Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG kooperiert mit der Fusionbase GmbH und nutzt für ihr Underwriting im Bereich Gewerbe die Daten-Plattform des 2019 gegründeten Münchener Startup-Unternehmens.

 

Die enge Zusammenarbeit basiert auf den zahlreichen Kontakten der Münchener Verein Versicherungsgruppe mit innovativen Startups im InsurTech Hub Munich e.V. (ITHM). Der Münchener Vorsorgespezialist ist Gründungsmitglied des ITHM, der im Mai 2017 in München konstituiert wurde.

Mithilfe der Smart Underwriting-Lösung von Fusionbase kann der Münchener Verein seinen Underwriting-Prozess beschleunigen und bessere Risiken zeichnen. Der Münchener Verein kann Kundenanfragen schneller beantworten und gleichzeitig auf die individuellen Risiken seiner Kunden eingehen.

Die Lösung von Fusionbase verknüpft aus verschiedenen öffentlichen Quellen relevante Daten zu einem beliebigen Unternehmen, sodass Underwriter alle Informationen auf einen Blick verfügbar haben. Als Grundlage für das Smart Underwriting-Dashboard dient der Data Hub von Fusionbase. Dieser verknüpft aus einer Vielzahl an öffentlichen Quellen die Daten mit Hilfe einer KI-basierten Matching-Technologie. Mit dieser Technologie werden Underwritern risikorelevante Informationen wie Finanzkennzahlen, Tätigkeitsbeschreibungen und Standortrisiken auf Knopfdruck übersichtlich zusammengestellt.

„Die Zusammenarbeit mit Fusionbase hilft uns als kundenorientiertem Versicherer, einen guten Überblick über konkrete Risiken zu erhalten“, betont Dr. Stefan Lohmöller, Vorstand und COO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Durch das Cockpit erhalten wir eine Übersicht von Lage, Online-Ratings, Umsatzzahlen und können direkt eine Bonitätsabfrage starten. Dadurch muss der Kunde weniger Fragen beantworten. Bei der Gebäude- oder Geschäftsinhaltsversicherung erkennen wir beispielsweise sofort Feuerrisiken, Zürs-Zonen oder Risiken in der Umgebung des zu versichernden Objektes.“

„Wir freuen uns, den Münchener Verein als innovativen Kooperationspartner gewonnen zu haben,“ unterstreicht Kevin Goßling, CEO der Fusionbase GmbH. „Der Data-Hub von Fusionbase ermöglicht Unternehmen die schnelle Entwicklung besserer Produkte mit mehr als 100.000 Datenströmen aus externen Quellen.“

Fusionbase stellt nur öffentlich und frei zugängliche Daten zur Verfügung, die andernfalls mithilfe einer langwierigen eigenen Recherche aus dem Netz oder vor Ort ermittelt werden müssten. Die Gesichtspunkte des Datenschutzes werden berücksichtigt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Koblenzer Versicherungsgruppe verabschiedet Roland Weber und begrüßt Laura Müller als neue Vorständin

 

Zum 30. September 2022 wird Vorstandsmitglied Roland Weber (67) nach über 20 Jahren bei der Debeka in den Ruhestand verabschiedet. An seine Stelle tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 Laura Müller (36). Sie wurde von den Aufsichtsräten des Debeka Krankenversicherungsvereins a. G., des Debeka Lebensversicherungsvereins a. G., der Debeka Allgemeine Versicherung AG und der Debeka Pensionskasse AG einstimmig bestellt. Mit der Berufung übernimmt sie die Verantwortung für die mathematischen und die Service-Bereiche der Lebensversicherung und die mathematischen Bereiche der Krankenversicherung. Gleichzeitig ist sie in der IT für die Bereiche Produktmanagement Back-End, Organisationsentwicklung und Governance zuständig.

“Ich freue mich auf alles, was mich jetzt in meiner neuen Position im Vorstand erwartet. Vor allem freue ich mich darauf, die Debeka weiter voranzubringen und aktiv an der Weiterentwicklung mitzuwirken”, so Müller. Auch Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka, freut sich auf die Zusammenarbeit: “Laura Müller ist schon lange ein Teil unserer Debeka und wird unseren Vorstand bereichern, da bin ich sicher. Ihre Fähigkeiten – sowohl in fachlicher als auch in persönlicher Hinsicht – werden dazu beitragen, die Debeka noch stärker zu machen. An dieser Stelle möchte ich auch Herrn Weber ganz herzlich für die langjährige, überaus produktive Zusammenarbeit danken. Sein Engagement für die Debeka ist beispielhaft. Er hat einen großen Teil dazu beigetragen, dass wir nicht nur unsere Position als Marktführer in der privaten Krankenversicherung stetig weiter ausbauen konnten.”

Roland Weber trat 2002 als Vorstand in die Dienste der Debeka ein. Hier war er zunächst insbesondere für die Krankenversicherung, später auch für die Lebensversicherung zuständig. 2018 hat er die Verantwortung für die IT der Unternehmensgruppe übernommen und auch hier grundlegende Neuerungen begleitet und vorangetrieben.

Die Mathematikerin Laura Müller studierte von 2005 bis 2008 Wirtschaftsmathematik am Rhein-Ahr-Campus in Remagen. Unmittelbar danach schloss sie einen Master in “Mathematics in Finance and Life Science” an, den sie 2010 mit dem Master of Science abschloss. Nach ihrem Studium begann sie ihre Laufbahn bei der Debeka, der fünftgrößten Versicherungsgruppe in Deutschland. Sie war zunächst in der Produktentwicklung der Lebensversicherung beschäftigt, bevor sie im Januar 2018 die Leitung der Hauptabteilung Lebensversicherung und Pensionskasse/Technik übernahm. Im März 2018 wurde sie zur Prokuristin bestellt. Seit Dezember 2017 ist sie Aktuarin in der Deutschen Aktuarvereinigung e. V.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Strandurlaub an der Nordsee, Wandern in den Alpen oder Campingurlaub an der Mecklenburger Seenplatte: Deutschland hat viel zu bieten und der Trend zum Heimaturlaub steigt stetig.

 

Doch auch Reisen in nahegelegene Länder innerhalb Europas erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Um den Kunden weiterhin die beste Absicherung zu bieten, hat die HanseMerkur ihre Reiseversicherungstarife für Deutschland und Europa weiter optimiert. Damit geht die HanseMerkur ihren eingeschlagenen Weg, sich an den Kundenbedürfnissen zu orientieren, konsequent weiter. Die neuen Tarife sind ab sofort buchbar.

Durch die Überarbeitung der Tarife für Deutschland und Europa wurden viele Leistungen verbessert. Zu den wichtigsten Veränderungen gehören:

  • Die Erstattung von Übernachtungskosten bis 150 Euro, wenn die gebuchte Fähre am Anreisetag unerwartet ausfällt,
  • eine verbesserte und noch transparentere Definition des Arrangementpreises und Aufnahme der Definition in die AVB und
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wurden um die Erkrankung/Unfall/Tod eines zur Reise angemeldeten Pferdes als versichertes Ereignis in der Reise-Rücktrittsversicherung und der Urlaubsgarantie ergänzt.

„Mit dem weiter verbesserten Reiseschutzkonzept für Deutschland und Europa bieten wir zeitgemäßen Schutz und Absicherung für Reisen und Urlaube im Inland oder in nahegelegene Länder sowie den nötigen Reiseschutz für ausländische Gäste, die sich in Deutschland aufhalten“, Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland der HanseMerkur.

Das neue Reiseschutzkonzept Deutschland und Europa spricht mehrere Zielgruppen an. Deutsche Urlauber auf Reisen im Inland können aus unterschiedlichen Paketvarianten den idealen Reiseschutz wählen, aber auch Reisen innerhalb Europas lassen sich durch verschiedene Paketvarianten optimal absichern. Zudem enthält das Konzept Reiseversicherungen für ausländische Gäste, die sich zu Urlaubszwecken in Deutschland aufhalten. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Reiseschutzes ist Teil einer klaren Ausrichtung. So wurden in den vergangenen Monaten viele Leistungen verbessert und neue Tarifkombinationen eingeführt. „Als moderner und flexibler Reisversicherer möchten wir unseren Kundinnen und Kunden stets passgenaue Lösungen anbieten, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind“, sagt Katrin Rieger.

Unverändert bleibt, dass Kunden alle vor der Reise gebuchten Leistungen im Zuge der HanseMerkur-Arrangementdefinition absichern können. Dazu zählt die gebuchte Unterkunft (zum Beispiel Mietwohnung oder Miethaus), die An- und Abreise (zum Beispiel Bahn und Flug) sowie alle weiteren Zusatzleistungen wie Verpflegung, Wellness oder Sportkurse.

Die Tarife rund um den Reiseschutz Deutschland und Europa können über den HanseMerkur-Buchungsassistenten gebucht werden. Vertriebspartner können die Buchungsassistenten auf ihrer Homepage hinterlegen oder per E-Mail versenden. Zudem sind die Tarife über verschiedene weitere Systeme wie feratel media, FEWO-Line, INTOBIS und DIRS21 (Tourline) buchbar.

