Obwohl sich immer mehr Verbraucher digitale Angebote wünschen, hinken viele traditionelle Versicherer der digitalen Transformation hinterher.

 

Sie riskieren, im Wettbewerb von innovativen Newcomern verdrängt zu werden. Doch die größte Gefahr geht nicht von InsurTechs aus, sondern von neuen Angeboten, sogenannten „Financial Homes“, an denen bereits ein Drittel der Konsumenten in Europa Interesse haben: Digitale Plattformen, die als zentraler Anlaufpunkt für Endverbraucher alle Finanz- und Versicherungsangebote bündeln. Denn als bevorzugten Anbieter eines Financial Homes sehen die Befragten eher Banken oder FinanzApps als Versicherungen. Dies ergab eine Befragung von über 5.000 Endverbrauchern in Deutschland und vier weiteren europäischen Ländern durch die Strategieberatung Oliver Wyman. Die „Financial Needs“-Studie zeigt die finanziellen Bedürfnisse von Verbrauchern auf und beleuchtet Herausforderungen und Erfolgsfaktoren von Versicherungen.

„Der Trend zum Financial Home hat das Potenzial, die etablierten Beziehungen zwischen Anbietern und Kunden in der Finanz- und Versicherungsbranche aufzubrechen und die Marktanteile neu zu verteilen“, erklärt Dietmar Kottmann, Partner und Verantwortlicher für das Versicherungsgeschäft in DACH bei Oliver Wyman. Ein Drittel der befragten Konsumenten in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und im Vereinigten Königreich hat Interesse an digitalen Plattformlösungen, die es möglich machen, an einem zentralen Platz alle Finanzen und Versicherungen zu managen. Enormes Potenzial ergibt sich für das Financial Home durch den Zugang zu den Bankkonten der Kunden und damit verbundenen Analyse-Möglichkeiten. Auf diese Weise können die Plattformen den Kunden konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie sie ihre Finanzen und Versicherungen optimieren können.

Finanzdienstleistungen auf einen Blick

Möglich macht das die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD II. Sie schreibt Banken vor, von der Bafin zertifizierten externen Dienstleistern, zu denen etwa FinTechs oder Versicherungen gehören können, Zugriff auf Kontodaten der Kunden zu gewähren, sofern diese ihr Einverständnis geben. So erhalten Financial Homes einen detaillierten Einblick in die Ein- und Ausgaben, das verfügbare Einkommen, die Lebenshaltungskosten, aber auch über bestehende Versicherungen und sonstige Verträge. Kombiniert mit intelligenten Tools können die Plattformen die Transaktionsdaten analysieren und dem Kunden Optimierungspotenziale aufzeigen: wo weiterer Versicherungsbedarf besteht, ob es günstigere Alternativen zu bestehenden Verträgen gibt oder ob nicht notwendige Versicherungen gekündigt werden sollten.

Dabei ist die Integration weiterer Ökosysteme möglich, die dem Kunden zusätzliche Kostenoptimierungen ermöglicht, sei es im Bereich Telefon, Strom oder Transportdienstleitungen. Auch beim Eintritt zentraler Lebensereignisse wie dem Kauf einer Immobilie oder einem Job-Verlust können sinnvolle Handlungsempfehlungen gegeben werden. So kann das Financial Home für den Verbraucher als täglicher Wegbegleiter und Berater zum „One-Stop-Shop“ in allen Finanz-, Versicherungs- und weiteren Vertragsfragen werden.

Kunden haben die Wahl

Unterschiedliche Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern, um einen umfassenden digitalen Vertriebskanal im Bereich Finanzierung und Versicherungen anzubieten. Im Wettbewerb stehen nicht

nur etablierte Anbieter wie Banken und Versicherungen, sondern auch digitale Player wie Big Techs – etwa Amazon, Apple und Google –, FinTechs und Vergleichsportale. Als bevorzugter Anbieter für ein Financial Home stehen für 62 Prozent der Befragten die Banken an erster Stelle, gefolgt von Finanzberatungs-Apps (17 Prozent). Dagegen belegen Versicherungen mit 14 Prozent lediglich den dritten Platz, allerdings noch vor den Big Techs (6 Prozent). „Hier stellt sich die Frage, ob Versicherungen die Chance haben, sich als zentraler Anlaufpunkt in allen Finanzfragen zu etablieren, oder ob sie in die Rolle des reinen Produktlieferanten in Financial Homes anderer Anbieter gedrängt werden“, sagt Stefan Wojahn, Partner bei Oliver Wyman und Experte für Bancassurance und Digitalisierung im Vertrieb.

Versicherungen können auf Vertrauen der Kunden aufbauen

Doch Versicherungen verfügen auch über klare Stärken. So geben diejenigen Befragten, die einen Versicherer als bevorzugten Anbieter für ein Financial Home ausgewählt haben, folgende Hauptgründe dafür an: Sicherheit (39 Prozent), „natural fit to provide“ (26 Prozent), die Technologie (25 Prozent) sowie das Vertrauen in die Marke und den guten Ruf (19 Prozent). „Daraus ergibt sich durchaus das Potenzial für größere Versicherer, einen Premium-Marktplatz mit weiteren Partnern aufzubauen, dem die Kunden vertrauen können. Für andere wird es entscheidend sein, sich auf die Bedarfe der zukünftigen Financial Home Platzhirsche – darunter sicher viele Banken – einzustellen: innovative Produkte, z. B. unter Nutzung von Bankdaten zur einfachen Tarifierung, und das Know- how, Financial Home Kunden optimal auf Versicherungsprodukte anzusprechen sind dabei zwei Beispiele“, sagt Stefan Wojahn.

Wie die Studie über das Thema Financial Homes hinaus zeigt, sind traditionelle Versicherungen gefordert, digitale Angebote mit viel Flexibilität und attraktiven Preisen anzubieten, um nicht vom Wettbewerb verdrängt zu werden. Gleichzeitig müssen sie sich den Herausforderungen der neu entstehenden Financial Homes stellen. „Da Banken von den Verbrauchern als bevorzugter Anbieter gesehen werden, wird es nur wenigen Versicherern gelingen, selbst umfassende digitale Plattformen zu entwickeln. Deswegen sollten sie sich als attraktiver Partner für Financial Homes anderer Anbieter aufstellen“, empfiehlt Kottmann. „Dabei können sie ihre Stärken wie etablierte Marken und hohes Verbrauchervertrauen als wichtige Assets mit einbringen.“

Über die Analyse

An der Befragung nahmen jeweils 1.000 Endverbraucher aus dem Vereinigten Königreich, Spanien, Frankreich, Deutschland und Italien teil. Die Befragung fand im 1. Quartal 2019 statt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Oliver Wyman, Marstallstraße 11, D-­80539 München, Tel.: 089 939 49 763, Fax: 089 939 49 515, www.oliverwyman.de

Von Dr. Stephan C. Maier, Partner und Managing Director, und David Kuprasch, Senior Associate, EY Innovalue

 

Lange Zeit hat sich der Umgang mit Innovationsprozessen in der Versicherungsbranche kaum verändert. Neue technologische Möglichkeiten, um im Rahmen von Produktentwicklung oder zu innovativen Dienstleistungsideen mit Kunden in den interaktiven Dialog zu treten, werden noch immer wenig bis gar nicht genutzt.

Doch der Innovationsdruck in der Versicherungsbranche zwingt zur Entwicklung kundenorientierter Services, die Kunden begeistern. Warum also sollte nicht eine Vielzahl von Kunden in den Innovationsprozess eingebunden werden?

Andere Branchen machen hier vor, was für Versicherungen noch Neuland ist. Mehr und mehr werden neben der eigenen Entwicklungsabteilung zahlreiche weitere Akteure, wie Kunden, Experten, Mitarbeiter oder sonstige Interessierte, aktiv in den Innovationsprozess einbezogen und somit zu „Co-Creators“ von Produkten und Services. Professionelle Online-Plattformen bilden die Grundlage für den schnellen und unkomplizierten Austausch von Meinungen und ermöglichen Diskussionen zwischen einer Vielzahl von Teilnehmern.

Feedbackkanal und Talentpool für mehr Wertschöpfung

Mit einer solchen Online-Community kann auf verschiedenen Wegen und mit unterschiedlicher fachlicher Tiefe kollaboriert werden. Die Anwendungsmöglichkeiten reichen von der Nutzung der Community als aktiver Feedbackkanal bis hin zur Generierung echter Wertschöpfung im Rahmen von Ideenwettbewerben, zum Beispiel programmierter Apps, Bauzeichnungen oder ähnlichem. Dabei können erste Produktideen schnell am Kunden getestet werden und im Ergebnis die Kundenorientierung von neuen Produkten und Services gesteigert werden.

Beispiele aus der Praxis

Lego hat die Gestaltung neuer Produkte mittlerweile fast vollständig an die „Lego Ideas“-Community herausgegeben. Hier kann jeder Interessierte Produktideen, etwa auf Basis von Zeichnungen, zuliefern, die dann von der Community auf Basis von „Likes“ bewertet und bei Überschreitung von 10.000 Likes von Lego umgesetzt werden. Eine Vergütung in Höhe von einem Prozent der Umsätze dient als Incentive.

Mit der Community Nasa Solve schreibt die NASA komplexe Entwicklungsherausforderungen zur Lösung durch die Online-Community aus, zum Beispiel die Identifizierung von Kratern auf dem Mond. Teams von Forschern und Interessierten diskutieren untereinander und mit den Experten der NASA über die eingereichten Lösungen. Auf diese Weise profitiert die NASA gleich doppelt: Von den Ideen der Community und der Community als erfolgreichem Recruiting-Kanal.

