die großzügig bemessenen Meldefristen sowie die marktführende Gliedertaxe.

Die neuen Tarife PHÖNIX UV Exklusiv und Premium sind bereits seit Anfang Oktober zum Vertrieb freigegeben. An den praktischen Abläufen ändert sich durch die Umstellung nichts. Angebundene Makler können weiterhin die bekannten Abschlusswege nutzen, und auch die Vergleicher haben die Tarife bereits umgesetzt. Für Frank Löffler, den zweiten Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft, sind dies gute Vorzeichen für die weitere Zusammenarbeit mit der INTER Versicherung: „Zwischen den ersten Meetings und dem erfolgreichen Relaunch vergingen nur wenige Wochen. Unser Ziel ist es, die Partnerschaft mit der INTER weiter auszubauen und gemeinsam exklusive Versicherungsprodukte für unsere Makler zu entwickeln. Die Kollegen aus Mannheim sind sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich stark aufgestellt und verfügen vor allem bei technischen Versicherungen über viel Know-how. Die ersten neuen Produkte sind bereits in Arbeit.“

Um die Makler fit für den Vertrieb der neuen Deckungskonzepte zu machen, informiert sie MAXPOOL in speziellen Schulungen über alle wichtigen Merkmale der einzelnen Tarife. Bei der Erstellung der Policen arbeitet der Maklerpool für eine kurze Übergangszeit mit vorläufigen Deckungszusagen, was allerdings keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Kunden hat. Das Bestandsgeschäft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf die INTER übertragen.

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Walnut Live, die führende Vertriebsplattform für Privatmarktfonds, listet mit Jamestown den insgesamt 20. Produktpartner.

Seit der Gründung im Jahr 1983 fokussiert sich der Fondsanbieter auf Immobilieninvestitionen mit Schwerpunkt USA. Finanzberaterinnen und -beratern steht ab sofort das Anlageprodukt Jamestown 32 für die digitale Zeichnung zur Verfügung. Ziel des Fonds ist es, qualitativ hochwertige, vermietete Einzelhandels-, Büro- und Mietwohnobjekte in den wichtigsten Metropolen der USA und bedeutenden Großräumen der US-Küstenstaaten zu erwerben. Die Mindesteinlage für den Fonds beträgt 30.000 USD bzw. 20.000 USD für Anleger mit vorhandener US-Steuernummer.

„Die Partnerschaft mit Jamestown freut uns in doppelter Hinsicht: Zum einen können wir mit dem sehr erfahrenen Anbieter die Auswahl an Produkten für unsere Finanzberaterinnen und -berater im Bereich US-Immobilien erweitern. Zum anderen ist es für uns ein schöner Meilenstein, mit Jamestown zugleich den 20. Partner auf unserer Plattform zu verkünden. Das ist ein toller Erfolg, auf dem wir uns aber nicht ausruhen werden. 2024 war das Jahr der Anbieter, 2025 wird das Jahr der Berater“, sagt Lars Gentz, Geschäftsführer der Walnut.

„Digitalisierung spielt bei uns in vielen Bereichen eine sehr wichtige Rolle. Deshalb ist es ein logischer Schritt, dass wir auch für die Zeichnung unserer Produkte auf digitale Lösungen setzen. Walnut bietet eine zeitgemäße, flexible und nutzerfreundliche Plattform, die zu unseren Ansprüchen passt und wir freuen uns auf die Partnerschaft“, sagt Steffen Haug, verantwortlich für die Vertriebspartnerbetreuung und den Zweitmarkt bei Jamestown.

Über Walnut Live erhalten Finanzberaterinnen und -berater Zugang zu einer breiten Palette an Sachwertanlagen – von Immobilien bis hin zu Private Equity. Die Plattform beinhaltet neben der digitalen Zeichnungsstrecke unter anderem Funktionen wie Live-Videoberatung, Co-Browsing, automatische Dokumentation und Vollständigkeitsprüfungen sowie CRM-Dienste zur Kundendatenerfassung und -verwaltung.

Die E-Zeichnungsstrecke ist neben dem volldigitalen Fernabsatz auch für den Einsatz in der Face-to-Face-Beratung optimiert. Finanzberater und ihre Kunden können den Antrags- und Zeichnungsprozess über die Funktion „Direktzeichnung vor Ort“ gemeinsam vor Ort an einem Bildschirm durchgehen. Die Plattform ist auch 2024 kontinuierlich gewachsen. Zuletzt konnten unter anderem die Emissionshäuser BVT, inVenture Capital, Hep Solar und Dr. Peters angebunden werden.

Über die Walnut GmbH & Co. KG:

Das FinTech-Unternehmen Walnut entwickelt innovative Software für die digitale Abwicklung von Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen. Die Vertriebsplattform für Privatmarktfonds Walnut Live ermöglicht Finanzberatern und ihren Kunden eine ortsunabhängige Beratung sowie den volldigitalen Abschluss von Zeichnungsprozessen. www.walnut.live

Verantwortlich für den Inhalt:

Munich Private Equity AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Tel: 089/6666 94-446, www.mpe.ag

Umfrage im Auftrag von Canada Life

Diese Fehler sehen Makler:

– Keine Altersvorsorge

– Altersvorsorge-Exit

-Unpassende Verträge

Das empfehlen Makler:

– Analyse der Absicherungssituation

– Transparentes Aufzeigen von Bedarf und Rentenlücke

Private Altersvorsorge – welche Verbraucher-Entscheidungen hier richtig oder falsch sind, steht aktuell wieder in der Diskussion. Die Perspektive von Versicherungsmaklern dazu ermittelte eine Studie des Fachmagazins AssCompact im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life.

Was der Altersvorsorge schadet: Die folgenschwersten Fehler aus Maklersicht

In der Studie haben Versicherungsmakler die aus ihrer Sicht gravierendsten Fehlentscheidungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern rund um die Altersvorsorge aufgezeigt. Die meisten Befragten (59,1%) halten es für den größten Fehler, aus fehlendem Risikobewusstsein heraus gar keine Versicherung abzuschließen. Fast genauso so viele Makler (57,7%) nennen den Ausstieg aus einem Versicherungsvertrag, ohne dass Kunden die Folgen verstanden haben.

Auch die Wahl von geeigneten Versicherungsverträgen birgt laut den Befragten Stolpersteine. 54,8% der Umfrage-Teilnehmer kritisieren Tarif-Abschlüsse, die nicht zur Lebenssituation der Kunden passen. Ähnlich viele (53,6%) meinen, dass Kunden in der Altersvorsorge zu viel Wert auf Garantien legen und zu wenig auf Renditeoptionen. Bei der Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Fehlentscheidungen verhindern: Das empfehlen Makler

Mehr als drei Viertel der befragten Makler denken, dass sie ihre Kunden vor solchen Fehlern bewahren können. Um Fehlentscheidungen vorzubeugen, empfehlen Versicherungsmakler vor allem zwei Schritte: Umfassende Information zur gesamten Absicherungssituation (37,1%) und transparentes Aufzeigen des Bedarfs und der Rentenlücke im Alter (36,2%).

Makler über den Vorsorge-Aufschub der Kunden

Dass Verbraucher die finanzielle Vorsorge oft auf die lange Bank schieben, hat aus der Maklerperspektive vor allem folgende Gründe: Mit 64,3% gehen die meisten Makler davon aus, dass Verbrauchern aufgrund ihres Alters das nötige Risikobewusstsein fehlt und sie deshalb eine Beschäftigung mit dem Thema für nicht nötig halten. 62,9% denken, dass sich Verbraucher generell ungern damit befassen, und 57,1%, dass sie sich nicht genügend dafür interessieren.

Das Ergebnis steht im Widerspruch zu einer kürzlich im Auftrag von Canada Life durchgeführten repräsentativen Verbraucher-Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov. Hier hatten die Menschen in Deutschland angegeben, die finanzielle Vorsorge vor allem aus Zeitmangel im Alltagsstress aufzuschieben.

