Neu und leistungsstark

 

Mit dem neuen Zusatzschutz Krebs Plus bietet die EUROPA Lebensversicherung AG eine sinnvolle Ergänzung ihrer Risiko-Lebensver-sicherung. Die wertvolle Option ermöglicht eine Sofortleistung bei den Diagnosen Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Sie entspricht 10 Prozent der Todesfall-Leistung, maximal 30.000 Euro. Diese Sofortleistung hilft dem Betroffenen, um zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Schicksalsschlags schnell abzufedern. Sie kann während der Vertragslaufzeit bis zu zweimal in Anspruch genommen werden.

Die Entscheidung für den Zusatzschutz Krebs Plus macht die EUROPA besonders leicht, denn die Option lässt sich seit dem 1. Oktober nicht nur zum Premium-Tarif, sondern auch zum Standard-Tarif hinzuwählen. Die Tarife bleiben dabei erstaunlich günstig. So zahlt zum Beispiel ein 30-jähriger, nichtrauchender Betriebswirt im Standard-Tarif bei Vereinbarung einer Todesfall-Leistung von 100.000 Euro für diesen Zusatzschutz nur 3,85 Euro. Im Fall einer Erkrankung würde er dann 10.000 Euro Sofortleistung erhalten. Zusammen mit leicht verständlichen, transparenten Bedingungen wird die ohnehin exzellente EUROPA Risiko-Lebensversicherung damit noch attraktiver.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Viele Kunden des Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) profitieren jährlich von hohen Beitragsrückerstattungen. Im Jahr 2018 zahlt das Unternehmen rund 64,8 Mio. an seine Versicherten zurück.

 

In diesem Monat erhalten rund 58.000 Krankenvollversicherte der LKH eine attraktive Jahres-Rückzahlung. Sie bekommen bis zu vier Monatsbeiträge für den ambulanten Versicherungsschutz zurück, wenn sie in 2017 keine Rechnungen eingereicht haben. Insgesamt beträgt diese Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit für das Jahr 2017 rund 38,2 Mio. Euro.

Zusätzlich belohnt die LKH kostenbewusstes Verhalten – Monat für Monat. 137.156 Versicherte erhalten dafür aufs Jahr gesehen insgesamt rund 25,5 Mio. Euro gutgeschrieben. Der Einzelne bekommt fünf Prozent seines Beitrages für den ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versicherungsschutz der Krankheitskosten-Vollversicherung. Voraussetzung ist, dass der Kunde höchstens zwei Mal im Jahr Versicherungsleistungen einreicht und am Lastschriftverfahren für die Beitragszahlung teilnimmt.

Wer seine Krankenvollversicherung nach 2013 abgeschlossen hat, erhält anstelle der Jahres-Rückerstattung die Beitragsrückerstattung für Leistungsfreiheit als monatliche Gutschrift, die bis zu 40 % des Beitrages für den ambulanten und zahnärztlichen Versicherungsschutz beträgt. Für Leistungsfreiheit in 2017 schreibt die LKH rund 1,1 Mio. Euro an die Versicherten in den Tarifen A/S/Z gut.

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH), Uelzener Straße 120,  21335 Lüneburg, Tel: (0 41 31) 72 50, Fax: (0 41 31) 40 34 02, www.LKH.de

Das Analyseunternehmen „[ascore] Das Scoring“ hat ihr Unternehmens-Scoring 2018 veröffentlicht. Dabei wurden insgesamt 64 Versicherer unter die Lupe genommen und deren Leistungsfähigkeit untersucht.

 

Der Rechtsschutzspezialist KS/AUXILIA wurde mit insgesamt 5 Sternen als „ausgezeichnet“ bewertet und konnte sein Vorjahresergebnis nochmals verbessern. Mit diesem Unternehmens-Scoring und den herausragend bewerteten Produkten bietet die AUXILIA ein hervorragendes Gesamtpaket im Rechtsschutz.

Die [ascore] Das Scoring GmbH versteht sich als kritischer Beobachter des Versicherungsmarktes. Sie betrachtet sowohl Versicherer als auch die angebotenen Produkte und unterzieht diesen einer Bewertung (Scoring). Mit den angebotenen Services können Kunden und freie Vermittler eine Produkt- und Versichererauswahl vornehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kraftfahrer­Schutz e.V., Versicherungs­Gesellschaften, Uhlandstraße 7, D­80336 München, Tel: 089/53981­0, Fax: 089/53981­250,

www.ks-auxilia.de

Kölner Fintech gründet Beirat zur Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung

 

Nach der Erweiterung seines Geschäftsmodells um moneymeets Corporate, einem B2B-Partnerprogramm für Banken und Versicherer, nimmt das deutsche Fintech konsequent organisatorische Umstellungen vor. Ab sofort unterstützt ein neu gegründeter Beirat das Business Development mit Fokus auf die neuen B2B-Leistungen und bestimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit. „Wir nehmen alle notwendigen organisatorischen Schritte vor, um die neu geschaffenen Wachstumspotenziale besser ausschöpfen zu können“, erklärt Johannes Cremer, Geschäftsführer und Mitgründer von moneymeets. Das Unternehmen hat mit seinem Robo Advisor für Versicherungen einen ersten Kooperationspartner gewinnen können, der die digitale Beratungslösung in sein Privatkundengeschäft integrieren wird, und befindet sich darüber hinaus in aussichtsreichen Gesprächen mit weiteren Finanzdienstleistern.

Den Vorsitz des Beirats übernimmt moneymeets-Mitgründer Dieter Fromm, der aus der Geschäftsführung in das neue Gremium wechselt. In dieser Rolle wird er sich auf den Vertrieb der neuen Lösungen für Firmenkunden und die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von moneymeets fokussieren. Gleichwohl bleibt der Mitgründer nicht nur inhaltlich weiter engagiert, sondern auch als Gesellschafter beteiligt. „Ich bin überzeugt, dass dieser Schritt uns dabei helfen wird, die nächste Phase in der Entwicklung von moneymeets erfolgreich zu gestalten“, erklärt Fromm. „Ich kann mich dabei noch intensiver auf die Felder konzentrieren, die mir besonders am Herzen liegen, und mich zugleich darauf verlassen, dass ein starkes und professionelles Team das operative Geschäft vorantreibt.“

Die Geschäftsführung liegt künftig allein bei Johannes Cremer, der von einem erweiterten und durch zusätzliche Kompetenzen gestärkten Führungsteam aus Wolfgang Weyel (Chief Strategy Officer), Dr. Yury V. Zaytsev (Chief Technology Officer) und Markus Freier (Chief Product Officer) unterstützt wird.

Mit moneymeets Corporate können Banken und Versicherer die Robo Advisors von moneymeets als White-Label-Lösung an ihre bestehende Infrastruktur anschließen. Der Robo Advisor Versicherungen ermöglicht die Überprüfung bestehender Versicherungsverträge, den direkten Zugang zu den Angeboten der deutschen Versicherer sowie das Zusammenfassen von Verträgen in einem Versicherungsordner. Mit dem Robo Advisor für professionelle Anlagestrategien können Anleger ihr Profil ermitteln und in passende Geldanlagen investieren. Beide Produkte sind sowohl als Selbstberatungslösung für Endkunden als auch für den Beratereinsatz geeignet und stehen Finanzdienstleistern als Plug-and-Play-Lösung mit kurzer Time-to-Market zur Verfügung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

moneymeets community GmbH, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Tel: +49 221 67780487, www.moneymeets.com

Als einziger größerer Kfz-Versicherer in Deutschland erstattet die DEVK ihren Bestandskunden freiwillig Beiträge. Vorausgesetzt, sie hatten 2017 keinen Vollkaskoschaden.

