Auf ihrer Hauptversammlung in Brüssel hat AMICE, der europäische Interessenverband der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, am 5. Juni 2019 einen neuen Vorstand und ein neues Präsidium gewählt.

 

Der bisherige Präsident Grzegorz Buczkowski (Saltus, Polen) und Vizepräsident Christophe Ollivier (FNMF, Frankreich) wurden einstimmig für eine zweite Amtszeit bestätigt, neu zum Vizepräsidenten gewählt wurde Dr. Christopher Lohmann, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine AG.

AMICE (Association of Mutual Insurers and Insurance Cooperatives in Europe) ist der Verband der Gegenseitigkeitsversicherer und Versicherungsgenossenschaften in Europa. Der Verband wurde im Januar 2008 gegründet und will durch seine Arbeit dazu beitragen, dass die Stimme der Versicherungsvereine und Genossenschaftsversicherungen in Europa gehört wird und dass die Interessen seiner Mitglieder berücksichtigt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Versicherer in Europa unabhängig von ihrer Rechtsform zu gewährleisten.

“Es ist mir eine große Ehre, dass ich mich nun als Vizepräsident aktiv in die Arbeit von AMICE einbringen kann, “ erklärt Lohmann. „Dem Verband gelingt es seit mehr als zehn Jahren, Versicherer aus verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlicher Größe, Struktur und Größe zusammenzubringen und den Austausch untereinander zu fördern.“ Eckpfeiler der Anfang des Jahres verabschiedeten neuen Strategie von AMICE sind Verantwortung, Nachhaltigkeit und ethisches Verhalten sowie Exzellenz.

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, kommt um eine zusätzliche Vorsorge nicht umher.

 

Über die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer ihren Bruttoarbeitslohn in Alterseinkommen umwandeln. Bis zu einer jährlichen Sparleistung von 3.216 Euro (268 Euro/Monat) kann dies in 2019 sozialabgabenfrei und bis zu 6.432 Euro (536 Euro/Monat) steuerfrei erfolgen. Zudem muss der Arbeitgeber seit Jahresbeginn einen verpflichteten Zuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge gewähren. Dieser ist allerdings auf 15 Prozent des umgewandelten Entgelts begrenzt, erklären die Experten der uniVersa Versicherung und geben ein Beispiel: Ein 25-jähriger, lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto spart bei einer monatlichen Bruttoentgeltumwandlung von 100 Euro rund 25 Euro Steuern und durchschnittlich 20 Euro Sozialabgaben. Sein effektiver monatlicher Nettoaufwand beträgt damit nur 55 Euro. Von seinem Arbeitgeber erhält er noch einen Zuschuss von 15 Euro pro Monat, der zusätzlich fürs Alter angespart wird. Später kann er entweder eine lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalabfindung wählen. Alternativ ist auch eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent bei Wahl der monatlichen Rente möglich. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Rentenbeginn möglichst flexibel gewählt werden kann, empfiehlt die uniVersa. Frühestens ab dem 62. Lebensjahr ist dies gesetzlich möglich.

 

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Der Frühjahrsputz hat sich gelohnt: Die Reiseschutz-Website der HanseMerkur, www.hmrv.de, ist runderneuert online.

 

Sie fokussiert nun noch stärker auf individuelle Kundenbedürfnisse und wurde an den neuen Markenauftritt des Hamburger Versicherers angepasst. So kommt sie nicht nur frischer daher, sondern erleichtert Kunden mit dem neuen Versicherungsfinder auch den Zugang zum passenden Reiseschutz.

Ob Au Pair, Urlaubs- oder Rucksackreisende, mit nur wenigen Eingaben führt sie der Versicherungsfinder auf dem schnellsten Weg zum passenden Produkt. Dafür müssen Besucher von hmrv.de lediglich angeben, welche Art von Reise sie vorhaben, zum Beispiel Urlaub, Geschäftsreise oder Work and Travel. Je nach Auswahl beantwortet der Nutzer per Klick maximal vier kurze weitergehende Fragen. Im Anschluss erhält er die zu seiner aktuellen Situation und Reise passende Reiseschutz-Empfehlung.

Im Zuge der Umgestaltung wurden die Seiten hmrv.de, m.hmrv.de und reisemeister.de zusammengelegt. So profitieren Besucher von einem erweiterten Content-Angebot:  Reiseratgeber, Checklisten und Länderinformationen geben nützliche Tipps für die Reiseplanung.

Der neuen Website liegt das Content-Management-System (CMS) CoreMedia zugrunde, das Redaktionsprozesse verschlankt und einfach skalierbar ist. Die Seite ist in einem responsiven Design umgesetzt. Dabei passt sich das Layout von hmrv.de stets dem Gerät an, auf dem es aufgerufen wird, womit die Seite auf Desktop-Computern, Smartphones oder Tablets gleichbleibend gut aussieht. Technischer Partner bei der Implementierung der Website von HanseMerkur war Monday Consulting. Neben dem Umstieg auf die neue Plattform von CoreMedia hat das Unternehmen seine Erfahrung als CMS-Spezialist und das Produkt Monday Webforms in die Umstellung eingebracht.

„Der Versicherungsfinder bietet unseren Kunden einen schnellen Weg zum passenden Reiseschutz.“, sagt Katrin Menzel, Senior Online Marketing Manager bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG. „Die zentrale Einbindung auf der Startseite orientiert sich am Bedürfnis der Nutzer, ohne Vorwissen und komplizierte Navigation einfach zur passenden Versicherung zu gelangen. Der Versicherungsfinder wurde mithilfe von Usablity Tests optimiert und entspricht so voll den Erwartungen der Reisenden.“

 

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HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­Wedells­Platz 1, ­20354 Hamburg Tel.: 040/4119­0, Fax: 040/4119­3257, www.hansemerkur.de

Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte PartG

 

Was ist besonders an einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel? Die Antwort findet sich wie so oft im Detail. Die so genannte „AU-Klausel“ ist eine besondere und ergänzende Regelung in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.

BERUFSUNFÄHIGKEIT UND ARBEITSUNFÄHIGKEIT

In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Die Arbeitsunfähigkeit ist hingegen üblicherweise in einem Krankentagegeld-Versicherungsvertrag abgesichert. Das Bedürfnis einer weiteren Absicherung ergibt sich in der Praxis aufgrund der behäbigen Abwicklung von Versicherungsfällen.

Einer der Beendigungsgründe in der Krankentagegeldversicherung ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Eine Lücke sollte es nicht geben, vielmehr sollte an dieser Stelle die Berufsunfähigkeitsversicherung eintreten. Die Grenzen zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind, sehr zum Leidwesen der betroffenen Versicherungsnehmer, jedoch fließend.

Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in § 172 VVG legal definiert. Nach § 172 VVG liegt Berufsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Eine gesetzliche Definition für die Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Eine Definition von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit findet sich auch in den üblichen Versicherungsverträgen. Eine übliche Klausel zur Definition der Arbeitsunfähigkeit, z. B. in § 1 Abs. 3 MB/KT 94, lautet: „Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. …“

PROGNOSE

Das hervorstechende Merkmal zur Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist insbesondere die ärztliche Prognose zur Dauer. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlt bei der  Arbeitsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit ist voraussichtlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

LÜCKENLOSE ABSICHERUNG?

