Outsourcing von bAV-Verwaltung bedeutet Kostenersparnis, Rechtssicherheit sowie Konzentration auf eigene Kernkompetenzen

 

Ob Niedrigzins, EbAV-II-Richtlinie oder verpflichtender Arbeitgeberzuschuss: Die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wachsen – sowohl bei Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen als auch bei Pensions- und Unterstützungskassen (externe Versorgungsträger). Die Anforderungen verlangen Know-how in diesem speziellen Bereich und binden daher erhebliche Ressourcen bei den jeweiligen Unternehmen beziehungsweise Versorgungsträgern. Als Antwort darauf übernimmt der Pensionsberater Longial als externer Partner diese Aufgaben und erweitert damit sein Dienstleistungsportfolio.

Administrationsservices für jeden Durchführungsweg

Die Erfahrungen der Longial zeigen, dass die Verwaltung der bAV-Anwärter und -Rentner für viele Personalabteilungen und Versorgungsträger ein komplexes Thema ist, welches zudem immer mehr tiefergehendes Spezialwissen erfordert. Diese Aufgaben übernimmt die Longial im Rahmen effizient gestalteter Prozesse. Dazu gehören:

  • Aufnahme neuer Versorgungsberechtigter
  • Bearbeitung aller Veränderungen (zum Beispiel durch Ausscheiden, Änderung des Beschäftigungsgrades oder Versorgungsausgleich bei Ehescheidung)
  • Abrechnung und Auszahlung der laufenden Versorgungsleistungen

Auslagerung der versicherungsmathematischen Funktion

Nicht nur für Unternehmen kann die Einschaltung eines externen Experten wie die Longial eine sinnvolle Lösung sein – auch Versorgungsträger, zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke, Pensionskassen und Sterbekassen, profitieren davon. Die Dienstleistungen der Longial umfassen aktuarielle Tätigkeiten und versicherungsmathematische Funktionen. Longial stellt bereits heute schon für mehrere Versorgungsträger den sogenannten Verantwortlichen Aktuar und übernimmt bei Bedarf auch die vom Gesetzgeber gerade neu geschaffene versicherungsmathematische Funktion. Die Aktuare der Longial unterstützen die Versorgungsträger zum Beispiel bei der Erstellung des Jahresabschlusses, bei Gesprächen und Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und bei der Kalkulation ihrer jeweiligen Tarife.

„Geschäftsstellen“-Übernahme

Ist die Komplexität rund um die bAV ausgelagert, stellt sich die Frage, ob nicht auch die Aufgaben der Geschäftsstellen-Funktion ausgelagert werden können. Daher hat die Longial ihr Dienstleistungsspektrum um diese Funktion erweitert: Ab sofort übernimmt der Pensionsberater für externe Versorgungsträger wie Pensions- und Unterstützungskassen auch Geschäftsstellen-Funktionen – darunter sind folgende Tätigkeiten zu verstehen: Führung der Finanzbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie das externe Meldewesen wie die Übernahme der Berichtspflichten gegenüber der BAFin und anderen Behörden. Ergänzt wird diese Dienstleistung um die Unterstützung der Gremien der externen Versorgungsträger.

Auslagerung = Fokussierung auf Kernkompetenzen + Kostenreduktion

Ob für Arbeitgeber, externe Versorgungsträger oder den Versorgungsberechtigten selbst: Mit einer bedarfsgerechten Ausgliederung der bAV-Verwaltung auf die Longial können sie sich auf ihre individuellen Kernkompetenzen fokussieren. Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt: Mehr Effizienz und Kostenersparnis durch Auslagerung betriebsfremder Tätigkeit auf einen spezialisierten Anbieter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die im Jahr 2018 angezogene Inflation hat bei Anlegern mitunter Bedenken hinsichtlich der Wertstabilität der Fiat-Währungen ausgelöst. Die Vienna Life zu alternativen monetären Vermögenswerten wie Gold und Bitcoin.

 

Inflationsängste oder auch Sorgen hinsichtlich diverser geopolitischer Unsicherheitsfaktoren und Risiken bewegen so manchen Anleger dazu, sich auf die Suche nach einer soliden Anlage mit Wertaufbewahrungscharakter zu begeben. Eine Wertanlage wird charakterisiert durch die Möglichkeit, Kapital in einem derartigen Asset investieren und zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne Kaufkraftverlust wieder abrufen zu können. Einige Investoren suchen einen Vermögensschutz dieser Art im Sachwert Gold, andere ziehen die Kryptowährung Bitcoin vor. Die Investmentexperten der Vienna Life leuchten die Eignung der beiden Optionen für Kapitalanlagen mit dem Ziel der Wertsicherung aus.

Vienna Life: Wertbewahrungspotenzial von Gold vs. Bitcoin

Sowohl Gold als auch Bitcoin unterscheiden sich von anderen Finanzinstrumenten wie Anleihen dadurch, dass sie keine laufenden Erträge generieren. Zudem werden beide als begrenzt verfügbar wahrgenommen und von Investoren genutzt, welche die Risiken einer Abwertung der Fiat-Währungen umgehen wollen. Aus Sicht der Vienna Life verfügt Gold jedoch zumindest für die kommenden Jahre über das höhere Potenzial als Wertaufbewahrungsmittel.

Gold als Wertaufbewahrungsmittel über Jahrtausende bewährt

Um ihre Funktion als Wertaufbewahrungsmittel zu erfüllen, muss eine Anlage ihren Wert dauerhaft behalten. Diese Fähigkeit hat Gold über Jahrtausende unter Beweis gestellt. Bereits seit der Römerzeit ist die Kaufkraft von Gold stabil genug, um eine Anlegerweisheit ins Leben zu rufen, der zufolge man für eine Unze Gold zu allen Zeiten einen hochwertigen Anzug erwerben kann. Aufgrund seiner begrenzten Verfügbarkeit und einer dauerhaft hohen, auf seinen einzigartigen chemischen und physikalischen Eigenschaften basierenden Nachfrage rechnen Anlageexperten wie die Vienna Life auch für die absehbare Zukunft mit dem Erhalt der Kaufkraft von Gold.

Bitcoin-Investoren hingegen setzten mit ihrer Anlage auf einen Bruch mit bisherigen Finanzmarkttraditionen. Die Erträge, die sie sich erhoffen, basieren auf der Erwartung, dass die Kryptowährung sowohl Gold als auch den US-Dollar als maßgebliche monetäre Vermögenswerte ablösen wird. Falls Bitcoin-Optimisten mit dieser Annahme richtig liegen, wird die Digitalwährung in der Tat überragende Erträge erbringen. Bis zum Eintreffen dieser Anlagetheorie bleibt ein Investment in Bitcoin aus Sicht der Vienna Life jedoch hochspekulativ.

Die bisherige Volatilität des Bitcoins substantiiert nach Einschätzung der Finanzexperten der Vienna Life dessen mangelnde Eignung als Anlage mit Wertaufbewahrungscharakter. Der Preis der Digitalwährung stieg im Laufe des Jahres 2017 um 1.331 Prozent, gefolgt von einem ebenso rapiden Preisverfall um 72 Prozent im Jahr 2018. Eine derartige Schwankungsanfälligkeit disqualifiziert eine Investition in die Kryptowährung für das Anlageziel der Wertbewahrung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Vienna Life Lebensversicherung AG ,Vienna Insurance Group, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel: +423 235 0660, Fax: +423 235 0669, www.viennalife.de

Capital analysierte die Qualität der Fondslösungen von Vermögensverwaltern innerhalb fondsgebundener Versicherungsprodukte.

