Das Drei-Ebenen-Modell für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Praxis

 

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Finanzdienstleistern birgt enorme Potenziale. Mangelndes fachliches Wissen und unzureichende Erfahrung schaffen jedoch hohe Unsicherheiten und Risiken bei Auswahl und Umsetzung. Notwendig ist deshalb die Entwicklung eines systematischen Vorgehens. Das vorliegende Whitepaper beschreibt dafür einen strukturellen Rahmen und unterstützt den zielgerichteten Einsatz und die effiziente Umsetzung von Vorhaben der Künstlichen Intelligenz.

Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Hype, sondern ermöglicht Lösungen, die im täglichen Bankbetrieb nutzbringend eingesetzt werden können. Ursache dafür sind drei Entwicklungen, die sich miteinander verbinden und diesen produktiven Einsatz ermöglichen:

Erstens haben Methoden, Techniken und Verfahren mittlerweile die nötige Reife erreicht.

Zweitens gibt es heute eine große Bandbreite von Einsatzszenarien, die mit solchen Verfahren unterstützt werden könnten: Kundensegmentierung, Robo Advice, Chatbots und Betrugserkennung sind nur ein Auszug aus den denkbaren Umsetzungen.

Drittens erreicht die Informationstechnik nunmehr die nötige Leistungsfähigkeit und generiert eine große Menge an digitalisierten Daten, die die notwendige Basis für die Anwendung von KI bedeuten. Mit dieser IT können also ausgereifte Verfahren auf vorhandene Praxisprobleme erfolgreich angewandt werden.

Die zielgerichtete Anwendung von KI erfordert demnach analytische Tiefe sowie Erfahrung im Einsatzfeld. Beides scheint bislang in der Finanzdienstleistungsbranche nicht ausreichend vorhanden. Aus diesem Grund hat ibi research ein Konsortialprojekt initiiert, um zusammenmit elf Unternehmenspartnern – Banken, Rechenzentren und Dienstleistern – eine strukturierte Vorgehensweise für den Einsatz von KI zu erarbeiten.

Über einen Zeitraum von sechs Monaten wurde auf Basis einer grundlegenden Wissensbasis und einem gemeinsamen Verständnis von KI ein Modell entwickelt, mit dessen Anwendung unabhängig vom eigentlichen Geschäftsprozess oder KI-Verfahren ein jeweils fokussierter Projektverlauf sichergestellt wird. Ziel war es insbesondere, eine stringente Logik zu entwickeln, um für ein konkretes Institut zu bestimmen, ob und wo sich KI-Anwendungen für ein bestimmtes Anwendungsfeld eignen und welche KI-Methoden hinterlegt werden können.

Das entwickelte Drei-Ebenen-Modell liefert einen strukturierten Ansatz, KI-Projekte fokussiert durchzuführen: Zu Beginn eines Projekts (erste Ebene) steht stets die Auswahl eines konkreten Geschäftsprozesses, bei welchem KI-Potenzial vermutet wird, d. h. der mithilfe von KI optimiert werden kann. Im zweiten Schritt werden auf Ebene zwei dem ausgewählten Geschäftsprozess fünf Anwendungsklassen zugeordnet, um den Geschäftsprozess derart zu zerlegen, dass die inhäreten Teilprozesse bzw. -aufgaben für KI abgeleitet werden können. Diesen Anwendungsklassen können auf der dritten Ebene abschließend Methoden und Verfahren der KI zugeordnet werden.

Das vorliegende Whitepaper erläutert die Entstehung und Argumentation des Drei-Ebenen-Modells und skizziert seine Anwendung.

Whitepaper

Künstliche Intelligenz in der Finanzdienstleistung – Von der Analyse der Einsatzszenarien bis hin zur Entwicklung eines Frameworks für den KI-Einsatz   von Stefan Mesch, Prof. Dr. Hans-Gert Penzel, Dr. Anja Peters, Stephan Weber

Das Whitepaper steht Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung unter www.ibi.de/KI-Whitepaper

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ibi research an der Universität Regensburg GmbH, Galgenbergstraße 25, D-93053 Regensburg, Tel: 0941 943-1921, www.ibi.de/

Betriebliches Gesundheitsmanagement erneut das Beste in der Versicherungsbranche in Deutschland

 

Deutschlands gesündeste Unternehmen haben sich wieder der Herausforderung gestellt, den Corporate Health Audit zu bestehen und ihr betriebliches Gesundheitsmanagement auf den Prüfstand zu stellen. Die Fachjury des Corporate Health Awards zeichnet jedes Jahr Unternehmen für herausragende Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) aus. Das BGM der Gothaer Versicherungen hat jetzt zum fünften Mal den Corporate Health Award gewonnen. Damit nahm das Unternehmen auch dieses Jahr im Bereich Versicherungen den Spitzenplatz ein. Insgesamt hatten 270 Unternehmen ihre Bewerbung eingereicht.

Kernargumente der Jury

Die Jury lobte das ganzheitliche und durch vielfältige Maßnahmen begleitete betriebliche Gesundheitsmanagement-Konzept des Gothaer Konzerns. Die Mitarbeiter würden immer wieder durch Anreize und attraktive Aktionen zur Partizipation an gesundheitsfördernden Maßnahmen motiviert. Insbesondere wurde die Nachhaltigkeit des BGM durch die stetige, praxisnahe Weiterentwicklung der betrieblichen Kennzahlen sowie das außergewöhnliches Demografie-Management gewürdigt.

“Wir freuen uns sehr über den fünften Corporate Health Award! Die Gothaer engagiert sich seit fast 15 Jahren mit einem vielfältigen Spektrum im betrieblichen Gesundheitsmanagement für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Die erneute Auszeichnung mit dem Corporate Health Award bestärkt uns darin, unseren erfolgreichen Weg weiter zu gehen und unser BGM kontinuierlich weiterzuentwickeln“, so Dr. Karsten Eichmann, Vorstandsvorsitzender des Gothaer Konzerns. Das erfolgreiche Konzept wird über das Gothaer Tochterunternehmen MediExpert auch externen Unternehmen angeboten: Zu den externen Kunden von MediExpert zählen beispielweise die Koelnmesse GmbH, der Energieversorger NEW AG und der Automationsspezialist Hans Turck GmbH Co. KG.

2017 durfte der Gothaer Konzern gemäß den Regularien des Veranstalters nach zweimaligem Gewinn des Awards in Folge – 2015 und 2016 – kein drittes Mal an der Finalrunde teilnehmen. Das BGM der Gothaer Versicherungen nahm zuletzt 2016 im Bereich Versicherungen den Spitzenplatz ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Fünf Sterne in punkto Kundenorientierung – diese Auszeichnung erhielt HDI bei der Preisverleihung auf dem AMC-Herbstmeeting in Köln.

 

Für den Award „Nachhaltige Kundenorientierung in der Assekuranz“ haben sich im achten Jahr in Folge Versicherungsgesellschaften auf den Prüfstand ihrer Kunden gestellt.

Eine im September durchgeführte Online-Kundenbefragung der AMC Finanzmarkt GmbH und der ServiceValue GmbH untersuchte das Zusammenspiel der Kriterien Nachhaltigkeit und Kundenorientierung anhand von sechs Teilaspekten: „Sozial und gesellschaftlich verantwortliches Handeln“, „Interesse an langfristiger Kundenbeziehung“, „Belohnung von Kundentreue“, „Proaktive Angebote“, „Verlässlichkeit von Aussagen“ sowie „Partnerschaftliche und gerechte Kundenbeziehung“. Zudem wurde die Kundenbindung der teilnehmenden Versicherungsunternehmen untersucht: Empfehlen die Befragten ihren Versicherer weiter? Wie viel Treue, Loyalität und Vertrauen empfinden sie?

„Über neunzig Prozent der befragten Kunden fühlen sich bei uns gut aufgehoben und bauen auf die Verlässlichkeit unserer Aussagen“, freut sich Marc Bracht, Leiter Onlinemarketing und Social Media bei HDI, bei der Entgegennahme des Awards. „Unser besonderer Dank gilt unseren Kunden für ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Es bestärkt uns darin, dass unsere Maßnahmen, Kundenbeziehungen aufzubauen und diese langfristig auch zu halten, in eine gute Richtung gehen“, ergänzt Bracht.

