Der GDV hat die neue unverbindliche Typklassenstatistik für rund 33.000 Automodelle veröffentlicht. Nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten umgestuft.

„Für rund 7,1 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, rund 5,1 Millionen profitieren von besseren Typklassen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für rund 30 Millionen bzw. rund 71 Prozent der Autofahrer bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

„Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten“, so Asmussen. So verbessern sich etwa der Mercedes-Benz EQC 400 4Matic und der Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 um zwei Klassen, der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro verschlechtert sich um gleich drei Klassen und der Peugeot 3008 HDI um zwei Klassen.

Online-Abfrage: Hier erfahren Sie Ihre Typklasse

Hier können die neuen Typklassen für rund 32.000 verschiedene Automodelle online abgerufen werden: www.typklasse.de

Viele SUVs und Oberklasse-Modelle mit hohen Typklassen

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich sind, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs wie etwa der Mercedes-Benz S 350 CDI und der Porsche Cayenne / Coupe S 2.9 hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen wie der Nissan Micra 1.2 und der Smart Fortwo Coupe ED eher niedrige Klassen.

Hintergrund: Die Typklassenstatistik des GDV

Wie hoch der Beitrag einer Kfz-Versicherung ist, hängt von verschiedenen Merkmalen ab – unter anderem auch davon, welches Automodell gefahren wird. Um Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die Statistiker des GDV einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die Typklassenstatistik des GDV umfasst aktuell rund 33.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2021 bis 2023.

„Die Logik der unverbindlichen GDV-Typklassenstatistik ist einfach: Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe“, sagt Asmussen.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25), für die Einstufung des Modells sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Vollkaskoversicherung unterscheiden die Statistiker des GDV 25 Typklassen (10-34). In die Berechnung der Vollkaskoversicherung fließen die Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkaskoschäden (u. a. Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) vollkaskoversicherter Fahrzeuge ein. In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen (10-33). Für diese Statistik werden die Teilkaskoschäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.

Die neue Typklasseneinstufung des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden. Typklasse allein lässt jedoch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Wie sich ein Kfz-Versicherungsbeitrag zusammensetzt und welche Tarifmerkmale es gibt, erfahren Sie auf www.gdv.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Urteil vom 18. September 2024 – IV ZR 436/22

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen zulässig ist und vom Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendete Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (sog. Zillmerung) sowie zum Stornoabzug wirksam sind.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger, ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG eingetragener Verein, und der beklagte Versicherer streiten über die Ausgestaltung und Abwicklung von Rentenversicherungsverträgen in einem von der Beklagten angebotenen Tarif. Der Kläger wendet sich insbesondere gegen die von der Beklagten in diesem Tarif praktizierte Überschussbeteiligung. In dieser sieht er einen Verstoß gegen die Vorgaben von § 6 Abs. 1 Satz 1 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) sowie eine Verletzung des aufsichtsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 138 Abs. 2 VAG) und der in § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VVG vorgesehenen Beteiligung der Versicherten am Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Hintergrund ist die Praxis der Beklagten, bei der jährlichen Zuweisung der Überschüsse auf die überschussberechtigten Verträge den Versicherungsverträgen mit einem höheren Rechnungszins eine in Prozent ihres Deckungskapitals geringere Überschussbeteiligung zuzuteilen als den Verträgen mit einem niedrigeren Rechnungszins.

Die Parteien streiten daneben über die Wirksamkeit diverser Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblättern und Versicherungsinformationen, unter anderem über eine Regelung, nach der die Abschluss- und Verwaltungskosten über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer verteilt werden, sowie über die Bestimmungen zum sog. Stornoabzug bei Beitragsfreistellung und Kündigung.

Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte unter anderem zur Unterlassung der Verwendung von Teilen der Klauseln in den Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug verurteilt. Die von der Beklagten praktizierte Beteiligung der Versicherungsverträge unterschiedlicher Tarifgenerationen an den Überschüssen hat es hingegen als wirksam angesehen und die Klage insoweit abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil zum Teil geändert und die Beklagte zur Unterlassung der Verwendung weiterer Teilklauseln in den von ihr verwendeten Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblättern und Versicherungsinformationen verurteilt; die weitergehenden Rechtsmittel der Parteien sind erfolglos geblieben. Dagegen wenden sich beide Parteien mit ihren Rechtsmitteln, mit denen sie – soweit zu ihrem Nachteil entschieden worden ist – ihre jeweiligen Begehren weiterverfolgen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Klägers im Wesentlichen zurückgewiesen, derjenigen der Beklagten dagegen teilweise stattgegeben.

Der Senat hat entschieden, dass die vom Kläger angegriffene Praxis der Überschussverteilung nicht gegen die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 1 MindZV verstößt. Dieser ist nicht die Vorgabe zu entnehmen, bei der Verteilung der Überschüsse die für die Bedienung der einzelnen Versicherungsverträge mit den jeweils vereinbarten rechnungsmäßigen Zinsen benötigten Kapitalerträge vorab von den insgesamt erzielten Kapitalerträgen abzuziehen und nur den verbleibenden Teil als Überschuss zu verwenden. Die von der Beklagten geübte Praxis, Tarifgenerationen mit unterschiedlichem Garantiezins eine einheitliche Gesamtverzinsung zuzuteilen, soweit diese nicht hinter dem Garantiezins zurückbleibt, ist dabei sowohl mit § 138 Abs. 2 VAG als auch mit § 153 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 VVG vereinbar. Weder der aufsichtsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch die Beteiligung der Versicherten am Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren verbieten zudem im Grundsatz eine sog. “risikoadjustierte Gesamtverzinsung”, bei der den Verträgen mit einer höheren Garantieverzinsung eine in Prozent ihres Deckungskapitals geringere Überschussbeteiligung zugeteilt wird als den Verträgen mit einem niedrigeren Rechnungszins.

Der Senat hat zudem entschieden, dass die von der Beklagten in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer verteilt werden, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält und insbesondere nicht im Sinne von § 171 Satz 1 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 169 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VVG abweicht. Die letztgenannte Bestimmung enthält, wie ihre Auslegung ergibt, keine Regelung für Verträge, bei denen die Prämie in einem Einmalbeitrag entrichtet wird oder bei denen die vereinbarte Prämienzahlungsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.

Auch die von der Beklagten in ihren Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zum Stornoabzug für erhöhte Verwaltungsaufwendungen bei Beitragsfreistellung und Kündigung sind wirksam und halten einer Inhaltskontrolle – auch am Maßstab des Transparenzgebots gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – stand. Transparenzbedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass die Klauseln mit ihrer jeweiligen Regelung zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Angemessenheit der Höhe des Stornoabzugs die Folgen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht hinreichend verständlich machten.

Vorinstanzen:

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 26. März 2020 – 11 O 214/18

Oberlandesgericht Stuttgart – Urteil vom 3. Februar 2022 – 2 U 117/20

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

  • 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

  • 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; …

(2) 1Der Versicherer hat die Beteiligung an dem Überschuss nach einem verursachungsorientierten Verfahren durchzuführen; andere vergleichbare angemessene Verteilungsgrundsätze können vereinbart werden. …

  • 169 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

(3) 1Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung, bei einer Kündigung des Versicherungsverhältnisses jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt; die aufsichtsrechtlichen Regelugen über Höchstzillmersätze bleiben unberührt. …

(5) 1Der Versicherer ist zu einem Abzug von dem nach Absatz 3 oder 4 berechneten Betrag nur berechtigt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. 2Die Vereinbarung eines Abzugs für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam.

  • 138 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

(2) Bei gleichen Voraussetzungen dürfen Prämien und Leistungen nur nach gleichen Grundsätzen bemessen werden.

  • 6 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) in der ab dem 1. August 2017 geltenden Fassung

(1) 1Die Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Abhängigkeit von den Kapitalerträgen für die überschussberechtigten Versicherungsverträge beträgt 90 Prozent der nach § 3 Absatz 1 anzurechnenden Kapitalerträge abzüglich der rechnungsmäßigen Zinsen ohne die anteilig auf die überschussberechtigten Versicherungsverträge entfallenden Zinsen auf die Pensionsrückstellungen …

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, ­76133 Karlsruhe, Tel: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

BGH bestätigt Rechtsauffassung der Allianz weit überwiegend / Faire Überschussbeteiligung und transparente Kostenregelungen / Allianz sieht private und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gestärkt

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe sieht die Allianz Lebensversicherung die zentrale Bedeutung und die Rechtssicherheit der privaten wie auch der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland eindeutig gestärkt. Der BGH hat am 18. September 2024 in einem Verfahren zwischen der Allianz Lebensversicherung und der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) geurteilt und die Revision der VZ HH im Wesentlichen zurückgewiesen.

So hat der BGH, wie auch schon das OLG Stuttgart, die Wirksamkeit des Überschussbeteiligungssystems und damit auch die Ermittlung und Zuteilung der Überschüsse für Versicherte unterschiedlicher Jahrgänge und Tarife in vollem Umfang bestätigt.

Die VZ HH hatte eine Vielzahl von Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen der Allianz Leben angegriffen. Der BGH hat die Rechtsauffassung der Allianz über die vorhergehenden Urteile des OLG Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart hinaus bestätigt. Die von Allianz Leben verwendeten Versicherungsbedingungen und vorvertraglichen Informationen entsprechen weit überwiegend den gesetzlichen Vorgaben.

Allianz Leben begrüßt die mit dem Urteil verbundene Rechtssicherheit. Mit ihren Angeboten unterstützt die Allianz Lebensversicherung viele Menschen in Deutschland dabei, für die Zukunft vorzusorgen, das Alter finanziell abzusichern und auf eine lebenslange Rente vertrauen zu können.

