Nach der Jahrestagung des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung (PKV), der jährlich über 3.000 Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durchführt, erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Volker Leienbach:

 

“Die Fachgespräche der PKV-Pflegeexperten haben gezeigt, dass bei der Reform des ‘Pflege-TÜV’ mehr Transparenz nötig ist. Für die Bürger und für die Pflegeeinrichtungen ist die Entwicklung der neuen Qualitätsmaßstäbe weder inhaltlich noch zeitlich nachzuverfolgen. Gerade die Verzögerungen des verabschiedeten Zeitplanes verunsichern die Beteiligten und lassen viel Spielraum für Spekulationen. Daher sollte der bisher nicht öffentlich tagende Qualitätsausschuss künftig in öffentlichen Sitzungen arbeiten.

Das neue Prüfverfahren ist ein Paradigmenwechsel in der Qualitätssicherung. Nicht nur die indikatorengestützte Qualitätsprüfung im stationären Bereich, sondern auch die Umsetzung einer neuen Prüfphilosophie stellt die Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen. Daher ist eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit unabdingbar für eine bestmögliche Ausrichtung des Systems.

Der Qualitäts-Prüfdienst der PKV hat im vergangenen Jahr mit mehr als 3.000 Einsätzen bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen seinen Anteil an den Pflegeprüfungen in Deutschland vollständig und fristgerecht erfüllt. Im laufenden Jahr werden etwa 3.200 Prüfungen hinzukommen. Insgesamt hat der PKV-Dienst seit seiner Gründung mit circa 20.000 Prüfungen zur Sicherung der Pflege-Qualität beigetragen.

Der Prüfdienst der PKV stellt seit seiner Gründung bewusst einen beratungsorientierten Prüfansatz in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Dadurch wird die Einrichtung nicht nur auf ggf. vorhandene Mängel hingewiesen, sondern erhält von den Prüferinnen und Prüfern konkrete Hinweise, wie diese zu beheben sind. Der PKV-Verband stellt die hierfür notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung, damit die Prüfer zur Umsetzung dieser Prüfphilosophie zwei Tage vor Ort in den Einrichtungen sein können. Die Pflegeeinrichtungen – auch die kritisch bewerteten – reagieren sehr positiv auf diesen beratungsorientierten Prüfansatz.

Dafür sind 150 Pflegefachkräfte im Einsatz, alle mit langjähriger Praxiserfahrung, darunter rund 70 Prozent ausgebildete Auditoren, überwiegend mit Hochschulabschluss aus den Bereichen Pflegewissenschaft, Pflegemanagement und Pflegepädagogik. Seit 2011 führt der Prüfdienst der PKV neben den Medizinischen Diensten der Gesetzlichen Krankenversicherung 10 Prozent aller Prüfungen durch. Dies ist ein Ansporn für beide Prüforganisationen. Dieser Wettbewerb im Gesundheitswesen ist deshalb gut für alle.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Verdachtsanzeigen wegen hellem Hautkrebs nehmen weiter zu

 

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2018 gesunken. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht hat. Danach starben 206 Beschäftigte durch einen Arbeitsunfall, 17 weniger als im ersten Halbjahr 2017. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle stieg dagegen um rund 2 Prozent auf 441.295. Wenig Veränderung gab es bei den Wegeunfällen: 96.603 Versicherte hatten einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause zurück, 312 weniger als in den ersten sechs Monaten 2017. 8.735 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls (Vorjahr: 8.892).

Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 wurde den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung der Verdacht auf eine Berufskrankheit häufiger angezeigt. Insgesamt gab es 40.024 Verdachtsanzeigen, ein Plus von rund 4 Prozent. Ein großer Teil des Anstiegs entfiel auf Fälle von hellem Hautkrebs und Lärmschwerhörigkeit.

Einen Rückgang von über 7 Prozent verzeichneten die Unfallkassen bei den Schulunfällen. In den ersten sechs Monaten des Jahres hatten 585.607 Versicherte einen Unfall beim Besuch einer Kita, Schule oder Hochschule. Die Zahl der Schulwegunfälle sank um 794 auf 52.695. 5 Schulunfälle und 16 Schulwegunfälle endeten tödlich (2017: 12 bzw. 13). 378 Versicherten erhielten erstmals eine Unfallrente, 57 mehr als im ersten Halbjahr 2017.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Münchener Handwerkversicherer unterstützt Betriebsrentenpolitik im Bereich Niedrigverdiener – es geht auch ohne Nahles-Rente

 

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe kann die positiven Erwartungen hinsichtlich vertrieblicher Impulse für die betriebliche Altersversorgung (bAV) aufgrund des Anfang 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) bestätigen. Der Münchener Vorsorge- und Pflegespezialist hat in den ersten acht Monaten 2018 eine Steigerung der bAV-Produktion von fast 87 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erzielt. Insbesondere in seiner Kernzielgruppe, dem Handwerk, spricht der Münchener Verein von einem Boom.

Ursächlich für das deutliche Plus im Neugeschäft der Münchener Verein Leben sind neben der bAV als Hauptzugpferd auch die fondsgebundene Rentenversicherung. Während die Beitragssumme des Neugeschäfts aller Lebensversicherer im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur um 4,3 Prozent anstieg, konnte der Münchener Verein im bisher laufenden Jahr 2018 ein Plus im LV-Neugeschäft von 64 Prozent erreichen.

“Ob sich das Sozialpartnermodell, also die eigentliche Nahles-Rente, im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes durchsetzt, halte ich allerdings für äußerst fraglich”, betont Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe. “Dieses Konstrukt, bei dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf tariflicher Basis auf eine reine Beitragszusage einigen sollen, wird zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung nicht benötigt. Für die Mitarbeiter in den Betrieben gleicht die Nahles-Rente einem Glücksspiel, denn der Arbeitgeber haftet nicht für die Höhe der Leistung und es gibt keine Garantien. Acht Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ist noch kein einziges Sozialpartnermodell abgeschlossen worden. Die Arbeitnehmer wollen Garantien für ihre Betriebsrenten und Sicherheit haben”, so der CEO des Münchener Verein weiter.

Die Fördermöglichkeiten außerhalb der Nahles-Rente begrüßt Dr. Reitzler: “Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sind für kleinere Betriebe insbesondere der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung und die Förderung für Geringverdiener als sehr positiv zu bewerten. Sie setzen deutliche Impulse zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Unsere bAV-Strategie ist zudem klar auf den Bedarf unserer Zielgruppe ausgerichtet, das kommt beim Kunden an und spiegelt sich in den hervorragenden Produktionszahlen wider.”

Der Münchener Verein unterstützt als traditioneller und verlässlicher Partner des Handwerks Handwerksbetriebe bei der Einrichtung und Änderung der Betriebsrente. Er übernimmt für die Betriebe alle Aufgaben rund um die Vorsorge. Dabei bietet der Münchener Verein drei Durchführungswege an: Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Die Aus- und Weiterbildung für die bAV-Beratung hat beim Münchener Verein einen hohen Stellenwert. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH hat die Beratung des Münchener Verein in der bAV geprüft und ausgezeichnet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Im Wert eines Airbus A350-900: 300 Millionen Euro beträgt die prognostizierte Entschädigungssumme für verspätete oder ausgefallene Flüge von Juni bis September 2018

 

Sommerzeit ist Urlaubszeit und damit die flugstärkste Phase des Jahres. Gerade in dieser Zeit häufen sich Verspätungen oder sogar Ausfälle von Flügen immens. Allein in den Sommermonaten von Juni bis September werden dieses Jahr voraussichtlich Entschädigungsansprüche in Höhe von rund 300 Millionen Euro entstehen. Für diesen Betrag könnten sich alle in Deutschland geschädigten Fluggäste zusammen einen Airbus A350-900 zum Listenpreis kaufen und zukünftig ihre Flugreisen theoretisch einfach selbst organisieren. Aber gerade einmal 15 Prozent der Passagiere wissen, dass sie nach der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 der Europäischen Union unter bestimmten Umständen ein Anrecht auf Entschädigung haben. Versicherte der ADVOCARD können sich nun über einen neuen digitalen Service freuen. Ab sofort kämpft ADVOCARD, der Rechtschutzversicherer der Generali in Deutschland, gemeinsam mit dem Verbraucherportal Flightright für noch mehr Fluggastrechte seiner Kunden und setzt sich dafür ein, dass Reisende ihr Recht auf Entschädigung häufiger wahrnehmen und einfacher durchsetzen können.

Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG: “Die Zusammenarbeit mit Flightright ist ein weiterer Meilenstein unserer ‘Smart-Insurance-Offensive’. Ziel ist es, unsere Kunden in allen Lebensbereichen zu unterstützen und die Lebensqualität dank neuester digitaler Technologien zu verbessern. Durch die Kooperation verhelfen wir mehr Menschen zu ihren Rechten. Damit stärken wir unsere Positionierung als Vorreiter bei der Nutzung der Digitalisierung für mehr Kundenbegeisterung.”

Peter Stahl, Vorstandssprecher bei ADVOCARD, betont: “Wir freuen uns, dass wir unseren rund 1,4 Millionen Kunden diesen besonderen Service anbieten können, und das ohne einen höheren Beitrag für unsere Kunden. Unsere Versicherten tragen keinerlei Risiko und können sich ohne Zeit- und Geldaufwand darauf verlassen, dass der Marktführer für Fluggastrechte für sie kämpft. Und das von überall auf der Welt: Denn der Service kann jederzeit auch mobil in Anspruch genommen werden. Gemeinsam mit Flightright werden wir weitere digitale Services rund um das Thema Recht entwickeln. Diese Innovationen werden den Kunden der ADVOCARD exklusiv zur Verfügung stehen”, ergänzt Stahl.

