Online-Tippgeber-Portal KV-Fux: Transparent, informativ, anders

 

Viele Verbraucher informieren sich zunehmend im Internet über Versicherungs- und Finanzprodukte, bevor sie über einen Kauf oder Abschluss nachdenken. 57 Prozent der Bundesbürger können sich vorstellen, eine Versicherung sogar komplett online abzuschließen. Zwei von drei online-affinen Versicherungskunden haben auch schon tatsächlich eine Versicherung komplett im Netz abgeschlossen. Das sind einige Ergebnisse der Adcubum-Studie „Digitale Versicherung 2018“.

Einhergehend mit dem Siegeszug der sozialen, interaktiven und multimedialen Social-MediaPlattformen wie YouTube und Instagram (Stichwort Influencer-Marketing), spielen dabei verstärkt auch Vergleichsportale eine immer wichtigere Rolle im Prozess der Entscheidungsfindung.

Ein genauer Blick lohnt sich

Doch Verbraucher sollten bei der Nutzung eines solchen durchaus etwas genauer hinsehen und den Empfehlungen nicht blind vertrauen, stellt das Bundeskartellamt in einer aktuellen Untersuchung fest. Mangelnde Transparenz beim Zustandekommen und der Darstellung von Suchergebnissen / Ranglisten, irreführende oder fehlende Angaben über Finanzierungsmodell, Entgelte (z.B. „Bezahl“-Links / Affiliate Links, Weiterverkauf von Datensätzen) und gezahlte Provisionen sowie den Umfang (Marktabdeckung) der gezeigten Vergleichsangebote, sind nur einige der geäußerten Kritikpunkte.

Es geht auch anders

Auf den Seiten des unabhängigen Online-Tippgeber-Portals KV-Fux finden Verbraucher, Makler und Vermittler sowie alle Interessierten wertvolle, sachliche, neutrale Informationen zum Thema „Krankenversicherung“, werden die oftmals komplexen Themen, Zusammenhänge und mögliche Auswirkungen von Änderungen, aktuellen Entwicklungen und möglichen Reformen, leicht verständlich erklärt und offene Fragen beantwortet. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für jeden Interessierten, sich online, kostenlos und unverbindlich über Leistungen und Beiträge aller großen Krankenversicherer zu informieren – ohne personenbezogene Daten eingeben zu müssen, die ein mittelbares Angebot eines Maklers oder Vertreters nach sich ziehen.

Gerd Güssler, Geschäftsführer der KVpro.de GmbH und Betreiber der Plattform erklärt dazu: „Als langjähriger und unabhängiger Marktbeobachter ist es uns wichtig, einen Beitrag zur Transparenz im PKV-Markt zu liefern. Wir haben deshalb zusammen mit den Erstinitiatoren KV-Fux als transparentes Tippgeberportal konzipiert, das kostenfrei und ohne Eingabe personenbezogener Daten einen ehrlichen PKV-Tarifvergleich ermöglicht. Das unterscheidet den KV-Fux auf dem Markt der provisionsgetragenen Vergleichsportale und macht ihn so besonders.“

Spezielle Suchkriterien möglich.

Der KV-Fux Rechner vergleicht hierfür die 30 führenden PKV-Anbieter, die einen Marktanteil von über 98 Prozent repräsentieren. In der Tarifdatenbank KV-Lux sind über 7.700 aktuelle Krankenvollversicherungstarife mit derzeit über 1,2 Millionen Tarifkombinationen enthalten, die anhand der Kundenwünsche und klar definierter, fachlich fundierter Kriterien ausgewertet und gelistet werden. Die Bewertungs- und Selektionsmethodik für die Tarifergebnisse berücksichtigt sowohl die Vorgaben von Verbraucherschützern, als auch öffentlich zugängliche Testszenarien aus Verbraucherschutz-Zeitschriften.

Je nachdem, für welche Leistungskategorie sich der Verbraucher entscheidet, wird ihm nach der festgelegten Bewertungs- und Selektionsmethodik der jeweils treffendste Tarif einer Gesellschaft angezeigt. Verbraucher können dann, sofern sie es wünschen, diesen Versicherern direkt über KV-Fux eine Anfrage schicken oder sich mit ihren gewählten Informationen auf ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Vermittler ihrer Wahl / ihres Vertrauens vorbereiten.

Besondere Struktur des Portals

KV-Fux wird im Gegensatz zu anderen Vergleichsportalen nicht als Maklerportal und ohne finanzielles Interesse auf Versicherungsabschlüsse betrieben. Die KVpro.de GmbH erhält keine Vergütungen für die Weitergabe von Suchanfragen und keine Provisionen. Private

Krankenversicherer, die die festgelegte Bewertungs- und Selektionsmethodik sowie die Philosophie des transparenten, für Verbraucher kostenlosen Portals unterstützen wollen, können dem Initiatoren-Kreis beitreten und sich an den Betriebskosten des Portals beteiligen.

Egal ob Verbraucher, Versicherte, Makler, Vermittler oder Medienvertreter – mit dem KV-Fux (www.kv-fux.de) kann sich „Jeder schlau“ machen und wird bestens informiert, um sich im „Krankenversicherungs-Dschungel“ sicher zu fühlen.

 

Verantwortlich für den Beitrag:

KVpro.de GmbH, Wentzingerstraße 23, 79106 Freiburg i. Br., Tel: 0761 / 120 410 – 0, Fax: 0761 / 120 410 – 99, www.kvpro.de

Sompo International Holdings Ltd., ein auf Sach-, Unfall- und Rückversicherungen spezialisiertes Versicherungsunternehmen mit Sitz in Bermuda, und die SV SparkassenVersicherung (SV), einer der größten öffentlichen Versicherer in Deutschland, geben bekannt, dass sie eine Partnerschaft geschlossen haben mit dem Ziel, innovative Versicherungslösungen für die Agrarwirtschaft anzubieten.

Die Unternehmen sind bereits seit 2006 Geschäftspartner und erweitern nun ihre Zusammenarbeit, um auf Basis ihres Spezialwissens gemeinsam Versicherungsprodukte für die Agrarwirtschaft zu entwickeln und im deutschen Markt zu etablieren.

AgriSompo, die globale Agrarplattform von Sompo International, bringt höchste technische Expertise und globale Stärke zusammen, um den weltweiten Schlüsselmärkten in der Agrarindustrie führende Versicherungs- und Rückversicherungslösungen anzubieten und damit die Bedürfnisse der Agrarwirtschaft zu decken. In diesem Spezialgebiet bietet die SV seit vielen Jahrzehnten maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Landwirte an. Sie ist in ihren Regionen Marktführer und hat langfristige Kundenbeziehungen mit einem breiten Produktportfolio aufgebaut. Die Markteinführung der ersten gemeinsamen Ernteversicherung ist Anfang 2019 geplant.

Mr. John Charman, Chief Executive Officer und Chairman of the Board von Sompo International sagt: “Wir freuen uns darauf, unsere Partnerschaft mit der SV auszubauen und gleichzeitig die Präsenz von AgriSompo in den Schlüsselmärkten der Agrarwirtschaft weltweit weiter auszubauen. Durch die Kombination der Erfahrungen von Sompo International in der Entwicklung von Produkten der Ernteversicherung und den intensiven Kundenbeziehungen der SV im relevanten deutschen Markt, werden wir innovative Lösungen liefern, die den veränderten Versicherungsbedürfnissen dieser Kunden entsprechen.”

“Sompo und die SV arbeiten seit vielen Jahren sehr gut in der Rückversicherung zusammen,” erklärt Dr. Andreas Jahn, Vorsitzender des Vorstands der SV SparkassenVersicherung, “Wir wissen aus unserer Erfahrung, dass wir mit Sompo einen verlässlichen und starken Partner an unserer Seite haben, mit dem wir unser Agrarportfolio erfolgreich ausbauen können und unseren Kunden eine noch zielgenauere Abdeckung ihrer Risiken bieten können.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:  

SV SparkassenVersicherung Holding AG, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart, Tel:  0711 898-100, Fax 0711 898-109, www.sparkassenversicherung.de

Studie von Premium Circle geht an Realität vorbei

 

Die Grünen-Bundestagsfraktion fordert zwischen den Jahren mal wieder die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung (PKV) durch eine sogenannte „Bürgerversicherung“. Als Aufhänger muss diesmal eine „Studie“ des Versicherungsmaklers „Premium Circle“ herhalten. Deren Ergebnis hat mit dem realen Versorgungsgeschehen und den Erfahrungen der Versicherten beim Arzt oder im Krankenhaus nur wenig zu tun.