„Die Einblicke, die uns Makler in der Umfrage geben, sprechen Bände über die Vorsorge-Realität in Deutschland. Völlig zu Recht weisen Makler darauf hin, dass sie für eine gelungene Absicherung des Ruhestands kompetente Ansprechpartner sind. Gerade beim Faktor Zeitmangel könnten Makler noch deutlicher machen, dass sie den Kunden Aufgaben abnehmen, zu denen diese im Alltag nicht kommen”, kommentiert Dr. Igor Radović, Vorstandsmitglied bei Canada Life, die Umfrageergebnisse. “Eine gute Beratung hilft nicht nur, die Zukunft zu planen. Sie entlastet Kunden im Hier und Jetzt, da sie ein oft verdrängtes Thema mit Profi-Unterstützung endlich angehen können.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Geht es ums Erbe, sind Streitigkeiten an der Tagesordnung. Erblasser sollten daher schon zu Lebzeiten ihr Erbe regeln und frühzeitig Vermögenswerte übertragen.

Was vielen Betroffen unbekannt ist: Mit einer Versicherungslösung sinkt nicht nur das Streitpotenzial, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Steuerlast.

Ein Leitfaden von Carsten Telaar, Versicherungsexperte der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.

Es wird viel vererbt in Deutschland. Immer mehr Menschen hierzulande verfügen im Laufe ihres Lebens über ein Vermögen, das schon ihre Eltern und Großeltern aufgebaut haben. Schätzungsweise 2,6 Billionen Euro, also 2.600 Milliarden Euro, werden noch in diesem Jahrzehnt auf die nächste Generation übertragen.

Dies bringt jedoch oft Herausforderungen mit sich. Es häufen sich die Erbstreitigkeiten und die Einnahmen des Staates aus Erbschafts- und Schenkungssteuer steigen seit Jahren an. Allein 2023 kassierte der deutsche Staat 11,8 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen im Volumen von 121,5 Milliarden Euro.

Um Streit ums Erbe und unnötig hohe Belastungen aus der Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vermeiden, ist ein geordneter und vorausschauender Übergang des Vermögens mehr als ratsam. Vor allem eine frühzeitige Übertragung des Vermögens noch zu Lebzeiten des Erblassers ist oft sinnvoll, zumal die Gestaltungsmöglichkeiten damit weit über die gesetzliche Erbfolge mit ihren starren Steuerfreibeträgen hinausgehen. Eine besonders vielfältige und unter bestimmten Voraussetzungen steuerschonende Variante ist dabei die Vermögensübertragung im Versicherungsmantel.

Versicherungsprinzip bietet Gestaltungsraum fürs Erbe

Der Vermögende beziehungsweise künftige Erblasser zahlt einmalig oder regelmäßig ein, die Versicherung legt das Geld im Sinne des Kunden an und zahlt alles im Todesfall oder zu einem Stichtag aus. Der Begünstigte erhält das so angelegte Vermögen als Einmalzahlung im Todesfall oder zu einem bestimmten Datum auf einen Schlag oder aber als fortlaufende Rentenzahlung.

Der Clou: Die Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig. Die Police ist nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden und kann nach Wunsch gestaltet werden. Außerdem lässt sich der Begünstigte im Vergleich zum notariellen Testament oder Erbvertrag schnell und kostenneutral ändern. Wichtig ist außerdem: Das Vermögen aus dem Versicherungsmantel steht den Begünstigten nach Einreichen der Sterbeurkunde sofort zur Verfügung. Testamentseröffnungen und Erbschein-Beantragungen dauern in der Regel deutlich länger.

Nachlass und Auszahlungen werden langfristig planbar

Zum einen können Versicherungslösungen auch Dritte, außerhalb der gesetzlichen Erbfolge, begünstigen, ohne dass ein anderer Erbe dies anfechten kann. Denn: Die Begünstigung aus dem Versicherungsvertrag hat immer Vorrang vor dem Nachlass. Zum anderen lässt sich ein Datum – oder auf Wunsch sogar verschiedene Zeitpunkte – bestimmen, ab dem die Vermögensübertragung stattfinden soll, selbst wenn der Erblasser noch lebt. Dann handelt es sich um eine Schenkung, für die die gleichen Steuerfreibeträge und Steuersätze gelten wie für eine Erbschaft. Dadurch wird eine Nachlassübertragung langfristig planbar und es können Steuerfreibeträge genutzt werden.

Versicherungsnehmer behalten bis zu ihrem Tod die Kontrolle

So eine Police können auch zwei Personen gemeinsam abschließen. Beispielsweise können sich Eltern die Versicherungsnehmereigenschaft teilen und auch jeweils allein weiterführen, sollte ein Partner vorzeitig versterben. So sichern die Vermögenden bis zur endgültigen Übertragung des Kapitals an den Begünstigten die Kontrolle über das Vermögen.

Ein anderes Beispiel: Ein Vater möchte seinem Sohn das Vermögen in Form einer Versicherung schenken, um ihn abzusichern und gleichzeitig eine Altersvorsorge für seinen Sohn aufzubauen. Der Vater selbst ist dabei die versicherte Person, zahlt aber auch die laufenden Beiträge. Es handelt sich somit um eine Schenkung an den begünstigten Sohn, die im Rahmen der Steuerfreibeträge schenkungssteuerfrei ist.  Weitere Zahlungen des Vaters während der Vertragslaufzeit bleiben schenkungssteuerfrei, bis dass der Freibetrag erschöpft ist. Dieser wird alle 10 Jahre erneuert.

Das beschriebene Konstrukt funktioniert auch, wenn der Vater die Police nur zu 99 Prozent an den Sohn überträgt und ein Prozent behält, aber weiterhin die Beiträge zahlt. Der Vorteil: Der Vater behält die Kontrolle und kann den Vertrag auch nach der Übertragung weiter schützend begleiten, denn der Sohn kann ihn nicht alleine verfügen oder verändern.

Bei einer solchen Vermögensübertragung per Versicherung spricht die Branche auch vom Schenken mit schützender Hand, da das Vermögen schon heute in weiten Teilen übertragen werden kann und man selbst trotzdem weiter über das Vermögen mitbestimmen kann. Erst mit dem Ablauf des Vertrages oder im Todesfall geht der Kapitalstock ganz auf den Begünstigten über – entweder in einer Zahlung oder als monatliche Rente. Dieser Schutz gilt zum Beispiel auch, wenn statt der monatlichen Beiträge eine einmalige große Summe in den Vertrag eingezahlt wird.

Versicherungslösung bringt Steuervorteile

Solange der Vater als versicherte Person lebt, der Vertrag läuft und keine Entnahmen erfolgen, sind die Erträge einkommensteuerfrei. So profitieren Vater und Sohn vom Zinseszinseffekt. Bei vorzeitigen Entnahmen oder Ablauf zu Lebzeiten sind die Erträge einkommensteuerpflichtig. Unter Umständen profitiert man dabei von Steuervorteilen, wenn der Vertrag bereits zwölf Jahre bestand und der Begünstigte bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist.

Im Todesfall des Vaters als versicherte Person erhält der Sohn als Begünstigter die Leistung aus dem Vertrag einkommensteuerfrei. Auch Erbschaftssteuer fällt auf den 99%-Anteil des Sohnes keine mehr an, da ja dieser Anteil des Kapitalstocks bereits auf den Sohn übertragen wurde.

Die gesetzlichen Steuerfreibeträge der Schenkungs- und Erbschaftssteuer können nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Bei den eigenen Kindern etwa sind dies 400.000 Euro alle zehn Jahre.

