Die AXA Lebensversicherung AG und ihre Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung halten 2020 im vierten Jahr in Folge die laufende Verzinsung bei 2,9 Prozent

 

Die AXA Lebensversicherung AG und ihre Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung zahlen ihren Kunden unverändert eine laufende Verzinsung von 2,9 Prozent. Auch die Gesamtverzinsung bleibt stabil und liegt einschließlich des Schlussgewinnanteils und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wie in den vergangenen Jahren bei durchschnittlich 3,4 Prozent.

„Die Situation an den Kapitalmärkten hat sich in diesem Jahr weiter verschärft. Dank unserer finanziellen Stärke sind wir trotzdem in der Lage – und dies im vierten Jahr in Folge – die laufende Verzinsung weit über Marktdurchschnitt zu halten“, so Dr. Thilo Schumacher, verantwortlich für das Personenversicherungsgeschäft im Vorstand der AXA Konzern AG. “Unsere Kunden profitieren aufgrund dieser attraktiven Überschussbeteiligung weiterhin von hohen sowie stabilen Ertragschancen. Gleichzeitig ist diese hohe Überschussbeteiligung die Grundlage für attraktive Renditechancen in unserer mehrfach ausgezeichneten Relax Rente.“

Die Kapitalanlagestrategie der AXA Lebensversicherer ist durch ein aktives Risiko- und Kapitalanlagemanagement auf stetige und langfristig sichere Erträge ausgerichtet. Die Finanzstärke der AXA Lebensversicherer zeigt sich auch in den starken Solvency II-Quoten und den aktuellen Bewertungen renommierter Analysehäuser. So erhielt die AXA Lebensversicherung AG im Belastungstest 2019 von Morgen & Morgen wieder die Bestnote „ausgezeichnet“. Die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s hat die Bewertung der AXA Gruppe – und damit auch der deutschen AXA Lebensversicherung – mit AA- auch für das laufende Jahr wieder bestätigt.

AXA in Deutschland

Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 10,7 Mrd. Euro (2018) und 9.038 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Das Unternehmen bietet ganzheitliche Lösungen in den Bereichen private und betriebliche Vorsorge, Krankenversicherungen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie Vermögensmanagement an. Alles Denken und Handeln des Unternehmens geht vom Kunden und seinen Bedürfnissen aus. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungs-unternehmen und Vermögensmanager mit 171.000 Mitarbeitern und Vermittlern sowie mehr als 105 Millionen Kunden in 61 Ländern. Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die AXA Gruppe einen Umsatz von 102,9 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 6,2 Mrd. Euro nach Steuern. Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) der AXA Gruppe hatte Ende 2018 ein Volumen von 1,424 Billionen Euro.

 

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Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Unternehmensberatung holt Pensionskassenexperten Dr. Rafael Krönung an Bord.

 

Willis Towers Watson baut seine Expertise für Finanzierungsvehikel der betrieblichen Altersversorgung weiter aus. Die bestehenden Schwerpunkte des Funding-Angebots (Willis Towers Watson Pensionsfonds, Willis Towers Watson Gruppen-CTA sowie Willis Towers Watson Unterstützungskassen), werden durch ein erweitertes Angebot für den Pensionskassenmarkt verstärkt, in dessen Kern die umfassende aktuarielle Beratung von Pensionskassen steht. Mit der Leitung des neuen Beratungsbereichs wird ab dem 1. November 2019 Dr. Rafael Krönung als erfahrener Aktuar und EbAV-Experte betraut. Er kommt von Aon Hewitt, wo er als Verantwortlicher Aktuar mehrere Pensionskassen betreut und bei der Gründung des Aon-Pensionsfonds federführend mitgewirkt hat.

„Als führender Berater für Pensionsfonds stärken wir mit dem neuen Bereich nun auch die für uns strategisch wichtige Aufstellung im Pensionskassenmarkt“, sagt Dr. Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region und Head of Germany/Austria bei Willis Towers Watson. „In einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigen, setzen wir damit ein klares Zeichen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.“

„Wir freuen uns, dass wir mit Rafael Krönung einen sehr erfahrenen Berater für Pensionskassenthemen gewonnen haben, der im Schnittbereich von Aktuariat und Finanzierungsvehikeln Lösungen entwickeln wird, die genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind“, sagt Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. „Willis Towers Watson hat in den vergangenen Jahren dem wichtigen Pensionskassenmarkt in Deutschland nachhaltig Expertise und Foren zum Austausch geboten. Auf diesem Weg gehen wir nun konsequent einen weiteren großen Schritt voran.“

Vita Dr. Rafael Krönung

Der 41-jährige Wirtschaftsmathematiker verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung. Krönung ist Mitglied im Leitungskreis der Fachvereinigung Direktzusage der aba sowie der DAV-Arbeitsgruppe zur reinen Beitragszusage. Er studierte Wirtschaftsmathematik an der Universität Ulm und der National University of Ireland in Maynooth.

 

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WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Zahlreiche Leistungsverbesserungen, mehr Service, attraktive Beiträge – die Continentale Sachversicherung hat ihren Rechtsschutztarif ConJure grundlegend optimiert.

 

Sowohl in der leistungsstarken XL-Variante als auch im exklusiven XXL-Tarif sind Kunden bestens abgesichert; im XXL-Tarif sogar weit über dem marktüblichen Standard. So wurden die Höhe der weltweiten Versicherungssumme und des Strafkautionsdarlehens verdoppelt. Gleichzeitig sorgen neue Abstufungen im Selbstbehalt für ermäßigte Beiträge. Wie umfassend ein Kunde sich rechtlich absichern möchte und welche Services er wünscht, wählt er selbst.

Rechtlich rundum versorgt

“ConJure hält dem Versicherten bei rechtlichen Problemen im Privaten und im Beruf den Rücken frei und wir stehen ihm beratend zur Seite”, so Stefan Andersch, Vorstand Sach im Continentale Versicherungsverbund. Der Versicherte kann sich über viele Wege juristischen Rat holen – telefonisch, online oder persönlich.”