Weitere Informationen, alle Produktunterlagen und ein interaktives ePaper stehen Vertriebspartnern der HanseMerkur auf der eigens entworfenen Landingpage zur Verfügung: www.hmrv.de/deutschland-europa

Über die HanseMerkur

Die HanseMerkur ist mit einem Jahresumsatz von 3,3 Mrd. Euro (2021) die einzige selbständige und konzernunabhängige Versicherungsgruppe am Finanzplatz Hamburg. Die Wurzeln des 147 Jahre alten Personenversicherers liegen in der Krankenversicherung, die bis heute die Hauptsparte des Unternehmens ist. Die HanseMerkur ist zudem Spezialist für den privaten Ergänzungsschutz gesetzlich Krankenversicherter und mit rund 1,26 Millionen Zusatzversicherten (2021) in diesem Segment einer der größten deutschen Anbieter. Darüber hinaus gehört sie mit einer Beitragseinnahme von 183 Mio. Euro (2021) im Geschäftsfeld Reise und Freizeit zu den marktführenden Unternehmen der touristischen Assekuranz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg, Tel: 040/4119­0, www.hansemerkur.de

Kostenbewusstes Verhalten zahlt sich bei der uniVersa Krankenversicherung aus:

 

Im September erhielten Versicherte je nach Tarif und leistungsfreien Jahren bis zu vier Monatsbeiträge zurück, in Summe rund 27,3 Millionen Euro. Die Beitragsrückerstattung gab es für Tarife in der Vollversicherung, Restkostenversicherung für Beamte sowie beim Kur- und Krankenhaustagegeld. Als Besonderheit werden dabei auch interne Tarifwechsel sowie unterjährig begonnene Verträge anteilig berücksichtigt. Zudem können Versicherte nachträglich noch Kostenbelege einreichen, falls sie feststellen, dass der Gesamterstattungsbetrag der Belege höher ist als die erhaltene Rückerstattung. Die Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung, mit der die uniVersa als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit das Kostenbewusstsein ihrer Mitglieder belohnt. Als Service führt sie bei Rechnungseinreichungen automatisch eine Besserstellung durch und weist ihre Versicherten darauf hin, ob die Beitragsrückerstattung oder die tarifliche Erstattung der Rechnung vorteilhafter ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien und Transparenz bei nachhaltigen Produkten gefordert

 

Die deutsche Vermittlerschaft, die am 29. September zum 18. Bonner Spitzentreffen zusammenkam, wendet sich vehement gegen staatliche Eingriffe in ihre Vergütungen, namentlich gegen die Pläne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Provisionsrichtwerte einzuführen. Die Vermittler sehen dafür keinen Handlungsdruck. Es gebe schließlich keine Verwerfungen am Markt, die eine Begrenzung der Vermittlervergütung rechtfertigen würden. Provisionsrichtwerte würden außerdem einer marktwirtschaftlichen Ordnung widersprechen.

Das ist die Kernforderung der „Bonner Erklärung“ mit dem Titel „Vergütungssysteme im Fokus der BaFin – müssen Versicherer reagieren?“. Diese wurde vom Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und der Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e. V. (AVV) verabschiedet und repräsentiert damit die Position von 40.000 Vermittlerinnen und Vermittlern in Deutschland.

Das Bonner Spitzentreffen fordert darüber hinaus von den Versicherungsunternehmen qualitative Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote stärker berücksichtigen. Dies entspreche auch dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler.

Die Vermittler wollen auch nachhaltige Produkte stärker durch die Versicherungsunternehmen gefördert sehen und bestehen auf mehr Transparenz in diesem Produktsegment. Schließlich sollen die Chancen dieses Wachstumsmarktes genutzt und das Thema „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als Zukunftsthema gesetzt werden. Dafür unterstützt der BVK alle Vermittler mit einer Checkliste, die auf der BVK-Website unter www.bvk.de abgerufen werden kann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

ROLAND Rechtsschutz ermittelt die größten Rechtsrisiken für Unternehmen und Selbstständige.

 

Konflikte um Vertragsabschlüsse bilden das größte Rechtsrisiko für Gewerbekunden.

Im Jahr 2021 hat sich die Zahl der Streitigkeiten im Straßenverkehr weiter verringert – diese sind nach den Vertragsstreitigkeiten das zweitgrößte Risiko für einen Rechtsstreit.

Die Zahl der Konflikte im Straßenverkehr ist nicht zuletzt aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens auf den Straßen im zweiten Jahr in Folge gesunken. Dies zeigt die Auswertung der über 84.000 Leistungsfälle, die ROLAND Rechtsschutz für Gewerbekunden im Jahr 2021 reguliert hat. Ebenso stellen Konflikte rund um Verträge – weiterhin knapp führend – das größte Rechtsrisiko für Unternehmen dar. Weitere Risiken für einen Rechtsstreit sind arbeitsrechtliche Verfahren, Konflikte um Schadenersatzforderungen und Streitigkeiten rund um Immobilien.

Platz 1: Zahlung steht aus – Konflikte um Verträge

Unternehmer schließen dauernd neue Verträge ab. Sie kaufen und verkaufen Waren, unterzeichnen Finanzierungs- oder Leasingverträge und treffen Vereinbarungen mit Dienstleistern. Das birgt gleich ein doppeltes Risiko: Zum einen besteht die Gefahr, dass Vertragspartner ihren Teil der Vereinbarung nicht erfüllen. Zum anderen, dass das Unternehmen unberechtigte Forderungen aus dem Vertrag abwehren muss. Im Jahr 2021 regulierte ROLAND Rechtsschutz für Gewerbekunden über 20.000 Fälle rund um Verträge.

Platz 2: Kratzer im Lack – Stress im Straßenverkehr

Die rote Ampel übersehen oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten – wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, läuft automatisch Gefahr, sich selbst oder einem anderen Verkehrsteilnehmer eine Beule ins Blech zu fahren. Neben der Kfz-Versicherung zählt zur Absicherung für Firmenfahrzeuge häufig auch ein Verkehrsrechtsschutz dazu. Und das aus gutem Grund: Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten wie zum Beispiel Nötigung kommen immer wieder vor – und haben oft ein rechtliches Nachspiel.

Mit über 19.000 Fällen belegt der Straßenverkehr den zweiten Platz unter den häufigsten Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen. Nach wie vor bildet der Straßenverkehr daher ein erhebliches Rechtsrisiko für Unternehmen. Denn ob Dienstwagen oder gesunde und umweltfreundliche Diensträder – Fahrzeuge findet man fast in jedem Unternehmen.

Platz 3: Klage gegen Kündigung – Streit am Arbeitsplatz

ROLAND Rechtsschutz bearbeitete im Jahr 2021 gut 14.600 Fälle, die auf Kündigungen, Vertragsaufhebungen oder andere arbeitsrechtliche Themen zurückzuführen sind. Auch bei Abmahnungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverboten kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Konflikte in diesem Bereich bilden das drittgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen. Mit einem gewerblichen Arbeitsrechtsschutz sind Unternehmer vor den hohen Anwalts- und Gerichtskosten geschützt.

Platz 4: Hundebiss im Dienst – Konflikte um Schadenersatz

Ein Hundebiss im Außendienst oder ein Unfall mit weitreichenden Folgen: Für Unternehmen gibt es viele Möglichkeiten in einen Rechtskonflikt zu geraten, bei denen Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Braucht das geschädigte Unternehmen dann rechtlichen Beistand oder muss sich sogar vor Gericht verantworten, drohen hohe Verfahrenskosten. Im Jahr 2021 unterstützte ROLAND Rechtsschutz Gewerbekunden in mehr als 9.000 Fällen von Schadenersatzforderungen. Damit sind Konflikte in diesem Bereich das viertgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen.

Platz 5: Falsche Nebenkostenabrechnung – Verfahren in Sachen Immobilien

Die fünf größten Rechtsrisiken für Unternehmen werden von Konflikten rund um Grundstücke und Immobilien vervollständigt. Konflikte mit Mietern oder Nachbarn können aus diversen Gründen entstehen: Hierzu zählen zum Beispiel eine falsche Nebenkostenabrechnung oder der Vorwurf einer Lärmbelästigung. In rund 8.200 Fällen hat ROLAND Rechtsschutz hier gewerblichen Mietern oder Vermietern weitergeholfen.

Selbstständige oder Unternehmen, die sich vor rechtlichen Risiken absichern möchten, können sich ihren passenden Rechtsschutz – sowohl für ihr Gewerbe als auch für sich selbst und die Familie – bequem online zusammenstellen oder sich durch Expert:innen ihres Vertrauens beraten lassen.

Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz mit über 60 Jahren Erfahrung. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 520,8 Millionen Euro im Jahr 2021 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche. Mit einem Marktanteil von mehr als zehn Prozent gehört ROLAND zu den führenden deutschen Rechtsschutz-Versicherern. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen flexible Lösungen sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Dank der modularen Produktstruktur können Kunden ihren Versicherungsschutz nach Bedarf zusammenstellen.

Mit nur einem Anruf bei ROLAND (0221 8277-500) erhalten Kunden die beste Lösung für jedes rechtliche Problem. ROLAND klärt im ersten Schritt den Versicherungsschutz und bietet unmittelbar die Möglichkeit, die individuelle Rechtslage von einem unabhängigen Rechtsanwalt einschätzen zu lassen. Außerdem stehen den Versicherten von der telefonischen Rechtsberatung über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Empfehlung eines versierten (Fach-)Anwalts alle Wege zu ihrem Recht offen. Führt die erste Wahl nicht zum Erfolg, können Kunden jederzeit einen anderen Service in Anspruch nehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de

Auch während des zweiten Pandemiejahres waren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zeitweise geschlossen, es kam zu weniger Unfällen.

 

In Kita, Schule und Hochschule ereigneten sich im Jahr 2021 insgesamt 717.918 meldepflichtige, also ärztlich behandelte, Schülerunfälle – ein Minus von knapp 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bezogen auf 1.000 Versicherte gab es 37,0 Schul- und 3,5 Schulwegunfälle. Die meisten Unfälle entfielen dabei auf die allgemeinbildenden Schulen. Dies lässt sich unter anderem mit der vergleichsweise hohen Expositionszeit, also der Dauer der in der Schule verbrachten Zeit, erklären. Verstärkt wird der Effekt auch durch den steigenden Anteil an Ganztagsschulen.

