Meine Gesundheit der DBV

 

Rechnungen online managen, Befunde mit dem behandelnden Arzt digital austauschen und mit einem Klick Termine vereinbaren: der digitale Service Meine Gesundheit ermöglicht all das. Die Deutsche Beamtenversicherung DBV bietet unter dem Namen Meine Gesundheit der DBV ihren rund 450.000 Versicherten jetzt eine eigene digitale Lösung an. Ihnen steht somit auch der bewährte Online-Service mit elektronischer Patientenakte und vollständig digitalem Rechnungsmanagement kostenfrei zur Verfügung.

Das 2016 von AXA in Kooperation mit dem E-Health-Unternehmen CompuGroup Medical SE (CGM) entwickelte ePortal Meine Gesundheit ermöglicht die sichere, digitale Vernetzung zwischen Arzt, Patient und privatem Krankenversicherer. Der Service vereint als erster im Markt eine elektronische Patientenakte und ein vollständig digitales Rechnungsmanagement in einer Lösung. Jetzt stehen diese und alle weiteren Funktionen auch den Versicherten der DBV kostenfrei unter dem Label Meine Gesundheit der DBV zur Verfügung.

Meine Gesundheit-Familie wächst weiter

Mit der DBV setzt dann neben AXA, Debeka, HUK, der Bayrischen Beamtenkrankenkasse und der Union Krankenversicherung bereits die sechste renommierte Marke auf die Lösung von Meine Gesundheit. Insgesamt können rund 50 Prozent der privat Vollversicherten und der weit überwiegende Teil der Beihilfeberechtigten auf die eHealth-Plattform der MGS zugreifen. Allen ca. 60.000 Ärzten in Deutschland, die ein Arztinformationssystem des Kooperationspartners CompuGroupMedical Deutschland AG (CGM) nutzen, stehen sämtliche Funktionen von Meine Gesundheit automatisch zur Verfügung. Der Service ist passgenau in den alltäglichen Workflow des Arztes eingebettet. Perspektivisch sollen weitere Arztinformationssysteme angebunden und so noch mehr Ärzte erreicht werden.

Nutzen für Versicherte bestimmt Ausrichtung des Portals

Klaus-Dieter Dombke, Leiter Strategisches Leistungs- und Gesundheitsmanagement bei AXA, sieht durch den Einstieg der DBV in das Angebot seine Erwartungen bestätigt: „Seit Einführung des ePortals Meine Gesundheit von AXA im Mai 2016 verzeichnen wir stetig wachsende Nutzerzahlen. Das belegt die hohe Funktionalität sowie den spürbaren Nutzen für alle Beteiligten. Das erkennen natürlich auch immer mehr Versicherer.“ Manuel Straub, Leiter Vertriebsangebotssteuerung bei der DBV, zeigt sich vor allem von der strikten Kundenorientierung begeistert. „Die Services von Meine Gesundheit werden konsequent am Nutzen für die Versicherten ausgerichtet und sind in den zweieinhalb Jahren seit dem Launch des ePortals ständig erweitert worden. Vor allem die zukunftsweisende digitale Patientenakte, die schon heute alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat uns überzeugt, das Angebot auch unseren Versicherten unter dem Label Meine Gesundheit der DBV zur Verfügung zu stellen.“

Safety first – Versicherte bestimmen Umgang mit Daten

Meine Gesundheit erleichtert den Nutzern ihr Gesundheitsmanagement, sie profitieren von zahlreichen digitalen Services: Mit der digitalen Patientenakte gehören ausgedruckte Befunde und Medikationspläne, Impfpässe in Papierform sowie auf CD gespeicherte Röntgenbilder der Vergangenheit an. Diese und weitere medizinische Unterlagen lassen sich in der digitalen Patientenakte verwalten und zu einer persönlichen Gesundheitschronik zusammenführen. Im sogenannten Dokumentensafe können zudem vertrauliche Dokumente wie Mutterpass oder Patientenverfügung gespeichert werden. Erstmals können Ärzte nach Freigabe durch den Versicherten Unterlagen direkt in die digitale Akte ihres Patienten hochladen. Damit bietet Meine Gesundheit die erste elektronische Gesundheitsakte, die sowohl vom Patienten als auch vom Arzt genutzt werden kann. Welche Unterlagen in der Akte hinterlegt werden und welcher Arzt das Hochladen von Dokumenten vornehmen darf, entscheidet allein der Versicherte. Die persönlichen Daten im ePortal sind durch ein patentiertes Verschlüsselungsverfahren geschützt. Ärzte können nach Freischaltung durch ihren Patienten Rechnungen über erbrachte Leistungen schnell und sicher in Meine Gesundheit hochladen. Die Patienten entscheiden, ob und wann sie Rechnungen verschlüsselt an ihren Versicherer zur Bearbeitung online weiterleiten.

Hilfe bei der Beihilfe

Dank des digitalen Rechnungsmanagements haben Nutzer des digitalen Service zudem die Möglichkeit, ihre Rechnungen vollständig digital und somit zeit- und ortsunabhängig zu verwalten. Ein weiterer Vorteil für Beihilfeberechtigte: Sie können die vom Arzt digital eingegangenen Rechnungen ausdrucken und diese an ihre zuständige Beihilfestelle weiterleiten. Damit entfällt das lästige Kopieren von Belegen – vor allem eine Erleichterung, wenn mehrere Familienangehörige sowohl einen Anspruch bei der Krankenversicherung als auch der Beihilfe haben.

Begleiter und Ratgeber bei allen Gesundheitsfragen

Weitere Funktionen des ganzheitlichen Gesundheitsportals sind die Online-Funktionen zur Arzt-, Krankenhaus- und Sanitätshaussuche, Terminvereinbarung, Direktüberweisungs-Service, Familienmanagement und das Gesundheitsmagazin mit individuellen Gesundheitsnachrichten sowie dem Health Age, einem Tool zur Berechnung des biologischen Alters. Mit dem Medikamentenmanager können die Versicherten schnell und einfach Medikamentenlisten und Einnahmepläne erstellen, mögliche Wechselwirkungen überblicken sowie die Erstattungsfähigkeit rund um die Uhr direkt prüfen. Auch dies ist ein bislang einzigartiger Service im PKV-Markt. Weitere digitale Services werden sukzessive folgen und auch die Infrastruktur wird kontinuierlich ausgebaut. So wird im kommenden Jahr eine App zur Verfügung stehen und auch die Beihilfestellen werden zukünftig in den digitalen Austausch eingebunden. Weitere Informationen gibt es unter https://www.dbv.de/meine-gesundheit

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

DBV Deutsche Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, Postfach 92 03 01,  51153 Köln, www.dbv.de

Europäische Versicherungsunternehmen gehen teilweise noch nicht aktiv genug mit Insurtechs um

 

„Insurtechs sind nur eine Bedrohung für diejenigen Versicherer, die sich nicht aktiv mit den Chancen durch die neuen Technologielösungen beschäftigen. Unternehmen hingegen, die sich die Innovationen der Insurtechs zu Nutze machen, werden langfristig Wettbewerbsvorteile erlangen.“ Dies stellte Magda Ramada, Senior Economist und Expertin für Blockchain-Technologien bei der Unternehmensberatung Willis Towers Watson, im Rahmen der Veranstaltung „InsurTech: Peril or Opportunity“ in London fest. Der Einladung von Willis Towers Watson, einem der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions, und dem Plug and Play Tech Center, einer US-amerikanischen Innovationsplattform für Startups, waren über 250 Teilnehmer von Versicherungsunternehmen aus ganz Europa gefolgt.

Das Insurtech Meeting brachte Versicherungsexperten, Investoren und Startups an einen Tisch und zeigte auf, wie neue Technologien die Versicherungsbranche verändern und welche Bedeutung Insurtechs für die Unternehmen haben werden. „Die große Neugier der Teilnehmer und die intensiven Diskussionen haben bewiesen, dass Insurtechs für Versicherer aller Sparten einen wichtigen Baustein für ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit darstellen; auch wenn sich circa ein Drittel der Unternehmen derzeit noch gar nicht aktiv mit den Chancen, die aus Insurtechs erwachsen, auseinandersetzt“, so Ramada.

Was neue Technologien leisten: Datennutzung und Blockchain im Fokus

Wie Versicherer Daten besser nutzen können, ist ein wichtiger Schwerpunkt vieler Insurtechs. Das Insurtech Event lieferte dafür zahlreiche Beispiele: In der Sachversicherung ermittelt beispielsweise das Insurtech HazardHub hunderte von objektspezifischen Daten zur Untersuchung von Schäden und Unfällen, mit denen Schaden-/Unfallversicherer schnellere und bessere Entscheidungen im Underwriting, Aktuariat sowie Pricing treffen können.

Für die Leben-Sparte zeigte das Startup Lapetus, wie durch Künstliche Intelligenz (KI) energetische Lebensereignisse vorhergesagt werden können. Durch die Integration von Wissenschaft, Technologie und maschinellem Lernen entwickelt Lapetus Plattformen für Lebensversicherer, die deren Risikobewertung durch zusätzliche Informationen zum Versicherten verbessern können.

Wie viele Lösungen entlang der Wertschöpfungskette Insurtechs tatsächlich bieten, verdeutlichte Magda Ramada auch mit den Möglichkeiten von Blockchain für die Versicherungsindustrie: Blockchain-Technologien unterstützen Versicherer bei einer besseren Analytik und Risikobewertung. Sie ermöglichen durch Datenautonomie die Transparenz und Skalierbarkeit neuer Produkttypen sowie Geschäftsmodelle. Ramada: „Versicherer müssen heute ihre Chancen und Risiken bewerten sowie strategische Entscheidungen darüber treffen, welchen Weg zur Digitalisierung sie gehen und welche Technologien sie dabei einsetzen wollen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Kaum auf dem Markt, schon gibt es mit dem Innovationspreis der Assekuranz die erste Auszeichnung für die Gothaer Grundfähigkeitsversicherung.