Fakt ist: Die Deutschen sind mit ihrer medizinischen Versorgung so zufrieden wie nie zuvor – wobei der sehr gute Wert unter den gesetzlich Versicherten (90 Prozent Zufriedenheit laut Allensbach-Umfrage 2017) von den 92 Prozent unter den Privatversicherten noch getoppt wird. Das mag auch an jenen eindeutigen Leistungsvorteilen der PKV liegen, die offensichtlich nicht auf der selbsterdachten „Checkliste“ der Grünen-Gutachter standen. Zum Beispiel:

Volle ärztliche Therapiefreiheit ohne Budgets

schnellerer Zugang zu medizinischen Innovationen

ambulante Arzttermine auch im Krankenhaus

Dagegen sind viele Leistungen, die die Gutachter in den PKV-Vertragswerken vermissen, sehr wohl Bestandteil der Versorgung von Privatversicherten. Beispiel Palliativversorgung: Tatsächlich gibt es darauf in den Tarifen vieler langjährig Privatversicherter formal keinen verbrieften Anspruch. Dies liegt aber nur daran, dass die Verträge aus einer Zeit stammen, in der diese Versorgung noch nicht sehr verbreitet war – und auch in der GKV nicht vorgesehen.

Da die PKV-Unternehmen ihre Vertragswerke nachträglich nicht ändern dürfen, ist eine Leistungsausweitung nur als nebenvertragliche Zusage möglich. Dies ist schon vor Jahren branchenweit erfolgt, so dass alle Privatversicherten Anspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung haben. Auch deshalb steht unseres Erachtens außer Frage: Wer die Versicherten selbst oder auch bei Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten nachfragt, kommt ganz sicher nicht zu dem Ergebnis, dass Privatversicherte schlechter versorgt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

In der Zeit nach einer Krebs-Diagnose steht für jeden die Welt auf dem Kopf. Da ist vieles wichtiger, als sich um die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Vor allem ist schnelle Hilfe gefragt.Das Angebot der ALTE LEIPZIGER: die Soforthilfe bei Krebs. Diese Produktinnovation gibt es für Neukunden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag.

Muss üblicherweise ein umfassender Antrag eingereicht werden, so genügt es nun, einen vereinfachten Nachweis mit Diagnose und Behandlungsplan einzureichen. Leistungsprüfung und -bestätigung werden innerhalb von fünf Werktagen vorgenommen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Sofort-Rente wird für bis zu 15 Monate gezahlt, auch wenn sich in dieser Zeit die Gesundheit des Kunden wieder verbessert.

e-Votum – viel Expertenwissen und einfach anwendbar

Vermittler werden heute stark durch verwaltende Aufgaben belastet. Eine deutliche Arbeitserleichterung ist die neue elektronische Risikovoranfrage „e-Votum“. Mit dem Tool kann durch wenige Interview-Fragen innerhalb von vier bis fünf Minuten geprüft werden, ob der Kunde eine BU-Versicherung abschließen kann. Wenn Zuschläge oder Ausschlüsse erforderlich sind, wird dies im Ergebnis ausgewiesen. e-Votum enthält bereits heute rund 7.500 Erkrankungen und wird zukünftig durch weitere Krankheitsbilder ergänzt. Der Vermittler erhält dank e-Votum innerhalb weniger Minuten eine vollständige Dokumentation und das verbindliche Votum. Das neue Tool bildet das in vielen Jahren erworbene, umfassende Know-how der Gesellschaftsärzte und Risikoprüfer des Unternehmens ab und ist dadurch mit keinem anderen Tool am Markt vergleichbar.

Mehr Risikogruppen und günstigere Beiträge für Schüler-BU

Auch Schüler können „berufsunfähig“ werden. Das kann zur Folge haben, dass sie besonderer Pflege bedürfen und nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Schule gehen können. Manche Eltern reduzieren dann ihre Arbeitszeit – mit Folgen für das eigene Einkommen. Durch eine BU-Rente kann die Einkommensminderung abgefedert werden.

Den Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER gibt es bereits für Schüler ab 10 Jahren, und zwar ab sofort mit einer risikogerechteren Einstufung – statt zwei gibt es jetzt vier Risikogruppen. Die Beiträge sind dadurch teilweise um bis zu 27 Prozent gesenkt worden.

Weitere Vorteile des BU-Schutzes für Schüler:

BU-Rente bis maximal 1.500 €

Es wird die Fähigkeit geprüft, die zuletzt besuchte Schule weiterhin zu besuchen: Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform (z.B. Haupt- oder Sonderschule) ist nicht möglich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger­Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de

Pünktlich zum Produktstart der neuen fondsgebundenen Sparprodukte “StartKlar” und “MeinPlan” hat die LV 1871 ihre Fondspalette um 15 neue Fonds erweitert.

 

Sie stehen ab sofort für fondsgebundene Versicherungen des Hauses zur Verfügung. Neu aufgenommen wurden unter anderem sieben Vanguard-Fonds sowie zwei Swisscanto-Nachhaltigkeitsfonds. Geschäftspartner und Kunden der LV 1871 können damit aus mehr als 90 Fonds sowie exklusiven Portfoliolösungen wählen.

Insgesamt acht Fonds des US-amerikanischen Finanzdienstleisters Vanguard stehen jetzt im Fonds-Portfolio der LV 1871 zur Wahl. Damit gehört die LV 1871 zu den ersten deutschen Versicherungsgesellschaften, die Fonds aus dem Hause Vanguard anbietet. Die Vanguard Group ist der zweitgrößte Vermögensverwalter der Welt. Die Indexfonds und ETFs zeichnen sich vor allem durch ihre geringen Kosten aus. Zusätzlich bietet die LV 1871 mit dem SPDR Barclays 0-3 Year Euro Corporate Bond UCITS ETF – EUR (ISIN IE00BC7GZW19) ab sofort noch einen weiteren kostengünstigen Anleihen-ETF an.

Schwerpunkte Nachhaltigkeit und Gesundheit

Mit zwei Nachhaltigkeitsfonds von Swisscanto kann die LV 1871 die ungebrochene Nachfrage nach Nachhaltigkeitsfonds noch besser bedienen. Als neuer Fonds (www.lv1871.de/lv/fonds/)zur Verfügung steht der Swisscanto (LU) Portfolio Fund Green Invest Balanced (EUR) AA (ISIN LU0161535835), der eine Aktienquote von 35 bis 65 Prozent aufweist. Daneben wird mit dem Swisscanto (LU) Portfolio Fund Green Invest Equity AA EUR (ISIN LU0161535835) ein zweiter Nachhaltigkeitsfonds mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent angeboten. Eine weitere Neuerung ist die Ergänzung des Portfolios um einen Aktienfonds mit dem Schwerpunkt Gesundheit. Mit dem Nova Steady Healthcare Fonds (ISIN DE000A1145J0) bietet die LV 1871 einen weiteren branchenspezifischen Aktienfonds an.

Für zertifizierte Lebensversicherungsprodukte

Zwei neue Fonds, der Fondak – I20 EUR DIS (ISIN DE000A2ATB32) und der DWS Deutschland GTFC – EUR ACC (ISIN DE000DWS2S36) sind ebenfalls neu im LV 1871 Portfolio. Diese nach Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes aufgelegten Fonds sind für zertifizierte Lebensversicherungsprodukte steuerlich begünstigt, so dass dem Anleger kein finanzieller Nachteil entsteht und die Versicherer auf ein aufwendiges Erstattungsverfahren verzichten können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Zum 1. Januar 2019 wird Markus Rex Mitglied im Vorstand der Smart InsurTech AG.

 

Nach leitenden Positionen bei Interhyp, Prohyp, Baugeld Spezialisten und PlanetHome unterstützt Rex nun die Versicherungsplattform der Hypoport-Gruppe.