Eine lückenlose Absicherung sollte damit gegeben sein – meint man. Lücken ergeben sich in der Praxis durch die langen „Wartezeiten“, wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer mit der Prüfung und Ermittlung zum Versicherungsfall beschäftigt ist und nicht mit Sicherheit festgestellt ist, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt. Besondere Härtefälle sind aus der Praxis bekannt, in denen der Krankenversicherer durch ärztliches Gutachten festgestellt hat, dass Berufsunfähigkeit vorliegt und der Berufsunfähigkeitsversicherer sich im Rahmen seiner eigenen Ermittlungen an diese ärztliche Feststellung nicht gebunden fühlt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer an dieser Stelle zunächst ohne Sicherung seiner Einkünfte und auch ohne Absicherung seines und des Unterhaltes seiner Familie bleibt. Der Versicherungsnehmer kann somit „zwischen den Stühlen“ stehen und muss – im besten Falle – warten.

VEREINBARUNG EINER „AU-KLAUSEL“

Als die Wartezeit verkürzende Entscheidungshilfe für den Versicherer soll nun die Vereinbarung einer „AU-Klausel“ dienen. „AU-Klauseln“ bzw. auch so genannte „Gelbe-Schein-Regelungen“ finden sich in Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen schon seit einigen Jahren auf dem Markt.

Eine typische Klausel mit einer Arbeitsunfähigkeits-Absicherung lautet: „Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig …, erbringen wir folgende Leistungen:

Wir zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, insgesamt maximal … Monatsrenten. …“

„Arbeitsunfähigkeit liegt von Beginn der ersten Krankschreibung vor, wenn die versicherte Person mindestens … Monate ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.“

Danach werden schon für den Fall der Arbeitsunfähigkeit Versicherungsleistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag erbracht. In einigen Versicherungsbedingungen genügt schon ein Nachweis durch Krankschreibung, der so genannte „gelbe Schein“.

Eine Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist in einem solchen Vertrag zunächst nicht nötig. Damit gewinnt der Versicherungsnehmer Zeit. Ein Nachweis ist schnell erbracht – jedenfalls für einen Arbeitnehmer, der diesen Nachweis ohnehin für den Arbeitgeber bekommt. Bei Selbständigen kann sich schon mal die Frage stellen, ob der Nachweis auch anders geführt werden kann, wenn der Versicherungsvertrag ausdrücklich den „gelben Schein“ verlangt, den der Selbständige vom Arzt nicht bekommt.

In anderen „AU-Klauseln“ findet sich hingegen keine Regelung dazu, wie der Nachweis erbracht werden soll. Dann wäre eine Bescheinigung des behandelnden Arztes gegebenenfalls als ausreichend anzusehen.

Letztlich dürfte eine so genannte „AU-Klausel“ Erleichterungen bei der Geltendmachung des Versicherungsanspruches bringen und zur Beschleunigung der Prüfung der Ansprüche und dem Erhalt der Leistungen führen.

FAZIT

Schon bei Abschluss des Vertrages werden wichtige Weichen für die spätere Abwicklung des Leistungsfalles gestellt. Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit einer „AU-Klausel“ ist in den weit überwiegenden Fällen deutlich vorteilhaft für den Versicherungsnehmer. Versicherungsmakler sollten diese Möglichkeit kennen und schon bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen. Bei der Vermittlung von Verträgen und bei der Abwicklung von Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind viele Haftungsfallen verborgen und zu beachten. Der Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers ist weit, wie der BGH schon 1985 in seinem Sachwalterurteil festgestellt hat. Der Pflichtenkreis umfasst nun auch grundsätzlich die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens, so der BGH in seinem Urteil vom 30.11.2017 (Az.: I ZR 143/16) entschieden hat. In dieser weiteren außergewöhnlichen Entscheidung stellt der BGH fest, dass der Versicherungsmakler seinem Versicherungsnehmer die Unterstützung im Schadensfall schuldet. Dies gilt auch bei der Abwicklung des Leistungsfalles in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür kann auch qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

 

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Neuer Ansatz in der Beratung/Kundenwunsch im Mittelpunkt/bei privater Pflegetätigkeit beitragsfrei

 

Ob durch Krankheit, nach einem Unfall oder im Alter – irgendwann benötigt jeder die Hilfe von anderen. Den meisten ist dann vor allem eines wichtig: Dass sie zuhause bleiben können. Die Dortmunder Lebensversicherung AG versichert deshalb ab sofort mit ZUHAUSE die wichtigsten Alltagsfähigkeiten – und das ein Leben lang.

„Zuhause zu bleiben, wenn es einem nicht gut geht, das ist es, was die Menschen wollen“, stellt Dietmar Bläsing, Sprecher des Vorstands der Dortmunder Lebensversicherung AG, fest. „Mit ZUHAUSE stellen wir ihnen Geld zur Verfügung, mit dem sie Dienstleister und Pflegekräfte beauftragen können, die ihnen das abnehmen, was sie selbst nicht mehr schaffen.“

Fünf versicherte Alltagsfähigkeiten

Bei ZUHAUSE wählt der Kunde eine lebenslange Gesamtrente. Davon erhält er 20 Prozent für jede Alltagsfähigkeit, die er verliert. Fünf sind versichert: „Essen und Trinken“, „Anziehen und Ausziehen“, „Toilette benutzen“, „Waschen und Zähneputzen“ sowie „Sicher zuhause bewegen“.

Private Pflegetätigkeit mitversichert

Immer mitversichert ist die eigene, private Pflegetätigkeit: Wer beruflich kürzer tritt, um jemand anderen zu pflegen, der bleibt bei ZUHAUSE bis zu zwei Jahre lang kostenlos weiterversichert. Auch die Prämien überzeugen. Ein 45-Jähriger zahlt für 1000 Euro Gesamtmonatsrente (inkl. Überschüsse) nur 76,04 Euro im Monat, solange der Vertrag läuft.

Günstig einsteigen mit dem Beitragsplan

Will dieser Kunde günstiger einsteigen, zahlt er mit dem Beitragsplan in den ersten Jahren nur 45,52 Euro. Erst ab dem 55. Lebensjahr steigt sein Beitrag über fünf Jahre an. Natürlich bei vollem Versicherungsschutz über die ganze Zeit.

Sofortgeld für die Mobilität

Zwei wählbare Bausteine machen ZUHAUSE noch individueller. Mit dem Baustein „6 dazu“ sichert sich der Kunde sechs Gesamtmonatsrenten auf einmal, wenn er keine Treppen mehr steigen kann.

In jedem Fall eine Leistung

Entscheidet er sich für den Baustein „12 sicher“, garantiert ihm das in jedem Fall eine Leistung: Im Todesfall zahlt ZUHAUSE zwölf Gesamtmonatsrenten in einer Summe – abzüglich dessen, was er vorher an Rentenzahlungen aus ZUHAUSE erhalten hat.

