Frauen leben in Deutschland im Durchschnitt fast fünf Jahre länger und erhalten 420 Euro weniger Rente als Männer. Auf was sie bei der Vorsorge achten sollten.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die durchschnittliche Altersrente für Frauen bei 807 Euro monatlich, bei Männern bei 1.227 Euro. Wer seinen Lebensstandard halten und finanziell unabhängig bleiben will, sollte privat vorsorgen, empfiehlt die uniVersa.

Auf Flexibilität achten

Am flexibelsten sind Altersvorsorgeprodukte aus der dritten Schicht der Altersvorsorge. Sie können ohne staatliche Vorgaben abgeschlossen werden, sind frei gestaltbar und trotzdem steuerlich privilegiert. Langfristig die besten Renditechancen bieten fondsgebundene Rentenversicherungen. Neben verschiedenen Investmentfonds sollten dort auch günstige Indexfonds (ETF) wählbar sein. Fondswechsel sind bei einer Fondspolice in der Regel gebührenfrei möglich und lösen im Vergleich zu einer Direktanlage bei einer Depotbank keine Abgeltungssteuer aus. Auch die Wertzuwächse während der Sparphase müssen nicht versteuert werden. Auf Wunsch kann bei den meisten Anbietern eine Garantieleistung vereinbart werden, etwa in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge. Der Sparplan bei einer Fondspolice kann meist ab 25 Euro monatlich gestartet werden. Flexible Zuzahlungen und Entnahmen sollten jederzeit möglich sein.

Steuervorteile bei Auszahlung

Zum Ablauftermin haben Sparerinnen mehrere Möglichkeiten: Entweder erhalten sie eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Auch ein Mix aus beidem ist meist möglich. Bei einer Kapitalabfindung bleibt der halbe Ertrag steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen wurde. Wird eine lebenslange Rente gewählt, braucht nur ein geringer Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren liegt dieser bei 17 Prozent. Damit bleiben 83 Prozent der Rente steuerfrei.

Vertrag richtig gestalten

Bei der Auswahl einer Fondspolice sollte man auf die richtige Gestaltung achten. Für den Todesfall kann beispielsweise während der Sparphase die Rückzahlung der Beiträge und ab Rentenbezug eine feste Rentengarantiezeit vereinbart werden. Das Bezugsrecht lässt sich bei Produkten der dritten Schicht der Altersvorsorge frei festlegen. Anders als bei staatlich geförderten Policen werden hier keine Vorgaben gemacht. Damit können als Begünstigte im Todesfall auch der unverheiratete Partner, die Schwester, ein Freund oder erwachsene Kinder eingetragen werden. Zum Ablauftermin sollte auch die Möglichkeit bestehen, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern. Manche Anbieter bieten eine kostenfreie Pflegeoption ohne Gesundheitsprüfung. So verdoppelt zum Beispiel die uniVersa die später vereinbarte Rente, falls man pflegebedürftig wird. Dies ist vor allem für Frauen interessant, da sie laut Statistik häufiger von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sind als Männer.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Aufsichtsräte der ARAG Krankenversicherungs-AG, der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und der Interlloyd Versicherungs-AG haben drei neue Mitglieder für die Leitungsgremien berufen.

Bei der ARAG Krankenversicherung rücken Dr. Felicitas Hoppe (44) und Dr. Jan Moritz Freyland (51) in den Vorstand ein. Dr. Felicitas Hoppe führt das neu formierte Ressort Mathematik/Aktuariat, Rückversicherung, Risikomanagement und Versicherungsmathematische Funktion. Sie führt seit 2020 die Hauptabteilung Insurance Analytics & Product/Sales International bei der ARAG SE. Diese Funktion wird Dr. Felicitas Hoppe neben ihrem Vorstandsmandat weiter ausüben.

Dr. Jan Moritz Freyland übernimmt das Ressort Partnervertrieb und führt damit den Makler- und Mehrfach-Agentenvertrieb des Unternehmens – den Hauptvertriebsweg der stark wachsenden ARAG Kranken. Er arbeitet seit 2007 für die ARAG; zunächst als Hauptabteilungsleiter International. Seit 2013 führt Dr. Jan Moritz Freyland als Direktor Partnervertrieb den Makler- und Mehrfach-Agentenvertrieb des ARAG Konzerns. Diese Aufgabe wird er neben seiner Vorstandstätigkeit weiter wahrnehmen.

Die beiden neuen Vorstandsmitglieder werden das bestehende Team aus Dr. Roland Schäfer und Dr. Matthias Effinger ergänzen. Im Zuge der Neuformierung des Vorstandes wurde Dr. Roland Schäfer zum Vorstandssprecher der ARAG Kranken ernannt. Die Personalien werden zum 2. April 2023 wirksam. Dr. Shiva Meyer wird zum 1. April 2023 aus dem Vorstand der ARAG Kranken ausscheiden und dann ihr Mandat im Vorstand der ARAG SE antreten ( siehe Mitteilung vom 1. Dezember 2022).

Bei der ARAG Allgemeine und Interlloyd wurde Katrin Unterberg (43) in die Vorstände beider Gesellschaften berufen. Sie wird das bestehende Vorstandsteam von Christian Vogée, Uwe Grünewald und Zouhair Haddou-Temsamani ergänzen.

Katrin Unterberg verantwortet in ihrem Ressort künftig die Bereiche Schaden, ARAG Service Center sowie Auslandsniederlassungen. Sie begann ihre Tätigkeit bei der ARAG 2010 und übernahm in der Folge die Leitung der Abteilung Konzernentwicklung national und international. Seit 2021 leitet Katrin Unterberg die Hauptabteilung Schaden-Service der ARAG Allgemeine.

Der Aufsichtsrat hat Christian Vogée zum Vorstandssprecher der ARAG Allgemeine und Interlloyd ernannt. Beide Personalien werden zum 1. April 2023 wirksam.

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ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Wenn Leitungswasser durch ein Leck in die Wohnung dringt, wird das schnell teuer.

Das zeigen aktuelle Zahlen der R+V Versicherung für die Wohngebäudeversicherung. Leitungswasserschäden machen hier 50 Prozent der Ausgaben aus und kosten damit so viel wie die Folgen von Sturm, Feuer und Glasbruch zusammen.

“Unsere Versicherten haben uns vergangenes Jahr fast 50.000 Leitungswasserschäden gemeldet”, sagt Bozo Bilic, Experte für Wohngebäudeversicherung bei der R+V. Das ist ein Drittel der Schäden in diesem Segment. Die Folgen sind meist teuer: Leitungswasserschäden machen die Hälfte der Ausgaben in der Wohngebäudeversicherung aus. “Damit kosten sie so viel wie die Folgen von Sturm, Feuer und Glasbruch zusammen”, berichtet der R+V-Experte.

Nicht immer platzt gleich das Rohr, auch feine Risse oder kleine Löcher in den Leitungen können großen Schaden anrichten. Manchmal bleiben die winzigen Lecks lange unbemerkt. Erste Anzeichen können feuchte Flecken an den Wänden sein. Ein massiver Wasseraustritt und lange verborgene Schäden haben meist gravierende Folgen. Manchmal müssen Wände durch Profis getrocknet oder erneuert werden. In anderen Fällen quillt der Boden auf oder das Badezimmer muss neu gekachelt werden. Teile der Wohnung oder des Gebäudes sind während der Arbeiten nicht nutzbar. “Das ist für die Betroffenen eine belastende Situation”, sagt Bilic. Dazu kommt: Wenn sich auf den nassen Wänden Schimmel bildet, kann das die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen.

“Wenn Leitungswasserschäden früh entdeckt werden, lässt sich der Schaden oft begrenzen”, erklärt der R+V-Experte. “Dabei helfen Leckage-Schutzsysteme.” Die Warnmelder werden im Wasserzuleitungsrohr installiert, reagieren auf Druckverlust und sperren dann automatisch die Leitung. Dadurch verhindern sie, dass noch mehr Wasser ins Gebäude dringt. Auch kleine Lecks bemerkt das System sofort. Kundinnen und Kunden, die ein solches Leckage-Schutzsystems einbauen, erhalten von der R+V einen Preisnachlass von zehn Prozent auf die Leitungswasserprämie in der Wohngebäudeversicherung.

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Optimal versorgt trotz komplexer Risiken

Die Bayerische hat mit dem neuen Tarif BU Protect Bundeswehr eine Dienstunfähigkeitsversicherung herausgebracht, die genau auf die Bedürfnisse der Soldatinnen und Soldaten zugeschnitten ist.

Insgesamt leisten knapp 184.000 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr – darunter Berufssoldatinnen und -soldaten, Zeitsoldatinnen und -soldaten und Freiwillig Wehrdienstleistende. Sie alle sind in der Regel weitaus komplexeren Risiken ausgesetzt als die allermeisten Menschen, die ihre Arbeit am Schreibtisch verrichten. Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit können vielfältig sein: Einsatzfolgen, Dienstsport oder auch privat durch Krankheit oder Unfälle. Eine Absicherung ist deshalb wichtig und sinnvoll.

„Mit dem neuen Tarif BU Protect Bundeswehr machen wir ein hervorragendes Produkt noch attraktiver. Tatsächlich bieten wir damit das aktuell stärkste Angebot am Markt“, betont Martin Gräfer, Vorstandsmitglied bei der Bayerischen. „Wir sind überzeugt, mit dem neuen Tarif einen wichtigen Beitrag für die optimale Absicherung dieser so wichtigen Personengruppe und ihrer Familien leisten zu können“, so Gräfer weiter.