Der smarte Weg: Mit wenigen Klicks zu seinem Recht

Die Abwicklung der Schadensregulierung für betroffene Fluggäste ist denkbar einfach: Möchte ein ADVOCARD-Versicherter seine Rechte geltend machen, kann er direkt auf der Website www.advocard.de den Service von Flightright in Anspruch nehmen. Alternativ kann sich der Kunde auch an die Schadenhotline der ADVOCARD wenden. “Mit wenigen Angaben wird von Flightright geprüft, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht”, erklärt Flightright Geschäftsführer Sebastian Legler. “Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir den Fall und treten mit der Forderung an die Airline heran. Will diese nicht zahlen, gehen wir auch vor Gericht.” Darüber hinaus bietet Flightright eine Echtzeit-Entschädigung an. “Hat sich ein Flug nach unserem selbst entwickelten Algorithmus für die ‘Flightright Now Option’ qualifiziert, bekommen Verbraucher die Entschädigung innerhalb weniger Minuten auf ihr PayPal-Konto ausgezahlt”, so Legler. ADVOCARD-Versicherte erhalten beide Serviceleistungen ohne Abzüge und bekommen ihren Entschädigungsbetrag vollständig erstattet.

Zeit ist Geld: Wie lange Deutsche auf ihre Flüge warten

300 Millionen Euro beträgt die vorausgesagte Entschädigungssumme in Deutschland allein im Sommer 2018 – davon könnten sich die Fluggäste einen eigenen Airbus A350-900 kaufen. 2. Von allen 2017 aus Deutschland abgehenden Flügen starteten 2.690 Flüge mit mehr als drei Stunden Verspätung. Das entspricht insgesamt 930.529 Minuten, 646 Tage oder rund 92 Wochen. In dieser Zeit könnte man zum Mars hin- und zurückfliegen und noch fünf Monate den roten Planeten erforschen. 3. Die meisten Verspätungen wurden auf der Verbindung zwischen Palma de Mallorca und Düsseldorf verzeichnet: 88 Mal kam der Flug mehr als drei Stunden zu spät an – das sind elf Tage und damit knapp der durchschnittliche Familienurlaub im Sommer (etwa 13 Tage). 4. Mit 149 Verspätungen über mehr als drei Stunden im Zeitraum von Januar bis Juli 2018 führt TUIfly die Liste der verspäteten Airlines an. Zusammengenommen ergab sich eine Verspätung von 822 Stunden – oder 34 Tagen – länger als ein ganzer Sommermonat.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Telefon: (089) 5121-0, Telefax: (089) 5121-1000, www.generali.de

In Deutschland gibt es immer mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge.

 

Eine der teuersten Komponenten im E-Auto ist der Akku, der schnell zwischen 8.000 und 10.000 Euro kosten kann, teilweise auch mehr. Doch wer zahlt, wenn der Akku kaputt geht? In den Anfangsjahren greift oftmals noch die Gewährleistungsgarantie des Herstellers. „In der Kfz-Kaskoversicherung kommt es auf die Versicherungsbedingungen an“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Bei neueren Tarifen sind Akkuschäden mittlerweile vereinzelt in der Teil- und Vollkasko mitversichert. Dann wird geleistet, wenn der Akku beispielsweise durch einen Unfall beschädigt wird oder infolge einer Überspannung kaputt geht. Wer ein Elektroauto fährt, sollte bei seiner Versicherung vorsorglich nachfragen, ob dort Akkuschäden mitversichert sind, empfiehlt Bösl. Wird das Fahrzeug geleast, ist zudem eine „Gap-Deckung“ sinnvoll. Sie übernimmt nach einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs auch eine mögliche Differenz zwischen der Kaskoleistung und dem Leasingrestwert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de 

Investmentfonds werden zunehmend attraktiver – Viele Anleger glauben fälschlicherweise, dass sich die Riester-Rente nicht lohnt 

 

Immer mehr Anleger in Deutschland erkennen die Renditevorteile von Investmentfonds für ihre eigene Altersvorsorge. Knapp zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) gehen davon aus, dass sie bei gleichem finanziellen Einsatz mit Investmentfonds mehr Geld im Alter ausgezahlt bekommen als mit privaten Versicherungen (28 Prozent). Vor fünf Jahren (4. Quartal 2013) waren nur 41 Prozent der Sparer davon überzeugt, mit Investmentfonds ein höheres Endkapital zu erzielen (private Versicherungen 38 Prozent). Dabei scheint die Riester-Rente häufig nicht in Verbindung mit Fondslösungen gebracht zu werden, denn ein Großteil der Deutschen ist der Ansicht, dass sich die Riester-Rente nicht lohnt. Bedenken äußern die Befragten auch gegenüber der gesetzlichen Rente. Von ihr erwartet jeder Zweite, dass sie im Alter nicht ausreicht. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Anlegerbarometers von Union Investment, einer repräsentativen Befragung deutscher Finanzentscheider in privaten Haushalten.

Aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen zeigen sich die Sparer zunehmend offen gegenüber chancenorientierten Anlageformen, da ihnen bewusst wird, welchen Beitrag sie zu ihrer privaten Altersvorsorge leisten. 44 Prozent der Befragten halten es derzeit für attraktiv, Aktien beziehungsweise Aktienfonds zu kaufen. Das sind neun Prozentpunkte mehr als im ersten Quartal 2017. 42 Prozent haben sogar schon einmal in Erwägung gezogen, monatlich einen festen Betrag in Investmentfonds anzulegen. Im ersten Quartal 2017 waren es 39 Prozent. Obwohl die Anleger von den langfristigen Ertragsaussichten von Investmentfonds für die Altersvorsorge überzeugt sind, überträgt sich das nicht auf die Riester-Rente. Offensichtlich ist vielen Befragten nicht klar, dass die Riester-Rente auch als Fondslösung angeboten wird. Denn die Sparer begründen ihre Zurückhaltung bei der staatlich geförderten Altersvorsorge am häufigsten damit, dass sich diese nicht lohnt (34 Prozent). Mangelndes Vertrauen ist für knapp ein Viertel der Anleger (19 Prozent) der Grund, keinen Riester-Sparplan abzuschließen. Nur 16 Prozent hingegen sehen keine Notwendigkeit darin. „Riester-Rente ist nicht gleich Riester-Rente“, sagt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. „Neben der Riester-Versicherung gibt es Riester-Banksparpläne, Wohnriester und Riester-Fonds. Anleger sollten sich nicht für irgendeine Riester-Lösung entscheiden, sondern für die, die zu ihrer aktuellen Lebenssituation passt und für sie attraktiv ist. Riester-Fonds bieten dabei auf lange Sicht die besten Renditechancen, da sie verstärkt Aktienfonds nutzen“, sagt er. Ein Sparer mit der Riester-Fondslösung UniProfi Rente konnte beispielsweise seit 2002 mehr als sieben Prozent im Jahr erzielen ohne Berücksichtigung der staatlichen Zulagen und nach Kosten.

Gut ein Viertel der Befragten fürchtet, im Alter nicht genügend Geld zu haben

Zweifel äußern die Deutschen nach wie vor daran, ob sie mit der gesetzlichen Rente im Alter auskommen werden. Jeder zweite Befragte (50 Prozent) ist davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente allein nicht reichen wird, um den aktuellen Lebensstandard im Alter halten zu können (Vorquartal: 55 Prozent). Gut ein Viertel (26 Prozent) hat sogar Angst, im Alter nicht genügend Geld zur Verfügung zu haben (Vorquartal: 27 Prozent). Entsprechend gefragt ist daher die private Altersvorsorge. Um den Lebensabend ohne finanzielle Engpässe genießen zu können, setzen die Anleger derzeit verstärkt auf eine zusätzliche Altersvorsorge. Verfügten im letzten Quartal knapp drei Viertel der Sparer (72 Prozent) über einen entsprechenden Vorsorgevertrag, sind es aktuell 79 Prozent. Die meisten Befragten fühlen sich damit auch wohl: Gut die Hälfte der Besitzer einer privaten Altersvorsorge (53 Prozent) gibt an, dadurch gut für das Alter abgesichert zu sein. Lediglich acht Prozent haben ein schlechtes Gefühl und glauben, dadurch unzureichend abgesichert zu sein. „Die Ergebnisse der Befragung machen deutlich, dass die Menschen verunsichert sind, was ihre gesetzliche Rente angeht. Auf die private Altersvorsorge zu bauen ist genau der richtige Weg. Denn wenn sie zusätzlich vorsorgen – sowohl privat als auch staatlich gefördert – können sie ihren Lebensstandard im Alter halten“, so Erling. Daher sei es wichtig, die Rahmenbedingungen anzupassen und die private Vorsorge so einfach wie möglich zu machen. So könnte insbesondere die Riester-Rente noch attraktiver gestaltet werden, in dem zum Beispiel die Zulagen dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze angepasst werden und das Zulageverfahren vereinfacht wird. Zudem sollte über eine Ausweitung der Förderberechtigten auf Selbstständige nachgedacht werden.