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Verbesserungsbedarf bei Abfindungen und Entbürokratisierung

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. begrüßt es, dass mit dem heute in Berlin verabschiedeten Regierungsentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz der Weg für den Gesetzgebungsprozess in Bundestag und Bundesrat frei gemacht wurde.

“Die geplanten Änderungen können wichtige Impulse für die dringend notwendige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung geben. Das gilt vor allem für die bessere Nutzbarkeit des Sozialpartnermodells und die Förderung von Beziehern niedriger Einkommen” erklärte Georg Thurnes, der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, am Rande der Herbsttagung der aba-Fachvereinigung Mathematische Sachverständige in Mannheim. Auch die geplanten Änderungen im Aufsichtsrecht für Pensionsfonds und Pensionskassen seien erfreulich und zielführend. Zu nennen seien hier insbesondere die künftigen Bedeckungs- und Anlagevorschriften von Pensionskassen, die den Altersversorgungseinrichtungen mehr Spielraum v.a. in der Kapitalanlage geben werden.

“In Summe bleiben aber die Überarbeitungen des Referentenentwurfs hinter unseren Erwartungen zurück. So werden weiterhin nicht alle Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastungen genutzt”, betonte Thurnes. “Wir freuen uns daher sehr, dass der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme, der eine Anlage zum Gesetzentwurf ist, empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinanwartschaften nach § 3 Abs. 2 Betriebsrentengesetz von bisher 1% auf 2% der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Die in § 3 Abs. 2a Betriebsrentengesetz neu vorgesehene Abfindung mit Zustimmung des Arbeitnehmers sollte für Renten möglich sein, die bis zu 4% der monatlichen Bezugsgröße betragen würden (bislang sieht der Regierungsentwurf eine Schwelle von 2% vor)”, betonte Thurnes.

“Zudem regt der Normenkontrollrat an, bei den Bestimmungen zur Berücksichtigung von Pensionszusagen im Einkommensteuerrecht (z.B. in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz) auf die Schriftform zu verzichten, um deren Nachweis auf digitalem Wege zu erleichtern. Auch das hat unsere volle Unterstützung”, erläutert Thurnes.

Positiv an dem aktuellen Gesetzentwurf bewertet die aba zudem die geplante Änderung an § 187a Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die Klarstellung, dass ein berechtigtes Interesse für einen “Rückkauf” von Frühverrentungsabschlägen vor Vollendung des 50. Lebensjahrs nicht bestehen kann, verhindert eine ausufernde Nutzung dieser Regelung, die zu Lasten einer angemessen breiten Streuung der Vorsorge über alle drei Säulen hinweg ginge. “Wir brauchen keine neue Höherversicherung in der Gesetzlichen Rente, wir brauchen eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung”, forderte Thurnes.

Die generelle Ausrichtung der Reform ist aus Sicht der aba positiv zu bewerten: Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden. Dass hierbei, anders als bei vielen jüngsten Vorschlägen auf der EU-Ebene, den grundlegenden Zusammenhängen der betrieblichen Altersversorgung im Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Aufsichtsrecht gesamthaft stimmig Rechnung getragen wird, ist zu begrüßen.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Der Aufsichtsrat der ARAG SE hat Dr. Renko Dirksen (47) mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zum Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens ernannt. Dr. Renko Dirksen ist seit Juli 2020 Vorstandssprecher der ARAG SE.

“Mit der Ernennung würdigt der Aufsichtsrat die sehr erfolgreiche Entwicklung der ARAG SE in den vergangenen Jahren”, erläutert der Aufsichtsratsvorsitzende und Mehrheitsaktionär der ARAG SE, Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender.

Zeitgleich mit dem Rückzug von Dr. Paul-Otto Faßbender aus dem operativen Geschäft im Juli 2020 hatte der Aufsichtsrat die Führung der ARAG SE an das Vorstandsteam mit Dr. Renko Dirksen als Vorstandssprecher übertragen. Von der Ernennung bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der übrigen Vorstandsressorts und des sechsköpfigen Vorstandes unberührt. “Wie setzen weiter auf das eingespielte Vorstandsteam, das für seine Arbeit auf den vollen Rückhalt der Eigentümer und des Aufsichtsrates zählen kann”, betont Dr. Paul-Otto Faßbender.

Dr. Renko Dirksen kam 2005 zur ARAG und ist seit 2015 Mitglied des Vorstandes der ARAG SE.

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Rüstung nur für Wenige ein Thema

Eine neue bevölkerungsrepräsentative Umfrage von YouGov und Pangaea Life liefert Einsichten in Einstellungen und Präferenzen zum Thema nachhaltige Geldanlage

Befragte bewerten Sachwerte / Real Assets (17%) und Aktien (16%) als Anlageklassen mit dem potenziell größten nachhaltigen Impact

Als Sektoren mit dem effektivsten Hebel für nachhaltige Veränderung nennen die meisten Befragten Energie (32%), Technologie (22%) und Wohnungsbau (20%); Sicherheit / Rüstung (9%) sehen nur Wenige als nachhaltig

Nachhaltige Investments sollten vor allem greifbar und transparent sein (73%), eine konkrete Wirkung erzielen (70%) und nicht weniger Rendite als herkömmliche Produkte erbringen (67%)

Geteiltes Bild bei der Meinung zum positiven Beitrag grüner Investments: 33% sehen (eher) keinen Beitrag, 26% sind unschlüssig, 23% erkennen (eher) positiven Beitrag

Mehrheit der Anleger prüft Portfolio monatlich (34%), was Vermittlern regelmäßige Gelegenheit für proaktive Beratung gibt

Der Markt für nachhaltige Geldanlagen ist mittlerweile so vielfältig, wie die Einstellungen und Präferenzen dazu in der Bevölkerung. In einem Jahr voller politischer Weichenstellungen und globaler Krisenherde beauftragte Pangaea Life das Meinungsforschungsinstitut YouGov, um herauszufinden, was (potenzielle) Anleger beim Thema Sustainable Finance bewegt: Welche Assetklassen gelten als attraktiv? Welche Sektoren kommen für ein nachhaltiges Investment infrage? Und was müssen grüne Produkte können? Antworten liefert die neue bevölkerungsrepräsentative Pangaea Life YouGov-Studie “Nachhaltige Geldanlage 2024” (Befragungszeitraum: 16. bis 18. August 2024) unter 2026 Erwachsenen (ab 18 Jahren).

Aktien, Real Assets, Anleihen oder Krypto? Zwei klare Favoriten

Wenn Anleger verantwortungsbewusst Geld anlegen wollen, müssen sie sich zunächst für eine bestimmte Assetklasse entscheiden. Bei welcher Anlageklasse haben die Befragten das Gefühl, dass ihre Investitionen aktuell am nachhaltigsten wirken können?

Die Studienteilnehmer kennen zwei klare Favoriten: Auf dem ersten Platz landen mit 17% der Antworten reale Sachwerte, worunter in der Umfrage exemplarisch Infrastrukturprojekte, Immobilien, Rohstoffe und der Bereich Energieerzeugung genannt wurden. Mit 16% folgen dicht dahinter die Aktien (Einzelaktien, ETFs, Aktienfonds). Kryptowährungen (5%) und Staats- und Unternehmensanleihen (5%) nennen Befragte in diesem Kontext deutlich seltener. Interessant: Während die Studienteilnehmer den Sachwerten die größte nachhaltige Wirkung zuschreiben, gaben nur 13% an, bereit selbst in dieser Anlageklasse investiert zu sein (im Vergleich: Aktien 31%).

“Angesichts der Omnipräsenz des Themas Aktien als Assetklasse mag es durchaus überraschen, dass die Umfrageteilnehmer den Real Assets die größte nachhaltige Wirkung zutrauen”, sagt Daniel Regensburger, Geschäftsführer der Pangaea Life. “Doch können wir aus unserem Vertrieb die Entwicklung bestätigen, dass das Interesse an Anlagen jenseits der Börse stark wächst. Gerade die Faktoren Transparenz und Greifbarkeit führen beim nachhaltigen Investieren dazu, dass sich zunehmend mehr Menschen an Sachwerten aus Bereichen wie den erneuerbaren Energien, an Infrastrukturprojekten wie zum Beispiel Stromspeicher oder an nachhaltigen Immobilienobjekten beteiligen möchten – oft auch zur Diversifikation ihres bereits bestehenden Aktienportfolios. Die Tatsache, dass nur wenige Befragte bereits in Sachwerte investieren, deutet auf ein großes Potenzial in der Beratung hin.”

Nachhaltige Wende bei Rüstungswerten? Kein “Ukraine-Effekt” auf breiter Basis

Seitdem die EU-Taxonomie Energiequellen wie die Atomkraft und Erdgas (unter bestimmten Bedingungen) als nachhaltig anerkennt, ist eine kontroverse Diskussion um die Nachhaltigkeit bislang umstrittener Investitionssektoren entstanden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine kam vermehrt die Frage auf, ob auch Rüstungswerte als nachhaltige Anlage anerkannt werden könnten. Die Ergebnisse der Studie zeigen nun, dass Anleger den Sektor “Sicherheit / Rüstung” auf breiter Basis nicht mit einem positiven Beitrag hinsichtlich Nachhaltigkeit verknüpfen – mit 9% sehen hier vergleichsweise wenige Befragte ein entsprechendes Potenzial.

Anders ist die Einschätzung beim Thema “Energie” (32%) – der Bereich, für den Anleger den größten Hebel für eine positive Veränderung in der Geldanlage sehen. Mit Abstand folgen auf Rang zwei Technologie (22%) und der Wohnungsbau (20%).