„Wir haben gesehen, dass klassische Pflegeversicherungen bisher selten den Bedarf der Menschen treffen“, so Dietmar Bläsing. „Mit ZUHAUSE gehen wir auf die echten Wünsche der Kunden ein. Damit stoßen wir eine ganz neue Tür für unsere Vertriebspartner in der Beratung auf.“

ZUHAUSE ist nach Plan D das zweite Produkt der Dortmunder. ZUHAUSE ist besonders einfach, verständlich und transparent – vom Antrag bis zu den Bedingungen. Mehr Informationen über ZUHAUSE gibt es auf www.diedortmunder.de – inclusive Film, Schnellrechner und Direkteinstieg für Vermittler.

 

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Dortmunder Lebensversicherung AG, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel: 0231/22950-451, Fax: 0231/22950-450, www.die-dortmunder.de

Chubb hat Markus Keller (49) zum Line Manager für die Sparte Terrorismus & Politische Gewalt für Deutschland und Österreich ernannt, wie der Versicherer mitteilte.

 

In dieser neuen Position wird Markus Keller für das weitere Wachstum sowie die Entwicklung des Segments verantwortlich sein. Um der Bedeutung dieses Bereiches gerecht zu werden, hat Chubb die Einheit Terrorismus & Politische Gewalt aus der Sparte Property (Sach) herausgelöst und als eigenständige aufgestellt. Markus Keller übernimmt seine neue Funktion mit sofortiger Wirkung.

Markus Keller, bisher Senior Underwriter Property in Frankfurt, wird weiterhin von seinem aktuellen Dienstsitz in Frankfurt aus tätig sein und an Andreas Faden, P&C Director bei Chubb in Frankfurt, berichten.

Markus Keller verfügt über fast 30 Jahre Erfahrungen im Versicherungsgeschäft, speziell im Bereich der Sachversicherungen. Der Versicherungsbetriebswirt begann seine Karriere bei Chubb 2017 und war zuvor bei der AIG als Large Limits Senior Underwriter Commercial Property beschäftigt.

„Das Segment Terrorismus und politische Gewalt hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Bei Chubb bieten wir seit langem schon die entsprechenden Deckungslösungen an, die in der Regel über die lokalen Angebote hinausgehen. Mit Markus Keller haben wir für diese ab sofort als Einzelsparte agierende Einheit nun einen Experten, der mit seinem Wissen und seiner Erfahrung zum weiteren Ausbau der Abteilung sowie unserer Lösungen in Sinne unserer Kunden und Maklerpartner beitragen wird“, erklärt Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter bei Chubb.

 

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Chubb European Group Limited, Direktion für Deutschland, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 746 193, www.chubb.com/de-de/

Gesamtzahl der Schäden in der Schifffahrt bleibt konstant: Maschinenschäden sind die häufigste Schadenursache und kosteten Schiffsversicherern in den vergangenen fünf Jahren fast 900 Mio. Euro.

 

In diesem Jahrhundert wurden noch nie so wenige Totalverluste von Schiffen verzeichnet wie in 2018. Wie aus der Safety And Shipping Review 2019 der Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS) hervorgeht, ist die Zahl dieser Schäden im Jahresvergleich um 50 Prozent gesunken – und um 55 Prozent gegenüber dem Zehnjahresdurchschnitt. Die jährlich veröffentlichte Studie analysiert die gemeldeten Verluste von Schiffen über 100 Bruttoregistertonnen.

2018 kam es auf den Weltmeeren zu 46 Totalverlusten von Schiffen dieser Größe, während in den vorangegangenen zwölf Monaten noch 98 Fälle zu beklagen waren. Zu diesem Rückgang beigetragen haben insbesondere deutlich niedrigere Verluste im globalen Unfall-Hotspot Südostasien sowie eine Halbierung der durch Unwetter hervorgerufenen Verluste (auf 10). Dies war begünstigt durch eine ruhigere Hurrikan- und Taifun-Saison.

Maschinenschäden als häufigste Schadenursache

Trotz des Rückganges an Totalverlusten ist die Gesamtzahl der gemeldeten Schäden – 2018 waren es 2.698 Vorfälle – im Vorjahresvergleich mit weniger als einem Prozentpunkt nur unwesentlich zurückgegangen. Maschinenschäden – wie jüngst beim Kreuzfahrtschiff MSC Opera in Venedig – sind dabei die häufigste Schadenursache; sie sind für mehr als ein Drittel der insgesamt über 26.000 Vorfälle des letzten Jahrzehnts verantwortlich und traten mehr als doppelt so häufig auf wie Schiffskollisionen. Außerdem gehören Maschinenschäden zu den teuersten Vorfällen und haben den Schiffsversicherern innerhalb von fünf Jahren Kosten in Höhe von über 900 Mio. Euro beschert (Analyse von 230.961 Versicherungsfällen der Schifffahrtsbranche, die zwischen Juli 2013 und Juli 2018 aufgetreten sind und von der AGCS und anderen Versicherern bearbeitet wurden.

„Dass wir insgesamt eine beispiellos niedrige Zahl von Schiffsverlusten zu verzeichnen hatten, ist zum einen Zufall, zum anderen zeigt es eine größere Verlässlichkeit der langfristigen Sicherheitsverbesserungen in der internationalen Schifffahrt“, so Volker Dierks, Head of Marine in Zentral- und Osteuropa bei AGCS. „Auch Verbesserungen im Schiffsdesign, technische Vorkehrungen, strengere Vorschriften und robustere Systeme für das Sicherheitsmanagement an Bord haben dazu beigetragen, dass sich Pannen und Unfälle nicht zu großen Verlusten ausgewachsen haben. Herausforderungen ergeben sich allerdings aus dem ausgebliebenen Rückgang der Gesamtzahl der Schäden in der Schifffahrtsbranche, der gestiegenen Gefährdung der Schiffssicherheit durch politische Risiken, der Einhaltung von Emissionsvorgaben für 2020 und der steigenden Zahl von Bränden an Bord.“

Besonders gefährliche Regionen

Die meisten Verluste treten nach wie vor in den Gewässern Südchinas, Indochinas, Indonesiens und der Philippinen auf. 2018 wurde jeder vierte Totalverlust aus dieser Weltregion gemeldet. Unter den besonders gefährlichen Regionen an zweiter und dritter Stelle stehen die östliche Mittelmeer- und Schwarzmeerregion (6) sowie die Gewässer der Britischen Inseln (4). Zwar gibt es Anzeichen für Verbesserungen, Asien wird aufgrund seiner regen Handelsschifffahrt, dem hohen Verkehrsaufkommen auf seinen Routen und den älteren Flotten aber weiter ein Hotspot für Versicherungsschäden im Schifffahrtssektor bleiben.

Brände verursachen große Schäden

Auch Brände an Bord verursachen nach wie vor große Schäden und nehmen weiter zu (174 gegenüber 164 in 2017). Dieser Trend hat sich im laufenden Jahr fortgesetzt: Erst vor kurzem kam es zu Feuern auf Containerschiffen und drei größeren Bränden auf Autotransportern. Vermutlich geht eine Reihe von Bränden auf hoher See auf falsch deklarierte Ladung und unter anderem auf inkorrekt verpackte und etikettierte gefährliche Güter zurück. Zudem kann effektive Brandbekämpfung auf hoher See oftmals nur mithilfe umfassender Unterstützung von außen erfolgen. Bis diese eintrifft, kann am Schiff hoher Sachschaden entstehen. Gleichzeitig erinnerten Anfang des Jahres Hunderte bei einem großen Frachter über Bord gegangene Container daran, dass beschädigte Güter der häufigste Schadensauslöser der Versicherungsbranche in der Schifffahrt sind und in den letzten fünf Jahren für jeden fünften Schaden verantwortlich waren.