Die Kundenbefragung wird von AMC und ServiceValue seit 2010 jährlich durchgeführt. Die Gewichtung der Aussagen erfolgt mit dem sogenannten NKX – einem Index-Wert auf einer Skala von 0 bis 100 – und ergibt sich aus dem Zusammenspiel der Teilaspekte zu Kundenorientierung und Kundenbindung. Die AMC Finanzmarkt GmbH ist seit 1994 das moderierte Netzwerk der Assekuranz und ihrer Partner. Sie bietet über 150 Mitgliedsunternehmen Trends, Anregungen und Erfahrungen für Marketing und Vertrieb. Die Service Value GmbH ist eine auf Servicequalität und Relationship Management spezialisierte Analyse- und Beratungsgesellschaft aus Köln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Zusammenarbeit mit Gesundheits-Start-ups ist Teil der Smart-Insurance-Offensive der Generali in Deutschland

 

Die Generali in Deutschland treibt ihre digitale Transformation weiter voran: Der private Krankenversicherer des Konzerns, die Central, arbeitet im Bereich Gesundheit mit den Start-ups Preventicus, SkinVision und TeleClinic zusammen. Durch die Kooperationen erweitert die Central ihren digitalen Service für die Versicherten. So haben Kunden beispielsweise die Möglichkeit, ihren Herzrhythmus EKG-genau zu messen, Muttermale hinsichtlich eines erhöhten Hautkrebsrisikos zu prüfen und Ärzte via Fernsprechstunde zu konsultieren – und das alles ganz einfach per Smartphone.

Innovative Angebote

Der „Gesundheitslotse“ von Preventicus gibt den Versicherten einen Überblick über ihren Gesundheitszustand und verweist gezielt auf individuell passende Angebote, um die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Dafür messen die Kunden mit ihrem Smartphone zum Beispiel ihren Herzrhythmus und erhalten sofort eine Rückmeldung auf ihrem Smartphone. Die Messung dauert 1 Minute und erfolgt ganz ohne Zubehör über die Kamera des Smartphones an der Fingerkuppe. Zur Analyse wird die mit Kardiologen entwickelte und klinisch geprüfte Technik von Preventicus Heartbeats genutzt, einem zertifizierten Medizinprodukt. Aus dieser Messung lassen sich auch Informationen zum individuellen Stresslevel gewinnen. Darüber hinaus beantworten die Kunden Fragen zu den Bereichen Herz, Kreislauf, Wohlbefinden, Stoffwechsel und Motorik.

SkinVision bietet eine App, mit der die Versicherten Muttermale und Hautveränderungen mithilfe ihres Smartphones überprüfen und analysieren lassen können. Das Unternehmen arbeitet mit einem klinisch getesteten Algorithmus, der Anzeichen von Hautkrebs in Muttermalen und dem umgebenden Hautgewebe berechnen kann. Die App zeigt innerhalb von 30 Sekunden eine Indikation für niedriges, mittleres oder hohes Risiko an und gibt zusätzlich Ratschläge, welche Muttermale im Laufe der Zeit überprüft werden sollten. Bei Fotos mit einer hohen Risikoeinstufung werden die Nutzer innerhalb von 48 Stunden zusätzlich von dem professionellen SkinVision-Team aus Dermatologen beraten, welche nächsten Schritte zu unternehmen sind.

Bei dem bundesweiten Angebot von TeleClinic erhalten die Kunden jederzeit eine hochwertige medizinische Versorgung durch einen Allgemein- oder Facharzt: So sparen sie wertvolle Wartezeit. Per Videotelefonie sprechen die Versicherten mit Ärzten, die auf Grundlage der Krankheitssymptome entsprechende Therapien und die Medikation empfehlen. Die Ärzte können zudem digital Rezepte oder Überweisungen ausstellen. Den Kunden der Central steht dieser Service rund um die Uhr zur Verfügung.

Smarte Lösungen für alle Lebensbereiche

„Für uns ist es wichtig, nicht nur bei den Leistungsabrechnungen Kontakt zu unseren Kunden zu haben, sondern ein verlässlicher Partner in allen Lebensbereichen zu sein – insbesondere präventiv, bevor es zu Beeinträchtigungen kommt“, sagt Dr. Jochen Petin, Chief Insurance Officer Health der Generali Deutschland AG und Vorstandsvorsitzender der Central Krankenversicherung. „Deshalb hat die Generali in Deutschland vor rund zwei Jahren ihre digitale Transformation mit der Smart-Insurance-Offensive gestartet, deren zentraler Bestandteil der Einsatz intelligenter Technologien ist. Wir bieten als einziger Versicherer im deutschen Markt Smart-Insurance-Lösungen in nahezu jedem Bereich an: Generali Vitality zur Unterstützung eines gesundheitsbewussten Lebens, Generali Mobility in Form von Telematik-Tarifen für sicheres Fahren und Generali Domocity bzw. Smart Home für ein sicheres Zuhause“, so Petin.

Die Kooperationen der Central mit den Start-ups Preventicus, SkinVision und TeleClinic sind eine ideale Ergänzung der vorhandenen Services im Bereich Gesundheit. Die Services stehen allen Kunden des exklusiven Vertriebspartners Deutsche Vermögensberatung AG über die Kundenapp „MeineApp“ zur Verfügung. Um die Telemedizin von TeleClinic in Anspruch nehmen zu können, ist eine Vollversicherung der Central Voraussetzung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Leistungen häufig „sehr gut“

 

Beim Thema Pflegenotstand denkt fast jeder zunächst an den akuten Fachkräftemangel; betroffene Pflegebedürftige trifft es häufig aber auch finanziell – die gesetzlichen Leistungen decken bei weitem nicht immer die nötigen Mittel. Wer privat vorsorgen kann, für den ist eine private Pflegetagegeldversicherung eine Option. Welche der Versicherungen aktuell das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, zeigt der Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität, welches im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv 31 Versicherer unter die Lupe genommen hat.

Sechs Versicherer „sehr gut“

Die untersuchten Pflegetagegeldversicherungen erzielen insgesamt ein gutes Qualitätsurteil. Dabei überzeugt die Branche insbesondere in der Leistungsbewertung der Ratingagentur Franke und Bornberg. Ein differenziertes Bild ergibt allerdings die Gesamtbetrachtung, die auch Kosten und Auszahlungshöhe miteinbezieht – die Qualitätsurteile der einzelnen Versicherer reichen von „sehr gut“ bis „ausreichend“.

Preis-Leistungs-Vergleich nötig

Zwischen den Versicherungen gibt es große Kostenunterschiede. So lassen sich durch die Wahl des günstigsten anstelle des teuersten Anbieters im Schnitt rund 60 Prozent der Kosten sparen. Die Kehrseite der Medaille: Wer Wert auf eine niedrige Prämie legt und an dieser Stelle spart, muss mit teils deutlich geringeren Geldbeträgen im Pflegefall rechnen. So platziert sich keiner der untersuchten Versicherer sowohl bei den Kosten als auch zugleich bei den ausgezahlten Leistungen unter den Top 3 der analysierten Tarife. „Vor dem Vertragsabschluss sollte der Verbraucher die gravierenden Unterschiede bei der Auszahlungshöhe beachten. So liegt die Spanne der ausgezahlten Leistungen beispielsweise im Pflegegrad 1 zwischen 75 und 1.500 Euro – sowohl bei der ambulanten wie auch stationären Pflege“, so Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität.

Die besten Pflegeversicherungen

Testsieger ist Hanse-Merkur mit dem Qualitätsurteil „sehr gut“. In der Leistungsbewertung erzielt kein Versicherer ein besseres Ergebnis. Auch mit niedrigen Monatsbeiträgen punktet das Unternehmen: Das Einsparpotenzial gegenüber dem jeweils teuersten Tarif liegt je nach Kundenprofil bei bis zu 61,1 Prozent. Hinsichtlich der ausgezahlten Leistungen überzeugt HanseMerkur vor allem bei der stationären Pflege in den Pflegegraden 2, 3 und 4. Concordia belegt Rang zwei, ebenfalls mit einem sehr guten Gesamtergebnis.

Der Anbieter erreicht mit den besten Punktwert in der Leistungsbewertung. Im Rahmen der Analyse der ausgezahlten Leistungen liegt das Unternehmen unter den Top-3-Anbietern: So werden ab Pflegegrad 2 in der stationären wie auch in der ambulanten Pflege 1.500 Euro pro Monat an Pflegebedürftige ausgezahlt. Auf dem dritten Rang platziert sich Barmenia (Qualitätsurteil: „sehr gut“). Die angebotenen Tarife sind preislich attraktiv: Für die drei untersuchten Kundenprofile liegen die Kosten durchweg unter den durchschnittlichen

Monatsbeiträgen der Branche. Zudem zählt das Versicherungsunternehmen in der Leistungsbewertung von Franke und Bornberg zu den besten Anbietern. Das Deutsche Institut für Service-Qualität analysierte 31 Unternehmen, die eine private Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Förderung anbieten. Der Test beinhaltete eine Leistungsbewertung, eine Kostenanalyse sowie eine Erfassung der Höhe der ausgezahlten Leistungen. Die Analyse der Tarife basierte auf drei Kundenprofilen für gesunde Versicherte im Alter von 30, 45 und 60 Jahren. Die Erhebung der Daten beruhte auf verbindlichen Angaben der Unternehmen, wie den gedruckten Versicherungsbedingungen oder dem Versicherungsschein (Stand der Daten: September 2018). Die Prüfung und Bewertung der Tarife erfolgte im Rahmen einer Kooperation mit der Ratingagentur Franke und Bornberg.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DISQ Deutsches Institut für Service-Qualität GmbH & Co. KG, Dorotheenstraße 48, 22301 Hamburg, Tel: +49 (0)40 / 27 88 91 48-0,