Unter den verschiedenen Einrichtungsarten haben einzig die Kitas einen leichten Anstieg bei den Unfallzahlen zu verzeichnen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Betreuungseinrichtungen der Jüngsten im Vergleich zum Jahr 2020 an mehr Tagen geöffnet hatten, die Kinder also lediglich durch längere Präsenz einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt waren.

Bei Unfällen, die sich auf dem Weg von und zur Bildungseinrichtung ereigneten, waren Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2021 am stärksten betroffen. Mit etwas Abstand dahinter liegen die berufsbildenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler dieser Schulart legen den Schulweg vergleichsweise häufig motorisiert zurück. Ihre altersbedingte geringe Fahrpraxis kann ein Grund für das erhöhte Unfallrisiko sein.

Jungen von Gewaltunfällen häufiger betroffen

Vor allem in der Kita und in der allgemeinbildenden Schule sind Jungen deutlich häufiger von Unfällen betroffen als Mädchen. Liegt dem Schülerunfall eine Gewalthandlung zugrunde, stellt sich das unausgewogene Geschlechterverhältnis noch gravierender dar: Das Risiko von Jungen, Opfer eines gewaltbedingten Schülerunfalls zu werden, lag im Jahr 2021 bei 5,5 je 1.000 Versicherte. Das ist mehr als doppelt so hoch wie das der Mädchen (2,3). Der weitaus überwiegende Anteil der gewaltbedingten Unfälle passiert dabei während des Schulbetriebs: 94,6 Prozent der Gewalthandlungen ereignen sich in der Pause, im Sport oder während anderer Unterrichtsfächer. Die übrigen 5,4 Prozent der gewaltbedingten Schülerunfälle entfallen auf den Weg zwischen der Einrichtung und dem Zuhause des Kindes.

Neben der Zahl der allgemeinen Schülerunfälle ging auch jene der gewaltbedingten Schülerunfälle insgesamt zurück. Gab es in den Jahren vor Pandemiebeginn zwischen 8 und 9 gewaltbedingte Schülerunfälle je 1.000 Versicherte, lagen sie im vergangenen Jahr bei 3,9 (2020: 4,6).

Gut abgesichert

Kinder und Jugendliche stehen während des Schulbesuchs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Passiert auf dem Schulweg, während des Unterrichts oder in den Pausen ein Unfall, erhalten sie eine umfassende medizinische Versorgung. Die Leistungen der Unfallkassen beinhalten dabei auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Rentenzahlungen, wenn eine vollständige Genesung nach einem Unfall nicht gelingt. Was die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler tut, erklärt dieser Film.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Bei der Einstufung eines Kindes in einen Pflegegrad, der Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Pflegeversicherung oder der temporären Unterbringung eines pflegebedürftigen Kindes zur Entlastung der Eltern und Geschwisterkinder gibt es häufig Unsicherheiten – denn hier gelten teilweise andere Regeln als bei erwachsenen, Menschen mit Pflegebedarf. Die Pflegeberatung compass klärt auf.

 

Irrtum 1: Die Begutachtung von Kindern zur Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einem speziell auf Kinder ausgerichteten Begutachtungsinstrument

Die Pflegebedürftigkeit von Kindern wird grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei Erwachsenen festgestellt. Eine Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich auch hier – genau wie bei Erwachsenen – danach, wie selbstständig ein Kind ist und was es ohne Hilfe kann. Dabei wird immer berücksichtigt, wie die altersentsprechenden Fähigkeiten bei einem Kind ohne Beeinträchtigungen ausgeprägt wären. Dieser Beurteilungsgrundsatz gilt für Kinder aller Altersgruppen.

Eine Ausnahme bilden pflegebedürftige Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen unselbstständig, sodass sie in der Regel keine oder nur niedrige Pflegegrade erreichen können. Um sicherzustellen, dass diese Kinder bei Bedarf dennoch einen angemessenen Pflegegrad erhalten, werden die altersunabhängigen Bereiche 3 und 5 aus dem Begutachtungsinstrument, in denen es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie um den Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen geht, herangezogen. Außerdem stellt der*die Gutachter*in fest, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Daraus resultiert ggf. ein außergewöhnlich pflegeintensiver Hilfebedarf bei der Ernährung. Eine Sonderregelung sieht zudem vor, Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten pauschal einen Pflegegrad höher einzustufen als bei der Begutachtung von älteren Personen festgestellt. In diesem festgestellten Pflegegrad können sie ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bleiben.

Danach werden die Kinder älteren Kindern und Erwachsenen in der Bewertung des Pflegegrads gleichgestellt. Allerdings erfolgt die Bewertung bei Kindern bis zum elften Lebensjahr immer mit Vergleichstabellen.

“Ab einem Alter von elf Jahren gilt ein Kind als selbstständig in allen Bereichen, die in die Berechnung des Pflegegrads einfließen. Ab diesem Alter wird der Pflegegrad bei Kindern genauso ermittelt wie bei Erwachsenen”, erläutert Inga Kosboth, Pflegeberaterin bei der Pflegeberatung compass.

Irrtum 2: Notwendige Hilfsmittel für mein Kind kann ich einfach anschaffen und danach bei meiner Versicherung einreichen.

Bei Hilfsmitteln unterscheidet man zwischen Pflegeverbrauchsmitteln wie zum Beispiel Windeln und technischen Hilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl. Sie können grundsätzlich nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die Pflege zu Hause erfolgt. Sind dann Hilfsmittel notwendig, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse bzw. -versicherung auf Versorgung mit Hilfsmitteln gestellt werden – unabhängig davon, ob man sie anschafft oder beispielsweise im Sanitätshaus ausleiht. Im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder bei später folgenden Beratungsbesuchen bei Pflegegeldbezug können Hilfsmittelempfehlungen als notwendig im Bericht dokumentiert werden. Dies gilt dann als Antrag für Pflegehilfsmittel sofern die pflegebedürftige Person bzw. ihre Erziehungsberechtigten diesem zustimmen. Außerdem muss das Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen. “Die Zielsetzung der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekassen und -versicherungen liegt insbesondere darin, die häusliche Pflege zu ermöglichen, die Pflegepersonen physisch und psychisch zu entlasten und eine humane Pflege vollziehen zu können”, erläutert Inga Kosboth. Deshalb übernimmt die Pflegeversicherung auch nicht die Kosten für alle Hilfsmittel, die zur Verfügung stehen. Das Pflegehilfsmittel muss zuletzt im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen bzw. der Pflegeversicherung aufgeführt sein. “Spezielle Hilfsmittel für Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden”, erklärt Inga Kosboth.

Irrtum 3: Windeln als Hilfsmitteln: Windelversorgung für mein Kind übernimmt die Pflegeversicherung

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt der Kostenträger bis zu einem Betrag von maximal 40 Euro monatlich. Dazu gehören auch Windeln. Da aber auch gesunde Neugeborene eine gewisse Zeit Windeln benötigen, kann man erst ab einem bestimmten Alter von einem krankheitsbedingten Mehrbedarf pflegebedürftiger Kinder ausgehen. Die Altersgrenze liegt nach der mehrheitlich vertretenen Auffassung in der Privaten Pflegeversicherung bei 4 Jahren. Bis dahin stellt eine noch bestehende Inkontinenz keinen pathologischen Befund dar. Kosten für Windeln können zu Lasten der Pflegeversicherung also grundsätzlich erst ab dem vollendeten 4. Lebensjahr erstattet werden. Eine Erstattung vor dieser Altersgrenze ist hingegen möglich, wenn der*die Gutachter*in den pflegebedingt notwendigen Mehrbedarf festgestellt hat. In dem Fall stellt die Inkontinenz entgegen der dargestellten grundsätzlichen Annahme doch einen pathologischen Befund dar. Anders ist dies im Falle einer gesetzlichen Versicherung. Hier werden die Kosten für Windeln in der Regel ab dem 3. Lebensjahr übernommen und sind eine Leistung der Krankenkasse statt der Pflegekasse.

Irrtum 4: Ein Hospiz nimmt Kinder erst in der letzten Lebensphase auf

Stationäre Hospize sind Einrichtungen, die sich um die Versorgung von Menschen mit unheilbaren Krankheiten in der letzten Lebensphase kümmern. Allerdings können Kinderhospize, anders als Hospize für Erwachsene, auch pflegebedürftige Kinder aufnehmen, die diese Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Hospiz nicht erfüllen. “Hospize sind also geeignete Pflegeeinrichtungen, die zum Beispiel Leistungen der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und der vollstationären Pflege erbringen können und für deren Kostenerstattung dann diese entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden können”, erklärt Pflegeberaterin Inga Kosboth. Das heißt, dass Familien mit einem pflegebedürftigen Kind eine Unterbringung in einem Kinderhospiz auch zur zeitlichen Überbrückung oder Entlastung vorübergehend in Anspruch nehmen können. Wenden Sie sich an Ihre Pflegeberatung, wenn Sie Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Hospiz in Ihrer Nähe benötigen.

Weiterführende Informationen: Mehr Infos rund um die Pflegebedürftigkeit von Kindern bietet zum Beispiel das Pflege Service Portal pflegeberatung.de.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auf Wunsch auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung steht allen Versicherten offen, die aufsuchende Beratung sowie die Beratung per Videogespräch ist privat Versicherten vorbehalten. compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 600 Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberaterinnen und -berater beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compass private pflegeberatung GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln, Tel: 0221 933 32-111,  www.compass-pflegeberatung.de

Mitarbeiter wollen Absicherung ihrer Familie bei Tod und Invalidität

 

Für Unternehmen ist es weithin selbstverständlich, dass sie ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch eine Absicherung im Todesfall und/oder bei Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität anbieten. Das ergab jetzt eine Studie des Dienstleistungsunternehmens Aon plc (NYSE: AON). Die Aon-Experten haben dazu die Antworten von 60 Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und Branchen ausgewertet, die im Juni und Juli 2022 befragt wurden. Nur 7 % der Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern keinerlei Risikoleistungen an und planen auch nicht, solche einzuführen. Alle anderen haben diese entweder bereits eingeführt oder planen es.