Daniel Regensburger: “Auch wenn der Sektor Rüstung heute differenzierter bewertet wird als vor dem Ukraine-Krieg, ist das Interesse daran bei nachhaltigkeitsorientierten Anlegern eher gering. Drängende Herausforderungen wie das Gelingen der Energiewende und die Bekämpfung des eklatanten Wohnraummangels in unseren Städten führen dazu, dass Investoren hier wirkmächtigere Hebel der positiven Veränderung erkennen. Der jüngste KI-Hype ist sicherlich ein wichtiger Faktor, warum das Thema Technologie auch im Bereich Sustainable Investing Fantasien entfaltet und die Befragten darin großes nachhaltiges Potenzial identifizieren.”

Das perfekte nachhaltige Produkt: transparent, mit Impact und ohne Renditenachteil

Wer Geld nachhaltig investieren möchte, hat die Qual der Wahl. Dies führt zur Frage, welche Merkmale Kundinnen und Kunden heute besonders wichtig sind: Die Studie fördert zutage, dass Produkte, die greifbar und transparent sind, am meisten überzeugen – 73% Zustimmung. Mit wenig Abstand folgen die nachhaltige Wirkung, die ein Investment erzielt (70%) und der Renditeaspekt. Dass die nachhaltige Anlage nicht weniger Rendite als herkömmliche Produkte erbringen darf, sieht rund zwei Drittel aller Befragten so (67%).

“Intransparenz und das Fehlen einer nachvollziehbaren Wirkung sind in der nachhaltigen Geldanlage die wichtigsten No-Go’s”, so Daniel Regensburger. “Langfristig werden nur jene Produkte am Markt erfolgreich sein, die eine wettbewerbsfähige Rendite bringen, zudem aber auch Licht in die Black Box ihrer als grün beworbenen Investments bringen und erklären können, wie sich nachhaltige Wirkung konkret manifestiert.”

Gretchenfrage: Mit nachhaltigen Investments zu einer besseren Welt?

Neben Fragen zu den Merkmalen nachhaltiger Anlagen wollte die Studie von ihren Teilnehmern auf einer grundsätzlicheren Ebene wissen: Haben Sie das Gefühl, dass persönliche Anlageentscheidungen einen positiven Beitrag zu einer besseren Entwicklung der Welt leisten können?

Die Ergebnisse zeichnen ein geteiltes Bild: Eine Mehrheit von 33% ist skeptisch und attestiert entsprechenden Produkten (eher) keinen Beitrag, gegenüber 26%, die in dieser Frage (noch) unschlüssig sind und 23% aller Teilnehmer, die von der positiven Wirkung grüner Investments (eher) überzeugt sind.

“Nimmt man die Überzeugten und die Unschlüssigen zusammen, sprechen wir von der Hälfte der Bevölkerung, die grundsätzlich von Investitionen in nachhaltige Sektoren überzeugt werden kann. Das macht Mut, den enormen Kapitalbedarf, den die nachhaltige Transformation in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erfordern wird, gemeinsam stemmen zu können”, sagt der Pangaea-Life-Geschäftsführer. “Dennoch führt uns das Ergebnis vor Augen, dass wir als Branche noch viel Aufklärungsarbeit vor uns haben und bislang nur bedingt erfolgreich darin waren, Funktion und Nutzen nachhaltiger Investments zu vermitteln. Der Finanzbildung – auch und gerade von Seiten der Vermittlerschaft – kommt in Zukunft noch mehr Bedeutung zu. Zuletzt liegt es an uns Produktgebern Vorfälle, die das Vertrauen in nachhaltige Produkte erodieren lassen, mit maximaler Transparenz vorzubeugen.”

Chance für proaktive Beratung: Anleger prüfen ihre Investments regelmäßig

Ergebnisse, wie der Wunsch nach Transparenz und nachvollziehbarer Wirkung, lassen einen klaren Beratungsbedarf erkennen. Denn oft erschließen sich diese Aspekte erst nach eingehender Erklärung entsprechender Produkte und Strategien. Doch wie oft beschäftigen sich Anleger überhaupt mit Ihren Investitionen? Dem wollte die Studie auf den Grund gehen und befragte alle Teilnehmer, die bereits über eine Geldanlage verfügen, danach, wie häufig sie diese nach ihren Präferenzen hinsichtlich Sicherheit, Rendite, Nachhaltigkeit und Flexibilität prüfen.

Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte aller Anleger überprüft ihre Anlagen mindestens monatlich (34%) oder sogar wöchentlich (21%). Nur 13% beschäftigen sich weniger als einmal jährlich mit ihren Investitionsentscheidungen. 21% führen immerhin einen jährlichen Check durch. Dieses hohe Interesse an der regemäßigen Prüfung der persönlichen Geldanlage können und sollten Berater für eine proaktive Ansprache nutzen, ist Daniel Regensburger überzeugt: “Der Glaube, dass sich die meisten Kunden nach einmal getroffenen Anlageentscheidungen zurücklehnen und nicht weiter damit beschäftigen wollen, ist so nicht mehr haltbar. Immer mehr Menschen erkennen, dass eine Welt im rasanten Wandel erfordert, getroffene Investitionsentscheidungen regelmäßig kritisch zu hinterfragen. Für Berater eine wertvolle Gelegenheit, um ihre Kundinnen und Kunden mit wichtigen Hintergründen, Erklärungen und Empfehlungen Orientierung zu geben.”

Die gesamte Studie finden Sie hier kostenlos zum Download: https://www.pangaea-life.de/news-und-wissen/newsroom/pressebriefings

Verantwortlich für den Inhalt:

Pangaea Life, Thomas-Dehler-Straße 25, 81737 München, Tel: (089) 6787-8285, www.pangaea-life.de

Von 3 auf 23 Minuten: Verzögerung an Grenzen erhöht Transport- und Importkosten um 1,7 %

Verzögerung mit Folgen: Rückgang der Importe nach Deutschland um bis zu 8 % bzw. bis zu 1,1 Mrd. Euro möglich

Lieferkettenstörungen: von Lagerengpässen über höhere Betriebskosten bis zu Ausfällen bei verderblichen Waren und Just-in-Time

Die temporär eingeführten, stichprobenartigen deutschen Grenzkontrollen, um die illegale Einwanderung in die Bundesrepublik zu begrenzen, könnten im Gegenzug die deutsche Wirtschaft weiter schwächen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Analyse des weltweit führenden Kreditversicherers Allianz Trade. Durch die erwarteten Wartezeiten und Staus dürften sie zu erheblichen Verzögerungen im innereuropäischen Verkehr führen, zu teureren Waren, gestörten Lieferketten und letztlich zu Einbußen für die deutschen Unternehmen und die Wirtschaft. Zudem sind sie mit Einschränkungen und zusätzlichen Kosten für den Personenverkehr verbunden, was sich negativ auf den Tourismus in Deutschland sowie auf die Mobilität von Grenzpendlern auswirken könnte.

“Die zusätzlichen Wartezeiten an den Grenzen dürfte die Transport- und Warenkosten für Importe um rund 1,7 % erhöhen (Dienstleistungen: 1,5 %) und damit sowohl das Handelsvolumen insgesamt als auch die Wettbewerbsfähigkeit verringern, die bei deutschen Herstellern aktuell bereits auf einem niedrigen Niveau liegt”, sagt Dr. Jasmin Gröschl, Senior Volkswirtin bei Allianz Trade. “Die temporären Grenzkontrollen ziehen eine Kettenreaktion nach sich: Der Handel könnte bis zu 1,1 Mrd. Euro pro Jahr verlieren. In der Folge könnten sich Rezessionsrisiken weiter verstärken und möglicherweise zu wirtschaftlichen Einbußen beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) von bis zu rund 11,5 Mrd. EUR führen.”

Von gut 3 auf 23 Minuten: Reisezeit auf Transitrouten verlängert sich erheblich

Unter normalen Umständen dauert ein typischer Grenzübertritt innerhalb des Schengen-Raums durchschnittlich 3,34 Minuten. Allerdings können selbst vorübergehende Grenzkontrollen den Verkehr erheblich verlangsamen, da es zu Verzögerungen durch Kontrollen oder Staus aufgrund eines verringerten Verkehrsflusses und einer ineffizienten Infrastruktur kommen kann. Die Situation dürfte dabei vergleichbar mit Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sein: Dort deuten Reise- und Entfernungsdaten darauf hin, dass ein Grenzübertritt mit stichprobenartigen Kontrollen auf einer Transitroute die Reisezeit um 20 Minuten verlängern kann. Angesichts der Rolle Deutschlands als wichtiges Transitland in Europa könnten diese Entwicklungen zu erheblichen Verzögerungen und höheren Kosten für Unternehmen führen, die im internationalen Handel innerhalb Europas tätig sind. Die Zunahme der Wartezeiten, insbesondere an stark frequentierten Grenzübergängen wie beispielsweise der deutsch-niederländischen Grenze, an der täglich etwa 1.000 Lastwagen verkehren, könnte die rechtzeitige Lieferung von Waren erheblich beeinträchtigen.

Verzögerung mit Folgen: bis zu 8 % weniger Importe im Wert von bis zu 1,1 Mrd. EUR

“Durch die Verzögerungen an den Grenzen rechnen wir nicht nur mit steigenden Kosten, sondern auch mit Lieferkettenstörungen sowie mit einem Rückgang der Importe nach Deutschland um möglicherweise rund 8 %”, sagt Gröschl. “Da etwa zwei Drittel der deutschen Importe über die Landgrenzen erfolgen, bedeutet dies einen jährlichen Rückgang von insgesamt bis zu 1,1 Milliarden Euro. Mit Wegfall dieser Importe können teilweise weniger Endprodukte hergestellt werden oder die Unternehmen müssen mehr und teure Lagerhaltung betreiben, weil die Just-in-Time-Produktion der Industrie eingeschränkt ist.”

Die drohenden wirtschaftlichen Auswirkungen setzen die deutsche Industrie zusätzlich unter Druck. Verzögerungen im Warenverkehr könnten erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere für Sektoren, die stark vom grenzüberschreitenden Handel abhängig sind.