 

In den Kategorien Kundennutzen und Produktdesign gab es Bronze für das neue Gothaer Produkt. Besonders beachtet wurde der GoVital Bonus – hier bekommt der Kunde eine Beitragsrückerstattung, wenn er ein besonders gesundheitsbewusstes Verhalten nachweist.

Gelungenes Produktdesign: Absicherung auch für Risikogruppen preiswert möglich

Die Preisrichter betonen, die Gothaer Grundfähigkeitsversicherung sei berufsunabhängig und damit vor allem für Kundengruppen interessant, die eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung etwa wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, eines hohen Eintrittsalters oder des Vorhandenseins bestimmter Vorerkrankungen nicht abschließen können.

Einzigartiger Kundennutzen: Beitragsrückerstattung für gesundes Verhalten

Der Jury hat der zudem besonders der Ansatz gefallen, dass die Gothaer den Kunden die Teilnahme an dem Bonusprogramm GoVital anbietet, wodurch sie eine Bar-Ausschüttung von ca. einer Monatsprämie erhalten können. Die Handhabung ist ganz einfach – der Kunde trägt in einem Online-Portal bestimmte Aktivitäten wie Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten oder Sicherheitstrainings ein und erhält dafür seinen Bonus. Dadurch würden den Vermittlern zusätzliche Kontaktpunkte mit den Kunden und entsprechende Cross-Selling-Potenziale geliefert. Mit diesem Konzept besitzt die Gothaer ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.

Der Innovationspreis der Assekuranz wurde in diesem Jahr zum fünften Mal verliehen. Initiatoren sind das Bewertungshaus Morgen & Morgen sowie das Versicherungsmagazin, in der Expertenjury bewerteten Peter Schneider, Geschäftsführer von Morgen & Morgen, Bernhard Rudolf, Chefredakteur Versicherungsmagazin, Carlos Reiss, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Hoesch & Partner, Jürgen Evers, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Blanke Meier Evers sowie Professor Dr. Heinrich R. Schradin vom Lehrstuhl für Versicherungslehre an der Universität Köln die Produktneuheiten der Assekuranz. Insgesamt wurden in diesem Jahr acht Innovationen von sieben Versicherungsunternehmen ausgezeichnet. Mit dem Wettbewerb soll der Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben sowie praxisorientierte Produktinnovationen der Versicherungswirtschaft ausgezeichnet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Jetzt Eintrittskarte für die PKV sichern

 

Wer damit liebäugelt, später in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, der kann sich bereits heute bei der uniVersa über eine Optionsversicherung eine „Eintrittskarte für die PKV“ ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern. Der Tarif kostet 5,85 Euro monatlich und ist mit allen Zusatztarifen beliebig kombinierbar. Interessant ist das Angebot vor allem für junge Leute, die sich später selbstständig machen wollen, für Studenten sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen noch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.950 Euro (2019: 5.062,50) liegt. Beim späteren Wechsel in die PKV-Vollversicherung findet keine Gesundheitsprüfung mehr statt und es fallen keine neuen Wartezeiten an. Als Besonderheit kann die Optionsversicherung bei der uniVersa mit dem Krankenhauszusatztarif uni-SZ-E kombiniert werden, der ab 9,57 Euro monatlich eine Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer bietet. Sollte der geplante Wechsel in die Vollversicherung später nicht zustande kommen, greift eine zweite Option. Über die kann der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung weitere Krankenzusatztarife, ein bedarfsgerechtes Krankentagegeld ab dem 43 Tag sowie ein Pflegetagegeld nachversichern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Arbeitnehmer würden sich mehrheitlich für eine Betriebsrente statt für andere Arbeitergeber-Vergünstigungen entscheiden

 

Nach dem Willen von Arbeitnehmern sollte mehr Geld in die betriebliche Altersversorgung (bAV) fließen. Die Betriebsrente ist den Arbeitnehmern wichtiger als andere geldwerte Vergünstigungen des Arbeitgebers, wie eine repräsentative Online-Umfrage im Auftrag der SIGNAL IDUNA ergeben hat. 55 Prozent der befragten Arbeitnehmer würden sich für eine Betriebsrente entscheiden, lediglich 28 Prozent lieber für einen Zuschuss zum Fahrgeld, zum Handyvertrag oder vergleichbare Leistungen. 17 Prozent konnten sich nicht entscheiden.

Die Ergebnisse variieren in Abhängigkeit vom Einkommen und Alter. Bei einem persönlichen Monatseinkommen zwischen 2.500 und 3.500 Euro befürworten tendenziell mehr Befragte eine Betriebsrente (80 Prozent) als im Durchschnitt. Auch unter den 35- bis 44-Jährigen liegt der Zuspruch für eine Betriebsrente tendenziell etwas höher (61 Prozent) als im Gesamtdurchschnitt. Diese Ergebnisse beruhen auf zwei Online-Umfragen, die YouGov im Auftrag der SIGNAL IDUNA durchgeführt hat.

Information in Betrieben über Geringverdienerförderung läuft an

Gut zehn Monate nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist fast jeder vierte Arbeitnehmer in seinem Betrieb über die neue Geringverdienerförderung informiert worden. In der Einkommensgruppe zwischen 1.500 und 2.500 Euro sind es sogar 30 Prozent. In kleinen Unternehmen unter 20 Mitarbeitern ist die Information erst bei 12 Prozent, das heißt bei rund jedem zehnten Mitarbeiter angekommen. In Betrieben über 1.000 Mitarbeitern bei 38 Prozent der Befragten, also ungefähr bei vier von zehn. Dagegen bestätigen 41 Prozent der Unternehmensentscheider, dass sie ihre Mitarbeiter über die Geringverdienerförderung informiert haben.

Dazu Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung: „Dieses Ergebnis zeigt, dass die Information der Arbeitgeber noch nicht bei allen Mitarbeitern angekommen ist.“ Die Arbeitgeber hätten einen hohen Informationsaufwand, um mehr Mitarbeitern zu einer Betriebsrente zu verhelfen.

Insbesondere Kleinbetriebe benötigen mehr Unterstützung zur Information ihrer Mitarbeiter. „Hier sollte die Politik mit einer breitangelegten Kampagne eine Grundlage schaffen. Seitens der SIGNAL IDUNA setzen wir künftig neben der Beratung durch unsere Außendienstpartner verstärkt auf digitale Informationsmöglichkeiten für Arbeitnehmer, um Basisinformationen zu geben und Interesse zu wecken“, so Vatter.

Gründe, warum der Chef nicht informiert

Knapp jeder fünfte Unternehmensentscheider, der seine Belegschaft noch nicht über die neuen Fördermöglichkeiten für Bezieher niedriger Lohngruppen informiert hat, klagt selbst über unzureichende Informationen. In kleinen Betrieben mit zwei bis 19 Mitarbeitern ist es tendenziell knapp jeder dritte befragte Chef. Aber auch der hohe Verwaltungsaufwand wird von 16 Prozent der Befragten als Hinderungsgrund für eine Mitarbeiterinformation angeführt. In Betrieben von 20 bis 49 Mitarbeitern ist der Verwaltungsaufwand tendenziell ein größeres Hemmnis als in Großbetrieben.

Jeweils 15 Prozent der befragten Unternehmensentscheider haben ihre Mitarbeiter über die Geringverdienerförderung nicht informiert, weil sie meinen, dass sich die Investition für das Unternehmen nicht lohne oder der Betrieb auch schon ohne dieses Angebot sehr viel für seine Mitarbeiter ausgebe. Das zuletzt genannte Argument führen eher Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten an.

„Mit dem Schreckgespenst des hohen Verwaltungsaufwandes sollten wir zügig aufräumen. Denn mithilfe der Digitalisierung ist eine schlanke Verwaltung möglich. Wir haben die bAV bereits komplett digitalisiert und bieten unseren Kunden eine durchgängig digitale Beratung und Verwaltung an. Damit kann die bAV in den Betrieben sehr effizient umgesetzt werden“, betont Clemens Vatter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SIGNAL IDUNA Gruppe, Neue Rabenstraße 15 – 19, 20354 Hamburg, Tel: +49  40 4124-3834, www.signal-iduna.de

Erster Platz beim Start-up-Pitch-Battle auf dem InsurTech-Kongress der Leitmesse

 

Umsetzung des Digitalisierungsprozesses mit Technologiepartner eINS.tech

Start ab 7. Januar 2019 mit Rundum-Sorglos-Schutz für private Tierhalter

 

Beim Start-up-Pitch-Battle überzeugte Vorstandsvorsitzender Hans-Gerd Coenen das Publikum mit dem GHV-Digitalisierungskonzept. Erste Einblicke zeigten, wie sich der gemeinnützige Versicherer vom Traditionsversicherer zu einer digitalen Manufaktur entwickelt. Das InsurTech-Unternehmen eINS.tech ist Technologiesystem für die End-to-End Online-Versicherungsplattform. Doch Herzstück der Strategie – und damit sicherte sich die GHV die Publikumsstimmen – ist die Manufaktur. „Erst durch das Zusammenspiel von Mensch und Technik wird die Digitalisierung erfolgreich“ ist Coenen überzeugt. Man dürfe nicht vergessen, dass hinter all der Technik Menschen mit Herz und Verstand stehen, die Qualität einbringen und ein tiefes Verständnis für die Zielgruppe mitbringen müssen.

Neben der Plattform feiert auch der „Rundum-Sorglos-Schutz“ für private Tierhalter am 7. Januar 2019 bei der GHV Premiere. Daniela Rosenberger, Produktmanagerin der GHV weiß aus eigener Erfahrung: „Für des Menschen liebsten Freund gelten ganz eigene Maßstäbe. Auch in der Absicherung.“ Im ersten Schritt umfasst das Portfolio die Haftpflichtversicherung, die Absicherung von OP- und Krankheitskosten für Hunde und Pferde sowie eine spezielle Unfallversicherung für den Tierhalter.