Neun von zehn Riester-Sparern möchten an der Kapital- und Zulagengarantie festhalten

Die Mehrzahl der Befragten möchte keine Aufweichung der Garantieregelung. Denn 88 Prozent der Besitzer eines Riester-Sparplans würden sich – wenn sie die Wahl hätten zwischen einer Riester-Rente mit und einer Riester-Rente ohne Garantie – für die sichere Variante entscheiden, auch wenn sie sich dadurch die Chance auf höhere Renditen und damit ein höheres Endkapital nehmen. Nur gut ein Achtel der Besitzer einer Riester-Rente (12 Prozent) würde für die Chance auf mehr Erträge auf die Garantie verzichten und damit mehr Risiko in Kauf nehmen.

Seit Anfang 2001 ermittelt das Marktforschungsinstitut Forsa im Auftrag von Union Investment quartalsweise das Anlegerverhalten. Befragt werden 500 Finanzentscheider in privaten Haushalten im Alter von 20 bis 59 Jahren, die mindestens eine Geldanlage besitzen. Für das dritte Quartal erhob Forsa die Daten vom 1. bis 10. August 2018. Bei Umfragewerten, die sich nicht zu 100 Prozent addieren, gibt die Differenz den Anteil der unschlüssigen Befragten an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Union Asset Management Holding AG, Wiesenhüttenstraße 10, D­60329 Frankfurt am Main, Tel: 069/2567­0, Fax: 069/2567­2275,  www.union-­investment.de

Manfred Alsdorf übernimmt Stabsstelle für Produkt- und Portfoliomanagement Detmold.

 

Die Industriemakler der Ecclesia Gruppe erhalten eine personelle Verstärkung in der strategischen Führung: Manfred Alsdorf (57) leitet ab dem 1. Oktober die neu geschaffene Stabsstelle für Produkt- und Portfoliomanagement der Industriemakler im In- und Ausland. Damit setzt die Ecclesia Gruppe einen weiteren Punkt der Strategie ihrer Industriemakler-Sparte um.

Diese Stabsstelle ist direkt beim zuständigen Holding-Geschäftsführer der Ecclesia Gruppe, Jochen Körner, angesiedelt. „Manfred Alsdorf kennt durch seine fundierte berufliche Erfahrung die Interessen von Versicherungsmaklern und Versicherern gleichermaßen und kann sie bewerten“, erläutert Jochen Körner. „Wir werden mit ihm gemeinsam das Wachstum der Industriemakler weiter voranbringen.“

Der Versicherungsbetriebswirt verfügt über 30 Jahre Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen auf Makler- und Versichererseite. Zuletzt war er Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung des spanischen Versicherers MAPFRE Global Risks. Er lebt mit seiner Familie in Köln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912,Mobil: +49 (0) 151 28800245, www.ecclesia-gruppe.de

Allianz will über digitale Kanäle ein jüngeres Publikum und Sport-Begeisterte ansprechen

 

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) und die Allianz gaben bekannt, dass der Versicherer ab dem Jahr 2021 dem „Worldwide Olympic Partner“ (TOP) Programm beitritt.

Im Rahmen der Partnerschaft wird die Allianz mit dem IOC zusammenarbeiten und innovative und integrierte Versicherungslösungen für die Olympische Bewegung sowie die Organisationskomitees der Olympischen Spiele anbieten. Diese sollen auch den nationalen Olympischen Komitees weltweit sowie den jeweiligen Olympiateams und Athleten zur Verfügung stehen. Das Spektrum umfasst unter anderem klassische Produkte wie Flotten- und Schaden- und Unfallversicherungen sowie Versicherungslösungen für noch zu entwickelnde Produkte und Dienstleistungen, die durch technologische Veränderungen in der Zukunft getrieben werden. Die Partnerschaft ist von 2021 bis 2028 terminiert.

Das Ziel beider Partner ist es, den Sportsgeist zu nutzen und über digitale Kanäle, etwa den „Olympic Channel“ des IOC, jüngere Zielgruppen anzusprechen. Über die direkte Kommunikation mit jüngerem Publikum kann die Allianz deren Versicherungsbedarf bedienen.

Seit 2006 hat die Allianz das Internationale Paralympische Komitee unterstützt, zuletzt als internationaler Partner. Ab 2021 wird sie im Rahmen der IOC Partnerschaft auch „Worldwide Paralympic Partner“.

IOC-Präsident Thomas Bach erläutert: „Diese neue Partnerschaft zeigt, wie attraktiv und stark die olympische Bewegung ist. Wir freuen uns, langfristig mit der Allianz zusammen zu arbeiten, um den Sport auf der ganzen Welt zu unterstützen. Die Allianz ist weltweit mit einem Geschäftsmodell präsent, das auf Vertrauen basiert. Mit dieser Partnerschaft schaffen wir ein Fundament, das durch gegenseitiges Vertrauen getragen wird. Die Allianz hat auch ein starkes sportliches Erbe, und im Einklang mit der olympischen Agenda 2020 teilen wir den Ehrgeiz, uns mit jungen Menschen auf der ganzen Welt digital zu vernetzen, um die olympischen Werte und den Sport zu fördern.“

Oliver Bäte, Vorstandsvorsitzender der Allianz, sagt: „Ich freue mich, dass wir, zusätzlich zu unserer bestehenden starken Partnerschaft mit dem Internationalen Paralympischen Komitee, Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Athleten und Fans werden, die sich für Sport und Teamarbeit begeistern. Über die digitalen und sozialen Kanäle des IOC können wir mehr Menschen als je zuvor ansprechen und ihnen unsere Expertise anbieten. Wir glauben, dass die Welt ein besserer Ort ist, wenn Menschen den Mut haben, Unterschiede hinter sich zu lassen und zusammenzuhalten, um mehr für sich und die Gesellschaft zu erreichen.“

Tsunekazu Takeda, Vorsitzender der Marketing-Kommission des IOC, ergänzt: „Wir freuen uns, diese neue Partnerschaft mit einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen bekanntzugeben, und gemeinsam eine neue, aufregende Reise zu beginnen.“

Jean-Marc Pailhol, Leiter Group Market Management and Distribution bei der Allianz SE, fügt hinzu: „Als weltweit führender Versicherer ist die Allianz direkt in viele großen Ereignisse eingebunden, die unsere Gesellschaft weltweit bestimmen und verändern. Deshalb ist es für uns wichtig, der weltweite Top Partner in der Versicherungssparte des IOC und des IPC zu werden. Wir wollen zusammenarbeiten, um beide Teams auf ein neues Niveau zu bringen – digital, wirtschaftlich und global. Wir freuen uns über die Möglichkeit, Allianz in neue Märkte zu bringen und unsere Position in bestehenden Märkten zu stärken. Zusammen mit dem IOC und dem IPC ist dies eine perfekte Möglichkeit, unsere Leidenschaft für den Sport und die damit verbundenen positiven sozialen, gesundheitlichen und emotionalen Effekte zu teilen.“

Der Zeitraum für das Sponsoring umfasst die Olympischen Winterspiele Peking 2022, die Olympischen Spiele Paris 2024, die Olympischen Winterspiele 2026 und die Olympischen Spiele LA 2028. In China, Frankreich und Spanien verfügt die Allianz bereits ab 2019 über Vermarktungsrechte.

Im März 2018 haben das IOC und das IPC eine Partnerschaft zwischen den beiden Organisationen bis 2032 bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden ab 2021 alle weltweiten Top-Partner auch Partner des IPC und der Paralympischen Spiele sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Millennials mögen es unkompliziert! Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie der Nürnberger Versicherung und des F.A.Z-Instituts.

 

Für 45,1 Prozent der Millennials ist eine verständliche Erklärung der Produkte das ausschlaggebende Kriterium beim Abschluss einer Versicherung. Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Kommunikation. 39,9 Prozent möchten von den Versicherern altersgerecht und individuell angesprochen werden, so dass es für sie persönlich passt. Überraschend fallen die Studienergebnisse hinsichtlich der Onlinenutzung dieser Generation aus: nur 12,8 Prozent der Millennials würden ihre Versicherungen am liebsten nur noch digital abschließen.

Millennials als Herausforderung für die Versicherungswirtschaft

Junge Menschen sind bei Themen rund um Absicherung und Altersvorsorge oft zurückhaltend, was sie zu einer schwierigen Zielgruppe für Versicherungsanbieter macht. Ein wichtiger Grund für diese Haltung ist fehlendes Vertrauen in die Branche. Zudem sind die Lebensentwürfe der Millennials flexibler als die ihrer Eltern und Großeltern. Das führt zu veränderten Bedürfnissen im Hinblick auf versicherungsrelevante Themen.

Klare Anforderungen an die Branche

Dennoch haben Millennials klare Vorstellungen davon, was sich in der Versicherungsbranche ändern sollte, um für diese Zielgruppe attraktiver zu werden. An erster Stelle stehen die Themen Ehrlichkeit und Transparenz im Hinblick auf die Beratung und die Ausgestaltung der Produkte. Darüber hinaus spielt bei jungen Menschen auch die Preisgestaltung bei Vorsorge- und Absicherungsprodukten eine Rolle.

Viele wünschen sich entweder ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis oder einfach günstigere Vorsorgeprodukte mit einer höheren Rendite. Ein weiterer Punkt, den Millennials beim Abschluss von Versicherungen kritisch bewerten, ist die Komplexität der Produkte und deren Beschreibungen in oftmals umfangreichen Vertragsunterlagen.