„Mit Markus Rex konnten wir einen Vertriebs-Profi für uns gewinnen, der in der Finanzbranche bestens vernetzt ist“, so Stephan Gawarecki, Aufsichtsratsvorsitzender der Smart InsurTech AG. „Er kennt den Plattform-Gedanken aus der Finanzierungswelt und wird uns helfen, Vertriebsorganisationen und Versicherungsunternehmen die Vorteile einer anbieterneutralen Plattform wie SMART INSUR näher zu bringen.“

Ziel der Smart InsurTech AG ist die Volldigitalisierung der Assekuranz. Durch die automatisierte Vernetzung aller Marktteilnehmer ermöglicht der Technologieanbieter Vermittlern, dem Margendruck zu begegnen und Versicherungen, ihre IT- und Prozesskosten nachhaltig zu reduzieren. Dafür arbeiten rund 150 Entwickler an einer tiefgreifenden Daten- und Prozessintegration. So konnten bereits rund 160 Versicherungsunternehmen an die integrierte Plattform angebunden werden – ein Großteil über den Branchenstandard des BiPRO e.V.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Flexible und individuelle Altersvorsorge mit INTER MeinLeben

 

Auf Stabilität und Kontinuität können sich die Kunden der INTER Lebensversicherung AG verlassen. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen ist das keine Selbstverständlichkeit, sondern ein klares „Ja“ zur klassischen Lebens- und Rentenversicherung. Ab 1. Januar 2019 erhalten unsere Kunden eine laufende Verzinsung von 2,5 Prozent. Dazu kommen Schlussüberschussanteile, womit die Verzinsung durchschnittlich sogar bei 3,09 Prozent liegt. Damit bleiben beide Werte auf Vorjahresniveau.

„Eine spürbare Entspannung der europäischen Geldpolitik sehen wir leider noch immer nicht. Die Zinsen für Vorsorgesparer und Anleger sind nach wie vor niedrig und bleiben eine Herausforderung. Wir sind aber weiterhin von der Lebensversicherung überzeugt. Sie stellt für jeden eine gute Lösung dar, der attraktive Renditen erwirtschaften und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen will“, erklärt Matthias Kreibich, Vorstandssprecher der INTER Versicherungsgruppe, und ergänzt:

„Natürlich unterscheiden sich die Vorstellungen von der Altersvorsorge und auch die Risikobereitschaft von Kunde zu Kunde deutlich. Um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat die INTER das flexible Altersvorsorgeprodukt INTER MeinLeben® entwickelt. Wie viel ‚Klassik‘ mit Rendite-Chancen in ETFs oder aktiv gemanagten Fonds kombiniert werden soll, entscheidet jeder Kunde selbst. Unser Angebot ergänzen wir dabei stetig – u.a. um nachhaltige Investments, die ökologische, soziale und ethische Aspekte verfolgen. Die Vorteile von INTER MeinLeben® liegen auf der Hand: Das Produkt ist für Kunden sowie Berater äußerst transparent und bietet die Möglichkeit, direkt auf Veränderungen in den Kapitalmärkten zu reagieren.“

Die angegebene Gesamtverzinsung liegt z.B. bei INTER MeinLeben® Klassik durchschnittlich bei 3,09 Prozent. Sie setzt sich zusammen aus der laufenden Verzinsung von 2,5 Prozentpunkten (inkl. Höchstrechnungszins von 0,9 Prozentpunkten) und der Schlussüberschussbeteiligung von 0,59 Prozentpunkten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de

Die Bayerische schließt ihr Geschäftsjahr 2018 mit deutlichem Wachstum ab:

 

Nach den vorläufigen Zahlen – vorbehaltlich des finalen Bilanzabschlusses – steigen die Brutto-Beitragseinnahmen der Versicherungsgruppe im Jahr des 160-jährigen Bestehens auf rund 501 Millionen Euro (Vorjahr 438 Millionen Euro) – ein Plus von über 14 Prozent.

Dabei verbesserte sich besonders die operative Lebensversicherungs-Tochter Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG bei den Beitragseinnahmen um rund 26 Prozent. Im eingereichten Neugeschäft Leben lag der Zuwachs bei 96 Prozent, bei Biometrie sogar bei 200 Prozent. Auch Pangaea Life, die neue nachhaltige Marke der Bayerischen, entwickelte sich sehr gut.

Die Komposit-Tochter Bayerische Beamten Versicherung AG schaffte bei den gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen ein Plus von über 12 Prozent auf rund 135 Millionen Euro. Im Neugeschäft kam die Zahnzusatzversicherung auf einen Zuwachs von 336 Prozent. Die Gebäudeversicherungen legten um 70 Prozent zu.

“Es war das beste Geschäftsjahr in unserer 160-jährigen Firmengeschichte, es unterstreicht, dass unsere innovativen Produkte am Markt hervorragend angenommen werden”, sagt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe. “Wir haben überdies die Aufstockung der Zinszusatzreserve unserer Konzernmutter abgeschlossen und erwarten hier künftig keine Belastungen mehr.”

Für das Jahr 2019 bietet die Versicherungsgruppe die Bayerische ihren Kunden erneut eine Überschussbeteiligung über Branchen-Niveau: Die laufende Verzinsung der operativen Lebensversicherungs-Tochter Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG (BL) beträgt 2,75 Prozent, zusammen mit dem Schlussgewinnanteil sowie der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven bietet das Unternehmen damit eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,41 Prozent.

Darüber hinaus erteilte die Ratingagentur Assekurata der Bayerischen in einem umfangreichen Unternehmensrating im Juli dieses Jahres erneut die Qualitätsnote A+ (“sehr gut”). Das Rating erhält die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG. Die Spitzenauszeichnung “sehr gut” bekommt das Unternehmen auch in den Teilkategorien Sicherheit, Erfolg, Kundenorientierung und Wachstum/Attraktivität am Markt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Urteil vom 19. Dezember 2018 – IV ZR 255/17

 

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vom Versicherer mit Zustimmung eines “unabhängigen Treuhänders” gemäß § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit als unwirksam anzusehen ist. Ist der zustimmende Treuhänder gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (im Streitfall noch § 12b VAG a.F.) ordnungsgemäß bestellt worden, so findet eine gesonderte Überprüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers über eine Prämienanpassung nicht statt. Die Zivilgerichte haben aber in einem solchen Rechtsstreit die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung zu überprüfen.

Sachverhalt und Prozessverlauf:

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit wandte sich der Kläger gegen Beitragserhöhungen für die Kalenderjahre 2012 und 2013, die sein privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hatte. Die Vorinstanzen haben die Unwirksamkeit der Anpassungen festgestellt und den beklagten Versicherer u.a. auch zur Rückzahlung der in den Jahren 2012 bis 2015 vom Kläger zunächst gezahlten Erhöhungsbeträge verurteilt, weil der tätig gewordene Treuhänder nach ihrer Auffassung nicht von der Beklagten unabhängig gewesen war (s. wegen weiterer Einzelheiten PM Nr. 174/2018).

Das Urteil des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber entschieden, dass die Unabhängigkeit nur die Voraussetzung für die Bestellung des Treuhänders nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften, nicht aber für die Wirksamkeit der von ihm nach seiner Bestellung abgegebenen Erklärung ist. Sie ist deshalb von den Zivilgerichten im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung nicht gesondert zu prüfen. Insoweit hat allein die Aufsichtsbehörde aufgrund der ihr vom Gesetzgeber eingeräumten Mitwirkungsbefugnisse sicherzustellen, dass das Versicherungsunternehmen mit der Prüfung der Prämienkalkulation einen unabhängigen und sachkundigen Treuhänder betraut; die Interessen des Versicherungsnehmers sind dadurch gewahrt, dass im Rechtsstreit über eine Prämienerhöhung vor den Zivilgerichten eine umfassende materielle Prüfung der Ordnungsgemäßheit der vorgenommenen Beitragsanpassung stattfindet.

Die genannte gesetzliche Kompetenzzuweisung, wie sie sich auch aus den Gesetzesmaterialien ergibt, würde durch eine sachliche Überprüfung einzelner Bestellungsvoraussetzungen im Rechtsstreit des einzelnen Versicherungsnehmers um die Wirksamkeit der Prämienanpassung mangels Rechtskraftwirkung für andere Versicherungsnehmer unterlaufen. Insbesondere liefe es dem Zweck der Regelung in § 12b Abs. 2, 2a VAG a.F. (bzw. jetzt § 155 VAG) und § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG zuwider, wenn eine Prämienanpassung trotz Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen allein an einer fehlenden Unabhängigkeit des zuständigen Treuhänders scheitern würde. Denn die Vorschriften zur Prämienanpassung bezwecken es vor allem, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen durch den Versicherer zu gewährleisten. Demgemäß berechtigt die Regelung in § 12b Abs. 2, 2a VAG a.F. (jetzt § 155 VAG) den Versicherer nicht nur zur Vornahme einer Prämienanpassung unter den dort genannten Voraussetzungen, sondern begründet zugleich eine entsprechende Verpflichtung. Daraus ergibt sich, dass auch eine vorübergehende Äquivalenzstörung im Interesse der Beitragsstabilität vermieden werden muss. Eine solche träte ein, wenn eine Prämienanpassung, zu der der Versicherer zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit aus materiellen Gründen verpflichtet ist, nur wegen fehlender Unabhängigkeit des Treuhänders für unwirksam erklärt würde, diese aber im Zuge der nächsten jährlichen Überprüfung vom Versicherer nachgeholt werden müsste, wobei die dann vorzunehmende Anpassung wegen der zwischenzeitlich entstandenen Lücke bei den Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte.