Fax: +49 (0)40 / 27 88 91 48-91, www.disq.de

Grundvoraussetzungen ungleich

 

Problematische Vertragskonstellationen

Die Krankenversicherung im Rentenalter ist klar geregelt. „Bei der gesetzlichen Rente beteiligt sich die Rentenversicherung an den Beiträgen zur Krankenkasse genauso wie es im Arbeitsleben der Arbeitgeber tut“, erläutert Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Den allgemeinen Beitragssatz von aktuell 14,6 Prozent teilen sich Rentner und Rentenversicherung mit je 7,3 Prozent.“ Ab dem kommenden Jahr dürfte er geringfügig auf 15,5 Prozent sinken, zudem werde auch der Zusatzbeitrag geteilt. Diesen bemisst jede Kasse individuell. Der Kassenexperte erwartet, dass sich dieser 2019 im Schnitt bei 0,9 Prozent einpendeln wird: „Dadurch werden gesetzliche Rentner im kommenden Jahr inklusive der Pflegeversicherung insgesamt rund elf Prozent an die Sozialversicherungen abtreten müssen.“

Alleingestellte Betriebsrentner

Kassenbeiträge müssen gestemmt werden

Für die Zuflüsse aus Betriebsrenten sieht die Regelung deutlich weniger komfortabel aus: „Gesetzlich Versicherten wird der volle Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen berechnet, den sie voll selbst tragen müssen“, sagt der Kassenexperte. Ab dem kommenden Jahr sind das 15,5 Prozent plus Zusatzbeitrag. Von einer betrieblichen Bruttorente von 300 Euro gehen damit im Schnitt derzeit etwa 46,50 Euro an die gesetzliche Krankenversicherung. Auch bei der Pflegeversicherung wird der volle Beitragssatz erhoben. Betriebsrentner, die Eltern sind, müssen deshalb 3,05 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. Bei einer Rente von 300 Euro sind das 9,15 Euro – zusammen also 55,65 Euro. Rentner ohne eigene Kinder zahlen bei der Pflegeversicherung 0,25 Prozent (0,75 Euro) mehr, also insgesamt 56,40 Euro. Diese Belastung von knapp einem Fünftel der Zusatzrenten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (etwa Az.: BVerfG, 1 BvR 2137/06 vom 28.02.2008 oder BvR 1660/08 vom 28.9.2010). Ausnahmen gibt es nur für Zeiten, in denen nicht ein früherer Arbeitgeber sondern der jetzige Betriebsrentner allein die Beiträge getragen hat.

Mini-Renten bleiben verschont

Geringe Gesamteinkünfte sind frei

Wer als gesetzlich versicherter Rentner kaum Zusatzeinkünfte erzielt, darf auch eine betriebliche Mini-Rente abgabenfrei einstreichen. „Betriebsrenten sind generell erst beitragspflichtig, wenn der monatliche Zahlbetrag „ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße“ übersteigt“, erklärt Kassenexperte Adolph. Dies sei in Paragraf 226, Absatz 2 des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Ab kommenden Jahr liegt die Bezugsgröße bei 3115 Euro im Monat, ein Zwanzigstel beträgt entsprechend 155,75 Euro.

Liegen Betriebsrenten und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit darunter bleiben sie unberücksichtigt. Liegt der Grenzbetrag auch nur einen Cent darüber, ist es mit der Beitragsfreiheit jedoch komplett vorbei. Falls sich eine künftige Betriebsrente in dieser Größenordnung bereits im Vorfeld abzeichnet, sollten rentennahe Anwärtern – wenn möglich – keine weitere Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Rentner können, wie alle anderen gesetzlich Krankenversicherten, ihre Krankenkasse frei wählen. Bei einem Wechsel gibt es keinerlei Gesundheitsprüfung, sodass problemlos eine leistungsstärkere Kasse für die genau passende, möglichst umfangreiche Versorgung gewählt werden kann. Für den zu zahlenden Beitrag kommt es darauf an, ob man pflichtversichert ist oder als freiwilliges Mitglied geführt wird. Bei pflichtversicherten Rentnern fallen nur Krankenversicherungsbeiträge auf die gesetzliche Rente an und von denen zahlt die Rentenversicherung auch die Hälfte, ganz wie bei einem Arbeitgeber (vgl. Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer im Vergleich). Lediglich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag muss man selbst bezahlen. Hat man über die gesetzliche Rente hinaus eine betriebliche Altersvorsorge (darunter fallen auch Direktversicherungen), dann werden diese mit dem vollen Beitrag belegt. Eine Ausnahme davon wird nur gemacht, wenn der Rentner zeitweise die gesamten Beiträge selbst getragen hat und selbst Versicherungsnehmer war. Bei freiwillig versicherten Rentnern wird es dagegen ziemlich teuer, denn hier fallen die Krankenversicherungsbeiträge nicht nur auf die Gesetzliche und Betriebliche Rente an, sondern auf alle Formen der Einkünfte! Das bedeutet, alle Zinsen und sonstige Kapitalerträge, Mieteinnahmen, etc. fallen unter die Beitragspflicht – und zwar mit dem vollen Satz von 14,6% plus dem Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstr. 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Viele Autofahrer haben Vorbehalte gegenüber den Partnerwerkstätten der Versicherer.

 

Dabei bieten sie im Schadenfall besonderen Service. Wer seine alte Versicherung zum 30. November kündigt und sich für den DEVK-Tarif Kasko-Mobil entscheidet, spart außerdem 20 Prozent in der Kfz-Kaskoversicherung.

Mehr als 2,6 Millionen Verkehrsunfälle hat die Polizei 2017 auf deutschen Straßen gezählt. Allerdings werden besonders Bagatell- oder Parkschäden oft nicht der Polizei gemeldet, sodass die Zahl der tatsächlichen Unfälle noch deutlich höher liegen dürfte. Im Schadenfall wenden sich Autofahrer an die Versicherer. Wer den Unfall verursacht hat, kann sich für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs eine Partnerwerkstatt empfehlen lassen – und so Zeit und Geld sparen. Geschädigte haben immer die freie Werkstattwahl.

Was heißt eigentlich “Werkstattbindung”?

Viele Versicherte stehen einer Werkstattbindung immer noch skeptisch gegenüber. Werkstattbindung bedeutet: Der Autobesitzer erklärt sich bereit, künftige Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt seiner Versicherung reparieren zu lassen. Im Gegenzug spart er bei den Beiträgen zur Kaskoversicherung. Für Inspektionen und Wartungsarbeiten kann er natürlich weiterhin eine Werkstatt seiner Wahl aufsuchen.

Mit “Kasko-Mobil” 20 Prozent sparen

Die Vorteile der Werkstattbindung erklärt DEVK-Schadenchef Peter Boecker: “Wir als Versicherer können Schäden besser und schneller abwickeln. Dadurch sparen wir Kosten und dies geben wir an die Kunden weiter.” Wer sich zum Beispiel bei der DEVK für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheidet, spart 20 Prozent bei den Kaskobeiträgen. “Außerdem holen wir das Fahrzeug zu Hause ab und bringen es gereinigt wieder zurück”, ergänzt Boecker. “Wir geben Versicherten für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug und gewähren auf die durchgeführten Arbeiten eine Garantie von zehn Jahren mit Eintritt in die Herstellergarantie.”

Die DEVK hat das größte Partnerwerkstattnetz in Deutschland

Der Schadenexperte räumt auch mit dem Vorurteil auf, die Auswahl an Partnerwerkstätten sei sehr eingeschränkt: “Das war früher mal so und hält sich ziemlich in den Köpfen der Leute. Wir arbeiten derzeit mit über 4.000 Partnern in Sachen Kfz-Reparatur zusammen – darunter etwa 70 Prozent Markenwerkstätten der Hersteller.” Bundesweit ist die DEVK damit der Versicherer mit dem dichtesten Werkstattnetz. Die Kunden entscheiden selbst, in welchem Partnerbetrieb sie ihr Auto reparieren lassen. Auch in ländlichen Regionen finden Autofahrer Werkstätten in der Nähe.

Wer sein Auto trotz Werkstattbindung anderswo reparieren lässt, muss einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen. Denn Versicherer bezahlen in aller Regel nur den Betrag, den sie auch bei ihrer Partnerwerkstatt bezahlt hätten – das ist natürlich meistens ein ganzes Stück weniger. Manche Versicherer verhängen auch Vertragsstrafen. Hierzu gibt es in der Branche unterschiedliche Regelungen. “Am besten“, so Peter Boecker, “erkundigen sich Autobesitzer vor der Reparatur bei ihrem Versicherer.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, Tel. 0221 757-1802, www.devk.de

Goldmedaille für die NV-Versicherungen

 

Das Magazin AssCompact hat in seiner Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2018“ die Unterstützung der Versicherer im Vermittlermarkt untersucht. Die NV-Versicherungen belegen in diesem Ranking den fünften Platz und konnten sich damit um acht Plätze im Vergleich zur letzten Studie verbessern. Das Engagement unseres Maklerservices und der Umgang mit Problemfällen wurden unter anderem als positiv bewertet.

