Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zusätzlich gewünscht

 

Rund 70 Prozent der Arbeitnehmer wären bei automatischer Einbeziehung in die betriebliche Altersversorgung bereit, Teile Ihres Gehalts per Entgeltumwandlung in ihre Altersversorgung zu investieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Teilnahme sowie Änderungen einfach und die Regelungen verständlich sind. Außerdem sollen alle Informationen digital verfügbar sein. Das geht aus einer aktuellen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon hervor. An der Online-Umfrage haben rund 500 Angestellte repräsentativ nach Unternehmensgröße teilgenommen.

Die große Mehrheit der Mitarbeiter (67 Prozent) erwartet dabei, dass der Arbeitgeber eine Lotsenfunktion übernimmt und konkrete Angebote macht. Auch wenn der Arbeitgeber ein solches Angebot als automatischen Bestandteil des Arbeitsvertrages gestaltet, würde nur ein kleiner Teil (13 Prozent) grundsätzlich widersprechen.

Neben der Altersversorgung ist den Arbeitnehmern die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sehr wichtig. Weit über die Hälfte (58 Prozent) der Befragten gibt an, zugunsten dieser Leistung auch Einbußen bei der Rentenhöhe in Kauf zu nehmen. Die Absicherung der Familie für den Todesfall wird hingegen nur von etwas weniger als einem Drittel (30 Prozent) gewünscht.

„Arbeitgeber punkten bei Bewerbern, wenn sie attraktive Pakete für die betriebliche Altersversorgung über Gehaltsumwandlung schnüren und sie gleich beim Abschluss eines Arbeitsvertrages vorstellen. Sie können ohne Weiteres auch zum automatischen Bestandteil des Vertrages werden. Nur wenige Arbeitnehmer werden dem dann widersprechen, weil die Wertschätzung hoch ist,” kommentiert Thorsten Teichmann, Geschäftsführer bei Aon die Studienergebnisse.

Digitalisierung wird dabei eine Schlüsselrolle spielen. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten gaben an, dass es für sie wichtig sei, dass alle Informationen digital verfügbar sind und auch die Teilnahme an der Gehaltsumwandlung digital möglich ist. „Hier gibt es in den Unternehmen durchaus noch Nachholbedarf. Es gibt jedoch bereits Lösungen, die sich bei unseren Kunden in der Praxis bewährt haben. Wichtig ist, dass dieser Prozess konsequent umgesetzt wird, damit der qualifizierte Nachwuchs eine richtige und moderne Ansprache erfährt,” stellt Teichmann abschließend fest.

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Vertriebstrends 2022

In dieser Publikation beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Themen:

Vertriebsgipfel Tegernsee: „Würdest Du heute noch Makler werden…?“, Honorarberater auf dem Vormarsch, Nachhaltigkeit und ESG-Qualitätskriterien: Neue Beratungsmöglichkeiten für Versicherungs- und Anlageprofis, Rekordzahlen in der Maklernachfolge, Marktanalyse: Jeder dritte Broker setzt auf Female Finance, Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO, Produkttrends 2022 in der Lebensversicherung, Akquise 3.0  und viele mehr.

Ab dem 2. August wird die IDD-Änderungsverordnung praxiswirksam. Sie verpflichtet alle Versicherungsvermittler, Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Um die Einstellung und Anforderungen zu ermitteln, führten der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute und das German Sustainability Network eine Online-Umfrage unter Vermittlern durch.

Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h Gewerbeordnung sind noch immer die Ausnahme im Vermittlungsgeschäft, zumal es diesen Berufsstand überhaupt erst seit 2014 gibt. Doch ist ihre Zahl zuletzt kräftig gestiegen und hat inzwischen ein kleines, aber feines Rekordhoch erreicht.

Jeder dritte Finanzdienstleister im Wertpapierhandel will verstärkt Frauen als Kunden für sich gewinnen. Die Branche arbeitet damit auf das Ziel hin, den Finanzsektor nachhaltiger zu gestalten. Das geht aus der Marktanalyse “Digital investieren” der Management- und Technologieberatung Sopra Steria hervor.

Kunden legen Wert auf Beratung und die Digitalisierung spielt dabei eine immer größere Rolle. Hybride Beratungsmodelle werden die Zukunft in der Retail-Wertpapierberatung sein. Eine aktuelle Studie zum Thema Wertpapierberatung der globalen Strategieberatung Simon-Kucher & Partners zeigt, dass knapp die

Hälfte der befragten Wertpapierkunden gelegentlich bis regelmäßig Beratung in Anspruch nimmt.

Für Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, ist eine 100-prozentige Beitragsgarantie in der bAV mit dem Niedrigzinsniveau nicht mehr darstellbar. Aber er sieht auch Chancen und zeigt zukunftsfähige Lösungen für die betriebliche Altersversorgung auf.

Mehr zu diesen Themen und einen Überblick über die aktuellsten vertrieblich relevanten Entwicklungen, Markteinschätzungen, Produkte und Dienstleistungen finden Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und gute Geschäfte!

Hier geht es zur Online-PDF-Ausgabe: fbm_vertriebsgipfel_2022     

HTML-Ausgabe: https://www.yumpu.com/de/embed/view/E8KWwSkVaZQvNRx4

 

Video:  Vertriebsgipfel Tegernsee: „Würdest Du heute noch Makler werden…?“ 

 

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FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Unternehmen trägt steigendem Nachhaltigkeitsinteresse Rechnung

 

Die LVM-Lebensversicherung hat die Fondspalette ihrer LVM-Fonds-Rente erweitert: Ab sofort stehen zwei weitere ETFs zur Wahl, die die Wertentwicklungen von unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zusammengestellten Indizes abbilden. Damit verfügen nun vier der sieben ETFs aus der Fondspalette über ökologische und soziale Merkmale (Art. 8 TranspVO). Neben den ETFs beinhaltet die Fondspalette die sieben aktiv gemanagten Fonds der LVM-Fonds-Familie.

Bei einem der beiden neu eingeführten ETFs, dem iShares MSCI EM SRI UCITS, handelt es sich um einen Aktienfonds, der eine Partizipation an Unternehmen aus Schwellenländern weltweit ermöglicht. Der andere, der Bloomberg MSCI Euro Area Liquid Corporates Sustainable UCITS, enthält Unternehmensanleihen aus der Eurozone – und eignet sich damit insbesondere auch fürs Ablaufmanagement.

“Mit insgesamt nun sieben ETFs bleiben wir unserer Philosophie treu und setzen auf eine kleine, aber mit viel Bedacht zusammengestellte Fondspalette”, erläutert Dr. Rainer Wilmink, der im LVM-Vorstand die Personensparten verantwortet. “Diese vergleichsweise niedrige Komplexität kommt auch unseren LVM-Vertrauensleuten und ihren Mitarbeitenden entgegen: Sie können damit im Rahmen der persönlichen Kundenberatung alle für die Altersvorsorge relevanten Kapitalanlagestrategien nach Chance/Risiko- sowie Nachhaltigkeitserwägungen in der Ansparphase abbilden.”

Ein entscheidender Grund für die Erweiterung der Fondspalette ist eine entsprechende Nachfrage seitens der Kunden – wie sich mit Blick auf das Neugeschäft des vergangenen Jahres zeigt: “Schon fast ein Viertel der Beiträge, die LVM-Kunden in Fondsrenten investiert haben, sind in der Ansparphase in Fonds geflossen, die die Wertentwicklungen von unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zusammengestellten Indizes abbilden”, berichtet Dr. Rainer Wilmink.

Darüber hinaus trägt der Schritt der neuen “LVM-Nachhaltigkeitsstrategie 2025” Rechnung: Eines von sieben Handlungsfeldern befasst sich mit der Verankerung von Nachhaltigkeit in den Versicherungs- und Finanzprodukten des Unternehmens.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel: 0251 702-1623, Fax: 0251 702-991623, www.lvm.de

Im Vorstandsteam des Continentale Versicherungsverbundes gibt es zum 1. Juni 2022 Veränderungen:

 

Dr. Thomas Niemöller übernimmt das Ressort Produktmanagement und Versicherungstechnik Komposit. Der Diplom-Physiker ist seit 1. April 2022 neu im Vorstandsteam des Verbundes und verantwortet bereits das Ressort Digitalisierung. Dr. Marcus Kremer, der neben der Vertriebspartnerbetreuung der Continentale auch den Kundendienst Personenversicherung weiterhin verantwortet, übernimmt zusätzlich den Kundendienst Sach Privat für die drei Sachversicherer des Verbundes. Das Ressort Direktvertrieb der EUROPA Versicherungen übernimmt Jürgen Wörner. Er ist außerdem wie bisher für die Vertriebspartnerbetreuung und das Marketing der Mannheimer zuständig.

Stefan Andersch und Falko Struve scheiden einvernehmlich zum 31. Mai 2022 aus den Vorständen des Continentale Versicherungsverbundes aus. Falko Struve wird dem Verbund noch ein Jahr beratend zur Verfügung stehen. Stefan Andersch möchte sich privaten Aufgaben widmen.

Dank für sehr erfolgreiche Zusammenarbeit

“Im Namen der Mitglieder der Aufsichtsräte und meiner Kollegen bedanke ich mich bei Stefan Andersch und Falko Struve für die langjährige, sehr erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit”, sagt Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. “Wir wünschen beiden für die Zukunft alles erdenklich Gute.”

Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein “Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit”. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Bei ihr wie im gesamten Verbund stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Als Versicherungsverein ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Bund der Versicherten mahnt drei Auslandsreisekrankenversicherer ab

 

Die Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG bieten jeweils Auslandsreisekrankenversicherungen an, deren Vertragswerke unwirksame Ausschlussklauseln enthalten: Tritt der Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ ein, behalten sich die drei Anbieter vor, Leistungen zu verweigern. „Die fraglichen Klauseln sind für Versicherte unverständlich und benachteiligend – und damit schlicht unwirksam. Wir haben die Anbieter daher aufgefordert, die Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden beziehungsweise sich künftig nicht mehr auf sie zu berufen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Mit einem Urlaubsbier Versicherungsschutz riskiert?