Aufgrund der umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung der Prämienanpassung anhand der ins Einzelne gehenden engen und verbindlichen materiellen Vorgaben durch die Zivilgerichte ist für die Versicherungsnehmer auch der gebotene wirkungsvolle Rechtsschutz gegen vom Versicherer vorgenommene Beitragsanpassungen gewährleistet, ohne dass ihnen hierfür eine gesonderte Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders und damit der aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Treuhänder ermöglicht werden müsste. Die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung wird insofern inzident mitgeprüft.

Der Bundesgerichtshof hat daher das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit dieses prüfen kann, ob die Prämienanpassungen ausreichend im Sinne von § 203 Abs. 5 VVG begründet worden sind und ggf. ob die materiellen Voraussetzungen für die Prämienanpassung vorgelegen haben.

 

Vorinstanzen:

Amtsgericht Potsdam – Urteil vom 18. Oktober 2016 – 29 C 122/16

Landgericht Potsdam – Urteil vom 27. September 2017 – 6 S 80/16

 

Maßgebliche Vorschriften:

  • 203 VVG

(1) …

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. … Für die Änderung der Prämien, Prämienzuschläge und Selbstbehalte sowie ihre Überprüfung und Zustimmung durch den Treuhänder gilt § 155 in Verbindung mit einer auf Grund des § 160 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.

(3) …

(4) …

(5) Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

  • 155 VAG

(1) Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. … Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind.

(2) …

(3) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10 Prozent, sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein geringerer Prozentsatz vorgesehen ist, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen. …

  • 12b VAG in der bis zum 31.12.2015 gültigen Fassung:

(1) Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. … Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind.

(1a) …

(2) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 10 vom Hundert, sofern nicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein geringerer Vomhundertsatz vorgesehen ist, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und, wenn die Abweichung als nicht nur vorübergehend anzusehen ist, mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen. …

(2a) Das Versicherungsunternehmen hat für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten zu vergleichen. Ergibt die der Aufsichtsbehörde und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 5 vom Hundert, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen. …

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesgerichtshof BGH, Herrenstraße 45a, D­-76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/159­0, Fax: 0721/159­830,  www.bundesgerichtshof.de

Die Ratingagentur Franke und Bornberg veröffentlichte im Oktober das erste Rating für gewerbliche Cyber-Policen im deutschen Markt.

 

Das Cyber-Rating von Franke und Bornberg bietet damit Entscheidungshilfe für Vermittler und gewerbliche Kunden. Untersucht wurden 35 Cyber-Tarife und Bausteinlösungen für KMU von 28 Anbietern. Die Leistungsunterschiede waren groß und es gab nur vier Top-Tarife. Herangezogen wurden 115 Ratingkriterien in 21 Bereichen. Franke und Bornberg analysierte für das Rating vor allem Merkmale, die für die Mehrheit der KMU relevant sind und typischerweise in bisherigen Haftpflicht- und Sachversicherungen nicht abgedeckt sind. Die mögliche Höchstnote (FFF+) erreichte keine der angebotenen Cyber-Produkte.

Im Nachgang zum ersten Rating wurden die aktuellsten Bedingungen der Gothaer Cyber-Versicherung für Gewerbekunden ebenfalls bewertet und erreichten eine Bewertung mit FF+ und damit einen Platz unter den fünf besten Cyber-Versicherungen im Markt.

„Der Schutz vor Attacken aus dem Internet wird immer wichtiger. Deshalb haben wir unser Angebot für Gewerbekunden erweitert: Die Umsatzgrenze des Produkts für Gewerbekunden wurde von fünf auf zehn Millionen Euro Jahresumsatz angehoben. Damit steht die Cyber-Police ab sofort auch größeren Gewerbekunden zur Verfügung, die vor allem vom umfangreichen Deckungskonzept und den weitreichenden Assistance-Leistungen des Modells profitieren. Denn während viele Industriekunden in erster Linie die Kosten einer Betriebsunterbrechung versichern möchten, stehen für Gewerbekunden sofortige Hilfe und IT-Services im Vordergrund, die den durch die Cyber-Attacke verursachten Schaden schnell wieder beheben“, erklärt Frank Huy, Leiter Produktmanagement Komposit Industrie bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.

Viele sinnvolle Deckungsverbesserungen

„Auch inhaltlich haben wir das Produkt deutlich weiterentwickelt: Erweitert wurde die so genannte Rückwärtsversicherung, die Schäden abgedeckt, deren Ursprung vor Vertragsabschluss liegen, die aber nachweislich erst nach Beginn des Versicherungsschutzes sichtbar werden. Bei der so genannten Nachmeldefrist, die ebenfalls ausgedehnt wurde, tritt die Police auch dann noch ein, wenn der Vertrag schon abgelaufen ist. Der Schaden muss während der Vertragslaufzeit verursacht worden sein, wird aber erst nach Vertragsende sichtbar. Darüber hinaus sichert die Cyber-Police nunmehr neben Vermögensschäden auch Sachschäden – wie zerstörte Hardware ab und leistet auch bei Schäden durch Unter- oder Überspannung oder elektromagnetische Störung“ ergänzt Huy. Und auch, wenn durch Datenklau eine Überweisung auf einem falschen Konto gelandet ist, greift der erweiterte Schutz. Mitversichert sind zudem ab sofort auch auf Basis der EU-DSGVO verhängte Bußgelder sowie Schäden etwa im Zusammenhang mit privaten Mobiltelefonen von Mitarbeitern, die mit Wissen des Arbeitgebers dienstlich eingesetzt werden (BYOD).

Umfangreiche Assistance-Leistungen sorgen für schnelle Hilfe

Ein besonderes Highlight besteht in den weitreichenden Assistance-Leistungen, die rund um die Uhr genutzt werden können. Dabei geht es zunächst um eine 24-Stunden-Hotline sowie um die Wiederherstellung von Daten und Programmen: Denn gerade bei der Versicherung von Eigenschäden ist schnelle Hilfe wichtig. Deswegen trägt die Gothaer die Kosten der Hilfsmaßnahmen der ersten 48 Stunden immer – auch dann, wenn sich später herausstellt, dass kein Hackerangriff gegeben war. Den Kunden stehen hierfür spezialisierte Dienstleister zur Verfügung, die im Schadenfall umgehend unterstützen. Dies insbesondere auch für die Krisen- und Public-Relation-Beratung, die Rechtsberatung und für Datenüberwachungsdienstleistungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Survey 2017

 

Im Vertrieb von Privaten Krankenversicherungen in Deutschland 2017 bauten die Einfirmenvermittler ihre Führungsposition leicht auf rund 49 Prozent aus. Dieser Anstieg liegt maßgeblich an den Zuwächsen in der Zusatzversicherung. Die Gewinne gehen zulasten des Vertriebsweges „Makler und Mehrfachagenten“, die sowohl in der Vollkosten- als auch in der Zusatzversicherung Verluste verzeichneten. Das ergab der Vertriebswege-Survey für die Private Krankenversicherung (PKV), den Willis Towers Watson 2018 bereits zum zwölften Mal erhoben hat.