Im Versicherungsbereich haben nun erste Versuche mit Allianz und AXA begonnen, aber in der breiten Branche sind innovative Community-Ansätze und insbesondere die „Co-Creation“ bisher noch ein unbeschriebenes Blatt. Das muss und sollte nicht so bleiben, denn mit einem klugen Ansatz lassen sich die Vorteile einer Community in überschaubaren Zeiträumen erschließen.

„Co-Creation“: Am Anfang steht das Zielbild

Für die Versicherungswirtschaft hat EY Innovalue deshalb ein flexibles Konzept für den Aufbau von Online-Communitys auf Basis von vorstrukturierten Arbeitspaketen entwickelt – von der Software-Auswahl über die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen bis hin zu wesentlichen inhaltlichen Fragen. Der erste und wichtigste Schritt ist dabei die Definition des Zielbildes durch den Versicherer. Die Frage lautet „Was will ich mit der Community erreichen?“ Ist das Zielbild gefixt, muss im zweiten Schritt die Community erschlossen werden. Der beste Weg dahin ist ein Thema, das die Community-Teilnehmer anspricht und wirklich „packt“. Dabei ist die absolute Größe einer Community nicht unbedingt entscheidend. Bereits eine vermeintlich kleine Community von rund 50 Teilnehmern liefert echten Mehrwert und ist eine Größenordnung, die sich in einer Testphase oder als Überbrückung auch über ein Panel von Marktforschungsinstituten rekrutieren lässt. Wichtig ist dabei die Einbettung der Online-Community in das bestehende Serviceportfolio der Marktforschung des Versicherers.

Wer diese Punkte berücksichtigt und erfolgreich umsetzt, nutzt die Community bald als aktiven Feedbackkanal, zur Generierung von Produktideen und zur Steigerung der Kundenorientierung. Das strukturierte Vorgehen in definierten Arbeitspaketen erleichtert die Umsetzung von der reinen „Machbarkeitsstudie“ über eine Pilotierung bis zur fertigen Gesamtlösung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, D­-70499 Stuttgart, Tel: 0711/988115980, Fax: 0711/988115177, www.ey.com

Aktuelle Befragung der Anbieter von Cyber-Versicherungen

 

Die Mehrheit der Anbieter von Cyber-Versicherungen in Deutschland (68 Prozent) bewerten die aktuelle Marktlage noch als schwach. Mittelfristig aber erwarten 86 Prozent eine starke oder sehr starke Marktentwicklung. Dies ist ein Ergebnis einer gemeinsamen Studie des Rating- und Analysehauses Assekurata und der Strategie- und Kommunikationsberatung Instinctif Partners bei aktuell 38 Anbietern von Cyber-Deckungen. 85 Prozent der Anbieter sehen die Wettbewerbssituation als intensiv. Dabei wird der Kampf über das Bedingungswerk als noch etwas stärker als der Prämienwettbewerb angesehen.

Nachfragetreiber Assistance-Leistungen – Chance für Ökosysteme Die Marktentwicklung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Wichtigster Nachfragetreiber sind konkrete Schadenerfahrungen (63 Prozent), dicht gefolgt vom Bedarf an Assistance-Leistungen bei Cyber-Vorfällen, also technischer und rechtlicher Unterstützung sowie Krisenmanagement und -kommunikation (56 Prozent). „Das Thema Cyber bietet Versicherern die große Chance, sich als Lotse zu positionieren, der verschiedene Leistungen koordiniert“, sagt Dr. Hubert Becker, Managing Partner bei Instinctif Partners und dort verantwortlich für das Thema Cyber-Resilience. „Das reicht von der Risikobewertung über die Prävention bis zur Schadenbewältigung. Anders als in vielen Bereichen, in denen Ökosysteme rund um Kundenbedürfnisse entstehen, ist im Bereich Cyber bislang kein ‚Key-Player‘ erkennbar, der als natürlicher Integrator auftreten könnte.“

Niedriges Sicherheitsniveau – hoher Bedarf Die befragten Experten halten das Niveau der Sicherheitsmaßnahmen von Privat- und Firmenkunden derzeit noch für zu gering. Im Privatkundenbereich sehen alle Befragten ein niedriges Sicherheitsniveau, aber auch im Bereich KMU/Gewerbe schätzen 93 Prozent der Befragten den Eigenschutz der Unternehmen als niedrig oder eher niedrig ein. Lediglich im Industriesegment sieht es gut aus: 52 Prozent konstatieren ein eher hohes Sicherheitsniveau, 30 Prozent sogar ein hohes.

„Cyber-Versicherungen treffen bei den verschiedenen Zielgruppen auf einen sehr heterogenen Bedarf. Dies betrifft sowohl den Grad der IT-Affinität des Geschäftsmodells als auch den Grad der bereits vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und schließlich den Bedarf an Unterstützungsleistungen, um im Schadenfall professionell agieren zu können“, erklärt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata Rating-Agentur. „All diese Faktoren sprechen für ein hochdifferenziertes Angebot. Versicherer sollten daher sehr genau prüfen, welche Zielgruppen sie adressieren, welche Leistungen dafür relevant sind und wie sie diese im Vertrieb adressieren können.“

Schwäche im Vertrieb erfordert Aufklärung und Know-how-Aufbau Auch im Vertrieb gibt es Herausforderungen: Drei Viertel der Teilnehmer sind der Meinung, dass sich Cyber-Versicherungen am besten über spezialisierte Vertriebspartner platzieren lassen. Zugleich sind 63 Prozent überzeugt, dass die bestehenden Standardvertriebswege nicht über ausreichendes Know-how für den Vertrieb von Cyber-Deckungen verfügen. „Die erfolgreiche Platzierung von Cyber durch den Vertrieb erfordert verstärkte Aufklärung und Know-how-Aufbau“, sagt Becker. „Die Versicherungsanbieter müssen den Vertrieb kommunikativ stärken und die richtigen Narrative liefern, damit die Kunden ihren Bedarf und den Lösungsansatz verstehen.“

Silent-Cyber macht Druck

In Bezug auf den Reifegrad des Cyber-Marktes ist noch einiges in Bewegung. 74 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass konventionelle Sach- und Haftpflichtdeckungen erhebliche Silent-Cyber-Risiken beinhalten. 44 Prozent meinen, dass diese Risiken neu kalkuliert werden müssten. Sogar 78 Prozent sagen, dass eine Bedingungsklarstellung nötig sei.

„Trotz einer Vielzahl von Studien besteht Unklarheit über die tatsächliche Bedrohungslage durch Cyber-Attacken“, sagt Will. „Widersprüchliche Erhebungsergebnisse über die Zahl der Unternehmen, die Opfer eines Angriffs wurden, erlauben keinen konkreten Überblick. Derzeit noch geringe Schadenquoten erwecken den Eindruck, dass sich der Großteil der Schäden auf niedrigem Niveau abspielt. Die Branche sollte deshalb Standards setzen, die eine strukturierte Bewertung der Schadenentwicklung im Cyber-Umfeld erlauben. Eine ‚Richter-Skala‘ für Cyber-Schäden wäre ein erster Schritt.“

Hohe Beteiligung der Experten

Für die Studie wurden im Zeitraum Mai bis Juli 2019 alle 38 zu diesem Zeitpunkt bekannten Anbieter von Cyber-Policen auf dem deutschen Markt (Erst- und Rückversicherer) sowie sieben Groß- bzw. Spezialmakler befragt. Insgesamt lagen 24 vollständig beantwortete Fragebögen vor. Weitere neun Unternehmen lieferten Teile der Antworten. Die Detailergebnisse werden nun mit den Anbietern diskutiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, Venloer Str. 301-303, 50823 Köln, Tel: 0221 272210, www.assekurata.de

Die HDI Versicherung hat den Versicherungsschutz für die Risiken der Allgemeinen Vermögensschaden-Haftpflicht für Selbstständige sowie für Vereine und Verbände grundlegend renoviert.

 

Auf der Basis eines neuen modular aufgebauten Bedingungswerkes konnte die Tarifierung der Produkte dabei erheblich vereinfacht werden. HDI reagiert damit auf die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen aus der täglichen Arbeit von Selbstständigen.

Unter anderem können Versicherungsvermittler, Unternehmensberater oder Verbände ihren Haftpflichtschutz jetzt bei HDI genauso zu aktuellen Konditionen abschließen wie Buchhalter, Journalisten und erstmalig auch Vorsorgebevollmächtigte. „Wir haben die Deckungskonzepte für viele Berufsgruppen der Selbstständigen, Vereine und Verbände wesentlich überarbeitet und damit ein rundum modernes Versicherungsprodukt geschaffen, das Maßstäbe setzt“, erklärt Dr. Karl Bialek, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht (VH) der HDI Versicherung AG.

Modularer Bedingungsaufbau und selbstrechnende Anträge

Alle Bedingungen für die jeweiligen Berufsgruppen sind dabei modular und nach derselben Struktur aufgebaut. Lesbarkeit und Übersichtlichkeit konnten dadurch erheblich gesteigert werden. Außerdem vereinfachen selbstrechnende PDF-Anträge den Abschlussprozess: Zu den neuen Produktgruppen stellt HDI die passenden Antragsformulare im PDF-Format zur Verfügung. Die jeweiligen Tarife sind in den Formularen bereits abgebildet und die Beitragsberechnung erfolgt automatisch.

Von Datenschutz bis zur Mitversicherung von Eigenschäden

Inhaltlich bietet die neue Produktfamilie neben marktüblichen Deckungen eine Reihe von Sonderleistungen. So springt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch die Verwendung personenbezogener Daten ein. „Dem Datenschutz, insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten von Kunden, kommt seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung eine erheblich gesteigerte Bedeutung zu“, erklärt VH-Leiter Bialek. Schnell können deshalb auch unbeabsichtigte Verstöße gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu hohen Schäden führen.

