Der GREENtable ist eine Initiative der Versicherungs- und Finanzbranche, die das Thema Nachhaltigkeit aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Im Mittelpunkt des jüngsten Treffens stand das Forum Nachhaltige Geldanlagen und dessen Bedeutung für die Branche.

Am 13. März 2025 fand das mittlerweile 12. Treffen der Brancheninitiative GREENtable statt. Fester Agenda-Punkt jeder Sitzung ist der Austausch zu aktuellen marktrelevanten Themen speziell im Bereich Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche. Darüber hinaus gibt es stets ein Schwerpunktthema.

Als Schwerpunktthema stand dieses Mal das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) und das FNG-Siegel im Fokus der Gesprächsrunde. Gastreferent Marian Klemm, Vorstandsvorsitzender des FNG und Geschäftsführer der Green Growth Futura GmbH, erläuterte die zentralen Aufgaben und Ziele des FNG sowie die Bedeutung des FNG-Siegels.

Als anerkannter SRI-Qualitätsstandard im deutschsprachigen Finanzmarkt trägt das FNG-Siegel zur Transparenz und Steuerung nachhaltiger Investitionen bei. „Durch die klare Kennzeichnung und Bewertung nachhaltiger Geldanlagen unterstützt das FNG-Siegel idealerweise die gezielte Umlenkung von Kapitalströmen hin zu wirkungsvollen Impact-Investments,“ betonte Julia-Maria Voeste, Nachhaltigkeitsbeauftragte der germanBroker.net AG.

Die Teilnehmer des GREENtable diskutierten intensiv, wie nachhaltige Geldanlagen stärker in den Fokus von Beratern, Investoren und Endkunden rücken können. Dabei wurde deutlich, dass es gemeinsamer Anstrengungen bedarf, um mehr Transparenz zu schaffen, das Bewusstsein für nachhaltige Finanzprodukte zu schärfen und innovative Lösungsansätze zu entwickeln, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Mehrwerte bieten.

Erweiterung der Agenda: Best Sustainability

Der GREENtable hat seine Agenda um einen neuen Punkt erweitert: „Best Sustainability“. In diesem Rahmen werden besonders gelungene und inspirierende Nachhaltigkeitsmaßnahmen vorgestellt. Die Brancheninitiative setzt dabei bewusst keine festen Kategorien oder Transformationsfelder. Auch kleinere, aber wirkungsvolle Ansätze erhalten eine Bühne.

Im Zuge dessen stellte Armand Colard, Geschäftsführender Gesellschafter der ESG Plus GmbH aus Wien, die Vergleichsplattform CLEANVEST vor. Die 2019 veröffentlichte Plattform ermöglicht eine transparente Bewertung nachhaltiger Finanzprodukte und misst deren der Impact.

GREENtable wächst: Neue Mitglieder aus Wissenschaft und Finanzbranche

Die Brancheninitiative begrüßte in den letzten Monaten weitere hochkarätige Mitglieder, darunter:

  • Prof. Dr. Estelle Herlyn, Wissenschaftliche Leiterin des Kompetenz Centrums für nachhaltige Entwicklung an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management,
  • Jutta Herrmann, Nachhaltigkeitsbeauftragte der MLP-Gruppe,
  • Wiebke Merbeth, Partnerin der Deloitte Consulting und Expertin für Sustainable Finance,
  • Dr. Carsten Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Zielke Research Consult GmbH & Zielke Rating GmbH.

Die Initiative umfasst mittlerweile 28 Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen der Versicherungs- und Finanzbranche. Das nächste GREENtable-Treffen findet am 03. Juli 2025 statt.

Über den GREENtable

Die germanBroker.net AG, Maklerverbund mit Sitz in Hagen, hat den GREENtable Ende 2021 ins Leben gerufen.

Der GREENtable ist eine Initiative aus Versicherungsmaklern, Berufsverbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Versicherungsgesellschaften, Vermittlerorganisationen sowie Ratingagenturen. Die Brancheninitiative tauscht sich regelmäßig zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen speziell in der Versicherungsbranche aus, gibt Impulse und entwickelt Lösungsansätze für eine nachhaltigere Versicherungs-branche.

Alle Informationen zum GREENtable sowie eine Übersicht der Teilnehmer finden Sie unter https://www.green-table.net.

Über die germanBroker.net AG

Die germanBroker.net AG (gBnet) sichert als professioneller Servicedienstleister im Hintergrund die unabhängige und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft von Maklerbetrieben der Versicherungs- und Finanzwirtschaft. Entsprechend dem Gründungsgedanken „Gemeinsam mehr bewegen“ setzt gBnet dabei insbesondere auf den persönlichen Austausch in einem leistungsstarken und kooperativen Netzwerk.

Auf der Basis langjährig gewachsener Partnerschaften bringt der Maklerverbund Versicherer, Ratingagenturen, Softwarehäuser und andere Netzwerkpartner an einen Tisch. Sie investieren in gemeinsame Projekte und schaffen Lösungen, die neu und exklusiv sind. Mit eigenen Deckungskonzepten im Sach- und Lebenbereich bietet gBnet seinen Partnermaklern zudem besondere Wettbewerbsvorteile. Der Servicedienstleister mit ausgeprägtem Qualitätsanspruch unterstützt aktuell über 630 Maklerhäuser in den Sparten Komposit Privat & Gewerbe, Leben & Kranken, Investment und Baufinanzierung.

Der Maklerverbund wurde 2001 gegründet. Vorstand ist Hartmut Goebel.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Die auf Gewerbe- und Industrieversicherungen spezialisierte Unternehmensberatung eXulting hat erneut eine umfassende Analyse und Bewertung des aktuellen Marktangebots zur Betriebshaftpflichtversicherung vorgenommen. Das neue Rating zeigt deutliche Veränderungen in der Hitliste der besten Tarife.

Das ergibt sich insbesondere durch neue Deckungskonzepte und die Aufnahme weiterer Versicherer in die Bewertung. Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt für alle Unternehmen zu den essenziellen Absicherungen. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können. Ein umfassender Versicherungsschutz, passend zur Betriebsart ist daher entscheidend für den wirksame Unternehmenssicherung.

Branchenspezifische Bewertung erhöht die Aussagekraft

eXulting analysiert und bewertet den Versicherungsschutz gezielt nach Branchen. Damit ist der spezifische Deckungsbedarf der Betriebe berücksichtigt, sowie die Auswahlkriterien der Makler. Die Ranglisten der Anbieter sind dadurch besonders praxisnah.

Durch eine branchenspezifische Bewertung stellt eXulting sicher, dass sowohl der spezifische Deckungsbedarf von Betrieben als auch die Auswahlkriterien der Makler optimal berücksichtigt werden. Mit dieser bewährten Methodik entstehen praxisnahe Ranglisten der Versicherer, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Unternehmen und Makler bieten.

Auch in diesem Jahr umfasst unsere Veröffentlichung den Ausschnitt für folgende Branchen:

  • Baugewerbe
  • Handwerk
  • Gastronomie und Beherbergung
  • Medizinische Nebenberufe

Die Analyse der Bedingungen umfasst 130 generelle Klauseln mit über 500 Deckungskomponenten. Zusätzlich fließen je nach Branche weitere 10 bis 40 spezifische Klauseln in die Bewertung ein. Diese detaillierte Methodik ermöglicht ein präzises und fundiertes Gesamtbild der Versicherungstarife.

Zentrale Erkenntnisse des aktuellen Ratings

Die Gothaer konnte ihre führende Position behaupten und mit dem neuen Tarif dieses Jahres, der in diesen Tagen an den Markt geht, in allen Branchen den ersten Platz belegen. Die Bedingungen von andsafe erreichten in mehreren Branchen weiterhin Rang 2, obwohl diese bereits 2019 auf den Markt kamen. Durch neun neue Deckungen wurden einige ältere Bedingungen auf niedrigere Platzierungen verdrängt oder fielen sogar aus der Liste der Top-Deckungen.

In der Branche ‚Handwerk‘ konnten sich beispielsweise Zurich, BGV und der Münchener Verein neu unter den Bestplatzierten positionieren. Besonders stark zurückgefallen sind hingegen Rhion.digital, VHV und Württembergische – vor allem aufgrund der Verdrängung durch neuere Deckungen.

Die Gesamtpunktzahl für das Rating setzt sich aus der Bewertung der allgemeinen und der branchenspezifischen Klauseln zusammen. Auffällig ist, dass tendenziell Versicherer mit hoher Punktzahl im branchenspezifischen Teil insgesamt besonders gut abschneiden. Das bestätigt, dass gezielte Deckungskonzepte für einzelne Branchen entscheidend für die Produktqualität sind.

Über eXulting:

Die eXulting GmbH & Co. KG agiert bereits seit 2011 als Unternehmensberatung mit Spezialisierung auf Gewerbe- und Industrieversicherungen. Zudem betreibt eXulting mehrere Portale für Gewerbeversicherungen (z.B. BrokingX.de; XSelect.net, Bedingungsvergleicher.de, Gewerbepilot.de). Seit 2019 veröffentlich eXulting Ratings und Gewerbeversicherungen und vergibt Qualitätssiegel.

Verantwortlich für den Inhalt:

eXulting GmbH & Co. KG, Fasanenfeld 2a, 53721 Siegburg, Tel: 02241-9593741, www.exulting.de

Nachfolgeplanung wird immer wichtiger: Mit der Anmeldung von einem Maklerunternehmen aus dem Sauerland erreichte der Makler Nachfolger Club e.V. im März 2025 die Schwelle von 1.000 Mitgliedern und setzt damit ein deutliches Zeichen für Wachstum und Beliebtheit.

Im Jahr 2014 wurde in Bamberg der erste Deutsche Makler Nachfolger Club e.V. gegründet, der sich seitdem erfolgreich für die Nachfolgeregelungen von Maklern und Maklerunternehmen in Deutschland einsetzt. Mit über 1.000 Mitgliedern bundesweit hat sich der Verein als zentrale Anlaufstelle für Makler etabliert, die auf der Suche nach einem passenden Nachfolger sind.

Zudem bietet der Verein ein spezielles Expertennetzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten und TOP-Experten der Nachfolgeplanung für Makler und Maklerunternehmen um die Mitglieder bei Ihrer Nachfolgeplanung unterstützen.

Viele Makler stehen vor der Herausforderung, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Der erste Deutsche Makler Nachfolger Club e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Prozess zu vereinfachen. In den letzten 10 Jahren hat der Verein über 350 erfolgreiche Nachfolgeplanungen begleitet und bietet damit eine wertvolle Unterstützung für die Branche.

Das größte Nachfolgerportal für Makler und Maklerunternehmen in Deutschland, www.bestandsnachfolge24.de, ermöglicht es, potenzielle Nachfolger in allen Regionen Deutschlands zu finden, die nicht nur zu den Kunden passen, sondern auch den gewünschten Kaufpreis zahlen. In beeindruckenden 98 % aller Fälle gelingt es dem Verein, den passenden Nachfolger zu vermitteln. In den meisten Fällen werden den abgebenden Maklern mindestens 3-5 ausgewählte Nachfolgekandidaten gleichzeitig vorgestellt, um eine bessere Verhandlungsposition zu ermöglichen.

Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören eine kostenlose Bewertung von Maklerbeständen und -unternehmen sowie die Erstellung eines umfangreichen Verkaufs-Exposés. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder eine 90-Tage-Verkaufsgarantie, die zusätzliche Sicherheit bietet. Der Verein unterstützen seine Mitglieder von der professionellen Notfallplanung bis zur professionellen Übergabe an einen geeigneten Nachfolger und stellen somit einen nachhaltigen Generationenwechsel sicher.

Aktuell bereitet der Verein über 200 Makler und Maklerunternehmen auf eine Übergabe vor und unterstützt sie dabei, ihre Nachfolge erfolgreich zu gestalten.

Werden Sie Teil unseres Vereins und profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer Expertise in der Nachfolgeregelung. Gemeinsam machen wir den Übergang für Makler einfacher und erfolgreicher.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.makler-nachfolger-club.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

Kein TOP-Tarif erfüllt den Basis-Schutz der GKV nach SGB V. PKV-Vertriebsmarketing führt Verbraucher in die Irre.

Die PremiumCircle Deutschland GmbH (PCD) hat auf Basis der vertraglich garantierten Leistungen der PKV nach 2012 und 2018 die 3. Auflage ihre umfassenden Kurzstudie zum Leistungsvergleich der additiv leistungsstärksten PKV-Tarife mit der GKV veröffentlicht. Die Studie umfasst 118 Seiten.

Die Basis der Analyse bilden 107 PCD-Mindest-Leistungs-Kriterien, von denen 104 dem GKV-Leistungskatalog nach SGB I, SGB V, SGB X, SGB XI, G-BA-Richtlinien, KHEntgG, BMG entsprechen sowie 3 weiteren PLUS-Mindest-Leistungs-Kriterien die zwar keine GKV-Leistung darstellen, die aber ein Krankenversicherungsschutz mindestens umfassen sollte.

Im Ergebnis hat kein PKV-Tarif die 104 GKV-Mindest-Leistungskriterien erfüllt. Die Bandbreite der PKV-Tarife liegt zwischen 48 und 99 erfüllten Kriterien. Die GKV hat 104 erfüllt.

Bei den 107 PCD-Mindest-Leistungs-Kriterien, die 3 weitere PLUS-Mindest-Leistungs-Kriterien im Bereich Sehhilfen und Zahnleistungen umfassen, bleibt das Ergebnis erfüllter Mindest-Leistungskriterien der GKV bei 104, während die Bandbreite innerhalb der PKV-Tarife zwischen 51 und 102 liegt.

Zu Gunsten der PKV wurde in der Analyse die in allen PKV-Tarifen vertraglich garantierte Möglichkeit, ärztlich verordnete oder durchgeführte Behandlungen und sonstige Maßnahmen in der Leistungsregulierung wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit oder sogenannter Übermaßbehandlung durch die PKV-Sachbearbeiter herabzusetzen oder gar ganz abzulehnen, nicht berücksichtigt.

Besonders auffällig sind erhebliche Defizite der PKV-Tarife in den Bereichen Psychotherapie, Anschlussheilbehandlung, Reha und Kur, Krankenpflege und Palliativversorgung, Prävention.

Die im PKV-Vertrieb oftmals pauschal verwendeten Marketingaussagen „PKV ist besser als die GKV“ sind demnach irreführend.

Die 118-seitige Kurzstudie ist bei PremiumCircle unter https://www.premiumcircle.de/shop/produkt/kurzstudie-leistungsvergleich-pkv-gkv-2025/ zu bestellen.

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

“See you, SIU, Goodbye RIS?” AfW verlangt Gleichlauf von Regelungen und Verzicht auf ausufernde Berichtspflichten

Die EU-Kommission hat ihren ersten Plan für die Spar- und Investitions-Union (SIU) vorgestellt. In ihrer Diagnose wird die Brüsseler Institution deutlich: „Das Zusammentreffen eines relativ niedrigen Produktivitätswachstums und relativ hoher Sparquoten deutet auf Probleme bei der Vermittlung dieser Ersparnisse in produktive Investitionen hin.“

Zur Therapie will die Kommission unter anderem auf ein sehr umstrittenes Mittel zurückgreifen: eine EU-weite Aufsicht über die Kapitalmärkte. Am Donnerstag haben sich in Brüssel auch die Staats- und Regierungschefs mit diesem Thema beschäftigt, allerdings ohne bereits Beschlüsse dazu zu treffen.

Zugleich lässt die Initiative der Kommission die Fragezeichen bei der Kleinanlegerstrategie RIS nochmal größer werden. Die EU-Kommission hat sich am Dienstag beim ersten Trilog darauf festgelegt, bis Ende April konkrete Vorschläge unter anderem dazu vorzulegen, wie die Regelungen zum Preis-Leistungs-Verhältnis (Value for Money) und den Berichtspflichten in der RIS besser ausgestaltet werden können.

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher sieht dies als letzte Möglichkeit für die Kommission, die Kleinanlegerstrategie überhaupt noch über die Ziellinie zu bringen:

„Wenn die Kommission es nicht schafft, hier einen echten Gleichlauf mit den übergeordneten Zielen der Spar- und Investitions-Union herzustellen, sollte das Projekt RIS besser ganz beerdigt werden“.

Rottenbacher weiter: „Niemandem – und schon gar nicht den Anlegern und Vermittlern – ist geholfen, wenn in fast planwirtschaftlicher Manier an Regulierungsprojekten festgehalten wird, die zu einer Zeit angeschoben wurden, als die Lage der Europäischen Union noch eine ganz andere war“.

Die Kommission will noch weitere Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten aus dem Weg schaffen. Unter anderem soll der Vertrieb von in der EU zugelassenen Fonds innerhalb des Blocks erleichtert und die Richtlinie über Aktionärsrechte überprüft werden.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Objektive Bewertung dank Unabhängigkeit von Produktgebern

Die Versicherungsplattform SMART INSUR hat ihre Tarifbewertung nach Verbraucherschutzkriterien (Smart Check) um eine neue Produktart ausgebaut: Die PKV Restkostenversicherung für Beamte kann nun anhand von 42 Verbraucherschutzkriterien bewertet werden. Diese Versicherung deckt die Differenz zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der Beihilfe-Erstattung. Damit können entsprechend versicherte Beamte sich und mitversicherte Angehörige vor unerwarteten Eigenleistungen schützen.

„Versicherungsnehmer schätzen bei der Tarifwahl objektive Maßstäbe von Verbraucherschutzorganisationen“, erklärt Sebastian Langrehr, Chief Sales Officer (CSO) der Smart InsurTech AG. „Darüber hinaus lassen sich mit Smart Check Neu- und Alttarife bis ins Jahr 1960 vergleichen.“ Das ermöglicht Versicherungsvermittlern, ihren Kunden eine fundierte Analyse von Preis und Leistungsumfang zu bieten inklusive gezielter Optimierungsvorschläge.

Mehr Transparenz in der Kfz-Versicherung: 15 neue Zusatzkriterien zu Elektromobilität

„Unser Ziel ist es, den Marktüberblick für unsere Nutzer kontinuierlich zu verbessern“, ergänzt Sebastian Langrehr. „Gerade angesichts der immer spezifischeren Tarifangebote für Elektro- und Hybridfahrzeuge haben wir unseren Tarifcheck um 15 zusätzliche Leistungsmerkmale zum Thema Elektromobilität erweitert.“

Während Versicherungsvertriebe Smart Check zur Bestandspflege und Neukundengewinnung verwenden, schätzen auch immer mehr Versicherer das unabhängige Tarifrating. Sie erhalten mit nur drei Eckdaten einen umfangreichen Leistungscheck ihres Versicherungsprodukts und können unmittelbar verorten, wo es im Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber Wettbewerbern steht.

Die Grundlage des Tarifratings bilden über 25.000 Alt- und Neutarife (Basistarife zzgl. einer Vielzahl an Tarifvarianten) von mehr als 400 Versicherern in 15 Produktarten. Allein im vergangenen Jahr 2024 wurden damit mehr als 800.000 Tarifbewertungen durchgeführt.

100 % unabhängig – für maximale Objektivität

Als 100%ige Tochter der Hypoport InsurTech AG unter dem Dach der börsennotierten Hypoport SE betreibt Smart InsurTech das Tarifrating völlig unabhängig von Produktgebern. Diese Unabhängigkeit gewährleistet nicht nur neutrale Bewertungen, sondern sichert auch den angeschlossenen Vertriebsorganisationen ihre Bestände.

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Das Unternehmen wurde mit dem TOP 100-Siegel 2024 für besonders innovative mittelständische Unternehmen ausgezeichnet.

Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der Hypoport InsurTech AG, die als Holding für neun Unternehmen im Versicherungsbereich unter dem Dach der Konzernmutter Hypoport SE fungiert. Sie verfolgt in den Bereichen tarifierbare Privat- und Gewerbeversicherungen, betriebliche Vorsorgeversicherungen und Industrieversicherungen das Ziel, einfache, effiziente und partnerschaftliche Lösungen für den Versicherungsmarkt zu schaffen.

Die Aktien der MDAX-notierten Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen über 2.200 Mitarbeitende und hat im Jahr 2024 einen Umsatz von 561 Mio. Euro erwirtschaftet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Drei Jahrzehnte lang kannte der Höchstrechnungszins nur eine Richtung: nach unten. Doch zum 1. Januar 2025 gab es eine historische Wende – zum ersten Mal seit 30 Jahren wurde der Zinssatz von 0,25 auf 1 Prozent angehoben.

Klingt technisch? Vielleicht. Was hat das also eigentlich zu bedeuten? Und: Ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten für die Altersvorsorge und Absicherung? Die Antwort lautet “Jein”. Zu den konkreten Auswirkungen kann ein Vermögensberater, beispielsweise von der Deutschen Vermögensberatung, in einem persönlichen Beratungsgespräch Informationen liefern. Dank des Fachwissens und der jahrelangen Erfahrungen können die Finanzexperten erklären, ob und wo sich ggf. neue Möglichkeiten zur Vorsorge, Absicherung oder für den Vermögensaufbau ergeben.

Was ist der Höchstrechnungszins: Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, mit dem Versicherer bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen kalkulieren dürfen. Er wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist eine Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau. In den letzten Jahrzehnten wurde dieser Zinssatz immer weiter gesenkt, was klassische Garantieprodukte weniger attraktiv machte. Bei Risikoversicherungen, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsabsicherungen, wirkt sich ein erhöhter Rechnungszins prinzipiell so aus, dass für die gleiche Rentenhöhe der Beitrag sinkt.

