ADAC Autoversicherung erwartet “außerordentlich lebhaftes Wechselgeschäft”

Jeder zweite Autofahrer hat in den letzten fünf Jahren die Kfz-Versicherung gewechselt. Das zeigt eine deutschlandweite Online-Umfrage der ADAC Autoversicherung. Danach lag die Zahl der Versicherungswechsler bei 54 Prozent. Vor zwei Jahren waren es im gleichen Zeitraum lediglich 47 Prozent.

Lebhaftes Interesse an Versicherungswechseln

Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist für die meisten Autofahrer der 30. November. Zum Ende des Jahres kommt daher der Versicherungsschutz besonders häufig auf den Prüfstand. “Alles deutet derzeit auf ein außerordentlich lebhaftes Wechselgeschäft in der Kfz-Versicherung hin”, erklärt Stefan Daehne, Vorstandsvorsitzender der ADAC Autoversicherung. Das Interesse an Neuabschlüssen sei aktuell größer als je zuvor. “Wenn sich der Trend fortsetzt, werden wir allein in den drei letzten Monaten des Jahres beim ADAC für rund eine Million Fahrzeuge Versicherungsangebote berechnen – sowohl im Internet auf der adac.de als auch in unseren Geschäftsstellen und über unserer Telefonie.”

Höhere Reparaturkosten verteuern Kfz-Versicherungen

Nach Einschätzung von Branchenbeobachtern und Versicherungsexperten müssen sich Autofahrer tendenziell auf höhere Versicherungsprämien einstellen. Hauptgrund: Fahrzeugreparaturen werden immer teurer. Neben den höheren Stundensätzen der Kfz-Werkstätten steigen insbesondere die Ersatzteilpreise seit Jahren rapide an. So verteuerten die Autohersteller die Preise für ihre Ersatzteile innerhalb von drei Jahren um mehr als 25 Prozent. Die Reparaturkosten für einen durchschnittlichen Pkw-Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung stiegen seit 2017 von rund 2.700 Euro auf etwa 4.000 Euro im vergangenen Jahr. Das ergaben Berechnungen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV).

Werkstattbindung und Telematiktarife senken Versicherungspreis

So überrascht es nicht, dass Autofahrer, die Geld sparen wollen, vermehrt Versicherungsangebote vergleichen und eine günstige Kfz-Versicherung suchen. Doch neben dem Versicherungswechsel gibt es weitere Stellschrauben, um den Beitrag zu reduzieren. Besonders effektiv kann es sein, die jährliche Kilometerleistung zu senken. Zudem lassen sich erhebliche Einsparungen durch Verträge mit Werkstattbindung und durch Telematiktarife erzielen. Wer damit einverstanden ist, das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers zu reparieren, kann die Kasko-Prämie bei manchen Anbietern um 20 Prozent senken. Bei Telematiktarifen wird das Fahrverhalten mit einer App gemessen. Wer sicher fährt, kann so bei der Versicherungsprämie bis zu 30 Prozent sparen.

Selbstbeteiligung im Schadenfall reduziert Prämie

Weiteres Sparpotenzial besteht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Je höher der Selbstbehalt, also der Anteil der Kosten, den ein Versicherter im Schadenfall selbst trägt, desto günstiger wird die Kfz-Versicherung. Auch wer den Fahrerkreis einschränkt oder die Versicherungsprämie jährlich statt monatlich zahlt, kann Geld sparen. Zudem bieten manche Versicherer Rabatte, etwa für ein Fahrsicherheitstraining. ADAC-Mitglieder erhalten zudem einen dauerhaften Rabatt auf die Prämie der ADAC Autoversicherung.

Nicht bei der Leistung sparen

Auch wer Geld sparen will, sollte auf einen guten Versicherungsschutz achten. Andernfalls kann ein Schaden schnell zum finanziellen Risiko werden. So empfiehlt sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen Euro je geschädigter Person. Bei der Kaskoversicherung sind Autofahrer besser geschützt, wenn die Versicherung bereits bei Windstärke sieben und nicht erst bei acht zahlt. Auch sollten Kollisionen mit Tieren aller Art, also nicht nur mit Haarwild, sowie Folgeschäden von Marderbissen versichert sein. Zu einem guten Versicherungsschutz gehört zudem, dass die Entschädigung auch dann nicht gekürzt wird, wenn ein Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Die Versicherung sollte also auch dann voll einspringen, wenn zum Beispiel eine rote Ampel übersehen wurde.

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Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN hat deutschlandweit klassische, indexbasierte und fondsgebundene Privatrenten-Produkte einem Bedingungs-Check unterzogen.

Die myLife Lebensversicherung AG erhielt mit ihren Produkten myLife Fondsrente und myLife Aktiv 5 von 5 Sternen und damit das Prädikat „Ausgezeichnet“. Zudem wurde über alle Anlagetypen hinweg die Auszeichnung „Top-Renditeprognose“ verliehen.

Moderne Altersvorsorgeprodukte sollten leicht verständlich und flexibel im Umgang sein. Aus diesem Grund analysiert die Ratingagentur MORGEN & MORGEN seit Jahren die Bedingungswerke verschiedener Tarife, um diese aus Kundensicht miteinander vergleichbar zu machen und besonders ausgezeichnete sowie kundenfreundliche Produkte zu identifizieren.

Darüber hinaus gibt es seit diesem Jahr ergänzend zu der bewerteten Bedingungsqualität einen zusätzlichen Bewertungsindikator: die Top-Renditeprognose. Damit wird auch die Rentabilität der Tarife unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anlagetypen „sicherheitsorientiert“, „ausgewogen“ oder „chancenorientiert“ vergleichbar gemacht. Hierfür wurden die Rendite- und Risikokennzahlen mithilfe eines branchenweit anerkannten Rechenmodells bewertet.

„Unsere fondsgebundenen Nettoversicherungen sind sowohl flexibel, transparent als auch kosteneffizient. Dadurch bieten wir unseren Kunden nicht nur den Raum zur individuellen Gestaltung der eigenen Altersvorsorge, sondern auch den optimalen Nährboden für eine rentable Geldanlage“, sagt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

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Das Ifo-Institut befragt die Versicherungsunternehmen einmal im Jahr nach ihren Ertragserwartungen. Die Ergebnisse zeigen: Das aktuelle Geschäftsjahr wird zurückhaltend bewertet, ab 2025 kehrt der Optimismus zurück.

Die Versicherungswirtschaft schaut auf mittlere Sicht optimistisch in die Zukunft. Die Ertragserwartungen für die nächsten drei Jahre haben sich spartenübergreifend spürbar verbessert, wie aus der vom GDV beauftragten jährlichen Sonderumfrage des Ifo-Instituts zur Ertragslage im Versicherungssektor hervorgeht. „Der Anteil der Unternehmen, die im Zeitraum von 2025 bis 2027 mit einer Verbesserung der Ertragssituation rechnen, liegt bei 53 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es 51 Prozent “, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Das zeigt, dass der Zukunftsoptimismus im Sektor anhält.“

Laut der Ifo-Sonderumfrage ist der Anteil der Unternehmen, die eine Verschlechterung ihrer Ertragssituation erwarten, weiter gesunken, von sieben auf ein Prozent. Von einer gleichbleibenden Lage gehen demnach 46 Prozent der befragten Versicherer aus, nach 52 Prozent im Vorjahr.

Bemerkenswert: Alle befragten Unternehmen, die von einer aktuell ungünstigen Ertragslage berichten, geben an, dass sie in den nächsten drei Jahren mit einer günstigen oder zumindest befriedigenden Ertragslage rechnen. „Trotz anhaltend hoher gesamtwirtschaftlicher Unsicherheit könnte damit die Talsohle für die Versicherer durchschritten sein“, so Asmussen.

Aktuelle Ertragslage wird zurückhaltender bewertet

Beim Blick auf die einzelnen Sparten zeigt sich, dass die Lebensversicherer für ihre Ertragsentwicklung in den nächsten drei Jahren weiterhin positiv gestimmt sind, auch wenn sich die Erwartungen etwas abgekühlt haben. „Der Anteil von Lebensversicherern, die eine günstigere Ertragslage erwarten, ist von 54 auf 38 Prozent gesunken“, sagt Asmussen. „Gleichzeitig geht mit zwei Prozent nur ein geringer Anteil von einer zukünftig ungünstigeren Ertragslage aus.“

Die Beurteilung der aktuellen Ertragslage im Sommer 2024 hat sich laut Ifo-Umfrage gegenüber dem Vorjahr geringfügig verschlechtert: Der Anteil der Lebensversicherer, welche die aktuelle Situation als günstig einschätzen, ist demnach um einen Prozentpunkt auf 24 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig ist der Anteil, der von einer ungünstigen Ertragslage berichtet, um einen Prozentpunkt auf nun ebenfalls 24 Prozent gestiegen.

In der Schaden- und Unfallversicherung sind die Ertragserwartungen von 2025 bis 2027 auf das höchste Niveau der vergangenen Jahre geklettert. „Hier berichtet kein einziges Unternehmen von einer erwarteten Verschlechterung. Im Vorjahr waren es noch zehn Prozent“, so Asmussen. „Mit 78 Prozent nach 53 Prozent im Vorjahr erwartet der Großteil der Unternehmen in Zeiten einer sich normalisierenden Inflation eine bessere Ertragsentwicklung.“

Der Blick auf die aktuelle Ertragslage ist dagegen zurückhaltender: Nachdem sich im Vorjahr die Einschätzung der Schaden- und Unfallversicherer erholt hatte, hat sie sich diesen Sommer wieder eingetrübt. Vor allem der Anteil der Unternehmen, die von einer ungünstigeren Ertragslage berichten, ist von zuvor 17 Prozent auf nun 46 Prozent deutlich gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Unternehmen mit einer günstigen Ertragslage um 6 Prozentpunkte auf 13 Prozent zurückgegangen.

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Vollversicherung der Hallesche Krankenversicherung mit „sehr gut“ (71%) bewertet

Die Hallesche hat als erste Private Krankenversicherung von concern GmbH (www.concern-rating.de) untersuchen lassen, ob ihre Vollversicherung eine nachhaltige Wirkung entfaltet. Bewertet wurde die Tariffamilie NK.select. Sie erzielte 71 Prozent der möglichen Punkte und erreichte damit ein „sehr gut“.

Concern hat untersucht, wie nachhaltig der Anbieter handelt, nach welchen ESG Maßstäben dieser die Kundengelder anlegt, wie stark auf den Erhalt und die Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes wert gelegt wird und wie anpassungsfähig die Produktleistungen an veränderte Kundenbedürfnisse sind. Die Analysten heben positiv hervor, dass die Hallesche flexible Möglichkeiten bietet, den Versicherungsschutz zu reduzieren und wieder zu erhöhen. Prävention und Vorsorge wird in allen Tarifstufen besonders gefördert.

„Das Wirkungsrating ermöglicht Endkunden, eine fundierte Entscheidung über ihre Krankenversicherung zu treffen und sicherzustellen, dass ihre Werte mit denen ihres Versicherers übereinstimmen“, sagt Wiltrud Pekarek, die im Vorstand der ALH Gruppe für die Hallesche Krankenversicherung verantwortlich ist. Für Vermittler soll das Rating eine Hilfestellung im Gespräch mit Kunden bieten, die mehr über die nachhaltige und soziale Verantwortung des Unternehmens erfahren möchten.