Hier wünschen sie sich eine deutliche Vereinfachung. Die Anbieter sollen ihnen die Produkte und die damit verbundenen Leistungen so erklären, dass sie die Zusammenhänge auch verstehen und dabei die Kommunikation so einfach und knapp wie möglich gestalten. Zuletzt fordern junge Kunden eine stärkere Orientierung der Versicherungswirtschaft an der Zielgruppe. Hierzu zählen neben einem moderneren und jüngeren Image der Branche auch die Berücksichtigung der individuellen Kundenbedürfnisse sowie die Entwicklung spezifischer Produkte, die auf die veränderten Biographien und Karrierewege der jungen Generation zugeschnitten sind.

Dr. Armin Zitzmann, Vorstandsvorsitzender der Nürnberger Versicherung, zu den Ergebnissen: “Wir müssen in der Lage sein, diesen jungen Menschen glaubhaft zu erklären, warum Risikoabsicherung und Altersvorsorge zentrale Bestandteile ihrer Lebensphasenplanung sein müssen. Hier ist eine gute und vor allem zielgruppengerechte Kommunikation der Schlüssel.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de  

 

 

App “Vivy” macht Schluss mit der Intransparenz bei Gesundheitsdaten

 

Mehr als zwei Drittel der Deutschen (69 Prozent) wissen nicht, wann ihr nächster Impftermin ist. 43 Prozent kennen die für sie empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nicht. Jeder vierte Befragte hat bereits Mehrfachuntersuchungen erlebt, weil Behandlungsergebnisse aus anderen Praxen und Kliniken nicht vorlagen. Aus dem selben Grund wurde ein Fünftel der Deutschen sogar mehrfach geröntgt. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter mehr als 1.000 Bürgern*, die zeigt, dass ein einfacher und schneller Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten fehlt.

Die elektronische Gesundheitsakte in Form der App Vivy liefert nun genau das: Mit ihr kann der Patient seine persönlichen Gesundheitsdaten speichern, verwalten und bei Bedarf mit Leistungserbringern wie Ärzten teilen. Ab 17. September 2018 stellen 14 gesetzliche (GKV) und zwei private Krankenversicherungen (PKV) als erste in Deutschland ihren Versicherten die TÜV-geprüfte App kostenfrei zur Verfügung. Ab Februar 2019 startet mit der Gothaer Versicherung auch eine weitere PKV.

Damit können rund 13,5 Millionen Versicherte ihre persönlichen Gesundheitsdaten in der App verwalten. Die Unternehmen informieren ab heute ihre Kunden. An den Start gehen als private Krankenversicherungen die Allianz Private Krankenversicherung, die Barmenia und die Goethaer. Auf Seiten der gesetzlichen Kassen starten die DAK-Gesundheit, die Innungskrankenkassen IKK classic, IKK Nord, IKK Südwest sowie die Betriebskrankenkassen Bertelsmann, Diakonie, Dürkopp Adler, Gildemeister, Heimat, HMR (Herford, Minden, Ravensberg), Melitta Plus, mhplus, Pronova, Stadt Augsburg. BITMARCK, primärer IT-Dienstleister von mehr als 90 Kassen, wird weitere Krankenkassen dabei unterstützen, die App ihren Versicherten ebenfalls kostenfrei anzubieten. Potenziell können davon bis zu 25 Millionen Versicherte profitieren.

Unmittelbarer Nutzen für Versicherte

Den konkreten Nutzen von Vivy verdeutlicht die Forsa-Umfrage. Danach nehmen mehr als die Hälfte der Deutschen (56 Prozent) regelmäßig Medikamente. Aus dieser Gruppe wissen rund 50 Prozent nicht oder nur unzureichend über die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten Bescheid. Vivy zeigt solche Wechselwirkungen an – nahezu alle Befragten (92 Prozent) stufen diese Funktion als „wichtig“ oder sogar „sehr wichtig“ ein.

Zudem erinnert die App an Impftermine und Vorsorgeuntersuchungen. Darüber hinaus können Nutzer Gesundheitsdaten wie Befunde, Laborwerte und Röntgenbilder in ihrer Vivy-App speichern und mit dem behandelnden Arzt teilen. Durch die verbesserte Transparenz in Bezug auf Gesundheitsinformationen können auch Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Immerhin geht ein Drittel der Deutschen (34 Prozent) zwischen drei und zehn Mal im Jahr zum Facharzt. Noch mehr Bürger (44 Prozent) gehen ebenso oft zum Hausarzt.

Einstellung der Deutschen gegenüber der elektronischen Gesundheitsakte

Das Interesse an einer elektronischen Gesundheitsakte bei den Deutschen ist groß: Mehr als ein Drittel (38 Prozent) gab in der Umfrage an, eine elektronische Gesundheitsakte in Form einer App auf dem Smartphone auf jeden Fall nutzen zu wollen, ein weiteres Drittel (36 Prozent) kann sich das vorstellen. In der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen wünschen sich sogar 43 Prozent so eine Lösung, weitere 38 Prozent sind dafür offen.

Die wichtigsten Funktionen einer Gesundheits-App sind laut Befragung die Dokumentation der Medikamente mit Wechselwirkungen (92 Prozent “sehr wichtig” oder “wichtig”), Zugriff auf ärztliche Befunde (91 Prozent), Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen (89 Prozent), Erinnerungen an Arzttermine (82 Prozent) und der Zugriff auf Patientenquittungen (66 Prozent).

Volle Kontrolle und Datensicherheit für die Anwender

Die Daten der Nutzer sind in der elektronischen Gesundheitsakte Vivy sicher und nur die Nutzer entscheiden über deren Verwendung. Weder die anbietenden Kassen und Versicherungen, noch Vivy bzw. BITMARCK haben Zugriff auf die Daten. Bei Bedarf kann der Nutzer Informationen aus der App teilen – beispielsweise mit seinem behandelnden Arzt.

Vivy setzt auf mehrstufige Sicherheitsprozesse und eine asymmetrische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, für die nur der Nutzer selbst den Schlüssel hat. Vivy wurde von unabhängigen Unternehmen wie ePrivacy und dem TÜV Rheinland getestet und als sichere Plattform zertifiziert.

Eingebettet in das digitale Gesundheitsökosystem

Für Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser und Labore ist Vivy komfortabel. Patienten und Leistungserbringer können bei Bedarf Daten miteinander teilen. Ab Ende 2018 nutzt Vivy zudem die Schnittstelle KV-Connect Mobile für den verschlüsselten Datenaustausch mit Ärzten in Praxen, Krankenhäusern und Laboren. KV-Connect ist der Kommunikationsdienst, der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), der in allen Praxisverwaltungssystemen, vielen Krankenhausverwaltungssystemen und Laborinformationssystemen zur Verfügung steht und so seit vielen Jahren den sicheren Datenaustausch zwischen medizinischen Leistungserbringern, KVen und weiteren Institutionen ermöglicht.

„Mit KV-Connect Mobile bietet das KV-System eine kostenfreie Schnittstelle an, die es allen App-Herstellern ermöglicht, Daten zwischen Smartphones und allen Praxisverwaltungssystemen verschlüsselt auszutauschen.”, so Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Es freut mich, dass ein innovativer Aktenanbieter wie Vivy, der bereits mit vielen Partnern zusammenarbeitet, sich für unsere Schnittstelle entschieden hat, um Daten zwischen Ärzten und Patienten auszutauschen.“

Ebenfalls ab Anfang 2019 wird der zweitgrößte deutsche Praxissoftware-Anbieter medatixx eine Schnittstelle zu Vivy in seine Software für Ärzte integriert haben. 22.300 Praxen können dann zukünftig direkt aus ihrer Software heraus Gesundheitsdaten verschlüsselt an ihre Patienten mit Vivy-Akte senden. Jens Naumann, Geschäftsführer von medatixx, sagt: “Unsere Kooperation mit Vivy ist Wegbereiter für tiefgreifende Veränderungen in der ambulanten Versorgung: Schon heute sind viele Ärzte bereit, ihren Patienten Gesundheitsdaten bereitzustellen und verständlich zu erklären. Derzeit passiert das noch mündlich oder auf Papier – morgen dann per Knopfdruck sicher und schnell aus der Praxissoftware in die Gesundheitsakte der Patienten. Damit erlangen Patienten echte Hoheit über ihre Gesundheitsdaten und die Möglichkeit der aktiven Teilhabe an ihrer Gesundheitsversorgung. Es entsteht eine noch nie dagewesene Transparenz, die durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens überhaupt erst ermöglicht wird.”