Branchen unterschiedlich stark von höheren Handelskosten und Importrückgängen betroffen

Unter den am stärksten betroffenen Sektoren ist der Bildungs- und Freizeitsektor. Durch die Einschränkungen im Personenverkehr mit Staus werden weniger Freizeitdienstleistungen wahrgenommen, die mit einem Grenzübertritt verbunden sind, wie beispielsweise bei Tagesausflügen oder Wochenendtrips (Importverluste: -2 Mio. EUR). Aber auch die Lebensmittelbranche dürfte mit einem Anstieg von 2,6 % bei den Handelskosten konfrontiert sein (Importverluste: -62 Mio. EUR), die Handelsdienstleistungen mit +2,4 % (Importverluste: -55 Mio. EUR) und die Transportdienstleistungen mit +1,8 % (Importverluste: -51 Mio. EUR). Beim Maschinenbau sowie in der Chemie- und Pharmaindustrie ist der prozentuale Kostenanstieg mit +1,2 % und +2,3 % zwar etwas geringer, aber durch die hohen Handelsvolumina ergibt sich hier ein erheblicher Rückgang der Importe um 147 Mio. EUR bzw. 142,1 Mio. EUR prognostiziert, was die Bedeutung für die deutsche Wirtschaft unterstreicht.

“Solche Verzögerungen könnten den Status Deutschlands als wichtiger Transitknotenpunkt für den europäischen Handel gefährden und ihn für Unternehmen, die auf eine effiziente Logistik angewiesen sind, weniger attraktiv machen”, sagt Gröschl. “Deutsche Unternehmen, die bereits mit Wettbewerbsdruck und Herausforderungen in der globalen Lieferkette zu kämpfen haben, könnten durch diese neuen Kontrollen weiter belastet werden.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, Deutschland, Tel: +49 (0) 40/88 34-0, www.allianz-trade.de

Kreditversicherer kooperiert mit Servicegesellschaft ESG.DNA GmbH  –  Exklusive Vorteile für Atradius-Kunde

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2025 sind Unternehmen in Deutschland gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) verpflichtet, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen umfassend offenzulegen. Um ihre Kunden bestmöglich zu unterstützen, hat Atradius eine exklusive Partnerschaft mit ESG.DNA, dem Anbieter der Starboard ESG-Tools, geschlossen. “Wir freuen uns, unseren Kunden mit den Starboard ESG-Tools eine effiziente Lösung zu exklusiven Konditionen anbieten zu können, um die komplexen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und ihre ESG-Performance kontinuierlich zu verbessern”, sagt Frank Liebold, Country Director von Atradius Deutschland.

Rund 15.000 Unternehmen in Deutschland stehen vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitsberichte als integralen Bestandteil ihres Jahresabschlusses zu erstellen und von einem Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Dies stellt besonders viele mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. “Unser Ziel ist es, unsere Kunden optimal bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte zu unterstützen, damit sie den neuen Vorgaben gerecht werden und gleichzeitig ihre Marktposition stärken können”, sagt Frank Liebold. Die Lösung kann auch für alle Unternehmen, die nicht-berichtspflichtig sind, im Hinblick auf die Informationspflichten gegenüber ihren gewerblichen Kunden und finanzierenden Banken von großem Vorteil sein. Atradius bietet mit Starboard ESG eine Lösung an, die es so im Kreditversicherungsmarkt nicht gibt. “Unsere Kunden können das Starboard ESG-Tool für sechs Monate kostenlos nutzen und danach von exklusiven Konditionen profitieren.”

Starboard ESG ist eine innovative “Software as a Service”-Lösung, die die digitale Sammlung, Aufbereitung, Analyse und Bewertung von ESG-Daten ermöglicht und die Erfüllung der CSRD-/ESRS-Berichtspflichten erleichtert. Die Lösung bietet zum einen alle notwendigen Informationen, Links zu relevanten Regelungen, Hintergrundinformationen und Guidelines.

Dies ist besonders hilfreich, da gerade mittelständische Unternehmen meist keine eigenen Nachhaltigkeits-Abteilungen haben und sie diese neuen Aufgaben neben ihrer täglichen Arbeit bewältigen müssen. Und zum anderen bietet das Tool Anleitungen und vordefinierte Fragen und Antworten, um eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse, eine ESG-Positionierung und – Bewertung des Unternehmens vorzunehmen. Mit Hilfe des Tools können zudem Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)/European Sustainability Reporting Standards (ESRS)- und EU-Taxonomie-konforme Berichte erstellt werden.

Jörg Uwer, Managing Partner bei der ESG.DNA GmbH: “Unsere Tools wurden von erfahrenen Experten entwickelt, um Unternehmen bei der Erstellung CSRD-konformer Nachhaltigkeitsberichte zu unterstützen. Viele Unternehmen verfügen noch nicht über ausreichende Kenntnisse in dieser komplexen Thematik oder besitzen nicht die Kapazitäten, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden”. Jörg Uwer weist darauf hin, dass die Erfüllung der CSRD-Berichtsrichtpflichten schnell einen zusätzlichen Aufwand von dreistelligen Personentagen für ein mittelständisches Unternehmen bedeuten kann. “Unsere Software ermöglicht es den Unternehmen, diesen Aufwand deutlich zu reduzieren”, so Jörg Uwer. Jörg Uwer zeigt sich erfreut über die Partnerschaft mit Atradius. “Wir schätzen uns sehr glücklich, mit Atradius einen so renommierten und kompetenten Partner gewonnen zu haben.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln,Tel: +49 221 2044-4000, www.atradius.de

Digitale Rentenübersicht als möglicher Wendepunkt für unabhängige Beratung – Vermittlerinnen und Vermittler können schon bei der Registrierung unterstützen

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ist ab sofort an die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) der Deutschen Rentenversicherung angeschlossen. Unter www.rentenuebersicht.de können Bürgerinnen und Bürger sich für das Online-Portal registrieren und bekommen nach erfolgreicher Anmeldung eine gebündelte Übersicht ihrer Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung. Dargestellt werden alle persönlichen Anwartschaften auf Renten oder Einmalzahlungen mit Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr.

Die Stuttgarter sieht gerade für Maklerinnen und Makler große Chancen durch die Digitale Rentenübersicht: „In unseren Augen kann sich die Digitale Rentenübersicht perspektivisch als Wendepunkt für die unabhängige Beratung erweisen. Erstmals erhalten Bürgerinnen und Bürger einen kumulierten Überblick zu ihren Ansprüchen über alle drei Schichten der Altersvorsorge von einer hochgradig vertrauenswürdigen Quelle. Wir gehen daher fest davon aus, dass diese Übersicht die Menschen stärker für die Notwendigkeit eigeninitiativer Vorsorge sensibilisieren wird. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler werden somit auf veränderte Einstellungen und Haltungen zur Altersvorsorge treffen“, erklärt Jens Göhner, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing.

Fehlende Kontextualisierung bietet Potenzial für unabhängige Beratung

Aus Sicht des Vorsorgeversicherers entfaltet sich gerade an einer Stelle besonderes Potenzial für unabhängige Beratung – bei der fehlenden Kontextualisierung der ausgewiesenen Zahlen. Jens Göhner: „Relevante Einflussfaktoren auf die Höhe bzw. den Wert der späteren Altersbezüge, wie der Kaufkraftverlust durch Inflation oder die tatsächliche Steuer- und Sozialpflichtigkeit von Bezügen, werden bei der Darstellung in der DRÜ nicht berücksichtigt.“ Daher dürfte es für die meisten Menschen eine Herausforderung sein, zu beurteilen, ob die vorhandenen Versorgungsansprüche reichen, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu finanzieren.

Serviceorientierung als Grundlage für umfassende Beratung

Vermittlerinnen und Vermittler sollten sich schnell selbst registrieren, um die Funktionen und potenziellen Hürden der DRÜ besser zu verstehen. Dadurch wird es Ihnen leichter fallen, Kundinnen und Kunden aktiv für die Nutzung des Angebots zu gewinnen, da die Nachfrage nach fachlicher Beratung durch das Portal in den nächsten Monaten steigen sollte. „Die Unterstützung der Kundinnen und Kunden bei der Registrierung und der Interpretation ihrer Anwartschaften bietet eine hervorragende Gelegenheit, sich als serviceorientierter Profi zu etablieren“, so Jens Göhner. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen oder auch FAQs kann zusätzlicher Mehrwert gestiftet und die Grundlage für eine umfassende Vorsorgeberatung geschaffen werden.

Unter vermittler.stuttgarter.de erhalten Vermittlerinnen und Vermittler weiterführende Materialien wie Präsentationen oder Social Media Assets genauso wie Anleitungen und weitere Tipps.

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Die Digitale Rentenübersicht bietet allen Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über ihre individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter aus den drei Säulen der Alterssicherung.

Von Beginn an wurde das Online-Portal fortlaufend evaluiert und Nutzende befragt. Der erste Evaluationsbericht liegt jetzt vor und fällt sehr positiv aus.

Die Digitale Rentenübersicht verschafft allen Bürgerinnen und Bürgern eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung. Das Online-Portal kann somit eine gute Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos.