Rund 70 % der befragten Unternehmensvertreter sehen die Risikoabsicherung als „State of the Art”, also selbstverständlichen Teil der betrieblichen Altersversorgung, und wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung an. Außerdem sehen 36 % darin einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung liegt die Risikoabsicherung allerdings außerhalb des Fokus der Arbeitgeber, so dass es eine gesonderte Mitarbeiterkommunikation hierzu nur bei 9 % der Unternehmen gibt. „Hier gibt es deutliches Verbesserungspotenzial, denn die Unternehmen tun Gutes und reden nicht darüber,” bemerkt dazu Aon-Partner Angelika Brandl, die gemeinsam mit Senior Consultant Stephanie Zelosko die Studie verantwortet.

„Wir wissen aus anderen Befragungen, dass Arbeitnehmer sehr großen Wert auf die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und ihrer Familie im Todesfall legen. Sie sind auch bereit, dafür auf Teile ihrer Altersbezüge zu verzichten”, ergänzt Zelosko. Den Arbeitnehmern ist dabei die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Invalidität wichtiger als Leistungen im Todesfall.

Auf Arbeitgeberseite gibt es jedoch noch Unternehmen, die nur eine Absicherung für den Todesfall bieten. Auch im Hinblick auf die Finanzierung zeigt sich, dass Unternehmen häufiger (zusätzliche) Beiträge für die Todesfallabsicherung als für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit leisten. Hier bestehen also noch Möglichkeiten, durch gezielte Kommunikation und insbesondere Modifikation der Leistungen das Angebot im Sinne der Arbeitnehmer zu optimieren. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch über andere Zusatzleistungen nachzudenken (Gesundheit etc.), für die Arbeitnehmer durchaus offen sind.

Bei den Risikoleistungen sind flexible Lösungen mit Wahlmöglichkeiten für die Mitarbeiter gefragt, die aber bisher nur rund 20 % der Unternehmen ganz oder teilweise anbieten. „Flexibilität steht bei Arbeitnehmern ganz oben auf der Wunschliste. Das wissen wir aus mehreren anderen von uns durchgeführten Studien. Es lohnt sich also, kreative Lösungen zu entwickeln”, stellt Brandl fest.

Arbeitgeber unterschätzen die Bedeutung von Risikoleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Während Unternehmen die Altersvorsorge im Vordergrund sehen, steht für Arbeitnehmer die Absicherung bei Berufsunfähigkeit/Invalidität und der Familie im Todesfall gleichrangig neben der Alterssicherung. Das zeigen Untersuchungen des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

1 Befragung von Verantwortlichen in Unternehmen im Juni und Juli 2022

2 Repräsentative Online-Befragung von Arbeitnehmern zwischen 18 und 29 Jahren im Juni 2022

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Standard Life hebt Rentenzins bei Fondspolicen um einen Prozentpunkt an

 

Standard Life hat den Zins für seine Rentenzahlungen von 0,25 Prozent auf 1,25 Prozent erhöht. Die Anhebung gilt für alle Verträge, bei denen die Rentenzahlung noch nicht begonnen hat. Der höhere Zinssatz zahlt sich zukünftig besonders bei einer Basisrente aus. Das hat Standard Life auf der Grundlage von Daten der unabhängigen Versicherungsanalysten Franke und Bornberg errechnet: Danach bringt der neue Verrechnungszins Kundinnen und Kunden, die vor dem 21. Dezember 2012 eine Basisrente abgeschlossen haben und noch nicht in die Rente übergegangen sind, in Abhängigkeit des gewählten Hinterbliebenenschutzes und Vertragsbeginns zwischen 15 und 43 Prozent mehr Rente ein.

„Mit der Anhebung des Rentenzinses können wir jetzt in allen Schichten eine deutlich höhere lebenslange Rente anbieten als bisher. Dies ist eine sehr positive Nachricht für unsere Kundinnen und Kunden. Gerade in der Basis-Rente, in der die Verrentung gesetzlich vorgeschrieben ist, können Kunden zwar weiterhin die Open Market-Option wählen, dank des höheren Rentenzinses ist unser eigenes Angebot im Marktvergleich aber deutlich attraktiver geworden“, freut sich Christian Nuschele. Der Head of Distribution & Marketing von Standard Life Deutschland und Österreich weist darauf hin, dass der Versicherer damit auf entsprechende Nachfragen aus dem Markt reagiert habe, speziell von unabhängigen Maklern. Die illustrierten Rentenwerte wurden bereits an den neuen Rentenzins angepasst, so dass Versicherungsmakler ihren Kunden in der Altersvorsorgeberatung eine bessere Vorstellung davon geben können, wie hoch die mögliche Rente für sie künftig sein kann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15,D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 69/66572110, www.standardlife.de

Für das Grundfähigkeitsrating 2022 untersuchte Franke und Bornberg das Angebot von 26 Gesellschaften. 45 % der Tarife erreichten die höchste Auszeichnung FFF+ (hervorragend). Das gute Ergebnis geht nur selten auf neue Leistungsauslöser zurück.

 

Immer mehr Versicherer drängen in das Geschäft mit Grundfähigkeitsversicherungen (GF). Seit Einführung des neuen GF-Kriterienkatalogs von Franke und Bornberg im Jahr 2019 ist der Kreis der Anbieter von damals 17 auf jetzt 26 Gesellschaften gewachsen. Weitere Versicherer stehen aktuell kurz vor der Markteinführung. Diese Entwicklung zeigt: BU-Versicherer wollen das attraktive Geschäftsfeld nicht länger dem Wettbewerb überlassen. Die GF-Versicherung komplettiert ihr Angebot zur Absicherung der Arbeitskraft.

Warum mehr Versicherer Grundfähigkeitstarife anbieten

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert die Ursachen für das steigende Interesse: „Versicherer entdecken zunehmend, dass die Grundfähigkeitsversicherung ihr BU-Geschäft nicht kannibalisiert. Ganz im Gegenteil – sie bietet ihnen zusätzliche Absatzchancen bei Menschen, die wegen ihres Berufes oder aufgrund von Vorerkrankungen keinen bezahlbaren BU-Schutz erhalten würden.“ Zudem bleibe die GF-Versicherung von schwer kalkulierbaren Entwicklungen am Arbeitsmarkt unberührt: „Veränderte Berufsbilder, Leistungsdruck und fortschreitende Digitalisierung können die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit erhöhen. In diesem Fall wirkt ein GF-Bestand stabilisierend auf das Versicherer-Portfolio“, so Franke.

Welche Trends es beim Grundfähigkeitsschutz gibt

In der Grundfähigkeitsversicherung ist Vielfalt gefragt. Gerade Newcomer unter den Anbietern setzen auf Bausteinkonzepte. Die haben allerdings ihren Preis. Mit jedem zusätzlichen Feature steigen Prämie und Komplexität des Vertrages. Als weiterer Trend erweist sich die Aufspaltung etablierter Grundfähigkeiten in detaillierter beschriebene Leistungsauslöser, auch „Stripping Down“ genannt. Beim Stripping Down wird zum Beispiel die Grundfähigkeit „Sehen“ mit „Bildschirmtätigkeit“ flankiert, und zu der Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ gesellt sich die neue Fähigkeit „Benutzung elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets oder Gamecontroller“.

Michael Franke betrachtet diese Entwicklung mit Skepsis: „Stripping Down bietet häufig keinen belastbaren Mehrwert. Es setzt vor allem das Kopfkino in Gang. Das Smartphone, ein Tablet oder die geliebte Spielekonsole nicht mehr nutzen zu können, kommt für viele Menschen einem GAU gleich. Und erhöht ihre Bereitschaft, für diese Fälle vorzusorgen.“

Wo Berufsschutz Einzug bei den Grundfähigkeiten hält

Die Erweiterung des Leistungskatalogs um berufsbezogene Fähigkeiten machen die Analysten von Franke und Bornberg als weiteren Trend bei GF-Tarifen aus. Beim Versuch, einzelne Berufsgruppen gezielt anzusprechen, kämen teils echte, teils weniger belastbare zusätzliche Leistungsauslöser heraus, sagt Franke. „Hier beobachten wir mittlerweile Fähigkeiten wie Ein- und Aussteigen in die/ aus der Lok, einen Lkw oder Bus fahren sowie das Benutzen von Atemschutzgeräten. Von den klassischen Grundfähigkeiten wie Sehen, Stehen oder Hören ist das meilenweit entfernt.“ Und je berufsspezifischer die Leistungen, umso näher scheine die GF-Versicherung an die klassische BU heranzurücken. Jedoch sei das konkrete Leistungsbild ein vollkommen anderes. „Es kann einen großen Unterschied ausmachen, ob man eine Fähigkeit zu 50% eines üblichen Arbeitstages oder nur einmalig nicht mehr ausüben kann“, ergänzt Franke.

Warum Konzentration auf das Wesentliche hilft

Das Grundfähigkeits-Rating von Franke und Bornberg basiert seit 2019 auf einem einheitlichen Katalog von 15 relevanten Grundfähigkeiten. Alle Leistungsauslöser müssen sich daran messen lassen – unabhängig davon, wie ein Versicherer die jeweilige Fähigkeit bezeichnet. Grundfähigkeiten ohne Mehrwert für Versicherte fallen hier unter den Tisch. Dieser Kniff macht unterschiedliche Formulierungen vergleichbar und hilft Maklern, Wichtiges von weniger Wichtigem zu unterscheiden.

Die Ergebnisse im Detail

Das neue GF-Rating untersucht 97 Tarife von 26 Gesellschaften nach bis zu 74 Kriterien (Stand September 2022). Franke und Bornberg unterscheidet dabei zwischen „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“. Tarife der Plus-Variante bieten Zusatzbausteine mit weiteren Leistungsauslösern. Dazu zählt zum Beispiel Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Die Höchstnote FFF+ erhalten nur Tarife, die alle 15 Grundfähigkeiten in der geforderten Qualität absichern.