“Uns ist wichtig, dass wir unseren Kunden mit Vivy eine innovative Plattform zur Verfügung stellen können, die für Gesunde ebenso relevant ist wie für Menschen in medizinischer Behandlung. Beispiel Medikamentencheck: Wer viele Medikamente einnehmen muss, weiß, dass man auf Wechselwirkungen achten muss. Aber wer denkt daran bei einem einfachen Schmerzmittel? In Deutschland werden jedes Jahr nicht rezeptpflichtige Medikamente im Wert von mehr als 6 Mrd EUR gekauft – häufig ohne ärztliche Empfehlung. Der Medikamentencheck von Vivy hilft, mögliche Wechselwirkungen zu identifizieren. Einfach, um auf der sicheren Seite zu sein. Gleichzeitig schafft Vivy die im Gesundheitssystem so wichtige Vernetzung, da Vivy von gesetzlich und privat Versicherten gleicher-maßen genutzt wird und für den Versicherten alle seine Gesundheitsdaten in seinem Smartphone bündelt.” (Dr. Birgit König, Vorstandsvorsitzende, Allianz Private Krankenversicherung)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

AMC-Forum Digitaler Vertrieb 2018

 

Im September kamen in Düsseldorf über 50 Digital-Experten und Interessierte aus den Versicherungshäusern zusammen, um Herausforderungen, state-of-the-Art Ansätze und Digitalstrategien zu teilen. Sich nur „im eigenen Saft“ zu bewegen, gibt bekanntlich nicht so viel her. Daher sollten Versicherer sich in Sachen Digitalisierung stärker an MyTaxi, Uber und AirBnB orientieren. Denn diese Unternehmen setzen digitale Maßstäbe aus Kundensicht.

Veranstaltet wurde das Forum Digitaler Vertrieb von AMC und .dotkomm, Gastgeber war diesmal die ARAG Versicherung. AMC-Geschäftsführer Stefan Raake moderierte gemeinsam mit .dotkomm-Geschäftsführer Ralf Pispers den Tag mit beiden integrierten Themenforen. Aus zahlreichen Vorträgen und Diskussionen haben wir folgende Essenzen extrahiert.

Die Commerzbank ist das jüngste Beispiel, das deutlich zeigt, was passiert, wenn die Digitalisierung verschlafen wird. Sie muss den Leitindex des deutschen Aktienmarkts (Dax) verlassen, da sie schlichtweg als nicht mehr stark und wichtig genug eingeschätzt wird. An ihren Platz im Dax tritt die junge Tech-Firma Wirecard. Der Abstieg der Traditionsbank steht sinnbildlich für die Zeitwende in der Finanzbranche. Beim Thema Digitalisierung haben die Banken zehn Jahre verschlafen. Wird der Schulterblick auf die Versicherer ein ähnliches Bild zeigen?

Status Quo digitaler Vertrieb: Da geht noch was

Die Dynamik der Digitalisierung ist nach wie vor ungebrochen. Doch viele Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche kommen mit ihren Entwicklungs- und Innovationszyklen nicht in angemessener Geschwindigkeit hinterher. Die meisten Versicherer hecheln hinter ihren Kunden her. Da wo diese alles in ihrem jeweiligen Kanal und jederzeit haben möchten, kämpfen die Versicherer damit ihre Kanäle bestmöglich aufzusetzen. Das Ziel: Im Ökosystem ihrer Kunden eine Rolle spielen.

So finden sich vor allem Multikanalansätze, in denen zwar verschiedene Kanäle (Website, Social Media, etc.) bespielt werden, dies hingegen nur selten harmonisch. Echter digitaler Vertrieb geht über solche Ansätze hinaus und beschreibt zumindest funktionierende Omnikanalstrategien. Das heißt, dass alle Kanäle perfekt ineinandergreifen – kein nebeneinander von Kanälen, sondern ein Hand in Hand im Sinne der Kundenbedarfe.

Was Versicherer brauchen: Ein klares Zielbild!

.dotkomm-Geschäftsführer Ralf Pispers sieht für Versicherer in erster Linie die Aufgabe die verschiedenen Kanäle optimal zusammenzubringen. Dafür brauchen Versicherer vor allem ein klares Zielbild. Stattdessen herrscht in vielen Häusern „happy guessing“. Damit ist klar: Häufig fehlt ein strategisches Dach, um digitale Vertriebsinstrumente erfolgreich auf die Straße zu bringen.

Versicherer sind gut beraten, ihre digitalen Vorbilder in anderen Branchen zu suchen. Zu Benchmarks avancieren Digitalgrößen wie MyTaxi, Uber und AirBnB. Denn „Versicherung muss viel mehr Tinder sein als Formular“, so Ralf Pispers. D.h. einfach, direkt, persönlich(er).

Was Versicherer von Tinder und Co. lernen können?

Vor allem Leichtigkeit, Wesentlichkeit und Persönlichkeit. Das alles in perfekter Harmonie von Inhalten, Ansprache und Usabilty. Auch wenn die Versicherer sich zum Teil noch auf einem anderen digitalen Planeten wähnen – der Kunde ist längst weitergereist. Seine Erfahrungen und vor allem seine Erwartungen matchen derzeit nur in einzelnen Ansätzen mit den aktuellen Vertriebsangeboten von Versicherungen. Was ganz sicher nicht matcht: Klassische Formularschlachten im Abschlussprozess.

„Anrufen ist ja so 80er!“

Und auch die starke Selbstverständlichkeit des Serviceversicherers greift nicht mehr so ganz als Schutzargument gegen die nächste Stufe der Digitalisierung: Künstliche Intelligenz. Wenn die Vertriebspartner der Versicherer nicht digital befähigt (durch Schulungen und Coachings) und Kanäle nicht verbunden werden, dann ist der Algorithmus smarter. Sprich: Der Bot im Hintergrund bietet einem Kunden mehr Satisfaction als der Vertriebsexperte am anderen Ende der Leitung. Und auch das ist wörtlich zu verstehen. Viele Versicherer sehen das Telefon noch als einen optimalen Draht zum Kunden an.

Und was ist für Versicherungskunden eine Selbstverständlichkeit?

Sämtliche Kanäle, in denen sie sich zuhause fühlen. Das sind Facebook und Business-Netzwerke wie XING und LinkedIn – und zudem Alexa und Co. Ein perfekt ausgeloteter digitaler Vertrieb hat all diese Varianten nicht nur im Blick, sondern auch bestmöglich bespielt. Und bespielt bedeutet unter anderem die richtigen Inhalte für seine Adressaten kanalgerecht aufzubereiten. Dabei zählen Persönlichkeit und Relevanz – wenn der passionierte Hundebesitzer die Hundeversicherung über Facebook verkauft, dann ergibt das eine gelungene Mischung. Wer da an Volker Büscher von der Allianz denkt, liegt richtig: Herr Büscher war ein Teilnehmer des Forums.

Das heißt auch: Wer sich mit Einheitsbrei in den sozialen Medien oder auf Webseiten tummelt, der wird vor allem eins sein – fahl. Content ist nur King, wenn die Inhalte für die Adressaten relevant sind. Das stellt natürlich jene Versicherer vor große Herausforderungen, die wohlmeinend ihre Vertriebspartner mit Inhalten unterstützen möchten. Die gute Nachricht lautet: Auch Versicherer müssen nicht immer alles über ihre Kunden wissen, sie können diese auch mal fragen.

Als Ermutigung hält her: Vermittler, die das Thema Digitalisierung für sich zu nutzen wissen, sind definitiv erfolgreicher als jene, die Business as usual praktizieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

 

AMC-Geschäftsführer Stefan Raake ist überzeugt: „Es gibt noch Luft nach oben in den digitalen Vertriebsstrategien der Versicherer. Und der ein oder andere Vertriebspartner hält es noch mit Fridolin Kiesewetter, dem Versicherungsvertreter aus den Tim & Struppi – Comics. Der ist mit Gürtel und Hosenträger unterwegs. Etwas mehr Risiko bei der Nutzung der digitalen Medien ist sicher nicht verkehrt.“

 

Ralf Pispers ergänzt: „Versicherer sollten ein klares Zielbild dafür entwickeln, wie sämtliche Kanäle auf die Digitalstrategie einzahlen. Mehr Mut ist nicht nur wünschenswert, sondern zwingend.“

Wo verursachen Unwetter die höchsten Gebäudeschäden?

 

Dazu hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Langfristbilanz für 2002 bis 2016 vorgelegt. Die am schlimmsten betroffenen Gebiete liegen demnach in Bayern und Sachsen.

Der Landkreis Deggendorf in Bayern ist bundesweit über einen Zeitraum von 15 Jahren am schlimmsten von extremen Wetterereignissen getroffen worden. Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser richteten dort von 2002 bis 2016 Schäden an Gebäuden von durchschnittlich 13.800 Euro an. Das zeigt die Langfristbilanz, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute erstmals veröffentlicht hat.

Auf den Plätzen zwei und drei liegen mit Rottal-Inn (13.200 Euro) und der Stadt Passau (12.900 Euro) ebenfalls Kreise im Süden Bayerns. Dahinter folgen die Kreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (12.900 Euro), Dresden (9.900 Euro) sowie Meißen (8.000 Euro) in Sachsen, die wie die bayerischen Gebiete 2002 und 2013 gleich zweimal von schweren Hochwassern und Überschwemmungen durch Starkregen betroffen waren. Am glimpflichsten kamen in den 15 Jahren die Einwohner der Stadt Heilbronn in Baden-Württemberg davon. Dort beträgt der Schaden nur rund 400 Euro. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1.600 Euro.

Meisten Hauseigentümer haben keinen Komplettschutz

Für die von einem extremen Wetterereignis direkt Betroffenen stellen sich die Schäden noch mal anders dar: So kostete die Flut 2013 die betroffenen Hausbesitzer im Landkreis Deggendorf im Schnitt 180.900 Euro. Für die Versicherer war es das Ereignis mit dem teuersten Durchschnittsschaden überhaupt. Und die Tiefs „Friederike“ und „Gisela“, die 2016 vielerorts Starkregen brachten, schlugen im Landkreis Rottal-Inn bei jedem Betroffenen mit circa 80.000 Euro zu Buche „Die Zahlen belegen, wie verheerend Naturgewalten sein können“, sagt GDV-Präsident Wolfgang Weiler.

