Chubb gab die Modernisierung ihres Online-Angebots zur Absicherung von Managerhaftungsrisiken (D&O) bekannt.

 

Das aktualisierte D&O-Produkt bietet über eine neue Plattformtechnologie ab sofort einen noch effizienteren Angebots- und Policierungsprozess mit zusätzlichen Services und Schnittstellen. Der Versicherer wird damit seinem Ansatz gerecht, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen und Vereinen, einfache und schnelle Versicherungslösungen zu bieten.

Die neue D&O-Onlinelösung aus der Produktreihe „Chubb Easy Solutions“ ermöglicht Maklern, die eigenen Arbeitsprozesse weiter zu reduzieren. Durch eine technische Risikoanalyse optimiert sich der Prozess auf nur noch vier Standardfragen, nämlich nach bestehendem Versicherungsschutz, der Registrierung in Deutschland sowie nach Schäden oder möglicher Einschränkungen durch Wirtschafts- und Handelssanktionen.

Neben der Möglichkeit risikorelevante Dokumente, wie beispielsweise Alt-Policen oder Jahresabschlüsse hochzuladen, steht die Plattform den Nutzern nach dem Prinzip 24/7 zur Verfügung. Typische unterjährige Vertragsanpassungen, wie beispielsweise  Adressänderungen, Fälligkeitsverlegungen oder Deckungssummenanpassungen sind innerhalb des Konzeptes ohne zeitliche Verzögerung direkt umsetzbar. Auch der Renewalprozess kann online erfolgen.

„Mit der Weiterentwicklung unseres webbasierten D&O-Produktes bieten wir unseren Maklerpartnern nicht nur die Möglichkeit ihre eigenen oftmals noch zeitintensiven Arbeitsabläufe zu straffen, sondern auch eine moderne Lösung für ihre Kunden im kleineren und mittleren Segment. Dabei können wir 78 Prozent aller Branchen in Deutschland komplett digital auf der Plattform verarbeiten, “ erläutert Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter der Chubb in Deutschland.

 

Drei Viertel der Bevölkerung bezeichnen sich selbst als sicherheitsorientiert.

 

Sie schützen ihr Hab und Gut, die eigene Person stellen sie jedoch hinten an. Dafür geben sie teilweise nur schwer nachvollziehbare Gründe an. Versicherungsvermittler bestätigen zwar die mangelnde Vorsorgebereitschaft, sehen dafür jedoch ganz andere Gründe. Das sind Ergebnisse der aktuellen Continentale-Studie 2018, einer repräsentativen Befragung in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.

Bevölkerung sichert lieber Gegenstände ab als sich selbst

Rund drei Viertel der Deutschen finden den Schutz ihres Hausrates, ihrer Immobilie und ihres Autos wichtig. Über eine Pflegezusatzversicherung sagen dies nur 15 Prozent. Dabei halten sie die Gefahr, in den nächsten zehn Jahren pflegebedürftig zu werden, für genauso wahrscheinlich, wie im selben Zeitraum einen Autounfall zu verschulden. Ebenfalls nur einer Minderheit ist die Absicherung ihrer Arbeitskraft (39 Prozent der Berufstätigen) wichtig. Die befragten Vermittler erleben die Auswirkungen dieser Kundenhaltung tagtäglich bei ihrer Arbeit. Sie müssen ihre Kunden aktiv ansprechen, damit sie die eigene Person absichern – bei Sachversicherungen kommen Menschen eher von sich aus. Woran liegt das?

Menschen argumentieren sich eigentlich wichtige Absicherungen weg

Die Bevölkerung gibt diverse Gründe an, warum sie bestimmte Versicherungen für sich nicht wichtig findet. Insgesamt führen die Ergebnisse zu einer These: Menschen argumentieren sich die Bedeutung von Versicherungen weg, um sich besser zu fühlen. So sagt nur eine Minderheit, ihr sei die Absicherung wichtig, sie könne sie sich aber nicht leisten. Am Geld scheint es also vordergründig nicht zu liegen. Die Hauptbegründung ist: Im Ernstfall zahle der Versicherer eh nicht, weil er sich auf irgendwelche Klauseln berufe. Deshalb sei der Versicherungsschutz für sie auch nicht wichtig. Das sagt die Bevölkerung sowohl bei der Absicherung für den Fall von Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder eines Unfalles als auch im Bereich ambulanter und Zahn-Zusatzversicherungen.

„Diese Begründung ist vor allem bei Versicherungen überraschend, bei denen sehr klar ist, wann geleistet wird, zum Beispiel bei Pflegetarifen“, so Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. Bekannt ist das Vorurteil bereits aus der Berufsunfähigkeitsvorsorge. Doch auch hier gilt: Die Realität entspricht nicht der Wahrnehmung der Bevölkerung. Die meisten Leistungsanträge werden bewilligt. Nur 0,5 Prozent werden mit Hinweis auf Klauseln abgelehnt.

Auswirkungen auf die Beratungsarbeit der Vermittler

Vermittler glauben, ihre Kunden besitzen aus zwei Gründen häufig keine Personenversicherungen: Menschen schieben das Thema vor sich her und unterschätzen Risiken beziehungsweise ihren Vorsorgebedarf. Positiv für die Branche: Kaum ein Vermittler sagt, es liege an den Produkten. Diese seien bedarfsgerecht. Viele bemängeln jedoch, dass die Versicherungs- und Vorsorgethemen zu wenig im Mittelpunkt der Öffentlichkeit stehen.

Das Argument der Bevölkerung, der Versicherer beziehe sich auf Klauseln, um nicht zahlen zu müssen, spielt in der Vermittlerbefragung nur eine untergeordnete Rolle. Doch ob begründet oder nicht: Für die Kunden ist die Angst vor Klauseln real. „Mit dieser Sorge müssen sowohl wir als Branche als auch die Vermittler umgehen“, betont Dr. Helmich. „Für Vermittler war es schon immer am wichtigsten, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass dies für die Beratung mehr denn je ein Schlüsselelement ist.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel.: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Forschungsprojekt von AXA und V.E.R.S. Leipzig vergleicht Stimmungsbild zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften

 

Die Ansichten und Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gehen auseinander. So schätzt ein Viertel (25 Prozent) der Arbeitgeberverbände die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als „mittelmäßig“ bis „eher schlecht“ ein. Unter den Gewerkschaften sind es nur halb so viele (11 Prozent), die die eigenen Kenntnisse als „mittelmäßig“ einstufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von AXA, die gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig GmbH im Rahmen eines Forschungsprojekts Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur betrieblichen Altersversorgung befragt hat.

Differenzierte Ansichten zum Potenzial des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Zwei Drittel (66 Prozent) der befragten Gewerkschaftsvertreter und knapp die Hälfte (46 Prozent) der Arbeitgeberverbände sind der Ansicht, das Betriebsrentenstärkungsgesetz eigne sich zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Doch zeigt sich insbesondere unter den Arbeitgeberverbänden ein differenzierteres Stimmungsbild. Rund jeder fünfte Arbeitgeberverband (19 Prozent) gibt sogar an, dass das BRSG „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ zur weiteren Verbreitung der bAV in Deutschland beitrage.

„Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen. Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt“, kommentiert Prof. Dr. Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, die Studienergebnisse.

Bereitschaft zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells auf beiden Seiten vorhanden

Sowohl eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 Prozent) als auch der Großteil (65 Prozent) der befragten Arbeitgeberverbände wären dazu bereit, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Doch gibt auch knapp ein Viertel (22 Prozent) der Gewerkschaften an, unter keinen Umständen in Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell einsteigen zu wollen. Auch zeigen sich die Gewerkschaften unterschiedlicher Ansicht über die bestehenden Lösungen zur Umsetzung: Ein Drittel (33 Prozent) bevorzugt weder die Möglichkeit eines eigenen Sozialpartnermodells noch eine branchenübergreifende Lösung. Die Arbeitgeberverbände ziehen beide Lösungen zur Umsetzung in Betracht und spalten sich dabei in zwei Stimmungslager auf. Während die Hälfte (50 Prozent) die verbands- oder branchenübergreifende Lösung präferiert, sprechen sich 40 Prozent für die Umsetzung eines eigenen Sozialpartnermodells aus.