Ein Highlight ist die freie Wahl eines Anwaltsmediators. Mit diesem unabhängigen Rechtsanwalt können beispielsweise Nachbarschaftskonflikte im Rahmen eines Mediationsverfahrens schnell und ohne Gerichtsverhandlung abgewickelt werden. “Damit wir den individuellen Bedürfnissen der Kunden noch stärker gerecht werden können, bieten wir ihnen variable Absicherungsmöglichkeiten. So haben wir unseren XXL-Tarif um fünf neue Leistungen ergänzt, wie etwa Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz oder Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen. Gleichzeitig wurde eine Innovationsklausel eingebaut. Das bedeutet: Zukünftige Leistungsverbesserungen gelten auch für den bestehenden Vertrag. Gibt es in Zukunft einen neuen ConJure-Tarif und möchte der Kunde in diesen wechseln, erhält er alle neuen Leistungen die ersten 18 Monate nach Tarifeinführung ohne Aufpreis”, so Stefan Andersch.

Studienplatz abgelehnt? ConJure zahlt die Verfahrenskosten

Neu im XXL-Tarif enthalten ist beispielsweise die Absicherung eines Studienplatzvergabe-verfahrens. ConJure übernimmt die Kosten bis zur festgelegten Höhe, wenn der Versicherungsnehmer gegen den Ablehnungsbescheid einer Universität anwaltlich vorgehen möchte.

Vorteile für Selbstständige

Für Selbstständige gibt es weitere Vorteile: Die Annahmerichtlinien wurden vereinfacht und es steht ein professionelles Forderungsmanagement zur Verfügung. Das unterstützt Firmeninhaber unter anderem bei der Durchsetzung offener Rechnungen oder bei Bonitätsauskünften.

“Wir verstehen uns für unsere Kunden als Partner in allen Rechtsfragen. Für unsere Servicequalität und Kundenorientierung wurden wir im ‘Service-Atlas Rechtsschutz` mit ‘sehr gut’ bewertet”, so Stefan Andersch. “Dieses hohe Niveau wollen wir mit unserem umfassend überarbeiteten Tarif auch in Zukunft halten.”

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung der Continentale Sachversicherung finden Sie unter www.continentale.de/rechtsschutz.

Maklern steht zusätzliches Material unter https://makler.continentale.de/rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

 

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2019 um rund 2 Prozent auf 432.684 gesunken.

 

Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht hat. Auch bei den Wegeunfällen gab es einen Rückgang: 91.558 Unfälle ereigneten sich auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause zurück, 5.045 weniger als in den ersten sechs Monaten 2018. Zu berücksichtigen ist bei diesen Zahlen, dass es im ersten Halbjahr 2019 einen Arbeitstag weniger gab als 2018. 8.586 Versicherte erhielten erstmals eine Rente aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls (Vorjahr: 8.735). Eine Rentenzahlung ist ein Hinweis darauf, dass ein Arbeits- oder Wegeunfall schwere Folgen hatte.

Die Zahl der tödlichen Unfälle ist im ersten Halbjahr 2019 gestiegen. 131 Menschen starben auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause, eine Person mehr als im ersten Halbjahr 2018. 251 Menschen starben durch einen Unfall bei einer versicherten Tätigkeit, das sind 45 mehr als im Vorjahr. Bei 82 der 251 Todesfälle handelt es sich um Fälle aus den Jahren 2000 bis 2005. Die Fälle werden bedingt durch den Ablauf von strafprozessualen Verfahren erst jetzt in die Statistik aufgenommen.

Berufskrankheiten

Den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung wurde im ersten Halbjahr 2019 häufiger ein Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt als im Vergleichszeitraum 2018. Insgesamt gab es 41.723 Verdachtsanzeigen, ein Plus von rund 4 Prozent. Um welche Berufskrankheiten es sich dabei im Einzelnen handelte, werden erst detaillierte Auswertungen im kommenden Jahr ergeben.

Einen Rückgang von 0,5 Prozent verzeichneten die Unfallkassen bei den Schulunfällen und Schulwegeunfällen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 hatten 635.242 Versicherte einen Unfall beim Besuch einer Kita, Schule oder Hochschule oder auf ihrem Weg dorthin und wieder nach Hause. 6 Schulunfälle und 14 Schulwegunfälle endeten tödlich (2018: 5 bzw. 16). 384 Versicherte erhielten erstmals eine Unfallrente, 6 mehr als im ersten Halbjahr 2018.

 

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Klassische Autos und Motorräder erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit.

 

Der einzigartige Charme von Oldtimern macht das Fahren zu einem besonderen Vergnügen und sorgt im Straßenverkehr garantiert für Aufmerksamkeit. Bei Helvetia Deutschland können diese alten Schätzchen über die Helvetia ClassicCar Oldtimerversicherung perfekt abgesichert werden.

Ob Mercedes Pagode oder Porsche Traktor, ob vier Räder oder zwei – wer erst einmal sein Herz an klassische Fahrzeuge verloren hat, kommt so schnell nicht davon los. Vor allem Cabrios und Sportwagen sind bei Klassik-Fans sehr beliebt und sorgen, sobald das Wetter es zulässt, für ein abwechslungsreiches Straßenbild.

Speziell für Liebhaber dieser meist seltenen und wertvollen Fahrzeuge hat Helvetia Deutschland schon länger ein maßgeschneidertes Produkt im Portfolio, das jetzt noch weiter verbessert wurde. Die Helvetia Oldtimerversicherung bietet mit den drei Tarifen ClassicCar, ClassicBike und ClassicTrac den jeweils perfekt passenden Haftpflicht- und Kasko-Schutz für Autos, Motorräder und Traktoren zu attraktiven Prämien.

Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung steht mit einer Versicherungssumme von pauschal 100 Mio. Euro und maximal 15 Mio. Euro pro geschädigter Person den Deckungsleistungen der Helvetia Kfz-Versicherung für moderne Fahrzeuge in nichts nach. Bei der Kaskoversicherung entspricht die Höchstentschädigungssumme dem geschätzten Wert des Oldtimers. Hier kann der Marktwert oder der Wiederbeschaffungswert versichert werden.

