Die myLife Lebensversicherung AG hat ihre ersten vorläufigen Geschäftszahlen veröffentlicht.

Innovative versicherungsbasierte Investmentlösungen und das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden sorgen für ein deutliches Wachstum im Neugeschäft und beim verwalteten Vermögen.

Ein deutliches Plus von 30,2 Prozent bei den Beitragseinnahmen erzielt die myLife im Gesamtgeschäft. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 390,9 Millionen Euro als neue Beiträge verzeichnet (Vorjahr: 300,1 Millionen Euro). Insbesondere der Einmalbeitrag konnte erstmals auf mehr als eine Viertelmilliarde Euro gesteigert werden.

Zudem wurde das verwaltete Vermögen durch das sehr gute Neugeschäft, durch nach wie vor niedrige Kapitalabflüsse und durch eine positive Marktentwicklung deutlich ausgebaut. Das sogenannte Sicherungsvermögen der myLife betrug zum Jahresende 2024 über 2,7 Milliarden Euro und lag damit 23,6 Prozent über dem 2023-er Wert in Höhe von 2,2 Milliarden Euro.

Weitere Geschäftszahlen und Unternehmensquoten werden mit dem Geschäftsabschluss und im Rahmen der Veröffentlichung des Geschäftsberichts erwartet.

„Das sehr dynamische und teils turbulente Jahr 2024 hat einmal mehr aufgezeigt, dass die von uns angebotene einmalige Kombination aus Vorsorge- und Investmentlösungen bei Finanzberatern und Kunden hohen Anklang findet, da diese bei geringen Kosten maximale Flexibilität und Transparenz bietet. Neben innovativen Produktlösungen und technischen Services bieten wir Finanzberatern zusätzlich die Möglichkeit, von neuen Vergütungsformen zu profitieren. Wir freuen uns sehr über die positiven Ergebnisse“, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Rund 2,9 Millionen Mofas, Mopeds und E-Scooter brauchen bald neue Kennzeichen.

Die blauen Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit und müssen durch grüne Kennzeichen ersetzt werden. Diese sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. Der Grund für den jährlichen Farbwechsel zum 1. März: Polizei und Ordnungsamt können so auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. „Wer im März weiter mit alten blauen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert. Er müsste also einen Unfallschaden komplett aus eigener Tasche bezahlen – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Bilanz: Höhere Schäden, mehr Diebstähle

Mit den insgesamt 2,9 Millionen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen wurden im Jahr 2023 rund 21.300 Haftpflichtschäden verursacht. Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 17 Prozent auf 99 Millionen Euro. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Entschädigungszahlungen zurückzuführen: Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 4.600 Euro (+15 Prozent).

Weiter ansteigend sind auch die Diebstähle. 2023 wurden mehr als 10.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen (+ 46 Prozent), der Großteil davon E-Scooter (6.850). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 277 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 4 von 10.000.

Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen beziehungsweise eine Versicherungsplakette reichen.

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0×10,1 cm:

Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.

Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.

Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.

E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.

Motorisierte Krankenfahrstühle.

Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7×5,5 cm:

E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist. Die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600.

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG hat ihr Angebot im Segment Waldversicherungen modernisiert und den Schutz deutlich verbessert.

Mit der Innovationsklausel sind nun neue Risiken und verbesserte Leistungsstandards automatisch im Versicherungsschutz enthalten und das ohne Änderung des Beitrags.

„Wälder sind einer sich wandelnden Umwelt ausgesetzt“, erklärt Jan Droll, Förster und Produktmanager für Waldversicherungen bei der Gothaer. „Um den Versicherungsschutz an neue Gefahren und Standards anzupassen, setzen wir auf Innovationen. Mit dem Update und der Innovationsklausel leisten wir einen Beitrag dazu, dass Wälder in Zukunft noch besser geschützt werden. Und das sogar, ohne dass unsere Kundinnen und Kunden selbst aktiv werden müssen.“

Neue Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung

Im Rahmen der Produktmodernisierung hat die Gothaer auch eine neue Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung eingeführt. Sie bietet Versicherten unter anderem eine erhöhte Deckung von drei Millionen Euro. In Kombination mit der Waldbrand- und Waldsturmversicherung ist die Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung speziell auf die Bedürfnisse von Privatwaldbesitzerinnen und -besitzern zugeschnitten.

Komplettschutz in einem Vertrag

Mit dem Top-Produkt der Gothaer, der Pauschalversicherung, können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer verschiedene Risiken in einem Vertrag gebündelt absichern. Sie gilt für Wälder, die bis zu fünf Hektar groß sind und umfasst eine Waldbrand-Versicherung, eine Wald-Sturmversicherung und die neue Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung.

„Im Fokus unserer Neuerungen stehen die vielen privaten Waldeigentümerinnen und -eigentümer mit kleinen Waldflächen, die mit ihrem Engagement etwa die Hälfte der heimischen Wälder hegen und pflegen“, berichtet Jan Droll weiter. „Die Waldbesitzerinnen und -besitzer schützen ihren Wald bislang häufig nur mit eigenen Mitteln, oft ohne nennenswerte Erträge erzielen zu können. Mit der Pauschalversicherung erhalten sie einen umfassenden Schutz und Entlastung.“

Maßgeschneiderter Waldschutz

Auch wenn die Pauschallversicherung die Mehrzahl an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer anspricht, können individuelle Verhältnisse eine andere Absicherung erfordern. Ist ein Wald beispielsweise bereits gegen Brände und Stürme abgesichert, kann eine reine Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung ausreichend sein. Um solchen individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet die Gothaer die drei Versicherungslinien auf Anfrage auch einzeln an.

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Noch nie hat es ein Rating von Unterstützungskassen gegeben – „zu vielschichtig, zu heterogen und zu komplex“ waren die Gründe, besonders aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften.

Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist es jetzt gelungen, diese gravierende Lücke zu schließen und damit ein ganz neues Kapitel im Bereich des Ratings von Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aufzuschlagen. Eineinhalb Jahre intensiver Vorbereitung waren dazu erforderlich.

Während dieser Phase wurde das Projekt von eingeweihten sachkundigen Außenstehenden als „Meilenstein“ des Ratings bezeichnet, auf den Arbeitgeber (Trägerunternehmen) und die Finanzwelt seit langem warten. „Denn gemäß Stand heute gibt es weder gesetzlich vorgeschriebene noch anderweitig eingerichtete Institutionen, die Struktur, Leistungen, Kosten und Vermögen von Unterstützungskassen miteinander vergleichen und auf steuerrechtliche Risiken hin überprüfen“, so Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth: „die BAFin ist bei Unterstützungskassen nicht zuständig. Darüber hinaus können Unterstützungskassen, da sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt sind, auf ihre jeweiligen Vorzüge und Wettbewerbsvorteile nicht ungehindert aufmerksam machen.“

Dieses zweiseitige Vakuum findet nun durch das Rating des IVFP für rückgedeckte Unterstützungskassen sein Ende: Gut 40 tiefgehende Fragen aus den Bereichen

  • Größenordnung der Unterstützungskassen,
  • Verwaltung, Kosten und Gestaltungsfreiheiten,
  • rechtlicher Schutz der Versorgungsberechtigten und Trägerunternehmen sowie
  • steuerrechtliche Kriterien

gehen zu jeweils 25 % in die Bewertung ein und sind die Fundamente eines präzisen Messinstrumentes, an dem sich potenzielle Trägerunternehmen, Versicherer und Beraterinnen und Berater künftig orientieren können. Die Ergebnisse des Unterstützungskassen-Kompetenzratings finden Sie hier: https://ivfp.de/rating/ergebnisse/ergebnisse-uk-kompetenzrating-2025/

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Der Staat hat die Fördergrenzen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Wie Sparer davon profitieren können.

Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können seit Januar bis zu 29.344 Euro pro Jahr (vorher 27.565 Euro) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zu einer privaten Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, erklärt die uniVersa Versicherung. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Wert. Drei Verbesserungen gibt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge: Steuer- und sozialabgabenfrei können in diesem Jahr bis zu 3.864 Euro (2024: 3.624 Euro) vom Bruttolohn umgewandelt werden. Vom Arbeitgeber gibt es hierzu noch einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent. Der gleiche Betrag kann zusätzlich noch steuerfrei umgewandelt werden. „Damit lassen sich in diesem Jahr bis zu 7.728 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren“, so die uniVersa. Erhöht hat sich auch der Freibetrag, bis zu dem versicherungspflichtige Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente bezahlen müssen. Er stieg auf 187,25 Euro pro Monat (Vorjahr: 176,75 Euro). Damit bleiben Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro (Vorjahr: 21.210 Euro) von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Mehrheit der Selbstständigen in Deutschland blickt mit Sorge auf ihre Altersabsicherung.

Das ergab eine repräsentative Umfrage unter rund 1.000 Freiberuflern, Klein- und Einzelunternehmern, die vom Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag der Liechtenstein Life Assurance AG in der zweiten Jahreshälfte 2024 durchgeführt wurde.

Rund 54 % der Befragten räumten ein, den eigenen Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben nicht beibehalten zu können. Besonders sorgenvoll blicken Selbstständige zwischen 30 und 39 Jahren auf ihre finanzielle Absicherung: In dieser Altersgruppe gehen fast zwei Drittel davon aus, im Alter finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen (63 %). Nur jeder Neunte in dieser Altersgruppe ist sich sicher, ausreichend vorgesorgt zu haben (11 %). Auch viele 50- bis 64-Jährige blicken skeptisch auf das Alter: Hier gehen 61,3 % davon aus, im Alter den Lebensstandard nicht halten zu können.

Bei der Frage nach der Bedeutung staatlicher Förderung für die persönliche Altersvorsorge zeigt sich ein gespaltenes Stimmungsbild unter Deutschlands Selbstständigen: 39,5 % der Befragten betrachten Unterstützung durch Freibeträge, Zuschüsse etc. als wichtig oder eher wichtig. Nahezu genauso viele Selbstständige geben an, dass Förderung keine oder nur eine geringe Rolle für ihre Vorsorgeentscheidung spielt. Mehr als jeder fünfte Befragte räumt ein, diese Frage nicht eindeutig beantworten zu können: 20,6 % sind bei der Frage nach der Wichtigkeit staatlicher Förderung unentschieden.

Jüngere Klein- und Einzelunternehmer setzen dabei deutlich häufiger auf Vorsorge ohne Förderung, während ältere darin eher Vorteile erkennen: Lediglich 24,7 % der 18- bis 29-Jährigen sehen Fördermaßnahmen als “wichtig” oder “eher wichtig” an. Bei den 40- bis 49-Jährigen hingegen ist eine relative Mehrheit von der Bedeutung staatlicher Fördermaßnahmen überzeugt (44 %).

Dr. Aron Veress, CEO von Liechtenstein Life, kommentiert die Studienergebnisse: “Eine finanziell wirksame Altersvorsorge ist für Selbstständige ohne staatliche Rentenperspektive essenziell. Gerade für jüngere Selbstständige bieten private Vorsorgeinstrumente intelligente Möglichkeiten, auch mit kleinen monatlichen Beiträgen langfristig effektive Vorsorgepolster für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben aufzubauen. Unsere Studie zeigt, dass für Makler und Vermittler in dieser Frage noch erheblicher Aufklärungsbedarf bei ihren selbstständigen Kunden besteht.”

Liechtenstein Life bringt im Frühjahr 2025 eine neue Basisrente auf den Markt, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten ist und finanzielle Flexibilität im Berufsleben und wirkungsvollen Vermögensaufbau für den Ruhestand ermöglicht.

Über Liechtenstein Life

Mit zukunftsweisenden Lösungen zur renditeorientierten privaten Vorsorge- und Vermögensplanung engagiert sich Liechtenstein Life Assurance AG für die finanzielle Unabhängigkeit ihrer Kunden – ein Leben lang und über Generationen hinweg. Das Unternehmen wurde 2008 in Liechtenstein gegründet und ist in Schaan (Liechtenstein) ansässig. Das umfangreiche Anlageuniversum von Liechtenstein Life ist eng verbunden mit ihren Produkten und ermöglicht den Zugang zu weltweit renommierten Investmentmanagern. Liechtenstein Life setzt bewusst den Schwerpunkt auf ESG-Fonds und trägt damit gezielt zu umwelt- und sozialbewussten Finanzlösungen bei. Das Unternehmen gehört zur digitalen Finanzgruppe the prosperity company AG, die derzeit über 120 Mitarbeitende beschäftigt.

Über die Umfrage

Civey hat für Liechtenstein Life vom 16.08. bis 26.08.2024 online 1.000 Selbständige befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 6,0 bis 6,1 Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis.

Verantwortlich für den Inhalt:

Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Die von Ascore zum „Tarif des Jahres 2024“ ausgezeichnete Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Aktiv des Münchener Verein wurde zu Beginn des Jahres neu aufgelegt.

Neben Highlights wie einer schnelleren Leistungen mit AU-Option, einer Soforthilfe bei schweren Krankheiten und einem Heldenbonus für ehrenamtlich Tätige sowie eine Umorganisationshilfe für Selbstständige von bis zu 10.000 EUR, gibt es die Deutsche Handwerker BU zudem nun auch für Schüler ab dem 10. Lebensjahr.

Die Deutsche Handwerker BU des Münchener Verein stellt ein maßgeschneidertes Produkt mit besten Leistungen zur Arbeitskraftabsicherung dar. Dabei ist der Tarif speziell auf die besonderen Anforderungen und Risiken körperlich tätiger Berufe abgestimmt. Dank einer risikogerechten Prämiengestaltung bleiben die Beiträge auch bei handwerklichen Berufsgruppen bezahlbar. Denn gerade Handwerker haben es meist schwer, eine günstige Arbeitskraftabsicherung zu finden.

„Die günstige Aktiv-Variante der Deutschen Handwerker BU stellt eine optimale Lösung unter den alternativen Arbeitskraftabsicherungen dar. Denn gerade Handwerker müssen oft zwischen einem extrem hohen Preis für eine BU oder einer Einschränkung durch eine reduzierte Absicherungshöhe wählen. Dann greifen viele auf alternative Absicherungsmodelle wie die Grundfähigkeitsabsicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Unfallversicherung zurück. Bei uns genießt der Kunde einen vollwertigen Schutz, der ab einer Berufsunfähigkeit von mind. 50 Prozent greift,“ erklärt Andreas Gahn, Abteilungsleiter Produktmanagement und -marketing. „Des Weiteren bietet die Aktiv Variante nun jegliche Flexibilität der Premium Variante – umfangreiche Nachversicherungsgarantien, eine Berufswechsel-Option, eine Verlängerungs-Option, aber auch eine Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz bis zu 36 Monate während einer Fortbildung zum Meister, Techniker oder einem in Deutschland anerkannten Studium.“

Zahlreiche weitere Optimierungen der Aktiv-Variante stellen sicher, dass Handwerker auch in Zukunft einen umfassenden und dennoch erschwinglichen BU-Schutz genießen können. Besonders hervorzuheben ist die signifikante Reduzierung der Beiträge durch die Fokussierung auf die wesentlichen Risiken, Beeinträchtigungen am Bewegungsapparat und Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls. Bei allen sonstigen Erkrankungen ist die Leistung auf 25% angepasst.

Auch eine Kombination aus dem Premium Tarif und der Aktiv Variante ist darstellbar und ermöglicht eine individuelle, bedarfsgerechte Gestaltung der Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Die myLife Lebensversicherung AG hat ihre ersten vorläufigen Geschäftszahlen veröffentlicht.

Innovative versicherungsbasierte Investmentlösungen und das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden sorgen für ein deutliches Wachstum im Neugeschäft und beim verwalteten Vermögen.

Ein deutliches Plus von 30,2 Prozent bei den Beitragseinnahmen erzielt die myLife im Gesamtgeschäft. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 390,9 Millionen Euro als neue Beiträge verzeichnet (Vorjahr: 300,1 Millionen Euro). Insbesondere der Einmalbeitrag konnte erstmals auf mehr als eine Viertelmilliarde Euro gesteigert werden.