 

Rund 650.000 DEVK-Versicherte profitieren von der Rückvergütung. Damit beteiligt die DEVK ihre Mitglieder und Kunden an den Überschüssen, die sie 2017 in der Kfz-Versicherung erwirtschaftet hat. Vollkaskoversicherte, die im letzten Jahr keinen Schaden hatten, erhalten je nach Schadenfreiheitsklasse zwischen 7 und 15 Prozent ihres Jahresnettobeitrags zur Kaskoversicherung zurück. Wie hoch die Erstattung ist, richtet sich v. a. nach dem für 2017 gezahlten Kfz-Beitrag und der Schadenfreiheits- (SF-)Klasse zur Vollkaskoversicherung. Wer 20 bis 34 Jahre unfallfrei gefahren ist, bekommt 7 Prozent zurück. Bei 35 oder mehr Kalenderjahren ohne Vollkaskoschaden erhalten DEVK-Kunden eine Rückvergütung von 10 Prozent – Vereinsmitglieder sogar 15 Prozent. Im Verein profitieren Versicherte außerdem schon ab SF-Klasse 10. Mitglieder sind in erster Linie Beschäftigte im Verkehrsmarkt. So ist die DEVK bis heute betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn.

12,3 Millionen Euro für treue Mitglieder und Kunden

Die individuelle Rückvergütung wird verrechnet mit dem Beitrag, der zum 1. Januar 2019 fällig wird. Versicherte, die monatlich zahlen, sparen ggf. mehr als einen Monatsbeitrag. Der Rest wird dann im folgenden Monat verrechnet. Mit der Erstattung, bei der die DEVK insgesamt 12,3 Millionen Euro ausschüttet, bedankt sie sich bei ihren treuen Bestandskunden. Wer zum 1. Januar 2019 zu einer anderen Kfz-Versicherung wechselt, muss auf die Rückzahlung verzichten. Autofahrer, die ihren Pkw erst seit diesem Jahr bei der DEVK versichert haben, können voraussichtlich 2019 von einer freiwilligen Beitragsrückerstattung profitieren. Die DEVK will ihre Kfz-Versicherten auch nächstes Jahr wieder beteiligen. Aktuell kümmert sich der Kölner Versicherer um 2,8 Millionen Kfz-Verträge.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, Tel. 0221 757-1802, www.devk.de

Mit der neuen Premium Rente bieten die Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) jetzt eine ethisch-nachhaltige Altersvorsorge an, die sich in innovativer Weise an die individuellen Be­dürfnisse, Lebenssituationen und Ziele der Kunden anpasst.

 

Hohe Entscheidungsfreiheit und Flexibilität

Bei diesem neuartigen Vorsorge-Konzept kann der Kunde nicht nur selbst bestimmen, in welche Anlagen er seine Beiträge investiert. Er kann darüber hinaus auch festlegen, welcher Anteil seiner eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn garantiert zur Verfügung stehen soll. Wünscht der Kunde beispielsweise eine hohe Beitragsgarantie, werden seine Beiträge konservativer – und damit sicherer – am Kapitalmarkt angelegt. Ist ihm dagegen diese Sicherheit nicht so wichtig, kann er im Extremfall auch vollständig auf eine Beitragsgarantie verzichten und riskantere, gleichzeitig aber auch chancenreichere Anlagen wählen.

Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde regelmäßig Auskunft, wie seine Beiträge verwendet werden und welche Gewinne erwirtschaftet worden sind. Er kann dann jederzeit entscheiden, welcher Anteil davon in das Garantieguthaben umgeschichtet werden soll.

Ändern sich seine Lebensbedingungen, so kann der Kunde die Höhe seiner Beiträge jederzeit an die aktuelle Situation anpassen. Auch kann er den Vertrag verlängern, wenn das Kapital auszahlungsreif ist, aber noch nicht benötigt wird.

Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage bei niedrigen Fondskosten

In Kombination mit dem VRK Ethik Fonds bietet die Premium Rente erstmals eine sichere und moderne Form der Altersvorsorge bei gleichzeitig ethisch-nachhaltiger Wertanlage: Der Fokus der Aktien liegt regional auf Europa. Damit kann gewährleistet werden, dass die strengen Nachhaltig­keitskriterien der Versicherer im Raum der Kirchen eingehalten werden. „Mit unserer konsequent nachhaltigen Geld­anlagepolitik übernehmen wir seit langem eine Vorreiterrolle am Markt“, so Vorstands­sprecher Jürgen Mathuis. „Mittlerweile sind unsere Anlagen in Aktien und Renten fast zu 100 Prozent eindeutig als nachhaltig klassifiziert worden. Das spiegelt sich auch in unserem VRK Ethik Fonds wider.“

Der VRK Ethik Fonds wird direkt durch die Versicherer im Raum der Kirchen verwaltet. Dadurch profitieren die Kunden nicht nur von niedrigen Fondskosten, sondern auch vom umfassenden Know-How innerhalb des Konzernverbundes bei der Kapitalanlage.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherer im Raum der Kirchen, Doktorweg 2-4, 32756 Detmold, Tel: 0800 2 153456, www.vrk.de

Kurzfristige Wetten auf Preisverfall tun dem Status von Gold als krisensicherem Investment keinen Abbruch

 

Starinvestoren wie die Hedgefonds-Manager Ray Dalio und John Paulson halten auch angesichts fallender Goldpreise und gegen alle Trends an den Finanzmärkten an dem Edelmetall als krisensicheres Investment fest. Die Experten für sachwertorientierte Anlagen von Vienna Life erklären, warum.

Hedgefonds-Manager setzen aktuell in beispiellosem Umfang auf einen auch zukünftig sinkenden Goldpreis. An der US-Rohstoffterminbörse müssen Investoren angeben, ob sie auf steigende (Long-Positionen) oder fallende (Short-Positionen) Preise der Rohstoffe wetten. Laut der Zahlen der für die Rohstoffterminbörse zuständigen Aufsichtsbehörde, der Commodity Futures Trading Commission (CFTC), übersteigen bezüglich der Goldpreise die Short-Positionen aktuell die Long-Positionen um 63.000 – ein absoluter Rekordwert seit der Einführung der Statistik im Jahr 2006. Finanzexperten wie Vienna Life sehen in dieser Dominanz der Hedgefonds-Manager, die auffallende Goldpreise wetten, einen der Hauptgründe für den Preisverfall des Edelmetalls seit Jahresbeginn.

