Simone Schenk ist seit Februar neue Hauptabteilungsleiterin für den Bereich Krankenversicherung-Leistung (KVL) und das Kundenservicecenter bei den uniVersa Versicherungsunternehmen.

Ihre berufliche Laufbahn startete die 43-jährige Betriebswirtin (IHK) und Gesundheitsökonomin (FH) mit einer klassischen Berufsausbildung zur Versicherungskauffrau im September 2000 bei der uniVersa. Im Jahr 2008 wurde sie zur Gruppenleiterin Kranken-Leistung ernannt. Zehn Jahre später wurde sie Abteilungsleiterin und übernahm die Bereiche Kundenservicecenter und KVL-Kundenbetreuungscenter. Seit 2021 prägt sie als Projektleiterin für das Kundenportal maßgeblich den Digitalisierungskurs der uniVersa und den spartenübergreifenden Ausbau des Portals mit. Zum 1. Februar 2025 übernahm sie die Hauptabteilungsleitung von Tommy Unger, der sich nach 44 Jahren in den Ruhestand verabschiedete. Seitdem ist sie für rund 150 Mitarbeitende verantwortlich und direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Aufsichtsrat der HUK-COBURG Dr. Degenhard Meier (49) in den Vorstand der HUK-COBURG berufen.

Mit Wirkung zum 1.10.2025 wird der gebürtige Münchner das Personenversicherungsgeschäft, wozu die HUK-COBURG Krankenversicherung und die HUK-COBURG Lebensversicherung zählen, verantworten. Er folgt in dieser Funktion auf Dr. Hans Olav Herøy (62), der in den Ruhestand wechselt.

“Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist, Dr. Degenhard Meier zur HUK-COBURG zurückzuholen und mit ihm einen ausgewiesenen und sehr breit aufgestellten Versicherungsexperten gewonnen zu haben”, erläutert der Aufsichtsratsvorsitzende Professor Dr. Heinrich R. Schradin. “Zugleich bedanke ich mich bei Dr. Hans Olav Herøy für die geleistete Arbeit. Ihm ist es in den 16 Jahren seiner Vorstandstätigkeit gelungen, für die HUK-COBURG Krankenversicherung und HUK-COBURG Lebensversicherung unter herausfordernden Bedingungen im Kranken- und Altersvorsorgesektor innovative Produkte zu entwickeln und die Marktposition in ihrem Marktsegment deutlich auszubauen. Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich ihm alles Gute”.

Der promovierte Diplom-Kaufmann Degenhard Meier begann seine berufliche Laufbahn 2001 bei der Strategieberatung Bain & Company und betreute dort u.a. mehrjährige Transformationsprogramme für führende private Krankenversicherer. Von 2014 bis 2019 war er Abteilungsleiter, Prokurist und Geschäftsführer “Neue Mobilitätsservices” bei der HUK-COBURG. Danach wechselte er zur Munich Re, wo er als Prokurist und Global Head of Group and Reinsurance Strategy sowie Global Head of Innovation tätig ist.

“Degenhard Meier kennt die HUK-COBURG, ihre Bedeutung als größter Privatkundenversicherer Deutschlands und ihre strategischen Herausforderungen sehr gut”, führt Schradin aus. Zudem sei er über viele Jahre für die Entwicklung und Umsetzung digitaler Wachstumsstrategien in der Versicherungsbranche verantwortlich gewesen und habe sehr profunde Kenntnisse im Umfeld seines zukünftigen Verantwortungsbereichs. “Von diesen Erfahrungen wird die HUK-COBURG für ihre zukünftige Ausrichtung sehr profitieren”, ist der Aufsichtsratsvorsitzende überzeugt.

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Die Private Krankenversicherung (PKV) hat sich auch 2024 als stabile Säule des Gesundheitswesens bewährt. Die Gesamtzahl der Versicherungen stieg auf 39,8 Millionen, damit ist nahezu jeder Zweite in Deutschland privatversichert.

Die PKV leistete auch 2024 einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Deutschland. Die Versicherungsleistungen der PKV sind 2024 deutlich gestiegen. Sie wuchsen um 13,0 % auf insgesamt 40,3 Milliarden Euro. Wie die Gesetzlichen Krankenkassen erlebte die PKV 2024 einen starken Kostenschub. Besonders hoch war der Ausgabenanstieg in der Krankenversicherung um 13,4 % auf 37,7 Milliarden Euro. In der Pflegeversicherung wuchsen die Ausgaben um 8,2 % auf 2,6 Milliarden Euro.

Die Zahl der PKV-Vollversicherten stieg 2024 auf 8,74 Millionen (plus 0,3 % | 2023: plus 0,06 %). Damit ist der Bestand erneut auch netto gewachsen – nach Abzug der Sterbefälle und der Abgänge wegen Versicherungspflicht in der GKV.

Dazu erklärte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Thomas Brahm: “Gerade in den turbulenten Zeiten, in denen das Gesundheitswesen vor großen Herausforderungen steht, suchen die Menschen Sicherheit und vertrauen auf das stabile und zukunftsfeste System der PKV. Das ist auch ein starkes Signal an die Politik, den Willen der Versicherten zu respektieren und ihnen mehr Wahlfreiheit zu geben. Der Zugang zur PKV darf nicht weiter erschwert, sondern muss erleichtert werden.”

“Der Wechsel hunderttausender Versicherter zwischen den beiden Systemen ist eine wichtige Antriebskraft für Qualitätswettbewerb”, betonte Brahm. “Es bewegt GKV und PKV gleichermaßen, stetig besser zu werden, um die Versicherten zu überzeugen. Das stärkt insgesamt die Qualität des deutschen Gesundheitswesens.”

In der Zusatzversicherung wuchs die Zahl der Versicherungen um 4,0 % auf 31,02 Millionen (2023: plus 2,0 % auf 29,84 Millionen). Immer mehr Versicherte setzen auf zusätzliche private Vorsorge.

Demografie-Vorsorge der PKV wächst nachhaltig

Die PKV konnte die Demografie-Vorsorge für ihre Versicherten erneut deutlich ausbauen: Die Alterungsrückstellungen stiegen 2024 auf 341,7 Milliarden Euro, ein Plus von 4,1 Prozent. Fast jeden dritten Euro der Beitragseinnahmen legt die PKV dafür an. “Mit diesem zweckgebundenen Vorsorge-Kapital können wir in den nächsten Jahrzehnten die Zusatzlasten der Demografie tragen”, unterstrich Brahm. “Das ist unsere Stabilitätsgarantie für die Versorgung der Versicherten im Alter. Das sichert den dauerhaften und robusten Finanzierungsbeitrag der PKV für das Gesundheits- und Pflegesystem insgesamt. Es werden keine Lasten auf die Zukunft verschoben. Die jüngere Generation wird nicht belastet, die Finanzierung ist generationengerecht.”

Kräftige Ausweitung der Pflegeleistungen

Die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhten sich 2024 um 6,3 % auf 51,7 Milliarden Euro. 45,1 Milliarden Euro (plus 5,2 %) entfallen auf die Krankenversicherung sowie 6,6 Milliarden Euro (plus 14,4 %) auf die Private Pflegepflichtversicherung (PPV). Hier schlagen sich die Kosten der starken Leistungsausweitungen durch die gesetzlichen Pflegereformen nieder.

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Der GDV hat die Geschäftszahlen des vergangenen Jahres und die Prognose für 2025 vorgestellt. Nach schwierigen Jahren deutet sich an, dass der Versicherungssektor die Talsohle durchschritten hat.

Die Versicherungswirtschaft schaut zuversichtlich nach vorn und erwartet im laufenden Geschäftsjahr 2025 ein stabiles Beitragswachstum. “Die Versicherer gehen davon aus, dass sie dieses Jahr spartenübergreifend ein Beitragsplus von fünf Prozent auf 250 Milliarden Euro erreichen”, sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Norbert Rollinger, auf der Jahresmedienkonferenz des Verbandes.

“Der Sektor hat aufgrund der sehr schnellen Zinsanstiege und der hohen Unsicherheit drei schwierige Jahre hinter sich“, fügte Rollinger hinzu. „Die Talsohle scheint nun überwunden. Das ist eine erfreuliche Prognose.“ 2024 verzeichnete die Versicherungswirtschaft einen Beitragszuwachs von 5,3 Prozent auf 238 Milliarden Euro.

Lebensversicherung: Leichtes Wachstum dank besseren Umfelds 

In der Lebensversicherung dürften die Beitragseinnahmen in diesem Jahr laut GDV-Prognose um 1,3 Prozent auf knapp 96 Milliarden Euro zulegen. “Hier dürften sich steigende Löhne, rückläufige Inflationsraten und die aktuelle Zinsentwicklung positiv bemerkbar machen”, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Maßgeblicher Treiber dürfte das Einmalbeitragsgeschäft mit einem Plus von 4,8 Prozent sein.

2024 verbuchten die Lebensversicherer ein Beitragswachstum um 2,6 Prozent auf rund 94 Milliarden Euro. Dabei nahm das Einmalbeitragsgeschäft im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent zu. Beim laufenden Beitrag verzeichneten die Lebensversicherer hingegen ein Minus von 0,2 Prozent. Hier gleicht das Neugeschäft nicht die abgehenden Verträge aus.

Schaden- und Unfallversicherung: Robuster Zuwachs trotz Herausforderungen

Für die Schaden- und Unfallversicherung erwartet der GDV für 2025 ein Beitragswachstum von 7,5 Prozent auf 99 Milliarden Euro. “Die Nachholeffekte der Inflationsentwicklung haben sich inzwischen deutlich abgemildert”, sagte Rollinger. “Allerdings erwarten wir in der Kfz-Versicherung erneut ein zweistelliges Wachstum der Beitragseinnahmen, was sich auf das Gesamtwachstum auswirkt.”

2024 legte die gesamte Schaden- und Unfallsparte als Folge der Inflationsentwicklung der Vorjahre um 7,8 Prozent auf rund 92 Milliarden Euro zu. Anders als 2023 sind die Schäden im vergangenen Jahr aber langsamer gestiegen als die Beitragseinnahmen. Unter dem Strich steht daher in der Schaden- und Unfallversicherung ein etwas verbessertes versicherungstechnisches Ergebnis mit einem Gewinn von rund 1,9 Milliarden Euro.

Private Krankenversicherung wächst weiter

Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der Gesamtverband ein Beitragsplus von 7,5 Prozent auf 56 Milliarden Euro im laufenden Jahr. 2024 verzeichneten die privaten Krankenversicherer Beiträge in Höhe von knapp 52 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 6,3 Prozent.

Reformen in allen drei Säulen der Altersvorsorge erforderlich

Mit Blick auf die Bundestagswahl bekräftigte der Verband die Dringlichkeit wichtiger Reformen, insbesondere in der Altersvorsorge. „Der demografische Wandel stellt das Rentensystem vor große Herausforderungen“, sagte Asmussen. „Die Last muss klug auf alle drei Säulen verteilt werden. Wir brauchen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der privaten und in der betrieblichen Altersvorsorge. Das muss für die neue Bundesregierung Priorität haben.“

Die Reformvorschläge des letzten Jahres enthielten nach Ansicht des GDV bereits vielversprechende Ideen. „In der geförderten privaten Altersvorsorge werden wir uns zum Beispiel weiterhin für ein moderates Absenken der Garantien einsetzen. Auch die Rentenphase sollte chancenreicher gestaltet werden“, so Asmussen. GDV-Berechnungen haben gezeigt, dass allein dies bis zu 40 Prozent höhere lebenslange Renten ermöglichen könnte.

Steuerrecht vereinfachen, Bürokratie abbauen

Im Steuerrecht plädiert der Verband für eine Vereinfachung.  “Neben niedrigeren Unternehmenssteuern, die einem internationalen Vergleich standhalten, müssen wir in Deutschland dringend viele einzelne Vorschriften im Steuerrecht anpassen“, sagte Asmussen. „Ziel ist ein verständliches, weniger komplexes und weniger streitanfälliges Steuerrecht.“

Vor diesem Hintergrund macht sich der Verband für weniger Bürokratie und Regulierung stark, zum Beispiel bei Berichts- und Dokumentationspflichten ohne erkennbaren Mehrwert. „Wir brauchen klare, einfache und endlich durchgehend digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung“, sagte Rollinger.

Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft zur Bundestagswahl 2025

Weniger Bürokratie, gezielte Fachkräfteeinwanderung und grundlegende Reformen im Steuersystem. In all diesen Bereichen haben wir die Möglichkeit, starke Wachstumsimpulse zu setzen, die auch den Klimaschutz voranbringen können. Mit unseren Impulsen möchten wir unsere Positionen verdeutlichen.

Elementarschäden langfristig versicherbar halten

Einen Appell an die Politik richtete der GDV auch beim Umgang mit Naturgefahren. „Staat und Versicherer sollten nach der Bundestagswahl gemeinsam daran arbeiten, Elementarschäden langfristig versicherbar zu halten“, so Rollinger. “Eine Pflichtversicherung ist keine Lösung, da sie weder Schäden verhindert noch Prämien senkt.” Erfolgreiche Modelle im Ausland, wie das britische System, könnten als Vorbild dienen, um risikobasiert und marktwirtschaftlich bezahlbaren Schutz zu gewährleisten.

Wirtschaft widerstandsfähiger gegen Cyberrisiken machen

Auch der Schutz der Unternehmen vor Cyberrisiken bestimmt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. „Hier müssen wir auf allen Ebenen besser werden“, sagte Rollinger. „Der ungenügende Schutz gegen Cyberangriffe ist ein Problem, auf das die Wirtschaft schlecht vorbereitet zuläuft.“ Denn zum einen wächst die Cyberversicherung langsamer als erwartet – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen die Gefahr immer noch.

Gleichzeitig sind Versicherer zurückhaltend bei der Zeichnung, weil eine Cyberpandemie zu hohen Schäden führen könnte. Nachdem die Cyberversicherung vor einiger Zeit noch um 50 Prozent pro Jahr gewachsen ist, dürften die Beitragseinnahmen der Sparte 2024 nur noch einstellig zugelegt haben.

Die Versicherungswirtschaft fordert vor diesem Hintergrund klare Verantwortlichkeiten in Sachen Cybersicherheit: Eine zentrale Stelle, die Krisen früh erkennt und schnell reagiert. Zudem sollte es Notfallpläne und Reaktionsstrategien geben, damit ein Cyberangriff die deutsche Wirtschaft nicht unvorbereitet trifft. “Cybersicherheit ist Chefsache – sowohl in Unternehmen als auch in der Politik“, so Rollinger.

Darüber hinaus müssen systemische Schäden abgesichert werden. Denn privatwirtschaftliche Versicherungen können viele Risiken abdecken, aber nicht die Folgen einer Cyberpandemie. „Dafür schlagen wir ein Public-Private-Partnership-Modell vor“, so Rollinger. „Wir wollen zusammen mit dem Staat eine robuste Struktur schaffen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland auf den Fall einer Cyberpandemie vorbereitet und unsere Volkswirtschaft im Ernstfall effektiv schützt.“

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Naturgefahren, Standortverlagerung, neue Haftungspflichten

Das international führende Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon plc (NYSE: AON) hat soeben seine Marktprognose 2025 für den deutschen Versicherungsmarkt veröffentlicht. Ob es um die globalen Auswirkungen des Klimawandels geht oder um Verwerfungen im weltpolitischen Koordinatensystem: Der Bericht macht deutlich, dass die Vielschichtigkeit der Risiken weiter zunimmt, mit denen Unternehmen künftig umgehen müssen.

Wirtschaftsakteure werden mehr denn je gefordert sein, mit neuen, überkomplexen Risiken umzugehen, deren Entstehungsfaktoren weitab eigener Einflussmöglichkeiten liegen. Das Ringen um mehr Sicherheit kann unter diesen Bedingungen sogar zum wirtschaftlichen Nachteil werden: „In der EU steht die Entwicklung disruptiver Technologien oftmals weniger im Fokus als deren Regulierung. Damit bremst die Bürokratie den Fortschritt aus“, konstatiert Hartmuth Kremer-Jensen, Deputy CEO Germany und Chief Broking Officer DACH bei Aon.

Vielschichtigkeit der Risiken nimmt zu

„In Deutschland kommen zu dieser lähmenden Regelungsdichte noch hohe Lohn- und Energiekosten sowie die politische Verunsicherung hinzu – der Wirtschaftsstandort wird zunehmend unattraktiver“, so Kremer-Jensen von Aon. Mehrere große Industriekonzerne kündigten 2024 bereits einen umfangreichen Personalabbau an. Es droht der Verlust Tausender Arbeitsplätze.

In welche Region diese auch immer verlagert werden: Naturkatastrophen und Extrem-Wetterereignisse drohen inzwischen überall – mit verursachen mit zunehmender Häufigkeit und Intensität wachsende Schäden. „Das vielschichtige Klimarisiko ist keine Wahrscheinlichkeit mehr, sondern eine Gewissheit. Unternehmen sind deshalb dazu anzuhalten, es vollumfänglich in die eigene Risikobewältigungsstrategie einzubetten“, fordert Hartmuth Kremer-Jensen von Aon.

Sind Naturgefahren noch versicherbar?

Vorbei die Zeit, als eine Police das komplette Risiko abfedern konnte: Heute müssen Versicherer wie Unternehmen bei der standortgebundenen Ausgestaltung von Resilienzsstrategien zusammenwirken. Dabei spielt die Umsetzung vielfältiger Präventions- und Schutzmaßnahmen ebenso eine Rolle wie der Einsatz neuer Möglichkeiten der Modellierung und Quantifizierung von Risiken, meint Kremer-Jensen. Die größte Aufgabe komme gleichwohl auf den Rückversicherungsmarkt zu, der mögliche Auswirkungen von Naturgefahren kontinuierlich neu einschätzen, die akute Kapazitätsbedarfe vorausplanen und die Ausgestaltung künftiger Deckungskonzepte entwickeln muss.

Wo Resilienzkonzepte immer individueller und regionaler werden, wächst der Aufwand für Unternehmen, die sich gerade jetzt in internationale Märkte ausdehnen wollen oder weltweit bereits aktiv sind: „Sie sehen sich mit der zunehmend anspruchsvollen Aufgabe konfrontiert, den jeweils am Standort geeigneten Versicherungsschutz zu arrangieren“, betont Kremer-Jensen. Dazu seien sie mehr denn je auf eine qualifizierte Beratung und das Vorhandensein internationaler Netzwerke angewiesen: Beides wird zunehmend wichtig, um Risiken im jeweiligen Markt optimal zu managen und rechtssichere, maßgeschneiderte und kostenoptimierte Versicherungsprogramme zu implementieren.

Ausblick 2025: Entwicklung in den klassischen Industriesparten

Der Markt für Sachversicherungen verzeichnete 2024 ein Beitragswachstum von neun Prozent und eine stabile Schadenkostenquote von 98 Prozent. In gefragten Branchen und bei guter Risikoqualität wird daher mit einem verstärkten Wettbewerb und einer Tendenz zu mehr Preisstabilität und längeren Laufzeiten gerechnet.

Der Risikoappetit der Haftpflichtversicherer ist zuletzt deutlich gewachsen; das hat die Prämien vor allem bei risikoarmen Industrieunternehmen etwas abschmelzen lassen und könnte bei für Versicherer attraktiven Risiken weitere Reduzierungen bedeuten. Frühzeitig auf verschärfte Bedingungen einstellen sollten sich vor allem Unternehmen mit relevantem US-Risiko sowie mit Produkten oder Dienstleistungen, die von neuen Haftungsregelungen betroffen sein könnten, etwa im Bereich PFAs oder KI.

Deutlich mehr Chancen als Risiken sieht derzeit hingegen die Mehrheit der Anbieter von Warentransportversicherungen. Kunden, die Risikoinformationen strukturiert zur Verfügung stellen können, sind hier im Vorteil. Politische Risiken bleiben weiterhin von Kündigung bedroht oder werden ausgeschlossen. Das gilt etwa für Russland, die Ukraine und das Rote Meer – und zuletzt auch für Israel.

Im Bereich der D&O Versicherungen sieht Aon 2025 noch keine Trendwende: An einem käuferfreundlichen Markt haben Kunden gute Chancen, den Managerschutz nach Preis und Laufzeit zu optimieren. Das muss aber nicht mehr lange so bleiben: Die Risiken für Unternehmenslenker werden, etwa durch KI, ESG-Pflichten, Cyber-Sicherheit und zunehmende Insolvenzen, künftig nicht geringer.

Mit stabilen Preisen und attraktiven Prämienrabatten für gut laufende Verträge revanchieren sich die Anbieter im Bereich Technische Versicherung und Construction für eine erfolgreiche Entwicklung bei reduzierter Schadenkostenquote. Ein dynamischer Markt mit neuen, ambitionierten Akteuren stellt laut Aon derzeit reichlich Kapazitäten zur Verfügung. Für Bau- und Montageprojekte sei unverändert hochwertiger Versicherungsschutz in Form von kombinierten Projektversicherungen realisierbar.

„Wieviel Makler braucht der Markt?“

Wo Kunden ihre Wertschöpfungskette ins Ausland verlagern und schwer prognostizierbare globale Risiken in regionale Resilienzstrategien übersetzt werden müssen, sind erfahrene Versicherungsmakler unverzichtbare Begleiter. „Wir haben die Chance, für unsere Kunden geschäftsentscheidende Veränderungen voranzutreiben“, resümiert Kremer-Jensen von Aon: „Jetzt müssen wir auch liefern. Wir müssen dort liefern, wo aus Kundensicht das Geld verdient wird.“

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

In unserem neuesten Blogbeitrag analysiert unser Head of Legal & Claims, Dr. Marcel Straub, den Beschluss des BGH und die Auswirkungen auf die Versicherbarkeit von Bußgeldern in der D&O-Versicherung.

Die D&O-Welt hat am 11. Februar 2025 gebannt nach Karlsruhe geschaut und mit Spannung die Entscheidung des BGH zu der Frage erwartet, ob ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann. Ob Bußgelder regressiert werden dürfen, ist bereits lange ein vieldiskutiertes Thema mit unterschiedlichen Ansichten in der rechtwissenschaftlichen Literatur und der unterinstanzlichen Rechtsprechung. Anders als erhofft, hat der BGH noch keine Stellung bezogen, sondern die Frage dem EuGH vorgelegt.

Es bleibt daher weiterhin bei einer uneinheitlichen Rechtspraxis und die Auswirkungen auf die D&O-Versicherung müssen weiterhin abgewartet werden.

Entscheidungen der Vorinstanzen LG und OLG Düsseldorf

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt waren die Klägerinnen, eine GmbH und eine Aktiengesellschaft, Teil einer Unternehmensgruppe in der Edelstahlproduktion. Der Beklagte war Geschäftsführer der GmbH und Vorstandsmitglied der AG. Er beteiligte sich von 2002 bis 2015 an einem Preiskartell in der Stahlindustrie, was zu Bußgeldern des Bundeskartellamts in Höhe von 4,1 Millionen Euro gegen die GmbH und 126.000 Euro gegen den Beklagten führte. Die Klägerinnen verlangten vom Beklagten die Erstattung des Bußgelds sowie Ersatz für entstandene IT- und Anwaltskosten.

Das Landgericht (LG Düsseldorf – Urteil vom 10. Dezember 2021 – 37 O 66/20) wies die Klagen auf Erstattung des Bußgelds und der Rechtsverteidigungskosten ab. Das Oberlandesgericht (OLG Düsseldorf – Urteil vom 27. Juli 2023 – VI-6 U 1/22) folgte dieser Auffassung und argumentierte, dass die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen haben, nicht auf Schäden angewendet werden können, die der Gesellschaft wegen gegen sie verhängter Kartellbußgelder entstehen. Eine Regressmöglichkeit würde dem Zweck des Kartellrechts zuwiderlaufen, da die abschreckende Wirkung von Bußgeldern nicht durch nationale Regelungen gemildert werden dürfe.