Die Wertermittlung wurde generell vereinfacht. Bis zu einem Fahrzeugwert von 30.000 Euro sind als Nachweis jetzt eine Eigenbewertung sowie detaillierte Fotos ausreichend. Bis 80.000 Euro Fahrzeugwert genügt eine Kurzbewertung, zum Beispiel durch ClassicData. Erst ab einem Fahrzeugwert, der über 80.000 Euro liegt, ist ein ausführliches Wertgutachten nötig.

Ebenfalls neu und am Markt einzigartig ist der Verzicht auf eine Begrenzung der jährlichen Fahrleistung. Gleichzeitig hat Helvetia Deutschland die in der Kaskoversicherung enthaltene Vorsorgeversicherung verbessert. Die berücksichtigte Wertsteigerung wurde von 10% auf 20% des Marktwerts verdoppelt. Erweiterten Versicherungsschutz bietet die Teilkaskoversicherung bei Transportschäden auf Ladeflächen und Schäden durch Vandalismus.

Wer den perfekten Rundum-Schutz wünscht, kann auch bei klassischen Fahrzeugen die All-Risk-Versicherung wählen. Sie deckt nahezu alle denkbaren Versicherungsfälle ab und geht damit weit über die Leistungen einer klassischen Kaskoversicherung hinaus. Aber auch der optionale Autoschutzbrief bietet ein überdurchschnittliches Maß an Extra-Sicherheit.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Pannenhilfe ermöglicht der Autoschutzbrief den Rücktransport zur Heimatwerkstatt in einem Spezialtransporter. Dies gilt auch, wenn der Wohnort weniger als 50 km entfernt liegt oder der Versicherungsnehmer an einer Gleichmäßigkeitsrallye teilnimmt. Außerdem garantiert der Autoschutzbrief bei einer Panne im Urlaub oder bei einer Rallye die Bereitstellung eines Mietwagens sowie eine Reisekostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung bis 250 Euro.

Neben dem umfangreichen Leistungspaket mit Update-Garantie treffen Liebhaber klassischer Fahrzeuge bei Helvetia Deutschland auf ausgewiesene Oldtimer-Spezialisten mit langjähriger Erfahrung. Weil man nicht nur die Bedürfnisse seiner Kunden kennt, sondern auch die Leidenschaft für diese exklusiven Fahrzeuge teilt, bietet Helvetia Versicherungsnehmern als besonderes Sahnehäubchen außerdem regelmäßig Zugang zu exklusiven Oldtimer-Veranstaltungen.

 

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Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Am 1. November 2019 traten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege in Kraft.

 

Der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat seine 150 Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer nicht nur rechtzeitig auf die Anforderungen des neuen “Pflege-TÜV” vorbereitet, sondern zugleich seinen weitergehenden Ansatz der beratungsorientierten Prüfung verstärkt.

“Bei einer Qualitätsprüfung reicht es uns nicht, einfach nur aufzuzeigen, an welchen Stellen eine Pflegeeinrichtung die standardisierten Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt. Das ist wichtig, aber wir wollen darüber hinaus in einem fachlichen Austausch der externen Prüfer gemeinsam mit den Einrichtungen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Das hilft der Pflegequalität unmittelbar”, erklärt Frank Schlerfer, Abteilungsleiter des PKV-Prüfdienstes. Bei der fachlichen Qualifizierung der PKV-Prüferinnen und Prüfer lag deshalb ein Schwerpunkt auf der beratungsorientierten Gesprächsführung.

“Die PKV engagiert sich seit langem für mehr Qualität in der Pflege. Wir sind stolz, dass es unseren 150 Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern gelungen ist, sich pünktlich zum Start für die neuen Prüfungsanforderungen fit zu machen”, sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. “Wir haben schon vor einem Jahr mit intensiven Schulungen begonnen und auch e-Learning-Formate entwickelt, um alle Beteiligten umfassend für das neue Prüfverfahren und die neue Prüfsoftware zu qualifizieren.”

Hintergrund

Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt ab 1. November 2019 die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst der PKV 10 Prozent aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht jährlich etwa 3.300 Prüfungseinsätzen. Die gesetzlichen Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der Pflege ergeben sich aus §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch XI.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Shopping, Hotelbuchungen, Onlinebanking: Die Möglichkeiten, die das Internet bietet, sind vielfältig. Doch der Umgang mit Passwörtern oder Kreditkartendaten ist nicht ganz gefahrlos:

 

Immer wieder gelangen Cyber-Kriminelle an Adressen und Passwörter von Bank- oder Kundenkonten. Vor den finanziellen Folgen einer solchen Attacke schützt der Baustein CyberPlus, den die Württembergische Versicherung jetzt für ihre Hausratversicherung entwickelt hat.

Viren, Trojaner, Phishing, Pharming, Skimming – mit vielen Methoden versuchen Kriminelle, sensible Daten zu stehlen. Deshalb ist es ratsam, sich als Internetnutzer beispielsweise dadurch zu schützen, dass man immer die aktuellsten Antivirenprogramme nutzt. Außerdem ist beim Download von Software aus dem Netz Vorsicht geboten; Software aus unbekannten Quellen sollte grundsätzlich nie installiert werden. Ebenfalls wichtig ist es, das Betriebssystem von Computer, Tablet und Smartphone immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wenn Daten dennoch in falsche Hände geraten, kann das teuer werden. Der Baustein CyberPlus in der Hausratversicherung der Württembergischen ist eine Weiterentwicklung des Bausteins „Betrug & Cyber“. Er bietet weit über den bisherigen Versicherungsschutz hinaus umfassende Leistungen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Online-Kontobetrug bis 15.000 Euro bei Schäden durch Schadsoftware oder Identitätsmissbrauch (Phishing, Pharming, Skimming) für Bank- und Kundenkonten oder elektronische Bezahlsysteme
  • Online-Einkäufe bis 5.000 Euro, bei Nicht-Lieferung oder Lieferung falscher, beschädigter oder zerstörter Ware
  • Betrug durch Dritte bei Online-Verkäufen bis 5.000 Euro
  • Kosten für Datenrettung bis 1.000 Euro
  • Kosten für Datenlöschung bis 1.000 Euro
  • Psychologische Erstberatung bei Cyber-Mobbing bis 1.000 Euro
  • Telefonische Rechtsberatung im Versicherungsfall

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Wer mit seinem Auto sicher durch den Winter kommen will, sollte fünf Tipps beachten, rät die uniVersa Versicherung.

