Repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Canada Life

41% der Menschen in Deutschland denken, dass sie sich mehr mit ihrer finanziellen Vorsorge beschäftigen sollten

Das verhindert die Beschäftigung mit finanzieller Vorsorge: Zu viel im Alltag zu erledigen, mangelndes Wissen, Verdrängung des Themas

40% finden Profi-Unterstützung für kommende finanzielle Entscheidungen wichtig

In Deutschland denken 41% der Menschen, dass ihre persönliche finanzielle Vorsorge zu kurz kommt. Sie haben das Gefühl, dass sie sich auf jeden Fall oder eher mehr mit dem Thema beschäftigen sollten. Dies zeigt eine repräsentative Online-Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov Deutschland GmbH im Auftrag des Lebensversicherers Canada Life, an der über 2000 Personen in Deutschland ab 18 Jahren teilnahmen. 29% der Befragten verneinten die Frage, ob sie sich mehr mit ihrer persönlichen finanziellen Vorsorge beschäftigen sollten. 23% der Bevölkerung sind hier unentschieden.

Junge Menschen sehen bei dem Thema noch eine deutlich höhere Dringlichkeit: Von den 18-24-Jährigen haben 57% das Gefühl, dass sie sich mehr mit dem Thema persönliche finanzielle Vorsorge beschäftigen sollten. Bei den 25-34-Jährigen sind es sogar 59% – das sind 18 Prozentpunkte mehr als beim Durchschnitt aller Altersgruppen.

Vertagte Vorsorge: Schuld sind Alltag, mangelndes Wissen und Verdrängung

Befragte, die sich nach eigener Einschätzung nicht ausreichend mit ihrer finanziellen Vorsorge beschäftigen, konnten Gründe dafür angeben. Mit 36% ganz vorn lag Zeitmangel durch zu viele Alltagsaufgaben. 31% antworteten, zu wenig von dem Thema zu verstehen. Ebenso viele gaben an, sich nur ungern damit zu beschäftigen. Mangelndes Interesse nannten 20% als Grund. Bei der Frage waren Mehrfachantworten möglich.

Beratung von morgen: 40% wollen Profi-Unterstützung

Die Befragten konnten auch dazu Stellung nehmen, welche Rolle professionelle Unterstützung bei künftigen finanziellen Entscheidungen spielen sollte. 40% halten in Zukunft einen Profi an der Seite für sehr oder eher wichtig. 28% wählten hier die Antwort “Weniger wichtig” oder “Überhaupt nicht wichtig”, 22% sind unentschieden.

“Über 40% der Umfrage-Teilnehmer ahnen es schon: Die lange Bank ist der Feind guter persönlicher Vorsorge. Und den Hauptgrund fürs Aufschieben kennen wir alle: Immer mehr Alltagsaufgaben fordern uns. Viele davon stehen gar nicht auf dem Zettel, können uns aber erheblich belasten, wie der bereits häufig gebrauchte Begriff “Mental Load” verdeutlicht”, kommentiert Dr. Igor Radovic, Vorstand bei Canada Life, die Umfrage-Ergebnisse. “Wichtig ist dann, der Vorsorge dennoch einen Raum zu geben. Diesen Raum schafft man, indem man sich Unterstützung durch einen Profi holt – für 40% der Befragten ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Entscheidungen von Morgen zu treffen. Eine gute Strategie, denn so kann man Vorsorge-Aufgaben in Ruhe und systematisch angehen und Schritt für Schritt lösen. Das entlastet!”

Über die Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.063 Personen ab 18 Jahren teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

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Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Die Zahlungsmoral lässt 2024 weiter nach. 78 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland geben an, von Zahlungsverzug betroffen zu sein.

Grund zur Sorge bereiten vor allem Rechnungen, die länger als 6 Monate fällig bleiben – ihr Anteil ist sprunghaft gestiegen und gefährdet die Liquidität von Unternehmen. Ungeachtet dessen bleibt das Vertrauen in die eigenen Kunden hoch: Im Jahr 2024 bieten 8 von 10 Firmen einen Lieferantenkredit an, die durchschnittliche Zahlungsfrist bleibt mit 32 Tagen relativ kurz. Das sind Erkenntnisse der jährlichen Befragung des Kreditversicherers Coface zu Zahlungserfahrungen deutscher Unternehmen.

“Seit Jahr 2021 ist der Anteil von Unternehmen, die von Zahlungsverzögerungen berichten, deutlich gestiegen. Von einem Tiefststand von 59 Prozent auf nun 78 Prozent. Das entspricht nahezu dem Niveau vor der Pandemie”, sagt Coface-Volkswirtin Christiane von Berg. In den Befragungen vor 2020 berichteten im Schnitt 82 Prozent der Firmen von überschrittenen Zahlungsfristen. Die größte Verschlechterung in puncto Zahlungsmoral verzeichnet 2024 die Textil- und Bekleidungsbranche, in der 88 Prozent der Befragten über Zahlungsverzug klagen – ein Plus von 30 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Größter “Gewinner” ist die Transportbranche, in der nur 68 Prozent der Firmen (-17 Pp.) länger auf ihr Geld warten müssen.

Lange überfällige Zahlungen werden zum Geschäftsrisiko

Die durchschnittliche Dauer der Zahlungsverzögerungen stieg 2024 nur geringfügig auf 31 Tage, was noch immer deutlich unter dem Wert vor der Pandemie von rund 40 Tagen liegt. Doch diese Ruhe ist trügerisch. Während sich das Zahlungsverhalten im Jahr 2024 kaum verändert hat, sind die Kreditrisiken aus kumulierten Zahlungsrückständen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren sprunghaft angestiegen: 16 Prozent der befragten Unternehmen sind von extrem lange überfälligen Zahlungen betroffen, die einen Anteil von 2 oder mehr Prozent an ihrem Jahresumsatzes ausmachen – ein Anstieg von 7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Stark betroffen ist der Maschinenbau, hier berichten 30 Prozent von extrem lange überfälligen Zahlungen, die 2 Prozent oder mehr ihres Jahresumsatzes ausmachen. “Unserer Erfahrung nach werden weltweit rund 80 Prozent der Forderungen, die länger als 180 Tage überfällig sind, nie bezahlt”, sagt Jochen Böhm, der das Risk Underwriting bei Coface verantwortet. “Extrem lange überfällige Zahlungen stellen daher ein spürbares Geschäftsrisiko dar und können letztlich zur Insolvenz führen, wie der starke Anstieg von Firmenpleiten in den letzten Monaten zeigt. Es gilt, offene Forderungen, vor allem im internationalen Geschäftsverkehr, eng zu überwachen und säumige Zahlungen schnellstmöglich und professionell beizutreiben.”

Präferenz für kurze Kreditlaufzeiten hält an

80 Prozent der deutschen Unternehmen räumen ihren Kunden im Jahr 2024 ein Zahlungsziel, also einen Lieferantenkredit, ein. Dieser Wert ist nahezu identisch mit dem Vorjahr. Besonders exportorientierte Sektoren wie der Maschinenbau (94 Prozent) und die Automobilindustrie (90 Prozent) bieten Zahlungsfristen an. Die allgemeine Präferenz für kurze Kreditlaufzeiten in Deutschland bleibt unverändert: Die durchschnittliche Frist beträgt 2024, wie bereits im Vorjahr, 32 Tage. “In finanziell und wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten versuchen die Unternehmen, die Zahlungsziele anbieten, möglichst früh an ihr Geld zu kommen, um den eigenen Cashflow zu verbessern. Mehr als die Hälfte der Befragten fordert ihr Geld innerhalb von 30 Tagen”, sagt Christiane von Berg. Mit 21 Tagen bzw. 25 Tagen bitten die Holzbranche und das Baugewerbe am frühesten zur Kasse, während die Automobilbranche mit 46 Tagen wie bereits 2023 am großzügigsten agiert. Zum Vergleich: In Polen betrug die durchschnittliche Zahlungsfrist bei der letzten Befragung 42 Tage, in Frankreich waren es 48 Tage und in China 70 Tage.

Über die Umfrage

Die achte Auflage der Coface-Studie zu Zahlungserfahrungen von Unternehmen in Deutschland wurde zwischen Juni und August 2024 durchgeführt. 774 Unternehmen aus mehr als 13 breit gefächerten Branchen nahmen an der Befragung teil.

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Coface Niederlassung in Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, Tel: 06131/323-0, Fax: 06131/37 27 66, www.coface.de

Die Württembergische Krankenversicherung AG, Teil der W&W-Gruppe, hat eine neue Krankenzusatzversicherung auf den Markt gebracht.

Mit dem Tarif „Mein Vitalbudget“ bietet das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden ab sofort eine flexible und einfache Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern.