Wertung und Ausblick

Das Tarifniveau ist erfreulich hoch. Jeder zweite Tarif erreicht die Bewertungsklassen Hervorragend (FFF+) oder Sehr gut (FFF). Mit dem Trend zu immer neuen Leistungsauslösern sinkt die Vergleichbarkeit. Ohne ein belastbares Rating laufen Vermittlerinnen und Verbraucher Gefahr, sich von Marketing-Gimmicks blenden zu lassen.

„Sollten neue Auslöser tatsächlich zu mehr Leistungen führen, gibt es die nicht zum Nulltarif. Jeder zusätzliche Auslöser, der hält, was er verspricht, kostet Geld“, warnt Michael Franke. Damit jedoch verteuere sich die vermeintlich günstige Alternative zum BU- oder EU-Schutz. Aus der erschwinglichen Alternative zur BU-Versicherung werde im schlimmsten Fall ein weiteres Luxusprodukt.

Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit. Aktuelle Informationen zu Trends und Entwicklungen bei Grundfähigkeitstarifen gibt es auch im fb>blog, dem Versicherungsblog von Franke und Bornberg.

 

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Die Bayerische gewinnt gemeinsam mit dem Geschäftspartner SURU den diesjährigen Innovationspreis der Assekuranz in drei Kategorien.

 

In den Rubriken Produktdesign, Kundennutzen und Digitalisierung können sich die beiden Unternehmen mit dem Produkt „Wohngebäudeversicherung der Bayerischen in Kombination mit SURU und dem Wassersicherheitssystem GROHE Sense“ durchsetzen.

Seit September 2021 sind die Bayerische und SURU, Spezialist für die Prävention von Wasserschäden, Partner und haben bereits über 1000 Kundinnen und Kunden für sich gewonnen. Unter allen Preisträgern sind die beiden Kooperationspartner die Einzigen, die den Innovationspreis der Assekuranz in insgesamt drei Kategorien in Gold gewonnen haben: Produktdesign & Versicherungstechnik, Kundennutzen und Digitalisierung. Die Gewinner werden vom Versicherungsmagazin in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Analysehaus Morgen & Morgen ausgesucht und prämiert.

„Die Zusammenarbeit mit SURU fügt sich optimal in unsere Vision ein, über die Grenzen des Versicherns hinauszudenken und dies somit vielleicht sogar überflüssig zu machen! Umso großartiger ist es für unsere Unternehmen, zu sehen, wie dieses Projekt Früchte trägt. Zum einen natürlich in den erfolgreich verhinderten Wasserschäden bei unseren Kundinnen und Kunden sowie mit dieser mehrfachen Auszeichnung beim Innovationspreis. Denn wir als Bayerische stehen und leben für Prävention und Innovationen“, so Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen.

„Mit unserem Präventionsmodell unterstützen wir bei der Transformation vom klassischen Versicherer hin zu einem Partner für Prävention und Schutz. Die Bayerische ist hier Vorreiter und lebt diesen Wandel vor“, ergänzt Marc Dobro, Leader SURU und Geschäftsführer. „Mit der Auszeichnung des Innovationspreises attestiert uns die Jury den fortschrittlichen Ansatz unserer Zusammenarbeit: Anstatt die Versicherungsnehmer gegen die Kosten eines Schadens abzusichern, verhindern Versicherungen künftig, dass ein Schaden überhaupt erst eintritt“, so Dobro weiter.

Bei dem prämierten Pilotprojekt bietet die Bayerische gemeinsam mit dem Unternehmen SURU ausgewählten Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen der Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit, ihre Häuser mit dem GROHE Sense Wassersicherheitssystem auszustatten. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zählen laut internen Statistiken und Risikobewertungen zu den zehn Prozent der am wahrscheinlichsten betroffenen Gebäude für einen Wasserschaden. Das System überwacht die Wasserleitungen und ist in der Lage, Unregelmäßigkeiten und sogar Mikrolecks in der Rohrleitung zu erkennen und zu melden. Und das mit Erfolg: Bereits fünf potenzielle Wasserschäden konnten abgewandt werden.

Für weitere Informationen zum Präventionsprogramm besuchen Sie unsere Webseite: https://www.diebayerische.de/grohe

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Insgesamt gut verbreitetes Bewusstsein für Risiken und Haftung unter Vereinsmitgliedern / In der Praxis werden diese Risiken aber ungenügend abgesichert / Knapp 60 Prozent der Befragten halten eine Versicherung für Personen- und Sachschäden für am wichtigsten, aber weniger als die Hälfte verfügt über diese Absicherung / Nur knapp zwei Prozent der Vereine verfügen über eine Cyber-Versicherung

 

In Deutschland existieren aktuell etwa 620.000 eingetragene Vereine, fast jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in mindestens einem.[1] Egal, ob sportlich, kulturell, politisch oder sozial engagiert – wer sich dazu entscheidet, in einem Verein Verantwortung zu übernehmen, sieht sich zwangsläufig auch mit einer Reihe an potenziellen Risiken konfrontiert. Aus diesem Grund hat der Spezialversicherer Hiscox beim Markforschungsunternehmen Civey eine repräsentative Umfrage bei Entscheiderinnen und Entscheidern in deutschen Vereinen in Auftrag gegeben, um Einblicke in das Risikobewusstsein und die Versicherungssituation der deutschen Vereinslandschaft zu erhalten. Dabei zeigt sich, dass Vereine zwar insgesamt über ein breites Bewusstsein über ihre individuellen Risiken verfügen, diese aber in der Praxis nur ungenügend absichern. Ein Beispiel: Knapp 60 Prozent (57,8 %) der Befragten halten eine Versicherung für Personen- und Sachschäden für sehr wichtig, aber nur knapp die Hälfte (46,6 %) ist dagegen tatsächlich abgesichert.

„Vor allem Vereinsmitglieder in leitender Funktion müssen bei mangelnder Absicherung schnell mit persönlicher Haftung rechnen. Aber auch einfache Sach- oder Personenschäden sowie Vermögenshaftpflichtschäden, die sich in der tagtäglichen Vereinsarbeit selten gänzlich vermeiden lassen, können gerade für kleine Vereine schnell existenzbedrohend werden“, ordnet Mario Hartmann, Underwriting Manager Professional Indemnity & D&O beim Spezialversicherer Hiscox, die Ergebnisse der Umfrage ein.

Bewusstsein für Risiken und Haftung vorhanden

Ein Großteil der befragten Vereinsmitglieder ist sich über das persönliche Haftungsrisiko im Klaren: Über die Hälfte (56,8 %) aller Befragten gibt an, zu wissen, wann sie bei Schadensersatzforderungen persönlich haften. Noch dazu schätzt  knapp ein Viertel (24,8 %) der Befragten Irrtümer oder Fehler durch den Vorstand oder Mitarbeiter als größte Risiko für den eigenen Verein ein. Auf der anderen Seite kennt jedoch knapp ein Drittel der Befragten (32 %) sein persönliches Haftungsrisiko überhaupt nicht und 11,2 Prozent sind sich unsicher.

Neben Fragen der persönlichen Haftung zeigen die Ergebnisse der Befragung aber auch, dass sich Vereinsmitglieder einer Vielzahl an Risiken und möglichen Schäden bewusst sind: 3 von 10 Befragten (29,9 %) halten mögliche Personenschäden bei Dritten für ein großes Risiko. Aber auch Schäden bei einer eigenen Veranstaltung oder Reise (20,3%) sowie Datenverlust und Datenschutzverstöße (18,4 %) werden als Risiken wahrgenommen. Dennoch geben 29 Prozent an, dass keine der genannten Risiken aus ihrer Sicht relevant sei bzw. dass sie dazu keine Meinung haben. Dabei zeigt die Hiscox-Schadenpraxis, dass es im Rahmen der Vereinsaktivitäten schnell zu teilweise beträchtlichen Schäden kommen kann, wie z.B. bei dem Sportverein, dessen Geschäftsführer die Dokumentationspflichten vernachlässigte, woraufhin die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt entzogen wurde. Nachträglich wurden Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern eingefordert und der Vereinsvorstand hätte – ohne eine entsprechende Absicherung – dafür mit dem Privatvermögen hätte haften müssen. Oder im Falle des unzureichend gesicherten Lautsprechers, der bei einem Vereinsfest einen Besucher traf und schwer verletzte, wodurch neben einem hohen Personenschaden zusätzlich auch Forderungen wegen des Verdienstausfalls gestellt wurden. In beiden Fällen entstand jeweils ein fünfstelliger Schaden, der dank der entsprechenden Absicherung von Hiscox übernommen wurde.

Absicherung wird Risiken nicht gerecht – aber Ehrenamt braucht Rückendeckung

Ausgehend von ihrer Risikoeinschätzung äußern die befragten Vereinsmitglieder auch klare Präferenzen bei der Relevanz von Versicherungsangeboten: Weit über die Hälfte (57,8 %) halten für ihren Verein eine Absicherung gegen Personen- oder Sachschäden für am wichtigsten und 4 von 10 (40,1 %) geben einer Absicherung gegen die persönliche Haftung des Vorstands die oberste Priorität. Vergleicht man die theoretische Risikowahrnehmung mit der praktischen Absicherung dieser Risiken, offenbaren sich allerdings eklatante Versicherungslücken: Weniger als die Hälfte (46,6 %) gibt an, dass ihr Verein gegen Personen- und Sachschäden abgesichert ist. Nur gut 20 Prozent (22,8 %) verfügt über eine Veranstalterhaftpflicht, obwohl 54 % der Vereine auch Events durchführen.