Um festzustellen, ob die Digitale Rentenübersicht ihre Ziele erfüllt und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, wurde ein Evaluationsbericht bereits in der gesetzlichen Grundlage verankert. Der nun vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Evaluation sowie daraus abgeleitete Empfehlungen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:

Die Vertrauenswürdigkeit des Online-Portals wird von Nutzerinnen und Nutzern als hoch angesehen

Viele Bürgerinnen und Bürger gaben an, dass sich ihr Kenntnisstand über die eigene Altersvorsorgeansprüche wesentlich verbessert hat

Die Informationen zu den individuellen Ansprüchen aus den drei Säulen der Rentenversicherung werden als verständlich eingeschätzt

„Der Evaluationsbericht zeigt, dass wir gemeinsam ein ausgezeichnetes Produkt für die individuell erwartbare Vorsorgesituation im Alter geschaffen haben. Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer ist wertvoll und wichtig, es hilft uns die Plattform weiter zu optimieren“, erklärt Dr. Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Nutzenden haben Wünsche an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) zur Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht gerichtet. Diese werden aktuell bewertet und geprüft. Es handelt sich insbesondere um:

Weiterentwicklung der Landingpage

Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Anmeldeprozesses

Sichtbarere Platzierung eines staatlichen Logos im Header wie zum Beispiel das der Deutschen Rentenversicherung Bund

Redaktionelle Kürzung der Inhalte der öffentlichen Seite

Weiterführende Hinweise zu unabhängigen Beratungsangeboten

Gewünschte zusätzliche Erklärvideos stehen im Portal bereits zur Verfügung

Vorsorgeeinrichtungen müssen sich bis Ende 2024 verpflichtend anbinden

Auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes aus dem Jahr 2021 wurde die Digitale Rentenübersicht in den letzten drei Jahren entwickelt und stand seit Mitte 2023 allen Bürgerinnen und Bürgern in einer Pilotphase zur Verfügung. Seit Jahresbeginn befindet sich das Online-Portal www.rentenuebersicht.de nun im Regelbetrieb.  Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 311 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befinden sich aufgrund der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen gesetzlich verpflichtenden Anbindung nun ebenfalls im Anbindungsprozess an die ZfDR.

„Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln“, betont Fasshauer.

Verantwortlich für den Beitrag:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Tel: 030/ 865-0, Fax: 030/ 865 27240, www.drv-bund.de

Das Institut für Finanz-Markt-Analysen hat Berufsunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen. Mit dem Qualitätszertifikat wurden Tarife ausgezeichnet, die durchgängig alle Marktstandards erfüllten, darunter der Premium-Schutz der uniVersa.

Das Institut für Finanz-Markt-Analysen (Infinma) hat anhand von Marktstandards insgesamt 415 Berufsunfähigkeitsversicherungen von 72 Versicherungsgesellschaften untersucht. Für 18 wichtige Qualitätskriterien, die eine umfassende Arbeitskraftabsicherung bieten sollte, wurde ein Marktdurchschnitt gebildet. Nur wer diesen über alle untersuchten Kriterien vollständig erfüllte oder übertroffen hatte, wurde mit dem Infinma-Qualitätszertifikat „BU-Lupe“ ausgezeichnet. Verbraucher haben damit die Gewissheit, dass sie ein Produkt auswählen, das in allen wichtigen Leistungskriterien überzeugt und keine Lücken aufweist. Zu den ausgezeichneten Produkten zählt der Premium-Schutz der uniVersa. Der Tarif beinhaltet unter anderem eine Nachversicherungsgarantie ohne besonderen Anlass, den Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern und Kleinbetrieben sowie die Option auf eine selbstständige Anschluss-Pflegerente.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Mit dem erfolgreich vollzogenen Zusammenschluss steht nun auch das Management Team der BarmeniaGothaer fest.

Zum 1. Oktober 2024 startet das Unternehmen in seiner neuen Bereichsstruktur. „Wir machen uns mit einem hochmotivierten Management-Team auf den Weg in die gemeinsame Zukunft,“ erklärt Dr. Andreas Eurich, einer der beiden CEOs der BarmeniaGothaer. „Dieses Team hat seine hohe Professionalität und sein enormes Engagement in den letzten Monaten schon bei der Vorbereitung des Zusammenschlusses sehr eindrucksvoll gezeigt,“ ergänzt Co-CEO Oliver Schoeller. „Wir freuen uns darauf, jetzt gemeinsam ein neues Unternehmen zu gestalten.“

An der Spitze der Vertriebswege stehen Michael Albrecht (53) als Leiter des Makler- & Kooperationsvertriebs, Patrick Vehoff (52) als Leiter des Außendienstes der Barmenia, Thomas Berg (63) verantwortet den Exklusivvertrieb der Gothaer und Fynn Monshausen (35) leitet den Bereich Digitalvertrieb & -service.

Die bisherigen Maklerorganisationen sollen in den kommenden Wochen zusammengeführt werden. Maßgeblich ist dabei die einheitliche Betreuung von Maklern und Kooperationspartnern. Dabei wird auf eine Kombination von einer starken Präsenz in den Regionen über sechs Maklerdirektionen sowie zentralem Service aus Köln und Wuppertal gesetzt. Die Digitalvertriebe beider Unternehmen werden ebenfalls zeitnah zusammengeführt und bieten ihr Angebot sofort digital über die drei Marken Barmenia, BarmeniaDirekt und Gothaer an. Hierzu werden als Absatzkanäle die eigenen Webseiten, Vergleichsportale und weitere Online-Partner genutzt. Die Exklusivvertriebe und Vertriebsorganisationen mit ihren zusammen 4.500 Vertriebspartnerinnen und -partnern bleiben vorerst nebeneinander und eigenständig bestehen. Die Produktpaletten werden in den kommenden Monaten harmonisiert, ein erstes gemeinsames Produkt soll im Oktober auf der DKM vorgestellt werden.

Die Leitung des Bereichs Marketing übernimmt Heiko Scholz (57), Leiter des Bereichs Marktmanagement wird Thomas Heindl (48), die Unternehmenskommunikation verantwortet Martina Faßbender (58).

Für den Personalbereich der BarmeniaGothaer zeichnet künftig Claudia Venzke (45) verantwortlich, Friedrich Pautasso (55), der bislang den Personalbereich der Gothaer geleitet hat, wird in der nun beginnenden Phase der Post Merger Integration als Projektleiter die Entwicklung eines personalpolitischen Zielmodells, die Vereinheitlichung von Sozialwelten und Arbeitsbedingungen sowie die kulturelle Integration verantworten.

Michael Albrecht absolvierte eine Ausbildung zum Versicherungsbetriebswirt (DVA) und kam 1987 zur Bamenia. Nach verschiedenen Karrierestationen verantwortet der 53-jährige seit 2013 den Makler- und Kooperationsvertrieb bei der Barmenia. 2014 wurde er zusätzlich zum Geschäftsführer der Adcuri GmbH berufen.

Thomas Berg startete seine Karriere nach seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann 1983 in der Betriebsorganisation bei der Kölnischen Leben. Von 1997 bis 2000 war er in verantwortlicher Position bei Asstel, dem damaligen Direktversicherer der Gothaer, tätig. Anschließend wurde er zum Abteilungsleiter der Betriebsorganisation im Gothaer Konzern berufen, 2005 übernahm er die Leitung des Vertriebsmanagements. Seit 2018 verantwortet er den Exklusivvertrieb der Gothaer.

Thomas Heindl begann seine Laufbahn 2002 bei der Allianz, wo er verschiedene Führungspositionen innehatte. International Erfahrung sammelte Heindl als Head of Marketing & Communications Europe Direct bei der Hiscox Europe Underwriting Ltd. in Frankreich. 2018 wechselte er zur LV 1871, wo er das strategische und operative B2C- und B2B-Marketing sowie die Unternehmenskommunikation verantwortete. 2023 kam er zur Gothaer und übernahm dort die Leitung des Marketings.

Martina Faßbender übernahm nach ihrem Studium und sieben Jahren in PR-Agenturen in Düsseldorf und Frankfurt 2001 die Leitung der Unternehmenskommunikation beim Softwarehersteller FJA in München. 2006 wechselte sie als Leiterin der Konzernkommunikation zur Delta Lloyd Deutschland AG. Seit 2010 verantwortet sie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die interne Kommunikation der Gothaer.

Fynn Monshausen studierte Product and Innovation Management an der European University of Applied Sciences in Köln und absolvierte studienbegleitend ein Traineeship bei der Roland Rechtsschutz-Versicherungs AG. 2013 übernahm er dort den Ausbau der Geschäftsbeziehung zum HDI. 2017 wurde er Referent digitale Vertriebswege und übernahm 2018 die Leitung des Bereichs Digital Sales im Vertrieb. 2021 wechselte der 35-jährige zur Gothaer und leitet seitdem dort den Digitalvertrieb.

Friedrich Pautasso begann seine Laufbahn 1995 als persönlicher Referent einer Bundestagsabgeordneten. 2001 übernahm der Volljurist die Leitung des Büros des CEOs der Generali Deutschland und wurde dort 2006 in den Vorstand der Krankenversicherer des Konzerns berufen. 2012 wechselte er in die Unternehmensberatung und war bei &samhoud als Berater, Coach und Moderator für deutsche und internationale Kunden tätig. 2020 übernahm er die Leitung der Personalabteilung der Gothaer.

Heiko Scholz hat 1984 seine Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei der Barmenia gestartet. Es folgten verschiedenen Karrierestationen bei der Barmenia, unter anderem als Pressesprecher, Leiter E-Marketing und Trainer. Seit 2013 verantwortet er das Marketing der Barmenia als Bereichsleiter

Patrick Vehoff hat Jura studiert und nach dem Staatsexamen einen MBA an der ebs in Oestrich-Winkel abgeschlossen. Nach einigen Jahren in der Beratung und einer weiteren Karrierestation beim Deutschen Ring kam der 52-jährige 20xx zur Barmenia. Hier hat er in den letzten elf Jahren verschiedene Vertriebseinheiten geleitet, zuletzt die Vertriebsorganisationen sowie den Barmenia-Exklusivvertrieb. Zudem ist er Geschäftsführer der ForumFinanz GmbH und der Deutsche Assekuranz Service GmbH.