Angeboten werden die Vitalbudgets „Komfort“ und „Premium“. Der Tarif Vitalbudget Premium erweitert das Gesundheitsvorsorge-Paket des Komfort-Tarifs um Leistungen im Zahnbereich. In beiden Fällen entscheiden die Kundinnen und Kunden selbst, welches Budget pro Jahr für sie das passende ist: Zur Wahl stehen 600 Euro und 1.200 Euro. Das jeweilige Budget können die Versicherten nach den eigenen Wünschen verwenden und genau die Leistungen in Anspruch nehmen, die sie individuell benötigen. Die Kosten werden bis zur festgelegten, jährlich wiedernutzbaren Budgethöhe erstattet.

Der Leistungskatalog der Württembergischen beinhaltet unter anderem umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen inklusive zertifizierter Präventionskurse, Zahnprophylaxe, Sehhilfen, Naturheilverfahren inklusive Osteopathie, Schutzimpfungen und freie Krankenhauswahl. Vielfältige Gesundheitsservices ergänzen das Vitalbudget zum Beispiel um Vorsorge-Check-Ups, Online-Sprechstunde und 24-Stunden-Gesundheitstelefon. Nutzerinnen und Nutzer der W&W-Kundenportal-App erhalten zudem ihre Leistungsabrechnung während der Servicezeiten innerhalb von 24 Stunden.

Mit dem Vitalbudget bietet die Württembergische eine ganzheitlich gedachte, individuelle Gesundheitsvorsorge. Weiterhin stehen den Kundinnen und Kunden die leistungsstarken Einzeltarife des Unternehmens für maßgeschneiderten Versicherungsschutz zur Verfügung. Darüber hinaus besteht jetzt auch die Möglichkeit, das Vitalbudget mit ausgewählten Einzeltarifen bedarfsgerecht zu kombinieren.

Dr. Jonas Eickholt, Vorstand Württembergische Krankenversicherung AG: „Ob jung oder alt, ob Schulmedizin oder alternative Heilmethoden – unser Vitalbudget bietet maßgeschneiderte Leistungen, die sich an der aktuellen Lebenssituation unserer Kundinnen und Kunden orientieren. Dadurch erfüllen wir den Wunsch nach einem einfachen, aber gleichzeitig flexiblen Produkt in der Krankenzusatzversicherung. Besonders freut mich, dass wir im Vitalbudget ‚Premium‘ den Wunsch der Kundinnen und Kunden nach inkludierten Leistungen im Zahnbereich als erste am Markt umsetzen konnten.“

Die W&W-Gruppe

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen und Marken des Konzerns wie Adam Riese und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Ist ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, wird das neugeborene Kind meist auch dort versichert. Was dabei zu beachten ist.

Im Rahmen der Kindernachversicherung können Kinder rückwirkend ab Vollendung der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge sowie ohne Wartezeiten in den Vertrag der Eltern eingeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Kindernachversicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf zudem nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Großzügiger ist die uniVersa Krankenversicherung. Hier kann zum Beispiel bei den Classic-Bausteintarifen auch eine Tarifstufe mit niedrigeren oder ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Wird das Kind im Rahmen der Kindernachversicherung mitversichert, so besteht auch Versicherungsschutz für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen. Bei der uniVersa bleibt zudem der Geburtsmonat beitragsfrei. Im neuen Top-Privat-Tarif gewährt sie zusätzlich weitere sechs Monate beitragsfreien Versicherungsschutz für Neugeborene. Dies gilt auch für den versicherten Elternteil bei Bezug von Elterngeld oder wenn aufgrund des Einkommens kein Elterngeld bezogen werden kann und die Arbeitszeit reduziert wurde.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Aon plc (NYSE: AON), eines der international führenden Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, hat seinen Marktreport 2024 für den deutschen Versicherungsmarkt veröffentlicht. Der Report fasst die wichtigsten Trends zusammen und liefert eine Einschätzung zur aktuellen Marktsituation.

Die globale Risikolandschaft stellt Unternehmen und Versicherer vor immer größere Herausforderungen. Die Anspannung auf dem Versicherungsmarkt hat im vergangenen Jahr weiter zugenommen; das Gefahrenszenario aus fortdauerndem Ukraine-Krieg, den Konflikten im Nahen Osten sowie den Risiken im asiatisch-pazifischen Raum sorgt für Unruhe hinsichtlich der Vorhersehbarkeit sowohl bestehender als auch neuer Risiken. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang die zunehmenden Terrorgefahren, die weltweit zu finanziellen Schäden bei Unternehmen führen können. Auch die Lieferkettenproblematik wirkt sich weiterhin nachhaltig auf Unternehmen aus – dies häufig in Verbindung mit anderen Risiken wie geopolitischen Spannungen, Terror und Naturgefahren. Neue Gesetzgebungen zu Produkt- und Cybersicherheit, Künstlichen Intelligenz oder auch der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die teilweise mit hohen Strafen bei Nichteinhaltung garniert sind, versetzen viele Unternehmensleiter in Anspannung.

In diesem Szenario, welches zusätzlich von steigenden Energiekosten und den immer einflussreicheren ESG-Kriterien geprägt ist, sind Organisationen gefordert, weitsichtige Entscheidungen für ihr Risikomanagement zu treffen.

Der Versicherungsmarkt zeigt sich derweil sehr heterogen. Er ist geprägt von knappen Kapazitäten und hohen Preisen, während gleichzeitig ein gesteigerter Risikoappetit seitens der Versicherer zu beobachten ist. Wie sich diese Situation langfristig auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Top-Thema des Marktreports 2024 ist die Sparte der Sachversicherung. Hier können die Versicherer bei einer Schadenquote von 103 Prozent (Vorjahr: 98 Prozent) trotz eines Beitragswachstums von 10 Prozent keine nachhaltig besseren Ergebnisse verzeichnen. „Die Möglichkeiten der Prämienerhöhungen sind begrenzt“, so Hartmuth Kremer-Jensen, Geschäftsführer und Chief Broking Officer für die DACH-Region bei Aon. „Für die anstehenden Renewals werden sich die Versicherer kompromissbereit zeigen müssen.“

Die Herausforderung einer veränderten Risikolandschaft, in der die Entwicklung der Naturgefahrenschäden für die Marktteilnehmer die Hauptrolle einnimmt, bleibt bestehen und verändert auch die geeignete Risikobewältigungsstrategie. „Der klassische Marktzyklus gehört der Vergangenheit an. Neben dem Risikotransfer muss eine geeignete Risikobewältigungsstrategie der Unternehmen für die erfolgreiche Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft durch eine fundierte Risikoberatung unterstützt werden“, so Kremer-Jensen.

Sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Warentransportversicherung zeichnet sich ein stabiler bis positiver Trend ab. Im Bereich Haftpflicht stehen die Vorzeichen speziell für risikounauffällige, mittelständische Industrieunternehmen günstiger als im Vorjahr; die Versicherer haben speziell in diesem Segment wieder mehr Risikoappetit. Mit Blick auf Konzerne und komplexen Risiken sind die Versicherer dagegen vorsichtiger. Neue gesetzliche Vorschriften schaffen neue Risikoqualitäten, die ggf. bei Renewals geprüft und angepasst werden müssen. Die Sparte Warentransport entwickelt sich dagegen zunehmend vom Verkäufer- zum Käufermarkt und wendet sich ab von allgemeinen Themen wie Inflation und Cybergefahren und hin zum individuellen Kundenrisiko. Bisweilen zeigen sich jedoch auch hier die Einflüsse der weltpolitischen Lage. Dies unter anderem in Form von Deckungskündigungen für Politische Risiken, hohe Mehrprämien im Falle von schwierigen Risiken, höheren Versicherungssummen oder aber durch Reduzierung von Kapazitäten sowie den zunehmenden Einfluss von ESG-Kriterien auf die Zeichnungsbereitschaft der Versicherer.

Der Einfluss der vier Megatrends Handel, Technologie, Klima und Personal, die bereits im aktuellen Aon Client Trends Report thematisiert wurden, ist auch im deutschen Versicherungsmarkt in allen Sparten und Specialties bemerkbar und beeinflusst die Versicherungslandschaft maßgeblich. Dies gilt für Unternehmen ebenso wie für Versicherer. Vor diesem Hintergrund sind individuelle Risikoanalysen und die detaillierte Aufbereitung von Risikoinformationen für ein lückenloses Risikomanagement seitens der Unternehmen zwingend notwendig. Kremer-Jensen unterstreicht: „Je komplexer die Risiken, desto dringender wird es, flexibel und weitsichtig damit umzugehen.“

Wie auch in den Vorjahren deckt der diesjährige Marktreport neben den klassischen Versicherungssparten auch eine Vielzahl an Spezialthemen aus den Bereichen Risk Capital und Human Capital ab. Der Aon Marktreport 2024 steht ab sofort kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Dr. Alexander Katzur ist seit dem 1. September 2024 Vorstandsvorsitzender der Deutscher Pensionsfonds AG (DPAG).