 

Zu den Kriterien gehörten: Outperformance der von den Versicherern eingesetzten Fonds, Fondsqualität in Bezug auf die Ratings, Relevanz der Vermögensverwalter über alle Anlageklassen und Mittelzuflüsse im fondsgebundenen Markt. Die jüngste Auszeichnung folgt der erst kürzlich beim diesjährigen „Capital-Fonds-Kompass“ erreichten Bestnote von fünf Sternen als „Top Fondsgesellschaft“.

Frank Breiting, Leiter Vertrieb private Altersvorsorge und Versicherungen Deutschland: “Dies ist eine wertvolle Anerkennung für das Versicherungs-Vertriebsteam und unsere Strategie. Als strategischer Partner mit einer sehr guten Fondsqualität und einer Reihe von maßgeschneiderten Lösungen für Versicherer haben wir die höchste Bewertung erreicht.” Die Anerkennung spiegelt Wachstum und Dominanz der DWS im deutschen fondsgebundenen Versicherungssektor wider.

Über den Capital-Kompass für fondsgebundene Lebensversicherungen:

Um die besser performenden Anbieter herauszufiltern und eine Orientierung für die Leser zu bieten, hat Capital (Ausgabe 4/2019) im ersten Kompass für fondsgebundene Lebensversicherungen mit den Spezialisten der Analysehäuser f-fex und Morgen & Morgen 50 Versicherungsunternehmen und 50 Fondsgesellschaften untersucht, die solche Produkte anbieten. Um die Höchstnote von fünf Sternen zu erreichen, mussten mindestens 70 Punkte erzielt werden. Die Fondsgesellschaften mussten mindestens drei Fonds und ein Fondsvolumen von mehr als drei Millionen Euro im gesamten Anlagestock aufweisen. Insgesamt gab es vier Prüfbereiche: Die Performance der Fonds im Jahr 2018 (25 Prozent), die Fondsqualität im Bestand (35 Prozent), die Kompetenz einer Fondsgesellschaft (20 Prozent) sowie der Mittelzufluss für die Fondsgesellschaften im Jahr 2017 (20 Prozent).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Asset Management International GmbH, Mainzer Landstr. 11-17, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 – 910 – 12371,Fax: +49 (0) 69 – 910 – 19090, www.dws.com

Mit OptionFlexiMed günstig in die private Krankenversicherung / Gesundheitszustand heute sichern – später flexibel wechseln / Einstieg in Voll- und alle Zusatzversicherungen möglich

 

Einfach und komplett flexibel in die Welt der privaten Krankenversicherung (PKV) einsteigen – 20 Jahre lang, in jeden Tarif, ab 4,55 Euro im Monat. Das alles bietet der neue Optionstarif OptionFlexiMed der Allianz Privaten Krankenversicherung. Das Angebot soll vor allem jüngere Kunden ansprechen, die zwar für ihre Gesundheit vorsorgen, sich aber noch nicht auf einen bestimmten Tarif in der Voll- oder Zusatzversicherung festlegen wollen.

OptionFlexiMed hält diesen ab sofort alle Türen in die private Krankenversicherung offen: Denn der Tarif „friert“ den aktuellen Gesundheitszustand der Kunden „ein“. Entscheiden sie sich dann Jahre später für eine Zusatz- oder Vollversicherung, entfallen Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten. Krankheiten und Verletzungen, die in der Zwischenzeit vielleicht aufgetreten sind, spielen keine Rolle mehr. Lebenslang höhere Beiträge aufgrund dieser Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.

„Für die meisten jungen Leute ist es eine Selbstverständlichkeit, gesund zu sein – zum Glück“, sagt Dr. Jan Esser, Vorstand der Allianz Privaten Krankenversicherung. „Oft ist für sie auch noch nicht klar, ob es einmal möglich und sinnvoll ist, in die private Vollversicherung zu wechseln, oder ob vielleicht geeignete Zusatzversicherungen die bessere Lösung sind. Denn das hängt nicht nur von der Einkommensentwicklung ab. Auch die spätere familiäre Situation spielt eine Rolle. Unser neues Angebot gibt ihnen in jedem Fall die notwendige Flexibilität.“

20 Jahre lang volle Freiheit – in alle Tarife wechseln und kombinieren

OptionFlexiMed kann bis zu 20 Jahre fortgeführt werden. In dieser Zeit stehen Versicherten alle Tarife zur Wahl und können auch kombiniert werden: Während der Ausbildung oder im Studium möchte ein Kunde sich zum Beispiel zunächst mit einer Zahnzusatzversicherung vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt schützen. Ein paar Jahre später kommt vielleicht eine Stationärversicherung dazu, weil für ihn eine Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer im Krankenhaus wichtig sind. Und wieder später entscheidet er sich, in die private Vollversicherung zu wechseln. All das geht unkompliziert mit OptionFlexiMed.

„Die OptionFlexiMed begleitet unsere Kunden auf ihrem Lebensweg und ermöglicht ihnen eine Krankenversicherung, die jederzeit genau zu ihrer Situation passt“, erklärt Jan Esser. „Sie lässt ihnen volle Freiheit und gibt gleichzeitig Sicherheit, immer Zugang zur für sie besten Versicherungslösung zu haben.“

Der neue Tarif kann von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden, egal, ob die Personen pflicht- oder freiwillig versichert sind.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Uwe Grünewald und Dr. Werenfried Wendler neue Vorstandsmitglieder

 

Uwe Grünewald (50) ist vom Aufsichtsrat in den Vorstand der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und der Interlloyd Versicherungs-AG berufen worden. Zum 15. April 2019 übernimmt er dort das Ressort von Wolfgang Mathmann (51). Wolfgang Mathmann wechselt zeitgleich in den Konzernvorstand der ARAG SE. Bereits zum 1. Januar 2019 war Dr. Werenfried Wendler (60) als zusätzliches, drittes Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine und der Interlloyd berufen worden.

Uwe Grünewald kam 2013 zum ARAG Konzern in Düsseldorf. Seither leitet er die Hauptabteilung „Rechnungswesen/Steuern Konzern“. Ab Mitte April 2019 verantwortet er nun zusätzlich das Vorstandsressort „Risikomanagement/Controlling/Finanz- und Rechnungswesen“ bei der ARAG Allgemeine und der Interlloyd.

Dr. Werenfried Wendler kam 2002 zum ARAG Konzern, wo er seither die Hauptabteilung „Human Resources“ führt. Seit 2008 ist er zudem Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG – heute für das Ressort für „Personal- und Sozialwesen“. Der gleiche Verantwortungsbereich wurde auch neu bei der ARAG Allgemeine und bei der Interlloyd geschaffen. Der zuständige Aufsichtsrat berief Dr. Werenfried Wendler zum 1. Januar 2019 zum verantwortlichen Vorstandsmitglied. Für seine bisherigen Leitungsfunktionen bleibt er zusätzlich verantwortlich.

Uwe Grünewald und Dr. Werenfried Wendler bilden damit den dreiköpfigen Vorstand rund um Christian Vogée (53). Christian Vogée verantwortet bei der ARAG Allgemeine und der Interlloyd weiterhin sein bisheriges Ressort „Vertrieb/Betrieb/Schaden/Sportversicherung“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Seit Februar 2019 kooperiert die Württembergische Krankenversicherung mit dem Gesundheitsdienstleister TeleClinic.

 

Alle Kunden, die bei der Württembergischen eine Krankenvollversicherung haben, können sich über diesen neuen Service auf digitalem Wege ärztlich beraten lassen.

TeleClinic ermöglicht den digitalen Arztbesuch und damit den einfachen, flexiblen und schnellen Zugang zu qualitativ hochwertiger ärztlicher Versorgung. Unabhängig davon, ob man gerade zu Hause, unterwegs, im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist – durch Beratung und Behandlung mithilfe moderner Kommunikationsmittel muss im Falle einer Krankheit nicht mehr zwingend eine Arztpraxis aufgesucht werden. Im Krankheitsfall sowie bei allen Fragen rund um die Gesundheit, zu Therapien oder Medikamenten helfen die Ärzte der TeleClinic orts- und zeitunabhängig weiter.