Stagnierendes Neugeschäft

Nach drei relativ konstanten Jahren haben die Privaten Krankenversicherer 2017 insgesamt wieder weniger Neugeschäft gezeichnet. Dieser Rückgang fällt tendenziell stärker in der Vollversicherung als in der Zusatzversicherung aus. „Für die deutsche PKV war 2017 erneut ein ruhiges Jahr“, sagt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson. „Doch diese Ruhe hilft der Branche nicht weiter: Das Neugeschäft stagniert auf bereits niedrigem Niveau und das weiterhin niedrige Zinsumfeld wird die PKV noch zusätzlich belasten.“

PKV braucht Fürsprecher

„Die privaten Anbieter haben es bisher nicht geschafft, ihren möglichen Neukunden transparent und überzeugend zu vermitteln, wie man das Problem der Beitragssteigerungen langfristig angehen will“, sagt Stefan Bause, Leiter Krankenversicherungsberatung bei Willis Towers Watson. „Allein allgemeine Aussagen, dass die durchschnittliche Beitragsentwicklung in der PKV geringer als in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausfalle, wird nicht ausreichen, um langfristig wieder mehr Fürsprecher für die PKV in Deutschland zu gewinnen. Die Gesellschaften selber sind in der Pflicht, ihren potentiellen Neukunden transparente und überzeugende Argumente zu liefern.“

Ausblick 2018 – 2019

Im stagnierenden Neugeschäft sieht Willis Towers Watson die Einfirmenvermittler weiterhin als stärksten Vertriebsweg. „Reformen wie die Bürgerversicherung stehen nicht mehr ganz oben auf der politischen Agenda“, sagt Bause. „Die Einfirmenvermittler können diese Ruhe im Markt derzeit am besten für sich nutzen.“ Mit wenig Veränderung rechnet Willis Towers Watson kurzfristig für die Internet-Portale: „Die stagnierenden Anteile des Vertriebs über Vergleichsportale bestätigen unsere Annahme, dass der Online-Trend in der PKV nur langsam voranschreitet – so bleibt den Anbietern hier vermutlich mehr Zeit für den digitalen Wandel als in anderen Sparten“, sagt Bause. „Aktuell ist der Internet-Vertrieb weder eine Gefahr für die klassischen Vertriebswege noch ein Wachstumsimpuls für die Branche.“

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Die Franke und Bornberg GmbH hat private Rentenversicherungen aller drei Schichten einem umfassenden Produktrating unterzogen. Der Tarif myLife Aktiv wurde in gleich drei Kategorien mit der Höchstnote FFF+ ausgezeichnet.

 

Nach einer umfangreichen Überarbeitung ihres Ratingsystems hat Franke und Bornberg Rentenversicherungen aller drei Schichten der privaten Altersvorsorge verglichen. Insgesamt 1.026 Tarifkonstellationen am deutschen Lebensversicherungsmarkt wurden bis ins kleinste Detail auf den Prüfstand gestellt. Darüber hinaus wurde mit FFF+ als Höchstnote eine neue Ratingklasse eingeführt.

Das innovative Versicherungsprodukt der myLife, das die Vorteile zweier unterschiedlicher Anlagestrategien mit größtmöglicher Flexibilität vereint, wurde aufgrund der Vielzahl seiner positiven Produktmerkmale gleich in drei Kategorien mit „hervorragend“ eingestuft. Flexibilität, Transparenz sowie Produktkonzept waren die ausschlaggebenden Kriterien.

„myLife Aktiv spricht insbesondere moderne Verbraucher an, die ihre Altersvorsorge sowohl kosten- als auch renditeoptimiert gestalten wollen. Die mehrfache Auszeichnung von Franke und Bornberg ist etwas ganz Besonderes und sorgt für viel Vertrauen bei unseren Kunden und Vertriebspartnern. Wir freuen uns darüber sehr“, sagt Michael Dreibrodt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

In der Beurteilung wurde hervorgehoben, dass Kunden bereits zu Beginn und auch während der Laufzeit die Gewichtung ihrer Beiträge oder des angesparten Kapitals zwischen klassischen Deckungsstock und Fondsanlage flexibel ändern können. Umschichtungen sind so ohne Tarifwechsel und völlig kostenfrei möglich. Die Anpassung an sich verändernde Lebenssituationen oder Finanzmärkte kann problemlos und ohne viel Aufwand erfolgen.

Darüber hinaus ist myLife Aktiv als reines Netto-Produkt frei von jeglichen Abschluss- oder sonstigen (versteckten) Provisionen. Dadurch eröffnet sich dem Kunden eine leicht nachvollziehbare und völlig transparente Kostenstruktur. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird im Gegensatz zu Brutto-Tarifen auch keine Stornogebühr fällig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Solvemate vergleicht den Kundensupport von Banken und Versicherungen via Telefon und Email

Die durchschnittliche Reaktionszeit auf E-Mails beträgt 23 Stunden

67 Prozent des Telefonats verbringen Kunden in der Warteschleife

 

Deutschland ist nicht unbedingt für seinen guten Kundenservice bekannt. Mehr als die Hälfte der E-Mails, die Kunden an den Support eines Unternehmens richten, werden nicht beantwortet. Das zeigt eine Analyse des Berliner Technologieunternehmens Solvemate (www.solvemate.com), das den Kundensupport von je zehn deutschen Banken und Versicherungen untersucht hat.

Die Unternehmen wurden von einem potentiellen Kunden mit je einer einfachen sowie einer schweren Frage via E-Mail und Telefon kontaktiert. Die benötigte Zeit für eine Antwort wurde gestoppt und die Qualität der Antwort auf einer Skala von eins bis vier bewertet.

Weniger als die Hälfte der E-Mails werden beantwortet

Kunden können bei Auskünften von Versicherungen via E-Mail keine schnellen Reaktionen erwarten: Durchschnittlich benötigen Versicherer rund 29 Stunden für die Beantwortung der Frage. Eine Studie aus dem Jahr 2018 zeigt jedoch, dass Kunden bereits nach einer Stunde eine Antwort erwarten. Betrachtet man die Antworten, wird nur in 45 Prozent der Fälle dem Kunden tatsächlich weitergeholfen. Bei jeder fünften Anfrage, die per E-Mail gestellt wurde, gab es noch nicht mal eine Antwort auf das Anliegen.

Zwar reagieren die zehn Banken mit rund 15 Stunden im Durchschnitt schneller auf die Anfragen der Kunden als die Versicherer. Eine zielführende Antwort wird nur in der Hälfte aller Fälle geboten. Der Durchschnitt beider Branchen liegt bei knapp über 22 Stunden.

Kunden müssen lange in der Warteschleife ausharren

Obwohl Kunden bei einer E-Mail lange auf eine Rückmeldung warten müssen, ist ein Telefonat durch die aktive Einbindung ebenso stressig. So beträgt die durchschnittliche Zeit eines Telefonats bei 3 Minuten und 13 Sekunden, wovon 2 Minuten und 10 Sekunden auf die Warteschleife verfallen. Eine Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Kunden maximal zwei Minuten in der Warteschleife verbringen möchte.

Bei Versicherungen beträgt die durchschnittliche Zeit für ein Gespräch 2 Minuten und 24 Sekunden. 60 Prozent des Telefonats entfallen dabei auf die Warteschleife. Auch hier rufen in 35 Prozent der Fälle Kunden die Hotline umsonst an – sie werden an einen persönlichen Berater in der Nähe verwiesen.

Nur die Banken sind in der Lage, potentiellen Kunden ihre Fragen zu beantworten – jedoch muss der Kunde im Schnitt drei Minuten in der Warteschleife verweilen. Aufschluss auf ihre Frage bekommen Kunden im Durchschnitt innerhalb von vier Minuten.

Erik Pfannmöller, Geschäftsführer und Gründer von Solvemate, kommentiert die Ergebnisse:

“Versicherungen und Banken sind die Bereiche, in denen Kunden sofortigen Support benötigen und auch erwarten – allerdings ist dies fern von jeder Realität. Zwei Drittel des Gesprächs verbringen die Kunden in der Warteschleife, die Beantwortung der Emails dauert im Durchschnitt 22 Stunden. Somit sind wir weit entfernt von der sofortigen Beantwortung der Anfragen, die die Kunden heutzutage erwarten. Unsere Analyse zeigt deutlich, dass die Automatisierung des Kundenservices für die hier untersuchten Branchen überaus sinnvoll ist. Der Kundensupport wird dort täglich mit tausenden Anfragen überhäuft, welche sich inhaltlich oft ähneln. Es ist nicht zeitgemäß, dass die Beantwortung einer Kundenanfrage per E-Mail 24 Stunden in Anspruch nimmt – die Kunden erwarten eine Lösung innerhalb von Sekunden. Mit Solvemate schonen wir die Nerven der Kunden, während sich der Kundensupport um die komplexen Anfragen kümmern kann.” Alle Ergebnisse der Untersuchung finden Sie unter: https://in.solvemate.com/kundensupporttest

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Solvemate GmbH, Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin, www.solvemate.com

Angesichts schrumpfender Zinsen bei Garantieprodukten wie Lebensversicherungen wenden sich laut Finanzdienstleister Quantum Leben AG deutsche Anleger wieder vermehrt den fondsgebundenen Rentenversicherungen zu. 