Auf der sicheren Seite ist der Versicherte auch dann, wenn der Vorversicherer aufgrund des Ablaufs der Meldefrist den Deckungsschutz versagt. HDI übernimmt in diesen Fällen die Deckung. Außerdem bieten die neuen Produkte die Mitversicherung bestimmter Eigenschäden. Und schließlich ist bei den meisten Berufen eine optional abschließbare Null-Euro-Selbstbeteiligung möglich. HDI übernimmt dann im Schadenfall die komplette Schadensumme.

Die neue Allgemeine VH steht für diese Berufe, Vereine und Verbände zur Verfügung:

– Berufsbetreuer

– Buchführungshelfer

– Buchhalter/Kontierer

– Datenschutzbeauftragter

– Dolmetscher, Übersetzer

– Finanzanlagenvermittler

– Gewerbeimmobilienverwalter, Facility-Manager

– Immobiliendarlehensvermittler

– Immobilienmakler

– Inkassodienstleister

– Journalist, Redakteur, Autor

– Mediator

– Personalberater

– Pressefotograf

– Rentenberater

– Unternehmensberater

– Versicherungsvermittler

– Verwaltungsbeiräte von Wohneigentümergemeinschaften (WEG)

– Vorsorgebevollmächtigter

– Wohnimmobilienverwalter

– Betreuungsverein

– Eingetragener Verein

– Verband

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Der Versicherer AXA hat seine Drohung wahr gemacht und umstrittene Kündigungen tatsächlich ausgesprochen.

 

Es geht um Kunden einer “Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr”. Vor gut einem Jahr war bekannt geworden, dass die AXA knapp 18.000 dieser Verträge loswerden will und nur dann auf eine Kündigung verzichtet, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder in eine sogenannte Existenzschutzversicherung wechselt. Damals hieß es, diese Police sei eine “bezahlbare Alternative” zur Unfall-Kombirente und beinhalte “in wesentlichen Aspekten” höhere Leistungen.

Die “Mehrheit” der betroffenen Kunden sei in die Existenzschutzversicherung gewechselt, erklärte nun eine AXA-Sprecherin gegenüber boerse-online.de, dem Internetportal des Finanzen Verlages. Allen anderen sei gekündigt worden, eine konkrete Zahl nannte sie nicht. Die Kündigungen würden zu den “individuellen Hauptfälligkeiten” wirksam – also zum Ende der Laufzeit der Kombirenten-Verträge.

Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei de Verbraucherzentale (VZ) Hamburg, sagte gegenüber boerse-online.de, man wolle gegen die Kündigungen vor Gericht ziehen. Einen konkreten Zeitpunkt für eine Klage gebe es noch nicht, “wir arbeiten daran”. Die VZ hatte im Mai der AXA eine Unterlassungserklärung zugestellt und erklärt: “Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.” Bei Berufsunfähigkeitspolicen sei eine ordentliche Kündigung, wie sie die AXA nun vollzogen hat, nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Die AXA hatte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben. Eine Sprecherin betonte: “Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“

Auch wenn die Zahl der potenziellen Kündigungen ungewöhnlich hoch ist: Solche Aktionen sind auch von anderen Versicherern bekannt. So wurde im Frühjahr öffentlich, dass sich die Basler – über vier Jahre verteilt – von rund 4000 Kinderinvaliditätsversicherungen trennt. “Wir haben uns entschieden, uns frühzeitig von kostenintensiven Spezialsegmenten mit sehr geringem Volumen zu trennen”, sagte ein Firmensprecher gegenüber dem Magazin “Finanztest“.

Die komplette Meldung finden Sie unter: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/exklusiv-versicherer-axa-zieht-umstrittene-kuendigungen-durch-1028520293

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64-351, Fax: +49 (0) 89 2 72 64-89, www.finanzenverlag.de

Bundesweite, repräsentative Umfrage zu Beratung von Direktversicherungen

 

Das eigene Anliegen immer wieder neu erklären zu müssen, das ist für die Deutschen das größte Ärgernis in der telefonischen Beratung – knapp jeder Zweite ist davon genervt (49 Prozent). Das ist das Ergebnis einer bundesweiten, repräsentativen Umfrage zur Versicherungsberatung, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der DA Direkt Versicherung durchgeführt hat. Die Studie ergab ferner, dass 40 Prozent der Befragten bemängeln, dass sie keinen individuellen, persönlich ansprechbaren Kontakt bei der Versicherungsberatung haben. Die fehlende Fachkompetenz im Beratungsgespräch beklagen etwas mehr als ein Drittel der Befragten (34 Prozent). Diese Umfrageergebnisse lassen darauf schließen, dass es den Deutschen im Umgang mit Direktversicherern noch häufig an einem vertrauten und gleichzeitig kompetenten Ansprechpartner fehlt.

Wie die Umfrage weiter zeigt, stört rund ein Viertel der Befragten (24 Prozent) außerdem eine lange Wartezeit. Die Mehrheit der Befragten äußert sich jedoch positiv zur Freundlichkeit der Beratung. Nur jeder fünfte Deutsche übt diesbezüglich Kritik. Und 16 Prozent der Befragten treibt es zur Weißglut, wenn sie in der Beratung auf Gesprächspartner mit fehlender Befugnis treffen.

Generationenkonflikt: Gerade Ältere wünschen sich persönlichen Ansprechpartner

Ein Vergleich der Generationen zeigt einen interessanten Kontrast, der zugleich die Vermutung bestätigt, dass im Falle des persönlichen Ansprechpartners Alt und Jung unterschiedliche Perspektiven haben. In der Altersgruppe 55+ ist dies für die Hälfte der Befragten ein Ärgernis (50 Prozent). Bei den Jüngeren (18 bis 24 Jahre) beklagen sich nur ein Viertel, dass sie von keinem individuellen Kontakt beraten werden.

Was den unfreundlichen Umgang mit Kunden betrifft, so kehrt sich das Antwortverhalten beider Generationen um. Für die ältere Generation der Deutschen scheint es weniger schlimm zu sein, wenn Kunden am Telefon unfreundlich beraten werden. Im Gegensatz zu den Jüngsten in der Befragung nervt es nur 18 Prozent der Älteren. Bei den Jüngeren sind es 28 Prozent.

Top 3: Deutsche schätzen vor allem Datensicherheit, Fachkompetenz und Transparenz in der Versicherungsberatung

Der telefonische Kundenkontakt ist im Versicherungsdirektgeschäft ausschlaggebend für den Erfolg, aber auch mit konkreten Kundenanforderungen an den Service verbunden. In einem zweiten Teil der Umfrage wurden Kunden daher gebeten wichtige Servicemerkmale zu bewerten.

Die Ergebnisse bringen überraschende Erkenntnisse: Die weit verbreitete Annahme, Kunden von Direktversicherern würden nur auf einen günstigen Preis schauen, können die Umfrageergebnisse nicht bestätigen. Laut Studie hat die Datensicherheit die höchste Relevanz in Deutschland – insgesamt 68 Prozent stufen sie als sehr wichtig in der Versicherungsberatung ein. Dicht gefolgt von der kompetenten Beratung, die 65 Prozent der Befragten als sehr wichtig ansehen. Die transparente Darstellung von Versicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen schließt das Ranking der Top 3. 59 Prozent bemessen die Transparenz als sehr wichtig. Auf Platz vier folgt bei den Deutschen der einfache Prozess in der Beratung. Von etwas mehr als der Hälfte wird er als sehr wichtig eingestuft (51 Prozent). Der günstige Preis rangiert mit 46 Prozent auf Platz fünf.

Kundenservice: Verschiedene Generationen haben verschiedene Ansprüche

Auch beim Thema Datensicherheit lohnt sich ein Blick auf die Alterseffekte: Laut Studienergebnis ist die Datensicherheit zwar über alle Altersgruppen hinweg am wichtigsten, jedoch mit unterschiedlicher Ausprägung: In der Altersgruppe 55+ Jahre liegt die Datensicherheit mit 76 Prozent vorn. Bei der jüngsten Generation der Studienteilnehmer, 18 bis 24 Jahre, sehen nur noch 61 Prozent die Datensicherheit als sehr wichtig an – also 15 Prozentpunkte weniger. Für die Fachkompetenz lassen sich vergleichbare Verhältnisse vorfinden. Bei beiden Altersgruppen landet das Merkmal auf Platz zwei, aber mit einem Unterschied von insgesamt 19 Prozentpunkten. Für 56 Prozent der 18- bis 24-Jährigen ist die Fachkompetenz sehr wichtig, bei der Generation 55+ sind es 75 Prozent.

In puncto Verfügbarkeit von Social Media-Kanälen kehren sich die Verhältnisse um. Während für 19 Prozent der Befragten im Alter von 18 – 24 Jahren die Verfügbarkeit von Social Media-Kanälen sehr wichtig ist, halten es nur 12 Prozent der Generation 55+ für sehr wichtig. Ob sich Mann oder Frau mit dem Thema Online-Versicherungsberatung beschäftigt, scheint egal. Bei den Geschlechtern zeigt das Antwortverhalten keine statistisch relevanten Unterschiede.

“Wir wollen den Service für unsere Kunden stets verbessern. Dazu hilft das tägliche Feedback im Kundenkontakt wie auch die vorliegende Untersuchung. Wir erkennen seit einiger Zeit einen zunehmenden Wunsch nach persönlicher Nähe im Onlinegeschäft. Dies liegt auch an der stark wachsenden Zahl älterer Online-Kunden. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen dies deutlich”, sagt Peter Stockhorst, Vorstandsvorsitzender der DA Direkt Versicherung.

DA Direkt geht radikal anderen Weg in der Direktversicherung

Die aktuelle Studie stützt die bereits zum Jahresbeginn initiierte strategische Neuausrichtung der DA Direkt. Das neue Beratungsangebot des Direktversicherers bietet den Kunden ein Service-Netzwerk mit eigenen, persönlichen Versicherungsfachberatern am Telefon. In Ergänzung zum bestehenden Call Center erhalten Kunden seit dem 1. Juli 2019 auf Wunsch einen fest zugeordneten Fachberater. Der Ansprechpartner bleibt für den Kunden damit dauerhaft bestehen. Hierfür kombiniert DA Direkt die bewährten Vorteile eines Direktversicherers mit den Annehmlichkeiten einer persönlichen Beratung durch einen Versicherungsfachberater.

