Kreditversicherer decken 2018 Exporte im Wert von 210 Milliarden Euro

 

Angesichts wachsender wirtschaftlicher und politischer Risiken steigt die Nachfrage nach Kreditversicherungen in der deutschen Wirtschaft: 2018 decken die Kreditversicherer Lieferungen im Wert von 424 Milliarden Euro, fünf Prozent mehr als 2017.Rund 210 Milliarden Euro davon entfallen nach GDV-Hochrechnungen auf die Absicherungen von Exporten. Das entspricht fast einem Sechstel der gesamten deutschen Ausfuhren.

„Wir beobachten, dass die Unsicherheit in nahezu jeder Weltgegend wächst. Die Risikosignale häufen sich und deuten insgesamt auf ein Ende des aktuellen wirtschaftlichen Zyklus hin. Das beunruhigt zu Recht auch die deutschen Exporteure“, sagt der Vorsitzende der Kommission Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) , Thomas Langen.

Vielzahl wirtschaftlicher und politischer Risiken

Verantwortlich für die wachsenden Sorgen ist eine Vielzahl wirtschaftlicher und politischer Risiken, die sich gegenseitig verstärken: Der Brexit-Ausgang ist weiterhin offen, der Handelsstreit zwischen den USA und China schwelt weiter und die Währungskrise in der Türkei ist ebenso ungelöst wie die Probleme italienischer Banken. Zudem haben zahlreiche Unternehmen in der Niedrigzinsphase hohe Schulden aufgehäuft.

„Hoffnungen, dass die Krisenherde weniger und die Aussichten stabiler werden, finden derzeit kaum Nahrung“, so Langen. „Angesichts globaler Liefer- und Produktionsketten wirken sich nationale Wirtschafts- und Währungskrisen ebenso wie bilaterale Handelsstreitigkeiten sehr schnell auf weitere Staaten aus – und treffen Deutschland als Exportnation eher früher als später.“

Kreditversicherer sehen Brexit-Abkommen kritisch

Kritisch beurteilen die Kreditversicherer das zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelte Brexit-Abkommen. Auch wenn das britische Unterhaus zustimmen sollte, bliebe die Unsicherheit über die künftigen Handelsbeziehungen mit der EU bestehen, glaubt Langen. Viele Probleme wären nur in die Zukunft verschoben.

Ein harter Brexit sei allerdings noch schlechter. „Das hieße mehr Bürokratie, gegenseitige Einführzölle, ein massiv geschwächter Handel und kaum übersehbare Folgewirkungen. Das Pfund dürfte dann bis Ende 2019 weniger als einen Euro wert sein, die Inflationsrate könnte auf bis zu 4 Prozent ansteigen. Die britische Regierung und die Notenbank müssten hart daran arbeiten, eine Rezession zu verhindern“, sagt Langen.

Die drei Spar­ten der Kre­dit­ver­si­che­rung

Eine Warenkredit- oder Delkredere-Versicherung schützt Lieferanten für den Fall, dass ein Abnehmer die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Kommt es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen. Wichtiger Teil des Kundenservices einer Warenkreditversicherung ist die Bonitätsprüfung der Abnehmer im In- und Ausland. Eine Kautionsversicherung übernimmt für ihre Kunden Garantien und Bürgschaften zur Sicherung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten. Die entsprechenden Avalkredite geben den Geschäftspartnern Sicherheit und verschaffen den Kunden Finanzierungsspielraum und Liquidität.

Eine Vertrauensschadenversicherung zahlt, wenn Unternehmen Opfer von kriminellen Vertrauenspersonen geworden sind – also wenn Mitarbeiter eines Unternehmens Geld unterschlagen, das Unternehmen sabotieren, Geschäftsgeheimnisse verraten oder sich der Untreue schuldig machen.

Deckungsvolumen steigt auf fast 500 Milliarden Euro

Insgesamt decken die deutschen Kreditversicherer im Jahr 2018 Ausfallrisiken in Höhe von 488 Milliarden Euro, rund sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Zum Deckungsvolumen der Warenkreditversicherung (424 Milliarden Euro) kommen weitere 64 Milliarden Euro aus Kautionsversicherungen, mit denen die Versicherer Bürgschaften und Garantien zur Verfügung stellen. Hier stieg das Deckungsvolumen im Vergleich zu 2017 um über zwölf Prozent.

 

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Der Verwaltungsrat des Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verbands hat Dr. Moritz Finkelnburg zum neuen Vorstandsmitglied des BGV bestellt.

 

Seine Tätigkeit im neuen Amt beginnt am 01. April 2019. Dr. Finkelnburg wird dabei für die Bereiche Vertrieb-Privat, Kundenservice sowie Kraftfahrt Betrieb und Schaden verantwortlich zeichnen. Außerdem wird er seine digitale Expertise stark einbringen.

Dr. Finkelnburg komplettiert das neue Führungstrio

Wie bereits im April 2018 berichtet, wird es im kommenden Jahr einen Wechsel an der Spitze der Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen geben. Heinz Ohnmacht, aktuell Vorstandsvorsitzender des BGV, wird Ende März 2019 mit 63 Jahren in den Ruhestand treten. Zum 01. April 2019 wird Professor Edgar Bohn neuer Vorstandsvorsitzender des BGV und tritt damit die Nachfolge von Heinz Ohnmacht an. Im Zuge dessen wird Raimund Herrmann, bisher Mitglied des BGV-Vorstandes, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Versicherers. Dr. Moritz Finkelnburg komplettiert damit das neue Führungstrio ab April 2019.

Kompositspezialist mit Vertriebserfahrung

Der gebürtige Berliner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, Heidelberg und Barcelona, bevor er im Staatsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg promovierte. Er blickt auf 20 Jahre Management- und Vorstandserfahrung in führenden Versicherungsunternehmen zurück. Seine Spezialgebiete sind Vertrieb und Kompositversicherung sowie Digitalisierung. Seit 2011 ist er zudem als Dozent im Bereich Industrieversicherung tätig. In den letzten Jahren hat Dr. Finkelnburg an der Frankfurter Goethe Business School als Akademischer Direktor den Bereich Versicherungen mit Schwerpunkt Digitalisierung aufgebaut. Er ist Verfasser zahlreicher Fachbei-träge zu den Themen “Digitalisierung der Versicherungswirtschaft” und “Digitales Öko-System”.

 

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BGV Badische Versicherungen, Durchlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Tel: 0721­6600, Fax: 0721­6601688, www.bgv.de

Winterdienst: Nebeneinkommen mit Tücken

 

Viele Landwirte nutzen den Winterdienst als zusätzliche Einkommensquelle. Damit aus dem Zusatzeinkommen kein Verlustgeschäft wird oder Haftungsansprüche drohen, lohnt sich vor dem ersten Schnee ein Blick auf den Versicherungsschutz.

Für den Winterdienst verwendet der Landwirt in der Regel eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Diese ist im Rahmen der Kraftfahrtversicherung jedoch nur für landwirtschaftliche Arbeiten versichert. Da es sich beim Winterdienst nicht um eine typische landwirtschaftliche Tätigkeit handelt, muss der Winterdienst dem Versicherer gemeldet werden. Ohne zusätzlichen Beitrag ist dann bei der Versicherungskammer Bayern der Winterdienst im Auftrag von Gemeinden oder Landkreisen in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen. Dieser gilt dann außerdem für die mit dem Schlepper fest verbundenen Teile wie Räumschild und Salzstreuer, wenn Dritte durch diese Anbauten geschädigt werden. Wird der Winterdienst für private Auftraggeber oder Firmen erledigt, ist die Mitversicherung gegen Zusatzbeitrag möglich.

Eine der wichtigsten Versicherungen für Landwirte ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche geschädigter Personen absichert. Denn es kann für den Landwirt teuer werden, wenn er seine Räumpflicht nicht oder nur verspätet erfüllen kann, beispielsweise wegen Krankheit oder eines Unfalls. Schadenersatzforderungen von gestürzten und verletzten Personen sind häufig die Folge – und diese bergen ein hohes finanzielles Risiko. Für Ansprüche, die aus der Nichterfüllung des Winterdienstes resultieren, ist die Kraftfahrtversicherung nicht zuständig. In diesem Fall hilft nur die landwirtschaftliche Betriebs-Haftpflichtversicherung.