Herausforderungen durch Emissionsvorschriften

Ab Januar 2020 gelten neue Obergrenzen für den Ausstoß von Schwefeldioxid. Die Regelungen dürften weitreichende Konsequenzen für Kostenstruktur, Compliance und Crews haben. Die Betreiber großer Häfen in aller Welt erwägen sogar, sogenannte „Sniffer Drones“ also „fliegende Spürhunde“ einzusetzen, um Umweltsünder ausfindig zu machen. Reeder, die aus Kostengründen keine schwefelarmen Kraftstoffe verwenden, haben mit empfindlichen Strafen zu rechnen. „Es ist wichtig, dass die Schifffahrt ihren Teil zur Erhaltung der Umwelt beiträgt. Doch zur Umsetzung bleibt nur noch wenig Zeit, während es gleichzeitig nach wie vor an internationalen Standards fehlt. Zudem sind die Bedenken hinsichtlich Verfügbarkeit und Kompatibilität von schwefelarmen Kraftstoffen noch nicht ausgeräumt“, erläutert Justus Heinrich, der bei AGCS Zentral- und Osteuropa für die Schiffsversicherung verantwortlich ist. „Die Versicherer befürchten, dass durch die Einführung der neuen Kraftstoffe möglicherweise die Zahl der Versicherungsfälle aufgrund von Maschinenschäden ansteigt, wenn der Wechsel nicht gut organisiert wird. Außerdem besteht die Gefahr, dass es im Schiffsverkehr zu Störungen und Verzögerungen kommt, wenn in den Häfen kein vorschriftenkonformer Kraftstoff zur Verfügung steht.“

Veränderte Sicherheitslage mit neuen Herausforderungen

Risiken gehen auch von einer veränderten Sicherheitslage aus: Territorialstreitigkeiten, Cyber-Angriffe, Sanktionen, Piraterie und auch Sabotage entwickeln sich zur wachsenden Bedrohung für die Seefahrt, den Handel und die Lieferketten. Der jüngste Angriff auf einen Öltanker im Nahen Osten hat dies deutlich gezeigt. Auch die steigende Zahl von Migranten auf hoher See und von blinden Passagieren auf Handelsschiffen hat schwerwiegende Konsequenzen für Schiffseigentümer. Verzögerungen, Umwege und Besatzungen unter erhöhtem Druck sind die Folgen. 2018 wurden zudem über 200 Fälle von Piraterie registriert; hier sind die Gewässer Nigerias derzeit am gefährlichsten.

Die AGCS Safety & Shipping Review thematisiert zahlreiche weitere Risiken für die Schifffahrt:

  • Größere Gefahren bei größeren Schiffen: Die Containertransportkapazität hat sich innerhalb eines Jahrzehnts fast verdoppelt, so dass zukünftig das Worst-Case-Szenario eines Totalverlusts einen Schaden von mehr als 3,5 Mrd. Euro verursachen kann.
  • Zuviel Vertrauen in Technologie: In der Schifffahrt haben sich Sicherheitstechnologien positiv auf die Sicherheit und das Schadenaufkommen ausgewirkt. Dennoch kommt es durch Leichtsinnigkeit weiterhin zu Unfällen – bis hin zu Totalverlusten -, etwa wenn sich Besatzungsmitglieder im falschen Moment mit ihren Handys beschäftigen.
  • Autonome Schifffahrt: Die Entwicklung schreitet voran; doch wenn es nicht gelingt, die eigentliche Ursache von Vorfällen und Totalverlusten zu bekämpfen, kann auch Technologie kein Patentrezept bieten.
  • Gefährliche Überfahrt: Besonders unfallträchtig war im letzten Jahr der Transfer zwischen den Inseln Griechenlands – hier waren drei Fähren in insgesamt acht Vorfälle verwickelt.

Die AGCS liefert Versicherungsleistungen im Bereich der globalen Logistik und Schifffahrt für alle Arten von Seefahrtsrisiken, für einzelne Schiffe oder Frachten ebenso wie für hochkomplexe Flotten und multinationale Logistikunternehmen. 2018 deckte die Sparte Marine 11 Prozent des gesamten Prämienvolumens der AGCS von 8,2 Mrd. EUR ab.

 

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Die Deutsche Rückversicherung AG hat ihren grundsoliden Kurs auch 2018 erfolgreich fortgesetzt.

 

„Wir haben die Risikopositionen unserer Kunden verbessert, für unsere Eigentümer Mehrwert geschaffen und zugleich unsere Substanz gestärkt“, sagte Vorstandsvorsitzender Frank Schaar.

Das Geschäftsjahr 2018 brachte für die Deutsche Rück insgesamt eine positive Entwicklung. Getrieben von den Sparten Unfall, Leben und Haftpflicht stiegen die verdienten Nettobeiträge um 3,2 % auf 482 Mio. € an. Brutto verzeichnete die Deutsche Rück ein im Vergleich zum Vorjahr niedrigeres Beitragsvolumen in Höhe von 856 Mio. €, was auf die Umstrukturierung eines Geschäftssegments innerhalb der Gruppe der öffentlichen Versicherer zurückging.

Die Kunden der Deutschen Rück waren 2018 besonders vom Sturmereignis FRIEDERIKE und einer Vielzahl größerer Feuerschäden betroffen. In der Folge stieg der Bruttoschadenaufwand um fast ein Viertel an. „Durch unser auf das Sachgeschäft ausgerichtetes Retrozessionsprogramm konnten wir unsere Risikopositionen aber effektiv begrenzen,“ so Schaar. Sowohl die Nettoschadenquote als auch die Combined Ratio stiegen nur moderat.

„Auch 2018 haben wir unsere Rückstellungen gestärkt und unsere langjährige, konservative Reservierungspraxis fortgesetzt“, sagte Schaar. Die versicherungstechnische Rechnung schloss nach Veränderung der Schwankungsrückstellung deshalb mit einem Verlust. Dem stellte die Deutsche Rück ein außerordentlich gutes Kapitalanlageergebnis von rund 35 Mio. € entgegen. Dem zufriedenstellenden Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 23,4 Mio. € folgte ein Steueraufwand in nahezu gleicher Höhe und mit 2,2, Mio. € ein im Vergleich zum Vorjahr niedrigerer Jahresüberschuss.

Die Tochtergesellschaft DR Swiss verzeichnete 2018 einen Rückgang des Schadenaufwands und damit eine Verbesserung der Schadenquote um fast 10 Prozentpunkte auf 67,6 %, was zu einer deutlichen Ergebnissteigerung führte.

Für das laufende Geschäftsjahr geht die Deutsche Rück von einer stabilen Geschäftsentwicklung mit einem insgesamt geringfügig niedrigeren Bruttoprämienvolumen und einer konstanten Combined Ratio aus.