Gold hat seit Jahresbeginn rund acht Prozent an Wert verloren, derzeit schwankt der Kurs im Bereich der 1.200 Dollar-Marke. Warum also stemmen sich prominente Hedgefonds-Manager wie Ray Dalio und John Paulson gegen den Trend unter ihren Kollegen und halten die Goldanteile der von ihnen gemanagten Fonds seit geraumer Zeit konstant im Bereich von sechs bis zehn Prozent? Die Rohstoff-Experten von Vienna Life wissen den Grund: Trotz aller kurzfristig eventuell lukrativen Wetten auf fallende Goldpreise ist und bleibt das Edelmetall ein sicheres und aussichtsreiches Investment für langfristig orientierte Anleger. Seinen Status als Krisenwährung wird Gold auch in Zukunft kaum verlieren.

Investoren setzen derzeit auf US-Staatsanleihen

In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Anleger ihr Kapital aus physisch gedeckten Gold-ETFs abgezogen und sich einer anderen Anlageklasse zugewandt, die ebenso wie Gold in turbulenten Zeiten als sicherer Hafen für Investoren gilt: den festverzinslichen Wertpapieren. Insbesondere US-Staatsanleihen haben von dieser Kapitalumschichtung profitiert, bieten sie doch aktuell mit Verzinsungen von 2,6 Prozent selbst bei kurzen Laufzeiten ein relativ risikoloses Investment mit garantierter Rendite. Neben den Preiswetten an den Rohstoffbörsen sehen die Finanzprofis von Vienna Life in diesen Abflüssen aus Goldfonds wie dem SDPR Gold Trust einen weiteren Grund für den anhaltenden Preisverfall des Edelmetalls.

Doch auch, wenn sich Investoren derzeit trotz aller globalen Krisen und Risiken nicht im erwarteten Maße dem Gold zuwenden: Die Rohstoff-Experten von Vienna Life sind sich auf lange Sicht sicher, dass im Fall einer Verschlechterung der Wirtschaftslage Gold mehr Stabilität bieten und auch mehr profitieren wird als andere sichere Anlagehäfen wie der Dollar, der Yen oder Staatsanleihen.

Niedrige Goldpreise für Investment nutzen

Aus Gründen der Risikostreuung sollte zudem jedes ausgewogene und strategisch ausgerichtete Portfolio immer einen gewissen Anteil an Rohstoff- und Gold-Investments enthalten. Angesichts der aktuell niedrigen Goldpreise ist jetzt ein taktisch potenziell besonders guter Zeitpunkt für eine Anlage in das begehrte Edelmetall.

 

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Vienna Life Lebensversicherung AG ,Vienna Insurance Group, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel: +423 235 0660, Fax: +423 235 0669, www.viennalife.de

Gleichzeitige Stabilität von Beiträgen, Eintrittsalter, Rentenniveau und Bundeszuschuss nicht möglich

 

Das gerade beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung ist der Versuch, Unvereinbares miteinander zu vereinen. „Das Scheitern dieses Versuches ist heute schon absehbar“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für RuhestandsPlanung, DGfRP. „In einigen Jahren stehen dann andere Politiker vor nochmals größeren Herausforderungen.“

Im Rentenpaket wird die Mindesthöhe der gesetzlichen Rente bis 2025 bei 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent soll zumindest bis dahin unter 20 Prozent bleiben. „Damit sind zwei der vier Stellschrauben zur Rente festgesetzt“, sagt Härtling. Wenn Beitragshöhe und Rentenniveau nicht mehr verändert werden können, kann das System nur noch per Renten-Eintrittsalter und über den Bundeszuschuss stabilisiert werden. „Beide Optionen wird die Politik ziehen müssen“, sagt Härtling.

Dass das System an seine Grenzen kommt, ist klar. Bereits heute müssen zwei Beitragszahler für einen Rentner aufkommen. Bis 2050 wird sich das Verhältnis auf 1,7:1 verschlechtert haben. „Die Politik ignoriert diese Entwicklung und schaut erst einmal nur auf 2025“, sagt Härtling. „Das sieht nicht ganz so schlimm aus, sieben Jahre sind überschaubar.“ Für viele Politiker ist dann die Karriere auch beendet. „Die Jüngeren, die dann übernehmen müssen, werden sich zurecht hintergangen fühlen.“ Denn in den vergangenen Jahren hat es schon Fortschritte auf dem Weg zu einer dauerhaft sicheren Rente gegeben. Aber statt in der gerade guten Konjunktur mit steigenden Steuereinnahmen eine finanzielle Basis für künftige Generationen zu schaffen, verteilt die große Koalition munter immer mehr Rentengeschenke, die von künftigen Generationen finanziert werden müssten.

„Die aktuelle Politik führt zu dramatischen Mehrbelastungen der gesetzlich versicherten Beitragszahler“, sagt Härtling. Laut Rentenversicherungsbericht wird der Rentenbeitrag auch ohne weitere Geschenke von heute 18,7 Prozent auf über 25 Prozent im Jahr 2050 ansteigen. Bis 2045 wird die Gesamtbelastung der Beitragszahler ohne Gesetzesänderungen sogar auf 50 Prozent steigen. Der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rente liegt heute schon bei knapp 100 Milliarden Euro pro Jahr und beträgt bereits ein Drittel des Bundeshaushalts. Tendenz stark steigend. Allein bis 2030 würden erweiterte Mütterrente, Rentenbeitragssubvention von Geringverdienern, angehobene Erwerbsminderungsrente und „doppelte Haltelinie“ etwa 75 Milliarden Euro zusätzlich kosten. „Es ist schlicht unmöglich, Rentenniveau, Beiträge und Renteneintrittsalter stabil zu halten, ohne einen immer größeren Teil des Bundeshaushalts in die Rente stecken zu müssen“, sagt Härtling.

Sinnvoll wäre es stattdessen, die hinter der Rente stehende Idee zu hinterfragen: „Bislang streben wir eine Rente an, die den Lebensstandard im Alter sichert“, so Härtling. „Besser wäre es, die Rente so umzubauen, dass sie das Existenzminimum sichert.“ Dazu sollten dann private Zusatzmodule kommen, mit denen jeder für sich ganz individuell die Höhe seiner späteren Rente festlegen könne. „Es ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass niemand im Alter darben muss. Es ist aber nicht Aufgabe aller Steuerzahler, unter Verzicht auf eine eigene Zukunft den Lebensstandard aller Rentner zu sichern“, sagt Härtling.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Gemeinsam aus der Digitalisierung eine echte Erfolgsgeschichte machen

 

Nur wenn die Versicherungsbranche intensiver zusammenarbeitet und Digitalisierung und Vernetzung für übergreifende Effizienzfortschritte nutzt, kann sie sich gegenüber Disruptoren und Internetriesen aus dem Ausland abgrenzen und ihre Leistung verteidigen. Das ist ein Ergebnis des Smart InsurTech Summits 2018, den die Smart InsurTech AG, neutraler Plattformanbieter für die gesamte Versicherungswirtschaft, gestern in Berlin veranstaltet hat.