 

Erstens: Rechtzeitig Winterreifen mit ausreichend Profil aufziehen. Zweitens: Kühler- und Scheibenfrostschutz sowie Autobatterie, Scheibenwischblätter und Beleuchtung prüfen. Drittens: Eiskratzer, Schneebesen und Decke ins Auto legen, Abdeckfolie für die Windschutzscheibe nutzen, Türdichtungen pflegen und Auto häufiger waschen. Viertens: Fahrweise der Witterung anpassen. Das heißt vor allem bei Schnee, Eis und Frost: Fuß vom Gaspedal, umsichtig und rücksichtsvoll fahren. Fünftens: Versicherungsschutz prüfen. „Eine sinnvolle Leistungsergänzung in der Kfz-Versicherung ist der Schutzbrief“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Er bietet relativ preiswert eine 24-Stunden-Pannen- und Unfallhilfe, falls zum Beispiel das Auto im Winter einmal nicht mehr anspringen sollte und organisiert nach einem Unfall das Abschleppen und Bergen. Zudem sollte in der Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein, empfiehlt Bösl. Dann wird im Schadenfall keine Leistungskürzung vorgenommen, wenn beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild übersehen wurde, die Bereifung nicht mehr ausreichend war oder man mit dem Vorwurf konfrontiert wird, seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst zu haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die adesion Leasing GmbH, Tochter der börsennotierten Auto Bank AG, und die Bayerische haben eine Vertriebspartnerschaft geschlossen.

 

Im Zuge der Kooperation bietet adesion ihren Kunden exklusiv Kfz-Versicherungstarife der Bayerischen zu besonders günstigen Konditionen an.

Die Prämie enthält zum Beispiel neben einer GAP-Absicherung auch eine sogenannte Mallorca-Klausel. Die Differenz- oder GAP-Deckung spielt eine besondere Rolle bei der Versicherung von Leasingfahrzeugen und sichert die Lücke aus dem Wiederbeschaffungswert und den aus einem Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen ab. Im Zuge der Mallorca-Klausel übernimmt die Bayerische Schäden, die an Mietwägen im Ausland entstehen und bei der Nutzung des Leasingfahrzeugs abgesichert wären. Erweiterte Leistungen bei Tierschäden und die Neuwertabsicherung bei Fahrzeugzubehör inklusive Navigations- und Radiogeräte bis 7500 Euro runden das Angebot ab.

Die Bayerische fungiert als Produktgeber und übernimmt die Weiterbildung der Mitarbeitenden der adesion Leasing GmbH sowie die Registrierung als Vermittler bei der zuständigen IHK.

„Wir sind eine unabhängige, inhabergeführte Leasinggesellschaft mit starkem Fokus auf das Automobil. Unsere Kunden profitieren von über 20 Jahren Know-how rund um das Thema Autoleasing“, erläutert Gerhard Fischer, Geschäftsführer der adesion Leasing GmbH.

„Mit adesion haben wir einen Partner an unserer Seite, der seinen Kunden besondere Lösungen offeriert und großen Wert auf persönliche Betreuung und langfristige Kundenbeziehung legt. Das passt sehr gut zu unserem Anspruch und unserer Unternehmensphilosophie“, sagt Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische und Vorstandsvorsitzender der Sachversicherungstochter. „Auf diese Weise können wir gemeinsame Stärken bündeln und Qualitäts-Tarife mit großem Mehrwert bei gleichzeitig einfachem Bedingungswerk anbieten.“

Die adesion Leasing GmbH ist eine Beteiligung der österreichischen Auto Bank AG, welche an der Wiener Börse und am Münchner m:access gelistet ist. Die adesion Leasing veröffentlichte im April eine umfangreiche Studie zur E-Mobilität. Außerdem hat sie in ihrem Angebot zum Flottenmanagement die alternativen Antriebsformen bereits voll integriert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Aktuelle Branchenstudie “Talents for Insurance 2019” untersucht Employer Brand und Arbeitgeberattraktivität der deutschen Versicherer und zeigt wichtige Zukunftschancen

 

Die Versicherungsbranche braucht als Arbeitgeber ein klareres Gesicht, das Talente von Stärken überzeugt und emotional besser anspricht

Die Versicherer tun sich im Wettbewerb mit anderen Branchen weiterhin schwer, die besten Talente im Markt für sich zu gewinnen. Zu langweilig, zu unattraktiv erscheint vielen noch ein Job in der Versicherungswirtschaft. Selbst der Marktführer Allianz kommt aktuell nur für sechs Prozent der möglichen Kandidaten als zukünftiger Arbeitgeber in die engere Wahl; andere Versicherer können nicht einmal drei Prozent als „Wunscharbeitgeber“ für sich begeistern. Zum Vergleich: Automobilhersteller wie Audi, BMW oder Porsche erzielen hier – trotz aktueller Branchenkrise – Spitzenwerte von bis zu 20 Prozent. Aussichtslos ist die Lage im „War for Talents“ für die Versicherer dennoch nicht: lediglich 16 Prozent der Schüler, Studenten und Berufstätigen lehnen die Versicherungsbranche als Arbeitgeber kategorisch ab. Und immerhin 30 Prozent der Talente können sich zumindest gut vorstellen, zukünftig für einen Versicherer zu arbeiten.

Die Versicherungsbranche ist also nicht per se als Arbeitgeber unattraktiv – sie muss ihre Stärken aber deutlich besser als bisher profilieren und nutzen.