Die Goldmedaille, was die Weiterempfehlungsbereitschaft angeht, sichern sich die NV-Versicherungen. Über drei Viertel der Umfrageteilnehmer würden im Kollegenkreis zur Zusammenarbeit mit den NV-Versicherungen anregen. „Wir freuen uns sehr über diese positive Bewertung unserer Arbeit. Wir haben es uns als Ziel gesetzt, Anträge, Anfragen und Schadenfälle unkompliziert, schnell und persönlich zu bearbeiten“, so NV-Vorstandsvorsitzender Arend Arends über die positive Bewertung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NV-Versicherungen VVaG, Ostfriesenstraße 1, 26425 Neuharlingersiel, Tel: 0 49 74 / 93 93 – 0, Fax: 0 49 74 / 93 93 – 499, www.nv-online.de

Rund 35 Millionen Haustiere leben nach Schätzungen in deutschen Haushalten.

 

Zu den beliebtesten Vierbeinern zählen Hunde und Katzen. Kranke oder verletzte Tiere können für den Tierliebhaber schnell teuer werden. Vor unerwarteten Kosten schützt die Tierkrankenversicherung PetCare von Helvetia. Sie sichert Besitzer gegen finanzielle Folgen von Behandlungen kranker und verletzter Lieblinge ab. Der Leistungskatalog wurde erweitert und lässt sich jetzt noch besser an den Bedarf von Tierhaltern und ihren treuen Begleitern anpassen. Neu sind zum Beispiel der weltweite Auslandsschutz bis zu 12 Monate, der Kündigungsverzicht nach einem Leistungsfall und ein Schutzbrief ist jetzt inklusive. Alternative Heilmethoden und ein Zahnzusatzschutz bietet der Schweizer Versicherer zudem als neue, optionale Bausteine an.

Tierkrankenversicherung PetCare

Die Helvetia Tierkrankenversicherung PetCare bietet einen Rund-um-Schutz für Hunde und Katzen. Die Versicherung richtet sich an Besitzer von allen Hunde- und Katzenrassen sowie von Jagd- und Arbeitshunden. Es gibt sie in den Varianten Basis, Komfort, OP, Hundeunfall, Jagd-/Arbeitshunde und Jagdhundeunfall.

Die Schutzvarianten in der Übersicht: 

Basisschutz – Grundschutz inklusive Operationskostenschutz

Komfortschutz – Umfassender Schutz inklusive Operationskostenschutz

OP-Schutz – Reiner Operationskostenschutz

Hundeunfall – Reiner Unfallschutz für Hunde

Jagd-/Arbeitshunde – Grundschutz inklusive Operationskostenschutz

Jagdhundeunfall – Unfallschutz für Jagdhunde inklusive Operationskostenschutz

Rund-um-Schutz für Tierliebhaber

Gesunde Tiere können bereits ab einem Alter von zwei Monaten versichert werden. Wer mehrere Hunde und Katzen besitzt, kann diese auch gemeinsam versichern. Dafür gibt es von Helvetia einen Mehrtierrabatt. Alle Versicherungsvarianten sehen die freie Wahl eines Tierarztes oder der Tierklinik vor. Weitere Vorteile der Tierkrankenversicherung PetCare: Im Komfortschutz erhält der Kunde eine unbegrenzte Entschädigung mit Kostenerstattung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte bei ambulanten oder stationären Heilbehandlungen inklusive Operationen. Der Komfortschutz bietet zudem eine Pauschale für Gesundheitsvorsorge und Kastration ohne Selbstbehalt. Im OP-Schutz gilt ebenfalls für versicherte Leistungen eine Entschädigung ohne Jahreslimit.

Neue Versicherungsleistungen von PetCare

Ab sofort bietet die Tierkrankenversicherung von Helvetia erweiterte Leistungen an: So wurde der weltweite Auslandsschutz auf zwölf Monate erhöht. Zusätzlich verzichtet der Versicherer nach einem Leistungsfall auf eine Kündigung – sofern der Vertrag bereits drei Jahre besteht. Dank der neuen Update-Garantie profitieren Hunde- und Katzenbesitzer außerdem automatisch von verbesserten Versicherungsbedingungen in allen Tarifen. Ebenfalls neu im OP-Schutz: Die Kostenübernahme für Unterbringung und Verpflegung sind im OP-Tarif auf 20 Tage verlängert worden.

In der Komfort-Variante können Versicherungsnehmer ab sofort folgende Zusatzleistungen wählen: Alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Akupunktur, Akupressur, Homöopathie, sowie Zahnzusatzschutz, zum Beispiel für eine Wurzelbehandlung, Zahnfüllung und Zahnersatz. In beiden Modulen werden die Kosten für Medikation und Behandlung bei Anwendung durch einen Tierarzt übernommen.

PetCare Schutzbrief mit Assistance-Leistungen

Außerdem erhalten Tierbesitzer ab sofort einen PetCare Schutzbrief, der in allen Schutzvarianten inklusive ist. Er bietet einen Rund-um-die-Uhr-Schutz als Assistance-Leistung bei Krankheit oder Unfall des Tierhalters bzw. des Tieres. Diese Leistungen umfassen zum Beispiel die Organisation der Unterbringung in einer Tierpension, das Ausführen des Haustieres, die Vermittlung von ortsnahen Tierärzten, das Organisieren von Tierfutter (bei Bedarf auch von Medikamenten) und Fahrdiensten zum Tierarzt sowie das Erstatten eines Notfall-Transports zum Tierarzt. Die Vorteile für den Versicherungsnehmer: Keine Wartezeit, alle Leistungen können sofort in Anspruch genommen werden, einfache Abwicklung und ein 24-Stunden Notruf-Telefon an 365 Tagen im Jahr.

Versicherung in Zusammenarbeit mit Tierärzten entwickelt

Helvetia hat die Tierkrankenversicherung PetCare gemeinsam mit Tierärzten weiterentwickelt. Halter von Katzen, Hunden und Jagdhunden können die Krankenversicherung mit nur wenigen Klicks online abschließen oder mit dem Online-Rechner Tarife berechnen und vergleichen – auch mit dem Smartphone oder Tablet. Hier gibt es weitere Informationen zur Tierkrankenversicherung PetCare.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Frau mit Kind zahlt durch Versicherungswechsel 888 Euro weniger im Jahr

 

Verbraucher sollten jetzt ihre Kfz-Versicherung wechseln: Die durchschnittlichen Haftpflichtbeiträge für Versicherungswechsler sind seit August 2018 um 17 Prozent gesunken. Aktuell kostet die KfzHaftpflichtversicherung durchschnittlich 274 Euro, im August zahlten Verbraucher im Schnitt 331 Euro. „Jetzt, kurz vor dem Wechselstichtag am 30. November, beobachten wir einen starken Preiskampf zwischen den Versicherern”, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24. „Dadurch sind die Preise sogar deutlich unter das Niveau des vergangenen Jahres gefallen.“

Der aktuelle Wert im November 2018 liegt fünf Prozent unter dem Tiefpunkt des vergangenen Jahres (288 Euro). Insgesamt ist das Beitragsniveau aber 44 Prozent höher als noch 2009. Damals zahlten CHECK24-Kunden im Schnitt 190 Euro für ihren Kfz-Haftpflichtschutz – 84 Euro weniger als heute.

Beispielberechnungen: Frau mit Kind zahlt 888 Euro weniger pro Jahr für ihre Kfz-Versicherung

CHECK24 hat das Sparpotenzial von 15 typischen Fahrerprofilen berechnet: Das größte absolute Sparpotenzial hat eine Frau, die den versicherten Wagen gemeinsam mit ihrem Kind nutzt. Im günstigsten Tarif zahlt sie 888 Euro weniger als beim teuersten Anbieter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CHECK24 Vergleichsportal GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66, 80636 München, Tel: 089 – 200 047 1010, Fax: 089 – 200 047 1011,www.check24.de

Die Barmenia ist mit ihrer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) durch die Vermittlung der TOP bKV GmbH aktuell der exklusive Partner des Gesamtverbands Kommunikationsagenturen GWA, in dem führende Vertreter der Werbe-Wirtschaft Mitglied sind, wie Jung von Matt, Ogilvy, Saatchi & Saatchi oder Scholz & Friends. Im Rahmen dieser deutschlandweit ersten Verbands-Partnerschaft in der bKV erhalten Unternehmen Zugang zu einem Angebot, das passgenau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – von der Allgemein- oder Erschöpfungs-Vorsorge bin hin zu Spezial-Angeboten für Manager oder der telemedizinischen Beratung.