Viele Soldatinnen und Soldaten wissen nicht, dass sie eine Versorgungslücke haben. Hier ist die Unterscheidung zwischen Berufs- und Zeitsoldaten maßgeblich. Zeitsoldatinnen und -soldaten machen zwar den größten Teil der Truppe aus. Dennoch sind sie durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) schlechter gestellt als Berufssoldatinnen und -soldaten, obwohl beide Gruppen die gleiche Arbeit leisten und den gleichen Risiken ausgesetzt sind. Während Berufssoldatinnen und -soldaten, ähnlich wie Beamtinnen und Beamte, besoldet und versorgt werden, ist für Zeitsoldatinnen und -soldaten die Dauer der Zugehörigkeit zur Truppe entscheidend. Wer gesund aus dem Dienst scheidet, kann auf eine gute Versorgung bauen. Wenn allerdings nach wenigen Jahren die Dienstfähigkeit in Frage steht, können junge Zeitsoldatinnen und -soldaten schnell in eine prekäre Lage geraten. Wer weniger als vier Jahre bei der Bundeswehr ist und für dienstunfähig erklärt wird, hat neben einer Einmalzahlung mit keiner weiteren Versorgung zu rechnen.

Die Bayerische bietet deshalb Versicherungsbedingungen, die in Einklang mit den Bedürfnissen von Soldatinnen und Soldaten entwickelt wurden. So schließt die Bayerische zum Beispiel Risiken von Auslandseinsätzen in den Versicherungsschutz ein. Dieser besteht sogar bei nachträglich mandatierten Einsätzen. Die Bayerische versichert das passive Kriegsrisiko mit und hält sich dabei an die Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung. Es gibt zudem keine zweijährige Wartezeit, und bereits erteilte Marschbefehle führen nicht zwangsläufig zur Ablehnung – jeder Fall wird individuell geprüft.

Bei der Leistungsfrage ist für die Bayerische die Entscheidung des Truppenarztes bindend. Wenn dieser die Dienstunfähigkeit feststellt, leistet die Versicherung, ohne weitere Nachweise zu verlangen. Bei der Bayerischen sind sogar vor der Überprüfung der BU schon 24 Monate DU-Rente garantiert. Das ist nicht selbstverständlich und unterstützt die Betroffenen aktiv in Verbindung mit der Klärung etwaiger Versorgungsansprüche gegenüber der Bundeswehr.

die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 722 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen den rund 1,1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Konzernmutter in einem aktuellen Bonitätsrating die Qualitätsnote A- („sehr gut“) verliehen und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über der Branche liegende Finanzkraft. Der BA die Bayerische Allgemeine AG wurde ebenfalls im Rahmen eines Bonitätsratings ein A- verliehen. Die BL die Bayerische Lebensversicherung AG hat im Rahmen eines umfassenden Unternehmensratings ein A+ erhalten.

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die ConceptIF PRO GmbH, der Assekuradeur für private Sachversicherungen in der ConceptIF-Gruppe, hat ihr Leistungsangebot in der Wohngebäudeversicherung deutlich ausgeweitet.

So werden – je nach Tarifvariante – neuerdings auch Schäden an innovativen Umwelttechnologien und „Smart-Home“-Systemen abgesichert sowie Mehrkosten für Energieeffizienz übernommen. Ebenfalls neu ist der optionale Zusatzbaustein für unbenannte Gefahren. Neben den Varianten „classic“, „comfort“, „complete“ gibt es das Premiumprodukt „CIF4ALL Wohngebäude best advice“, bei der eine Besitzstandsgarantie auf den Vorvertrag aufgenommen wurde.

„Allein bei unserer Best-advice-Deckung haben wir rund 50 Leistungselemente verbessert. Unser Ziel ist es, im Wettbewerb top positioniert zu bleiben. Deshalb haben wir großen Wert auf innovative Elemente gelegt, aber auch auf aktuelle Marktentwicklungen reagiert, etwa bei Fugenschäden“, so Andreas Hackbarth, Geschäftsführer der ConceptIF PRO GmbH.

Anlagen und Zubehör aus dem Bereich innovative Umwelttechnologien wurden in die Versicherungsbedingungen aufgenommen. In allen Varianten werden E-Ladesäulen bis 2.500 Euro abgesichert. Daneben gibt es im Premiumprodukt auch für Schäden an Stromspeichern eine Deckung – hier bis zu 25.000 Euro. In gleicher Höhe werden Luftwärmepumpen mit dem entsprechenden Zubehör gegen böswillige Handlungen Dritter versichert. Wer einen „Best-advice“-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, bekommt auch Mehrkosten für Energiesparmaßnahmen, wie eine effizientere Gebäudedämmung erstattet – ebenfalls bis zu 25.000 Euro.

Ebenfalls neu: Nässeschäden, die durch undichte Fugen oder ebenerdige Duschen entstehen, sind in allen Tarifvarianten versichert. Beim Premiumangebot erweitert ConceptIF künftig die bestehende Leistungsverpflichtung neben der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles auch auf grobfahrlässige Verletzungen von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften.

Darüber hinaus steht bei der „Best-advice“-Deckung zusätzlich zur Versicherungssumme noch einmal maximal die gleiche Summe zur Verfügung, um Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit einem Gebäudeschaden stehen. Dazu gehören etwa Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten. Diese Leistungskomponente ist besonders bei Großschäden wie der Flutkatastrophe im Ahrtal von Bedeutung.

Glasschäden am Gebäude und Mobiliar können ab sofort auch optional im Rahmen aller ConceptIF-Wohngebäudetarife versichert werden. In allen Varianten bietet ConceptIF auf Wunsch den Zusatzbaustein „Elementarschäden“ an. Die Verpflichtung, eine Rückstausicherung einzurichten, wurde gestrichen. Im Premium-Produkt können zusätzlich auch unbenannte Gefahren eingeschlossen werden.

Wie bei anderen Produktkategorien gibt ConceptIF auch im Premiumprodukt der Wohngebäudeversicherung ihr „Sleep-Easy“-Versprechen. Dank der von 12 auf 18 Monate verlängerten Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung können Kunden mit einem laufenden Vorvertrag nun noch früher von dem möglichen umfangreicheren Versicherungsschutz des künftigen ConceptIF-Vertrages profitieren. Die Update-Garantie für künftige prämienneutrale Leistungsverbesserungen, die Best-Leistungsgarantie bezogen auf Marktprodukte und die neu eingeführte fünfjährige Besitzstandsgarantie verstärken das Versprechen.

“Mit dem Sleep-Easy-Versprechen geben wir Vermittlern die Gewähr, dass, egal wie sich die Tarife weiterentwickeln, sie ihren Kunden immer die besten am Markt verfügbaren Versicherungsleistungen anbieten können, ohne das ungute Gefühl zu haben, etwas übersehen zu haben“, sagt Andreas Hackbarth.

Mit dem Relaunch der Wohngebäudepolice startet der Assekuradeur eine grundlegende Überarbeitung der gesamten Produktpalette für den privaten Sachversicherungsschutz. In den kommenden Wochen folgen Unfall-, Hausrat-, Tierhalterhaftpflicht- und private Haftpflichtversicherung.

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Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

41 Prozent der Menschen in Deutschland haben das Gefühl, dass Depressionen in der Gesellschaft spürbar zunehmen.

Insbesondere Frauen geben an, diese Veränderung zu bemerken (46 Prozent; Männer: 35 Prozent). Das zeigt eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov. Allein zum jetzigen Zeitpunkt leidet eine von zehn Personen unter Depressionen (11 Prozent). Immerhin knapp jede:r vierte Mensch in Deutschland gibt an, bereits einmal unter Depressionen gelitten zu haben (24 Prozent). Ob selbst betroffen oder nicht: Knapp ein Drittel der Menschen kennt jemanden aus dem Freundes- oder Familienkreis, der oder die mit Depressionen zu kämpfen hat (30 Prozent). Der dunkle und kalte Winter verschlechtert die psychische Gesundheit weiter: Bei knapp jedem:r dritten Bundesbürger:in drückt die dunkle Jahreszeit auf die Stimmung [1].

Knapp 5 Millionen Deutsche befürchten Berufsunfähigkeit durch Depressionen

Die Zunahme von Depressionen in der Gesellschaft lässt sich auch daran erkennen, dass der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit nicht mehr Erkrankungen des Skelett- und des Bewegungsapparats sind, wie noch vor 10 Jahren, sondern psychische Krankheiten [2]. Aktuell befürchten immerhin 7 Prozent der Bundesbürger:innen, dass sie aufgrund von Depressionen eines Tages nicht weiterarbeiten können – das sind fast 6 Millionen Menschen in Deutschland [1].

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Personen genau für diesen Fall ab und springt mit einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente ein, wenn der Beruf kurz- oder langfristig nicht mehr ausgeübt werden kann. Und Berufsunfähigkeit ist generell keine Seltenheit: Immerhin jede:r vierte arbeitende Mensch in Deutschland wird im Verlauf des Lebens berufsunfähig [3].

Nur knapp jede:r Dritte kennt die Symptome von Depressionen

Energiemangel, Lustlosigkeit oder Schlafstörungen – die Anzeichen für eine Depression können unterschiedlich sein und kommen häufig schleichend. 35 Prozent der Befragten geben an, über ein gutes “Frühwarnsystem” zu verfügen und die Symptome einer Depression zu kennen. Vor allem Frauen sind hier sensibilisiert (42 Prozent; Männer: 28 Prozent). Bei Symptomen sollte unbedingt ein Arzt oder eine Ärztin oder ein:e Psychotherapeut:in aufgesucht werden, um herauszufinden, ob eine Depression vorliegt oder es sich um eine vorübergehende Niedergeschlagenheit handelt.