„Der Service von TeleClinic ergänzt die bewährte medizinische Versorgung vor Ort. Durch die Kooperation können wir unseren Kunden einen digitalen Zugang zu ärztlicher Versorgung bieten und so unser Angebot im digitalen Kundenservice weiter ausbauen“, sagt Dr. Gerd Sautter, Vorstand Württembergische Krankenversicherung AG.

Beim Angebot der TeleClinic stehen über 200 Fachärzte aus dreißig unterschiedlichen Fachrichtungen zur Verfügung, die rund um die Uhr per Video, Chat oder Telefonie konsultiert werden können, sodass nicht zwingend die TeleClinic-App installiert werden muss. Zunächst kümmert sich eine medizinische Assistenz um die Anfrage und stellt nach ihrer Ersteinschätzung einen Kontakt zu einem passenden Arzt her. Dieser Dienst ist für alle vollversicherten Kunden der Württembergischen Krankenversicherung kostenlos.

TeleClinic ermöglicht bereits heute die Ausstellung digitaler Rezepte, indem Privatpatienten rechtskonform eRezepte von deutschen Ärzten erhalten und diese bei über 7.000 Partner-Apotheken einlösen können. Der digitale Arztbesuch und etwaige ausgestellte Rezepte werden im Anschluss wie gewohnt bei der Württembergischen Krankenversicherung eingereicht und regulär über den Vollversicherungstarif abgerechnet.

Neben dem digitalen Arztbesuch und der Ausstellung von Privatrezepten können die Vollversicherten der Württembergischen und ihre mitversicherten Familienmitglieder zum Beispiel auch elektronische Facharztüberweisungen in Anspruch nehmen sowie medizinische Dokumente auf der TeleClinic-Plattform verwalten. Zudem offeriert die TeleClinic-App einen Erinnerungsservice für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

TeleClinic steht seit Oktober 2018 bundesweit Patienten für den digitalen Arztbesuch zur Verfügung. Zugelassen sind ausschließlich Ärzte mit deutscher Approbation. Außerdem genießt die Datensicherheit oberste Priorität: Die TeleClinic-App entspricht den Standards des Medizinproduktegesetzes für die CE Zertifizierung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Im Rahmen des Strategieprogramms bündelt ERGO Group die Stärken verschiedener Geschäftsfelder und Vertriebswege künftig unter der Marke ERGO.

 

Dazu werden die Marken ERGO Direkt, ERV und D.A.S. in die Marke ERGO überführt. Mit der Markenzusammenlegung verbindet ERGO zudem die Einführung eines neuen Corporate Designs.

Die Kunden von heute wünschen sich einen Versicherer, der ein einheitliches Kundenerlebnis und die Sicherheit einer starken Marke bietet. Um diesen Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen, wachsen unter der Marke ERGO das größte Vermittlernetz und der führende Direktversicherer in Deutschland zusammen. Die bisher getrennten Internetseiten von ERGO Direkt und ERGO werden Anfang April in den gemeinsamen Online-Aufritt www.ergo.de überführt. ERGO bietet seinen Kunden damit künftig über alle Vertriebswege ein weiter verbessertes Angebot von Produkten und Services, sowohl durch den persönlichen Vermittler, telefonisch als auch online über digitale Plattformen unter einer Marke.

Zudem wird, wie bereits im vergangenen November angekündigt, die Europäische Reiseversicherung (ERV) sukzessive national wie international den Markenauftritt von ERGO übernehmen und als ERGO Reiseversicherung auftreten. Damit soll auch das Geschäftsfeld Reise stärker als bisher von der Bekanntheit der Marke ERGO profitieren. Auch die Produktmarke D.A.S. wird im Laufe des Jahres in Deutschland nach und nach in ERGO überführt. Damit profitiert das Geschäftsfeld Rechtsschutz noch stärker als bisher vom Auftritt und der Markenbekanntheit von ERGO. „Wir bündeln unsere Stärken und richten unser Geschäft und unseren Markenauftritt konsequent auf veränderte Kundenbedürfnisse aus“, sagt ERGO Group Vorstandsmitglied Andree Moschner.

Im Rahmen der Markenzusammenführung führt ERGO zudem ein frischeres Corporate Design ein. Es besteht aus vielen verschiedenen Aspekten, wie z.B. einer modernisierten Bildsprache, neuen Gestaltungselementen und frischen, vielfältigen Farben.

Die Marke DKV Deutsche Krankenversicherung bleibt aufgrund ihrer starken Stellung im Privaten Krankenversicherungsmarkt unverändert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

 

Gute Bewertung für die NV-Hausratversicherung im Bereich von Smart-Home

 

Neuharlingersiel. ÖKO-Test attestiert den NV-Versicherungen, dass Sie im Bereich von Smart-Home-Versicherungen als eine der wenigen Versicherungen gut aufgestellt sind. Die Smart InsurTech AG verglich für ÖKO-Test 51 verschiedene Hausrat-Tarife. 36 konnten das Leistungsniveau nicht erfüllen. Lediglich 15 Hausrat-Tarife können einen Smart-Home-Schutz gewähren – die NV gehört mit zu den günstigsten Anbietern.

So macht unser Premium-Produkt „NV HausratPremium 6.0“ keine Abzüge bei Schäden, die der Kunde grob fahrlässig anrichtet, etwa bei Brand durch eine vergessene Kerze oder bei Einbruch durch ein gekipptes Fenster. Zudem leistet unser Produkt auch dann, wenn der Kunde gegen seine Sicherheitspflichten verstößt, also beispielsweise die elektronische Tür der Smart-Home-Anlage nicht ab-, sondern aufschließt.

Smart Home ist ein Zukunftsmarkt, mit dem das gesamte Haus elektronisch vernetzt und auf Knopfdruck bedient werden kann. „Die Marktanalyse von ÖKO-Test zeigt, dass wir uns mit Zukunftsmärkten beschäftigen und unseren Mitgliedern günstige Tarife anbieten können“, so Arend Arends, NV-Vorstandsvorsitzender.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NV-Versicherungen VVaG, Ostfriesenstraße 1, 26425 Neuharlingersiel, Tel: 0 49 74 / 93 93 – 0, Fax: 0 49 74 / 93 93 – 499, www.nv-online.de

Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) gibt es inzwischen seit mehr als 10 Jahren.

 

Kunden können dabei jedes Jahr wählen, ob sie die Überschüsse in Form einer Gutschrift erhalten oder diese gegen eine Partizipation am Index eintauschen möchten. Egal für welche Verwendungsform sich der Kunde letztendlich entscheidet, ein Absinken des Vertragsguthabens ist in jedem Fall ausgeschlossen. Im schlechtesten Fall (Index besitzt eine negative Jahresrendite) verliert der Kunde folglich maximal die Überschüsse, die in eine Beteiligung am Index investiert wurden. Denn entwickelt sich der Index schlecht, wird die maßgebliche Indexrendite für dieses Indexjahr auf null gesetzt.

In der jüngeren Vergangenheit haben sich auch Produkte mit einer Erhöhungsoption der Indexbeteiligung (Turbo) etabliert. Dabei werden für den Optionskauf (Indexpartizipation) neben den Überschüssen auch noch Anteile des Vertragsguthabens verwendet. Dadurch ist es möglich, eine höhere Partizipations- bzw. Beteiligungsquote zu erzielen und somit die Renditechancen zu erhöhen. Im Gegenzug dafür verzichtet man darauf, dass das Vertragsguthaben von einem auf das andere Jahr nicht sinken kann. Dies führt dazu, dass nicht nur die Chancen sondern auch die Risiken derartiger Produkte steigen.