„Der Preis ist für uns Ansporn und Bestätigung zugleich, mit dem Wandel zur digitalen Versicherungsmanufaktur auf dem richtigen Weg zu sein.“ bedankt sich Hans-Gerd Coenen.

Die GHV Versicherung ist aus Überzeugung anders: Klein, schlagfertig und spezialisiert auf die grünen Berufe. Das öffentlich rechtliche Unternehmen ist Risikoträger für Haftpflicht, Kfz-, Unfall- und Tierversicherung. Zusammen mit exklusiven Kooperationspartnern bietet sie Versicherungslösungen in einer Hand für Mensch, Tier und Natur.

Die 2016 gegründete eINS.tech AG hat ihren Firmensitz in Baar, Schweiz. Sie entwickelt spezialisierte Softwarelösungen und Online-Plattformen. elNS.tech ist ein vollständig cloudbasiertes Informationssystem für  das gesamte Ökosystem von Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen. Es ermöglicht in sehr hohem Maße die Automatisierung aller Aktivitäten und Prozesse. Die GHV ist der erste Partner von eINS.tech auf dem deutschen Versicherungsmarkt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GHV Darmstadt, Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt, Bartningstr.59, 64289 Darmstadt, Tel: 06151 3603-0,

Fax: 06151 3603-155, email: info@ghv-darmstadt.de, www.ghv-darmstadt.de

infinma zeichnet demnächst Versicherer mit stabilen Prämien in ihren BU-Beständen aus

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern selber wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den Bedingungen.

Neben der Qualität der Versicherungsbedingungen, die, unabhängig vom Anbieter, einen Gültigkeitszeitraum von bis zu 30 und mehr Jahren haben können, ist für den Kunden vor allem auch von Interesse, wie stabil die Prämien für ihre Versicherung sind. Oder anders ausgedrückt: Hat der Versicherer solide kalkuliert? Sind die Prämien so auskömmlich, dass auch in Zukunft die Wahrscheinlichkeit für Prämienanpassungen eher gering ist?

Ein wichtiger Indikator hierfür ist die Frage, ob eine Gesellschaft bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Anwartschaftsphase, d. h. vor Eintritt des Leistungsfalls, schon einmal die Überschussbeteiligung angepasst hat bzw. anpassen musste. Aus Kundensicht lautet die Frage: Hat sich die Zahlprämie für die BU-Versicherung schon einmal erhöht?

Um dieser Frage nachzugehen, wird infinma zu Beginn des folgenden Jahres die Versicherer kontaktieren und entsprechende Daten erheben. Nach Expertenmeinung sind ähnliche Untersuchungen in der Vergangenheit nur bedingt aussagefähig gewesen. „Wenn ein Unternehmen in der BU in einem Kleinst-Kollektiv der betrieblichen Altersvorsorge die Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile reduziert hat, dann ist das natürlich formal eine Senkung der Überschussbeteiligung. Der Aussagegehalt für das Breitengeschäft, sprich die private BU-Absicherung in der 3. Schicht, ist jedoch sehr überschaubar“, erklärte Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter von infinma.

Daher wird sich die Untersuchung von infinma speziell auf die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der 3. Schicht fokussieren.

Die Ergebnisse der Untersuchung wird infinma auf seiner Homepage veröffentlichen. Zudem können die Versicherer natürlich auch ein entsprechendes Gütesiegel erhalten.

Marc Glissmann, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter bei infinma, wies auf einen weiteren Aspekt einer solchen Untersuchung hin: „Gerade auch Vermittler und Makler suchen immer wieder nach Orientierung und Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Anbieters. Dabei steht für sie der beratungstechnische Aspekt im Vordergrund, und dafür müssen die Informationen klar und eindeutig sein und einer Verifizierung standhalten. Die Frage, ob ein Versicherer die Netto-Prämie im Bestand schon einmal angepasst, kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.“

Darüber hinaus ist infinma derzeit in diversen Gesprächen mit Versicherern darüber, ob bzw. welche Indikatoren geeignet sind, auch die zukünftige Stabilität der Prämien gewährleisten zu können. Dabei könnten bspw. die Risikogewinne aus den Informationen zur Mindestzuführungsverordnung, die SCR-Quoten nach Solvency II, Kostenquoten aus den Geschäftsberichten oder der Spread zwischen Brutto- und Nettoprämie eine Rolle spielen.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir im Laufe des Jahres 2019 das Thema Stabilität von BU-Prämien mit den Versicherern zusammen weiter qualifizieren können und damit Maklern und Vermittlern eine noch bessere Hilfestellung geben können“, führte Schulz weiter aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str. 37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Demenz ist zum Volksleiden geworden, das immer mehr Menschen beschäftigt.

 

Hartnäckig halten sich Gerüchte darüber, was im Fall einer Erkrankung mit den Versicherungen geschieht, etwa der Haftpflicht-Police. Muss man etwa plötzlich auch noch mehr Prämie zahlen? Die Gothaer Versicherung erläutert, was wirklich gilt.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gibt es derzeit in Deutschland bereits 1,7 Millionen Demenz-Patienten, die meisten sind über 65. Bis zum Jahr 2050 werden wegen der zunehmenden Alterung mittlerweile drei Millionen Demenz-Patienten erwartet. Demenz bedeutet, dass Zellen im Gehirn absterben und Zellverbindungen sich lösen. Demenz-Patienten werden dadurch zunehmend vergesslich, unkonzentriert und verlieren die Orientierung. Je mehr die Krankheit fortschreitet, desto größer werden die Risiken – sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Mitmenschen. So kann es zum Beispiel passieren, dass ein Demenz-Patient verwirrt auf die Straße läuft und dort mit einem Radfahrer zusammenprallt, wobei sich beide schwer verletzen. Versicherungsschutz hilft, zumindest die finanziellen Folgen zu lindern.

Gerücht: „Ich muss eine Demenz-Erkrankung der Versicherung melden“

Eine solche Pflicht gibt es nicht, so die Gothaer Versicherung. Eine Besonderheit gilt allerdings für die private Unfallversicherung. Nach den üblichen Bedingungen sind in der Regel „nicht versicherungsfähig und trotz Beitragszahlung nicht versichert“ schwer – oder schwerstpflegebedürftige Personen. Um hier eine klare Regelung zu haben, welche Personen als schwer- oder schwerstpflegebedürftig anzusehen sind, orientieren sich viele Unfallversicherer an der Gesetzlichen Pflegeversicherung und legen sich hierbei auf einen Pflegegrad als objektivem Kriterium fest. In vielen Fällen ist das der Pflegegrad 3. Ist für die an Demenz erkrankte Person dann z.B. der Pflegegrad 3 festgelegt worden, so ist sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr versichert. Prämien, die über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt worden sind, werden erstattet.

Gerücht: „Wegen einer Demenz-Erkrankung steigen die Prämien“

Selbst wenn die Versicherung von einer Demenz-Erkrankung erfährt, kann sie deshalb nicht die Prämien erhöhen. Eine Ausnahme ist denkbar in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Wenn ein Demenz-Patient am Steuer einen Unfall verursacht, der reguliert werden muss, so erfolgt wie bei jedem anderen Kunden eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt, sofern keine Rabatt-Retter-Regelungen vereinbart waren.

Gerücht: „Nach einer Demenz-Erkrankung droht die Vertragskündigung“

Wegen der Demenz-Erkrankung selbst hat eine Versicherung kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kann bei Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen in der Regel nach einem Schadensfall eine Kündigung erfolgen. Das gilt für beide Vertragspartner, für den Versicherer wie für den Kunden.

Gerücht: „Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden von Demenz-Erkrankten gar nicht“

Das kann passieren, hat dann aber nichts mit den Versicherungsbedingungen zu tun, sondern mit einer gesetzlichen Regelung, erläutert die Gothaer Versicherung: War ein Demenz-Patient bereits „deliktunfähig”, so nennen es Juristen, haftet er nicht. Das könnte der Fall sein, wenn jemand für einen Moment oder dauerhaft vollkommen verwirrt ist und gar nicht mehr begreift, was er tut. Es ist ähnlich wie mit Kindern unter sieben Jahren (Straßenverkehr: unten zehn Jahre), die von der Haftung befreit sind.

Es besteht dann kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz, deshalb muss auch die private Haftpflichtversicherung (PHV) nicht dafür aufkommen. Denn versichert ist grundsätzlich nur das, wofür man per Gesetz haftbar gemacht werden kann. Für den Versicherten übernimmt die PHV in dieser Situation aber eine Rechtsschutzfunktion: Sie hilft, einen unberechtigten Anspruch abzuwehren.

Eine Ausnahme ist möglich bei neueren Haftpflicht-Policen, bei denen der Versicherungsschutz auf „Deliktunfähigkeit” erweitert wurde. Per Gesetz besteht zwar weiterhin kein Schadenersatzanspruch – der Demenz-Patient könnte aber um des lieben Friedens willen die Versicherung beauftragen, den angerichteten Schaden trotzdem zu regulieren.

Gerücht: „Ein Demenz-Patient am Steuer ist nicht versichert“

Sollte ein Demenz-Patient mit seinem Auto einen Schaden anrichten, so hat das Verkehrsopfer gegen den Halter des Fahrzeugs selbst dann einen Schadenersatzanspruch, wenn der Fahrer infolge einer Demenz deliktunfähig gewesen sein sollte. So sieht es das strenge Straßenverkehrsgesetz vor. Eine Demenzerkrankung des Schadenverursachers steht also einer Entschädigung des Unfallopfers durch den Kfz-Versicherer nicht entgegen. Ob der Versicherer seine Leistung vom Schadenverursacher zurückfordern kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Doch eine Entschädigung für das Opfer kann das verursachte Leid nicht mehr ungeschehen machen. Wichtig ist daher, Verantwortung zu zeigen und die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Vor allem die Angehörigen sind gefordert, mit Fingerspitzengefühl dem Betroffenen die Situation aufzuzeigen und schließlich bei Bedarf die Abgabe des Führerscheins anzustreben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Finanzholding AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221 308-34534, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Eine neue Versicherungsoption für Firmenfahrzeuge bietet sich für Kleinunternehmer und Selbstständige: Schon zwei ziehende Einheiten oder Kraftfahrzeuge können bei der HDI Versicherung jetzt als Flotte versichert werden.