Claudia Venzke kam nach dem Studium der Betriebswirtschaft und 18 Jahren in Personal- und Strategiefunktionen in der Energiewirtschaft 2020 als Leiterin der Hauptabteilung Personal und Zentrale Services zur Barmenia. In der BarmeniaGothaer wird die 45-jährige die Leitung des Bereichs Personal übernehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Zum 16. September 2024 übernimmt Andrea Achhammer die Fachbereichsleitung Personal und Partner beim Münchener Verein.

Sie folgt auf René Neumann, der zum 01. Juli 2024 die Leitung des neu gegründeten Fachbereichs Immobilienmanagement übernommen hat. Die 43-jährige gebürtige Ingolstädterin kommt von der Allianz Suisse und war dort zuletzt als Head of HR tätig.

In ihrer neuen Position als Fachbereichsleiterin Personal und Partner bei der Münchener Verein Versicherungsgruppe ist Andrea Achhammer für die Personalangelegenheiten von über 850 Mitarbeiter*innen im Innendienst und angestellten Außendienst verantwortlich. Zudem verantwortet sie in der Abteilung Partner, die Beziehungen zu allen Vertriebs- und Kooperationspartnern.

“Wir freuen uns, mit Andrea Achhammer eine solch erfahrene Bereichsleitung gewonnen zuhaben. Mit ihren beeindruckenden Qualifikationen sowie ihrer Expertise in der Branche wird sie nicht nur unser Team hervorragend verstärken, sondern auch den Münchener Verein im ‘War for talents’ noch stärker positionieren”, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO Münchener Verein Versicherungsgruppe.

Mit seiner modernen Bürowelt und zahlreichen Benefits bringt der Münchener Verein beste Voraussetzungen für die Ziele von Andrea Achhammer mit: “Besonders wichtig ist mir die zunehmende strategische Relevanz des Themas HR. Es wird für Unternehmen heutzutage immer wichtiger, die besten Mitarbeiter*innen zu gewinnen und zu halten. Dazu möchte ich in meiner neuen Funktion einen Beitrag leisten.”

Andrea Achhammer blickt auf eine langjährige Karriere in der Versicherungsbranche zurück. Ihr Werdegang begann mit einer Ausbildung bei der Versicherungskammer Bayern und führte später in die Schweiz. Bei der Allianz Suisse war sie fünf Jahre als Head of Product Development für die Sach Privat Linie verantwortlich. Zudem fungierte Andrea Achhammer dort als Projektleiterin im Privatkundenbereich, als Business-Assistent des CEO und als Head of HR.

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Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Einfach: Neues Produktkonzept

Modern: Ein Tarif – eine Produktlinie – eine Gliedertaxe: moderne und effiziente Lösung für den Vertrieb

Flexibel: Bausteine für mehr Individualität

Ausgezeichnet: mit 21 von 21 Punkten beim unabhängigen Vergleicher tarifair

Die AXA Versicherung bringt eine neue private Unfallversicherung auf den Markt. Das neue Produkt ist konsequent von Kunden- und Vermittlerbedürfnissen gedacht und besonders einfach konzipiert, damit der Vertragsabschluss möglichst unkompliziert ist und viele Kund:innen Versicherungsschutz bekommen. So verzichtet AXA ab sofort auf die Gesundheitsprüfung – das spart viel Zeit im Kundengespräch und sorgt für Zufriedenheit auf beiden Seiten.  Neue zielgruppenspezifische Bausteine wie zum Beispiel für Kinder oder für den Öffentlichen Dienst und ein Gipsgeld runden bewährte Leistungen der Unfallversicherung optimal ab. Mit 21 von 21 Punkten hat der unabhängige Vergleicher tarifair die neue Unfallversicherung von AXA als Top-Tarif ausgezeichnet.

Die neue  private Unfallversicherung von AXA ist schlank gestaltet. Durch die Bausteinlogik lässt sich das Angebot ganz individuell an die Bedürfnisse von Kund:innen anpassen. Und so ist die Unfallversicherung aufgebaut:

Kern des Produkts: Kapitalleistung bei Invalidität inklusive Progression (2,25-fache, 3,5-fache oder 6-fache Leistung), optional wählbar mit Kapitalturbo (volle Invaliditätsleistung bereits ab 50 % Invalidität)

Optionale Bausteine: Mindestinvalidität, Kapitalturbo, Gipsgeld, Reha-Baustein, Unfall-Rente, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, zielgruppenspezifischer Baustein Kinder und Baustein für den Öffentlichen Dienst

„Eine private Unfallversicherung ist unerlässlich, da die Kosten bei einer Invalidität schnell mehrere zehntausend Euro betragen können“, so Christian Gesell, Leiter Produktmanagement Unfallversicherungen bei AXA. „Mit unserem neuen Produkt bieten wir eine einfache, moderne, und flexible Absicherung an, die von tarifair top ausgezeichnet ist.“

Baustein Kinder

Fällt das versicherte Kind nach einem Unfall längere Zeit aus, verpasst es in der Schule oft viele wichtige Unterrichtsstunden. AXA bietet mit dem Baustein Kinder weitreichende Unterstützung. Der Baustein enthält drei Leistungen:

Nachhilfegeld: Kann das versicherte Kind wegen eines Unfalles nicht am Schulunterricht einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen, wird je Schulausfalltag das Nachhilfegeld in Höhe von 50 Euro pro Schultag gezahlt. Die Zahlung erfolgt ab dem 11. Schultag, an dem das Kind nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, für maximal 100 Schultage. Anspruch auf Nachhilfegeld besteht auch dann, wenn kein Nachhilfeunterricht genommen wird. Mehrere Schulausfälle wegen desselben Unfalles gelten als ein ununterbrochener Schulausfall, Ferien und unterrichtsfreie Tage bleiben unberücksichtigt. Der Anspruch auf Nachhilfegeld wird durch Vorlage einer Bescheinigung der Schule über die Ausfalltage und eines ärztlichen Attestes begründet.

Rooming-In: Das Kind nach einem Unfall im Krankenhaus versorgt werden muss, zahlt die Versicherung für den stationären Aufenthalt einer Betreuungsperson 25 Euro pro Nacht für maximal 100 Nächte.Reha- und Kuraufenthalte sind ausgeschlossen.

Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern: Wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer stirbt und bei Versicherungsbeginn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und die Versicherung nicht gekündigt war, gilt Folgendes: Die Versicherung wird mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres nach dem 18. Geburtstag im Sinne von Ziffer 10.6 beitragsfrei weitergeführt. Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Es wird der bisherige Vertrag beitragsfrei gestellt, die vereinbarte Dynamik wird nicht gelöscht.

Baustein Öffentlicher Dienst

Als Spezialanbieter für den Öffentlichen Dienst legt AXA mit ihrer Marke Deutsche Beamtenversicherung (DBV) ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Beamten und Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Gerade Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste sind immer häufiger körperlicher Gewalt ausgesetzt. Erleidet die versicherte Person bei einem solchen Vorfall eine der folgenden Verletzungen, erhält sie von der Versicherung ein Schmerzensgeld.

Abgesichert sind

vollständiger Knochenbruch, Muskel-, Sehnen-, Kapsel- oder Bänderriss

Schuss- oder Stichverletzung durch eine Waffe gemäß §1 Ab­satz 2 Waffengesetz

Verletzungen, die eine ambulante Operation unter Narkose oder Regionalanästhesie zur Folge haben

Verletzungen, die einen mindestens 3-tägigen stationären Auf­enthalt erfordern

Tritt eine der oben aufgezählten Verletzungen auf, zahlt AXA pauschal eine Leistung in Höhe von 2.500 Euro. Außerdem stellt AXA bei Bedarf den Kontakt zu einem unserer qualifizier­ten Dienstleister her. Diese unterstützen dabei, eine Psychotherapie zu vermitteln, wenn diese nach einem Vorfall im Einsatz notwendig wird. Ein wichtiger Aspekt in Zeiten, in denen Therapie-Plätze sehr knapp sind.

Gipsgeld

Der optionale Baustein Gipsgeld greift z.B. bei Verletzungen, die nicht zwangsläufig zu einem Invaliditätsgrad führen. Die versicherte Person erhält einmalig pro Unfall je nach Knochenbruch oder vollständigen Bänderrissen 500 bis maximal 1.000 Euro. Die maximale Gesamtleistung ist pro Unfall auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Nach einem Rückgang während der Coronapandemie schlagen Autodiebe wieder häufiger zu. Die GDV-Statistik zeigt: Hotspot des Autodiebstahls ist die Hauptstadt.

Die Zahl der Autodiebstähle ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen. Wie aus dem heute veröffentlichten Kfz-Diebstahlsreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht, haben Autodiebe 2023 unter anderem 14.585 kaskoversicherte Pkw gestohlen. „Im Vergleich zum Vorjahr wurden nicht nur fast 20 Prozent mehr Autos gestohlen, auch der Schaden für die Betroffenen erhöhte sich: Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl fast 21.400 Euro, rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. “Der wirtschaftliche Gesamtschaden durch die Autodiebe wuchs auf mehr als 310 Millionen Euro.”

Höchste Diebstahlgefahr in Berlin, deutliche Steigerung in Bayern

Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte haben Berliner Autobesitzer das mit Abstand höchste Diebstahlsrisiko. Im Laufe des vergangenen Jahres verschwanden in der Stadt 4.266 kaskoversicherte Pkw, rund 46 Prozent mehr als im Vorjahr. „Berlin ist und bleibt die Hauptstadt der Autodiebe, rein rechnerisch verschwindet hier alle zwei Stunden ein Auto. Inzwischen findet fast jeder dritte Autodiebstahl bundesweit in Berlin statt“, sagt Asmussen. Im Süden Deutschlands war die Diebstahlgefahr deutlich geringer. „Aber auch hier stiegen die Fallzahlen durchweg an. In Bayern wurden knapp 600 Autos gestohlen, 2022 waren es noch rund 400“, so Asmussen.