„Die Digitalisierung hat die Versicherungswirtschaft voll im Griff. Versicherer und Vertriebe erfahren grundlegende Veränderungen, dabei sortiert sich der Markt neu“, erläutert Stephan Gawarecki, zuständiger Vorstand der Muttergesellschaft Hypoport AG. „Auch Plattformgiganten aus den USA und China drohen den Markt aufzumischen. Auf dem Smart InsurTech Summit 2018 haben wir daher echte Digitalisierungstreiber aus Deutschland zusammengebracht, um wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen.“

„Digitalisierung ist eine große Chance, aber wir dürfen keine Zeit verlieren“, sagt Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP, auf der Veranstaltung. „Nicht nur die mächtigen Unternehmen aus dem Ausland sollten eine Rolle spielen, sondern es sollten auch neue Player bei uns entstehen können – neu gegründete oder bestehende, die wachsen wollen.“

„Kooperationen und branchenübergreifender Austausch sind der Schüssel“, stimmt Andreas Quast, Vorstand der Smart InsurTech AG, zu. „Wir müssen jetzt schnell handeln, wenn wir unsere Versicherungswirtschaft, aber auch weitere erfolgreiche und traditionsreiche deutsche Sektoren, für das volldigitale Zeitalter gut und sicher aufstellen wollen.“

Teilnehmer auf der Veranstaltung sehen neben der Plattformtechnologie auch den Austausch in der Community als wichtigen Treiber der Entwicklung. Letztlich könne die Vernetzung nur gemeinsam vorangetrieben werden.

„Wir sind ständig im Dialog mit Versicherungsunternehmen und -vertrieben, um deren Bedürfnisse und Forderungen in effektive Plattform-Technologie umzuwandeln. Dabei verstehen wir als Betreiber der Plattform SMART INSUR uns als neutraler Marktteilnehmer, der mit Markt- und IT-Knowhow der Branche hilft“, schloss André Männicke, Vorstand der Smart InsurTech AG. „Der Smart InsurTech Summit 2018 bot eine großartige Bühne für Experten aus Assekuranz, Politik und Wissenschaft und ermöglichte intensiven Austausch.“

Auf dem Smart InsurTech Summit 2018 diskutierten Experten über die Zukunft der Versicherungswirtschaft. Die Veranstaltung richtet sich an innovative Köpfe und Visionäre, die die Zukunft aktiv prägen, indem sie hochmoderne Technologien entwickeln oder einsetzen und die sich wandelnde Gesellschaft mitgestalten. Ziel der jährlichen Veranstaltung ist ein branchenübergreifender Erfahrungsaustausch, um aus der Digitalisierung eine echte Erfolgsgeschichte zu machen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30 / 42086 – 1935, www.smartinsurtech.de

uniVersa erhält Qualitätszertifikat von infinma

 

Das Institut für Finanzmarktanalysen (infinma) hat insgesamt 479 Berufsunfähigkeitsversicherungen nach einem transparenten Marktstandardverfahren untersucht. Auf den Prüfstand kamen 18 wichtige Qualitätskriterien aus den Versicherungsbedingungen. Die uniVersa erhielt für ihre beiden, erst kürzlich neu auf den Markt gebrachten, Berufsunfähigkeitsversicherungen Exklusiv und Premium auf Anhieb das infinma-Qualitätszertifikat verliehen. Damit wird bestätigt, dass beide Angebote bei allen untersuchten Qualitätskriterien den Marktstandard erfüllen oder ihn übertreffen. Nur gut die Hälfte der BU-Tarife konnte dies gewährleisten. Mit dem neuen Doppeltarifansatz der uniVersa kann der Versicherungsschutz individuell zusammengestellt und über Nachversicherungsgarantien flexibel ausgebaut werden. Ein neues Scoring-Verfahren zur Berufsgruppeneinstufung berücksichtigt zudem die Ausbildung und Qualifikation, den Anteil der Bürotätigkeit sowie die Führungsverantwortung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Studie zur betrieblichen Altersversorgung 2018

 

„Die Rente ist sicher“ bleibt in Deutschland eine umstrittene These. Angesichts der demografischen Entwicklung sind Alternativen und Ergänzungen zur staatlichen Rentenversicherung erforderlich – wie etwa die betriebliche Altersversorgung.

Die aktuelle Deloitte-Publikation „bAV auf dem Weg in die Zukunft – Studie zur betrieblichen Altersversorgung 2018“ zeigt, dass die bAV hohes Ansehen bei den Arbeitnehmern genießt. Jedoch wünschen sich diese insgesamt mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung und den Möglichkeiten. Zudem möchten die Arbeitnehmer besser über die Grundzüge einer bAV sowie die bestehenden Angebote informiert werden. Zurzeit wird die Versorgung, so ein Ergebnis der Studie, vor allem ergänzend zu anderen Sparformen für das Alter genutzt. Insbesondere dann, wenn sie mit einer Reihe von Wahloptionen und individuellen Gestaltungsfreiräumen aufgewertet wird, kann sich die bAV künftig auf zwei Ebenen als wertvolles Instrument erweisen: Sie sichert die Betroffenen für das Alter ab – und gibt den Unternehmen die Chance, sich im Kampf um Talente als besonders arbeitnehmerfreundlich und engagiert zu positionieren.

„Die Relevanz der betrieblichen Altersversorgung ist ungebrochen – und liegt im Trend: Unsere Studie wie auch weitere Erhebungen machen deutlich, dass sie von vielen Arbeitnehmern gewünscht wird. Die meisten haben heute durchaus verstanden, dass sie sich nicht allein auf bestehende Systeme verlassen sollten. Jedoch würde die bAV noch deutlich öfter in Anspruch genommen, wenn sie dem mehrheitlich geäußerten Wunsch nach höherer Flexibilität und personalisierter Ausgestaltung nachkäme. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen unserer Human Capital Trends 2018 Studie wieder“, erklärt Peter Devlin, zuständiger Partner bei Deloitte.

Von Gig Working bis Zeitwertkonto – die Auswahl zählt

Die Studie zeigt zwei Tendenzen: die positive Rezeption der bAV – aber auch die Tatsache, dass sie noch verhältnismäßig wenig genutzt wird. Der Nutzungsgrad würde jedoch steigen, wenn bAV-Modelle nicht nur Sicherheit garantieren, sondern auch mehr Spielraum bieten würden. Dazu gehören beispielsweise die Kompatibilität mit Arbeitsmodellen wie Gig Working und Projektarbeit, aber auch Einzahlungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in wechselnder Höhe, verschiedenen Auszahlungsoptionen – Einmalkapital, lebenslange Rente u.ä. – auch die Einbindung von Zeitwertkonten mit flexiblen Entnahmeangeboten sowie das Ermöglichen eines schrittweisen Übergangs in den Ruhestand. Eine flexible Rente, die bei ungenügenden Erträgen aus der Kapitalanlage auch absinken kann – so, wie sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz vorsieht – stößt hingegen auf weniger Gegenliebe bei den Arbeitnehmern.

Hohes Ansehen unter den Informierten

Mehr Flexibilität würde ein Modell noch attraktiver machen, das bereits hohes Ansehen unter den informierten Arbeitnehmern genießt – denn kaum jemand rechnet noch mit einer ausreichenden gesetzlichen Rente. Laut Studie beurteilen ganze 80 Prozent die Aussichten skeptisch. Bemerkenswert ist allerdings, dass Sparbuch und Festgeldkonto ebenfalls immer noch hoch im Kurs stehen, obwohl sie sich kaum für die Altersfinanzierung eignen.