 

Damit gilt die neue Produktvariante im Rahmen der Firmen-Kraftfahrtversicherung auch für die kleinstmöglichen Fahrzeugflotten. Egal ob für Pkw, Liefer- und Pritschenwagen, Lkw oder Zugmaschinen im Werk- oder Güterverkehr.

Mehrere Fahrzeuge der Firma bei HDI als Flotte zu versichern, bringt dem Firmenchef einige Vorteile: Zum Beispiel eine bessere Einstufung bei neuen Autos ohne eigenen Schadenfreiheitsrabatt und im Schadenfall nur Hochstufung des betroffenen einzelnen Vertrages. Mit dem neuen Kleinflotten-Modell von HDI lassen sich diese Vorteile jetzt für fast jedes Unternehmen nutzen. Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt der HDI Versicherung erklärt dazu: „Vor allem für Kleinunternehmer und Selbstständige, die nur wenige Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben, wollen wir damit eine attraktive Versicherungsoption bieten.“

Interessant sind dabei die Leistungen, die die Flotten-Option über die des „normalen“ Tarifs für Firmenfahrzeuge hinaus bietet. So umfasst der obligatorische Mobilitäts-Schutz auch Schäden durch Falschbetankung, Liegenbleiben aufgrund von Treibstoffmangel, das Verlieren oder Entwenden von Fahrzeugschlüsseln und Einschließen der Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug. Außerdem ist eine wirksame Fahrzeuginhaltsversicherung Bestandteil der Kleinflottendeckung. Denn häufig sind es nicht unerhebliche Werte, die Monteure oder Kundendienstmitarbeiter in ihren Fahrzeugen herumfahren. Das reicht von hochwertigen Werkzeugen bis hin zu Spezialelektronik. Versichert ist aber auch persönliches Reisegepäck im Fahrzeuginnenraum. Zudem sind sperrige Gegenstände wie Leitern, die gesichert auf dem Fahrzeugdach oder der Pritsche transportiert werden, vom Versicherungsschutz umfasst.

Auch Einzelpolicen aufgewertet

Neben der Produktvariante „Kleinflotte“ hat HDI den Versicherungsschutz für Firmenwagen über Einzelpolicen aufgewertet. Unter anderem sind nach einem Kurzschluss jetzt die Folgeschäden an Aggregaten mitversichert. Außerdem fließen als neue Tarifierungsmerkmale unter anderem die Branche, in der die Fahrzeuge eingesetzt werden, und die Bauart des Fahrzeugs in die Prämienberechnung ein. Auf diese Weise können zum Beispiel Pkw oder Transporter von IT-Unternehmen und Firmen aus dem Baugewerbe besonders günstig fahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Kooperation mit Technologie-Startup

 

Als erster Versicherer in Europa bietet R+V ihren Kunden die Möglichkeit, ihr digitales Kundenportal „Meine R+V“ mit einem neuen Video-Ident-Verfahren selbst freizuschalten – bequem, sicher und schnell innerhalb von wenigen Minuten. Bislang mussten R+V-Kunden aus Datenschutzgründen auf einen Freischaltcode per Post warten.

„Mit dem Selfie-Ident-Verfahren gehen wir bewusst in eine Vorreiterrolle auch innerhalb unserer Branche“, erläutert R+V-Vorstandsvorsitzender Norbert Rollinger. „Digitalisierung heißt für uns, dass es für unsere Kunden einfacher, besser und komfortabler wird. Ich bin überzeugt, dass solche Lösungen auf Basis von künstlicher Intelligenz die Kundenzufriedenheit weiter steigern.“ Über das Privatkundenportal „Meine R+V“ können R+V-Kunden ihre Versicherungsverträge digital einsehen und verwalten. Auch über die Schadenabwicklung hält sie das Portal auf dem Laufenden.

Das Selfie-Ident-Verfahren wurde vom Hamburger Technologie-Startup Nect (www.nect.com) entwickelt und in enger Zusammenarbeit mit R+V an die Wünsche des Versicherers angepasst. R+V ist der erste Kunde, der das prämierte Nect-Produkt an den Markt bringt. Die Zusammenarbeit entstand aus Gesprächen im InsurLab Köln. Dort treffen sich seit 2017 innovative Startups im Versicherungsumfeld mit Wissenschaft, Mittelstand und Großunternehmen aus ganz Deutschland. R+V ist Gründungspartner des InsurLab.

Erkennung mit Smartphone und Personalausweis

Authentifizierungsverfahren per Video gibt es im Versicherungs- und Finanzumfeld zwar schon seit einiger Zeit. Neu am Selfie-Ident-Verfahren von R+V ist aber, dass die Prüfung kein Mensch, sondern eine Maschine vornimmt. Für das Selfie-Ident-Verfahren benötigt der Kunde lediglich ein Smartphone mit Kamera sowie einen gültigen neuen Personalausweis (Scheckkarten-Format). „Das neue Verfahren macht die Online-Anmeldung deutlich einfacher und damit ‚Meine R+V‘ noch attraktiver. Es funktioniert an jedem Ort, zu jeder Zeit, direkt und mit dem gewohnten mobilen Endgerät“, erläutert R+V-Vertriebsvorstand Jens Hasselbächer. Neben dem Selfie-Ident-Verfahren besteht aber auch weiterhin die klassische Möglichkeit, per Post einen Freischaltcode für „Meine R+V“ anzufordern. Dies dauert in der Regel zwei bis drei Tage.

Künstliche Intelligenz und strenger Datenschutz

Und so funktioniert das Selfie-Ident-Verfahren: Nutzer müssen lediglich eine App herunterladen, nach deren Vorgaben ein kurzes Selfie-Video erstellen und anschließend ihren Personalausweis oder Reisepass abfilmen. Eine auf künstlicher Intelligenz basierende Software prüft im Hintergrund, ob es sich um einen „echten“ Menschen handelt und nicht beispielsweise nur um ein Foto. Die App führt Schritt für Schritt durch den Anmeldungsprozess und gleicht die Identität mit dem Ausweis ab. Gibt das Verfahren „grünes Licht“, kann der Kunde seine Verträge direkt online einsehen. Die App ist nicht nur schnell und intuitiv bedienbar, sondern auch sicher: Das Verfahren erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, zum Beispiel aus dem Bundesdatenschutzgesetz, der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Versicherungsaufsichtsgesetz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Verhandlungstermin am 19. Dezember 2018, 9.00 Uhr, in Sachen IV ZR 255/17 (Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung)

 

In dem zur Verhandlung anstehenden Verfahren wird sich der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Fragen der formellen Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zu befassen haben.

In dem Rechtsstreit wendet sich der Kläger gegen Beitragserhöhungen für die Kalenderjahre 2012 und 2013, die sein privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hat. Zur Begründung hat der Kläger u.a. eine fehlende Unabhängigkeit des vom beklagten Versicherer nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (hier noch § 12b VAG a.F.) bestellten Treuhänders, der gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG der Prämienerhöhung zugestimmt hatte, und eine nicht ausreichende Mitteilung der Gründe über die Beitragsanpassung durch den Versicherer geltend gemacht.

Die Vorinstanzen haben die Unwirksamkeit der Anpassungen festgestellt und den beklagten Versicherer u.a. auch zur Rückzahlung der in den Jahren 2012 bis 2015 vom Kläger zunächst gezahlten Erhöhungsbeträge verurteilt. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war der tätig gewordene Treuhänder nicht von der Beklagten unabhängig. Das ergebe sich aus dem Umfang seiner von ihr bezogenen Vergütung, dem Umstand, dass er für die Beklagte über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren tätig gewesen sei und hierbei alle Prämienanpassungen der Beklagten geprüft sowie von einem mit ihr verbundenen Unternehmen ein Ruhegehalt bezogen habe. Bei der Unabhängigkeit des Treuhänders handele es sich um eine im Zivilprozess über die Beitragsanpassung in vollem Umfang überprüfbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

Zur Problematik der formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Prämienanpassung nach § 203 VVG ist derzeit eine Vielzahl von Verfahren bei den Instanzgerichten anhängig. Dabei haben insbesondere zahlreiche Amts- und Landgerichte ähnlich wie die Vorinstanzen im Streitfall eine Unabhängigkeit der jeweils tätig gewordenen Treuhänder verneint oder aber die Mitteilung der Gründe für die Beitragsanpassung für unzureichend erachtet. Dagegen hat das Oberlandesgericht Celle in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 20. August 2018 – 8 U 57/18) angenommen, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders im Zivilprozess nicht zu überprüfen sei. Diese sei lediglich Bestellungsvoraussetzung im Verfahren nach dem VAG.

Vorinstanzen:

Amtsgericht Potsdam – Urteil vom 18. Oktober 2016 – 29 C 122/16

Landgericht Potsdam – Urteil vom 27. September 2017 – 6 S 80/16

  • 203 VVG

 

(1) …

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhält-nisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungs-grundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. … Für die Änderung der Prämien, Prämienzuschläge und Selbstbehalte sowie ihre Überprüfung und Zustimmung durch den Treuhänder gilt § 155 in Verbindung mit einer auf Grund des § 160 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.

(3) …

(4) …

 

(5) Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

 

  • 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in der bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung:

 

Für die Änderung der Prämien, Prämienzuschläge und Selbstbehalte sowie ihre Überprüfung und Zustimmung durch den Treuhänder gilt § 12b Abs. 1 bis 2a in Verbindung mit einer auf Grund des § 12c des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.