Was sind die meistgeklauten Autos?

Bei den Kriminellen hoch im Kurs stehen derzeit insbesondere Modelle von Toyota. Auf der Liste der zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen ist der japanische Hersteller mit fünf Modellen vertreten, gleich drei liegen an der Spitze: Ein Modell des Toyota Land Cruisers und Varianten der Lexus NX und Lexus UX. Auffallend oft sind in der Spitzengruppe auch andere SUVs der Oberklasse und der oberen Mittelklasse zu finden, darunter zwei Modelle von Range Rover und ein Jeep Grand Cherokee.

Alle Zahlen zur Autodiebstahlstatistik finden Sie hier auf einen Blick. https://www.gdv.de/gdv/statistik/autodiebstahl

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Neue Ausschlussklausel ermöglicht besseren Zugang zur Arbeitskraftabsicherung

Seit Anfang September können auch Kunden mit psychischen Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei der Alte Leipziger Lebensversicherung abschließen, ohne dass der Vertragsabschluss wie bisher zeitlich zurückgestellt werden muss. Das funktioniert mit Hilfe einer Ausschlussklausel für psychische Vorerkrankungen, wobei der BU-Schutz für alle anderen vertraglichen Leistungsauslöser unberührt bleibt – z. B. Krebs- oder Gelenkerkrankungen.

Diese Ausschlussklausel kann in bestimmten Fällen vereinbart werden, unter anderem:

Erste Sitzungen bei einem Psychotherapeuten, ohne dass dieser eine Therapie für notwendig befindet

Arbeitsunfähigkeit oder Therapie als Reaktion auf einen Trauerfall

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Prüfungsangst oder Prüfungsstress, Arbeitsplatzkonflikt bzw. -wechsel oder Mobbing

Je nach Art der Erkrankung kann zwölf bis 36 Monate nach Abschluss geprüft werden, ob die Ausschlussklausel wieder entfallen kann.

Besserer Zugang zu Arbeitskraftabsicherung

„Die Fallzahlen psychischer Erkrankungen nehmen aufgrund von steigendem Leistungsdruck und Stress im beruflichen Umfeld wie auch im privaten weiter zu. Statistiken deuten darauf hin, dass insbesondere junge Leute mit psychischen Problemen konfrontiert sind“, erklärt Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung. Darauf hat die Alte Leipziger mit ihrem Angebot einer neuen Ausschlussklausel reagiert und ermöglicht dadurch mehr Menschen, ihre Arbeitskraft abzusichern.

Alte Leipziger rückt mentale Gesundheit in den Fokus ihres BU-Angebots

Die Alte Leipziger konzentriert sich bei ihrem BU-Angebot nicht nur auf bedarfsgerechten Schutz und zuverlässige Leistung. Sie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz mit Fokus auf psychische Erkrankungen, dem häufigsten BU- Auslöser: „Wir unterstützen die mentale Gesundheit unserer Kunden auch schon bevor ein Leistungsfall eintritt, und helfen ihnen, Risikofaktoren wie Stress oder Angst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln“, erklärt Dr. Jürgen Bierbaum.

Dafür hat die Alte Leipziger zu Beginn des Jahres kostenfreie Gesundheitsservices in der BU eingeführt, die sowohl präventiv als auch therapiebegleitend eingesetzt werden können. Beispielsweise können Kunden ihr persönliches Risiko für psychische Erkrankungen durch Online-Selbsttests von Novego ermitteln lassen.

Auch professionelle Unterstützungsprogramme bei u. a. Stress, Depressionen oder Burnout werden dort angeboten. Die oft langwierige und aufwendige Suche nach Psychiatern, Psychotherapeuten oder Psychologen lässt sich zudem mit Hilfe des Terminservices von MD Medicus deutlich abkürzen. Mehr Informationen über die neue Psyche-Klausel finden Sie hier

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger ­ Platz 1, D­-61440 Oberursel, Tel.: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434, www.hallesche.de , www.alte­-leipziger.de

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzforderungen, wenn jemand anderes geschädigt wurde. Doch wer schützt einen selbst, wenn man Opfer einer Gewalttat wurde und vom Schadenverursacher nichts zu holen ist?

Immer wieder liest man in den Medien von Fällen, wo unbedarfte Bürger Opfer einer Gewalttat wurden. Dies kann zum Beispiel durch einen Faustschlag, Messerstich, Amoklauf oder infolge eines Anschlags sein. „Grundsätzlich ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der einen anderen schuldhaft schädigt“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen man trotz eines Schadenersatzanspruchs leer ausgeht, weil vom anderen finanziell nichts zu holen ist und kein Haftpflichtschutz besteht. Neuere Privat-Haftpflichttarife sehen hierfür eine Forderungsausfalldeckung vor. „Beim Abschluss sollte man allerdings darauf achten, dass der Ausfallschutz auch bei Vorsatz des Schädigers greift und einen aktiven Rechtsschutz zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche beinhaltet“, empfiehlt Bösl. Nur dann ist man als Opfer oder Hinterbliebener für den Ernstfall gut gewappnet. Die Forderungsausfalldeckung ist bei neueren Tarifen entweder als Zusatzbaustein versicherbar oder im Leistungspaket bereits automatisch enthalten. Der Best-Tarif der uniVersa bietet zusätzlich noch einen Gewaltopferschutz und leistet bei vorsätzlichen Personenschäden durch nicht ermittelbare Täter bis zu 50.000 Euro.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische treibt ihre Bemühungen in Sachen Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung weiter voran.

In ihrem aktuellen nichtfinanziellen Geschäftsbericht stellt das Unternehmen wichtige Erfolge und Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und gesellschaftlichem Engagement vor. Die Versicherungsgruppe verfolgt das Ziel, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung zu verbinden. Mit einer erheblichen Verringerung der CO2- Äquivalente des Geschäftsbetriebs um 40% und einem Investitionsvolumen von 145 Millionen Euro (Marktwerte) in Investmentfonds im Bereich erneuerbare Energien unterstreicht die Bayerische ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft.

„Bei der Bayerischen denken wir über die Grenzen des klassischen Versicherungsgeschäfts hinaus“, so Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen. „Unser Ziel ist es, durch Prävention und nachhaltige Lösungen einen echten Mehrwert für unsere Kundinnen und Kunden und die Gesellschaft zu schaffen. Die Reduktion des CO2-Fußabdrucks im Geschäftsbetrieb und die Zertifizierung durch Great Place to Work sind Beispiele, wie wir diese Vision in die Tat umsetzen und verdeutlichen den Stellenwert, den der Bereich Nachhaltigkeit bei der Bayerischen hat. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass wir in vielen Bereichen weiteres Potenzial haben und der Weg zur nachhaltigen Transformation lang und herausfordernd ist.“

Erhebliche CO2-Reduktion im Geschäftsbetrieb seit 2019

Die Bayerische konnte den CO2-Fußabdruck des Geschäftsbetriebs seit 2019 (Basisjahr) um beeindruckende 40% reduzieren. Diese deutliche Verringerung spiegelt die konsequenten Bemühungen des Unternehmens wider, den eigenen ökologischen Fußabdruck zu minimieren und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, trieb die Versicherungsgruppe umfangreiche ressourcenschonende Maßnahmen wie die Umstellung auf Ökostrom, die Optimierung des Bürogebäudes und den Einsatz umweltfreundlicher Technologien voran. So konnten insbesondere die CO2 Äquivalente aus dem Berufsverkehr der Beschäftigten, dem Papierverbrauch und der Betriebskantine stark reduziert werden.  Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Bilanz kompensiert die Bayerische den CO2-Fußabdruck (Scope 1, 2 und 3) des Geschäftsbetriebs und als einer der ersten Versicherer auch des Ausschließlichkeitsvertriebs durch zertifizierte Ausgleichsmaßnahmen nach dem Gold Standard.

Erneut „Great place to work”

Die Bayerische hat ihre Aktivitäten zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit weiter verstärkt und wurde erneut als „Great Place to Work” zertifiziert. Damit wird die Schaffung eines integrativen Arbeitsumfelds bestätigt, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Chancen haben. Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 die Charta der Vielfalt unterschrieben und eine bereichsübergreifendes Fokusgruppe MENSCHSSICHERT gegründet, um die Themen Diversity, Equity und Inclusion (DEI) innerhalb der Bayerischen stärker voranzutreiben. Zu den vorhandenen Maßnahmen gehören Job-Sharing-Modelle für Führungspositionen, flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie kontinuierliche Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung für Diversität und Inklusion. Die Bayerische bietet individuell angepasste Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sowie einen externen Sprachkurs in Deutsch für Nichtmuttersprachler.

Auszubildende und Studenten haben seit 2023 die Möglichkeit am Programm “SDG-Scouts“ von B.A.U.M e.V.” teilzunehmen.

Klares Bekenntnis zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Investieren

Die Kapitalanlage der Bayerischen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro integriert bereits ESG-Prinzipien. So wendet die Bayerische bereits seit 2017 die UNPRI an. Darüber hinaus wurde das Sicherungsvermögen der BL die Bayerische Lebensversicherung AG gemäß Art. 8 der Offenlegungsverordnung (OffVo) klassifiziert. Dies unterstreicht das Bekenntnis zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Investieren. Die Bayerische baut Investitionen in Projekte aus, die erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur fördern. Speziell mit dem Pangaea Life Blue Living Fonds wird das Angebot an nachhaltigem Wohnraum vergrößert und dem Wohnungsmangel unter Berücksichtigung von Energieeffizienzstandards entgegengewirkt. Neuinvestitionen erfolgen ausschließlich in nachhaltige Assets. „Mit unserer Kapitalanlagestrategie wollen wir nicht nur stabile Renditen erwirtschaften, sondern auch positive ökologische und soziale Effekte erzielen“, erklärt Thomas Heigl, Finanzvorstand der Bayerischen.

