Studie: Jeder Vierte will nicht heiraten, aber trotzdem die gleichen finanziellen Vorteile wie verheiratete Paare.

 

Für jeden vierten Deutschen ist eine Heirat im Leben keine Option. Trotzdem möchten 41% der Befragten einer vom Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Select in Auftrag gegebenen Studie eheähnlich mit ihrem Partner zusammenleben. Junge Menschen zwischen 25 und 34 Jahren geben mit 57% an, dass sie nicht heiraten möchten, um ihre eigene Freiheit zu behalten. 42% ist Selbstbestimmung wichtig und 24% der Jüngeren geben an, dass ihnen eine Hochzeit zu traditionell ist. Dementsprechend möchten viele Paare frei und selbstbestimmt entscheiden, ob sie heiraten oder nicht. Dennoch fühlen sich besonders die jüngeren Befragten mit 62% durch die Entscheidung, nicht zu heiraten, finanziell benachteiligt. Diesen Nachteil möchten über die Hälfte ausgleichen, zum Beispiel mit einer gemeinsamen Vorsorge.

Verheiratete Paare haben steuerliche Vorteile und sind, ab Hochzeit, in einigen Versicherungen und Vorsorgeprodukten gemeinsam abgesichert. Unverheiratete Paare schließen meist alleine Versicherungen ab. Diese laufen gegebenenfalls innerhalb eines Haushalts doppelt und verursachen so höhere Kosten. “Bei Sachversicherungen können unverheiratete Paare mit Paar-Tarifen sparen. Dafür müssen lediglich beide Partner im Vertrag genannt werden. Der jeweils bestehende jüngere Vertrag kann dann bei der jeweiligen Gesellschaft aufgelöst werden.”, sagt Rilana Klaverkamp, Finanzberaterin bei Swiss Life Select. Bei einem unverheirateten Paar mit einem durchschnittlichen Einkommen und einer Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung können mit gemeinsam abgeschlossenen Policen jährlich circa 150 Euro gespart werden.

Schriftliche Vereinbarungen

Generell sollten in der Partnerschaft schriftliche Vereinbarungen festgehalten werden. Um im Krankheitsfall füreinander Entscheidungen treffen zu können und Auskünfte von Ärzten zu erhalten, bedarf es einer Vorsorgevollmacht. Gesonderte Patientenverfügungen ermöglichen zudem Mitbestimmung, falls der jeweils andere Partner erkrankt. Zusätzlich können sich unverheiratete Paare als gegenseitige Erben in einem Testament oder einem notariell beurkundeten Erbvertrag eintragen lassen. Um sich vor großen finanziellen Belastungen zu schützen, die ein Erbfall verursachen kann, empfiehlt Rilana Klaverkamp eine Risiko-Lebensversicherung: “Bei einer sogenannten Über-Kreuz-Versicherung können sich auch unverheiratete Paare absichern. Beide schließen dabei einen eigenständigen Vertrag ab, indem sie den Partner als versicherte Person angeben und sich selbst als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler einsetzen. Außerdem ist die Leistung im Falle eines Eintritts nicht erbschaftssteuerpflichtig.” Auch bei gemeinsamen Baufinanzierungen können unverheiratete Paare vorsorgen, indem sich beide ins Grundbuch eintragen lassen. Ebenso sollten beide Partner im Mietvertrag stehen, damit beide ein Anrecht auf die Wohnung haben.

 

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Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Das Thema Datenschutz spielt seit Jahren eine bedeutende Rolle für die Wirtschaft und die ebenfalls wachsende Online-Welt.

 

Das gilt für große Unternehmen ebenso wie für Onlineshop-Betreiber sowie Kleinunternehmen und Selbstständige mit eigener Website. Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 kamen weitreichende Änderungen hinzu, die bei vielen Unternehmen nach wie vor offene Fragen hinterlassen. Erst vor Kurzem hat ein Urteil des EuGH zum erforderlichen Cookie-Opt-In im Cookie-Hinweis für neue Aufregung gesorgt.

Das Rostocker InsurTech hepster (business.hepster.com) hat aus diesem Grund einen leistungsstarken DSGVO-Schutzbrief für Unternehmen und Selbstständige auf den Markt gebracht, der optimal auf die Anforderungen der EU-DSGVO und weiterer Datenschutzrichtlinien abgestimmt ist. Der Schutzbrief bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Streitfalls und eignet sich daher nicht nur für Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern beispielsweise auch für Vereine und Website-Betreiber.

Zu den Leistungen des neuen DSGVO-Schutzbriefes gehören unter anderem die Übernahme von Prozess- und Anwaltskosten im Falle eines Rechtsstreits bis zu einer Summe von 1 Million Euro, Hilfe bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und der Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Mitarbeiter sowie eine telefonische Rechtsberatung mit ausgewählten Spezialisten, die rund um die Uhr Soforthilfe bei Rechtsfragen bietet. Neben der DSGVO sind auch alle weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), inbegriffen.

Vertrieb läuft vorerst über B2B-Partner

Als ersten Partner für den Vertrieb des neuen DSGVO-Schutzbriefes konnte hepster den bekannten Dienstleister für Akten- und Datenvernichtung REISSWOLF gewinnen, der inzwischen über ein 360° Leistungsspektrum rund um ein sicheres Datenmanagement verfügt. Das Unternehmen bietet seinen Kunden ab sofort eine Buchung der Versicherung über die eigene Website an und ergänzt damit das Leistungsportfolio um einen zusätzlichen Servicebaustein. “Der DSGVO-Schutzbrief von hepster als durchdachte digitale Lösung, passt optimal zu unserem Unternehmensziel, dass wir unseren Kunden das Leben und Arbeiten mit Daten einfach machen möchten, indem wir Datenschutz im bzw. für Unternehmen immer wieder neu denken”, so Florian Buchter, Stellv. Vorstand Marketing und Vertrieb REISSWOLF, über die Kooperation mit hepster. “Ich bin sicher, dass es für Unternehmen jeder Größe immer wichtiger wird, den internen Datenschutz auszubauen und nicht nur technisch, sondern auch im täglichen Tun bestmögliche Datensicherheit zu erzielen. Für diese Themen stehen wir gerne als kompetenter Dienstleister zur Verfügung und bieten gute Lösungen wie jetzt mit dem DSGVO-Schutzbrief.”

Das Angebot richtet sich in erster Linie zwar an die Kunden von REISSWOLF, jedoch können auch Nicht-Kunden den DSGVO-Schutzbrief abschließen. Für den Vertrieb des DSGVO-Schutzbriefes wurde eine eigene Microsite mit allen Informationen zur Versicherung erstellt. Über diese kann der Versicherungsschutz komplett online mit nur wenigen Klicks abgeschlossen werden. Hierdurch ist es den Vertriebsmitarbeitern von REISSWOLF möglich, den DSGVO-Schutzbrief als exklusiven Mehrwert für Neu- und Bestandskunden anzubieten, ohne dabei umständliche Papierverträge ausfüllen zu müssen. Mit der Buchung wird der Versicherungsschutz zum ausgewählten Startdatum ohne weitere Prüfungen aktiviert.

Je nach Anzahl der Mitarbeiter wird der Versicherungsbeitrag individuell berechnet. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können den DSGVO-Schutzbrief beispielsweise für einen Jahresbeitrag von 150,- EUR abschließen. Direkt nach dem Abschluss erhalten die Kunden einen individuellen Zugang zum hepster Kundenkonto, in dem alle wichtigen Dokumente und Kontaktinformationen hinterlegt sind. Zusätzlich übernimmt hepster den kompletten Kundensupport sowie die Bearbeitung von Schadenfällen. Die Service-Mitarbeiter von hepster sind sowohl telefonisch, per E-Mail als auch im Live-Chat auf der eigenen Website erreichbar. Die Rechtsberatung sowie die Übernahme sonstiger Service-Leistungen wird in Zusammenarbeit mit der ROLAND Rechtsschutz abgewickelt.

Über hepster

hepsters Vision ist es, die Zukunft der Versicherung mithilfe modernster Technologien zu revolutionieren. Das Rostocker InsurTech entwickelt individuelle und maßgeschneiderte Versicherungsprodukte, die sich an den Bedürfnissen der Menschen von heute orientieren. Durch verschiedene Schnittstellen können diese nahtlos und vollkommen digital in die Prozesse von Kooperationspartnern integriert werden und sind somit für nahezu jede Branche zugänglich. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse vom Versicherungsabschluss über die Dokumentenerstellung bis zur Schadensabwicklung sind dabei digital und vollautomatisiert. Darüber hinaus ist hepster im Endkundengeschäft Europas Marktführer im Bereich der situativen Lifestyle-Versicherungen. Das Unternehmen wurde im Mai 2016 von Alexander Hornung, Christian Range und Hanna Bachmann gegründet und hat mittlerweile über 30 Mitarbeiter.

 

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MOINsure GmbH, Blücherstraße 41a, 18055 Rostock, Tel: +49 (0) 381 203 888 05, www.hepster.com

Im Bereich der Risikolebensversicherung und der Einkommenssicherung beschließen die Versicherungsgruppe die Bayerische und DELA Lebensversicherungen eine exklusive Kooperation.

 

Mit der DELA als Produktgeber und der Bayerischen als Vertriebspartner bieten die beiden neuen Kooperationspartner eine Risikolebensversicherung in zwei Varianten. Neben einer klassischen Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Leistung während der Vertragslaufzeit, bringen beide Versicherungen auch eine Risikolebensversicherung für Baufinanzierung mit fallender Versicherungssumme auf den Markt. Teil der gegenseitigen Partnerschaft ist zusätzlich, dass die DELA in Zukunft die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeiten-Policen der Bayerischen vertreiben wird.