“Mit dem Start unseres Service-Netzwerks haben wir einen großen Schritt auf dem Weg zur Neuen DA Direkt gemacht. Wir sehen weiter großes Potenzial im Online-Geschäft und werden hier unser Angebot deutlich ausbauen. Doch wir erkennen bei vielen Online-Nutzern auch den zusätzlichen Wunsch nach einem persönlichen Ansprechpartner im Bedarfsfall. Mit unserem einzigartigen Service-Netzwerk bieten wir nun diesen Service für unsere Kunden. Damit gehen wir neue Wege im deutschen Direktversicherungsmarkt”, so Stockhorst.

Neben der individuellen Kundenberatung gewährleistet DA Direkt mit dem Start der neuen Services eine Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche, 24 Stunden lang – auch dieser umfassende Service steht seit dem 1. Juli 2019 allen Kunden offen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DA Direkt Versicherung, Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn, Tel: +49 (0)228 268 2725, Fax: +49 (0)228 268 2809, www.da-direkt.de

Mit dem Venture-Capital-Fonds heal capital fördert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) Startup-Unternehmen, die digitale Innovationen für die Gesundheitsversorgung entwickeln.

 

Mit dem Fonds werden die beteiligten PKV-Unternehmen ein Zielvolumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um mit diesem Gründer-Kapital gezielt die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland und die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Dabei wird sich der Fonds z.B. auf Bereiche wie digitale Gesundheitsanwendungen, Telemedizin, digitale Prävention und Digitalisierung der Pflege fokussieren.

Partner des PKV-Verbands beim Management des neuen Fonds heal capital sind die Berliner Digital Health-Investoren “Heartbeat Labs” und “Flying Health”, die ihrerseits eine einstellige Millionensumme in den Fonds investieren.

“Der neugegründete Fonds ist ein weiterer Beleg, dass die Private Krankenversicherung als Motor für Innovationen im deutschen Gesundheitssystem wirkt, auch durch eine zukunftsweisende Anlageform”, erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Ralf Kantak. “Entscheidend für die PKV ist dabei das Ziel, dass die neuen digitalen Entwicklungen zu einer besseren Versorgung in Deutschland beitragen. Wir sind froh, dass wir mit ‘Heartbeat Labs’ und ‘Flying Health’ zwei Partner gefunden haben, die große Gesundheitsexpertise und Digitalkompetenz mit einer starken Vernetzung in der Investment- und Startup-Szene vereinen.”

“Wir sind überzeugt, dass durch heal capital viele weitere patientenorientierte Lösungen gefördert werden und durch die Synergien mit den Privaten Krankenversicherern sinnvoll zum Einsatz kommen”, sagt Eckhardt Weber, Gründer und Geschäftsführer von Heartbeat Labs. “Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, noch mehr Digital Health-Unternehmer zu unterstützen und auf dem Weg in die Versorgung zu begleiten.”

“Gute Medizin und moderne Versorgung sind heute ohne Digitalisierung undenkbar”, sagt Dr. Markus Müschenich, Managing Partner bei Flying Health. “Mit dem PKV-Fonds treiben wir die digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens und sorgen dafür, dass digitale Innovationen schneller in der Versorgung ankommen.”

Heartbeat Labs und Flying Health sind als Investoren bereits mit Fokus auf Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland aktiv. Die Digital Health-Plattform Heartbeat Labs bringt Unternehmer mit Tech-Experten und Medizinern zusammen. Seit 2017 hat Heartbeat Labs sechs Unternehmen gegründet sowie in neun Digital Health-Unternehmen investiert. Flying Health hat sich seit 2012 zu einem führenden digitalen Ökosystem in der Gesundheitswirtschaft entwickelt. Durch gezielte Partnerschaften entwickelt Flying Health gemeinsam mit namhaften Playern der Gesundheitswirtschaft digitale Versorgungsmodelle.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Technologischer Fortschritt und agile Methoden prägen immer stärker den Berufsalltag vieler Menschen.

 

Die HDI Lebensversicherung AG hat mit Blick darauf ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) EGO grundlegend überarbeitet. Die wichtigste Neuerung: Projektleitung wird Personalführung gleichgestellt – möglich macht dies ein neues Scoring. Der Kunde wird ab sofort in der Risikogruppe eingestuft, die optimal zu seinem Berufsbild passt. Dadurch profitiert er vielfach von einem günstigeren Beitrag. Zudem wurden weitere Produkthighlights in den BU-Schutz EGO integriert. Davon profitieren insbesondere die Kernzielgruppen Ärzte, Selbstständige sowie IT- und Kammerberufe.

Dazu Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG: „Mit der Überarbeitung von EGO können wir Berufe differenzierter und individueller einstufen. Das erlaubt uns im nächsten Schritt eine passgenaue Prämienkalkulation bei gleichbleibend hoher Beitragsstabilität und Leistungsqualität.“

Dahmen betont, dass Globalisierung, Digitalisierung und der demografische Wandel in den kommenden Jahren die Berufswelt nachhaltig verändern werden. BU-Anbieter müssten am Puls der Zeit bleiben, um Kunden angemessenen Schutz zu bieten. Auch wenn agile und mobile Arbeitsmethoden viel Potenzial für Berufstätige und Unternehmen bergen – für viele stellen sie schlichtweg eine Herausforderung dar. Umso wichtiger ist die passgenaue Absicherung, denn der Verlust der Arbeitskraft ist und bleibt eines der größten finanziellen Risiken für alle Berufstätigen.

HDI hat eine lange Tradition im Bereich Firmen Freie Berufe. Die Absicherung von Ärzten, Selbstständigen sowie IT- und Kammerberufen gehört zur Expertise von HDI. Diese Erfahrung ist in die Produktweiterentwicklung eingeflossen.

Dazu Dr. Tobias Warweg, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb bei HDI: „Die realistische Einordnung der beruflichen Tätigkeit ist eine Herausforderung in vielen Beratungsgesprächen. Die Überarbeitung der Berufsgruppen bietet Vertriebspartnern und Kunden einen echten Mehrwert. Gerade unsere Kernzielgruppen Ärzte, IT-Berufe, Selbstständige und Kammerberufe profitieren von der Neuordnung, den Leistungsverbesserungen und den günstigeren Prämien. Eine zeitgemäße Berufseinordnung und ein unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis: Das sind starke Argumente weit über den Jahresendspurt hinaus.“

Neben der Überarbeitung der Risikogruppen und der reduzierten Prämien hat HDI die Leistungen weiter verbessert. Zum Beispiel verzichtet HDI bei Ein-Arzt-Praxen auf Umorganisation – und das unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Viele Mediziner beteiligen sich an humanitären Einsätzen. Auch dabei ist ab jetzt eine Absicherung ohne Wenn und Aber gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Aspekt für Mediziner ist auch die Erweiterung der Infektionsklausel. HDI leistet ab sofort auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot.

Ein besonderes Highlight: Künftig ist auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Schüler ab 10 Jahren möglich. Tobias Warweg betont: „Alter und Gesundheit sind beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das A und O. Denn sie erleichtern den Weg zu einem umfassenden und günstigen BU-Schutz. Das ist für Eltern, Großeltern und Paten ein wichtiges Argument, ihre Liebsten schon im Kindesalter für die Risiken des Berufslebens zu rüsten.“

Patrick Dahmen ergänzt: „Unser Anspruch: Der Kunde steht für uns im Mittelpunkt unseres Handelns. Zum Beispiel haben wir für Menschen mit schweren Krebserkrankungen die Nachweispflicht vereinfacht. Mit der ‘Erste-Hilfe-Leistung’ bei Krebs nehmen wir Kunden in einer Ausnahmesituation eine Sorge und geben ihnen ein Stück Zuversicht mit auf den Weg, der vor ihnen liegt – einfach, schnell und partnerschaftlich.“

Das Leitmotiv prägt die weiteren Produkthighlights, die die Position von HDI als Qualitätsanbieter weiter festigen:

  • Erste-Hilfe-Leistung bei Krebs:

Für Kunden mit schweren Krebserkrankungen hat HDI die Nachweispflicht für eine sofortige befristete Anerkennung für garantiert 15 Monate vereinfacht

  • Vereinfachter Nachweis und Anerkennung bei unbefristeter voller gesetzlicher Erwerbsminderungsrente:

Als berufsunfähig gilt die versicherte Person auch, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen erhält und der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit 10 Jahren besteht.

  • Verlängerungsoption:

Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend verlängert werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Transparenz Berufswechseloption:

Mehr Klarheit bei der Berufswechseloption: Beispiele: Eine Weiterbildung zum Meister, der Beginn eines Studiums oder der Wechsel der Schulform berechtigen dazu, die Berufswechseloption zu ziehen. Durch die Berufswechselprüfung kann die Einstufung in eine bessere Risikogruppe mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beantragt werden – eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, Tel: 0221 144-5599, www.hdi.de

Digitalisierung in der Medizin eröffnet neue Wege und neue Chancen.

 

Die Bevölkerung bewertet diese differenziert. Während sie sich die Nutzung einer elektronischen Patientenakte inzwischen zwar mehrheitlich vorstellen kann, ist sie bei anderen Innovationen eher skeptisch. Sei es die Video-Sprechstunde beim Arzt, die Diagnose-Stellung durch Künstliche Intelligenz oder der Roboter als Ersatz für Pflegepersonal: Die Menschen sehen darin zwar Chancen, aber deutlich häufiger sehen sie Risiken. Das sind Ergebnisse der aktuellen Continentale-Studie 2019. Die repräsentative Befragung wurde in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Kantar erstellt.