Zudem wurde das verwaltete Vermögen durch das sehr gute Neugeschäft, durch nach wie vor niedrige Kapitalabflüsse und durch eine positive Marktentwicklung deutlich ausgebaut. Das sogenannte Sicherungsvermögen der myLife betrug zum Jahresende 2024 über 2,7 Milliarden Euro und lag damit 23,6 Prozent über dem 2023-er Wert in Höhe von 2,2 Milliarden Euro.

Weitere Geschäftszahlen und Unternehmensquoten werden mit dem Geschäftsabschluss und im Rahmen der Veröffentlichung des Geschäftsberichts erwartet.

„Das sehr dynamische und teils turbulente Jahr 2024 hat einmal mehr aufgezeigt, dass die von uns angebotene einmalige Kombination aus Vorsorge- und Investmentlösungen bei Finanzberatern und Kunden hohen Anklang findet, da diese bei geringen Kosten maximale Flexibilität und Transparenz bietet. Neben innovativen Produktlösungen und technischen Services bieten wir Finanzberatern zusätzlich die Möglichkeit, von neuen Vergütungsformen zu profitieren. Wir freuen uns sehr über die positiven Ergebnisse“, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Repräsentative Umfrage zur Bundestagswahl im Auftrag von Canada Life

Die meisten Befragten sehen Renten-Verantwortung bei sich selbst statt beim Staat

Über die Hälfte findet Rententhematik wichtig für Wahlentscheidung

Mehr als drei Viertel haben kein Vertrauen in zukunftsfähige Rentenreform

Die meisten Menschen in Deutschland sehen die Verantwortung für die Rente nicht mehr beim Staat, sondern bei sich selbst. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Civey, die der Lebensversicherer Canada Life anlässlich der anstehenden Bundestagswahl in Auftrag gegeben hat. Bereits 2021 hatte der Lebensversicherer 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor der Wahl befragt. Damals sahen Menschen mehrheitlich den Staat in der Hauptverantwortung für die Rente.

So wichtig ist das Thema Rente jetzt

Die vom 27. bis 28. Januar 2025 online durchgeführte Neu-Auflage der Umfrage zeigt: Nach wie vor ist das Thema Rente vielen Menschen wichtig für ihre Entscheidung bei der anstehenden Bundestagswahl (56 %). Weniger als ein Drittel der Befragten hält es für unwichtig. Insbesondere für die 50-64-Jährigen ist die Thematik von großer Bedeutung. Von ihnen gaben 61 % an, die Rente spiele für ihre Wahlentscheidung eine wichtige Rolle. Damit liegen sie fünf Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt. Auch im Hinblick auf die berufliche Stellung der Befragten fielen die Antworten unterschiedlich aus: Bei Arbeiterinnen und Arbeitern erachten fast zwei Drittel (64 %) das Thema Rente als wichtig für ihre Wahlentscheidung. Damit liegen sie acht Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt.

Insgesamt hat die Renten-Thematik im Vergleich zu den Umfrage-Ergebnissen von 2021 etwas an Relevanz verloren: Damals hatten 61 % angegeben, dass dies wichtig für ihre Wahlentscheidung sei. Unter den 50-64-Jährigen hatten mehr als zwei Drittel geäußert, das Thema spiele für ihre Wahlentscheidung eine wichtige Rolle. Bei Arbeiterinnen und Arbeitern waren es sogar 84 %.

Rentenreform mit Zukunft? Kaum jemand glaubt daran

Das Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform ist nach wie vor sehr gering. Mehr als drei Viertel der Befragten haben kaum oder gar kein Vertrauen, dass eine zukunftsfähige Rentenreform durchgesetzt wird (78 %). Junge Menschen von 18-39 Jahren zeigen sich besonders kritisch: Hier geben 84 % (18-29 Jahre) bzw. 83 % (30-39 Jahre) an, kaum oder kein Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform zu haben. Bei den Berufsgruppen sind vor allem Angestellte und leitende Angestellte skeptisch: Hier bekunden 83 % bzw. 84 %, nicht an eine zukunftsfähige Rentenreform zu glauben.

Im Jahr 2021 hatten mit 76 % der Befragten ähnlich viele Menschen kaum oder gar kein Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform gezeigt. Mit 85 % waren damals vor allem Arbeiterinnen und Arbeiter skeptisch. Auch junge Menschen von 18-29 Jahren hatten sich besonders kritisch geäußert: Von ihnen hatten 83 % angegeben, kaum oder kein Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform zu haben.

Rente: Mehr Menschen sehen Eigenverantwortung

Mittlerweile sehen die meisten Befragten die Hauptverantwortung für die Altersvorsorge bei sich selbst: Gut vier von zehn Befragten (41 %) befürworten, dass jeder selbst neben der gesetzlichen Rente für ein zusätzliches Finanzpolster verantwortlich sein sollte. 36 % sind der Meinung, dass der Staat in der Pflicht steht. 23 % sind unentschieden. Im Vergleich zu den Umfrage-Ergebnissen von 2021 hat hier ein Umdenken stattgefunden. Damals sah die Mehrheit der Befragten die Hauptverantwortung für die Altersvorsorge beim Staat (45 %). Nur 38 % waren der Auffassung, dass Jeder selbst dafür verantwortlich sein sollte. 16 % waren unentschieden. Heute hält insbesondere die Altersgruppe 65+ die Eigenverantwortung für das zusätzliche Finanzpolster im Alter für notwendig (47 %). Betrachtet man die Berufsbildung der Befragten, vertreten vor allem Akademiker (48 %) diese Überzeugung. Damit liegen auch sie deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt (41 %).

“Der Ruf nach dem Staat wird leiser”, kommentiert Dr. Igor Radovic, Vorstandsmitglied bei Canada Life, die Umfrage-Ergebnisse. “Es ist gut, dass die Eigenverantwortung für die Rente nun bei vielen Menschen im Bewusstsein angekommen ist. Denn eigenständige Vorsorge und gute professionelle Beratung können die finanziellen Bedürfnisse im Alter besser treffen als die vage Hoffnung auf eine gelungene Rentenreform. Zu einem selbstbestimmten Lebensabend gehört auch eine selbstbestimmte Altersvorsorge. Sie gibt Planungssicherheit und macht unabhängig davon, wie die Rentenpolitik nach dem 23. Februar aussieht!”

Über die Umfrage

Das Marktforschungsinstitut Civey hat für Canada Life Assurance Europe plc vom 27. bis 28. Januar 2025 online 2.500 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt zwischen 3,3 und 3,4 Prozentpunkten. Alle Zahlen wurden auf ganze Zahlen gerundet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Junge Generation mit hohen Ansprüchen beim Thema ESG

Umweltschutz vorausgesetzt: 44 Prozent der Deutschen wollen zu Finanzdienstleister wechseln, der sich aktiv für Umweltschutz einsetzt. Sechs Prozent sind bereits gewechselt.

Junge Generation hat hohe Ansprüche bei Thema ESG: 56 Prozent der 25- bis 34-Jährigen erachtet Umweltaspekte bei der Auswahl eines Finanzdienstleisters als wichtig.

54 Prozent wollen “grüne” Dienstleistungen wie klimafreundliche Versicherungsprodukte. 51 Prozent der Deutschen fordern, dass Anbieter umweltschädliche Aktivitäten kompensieren.

Deutschen Konsumenten legen zunehmend Wert auf ökologische und soziale Verantwortung bei Finanzdienstleistern. Das zeigt die aktuelle “Banking on Banks”-Studie des Informationsdienstleisters CRIF. 54 Prozent wollen nachhaltige Produkte, 52 Prozent wollen Finanzdienstleister, die sich sozial engagieren und sogar 44 Prozent würden in Betracht ziehen, ihren Anbieter zu wechseln, sollte sich ein anderer aktiv für Klimaschutz einsetzen. Für die repräsentative Umfrage wurden 7.000 Personen in Europa und den USA befragt.