Lebensversicherungen – Was ändert sich durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses? Für bestehende Verträge klassischer Kapitallebensversicherungen ändert sich durch die Anpassung des Höchstrechnungszinses hingegen nichts. Die in den Verträgen garantierten Leistungen bleiben unverändert bestehen. Für Neukunden können mit dem gestiegenen Höchstrechnungszins höhere Garantieleistungen einhergehen. Das bedeutet, dass man bei gleichem Prämienaufwand höhere Renten oder Kapitalleistungen erhalten kann.

Für die fondsgebundene Lebensversicherung gilt, dass die Kunden in der Regel keine Auswirkungen durch die Anpassung des Höchstrechnungszinses verspüren. Denn fondsgebundene Lebensversicherungen investieren in Aktienfonds und bieten damit ihren Kunden die Möglichkeit, langfristig vom Kapitalmarkt zu profitieren, und ermöglichen höhere Renditechancen. Deshalb nimmt der Höchstrechnungszins dabei keinen Einfluss auf die Rendite. Allerdings bieten fondsgebundene Rentenversicherungen auch Garantien: Pro 10.000 Euro angespartem Vermögen wird eine monatliche Rente garantiert. Dieser garantierte Rentenfaktor kann bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2025 dank des höheren erlaubten Rechnungszinses höher ausfallen als der im Vorjahr.

Riester-Rente – das Comeback des Jahres: Mit der Erhöhung des Rechnungszinses ergriffen einige Anbieter die Chance zur Wiedereinführung der Riester-Rente im Neugeschäft. Die Anbieter konnten die Garantie der gezahlten Beiträge und Zulagen kalkulatorisch wieder darstellen. Den Kunden bietet die Riester-Rente den entscheidenden Vorteil einer staatlichen Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Da die Riester-Rente lebenslang ausgezahlt wird, kann sie dabei helfen, die gesetzliche Rente aufzustocken.

Unabhängig vom geltenden Höchstrechnungszins gilt: Es lohnt sich, früh mit der Altersvorsorge und der Arbeitskraftabsicherung zu beginnen. Je früher man startet, desto günstiger sind die Beiträge, und über die gesamte Laufzeit kann man vom Zinseszinseffekt profitieren. Es ist deshalb ratsam, den eigenen Vorsorgebedarf zu überprüfen und die Beratungsleistung eines Vermögensberaters in Anspruch zu nehmen.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Als Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung feiert das Familienunternehmen 2025 sein 50-jähriges Jubiläum und richtet dabei den Blick weiterhin in die Zukunft, um innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Personelle Neuaufstellung im Vorstand der Dialog Versicherungen

  • Tamara Pagel wird neue Chief Executive Officer (CEO) der Dialog Versicherungen
  • Tanya Waeber wird neue Chief Insurance Officer P&C (CInsO P&C) der Dialog Versicherung AG
  • Daniel Spooren wird neuer Chief Financial Officer (CFO) der Dialog Versicherungen

Zum 1. April 2025 stellt die Generali Deutschland AG das Vorstandsteam bei ihrem Maklerversicherer Dialog neu auf. Tamara Pagel (40) übernimmt den Vorstandsvorsitz der Dialog Versicherungen. Damit liegt die Führung der Dialog Lebensversicherungs-AG sowie der Dialog Versicherung AG zukünftig in einer Hand.

Tamara Pagel folgt auf Uli Rothaufe, aktuell CEO der Dialog Lebensversicherungs-AG, und Roland Stoffels, aktuell CEO der Dialog Versicherung AG, welche die Leitung der jeweiligen Gesellschaften bislang zusätzlich zu ihren Aufgaben als Chief Insurance Officer Life and Health sowie Chief Insurance Officer P&C im Vorstand der Generali Deutschland AG (GD AG) wahrgenommen haben. Tamara Pagel ist eine ausgewiesene Versicherungsexpertin und hat seit 2009 verschiedene Aufgaben und Führungspositionen in der Generali Deutschland inne. Zuletzt war sie als Head of Prevention Services sowie Leiterin des CEO-Office der GD AG tätig. Tamara Pagel wird in ihrer neuen Rolle ihre langjährige Expertise in der Produktentwicklung, im Marketing sowie im Vertrieb bei der Neuaufstellung der Dialog Versicherungen einbringen.

Tanya Waeber (42), derzeit Head of Cyber Insurance, übernimmt die Vorstandsfunktion Chief Insurance Officer P&C bei der Dialog Versicherung AG. Sie trat 2018 als Senior Underwriter Financial Lines bei der Generali ein und ist seither in verschiedenen Führungspositionen der Gruppe tätig, zuletzt bei der Generali Global Corporate & Commercial (GC&C). Tanya Waeber zeichnet sich durch eine hohe Expertise in den Bereichen Produktentwicklung, Underwriting und Portfoliomanagement aus. Sie folgt auf Martin Schenk, der die Position vorübergehend zusätzlich zu seinen Aufgaben als Chief Insurance Officer P&C bei der Cosmos Versicherung AG und als Head of Steering P&C der GD AG wahrgenommen hat.

Neuer Chief Financial Officer der Dialog Versicherungen wird Daniel Spooren (48), der diese Aufgabe zusätzlich zu seiner aktuellen Funktion als Head of Accounting and Taxes der GD AG sowie Mitglied des Vorstands der Generali Deutschland Krankenversicherung AG übernimmt. Er folgt auf Edoardo Malpaga, der die Position des Finanzchefs bei der Dialog Lebensversicherungs-AG bislang zusätzlich zu seinen Aufgaben als Chief Financial Officer im Vorstand der GD AG wahrgenommen hat sowie auf Nils Heise, der die Position des Finanzchefs bei der Dialog Versicherung AG zusätzlich zu seinen Aufgaben als Head of Steering im Chief Customer Officer Ressort wahrgenommen hat. Daniel Spooren hat 2009 seine Karriere als Führungskraft im Rechnungswesen bei der Generali Deutschland AG begonnen. In der Zwischenzeit hat er unterschiedliche Vorstands- und Führungspositionen übernommen, in die er insbesondere seine hohe Finanzexpertise einbringt.

Melanie Kramp-Gerstner scheidet ebenfalls zum 1. April aus dem Vorstand der Dialog Versicherung AG aus. Den Kunden- und Vertriebsservice übernimmt Michael Reinelt, der bereits im Januar als Vertriebsvorstand bei den Dialog Versicherungen gestartet ist.

Stefan Lehmann, CEO der Generali Deutschland AG: „Ich freue mich sehr, das neue Vorstandsteam mit Tamara, Tanya und Daniel zu vervollständigen. Diese Managerinnen und Manager aus unseren eigenen Reihen bilden zusammen mit Michael Reinelt sowie mit Neven Rebic und Ulrich Ostholt das neue Vorstandsteam. Es vereint langjährige Versicherungsexpertise, fundiertes versicherungstechnisches Know-how sowie umfassende Kenntnis des Vertriebs- und Kundenservicemanagements und wird den eingeschlagenen Kurs der Dialog fortsetzen, das profitable Wachstum im Makler-Geschäft in den Bereichen Biometrie, betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie im Schaden- und Unfallsegment weiter zu forcieren. Ich wünsche Tamara, Tanya und Daniel viel Erfolg für die neuen Aufgaben und danke Melanie, Edoardo, Roland, Uli, Martin und Nils für ihre erfolgreiche Tätigkeit in den Vorständen der Dialog Versicherungen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de , www.dialog-versicherung.de

BVK begrüßt den Start des Trilogverfahrens

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass das Trilogverfahren zwischen der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament zur Abstimmung der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) gestartet ist.

„Damit nimmt dieses komplexe politische Vorhaben einen weiteren Schritt zu seinem finalen Abschluss sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir begrüßen auch, dass im Zuge der Schaffung einer EU-Spar- und Investitionsunion (SIU) Optionen geprüft werden, die RIS zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Denn es ist folgerichtig, dass das Ziel der EU, Wohlstand und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas zu fördern, nur gelingen wird, wenn man die bürokratischen Hürden bei Investitionen der Versicherungs- und Finanzbranche sowie beim privaten Beteiligungskapital der Bürgerinnen und Bürger löst.“

Deshalb hält es der BVK für weitsichtig, dass bei diesem Verfahren in den nächsten Wochen geprüft werden soll, wie die Ausarbeitung der RIS gelingen kann. Hier wird also der Zeitdruck die RIS bald zu finalisieren, gesenkt, und es könnte sogar sein, dass die RIS in die EU-Spar- und Investitionsunion integriert oder ggf. sogar ganz zurückgenommen wird.

„Allerdings hat sich die EU-Kommission vorbehalten, ein Veto einzulegen, falls die Beratungen zur RIS dem Ziel widersprechen, eine größere Beteiligung von Privatanlegern an dem Renditepotenzial von Finanzmärkten zu ermöglichen und / oder ihren Schutz ignorieren“, betont BVK-Präsident Heinz. „Hier existieren also noch einige Unwägbarkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung der EU-Spar- und Investitionsunion sowie der RIS. Dies soll bis zum dritten Quartal 2025 entschieden werden.“

Der BVK wird das weitere Verfahren engmaschig begleiten, die weiteren Verfahrensergebnisse prüfen und die Interessen der Versicherungsvermittler einbringen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Personalabbau, Reduzierung von direkten Ansprechpartnern, Hotlines – auf den ersten Blick scheint es, als ob Versicherer es Vermittlerinnen und Vermittlern nicht gerade leicht machen wollen, komplexe Gewerbeversicherungen an Unternehmerinnen und Unternehmer zu bringen.

Inzwischen verzichtet ein Fünftel der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler komplett auf das Gewerbegeschäft. Im Rahmen des aktuellen Vermittlerbarometers hat der AfW ermittelt, welche Folgen das für die Beratung und Betreuung von Gewerbeversicherungen hat.

Der sogenannte “Bauchladenmakler” ist ein bekanntes Bild: Ob Altersvorsorge, Hausrat oder Vermögensschaden-Haftpflicht – alles wird angeboten, überall besteht Fachwissen. Doch diese Vorstellung entspricht längst nicht mehr der Realität. Das zeigt auch die aktuelle Umfrage des AfW: Etwa 20 % der Befragten vermitteln keine gewerblichen Versicherungen.

Komplexität als Hürde für Gewerbeversicherungen

Ein Blick auf die Gründe macht deutlich: Vor allem die zunehmende Komplexität der Produkte schreckt viele Vermittlerinnen und Vermittler ab. Ob Beratungsaufwand, Schadensregulierung oder Haftungsrisiken – in nahezu allen Bereichen nannten die Befragten wachsende Herausforderungen. Die Zahl der Teilnehmenden, welche keine besonderen Schwierigkeiten im Vertrieb von Gewerbeversicherungen sehen, schrumpft auch im Jahr 2024 weiter.