„Mit den DELA Lebensversicherungen wissen wir die absoluten Experten auf dem Gebiet der Risikolebensversicherungen an unserer Seite“, sagt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Deshalb freuen wir uns sehr, unseren Kunden zusammen mit unserem Kooperationspartner fortan zwei echte Top-Policen auf dem Markt anbieten zu dürfen. Mit zwei starken und traditionsreichen Partnern im Rücken, wissen Kunden sich und ihre Liebsten im Fall der Fälle in den besten Händen.“

Die Risikolebensversicherungen der beiden Kooperationspartner zeichnen sich durch ihre besondere Einfachheit, Flexibilität, ihr klares und transparentes Bedingungswerk sowie einen großen Leistungsumfang aus. Unter anderem profitieren Kunden von garantierten Beiträgen, flexiblen Tarif- und Erhöhungsoptionen, Schutz-Services für die ganze Familie, wie dem DELA-Ersthilfe-Programm mit kostenloser psychologischer Betreuung der Hinterbliebenen und einer besonders attraktiven Preisgestaltung.

Zugleich empfehlen die DELA Lebensversicherungen die Produkte der Bayerischen im Bereich der Einkommenssicherung. Mit den BU–Lösungen sowie der innovativen Grundfähigkeitenversicherungen der Bayerischen bietet die DELA ihren eigenen Kunden und Vertriebspartnern in Deutschland zukünftig hervorragend bewertete Produkte an.

„Wir freuen uns, mit der Bayerischen einen starken und erfahrenen Partner gefunden zu haben, der Kundenorientierung und zeitgemäße Versicherungslösungen lebt wie wir. Wir sind davon überzeugt, dass das Angebot der Bayerischen unsere marktfähigen Lösungen ideal ergänzt und schätzen das Vertrauen, das die Bayerische uns mit der Kooperation entgegenbringt. Es ist richtungsweisend, dass hier zwei traditionelle Versicherungsgesellschaften ihre Stärken sinnvoll bündeln“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland.

Kunden können die beiden Tarife der DELA-Risikolebensversicherung sowohl online auf der Webseite www.diebayerische.de als auch über den Exklusiv- und Maklervertrieb der Versicherungsgruppe die Bayerische buchen. Die BU- und Grundfähigkeiten-Tarife der Bayerischen werden im Zuge des Relaunches der DELA-Webseite dort in Kürze verfügbar sein.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Wieder „A+ / sehr gut“

 

Die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) zeichnet sich laut der unabhängigen Ratingagentur Assekurata nach wie vor durch eine exzellente Sicherheitslage und Beitragsstabilität aus und bietet ihren Kunden durch ein breites Spektrum an Informationen und Dienstleistungen echte Mehrwerte rund um das Thema Gesundheit.

Seit Jahren gehört die SDK in unabhängigen Vergleichen und Analysen zu den besten privaten Krankenversicherern. Insbesondere, wenn es um eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik geht. Dies bescheinigte die renommierte Ratingagentur Assekurata der SDK kürzlich erneut durch die  Auszeichnung mit der Note „A+/sehr gut“. „Wir streben danach, uns als Gesundheitsspezialist stetig weiterzuentwicklen“, so der Vorstandsvorsitzende der SDK, Dr. Ralf Kantak. „Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stehen für uns die Interessen unserer Mitglieder im Mittelpunkt, nicht kurzfristige Rendite. Daher legen wir großen Wert auf eine nachhaltige Tarifpolitik und eine seriöse Kapitalanlage, gerade in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen. Die wiederholte Auszeichnung durch Assekurata bestätigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.“

Das Rating setzt sich aus fünf Teilqualitäten zusammen, für die Assekurata jeweils auch eine Einzelbewertung vergibt und die im Gesamturteil unterschiedlich gewichtet werden. Besonderen Wert legt die Agentur dabei auf die Kategorien Sicherheit und Kundenorientierung. Beides Bereiche, in denen die SDK seit Jahren durch hervorragende Ergebnisse glänzt.

Sicherheit

Bei der „exzellenten“ Bewertung der Sicherheitslage der SDK hebt Assekurata im Abschlussbericht besonders die weit überdurchschnittliche Eigenkapitalquote von 23,3 Prozent hervor (Markt: 16,9 Prozent). Auch bei der sogenannten SCR-Quote, einer aufsichtsrechtlichen Sicherheitsmittelquote nach Solvency II, übertrifft die SDK den Branchenschnitt bei weitem, nämlich um über 150 Prozentpunkte.

Erfolg

Die Mitgliederorientierung der SDK schlägt auch in der Teilqualität Erfolg zu Buche, die mit „sehr gut“ bewertet wird. Denn durch die überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit und Beitragsstabilität weist die SDK eine hohe Bestandsfestigkeit und eine sehr geringe Quote von Nicht-Zahlern auf. Assekurata hebt zudem die seriöse und sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie hervor.

Beitragsstabilität

Die Tarifpolitik der SDK ist laut Assekurata besonders nachhaltig und erhält somit zum wiederholten Mal eine „exzellente“ Bewertung. Im Zeitraum der vergangenen zehn Jahre (2010-2019) erhöhten sich die Beiträge für Angestellte und Selbständige (Nicht-Beihilfe) bei der SDK durchschnittlich lediglich um 3,3 Prozent. Dagegen liegt der Durchscnitt der von Assekurata untersuchten Unternehmen bei 4,2 Prozent. Als weiteres Qualitätsmerkmal sieht Assekurata die Tatsache, dass bei der SDK in der Vollversicherung keine klassischen Paralleltarife existieren. So reduzieren sich der Wechseldruck und unerwünschte Bestandsbewegungen auf ein Minimum.

Wachstum/Attraktivität am Markt

Im Hinblick auf ihr Wachstum bewertet Assekurata die SDK mit „zufriedenstellend“, was laut Abschlussbericht u.a. mit der allgemeinen Branchenentwicklung zusammenhängt. Nach Auffassung der Rating-Agentur bestehen für die SDK gute Aussichten, zukünftig durch die geplante Einführung neuer Zusatzprodukte und den Einstieg ins Online-Direktgeschäft stärker zu wachsen. Wachstumsimpulse sieht Assekurata auch im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung, bei der im kommenden Jahr ebenfalls neue Tarife an den Markt gehen sollen. Positiv bewertet wird in diesem Zusammenhang ebenso die enge Zusammenarbeit mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Kundenorientierung

Grundlage für die „sehr gute“ Bewertung der Kundenorientierung der SDK stellt unter anderem eine durch Assekurata durchgeführte Kundenbefragung dar. Hier punktet die SDK nicht nur in Sachen Kundenzufriedenheit, auch die Kundenbindung ist überdurchschnittlich. So antworten 71 Prozent der Vollversicherten auf die Frage, ob für Sie nur die SDK in Frage kommt, mit „Ja, ganz bestimmt“ oder „eher wahrscheinlich“. Bei den Zusatzversicherten liegt die Antwortquote bei über 75 Prozent. Besonders positiv hervorgehoben wird im Bericht auch die hausinterne Gesundheitsberatung für Mitglieder sowie die Ausweitung des digitalen Serviceangebots durch eine App als elektronische Gesundheitsakte für Vollversicherte und die SDK-App für alle Kunden zur Einreichung der Rechnungen.

 

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Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de

Nur jeder sechste Befragte glaubt, dass die gesetzliche Rente reicht

 

Das Thema Altersvorsorge löst bei sehr vielen Deutschen Unsicherheit und starke Ängste aus. Das ergibt die aktuelle Befragung „Deutschland im Alter – Deutsche Bank Vorsorgereport“. Für die repräsentative Studie hat die Deutsche Bank mit Unterstützung des Meinungsforschungsinstituts Ipsos im Oktober 3.200 und im November knapp 900 Bundesbürger im Alter zwischen 20 und 65 Jahren befragt. Die Studie blickt damit auf die Altersgruppe, die sich aktuell in der Beitrags- und Planungsphase für ihre Altersvorsorge befindet.

Vertrauen in die gesetzliche Rente erschüttert

75 Prozent der Befragten nehmen wahr, dass Altersarmut in Deutschland weit verbreitet ist. Die Mehrheit der Befragten ist zudem davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente im Ruhestand nicht ausreichen wird: Nur 17 Prozent der Befragten glauben ihren Ruhestand durch die gesetzliche Rente abgesichert. Dagegen meinen 70 Prozent, dass die gesetzliche Rente im Alter nur eine Grundversorgung leisten wird. Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) erwarten sogar, dass das gesetzliche Rentensystem über kurz oder lang zusammenbrechen wird. Zur Unsicherheit trägt auch die Sorge bei (71 Prozent), dass das Renteneintrittsalter weiter erhöht wird. Aus dieser Gemengelage resultiert, dass eine Mehrheit der Befragten (51 Prozent, Stand Oktober) Angst vor eigener Altersarmut hat.

Viel Zustimmung für die Grundrente – aber noch keine Lösung des Problems

In der zweiten Befragung der Deutschen Bank unmittelbar nach dem Beschluss zur Grundrente Mitte November zeigte sich, dass die Einführung der Grundrente von 67 Prozent der Befragten befürwortet wird. Allerdings steigt die Angst vor Altersarmut im Vergleich zur Befragung im Oktober leicht auf 55 Prozent. Hintergrund ist, dass die Entscheidung zur Grundrente zwar richtig war (67 Prozent, siehe oben), aber nur aus Sicht einer Minderheit der Befragten (22 Prozent) das Problem einer ausreichenden Altersvorsorge löst. Knapp die Hälfte (47 Prozent) geben an, dass die Grundrente für sie keine Bedeutung hat.

Private Vorsorge für viele ein Muss

Entsprechend hoch ist das Bewusstsein, dass private Altersvorsorge notwendig ist, um den eigenen Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu können. Mehr als zwei Drittel der Befragten (71 Prozent) sind davon überzeugt. Gerade Personen mittleren Alters (35 bis 54 Jahre) sind dieser Auffassung (75 Prozent Zustimmung), und auch Besserverdienende haben die Notwendigkeit erkannt, privat fürs Alter zu sparen. 80 Prozent derjenigen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 Euro und mehr wollen privat vorsorgen, aber lediglich 58 Prozent der Menschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.500 Euro stimmen dem zu.

Jeder Zweite würde gerne vorsorgen – kann es aber nicht

Die Hälfte (49 Prozent) der Befragten ist bei der privaten Altersvorsorge nach eigener Angabe bereits selbst aktiv geworden. Allerdings sind 58 Prozent der Befragten nicht sicher, ob ihre bisherigen Maßnahmen ausreichen, um für den Ruhestand vorzusorgen, oder glauben, dass dies nicht der Fall ist. Dramatisch: Jeder Zweite (47 Prozent) würde gerne für das Alter sparen – hat dafür nach eigener Angabe aber kein Geld zur Verfügung.