Umweltbewusstsein und steigende Nachfrage nach “grünen” Finanzdienstleistungen

Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen, dass das ESG-Bestreben der Finanzdienstleister zunehmend zum Wettbewerbsvorteil wird. 44 Prozent der deutschen Verbraucher geben an, dass sie eher zu einem Finanzdienstleister wechseln würden, der sich aktiv für den Umweltschutz einsetzt. Sechs Prozent der Befragten haben ihren Anbieter sogar bereits gewechselt, da sich dieser zu wenig für Nachhaltigkeitsaspekte eingesetzt hat. “Deutsche Verbraucher legen zunehmend Wert auf die ESG-Bemühungen ihrer Finanzdienstleister und sind auch dazu bereit, diese zu verlassen, wenn sie nicht glaubhaft auf Umwelt und soziale Aspekte achten”, erläutert Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer CRIF Deutschland ein. “Finanzdienstleister, die sich diesen Erwartungen anpassen, können nicht nur die Loyalität ihrer Kunden stärken, sondern verringern auch den Wechselwunsch der Kunden und können nachhaltig orientierte Zielgruppen dazugewinnen”, so Schlein weiter.

In Italien (63 Prozent) und Frankreich (46 Prozent) geben noch mehr Verbraucher als in Deutschland an, zu einem Finanzdienstleister wechseln zu wollen, der sich aktiv für den Umweltschutz einsetzt.

Kluft innerhalb der Altersgruppen – jüngere Generationen als treibende Kraft für den Wandel

Insbesondere bei jüngeren Konsumenten zeigt sich eine stärkere Orientierung an ökologischen und ethischen Werten. In der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen sind es bereits 56 Prozent, die Umweltaspekte bei der Auswahl eines Finanzdienstleisters als wichtig erachten. Bei Befragten über 55 Jahren sind es 44 Prozent.

Zudem zeigt die Studie einen weiteren deutlichen Generationenunterschied in Europa: Während 58 Prozent der 18- bis 24-Jährigen bereit sind, mehr persönliche Daten zu teilen, um den Umweltschutz zu fördern, sind es bei den über 55-Jährigen nur 35 Prozent.

Soziale Verantwortung und Transparenz als weitere Schlüsselfaktoren

Neben ökologischen Erwartungen spielt für deutsche Verbraucher auch die soziale Verantwortung der Finanzdienstleister eine wichtige Rolle. So sind 52 Prozent der Befragten in Deutschland eher geneigt, Dienstleistungen von Unternehmen in Anspruch zu nehmen, die sich sozial engagieren. Auch in puncto Transparenz sind die deutschen Konsumenten anspruchsvoll: 62 Prozent bevorzugen Finanzdienstleister, die offenlegen, wie sie ihre Geschäfte führen. “Dieser Wert spiegelt den Wunsch der Verbraucher nach Offenheit und ethischen Standards wider, auch wenn er im internationalen Vergleich (71 Prozent) eher unterdurchschnittlich ist”, ordnet Dr. Schlein ein.

Grüne Finanzprodukte und beratende Unterstützung gefragt

Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Finanzprodukten ist in Deutschland wie auch weltweit stark gestiegen. Über die Hälfte der befragten Verbraucher (54 Prozent) wünscht sich von ihrem Finanzdienstleister “grüne” Dienstleistungen wie klimafreundliche Versicherungsprodukte. Zudem äußern 51 Prozent der deutschen Befragten den Wunsch, dass ihre Anbieter eigene umweltschädliche Aktivitäten kompensieren. Ein weiterer Wunsch von 45 Prozent der Befragten ist eine Beratung, wie sie ihre eigenen Ausgaben umweltfreundlicher gestalten lassen.

Ein Handlungsaufruf für die Finanzindustrie

Die Studie von CRIF zeigt zudem, dass die Kommunikation der ESG-Initiativen seitens der Banken und Versicherer noch unzureichend ist: Nur 13 Prozent der deutschen Verbraucher haben die Umweltinitiativen ihres Anbieters wahrgenommen. “Die Verbraucher suchen zunehmend nach Produkten und Dienstleistungen, die mit ihren Werten übereinstimmen. Doch trotz dieser steigenden Nachfrage hat der Finanzsektor die Erwartungen an ethische und nachhaltige Produkte noch nicht vollständig erfüllt. Es klafft eine deutliche Lücke zwischen dem, was die Verbraucher suchen, und dem, was die Finanzdienstleister derzeit anbieten. Sich für Umweltaspekte einzusetzen und diese nicht zu klar zu kommunizieren, birgt Risiken für Kundenbindung und Markenwahrnehmung. Insbesondere jüngere Generationen sind dazu bereit, den Anbieter zu wechseln, wenn dessen Umweltstandards nicht mit den eigenen Werten übereinstimmen. Die Finanzbranche hat hier die Möglichkeit, durch konsequente ESG-Strategien und transparente Kommunikation das Vertrauen der jungen Generation zu gewinnen”, so Dr. Schlein.

80 Prozent der Verbraucher in Deutschland haben Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels oder zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks ergriffen

Verbraucher in den USA und Europa haben zudem erkannt, dass sie auch selbst etwas für die Umwelt leisten müssen. Insgesamt haben 76 Prozent der Verbraucher im vergangenen Jahr Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels oder zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks ergriffen. Besonders hoch ist dieser Anteil in Frankreich und Italien, wo 87 Prozent bzw. 86 Prozent der Verbraucher entsprechende Initiativen ergriffen haben. In den USA sind die Zahlen mit 70 Prozent und im Vereinigten Königreich mit 63 Prozent zwar niedriger, aber immer noch signifikant.

In Deutschland haben 80 Prozent der Befragten eine oder mehrere Maßnahmen zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks ergriffen.

So gaben 37 Prozent der Befragten an, weniger zu Duschen, um Wasser zu sparen. 30 Prozent der Befragten konsumieren weniger Fleisch- und oder Milchprodukte. Und 27 Prozent der Deutschen nutzen eher das Fahrrad anstatt des Autos. 23 Prozent haben Reisen mit dem Flugzeug eingeschränkt. Jeder Zehnte hat auf eine vegane oder vegetarische Ernährung umgestellt.

Über die Studie:

Die “Banking on Banks ESG”-Studie von CRIF wurde 2024 durchgeführt und basiert auf einer Umfrage unter 7.000 repräsentativ ausgewählten Verbrauchern aus sechs Ländern: den USA, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und dem Vereinigten Königreich. Ziel der Studie war es, die Einstellungen und Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Nachhaltigkeit, Transparenz und ethische Standards im Finanzsektor zu untersuchen. Die Befragten gaben Auskunft darüber, inwieweit ökologische und soziale Kriterien ihren Umgang mit Finanzdienstleistern beeinflussen.

Verantwortlich für den Inhalt:

CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München, Tel: 040 89803-0, Fax: 040 89803-777/778, www.crifbuergel.de

David Haynes übernimmt von Tony Buss

Das Nomination Committee der ARAG UK hat David Haynes zum CEO der ARAG UK Holdings Limited und der ARAG Legal Expenses Insurance Company Limited in Bristol berufen. Er übernimmt damit die Leitung des ARAG Rechtsschutzgeschäfts im Vereinigten Königreich. David Haynes tritt zum 1. April 2025 die Nachfolge von Tony Buss an, der zu diesem Zeitpunkt in den Ruhestand geht.

David Haynes gehört zum Gründungsteam der ARAG UK, die 2006 ihre Arbeit aufnahm und verantwortete zuletzt das Underwriting als Director der ARAG Legal Expense Insurance Company. Nach dem Anfang 2024 abgeschlossenen Erwerb der DAS UK durch die ARAG SE war er ebenfalls Mitglied des neuen Führungsteams und im Board of Directors der neu geschaffenen ARAG Unternehmen. “David Haynes hat sich durch seine überaus erfolgreiche Arbeit im Führungsteam für seine neue Aufgabe qualifiziert. Wir freuen uns sehr, dass er nun das neu formierte Geschäft der ARAG in Großbritannien mit seinen 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen wird”, erklärt Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE. Die ARAG UK erzielte zuletzt verwaltete Prämien von 265 Millionen EUR.