Das heißt für die rund 16.000 Beschäftigten der Mitglieds-Unternehmen des Verbands: Sie können künftig in den Genuss von Vorsorge-Leistungen auf Privatpatienten-Niveau kommen. Zudem können alle Mitglieds-Agenturen die bKV-Gutscheine individuell in ihrem eigenen Design ausgestalten – unabhängig von ihrer Unternehmensgröße.

„Gerade in der Kreativ-Branche intensiviert sich der Wettbewerb um den Nachwuchs und die besten Köpfe. Zudem wird Gesundheit auch betriebsökonomisch ein immer wichtigeres Thema. Auf beide Fragen gibt die bKV die richtigen Antworten, und das jetzt besonders leistungsstark über eine attraktive Verbandslösung“, sagt Cord Brockmann, Geschäftsführer der Unternehmensberatung TOP bKV, dem Vermittler der neuen Partnerschaft. Mit der TOP bKV unterstützt Brockmann die Agenturen bundesweit vor Ort dabei, das Angebot zu personalisieren, das Design zu individualisieren und somit Leistungen, Aufritt und Kommunikation an die Ziele des einzelnen Unternehmens anzupassen.

„Das steigende Interesse an der bKV zeigt uns: Dieses personalpolitische Instrument rückt mehr und mehr ins Zentrum, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten – aber auch, um Gesundheit zu fördern und Fehltage zu reduzieren“, so Frank Lamsfuß, Vorstandsmitglied der Barmenia. „Durch den Fachkräftemangel und alternde Belegschaften gewinnt die bKV weiter an Bedeutung.“

Der GWA sieht das Angebot für seine Branche als besonders relevant an. „Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource, die Agenturen haben. Sich um das Wohlergehen der Beschäftigten zu kümmern, ist für die Unternehmen daher essentiell“, sagt GWA-Geschäftsführer Mirco Hecker. „Zumal in Kreativ-Berufen das Tempo bisweilen hoch ist und es immer wieder zu Belastungs-Phasen kommt.“

Die Barmenia hatte ihr bKV-Angebot erst jüngst ausgebaut. Unter dem Titel „bKV 4.0“ ist es seither erstmals möglich, dass größere Arbeitgeber bKV-Gutschein-Hefte für ihre Beschäftigten komplett individualisieren und im eigenen Erscheinungsbild anbieten. Zum Programm der Barmenia gehören flexible, verwaltungsarme Vorsorge-Gutscheine sowie Dank einer exklusiven, Preis-gekrönten Kooperation mit der TeleClinic auch telemedizinische Beratung durch Allgemein- und Fachärzte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Barmenia Versicherungen, Hauptverwaltung, Kronprinzenallee 12 ¬ 18, D-42094 Wuppertal Tel.: 0202/43800, Fax: 0202/438-2846, www.barmenia.de

Unternehmer, Mitarbeiter und Berater stehen vor neuen Herausforderungen.

 

Die Schwerpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes liegen in der Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Beträge, der Einführung von verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen sowie der Förderung von Geringverdienern. Ebenso wurde das Sozialpartnermodell eingeführt, die Tarifparteien sollen hier für Arbeitnehmer attraktive Modelle aushandeln. Um die komplexen neuen Bestimmungen umzusetzen, bietet die Gothaer kompetente Unterstützung und die passenden Lösungen an.

Ab Januar 2019: Gesetzlicher Zuschuss ist Pflicht

Ab diesem Zeitpunkt sind 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrages als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Freiwillig kann der Zuschuss erhöht werden. Der Betrag ist auf die tatsächliche Sozialabgabenersparnis des Arbeitgebers begrenzt. Vor Januar 2019 erteilte Zusagen sind erst ab Januar 2022 zuschusspflichtig. Die Gothaer hat für bestehende und zukünftige Verträge Lösungen entwickelt, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden..

Für Arbeitgeber: Umsetzung kostenneutral – aus der Pflicht eine Chance machen

Für Arbeitgeber bietet sich durch die neuen Bestimmungen eine gute Chance, Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung zu erhöhen. Den Mitarbeitern ist eine betriebliche Altersversorgung wichtig – 76 Prozent der Arbeitnehmer erwarten ein solches Angebot von ihrem Arbeitgeber. (Quelle: Forsa-Umfrage der Gothaer 2013). In Zeiten knapper werdender Fachkräfte bieten sich so große Chancen bei der Rekrutierung. Dabei hat die Gothaer auch die Kostenseite im Griff. Eine kostenneutrale Umsetzung ist meist möglich, ebenso kann man den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.

Für Arbeitnehmer: Mehr Sicherheit und stärkere Unternehmensbindung

In Zeiten sinkender staatlicher Renten legen die Arbeitnehmer besonderen Wert auf die Fürsorge des Arbeitgebers. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches die Bindung an das Unternehmen deutlich stärkt. Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine größere Sicherheit, im Alter ein adäquates Einkommen zu haben und schon jetzt von Steuervorteilen zu profitieren.

Für Berater: Kundenpotential nutzen

Auf allen Seiten entsteht für den Vertrieb ein erhöhter Beratungsbedarf und damit ein deutlich ausgeweitetes Neugeschäftspotential. Wer als Erster dem Unternehmen beratend zur Seite steht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinsam mit ihm in seinem Sinne umsetzt, wird auch noch für andere Geschäfte den Fuß in der Tür haben. Auch beim Arbeitnehmer kann man mit entsprechenden Angeboten punkten, zumal die Nachfrage nach entsprechenden Modellen steigen wird, wenn sich die Tatsache des Arbeitgeberzuschusses einmal herumgesprochen hat. Ab 2019 dürften erste Tarifverträge zu erwarten sein, dann steigt der Beratungsbedarf noch einmal sprunghaft an.

Lösungen für alle – Gothaer bietet passende Produkte plus Vertriebspaket

Als einer der wenigen Anbieter am Markt bietet die Gothaer mit der ungezillmerten Gothaer Zuschussrente ein spezielles Angebot im Rahmen der Geringverdienerförderung. Eine Extra-Webseite https://www.gothaer-brsg.de/ informiert detailliert über alle Angebote und Neuerungen. Dem Vermittler wird ein umfassendes Vertriebspaket zum Download an die Hand gegeben.

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die deutschen Versicherer fordern beim automatisierten Fahren eine klare Aufgabenteilung zwischen Mensch und Maschine

 

„Für den Fahrer eines automatisierten Autos muss jederzeit erkennbar sein, was sein Auto leistet und in welchem Maß sich der Fahrer anderen Dingen widmen darf. Dafür brauchen wir verbindliche Standards – und zwar bevor die Systeme tatsächlich eingeführt werden“, sagte Wolfgang Weiler, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), auf einer Konferenz zum automatisierten und vernetzten Fahren in Berlin.

Während Assistenzsysteme den Fahrer unterstützen und idealerweise auch dafür sorgen, dass er aufmerksam bleibt, sollen automatisierte Autos zumindest zeitweise selbstständig lenken, bremsen und beschleunigen. Der Fahrer kann sich dann auf etwas anderes als den Verkehr konzentrieren. „Dafür müssen die automatisierten Systeme so ausgereift sein, dass der Fahrer nur noch selten eingreifen muss, er in solchen Fällen genug Zeit für eine Reaktion hat und das Auto auch ohne Hilfe des Fahrers sicher zum Stehen kommt“, so Weiler. Jedes automatisierte System müsse mindestens so sicher fahren wie ein Mensch.

Autofahrer verursachen nur alle 2,5 Millionen Kilometer einen Unfall mit Verletzen

Auch wenn 90 Prozent aller Unfälle auf Fahrfehlern beruhen, verursacht ein menschlicher Fahrer heute nur alle 2,5 Millionen Kilometer oder alle 180 Jahre einen Unfall mit Verletzten. Wie die Unfallforschung der Versicherer nachgewiesen hat, brauchen abgelenkte Fahrer aber längere Zeit, bis sie nach einer Warnung ihres Autos die Verkehrslage wieder überblicken: Bis zur vollständigen Kontrolle der Situation können bis zu 15 Sekunden vergehen. Die Technik dürfe dem Fahrer daher nicht zu früh Aufgaben abnehmen und gleichzeitig erwarten, dass ein abgelenkter Fahrer innerhalb weniger Sekunden wieder einsatzbereit sei: „Solange etwa die Sensoren schon durch schlechtes Wetter außer Gefecht gesetzt werden können, darf die Technik dem Fahrer nicht die Fahraufgabe abnehmen“, so Weiler.