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Alte Leipziger, Alte Leipziger ­ Platz 1, D­-61440 Oberursel, Tel.: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434, www.hallesche.de , www.alte­-leipziger.de

Nach dem Rentenpaket II und dem BRSG 2 wurde jetzt auch ein Referentenentwurf des BMF zur „Revitalisierung“ der privaten Altersvorsorge veröffentlicht.

Nach dem Rentenpaket II und dem BRSG 2 wurde jetzt auch ein Referentenentwurf des BMF zur „Revitalisierung“ der privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Neben einer Neuausgestaltung des Zulagenverfahrens, einer Erweiterung der Palette an förderfähigen Altersvorsorgeprodukten sowie Regelungen für Riester-Bestandsverträge enthält der Referentenentwurf auch Schnittstellen zur bAV. Künftig soll nur ein Teil der in der privaten Altersvorsorge zulässigen Produktwelt auch in der bAV möglich sein und gefördert werden können. Der Referentenentwurf erzeugt damit deutliche Unterschiede zwischen der 2. und der 3. Säule des deutschen Alterssicherungssystems. Der Verzicht auf das Erfordernis lebenslanger Leistungen in der 3. Säule verlässt den bisherigen Grundkonsens, dass staatlich zulagengeförderte Altersvorsorge­angebote eine Absicherung des Langlebig­keitsrisikos beinhalten müssen.

01 Überblick zum Referentenentwurf

Der Referentenentwurf des BMF soll nichts weniger als die „Revitalisierung“ der geförderten privaten Altersvorsorge bewirken, deren Verbreitung – ähnlich wie bei der bAV – seit Jahren stagniert. Die Maßnahmen dazu beinhalten folgende Kernpunkte:

Startzeitpunkt: die neue private Altersvorsorge soll am 1. Januar 2026 starten. Der Kreis der Förderberechtigten soll im Grundsatz gleich bleiben.

Neue Produktwelt: es soll ein neues sog. Altersvorsorgedepot eingeführt werden, mit dem die Sparer ihre Mittel langfristig und breit gestreut am Kapitalmarkt investieren können. Das Altersvorsorgedepot beinhaltet keine Beitragsgarantie, wonach die Chance auf höhere Renditen im Vergleich zu den  bisherigen geförderten Riester-Produkten gesteigert werden soll. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie möglich.

Höherer starrer Mindesteigenbeitrag: der Mindesteigenbeitrag wird auf 120 EUR erhöht (bislang: 60 EUR). Die vormalige Kopplung des Mindest­eigenbeitrags an die Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen (bisher: 4 %) zum Erhalt der vollen Zulage entfällt. Damit wird das Zulagen­verfahren an einer wesentlichen Stelle deutlich vereinfacht sowie der Zugang zur Förderung erleichtert.

Förderung mit erhöhtem Förderhöchstbetrag: wie bisher werden die privaten Altersvorsorgeverträge mit Zulagen und steuerlichem Sonder­ausgabenabzug bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR jährlich (ab 2030: 3.500 EUR jährlich) gefördert. Damit wird der bisherige Höchstbetrag von 2.100 EUR jährlich deutlich angehoben. Es soll eine nachgelagerte Besteuerung erfolgen, d. h. bis zum Erreichen der Altersgrenze bzw. bis zur Auszahlung werden die Kapitalerträge im Altersvorsorgedepot nicht besteuert.

Neue Zulagensystematik: die Förderung der privaten Altersvorsorgeverträge erfolgt künftig mit beitragsproportionalen Zulagen (20 ct pro eingezahltem Euro Eigensparleistung) und steuerlichem Sonderausgabenabzug; die bisherige Günstigerprüfung bleibt bestehen. Zudem gibt es weiterhin eine zusätzliche beitragsproportionale Förderung für Kinder (25 ct pro eingezahltem Euro Eigensparleistung, max. 300 EUR jährlich pro Kind bei Kindergeld­berechtigung) sowie für junge Menschen, die mit dem Vorsorgesparen vor dem 25. Lebensjahr beginnen (200 EUR jährlich für max. 3 Jahre). Neu ist eine Geringverdienerförderung (Bonus von 175 EUR bis zu einer Verdienstgrenze von 26.250 EUR jährlich). Diese neue Zulagensystematik erlaubt jedenfalls zum Teil deutlich höhere Förderquoten als bisher.

Konzentration auf die Altersleistung: die neue Produktwelt ist grundsätzlich auf die Absicherung des Vorsorgebedarfs ab Alter 65 gerichtet. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen zur Vereinfachung durch die Produkte nicht mehr abgesichert werden. Eine gesonderte Regelung, wem das gebildete Kapital bei Tod des Vertragspartners vor Beginn der Auszahlungsphase zusteht, ist im Referentenentwurf nicht enthalten.

Befristete Auszahlungspläne ohne lebenslange Absicherung: förderfähig sind künftig auch Auszahlungspläne, die monatliche Leistungen bis mindestens zur Vollendung des 85. Lebensjahres ohne Restverrentungspflicht vorsehen. Die Bezugsberechtigung im Todesfall ist im Referentenentwurf ebenfalls nicht detailliert ausgeführt.

Wahlrecht für lebenslange Auszahlungsvariante: lebenslange Auszahlungs­varianten bleiben weiterhin möglich.

Umstellungsoption für Alt-Verträge: sog. Bestandsverträge sollen partiell auf die neue Produktwelt umgestellt werden können. Die Entscheidung dazu müssen die Sparer selbst treffen.

Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge können allerdings auch beibehalten werden. Hierzu werden u.a. die derzeitigen Regelungen zu den Mindesteigen­beiträgen, der Zulagenförderung, zum Sonderausgabenabzug sowie zur schädlichen Verwendung von Bestandsverträgen festgeschrieben und gelten für diese fort.

Neue digitale Vergleichsplattform für Altersvorsorgedepotangebote: mit einer digitalen Plattform soll der Vergleich der Produkte für die private Altersvorsorge für den Sparer einfach möglich sein.

Evaluierung der Verbreitungswirkung nach 5 Jahren: nach 5 Jahren soll geprüft werden, ob die angestrebte Verbreitungswirkung eingetreten ist. Auf Grundlage der Evaluierung soll dann erforderlichenfalls über weitere Maßnahmen entschieden werden.

02 Die neue Produktwelt der pAV

Produktmerkmale für die Anwartschaftsphase:

Garantieprodukte (mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie).

Altersvorsorgeverträge zur Erlangung wohnwirtschaftlicher Darlehen.

Altersvorsorgedepot-Verträge ohne Garantie, aber mit abschließendem Positivkatalog von Anlagemöglichkeiten, innerhalb derer der Sparer vergleichsweise viele Entscheidungen zur Kapitalanlage selbst treffen kann.

Referenzdepot-Verträge: damit können Sparer ein Altersvorsorgedepot abschließen, bei dem sie vergleichsweise wenig Entscheidungen zur Kapitalanlage treffen müssen.

bAV-Verträge: Vereinbarungen zur Entrichtung förderfähiger Beiträge an Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.

Produktmerkmale für die Renten- bzw. Auszahlungsphase:

100 %-Rente: Lebenslange Rente aus dem erreichten Kapital mit gleichbleibenden oder steigenden Leistungen.

80 %-Rente: Lebenslange Rente aus 80 % des erreichten Kapitals als Sockelrente, variable lebenslange Zahlung aus dem Restbetrag, der hierfür am Kapitalmarkt angelegt wird.

Auszahlungsplan: Zeitlich befristeter Entnahmeplan, der Leistungen mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres vorsieht, mit variabler Leistungshöhe. Keine Restverrentungspflicht. Die Frage, wer Bezugs­berechtigter bei Tod in der Auszahlungsphase der Raten sein kann, wird im Referentenentwurf nicht beantwortet.

03 Die Schnittstellen zur bAV

Der Gesetzentwurf regelt im Kern die Neuordnung der geförderten privaten Altersvorsorge. Es gibt allerdings an wesentlichen Punkten Schnittstellen zur betrieblichen Altersversorgung:

Förderfähige bAV: Der Zugang zur Zulage-Förderung nach dem EStG bleibt für die betriebliche Altersversorgung weiterhin geöffnet. Insoweit finden sich keine Änderungen in § 1a Abs. 3 BetrAVG sowie § 3 Nr. 63 EStG.

Neue Auszahlungsprodukte für die bAV: Durch die Änderungen in § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG mit dem Verweis auf die neugeregelten Möglichkeiten für sog. Garantieprodukte in § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 4 AltZertG werden die neuen Auszahlungsmöglichkeiten, die für Garantieprodukte geregelt sind, ausweislich der Gesetzesbegründung auch für die bAV anwendbar.

Umstellung für die neue Zulagensystematik: auch in der bAV gilt die neue Zulagensystematik, so dass dies für künftige förderfähige bAV-Vereinbarungen umzusetzen ist. Zudem entsteht insoweit voraussichtlich Umstellungsaufwand für bAV-Bestandsverträge mit vergleichsweiser kurzer Vorlauffrist.

Keine Änderungen im BetrAVG und VAG: Es sind keine Regelungen zur Änderung des BetrAVG und des VAG vorgesehen, d. h. der Entwurf geht davon aus, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies greift nach erster Einschätzung allerdings zu kurz.

04 Inkrafttreten

Das Gesetz soll bis Sommer 2025, also kurz vor dem regulären Ende der aktuellen Legislaturperiode, in Kraft treten. Das neue Förderregime soll dann zum ab 1.1.2026 gelten, einige Artikel des Gesetzes treten zum 1.1.2027 in Kraft (u. a. die Vorschriften zur digitalen Vergleichsplattform für zertifizierte Altersvorsorgeverträge).

05 Erste Bewertung des pAV-Gesetzentwurfs aus Sicht der bAV

Die neue private Altersvorsorge stellt ein gänzlich neues Element in der Altersvorsorgepolitik zur Verfügung: ein garantieloses, staatlich zulagengefördertes Alterssparprodukt, mit dem alle Förderberechtigten ohne weitere Voraussetzungen auch jenseits von Versicherungslösungen sparen können (Alters­vorsorge­depot). Als deutliche Einschränkung muss allerdings konstatiert werden, dass die private Altersvorsorge künftig nur noch auf die Vorsorge für das Alter abzielt, weil eine Absicherung des biometrischen Risikos Langlebigkeit nicht mehr obligatorisch ist sowie künftig generell – außer der Möglichkeit einer 10-jährigen Rentengarantiezeit ab Beginn der Auszahlungsphase – keine Hinterbliebenenabsicherung mehr zulässig sein soll (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG-E).

Für die bAV ergeben sich daraus folgende erste Einschätzungen:

Möglicher „Push“ für das Sozialpartnermodell? Das Pendant zum garantielosen Altersvorsorgedepot (bzw. Referenzdepot) in der bAV ist das Sozialpartnermodell. Garantielose zulagengeförderte Altersvorsorge wird damit in der bAV ausschließlich über das SPM ermöglicht, das allerdings derzeit (und auch nach der geplanten Änderung des BetrAVG durch das BRSG 2) nur bei Bestehen einschlägiger Tarifverträge, also nur einem eingeschränkten Personenkreis, zur Verfügung steht. Insofern entsteht im Bereich des Zugangs zu einer solchen garantielosen Lösung eine massive Ungleichbehandlung der 2. Säule (bAV) im Vergleich zur 3. Säule der Altersversorgung, die so nicht akzeptabel erscheint, weil damit de facto die weitere Verbreitung der bAV gehindert und nicht gefördert wird.

Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung bei bAV: in der bAV können nicht nur Leistungsausgestaltungen im Sinne des AltZertG gefördert werden, sondern zumindest auch Sozialpartnermodelle, die in der Anwartschafts- und Auszahlungsphase eine Hinterbliebenenabsicherung vorsehen dürfen. Insofern kann die bAV hier für die Begünstigten bessere Todesfallabsicherungen vorsehen als die pAV.

Vererbung bei schädlicher Verwendung in der pAV (im Gegensatz zur bAV): wie bislang dürften nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen die neuen Altersvorsorgedepots bei Tod in der Anwartschafts- und Auszahlungsphase voll vererblich sein, auch wenn sich der Gesetzentwurf nahezu komplett dazu „ausschweigt“. Dies entspricht der Logik der bisherigen Förderung (vgl. BMF, Schreiben betr. Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge vom 05.10.2023, Rdn. 217). Von der Vererbung ausgenommen bleiben weiterhin Zulagen und die Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug, da es sich bei der Auszahlung an die Erben um eine schädliche Verwendung wegen zweckwidriger Verwendung von geförderten Altersvorsorgevermögen handelt.

Fehlende arbeitsrechtliche Flankierung für die 80 %-Produkte: für die 80 %-Beitragsgarantieprodukte sowie für die Verrentung von 80 % des erreichten Kapitals mit variabler Zusatzrente aus dem verbleibenden Betrag, die als Auszahlungsprodukt künftig auch für die bAV in den externen Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds generell Anwendung finden soll (vgl. § 3 Nr. 63 EStG, § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E iVm § 1 Abs. 1 Nr. 4 a) AltZertG-E), fehlt eine arbeitsrechtliche Flankierung: hier muss in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG – entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 4b) AltZertG-E – in der Definition der Beitragszusage mit Mindestleistung eine 80 %-Beitragsgarantievariante zugelassen werden. Nur damit steht diese Produktvariante arbeitsrechtlich generell zur Verfügung und als Verrentungsform nicht mit den Anpassungsvorgaben des § 16 BetrAVG in Konflikt. Vielmehr kann dann in der Gestaltung einer Beitragszusage mit Mindestleistung die Ausnahmevorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG konform zu den arbeitsrechtlichen Anpassungsvorschriften des § 16 BetrAVG genutzt werden.

Fehlende VAG-Abstimmung der Auszahlungsplanregelung in § 1 Abs. 1 Nr. 4b) AltZertG: Damit bAV-Versorgungsträger auch diesen Auszahlungsplan ohne Restverrentung mit der Höhe nach schwankenden Auszahlungsraten künftig gemäß den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen durchführen dürfen, bedarf es einer entsprechenden Flankierung der Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG, § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E in den Bestimmungen des VAG.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die bAV mit ihren kollektiven Absicherungsmöglichkeiten weiterhin umfassend auch für die Zulagenförderung nach §§ 79 ff. EStG genutzt werden können soll. Dazu enthält der Referentenentwurf bereits einige grundlegend notwendige Elemente. Im weiteren Verfahren sollte durch eine Änderung in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG sowie durch flankierende Regelungen im VAG sichergestellt werden, dass die entsprechenden Versorgungsträger dies auch rechtssicher umsetzen können.

Sehr kritisch zu beurteilen ist die Ungleichbehandlung der 2. Säule (betriebliche Altersversorgung) im Vergleich zur 3. Säule (private Altersvorsorge) im Bereich der Zulagenförderung garantieloser Produkte – hier sollte der Gesetzgeber für ein insgesamt schlüssigeres Gesamtkonzept Sorge tragen.

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Aufrüttelndes Video im Mittelpunkt, das Vorurteile und veraltete Rollenmuster widerlegt

Starke und erfolgreiche Frauen schließen sich dem Appell an – unter anderem Tijen Onaran und Sara Nuru

Umfassendes Unterstützungspaket für die unabhängige Beratung

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. setzt ihre Initiative „HÖR AUF DICH“ fort. Mit dieser engagiert sich der Vorsorgeversicherer für eine bessere finanzielle Vorsorge von Frauen in Deutschland und unterstützt unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler mit entsprechenden Materialien zur zielgerichteten Beratung. Nach dem erfolgreichen Start der Initiative im vergangenen Jahr, steht auch in der Fortsetzung ein aufrüttelndes Video im Mittelpunkt. Zentrales Thema: Vorurteile und veraltete Rollenmuster führen dazu, dass Frauen weniger an sich und ihre Fähigkeiten glauben. Vor allem auch in Sachen Finanzen.

Frauen sollen nicht auf fremde Stimmen hören, sondern auf die eigene

Noch immer schallt Frauen häufig entgegen, was sie angeblich nicht können: Nicht räumlich und nicht logisch denken. Nicht einparken. Keine klaren Entscheidungen treffen. Nicht rechnen. Schon gar nicht mit Geld umgehen. Auch aufgrund dieser Vorhaltungen machen sich Frauen kleiner als sie sind und auch deswegen verdienen sie in Deutschland laut statistischem Bundesamt immer noch rund 18 Prozent weniger als Männer. Deswegen bekommen Frauen rund 32 Prozent weniger Rente, laut Deutscher Rentenversicherung. Und auch deswegen wird jede dritte Frau in Deutschland laut Bundesarbeitsministerium im Rentenalter weniger als 1.000 Euro netto zur Verfügung haben, trotz Vollzeitstelle und 40 Arbeitsjahren.

„Wir Frauen dürfen nicht auf die vielen Vorurteile und Klischees hören. Sondern auf uns selbst. Um unsere Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Das ist die Botschaft der Initiative ‚HÖR AUF DICH‘“, erklärt Julia Mann, Projektmanagerin bei der Stuttgarter und verantwortlich für die Initiative. Immerhin beweisen doch so viele Frauen bereits tagtäglich das Gegenteil – in verschiedensten Bereichen: Sie stehen an der Spitze von Regierungen, entwickeln Impfstoffe, kämpfen für ihre politischen Rechte und gewinnen olympische Medaillen.

Starke und erfolgreiche Frauen schließen sich dem Appell an

Die Stuttgarter hat für die Initiative einige starke und erfolgreiche Frauen gewinnen können, die sich dem Appell der Initiative anschließen:

  • Tijen Onaran, eine der wichtigsten Meinungsmacherin zu Diversitätsfragen in Deutschland und Investorin im TV-Format „Die Höhle der Löwen“
  • Sara Nuru, frühere Gewinnerin des Formats Germanys Next Topmodel und erfolgreiche Unternehmerin
  • Katharina Wolff, Herausgeberin von STRIVE – dem gedruckten Wirtschaftsmagazin mit weiblicher Perspektive
  • Carolin Handschuh, Gründerin des Damemode-Onlineshops missforty
  • Caro Beese, Gründerin der finletter und Fintech Week GmbH

Sie alle werden auf dem Businessportal LinkedIn darüber berichten, inwiefern auch sie mit Vorurteilen und Klischees konfrontiert waren und welche Rolle ihre eigene Stimme im Leben und für ihren Erfolg spielt.

Umfassendes Unterstützungspaket für Vermittlerinnen und Vermittler

Die Stuttgarter ist überzeugt, dass es einer passgenauen Finanzberatung für Frauen bedarf. Die die individuellen Lebensphasen wie zum Beispiel von Mutterschaft und Elternzeit über Teilzeiterwerb, alleinerziehend sein sowie bis zur Pflege von Angehörigen berücksichtigt. Deswegen unterstützt der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Rahmen der Initiative unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler mit entsprechenden Inhalten: aufrüttelndes Video, Impuls-Präsentationen, Social Media Content, Give Away – alles unter www.hoer-auf-dich-2.stuttgarter.de abrufbar.

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Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Umfrage der ADAC Autoversicherung: 51 Prozent offen für einen Wechsel der Kfz-Versicherung

Wechselwillige wollen Geld sparen

Online-Abschlüsse auch bei Älteren beliebt

(ADAC Autoversicherung AG) Jeder zweite Autofahrer in Deutschland erwägt einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Bilendi im Auftrag der ADAC Autoversicherung durchgeführt hat. Danach wollen 46 Prozent der Autofahrer über einen Versicherungswechsel nachdenken, weitere fünf Prozent haben sich bereits zu diesem Schritt entschieden.

Die Umfrageergebnisse zeigen auch einen Trend auf: Die Zahl der Autofahrer, die für sich einen Wechsel der Kfz-Versicherung ausschließen, sinkt. Vor zwei Jahren gab in der Umfrage der ADAC Autoversicherung noch eine Mehrheit von 55 Prozent der Befragten an, ihrer Versicherung treu bleiben zu wollen, 2023 waren es 51 Prozent. Aktuell erklären nur noch 47 Prozent sie würden nicht wechseln.

Die meisten Wechselwilligen wollen Geld sparen

Weil für die meisten Autofahrer das Versicherungsjahr zum 31. Dezember endet, werden Kfz-Versicherungen vor allem in den letzten Monaten des Jahres auf den Prüfstand gestellt. Unter den wechselbereiten Autofahrern nennen 87 Prozent als Motiv, dass sie Geld sparen wollen. Ein paar Euro Ersparnis werden allerdings den meisten von ihnen nicht ausreichen, um sich am Ende tatsächlich für eine neue Versicherung zu entscheiden. Denn 83 Prozent sagen ebenfalls, dass sie nur dann wechseln werden, wenn die Versicherungsprämie dadurch deutlich günstiger wird.

Treue Versicherungskunden setzen auf Leistung und Service

Für viele, aber bei weitem nicht für alle Autofahrer, ist der Preis bei der Kfz-Versicherung das ausschlaggebende Kriterium. Unter denen, die über einen Versicherungswechsel nachdenken, erklären 58 Prozent, dass ihnen der Preis am wichtigsten ist. Dagegen sagen 67 Prozent derer, die bei ihrer derzeitigen Versicherung bleiben wollen, dass ihnen Leistung und Service wichtiger sind als den günstigsten Preis zu finden.

Internet-Abschlüsse auch bei älteren Autofahrern beliebt

Eine Mehrheit der Autofahrer (59 Prozent) hat die Versicherung für ihr derzeitiges Fahrzeug persönlich oder telefonisch abgeschlossen. Ausschlaggebend hierfür dürfte die Beratung sein: 63 Prozent aller Befragten sind der Überzeugung, dass bei Versicherungen persönliche Beratung wichtig ist. Unter denen, die bisher noch keine Online-Abschlüsse getätigt haben, sagen das sogar 88 Prozent.

Dennoch wird ein hoher Anteil der Kfz-Versicherungen inzwischen digital abgeschlossen. Laut Umfrage der ADAC Autoversicherung haben 38 Prozent der Autofahrer ihr derzeitiges Fahrzeug online versichert. Dabei ist der Versicherungsabschluss im Internet keineswegs nur eine Domäne jüngerer Menschen. Zwar ist der Anteil der Online-Abschlüsse bei den Unter-40-Jährigen mit 42 Prozent leicht überdurchschnittlich, aber auch 35 Prozent der Ab-60-Jährigen haben ihre Kfz-Versicherung im Internet abgeschlossen.

Jeder Zweite hat schon mal online abgeschlossen

Insgesamt hat die Hälfte aller Befragten (49 Prozent) schon mal eine Kfz-Versicherung im Internet erworben. Der digitale Weg zur Versicherung hat offensichtlich einen guten Ruf: Drei von vier Befragten (75 Prozent) bewerten Online-Abschlüsse als bequem. Zudem informiert sich eine große Mehrheit von 78 Prozent ohnehin im Internet bevor sie eine Versicherung abschließt. Unter den Autofahrern, die über einen Versicherungswechsel nachdenken, würden 63 Prozent die Kfz-Versicherung am liebsten online abschließen.