Nach 19 erfolgreichen Jahren an der Spitze der ARAG in Großbritannien und 48 Jahren in der Versicherungswirtschaft wird sich Tony Buss nach Erreichen der Altersgrenze aus der Geschäftsleitung zurückziehen. Aufgrund seiner hohen Verdienste für das UK-Geschäft der ARAG und seiner langjährigen Expertise wird Tony Buss dem Unternehmen weiterhin in beratender Rolle verbunden bleiben. “Der ARAG Konzern ist Tony Buss zu großem Dank verpflichtet”, betont Dr. Renko Dirksen. “Er hat unser Geschäft in Großbritannien seit 2006 aufgebaut und mit Erfolg geführt. Tony Buss hat zudem den Erwerb der DAS UK durch die ARAG SE ganz entscheidend mitgestaltet und reibungslos zu Jahresbeginn 2024 abgeschlossen.”

Alle Personalveränderungen bei der ARAG UK stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Aufsichtsbehörden.

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ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Warum eine Elementarversicherung für jeden Immobilienbesitzer unerlässlich ist und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im Leitfaden der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.

Der Klimawandel macht sich zunehmend durch extreme Wetterereignisse bemerkbar. Das ist keine Vermutung, sondern eine durch Fakten gedeckte Tatsache. So war laut Deutschem Wetterdienst der Zeitraum von Juli 2023 bis Juli 2024 die niederschlagreichste Periode seit Beginn der Aufzeichnungen. Das hat auch Folgen für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, führen die zunehmenden Niederschläge doch auch dazu, dass Naturgefahren wie Überschwemmungen, Rückstaus und Sturmschäden immer häufiger und intensiver werden. „Für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer ist es daher unerlässlich, sich mit dem Gedanken an eine Elementarversicherung auseinanderzusetzen“, empfiehlt Carsten Telaar, Berater bei der LAUREUS AG PRIVAT FINANZ.

Existenzbedrohende Risiken reduzieren

Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sind sich zwar oft der Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung bewusst – also jene Police, die Standardrisiken wie Feuer, Leitungswasser und Sturm abdeckt. „Doch viele unterschätzen die Gefahren, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche entstehen können“, weiß Versicherungsexperte Telaar. Hier kommt die Elementarversicherung ins Spiel, die einen umfassenden Schutz gegen solche Naturkatastrophen bietet und damit einen unverzichtbaren Baustein für jeden Immobilienbesitzer darstellt. Konkret deckt die Elementarversicherung unter anderem Schäden ab, die etwa durch Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche entstanden sind. Damit bietet sie einen umfassenden Schutz für eine breite Palette an Risiken, die durch den Klimawandel zunehmend an Bedeutung gewinnen – und schützt Immobilienbesitzerinnen und -besitzer vor finanziellen Belastungen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.

Der Teufel steckt häufig im Detail

Doch Vorsicht: Elementarversicherung ist nicht gleich Elementarversicherung; wie so häufig steckt auch hier der Teufel im Detail.  „Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die mit dem Gedanken einer Elementarversicherung spielen, sollten vor Vertragsabschluss die Angebote verschiedener Versicherer genauestens vergleichen – und dabei vor allem auf den Deckungsumfang sowie die möglichen Ausschlüsse achten“, empfiehlt Carsten Telaar. So gibt es etwa Versicherungsverträge, die nur bestimmte Überschwemmungen absichern und durch Ausschlüsse die Schadenfälle mit Leistungsbezug eingrenzen. Konkret bedeutet dies: Es wird etwa eine Elementarschadenversicherung angeboten, die ausdrücklich nur gegen Hochwasserschäden absichert, die Überschwemmung muss demnach also von stehenden oder fließenden Gewässern entstanden sein. Ein anderer Vertrag sichert hingegen nur die Schäden ab, die durch Starkregen verursacht werden. Aber auch die Wartezeiten, die nach Vertragsabschluss gelten, bevor der Versicherungsschutz greift, sollten vor Vertragsabschluss ebenfalls geprüft werden. Oftmals können Wartezeiten von mehreren Wochen oder sogar Monaten bestehen, bis der volle Schutz in Kraft tritt.

Und selbstverständlich variieren auch die Höhe der Versicherungsprämie und die Selbstbeteiligung im Schadensfall je nach Anbieter und individueller Risikobewertung. Eine höhere Selbstbeteiligung kann die Prämien zwar senken, bedeutet auf der anderen Seite aber auch, dass die betroffenen Eigentümer im Schadensfall einen größeren Eigenanteil tragen müssen. „Im Idealfall finden Eigentümer eine Balance, die sowohl die finanzielle Situation als auch den gewünschten Schutz berücksichtigt“, so Experte Telaar. Sinnvoll erscheint daher auch, eine individuelle Risikobewertung der Immobilie vornehmen zu lassen. Dabei wird geprüft, wie hoch das Risiko für Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Erdrutsche an dem entsprechenden Standort ist. Diese Bewertung kann durch öffentliche Institutionen oder private Gutachter erfolgen und gibt Aufschluss darüber, wie notwendig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Schauen Sie ganz genau hin

Fakt ist: „Die Elementarversicherung ist ein essenzieller Baustein im Schutzkonzept für Immobilienbesitzer und zählt gemeinsam mit der Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Immobilieneigentümer“, weiß Experte Telaar. Zumal die Elementarversicherung angesichts der steigenden Risiken durch den Klimawandel zunehmend an Bedeutung gewinnt. „Informieren Sie sich ausführlich, vergleichen Sie Angebote und entscheiden Sie sich für einen Anbieter, der Ihren individuellen Schutzbedürfnissen am besten gerecht wird – oder lassen Sie sich umfassend beraten und bestehen Sie darauf, dass Ihnen alle Vertragsbedingungen transparent und verständlich erläutert werden“, empfiehlt Carsten Telaar.

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Laureus AG Privat Finanz, Ludwig-Erhard-Allee 15, D-40227 Düsseldorf, Tel: 0211 / 16098­0, www.laureus­ag.de

Wer die Spitzenplätze belegt und welche Kriterien entscheidend sind, zeigt die aktuelle Untersuchung.

Die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Kranken- & Pflegeversicherung 2025“ liefert spannende Einblicke in die Entwicklungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Ergänzend dazu rücken in diesem Jahr erstmals die Favoriten der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) in den Fokus der Analyse. Die Ergebnisse zeigen, dass die bKV als Mitarbeiterbenefit in Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Hallesche und Barmenia dominieren in der Privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenvollversicherung gab es im aktuellen Ranking Bewegung: Die Hallesche konnte sich gegen die Konkurrenz durchsetzen und belegt nun Platz 1. Die Barmenia folgt auf Rang 2, während die Allianz sich auf Platz 3 verbessert hat. Auch in der privaten Krankenzusatzversicherung bleibt die Barmenia an der Spitze, gefolgt von der Allianz und der Hallesche, die sich im Vergleich zum Vorjahr um mehrere Plätze nach oben gekämpft hat.

Private Pflegeversicherung: Allianz bleibt vorn

Auch im Bereich der privaten Pflegeversicherung gab es Veränderungen in der Rangfolge. Die Allianz konnte ihre Spitzenposition behaupten und bleibt die bevorzugte Wahl der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler. Auf Platz 2 folgt die Hallesche, die sich im Vergleich zum Vorjahr verbessern konnte. Die IDEAL Versicherung vervollständigt die Top-3 und sichert sich den dritten Platz.

Betriebliche Krankenversicherung im Aufwind

Erstmals wurde die bKV als eigenständiger Bereich in die Studie aufgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass Budgettarife mit flexiblen Leistungspaketen besonders beliebt sind. Die Hallesche belegt auch hier den ersten Platz, gefolgt von der Allianz. Die Barmenia sichert sich Rang 3 und lässt die Nürnberger und Gothaer hinter sich.