Doch längst nicht alle Gebäude in Deutschland sind gegen sämtliche Gefahren abgesichert. Während Hagel oder Sturm oft abgedeckt sind, fehlt bei vielen der Schutz vor Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch oder Schneedruck. Bundesweit haben erst 41 Prozent der Häuser den dafür nötigen erweiterten Naturgefahrenschutz. „Immobilienbesitzer sind gut beraten, ihr Eigentum gegen alle Wetterrisiken abzusichern. Vor allem Überschwemmungen durch Starkregen können jeden treffen“, betont Weiler. Ohne Komplettschutz stehe im Extremfall die Existenz auf dem Spiel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43 G, D­10117 Berlin, Tel.: 030­2020 5000, Fax: 030­2020 6000, www.gdv.de

Auch 2019 werden die Beitragsbemessungs- und Versicherungpflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich erhöht.

 

Das ergibt sich aus einem Verordnungs-Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Folge: Die Beiträge für viele gesetzlich Versicherte steigen spürbar, während Arbeitnehmern gleichzeitig der Wechsel in eine Private Krankenversicherung (PKV) erschwert wird:

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 53.100 Euro auf 54.450 Euro pro Jahr. Für freiwillig GKV-Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der bisher geltenden Grenze bedeutet dies, dass sich mit einem Schlag drei Beiträge erhöhen: der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.

Die GKV-Versicherten, deren Einkommen über der neuen Grenze liegt, müssen dann ab dem kommenden Jahr durchschnittlich 712,39 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 138,39 Euro für die Pflegeversicherung (Kinderlose: 149,74 Euro) zahlen. Zusammen sind das also 850,78 Euro im Monat bzw. sogar 862,13 Euro bei Kinderlosen.

Für Privatversicherte hat die Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich keine Bedeutung. Eine Ausnahme sind Versicherte im Basis- und Standardtarif. In beiden ist der maximal zu zahlende Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, er könnte also unter Umständen ebenfalls steigen. Allerdings ist der tatsächliche Beitrag im Standardtarif meist deutlich geringer, da die dort Versicherten in der Regel schon lange in der PKV sind und ihre Rückstellungen im Standardtarif berücksichtigt werden. Daher liegt der Beitrag im Durchschnitt bei rund 300 Euro monatlich.

Versicherungspflichtgrenze

Mit dem Verordnungs-Entwurf steigt gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro auf 60.750 Euro pro Jahr. Erst ab diesem Einkommen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wer weniger verdient ist versicherungspflichtig in der GKV – das heißt, er muss zwangsweise dort versichert bleiben. Davon gibt es nur wenige Ausnahme (s.u.). Der Zugang zur Privaten Krankenversicherung wird damit erneut per Rechtsverordnung weiter eingeschränkt.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Grundsätzlich sind privatversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, gezwungen, wieder in die GKV zurückkehren. Das Gesetz sieht aber eine Reihe von Ausnahmen vor, bei denen man sich von dieser Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann.

Dies gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, deren Gehalt nur deswegen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, weil diese angehoben wird. Um privat versichert zu bleiben, müssen die Betroffenen dann innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) hält das Tempo ihrer Digitalisierungsoffensive weiter hoch:

 

Ihre Digitalmarke „Adam Riese“ bringt mit der neuen Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für Gewerbe, Bauhandwerk und Gastronomie jetzt erstmals eine Versicherung für gewerbliche Kunden auf den Markt. Wie bereits die ersten beiden Angebote von Adam Riese für private Verbraucher – Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung – ist auch das neue Produkt durchgehend digital und auf neue Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über Poolmakler und Vergleichsportale sowie über den Direktkanal unter www.adam-riese.de verfügbar.

Adam Riese ist Teil der W&W brandpool GmbH, in der die neuen Digitaltochtergesellschaften der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe gebündelt sind. Nach Einschätzung von Daniel Welzer, Geschäftsführer der W&W brandpool GmbH, steht der Markt für gewerbliche Versicherungen über den Digitalkanal vor einem starken Wachstumsschub. Deutschland als starker Wirtschaftsstandort weist eine hohe Zahl kleiner und mittelgroßer Unternehmen auf. Das Verhalten dieser Unternehmen nähert sich stark dem von Privatkunden an, sodass diese zunehmend bereit sind, auch Gewerbeversicherungen online abzuschließen. „Diesen Unternehmen wollen wir passgenaue Versicherungslösungen anbieten. Hier setzen wir mit unserem Angebot über Aggregatoren, Makler und dem Direktkanal an. Auf diese Weise sind wir momentan einer der wenigen Anbieter, der volldigitale Online-Lösungen für Gewerbekunden anbietet“, ergänzt Oliver Kuhnle, Geschäftsführer von Adam Riese.

Neben dem rein digitalen Antrags- und Abwicklungsprozess zeichnet sich die neue Betriebshaftpflicht insbesondere durch folgende Merkmale aus: Auf ausgewählte Risiken startet der Versicherungsschutz im Direktkanal bereits mit einer Jahresprämie von nur 93 Euro. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro ab, die Höhe der Selbstbeteiligung ist flexibel wählbar. Versicherungsumfang besteht auch für die Arbeitnehmerüberlassung und den Verlust fremder Schlüssel bis zur Versicherungssumme. Zudem offeriert Adam Riese in seiner BHV eine Update-Garantie, bei der Bestandskunden automatisch von Leistungsverbesserungen profitieren.

Adam Riese übertrifft eigene Erwartungen

Die Zeit seit dem Markteintritt Ende Oktober 2017 fällt für Adam Riese positiv aus. Die Ausrichtung auf Kunden, die sich insbesondere auf Preis und Leistung eines Produkts konzentrieren und Anbieter entsprechend über Makler oder selbst vergleichen wollen, kommt am Markt gut an. Die Zahl der Kunden mit einer Adam-Riese-Haftpflicht liegt im gut fünfstelligen Bereich. Bei der Rechtsschutzversicherung, die seit März im Angebot ist, wurde schnell die vierstellige Marke geknackt. „Damit liegen wir derzeit über unseren Plänen für 2018“, kommentiert Kuhnle. Und auch die nächsten Adam-Riese-Produkte sind mit einer Hausrat- und einer Hundehalterhaftpflichtversicherung im vierten Quartal 2018 bereits in der Pipeline.

Dank der hohen Abschlussquote über den Direktkanal konnte Adam Riese im Juli eine zweite Spende über die Spendenplattform betterplace.org realisieren. 4.200 Euro gingen an das Projekt „Wildbienen – hoch bedroht und unverzichtbar“, mit dem sich die Deutsche Wildtier Stiftung für den Wildbienenschutz in Deutschland einsetzt und so auch den Konsequenzen des Bienensterbens für den Menschen entgegenwirkt. Auch in Zukunft möchte Adam Riese soziale Projekte unterstützen und mit jedem Abschluss über die Webseite den Spendenbetrag erhöhen.

Adam Riese gewinnt Gold beim „German Brand Award“

Dass Adam Riese in kurzer Zeit bereits ein etablierter „Player“ am Markt geworden ist, liegt auch am professionellen Marktauftritt gegenüber Endkunden und Vertriebspartnern. Beim „German Brand Award“ Ende Juni 2018 in Berlin erhielt Adam Riese „Gold“ in der Kategorie Versicherungen. Die Jury begründete diesen ersten Platz für Adam Riese damit, dass der digitale Auftritt jung, frisch und durch den hervorragend herausgearbeiteten Markenkern vor allem nachvollziehbar einfach gelungen sei. „Ein toll gemachter, aber auch mutiger Auftritt, der sich auf die Essenz der Marke konzentriert und damit nicht nur ein selbstbewusstes Statement ist, sondern Zeichen setzt“, so die Juroren des wichtigsten deutschen Markenpreises. Eine besondere Erwähnung gab es für Adam Riese zusätzlich in der Kategorie „Digitalmarke des Jahres“.

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Gut die Hälfte der rentennahen Erwerbstätigen kann Konsum im Ruhestand nicht halten – Absenken der gesetzlichen Rente verschärft Problem

 

Viele Erwerbstätige, die kurz vor der Rente stehen, werden sich im Ruhestand einschränken müssen: Mehr als die Hälfte, 58 Prozent, der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen hätten nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrecht zu erhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen. Falls sie noch bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter auf ihrer aktuellen Position weiterarbeiten können, sind immer noch rund 50 Prozent davon betroffen. Ein weiteres Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus würde das Problem verschärfen. Entlastend würde eine Stärkung der gesetzlichen ersten Säule wie in Österreich wirken. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Gesetzliche Rente weiter Fundament

Die gesetzliche Rente ist nach wie vor das Fundament der Altersversorgung. Allein reicht sie heute in der Regel aber nicht aus, um das gewohnte Konsumniveau zu halten. Die betriebliche Alterssicherung leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag – wobei jedoch gerade Geringverdiener oder prekär Beschäftigte oft nicht in den Genuss einer Betriebsrente kommen. Im Vergleich dazu bringt die private Altersversorgung wenig, zeigt die Untersuchung. „Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Anker der Altersversorgung“, sagt Dr. Dorothea Voss, die die Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung leitet. „Jedes weitere Absinken des Rentenniveaus muss verhindert werden – nicht nur bis 2025, sondern dauerhaft.“

Die DIW-Wissenschaftler haben anhand von repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2012 untersucht, wie hoch die Rente ausfällt, die Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen zusteht. In einem zweiten Schritt haben die Forscher für den hypothetischen Fall, dass diese Erwerbstätigen sofort in Rente gehen würden, berechnet, inwieweit die Rente ihren derzeitigen Konsum mit den bis dahin erworbenen Anwartschaften decken kann. Arbeitslose, frühverrentete oder anderweitig nicht erwerbstätige Personen sind nicht in die Berechnung einbezogen.

