Pay As You Drive ­ wer weniger fährt, zahlt weniger

Der BGV bietet Autofahrern ab sofort eine neue Versicherungslösung an. Mit BGVFLEXImobil bestimmt der Kunde die Höhe seiner Kfz­Versicherung selbst – ganz einfach dadurch, wie viel er fährt.

Die neue Versicherungslösung BGVFLEXImobil richtet sich an junge Auto­fahrer, die technikaffin sind, einen starken Versicherungsschutz suchen und darüber hinaus nur soviel bezahlen möchten, wie sie tatsächlich fahren. Zudem ist der Tarif für Wenigfahrer wie etwa Pendler, die mit Bus, Bahn oder Rad zur Arbeit fahren, Zweitwagenbesitzer oder auch Cabrio­Fahrer genauso attraktiv. Und so funktioniert es: Basis des Tarifs ist ein geringer monatlicher Grundbeitrag. Darüber hinaus berechnet sich der Gesamtbeitrag flexibel auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer. „Fährt der Kunde wenig, zahlt er auch wenig“, erklärt Raimund Herrmann, Mitglied des BGV­Vorstandes, „damit schaffen wir durchgehend eine Preistransparenz, die auf dem Markt ihresgleichen sucht.“ Der neue Tarif bietet ein Höchstmaß an Flexibilität bei gleichzeitig leistungsstarkem Versicherungsschutz und Service. Ein persönlicher Ansprechpartner steht immer zur Verfügung. Und durch die monatliche Abrechnung hat der Kunde die volle Kostenkontrolle.

Mit Stecker und App zum Smart­Car

Voraussetzung für die Verwendung des BGVFLEXImobil­Tarifs ist die Nutzung eines Steckers, der in die OBD­ Schnittstelle des Autos eingesteckt wird. Über die dazugehörige App kann der Kunde in Echtzeit seinen aktuellen Kontostand überprüfen. Ganz einfach einstecken und ohne Expertenwissen wird das Auto zum Smart­Car. Der Stecker bietet dank eingebauter SIM­Karte und GPS­Technologie eine automatische Notruffunktion und kann damit zum Lebensretter werden. Er registriert sofort einen Unfall, woraufhin automatisch ein Notruf­Servicemitarbeiter beim Kunden anruft. Antwortet dieser nicht, wird der Standort übermittelt und Rettungskräfte sind auf dem Weg.

Weitere Vorteile, die der Kunde über die smarte Technologie erhält, sind ein in die App integrierter Bordcomputer, der Fahrzeugdaten wie Batteriezustand, Tankfüllstand und Kilometerstand anzeigt. Genauso praktisch: Die integrierte Schadenmeldung. Durch dieses nützliche Feature können Kunden direkt über die App eine Schadenmeldung erstellen. Diese wird samt Bildern an die BGV­Schadenmeldestelle weitergeleitet und kann so schnell bearbeitet werden.

ryd ­ Starker Partner des BGV

App und Stecker kommen dabei vom BGV­Kooperationspartner ThinxNet GmbH. Mit seiner Connected­Car Lösung „ryd“ bildet das Münchner Startup bereits heute die größte endkundenorientierte Plattform Deutschlands. Mit dem Namen ryd, welcher auf dem englischen Wort „ride“ basiert, spiegelt dies die Kernkompetenz des Produktes der ThinxNet GmbH wieder: Eine 360 Grad Connected­Car Lösung, die zu einer sichereren, angenehmeren und wirtschaftlicheren Fahrt beiträgt. „Die Kooperation mit dem BGV ist für unser Produkt ryd und unsere Pay As You Drive Lösung ein Meilenstein“ erklärt Johannes Martens, Geschäftsführer der ThinxNet GmbH.

Datenschutz steht an erster Stelle

Das Thema Datenschutz nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Die erhobenen Fahrdaten verbleiben beim Kunden, lediglich der Kilometerstand wird zur Berechnung des Tarifs an den BGV übermittelt. Der Tarif BGVFLEXImobil stellt die Bedürfnisse der Kunden in den Fokus. „Datenschutz made in Germany” nach den strengen deutschen Datenschutzgesetzen ist dabei die Devise von BGV und ThinxNet. „Wir wollen ausdrücklich keinen Tarif, der die Fahrweise sanktioniert, denn wir wollen keinerlei Daten über das Fahrverhalten sammeln“, betont Herrmann.

Alle wichtigen Informationen zur neuen Autoversicherung BGVFLEXImobil finden Sie unter www.bgv.de/fleximobil

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BGV Badische Versicherungen, Durchlacher Allee 56, D­76131 Karlsruhe Tel.: 0721­6600, Fax: 0721­6601688
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Allianz wird die Übernahme der Euler Hermes Minderheiten erfolgreich abschließen

Die Allianz Gruppe wird die Übernahme der Euler Hermes Minderheiten erfolgreich abschließen und den führenden globalen Kreditversicherer von der Euronext Börse in Paris nehmen.

Nach Abschluss des vereinfachten Erwerbsangebots (offre publique d’achat simplifiée) für die Aktien der Euler Hermes Gruppe, das vom 9. April bis 20. April 2018 lief, hält die Allianz nun direkt und indirekt 40.472.250 Euler Hermes Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 94,91 Prozent des Grundkapitals und der theoretischen Stimmrechte von Euler Hermes (ohne Berücksichtigung der 619.189 von Euler Hermes gehaltenen eigenen Aktien).

Wie beabsichtigt, wird die Allianz das Squeeze­out Verfahren für die verbleibenden, nicht von der Allianz gehaltenen Euler Hermes Aktien (mit Ausnahme der eigenen Aktien) zu einem Preis von Euro 122 je Aktie in bar durchführen. Der Squeeze­out wird, wie von der französischen Wertpapieraufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers am 24. April 2018 angekündigt, am 27. April 2018 durchgeführt.

Infolge des Squeeze­out wird die Börsennotierung der Euler Hermes Aktien an der Euronext Börse in Paris am 27. April 2018 eingestellt.
Die Allianz wird im Rahmen dieser Transaktion, die sich unmittelbar positiv auf den Gewinn je Aktie (EPS) auswirkt, insgesamt Euro 1,85 Milliarden erfolgreich investiert haben.

Diese Transaktion ist ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Strategie der Allianz Gruppe, in strategisch wichtige Geschäftsbereiche mit solider operativer Performance zu investieren und ihre Position in Kernmärkten, insbesondere im Schaden­ und Unfallversicherungsgeschäft, auszubauen.

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Allianz Group, Königinstraße 28, D­80802 München Tel.: 089/38000, Fax: 089/8938003425 www.allianz.com

Neue Prokuristin und neuer Inhaber der Compliance Funktion bei der uniVersa

Bei den uniVersa Versicherungen gab es zum 1. April 2018 zwei personelle Neuerungen: Verena Jung wurde Prokura für alle drei Versicherungsunternehmen erteilt. Die 48­jährige Betriebswirtin ist seit März 2015 als Abteilungsleiterin
verantwortlich für den Bereich Vertrieb­Personal­Vertrag. Dort erfolgt die Betreuung des angestellten Außendienstes sowie der selbstständigen Vermittler des Ausschließlichkeits­ und Maklervertriebs. Dr. Marco Wimmer (38) ist neuer Inhaber der Compliance­Funktion bei der uniVersa. Er tritt die Nachfolge von Christine Michl an, die als Stellvertreterin erhalten bleibt. Nach seinem Studium zum Master of Business Administration (MBA) hat er im Bereich Versicherungswirtschaft promoviert. Zudem wurde er an der Universität Augsburg erfolgreich zum Compliance­Officer zertifiziert. Bei der uniVersa ist er als Prokurist und Hauptabteilungsleiter verantwortlich für die Bereiche Qualitätsmanagement, Leben­Leistung, Schaden, Informationstechnik­Sicherheit, Geschäftsprozessmanagement und Produktentwicklungsprozess.

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uniVersa Versicherungen a.G., Sulzbacherstr. 1­7, D­90489 Nürnberg Tel.: 0911/5307­0, Fax: 0911 / 53 07 1676
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Knackpunkt ist der Beantragungsprozess

Die Ratingagentur Franke und Bornberg nimmt die Regulierungspraxis wichtiger BU­ Versicherer schon seit Jahren unter die Lupe. Ihre aktuelle Neuauflage der BU­ Leistungsstudie liefert tiefe Einblicke in eine ansonsten häufig verschlossene Materie. Entscheidend ist die Erhebungsmethode: Daten abfragen und auswerten allein lässt viele Fragen offen. Erst die Analyse vor Ort liefert ein nachvollziehbares Bild der Leistungspraxis.