Exkurs: Entscheidung des LG Dortmund

Anders sieht dies grundsätzlich das LG Dortmund. In seinem Beschluss vom 21.06.2023 (https://openjur.de/u/2471461.html) zu einem anderen Fall hat das Gericht entschieden, dass ein Regressanspruch einer Gesellschaft gegenüber ihrem Geschäftsführer auf Ersatz von Schadenspositionen anzuerkennen ist, die der Gesellschaft dadurch entstanden sind, dass der Geschäftsführer an einem der Gesellschaft zurechenbaren Kartellrechtsverstoß mitgewirkt hat und die Gesellschaft daraufhin mit Bußgeldern belegt und mit Schadenersatzforderungen konfrontiert wurde.

So wie Dritte etwa im Rahmen der Verletzung vertraglicher Beratungspflichten gegenüber der Gesellschaft haften müssten, müsse dies auch der Geschäftsführer, wenn er seine organschaftliche Pflicht zur Unterlassung bzw. Verhinderung von Rechtsverstößen verletzt. Und da die Sanktionierung der Pflichtverletzung durch die Gesellschaft erst nach Verhängung der Geldbuße gegenüber dem Unternehmen möglich wäre, sei der Bußgeldregress auch die einzig mögliche Sanktionsmaßnahme gegen das Unternehmensorgan.

Die bislang gegen den Bußgeldregress vorgebrachten Argumente lehnte das LG Dortmund durchweg ab: Weder erachtete es die primäre Zahlungspflicht des bebußten Unternehmens als in Frage gestellt noch, dass es regelmäßig zu einer vollständigen Entlastung des Unternehmens aufgrund des Regresses kommen könnte. Das Unternehmen habe nämlich in Vorleistung zu gehen und sei dadurch dem Insolvenzrisiko seines Organs ausgesetzt. Damit bleibe die Abschreckungs- bzw. Präventionsfunktion des Bußgeldes weiterhin gewahrt.

Auch die Gefahr einer Abwälzung der Bußgelder auf den D&O-Versicherer schätzt das LG Dortmund als nicht schädlich ein. Denn bereits aufgrund ihrer Höhe würden Bußen nicht in vollem Umfang vom Geschäftsführer zurückerlangt werden können, da die Deckungssummen von D&O-Versicherungen regelmäßig überschritten sein dürften, sofern diese überhaupt in solchen Fällen zum Tragen kämen – man denke hier an den Vorsatzausschluss.

Beschluss des BGH

Welcher Ansicht der BGH folgt, bleibt aber auch nach dem Beschluss vom 11.2.2025 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025031.html) weiterhin offen. Die Frage, ob eine nationale Regelung, die es einem Unternehmen ermöglicht, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder für ein gegen das Unternehmen verhängtes Kartellbußgeld in Regress zu nehmen, mit dem Unionsrecht vereinbar ist, hat der BGH nämlich nun dem EuGH in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt.

Die Vorlage begründet der BGH damit, dass nach § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft grundsätzlich für den entstandenen Schaden haften. Ob dies auch bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung im Rahmen eines Preiskartells und eines verhängten Bußgeldes gelte, ist jedoch im Lichte der europarechtlichen Norm Art. 101 AEUV auszulegen. Der BGH möchte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) daher wissen, ob Art. 101 AEUV der nationalen Regelung zur Geschäftsführerhaftung bei Kartellrechtsverstößen entgegensteht. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen Art. 101 AEUV verstoßen. Mit den Geldbußen sollen rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und sowohl diese Unternehmen als auch andere Wirtschaftsteilnehmer von künftigen Verletzungen der Wettbewerbsregeln des Unionsrechts abgeschreckt werden. Die danach gebotene Wirksamkeit von Geldbußen gegenüber Unternehmen könnte jedoch beeinträchtigt sein, wenn sich die Gesellschaft von der Bußgeldlast durch Rückgriff auf das Leitungsorgan vollständig oder teilweise entlasten könnte. Daher stellt sich die Frage, ob die Abwälzung der Geldbuße des Unternehmens auf den Geschäftsführer nach Maßgabe gesellschaftsrechtlicher Vorschriften den Zweck der kartellrechtlichen Geldbuße beeinträchtigt.

Die Frage, ob Bußgelder regressiert werden dürfen, bleibt daher weiterhin offen und die Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten. Mit einer schnellen Antwort ist hierbei allerdings nicht zu rechnen. Die Antwort des EuGH in Vorabentscheidungsverfahren dauert im Schnitt ca. 1,5 Jahre.

Bußgelder und D&O

Ebenso umstritten wie die Frage, ob ein Bußgeldinnenregress haftungsrechtlich überhaupt möglich ist, ist die Frage, ob die gegen Unternehmen verhängten Bußgelder, die im Innenverhältnis gegen Organe regressiert werden, in der D&O versicherbar sind. Dies ist nicht pauschal zu beantworten und es sind verschiedene Aspekte des Anwendungsbereichs der D&O zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu differenzieren, ob Versicherungsschutz für die Anspruchsabwehr des regressierten Bußgelds gewährt werden soll oder ob der Versicherer das Organ in Höhe des geltend gemachten Bußgeldes gegenüber dem Unternehmen freistellt.

Abwehrdeckung

An der Zulässigkeit der Abwehrdeckung, die auf die Verteidigung des gegen eine versicherte Person geltend gemachten Bußgeldes abzielt, bestehen keine rechtlichen Bedenken. In der D&O gewährt der Versicherer Abwehrdeckung, indem der (unberechtigte) Schadenersatzanspruch gegenüber dem Anspruchsteller zurückgewiesen wird. Der Versicherer trägt hierbei die Kosten eines auf die Abwehr von Haftungsansprüchen spezialisierten Rechtsanwalts sowie die sonstigen Kosten des Gerichtsverfahrens für die versicherte Person. Die Abwehrkostendeckung gehört zum Kern einer jeden D&O-Police und schütz die Organe vor unberechtigten Inanspruchnahmen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass weiterhin keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, die den Regress von Bußgeldern im Innenverhältnis zweifelsohne bejaht, wird die Abwehr des gegen die versicherte Person geltend gemachten Anspruchs auch zukünftig im Vordergrund stehen.

Kosten für PR-Beratung und Psychologische Betreuung

Darüber hinaus werden in einigen Spezialkonzepten (z.B. den Finlex Spezialkonzepten) bedingungsgemäß weitere Kosten getragen, die versicherten Personen im Zuge einer Inanspruchnahme entstehen können.

Versicherungsschutz besteht z.B. für die Kosten der Abwehr oder Minderung eines (drohenden) Reputationsschadens einer versicherten Person wegen einer in Medienberichten (behaupteten) Pflichtverletzung. Wird das in Anspruch genommene Leistungsorgan im Zuge des Bußgeldregresses beispielsweise Ziel einer Medienkampagne, so trägt der Versicherer die Kosten einer für die versicherte Person tätig werdenden PR-Agentur.

Gleiches gilt für eine etwaig notwendige psychologische Beratung des in Anspruch genommenen Organs. Auch hier übernimmt der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Betreuung der versicherten Person mit dem Ziel der Stressbewältigung durch einen anerkannten Psychologen oder Psychiater.

Versicherbarkeit von Bußgeldern (Freistellung)

Differenzierter zu beurteilen ist die Frage, ob das Bußgeld an sich ebenfalls versicherbar ist. Hier sehen die Finlex Bedingungen vor, dass Versicherungsschutz besteht bei Innenverhältnisansprüchen der versicherten Unternehmen gegen versicherte Personen, die aufgrund eines gegen ein versichertes Unternehmen verhängten Bußgeldes geltend gemacht werden. Kartellbußen, DSGVO-Bußgelder, Bußgelder i.S.d. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie sonstige Bußgelder, die gegen versicherte Personen im Innenverhältnis regressiert werden, sind somit grundsätzlich versichert.

Der Versicherungsschutz steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Freistellung bzgl. des Bußgeldes nur umfasst ist, sofern der Versicherbarkeit kein gesetzliches Versicherungsverbot entgegensteht. Ob ein solches Verbot existiert, ist rechtlich höchst umstritten. Nach wohl noch herrschender juristischer Meinung ist ein verhängtes Bußgeld in Deutschland nicht versicherbar, weil der Versicherungsschutz den gesetzlichen Präventionszweck vereiteln würde. Es wird in der versicherungsrechtlichen Literatur jedoch auch vertreten, dass hier differenzierter vorzugehen sei. Danach müsse u. a. nach der Art des Bußgeldes unterschieden werden und es käme insbesondere darauf an, welcher Verschuldensgrad (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit) für die Verletzung einschlägig ist.

Ob das Bußgeld an sich versichert ist, lässt sich daher pauschal weder bejahen noch verneinen. Solange der Gesetzgeber hierzu keine Klarheit schafft oder höchstrichterlich über die Frage der Versicherbarkeit von Bußgeldern entschieden wird, bleibt die Ungewissheit, ob Versicherungsschutz für Bußgelder besteht.

Auswirkung des Beschlusses des BGH

Abzuwarten bleibt, wie der EuGH die Frage des BGH beantwortet. Sollten EuGH und BGH einen Bußgeldregresse gegen Manager zulassen, hätte dies zweifelsohne zur Folge, dass auch D&O-Policen vermehrt mit der Abwehr oder Freistellung von Bußgeldregressen belastet würden. Der noch immer schwelende Streit, ob die gegen Unternehmen verhängten Bußgelder, die im Innenverhältnis gegen Organe regressiert werden, in der D&O versicherbar sind, könnte dadurch neue Fahrt aufnehmen.

Finlex D&O Spezialkonzepte

Mit den Finlex D&O-Policen sind Sie bis dahin jedoch gut gewappnet, da in diesen Versicherungsschutz für das Bußgeld an sich vorgesehen ist, sofern dem kein gesetzliches Versicherungsverbot entgegensteht. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz stets im Rahmen der Abwehrkostendeckung sowie für etwaige PR-Beratungskosten und Kosten für die psychologische Betreuung der in Anspruch genommenen Manager.

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Finlex GmbH, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt am Main, Tel: 069 87001420, www.finlex.io

2024 war ein sehr gutes Geschäftsjahr

Die LVM Versicherung hat im vergangenen Jahr über 320.000 Neukunden hinzugewonnen. Damit vertrauen über 3,9 Millionen Kundinnen und Kunden dem münsterschen Versicherer. Gleichzeitig schlossen die Kundinnen und Kunden mehr als 1,3 Millionen neue Verträge ab – eine Steigerung von 16,6 Prozent zum Vorjahr. Somit steigt der Vertragsbestand insgesamt auf über 15 Millionen Stück.

Vertrieblicher Erfolg, ein moderater Schadenverlauf und ein gutes Kapitalanlagejahr lassen den Versicherer sehr zufrieden auf die vorläufigen Geschäftszahlen blicken. “2024 war ein sehr gutes Geschäftsjahr”, sagt LVM-Vorstandsvorsitzender Dr. Mathias Kleuker. “Wir erwarten ein starkes Beitragswachstum und ein deutliches Plus im Ergebnis.”

Beitragswachstum der LVM deutlich über Marktdurchschnitt

Insgesamt verzeichnete der LVM-Konzern 2024 Beitragseinnahmen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro (+9,1 Prozent), das Wachstum liegt deutlich über dem des Marktes, welches der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf +5,3 Prozent beziffert. Erneut erbrachten die Sparten der Schaden- und Unfallversicherung das größte Beitragswachstum – 2024 auch bedingt durch Beitragsanpassungen, die branchenweit wegen gestiegener Kosten notwendig geworden waren. So steigerte die LVM-Kraftfahrtversicherung die Beitragseinnahmen um 14,7 Prozent (GDV: 10,9 Prozent) auf 1,7 Milliarden Euro.In der LVM-Sachversicherung betrug das Plus 11,5 Prozent (GDV: 9,3 Prozent). Die Höhe der gebuchten Beiträge stieg damit insgesamt auf über 1,0 Milliarden Euro.

2024 war kaum geprägt von Großschadenereignissen. Dennoch regulierte die LVM im vergangenen Jahr über 960.000 Schäden mit einem Gesamtaufwand von über 2,4 Milliarden Euro für ihre Kundinnen und Kunden.