Dies sind Ergebnisse der Branchenstudie «Talents for Insurance 2019: Employer Brand und Arbeitgeberattraktivität deutscher Versicherungsunternehmen» des Kölner Forschungs- und Beratungsinstituts Organomics. Rund 4.000 Personen im Alter zwischen 16 und 45 Jahren wurden repräsentativ zu ihren Arbeitgeberfavoriten, zur Arbeitgeberattraktivität der Versicherungsbranche und zu ihren beruflichen Präferenzen und Erwartungen befragt.

Differenziert wurden dabei fünf verschiedene Zielgruppen: 1. Schüler (Realschüler und Abiturienten), 2. Studenten (nach Fachrichtungen), 3. Akademiker mit maximal fünf Jahren Berufserfahrung, 4. Akademiker mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung und 5. Berufstätige mit Ausbildung oder Lehre (ohne Studium).

Hohe Bekanntheit als Arbeitgeber ist kein Garant für Beliebtheit

Branchenintern ganz vorn auf der Bekanntheitsskala als Arbeitgeber (gestützte Abfrage) liegt aktuell die Allianz (71%), gefolgt von ERGO (63%), HUK-Coburg (62%) und AXA (61%). Die Gruppe der öffentlichen Versicherer (48%) schneidet bundesweit vergleichsweise weniger stark ab; erreicht im eigenen Geschäftsgebiet teils aber ebenfalls sehr hohe Bekanntheitswerte (Beispiel: Versicherungskammer Bayern: 61%). Schlusslichter unter den großen Versicherungsunternehmen sind derzeit LVM (27%) und Münchner Rück (26%).

Branchenübergreifend sind BMW (76%), AOK (74%) und Deutsche Bank (73%) die aktuellen Top 3 der bekanntesten Arbeitgeber in Deutschland.

Der Vergleich mit anderen Branchen zeigt: in puncto Bekanntheit als Arbeitgeber sind die großen Versicherer keine Unbekannte; der Abstand zur Spitze ist nicht sonderlich groß. Aber: Bekanntheit allein garantiert keine hohe Attraktivität als Arbeitgeber; ebenso wenig wie ein nur allgemein gutes Unternehmensimage. Selbst den bekannten großen Versicherern gelingt es in den relevanten Zielgruppen bisher zu selten, zu einem „Employer of Choice“ zu werden. Im rein brancheninternen Vergleich werden derzeit die Allianz (50%), Münchner Rück (35%), HUK-Coburg (34%) und die öffentlichen Versicherer (34%) von den möglichen Kandidaten als besonders attraktive Arbeitgeber wahrgenommen.

„Zukunftsaufgabe für die Versicherungsbranche ist eine deutlich stärkere inhaltliche Profilierung als Arbeitgeber und der Aufbau einer eigenständigen Arbeitgebermarke“, sagt Dr. Thomas Bittner, Geschäftsführer der Organomics GmbH aus Köln. „Die Untersuchungsergebnisse zeigen unmissverständlich, mit welchen Inhalten die Versicherer bei potentiellen Talenten punkten können. Zugleich ist eine stärkere Differenzierung über verschiedene Zielgruppen, Formate und Medien erforderlich.“

Wahrgenommene Stärken und Schwächen der Versicherer als Arbeitgeber

Die größten Stärken der Versicherungsbranche als Arbeitgeber sehen die Kandidaten zielgruppenübergreifend im dort gezahlten Gehalt (54%), in der Arbeitsplatzsicherheit (50%) und in der Work-Life-Balance (46%) – alles zentrale Aspekte, die aus Kandidatensicht zu den Kernmerkmalen eines „idealen Arbeitgebers“ zählen. Auch die Zukunftssicherheit wird als besonderer Vorzug der Branche wahrgenommen. Solche genuinen Stärken sollten die Versicherer im Employer Branding und Personalmarketing daher unbedingt stärker nutzen.

Zugleich zeigt sich aber auch: Die große Mehrheit der Kandidaten erwartet neben diesen wichtigen funktionalen Vorzügen von ihrem künftigen Arbeitgeber auch ein besonderes Maß an „emotionaler Stärke“ – allen voran Ehrlichkeit und Wertschätzung in den persönlichen Beziehungen. Genau hier können die Versicherer bisher deutlich weniger punkten als auf funktionaler Ebene. Zwar sprechen die Kandidaten der Versicherungsbranche zwischenmenschliche Qualitäten als Arbeitgeber nicht gänzlich ab – nehmen diese aber ausdrücklich nicht als deren Stärke wahr. Auch daran gilt es, in Zukunft gezielter zu arbeiten. Es gilt, der Branche und ihren Unternehmen ein auch auf emotionaler Ebene ansprechenderes „Gesicht“ als Arbeitgeber zu verleihen.

Unterschiedliche Zielgruppen, Formate und Medien berücksichtigen

Um neue Talente stärker von sich zu begeistern, sollten die Versicherer – neben grundlegender Ausrichtung an besonderen Vorzügen und greifbarer emotionaler Ansprache – auch die unterschiedliche Medienpräferenzen der verschiedenen Zielgruppen stärker berücksichtigen: Jüngere Zielgruppen, wie die Schüler, wählen beispielsweise auch gerne Formate wie YouTube oder Instagram, um sich über mögliche Arbeitgeber zu informieren.

Bei den älteren Zielgruppen der berufstätigen Akademiker stehen hingen Portale wie XING oder LinkedIn höher im Kurs. Wert gelegt werden sollte nicht zuletzt auch auf die Kommunikation spannender und neuer Arbeitsinhalte in der sich wandelnden Versicherungswelt. Übergreifend wichtig ist: strategisches Employer Branding, unterschiedliche Maßnahmen des Personalmarketings und die unmittelbare „Candidate Experience“ sollten ein überzeugendes Gesamtbild ergeben. Als Arbeitgeber versprochen werden sollte dabei (nur) das, was auch realistisch eingelöst werden kann.