Bevölkerung vertraut in der Medizin grundsätzlich eher dem Arzt

„Die Studie zeigt sehr deutlich: Die Bevölkerung vertraut in der Medizin grundsätzlich eher dem Menschen“, betont Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. So akzeptieren 95 Prozent eine Diagnose durch Künstliche Intelligenz entweder gar nicht oder nur, wenn auch der Arzt zusätzlich eine Diagnose stellt. Gründe dafür: Zwar sehen 55 Prozent die Chance einer schnelleren Diagnose-Stellung, aber häufiger noch sehen die Befragten Gefahren durch Datenmissbrauch (70 Prozent) und Fehldiagnosen (68 Prozent).

Auch im OP-Saal vertrauen 62 Prozent eher dem Arzt als einem Roboter. „Selbst in 20 Jahren sieht etwa jeder Dritte sowohl Künstliche Intelligenz als auch Roboter dem Menschen als unterlegen an. Dabei werden wir uns angesichts des rasenden Fortschritts noch wundern, was bis dahin alles möglich sein wird“, erläutert Dr. Helmich.

Pflege-Roboter: „Ein Trauerspiel für die Gesellschaft.“

Roboter in der häuslichen Pflege sehen die Befragten ebenfalls kritisch. Rund drei Viertel bezeichnen sie als Trauerspiel für die Gesellschaft, weil der direkte Kontakt zwischen Menschen verloren ginge. 72 Prozent sehen zudem auch eine Gefahr durch fehlerhafte Technik. Trotzdem: Immerhin 40 Prozent können sich aktuell vorstellen, sich bei Bedarf durch einen Roboter zu Hause unterstützen und versorgen zu lassen. Denn positiv sei zum Beispiel, dass Roboter die Familie entlasten und die Selbstständigkeit des Betroffenen erhöhen (je 52 Prozent).

Gesundheits-Apps werden überwiegend positiv wahrgenommen

Gesundheits-Apps können zum Beispiel chronisch Erkrankte an die regelmäßige Einnahme von Medikamenten erinnern. Außerdem messen sie Daten wie Puls, Blutdruck oder Zuckerspiegel. Die Bevölkerung sieht hierin in der Abwägung häufiger Vorteile als Nachteile: Die meisten glauben, dass die App den Alltag von chronisch Erkrankten verbessere, weil sie Aufgaben abnehme (62 Prozent). Außerdem erhöhe sie das Gefühl von Sicherheit (52 Prozent). Andere glauben hingegen, dass die Krankheit durch die ständige Erinnerung der App letztlich mehr Raum einnehme (31 Prozent) und die ständige Datenüberwachung zu Paranoia führe (43 Prozent).

Durch Fitnessarmbänder ändern Nutzer ihr Verhalten positiv

Auch unabhängig von konkreten Krankheiten nutzen aktuell 15 Prozent der Bevölkerung Fitnessarmbänder, Smartwatches oder ähnliche Geräte, um ihre Gesundheitsdaten im Blick zu behalten – doppelt so viel wie vor vier Jahren. Die Mehrheit der Nutzer hat als Folge ihr Verhalten positiv verändert, etwa in Form von mehr Bewegung. Das trifft besonders auf Frauen zu.

Übergreifend gilt aber: Männer sind bei den Digitalisierungs-Themen aufgeschlossener als Frauen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Besonders affin gegenüber den neuen Techniken im Medizin-Bereich zeigen sich Menschen zwischen 30 und 39 Jahren.

„Wir werden sehen, wie die Bevölkerung neue Möglichkeiten wie Roboter oder Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen tatsächlich aufnehmen wird, wenn sie erst einmal flächendeckend zur Verfügung stehen“, so Dr. Helmich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die HDI Versicherung AG hat ihre Spezialdeckung für hochwertige Haushalte und Wohnimmobilien durch zahlreiche Erweiterungen und neue Leistungen aufgewertet – bei gleichbleibenden Beiträgen. Dank der integrierten Innovationsklausel profitieren hiervon erstmalig auch Bestandskunden.

 

HDI Value ist eine Allgefahrendeckung auf Neuwertbasis für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen im hochwertigen Segment. Seit ihrer Einführung vor rund einem Jahr wird sie ausschließlich im persönlichen Vertrieb durch speziell qualifizierte Vertriebspartner angeboten. Um die Vertrags- und Schadenbearbeitung für das anspruchsvolle Deckungskonzept kümmern sich eigens dafür zertifizierte interne Spezialisten.

Dr. Henning Folkerts, Leiter Produktmanagement Privat Sach bei HDI, erklärt: “Das aktuelle Upgrade ist das Ergebnis eines konsequenten Dialogs mit unseren Kunden, Vertriebspartnern und unserem internen Risikomanagement seit der Produkteinführung. Wir haben Entschädigungsgrenzen heraufgesetzt bzw. sogar komplett aufgehoben und Leistungen aufgenommen, die neuen Marktanforderungen gerecht werden.”

Neue Leistungen

HDI Value Hausratversicherung:

– Cyberschäden durch Pharming (eine dem Phishing ähnliche Methode) und Skimming (Ausspähen von Kreditkarten/Bankautomaten)

– Anteilige Übernahme sogenannter Regiekosten (Kosten, die dem Kunden bei der Schadenbehebung und -abwicklung entstehen)

HDI Value Wohngebäudeversicherung

– Verankerte Fahrradgaragen und Multi-Aufbewahrungsboxen sowie

– E-Ladesäulen auf dem Wohngrundstück

– Schadensuchkosten (auch ohne konkreten Schaden), wenn ein vorhandenes Leckageschutzsystem im Gebäude wegen Auffälligkeiten die Wasserzufuhr abriegelt

– In Rechnung gestellte Einsatzkosten der Feuerwehr oder anderer Hilfskräfte bei Rauchmelder-Fehlalarm

– Verlust von Strom, der für den Eigenverbrauch gespeichert wurde (z. B. aus Photovoltaik, Wind oder Geothermie)

– Anteilige Übernahme von Regiekosten

Erhöhung und Wegfall von Entschädigungsgrenzen

Bei vielen Leistungen der Value Hausrat-, Wohngebäude- und Kunstversicherung hat HDI die Entschädigungsgrenzen deutlich erhöht oder komplett gestrichen. Schäden am Hausrat durch Umstoßen oder Fallenlassen etwa werden nun bis 25.000 Euro (zuvor 3.000 Euro) ersetzt. Gänzlich entfallen sind unter anderem die Limitierungen für Schlossänderungs- und austauschkosten, Objektbewachungskosten oder Hotelkosten aufgrund eines Versicherungsfalls.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Dr. Thomas Steinruck neuer Manager für Kunst- und Wertsachenversicherungen (Fine Art & Specie) bei Chubb für die Schweiz, Deutschland und Österreich

 

Chubb hat heute die Ernennung von Dr. Thomas Steinruck (41) als neuen Manager für Kunst- und Wertsachenversicherungen (Fine Art & Specie) für die Länder Schweiz, Deutschland und Österreich bekannt gegeben.

In dieser neu geschaffenen Position wird Steinruck für die Produkteinführung und das weitere Wachstum von Kunst- (Fine Art) und Wertsachenversicherungen (Specie) in den drei Ländern verantwortlich sein.

Diese Versicherungen sehen, unter anderem, weltweite, sehr spezifische und individuell vereinbarte Allgefahren-Deckungen für Kunst-, Sammlungs- und Schmuckobjekte vor. Chubb bietet ihre Kunst- und Wertsachenversicherungslösungen für Privatkunden, Stiftungen, Unternehmenssammlungen, Galerien, Kunsthändler, Auktionshäuser, Museen, Schmuckhersteller und Juweliere im Einzel- oder Grosshandel an.

Thomas Steinruck wird von seinem Dienstsitz in Zürich aus an Christian Graber, P&C Manager bei Chubb in der Schweiz, sowie an Andreas Faden, P&C Director bei Chubb für Deutschland und Österreich, berichten. Er  übernimmt die Funktion mit sofortiger Wirkung.

Steinruck verfügt über zehn Jahre Erfahrung im Underwriting von Kunst- und Musikinstrumentenversicherungen, jeweils in der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein. In seiner vorherigen Position war er als Senior Underwriter Kunstversicherungen bei Helvetia in Zürich tätig.

„Wir freuen uns, mit Thomas Steinruck einen anerkannten Kunst- und Versicherungsexperten für unser Team gefunden zu haben, der diesen interessanten Geschäftsbereich aufbauen und entwickeln wird“, erklärt Florian Eisele, CEO der Chubb in der Schweiz.

„Kunst- und Wertsachenversicherungen ist eine neue Sparte für Chubb in den Ländern Schweiz, Deutschland und Österreich. Unterstützt durch das Wissen und die Erfahrung von Thomas Steinruck werden wir diese nach den Bedürfnissen unserer Kunden und Maklerpartner ausrichten“, erläutert Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter bei Chubb für Deutschland und Österreich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Chubb European Group Limited, Direktion für Deutschland, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 746 193, www.chubb.com/de-de/

Überschuss im ersten Halbjahr 2019 auf mehr als 5,7 Mio. Euro gesteigert

 

Die PrismaLife AG hat im ersten Halbjahr einen Überschuss von mehr als 5.7 Mio. Euro erzielt. Damit erreichte der liechtensteinische Versicherer ein mehr als doppelt so hohes Ergebnis wie im Vorjahreszeitraum (2.5 Mio. Euro) und ein höheres Ergebnis als im Gesamtjahr 2018 (5.3 Mio. Euro). Ursächlich für den Ergebnisanstieg waren die anhaltende Kostendisziplin sowie ein deutlich verbessertes Investmentergebnis. Die verdienten Prämien in Höhe von rund 62.4 Mio. Euro lagen leicht unter denen des ersten Halbjahres 2018 (65.1 Mio. Euro), das Neugeschäft stieg deutlich um 32 Prozent.