“Versicherungsunternehmen schauen allerdings nicht nur auf die reinen Abschlussanteile ihrer Vertriebswege”, erklärt Stefan Daehne, Vorstandsvorsitzender der ADAC Autoversicherung. “Das würde die Interaktion über alle Kommunikationskanäle hinweg außer Acht lassen und dazu führen, dass die Bedeutung des Onlinekanals unterschätzt wird. Die meisten Kunden beginnen ihre Suche nach Versicherungen schließlich online.”

Für die repräsentative Umfrage der ADAC Autoversicherung hat das Institut Bilendi im September 2024 insgesamt 1001 Autofahrer ab 18 Jahren online befragt, die beim Abschluss einer Kfz-Versicherung (Mit-) Entscheider sind.

Verantwortlich für den Inhalt:

ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, Tel: (089) 7676-0, www.adac.de

Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung hat Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024 zum neuen Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung berufen.

Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts. Zuvor diente er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Prof. Dr. Schlegel folgt als PKV-Ombudsmann auf Heinz Lanfermann, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstorben ist. Übergangsweise nimmt Dr. Wilhelm Schluckebier die Funktion als Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wahr.

Der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Thomas Brahm, dankte Herrn Dr. Schluckebier für die nahtlose Übernahme der Aufgaben im Übergangszeitraum. Erfreut zeigte er sich darüber, dass Prof. Dr. Schlegel die Berufung zum PKV-Ombudsmann angenommen hat. “Prof. Dr. Schlegel ist ein ausgewiesener und hochgeschätzter Experte im Recht der Sozialversicherung. Wir sind überzeugt, dass er die Amtsgeschäfte seiner Vorgänger in bewährter und allseits geschätzter Form fortführen wird.”

Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Schlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle erstreckt sich auf Angelegenheiten der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Die Ausübung der Ombudsmanntätigkeit erfolgt unabhängig und ohne Weisungen sowie für die Beschwerdeführer kostenlos.

Im vergangenen Jahr erreichten den PKV-Ombudsmann 5.415 Schlichtungsanträge (2022: 6.429). Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei rund 0,01 Prozent.

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen stehen unter Druck.

Für das kommende Jahr fehlen ihnen 46 Milliarden Euro, die durch Zusatzbeiträge oder Steuerzuschüsse ausgeglichen werden müssen, wie eine aktuelle Berechnung von Deloitte zeigt. Eine Unterdeckung in dieser Größenordnung hätte für die Versicherten und Arbeitgeber in Summe einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent ab 2025 zur Folge und damit deutlich mehr als in diesem Jahr (durchschnittlich 1,7 Prozent). Den Zusatzbeitrag können die Krankenkassen zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz erheben und in der Höhe selbst festlegen.

Die Gründe für die Finanzlücke sind vor allem steigende Ausgaben, die auf die geplante Krankenhaus-Reform sowie die Gesetze zur Gesundheitsversorgung und Medizinforschung zurückgehen. Hinzu kommen höhere Arzneimittelpreise. “Dass eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte innerhalb nur eines Jahres nötig ist, zeigt die prekäre Lage der GKV-Finanzen”, sagt Dr. Gregor-Konstantin Elbel, verantwortlicher Partner für den Bereich der Kostenträger und Kassen bei Deloitte. “Zum Vergleich: So stark sind die Beiträge inklusive der Zusatzbeiträge insgesamt über die vergangenen zwölf Jahre gestiegen.”

Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Kassen geht im kommenden Jahr weiter auf. Für 2025 kann der staatliche Gesundheitsfonds, in dem die Beiträge von Arbeitgebern, Versicherten und Sozialversicherungsträgern sowie der Zuschuss des Bundes zusammenfließen, nach Deloitte-Berechnungen zwar mit höheren Einnahmen rechnen (plus 3,2 Prozent). Doch das reicht nicht, um die steigenden Ausgaben der Kassen zu decken (plus 5,4 Prozent). “Eine Anpassung der staatlichen Zuschüsse ist im Haushalt nicht vorgesehen und so wird es nicht ohne höhere Beiträge für die Versicherten und Arbeitgeber gehen”, sagt Elbel.

Alternde Gesellschaft und teure Therapien treiben Kosten

Langfristig wird die Lücke für die gesetzlichen Kassen deutlich größer werden. Lag die Unterdeckung im vergangenen Jahr noch bei rund 24 Milliarden Euro, so wird sie nach Deloitte-Berechnungen bis 2050 auf mindestens 380 Milliarden Euro steigen. Während die Einnahmen bis 2050 um durchschnittlich drei Prozent pro Jahr wachsen, werden die Ausgaben um 4,5 Prozent oder mehr zunehmen. “Damit fehlt den Kassen 2050 ein Betrag von etwa einem Zehntel der Wertschöpfung in Deutschland – in einem konservativ gerechneten Szenario”, sagt Elbel.

Geht man davon aus, dass nicht nur die alternde Gesellschaft in Deutschland die Kosten steigen lässt, sondern auch innovative Therapien zur Behandlung von Alzheimer oder Fettleibigkeit (“Abnehmspritzen”) sowie individualisierte Zell- und Gentherapien, liegt die Unterdeckung nach Deloitte-Berechnungen bei rund 590 Milliarden Euro. “Der Fokus muss jetzt auf Kostendämpfung, Effizienz und dem Abbau versicherungsfremder Leistungen liegen”, sagt Elbel. “Doch es zeigt sich: Das System ist nicht mehr finanzierbar. Eine Unterdeckung in dieser Größenordnung können die Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte nicht alleine lösen. Es ist an der Zeit, verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in medizinische Qualität und Effizienz zu schaffen.”

Für die Prognose wurden demografische und makroökonomische Entwicklungen ebenso modelliert wie der medizinisch-technische Fortschritt. Die langfristige Entwicklung der Gesundheitsfinanzen wird in zwei Szenarien betrachtet: Das Basisszenario geht von Therapiekosten aus, die sich ähnlich entwickeln wie in der Vergangenheit. Das Innovations-Szenario berücksichtigt, dass die Kosten durch innovative Behandlungen wie Zell- und Gentherapien deutlich stärker steigen. In beiden Fällen kombiniert das Modell altersspezifische Gesundheitsausgaben und makroökonomische Daten. In die aktuelle Berechnung sind Daten bis September 2024 eingeflossen.

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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, Tel +49 89 29036 – 0, Fax +49 89 29036 – 8108, www.deloitte.de

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte auch die Substanz des Unternehmens im Blickfeld haben, um langfristig gut aufgehoben zu sein. Bilanzratings helfen bei der Entscheidungsfindung.

Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) lässt sich gesetzlicher Schutz über eine Zusatzversicherung oder Restkostenabsicherung für Beamte aufstocken. Gutverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler können auch eine Krankheitskostenvollversicherung wählen. Neben dem Preis, der Leistung und dem Service ist auch die Unternehmensfitness ein wichtiger Gradmesser. Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat im aktuellen Map-Report 935 ein neues Bilanzrating für die PKV veröffentlicht. Dabei wurden zehn ausgewählte Bilanzkennzahlen für die Jahre 2019 bis 2023 analysiert und bewertet. Gerade in unsicheren Zeiten nehme die Relevanz der wirtschaftlichen Situation der Versicherer als Auswahlkriterium zu. Zu den fünf Anbietern, die mit der Bestnote „mmm+“ ausgezeichnet wurden, zählt die uniVersa. Die älteste private Krankenversicherung Deutschlands erreichte 273 von 300 möglichen Punkten und wurde zum dritten Mal in Folge mit der Höchstbewertung ausgezeichnet.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Ein weiteres starkes nachhaltiges Zeichen gegen Altersarmut:

Mit der neuen Basisrente Blue Invest hat die Bayerische einen innovativen Tarif ins Leben gerufen, der ausschließlich in eine saubere Zukunft investiert – und darüber hinaus noch die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit absichert.

Investment in die Zukunft – in doppelter Hinsicht

Kernelement der Basisrente Blue Invest: Die Anlagebeiträge fließen ausschließlich in die mehrfach ausgezeichneten nachhaltigen Sachwertefonds der Unternehmenstochter Pangaea Life. Während der Fonds ‚Blue Energy‘ gezielt in erneuerbare Energien wie Solar-, Wind- und Wasserkraft sowie in Energiespeicher und energieeffiziente Projekte investiert, liegt der Fokus des Fonds ‚Blue Living‘ auf nachhaltigen Wohnimmobilien weltweit, insbesondere in Metropolregionen in Deutschland und dem Süden der USA.

„Unsere aktuelle Studie ‚Nachhaltiges Investieren 2024‘ der Pangaea Life belegt, dass Energie und Wohnungsbau zu den Top-3-Sektoren gehören, denen die Deutschen in puncto Geldanlage den größten nachhaltigen Impact zutrauen. Genau auf diese Bereiche zielen unsere Pangaea Life Fonds ab, und das mit einem Höchstmaß an Transparenz“, betont Martin Gräfer, Vorstandsmitglied der Bayerischen. „Mit der Basisrente Blue Invest verbinden wir die besonderen Qualitäten dieser Anlageform – etwa die steuerliche Förderung vom Staat zu 100 Prozent und die Auszahlung als lebenslange Rente – mit der Investition in die Zukunft einer lebenswerten Umwelt und Gesellschaft, inklusive ausgezeichneter Renditechancen. Das macht unser Angebot einzigartig am Markt.“

Starkes Fundament auch bei Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit

Weiteres Highlight der Basisrente Blue Invest: Zusätzlich zum Aufbau der eigenen Altersvorsorge bietet sie on top die Möglichkeit an, den Eintritt einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies reicht von der reinen Beitragsbefreiung bis hin zum Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente, die bis zum Beginn der Altersrente ausbezahlt wird. Haben Kundinnen und Kunden darüber hinaus die Option der fortgeführten Beitragsdynamik vereinbart, übernimmt die Bayerische nicht nur den Beitrag bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, sondern auch alle künftigen planmäßigen Beitragserhöhungen des Vorsorgevertrags.

„Damit erhalten unsere Kundinnen und Kunden ein umfassendes Instrument zur Absicherung des Einkommens im Alter, ganz im Sinne unseres Vorsorge- und Präventionsgedankens“, resümiert Martin Gräfer. „Davon profitieren nicht nur Selbständige und Personen mit einem hohen versicherungspflichtigen Einkommen. Gerade auch für Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien kann die Basisrente eine attraktive Anlageform sein, indem sie als vorgezogener Versorgungsausgleich abgeschlossen wird – mit dem Effekt eines ausgewogeneren Vorsorgekonzepts für die gesamte Familie.

Weitere Informationen rund um die Basisrente Blue Invest finden Sie unter: https://www.diebayerische.de/produkte/vorsorge/gefoerderte-altersvorsorge/basisrente-blue-invest

Über die Bayerische

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.  (Konzernmutter), BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositgesellschaft BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG sowie der BBV Holding AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen über 914 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich. Es werden zudem Kapitalanlagen von über 5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 12.000 persönliche Berater stehen, den rund 1,1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat im aktuellen Bonitätsrating der Konzernmuttergesellschaft die Qualitätsnote A („sehr gut“) bestätigt und bescheinigt dem Unternehmen eine weit über dem Branchendurchschnitt liegende Finanzstärke. Die Töchter BA Bayerische Allgemeine AG und BL Bayerische Lebensversicherung AG werden im Bonitätsrating ebenfalls mit A bewertet. Im Nachhaltigkeitsrating der Agentur wurde die Versicherungsgruppe mit AA ausgezeichnet.