Gerade für den Winterdienst spielt dieser Schutz also eine entscheidende Rolle – selbst wenn der Winterdienst nur mit dem Schlepper ausgeführt wird. Raimund Lichtmannegger, Leiter der Hauptabteilung Landwirtschaft bei der Versicherungskammer Bayern: „Landwirte, die eigenverantwortlich oder als Subunternehmer den Winterdienst ausüben, übernehmen in der Regel auch die Verkehrssicherungspflicht und haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für Personen- und Sachschäden.“ Die Kraftfahrtversicherung jedoch greife nur für Schäden, die ursächlich auf den Gebrauch des Schleppers zurückzuführen sind.

Lichtmannegger rät, auf ausreichend hohe Versicherungssummen zu achten „Drei Millionen Euro für Personenschäden sollten es mindestens sein.“ Insbesondere Landwirte mit älteren Verträgen sollten diese überprüfen. Wichtig ist es zudem, eine Ersatzperson für den Einsatz zu suchen und sie einzulernen für den Fall, dass der Landwirt selbst verhindert ist. Dadurch kann der Winterdienst sichergestellt und Schadenersatzforderungen ausgeschlossen werden.

 

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Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Um Klimaziele zu erreichen, sollten Verhaltensänderungen durch marktwirtschaftliche Anreize begünstigt werden

 

Zum Ende der UN Klimakonferenz in Katowice betont die Zurich Gruppe Deutschland die Bedeutung der Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins für den Klimaschutz. Dabei hat Zurich den Anspruch als langfristiger institutioneller Investor und als Versicherungsunternehmen wichtige Impulse zu setzen und den Veränderungsprozess durch nachhaltiges Investment voranzutreiben.

“Wir unterstützen die Initiativen der Europäischen Kommission im Bereich der nachhaltigen Finanzwirtschaft – auch den veröffentlichten, ehrgeizigen Aktionsplan”, sagt Dr. Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland. “Zurich begrüßt die Agenda für nachhaltige Finanzierungen und ihr Ziel, die Finanzintermediäre stärker zu verpflichten und «Environment Social Governance (ESG)-Betrachtungen» in ihre Kapitalallokationsentscheidungen einzubeziehen. Wir haben uns verpflichtet, die Faktoren Umwelt, Gesellschaft und Governance in die Anlagestrategie zu integrieren und setzen uns selbst anspruchsvolle unternehmerische Ziele.”

Nachhaltiges Investment als Katalysator für den Klimaschutz

“Es gilt Verhaltensänderungen durch richtig eingesetzte marktwirtschaftliche Anreize herbeizuführen – Verbote oder dirigistische Eingriffe wären nicht zielführend. Zudem müssen öffentliche Mittel stärker in den Dienst der Nachhaltigkeit gestellt werden. Gleichbedeutend ist die Umschichtung der Mittelverwendung von Konsum in Richtung Investition”, erklärt Dr. Michael Leinwand, Chief Investment Officer der Zurich Gruppe Deutschland.

“Die Verbesserung der Definitionen von -grünen- und -nachhaltigen- Finanzierungen wird für die Schaffung liquider Märkte von entscheidender Bedeutung sein. Es ist entscheidend, dass eine Taxonomie zweckmäßig und global in ihrer Anwendung und Reichweite ist. Operationalisierungen sollten handhabbar sein”, ergänzt Dr. Michael Leinwand. “Um nachhaltiges Investment konsequent voranzutreiben, müssen investierbare Kapitalanlagen geschaffen werden.”

Die Zurich Gruppe Deutschland sucht gezielt den Dialog mit relevanten Zielgruppen, um der Frage nachzugehen: Welche politischen Rahmenbedingungen in Deutschland können den Entwicklungspfad in Richtung eines nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems sicherstellen? Erst kürzlich sprach Zurich zum Thema “Nachhaltiges Investment” in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin mit Abgeordneten und Branchenexperten.

Nachhaltiges Investment ist nicht nur durch Gewinn, sondern auch durch soziale und ökologische Ziele motiviert

“Als Versicherer können wir dazu beitragen, diesen Paradigmenwechsel zu sauberer Energie zu erleichtern, indem wir die klimabedingten Risiken in unsere Zeichnungs- und Kapitalanlagepolitik zunehmend berücksichtigen. Zum einen prüfen wir bei der Analyse einzelner Investitionen und Investmentverwalter nicht nur ihre finanzielle Performance, sondern auch ihre Leistung im Hinblick auf Environment, Social und Governance-Faktoren. Diese Überlegungen fließen in unsere Entscheidungen über den Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten ein – vor allem bei Aktien und Unternehmensanleihen”, so Leinwand weiter. “Die Idee ist, dass Investitionen nicht nur durch Profit, sondern auch durch soziale und ökologische Ziele motiviert sein sollten. Ein Ziel schließt das andere nicht aus, in Wirklichkeit gehen sie oft Hand in Hand. Verantwortungsbewusste und nachhaltige Investitionen müssen Teil der Unternehmens DNA werden – ein Teil seiner Kultur werden.”

 

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Bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union würde es schon 2020 14 % mehr Firmenkonkurse gegen als bei einem geregelten Brexit.

 

Atradius sieht kurzfristig stark steigende Insolvenzrisiken bei britischen Abnehmern, sollte es zu einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union kommen. Darauf weist der internationale Kreditversicherer in einer aktuellen Analyse hin. Demnach würde es bei einem so genannten “No-Deal Brexit” rund 2.300 mehr Firmenpleiten in Großbritannien im Jahr 2020 geben als bei einem geregelten Ausscheiden aus der Staatengemeinschaft. Bereits in diesem Jahr rechnet Atradius mit insgesamt 15.800 Insolvenzen in Großbritannien – ein Anstieg von 4 % gegenüber dem Vorjahr. Auch das Forderungsrisiko in anderen Ländern würde bei einem “harten Brexit”-Szenario steigen. Laut der Atradius Risikoexperten wären besonders Irland, Belgien, Dänemark und die Niederlande betroffen.

“Das Zahlungsrisiko von Großbritanniens Firmen hängt unmittelbar mit dem Ausgang der aktuellen Brexit-Verhandlungen zusammen”, sagt Dr. Thomas Langen, Senior Regional Director Deutschland, Mittel- und Osteuropa von Atradius. “Ohne Abkommen wird der freie Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU über Nacht zum Erliegen kommen. Die Handelskosten würden erheblich steigen, besonders aufgrund der dann geltenden Zölle. Da rund die Hälfte der Exporte Großbritanniens in die EU gehen, wären die Firmen im Vereinigten Königreich besonders betroffen. Für ihre Lieferanten und Dienstleister wäre das Forderungsrisiko erheblich größer.”

Harter Brexit würde zahlreiche britische Sektoren besonders treffen

Sollte Großbritannien ohne Handelsabkommen aus der Europäischen Union austreten, würde das die gesamte Volkswirtschaft des Vereinigten Königreichs signifikant beeinträchtigen. Atradius geht davon aus, dass sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf der Insel bei einem “harten Brexit” bis Ende 2020 um mehr als 2 % schlechter entwickelt als bei einer Übergangslösung. Die Inflation und die Arbeitslosigkeit würden stark steigen, die Industrieproduktion gebremst werden. In der Folge erhöht sich das Insolvenzrisiko deutlich. Ein ungeregelter Austritt würde laut Atradius schon im Jahr 2020 14 % mehr Firmenkonkurse gegenüber dem von der britischen Regierung vorgeschlagenen Ausstiegsabkommen nach sich ziehen. Umgerechnet müssten voraussichtlich rund 2.300 britische Unternehmen mehr Konkurs anmelden.