Die aktuelle Leistungspraxis­Studie zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) der
Ratingagentur Franke und Bornberg zeigt erneut: der pauschale Vorwurf der
systematischen Leistungsverweigerung ist – zumindest für die untersuchten
Unternehmen – nicht haltbar. Drei von vier Leistungsentscheidungen zur BU gehen danach zu Gunsten des Kunden aus. Dennoch bedeutet dieses Ergebnis noch keine Entwarnung. Schwachstellen offenbaren sich vor allem bei der derzeit marktüblichen Vorgehensweise im Beantragungsprozess.

An der Untersuchung von Franke und Bornberg haben sich, wie in den Vorjahren, die Versicherer AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold beteiligt. Sie verwalten mit 4,57 Millionen Stück einen maßgeblichen Anteil aller BU­Verträge in Deutschland und stehen für knapp 50% aller Leistungsfälle.

Neben der Datenanalyse setzt Franke und Bornberg als einziger Marktbeobachter auf akribische Stichproben vor Ort. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter bei Franke und Bornberg, erläutert das aufwendige Procedere: „Anders als die üblichen Befragungen verlassen wir uns nicht allein auf Antworten der Gesellschaften. Wir haben den Anspruch, alle Daten bei den Versicherern vor Ort zu überprüfen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass wir alle Unternehmen auf einheitliche Messgrößen hin untersuchen. Nur so sind nachvollziehbare und konsistente Ergebnisse möglich, denn es gibt hinsichtlich wichtiger Kennzahlen noch immer keine Standards. So werden beispielsweise Bearbeitungszeiten oder Ablehnungsquoten unternehmensindividuell sehr unterschiedlich definiert. Das erkennt nur, wer sich nicht allein auf einen Fragebogen verlässt. Zudem beeinflussen die Bestands­ und Neugeschäftsstrukturen einige Kenngrößen.“

Die Experten von Franke und Bornberg analysieren datenschutzkonform die Bestände, Arbeitsprozesse sowie mindestens 125 Schadenakten pro Unternehmen. Auf diese Weise werden die Kennzahlen vergleichbar gemacht und verifiziert.

Dreimal ja, einmal nein

Nach den Erkenntnissen von Franke und Bornberg gehen drei von vier Leistungsentscheidungen (75,7 %, Vorjahr 75,3 %) zu Gunsten der Versicherten aus. Dieser Wert korrespondiert mit den jüngsten Zahlen des Versichererverbandes GDV. Der hatte, allerdings für das Jahr 2015, eine Leistungsquote von 77 % ermittelt. In diesen Werten nicht enthalten sind BU­Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben.

Von den Anerkenntnissen erfolgen 86,5 % (Vorjahr 86,6 %) bedingungsgemäß, 10,9 % (Vorjahr 10,6 %) auf Basis einer individuellen Vereinbarung und 2,6 % (Vorjahr 2,7 %) vor Gericht. Knapp die Hälfte aller Ablehnungen (48,5 %, Vorjahr 54 %) werden ausgesprochen, weil aus Sicht der Versicherer der vertraglich vereinbarte BU­Grad, in der Regel 50 Prozent, nicht erreicht wurde.

Weitere rund 30 % (30,6 %, Vorjahr 26,7 %) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies aus Kundensicht eine leichte Verschlechterung. Hier sieht Franke und Bornberg die Unternehmen und die Vermittler besonders in der Pflicht. Im Interesse der Kunden sollten Versicherer auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Antrag noch deutlicher als bisher hinweisen, zumal sich Rücktritte und Anfechtungen zumeist als gerichtsfest erweisen. Auch stichprobenhafte Prüfungen der Angaben des Kunden (u.U. mit Arztrückfrage) können dazu beitragen, die Qualität der Antworten auf mittlere Sicht zu verbessern. Ein besonderes Ärgernis stellen sogenannte Abrechnungsdiagnosen dar, die auf den Kunden zurückfallen können. Hier stehen die Ärzte in der Verantwortung, die ohne Wissen der Patienten Diagnosen allein zu Abrechnungszwecken in den Akten dokumentieren. Im Leistungsfall holen die Versicherer regelmäßig Arztberichte ein und vermuten dann eine Anzeigepflichtverletzung.

Allen Unkenrufen zum Trotz spielen Umorganisationen sowie konkrete und abstrakte Verweisungen mit gerade einmal 2,5 % (Vorjahr 2,7 %) aller Ablehnungen mittlerweile eine untergeordnete Rolle. Die Tendenz ist schon seit 2007 rückläufig. „Nur eine von 50 Ablehnungen geht auf Verweisung oder die Forderung nach Umorganisation zurück“, konstatiert Michael Franke. „Die Zahlen zeigen: Im Fokus der Kritik stehen oft nicht die tatsächlichen Schwachstellen der BU. Unsere Analyse zeigt vielmehr, dass Kunden oft mit den Fragebögen bei der Leistungsbeantragung überfordert sind. Zudem müssen Ärzte und Versicherer die gesundheits­ und tätigkeitsbezogene 50% Schwelle oft ohne genaue Kenntnis der individuellen beruflichen Situation ermitteln. Hier liegt ein systemimmanentes Problem der BU.“

Bei Gutachten überwiegt die Psyche

Einen inhaltlichen Schwerpunkt legt Franke und Bornberg in der aktuellen Studie auf Gutachten. Gutachter werden von den Versicherern bezahlt. Daher ist die Vermutung nachvollziehbar, die Gutachten würden möglichst zu Gunsten der Gesellschaften ausfallen. Dafür liefert die Untersuchung keine echten Anhaltspunkte. Zunächst einmal sind Gutachten kein Massenphänomen. Sie werden nur in 6 % (Vorjahr 5,2 %) aller Leistungsfälle in Auftrag gegeben – eben immer dann, wenn besondere Expertise gefragt ist. Der GDV kommt in seiner Erhebung auf eine vergleichbare Quote, nennt aber keine weiteren Details. Besonders häufig werden Gutachten bei psychischen Erkrankungen eingeholt, wie die Stichproben von Franke und Bornberg belegen. Sie sind mittlerweile für 57 % der Gutachten verantwortlich – Tendenz steigend.

Eine auffällige Konzentration auf einzelne Gutachter konnten die Experten von Franke und Bornberg nicht feststellen. Niedergelassene Fachärzte werden im gleichen Umfang wie Universitätskliniken beauftragt, gefolgt von Gutachterbüros. Bei der Auswahl spielt offenbar die Nähe zum Wohnort des Versicherten eine Rolle. Entscheidend sind meistens die zeitlichen Ressourcen der Gutachter. Denn die sind durch Aufträge der staatlichen Rentenversicherung oft mehr als ausgelastet. In jedem Fall führen Gutachten zu längeren Bearbeitungszeiten. Vom Tag der Beauftragung bis zum Eingang des Gutachtens vergehen durchschnittlich 90 Tage; bei psychiatrischen Gutachten sind es sogar 101 Tage.

Sinkende Regulierungsdauer, kaum Prozesse

Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers. Reicht ein Antragsteller den obligatorischen Fragebogen zu seiner beruflichen und gesundheitlichen Situation verspätet ein oder verzögern sich Arztberichte, verlängert dies also die Bearbeitungszeit. Im Jahr 2016 brauchten die befragten Unternehmen bis zu ihrer Entscheidung durchschnittlich 156 Tage (nach 161 Tagen im Jahr 2015). Auch der GDV hat sich jetzt dieser Systematik angenähert. Allerdings weist er mit durchschnittlich 111 Tagen bislang rund fünf Wochen weniger aus, was darauf hindeutet, dass zumindest einige Versicherer erst ab Eingang des Kundenfragebogens zu zählen beginnen. Weitere Verzögerungen entstehen durch erforderliche Entbindungen von der Schweigepflicht, vor allem aber durch externe Gutachten. Die persönliche Begleitung des Anspruchstellers durch einen „Vor­Ort­Service“ könnte die Regulierung beschleunigen. Davon wurde aber nur in vier Prozent aller Fälle Gebrauch gemacht, wie Franke und Bornberg ermittelt hat. Liegen alle Unterlagen beim Versicherer vor, folgt die Entscheidung in durchschnittlich drei Wochen.

Wenn der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnt, kann der Versicherte gegen die Entscheidung klagen. Davon machten im Jahr 2016 bei den untersuchten Gesellschaften insgesamt 589 (Vorjahr 622) Kunden Gebrauch. Verloren haben die Versicherer 10 % der Prozesse (Vorjahr 14 %). Der Rest teilt sich auf in Vergleiche (62 %, Vorjahr 62 %) und gewonnene Prozesse (28 %, Vorjahr 24 %). Bezogen auf alle Leistungsfälle betrug die Quote der von Versicherern verlorenen Prozesse 0,28 % (Vorjahr 0,43%).