„Die hohe Akzeptanz zur möglichen Umsetzung eines Sozialpartnermodells bestätigt uns in unserer Strategie, die Chancen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu nutzen. Wir haben bereits einen gesamthaften Lösungsansatz erarbeitet und freuen uns nun, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Gespräche zur konkreten Umsetzung einzusteigen“, resümiert Dr. Patrick Dahmen, Vorstand für das Vorsorgegeschäft bei der AXA Konzern AG, die Studienergebnisse.

Weniger Komplexität in der bAV mit dem Sozialpartnermodell von AXA

Um Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Deutschland bedarfsgerechte Lösungen zu bieten, hat AXA ein Modell für die reine Beitragszusage entwickelt, das besonderen Wert auf sichere, stabile und renditestarke Rentenleistungen legt. Durch die Kollektivierung von Beiträgen und daraus resultierende Ausgleichsmechanismen erhält der Versicherungsnehmer deutlich höhere Renditechancen gegenüber einer individuellen Anlage. Das Modell ist bereits mit der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) besprochen und macht die betriebliche Altersversorgung so einfach wie noch nie. So kann beispielsweise eine im Sozialpartnermodell von AXA abgeschlossene Police zukünftig bei einem Arbeitgeberwechsel unkompliziert übertragen werden.

„Mit dem Sozialpartnermodell ergänzen wir unser bestehendes Angebot. Dabei profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Arbeitnehmer aller Altersklassen haben den Vorteil einer attraktiven Rendite und eines hohen Sicherheitsmaßes durch kollektives Handeln. Auf der anderen Seite entfällt für den Arbeitgeber die Haftung“, erläutert Dr. Patrick Dahmen weiter.

Eine weitere Ausgestaltung des Modells erfolge nun gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Über das Forschungsprojekt:

Das Forschungsprojekt wurde in konzeptioneller Zusammenarbeit mit und im Auftrag von AXA von der V.E.R.S. Leipzig GmbH unter der Schirmherrschaft und der persönlichen Mitwirkung von Herrn Prof. Dr. Fred Wagner, Institut für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, durchgeführt. Befragt wurden 37 Arbeitgeberverbände und 9 Gewerkschaften in persönlichen und telefonischen Interviews im Zeitraum November 2017 bis März 2018. Mit der Studie sollte die Einstellung der Tarifvertragsparteien gegenüber dem BRSG ganz allgemein und gegenüber den einzelnen Neuregelungen untersucht werden. Sowohl aufseiten der Arbeitnehmer als auch aufseiten der Arbeitgeber sollte erforscht werden, wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgenommen und umgesetzt wird sowie welche Hemmnisse, Probleme und Herausforderungen es möglicherweise bei der Umsetzung gibt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:     Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln Tel.: 01803 55 66 22, Fax: +49­221­148­21704, www.axa.de

Um den steigenden Wildschwein-Populationen  in Deutschland Herr zu werden, finden seit einigen Jahren vermehrt Bewegungsjagden auf Schwarzwild statt.

 

Unerlässlich dabei: der richtige Versicherungsschutz für die eingesetzten Hunde. Deshalb bringt die Gothaer nun eine neue Bewegungsjagdversicherung auf den Markt.

Durch milde Winter, ein großes Nahrungsangebot und das Fehlen natürlicher Feinde ist der Bestand an Wildschweinen hierzulande in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Die Tiere dringen bisweilen sogar in Städte und Dörfer vor und verursachen schwere Schäden in der Landwirtschaft. Bewegungsjagden auf Wildschweine sind daher eine Notwendigkeit geworden.

Bei diesen Jagden ist eine gute Absicherung der Hundeführer und ihrer Hunde wichtig. Die neue Gothaer Bewegungsjagdversicherung sichert Hundeführer gegen eventuelle Tierarztkosten oder Kosten im Todesfall ihrer Lieblinge ab. Zudem sind in dem Produkt auch neue Leistungen wie ein mögliches Abhandenkommen des Hundes, die aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) oder Schäden durch Wolfsangriffe auf den Hund abgesichert.

Darüber hinaus können Jagdleiter beim Abschluss der Versicherung künftig zwischen zwei Optionen wählen – je nachdem, ob sie verstärkt Tierarztkosten oder den Todesfall absichern wollen. Variante A übernimmt Tierarztkosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro und leistet 750 Euro im Todesfall, Variante B deckt Tierarztkosten von bis zu 750 Euro ab und zahlt 1.500 Euro beim Tod des Hundes. Komplettiert wird das neue Produkt von einem risikogerechtem Beitrag, da dieser fortan – abgesehen von einem Mindestbeitrag – individuell nach Anzahl der eingesetzten Hunden berechnet wird.

Mit einem Marktanteil von über 40 Prozent ist die Gothaer unumstrittener Marktführer im Bereich Jagdversicherung und komplettiert mit ihrer neuen Bewegungsjagdversicherung nun den Rundum-Schutz für Jäger.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, www.gothaer.de

Das sommerliche Wetter hat dazu geführt, dass sich immer mehr Verbraucher ein neues Fahrrad zugelegt haben.

 

Allein im ersten Halbjahr wuchs der Absatz von Fahrrädern und Elektro-Bikes nach Angaben des Verbandes der Zweirad-Industrie um sechs Prozent auf 2,8 Millionen. Doch wer zahlt, wenn das neue Rad gestohlen wird? Immerhin liegt der Preis für ein gutes Trekking- oder Mountainbike schnell im vierstelligen Eurobereich. Für ein Elektro-Bike muss man sogar deutlich mehr ausgeben. „In der Hausratversicherung sind Fahrräder nur gegen Diebstahl versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde“, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Verbraucher sollten beim Einschluss darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine Ausschlusszeiten vereinbart sind, beispielsweise von 22 bis fünf Uhr nur in verschlossenen Räumen. Sonst kann man bei einem nächtlichen Ausflug leer ausgehen. Wichtig ist auch, dass das Fahrrad abgeschlossen wird und nach einem Diebstahl möglichst unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Versicherungen a.G., Sulzbacherstr. 1­7, D­-90489 Nürnberg, Tel.: 0911/5307­0, Fax: 0911 / 53 07 1676, www.universa.de

ConceptIF baut digitalen Service für die Beratung von Gewerbekunden aus

 

Die ConceptIF-Gruppe, Anbieter von optimierten Deckungskonzepten und eigenen Assekuradeurprodukten im Bereich der privaten und gewerblichen Sachversicherung, kooperiert ab sofort mit CyberDirekt, der ersten digitalen Plattform für die Beratung, den Vergleich und den Abschluss von Cyber-Versicherungen. Vermittler, die bei ConceptIF angebunden sind, können ihren Gewerbekunden Versicherungsschutz und ein umfangreiches Präventionsangebot gegen Cyber-Attacken über die Technologie-Plattform von CyberDirekt anbieten.  Das Angebot ist auf den Bedarf von Klein- und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet und wird vollständig digital unterstützt.

Über die digitale Plattform von CyberDirekt können die Angebote von derzeit fünf Anbietern, Hiscox, Markel, AIG, HDI und CNA Hardy anhand von 30 Tarifmerkmalen verglichen werden. Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Dazu muss der Vermittler lediglich die Branche und den Jahresumsatz seines Gewerbekunden eingeben und in der Regel fünf Risikofragen beantworten lassen. Dieser vereinfachte Standardprozess wird für Betriebe bis zu zehn Mio. Euro Jahresumsatz und einer Versicherungssumme bis zu zwei Mio. Euro angeboten.