Das eingetrübte Geschäftsklima und weniger Unternehmensinvestitionen dürften dann dazu führen, dass die Industrieproduktion bereits 2019 um 2% zurückgehen wird. Das verarbeitende Gewerbe im Vereinigten Königreich macht zwar mit rund 10 % des gesamten BIPs nur einen relativ kleinen Teil der britischen Wirtschaft aus, steht aber für etwa die Hälfte des Ausfuhrgeschäfts des Landes, so dass es besonders anfällig für die dann anfallenden Zölle ist. In der Folge erwartet Atradius hier eine besonders starke Zunahme der Insolvenzen. Andere Sektoren mit hochgradig integrierten Lieferketten innerhalb der EU würden bei einem harten Brexit ebenfalls höhere Insolvenzrisiken aufweisen. Dies gilt insbesondere für den Automobilsektor. Schließlich würden britische Unternehmen auch mit höheren nichttarifären Handelshemmnissen konfrontiert, was schwerwiegende Folgen für stark regulierte Sektoren wie zum Beispiel Firmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie und die Chemiebranche hätte.

Forderungsrisiko in anderen Ländern nimmt ebenfalls zu – aber deutlich moderater

Bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU sieht Atradius auch mehrere andere Volkswirtschaften betroffen, insbesondere Irland. Die irische Wirtschaft führt 11 % seiner Exporte nach Großbritannien aus. Besonders im verarbeitenden Gewerbe (44 % der produzierten Güter gehen hier ins Vereinigte Königreich) würden die Folgen in Form eines erhöhten Insolvenzrisikos stark zu spüren sein. Daneben wäre auch der irische Lebensmittelsektor stark beeinträchtigt. Durch die Einführung von Zöllen wäre die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller in Irland gegenüber inländischen Anbietern geschwächt, zudem könnten außertarifliche Handelshemmnisse wie Lebensmittelregulierungen das Geschäft hemmen. Insgesamt geht Atradius von 4 % mehr Insolvenzen in Irland bei einem ungeregelten Brexit aus.

Belgien, die Niederlande und Dänemark weisen ebenfalls eine – im Vergleich zu anderen EU-Staaten – hohe Exportquote in das Vereinigte Königreich auf. Hier sieht Atradius eine Zunahme der Insolvenzen von jeweils 1,5 %, sollte der Ausstieg Großbritanniens aus der EU tatsächlich ohne Abkommen stattfinden. “Bei einem harten Brexit sehen wir auch erhöhte Forderungsrisiken bei einigen europäischen Handelspartnern Großbritanniens. Diese sind im Vergleich zu den Unsicherheiten für Firmen des Vereinigten Königreichs aber moderat”, sagt Dr. Thomas Langen.

Aktuelle Atradius-Analyse zum Brexit

Mehr als zwei Jahre nach dem Votum Großbritanniens für den Austritt aus der Europäischen Union und rund dreieinhalb Monate vor dem angesetzten Ausstiegstermin sind die Modalitäten des Brexit immer noch offen. Je länger die künftigen Handelsbedingungen zwischen dem Vereinigten Königreichs und der EU unklar sind, desto mehr erhöhen sich die Unsicherheiten für Unternehmen im Firmengeschäft bei Ausfuhren nach Großbritannien. Auch das gescheiterte Misstrauensvotum gegen die britische Premierministerin Theresa May in dieser Woche hat keine Gewissheit für Exporteure gebracht, eine Ablehnung ihres Abkommens zum Austritt aus der europäischen Staatengemeinschaft ist weiterhin möglich.

Die aktuelle Atradius-Analyse “No-deal Brexit risks driving up insolvencies” greift die aktuelle Situation auf und kann unter www.atradius.com im Menüpunkt Publications kostenlos heruntergeladen werden.

 

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Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln,

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Wenn es um die Finanzen der Krankenkassen geht, dann machen es sich Gesundheitspolitiker und Interessenvertreter der Ärzte und Krankenhäuser gern leicht.

 

Sie schimpfen über die “reichen” Körperschaften, fordern Geld zurück. Dabei sieht die Realität viel differenzierter aus. Es gibt Kassen, die erreichen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve nur mit Müh und Not. Aber auch Kassen, die in der Tat im Gelde schwimmen. Die “reichste” BKK wies Ende 2017 ein Gesamt-Vermögen von 1.178,92 EUR je Versicherten auf. Die reichste AOK folgte mit 1.167,75 EUR pro Kopf. Die “ärmste” BKK kam gerade auf 80,47 EUR, eine finanziell angeschlagene Ersatzkasse nur auf ein pro Kopf-Vermögen von 139,07 EUR. Gerade mal ein Zehntel dessen, was die Vermögendsten aufweisen konnten. Das sind die Ergebnisse von Teil II des dfg-Bilanz-Rankings, das der führende gesundheitspolitische Hintergrunddienst “dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik” (dfg) in dieser Woche veröffentlichte. Der dfg wertete die Bilanzen der Krankenkassen für 2017 aus. Diese sind verpflichtet, bis zum 30. November die Rechenergebnisse des Vorjahres zu veröffentlichen. Das Ranking wurde von der dfg-Redaktion in Zusammenarbeit mit einem der führenden gesundheitsökonomischen Forschungsinstitute, der Leipziger WIG2 GmbH, erstellt.

Vermögen

Die Zahlen für das Berichtsjahr 2017 sprechen für sich. Unter den 30 reichsten Kassen befinden sich – neben vorwiegend kleineren Betriebskrankenkassen (BKK) – auch die fünf Ortskrankenkassen (AOKen) Sachsen-Anhalt, Bremen/Bremerhaven, Niedersachsen, PLUS (Sachsen/Thüringen) sowie Hessen. Das Gesamtvermögen je Versicherten reichte von 80,47 EUR im Falle der Hamburger SECURVITA BKK bis hin zu 1.178,92 EUR bei der betriebsbezogenen BKK Groz-Beckert. Beim Vermögen konnten darüber hinaus nur die Bremer handelskrankenkasse (hkk) mit 657,99 EUR, die IKK gesund plus mit 516,51 EUR sowie die Bochumer Knappschaft (KBS) mit 461,87 EUR als Vertreter anderer Kassenarten in die TOP30 vorstoßen.

Beim Blick auf das untere Ende des Rankings nach Gesamtvermögen je Versicherten fallen insbesondere die großen Ersatzkassen KKH (139,07 EUR), DAK-Gesundheit (165,04 EUR) und BARMER (165,69 EUR) auf. Auch diese Beträge summieren sich bei Kassengrößen jenseits der 500.000er Marke zwar schnell zu zwei- oder gar dreistelligen Millionenbeträgen, dennoch ist deren finanzieller Spielraum im scharfen Wettbewerb deutlich begrenzt.

Rücklagen

Bei den Rücklagen je Versicherten, die minimal ¼ Monatsausgabe und maximal 1½ einer Montagsausgabe betragen dürfen, gibt es einen klaren Sieger des Rankings: die AOK Sachsen-Anhalt mit einem Finanzpolster von 348,44 EUR. Neben vorrangig kleineren BKKen sind daneben nur die AOK-Schwester PLUS mit 289,64 EUR auf Rang 4, die Knappschaft (KBS) mit 253,35 EUR auf Rang 10 sowie die handelskrankenkasse (hkk) mit 199,36 EUR auf Rang 27 in den Top 30 zu finden. Insbesondere die Knappschaft und die DAK-Gesundheit haben es dabei geschafft, in den vergangenen Jahren ihre Rücklagen deutlich zu erhöhen. Das Schlusslicht bei den Rücklagen bildet, wie schon beim Gesamtvermögen, die SECURVITA BKK mit 46,06 EUR.

Der Teil II des dfg-GKV-Bilanz-Rankings kann von interessierten Redaktionen und Journalisten bei der dfg-Redaktion angefordert werden. Es beinhaltet im Kommentar-Teil auch TOP 10-Winner/Loser-Liste für den Fünf-Jahres-Zeitraum 2013 – 2017.

Der gesundheitspolitische Hintergrunddienst “dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik” erscheint seit 1962 wöchentlich und wird von der Berliner MC.B Verlag GmbH herausgegeben (www.mcb-verlag.de). Er ist bekannt geworden durch seine investigativen Hintergrundberichte und seit 2004 für seine dfg-Rankings der Mitglieder und Versicherten aller deutschen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV). Die GKV-Rankings erscheinen vierteljährlich, das PKV-Ranking jährlich. Das erste dfg-GKV-Bilanz-Ranking erschien 2014.