“Unsere strategische Neuausrichtung und die noch stärkere Konzentration auf veränderte Marktverhältnisse und Kundenbedürfnisse tragen Früchte. Für das gesamte Geschäftsjahr erwarten wir ebenfalls ein deutlich höheres Ergebnis als im Vorjahr. Den gewonnenen Spielraum werden wir vor allem für Investitionen in Produkte und Systeme nutzen. Mittelfristig rechnen wir mit einem Ertragsniveau wie im Vorjahr”, sagt PrismaLife-Verwaltungsratspräsident Helmut Posch.

Nachhaltige Kapitalanlage

Zum 30. Juni 2019 hat das Unternehmen die Kapitalanlagen im Deckungsstock unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten weiter optimiert und einen überdurchschnittlichen ESG-Score von 76.2 Prozent erreicht. Auch die Fondspalette für die Kunden umfasst neben exklusiven Strategieportfolios, kostengünstigen ETFs und sicherheitsorientierten Renten-, Geldmarkt- und Garantiefonds sowie ausgewählten Aktienfonds elf explizite Nachhaltigkeitsfonds.

Neue Vertriebskooperation sichert Wachstumsstrategie bei Nettotarifen

Ein strategischer Pfeiler der PrismaLife ist die Konzentration auf Nettotarife. Deren Anteil am Neugeschäft lag in den ersten sechs Monaten 2019 bei 75 Prozent. “Als Spezialistin für Nettotarife sind wir vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Provisionsdeckelung bereits heute sehr gut aufgestellt. Dies ergänzen wir nun durch eine neue Vertriebsvereinbarung mit der Nettowelt GmbH & Co. KG”, sagt PrismaLife-CEO Holger Beitz.

Solvabilitätsquote steigt weiter

Trotz ungünstiger Entwicklung der Zinskurve hat die PrismaLife ihre Solvabilitätsquote weiter auf rund 140 Prozent verbessert. “Wir haben hier auch einen Zielkonflikt mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie», sagt Beitz. «ESG-konforme Investments erfordern meist eine höhere Eigenkapitalunterlegung, was sich ungünstig auf die Solvabilitätsquote auswirkt, umgekehrt verfügen konservative Anlagen, vor allem Staatsanleihen, nur über schwache ESG-Scores. Hier werden wir künftig flexibel agieren müssen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PrismaLife AG, Industriestr. 416, FL-9491 Ruggell, Tel: +423/237/1-500, Fax: +423/237/1-509, www.prismalife.com

Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung – Voller Schutz schon ab 12,90 Euro 

 

Die Gothaer Krankenversicherung AG führt mit MediClinic S zum 1. Oktober 2019 zwei neue, besonders preisgünstige Krankenhauszusatztarife ein: MediClinic S Premium leistet für die Unterbringung im Einbettzimmer und MediClinic S Plus für das Zweibettzimmer.  Zusätzlich zur Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer sind unter anderem  die Behandlung durch den Chefarzt oder Belegarzt ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung und  die Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung abgedeckt.

Besonderes Highlight für junge Familien  ist die Kostenübernahme für Rooming-In bei einem Krankenhausaufenthalt eines Kindes bis zum Alter von 12 Jahren. In diesem Fall werden auch die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus übernommen und das zeitlich unbegrenzt.

Der Tarif richtet sich vor allem an junge Menschen mit kleinem Budget. Da  auf die Bildung von Altersrückstellungen verzichtet wird, können sehr günstige Beiträge angeboten werden. Für eine 30jährige Person liegt der Monatsbeitrag in der Variante MediClinic S Plus beispielsweise bei nur 12,90 Euro. Durch ein integriertes Optionsrecht kann der Kunde bis zum  Erreichen des 45. Lebensjahres jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit Alterungsrückstellung wechseln.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Cyber-Versicherungen gewinnen an Relevanz. Immer mehr Firmen verfügen darüber hinaus auch über ein Cyber-Notfall-Management-Konzept.

 

Für einen Großteil der deutschen Unternehmen hat das Thema Cyber-Risikomanagement deutlich an Bedeutung gewonnen – 86 Prozent finden die Möglichkeit, Cyber-Risiken in eine eigene Versicherungs-Police zu transferieren, interessant. Dabei kennen allerdings nur 36 Prozent den Umfang einer Cyber-Versicherung, und es bestehen nach wie vor Unsicherheiten, was die Abgrenzung zu bestehenden Deckungen angeht. Das sind die Ergebnisse der „Cyber-Studie 2019“, die Willis Towers Watson unter zahlreichen Unternehmen verschiedener Branchen in Deutschland durchgeführt hat. „Die Unternehmen in Deutschland sind endlich aufgewacht und erkennen die potenziellen Gefahren durch Cyber-Angriffe“, sagt Mathias Pahl, Head of Corporate Risk and Broking bei Willis Towers Watson in Deutschland. „94 Prozent der Studienteilnehmer sehen Cyber-Risiken als relevant an. Das zeigt uns, dass Cyber-Sicherheit zunehmend zur Chefsache wird und konkrete Maßnahmen angeboten werden müssen.“

Als größte Herausforderung im Umgang mit Cyber-Risiken sehen die Teilnehmer die Risikoeinschätzung bzw. -erfassung (39 Prozent) sowie die quantitative Bewertung von Schadensszenarien (32 Prozent).

Individuelles Risikoprofil ist Basis für Gefahrenminimierung

„Wir empfehlen den Unternehmen, im ersten Schritt mögliche Cyber-Risiken zu identifizieren und zu quantifizieren, um im Anschluss die aufgedeckten Sicherheitslücken mit Hilfe des entsprechenden Risikoprofils adäquat abdecken zu können“, sagt Studienleiter Gerald Sonnleitner, Head of Technology, Media, Telecommunication bei Willis Towers Watson. „Das dann noch verbleibende Restrisiko kann und sollte erst abschließend in eine Cyber-Versicherung transferiert werden. So ist der Zweck einer Versicherung klar umrissen.“

Auf den konkreten Fall eines Cyber-Angriffs haben sich bisher 49 Prozent der Befragten mit einem Notfall-Management-Konzept vorbereitet – das sind zehn Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Unternehmen, die zwar noch keine Cyber-Sicherheitsstrategie besitzen, jedoch einen dringenden Bedarf sehen, ist auf 49 Prozent gestiegen (2018: 41 Prozent). „Fast jedes Unternehmen hat das Gefährdungspotential durch Cyber-Angriffe erkannt, nur noch zwei Prozent unserer Studienteilnehmer sehen dieses Risiko für ihr Unternehmen nicht“, so Sonnleitner. „Das bestätigt uns auch der zehnfache Anstieg bei der Schaffung eines Cyber-Maßnahmenkatalogs.“

Auswirkungen von Cyber-Angriffen sind fatal

Die fatalen Auswirkungen von Cyber-Angriffen – vor allem Betriebsunterbrechungen, Haftungsrisiken und Reputationsverlust – sind mittlerweile bekannt. Allerdings scheuen sich die Unternehmen noch davor, eine Risikobewertung durch externe Dienstleister durchführen zu lassen: Nur für 47 Prozent der Befragten ist das von Interesse. Der Umfang solcher externen Bewertungen fällt noch sehr unterschiedlich aus. „Das liegt vornehmlich daran, dass nur widerwillig Einblick in die eigenen Daten gewährt wird“, erklärt Sonnleitner.

Ein weiterer wichtiger Sicherheitsaspekt ist der Faktor Mensch: Zur Eingrenzung von Cyber-Gefährdungen gehört neben dem Schließen von technischen Sicherheitslücken auch die Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter. Auch hier ist das Gefahrenbewusstsein gestiegen: 86 Prozent messen der Sensibilisierung der Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert bei, und 63 Prozent haben Interesse daran, ein Cyber-Training zu etablieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Sie greifen in die Kasse, stehlen Waren aus dem Lager, erfinden Rechnungen oder gründen Scheinfirmen – regelmäßig werden Unternehmen von den eigenen Mitarbeitern betrogen.

 

Kriminelle Mitarbeiter sind zumeist schon längere Zeit in ihrem Unternehmen beschäftigt und bekleiden häufig verantwortliche Positionen.

Weil die Belegschaft einen Vertrauensvorschuss genießt und die Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennt, können die internen Täter in aller Regel hohe Summen erbeuten: Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen. Externe Betrüger kommen im Schnitt gerade mal auf die Hälfte dieser Summe.

Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor, der rund 2.400 Schadenfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet hat. Die Vertrauensschadenversicherung entschädigt Unternehmen, wenn interne oder externe Vertrauenspersonen Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen.

Wie die Zahlen zeigen, sind die eigenen Mitarbeiter hinsichtlich Betrug und Unterschlagung das größere Risiko für Unternehmen: Knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens ging auf das Konto krimineller Kollegen. „Angesichts unserer Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass jedes Jahr 5 bis 10 Prozent der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden“, sagt Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der AG Vertrauensschadenversicherung im GDV.

Gelegenheit macht Diebe

Ausschlaggebend für die meisten Taten sind nach Erkenntnissen des Leipziger Strafrechts-Professors Hendrik Schneider fehlende Sicherheitsmechanismen in den Unternehmen. „Aus der Perspektive der Täter sind Sicherheitslücken günstige Tatgelegenheiten. Insbesondere bei längerer Unternehmenszugehörigkeit kann ein Mitarbeiter der Versuchung der günstigen Gelegenheit erliegen. Bisweilen kommen noch persönliche Risikokonstellationen hinzu, die entsprechende Taten begünstigen. So zum Beispiel, wenn der Täter meint, ‚einen Extrabonus verdient zu haben‘ oder wenn er sich von seinem Chef gekränkt und zurückgesetzt fühlt“, so Schneider.