LVM-Töchter mit dynamischem Neugeschäft

Auch mit der Entwicklung der LVM-Töchter zeigt sich das Unternehmen sehr zufrieden: In der LVM-Krankenversicherung legte das Neugeschäft um 10,8 Prozent auf 32,4 Millionen Euro zu. Die LVM-Lebensversicherung verzeichnete ein Wachstum der Beitragssumme des Neugeschäftes von 7,2 Prozent (GDV: 3,5 Prozent) auf 2,6 Milliarden Euro. Beide Töchter verzeichneten damit das höchste Neugeschäft ihrer Unternehmensgeschichte und wachsen kontinuierlich weiter.

Über 500 geplante Neueinstellungen in 2025

Die Prognosen für das laufende Geschäftsjahr stehen weiterhin auf Wachstum. So sieht sich die LVM Versicherung gut gerüstet, um auch in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld ihre Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Das zeigt sich auch in der Absicht des Unternehmens, 2025 über 500 Mitarbeitende einstellen zu wollen, nach über 400 Neueinstellungen in 2024.

Das Jahresergebnis und die endgültigen Zahlen wird die LVM Versicherung am 30. April 2025 nach ihrer Mitgliederversammlung veröffentlichen.

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LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel: 0251 702-1623, Fax: 0251 702-991623, www.lvm.de

Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung.

Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren.

Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet die LV 1871 auch eine monatliche Beitragszahlung an.

Basisrente in drei Varianten

“Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen Rentenphase, einer BUZ, einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv”, sagt Thomas Buchholz, Altersvorsorge- und Investment-Experte der LV 1871.

Abschließbar ist die neue Generation der LV 1871 Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben. Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option inkludiert. Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden.

Altersvorsorge und Absicherung in einem

Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat die LV 1871 auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst, die sich jetzt noch stärker an den Konditionen der vielfach ausgezeichneten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU orientiert.

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LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Beim Thema Geld hört die Liebe auf, sagt der Volksmund. Das sieht die EUROPA ganz anders.

Denn passend zum Valentinstag macht der Kölner Versicherer Verliebten bis Ende Mai ein besonders attraktives Angebot: So sparen Paare beim Abschluss einer Risikolebensversicherung Beiträge.

Beitragsguthaben für beide Verträge sichern

Schließen zwei Partner zwischen dem 14. Februar und 31. Mai jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA ab, profitieren sie von der Paar-Aktion. Diese gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Beide Verträge erhalten dann jeweils ein Prämienguthaben in Höhe von 25 Euro. Die Laufzeit der Verträge muss mindestens noch zwei Jahre betragen.

Vorsorge, die sich dem Leben anpasst

“Ob mit oder ohne Paar-Aktion, mit einer Risikolebensversicherung der EUROPA sichern sich Kunden einen günstigen Todesfallschutz, der so flexibel ist wie das Leben selbst”, sagt Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben bei der EUROPA. Denn über zahlreiche Nachversicherungsgarantien können Kunden ihre EUROPA-Risikolebensversicherung individuell an ihr Leben anpassen. Wichtige Zusatzleistungen wie Krebs Plus – bei dem auch im Falle schwerer Erkrankungen bereits geleistet wird – sind zudem auch für den kleinen Geldbeutel erschwinglich. Und auch die vorgezogene Todesfallleistung ist ohne Mehrkosten bereits im Basis-Tarif enthalten.

Mehr zur EUROPA Risikolebensversicherung gibt es unter www.europa.de/produkte/risiko-leben. Freie Vermittler erhalten für sie speziell aufbereitete Informationen zu den Tarifen und Leistungen der EUROPA beim Makler Service-Team unter 0221 5737-300, per E-Mail an vep@europa.de oder unter www.europa-vertriebspartner.de.

Über die EUROPA Versicherungen

Die EUROPA Versicherungen gehören zum Continentale Versicherungsverbund. Gegründet wurden sie 1959 in Köln. Dort ist heute noch der Sitz der beiden Unternehmen, der EUROPA Lebensversicherung AG und der EUROPA Versicherung AG.

Die EUROPA betreut insgesamt 1,545 Millionen Versicherungsverträge sowie 1,7 Millionen Versicherte in Reise-, Rahmen- und Gruppenversicherungsverträgen. Kunden und Vermittler profitieren von einer attraktiven Produktpalette, umfangreichem Service und sehr guter Beratung. In zahlreichen unabhängigen Tests und Rankings werden die beiden Unternehmen immer wieder ausgezeichnet – für ihre Produkte und ihre Beratungsqualität. Zudem beweist die EUROPA, dass hohe Qualität und guter Service dauerhaft günstig sein können: Mit 0,76 Prozent ist die EUROPA laut map-Report einer der Lebensversicherer mit der niedrigsten Verwaltungskostenquote in Deutschland. Das heißt, der Großteil der Beiträge fließt in den Schutz der Kunden. Eine niedrige Quote deutet auf Sparsamkeit in der Verwaltung hin.

Verantwortlich für den Inhalt:

EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Beitrag von Siegfried Isenberg, Fachbereichsleiter Vertriebspartner der IKK classic in der FinanzBusinessMagazin.de Ausgabe Vertriebserfolg 2025

Aktuell wird viel über Beitragserhöhungen sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung berichtet. Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems wird dabei sogar insgesamt oft kritisch betrachtet. Und das hat sicher auch seine Berechtigung. Allein die Krankenhausreform wird für die nächsten 10 Jahre mit 50 Mrd. Euro Budget veranschlagt. Davon tragen die Krankenkassen die Hälfte der Kosten, obwohl die Finanzierung der Investitionskosten Aufgabe der Bundesländer ist.

Deshalb: Nutzen Sie die aktuelle Aufmerksamkeit auf das Thema für Ihren vertrieblichen Erfolg. Gesundheit steht für die meisten Menschen auf Platz eins der Wunschliste – also immer ein geeigneter Content, um Kundenbeziehungen aufzubauen, zu pflegen und zu vertiefen. Mit Ihrer Kompetenz für Gesundheitsschutz zeigen Sie Empathie für die Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden und vermitteln ihnen Sicherheit und Zuversicht.

Die IKK classic bietet den besten Gesundheitsschutz für gesetzlich Krankenversicherte. Denn sie finanziert Kranken- und Pflegezusatzversicherungen mit dem IKK Bonus bis zu 100 %. Nur die IKK classic verdreifacht den Geldbonus als Zuschuss zu den Zusatzversicherungen – mehr als 500 Euro in einem Kalenderjahr sind möglich.

Das gilt sowohl für Neuabschlüsse als auch für Bestandsverträge. So haben Sie für Upselling wie für Cross Selling immer die passende Antwort – mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen ihrer Wahl, z. B. als

  • Privatpatient beim Zahnarzt
  • Privatpatient im Krankenhaus
  • „VIP“ in der Pflege

Darüber hinaus können Versicherte noch viele weitere attraktive Gesundheitsleistungen, wie z. B. Fitnesstracker, Smartwatches oder Geburtsvorbereitungskurse für Partner/innen über den Zuschuss finanzieren.

Schnell, einfach und übersichtlich gelingt die Auswahl der Aktivitäten sowie das Einreichen der Nachweise und Rechnungen in der IKK classic-App, natürlich auch für familienversicherte Kinder. Dabei werden sogar Aktivitäten vor Versicherungsbeginn im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Stempel des Leistungserbringers ist nicht erforderlich. Nachweise, z. B. über eine Zusatzversicherung oder eine Smartwatch, können dazu einfach per Upload oder Foto beigefügt werden. Der Geldbetrag wird direkt auf das Wunschkonto des Versicherten überwiesen.

Und das Beste: Der IKK Bonus lässt sich perfekt mit weiteren Produkten der IKK classic kombinieren – z. B. mit (Online-)Gesundheitskursen, dem IKK Spartarif oder dem IKK Spartarif Plus. Die IKKclassic unterstützt die Teilnahme an Gesundheitskursen zu Bewegung, Ernährung, Entspannung und zum Umgang mit Suchtmitteln finanziell. Für solche sogenannten Präventionskurse stehen Versicherten bis zu 180 Euro jährlich zur Verfügung. Im „IKK Dreifach-Bonus“ wird die Teilnahme an einem Gesundheitskurs pro Kalenderjahr mit einem weiteren Zuschuss von 75 Euro bonifiziert. Um Ihre Kunden bei ihren Präventionsaktivitäten optimal zu unterstützen, haben Versicherte der IKK classic Zugriff auf eine große Auswahl an zertifizierten Angeboten – und das auch online.

Von Autogenem Training bis Yoga ist für jeden etwas dabei. Zertifiziert sind die Kurse durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Dadurch wird eine hohe Qualität der Kurse gewährleistet. Mit den beitragsfreien Wahltarifen der IKK classic können Mitglieder zusätzlich jährlich bares Geld sparen. Wer gesund ist und im laufenden Jahr keine ärztliche Behandlung benötigt, kann seine Freude darüber sogar noch steigern. Denn die IKK classic zahlt dann aus dem IKK Spartarif einen Monatsbeitrag zurück – bis zu 600 Euro. Selbstverständlich genießen Mitglieder und ihre Familie mit dem IKK Spartarif auch vollen Gesundheitsschutz.

Benötigen Versicherte ab 18 Jahren eine ärztliche Behandlung oder müssen ins Krankenhaus, erhalten sie alle erforderlichen Leistungen. In diesem Fall entfällt jedoch der finanzielle Vorteil. Leistungen für Familienversicherte bis 18 Jahren stehen in vollem Umfang zur Verfügung – ohne Einfluss auf die Beitragsrückerstattung. Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen können von allen Versicherten jederzeit in Anspruch genommen werden.

Im IKK Spartarif Plus können Mitglieder ihren finanziellen Vorteil über eine Prämie auf bis zu 900 Euro erhöhen, tragen jedoch ein geringes finanzielles Risiko in Form einer Selbstbeteiligung. Diese ist je nach Einkommen begrenzt und beträgt maximal 112,50 Euro pro Kalenderjahr. Die Prämie übersteigt das Risiko deutlich. Bei einem Einkommen von z. B. über 3.000 Euro beträgt die Prämie 450 Euro. Bei Leistungsfreiheit legt die IKK classic noch einen halben Monatsbeitrag obendrauf. Für alle familienversicherten Angehörigen erhalten Mitglieder zusätzlich jeweils einen Familienbonus: 50 Euro ab 18 Jahren, 25 Euro unter 18 Jahren – das gilt sowohl im Spartarif als auch im Spartarif Plus.

Immer mehr Menschen ist es wichtig, dass die Unternehmen ihrer Wahl über den Geschäftszweck hinaus Verantwortung für gesellschaftlich relevante Herausforderungen zeigen. Die IKK classic, als eine der großen Krankenkassen in Deutschland, setzt sich deshalb verstärkt für nachhaltige Prozesse im Gesundheitswesen und damit für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes ihrer Versicherten ein. Mit einem interdisziplinären Nachhaltigkeitskonzept nimmt die IKK classic eine Vorreiterrolle unter den gesetzlichen Krankenversicherungen ein und manifestiert sich als zeitgemäßes Unternehmen, welches ökologische, ökonomische und soziale Verantwortung vereint. Dieses Engagement wurde in 2024 von der Mein Geld Medien GmbH mit dem Assekuranz Award in der Kategorie „Nachhaltigkeit Kranken“ ausgezeichnet.

Als zukunftsorientierter Dienstleister im Gesundheitswesen setzt sich die IKK classic für eine offene und vorurteilsfreie Gesellschaft ein und lebt diesen Gedanken auch im Unternehmen selbst. Vom mobilen Arbeiten, dem Desk-Sharing, der sukzessiven Umsetzung von e-Mobilität, über gemeinsame Wandertage für Mitarbeitende mit und ohne Behinderung bis zu öffentlichkeitswirksamen Aktionen zur Diversität präsentiert sich die IKK classic als moderne und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin. Die IKK classic achtet nicht nur bei internen Prozessen auf Nachhaltigkeit, sondern auch bei ihrem Leistungsangebot für Versicherte und Firmenkunden.