Kenntnisstand insgesamt unzureichend

Charakteristisch für die bAV ist ihre vergleichsweise immer noch geringe Verbreitung. In Kombination mit der generell zu niedrigen Eigenvorsorge-Quote – fast zwei Drittel wollen sie, aber nur ein knappes Viertel wird auch initiativ – lässt diese Tatsache eine erhebliche Lücke zwischen Wertschätzung und tatsächlicher Inanspruchnahme erkennen. So gibt mit immerhin 42 Prozent fast die Hälfte der Befragten an, keine entsprechenden Angebote vom Arbeitgeber erhalten zu haben, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Nur 28 Prozent halten sich insgesamt für gut informiert. Der starke Einfluss einer angemessenen Information auf die Nutzung von bAV-Angeboten spiegelt sich auch dadurch wieder, dass sich 63 Prozent der Teilnehmer an der Entgeltumwandlung gut informiert fühlen, aber nur 17 Prozent derjenigen, die keine Entgeltumwandlung betreiben.

Teil der Arbeitgebermarke

Trotz des immer noch zu geringen Wissensstandes und der dadurch bislang nicht genutzten Potenziale: Immerhin knapp die Hälfte der Arbeitnehmer erhält heute eine arbeitgeberfinanzierte bAV, darunter mehr Männer (51%) als Frauen (41%). Wird ein Jobwechsel erwogen, ist ein bAV-Angebot für 55 Prozent zudem ein wesentliches Kriterium. Für die Unternehmen heißt das: Mit einem attraktiven Versorgungsangebot können sie sich positiv profilieren und damit die dringend benötigten Talente für sich gewinnen.

Die Studien aus 2017 und 2018 zur betrieblichen Altersversorgung untersuchen Kenntnisse, Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen von Arbeitnehmern auf der Basis repräsentativer Befragungen von über 1.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die komplette Studie finden Sie hier zum Download. https://www2.deloitte.com/de/de/pages/human-capital/articles/bav-Studie.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 München, Tel +49 89 29036 – 0, Fax +49 89 29036 – 8108, www.deloitte.de

Umfrage unter Versicherern: Aufstockung von bestehenden Verträgen um die SV-Ersparnis nicht immer möglich und komplizierter, als vom Gesetzgeber gedacht

 

Der vorgeschriebene Zuschuss, den Arbeitgeber ab 2022 zu bestehenden Betriebsrentenverträgen zahlen müssen, lässt sich in den Unternehmen schwerer umsetzen, als sich der Gesetzgeber das vorgestellt hat. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus einer Umfrage bei Versicherern, die von der bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) durchgeführt wurde. Damit wurde ermittelt, ob und wie die Versicherer bei Bestandsverträgen eine Aufstockung der Einzahlungen überhaupt zulassen.

Ergebnis: Die Arbeitgeber müssen sich auf große Unübersichtlichkeit und einige Hürden einstellen. Nur wenige von den insgesamt 23 Gesellschaften, die auf die Fragen geantwortet haben, lassen in bestimmten Grenzen Erhöhungen in allen Tarifen für die Direktversicherung zu. Ein Versicherer lehnt in bestehenden Verträgen Beitragserhöhungen völlig ab und verweist auf Sonderkonditionen bei einem Neuvertrag für den Arbeitgeberzuschuss. Sechs Anbieter befinden sich noch in der Nachdenkphase oder machten überhaupt keine Angaben.

Bei den übrigen finden sich viele Einschränkungen und Bedingungen. Die meisten Unternehmen machen die Möglichkeit einer Erhöhung an der Tarifgeneration oder am Auflagejahr des Tarifes fest oder beziehen sich auf den jeweiligen Rechnungszins, ab dem noch eine Erhöhung möglich ist. Einige Versicherer lassen zwar eine Erhöhung im alten Tarif zu, aber zu neuen Rechnungsgrundlagen. Unter diesen Umständen gelten dann zwar die ungünstigeren neuen Rechnungsgrundlagen, zumindest entfallen aber die Stückkosten für einen Neuabschluss.

„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mit der Einstellung neuer Mitarbeiter deren bestehende Direktversicherung übernommen haben, werden also mit einer Vielfalt von Bedingungen konfrontiert sein und müssen für jeden einzelnen Vertrag eine Lösung finden“, schildert bbvs-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt die Situation der Unternehmen. „Der Gesetzgeber hatte das Dilemma wohl schon ein wenig geahnt und im Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt, dass der Zuschuss zusätzlich an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weitergeleitet werden muss.“ Diese Formulierung berücksichtige schon, dass in vielen Fällen Bestandsverträge gar nicht um die vorgeschriebenen 15 Prozent erhöht werden können, da die genutzten Tarife entweder schon geschlossen sind oder einen hohen Rechnungszins besitzen, zu dem die Versicherer wegen steigender Zinszusatzreserven gar keine Beitragserhöhungen mehr gestatten wollen.

In vielen Fällen werden die Arbeitgeber daher gezwungen sein, für den vergleichsweise kleinen Zuschuss einen Neuvertrag abzuschließen. „Ob dies für den Arbeitnehmer wegen der neuerlichen Stückkosten, des aktuell niedrigen Rechnungszinses oder tariflicher Besonderheiten wie Mindestbeträge oder Mindestrenten überhaupt möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden“, rät Rehfeldt.

Eine Alternative zur Aufstockung der Einzahlungen wäre die sogenannte „arbeitsrechtliche Lösung“. Dabei wird die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers um die Höhe des Zuschusses des Arbeitgebers reduziert. Der Beitrag, der an den Versorgungsträger fließt, bleibt in der gleichen Höhe. „Erstaunlicherweise findet sich dieser Vorschlag auch in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das damit arbeitsrechtliche Hinweise gibt. Unserer Auffassung nach entspricht das aber nicht der Intention des Gesetzgebers und dürfte arbeitsrechtlich nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers durchsetzbar sein“, gibt der bbvs-Geschäftsführer zu bedenken. Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie und durch wen in der Praxis eine solche Lösung umgesetzt werden soll. „Mit der arbeitsrechtlichen Lösung gerät man auf das Feld der Rechtsberatung. Der Vermittler oder der Versorgungsträger werden sie also kaum umsetzen können“, so Rehfeldt. Er geht davon aus, dass zur arbeitsrechtlichen Lösung die Gerichte das letzte Wort haben werden.

Der neue Arbeitgeberzuschuss sei einmal mehr ein Beweis dafür, dass gut gemeint nicht gleich gut gemacht bedeuten müsse. „Der Zuschuss ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der bAV gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern. Die Umsetzung jedoch, gerade im Bestand, stellt den Arbeitgeber vor enorme Anforderungen, die wahrscheinlich nur mit einer fundierten Begleitung durch einen Rechtsberater zu schaffen sein wird.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Ob „Karneval“, „Fasching“ oder „Fasnacht“ – in vielen Regionen Deutschlands startete die fünfte Jahreszeit.

 

Besonders in den Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz und Düsseldorf ist niemand vor der guten Laune sicher. Wird aber Spaß zum Übermut, sind Unfälle oder Verluste vorprogrammiert. Gothaer Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz:

Was passiert, wenn ich das Kostüm eines anderen aus Versehen mit Getränken oder einer Zigarette ruiniere?

„Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung, die in der Regel die Forderungen des Geschädigten begleicht. Diese Versicherung sollte aber sowieso bei jedem Erwachsenen ‚Standard‘ sein“, erklärt Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.

Wer zahlt meine Arztkosten wenn ich in einer Kneipe oder auf der Straße ausrutsche oder mich an zerbrochenen Gläsern schneide?

„Dies ist ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann man mit einer privaten Unfallversicherung auf finanzielle Entschädigungen zählen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Thema Alkohol: Bin ich trotz Alkoholkonsum noch versichert?

Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es allerdings für den werden, der sich systematisch volllaufen lässt. Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

Ich gerate in eine Schlägerei. Wer kommt für die Kosten auf?

Dies ist ein heikler Fall, bei dem es darauf ankommt, wer die Schlägerei angefangen hat, beziehungsweise ob beide Parteien zugeschlagen haben. Grundsätzlich gilt: Bei vorsätzlicher Schädigung, vor allem wenn sie unter Alkoholeinfluss geschieht, riskiert man seinen privaten Haftpflichtschutz. Wird man allerdings ungewollt Opfer von Schlägen, muss der Verursacher für die entstehenden Kosten und sogar Spätfolgen aufkommen. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Auf der sicheren Seite ist man daher auch hier wieder mit einer privaten Unfallversicherung.

 

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2,0 % der Versicherten der Privaten Krankenversicherung bestimmen 80 % der Berichterstattung in allen Medien zum Thema PKV.

 

“Die PKV ist ein Auslaufmodell, privat versicherte Rentner verarmen, wäre ich doch besser in der gesetzlichen Krankenkasse GKV, wann kommt endlich die Bürgerversicherung, 2019 schon wieder eine sprunghafte Beitragserhöhung” und so weiter und so weiter, lauten die Überschriften, egal ob in Printmedien, Online oder im TV. Warum ist das so? Durch die immer wiederkehrenden und gleichlautenden Meinungsäußerungen zur privaten Krankenversicherung hat sich eine riesige und bundesweite Echokammer, eine Filterblase zum Thema etabliert. In dieser Blase sitzen fast alle Journalisten fest und freuen sich über die vielen Klicks zu ihren PKV-Bashing-Artikeln. Der PKV-Versicherte als Laie glaubt natürlich die schlechte Nachricht eher als die gute. Aber ist die PKV wirklich am Ende? Alle Informationen sind online zu finden.

PKV am Ende?

Von etwa 8,7 Millionen PKV-Versicherten sind nur 185.000 in den Sozialtarifen der privaten KV (BTN, STN und NLT) gelandet. Jeder PKV-Versicherte in einem Notlagentarif ist unabhängig davon, ob die Beiträge bezahlt sind oder nicht, immer versichert. Dagegen schieben die GKV-Kunden eine geradezu riesige Schuldenlast an unbezahlten GKV-Beiträgen in Höhe von mehr als 7 Milliarden EURO vor sich her. Vergessen wird auch die Beitragshöhe der GKV mit 850 EUR (2019). Rechnet man die alljährlichen Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Kassen (2017: 14,5 Milliarden) dazu, so wäre der GKV-Beitrag noch höher. 1970 kostete eine GKV umgerechnet 50 EUR im Monat. In der Zukunft wird die negative demographische Entwicklung in Deutschland mit immer mehr Alten und immer weniger Jungen zu stark steigenden GKV-Beiträgen führen. Durch die Altersrückstellungen der PKV bleiben die privat Versicherten von diesem Problem verschont. Das sind beispielhaft einige Nachrichten zur PKV. Darüber wird aber nicht geschrieben, heute glauben dank der anhaltend negativen Presse viele PKV-Kunden mit wertvollen und günstigen privaten Verträgen daran, mit der PKV auf das falsche Pferd gesetzt zu haben. Wenige Problemfälle bestimmen die Diskussion. Das kennt man doch irgendwo her?

Individuelle Problemlösung

Wer als Versicherter der privaten Krankenversicherung einfach weniger bezahlen möchte, der hat mit der PKV-Tarifoptimierung und dem Tarifwechsel gem. § 204 VVG ein kostenloses Instrument zur Regulierung der Versicherungsbeiträge. Übrigens ein Vorteil gegenüber der GKV. Im Weg steht “nur” der PKV-Tarifdschungel. Marktführer in der vollumfänglichen und zu 100 % kostenlosen Beratung ist die hc consulting AG. Siehe hierzu auch die Stiftung Warentest Finanztest, zuletzt im Jahrbuch 2018.

 

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hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Als erstes Unternehmen in Deutschland bietet Henkel seinen Mitarbeitern eine betriebliche Pflegeversicherung an

 

Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann in Deutschland im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Die Wenigsten haben für diesen Fall vorgesorgt. Diese Lücke schließt Henkel jetzt mit einem einzigartigen Angebot für seine Mitarbeiter: Gemeinsam mit der IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) hat Henkel im Rahmen eines Sozialpartnermodells eine betriebliche Pflegezusatzversicherung entwickelt – als erstes Unternehmen in Deutschland.

Die Versicherung heißt CareFlex und wird von der DFV Deutsche Familienversicherung AG umgesetzt. Henkel bietet so allen rund 9.000 Mitarbeitern und Auszubildenden in Deutschland eine Basisabsicherung für die ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege – und das ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Zusätzlich zu der Basisabsicherung können Mitarbeiter die Pflegezusatzversicherung individuell aufstocken und sogar Familienangehörige – Lebenspartner, Kinder, Eltern und Schwiegereltern – mitversichern. CareFlex gilt ab Januar 2019.

“Wir sind stolz, gemeinsam mit unseren Partnern eine Pflegevorsorge anbieten zu können, die es so in Deutschland kein zweites Mal gibt”, sagt Kathrin Menges, Personalvorstand von Henkel. Durchschnittlich 2.400 Euro monatlich muss ein Pflegebedürftiger zum Beispiel in Düsseldorf aus eigener Tasche zum staatlichen Pflegegeld zuzahlen. “Das geht oft nur mit Unterstützung der Familie oder staatlicher Hilfe. Vor dieser hohen finanziellen und emotionalen Belastung möchten wir unsere Mitarbeiter schützen”, so Kathrin Menges.

Von der Basisabsicherung profitieren alle Mitarbeiter von Henkel in Deutschland. “Ein großer Vorteil ist, dass für die Aufnahme in die Versicherung weder eine Gesundheitsprüfung noch Risikoaufschläge erforderlich sind. Diese sind oft eine Hürde oder lassen die Beiträge in die Höhe schießen”, erläutert Martina Baptist, Leiterin der Versorgungssysteme bei Henkel.

Außerordentliche soziale Leistungen

CareFlex ist ein weiterer wichtiger Baustein in dem umfangreichen Angebot an sozialen Leistungen, die Mitarbeiter bei Henkel erhalten. Dazu gehören unter anderem eine zu 100 Prozent arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die Henkel bereits 1918 eingeführt hat, flexible Varianten der Entgeltumwandlung, ein Mitarbeiteraktienprogramm, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und zuletzt eine in Deutschland einzigartige private Gesundheitsvorsorge-Versicherung, durch die alle Mitarbeiter in Deutschland wichtige Vorsorgeuntersuchungen ohne finanzielle Eigenleistung in Anspruch nehmen können.