Frauen behandeln Depressionen häufiger mit Therapien und Medikamenten

Die Behandlungen von Depressionen können variieren, wichtig ist in erster Linie, dass es zu einer Behandlung kommt. 19 Prozent der Befragten waren schon einmal in Therapie, um ihre Depression behandeln zu lassen. Ebenso viele Personen haben im Leben mindestens einmal Antidepressiva genommen (18 Prozent). Interessant: Obwohl ähnlich viele Männer (22 Prozent) wie Frauen (25 Prozent) angeben bereits unter Depressionen gelitten zu haben, geben Frauen deutlich häufiger an Therapien gemacht (23 Prozent; Männer 15 Prozent) oder Antidepressiva genommen zu haben (21 Prozent; Männer: 15 Prozent).

“Die eigene Gesundheit ist das höchste Gut, doch viele Menschen vergessen dabei auch auf ihre mentale Gesundheit zu achten. Vor allem in Bezug auf die eigene Arbeitskraft ist das problematisch. Denn psychische Krankheiten wie Depressionen können jede:n arbeitsunfähig machen – über Tischler:innen bis zu Steuerberater:innen. Unabhängig vom Arbeitsbereich sollten sich arbeitende Personen frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeit auseinandersetzen und so ihr Einkommen sichern, auch wenn sie selbst kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten”, weiß Marco Adelt, Co-Founder von CLARK.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.051 Personen zwischen dem 31.01. und 06.02.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] https://ots.de/qhu0ya

[3] https://ots.de/pzPapV

ÜBER CLARK

Der führende Versicherungsmanager CLARK bietet seinen Nutzer:innen die Möglichkeit, ihre Versicherungen digital zu verwalten, zu vergleichen und zu verbessern. Mehr als 600.000 Kund:innen nutzen bereits CLARKs intelligente Algorithmen und individuelle Beratung der Versicherungsexpert:innen. CLARK wurde im Juni 2015 von Dr. Christopher Oster, Dr. Marco Adelt und Chris Lodde gegründet. Das Insurtech beschäftigt an den vier Unternehmensstandorten Frankfurt am Main, Berlin, Püttlingen und Wien insgesamt über 400 Mitarbeitende.

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Clark Germany GmbH, Goethestraße 10, 60313 Frankfurt, Tel: 069/ 153 229 339, www.clark.de

41 Prozent der 18- bis 34-jährigen Frauen in Deutschland sagen, sie seien aktuell psychisch erkrankt.

Die steigenden Preise und der Krieg haben einen negativen Einfluss auf den emotionalen Zustand der Deutschen.

Immer mehr Menschen diagnostizieren ihre psychische Erkrankung selbst online.

AXA hat zum dritten Mal in Folge den Mental Health Report erhoben. Die internationale Studie ermittelt Aussagen zum mentalen Gesundheitszustand der Bevölkerung und sensibilisiert für mögliche Risiken einer mentalen Erkrankung – auch im Zusammenhang mit den aktuell herrschenden Krisen.

Mehr als vier von zehn jungen Frauen (41 Prozent) zwischen 18 und 34 Jahren sagen, dass sie aktuell unter Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Zwangsneurosen oder anderen psychischen Erkrankungen leiden. Zu diesem Ergebnis kommt der dritte AXA Mental Health Report für den das Meinungsforschungsinstitut Ipsos eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage ab 18 Jahren in Deutschland und fünfzehn weiteren Ländern durchgeführt hat. Im Bundesdurchschnitt gibt rund jede:r Dritte (32 Prozent) an, derzeit unter einer mentalen Erkrankung zu leiden. Im Vergleich mit den weiteren untersuchten Ländern aus Europa liegen Deutschland und Großbritannien (32 Prozent) damit an der Spitze. In Frankreich gibt nicht einmal jede:r Fünfte (19 Prozent) an, aktuell psychisch erkrankt zu sein.

Krieg und seine Folgen aber auch Druck durch Social Media beeinflussen das psychische Wohlbefinden der Deutschen

Die Mehrheit der Deutschen gibt an, dass die steigenden Preise (89 Prozent), der Krieg (81 Prozent) und der Zustand der Wirtschaft (76 Prozent) einen negativen Einfluss auf ihr emotionales Wohlbefinden haben. Unter den 18- bis 24-Jährigen ist der Anteil derjenigen, die steigende Preise als Einflussfaktor nennen mit 90 Prozent sogar noch höher als im Bundesdurchschnitt. Auffällig ist außerdem: Drei Viertel dieser Altersgruppe nennen neben dem Krieg (75 Prozent) auch persönliche Faktoren wie das eigene Körperbild (75 Prozent) und gesellschaftliche Erwartungen (75 Prozent) als wichtige Einflussfaktoren auf ihre emotionale Verfassung.  Deutlich mehr als die Hälfte (63 Prozent) der 18- bis 24-Jährigen sagen außerdem, dass die sozialen Medien und das „always on“ im Internet ihre emotionale Verfassung negativ beeinflussen.

„Die aktuelle psychische Verfassung unserer Gesellschaft stimmt bedenklich. Die gleichzeitigen Krisen haben ihre Spuren in der Bevölkerung hinterlassen – gerade bei jungen Menschen. Mit dem AXA Mental Health Report wollen wir auf diese Situation aufmerksam machen und gleichzeitig einen Beitrag dazu leisten, dass mentale Probleme und Erkrankungen kein Tabu mehr in unserer Gesellschaft sind. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit wir gemeinsam mit unseren Partnern weiterhin an der Stärkung der mentalen Gesundheit arbeiten können“, so Karsten Dietrich, Vorstand Personenversicherung bei AXA Deutschland.

24 Prozent aller Befragten stimmen der Aussage zu, dass das mit mentalen Erkrankungen verbundene gesellschaftliche Stigma abgenommen hat. Unter den 44- bis 74-Jährigen sind es deutlich weniger. Unter den stärker betroffenen 18- bis 24-Jährigen sagen 38 Prozent, dass die Stigmatisierung abgenommen hat.

Ältere mit höherer Resilienz – Junge optimistischer

Die am wenigsten von psychischen Erkrankungen betroffene Altersgruppe sind die 65- bis 74-Jährigen. Hier geben 17 Prozent an, aktuell mental erkrankt zu sein. Die steigende Lebenserfahrung hilft offenbar dabei, mit schwierigen Situationen umzugehen: Deutlich mehr als die Hälfte der 65- bis 74-Jährigen sagt, dass sie kontrollieren, wie sich die Dinge auf ihr psychisches Wohlbefinden auswirken (66 Prozent). Die große Mehrheit dieser Altersgruppe stimmt außerdem der Aussage zu, sich mit sich selbst wohlzufühlen (68 Prozent) und stolz darauf zu sein, was sie bisher im Leben erreicht haben (70 Prozent). Gleichzeitig stimmen lediglich 17 Prozent dieser Altersgruppe der Aussage zu, dass das mit mentalen Erkrankungen verbundene gesellschaftliche Stigma abgenommen hat.

Eine Minderheit von 38 Prozent der Deutschen blickt optimistisch in die Zukunft. Unter den 18- bis 24-Jährigen sind es immerhin 47 Prozent. Gefragt nach einem Wunsch, um das eigene Leben zu verbessern, nennen die jungen Erwachsenen an erster Stelle „den perfekten Job finden“ (19 Prozent). Danach folgen „mentale Gesundheit“ (18 Prozent), „körperliche Gesundheit“ (15 Prozent) und „Reichtum“ (15 Prozent). Die jüngste befragte Altersklasse ist  die einzige, die mentale noch vor körperlicher Gesundheit nennt.

Immer mehr diagnostizieren sich selbst online

Die Zahl der Menschen, die ihre mentale Erkrankung durch das Internet selbst diagnostiziert haben, ist auf 16 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert noch bei 12 Prozent. Unter den 18- bis 24-Jährigen sind es sogar 40 Prozent – und damit beinahe genau so viele wie die, die ihre Erkrankung durch eine:n Psychiater:in oder Psycholog:in diagnostiziert bekommen haben (41 Prozent). Jede:r vierte junge Erwachsene (25 Prozent) gibt außerdem an, dass die Erkrankung nicht professionell behandelt, sondern durch Selbsthilfe gemanagt wird. Besonders alarmierend ist: Fast jede:r dritte Betroffene zwischen 18 und 24 Jahren (32 Prozent) erhält aktuell keine Behandlung.

„Digitale Angebote können ein hilfreiches Instrument sein, um Betroffene schnell und einfach zu unterstützen. Wichtig ist jedoch, nicht auf vermeintliche Expert:innen in den sozialen Medien zu vertrauen, sondern online und offline auf Angebote mit psychologischem und psychiatrischen Fachpersonal zu achten“, erklärt Psychotherapeutin Dr. Deniz Kirschbaum, die neben der Behandlung eigener Patient:innen Unternehmen in allen Fragen rund um psychische Gesundheit und Entwicklungen berät.

Services von AXA

Mit www.meine-gesunde-seele.de hat AXA im Rahmen des gesundheitsservice360° für seine Kund:innen ein Portal geschaffen, auf dem zahlreiche Informationen und Unterstützungsangebote rund um psychische Belastungen gebündelt sind. Durch kompetente, persönliche Beratung und vielseitige Services unterstützt AXA ihre Versicherten darin, passende Behandlungsmöglichkeiten zu finden und Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen. Mit den Unterstützungsprogrammen von Novego hilft AXA den Kund:innen, die Stress vorbeugen möchten oder unter Depressionen, Ängsten, Burnout oder Schlafproblemen leiden. Kostenfreie Selbsttests helfen zudem allen Betroffenen, ihre Symptome einzuschätzen. In Zusammenarbeit mit IVPNetworks GmbH werden Online-Sprechstunden mit psychotherapeutischem Fachpersonal angeboten. Darüber hinaus unterstützt AXA auch bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz. So vereint AXA im Rahmen des gesundheitsservice360° digitale Unterstützung und persönliche Begleitung von Kund:innen mit psychischen Problemen.