Freibeträge in den drei Steuerklassen

Steuerklasse Verwandtschaftsgrad      Freibetrag

I        Ehepartner  500.000 Euro

I        Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkel      400.000 Euro

I        Enkel, deren Eltern noch leben und Urenkel  200.000 Euro

I        Sonstige Personen 100.000 Euro

II       Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehepartner, bei Schenkung: Eltern und Großeltern 20.000   Euro

III      Sonstige Personen 20.000   Euro

Fazit

Mit kaum einer anderen Form des Vererbens haben Erblasser größere Gestaltungsmöglichkeiten als mit der Versicherungsvariante. Allerdings sollten sich Vermögende sowohl zu den verschiedenen Versicherungsvarianten als auch zur Form der Geldanlage – z.B. Fonds, ETF, vermögensverwaltende Lösungen – und den möglichen Steuervorteilen fachkundig beraten lassen. Dann gelingt nicht nur der Vermögensübertrag besser, sondern auch die Rendite des Kapitalstocks fällt angemessen aus. Und überdies werden mögliche Erbstreitigkeiten schon zu Lebzeiten ausgeschlossen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

Drei von vier Beschäftigten haben schon mindestens einmal den Arbeitgeber gewechselt. Ein solcher Jobwechsel bringt einigen Organisationsaufwand mit sich.

Das Infocenter der R+V Versicherung rät, dabei auch die Betriebsrente im Blick zu behalten. Denn es gibt einige Punkte zu beachten, damit die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber funktioniert.

Viele Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, an. Sie ergänzt die gesetzliche Rente der Beschäftigten. Welche Art der Betriebsrente angeboten wird, entscheidet das Unternehmen – und auch der Vertrag wird über den Arbeitgeber geschlossen. “Wer einen Jobwechsel plant, sollte das Thema unbedingt möglichst früh mit dem neuen Arbeitgeber klären”, rät Rüdiger Bach, Bereichsvorstand bAV bei der R+V Versicherung.

Neue Verträge gründlich prüfen

Grundsätzlich gilt: Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag weiterführen. “Allerdings ist er dazu nicht verpflichtet, und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein”, sagt Bach. Alternativ zur Weiterführung des bestehenden Vertrages kann das neue Unternehmen das bereits aufgebaute Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen. Die betriebliche Altersversorgung wird dann bei einem anderen Anbieter fortgeführt. Damit sind meist ein neuer Vertrag und geänderte Konditionen verbunden. “Hier lohnt es sich, das Angebot genau zu prüfen und ausreichend Zeit für Gespräche einzuplanen”, erläutert R+V-Experte Bach. “Ansonsten kann es passieren, dass man schlechter dasteht als mit dem bisherigen Vertrag – zum Beispiel, falls noch einmal Kosten für den Vertragsabschluss anfallen.”

Doch was passiert, wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht weiterführt oder das neue Angebot unattraktiv ist? “Der bestehende Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung muss nicht gekündigt werden”, betont R+V-Experte Bach. Die Betroffenen können ihn entweder ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. “Der gesetzlich oder vertraglich erworbene Anspruch auf Leistung verfällt nicht, die angesparten Beiträge bleiben in jedem Fall erhalten.” Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beschäftigte weiter in den Vertrag einzahlt oder nicht.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben ehemalige Beschäftigte das Recht zu erfahren, wie hoch ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind.

Die Übertragung eines Vertrages muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Der Wunsch nach einer Übertragung sollte rechtzeitig mit dem neuen und dem alten Arbeitgeber besprochen werden, damit alle notwendigen Unterlagen fristgerecht vorliegen.

Ob Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds: Wer sie erworben hat, besitzt einen Rechtsanspruch darauf, dass das Versorgungskapital bei einem Arbeitsplatzwechsel übertragen wird.

Auskunft über die Modelle zur betrieblichen Altersversorgung und die Möglichkeiten einer Übertragung erteilen Vorgesetzte, die Personalabteilung oder der Betriebsrat.

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Das Swiss Life-Selbstbestimmungsbarometer geht ins sechste Jahr und zeigt auf, wie die Menschen in Deutschland ihre Selbstbestimmung empfinden:

Die Menschen fühlen sich wieder selbstbestimmter als in den Jahren zuvor und blicken ebenfalls zuversichtlicher in die Zukunft.

Das Barometer fokussiert auch finanzielle Selbstbestimmung: Jede zweite Person fühlt sich in Deutschland finanziell selbstbestimmt. Dabei fühlen sich Männer selbstbestimmter als Frauen und auch das Alter und die individuelle Lebenssituation haben Auswirkungen auf die finanzielle Selbstbestimmung.

Preissteigerungen und die Auswirkungen der Inflation werden von 64 % der Befragten als größte Hürden mit Blick auf ihre finanzielle Selbstbestimmung genannt, gefolgt von Miet- und Wohnkosten.

Lediglich 17 % vertrauen auf staatliche Unterstützung, sollten sie einmal in finanzielle Schieflage geraten.

“Nach zwei Jahren mit unmittelbarer Auswirkung von Krieg in Europa, Inflation und Zinsanstieg kehrt wieder leichter Optimismus bei den Menschen zurück und sie fühlen sich etwas selbstbestimmter. Sich aber finanziell selbstbestimmt zu fühlen, ist in unserem Land dennoch nicht selbstverständlich. Grund dafür sind vor allem hohe Lebenshaltungskosten und Mieten. Dabei bleibt abzuwarten, wie sich aktuelle und künftige Entwicklungen in der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland auf die finanzielle Selbstbestimmung der Menschen auswirken. Selbstbestimmung ist ein fragiles Konstrukt, das wir wertschätzen müssen”, fasst Dirk von der Crone, CEO Swiss Life Deutschland, die Ergebnisse des sechsten Selbstbestimmungsbarometers zusammen. Der Versicherungs- und Finanzberatungskonzern Swiss Life untersucht seit 2019 mit dem Meinungsforschungsinstitut Bilendi das Gefühl von Selbstbestimmung und Zuversicht der Bevölkerung in Bezug auf Finanzen und darüber hinaus.

Selbstbestimmung der Menschen steigt wieder an

Insgesamt fühlen sich 57 % der befragten Menschen in ihrem Leben grundsätzlich selbstbestimmt. Diese Entwicklung ist im Vergleich zu den sinkenden Werten der letzten Jahre (2022: 56 %, 2023: 53 %) als Aufwärtstrend zu betrachten. Trotzdem bleiben die Werte unter denen aus den Jahren 2021 (59 %) und 2020 (63 %). Daneben blicken 37 % der befragten Personen grundsätzlich positiv in die Zukunft. Auch das ist ein gestiegener Wert: 2022 und 2023 waren es noch 29 %, die uneingeschränkt positiv in die Zukunft gesehen haben.

Mit Blick auf die finanzielle Situation steht die Selbstbestimmung hinten an

Für einen großen Teil der Menschen ist finanzielle Selbstbestimmung wichtig: 81 % der befragten Personen wünschen sich, dass sie ihr Leben finanziell selbstbestimmt gestalten können. Finanziell selbstbestimmt zu sein, bedeutet für die meisten befragten Menschen wiederum, dass sie eigene Entscheidungen treffen können (44 %), ausreichend Geld haben (41 %) und abgesichert sind (38 %).

Trotz der hohen Wichtigkeit sieht die Realität der Menschen in Deutschland anders aus, wenngleich auch hier die Werte wieder ansteigen: Jede zweite Person fühlt sich in Bezug auf ihre finanzielle Situation selbstbestimmt (50 %), 2023 waren es noch 47 %. “Finanzielle Selbstbestimmung ist mehr als nur Geld zu haben. Es bedeutet, frei über die eigenen Finanzen entscheiden und das Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können”, erklärt Dirk von der Crone. “Wer finanziell selbstbestimmt ist, kann wichtige Lebensentscheidungen wie Hausbau, Familiengründung oder Karrierewechsel selbstständig treffen. Unser Auftrag ist, dass wir aufklären und unseren Kundinnen und Kunden zur Seite stehen, um finanziell selbstbestimmt agieren zu können. Leider ist das für viele Menschen noch nicht der Fall”, so von der Crone weiter.