Makler-Service für das wachsende Cyber-Geschäft

Die Partner von ConceptIF können ihre Kunden im Rahmen eines digital gestützten Beratungsprozesses für das Thema sensibilisieren und anhand von Praxisbeispielen, Schadenszenarien und Leistungsfällen über die Cyber-Risiken informieren. Die webbasierte Software kann überall im Kundengespräch eingesetzt werden. Im ConceptIF-Maklerportal sind neben einer digitalen Antragsstrecke verschiedene hilfreiche Unterlagen, wie Gesprächsleitfäden, Kundenanschreiben und aktuelle Informationen rund um das Thema Cyber-Sicherheit hinterlegt. Darüber hinaus stellt ConceptIF ihren Vermittler-Partnern auch einen persönlichen Beratungsservice zur Verfügung. Versierte Mitarbeiter aus dem Gewerbeversicherungsteam beantworten die Fragen der Makler.

“Der Markt für Cyber-Versicherungen bietet extreme Wachstumschancen. Makler sind mit unserem digitalen Service bestens auf diese Entwicklung vorbereitet“, betont Hanno Pingsmann, Geschäftsführer von CyberDirekt. Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF-Gruppe, ergänzt: „Das Umsatzpotenzial von Cyber-Versicherungen wird von Maklern hoch eingeschätzt, von daher sehen wir in der Kooperation mit CyberDirekt eine sehr gute Ergänzung zu unseren bisherigen Angeboten für unsere KMU-Kunden.“

Zusatz-Angebote für Kunden zum Schutz gegen Cyber-Attacken

Bei sämtlichen Cyber-Versicherungen ist eine 24-Stunden-Notfall-Hotline eingeschlossen, über die die Kunden bei einem Cyber-Angriff schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Zusätzlich bietet CyberDirekt als einziger Anbieter im Markt Präventionsmaßnahmen an, die für den Versicherungsnehmer kostenlos sind. Die Trainings leisten einen aktiven Beitrag zur Risikoreduktion und versetzen den Kunden in die Lage, seine Mitarbeiter über Cyber-Risiken aufzuklären. Zudem können Kunden einen innovativen Service zum Schutz ihrer persönlichen Daten nutzen. Sollten die auf einer separaten Plattform optional hinterlegten Kundendaten, beispielsweise die E-Mail-Adresse oder die Kontonummer, im Darknet auftauchen, erhält der Betroffene eine automatische Benachrichtigung in Form eines Alarms. Wer eine Cyberversicherung abgeschlossen hat, bekommt diesen Service bei CyberDirekt kostenlos. CyberDirekt stellt zudem den Vermittlern sehr nützliche Tool für die Kundenberatung zur Verfügung, beispielsweise das Risikoanalysetool. Damit werden die Vermittler in die Lage versetzt, über die Cyber-Risiken systematisch zu informieren und auf die Besonderheiten der Firmen zugeschnitten zu beraten.

 

 

 

Keine guten Zeiten für Sparer: EZB-Chef Mario Draghi hält die Zinsen in der Euro-Zone bis einschließlich kommenden Sommer bei Null.

 

Größere Geldbeträge in Zeiten von Niedrig- oder gar Negativzins gewinnbringend anzulegen, ist für Privatpersonen nicht einfach. Die durchschnittliche Inflationsrate von 0,7 Prozent in den letzten fünf Jahren führt dazu, dass Vermögen auf Sparbuch und Festgeldkonten geschmälert werden. Mit Advigon.Kapital-Schutz Plus, einer Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, können Gelder, z. B. aus Erbschaften, Schenkungen oder Abfindungen, ebenso kurzfristig wie ertragreich angelegt werden. Ab einem Anlagezeitraum von fünf Jahren und Anlagesummen zwischen 20.000 Euro und 2,5 Mio. Euro bietet die Advigon Versicherung AG derzeit eine Gesamtverzinsung von 1,6 Prozent inklusive Beteiligung an Schlussüberschüssen und Bewertungsreserven. Aus einem Einmalbeitrag in Höhe von 100.000 Euro garantiert die Advigon nach fünf Jahren 1.576 Euro Zinsen, wobei sie den voraussichtlichen Ertrag für den Anleger derzeit mit 4.633 Euro kalkuliert.

Die Auszahlung aus dem Advigon.Kapital-Schutz Plus kann wahlweise als Kapitalzahlung oder als abgekürzte Leibrente über drei Jahre erfolgen. Stirbt der Anleger in der Anspar-phase, erhalten dessen Erben die Höhe des Vertragsguthabens als Todesfallleistung ausgezahlt. „Im kurzfristigen Anlagesegment ist eine Rentenversicherung mit diesen Konditionen kaum zu überbieten“, erklärt Advigon-Geschäftsführer Godehard Laufköter. „Damit vervollständigt die Advigon ihre Produktpalette für Privatpersonen auf sinnvolle Weise von Krankenzusatz- und Reiseversicherungen über den Berufsun-fähigkeitsschutz bis hin zur Kapitalanlage.“ Advigon.Kapital-Schutz Plus kann neuerdings auch von juristischen Personen abgeschlossen werden.

Advigon Versicherung AG:

Die Advigon Versicherung AG mit Sitz in Vaduz ist eine Tochtergesellschaft der HanseMerkur Versicherungsgruppe. Das Unternehmen hat sich auf die Absicherung persönlicher Lebensrisiken spezialisiert und überzeugt bei der individuellen Absicherung biometrischer Risiken mit der noch seltenen Kombination von Bausteinen aus der Kranken- und Lebensversicherung.

 

Verantwortlich für den Inhalt: Advigon Versicherung AG, Pflugstrasse 20, FL – 9490 Vaduz, Tel: 0049 40 4119 1357, www.advigon.com.

Mit der Grundfähigkeitsversicherung hat die NÜRNBERGER Lebensversicherung (NLV) ihr Portfolio im Bereich Einkommensschutz erweitert.

 

Das Produkt schützt vor den finanziellen Folgen bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit – unabhängig davon, ob der Beruf weiter ausgeübt werden kann oder nicht.

Einfach der passende Schutz

Bei Vertragsabschluss wählt der Kunde zwischen zwei Leistungspaketen. Beide Tarife greifen bereits, wenn eine der 18 versicherten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten stark beeinträchtigt oder verloren ist sowie bei Pflegebedürftigkeit. In der Comfort-Variante beträgt der Prognosezeitraum 12, im Premium-Paket 6 Monate. Zudem ist bei der Premium-Absicherung das Autofahren (Fahrlizenzverlust Klasse B) als weiterer Leistungsauslöser versichert.

Kundenbedarf steht im Mittelpunkt

Damit sich der Versicherungsschutz optimal an die Bedürfnisse des Kunden anpasst, kann er den Grundtarif um folgende Zusatzbausteine erweitern:

  • Zusatzbaustein „Volle Erwerbsminderung infolge psychischer Erkrankung“
  • Zusatzbaustein „Lkw-/Busfahrer (Fahrlizenzverlust Klasse C oder D)“
  • Zusatzbaustein „Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz“
  • Krankheits-Schutz: Die Dread-Disease-Zusatzversicherung unterstützt den Kunden bei Eintritt einer von 50 versicherten schweren Erkrankungen.
  • Inflations-Schutz: Um sich im Leistungsfall vor Inflation zu schützen, kann eine garantierte Rentensteigerung vereinbart werden (wählbar zwischen 0,5 % – 3,0 %).

Daneben profitieren Kunden von verkürzten Gesundheitsfragen bis zu einer garantierten Jahresrente von 18.000 EUR. Nach Vertragsabschluss kann der Versicherungsschutz bei Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Existenzgründung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. „Wir haben eine Absicherung konzeptioniert, die jedem Kunden einfach den passenden Schutz bietet – egal welcher Arbeit er nachgeht oder in welcher Lebenssituation er sich befindet. Mit der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung, der Dread-Disease-Deckung und der Grundfähigkeitsversicherung hat jede Zielgruppe die Möglichkeit, ihr Einkommen abzusichern“, macht NLV-Vorstandssprecher Harald Rosenberger deutlich.

 

Verantwortlich für den Inhalt: NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Der Baukasten für den passenden Schutz

 

Die Absicherung passt sich jetzt mit einzelnen Bausteinen an den individuellen Bedarf des Kunden an. Und das mit mehr Rechtssicherheit im Leistungsfall: Denn als erster BU-Versicherer bietet die NÜRNBERGER Leben (NLV) bei den Gesundheitsfragen einen sogenannten GKV-Check an.