Über den AXA Mental Health Report

Für den internationalen AXA Mental Health Report hat das Meinungsforschungsinstitut Ipsos im Auftrag von AXA im September 2022 2.000 Personen zwischen 18 und 74 Jahren in Deutschland repräsentativ online befragt. Neben Deutschland wurden Ergebnisse in fünfzehn weiteren Ländern aus Europa, Asien, Nord- und Südamerika ermittelt. Der AXA Mental Health Report wurde bereits zum dritten Mal in Folge erhoben. Die Studie ermittelt Aussagen zum mentalen Gesundheitszustand der Bevölkerung. Darüber hinaus sensibilisiert sie für mögliche Risiken der mentalen Gesundheit im Allgemeinen sowie im Zusammenhang mit den aktuell herrschenden Krisen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht das Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb als zentral und zukunftsweisend an.

„Deshalb motivieren wir alle Versicherungsvermittler, sich dieser Aufgabe offensiv und aufgeschlossen anzunehmen und haben dazu unsere bewährte Checkliste aktualisiert“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Sie führt die Leser durch verständliche Fragen und hilft ihnen durch die eigene Beantwortung zu überprüfen, ob und wie sie den verschiedenen Regulatoriken (EU-Transparenzverordnung, IDD, RTS) entsprechen, die inzwischen zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb in Kraft sind.“

Die BVK-Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund erarbeitet und wird laufend an neue Anforderungen angepasst. Dieses nützliche Werkzeug für den Versicherungsvertrieb bietet nicht nur Orientierung, sondern hilft auch Vermittlern, sich über die eigene Position bezüglich der Erfüllung nachhaltiger Ziele Klarheit zu verschaffen. In einer übersichtlichen Tabelle aufgegliedert, können die Nutzer auch erfahren, was zu tun ist, wenn sie eine (oder eben keine) bestimmte Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen.

„Die aktualisierte BVK-Checkliste  https://www.bvk.de/downloads/media/564/23bc0b9c312539bdf4d3c74a5fe0fb90/BVK%20Checkliste%20Nachhaltigkeit%20f%C3%BCr%20Vermittler%20V7_4.2.2023.pdf

komplettiert unsere Verbandsleistungen beim Thema Nachhaltigkeit“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Interessierte können sich noch weiter engagieren, die Themenangebote der BVK-Bildungsakademie nutzen und auf der Website www.nachhaltiger-vermittlerbetrieb.de über ihre Nachhaltigkeitsstrategie berichten. Darüber hinaus bietet unsere BVK-Dienstleistungsgesellschaft interessierten Mitgliedern eine aktive Begleitung bei diesem Thema an.“

Über den BVK:

Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2021 jährte sich das hundertzwanzigjährige Bestehen des BVK.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Immer häufiger färbt sich die Unwetterkarte des Deutschen Wetterdienstes alarmierend rot – als Warnung vor schweren Gewittern, Starkregen oder Hochwasser.

Um ihre Kundinnen und Kunden vor den Folgen von Extremwetter zu schützen, hat die R+V den Versicherungsschutz bei Naturgefahren deutlich erweitert.

Durch den Klimawandel steigt das Risiko von schweren Unwettern. Keine Region ist vor sintflutartigem Regen oder Überschwemmungen sicher. “Viele Menschen denken, dass Starkregen nur in Hanglagen oder in der Nähe von Gewässern gefährlich werden kann”, sagt Bozo Bilic, Experte für Wohngebäudeversicherung bei der R+V. “Aber sie wiegen sich in falscher Sicherheit. Für Sturzfluten genügen bereits leichte Gefälle, die es praktisch überall gibt.” Die Ursache: Wenn das Wasser auf asphaltierten Flächen oder im ausgetrockneten Erdreich nicht einsickern kann, bahnen sich die Regenmassen unkontrolliert einen Weg durch Straßen und über Grundstücke.

Um ihren Versicherten größtmögliche Sicherheit zu bieten, hat die R+V den neuen Baustein “Naturgefahren Plus” entwickelt, der deutlich über die klassische Naturgefahrenversicherung hinausgeht. Neben Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck sind damit auch Schäden durch Starkregen und Rückstau umfassend versichert. Wenn bei Starkregen das Wasser über Türen, Fenster oder Schächte ins Gebäude dringt, ersetzt die R+V Versicherung den Schaden – selbst wenn das Grundstück nicht überflutet war.

Auch beim Rückstau gibt es Erweiterungen. Wenn das Wasser aus den Kanälen in die Gebäude zurückfließt, erstattet die R+V die Schäden. Das gilt nicht nur für Abwasserleitungen im Haus, sondern zum Beispiel auch für den Abfluss vor der Kellertür, über den Regenwasser abgeleitet wird. Die Naturgefahrenversicherung der R+V ersetzt Schäden an Gebäuden und dem Inventar ohne Obergrenze.

“Die Gefahr von Starkregen ist in der warmen Jahreszeit von Mai bis September besonders groß”, sagt Bilic und empfiehlt, rechtzeitig die Wohngebäude- und Hausratversicherung zu prüfen. “Vor allem ältere Verträge decken nicht alle Folgen durch Naturgefahren ab.”

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

In dem branchenübergreifenden Wettbewerb um die größte Kundenorientierung und die beste Servicequalität kam die Hannoversche Lebensversicherung auf einen hervorragenden dritten Platz.

Damit ist sie erneut die beste Versicherung im Teilnehmerfeld.

„Ich freue mich sehr über die hervorragende Platzierung und die Auszeichnungen, die ich für meine Kolleginnen und Kollegen sehr gerne entgegennehme. Das Feedback aus einem branchenübergreifenden Vergleich ist uns sehr wichtig. Es ist gut zu wissen, dass wir vieles richtig gemacht haben. Gleichzeitig erhalten wir hier auch wichtige Impulse, um noch besser zu werden. Das ist der große Vorteil von Top Service Deutschland.“ so Dr. Thomas Wüstefeld, Vertriebsvorstand der Hannoversche Lebensversicherung.

Die Auszeichnung wird jährlich im Rahmen einer Studie des Beratungsunternehmens CR Management Consulting GmbH, Köln, in Kooperation mit dem Handelsblatt und dem Institut für Marktorientierte Unternehmensführung der Universität Mannheim vergeben. Dafür wurden die Servicebereitschaft und -qualität der teilnehmenden Unternehmen analysiert und bewertet. Für den branchenübergreifenden Wettbewerbsvergleich gehen die Veranstalter in drei Schritten vor. Dazu werden die unternehmerischen Rahmenbedingungen und die Unternehmenssteuerung sowie ihre Interaktion mit den Kunden untersucht. Zur Bewertung erfolgte eine detaillierte Analyse der Kundenorientierung anhand neuester wissenschaftlicher Methoden und unabhängige Kundenbefragungen mit Messwerten wie Vertrauen sowie Zufriedenheit. Ziel ist es, nicht nur die Kundenorientierung der teilnehmenden Unternehmen zu ermitteln und zu bewerten, sondern auch für die Kunden sichtbar zu machen.

Über die Hannoversche Lebensversicherung:

Die Hannoversche Lebensversicherung bietet ihren Kunden seit über 145 Jahren solide Sicherheit. Über eine Million Kunden vertrauen auf ihre leistungsstarken Produkte zu einem günstigen Preis. Ausgezeichnete Platzierungen in unabhängigen Vergleichstests bestätigen immer wieder die hohe Produkt- und Servicequalität. Eine sehr niedrige Stornoquote in der Lebensversicherung unterstreicht die exzellente Beratungsqualität. Die Hannoversche Lebensversicherung gehört zur VHV Gruppe.

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

www.hannoversche.de

Bereits Ende Oktober des vergangenen Jahres haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein Zulassungsverbot für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 geeinigt.

Eine formelle Abstimmung unter den Abgeordneten im EU-Parlament hat dieses Verbot nun offiziell bestätigt. Die Entscheidung wirft bei Verbrauchern Fragen auf. Kfz- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG hat die Antworten und beleuchtet im Kurzinterview, worauf Autobesitzer jetzt achten sollten.

Ist der Kauf eines Neufahrzeuges mit Verbrennungsmotor noch ratsam?

Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass Kraftfahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb voraussichtlich auch nach 2035 einen großen Anteil des täglichen Verkehrs auf Deutschlands Straßen ausmachen werden. Ein allgemeines Fahrverbot, auch für Gebrauchtfahrzeuge mit Diesel-, Benzin- oder Hybridantrieb, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Zudem beträgt die durchschnittliche Haltedauer eines Pkw in Deutschland acht bis neun Jahre und das Verbrenner-Verbot tritt erst in zwölf Jahren in Kraft. Somit können sich Verbraucher aktuell noch ohne Bedenken für ein Fahrzeug mit effizientem sowie schadstoffarmem Verbrennungsmotor entscheiden.

E-Fahrzeug als Alternative – Sollte man sich jetzt ein E-Auto kaufen oder noch warten?

Die Entscheidung für den Erwerb eines E-Fahrzeuges ist nach wie vor auch maßgeblich von der persönlichen Situation abhängig. Das Zauberwort hierbei lautet: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Verbraucher, die eine private Ladestation besitzen oder diese bei sich installieren lassen können, fällt der Umstieg auf ein E-Fahrzeug leichter. Wer jedoch auf öffentliche Ladestellen angewiesen ist und auf eine große Reichweite wert legt, der sollte aktuell mit dem Kauf eines E-Autos noch warten. Es ist zu erwarten, dass die Infrastruktur für Ladesäulen in den kommenden Jahren stark ausgebaut wird und auch das Angebot an bezahlbaren E-Modellen weiterwächst.