Inflation und Mietkosten bremsen finanzielle Selbstbestimmung

Die befragten Personen geben unterschiedliche Restriktionen von finanzieller Selbstbestimmung an. Für die meisten (64 %) sind Inflation und Preissteigerungen die Gründe für eine Einbuße an finanzieller Selbstbestimmung. Hohe Mieten inkl. Kosten für Heizung und Strom (38 %) sowie geringes Einkommen (36 %) folgen mit etwas Abstand. Und nur 38 % sagen, dass ihre aktuelle finanzielle Situation dafür sorgt, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit Blick auf die Altersvorsorge fühlen sich 43 % selbstbestimmt. Aber nur 28 % sagen, dass ihre gesetzliche Rente und private Altersvorsorge für ein finanziell selbstbestimmtes Leben im Alter ausreichen werden. Etwas weniger als ein Drittel der Befragten (32 %) sagt zudem, dass ihr eigener Haushalt finanziell gut abgesichert ist. Und auch das Vertrauen in den Staat ist mau: 17 % der befragten Personen sagen, dass sie auf die staatliche Unterstützung vertrauen, sollten sie einmal in finanzielle Schieflage kommen.

“Hohe Lebenshaltungskosten belasten weiterhin die Haushalte und gleichzeitig ist Altersarmut ein ernstzunehmendes Thema in Deutschland. In unserer Befragung zeigte sich zudem, dass jede vierte Person es schwierig empfindet, einen Überblick über die Möglichkeiten und Regeln von privater Vorsorge zu behalten. Unsere Aufgabe als Finanz- und Vorsorgeunternehmen ist, das Wissen in Bezug auf Finanzen auszubauen und Menschen dabei zu unterstützen, ihre Absicherung und Vorsorge besser aufzustellen. Hier können sich die Menschen nicht auf den Staat verlassen. Sie müssen es selbst in die Hand nehmen”, fordert Dirk von der Crone.

Finanzielle Selbstbestimmung beeinflusst Lebensqualität und Zufriedenheit

Die Ergebnisse des sechsten Selbstbestimmungsbarometers zeigen, dass finanzielle Selbstbestimmung auch die allgemeine Lebensqualität beeinflusst. So fühlen sich Menschen, die ihre Finanzen als selbstbestimmt bezeichnen, häufiger auch in anderen Lebensbereichen wie Freizeit (87 %), Familie und Partnerschaft (81 %) und Beruf (59 %) selbstbestimmt.

Gleichzeitig offenbaren sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Männer (53 %) stufen ihre finanzielle Selbstbestimmung höher ein als Frauen (48 %). Auch im Alter nimmt das Gefühl finanzieller Selbstbestimmung zu, während es in der Familienphase zwischen 30 und 39 Jahren am geringsten ist. “Gerade in der Lebensphase, in der Menschen Familie gründen und sesshaft werden, brauchen sie Unterstützung, um finanzielle Sicherheit für sich und ihre Angehörigen aufzubauen”, so von der Crone. “Finanzielle Bildung und vorausschauende Vorsorgeplanung sind der Schlüssel zu mehr finanzieller und persönlicher Selbstbestimmung.”

Über das Selbstbestimmungsbarometer

Swiss Life unterstützt Menschen dabei, ihr Leben finanziell selbstbestimmt zu gestalten. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen das “Swiss Life-Selbstbestimmungsbarometer” ins Leben gerufen. Mit einer bevölkerungsrepräsentativen Basisstichprobe wird jährlich ermittelt, wie selbstbestimmt die Menschen sich fühlen und welche Faktoren dafür relevant sind. Gemeinsam mit Bilendi wurden im Zeitraum vom 1. bis 9. Juli 2024 rund 1.000 Personen in Deutschland zwischen 18 und 79 Jahren online zum Thema befragt. Das Barometer wird zeitgleich in der Schweiz, in Frankreich und Österreich sowie seit 2024 in Tschechien und der Slowakei erhoben. Die dargestellten Werte sind gerundet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Das Präsidium des BVK im Dialog mit EU-Abgeordneten

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begleitet den Prozess zur EU-Kleinanlegerstrategie engmaschig und traf sich dafür am 18. November in Brüssel mit dem Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) Markus Ferber (MdEP). Das BVK-Präsidium erörterte mit dem Politiker u. a. den Stand der Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Ministerrat und dem Europaparlament.

„Wir schätzen die konstruktive Gesprächsbereitschaft des Europaabgeordneten Markus Ferber sehr und sind im regen Dialog mit ihm“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Unser Austausch behandelte auch die Arbeit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA.“

BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele ergänzt: „Hier zahlt sich auch unsere intensive Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband der Vermittler, der European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) und seiner hervorragenden Expertise durch BIPAR-Direktor Nic De Maesschalck aus, der auch an dem Treffen teilnahm.“

Markus Ferber und das BVK-Präsidium tauschten sich auch über den Stand der Wahl der designierten neuen EU-Finanzkommissarin aus. Dazu berichtete der Europaabgeordnete: „Maria Luis Albuquerque hat sich in ihrer Anhörung vor dem Europäischen Parlament gut geschlagen, ist aber sehr nah an ihrem ‚Mission Letter‘ geblieben. Was die neue Spar- und Investitionsunion konkret umfassen soll, ist weitgehend unklar geblieben. Wichtig ist vor allem auch ein stabiler gesetzlicher Rahmen. Es sollte nicht passieren, dass wir in Kürze die Kleinanlegerstrategie ändern und die Kommission dann direkt wieder mit einem neuen Vorschlagspaket zur Spar- und Investitionsunion um die Ecke kommt. Hier würde es sich lohnen, noch einmal intensiv zu reflektieren, wo man eigentlich hin will.“

Im Hinblick auf das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition sagte der Europaabgeordnete: „Es ist nie eine gute Situation, wenn der größte EU-Mitgliedstaat keine handlungsfähige Regierung hat. Das wird auch bei unseren europäischen Nachbarn als Problem gesehen. Auf der anderen Seite wurde die Ampel-Regierung in Brüssel oft als problematischer Partner wahrgenommen, weil sich die Bundesregierung aufgrund von Streit innerhalb der Koalition bei großen Themen oft enthalten hat. So zeigt man natürlich keine Führung. Auch die oftmals überraschenden Kehrtwenden FDP-geführter Ministerien bei bereits ausverhandelten Dossiers sind hier nicht gut angekommen. Insofern besteht auch die Hoffnung, dass Deutschland nach der nächsten Bundestagswahl wieder ein verlässlicherer Partner sein wird.“

Dank seines Brüsseler Büros kann der BVK viele Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern wahrnehmen und den Berufsstand als führender Vermittlerverband auch auf europäischer Ebene vertreten. Das BVK-Präsidium tagt deshalb regelmäßig in der Brüsseler Dependance des BVK, so auch morgen am 19. November mit dem Schwerpunkt EU-Themen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Es wird teurer und die Auswahl an Tarifen ist sichtlich gesunken – so lässt sich der aktuelle Test von KFZ-Versicherungs-Vergleichen durch das Fachportal KFZ-Versicherungen.com zusammenfassen.

Wie in den vergangenen Jahren erhebt das Portal anhand von sechs Musterkunden die günstigsten und teuersten Tarife der Tarifrechner von Check24, Verivox, Nafi sowie der HUK-Coburg.