Bereits zum 1. August 2024 hat er die Leitung des Bereiches Corporate Life & Pensions bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG übernommen. Dr. Katzur folgt auf Andreas Müller, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.

Dr. Alexander Katzur promovierte in Mathematik an der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen und ist seit 2015 bei der Zurich Gruppe Deutschland tätig. Über die Aktuarielle Produktenwicklung Leben und das New Life Innovation Lab führte sein Weg im Juni 2020 in den Bereich Corporate Life & Pensions, wo er die Leitung des Teams Produktmanagement und damit die Verantwortung für die Produktentwicklung und -pflege in der bAV übernahm.

Dr. Alexander Katzur hat in seinen bisherigen Rollen Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Lebensversicherung und bAV aufbauen können, die ihm und der Deutscher Pensionsfonds AG auch in seiner neuen Rolle zugutekommen werden.

Die Deutscher Pensionsfonds AG ist ein Joint-Venture von Zurich und der DWS Gruppe. Das Unternehmen ist einer der führenden und innovativsten offenen Pensionsfonds in Deutschland und steht mit seiner Expertise für die Übernahme von Pensionsverpflichtungen allen Vertriebswegen und Kundengruppen offen.

Mit etwa 22.500 Versorgungsberechtigten aufgeteilt auf rund 470 Trägerunternehmen ist Deutscher Pensionsfonds AG einer der größten offenen Pensionsfonds in Deutschland. Die Gesellschaft verwaltet ein Vermögen von rund 1,75 Mrd. Euro (assets under management) und administriert jährlich mehr als 120 Mio. Euro an Rentenzahlungen für die Kunden.

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich zuletzt verschärft. Das spüren auch die Cyberversicherer. Die Schäden sind 2023 deutlich gestiegen und zehren die Prämieneinnahmen fast vollständig auf.

Eine wachsende Zahl schadenträchtiger Hacker-Angriffe auf Unternehmen hat im vergangenen Jahr bei den Cyberversicherern zu höheren Belastungen geführt. „Die Leistungen in der Cyberversicherung stiegen gegenüber 2022 um knapp 50 Prozent auf 180 Millionen Euro“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Unterm Strich wurden die Prämieneinnahmen aufgrund der Angriffe fast vollständig aufgezehrt. Die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio), die das Verhältnis aus Kosten und Einnahmen abbildet, stieg auf 97 Prozent – nach 77,7 Prozent im Jahr 2022.

„Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, betont Asmussen. So wurden den Cyberversicherern im Vorjahr rund 4.000 Hackerangriffe gemeldet – 18,7 Prozent mehr als 2022. Die Zahl der Schäden stieg damit stärker als die der Verträge. Im Jahresverlauf nahm die Zahl der Cyber-Versicherungen um 15,7 Prozent auf rund 261.000 zu. Die Versicherer sehen sich aber nicht nur einer wachsenden Zahl von Hackerangriffen gegenüber, diese richten auch immer größere Schäden an: „Ein Cyber-Schaden kostete 2023 durchschnittlich 45.370 Euro. Das sind 8,3 Prozent mehr als 2022“, so Asmussen.

Versicherer pochen auf Cyber-Prävention

Die Entwicklung wirkt sich auf die Zeichnungspolitik der Unternehmen aus. Mit einem Anstieg um rund ein Viertel auf 309 Millionen Euro stiegen die Prämieneinnahmen in der Cyber-Sparte gegenüber 2022 zwar, das Plus lag aber deutlich unter dem Niveau der Vorjahre (2022: 56,3 Prozent; 2021: 49,2 Prozent). „Angesichts der wachsenden Gefahrenlage bestehen die Versicherer bei Neuabschlüssen auf wirksame Schutzmaßnahmen. Cyber-Prävention darf kein Lippenbekenntnis sein“, betont Asmussen.

GDV-Umfrage belegt Sicherheitsdefizite im Mittelstand

Die Vorsicht der Versicherer ist nach Ansicht des GDV-Hauptgeschäftsführers auch Folge der bestehenden IT-Sicherheitslücken in den Unternehmen – gerade im Mittelstand. Das belegt auch eine aktuelle Forsa-Umfrage unter Mittelständlern im Auftrag des GDV: Demnach erfüllen 69 Prozent der befragten 300 Unternehmen nicht einmal alle Basisanforderungen. Sie bewahren beispielsweise IT-Sicherheitskopien falsch auf oder schützen ihre Systeme nur mit schwachen Passwörtern. „Wenn elementarste Sicherheitsstandards nicht erfüllt sind, wird es auch mit dem Versicherungsschutz schwer“, so Asmussen.

Der GDV-Geschäftsführer appelliert deshalb an die kleinen und mittleren Firmen, mehr für die Prävention zu tun. „Ohne funktionierende IT geht in den meisten Unternehmen mittlerweile nichts mehr. Entsprechend ihrer Bedeutung sollten auch die IT-Systeme geschützt werden“, so Asmussen. Cyberversicherungen seien ein Sicherheitsnetz für den Ernstfall, ersetzten aber nicht einen starken Schutzschild.

Konsolidierte Cyberstatistik erstmals im GDV-Statistikportal

Die konsolidierte Cyberstatistik ist dieses Jahr erstmals im standardmäßigen Umfang auch in der Broschüre „Statistiken zur deutschen Versicherungswirtschaft 2024“ enthalten, die der GDV veröffentlicht hat.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Anteil bei Erwerbstätigen in mittleren Altersgruppen von 25 bis 64 Jahren jeweils etwa gleich hoch

In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe sind gut die Hälfte aller Erwerbstätigen betroffen

Schwere körperliche Arbeit gehört für viele Erwerbstätige zum Arbeitsalltag – und zwar bis ins höhere Alter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zusatzerhebung der EU-Arbeitskräfteerhebung 2022 mitteilt, verrichtete ein Viertel (25 %) der rund 42,3 Millionen Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit anstrengende körperliche Arbeit. Dazu zählen unter anderem das Heben schwerer Gegenstände sowie Arbeiten in schmerzhaften oder ermüdenden Positionen, aber auch das Anheben von Personen, etwa in der Pflege. Der Anteil war bei Männern (28 %) höher als bei Frauen (21 %).

15 % der 65- bis 74-jährigen Erwerbstätigen leisten häufig körperlich schwere Arbeit

Unter jungen Menschen ist der Anteil derer, die körperlich schwer arbeiten, besonders hoch: Knapp ein Drittel (32 %) der 15- bis 24-jährigen Erwerbstätigen verbrachte mindestens die Hälfte der Arbeitszeit mit körperlich anstrengender Arbeit. Bei den Erwerbstätigen im Alter von 25 bis 34 Jahren war es ein Viertel (25 %). In den Altersgruppen von 35 bis 64 Jahren war der Anteil mit 24 % in etwa gleich hoch. Unter den 65- bis 74-jährigen Erwerbstätigen verrichteten noch 15 % in mindestens der Hälfte ihrer Arbeitszeit körperlich anstrengende Tätigkeiten.

Körperlich schwere Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe am weitesten verbreitet

Vor allem in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe ist schwere körperliche Arbeit weit verbreitet: Gut jede oder jeder zweite Erwerbstätige in diesen Wirtschaftszweigen (52 % bzw. 51 %) verbrachte mindestens die Hälfte der Arbeitszeit mit anstrengender körperlicher Arbeit. Im Gastgewerbe waren es 40 % der Erwerbstätigen. Kaum Bedeutung haben körperliche schwere Tätigkeiten bei der Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Bei 96 % der Erwerbstätigen in diesem Bereich machten sie keinen oder nur einen geringen Teil der Arbeitszeit aus. Im Kommunikations- und Informationsbereich traf dies auf 93 % der Erwerbstätigen zu, im Grundstückswesen auf 86 %.

Anteil der körperlich schwer Arbeitenden unter Erwerbstätigen mit niedrigem Bildungsabschluss am höchsten

Wie viel Arbeitszeit Erwerbstätige mit körperlich schwerer Arbeit verbringen, hängt auch mit ihrem Bildungsstand zusammen: So gingen 45 % der Erwerbstätigen mit niedrigerem Bildungsniveau wie etwa einem Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit anstrengenden körperlichen Tätigkeiten nach. Bei Erwerbstätigen mit mittlerem Bildungsniveau war es weniger als ein Drittel (30 %). Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur. Hatten die Erwerbstätigen ein vergleichsweise hohes Bildungsniveau, wie etwa ein abgeschlossenes Studium oder einen Meistertitel, lag der Anteil bei 9 %.

Auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte verrichteten häufiger körperlich anstrengende Arbeit als jene ohne: Mehr als ein Drittel (35 %) der Erwerbstätigen mit Einwanderungsgeschichte leistete mindestens die Hälfte der Arbeitszeit körperlich schwere Arbeit. Unter den Erwerbstätigen ohne Einwanderungsgeschichte war es gut jede oder jeder Fünfte (22 %). Der Unterschied liegt zumindest teilweise auch in durchschnittlich niedrigeren Bildungsabschlüssen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte begründet.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa und umfasst rund 1 % der Bevölkerung. Darin integriert ist die Arbeitskräfteerhebung (AKE). Darüber hinaus ergänzen Zusatzprogramme (“Module” bzw. “Ad-hoc-Module”) das Kernprogramm der AKE um jährlich wechselnde Fragen zu ausgewählten Themen des Arbeitsmarktes. Die Beantwortung der Fragen der Zusatzprogramme ist freiwillig. Die hier verwendeten Daten stammen aus dem Zusatzprogramm der Arbeitskräfteerhebung im Jahr 2022. Dieses fragt Erwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren nach ihren beruflichen Kompetenzen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Als „Central Krankenversicherung AG“ im Jahr 1913 gegründet, war das Unternehmen 100 Jahre später die älteste private Krankenversicherung AG in Deutschland

Seit 1998 gehört der private Krankenversicherer zur Generali Gruppe und trägt inzwischen den Namen Generali Deutschland Krankenversicherung AG

In 111 Jahren haben sich Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Herausforderungen ständig im Wandel befunden; die Generali Deutschland Krankenversicherung AG hat sich dabei immer wieder neu erfunden und angepasst. Eines hat sich jedoch nicht verändert: Es dreht sich immer noch alles um die Gesundheit der Kundinnen und Kunden.

Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland AG und Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland Krankenversicherung AG: „Wenn ich Menschen in meinem Umfeld frage, welche drei Dinge sie sich wünschen würden, ist meistens der Wunsch nach Gesundheit für sich und die Familie dabei. Doch wie erreichen und bewahren wir Gesundheit? Die Antwort darauf hat sich im Laufe von 111 Jahren grundlegend gewandelt. Medizinische Durchbrüche, gesellschaftliche Trends und gesetzliche Rahmenbedingungen haben unsere Auffassung von Gesundheit immer wieder neu definiert. Diesen stetigen Wandel über ein Jahrhundert hinweg haben wir als privater Krankenversicherer nicht nur miterlebt, sondern aktiv mitgeprägt und werden auch in Zukunft alles daransetzen, gute Versicherungsprodukte und besten Service für unsere Kundinnen und Kunden anzubieten.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Frank Bettermann folgt im Vorstand der Janitos AG auf Nina Duft

Simon Röwer übernimmt von Max Weinhold an der Spitze der Gothaer Vertriebs-Service AG

Emanuel Bächli tritt Nachfolge von Röwer als Leiter Komposit Privatkunden an

Zum 1. Oktober 2024 soll Frank Bettermann (59) zum Finanzvorstand der Janitos AG berufen werden. Er folgt auf Nina Duft (44), die auf eigenen Wunsch und im besten beiderseitigen Einvernehmen zum Ende November aus dem Vorstand ausscheidet, um sich einer neuen Herausforderung in der Nähe ihrer Heimatstadt Bad Homburg zu widmen. Emanuel Issagholian (38) wird im Vorstand weiter die Themen Marktbearbeitung und IT verantworten.

„Mit Frank Bettermann konnten wir einen ausgewiesenen Finanzexperten für die Janitos Versicherung AG gewinnen. Er bringt aus seiner langjährigen Tätigkeit als Leiter der Revision der Gothaer wertvolle Erfahrungen mit und kennt die Janitos bereits aus einer vorherigen Tätigkeit als Bereichsleiter Finanzen dort,“ freut sich Thomas Bischof, Aufsichtsratsvorsitzender der Janitos Versicherung AG. „Zugleich möchte ich Nina Duft einen großen Dank aussprechen. Sie hat einen großen Beitrag zur Entwicklung und Stabilität des Unternehmens geleistet. Ich bedauere ihr Ausscheiden sehr und wünsche Ihr viel Erfolg auf ihrem weiteren Karriereweg.“

Erfahrener Manager und Finanzexperte

Bettermann blickt auf über 30 Jahre Erfahrung im Finanzwesen zurück. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre startete er seine Karriere 1991 in der Wirtschaftsprüfung bei KPMG. 1997 wechselte er in den Bereich Finanzen bei der AXA Colonia Nordstern. 2000 folgte der Wechsel zur Gothaer, wo er in verschiedenen Führungspositionen im Rechnungswesen tätig war. 2010 wurde er zum kaufmännischen Leiter verschiedener Beteiligungsgesellschaften der Gothaer ernannt und übernahm 2014 zusätzlich die Leitung des Bereichs Finanzen bei der Janitos AG. Seit 2018 ist er Leiter der Konzernrevision bei der Gothaer.

Simon Röwer folgt auf Max Weinhold bei der GoVS

Zum 1. Januar 2025 wird Simon Röwer (36) die Nachfolge von Dr. Max Weinhold (42) als Vorstand der Gothaer Vertriebs-Service AG und als Leiter des Bereichs Partnervertrieb Komposit antreten. Weinhold hat sich entschieden, eine andere unternehmerische Verantwortung in der Branche zu übernehmen.

„Ich freue mich, dass Simon Röwer mit dieser neuen Aufgabe den nächsten Karriereschritt bei der Gothaer macht. Er verfügt einerseits über ausgeprägte analytische Fähigkeiten, andererseits kann er Menschen begeistern und motivieren. Damit bringt er ideale Voraussetzungen für diese neue Rolle mit,“ erklärt Bischof. „Max Weinhold danke ich für seinen großen Einsatz und sein Engagement. Wir verlieren ihn ungern, doch kann ich seine Entscheidung gut nachvollziehen und wünsche auch ihm weiter viel Erfolg.“

Breiter Erfahrungsschatz

Simon Röwer hält einen Master of Arts und einen MBA in internationalem Management und interkultureller Kommunikation. Einen Großteil seines Studiums hat er im Ausland verbracht – unter anderem in den USA und China. Seine Karriere bei der Gothaer begann er im Jahr 2013, wo er zunächst als Trainee und dann als Vorstandsassistent von COO Dr. Mathias Bühring-Uhle tätig war. Anfang 2017 wechselte er zur Unternehmensberatung Accenture. Dort war er als Senior Manager tätig und beriet Versicherungskunden in der DACH-Region vor allem in strategischen und fachlichen Fragestellungen. 2022 kehrte er zur Gothaer zurück und übernahm die Leitung des Bereichs Komposit Privatkunden.

Bächli übernimmt von Röwer

Die Leitung des Bereichs Komposit Privatkunden übernimmt wiederum Emanuel Bächli (40) zum 1. Januar 2025. Er war bislang Geschäftsführer des Gothaer Kunden-Service-Centers, kurz GKC.

Bächli startete seine Karriere 2010 nach seinem Studium der Wirtschaftsinformatik als Trainee bei der Gothaer. 2012 wurde er Projektleiter in der Krankenversicherung, es folgten verschiedene Führungspositionen in der Krankenversicherung. 2020 übernahm er dann die Geschäftsführung im GKC sowie die Bereichsleitung für das Kompetenzcenter Komposit Privatkunden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Ein Albtraum für jeden Autofahrer, der sich ein Fahrzeug leiht. Beim Tanken verwechselt man im Eifer des Gefechts den Kraftstoff. Wer kommt dann für den Schaden auf?

Das Auto von Markus S. ist kaputtgegangen. Der Nachbar stellt ihm netterweise seinen Zweitwagen zur Verfügung. Normalerweise tankt er bei seinem eigenen Fahrzeug Benzin. Das geliehene Auto ist ein Diesel. An der Tankstelle denkt er nicht mehr daran und betankt das Fahrzeug fälschlicherweise mit Benzin. Zum Glück ist es ihm noch vor der Weiterfahrt aufgefallen und ein möglicher Motorschaden konnte vermieden werden. Der Kraftstoff musste abgepumpt und entsorgt sowie der Tank gereinigt und verschiedene Motorteile gewechselt werden. Rund 1.500 Euro stellte ihm die Werkstatt dafür in Rechnung. Wer kommt für den Schaden auf? „Weder die Kfz-Haftpflichtversicherung noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung leisten hier, da es sich nicht um einen Unfall handelt, sondern um einen Betriebsschaden“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Auch bei der Privat-Haftpflichtversicherung sind derartige Schäden aufgrund der sogenannten Benzinklausel normalerweise ausgeschlossen. „Allerdings gibt es am Markt neuere Angebote, die teilweise Versicherungsschutz bieten“, fügt Bösl hinzu. Zum Beispiel sind beim Best-Tarif der uniVersa Betankungsschäden an geliehenen, gemieteten und gefälligkeitshalber überlassenen Fahrzeugen bis 10.000 Euro mitversichert. „Dies gilt allerdings meist nicht für dauerhaft überlassene Fahrzeuge wie einen Dienstwagen“, so die Schadenexpertin. Autofahrer sollten deshalb ihre Privat-Haftpflichtverträge prüfen, ob und wie hoch Betankungsschäden mitversichert sind.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Continentale Versicherung erstattete einer Vielzahl ihrer Kunden insgesamt 143,9 Millionen Euro.