Wenn Krankheiten vermieden werden, profitieren sowohl die Menschen als auch die Umwelt durch den Wegfall ressourcenintensiver Behandlungen. Mit ihren über 70 Zusatzleistungen bietet die IKK classic umfangreiche (digitale) Präventionsangebote.

Dazu gehören unter anderem die IKK bewegt-APP, Online-Gesundheitskurse und das Online-Präventionsprogramm „versica“ – ein exklusives digitales Angebot zur Stärkung der persönlichen Resilienz und der Stresskompetenz. Diese und viele weitere hochwertige Leistungen stehen den Versicherten jederzeit über die IKK classic-App zur Verfügung. Damit ist die IKK classic am Puls der Zeit und bietet erstklassigen persönlichen und digitalen Service. Dabei wird der Zugang zu medizinischen Leistungen erleichtert und die Effizienz der Gesundheitsversorgung gesteigert. Machen Sie mit. Ihre Kundinnen und Kunden werden es Ihnen danken.

Verantwortlich für den Inhalt:  

IKK classic, Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden, +49 (0) 800 455 1111, www.ikk-classic.de

Horst-Ulrich Stolzenberg, Vorstand Vertrieb und Marketing bei Domcura im Gespräch mit Chefredakteur Friedrich Andreas Wanschka, FinanzBusinessMagazin.de Ausgabe Vertriebserfolg 2025

FBM: Herr Stolzenberg, Domcura positioniert sich als „Freund des Maklers“. Was genau bedeutet das für die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermittlern?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Für Domcura ist der Begriff „Freund des Maklers“ kein Slogan – vielmehr beschreibt er unsere Philosophie! Denn: Wir verstehen uns als Partner auf Augenhöhe, der die individuellen Bedürfnisse der Makler ganz genau

kennt und diese erfüllt. Dabei gehen wir – wie unter Freunden üblich – gerne auch die berühmte Extrameile. Unsere Aufgabe ist es, Vermittlern die bestmöglichen Argumentationsmittel und Lösungen an die Hand zu geben, damit sie ihre Kunden optimal beraten können. Das bedeutet: transparente Kommunikation sowie schnelle Prozesse und Produkte, die durch Leistung überzeugen.

Wir bieten einen umfassenden Support – sei es bei Schulungen, bei der Beratung zu speziellen Deckungskonzepten oder durch unseren technischen Service, der den Alltag der Makler deutlich erleichtert. In einem zunehmend komplexer werdenden Markt möchten wir den Vermittlern bestmöglich den Rücken freihalten.

FBM: Wie unterscheidet sich Domcura als Assekuradeur von klassischen Versicherern in Bezug auf Produktentwicklung und Serviceprozesse?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Ein großer Vorteil als Assekuradeur ist sicherlich die Flexibilität. Wir können noch schneller auf neue Markttrends oder geänderte Kundenanforderungen reagieren. Dabei entwickelt Domcura maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die sich an den Bedürfnissen der Makler und ihrer Kunden orientieren – nicht umgekehrt. Zudem können wir Innovationen wie unsere Garantien oder Bausteine ohne allzu lange Entwicklungszyklen integrieren. Unsere Serviceprozesse sind ebenfalls auf Effizienz und Individualität ausgelegt. Wenn ein Makler ein spezifisches Anliegen hat, dann findet er bei uns schnelle Lösungen.

FBM: Domcura bietet verschiedene Garantien wie die Innovations- und Zukunftsgarantie. Welche Vorteile ergeben sich daraus konkret für Makler und deren Kunden?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Unsere Garantien sind ein starkes Instrument, das sowohl Makler als auch Kunden langfristig absichert. Die Innovationsgarantie bedeutet, dass unsere Policen immer dem aktuellen Stand der Versicherungsbedingungen entsprechen. Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre Verträge automatisch an Marktveränderungen angepasst werden – ohne dass sie selbst tätig werden müssen. Das reduziert den Beratungsaufwand für Makler erheblich und schafft Vertrauen bei den Versicherten. Die Zukunftsgarantie ist ein weiterer Baustein, der den langfristigen Schutz sicherstellt. Sie umfasst Aspekte wie nachhaltige Entwicklungen und sich verändernde Umweltbedingungen. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel ist das ein entscheidender Vorteil. Unsere Garantien helfen Vermittlern dabei, ihre Kunden umfassend zu beraten und gleichzeitig zu zeigen, dass langfristige Sicherheit kein leeres Versprechen ist.

FBM: Wie unterstützt Domcura Makler dabei, den steigenden Beratungsaufwand, etwa im Bereich Nachhaltigkeit, zu bewältigen?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Einerseits bieten wir Produkte an, die umweltfreundliche und nachhaltige Maßnahmen belohnen, beispielsweise durch höhere Leistungen im Schadenfall bei energetischer Sanierung. So war Domcura im Jahr 2020 Deutschlands erster Versicherungsanbieter mit einem Nachhaltigkeitsbaustein in der Wohngebäudeversicherung.

Zum anderen bieten wir Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen an, die perfekt auf die Beratung zu Themen wie Klimarisiken und nachhaltigem Bauen vorbereiten. Über unsere digitalen Kanäle stellen wir außerdem Informationsmaterialien bereit, die Makler direkt in der Beratung nutzen können, um Kunden den Mehrwert nachhaltiger Versicherungen näherzubringen.

FBM: Domcura setzt verstärkt auf KI-Anwendungen wie den „KI-Mitarbeiter“ zur Schadenregulierung. Welche Auswirkungen hat das auf die Zusammenarbeit mit Maklern?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Unser „Kim“ – Deutschlands erster KI-Mitarbeiter der Versicherungsbranche – ist ein Paradebeispiel dafür, wie Künstliche Intelligenz Prozesse vereinfachen und damit einen enormen Mehrwert schaffen kann. Kim übernimmt die komplette Bearbeitung von Schadenmeldungen – vom Eingang über die Prüfung bis zur Auszahlung der Versicherungssumme. Das bedeutet, dass einfache Schadenfälle schneller und effizienter abgewickelt werden können, was die Zufriedenheit der Versicherten deutlich steigert.

Für Makler hat das den Vorteil, dass sie weniger Zeit mit administrativen Aufgaben verbringen und sich stärker auf die Beratung, Bestandspflege und Neukundenakquise konzentrieren können. Gleichzeitig sorgt Kim dafür, dass unsere Mitarbeitenden mehr Zeit dafür haben, sich auf die komplexeren Versicherungsfälle zu fokussieren.

FBM: Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte stets wettbewerbsfähig und innovativ bleiben?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Wir beobachten den Markt kontinuierlich und analysieren sowohl Kundenbedürfnisse als auch technologische Entwicklungen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie bleibt der direkte Austausch mit unseren Maklern. Sie sind die Experten vor Ort und wissen genau, welche Wünsche ihre Kundschaft hat. Dieses Feedback fließt direkt in die Produktentwicklung ein. Darüber hinaus arbeiten wir mit den renommiertesten Risikoträgern Europas zusammen, um Innovationen schnell zu erkennen und in unsere Produktpalette zu integrieren. Mit Features wie unserer Innovationsgarantie stellen wir zudem sicher, dass bestehende Verträge automatisch auf dem neuesten Stand bleiben.

FBM: Welche Möglichkeiten bietet Domcura Maklern, um sich im hart umkämpften Wohngebäudeversicherungsmarkt zu differenzieren?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Wir bieten Maklern exklusive Deckungskonzepte, die weit über den Standard hinausgehen. Unsere Einfamilienhausversicherung ist dafür ein Paradebeispiel: Sie liefert flexible Bausteine wie die Allgefahren-Deckung oder die Marktgarantie, die im Schadenfall den besten Schutz gewährleisten. Makler können ihren Kunden durch unsere Garantien also eine langfristige Sicherheit bieten – ein unschlagbares Verkaufsargument. Unsere Tools und digitalen Anwendungen helfen dabei, schnell Angebote zu erstellen und individuelle Deckungskonzepte zu präsentieren, was den Beratungsprozess deutlich erleichtert. Darüber hinaus bestätigt uns die Fachpresse regelmäßig, dass auch das Preis- Leistungsverhältnis bei uns stimmt.

FBM: Wie unterstützen Sie Makler bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und der Kundenberatung?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Unsere digitalen Plattformen ermöglichen es Vermittlern, für ihre Kunden schnell Angebote zu erstellen und Schäden digital zu melden. Mit unseren Beratungs-Tools können sie noch zielgerichteter informieren und individuelle Lösungen präsentieren. Zusätzlich bieten wir regelmäßige Schulungen an, damit Makler digitale Technologien optimal in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Unser Ziel ist es, den digitalen Wandel als Chance zu nutzen und unsere Partner dabei bestmöglich zu begleiten.

FBM: Warum sollten Versicherungsmakler gerade jetzt mit Domcura zusammenarbeiten?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Domcura ist nicht nur ein verlässlicher Partner, sondern wir betrachten uns auch als „Pionier der Branche“. Mit Kim – Deutschlands erstem KI-Mitarbeiter der Versicherungswirtschaft – haben wir eindrucksvoll gezeigt, dass wir über neueste Techniken und Entwicklungen nicht nur reden, sondern diese konsequent einsetzen. Das bedeutet für Makler: weniger administrativer Aufwand, schnellere Bearbeitungszeiten und zufriedenere Kunden.

Wir arbeiten bereits an weiteren KI-Innovationen, die einen noch größeren Vorsprung im Wettbewerb verschaffen werden. Unser Ziel ist es, den technologischen Wandel aktiv zu gestalten und Vermittlern dabei zu helfen, davon zu profitieren. Wer heute mit Domcura zusammenarbeitet, bekommt nicht nur marktführende Produkte und Garantien, sondern auch Zugang zu zukunftsweisenden KI-Lösungen. Gerade in dieser spannenden Zeit ist es entscheidend, einen Partner an der Seite zu haben, der Innovation nicht nur verspricht, sondern auch liefert.

FBM: Wie plant Domcura, zukünftige Herausforderungen durch den Klimawandel zu bewältigen?

Horst-Ulrich Stolzenberg: Wir setzen auf eine Kombination aus Prävention, Produktentwicklung und Kundenaufklärung. Unsere Versicherungsprodukte sind bereits an die zunehmenden Risiken durch Starkregen und Teilüberschwemmungen angepasst. Zudem belohnen wir Versicherte, die präventive Maßnahmen in dieser Hinsicht ergreifen: Sie können den Versicherungsbeitrag dadurch reduzieren. Uns ist es wichtig, Vermittler und Versicherungsnehmer noch stärker hinsichtlich künftig häufiger auftretender Extremwetterereignisse zu sensibilisieren – damit im Idealfall Schäden komplett vermieden oder zumindest reduziert werden können.

FBM: Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz bei Domcura?

Horst-Ulrich Stolzenberg: KI ist für uns ein Schlüssel zur Effizienzsteigerung und Kundenzufriedenheit. Unser KI-Mitarbeiter Kim ist dabei ein wichtiger Bestandteil: Er beschleunigt die Schadenregulierung und sorgt für reibungslose Prozesse. Doch KI geht bei uns über die Schadenbearbeitung hinaus. Zukünftig wird er auch in der Antragsbearbeitung für noch schnellere und noch zuverlässigere Prozesse sorgen. Dabei ist es essenziell, dass KI nicht den menschlichen Kontakt ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Denn am Ende bleibt die persönliche Betreuung der Versicherten durch unsere Makler und Mitarbeitenden unersetzbar.

Verantwortlich für den Inhalt:

DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

Beitrag von Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor Partnervertrieb WWK Versicherungen in der FinanzBusinessMagazin.de Ausgabe Vertriebserfolg 2025

Fondspolicen sind als Altersvorsorgeprodukt für breite Teile der Bevölkerung empfehlenswert – je nach Chancenorientierung sind Angebote mit oder ohne Garantie passgenau.