Weitere Studieninformationen

Die komplette rund 180-seitige Branchenstudie „Talents for Insurance 2019“ kann direkt über die Organomics GmbH bezogen werden (wahlweise als Chart-Report und/oder zusätzlich auch als Excel-Tabellenband). Die Studie enthält zahlreiche weitere Ergebnisse und umfangreiche Detail-Auswertungen und Differenzierungen nach fünf verschiedenen Zielgruppen sowie nach Affinität zur Versicherungsbranche. Einzelergebnisse liegen für folgende Versicherer vor: Allianz, ARAG, AXA, Debeka, DEVK, ERGO, Generali, Gothaer, HanseMerkur, HDI, HUK-Coburg, Itzehoer, LVM, Münchener Rück, Öffentliche Versicherer, R+V Versicherung, Signal Iduna, Württembergische Versicherung und Zurich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Organomics GmbH, Am Nordpark 83, 50733 Köln, Tel: + 49 221 99 87 92 43, www.organomics.de

3 von 4 Unternehmen wurden Opfer von Sabotage, Datendiebstahl oder Spionage

 

Kriminelle Attacken auf Unternehmen verursachen in Deutschland Rekordschäden. Durch Sabotage, Datendiebstahl oder Spionage entsteht der deutschen Wirtschaft jährlich ein Gesamtschaden von 102,9 Milliarden Euro – analoge und digitale Angriffe zusammengenommen. Der Schaden ist damit fast doppelt so hoch wie noch vor zwei Jahren (2016/2017: 55 Milliarden Euro p.a.). Drei Viertel der Unternehmen (75 Prozent) waren in den vergangen beiden Jahren von Angriffen betroffen, weitere 13 Prozent vermuten dies. In den Jahren 2016/2017 wurde nur jedes zweite Unternehmen (53 Prozent) Opfer. Das ist das Ergebnis einer Studie des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche quer durch alle Branchen repräsentativ befragt wurden. „Umfang und Qualität der Angriffe auf Unternehmen haben dramatisch zugenommen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Die Freizeithacker von früher haben sich zu gut ausgerüsteten und technologisch oft sehr versierten Cyberbanden weiterentwickelt – zuweilen mit Staatsressourcen im Rücken.“ Digitale Angriffe haben in den vergangenen beiden Jahren bei 70 Prozent der Unternehmen einen Schaden versursacht, im Jahr 2017 waren es erst 43 Prozent.

Diebstahl und Social Engineering häufige Delikte

Demnach berichtet jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent), dass sensible digitale Daten abgeflossen sind, bei 17 Prozent wurden Informations- und Produktionssysteme oder Betriebsabläufe digital sabotiert. Bei jedem achten Unternehmen (13 Prozent) ist die digitale Kommunikation ausgespäht worden. Es wird aber nach wie vor noch oft analog angegriffen. Bei einem Drittel der Unternehmen (32 Prozent) wurden IT- oder Telekommunikationsgeräte entwendet, sensible physische Dokumente, Maschinen oder Bauteile wurden bei jedem Sechsten gestohlen. Weiter auf dem Vormarsch ist das sogenannte Social Engineering. Dabei werden Mitarbeiter manipuliert, um an sensible Informationen zu kommen, mit denen dann in einem weiteren Schritt zum Beispiel Schadsoftware auf die Firmenrechner gebracht werden kann. Mehr als jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) war davon analog betroffen, 15 Prozent digital.

Hierzu Michael Niemeier, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV): „Spionage und Sabotage gefährden den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Aufklärung solcher Verdachtsfälle ist eine der Kernkompetenzen des Verfassungsschutzes.”

Daten aller Art im Visier: Finanz-, Mitarbeiter- und Kundendaten

Angreifer haben bei ihren Attacken unterschiedlich sensible Daten erbeutet. Bei fast der Hälfte (46 Prozent) der betroffenen Unternehmen wurden Kommunikationsdaten wie Emails gestohlen. Bei jedem vierten Unternehmen sind durch digitale Angriffe jeweils Finanzdaten (26 Prozent), Mitarbeiterdaten (25 Prozent) und Kundendaten (23 Prozent) abgeflossen. Kritische Geschäftsinformationen wie Marktanalysen oder Preisgestaltung sind bei jedem achten Unternehmen (12 Prozent) in kriminelle Hände gefallen. „Im globalen Wettbewerb kann jede Information über die Konkurrenz zum Vorteil werden – dafür greifen immer mehr Unternehmen zu kriminellen Mitteln“, sagt Berg.

Ehemalige Mitarbeiter als Gefahrenquelle

Wer sind die Täter? Vor allem ehemalige Mitarbeiter verursachen Schäden. Ein Drittel der Betroffenen (33 Prozent) sagt, dass sie von früheren Mitarbeitern vorsätzlich geschädigt wurden. Ein knappes Viertel (23 Prozent) sieht vormals Beschäftigte in der Verantwortung, ohne ihnen ein absichtliches Fehlverhalten zu unterstellen. Vier von zehn Betroffenen (38 Prozent) führen Angriffe auf Einzeltäter bzw. sogenannte Hobby-Hacker zurück. Bei einem Fünftel geht die Spur jeweils zur organisierten Kriminalität (21 Prozent) oder zu konkurrierenden Unternehmen (20 Prozent). Bei 12 Prozent stammen Attacken von ausländischen Nachrichtendiensten.

Auch wenn die regionale Herkunft nicht immer eindeutig ist, verorten fast drei von zehn Betroffenen (28 Prozent) den Ursprung der Angriffe in Osteuropa (ohne Russland). Bei ähnlich vielen (27 Prozent) stammen die Attacken aus China, 19 Prozent sehen Russland als Ursprung, dicht gefolgt von den USA (17 Prozent). Für vier von zehn Betroffenen (39 Prozent) gingen kriminelle Handlungen aus Deutschland aus, für ein Viertel (24 Prozent) war die Herkunft unklar.

Interne Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend

Häufig sind es aber auch Mitarbeiter, die auf der anderen Seite dafür sorgen, dass kriminelle Handlungen aufgedeckt werden. Sechs von zehn betroffenen Unternehmen (62 Prozent) sind so erstmals auf Angriffe aufmerksam geworden. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) erhielt Hinweise auf Angriffe durch eigene Sicherheitssysteme, bei fast drei von zehn (28 Prozent) war es hingegen reiner Zufall. „Gut geschulte Mitarbeiter sind der effektivste Schutz. So lässt sich unbeabsichtigten Schäden vorbeugen, Angriffe von außen werden besser abgewehrt und sind sie doch erfolgreich, lässt sich schnell gegensteuern“, so Berg.