 

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Deutsche Rückversicherung Aktiengesellschaft, Hansaallee 177, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 211 4554-01, Fax: +49 211 4554-199, www.deutscherueck.de

Die Talanx Gruppe arbeitet weiter konsequent an der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

 

Dies belegt der heute veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018. Erstmals umfasst der Bericht neben den bereits integrierten Unternehmenstöchtern in Italien, Österreich und Polen Konzerngesellschaften und Niederlassungen aus Brasilien, Chile, Mexiko sowie Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Damit werden 74 Prozent der weltweit rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie rund 80 Prozent der Bruttoprämien des Talanx Konzerns für die Erstversicherung im Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigt.

„Als weltweit agierender Versicherungskonzern ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Faktor unserer Geschäftstätigkeit“, erläutert Torsten Leue, Vorstandsvorsitzender der Talanx AG. „Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeit in allen Geschäftsbereichen und Regionen zu implementieren. Im vergangenen Jahr haben wir schwerpunktmäßig unseren Kapitalanlagebestand von mehr als 100 Mrd. EUR nachhaltiger aufgestellt. In diesem Jahr haben wir uns Zeichnungskriterien für kohlebasierte Risiken gegeben. Damit bekennen wir uns zum Transformationsprozess hin zu einer emissionsärmeren Wirtschaft und kommen den Zielen des Pariser Klimaabkommens nach, welche wir bereits seit Jahren unterstützen.“

Die Zeichnungspolitik für Kohlerisiken sieht vor, dass die Talanx Gruppe grundsätzlich keine Risiken bei neu geplanten Kohlekraftwerken und -minen zeichnet. Da ein Kohleausstieg verantwortungsvoll nur mittel- bis langfristig erfolgen kann, sollen sich ab dem Jahr 2038 überhaupt keine Kohlekraftwerke und -minen mehr im Bestand befinden.

In der Kapitalanlage setzt der Konzern seine bisherige Politik fort, keine neuen Investments in Unternehmen mit einem kohlebasierten Umsatzanteil von mindestens 25 Prozent zu tätigen. Zudem baut er seine Investments in regenerative Energien und klimafreundliche Technologien kontinuierlich weiter aus. Die Gruppe hat bereits mehr als 1,3 Mrd. EUR in erneuerbare Energien (Wind und Solar) direkt investiert.

„Durch unsere Investments und auch durch unser Underwriting haben wir als Konzern einen nicht unerheblichen positiven Einfluss auf die Umwelt“, ergänzt Leue. „Und dieser Verantwortung stellen wir uns. Dies ist allerdings kein Sprint, sondern ein Marathonlauf.“

Zudem hat das Unternehmen im Berichtsjahr an der weiteren Integration der UN Sustainable Development Goals (SDGs) gearbeitet und im Rahmen eines internen Workshops fünf SDGs für sich priorisiert. Die SDGs bilden für die Talanx einen wichtigen Anknüpfungspunkt an die globale Nachhaltigkeitsagenda.

Ein wichtiger Etappenschritt auf diesem Weg war auch die Durchführung einer neuen Stakeholder-Befragung und Wesentlichkeitsanalyse im Herbst 2018, bei der vielfältige Stakeholder-Perspektiven einbezogen wurden, auch aus dem Ausland.

Im internationalen Konzernverbund wurden in 2018 darüber hinaus vielfältige Initiativen und Maßnahmen in allen Handlungsfeldern der Talanx Nachhaltigkeitsstrategie gestartet: So hat beispielsweise die italienische Tochter, HDI Assicurazioni, mit „Easy PIR“ einen individuellen Sparplan aufgelegt, der in nachhaltige italienische Unternehmen investiert und mittel- bis langfristig Kapital aufbauen soll. HDI Seguros in Mexiko entwickelt eine CSR-Strategie mit dem Ziel, soziale und ökologische Verantwortung gezielt mit der unternehmerischen Tätigkeit zu verknüpfen. In Chile, ebenfalls bei HDI Seguros, wird ein umfangreiches Recycling-Management-Projekt umgesetzt. Auch die HDI Service AG mit ihrem Zentralstandort Hannover hat sich im Berichtsjahr intensiv mit betriebsökologischen Aspekten auseinandergesetzt und wurde im Rahmen des regionalen Umweltberatungsprogramms ÖKOPROFIT Hannover als zertifizierter „ÖKOPROFIT-Betrieb“ ausgezeichnet. ÖKOPROFIT ist ein europaweit anerkanntes Programm für alle Betriebsarten und -größen, das Unternehmen dabei unterstützt, Kosten zu senken und dabei die Umwelt zu schonen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Talanx AG, Riethorst 2, D­-30659 Hannover, Tel: 0511/3747­0, Fax: 0511/3747­2525, www.talanx.com

Transparenz und Self-Service-Funktionen beim Informations- und Datenaustausch

 

Administration und Kommunikation sind die beiden Schlagworte, wenn es um die viel diskutierte Komplexität bei der bAV geht. Mit dem neuen Longial bAV-Portal entlastet der Pensionsberater Personalabteilungen bei der Verwaltung und bietet Arbeitnehmern einen transparenten Überblick über ihre Altersvorsorge. Damit komplettiert die Longial GmbH ihr Dienstleistungs-Portfolio für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen.

Die Nachfrage nach administrativen Services hat seitens der Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen deutlich zugenommen. Gleichzeitig sind aber auch die Anforderungen an transparente Darstellungen und Self-Service-Funktionen gestiegen. Das bAV-Portal ist die Lösung für diese Bedürfnisse: Es dient als Informations- und Dateiaustauschplattform sowohl für Mitarbeiter der Personalabteilung als auch für die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. So können zum Beispiel individuelle bAV-Angebots- und Vorteilsrechner als digitale Services ebenso eingebunden werden wie auch eine Mediathek mit Erklärvideos, mit denen Informationen über die unternehmensspezifischen bAV-Regelungen unterhaltsam und verständlich erläutert werden. Durch das bAV-Portal kann Longial jede vom Kunden gewünschte Prozesstiefe realisieren und sowohl die Personalabteilung als auch die Versorgungsberechtigten an den bAV-relevanten Geschäftsprozessen wie beispielsweise Neuanmeldung, Dienstaustritt sowie den Übergang vom Anwärter zum Betriebsrentner beteiligen. Da das bAV-Portal auf den Daten der bAV-Verwaltung und der Businesslogik – also den Regelungen aus der Versorgungsordnung – aufsetzt, werden die Prozesse vollautomatisiert abgearbeitet.

„Damit haben wir einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung der dynamischen bAV-Prozesse getan“, kommentiert Mathias Nolle, Leiter Geschäftsbereich Administration, Prozesse und IT der Longial GmbH. „Das Portal vervollständigt unsere Dienstleistungspalette mit Administrationsdienstleistungen und der Geschäftsstellenfunktion für externe Versorgungsträger. Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen können so komplette Services der bAV-Administration auf uns auslagern.“

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die von der WWK Lebensversicherung a. G. angebotene Produktgeneration WWK IntelliProtect® feiert ihr zehnjähriges Bestehen am Markt.