Fondspolicen bieten Vermögensaufbau, Risikoabsicherung und die Auszahlung einer lebenslangen Leibrente aus einer Hand. Damit unterscheiden sie sich vom „reinen“ Fondssparplan und bieten insbesondere für die Altersvorsorge wichtige Mehrwerte. Auch wenn bei historischer Betrachtung der Entwicklung der Märkte vieles für Tarife ohne Garantie und mit maximaler Investition in die freie Fondsanlage spricht, entscheiden sich viele Kunden im deutschen Markt auch bei fondsgebundener Vorsorge seit langem für das maximal mögliche Garantieniveau. In den vergangenen Jahren der Niedrigzinsphase mit einem Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent wurden den Kunden vielfach 80 Prozent der gezahlten Beiträge garantiert. Die vollständige Garantie der Bruttobeiträge gab es – wenn überhaupt – nur noch in der zertifizierten geförderten Altersvorsorge.

Erhöhung der Rechnungszinsen bringt Vorteile für Fondspolicen

Ein Verzicht auf Garantien wird von vielen Kunden in der Praxis aber nicht gewünscht. Für diese sicherheitsorientierte Kundengruppe war die Erhöhung des Rechnungszinses zum 1. Januar 2025 auf 1,0 Prozent eine positive Nachricht. Die Neukalkulation der Tarife lässt eine vollständige Beitragsgarantie nun wieder zu. Zudem profitieren die neuen Rentenverträge von höheren garantierte Rentenfaktoren und attraktiveren Rentenleistungen.

Für chancenorientierte Sparer steht die Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite im Vordergrund. Vollständig aktienbasierte Vorsorgeprodukte sind hier die richtige Wahl, da sich temporäre Verlustrisiken in Anbetracht des in der Regel langen und ratierlichen Sparvorgangs bei der Altersvorsorge deutlich reduzieren. Auch für dieses Segment bringt die Rechnungszinserhöhung durch höhere garantierte Rentenfaktoren Vorteile.

Die WWK Lebensversicherung a. G. hat die Erhöhung der Rechnungszinsen frühzeitig antizipiert und bietet ihre Fondspolicen-Familien WWK IntelliProtect® 2.0 und WWK Premium FondsRente 2.0 bereits seit dem 14. Oktober 2024 mit erhöhtem Rechnungszins an (bei Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2025). Dies gilt für alle Schichten der Altersvorsorge. Bereits im Juli 2024 hatte der Versicherer seine fondsgebundene Riester-Rente mit Rechnungszins von 1,0 Prozent erfolgreich im Markt platziert und war dem Markt damit um viele Monate voraus.

Neu: Garantiepolicen wieder mit 100 % Bruttobeitragsgarantie möglich

Bei den unter dem Namen WWK IntelliProtect® 2.0 bekannten Fondsrenten mit dynamischer Portfolio-Absicherungsstrategie (iCPPI) sind nun variable Garantieniveaus zwischen 50 und 100 Prozent der eingezahlten Beiträge wählbar. In der betrieblichen Altersvorsorge wird neben der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) mit variablem Garantieniveau von 50% bis 100% auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mit 100% Garantie der gezahlten Bruttobeiträge wieder Teil des Angebots.

Neu: WWK Fondspolicen mit ETFs besparen

Grundsätzlich aufgewertet wurden die Fondspolicen mit Garantie durch erweiterte Anlagemöglichkeiten. Zur Wahl stehen nun insgesamt 65 Investmentfonds. Neu im Fondsuniversum finden sich 17 börsengehandelte Exchange Traded Funds (ETFs). Diese sind noch kosteneffizienter als aktiv gemanagte Fonds und eröffnen den Kunden gleichzeitig eine breite Diversifizierung über die hinterlegten Indizes.

Fondspolicen-Familien der WWK deutlich aufgewertet

Mit den neu kalkulierten Produktfamilien WWK IntelliProtect® 2.0 und WWK Premium Fonds-Rente 2.0 bietet der Münchener Versicherer seinen Kunden ein reichhaltiges und modernes Tarifangebot im Bereich der fondsgebundenen Altersvorsorge. Neben den nochmals aufgewerteten Fondspolicen ohne Garantie hat die WWK weiterhin ihre erfolgreiche Garantiepolice im Angebot. Dabei können Kunden hohe Renditechancen und Kapitalerhalt kombinieren. Je nach Risikoneigung stehen durch die Rechnungszinserhöhung nun wieder variable Garantieniveaus zwischen 50% und 100% der eingezahlten Beiträge zur Wahl.

Firmenportrait WWK Versicherungen

Finanzstark, ausgezeichnete Produkte und hohe Servicestandards

Die WWK Versicherungsgruppe ist ein substanzstarker, innovativer und unabhängiger Finanzdienstleister. 1884 als “Witwen- und Waisen-Unterstützungscassa des Bayerischen Verkehrsbeamten-Verein” (WWUK) gegründet, zählt der Münchner Versicherer heute zu den 20 größten Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland.

Geführt wird der Lebensversicherer als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Diese Rechtsform entspricht wie keine andere der für die Versicherungsbranche charakteristischen Idee der gegenseitigen Hilfe: Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen. Dieser Leitsatz spiegelt sich auch stark in der Unternehmensphilosophie der WWK wieder. Als VVaG ist die WWK zudem ausschließlich ihren Kunden, den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen.

Höchste Substanzkraftquote im deutschen Markt

Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland. Regelmäßig analysieren Fachmedien die Finanzstärke der deutschen Lebensversicherer. Das Ergebnis: Die WWK erreichte im Jahr 2024 unter den größten 25 Gesellschaften bereits zum wiederholten Mal die höchste Substanzkraftquote. Auch von der DFSI Ratings GmbH wird die WWK mit Bestnoten ausgezeichnet und erhält in 2024 erneut das begehrte AAA.

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Es ist kein Geheimnis: Die staatliche Rente allein wird vielen nicht mehr ausreichen. Entsprechend wichtig ist eine private Altersvorsorge, die genau auf die Bedürfnisse der Versicherten zugeschnitten ist.

Eine Fondspolice, die besonders in der Phase unmittelbar vor dem Rentenbezug viele Vorteile bietet, bringt der Lebensversicherer Canada Life ins Spiel: Der Flexible Kapitalplan, bislang nur als private Altersvorsorge-Option verfügbar, steht ab sofort auch als Basisvorsorgeprodukt gegen Einmalbeitrag zur Verfügung.

„In der privaten Altersvorsorge hat sich der Flexible Kapitalplan schon einen Namen gemacht. Die Einführung in die Basisrentenvorsorge öffnet das bewährte Konzept für die erste Schicht – mit allen Steuervorteilen in der Ansparphase. Kunden können durch kluge Investitionen ihr Rentenkapital weiter aufbauen und bekommen Spielräume, um den Übergang zur Rente nach ihren Wünschen zu gestalten. So öffnen wir einem noch breiteren Kundensegment eine attraktive Möglichkeit, für eine lebenslange Rente vorzusorgen“, erläutert Dr. Igor Radović, Vorstandsmitglied bei Canada Life.

Teilrente, Zuzahlung: Mehr Flexibilität für die Basisrente

Der Flexible Kapitalplan basic ist eine Fondspolice, mit der Kunden einen Einmalbeitrag ab 10.000 Euro platzieren können. Zusätzliche Sondereinzahlungen sind ab 250 Euro möglich. Als Rentenversicherung der ersten Schicht sorgt der Flexible Kapitalplan basic in der Ansparphase für steuerlich besonders vorteilhafte Bedingungen. Auch für den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung eignet sich der Tarif.

Für die Verrentung bietet Canada Life Flexibilität durch zwei Varianten: Bereits nach einem Monat Laufzeit können Kunden eine Rente beziehen und den Startpunkt dafür flexibel zwischen ihrem 62. und 85. Geburtstag wählen. Aufgrund dieser Rentenlösung eignet sich der Flexible Kapitalplan basic als Wiederanlagemöglichkeit für fällig werdende Basisrentenverträge. Eine weitere Möglichkeit ist eine Teilverrentung des Vertrags, die Kunden ebenfalls ab ihrem 62. Geburtstag offensteht.

Große Fondsauswahl

Im Flexiblen Kapitalplan basic stehen insgesamt 26 Canada Life-Einzelfonds zur Verfügung. Dazu gehören auch die kürzlich aufgelegten vermögensverwaltenden „SAMA“-Mischfonds, die von Setanta, der Hauptfondsgesellschaft des Lebensversicherers, gemanagt werden. Sie sind in drei Risikoprofilen erhältlich, aktiv gemanagt und risikoadjustiert durch Volatilitätssteuerung: Der Fonds Setanta Active Multi-Asset 70+ II investiert zwischen 70 und 90 % in Sachwerte. Bei Setanta Active Multi-Asset 50+II sind es 50 bis 70 %, und bei Setanta Active Multi-Asset 30+ II 30 bis 50 % Sachwerte. Die SAMAFonds sind Fonds, die ökologische und/oder soziale Merkmale nach Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung bewerben. Renten Ökologisch II ist ein Fonds, der ein nachhaltiges Investitionsziel nach Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung anstrebt.

Kunden können ebenfalls das Automatische Ablaufmanagement bei Antragstellung wählen. Hier legen sie einen Betrag für das Anteilguthaben fest, bei dessen Erreichung der entsprechende Teil des Anteilguthabens automatisch umgeschichtet wird – in das Automatische Portfolio Management (APM) mit einem sicherheitsorientierten Anlageprofil. Kunden können bis zu 27 Fonds auswählen, um sich ihr individuelles Portfolio zusammenzustellen. Pro Jahr sind bis zu 20 Fondswechsel kostenfrei möglich.

Über Canada Life

Canada Life Assurance Europe ist seit fast 25 Jahren ein Innovationsführer in Deutschland und bietet einzigartige Produkte wie das Unitised-With-Profits (UWP)-Prinzip und die Grundfähigkeitsversicherung. Ausgestattet mit einem AA Rating von Assekurata betreut das Unternehmen heute über 600.000 Versicherungsnehmer im Bereich Risikoschutz und Altersvorsorge. Nach einer bedeutenden technologischen Transformation zur Modernisierung der Back-Office-Verwaltungsplattform möchte das Unternehmen durch weitere Innovationen und Verbesserungen wachsen.

Canada Life Assurance Europe ist Teil der Great-West Lifeco-Gruppe, einem der weltweit führenden Lebensversicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Kanada und Beteiligungen in den Bereichen Lebensversicherung, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Investmentdienstleistungen, Vermögensverwaltung und Rückversicherung. Mit Niederlassungen in Kanada, den Vereinigten Staaten und Europa sowie über 32.000 Mitarbeitern und 100.000 Beraterbeziehungen betreut die Gruppe über 40 Millionen Kunden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Tobias Strübing: Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit seinem Beschluss vom 3. Juli 2024 (Az. 8 U 848/24) die Anforderungen an die Begründung der Leistungseinstellung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung weiter konkretisiert.

Das Gericht stellte klar, dass eine Leistungseinstellung nur dann wirksam ist, wenn sie nachvollziehbar und detailliert begründet wird. Das gilt auch für den Fall, dass die BU-Rente nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden soll und die Berufsunfähigkeitsversicherung aus diesem Grund mit dem Anerkenntnis auch gleichzeitig die Leistungseinstellung erklärt; so genannte „uno actu“ – Entscheidung.

In dem verhandelten Fall hatte ein ehemaliger Berufssportler gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung geklagt, nachdem die ihm Folgendes mitgeteilt hatte:

„Sie erhalten vom 01.08.2019 bis zum 31.03.2020 befristet Leistungen gemäß § 9 (1) der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Tarifgruppe SBU … aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die Dauer der Berufsunfähigkeit brauchen Sie zu diesem Vertrag keine Beiträge mehr zu zahlen. Außerdem erhalten Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von … Euro.

Telefonisch teilten Sie mit, dass Sie gesundheitlich wieder dazu in der Lage sind, Ihrer Tätigkeit als Berufssportler nachzugehen. Nachdem Sie seit Anfang März nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben sind, konnten Sie wieder mit dem Training beginnen und sollten auch wieder regulär an Auswärtsspielen teilnehmen. Unsere Leistungen erbringen wir daher bis zum 31.03.2020. Über diesen Zeitpunkt hinaus liegt keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit mehr vor.“

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hatte damit argumentiert, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorlägen und er unter Hinweis auf die telefonischen Auskünfte, die Leistung bis zum 31.03.2020 befristen konnte. Er verweigerte daher eine weitere Leistung.