„Gefühlte“ Ansparlücke von durchschnittlich 150 Euro pro Monat

Aktuell legen die Befragten nach eigenen Angaben im Durchschnitt (Median) 50 Euro pro Monat privat für das Alter zur Seite. Gebraucht würde nach eigener Einschätzung jedoch eine Sparrate von 200 Euro. So ergibt sich eine „gefühlte“ Ansparlücke von 150 Euro. Diesen Betrag würden die Befragten im Mittel gerne zusätzlich sparen. Regional ist die „gefühlte“ Ansparlücke mit 227 Euro in Stuttgart am höchsten. Allerdings sind lediglich 33 Prozent bereit, sich heute für eine sichere Altersvorsorge bei ihren Ausgaben einzuschränken. Interessanterweise sehen 41 Prozent in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit für eine verpflichtende private Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer.

Thüringer benötigen im Alter am wenigsten, Frankfurter am meisten

Gefragt nach dem Betrag, den man im Ruhestand monatlich voraussichtlich benötigt, nennen die Befragten 1.500 Euro (Median). Die Spanne liegt hier meist zwischen 1.100 und 2.000 Euro. Regional gibt es Unterschiede. Während in den westdeutschen Bundesländern 1.500 Euro als Durchschnittswert genannt werden, wird, sind es in den ostdeutschen Bundesländern 1.400 Euro. Die Thüringer beispielsweise geben mit 1.200 Euro den geringsten Wert an. Und auch in den großen Städten variiert die Wahrnehmung über die finanziellen Bedürfnisse im Alter. Die Frankfurter geben 2.000 Euro an, die Berliner nennen 1.500 Euro.

Schlechter Informationsgrad zur Altersvorsorge

Nur knapp jeder Dritte (30 Prozent) fühlt sich ausreichend zum Thema Altersvorsorge informiert. Für 56 Prozent sind Altersvorsorgeprodukte oft zu unverständlich und 36 Prozent geben an, dass das Thema Altersvorsorge insgesamt zu komplex sei. Dies gilt mit 49 Prozent in besonderem Maße für die 20- bis 34-Jährigen. Gute und verlässliche Informationen bekommt man aus Sicht von 60 Prozent der Befragten in einem persönlichen Gespräch, sei es bei einer Bank, einer Versicherung oder einem Finanzvermittler. Das Internet als verlässliche Informationsquelle kommt auf 46 Prozent.

Sicherheit bei Altersvorsorgeprodukten am wichtigsten

Bei privaten Altersvorsorgeprodukten ist Sicherheit das Hauptthema: 72 Prozent der Befragten legen hierauf Wert. Als sichere Anlage für die Altersvorsorge gelten Immobilien. Aus Sicht von 61 Prozent der Befragten sollte der Staat deshalb bei Bau und Kauf stärker fördern. Bei Geldanlagen, zum Beispiel in Wertpapiere, steht ein Kapitalschutz im Vordergrund: Für 53 Prozent wäre ein Kapitalschutz sinnvoll, so dass man die eingezahlten Beiträge nicht verlieren kann. Dafür wird auch eine geringere Rendite in Kauf genommen.

Über die Studie

Die Deutsche Bank führte die repräsentative Studie „Deutschland im Alter – Deutsche Bank Vorsorgereport“ mit Unterstützung des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos in Deutschland durch. In einer Online-Befragung wurden das Verhalten und die Meinung zur Altersvorsorge von 3.200 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren im Zeitraum vom 10. bis 27. Oktober 2019 erhoben. Die Studie fokussiert somit auf die Altersgruppe, die sich aktuell in der Beitrags- und Planungsphase für ihre Altersvorsorge befindet. Dazu wurden in allen 16 Bundesländern jeweils 200 Interviews durchgeführt – repräsentativ nach den Merkmalen Alter und Geschlecht des jeweiligen Bundeslandes. Um dann repräsentative Aussagen für Gesamtdeutschland treffen zu können, wurden die 16 Bundesländer entsprechend ihrer Einwohnerzahlen gewichtet und damit an die amtliche Struktur angepasst. Weiterhin fanden jeweils 200 Interviews in fünf Städten (Düsseldorf, Frankfurt, Köln, München und Stuttgart) statt, wiederum repräsentativ nach Alter und Geschlecht für die jeweiligen Städte.

 

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Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 910-00, Fax: +49 69 910-34 225, www.db.com

Lebensversicherer verschweigen tatsächliche Rendite

 

Die Lebensversicherer geben derzeit bekannt, wie sie in 2020 die Versicherten an ihren Überschüssen beteiligen wollen. Die dabei genannten Verzinsungen beziehen sich jedoch nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, wie Verbraucher*innen fälschlich suggeriert wird, sondern nur auf einen Teil davon. Je nach Kostenbelastung und Vertragsdauer fällt die „echte“ Rendite (also die Beitragsrendite) daher häufig um einiges niedriger aus. „Wenn ein Versicherer drei Prozent Überschussbeteiligung deklariert, dann kommt letztlich nur ein Bruchteil davon beim Kunden an“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Versicherer verschweigen aber diese Tatsache und geben Versicherten damit keine Chance, sich ein ehrliches Bild zu machen. „Die deklarierten Überschüsse sind für die Kundinnen und Kunden genauso aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge“, so Kleinlein.

Der mathematische Hintergrund: Die genannte Überschussbeteiligung wirkt nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, sondern lediglich auf den Sparanteil der gezahlten Versicherungsprämie. Der Sparanteil ist der Betrag, der nach Abzug von Verwaltungs-, Risiko- und Abschlusskosten übrigbleibt. „Der Sparanteil beträgt oft nur 80 Prozent von dem, was an den Versicherer gezahlt wird“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die tatsächliche Gesamtverzinsung der eingezahlten Beiträge fällt damit deutlich geringer aus. Bei einem Vertrag über 12 Jahre und einer Überschussbeteiligung in Höhe von drei Prozent sowie einem Sparanteil von 80 Prozent führt dieses im Modellfall zu einer Negativrendite in Höhe von -0,4%. „Auch bei drei Prozent Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Rendite sogar negativ werden“, erläutert Kleinlein.

Trotzdem werben Marktführer Allianz, AXA und viele weitere Unternehmen für das kommende Jahr mit vermeintlich hohen Überschüssen. In der Werbung verheimlichen sie jedoch, dass die Verzinsung nur auf die Sparbeiträge wirkt. „Wenn die Versicherer nicht erklären, dass die deklarierte Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil wirkt, werden die Versicherten gezielt in die Irre geführt“, deutet Kleinlein dieses Verhalten der Versicherer. Würden die tatsächlichen Renditen veröffentlicht, so wäre zu erwarten, dass noch deutlicher wird, dass die Angebote der Lebensversicherer unattraktiv und ineffizient sind. „Die Intransparenz mit der Überschussdeklaration ist ein wichtiger Baustein im legalen Betrug der Lebensversicherer“, macht der Verbraucherschützer daher deutlich. „Die Aufsichtsbehörde sollte diesem Treiben ein Ende bereiten und die Versicherten vor falschen Renditeerwartungen schützen.“

 

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmalig die Bedingungswerke der Erwerbsunfähigkeitversicherer untersucht.

 

Das neue M&M Rating Erwerbsunfähigkeit erhöht die Transparenz somit maßgeblich. MORGEN & MORGEN attestiert einem der 29 analysierten Tarife von 18 Versicherern die beste Bewertung und weitere neun Tarife erhalten eine sehr gute Bewertung.

Die Experten von MORGEN & MORGEN haben im Rahmen des neuen M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit die Tarife der Versicherer einer ausführlichen Analyse unterzogen. „Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie die einzige Möglichkeit die Arbeitskraft abzusichern, da sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit verknüpft, ein Erwerbseinkommen zu erzielen“, unterstützt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Produkt & Analyse bei MORGEN & MORGEN, die Entscheidung für das neue Rating.

Andere Absicherungsprodukte bilden diese Verknüpfung nicht ab, sondern definieren konkrete gesundheitliche Ereignisse. Es besteht also eine Lücke in der Einkommensabsicherung, die der abstrakte Leistungsauslöser in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichert.

Das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit ist tarifbezogen und beinhaltet ausschließlich die Bedingungsanalyse auf Basis der einzelnen Tarife. Das Rating bewertet mit 1 bis 5 Sternen und die Grundlage hierfür bilden 24 Leistungsfragen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die (Bedingungs-)Qualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht dabei im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.

Nur ein Anbieter erhielt eine 5-Sterne-Bewertung, da einzig dieser Tarif bei einer Restleistungsfähigkeit von drei bis sechs Stunden greifen würde – analog zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. „Wir befürworten es sehr, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wieder in den Fokus und somit in das Bewusstsein der Vermittler gerückt wird“, so das Fazit von Andreas Ludwig.

 

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MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Im Bundesgesundheitsministerium herrscht Hochbetrieb. Fast jede Woche gibt es ein neues Gesetz.

 

„Nachdem MDK-Reformgesetz und Masernschutzgesetz bereits den Bundestag passiert haben, wird dort wohl in Kürze das Betriebsrentner-Entlastungsgesetz durchgewinkt werden“, erwartet Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Der Entwurf liegt bereits vor und bedient eine wichtige Wählerklientel. Rund vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, werden ab 2020 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ bereits. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn drückt aufs Tempo, denn das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat ist keine Hürde, denn er muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Kassen leisten Widerstand – Drei Milliarden Euro Einbußen

Das Thema ist alt und keiner will die Medien-Schelte auf sich ziehen. „Bisher werden Betriebsrenten, die über dem Freibetrag von 155,75 Euro lagen, voll verbeitragt“, sagt der Kassenexperte. „Rentner zahlen also vereinfacht gesagt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag.“ Brisant an der neuen Regelung ist nicht die Anhebung des Freibetrags auf 159,25 Euro, sondern die Gegenfinanzierung dafür, dass bei Überschreiten dieser Hürde nur mehr der überschießende Rest zählt und dass künftig die Kassen nur mehr den halben allgemeinen Beitragssatz verlangen dürfen. „Das führt praktisch über Nacht zu Mindereinnehmen von 1,2 Milliarden Euro“, sagt Thomas Adolph. „Man nimmt das Geld einfach aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als gäbe es kein morgen.“ Von 2020 bis 2023 wird sie um drei Milliarden Euro geschröpft, danach müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle selbst in voller Höhe tragen. Jedesmal geht es um Geld, das freiwillig und pflichtversicherte Kassenmitglieder eingezahlt haben oder einzahlen müssen. Zudem ist der aktuelle Kontostand nur eine Momentaufnahme. Laut Bertelsmann-Stiftung werden der Gesetzlichen Krankenversicherung nach aktuellen Berechnungen bis 2040 fast 50 Milliarden Euro fehlen. Grund: Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben geht auseinander.