Bei den betroffenen Tarifen wird der „missbräuchliche Konsum“ von Alkohol oder Drogen als Ausschlussgrund definiert. Allerdings ist weder klar definiert, wann ein „Missbrauch“ vorliegt, noch werden die Begriffe Alkohol und Drogen präzise voneinander abgegrenzt. Das sorgt für Intransparenz und damit Unsicherheit. Versicherungsnehmer*innen müssen beispielsweise davon ausgehen, dass wenn sie sich während eines Auslandsaufenthaltes verletzen oder erkranken und nachweislich Alkohol im Blut haben, kein Versicherungsschutz besteht. Ob für die Leistungsverweigerung bereits ein Bier genügt, bleibt unklar.

Rechtlich unzulässig: Ausschluss bei fahrlässiger Herbeiführung

Der Wortlaut des Missbrauchs kann so verstanden werden, dass von dem Ausschluss auch umfasst ist, wenn der Versicherungsfall fahrlässig herbeigeführt wurde. Das würde bedeuten: Die Auslandsreisekrankenversicherer könnten Leistungen verweigern, wenn sich die versicherte Person einen einmaligen Alkoholexzess im Urlaub erlaubt, der eine stationäre Behandlung nach sich zieht. Gleiches gilt für die versehentlich falschdosierte Einnahme eines Medikaments, die eine ärztliche Behandlung erfordert.

„Dieser Ausschluss benachteiligt die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer und ist nach unserer Einschätzung auch rechtlich nicht haltbar. Er widerspricht der sozialpolitischen Bedeutung der Krankenversicherung. Sie muss im Ernstfall verlässlich leisten. Dafür darf es nicht im Belieben des Versicherers stehen, ob jemand beim Feiern im Urlaub über die Stränge geschlagen hat“, sagt Rehmke. Dahingegen ist der marktübliche Ausschluss von Vorsatz und Sucht zumutbar und vertretbar.

Insgesamt hat der BdV bislang 42 Tarifreihen (als selbständige Jahresverträge) für die Auslandsreisekrankenversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen vergleichend gegenübergestellt, von denen nur drei Anbieter die Kriterien des BdV erfüllt haben. Von dem Vergleich ausgenommen sind zum einen Koppelprodukte (z. B. Auslandsreisekranken- mit Reiserücktritts-/-abbruchversicherung) und zum anderen Gruppenversicherungen bzw. Rahmenverträge oder andere „Sondertarife“ (z. B. Zusatzmodule für PKV-Vollversicherte oder Deckungen für Versicherte bestimmter Krankenkassen, Mitglieder von Automobilclubs, Kund*innen von Reiseveranstaltern bzw. Online-Buchungsportalen oder Kreditkartenanbietern).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Unternehmen sollten ihre Notfallpläne überprüfen und aktualisieren und dabei auch mögliche Schwachstellen in der Lieferkette berücksichtigen.

 

Der Versicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) warnt Unternehmen vor einer Zunahme von zivilen Unruhen in vielen Ländern weltweit, da auf die Covid-Pandemie eine Krise der Lebenshaltungskosten folge. Streiks, Unruhen und gewalttätige Protestbewegungen stellen auch für Unternehmen ein Risiko dar. Denn nicht nur Gebäude oder Vermögenswerte können kostspielige Sachschäden erleiden, sondern auch der Geschäftsbetrieb kann empfindlich gestört werden. Soziale Netzwerke spielen bei der Auslösung ziviler Unruhen eine immer größere Bedeutung.

„Zivile Unruhen stellen aktuell für viele Unternehmen ein größeres Risiko dar als Terrorismus“, sagt Martin Tietz, der bei AGCS Zentral- und Osteuropa für spezielle Versicherungen gegen Szenarien politischer Gewalt verantwortlich ist. „Angesichts der Nachbeben von Covid-19, der Lebenshaltungskostenkrise und der ideologischen Verschiebungen, die die Gesellschaften auf der ganzen Welt zusehends spalten, werden die sozialen Unruhen in absehbarer Zeit wohl kaum nachlassen. Unternehmen müssen auf alle frühen Indikatoren achten und klare Wege zur Deeskalation und Reaktion festlegen, um ihre Mitarbeiter zu schützen und Schäden von Geschäftsgebäuden und -eigentum abzuwenden.”

Die Vereinten Nationen haben vor dem destabilisierenden Potenzial unterbrochener Versorgungsketten und steigender Lebensmittel-, Kraftstoff- und Düngemittelpreise gewarnt. „All dies legt den Grundstein für politische Instabilität und Unruhen rund um den Globus”, sagte UN-Generalsekretär Antonio Guterres im März 2022. Das Risikoberatungsunternehmen Verisk Maplecroft hält einen Anstieg der Unruhen in Ländern mit mittlerem Einkommen für unvermeidlich. Zwar hätten diese während der Pandemie noch gewissen soziale Ausgleichsleistungen erbringen könnten, hätten nun aber angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend Schwierigkeiten solche Ausgaben aufrechtzuerhalten. Laut dem Verisk Civil Unrest Index Projections könnte es in 75 Ländern bis Ende 2022 zu einer Zunahme der Proteste kommen, darunter auch in vielen Ländern Europas und in den USA.

Die wirtschaftlichen und versicherten Schäden durch gewaltsame Protestbewegungen in den vergangenen Jahren waren beträchtlich. Im Jahr 2018 protestierte die Bewegung der „Gelben Westen“ in Frankreich gegen die Kraftstoffpreise und die wirtschaftliche Ungleichheit, was dem französischen Einzelhandel in nur wenigen Wochen Umsatzeinbußen in Höhe von 1,1 Mrd. USD[2] bescherte. Ein Jahr später wurden in Chile Großdemonstrationen durch eine Erhöhung der U-Bahn-Tarife ausgelöst, was zu versicherten Schäden in Höhe von 3 Mrd. USD[3] führte. In den USA verursachten die Proteste im Jahr 2020 nach dem Tod von George Floyd in Polizeigewahrsam schätzungsweise einen versicherten Schaden von über 2 Mrd. US-Dollar[4]. Die südafrikanischen Unruhen im Juli 2021, die auf die Verhaftung des ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma folgten und durch Massenentlassungen und wirtschaftliche Ungleichheit angeheizt wurden, verursachten einen Schaden von 1,7 Mrd. US-Dollar[5]. Zu Beginn dieses Jahres kam es in Kanada, Frankreich und Neuseeland bei Demonstrationen gegen Covid-19-Beschränkungen zu Fahrzeugkonvois, die in Großstädten für Störungen der Wirtschaft sorgten.

Disruptive Netzwerke

Der Einfluss sozialer Medien spielt eine immer größere Rolle bei der Mobilisierung von Demonstranten und der Verschärfung sozialer Unruhen. „Die aufpeitschende Wirkung der sozialen Medien auf gewaltsame Proteste ist kein neues Phänomen, aber während der Covid-Krise kombinierte sie sich mit anderen Faktoren wie politischer Polarisierung, Anti-Impf-Stimmung und wachsendem Misstrauen gegenüber Regierungen zu einem perfekten Sturm der Unzufriedenheit”, erklärt Tietz. „Ländergrenzen sorgen immer weniger für Eindämmung. Gleichgesinnte können sich leichter finden und sich schneller und effektiver in größerer Zahl mobilisieren die sozialen Medien machen es einfach, Fehlinformationen zu verbreiten.“

Zu den Zielen von Unruhen und daraus resultierenden Kollateralschäden können Regierungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur, Versorgungsketten, Einzelhandelsgeschäfte, Unternehmen in ausländischem Besitz, Tankstellen, Verteilungszentren für wichtige Güter sowie Tourismus- und Gastgewerbebetriebe gehören. Unternehmen wie Einzelhandelsketten mit zahlreichen Standorten können bei Unruhen an verschiedenen Orten in einem Land potenziell mehrfach Verluste erleiden. Die Unternehmen sollten ihre Notfallpläne überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren und dabei auch mögliche Schwachstellen in der Lieferkette berücksichtigen.

Wie Unternehmen sich vorbereiten und das Schlimmste verhindern können

Wie Unternehmen sich auf soziale Unruhen und gewaltsame Proteste reagieren sollten, hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Art des auslösenden Ereignisses, die Lage des Standorts und dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens. Allianz Risk Consulting hat eine Liste mit technischen Empfehlungen für Unternehmen und Einzelpersonen entwickelt, um die Risiken von Unruhen unter Berücksichtigung dieser Variablen und der damit verbundenen Wege zur Deeskalation, Kommunikation und Reaktion zu mindern. ARC-Civil-Unrest.PDF (allianz.com) Bulletin zur Risikominderung. Sachversicherungen können in einigen Fällen Ansprüche wegen politischer Gewalt abdecken, zudem bieten Versicherer spezielle Deckungen an, um die Auswirkungen von Streiks, Unruhen und zivilem Aufruhr (SRCC) zu mildern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Global Corporate & Specialty SE, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, www.agcs.allianz.com

Das Konzept der infinma-Marktstandards, bspw. in den Bereichen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, hat sich seit Jahren am Markt etabliert und erfreut sich vor allem aufgrund seiner hohen Transparenz und Nachvollziehbarkeit großer Beliebtheit.

 

Inzwischen wurden diese Marktstandards nicht zuletzt aufgrund der Anregung vieler Marktteilnehmer auch auf weitere Versicherungsprodukte ausgedehnt. So hat infinma im 1. Quartal 2021 erstmals Marktstandards für die Risiko-Lebensversicherung erhoben und veröffentlicht.

Diese Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert dabei den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Im Weiteren werden die Qualitätskriterien weder gewichtet noch aggregiert. Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden.