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Künstliche Intelligenz braucht weiterhin Menschen

Viele Versicherungsunternehmen planen, den Einsatz Künstlicher Intelligenz auszuweiten, doch zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft eine Lücke. Vor welchen Herausforderungen steht die Branche und wie können Unternehmen ihre Vorhaben zum Erfolg führen? Darum geht es in einem aktuellen Whitepaper von SPS Germany und den Versicherungsforen Leipzig. Branchenexpertinnen und -experten aus den Bereichen Schadenmanagement und Data Science geben dort Antworten auf zentrale Fragen.

Begünstigt vom technologischen Fortschritt hat sich der Einsatz von KI in der Versicherungsbranche in den letzten Jahren rasant entwickelt. Versicherer setzen KI ein, um ihre Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und das Kundenerlebnis zu verbessern. Im Fokus stehen dabei operative Bereiche wie das Schadenmanagement, die ein hohes Volumen gleichartiger Prozesse aufweisen und starken Einfluss auf die Kundenzufriedenheit besitzen.

,Garbage-in-Garbage-out’: die Datenqualität entscheidet

Trotz vielversprechender Pilotprojekte bleibt der produktive Einsatz von KI-Anwendungen herausfordernd. So kann Künstliche Intelligenz nur so gut sein wie die Daten, die ihr zur Verfügung stehen. “Es geht nicht nur darum, ausreichend Daten zu haben, sondern vor allem die richtigen Daten”, verdeutlicht Eva Hörster, Leiterin des Data Science Teams bei der HUK-Coburg, die Herausforderung. Der Begriff ,Garbage-in-Garbage-out’ beschreibt die Problematik, bei der fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Daten zu unzuverlässigen Ergebnissen bei der Nutzung von KI führen.

Nächstes Problem: Um komplexe KI-Anwendungen zu entwickeln und zu betreuen, sind qualifiziertes Personal und Know-how zur Skalierung der Projekte über die Pilotphase hinaus erforderlich. Gerade an letzterem mangelt es bei fast 60 Prozent der Unternehmen, wie McKinsey in einer Umfrage feststellt. Außerdem bestehen technologische Barrieren: “Viele Unternehmen scheitern daran, weil sie selbstentwickelte, veraltete Systeme nutzen, die keine API-Schnittstellen haben und somit keine Integration erlauben”, sagt Simon Moser, Mitbegründer und CEO des InsurTech-Unternehmens Muffintech.

Eine vielfach ungelöste Frage ist auch die Qualitätssicherung von KI-Entscheidungen. Die Entscheidungswege von KI-Modellen sind schwer nachvollziehbar, was als ,Blackbox-Problem’ bezeichnet wird. Fehlentscheidungen durch KI können zu finanziellen Verlusten führen und das Kundenvertrauen beeinträchtigen. Hier gibt es Nachholbedarf bei Dokumentation und Risikobetrachtung. Entsprechend anspruchsvoll ist damit die notwendige Qualitätssicherung.

KI und Mensch: auf die Balance kommt es an

Angesichts dieser Herausforderungen allein auf die KI zu bauen, ist nicht die der richtige Weg. Ein intelligentes Zusammenspiel von Mensch und Maschine – von der Qualitätssicherung und Datenaufbereitung bis zur Entscheidungsfindung bei komplexen Kundenanliegen – bleiben entscheidende Erfolgsfaktoren. Das zeigt auch die Einschätzung der befragten Expertinnen und Experten: “Die Mitarbeiter sind unerlässlich für komplexe Sachverhalte und Entscheidungen sowie als Ansprechpartner für Kunden, wenn diese Unterstützung benötigen. Künftig brauchen wir sowohl engagierte Mitarbeiter als auch dringend KI, um diese Prozesse effektiv zu gestalten. Für die Versicherungswirtschaft ist es entscheidend, die richtige Balance zu finden und beide Ressourcen optimal einzusetzen”, ist Karin Brandl überzeugt, die den Bereich Schaden Komposit der ERGO Versicherung AG verantwortet.

Outsourcing könnte hier eine Lösung bieten. Spezialisierte Dienstleister verfügen über die Fachkräfte und Technologien, die die Qualität und Effizienz von KI-Projekten steigern. Dienstleister können zudem ihre Kapazitäten flexibel skalieren, was besonders wichtig ist, wenn Projekte von der Pilotphase in den operativen Betrieb übergehen.

,Make or buy?’: Versicherer prüfen Shoring-Lösungen

Schon bald wird die KI-Technologie neue Anwendungsfelder wie individuell auf jeden Kunden zugeschnittene Lösungen (Hyperpersonalisierung), Echtzeit-Datenanalyse oder prädiktive Modellierung im Schadenmanagement ermöglichen. Dabei stellt sich zunehmend die Frage: Make or buy? Viele Versicherer beschäftigen mit dieser Frage und überprüfen ihre Wertschöpfungskette dahin gehend, was ausgelagert beziehungsweise selbst betrieben werden sollte. Denn neben standardisierten Tools und Methoden können Dienstleister Near- oder Offshore-Lösungen für die manuelle Qualitätssicherung einsetzen, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.

“In vielen Fällen führt das überhaupt erst zu positiven Business Cases für einzelne KI-Projekte”, erklärt Christian Ott, Spezialist für Business-Process-Management bei SPS. Seit 2017 übernimmt SPS das Input Management für die Generali Schweiz und verarbeitet jährlich über drei Millionen physische und digitale Dokumenteneingänge. So erhält Generali strukturierte und qualitätsgesicherte Daten für die operativen Geschäftsprozesse in der Bestandsverwaltung und dem Schadenmanagement. “SPS als Partner ermöglicht uns den Zugang zu globalen, innovativen und belastbaren Services im Input-Management. Zudem profitieren wir von den Vorteilen der manuellen Qualitätssicherung der digital erfassten Daten durch das Best-Shoring-Modell der SPS”, sagt Roger Claus, Director Customer Operations bei der Generali Schweiz.

Das Whitepaper von SPS und den Versicherungsforen Leipzig “Industrieller Einsatz von KI in der Versicherung – Erfolgsfaktoren und Strategien” kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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SPS Holding AG, Pfingstweidstrasse 60B, 8005 Zürich, Schweiz, Tel: +41 44 208 9500, www.spsglobal.com

Nach der neuesten GDV-Statistik stiegen die Anzahl der Schäden sowie die Entschädigungszahlungen der gemeldeten D&O-Schäden bereits das zweite Jahr in Folge.

Der GDV und die an der Erhebung beteiligten Versicherer führen dies auf die angespannte konjunkturelle Lage sowie höhere gesetzliche Anforderungen zurück. Finlex kann die festgestellte Tendenz aus der eigenen Schadenpraxis grundsätzlich bestätigen.

Nach der neuesten GDV-Statistik stiegen die Anzahl der Schäden sowie die Entschädigungszahlungen der gemeldeten D&O-Schäden bereits das zweite Jahr in Folge. Der GDV und die an der Erhebung beteiligten Versicherer führen dies auf die angespannte konjunkturelle Lage sowie höhere gesetzliche Anforderungen zurück. Finlex kann die festgestellte Tendenz aus der eigenen Schadenpraxis grundsätzlich bestätigen.

GDV-Statistik – Beiträge, Leistungen und Schadenquote

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hat kürzlich seine Statistik für das Jahr 2023 zu Beiträgen, Leistungen und Schadenquoten in der D&O-Versicherung veröffentlicht ( Pressemitteilung vom 01.10.2024). Die Beiträge seien um 5 % auf 458 Mio. Euro gestiegen, während die Leistungen der Versicherer um 9,4 %auf 216 Mio. Euro wuchsen. Nach Abwicklung der Schäden lag die Schadenquote bei 39,4 %.

Finlex bestätigt die vom GDV festgestellte Tendenz

Auch wenn die Zahlen nicht für volle Transparenz sorgen, da sich nicht alle in Deutschland aktiven D&O-Versicherer an der GDV-Statistik beteiligen, kann Finlex die festgestellte Tendenz aus der eigenen Schadenpraxis grundsätzlich bestätigen.

Die Verantwortung der Manager, ihr Unternehmen durch Zeiten einer veränderten und stetig wachsender Risikolandschaft zu führen, ist herausfordernder denn je. Regulatorische Vorgaben und Compliance-Anforderungen haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft und werden durch stetig neue Haftungsrisiken – wie z.B. durch die bevorstehende Umsetzung der NIS-2-Richtlinie – weiter steigen.

Finlex Schadenerfahrung

Die Schadenerfahrung des vergangenen Jahres hat jedoch gezeigt, dass sich viele vorhergesagte „neue“ Risiken (noch) nicht im befürchteten Ausmaß verwirklicht haben. Schäden aufgrund von ESG-Risiken sind weiterhin die Ausnahme und Inanspruchnahmen von versicherten Personen aufgrund von Cyber-Vorfällen treten bislang ebenfalls nur vereinzelt auf. Dennoch ist weiterhin eine steigende Anzahl von (klassischen) Schadenmeldungen zu beobachten, die auch auf die insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen zurückzuführen ist.

Die angespannte Lage zeigt sich insbesondere darin, dass aktuell rund ein Viertel aller Finlex D&O-Schadenfälle im Rahmen der Insolvenz von versicherten Unternehmen oder versicherten Tochterunternehmen gemeldet werden. Diese steigende Zahl entspricht der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach für das Jahr 2024 ein weiterer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet wird. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 sind die Unternehmensinsolvenzen 2024 bereits um 30 % gestiegen.

Ebenfalls rund ein Viertel der gemeldeten Finlex D&O-Schäden sind im Rahmen der Strafrechtsschutz-Ausschnittdeckung zu verorten und stehen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen versicherte Personen. Dennoch machen nach wie vor klassische Inanspruchnahmen im Innenverhältnis das Gros der gemeldeten Schadenfälle aus.

In den allermeisten Fällen erfüllt der Versicherer seine Leistungspflicht, indem er den in Anspruch genommenen versicherten Personen Abwehrkostendeckung gewährt. Aufgrund gestiegener Stundensätze vieler spezialisierter Kanzleien, auf deren Expertise versicherte Personen zumeist angewiesen sind, legen Versicherer zum Teil strengere Deckungsprüfungen an den Tag und pochen auf eine Reduzierung der aufgerufenen Stundensätze.

Finlex Schadenausblick

Für das Jahr 2025 ist eine gleichbleibend hohe Anzahl an D&O-Schadenfällen zu erwarten. Aufgrund der prognostizierten steigenden Anzahl von Unternehmensinsolvenzen wird weiterhin ein beachtlicher Teil der D&O-Schadenmeldungen im Umfeld von Insolvenzen erfolgen.

Es ist abermals damit zu rechnen, dass versicherte Personen vermehrt aufgrund „neuer“ Haftungsrisiken in Anspruch genommen werden. Diese basieren auf Verstößen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Hinweisgeberschutzgesetzes oder von ESG-Sachverhalten. Auch die bald in nationales Recht umgesetzte NIS-2-Richtlinie und Inanspruchnahmen versicherter Personen aufgrund des Vorwurfs unzureichender IT-Compliance scheinen möglicher denn je, wenn nach einem Cyber-Angriff ersichtlich ist, dass die verantwortliche Leitungsperson nicht für ausreichende IT-Sicherheit und / oder ausreichenden Cyber-Versicherungsschutz gesorgt hat.