Die Versicherten konnten sich über zum Teil erhebliche Beträge freuen, weil sie keine Leistungen eingereicht haben. Geld bekamen die Continentale-Kunden als erfolgsabhängige beziehungsweise erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung oder als Pauschalleistung.

Beteiligung am Unternehmenserfolg

Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung profitieren Kunden direkt vom Erfolg des Unternehmens – ein Teil der Überschüsse wird an sie ausgeschüttet. Bei der Continentale waren dies jetzt 71,3 Millionen Euro, pro Kunde rund 950 Euro. Die Zahlung einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung für die Jahre 2024 und 2025 wurde bereits beschlossen. Am Unternehmenserfolg werden die Kunden des Continentale Versicherungsverbundes, dessen Muttergesellschaft die Continentale Krankenversicherung ist, auch auf anderen Wegen in hohem Maße beteiligt. Im vergangenen Geschäftsjahr betrugen die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen und für Beitragsentlastungen 487 Millionen Euro. Rund 93 Prozent des Rohergebnisses gehen an die Versicherungsnehmer.

Zusätzlich zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung bekamen die Versicherten in den Vollkostentarifen PREMIUM, COMFORT und ECONOMY eine garantierte, erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von 30,6 Millionen Euro – durchschnittlich 571 Euro pro Kunde.

Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit

Bei Leistungsfreiheit sehen verschiedene Tarife eine vertraglich fixierte Pauschalleistung vor. Davon profitierten 84.500 Versicherte in der Voll- und Zusatzversicherung, die 42 Millionen Euro erhielten.

Weitere Informationen zu den Krankenversicherungstarifen der Continentale gibt es unter www.continentale.de/krankenversicherung. Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/krankenversicherung.

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Amnestie nach Führerschein-Entzug möglich

Autofahrer, die Cannabis konsumiert haben, müssen ab dem 22. August einen strikten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut einhalten. Wird dieser Wert überschritten, drohen in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer gleichzeitigen Alkoholisierung erhöht sich die Strafe auf 1.000 Euro. Der Bundestag hatte im Juni 2024 neue Regelungen beschlossen, die insbesondere die Einführung eines Grenzwerts für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) beinhalten. Die treten nun in Kraft. Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Das hat auch Folgen für Autofahrer, die aufgrund von THC-Konsum ihren Führerschein verloren haben. Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es eine Chance auf Amnestie. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer mit ihren Fachanwälten für Verkehrsrecht steht betroffenen Verbrauchern mit weitreichendem Know-how bereits in der Erstberatung im Online-Check zur Verfügung. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz.

Strenge Regelung für Fahranfänger bei Cannabis-Konsum

Seit April 2024 gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Für den Straßenverkehr mussten daher neue Regelungen auf den Weg gebracht werden. Am 22. August 2024 sind die nun in Kraft getreten. Die Verkehrsrechtskanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckpunkte zum Cannabis-Konsum und Verkehrsrecht zusammen:

  • Künftig gilt für Autofahrer ein strikter THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Bei Überschreitung drohen in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Wird zusätzlich Alkohol konsumiert, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.
  • Bisher galt die Regelung, dass bereits der Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) am Steuer zu Konsequenzen führte. Der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut entspricht nach Expertenmeinung etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der das Unfallrisiko steigt. Dabei wurde ein Sicherheitszuschlag für mögliche Messfehler berücksichtigt. Ziel des neuen Grenzwerts ist es, nur diejenigen zu sanktionieren, deren Cannabis-Konsum in zeitlicher Nähe zum Führen eines Fahrzeugs stattfand.
  • Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer. Verstöße werden hier in der Regel mit 250 Euro geahndet. Die Regelung verhält sich analog zum Alkoholkonsum am Steuer.
  • Diese neuen Regelungen betreffen den Konsum von Cannabis in jeglicher Form, sei es durch Rauchen, den Verzehr THC-haltiger Lebensmittel, oder die Verwendung von Ölen und Extrakten. Bislang drohten rechtliche Konsequenzen bereits bei einem THC-Nachweis von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut.

Cannabis-Gesetz ermöglicht Amnestie nach Führerscheinentzug

Die kürzlich verabschiedeten Änderungen im Zuge der Legalisierung von Cannabis in Deutschland haben auch Folgen für viele Autofahrer, die aufgrund von THC-Konsum ihren Führerschein verloren haben. Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es eine Chance auf Amnestie für jene, die durch THC-Konsum beim Führen eines Fahrzeugs mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Die Änderungen erlauben vielen Betroffenen, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens zu annullieren. Für diejenigen, deren Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, schafft die neue Regelung oft die Möglichkeit, den Führerschein ohne weitere Gutachten zurückzuerhalten. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Amnestie beim Führerschein-Entzug nach Cannabis-Konsum:

  1. Cannabis: Welche Voraussetzungen gelten für Führerschein-Amnestie

Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben Cannabis-Konsumenten die Möglichkeit, wieder ihren Führerschein zurückzuerhalten oder der MPU zu entgehen. Um von dieser neuen Regelung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Betroffene wurde nur einmalig beim Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis erwischt.
  • Der THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml.
  • Es gibt keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis.
  1. Welche Szenarien und welche Lösungen sind bei der Führerschein-Amnestie möglich?
  • Laufendes Eignungsverfahren: Wenn eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet wurde, der Führerschein jedoch noch vorhanden ist, kann die Anordnung häufig aufgehoben werden. Das Eignungsverfahren wird eingestellt und der Führerschein bleibt erhalten.
  • Entzogene Fahrerlaubnis, laufender Widerspruch: Bei bereits entzogener Fahrerlaubnis und laufendem Widerspruch muss die Behörde die neue Rechtslage berücksichtigen und die Entziehung im Widerspruchsverfahren rückgängig machen. Der Führerschein wird zurückgegeben, ohne dass eine neue Erteilung beantragt werden muss.
  • Entzogene Fahrerlaubnis, keine laufenden Verfahren: Bei bereits entzogenem Führerschein und abgeschlossenen Verfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde im Neuerteilungsverfahren keine neue Begutachtung anordnen. Die Führerschein-Rückgabe erfolgt ohne erneute MPU.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zur Führerschein-Amnestie nach Cannabis-Konsum

Viele Menschen sind durch die neue Rechtslage verunsichert, wie betroffene Verbraucher ihren Fall am besten angehen sollen. Es ist wichtig zu betonen, dass die neue Amnestie-Regelung nur für einmalige Verstöße mit niedrigen THC-Werten gilt. Betroffene, die unter diese Regelung fallen, haben eine realistische Chance, ihren Führerschein zurückzuerlangen, ohne sich einer MPU, Abstinenznachweisen oder Therapien unterziehen zu müssen. Die Chance, mit einem blauen Auge davonzukommen, sollten sich Verbraucher nicht entgehen lassen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen die Fälle im kostenlosen Online-Check.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1/1, 77933 Lahr,Tel: 07821 / 92 37 68 – 0, www.dr-stoll-kollegen.de

Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden um 14 % auf 9 425 im Jahr 2023 gestiegen, Zahl der Todesopfer gegenüber Vorjahr von 11 auf 22 verdoppelt

Falsche Fahrbahnnutzung und Alkoholeinfluss häufigste Unfallursachen

Anteil der E-Scooter am Unfallgeschehen weiterhin gering, nimmt aber leicht zu

E-Scooter sind aus dem Straßenbild in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Das führt auch zu Unfällen mit diesen Verkehrsmitteln. Besonders junge Menschen sind in solche E-Scooter-Unfälle verwickelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im vergangenen Jahr 41,6 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 80,4 % waren jünger als 45 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,4 % der E-Scooter-Nutzenden, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil in dieser Altersgruppe mit 19,6 % deutlich höher. Gleichzeitig war nur knapp die Hälfte (48,7 %) von ihnen jünger als 45 Jahre, nur 22,1 % waren nicht älter als 25 Jahre.

Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 in Deutschland 9 425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 14,1 % mehr als im Jahr zuvor (8 260 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 22 Menschen ums Leben. Die Zahl der Todesopfer hat sich damit gegenüber 2022 verdoppelt, damals starben 11 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1 220 Menschen wurden 2023 schwer verletzt und 8 911 leicht. 83,0 % der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 21 der 22 Todesopfer.

Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.