Die WIG2 GmbH ist ein unabhängiges und wissenschaftliches Forschungsinstitut mit Spezialisierung auf Gesundheitsökonomie und datenbasierte Analytik. Mit dem Ziel, Transparenz bei der Ausgestaltung und Finanzierung des Gesundheitssystems zu schaffen, forschen die wissenschaftlichen Mitarbeiter in Leipzig und Berlin zu gesundheitsökonomischen und versorgungstechnischen Fragestellungen, beraten Akteure der Gesundheitswirtschaft und führen Fachveranstaltungen durch.

 

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MC.B – Verlag GmbH, Redaktion “dfg – Dienst für Gesellschaftspolitik”, Hannoversche Str. 22, 10115 Berlin, Tel: 030 – 275 965 91, 

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Mehr Leistungen für weniger Geld – Debeka BKK senkt den Zusatzbeitrag und erweitert die freiwilligen Mehrleistungen

 

Die Debeka BKK gehört schon seit mehreren Jahren zu den günstigen gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2015 liegt die in Koblenz ansässige BKK mit dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % stabil unter dem bundesweiten Durchschnitt aller gesetzlichen Kassen. Jetzt beschloss der Verwaltungsrat der Debeka BKK, diesen Zusatzbeitragssatz ab 1. Januar 2019 auf nunmehr 0,8 % weiter abzusenken. Die bundesweit wählbare BKK gehört damit auch weiterhin zu den kostengünstigen Kassen.

“Die Debeka BKK senkt jedoch nicht nur den Zusatzbeitragssatz, sondern baut auch das Leistungsangebot weiter aus. Neben den bestehenden, attraktiven Mehrleistungen wie Osteopathie und professioneller Zahnreinigung bieten wir künftig zusätzliche Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft an. Unter anderem erhalten Schwangere ein Budget von 250 Euro, das sie für eine Vielzahl zusätzlicher Maßnahmen und Untersuchungen verwenden können”, so Frank Strobel, Vorstand der Debeka BKK, zu den beschlossenen Neuerungen.

 

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Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Der durch den Verbraucherzentrale-Bundesverband jetzt gemeldete Fall eines Riester-Vertrags mit doppelt abgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten stellt eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar. Vertragsanpassungen durch gesenkte Eigenbeiträge infolge geänderter Zulagen, wie sie seitens des Kunden im zugrunde liegenden Fall vorgenommen wurden, kommen bei weniger als 0,1 Prozent der entsprechenden Verträge der Württembergischen Lebensversicherung vor. Prinzipiell bemüht sich die Württembergische Lebensversicherung auch hier immer um kulante Regelungen im Sinne des Kundeninteresses.

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Vertriebserfolg Jahr für Jahr getoppt

 

Nach elf Jahren an der Spitze des R+V-Vertriebs geht Heinz-Jürgen Kallerhoff (64) zum 31. Dezember 2018 altersbedingt in den Ruhestand. Zum 1. Oktober 2018 hat er bereits die Verantwortung für das Ressort Vertrieb und Marketing an seinen Nachfolger Jens Hasselbächer (47) abgegeben.

Gut 30 Jahre Branchenerfahrung brachte der gebürtige Westfale mit, davon rund 25 Jahre in vertrieblichen Führungsfunktionen bei der Allianz-Versicherung AG, als er 2006 zur R+V kam. 2007 übernahm Kallerhoff im Vorstand der R+V Versicherung AG die Verantwortung für das Vertriebsressort. Er hat seitdem maßgeblich dazu beigetragen, den R+V-Vertrieb technisch, organisatorisch und personell noch enger mit den Vertriebspartnern in den Volksbanken und Raiffeisenbanken zu verzahnen und die Beitragseinnahmen, Kunden- und Vertragsbestände trotz Finanzmarkt- und Eurokrise kontinuierlich zu steigern. Unter seiner Regie erzielte der genossenschaftliche Versicherer im Vertrieb Jahr für Jahr neue Produktionsrekorde. Die Beitragseinnahmen im inländischen Erstversicherungsgeschäft erhöhten sich von 8,5 Milliarden Euro in 2007 um mehr als die Hälfte auf 13,7 Milliarden Euro im Jahr 2017. Mit leistungsstarken und kundenorientierten Produkten hat R+V ihre Position als zweitgrößter deutscher Lebensversicherer und zweitgrößter deutscher Schaden-/Unfallversicherer dadurch immer weiter gefestigt.

DGRV-Ehrennadel in Gold für besondere genossenschaftliche Verdienste

Im Rahmen seiner Verabschiedung überreichte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) dem scheidenden R+V-Vertriebsvorstand in Anerkennung seiner besonderen Verdienste für das deutsche Genossenschaftswesen die Ehrennadel in Gold des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V. (DGRV): „Heinz-Jürgen Kallerhoff hat durch seine engagierte Mitarbeit in verschiedenen genossenschaftlichen Gremien dazu beigetragen, das deutsche Genossenschaftswesen insgesamt nachhaltig zu stärken. Dafür gebührt ihm der Dank der gesamten genossenschaftlichen Organisation.“ Kallerhoff war unter anderem Mitglied im BVR-Fachrat Markt und Produkte, im Produkt- und Vertriebskomitee der DZ Bank, im Aufsichtsrat von VR-NetWorld sowie im Beirat des Forschungsinstituts für das Genossenschaftswesen an der Uni Erlangen-Nürnberg.

Wolfgang Kirsch, Aufsichtsratsvorsitzender der R+V Versicherung AG: „Durch sein besonderes Gespür für die Belange der Genossenschaftsbanken ist es Heinz-Jürgen Kallerhoff gelungen, die traditionell enge Anbindung an die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisen zu intensivieren und auszubauen. Damit hat er die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir in unserem Allfinanzverbund die Kundenbedürfnisse gemeinsam noch effektiver bedienen können.“

R+V-Vorstandsvorsitzender Norbert Rollinger lobte Kallerhoff für dessen großes Engagement und seinen Weitblick, mit dem er den R+V-Vertrieb kontinuierlich weiterentwickelt hat: „Ich danke Heinz-Jürgen Kallerhoff ausdrücklich für seinen leidenschaftlichen Einsatz an der Spitze des R+V-Vertriebs, der uns Jahr für Jahr überdurchschnittliche Produktionserfolge beschert hat. Es ist außerdem sein Verdienst, dass wir unseren Vertrieb im Rahmen des aktuellen Transformationsprozesses der R+V noch stärker an den Strukturen und Bedürfnissen unserer Vertriebspartner in den Volksbanken und Raiffeisenbanken ausgerichtet haben – ein wesentlicher Grundstein für die nachhaltige Zukunftssicherung unserer R+V.“ Über die Vorstandsbestellung von Jens Hasselbächer als Nachfolger von Heinz-Jürgen Kallerhoff haben wir am 16.03.2018 informiert.

 

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Die Analysten von MORGEN & MORGEN können erstmals wieder eine positive Tendenz bei der Deklaration der Überschüsse feststellen.

 

Die Talfahrt scheint nach gut 20 Jahren erst einmal gestoppt. So die Tendenz der betrachteten 31 Überschussdeklarationen für 2019. Hinsichtlich ihrer Überschusshistorie zeigen sich fast alle Lebensversicherer im Vergleich zum Vorjahr stabil. Lediglich ein Versicherer senkt seine Überschüsse um 0,25 Prozentpunkte. Drei Versicherer erhöhen sie um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte.

Im Durchschnitt ein positives Ergebnis: Der Mittelwert stieg um 0,14 Prozentpunkte auf 2,48 Prozent. „Die aktuellen Überschussdeklarationen können durchaus als positives Signal gedeutet werden. Die Branche zeigt auch hier, dass sie ihre Anlagestrategien

und ihre Tarifgestaltungen erfolgreich an die herausfordernde Kapitalmarktsituation angepasst haben“, äußert sich Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN zu den Deklarationen für 2019.

 

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MORGEN & MORGEN GmbH, Wickerer Weg 13-15, 65719 Hofheim am Taunus, Tel: +49 (0) 61 92 99 62 – 30, Fax: +49 (0) 61 92 99 62 – 600, www.morgenundmorgen.de

Weiterer Beratungsbedarf bei Arbeitgebern über Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen. So steht es seit gut einem Jahr in dem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geänderten Betriebsrentengesetz.