Bei 69 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, fällt der aktuelle Konsum höher aus als die bisher erworbenen Rentenanwartschaften. Nimmt man zur gesetzlichen Rente noch die Betriebsrenten hinzu, reduziert sich der Anteil auf 50 Prozent. Im Durchschnitt aller älteren Beschäftigten ergibt sich damit ein Wert von 58 Prozent. Rechnet man noch private Versicherungen mit ein, sinkt er lediglich von 58 auf 56 Prozent. „Die Ergebnisse zeigen, dass private Versicherungen als dritte Säule der Alterssicherung insgesamt nur wenig dazu beitragen, die Versorgungslücke zu schließen“, schreiben die Forscher. Insbesondere bei Riester- und Rürup-Renten seien die eingezahlten Beiträge gering, das erreichte Sparguthaben falle auch aufgrund geringer Verzinsung eher klein aus.

Wenn man annimmt, dass die untersuchten Erwerbstätigen durchgängig bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter in ihrer bisherigen Position weiterarbeiten können, sinkt der Anteil der Betroffenen zwar merklich. Doch auch dann müssen von den Ruheständlern, die Geld aus gesetzlicher und betrieblicher Rente bekommen, 50 Prozent ihren Konsum einschränken. Rechnet man Leistungen aus privaten Versicherungen hinzu, sind es 48 Prozent.

Zum aktuellen Konsumniveau fehlen im Schnitt 700 Euro

Bei denjenigen 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen, die eine potenzielle Versorgungslücke haben, beträgt die Differenz zwischen aktuellem Konsumniveau und dem zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Rentenanspruch im Durchschnitt rund 700 Euro. Die Versorgungslücke ist bei Erwerbstätigen, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, mit knapp 740 Euro am größten. Liegen auch Anwartschaften an Betriebsrenten vor, reduziert sich die Lücke auf rund 620 Euro. Der Einfluss privater Versicherungen ist erneut relativ gering.

Je nach Erwerbseinkommen gibt es große Unterschiede: Bei betroffenen Menschen im untersten Zehntel der Einkommensverteilung beträgt die Versorgungslücke im Alter rund 300 Euro, im obersten Zehntel sind es knapp 1800 Euro. Doch auch wenn die Lücke bei ihnen absolut betrachtet höher erscheint, können die Besserverdiener diese meist besser ausgleichen, da sie häufig auf weitere Geldanlagen zurückgreifen können und Immobilien besitzen. Für Menschen mit kleinem Einkommen macht es dagegen einen großen Unterschied, wenn am Ende des Monats 300 Euro fehlen. Am schwierigsten sei die Lage für Geringverdiener, Frauen und Alleinlebende, aber auch für Selbständige ohne Angestellte, konstatieren die Forscher. „Entscheidend sind also die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die daraus erzielten Einkommen“, sagt Dorothea Voss von der Hans-Böckler-Stiftung. „Wer die Alterssicherung stärken will, muss deshalb für eine aktive Beschäftigungspolitik, bessere Löhne und Gehälter sorgen.“

Alternative Szenarien mit niedrigerem Konsumniveau im Alter

Diese grundsätzlichen Zusammenhänge bestehen auch in einem weiteren Szenario, das die DIW-Forscher berechnet haben. Es greift die Annahme vieler Experten auf, dass Menschen im Ruhestand weniger ausgeben als Berufstätige. Wenn man daher annimmt, dass Rentner mit 70 Prozent ihres vorherigen Konsums auskommen, fällt die potenzielle Versorgungslücke nach den Berechnungen des DIW geringer, aber weiterhin oft erheblich aus: Betroffen sind dann noch 38 Prozent der rentennahen Erwerbstätigen, bezieht man private Versicherungen ein, sind es 35 Prozent. Die potenzielle Versorgungslücke bei den Betroffenen beträgt beim 70-Prozent-Szenario im Schnitt gut 320 Euro. Beschäftigte mit einer betrieblichen Altersvorsorge hätten gemessen an einem 70-Prozent-Niveau noch eine Versorgungslücke von 200 Euro. Allerdings sind das selten Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen.

In einem weiteren Szenario haben die Wissenschaftler berechnet, was passieren würde, wenn man das gesamte private Vermögen zur Sicherung des aktuellen Konsums im Alter heranzieht. Das Ergebnis: Selbst wenn sie alle Ersparnisse einsetzen und, falls vorhanden, die selbst genutzte Immobilie zur Finanzierung des Ruhestands verkaufen würden, hätten 41 Prozent der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen eine Versorgungslücke. Würden die untersuchten älteren Erwerbstätigen bis zur Rente auf ihrer Stelle weiterarbeiten, wären es immer noch 33 Prozent. In Ostdeutschland wäre der Anteil höher als in Westdeutschland, da Ostdeutsche nach wie vor über weniger Vermögen verfügen. Wesentlich geringer wäre der Anteil der Betroffenen unter den Selbständigen mit Mitarbeitern, da diese häufig selbst fürs Alter in Form von privatem Vermögen vorsorgen.

Rentenniveau nicht weiter senken

Die Wissenschaftler raten dazu, das Rentenniveau nicht weiter abzusenken. Stattdessen solle sich die Politik „stärker am österreichischen Modell orientieren“, das mehr auf die erste Säule der Alterssicherung setzt. Zudem empfehlen sie, Personen mit geringen Anwartschaften stärker zu unterstützten. Möglich wäre das durch eine Modifizierung des strikten Äquivalenzprinzips, womit die Höhe der Rentenleistungen nicht mehr eins zu eins an die Einzahlungsbeiträge gekoppelt wäre. Gerade Geringverdiener sollten dann höhere Leistungen erhalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt: Hans-Böckler-Stiftung, Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel: +49 211 7778 0, Fax: +49 211 7778 120, www.boeckler.de

In dieser Funktion wird Dawn für die Leitung der Bereiche Mittelstand und Kleinunternehmen von Chubb in Kontinentaleuropa verantwortlich sein, da Chubb seine Kompetenzen und Produktangebote weiter ausbaut.

 

Dawn wird auch die Vertriebsorganisation von Chubb in Kontinentaleuropa leiten. Darüber hinaus wird Dawn für die globalen Maklerbeziehungen für Chubb Overseas General verantwortlich sein. Dawn wird unter der Leitung von Adam Clifford, Präsident des Geschäftsbereichs, Kontinentaleuropa, tätig sein und Mitglied des kontinentaleuropäischen Führungsteams werden. Die Ernennung erfolgt mit Wirkung zum 8. Oktober 2018.

Dawn war zuletzt als US-Präsident und CEO der AXA Insurance Company für den Bereich Versicherunggeschäft tätig. Während ihrer 25-jährigen Karriere hatte sie eine Vielzahl von Führungspositionen bei führenden Versicherungsunternehmen inne. Adam Clifford, Präsident des Geschäftsbereichs Kontinentaleuropa, sagte:

“Ich freue mich sehr, dass Dawn Teil unseres Teams bei Chubb wird. Es handelt sich um eine neu geschaffene Position, die unser Engagement für Kunden aus dem Mittelstand und Kleinunternehmen in Kontinentaleuropa [KE] unterstreicht. Sie bringt einen großen Erfahrungsschatz und ein hohes Maß an Fachkompetenz mit und ist ideal darauf vorbereitet, um unsere Pläne für die wichtigen Segmente unseres Geschäfts in KE zu entwickeln und umzusetzen und gleichzeitig unsere Arbeitsweise im Vertrieb zu optimieren. Ich freue mich sehr darauf, sie bei Chubb willkommen zu heißen und gemeinsam an neuen Möglichkeiten in unseren Märkten in KE zu arbeiten.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Chubb European Group Limited, Direktion für Deutschland, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 746 193, www.chubb.com/de-de/

Dr. Matthias Effinger (47) ist vom Aufsichtsrat der ARAG Krankenversicherungs-AG in den Vorstand des Unternehmens berufen worden.

 

Ab 1. April 2019 wird er dort ein neu geschaffenes Ressort mit Zuständigkeit unter anderem für Kunden- und Leistungsservice, Recht/Compliance, Betriebsorganisation und Zentrale Dienste verantworten.

Bereits zum 1. Januar 2019 wird sich Dr. Matthias Effinger – zusätzlich zu seiner bisherigen Funktion als Leiter der ARAG SE Direktion für Österreich – als Generalbevollmächtigter der ARAG Krankenversicherungs-AG in seine neuen Aufgaben einarbeiten. Mit seiner Berufung zum 1. April wird Dr. Matthias Effinger für Werner Nicoll (64) in den Vorstand der ARAG Krankenversicherung einrücken. Werner Nicoll wird im Jahr 2019 mit Erreichen der Altersgrenze aus dem Vorstand ausscheiden.