Fazit

Michael Franke zieht Bilanz: „Die BU­Versicherung bleibt weiterhin das wichtigste Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft. Eine Anerkennungsquote von über 75 % zeigt, dass die BU auch im Leistungsfall funktioniert. Auf der anderen Seite macht der große Vorteil einer BU, den persönlichen Gesundheitszustand mit der individuellen beruflichen Leistungsfähigkeit zu verknüpfen, die Informationsbeschaffung im Leistungsfall besonders aufwendig. Dies betrifft die oft schwer verständlichen Fragebögen im Rahmen der Leistungsbeantragung und die für Ärzte und Versicherer oft schwierige Ermittlung des 50% ­ Grades, bei dem gesundheits­ und tätigkeitsbezogene Faktoren zu berücksichtigen sind. Insgesamt aber hat sich bei den untersuchten Gesellschaften der Trend zu kürzeren Bearbeitungsdauern fortgesetzt.“ Für die Vorwürfe einer systematischen Verzögerung oder sogar grundlosen Verweigerung der Leistung habe die Analyse zumindest bei den untersuchten Unternehmen keine Anhaltspunkte geliefert. Michael Franke: „Das Hauptproblem ist eher grundsätzlicher Natur. Nachweislich verbessern individuell auf die Kunden zugeschnittene Fragebögen und eine telefonische Erstklärung das Antwortverhalten und die Bearbeitungszeiten. So wie der Schutz selbst, muss auch die Leistungsfallbearbeitung individueller werden.“

Untersuchungssteckbrief

Die Daten (Stand 2016) für die BU­Leistungsstudie 2018 von Franke und Bornberg wurden im November und Dezember 2017 erhoben. An der Untersuchung haben sich, wie in den Vorjahren, sieben Versicherer beteiligt: AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold. Sie stehen für 4,57 Millionen BU­ Versicherte (2015: 4,64 Mio.), davon 1,12 (2015: 1,19) Mio. BUZ zur Beitragsbefreiung einer Hauptversicherung, einen BU­Leistungsbestand von rund 79.800 BU­Verträgen (2015: 78.000) und gut 24.600 BU­Leistungsfall­Neuanmeldungen (2015: 23.000)

Zur Validierung der Unternehmensangaben erhebt Franke und Bornberg umfangreiche Stichproben vor Ort: Je Versicherer wurden mindestens 125 Leistungsfälle ausgewertet. Dabei lag der Fokus – wie schon in der Vergangenheit – vor allem auf den komplizierteren Fällen. Dazu zählen Anfechtungen wegen Verletzung der Anzeigepflicht, Fälle, in denen ein BU­Grad von 50% oder der Prognosezeitraum nicht erreicht wird, Individualvereinbarungen sowie Vergleiche. Ablehnungen sind für Verbraucher und Vermittler besonders problematisch. Aus diesem Grund hat Franke und Bornberg Ablehnungen bei der Auswahl der Stichprobe mit 60 % systematisch übergewichtet, obwohl sie nur knapp ein Viertel aller Leistungsentscheidungen ausmachen. Personenbezogene Daten wurden nicht erfasst.
Die regelmäßige Teilnahme der befragten Gesellschaften erlaubt es, neben der aktuellen Bestandsaufnahme auch die Entwicklungen seit 2008 analysieren und darstellen zu können. Die Studie kann und will aber keine Einzelfallbetrachtung für jeden Leistungsfall bieten.

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Staat spart hunderte Millionen Euro

Wegen des komplizierten Antragsverfahren lassen viele Riester­Sparer ihre staatlichen Zulagen verfallen. Wie das Wirtschaftsmagazin ‘Capital’ (Ausgabe 5/2018, EVT 19. April) anhand zuletzt verfügbarer Ministeriumszahlen ermittelte, waren es allein 2014 mehr als zwei Millionen Riester­Sparer, die ihre Zulagen nicht abforderten. Das spart dem Staat jedes Jahr hunderte von Millionen Euro.

Von den rund 13 Millionen Riester­Sparern, die regelmäßig in ihren Vertrag einzahlten,
erhielten laut ‘Capital’ zuletzt nur 5,9 Millionen den vollen Bonus. Insgesamt 10,9
Millionen erhielten überhaupt irgendeine Zulage zu ihrem Sparbeitrag. Wie komplex und betreuungsintensiv das Zulagensystem ist, verdeutlicht die extra dafür geschaffene Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen im märkischen Brandenburg mit über 1.300 Mitarbeitern.

Dabei beinhaltet die Riester­Zulage nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zugleich auch einen Pfändungsschutz im Fall einer Privatinsolvenz. Wer seine staatliche Zulage jedoch nicht abruft, ist nicht vor einer Pfändung geschützt. Denn das Riester­Kapital ist zwar grundsätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern sicher, aber eben nur, wenn für die staatliche Zulage tatsächlich wenigstens ein Antrag vorliegt.

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Vorgänger Ingolf Putzbach wechselt in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft sum.cumo GmbH in Hamburg

Joachim Zech (50) übernimmt zum 1. Oktober 2018 die Aufgabe als Leiter Marketing bei
der Versicherungsgruppe die Bayerische. Er wird neben den klassischen Marketingfunktionen insbesondere die Onlineaktivitäten der Gruppe maßgeblich steuern als Hauptgeschäftsführer der darauf ausgerichteten Tochter Bayerische Online­Versicherungsagentur und ­Marketing GmbH. Vorgänger Ingolf Putzbach wechselt in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft sum.cumo GmbH in Hamburg, einem dynamisch wachsenden Spezialisten für ganzheitliche Unternehmensdigitalisierung.

Zech kommt von der Deutsche Makler Akademie (DMA), wo er seit 2016 als Geschäftsführer tätig ist. Nach einer Versicherungsausbildung und dem Studium der Betriebswirtschaftslehre ist der gebürtige Hamburger mehr als 20 Jahre in der Versicherungsbranche tätig. Seine beruflichen Schwerpunkte sind insbesondere die Entwicklung von Marketing­, Vertriebs­ und Zielgruppenstrategien sowie deren Umsetzung und die Begleitung der digitalen Transformation in Versicherungsunternehmen. Er berichtet direkt an Vorstand Martin Gräfer.

„Ich freue mich sehr darauf, die schon heute sehr erfolgreiche Positionierung und Vermarktung der Bayerischen über alle Vertriebswege hinweg aktiv mit zu gestalten“, sagt Joachim Zech. „Wir sind froh, dass wir mit Joachim Zech einen erfahrenen Marketingexperten und ausgewiesenen Kenner des Vermittlermarktes gewonnen haben, der auch umfassendes Know­how in der Digitalisierung hat“, betont Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen.

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Hohe Strafen und Schadenersatzansprüche drohen

Gut einen Monat vor dem Start des neuen europäischen Datenschutzrechts ist jeder zweite Mittelständler in Deutschland noch völlig planlos: 36 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) haben von den neuen Regeln noch nicht einmal etwas gehört. Ein Fünftel weiß zwar davon, hat sich aber noch nicht darauf vorbereitet. Das geht aus einer repräsentativen Forsa­Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Nur jeweils 22 Prozent der KMU haben sich auf die Scharfschaltung der EU­Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorbereitet oder wollen noch Änderungen umsetzen.

„Die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen nimmt den Datenschutz immer noch auf die leichte Schulter“, sagt Peter Graß, Cyberversicherungsexperte des GDV. So fehlten oft Regeln zum Umgang mit sensiblen Informationen, auch die IT­Technik sei häufig lückenhaft. „Ohne ausreichende Schutzvorkehrungen drohen den Unternehmen hohe wirtschaftliche Schäden, etwa infolge von Cyberangriffen oder aufgrund staatlicher Bußgelder“, mahnt Graß.

Hohe Strafen und Schadenersatzansprüche drohen

Viel Zeit bleibt den Unternehmen beim Datenschutz nicht mehr: Am 25. Mai läuft die zweijährige Übergangsfrist seit Inkrafttreten der DSGVO aus. Ab dann gelten für alle Unternehmen, die eine Niederlassung in der EU haben und Kunden­ oder Mitarbeiterdaten verarbeiten, strengere Informationspflichten und Meldeanforderungen bei Datenpannen. Bei Verstößen drohen den Firmen – egal ob Handwerksbetrieb oder kalifornischer Internetgigant – zudem höhere Strafen und erweiterte Schadenersatzansprüche. In der Praxis dürfte so gut wie jeder Betrieb von der Verordnung betroffen sein.

Doch je kleiner die Firmen, desto schlechter sind sie darauf vorbereitet: So ist 38 Prozent der Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten nicht bekannt, dass sich das Datenschutzrecht ändert. Weitere 20 Prozent von ihnen wissen das, haben aber keine Vorkehrungen getroffen. Von den mittleren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben hingegen nur acht Prozent noch nichts unternommen und lediglich 13 Prozent nichts von der EU­DSGVO gehört. Dafür sind 77 Prozent von ihnen vorbereitet (58 Prozent) oder haben bereits Anpassungen geplant (19 Prozent).