Produktqualität als zentrales Entscheidungskriterium

Neben den Maklerfavoriten wurden auch die Qualitätsführer in den einzelnen Versicherungssparten ermittelt. Während im Vorjahr das Preis-Leistungs-Verhältnis als wichtigstes Entscheidungskriterium galt, steht in der aktuellen Befragung die Produktqualität an erster Stelle. Es folgen die Abwicklung im Neugeschäft sowie die Leistungsregulierung. Im Bereich bKV konnte sich die Allianz als Qualitätsführer durchsetzen, insbesondere dank ihrer Tarifflexibilität und benutzerfreundlichen Angebotsrechner.

Zur Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Kranken- & Pflegeversicherung 2025“ wurde vom 20.11.2024 bis 20.12.2024 durchgeführt. Insgesamt flossen die Stimmen von 246 unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern in die Analyse ein. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921 75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Über die bbg Betriebsberatungs GmbH

Die bbg Betriebsberatungs GmbH mit Sitz in Bayreuth ist als Kommunikations- und Informationsdienstleister Bindeglied zwischen Unternehmen und unabhängigen Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Als Herausgeber des Fachmagazins AssCompact, Veranstalter der Fachmesse DKM sowie von Fachforen und Events bietet die bbg verschiedene Plattformen für Wissen, Information, Kommunikation und Kontakte.

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Der Münchener Verein gehört zu den besten privaten Krankenversicherern Deutschlands. Im aktuellen Metzler-Meta-Rating konnte sich der Münchener Verein mit einer Gesamtnote von 1,80 gegen zahlreiche starke Wettbewerber durchsetzen und sich so den vierten Platz sichern.

Diese herausragende Bewertung unterstreicht die konsequente Ausrichtung der Versicherungsgruppe auf Qualität, Innovation und Kundenzufriedenheit in einem wettbewerbsintensiven Markt.

Mit einer Note von 1,23 in der Kategorie Produktqualität zählt der Münchener Verein zu den Branchenführern. Besonders hervorzuheben sind die innovativen und zielgruppenspezifischen Versicherungsprodukte, welche fortlaufend optimiert und weiterentwickelt werden. Diese kundenzentrierte und bedürfnisorientierte Strategie hebt den Münchener Verein klar von seinen Mitbewerbern ab.

Auch im Bereich Kundenservice überzeugt der Münchener Verein auf ganzer Linie. Mit einer Benotung von 1,67 werden die kurzen Reaktionszeiten, die individuelle Betreuung und das hohe Engagement der Mitarbeitenden gewürdigt. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden stellen dabei sicher, dass die Servicequalität kontinuierlich optimiert wird, was das Vertrauen der Versicherten in den Münchener Verein nachhaltig stärkt.

Ein weiterer Aspekt ist die Bewertung der Finanzstärke des Münchener Verein. Mit einer Note von 2,5 liegt das Unternehmen deutlich über dem Branchendurchschnitt von 3,4 und lässt so namhafte Branchenführer hinter sich. Mit einer Solvency-II-Quote von 997 % im Jahr 2023 bestätigt die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. nicht nur ihre finanzielle Stabilität, sondern auch ihre nachhaltige und zukunftsorientierte Finanzstrategie.

„Die Platzierung im Metzler-Meta-Rating ist ein klarer Beweis für die herausragende Arbeit der ganzen Belegschaft und für unser Streben nach höchsten Standards. Das Ergebnis motiviert uns, unsere Position weiter zu stärken und kontinuierlich an weiteren Verbesserungen zu arbeiten. Unser Teamgeist und die Identifikation mit unseren Werten sind der Grundstein für außergewöhnliche Leistungen wie diese“, erklärt Sebastian Hartmann, Vorstandsmitglied (CAO) des Münchener Verein.

Hier gelangen Sie zum Metzler PKV-Meta-Rating. https://www.metzler-ratings.com/pkv-meta-rating

Über das Metzler-Meta-Rating

Das Metzler-Meta-Rating gilt als eines der umfassendsten Bewertungsverfahren für private Krankenversicherer in Deutschland. Es basiert auf der Analyse und Zusammenführung von Ergebnissen mehrerer führender Ratingagenturen und -institute. Bewertet werden unter anderem Kriterien wie Produktqualität, Kundenservice, finanzielle Stabilität und Innovationskraft.

Mit der Spitzenplatzierung bestätigt der Münchener Verein seine Rolle als verlässlicher Partner im Gesundheitswesen und stärkt seine Position als eine der führenden Adressen für private Krankenversicherungen in Deutschland.

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Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Mit Wirkung vom 1. Februar 2025 übernimmt Dr. Florian Sallmann (49) das Amt des Vorstandsvorsitzenden der Wiesbadener InterRisk Versicherungen, bestehend aus InterRisk Versicherungs-AG und InterRisk Lebensversicherungs-AG.

Er ist Nachfolger von Roman Theisen, der Ende Januar mit Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist.

Der Aktuar und ehemalige Wirtschaftsprüfer Theisen wurde 1999 in den Vorstand der InterRisk berufen. 2006 übernahm der den Vorsitz der InterRisk Lebensversicherungs-AG, 2015 zusätzlich den Vorsitz der InterRisk Versicherungs-AG. Im Rahmen der feierlichen Verabschiedung dankte Dr. Sallmann dem angehenden Ruheständler für sein herausragendes Engagement und hob seine Verdienste als Architekt des Aufbaus und der langjährigen erfolgreichen Führung des Unternehmens hervor.

Sallmann hat sich bereits bei seiner Ausbildung mit Versicherungen befasst. Er studierte und promovierte am Institut für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement der Wirtschaftsuniversität Wien. Über Stationen bei der Frankona und Gerling kam er zur Generali. Dort bekleidete er nacheinander Posten wie den des Area Managers für Zentral- und Osteuropa, des Vorstandsvorsitzenden der Europ Assistance und des CEO der Assurances Maghrébia in Tunesien. Seine letzte Station war Vorstandsmitglied bei der Dialog, verbunden mit der Leitung des Maklervertriebs der Generali.

Seit dem 1. Oktober 2024 ist Dr. Sallmann für den Vertrieb, Marketing und Produkte der InterRisk Versicherungen zuständig und hat in dieser Zeit erste intensive Gespräche mit wichtigen Geschäftspartnern geführt. Mit der Übernahme der Gesamtverantwortung verbindet er die Zielsetzung, den Bekanntheitsgrad der InterRisk zu erhöhen und das Geschäft deutlich voranzubringen. „Wir verfügen mit unserer engagierten Mannschaft, unseren spitzenbewerteten Produkten und unserem exzellenten Service über hervorragende Voraussetzungen für profitables und dauerhaftes Wachstum. Meine dezidierte Absicht ist es, die InterRisk zu einem Player in der ersten Reihe im Maklermarkt zu machen.“

Florian Sallmann ist mit einer gebürtigen Amerikanerin verheiratet und hat zwei Töchter.

Über die InterRisk

Die InterRisk gehört zur Vienna Insurance Group. Die Vienna Insurance Group (VIG) mit Sitz in Wien ist die führende Versicherungsgruppe in der Gesamtregion Zentral- und Osteuropa (CEE). Mehr als 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen in 30 Ländern bilden eine Gruppe mit langer Tradition, starken Marken und hoher Kundennähe. Rund 29.000 Mitarbeiter:innen betreuen rund 28 Millionen Kund:innen.

Die Angebotspalette der InterRisk umfasst Lebens-, Unfall-, Sach- und Haftpflichtversicherungen für Privatkunden. Rund 150 Mitarbeiter:innen betreuen ein Beitragsvolumen von über 250 Mio. €. Als reiner Maklerversicherer arbeitet die InterRisk derzeit mit rund 10.000 Vertriebspartnern zusammen.

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InterRisk Versicherungs-AG, Vienna Insurance Group, InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Carl-Bosch-Str. 5,65203 Wiesbaden, Tel: 0611 2787-0, Fax: 0611 2787-222, www.interrisk.de

Die uniVersa bietet zur Absicherung von Kindern einige Verbesserungen an. Ausgebaut wurde das Vorsorgekonzept Tip-Top Tabaluga. Zudem ist für Schüler jetzt bereits ab zehn Jahren ein aktiver Berufsunfähigkeitsschutz mit Ausbaugarantie möglich.