Dessen Aufgaben als Finanzvorstand der ARAG Krankenversicherung übernimmt Dr. Roland Schäfer (51) neben seiner Zuständigkeit für Produktentwicklung, Aktuariat und Vertrieb. Die Ressortverantwortung innerhalb des Vorstandes für Personal und Risikomanagement verbleibt bei Dr. Werenfried Wendler (59).

Dr. Matthias Effinger begann seine berufliche Laufbahn bei der ARAG im Jahr 2003 als Projektleiter für den internationalen Bereich des Unternehmens. 2006 wurde er Leiter der Hauptabteilung “Group International” in der ARAG Konzernzentrale. Im Jahr 2008 wurde er in den Vorstand der damaligen ARAG Belgien S.A. berufen. Seit 2012 ist Dr. Matthias Effinger Leiter der ARAG SE Direktion für Österreich. Über seine Nachfolge bei der ARAG Österreich wird zu gegebener Zeit entschieden.

 

Verantwortlich für den Inhalt: ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Ganzheitliche Vorsorge fängt bei der Gesundheit an

 

Rund elf Millionen Kinder gibt es derzeit in Deutschland. Jährlich kommen etwa 700.000 Neugeborene dazu. Zu keiner anderen Zielgruppe können Berater längere Kundenbeziehungen aufbauen. Doch Eltern, Großeltern und Paten haben hohe Ansprüche, wenn es um das Wohl ihrer Kinder geht.

Ganzheitlicher Rundumschutz 

Einen ganzheitlichen Ansatz für die Beratung bietet die uniVersa mit dem Kindervorsorgekonzept Tip-Top Tabaluga. Als älteste private Krankenversicherung Deutschlands, die in diesem Jahr ihr 175-jähriges Jubiläum feiert, liegt ein Schwerpunkt auf der Gesundheitsvorsorge. Durch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über das starre gesetzliche Programm hinausgehen, können Erkrankungen des Kindes frühzeitiger erkannt und bessere Heilungserfolge erzielt werden. Als Ergänzung zur Schulmedizin sind in dem ganzheitlichen Vorsorgekonzept auch Leistungen für Heilpraktiker und Naturheilverfahren inklusive Arzneimittel und Globuli enthalten. Im Krankenhaus gewährleistet eine freie Klinikwahl, die Behandlung durch den Chefarzt sowie die Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer eine bestmögliche medizinische Versorgung.

BU-Option als Highlight 

Auch sonst hat das Kindervorsorgekonzept einiges zu bieten: So können dort Leistungen für eine schicke Brille, Kontaktlinsen, Kieferorthopädie und Auslandsreisen mitversichert werden. Bleiben von Unfällen und Krankheiten dauerhafte Folgen zurück, gibt es mehrere finanzielle Soforthilfen und lebenslange Unterstützungen. Selbst an eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit wurde gedacht. Die Option kann zum 15. Geburtstag oder zu bestimmten Ereignissen, wie Beginn der Ausbildung oder Ende des Studiums aktiviert werden. Da keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, sind bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder Ablehnungen zu befürchten. Über Nachversicherungsgarantien lässt sich der Schutz bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Eigenheimfinanzierung weiter ausbauen.

Lebensbegleitender Ausbau

Durch den ganzheitlichen Ansatz haben Berater bessere Erfolgschancen bei Eltern, Großeltern und Paten und werden bei der Käuferzielgruppe als Experte wahrgenommen. Regelrecht als Türöffner fungiert dabei Tabaluga, eine der bekanntesten und sympathischsten Marken im deutschsprachigen Raum. Das ganzheitliche Vorsorgekonzept kann entweder in Einzelbausteinen individuell zusammengestellt oder über eines von drei vorgeschlagenen Absicherungsvarianten abgeschlossen werden. Durch die enthaltenen Optionen und Nachversicherungsgarantien kann es mit dem Leben des Kindes mitwachsen und liefert immer wieder neue Beratungsanlässe für Folgetermine. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.tip-top-tabaluga.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:   uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de 

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung steht aufgrund vielfältiger produktspezifischer Kernprobleme und der nur rund 25%igen Abdeckungsquote in der Bevölkerung im Fokus von Politik, Versicherungsvertrieb und Öffentlichkeit.

 

Die Kernproblemfelder sind:

  • Antragsfragen: Fehlangaben von anzeigepflichtigen Krankheitsbildern und unbewusste
  • Falschangaben aufgrund von Fehlkodierungen durch Abrechnungsoptimierungen gesetzlicher Krankenkassen im Zusammenspiel mit niedergelassenen Ärzten
  • Versicherungsumfang: schwer verifizierbare Kernproduktmerkmale durch eine Fülle von unbestimmten Begriffen und unverbindlichen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen
  • Leistungsantrag: nicht spezifizierte Mitwirkungs- und schwer erfüllbare Nachweispflichten für Versicherte
  • Regulierungsverhalten: Keine Transparenz in unternehmensinternen Regulierungspraktiken

Die Veranstaltung 2018 vertieft und erweitert Ihr Wissen zum Versicherungsrecht:

Als Referenten konnte man erneut die Vorsitzenden Richter Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl des Landgerichts Berlin (Versicherungskammer) gewinnen.

Ganztägiger versicherungsrechtlicher Rechtsprechungsreport mit richterlicher Kommentierung zu folgenden Themenschwerpunkten:

-Berufsunfähigkeitsversicherung

-Kranken- und Krankentagegeldversicherung

Betrachtet wird die aktuelle Rechtsprechung zu Lasten/ Gunsten von Versicherten, Vermittlern und Versicherer.

Seminarbeschreibung:

Allgemeiner Teil:

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht, arglistige Täuschung, spontane Offenbarungspflicht

Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Umorganisationsmöglichkeiten, Anforderungen der Verweistätigkeit

Kranken- und Krankentagegeldversicherung:

  • Streitigkeiten Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, Zustand auf “nicht absehbare Zeit”

DSGVO:

  • Erhebung personenbezogener Daten

Die Veranstaltung richtet sich inhaltlich gleichermaßen an Versicherungsvermittler, Versicherer und Fachanwälte (wird als Fortbildungsseminar im Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO anerkannt).

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.premiumcircle.de/recht-symposium/

Mittwoch, 07. November 2018 – 09:00 bis 18:00 Uhr

Adresse:

Dorint Hotel Frankfurt, Königsteiner Straße 29, 61440 Oberursel

 

Verantwortlich für den Inhalt: PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D-61169 Friedberg, Tel.: 06031 16959-0, www.premiumcircle.de

Dr. Gerhard Schick
Vorstand
Gerhard Schick ist promovierter Volkswirt, (noch) Mitglied des Bundestages, Mit-Initiator des Vereins und dessen geschäftsführender Vorstand. Er wird sein Bundestagsmandat für die Arbeit in der Nichtregierungsorganisation zum 31.12. 2018 niederlegen.

10 Jahre nach dem Fall von Lehman. Die ernüchternde Bilanz: Kaum jemand wurde in Deutschland zur Verantwortung gezogen.

 

Schuldenkrisen, Betrug und Steuertricks sind an den Finanzmärkten weiter an der Tagesordnung – und die Regierung tut so, als sei alles gut. Es ist Zeit für eine Wende. Deswegen formiert sich ein Bündnis aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern, die wissen, dass es so nicht weitergehen kann.

Hintergrund:

Die Bürgerbewegung Finanzwende ist ein gemeinnütziger Verein. Er vereint inhaltliche, politische und Kampagnen -kompetenz. Ziel ist es die politische Handlungsfähigkeit über Kampagnen, Verbraucherschutz und Bildungsarbeit im Finanzbereich wiederherzustellen.

Zum Vorstand des Vereins wurde Gerhard Schick, MdB bestellt. Dieser wird unterstützt vom Sprecher des Aufsichtsrates Udo Philipp (Ex-Private Equity-Manager), sowie den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Rainer Lenz (Vorstandsvorsitzender Finance Watch), Christoph Bautz (Vorstandsvorsitzender Campact), Claudia Rutt (Beraterin, ehemals DKMS), Antje Schneeweiß (Südwind Institut) und Tim Göbel (Schöpflin Stiftung).

Die Bürgerbewegung Finanzwende ist ein überparteilicher Zusammenschluss verschiedenster Akteure der Zivilgesellschaft. In der Mitgliedschaft befinden sich z.B. Norbert Blüm (CDU), Gesine Schwan (SPD) und Axel Troost (LINKE).

Aus der Zivilgesellschaft unterstützen als Gründungsmitglieder u.A. der Deutsche Gewerkschaftsbund, Facing Finance, Peter Eigen (Gründer Transparency International), Ute Straub (Brot für die Welt), sowie Axel Kleinlein (Vorstandsvorsitzender Bund der Versicherten).

Es konnten renommierte Wissenschaftler als Gründungsmitglieder gewonnen werden, u.a. Prof. Peter Bofinger (Mitglied Sachverständigenrat), Prof. Martin Hellwig (ehem. Vorsitzender Monopolkommission, ehem. Direktor MPI), Prof. Christoph Spengel (ZEW Mannheim) und Prof. Doris Neuberger (Universität Rostock).

Der Verein ist Teil des internationalen Finance Watch-Netzwerks und arbeitet eng mit diesem zusammen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  Bürgerbewegung Finanzwende e. V., Prinzenallee 74, 13357 Berlin,Tel. 030 55 277 284, Fax 030-37 448 352, www.finanzwende.de