Neuer Generationenvertrag und smarte Pensionslösungen für das Niedrigzins-Zeitalter:
Das in Berlin ansässige Beratungsunternehmen diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG hat unter der Bezeichnung ” i+pension” einen strategischen Gesamtentwurf für ein zukunftsfestes System der Altersrente in Deutschland vorgestellt. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht ein “neuer Generationenvertrag”, mit dem das Alterssparvermögen in die Ausbildung der jungen Generation gelenkt wird. In der betrieblichen Altersversorgung setzt das Unternehmen zudem auf intelligente Detailkonzepte – daher der Konzepttitel “i+pension”.
Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung hat das bekannte demographische Problem der Alterspyramide mit fehlendem Nachwuchs. Die kapitalgedeckten Systeme der privaten Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung leiden unter dem Anlagenotstand, dass Investitionen in die bekannten börsenfähigen Anlageinstrumente kaum noch Erträge erbringen.
“Der Grund dafür ist, dass Kapital im Überfluss vorhanden ist”, erläutert Kircheis: “Der wirklich knappe Produktionsfaktor ist das Humankapital: es fehlen Fachkräfte. Allein dem deutschen Mittelstand entgehen wegen des Mangels an geeigneten Mitarbeitern heute schon jährlich fast 50 Milliarden EUR Umsatz. Schätzungen besagten bereits Anfang er 2000er Jahre, dass der Fachkräftemangel ab 2020 in den der OECD angeschlossenen Staaten jährlich wiederkehrend für einen Ausfall an Wirtschaftsleistung in Höhe von rund 10 Billionen (engl.: trillion) Dollar verantwortlich sein wird. Der Schaden durch die internationale Finanzkrise betrug nur einmalig 10 Billionen Dollar. In einer Gesellschaft, die sich zur Informations- und Wissenswirtschaft entwickelt, führt deshalb vor allem die Investition in Bildung zu Produktivitätswachstum, hohen Renditen und damit auch zu hohen Altersrenten.
Neuer Generationenvertrag: Koppelung von Ausbildung und Altersrente über den Kapitalmarkt
Der Bildungserfolg eines Beschäftigten spiegelt sich im Erwerbseinkommen. Für das Umlagesystem bedeutet dies: auch eine kleinere Zahl von Erwerbspersonen kann das Rentensystem stabilisieren, wenn deren Einkommen und damit deren Beiträge hoch sind. Kapitalgedeckte Verfahren müssten hingegen die Möglichkeit bekommen, direkt in die Ausbildung junger Menschen als Kapitalanlage zu investieren und dafür an deren späterem Einkommen teilzuhaben. Das entsprechende Instrument dafür sind Studien- und Weiterbildungsdarlehen, die von privaten Kreditgebern gewährt werden. Sie sollen staatliche Fördersysteme wie BAFöG oder ERASMUS nicht ersetzen, aber aufstocken und ergänzen. Durch Bündelung und Verbriefung der Darlehen entstünde eine neue großvolumige Asset-Klasse von “Knowledge-Backed-Securities” (Bildungsanleihen), die vor allem für Pensionsfonds und andere Kapitalsammelstellen von Altersvorsorge-Vermögen attraktiv wäre. Auch die gesetzliche Rentenversicherung, die ihre milliardenschweren Monatsreserven zinstragend anlegen muss und aktuell damit Verlustgeschäfte macht, würde profitieren. So ergäbe sich ein geschlossener Kapitalkreislauf, der einen neuen Generationenvertrag begründet: Die Generation der Eltern und Großeltern investiert mit Kreditinstrumenten gezielt in die Qualifizierung der Kinder und Enkel und wird dafür mit einer höheren Altersrente belohnt.