„Wir beobachten eine deutliche Reduzierung direkter Ansprechpartner für Vermittlerinnen und Vermittler, etwa in Form von Underwritern“, erklärt Franziska Geusen, Vorständin des AfW und selbst auf Gewerbeversicherungen spezialisierte Maklerin. „Früher konnte man im persönlichen Austausch unkompliziert maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen entwickeln. Heute dominieren standardisierte Produkte und anonyme Hotlines – auch im Gewerbebereich. Die aktuelle Tendenz, weiter Personal im Sachbereich abzubauen, wird diesen Effekt sicherlich weiter verstärken.“

Kippt die Stimmung?

Neben den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten bot die Umfrage auch Raum für individuelle Kommentare. Wo im letzten Jahr noch besonders häufig auf Kooperationen mit Fachmaklern hingewiesen wurde, finden sich beim 17. Vermittlerbarometer klare Aufforderungen in Richtung der Versicherer:

  • „Der Service bei den VR wird immer schlechter. Emails werden nicht beantwortet – Die telefonische Erreichbarkeit wird gefühlt immer schlechter“
  • „Fehlender AD – Support insbesondere beim Check komplexer Risiken vor Ort.“
  • „grottenschlechte Schadenbearbeitungszeiten der Versicherer“
  • „schlechte und verzögerte Leistungen beim Versicherer“

Diese Aussagen verdeutlichen, dass viele Vermittlerinnen und Vermittler sich nicht mehr dazu in der Lage fühlen, die individuellen Herausforderungen der Gewerbetreibenden zu bedienen. Gerade im komplexen Gewerbebereich wird eine individuelle Betreuung gefordert.

Versicherer können sich leicht abheben

Für diejenigen Versicherer, die im Gewerbebereich wachsen wollen, sollten diese Aussagen aber auch Grund zu Hoffnung geben. Bei allen Digitalisierungsbestrebungen und Produktverbesserungen scheint der Service in der Bestandsbetreuung den Nerv der Vermittlerinnen und Vermittlern zu treffen.

„Wer es schafft, hier herauszustechen, kann sicherlich enormes Wachstumspotential ausschöpfen.“, kommentiert Franziska Geusen. „In vielen Bereichen können die Risikoträger vor allem im kleinen und mittleren Gewerbesegment eine auskömmliche Marge generieren. Die Versicherer sollten sicherlich überlegen, wie sie – vor allem auch jüngere – Vermittlerinnen und Vermittler unterstützen können, um sich als richtiger Partner im Gewerbegeschäft zu positionieren.“

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. wurde von der Fachzeitschrift Versicherungsmagazin und dem Analysehaus Service Value auch in diesem Jahr beim alljährlichen Branchenwettbewerb Makler-Champions geehrt.

Dabei wurde dem Versicherer erneut die Auszeichnung „Gold-Status“ in der Kategorie Lebensversicherung verliehen. Die WWK gehört damit zur Spitzengruppe der beliebtesten Maklerversicherer.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor der Sonderdirektion sowie Mark Mauermann, Organisationsdirektor der Vertriebsdirektionen Deutschland erklärten im Nachgang der offiziellen Preisverleihung im Hyatt-Hotel in Köln: „Auf die erneute Auszeichnung der WWK sind wir besonders stolz. Denn sie zeigt eindrucksvoll unsere hohe Wettbewerbsfähigkeit auf. Das ist für einen Versicherer, der neben dem Maklervertrieb auch auf eine starke Ausschließlichkeit setzt, eine tolle Leistung.“

Das Versicherungsmagazin hat gemeinsam mit der ServiceValue GmbH zum fünfzehnten Mal in Folge die Servicequalität von Produktgebern anhand von 28 Service- und Leistungsmerkmalen untersucht und insgesamt sechs Sparten ausgezeichnet. Dazu wurden zwischen September 2024 und Januar 2025 im Rahmen einer Onlinebefragung rund 1.700 Maklerurteile eingeholt und ausgewertet.

Entscheidend bei der Untersuchung für die Rankings ist der Servicewert der Versicherer aus Maklersicht. Für den Servicewert werden dabei drei Aspekte als relevant erachtet. Erstens “Integration”, also wie kompatibel die zentralen Service- und Technikleistungen des Anbieters mit den Strukturen und Prozessen beim Makler sind. Zweitens “Befähigung”, das bedeutet, wie stark die Service- und Unterstützungsleistungen auf den Vertriebserfolg des Maklers einzahlen. Und drittens “Zusatznutzen”, das bedeutet, in welchem Maß die zusätzlichen Serviceleistungen einen Mehrwert für das Maklerunternehmen schaffen.

Die WWK konnte bei der umfangreichen Untersuchung erneut überzeugen und wurde bereits zum wiederholten Male im Bereich der Lebensversicherung geehrt, dieses Jahr zum zweiten Mal in Folge mit der Bestbewertung in „Gold“.

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

„Es gibt 17 Prozent mehr gute Gründe für ein proaktives Liquiditätsmanagement“

Manchmal entscheiden nur Tage oder Stunden: Wenn die Liquidität nicht mehr ausreicht, die laufenden Verpflichtungen zu bestreiten, müssen Unternehmen Insolvenz anmelden. 2024 geschah das so häufig wie seit fast zehn Jahren nicht mehr: Das Statistische Bundesamt verzeichnete einen Anstieg der Firmenpleiten um durchschnittlich 16,8 Prozent, und die Prognosen für 2025 sind kaum günstiger. Doch ist die Insolvenz wirklich immer alternativlos?

Die deutsche Wirtschaft steckt in der Rezession, für wichtige Exportmärkte drohen Strafzölle, die Kaufkraft der Verbraucher schwindet. Ein Abbild der Schockwellen, die aktuell durch viele Branchen gehen, spiegeln die Insolvenzzahlen, die inzwischen nahezu auf einem Zehnjahres-Höchststand rangieren.

Last-Minute-Rettung vor der Insolvenz

„Leider nutzen aber nach wie vor zu wenige Unternehmen das volle Spektrum an Maßnahmen, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen“, kritisiert Nils Wulff, Director Funded Solutions bei Aon Deutschland. Für den Personaldienstleister crewcraft (Name geändert) kam die Rettung daher buchstäblich in allerletzter Sekunde: Um den stockenden Cashflow in den Griff zu bekommen, sollte für zwei Gesellschaften der Unternehmensgruppe eine Factoringlösung erarbeitet werden. Noch während ihrer Umsetzung rutschte eine der beiden Gesellschaften in die Insolvenz. „Mit entsprechender Expertise und einem spezialisierten Anbieter gelang es sogar zu diesem Zeitpunkt noch, eine Lösung zu finden“, erinnert sich Wulff. Die crewcraft Gruppe konnte so zumindest in Teilen vor der Insolvenz bewahrt werden.

Factoring kann in Krisenzeiten tatsächlich ein probates Mittel zur Stabilisierung der Liquidität sein: Man spricht dann von einem Restrukturierungs- oder Sanierungsfactoring. „Es gibt in der ‚Factoringwelt‘ spezielle Anbieter, die sich solcher Herausforderungen annehmen und auch kurzfristig liefern können“, erklärt Nils Wulff von Aon. Die Factoringgesellschaft stellt dann auf die Werthaltigkeit der Forderungen ab und nicht auf die Bonität des Unternehmens. So kann es gelingen, dem Betrieb wieder dringend benötigte Liquidität zur Verfügung zu stellen. Darauf bauen häufig sogar Sanierungspläne auf: „Der Hinweis auf die zukünftige Nutzung eines Factoringprogrammes findet sich in der Praxis immer wieder in sogenannten IDW-S6-Gutachten“, weiß Wulff. „Sie sollen die Fortführungsaussichten des kriselnden Unternehmens einschätzen und geben nur dann eine positive Prognose, wenn ausreichende Liquidität für die nächsten – in aller Regel – 24 Monate vorhanden ist.“

Factoring: kein Allheilmittel gegen die Pleite

Es gibt verschiedene Wege, kurzfristig an verfügbare liquide Mittel zu kommen. Neben der klassischen Methode, die Bankenlinien weiter zu stressen, Investoren zu finden oder in die persönliche Haftung zu gehen, lohnt sich aber immer der Blick auf die eigenen Forderungen aus Lieferung und Leistung. Das Forderungsportfolio ist nicht nur eine Bilanzposition oder ein Posten, der als Sicherheit abgetreten werden kann. Der Verkauf von Forderungen führt unmittelbar zu einem Liquiditätszufluss. Factoring hat sich daher in den letzten Jahren auch in Deutschland massiv durchgesetzt.

Ein Allheilmittel im Fall einer drohenden Insolvenz ist das Factoring allerdings nicht, räumt Wulff ein. Es ist aber ein vielseitiges Instrument, das viel mehr kann, als einem Unternehmen nur kurzfristig Liquidität aus dem eigenen Cashflow zu verschaffen: „Die Motivlage für eine Beschäftigung mit dem Thema kann sehr unterschiedlich sein“, erklärt der Factoring-Experte von Aon. Strebt man durch eine Minderung der Bilanzsumme und einer daraus folgenden Optimierung der Eigenkapitalquote eine Verbesserung der eigenen Bonität an? Möchte man möglichen Forderungsausfällen verbeugen, indem man seine Forderungen veräußert und das Delkredererisiko zu 100 Prozent an die Factoring-Gesellschaft abwälzt? Oder spielt vielleicht das Werben um neue Kunden mit dem Angebot verlängerter Zahlungsziele die entscheidende Rolle?

Besser vorbeugend Lösungen suchen

Besser sei es, schon in guten Zeiten zu überlegen, was die Solvenz eines Unternehmens bedrohen könne – und wie die notwendige Liquidität gesichert oder wieder hergestellt werden kann. Umsatzeinbrüche und volle Lager bei gleichbleibenden oder steigenden Kosten, steigende Zinsen und nachlassende Zahlungsmoral sind nur einige Gründe, die Unternehmen schnell an den Rand einer Insolvenz führen können. Verspätete oder gänzlich ausbleibende Zahlungen führen zu großen Finanzierungslücken, die zwischenfinanziert werden müssen. „Liegen Insolvenzgründe erst einmal vor, bleiben dem betroffenen Unternehmen nur wenige Wochen, die Liquidität wieder herzustellen, bevor der Insolvenzantrag gestellt werden muss“, warnt Nils Wulff aus Erfahrung. Und eine Rettung wie bei seinem Mandaten crewcraft gelingt am Ende nur im Ausnahmefall.

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Berufshaftpflichtversicherung für Beauty-Branche offen für den Maklervertrieb / Große Anzahl von diversen Unternehmen ist in boomendem Markt tätig / Versicherungslösung umfasst auch Produkthaftung und Influencer-Tätigkeit / Absicherung gegen Reputationsschäden durch Online-Bewertungen

Der Spezialversicherer Hiscox führt seine Berufshaftpflichtversicherung für die Beauty- und Wellnessbranche ab heute auch in den Maklermarkt ein. Die Branche ist stark von Trends wie Nachhaltigkeit sowie innovativen Technologien geprägt: Neue Anwendungen, Behandlungen kommen auf den Markt und der Vertrieb plus Marketing der Branche finden verstärkt auch online statt. Infolgedessen boomt die Nachfrage nach den Dienstleistungen und Produkten. Laut einer Befragung von Statista aus dem Jahr 2024 steigt der Gesamtumsatz in Deutschland im Bereich Beauty & Personal Care seit Jahren kräftig: Während er 2020 noch bei 16,45 Mrd. Euro lag, werden für 2025 19,15 Mrd. Euro und für 2030 21,11 Mrd. Euro Umsatz prognostiziert. Auf dem deutschen Markt sind allein über 150.000 Friseurbetriebe, Kosmetikerinnen und Kosmetiker, Make-up-Artists und Nagel-Designer aktiv.