Die Deutschen sind hinsichtlich der Auswahl der Finanzprodukte, denen sie ihr Kapital anvertrauen, eher konservativ und sicherheitsorientiert und wagen sich nur ungern an den Aktienmarkt mit seinen Unwägbarkeiten. Lange Jahre entsprach die klassische Lebensversicherung mit ihren garantierten Zinsen daher dem Sicherheitsideal des deutschen Sparers. Doch aufgrund einer nunmehr eine Dekade währenden Niedrigzinsphase erwirtschaften auch Lebensversicherer nicht mehr die attraktiven Garantieleistungen wie vor Beginn der Finanzkrise. Angesichts schrumpfender Zinserträge aus diesem bewährten Instrument der finanziellen Absicherung für den Lebensabend investieren die Deutschen ihr Geld wieder zunehmend in fondsbasierte Rentenversicherungen. Die Anlageprofis des Liechtensteiner Finanzdienstleisters Quantum Leben AG erachten diese moderne Form der privaten Altersvorsorge als eine renditestarke Alternative zu den konservativen Garantieprodukten.

Quantum Leben: Interesse an fondsbasierten Rentenversicherungen zieht seit fünf Jahren an

Bis 2007 erfreuten sich fondsgebundene Produkte der Altersvorsorge stetig wachsender Beliebtheit. Die darauffolgende weltweite Finanzkrise hat jedoch nicht nur die beispiellose Niedrigzinsperiode eingeläutet, welche für die aktuellen Probleme der Festzinsprodukte verantwortlich zeichnet. Die mit der Krise einhergehenden Kursverluste sorgten auch für einen Rückgang der Nachfrage nach der Kombination aus Investmentfonds und privater Rentenversicherung. Die Absatzzahlen gingen um bis zu eine Million Verträge zurück.

Seit 2013 hat die Nachfrage nach fondsgebundenen Rentenversicherungen jedoch beständig wieder angezogen. Die Anlageexperten der Quantum Leben schreiben das erstarkende Interesse der deutschen Anleger der gelungenen Kombination aus Steuervorteilen, Planbarkeit und Renditechancen zu, welche diese Versicherungslösung auszeichnet.

Quantum Leben rät: Steuerliche Vorteile nutzen

Das Investment in Fonds im Mantel einer Rentenversicherung bietet auch Kleinanlegern die Möglichkeit, die Renditechancen des Kapitalmarktes für ihre Altersvorsorge zu nutzen. Zudem verfügt diese besondere Versicherungslösung über beachtliche steuerliche Vorzüge, die nach Einschätzung der Quantum Leben-Experten häufig nicht ausreichend Beachtung finden. So fallen für Anleger, die sich hinsichtlich der Auszahlung des angesparten Kapitals für die lebenslange monatliche Rente entscheiden, lediglich für den Ertragsanteil der Rente Steuerzahlungen an. Zudem werden bei der Wahl der Rentenleistung die Kapitalerträge erst zum Rentenbeginn versteuert. Die gesamten Erträge während der Ansparphase bleiben hingegen steuerfrei, die bei anderen Kapitalerträgen fällige Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent entfällt in dieser Zeit.
Rentenversicherungen, welche für mindestens zwölf Jahre gelaufen sind und erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden – für Verträge ab 2012 – werden nur 50 Prozent der Erträge versteuert.

Auch gegenüber herkömmlichen Fondsprodukten können fondsbasierte Rentenversicherungen finanzielle Vorzüge aufweisen. Denn im Fall eines Fondswechsels entstehen für den Anteilsinhaber bei einer Direktanlage zusätzliche Kosten. Die fondsgebundene Versicherungslösung ermöglicht eine Umschichtung des Kapitals hingegen zumeist kosten- und steuerfrei.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Quantum Leben AG, Städtle 18, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, Tel: +423 236 19 30, www.quantumlebensversicherung.org

Jahresausblick 2019 von Robert Dietrich, Hauptbevollbemächtigter der Hiscox Europe Underwriting Limited Deutschland

 

Robert Dietrich, Hauptbevollmächtigter der Hiscox Europe Underwriting Limited in Deutschland, zieht Bilanz zum laufenden Geschäftsjahr und gibt einen Ausblick auf die strategischen Schwerpunkte 2019:

„Hiscox blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück, in dem wir vor allem im Firmenkundengeschäft ein dynamisches Wachstum verzeichnen konnten. Unsere klare Strategie, als Spezialversicherer die Nähe zu spezifischen Zielgruppen zu suchen, geht voll auf. In Deutschland sehen wir viel Bedarf für differenzierte Versicherungslösungen. 2018 standen vor allem unsere Versicherungen für die digitale Welt im Mittelpunkt und wir haben unsere Cyber- sowie unsere IT-Police erneut überarbeitet und erweitert.

Auf diesen Bereich legen wir auch 2019 einen bewussten strategischen Schwerpunkt und sind mit den frisch aktualisierten Produkten gut gerüstet. Besonders im Cyber-Markt ist viel Bewegung. Ich gehe davon aus, dass sich die Prämien in nächster Zeit jedes Jahr verdoppeln. Immer mehr Betriebe setzen sich mit dem Thema Cyber auseinander, weil sie selbst bereits Opfer einer Attacke wurden oder jemanden kennen, den es getroffen hat. Im Rahmen von IT-Projekten fordern Auftraggeber beispielsweise bereits in 34 Prozent der Fälle einen Nachweis über eine Cyber-Versicherung von ihren Dienstleistern, wie der Hiscox IT-Versicherungsindex in Kooperation mit Bitkom Research 2018 ergab.

Hier setzen wir an, klären über Risiken auf und unterstützen vor, während und nach eines Schadenfalls mit den besten Dienstleistungen. Natürlich besteht bei Cyber immer ein gewisses Veränderungsrisiko und es können Kumulschäden oder große Einzelschäden entstehen. Aber mit der richtigen Strategie wird Cyber zu einem beherrschbaren Risiko, für Versicherer genauso wie für Unternehmen. Unsere langjährige Erfahrung und Pionierrolle auf dem deutschen Markt helfen uns genauso wie die Nähe von Hiscox zur IT-Branche dabei, digitale Risiken besser einschätzen zu können. Cyber bleibt bewusst ein Hiscox-Kernprodukt, das wir weiter planvoll, aber mutig weiterentwickeln wollen.

Dazu setzen wir wie bei unserem gesamten Produktportfolio auch 2019 auf den engen Austausch mit unserem Maklernetzwerk. Die Makler liefern uns wertvolles Feedback zu Kundenbedürfnissen aus dem Markt und wir unterstützen sie mit Tools für Verkaufsgespräche oder bieten Webinare zum Wissenstransfer. Gerade durch die immer vielfältigeren Kontaktpunkte sehen wir in unserem Netzwerk noch viel Potential. Ein weiteres Fokusthema bleibt die interne Digitalisierung. Wir investieren kräftig in die eigene IT und beschäftigen uns mit der Einführung von Robotics oder Spracherkennung, um eine gute Basis für die nächsten 20 Jahre zu schaffen. Wir haben noch viel vor in Deutschland.

Zum Start ins neue Jahr werden alle laufenden Versicherungsverträge auf unsere luxemburgische Gesellschaft für das EU-Geschäft übertragen (Hiscox SA), die wir bereits Anfang 2018 gegründet haben. Für Kunden und Maklerpartner ändert sich durch diese organisatorische Maßnahme nichts, aber als Unternehmen sind wir damit auch auf den Fall eines harten Brexits bestens vorbereitet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

MORGEN & MORGEN hat die Anbieter von Biometrieprodukten auf Beitragsstabilität analysiert. 33 von 59 Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen und 40 von 63 Anbieter von Risikolebensversicherungen erhalten eine hervorragende Bewertung.