Doch lediglich 17 Prozent der befragten Arbeitgeber wissen, was in wenigen Tagen auf sie zukommt. Das geht aus einer repräsentativen Online-Umfrage unter Unternehmensentscheidern im Auftrag der SIGNAL IDUNA hervor. Jeder vierte Firmenchef meinte sogar, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43 Prozent machten keine Angaben oder gaben an, dass sie es nicht wissen.

Weiterhin glaubten 38 Prozent der befragten Unternehmensentscheider, dass die Pflicht, einen Zuschuss zu Neuverträgen zu zahlen, bereits seit dem 1. Januar 2018 gilt. Immerhin lagen 26 Prozent der Unternehmensentscheider richtig. Allerdings blieben 36 Prozent der Befragten auch bei dieser Frage eine Antwort schuldig.

Im Weiteren wurden die Firmenchefs gefragt, wie zufrieden sie damit seien, dass der Gesetzgeber sie verpflichtet habe, die Sozialabgabenersparnis an ihre Mitarbeiter weiterzugeben. Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) war mit dieser Entscheidung durchaus zufrieden, lediglich fünf Prozent waren es nicht. Ihre Unzufriedenheit begründeten einzelne Umfrageteilnehmer damit, dass noch unklar sei, ob und wie der Zuschuss durch bestehende Versorgungsordnungen erfüllt werden könne.

„Eine Informationskampagne wäre wünschenswert gewesen“

Zu den Ergebnissen der Online-Umfrage sagt Clemens Vatter, Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA und zuständig für die Lebensversicherung: „Ein Gesetz verabschieden, ist eine Sache. Doch das allein reicht bei weitem nicht aus, wie wir sehen. Eine breit angelegte öffentliche Informationskampagne hätte die Neuerungen und Chancen des BRSGs den Arbeitgebern und Arbeitnehmern näherbringen können. Nun muss sich insbesondere die Versicherungsbranche darum kümmern, dass die Wirkung des BRSGs nicht verpufft.“

Die SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern weiterhin ganz konkrete Hilfe bei der Neugestaltung von Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der Zuschusspflicht an. Wichtig ist dem Versicherer, dass die Arbeitgeber über ihre Pflichten informiert sind. Nur gut informierte Firmenchefs können ihre Gesetzespflicht erfüllen und darüber hinaus die Chancen der betrieblichen Altersversorgung als wirkungsvolles Personalbindungsinstrument nutzen.

Eine pauschale Abrechnung ist einfacher

Ab 2019 müssen die Arbeitgeber für alle neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent für die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen an die Versorgungseinrichtungen zahlen. Sollte der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen einsparen, kann er nur die tatsächliche Ersparnis als Beitragszuschuss weitergeben. Das ist die so genannte „Spitzabrechnung“. Dieses Verfahren ist jedoch kompliziert und erfordert eine ständige Prüfung. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt den Arbeitgebern deshalb einen pauschalen Zuschuss zu zahlen, um aufwändige Abrechnungen zu vermeiden. „Selbst bei einem pauschalen Zuschuss können noch rund fünf Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen auf den Entgeltumwandlungsbetrag eingespart werden“, erläutert Vatter.

Zuschüsse können auch in Bestandsverträge eingezahlt werden

Bei der SIGNAL IDUNA können Zuschüsse direkt in Betriebsrentenverträge eingezahlt werden, die ab 2007 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen bietet der Versicherer einen Ergänzungsvertrag an, der auf der neuen Produktgeneration basiert. Dies gilt auch für die Unternehmen, die noch nicht zu den Bestandskunden der SIGNAL IDUNA zählen. „Wir bemühen uns, alle Lösungen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler so einfach wie möglich umzusetzen“, sagt Clemens Vatter. Darauf wurde beispielsweise bereits beim Beantragungsprozess geachtet. Zudem stellt die SIGNAL IDUNA Arbeitgebern Mustervereinbarungen zur Verfügung, sodass die Entgeltvereinbarungen rechtskonform gestaltet werden können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SIGNAL IDUNA Gruppe, Neue Rabenstraße 15 – 19, 20354 Hamburg, Tel: +49  40 4124-3834, www.signal-iduna.de

Die VOLKSWOHL BUND Versicherungen unterstützen mit ihrer Mitgliedschaft sowie durch ihre Arbeit im Beirat die Initiative Deutsche Infrastruktur (IDI).

 

Der Dortmunder Maklerversicherer setzt sich mit seinem Engagement aktiv für eine leistungsfähige Infrastruktur ein und will dazu beitragen, die Akzeptanz von privaten Investoren in diesen Segmenten weiter zu erhöhen. Axel-Rainer Hoffmann, Mitglied der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen und dort verantwortlich für die Kapitalanlagen: „Als Lebensversicherer haben wir die Aufgabe, die private Altersvorsorge unserer Versicherten zu gewährleisten. Wenn wir hierbei in die Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen investieren und somit in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, profitieren alle Seiten.“

Die Initiative Deutsche Infrastruktur

Die Initiative Deutsche Infrastruktur ist eine unabhängige Plattform deutscher privater Altersvorsorgeeinrichtungen, politischer Vertreter und Verbände. Sie setzt sich unter anderem für eine leistungsfähige deutsche Infrastruktur ein und arbeitet an Lösungen zur Überwindung von Investitionshürden für private Investitionen. Die Initiative strebt darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für private Investitionen an und setzt gemeinsame Investitionsmöglichkeiten um. Am 29. November 2018 fand die erste Mitgliederversammlung der IDI in Berlin statt. Mehr unter www.deutsche-infrastruktur.org.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOLKSWOHL BUND Versicherungen, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel:  0231/5433-451, Fax: 0231/5433-450, www.volkswohl-bund.de

Trendumkehr: Anstieg der Firmeninsolvenzen in 2019

 

Knapp 305.000 Unternehmen in Deutschland werden mit finanziellen Problemen in das Jahr 2019 starten. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL zur Zahlungsfähigkeit und Überschuldung von Firmen in Deutschland. Für die Analyse hat CRIFBÜRGEL über 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland hinsichtlich ihrer Finanzkraft untersucht.

Das zentrale Ergebnis der Studie lautet: 8,4 Prozent der Unternehmen bzw. 305.108 Firmen insgesamt weisen derzeit eine schwache Bonität und damit ein sehr hohes Zahlungsausfallrisiko auf. Im Vergleich zum Sprachgebrauch bei Veröffentlichungen zu Privatpersonen gelten diese Unternehmen damit als überschuldet und haben ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Bei diesen Firmen besteht durchaus das Risiko, dass diese ihre Schulden nicht mehr bedienen können und Insolvenz anmelden müssen. Die Anzahl der finanzschwachen Unternehmen verringerte sich laut Studie im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent.

“Die Zahl der Firmen mit einem hohen Zahlungsausfallrisiko ist zwar leicht gesunken, es haben aber immer noch über 300.000 Unternehmen in Deutschland ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Bei den weiterhin guten Rahmenbedingungen für die Firmen, haben wir mit weniger risikobehafteten Unternehmen gerechnet”, kommentiert CRIFBÜRGEL Geschäftsführerin Ingrid Riehl die aktuelle Auswertung. Beim Blick auf die regionale Verteilung der Firmen mit hohem Zahlungsausfall- bzw. Insolvenzrisiko zeigen sich jedoch große Unterschiede. In absoluten Zahlen stehen Nordrhein-Westfalen (67.634), Bayern (39.141), Baden-Württemberg (32.031) und Niedersachsen (26.542) an der Spitze der Statistik der Bundesländer mit den meisten finanzschwachen Unternehmen. In Bremen (2.411) und im Saarland (3.023) gibt es absolut vergleichsweise wenig Firmen mit einem erhöhten Zahlungsausfallrisiko.