Kassen sind zu Veränderungen bereit – Protest gegen das Schröpfen der Mitglieder

Die Kassen sind keine Bremser, der Verwaltungsrat hatte bereits im August 2018 für die Anwendung des halben allgemeinen Beitragssatzes (sowie – ab 2019 – des halben Zusatzbeitragssatzes) gestimmt. Das Votum galt für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen. „Schon damals aber hatte man klargemacht, dass man wohl eine Kompensation erwarten dürfe“, berichtet der Krankenkassen-Kenner. Jetzt stellt der GKV-Spitzenverband zur Debatte, dass das Instrument und die Höhe der Gegenfinanzierung nicht sachgerecht sind. Da Zielsetzung des Gesetzgebers die Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge ist, handelt es sich um eine krankenversicherungsfremde Maßnahme. Die Gegenfinanzierung ist daher aus Steuermitteln sicherzustellen. Nebenbei bemerkt ist die Argumentation des BGM ohnehin fadenscheinig. Wenn Spahn erklärt, „Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden“, kann er nur die Zukunft adressieren – das Gesetz aber begünstigt ausschließlich Betriebsrentner, deren Zuversicht lange Jahre zurückliegt.

Hetze nicht nachzuvollziehen – Umsetzung nicht von heute auf morgen möglich

Die Krankenkassen sehen die Frist zur Umsetzung der Regelungen als „sehr ambitioniert“ an. Der Spitzenverband geht davon aus, dass die Zahlstellen eine deutlich längere Vorlaufzeit brauchen. Die jeweiligen Abrechnungsprogramme der Leistungserbringer müssen umgestellt werden. Dasselbe gilt für die Umsetzung der neuen Regelungen in den Systemen der Krankenkassen.

 

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Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Die Digitalisierung ist gekommen, um zu bleiben. In sämtlichen Bereichen der Versicherungsunternehmen – und naturgemäß in der IT – ist dieses Thema daher dauerhaft in der Diskussion. Dies zeigte sich auch beim Messekongress „IT für Versicherungen“ der Versicherungsforen Leipzig.

 

Bereits zum elften Mal fand am 26. und 27. November 2019 der Messekongress „IT für Versicherungen“ in Leipzig statt. Knapp 500 Teilnehmer trafen sich in diesem Jahr, um den Keynotes und zahlreichen weiteren Vorträgen zu lauschen sowie auf der Ausstellermesse mit über 40 Dienstleistern zu netzwerken.

Die Vorträge des Messekongresses näherten sich dem Thema von unterschiedlichen Seiten. In der ersten Keynote erläuterte Prof. Dr. Marco Gercke, Cybercrime Research Insititute, die Relevanz von Sicherheitsmaßnahmen in den immer digitaler werdenden Unternehmen. In einer Live-Simulation nahm er das Auditorium mit in einen Cyberangriff gegen ein fiktives Unternehmen. Im Rahmen von Abstimmungen mussten die Teilnehmer Entscheidungen treffen, wie sie als Geschäftsführer im Fall eines Cyberangriffs handeln würden, ob man beispielsweise Lösegelder bei Ransom-Angriffen zahlen würde oder die Polizei eingeschaltet werden soll. Als Fazit seiner kurzweiligen Simulation stand für alle außer Frage, dass Unternehmen sich auf den Ernstfall eines Cyberangriffs vorbereiten müssen und vorab eine grundsätzliche Strategie für den Fall der Fälle ausgearbeitet werden sollte. Nur so sei man bei einem echten Angriff handlungsfähig.

Konkretere Herausforderungen der Branche thematisierte in ihrer Keynote Dorothée Appel, CIO & CDO der Zurich Deutschland Gruppe. Sie ist der Meinung, dass der Begriff „Digitalisierung“ in den letzten Jahren einen enormen Wandel durchlebt hat. Galt ein Unternehmen früher als erfolgreich, wenn Prozesse automatisiert werden konnten und fehlerfrei abliefen, wird heute Erfolg viel mehr daran gemessen, ob Unternehmen es schaffen, ihren Kunden eine angenehme Customer Journey zu liefern und dies IT-seitig gut umzusetzen. Zunehmend wichtig werden aktuell überdies Plattform-Business-Modelle. Als große Herausforderung sieht Appel daher, dass Versicherer sich parallel in vielen Dimensionen digitalisieren müssen – Altsysteme müssen abgelöst, die Customer Journey weiter optimiert und Plattform-Modelle technisch umgesetzt werden. Unternehmen müssen sich daher der Frage stellen, welche Projekte priorisiert und mit dem meisten Budget ausgestattet werden sollen. Appel ist zudem der Überzeugung, dass vor allem ein neues Führungsverständnis erforderlich ist, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.

Erstmals wurde auf dem Messekongress „IT für Versicherungen“ in diesem Jahr eine Start-up-Session durchgeführt. Sechs junge Unternehmen, claimsforce, Lucy Security, paperfly, Statice, Tech11 sowie WechselGott, präsentierten dem Plenum ihre innovativen Geschäftsmodelle und zeigten, wie ihre Geschäftsmodelle die Versicherer unterstützen können.

Zusätzlich zu den Keynotes und der Start-up-Session bot der Messekongress „IT für Versicherungen“ den Teilnehmern in diesem Jahr 18 Fachforen zu verschiedenen Schwerpunktthemen. Neben klassischen Fragestellungen der IT wie der Modernisierung von Kernsystemen, Prozessautomatisierung und IT-Infrastruktur gab es auch Vorträge zu Trendthemen wie Agilität sowie zur Nutzung von Cloud-Lösungen und künstlicher Intelligenz in Versicherungen. Erfahrungsberichte kamen beim diesjährigen Messekongress dabei unter anderem aus den Häusern der Bayerischen, der Rheinland Versicherung, Basler Versicherung, R + V sowie der uniVersa.

Vor allem die neuen technologischen Möglichkeiten erhielten im Fachprogramm große Aufmerksamkeit. Die Signal Iduna stellte beispielsweise eine App vor, mit der Kunden eine Übersicht über ihre Vertragsdetails erhalten, den Krankenversicherer kontaktieren können uvw. Erfolgsfaktor hier war die Einbeziehung der Kunden bei der Entwicklung. Auch das Feedback der Kunden aus den Appstores wird aktiv zur Weiterentwicklung genutzt. Auch die ERGO experimentiert mit neuen Technologien. In explorativen Units und Labs werden daher neue Technologien ausprobiert und vertestet. Auf diese Weise will der Versicherer fit sein für den Zeitpunkt, an dem die aufkommenden Technologien reif für den Massenmarkt sind. Auf dem Messekongress wurde der Test der Blockchain-Technologie vorgestellt. Gemeinsam mit den Versicherungsforen Leipzig hat die ERGO auf Basis der Blockchain eine App entwickelt, mit deren Hilfe sich Mitarbeiter gegenseitig belohnen können. So konnten die Entwickler die neue Technologie tatsächlich anwenden und Erfahrungen damit sammeln.

Einmal mehr zeigte der Messekongress „IT für Versicherungen“, dass es viel Diskussionsbedarf – sowohl zu neuen als auch zu altbekannten Themen der Branche – gibt. Auch im kommenden Jahr bieten die Versicherungsforen Leipzig daher Gelegenheit zum Austausch. Der 12. Messekongress „IT für Versicherungen“ findet am 24. und 25. November 2020 in Leipzig statt. Wer an der diesjährigen Veranstaltung nicht teilnehmen konnte, findet auch im Nachgang viele interessante Eindrücke und Inhalte des Messekongresses „IT für Versicherungen“ auf dem Live-Blog: www.versicherungsforen.net/it-live

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter www.assekuranz-messekongress.de/it

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungsforen Leipzig GmbH, Querstraße 16, D-­04103 Leipzig, Tel: +49 (0) 341 / 1 24 55­19, www.versicherungsforen.net

AMC und ServiceValue haben im neunten Jahr in Folge das Thema “Nachhaltige Kundenorientierung in der Assekuranz” auf den Prüfstand gestellt.

 

Basis ist eine Befragung unter Versicherungskunden. Wie beurteilen Versicherungsnehmer ihre Versicherer zu den Themen „Interesse an langfristiger Kundenbeziehung“, „Belohnung von Kundentreue“, „Proaktive Angebote“, „Verlässlichkeit von Aussagen“ sowie „Partnerschaftliche und gerechte Kundenbeziehung“?

Zur Bewertung der Kundenurteile werden die Ergebnisse zu einem Indexwert zwischen 0 und 100 verdichtet. Unternehmen, die einen Index von mehr als 60 erreichen, werden traditionell beim AMC-Herbstmeeting ausgezeichnet. In diesem Jahr waren dabei (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, AXA, Canada Life, Die Continentale, KRAVAG, R+V, Standard Life, VPV, Zurich.

“Eine verlässliche, proaktive Betreuung, ein partnerschaftlicher Umgang miteinander, die Belohnung von Kundentreue sowie sozial verantwortliches Handeln mit Anreizvermittlung zum umweltbewussten Verhalten sind Anforderungen an die Assekuranz, die bei den Kundenbefragungen auf die Ergebnisse einwirken”, erläutert Dr. Claus Dethloff, Geschäftsführer beim AMC-Partner ServiceValue.