Bereits zu Jahresbeginn hat die NLV das Bedingungswerk ihrer BU-Versicherung optimiert. Jetzt erscheint das neue Tarifpaket. Die BU-Versicherung wird nun nach dem Bausteinprinzip abgeschlossen und bietet so den Kunden eine individuelle Absicherung. Ganz nach persönlichem Bedarf kann der Grundtarif um einen Arbeitsunfähigkeits- oder Pflege-Schutz erweitert werden. Daneben hat der Kunde die Möglichkeit, mit dem Inflations-Schutz eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zu vereinbaren. Weitere Optionen sind die Dread-Disease-Zusatzversicherung, der Unfall-BU-Schutz und das Krankentagegeld.

Neu: Zusatzbaustein GKV-Check

Zudem bietet die NÜRNBERGER als erster BU-Versicherer in Deutschland für gesetzlich Krankenversicherte optional eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit GKV-Check an. Das erleichtert den Abschluss, denn die Gesundheitsfragen im Antrag gehen lediglich auf 12 Monate zurück. Nur für diesen Zeitraum werden die Angaben bei einem späteren Leistungsfall geprüft. Für die letzten 5 Jahre lässt sich die NÜRNBERGER zusätzlich die persönliche GKV-Patientenakte des Kunden zukommen. So können bereits bei Vertragsabschluss eventuelle Unstimmigkeiten geklärt werden. Der Versicherte profitiert von einer erhöhten Rechtssicherheit, da das Risiko der Anzeigepflichtverletzung sinkt.

Rating bestätigt Qualität

„Wir haben unsere Berufsunfähigkeitsversicherung weiterentwickelt und flexibler gemacht. Damit bieten wir unseren Kunden noch einfacher den passenden Schutz – abgestimmt auf ihre persönlichen Bedürfnisse“, erklärt Harald Rosenberger, Vorstandssprecher der NLV. Dass die Nürnberger Lebensversicherung auch ihren Service optimiert hat, beweist die Auszeichnung „Fair in der BU-Leistungsregulierung“ (08.2018) der Assekurata Solutions GmbH. Bewertet wurden Sachbearbeitung, Transparenz, Kundenorientierung und Kompetenz des Unternehmens bei der Leistungsfallbearbeitung.

 

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Transparenz und Sicherheit

 

Geschlossene Gesundheitsfragen wie z. B. „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ haben für Vermittler und Kunden einen großen Vorteil: Sie können einfach beantwortet werden. Und der Kunde bekommt umgehend ein Ergebnis. Daher setzt die NÜRNBERGER Krankenversicherung (NKV) jetzt noch stärker auf diese Fragen.

Bei vielen Stationärtarifen werden sie bereits angewendet, jetzt gibt es auch für die neuen Pflegetagegeldtarife sowie den Pflegeschutzbrief PASS für Assistance-Leistungen der Malteser geschlossene Fragen. Beispiel:

  1. Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50 % vor?
  2. Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine der genannten Erkrankungen oder Folgen diagnostiziert oder behandelt?

Werden beide Fragen verneint, steht am Point of Sale fest, dass der Tarif ohne Erschwernis angenommen wird. Wird eine der Fragen mit ja beantwortet, erscheint sofort das Ergebnis, dass die gewünschte Absicherung nicht möglich ist. Vermittler können daher dem Kunden noch im Beratungsgespräch Auskunft darüber geben, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wird.

Für NKV-Vorstand Christian Barton liegen die Vorteile auf der Hand: „Bei offenen Gesundheitsfragen kann etwas vergessen werden. Das führt zu Problemen, wenn der Versicherer im Leistungsfall prüft, ob die Gesundheitsangaben zum Zeitpunkt der Antragstellung

wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Gegebenenfalls kann er sogar vom Vertrag zurücktreten. Geschlossene Gesundheitsfragen bringen Transparenz, Klarheit und Sicherheit im Leistungsfall, sowohl für den Kunden als auch für den Vermittler.“ Laut Barton soll die Gesundheitsprüfung auch bei weiteren Tarifen optimiert werden.

Allgemeine Wartezeiten in vielen Zusatztarifen entfallen

Es gibt eine weitere Neuheit: In vielen Tarifen verzichtet die NKV ab sofort auf die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie bleiben unverändert bestehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de  

Gemeinsam Zukunft gestalten

 

Die Zurich Versicherung ruft mit der „Zurich Innovation World Championship“ einen Wettbewerb um die besten Innovationen im Bereich Kundenlösungen aus. Die weltweite Challenge sucht die besten und erfolgreichsten Startups und InsurTech-Unternehmen, um zukünftig gemeinsam digitale Lösungen für Zurich Kunden bereitzustellen.

Auch die Zurich Gruppe Deutschland engagiert sich bei dieser Suche nach Startup-Unternehmen, die mit innovativen Kundenlösungen überzeugen und diese zukünftig Kunden von Zurich in Deutschland oder anderen Ländern anbieten möchten.

Die „Zurich Innovation World Championship“ ist ein weiterer Schritt des Versicherers auf dem Weg, die Versicherungsbranche grundlegend zu verändern. Im Rahmen des Wettbewerbs, der in mehr als 20 Ländern weltweit stattfindet, wird nach Startup-Innovationen aus den Bereichen „Mobilität“, „Smart Home“, „Digital Health“ und „Finanzplanung“ gesucht. Startups und InsurTech-Unternehmen können sich bis zum 30. September 2018 bewerben und ihre Vorschläge über die Wettbewerbs-Webseite einreichen.

Von Deutschland aus in die Welt

In einem ersten Schritt wird zunächst auf nationaler Ebene ein Wettbewerbs-Sieger unter den teilnehmenden Startups ermittelt. Dieser erhält damit die Möglichkeit, eine weitere Wettbewerbsrunde auf europäischer Ebene zu durchlaufen. Zuletzt nehmen die Gewinner der Regionalrunden aus Nordamerika, Lateinamerika, Europa und Naher Osten sowie der Region Asien-Pazifik an einer abschließenden globalen Finalrunde teil, die im Februar 2019 stattfindet. Deren Bronze-, Silber- und Gold-Gewinner erhalten jeweils unterstützende Mittel, um ein Pilotprojekt mit Zurich und ihren Kunden durchzuführen. Die Gewinner aus Deutschland werden im Oktober zunächst von einer Jury ausgewählt, die zu Teilen aus Fachexperten, Innovationsführern und leitenden Führungskräften besteht.

Dr. Alexander Bernert, Head of Innovation & Market Management, erklärt: „Zurich hat sich im gesamten Handeln der Kundenorientierung verschrieben. Wir forcieren die Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, indem wir unsere Angebote so neu ausrichten, dass sie die veränderten Bedürfnisse unserer digital versierten Kunden bestmöglich erfüllen. Die Zurich Innovation World Championship gibt Unternehmen die Chance, zusammen mit Zurich den Wandel der Versicherungsbranche voranzutreiben und zu gestalten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25­33, D-­53115 Bonn Tel.: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Sowohl in der Gesetzlichen als auch in der Privaten Krankenversicherung gibt es Menschen, die ihren Versicherungsbeitrag nicht zahlen können oder wollen.

 

Daher ist es bedauerlich, dass in der Öffentlichkeit immer wieder – zuletzt beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vom 5. September 18 oder im Spiegel vom 17. März 18 – der falsche Eindruck erweckt wird, Probleme mit Beitragsschuldnern gäbe es nur in der PKV. Für Beitragsschuldner gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie auch in der Privaten (PKV) Anspruch auf genau die gleichen Notfall-Leistungen.

Zu den Fakten:

Beitragsschuldner in der PKV

Ende 2017 waren im sogenannten PKV-Notlagentarif insgesamt 106.200 Nichtzahler verzeichnet, das sind weniger als 1,3 Prozent aller Privatversicherten. Vor Einführung des Notlagentarifs im Jahr 2013 gab es in der PKV rund 149.000 Beitragsschuldner, sodass die Gesamtzahl seither um 29 Prozent zurückgegangen ist.