E-Fahrzeug vs. klassischer Verbrenner: Welche Unterschiede in Sachen Unterhaltskosten gibt es?

Wer sich ein E-Fahrzeug zulegt, kann gleich mehrfach profitieren und sparen. Im Gegensatz zu Verbrennern sind für das Halten eines E-Fahrzeuges keine Kfz-Steuern zu zahlen. Dazu kommt, dass sich Verbraucher über eine Förderung des Bundes beim Kauf eines E-Fahrzeuges freuen können. Bis 40.000 Euro Nettolistenpreis beträgt diese 4.500 Euro. Hinzu kommt noch ein Herstelleranteil von 2.250 Euro. Als besonderes Extra können E-Autofahrer mit jedem zurückgelegten Kilometer Geld verdienen. Möglich macht dies die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote).

Auch die anfallenden Inspektionskosten bei E-Fahrzeugen sind geringer. Mit Blick auf die Versicherungskosten kann man durch besondere Angebote für E-Fahrzeuge im Vergleich zu entsprechenden Verbrenner-Modellen bei vielen Anbietern ebenfalls sparen. Als Beispiel ist hier unter anderem der CO2-Rabatt in Höhe von bis zu zehn Prozent auf Haftpflicht- und Kaskoversicherungen zu nennen, den die Verti Versicherung offeriert.

Wie wird sich die EU-Entscheidung auf das Versicherungsangebot für E-Fahrzeuge auswirken?

Es ist davon auszugehen, dass sich auch die deutschen Versicherungsgesellschaften nach der jüngsten EU-Entscheidung noch intensiver mit speziellen Leistungsinhalten sowie Rabatten für E-Fahrzeuge beschäftigen werden, um den sich verändernden Bedürfnissen der Kunden auch in Zukunft gerecht werden zu können.

Verantwortlich für den Inhalt:

Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow, Tel: 030 – 890 003 003, Fax: 030 – 890 004 404, www.verti.de

Bereits ab dem 56. Lebensjahr müssen Versicherte mit steigenden Beiträgen für ihre Autoversicherung rechnen.

Bei 80-Jährigen können sie durchschnittlich sogar doppelt so hoch sein wie bei 55-Jährigen. Das zeigt die Finanztest-Stichprobe bei fünf Versicherern.

Ältere Menschen verursachen statistisch häufiger Schäden. Versicherer dürfen das berücksichtigen und ihre Beiträge entsprechend kalkulieren.

Finanztest hat für fünf Tarife exemplarisch ermittelt, wie sich die Beiträge für eine Modellkundin bei gleichbleibender Schadenfreiheitsklasse mit dem Alter verändern. Ergebnis: Bei allen fünf Tarifen steigen die Prämien deutlich an. Im Durchschnitt sogar um 100 Prozent. Der Zuschlag ist aber nicht einheitlich: Jeder Versicherer kalkuliert seine Beiträge anders.

Deshalb sollte man jährlich prüfen, wie sich der Beitrag verändert. „Schon durch kleine Anpassungen im eigenen Versicherungsvertrag kann sich erheblich Beitrag sparen lassen“, so Beate Bextermöller von Finanztest.

Der Test Autoversicherung findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/autoversicherung-senioren.

Verantwortlich für den Inhalt:

Stiftung Warentest, Lützowplatz 11-­13, D­-10785 Berlin, Tel: 030/26310, Fax: 030/26312727, www.test.de

Die Versicherungsbranche steht vor einem Wandel.

Die Open Insurance Bewegung gewinnt immer mehr an Bedeutung und Unternehmen suchen nach neuen Möglichkeiten, um die Vorteile der offenen Zusammenarbeit zu nutzen. Um diesen Trend richtig einzuordnen und einen offenen Dialog zwischen den Verantwortlichen der Branche aus Politik, Aufsicht, Wissenschaft und Wirtschaft zu ermöglichen, veranstaltet der FRIDA e.V. ein exklusives Event mit hochkarätigen Speakern.

Das Event richtet sich an Verantwortliche aus der Finanz- und Versicherungsbranche und ist für einen exklusiven Kreis von maximal 50 Personen ausgelegt. Ziel der Veranstaltung ist es, einen offenen und vertrauensvollen Dialog zu schaffen, um die strategische Ausrichtung von Open Insurance in Deutschland zu fördern und aktiv zu gestalten.

“Open Insurance ist einer der heißesten Trends für die Versicherungsbranche und als FRIDA e.V. merken wir regelmäßig, dass es noch viele offene Fragen und Herausforderungen gibt “, sagt Slobodan Pantelic, Vorstand FRIDA e.V. und Abteilungsleiter bei HDI. “Unser Event bietet eine einzigartige Gelegenheit für Entscheidungsträger der Branche, um die Chancen und Herausforderungen von Open Insurance zu diskutieren und konkrete Schritte für die Zukunft zu planen.” so Julius Kretz, Vorstand FRIDA e.V. und Bereichsleiter ALH Gruppe.

Die Veranstaltung findet am 29. März 2023 in Hannover statt und umfasst Vorträge von Experten sowie Diskussionsrunden und Netzwerkmöglichkeiten. Speaker sind unter anderen

  • Christian Dürr – Fraktionsvorsitzender FDP Freie Demokraten
  • Patrick Dahmen – Vorstandsvorsitzender InsurLab Germany e.V.
  • Andreas Hackethal – Professor of Finance Goethe Business School – Goethe University Frankfurt
  • Fabian Leonhardt – Finanztechnologische Innovationen, BaFin

und Andreas Lenz – Co-Founder t3n Magazin, Investor und Advisor Heise Group

Interessierte können sich ab sofort unter event@freeinsurancedata.de für die Warteliste anmelden.

Über die Open-Insurance Initiative FRIDA

Die Free Insurance Data Initiative FRIDA fördert und etabliert offene Standards im digitalen Versicherungswesen und zu verbundenen Geschäftsbereichen. Dabei setzt FRIDA auf die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Versicherern und Versicherten sowie weiteren Playern in digitalen Ökosystemen.

FRIDA ermöglicht den einfachen und sicheren Zugang zu Versicherungsdaten – dort, wo es für Versicherte sinnvoll und vorteilhaft ist.

Verantwortlich für den Inhalt:

FRIDA e.V., c/o InsurLab Germany e.V., Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln, www.freeinsurancedata.de

Aktualisierter Diskussionsbeitrag

Das German Sustainability Network hat seinen Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen im Versicherungsvertrieb aktualisiert und um ein konzeptionelles Framework zur Produktentwicklung erweitert. Die jüngsten Thesen zu nachhaltigen Anlageprodukten weisen darauf hin, dass sich ein weitläufiges Missverständnis in der Marktpraxis etabliert haben könnte – eine Kategorisierung „nach Artikel 8 / 9“ der SFDR wird in Frage gestellt.

Der Aufsatz fungiert als konzeptioneller Ausgangspunkt für Theorie und Praxis.

Das German Sustainability Network hat seinen Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Versicherungsvertrieb aktualisiert und erweitert. Der Aufsatz ordnet zentrale Begrifflichkeiten des Themenfelds Nachhaltigkeit für den Versicherungsvertrieb ein und systematisiert sie. Die jüngste Aktualisierung erweitert die Betrachtung um produktbezogene Gedanken, die insbesondere der Investmentbranche nützlich sind, aber auch eine entscheidende gedankliche Brücke für den Vertrieb bauen. Konkret werden die Regelwerke (SFDR, Taxonomie, IDD-Änderungsverordnung) in Beziehung zueinander gesetzt und zu einem konzeptionellen Framework verbunden.

Eine zentrale These stellt die vermeintliche Kategorisierung nachhaltiger Investments „nach Artikel 8/9“ der Offenlegungsverordnung in Frage. Unter Würdigung aller Umstände verdichtet sich der Eindruck, dass sich ein regulatorisches Missverständnis am Markt „eingebürgert“ hat – Theorie und Praxis liegen auseinander. Damit verändert sich die Sichtweise auf nachhaltige Anlageprodukte substanziell; alle Stakeholder werden dafür sensibilisiert, den Dialog „vom Investment bis zum Kunden“ zu suchen, um die Anforderungen nachhaltiger Investments zu erfassen, ganzheitlich zu erfüllen.

„Die jüngste Informationslage legt die Vermutung nahe, dass sich am Markt ein Missverständnis bei der Konzeption nachhaltiger Anlageprodukte eingeschlichen hat. Und zwar wird eine vermeintliche Kategorisierung von Nachhaltigkeitsgraden ‚nach Artikel X‘ fast schon selbstverständlich formuliert, ohne das regulatorische Framework ganzheitlich zu betrachten“, kommentiert Autor Timo Biskop. „Mit Blick auf die Kundenschnittstelle entsteht gleichzeitig Unmut darüber, dass eine entsprechende Vorgehensweise nicht zum Konstrukt der Nachhaltigkeitspräferenz passt. Dies überrascht jedoch nicht, sondern verdeutlicht die Notwendigkeit, den Nachhaltigkeitsdiskurs zu stärken: Nachhaltige Produkte können nur auf einem ganzheitlichen Framework aufbauen, das die bestehenden Regelwerke gedanklich miteinander verbindet und marktweiten Anklang finden muss. Ansonsten scheitert der Praxiserfolg. Ein solches Framework werden wir mit den interessierten Kreisen weiterentwickeln und laden zum kritischen Austausch ein“.