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Finlex GmbH, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt am Main, Tel: 069 87001420, www.finlex.io

Junge Erwachsene (bis 30 Jahre) sind zwar aufgeklärt und interessiert an Finanzthemen, beschäftigen sich aber noch zu wenig mit ihrer Altersvorsorge. Als Informationsquelle bleibt persönliche Beratung unverzichtbar, darf aber gerne auch digital erfolgen.

Private Altersvorsorge gegen Altersarmut? Notwendig – da ist sich die große Mehrheit (72 %) der jüngeren und älteren Generationen einig. Dennoch haben 44 % der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 30 (“Gen Z”) noch nicht mit der Vorsorge für den Ruhestand begonnen. Zudem beschäftigt sich nur knapp jede zweite Person (48 %) häufig mit der eigenen finanziellen Situation. Das ist paradox, denn das Bewusstsein und die “gefühlte” Kompetenz sind vorhanden: 58 % der unter 31-Jährigen schätzen ihre Kenntnisse als gut bis sehr gut ein – ein Plus von zwei Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2022. Die Generation Z zeigt sich sogar interessierter an Finanzthemen als die Generation X und Babyboomer (72 zu 66 bzw. 65 %). Zu diesen Ergebnissen kommt die Junge-Leute-Finanzstudie von Swiss Life Deutschland.

Was hindert junge Erwachsene in ihren Zwanzigern daran, mit der Altersvorsorge loszulegen? Wer sich noch nicht absichert, nennt als Gründe vor allem fehlende finanzielle Mittel (45 %). Aber auch die Komplexität des Themas (25 %), fehlende zeitliche Ressourcen (20 %), das ausbleibende Thematisieren in der Schule (25 %) sowie im Elternhaus (14 %).

Persönliche Beratung könnte Anstoß geben

“Junge Menschen in ihren Zwanzigern zeigen zwar das nötige Interesse an Finanzthemen wie Altersvorsorge, doch sie müssen auch ins Handeln kommen und anfangen, in die Zukunft zu investieren. Genau dazu kann Beratung den Anstoß geben”, sagt Dirk von der Crone, CEO von Swiss Life Deutschland. “Das deckt sich mit unseren Studienergebnissen: 75 % der Gen Z ist Beratung bei Finanzanlagen oder Vorsorgeprodukten wichtig.”

Denn obwohl sie ihre eigenen Finanzkenntnisse als solide einschätzen, wünschen sie sich die Expertise von Fachleuten: Finanzberaterinnen und -beratern sowie Finanzexpertinnen und -experten, Banken und Finanzinstituten wird große Kompetenz zugeschrieben, 29 % sehen sie als am besten geeignet, um Finanzwissen zu vermitteln. Bei der Generation Z sind sie mit je 25 % am zweitbeliebtesten, 30 % der 18- bis 30-Jährigen halten die Schule oder Universität für den besten Ort, um Finanzwissen zu vermitteln. 41 % der Gen Z würden ein “Schulfach Finanzen” befürworten, um sich über Geldanlagen zu informieren.

“Gerade die persönliche Beratung hilft dabei, sich mit Finanzthemen genauer auseinanderzusetzen und kritisch zu hinterfragen, welche Ziele oder welche Absicherung für einen persönlich wichtig sind. So stiften wir für unsere jungen Kundinnen und Kunden echten Nutzen, indem wir frühzeitig bei der Entscheidungsfindung für die passende Vorsorge und Absicherung beraten. Diesen Mehrwert erkennen junge Erwachsene zunehmend an”, sagt Dirk von der Crone.

Die Finanzwelt der “Twens” ist digitaler als die der Babyboomer – aber auch gerne persönlich und flexibel

Neben der Face-to-Face-Beratung sind auch flexibel nutzbare, digitale Informationswege für Finanzanlagen oder Vorsorgeprodukte beliebt bei der Gen Z. Dazu zählen Podcasts (14 %), Finanz-Apps (18 %), “Finfluencer” in sozialen Medien wie YouTube, Instagram und Facebook (19 %) und Social-Media-Seiten von Anbietern (20 %).

Unter den Befragten, denen Beratung wichtig ist, möchten Gen Z und Y im Schnitt lieber als Gen X und Babyboomer (über 45-Jährige) digital von ihren Finanzberaterinnen und -beratern informiert werden: etwa per Videoberatung (Gen Z: 21 % und Gen Y: 20 % vs. Gen X: 10 % und Babyboomer: 5 %) und Messenger-Diensten (Gen Z: 16 % und Gen Y: 19 % vs. Gen X: 5 % und Babyboomer: 2 %). Alle Generationen wünschen sich jedoch, dass die Beratung je nach Situation flexibel persönlich oder digital durchgeführt werden kann – die U-31-Jährigen noch etwas mehr als der Durchschnitt (82 zu 80 %). Dazu passt auch: Die Gen Z legt 2024 noch mehr Wert auf Flexibilität bei geplanten Zahlungen zur Altersvorsorge als 2022 (70 %, +9 %).

Bei den bis 30-Jährigen hoch im Kurs: Aktien, fondsbasierte Altersvorsorge und Kryptowährung

Das Interesse der jungen Erwachsenen zeigt sich auch in einer breiten Palette an Finanzprodukten: Sowohl sicherheits- als auch renditeorientierte Produkte sind der Gen Z wichtig. Zum einen setzen 18- bis 30-Jährige überdurchschnittlich oft auf festverzinsliche Wertpapiere (10 %) und planen auch in den nächsten zwei Jahren, Einlagenprodukte abzuschließen(18 %). Gleichzeitig besitzen sie überdurchschnittlich häufig Zertifikate (7 %) und Kryptowährungen (13 %), beliebt sind aber vor allem auch Investmentfonds (30 %) und Aktien (21 %). Stärker als ältere Generationen zieht die Mehrheit der Jüngeren (52 %) fondsbasierte Altersvorsorgelösungen klassischen, privaten Lebens- und Rentenversicherungen vor. Eine von fünf Befragten unter 31 besitzt ein privates Altersvorsorgeprodukt. Doch knapp ein Drittel hat noch gar keine Vorsorgeprodukte. Auch in Zukunft wollen die 18- bis 30-Jährigen noch stärker in Investmentfonds (26 %) und Aktien (28 %) investieren. Es fällt auf: Je jünger die Befragten, desto attraktiver wird die Altersvorsorge mit Anteilen im Aktienmarkt. Während in Gen X lediglich 39 % mindestens einen Teil der Altersvorsorge in Aktien stecken möchten, sind es in Gen Z sogar 57 %.

Das deckt sich auch mit dem Wunsch junger Erwachsener, mehr Finanzwissen aufzubauen: Besonders die Themen Aktien und ETFs (43 %), aber auch Produkte zur Altersvorsorge (35 %) und Sparen allgemein (33 %) sowie Kryptowährungen wie Bitcoin (28 %) stoßen auf großes Interesse bei den U-31-Jährigen. Schon jetzt besitzen Gen Z (13 %) und Gen Y (18 %) deutlich häufiger Kryptowährung als Gen X (8 %) und Babyboomer (3 %) – und planen hier auch eher Investitionen als die älteren Generationen. Reizvoll für junge Krypto-Besitzerinnen und -Besitzer unter 31 Jahren: Viele erhoffen sich hohe Rendite (52 %), sichere weltweite Transaktionen (44 %) und hohe Gewinne (42 %). Auffällig ist aber auch, dass unter 31-Jährige heute signifikant häufiger eine private Pflegeversicherung besitzen als noch vor zwei Jahren.

Zuletzt rückt das Thema Nachhaltigkeit im Vergleich zu 2022 auch bei den 18- bis 30-Jährigen etwas in den Hintergrund (-5 %): Doch während nachhaltige Finanzanlagen nur 29 % der über 45-Jährigen wichtig sind, bleibt ESG-Konformität der Gen Z mit 45 % am wichtigsten. Schon jetzt besitzen 21 % von der jungen Erwachsenen mindestens eine nachhaltige Geldanlage, 38 % können es sich vorstellen.

Über die Studie:

Im Auftrag von Swiss Life Deutschland wurde die Junge-Leute-Finanzstudie erstmals im Jahr 2020 vom Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland durchgeführt – daraufhin in den Jahren Jahr 2022 und 2024. Befragt wurden Finanzentscheidende im Haushalt, die aus einer repräsentativen Basisstichprobe ab 18 Jahren gewonnen wurden. An der Online-Umfrage im Zeitraum vom 27. Juni bis 9. Juli 2024 nahmen 4.000 Personen teil. Das Ziel der Studie ist es, Erkenntnisse über die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Veränderungen in der Einstellung und Sichtweise der Generationen zu den Themen Vorsorge, Absicherung, Beratung und finanzielle Selbstbestimmung zu erhalten. Im Fokus stehen dabei vor allem die Generationen Y und Z.

Definitionen der genannten Generationen:

Die Babyboomer, geboren zwischen 1946 und 1964, waren die erste Nachkriegsgeneration nach dem 2. Weltkrieg, haben das Wirtschaftswunder erlebt. (Heute: ab 60 Jahre)

Die Generation X, geboren zwischen 1965 und 1979, auch ‘Generation Golf’ genannt, wurde in ihrer Kindheit durch die Wirtschaftskrise der 70er Jahre und eine aufkommende Scheidungsrate, stark geprägt. (Heute: 45-59 Jahre)

Die Generation Y, geboren zwischen 1980 und 1993, auch ‘Millennials’ genannt, haben die Jahrtausendwende schon bewusst erlebt und bekamen auch den Internetboom und die Globalisierung in vollen Zügen mit. (Heute: 31-44 Jahre)

Die Generation Z, geboren zwischen 1994 und 2010, auch ‘Generation YouTube’ genannt, hat die Digitalisierung des Alltags bereits komplett in ihr Leben integriert. (Heute: bis 30 Jahre)

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Durch die Anhebung des Höchstrechnungszinses erhalten Verbraucher ab Januar 2025 höhere garantierte Leistungen in der Lebensversicherung.

Mit einer Umstellungsgarantie und einem Umtauschrecht gewährleistet die uniVersa, dass keine Nachteile entstehen, wenn Verbraucher bereits jetzt schon vorsorgen wollen.

Das Bundesministerium für Finanzen hebt zum 1. Januar 2025 den gesetzlich festgelegten Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von 0,25 auf 1,0 Prozent an. Damit erhalten Versicherte für Neuabschlüsse ab nächstem Jahr höhere garantierte Leistungen. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt. Damit erhalten Versicherte automatisch und kostenfrei die besseren Konditionen beim garantierten Rentenfaktor, der je nach Vertragskonstellation zwischen sechs und 15 Prozent höher sein wird. Wer bereits jetzt seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützen möchte, erhält von der uniVersa ein zusätzliches Umtauschrecht. Versicherte können damit bis 31. März 2025 in den dann angebotenen neuen BU-Tarif mit erhöhtem Rechnungszins wechseln und von einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren, ohne dass noch einmal eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Eine aktuelle Analyse der PPI AG zeigt, dass die deutschen Versicherer noch weiter an der Barrierefreiheit ihrer Internetangebote arbeiten müssen.

Keine der untersuchten Versicherungen erfüllt derzeit die Mindestanforderungen zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet der Gesetzgeber jedoch die Branche zur Umsetzung. Wo sich die Folgen bislang auf Imageschäden beschränkten, drohen dann Strafen bei Nichterfüllung.