Im Notlagentarif ist versichert, wer in Beitragsrückstand gerät und diesen nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht begleicht. Die Leistungen beschränken sich auf die Heilbehandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Die Beiträge im Notlagentarif sind mit rund 100 Euro monatlich relativ gering. Das erleichtert die Rückzahlung der Außenstände – was das erklärte Ziel des Gesetzgebers war, als der Tarif 2013 neu eingeführt wurde. Sind alle Rückstände bezahlt, wird der Versicherungsschutz im Ursprungstarif fortgesetzt.

Die durchschnittliche Verweildauer von weniger als einem Jahr im Notlagentarif zeigt, dass der Tarif wie beabsichtigt dabei hilft, dass die Betroffenen ihre verringerten Beitragsschulden leichter tilgen können. Da der Beitrag im Notlagentarif deutlich geringer als der vorherige Tarifbeitrag ist, haben sie die Chance, ihre Schulden schneller abzuzahlen und dann in ihren normalen Krankenversicherungsschutz zurückzukehren.

Zusammen hatten die Versicherten im Notlagentarif 2017 Beitragsschulden von 386,5 Millionen Euro. In der GKV sind die Schuldenprobleme gemessen an der Versichertenzahl sogar etwa doppelt so hoch wie in der PKV. (Hochgerechnet von 8,75 Millionen Privatversicherten auf 72,79 Millionen GKV-Versicherte entspräche das PKV-Niveau einem Beitragsschulden-Stand von etwa 3,21 Milliarden Euro, doch die Beitragsschulden in der GKV betragen tatsächlich 7,82 Milliarden Euro – also mehr als doppelt so viel.)

Lösung für Hilfebedürftige

Wer finanzielle Hilfebedürftigkeit nachweisen kann, ist nicht im Notlagentarif versichert, sondern kann sich im PKV-Basistarif mit garantierten Leistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern – gegebenenfalls sogar ohne eigenen Beitrag (weitere Informationen dazu). Diese Tatsache bleibt zum Beispiel im erwähnten Spiegel-Artikel völlig unerwähnt.

Beitragsschuldner in der GKV

In der GKV stellt sich das Problem der Beitragsschuldner etwas komplexer dar. Für einen Vergleich mit der PKV taugen die pflichtversicherten Arbeitnehmer nicht, weil bei ihnen die Beiträge automatisch vom Arbeitgeber überwiesen werden und somit keine Schulden entstehen können. Schaut man sich hingegen die freiwillig Versicherten in der GKV an, die ihre Beiträge eigenständig überweisen müssen, zeigt sich eine Beitragsausfallquote von mehr als 5 Prozent. Bei denjenigen, die ursprünglich nicht versichert waren, beträgt sie sogar rund ein Drittel. Insgesamt kommt die GKV so auf Beitragsschulden von 7,82 Milliarden Euro.

Auch gesetzlich Versicherte, die ihre Beiträge nicht bezahlen, haben lediglich einen Rechtsanspruch auf Notfallleistungen. Das regelt das Sozialgesetzbuch V in § 16. Genauso wie in der PKV können sie im Krankheitsfall nur Leistungen beanspruchen, die bei Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Dass diese Regelung von den Beitragsschuldnern häufig umgangen wird, weil für Ärzte das Ruhen der Leistungen nicht ersichtlich ist, belastet dabei in erster Linie die restliche Versichertengemeinschaft.

Anders als im Notlagentarif der PKV gibt es bei diesem Ruhen der Leistungen keine Beitragsreduzierung in der GKV. Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen unabhängig vom Einkommen weiterhin jeden Monat über 330 Euro Beitrag zahlen. Die Rückstände steigen dadurch entsprechend weiter. Dadurch fällt es ihnen immer schwerer, die Schulden zu begleichen. Bei finanzieller Hilfebedürftigkeit tritt auch in der GKV kein Ruhen der Leistungen ein (ebenso wie im PKV-Basistarif).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., Gustav-Heinemann-Ufer 74 c, 50968 Köln,Telefon +49 221 9987-0, www.pkv.de

Munich Re entwickelt Versicherungsprodukte und Services, die Versicherungsnehmern eine größtmögliche Absicherung bieten

 

Torsten Jeworrek, Mitglied des Vorstands von Munich Re: “Cyberrisiken gehören zu den größten Gefahren der vernetzten Wirtschaft. Munich Re investiert sehr gezielt in Wissen und den Aufbau von Netzwerken, um Services und Versicherungsprodukte stetig zu verbessern. Gemeinsam mit Technologiepartnern wollen wir auch in Zukunft Lösungen für diese Risiken immer weiterentwickeln.“

Die Digitalisierung bietet zweifellos enorme Möglichkeiten für Menschen und Unternehmen. Unternehmen können dadurch eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz und der Qualität erzielen sowie Risiken reduzieren. Die Kundenzufriedenheit kann durch digitale Services und Produkte verbessert werden.

Vor allem wegen der immer stärkeren Vernetzung von Maschinen und Geräten entstehen aber auch sehr komplexe Risiken, wie der Diebstahl von Daten, Störungen der Interaktion von vernetzten Maschinen bis zum Ausfall ganzer Produktionslinien und Lieferketten. Die volkswirtschaftlichen Kosten von großflächigen Cyberangriffen sind schon heute größer als Schäden, die von Naturkatastrophen verursacht werden. Sind kleine und mittlere Unternehmen betroffen, können sie schnell in ihrer Existenz bedroht werden.

Die größten wirtschaftlichen Schäden entstanden bisher durch Erpressungssoftware und Schadsoftware, allen voran WannaCry und NotPetya, die durch die zunehmende Vernetzung der Wirtschaft vermehrt zu Betriebsunterbrechungen und Datenverlust führten. Dieser Trend wird sich fortsetzen, da immer mehr Maschinen und Endgeräte verbunden sind.

Die Nachfrage nach Prävention und Versicherung steigt, da Unternehmen ihre Gefährdung erkennen und Schutz vor den finanziellen Folgen durch Cyberrisiken suchen. Lag das Marktvolumen für Cyberversicherungen 2017 noch bei 3,5 bis 4 Mrd. US$, so gehen Schätzungen davon aus, dass es bis zum Jahr 2020 auf 8 bis 9 Mrd. US$ ansteigt. Doch Versicherung ist nur ein Aspekt. Mindestens ebenso wichtig ist Prävention durch technische Maßnahmen, sowie im Schadenfall eine schnelle Reaktion und Schadenbegrenzung.

Vor diesem Hintergrund bietet Munich Re Rückversicherungskunden sowie Versicherungsnehmern Lösungen an, die deutlich mehr beinhalten, als nur Schäden zu bezahlen. Das zielt besonders auf kleinere und mittlere Unternehmen. Das Angebot reicht von vielfältigen Services bei der technischen Analyse und Maßnahmen zur Schadenverhütung über eine permanente Prüfung des Sicherheitsstandards der technischen Anlage und konkrete Versicherungsprodukte bis zu forensischen Untersuchungen im Schadenfall und der Wiederherstellung von Daten. Unternehmen können so ihren Betrieb schneller wieder aufnehmen.

Zudem unterstützt Munich Re Erstversicherer mit einem Pool von Experten bei Produktdesign, Underwriting und Schadenmanagement. So kann die Zeit bis zur Markteinführung neuer Versicherungsprodukte verkürzt und Investitionen können verringert werden. Ein weit verzweigtes Netzwerk mit hochspezialisierten Technologieunternehmen, vor allem aus den Bereichen Software, Hardware und IT-Sicherheit, ist dabei nötig, um schnell sich ändernde Technologiestandards umzusetzen. Damit wird gewährleistet, dass die Einschätzung von Risiken und die Entwicklung von Lösungen immer auf dem technisch neuesten Stand sind. Das ist umso wichtiger, als bei Cyberrisiken die Daten aus der Vergangenheit, wie sie etwa bei Naturgefahren genutzt werden, wenig aussagekräftig für potenzielle Ereignisse in der Zukunft sind. Durch die rasante Weiterentwicklung der Technologie sowie die immer stärkere Vernetzung ändert sich das Risiko fortlaufend. Und dieses Änderungsrisiko vergrößert sich darüber hinaus durch rechtliche und politische Veränderungen.