Voraussetzung für eine sinnvolle Kreditgewährung sind Bewertungsverfahren, durch die sich die Einkommenschancen der Darlehensnehmer mit auseichender Zuverlässigkeit abschätzen lassen. Solche Verfahren sind für Studiendarlehen inzwischen verfügbar. Mit bewährten Methoden lassen sie sich auch für Weiterbildungsdarlehen entwickeln. Damit schützen sich die Kreditgeber vor Zahlungsausfällen, die Kreditnehmer vor der absehbaren persönlichen Überschuldung und die Bildungsmärkte insgesamt vor einer “Überhitzung” aus grenzenlosen Finanzierungsquellen. In den USA, wo Bankdarlehen seit Jahrzehnten eine große Bedeutung für die Studienfinanzierung haben und inzwischen rund 1,5 Billionen (engl.: trillion) Dollar umfassen, wurde auf solche Vorhersage-Verfahren verzichtet. Die Folge sind überhöhte Studiengebühren und hohe Ausfallraten bei den Student Loans, die bereits die Furcht vor einer neuen Finanzkrise aufkommen lassen.
In Deutschland, so meint Kircheis, habe das staatliche Förderinstitut KfW mit seinen großzügigen Krediten für ein Hochschulstudium leider das US-System imitiert und damit die Entwicklung eines von Markt und Wettbewerb gesteuerten Bildungskreditmarkts verhindert. Auch dringend benötigte Kreditangebote für die Weiterbildung hätten sich dadurch nicht entwickeln können. Innerhalb der EU fehle es an einem Darlehenssystem für ein Studium im Ausland, weil die Förderung aus dem Programm ERASMUS dafür finanziell nicht auskömmlich ist. “Institute wie die KfW oder künftig die Europäische Investitionsbank EIB müssen sich auf die klassische Rolle der Refinanzierung von Banken zurückbesinnen und diesen die Vergabe der Einzelkredite überlassen. Sie staatlichen Institute sollten stattdessen den Banken die Darlehensforderungen später wieder abkaufen und als Verbriefungen an den Kapitalmarkt bringen, dann kommt das System in großem Umfang in Schwung und hat ein stabiles Fundament”, fordert der diz-Vorstand. Ein europaweit angelegtes Bildungskreditsystem könnte innerhalb einer Dekade leicht auf ein Volumen von 100 Milliarden EUR anwachsen.
Zeitwertkonten auch für höhere Renten nutzen
Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Modellrechnungen, dass das System unter der gegenwärtigen Rentenformel leistungs- und beitragsstabil auf einer doppelten Haltelinie fortgeführt werden kann, wenn die durchschnittliche Rentenbezugsdauer stets 20 Jahre beträgt. Entsprechend müsste das gesetzliche normierte Renteneintrittsalter mit jeder statistisch erfassten Verlängerung der Lebenswartung automatisch “nachrücken”. Viele Arbeitnehmer werden dies nicht mitmachen wollen, sondern sie möchten stattdessen früher aus dem Berufsleben ausscheiden. In der Folge kämen durch das sich verschiebenden Renteneintrittsalter immer höhere Rentenabschläge auf die Arbeitnehmer zu.
“Die Beschäftigten müssen eine Möglichkeit bekommen, die durch solche Abschläge verursachten Einkommensverluste auszugleichen, und zwar unabhängig von einer amtlich festgestellten Erwerbsminderung”, fordert Kircheis. Dazu könnten Zeitwertkonten dienen. Sofern der Arbeitgeber diese besondere betriebliche Sparform anbietet, können die Arbeitnehmer dort den Gegenwert von Überstunden und viele andere Gehaltsbestandteile steuer- und SV-begünstigt einzahlen und etwa zum Einkommensausgleich bei Altersteilzeit wieder abrufen. Ohne Nachteile ist es aber gegenwärtig nicht möglich, das Zeitwertkonto regulär für die Aufstockung einer Betriebsrente geschweige denn einer gesetzlichen Altersrente zu nutzen. Eine Generalreform der Rahmenbedingungen für Zeitwertwertkonten mit dem Ziel der weiteren Verbreitung dieser Sparform und ihrer Nutzungsmöglichkeiten sei daher dringend erforderlich.
Betriebliche Altersversorgung: nachweislich vorteilhafter als die gesetzliche Rente
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) müssten die bestehenden Spielräume für den Aufbau von Rentenkapital intelligent genutzt werden. Die diz AG habe daher ein Konzept für die Mitarbeiterversorgung durch Entgeltumwandlung geschaffen, in das alle für den Arbeitnehmer möglichen Steuervorteile einfließen. https://www.diz.ag/betriebliche-altersversorgung/
Bei einer Gesamtbetrachtung seien die Einzahlungen dort nachweislich rentabler angelegt als in der demographieschwachen gesetzlichen Rentenversicherung. Das rechtfertige volkswirtschaftlich die Förderung der bAV durch nachgelagerte Besteuerung und gestundete SV-Beiträge, die dadurch zunächst der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verloren gehen.