Bis zu fünf soziale Tage pro Jahr

Das gesellschaftliche Engagement der Bayerischen umfasst vielfältige Initiativen, darunter eine seit 2022 jährlich stattfindende Social Week. Während der Social Weeks leisteten rund 50 Mitarbeitende deutlich über 200 Stunden ehrenamtlichen Einsatz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich über die Corporate Social Volunteering Plattform lets in verschiedenen sozialen Projekten, die von der Unterstützung lokaler gemeinnütziger Organisationen bis hin zu internationalen Hilfsprojekten reichen. Dafür nutzen sie einen oder mehrere ihrer fünf Innovationstage. Diese Innovationstage gewährt die Bayerische jedem Mitarbeitenden zur persönlichen Weiterbildung oder für soziales Engagement.

Hervorragendes Assekurata-Rating im Bereich Nachhaltigkeit

Das Assekurata-Nachhaltigkeitsrating bescheinigt der Bayerischen exzellente Nachhaltigkeitsleistungen, mit dem Ergebnis „AA” (sehr gut). Besonders hervorgehoben werden die tiefe Verankerung von Nachhaltigkeit in der Organisation, die umfassende Nachhaltigkeitsstrategie und deren erfolgreiche Umsetzung im Unternehmensalltag. Das Rating unterstreicht die Stärke und Stabilität des Unternehmens sowie das Vertrauen der Kunden und Partner in die nachhaltige Ausrichtung der Bayerischen. Im Rahmen des Ratings wurden Aspekte wie verantwortungsvolle Kapitalanlage, soziales Engagement und ökologische Maßnahmen analysiert und als vorbildlich bewertet.

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Als eine der ersten privaten Krankenversicherungen stellt die Gothaer Krankenversicherung ihren Kund*innen ab sofort mit dem elektronischen Rezept, auch E-Rezept genannt, und dem Online Check-in zwei neue Services zur Verfügung.

Mit diesem Schritt digitalisiert sie die Patientenreise von der Datenübermittlung an die Arztpraxis über die Ausstellung des E-Rezepts bis hin zur Einreichung des Kostenbelegs vollständig.

„Mit dem Ausbau unserer digitalen Services gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um unseren Versicherten mehr Komfort, kürzere Wartezeiten und eine spürbare Entlastung im Praxisalltag zu ermöglichen. Durch den gezielten Einsatz digitaler und zuverlässiger Technologien schaffen wir nicht nur einen reibungsloseren und effizienteren Zugang zu medizinischen Leistungen, sondern stärken auch Sicherheit und Transparenz“, sagt Dr. Sylvia Eichelberg, Chief Operating Officer der Gothaer Krankenversicherung.

Effizienter und sicherer Zugang zu Arzneimitteln mit dem E-Rezept

Vollversicherte Kund*innen der Gothaer Krankenversicherung haben ab sofort die Möglichkeit sich elektronische Rezepte ausstellen zu lassen. Über die App „Das E-Rezept“ der gematik können diese eingesehen, an die Apotheke ihrer Wahl übermittelt und dort eingelöst werden. Voraussetzung für die Nutzung der App ist die Installation und Einrichtung der elektronischen Patiententakte (ePA)-App der Gothaer. Die Vorteile des neuen Service: Patient*innen sparen sich bei Folgerezepten nicht nur den Weg in die Arztpraxis, sondern können auch Kostenbelege zu eingelösten E-Rezepten zur Erstattung direkt an die GesundheitsApp weiterleiten. Für die Ausstellung von E-Rezepten benötigt die Praxis lediglich die Krankenversichertennummer (KVNR).

Online Check-in zur einfachen Übermittlung der KVNR

Persönliche Daten und die KVNR bequem online an die behandelnde Praxis übermitteln – genau das ermöglicht der Online Check-in für vollversicherte Kund*innen der Gothaer Krankenversicherung. Er bietet damit eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte, reduziert die Fehleranfälligkeit und erhöht gleichzeitig die Sicherheit bei Anmeldeprozessen in der jeweiligen Arztpraxis. Alles, was die Patient*innen tun müssen, ist den von der Praxis zur Verfügung gestellten QR-Code über die Gothaer ePA-App zu scannen. Nach Zustimmung zur Datenübermittlung werden die persönlichen Daten an die Praxis übermittelt und in deren System übernommen. Der Online-Check-in muss pro Versichertem und Praxis in der Regel nur einmal durchgeführt und nicht quartalsweise wiederholt werden.

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

28 % der Führungskräfte in Deutschland nannte Cyber-Risiken als größte Bedrohung, mit der sie in diesem Jahr konfrontiert sind, doch 18 % fühlen sich nicht darauf vorbereitet, mit Cyber-Risiken umzugehen.

Beazley, führender Anbieter für Spezialversicherungen, veröffentlichte seinen aktuellen Risk & Resilience Report Spotlight: Cyber- & Tech-Risiken 2024. Die Studie, für die weltweit 3.500 Führungskräfte befragt wurden, zeigt, wie Unternehmen auf der ganzen Welt die Bedrohung durch Cyberkriminalität, technologische Obsoleszenz, disruptive Technologien und Risiken für geistiges Eigentum (IP) in der heutigen Zeit der rasanten technologischen Innovation wahrnehmen.

Im vergangenen Jahr ist die Cyber-Bedrohungslandschaft für Unternehmen komplexer geworden, denn auch Cyberkriminelle setzen immer mehr künstliche Intelligenz ein, um ihre Taktiken zu optimieren. Trotzdem stufen nur 28 Prozent der Führungskräfte in Deutschland Cyber als ihr größtes Risiko ein. Gegenüber verfeinerten Vorgängen bösartiger Akteure, müssen Unternehmen in ihrer Cyber-Resilienz immer einen Schritt voraus sein. Daher ist es besorgniserregend, dass 72 Prozent der befragten deutschen Führungskräfte glauben, dass ihre bestehenden Cyber-Schutzmaßnahmen derzeit ausreichen, um einen potenziellen Cyber-Angriff zu bewältigen.

Wahrgenommene Bereitschaft gegen Cyberrisiken steigt. 81 Prozent der Befragten in Deutschland gaben in diesem Jahr an, gegenüber Cyber-Risiken gewappnet zu sein, gegenüber 68 Prozent im Jahr 2023.  Gleichzeitig planen 28 Prozent der deutschen Unternehmen, in diesem Jahr in Cybersicherheitsmaßnahmen zu investieren. Darüber hinaus beabsichtigen 25 Prozent, in diesem Jahr Versicherungsoptionen zu prüfen, die Risiko- und Krisenmanagement-Dienstleistungen umfassen, die für die Verteidigung und Erholung von Unternehmen nach einem Cybervorfall unerlässlich sind.

AI – Freund und Feind

Der Vormarsch künstlicher Intelligenz (KI) hat Unternehmen immense Möglichkeiten eröffnet, ihre Abläufe zu bündeln und effizienter zu gestalten. Daher planen 29 Prozent der Unternehmen in Deutschland, in neue Technologien wie KI zu investieren, um ihre Resilienz zu verbessern. Das wird auch erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft haben: 73 Prozent der Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass KI Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen ersetzen werde.

KI bietet zwar Chancen, doch die Geschwindigkeit der Entwicklung erweist sich auch als ein Hauptproblem für Unternehmen: 27 Prozent der Führungskräfte in Deutschland nannten das Risiko der technischen Veralterung als größte Bedrohung in diesem Jahr, wobei sich etwa ein Sechstel (17 Prozent) nicht darauf vorbereitet fühle, das Risiko der technologischen Obsoleszenz in diesem Jahr zu bewältigen.

Darüber hinaus setzen Cyberkriminelle KI ein, um bestehende Techniken, wie Phishing, zu verfeinern und gleichzeitig neue Techniken, wie Deepfake-Angriffe, zu entwickeln. Weil Hacker immer skrupelloser, raffinierter und schwieriger zu identifizieren sind, müssen Unternehmen über wirksame Cyberabwehrmaßnahmen verfügen – denn die Cyber- und Tech-Risiken entwickeln sich rasant weiter.

Gesine Froese, Head of Cyber Risks DACH, Beazley: „Die Professionalisierung von Hacker-Gruppen, die auch durch das Aufkommen neuer Technologien bedingt ist, läutet in Deutschland eine neue Ära von Cyberkriminalität ein. KI senkt die Einstiegshürden für Hacker und bietet ihnen die Möglichkeit sich primär auf den zu erbeutenden Profit zu konzentrieren. Folgend befinden sich viele Unternehmen in einem Wettlauf gegen die Zeit, um ihre Systeme zu sichern und in Cybersicherheit zu investieren. Versicherungen können hier eine wertvolle Rolle spielen, indem sie Expertise und ein entscheidendes Sicherheitsnetz bieten, damit Unternehmen dieser sich weiterentwickelnden Risikolandschaft mit Zuversicht begegnen können.“

Paul Bantick, Global Head of Cyber Risks, Beazley: „Wie unser Report zeigt, sehen sich Unternehmen angesichts technologischer Innovationen, die einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel bewirken werden, mit einer Welle neuer Bedrohungen konfrontiert – angesichts der zunehmenden regulatorischen Belastung der Unternehmen und der immer raffinierteren Cyberkriminellen. Der Bedarf an robusten Strategien zur Risikominderung war noch nie so groß wie heute, und Versicherungen können dabei eine wichtige Rolle spielen. Indem wir die riesigen Mengen an Daten über Schadenfälle, Vorfälle und Bedrohungen, über die wir verfügen, nutzen und in umsetzbare Leitlinien umwandeln, können wir unseren Kunden helfen, die Risiken, mit denen sie heute konfrontiert sind, besser zu bewältigen.”

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