Zu den untersuchten Kriterien gehören bspw. die vorzeitige Auszahlung der Todesfallleistung bei schwerer Krankheit, Beitragsdynamik, Nachversicherungsmöglichkeiten, Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten oder eine Verlängerungsoption.

Aktuell wurden 80 von insgesamt 284 Tarifen ausgezeichnet, die in allen untersuchten Kriterien mindestens den Marktstandard erfüllen oder diesen aus Kundensicht übertreffen. „Die Anzahl der analysierten Tarife ist gegenüber dem letzten Jahr leicht gewachsen. Immer noch erfüllt allerdings nur weniger als ein Drittel aller Tarife den Markstandard. Gleichzeitig können wir feststellen, dass sich das Qualitätsniveau in der Risikoversicherung kontinuierlich verbessert hat. So ist die vorgezogene Leistung bei schwerer Erkrankung inzwischen zum Standard geworden.“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. Stephan Franz, der bei infinma u. a. die Marktstandards für die Risikoversicherung verantwortet, ergänzte: „Darüber hinaus konnten wir weitere Verbesserungen feststellen. So weisen bspw. mehr Tarife einen Bau- und / oder Kinderbonus auf, die Verlängerungsoption ist in mehr Tarifen enthalten und die Regelungen zur Beitragsstundung wurden optimiert.“

Auch weiterhin wird infinma die sog. Risiko-Lupe, ein Online-Tool, mit dem bis zu 4 Tarife miteinander und gegen den jeweiligen Marktstandard verglichen werden können, kostenlos auf der Homepage zur Verfügung stellen: https://www.infinma.de/lupe_risiko.php

Die aktuellen Marktstandards und die ausgezeichneten Produkte können in Kürze auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msgf.php

Nähere Informationen zur Erhebung des Marktstandards in anderen Sparten und zu den Software-Angeboten von infinma finden Sie unter www.infinma.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Atradius legt Versicherungsschutz Modula Kompakt neu auf

 

Deutschlands Mittelstand ist mehr denn je gefordert: Preissteigerungen bei Materialien, Probleme in der Lieferkette, die schwächelnde Nachfrage der Konsumenten infolge der steigenden Inflation sowie die Sorge um die Entwicklung der Zulieferer der Unternehmen belasten das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. „Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland sehen sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, die ein erhöhtes Maß an Risikoabsicherung erfordern“, sagt Frank Liebold, Country Director Deutschland beim internationalen Kreditversicherer Atradius.

Eine wesentliche Herausforderung für kleine und mittelständische Unternehmen ist die richtige Einschätzung der finanziellen Situation ihrer Kunden und Zulieferer, also die Risikobewertung und das Risikomanagement. Der Ausfall oder die Insolvenz bereits eines Abnehmers kann gravierende Folgen haben. „Wenn die Pleite eines wichtigen Kunden vor der Tür steht, ist es meist schon zu spät“, sagt Frank Liebold. Es ist daher sinnvoll, frühzeitig eine Kreditversicherung abzuschließen. Vor allem lohne es sich, einen Partner an seiner Seite zu haben, der für den Lieferanten oder Dienstleister diese Risikoeinschätzung übernehme und so zusätzliche Sicherheit biete.

Zu den Branchen, die bereits überproportional Kreditversicherungen abschließen, zählen nach den Worten von Frank Liebold Branchen mit vielen Zulieferern, wie etwa Chemie, Metall, Bau, Lebensmittel oder auch Elektronik. „Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ist eine Absicherung der Forderungen sehr wichtig“, betont der Atradius Deutschland-Chef. Kreditversicherungen böten Sicherheit und Stabilität. Zudem erhöhten sie die Attraktivität der Unternehmen bei der Finanzierung. Nach den Worten von Frank Liebold ist eine Kreditversicherung bereits für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 500.000 Euro sinnvoll. Bei Atradius liegt die jährliche Mindestprämie bei 1.200 Euro.

Atradius ist im Bereich der Kreditversicherungen breit aufgestellt. Nicht zuletzt mit ihrem einfachen und sicheren Versicherungskonzept Modula Kompakt für Lieferanten im Firmengeschäft. „Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Kunden im Mittelstand bereits mit unserer Police Modula Kompakt in ihrem Forderungs-Management“, sagt Frank Liebold.

Modula Kompakt gibt Lieferanten und Dienstleistern mehr Verhandlungsspielraum

Angesichts der zunehmenden Herausforderungen in der Wirtschaft hat Atradius den Leistungsumfang seiner Modula Kompakt jetzt erweitert. So bleibt der Deckungsschutz beim neuen Angebot des Kreditversicherers auch dann bestehen, wenn die Rechnungsstellung (Fakturierung) für eine Lieferung oder Dienstleistung erst 60 Tage nach erbrachter Leistung erfolgt. Das maximale Zahlungsziel wurde auf 120 Tage erhöht und gilt auch bei Abnehmern aus der Bau- und Transportbranche – also Unternehmen aus Branchen, die in den vergangenen Jahren relativ häufig Zahlungsausfälle verursacht haben. Neu ist ebenfalls, dass jede Modula Kompakt ohne Aufpreis eine Altsaldendeckung von 90 Tagen enthält. Mit diesem Versicherungsbaustein sind auch Forderungen gedeckt, die bis zu 90 Tage vor Vertragsbeginn bei versicherten Abnehmern entstanden sind.

„Mittelständler benötigen einfache und standardisierte Versicherungskonzepte, die zu ihren Wünschen passen. Die Modula Kompakt bietet ihnen diesen flexiblen Versicherungsschutz gegen Forderungsausfälle“, sagt Frank Liebold. „Mit ihm verfügen Firmen über deutlich mehr Verhandlungsspielraum im Wettbewerb um Neugeschäft. Gleichzeitig besteht für Lieferanten und Dienstleister eine unverändert hohe Sicherheit, für ihre erbrachte Leistung auch bezahlt zu werden. Kommt es zu einem Forderungsausfall, ersetzt Atradius bis zu 90 Prozent der ausgefallenen Rechnungssumme. So bietet die neue Modula Kompakt ein Deckungskonzept, das in seinem Umfang „state-of-the-Art“ ist und gerade in den aktuell sehr unsicheren Zeiten einen echten Mehrwert für Lieferanten und Dienstleister darstellt.“

Über Atradius

Atradius ist ein globaler Anbieter von Kreditversicherungen, Bürgschaften, Inkassodienstleistungen und Wirtschaftsinformationen mit einer strategischen Präsenz in mehr als 50 Ländern. Die von Atradius angebotenen Produkte schützen Unternehmen weltweit vor den Ausfallrisiken beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen auf Kredit. Atradius ist Mitglied der Grupo Catalana Occidente (GCO.MC), einer der größten Versicherer in Spanien und einer der größten Kreditversicherer der Welt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln,Tel: +49 221 2044-4000, www.atradius.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische bietet ab sofort ein erweitertes Angebot an branchenspezifischen Gewerbeversicherungen an.

 

Die individuellen Lösungen sind spezifisch an den Bedürfnissen des jeweiligen Gewerbes orientiert und gewährleisten somit einen passgenauen Schutz. In den Branchen Gastro & Hotellerie, Einzel-, Textil & Lebensmittelhandel, Heilnebenberufe, Elektrikerin & Elektriker, Gebäudereinigung, Garten- & Landschaftsbau bietet die Bayerische vorgefertigte und individuelle Angebote und liegt mit diesen unter den Top 3 im Bereich Preis-Leistungsverhältnis.

Noch individuelleres und passgenaues Versichern: Das ist es, was die Bayerische ab sofort mit der neuen „Gewerbewelt“ anbietet. Erschlossen werden hierbei Branchen wie Gebäudereinigung, Elektriker, Garten- und Landschaftsbauer, Heilnebenberufe, Einzelhandel oder auch Gaststätten und Hotelbetriebe. Die Inhalts- und Betriebshaftpflicht wird im Zuge dessen mit zielgruppenoptimierten Prämien und Bedingungen angeboten. Die gewerbliche Gebäudeversicherung wird zudem z.B. für Büro- und Ärztehäuser, oder auch die Bündelung von mehreren Gebäudeversicherungen in einem Vertrag als neue Sparte eingeführt.

„Unsere Leidenschaft gilt Lebenswerken. Wir wollen die beste Unterstützung zur Erfüllung von Lebensträumen bieten. Individuelle Branchenlösungen für den passenden Schutz der Kunden – das ist unser Ziel mit der Gewerbeversicherung der Bayerischen. Wichtig war uns bei der Entwicklung vor allem noch branchenspezifischere Angebote zu generieren. Jede Branche hat ihre Tücken und Besonderheiten. Gerade diese wollen wir bestmöglich abdecken und versichern. Zudem bieten wir mit unserer Allgefahren-Deckung in der Inhaltsversicherung und den nachhaltigen Mehrleistungen in allen Produkten eine einzigartige Lösung auf dem aktuellen Markt“, so Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen.

„Die Ausrichtung der neuen Gewerbewelt ist nicht nur nachhaltig, sondern auch technologisch sehr weit entwickelt. Hierbei schaffen wir eine exzellente Basis für Berater und Kunden. Unsere Kapazitäten im Bereich Inhaltsversicherung gehen bis zu 8 Mio. Euro und im Bereich Gebäudeversicherung von bis zu 15 Mio. Euro“, kommentiert Johann Wastian, Leiter Underwriting bei der Bayerischen.

Allgefahren-Abdeckung für Inhaltsversicherung und nachhaltige Mehrleistung inklusive

Im Bereich Allgefahren-Abdeckung bietet die Bayerische Unternehmen zusätzliche Sicherheit. Dies bedeutet konkret für Kunden: Alles, was nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist, ist grundsätzlich mitversichert. Mit der All-Risk-Deckung der Gewerbe-Police dreht sich die Beweislast im Schadenfall zugunsten des Kunden und die Bayerische muss nachweisen, dass der Schaden nicht versichert ist.