Wie funktioniert die Erhöhung der Indexbeteiligung?

Die grundsätzliche Funktionsweise indexgebundener Rentenversicherungen ändert sich nicht. Um eine Beteiligung am Index zu erreichen, werden weiterhin Optionsgeschäfte verwendet. Um jedoch eine höhere Beteiligungsquote darstellen zu können, werden neben der Überschussbeteiligung zusätzliche Kapitalmittel benötigt, die dem Vertragsguthaben entnommen werden. Diese zusätzlichen Kosten (für die Option) schmälern zunächst das Vertragsguthaben und somit die Bemessungsgrundlage für die Indexpartizipation. Beträgt bspw. das Guthaben zu Beginn des Indexjahres 10.000 Euro und der Preis für die Erhöhungsoption drei Prozent, verringert sich der Policenwert um 300 auf 9.700 Euro.

Wie ermittelt sich die Renditegutschrift aus der Indexbeteiligung?

Auch bei der Ermittlung der Renditegutschrift ändert sich die Funktionsweise nicht. Neben der Verringerung der Bemessungsgrundlage für die Indexpartizipation (von 10.000 auf 9.700 Euro) erhöht sich die Partizipationsquote. Im obigen Beispiel erhöht sich diese von 100 auf 150 Prozent, d. h. erwirtschaftet der Index ein Plus von 10 Prozent, erhöht sich das Guthaben um 15 Prozent. Dementsprechend ergibt sich eine Gutschrift aus der Indexbeteiligung in Höhe von 1.455 Euro. Im Vergleich hierzu hätte die gleiche Police ohne Erhöhungsoption eine Renditegutschrift in Höhe von 1.000 (=10.000 * 10%) Euro erzielt. Am Ende des Indexjahres beträgt das Guthaben bei Wahl der Erhöhungsoption somit 11.155 Euro und liegt damit über dem Guthaben einer Standard-Indexpolice (11.000 Euro).

Bei der Ermittlung der effektiven Jahresrendite aus der Indexbeteiligung müssen dementsprechend die zusätzlichen Kosten für den Optionskauf berücksichtigt werden, indem sie in Abzug gebracht werden. Außerdem verringert sich durch den zusätzlichen Kapitaleinsatz für den Optionskauf auch die Bemessungsgrundlage für die Indexpartizipation, was die effektive Rendite obendrein schmälert. Somit profitiert der Kunde in positiven Börsenjahren von höheren Renditegutschriften aus der Indexbeteiligung. In schlechten Börsenjahren verliert er neben den Überschüssen zusätzlich die eingesetzten Teile des Vertragsguthabens.

Kann man dabei Geld verlieren?

Ja, anders als in der Standard-Indexpolice ist dies möglich. Wird etwa die Indexrendite aufgrund eines schlechten Indexjahres auf null gesetzt, reduziert sich das Vertragsguthaben um gerade eben die Kosten der Erhöhungsoption. Im vorangegangenen Beispiel bedeutet dies einen Verlust von 300 Euro bzw. einer Rendite von minus drei Prozent. Aber auch in Jahren mit einer (sehr) geringen Indexrendite kann der Kunde bei Wahl der Erhöhungsoption Geld verlieren.

Ist bei einer positiven Indexrendite die Erhöhungsoption immer vorteilhaft (besser)?

Wie bereits oben angedeutet, nein! Denn wie folgende Abbildung zeigt, ist die Erhöhungsoption erst ab einer hinreichend guten Indexperformance vorteilhaft. Bspw. zeigt sich in den Jahren 2007 und 2011, dass trotz positiver Wertentwicklung des Index die Erhöhungsoption dazu geführt hat, dass die effektive Rendite geringer ist im Vergleich zur Indexpartizipation ohne Erhöhungsoption. Zudem veranschaulicht diese Grafik, dass in den Jahren, in denen die Wertentwicklung des Index negativ war und somit auf null gesetzt wurde, bei Wahl der Erhöhungsoption eine negative Rendite resultiert, und zwar exakt in der Höhe der Kosten für die erhöhte Partizipationsquote.

Ob die Wahl der Erhöhungsoption also lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Wertentwicklung des Index selbst spielen die Kosten der Erhöhungsoption und die Beteiligungsquote vor und nach Erhöhung eine Rolle. Sind letztere bekannt, lässt sich die Höhe derjenigen Indexrendite ermitteln, oberhalb derer die Erhöhungsoption eine Verbesserung darstellt. Eine detaillierte Beschreibung und Berechnung dieser Break-Even-Renditen findet sich in der Studie „Ein Jahrzehnt Indexpolicen – Ein Überblick“.

Welche Versicherer bieten diese Option an?

Aktuell bieten drei Versicherer eine indexgebundene Rentenversicherung mit einer Erhöhungsoption an. Neben der Stuttgarter Lebensversicherung, die als Vorreiter dieser Erhöhungsoption gilt, bieten inzwischen auch die Allianz und die Ergo dem Kunden die Möglichkeit an, die Renditechancen durch eine erhöhte Partizipationsquote zu verbessern. Dabei ist zu beachten, dass ein Vergleich der Kosten der Erhöhungsoption nicht möglich ist. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich die Kosten auf verschiedene Indizes mit unterschiedlichen Volatilitäten, welche einen Einfluss auf den Optionspreis besitzen, beziehen.

Hat sich diese Option in der Vergangenheit gelohnt?

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Indexpolicen, die bereits mehr als 10 Jahre auf dem Markt sind, gibt es das erste Produkt mit Erhöhungsoption erst seit dem Jahr 2016, so dass eine Untersuchung realer Indexrenditen inklusive einer Erhöhungsoption keine validen Rückschlüsse über deren Vorteilhaftigkeit zulässt. Rückrechnungen unter der Annahme aktueller Konditionen (Kosten für die Erhöhungsoption und die Partizipationsquoten) des IVFP zeigen jedoch, dass bei Wahl der Erhöhungsoption in fast allen Fällen eine höhere durchschnittlichere Rendite erzielt wurde.

Für wen eignet sich die Erhöhungsoption?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für Versicherungsnehmer, die bereit sind, einen Tick mehr Risiko einzugehen, die Erhöhungsoption eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Indexpartizipation ist. Insbesondere in Zeiten (sehr) niedriger Zinsen bietet eine erhöhte Partizipationsquote zusätzliche Renditechancen. Aber auch hier gilt: nur eine stetige Partizipation am Index inklusive der erhöhten Partizipationsquote vergrößert dann die Renditeaussichten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

BdV: Ungereimtheiten im Umfang von 200 Millionen Euro

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) untersucht zusammen mit dem Analysten Dr. Carsten Zielke (Zielke Research Consult GmbH) jährlich die sogenannten SFCR-Berichte der deutschen Lebensversicherer. Diese geben Aufschluss über die Kapitalausstattung der Unternehmen im Hinblick auf die europäischen Solvenzregeln nach Solvency II. Auf Grundlage dieser Untersuchung stellte Zielke in einer erneuten Detailanalyse der Daten der Ergo Vorsorge Leben, im Vergleich zu den Bilanzzahlen nach dem deutschen Bilanzstandard nach Handelsgesetzbuch (HGB), erhebliche Unstimmigkeiten fest. „Es geht um etwa 200 Millionen Euro, die der Ergo Vorsorge Leben unter Solvency II an Eigenmitteln fehlen“, erklärt Zielke. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV sieht sich darin bestätigt, regelmäßig die SFCR-Berichte einer genauen Analyse zu unterziehen: „Erst die SFCR-Berichte ermöglichen eine tiefergehende Analyse der Versicherungsunternehmen.” Kleinlein stellt sich damit gegen Bestrebungen der Versicherungsbranche, diese Berichte kürzen zu wollen.