Die Daten vernetzter Autos gehören in die Hände der Autofahrer

Im Hinblick auf die zunehmende Vernetzung moderner Autos sprechen sich die Versicherer dafür aus, die Fahrzeugdaten in die Hände der Fahrer zu legen. Nur damit sei sichergestellt, dass alle Wettbewerber – seien es Autohersteller, Technologiekonzerne, Werkstätten, Automobilclubs oder Versicherer – die gleichen Chancen hätten, ihren Kunden neue Dienstleistungen anzubieten. „Wer das Rennen um die Gunst der Kunden gewinnt, ist offen. Den Wettbewerb fair zu gestalten, ist Aufgabe des Gesetzgebers“, so Weiler.

Für das Symposium „Automatisiertes und vernetztes Fahren – schöne neue Welt!?“ hatte der GDV Experten aus Automobilindustrie, Wissenschaft, Versicherungswirtschaft, Politik und Justiz eingeladen. Zu den Teilnehmern gehörten unter anderem Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, und Udo Di Fabio, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Vorsitzender der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren.

 

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­2020 5000, www.gdv.de

Die Versicherungskammer Bayern folgt im Namensstreit mit der Bayerischen Beamtenversicherung dem Vorschlag des Oberlandesgerichts München. Das Gericht hat der Versicherungskammer Bayern und der Bayerischen Beamtenversicherung, die seit einigen Jahren unter dem Namen „Die Bayerische“ auftritt, in seiner Sitzung am 15.11.2018 empfohlen, ihre jeweiligen Klagen zurückzunehmen.

„Wir hatten gute Gründe, im Hinblick auf den Namensstreit, den gerichtlichen Weg zu wählen“, so Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands des Konzerns Versicherungskammer. Die Versicherungskammer Bayern betont, dass es völlig normal sei, bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen. Diese Möglichkeit habe sie, vor allem auch im Interesse ihrer Kunden, Eigentümer und Vertriebspartner genutzt.

Die Versicherungskammer Bayern bekräftigt noch einmal, dass sie der Nutzung des Namens „Die Bayerische“ nie zugestimmt, sondern von Beginn an Bedenken geäußert habe. Sie habe auch darauf hingewiesen, dass sie notfalls rechtliche Schritte einleiten werde. Walthes: „Wir akzeptieren den Vorschlag des Gerichts, da er auch für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schafft.“

 

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Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Die Versicherungsbranche erhofft sich viel vom zunehmenden Einsatz intelligenter Technologien

 

Und das nicht ohne Grund: In kaum einer anderen Industrie werden mehr Daten erhoben als in der Assekuranz. Doch die meisten Digitalisierungsinitiativen der Versicherer scheitern.

Erfolgreiche Anwendungsbeispiele von selbstlernende Systemen in der Assekuranz gibt es bereits: “Ding Sun Bao” beispielsweise – ein digitales Tool des chinesischen Fintech-Riesen Ant Financial – analysiert aus der Ferne Fotos von Fahrzeugschäden mit Hilfe einer durch künstliche Intelligenz (KI) gesteuerten, selbstlernenden Bilderkennungstechnologie. Das erspart dem Kunden den Besuch vor Ort.

Und auch auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist KI schon eingezogen. So nutzt die Versicherungskammer Bayern für ihre Kundenkorrespondenz bereits jetzt eine Software, die sich eines intelligenten Algorithmus bedient und die eingehenden Schreiben nach Schlagworten und Dringlichkeit sortiert. “Was diese Beispiele gemeinsam haben: Sie haben keinen Einfluss auf die Umsatzseite, sie sorgen lediglich für Effizienzsteigerungen auf der Kostenseite”, erläuterte Maximilian Effing, Manager bei der globalen Strategie- und Marketingberatung Simon-Kucher, in seinem Vortrag auf dem Innovationslabor der Assekuranz*, das vergangenen Dienstag (13. November) in Köln stattfand. “Und das scheint ein generelles Problem zu sein, wie die Ergebnisse unserer ‘Global Pricing&Sales Study 2017’ zeigen.” Denn knapp 80 Prozent der Versicherungshäuser aus der DACH-Region konnten mit ihren Digitalisierungsinitiativen keinen messbaren Ertrag verbuchen.

Selbstlernende Prozesse in der Anwendung oft schwierig

“Oft mangelt es schon an den Basics. Wenn selbst beste Leads mit Hilfe von digitalen Technologien nicht systematisch angegangen werden, dann ist es für den Einsatz Künstlicher Intelligenz einfach noch zu früh.” In diesem Stadium sollten Versicherungsunternehmen zunächst digitale Lösungen für die offensichtlichen Hemmnisse im Vertrieb und im Verkaufsprozess, wie z.B. dem Kundenbestandsmanagement, entwickeln und implementieren, bevor sie im wilden Aktionismus eine Vielzahl komplexer KI-Systeme und Machine Learning (ML)- Algorithmen einsetzen.

“Unsere Projekterfahrung zeigt, dass insbesondere im Bereich ML viele Projekte in der Assekuranz deshalb scheitern, weil die Bedürfnisse des Kunden und dessen Zahlungsbereitschaft nicht ins Zentrum des Entwicklungsprozesses gerückt werden. Zudem ist die Datenqualität oft nicht gut, was zu falschen Schlussfolgerungen führt”, so Effing.

Simple, kundengetriebene Konzepte bringen bereits Erfolge

Im ersten Schritt sollten Versicherer ihre Verkaufsprozesse mittels simpler, kundengetriebener Konzepte optimieren. “In der Versicherung direkt mit ML und KI zu starten, ist unklug – zunächst gilt es, die Bedürfnisse der Kunden zu analysieren. Anschließend sollten die Versicherer dem Kunden, basierend auf seinen Präferenzen, Bedürfnissen und Zahlungsbereitschaften, im Verkaufsprozess ein personalisiertes, maßgeschneidertes Angebot präsentieren – mit individuell-passenden Produktvorschlägen. Erst wenn diese Hausaufgaben erfüllt sind, kann man schrittweise KI- und ML-Maßnahmen entwickeln und pilotieren, um seine Digitalisierungsinitiativen auf das nächste Level zu heben”, fasste Effing zusammen.

 

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Plan D, die Grundfähigkeitsversicherung der Dortmunder Lebensversicherung AG, ist eine echte Erfolgsgeschichte

 

Sehr viele Vermittler schätzen inzwischen die klar definierte Absicherung für ihre Kunden, die sie ihnen schon für einen kleinen Beitrag anbieten können. Kaum 17 Monate nach der Markteinführung hat die Dortmunder bereits den 10.000. Vertrag policiert.

Der 10.000. Kunde hat die Variante „Anpacker“ gewählt – und sich damit für das zurzeit beliebteste der drei möglichen Kraftpakete entschieden. Über 70 Prozent der Kunden treffen genau diese Wahl. Sie sichern damit 15 klar definierte Grundfähigkeiten ab wie die Herz- und Lungenfunktion, Sprechen, Gehen und Treppensteigen oder Knien und Bücken. Tatsächlich wird „Die 15“ meistens von echten „Anpackern“ nachgefragt: Altenpfleger, Berufskraftfahrer und Erzieher schließen das Paket am häufigsten ab.

Plan D gibt es auch mit 9 versicherten Fähigkeiten für „Denker“ – vor allem von Bürokaufleuten abgeschlossen – und mit 12 Fähigkeiten für „Kümmerer“ – am häufigsten von Krankenpflegern gewählt. Wer Plan D abschließt, ist im Durchschnitt 32 Jahre alt, zahlt 60 Euro Nettobeitrag im Monat und versichert eine Monatsrente von rund 1200 Euro.

„Wir freuen uns alle sehr über den großen Erfolg von Plan D“, sagt Dietmar Bläsing, Sprecher des Vorstands der Dortmunder Lebensversicherung AG. „Aus Gesprächen mit unseren Vertriebspartnern wissen wir, dass ihnen vor allem der Mix aus klarer Ansprache, einfacher Handhabung, übersichtlicher Gesundheitsprüfung und großer Flexibilität gefällt.“

Wer sich für eins der drei Kraftpakete entschieden hat, kann seine Police mit den Zusatzbausteinen „Der Führerschein“, „Die Psyche“ und „Das Pflege Plus“ noch persönlicher ausbauen. Dabei ist „Der Führerschein“ der beliebteste Baustein, gefolgt von „Die Psyche“ und „Das Pflege Plus“. 53 Prozent ergänzen ihren Schutz um mindestens einen der drei Bausteine.

„Plan D ergänzt unsere Angebote zur Grundfähigkeits-, Arbeitskraft- und Unfallabsicherung im Konzern ideal“, so Dietmar Bläsing. „Unsere Vertriebspartner finden für jeden Bedarf ein passendes Produkt bei einem der VOLKSWOHL BUND-Unternehmen.“

Die Dortmunder Lebensversicherung AG ist im Juni 2017 als Maklerversicherer an den Markt gegangen. Sie versichert einfach, besonders und persönlich. Mit einer Sprache, die jeder versteht. Die Dortmunder ist eine hundertprozentige VOLKSWOHL BUND-Tochter. Plan D ist das erste Produkt der Dortmunder. Weitere Informationen zum Produkt sowie den Maklerrechner gibt es unter www.die-dortmunder.de.