Jeworrek betont: „Wir nehmen diese Herausforderung an. Nur wenn wir unsere Angebote an die sich verändernden Risiken und Bedarfe anpassen, können wir für unsere Kunden relevant bleiben. Und nur so können wir Chancen für neue Geschäftsfelder eröffnen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt: Münchener Rück, Rückversicherungs­Gesellschaft, Königinstraße 107, D-­80802 München Tel.: 089/38910, Fax: 089/399056, www.munichre.de

 

 

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmalig die Bedingungswerke der Krankentagegeldtarife durchleuchtet

 

Sechs Tarife erhalten eine 5-Sterne-Bewertung und insgesamt wurden 90 Tarife von 32 Anbietern im Bereich Zusatzversicherung analysiert.

Eine längere Erkrankung kann jeden treffen. Wer keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld hat, muss privat vorsorgen. Das Krankentagegeld gleicht mit einem zuvor vereinbarten Betrag den krankheitsbedingten Einkommensverlust aus. „Der gesetzliche Schutz gilt nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung – aber auch hier sprechen wir von einer Lücke von circa 20 bis 30 Prozent zum normalen Einkommen. Die Zielgruppe ist immens, sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige sollten sich mit der Thematik auseinandersetzen“, erläutert Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN, die Entscheidung für das M&M Rating Krankentagegeld.

Die Experten des Analysehauses haben insgesamt 90 Tarife durchleuchtet. Sechs Tarife erhalten fünf Sterne, 22 Tarife erzielen eine sehr gute Bewertung und somit vier Sterne. Gut zwei Drittel der Tarife kamen nicht über eine mittelmäßige Bewertung mit drei oder weniger Sternen hinaus, aber lediglich 5,5 Prozent der Tarife erhalten eine schwache Bewertung. Die Analyse zeigt, dass Arbeitnehmer und Selbstständige unterschiedlich behandelt werden. Bei der Frage nach Krankentagegeld bei Rückfallerkrankungen ohne Karenzzeiten beispielsweise bekommen Arbeitnehmer mehr Unterstützung als Selbstständige. Weiter haben die Analysten von Morgen & Morgen festgestellt, dass Wiedereingliederungsmaßnahmen selten oder nur eingeschränkt enthalten sind. Für lediglich einen von 32 Anbietern spielt die jeweilige Berufsgruppe eine Rolle in der Krankentagegeldversicherung. Die Bedingungsanalyse besteht aus insgesamt 21 Fragen. Diese beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht im Fokus, ebenso wie die klaren und transparenten Aussagen im Bedingungswerk. Ein Fünf-Sterne-Tarif verzichtet auf das außerordentliche Kündigungsrecht bei Teilversicherung und unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören. Ebenso garantiert der Versicherer das Krankentagegeld bei Wiedereingliederungsmaßnahmen bzw. Teil-Arbeitsunfähigkeit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN GmbH, Wickerer Weg 13-15, 65719 Hofheim am Taunus,Tel: +49 (0) 61 92 99 62 – 30, www.morgenundmorgen.de

BdV: Schlecht und billig

 

Mit Beginn des Schuljahres startet in baden-württembergischen Schulen wieder der Vertrieb von Schülerzusatzversicherungen. Kernstück der Versicherungen, die meist nur einen Euro kosten, ist die Versicherung bei Unfällen und die Haftpflichtversicherung. Diese haftet allerdings nur begrenzt, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind diese Schülerzusatzversicherungen oft mehr als überflüssig. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) kritisiert die Versicherung scharf.

„Der Vertrieb dieser privaten Versicherung in Schulen ist so kurios wie wenig bedarfsgerecht“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Axel Kleinlein, BdV-Vorstandssprecher kritisiert außerdem: „Versicherer und andere Finanzdienstleister haben aus unserer Sicht an Schulen nichts zu suchen. Weder als Sponsor von Unterrichtsmaterialien noch als Vertreiber von Versicherungen für Schülerinnen und Schüler.“

Denn in der Praxis bedeutet das: Lehrer verteilen als eine Art Versicherungsvertreter die Antragsformulare der WGV Versicherung (Württemberg) bzw. der BGV Versicherung (Baden) in ihren Klassen, Eltern werden aufgefordert, das Formular zu unterschreiben und ihren Kindern einen Euro für den Beitrag mitzugeben. „Schüler und Eltern erhalten kaum weitere Informationen dazu, was sie überhaupt unterschreiben“, stellt Grieble fest. Auch der Bund der Versicherten hält wenig von dieser Versicherung und ihrem Vertriebsweg. Er hatte der Schülerzusatzversicherung deshalb schon im Frühjahr 2018 den Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres 2018“ verliehen.

Wegen der mangelhaften Vertriebssituation erfahren Eltern in der Regel nicht, dass die Versicherung nur für einen ganz kleinen Teil möglicher Schäden aufkommt, die Versicherungssummen oft viel zu gering sind und es für die möglichen Schäden einen viel umfassenderen, bedarfsgerechten anderweitigen Versicherungsschutz gibt. „Eltern glauben, weil das Produkt ja von Ministerium und Schule kommt, alles richtig zu machen. Die trügerische Sicherheit verhindert möglicherweise den Abschluss wirklich wichtiger Versicherungen“, gibt Kleinlein zu bedenken. Die Verbraucherzentrale erhält sogar Beschwerden, dass die Versicherung gar nicht leisten will, weil bereits gesetzlicher oder privater Versicherungsschutz besteht. Andere Eltern berichteten von einem Zwang, die Versicherung abzuschließen. So wurde beispielsweise gedroht, dass Schüler ohne diesen Schutz nicht an Ausflügen teilnehmen dürften. Kritik kommt auch aus der Schule, denn immer wieder empören sich Lehrer darüber, dass sie den Vertrieb von Versicherungen übernehmen müssen.

Verbraucherzentrale und BdV sind sich einig: Eltern sollten den schulvertriebenen Versicherungskäse eher als Anlass nehmen um generell zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für die Familie ausreichend und bedarfsgerecht ist. Eltern, die Ärger oder Probleme mit der Schülerzusatzversicherung haben, können sich dazu auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten melden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221, www.bundderversicherten.de

Analyse der Solvenzberichte durch den Bund der Versicherten offenbart Probleme

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat gemeinsam mit dem Analysten Carsten Zielke (Zielke Research Consult GmbH) anhand der aktuellen Solvenzberichte untersucht, wie es um Stabilität und Sicherheit der deutschen Lebensversicherungsunternehmen steht. Das Fazit von BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Wir beobachten einen Solvenzfetisch. Hohe Solvenzmittel alleine geben aber keinen Anlass zur Entwarnung.“ So beruhen die erhöhten Werte der Sicherheitsmittel meist nicht auf nachhaltigen Maßnahmen und blähen die Solvenz zuweilen übermäßig zu Lasten anderer Kennzahlen auf. „Nur eine Betrachtung der unterschiedlichen Kennzahlen in deren Wechselwirkung erlaubt eine genaue Analyse der Unternehmen“, erklärt Carsten Zielke. Positiv sehen BdV und Zielke aber, dass die Solvenzberichte im Vergleich zur Vorjahresstudie verständlicher geworden sind. „Viele Unternehmen haben sich in Sachen Transparenz lernwillig gezeigt und dieses Jahr deutlich transparentere Berichte vorgelegt“, erklärt Kleinlein.

Solvenzberichte sollen Aufschluss darüber geben, wie sicher und stabil sich die Versicherungsunternehmen darstellen. Dies ist besonders für die Verbraucher wichtig, die ihr Geld zur Sicherheit ihrer Altersvorsorge diesen Unternehmen anvertrauen. „Wir sehen in 2017 einmalige Effekte oder externe Einflüsse, die die Solvenzlage entspannt erscheinen lassen“, so Kleinlein. Daher hat eine hohe Solvenzquote alleine keine starke Aussagekraft.