Über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügt sogar nur 17 Prozent der Vereine. Dabei zeigt die Hiscox Schadenpraxis, dass gerade Vermögensschäden neben Sach- und Personenschäden zu den häufigsten Risiken zählen. Denn schnell kann es im operativen Vereins-Geschäftsablauf zu folgenschweren Versehen kommen, etwa wenn Fristen für Förderanträge versäumt werden, wenn Klagen wegen unrechtmäßig auf der Vereins-Homepage verwendeter Fotos eingehen oder wenn gar von Vereinsmitgliedern Gelder veruntreut werden.

„Unsere Umfrage zeigt einen deutlichen Kontrast zwischen Wahrnehmung und De-facto-Absicherung. Ehrenamtliches Engagement sollte für Vereinsmitglieder jedoch nicht mit der Gefahr von eigenen finanziellen Schäden einhergehen – und Vereine nicht nur einen Schadenfall von der Auflösung entfernt sein“, kommentiert Mario Hartmann, der beim Spezialversicherer Hiscox auch für die Vereinshaftpflicht-Police verantwortlich zeichnet. „Genau wie Wirtschaftsunternehmen müssen sich auch ehrenamtlich organisierte Strukturen mit einem bedarfsgerechten Versicherungskonzept beschäftigen. Denn das für unsere Gesellschaft so unerlässliche und beeindruckende ehrenamtliche Engagement bei Vereinen sollte schließlich nicht durch eine fehlende oder unzureichende Absicherung ausgebremst werden.“

Zukunft der digitalen Risiko- und Absicherungslage bei Vereinen

Im Gegensatz zur aktuellen Cyber-Bedrohungslage in der globalen Wirtschaft ergibt sich aus der aktuellen Hiscox Vereinsumfrage noch kein Hinweis auf ein ähnliches Risikobewusstsein bei deutschen Vereine: Zwar nennt knapp ein Fünftel (18 %) der Befragten einen Verstoß gegen den Datenschutz und den Verlust von Daten als das größte Risiko für ihren Verein, und immerhin

7 Prozent (6,9 %) einen Cyber-Angriff. Dagegen gibt lediglich 1,8 Prozent der Befragten an, dass ihr Verein überhaupt über eine Cyber- oder Daten-Versicherung verfügt. „Wir empfehlen sehr, dass sich Vereine auch vermehrt mit digitalen Risiken auseinandersetzen. So verfügen zahlreiche Vereine, beispielsweise im Gesundheitswesen, über hochsensible Daten und stellen somit ein lohnendes Ziel für Cyberattacken dar“, kommentiert Mario Hartmann. Und in der Schadenpraxis sieht das Hiscox Team auch immer wieder Cyber-Schäden, wie in dem Fall des Naturschutzvereins, bei dem nach einer erfolgreichen Ransomware-Attacke sämtliche sensiblen Mitglieder- und Spender-Daten verschlüsselt wurden. Dank des im Rahmen der Versicherungslösung abgeschlossenen Cyber-Moduls erhielt der Verein Soforthilfe von IT-Forensikern, die die Daten aus einem Backup wiederherstellen konnte, und Hiscox übernahm die gesamten vierstelligen Kosten.

Weitere Ergebnisse der aktuellen Hiscox Vereinsumfrage finden Sie unter: www.hiscox.de/vereinsumfrage

Über die Hiscox Vereinsumfrage

Im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox befragte das Marktforschungsunternehmen Civey im August 2022 in einer repräsentativen Umfrage 1.000 Entscheider:innen von deutschen Vereinen unter anderem zu ihrer Risikoeinschätzung sowie der Absicherung ihres Vereins. Die Befragten tragen haupt- oder ehrenamtlich Verantwortung in der Verwaltung oder Organisation eines eingetragenen Vereins, der jährlich über weniger als 10 Millionen Euro Budget verfügt.

 

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Mehr Tote, mehr Verletzte: Nach dem historischen Coronatief im Jahr 2021 zogen die Verkehrsunfälle im ersten Halbjahr 2022 wieder an.

 

Mitfahrer sind bei Unfällen über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Doch wie sieht es mit dem Fahrer aus?

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 1.238 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verletzten stieg um 20 Prozent auf knapp 163.800 Personen. Werden bei einem Verkehrsunfall Fahrzeuginsassen verletzt oder getötet, sind deren Personenschäden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Aber wie sieht es mit dem Fahrer aus? Im Gegensatz zu den Mitfahrern sind Personenschäden des Fahrzeuglenkers nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. „Gibt es keinen Unfallgegner oder liegt Selbstverschulden vor, erhält der Fahrer keinerlei finanziellen Leistungen für beispielsweise Schmerzensgeld oder Verdienstausfall“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Immer mehr Autoversicherungen bieten mittlerweile als Zusatzbaustein einen Fahrerschutz gegen einen geringen Mehrbeitrag an. Bei der uniVersa kostet er beispielsweise zehn Prozent von der Haftpflichtprämie. Dafür sind bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall versichert, etwa für Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder als Hinterbliebenenschutz für Rente und Unterhalt im Todesfall. Als Alternative leistet auch eine private Unfallversicherung, die in der Regel zwar teurer ist, aber bei der auch Berufs- und Freizeitunfälle in einer 24-Stunden-Deckung mitversichert sind.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Mit der Continentale PremiumBU haben Kunden im Falle der Berufsunfähigkeit einen starken Partner an ihrer Seite.

 

Das belegen Auszeichnungen von Franke und Bornberg, Morgen und Morgen, Ascore, Softfair, Focus Money sowie durch den map-Report. Den verlässlichen Schutz bekommen die Kunden der Continentale Lebensversicherung zu einem fairen Preis. Dieser wurde für verschiedene Berufsgruppen aktuell noch einmal gesenkt.

Tarif überzeugt unabhängige Experten

Mit der Höchstnote FFF+ zeichnete das Analysehaus Franke und Bornberg den Schutz der Continentale PremiumBU als „hervorragend“ aus. Eine Best-Bewertung gab es auch von Morgen und Morgen: Die Experten vergaben ein „ausgezeichnet“ mit fünf Sternen. „Wir wollen unseren Kunden einen exzellenten Schutz und Service bieten“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben der Continentale. „Darum freuen wir uns, wenn viele Preise bestätigen: Diesem Anspruch werden wir gerecht.“

Denn auch beim aktuellen Ascore Produktrating schnitt die Continentale PremiumBU mit der Maximalpunktzahl ab: Sie erhielt bei der Untersuchung sechs Scores. Insgesamt sechs Mal befand auch Softfair das Produkt für „hervorragend“. Die Bestnote gab es für die Zielgruppen Schüler, Berufseinsteiger, Angestellte, Selbstständige, Ärzte und Sonstige. Auch bei einem Rating vom Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) in Zusammenarbeit mit Focus Money konnte der Tarif überzeugen: Mit Blick auf verschiedene Zielgruppen sammelte die PremiumBU weitere zahlreiche „hervorragende“ und „sehr gute“ Bewertungen.

Stabile Beiträge seit mehr als 60 Jahren

Zu jeder guten Absicherung gehören auch stabile Beiträge. Damit punktet die Continentale inzwischen seit mehr als 60 Jahren. Denn noch nie musste der BU-Versicherer die Nettobeiträge seiner Kunden im Bestand anheben. „Wir rechnen stets nachhaltig und langfristig“, so Dr. Hofmeier. „Unsere Kunden können sich also zu Recht auf uns verlassen.“ Das bestätigt auch der map-Report, der die Continentale im aktuellen Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer für „sehr gute Leistungen“ auszeichnete.

Ausgezeichnete Leistung für einen günstigen Beitrag

Zu einem noch günstigeren Beitrag erhalten jetzt Ingenieure, Informatiker sowie zahlreiche Ärzte den vielfach ausgezeichneten Schutz. „Wir wollen uns nicht auf Lorbeeren ausruhen, sondern unsere Produkte im Sinne unserer Kunden und Vermittler weiter verbessern“, sagt Dr. Hofmeier. Nach diesem Leitbild konnten die Beiträge in diesen Berufsgruppen um bis zu 25 Prozent gesenkt werden.

Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Infos zur Continentale PremiumBU unter https://makler.continentale.de/premium-bu.

Über die Continentale Lebensversicherung AG

Die Continentale Lebensversicherung AG ist ein Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes. Dieser wird getragen von dem Grundgedanken des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der sich aus der Rechtsform der Obergesellschaft, der Continentale Krankenversicherung a.G., ergibt. Bei ihr wie im gesamten Verbund stehen die Bedürfnisse der Kunden im Mittelpunkt. Als Versicherungsverein ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen. Stadt- und Marktschreiber gründeten die Gesellschaft im Jahr 1892 als Pensionsverein. Sitz des Unternehmens ist in München. Heute betreut die Continentale Lebensversicherung AG rund 896.000 Verträge und erzielt Beitragseinnahmen von rund 998 Millionen Euro. Verbunden mit ihrer Substanzstärke gehört sie zu den wenigen Lebensversicherern im deutschen Markt, die nach wie vor eine umfassende Produktpalette und langfristige Garantien anbieten. Ihre Produktpalette reicht von der Basis-Rente über die betriebliche Altersversorgung und Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur klassischen Altersvorsorge.

 

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die WWK Lebensversicherung a. G. überzeugt in einer aktuellen Untersuchung von FOCUSMONEY erneut bei der Substanzkraftquote.