Häufigste Ursachen im Jahr 2023: Falsche Nutzung der Fahrbahn und Alkohol

66,3 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2023 wurden von der Fahrerin oder dem Fahrer des E-Scooters verursacht. Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Häufig registriert die Polizei bei einem Unfall mehrere Fehlverhalten. Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, in 9 296 Fällen Fehlverhalten. Das häufigste Fehlverhalten mit einem Anteil von 19,4 % war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (15,1 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 8,1 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 7,4 %. Nicht angepasste Geschwindigkeit war das dritthäufigste Fehlverhalten, das die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern feststellte (7,0 %), danach folgte die Missachtung der Vorfahrt (5,8 %).

60 % der E-Scooter-Unfälle ereigneten sich in Großstädten

Unfälle mit E-Scootern geschehen besonders häufig in Großstädten. Im Jahr 2023 wurden 59,8 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert. Bei Unfällen mit Pedelecs (30,1 %) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor (45,2 %) war der Anteil deutlich geringer. Mehr als ein Drittel (36,4 %) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Bei Unfällen mit Pedelecs waren es dagegen 12,3 %, bei Fahrrädern ohne Motor 26,3 %.

Ein Drittel der E-Scooter-Unfälle waren Zusammenstöße mit Pkw

Von den 9 425 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2023 waren 3 189 (33,8 %) Alleinunfälle – das heißt, es gab keine Unfallgegnerin beziehungsweise keinen Unfallgegner. 12 der 21 auf E-Scootern Getöteten kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Bei den Verletzten traf dies auf 38,9 % zu.

An knapp zwei Dritteln (6 115) der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (3 930 Unfälle). Knapp die Hälfte (48,0 %) der verunglückten E-Scooter-Nutzenden verletzte sich bei eben solchen Zusammenstößen mit Pkw. Zum Vergleich: An 913 (9,7 %) E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,5 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden.

Anteil an Unfällen mit Personenschaden binnen Jahresfrist von 2,9 % auf 3,2 % gestiegen

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2023 registrierte die Polizei insgesamt 291 890 Unfälle mit Personenschaden, lediglich an 3,2 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt. 2022 war der Anteil mit 2,9 % noch etwas geringer.

Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2023 hat die Polizei deutschlandweit rund 94 468 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren, das war ein knappes Drittel (32,4 %) aller Unfälle mit Personenschaden. 446 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs waren, kamen dabei ums Leben, 14 464 wurden schwer verletzt, 80 050 leicht.

Methodische Hinweise:

E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

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Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Seit ihrer Gründung vor 20 Jahren ist die Envivas der exklusive Partner der Techniker für maßgeschneiderte Zusatzversicherungen

Als privater Krankenzusatzversicherer der Generali in Deutschland ergänzt die Envivas exklusiv den Service und die Leistungen der Techniker: Dazu zählen der Versicherungsschutz für Auslandsreisen sowie für ambulante und stationäre Behandlungen, die Zahnzusatzversicherung sowie das Krankentagegeld und die private Pflegevorsorge

Seit ihrer Gründung vor 20 Jahren macht sich die Envivas gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse (TK) stark für die Gesundheit ihrer Kundinnen und Kunden. Dabei verbindet beide Unternehmen der Anspruch, ihre Leistungen und ihren Service für ihre Versicherten immer besser zu gestalten und einen optimalen Rundumschutz zu bieten. Die Versicherten der Techniker erhalten je nach Bedarf ausgewählte Zusatzleistungen der Envivas – sei es für Auslandsreisen, ambulante und stationäre Behandlungen, für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, im Bereich Krankentagegeld oder in der privaten Pflegevorsorge.

Inzwischen nutzen mehr als 1,8 Millionen Kundinnen und Kunden die Kombination aus einer gesetzlichen Krankenversicherung und privatem Zusatzschutz und profitieren von der guten Partnerschaft der TK und der Envivas. Für die Zukunft haben beide Unternehmen die sich wandelnden Bedürfnisse im Versicherungsbereich und innovative Angebote weiterhin fest im Blick. Diese geteilte Perspektive ist eine gute Basis für die Zusammenarbeit der TK und Envivas.

Uli Rothaufe, Chief Insurance Officer Life and Health der Generali in Deutschland und Vorstandsvorsitzender der Envivas Krankenversicherung AG: „Dass gesetzliche und private Krankenversicherer den Menschen gemeinsam Mehrwert bieten, zeigt unsere langjährige enge Partnerschaft mit der Techniker Krankenkasse. Zusammen schauen wir, wie wir unsere Kundinnen und Kunden optimal unterstützen können. Dabei spielt die ausgewiesene Expertise der Techniker Krankenkasse als größter gesetzlicher Krankenversicherer eine bedeutende Rolle. Wir sind sehr dankbar für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf viele weitere Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit!“

Andreas Bündert, Chief Marketing Officer der TK und verantwortlich für die Kooperation: „Die Partnerschaft mit der Envivas schlägt eine Brücke zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Dabei stehen die persönlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse unserer Versicherten immer im Mittelpunkt. Wir sind froh, dass wir dafür seit zwanzig Jahren auf die Envivas zählen können und bedanken uns für die konstruktive und kreative Zusammenarbeit.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Mit dem erfolgten Eintrag in die Handelsregister in Köln und Wuppertal ist der Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer zur BarmeniaGothaer nun rechtlich vollzogen worden, das Closing ist damit erfolgt.

„Mit unserem Zusammenschluss zur BarmeniaGothaer ist die erste Fusion zweier großer unabhängiger Versicherer seit mehr als 20 Jahren nun Realität. Nach vielen Monaten intensiver Vorbereitung halten wir jetzt kurz inne, um diesen einzigartigen Moment zu genießen,“ erklärt Dr. Andreas Eurich, Co-CEO der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG. „Aus diesem ganz besonderen Moment starten wir dann mit viel Energie in die gemeinsame Zukunft“ ergänzt Co-CEO Oliver Schoeller. „Zusammen werden wir ein Unternehmen bauen, das durch die komplementären Stärken beider Partner besser ist. Besser für unsere Kundinnen und Kunden, besser für unsere Vertriebspartnerinnen und -partner und besser für unsere Mitarbeitenden.“

Das neue Vorstandsteam

Mit dem Closing haben die Aufsichtsräte nun auch das Vorstandsteam der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG berufen. Den Vorstandsvorsitz übernehmen als Co-CEOs Dr. Andreas Eurich (57) und Oliver Schoeller (53). Finanzvorstand (CFO) wird Harald Epple (58), der damit künftig die Kapitalanlage des Konzerns von rund 50 Mrd. Euro verantworten wird. Spartenvorstand Komposit wird Thomas Bischof (49), das Segment Gesundheit verantwortet Christian Ritz (41), das Segment Leben Alina vom Bruck (38). Die Ressorts Vertrieb und IT übernimmt Frank Lamsfuß (53), Dr. Sylvia Eichelberg (45) wird als Chief Operating Officer für alle Serviceeinheiten der Gruppe verantwortlich zeichnen. Die Spartenvorstände wurden zudem jeweils zum Vorstandsvorsitzenden der entsprechenden Risikoträger berufen.

„Auch die Aufsichtsräte möchten allen in der neuen BarmeniaGothaer Gruppe einen ganz großen Dank aussprechen. Das Vorstandsteam und all die vielen Menschen, die an diesem Zusammenschluss mitgewirkt haben, haben in den letzten Monaten Unglaubliches geleistet“, sagt Dr. Josef Beutelmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen a. G.. Prof. Dr. Werner Görg, Aufsichtsratsvorsitzender der Gothaer Versicherungsbank VVaG , ergänzt: „Alle Beteiligten können zu Recht stolz auf das bisher Erreichte sein. Ich bin sicher, dass wir diese Erfolgsgeschichte nun gemeinsam fortschreiben werden.“

Die beiden Versicherungsvereine Gothaer Versicherungsbank VVaG und Barmenia Versicherungen a. G. halten 64 Prozent bzw. 36 Prozent der Anteile an der Barmenia.Gothaer Finanzholding AG. Alle wichtigen Entscheidungen können nur einstimmig getroffen werden. Unter der Holding sind wiederum die Risikoträger angesiedelt.

Zusammenführung der Personenversicherer

Mit dem Closing wurde auch die Zusammenführung der Lebensversicherer vollzogen. So ist der gesamte operative Geschäftsbetrieb, insbesondere der Bestand der Barmenia Lebensversicherung a. G., auf die Gothaer Lebensversicherung AG übertragen worden. Direkt im Anschluss wurde die Barmenia Lebensversicherung a.G. auf die Barmenia Versicherungen a. G. verschmolzen. Alle Versicherten der Barmenia Leben werden darüber in den nächsten Wochen schriftlich informiert.