Unternehmen beklagen zu wenig Informationen und zu wenig Zeit

Als Gründe für die ausgebliebene Vorbereitung nennen die KMU vor allem mangelndes Wissen, zu wenig Zeit und geringe Relevanz des Datenschutzes. 35 Prozent der unvorbereiteten Unternehmen gaben an, keine ausreichenden Informationen über die notwendigen Änderungen zu haben. Für 31 Prozent hat nach eigenen Angaben bislang die Zeit gefehlt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. 15 Prozent der Betriebe wollen erst abwarten, wie sich andere Unternehmen auf die Datenschutzgrundverordnung vorbereiten. Für die Untersuchung wurden insgesamt 300 Entscheider in kleinen und mittleren Unternehmen im März und April befragt.

Gerade bei den immer häufigeren Cyberangriffen kann sich diese schlechte Vorbereitung rächen. „Haben die Unternehmen den Verdacht, dass ihre Computer angegriffen und eventuell Daten von Kunden, Auftraggebern oder Mitarbeitern abgegriffen wurden, bleiben ihnen künftig nur 72 Stunden Zeit, um die Attacke den Datenschutzbehörden zu melden“, sagt Graß. „Mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung merken wir schon ein erhöhtes Interesse an Cyberversicherungen.“

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Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen: Mittelständische Unternehmen tun sich schwer mit Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die wachsende Bedeutung der Pauschaldotierten Unterstützungskassen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sieht der Bundesverband pdUK hauptsächlich im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) begründet. Einerseits hätte es die Unternehmen verstärkt für ihre soziale Mitverantwortung sensibilisiert, aber andererseits wertet der Verband die positive Entwicklung mit zweistelligen Zuwachsraten als klares Indiz dafür, dass sich viele kleinere und mittelständische Unternehmen mit dem BRSG in anderen Durchführungswegen schwertun. Ein wesentlicher Grund für den Wechsel oder die Zuwendung zur pauschaldotierten U­ Kasse sei, so Verbandsvorstand Manfred Baier, dass sich die Unternehmen bei versicherungsbasierten Lösungen weiterhin voll in der Haftung für einen möglichen Ausfall der Rentenleistung befänden. Ausnahme ist, wenn sie sich dem bAV­System der Tarifpartner anschließen. Bei der pdUK hingegen könne der Arbeitgeber anders als bei versicherungsbasierten Lösungen und ohne Tarifpartneranbindung die Geschicke selbst lenken.

bAV­Beiträge bleiben im Unternehmen

Bei der pdUK verbleiben die Beiträge der Arbeitnehmer zum allergrößten Teil im Unternehmen und werden dort als zinsgünstiges Innenfinanzierungsvehikel eingesetzt. Dieses Prinzip ist Markenzeichen des fünften und ältesten bAV­ Durchführungsweges, der seine Tradition vor allem in der Großindustrie hat.

Baier: „Die Mittelständler beklagen, dass sie sich bei Versicherungsmodellen in Abhängigkeit der Finanzmärkte und des Anlagemanagements bei den Versicherungsgesellschaften begäben.“ Bleiben die versprochenen Pensionszahlungen vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hinter den Erwartungen zurück oder sogar aus, dann besteht eine Auffüllungspflicht seitens der Arbeitgeber. „Durch die Einführung des bAV­Tarifpartnermodells sind viele Unternehmen erst auf die Haftungsproblematik in den anderen Durchführungswegen aufmerksam geworden“, so Baier.

Eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag ergab dieses Bild: Mittlerweile 27 große, regulierte Pensionskassen haben ihre Verrentungsfaktoren kürzen müssen. Bei ihnen handelt es sich überwiegend um Gesellschaften in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Die Prognoserechnungen erstrecken sich über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Hohe Anreize für Unternehmen

„Bei pduk­Modellen indes hat es das Unternehmen selbst in der Hand, die Betriebsrentenzusagen zu finanzieren“, so Baier, „es ist unabhängig von externen Einflüssen.“ Einerseits ist die Rentabilität von im Unternehmen eingesetzten Geldern in der Regel höher als die Kapitalmarktzinsen, andererseits finanzieren sich die Zusagen zusätzlich über Steuereffekte aus. Die Anreize, eine Pauschaldotierte U­Kasse zu installieren, scheinen die Unternehmen zu überzeugen: Während in den anderen Durchführungswegen die Arbeitgeber meistens nur die geforderte Mindestzulage von 15 Prozent leisten, legen sie bei der pdUK in der Regel 30 bis 40 Prozent hinzu.

Pauschaldotierte U­Kassen sind über den Pensionssicherungsverein abgesichert.

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Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse, e.V., Marthastraße 16, D­90482 Nürnberg Tel.: 0911/37657­111, Fax:
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Uwe Laue soll neuer Aufsichtsratsvorsitzender, Thomas Brahm neuer Vorstandsvorsitzender werden

Die Debeka­Versicherungsgruppe plant zum 1. Juli 2018 personelle Änderungen an der Unternehmensspitze. Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Peter Greisler (81), scheidet nach 68 Jahren bei der Debeka aus den Aufsichtsräten aus. Nach 30 Jahren im Vorstand, davon 26 Jahre als Vorstandsvorsitzender, und 16 Jahren als Aufsichtsratsvorsitzender leitet Greisler nun einen Generationswechsel ein. Nachfolger soll der Vorstandsvorsitzende, Uwe Laue (61), werden, der bereits 44 Jahre für die
Debeka tätig ist. Seit 2002 leitet er den Koblenzer Versicherer. Im Sinne der Kontinuität soll den Aufsichtsräten als künftiger Vorsitzender der derzeitige Personalvorstand, Thomas Brahm (54), vorgeschlagen werden. Brahm begann seinen Berufsweg 1982 mit seiner Lehre zum Versicherungskaufmann und ist seit 2007 Mitglied der Vorstände der Debeka­Versicherungsgruppe. Die Veränderungen sollen zum 1. Juli 2018 wirksam werden, nachdem die Mitgliedervertretungen, die Hauptversammlungen und die Aufsichtsräte sie im Mai bzw. Juni beschlossen haben.

„Dass sich die Debeka mit erfahrenen und kompetenten Führungspersönlichkeiten an der Spitze der Vorstände und Aufsichtsräte neu formiert, freut mich sehr. Ich bin mir sicher, dass die Debeka­Versicherungsgruppe mit diesen Veränderungen für die Zukunft sehr gut aufgestellt ist. Sie sorgen für eine ausgewogene Balance zwischen Kontinuität und Zukunftsfähigkeit zum Wohl der Debeka­Mitglieder. Allen Beteiligten danke ich für ihre langjährige erfolgreiche Arbeit und ihr Engagement in ihren bisherigen Funktionen und wünsche ihnen auch für die künftigen Aufgaben viel Erfolg“, sagt Peter Greisler, Aufsichtsratsvorsitzender der Debeka.

Unter Laue entwickelte sich die Debeka zum Marktführer in der Privaten Krankenversicherung. Außerdem stieg sie zum viertgrößten deutschen Lebensversicherer auf. Der erst 1981 gegründete Schaden­ und Unfallversicherer der Gruppe belegt mittlerweile Rang 23 von über 200 Gesellschaften. Der scheidende Vorstandsvorsitzende hat den Erfolgskurs der Debeka vom reinen Beamtenversicherer zu einer der größten deutschen Versicherungsgruppen maßgeblich fortgeschrieben. Heute verwaltet die genossenschaftlich geprägte Versicherungsgruppe Kapitalanlagen ihrer Mitglieder von über 100 Milliarden Euro.

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Debeka Versicherungen, Ferdinand­Sauerbruch­Straße 18, D­56058 Koblenz Tel.: 0261/4980, Fax: 0261/4983737
www.debeka.de

Gerade für Senioren fallen die Beitragssteigerungen in der PKV gering aus

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung steigen langfristig bei weitem nicht so stark, wie von Kritikern oft behauptet. Das belegen aktuelle Zahlen des Map­Reports. Der unabhängige Analysedienst hat die Beitragsentwicklung zahlreicher PKV­ Unternehmen zwischen den Jahren 2000 und 2018 untersucht.

Gerade für Senioren fallen die Beitragssteigerungen in der PKV gering aus

Besonders erfreulich: Gerade für ältere Versicherte sind die Beitragssteigerungen besonders gering. So zahlten Senioren in den letzten 18 Jahren im Branchenschnitt lediglich 2,3 Prozent mehr pro Jahr. Das zeigt, dass die Alterungsrückstellungen in der PKV ihre positive Wirkung entfalten. Die Kunden der von Map untersuchten Tarife waren im Jahr 2018 über 70 Jahre alt.