Zusätzlich gilt bei der Gewerbepolice der Bayerischen: Schutz für die Zukunft. Das umfasst eine nachhaltige Mehrleistung und klimafreundliche Schadenregulierung für Inhalts-, Betriebshaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung. Mit dem Nachhaltigkeitsbaustein erhalten Kunden der Inhalts- und Betriebshaftpflicht nach einem Schaden Mehrleistungen in Höhe von 20 Prozent für nachhaltig produzierte Ersatzprodukte und Kunden der Gebäudeversicherung eine Mehrleistung in Höhe von 10 Prozent – wie Bodenbeläge, Farben sowie technische, elektrische oder elektronische Produkte in einer höheren Energieeffizienzklasse. Auch Mehrkosten, die entstehen, wenn Kunden anerkannt nachhaltige oder CO2-zertifizierte Unternehmen beauftragen, sind über die Gewerbeversicherung abgedeckt. Mit eingeschlossen sind hierbei auch bis zu 20 Prozent höhere Leistungen bei Betriebsunterbrechungen, wenn durch die Beauftragung eines solchen Unternehmens eine längere Ausfallzeit entsteht.

Komplett digitalisierter Prozess von der Beratung bis zur Verwaltung

Die Bayerische arbeitet mit dem Frankfurter InsurTech Thinksurance zusammen, das eine digitale Plattform für die Beratung, den Vertrieb und die Betreuung von Gewerbe- und Industrieversicherungen entwickelt hat. Sowohl einfache als auch komplexe Risiken können darüber abgewickelt werden. Mathias Berg, Chief Insurance Officer bei Thinksurance, zur neuen Kooperation zwischen den beiden Unternehmen: „In einem nur 5-monatigen Projekt haben wir gemeinsam mit der Bayerischen die Advisory Suite von Thinksurance implementiert. Dabei haben wir die exklusive Produktlandschaft der Bayerischen sowie das Underwriting für komplexere Risiken in die Plattform integriert und die Überführung von Spezialrisiken an den hauseigenen Makler ermöglicht. Wir freuen uns, dass die Bayerische für die Gewerbegeschäft-Beratung nun ausschließlich unsere Plattform nutzt. Damit bekommen sowohl die Exklusivvertreter der Ausschließlichkeitsorganisation als auch Makler Zugang zur Beratungsplattform.“ Das Digitalisierungsprojekt zeige darüber hinaus die Weiterentwicklung von Thinksurance zum Anbieter für Beratungstechnologie in der Ausschließlichkeit.

die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 722 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den rund 1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Konzernmutter in einem aktuellen Bonitätsrating die Qualitätsnote A- („sehr gut“) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft. Der BA die Bayerische Allgemeine AG wurde ebenfalls im Rahmen eines Bonitätsratings ein A- verliehen. Die BL die Bayerische Lebensversicherung AG hat im Rahmen eines umfassenden Unternehmensratings ein A+ erhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Mit einer Krankentagegeldversicherung kann man sein Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit absichern.

 

Dies ist zum Beispiel bei Arbeitnehmern wichtig, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Damit die getroffene Absicherung wertstabil bleibt, bietet die uniVersa ihren Versicherten alle zwei Jahre eine Erhöhung entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung zu Sondervorteilen an. Zum 1. Juli können sie damit je nach versichertem Tagesgeldsatz ihr Krankentagegeld zwischen fünf und 15 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten aufstocken. Ab dem Termin besteht ein sofortiger Leistungsanspruch auf das erhöhte Krankentagegeld. Die Bestandskundenaktion wurde kunden- und beraterfreundlich aufbereitet. Die Beantragung der Erhöhung ist entweder per Aktionscoupon, telefonisch oder auch online über einen Zugangscode möglich. Unabhängig davon gibt es bei der uniVersa auch die Möglichkeit einer besonderen Leistungsanpassung. Damit kann das Krankentagegeld bei Gehaltserhöhungen und Einkommenssteigerungen zusätzlich aufgestockt werden. Innerhalb von zwei Monaten ist dies ab Einkommensänderung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Dr. Ulrich Seubert übernimmt zum 1. Juli 2022 die Leitung des Fachbereichs Produktmanagement und Marketing der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

 

Der 37-jährige gebürtige Würzburger war zuvor Leiter der Abteilung Zentrale Unternehmenskoordination und Presse. Dr. Ulrich Seubert löst Michael W. Matz ab, der sich nun ganz auf seine Aufgabe als Vertriebsdirektor des sich rasant entwickelnden Vertriebsweges Banken und Honorarvermittler konzentriert.

Dr. Ulrich Seubert hat an der Universität Mannheim und in North Carolina Betriebswirtschaftslehre studiert. Er promovierte zum Thema „Hypothekenfinanzierung von Privathaushalten“. Nach seiner Zeit als akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bankbetriebslehre an der Universität Mannheim stieg Dr. Seubert bei der Unternehmensberatung McKinsey & Company ein. In dieser Position arbeitete er zuletzt als Engagement Manager auf Projekten bei Versicherungen und Banken mit Einsatzorten in Europa und den USA. Dr. Seubert war Mitglied der European Insurance Practice und der Strategy & Corporate Finance Practice bei McKinsey. Anschließend wechselte er als Senior Project Manager zur Interhyp AG, München. Im September 2020 ging er als Abteilungsleiter zum Münchener Verein.

In seiner neuen Funktion ist Dr. Ulrich Seubert verantwortlich für die Bereiche Produktentwicklung, Marketing, Kommunikation und Vertriebsschulung des Münchener Vorsorgespezialisten. Er berichtet an Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

„Wir sind uns sicher, dass wir den Staffelstab für die Leitung unseres Fachbereichs intern an den richtigen Experten weitergegeben haben“, betont Dr. Rainer Reitzler. „Herr Dr. Seubert hat erstklassige Führungsqualitäten und exzellente Kenntnisse und Erfahrungen im Versicherungsbereich. Das ist zu Beginn des zweiten Jahrhunderts unserer Unternehmensgeschichte eminent wichtig. Gleichzeitig möchte ich mich bei Michael W. Matz für seinen fünfjährigen Einsatz als Fachbereichsleiter bedanken, der den Münchener Verein deutlich vorangebracht hat.“

„Die Transparenz im Versicherungsmarkt erhöht sich laufend. Deshalb müssen unsere Produkte einen klaren Mehrwert liefern und ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen“, unterstreicht Dr. Ulrich Seubert. „Als Versicherungsverein muss sich der Münchener Verein nur an den Interessen seiner Kunden orientieren. Daher freut es mich sehr, jetzt unmittelbar an der Entwicklung neuer Produkte und ihrer Markteinführung in Abstimmung mit unseren Vertrieben und den Fachabteilungen beteiligt zu sein. Auch die Kommunikation für unsere Produkte in den Print- und Onlinemedien und Social-Media-Kanälen auf die verschiedenen Vertriebswege auszurichten, um damit die Positionierung und den Verkauf unserer Produkte zu unterstützen, finde ich eine äußerst spannende Kernaufgabe. Es ist mein Ziel, gemeinsam mit meinem starken Team den Münchener Verein auf einem ertragreichen Wachstumspfad zu halten und so den Grundstein für weitere 100 erfolgreiche Jahre zu legen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob Flüchtlinge aus der Ukraine die Mitgliedschaft in einer deutschen Gesetzlichen Krankenkasse beantragen können. Hier sind die aktuellen Fakten zur Situation seit dem 01.06.2022:

 

 

Fall 1: Flüchtlinge im Arbeitsverhältnis

Wenn ukrainische Flüchtlinge als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt werden, haben sie den gleichen Status wie alle anderen Arbeitnehmer auch und können ab dem Tag des Beschäftigungsbeginns ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Hier kann z.B. über unsere Interaktive Kassensuche die passende Krankenkasse gefunden und die Mitgliedschaft über die hinterlegten Formulare direkt beantragt werden.

Fall 2: Erwerbsfähige Flüchtlinge, die ohne Arbeit sind

Weit häufiger dürfte aktuell jedoch der Fall sein, dass Ukraine-Flüchtlinge hierzulande (noch) in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personengruppe profitiert von den neuen Regelungen seit dem 01.06.2022 besonders, denn sie erhalten nunmehr ALG II. Damit sind sie automatisch sozialversicherungspflichtig und können dann ebenfalls ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen!

WICHTIG: Diese eigenständige Wahl muss aber innerhalb von 14 Tagen ab dem Bezugsbeginn von ALG II erfolgen, ansonsten erfolgt eine Anmeldung durch das zuständige Jobcenter.

Aktuell erhalten die registrierten ukrainischen Flüchtlinge Anschreiben der Jobcenter mit einem festen Termin, um sie über die Änderungen zu unterrichten. In den Einladungen steht regelmäßig auch, dass sie eine Mitgliedschaftsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse mitbringen müssen. Über unsere Interaktive Kassensuche kann ganz einfach eine passende Krankenkasse gefunden und auch direkt mit den hinterlegten Formularen beantragt werden.

Da aber die Bearbeitung durch die gewünschte Krankenkasse einige Zeit dauern kann, stellen wir ein spezielles Formular zur Verfügung, mit dem die Wahl der Krankenkasse dem Jobcenter auch ohne Vorlage einer Mitgliedschaftsbescheinigung erklärt werden kann!

Fall 3: Nicht-erwerbsfähige, aber hilfsbedürftige Flüchtlinge

Diese Gruppe – zu denen z.B. Rentner gehören – erhält kein ALG II, sondern Sozialhilfe. Über diese ist auch die Gesundheitsversorgung sichergestellt. „Dadurch erhalten diese Personen vereinfacht gesagt Gesundheitsschutz auf dem Niveau, das jede gesetzlich krankenversicherte Person in Deutschland genießt. Einen Anspruch auf eine eigene Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse haben sie jedoch nicht“, erklärt Thomas Adolph. Zwar übernimmt normalerweise eine gesetzliche Krankenkasse die Betreuung in Gesundheitsfragen, dies aber erfolgt im Auftrag des jeweiligen Sozialamtes. Und letzteres hat damit die Entscheidung, welche Krankenkasse es damit beauftragt.