 

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Dortmunder Lebensversicherung AG, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel: 0231/22950-451, Fax: 0231/22950-450, www.die-dortmunder.de

Trotz Star-Investor Frank Thelen: Digitaler Krankenversicherer Ottonova verharrt bei weniger als 1000 Vollzahlern

 

Der private Krankenversicherer Ottonova kommt offenbar nicht recht von der Stelle. 17 Monate nach seinem Start hat das Unternehmen, das sich als erster digitaler Branchenvertreter in der Bundesrepublik sieht, weniger als 1000 vollversicherte Kunden. Das erklärte Technikvorstand Frank Birzle auf einer Veranstaltung des Unternehmens in München, wie das Finanzportal boerse-online.de berichtet. „Unsere Sprachregelung, dass wir eine dreistellige Anzahl an vollversicherten Kunden haben, gilt nach wie vor“, sagte Birzle. Zum Vergleich: Es gibt in Deutschland knapp neun Millionen Vollversicherte. Nach Angaben des Branchendienstes “map-report” hat der kleinste Anbieter, die DEVK, rund 1400 Vollzahler, bei Marktführer Debeka sind es 2,4 Millionen.

Ottonova-Vorstandschef Roman Rittweger hatte bereits im Juli eingeräumt, dass der angepeilte Sprung in die Gewinnzone länger braucht als geplant. Ursprünglich sollte das Unternehmen binnen drei Jahren nach der Gründung im Juni 2017 bei 12.000 Kunden stehen, um profitabel zu werden. Rittweger sagte damals gegenüber dem Portal deutsche-startups.de: „Wir werden den Break Even wohl erst ein bis zwei Jahre später erreichen.“

Ottonova bezeichnet sich als erste Neugründung in der Branche seit knapp 20 Jahren und steht entsprechend stark im Blickfeld der Öffentlichkeit. Unter anderem offeriert es eine App, mit der die Nutzer auf einen Blick alle Informationen rund um ihre digitale Versicherung und die eigene Gesundheit erfassen können. Eine komplett digitale Abwicklung von Rechnungen und Dokumenten, einen rund um die Uhr erreichbaren Concierge-Service, Video-Konsultationen mit erfahrenen Ärzten und eine übersichtliche Patientenchronik ist mit dem Dienst außerdem möglich.

Es stehen zwei Tarife für angestellte und selbstständige Vollzahler zur Verfügung. Beamten bieten sich sogar vier Alternativen. Daneben gibt es eine Zahn- und eine Krankenhauszusatzversicherung. Ein Vertragsabschluss ist ausschließlich über die Homepage der Gesellschaft möglich. Es wird keine Abschlussprovision fällig, was der Versicherer als einen seiner Vorteile anpreist. Bei konventionellen Anbietern werden dem Kunden bis zu neun Monatsbeiträge als Abschlussprovision abgezogen.

Das Unternehmen hat namhafte Investoren im Rücken, die mit insgesamt rund 40 Millionen Euro dabei sind. Dazu zählen die Debeka, Tengelmann Ventures, Holtzbrinck Ventures und Vorwerk Ventures. Nach Angaben von deutsche-startups.de ist auch Frank Thelen „mit ein paar Euro“ beteiligt. Thelen ist Juror in „Die Höhle der Löwen“, einer Gründershow des Fernsehsenders Vox. Er wirbt auf der Homepage des Neulings mit dem Satz: „Ottonova ist ein Game Changer, der die Gesundheitsbranche endlich revolutioniert, digitalisiert und ein Stück weit sexy macht.“

 

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Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64-351, Fax: +49 (0) 89 2 72 64-89, www.finanzenverlag.de

Analyse Policen Direkt: Fast die Hälfte der deutschen Lebensversicherer können gesetzliche Reserven nicht primär bedienen

 

Bei 39 von 84 Lebensversicherern reichen die 2017 (2016: 30) erwirtschafteten Erträge aus der Kapitalanlage nicht aus, um die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu bedienen. Knapp die Hälfte der Unternehmen muss sich dafür aus anderen Ertragsquellen wie Verwaltungskosten und Risikogewinnen bedienen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Analyse von Policen Direkt.

Bevor sich die Lage weiter verschärft, hat die Bundesregierung nun doch schon für 2018 die Zinszusatzreserve (ZZR) neu geregelt. „Gerade auch aus unserer Kundensicht ist das wichtig“, erläutert Policen Direkt-Chefaktuar Henning Kühl. „Für viele Versicherer wäre das sonst mittelfristig existenzbedrohend geworden.“ Ohne Neuregelung stünde der zusätzliche Kundennutzen durch die weiteren Reservierungen in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Stress für den Versicherer. Kühl: „So hätte sich die Wirkung der ZZR in ihr Gegenteil gedreht.“

Analyse der Ertragslage: Warnsignal für Lebensversicherer und Kunden

Ein Beleg dafür und deutliches Warnsignal ist die Analyse der Ertragslage aus den aktuellen Werten von 2017: „Es zeigt sich, dass die Versicherer zunehmend Schwierigkeiten haben, mit ihren Kapitalanlagen ausreichende Erträge für Garantien inklusive Reserve zu erwirtschaften“, sagt Kühl. „Fast jeder zweite Versicherer zieht deshalb Risikogewinne und Kostengewinne heran oder löst Reserven auf. Diese Erträge führen dann nicht mehr zu zusätzlichen Ausschüttungen oder wie bei Risikoversicherungen zur Reduzierung der Beiträge.“

Die Neuregelung gilt bereits für das Geschäftsjahr 2018. Positive Auswirkungen sind deshalb bereits in diesem Jahr zu erwarten.

Vor der Bekanntgabe der Verzinsung für 2019: Bei den meisten geht es nicht um zusätzliche Überschüsse

Kühl: „Für den Großteil der Versicherer geht es auch mit der geringeren Belastung durch die ZZR darum, die Leistungsversprechen langfristig erfüllen zu können.“ Zum Jahresende geben Lebensversicherer traditionell ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr bekannt.

Auch wenn für viele zusätzliche Überschüsse kein Thema sind, scheint die Talsohle bei der Verzinsung aber weitgehend durchschritten: „Wir erwarten in der Breite keine weiteren starken Kürzungen bei der Überschussdeklaration. Denn die würden fast nur noch das Neugeschäft betreffen. Die Garantien in den Beständen müssen nämlich ohnehin bedient werden“, erklärt Henning Kühl.

„Besonders finanzstarken Versicherern trauen wir zu, dass sie ihre Überschüsse konstant halten und auch Schlussüberschüsse zahlen.“ Die Solvenzquoten und die Solvenzberichte können hier zur Verdeutlichung herangezogen werden.

Schnell-Check für Verbraucher: Was erwirtschaftet mein Lebensversicherer?

Wie ernst die Lage gerade auch angesichts aktueller Meldungen rund um den Run-off von Versicherungsbeständen ist, zeigt die Analyse der Finanzstärke aus den Transparenzdaten nach Mindestzuführungsverordnung MindZV § 15. Um in Zeiten der Unsicherheit auf die gestiegene Nachfrage der Versicherten nach transparenten Informationen zu reagieren, bietet Policen Direkt auch 2018 den Online-Schnell-Check an. Henning Kühl: „Jeder Versicherte findet hier deutliche Hinweise, wie sein Lebensversicherer wirtschaftet.“

Die Finanzstärke sollte dauerhaft über 100 Prozent liegen. Darunter lohnt sich ein genauer Blick in die weiteren Pflichtangaben des Lebensversicherers und gegebenenfalls in die Solvenzberichte inklusive Solvenzquoten.

Hinweis: Die Garantien sind derzeit bei allen Lebensversicherern sicher. Ein negatives Kapitalergebnis darf mit einer anderen positiven Ergebnisquelle wie zum Beispiel den Risikogewinnen und Gewinnen aus Verwaltungskosten subventioniert werden.

Ertragslage alleine ist kein Grund für vorzeitige Beendigung des Vertrages

Fakt ist: Eine einzelne Kennzahl kann ein umfassendes und qualifiziertes Rating sicherlich nicht ersetzen. Gerade für Gesellschaften, die keine Ratings bestellen, liefert sie aber aufschlussreiche Einblicke. Dies gilt vor allen Dingen für die Kombination der Angaben zu den Ertragsquellen mit weiteren Veröffentlichungspflichten wie den Solvenzberichten inklusive Solvenzquoten und den jährlichen Standmitteilungen. Kühl: „Sämtliche Transparenzpflichten gelten für Erstversicherer wie auch für Run-off-Plattformen und werden weiter an Bedeutung gewinnen.“

Policen Direkt beobachtet, dass viele Kunden aufgrund der Nachrichtenlage eine Kündigung ihrer Police in Betracht ziehen. Eine Verschlechterung der Finanzstärke stellt für sich genommen keinen hinreichenden Grund für die vorzeitige Beendigung des Vertrages dar. „Wenn Lebensumstände es aber erfordern, dann ist in jedem Fall der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt, bei Anbietern wie Policen Direkt, die bessere Alternative“, erklärt Henning Kühl.