Das BFSG erlässt ab dem 28. Juni 2025 verpflichtende Vorgaben für Produkte sowie Dienstleistungen im Internet. Es gilt beispielsweise für Webseiten, Apps, Dokumente, Portale, Online-Kaufprozesse und Onlineverträge – unter anderem von Finanzdienstleistern. Grundlage des Gesetzes bilden die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Stufe A und AA zur Umsetzung von Barrierefreiheit und die europäische Norm EN 301 549. Wie es mit der Erfüllung dieser Kriterien in der Assekuranz aussieht, war Gegenstand einer stichprobenhaften Untersuchung der PPI AG.

Getestet wurden zwölf Versicherungen in Deutschland mit einem B2C-Fokus anhand von 15 Pflicht- und 5 Kann-Kriterien. Gegenstand war der aktuelle Umsetzungsstand von Barrierefreiheit auf den jeweiligen Startseiten, Loginseiten zum Onlineportal, Consentbannern und Produktübersichtsseiten. Ergebnis: Keine der untersuchten Versicherungen erfüllt derzeit die Mindestanforderungen zur Barrierefreiheit gemäß BFSG. Die Folge sind erhebliche Nutzungshürden für eingeschränkte Personen, sodass die Bedienung wichtiger Vertriebs- und Serviceprozesse oder von Portalen erschwert wird.

Zusätzlich wurden auch digitale Dokumente untersucht, insbesondere solche, die im PDF/A-Format vorliegen. Im Vergleich dazu bietet das PDF/UA-Format barrierefreiere Funktionen. PDF/A-Dokumente entsprechen nicht immer den Anforderungen der Barrierefreiheit, da sie nicht die notwendige Struktur und Tags aufweisen, um von assistiven Technologien vollständig genutzt werden zu können.

Die praktischen Auswirkungen derartiger Barrieren erläutert Stan Patzschke, Manager bei der PPI AG: “Viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind beispielsweise auf Screenreader angewiesen. Häufig lässt sich mithilfe dieser Vorleseanwendungen nicht erkennen, wo sich etwa der Login des Versicherers befindet und wie er zu bedienen ist.” Ähnliches gilt für Eingabefelder in Formularen, bei denen ausreichende Kontextinformationen fehlen. Nutzer mit Einschränkungen können sie schlicht nicht bedienen. “Hiervon sind nicht nur Personen mit Behinderungen betroffen, auch ältere Menschen sehen sich häufig mit Schwierigkeiten konfrontiert”, betont Patzschke.

Insgesamt umfassen die WCAG 435 Einzelpunkte, dazu kommen rund 24 erweiterte Anforderungen der EN 301 549 – das BFSG baut auf diesem Gesamtkatalog auf und alle Versicherer in Deutschland müssen sie erfüllen. Die im Rahmen der Untersuchung geprüften Website-Bestandteile stammen aus Themenclustern wie Tastaturbedienung, Screenreader-Nutzbarkeit, Code, Bilder, Video oder Audio. Die PPI AG hat 20 besonders wichtige von den insgesamt 86 Kriterien des WCAG 2.2 für die Untersuchung ausgewählt.

Die Branche hat den Handlungsbedarf jedoch bereits erfasst. Denn die Marktkontakte der PPI AG zeigen, dass viele Versicherungen aktuell Barrierefreiheitsprojekte gestartet haben. Stan Patzschke: “Der schiere Umfang der BFSG-Vorgaben erfordert zwar umfangreiche Anpassungen, noch ist aber genug Zeit zur Umsetzung für die Versicherer in Deutschland. Es kommt aus unserer Sicht jedoch darauf an, an den richtigen Stellschrauben zu drehen und effizient vorzugehen. Dazu gehört beispielsweise, die Themenfelder klar zu definieren und die Umsetzung entsprechend zu priorisieren.”

Für die Nichteinhaltung der Vorgaben droht das BFSG ab Juni 2025 mit Sanktionen. Vorgesehen sind unter anderem eine Ermahnung bei Nichterfüllung, gekoppelt mit kurzen Verbesserungsfristen sowie Bußgelder bei Nichteinhaltung. Im Maximalfall dürfen die zuständigen Stellen sogar verlangen, dass die betroffene Funktion bis zur Behebung des Problems abgeschaltet wird. Wichtiger ist laut PPI-Manager Patzschke jedoch etwas anderes: “Ein Abbau digitaler Barrieren steigert nicht nur die Reputation des Unternehmens, sondern öffnet es auch für weitere Zielgruppen, denen der Zugang bislang erschwert oder sogar ganz verwehrt wurde.” Das dürfte eine willkommene Gelegenheit für Versicherer sein, im hart umkämpften Markt weitere Kunden für sich zu gewinnen.

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Video-Interview mit Dr. Marco Metzler vom Oktober 2024

Neue Studie: LV-Qualitätsratings: Wie sicher und ertragreich sind die deutschen Lebensversicherer aktuell?

Metzler Ratings hat die Bilanzen der 30 größten deutschen Lebensversicherer für das Geschäftsjahr 2023 untersucht. Ziel der Studie war es herauszufinden, ob sie den Herausforderungen eines sich ständig wandelnden Zins-Universums gewachsen sind. Die Ergebnisse dieses Qualitätsratings zur Sicherheit und Ertragsstärke: Bei sechs Versicherern bestehen derzeit bedenkliche Sicherungslücken. Nur drei Unternehmen sind sehr gut aufgestellt: Mit einem Rating von AAA schnitt die WWK – wie im Vorjahr – am besten ab. Gefolgt von Victoria und Hannoversche, die ebenfalls ein Triple-A-Rating erreichten.

Die Leitzinsen schlagen nach jahrelangen Niedrig- und sogar Minuszinsen in den letzten Monaten eine Kapriole nach der anderen. Lag der EZB-Einlagenzins bis Ende Juli 2022 bei minus 0,5 Prozent, so schoss er bis Ende September 2023 auf vier Prozent in die Höhe – so hoch wie nie zuvor in der EZB-Geschichte. Und das nur, um anschließend wieder auf aktuell 3,5 Prozent zu sinken. Die Wende nach der Wende sozusagen. „Doch das dürfte längst nicht das Ende des Sinkflugs bei den Zinsen gewesen sein“, sagt Dr. Marco Metzler, Gründer und Chef des auf Versicherer spezialisierten Rating-Instituts Metzler Ratings GmbH. So preise der Markt für Ende des kommenden Jahres teilweise bereits einen EZB-Einlagenzins von gerade mal noch 1,75 Prozent ein. Der Grund für dieses Hin und Her bei den Zinsen: Nachdem die überschießende Inflation die EZB dazu gezwungen hatte, die Zinsen massiv zu erhöhen, sorgt nun die Angst vor einer Rezession in der EU-weit äußerst wachstumsschwachen Wirtschaft dafür, dass die Zinssätze wieder deutlich zurückgefahren werden. „Was zur Abwendung einer harten Landung der Wirtschaft – sprich einer ausgewachsenen Rezession – gut sein dürfte, stellt die Lebensversicherer erneut vor Probleme“, weiß Ratingspezialist Metzler.

Im Zuge der jahrelangen Niedrigzinsphase sanken die Zinsen klassischer Lebensversicherungen immer weiter. Waren diese Policen früher der Deutschen liebste Anlagenprodukte, wurden sie immer mehr zum Ladenhüter. „Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass neu abgeschlossene Verträge oft weniger als zwei Prozent abwarfen“, erläutert Metzler. Und dann kam die abrupte Zinswende – von minus 0,5 auf vier Prozent in etwas mehr als einem Jahr. Anstatt die Probleme zu lösen, verschärfte sie diese erst mal. Hatten sich doch im Zuge der Niedrigzinsphase bis Ende 2021 bei deutschen Lebensversicherern branchenweit stille Reserven von 155 Milliarden Euro angehäuft. Doch bedingt durch die Zinswende der Zentralbanken weltweit sank der Kurswert kaum verzinster Anleihen, die während der vergangenen zehn Jahre erworben wurden, massiv. Aus stillen Reserven waren so nur ein Jahr später stille Lasten von rund 105 Milliarden Euro geworden. Der Branche gelang es, auch dank des insgesamt positiveren Zinsumfeldes, die stillen Lasten bis Ende 2023 auf netto rund 75 Milliarden Euro zu drücken.

Dabei ist die Lage von Versicherer zu Versicherer wie im Vorjahr völlig unterschiedlich: So haben einige Unternehmen wie etwa die WWK und die Hannoversche nunmehr sogar stille Reserven in den Bilanzen stehen. Andere Versicherer hingegen wie beispielsweise LPV, LVM, und Cosmos weisen in ihren Jahresabschlüssen für 2023 Stille Lasten von 15 Prozent bis hin zu fast 25 Prozent aus. Eine Übersicht zu Stillen Lasten und weiteren Kennzahlen deutscher Lebensversicherer finden Sie unter www.metzler-ratings.com/kennzahlen.

„Das ist zwar insgesamt eine positive Entwicklung, jedoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden, da von institutionellen Anlegern wie Unternehmen, Pensionskassen und Stiftungen immer häufiger Einmalanlagen bei den Lebensversicherern gekündigt und kaum neue abgeschlossen werden“, weiß Ratingspezialist Metzler. Der Grund: Die Banken können aktuell deutlich bessere Zinskonditionen bieten – und das obwohl die Lebensversicherer ihre Überschuss-Deklaration 2024 deutlich angehoben haben. Das führte unterm Strich dazu, dass die Lebensversicherer im Jahr 2023 mit 89 Milliarden Euro insgesamt vier Prozent weniger Prämien kassierten als im Jahr zuvor.

Hinzu kommt: Wegen der niedrigen Zinsen haben Versicherer in den vergangenen Jahren die Immobilienquote in ihren Portfolios kräftig erhöht. Dann stiegen die Zinsen massiv und damit für Projektentwickler und Bauträger die Finanzierungskosten. Folge: Vergangenes Jahr gingen fast 600 dieser Firmen pleite. Bekanntestes Beispiel: Die Signa-Gruppe von René Benko. Allein bei Signa hatten laut Aufsichtsbehörde Bafin 46 Versicherer Kapital angelegt. Bei neun Versicherern betrug das Signa-Engagement mehr als ein Prozent des gesamten Portfolios. Der Spitzenwert liegt laut Bafin bei 2,2 Prozent.

Zwar sieht die Bafin darin für keinen Versicherer eine wesentliche Bedrohung, da die Branche insgesamt nur rund fünf Milliarden Euro in inzwischen insolvente Bauträger und Projektentwickler investiert hat. „Doch anders als bei Anleihen können diese Verluste nicht als stille Lasten verbucht werden, sondern müssen sofort abgeschrieben werden“, weiß Ratingexperte Metzler. „Diese Verluste sind zusätzlich zu den rund 75 Milliarden Euro an stillen Lasten zu schultern. Was dazu geführt hat, dass einige Lebensversicherer selbst mit Auflösungen der Zinszusatzreserve (ZZR) im vergangenen Jahr unterm Strich lediglich auf eine Netto-Rendite von weniger als zwei Prozent kamen.“ Übrigens: Die ZZR war in der Niedrigzinsphase aufgebaut worden, damit die Versicherer jederzeit ihre Verpflichtungen den Kunden gegenüber erfüllen konnten.

Und als ob das alles nicht genug wäre, hat die EZB inzwischen damit begonnen, die Leitzinsen wieder zu senken. Siehe oben. Zwar sind – verglichen mit den Minuszinsen der vergangenen Jahre – aktuell 3,5 Prozent durchaus ansehnlich. „Wir erwarten jedoch, dass die EZB in den kommenden Monaten die Zinsen weiter senkt, was die Anleihenmärkte verstärkt unter Druck setzen dürfte“, prognostiziert Dr. Metzler. Jedoch erwartet er nicht, dass dies branchenweit zu einem erneuten Aufbau der ZZR führt. „Allerdings ist die Situation bei jedem Versicherer anders. Sie hängt unter anderem davon ab, wie viele Altverträge mit hohen Zinsgarantien in nächster Zeit auslaufen. Dies kann die Effekte aus sinkenden Zinsen mehr als ausgleichen“, sagt Instituts-Chef Metzler.