Mit dem Closing wird auch die Verschmelzung der Gothaer Kranken auf die Barmenia Kranken angestoßen. Dieser Prozess wird bis zu drei Jahre dauern. „Für unsere Kundinnen und Kunden hat dies keinerlei Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz oder ihre Prämien”, so Eurich. „Wir werden ihnen aber künftig eine noch ausgewogenere Palette an Produkten und Services bieten können.“

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

In der vergangenen Woche hat der BVI eine Studie vorgelegt, nach der eine sogenannte “Fondsrente fast bei allen bis zum Lebensende ausreiche“. Die Versicherer sehen die Studienergebnisse aus mehreren Gründen sehr kritisch.

“Grundsätzlich sind die BVI-Berechnungen äußerst problematisch, weil sie auf sehr optimistischen, zum Teil auch falschen Annahmen bezüglich der Sterblichkeit sowie des Kapitalmarktes beruhen”, so Norbert Rollinger, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung. „Die Annahmen gehen sowohl an der Wirtschafts- als auch an der Lebensrealität vorbei. Wenn sich ältere Menschen darauf verlassen, stehen sie womöglich ohne Zusatz-Rente da“, so auch GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Auch die in der Studie gewählte Bezeichnung „Fondsrente“ ist irreführend. Es handelt sich schlicht um einen Fonds-Auszahlplan. Dagegen ist eine echte Alters-Rente eine garantierte, meist monatliche Zahlung während des Ruhestandes bis ans Lebensende. So ist es in der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und in der geförderten privaten Altersvorsorge, die aktuell noch Riester-Rente heißt. „Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das täuscht Sparerinnen und Sparer, die sich auf garantiert lebenslange Auszahlungen verlassen möchten. Die verlässliche Finanzierung lebenslanger Grundbedürfnisse, das ist unser gesellschaftlicher Anspruch als Lebensversicherer “, so Katja de la Viña, Vorsitzende des GDV-Präsidialausschusses Altersvorsorge und Zukunftssicherung und CEO der Allianz Lebensversicherung.

Kritik an unrealistischen Annahmen des BVI

Der GDV hat die Annahmen des BVI überprüft und stellt fest, dass der BVI mit sehr hohen Renditen und einer verkürzten Lebenserwartung rechnet. So entsteht der falsche Eindruck, dass das Geld in den meisten Fällen bis zum Lebensende reiche. Die Annahme, dass die deutschen Staatsanleihen (REXP ca. 4,5 %) und Aktien (DAX ca. 9,3 %) dieselben Renditen wie in den letzten 30 Jahren erzielen, ist sehr optimistisch. Zudem wird dauerhaft die Sterblichkeit der Coronaphase zugrunde gelegt. Am 21. August 2024 hat das Statistische Bundesamt jedoch neue Daten vorgelegt. Danach ist die Lebenserwartung zuletzt bei beiden Geschlechtern im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,4 Jahre angestiegen. Die verwendete aktuelle statistische Sterbewahrscheinlichkeit berücksichtigt nicht, dass die Lebenserwartung etwa aufgrund des medizinischen Fortschritts noch weiter ansteigen wird. Der BVI berechnet, dass das Geld in über 95,7 Prozent der Fälle lebenslang ausreicht. „Das stimmt so nicht, denn: Zwei Drittel der Frauen und mehr als die Hälfte der Männer dürfen damit rechnen, in Zukunft das Alter von 85 deutlich zu überschreiten: Dann reicht ein Auszahlungsplan nicht aus, um die Lücken aus der gesetzlichen Rente zu schließen. Wichtig ist daher eine lebenslange Rente, die das Einkommen auch im hohen Alter sichert“, so Katja de la Viña.

Position der Lebensversicherer

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe zur Reform der privaten Altersvorsorge hat ihre Empfehlungen ausgesprochen. Eine Reform der privaten Altersvorsorge soll nach den Plänen der Bundesregierung bis zum Ende der Legislatur umgesetzt werden. Aus Sicht der Versicherer wird die Bedeutung von lebenslangen Renten und Mindestgarantien unterschätzt. Eine sichere Rente bis zum Lebensende ist das zentrale Versprechen der Rentenversicherer.

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Versicherer möchten externe Software immer mehr as-a-Service beziehen.

Das Modell verringert das Investitionsrisiko und beschleunigt die Implementierung neuer Software. Die Software-Anbieter am Markt reagieren darauf und bieten Software-as-a-Service verstärkt an. Das geht aus einem aktuellen Marktüberblick der PPI AG hervor. 24 Hersteller von Systemen, die den Komposit-Bereich komplett abdecken, wurden untersucht.

Das Betriebsmodell Software-as-a-Service (SaaS) entwickelt sich zum Standard in der Versicherungsbranche. Bei SaaS wird die Applikation Cloud-basiert über die Rechenzentren des Softwareproviders bereitgestellt. Eine On-Premise Installation wie bei dem klassischen Lizenzmodell ist nicht mehr nötig. 16 von 24 untersuchten Herstellern von Standard-Software bieten das SaaS-Modell mindestens für einzelne Komponenten an. 2023 konnten dies nur 3 von 21 Herstellern tun. Teilweise können Hersteller SaaS sogar vollumfänglich anbieten. Drei weitere Hersteller sind bereits in der Umsetzung und werden ihre Software zeitnah mit dem SaaS-Modell an den Markt bringen. Dies ergibt die aktualisierte Marktübersicht zu “IT-Plattformen für den Versicherungsbetrieb SHUK” der PPI AG.

“SaaS ist besonders deswegen attraktiv für die Versicherer, weil sie ihre Systeme mit diesem Modell frei skalieren können, etwa wenn plötzliche Massenschäden, wie nach Naturkatastrophen, verarbeitet werden müssen”, sagt Tobias Kohl, Partner bei PPI. “Mit SaaS ist es nicht mehr nötig, die entsprechende Rechenleistung für solche Ausnahmefälle im eigenen Haus zu haben. Die Entwicklung zu SaaS als präferiertem Betriebsmodell ist eine logische Folge der Cloud-Strategie für die gesamte IT-Infrastruktur, die sich derzeit branchenweit durchsetzt.”

Der Betrieb in der Cloud setzt sich in der Versicherungsbranche vergleichsweise spät durch. Der Grund: Anbieter von Cloud-Infrastruktur für Finanzdienstleister wie Versicherungen unterliegen strengen regulatorischen Auflagen. Die Umsetzung der Anforderungen von Gesetzespaketen wie DORA und VAIT war für viele Hersteller eine Herausforderung. Inzwischen können die meisten Anbieter die entsprechenden Zertifikate jedoch vorweisen.

Eine weitere Herausforderung besteht in der Integration der Applikationen. Die meisten Hersteller bieten zwar eine Integrationskomponente an, laut PPI-Experte Tobias Kohl reicht diese grundsätzlich gute Integrationsfähigkeit allein jedoch nicht aus. Will ein Versicherer im Rahmen der Einführung von SaaS-Kernlösungen die Datenhoheit im eigenen Haus halten, sind zusätzliche Überlegungen notwendig.

“Eine zentrale Integrationsplattform sollte im Zentrum jeder zukunftsfähigen Cloud-Strategie stehen”, erläutert Kohl. “Durch eine solche Plattform wird die mühelose Anbindung externer Applikationen an die firmeneigene IT-Infrastruktur gewährleistet. Eine eigene Lösung für die Anbindung jeder einzelnen Komponente ist nicht mehr nötig.”

Welche Software sich für welchen Versicherer eignet, schlüsselt die Studie in drei Dimensionen auf. Verglichen werden die verfügbaren Sparten, für die sich die Software nutzen lässt, welche Komponenten sie mitliefert und wie sie bereitgestellt wird.

Über die Studie

Die Studie “Neue Trends im Standardsoftwaremarkt” ist die 4. aktualisierte Auflage zur Studie “IT-Plattformen für den Versicherungsbetrieb SHUK” (SHUK 4.2). Sie vergleicht 24 Anbieter von Standard-Software hinsichtlich der gebotenen Funktionen und der verfügbaren Betriebsmodelle. Gegenüber der letzten Auflage (4.1) vom Frühjahr 2023 sind 17 von 21 Firmenprofilen aktualisiert und drei neu aufgenommen worden.

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PPI AG, Moorfuhrtweg 13, 22301 Hamburg, Tel: +49 40 227 433 0, www.ppi.de

Zwei Hochwasser prägen die Schadenbilanz der ersten Jahreshälfte. Für das Gesamtjahr erwarten die Versicherer Schäden von mindestens sieben Milliarden Euro.

Nach einem schadenreichen ersten Halbjahr rechnen die Versicherer für das gesamte Jahr 2024 mit Naturgefahrenschäden von mindestens sieben Milliarden Euro. „Aufgrund der bisherigen Schäden gehen wir davon aus, dass die Naturgefahrenbilanz 2024 insgesamt überdurchschnittlich ausfällt“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Kommt es zu schweren Herbst- und Winterstürmen, könnten die Gesamtschäden noch höher liegen.“

Fast vier Milliarden Euro Schaden im 1. Halbjahr

Im vergangenen Jahr hatten Wetterextreme wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen versicherte Schäden von 4,9 Milliarden Euro verursacht. Das entspricht dem langjährigen Durchschnitt. Für die ersten sechs Monate 2024 bilanziert der GDV dagegen bereits Naturgefahrenschäden in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Erfasst wurden dabei Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Kraftfahrzeugen.