 

  • 155 VAG

 

(1) Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. … Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind.

(2) …

(3) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10 Prozent, sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein geringerer Prozentsatz vorgesehen ist, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen. …

(4) …

 

  • 157 VAG

 

(1) Zum Treuhänder darf nur bestellt werden, wer zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Versicherungsunternehmen unabhängig ist, insbesondere keinen Anstellungsvertrag oder sonstigen Dienstvertrag mit dem Versicherungsunternehmen oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen abgeschlossen hat oder aus einem solchen Vertrag noch Ansprüche gegen das Unternehmen besitzt. Die fachliche Eignung setzt ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung voraus. Zum Treuhänder kann grundsätzlich nicht bestellt werden, wer bereits bei zehn Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds als Treuhänder oder Verantwortlicher Aktuar tätig ist. Die Aufsichtsbehörde kann eine höhere Zahl von Mandaten zulassen.

(2) Der in Aussicht genommene Treuhänder muss vor seiner Bestellung der Aufsichtsbehörde unter Angabe der Tatsachen, die für die Beurteilung der Anforderungen gemäß Absatz 1 wesentlich sind, benannt werden. Wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der in Aussicht genommene Treuhänder die Anforderungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass eine andere Person benannt wird. Werden nach der Bestellung Umstände bekannt, die nach Absatz 1 einer Bestellung entgegenstehen würden oder erfüllt der Treuhänder die ihm nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben nicht ordnungs-gemäß, insbesondere bei Zustimmung zu einer den Rechtsvorschriften nicht entspre-chenden Prämienänderung, kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass ein anderer Treuhänder bestellt wird. Erfüllt in den Fällen der Sätze 2 und 3 der in Aussicht genommene oder der neue Treuhänder die Voraussetzungen nicht oder unterbleibt eine Bestellung, so kann die Aufsichtsbehörde den Treuhänder selbst bestellen. Das Ausscheiden des Treuhänders ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

(3) …

 

  • 12b VAG in der bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung:

 

(1) Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. … Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind.

(1a) …

(2) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10 vom Hundert, sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein geringerer Vomhundertsatz vorgesehen ist, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen. …

(2a) …

(3) Zum Treuhänder darf nur bestellt werden, wer zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Versicherungsunternehmen unabhängig ist, insbesondere keinen Anstellungsvertrag oder sonstigen Dienstvertrag mit dem Versicherungsunternehmen oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen abgeschlossen hat oder aus einem solchen Vertrag noch Ansprüche gegen das Unternehmen besitzt. Die fachliche Eignung setzt ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung voraus. Zum Treuhänder kann grundsätzlich nicht bestellt werden, wer bereits bei zehn Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds als Treuhänder oder Verantwortlicher Aktuar tätig ist. Die Aufsichtsbehörde kann eine höhere Zahl von Mandaten zulassen.

(4) Der in Aussicht genommene Treuhänder muss vor Bestellung der Aufsichts-behörde unter Angabe der Tatsachen, die für die Beurteilung der Anforderungen gemäß Absatz 3 wesentlich sind, benannt werden. Wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der in Aussicht genommene Treuhänder die Anforderungen nach Absatz 3 nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass eine andere Person benannt wird. Werden nach der Bestellung Umstände bekannt, die nach Absatz 3 einer Bestellung entgegenstehen würden, oder erfüllt der Treuhänder die ihm nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß, insbesondere bei Zustimmung zu einer den Rechtsvorschriften nicht entsprechenden Prämien-änderung, kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass ein anderer Treuhänder bestellt wird. Erfüllt in den Fällen der Sätze 2 und 3 auch der in Aussicht genommene oder der neue Treuhänder die Voraussetzungen nicht oder unterbleibt eine Bestellung, kann sie den Treuhänder selbst bestellen. Das Ausscheiden des Treuhänders ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

(5) …

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, D­-76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

Sachversicherung für mittelständische Unternehmen: VHV FIRMENPROTECT Sach Individual schützt auch bei Gewitter, Überschwemmung, Hagel und Co.

 

Extreme Wetterereignisse treffen Deutschland immer häufiger. Hagel, Regen, Blitzschlag und Stürme, wie aktuell im Herbst, hinterlassen unliebsame Nachwirkungen, wie z.B. Überspannungs- sowie Elementarschäden. Das betrifft nicht nur private Haushalte, sondern auch mittelständische Unternehmen. Es lohnt sich, hier gut abgesichert sein.

Bausteinsystem mit verbesserten Leistungsinhalten

Die VHV bietet mit „FIRMENPROTECT Sach Individual“ eine umfangreiche Absicherung für deutsche mittelständische Unternehmen an. Das Bausteinkonzept inkl. der Technikbausteine, wie z.B. Haustechnik, ermöglicht es Unternehmen ein für sie passendes Versicherungspaket zu schnüren. Hierbei kann man im Rahmen der Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechung/Mietverlust jede versicherte Gefahr einzeln als Baustein wählen sowie eine individuelle Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung zu Grunde legen. Der Fokus wird dabei auf das Führungs- und Beteiligungsgeschäft bis 300 Mio. Euro Gesamtversicherungssumme gelegt. Das bedeutet, dass ein Versicherer federführend tätig ist und sich ein Konsortium zusammenstellt. Hierzu zählt auch die Absicherung von Tochtergesellschaften in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes unter einer deutschen Police (Freedom of Services).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Pangaea Life, die nachhaltige Versicherung der Bayerischen, kann bereits im ersten Jahr eine erfolgreiche Bilanz vorweisen

 

Trotz der üblichen Zusatzkosten am Anfang für die Auflage des eigenen Anlagefonds brachten die Investments in Erneuerbare Energien bereits im ersten Geschäftsjahr eine Rendite von 4,01 Prozent.

Die Anlagen managt die Hamburger Investmentgesellschaft Aquila Capital. Die vier bislang erworbenen Energieinfrastruktur-Projekte repräsentieren eine installierte Gesamtleistung von knapp 600.000 Megawattstunden pro Jahr. Durch eine unmittelbar bevorstehende fünfte Beteiligung wird diese Zahl auf über 910.000 Megawattstunden pro Jahr steigen. Die daraus resultierende CO2-Einsparung von mehr als 170.000 Tonnen entspricht dem jährlichen Ausstoß von über 100.000 Pkw.

Bei den Projekten handelt es sich um je einen Windpark in Dänemark und Norwegen sowie zwei Photovoltaik-Projekte in Portugal. Die kurz vor Geschäftsabschluss stehende fünfte Investition betrifft ein Investment an einem Wasserkraft-Portfolio auf der iberischen Halbinsel, weitere Objekte sind in der Prüfungsphase.

„Wir sind sehr zufrieden mit der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Aquila Capital und wollen das gemeinsame Engagement weiter strategisch ausbauen“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Der bisherige Track Record ist beeindruckend und doppelt nachhaltig – sowohl finanziell als auch ökologisch.“

Roman Rosslenbroich, Geschäftsführer und Mitgründer von Aquila Capital, sagt: „Die Zahlen sprechen für sich. Auch in Zeiten von Niedrigzinsen beweist unsere Kooperation im Bereich Erneuerbarer Energien eindrucksvoll, dass nachhaltige und umweltbewusste Anlagen und eine attraktive und stabile Rendite machbar sind.“

Pangaea Life ist eine neue Marke der Versicherungsgruppe die Bayerische, die im Herbst 2017 an den Start ging. Das Versicherungsportfolio wird stufenweise ausgebaut und umfasst die betriebliche Altersvorsorge, Lösungen für private Hausrat- und Haftpflichtversicherungen  sowie eine eigenständige Produktlinie zur Versicherung von Elektrofahrzeugen. Im Mittelpunkt steht jedoch die Investment-Rente, eine fondsgebundene Rentenversicherung, die auf einem eigens von der Bayerischen entwickelten Pangaea Life Fonds basiert.

Die alternativen Investments des Fonds erfolgen ausschließlich in regenerative Energieformen zum Klimaschutz, wie Windparks, Solaranlagen, Wasserkraft, Waldwirtschaft oder Energiespeicher. Transparente Negativkriterien der Kapitalanlagen sorgen dafür, dass nicht beispielsweise in Atomenergie, grüne Gentechnik oder Raubbau investiert wird und das Verbot von Kinderarbeit und Korruption eingehalten wird.

Das Unternehmen agiert als Produktschmiede- und Vertriebsplattform und arbeitet als eigenständige Tochter der Bayerischen. Geschäftsführer der Pangaea Life GmbH ist Uwe Mahrt. Pangaea Life leitet sich ab vom Namen des Urkontinents.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Acht Gesellschaften erhalten Höchstwertung

 

Seit 1992 versuchen wir, mit den Lebensversicherungs-Ratings mehr Transparenz in den Markt zu bringen. Neben unseren Fondspolicen- und Biometrie-Ratings spielt dabei auch das Klassik-Rating eine wichtige Rolle.

Denn gerade die klassischen Garantie-Produkte haben für Ratings einen entscheidenden Vorteil. Sie sind seit Jahrzehnten am Markt und ermöglichen die Bewertung von tatsächlich für die Versicherten erbrachten Leistungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Damit hat das Klassik-Rating nicht nur ein Alleinstellungs-Merkmal, sondern liefert einen entscheidenden Grund dafür, weshalb die Auswertung auch anno 2018 noch relevant ist. Allerdings müssen Gesellschaften, die einmal gut waren, nicht zwingend auch gut bleiben.

Die beste Bewertung im Rating bekam erneut die Europa, die mit 88,09 Punkten ein „mmm“ für hervorragende Leistungen erzielte. Die Gesellschaft überzeugte in allen drei Teilbereichen des Ratings und zählt sowohl bei den Bilanzkennzahlen als auch bei den Service- und Transparenz- sowie den Vertragskennzahlen zur Spitze der deutschen Lebensversicherer.