Um den wachsenden Ansprüchen von verschiedensten Spezialisierungen und Mischdienstleistern der Beauty-Branche gerecht zu werden, basiert die Versicherungslösung von Hiscox auf intensiver Marktforschung und direktem Kundenfeedback. Das Produkt richtet sich an Soloselbständige bis hin zu mittelständischen Beauty-Unternehmen. Hiscox berücksichtigt auch die speziellen Gegebenheiten von Startups, denen eine niedrigere Versicherungsprämie für die ersten zwei Jahre angeboten wird, um den Markteintritt zu erleichtern.

Franz Kupfer, Head of Professional Indemnity, D&O, Events beim Spezialversicherer Hiscox und Produktverantwortlicher von Beauty by Hiscox, betont: „Der Beauty-Sektor ist für uns als Versicherer ein großer Wachstumsmarkt: In der Branche sind auch viele kleine Unternehmen aktiv, die gegen die vielfältigen Risiken ihres Berufs noch nicht mit einer Versicherung abgesichert sind. Deswegen freuen wir uns darauf, mit unseren Partnern gemeinsam diese spannende Zielgruppe weiter zu erschließen.“

Maßgeschneiderte Versicherung: Absicherung von Influencer-Tätigkeiten und Reputationsschäden

Die Berufshaftpflichtversicherung von Hiscox geht über die Absicherung von Personen- und Sachschäden hinaus, um auch häufige Nebentätigkeiten von Beauty-Fachkräften abzudecken. Dazu gehört beispielsweise der Handel mit Beauty-Produkten, der bei der Versicherungslösung in Form einer Produkthaftung abgedeckt ist. Darunter fallen beispielsweise Schäden infolge von allergischen Reaktionen wegen Schadstoffen oder fehlendem Hinweis auf Allergene.

Außerdem sind viele Fachkräfte neben ihrer Haupttätigkeit auch noch als Influencer aktiv. Hiscox deckt die daraus entstehenden Risiken schon im Basismodul ab: Die Versicherung übernimmt anfallende Schadenforderungen bei Urheberrechtsverletzungen und Kosten für das Abwehren unberechtigter Ansprüche.

Zusätzlich zur Absicherung von Nebentätigkeiten berücksichtigt die Versicherungslösung auch die Bedeutung von Online-Bewertungen für die Beauty-Unternehmen. Schlechte Kundenbewertungen wirken sich schnell negativ auf die Reputation und den Umsatz aus: Wenn durch eine negative Kundenbewertung oder aufgrund einer vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlbehandlung Reputationsschäden durch Online-Rezensionen entstehen, übernimmt Hiscox die Kosten für entsprechende Online-Marketing-Maßnahmen.

Hiscox bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Versicherungslösung individuell mit dem Modul Sachversicherung zu ergänzen: Diese umfasst zusätzlich den Schutz von Geräten, des Inventars und der Einrichtung, die bei Beauty-Unternehmen einen hohen Wert umfassen können und die zentral für die Ausübung des Berufs sind.

Weitere Details zum Produkt „Beauty by Hiscox“ gibt es im Maklerportal unter: https://makler.hiscox.de/beauty

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Das Beste aus Praxis und Theorie: Die Fachhochschule stellt sich vor – Erfolgreicher “Check-In” bei der FHDW in Marburg

Das neue Semester der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) startet mit erneuten Rekordzahlen: 54 Studentinnen und Studenten beginnen im April ihr duales Bachelorstudium “Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Finanzvertrieb (FHDW)” an der renommierten Fachhochschule. Im berufsbegleitenden Master “Management und Führung im Finanzvertrieb” sind es 27 junge Menschen, so viele Anmeldungen wie noch nie seit dem Start der Kooperation mit der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Bei der diesjährigen “Check-In”-Veranstaltung konnten sich Anfang der Woche schon einmal alle zukünftigen Erstsemester gemeinsam mit ihren Eltern bzw. Angehörigen in persönlichen Gesprächen mit Dozenten und Studierenden über die Studienabläufe, fachlichen Inhalte und den Alltag am Campus informieren. Knapp 200 Teilnehmer nahmen das Informationsangebot vor Ort wahr.

Erstklassige Ausbildung mit besten Perspektiven

“Unsere Studentinnen und Studenten erwartet hier eine erstklassige akademische Ausbildung, lehrreiche und abwechslungsreiche Praxisphasen sowie ein wertschätzendes und familiäres Miteinander,” erklärte Marcus Aßmuth, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Vermögensberatung in Marburg bei der Eröffnung der Veranstaltung. Im Laufe des Tages konnten die neuen “Erstis” spannende Einblicke in das Campusleben gewinnen. Im Rahmen von Führungen über das Gelände begeisterten die moderne Ausstattung und die familiäre Atmosphäre der Hochschule die Besucherinnen und Besucher.

Grundstein für erfolgreiche Allfinanzberatung

Prof. Dr. Melan Thuraiappah, der im vergangenen Jahr die Leitung der Hochschule übernahm, betonte in seiner Rede zudem die Bedeutung und die Vorzüge der dualen Studiengänge für die Ausbildung zukünftiger Vermögensberater. “Unsere Hochschule ist etwas ganz Besonderes. Die Kombination aus Theorie und Praxis bereitet die Studierenden optimal auf ihre berufliche Zukunft vor und trägt maßgeblich zur Qualität der Beratung zukünftiger Vermögensberater bei.” Letztes Jahr erst feierte der Campus in Marburg sein 10-jähriges Jubiläum und die zahlreichen Anmeldungen sowohl für den dualen Bachelor- als auch den berufsbegleitenden Master-Studiengang belegen, wie gut das Studienangebot angenommen wird.

50 Jahre DVAG – 50 Jahre exzellente Aus- und Weiterbildung

Auch der Kooperationspartner der FHDW, die Deutsche Vermögensberatung, feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum und setzt seit einem halben Jahrhundert auf eine Aus- und Weiterbildung auf höchstem Niveau. Die größte eigenständige Allfinanzberatung Deutschlands versteht sich selbst als Bildungsunternehmen mit einem klaren Bildungsauftrag. So investiert das Unternehmen intensiv in die Ausbildung und persönliche Entwicklung seiner Berater. “Mit der Deutschen Vermögensberatung an unserer Seite werden wir auch in Zukunft die perfekte Anlaufstelle für junge Menschen sein, die sich für eine praxisorientierte und exzellente Ausbildung im Bereich der Finanzberatung interessieren. Wir sind ready for boarding”, erklärte Melan Thuraiappah mit einem optimistischen Blick in die Zukunft.

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Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Auch zum Jahresstart 2025

Nichts ist so beständig wie Veränderung – das gilt leider auch für das Thema Vermögensaufbau bzw. -sicherung. Und obwohl es wieder Zinsen für das Ersparte gibt, sorgen die weiterhin hohen Lebenshaltungskosten für anhaltende Unsicherheit. Hinzukommt eine stetig älter werdende Gesellschaft, die sich vermehrt Gedanken darüber macht, wie der persönliche Lebensstandard im Alter erhalten werden kann. Da ist es nur verständlich, dass sich die meisten Menschen fragen, wie sie am besten etwas zur Seite legen können. Eine Variante, die sich bereits im Jahr 2024 wachsender Beliebtheit erfreut hat, ist der Kauf von Edelmetallen wie Gold und Silber. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, was den Reiz daran ausmacht, welche Möglichkeiten es für den Erwerb gibt und welche Optionen es mit Edelmetallen u.a. auch für die Rente geben kann.

Hohe Nachfrage: Gold und Silber galten historisch betrachtet seit jeher als Wertspeicher und sind daher u.a. für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet, beispielsweise für die Altersvorsorge. Obwohl auch Gold im Wert schwankt, kann über zahlreiche Beispiele nachgewiesen werden, dass das Edelmetall die Kaufkraft erhalten bzw. es als Inflationsschutz dienen kann. Nach Angaben von Statista gab es 2019 in Deutschland knapp 4,5 Millionen Menschen, die Gold besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes Gold besaß, 2024 waren es bereits über 6 Millionen.

Bisherige Preisentwicklung: Dabei hat vor allem der Goldpreis ein beeindruckendes (Rekord-)Jahr 2024 hinter sich. Auf Basis des Schlusskurses in Euro gab es 30 neue Allzeithochs und der Anstieg in Euro im Gesamtjahr 2024 belief sich auf über 35% (Quelle: Geiger Edelmetalle AG “Geiger Edelmetalle Marktreport”, Januar 2025). Der Start in das neue Jahr schließt sich an diese Erfolgsgeschichte an: Anfang Februar näherte sich der Goldpreis je Unze bereits der 3.000-Euro Marke. Aber auch die Silbernachfrage steigt stetig. Dabei ist Silber vor allem in der Industrie von großer Bedeutung und wird beispielsweise für den Ausbau erneuerbarer Energien, für Photovoltaik und die Elektromobilität benötigt.

Einfach einsteigen: Die vielleicht klassischste Variante ist nach wie vor der Kauf eines Barrens oder einer Münze. Sowohl für Gold als auch für Silber kann man heutzutage zudem Sparpläne abschließen. Ähnlich wie beim Fondsparen zahlt man monatlich einen bestimmten Betrag und erwirbt so nach und nach Anteile an einem Barren. Ein Gespräch mit einem Experten, beispielsweise einem Vermögensberater, kann helfen zu klären, welche Variante am meisten Sinn ergibt. Zusätzlich gibt es heutzutage auch bestimmte Altersvorsorge-Modelle, bei denen man mit Gold sparen kann. Nach dem Erwerb wird das Gold in diesem Fall in eine “Rente” umgewandelt und kann in unterschiedlichen Intervallen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich) ratierlich sowie bei Bedarf auch vollständig oder in Teilen ausgezahlt werden.

Wussten Sie schon? Gold unterliegt nicht der Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf des Goldes mindestens zwölf Monate, sind Kursgewinne für Privatpersonen zudem auch einkommensteuerfrei. Mit anderen Worten: Auf mögliche Goldgewinne werden weder Steuern noch Abgaben fällig. Aus diesen Gründen kann es durchaus sinnvoll sein, mit einem Teil des eigenen Vermögens Edelmetalle zu kaufen. Wieviel Geld man dafür zur Verfügung hat, sollte man jedoch unbedingt mit einem Experten besprechen.