“Wir gratulieren den diesjährigen Preisträgern herzlich!”, so Dr. Frank Kersten, Geschäftsführer des AMC. “Nachhaltige Kundenorientierung ist in Zeiten der Digitalisierung ein absolutes Muss! Unser Award gibt den Teilnehmern seit neun Jahren mit der individuellen Auswertung ihrer Ergebnisse einen wichtige Rahmen zur Beurteilung ihrer Aktivitäten.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

“Die Rentenversicherung wird das Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro abschließen”, teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit.

Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage

Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde damit bis Jahresende auf rund 40,7 Milliarden Euro ansteigen, so Gunkel. Dies entspreche 1,8 Monatsausgaben. Die Nachhaltigkeitsrücklage werde jedoch in den kommenden fünf Jahren bis auf den Bereich ihrer Mindesthöhe zurückgehen. “Dies hat vor allem demografische Gründe, denn die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich aktuell dem Rentenalter.”

Entwicklung des Beitragssatzes

Gäbe es keine Untergrenze bei der Festlegung des Beitragssatzes, so könnte dieser wegen der guten Finanzlage im nächsten Jahr von 18,6 auf 18,3 Prozent gesenkt werden, so Gunkel. Das 2019 in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz schließe jedoch bis 2025 eine Reduzierung unter 18,6 Prozent aus. Der Beitragssatz bleibe daher in den kommenden Jahren stabil. Erst 2025 werde er voraussichtlich steigen, aber mit 19,8 Prozent die bis dahin geltende gesetzlich festgelegte Obergrenze von 20 Prozent nicht erreichen. Bis 2035 sei mit einer schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes auf 22,3 Prozent zu rechnen.

Entwicklung des Rentenniveaus

Das Rentenniveau werde laut Gunkel im kommenden Jahr von derzeit 48,2 auf 48,1 Prozent sinken. Ab 2021 werde dann die bis 2025 geltende Haltelinie von 48 Prozent wirken. Danach sei bis 2035 mit einem weiteren Absinken auf 44,1 Prozent zu rechnen. Das Rentenniveau bleibe damit über der bis 2030 geltenden Untergrenze von 43 Prozent.

Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen

Nach Gunkels Worten habe die anhaltend gute finanzielle Lage dazu geführt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Leistungsverbesserungen und -ausweitungen politisch umgesetzt wurden. “Offenbar verleitete das Finanzpolster aber auch dazu, nicht alle diese Maßnahmen sachgerecht zu finanzieren”, kritisierte Gunkel. Dies gelte insbesondere für den erfolgten weiteren Ausbau der sogenannten Mütterrente, der überwiegend aus Beitragsmitteln vorgenommen wurde. Eine solche Fehlfinanzierung dürfe sich bei der geplanten Grundrente nicht wiederholen. “Wir fordern, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente nun auch im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob die zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben vorgesehene Finanztransaktionssteuer gelingt oder nicht. Es darf nicht sein, dass erneut die Beitragszahler zur Finanzierung einer nicht beitragsgedeckten Leistung herangezogen werden”, erklärte Gunkel.

Der vollständige Bericht ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.

 

Verantwortlich für den Beitrag:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Tel: 030/ 865-0, Fax: 030/ 865 27240, www.drv-bund.de

Katrin Rieger leitet Reisevertrieb Deutschland

 

Die HanseMerkur, einer der marktführenden Reiseversicherer Deutschlands, ist im vergangenen Jahrzehnt rasant gewachsen und hat ihre Beitragseinnahmen verdoppelt. Jetzt will Vorstandsmitglied Johannes Ganser mit einer neuen Vertriebsstruktur den Expansionskurs im Inland und international ausbauen. Dafür werden ab dem 1. Januar 2020 die Bereiche Reisevertrieb Deutschland (RD) und Reisevertrieb International & Online (RI) zukunftsweisend aufgestellt. Für den Bereich RD konnte die Airlinerin Katrin Rieger gewonnen werden, die von der Eurowings zur HanseMerkur nach Hamburg wechselt.

„Durch unser starkes Wachstum in allen Geschäftsfeldern war es an der Zeit, unsere Strukturen für den weiteren Ausbau des Geschäfts in Deutschland, in den ausländischen Märkten und im Onlinevertrieb anzupassen und uns zukunftsweisend aufzustellen“, so Johannes Ganser, Vorstandsmitglied der HanseMerkur. „Mit der neuen Struktur sollen nicht nur die bestehenden Partner noch besser betreut werden, sondern wir nehmen damit auch strategische Weichenstellungen für weiteres Wachstum in Deutschland und international vor.“

Reisevertrieb Deutschland

Touristische und nicht-touristische Partner aus Deutschland werden ab dem 1. Januar 2020 im Bereich Reisevertrieb Deutschland (RD) betreut. Neben dem Ziel der Gewinnung neuer Partner, z.B. Spezialveranstalter, und der Entwicklung innovativer Produkte liegt der Fokus dieser Vertriebseinheit auf der exzellenten Partnerbetreuung und -bindung.

Katrin Rieger leitet Reisevertrieb Deutschland

Die Leitung des Bereichs Reisevertrieb Deutschland (RD) übernimmt zum 1. Januar 2020 mit Katrin Rieger eine erfahrene Managerin, die viele Jahre in den Bereichen Vertrieb, Produkt und Online gearbeitet hat. Die 41-Jährige, die zuletzt als Senior Director Customer Experience & Product bei Eurowings in Köln arbeitete, begann 2001 nach ihrem Studium in Business and Tourism an der Cologne Business School und der University of Hertfordshire als Marketing Managerin bei der Deutschen Lufthansa AG und wechselte fünf Jahre später zur germanwings GmbH. Seit März 2016 war sie bei Eurowings tätig, wo die zweifache Mutter 24 Mitarbeiter führte und die Verantwortung für die Nebenerlöse mit einem Volumen von über 400 Mio. Euro innehatte. „Ich freue mich auf mein neues Aufgabengebiet, auf die Rückkehr in meine norddeutsche Heimat und auf die Arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der HanseMerkur, die ich schon über die langjährige Kooperation mit Eurowings kennen- und schätzenlernen durfte“, so die geborene Cuxhavenerin.

Reisevertrieb International & Online

Im neuen Bereich Reisevertrieb International & Online (RI) werden ab Jahresbeginn 2020 alle internationalen Aktivitäten Off- und Online gebündelt. Die entstehenden Synergien sowie der Kompetenzaufbau unterstützen das strategische Ziel der Internationalisierung. Eigene Websites sind ein zentraler Baustein der Erschließung von weiteren internationalen Märkten. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Erschließung weiterer Länder Voraussetzung dafür, bestehende Online-Partner zu binden und neue zu akquirieren.

Kommissarische Leitung: Vera Scheuermann

Die kommissarische Leitung des Bereichs Reisevertrieb International & Online – mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz – übernimmt Vera Scheuermann, die seit September 2015 bei der HanseMerkur Reiseversicherung arbeitet, seit Februar 2017 als Vertriebsdirektorin Online & International Sales.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HanseMerkur Versicherungsgruppe, Siegfried­-Wedells-­Platz 1, ­20354 Hamburg Tel.: 040/4119­0, Fax: 040/4119­3257, www.hansemerkur.de

Negative Publizität, Klimawandel-Klagen, Insolvenzen und politische Risiken haben zunehmend Auswirkungen auf Geschäftsleiter und Führungskräfte (D&Os)

 

Das Spektrum der Risiken für Vorstände und Führungskräfte – sowie die daraus resultierenden Schadenszenarien – haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Eine aktuelle Studie der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) beleuchtet fünf Megatrends, die im Jahr 2020 und darüber hinaus erhebliche Auswirkungen auf das Top-Management haben werden. Der Bericht untersucht auch jene Faktoren, die nach einer Phase anhaltender Großschäden nun Veränderungen im D&O-Versicherungsmarkt (Director‘s and Officer’s/Managerhaftpflicht) bewirken.

  1. Mehr Rechtsstreitigkeiten aufgrund von „schlechter Presse“

„Die AGCS beobachtet mehr Klagen gegen Unternehmensleiter, die nicht unbedingt durch schlechte Finanzergebnisse begründet sind, sondern aus kritischen Nachrichten oder Reputationskrisen resultieren“, sagt Shanil Williams, weltweit verantwortlich für Financial Lines bei AGCS. „Solche Szenarien beinhalten Probleme mit Produkten, von Menschen verursachte Vorfälle, Umweltkatastrophen, Korruptionsfälle oder Cyberangriffe.“ Solche kritischen Ereignisse führen oft zu erheblichen Aktionärsklagen, wenn negative Medienberichte einen Kursrückgang oder behördliche Ermittlungen auslösen. Von den 100 größten Wertpapierbetrugsfällen in den USA gehen 59% auf solche öffentlichen Ereignisse zurück. Beispielsweise gab es zahlreiche Ansprüche im Zuge der #metoo-Bewegung, bei der Unternehmensleitern mitunter vorgeworfen wird, eine „toxische“ Unternehmenskultur zumindest geduldet zu haben. Auch Cyberereignisse führen häufig zu D&O-Fällen: Die AGCS hat im vergangenen Jahr eine Reihe von Wertpapier-Sammelklagen, Derivateklagen, behördliche Untersuchungen und Geldbußen – unter anderem aus der EU-Datenschutzgrundverordnung – registriert und erwartet eine weitere Zunahme solcher Schadenszenarien im Jahr 2020.

  1. Klagen aufgrund des Klimawandels nehmen zu

Unternehmen, die die Risiken des Klimawandels verschleiern, müssen künftig verstärkt mit rechtlichen Auseinandersetzungen rechnen. Bisher wurden bereits in mindestens 28 Ländern auf der ganzen Welt Klimaklagen eingereicht, drei Viertel davon in den USA. Dabei werden Unternehmen häufig Versäumnisse vorgeworfen, ihre Geschäftspraktiken an die sich ändernden Klimabedingungen anzupassen. Fehler in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) können den Markenwert eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. „Der Vorstand wird dafür verantwortlich gemacht, wie das jeweilige Unternehmen mit ESG-Themen und den Herausforderungen des Klimawandels umgeht“, erklärt Stephan Geis, Leiter Financial Lines bei AGCS Zentral- und Osteuropa. „Das Management muss Klimarisiken angemessen berücksichtigen – bei der Strategieentwicklung, bei Governance-Strukturen, im Risikomanagement und in der Finanzberichterstattung.”