Da sich die Lage jedoch bei jedem Versicherer anders darstellt, ist ein genauer Blick in deren Bilanzen unerlässlich. Wobei der Fokus auf den vorhandenen Sicherungsmitteln und der (zukünftigen) Ertragskraft liegen sollte. Auf Basis der Jahresabschlüsse 2023 der 30 größten deutschen Lebensversicherer hat Metzler Ratings daher Kennzahlen wie Substanzkraft, Bewertungs- und Zinszusatzreserve sowie Netto-Rendite für ein Qualitätsrating zur Sicherheit und Ertragsstärke der jeweiligen Versicherer analysiert. Im nächsten Schritt wurden – in unterschiedlicher Gewichtung – Sicherungsmittel und (künftige) Ertragskraft bewertet. Diese beiden Bewertungen bündelte Metzler Ratings anschließend zu einer Gesamtnote von 1,0 bis 7,0. Zu guter Letzt wurden jeweils fünf benachbarte Zehntelnotenstufen in speziellen Sicherheitsratings von AAA (beste Wertung) bis hin zu C (schlechteste Wertung) zusammengefasst. (Hinweis: Diese sind nicht mit üblichen Bonitätsratings für Investoren und/oder Anleger identisch.)

Mit einem Triple A-Rating (AAA) und der Note 1,0 konnte sich die WWK an die Spitze des Teilnehmerfeldes setzen. „Die WWK ist aus unserer Sicht damit am besten für die Schwierigkeiten des derzeitigen Zinsumfeldes gerüstet“, erläutert Studienleiter Dr. Metzler. Ebenfalls mit Triple-A-Rating folgen dicht dahinter auf den Plätzen zwei und drei die Lebensversicherer Victoria (Note 1,1) und Hannoversche (1,3). Am unteren Ende der Rangliste landeten Gothaer, Generali, LPV (vormals PB Leben), Zurich, Cosmos und LVM. Diese sechs Lebensversicherer können selbst unter Hinzurechnung der Zinszusatzreserve ihre jeweiligen stillen Lasten nicht kompensieren. Ihre Sicherheitsquote liegt damit unter null.

Die Spanne bei den Versicherern ist also deutlich: Es gibt Versicherer, die bestens für schwierige Zeiten gewappnet sind, während andere durchaus Schwierigkeiten bekommen könnten. „Wer eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte mit Hilfe unserer Studienergebnisse leicht herausfinden, ob sein Versicherer gut für die bevorstehenden schwierigen Zeiten gewappnet ist“, sagt Dr. Metzler. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Realverzinsung – also unter Berücksichtigung der Inflation, die 2023 bei 5.9 Prozent lag – negativ ist. Auch Besitzer von Fondspolicen sollten laut Dr. Metzler „überlegen, in Sachwertefonds mit positiver Realverzinsung umzuschichten.“ Wer dagegen mit dem Gedanken spiele, eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, „ist gut beraten, sich für einen Versicherer zu entscheiden, der in unserer Studie mindestens ein gutes Qualitätsrating aufweist“, sagt Institutsleiter Metzler.

Ergebnisübersicht Qualitätsrating

Mehr Informationen zu den Ergebnissen des Ratings finden Sie unter https://www.metzler-ratings.com

Über Metzler Ratings GmbH

Metzler Ratings GmbH (vormals DMSA) befindet sich im Eigentum der Investoren-Familie Metzler und ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen zu Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen sammelt und bewertet. Wir verstehen uns als Anwalt der Verbraucher, Privatkunden und mündigen Investoren. Unser Anspruch: Unternehmen und Anbieter, Produkte und Dienstleistungen immer mit den Augen der Kunden zu betrachten. Die Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Für sie bündeln wir wichtige, entscheidungsrelevante Informationen und stellen diese als Marktscreenings dar. Unser Ziel: Für Verbraucher mehr Transparenz bei der Auswahl von Produkten, Investments und Dienstleistungen zu schaffen.

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Metzler Ratings GmbH, Wichertstraße 13, 10439 Berlin, Dr. Marco Metzler Geschäftsführer, info@dmsa-agentur.de, www.metzler-ratings.com

Das Bundesministerium der Finanzen hat heute seinen Entwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zur Stellungnahme verschickt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt den Vorschlag zur Modernisierung, sieht jedoch Handlungsbedarf bei der langfristigen Absicherung der Bürgerinnen und Bürger.

„So wie die Reform gestaltet ist, bleibt die lebenslange Absicherung auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung“ so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger vertrauen uns Versicherern bei der geförderten privaten Altersvorsorge. Darauf wollen wir in Zukunft aufbauen.“

Einfachere Förderung für mehr Akzeptanz

Die Versicherer unterstützen den Vorschlag im Referentenentwurf, einfache und transparente Produkte mit lebenslanger Auszahlgarantie zu fördern, sowie ein beitragsproportionales Fördersystem einzuführen. „Es ist gut, dass die Förderung einfacher werden soll. Das senkt die Zugangsschwellen”, so Asmussen. „Gleichzeitig ist es wichtig darauf zu achten, dass auch weiterhin Geringverdiener, Alleinerziehende und Familien mit Kindern besonders von der Förderung profitieren. Diese Zielgruppen sollten der Kern der geförderten privaten Altersvorsorge sein.“

Balance von Sicherheit und Rendite weiterhin wichtig

Laut Entwurf soll es zukünftig drei Garantiestufen geben: 100 Prozent, 80 Prozent und ohne Garantie. Dazu sagt Asmussen „Die Balance von Sicherheit und Rendite ist weiterhin wichtig. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind jedoch unterschiedlich. Daher ist der optionale Wegfall der vollen Beitragsgarantie richtig und wurde lange von uns gefordert.“

Die Versicherer werden im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung nehmen und sich detailliert äußern.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Baloise bleibt seinem bewährten Ansatz treu und bietet seinen Kund:innen auch weiterhin einen exzellenten Tarif, der alle notwendigen Leistungen zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis umfasst.

Bestätigt wird dies durch die bestmögliche Bewertung (FFF+) bei Franke und Bornberg und der Traumschulnote von 0,5 des bisherigen Tarifs aus dem vergangenen Jahr. Unter dem Motto “Never Change a Running System” wurde die Grundstruktur des beliebten Tarifs beibehalten, während inhaltlich an ein paar Stellen optimiert und aktualisiert wurde.

Kernstück des Tarifupdates sind Verbesserungen der Baloise Assistance, die mit jeder Teil- oder Vollkasko ohne Zusatzkosten enthalten ist. Diese bietet Pannen- und Unfallhilfe in ganz Europa und den außereuropäischen EU-Gebieten. So zum Beispiel das Abschleppen bis zur nächsten Tankstelle bei leerem Tank oder leerer Batterie. Für Versicherte, die mehr als 50 Kilometer von zu Hause entfernt sind, wird zudem ein kostenfreier Mietwagen zur Verfügung gestellt. Alternativ übernimmt Baloise die Rückfahrtkosten per Bahn oder die Kosten für eine Hotelunterbringung, wenn das versicherte Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist.

Die Assistance hilft nun auch bei Problemen mit dem Ladekabel, sei es bei der Entriegelung oder bei einem Defekt des eigenen Kabels. Die Übernahme von erforderlichen Mietwagen- oder Übernachtungskosten wurde erhöht. Diese Leistungen können nach Absprache auch kombiniert werden, um den Versicherten im Schadensfall bestmöglich zu unterstützen.

Doch auch außerhalb der Assistance gibt es Neuerungen im Tarif All-in:

  • Erweiterter Elektroschutz: Abschleppen für eine Zustandsdiagnostik bei der nächsten Akku-Teststation ist bis 1.500 EUR versichert.
  • Höhere Sublimits:

o        Kurzschluss-Folgeschäden und Überspannungsschäden infolge mittelbarer Blitzschläge sind bis zu 20.000 EUR abgedeckt

o        Bis zu 2.500 EUR für die Lagerung unfallbeschädigter E-Fahrzeuge in einem Wassercontainer.

  • Mallorca-Police: Jetzt 2 Monate gültig und inkludiert Eltern, Schwiegereltern sowie Kinder, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer leben.

Durch die bereits im Oktober 2017 eingeführte Updategarantie werden alle genannten Leistungen des Tarifs All-in bestandswirksam.

Verantwortlich für den Inhalt:

Baloise Sachversicherung AG Deutschland, Basler Straße 4, 61352 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172 125 4600, www.baloise.de

Neuauflage bietet einfache Handhabung für die individuelle Beratung und Betreuung in der betrieblichen Altersvorsorge

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. stellt ihre überarbeitete bAV-Lösung vor: Mit einem klaren Fokus auf gesteigerte Beratungseffizienz und optimierte digitale Prozesse bietet die Plattform umfassende Neuerungen für Geschäftspartner und Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

„Unsere neue bAV-Lösung wurde entwickelt, um die Beratung und Betreuung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge einfacher, schneller und transparenter zu gestalten. Mit den aktuellen Verbesserungen schaffen wir nicht nur ein zeitgemäßes digitales Tool, sondern unterstützen unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner dabei, ihre Kundinnen und Kunden effizienter zu beraten und zu betreuen,“ erklärt Per Protoschill, Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leiter Vertriebsunterstützung bAV. Die Stuttgarter bAV-Lösung bietet individualisierbare Präsentationen und Vorlagen, die Schritt für Schritt vom Erstgespräch mit dem Arbeitgeber über den Abschluss bis zur laufenden Betreuung begleiten – inkl. vollständiger Dokumentation.

Kompakter und benutzerfreundlicher – die wichtigsten Neuerungen

Im Mittelpunkt der Überarbeitung stehen die Vereinfachung von Dokumenten und die Optimierung der Nutzerfreundlichkeit.

  • Kompakte Dokumente für die Beratung: Alle relevanten Unterlagen sind klar strukturiert und einfach zu handhaben.
  • Laufende Aktualisierung: Aktuelle Rechengrößen, die sich beispielsweise jährlich verändern, werden fortlaufend in den Dokumenten und Präsentationsvorlagen aktualisiert.
  • Verbesserte Usability und modernes Design: Mit einer optimierten mobilen Ansicht und einer übersichtlicheren Navigation wird der Zugriff auf Informationen schneller und intuitiver gestaltet.
  • NEU: Schnellzugriff auf Dokumente: Einzelne Dokumente können gemerkt und mit einem Klick heruntergeladen werden – eine Funktion, die gerade in der mobilen Nutzung entscheidende Vorteile bietet.

Unterstützung für Beratungsprozess

Die digitale bAV-Lösung der Stuttgarter unterstützt den Beratungsprozess und ermöglicht es Geschäftspartnern, individuelle Lösungen für Unternehmen zu entwickeln. Im Rahmen der Neuauflage werden komplexe Sachverhalte übersichtlich dargestellt, was den Anforderungen moderner Unternehmen gerecht wird. Auch die laufende Betreuung von Unternehmen und deren Mitarbeitenden stehen im Fokus der bAV-Lösung. Durch die Bereitstellung von Vorlagen können Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner ihre Kunden schnell und effizient bei anstehenden Änderungen begleiten.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bav-loesung.stuttgarter.de/

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de