Hintergrund der bei der Vorsorge Leben gefundenen Unstimmigkeiten ist die Bewertung fondsgebundener Lebensversicherungsverträge. Diese gehen bei der Betrachtung in die SFCR- Berichten ein, wie auch unter dem Rechnungslegungsstandard nach HGB. Dabei zeigte sich nun eine Differenz, da diese fondsgebundenen Verträge nach dem SFCR-Bericht für 2017 um 13 Prozent geringer bewertet sind als unter dem Rechnungslegungsstandard nach HGB. Die Differenz, etwa 200 Millionen Euro, wird so nicht den versicherten Personen zugerechnet, sondern stellt indirekt Eigenmittel des Unternehmens dar. „Die Vorsorge Leben tut so, als würden 13 Prozent der Kundenguthaben eigentlich dem Unternehmen gehören“, erläutert Zielke. „Dieses Geld gehört aber den Kunden.” Erschreckend ist, dass das Unternehmen über keine anderen Eigenmittel verfügt, um dies ausgleichen zu können. „Ohne diese indirekte Enteignung der Kundinnen und Kunden könnte die Vorsorge Leben anscheinend nicht genug Solvenzmittel vorweisen“, folgert Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Derartige Analysen sind möglich, weil die SFCR-Berichte verpflichtend erstellt und vorgelegt werden müssen. „Wir sind froh, dass es die SFCR-Berichte gibt. Sie sind eine wichtige Säule der Transparenz im europäischen Aufsichtswesen“, lobt Kleinlein. Der BdV, der zusammen mit Zielke regelmäßig die Berichte auswertet, ist damit europaweit führend in der Analyse. „Wir sind europaweit wichtige Multiplikatoren in der Rezeption der SFCR-Berichte“, so Kleinlein.

Analyst Carsten Zielke, geschäftsführender Gesellschafter der Zielke Research Consult, erläutert den strittigen Sachverhalt weiter. So gehören bei fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen die dazugehörigen Aktiva den Versicherten direkt. Die Kundschaft trägt sowohl die Chancen wie auch die Risiken der Kapitalanlagen. Folglich müssen auch die Verpflichtungen, bis auf kleinere Differenzen, wenigstens genauso hoch angesetzt werden. Dies ist nach Erfahrungen Zielkes unter Solvency II nicht zwingend der Fall – obwohl dies in der Mehrheit so praktiziert wird. Die Ergo Vorsorge Leben hat diese Regelungslücke nun dazu genutzt, eine deutlich niedrigere Verpflichtung auszuweisen als die den versicherten Personen zugeordneten Vermögenswerte. Das führt wiederum dazu, dass die gesamte Solvenz um 192 Mio. € erhöht wird, obwohl die Gesellschaft nur 97,5 Mio. € an Eigenmitteln ausweist. Damit tragen die Versicherungsnehmer*innen mehr als die gesamte Solvenz und werden damit indirekt geschädigt. „Bei einer marktgerechten Bewertung müsste die Münchener Rück knapp 200 Mio. € nachschießen“, erklärt Zielke. Damit zeigt sich einmal mehr, dass die Bewertungsmethoden unter Solvency II intransparent und beeinflussbar sind. „Bei Anwendung der internationalen Rechnungsvorschriften IFRS wäre das so nicht der Fall”, so Zielke.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Bund der Versicherten sieht Grenzen der Versicherbarkeit bei Cyberrisiken

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veranstaltete am Montag ein Fachgespräch, um die Versicherbarkeit von Cyberrisiken zu diskutieren. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) war hierzu geladen und machte seine Positionen in einer umfangreichen Stellungnahme deutlich. „Cyberrisiken sollten bei guten Haftpflicht- und Hausratversicherungen beinhaltet sein. Gesonderte Spezialpolicen leisten meist nicht die gewünschte Absicherung“, fasst Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, zusammen. Die ausführliche Stellungnahme mit Analyse der Cyberrisiken und der derzeitigen Absicherungsangebote hat der BdV nun auch veröffentlicht.

Unter Cyberrisiken werden alle Gefahren verstanden, die aus der Nutzung des Internets und neuer IT-Technologien erwachsen. „Welche dieser Risiken tatsächlich existentiell und auch versicherbar sind, das kann derzeit nur geschätzt werden“, erklärt Kleinlein. Der BdV empfiehlt Verbraucher*innen, nur existentielle Risiken abzusichern. Auch die Versicherungswirtschaft hat bislang nur wenig Erfahrung mit der Absicherung derartiger neuer Risiken. „Eigenständige Cyberpolicen müssen aus versicherungsmathematischer Sicht derzeit mit teuren Sicherheitszuschlägen kalkuliert werden“, folgert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Daher ist es angezeigt, diese Risiken als Bestandteil der gängigen Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen abzusichern.

In der Diskussion, in der neben anderen Verbraucherschützern der Verbraucherzentralen, des vzbv und der Stiftung Warentest auch der Lobbyverband der Versicherer, der GDV, vertreten waren, wurde zudem intensiv über Persönlichkeitsverletzungen im Internet diskutiert. Zentral waren dabei etwa die Probleme rund um Mobbing in sozialen Netzwerken. Hier sieht der BdV jedoch Grenzen der Versicherungen: „Wenn strafrechtliche Belange betroffen sind, sind Gesellschaft und Staat gefordert, nicht die Versicherungswirtschaft“, erläutert Kleinlein. „Versicherungen können keine gesamtgesellschaftlichen oder staatlichen Aufgaben ersetzen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Der Weg für die Einführung eines neuen Prüfinstrumentes zur Qualitätsprüfung stationärer Pflegeeinrichtungen ist nun frei; die Selbstverwaltung hat dem letzten noch fehlenden Element zur Reform des sog. „Pflege-TÜV“ zugestimmt.

 

Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege mit Vertretern aus Leistungsträger und Träger der Pflegeeinrichtungen hat am Dienstag einstimmig die Qualitätsdarstellungsvereinbarung beschlossen. Nach den Beschlüssen zur Erhebung und Lieferung von Ergebnisindikatoren sowie zur Durchführung der Qualitätsprüfung steht nun auch fest, wie die Informationen für den Verbraucher aufbereitet und veröffentlicht werden. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther begrüßt das Ergebnis des Qualitätsausschusses: „Endlich erhält jeder Verbraucher die Informationen, die für ihn persönlich bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung relevant sind. Die Erfahrungen des PKV-Prüfdienstes aus über 25.000 Qualitätsprüfungen hatten den Reformbedarf des bisherigen Systems durchgängig bestätigt.“

Die Einführung der neuen Qualitätsprüfung und Erhebung von Ergebnisindikatoren durch die Einrichtungen beginnt im Herbst 2019. Ab 2020 werden den Verbrauchern dann die neuen Qualitätsinformationen nach einem wissenschaftlich erprobten System zur Verfügung stehen. Die dritte Säule des neuen Prüfsystems besteht aus Informationen der Einrichtung, beispielweise zur Personalsituation, zur räumlichen Ausstattung oder den zusätzlichen Leistungen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

90 Prozent sind sicher: „Dies hier ist ein sehr guter Arbeitsplatz“

 

Die VOLKSWOHL BUND-Mitarbeiter habe ihr Unternehmen beim Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ unter die Top 100 gewählt – jetzt schon zum vierten Mal. In der Kategorie 501 – 2000 Mitarbeiter hat der VOLKSWOHL BUND Platz 9 erreicht und gehört damit zu den Top-Ten.

Die Befragung durch das Great Place to Work-Institut fand im Herbst vergangenen Jahres statt. Freiwillig und anonym konnten sich die Mitarbeiter zu Themen wie Vertrauen, Teamgeist, berufliche Entwicklung, Vergütung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf äußern. Zusätzlich durfte jeder individuell Lob und Kritik anbringen.