 

Seit dem Jahr 2009 steht der von der WWK selbst entwickelte innovative Garantiemechanismus WWK IntelliProtect® in allen drei Schichten für fondsgebundene Rentenversicherungen zur Verfügung. Seit seiner Einführung hat er sich zu einer einmaligen Erfolgsgeschichte für den Versicherer entwickelt. Mit rund 350.000 Verträgen und einer abgerechneten Beitragssumme von über 10 Milliarden Euro ist WWK IntelliProtect® das absatzstärkste Produkt, das die WWK je für ihre Kunden auf den Markt gebracht hat. Besonders hohe Nachfrage entfällt dabei auf die Riester-Rente. Sie stellt mit gut 230.000 Verträgen den mengenmäßig größten Absatzträger für die WWK dar.

Hauptgrund für den Erfolg ist das intelligente Produkt- bzw. Garantiekonzept WWK IntelliProtect®. Es basiert auf einem sogenannten iCPPI-Modell, bei dem das Kapital sowohl chancenreich in frei wählbaren Aktienfonds wie auch ganz sicher in einem konventionellen Teil angelegt werden kann. Der besondere Vorteil: Die optimale Aufteilung des Vermögens zwischen diesen beiden Komponenten wird an jedem Bankarbeitstag automatisch und vertragsindividuell an die aktuellen Finanzmarktbedingungen angepasst. Das ermöglicht den Kunden selbst in Zeiten niedriger Zinsen hohe Renditechancen. Je nach Kapitalmarktlage und Anlagehorizont können dabei bis zu 100 Prozent der Kundenbeiträge in Aktien investiert werden. Nicht zu vergessen: Das alles passiert bei vollem Kapitalschutz und mit hoher Transparenz. Die individuelle Investitionsquote kann von Kunden und Vermittlern tagesaktuell und bequem online eingesehen werden.

Darüber hinaus gehört die WWK zu den wenigen Anbietern am gesamten deutschen Markt, die auf Basis der aktuellen Sterbetafeln und des aktuellen Rechnungszinses den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben garantieren. Aber auch bei der Verwaltung der Verträge zeichnet sich die WWK durch erstklassigen Service aus. So bietet der Versicherer beispielsweise bei einem vom Kunden gewünschten Anbieterwechsel einen attraktiven „Full Service“. Dieser minimiert die beim Wechsel entstehenden Verwaltungsaufwände deutlich und wird von den Kunden und dem Vertrieb sehr gut angenommen.

Der Wertsicherungsalgorithmus WWK IntelliProtect® hat darüber hinaus in den letzten Jahren in vielfältigen Marktsituationen seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt. So wurden einerseits Marktschwächen adäquat gemeistert und andererseits sehr schnell und nachhaltig eine hohe Investitionsquote in die freie Fondsauswahl realisiert.

 

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Verbesserter Versicherungsschutz für Unternehmen, Vereine / eigener Antrag für Start-ups / neu: Persönliche D&O by Hiscox als zusätzlicher Schutz für Führungsverantwortliche und Mitglieder in Kontrollorganen / Highlights wie Verzicht auf Anrechnung von Anwaltskosten auf Versicherungssumme sind garantiert / ab jetzt auch sofortiger Abschluss mittels elektronischer Signatur möglich

 

Der Spezialversicherer Hiscox hat seinen D&O-Versicherungsschutz grundlegend überarbeitet und deutlich erweitert. Das bewährte Produkt D&O by Hiscox für mittelständische Unternehmen und Vereine kann über den vereinfachten Antrag in der neuen Version mit passgenauem Schutz bis zu einer Deckung von zehn Mio. Euro für Firmen mit einem Jahresumsatz mit bis zu 250 Mio. Euro abgeschlossen werden. Außerdem können Start-ups über einen gesonderten, schlanken Antrag bis zu einer Versicherungssumme von drei Mio. Euro abgesichert werden. Neu ist die Persönliche D&O by Hiscox für Führungsverantwortliche und Mitglieder in Kontrollorganen von Unternehmen. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Beiräte von Unternehmen mit bis zu 100 Mio. Euro Jahresumsatz können diesen persönlichen Haftpflichtschutz bis zu einer Höhe von fünf Mio. Euro individuell anpassen. Daneben werden für Unternehmen und Geschäftsführer von Firmen mit höheren Jahresumsätzen für jede der drei Produktvarianten individuelle Angebote im Underwriting erarbeitet.

Mario Hartmann, Underwriting Manager Professional Indemnity und D&O bei Hiscox Deutschland, zum D&O-Schutz von Hiscox: „Mit der Überarbeitung unseres Versicherungsangebotes bieten wir Managern in ihrem täglichen Geschäft noch besseren Schutz. Jede einzelne Managemententscheidung kann weitreichende Folgen haben – positive wie auch negative. Globalisierung, knappe Ressourcen und Entscheidungsdruck tragen dazu bei, dass sich die Tragweite einer falschen Entscheidung potenziert und die Existenz der Unternehmung gefährdet. Eine Absicherung durch einen zeitgemäßen Versicherungsschutz ist daher heute wichtiger denn je.“

Maßgeschneiderte Absicherung für Manager

Für jede der drei Versicherungslösungen – D&O, Persönliche D&O sowie der Schutz für Start-ups – ist eine unbegrenzte Nachmeldefrist prämienneutral garantiert. Entstehen Abwehrkosten auf Veranlassung von Hiscox, z. B. durch die Beauftragung eines Anwalts, werden diese bezahlt, ohne dass dies eine Reduzierung der Versicherungssumme zur Folge hat. Optional ist eine zweifache Maximierung der Versicherungssumme möglich, um sicherzustellen, dass bis zu zwei Schäden in Höhe der gewählten Versicherungssumme pro Jahr gedeckt sind. Weiterhin werden die Kosten für ein Sanierungsgutachten übernommen, um eine frühzeitige Restrukturierung des Unternehmens in einer Krisenlage zu ermöglichen. Sollte es zu einer Insolvenz kommen, sind Ansprüche des Insolvensverwalters selbstverständlich gedeckt.

Schneller Abschluss via digitaler Signatur

Neben den Verbesserungen in der Deckung bietet Hiscox für D&O-Kunden ab sofort auch den Versicherungsabschluss in Echtzeit. Mittels digitalem Signaturverfahren kann der Versicherungsschutz nun sofort rechtssicher über ein Smartphone oder Tablet abgeschlossen werden.

Zusätzliche Leistungen über die Hiscox Business Academy

Im Rahmen der Hiscox Business Academy bietet der Spezialversicherer seinen D&O-Versicherungskunden zahlreiche Informations- und Beratungsangebote rund um das tägliche Geschäft vereint. Das exklusive Präventions- und Partnerprogramm berechtigt unter anderem zur Teilnahme an kostenfreien Webinaren zu aktuellen Themen wie Datenschutz, Vertrags- oder Wettbewerbsrecht und informiert über grundlegende Aspekte von IP-Recht und Vertragsgestaltung. Zudem können verschiedene Risikomanagement-Tools frei genutzt werden sowie Rabattaktionen mit auswählten Hiscox Partnern.

Alle Informationen zum Versicherungsschutz D&O by Hiscox finden Interessierte unter makler.hiscox.de/d-o beziehungsweise makler.hiscox.de/persoenliche-d-o.

 

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Gute Motorradbekleidung hat ihren Preis, der für die eigene Sicherheit aber meist gern in Kauf genommen wird.

 

Für die Bekleidung besteht jedoch häufig kein Versicherungsschutz über die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs. Die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), bietet daher jetzt eine Bekleidungsschutz-Versicherung an.