Im Bilanzteil gehört die Europa mit einer Zuführungsquote zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung von 51,0 Prozent, niedrigen Verwaltungs- und Abschlusskostenquoten in Höhe von 0,80 beziehungsweise 3,22 Prozent sowie einer Solvabilitätsquote von 996 Prozent und einer Sicherheitsmittelquote von 31,40 Prozent neben der WGV, Allianz und Hannoverschen zu Deutschlands bilanzstärksten Lebensversicherern im Rating.

Ein „mmm“ erreichten ferner die WGV (83,40 Punkte), Cosmos (79,55 Punkte), Hannoversche (78,25 Punkte), Debeka (76,63 Punkte), Huk-Coburg (74,50 Punkte), Stuttgarter (72,20 Punkte) und Ideal (70,68 Punkte).

Die Interrisk führt das Feld der mit „mm“ für sehr gute Leistungen bewerteten Unternehmen an und bestätigte die Bewertung des Vorjahres. Neben der Interrisk gingen mit Continentale, Öffentliche Braunschweig, Hansemerkur, Neue Bayerische Beamten und Inter noch fünf weitere Versicherer mit einem sehr guten Ergebnis aus dem Rennen.

Der Volkswohl Bund verfehlte mit 59,20 Punkten die sehr gute Bewertung nur sehr knapp und führt die Liste der mit „m“ für gute Leistungen bewerteten Unternehmen an.

Teures Zinsniveau

Bei den tatsächlich erreichten Ablaufleistungen der Kapital-Lebensversicherung (KLV) schlagen die Niedrigzinsen seit Jahren voll durch. Für die Laufzeit über zwölf Jahre zeigte die Debeka (3,44 Prozent) vor WGV (3,16 Prozent) und Cosmos (2,93 Prozent) die höchsten Beitragsrenditen. Über 20 Jahre führte Europa (4,43 Prozent) das Feld an, gefolgt von Debeka (4,36 Prozent) und Cosmos (4,31 Prozent).

Auch die Huk-Coburg zählt mit 4,13 Prozent zu den Anbietern, die noch eine Beitragsrendite von über vier Prozent erreichten. Bei dem Langläufer über 30 Jahre haben wie im Vorjahr die Debeka (5,24 Prozent) und Europa (5,11 Prozent) die Nase vorn und erzielten als einzige Teilnehmer noch Werte von über fünf Prozent.

Das Dilemma des Niedrigzinsniveaus wird besonders bei den garantierten Leistungen aus Hochrechnungen deutlich. Die bei Vertragsabschluss garantierten Ablaufleistungen der KLV des Musterfalles erzielten bei zwölfjähriger Laufzeit im Durchschnitt noch 13.704 Euro mit einer Beitragsrendite von minus 0,77 Prozent. Lediglich bei der Stuttgarter wird mit 14.419 Euro noch eine höhere Ablaufleistung als der eingezahlte Beitrag von 14.400 Euro garantiert.

Bei 20 Jahren Laufzeit beträgt die garantierte Ablaufleistung im Schnitt 23.236 Euro mit einer Rendite von minus 0,31 Prozent und liegt damit um 764 Euro unter der geleisteten Beitragssumme. Immerhin vier Gesellschaften garantieren dabei einen positiven Saldo zwischen Ein- und Auszahlung. Besser steht es auch nicht um die 30-jährige Laufzeit. Während insgesamt 36.000 Euro eingezahlt wurden, beträgt die Garantieleistung im Schnitt 35.338 Euro mit einer Beitragsrendite von minus 0,12 Prozent.

Nicht viel besser steht es um die garantierten Leistungen in der Rentenversicherung. Im Beispielvertrag zur Sofortrente hat ein 63-Jähriger 50.000 Euro eingezahlt. Im Durchschnitt beträgt die garantierte Monatsrente dabei 148,70 Euro. Der Kunde müsste also mindestens 91 Jahre alt werden, bis er zumindest seinen eingezahlten Beitrag als monatliche Rentenzahlung ausgezahlt bekäme. Ähnlich verhält es sich auch bei der aufgeschobenen Rentenversicherung. Die Summe der Beitragszahlungen beträgt nach 20 Jahren 24.000 Euro, die garantierte Monatsrente liegt im Schnitt bei 67,51 Euro. Fast 30 Jahre dauert es, bis die einzahlten Beiträge als Rente wieder ausgezahlt werden. Allerdings liegen die ausgezahlten Renten in der Regel deutlich über der garantierten Höhe.

Für mehr Hintergrundinfos besuchen Sie unsere Seite www.versicherungsjournal.de/map-report.

 

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VersicherungsJournal Verlag GmbH, Rathausstr. 15, 22926 Ahrensburg, Telefon +49 (0)4102 7777883, www.versicherungsjournal.de

Amazon plant in Großbritannien als erstem Land Europas ein Vergleichsportal für Versicherungen

 

Was hierzulande zwar noch Zukunftsmusik scheint, wird in Großbritannien gerade zur Realität. Der ehemalige Online-Buchhändler Amazon baut sein Imperium weiter aus und nimmt diesmal die Versicherungsbranche als weiteren Markt ins Visier. Ziel ist es, in Großbritannien über kurz oder lang ein Vergleichsportal für Versicherungsservices zu launchen. Derzeit laufen bereits Gespräche mit diversen britischen Versicherern. Es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis das geplante Projekt umgesetzt wird. Die Branche beobachtet diesen Schritt mit Argusaugen: Ist doch anzunehmen, dass Amazon sich nicht mit UK als Markt begnügen wird, sondern früher oder später seine Aktivitäten auch in andere europäische Länder ausweiten wird.

Amazon rekrutiert Personal aus der Versicherungsbranche

Derzeit gibt es zwar noch keine offiziellen Stellungnahmen, die diese Annahme bestätigen würden. Allerdings war bereits im letzten Jahr zu beobachten, dass der US-Internet-Gigant gezielt Versicherungsexperten aus Großbritannien und dem Rest Europas angeworben hat.

Was hat Amazon vor? Es gibt unterschiedliche Theorien

Mit dem aktuell in UK angekündigten Geschäftsmodell scheint Amazon zunächst einmal auf Kooperation mit klassischen Versicherern zu setzen. Das Vergleichsportal soll Verbrauchern durch Service-Vergleiche den Weg durch den Tarif-Dschungel der etablierten Versicherer weisen. Selbst bietet das amerikanische Unternehmen vorerst keine eigenen Produkte im großen Stil an. Allerdings fühlen sich bereits jetzt manche Versicherungshäuser bedroht und fürchten, dass über das Vergleichsportal zunächst einmal eine reine Marktanalyse betrieben werden soll, um am Ende die Kirschen von der Torte picken zu können und passgenaue Versicherungsangebote auf den britischen und später auch gesamteuropäischen Markt zu bringen.

Zweifellos verfügt Amazon über riesige Datenschätze über das Verbraucherverhalten seiner Kunden, die es sich problemlos zunutze machen könnte. Das Unternehmen hätte zudem die Möglichkeit, seine bereits existierende Infrastruktur zu nutzen, um eigene Versicherungsprodukte zu bewerben und zu vertreiben.

Ein weiteres denkbares Szenario – neben der reinen Vermittlung von Policen – wäre auch, dass Amazon hausintern keine eigenen Versicherungsservices anbieten wird. Es könnte lediglich seine Reputation nutzen, Versicherungsprodukte unter dem Namen „Amazon“ auf den Markt zu bringen, die gesamte Schadenbearbeitung jedoch an andere Risikoträger outzusourcen.

René Schoenauer von Guidewire Software, dem führenden Anbieter der Industrieplattform für Schaden- und Unfallversicherer, rät den Versicherungshäusern, nicht in Panik zu verfallen. „Im Moment ist es noch überhaupt nicht sicher, ob Amazon tatsächlich Interesse daran hat, Versicherungen unter dem eigenen Markennamen anzubieten. Wie es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, sollte man Amazon jedoch niemals unterschätzen. Was man jedoch auch nicht unterschätzen sollte, ist die Notwendigkeit über Erfahrung und ein ausgeprägtes Branchenwissen zu verfügen, um sich auf dem Versicherungsmarkt etablieren zu können. Ein Markteintritt ist demnach nicht von heute auf morgen zu erwarten. Bei Versicherungen kommt es schließlich nicht unbedingt darauf an, dass man sie innerhalb von Sekunden abschließen kann, sondern die Abwicklung im Schadenfall sowie die Serviceleistungen und -umfänge spielen eine große Rolle für den Kunden. Des Weiteren benötigt ein Versicherungsanbieter umfassende Underwriting-Expertise, um überhaupt profitabel wirtschaften zu können. Ein schneller Kauf mag über Amazon also zwar möglich sein, alles andere hingegen wird Amazon ohne Expertise im Bereich der Versicherungswirtschaft vor große Herausforderungen stellen.“

 

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Guidewire Software, Hopfenstraße 8, 80335 München, Tel: +49 89 20 60 54 210, Fax: +49 89 20 60 54 110, www.guidewire.com

Bund der Versicherten geht rechtlich gegen Viridium vor

 

Mit zusätzlichen Garantieversprechen machte der Vorstandsvorsitzende der Abwicklungsplattform Viridium, Dr. Heinz-Peter Roß, Werbung für den Verkauf der Generali-Verträge an sein Unternehmen. So würde er garantieren, dass die Kund*innen nach dem Verkauf stets zehn Prozent „der Kosten“ ausgezahlt bekämen. Nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) ist dies jedoch weder technisch noch aktuariell seriös möglich. Er bat daher Roß um Aufklärung. Dieser gab jedoch weder schriftliche Antworten auf die Fragen, noch erklärte er sich angesichts einer Abmahnung durch den BdV bereit, zukünftig derartige Aussagen zu unterlassen. Der BdV sieht sich daher nun gezwungen, weitere rechtliche Schritte zu gehen, um die Unterlassung derartiger Behauptungen klären zu lassen. „Herr Roß versucht mit irreführenden Behauptungen, den Run-Off auf seiner Abwicklungsplattform schönzureden“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Betroffen sind etwa vier Millionen Verträge, darunter Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Riester-Renten.