Weiterhin kann dem Strafrechtler zufolge Geldknappheit aufgrund einer persönlichen Lebenskrise wie einer Scheidung oder ein zu aufwändiger Lebensstil ein Katalysator sein. „Wenn diese Täter eine Gelegenheit sehen, mit wenig Aufwand viel Geld in die eigenen Taschen zu lenken und dabei zumindest kurzfristig nicht erwischt zu werden, schlagen sie zu“, sagt Schneider.

Laut seinen Studien sind die Täter in der Regel über 40 Jahre alte Männer deutscher Staatsangehörigkeit mit überdurchschnittlicher Bildung. Sie sind zumeist schon längere Zeit in ihrem Unternehmen beschäftigt und bekleiden häufig verantwortliche Positionen. Schneider unterscheidet vier Typen von Tätern:

Tätertypen

Der Täter mit wirtschafskriminologischem Belastungssyndrom

Der Krisentäter

Der Abhängige

Der Unauffällige

Schutz durch wirksame Kontrollsysteme

Um sich wirksam zu schützen, sollten Unternehmen effektive und wirksame Kontrollsysteme aufbauen und sensible Bereiche doppelt absichern, also unter anderem

einen Compliance-Beauftragten benennen,

ein Hinweisgeber-System aufbauen,

einen verbindlichen Verhaltenskodex verabschieden,

die Mitarbeiter regelmäßig schulen,

bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip beachten.

Müssen besonders exponierte Stellen besetzt werden, sollten Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Wird eine Straftat entdeckt, sollte das Vergehen konsequent geahndet werden.

Ein funktionierendes Compliance-Management bedeute für Unternehmen doppelten Schutz, sagt der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Rechtsanwalt Jesko Trahms von BDO Legal: „Zum einen werden kriminelle Machenschaften erschwert, im Zweifel schneller entdeckt und damit insgesamt seltener. Zum anderen entlastet es Geschäftsführer und Vorstände von etwaigen Haftungsansprüchen, wenn doch etwas passiert. Sie können dann belegen, dass sie keineswegs fahrlässig gehandelt, sondern es dem Täter so schwer wie möglich gemacht haben.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­2020 5000, www.gdv.de

Entlastungsleistungen – einheitliche Regeln und mehr Flexibilität nötig

 

Nur knapp die Hälfte (49,7 Prozent) der TK-versicherten Pflegebedürftigen nimmt “Entlastungsleistungen” der Pflegekasse in Anspruch. Das gibt die Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich des Aktionstags Pflegende Angehörige am 8. September bekannt. Pflegebedürftigen stehen pro Monat 125 Euro zu, um die Pflegenden zu entlasten. Über 76 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden laut statistischem Bundesamt zu Hause betreut. Dabei leisten pflegende Angehörige einen zentralen Anteil.

Zwar wurden Entlastungsleistungen 2019 häufiger abgerufen als 2018, doch noch immer profitiert nicht einmal jeder zweite Pflegebedürftige davon. Neben zu geringer Bekanntheit der Entlastungsleistungen erschweren auch strukturelle Hürden die Inanspruchnahme. Teilweise bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, wofür diese Leistung eingesetzt werden darf und wofür nicht. Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, erläutert, teilweise könnten Angehörige die Leistung nicht nutzen, weil es vor Ort keinen Anbieter gebe, der die regionalen Bedingungen erfüllt, während andernorts die Hürden deutlich geringer seien. Ballast: “Ob pflegende Angehörige Entlastungsmöglichkeiten bekommen oder nicht, darf nicht vom Wohnort abhängen. Hier muss im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen eine einheitliche Regelung her, um den unhaltbaren Zustand zu beenden.”

Aus TK-Sicht wäre es zudem sinnvoll, statt der monatlichen 125 Euro ein flexibel einsetzbares Jahresbudget von 1.500 Euro zu schaffen. Ballast: “Wenn Versicherte bei der TK im Januar eine Rechnung über 800 Euro für Entlastungsleistungen einreichen, können wir diese nicht ohne Weiteres erstatten – kommt die Rechnung mit dem gleichen Betrag jedoch im November, ist es kein Problem. Hier brauchen wir mehr Flexibilität im Sinne der Betroffenen.”

Kostendruck in der Pflege wächst – Angehörige sind Schlüsselfaktor

Betroffen sind immer mehr Menschen. Allein zwischen 2018 und 2019 (Stichtag jeweils 30. Juni) stieg die Zahl der Erstanträge von Pflegebedürftigen bei der TK um acht Prozent. Insgesamt gibt es in Deutschland laut Statistischem Bundesamt über 3,4 Millionen Pflegebedürftige. Ballast: “Schon heute steigen die Pflegekosten für die Solidargemeinschaft viel stärker als noch vor wenigen Jahren erwartet wurde.” Umso wichtiger sei es jetzt, in die Entlastung von pflegenden Angehörigen zu investieren. “Jeder Euro, den wir jetzt für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit dieser Menschen ausgeben, kann den Beitragszahlern deutlich höhere Ausgaben für die Pflege in einem Heim ersparen”, so Ballast.

TK unterstützt pflegende Angehörige mit speziellen Angeboten

Die TK unterstützt pflegende Angehörige mit zusätzlichen Angeboten. Dazu gehört die Möglichkeit, auf www.tkpflegecoach.de einen digitalen Pflegekurs zu absolvieren. Das Kursangebot “Pflegen und pflegen lassen” ermöglicht Angehörigen, sich mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen, während andere die Pflege übernehmen. Die Kursreihe “Begleitung im Andersland” richtet sich speziell an Angehörige von Menschen mit Demenz und durch das Onlineangebot pflegen-und-leben.de erhalten pflegende Angehörige psychologische Unterstützung in Belastungssituationen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, Tel. 0800 – 285 85 85, www.tk.de

Die Experten vom Magazin €uro haben die NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung als “sehr gut” bewertet. Das Produkt erhielt 85,3 Gesamtpunkte und steht damit an der Spitze der 5 besten Policen.

 

Besondere Ehrung für die NÜRNBERGER Versicherung: Bereits zum zweiten Mal in Folge wurde ihre neue Privathaftpflichtversicherung ausgezeichnet. Das Wirtschaftsmagazin €uro hat die Tarife von 14 Anbietern auf 340 Kriterien geprüft: In der Gesamtwertung geht Platz 1 mit der Note “sehr gut” an die NÜRNBERGER.

Bereits im Mai dieses Jahres wurde die Versicherung vom FOCUS-MONEY-Versicherungsprofi zum “Produkt des Monats” gekürt. “Die neuen Tarife sind klarer strukturiert und bieten sinnvolle Leistungserweiterungen”, heißt es in der Begründung. Ein starkes Verkaufsargument: Der FOCUS-MONEY-Versicherungsprofi informiert alle 14 Tage über wichtige Trends und herausragende Produkte aus der Branche und richtet sich an rund 30.000 Abonnenten.

Im jüngsten Ranking erreicht die NÜRNBERGER in den Testkategorien Konditionen, Angebot und Kundenservice durchweg Bestnoten und überzeugt durch extreme Flexibilität. Die Reaktionszeit sowohl via Hotline als auch per E-Mail wurde als überdurchschnittlich schnell bewertet, die Mitarbeiter als freundlich und kompetent.

“Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung! Die Kundenbedürfnisse ändern sich immer wieder, und wir passen die Privathaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER entsprechend an. Die guten Bewertungen zeigen, dass sich unser Einsatz lohnt”, sagt Ralf Michl, Leiter SHUK-Marktmanagement bei der NÜRNBERGER Versicherung. “Sie sind Beleg dafür, dass wir ein zeitgemäßes Produkt konzipiert haben, von dem Endkunden genauso profitieren wie Makler.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Swiss Life baut die Versicherbarkeit in der Grundfähigkeitslösung Swiss Life Vitalschutz weiter aus. Zudem hat Swiss Life die Zeichnungsgrenze mit Risikoprüfung über vers.diagnose für die Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht.

 

Der Bedarf an Versicherungsschutz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung nimmt kontinuierlich zu. Als einer der führenden Anbieter für Biometrie-Vorsorgelösungen entwickelt Swiss Life darum sein Produkt- und Serviceportfolio kontinuierlich weiter. „Wir legen nicht nur Wert auf ein exzellentes Produktangebot, sondern haben den Anspruch, unseren Geschäftspartnern und Kunden ein ausgezeichnetes Serviceerlebnis zu bieten“, sagt Amar Banerjee, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life. Ab sofort gelten darum neue Verbesserungen auf dem Gebiet der Arbeitskraftabsicherung.

Swiss Life Vitalschutz: Ausweitung auf bis zu zwei Ausschlussklauseln

Swiss Life verbessert in der Grundfähigkeitspolice Swiss Life Vitalschutz die Annahmerichtlinien. So ist es ab sofort möglich, Versicherungsschutz auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln anzubieten. Zuvor war eine Versicherbarkeit nur mit einer einzigen Ausschlussklausel möglich. „Wir haben bemerkt, dass während der Risikoprüfung für eine Grundfähigkeitsabsicherung häufig mindestens eine Ausschlussklausel festgestellt wird. Dies ist jedoch nicht so gravierend, dass es gleich zu einer kompletten Ablehnung des Antrags kommen sollte. Darum haben wir hier sehr rasch die Bedingungen optimiert, sodass nun auch mit bis zu zwei Ausschlussklauseln der Abschluss des Swiss Life Vitalschutz möglich ist“, sagt Banerjee. „Selbstverständlich können Vorgänge, die von uns vormals aufgrund von medizinischen Gründen abgelehnt wurden, erneut eingereicht werden. Sollte der Vorgang nicht älter als sechs Monate sein, genügt eine Bestätigung des Kunden, dass der Gesundheitszustand unverändert ist“, ergänzt Banerjee. Der Swiss Life Vitalschutz sichert körperliche oder geistige Grundfähigkeiten ab und garantiert für die Dauer des Verlusts einer Grundfähigkeit eine monatliche Rente. In drei Varianten können insgesamt bis zu 22 Leistungsauslöser abgesichert werden.