Was gilt’s zu bedenken? Der Gold- und Silberpreis unterliegt vielfältigen Schwankungen und kann deshalb jederzeit unter den Kaufpreis fallen. Die jeweilige Preisbildung hängt unter anderem maßgeblich von der Verfügbarkeit des jeweiligen Edelmetalls, dem Börsenpreis sowie der Kursentwicklung des US-Dollars ab, da Gold und Silber vor allem in Dollar gehandelt werden. Grundsätzlich gilt: Preisentwicklungen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, sind kein Indikator für die Zukunft.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Als Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung feiert das Familienunternehmen 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum und richtet dabei den Blick weiterhin in die Zukunft, um innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

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Weniger als die Hälfte der Verbraucher ist zufrieden mit dem ihnen gebotenen Kundenservice und nur 16 Prozent der Kundenberater mögen ihren Job. Durch KI kann die Branche Umsatzpotential freisetzen – allerdings wollen Kunden nicht auf menschliches Gegenüber verzichten.

Für den Großteil der Verbraucher entscheidet der Kundenservice darüber, wie sie eine Marke wahrnehmen. Allerdings sind international nur 45 Prozent der Befragten mit dem erhaltenen Service zufrieden – in Deutschland sogar nur 38 Prozent. In einem besseren Kundenservice und höherer Kundentreue liegt für Marken also enormes Potenzial. Kernelelemente für einen besseren Kundenservice, der echten Mehrwert schafft, sind generative KI (Gen AI) sowie agentenbasierte KI. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie des Capgemini Research Institute ” Unleashing the value of customer service: The transformative impact of Gen AI and Agentic AI”. Zwar punkten virtuelle Kundenberater wie etwa Chatbots mit Schnelligkeit und Bequemlichkeit. Allerdings bevorzugt die Mehrheit der Verbraucher ein menschliches Gegenüber, da diese mit Empathie und kreativen Ansätzen zur Problemlösung überzeugen. Das bedeutet: Künftig kommt es im Kundenservice auf ein Zusammenspiel KI-basierter Agenten und “echter”, von Gen AI unterstützter Kundenberater an.

Mithilfe des Kundenservices lassen sich nach wie vor Verkaufszahlen, Kundentreue und Markenwahrnehmung beeinflussen. Für die Mehrheit (international: 58 Prozent, in Deutschland: 56 Prozent) der befragten Verbraucher entscheidet der Kundenservice darüber, wie sie eine Marke wahrnehmen. Allerdings sind derzeit sowohl Verbraucher als auch die Mitarbeiter selbst unzufrieden damit, was der Kundenservice aktuell bietet: Weltweit sind nur 16 Prozent der Beschäftigten mit ihrem Job zufrieden und ein Großteil der Führungskräfte (65 Prozent) gesteht mangelnde Produktivität ein.

“Für jeden zweiten Verbraucher ist schlechter Kundenservice ein guter Grund, eine Marke zu wechseln. Das heißt für Führungskräfte: Kundenservice ist kein Nice to have, sondern ein Must have”, erklärt Christina Schehl, Executive Vice President bei Capgemini Invent. “Unternehmen sehen sich derzeit mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter mangelndes Engagement von Call-Center-Mitarbeitern, einer schlechten Koordination zwischen Abteilungen sowie veraltete Systeme. Wollen Firmen ihren Kundenservice mithilfe generativer KI neugestalten, müssen sie ihre digitalen Lösungen, ihr Geschäftsmodell und ihre Datengrundlage überarbeiten. Indem Führungskräfte diese Transformation aktiv vorantreiben, steigern sie nicht nur die Kundenzufriedenheit und die Effizienz – sie verschaffen ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil und setzen Umsatzpotenzial frei.”

Gen AI ist bereits heute ein Gamechanger für den Kundenservice

Weltweit haben bereits 86 Prozent der Unternehmen Gen AI implementiert, führen Pilotprojekte durch oder evaluieren das Potenzial der Technologie für ihren Kundenservice. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass generative KI die wichtigsten Probleme der Kunden angehen, das Erlebnis der Kundenberater verbessern und die Produktivität steigern kann – und somit erhebliches Transformationspotenzial bietet.

Den meisten Verbrauchern ist es vor allem wichtig, dass ihre Probleme effektiv und schnell gelöst werden – was häufig nicht der Fall ist. Auf schnelle Antworten warten sie ebenfalls viel zu oft. Fast 90 Prozent der Unternehmen können durch den Einsatz von Gen AI mehr Kundenprobleme bei der ersten Anlaufstelle lösen oder die Befragten gehen davon aus, dass dies bald gelingt. Hier deckt sich der internationale Durchschnitt mit den deutschen Zahlen. Ein großer Teil der Befragten verzeichnet außerdem bereits kürzere Reaktionszeiten (international: 89 Prozent, in Deutschland: 93 Prozent) und eine höhere Produktivität der Mitarbeiter (international: 85 Prozent, in Deutschland: 84 Prozent) oder erwartet, dass diese Effekte bald eintreten. Ein ähnlich hoher Anteil konnte seine Betriebskosten senken oder geht von einer baldigen Reduzierung aus.

Empathisch und effizient – Zusammenspiel von KI-Agenten und “echten” Kundenberatern ermöglicht unschlagbare Kombination

Der Studie zufolge sind die meisten Verbraucher (international: 71 Prozent, in Deutschland: 68 Prozent) der Ansicht, dass die Qualität von Chatbots in den letzten ein bis zwei Jahren zugenommen hat. Die rasanten Fortschritte bei generativer KI führen zu merklichen Verbesserungen im Kontextverständnis, beim Interpretieren menschlicher Emotionen sowie bei der Fähigkeit, empathisch zu antworten.

Chatbots können mit Schnelligkeit und Bequemlichkeit punkten. Trotzdem bevorzugen weltweit genauso wie in Deutschland mehr als 70 Prozent der Verbraucher ein menschliches Gegenüber, da diese mit Empathie und kreativen Ansätzen zur Problemlösung überzeugen. Die Vorlieben variieren jedoch nach Altersgruppe: Jüngere Verbraucher haben eine höhere Affinität zu Chatbots, wohingegen ältere Befragte lieber mit “echten” Kundenberatern interagieren. Daher liegt der Schluss nahe, dass sich der traditionelle Kundenservice wandelt – hin zu einem hybriden Customer Experience Center, in dem Menschen und KI-basierte Agenten zusammenarbeiten.

Nur rund die Hälfte der Unternehmen ist für KI-gestützten Kundenservice gerüstet

Trotz der entscheidenden Bedeutung eines KI-gestützten Kundenservice sieht sich nur rund die Hälfte der Unternehmen dafür gerüstet (international: 49 Prozent, in Deutschland: 50 Prozent). Daher sind ein fundamentaler Wandel der Geschäftsmodelle, die Transformation der eingesetzten digitalen Lösungen sowie eine Verbesserung der Datengrundlage nötig. Gehen Unternehmen diese Baustellen nicht an, können sie KI nicht als wichtigen Hebel für ihre Transformation nutzen, so die Studie abschließend.

Methodik

Das Capgemini Research Institute hat im November und Dezember 2024 9.500 Verbraucher (davon 1.000 in Deutschland) sowie 506 Kundendienstmitarbeiter und deren Vorgesetzte (315 Mitarbeiter und 191 Vorgesetzte) befragt. Diese sind sowohl in firmeneigenen Kundencentern als auch bei externen Dienstleistern tätig. Darüber hinaus wurden 1.002 Führungskräfte (Director-Ebene oder höher; davon 100 in Deutschland) von großen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über einer Milliarde US-Dollar befragt. Die Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Nordamerika, Europa, im asiatisch-pazifischen Raum (APAC) oder in Lateinamerika und sind in zehn Branchen tätig. Ergänzt wird die Studie durch Interviews mit mehr als 15 Führungskräften aus verschiedenen Branchen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Capgemini, Potsdamer Platz 5, D-10785 Berlin, Tel: +49 30 88703-0, www.capgemini.com/de-de

Liechtenstein Life baut das Angebot an Fondspolicen auf dem deutschen Markt weiter aus.

Neu im Programm ist eine moderne Basisrente, die speziell auf unternehmerisch denkende Kunden zugeschnitten ist und es ermöglicht, Steuervorteile mit attraktiven Renditechancen und maximaler Flexibilität zu kombinieren. Durch ein umfassendes Fondsportfolio sowie eine optionale Garantie können Kunden die Altersvorsorge nach den eigenen Rendite- und Sicherheitspräferenzen strategisch planen und flexibel anpassen. Insbesondere Selbständige, Existenzgründer und Gutverdiener können profitieren.

Fürs Alter vorsorgen und dabei erhebliche Steuervorteile nutzen – mit der staatlich geförderten Basisrente geht das ab 2025 leichter denn je. Seit Jahresanfang gelten höhere Steuerfreibeträge in der Ansparphase, die in die Altersvorsorge investiert werden können. Zu Rentenbeginn wird das angesparte Kapital in eine garantierte monatliche Rente umgewandelt – und diese wird erst ab 2058 voll besteuert. Hier setzt der neue Tarif Liechtenstein Life Pension an, der außerdem einen starken Renditehebel und besondere Gestaltungsspielräume bietet und sich speziell an unternehmerisch denkende Kunden richtet.

Liechtenstein Life Pension: Investmentorientiert, flexibel und skalierbar

Liechtenstein Life Pension bietet vor allem unternehmerisch denkenden Kunden einen Basisrente-Tarif, der sich flexibel an die jeweilige Lebens- und Einkommenssituation anpassen lässt. Kunden können verschiedene Investmentmöglichkeiten in über 240 Fonds wählen, darunter über 120 ETFs und über 150 ESG-konforme Nachhaltigkeitsfonds. Versicherungsnehmer und ihre Vermittler können sich ihr Portfolio nach individuellen Zielen und Bedürfnissen selbst zusammenstellen oder eine passende Strategie wählen. Von Beginn an kann in bis zu 10 Fonds gleichzeitig investiert werden. Fondsswitches und Fondsshifts sind zwölf Mal pro Kalenderjahr kostenlos möglich. Bei Bedarf lassen sich das Investment und die Höhe der Beiträge auch während der Laufzeit ändern sowie die Altersvorsorge mit Zuzahlungen und Einmalbeiträgen aufstocken. Versicherungsnehmer können im Rahmen der Police auch spätere Neuentwicklungen von Liechtenstein Life integrieren. Darüber hinaus haben sie die Option, den Versicherer für die Auszahlung der Rente frei zu wählen und die angesparte Versicherungssumme kurz vor Rentenbeginn zu übertragen.