  1. Weltweites Wachstum an Wertpapier-Sammelklagen

Wertpapier-Sammelklagen nehmen weltweit zu, da sich rechtlichen Rahmenbedingungen massiv verändern. Die AGCS beobachtet eine wachsende Bereitschaft von Regierungen, kollektive Rechtsschutzinstrumente und Sammelklagen zu ermöglichen, insbesondere auch in Europa. Gleichzeitig erreicht die Klagefreudigkeit in den USA mit jeweils rund 400 zugelassenen Aktionärsklagen in den Jahren 2017 und 2018 Rekordwerte – das sind fast doppelt so viele Klagen wie im Durchschnitt der letzten zwei Jahrzehnte. Diese erhöhte Aktivität betrifft sowohl US-amerikanische als auch ausländische Unternehmen, die an US-Börsen notiert sind.

Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clyde & Co hat die AGCS eine Übersicht erstellt, die das Risiko einer Sammelklage für ein Unternehmen in spezifischen Ländern bewertet. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit und in welcher Höhe finanzielle Drittmittel durch Prozessfinanzierer zur Verfügung stehen – diese werden als starker Faktor für den wachsenden Trend zu  Sammelklagen weltweit angesehen. Während Länder wie die USA, Kanada und Australien die höchste Zahl von Sammelklagen registrieren und die am weitesten entwickelten Rechtsmechanismen dafür aufweisen, verstärken sich solche Klageinstrumente auch in anderen Ländern, vor allem in den Niederlanden, Deutschland sowie in England und Wales.

  1. Insolvenzen und politische Herausforderungen wirken sich aus

Die AGCS erwartet eine Zunahme an Insolvenzen, die sich in D&O-Schadenfällen niederschlagen könnten. Die Unternehmensinsolvenzen weltweit stiegen 2018 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10%, bedingt durch einen starken Anstieg von über 60% in China. Im Jahr 2019 dürften Insolvenzfälle im dritten Jahr in Folge um mehr als 6% gegenüber dem Vorjahr steigen. „Politische Risiken, einschließlich wichtiger bevorstehender Wahlen, die Brexit-Entscheidung, aber auch Handelskriege und neue Zölle machen eine Überprüfung der bisherigen Risikoplanung notwendig. Vorstände müssen ihre aktuelle Strategie, ihre Pläne zu Fusionen und Übernahmen und auch Lieferanten- und Einkaufsentscheidungen überdenken. Wer in diesen Bereichen Fehler macht, kann sich schnell mit Ansprüchen von Interessengruppen konfrontiert sehen”, sagt Geis.

  1. Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten nimmt zu

Diese Megatrends in der D&O-Versicherung werden durch die wachsende Rolle von Prozessfinanzierungsfirmen weiter befeuert; diese bieten im Niedrigzinsumfeld vielen Investoren Aussicht auf rentable Renditen. Die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten reduziert gerade für klagende Einzelpersonen die Eintrittskostenbarriere; zugleich wird das Geschäfts- und Vergütungsmodell von Prozessfinanzierern kritisch beurteilt. In jüngster Zeit haben sich viele der weltweit größten Prozessfinanzierer in Europa niedergelassen. Obwohl die USA rund 40% des Marktes ausmachen, gefolgt von Australien und Großbritannien, öffnen sich weitere Märkte: So haben Singapur und Hongkong jüngst Prozessfinanzierer für Schiedsgerichts-verfahren zugelassen. Indien und Teile des Mittleren Ostens werden als zukünftige Hotspots prognostiziert.

Herausfordernder D&O-Versicherungsmarkt

Obwohl der weltweite Markt für D&O-Versicherung ein jährliches Prämienvolumen von rund 15 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet, steht die Profitabilität der Branche in den letzten Jahren aufgrund des starken Wettbewerbs, großer Klageneigung sowie der zunehmenden Schadenshäufigkeit auf dem Prüfstand. Bei der AGCS sind die Schadenmeldungen in der D&O-Versicherung in Deutschland von 2014 bis 2018 um 47 Prozent gestiegen.

Die Versicherer sehen sich mit höheren Kosten für Rechtsverteidigung sowie gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen und höheren Schadenersatzforderungen konfrontiert. Ein weiteres Problem ist, dass „ereignisgetriebene“ Rechtsstreitigkeiten zu Kumulrisiken führen können, wenn durch ein Ereignis ein Vielzahl von Versicherungen betroffen sein kann. So könnte beispielsweise ein einziges Ereignis sowohl über eine D&O-Police als auch über eine Deckung aus der Luftfahrt-, Umwelt-, Bau-, Produktrückruf- oder Cyberversicherung Schadensfälle auslösen.

Die D&O-Versicherung befasst sich mit den strategischen Risiken von Unternehmen und ihrer Führungskräfte. „Im vergangenen Jahr hat sich der D&O-Markt stark verändert und wird voraussichtlich im Jahr 2020 weitere Schwankungen erleben”, sagt Williams. „Unternehmen können sich am besten gegen diese Unsicherheitsfaktoren wappnen, indem Risikomanager und ihre Vorstände einen offenen Dialog mit Versicherern und Maklern führen, damit alle beteiligten Parteien ein besseres Verständnis der Risikokultur und der Governance innerhalb eines Unternehmens gewinnen können.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Global Corporate & Specialty SE, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, www.agcs.allianz.com

Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Broschüre zum Arbeitsunfallgeschehen 2018

 

Das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, trugen im Jahr 2018 Beschäftigte in Bauberufen wie Maurer, Zimmerleute oder Steinmetze. Auf eintausend Vollarbeiter wurden in diesen Berufen 138 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Ebenfalls mit einem hohen Gefährdungspotenzial arbeiten Beschäftigte in der Abfallentsorgung – 108 meldepflichte Arbeitsunfälle pro tausend Vollarbeiter – und Lokomotivführer und -führerinnen (100). Zu diesen Ergebnissen kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer neuen Broschüre “Arbeitsunfallgeschehen 2018”.

Bei einer Unfallquote von 94 liegen Ausbaufachkräfte, das sind Dachdecker, Boden-, Fliesenleger aber auch Stuckateure und Glaser. Es schließen sich an: Berufe der Nahrungsmittelverarbeitung wie Beschäftigte im Bäcker-, Konditor- und Fleischereigewerbe mit einer Unfallquote von 89. Weitere Quoten: Beschäftigte im Berufssport kamen auf 80 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beschäftigte, die mobile Anlagen bedienen, wie Gabelstapler, Erdbewegungsmaschinen und Kräne auf 77 und die Bergleute auf 67.

Zu den Tätigkeiten mit relativ geringem Risiko gehören Büro- und Sekretariatskräfte mit einer Quote von 4 aber auch Kellner/ Kellnerinnen (12) und Friseure/Friseurinnen (10). Führungskräfte, Hochschullehrkräfte und Fachleute in der Softwareentwicklung mussten aufgrund der geringen Stichprobengröße von der Auswertung ausgeschlossen werden. Das spricht gleichzeitig für ein relativ geringes Unfallrisiko dieser Berufsgruppen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Organisationen bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen. Sie sind Ansprechpartner für die Gefährdungsbeurteilung und geben mit der Präventionskampagne kommmitmensch Tipps, wie Betriebe eine nachhaltige Präventionskultur schaffen können.

Berechnungsgrundlagen

Um valide Angaben über das Unfallrisiko in einem bestimmten Beruf machen zu können, bedarf es passender Referenzzahlen über die Anzahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitszeiten. Da diese Angaben nicht eigenständig von der gesetzlichen Unfallversicherung erhoben werden können, mussten für diese Auswertung externe Angaben herangezogen werden.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit zurück. Die Angaben wurden mit Stichtag 30.06.2018 in die Berechnungen einbezogen. Saisonale Schwankungen der Beschäftigtenzahlen finden demnach keine Berücksichtigung.

Da in den verschiedenen Berufen unterschiedliche Arbeitszeiten vorherrschen und diese maßgeblich für die betrachtete “Zeit unter Risiko” ist, wurden über die Beschäftigtenzahlen hinaus die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aus der von Eurostat herausgegebenen Erwerbstätigenrechnung herangezogen. Demnach betrug die durchschnittliche tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit 34,3 Stunden – wobei deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede vorliegen. Männer arbeiteten durchschnittlich 38,0 Stunden und Frauen 30,3 Stunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Insolvenzschutz bei Pensionskassen- Betriebsrenten: Zusätzlicher Schutz mit Verbesserungspotenzial!

 

“Mit dem Entwurf eines GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten wurden zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die unbefriedigend und unzureichend sind,” erklärte der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. Dr. Georg Thurnes in Berlin.

“Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar. Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben.”

Weiterhin werden hunderttausende Betriebsrentner zweimal den vollen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Außerdem bleibt es für alle Betriebsrentner bei der zweimaligen, vollen Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus fallen die steuerlichen Dotierungsmöglichkeiten von 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und die beitragsfreie Dotierung von Versorgungswerken mit bis zu 4 % der BBG der GRV weit auseinander, die im Betriebsrenten-stärkungsgesetz angelegte “Doppelverbeitragung” bleibt. “Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden die Betriebsrentner seit 2004 mit jährlich 3 Milliarden Euro zusätzlicher Krankenversicherungsbeiträge belastet. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro vor. Man muss kein Mathematiker zu sein, um festzustellen, dass damit im Vergleich zum Jahr 2003 immer noch eine Zusatzbelastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bleibt,” kritisierte Thurnes. “Das ist und bleibt ein großer Fehlanreiz, der Menschen davon abhält, über den Betrieb vorzusorgen. Die geplante Beitragsfinanzierung der vorgesehenen Entlastung erfolgt zudem nach dem Motto “rein in die eine Tasche, raus aus der anderen Tasche” und relativiert die Entlastung zusätzlich” stellte der aba-Vorsitzende fest.