Die Analysten sehen zudem kaum Hinweise auf eine nachhaltige Stärkung der Eigenmittel. Diese wäre aber schon nächstes Jahr notwendig, würden die derzeitigen Regelungen zur Bildung zusätzlicher Reserven, wie der Zinszusatzreserven fortbestehen. Einige Unternehmen bekämen dann ernste Probleme. „Angesichts dieser Probleme brauchen wir eine angemessene Neukalibrierung der Zinszusatzreserve“, erklärt Zielke. „Werden die Unternehmen bei der Zinszusatzreserve entlastet, so sollte das mit gleichzeitiger Flankierung durch verbraucherschützende Maßnahmen erfolgen“, fordert Kleinlein ergänzend.

Zusätzliche Kritik äußerte Axel Kleinlein an Run-Off-Gesellschaften. Es handelt sich dabei um solche Unternehmen, die ohne Neugeschäft ihre Bestände abwickeln. „Run-Off-Gesellschaften zeichnen sich durch eine ausgeprägtere Intransparenz der Berichte und geringe reine Solvenzwerte aus“, erklärt Kleinlein. Nur durch Ansatz von Übergangsvorschriften gelingt es, dass letztlich alle Run-Off-Gesellschaften genügend Solvabilität aufweisen, dass ihr Geschäftsbetrieb aufsichtsrechtlich zulässig ist.

Die ausführlichen Ergebnisse mit Erläuterungen finden Sie unter https://www.bundderversicherten.de/stellungnahmen/solvabilitaetsberichte/2018.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221, www.bundderversicherten.de

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe schreitet auf dem Weg in ihre digitale Zukunft weiter voran.

 

Mithilfe der neuen “MV RechnungsApp” können die Kunden der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. ihre Papier-Belege wie beispielsweise Rechnungen, Rezepte, Verordnungen, Heil- und Kostenpläne von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern sowie Atteste zu Kranken(zusatz)versicherungen via Smartphone oder Tablet fotografieren und mit wenigen weiteren Klicks elektronisch beim Münchener Vorsorge- und Pflegespezialisten einreichen.

Die App ist für die Kunden des Münchener Verein kostenlos und in den gängigen Stores hinterlegt. Die Bedienung ist einfach, in nur drei Schritten können die Kunden ihre Belege online einreichen: Nach dem Download der App benötigt der Kunde im Rahmen seiner Registrierung neben seinen individuellen Angaben nur seine Versicherungsnummer. Nach Anklicken eines Bestätigungslinks kann sich der Versicherte sofort mit seinen Nutzerdaten anmelden und starten. Mithilfe der Kamera-Funktion der MV RechnungsApp können die einzureichenden Belege fotografiert werden. Die App unterstützt dabei mit Hinweisen und macht automatisch ein Foto, wenn der Beleg erkannt wird und eine ideale Aufnahme entstehen kann. Somit werden qualitativ hochwertige Aufnahmen gemacht, die maschinell verarbeitet werden können. Durch einen Klick schickt der Kunde die Fotos an den Münchener Verein und erhält in der App eine Empfangsbestätigung. Nach wenigen Tagen erhält der Kunde die Rückmeldung dann wie gewohnt per Post. Sämtliche Rechnungen, die über die App eingereicht werden, können in dieser eingesehen werden. So entsteht eine komplette Historie der eingereichten Rechnungen.

“Der vollständig digitale Prozess ermöglicht eine rasche Bearbeitung der eingereichten Belege”, betont Rainer Breitmoser, Chief Customer Officer des Münchener Verein. “Unsere Kunden haben damit einen unkomplizierten Weg, uns Belege außerhalb des Postweges zukommen zu lassen und bekommen mithilfe der neuen App somit ihr Geld schnell erstattet”, so Breitmoser. “Die kontinuierliche Weiterentwicklung ist für uns ein wichtiger Erfolgsfaktor. Der Münchener Verein ist erst Ende April in der Studie Private Krankenversicherer 2018 im Bereich Service als einziger Versicherer zum zweiten Mal in Folge mit ‘sehr gut’ ausgezeichnet worden. Mit der MV RechnungsApp haben wir unseren bereits sehr guten Service für unsere krankenversicherten Kunden jetzt erneut verbessert.”, ergänzt Dr. Martin Zsohar, Vorstandsmitglied des Münchener Verein.

Im Rahmen einer Pilot-Phase mit einem eingeschränkten Nutzerkreis wurden die technischen Abläufe und Folgeprozesse in der Praxis angewendet und auf Basis dieser Erfahrungen zum Teil noch weiter verbessert.

“Der Start der App ist mit den ersten Nutzern sehr gut angelaufen”, sagt Rainer Breitmoser. “Wir haben bereits jetzt viel positives Feedback erhalten.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

 

Gemeinsame Erklärung der Anteilseigner der Provinzial Rheinland Versicherungen und des Provinzial NordWest Konzerns

 

Die Anteilseigner der Provinzial Rheinland Versicherungen und des Provinzial NordWest Konzerns haben einen gemeinsamen Vorschlag für eine mögliche Fusion der beiden Versicherer erarbeitet. Die Inhalte eines Memorandums of Understandig werden den Gremien der Anteilseigner sowie den Aufsichtsräten der beiden Versicherer in Kürze zur Beschlussfassung vorgestellt.

Durch eine Fusion der beiden Häuser entstünde der größte öffentliche Komposit- und Lebensversicherer mit einem Beitragsvolumen von fast 6 Mrd. EUR.

Die typischen Fusionsrisiken werden im Vergleich zu ähnlichen Projekten als geringer eingeschätzt, da die beiden im Rahmen einer Fusion zu verschmelzenden größten Kompositgesellschaften, Westfälische Provinzial und Provinzial Rheinland, in Westfalen und im Rheinland bereits heute unter der bestehenden einheitlichen Marke in überschneidungsfreien Vertriebsregionen operieren. Die Umsetzung einer Fusion liegt im unternehmerischen Interesse beider Gruppen.

Die wesentlichen Eckpunkte sind:

– Die neue Gesellschaft besitzt die Rechtsform einer AG. Die Provinzial Rheinland Holding bleibt auf rheinischer Seite als Zwischenholding bestehen.

– Die Holding des fusionierten Instituts wird in Münster angesiedelt und der Sitz des gemeinsamen Kompositversicherers mit dem Vertriebsgeschäft in Düsseldorf.

– In Kiel wird aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Schleswig-Holstein der Sitz einer Lebensversicherung und der Provinzial Nord Brandkasse AG sein. Die Schwerpunktaktivitäten der Provinzial in Rheinland-Pfalz, insbesondere in der Hauptniederlassung Koblenz, sind zumindest beizubehalten, möglichst auszubauen.

– Alle anderen Standorte (Detmold, Hamburg) sind regionale Niederlassungen mit operativen Funktionen.

– Verständigung über eine gleichgewichtige Besetzung der Aufsichtsräte zwischen den heutigen Provinzial NordWest Holding und den zukünftigen Provinzial Rheinland Holding-Anteilseignern.

– Verständigung über den Besetzungsmodus des Aufsichtsratsvorsitzes der Holding.

– Verständigung über die Grundsätze der Vorstandsbesetzung auf der Holdingebene.

– Ziel ist es, die Fusion rückwirkend zum 01.01.2019 umzusetzen.

Die Vorstandsvorsitzenden der beiden Provinzial-Gesellschaften begrüßen die Absichtserklärung:

Dr. Wolfgang Breuer, Vorstandsvorsitzender der Provinzial NordWest: “Die beiden Provinzial-Gruppen sind bereits sehr lange eng miteinander verbunden. Wir teilen uns die Marke, haben die gleichen Werte und einen Stammsitz im gleichen Bundesland. Durch ein noch engeres Zusammenrücken würde eine starke Versicherungsgruppe entstehen, die mit ihrem öffentlichen Auftrag eine wichtige und bedeutsame Rolle in der Versicherungslandschaft NRWs spielen wird.”