Ausweitung der Zeichnungsgrenzen bei vers.diagnose auf 30.000 Euro

Swiss Life setzt bereits seit dem Jahr 2012 auf vers.diagnose bei der Risikoprüfung. Das Tool bietet eine verbindliche Risikoanalyse, die Makler unmittelbar im Kundengespräch online durchführen können. Um die Geschäftspartner noch schneller und flexibler in ihrer Kundenberatung unterstützen zu können, hat Swiss Life nun die Zeichnungsgrenze in vers.diagnose für die Jahresrente für alle Arbeitskraftsicherungsprodukte auf 30.000 Euro erhöht. Zuvor war die Zeichnungsgrenze auf 24.000 EUR Jahresrente begrenzt.

Ausbau der Stellung als führender Biometrie-Anbieter

Das Biometrie-Geschäft von Swiss Life nimmt auch in der Gesamtstrategie Swiss Life 2021 eine wichtige Rolle ein, mit dem Ziel, die Position als führender Anbieter von Biometrie-Lösungen im deutschen Markt weiter auszubauen. Hierfür setzt Swiss Life auf einen regelmäßigen Austausch mit Geschäftspartnern und führt Verbesserungen auf Basis dieses kundenorientierten Feedbacks direkt durch. „Dies geschieht parallel zu den langfristig angelegten Produktupdates bzw. Produkteinführungen und trägt dazu bei, mehr Menschen im Fall von Berufsunfähigkeiten, Erkrankungen und Erwerbsminderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, sagt Banerjee.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

PwC-Studie: Branche befürchtet, einige Klimakatastrophen seien bald nicht mehr versicherbar 

 

Rückversicherer weltweit sorgen sich zunehmend über die Auswirkungen des Klimawandels auf die eigenen Geschäftsmodelle. In der aktuellen Erhebung “Reinsurance Banana Skins 2019” der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und des Centre for the Study of Financial Innovation (CSFI) nennen Rückversicherer immer häufiger auftretende Wetterextreme und teurer werdende Katastrophenschäden erstmals als wesentliche Risiken für das operative Geschäft.

Als weitere Top-Risiken werten Rückversicherer neue Technologien, Gefahren aus dem Cyber-Raum, die eigene strukturelle Wandlungsfähigkeit mit Blick auf neue Technologien und Kundenwünsche sowie steigende regulatorische Anforderungen an die Branche wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung und den Bilanzierungsstandard IFRS 17. Für die Studie wurden die 320 Branchenvertreter und -experten aus 42 Ländern befragt, 35 Prozent davon mit Sitz in Europa. Verglichen zur Vorgänger-Studie von 2017 fühlt sich die Branche international mittlerweile besser für ihre Herausforderungen gewappnet.

Deckung von Naturkatastrophen wird schwieriger

Der Klimawandel sorgt nach Einschätzung der Befragten für Veränderungen in allen Geschäftsbereichen – von der mittel- bis langfristigen Risikobewertung bis hin zur Preisgestaltung. Gleichzeitig wächst die Sorge unter den Studien-Teilnehmern, dass bestimmte Naturkatastrophen langfristig kaum noch versicherbar sein werden.

“Nicht nur die Häufigkeit und Heftigkeit der Wetterextreme nimmt zu, auch die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Erderwärmung verändern sich. Dadurch entstehen neue Risiken, aber auch Chancen für die Rückversicherer”, sagt Julia Unkel, Leiterin des Bereichs Insurance bei PwC Deutschland.

Digitalisierung steht erst am Anfang

Veraltete IT-Systeme, hohe IT-Modernisierungskosten und Unsicherheiten, in welche digitalen Innovationen investiert werden soll, bereiten vielen Branchenvertretern ebenfalls Sorgen. “Neue Technologien ermöglichen die Auswertung enormer Datenmengen und können die Risikobewertung revolutionieren. Zudem schaffen sie vor allem auch neue Möglichkeiten in der Interaktion mit den Kunden”, erläutert PwC-Partnerin Julia Unkel. “Der Druck, veraltete Technologie schneller als bisher abzuschalten, wächst”. Bei der Bewertung und Abdeckung von Cyber-Risiken bestehen nach Angaben der Befragten nach wie vor Unsicherheiten hinsichtlich der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Zudem schützen Cyber-Policen Rückversicherer nicht vor möglichen Rückkoppelungen auf das eigene Geschäft etwa bei Hacker-Angriffen auf Kunden. Einige Befragte mahnen, die Versicherungsbranche nehme Risiken von Cyber-Kriminalität wie den unbefugten Zugriff auf Kundendaten noch nicht ernst genug.

Der wachsende Kostendruck und Wettbewerb unter den Anbietern dürfte nach Einschätzung der Rückversicherer die Konsolidierungswelle der Branche weiter anschieben. InsurTechs machen den Rückversicherern laut Analyse dabei weniger zu schaffen als den Erstversicherern. Als weitere Herausforderungen für das operative Wachstum nennen die Befragten Überkapazitäten und Niedrigzinsen.

“Reinsurers´ Banana Skins 2019” – Top-Risiken für Rückversicherer

  1. Technologien (2*)
  2. Cyber-Risiken (3)
  3. Klimawandel (-**)
  4. Wandlungsfähigkeit (1)
  5. Regulierung (8)
  6. Investment Performance (5)
  7. Fachkräfte (9)
  8. Wettbewerb (4)
  9. Politische Einflüsse (10)
  10. Einsparungen (12)

*Rang 2017 **neu in Rangliste

Weitere Informationen: https://www.pwc.de/rueckversicherer.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main,Tel: +49 69 9585-0, Fax: +49 69 9585-1000, www.pwc.de

JurCyber sichert Unternehmen gegen Rechtsrisiken bei Cyberschäden ab.

 

JurCyber Expert ist der spezielle Rechtsschutz für verantwortliche Personen wie IT- und Datenschutzverantwortliche sowie Manager. Der Schutzbrief WebSecure Gewerbe bietet zahlreiche Präventionsleistungen und Hilfen im Schadenfall und wurde nun um weitere Leistungen ergänzt.

IT und Digitalisierung: Beides bietet Unternehmen viele Potenziale, geht aber auch mit zahlreichen rechtlichen Risiken einher. Ob Datenverlust, Hackerangriff oder Verstoß gegen die EU-DSGVO: Unternehmen und Gewerbetreibende können hierbei sowohl zivil- als auch strafrechtlich belangt werden. Entsprechend benötigen sie ergänzend zur Haftpflichtversicherung einen angemessenen Rechtsschutz. Mit den neuen Produkten JurCyber und JurCyber Expert sowie dem optimierten Schutzbrief WebSecure Gewerbe bietet ROLAND Rechtsschutz eine 360-Grad-Absicherung mit zahlreichen Services für Unternehmen und Verantwortliche.

JurCyber ist der umfassende Rechtsschutz für Unternehmen bei Cyberschäden. Die Versicherung setzt dort an, wo der Haftpflichtschutz endet: Das Produkt beinhaltet neben der Interessenwahrnehmung bei Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen einen umfassenden Verwaltungs-Rechtsschutz, der unter anderem anwaltliche Hilfe bei Anhörungen der Behörden bietet oder bei Streitigkeiten aus der Beantragung von Subventionen für Digitalisierung und IT-Sicherheit genutzt werden kann. Darüber hinaus bietet der Rechtsschutz Beratung bei Marken-, Urheber- und Patentrechtsverletzungen sowie umfassenden Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Verträgen (z. B. mit einem Cloudbetreiber). Eine IT-Notfall-Hotline rundet das Angebot ab.

JurCyber Expert richtet sich an IT- und Datenschutzverantwortliche sowie Manager, die aufgrund ihrer Funktion einem besonders hohen Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Mit JurCyber Expert können sich Verantwortliche sowohl gegen strafrechtliche Vorwürfe als auch gegen Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden verteidigen. Der zudem enthaltene Anstellungsvertrags-Rechtsschutz schützt Verantwortliche bei Streitigkeiten aus einem Angestelltenverhältnis nach einem Cyberschaden. Das Highlight: Auch externe IT-Sicherheits- oder Datenschutzbeauftragte sind mit dem Honorar-Rechtsschutz als passendem Äquivalent abgesichert.

Damit es aber erst gar nicht zu einem Cyberschaden kommt oder im Ernstfall Soforthilfe geleistet werden kann, gibt es den – nun um weitere Leistungen ergänzten – Schutzbrief WebSecure Gewerbe. Dieser umfasst sowohl zahlreiche Präventionsleistungen (z. B. IT-Sicherheit-Quick-Checks und Online-Schutz-Radar) als auch Hilfen im Schadenfall (z. B. Erste-Hilfe-Telefon nach einem Hackerangriff, telefonische Rechtsberatung und Datenrettung). Neu enthalten ist die IT-Forensik: Sollte der Betrieb nach einem Hackerangriff vorübergehend betriebsunfähig sein, sorgen IT-Experten direkt beim betroffenen Unternehmen dafür, dass der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Und auch die Rettung von in der Cloud gespeicherten Daten ist möglich.

JurCyber ist bei einem Selbstbehalt von 250 Euro ab 150 Euro pro Jahr erhältlich. JurCyber Expert kostet für Organe 199 Euro, für Angestellte 149 Euro pro Jahr. Der Schutzbrief WebSecure Gewerbe kostet jährlich 229 Euro ohne Selbstbehalt, in der Kombination mit JurCyber 159 Euro. Allgemein profitieren Kunden, die die Produkte kombinieren, von Rabatten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, D-50679 Köln, Tel: 0221/82 77-500, Fax: 0221/82 77-460, www.roland-rechtsschutz.de