“Ziel des Entwurfs ist es, dass Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Das ist zu begrüßen. Die geplante Neuregelung der PSV-Pflicht für Arbeitgeber mit bestimmten Pensionskassenzusagen durch das geplante Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten greift aber intensiv in die derzeitige Rechtslage ein, ohne dass die damit verbundenen fachlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausreichend geprüft werden konnten,” stellt Thurnes fest und erklärt: “Grundsätzlich plädieren wir daher für eine deutliche Entschleunigung des Gesetzgebungsprozesses und ein, der Tragweite der geplanten Änderungen angemessenes Verfahren.”

Nach Auffassung der aba besteht beim Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten vor allem in folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

– Die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung muss für alle Pensionskassen weiterhin möglich sein. Die sich ergebende Leistung der Pensionskasse sollte dabei den arbeitsrechtlichen Anspruch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen darstellen. Die dafür erforderliche rechtliche Grundlage müsste geschaffen werden. Diese Leistung sollte in jedem Fall weiterhin dem subsidiären Schutz des Arbeitgebers unterliegen.

– Bei einer Ausweitung der Insolvenzsicherung ist die Übernahme von Zusagen liquidierender Unternehmen neu zu regeln. Insbesondere ist das Risiko der Kürzung einer Liquidationsversicherung abzusichern, z.B. durch eine angemessene Ausgleichszahlung künftiger PSV-Beiträge des liquidierenden Unternehmens an den PSV.

– Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen für unter PSV-Schutz stehende Pensionskassen muss einfach ausgestaltet werden und darf zu keinen unnötigen Kosten führen. Hier könnte man sich an dem bewährten Verfahren für Unterstützungskassen orientieren.

– Die vorgesehene Bemessungshöhe von 20 % sowie die temporär erhöhte Anhebung der Beiträge um 10 Prozentpunkte erscheinen angesichts der durchgängigen Versicherungsförmigkeit nicht sachgerecht. Auf jeden Fall wäre für die Bemessungshöhe von 20 % eine verbindliche Überprüfung in z.B. 5 Jahren dahingehend  vorzusehen, ob der tatsächliche Schadensverlauf die Bemessungsgrundlage und die daraus resultierende Beitragshöhe rechtfertigt.

– Die Umsetzung des Vorhabens löst in Pensionskassen umfangreiche prozessuale Änderungen und auch Informationsbeschaffungserfordernisse aus (z.B. wer waren die relevanten Arbeitgeber bei heutigen, älteren Rentenbeziehern und

welche Leistungsbestandteile entfallen auf diese?). Dies bedarf einer ausreichenden Einrichtungsfrist auf die neuen Gegebenheiten von mindestens einem Jahr. Darüber hinaus gibt es Konstellationen, in denen Pensionskassen mangels vorhandener Informationen den geplanten Anforderungen gar nicht entsprechen können.

“Beide Entwürfe sind zu begrüßen, bedürfen aber der Nachbesserung” resümiert Thurnes.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin, Tel: 030 3385811-0 , www.aba-online.de

NEU: Flexible, frei wählbare Versicherungssummen

 

Alle Unternehmen können in den Fokus von Cyberkriminellen geraten. Jedes vierte Unternehmen war bereits von einem Cyberangriff betroffen. Und die Gefahr, Opfer eines Angriffs zu werden, steigt stetig. Dabei treffen ungezielte Angriffe am häufigsten kleine und mittlere Unternehmen. Darum wurde die VHV CYBERPROTECT an vielen Punkten optimiert und schützt umfassend vor den finanziellen Folgen von Cyberschäden.

Neu sind beispielsweise:

  • Flexible Versicherungssummen für alle Betriebsgrößen jeder Branche: Die Absicherungssummen sind zwischen 100.000 Euro und zehn Millionen Euro frei wählbar. Darüber hinausgehende Deckungen werden individuell erstellt. Selbstbehalte können dabei flexibel gewählt werden.
  • Nicht immer ist ein Cyberangriff ursächlich für eine Betriebsunterbrechung, sondern auch technische Ursachen können für einen Ausfall sorgen. Der Schutz bei Betriebsunterbrechungen wurde deswegen optional erweitert. Die VHV CYBERPROTECT leistet auch bei Ausfall eines Cloudservers, bei Systemausfall und bei technischen Problemen, wie z.B. bei Schäden durch einen Stromausfall oder durch ein fehlerhaftes Update.
  • Mit nur 7 Risikofragen zum Vertrag: Einfacher Abschluss durch personalisierbaren Onlinerechner.

Und natürlich gilt für die VHV CYBERPROTECT auch die kostenfreie Leistungs-Update-Garantie. Damit profitieren Kunden automatisch von den Leistungsverbesserungen künftiger Tarifgenerationen. Mehr Infos gibt es hier: www.vhv.de/cyber.

Übrigens: Makler können über die Plattform www.cyberdirekt.de Cyberversicherungen vergleichen und für ihre Kunden die passende Absicherung suchen. Ab sofort ist auch die VHV CYBERPROTECT im Vergleich enthalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Von Kapitalmärkten unabhängige bAV-Modelle rücken ins Rampenlicht

 

Die Sorgen um die Sicherheit der Betriebsrenten erreicht nach übereinstimmenden Medienberichten die Politik. Demnach erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit einen Gesetzesentwurf, wonach die Pensionskassen unter das schützende Dach des Pensionssicherungsvereins der deutschen Wirtschaft PSV schlüpfen sollen. Nun warnt Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK): „Die Pläne zur Vergemeinschaftung von Risiken bei versicherungsbasierten Betriebsrenten kommen einer Kapitulationserklärung des bisherigen Systems der betrieblichen Altersvorsorge gleich. Modelle, die auf Erträge aus den Kapitalmärkten angewiesen sind, haben auf lange Sicht keine Zukunft mehr.“ Vielmehr sollten Unternehmen und Arbeitnehmer alternative, von Kapitalmärkten unabhängige Durchführungswege in Betracht ziehen. Die Maßnahme, den PSV als Schutz für Versicherungen zu installieren, sei eine indirekte Bestätigung von offizieller Seite dafür, dass für Betriebsrentner und Arbeitnehmer verbreitet ein erhöhtes finanzielles Risiko besteht, so Baier weiter. Zuletzt hatte noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem Fernsehinterview Sorgen hinsichtlich „des Geschäftsmodells der Pensionskassen“ geäußert. Aktuell stehen 31 dieser Einrichtungen unter „intensivierter Aufsicht“.

Pensionssicherungsverein schützt die Betriebsrentner, aber nicht die Arbeitgeber

Sollte das Vorhaben des BMAS Gesetz werden, dann zeichnet sich folgendes Szenario ab: Wenn im Krisenfall versicherungsbasierte Pensionskassen oder Versorgungswerke die Leistungsversprechen nicht mehr einlösen können, dann sind unschuldige Unternehmen in die Arbeitgeberhaftung für die Ausfälle getrieben. Spektakuläre Fälle der Vergangenheit haben bereits gezeigt, dass die Haftungsübernahme von Betriebsrenten die Unternehmen ihrerseits sehr schnell in die Insolvenz treiben können. Erst wenn auch das betroffene Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, tritt der PSV für die Betriebsrentner ein.

Der BV-pdUK würde zwar den Schutz der Betriebsrentner durch den PSV begrüßen, weist aber darauf hin, dass den Belegschaften damit nicht wirklich geholfen sei. Rutscht ein Arbeitgeber aufgrund der Pensionsverpflichtungen in die Pleite, verlieren die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. In der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit können sie aber ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Und ob ein möglicher neuer Arbeitgeber angesichts dieser Risiken eine versicherungsbasierte Betriebsrente anbietet ist mehr als fraglich. Daher sind versicherungsfreie bAV-Modelle, bei denen die Unternehmen selbst über die Mittelverwendung bestimmen anstatt dies den Versicherungen zu überlassen, vorzuziehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V., Marthastraße 16 E, D-90482 Nürnberg, Tel.: 0911/37657-111, www.bv-pduk.de

Versicherung ist Vertrauenssache, Versicherung ist persönlich.

 

Tatsächlich legen 85 Prozent der Verbraucher Wert darauf, von Angesicht zu Angesicht mit ihrem Vermittler zu sprechen, bei großen und bei kleinen Fragen – das bestätigte jüngst eine forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer. Doch nicht immer bleibt im Alltag auch Zeit für ein persönliches Treffen. Eine zeitsparende und ortsunabhängige Alternative ist die Videoberatung, die sich flexibel vor allem berufstätigen Kunden anpasst. In einem Pilotprojekt testet die Gothaer jetzt, welche Software überzeugt, welche Versicherten sich für die Videoberatung begeistern und was ihnen und den Beratern dabei wichtig ist.

Sich im Internet über Versicherungen zu informieren, ist für die meisten Verbraucher völlig normal. Manche schließen kleine Produkte wie eine Hausratversicherung auch gleich online ab. Warum aber bleibt die tiefergehende Beratung noch analog? Natürlich kann der Versicherte seinen Berater jederzeit anrufen, viele aber möchten auf ein „Face-to-Face-Gespräch“ nicht verzichten – trotz Entfernung oder vollem Terminkalender. „Mit der Videoberatung schließen wir diese Lücke und schaffen unseren Kunden und Beratern eine neue Kontaktmöglichkeit – so flexibel wie ein Telefonat und so persönlich wie ein Treffen“, sagt Jennifer Dahmen, aus der Gothaer Abteilung Digitalisierung und Datenmanagement. „Jetzt startet unser lange vorbereitetes Pilotprojekt: Sieben Monate lang können sich Kollegen aus Innendienst und Exklusivvertrieb an zwei zur Auswahl stehenden Softwares ausprobieren – und die Kunden natürlich auch, ihr Feedback ist uns schließlich besonders wichtig.“

Beispielszenarien für die Videoberatung

Wann kann die Videoberatung punkten? Jennifer Dahmen gibt Beispiele: „Ich bin auf Geschäftsreise und habe gerade ein paar freie Minuten im Hotel. Ich habe nur eine kurze Frage, die den Aufwand und die Anreise für einen persönlichen Besuch nicht lohnt. Oder ich bin umgezogen, möchte aber weiterhin von meinem bekannten Vermittler beraten werden.“

Nicht für jeden – aber ein wichtiger Schritt

Jetzt testet die Gothaer, wie die Kunden die digitale Beratung über Videoplattformen annehmen, für welche Kundengruppen und Anwendungsfälle sich das Angebot besonders eignet und auch, welche Anforderungen die Mitarbeiter des selbstständigen Außendiensts an die Software haben. „Natürlich werden nicht alle Angesprochenen Lust auf die digitalen Kanäle haben“, weiß Jennifer Dahmen. „Aber wir wollen unseren Kunden eine breite Palette an Kontaktmöglichkeiten anbieten und sie selbst entscheiden lassen, wie sie mit uns in Kontakt treten. Wir alle leben heute viel digitaler als noch vor wenigen Jahren – eine moderne Versicherung geht diesen Weg mit.“

 

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Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Die neue Auflage der AMC-Studie „Die Assekuranz im Internet“ ist fertig. Seit 1996 analysiert die Studie jährlich die Websites deutscher Versicherer.