 

Die Kennzahl ist eine verlässliche Orientierungshilfe für Kunden hinsichtlich der Wahl eines passenden Versicherungspartners. Die WWK präsentierte sich dabei erneut äußerst stark und erhält zum 17. Mal in Folge die Auszeichnung „Höchste Substanzkraft“. Jürgen Schrameier, Vorstandsvorsitzender der WWK sagt: „Unsere Eigenkapitalbasis ist dreimal so hoch wie im Marktdurchschnitt. Das gibt uns auch in einem schwierigen Marktumfeld den erforderlichen Spielraum, um flexibel in Anlageformen zu investieren, die höhere Renditen abwerfen als niedrig verzinste Staats- und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität.“

Substanzkraft – 1. Platz bei den Serviceversicherern

Mit Blick auf das seit nunmehr einem Jahrzehnt auf den Bilanzen der Lebensversicherer lastende Niedrigzinsumfeld und den abrupten Zinsanstieg fragen sich viele Altersvorsorgesparer, welcher Lebensversicherer auch künftig die erforderlichen Gewinne erwirtschaftet, um seine Garantieversprechen nachhaltig erfüllen zu können.

Eine bewährte Orientierungshilfe bietet hier die Substanzkraftquote. Seit 2003 überprüft FOCUSMONEY mit dieser Kennzahl die Stressresistenz der 30 größten Lebensversicherer in Deutschland: Sieger in der Kategorie Serviceversicherer ist erneut die WWK.

Zwei Kennzahlen stehen bei der Berechnung der Substanzkraftquote besonders im Mittelpunkt: das Eigenkapital und die freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Sie gelten als die beiden wichtigsten finanziellen Sicherheitspuffer eines Lebensversicherers. Außerdem berücksichtigt die Substanzkraftquote große Teile des Schlussüberschussanteilfonds (SÜAF).

Nettoverzinsung – erstklassige Ergebnisse

Die Substanzkraftquote zeigt auch, wie viel Risikokapital einer Gesellschaft bezogen auf ihre Größe zur Verfügung steht. Bei der Suche nach attraktiven Anlagesegmenten kommt es aber nicht nur auf eine starke Bilanz, sondern auch auf eine hohe Investmentkompetenz an. Die WWK erreichte im Jahr 2021 eine Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von beachtlichen 4,28 Prozent und weist auch im 5-Jahresdurchschnitt eine der höchsten Nettoverzinsungen der 30 größten Lebensversicherer auf. Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Ab dem 1. Oktober 2022 verstärkt Welf Hermann die Geschäftsführung Corporate Risk and Broking. Zudem wird er neuer Head of Sales and Affinity DACH und strukturiert den DACH-Vertrieb um.

 

WTW, eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions, ernennt Welf Hermann (56) zum 1. Oktober 2022 zum neuen Head of Sales and Affinity DACH im Geschäftsbereich Corporate Risk & Broking (CRB). Der Bereich berät Unternehmen zu Erfassung, Management und dem Transfer von Risiken. Zugleich wird Hermann in die Geschäftsführung von CRB berufen.

Spezifischen Bedarf der Kunden in der Vertriebsorganisation abbilden

Mit dem Positionswechsel verstärkt WTW seinen Fokus auf Kundenzentrierung: Hermann wird den gesamten Vertrieb und die segment-, branchen- und kundenspezifischen Servicefunktionen in der DACH-Region neu ordnen. Thomas Olaynig, Leiter von CRB bei WTW: „Wir erhalten bereits heute das positive Feedback unserer Kunden für unsere konsequente Ausrichtung auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse – dies bauen wir nun weiter aus.“ Er ergänzt: „‘One size fits all’ war gestern. Segment-, branchen- und kundenspezifische Strukturen und Services werden dem Bedarf der Kunden deutlich besser gerecht als einheitliche Vertriebsstrukturen über alle Bereiche. Welf Hermann ist genau der richtige, um die konsequente Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse im immer anspruchsvolleren Marktumfeld anzuleiten, zu strukturieren und weiter auszubauen.“

Experte für Vertrieb und Kundenbeziehungen

Hermanns Vertriebsschwerpunkte liegen in der Gewerbe-/Industrie- und in B2B2C-Lösungen für Branchen, Hersteller, Pools, Verbände und Inhousebroker. Der Diplom-Kaufmann war seit 2019 bei Aon als Chief Affinity Officer tätig und dort Mitglied des deutschen Managements. Zuvor leitete er fast zehn Jahre den gesamten Maklervertrieb Nicht-Leben der Basler Versicherungen und die Zusammenarbeit mit Assekuradeuren und Organisationen. Bis 2009 hatte er verschiedene vertriebs- und vertriebsnahe Leitungspositionen bei der Württembergischen und Badischen Vers. AG / AIG inne, wo er unter anderem Fusionsprojekte durchführte.

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Versicherer melden Anstieg ihrer Kapitalisierung – Fast ein Drittel der Versicherer meldet Solvenzquoten über Zielbandbreite  – Ukraine-Krieg mit unveränderter Schadensschätzung zwischen 10-20 Mrd. USD

 

Die Berichtssaison H1/22 für die europäischen Versicherer ist abgeschlossen und die Ergebnisse sind unserer Ansicht nach ein Zeichen der Stärke für diesen Sektor. Die Mehrheit der Emittenten in unserem Anlageuniversum übertraf die Analystenerwartungen und ihre Kapitalisierung stieg weiter an. Die Inflation hat – mit Ausnahme der britischen Kfz-Versicherer – keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Sektor, und wie wir bereits geschrieben haben, führten höhere Zinsen zu einer Verbesserung der Solvency-II-Positionen. Ein aktives Kapitalmanagement ist nach wie vor eine der Hauptstärken des Sektors. Die derzeitige Ausweitung der Renditen bei Versicherungsanleihen ist aus unserer Sicht eine Kaufgelegenheit, bei der bessere Qualität zu historisch hohen Renditeniveaus verfügbar ist.

Die meisten Versicherer in unserem Anlageuniversum verzeichneten im Bereich Property & Casualty (P&C) ein Prämienwachstum im oberen einstelligen Bereich, das auf höhere Tarife, eine sich erholende Wirtschaftstätigkeit und Inflationseffekte zurückzuführen ist. In der gesamten Branche wirkten sich die höheren Tarife leicht positiv auf die versicherungstechnischen Ergebnisse aus. Dies wurde teilweise durch eine höhere Schadenhäufigkeit neutralisiert, da sich die Wirtschaftstätigkeit mit dem Abklingen der Pandemie allmählich wieder normalisiert. Die wetterbedingten Schäden blieben relativ hoch, insbesondere in Frankreich, wo sie sich erheblich auf die versicherungstechnischen Ergebnisse auswirkten. Mehrere Versicherer haben während der Pandemie sehr vorsichtig reserviert und zusätzliche Reservepuffer gebildet. Diese werden nun schrittweise aufgelöst und tragen zur Glättung der Ergebnisse bei. Wir sehen jedoch keinen allgemeinen Trend zu höheren Reserveauflösungen.

Höhere Rückversicherungsprämien, aber auch höhere Katastrophenschäden

Die Rückversicherer rechneten aufgrund steigender Prämien mit einem guten Jahr 2022, doch die tatsächlichen Ergebnisse fielen eher gemischt aus. Munich Re, Swiss Re und Hannover Rück übertrafen die Konsenswerte, während Scor den Markt enttäuschte. Die Prämieneinnahmen stiegen weiter an, da die Emittenten ihr erhebliches Überschusskapital während der schwierigen Marktlage wieder in das Geschäft investierten. Die Combined Ratios im Teilsektor Rückversicherung verschlechterten sich tendenziell aufgrund höher als erwarteter Katastrophen- und Großschäden in Europa. Nur die Münchener Rück wies Katastrophenschäden auf, die innerhalb ihres Katastrophenbudgets lagen. Hannover Rück und Scor meldeten im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern relativ hohe Schäden aufgrund der Dürre in Brasilien. Wir stellen außerdem fest, dass Scor die strategische Entscheidung getroffen hat, ihre Exponierung gegenüber Naturkatastrophen, insbesondere im Golf von Mexiko, zu reduzieren, um die Ertragsvolatilität zu verringern.

Die Schäden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bleiben begrenzt, aber die Schätzungen für Q1/22 wurden in Q2/22 nach oben korrigiert. Die Unsicherheit in Bezug auf das Luftfahrtgeschäft bleibt bestehen, da bisher kein Rückversicherer in unserem Anlageuniversum ausdrücklich für Luftfahrtschäden reservierte. Das Ausmaß der durch den Ukraine-Krieg verursachten Branchenverluste wird inzwischen allgemein als eher am unteren Ende der Spanne von 10-20 Mrd. USD eingeschätzt.

Kapitalisierung steigt

Die Solvency-II-Positionen der Versicherer sind nach wie vor sehr stark, und die steigenden Zinsen haben die Solvency-II-Position der einzelnen Versicherer verbessert. „Fast ein Drittel der Versicherer in unserem Anlageuniversum meldete in H1/22 Solvency-II-Quoten über ihren jeweiligen Zielbandbreiten, was den Handlungsspielraum des Kapitalmanagements im Hinblick einer möglichen Eintrübung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes erhöht“, sagt Rötger Franz, Portfoliomanager bei Plenum Investments. Drei Viertel der Versicherer meldeten steigende Solvency-II-Positionen in H1/22, wobei in den meisten Fällen die Zinssätze der Hauptfaktor waren. Klare Ausreißer sind die österreichischen und französischen Akteure, was bis zu einem gewissen Grad auf ihren Geschäftsmix zurückzuführen ist. Chesnara ist ein weiterer Ausreißer, hat aber vor kurzem eine Anleihe platziert, um das zusätzliche Kapital für Fusionen und Übernahmen zu verwenden. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Solvency-II-Quote zu gegebener Zeit wieder normalisieren wird.