Das OLG Nürnberg entschied jedoch, dass eine pauschale Behauptung des verbesserten Gesundheitszustands nicht ausreicht, um Leistungen auch wieder wirksam einstellen zu können. Vielmehr müsse der Versicherer auch bei solchen „uno actu – Entscheidungen“ (Verbindung von Anerkenntnis und Einstellung in einem Schreiben) auch eine fundierte Vergleichsbetrachtung anstellen und darlegen, inwiefern sich die Situation des Versicherten konkret verändert habe. Das OLG Nürnberg betonte, dass auch in solchen Fällen eine nachvollziehbare Begründung zwingend erforderlich ist und ein Versicherer sich nicht darauf beschränken kann, allein die aktuelle gesundheitliche Situation des Versicherten zu beschreiben und daraus zu folgern, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt. Damit war die Leistungseinstellung in dem Schreiben unwirksam und der Kläger bekam auch über den 31.03.2020 die Rente zugesprochen.

„Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Nürnberg die Rechte der Versicherungsnehmer und stellt hohe Anforderungen an Versicherer, wenn sie sich auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes berufen.“ so Rechtsanwalt Strübing von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, „Versicherungsnehmer aber auch Versicherungsvermittler, die von einer plötzlichen Leistungseinstellung betroffen sind, sollten prüfen, ob die Begründung der Versicherung den vom OLG Nürnberg aufgestellten Anforderungen entspricht.“

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Vertriebs- und Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch einen Hund verursacht werden.

Dabei besteht in sechs Bundesländern grundsätzlich eine Versicherungspflicht – in den meisten anderen gilt eine Pflicht für bestimmte Hunde. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip hat Angebote für Hundehaftpflichtversicherungen getestet: Gute Policen gibt es schon ab 43 Euro, Halter sollten daher nicht am Leistungsumfang sparen.

Es ist schnell passiert: Der Hund springt die Zimmertür hoch und zerkratzt sie oder beißt vor lauter Schreck einen Fußgänger. Bei Schäden wie diesen haften Hundehalterinnen und Hundehalter. Das kann teuer werden: Für ein Pferd, das sich bei der Flucht vor einem Hund schwer verletzte und operiert werden musste, kostete die Behandlung ca. 14.000 Euro. Die Hundehalterin haftet für diesen Schaden und muss ihn ohne Versicherung aus eigener Tasche bezahlen – das urteilte das OLG Celle. „Daher sollte jeder, der sich einen Hund zulegt, eine Hundehaftpflicht abschließen. Denn die kommt für Schäden auf, die der Vierbeiner verursacht“, so Finanztip-Versicherungsexpertin Henriette Neubert. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar für alle Hunde verpflichtend. Der Grund für die Unterschiede: Jedes Bundesland hat ein eigenes Hundegesetz.

Diese Leistungen und Deckungssumme sind wichtig

Hundebesitzer sollten bei der Tarifwahl auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten, Finanztip empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Mieterinnen und Mieter sollten Schäden in der Wohnung bis 50.000 Euro mitversichern. Der Schutz gilt auch für Hotels und Ferienwohnungen. „Auch Vermögensschäden sollten abgesichert sein. Beißt der Hund die Tierärztin, die in der Folge einen Verdienstausfall erleidet, übernimmt die Versicherung die Kosten“, so Neubert.

Schutz im Urlaub mitversichern

Wer den Hund mit in den Urlaub nimmt, sollte auch Auslandsaufenthalte mitversichern. Dabei ist der Vierbeiner für mindestens ein Jahr versichert – in Europa bei den meisten Anbietern länger. Auch auf Deckschäden (in Folge durch ungewollten Deckakt), den Verzicht auf bedingten Vorsatz (die Absicherung, wenn der Hund ohne Leine unterwegs war) und den Schutz nicht gewerblicher Hundehüter sollten Hundebesitzer bei der Wahl ihrer Versicherung achten.

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde

„Je nach Hund gibt es einen guten Versicherungsschutz schon ab 43 Euro im Jahr für kleine Hunde, größere Hunde sind für unter 60 Euro abgesichert“, so Neubert. Für Hunderassen, die Versicherer als ungefährlich einstufen, empfiehlt der Geldratgeber die Tarife Barmenia Top-Schutz und Getsafe Comfort. Für Listenhunde ist tierversicherung.biz BIZPro empfehlenswert und für alle Hunde die Haftpflichtkasse THV Einfach Komplett 10 Mio.

Wenn der Hund schon mal zugebissen hat und der Versicherer zahlen musste, kann es schwierig werden, eine neue Versicherung abzuschließen. Auch wenn der alte Versicherer gekündigt hat, wird es schwerer, einen neuen Vertrag zu bekommen. In der Anbietertabelle von Finanztip können Hundehalter einfach und schnell Tarife vergleichen und finden auch in komplizierteren Fällen die beste Absicherung für den Vierbeiner.

Diesen Versicherungsschutz hat Finanztip getestet

Der Geldratgeber hat im Winter 2024/25 Hundehalterhaftpflichtversicherungen getestet. Dabei wurde eine Grundgesamtheit von zunächst 68 Tarifen betrachtet, die Finanztip über eine umfangreiche Googlesuche identifiziert hat. Der Geldratgeber hat Mindestkriterien für einen guten Versicherungsschutz aufgestellt. „Hundebesitzer, die schon eine Versicherung haben, können prüfen, ob diese alle wichtigen Leistungen abdeckt. Falls nicht, ist ein Wechsel zum Ende des Versicherungsjahres interessant”, so Neubert. Tarife für Hundehaftpflichtversicherungen sollten folgende Leistungen umfassen:

Versicherungssumme mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden

Mietschäden mindestens 50.000 Euro für Immobilien; für bewegliche Sachen wie Inventar in gemieteten Räumen, aber auch Anhänger, Transportboxen und Fuhrwerke mindestens 10.000 Euro je Fall

Vermögensschäden mindestens 50.000 Euro, echte Vermögensschäden mitversichert

Auslandsaufenthalt – mindestens 1 Jahr weltweit

Deckschäden – mindestens ungewollter Deckakt

Verzicht auf bedingten Vorsatz, Führen ohne Leine, kein Maulkorb

Schutz für nicht gewerbliche Hundehüter – Kosten der Sozialversicherungsträger (Regressforderungen) versichert

Schäden durch tierische Ausscheidungen mindestens als Mietsachschaden – durch Erbrochenes, Urin und Stuhlgang; Flur- und Wasserschäden

Forderungsausfall – ab 2.500 Euro, Selbstbeteiligung in Ordnung

Online-Abschluss

Bei den verbliebenen 17 Tarifen fragte Finanztip die Preise für 12 Profile ab.

https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/hundehaftpflicht/

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Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, Hasenheide 54,10967 Berlin, Tel: 030 / 220 56 09 – 80, www.finanztip.de

Die Agentur digitalagenten GmbH hat einen SEO-Benchmark der zehn deutschen Versicherungen mit der besten Sichtbarkeit veröffentlicht.

Die Analyse zeigt, dass die Allianz ihre Führungsposition im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) behauptet. Die HUK konnte jedoch im Jahr 2024 deutlich aufholen und den Abstand zur Allianz verringern.

Enges Rennen um die Sichtbarkeit

Im vergangenen Jahr lieferten sich die Top 10 Versicherungen im SEO-Benchmark ein spannendes Rennen um die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen. Die Allianz konnte ihre Spitzenposition verteidigen, musste aber im vierten Quartal einen deutlichen Einbruch hinnehmen, bevor sie zum Jahresende wieder zulegte. Die HUK zeigte eine konstante Leistung und konnte den Abstand zur Allianz verringern.

Effizienz und Content-Strategie entscheidend

Der Benchmark zeigt, dass eine effiziente Nutzung von URLs, eine klare Informationsarchitektur und eine zielgerichtete Content-Strategie entscheidend für den SEO-Erfolg sind. Die Allianz und die HUK punkten mit optimierten Strukturen und einer guten Mischung aus kommerziellen und informativen Keywords.

Potenzial für Verfolger

Versicherungen wie R+V und Ergo haben noch Potenzial, ihre SEO-Performance zu verbessern. Durch eine Optimierung der Informationsarchitektur und eine gezielte Content-Strategie könnten sie ihre Sichtbarkeit erhöhen und in der Rangliste aufsteigen. Die DEVK wiederum zeigt, dass auch kleinere Versicherungen mit effizienter SEO-Arbeit erfolgreich sein können.

SEO als Erfolgsfaktor für Versicherungen

“SEO mit User Experience, Nutzerintention und Customer Journey effizient zu verzahnen, ist für Versicherungen heute wichtiger denn je”, sagt Lorenz Wacker, Managing Partner der digitalagenten GmbH. “Der Kunde sucht sich den Touchpoint aus: ob Suchergebnis, Vergleiche, beim Vertreter um die Ecke oder online. Dies gilt sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden. Sichtbarkeit für jede relevante Suchabsicht ist daher entscheidend für den Erfolg einer Versicherung. Unser SEO-Benchmark 2025 zeigt, dass die Versicherungsbranche das längst erkannt hat und massiv in SEO investiert. Das Rennen um die Spitzenplätze bleibt also weiterhin spannend.”

Alle Ergebnisse vom SEO-Benchmark der Top 10 Versicherungen in Deutschland 2025 mit Tabellen und Grafiken im Überblick sowie zum Download als PDF gibt es unter:

https://digitalagenten.com/seo-benchmark-der-top-10-versicherungen-in-deutschland-2025/

Über digitalagenten GmbH:

Die Online-Marketing-Consulting-Agentur digitalagenten GmbH aus Berlin unterstützt Unternehmen dabei, ihre Online-Sichtbarkeit zu erhöhen und ihre digitalen Vertriebs- und Marketingziele zu erreichen. Seit 2013 berät und begleitet sie Großunternehmen und KMU bei der Digitalisierung ihrer Kommunikationskanäle und verhilft ihren Kunden zu optimierter Kundengewinnung im Netz, maßgeblich in Google-Suchergebnissen und in sozialen Medien.

Verantwortlich für den Inhalt:

digitalagenten GmbH, Sybelstraße 42, 10629 Berlin, Tel: +49 30 346 496 302, www.digitalagenten.com/de

Sieben Versicherungsunternehmen beteiligen sich am „GenAI-Hub 4 Insurance“.

Der Hub ist das Nachfolgeprojekt der erfolgreichen Forschungs- und Entwicklungsinitiative „Xplore GenAI @Insurance“ der Versicherungsforen Leipzig. Die Arbeit im Hub ist bereits Ende 2024 gestartet. Der Fokus liegt auf den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten sowie in der Weiterbildung der Mitarbeitenden, die durch den EU AI Act gefordert wird.

Folgende Versicherungsunternehmen beteiligen sich am GenAI-Hub 4 Insurance: Alte Leipziger Hallesche Gruppe (ALH), GVV-Kommunalversicherung VVaG, KS/Auxilia, RheinLand Versicherungen, SparkassenVersicherung, Vienna Insurance Group (VIG) und WGV Versicherung.

Individueller Bedarf und kollaborative Elemente

„Die Versicherungswirtschaft hat sich beim Thema GenAI auf den Weg gemacht, ist aber unterschiedlich schnell unterwegs“, sagt Jens Ringel, Geschäftsführer der Versicherungsforen Leipzig. Im Vergleich zum Vorgängerprojekt setzt der Hub daher neben kollaborativen Elementen verstärkt auf den individuellen Bedarf. „Einige Versicherer wünschen sich Unterstützung beim Thema Strategie und Organisation, andere setzen den Fokus voll auf die Weiterbildung“, erklärt Jens Ringel.

Bei allen Versicherern gehören rechtliche Fragestellungen zu den größten Herausforderungen. Auch hier bietet der Hub Unterstützung durch Input von Fachanwälten sowie den Austausch der Versicherer untereinander, was Best Practices angeht.

Der Hub ist ein Projekt der Versicherungsforen Leipzig gemeinsam mit den Digital Impact Labs Leipzig sowie der A4I Leipzig, die ihre Methoden- und Technologiekompetenzen einbringen.