 

Zwölf Versicherer wurden auf dem AMC-Meeting am 27.11.2019 in Köln als TOP-Websites ausgezeichnet. Ein Blick auf vergleichsweise junge Versicherer hilft neue Impulse für moderne Websites aufzugreifen. Das Themenspecial zur „Zukunft des Versicherungsvertriebs“ komplettiert den Rundum-Blick.

„Junge Wilde“ versus „alte Hasen“.

Fangen wir mit dem frischen Wind an. Was machen junge Player wie ONE, Lemonade, NeoDigital oder ottonova richtig? Kurz gesagt: Sie treten allesamt an, um das Versichern und im besten Fall das Leben ihrer Kunden leichter zu machen. Dafür nutzen sie konsequent digitale Ansätze und streuen – wo es passt – persönlichen Support ein. Das Smartphone ist faktisch das Medium der Wahl. Und tatsächlich: Ausgeklügelte Apps machen das Versichern übers Smartphone praktikabel und smart. Hehre Ambitionen, viel Herzblut und digitale Kompromisslosigkeit zeichnen diese jungen Versicherer aus.

Kommen wir zu den „alten Hasen“ sowie etablierte TOP-Websites. Sie bieten nutzerzentrierte Inhalte, sind auf allen Geräten perfekt aufgestellt und präsentieren sich bisweilen leicht und lebendig. Doch über zarte Ansätze geht es in Sachen Leichtigkeit kaum hinaus. Mit einem Thema wie „Gamification“ tun sich die Etablierten sehr schwer – hier haben die „jungen Wilden“ die Nase vorn.

So scheint bei den Top-Websites vielmehr das rechte Maß ausschlaggebend zu sein. Dabei ist es (noch) der komfortablere Weg vor einem Bildschirm zu sitzen, wenn man sich (üppige) Informationen anschauen oder einen Tarif berechnen möchte. Immerhin bewegt sich auch hier mittlerweile einiges: So bieten die besten Websites zu ihren klassischen Produkt- und Serviceansätzen auch Apps, Videoberatung und einige wenige Chatbots als virtuelle Versicherungsexperten an.

In diesem Jahr lassen sich knapp 10 Prozent der insgesamt 127 untersuchten Websites mit dem Erreichen von über 90 Prozent der angesetzten Studienkriterien als TOP-Website einordnen.

Die TOP-Websites 2019 (in alphabetischer Reihenfolge):

Allianz Versicherung

ARAG Versicherungen

AXA Versicherungen

Barmenia Versicherungen

CosmosDirekt

DEVK Versicherungen

ERGO Versicherung

Hannoversche

HUK-Coburg Versicherungen

Sparkassenversicherung

Versicherungskammer Bayern

Zurich Versicherung

Dazu AMC-Studienleiterin Désirée Schubert: „Unter den Top-Websites gibt viele Bekannte, die seit Jahren ausgezeichnetes leisten und deshalb zu Recht regelmäßig vorne dabei sind. Darüber hinaus haben wir zahlreiche erfreulich innovative Ansätze in unseren Analysen gesehen. Viele Besuche auf den Websites der Versicherer sind uns in lebendiger Erinnerung geblieben. Spürbar wurde an einer klaren Nutzerfokussierung gearbeitet: Tarifberechnung und -übersichten wurden verbessert und der direkte Kontakt wird dank Chats, Chatbots und Videoberatung immer selbstverständlicher.“

„Die 23. Auflage hat uns gezeigt, dass Versicherer aktuelle Trends im Blick haben und nicht aufhören, sich den hohen Ansprüchen verwöhnter Kunden zu stellen. Und auch neue Player am Markt, die Digitalisierung aktuell noch konsequenter leben, setzen zunehmend die Messlatte hoch.“, resümiert AMC-Geschäftsführer Stefan Raake.

Die Studie

Seit 1996 analysiert der AMC (www.amc-forum.de) jährlich die Websites der deutschen Versicherer. 127 Websites wurden zwischen September und November 2019 einer intensiven Analyse unterzogen. Insgesamt werden sieben Hauptbereiche mit rund 90 Unterkriterien pro Website abgeprüft: 1) Unternehmenspräsentation, 2) Dialog & Kontakt, 3) Leistungsspektrum, 4) Beratungsleistung, 5) Vertrieb, 6) Service und 7) User Experience.

In der Studie werden Charakteristika, qualitative Unterschiede und Highlights der einzelnen TOP-Websites detailliert beschrieben. Ergänzt werden die Analysen von einer Betrachtung ausgewählter junger Versicherer sowie von einem Themenspecial zur „Zukunft des Versicherungsvertriebs“ gemeinsam mit AMC-Partner und Digitaldienstleister .dotkomm.

Die 23. Auflage der AMC-Studie „Die Assekuranz im Internet“ kann zum Preis von 1.290,- Euro zzgl. 19% USt. als Unternehmenslizenz (PDF-Version) bestellt werden.

 

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AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat jüngst in einer Stellungnahme, mit Bezug auf eine Studie der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), die Riester-Rente als Erfolg gefeiert.

 

Nach Prüfung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) stellen sich die behaupteten Zahlen jedoch als unhaltbar heraus. „Die Versicherungslobbyisten stellen historische Rentenhöhen der Riester-Rente den Leistungen der gesetzlichen Rente so gegenüber, als wären diese Ergebnisse auch heute zu erwarten“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Konkret behauptete der GDV, dass durch die Riester-Renten ein Fünftel mehr an Rentenbezügen, im Vergleich zur gesetzlichen Rente, zu erwarten wären. Das Problem: „Für aktuelle Tarife erhalten die Kundinnen und Kunden nur noch einen Bruchteil dieser Renten“, erläutert der Verbraucherschützer. Nach Modellierungen des BdV ergänzt die Riester-Rente die gesetzliche Rente nur noch um knapp ein Zwanzigstel, zukünftig etwa nur noch ein Dreißigstel. „Im Beispielfall reicht die Riester-Rente mit Mühen noch für ein Pizzaessen im italienischen Restaurant“, so Kleinlein. „Die heutige Riester-Rente ist keine Altersvorsorge mehr, sondern bringt nur ein mickriges Taschengeld!“

Konkret wollte der GDV darstellen, wie hoch die für 40- bis 44-jährigen Personen schon angesparten Anwartschaften aus der gesetzlichen und der Riester-Rente sind. Dabei bezieht er sich auf eine Studie der DRV, in der ausdrücklich historische Werte betrachtet werden. „Die Zahlen der Versicherungslobbyisten basieren auf Riester-Renten, die vor einigen Jahren mit noch vergleichsweise hohen Garantiezinsen abgeschlossen wurden“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. In der Veröffentlichung des Lobbyverbands fehlen aber jegliche Hinweise darauf, dass es sich um eine historische Betrachtung handelt. „Es ist irreführend, vollkommen veraltete und überhöhte Rentenleistungen so darzustellen, als wären sie aktuell“, so Kleinlein.

Geht man auch von den derzeitigen Angeboten aus, so ist keine nennenswerte zusätzliche Rente aus der Riester-Rente zu erwarten. In dem vom GDV herangezogenen Modellfall sinkt nach Berechnungen des BdV die Riester-Anwartschaft für Frauen von gut 70 Euro auf knapp 20 Euro bei heute abgeschlossenen Verträgen. „Die Riester-Rente mit ihren Milliardenkosten für Zulagen, Steuergeschenken und Bürokratie führt in dem Beispielfall nur dazu, dass man einmal im Monat zum Italiener essen gehen kann“, bringt Kleinlein die Kritik auf den Punkt. „Es ist Zeit, das Projekt der versicherungsförmigen Riester-Rente zu begraben und nach besseren Möglichkeiten der Altersvorsorge zu suchen“, fordert Kleinlein.

Für den beschriebenen Fall einer Person, die im Jahr 2016 gerade 40 Jahre alt ist und einen durchschnittlichen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, modellierte der BdV die dann zu erwartende Anwartschaft auf die Riester-Rente. Unter den aus der Studie der DRV und einer weiteren Studie des Bundesministerium der Finanzen (BMF) ableitbaren Werte, konnten die vom GDV genannte Werte von 71 Euro für Frauen und 102 Euro für Männer in etwa nachvollzogen werden – aber nur, wenn man ausdrücklich die historischen Verträge mit hohen Garantiezinsen betrachtet und zudem eine Überschussbeteiligung einrechnet. Geht man von den heutigen Tarifen aus, so sinkt die Riester-Rente schon auf 24 Euro. Unterstellt man die Senkung des Höchstrechnungszinses auf nur noch 0,5 Prozent, so sinkt diese Vergleichsrente auf nur noch gut 18 Euro. „Dieses Beispiel des Lobbyverbands zeigt deutlich auf, wie eine ursprünglich als Zusatzrente gedachte Leistung auf ein Taschengeld zusammenschrumpft“, kritisiert Kleinlein.

Die bereits intensiv diskutierte Senkung des Höchstzinssatzes wird nach diesen Berechnungen die Riester-Rente zusätzlich schwächen. „Sinkt der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent oder weniger, ergibt die Riester-Rente keinen Sinn mehr.“ Zudem wird es nur noch wenigen Versicherern und dann auch nur in wenigen Fällen gelingen, die notwendige nominale Bruttobeitragsgarantie darstellen zu können. „Durch einen noch niedrigeren Garantiezins wird der ohnehin schon kleine Markt an Riester-Angeboten zusammenbrechen“, erwartet Kleinlein.

 

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