Allerdings werde häufig eine Doppelverbeitragung der Entgeltumwandlung in der bAV beklagt. Dies lasse eine Betriebsrente finanziell unattraktiv erscheinen, doch – so Kircheis – die bAV sei besser als ihr Ruf: “Die Doppelverbeitragung lässt sich ohne Weiteres vermeiden, wenn Unternehmen eine betriebsindividuelle Versorgungsordnung erlassen und darin auch die Einzahlung in eine Unterstützungskasse vorsehen”, erläutert Thorsten Kircheis, “außerdem kann die Versorgungsordnung die Haftungsproblematik für den Arbeitgeber entschärfen. Das mit ähnlicher Absicht 2017 geschaffene Betriebsrentenstärkungsgesetz wäre daher nicht nötig gewesen.”
Verdeckte Verschuldung durch direkte Pensionszusagen und Beamtenpensionen
Während das Umlagesystem und die kapitalgedeckte Altersvorsorge einen unmittelbaren Bezug zu zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung haben, stellen die direkten Pensionszusagen ein weitgehend ungedecktes Zahlungsversprechen für eine ferne Zukunft dar. “Im Unternehmenssektor fehlen nach Schätzung der diz AG dafür Rücklagen in Höhe von wahrscheinlich mehr als 250 Mrd. Euro”, berichtet Kircheis. Diese Problematik lasse sich jeweils im Einzelfall durch intelligente Pensionslösungen bewältigen. In der Regel sei eine Bilanzbefreiung mit Übertragung der Pensionszusagen auf externe Versorgungsträger der beste Weg dafür. https://www.diz.ag/auslagerung-von-pensionszusagen/
“Wie hoch hingegen die Unterdeckung im öffentlichen Dienst für die Beamtenpensionen ist, weiß niemand genau, frühere Schätzungen sprachen aber schon einmal von 1,3 Billionen Euro”. Es sei verantwortungslos, zur Lösung dieser Problematik schlicht auf ausreichendes wirtschaftliches Wachstum und damit auskömmlich höhere Steuereinnahmen zu hoffen: “Die öffentlichen Haushalte vom Bund bis zu den Kommunen und den Eigenbetrieben in privater Rechtsform müssen den Bürgern Rechenschaft darüber ablegen, wie sie diese gewaltigen Verpflichtungen erfüllen wollen. Wahrscheinlich wird an einer Absenkung der noch nicht erdienten Ansprüche kein Weg vorbeiführen.” Jedenfalls dürfe es keine Einbeziehung der Beamten in eine “Bürgerversicherung” für alle Beschäftigten geben, solange die staatlichen Schuldner dafür nicht ausreichende Rücklagen einzahlen. “Anderenfalls wäre dies ein Riesen-Betrug an den aktiven Beitragszahlern der Privatwirtschaft”, warnt Kircheis.
Schutzsystem mit Ausbildungsbonus für Kleinunternehmer
Als echte “Sorgenkinder” des Rentensystems verbleiben die Klein- und Einzelunternehmer sowie Freiberufler, die ihre Altersversorgung komplett aus Eigenmitteln aufbauen müssen. Ihnen sollten den Vorschlägen mehrerer Wirtschaftsverbände zufolge Kapitalanlagemöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die einen sicheren Schutz des Altersvermögens vor Privat- und Firmeninsolvenz bieten. Wenn diese Erwerbspersonen allerdings einen Geschäftskredit benötigen, fehlen Ihnen die insolvenzgeschützten Mittel als Kreditsicherheit. Dieser im praktischen Geschäftsleben wichtige Aspekt bleibt in den bisher bekannten Vorschlägen für die Altersvorsorge der “kleinen Selbstständigen” unbeachtet. Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, Kreditbürgschaften für Kleingewerbetreibende leichter zugänglich zu machen. Denjenigen Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen, sollten dabei Vorteile eingeräumt werden. Auch damit würde sich der Kreis zu einem generationengerechten Rentensystem weiter schließen.
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