 

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase gewinnt das Thema Beitragsstabilität biometrischer Lebensversicherungsprodukte an Bedeutung. Das betrifft zuerst und unmittelbar die Bildung von Deckungsrückstellungen. Durch das LVRG und die geänderte Mindestzuführungsverordnung besteht im Biometriebereich mittelbar die Gefahr, dass Überschüsse aus dem Risikoergebnis fehlende Überschüsse aus der Kapitalanlage ausgleichen müssen. „Für Vermittler und Makler stellt sich hier die Frage, wie gut der Versicherer kalkuliert hat und wie hoch die Wahrscheinlichkeit für Prämienanpassungen in der Zukunft ist. Ab sofort liefern wir die Antworten“, betont Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN.

In fachlicher Zusammenarbeit mit Erst- und Rückversichern wurde ein Verfahren entwickelt, das öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Kennzahlen analysiert. Diese Analyse wird zukünftig im neuen Jahrgang des M&M Ratings Berufsunfähigkeit Einfluss finden. Die M&M Analyse Beitragsstabilität besteht aus sechs Komponenten.

Überschusssenkung I Aktionen I Brutto-Netto-Spreizung I Querverrechnung I Bilanz I Solvency II

Die Analysten betrachten die beitragsrelevante Senkung der Überschussbeteiligung bei Bestandstarifen innerhalb der letzten zehn Jahre. Die Teilanalyse „Aktionen“ bewertet Aktionstarife mit vereinfachter Risikoprüfung, welche nicht einkalkuliert wurde. Dritte Komponente ist die Brutto-Netto-Spreizung. Hier wird die maximale Spreizung zwischen dem Garantie- und dem Zahlbeitrag der aktuellen Neugeschäftstarife untersucht. Weiter wird bei der Querverrechnung die Tragfähigkeit der Garantieverpflichtungen aus den Zinserträgen betrachtet.

M&M begutachtet die Daten zu den Ertragsquellen, die gemäß Paragraph 15 der Mindestzuführungsverordnung von jedem Lebensversicherer jährlich veröffentlicht werden müssen. Um die Beitragsstabilität eines Versicherers bewerten zu können, ist zusätzlich die Betrachtung von Bilanzkennzahlen substanziell:

Neben der Nettoverzinsung werden dabei die Bewertungsreservequote, Eigenkapitalquote, RfB-Quote und der Schlussüberschussanteilfonds in Prozent der Deckungsrückstellung ausgewertet. Die letzte Teilkomponente der M&M Analyse Beitragsstabilität bildet die Nettoquote nach Solvency II. Im Fokus steht die Frage, ob ein Versicherer ein theoretisch alle 200 Jahre vorkommendes Krisenszenario ohne Übergangsmaßnahmen und ohne Volatilitätsanpassung nach den gesetzlichen Vorgaben von Solvency II übersteht.

Viele der Anbieter erhalten eine hervorragende Bewertung. Dies gilt für 33 von 59 Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen und 40 von 63 Anbieter von Risikolebensversicherungen. Nahezu alle Anbieter haben für die Studie Daten zur Verfügung gestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Der InterRisk Wohngebäudeversicherungs-Tarif XXL hat im jüngsten Finanztest-Vergleich das bestmögliche Qualitätsurteil „SEHR GUT (0,5)“ erzielt.

 

Bei der zum wiederholten Male durchgeführten Untersuchung durch das zur Stiftung Warentest gehörende Fachmagazin wurden 108 Tarife von 45 Versicherern untersucht.

Finanztest konzentrierte sich bei dem im Heft 12/2018 veröffentlichten Test auf Einfamilienhäuser und den Dreifachschutz gegen Leitungswasser, Feuer sowie Sturm/Hagel. Als vierter Baustein kommt der Elementarschutz gegen weitere Naturgefahren hinzu. Bewertet wurden für Eigentümer wichtige Leistungen wie zum Beispiel der Verzicht auf Kürzungen bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls oder die Versicherung von Aufräum- und Abbruchkosten. Der XXL-Tarif der InterRisk erreichte bei allen für das Testergebnis relevanten Zusatzleistungen die jeweils höchstmögliche Bewertung. Darüber hinaus erfüllt er als Einziger weitere für Wohngebäudebesitzer wichtige Zusatzleistungen, wie die Mitversicherung einer Photovoltaikanlage oder die Aufräumkosten für Bäume ohne Einschränkung bei gleichzeitigem Verzicht auf jegliche Selbstbehalte bei Elementarschäden.

„Bereits bei dem im Jahr 2016 durchgeführten Wohngebäude-Vergleich konnte unser XXL-Tarif mit der damaligen Höchstwertung „Empfehlenswert“ punkten“, so Dietmar Willwert, Vorstand Vertrieb und Marketing der InterRisk Versicherungs-AG und InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group. „Der erneute Platz ganz oben auf der Siegertreppe bestätigt uns, dass eine nachhaltige Produktentwicklung zu dauerhaft herausragender Qualität für unsere Kunden führt.“, so Willwert weiter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

InterRisk Versicherungs-AG, Vienna Insurance Group, InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Carl-Bosch-Str. 5,

65203 Wiesbaden, Tel: 0611 2787-0, Fax: 0611 2787-222, www.interrisk.de

Tilman Gasser (45), Alexander Schorn (50) und Heino Kuhlmann (49) rücken zum 01.01.2019 als neue Mitglieder in die Geschäftsleitung Helvetia Deutschland auf.

 

Gasser übernimmt die Leitung Operations, Schorn wird Leiter Marktmanagement. Beide Bereiche hatte Ingo Reiss inne, der Ende 2018 nach 23 Jahren bei Helvetia in den Ruhestand geht. Der Geschäftsbereich Leben wird künftig durch Heino Kuhlmann in der Geschäftsleitung vertreten. “Wir freuen uns, mit Tilman Gasser, Alexander Schorn und Heino Kuhlmann jeweils eine interne Lösung gefunden zu haben. Sie sind mit den Themen und Aufgaben bereits beauftragt und bestens vertraut”, so Volker Steck, CEO Helvetia Deutschland.

Helvetia persönlich und erlebbar machen

Tilman Gasser wird als neuer Leiter des Ressorts Operations die Geschäftseinheiten in Frankfurt, Karlsruhe und Nürnberg verantworten. Nach der erfolgreichen Umwandlung der Filial- in Regionaldirektionen und der damit verbundenen Neuordnung, wird Gasser das weitere Zusammenwachsen des Kundenservice an den drei Standorten vorantreiben. 2017 hatte er die Leitung des Kundenservice in Deutschland mit der zentralen Aufgabe übernommen, Helvetia im Rahmen der Strategie 2020 persönlich und erlebbar zu machen.

Gasser blickt auf langjährige Führungserfahrung zurück, unter anderem bei Prozess- und Strategieprojekten der Zürich Versicherung, dem Aufbau der Kundenserviceeinheiten der Allianz Deutschland und der Allianz Bank sowie im Projekt- und Prozessmanagement mit Schwerpunkt Digitalisierung und Change Management der Oldenburgische Landesbank AG.

Neues Ressort Marktmanagement

Zum 01.01.2019 neu eingerichtet wird das Ressort Marktmanagement. Dort werden die Bereiche eBusiness & Transformation, Betriebsorganisation, Unternehmensentwicklung und Marketing zusammengefasst. Seine Leitung übernimmt Alexander Schorn, bisher Leiter Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung.

Vor Helvetia war er als Managing Director Sales & Marketing bei einem Technologieunternehmen mit Schwerpunkt Data Science tätig. Davor war er bei der Zurich Deutscher Herold Leben als Bereichsleiter Organisation und Financial Management aktiv.

Ebenfalls neu in das Geschäftsleitungsteam berufen wird Heino Kuhlmann. Er ist seit Anfang 2018 Generalbevollmächtigter für das Leben-Geschäft und hat wesentlich zum kontinuierlichen und nachhaltigen Wachstum der Helvetia Leben beigetragen. Kuhlmann ist diplomierter Mathematiker und Mitglied der Deutschen Aktuarvereinigung. Er wird künftig die Interessen der Lebenssparte in der Geschäftsleitung verantworten.

Ingo Reiss nach 23 Jahren bei Helvetia in den Ruhestand verabschiedet

Zum 31.12.2018 wird das Geschäftsleitungsmitglied Ingo Reiss nach 23 Jahren bei Helvetia in den Ruhestand gehen. “Die Aufbauarbeit ist getan – im Namen von Helvetia Deutschland danke ich Ingo Reiss für seine große Energie und Leidenschaft, mit der er sich für die Etablierung des Bereichs Operations eingesetzt hat”, so Steck. “Unser gesamtes Team wünscht ihm viel Gesundheit und Freude im künftigen ‘Unruhestand’.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Kunden der R+V Lebensversicherung AG profitieren auch 2019 von einer konstanten Überschussbeteiligung.