Mit Tip-Top Tabaluga bietet die uniVersa ein Vorsorgekonzept für Kinder. Es umfasst einen ganzheitlichen Rundumschutz durch eine frei wählbare Kombination aus kindgerechten Tarifen der Krankenzusatz- und Unfallversicherung sowie Zukunftsvorsorge. Erweitert wurde die Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Durch sie ist jetzt eine BU-Absicherung von bis zu 15.000 Euro Jahresrente (vorher 12.000) bis zum 67. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Für die Zukunftsvorsorge wurde der gestiegene Höchstrechnungszins auch bei der fondsgebundenen Rentenversicherung berücksichtigt. Damit erhalten Kinder bei üblichen Vertragskonstellationen einen zwischen sechs und 15 Prozent höheren Rentenfaktor garantiert als bisher. Für Schüler ist jetzt ab 10 Jahren (bisher 15) ein aktiver Berufsunfähigkeitsschutz bis zu einer Jahresrente von 15.000 Euro (vorher 12.000) möglich. Der Beitragsdynamik zum Ausbau des Versicherungsschutzes kann beliebig oft widersprochen werden, ohne das Recht zu verlieren. Verbessert wurden auch die Nachversicherungsgarantien. Der Exklusivschutz kann jetzt ohne besonderen Anlass nach fünf und zehn Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Beim Premiumschutz ist dies sogar alle fünf Jahre möglich. Zudem kann die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei Berufseintritt in Anspruch genommen werden. Per Verlängerungsoption lässt sich der BU-Vertrag um bis zu fünf Jahre ausbauen, falls die gesetzliche Regelgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Bei einem späteren Berufswechsel kann zudem ohne erneute Gesundheitsprüfung eine vorteilhaftere Berufsgruppeneinstufung übernommen werden.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät von Lastschriftrückgaben ab und fordert, Versicherte in Pleitefällen früher zu informieren

Der Versicherer ELEMENT Insurance AG befindet sich seit dem 8. Januar 2025 im vorläufigen Insolvenzverfahren – für viele Versicherte eine unsichere Lage. Bereits gezahlte Prämien könnten verloren sein und die Verträge drohen wertlos zu werden. Der Verbraucherschutzverein BdV warnt davor, Lastschriften zurückzugeben und fordert eine frühere Information der Versicherten in solchen Fällen. „Der von der Versicherungsaufsicht gestellte Antrag auf Insolvenzeröffnung ist der letzte Schritt einer ganzen Reihe von aufsichtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Krise eines Versicherungsunternehmens. Das bedeutet eigentlich, dass mit dem Insolvenzantrag der Zug in Richtung Pleite längst abgefahren ist“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Besonders ärgerlich ist die Situation für Versicherte, die erst zum Jahreswechsel die teils üppigen Jahresprämien für Versicherungsverträge gezahlt haben. Darunter befinden sich auch existenzielle Versicherungen für Wohngebäude oder Haftpflicht. Die Versicherungsverträge hatten sich zum Jahresende automatisch verlängert und die Prämien sind meist über Lastschriften eingezogen worden. Von dem Insolvenzantrag, den die BaFin kurz zuvor am 23. Dezember 2024 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt hatte, ahnten die Betroffenen noch nichts. „Viele Versicherte fragen uns jetzt, ob sie die Zahlungen nicht rückgängig machen können. Der Wunsch ist nachvollziehbar, aber keine gute Strategie“, sagt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine SEPA-Basislastschrift innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Belastungsbuchung zu widerrufen und den Betrag zurückbuchen zu lassen. Der belastete Betrag wird dann wieder dem Girokonto gutgeschrieben. Voraussetzung ist aber, dass das Konto unrechtmäßig belastet wurde, zum Beispiel, wenn der Zahlungsvorgang vom Kontoinhaber nicht autorisiert wurde. Das ist bei vertragsmäßigen Abbuchungen aber nicht der Fall.

Und ein – wie im Fall von ELEMENT – beantragtes Insolvenzverfahren berechtigt nicht zur Rückbuchung der Lastschrift. „Tatsächlich erscheint es widersinnig, für einen Versicherungsvertrag zu zahlen, wenn im Schadenfall keine vollständige Regulierung sichergestellt ist. Dennoch handeln Versicherungsnehmer vertragswidrig, wenn Sie die vereinbarte Versicherungsprämie nicht bezahlen“, erläutert Papaspyratos. Denn nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes sind sie verpflichtet, die Versicherungsprämie zu begleichen. Die wahrscheinliche Konsequenz im Falle der Rückbuchung der Lastschrift ist dann, dass der Insolvenzverwalter die geschuldete Prämie über Zwangsmittel vom Versicherungsnehmer zurückholt. Auch Kreditinstitute, die beim Lastschriftverfahren die durchgeleiteten Beiträge zurückbuchen müssen und dann auf Fehlbeträgen sitzen bleiben, können Rückforderungsansprüche geltend machen.

Für die Zukunft muss geprüft werden, ob die bestehenden Insolvenzvorschriften für Versicherte ausreichend sind. „Wir erwarten mehr Verbraucherschutz in solchen Bankrottfällen. Die BaFin ist in ihrem Handeln auch den kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet. Betroffene Versicherte müssen so rechtzeitig über die Situation informiert werden, dass sie noch reagieren und die Versicherungsverträge aus wichtigem Grund unverzüglich beenden und sich kostenschonend anderweitigen Versicherungsschutz besorgen können“, sagt BdV-Vorstand Rehmke. Insolvenzen von Versicherungen sind eher selten. Aber Fälle wie der von ELEMENT sind Bewährungsproben für die bestehenden Regelwerke wie etwa Solvency II. Wenn sie für Unternehmen und Aufsicht ausgeprägte bürokratische Mehraufwände bedeuten, aber im Krisenfall der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gewährleistet ist, besteht Anpassungsbedarf.

Der BdV rät Verbraucher*innen zur umgehenden und aufmerksamen Prüfung ihrer Versicherungsverträge. Sie sollten prüfen, ob sie bei ELEMENT versichert sind – entweder direkt oder über eine Kooperation mit einem Partnerunternehmen (siehe auch unsere Pressemitteilung vom 13. Januar 2025). BdV-Mitglieder können sich bei Fragen an das Beratungsteam des Verbraucherschutzvereins wenden.

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Der neue Höchstrechnungszins führt zu höheren Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren. Versicherte profitieren bei Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen. Das zeigt eine umfangreiche Analyse des GDV.

Der neue Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent (geltend seit 01. Januar 2025) führt zu höheren Garantieleistungen und besseren Rentenfaktoren. Dies zeigt eine umfangreiche Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung hat der Verband zudem bis zu rund 12 Prozent höhere Rentenfaktoren festgestellt.

Insgesamt 232 Tarife von Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und sofort beginnenden Rentenversicherungen hat der GDV anhand von 11 Modellfällen analysiert. Es konnten beim überwiegenden Teil aller untersuchten Versicherungen steigende Leistungen errechnet werden. „Der neue Höchstrechnungszins kommt an – Versicherte profitieren direkt von höheren Garantieleistungen”, so Schumann. Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherungen wurden separat unter Berücksichtigung unterschiedlicher Modellfälle analysiert.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Mittel rund 5 Prozent höhere BU-Renten

Die Analyse des GDV zeigt: „Die garantierten Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen je nach Modellfall um bis zu 9 Prozent – eine deutliche Verbesserung für Versicherte“, erklärt Schumann. Über alle Modellfälle hinweg ergibt das im Mittel um rund 5 Prozent höhere Berufsunfähigkeitsrenten, die Versicherte bei gleichem Prämienaufwand erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Versicherte ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Lebensversicherer müssen Berufsunfähigkeitsrenten so kalkulieren, dass sie über viele Jahre hinweg sicher gezahlt werden können. Bei den Kapitalrücklagen dürfen die Versicherer den Höchstrechnungszins nicht überschreiten. Folglich führt eine Zinserhöhung zu steigenden Garantieleistungen für Neuverträge.