Bei den Angestellten lag die durchschnittliche Beitragserhöhung im selben Zeitraum bei durchschnittlich 3,8 Prozent pro Jahr. „Seit dem Jahr 2000 weisen wir zumindest für die Ratingteilnehmer nach, dass die Bestandsbeitragsentwicklungen der PKV und der GKV […] konkurrenzfähig bleiben“, kommentiert Map­Report­Chefredakteur Reinhard Klages die Ergebnisse.

Die Zahlen des Map­Reports bestätigen damit andere Untersuchungen zur Beitragsentwicklung. So zeigen Daten des Bundesgesundheitsministeriums und des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), dass sich die Beitragseinnahmen von PKV und GKV in den Jahren 2008 bis 2018 sehr ähnlich entwickelt haben: In der GKV stiegen sie demnach pro Kopf um 3,28 Prozent pro Jahr, in der PKV um 3,05 Prozent.

Gleichzeitig zeigt ein Blick auf die Map­Daten zu den einzelnen Jahren, warum es in der Öffentlichkeit oft zu einer verzerrten Wahrnehmung über die tatsächliche Höhe von PKV­Beitragssteigerungen kommt: Selbst im Branchenschnitt sind für die Einzeljahre deutliche Sprünge zu verzeichnen. Der Grund dafür sind die strengen gesetzlichen Kalkulationsvorschriften, die den Unternehmen eine Beitragsanpassung nur dann erlauben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif um mindestens 10 Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert (In manchen Tarifen gilt abweichend ein Schwellenwert von 5 Prozent). So gibt es häufig eine jahrelange Beitragsstabilität, der dann ein plötzlicher Beitragssprung folgt.

PKV­Verband fordert eine Änderung der Kalkulationsvorschriften

Deshalb fordert der PKV­Verband von der Politik eine Änderung der Kalkulationsvorschriften, um eine solch sprunghafte Beitragsentwicklung zu verhindern. Die Vorschläge dazu werden von der Verbraucherzentrale unterstützt. Zugleich helfen die Daten des Map­Reports, die Debatte über die Beitragsentwicklung in der PKV zu versachlichen.

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950
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Düsseldorfer Familienunternehmen überzeugt erneut bei portfolio institutionell Awards

Bereits zum zweiten Mal ist die ARAG SE für das „Beste Risikomanagement“ bei den portfolio institutionell Awards gekürt worden. Der Düsseldorfer Versicherungskonzern hatte die Fachjury erstmals im Jahr 2016 überzeugt und Platz 1 in dieser Kategorie belegt. „Der erneute Award­Gewinn unterstreicht einmal mehr die geleistete erfolgreiche Arbeit unseres Risikomanagementteams in den vergangenen Jahren. Er ist zudem ein klares Zeichen, dass unser Risikomanagementansatz auch durch Außenstehende nicht nur als effektiv, sondern auch als sehr effizient angesehen wird“, so Wolfgang Mathmann, Hauptabteilungsleiter Konzern Risikomanagement bei der ARAG SE, der den Preis bei der Verleihung in Berlin entgegennahm.

Die maßgeblichen Kriterien für das Urteil der zuständigen Fachjury waren die
Ganzheitlichkeit der Risikobetrachtung, der operative Umgang mit Risiken, die
Organisation, die Innovation sowie der Inhalt der Unterlagen und die Form. Gepunktet habe die ARAG als Gewinnerin insbesondere durch das Verhältnis von Risiko und Aufwand, hieß es in der Begründung: „Das ist ein besonders heikler Punkt, denn letztlich weiß ein Unternehmen immer erst im nachherein, ob begrenzte Ressourcen zum Management relevanter oder eher unrelevanter Risiken eingesetzt wurden.“ Die Einreichungen in der Kategorie „Bestes Risikomanagement“ stammen bunt gemischt aus verschiedensten Industrien ­ reguliert und nicht reguliert – sowie von kleinen und großen Unternehmen gleichermaßen.

Die portfolio institutionell Awards ­ die Auszeichnung für institutionelle Investoren in Deutschland ­ wird seit 2006 verliehen. Ideengeber und Veranstalter ist das Fachmedium portfolio institutionell. Vergeben wurden Preise in insgesamt 13 Kategorien. Die Juroren sind ausgewiesene Experten für die Thematik der jeweiligen Kategorie und repräsentieren das Know­how führender Beratungshäuser und Lehrstühle.

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­40464 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025 www.arag.de

Als bester Anbieter von n­tv ausgezeichnet

Die Basler Versicherungen schärfen ihr Profil als TOP­Privatkundenversicherer und erhalten in der Kategorie Hausratversicherung die Auszeichnung “Deutschlands Beste Versicherung”. Der Award wurde am 10.04.2018 erstmalig von der renommierten Ratingagentur Franke und Bornberg gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Service­ Qualität und dem Nachrichtensender n­tv vergeben.

“Wir sind stolz über die durchweg positiven Bewertungen unserer Privatmarktprodukte”, sagt Jan Garbade, Leiter des Bereichs Vertriebsförderung Nichtleben bei den Basler Versicherungen,” das ist das Ergebnis einer konsequenten Leistungsverbesserung und einer Konzentration auf die Kundenbedürfnisse. Unser Serviceversprechen geht über eine materielle Vergütung im Versicherungsfall hinaus. Mit unseren innovativen Versicherungslösungen und Sofortschutzbriefbausteinen helfen wir unseren Kunden bei der Bewältigung und Verarbeitung des erlittenen Schadens und unterstützen bei präventiven Sicherungsmaßnahmen.”

Die Hausratversicherung Ambiente TOP der Basler Versicherungen bietet den Menschen mit einer Marktinnovations­ Updategarantie zusätzlich einen echten Mehrwert in Richtung Aktualität und berücksichtigt mit einem Cyber­Baustein den technischen Fortschritt und die damit verbundenen immer neuartigeren Risiken im Umgang mit Online – und Digitalanwendungen.

Diese und viele weitere Qualitätsmerkmale sowie die Servicequalität konnten bei der Produktanalyse durch die Ratingagentur Franke und Bornberg und das Deutsche Institut für Service­Qualität, die über 5.400 Details und mehrere verdeckte “Servicecalls” umfasste, überzeugen. Die Basler Versicherung konnte sich gegen ein breites Mitbewerberfeld durchsetzen und zählt zu Deutschlands besten Versicherungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D­61345 Bad Homburg Tel.: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56 www.basler.de

Das IVFP unterstützt bei der Definition tragfähiger Software­ Prozesse

Die IDD ist zum 23.02.2018 in Deutschland in Kraft getreten. Im Themenbereich der Anlegerprofilierung gibt es bereits viele gut umgesetzte Beratungsprozesse im Markt. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat mehrere Versicherungsgesellschaften bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Beratungsprozesse unterstützt. Insbesondere bei der Entwicklung der Lösungen für die Stuttgarter Lebensversicherung und für die Swiss Life konnte das IVFP einen maßgeblichen Beitrag leisten. Weitere Anwendungen befinden sich gerade in Umsetzung.

“Uns ist es wichtig, einen qualitativ hochwertigen Marktstandard zu definieren.”, sagt
Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Dabei kann er auf seine langjährige
Expertise im Bereich des Financial Plannings zurückgreifen. So beschäftigt er sich bereits seit 2002 mit Fragen zum optimalen Matching zwischen Kunde und Produkt. Dieses Wissen konnte das IVFP in diverse Workshops einbringen, um tragfähige Konzepte zur Anlegerprofilierung zu entwickeln.

Darüber hinaus wurden mehrere Beratungsprozesse im Bereich der Anlegerprofilbestimmung mit den begehrten Gütesiegeln des IVFP ausgezeichnet. Damit verbunden ist eine intensive Prüfung bestehender Software­Prozesse. Nur wer die vorab festgelegten Kriterien erfüllt, erhält die Zertifizierung. So konnten beispielsweise der Alten Leipziger und der Nürnberger entsprechend geprüfte Beratungsprozesse bescheinigt werden. Gerade in einem sehr heterogenen Bereich, mit den verschiedensten Softwarelösungen, schafft eine solch unabhängige Prüfung Vertrauen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Limbacher Straße 12 e, D­91126 Schwabach Tel.: 09122/888­623, Fax: 09122/888­624
www.vorsorge­finanzplanung.de

uniVersa baut Fondspalette aus

Fondsgebundene Rentenversicherungen sind im derzeitigen Niedrigzinsumfeld eine
gute Möglichkeit, um privat für das Alter vorzusorgen. Besonders beliebt sind
börsennotierte Fonds, die einen Index nachbilden, sogenannte Exchange­Traded Funds
(ETF). Sie werden nicht aktiv, sondern passiv gemanagt und sind damit deutlich
kostengünstiger. Die uniVersa hat ihre Fondspalette ausgebaut und bietet jetzt fünf verschiede iShare­ETF von Blackrock Asset Management an. Neben einem weltweiten und deutschen Aktienindex werden nun auch ETF angeboten, die einen Aktienindex in Europa und in Schwellenländern sowie einen Index aus Unternehmensanleihen in der Eurozone nachbilden. Die laufenden Kosten dafür liegen zwischen 0,1 und 0,25 Prozent. Damit unterstützen sie den rentablen Aufbau der Altersvorsorge. Angeboten werden die neuen ETF sowohl für Neukunden, als auch für den Bestand. Bereits beim Abschluss wird ein garantierter Rentenfaktor für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert, mit dem das angesammelte Kapital später mindestens verrentet wird. Zudem erfolgt zu Rentenbeginn eine Günstigerprüfung. Sollte der Rentenfaktor dann günstiger sein, erhält der Versicherte den höheren Wert.