„Dies hier ist ein sehr guter Arbeitsplatz“

90 Prozent der befragten Mitarbeiter sind der Meinung: „Alles in allem kann ich sagen, dies hier ist ein sehr guter Arbeitsplatz.“ 91 Prozent der Teilnehmer würden einem guten Bekannten den VOLKSWOHL BUND als Arbeitgeber empfehlen. Von den rund 700 Mitarbeitern haben 74 Prozent an der Online-Befragung teilgenommen.

Ergänzend zur Mitarbeiterbefragung hat das Personalmanagement dem Place to Work-Institut Informationen über Themen wie Weiterbildung, Gesundheitsförderung und Familienfreundlichkeit geliefert. Die Ergebnisse sind ebenfalls in die Bewertung eingeflossen.

Bereits im Februar hat der VOLKSWOHL BUND in der Kategorie „Beste Arbeitgeber NRW 2019“ eine Auszeichnung vom Great Place to Work-Institut erhalten. Das Unternehmen kam auf Platz 3 in der Größenklasse über 250 Mitarbeiter.

Laut Great Place to Work-Institut stehen die Auszeichnungen für ein „glaubwürdiges Management, das fair und respektvoll mit den Beschäftigten zusammenarbeitet, für eine hohe Identifikation der Mitarbeitenden und für einen starken Teamgeist im Unternehmen“.

„Weitere Verbesserungen entwickeln“

„Die Ergebnisse der Studie sind sehr wichtig für uns“, sagt Stephan Tocholski, Leiter der VOLKSWOHL BUND-Personalabteilung. „Wir erhalten auf diese Weise detaillierte Informationen aus erster Hand. Darauf können wir aufbauen und weitere Verbesserungen für unsere Mitarbeiter entwickeln.

Außerdem stärkt die Auszeichnung unsere Arbeitgebermarke, so dass wir gute Bewerber auf uns aufmerksam machen können.“

Deutschlandweit haben 680 unterschiedlich große Unternehmen aus verschiedenen Branchen am diesjährigen Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ teilgenommen. Den Wettbewerb gibt es seit 2002.

Auch bei „Focus Business“ stark

Erst vor wenigen Wochen konnte der VOLKSWOHL BUND in einer Arbeitgeber-Studie des Magazins „Focus Business“ überzeugen. In der Kategorie „Mittelgroße Versicherungen und Krankenkassen“ erreichte das Unternehmen den 1. Platz. Am Standort Dortmund wurde der VOLKSWOHL BUND zum fünften Mal in Folge die Nummer 1. In der Gesamtwertung kam der VOLKSWOHL BUND unter allen Unternehmen aller Branchen in ganz Deutschland auf Platz 51.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOLKSWOHL BUND Versicherungen, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel:  0231/5433-451, Fax: 0231/5433-450, www.volkswohl-bund.de

In seinem aktuellen Rating-Spezial vergleicht FOCUS-MONEY die unterschiedlichen Finanzstärke-Ratings deutscher Lebensversicherer und führt diese in ein für Kunden einheitliches und verständliches Bewertungsschema zusammen.

 

Wie bereits im Vorjahr erreicht die myLife als führender Anbieter von Nettoversicherungen die Bewertung „besonders stark“.

Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld bleibt die Bonität deutscher Lebensversicherer ein entscheidender Faktor. Um einschätzen zu können, ob Versicherungsunternehmen in der Lage sind, dauerhaft ihre Versprechen einzuhalten, lässt sich die Beurteilung ihrer Finanzstärke nicht umgehen.

FOCUS-MONEY hat hierzu in seiner aktuellen Sonderausgabe die Ratingergebnisse von insgesamt 78 Lebensversicherungsgesellschaften analysiert und die Bewertung unterschiedlicher Ratingagenturen in ein vergleichbares Notensystem übertragen. Die myLife Lebensversicherung kann dabei die überaus positive Vorjahresbewertung bestätigen und erhält die Gesamtnote 1,25 („besonders stark“).

Zudem weist FOCUS-MONEY seine Leser darauf hin, dass bei klassischen Ratingverfahren neben den relevanten Kennzahlen auch die Strategie und die Befragung des Managements herangezogen werden. Die Qualitätsratings gehen demnach über die reine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit hinaus und beurteilen das gesamte Unternehmen insbesondere auch aus Kundensicht. Und genau das spiegelt sich bei der myLife wider.

Bei myLife erhalten Kunden provisionsfreie Tarife, die ihnen mehr Ertrag und Flexibilität bieten. Die Vergütung für die Beratung können sie selbst direkt mit ihrem Finanzberater vereinbaren.

Mit diesem zukunftsweisenden Geschäftsmodell konnte die myLife das Vertrauen der Kunden gewinnen. Allein 2017 konnte der Göttinger Lebensversicherer seine Beitragseinnahmen im Kerngeschäftsfeld Nettoversicherungen um 82,1 Prozent steigern. Für das Jahr 2018 können demnächst ebenfalls sehr positive Geschäftszahlen veröffentlicht werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Deutsche und österreichische Bestände können auf die Standard Life International DAC in Dublin übertragen werden

 

Standard Life hat die letzte notwendige Genehmigung erhalten, um die deutschen und österreichischen Kunden weiterhin – unabhängig von den noch ausstehenden politischen Entscheidungen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union – betreuen und ihnen die gewohnten Services bieten zu können. Das oberste schottische Zivilgericht (Court of Session) hat dem Plan zugestimmt, die Verträge von der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen. Damit wurden die vom britischen Aufsichtsrecht vorgeschriebenen Vorgaben des Part VII-Transfers erfüllt. Vor der Entscheidung hatte das Gericht in den vergangenen Monaten ausführlich geprüft, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt sind.

„Heute ist ein bedeutender Tag für Standard Life. Wir haben in den vergangenen 36 Monaten intensiv an einer Lösung für unsere Kunden und Vertriebspartner gearbeitet, die für maximale Planungssicherheit sorgt. Ich freue mich sehr, dass wir die Genehmigung erhalten haben“, sagt Peter Tyson, zuständiger Brexit Programme Director bei Standard Life. „Bis zum 29. März werden wir die Übertragung abgeschlossen haben und sind damit pünktlich startklar.“

Nach der Übertragung der Bestände wird Standard Life mit mehr als 600.000 Verträgen von deutschen, österreichischen und irischen Kunden und einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 26 Milliarden Euro wahrscheinlich der zweitgrößte irische

Lebensversicherer sein. Die Verwaltung und Betreuung der Verträge wird aber weiterhin in Deutschland stattfinden. Nach der Übertragung gilt weiterhin deutsches Vertrags- und Steuerrecht.

Auch die Rechtsaufsicht der BaFin bleibt unverändert bestehen.

„Als Versicherungsunternehmen sind wir uns natürlich der besonderen Verantwortung für unsere Kunden bewusst, die uns ihre Altersvorsorge anvertraut haben. Daher war es besonders wichtig eine Lösung zu finden, die für unsere Kunden möglichst wenige Änderungen bringt. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass wir unsere Erfolgsstory weiterschreiben können und auch in den kommenden Jahren in Deutschland und Österreich weiter wachsen können. Mit der Übertragung an Standard Life International konnten diese Ziele erfüllt werden“, sagt Nigel Dunne, CEO der Standard Life International.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15,

D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 69/66572110, www.standardlife.de

Digitalisierungs-Initiativen konzentrieren sich zu stark auf Status quo

 

Versicherungen und Makler versuchen mit Digitalisierungs-Initiativen den Status quo ihrer Daten und Prozesse zu verbessern. Dabei konzentrieren sich 61% der Initiativen auf die Optimierung und 25% auf die Transformation von Bestands-Daten- und -Prozessen. Aber nur 14% der Digitalisierungs-Initiativen verfolgen das Ziel, Versicherung „neu zu erfinden“, ergibt eine Umfrage auf dem EY Innovalue Versicherungs-Roundtable.