In einem Interview mit der FAZ am Sonntag erklärte Roß am 25.07.2018: „Wir garantieren den Kunden…, dass wir 10 Prozent der Kosten einsparen. Diese 10 Prozent bekommt jeder Kunde“. Nach intensiver Analyse des Sachverhalts durch den Bund der Versicherten konfrontierte dieser Roß mit einem Fragenkatalog. „Eine derartige Garantie würde dazu führen, dass zusätzlich umfangreiche aktuarielle Berechnungen anzustellen wären, eine entsprechend komplexe EDV einzurichten sei und zusätzliche aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt werden müssten. Das ist alles sehr teuer“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein. „Daher ist es einer Abwicklungsplattform schlichtweg nicht seriös möglich, eine solche Garantie auszusprechen.“ Der Fragenkatalog kann auf der Page des BdV eingesehen werden.

Ohne befriedigende schriftliche Antworten durch Roß geht der BdV nun davon aus, dass mit dem Garantieversprechen nur dafür gesorgt werden soll, dass die Generali-Kund*innen ihr Kündigungsrecht nicht ausüben und Viridium so als Abwicklungsplattform mehr Gewinne erzielen kann. „Dieses Garantieversprechen ist ein Bauernfängertrick, um Kundinnen und Kunden gegenüber zu verschleiern, dass ein Run-Off auf einer solchen Abwicklungsplattform keine Vorteile, sondern eher Nachteile hat“, erläutert Kleinlein.

Die Aufforderung, schriftlich zu erklären, zukünftig eine Äußerung dieses Garantieversprechens zu unterlassen, kamen Roß und Viridium nicht nach. „Anscheinend wollen sich Roß und Viridium vorbehalten, auch weiterhin mit solchen Aussagen die Kundinnen und Kunden zu falschen Entscheidungen zu ermutigen“, erklärt Kleinlein. „Wir prüfen deshalb jetzt weitere rechtliche Schritte.”

Nach Ansicht des BdV ist eine Schlechterstellung der Versicherten bei einem Run-Off auf einer Abwicklungsplattform stets zu befürchten. „Für Abwicklungsplattformen sind die Versicherten nur eine Ware, aus der möglichst viel Rendite herausgepresst werden soll”, erläutert Kleinlein. Deshalb hat der Sachverhalt rund um den Verkauf der Generali-Verträge an Viridium eine Ausstrahlung auf die gesamte Lebensversicherungsbranche.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221, www.bundderversicherten.de

Kommt es nach dem Kauf oder der Erstzulassung eines Autos zu einem Totalschaden oder wird das Fahrzeug gestohlen, dann hilft eine Kfz-Kaskoversicherung mit Neuwertentschädigung.

 

Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), rät daher, beim Abschluss der Kfz-Versicherung besonders darauf zu achten, wie die Neu- oder Kaupreiserstattung geregelt ist.

Häufig ersetzt die Kaskoversicherung nach einem Totalschaden oder dem Diebstahl eines Autos nur den Wiederbeschaffungswert. Dabei werden Abnutzung, Alter und Gebrauch des Autos berücksichtigt. Der Kauf eines gleichwertigen Neuwagens ist in einem solchen Fall mit dem Geld von der Versicherung nicht möglich. Einige Kfz-Versicherungen erstatten zwölf Monate, manche – wie zum Beispiel die Württembergische Versicherung – 24 Monate nach dem Kauf oder der Erstzulassung den Neu- oder Kaufpreis eines Wagens bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung.

Wer auch 24 Monate noch zu wenig findet, hat bei der Württembergischen als einem der wenigen Anbieter am Markt, die Möglichkeit, den Schutz um weitere 24 Monate zu verlängern. Der Baustein „Wertausgleich +“ bietet bei einem Totalschaden durch Unfall, Brand oder Totalentwendung eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung bis zu 48 Monaten. Das heißt: Autobesitzer bekommen den vollen Neu- oder Kaufpreis erstattet, wenn ihr Fahrzeug innerhalb von 48 Monaten nach dem Kauf oder der Erstzulassung gestohlen wird oder infolge eines Brandes oder Unfalls einen Totalschaden hat.

Mit den Bausteinen „Wertausgleich +“ für kredit- und eigenfinanzierte Autos und „Wertausgleich“ für geleaste Fahrzeuge erhalten Kunden, die diesen Zusatzschutz abgeschlossen haben, eine Auszahlung für die Wertminderung ihres Fahrzeugs, wenn es aufgrund eines Unfalls oder einer mut- oder böswilligen Handlung Dritter repariert werden muss. Der Wertausgleich ist gestaffelt und beträgt beispielsweise in den ersten zwölf Monaten nach Erstzulassung 12,5 Prozent der Netto-Reparaturkosten. Bei einem Reparaturschaden von 5.500 Euro sind das 687 Euro, die die Versicherung zusätzlich auszahlt.

Die Spezialbausteine sind mit dem PremiumSchutz in der Vollkaskoversicherung der Württembergischen kombinierbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

„Die Deutsche Betriebsrente“, die Kooperation der Zurich Gruppe Deutschland und der Talanx Deutschland AG ist ab sofort angebotsfähig und rechnet bereits im nächsten Jahr mit ersten konkreten Einigungen.

 

„Wir haben früh begonnen, Gespräche mit Sozialpartnern zu führen, nachdem uns die Genehmigung des Bundeskartellamtes am 26. März 2018 erteilt wurde. Im Rahmen des Paradigmenwechsels in der betrieblichen Altersversorgung erleben wir großes Interesse an unserer Lösung für das Sozialpartnermodell und gleichzeitig hohen Beratungsbedarf“, sagt Fabian von Löbbecke, als Vorstandsvorsitzender von Talanx Pensionsmanagement für die Kooperation mitverantwortlich.

Die Erwartungen an die Betriebsrentenreform sind hoch – auch die Kooperationspartner sehen hohes Potenzial und gehen von einem deutlich steigenden Interesse an betrieblicher Versorgung aus. Insgesamt gibt es rund elf Millionen Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Unternehmen in Deutschland. Rund 53 Prozent der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft haben noch keine bAV.

Lars Golatka, Leiter des Geschäftsbereichs betriebliche Altersversorgung bei der Zurich Gruppe Deutschland und Vorstandsvorsitzender der Deutscher Pensionsfonds AG, ergänzt: „Wir müssen das Vertrauen schaffen, dass Sicherheit auch ohne feste Garantien funktioniert. Es gilt, die Vorteile einer marktorientierten Kapitalanlage mit umfangreichen Sicherheitsmechanismen herauszustellen – Glättungsverfahren und Sicherheitspuffer stehen im Zentrum unseres Produktes. Unser Anspruch ist ‚Mehr Rente für Deutschland.“

„Das Sozialpartnermodell trifft den Nerv der Zeit. Wir rechnen mit den ersten konkreten Abschlüssen im nächsten Jahr und gehen davon aus, dass das Sozialpartnermodell in den Folgejahren an Dynamik gewinnt. Für uns als Dienstleister und für die Berater besteht die Chance zum wichtigen Begleiter der Arbeitgeber und der Sozialpartner zu werden.“, so Golatka weiter.

Einfache, verständliche und digital steuerbare Absicherungsmodelle

Zurich und Talanx legen der gemeinsamen Zielrentenlösung einen kapitalmarktbasierten Pensionsfonds zugrunde. Dabei handelt es sich um eine kollektive Kapitalanlage, die durch den Verzicht auf Garantien deutlich höhere Renditechancen bietet als herkömmliche Versicherungsprodukte.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass eine Anlage ohne Garantien Schwankungen unterworfen sein kann. Damit die Arbeitnehmer dennoch eine stabile Zielrente erhalten, hat „Die Deutsche Betriebsrente“ Glättungsmechanismen entwickelt. Ausschläge an den Kapitalmärkten können damit abgefedert werden. Kollektive Puffer sichern Wertschwankungen am Kapitalmarkt ab. Auch in Jahren mit einer negativen Wertentwicklung am Kapitalmarkt kann eine positive Rendite ausgewiesen werden. Diese intelligenten Absicherungsmodelle versprechen mehr Leistung für Arbeitnehmer.

Der Kunde im Fokus: Flexible Einkommensabsicherung für alle möglich machen

„‚Die Deutsche Betriebsrente‘ wird im Kontext des Sozialpartnermodells ein ebenso breites wie tiefes bAV-Produktspektrum bieten. Es war von Beginn an das Ziel, betriebliche Altersversorgung einfach und sicher zu gestalten – nicht zuletzt muss die Absicherung den Bedürfnissen der Kunden entsprechen“, ergänzt von Löbbecke.

Das Produktangebot ist durch einen modularen Aufbau geprägt. Leistungspakete können entsprechend der Wünsche von Sozialpartnern individuell konfiguriert werden. Weil sich die Lösung flexibel an die Bedürfnisse der jeweiligen Branche anpassen lässt, steht sie grundsätzlich jedem Sozialpartner offen – egal ob groß oder klein. Auch das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kapitalanlagemanagement richtet sich flexibel nach den branchenindividuellen Renditezielen.

Ein wichtiger Produktbaustein neben der Altersvorsorge: Biometrische Absicherung zusätzlicher Risiken wie Invalidität und Tod. Der kollektive Risikoausgleich im Sozialpartnermodell wird es dem Konsortium ermöglichen, Arbeitnehmern diese Vorsorge ohne jegliche Risikoprüfung anzubieten. Der Schutz vor biometrischen Risiken wird dadurch auch für Menschen zugänglich, die bisher als „unversicherbar“ galten.