Wirtschaft fordert mehr Zusammenarbeit

Nur bei 13 Prozent der Unternehmen gingen erste Hinweise auf Delikte durch externe Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden ein. Auch deshalb fordern praktisch alle Unternehmen eine engere Zusammenarbeit mit Staat und Behörden. So sind 96 Prozent der Meinung, dass der Informationsaustausch zu IT-Sicherheitsthemen zwischen Staat und Wirtschaft verbessert werden sollte. Ebenso viele sagen: Die zuständigen Behörden sollten die Wirtschaft bei Fragen zur IT-Sicherheit besser unterstützen. Und 91 Prozent finden, dass der Informationsaustausch zwischen staatlichen Stellen verbessert werden sollte.

Für die Zukunft prognostiziert eine breite Mehrheit der Unternehmen eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage. 82 Prozent gehen davon aus, dass die Zahl der Cyberattacken auf ihr Unternehmen in den nächsten zwei Jahren zunehmen wird. Berg: „Staat und Behörden können Unternehmen noch besser bei der Gefahrenabwehr unterstützen, etwa durch ein umfassendes Lagebild und einen besseren Informationsaustausch. Das von der Bundesregierung geplante Cyber-Abwehrzentrum plus sollte möglichst schnell aufgebaut werden, um das vorhandene Wissen bestmöglich zu teilen und anzuwenden.“

„Der Bitkom ist für das BfV ein wichtiger Partner im Wirtschaftsschutz. Das BfV hat daher bereits im Jahr 2016 mit dem Bitkom ein ‘gemeinsames Handeln für digitale Sorgfalt und zum Schutz von Know-how in Deutschland’ vereinbart. Daraus haben sich eine fruchtbare Kooperation und vielfältige Aktivitäten ergeben“, so BfV-Vizepräsident Niemeier.

 

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Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V., Albrechtstraße 10, 10117 Berlin-Mitte,Tel: 030 27576-0, www.bitkom.org

Die Bafin erhöht ihre Anforderungen an Versicherer und Pensionskassen

 

Die dauerhafte Niedrigzinsphase nagt an der Kapitalstärke von Versorgungseinrichtungen. Versicherer wie Pensionskassen sollen deshalb von der Bafin stärker kontrolliert werden, erklärte die Aufsichtsbehörde auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 29. Oktober. „Kostensenkungen allein reichen allerdings nicht aus, ein gezieltes Risikomanagement kann neue Spielräume für Renditen schaffen“, sagt Ivan Mlinaric, Geschäftsführer der Quant.Capital Management GmbH.

„Viele Versicherer haben auf der Kostenseite bereits viel gespart“, sagt Mlinaric. Dazu seien zum Teil die Überschussbeteiligungen erheblich heruntergesetzt und so auch die Eigenmittel gestärkt worden. „Dies alles wirkt zwar derzeit entlastend, ist aber nur bedingt zukunftsfähig“, so Mlinaric. Es bleibe das Dilemma, dass Versicherer wie Pensionskassen in der Vergangenheit vor allem auf Zinserträge gesetzt hatten, um ihre Verpflichtungen zu bedienen. Diese aber fallen nun dauerhaft weg.

„In vielen Portfolios sehen wir die letzten noch mit soliden Kupons ausgestatteten Anleihen auslaufen“, sagt Mlinaric. „Bis jetzt gab es die Hoffnung, dass irgendwann die Zinsen wieder anziehen und neue Anleihen mit auskömmlicher Rendite eine Fortsetzung der risikoarmen Anlagestrategie ermöglichen.“ Diese Hoffnung sei angesichts der jüngsten Äußerungen der Notenbanken zerstoben. „Es bleibt vielen Pensionskassen und Versicherern gar nichts anderes übrig, als in risikoreichere Anlageklassen zu investieren“, sagt Mlinaric.

Das interne Controlling müsse dabei aber mehr und mehr auf eine Risikosicht umgestellt werden. Auch die Bafin fordert risikoangepasste Meldepflichten. „Das Risikomanagement ist heute wesentlich effizienter geworden und kann bei geringen Kosten zusätzliche Renditepotenziale erschließen“, sagt Mlinaric. Ausgangspunkt müsse dabei immer ein Risikomonitoring sein, das mehr als die gängigen Kennzahlen umfasse. „Wir haben gesehen, dass sich Korrelationen verändern und Aktien wie Renten zum Teil in die gleiche Richtung laufen“, sagt Mlinaric. Hier gelte es, steuernd einzugreifen.

Gleichzeitig können durch ein Risikomanagement innerhalb der bestehenden Systeme zusätzliche Risikobudgets geschaffen werden, die eine renditeträchtigere Anlage möglich machen, ohne dabei das Gesamtrisiko zu erhöhen. „Hier geht es um ein asymmetrisches Verschieben des Risikos: Zwar werden nicht mehr alle Spitzen bei der positiven Rendite mitgenommen. Dafür werden die Abstürze weitgehend reduziert, was in der Summe eine Mehrrendite ermöglicht“, erklärt Mlinaric.

 

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Quant.Capital Management GmbH, Speditionstraße 17, D-40221 Düsseldorf, Tel: +49 (0)211.635512-0, www.quantcapital.de

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf seine Leistung nur dann befristen, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt und er dem Versicherungsnehmer die Gründe für die Befristung nachvollziehbar darlegt.

 

Das hat der BGH am 09.10.2019, IV ZR 235/18, entschieden. Liegt kein sachlicher Grund vor und teilt der Berufsunfähigkeitsversicherer dem Versicherungsnehmer auch nicht nachvollziehbar die Gründe für die Befristung mit, ist diese unwirksam. In diesem Fall muss der Berufsunfähigkeitsversicherer solange weiterzahlen, solange er nicht das sogenannten Nachprüfungsverfahren erklärt und auch durchführt. In einem Gerichtsverfahren obliegt dann dem Versicherer die Beweislast dafür, dass die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wieder entfallen ist.