 

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Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstrasse 67, 40589 Düsseldorf, Tel: 0049-211-797-0, www.henkel.com

“Der vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der EbAV II Richtlinie öffnet EIOPA die Hintertür für die Einführung Solvency-II analoger Methoden in Risikomanagement, Berichtsanforderungen und Aufsichtspraxis. Genau das wollte der EU-Gesetzgeber nicht. Dem sollte der deutsche Gesetzgeber dann auch Rechnung tragen!” erklärte Dr. Georg Thurnes, stellvertretender Vorsitzender der aba am Rande der heutigen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags zum “Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)”.

Die Regelungen im § 329 VAG, § 43a VAG und § 294 VAG sollten daher im Hinblick auf EbAV im Sinne einer EU-Mindestharmonisierung gefasst werden, fordert die aba in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Andernfalls wird die im Gesetzentwurf vorgesehene “1:1-Umsetzung” faktisch zu einer EU-Vollharmonisierung durch EIOPA führen, die der Grundidee der EbAV II-RL eindeutig widerspricht. Da die Systeme der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Mitgliedstaaten große Unterschiede aufweisen und maßgeblich an das jeweilige nationale Arbeits- und Steuerrecht anknüpfen, ist die EbAV-II-RL – im Gegensatz etwa zu den EU-Richtlinien im Versicherungs-und Fondsbereich – auf eine EU-Mindestharmonisierung ausgelegt und lässt den Mitgliedstaaten bewusst größere Spielräume in der Umsetzung.

Die Regelung zur Zusammenarbeit mit EIOPA in § 329 VAG sieht nicht einmal vor, dass national durch die zuständigen Ministerien oder gar parlamentarisch überprüft werden kann, welche EIOPA-Standards und wie diese – auch im Hinblick auf das deutsche Arbeits-und Sozialrecht – für die Regulierung deutscher EbAV angemessen genutzt werden.

“Will man die bAV, wie durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz angestrebt, wirklich stärken, dann müssen Überregulierung und unpassende Regulierung für Pensionskassen und Pensionsfonds vermieden werden. Dies gilt auch für das neue hoffnungsträchtige Sozialpartnermodell. EbAV brauchen eine nachhaltig verlässliche und in das nationale Arbeits- und Sozialecht eingebettete Aufsichtsumgebung”, so Thurnes in Berlin.

“Wir bedauern, dass die langjährige Forderung der aba, ein eigenständiges Aufsichtsrecht für EbAV zu schaffen, durch den Regierungsentwurf nicht aufgegriffen wurde”, kritisierte Thurnes. Im Vergleich mit dem Referentenentwurf sei festzuhalten, dass der Regierungsentwurf für die Praxis wichtige Kleinigkeiten besser regele, die auf eine EU-Vollharmonisierung ausgerichteten VAG-Regeln blieben jedoch – entgegen dem Geist der EbAV-II-RL – unberührt, bemängelt die aba in ihrer Stellungnahme.

 

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aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

Fast jeder zehnte Schaden am Auto kostet mehr als 5.000 Euro

 

Trotz des Dieselskandals, Feinstaubbelastung und teuren Sprits fahren die Bundesbürger gern und viel Auto. Aktuell zählt die Bundesrepublik allein 46,5 Millionen zugelassene Personenkraftwagen.1 Gemessen an der Einwohnerzahl besitzt mehr als jeder zweite Deutsche einen Pkw. Ebenso wie die Anzahl der Fahrzeuge nimmt auch die Menge der Blechschäden jedes Jahr zu, die Zahl der Personenschäden hat zuletzt glücklicherweise abgenommen.2 Dies spiegelt auch der Karambolage-Atlas der Generali in Deutschland wider, in dem Daten aus 2017 und 2015 ausgewertet wurden.

„Die wichtigste Erkenntnis unserer Untersuchung: Dank verbesserter Technik und vieler Sicherheitssysteme werden nur bei weniger als 4 Prozent aller Schäden Menschen verletzt. Dies ist ein großer Erfolg, denn Personenschäden im Straßenverkehr sind oft dramatisch“, sagt Roland Stoffels, Vorsitzender der Geschäftsführung der Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH. Obwohl nur bei 3,9 Prozent aller Unfälle ein Mensch verletzt wird, sind diese Situationen für knapp ein Drittel aller Kosten verantwortlich: 2017 wurden rund 300 Mio. Euro für die Versorgung von Unfallopfern im Straßenverkehr gezahlt. Dies geht aus Deutschlands großem Karambolage-Atlas 2018 hervor, für den die Generali in Deutschland über 700.000 Schadenfälle aus den Jahren 2017 und 2015 ausgewertet hat.

Stoffels sieht jedoch nicht nur Positives: „Unser Karambolage-Atlas zeigt auch, dass es trotz zahlloser technischer Helferlein im Auto erstaunlich oft auf deutschen Straßen kracht und knirscht.“ 2017 hatte mehr als jeder neunte Fahrzeughalter einen Kfz-Schaden, die Kosten lagen durchschnittlich bei 2.300 Euro pro Schaden.

Klischee bestätigt: Mercedes- und BMW-Fahrer besonders häufig in Unfälle verwickelt

Fahrern der Premium-Marken wird oft vorgeworfen, besonders unvorsichtig zu fahren. Der Karambolage-Atlas bestätigt nun: Autos keiner anderen Marke verursachen mehr Haftpflicht-Schäden als die Edel-Hersteller aus Stuttgart (Mercedes-Benz: 5,4 Haftpflicht-Schäden pro Jahr je 100 Versicherte) und München (BMW: 5,2 Haftpflicht-Schäden). Scheinbar vorsichtiger sind dagegen offenbar Fahrer von Fiat und Skoda unterwegs, deren Haftpflicht-Schadenhäufigkeit nur bei 4,6 Prozent liegt. Untersucht wurden hierbei jedoch nur die zehn häufigsten Automarken Deutschlands.

Die durchschnittliche PS-Zahl neu zugelassener Wagen steigt seit Jahren und liegt laut Kraftfahrtbundesamt bei mehr als 150 Pferdestärken. Tendenziell geht mehr Leistung auch mit einer höheren Schadenhäufigkeit einher: Schwach motorisierte Autos mit maximal 75 PS kommen lediglich auf eine Schadenhäufigkeit von 6 Prozent. Dagegen kommen Fahrzeuge mit 250 bis 300 Pferdestärken auf 19,9 Prozent. Durchschnittlich hat also rund jedes fünfte dieser Autos einen Schaden pro Jahr.

Mehr Menschen, mehr Autos, mehr Unfälle

Grundsätzlich gilt: Je mehr Menschen auf engem Raum leben, desto höher liegt die Schadenhäufigkeit. Durchschnittlich liegt sie in Deutschland bei 11,7 Prozent. Klar darüber liegt das Bundesland Berlin mit einem Wert von 15,5 Prozent, dicht gefolgt von den Stadtstaaten Hamburg (15,4 Prozent) und Bremen (13,5 Prozent). Weniger Sorgen um Unfälle müssen sich hingegen die Einwohner von norddeutschen Flächenländern machen. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegt die Schadenhäufigkeit nur bei 10,8 Prozent.