Für „Die Deutsche Betriebsrente“ gilt ebenso: Der Automatisierungs- und Digitalisierungsgrad ist maßgeblich für den Erfolg im Markt. Neben Kostenoptimierungen für die Sozialpartner bietet die Konsortiallösung eine voll-digitale Verwaltungslösung in geschützten Datenräumen. Ein innovatives Self-Service-Portal fungiert als digitale Beratungs-, Abschluss- und Verwaltungsplattform – sowohl für Sozialpartner als auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Digitale Schnittstellen versetzen das Portal in die Lage, bereits bestehende Branchenlösungen abzubilden.

Verantwortung auf zwei starken Schultern

Sowohl Talanx als auch Zurich verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der bAV und insbesondere mit dem kapitalmarktorientierten Pensionsfonds. „Aus unseren Gesprächen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geht hervor, dass die Sozialpartner eine Gewähr dafür wollen, dass die Anbieter ihnen auf sehr lange Zeit die Treue halten – schließlich geht es um die Rente tausender Menschen. Ich bin davon überzeugt, dass ‚Die Deutsche Betriebsrente‘ dem Sicherheitsbedürfnis gerecht werden kann. Sie wird von gleich zwei finanzstarken Konzernen getragen“, so Golatka weiter. „Es gilt, dem Kunden einen besonderen Mehrwert in Form erhöhter Sicherheiten zu bieten. Indem das Risiko auf mehrere Schultern verteilt wird, erzeugen Kooperationen wie „Die Deutsche Betriebsrente“ ein besonderes Maß finanzieller Stabilität und Stärke.“

Hinzu kommt, dass Zurich und Talanx gemeinsam Skaleneffekte realisieren können, zum Beispiel im Hinblick auf Technik und Kapitalanlage. So werden Doppelausgaben vermieden. Digitalisierung und Automatisierung, der Wegfall von Garantiekosten und zukunftsorientierte, kollektive Kapitalanlagen ermöglichen langfristig bessere Leistungen für Sozialpartner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mehr Informationen zu „Die Deutsche Betriebsrente“ erhalten Sie unter: www.diedeutschebetriebsrente.de

 

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Ein Jahr nach der erfolgreichen Markteinführung des innovativen Einfamilienhauskonzeptes präsentiert die DOMCURA eine neue Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.

 

Damit erweitert der Kieler Assekuradeur das Angebot für den privaten Immobilienbesitzer und untermauert seine führende Position in der Sparte Wohngebäudeversicherung.

Die DOMCURA hat die bewährte Mehrfamilienhausversicherung noch einmal erheblich aufgewertet. Zu nennen wären neben der modularen und bedarfsorientierten Tarifstruktur (Glas-, Elementar-, Haftpflicht- und Photovoltaik-Baustein) das weitreichende Garantie-Paket, eine „Messie- und Mietnomaden-Klausel“ sowie weitere Leistungseinschlüsse inklusive der Erhöhung diverser Entschädigungsgrenzen.

Ein besonderes Highlight stellt das Leistungspaket „Top-Plus-Deckung“ dar, das u. a. die Unbenannte-Gefahren-Deckung beinhaltet. Diese sichert das Gebäude gegen alle Gefahren ab, die nicht explizit im Bedingungswerk ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz wird so auf auf eine völlig neue Qualitätsebene gehoben.

„Um vertrieblich erfolgreich zu sein, brauchen unsere Vermittler für das sensible Klientel der privaten Mehrfamilienhausbesitzer ein überzeugendes Produkt, das ihnen Sicherheit in der Beratung durch einfache Prämienkalkulation und leistungsstarken Versicherungsumfang bietet. Das haben wir in unserem richtungsweisenden Produkt umgesetzt“, sagt Horst-Ulrich Stolzenberg, Vorstand Vertrieb und Marketing der DOMCURA AG.

„Bei der Leistungsfindung und -realisierung des neuen Konzeptes haben wir, wie schon beim Produkt für Einfamilienhäuser, konsequent auf Co-Creating gesetzt. Makler, Kunden und Mitarbeiter liefern uns laufend Input für die Weiterentwicklung unseres Produktangebots. Durch enge Zusammenarbeit entwickeln wir Leistungsverbesserungen und marktverändernde Innovationen“, sagt Rainer Brand, Vorstand Produkte und Betrieb der DOMCURA AG.

 

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DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

Stimmungsbild unter 200 Unternehmen im Rahmen der bAV-Konferenz von Willis Towers Watson

 

Unternehmen arbeiten derzeit in unterschiedlichen Bereichen an der Weiterentwicklung ihrer bAV: Während sich knapp die Hälfte der Unternehmen schwerpunktmäßig mit Grundsatzfragen (24 Prozent) oder der Eingrenzung etwaiger Risiken (20 Prozent) beschäftigt, sieht die andere Hälfte ihren Fokus bei der erfolgreichen Nutzung der bAV für die Mitarbeitergewinnung und -bindung (30 Prozent) oder in der Integration in ein ganzheitliches Employer Branding (26 Prozent). Dies ergab eine Umfrage unter rund 200 Unternehmensvertretern im Rahmen der bAV-Konferenz von Willis Towers Watson, die am 18. Oktober in Frankfurt stattfand. Wie die beteiligten Mitarbeiter und Unternehmen für die bAV begeistert werden können, war eines der Schwerpunktthemen auf der Konferenz, welche die Unternehmensberatung jährlich für rund 200 bAV-Verantwortliche aus großen und mittelständischen Unternehmen ausrichtet.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben es, die betriebliche Altersversorgung gut kalkulierbar und bedarfsgerecht für Unternehmen und Mitarbeiter zu gestalten – und das ist genau das, was Unternehmen und Mitarbeiter wollen“, sagt Dr. Reiner Schwinger, Nordeuropa-Chef von Willis Towers Watson.

Viele Mitarbeiter sind mit bAV zufrieden, aber längst nicht alle begeistert

Warum die bAV so gestaltet werden sollte, dass alle Beteiligten – Unternehmen, Mitarbeiter und bAV-Fachverantwortliche – nicht nur zufrieden, sondern auch begeistert sind, erläuterte Dr. Heinke Conrads, Leiterin der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland. Sie betont: „Erfreulich ist, dass es der Hälfte der Unternehmen schon gut gelingt, die bAV erfolgreich im ‚War for Talents‘ einzusetzen und sie in ihr Employer Branding zu integrieren.“ Positiv stimmt auch ein Blick auf die Mitarbeiterseite. In mehr als der Hälfte (57 Prozent) der Unternehmen, die während der Konferenz befragt wurden, sind die Mitarbeiter mit ihrer bAV zufrieden. Ein gutes Drittel (35 Prozent) ist indifferent. Begeistert von ihrer bAV sind jedoch lediglich die Mitarbeiter aus acht Prozent der befragten Unternehmen. „Die bAV wird schon gut wahrgenommen – aber offenbar besteht noch Luft nach oben“, so Conrads.

Dass sich so viele Unternehmen mit den Grundlagen der bAV beschäftigen, überrascht Conrads nicht: „Es ist sinnvoll, die Altersversorgungssysteme in den Unternehmen regelmäßig zu prüfen. Daher beschäftigen sich auch Unternehmen, die bereits über eine lange bAV-Tradition verfügen, von Zeit zu Zeit mit Grundsatzfragen. Dazu zählen etwa die Modernisierung von Pensionsplänen, die Überarbeitung der Finanzierungsstruktur, die Eingrenzung von Risiken – oder auch die Frage, wie eine in die Jahre gekommene bAV an eine Neuausrichtung der Unternehmensstrategie angepasst werden soll.“

In zahlreichen Workshops und Plenumsvorträgen erläuterten bAV-Praktiker aus namhaften Unternehmen, wie z.B. Airbus, Bosch, Brose, Continental, Deutsche Bank, Goldman Sachs, LBBW, Miele oder Vodafone sowie Fachexperten von Willis Towers Watson, wie betriebliche Altersversorgungspläne intelligent gestaltet und effizient verwaltet werden können. Sie stellten Best-Practice-Beispiele aus Finanzierung und Risikomanagement vor oder zeigten, wie die bAV den Mitarbeitern frisch und verständlich kommuniziert werden kann.

Vertrauen, Versorgung, Nachhaltigkeit

„Die bAV ist ein fester Bestandteil unserer freiwilligen Sozialleistungen. Sie zeigt die Verantwortung unseres Familienunternehmens gegenüber unseren Beschäftigten“, betont Key-Note-Sprecher Jörg Schwitalla. „Unsere Mitarbeiter arbeiten engagiert, und das wollen wir auch im Alter durch eine entsprechende Versorgung anerkennen“, so der Geschäftsführer Personal der Brose Gruppe. Der internationale Automobilzulieferer bietet seit Jahrzehnten eine bAV an. Diese wurde vor einigen Jahren überarbeitet und wird auch in Zukunft mit Neuerungen aufwarten, zum Beispiel der Erreichbarkeit via bAV-App.

Dass die bAV wesentlich dazu beiträgt, dass Mitarbeiter sich mit ihrem Unternehmen identifizieren, bestätigt Dirk Jargstorff, Senior Vice President Corporate Pensions and Related Benefits bei Bosch. „Dafür ist es wichtig, wetterfeste Pensionslösungen zu entwickeln und diese so zu kommunizieren, dass sie nicht nur von Fachleuten, sondern auch von allen Mitarbeitern verstanden und wertgeschätzt werden können. So lässt sich Vertrauen in die bAV schaffen sowie langfristiges Engagement und Verlässlichkeit unterstreichen“, erklärt Jargstorff.

Dass die bAV auch für junge Mitarbeiter ein wichtiges Thema ist, erläuterte Christian Berner, Vorstandsvorsitzender der Berner Group. Berner betont: „Wir sehen, dass gerade die junge Generation sehr an Work-Life-Balance, Nachhaltigkeit und Sicherheit interessiert ist. Um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, braucht es daher eine gute bAV.“

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com