Die Halbjahresbilanz zeigt, dass rund 2,7 Milliarden Euro versicherter Schäden durch Überschwemmungen und Starkregen, 800 Millionen Euro durch Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden entstanden sind. Weitere 400 Millionen Euro gehen auf Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmungen an Kraftfahrzeugen zurück.

Das erste Halbjahr war vor allem durch schwere Hochwasser gekennzeichnet. Allein im Juni sind in Süddeutschland versicherte Schäden von insgesamt zwei Milliarden Euro entstanden. Bereits an Pfingsten waren das Saarland und Rheinland-Pfalz mit rund 200 Millionen Euro betroffen.

Versicherer fordern verbindliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Der GDV erneuert vor dem Hintergrund der Halbjahresbilanz seine Forderung, verbindliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu ergreifen.  „Wir brauchen bundesweit einheitliche Vorgaben, wie und wo in Gefahrengebieten gebaut werden darf. Unverständlich ist es, dass es bislang keinen konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten gibt“, sagt Asmussen. Notwendig sei eine zügige Anpassung des Baurechts, aber auch eine deutliche Verringerung der Flächenversiegelung. „Wir befürchten, dass sich ohne Prävention eine Spirale aus immer mehr Schäden und immer höheren Prämien in Gang setzt und die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell überlastet werden“, so Asmussen.

Versicherung gegen alle Wetterextreme immer wichtiger 

Obwohl es ein großes Angebot am Markt gibt, ist nur gut die Hälfte der Gebäude in Deutschland umfassend mit einer Elementarschadenversicherung gegen alle Naturgefahren geschützt. Bei Neuverträgen bieten die Versicherer die Wohngebäudeversicherung inzwischen mit Elementarschutz an. Immobilienbesitzer, die auf diesen Schutz verzichten wollen, müssen ihn aktiv abwählen. Viele Hausbesitzer unterschätzen aber die Gefahr, die von Starkregen und Überschwemmungen ausgeht.

Zur Einschätzung des eigenen Risikos bietet der GDV den „Hochwasser-Check“ an und stellt Immobilienbesitzern und Mietern wichtige Informationen zur Gefährdung durch Flusshochwasser und Starkregen zur Verfügung.

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PKV-Rating 2024: Gute Qualität dominiert, Innovationen bleiben aus

Nur 5 % aller Tarife erhalten im PKV-Rating 2024 die Bestnote FFF+. Sieben von 31 Gesellschaften haben einen Spitzentarif im Angebot. Innovationen sind jedoch rar.

Mit der PKV geht es aufwärts. Im Jahr 2023 ist der Bestand an privaten Krankenvollversicherungen erstmals seit 2011 netto wieder gewachsen. Das sechste Jahr in Folge wechselten mehr Menschen von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung (PKV) als umgekehrt. „Der Wechsel zur PKV ist eine Entscheidung mit großer Tragweite. Sie sollte gut durchdacht sein“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Manchmal zeige sich erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten, ob sie richtig gewesen sei. Und eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sei nur in bestimmten Fällen möglich, so Franke.

Gutes Niveau, kaum neue Trends

Ein entscheidender Vorteil der PKV liegt auf der Hand: Der Versicherungsschutz kann individuell zusammengestellt und damit den persönlichen Wünschen angepasst werden. Versicherer bieten dafür eine Vielzahl an Bausteinen und Kombinationen. Das macht die Auswahl komplex. Seit 2010 geben die PKV-Ratings von Franke und Bornberg Orientierung.

Seit dem Erstrating zeigt die Qualität deutlich nach oben, bei Aspekten wie ambulante Psychotherapie ebenso wie bei Erstattungsgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz. In der letzten Zeit jedoch gibt es wenig Neues. „Innovationen sind in der Privaten Krankenversicherung aktuell Mangelware“, weiß Michael Franke. Er führt das unter anderem auf die Ausgaben für Versicherungsleistungen zurück: „Hochwertige Versorgung hat ihren Preis. Vor allem für Arzneimittel und im Krankenhaus steigen die Kosten für Versicherer massiv. Im stationären Sektor musste die PKV 2023 Mehrkosten von 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften.“ Da bleibe wenig Spielraum für neue Features und bessere Leistungen, so Franke.

Das PKV-Rating 2024

Bausteine und Kombinationsmöglichkeiten sorgen für ein riesiges Angebot. Für das Rating zieht Franke und Bornberg 845 ausgewählte Tarifkombinationen („Kerntarife“) heran. Der 2023 grundlegend modernisierte Kriterienkatalog bleibt 2024 unverändert. Wie im Vorjahr werden die Tarife in 15 Untersuchungsbereichen mit 104 Detailkriterien bewertet. Die Qualität steigt leicht.

Franke und Bornberg PKV-Rating 2024: Gesamtergebnis

Insgesamt 40 von 845 PKV-Tarifangeboten (5 %) erreichen 2024 die Höchstnote FFF+ (hervorragend). Was gegenüber den 2 % im Vorjahr als leichtes Plus erscheint, ist bei genauerem Hinsehen vor allem auf ein einziges sehr modular aufgebautes neues Tarifwerk zurückzuführen. Sieben Unternehmen bieten Versicherten mindestens eine hervorragende Tarifkonstellation (Höchstnote FFF+).

Diese Versicherer bieten die besten PKV-Tarife

(in alphabetischer Reihenfolge):

Note FFF+ hervorragend

Allianz

Barmenia

Bayerische Beamtenkrankenkasse

DKV

Hallesche

SDK

UKV

Für die Top-Note FFF+ muss ein Tarif mindestens 85 % von maximal möglichen 19.550 Punkten erhalten. Zusätzlich müssen eine Reihe von Mindeststandards erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem freie Arztwahl und Erstattung oberhalb der Höchstsätze der GOÄ, 100 % Erstattung für Ein- oder Zweibettzimmer sowie ein offener Hilfsmittelkatalog.

Neben den oben genannten Gesellschaften bieten die folgenden Unternehmen mindestens eine Tarifkonstellation, die mit der Note FFF (sehr gut) ausgezeichnet wird (in alphabetischer Reihenfolge):

Note FFF sehr gut

Allianz

Arag

AXA

Barmenia

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Continentale

Debeka

DKV

Generali

HanseMerkur

Nürnberger

R+V

SDK

Signal Iduna (Marke Deutscher Ring)

UKV

uniVersa

Württembergische

PKV-Topschutz ist bezahlbar – aber nicht für jeden

Die Erfahrung zeigt: PKV-Kunden reagieren sehr unterschiedlich auf den Preis. „Gutverdienende Angestellte sichern sich gern bestmögliche Leistungen, während Selbstständige oft eher preissensibel sind“, beobachtet Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg. Dem Wunsch nach bezahlbaren Leistungen begegnen Versicherer mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. „In den letzten Monaten haben drei Versicherer neue Tarife eingeführt. Gemeinsames Merkmal ist eine garantierte Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Versicherungsjahre. Dieses Feature verbindet die Interessen von Versicherern und Versicherten“, erläutert Monke.

Nach Berechnungen von Franke und Bornberg kosten Top-Tarife derzeit rund 700 bis 900 Euro im Monat (Abschluss im Alter 35, einschließlich Pflegepflichtversicherung). Höhere Prämien gelten für die Zukunft jedoch als sehr wahrscheinlich, so Monke: „Hohe Schadenaufwendungen sorgen in der Mathematik für Sorgenfalten. Der PKV-Verband warnt bereits vor einer schwierigen Beitragsanpassungsrunde und setzt auf vorhandene Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen, um den erforderlichen Beitragsanstieg abzumildern. Die Versicherer stimmen sich gerade mit ihren Treuhändern über künftige Beiträge ab. Die nächsten Monate werden also spannend.“

Fazit und Ausblick

Die PKV bietet leistungsfähige Tarife. Das PKV-Rating von Franke und Bornberg unterstützt Vermittlerinnen und Versicherte bei der Produktauswahl. Neben dem Tarif sind Solidität und Zukunftsfähigkeit des Versicherers entscheidend. Dazu liefert der map-report Krankenversicherung von Franke und Bornberg Hintergrundwissen.

Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie alle Ergebnisse auf Tarifebene stellt Franke und Bornberg auf der Homepage kostenlos bereit. Für die Zielgruppe Beamte bietet Franke und Bornberg ein gesondertes Rating, das Bedarf und Anforderungen von Beamtinnen und Beamten gerecht wird.

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de