Der “Azubi” zahlt plötzlich mehr als 900 Euro im Jahr

Hinsichtlich der Beitragsentwicklung müssen die Musterkunden dieses Jahr deutlich tiefer in die Taschen greifen. Zwischen +10,81 bis +55,80 Prozent Mehrkosten entstehen. Besonders hart dürfte es Fahranfänger und junge Autofahrer treffen. So klettert der günstigste Tarif beim Musterkunden „Azubi“ mit einem Fiat 500 von 586,13 Euro im Vorjahr auf 913,21 Euro im Jahr 2024. Aber auch der „Familienvater“ (fährt einen Volkswagen Touran) legt drauf: Von 242,72 Euro 2023 geht es aufwärts auf 342,49 Euro. Bei den teuersten Tarifen der Rechner geht es teilweise in absurde Bereiche. So müsste eine „Single-Frau“ für ihr BMW Cabrio über 2.200 Euro im Jahr für eine Haftpflicht + Vollkasko (mit Selbstbeteiligung) zahlen. Dem bereits genannten Azubi wird über ein Portal sogar eine Premium-Versicherung für 7.090,80 Euro angeboten.

Der komplette Check-up der Tarifrechner für 2024 findet sich unter http://www.kfz-versicherungen.com/kfz-versicherungsrechner-im-test/

Ersparnisse von über 6.000 Euro je nach Musterkunde

Das Fachportal KFZ-Versicherungen.com berechnet seit mehr als zehn Jahren, wie viel Versicherungsnehmer bei Nutzung der verschiedenen Tarifrechner im Internet sparen können. 2024 lagen die Ersparnisse der sechs Musterkunden zwischen 421,81 und bis zu 6.177,59 Euro pro Jahr.

Bemerkenswert: Die Auswahl der Tarife auf den einzelnen Portalen sinkt seit Jahren. Je nach Vergleichsrechner und Kunde standen 2024 bis zu 30 Prozent weniger Tarife zur Verfügung als im Vorjahr.

Für den besten Tarifrechner zeichnete KFZ-Versicherungen.com in diesem Jahr Check24 aus. Sowohl bei der Tarifauswahl als auch bei den Preisen und dem Informationsgehalt erzielte der Branchenprimus die höchste Punktzahl.

Noch bis zum Stichtag 30. November haben die meisten Versicherungsnehmer bei einem regulären Kfz-Versicherungsvertrag die Möglichkeit, jenen zu Kündigen. Danach besteht nur in Einzelfällen ein Sonderkündigungsrecht.

KFZ-Versicherungen.com ist ein Projekt von Franke-Media.net.

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Franke-Media.net, Geschäftsführung: Daniel Franke, Mottelerstr. 23, 04155 Leipzig, Tel: 0341 – 24 39 95 00, www.franke-media.net

Schnelle Informationen und kostenlose Nutzung – Vergleichsportale sind zweifellos beliebt. Aber sind sie auch gut, wenn es um komplexe Entscheidungen oder ganzheitliche Konzepte über die finanzielle Zukunft geht? Sollten Altersvorsorge, Immobilien, Vermögensaufbau und die Absicherung der Familie wirklich in den Händen der Plattformen liegen?

Die persönliche Beratung von Finanzdienstleistern, Immobilienmaklern und Versicherungsvermittlern ist bei vielen Verbrauchern mittlerweile nicht mehr gefragt, und Vergleichsportale wie Check24 und Verivox scheinen ihre Rolle längst übernommen zu haben. Ein Wunder ist das nicht, denn die Online-Portale bieten einen schnellen Zugriff auf eine große Auswahl von Finanzprodukten, geben zusätzlich Hunderte Millionen an Euro fürs Marketing aus und lassen sich gezielt nach bestimmten Kriterien durchsuchen und werben mit ihrer strikten Neutralität. Immer mehr Nutzer fragen sich allerdings, ob sie mithilfe der Portale wirklich fundierte Entscheidungen über ihre Finanzen treffen können. Sie fürchten versteckte Kosten und irreführende Angebote, empfinden die reine Auflistung von Zahlen und Konditionen als unzureichend und sind sich nicht sicher, ob sie den Aussagen zur Unabhängigkeit wirklich trauen sollten. “Mit Neutralität lässt sich gut werben – kontrollieren kann das der Verbraucher aber kaum”, sagt Kevin Fiawoo, Geschäftsführer der Vertranium GmbH. “Zudem bieten die Portale lediglich Standardlösungen, die sich nicht an den individuellen Bedürfnissen der Kunden orientieren. Ohne das nötige Fachwissen des Endkunden sind Fehlentscheidungen da im Grunde schon vorprogrammiert.”

“Ein Finanzdienstleister schaut sich dagegen die gesamte Situation seiner Kunden im Detail über mehrere Stunden hinweg an und berücksichtigt sowohl die aktuelle Situation als auch ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ziele. Bei der persönlichen Beratung geht es daher vor allem um eine ganzheitliche Finanzstrategie, die Synergien nutzbar macht”, fügt sein Geschäftspartner Marcel Mankas hinzu. Als Experten für die Finanzbranche unterstützen Kevin Fiawoo und Marcel Mankas gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner Maurice Mankas mit der Vertranium GmbH Finanzdienstleister, Versicherungsvermittler und Immobilienmakler und Berater aller Art bei der planbaren Kunden- und Mitarbeitergewinnung, wobei sie auf eine hybride Strategie aus Beratungs- und Agenturleistungen setzen, um ihren Partnern ein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Im Folgenden haben die Experten zusammengefasst, warum eine persönliche Beratung in Sachen Immobilien, Finanzen und Absicherungen große Vorteile mit sich bringt.

  1. Eine individuelle, ganzheitliche und proaktive Begleitung

Finanzdienstleister stehen für eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung, die auf die spezifische Lebenssituation ihrer Kunden eingeht. Dabei nehmen sie von der Altersvorsorge über die Absicherung bis zur Vermögensplanung alles Wichtige in den Blick und liefern eine Finanzstrategie, die über den bloßen Vergleich von Produkten hinausgeht. Sie sind zudem an langfristigen Kundenbeziehungen interessiert und werden deshalb auch zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Ganz nach dem Motto proaktiv statt reaktiv wird der Berater die Strategien regelmäßig an die sich ändernden Lebensumstände seiner Kunden anpassen. Der ganzheitliche Ansatz und die proaktive Betreuung ermöglichen es den Finanzdienstleistern letztlich, potenzielle Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen. Der Kunde selbst muss dabei nicht einmal aktiv werden, denn der Finanzdienstleister wird auf ihn zugehen, um ihn über seine Möglichkeiten zu informieren.

  1. Fachkenntnisse und Transparenz

Finanzdienstleister verfügen über eine umfassende Expertise und können gut einschätzen, ob sich bestimmte Produkte tatsächlich für ihre Strategien eignen. Sie sind in der Lage, die komplexen Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Finanz- und Absicherungsinstrumenten zu verstehen und bieten ihren Kunden daher sinnvolle Lösungen an. Als unabhängige Berater sind sie dabei nicht an feste Produkte gebunden, sondern wählen grundsätzlich die beste Option für ihre Kunden aus. Da ihnen Transparenz sehr wichtig ist, erläutern sie detailliert alle anfallenden Kosten und Gebühren, sodass der Kunde genau weiß, was auf ihn zukommt. Versteckte Kostenstrukturen wie bei den Vergleichsportalen wird es mit ihm nicht geben, denn er geht gemeinsam mit dem Kunden den Vertrag durch, um sicherzustellen, dass alles richtig verstanden wurde.

  1. Die persönliche Beziehung

Ein Finanzdienstleister ist für seine Kunden immer direkt erreichbar. Im persönlichen Kontakt mit ihm entsteht die vertrauensvolle Beziehung, die eine langfristige Begleitung erst ermöglicht. Für den Kunden bedeutet das zugleich, dass er einen Ansprechpartner hat und sich nicht mit den Gesellschaften, ihrem unpersönlichen Kundenservice und ihren Warteschleifen auseinandersetzen muss. Gerade in dringenden Fällen ist die direkte Erreichbarkeit eine große Erleichterung – und der Finanzdienstleister wird nicht nur schnelle Hilfe, sondern auch emotionale Unterstützung bieten. Wichtig ist eine solche Unterstützung im Besonderen, damit in einer schwierigen Lage rationale Entscheidungen getroffen werden können. Das funktioniert auch deshalb, weil eine Vertrauensbasis da ist und der Finanzdienstleister die individuelle Situation genau versteht und von Anfang an kennt und begleitet hat.