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Versicherungen a.G., Sulzbacherstr. 1­7, D­90489 Nürnberg Tel.: 0911/5307­0, Fax: 0911 / 53 07 1676
www.universa.de

Weitere Vorstandsmitglieder, sechs neue Mitgliedsunternehmen und ein neuer Partner bereichern das InsurLab Germany

Gestern fand in den Räumen der AXA Versicherung AG in Köln die ordentliche Mitgliederversammlung des InsurLab Germany statt. Die nun 52 Mitglieder der jungen Initiative zur Vernetzung von Versicherungsunternehmen und innovativen Startups beschlossen im Rahmen dessen die Erweiterung ihres Vorstandes von drei auf acht Personen. Zudem stellte das InsurLab Germany sechs neue Mitgliedsunternehmen sowie den neuen strategischen Partner FinLeap aus Berlin vor.

Acht Vorstandmitglieder für eine starke Brancheninitiative

Bei der gestrigen Mitgliederversammlung des InsurLab Germany stimmte der Verein einstimmig für die Erweiterung des Vorstands um fünf weitere Mitglieder. Vorstandsvorsitzender Dr. Mathias Bühring­Uhle – ebenfalls Vorstandsmitglied der Gothaer – sowie Dr. Walter Botermann, Vorstandsvorsitzender der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE und Ulrich Pasdika, Life/Health Unit Manager bei Gen Re bilden weiterhin den geschäftsführenden Vorstand der Initiative. Der Vorstand wird fortan ergänzt durch Dr. Arne Barinka, Vorstandsmitglied der IDEAL Versicherung, Carlo Bewersdorf, Vorstandsmitglied der Hannoversche Lebensversicherung AG, Dr. Lothar Horbach, Vorstandsmitglied der RheinLand, Helmut Söhler, Hauptbevollmächtigter SCOR Global P&C Deutschland, und Prof. Dr. Torsten Oletzky, der die Initiative von Beginn an intensiv unterstützt hat. Er vertritt im Vorstand die TH Köln in seiner neuen Rolle als Professor.

Dr. Mathias Bühring­Uhle freut sich sehr über die neuen Vorstandskollegen: „Mit dem Wachstum der Initiative steigt auch die Diversität unserer Mitglieder, deren Interessen es bestmöglich zu vertreten gilt. Genau das können wir mit der Erweiterung des Vorstandes erreichen.“

InsurLab Germany knackt 50er­Marke

Bei der gestrigen Veranstaltung wurden sechs neue Mitgliedsunternehmen begrüßt. Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe ergänzt die derweil 28 Versicherungsunternehmen des Vereins. Auch die NRW.BANK ist dieser Kategorie nun zuzuordnen und wird direkt aktiv: seit Anfang April arbeitet eine Mitarbeiterin des neuen Mitgliedsunternehmens auf dem InsurLab Germany Campus in Köln.

Die Strategieberatung BÜLOW & QVARTZ komplettiert fortan das Quartett der Unternehmensberatungen beim InsurLab Germany. Als zusätzlichen Bildungsträger konnte der Verein die Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster für sich gewinnen. Zudem ergänzen der innovative Technologieanbieter Amazon Web Services aus Berlin und das InsurTech Startup mailo AG aus Köln nun das Mitgliederportfolio. Somit startet das InsurLab Germany mit insgesamt 52 Mitgliedern in das neue Geschäftsjahr.

Erweiterung des Netzwerks um einen starken FinTech Partner sowie eine internationale InsurTech Vereinigung

Erstmals präsentierte sich FinLeap aus Berlin als neuer strategischer Partner den Mitgliedern des InsurLab Germany. FinLeap ist ein auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierter Company Builder mit dem Ziel, Gründer beim Aufbau nachhaltiger, kundenorientierter und technologiestarker Unternehmen zu unterstützen. Das Experten­Team um CEO Ramin Niroumand bietet, neben einer integrierten Entwicklungsplattform für Startups, Best Practice Prozesse, umfangreiche Expertise im Finanzdienstleistungsbereich und Zugang zu Top Talenten, der nun auch den Mitgliedern des InsurLab Germany ermöglicht wird. In weniger als vier Jahren brachte FinLeap bereits 15 Unternehmen erfolgreich auf den Markt, u.a. den digitalen Versicherungsmakler Clark, die digitale Versicherungsplattform ELEMENT mit eigener BaFin­Lizenz und Perseus, ein Cyber Security Club für KMUs.

Bereits im März ist das InsurLab Germany zudem der Global InsurTech Alliance (GITA) beigetreten. GITA wurde gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen den InsurTech­Ökosystemen weltweit zu fördern und die Aktivitäten der einzelnen Länder aufeinander abzustimmen sowie deren Wirkung zu maximieren. Weitere Mitglieder der GITA sind FintechNZ, Insurtech Australia, InsurtechAsia, Instech London, Insurtech Ireland, Insurtech Lab Munich.

Über InsurLab Germany

Das InsurLab Germany ist eine junge Brancheninitiative der deutschen Versicherungswirtschaft, die von aktuell 28 Versicherungsunternehmen sowie 24 InsurTech­Startups, branchennahen Dienstleistern sowie Hochschulen und Universitäten getragen wird. Sie ist ein Think Tank für Innovation und Digitalisierung und fördert die Zusammenarbeit von Startups und etablierten Versicherungsunternehmen nachhaltig. Der InsurLab Campus in Köln bietet 50 Arbeitsplätze für InsurTech Startups und Digitalabteilungen der Mitgliedsunternehmen. Der Verein ist Teil der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgebauten Digital Hub Initiative „de:hub“ und Kompetenzstandort für die InsurTech­Szene Deutschland. Gegründet wurde sie 2017 von der Stadt Köln, IHK Köln, Universität zu Köln, TH Köln, etablierten Versicherungsunternehmen und Startups.

Verantwortlich für den Inhalt:

InsurLab Germany e.V., Schanzenstraße 6­20, D­51063 Köln Tel.: +49 (0)221 986529­10, Fax: www@insurlab­germany.com

Kernaussagen einer Untersuchung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung

Die Riester­Rente ist in der Form, wie sie 2002 eingeführt wurde, im gegenwärtigen Marktumfeld nicht mehr zeitgemäß. Eine Auswertung der Chance­Risiko­Klassen geförderter Altersvorsorgeprodukte zeigt, dass die Sparer bei ihren Entscheidungen erheblich eingeschränkt sind. Daher ist eine Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie erforderlich, wenn die Riester­Rente ihren ursprünglichen Zweck weiter erfüllen soll. Das sind drei Kernaussagen einer Untersuchung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in Berlin vorstellte. Die Studie entstand in Zusammenarbeit mit der DWS Group GmbH & Co. KGaA.

So zeigte die Auswertung der aktuell am Markt zu findenden fondsgebundenen Riester­Produkte, dass selbst bei der langen Laufzeit von 30 Jahren 60 Prozent der Tarife in der Chance­Risiko­Klasse 2 einzuordnen sind. Es handelt sich dabei also um eine sicherheitsorientierte Anlage mit begrenzten Ertragschancen. Lediglich ein Anbieter schafft es mit zwei Produkten in die Chance­Risiko­Klasse 4 (renditeorientierte Anlage mit höheren Ertragschancen). Bei einer Laufzeit von 20 Jahren ist der Anteil der risikoärmeren Tarife noch einmal deutlich höher. Wegen der vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie können kaum noch Beitragsanteile in chancenreichere Kapitalanlagen investiert werden. Unter den ebenfalls staatlich geförderten Basisrenten dagegen befindet sich eine Vielzahl von Tarifen, die eine Chance auf eine vernünftige Rendite bieten, obwohl die Zielgruppe der Basisrente deutlich kleiner ist.