Patric Fedlmeier, Vorstandsvorsitzender der Provinzial Rheinland: “Als Vorstände begrüßen wir die Überlegungen unserer Anteilseigner, da der Druck durch die großen Herausforderungen auch auf die Öffentlichen Versicherer merklich zugenommen hat. Eine Fusion kann einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Ertragskraft, der Wettbewerbsfähigkeit und der Arbeitsplätze beider Provinzial-Gruppen leisten.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Christoph Hartmann, Pressesprecher Provinzial Rheinland, Tel.: 0211-978-2922

Jörg Brokkötter, Pressesprecher Provinzial NordWest, Tel.: 0251-219-3005

BRSG: Arbeitgebern droht Doppelbelastung durch Pflichtzuschüsse

 

Die meisten Arbeitgeber in Deutschland müssen mit unnötigen Mehrbelastungen durch die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) rechnen. Grund ist eine gesetzliche Unschärfe im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Die künftigen Pflichtzuschüsse durch das Unternehmen fallen ohne Anpassung der aktuellen Entgeltumwandlungsvereinbarungen zusätzlich zu bereits freiwillig gezahlten Förderungen an. Eine Möglichkeit zur Anrechnung ist bislang im Gesetz nicht erkennbar. Versicherer können dagegen mit signifikanten Haftungsproblemen gemäß Paragraph 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) rechnen, wenn sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Nachberatung nicht nachkommen. Das zeigt eine aktuelle Markteinschätzung von Sopra Steria Consulting.

Der Bestand an Verträgen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland umfasste 2017 mehr 15 Millionen Policen, so eine Statistik des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Viele Arbeitgeber fördern die Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter bereits jetzt freiwillig mit einem Zuschuss. Diese Zusagen hat jeder Arbeitgeber individuell vertraglich in Betriebsvereinbarungen oder Entgeltumwandlungsvereinbarungen festgelegt. Mit dem seit 1. Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist eine umfassende bAV-Reform in Kraft getreten. Künftig werden unter anderem 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss zur bAV verpflichtend – ab 2019 für neue Verträge, ab 2022 auch für bestehende Policen, sofern sie nach §63 Abs. 3 EStG gefördert werden. Dieser BRSG-Pflichtzuschuss kann in der Höhe reduziert werden auf die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters.

Die Tücke im Gesetz: Nach aktuellem Stand können Unternehmen einen bislang freiwilligen Zuschuss nicht auf den künftigen BRSG-Pflichtzuschuss anrechnen – unabhängig davon, ob pauschal 15 Prozent gezahlt werden oder ein reduzierter Zuschuss -. Die Folge ist eine drohende und unnötige Doppelbezuschussung. “Betriebe, die bereits freiwillig einen Zuschuss zahlen, sollten ihre Zusagen prüfen”, sagt Christoph Jimenez-Ramos, bAV-Versicherungsexperte bei Sopra Steria Consulting. Auf der sicheren Seite sind Arbeitgeber, die bereits 2018 Vermeidungsmaßnahmen umsetzen, indem sie ihre Umwandlungsvereinbarungen anpassen. Hier greift das BRSG noch nicht, es herrscht Vertragsfreiheit für freiwillige Arbeitgeberzuschüsse. Für Maßnahmen ab 2019 besteht die Gefahr, dass eine Veränderung bei den Verträgen als ein Neuabschluss gewertet wird. “Dann könnte das Zögern des Arbeitgebers teuer werden, und ab 2022 bestehen kaum Vermeidungsmöglichkeiten mehr für unnötige Doppelzuschüsse”, so Christoph Jimenez-Ramos.

Enormer bAV-Beratungsbedarf durch BRSG

Betroffene Unternehmen werden deshalb versuchen, dass möglichst viele bAV-interessierte Mitarbeiter ihre Verträge noch 2018 abschließen. Die Bestimmungen sorgen zudem für einen massiven Beratungsbedarf bei den Arbeitgebern. Die bAV-Beratung wird durch das BRSG deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner umfassend zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen.

Die Chance: Versicherer, die beides leisten – Unterstützung bei Neuabschlüssen und Hilfe bei der Neu-Formulierung bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelzuschüssen – erhöhen ihren Prämienbestand und zugleich die Zufriedenheit der Kunden.

Einige InsurTechs wie Suretec (https://www.firmenrisiken.com/) sowie andere Softwareanbieter stellen mittlerweile Online-Rechner zur Verfügung. Mit ihnen können Arbeitgeber ihr Kostenrisiko bestimmen. “Die Beratungslücke ist enorm. Es wäre betriebswirtschaftlich fatal für die Versicherungswirtschaft, wenn sie das Feld branchenfremden Unternehmen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Techunternehmen überlässt”, sagt Christoph Jimenez-Ramos von Sopra Steria Consulting.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Sopra Steria Consulting, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, D-22085 Hamburg,Telefon +49 40 22 703-0, Fax +49 40 22 703-7999, www.soprasteria.de

Risikofaktoren für die Gesundheit

 

Zigaretten, zu viel Alkohol oder kaum Bewegung: Die Deutschen verlieren durch ungesundes Verhalten wertvolle Lebenszeit. Wieviel genau, das zeigt eine aktuelle Studie des Erasmus-Universitätsklinikums in Rotterdam im Auftrag des GDV. Tabakkonsum ist für die Lebenserwartung am schädlichsten. Ein aktiver männlicher Raucher hat knapp sieben Jahre weniger zu leben als jemand, der nie eine Zigarette angerührt hat. Bei Frauen beträgt der Unterschied fast sechs Jahre. Das zeigt eine neue Studie des Erasmus-Universitätsklinikums in Rotterdam im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Forscher ermittelten, wie stark sich gesundheitsschädliches Verhalten auf die Lebenserwartung in Deutschland auswirkt, sowohl individuell als auch – erstmals ermittelt – bezogen auf die Gesamtbevölkerung.

Zweitgrößtes Risiko ist demnach Fettleibigkeit. Männer mit einem Body-Mass-Index von mehr als 30 verlieren gegenüber Normalgewichtigen rund fünf Jahre, bei Frauen liegt das Minus bei gut vier Jahren. Starke Trinker, die mehr als 45 Gramm Alkohol pro Tag konsumieren, büßen je nach Geschlecht etwa 2,6 bis drei Jahre ein.

„Rauchen, Fettleibigkeit und starker Alkoholkonsum senken die individuelle Lebenserwartung erheblich“, sagt Studienleiterin Wilma J. Nusselder. Die Vermeidung solcher Gesundheitsrisiken läge in der Verantwortung jedes Einzelnen, erfordere aber auch die Unterstützung des Staates. „Helfen könnten beispielsweise Rauchverbote auf öffentlichen Plätzen oder eine höhere Besteuerung von Alkohol“, so Nusselder.

Untersuchung basiert auf Auswertung von Meta-Studien

Für die Analyse werteten sie und ihr Team zunächst Metastudien aus, die für bestimmte Verhaltensweisen ein höheres Sterberisiko belegen. Die Werte verknüpften sie dann mit der allgemeinen Sterblichkeitsrate in Deutschland. Um den Effekt auf die Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung (Männer: 78,1 Jahre; Frauen: 83 Jahre) zu bestimmen, ermittelten sie zusätzlich, wie stark die relevanten Risikofaktoren hierzulande verbreitet sind, also wie viele Deutsche beispielsweise rauchen oder übergewichtig sind. Dafür nutzten sie Daten des European Social Survey.

Mit Blick auf die Gesamtbevölkerung fallen die Faktoren weniger ins Gewicht, weil Personen ohne diese Risiken mitberücksichtigt werden. So raubt Rauchen deutschen Männern durchschnittlich 2,7 und Frauen 1,5 Jahre. Und aufgrund zu vieler Kilos verlieren Männer im Schnitt rund 1,7 und Frauen etwa 1,4 Jahre. Die Qualität der Zahlen sei jedoch etwas unsicher, das gelte vor allem für die Folgen des Trinkens, so Nusselder. „Umfragen unterschätzen eher das Ausmaß des Alkoholkonsums in der Bevölkerung. Dies wirkt sich auch auf die Folgen für die durchschnittliche Lebenserwartung aus.“

 

Verantwortlich für den Inhalt: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43 G, ­10117 Berlin, Tel.: 030­2020 5000, Fax: 030­2020 6000, www.gdv.de