Schulungsanforderungen durch den EU AI Act

„Wir haben aus der Branche schon im vergangenen Jahr mitbekommen, dass es insbesondere bei der Schulung der Mitarbeitenden einen hohen Bedarf gibt. Hinzu kommen die Anforderungen aus dem AI Act“, sagt Dr. Michael Wächter, Geschäftsführer der Digital Impact Labs Leipzig und Projektleiter des Hubs. Denn seit 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 des AI Acts, nach dem Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenzen verfügen“ müssen. Im Hub werden dafür unter anderem sogenannte Promotoren ausgebildet: Mitarbeitende der Versicherer werden als GenAI-Trainer geschult, um das Thema innerhalb des eigenen Unternehmens voranzutreiben.

„Es ist essenziell, die Mitarbeitenden von Beginn an aktiv einzubinden und ihr Engagement zu fördern. Dies beginnt mit einer klaren und offenen Kommunikation über die Gründe, Ziele und den erwarteten Nutzen der anstehenden Veränderung“, betont Michael Wächter. Dafür gibt es im Hub spezielle Formate, die dafür sorgen, dass ein erfolgreicher Transformationsprozess innerhalb der Versicherungsunternehmen stattfinden kann.

Die Arbeit im GenAI-Hub 4 Insurance ist zunächst bis Ende 2025 ausgelegt und soll darüber hinaus fortgesetzt werden. Interessierte Versicherungsunternehmen können sich weiterhin daran beteiligen. https://www.versicherungsforen.net/presse/genai-hub-4-insurance

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsforen Leipzig GmbH, Querstraße 16, D-­04103 Leipzig, Tel: +49 (0) 341 / 1 24 55­19, www.versicherungsforen.net

Mehrere Rechtsanwaltskanzleien haben vor kurzem Klagen gegen Lebensversicherungsgesellschaften eingereicht, um für die Versicherten deutlich höhere Auszahlungen als den Rückkaufswert zu erstreiten.

Das sagte Rechtsanwalt Werner Hogrefe in einem Interview für das Verbraucherinformationsportal Vertragshilfe24.de. Für die Klagen lägen zahlreiche Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen vor; weitere Klagen würden vorbereitet. www.youtube.com/watch?v=Eo_zpdZlzxU

In der Vergangenheit habe seine Kanzlei in außergerichtlichen Vergleichen viele Erfolge erzielt. In einzelnen Fällen seien Auszahlungen von bis zu 200 Prozent über dem Rückkaufswert vereinbart worden. In den meisten Fällen habe der zusätzliche Betrag 50 bis 70 Prozent betragen. Die Bereitschaft für Vergleiche sei aber bei den Versicherungsgesellschaften in letzter Zeit gesunken; deshalb müsse jetzt geklagt werden.

Versicherungsgesellschaften rechnen am Schluss oft fehlerhaft ab

Die rechtliche Grundlage für die Klagen bieten drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2005 und 2006. Daraus ergibt sich, dass die Versicherungsnehmer nach den üblichen Berechnungsmethoden an den mit ihren Beiträgen angeschafften und erwirtschafteten Vermögensgegenständen nicht hinreichend beteiligt werden. Berechnungsmethoden auf Basis der Eigenkapitalrendite oder der Nettoverzinsung sind nicht korrekt, so Hogrefe. Rechtlich müsse der Versicherer dem Versicherten die sogenannte “Nutzung” auszahlen, die er aus den Sparbeiträgen erwirtschaftet habe und die sehr viel höher sei. Diese könne man mit Gutachten von Aktuaren berechnen und belegen und dann beim Widerruf geltend machen.

In den Prämien seien verschiedene Sicherheitszuschläge enthalten, mit denen die Versicherer ebenfalls Erträge erwirtschaften, die in aller Regel am Ende der Laufzeit einbehalten würden. Auch das sei nicht rechtmäßig und werde Inhalt der Klagen sein. Versicherte sollten das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnung von Versicherern abfinden. Auf der Website von Vertragshilfe24.de können Versicherte in wenigen Minuten eine Berechnungsmöglichkeit nutzen, um eine vorläufige Einschätzung zu ihrem Vertrag zu erhalten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Konzeptional GmbH, Ruessenstrasse 12, CH-6340 Baar; Tel.: 0049-180-5512031; www.vertragshilfe24.de

Willkommen zur neuesten Ausgabe von “Vertriebserfolg 2025”!

In dieser Ausgabe werfen wir einen aufschlussreichen Blick auf die Zukunft des Vertriebs in der Finanzbranche und beleuchten die wichtigsten Trends, Entwicklungen und Herausforderungen, die uns im Jahr 2025 erwarten.

Die Finanzbranche steht an einem entscheidenden Wendepunkt. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) erweisen sich als wahre Gamechanger, die die Branche grundlegend verändern. Unternehmen, die den Sprung ins digitale Zeitalter verpassen, riskieren ihre Zukunftsfähigkeit. Doch was bedeutet dies für den stationären Vertrieb? Werden persönliche Berater durch KI ersetzt? Unsere Analyse zeigt: Der Faktor Mensch bleibt weiterhin entscheidend. Eine repräsentative Umfrage ergab, dass 43% der Deutschen einen persönlichen Ansprechpartner für Finanzthemen wünschen, während 42% die Fachkompetenz eines Profis schätzen. Dies unterstreicht die anhaltende Bedeutung persönlicher Finanzberatung trotz fortschreitender Digitalisierung.

Mit dem technologischen Fortschritt verändern sich auch die Erwartungen und Verhaltensweisen der Kunden. Die WTW-Studie “Broker of the Future” zeigt, dass für Unternehmen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zunehmend wichtiger wird als die reine Frage nach der Versicherbarkeit. Dies stellt neue Anforderungen an Makler und Berater der Zukunft.

Wie sieht der Arbeitsalltag eines erfolgreichen selbstständigen Finanzberaters mit KI-Unterstützung heute aus und wie könnte er sich in Zukunft gestalten? Wir werfen einen Blick auf die faszinierenden Möglichkeiten und Herausforderungen dieser Entwicklung, von digitalen Assistenten bis hin zu virtuellen Partnern.

Branchendiskurs und Ausblick

Der kürzlich stattgefundene Vertriebsgipfel Tegernsee 2025 bot eine umfassende Plattform für Experten, um aktuelle Trends, Herausforderungen und Innovationen zu diskutieren. Die Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung fließen in unsere Analyse ein und geben wertvolle Impulse für die Zukunft des Vertriebs. In dieser Ausgabe von “Vertriebserfolg 2025” finden Sie diese und viele weitere spannende Interviews, Studien und News rund um das Thema Vermittlung und Beratung in der Finanzdienstleistung. Wir beleuchten die Chancen und Risiken der technologischen Entwicklungen und zeigen auf, wie sich die Branche für die Zukunft rüstet.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und viel Erfolg bei der Gestaltung Ihrer Zukunft in der sich wandelnden Finanzbranche!

Hier die komplette Ausgabe im PDF-Format: 2025_vertriebserfolg

Hier die komplette Ausgabe als HTML-Blättermagazin

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Dr. Stoll & Sauer sieht Prozesslawine auf private Rentenversicherer zukommen

Die Allianz Lebensversicherung durfte bei der sogenannten Riester-Rente keine einseitige Kürzung zulasten der Verbraucher vornehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az.: 2 U 143/23) eine zentrale Vertragsklausel in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Die Klausel erlaubte es Versicherern, den Rentenfaktor einseitig zu senken, wenn sich wirtschaftliche Bedingungen verschlechtern – ohne eine verpflichtende Rückanpassung bei besseren Rahmenbedingungen vorzusehen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die in erster Instanz unterlag, nun jedoch vor dem OLG Stuttgart Recht bekam.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland, sieht in der Entscheidung einen wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz und bietet betroffenen Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Versicherungsverträge im Rentenfaktor-Online-Check an. Weitere Infos gibt es auf der Website Rentenkürzung.

Urteil des OLG Stuttgart – Rentenkürzungsklausel gekippt

Die Höhe der Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird maßgeblich durch den sogenannten Rentenfaktor bestimmt. Im vorliegenden Fall hatte die Allianz diesen Faktor reduziert, wodurch Versicherungsnehmer niedrigere Rentenzahlungen erhielten. Das OLG Stuttgart stellte klar, dass diese Praxis eine unzumutbare Benachteiligung darstellt und erklärte die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die sich intensiv mit der Thematik der Rentenkürzungen in Privaten Rentenversicherungen beschäftigt, fasst die Kernaussagen des Urteils gegen die Allianz zusammen:

Einseitige Rentenkürzung unzulässig: Versicherer dürfen den Rentenfaktor nicht einseitig senken, ohne gleichzeitig eine Erhöhung bei besseren Bedingungen vorzusehen.

Keine faire Anpassungsmöglichkeit für Verbraucher: Die Klausel bot den Versicherungsnehmern keine Option, die Kürzungen durch höhere Einzahlungen auszugleichen.

Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und AGB-Recht: Die Regelung verstößt gegen § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung in AGBs) sowie gegen §§ 163, 171 VVG, die ein faires Gleichgewicht zwischen Versicherern und Kunden vorschreiben.

Schadensersatz und Ordnungsgeldandrohung: Die Allianz wurde zur Zahlung eines Schadensersatzes von 243,51 Euro plus Zinsen verurteilt. Zudem droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten bei Verstoß gegen das Urteil.

Urteil vorläufig vollstreckbar: Die Allianz kann es nur durch eine hohe Sicherheitsleistung abwenden.

Revision zugelassen: Der Fall könnte noch vor den Bundesgerichtshof (BGH) gelangen.

Rechtliche Durchsetzung möglich: Betroffene Verbraucher können sich auf das Urteil berufen und gegen unfaire Rentenkürzungen vorgehen.

Intransparente Rentenkürzung verstößt gegen Verbraucherrechte

Das Urteil des OLG Stuttgart ist ein Meilenstein im Kampf gegen die unzulässige Kürzung des Rentenfaktors in Privaten Rentenversicherungen. Hunderttausende Versicherungsnehmer könnten betroffen sein – doch nur wenige wissen von ihren Rechten. Das Urteil stärkt Verbraucher gegen intransparente Rentenkürzungen und stellt klar, dass einseitige Anpassungen der Rentenzahlungen durch Versicherer nur dann zulässig sind, wenn sie auch eine gleichwertige Rückanpassung bei positiven wirtschaftlichen Entwicklungen vorsehen. Die bisherige Praxis, Rentenzahlungen bei sinkenden Kapitalrenditen oder steigender Lebenserwartung zu kürzen, ohne Verbrauchern eine Kompensationsmöglichkeit zu bieten, verstößt gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Dr. Stoll & Sauer: “Dieses Urteil ist ein starkes Signal für Verbraucherrechte. Viele Versicherungsnehmer haben jahrelang in gutem Glauben ihre Beiträge gezahlt, nur um dann mit einer Rentenkürzung konfrontiert zu werden. Das OLG Stuttgart hat nun klargestellt, dass diese Praxis nicht zulässig ist.”

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Prüfung von Verträgen an

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt seit Jahren erfolgreich Verbraucher gegen unfaire Vertragsklauseln in der Versicherungs- und Finanzbranche. Bereits in der Vergangenheit konnten durch gerichtliche Verfahren positive Urteile zugunsten der Versicherungsnehmer erzielt werden. So hatte das Amtsgericht Reinbek im Juni 2024 in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine ähnliche Klausel zur Rentenkürzung in einer Privaten Rentenversicherung für unwirksam erklärt (Az.: 14 C 473/23) – auch hier war die Allianz betroffen.

Dr. Stoll & Sauer: “Wir empfehlen allen betroffenen Kunden von Riester-Rentenversicherungen mit fondsgebundenen Policen, ihre Verträge rechtlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen gibt es gute Chancen, sich gegen einseitige Rentenkürzungen zu wehren oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund der großen Anzahl an betroffenen Verträgen könnte auf die Branche eine wahre Prozesslawine zurollen.”

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einsteinallee 1/1, 77933 Lahr,Tel: 07821 / 92 37 68 – 0, www.dr-stoll-kollegen.de