Die Möglichkeiten der Anbieter, die Chancen fondsgebundener Riester­Renten durch weitere Veränderungen an den Produkten zu verbessern, sind begrenzt. Die Untersuchung lieferte Anhaltspunkte dafür, dass einige Anbieter einschließlich der Vertriebe und Kapitalverwaltungsgesellschaften bereits die einkalkulierten Produktkosten gesenkt haben. So waren verringerte Abschlusskosten bei Tarifen mit 20 Jahren Laufzeit im Vergleich zu den 30jährigen Tarifen zu beobachten. Durch eine Senkung der Kosten werden Beitragsanteile frei, die in renditeträchtigere Fondsanlagen investiert werden können. Diese Kostensenkungen wurden vorgenommen, obwohl der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Zulagenförderung der Riester­Produkte unverändert hoch ist.

Durch einen Vergleich der Jahre 2017 und 2016 gelangten die Autoren allerdings zu der Annahme, dass die Kostensätze in vielen Fällen inzwischen ein Niveau erreicht haben, das sich nicht weiter absenken lässt. Die Alternative wäre ein Verkauf ohne Beratung, um Abschlusskosten einzusparen. Beratung ist aber gerade bei den komplexen Riester­ Produkten und ihrer komplizierten Förderstruktur erforderlich. Der Verzicht auf Beratung stünde außerdem der Verbreitung der Riester­Rente im Wege, weil dann deutlich weniger Neuabschlüsse stattfänden.

Auf den zweiten entscheidenden Faktor für die Renditechancen, das Zinsniveau, haben die Anbieter keinen Einfluss. Bei der Einführung der Riester­Rente herrschte noch ein Zinsniveau, das fondsgebundenen Riester­Produkten trotz der vorgeschriebenen Garantiezusagen größere Investitionen in risikoreichere Kapitalanlagen ermöglichte. 2001 hatten zehnjährige Bundesanleihen eine durchschnittliche Rendite von 4,6 Prozent. 2016 lagen die Renditen dieser sicheren Wertpapiere im negativen Bereich. Das hat zur Folge, dass Hybridmodelle mit ihren verschiedenen Anlagetöpfen in den ersten Vertragsjahren kaum noch Guthabenanteile in den Topf mit den chancenreichen Kapitalanlagen investieren können.

Einen Ausweg böte der Verzicht auf die Garantie. Daher haben die Studienautoren in Simulationsverfahren mit 10.000 Kapitalmarktszenarien die Chance­ und Risikokennzahlen für generische Riester­Produkte berechnet. Einmal für einen Riester­Tarif mit Garantie und einmal ohne. Für eine 30­jährige Anspardauer brachte ein Tarif mit Garantie bei den Berechnungen nach den Standards der Produktinformationsstelle Altersvorsorge im derzeitigen Marktumfeld oftmals nur Ablaufleistungen, die knapp oberhalb der Garantiesumme lagen. Garantiefreie Tarife dagegen erzielten im Mittel ein um bis zu 64 Prozent höheres Kapital. Ein Verzicht auf die Garantie erhöht demzufolge die Renditechancen stark.

Bei Produkten ohne Garantie besteht allerdings auch die Gefahr, dass am Ende weniger als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Berechnungen mit Vergangenheitsdaten zeigten aber, dass die sehr schlechten Fälle aus den Simulationen in der Realität noch gar nicht vorgekommen sind. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Kapitalanlage weit gestreut wird, zum Beispiel durch ein globales Investment. So gab es in der Vergangenheitsbetrachtung bei einem 30­jährigen Anlagezeitraum mit Ausnahme von Japan keinen Fall, bei dem die Ablaufleistung geringer ausfiel als die eingezahlten Beiträge. Eine Beitragsgarantie wurde also de facto gar nicht benötigt. Auch bei dem kürzeren Anlagehorizont von 20 Jahren traten in der Vergangenheit kaum Zeiträume auf, die zu einer negativen Rendite und damit zu einem teilweisen Verlust der eingezahlten Beiträge führten.

Im Ergebnis ihrer Untersuchungen schlagen die Studienautoren daher vor, die Beitragsgarantie auch bei der Riester­ Rente flexibel zu gestalten. Dadurch würde ein Produktspektrum mit unterschiedlichen Chance­Risiko­Profilen entstehen. Die Altersvorsorgesparer können dann selbst entscheiden, ob sie für eine Beitragsgarantie erhebliche Einschränkungen bei der späteren Ablaufleistung in Kauf nehmen oder lieber ein Produkt mit einer höheren Rendite ohne Garantie wählen.

Durch diese Veränderung an der Produktgestaltung, so die Autoren, werde die Riester­Rente zukunftsfähig bleiben. Außerdem empfehlen sie eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Mit beiden Maßnahmen könne einem weiteren Rückgang der Riester­Anbieter entgegengewirkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Riester­Rente verbessert werden. Das komme letztendlich den Altersvorsorgesparern zugute.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Altersvorsorge, Analyse, Fortentwicklung und Diskussion staatlicher und privater Systeme zur Altersvorsorge, Hohenstaufenring 29­37, ­50674 Köln
Tel.: 0221­92394­1, Fax: 0221­92394­9
www.dia­vorsorge.de

Franke und Bornberg vergibt in allen untersuchten Bereichen des BU­Unternehmensratings Bestnoten für die AachenMünchener

Die AachenMünchener, der größte Lebensversicherer der Generali in Deutschland, hat
im 14. BU­Unternehmensrating der unabhängigen Rating­agentur Franke und Bornberg
GmbH erneut die höchste Auszeichnung „FFF = hervorragend“ erhalten. Damit zählt die AachenMünchener weiterhin zu den kundenorientiertesten und stabilsten Anbietern von Berufsunfähigkeitsversiche­rungen auf dem deutschen Markt.

„Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Vorsorgebausteinen jedes Berufstätigen, der mit seinem Einkommen die eigene Existenz bestreitet. Bei der Auswahl eines Anbieters muss sich der Kunde auf die Qualität der Absicherung verlassen können. Das gilt sowohl für das Angebot und die Leistungsabwicklung wie auch für die Stabilität während der Vertragslaufzeit“, sagt Peter Heise, Chief Insurance Officer Life der Generali Deutschland AG und Vorstand Lebensversicherungen der AachenMünchener.

Franke und Bornberg untersucht regelmäßig die Professionalität von Lebensversicherungsgesellschaften im Umgang mit dem Risiko Berufsunfähigkeit. Hierbei wird die Eignung von Berufsunfähigkeitsversicherern auf Basis einer internen Untersuchung der Unternehmen in den Bereichen „Kundenorientierung in der Angebots­ und Antragsphase“, „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“ und „Stabilität des BU­Geschäfts“ geprüft. Zum zweiten Mal nacheinander erreicht die AachenMünchener in allen drei Wertungsbereichen die Höchstwertung „FFF“. Auch ein anderes Rating bestätigt die Qualität der AachenMünchener als BU­Versicherer. So vergibt die Morgen & Morgen GmbH im BU­Rating für die Kompetenz der AachenMünchener als BU­Versicherer „Fünf Sterne“, was der Höchstwertung „ausgezeichnet“ entspricht.

Verantwortlich für den Inhalt:

AachenMünchener Lebensversicherung AG, Aureliusstraße 2, D­52064 Aachen Tel.: 0241/456­0, Fax: 0241/456­4510
www.aachener­muenchener.de

Umfangreicher Schutz für die ganze Familie

Wer umfangreiche Leistungen von Sehhilfen bis Naturheilkunde für die ganze Familie sucht, wird bei der Continentale fündig. Der neue Tarif StartAmbulant bietet allen gesetzlich Krankenversicherten eine preiswerte Ergänzung ihrer Gesundheitsabsicherung. Der Tarif leistet auch für Vorsorgeuntersuchungen und beinhaltet eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wie alle Tarife der StartLinie kommt der StartAmbulant komplett ohne Gesundheitsfragen aus.

Beinahe jeder zweite Deutsche ab 14 Jahren benötigt eine Brille oder Kontaktlinsen. Genau hier setzt der StartAmbulant an und schafft mehr finanziellen Spielraum. Denn der Tarif erstattet innerhalb von zwei Kalenderjahren 100 % der Kosten für Sehhilfen bis zu einem Maximalbetrag von 150 Euro. Bei Kindern bis 18 Jahre sind es 75 Euro. Aber auch für wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen kommt der StartAmbulant mit bis zu 150 Euro jährlich auf. Darunter fallen etwa die Früherkennung des Grünen Stars oder ein großer Gesundheitscheck. Zusätzlich werden für Heilpraktikerleistungen, für die GKV­Versicherte keine finanzielle Unterstützung erhalten, 50 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro im Jahr übernommen.