  1. Der Finanzdienstleister als Schnittstelle

Der Finanzdienstleister agiert als Schnittstelle zwischen dem Kunden und der Gesellschaft, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Fristen eingehalten werden. Durch die persönliche Betreuung werden potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und proaktiv gelöst.

Die vollständige Vertragsabwicklung liegt somit in den Händen des Finanzdienstleisters, der sich im Namen des Kunden um die Abwicklung von Schadensfällen kümmert und sich aktiv für seine Rechte einsetzt. Darüber hinaus ermöglicht die nahtlose Kommunikation eine sinnvolle Koordination zwischen den verschiedenen Aspekten der Finanzplanung.

  1. Exklusive Produkte

Finanzdienstleister haben oft Zugang zu speziellen Finanzprodukten, die auf den Vergleichsplattformen nicht verfügbar sind. Solche exklusiven Produkte können günstigere Konditionen bieten oder besser auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden abgestimmt sein. Durch ihre persönlichen Beziehungen zu den Anbietern können Finanzdienstleister zudem Verhandlungsspielräume nutzen, um die optimalen Bedingungen für ihre Kunden herauszuholen.

  1. Persönliche Risikoeinschätzung

Ein Finanzberater kann eine persönliche Analyse der Risikobereitschaft durchführen, die über die Einschätzung eines Algorithmus weit hinausgeht. Eine präzise Risikoeinschätzung hilft dabei, unerwartete finanzielle Verluste zu vermeiden und sorgt überdies für ein besseres Verständnis der Investitionen. Durch das persönliche Gespräch gewinnt der Finanzdienstleister tiefere Einblicke in die emotionalen und finanziellen Bedürfnisse seines Kunden und kann damit die Finanzstrategien an die spezifischen Ängste und Wünsche anpassen.

“Wichtig: Hier wurden die Vorteile eines guten und seriösen Finanzdienstleisters gegenüber einer Vergleichsplattform erläutert – die klar auf der Hand liegen. Dennoch ist die Wahl des richtigen Beraters und Dienstleisters entscheidend. Wir empfehlen, ausschließlich einen Finanzdienstleister, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler oder Berater zu wählen, der sich, sein Unternehmen und seine Arbeit öffentlich sichtbar macht und mit seiner Person in der Öffentlichkeit steht, sodass seine gute Arbeit und positive Kundenergebnisse nachvollziehbar sind”, ergänzt Kevin Fiawoo von der Vertranium GmbH abschließend.

Verantwortlich für den Inhalt:

Vertranium GmbH, Uhlbacher Str. 7, 70329 Stuttgart, Tel: 0711 390 154 57, www.vertranium.de

Anlässlich des Weltstudententags am 17. November weist Finanztip, Deutschlands führender Geldratgeber und Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, darauf hin, sich frühzeitig um die eigenen Finanzen zu kümmern. Gerade an den Hochschulen umgarnen etliche Finanzvertriebe die attraktive Zielgruppe mit vermeintlich unabhängiger Beratung, um komplexe wie überteuerte Finanzprodukte an die Studentin und den Studenten zu bringen.

Dabei gilt der Finanztip-Leitsatz „Finanzen kannst Du selbst“ hier ganz besonders: „Schon als Student kann man entscheidende Grundlagen für finanzielle Autonomie und Sicherheit legen. Wer sich selbst kümmert und auf kosteneffiziente Lösungen setzt, kann zum Beispiel gegenüber teuren Fondspolicen über die Jahrzehnte zigtausende Euro an zusätzlichem Vermögen erwirtschaften“, sagt Saidi Sulilatu, Chefredakteur bei Finanztip. “Wer heute 100 Euro im Monat in einen solchen Vertrag steckt, der beispielsweise 1,4 Prozentpunkte an Rendite pro Jahr kostet, dem sind nach 40 Jahren rund 56.000 Euro vor Steuern entgangen – wenn die Fonds eigentlich eine Rendite von 6 Prozent pro Jahr liefern.” Basis für das eigene Finanzmanagement ist das „4-Töpfe-Prinzip“ von Finanztip.

Die Grundlagen nach dem „4-Töpfe-Prinzip“ im Überblick

Girokonto

Für Studierende ist ein Girokonto in der Regel kostenlos. Nach dem Studium oder ab einem gewissen Alter kann sich das aber ändern. Deshalb am besten gleich auf ein kostenloses Konto setzen. Tipp: Eine Karte wählen, bei der es kein Geld kostet, im Ausland Geld abzuheben.

Kreditkarte

Ob Onlineshopping oder Auslandsaufenthalt: Eine Kreditkarte ist unerlässlich. Sie kann, muss aber nicht ans Girokonto gebunden sein. In jedem Fall sollte sie kostenlos sein. Karten mit Versicherungen und anderen Zusatzleistungen sind dagegen für Studierende unnötig und zu teuer.

Kurzfristiges Sparen

Für Rücklagen, etwa für ein neues Notebook oder den Urlaub, ist ein Tagesgeldkonto sinnvoll. Zwar sind die Zinsen aktuell niedrig, aber besser als auf dem Girokonto – und das Ersparte ist an separater Stelle geparkt und dennoch unkompliziert verfügbar.

Vermögensaufbau mit ETFs

Auch mit knappem Budget lohnt es sich, monatlich eine kleine Summe in einen kostengünstigen ETF-Sparplan zu investieren, um von den Chancen an den Kapitalmärkten und einer breiten Streuung zu profitieren. Mit den von Finanztip empfohlenen Depots sind Sparpläne bereits ab einem Euro monatlich möglich.

Versichern und Steuern

Studierende sind in den meisten Bereichen noch über die Eltern versichert. Allerdings lohnt es sich, die essenzielle Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig abzuschließen. Wer sich hier schon in jungen Jahren absichert, kann sich in aller Regel einen ausgesprochen attraktiven Einstiegstarif sichern, den man später zwar aufstocken kann, der aber immer niedriger ausfallen wird als bei einem späteren Abschluss.

Und auch für Studierende kann es bereits Möglichkeiten zum Steuersparen geben: Für eine Zweitausbildung lassen sich Ausbildungskosten oft steuerlich absetzen. Besonders attraktiv ist dies bei vollem Verdienst im ersten Jahr.

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, Hasenheide 54,10967 Berlin, Tel: 030 / 220 56 09 – 80, www.finanztip.de

Das Konzept der infinma-Marktstandards als aktuelle Standortbestimmung innerhalb eines Teilmarktes der Lebensversicherung, bspw. in den Bereichen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, hat sich seit Jahren am Markt etabliert und erfreut sich vor allem aufgrund seiner hohen Transparenz und Nachvollziehbarkeit großer Beliebtheit.

Kürzlich hat infinma die Marktstandards für die Risikoversicherung aktualisiert. Untersucht wurden dabei 269 Tarife von 59 Gesellschaften.

Diese Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert dabei den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden. Basis ist eine vollständige Marktabdeckung aller in Deutschland im Neugeschäft angebotenen Tarife.

Ziel der Untersuchung ist die Ermittlung der aktuell marktkonformen Regelungen, nicht die Definition von Mindestanforderungen oder die Bewertung konkret am Markt vorhandener Regelungen.

Zu den untersuchten Kriterien gehören bspw. die vorzeitige Auszahlung der Todesfallleistung bei schwerer Krankheit, Beitragsdynamik, Nachversicherungsmöglichkeiten, Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten oder eine Verlängerungsoption.