Fall 4: Nicht-erwerbsfähige und nicht-hilfsbedürftige Flüchtlinge

Ukrainische Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten ohne als Arbeitnehmer beschäftigt zu sein und keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen (weil keine Hilfsbedürftigkeit besteht, z.B. durch ausreichende private Finanzmittel), dürfen künftig ebenfalls Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse werden und diese frei wählen! Hier kann z.B. über unsere Interaktive Kassensuche die passende Krankenkasse gefunden und die Mitgliedschaft über die hinterlegten Formulare direkt beantragt werden.

Wo bekommen Sie weitere Informationen und persönliche Beratung?

Für eine persönliche Beratung zu dieser Thematik können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenversicherung wenden, das Sie unter Telefon 030 340 60 66-01 erreichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Mit 5,27 Prozent war der Krankenstand der TK-versicherten Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2022 so hoch wie in keinem anderen ersten Quartal jemals zuvor.

 

Das geht aus einer aktuellen Vorabauswertung des Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Damit war jede bei der TK versicherte Erwerbsperson von Januar bis inkl. März dieses Jahres durchschnittlich 4,75 Tage krankgeschrieben. In den Jahren zuvor waren es im ersten Quartal 3,46 Fehltage (2021), 4,63 (2020) und 4,28 (2019).

“Hauptgrund für den massiven Anstieg im ersten Quartal war eine sehr ausgeprägte Erkältungs- und Grippewelle. Die hochansteckende Omikron-Variante hat diesen Effekt noch verstärkt”, erklärt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. “Nachdem im zweiten Coronajahr die Krankschreibungen aufgrund von Erkältungskrankheiten wegen der Abstands- und Hygieneregeln sehr stark zurückgegangen waren, hat uns die Erkältungswelle dieses Frühjahr voll erwischt.”

Auch wenn Omikron die Fehlzeiten mit nach oben getrieben hat: Insgesamt betrachtet, haben die Krankschreibungen aufgrund einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion mit 79.393 Fällen und 916.282 Fehltagen im ersten Quartal nach wie vor nur einen geringen Anteil am Gesamtkrankenstand ausgemacht – von jeweils 3,83 bzw. 3,34 Prozent. Insgesamt gab es bei den TK-versicherten Erwerbstätigen im ersten Quartal über alle Diagnosen hinweg 2.071.787 Krankschreibungsfälle mit 27.473.691 Fehltagen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, Tel. 0800 – 285 85 85, www.tk.de

Beitrag von Jörg Arnold, CEO Swiss Life Deutschland

 

Selbstbestimmt zu leben ist allen Generationen wichtig. Doch zwischen den Generationen scheint diese Solidarität „einseitig“ abhandengekommen zu sein. Jörg Arnold schreibt diese Zeilen als Vorstand eines Unternehmens, das davon lebt, dass junge Menschen auch in Zukunft Chancen haben und langfristig eigenverantwortlich handeln können.

Ich schreibe diese Zeilen als Vorstand eines Unternehmens, das davon lebt, dass junge Menschen auch in Zukunft Chancen haben und langfristig eigenverantwortlich handeln können. Selbstbestimmt zu leben ist allen Generationen wichtig. Doch zwischen den Generationen scheint diese Solidarität „einseitig“ abhandengekommen zu sein. Die Corona-Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine Zerreißprobe für unser generationenübergreifendes Miteinander geworden und brachte zum Vorschein, was längst Realität ist. Ob Klimaschutz, Staatsverschuldung, Altersversorgung oder der Bereich der Bildung und Digitalisierung – wir denken viel zu sehr im Hier und Jetzt. Nur zu oft gibt es in unseren Diskussionen nur Schwarz oder Weiß. Die goldene Mitte, sie fehlt. Und uns der Mut, Entscheidungen so zu treffen, dass sie langfristig richtig sind für die nächste Generation.

Denn die Freiheit und Unabhängigkeit der einen bedingt die Rücksicht für die Bedürfnisse der anderen. Nicht für uns Ältere im Heute, sondern für die junge Generation. Wir brauchen den entschlossenen Blick nach vorn: Damit Deutschland lebenswert bleibt, wir uns als Gesellschaft weiter entfalten können, Wohlstand und Freiheit auch für die Generationen nach uns real und erlebbar bleiben. Wenn wir das wollen, müssen wir uns endlich bewusst machen, dass wir mehr Generationengerechtigkeit brauchen – mit einem Mehr an Füreinander.

“Die Freiheit und Unabhängigkeit der einen bedingt die Rücksicht für die Bedürfnisse der anderen. Nicht für uns Ältere im Heute, sondern für die junge Generation. Wir brauchen den entschlossenen Blick nach vorn.”

Mit der Einführung des umlagefinanzierten Rentensystems vor mittlerweile 65 Jahren wurde der Begriff des Generationenvertrags populär. „Wer heute arbeitet, finanziert die Renten von morgen“, so simpel lautete der Pakt, der lange hielt. Sehenden Auges aber haben wir den richtigen Zeitpunkt verpasst, um diesem Solidarvertrag rechtzeitig ein Update zu verpassen, das in die Zukunft trägt. Heute blicken wir auf eine überbordende Staatsverschuldung und eine demografische Entwicklung, die wir den jungen Menschen von Beginn an als Bürde mitgegeben haben. Es bringt nichts, den Kopf weiter in den Sand zu stecken. Wir müssen handeln. Es ist eine Frage der Haltung, ob wir aus den gemachten Fehlern lernen wollen. Deshalb brauchen wir eine Initiative für Generationengerechtigkeit.

Fast 80 Prozent unserer neuen Kundinnen und Kunden sind Menschen unter vierzig Jahren, die Hälfte ist sogar unter 30. Was wir in den Gesprächen mit ihnen erleben und erfahren, sind Aufbruchstimmung und Begeisterungsfähigkeit – und vor allem der aufrichtige Wunsch, die eigene Zukunft selbst zu gestalten.

Pater Martin, der ehemalige Abt des Klosters Einsiedeln in der Schweiz, sagte mir einmal: „Bei normalen Fragen wende ich mich an die alten Mönche. Bei großen Problemen aber, da gehe ich zu den jungen.“ Gerade in diesen Zeiten, könnte das uns helfen.

Mit vier Punkten möchte ich eine Diskussion anstoßen, wie wir als Gesellschaft dazu beitragen können.

  1. Jungen Menschen eine Stimme geben

Unsere Bevölkerung wird immer älter. In den letzten zwanzig Jahren stieg unser Durchschnittsalter um fast vier Jahre. Obwohl sich der neu gewählte Bundestag etwas verjüngt hat, ist unsere Volksvertretung mit durchschnittlich 47 Jahren nochmals rund drei Jahre älter als der Querschnitt unserer Gesellschaft. Vermutlich auch deshalb finden die Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen zu wenig Fürsprache. In unseren Debatten und Entscheidungen müssen sie aber mehr Gehör finden. Warum sprechen wir über sie, statt mit ihnen zu reden? Bieten wir jungen Leuten doch die Bühne, schenken wir ihnen unser Ohr und Handeln. Ist es eigentlich nicht sinnvoll, eine Mindestquote an jungen Menschen in unsere politischen Entscheidungsgremien zu holen, die den Interessen der rund 36 Millionen unter Vierzigjährigen ganz natürlich Gehör verschaffen? Wie schon bei der Schuldenbremse könnte man eine Art „Gerechtigkeitszusatz“ in unserer Verfassung festschreiben, dass Entscheidungen immer vor dem Hintergrund der langfristigen Auswirkungen auf die nachfolgenden Generationen zu treffen sind. Durch die Institutionalisierung der Generationenfairness müssten Kriterien gesellschafts-, sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitischer Natur von Anfang an besser abgewogen werden. Und die einseitige Diskussions- und Entscheidungskultur hätte endlich ein Ende.

  1. Zur Teilhabe befähigen

Die Jugend ist voll Initiative und Tatendrang. Das Wohl ihrer Umgebung, Soziales, Werte und der eigene Schaffensdrang sind ihnen wichtig, wie zahlreiche Jugendstudien bestätigen. Darauf sollten wir bauen. Im Vergleich zu vielen Generationen zuvor, haben wir das Glück, dass die junge Generation immer mündiger und eigenständiger denkt, handelt und lebt. Setzen wir doch Vertrauen in die Eigenverantwortung der jungen Leute. Bei großen gesellschaftlichen Themen und Entwicklungen sollte es doch unser Anspruch sein, den Nachwuchs so zu befähigen, dass sie ihre Zukunft und die unserer Gesellschaft frühzeitig selbst gestalten können. Trauen wir ihnen etwas zu und unterstützen wir sie dabei mit bester – und vor allem zeitgemäßer – Bildung, die die Lebenswirklichkeit besser trifft. Viele von ihnen wünschen sich mehr Kenntnisse in Technologie, Finanzen und Unternehmertum. Eben das, was für ein selbstbestimmtes Leben nötig ist. Wissen ist die Basis für Teilhabe – und die Weichen dafür werden schon sehr früh gelegt.

  1. Aus Fehlern lernen

Machen wir es besser! Die Vergangenheit lehrt uns: Ein Bewusstsein für die kritische Auseinandersetzung mit bisherigen Entscheidungen ist unbedingt notwendig. Wir sollten es als Stärke begreifen, eine Fehleranalyse zu erlauben, statt es in ein Eingeständnis von Schwäche umzudeuten. Die Erfahrungen aus Schulden-, Corona- und Klimakrise sind doch eine Chance für uns. Wir haben gesehen, dass es bei großen Herausforderungen wissenschaftlicher Expertise bedarf, um faktenbasiert zu handeln und möglichst unvoreingenommen und frei von weltanschaulichen oder politischen Interessen den Weg zum Ziel zu definieren, statt das jeweilige Ziel in epischen Diskussionen zu hinterfragen. Die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen, stärkt das Vertrauen in die Handlungsstärke unseres Staates und macht die Gesellschaft resilient für kommende Herausforderungen.