Bezogen auf die Firmendichte geht die höchste Insolvenzgefahr derzeit von Unternehmen in Sachsen-Anhalt aus. Aktuell sind 12,0 Prozent der Unternehmen dort in einer finanziellen Schieflage und somit von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit betroffen. Aber auch in Sachsen (11,7 Prozent) und Berlin (10,5 Prozent) ist mehr als jedes zehnte Unternehmen von einer Insolvenz bedroht. Prozentual betrachtet geht ein geringeres Risiko von Unternehmen in Bayern aus. Hier gelten nur 6,4 Prozent der Unternehmen als bonitätsschwach. Auch in Baden-Württemberg (7,0 Prozent), Hessen (7,2 Prozent) und Schleswig-Holstein (7,8 Prozent) ist die Quote insolvenzgefährdeter Unternehmen geringer als im Bundesdurchschnitt.

Je nach Branchenzugehörigkeit der untersuchten Unternehmen zeigen sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der finanziellen Schwäche der Unternehmen. Am stärksten von möglichen Zahlungsausfällen betroffen sind Unternehmen aus der Logistik (Insolvenzrisiko liegt bei 13,3 Prozent) und aus dem Gastgewerbe (11,1 Prozent).

13,7 Prozent der Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) droht eine Insolvenz. Damit nimmt die UG den schlechtesten Wert aller Rechtsformen ein. Ein geringes Insolvenzrisiko bergen Aktiengesellschaften. Nur 3,2 Prozent aller AGs gelten als finanzschwach und sind von einer Pleite bedroht.

Die Firmeninsolvenzen werden 2018 – wenn auch leicht – weiter zurückgehen. Für das Gesamtjahr 2018 erwartet CRIFBÜRGEL bis zu 20.000 Firmenpleiten und damit nur noch ein Minus von knapp einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch wäre dies der niedrigste Stand bei den Firmenpleiten seit 1999 und der neunte Rückgang in Folge. “Positiv auf die Unternehmen wirkt vor allem die Binnenkonjunktur, die durch einen Anstieg der verfügbaren Einkommen und Kaufkraft gestärkt wird”, sagt Ingrid Riehl. “Im nächsten Jahr wird es jedoch eine Trendumkehr geben. 2019 erwarten wir erstmals wieder einen Anstieg bei den Firmeninsolvenzen”, ergänzt die CRIFBÜRGEL Geschäftsführerin. Die Risiken für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft kommen mit den von den USA ausgehenden Handelsstreitigkeiten und den Diskussionen und Unsicherheiten durch den bevorstehenden Brexit dabei vor allem von außen.

 

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CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München, Tel: 040 89803-0, Fax: 040 89803-777/778, www.crifbuergel.de

Die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) zeichnet sich laut der unabhängigen Ratingagentur Assekurata erneut durch eine exzellente Sicherheitslage und Beitragsstabilität aus und bietet ihren Kunden durch die vielfältigen Angebote echte Mehrwerte rund um das Thema Gesundheit.

 

Seit Jahren gehört die SDK in unabhängigen Vergleichen und Analysen zu den besten privaten Krankenversicherern. Insbesondere, wenn es um eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik geht. Dies bescheinigte die renommierte Ratingagentur Assekurata der SDK kürzlich wiederholt durch die  Auszeichnung mit der Note „A+/sehr gut“. „Unsere Ausrichtung als Gesundheitsspezialist, die das Thema Gesundheit im Sinne seiner Mitglieder vollumfänglich betrachtet, schlägt sich in diesem Ratingergebnis nieder“, so der Vorstandsvorsitzende der SDK, Dr. Ralf Kantak. „Dass wir diese Auszeichnung Jahr um Jahr erhalten, macht uns sehr stolz und bestätigt uns darin, diesen Weg weiterzugehen.“

Das Rating setzt sich aus fünf Teilqualitäten zusammen, für die Assekurata jeweils auch eine Einzelbewertung vergibt, die im Gesamturteil unterschiedlich gewichtet werden. Besonderen Wert legt die Agentur dabei auf die Kategorien Sicherheit und Kundenorientierung. Beides Bereiche, in denen die SDK seit Jahren durch hervorragende Ergebnisse glänzt.

Sicherheit

Bei der „exzellenten“ Bewertung der Sicherheitslage der SDK hebt Assekurata im Abschlussbericht besonders die weit überdurchschnittliche Eigenkapitalquote von 23,5 Prozent hervor (Markt: 17,0 Prozent). Auch bei der sogenannten SCR-Quote, einer aufsichtsrechtlichen Sicherheitsmittelquote nach Solvency II, übertrifft die SDK den Branchenschnitt bei weitem.

Erfolg

Die Mitgliederorientierung der SDK schlägt auch in der Teilqualität Erfolg zu Buche, die mit „sehr gut“ bewertet wird. Denn durch die überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit und Beitragsstabilität weist die SDK eine hohe Bestandsfestigkeit und eine sehr geringe Quote von Nicht-Zahlern auf. Assekurata hebt zudem die seriöse und sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie hervor.

Beitragsstabilität

Die Tarifpolitik der SDK ist laut Assekurata „besonders nachhaltig“ und erhält somit zum wiederholten Mal eine „exzellente“ Bewertung. Mit einer Beitragsanpassung von 3,6 Prozent in den vergangenen Jahren hebt sich die SDK auch in diesem Bereich positiv vom Markt (4,2 Prozent) ab. Als weiteres Qualitätsmerkmal sieht Assekurata die Tatsache, dass bei der SDK in der Vollversicherung keine klassischen Paralleltarife existieren. So reduzieren sich der Wechseldruck und unerwünschte Bestandsbewegungen auf ein Minimum.

Wachstum/Attraktivität am Markt

Im Hinblick auf ihr Wachstum bewertet Assekurata die SDK mit „weitgehend gut“, was laut Abschlussbericht auch auf die geringen Beitragsanpassungssätze zurückzuführen ist. Nach Auffassung der Rating-Agentur sind die Aussichten, zukünftig stärker zu wachsen, durch die 2017 eingeführte neue Vollversicherung der SDK sehr gut. Positiv bewertet wird in diesem Zusammenhang auch die enge Zusammenarbeit mit den Volksbanken Raiffeisenbanken und mit unabhängigen Maklern. Zusätzlich wird durch Angebote der SDK GESUNDWERKER für Firmenkunden, die neben einer klassischen betrieblichen Krankenversicherung (bKV) auch passgenaue Konzepte für betriebliches Gesundheitsmanagement (bGM) und Gesundheitsdienstleistungen anbieten, ein erhöhtes Wachstum in 2019 erwartet.

Kundenorientierung

Grundlage für die „sehr gute“ Bewertung der Kundenorientierung der SDK stellt unter anderem eine durch Assekurata durchgeführte Kundenbefragung dar. Hier punktet die SDK nicht nur in Sachen Kundenzufriedenheit, sondern auch bei der Kundenbindung. Laut Assekurata erzielt die SDK hier „jeweils die besten Ergebnisse im Kreis der von Assekurata gerateten Krankenversicherer“. Besonders positiv hervorgehoben wird im Bericht auch die kürzlich eingeführte hausinterne Gesundheitsberatung für Mitglieder: „Nach Ansicht von Assekurata hebt sich das Beratungsangebot der SDK besonders durch die interdisziplinäre Themenvielfalt deutlich vom Markt ab und schafft damit für die SDK-Kunden einen Mehrwert rund um das Thema Gesundheit.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de

Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Wenn Paare zusammenziehen, müssen sie sich um viele Dinge kümmern.

 

Dazu gehört auch, die Versicherungen zu überprüfen. Wer dies versäumt, verschenkt mitunter Geld – und gefährdet zudem den Versicherungsschutz, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Doppelversicherung vermeiden

Policen zusammenzulegen: Das ist in vielen Fällen sinnvoll, um doppelte Beiträge zu vermeiden – etwa bei Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. “Die Partner sollten sich beraten lassen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann. Das kann der jüngere Vertrag sein oder der umfangreichere. Manchmal können sie auch anteilig nebeneinander bestehen bleiben”, sagt Versicherungsexpertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die Lebenspartner sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nach der Zusammenlegung beispielsweise die Haftpflichtversicherung in der Regel keine Schäden mehr übernimmt, die die Lebenspartner gegenseitig verursachen. “Und auch bei der Rechtsschutzversicherung ändert sich das Verhältnis der versicherten Personen untereinander.”

Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen müssen über die neue Adresse informiert werden. Je nach Police ist für die Hausratversicherung zudem die neue Wohnungsgröße wichtig. “Wenn die Hausratversicherung an die Wohnfläche gekoppelt ist, kann sie nur dann einen Schaden vollständig begleichen”, erklärt R+V-Expertin Gilles.

Begünstigten ändern

Bei Versicherungen, die direkt auf eine Person zugeschnitten sind, ist die Situation anders: Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherungen bleiben in der Regel unverändert bestehen und können nicht zusammengelegt werden. Bei einer Lebensversicherung lohnt sich jedoch zu prüfen, wer als Begünstigter genannt ist und dies bei Bedarf zu ändern. Nur so gehen die Leistungen an die richtige Person.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Ab Mai 0,2 Prozentpunkte weniger

 

Die IKK classic senkt ihren Zusatzbeitragssatz ab 1. Mai 2019 um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,0 Prozent. Das beschloss der Verwaltungsrat heute in Dresden. Damit reduziert die IKK classic zum zweiten Mal in kurzer Frist ihren Zusatzbeitrag: Schon zum 1. Mai 2018 hatte sie diesen in gleichem Umfang gesenkt.

Das Jahr 2017 hat die größte IKK bei Gesamtausgaben von rund 10 Milliarden Euro mit einem Plus von 234 Millionen Euro abgeschlossen. Für das laufende Jahr rechnet das Unternehmen mit einem Überschuss von gut 89 Millionen Euro. Betriebsmittel und Rücklagen betragen gegenwärtig rund 1,1 Milliarden Euro und liegen damit leicht über dem Umfang einer Monatsausgabe.

Entlastung mit Augenmaß

“Die erneute Beitragsanpassung entlastet Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen. Sie erfolgt auf Grundlage einer soliden finanziellen Entwicklung und wurde mit Augenmaß getroffen. Die aktuelle Gesetzgebung wird in den kommenden Jahren erhebliche Mehrbelastungen für die Krankenkassen zur Folge haben. Für diese gilt es Vorsorge zu treffen”, erklärt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic.

Deutliche Mehrausgaben für Versorgung

Der jetzt verabschiedete Haushaltsplan der Kasse sieht für 2019 einen Anstieg der Leistungsausgaben um gut 5 Prozent auf 3.171,58 Euro pro Versicherten und insgesamt rund 10 Milliarden Euro vor. Davon entfallen rund 3,4 Milliarden Euro auf den Krankenhaussektor (1.067,04 Euro pro Kopf; +4,59 Prozent); für Arznei- und Verbandmittel erwartet die Kasse Ausgaben in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro (542,38 Euro pro Kopf; +4,27 Prozent) und für die ärztliche Behandlung rund 1,6 Milliarden Euro (518,61 Euro pro Kopf; +3,8 Prozent).

Im kommenden Jahr wird die Kasse ihr Versorgungsangebot erweitern. Unter anderem wird sie ein ganzheitlich angelegtes Versorgungsprogramm für Diabetiker starten. Dieses nimmt unterschiedliche Zielgruppen wie beispielsweise betroffene Jugendliche und ihr Umfeld, Handwerker, Diabetiker mit Folgeerkrankungen oder neu diagnostizierte Diabetiker in den Blick und bietet diesen zielgenaue digitale und analoge Unterstützungsmaßnahmen.

Kritik an einseitiger Belastung der GKV-Beitragszahler und fehljustiertem Finanzausgleich

Kritik übte der Verwaltungsrat an der einseitigen Belastung der GKV-Beitragszahler durch die gegenwärtige Gesetzgebung, etwa bei der vorgesehenen Finanzierung von 13.000 neuen Pflegestellen ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen. Demgegenüber seien versprochene Entlastungen wie die Einführung kostendeckender Beiträge für gesetzlich krankenversicherte ALG II-Empfänger bislang nur Ankündigungen geblieben. Zugleich mahnte der Verwaltungsrat Strukturreformen des Krankenhaussektors an, da diese eine entscheidende Voraussetzung für mehr Qualität und bessere Pflege-Infrastruktur in der klinischen Versorgung seien.

Unverminderten Reformbedarf sieht die Selbstverwaltung der IKK classic beim Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen. Der gegenwärtige Morbi-RSA ist fehljustiert und führt zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung. Durch ihn erhalten einige Kassen seit Jahren mehr Geld, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen, und können so unverdient riesige Vermögen anhäufen, während die meisten anderen Kassen keine kostendeckenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds beziehen und es dadurch im Wettbewerb deutlich schwerer haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

IKK classic, Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden, Tel: +49 (0) 800 455 1111, Fax: +49 (0) 800 800 4551, www.ikk-classic.de

Seit einem Jahr ist HDI Firmen Digital, die digitale Beratungs- und Abschlussstrecke für die Versicherung von KMU und Freiberuflern online.

 

Damit hat Firmen Digital in Sachen Benutzerfreundlichkeit, Flexibilität und End-to-End-Verarbeitung Maßstäbe gesetzt. Mit Erfolg: Durchschnittlich 4.000 Zugriffe im Monat vor allem von Vertriebspartnern verzeichnet HDI inzwischen über Firmen Digital.

Aktuell hat HDI die Zielgruppe für die Abschlussstrecke von 600 auf 1.100 Betriebsarten fast verdoppelt. “Ein anderer Meilenstein ist die Integration mehrerer Risikoorte eines versicherten Unternehmens wie Außenläger oder separate Betriebsteile”, erklärt Daniel Koch, Leiter Firmen der HDI Versicherung. Auch diese sind jetzt über Firmen Digital versicherbar. Und auch die Prämienzahlung per Rechnung ist neben der sonst üblichen Lastschrift jetzt eine Option

Weiterentwicklung ist Programm

Ein Jahr Firmen Digital heißt auch: kontinuierliche Weiterentwicklung. Andreas Adenäuer, Leiter Firmen Freie Berufe Digital von HDI sagt dazu: “Die Strecke wird laufend weiterentwickelt und im Monatsrhythmus angepasst.” Dabei fließen Ideen und Anregungen der Nutzer und Vertriebspartner genauso ein wie sich ändernde Marktbedingungen oder Produktneuerungen. So wurden im ersten Jahr der Laufzeit unter anderem die HDI Cyberversicherung in die Strecke integriert und die Nutzer-Oberfläche weiter optimiert. Außerdem wurden ein Baustein für Quasi-Hersteller, Betriebshaftpflicht als optionaler Baustein in “Compact” und eine ganze Reihe weiterer Ergänzungen in Firmen Digital integriert.

100 Prozent Digital und Policierung in Near-Time

Erstmalig am deutschen Markt kann über Firmen Digital der gesamte Kalkulations- und Abschlussprozess für Firmenversicherungen ohne Medienbruch bis zur Online-Police automatisch durchlaufen werden. Mögliche Fehlerquellen werden so ausgeschaltet und die Verarbeitung erheblich beschleunigt. Richtungsweisend ist auch die Nutzerfreundlichkeit. Über die HDI Website können deshalb Firmenkunden oder Freiberufler ihren Versicherungsschutz auf Wunsch auch selbst online abschließen und die fertige Police wenige Minuten später über ihr Online-Kunden-Portal herunterladen. Die meisten Kunden nutzen den Online-Rechner allerdings in erster Linie zur ausgiebigen Information und wenden sich dann an ihren Vermittler. Dieser kann dann den für den Kunden besten Versicherungsschutz auch über Firmen Digital konfigurieren und abschließen.

Produktseitig stehen sowohl die Einzelsparten Betriebshaftpflicht und Sach-/Inhaltsversicherung als auch das im Baustein-System aufgebaute Verbundprodukt “Compact” über die digitale Strecke zur Verfügung. Auch die HDI Cyberversicherung lässt sich über Firmen Digital komfortabel rechnen und abschließen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Pünktlich zur schadenintensiven Vorweihnachtszeit lässt das Handelsblatt die Qualität der aktuellen Hausrattarife prüfen. Janitos erhält mit der Hausratversicherung Best Selection die begehrte FFF-Bewertung.