Zudem haben Kunden die Möglichkeit, den für sie optimalen Mix aus Rendite und Garantie selbst zu bestimmen: Dafür stehen verschiedene Garantielevel von 0 %, 50 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge zur Auswahl, die auch angepasst werden können. Bei langfristig guten Geschäftsaussichten können Kunden zum Beispiel die Beitragsgarantie verringern und auf höhere Renditechancen setzen. Freiwerdende Gelder, zusätzliche Umsätze oder Erträge können reinvestiert und somit steueroptimiert und renditestark fürs Alter angelegt werden. Ein besonderer Vorteil für Kunden: Das angesparte Kapital ist insolvenz- und pfändungssicher. Auch Angestellte mit hohen Einkommen können von der Steuerförderung profitieren: zum einen durch die Möglichkeit, Zuzahlungen zu tätigen, die zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden können. Wer eine Abfindung erhalten hat, kann das Geld sinnvoll investieren und die Einkommensteuer dadurch geringhalten.

“Mit Liechtenstein Life Pension wird die Altersvorsorge sozusagen zum skalierbaren Geschäftsmodell. Kunden haben die Chance, ihr finanzielles Polster für den Ruhestand eigenverantwortlich und strategisch zu planen – und zwar mit maximalen Steuervorteilen in der Ansparphase und hochinteressanten Renditemöglichkeiten”, so Stephan Bruckner, Senior Sales Representative für Liechtenstein Life. “Gerade wer keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann damit planungssicher für die Rente vorsorgen: mit einer lebenslangen, garantierten Auszahlung.”

Der Basisrente-Tarif Liechtenstein Life Pension ist ab März 2025 verfügbar. Neben der Generationenversicherung Liechtenstein Life Wealth (Lebensversicherung) und der Fondspolice Liechtenstein Life Invest (Rentenversicherung) ist dies der dritte Tarif, den das Unternehmen im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung auf dem deutschen Markt anbietet.

Über Liechtenstein Life

Mit zukunftsweisenden Lösungen zur renditeorientierten privaten Vorsorge- und Vermögensplanung engagiert sich Liechtenstein Life Assurance AG für die finanzielle Unabhängigkeit ihrer Kunden – ein Leben lang und über Generationen hinweg. Das Unternehmen wurde 2008 in Liechtenstein gegründet und ist in Schaan (Liechtenstein) ansässig. Das umfangreiche Anlageuniversum von Liechtenstein Life ist eng verbunden mit ihren Produkten und ermöglicht den Zugang zu weltweit renommierten Investmentmanagern. Liechtenstein Life setzt bewusst den Schwerpunkt auf ESG-Fonds und trägt damit gezielt zu umwelt- und sozialbewussten Finanzlösungen bei. Das Unternehmen gehört zur digitalen Finanzgruppe the prosperity company AG, die derzeit über 120 Mitarbeitende beschäftigt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Sichten, bewerten, optimieren: Für den Ruhestand und einen guten Lebensabend wollen die meisten Menschen finanziell bestmöglich aufgestellt sein.

Wer dies erreichen möchte, sollte die persönliche Altersvorsorge am besten auf allen drei Säulen der Altersvorsorge aufbauen. Das sind: die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Die Digitale Rentenübersicht unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher dabei, den Überblick über die persönlichen Rentenansprüche zu behalten und stellt die notwendigen Informationen bereit: verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2025 informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund über dieses digitale Angebot.

Die gesetzliche Rente bildet den zentralen Pfeiler in der Altersabsicherung. Das spätere Renteneinkommen hängt jedoch maßgeblich davon ab, welche weiteren Einkommensquellen existieren. Die Digitale Rentenübersicht bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern einen kostenlosen und unabhängigen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Auf www.rentenuebersicht.de können sie sich über bestehende Rentenansprüche informieren, etwaigen Vorsorgebedarf identifizieren und wenn nötig individuell mit einer angepassten Altersvorsorge gegensteuern.

Diesen Service haben bis Ende Januar 2025 bereits mehr als 3,1 Millionen Menschen genutzt und dabei rund 16,8 Millionen Datenabfragen bei den gut 700 angebundenen Vorsorgeeinrichtungen gestellt.

Anmeldung mit Steuer-ID und Personalausweis

Um die Digitale Rentenübersicht nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung auf www.rentenuebersicht.de nötig. Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer benötigen Interessierte einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Wie die Anmeldung funktioniert, erklärt ein Video auf der Webseite der Digitalen Rentenübersicht https://www.rentenuebersicht.de/SharedDocs/Videos/DE/Erklaer_Film.html.

Ansprüche einsehen

Aus der Liste der Altersvorsorge-Anbieter können Nutzerinnen und Nutzer diejenigen auswählen, mit denen sie Verträge geschlossen haben. Altersvorsorge-Produkte sind alle Versicherungen, Zusagen und Verträge, auf deren Grundlage in der Zukunft Leistungen aus allen drei Säulen der Alterssicherung erbracht werden.

Auf der individualisierten Anzeigeseite der Digitalen Rentenübersicht sehen die Nutzerinnen und Nutzer alle Ansprüche in drei Übersichten: sortiert nach Auszahlungsarten, aufbereitet in unterschiedlichen Prognosen und ergänzt durch zusätzliche Informationen.

Tatsächliche und mögliche Rentenansprüche

Die Gesamtübersicht für jedes einzelne Altersvorsorge-Produkt zeigt an, mit welcher Rente Versicherte in jedem Fall rechnen können, aber auch, welcher Maximalwert möglich wäre. Die Höhe der tatsächlichen Ansprüche mit dem Eintritt in den Ruhestand hängt dabei von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zum Beispiel davon, ob weiterhin Beiträge für ein Altersvorsorge-Produkt eingezahlt werden oder wie hoch Rentenanpassungen oder Zinsen künftig ausfallen. Um den Stand der eigenen Altersvorsorge besser einschätzen zu können, bildet die Digitale Rentenübersicht bis zu vier Werte ab:

bereits garantiert erreichte Ansprüche,

bereits prognostiziert erreichte Ansprüche,

garantiert erreichbare Ansprüche, wenn weiterhin Beiträge fließen und

prognostiziert erreichbare Ansprüche, zum Beispiel aus Renditen oder Rentenanpassungen.

Informationen zu Altersvorsorge-Produkten im Detail

Die Digitale Rentenübersicht beinhaltet auch eine Detailansicht, die für jedes einzelne Produkt zusätzliche Informationen bietet. Nutzerinnen und Nutzer sehen dadurch, was bei der Einschätzung der Ansprüche zu beachten ist. Zu den einzelnen Anbietern sind in der Digitalen Rentenübersicht außerdem Kontaktdaten wie Telefonnummern, E-Mail- und Postadressen hinterlegt.

Eine gute Grundlage für weitergehende Beratung

Die Ergebnisse der Digitalen Rentenübersicht sind eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung, etwa für ein “Intensivgespräch zur Altersvorsorge” bei der Deutschen Rentenversicherung. Dazu können die Daten aus dem Online-Portal digital exportiert, ausgedruckt und mitgenommen werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglichkeiten-der-Altersvorsorge/Intensivgespraeche-zur-AV/DS-Intensivgespraeche-zur-AV.html

Verantwortlich für den Beitrag:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Tel: 030/ 865-0, Fax: 030/ 865 27240, www.drv-bund.de

Vermittlerinnen und Vermittler können sich ab sofort mit dem neuen Online-Lehrgang „Expertin/Experte für Immobilienverrentung (BVIV)“ bei der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung gezielt für diesen Wachstumsmarkt weiterbilden.

Angesprochen sind Immobilienmakler, Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sowie Ruhestandsplaner, die sich im Kundensegment der Immobilieneigentümer spezialisieren möchten. Der Lehrgang befähigt sie, nicht nur Senioren im Ruhestand, sondern auch jüngere Eigentümer (50+) zu beraten, die passende Finanzierungsstrategien für ihre Immobilie suchen, die sie weiterhin selbst bewohnen wollen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer alternden Gesellschaft gewinnt die Immobilienverrentung im Rahmen der Lebensstandardsicherung der Kunden zunehmend an Bedeutung.

Der Lehrgang vermittelt praxisnahes Fachwissen über verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, darunter Leibrente, Teilverkauf, Nießbrauch, Erbbaurecht und auch Seniorenkredite. Teilnehmende lernen, maßgeschneiderte Beratungslösungen zu entwickeln und sich mit fundiertem Wissen in Kundengesprächen vom Wettbewerb abzuheben. Kenntnisse zur berufsrechtlichen Umsetzung im eigenen Geschäftsmodell runden die Weiterbildung ab. Der Lehrgang umfasst insgesamt zwölf Stunden Lernmaterial (Weiterbildungszeit nach MaBV), aufgeteilt in Web-Based-Trainings und Live-Online-Webinare. Eine moderne E-Learning-Plattform ermöglicht den flexiblen Zugang zu allen Inhalten.

Das Besondere: In Kooperation mit dem Bundesverband für Immobilienverrentung e.V. (BVIV) steht ein Expertennetzwerk Immobilienverrentung zur Verfügung. BVIV-Mitglieder profitieren zudem von einem vollständigen Lehrgangskostenzuschuss.

„Mit dieser Weiterbildung geben wir Fachleuten das notwendige Know-how an die Hand, um ihren Kunden 50plus zukunftssichere Finanzierungs- und Liquidierungsstrategien rund um die selbstbewohnte Immobilie anbieten zu können“, betont Ronald Perschke, Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG & Co. KG. „Die steigende Nachfrage auf Verbraucherseite zeigt, dass sich immer mehr Menschen für diese Form der Altersvorsorge und Erhaltung des Lebensstandards interessieren. Unser Lehrgang trägt dazu bei, diese Beratungskompetenz gezielt auszubauen.“

Marktzahlen unterstreichen den Bedarf: Laut einer aktuellen Studie des BVIV und Statista sind in Deutschland derzeit 2,9 Millionen Haushalte potenzielle Kandidaten für eine Immobilienverrentung. Bis 2030 wird diese Zahl voraussichtlich um ein Drittel steigen.

Der nächste Lehrgang startet am 31. März 2025. Die Teilnahmegebühr beträgt 299 € (USt.-frei). Teilnehmende erwerben außerdem Weiterbildungszeiten nach § 34c GewO bzw. § 15b MaBV, was den Lehrgang besonders für Fachkräfte aus der Immobilien- und Finanzbranche attraktiv macht. Der Lehrgang findet vollständig online statt und bietet maximale Flexibilität für Berufstätige. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Expertin/Experte für Immobilienverrentung (BVIV)“, das für drei Jahre gültig ist.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten gibt es hier: https://akademie-fuer-finanzberatung.de/berater-vermittler-und-makler-innen/ihk-weiterbildung-zertifikate/expertin-experte-f%C3%BCr-immobilienverrentung/

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Unternehmen sehen sich einer Vielzahl an Herausforderungen gegenüber – rund 19 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Betriebsrente

Verantwortliche müssen bei einer notwendigen Unternehmenssanierung die betriebliche Altersvorsorge ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick haben

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) spielt als gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Rolle

Nürnberg/Berlin. Der anhaltende große Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen spricht eine eindeutige Sprache: Unternehmen sehen sich bereits seit mehreren Jahren einer Vielzahl an wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber – und auch die Aussichten sind alles andere als rosig. Fakt ist: Kein Unternehmen ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Damit eine notwendige Unternehmenssanierung möglichst reibungslos gelingen kann, sollten die Verantwortlichen dabei allerdings die betriebliche Altersvorsorge ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick haben. Fast 55 Prozent der rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente. Seraphim Ung Kim und Siegfried Flogaus, Fachanwälte für Arbeitsrecht von Schultze & Braun, erläutern auf Basis ihrer Praxiserfahrung, worauf bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Insolvenz zu achten ist.