Digitale Durchschlagskraft unzureichend

„Die gesamte Branche bemüht sich zwar um effektive und moderne Prozesse. Doch es reicht noch nicht, um den Status quo deutlich zu verbessern“, sagt Christian Mylius, Partner & Managing Director bei EY Innovalue. „Hingegen sollten die Einführung und Umsetzung professioneller Data Analytics Konzepte in Verbindung mit künstlicher Intelligenz in den Fokus rücken. Nur so haben Versicherungen und Makler eine Chance, auch in Zukunft profitabel und zur Zufriedenheit der Kunden zu wirtschaften.“

Größte Bedrohung geht von Internet-Giganten aus Knapp die Hälfte der Roundtable-Teilnehmer gibt zudem an, dass die größte Gefahr für ihre jeweiligen Geschäftsmodelle von internationalen Technologie-Konzernen wie Amazon oder Google ausgeht. Denn die Tech-Giganten sind einen wichtigen Schritt voraus: Sie recyceln nicht, sondern implementieren neue und volldigitale Prozesse in Verbindung mit einem hoch professionellem Datenmanagement. Zudem stehen Ökosysteme, wie beispielsweise Connected Living oder Mobility, sowie asiatische Versicherer auf der Verfolger-Liste – wenn auch mit großem Abstand. Im Gegensatz dazu schätzen die Befragten die Bedrohung von neu gegründeten Insurtechs als eher gering ein. Grund dafür ist, dass der deutsche Versicherungsmarkt über Jahrzehnte komplex gewachsen ist und inzwischen Kooperationen zwischen etablierten Versicherern und Insurtechs häufiger sind als anfängliche Verdrängungsszenarien.

Der EY Innovalue Versicherungs-Roundtable ist seit 2003 ein etablierter Think-Tank. Bei der Veranstaltung zum Thema Digitalisierung kamen im November 2018 mehr als 80 Vorstände und Geschäftsführer von deutschen Versicherern sowie aus führenden Maklerhäusern, Makler-Pools und Finanzvertrieben zusammen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, D-70499 Stuttgart, Tel: 0711/988115980, Fax: 0711/988115177, www.ey.com

Geglätteter Wertzuwachs für Canada Life-Altersvorsorge mit UWP-Garantie

 

Canada Life bietet Kunden erneut einen geglätteten Wertzuwachs von 2,1 % p.a. für Fondspolicen nach dem Unitised-With-Profits-(UWP) Prinzip. Damit bleibt dieser auch im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und bereits zum siebten Mal in Folge stabil. Der jetzt festgelegte geglättete Wertzuwachs gilt ab dem 1. April 2019 für die darauf folgenden 12 Monate.

Der jährlich deklarierte geglättete Wertzuwachs gehört zu den Garantie-Bausteinen der Policen. Er fängt mögliche Kurseinbrüche zu Rentenbeginn auf. Laufen die Kapitalmärkte besser, bekommen die Kunden bei Erfüllung der Garantievoraussetzungen stattdessen den höheren tatsächlichen Wert ihrer Anteile am UWP-Fonds ausgezahlt.

Wertentwicklung seit 15 Jahren bei durchschnittlich 5,7% p.a. In den letzten 15 Jahren erzielte der UWP-Fonds für Canada Life-Kunden attraktive Erträge: Seit seiner Auflegung am 31.01.2004 lag die tatsächliche Wertentwicklung bei durchschnittlich 5,7% p.a. Die durchschnittliche geglättete Wertentwicklung für diesen Zeitraum ist 2,8% p.a. (jeweils zum 28.02.2019). Die Wertentwicklungen wurden trotz volatiler Kapitalmarkt-Phasen wie der Finanz- und Eurokrise erzielt.

Renditechancen mit Sicherheit „Langfristige Stabilität ist besonders wichtig für den Aufbau eines lebenslangen Einkommens. Gerade in Deutschland wünschen sich viele Kunden Sicherheit und Garantien. Für eine gute Rente braucht es dennoch zusätzlich Rendite. Gerade im anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist das eine Herausforderung. Unsere Entwicklung zeigt aber: Wir sind ein verlässlicher Partner für beides. Unsere Investment-Expertise und unser Know-how als internationaler Versicherer leisten einen wichtigen Beitrag beim Aufbau der lebenslangen Altersvorsorge unserer Kunden“, so Markus Drews, Hauptbevollmächtigter Canada Life Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,

Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Der Digitalversicherer nexible blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2018 zurück.

 

Die Kundenzahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 150 Prozent auf mittlerweile 50.000 Versicherte (2017: 20.000). Damit baut nexible seinen Vorsprung als Deutschlands führende Digitalversicherung weiter aus und kann 2019 mit voraussichtlich mehr als 20 Millionen Euro Beitragseinnahmen rechnen. Auch in der Unternehmensentwicklung wurden bedeutende Fortschritte gemacht. Es gelang nexible erfolgreich, Geschäftsfelder auszubauen sowie die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI) und strategische Partnerschaften entscheidend zu verbessern.

John-Paul Pieper, CEO von nexible, zieht somit eine durchweg positive Bilanz für das Geschäftsjahr 2018: “Die Kunden honorieren, dass wir Versicherung neu denken. Im Grunde braucht sie drei Dinge: Verständliche Produkte, schnelle und hilfreiche Kommunikation sowie das beste Preis/Leistungs-Verhältnis. So sprechen wir auch diejenigen an, die sich ungern mit Versicherungen beschäftigen. Darauf möchten wir 2019 aufbauen und die ideale Lösung für die digitale Gesellschaft kontinuierlich weiterentwickeln – getreu unserem Claim ‘So wenig Versicherung, wie möglich’.”

Einen hohen Stellenwert haben dabei strategische Partnerschaften. Äußerst erfolgreich ist beispielsweise die enge Zusammenarbeit mit dem Schadenmanager riparo und dessen Werkstattnetzwerk. Die Kooperation bietet Versicherten mit 810 Werkstätten deutschlandweit eine ideale Abdeckung. Die Werkstattpartner profitieren von einer für die Branche weit überdurchschnittlich schnellen Zahlung. Während teilweise Wartezeiten von mehreren Monaten branchenüblich sind, erfolgt die Zahlung bei nexible im Durchschnitt bereits nach einer Woche.

“Wir bei riparo sind sehr glücklich darüber, dass wir nexible als Partner von Beginn an begleiten durften. Die Aspekte der Digitalisierung lassen unser Unternehmen neu denken und bringen uns voran. Auch unsere Werkstattpartner sind begeistert über die gute Zusammenarbeit und die außergewöhnlich schnellen Reparaturzahlungen”, bestätigt Jürgen Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung von riparo.

Im laufenden Jahr soll vor allem die von nexible selbst entwickelte Künstliche Intelligenz (KI) weiter verbessert werden. Seit Ende 2018 ist bereits ein Chat- und Mail-Bot im Einsatz, der bei Fragen und Problemen rund um die Uhr in Echtzeit weiterhelfen kann. Allein im November und Dezember konnten so rund 8.500 Anfragen aus 35 verschiedenen Bereichen automatisiert bearbeitet werden. Basierend auf einer sehr hohen Lernkurve erkennt die KI-Anwendung aktuell rund 60% der Kundenanliegen. Mit zunehmender Laufzeit und Optimierung, lässt sich dieser Wert kontinuierlich weiter verbessern.

2019 steht für nexible der österreichische Markt im Fokus. Auch hier wird nexible mit einem Versicherungsangebot überzeugen, das Kunden online abschließen und verwalten können – zu besten Preisen. Als ersten Schritt soll über den Partner durchblicker.at eine Kfz-Haftpflichtversicherung vollumfänglich verfügbar sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

nexible GmbH, Rather Str. 110a, 40476 Düsseldorf, www.nexible.de

 

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird immer beliebter.