Zentrale neue Aussagen / Thesen des Diskussionsbeitrages sind u. a.:

  • Eine Investment-Deklaration „nach Artikel X“ ist nicht sinnvoll, um die regulatorischen Schnittstellen zu adressieren. Sie entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck der Offenlegungsverordnung.
  • Ein ganzheitliches Framework, das die Kategorisierung von (Versicherungs-)Anlageprodukten fördert, muss die Transparenzverordnung, die IDD-Änderungsverordnung und die Taxonomieverordnung miteinander verknüpfen.
  • Das Konstrukt der Nachhaltigkeitspräferenz bestimmt konzeptionell über die Arten und Ausprägungen nachhaltiger (Versicherungs-)Anlageprodukte. Die zentrale Frage nach dem faktischen Nachhaltigkeitsgrad kann jedoch – erst – durch den inhaltlichen Ausweis etwaiger Mindestanteile nachhaltiger Investitionen beziehungsweise die Art und Weise der Berücksichtigung der PAI-Faktoren im Anwendungsfall beantwortet werden.
  • Die Informationspflichten der Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung stehen nicht in einer konkurrierenden Beziehung zueinander. Die Transparenzpflichten der Artikel 6, 7, 8 und 9 der Offenlegungsverordnung ergänzen sich vielmehr und verdichten sich im laufenden Reporting nach Artikel 11 der SFDR.
  • Es können auch Investmentprodukte existieren, die keine nachhaltige Investition anstreben, aber taxonomiekonforme Anteile ausweisen, also trotzdem entsprechend „investiert sind“.
  • Die Adäquanz eines Produktes für den Vertrieb bleibt eine Einzelfallprüfung. Sie basiert auf den zur Verfügung gestellten Informationen und muss im Rahmen der laufenden Geeignetheitsprüfung beobachtet werden.
  • Ein Denken in „Artikel 8“ und „Artikel 9“-Produkten – oder weiteren, gesetzlich nicht begründeten Wortschöpfungen – sollte verworfen werden. Die eigentliche Herausforderung ist zunächst in der Datenerhebung und -aggregation zu sehen. Gerade für Versicherer ist es notwendig, ein Informationsniveau zu erreichen, das aufbauend auf den Artikeln 4, 7 gegebenenfalls auch 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung dazu befähigt, die erforderlichen vorvertraglichen Kundeninformationen – im Sicherungsvermögen – zu erbringen.
  • Sofern/sobald die Durchschau erfolgt ist, stellt sich die Frage, wie die zu publizierenden Informationen kundenorientiert aufbereitet und im Beratungsgespräch genutzt werden können. Hierzu sind die Templates der RTS zu beachten.
  • Insgesamt verdeutlicht sich die Komplexität, der nur mit breitflächiger Aus- und Weiterbildung begegnet werden kann, sobald sich die Marktparteien auf eine gemeinsame konzeptionelle Basis geeinigt haben.
  • Kurzfristiger Dialog ist dringend empfohlen, um nationale „Alleingänge“ von Aufsichtsbehörden innerhalb Europas bei der Produktzulassung zuvorzukommen. Ansonsten wird das Ziel eines „level playing fields“ verfehlt.

Verantwortlich für den Inhalt:

V.E.R.S. Leipzig GmbH, Gottschedstr. 12, 04109 Leipzig, Tel: +49 341 246 592 60, www.gsn-fsi.de

Neodigital Autoversicherung erhält BaFin Zulassung für den Betrieb einer Kraftfahrtversicherung und kann operativen Geschäftsbetrieb aufnehmen

HUK-COBURG baut neue Geschäftsfelder konsequent weiter aus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Neodigital Autoversicherung AG, einem Joint Venture der HUK-COBURG Holding AG und der Neodigital Versicherung AG, die Erlaubnis für den Betrieb einer Kraftfahrtversicherung erteilt.

Mit dem in den kommenden Wochen geplanten operativen Start der Neodigital Autoversicherung AG adressiert die HUK-COBURG neue Kundengruppen und erschließt sich neue Vertriebswege. Die Produkte der Neodigital Autoversicherung AG werden auf digital skalierbare Plattformlösungen ausgerichtet und sind so ein weiterer Schritt im konsequenten Ausbau der neuen Geschäftsfelder.

In der Neodigital Autoversicherung AG fließt die Digitalkompetenz von Neodigital ein, neue Angebote und Produkte schnell und flexibel anzupassen. Ergänzt wird diese durch das langjährige Knowhow von Deutschlands größtem Kfz-Versicherer.

“Wir freuen uns, gemeinsam mit unserem Joint-Venture-Partner Neodigital Versicherung AG flexible und digitale Kfz-Versicherungslösungen anzubieten, um so neue Marktsegmente zu erschließen” sagt Markus Imle, Leiter Neue Geschäftsbereiche (NG) der HUK-COBURG und Vorstand der Neodigital Autoversicherung AG.

Neodigital steht für eine komplette Online-Verwaltung aller Verträge und zeichnet sich durch einen hohen Automatisierungsgrad in der Prozessbearbeitung aus, die HUK-COBURG für eine hohe Preis- und Leistungsqualität. Beides gepaart bietet nicht nur den Kund:innen, sondern auch den Vermittler:innen sowie Berater:innen neue digitale Produkt- und Lösungsangebote.

“Mit einer komplett digitalen Kfz-Versicherung bieten wir den Versicherungskundinnen und Kunden in Deutschland ein völlig neues und hochmodernes Produkt, mit dem wir die Grundlagen für weitere Innovationen im Kfz-Bereich legen”, erläutert Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG abschließend.

Verantwortlich für den Inhalt:

HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

FM Global, einer der weltweit größten Industriesachversicherer, verstärkt sein Engagement auf dem asiatischen Markt mit einer Versicherungslizenz für Südkorea.

Der Versicherer will so auch südkoreanische Unternehmen in den Bereichen Gewerbeimmobilien, Produktion und Infrastruktur mit Lösungen zur Stärkung betrieblicher Resilienz unterstützen. Dabei kann FM Global auf langjährige Erfahrung in Südkorea zurückblicken: So ist der Versicherer bereits seit 25 Jahren in dem Land aktiv und arbeitet dort an der Seite lokaler Versicherungspartner mit internationalen Kunden zusammen, um deren Standorte in Südkorea bestmöglich zu schützen.

Mit Erhalt der neuen Lizenz in einem der wichtigsten Wachstumsmärkte in Asien erweitert FM Global sein weltweites Versicherungsnetzwerk.

„Südkorea ist eine globale Wirtschaftsmacht mit einem starken produzierenden Gewerbe und so ist auch der Bedarf nach Versicherungsschutz und Lösungen zur Schadenverhütung hoch. FM Global ist gerade bei diesen Fragen bestens aufgestellt und damit ein optimaler Partner. Wir wollen nicht nur unsere internationalen Kunden in Südkorea weiter unterstützen, sondern vermehrt auch mit südkoreanischen Unternehmenskunden zusammenarbeiten, die unseren Ansatz der Risikominimierung und Schadenverhütung teilen. Damit möchten wir einen Beitrag zur Stärkung der wachsenden Schadenverhütungskultur in Südkorea leisten“, erklärt Shim Yong-Ju, Branch Manager von FM Global in Seoul. Gemeinsam mit einem ständig wachsenden Team von Underwritern begleitet Yong-Ju diese jüngste Ausweitung des Versicherungsnetzwerks federführend.

FM Global wird die Kooperation mit bestehenden lokalen Partnern als lizenzierter Rückversicherer in Südkorea fortführen, aber auch mit neuen Geschäftspartnern und Kunden zusammenarbeiten, um hier einen Mehrwert für Unternehmen zu schaffen. Ziel dieser Zusammenarbeit mit neuen und bestehenden Partnern ist es, die betriebliche Resilienz in Südkorea auf der Grundlage der hier bereits erzielten Fortschritte weiter zu stärken. „Dies ist ein wichtiger Meilenstein für FM Global in der Region: Schließlich war es für Unternehmen noch nie so wichtig wie aktuell, Resilienz gegenüber Klima-, Cyber- und Lieferkettenrisiken aufzubauen und langfristig sicherzustellen“, so James Thompson, Senior Vice President, Asia Pacific Division Manager, bei FM Global. „Wir freuen uns sehr über die Möglichkeit, unsere Arbeit in Südkorea weiter vertiefen und dabei auf den zum Teil seit über zwanzig Jahren bestehenden starken Partnerschaften aufbauen zu können.“

Über FM Global

FM Global ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und wurde vor fast zweihundert Jahren gegründet. Seit nahezu fünfzig Jahren verfügt das Unternehmen über eine Niederlassung in Deutschland. Das Kapital, die wissenschaftliche Forschung und das umfangreiche Fachwissen der Versicherung im Bereich Engineering dienen ausschließlich dem Risikomanagement und der Resilienz der Kunden des Unternehmens, die zugleich Miteigentümer von FM Global sind. Alle Versicherungsnehmer von FM Global sind gleichzeitig Eigentümer des Unternehmens. Sie teilen dessen Meinung, dass die meisten Schäden vermeidbar sind. Zu den Versicherungsnehmern zählen viele der weltweit größten Organisationen, u. a. ein Viertel der Fortune-500-Unternehmen. Sie kooperieren mit FM Global, um ein besseres Verständnis für die Gefahren zu erlangen, die ihren Geschäftsbetrieb beeinträchtigen könnten, und um kosteneffektive Entscheidungen in Bezug auf ihr Risikomanagement treffen zu können, die auf einer Kombination aus Schadenverhütung und Versicherungsschutz beruhen.