Männer sind Hitzköpfe und Frauen können nicht einparken?

Geht es um Unfälle, wird schnell darüber diskutiert, ob nun Männer oder Frauen besser Auto fahren. Der Karambolage-Atlas zeigt jedoch: Die Schadenhäufigkeit der Geschlechter unterscheidet sich nur geringfügig (männliche Versicherungsnehmer 11,4 Prozent; weibliche Versicherungsnehmer 12,5 Prozent).

Von wegen Sonntagsfahrer

Wegen glatter Straßen und Schneetreibens gilt im Winter besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Überraschend: Die meisten Schäden geschehen jedoch nicht im Winter, sondern finden in den Sommermonaten von Mai bis August statt. „Für die Verteilung der Schadenfälle mag es vielschichtige Gründe geben. Wir gehen davon aus, dass die meisten Fahrer in den kalten und dunklen Monaten eher vorsichtig unterwegs sind. In den wärmeren Monaten scheint es auf Deutschlands Straßen – möglicherweise bedingt durch die Ferien und die Motorradsaison – hektischer zuzugehen“, erklärt Stoffels.

Mit den Ergebnissen des Karambolage-Atlas kann auch mit dem Vorurteil der Sonntagsfahrer aufgeräumt werden: Unter der Woche ist das Schadenrisiko am Donnerstag mit 16,7 Prozent und Freitag 16,6 Prozent am höchsten – vermutlich, weil die meisten Autofahrer am Ende der Arbeitswoche schnell nach Hause möchten. Am Sonntag hingegen verringert sich die Anzahl der Schadenfälle und liegt bei lediglich 8,3 Prozent.

Die Schadenhäufigkeit stellt die Wahrscheinlichkeit unter allen Versicherten dar, von einem Versicherungsfall betroffen zu sein. Dazu wurden von der Generali in Deutschland die Daten von 700.000 Kfz-Schadenfällen ausgewertet. Auswertungsdetails zu allen deutschen Städten und Landkreisen zeigt die interaktive Karte auf www.generali.de/karambolage-atlas.

 

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Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Marktwächter untersuchen Basisinformationsblätter von kapitalbildenden Versicherungen

 

Die neuen Basisinformationsblätter (BIB) für kapitalbildende Versicherungen bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Das geht aus einer Untersuchung des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg hervor. Die Verbraucherschützer hatten 26 BIB zu fondsgebundenen Rentenversicherungen verschiedener Anbieter unter die Lupe genommen. Die Hamburger Marktwächter kritisieren ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments.

Die BIB sollen im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen als neuer europäischer Standard seit dem 1. Januar 2018 den Verbrauchern bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen. Sie sollen über Kosten und Risiken informieren und sind vom Versicherer vor dem Vertragsschluss an den Verbraucher auszuhändigen. „Um Produkte miteinander vergleichen zu können, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den von uns untersuchten BIB leider nicht der Fall“, bemängelt Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es bedarf klarer Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz. Transparenz bedeutet sowohl eine einheitliche Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken als auch ein einheitlicher Sprachgebrauch.“

Keine konkreten Zahlen und Leistungsdaten

Die Verbraucherschützer bemängeln an den untersuchten BIB zudem die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. „Die Angabe von Spannen – etwa bei Kosten und Risikoklassen – bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Nur anhand von konkreten Zahlen lassen sich Produkte adäquat vergleichen. Die BIB sind keine Hilfe für den Verbraucher, sofern sie nicht auf das individuelle Angebot zugeschnitten sind“, so Klug. In keinem der von den Marktwächtern untersuchten BIB orientierten sich die angegebenen Zahlen und Werte genau an den Angaben des Musterkunden.

Methodik: Der Marktwächter Finanzen hat eine Stichprobe von 26 BIBs verschiedener Versicherer zu dem Produkt fondsgebundene Rentenversicherung aus dem Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Dabei stammen zwölf aus konkreten und unterschriftsreifen Angeboten und 14 aus dem Internet ohne konkreten Angebotsbezug. Die großen Anbieter sind vertreten.

 

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Verbraucherzentrale Bundesverband, Marktwächter, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel: (030) 25 800-0, Fax: (030) 25 800-518, www.marktwaechter.de

Der Aufsichtsrat der ERGO Group AG hat in seiner heutigen Sitzung die Verkleinerung des Vorstandes der ERGO Group AG zum 1. Januar 2019 beschlossen.

 

Der Vorstand besteht künftig nur noch aus fünf Mitgliedern. Die Verantwortung für sämtliche Versicherungssparten der ERGO Group wird in einem Vorstandsressort gebündelt. Clemens Muth, bislang für das Ressort Leben & Gesundheit verantwortlich, übernimmt in seiner neuen Funktion als Chief Underwriting Officer zusätzlich die Verantwortung für das Ressort Sachversicherung.

Monika Sebold-Bender scheidet in gegenseitigem Einvernehmen mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand der ERGO Group AG aus. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft danken ihr für ihre geleisteten Dienste und ihr Engagement und wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg.

Markus Rieß, Vorstandsvorsitzender der ERGO Group AG: „Ich bedauere das Ausscheiden von Monika Sebold-Bender. Sie hat in den ersten beiden Jahren der Umsetzung unseres Strategieprogramms (ESP) mit ihrer Erfahrung im Sachversicherungsgeschäft einen sehr wertvollen Beitrag für die Neuausrichtung der ERGO geleistet. Im Namen des gesamten Vorstands danke ich ihr für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Mit der Verkleinerung des Vorstands und der Ressortbündelung bei Herrn Muth geht die ERGO gestärkt in die zweite Halbzeit ihres Strategieprogramms.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert das am 8.11. 2018 im Bundestag verabschiedete Rentenpaket

 

„Das Credo der sogenannten doppelten Haltelinie von 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rentenhöhe und 20 Prozent Rentenbeitragssatz bis 2025 wird die Steuerzahler jährlich einige Milliarden Euro kosten“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit verteilt die Politik ohne Not steuerfinanzierte Sozialgeschenke und belastet zusätzlich die Arbeitgeber und Beitragszahler.“

Nach Ansicht des BVK hätte es den politischen Entscheidungsträgern gut angestanden, erst einmal die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ bis März 2020 abzuwarten, bevor ein so weitreichender Beschluss gefasst wurde. Die jetzt beschlossene Rentenreform ist zudem kurzsichtig und teuer. Denn in den nächsten Jahren, wenn die Babyboomer-Generation in Rente gehen wird, muss das jetzt gesetzte Rentenniveau aus Steuermitteln und Rentenbeiträgen mit Milliarden Euro finanziert werden. Damit belastet wird vorwiegend die nachwachsende Generation.

Der BVK spricht sich daher für eine Stärkung privater Altersvorsorge aus, für die die Versicherungsvermittler Experten sind. „Diese Marschrichtung wäre zukunftsgerichtet und nachhaltig und würde auch den sozialpolitischen Auftrag unseres Berufsstandes anerkennen“, betont der BVK-Präsident. „Außerdem würde die Eigenverantwortung der Beitragszahler honoriert, und durch die Entlastung der Arbeitgeber könnten beschäftigungspolitische Impulse gegeben werden.“

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel.: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de