 

Ende 2018 gab es rund 7.700 Unternehmen, die ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung anboten. Das ist eine Verdopplung in nur drei Jahren (Ende 2015: 3.848 Unternehmen). Rund 760.000 Arbeitnehmer kommen dadurch bereits in den Genuss spezieller Gesundheitsleistungen.

Der Erfolg der betrieblichen Krankenversicherung verwundert nicht, denn sie lohnt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Das belegen Beispiele aus zahlreichen Unternehmen. Im neuen Informationsportal „www.chefsache-gesundheit.de“ berichten Personalchefs und Mitarbeiter von ihren Erfahrungen aus der Praxis, von begeisterten Reaktionen aus der Belegschaft und positiven Effekten bei Bewerbungsgesprächen mit Fachkräften.

Zudem informiert die Internetseite über die aktuellen Entwicklungen zum derzeit viel diskutierten Thema der Besteuerung von Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung.

„Das wachsende Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung zeigt, dass Unternehmen und Belegschaften in Eigeninitiative und mit Hilfe der Privaten Krankenversicherung Lösungsmöglichkeiten für eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall finden können, die Vorteile für alle bieten“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

So funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung:

Mit einer bKV schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Kranken- oder Pflegezusatzversicherung ab, die Lücken im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung schließt. Der Vertrag gilt damit für eine größere Gruppe von Menschen. Dadurch sind die Beiträge günstiger als bei einem individuellen Vertragsabschluss. Auch die sonst üblichen Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten können bei der bKV in der Regel entfallen. In vielen Fällen können auch Familienangehörige dieses Angebot nutzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Ein Artikel von Rechtsanwalt  Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Über den ungeregelten Brexit und dessen Auswirkungen auf das Versicherungsgeschäft ist mittlerweile einiges geschrieben worden. Vor allem die Auswirkungen auf Versicherungsverträge mit langer Laufzeit – wie etwa Lebensversicherungsverträge – stehen dabei im Fokus. Britische Versicherer werden durch den EU-Austritt die sog. Passporting-Rechte und damit auch ihre Zulassung in Deutschland verlieren. Die Passporting-Rechte erlauben einem irgendwo in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen derzeit auch ohne gravierende Zulassungserfordernisse in anderen Mitgliedsstaaten tätig zu werden. Mit dem Zulassungsverlust geht v.a. für Versicherungsverträge mit langer Laufzeit das Risiko der Undurchführbarkeit einher. Deshalb haben bereits viele britische Versicherer die Verträge deutscher Kunden auf neu gegründete Tochtergesellschaften im EU-Inland übertragen. Diese Übertragung geschieht mit der Zustimmung der BaFin und soll die reibungslose Vertragsfortführung mit den in der EU verbleibenden Kunden gewährleisten. Aber was geschieht mit den Verträgen deutscher Kunden bei britischen Versicherern, die diesen Weg noch nicht gegangen sind? Droht tatsächlich die Undurchführbarkeit?

Bundestag verabschiedet Brexit-Steuerbegleitungsgesetz

Für all diese Verträge hat der Gesetzgeber nun Erleichterung gewährt, indem er eine Schonfrist geschaffen hat. Und zwar hat der Bundestag am 21. Februar 2019 das sog. Brexit-Steuerbegleitungsgesetz beschlossen. Im Wege des Gesetzes wird der neue § 66a (Gesetzestext lesen) in das VAG eingefügt. Dieser ordnet an, dass die EU-Passporting-Rechte für den Fall eines harten Brexits weitere 21 Monate auf Versicherungsunternehmen aus Großbritannien angewendet werden sollen. Der verkürzte Worlaut stellt sich wie folgt dar:

Wird der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam, ohne dass bis zu diesem Zeitpunkt ein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist, so kann die Bundesanstalt zum Schutz der Versicherungsnehmer […] anordnen, dass die §§ 61 bis 66 und 169 für einen Übergangszeitraum […] auf Versicherungsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland […] entsprechend anzuwenden sind. Der im Zeitpunkt des Austritts beginnende Übergangszeitraum darf eine Dauer von 21 Monaten nicht überschreiten. […]

Damit stellt sich eine wesentliche Entschärfung für alle verbliebenen Verträge ein. Die tendenziell großzügig bemessene Übergangsfrist ermöglicht es allen betroffenen britischen Versicherungsunternehmen sorgfältig zu evaluieren, inwieweit eine Vertragsübertragung auf Tochtergesellschaften im EU-Inland notwendig ist und ermöglicht ggfs. die rechtzeitige Durchführung der Übertragung.  Diese Regelung erfolgt im Interesse aller Beteiligten und ist insoweit zu begrüßen. Die Schonfrist beugt gravierenden Nachteilen auf Seiten der Versicherungsnehmer vor und verschafft den Versicherungsgesellschaften zusätzliche Zeit, um Lösungen zu finden. Neben der Einfügung des § 66a VAG schafft das Brexit-Steuerbegleitungsgesetz zahlreiche Erleichterungen für grenzüberschreitende Sachverhalte mit dem Vereinigten Königreich im Steuerrecht. Zudem werden auch in anderen Bereichen des Finanzmarktrechts – wie etwa im KWG – Übergangsvorschriften verankert.

Der Zeitpunkt der Beschlussfassung muss aber durchaus kritisch betrachtet werden. Der mögliche harte Brexit wird bereits am Ende des Monats wirksam. Zwischen dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Beschluss des Brexit-Steuerbegleitungsgesetz liegen kaum mehr als zwei Wochen. Dabei drängt sich die Frage geradezu auf, ob eine solche Regelung nicht bereits viel früher möglich gewesen wäre. Das ist jedenfalls anzunehmen, da der neue § 66a VAG gerade unter dem Vorbehalt eines Austrittsabkommens steht. Eine solche Regelung hätte also ohne Weiteres auch schon vor vielen Monaten getroffen werden können. Dies hätte zu einer viel früheren Entschärfung der Situation geführt und den vielen betroffenen inländischen Versicherungsnehmern Sicherheit vermittelt. Vor allem aber hätte es den britischen Versicherungsunternehmen mehr Zeit bei der kostspieligen Vertragsübertragung verschafft. Stattdessen haben viele der größten Versicherer die Vertragsübertragungen auf Tochtergesellschaften in der EU bereits unter dem Eindruck des nahenden Brexits abgeschlossen. Natürlich ist es so, dass das Brexit-Steuerbegleitungsgesetz nur die Zulassungssituation in Deutschland regeln kann. Insoweit wären die angesprochenen Vertragsübertragungen für viele britische Versicherungsunternehmen vielleicht ohnehin schon zu diesem Zeitpunkt notwendig geworden. Frankreich und Großbritannien planen allerdings z.B. Schonfristen von 10 bis 15 Jahren im Rahmen vergleichbarer Notfallgesetzgebung. Eine frühere Regelung wäre indes wünschenswert gewesen.

EIOPA und FCA verständigen sich auf enge Zusammenarbeit

Nicht nur der deutsche Gesetzgeber hat Klarheit für den Fall eines „No-Deal-Brexit“ geschaffen. Die EIOPA (europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen), die Bank of England und die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA haben sich derweil auf „Memoranda of Understanding“ (MoUs) geeinigt. Diese MoUs stellen auch zukünftig die enge Zusammenarbeit zwischen Europa und Großbritannien im Rahmen der Versicherungsaufsicht sicher. Dabei ist wohl vor allem der fortlaufende und gegenseitige Informationsaustausch vereinbart worden. Leider konnten wir aktuell noch keine veröffentlichte Version finden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737,

www.kanzlei-michaelis.de