Der Online-Schnell-Check von Policen Direkt:

Policen Direkt hat die Übersichtstabellen zur Mindestbeteiligung der Versicherten an den Erträgen zusammengestellt. Sämtliche Lebensversicherer müssen diese Pflichtangaben nach MindZV §15 bis spätestens Ende September des Folgejahres veröffentlichen. Bei Policen Direkt finden Kunden und Makler die Daten der vergangenen vier Jahre und können damit – anders als auf der Website des Versicherers – mögliche Trends im zeitlichen Verlauf erkennen.Die Tabellen stehen auf http://schnellcheck-lv.de zur Verfügung

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,

Ein kräftiges Plus in der Kfz-Versicherung

 

Zahlreiche Neukunden haben der KRAVAG-ALLGEMEINE seit Jahresbeginn 40.000 neue versicherte Fahrzeuge beschert. Damit hat der Bestand an Kfz-Versicherungen die Millionen-Marke übersprungen.

Mit Qualität überzeugen

KRAVAG-Vorstand Jan-Dirk Dallmer freut sich über den kontinuierlichen Wachstumskurs des Unternehmens der R+V Gruppe: „Die KRAVAG-ALLGEMEINE gehört zu den jungen Autoversicherungen in Deutschland. Sie hat erst 1997 den Geschäftsbetrieb aufgenommen und sich erstaunlich schnell auf dem hart umkämpften Markt durchgesetzt.“

Die KRAVAG-ALLGEMEINE vertreibt Kfz-Versicherungen über Makler und Mehrfachagenten – mit steigender Nachfrage. Allein 2017 erhöhte sich der Fahrzeugbestand um 62.000 auf rund 960.000 Fahrzeuge. Demzufolge erreichte der Versicherer bei den Beitragseinnahmen ein Plus von 7,5 Prozent auf 475,2 Millionen Euro. Die hohe Qualität in Service und Leistung bestätigen auch die Makler: Bei Branchenratings belegt die KRAVAG-ALLGEMEINE regelmäßig vordere Plätze.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Schon seit einigen Jahren wird das Thema Smart Home in der Versicherungswirtschaft diskutiert.

 

Einige Unternehmen haben erste Angebote am Markt und können über ihre Erfahrungen berichten. Am 13. und 14. November 2018 trafen sich daher über 60 Experten der Branche bei der Fachkonferenz „Smart Home“ der Versicherungsforen Leipzig und diskutierten die aktuellen Problemfelder und Chancen, die Smart Home der Assekuranz bietet.

Smart Home ist branchenübergreifend momentan eines der Trendthemen schlechthin. Viele Technologieanbieter sind mit ihren Lösungen präsent und bedienen die unterschiedlichen Felder im Bereich Hausautomatisierung. Für Versicherer bietet das Thema neue Wege, ihren Kunden Mehrwerte, wie gesteigerten Komfort und Sicherheit, anzubieten. Präventivmaßnahmen bringen Nutzen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, Kunden profitieren ebenso wie die Versicherer von den verringerten oder sogar verhüteten Schäden. Von einigen Versicherern wird das Thema Smart Home daher bereits medienwirksam als Aufmerksamkeitsmagnet genutzt. Trotzdem ist das Angebot an Smart-Home-Tarifen auf dem deutschen Versicherungsmarkt bislang eher übersichtlich.

Einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und was diese für die Assekuranz bedeuten, gab zum Auftakt der zweitägigen Veranstaltung in Leipzig Günther Ohland, Vorsitzender des Vorstands der Smart Home Initiative Deutschland e. V. Er betonte, dass Smart Home ein Thema ist (und bleibt), bei dem eine Reihe von Akteuren zusammenspielen. Nicht nur Kunden und Versicherer, auch Handel, Handwerk und Gerätehersteller sind in dieser Runde zu nennen. Ohland gab zudem zu bedenken, dass andere Branchen, wie z. B. die Automobilwirtschaft, ihre Produkte heute über Emotionen verkaufen und nicht mehr über die technischen Merkmale. Dies sei auch Wunschgedanke für den Bereich Smart Home.

Während der zweitägigen Konferenz gab es zudem Erfahrungsberichte von Versicherern, die sich bereits in das Smart-Home-Feld gewagt haben. Anke Rübsamen-Schön (Alte Leipziger Versicherung), Jörg Malz (AXA Konzern) und Stefan Weber (Provinzial Rheinland) berichteten von ihren Versicherungsprodukten, die allesamt den Bereich Leckageschutz fokussieren. Alle Unternehmen haben Kooperationen mit Anbietern von Leckage-Detektion und bieten Kunden nun einen Versicherungstarif an, der an die Nutzung solcher Geräte gekoppelt ist, bzw. pilotieren die Projekte gerade. Da rund die Hälfte der Schadenkosten im Wohngebäudebereich auf Leitungswasserschäden zurückzuführen ist, erhoffen sich die Versicherer hier langfristig eine Kosteneinsparung. Doch der Vertrieb solcher Produkte birgt besondere Herausforderungen. So müssen Vertriebsmitarbeiter gesondert geschult werden, um den Kunden die Vorteile von Smart-Home-Systemen erklären zu können. Die Provinzial Rheinland setzt in diesem Bereich auf die Kooperation mit dem hauseigenen Handwerkernetz ALBAG. Der Vermittler verkauft dann zwar den Tarif gekoppelt mit dem Leckageschutzgerät, Einbau sowie Rückfragen und Probleme der Kunden werden jedoch über die ALBAG abgewickelt. So konnten der Vertriebsmannschaft auch die Vorbehalte gegen das neue Produkt genommen werden. Aufgrund seiner Komplexität wird Smart Home jedoch immer ein erklärungsbedürftiges Thema bleiben, welches sich nicht von allein verkaufen wird, gab Anke Rübsam-Schön zu bedenken. Vor allem das Thema Datenschutz treibt die Kunden um und muss daher auch vom Versicherer adressiert werden. Einhellige Meinung der Referenten war, dass im Bereich Smart Home vor allem die billigen Lösungen, die Kunden eigenständig im Internet kaufen und einbauen, ein Problem darstellen. Speziell bei Anbietern aus Asien weiß man nicht, ob und wie die gesammelten Daten der Kunden geschützt sind. Versicherer müssen daher unbedingt auf hochwertige Smart-Home-Geräte setzen, um ihren Vertrauensvorschuss nicht zu verlieren.

Einen anderen Einsatzbereich von Smart Home zeigten Christina Thamm und Thomas Rudolf (beide R+V Versicherung). Das Projekt „elderly care“ läuft derzeit als Pilot unter den R+V Mitarbeitern in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst und IBM. Hierbei wurden 25 Pilotwohnungen von pflegebedürftigen Angehörigen von R+V Mitarbeitern mit Smart-Home-Geräten ausgestattet, um Auffälligkeiten und potenzielle Notfälle erkennen zu können. Die künstliche Intelligenz Watson von IBM hat dazu in jeder Wohnung einen Normalzustand erkannt (z. B. regelmäßige Öffnung von Fenstern sowie wiederkehrende Bewegungen innerhalb der Wohnung) und alarmiert per App definierte Angehörige, wenn das Verhalten des Bewohners von diesem Normalzustand abweicht. So kann im Notfall schnell Hilfe gerufen bzw. geschickt werden. Die R+V sammelt aktuell mit dem Pilotprojekt umfangreiche Erfahrungen, beispielsweise, wie Sensoren eingestellt werden müssen, damit sie zuverlässige Meldungen auslösen, oder welchen Erklärungs- und Schulungsbedarf die Bewohner und ihre Angehörigen haben. Insgesamt zeichnet sich aber schon jetzt in der Pilotphase ab, dass das Projekt „elderly care“ eine Möglichkeit sein kann, selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Einen Blick über den Tellerrand bot der Vortrag von Sven Schmittbüttner (Unternehmensgruppe Krebs) über das Projekt „Future Living Berlin“. Gemeinsam mit verschiedenen Partnern entsteht in Berlin ein komplett „smartes“ Quartier, das innovative technische Lösungen im Smart-Home-Bereich kombiniert. Für die Bewohner entsteht so ein völlig neues Wohnerlebnis, bei dem Energieeffizienz, Sicherheit und Komfort kombiniert werden. Aktuell ist das Quartier noch im Bau, soll aber bereits im kommenden Jahr bezugsfertig sein. Das Projekt dient zudem auch dazu, verschiedene Ansätze und Lösungen im Themenfeld Smart Home zu validieren. Weitere Vorträge der Konferenz kamen unter anderem von der Technischen Hochschule Rosenheim, dem Hessischen Landeskriminalamt, tink GmbH sowie dem TÜV Rheinland i-sec.

 

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