Verantwortlich für den Inhalt:

FM Insurance Europe S.A., Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49-69-15406-0, www.fmglobal.de

BAG, Urteile vom 17.01.2023 – 3 AZR 220/22 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2022, AZ: 12 Sa 746/21) sowie 3 AZR 501/21 (Vorinstanz LAG Hamm, Urteil vom 11.08.2021 – 4 Sa 221/21)

In beiden zu entscheidenden Fällen hatte der Arbeitgeber jeweils Versorgungszusagen erteilt, die einseitig auf Arbeitgeberseite die Möglichkeit vorsahen, anstelle einer lebenslangen Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Von dieser Option machte der Arbeitgeber zum Rentenbeginn in beiden Fällen Gebrauch, womit die jeweiligen Arbeitnehmer nicht einverstanden waren. Das BAG entschied in beiden Fällen zugunsten der Arbeitnehmer. Derzeit liegen noch keine Entscheidungsgründe vor.

BAG-Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 220/22

In diesem Fall (Vorinstanz LAG Düsseldorf) war in der vom Arbeitgeber über eine Unterstützungskasse erteilten Versorgungszusage vorgesehen, anstelle der laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe der zehnfachen Jahresrente zu zahlen. Hiervon wurde zum Rentenbeginn Gebrauch gemacht, womit sich die Arbeitnehmerin nicht einverstanden erklärte und den Betrag zurücküberwies. Das BAG gab der Arbeitnehmerin Recht und wies die Revision des Arbeitgebers zurück. Die Vorinstanz (LAG Düsseldorf) hatte die in der Versorgungszusage enthaltene Klausel für unwirksam erklärt.

Umstellung auf Kapital bedarf einer wechselseitigen Interessenabwägung

Die Umstellung einer eigentlich vorgesehenen Betriebsrente in eine Kapitalzahlung bedarf einer Rechtfertigung anhand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit. Bei der Abwägung muss zugunsten des Arbeitnehmers beispielsweise verhindert werden, dass das Langlebigkeitsrisiko vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen wird. Des Weiteren darf weder eine Rentenanpassungsprüfungspflicht, mangelnder Pfändungsschutz oder eine höhere Steuerlast entstehen. Zugunsten des Arbeitgebers kann die günstigere Bilanzierung oder die Leistungsverbesserung durch Anhebung des Dotierungsrahmens berücksichtigt werden.

Änderung in Kapitalzahlung hier nicht zumutbar – Verstoß gegen die AGB

Im Grundsatz sind laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen nach dem Betriebsrentengesetz gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Interessenabwägung kann jedoch insbesondere eine Änderung des Äquivalenzverhältnisses, also des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung, ein Indiz für die Unzumutbarkeit des Änderungsvorbehalts sein. Das war vorliegend der Fall. Der Arbeitgeber hatte hier durch eine formularmäßig einseitig vorbehaltene Gestaltungsmöglichkeit aus der laufenden Betriebsrente eine nicht wertgleiche Kapitalabfindung gemacht. Dadurch wird ihm zum einen die Möglichkeit eröffnet, einseitig zum Beispiel das Langlebigkeitsrisiko zu verlagern. Des Weiteren kann der Arbeitgeber die Anpassungsprüfungspflicht damit umgehen. Hinzu kommen steuerrechtliche Nachteile für die Arbeitnehmerin.

Das LAG Düsseldorf orientierte sich hinsichtlich der Wertgleichheit einer Kapitalabfindung, die nirgends definiert wird, am Betriebsrentengesetz. Maßgeblich ist hier für die Abfindungsberechnung der Barwert der künftigen Versorgungsleistung, wobei bei der Berechnung des Barwerts die Rechnungsgrundlagen sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik maßgebend sind. Im vorliegenden Fall wird durch die Klausel gestattet, die laufende Betriebsrentenleistung ohne weitere Voraussetzungen in eine geringwertigere Kapitalleistung zu ändern, nämlich nur die zehnfache Jahresrente zu bezahlen. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Nachteile ist diese daher unwirksam.

BAG-Urteil vom 17.01.2023 – 3 AZR 501/21

In diesem zu entscheidenden Fall lautete die zuletzt in einem Nachtrag befindliche Klausel zur Kapitalabfindung anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung in der Versorgungszusage wie folgt: „Die Firma behält sich vor, anstelle der Renten eine wertgleiche, einmalige Kapitalabfindung zu zahlen; hierdurch erlöschen sämtliche Ansprüche aus dieser Versorgungszusage. Die Höhe der einmaligen Kapitalzahlung entspricht dem Barwert der künftigen Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften, ermittelt nach den Rechnungsgrundlagen des versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der ertragssteuerlich zulässigen Pensionsrückstellung gemäß § 6a EStG zum letzten Bilanztermin vor der Abfindung”. Von dieser Abfindungsklausel machte die Firma Gebrauch, womit der Arbeitnehmer nicht einverstanden war. Dieser wollte auf jeden Fall bei Rentenbeginn eine lebenslange Altersrente erhalten. In einem undatierten Anhang zu seinem Dienstvertrag, der nicht unterschrieben wurde, war nur noch von der „Rente“ die Rede. Hier hat das BAG das Urteil der Vorinstanz (LAG Hamm) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Vereinbarung eines wirksamen Wahlrechts?

Die Vorinstanz war der Auffassung, dass eine wirksame Abfindungsklausel vereinbart wurde und sich durch die Klausel in der Versorgungszusage das Recht der Firma ergeben habe, nach ihrer Wahl anstelle der monatlichen Rentenzahlung eine wertgleiche einmalige Kapitalabfindung zu zahlen. Billiges Ermessen sei hier nicht zu berücksichtigen, so dass nicht näher auf die Interessen des Arbeitnehmers eingegangen wurde. Die Vereinbarung des Wahlrechts, anstelle der Altersrente eine Kapitalzahlung zu leisten, lässt den Schluss zu, dass die Arbeitgeberin einseitig und ohne Rücksicht auf die Interessenlage des Klägers entscheiden kann, ob sie von dem Vorbehalt Gebrauch macht oder nicht. Insofern hielt das LAG Hamm die Kapitalabfindung für rechtmäßig.

Bewertung

Das sah das BAG anders, hob das Urteil des LAG Hamm auf und wies es zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass wohl auch in diesem Fall die wesentlichen Umstände abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden müssen. Eine solche Abwägung hatte vorliegend nicht stattgefunden. Zudem könnte eine Rolle gespielt haben, dass im Anhang zum Arbeitsvertrag nur noch von Rentenzahlung die Rede war. Hier bleibt die weitere Begründung abzuwarten.

Insgesamt dürfte es durch die Rechtsprechung seitens des BAG schwieriger für Arbeitgeber werden, sich einseitig eine Kapitalzahlung vorzubehalten und diese dann im Versorgungsfall wirksam auszuüben, ohne dabei auch die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers im Blick zu halten. Vielmehr dürften zukünftig immer die jeweiligen Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. In diesem Zusammenhang müsste auch die Frage der Wertgleichheit der Kapitalleistung eine entscheidende Rolle spielen. Das BAG hat bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt, dass dann, wenn die Kapitalleistung den nach den Rechnungsgrundlagen und anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelten Barwert denjenigen der nach der Altregelung geschuldeten Rentenleistung übersteigt, unter Umständen die Nachteile des Arbeitnehmers infolge der Umstellung überwiegen kann. Das bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber sich bereits im Vorfeld überlegen sollte, solche Fälle hinsichtlich der Höhe der Leistung großzügiger zu behandeln, um so die Nachteile des Arbeitnehmers abzumildern. Die mögliche Höhe dieser Summe hängt von vielen Faktoren ab und ist sicherlich nicht leicht zu entscheiden.

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Ukraine-Krieg, Inflation und Rezessionsängste haben auch bei der R+V Versicherung Spuren hinterlassen. Für das laufende Jahr ist der Versicherer der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken hingegen vorsichtig optimistisch.

Die Entwicklung in Stichpunkten:

Positiver Ausblick auf 2023: Bedarf an Absicherung trotz schwierigen Umfelds ungebrochen hoch, insbesondere durch Versorgungslücken in der Altersversorgung.

R+V Gruppe verzeichnete 2022 ein Beitragsvolumen von 19,5 Milliarden Euro (-3,1 Prozent).

Im deutschen Erstversicherungsgeschäft lagen die Beitragseinnahmen bei 15,6 Milliarden Euro (-3,8 Prozent).

Die Folgen des Ukraine-Krieges und die hohe Inflation beeinträchtigen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und die Einkommenssituation der Menschen. Dies spiegelt sich auch in der Versicherungswirtschaft wider. So verzeichnete die R+V Versicherung nach vielen wachstumsstarken Jahren für 2022 einen Rückgang im Geschäft. “Wir können uns der Gesamtentwicklung nicht entziehen”, sagt Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender des Versicherers der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.

Die Beitragseinnahmen der R+V gingen 2022 um 3,1 Prozent auf 19,5 Milliarden Euro zurück. Im deutschen Erstversicherungsgeschäft lagen die Beitragseinnahmen bei 15,6 Milliarden Euro und damit 3,8 Prozent niedriger als 2021. Die Zahl der Versicherten blieb dagegen stabil: Zum Jahresende 2022 zählte die R+V rund 9 Millionen Versicherte mit mehr als 29 Millionen Verträgen.