Je nach Marke und Angebot liegen die Preise für Motorradschutzbekleidung – bestehend aus Helm, Jacke, Hose, Handschuhen und Stiefeln – im Schnitt zwischen 600 und 1.500 Euro. Neben einer Versicherung für das Motorrad ist daher auch eine Versicherung für die Kleidung zu empfehlen. Für 24,95 Euro pro Jahr gibt es diesen speziellen Versicherungsschutz bei der Württembergischen. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug selbst versichert ist. Die Police kann in allen Versicherungsbüros der Württembergischen sowie online über die Website des Unternehmens (https://www.wuerttembergische.de/de/produkte_privatkunden/autoundmobilitaet/flexpolicen/produktdetailseite_motorrad_bekleidungsschutz.html) abgeschlossen werden.

Im Falle eines Sturzes oder Unfalls übernimmt die Württembergische die Kosten für die Reparatur der Schäden an der Schutzkleidung – egal ob der Versicherte als Fahrer oder Beifahrer unterwegs ist. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt die Württembergische dem Versicherten den Neupreis bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro bis zu zwölf Monate nach dem Kauf. Ab dem 13. Monat wird der Zeitwert ersetzt. Auch wer Roller oder Moped, ein Fun-Fahrzeug oder Trike fährt, kann seine Schutzbekleidung mit der Police absichern. Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro pro Schadenfall. Auf diesen verzichtet die Württembergische, wenn sich der Versicherungsnehmer als Ersatz für seine beschädigte Schutzbekleidung für Produkte der Kooperationspartner, die Nolangroup und Rukka, entscheidet.

 

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Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Der Direktversicherer punktet erneut im branchenübergreifenden Wettbewerb „Top Service Deutschland“ als beste Lebensversicherung. Insgesamt kommt sie auf einen hervorragenden fünften Platz.

 

Carlo Bewersdorf, Vorstand Vertrieb und Marketing: „Wir verstehen uns als solider Partner an der Seite unserer Kunden, der ihnen leistungsstarke Vorsorgelösungen zu einem günstigen Preis bietet. Aus diesem Anspruch heraus und mit Blick auf den tatsächlichen Kundenbedarf arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Optimierung unserer Serviceleistungen. Dass dies im branchenübergreifenden Vergleich erneut mit einer sehr guten Platzierung honoriert wurde, freut mich besonders.“

Den Analysenrahmen des TOP SERVICE Deutschland bildet das Fokus-Modell, das gemeinsam von dem Beratungsunternehmen ServiceRating und dem renommierten Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian Homburg (IMU – das Institut für Markt-orientierte Unternehmensführung der Universität Mannheim) entwickelt wurde.

In diesem Modell wird das Thema „Kundenorientierung“ über vier Fokus-Dimensionen operationalisiert: Wirkung auf den Kunden, Interaktion von Unternehmen und Kunde, Steuerung der Kundenorientierung und Rahmenbedingungen im Unternehmen.

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de, www.hannoversche.de

E-Scooter ab 19 Euro pro Jahr bei HUK-COBURG versichern –  Verkaufsstart 17. Juni 2019

 

Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf eines E-Scooters. Zum 15. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung steht dann nichts mehr im Weg. Ob zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität gefahren wird oder ob kleinere Ausflüge unternommen werden, zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert werden.

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die HUK-Coburg bietet sowohl diese Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung an. Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März 2019-Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren sogar nur 19 Euro. Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.

Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen.

Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden. Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist. Interessenten können die Versicherung online auf huk.de und beim Berater vor Ort abschließen.

In den HUK-COBURG Geschäftsstellen und Kundendienstbüros kann man die Versicherungsplakette sogar direkt mitnehmen.

Übrigens: Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen. Wer seinen E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein empfindliches Bußgeld fällig werden kann.

 

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Die Liechtenstein Life Assurance AG stellt mit „yourlife netto“ eine neue Nettopolice speziell für den deutschen Markt vor

 

Die fondsgebundene Rentenversicherung „yourlife netto“ ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit der Option bei Fälligkeit eine Rente oder Kapitalleistung zu erhalten oder eine Kombination von beidem. Der Versicherte kann gemeinsam mit seinem Berater aus einer Gesamtauswahl von über 80 Einzel- und Dachfonds bis zu zehn Fonds gleichzeitig besparen – dazu gehören auch ETFs und Dimensional Fonds. Ein Wechsel zwischen den Anlagen ist jederzeit während der gesamten Laufzeit möglich. Im Vergleich zu einem Fondssparplan fällt hierbei aber keine Abgeltungssteuer an.

Die Nettopolice „yourlife netto“ trennt Vergütung und Versicherung und schafft somit ein Höchstmaß an Transparenz. Die Beratungsleistung des Vermittlers kann über ein Varianten-Modell erfolgen: entweder durch eine Up-Front-Vergütung in Form einer Vergütungsvereinbarung, die prozentual auf Basis der Bewertungssumme erfolgt (Beitrag x 12 x Laufzeit – bei max. 40 Jahren) und/oder über eine laufende Vergütung durch einen zusätzlichen Vertrag auf Basis der Berechnung in Prozent des NAV p.a., und diese Gebühr wird einmal jährlich dem Vertrag belastet. Ersteres kann über ein Factoring erfolgen.

Factoring der Beratungsvergütung demokratisiert breiten Zugang zur Altersvorsorge

Die Nettopolice richtet sich auch an junge Zielgruppen, die normalerweise nicht durch Honorarberatung angesprochen werden. Hierzu hat Liechtenstein Life gemeinsam mit der cashyou AG und der Deutschen Handelsbank AG ein Factoringsystem entwickelt, das es Verbrauchern ermöglicht, die Beratervergütung durch eine monatliche Tilgung über 60 Monate zu entrichten. Damit demokratisiert die Lichtenstein Life den Zugang zur Altersvorsorge für eine breite Gesellschaftsschicht.

Stephan Bruckner, Head of Sales Germany der Liechtenstein Life Assurance AG, sagt:

„Die Diskussionen um Provisionsdeckel oder gar Provisionsverbot dürfen nicht dazu führen, in Deckung zu gehen und das Feld der Altersvorsorge dem grauen Kapitalmarkt zu überlassen. Gerade junge Berufsanfänger benötigen eine stabile, verlässliche und transparente Altersvorsorge. yourlife netto bietet ihnen eine faire Beratung – und den Beratern eine faire Bezahlung.“

Jürgen Ender, CEO der cashyou AG sagt:

„Die Honorarberatung legt die Beratungsvergütung transparent offen, wie es Verbraucherschützer immer gefordert haben. Gerade das wirkt jedoch oft abschreckend auf junge Verbraucher wie Berufsanfänger und Geringverdiener. Um diese Zielgruppe auch für die Altersvorsorge empfänglich zu machen, bieten wir Verbrauchern die Möglichkeit, die Vergütung über einen längeren Zeitraum finanzieren zu lassen.“

Daniel Kreis, CEO der Deutschen Handelsbank sagt:

„Der Versicherungsmarkt befindet sich im Umbruch. Dies ist für junge Unternehmen wie der Prosperity Company, zu der die Liechtenstein Life Assurance AG gehört, eine einzigartige Möglichkeit, mit Innovationen zu überzeugen und so neues Potential zu erschließen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Kooperation mit der cashyou AG den Markt verbraucherfreundlicher und damit für alle Beteiligten attraktiver gestalten wird.“

 

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Liechtenstein Life Assurance AG, Industriering 37, FL-­9491 Ruggell, Liechtenstein, Tel.: +423 265 34 40, www.liechtenstein­life.com

Kenntnis und Angebot betrieblicher Altersvorsorge und betrieblicher Krankenversicherung steigen mit der Unternehmensgröße

 

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, kurz KMU, schlagen Alarm: Fast jeder zweite Betrieb (48 Prozent) mit 200 bis 500 Mitarbeitern hat Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle und bereits sechste KMU-Studie, die der Gothaer Konzern beauftragt hat. So geben 39 Prozent der befragten KMU an, Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem Personal und bei der Mitarbeiterbindung zu haben. Die Probleme wachsen mit der Größe des Unternehmens.