  1. Aktiv und gemeinschaftlich handeln

Das Wichtigste ist aber, jetzt aktiv zu werden und zu handeln. Der Handlungsbedarf und die Prioritäten sind eindeutig. Wenn wir nichts tun, verlieren wir wertvolle Zeit. Zeit, die wir nicht haben. Die großen Themen unserer Zeit – von Klima bis Rente –, erfordern nicht nur ein Bewusstsein für die Interessen der jungen Menschen, sondern auch eine sinnvolle Verteilung der Aufgaben, schließlich haben diese Themen auch nachhaltigen Einfluss auf das Leben der nächsten Generationen. Gemeinsam sind wir stärker und die Verantwortung erfordert es, zusammen zu handeln.

Generationengerechtigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Frage der Generationengerechtigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit und macht die Kräfte von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen notwendig. Gerade jetzt, wo wir uns nach Frieden sehnen.

Die Herausforderungen sind darüber hinaus so groß und neben der Bewältigung der Corona- und Klimakrise muss auch die Altersversorgung in Deutschland zukunftsfest gestaltet werden. Auch hier braucht es eine Kraftanstrengung, doch auf viele Schultern verteilt wird es leichter. Das Gemeinsame ist auch immer das Verbindende – in Zeiten wie diesen auch von unverkennbarem Wert.

Die Generationengerechtigkeit muss wieder ganzheitlich gedacht und prominent auf die politische Agenda gesetzt werden. Sie ist eine Herausforderung für uns alle. Schaffen wir das, machen wir einen großen Schritt hin zu einer nachhaltigeren und modernen Gesellschaft – in der gerade die junge Generation mit größerer Zuversicht in die Zukunft blicken und ihre eigene Zukunft vor allem mitgestalten kann. Das Potential dafür steckt in uns, trauen wir es uns zu.

 

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Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Für 48 Prozent der deutschen Mittelständler ist ein Hackerangriff das bedrohlichste Risiko

 

Sie bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Die Bandbreite reicht von Dienstleistungsunternehmen und dem Gastgewerbe über den Einzelhandel bis zum Baugewerbe oder der Energie- und Wasserversorgung. Bei aller Diversität ist ihnen aber eines gemeinsam: die Angst vor Risiken, die den Betrieb des Unternehmens gefährden könnten. Auf Platz Eins der bedrohlichsten Risiken liegt die Furcht vor einem Hackerangriff – das geben knapp die Hälfte aller Befragten (48 Prozent) in der aktuellen Gothaer KMU-Studie an.

In den vergangenen fünf Jahren ist das Bewusstsein für das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, kontinuierlich gestiegen. Während es 2017 lediglich 32 Prozent der befragten KMUs als größtes Risiko einschätzten, sind es mittlerweile 48 Prozent. Neben einem Stillstand durch einen Cyberangriff folgen auf Platz zwei und drei der am meisten gefürchteten Risiken für KMUs der Betriebsausfall (40 Prozent) und menschliches Versagen (38 Prozent). Immer weniger fürchten dagegen greifbare Gefahren wie Einbrüche (30 Prozent) oder Brände (28 Prozent). Im Zuge der diesjährigen Umfrage unter kleinen und mittelständischen Unternehmen ist der befürchtete Ausfall von Zulieferern oder Dienstleistern bzw. eine Unterbrechung der Lieferkette das am stärksten gestiegene Risiko (2022: 29 Prozent versus 2021: 25 Prozent). Gut möglich, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf wirtschaftliche Transaktionen hier eine Rolle spielen, obwohl die Gründe für einen Ausfall von Geschäftspartnern grundsätzlich sehr unterschiedlich sein können.

„Die Frage ist nicht ob, sondern wann das Unternehmen Ziel eines Hackergangriffs wird“

Obwohl die Angst vor einem Angriff aus dem Netz am größten ist, verfügen die meisten der befragten Mittelständler nicht über eine Cyberversicherung, nur 21 Prozent haben bislang einen solchen Schutz abgeschlossen (2021: 16 Prozent). „Es ist zwar sehr erfreulich, dass innerhalb eines Jahres mehr Mittelständler aufgerüstet und eine Cyberpolice abgeschlossen haben, doch noch immer haben fast 80 Prozent keine entsprechende Absicherung“, sagt Thomas Bischof, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine AG. Auch wenn die meisten der Befragten (78 Prozent) angeben, bisher noch nicht von einem Hackerangriff betroffen gewesen zu sein, können sie sich nicht in Sicherheit wiegen, denn Kriminalität im Netz wird immer professioneller und trifft Unternehmen jeder Größe. „Die Frage ist nicht ob, sondern wann das Unternehmen Ziel eines Hackerangriffs wird. Entscheidend ist, frühzeitig Maßnahmen für Cybersicherheit zu ergreifen und welche Mechanismen greifen, wenn das Unternehmenssystem gehackt wird“, so Bischof.

Nachfrage nach Versicherungsschutz steigt

Um das Risiko zu reduzieren, durch einen Cyberangriff geschwächt oder gar nicht mehr geschäftsfähig zu sein, bietet eine Cyberversicherung nicht nur Hilfe bei einem Angriff, sondern eine Reihe von Präventionsmaßnahmen im Vorfeld. Dementsprechend nimmt die Nachfrage zu: 28 Prozent der befragten Mittelständler planen, in den kommenden zwei Jahren eine Cyberpolice abzuschließen (2021: 22 Prozent).

Wer sich für einen Versicherungsschutz gegen Cyberattacken entscheidet, tut dies vor allem, um im Schadenfall schnell erfahrene Partner an seiner Seite zu haben. 52 Prozent der Befragten nennen Assistance-Leistungen wie Datenwiederherstellung und Krisenberatung als wichtigstes Kriterium für eine Cyber-Versicherung. Erst darauf folgen Faktoren wie ein niedriger Beitrag (45 Prozent), eine 24-Stunden-Notfallhotline (42 Prozent) und flexible Vertragsanpassungen (41 Prozent). Auch mit dem Preis-Leistungsverhältnis zeigen sich die Meisten zufrieden, so gibt mehr als die Hälfte (53 Prozent) der KMUs mit Cyberpolice an, dass ihr Versicherungsbeitrag in den vergangenen zwölf Monaten nicht erhöht wurde, für den gleichen Zeitraum geben zudem 78 Prozent an, dass der Versicherungsumfang der Cyberpolice konstant geblieben ist.

Cyberkriminelle nutzen oft das Risiko Mensch

Grundsätzlich sind es zwei Entwicklungen, die für KMUs eine wichtige Rolle spielen: Cyberkriminalität ist zum einen ein weltweites Problem, das keine Ausnahmen macht, egal wie groß oder klein das ins Fadenkreuz gerückte Unternehmen ist. Sie wird immer professioneller, komplexer und anpassungsfähiger. Aus diesem Grund kann man auch nicht von dem einen klassischen Cyber-Schadenfall sprechen, das individuelle Risiko muss differenziert betrachtet werden. Ein Trend, der sich aktuell allerdings abzeichnet, sind Ransomware-Attacken, bei denen über eine Schadsoftware Daten verschlüsselt werden. In den meisten Fällen reichen einfache Mindestsicherheitsstandards wie Firewall, Antivirenprogramme oder Backups nicht mehr aus, um eine entsprechende IT-Sicherheit zu gewährleisten. „Es bedarf ausgefeilter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um sich gegen immer raffiniertere Cyber-Angriffe zu schützen“, erklärt Thomas Bischof.

Zum anderen sind in diesem Kontext die Mitarbeitenden von zentraler Bedeutung, die häufig der zentrale Angriffspunkt für Cyberkriminelle sind. Die Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft ist daher genauso wichtig, wie technische Vorkehrungen. Und genau an dieser Stelle setzt die Gothaer als führender Partner für den Mittelstand an. Für KMU-Kunden stehen Cyberpolicenin zwei Varianten zur Verfügung: Neben einem standardisierten Produkt für KMUs mit einem Umsatz von bis zu zehn Millionen Euro erhalten größere Unternehmen die passgenaue und individuell zugeschnittene Versicherungslösung, die sie brauchen. Bei beiden Produkten gilt: Die Gothaer kümmert sich nicht nur mit einer 24-Stunden-Hotline im Schadenfall, sondern unterstützt schon im Vorfeld mit Maßnahmen zur Steigerung des Risikobewusstseins im Unternehmen oder mit Schwachstellenscans, um mögliche Sicherheitslücken aufzuspüren.

Über die KMU-Studie der Gothaer

2022 befragte die Gothaer Versicherung wieder deutsche KMUs in einer Online-Befragung nach aktuellen Trends und Meinungen. Im Zeitraum vom 17. Januar bis 28. Januar 2022 haben 1.000 Personen teilgenommen, die in ihren Unternehmen für das Thema Versicherungen (mit-) verantwortlich sind. Durchführendes Institut war die HEUTE UND MORGEN GmbH, Köln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die Württembergische Versicherung AG (WürttVers) hat jetzt ihre neu gestaltete Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung auf den Markt gebracht. Sie setzt dabei in der Produktlinie PremiumSchutz insbesondere auf Ökologie und Nachhaltigkeit.