Aktuell erfüllen 75 Tarife von 15 Gesellschaften die Voraussetzung, um mit einem Siegel für die Einhaltung aller geprüften Marktstandards ausgezeichnet werden zu können. D. h., diese Produkte haben in allen untersuchten Kriterien mindestens den Marktstandard erfüllt oder diesen aus sogar Kundensicht übertroffen. „Die Zahl der zertifizierbaren Tarife ist gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Das liegt schlicht daran, dass sich bei zwei Kriterien die Marktstandards verändert sprich verbessert haben. Es zeigt einmal mehr, wie gut das Verfahren funktioniert und auf wirklich fundamentale Änderungen am Markt reagiert.“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

Wie die Analysten von infinma schon im letzten Jahr vorausgesagt haben, hat sich im Bereich der anlassunabhängigen Nachversicherung der Standard geändert. Die Mehrheit der Produkte bietet nun die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auch ohne konkreten Anlass und ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Zudem ist es in diesem Jahr auch Standard geworden, dass die Kunden die Möglichkeit haben, in einen Nichtrauchertarif zu wechseln.

Stephan Franz, der bei infinma u. a. die Marktstandards für die Risikoversicherung verantwortet, wies noch einmal auf die Bedeutung der Bedingungsqualität hin. „Gerade in einem Produkt wie der Risikoversicherung, bei der traditionellerweise der Preis das wichtigste und leider häufig auch das einzige Verkaufsargument ist, sollte die Möglichkeit, sich über kundenfreundliche Regelungen in den Bedingungen vom Markt zu differenzieren, nicht unterschätzt werden.“

Auch weiterhin wird infinma die sog. Risiko-Lupe, ein Online-Tool, mit dem bis zu 4 Tarife miteinander und gegen den jeweiligen Marktstandard verglichen werden können, kostenlos auf der Homepage zur Verfügung stellen: https://www.infinma.de/lupe_risiko.php

Die aktuellen Marktstandards und die ausgezeichneten Produkte können ab Montag, den 18.11.2024, auch auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden:

https://www.infinma.de/lupe_msgf.php

Nähere Informationen zur Erhebung des Marktstandards in anderen Sparten und zu den Software-Angeboten von infinma finden Sie unter www.infinma.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Am 8. und 9. Januar 2025 treffen sich renommierte Vertriebsverantwortliche der Finanzbranche wieder zum exklusiven 18. Vertriebsgipfel in Rottach-Egern am malerischen Tegernsee.

In einer Zeit politischer Unsicherheit und technologischer Umwälzungen verspricht die Veranstaltung, mit rund 20 hochkarätigen Programmpunkten die drängendsten Fragen der Branche zu beleuchten.

Angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen – dem Bruch der Ampel-Koalition und den bevorstehenden Neuwahlen im Februar 2025 – steht die Zukunft der Regulierung im Finanzsektor im Fokus. Experten werden exklusive Einblicke hinter die Kulissen des politischen Berlins geben und Szenarien für die kommenden Jahre skizzieren. Was bedeutet das politische Chaos für die Finanzbranche? Welche Weichenstellungen sind zu erwarten?

Ein Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf Vertrieb und Produktanbieter. Praxiserprobte Erfolgsstrategien werden vorgestellt und diskutiert. Wie können Finanzdienstleister KI gewinnbringend einsetzen, ohne dabei regulatorische Vorgaben zu verletzen? Welche Chancen und Risiken birgt der KI-Einsatz im Kundenservice und in der Anlageberatung?

Produkt- und Markttrends stehen ebenfalls auf der Agenda. In Zeiten volatiler Märkte und sich wandelnder Kundenbedürfnisse ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Experten präsentieren ihre Einschätzungen zu vielversprechenden Anlagestrategien und innovativen Finanzprodukten für 2025 und darüber hinaus.

Nicht zuletzt widmet sich der Gipfel aktuellen rechtlichen Entwicklungen und wegweisenden Urteilen im Vertriebsbereich. Wie wirken sich neue Verbraucherschutzregelungen auf den Finanzvertrieb aus? Welche Konsequenzen haben jüngste Gerichtsentscheidungen für die Praxis?

Die begrenzte Teilnehmerzahl von rund 60 Personen garantiert intensive Gespräche und einen exklusiven Erfahrungsaustausch auf höchstem Niveau. Networking-Möglichkeiten in der einzigartigen Atmosphäre des winterlichen Tegernsees runden das Programm ab.

“Der Vertriebsgipfel hat sich als jährliches Highlight etabliert. Nirgendwo sonst bekommt man so kompakt die wichtigsten Informationen und knüpft wertvolle Kontakte”, schwärmt ein langjähriger Teilnehmer.

Für Vorstände, Geschäftsführer und Top-Entscheider der Finanzbranche ist der Vertriebsgipfel die ideale Plattform, um bestens gerüstet in das neue Geschäftsjahr zu starten. Die Veranstaltung bietet:

  • Exklusive Einblicke in die neuesten Entwicklungen
  • Intensiven Austausch mit Branchengrößen
  • Praxisnahe Impulse für den Geschäftserfolg
  • Frühzeitiges Erkennen von Trends
  • Networking in exklusivem Rahmen

Die Plätze sind erfahrungsgemäß schnell vergeben. Interessenten sollten sich daher zeitnah unter https://www.vertriebsgipfel-tegernsee.de/downloads/anmeldung_vertriebsgipfel_2025_1.pdf anmelden.

Detaillierte Informationen zum Programm, Teilnehmeraussagen und Referenten finden sich unter www.Vertriebsgipfel-Tegernsee.de.

Der 18. Vertriebsgipfel Tegernsee verspricht, seinem Ruf als Pflichttermin für zukunftsorientierte Entscheider der Finanzbranche einmal mehr gerecht zu werden. In Zeiten großer Unsicherheit bietet er Orientierung und wertvolle Impulse für die Zukunft. Wer 2025 ganz vorne mitspielen will, sollte sich dieses Event nicht entgehen lassen.

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Die Fonds Finanz hat einen neuen Produktpartner im Sachversicherungsbereich gewonnen: Ab sofort bereichern die Tarife der HFK1676 das Portfolio des Münchner Maklerpools.

Derzeit steht den Vermittlern der Fonds Finanz die Privathaftpflichtversicherung der HFK1676 zur Verfügung. Sukzessive wird das Angebot um weitere Haftpflicht-, Sach-, Kraftfahrt- und Unfallprodukte erweitert werden.

Die HFK1676 ist die neue Maklermarke des Provinzial Konzerns und richtet sich mit einem Angebot für das standardisierte Privat- und Gewerbekundengeschäft an Vermittler bundesweit. Die neue Marke zeichnet sich dadurch aus, dass sie den großen Erfahrungsschatz und die langjährige Versicherungsexpertise des Konzerns mit dem technologischen Know-how des Digitalversicherers der Provinzial, der andsafe AG, vereint. Fonds Finanz Makler, die die Tarife der HFK1676 vermitteln, profitieren von einem umfassenden, persönlichen Serviceangebot des Provinzial Kompetenzcenters, das sich ausschließlich um die Belange von Vermittlern kümmert. Die Versicherungstarife der HFK1676 können ab sofort in den Vergleichsrechnern von softfair berechnet werden.

„Durch unsere Kooperation mit der HFK1676 können unsere Vertriebspartner auf neue attraktive Lösungen in der Sachversicherung zugreifen. Außerdem gewinnen wir einen Produktpartner, der seine Services und Prozessabläufe komplett auf die Bedürfnisse und Wünsche von Maklern ausgerichtet hat,“ sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz, und erklärt weiter: „Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und den kontinuierlichen weiteren Ausbau des Produktangebots der HFK1676 für unsere Vermittler.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die Bestätigung von Maria Luis Albuquerque als mögliche neue EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen.

Nach einer intensiven Anhörung am 6. November vor dem ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments erhielt Albuquerque die Bestätigung des Ausschusses. Die endgültige Abstimmung über das gesamte Kommissionskollegium ist für den 27. November vorgesehen.