 

Wenn der Weihnachtsbaum in Flammen steht, die Gans im Ofen vergessen wurde oder der Einbrecher seine Chance wittert, weil die Familie verreist, dann ist das ein klarer Fall für die Hausratversicherung. Die Weihnachtsstimmung ist dann wohl ruiniert, nicht jedoch die finanzielle Lage. Eine Hausratversicherung empfiehlt sich daher für jeden, der nicht sein Hab und Gut selbst ersetzen kann oder will. Franke und Bornberg hat nun im Auftrag des Handelsblatts 37 Tarife unter die Lupe genommen und bewertet.

Janitos erzielt mit 91 von 100 Punkten Top-Platzierung.

Die Berechnungsgrundlage für den Vergleich ist eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern und eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Gerechnet wurden die Städte Hannover, München, Berlin, Köln und Hamburg. Der Best Selection Tarif von Janitos erreicht mit 91 von 100 Punkten die Gesamtnote „sehr gut“ und erhält das Rating FFF (Hervorragend).

Attraktive Prämien und umfassender Schutz.

Absicherung bei grober Fahrlässigkeit, Außenversicherung oder Ersatz bei Diebstahl von Wertsachen – selbst aus dem Auto – sind besondere Tarifmerkmale, die bei Best Selection bereits fest integriert sind. Optionale Zusatzmodule wie Fahrraddiebstahl, Elementarversicherung, Glasbruch oder Online-Schutz bieten eine gute Möglichkeit, die Hausratversicherung intelligent und nach dem eigenen Bedarf zu erweitern. So ist ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz möglich, der Preis und Leistung in ein optimales Verhältnis bringt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Janitos Versicherung AG, Im Breitspiel 2-4, D-69126 Heidelberg, Tel: 06221/ 7091000, Fax: 06221/ 7091001, www.janitos.de

Kunden profitieren von einer Gesamtverzinsung von 2,75 Prozent

 

Die myLife Lebensversicherung AG bietet auch 2019 eine unverändert hohe Gesamtverzinsung. Für das nächste Jahr deklariert der Netto-Versicherer mit 2,6 Prozent eine überdurchschnittliche laufende Verzinsung und lässt diese stabil auf Vorjahresniveau. Darüber hinaus wird ein Schlussüberschussanteil als Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,15 Prozent gezahlt. Kunden der myLife profitieren demnach von einer Gesamtverzinsung in Höhe von 2,75 Prozent.

Gerade in Zeiten weiterhin anhaltender Niedrigzinsen schafft myLife mit der unveränderten Überschussdeklaration Vertrauen und bietet Kunden auch 2019 eine attraktive Verzinsung. Neben dem aktuellen Marktumfeld sorgen vor allem die nachhaltige und vorausschauende Anlagestrategie sowie die Finanzkraft des Göttinger Versicherers für Stabilität.

„Im Rahmen unserer sehr positiven Geschäftsentwicklung haben uns führende Ratingagenturen wie Assekurata, MORGEN & MORGEN oder DFSI jüngst zum wiederholten Mal eine starke Bonität und positive Zukunftsaussichten bescheinigt“, sagt Michael Dreibrodt, Vorstandsvorsitzender der myLife.

Mit einer attraktiven Überschussbeteiligung sind Lebens- und Rentenversicherungen damit neben vielen weiteren Vorteilen ein lohnenswerter und wichtiger Baustein innerhalb der Altersvorsorge – vor allem wenn es sich um Netto-Tarife handelt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Unternehmen müssen sich mit einer neuen Art von Cyberattacken befassen.

 

Hacker nutzen verstärkt Künstliche Intelligenz (KI) für ihre Angriffe und setzen damit die IT-Sicherheitsverantwortlichen unter Zugzwang. Denn Unternehmen sind noch nicht soweit, neuste KI-Technologien zur Verteidigung zu nutzen. Spezielle Überwachungswerkzeuge für den Datenverkehr, die bei der Identifikation von IT-Sicherheitsvorfällen helfen – zum Beispiel so genannte Intrusion Detection- oder Prevention-Systeme – werden von jedem vierten Unternehmen eingeführt. Das ergibt die Studie “Potenzialanalyse Unternehmen schützen, Risiken minimieren” von Sopra Steria Consulting.

Der weltweite Markt für Machine-Learning-Software wird sich im Vergleich zu 2016 bis 2022 zirka versiebenfachen, auf rund neun Milliarden US-Dollar, zeigt eine Prognose des Marktforschers MarketsandMarkets. Parallel zu diesem Angebotswachstum wird sich aufgrund von immer leichter zugänglichen und relativ günstigen KI-Services auch ein Markt im Dark Net entwickeln. Ein von Künstlicher Intelligenz unterstützter Cyberangriff umgeht herkömmliche Sicherheitsvorkehrungen unter anderem durch Nachahmung menschlichen Verhaltens. Mit Hilfe einer rudimentären Software wurde beispielsweise in Indien das normale Nutzerverhalten innerhalb eines Netzwerkes beobachtet und Muster erkannt. Im zweiten Schritt begann die Software, das Verhalten nachzuahmen und trat dabei bewusst in den Hintergrund. Für die Sicherheits-Tools war sie deshalb nur noch äußerst schwer zu erkennen.

Eine weitere Strategie ist das Umgehen so genannter CAPTCHA-Systeme. Unternehmen nutzen die Bildermosaike beispielsweise beim Registrieren für Newsletter und bei Bestellformularen im Internet als Spamschutz. Mit Hilfe optischer Zeichenerkennung durch maschinelles Lernen identifiziert und lernt eine Software Millionen verschiedener Bilder, bis sie darauf trainiert ist, diese automatisch zu erkennen und das CAPTCHA zu lösen. “Dadurch werden die Schutzfunktion von CAPTCHAS sowie der eigentliche Nutzen des Mechanismus ausgehebelt, nämlich die Unterscheidung zwischen Mensch und Maschine, um vor Manipulation oder Missbrauch zu schützen, sagt Dr. Gerald Spiegel, Leiter des Geschäftsbereichs IT- und Informationssicherheit von Sopra Steria Consulting.

Künstliche Intelligenz als Wachposten in Firmennetzen aufstellen

Unternehmen und Behörden sind somit gefordert, mit Hackern und Spionen KI-technisch zumindest mitzuhalten. Sie müssen nachziehen und eine KI-Verteidigungsstrategie aufbauen. Es geht darum, Hacker mit den eigenen Waffen zu schlagen.

“KI kann IT-Sicherheitsexperten bei ihrer Einschätzung von Bedrohungen assistieren und Entscheidungen vorbereiten”, sagt Kerstin Sander, Beraterin für IT-Sicherheit von Sopra Steria Consulting. “Eine auf Künstlicher Intelligenz basierende Software durchsucht beispielsweise Daten wie E-Mails deutlich schneller und genauer und erkennt eindeutig identifizierbare Bedrohungen anhand von definierten Regeln. So genannte Augmented-Intelligence-Lösungen liefern zudem fundiertes Wissen zu, um das menschliche Urteilsvermögen zu verbessert und so die menschlichen Systemüberwachungsexperten bei ihren Entscheidungen zu unterstützen”, so Sander.

Ein fortgeschrittener Ansatz sind mitlernende KI-Lösungen. Sie übernehmen selbstständig Analyseaufgaben. Dazu zählen die Suche nach Bedrohungen im gesamten Netzwerkverkehr und das Aufspüren komplexer Angriffsszenarien anhand von Mustern.

Studie “Potenzialanalyse Unternehmen schützen, Risiken minimieren”

Für die Studie “Potenzialanalyse Unternehmen schützen, Risiken minimieren” hat das F.A.Z.-Institut im Auftrag von Sopra Steria Consulting im September 2018 eine Online-Befragung bei 308 Entscheidern und Fachkräften verschiedener Branchen (Banken, Versicherungen, sonstige Finanzdienstleistungen, Energie- und Wasserversorgung, Telekommunikation/Medien, öffentliche Verwaltung, Automotive, sonstiges verarbeitendes Gewerbe) durchgeführt. Die Teilnehmer wurden zu den Erfahrungen mit Cyber-Attacken, den IT-Sicherheitsstrategien sowie zu den Maßnahmen und Herausforderungen in ihren Unternehmen befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sopra Steria Consulting, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, D-22085 Hamburg,Tel: +49 40 22 703-0, Fax: +49 40 22 703-7999, www.soprasteria.de