 

Bei der PrivatRente Performance liegt die Gesamtverzinsung unverändert bei 3,2 Prozent (inklusive Schlussüberschussbeteiligung und Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven), die laufende Verzinsung bei 2,7 Prozent. Die Gesamtverzinsung der PrivatRente liegt 2019 ebenfalls unverändert bei 2,9 Prozent. Darin enthalten ist eine laufende Verzinsung in Höhe von 2,6 Prozent. Eine ebenfalls unverändert attraktive Überschussbeteiligung bietet auch die R+V Lebensversicherung a.G.: Bei ihr liegt die Gesamtverzinsung 2019 weiterhin bei 3,05 Prozent mit einer laufenden Verzinsung von 2,75 Prozent.

Claudia Andersch: „Starkes Signal“

„R+V zählt zu den finanzstärksten Gesellschaften in Deutschland. Mit der unverändert attraktiven Überschussbeteiligung geben wir ein starkes Signal an unsere Kunden: Altersvorsorge mit planbaren lebenslangen Leistungen hat Zukunft“, sagte Claudia Andersch, Vorstandsvorsitzende der R+V Lebensversicherung AG. Seit vielen Jahren punktet R+V mit einer exzellenten Eigenmittelausstattung, einem professionellen Risikomanagement und einer stabilen Ertragssituation. Hervorragende Ratings bestätigen regelmäßig die große Finanzstärke von R+V. Aktuell gab es erneut ein „AA“ („sehr stark“) von Fitch Ratings für die R+V Lebensversicherung AG und die R+V Lebensversicherung a.G.

Komplettes und attraktives Altersvorsorge-Portfolio

Wie gewohnt können Kunden der R+V Lebensversicherung AG aus dem kompletten Produktportfolio für Altersvorsorge-Lösungen wählen. Neben chancenorientierten Produkten wie der PrivatRente Performance und der PrivatRente IndexInvest gehören fondsgebundene Rentenversicherungen ebenso dazu wie klassische Rentenversicherungen (PrivatRente).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Das Auto kommt nicht durch den TÜV, der Fernseher gibt den Geist auf, beim Zahnarzt wird ein hoher Betrag fällig für Zahnersatz – und dann sollen auch noch Weihnachtsgeschenke gekauft werden: Auch beim vorsichtig kalkulierenden Verbraucher kann es plötzlich knapp werden in der Kasse. Alle Ausgaben kommen dann auf den Prüfstand. Wie sieht es aus bei Versicherungen? Es gibt einiges Sparpotenzial, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren, wie die Gothaer Versicherung mitteilt.

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ist eine unverzichtbare Police und mit unter 100 Euro im Jahr eine überschaubare Ausgabe. Gleichwohl lässt sich noch sparen. Wer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 250 Euro vereinbart, der reduziert die Prämie um etwa 25 Prozent. Eine hohe Ersparnis ist möglich, wenn eine kostenlose Mitversicherung in einem anderen PHV-Vertrag in Frage kommt. Beispiel: Ein Pärchen zieht zusammen, beide haben eine private Haftpflichtversicherung. Sie können sich aber auch in einem Vertrag versichern – der neuere Vertrag wird dann aufgehoben, die Prämie entfällt.

Hausratversicherung

Die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, die wiederum dem Neuwert des Hausrats entsprechen sollte. Ansonsten droht im Schadensfall ein Abzug wegen „Unterversicherung“. Das bedeutet: Der Schaden wird nur anteilig ersetzt im Verhältnis Versicherungssumme/ Neuwert Hausrat. Das lässt sich vermeiden, indem eine vom Hausratversicherer festgelegte Pauschale je Quadratmeter versichert wird, derzeit meist 650 Euro. Eine Wohnung mit 80 Quadratmetern würde somit mit einer Versicherungssumme von 52.000 Euro versichert, so die Gothaer Versicherung.

Sparen lässt sich, wenn eine genaue Bestandsaufnahme des Hausrates ergibt, dass deutlich weniger Versicherungssumme benötigt wird. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater, ob er eine Wertermittlungshilfe zur Verfügung stellen kann. Eine weitere Sparmöglichkeit: Einige Hausratversicherer bieten inzwischen Rabatte, wenn der Kunde eine Zeit lang keinen Schaden regulieren lässt.

Autoversicherung

Bei der Autoversicherung (Haftpflicht, Vollkasko) sind Rabatte für schadenfreie Jahre schon lange üblich. Das führt vor allem in der Familie zu Sparmöglichkeiten, und zwar bei einer Rabatt-Übertragung. Richtig gelesen: Ein Rabatt kann übertragen werden. Angenommen, der Opa hat den Führerschein abgegeben und braucht keine Autoversicherung mehr. Er kann nun zum Beispiel den möglicherweise hohen Rabatt abgeben an seinen Sohn, der vielleicht ohnehin schon öfter Opas Wagen gefahren hat. Weitere Sparmöglichkeiten: Alleinfahrer-Tarife, Tarife mit Kilometerbegrenzung pro Jahr, Selbstbehalte in der Teil- oder Vollkasko oder zum Beispiel die Werkstattbindung, mit der sich die Prämie in der Kaskoversicherung drücken lassen. Hat der Kunde einen Unfall verursacht, so meldet er den Schaden seiner Versicherung, die sich um die Reparatur kümmert und eine mit ihr kooperierende Werkstatt einschaltet. Mit diesen Werkstätten haben die Kfz-Versicherer laut Gothaer Großkunden-Preise ausgehandelt. Einen Teil der Ersparnisse geben sie an die Kunden weiter.

Private Krankenversicherung

Vor allem bei der privaten Krankenvollversicherung ist die Selbstbeteiligung eine ganz wesentliche Stellschraube für die Prämie. Wer zum Beispiel bis zu 500 Euro pro Jahr an Kosten der ambulanten Behandlungen aus eigener Tasche zahlt, spart oft ein mehrfaches an Prämie. Der Arbeitgeber spart mit und ist möglicherweise bereit, seine Ersparnis in Form einer Gehaltserhöhung weiterzugeben.

Des Weiteren lässt sich die Prämie reduzieren, indem die Leistungen reduziert werden, etwa indem statt des Einzelzimmers im Krankenhauses ein Mehrbettzimmer vereinbart wird. Das ist dann allerdings ein echtes Downgrading, das den Versicherungsschutz verschlechtert. Anders sieht es aus, wenn der Kunde sich nach einem vergleichbaren, aber günstigeren Tarif erkundigt. Manchmal sind die neueren Tarife günstiger. Der Tarifwechsel ist ein gesetzlicher Anspruch (Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz).

Lebensversicherung

Es gibt eine Vielzahl von Policen, die unter den Begriff Lebensversicherung fallen – die Riester-Rente eines Lebensversicherers, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Risiko- wie die Kapitallebensversicherung. So unterschiedlich wie die Verträge sind, so unterschiedlich sind die Sparmöglichkeiten. Beispiel Risikolebensversicherung: Es lassen sich zwei Personen in einem Vertrag versichern, „auf verbundene Leben“ wird das genannt. Geleistet wird, wenn eine der beiden Personen verstirbt. Das kann eine günstige Lösung für Ehepaare sein, die nicht zwei Verträge bezahlen wollen.

Bei anderen Lebens- und Rentenversicherungen lassen sich zum Beispiel mit einer Stundung Zahlungsschwierigkeiten überbrücken. Bis zu 36 Monate zahlt der Kunde keinen Beitrag. Der Versicherungsschutz bleibt trotzdem bestehen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien und gegebenenfalls Stundungszinsen nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, hat er die Wahl: Die Versicherungssumme lässt sich reduzieren oder die künftige Prämie heraufsetzen.

Das Policendarlehen ist eine gute Alternative, wenn der Kunde zwar die laufenden Prämien zahlen kann, aber einmalig einen größeren Geldbetrag benötigt. Maximaler Darlehensbetrag sind in der Regel 90 Prozent des Rückkaufswertes ohne Überschussbeteiligung. Der Vertrag läuft ansonsten wie bisher weiter – und der Kunde behält den vollen Versicherungsschutz. Der Zins ist in der Regel deutlich geringer als bei einem Dispokredit. Tilgen kann der Kunde grundsätzlich jederzeit. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag bei Ablauf der Police mit der fälligen Auszahlung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de