Die insolvenzbedingte Versorgungslücke schließen

Das Insolvenzrecht legt fest, dass ein Unternehmen ab dem Zeitpunkt keine Zahlungen mehr leisten darf, an dem die Zahlungsunfähigkeit eintritt. Dieses Zahlungsverbot umfasst auch die Versorgungsleistungen an die Betriebsrentner, die also eingestellt werden müssen. „Betriebsrentner sind allerdings in der Regel auf die Zahlungen des Unternehmens angewiesen. Sie benötigen sie, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dieser Umstand führt dazu, dass die Betriebsrentner ein großes Interesse daran haben, dass die Rentenzahlung schnellstmöglich wieder aufgenommen und insolvenzbedingte Versorgungslücken geschlossen werden“, sagen Kim und Flogaus, die am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei tätig sind und die schon zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit den Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge in der Insolvenz beraten und operativ unterstützt haben. „Die gute Nachricht für Versorgungsberechtigte und Unternehmen ist, dass eine weiträumige Vorbereitung für den Ernstfall möglich ist.“

Eine wichtige Rolle spielt dabei der PSV, der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der PSV sichert die Betriebsrenten und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), das im Dezember 2024 das 50. Jubiläum seines Inkrafttretens feierte. Mit dem sogenannten Sicherungsfall wird die Leistungspflicht des PSV ausgelöst.

„Wichtig zu wissen ist, dass der PSV sich nicht als großzügiger Sanierungshelfer instrumentalisieren lässt. Dem stehen sein gesetzlicher Auftrag, aber auch die bei ihm zusammenlaufenden Interessen seiner beitragspflichtigen Mitglieder entgegen“, sagen Kim und Flogaus. „Der Dialog mit dem PSV ist aber – gerade in einem Eigenverwaltungsverfahren, also eine Sanierung in eigener Regie – ein nicht zu unterschätzender Erfolgsfaktor, damit die betriebliche Altersvorsorge nicht zum Stolperstein oder gar zur unüberwindbaren Hürde für eine Sanierung wird.“

Praxiserfahrung: Das Unternehmen sollte die Betriebsrentner zeitnah darüber informieren, dass die Rentenzahlungen (temporär) eingestellt werden müssen und eine Sicherung durch den PSV erfolgen wird. Diese Information kann dem PSV abgestimmt werden.

„Eine frühzeitige und sachkundige Einbeziehung der betrieblichen Altersversorgung in die Sanierungsüberlegungen sowie eine umfassende Vorbereitung ist unverzichtbar“, sagen Kim und Flogaus. Dazu gehören insbesondere:

Die umfassende Sichtung der Datenlage – zum Beispiel Durchführungswege, versicherungsmathematische Gutachten, Rentner- und Anwärterbestand sowie Zahlungslisten, Tarifverträge, Betriebsvereinbarung, Einzelzusagen, Versicherungsunterlagen, Registerauszüge.

Die Prüfung vorhandener Sicherungsinstrumente (z.B. Rückdeckungsversicherungen, Contractual Trust Arrangement)

Die interne und externe Kommunikation sowie die Anfertigung eines Maßnahmenkatalogs.

Gegebenenfalls müssen die Vorbereitungen – da das Thema durchaus sensibel ist – diskret erfolgen.

Praxiserfahrung: Auf dem Internetauftritt des PSV ( www.psvag.de) finden sich zahlreiche Merkblätter – unter anderem zu den Unterlagen, die für die insolvenzgeschützten Durchführungswege vorzulegen sind. Vorhanden sind auch vorbereitete Excel-Listen für die Übermittlung der Daten der Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter. Diese benötigt der PSV, um seine Eintrittspflicht zu prüfen. Unternehmen sind im Fall einer Insolvenz gesetzlich dazu verpflichtet, den PSV zu informieren.

Hinweis: Seit 2023 sind dem PSV die Meldedateien und relevanten Unterlagen zur Prüfung der Eintrittspflicht über dessen Online-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierzu erhalten die Unternehmen mit dem Insolvenzantrag vom PSV ein Aufforderungsschreiben zur Meldung der Versorgungsberechtigten sowie die erforderlichen Login-Daten.

Bestenfalls schon vor dem Insolvenzantrag sind dann die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Personalabteilung in das Aufgabengebiet einzuweisen und die erforderlichen Maßnahmen zur

Information der Betriebsrentner und Versorgungsanwärter

Durchführung der Meldedialoge mit dem PSV

zeitnahen Wiederaufnahme der Rentenzahlung durch den PSV

etwaigen Gestaltung eines Insolvenzplans oder Vorbereitung einer Veräußerung

umzusetzen, um die Sanierung des Unternehmens und auch den sozialen Frieden zu sichern.

Hoher Aufwand und Zeitdruck

Das Management der betrieblichen Altersversorgung in einer Sanierung ist auf Grund der Komplexität auch in kleineren Unternehmen mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Zudem besteht aufgrund der Insolvenzsituation ein enormer Zeitdruck, der dadurch verschärft wird, dass die Zahlungen an die Betriebsrentner eingestellt werden müssen.

„Bei mehreren hundert oder gar tausend Betriebsrentnern reicht das Zeitfenster zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung nicht aus, um die Zahlungslücke bei den Betriebsrenten zeitnah zu schließen“, sagen Kim und Flogaus. „Zu berücksichtigen sind ferner die besondere Be- und mitunter auch Überlastung der Personalabteilung in einer Insolvenz. Diese hat, neben zahlreichen anderen Aufgaben, nun zusätzlich den komplexen Meldedialog, den emotionalen Druck, aber auch die zahlreichen Anfragen der Betriebsrentner zu bewältigen.“

Praxiserfahrung: Ab rund 1.000 Betriebsrentnern sollte schon mit dem Insolvenzantrag die Vereinbarung eines „vorläufigen Zahlungsweges“ mit dem PSV in Betracht gezogen werden. Dieser bietet die Möglichkeit, Rentenzahlungen nach einer „summarischen Vorprüfung“ und in Abstimmung mit dem PSV vorläufig aufrechtzuerhalten, bis er seine Eintrittspflicht abschließend geprüft hat. Denn die Leistungen der Insolvenzsicherung greifen in größeren Verfahren mitunter bis zu ein Jahr nach dem Insolvenzantrag.

Im Vorfeld der Auskunftserteilung an den PSV spart eine sorgfältige Aufbereitung der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen während der Sanierung kostbare Zeit, da dann die Informationen bereits vorliegen, die dem PSV im Rahmen des sogenannten Meldedialogs zu übermitteln sind und die er zur Prüfung seiner Eintrittspflicht benötigt.

Praxiserfahrung: Die Erfahrung zeigt, dass der Meldedialog und die damit verbundenen Fragen Mitarbeiter des insolventen Unternehmens oft überlasten und daher die Beauftragung eines Spezialisten ratsam ist. Oftmals sind weitere rechtliche Fragestellungen zu klären, wie zum Beispiel die Prüfung der Wirksamkeit der Verpfändungen von Rückdeckungsversicherungen, oder auch die Eintrittspflicht des PSV selbst und damit verbundene rechtliche Fragen.

Hinweis: Die Prüfung der Wirksamkeit der Verpfändungen von Rückdeckungsversicherungen an Versorgungsberechtigte gehört zum Pflichtenkatalog der Insolvenzverwalter oder auch Eigenverwaltungen. Stellt sich heraus, dass die Verpfändung, z.B. mangels Anzeige an den Versicherer, unwirksam ist, geht der gesetzlich angeordnete Forderungsübergang auf den PSV ins Leere. Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung steht in diesem Fall der Insolvenzmasse zu.

Wichtig: Nur wenn die Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden, ist der PSV in die Lage, seiner Eintrittspflicht zeitnah nachzukommen. Und das wiederum ist unabdingbar für die Sanierung des insolventen Unternehmens.

Geplante Besonderheit: Der Insolvenzplan

„Um ein insolventes Unternehmen zu erhalten, kann ein sogenannter Insolvenzplan erstellt werden. Dabei besteht der PSV als Großgläubiger regelmäßig auf eine Besserungsklausel im Sinne des Betriebsrentengesetzes“, sagen Kim und Flogaus. „Gemäß der gesetzlichen Regelung soll im Insolvenzplan vorgesehen werden, dass bei einer nachhaltigen Besserung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers die Leistungen, die vom PSV erbracht werden, ganz oder zum Teil vom Arbeitgeber wieder übernommen werden.“ Zudem verfolgt der PSV im Rahmen eines Insolvenzplans stets das Ziel, zumindest die Versorgungsansprüche der aktiven Versorgungsanwärter auf das sanierte Unternehmen zurück zu übertragen. Das BetrAVG ordnet an, dass der PSV eine besondere Gruppe innerhalb des Insolvenzplans bildet. So wird sichergestellt, dass der PSV seine Rechte umfassend wahrnehmen kann.

Praxiserfahrung: Unternehmen sollten den PSV zeitnah und mit überzeugenden Argumenten in die Plangestaltung einbinden und die dafür benötigte Zeit bei der Sanierung und Verhandlung der Konditionen der Besserungsklausel einplanen. Bei der Rückübertragung von Versorgungsverpflichtungen sollten die Plangestalter auch Fragen der Praktikabilität und Liquidität für die Zeit nach der Sanierung durchleuchten.

Zudem ist es im Einzelfall geboten, externe Versorgungsträger (z.B. überbetriebliche Unterstützungskassen) in die Sanierungsüberlegungen einzubeziehen, wenn der Durchführungsweg in einem Plan- oder Veräußerungsszenario auch für die Zeit nach dem Insolvenzverfahren erhalten bleiben soll.

Zusätzliche Informationen

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV): Die Bedeutung des PSV ist enorm. Das zeigen die Schadenssummen, die der PSV in der jüngeren Vergangenheit zu sichern hatte. Mitglieder des PSV sind die rund 95.000 beitragspflichtigen Arbeitgeber, die insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersversorgung durchführen. Sie tragen das Schadensrisiko gemeinschaftlich und haben die finanziellen Mittel für die Insolvenzsicherung des PSV bereit zu stellen. Die Beiträge werden nach einem gesetzlich vorgesehenen Finanzierungsverfahren in Abhängigkeit vom Schadensvolumen erhoben. Großschäden führen daher zu erheblichen Schwankungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, Tel: 07841/708-0, www.schultze-braun.de