Die Allianz hat ihr Aktienrückkaufprogramm trotz eines Rückgangs der Solvency-II-Quote vollständig durchgeführt. Dennoch liegt die Solvency-II-Quote weiterhin bei 200 % und damit über dem Mindestziel von 180%. Wir rechnen nicht mit weiteren Maßnahmen vor Jahresende. Aviva meldete einen Rückgang der Solvency-II-Position, der auf eine Kapitalrückgabe in Höhe von 3,75 Mrd. GBP über das B-Share-Programm zurückzuführen ist, das nach Abschluss der Veräußerung vor allem des französischen und italienischen Geschäfts initiiert wurde. Darüber hinaus führte der Emittent in H1/22 ein Aktienrückkaufprogramm im Wert von 1,0 Mrd. GBP durch, und ein Schuldenabbauprogramm in Höhe von 1,0 Mrd. GBP ist im Gange. Auf Pro[1]Forma-Basis stieg die Solvency-II-Quote in H1/22 von 186% auf 213% und lag damit weit über dem Zielbereich von 160-180%. Der Emittent hat bereits seine Absicht angekündigt, nach den Ergebnissen des GJ22 ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten, so dass in der Zwischenzeit ein erheblicher Kapitalpuffer verbleibt.

 

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Plenum Investments AG, Brandschenkestrasse 41, 8027 Zürich, Schweiz ,Tel: +41 43 488 57 50, www.plenum.ch

Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte mit Sonderkonditionen – Deutscher Anwaltverein (DAV) und HDI vereinbaren Kooperation

 

Vermögensschäden durch die anwaltliche Tätigkeit müssen abgesichert sein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) ist deshalb für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt eine Pflichtversicherung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und HDI Versicherung haben dazu jetzt eine Kooperation geschlossen, die Mitgliedern besondere Konditionen gewähren.

Die Mitglieder eines des DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben nun die Möglichkeit, ihren VH-Versicherungsschutz zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Darüber hinaus wurde eine „DAV-Klausel“ entwickelt, in dieser sind für die Mitglieder zugeschnittene Verbesserungen festgelegt. Dafür wurde das VH-Bedingungswerk gemeinsam von HDI und DAV geprüft und um eine ganze Reihe von Leistungen speziell für DAV-Mitglieder er-weitert.

DAV Präsidentin Edith Kindermann zur Kooperation: „Mit dem HDI-Rahmenvertrag bereichern wir die Kooperationsangebote des DAV in einem Bereich, der jede Anwältin und jeden Anwalt betrifft. Wir freuen uns, wenn wir damit für die Mitglieder unserer Vereine einen echten Mehrwert schaffen.“ Carsten Kock, Verhandlungsführer HDI, ergänzt: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen, das der DAV uns mit dieser Kooperation entgegenbringt. Die gemeinsame Arbeit am Bedingungswerk und die Ausarbeitung des DAV-Rahmenvertrags hat bereits gezeigt, dass wir sehr gut zusammen-passen.“ Malte Dittmann, Vorstand des Bereichsressorts Vertrieb Makler Sach, ist sich deshalb sicher, dass HDI mit Leistungen und spezialisiertem Know-how auch in der neuen Kooperation über-zeugen wird.

Der Rahmenvertrag bietet den Mitgliedern unter anderem besondere Nachlässe auf die Grundbeiträge und für Fachanwälte sowie spezielle Existenzgründerkonditionen für junge Anwälte. Auch ein Umsatztarif zum Beispiel für Berufsausübungsgesellschaften gehört mit zum Paket. Und falls es einmal wider Erwarten nötig sein sollte: Gibt es einmal Unstimmigkeiten zwischen versichertem Mitglied und HDI, dann kann das Mitglied eine von HDI und DAV gemein-sam besetzte Clearingstelle einschalten.

Der DAV ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Im DAV sind mehr als 61.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare versammelt, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. Er vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Die HDI Versicherung stützt sich auf 120 Jahre Erfahrung in der Absicherung gewerblicher Risiken und ist Spezialist unter anderem beim Versicherungsschutz für die verkammerten Freien Berufe. HDI gehört zu den führenden Versicherern für Berufshaftpflicht bei Steuerberatern, niedergelassenen Ärzten, Ingenieuren, Architekten und auch bei Rechtsanwälten in Deutschland. Passgenau entwickelte Versicherungsprodukte und qualifizierte Schadenbereiche mit spezialisierten Volljuristen für VH-Schäden stehen für umfassenden Versicherungsschutz und professionelle Betreuung im Schadenfall. Der Tarif ist für alle Vertriebswege offen.

Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Die HDI Versicherung AG gehört zur Talanx-Gruppe.

Die Talanx ist mit Prämieneinnahmen in Höhe von 45,5 Mrd. EUR (2021) und rund 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. Die Talanx AG ist an der Frankfurter Börse im MDAX sowie an der Börse in Hannover (ISIN: DE000TLX105, WKN: TLX100) gelistet.

 

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Eine Depression kann jeden Menschen treffen – unabhängig vom Alter:

 

Das ist das Hauptergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Studie des Vorsorgeunternehmens Swiss Life Deutschland.1  Die Wahrscheinlichkeit an einer Depression zu erkranken, ist in den jungen Generationen Z (40 %) und Y (38 %) etwa gleich hoch wie bei Menschen der Generation X (40 %) und sogar höher als bei der Generation der Babyboomer (34 %).2  „Leider treten Depressionen mittlerweile bereits sehr früh im Leben auf und beeinflussen dann auch oft den beruflichen Werdegang“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. Eine Depression ist in unserer Gesellschaft immer noch mit zahlreichen Stigmata verbunden und im Job gibt es noch viele Berührungsängste – wie die Studie des auf Berufsrisiken spezialisierten Versicherers Swiss Life Deutschland zeigt.

Depression ist im Beruf immer noch ein sensibles Thema

Zwei Drittel der Betroffenen erleben vielerlei Vorurteile: 83 % empfinden die Stigmata als hinderlich für die Genesung. Gerade im beruflichen Kontext scheint das Thema Depression noch sensibel zu sein. Lediglich 2 % der Betroffenen sprachen mit der eigenen Führungskraft und ebenso wenige mit ihren direkten Kolleginnen und Kollegen über ihre Erkrankung. Ein möglicher Grund: 68 % der Betroffenen sagen aus, dass ein offener Umgang mit der Krankheit hinderlich für die Karriere sei. Ein Drittel der Betroffenen wechselte schließlich nach einer überwundenen Depression den Job. Derweil sagt die Mehrheit der Menschen, sie hätte nichts dagegen, mit Personen, die an einer Depression erkrankt sind, zusammenzuarbeiten.

Wirksame Behandlungsmethoden sind jungen Menschen selten bekannt

Ein Vorurteil indes gehört glücklicherweise ebenfalls der Vergangenheit an: Lediglich 9 % der Menschen glauben, dass eine Depression eine Charakterschwäche sei und 77 % wissen, dass es sich dabei um eine therapierbare Krankheit handelt. Ebenso zuversichtlich stimmt dieses Ergebnis: Einer Mehrheit der Befragten sind Säulen der Behandlung einer Depression bekannt: Psychotherapie (64 %) und Antidepressiva (51 %). Allerdings gibt es in dieser Hinsicht immer noch Aufklärungsbedarf und je jünger die Befragten sind, desto seltener kennen sie diese Behandlungsarten. 32 % der Befragten aus der Generation Z wissen um die Wirkung einer Psychotherapie. Nur 20 % nennen Antidepressiva als wirksame Methode zur Wiedererlangung der mentalen Gesundheit.

Psyche ist Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Als Versicherungsunternehmen, das sich auf die Absicherung der Arbeitskraft spezialisiert hat, analysiert Swiss Life Deutschland regelmäßig die Hauptursachen einer Berufsunfähigkeit. Die Psyche ist mit 37 % mittlerweile die häufigste Ursache für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben.3 Im Falle einer Erkrankung und einer mindestens fünfzigprozentigen Berufsunfähigkeit sorgt die Berufsunfähigkeitsversicherung für finanzielle Sicherheit und Entlastung. Und das zeigt Wirkung bei den Betroffenen: Zwei Drittel der von einer Depression betroffenen Befragten beschreiben ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als nützlich für einen beruflichen Neustart, 59 % finden sie hilfreich für eine Genesung und 58 % sagen, sie unterstützt ein selbstbestimmtes Leben.

„Es ist wichtig, dass Depressionen enttabuisiert werden und echte Aufklärung stattfindet“, so Holzer. Und weiter: „Psychische Leiden sind in der Mitte der Gesellschaft längst angekommen. Es ist Zeit, dass über die Krankheit, ihre Behandlungsmöglichkeiten und die Relevanz einer möglichst frühen Vorsorge offen gesprochen wird.“ Denn liegt eine Depression bereits vor, ist es schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Aber auch in diesem Fall bieten Alternativprodukte Hilfe. „Eine sehr gute Alternative stellt die Grundfähigkeitsversicherung dar. Sie kann selbst bei einer vorliegenden Erkrankung an der Psyche und auch für günstigere Beiträge abgeschlossen werden. Auch wenn sie dann keine Leistungen für psychische Erkrankungen bietet, ist sie eine gute Absicherung anderer wichtiger Grundfähigkeiten für das Erwerbsleben“, so Holzer weiter. 33 % der Befragten der vorliegenden Studie wissen jedoch gar nicht, dass sie ihre Arbeitskraft mit Versicherungsprodukten überhaupt absichern können. „Auch deshalb liegt uns eine Aufklärung am Herzen“, schließt Holzer.

1Swiss Life Deutschland/YouGov Deutschland, Online-Befragung von 2.865 Personen im Juni 2022. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Wenn nicht anders ausgezeichnet, beziehen sich die Statistiken in dieser Pressemeldung auf die Ergebnisse dieser Studie.

2In der vorliegenden Studie sind die Generationen wie folgt definiert: Generation Z: 18-24 Jahre alt, Generation Y: 25-34 Jahre alt, Generation X: 35-54 Jahre alt; Generation Babyboomer: 55 Jahre und älter

3Bestand der Swiss Life-Leistungsfälle, Stand Dezember 2019.

 

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