Schutz von Kleinanlegern und Finanzbildung

Albuquerque betonte die Bedeutung des Schutzes und der Stärkung von Kleinanlegern. Neben der Bereitstellung von Informationen sieht sie verstärkte Maßnahmen zur Finanzbildung als zentral, um Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Vertrauen in das Finanzsystem sei laut Albuquerque eine essenzielle Grundlage.

Harmonisierung der Finanzvorschriften

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Anhörung war die Harmonisierung der Finanzvorschriften innerhalb der EU. Eine einheitliche Regulierung und grenzüberschreitende Aufsicht sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und die Konsolidierung des Finanzmarktes fördern. Harmonisierte Rahmenbedingungen könnten auch die Arbeit unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler erleichtern.

Nachhaltigkeit als zentrales Thema

Nachhaltigkeit spielte ebenfalls eine zentrale Rolle in der Anhörung. Frau Albuquerque hob hervor, dass verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen notwendig sind, um Greenwashing zu verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu fördern.

„Die hier genannten Schwerpunkte von Frau Albuquerque – Finanzbildung, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit – zeigen, dass sie sich mit wichtigen Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Finanzbranche befasst“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Es bleibt abzuwarten, wie diese Themen konkret angegangen werden. Für unabhängige Vermittler sind pragmatische Rahmenbedingungen, die eine weitere unabhängige Berufsausübung ermöglichen, von entscheidender Bedeutung, und der AfW wird den Prozess weiterhin aktiv begleiten.”

Besonders gespannt blickt der AfW auf die Haltung Albuquerques zum Thema Provisionsverbot, nachdem ihre Vorgängerin Mairead McGuinness ein mögliches Verbot vorgeschlagen hatte. Der AfW wird die Entwicklungen in Brüssel weiterhin aufmerksam verfolgen und sich dafür einsetzen, dass die Interessen der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler in den Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Unterschiedliche Einkommen – Frust und Machtungleichgewicht vermeiden

Getrennte vs. Gemeinsame Konten – finanzielle Gerechtigkeit und Unabhängigkeit

Better safe than sorry – frühzeitig vorsorgen, denn oft ist unklar, was im Ernstfall passiert

Frisch in einer Beziehung möchte man die gemeinsame Zeit genießen und macht sich um finanzielle Themen erst einmal keine Gedanken. Dabei ist das Thema Geld oft beim ersten Date schon präsent: “Bezahlen wir getrennt oder zusammen?” Später in der Partnerschaft kann das Thema, wenn es nicht angemessen adressiert wird, zu erheblichen Spannungen führen. Eine aktuelle Studie der Finanz-App “Forget Finance” zeigt, dass Paare, die klare finanzielle Vereinbarungen treffen, sich tendenziell weniger über Geld streiten. Gemeinsame Ziele sind für 9 von 10 Befragten in einer Partnerschaft wichtig. Dennoch gibt es viele Bereiche, in denen Unklarheiten und Missverständnisse auftreten können. Insbesondere Differenzen im Umgang mit Geld können hierbei herausfordernd sein. Geld kann Sorgen nehmen, aber auch bereiten. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) informieren über Möglichkeiten, die eigenen Finanzen und Absicherung optimal aufzustellen und können dabei helfen, Geld und die Liebe unter einen Hut zu bringen.

Kommunikation ist der Schlüssel

Spätestens wenige Monate nach dem ersten Kennenlernen ist es ratsam, gemeinsam über das Thema Finanzen zu sprechen. Wenn der eine Partner mehr verdient als der andere, kann das in manchen Fällen zu Frustration führen. Oft ist das ungleiche Gehalt auf den Gender-Pay-Gap, aber auch auf unterschiedliche Berufe zurückzuführen. Offene Kommunikation ist hier der Schlüssel – denn vielen Paaren ist finanzielle Gerechtigkeit sehr wichtig. Es ist sinnvoll, im Vorhinein zu klären, wie genau die Ausgaben aufgeteilt werden sollen. Denn auch hier gibt es Unterschiede. Eine 50/50 Aufteilung ist sinnvoll, wenn das Einkommen beider Partner ungefähr gleich ist. Ein gemeinsames Budget, bei dem jeder prozentual zu seinem Einkommen beiträgt, kann helfen, die Haushaltsausgaben fair zu verteilen. Dabei ist es wichtig, ehrlich und transparent zu sein, wenn es um die eigenen Einnahmen, Ausgaben und auch die finanziellen Ziele geht. Ein gemeinsames Konto für Haushaltsausgaben und getrennte Konten für persönliche Ausgaben können einen guten Kompromiss darstellen. So bleibt die finanzielle Unabhängigkeit gewahrt und dennoch wird für gemeinsame Ausgaben gesorgt.

Absicherung und Vorsorge

Nicht romantisch, aber zwingend notwendig: Niemand redet gerne über den Ernstfall wie Scheidung, Unfälle, Tod. Trotzdem ist es wichtig, vorbereitet und abgesichert zu sein. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollten frühzeitig besprochen und erstellt werden. Ein gemeinsamer Finanzplan, der auch Notfallreserven umfasst, sowie Lebensversicherungen und Rentenvorsorge sind ebenfalls essenziell. Eheverträge können Vermögensunterschiede ausbalancieren oder zumindest dazu beitragen, dass im Falle einer Trennung nicht noch gravierendere Ungleichheiten entstehen. Aber auch bei der Familienplanung ist der vorausschauende Blick ratsam, denn Kinder bringen neue finanzielle Herausforderungen mit sich. Ganz gleich, für welches Geldmodell man sich in der Beziehung entscheidet – es ist immer wichtig, finanziell unabhängig zu bleiben und sich zusätzlich ein Sicherheitspolster anzusparen.

Gemeinsame Ziele, gemeinsame Zukunft

Um die finanzielle Absicherung in der Partnerschaft zu klären und den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge zu planen, empfiehlt es sich einen Experten, beispielsweise einen Vermögensberater, anzusprechen. Er unterstützt beispielsweise dabei, einen Haushaltsplan zu erstellen, erläutert die Möglichkeiten zum Sparen sowie zur Vorsorge. Das stärkt das Vertrauen und die Transparenz zwischen den Partnern und legt den Grundstein für eine gemeinsame und stabile finanzielle Zukunft.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit nahezu 50 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung.

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht durch den Bruch der Ampel-Regierung die Interessenwahrung der Vermittlerschaft sowie die Reform der privaten Altersvorsorge in einer kritischen Lage.

„Deutschland braucht jetzt angesichts großer wirtschaftlicher Herausforderungen zügig eine handlungsfähige und solide arbeitende Regierung“, fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir sind daher sehr skeptisch, ob der Plan von Bundeskanzler Olaf Scholz funktionieren wird, mit einer Minderheitsregierung die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben, wie u.a. die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, bis Jahresende im Bundestag zu verabschieden. Angesichts der Forderung des CDU-Vorsitzenden und Oppositionsführers Friedrich Merz nach einer sofortigen Vertrauensfrage und Neuwahlen, ist dies sogar eher unwahrscheinlich. Dabei ist die Reform der privaten Altersvorsorge in Anbetracht des demografischen Wandels und der bevorstehenden Verrentung der Babyboomer-Generation sowie in Verantwortung vor der jungen Generation nötiger denn je.“

Unsicherheiten befürchtet der BVK auch hinsichtlich der Interimsbesetzung des Bundesfinanzministeriums vor dem Hintergrund der anstehenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie sowie der Neubesetzung der EU-Finanzkommissarin. „Im Hinblick auf die Diskussion zu Provisionsbeschränkungen könnte diese Konstellation in den nächsten Monaten eine Zitterpartie für die Vermittlerschaft in Deutschland bedeuten.“

Der BVK wird die aktuelle Dynamik in Berlin weiter eng begleiten und steht im Austausch mit der Politik. Am Dienstag (5.11.) fand dazu ein intensiver Austausch mit dem CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann im Rahmen des BVK-Hauptstadtclubs statt.

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