Positive Zeichen für das laufende Jahr

“2022 war ein sehr herausforderndes Jahr”, sagt R+V-Chef Rollinger. “Insbesondere in der Lebensversicherung waren die Menschen gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückhaltender. Sie gaben angesichts der hohen Inflation weniger Geld für den Einkommensschutz und die Altersvorsorge aus.” Darüber hinaus konkurriere die Lebensversicherung in Zeiten anziehender Zinsen wieder mit anderen Anlageformen. Allerdings böten nur Versicherer sichere und lebenslange Rentenleistungen sowie Schutz vor existenziellen Lebensrisiken wie Berufsunfähigkeit. Für 2023 ist der R+V-Chef für die R+V Gruppe daher zuversichtlich: “Wir hoffen, angesichts leicht optimistischer wirtschaftlicher Prognosen und nachlassender Inflation auf unseren gewohnten Wachstumspfad zurückzukehren und Marktanteile zu gewinnen.”

Der Bedarf an Absicherung ist weiterhin groß. Hier kann die R+V mit ihren Angeboten dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen, sei es in der Altersvorsorge oder dem Schutz vor den Folgen von Naturereignissen. “Unsere zentrale Aufgabe auch im laufenden Jahr ist es, die Altersvorsorge der Menschen weiter zu stärken. Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, so dass eine zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge unerlässlich ist”, betont Rollinger. Die R+V sei hier mit ihrem chancenorientierten Produktportfolio gut aufgestellt, so dass Kunden auch von den steigenden Zinsen profitieren.

In der betrieblichen Altersversorgung gehört der genossenschaftliche Versicherer seit Jahren zu den führenden Anbietern, insbesondere bei Versorgungswerken. Seit Ende 2022 bietet die R+V das bundesweit erste Sozialpartnermodell für die Beschäftigen der Chemiebranche an. Auch die Themen Berufsunfähigkeit, Gesundheit und Pflege gehören 2023 zu den Wachstumsfeldern.

Im Jahr 2022 vor allem Fondsgeschäft stark nachgefragt

Die R+V Lebens- und Pensionsversicherung erzielte im Jahr 2022 ein Beitragsvolumen von mehr als 8,0 Milliarden Euro. Für den Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 10,4 Prozent war insbesondere das Einmalbeitragsgeschäft verantwortlich, das branchenweit einbrach. Bei den laufenden Beiträgen legte die R+V dagegen um 3,6 Prozent auf 4,7 Milliarden Euro zu – deutlich stärker als der gesamte Markt. Den größten Anteil am Gesamtumsatz der Lebens- und Pensionsversicherung hat weiterhin die betriebliche Altersversorgung mit mehr als 2,6 Milliarden Euro. Den größten Zuwachs bei den gebuchten Beiträgen verzeichnete die fondsgebundene private Altersvorsorge: Sie legte um ein Drittel auf 2 Milliarden Euro zu.

Im Geschäftsfeld der Neuen Garantien setzte die R+V ihre erfolgreiche Entwicklung auch 2022 fort: Allein die Produktfamilie Safe+Smart, die seit 2020 Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen vereint, verdoppelte im vergangenen Jahr die Anzahl der Verträge auf 52.470.

Kundenorientierte Gesundheitsangebote sorgen für zweistelliges Plus

Die R+V Krankenversicherung hat auch im vergangenen Geschäftsjahr trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen ihren überdurchschnittlichen Wachstumskurs weiter fortgesetzt. Neben einem starken Jahr für die betriebliche Krankenversicherung haben die neuen digitalen Gesundheitsservices maßgeblich zum Erfolg beigetragen und die Ausrichtung zum Gesundheitspartner weiter forciert. Mit einem Plus bei den Beiträgen von 13 Prozent auf 849 Millionen Euro erhöhte die R+V ihren Marktanteil im deutschen Gesundheitsmarkt. Die Anzahl der versicherten Personen steigerte sich um 6,3 Prozent auf fast 1,6 Millionen Versicherte. Die R+V konnte dabei sowohl bei den Vollversicherten (+4,7 Prozent auf rund 69.000) als auch bei den Zusatzversicherten (+6,3 Prozent auf fast 1,5 Millionen) zulegen.

In der Zusatzversicherung setzte die R+V ihre gute Entwicklung in der betrieblichen Krankenversicherung fort: So erhöhte sich die Zahl der versicherten Personen weiter um 8,5 Prozent auf 192.000. Auch die betriebliche Pflegeversicherung CareFlex Chemie kam hervorragend bei den Kundinnen und Kunden an. Seit 2021 bietet die R+V zusammen mit der Barmenia Krankenversicherung in der Chemiebranche die bundesweit erste tarifliche Pflegeabsicherung an. Das Konsortium verzeichnete Ende 2022 rund 445.000 Versicherte, von denen die Hälfte der R+V zuzuordnen ist.

Schaden- /Unfallversicherung wächst in hart umkämpftem Markt

Wie im Vorjahr wuchs die R+V im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft um 3,2 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro. Fast alle Sparten hatten daran ihren Anteil. In der Kfz-Versicherung verzeichnete die R+V trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und geringerer Kfz-Zulassungszahlen ein leichtes Umsatzplus von 0,3 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro. Als drittgrößter deutscher Kfz-Versicherer konnte die R+V ihren Bestand um 22.000 auf 5,2 Millionen versicherte Fahrzeuge erhöhen.

Sehr erfolgreich entwickelte sich im vergangenen Jahr erneut das Firmenkundengeschäft. Der Umsatz stieg hier um 6,7 Prozent auf 1,9 Milliarden Euro. Die unsicheren Rahmenbedingungen sorgten in der Kreditversicherung wieder für eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Versicherungsschutz und damit für ein Umsatzplus von 10,6 Prozent auf 641 Millionen Euro. Die R+V zählt in der Kreditversicherung deutschlandweit zu den führenden und leistungsstärksten Versicherern.

Ein erhöhter Absicherungsbedarf infolge zunehmender Unwetterereignisse führte zu einem weiteren Anstieg der Beitragseinnahmen in der Wohngebäudeversicherung um 9,7 Prozent auf 564 Millionen Euro.

Im aktiven Rückversicherungsgeschäft gingen die Beiträge leicht um 2,1 Prozent auf rund 3 Milliarden Euro zurück.

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Wachstum der Bruttobeitragseinnahmen um 18 %, netto um 34 %

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG („DFV“, „Deutsche Familienversicherung“), ein digitaler Versicherer und in Europa führendes InsurTech-Unternehmen, ist trotz andauernder Krisen, durchgehend hohen Inflationsraten und Krieg in Europa weiterhin auf profitablem Wachstumskurs. Das InsurTech realisiert im Jahr 2022 erneut kräftiges Wachstum und erreicht erstmals seit dem IPO eine positive operative Profitabilität mit einem Konzernergebnis vor Steuern von 1,7 Mio. €.

„Unsere Antwort auf Krise und Krieg war das erklärte Ziel der Profitabilität. Im Jahr 2022 ist uns das bei weiterhin überdurchschnittlichem Wachstum gelungen. Damit beweisen wir, dass unser digitales Geschäftsmodell funktioniert und ebenso, wie das Unternehmen, selbst langfristig krisenresistent ist,“ kommentiert Dr. Stefan Knoll, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Deutschen Familienversicherung.

Erneut kräftiges Wachstum der Bruttobeitragseinnahmen

Die gebuchten Bruttobeiträge wachsen um 18 % auf 184 Mio. €, einschließlich des in 2021 aufgenommenen Rückversicherungsgeschäfts. In der Erstversicherung lag das Neugeschäftsvolumen (lfd. Beiträge für ein Jahr) mit 17 Mio. € im Rahmen der Erwartungen.  Die Geschäftsentwicklung der aktiven Rückversicherung verlief ebenfalls planmäßig mit einem Neugeschäft von 18 Mio. €. Das Nettowachstum der Beiträge fiel mit 34 % noch deutlicher aus.

Ergebnis 2022 besser als geplant

Nachdem die Deutsche Familienversicherung für 2022 ein leicht positives Vorsteuer-Konzernergebnis von 0 bis 1 Mio. € geplant hatte, geht das Unternehmen nun von einem Vorsteuer-Konzernergebnis von 1,7 Mio. € aus. Größter Ergebnistreiber für die positivere Entwicklung ist das stringente Kostenmanagement (Opex) trotz steigender Umsätze. Dies ist Ausdruck eines effizienteren Vertriebes, einer erhöhten Kostendisziplin und des vermehrten Erzielens von Skaleneffekten, vornehmlich im Zuge steigender Automatisierung. Das Kapitalanlagenmanagement fokussierte sich in einem äußerst herausfordernden Umfeld insbesondere auf den Schutz der im Sicherungsvermögen investierten Kundengelder. Zeitgleich schreitet die Umsetzung der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Bilanzierungsstandards IFRS 9 für Finanzinstrumente und IFRS 17 für Versicherungsverträge voran.

Verantwortlich für den Inhalt:

DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, Tel: 069 95 86 969, Fax: 069 95 86 958, www.deutsche-familienversicherung.de

Die Baloise Service GmbH (BSG) erweitert mit Wirkung vom 14. November 2022 ihre Geschäftsführung.

Die Servicedienstleisterin BSG, deren Gesellschafterinnen die sia Assekuranz GmbH und die Baloise Sachversicherung AG Deutschland sind, hat ihre Geschäftsführung erweitert.

Neben dem bisherigen Geschäftsführer Thilo Hahn (Baloise) wurden zusätzlich Nadine Jung (sia) und Laura Seitz (sia) als Geschäftsführerinnen der Gesellschaft bestellt.

Ausgeschieden aus der Geschäftsführung ist Norbert Schmitt (Qualitypool GmbH).

BSG betreibt eine Plattform für die volldigitale Abwicklung des Privatkundengeschäftes mit Multiplikatoren bzw. Maklerpools sowie die Komplettabwicklung der Sparte Mietkaution von Baloise.

Verantwortlich für den Inhalt:

Baloise Sachversicherung AG Deutschland, Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172 125 4600, www.baloise.de