Vorsorgeleistungen als Instrument zur Personalbindung wenig genutzt

Gleichzeitig nutzen die befragten Unternehmen aber die möglichen Anreize für Mitarbeiter – wie das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge und einer betrieblichen Krankenversicherung als Sozialleistung – noch zu wenig: 41 Prozent der Firmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an und lassen sie auf diesem Wege ein Sicherheitspolster für die Rente ansparen. 18 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht, weitere 41 Prozent kennen sich damit aus, bieten sie aber nicht an.

Eine betriebliche Krankenversicherung als Sozialleistung bietet sogar nur jede vierte Firma an. 38 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht, 37 Prozent kennen sich damit aus, bieten sie aber nicht an. „Unsere Studie zeigt, dass in beiden Fällen die Kenntnis und das Angebot dieser Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung mit der Unternehmensgröße deutlich ansteigen.

„Große Unternehmen haben natürlich über fachliche Qualifikation und eigenständige Abteilungen zur Personalgewinnung eher die Chance sich weiterzubilden. Hiervon profitieren vor allem die Mitarbeiter. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mit Konzernen und bekannten Marken im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter befinden, nutzen noch nicht alle verfügbaren Möglichkeiten. Den Arbeitgebern sind noch immer nicht alle Angebote zur betrieblichen Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Vorsorge bekannt: Hier besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf“, so Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer Krankenversicherung AG.

Betrieblichen Krankenversicherung Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um Talente

Um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, müssen der Arbeitgeber heute mehr bieten. Die betriebliche Krankenversicherung kann ein Angebot sein, mit dem sich Firmen von ihren Wettbewerbern abheben können. Denn diese Art Fürsorge führt zu einer positiven Außendarstellung des Unternehmens. Attraktive Versicherungskonditionen für die Zeit der Unternehmenszugehörigkeit sind jedoch noch nicht weit verbreitet. „52 Prozent der Befragten denken, dass die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung zu hoch seien. Das kann ich entkräften: Je nach Tarif liegt der Beitrag in der Regel deutlich unter einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens. Das Investment ist also relativ klein, die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens jedoch enorm“, so Ebenkamp.

Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weitestgehend unbekannt

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und damit neue bzw. veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bewährte Formen der bAV werden weitergeführt, zusätzlich kommen neue Pflichten auf die Arbeitgeber zu. Insgesamt wird die Betriebsrente – gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber deutlich lukrativer.

Auf die Frage „Sind Ihnen die Neuregelungen der betrieblichen Altersvorsorge über das Betriebsrentenstärkungsgesetz bekannt?“ antworten allerdings nur 35 Prozent der Befragten mit Ja. Zwei von drei Unternehmen sind die Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz immer noch unbekannt. „Vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz war ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber freiwillig. Das hat sich nun geändert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer Zuzahlung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit er aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Im Wettbewerb um Mitarbeiter sollten Arbeitgeber die bAV verstärkt als Personalinstrument nutzen, indem sie den Pflicht-Zuschuss mit einem freiwilligen Arbeitgeber-Beitrag zur Entgeltumwandlung aufstocken. So wird das Unternehmen als Arbeitgeber noch attraktiver, gewinnt engagierte Mitarbeiter und man motiviert das Team langfristig“, erklärt Bianca Hövelmann, Leiterin Fachsupport Leben bei der Gothaer Lebensversicherung AG. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema https://www.gothaer-brsg.de/ .

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Immer mehr Firmen bieten ihren Arbeitnehmern ein Dienstfahrrad an, das sie auch privat nutzen können.

 

Wenn der Chef die Kosten hierfür übernimmt, müssen Angestellte seit Jahresanfang den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern. „Beim gesetzlichen Unfallschutz gilt jedoch weiter eine strikte Trennung“, erklärt die uniVersa. Dort sind nur Unfälle versichert, die sich während einer Dienstfahrt oder auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen. Schon ein kleiner Umweg reicht aus, um den gesetzlichen Schutz zu verlieren. Eine 24-Stunden-Deckung inklusive Freizeitunfälle bietet nur die private Unfallversicherung. Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte einen Helm tragen. Damit kann das Risiko von schweren Kopfverletzungen deutlich minimiert werden. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme für den Ernstfall ausreichend bemessen wird und die Gliedertaxe, aus der sich die Invaliditätsleistung errechnet, möglichst umfangreiche Leistungen vorsieht. Zudem sollten Bergungs- und Rettungskosten übernommen werden. Auch ein professionelles Rehabilitationsmanagement kann sinnvoll sein, um nach einem Unfall schneller wieder auf die Beine zu kommen.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Mit der ab sofort abschließbaren E-Scooter-Versicherung bietet die Bayerische den aktuell preisgünstigsten E-Scooter-Tarif auf dem Markt.

 

Bereits ab 2,29 Euro pro Monat (27,48 Euro im Jahr) erfüllen E-Scooter-Besitzer mit der neuen Police die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht. Voraussetzung ist eine Zulassung des zu versichernden Elektrorollers über eine Betriebserlaubnis.

„E-Scooter sind ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen urbanen Mobilität“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Als Verfechter umweltfreundlicher Mobilitätslösungen, die zugleich den heutigen hohen Flexibilitätsanforderungen genügen, haben wir uns von der ersten Stunde an eindeutig positioniert: In der E-Mobilität liegt die Zukunft. Mit dem Start unserer neuen E-Scooter-Versicherung unterstreichen wir abermals unsere Vorreiterrolle.“

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen E-Scooter-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die per Plakette direkt am Fahrzeug angebracht werden muss. Die neue Police der Bayerischen sichert Elektroroller-Fahrer bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Bei Abschluss der Versicherung bis 12 Uhr werktags garantiert die Bayerische eine postalische Zustellung der nötigen Versicherungsplakette bereits am nächsten Werktag. Per optionaler Teilkaskoversicherung können Besitzer ihren E-Scooter zusätzlich gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen absichern. Über den Online-Beitragsrechner auf www.diebayerische.de kalkulieren Kunden ihren individuellen Beitrag mit wenigen Klicks.

Mit der Zustimmung zur Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen stellte der Bundesrat jüngst die nötigen Weichen für die Straßenzulassung von E-Scootern in Deutschland. Mit einer finalen Freigabe ist in diesen Wochen zu rechnen. Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein gefahren werden.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de