Risikolebensversicherung: Höhere Leistungen für Hinterbliebene

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflusst der Höchstrechnungszins auch die Kalkulation von Garantien in der Risikolebensversicherung. Diese bietet eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, die in Geldnöte geraten würden, falls der Versicherte stirbt. Die Versicherungssumme wird als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt, nicht als Rente.

In seiner Analyse hat der GDV festgestellt, dass die Garantieleistungen je nach Modellfall im Mittel um rund 3 bis 6 Prozent gestiegen sind. Ein Beispiel mit 5 Prozent höheren Garantien liegt in der Mitte: „Hinterbliebene sind noch besser geschützt. Bei unserem Modellfall bedeutet der neue Höchstrechnungszins fast 10.000 Euro mehr“, so Schumann. Ausgegangen wurde dabei von einer Versicherungssumme in Höhe von 200.000 Euro vor der Anhebung des Höchstrechnungszinses.

Rentenversicherungen: Rentenfaktoren steigen um 12 Prozent 

Bei Rentenversicherungen wirkt sich die Anhebung des Höchstrechnungszinses insbesondere auf die Rentenfaktoren aus. Rentenfaktoren bestimmen die Höhe der monatlich garantierten Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet zum Beispiel bei einem angesparten Kapital in Höhe von 10.000 Euro eine lebenslange Rente von 30 Euro pro Monat.

Bei vielen Rentenversicherungen ist der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn flexibel. Dann wird er, basierend auf dem dann gültigen Höchstrechnungszins, für den gesamten Rentenbezug festgelegt. Durch den neuen Höchstrechnungszins erhöht sich die Garantierente auch bei Bestandskundinnen und Bestandskunden, die noch in der Sparphase sind. „Die Rentenfaktoren steigen – im Mittel sogar um 12 Prozent. Das ist ein klarer Gewinn für Versicherte“, fasst Michael Fauser, Vorsitzender des Ausschusses Mathematik und Produktfragen im GDV, die Ergebnisse der Analyse zusammen.

Überschüsse bringen höhere Rente

Abgesehen vom neuen Höchstrechnungszins profitieren Rentenversicherte zudem von dem seit 2021 insgesamt verbesserten Zinsumfeld. „94 Prozent der erwirtschafteten Kapitalerträge fließen an Kundinnen und Kunden. Durch die bessere Lage gehen wir, wie in den vergangenen Jahren von einer weiter steigenden Gesamtverzinsung aus”, so Fauser. Von steigenden Überschüssen profitieren insbesondere auch Bestandskundinnen und Bestandskunden.

Überschussbeteiligungen sind wichtig für die Gesamtleistung der Rentenversicherung, die sich aus der garantierten Rente plus Überschussbeteiligung ergibt. Bei den aktuellen Tarifen und Überschüssen dauert es etwa 21 Jahre, bis das Anfangskapital unserer Modellkundin voll ausgezahlt ist. Aber auch danach gilt: „Wer lange lebt, ist mit einer Rentenversicherung auf der sicheren Seite. Die Rente wird auf jeden Fall bis zum Lebensende gezahlt“, so Fauser.

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Die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA sind zu bürokratisch und berücksichtigen nicht die Vielfalt der europäischen Märkte, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Blick auf das Westhafen-Viertel in Frankfurt am Main. Der Westhafen Tower ist Sitz der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die aktuellen Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA zur Umsetzung von Proportionalitätsregeln im Rahmen von Solvency II kritisch. „Die Vorschläge sind zu bürokratisch und berücksichtigen nicht die Vielfalt der europäischen Märkte“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Trotz einiger positiver Änderungen gegenüber der Konsultationsfassung sind die Versicherer auch vor dem Hintergrund der angekündigten Omnibus-Initiative und den zahlreichen Aussagen der EU-Kommission zu Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Gesetzgebung unzufrieden. „Die komplexen Bedingungen für verhältnismäßig kleine und weniger komplexe Versicherungsunternehmen würden den administrativen Aufwand erheblich steigern und widersprechen dem Ziel des Bürokratieabbaus“, so Asmussen.

Auf quantitative Kriterien fokussieren

Der GDV fordert weiter, sich bei der Festlegung von Kriterien zur Genehmigung von proportionalen Erleichterungen durch die nationalen Aufsichtsbehörden allein auf quantitative Kriterien zu fokussieren. „Die qualitativen Kriterien sind nicht zielführend”, sagt Asmussen. “Insgesamt vier allgemeine und 13 spezifische Kriterien sind zu komplex. Der bisherige Ansatz, die proportionalen Erleichterungen auf Basis des Risikoprofils eines Unternehmens zu ermöglichen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.“

Größenkriterien führen zu unterschiedlicher Anwendung in den EU-Staaten

EIOPA schlägt neben qualitativen Kriterien auch feste Schwellenwerte für die Genehmigung von Proportionalitätsmaßnahmen vor. 12 Milliarden Euro an versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebensversicherungsbereich und 2 Milliarden Euro Bruttoprämien im Nicht-Leben-Sektor. Diese Kriterien berücksichtigen allerdings nicht die strukturellen Unterschiede in Europa. In kleineren Ländern würden nahezu alle Versicherer unter diesen Grenzen bleiben und von Erleichterungen profitieren. In Deutschland dagegen gibt es nur sehr wenige Unternehmen, auf die die Erleichterungen anzuwenden wären.

Der GDV plädiert daher für die zusätzliche Einführung einer relativen Schwelle. Diese sollte die Genehmigung von Erleichterungen auf maximal 20 Prozent des jeweiligen nationalen Marktes beschränken.

Auf Basis der Empfehlungen von EIOPA entscheidet die EU-Kommission im nächsten Schritt über die Umsetzung der technischen Regulierung.

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Moderne Fahrzeuge erkennen Unfälle automatisch, kein zusätzlicher Sensor benötigt

Schnelle, digitale Unterstützung per App – Ab sofort für ausgewählte Automarken verfügbar

Der neue Schadenservice für vernetzte Fahrzeuge macht es Kundinnen und Kunden einfach, Unfallschäden bei der HUK-COBURG zu melden. Dieser Service steht ab sofort Fahrerinnen und Fahrern ausgewählter Automarken zur Verfügung.

Ist der Service aktiviert und erkennt das vernetzte Fahrzeug einen leichten Unfall, geht eine Meldung direkt an die HDD GmbH, eine Tochtergesellschaft der HUK-COBURG. Diese sendet Kundinnen und Kunden über die App “HUK Mein Auto” eine Nachricht mit weiteren Hilfestellungen zur Schadenmeldung. Auf dieser Basis kann die Unfallmeldung schnell und direkt vor Ort erfolgen. Unfalldetails wie Ort und Zeitpunkt übermittelt das Fahrzeug automatisch. In der App können Informationen ergänzt werden, zum Beispiel zum Hergang, Umfang und Beteiligten. Außerdem kann man Fotos des Schadens hochladen. Der Vorteil: Alle Daten werden in kürzester Zeit übermittelt. Bei schweren Unfällen greift weiterhin der E-Call des Autoherstellers.

Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge vernetzt sind, d.h. Daten erfassen und übermitteln können. Der Service steht zunächst für Autos der Stellantis-Gruppe sowie BMW und MINI zur Verfügung. “Wir starten mit ausgewählten Marken, möchten allerdings zeitnah weitere Partner für diesen Service gewinnen. Zudem sollen weitere Services für unsere Kundinnen und Kunden hinzukommen”, so Michael Müller, Abteilungsleiter der Kraftfahrtabteilung bei der HUK-COBURG.

Ob das eigene Auto geeignet ist, kann man über die App ermitteln. Ein zusätzlicher Telematik-Sensor ist nicht notwendig, um den Schadenservice zu nutzen.

Bei aktiviertem Service werden die Daten im Falle eines Unfalls vom Auto übertragen. Möglich wird dieses durch die Datenplattform CARUSO, welche die Schnittstelle zwischen Autohersteller und HUK-COBURG herstellt. So können die Daten sicher, standardisiert und datenschutzkonform übertragen werden.

Weiterführende Informationen unter www.huk.de/vkfz.

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de