Bis zu 375 Euro Entlastung und Auslandsreiseschutz inklusive

So entlastet StartAmbulant das Konto der Versicherten um bis zu 375 Euro im Jahr. Zusätzlich bietet der Tarif auch einen Auslandsreiseschutz. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sind Versicherte bis zu 42 Tage im Jahr abgesichert. Der Tarif zahlt 100 % für notwendige medizinische und zahnärztliche Behandlungen, mögliche Krankenhausaufenthalte und Medikamente sowie den notwendigen Rücktransport aus dem Ausland.

Günstiger Schutz für die ganze Familie

Dabei ist StartAmbulant besonders familienfreundlich. Eine Familie, bestehend aus einem gesetzlich versicherten Elternteil sowie einem familienversicherten Partner und Kind, zahlt gerade einmal 18 Euro im Monat für die neue Zusatzversicherung der Continentale. Das zweite und alle weiteren Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Und: Mögliche Vorerkrankungen spielen beim Start Ambulant keine Rolle, denn alle Tarife der StartLinie können ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Damit ist StartAmbulant auch für Vermittler höchst attraktiv; um die vorvertragliche Anzeigepflicht müssen sie sich keine Gedanken machen.

Mit Profi­Zahnabsicherung kombinieren

Beste Leistungen beim Zahnarzt erhalten Versicherte in Kombination mit der professionellen Zahnzusatzversicherung CEZP. Der Tarif leistet bis zu 90 % für privatärztlichen Zahnersatz und bis zu 100 % für wichtige Zahnbehandlungen bei fehlender Leistungspflicht der GKV, wie etwa bei Paradentosebehandlungen. Für die professionelle Zahnreinigung werden 80 Euro im Jahr übernommen. Ein 30­jähriger gesetzlich Versicherter zahlt für die Kombination aus StartAmbulant und CEZP 30,82 Euro im Monat.

Einfach und schnell im Leistungsfall

Kunden, die sich für die Continentale Krankenversicherung entscheiden, kommen im Fall der Fälle schnell und einfach an ihr Geld. Mit der Continentale RechnungsApp können Sie Belege und Rechnungen komfortabel übermitteln. Der Dortmunder Krankenversicherer garantiert, eingereichte Rechnungen ­ sofern keine Rückfragen bestehen ­ innerhalb von drei Werktagen zu bearbeiten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale ­ Versicherungsverbund, Ruhrallee 92­94, D­44139 Dortmund Tel.: 0231/9190, Fax: 0231/9193255
www.continentale.de

Neuaufstellung stärkt die weitreichende Marktpräsenz von AIG in Europa

Die American International Group, Inc. (NYSE: AIG) hat bekannt gegeben, dass die im
Rahmen des Brexit geplante Neuaufstellung durch die Gründung zweier neuer
Versicherungsgesellschaften in Großbritannien und Luxemburg durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurde. Die Überführung des gesamten Bestandsgeschäfts auf die neuen Gesellschaften soll noch vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) stattfinden und sicherstellen, dass der Versicherungsschutz der Kunden sowohl in Großbritannien als auch in Europa ununterbrochen gewährleistet ist.

AIG Europe Limited hat bereits 2015 damit begonnen, aktive Vorkehrungen für den Fall des Austritts Großbritanniens zu treffen und nimmt somit eine klare Vorreiter­Rolle unter den vom Brexit betroffenen Versicherungsunternehmen ein. Die Neuaufstellung umfasst den Transfer des Bestandsversicherungsgeschäfts von AIG Europe Limited auf die neuen Gesellschaften in Großbritannien und Luxemburg. Darüber hinaus findet eine Verschmelzung der derzeit bestehenden AIG Europe Limited auf die neu gegründete luxemburgische Versicherungsgesellschaft statt.

AIG hat bereits wichtige Etappenziele im Änderungsprozess der gesellschaftsrechtlichen Struktur für das Europageschäft erreicht:

­ Gründung der neuen Versicherungsgesellschaften in Großbritannien (American International Group UK Limited) und in Luxemburg (AIG Europe S.A.) sowie Erhalt der jeweils erforderlichen Konzessionen;
­ Errichtung von Zweigniederlassungen der AIG Europe S.A. im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz;

­ Genehmigung des High Court von England und Wales für den Start der Benachrichtigung aller Versicherungsnehmer und sonstiger betroffener Parteien über die Übertragung des Versicherungsportfolios gemäß britischem Recht.

Anthony Baldwin, CEO von AIG Europe Limited sagte im Zusammenhang der Neustrukturierung:
„Wir haben bereits frühzeitig Leitlinien für unseren Umgang mit dem Brexit definiert. Unser Hauptaugenmerk lag dabei vor allem darauf, den Übergang für unsere Kunden möglichst störungsfrei zu gestalten. Unsere Lösung zur Neuaufstellung unseres Geschäfts zeichnet sich besonders dadurch aus, dass – unabhängig von den Auswirkungen des Brexits auf die Geschäftstätigkeiten unserer Kunden – deren europäischer Versicherungsschutz „brexit­sicher“ ist. Wir haben in Europa bereits eine Plattform für zukünftiges Neugeschäft sowie die Verlängerung bestehender Verträge errichtet. Durch die Übertragung unseres Bestandsgeschäfts eliminieren wir zudem Unsicherheitsfaktoren, wie etwa von der Entwicklung von Besitzstandsklauseln für bestehende Verträge abhängig zu sein.“

Die Neuaufstellung stärkt die weitreichende Marktpräsenz von AIG in Europa und stellt sicher, dass Kunden und Partner auch nach dem Brexit optimal bedient werden können – unabhängig davon, wie die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union ausgestaltet sein werden.

Es wird erwartet, dass die geplante Übertragung zum 1. Dezember 2018 wirksam wird und die beiden neuen Gesellschaften ab diesem Datum aktiv mit dem Zeichnen von Versicherungsgeschäft beginnen.

Verantwortlich für den Inhalt:

AIG Europe, Direktion für Deutschland, Oberlindau 76­78, D­60323 Frankfurt Tel.: +49(0)69/97113­0, Fax: +49(0)69/97113­290
www.accessaig.de

30 der analysierten Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Produktbereichen wurden prämiert

Der Spezialanbieter Travelprotect erhält zusammen mit der Versicherungsgruppe die
Bayerische einen Preis für „Deutschlands Beste Versicherung 2018“. Die Ratingagentur Franke und Bornberg, der Nachrichtensender n­tv und das Deutsche Institut für Service­Qualität zeichneten jetzt die Reiseversicherung Travelprotect aus.

„Diese Ehrung freut mich besonders“, sagt Jan Röhrle, Geschäftsführer der Travelprotect GmbH in Würzburg. „Es ist ein Ansporn, weiter die Services für unsere Kunden zu verbessern.“

„Wir sind stolz auf den Award: Er ist ein Beweis dafür, dass die Bayerische zusammen mit ihrem Partner mit Innovationen, Qualität und herausragenden Konditionen punktet“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen.

Die Bayerische hat gemeinsam mit der Travelprotect GmbH eine Reiserücktritt­, Reiseabbruch­, Reisegepäck­ und Reisekrankenversicherung entwickelt, die sich flexibel dem Bedarf des einzelnen Kunden anpasst und unabhängig von der Buchung über Reisebüros, Reiseveranstalter über das Internet abgeschlossen werden kann.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg und das Deutsche Institut für Service­Qualität untersuchen die Versicherungsunternehmen samt ihrer Produkte. Die Produktanalyse fußt auf 5.400 Untersuchungsdetails. Qualität, Preis und Leistung bilden die Bewertungsgrundlage.

Unternehmen mit den besten Produkten müssen sich zusätzlich einem umfangreichen Servicetest unterziehen. Dieser Test umfasst neben verdeckt initiierten Telefon­Beratungen und E­Mail­Anfragen auch Analysen des Internetauftritts. Die Auswertung basiert auf über 850 Servicekontakten.

30 der analysierten Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Produktbereichen wurden prämiert. Der Award soll Verbrauchern Orientierung geben.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wurde 1858 gegründet und besteht aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (Konzernmutter), Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG und der Sachgesellschaft Bayerische Beamten Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe betragen mehr als 460 Millionen Euro. Die Gruppe steigert ihr Eigenkapital kontinuierlich und liegt dabei weit über dem Branchenschnitt. Es werden Kapitalanlagen von über 4,5 Milliarden Euro verwaltet. Mehr als 6.000 persönliche Berater stehen den Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung. Die Ratingagentur Assekurata hat der Neuen Bayerischen Leben in einer aktuellen umfangreichen Unternehmensanalyse erneut die Qualitätsnote A+ („sehr gut“) verliehen.

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas­Dehler­Str. 25, D­81737 München Tel.: 089/6787­0, Fax: 089/6787­9150 www.diebayerische.de