 

Bei der Optimierung der beiden Versicherungsprodukte aus dem Bereich „Wohnen“ hat die WürttVers die Änderungen der Rahmenbedingungen, wie etwa das zunehmende Naturgefahrenrisiko, ebenso berücksichtigt wie Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden zu deren Bedarf. Eine immer größere Rolle spielen dabei die Aspekte Ökologie und Nachhaltigkeit. So beinhaltet das neue Angebot beispielsweise die Übernahme von Mehrkosten für die ökologisch nachhaltige Erneuerung des Hausrats nach einem Schadensfall und für die behördlich nicht angeordnete ökologische Wiederherstellung eines Gebäudes bis jeweils 10.000 Euro. Zudem erstattet die WürttVers die Mehrkosten für energetische und baubiologische Beratungen bis 1.000 Euro.

Versichert sind künftig auch Wallboxen und Ladestationen sowie Bienenstöcke am Versicherungsort, Gartenhochbeete, Pflanzenkübel, Volieren, Zisternenanlagen und Kleinwindkraftanlagen als Grundstücksbestandteile. Mit dem Baustein HaustechnikPlus lassen sich darüber hinaus Windkraft¬anlagen und Kleinkläranlagen versichern.

Ferner wurden zahlreiche Leistungsverbesserungen vorgenommen – unter anderem bei dem Baustein FahrradPlus, der zur Hausratversicherung hinzugebucht werden kann. Die Württembergische trägt hierbei dem Umstand Rechnung, dass sich das Fahrradfahren zunehmender Beliebtheit erfreut und viele Nutzerinnen und Nutzer hochwertige Räder und Pedelecs fahren. Versichert sind alle eigenen sowie geliehene und gemietete Räder der Kundinnen und Kunden und aller mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Bei der sogenannten Fahrrad-Vollkaskoversicherung ersetzt die WürttVers Reparaturkosten je Versicherungsfall nun bis zur vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme. Sollte das Rad zum Beispiel nach einem Unfall nicht mehr funktionstüchtig sein, greift zusätzlich der Mobilitätsschutz: Die WürttVers zahlt fürs Ersatzrad sowie für Übernachtung und Rücktransport bis zu 1.000 Euro. Neu ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes um die Kostenübernahme für die Bergung des Fahrrads inklusive Gepäck nach einem Unfall.

Ein neuer Baustein in der Hausratversicherung ist MobilPlus. Dieser bietet umfangreichen Versicherungsschutz schon ab Verlassen der Wohnung zum Beispiel für Sachen des persönlichen Reisebedarfs, Schmucksachen, Geschenke und Reiseandenken, beruflich genutzte Gegenstände und Sportgeräte wie beispielsweise Surfbretter und Skier. Auch bei Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung und Verlieren von persönlichen Gegenständen sowie bei verspäteter Ankunft des Gepäcks sind die Kundinnen und Kunden abgesichert. Zur Auswahl stehen drei Versicherungssummen: 5.000, 10.000 und 15.000 Euro. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 150 Euro.

In der Elementarversicherung, die Versicherungsschutz bei Naturgefahren wie etwa Überschwemmung infolge von Starkregen oder Hochwasser bietet, gibt es ebenfalls einige Neuerungen. Dazu zählen ab einer Schadenhöhe über 10.000 Euro beispielsweise die Kostenbeteiligung bei Präventionsmaßnahmen nach einem Überschwemmungs- oder Rückstauschaden und bei Verpflegungskosten für Helferinnen und Helfer. Die Württembergische empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden grundsätzlich diese wichtige Ergänzung des Versicherungsschutzes in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Stetige Verbesserung im Sinne der Kunden:

 

Das ist der Anspruch der Continentale Lebensversicherung. Daher hat sie zahlreiche Tarife ihrer aktuellen Produktpalette noch einmal überarbeitet. Von den vielen neuen Features, verstärkten Leistungsbausteinen oder noch flexibleren Möglichkeiten profitieren die Versicherten im Neugeschäft.

Nach wie vor besitzt die Continentale eine umfangreiche Produktpalette mit Tarifen zur Altersvorsorge für unterschiedliche Anlegermentalitäten in allen drei Schichten. Damit bietet sie als einer der wenigen Versicherer ein breites Angebot von der Basis- über die Riester-Rente bis hin zu fondsgebundenen Tarifen mit und ohne Garantieleistungen sowie Produkten der neuen Klassik. Auch im Bereich betriebliche Altersversorgung ist die Continentale mit ihren Versicherungen breit aufgestellt. Das gilt auch für die Absicherung der Arbeitskraft, für die sie ebenfalls betriebliche oder privat abzuschließende Produkte anbietet.

Neu ausgerichteter Tarif für Kunden mit gehobenem Anspruch

Was die verbesserten Produkte können, zeigt zum Beispiel die neu ausgerichtete Continentale EasyRente Invest. Der fondsgebundene Tarif richtet sich jetzt noch flexibler nach den Wünschen einer anspruchsvollen Zielgruppe. Denn nicht jeder Kunde will schon heute festlegen, welche Form der Vorsorge für ihn im Alter am besten ist.

Zum vereinbarten Rentenbeginn stehen dem Versicherten daher alle Möglichkeiten offen. Er kann sich zwischen klassischen Rentenmodellen oder einer investmentorientierten Rente entscheiden. Statt der vereinbarten Rente ist auch die Auszahlung einer Kapitalabfindung möglich. Wer sich nicht entscheiden möchte, kann beides kombinieren – und sich neben einer Kapitalabfindung eine Teilrente auszahlen lassen. Zudem werden auch nach Rentenbeginn noch Optionen für Kapitalentnahmen angeboten.

Vorteile aus zwei Welten kombiniert

Auch in der Ansparphase kann die EasyRente jetzt noch mehr als zuvor. Mit bis zu 20 Fonds im Portfolio kann der Kunde seine Investitionen besonders breit streuen. Die Anlagen wählt er aus einem Portfolio mit mehr als 100 Fonds und 7 Depots. Seinen regelmäßigen Beitrag kann der Kunde nach Wunsch umfassend erhöhen – garantiert zu den bei Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen. Bis zu sechs Mal im Jahr sind außerdem Sonderzahlungen möglich.

Besonders interessant für echte Fonds-Profis: Anders als bei einem privaten Fondssparplan müssen sie nicht für jede Anlage-Entscheidung die Steuerbelastungen im Blick haben. Denn solange das Kapital im Vertrag verbleibt, kann abgeltungssteuerfrei umgeschichtet werden. So kann das Kapital noch freier für den Kunden arbeiten. Durch diese große Flexibilität kombiniert das Produkt die Vorteile einer Rentenversicherung mit denen eines Fondssparplanes.

Arbeitskraft noch besser absichern

Auch bei der Absicherung der Arbeitskraft profitiert der Kunde von den überarbeiteten Tarifen des Versicherers. In der Continentale PremiumBU kann er zum Beispiel seinen Schutz dank erweiterter Nachversicherungsgarantien noch flexibler anpassen. Das geht ohne erneute Gesundheitsprüfung im ursprünglich vereinbarten Tarif zu dessen Bedingungen und Rechnungsgrundlagen. Außerdem verzichtet die Continentale nicht mehr nur bei Akademikern, sondern nun auch bei Kleinbetrieben auf die Umorganisationsprüfung.

Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Infos zu allen Tarifen unter https://makler.continentale.de/Lebensversicherung.

Über die Continentale Lebensversicherung AG

Die Continentale Lebensversicherung AG ist ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes. Dieser wird getragen von dem Grundgedanken des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der sich aus der Rechtsform der Obergesellschaft, der Continentale Krankenversicherung a.G., ergibt. Bei ihr wie im gesamten Verbund stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Als Versicherungsverein ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen. Stadt- und Marktschreiber gründeten die Gesellschaft im Jahr 1892 als Pensionsverein. Sitz des Unternehmens ist in München.

Heute betreut die Continentale Lebensversicherung AG rund 896.000 Verträge und erzielt Beitragseinnahmen von rund 998 Millionen Euro. Verbunden mit ihrer Substanzstärke gehört sie zu den wenigen Lebensversicherern im deutschen Markt, die nach wie vor eine umfassende Produktpalette und langfristige Garantien anbieten. Ihre Produktpalette reicht von der Basis-Rente über die betriebliche Altersversorgung und Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur klassischen Altersvorsorge.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Eine der erfolgreichsten gemanagten Fondslösungen auf dem europäischen Markt feiert Geburtstag:

 

Die Multi-Asset-Fonds „MyFolios“ des Lebensversicherers Standard Life werden in diesen Tagen zehn Jahre alt. Seit Auflegung der ersten drei Fonds im Mai 2012 hat die MyFolio-Reihe nicht nur eine konstant gute Performance erzielt, sondern auch wachsende Mittelzuflüsse verzeichnet. In Deutschland und Österreich sind die MyFolios in allen fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen verfügbar.

Im Mai 2012 hatte der Lebensversicherer die ersten drei der (von der damals noch hauseigenen Fondsgesellschaft Standard Life Investments, heute abrdn) aktiv gemanagten Portfolien in den Risikoklassen „Defensiv“, „Balance“ und „Chance“ aufgelegt. Im Herbst 2015 wurden diese um die Varianten „Substanz“ und „ChancePlus“ auf fünf Risikostufen erweitert. Zusätzlich kamen fünf Multi- Asset-Fonds hinzu, die in passive Produkte investieren.

Anders als herkömmliche Fonds werden die Fonds der MyFolio-Familien nicht nach Rendite-, sondern nach Schwankungs- beziehungsweise Risikovorgaben gemanagt. Im Rahmen dieses risikobasierten Managements sind für die einzelnen Fonds Volatilitätskorridore festgelegt, in denen sich die Fonds bewegen müssen. Um dies zu erreichen, legen die MyFolios breit diversifiziert an und investieren nach vorgegebenen Risikoeinstufungen in unterschiedliche Mischungen aus defensiven und wachstumsorientierten Anlageklassen: von Bareinlagen und Staatsanleihen über Unternehmensund hochverzinsliche Anleihen bis zu Aktien und Immobilien.

„Die große Diversifikation und das risikobasierte Management machen die MyFolios zu einem sehr guten Basis-Investment für die private Altersvorsorge“, sagt Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing von Standard Life Deutschland und Österreich. „Gerade das risikobasierte Management überzeugt Kundinnen und Kunden. Sie wissen genau, in welchem Schwankungsbereich sich das gewählte Portfolio bewegen wird und können sich sicher sein, dass Standard Life die dem Risikoprofil entsprechende Rendite erwirtschaften wird. Dies erhöht die Planbarkeit für den Kunden.“

Ein weiteres Argument für die Beliebtheit der Fonds sind die niedrigen Gebühren: Bei den aktiven MyFolios betragen die Fondskosten nur 0,34 Prozent, bei den passiven Fonds sind es sogar nur 0,14 Prozent. „Gerade die aktiv gemanagten Portfolios kommen bei Maklern und Kunden sehr gut an. Denn sie bekommen damit eine aktive, auf die individuelle Risikopräferenz zugeschnittene Vermögensverwaltung zum Preis passiver ETF-Fonds,“ betont Nuschele.

„Geringere Rücksetzer als bei den meisten Aktienindizes“

Seit Auflage hat der „MyFolio Active Defensiv“ eine jährliche Performance von 2,60 Prozent erzielt, während der stärker aktienlastige „MyFolio Active Chance“ im gleichen Zeitraum 5,70 Prozent erreichte (Stand 9. Mai 2022).

„Neben der langfristigen Performance sind für viele Anleger aber vor allem zwei Dinge wichtig: Planungssicherheit gemäß eigener Risikopräferenz sowie Absicherung gegen Rückschläge an den Märkten“, erklärt Michael Heidinger, Head of Wholesale Deutschland und Österreich bei abrdn. „Die langfristige strategische Ausrichtung und eine breite Diversifikation in unterschiedlichen Anlageklassen haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, geringere Rücksetzer zu erleiden als die meisten beliebten europäischen Aktienindizes, etwa DAX und MSCI Europe, im selben Zeitraum.“

Gesteuert und kontrolliert werden die MyFolios von einem der größten Multi-Asset-Manager-Teams in der Branche: Das 18-köpfige Team des Vermögensverwalters abrdn verwaltet 44 Mrd. Euro in MyFolio-Produkten europaweit, also in Großbritannien, Irland, Deutschland und Österreich. Katie Trowsdale, Leiterin des Teams für Multi-Manager-Strategien bei abrdn und Co-Managerin des Flaggschiffs der MyFolio-Fondspalette, wurde erst vor kurzem von der Fachzeitschrift Citywire Selector zu einer der 100 einflussreichsten Personen in der europäischen Fondsauswahl ernannt.

Das große Interesse verdeutlicht auch das von Anlegern fortwährend investierte Kapital: Die Mittelzuflüsse haben sich seit 2017 auf annähernd 700 Millionen Euro verdoppelt. Trotz wachsenden Interesses an ETFs und passiven Produkten entfällt der Großteil der angelegten Beiträge nach wie vor auf die „MyFolio Active“-Fonds, die in Deutschland und Österreich rund drei Viertel der Mittelzuflüsse ausmachen. (Stand 31. Dezember 2021).

 

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Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15,D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 69/66572110, www.standardlife.de

Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat 2021 für die Versicherer zum schadenreichsten Jahr überhaupt gemacht.

 

Vor diesem Hintergrund erwägen die Bundesländer jetzt die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Die Versicherer plädieren nach wie vor für ein Gesamtkonzept aus Versicherungsschutz, Klimafolgenanpassung und Prävention.

„Eine Pflichtversicherung hat bei verfassungskonformer Umsetzung enge Grenzen“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Das zeigt auch das Gutachten der Justizministerinnen und Justizminister.“ Sie werde am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein, zum Beispiel nur für hochgefährdete Gebäude oder nur für Neubauten. Eine solche Pflichtversicherung würde jedoch weiterhin viele Schäden unversichert lassen und damit das Ziel eines flächendeckenden Schutzes konterkarieren.

„Den wichtigen Aspekten Prävention und Klimafolgenanpassung räumen die Justizministerinnen und Justizminister nicht den nötigen Stellenwert ein. Hier ist zu hoffen, dass die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen diesen Aspekten mehr Beachtung schenken“, so Asmussen.

Die Versicherer plädieren nach wie vor für ein Gesamtkonzept aus Versicherungsschutz, Klimafolgenanpassung und Prävention. „Wir wollen alle privaten Wohngebäude mit dem nötigen Elementarschutz ausstatten: Neue Versicherungsverträge standardmäßig ab sofort; bestehende Verträge würden wir schnell und rechtssicher zu einem Stichtag umstellen, sobald wir den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen bekämen“, sagt Asmussen.

Die Kundinnen und Kunden können entscheiden, ob sie diesen Elementarschutz möchten oder ihn abwählen. „Es ist das mildere, verfassungsrechtlich sicherere und zielführendere Mittel gegenüber einer Pflichtversicherung. Als Präventions- bzw. Anpassungselemente fordern wir unter anderen Bauverbote in extrem hochwassergefährdeten Gebieten und besseren Schutz bestehender Gebäude“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer.

 

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Einzel- und Kleinunternehmer am meisten über Gesundheitsausfälle und Krankheit besorgt / Branchen- und geschlechtsspezifische Unterschiede bei typischen Ängsten

 

Corona-Pandemie, Versorgungsengpässe, Energieknappheit, steigende Inflation und nicht zuletzt die Sorge vor einem Krieg. Die vergangenen Monate waren gekennzeichnet von Befürchtungen, wie sie seit Jahrzehnten im Bewusstsein der Gesellschaft keine so große Rolle mehr gespielt haben wie heute. Auch bei den deutschen Klein- und Kleinstunternehmern nisten sich Sorgen ein – insbesondere vor Gesundheitsausfällen und Krankheit. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Münchener Insurtechs Finanzchef24 (www.finanzchef24.de) im Rahmen einer deutschlandweiten Befragung von insgesamt 800 Unternehmern und Selbstständigen. Im Hinblick auf die verschiedenen Gewerbe bietet sich ein sehr viel differenzierteres Bild. In der Beratungsbranche oder im Handel haben es Versicherer zum Teil mit anderen Ängsten und daraus resultierenden Produkten zu tun als beim Bau oder im Handwerk.

“Noch vor den unkalkulierbaren Folgen des Ukrainekriegs haben in den vergangenen zwei Jahren einschneidende Ereignisse wie die Corona-Pandemie sowie die Zunahme von Naturkatastrophen dazu geführt, Betriebsrisiken noch einmal einer umfassenden Neubewertung zu unterziehen. 25 Prozent der Befragten treibt die Angst vor Datendiebstahl bzw. -verlust und Hackerangriffen um. Rund 16 Prozent fürchten Schadenersatzforderungen von Kunden und Lieferanten, 12 Prozent die unvorhersehbaren Folgen von Naturkatastrophen. Über den oft daraus resultierenden Verlust oder die Zerstörung von Firmeneigentum machen sich weitere 11 Prozent Gedanken. Die Angst vor einem krankheitsbedingten längeren Ausfall nimmt quer durch alle Branchen den Spitzenplatz mit 33 Prozent ein”, fasst Benjamin Papo, Geschäftsführer von Finanzchef24, die Ergebnisse zusammen.

Für jede Sorge eine Sicherheit

Deutliche Unterschiede werden dabei nicht nur über die verschiedenen Branchen verteilt sichtbar, auch das Geschlecht spielt eine Rolle: Fast doppelt so viele Unternehmerinnen haben Angst vor Sturm- oder Hochwasserschäden wie ihre männlichen Kollegen, deren Sorgen über Schadenersatzklagen oder einen IT-Ausfall dafür fast zweimal so hoch sind. Mit Blick auf die unterschiedliche Verteilung dieser Ängste ergeben sich je nach Branche verschiedene Versicherungsprodukte: So eint die Sorge vor Gesundheitsausfällen und Krankheit die meisten Branchen.

“Die Ängste lassen sich in der Regel gut und klar absichern”, sagt Experte Papo. So kommen für Kleinunternehmer beispielsweise Angebote infrage wie die private oder gesetzliche Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung. Beraterinnen und Berater können sich mit Cyberversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor IT-Ausfall, Datenverlusten oder einem Hackerangriff schützen. Vermögensschadenhaftpflicht ist zusammen mit der Betriebsschadenhaftpflichtversicherung auch das Mittel der Wahl beim Bau, im Handwerk und beim Handel, wo Sorgen vor Schadenersatzforderungen und Insolvenz durch Mängelleistungen die Branchenvertreter umtreiben. Ihren Ängsten vor Schäden durch Naturkatastrophen können Unternehmer in Bau, Handel und Gastronomie mit Sachinhalts-, Betriebsunterbrechungs- und/oder Gebäudeversicherung begegnen, die jeweils Elementardeckung beinhalten.

Den Überblick behalten

Entscheidend für den Geschäftsführer des Insurtechs, das sich um die Absicherung der Kleinunternehmer und Soloselbstständigen kümmert, ist es, dass Selbstständige den Überblick nicht verlieren: “Wir beobachten im Beratungsalltag immer wieder, dass kleinere Unternehmen angesichts der sich geänderten Tätigkeitsfelder mitunter gar nicht überblicken, in wie vielen Bereichen sie mittlerweile unterwegs beziehungsweise tätig sind.” So kann beispielsweise das zusätzliche Betreiben eines E-Commerce-Shops bisweilen schon ganz andere Risiken mit sich bringen als ursprünglich gedacht – wie etwa Datendiebstahl oder Urheberrechtsthemen. “Hier ist es wichtig, sich unabhängig und individuell beraten zu lassen. Unternehmer sollten sich im Klaren darüber sein, welche Versicherungen zusammen funktionieren könnten und wo zusätzliche Bausteine möglich sind.”

 

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