Im entschiedenen Fall war in den Bedingungen vereinbart, dass ein zeitlich befristetes Leistungsanerkenntnis nur in „begründeten Einzelfällen“ bis maximal 18 Monate ausgesprochen würde.

Der Kläger beantragte im Oktober 2013 bei der Beklagten die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Im Februar 2014 erstellte ein Gutachter des Krankentagegeldversicherers eine Stellungnahme, nach welcher der Kläger voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande sei, seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen; es handele sich um einen Dauerzustand, der eine Besserung unwahrscheinlich erscheinen lasse. Diese Stellungnahme wurde der Beklagten übermittelt. Daraufhin teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sie für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis 01.06.2015 die vertragsgemäße Leistung erbringe. Eine nachvollziehbare Erläuterung, aus welchen Gründen sie die Leistung befristete, war in dem Schreiben nicht enthalten.

Eine solche nachvollziehbare Erläuterung wäre aber laut dem BGH für die Wirksamkeit der Befristung erforderlich gewesen. Zur Begründung führt der BGH aus, dass in den mit dem Kläger vereinbarten Versicherungsbedingungen ausdrücklich geregelt sei, dass ein befristetes Leistungsanerkenntnis nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen würde. Diese Klausel versteht der BGH so, dass eine Befristung der Leistung immer nur dann möglich ist, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Darüber hinaus stellt der BGH fest, dass ein Berufsunfähigkeitsversicherer nicht seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausnutzen dürfe. Hieraus leitet er ab, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer dafür Sorge zu tragen hat, dass der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem Versicherungsverhältnis sachgerecht wahrnehmen kann. Letzteres kann er nur, wenn ihm nachvollziehbar die Gründe für die ausgesprochene Befristung dargelegt werden.

Eine solche Begründung erfolgte im konkreten Fall nicht. Sie wurde auch nicht im Gerichtsverfahren nachgeholt, sodass der Berufsunfähigkeitsversicherer auch über den 01.06.2015 hinaus solange zur Leistung verpflichtet ist, solange er nicht das sogenannten Nachprüfungsverfahren durchführt.

Dieses Urteil des BGH enthält mit der darin erstmals verlangten Begründungspflicht eine wesentliche Neuerung, die bei der Befristung von Rentenleistungen zu beachten ist. Es stärkt damit nachhaltig die Rechte der Versicherungsnehmer. „Damit dürfte vermutlich ein Großteil solcher Befristungen unwirksam sein und Versicherungsnehmer können auch über die genannten Zeiträume hinaus ihre Leistungen verlangen“, so Rechtsanwalt Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.

Link: https://www.wirth-rae.de/bgh-entscheidet-bu-versicherung-muss-dem-versicherungsnehmer-nachvollziehbar-die-befristung-einer-leistung-begruenden.html

Ansprechpartner zu dieser Meldung: Rechtsanwalt Tobias Strübing struebing@wirth-rae.de

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Für das Kfz-Rating 2019 hat Franke und Bornberg 260 Kfz-Tarife und Tarifkombinationen von 79 Versicherern analysiert. Das Bedingungsniveau ist hoch. Jeder dritte Kfz-Tarif erhält die Topnote FFF.

 

Ob Print, TV oder im Internet – der jährliche Preiswettbewerb um Kfz-Kunden ist eingeläutet. Doch auch bei Kfz-Versicherungen zählen die inneren Werte. Wer jetzt wechseln will, sollte nicht nur auf den Preis achten. Denn ob gezahlt wird oder nicht, entscheidet sich häufig in den Versicherungsbedingungen.

Rechtzeitig zur heißen Phase der Kfz-Wechselsaison informiert die Ratingagentur Franke und Bornberg über die besten Kfz-Versicherungen. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, kann mit guten Nachrichten aufwarten. „Trotz des Preiswettbewerbs kommt die Qualität von Kfz-Tarifen nicht unter die Räder“, berichtet Franke. „Im Vergleich zum Vorjahr haben unsere Analysten bei Kfz-Tarifen noch einmal deutliche Fortschritte beobachtet. Leistungsmerkmale, die früher nur Spitzentarife ausgezeichnet haben, sind offensichtlich in der Mitte des Marktes angekommen.“

Trends in der Kfz-Versicherung

Franke verweist auf das Beispiel „Zusammenstoß mit Tieren“. Gab es früher nur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild Leistungen aus der Teilkaskoversicherung, spiele heute die Tierart (fast) keine Rolle mehr. „Ob am Unfall ein Rehbock, Hase, Fasan oder Hausschwein beteiligt gewesen ist, entscheidet in den meisten Fällen nicht mehr über Leistungen aus der Teilkasko-Versicherung. Als Nachweis für besondere Tarifqualität hat die Tierklausel mittlerweile ausgedient“, so Franke.

Im Bereich Kfz-Eigenschäden beobachten die Analysten von Franke und Bornberg ebenfalls Fortschritte. Zur Erinnerung: Die Eigenschadenversicherung übernimmt Sachschäden, die der Versicherte oder eine mitversicherte Person mit ihrem Fahrzeug an anderen auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugen verursacht. Schon mehrere Gesellschaften bieten diesen Schutz gegen Mehrbeitrag in ihren „Plus-Paketen“. Einige Anbieter schließen allerdings Schäden auf dem eigenen Grundstück aus.

Cyber-Gefahren machen auch vor Fahrzeugen nicht halt. Erste Kfz-Versicherer reagieren auf diese Bedrohung. Sie bieten Versicherungsschutz bei Hackerangriffen auf die Fahrzeugsoftware. „Wir werden die Entwicklung im Auge behalten“, verspricht Christian Monke, Leiter Analyse bei Franke und Bornberg. Sollte das Angebot breiter werden, könnte Cyberschutz in künftige Ratings einfließen.

2019 ist jeder dritte Kfz-Tarif top

In der Ratingsaison 2019 konnte Franke und Bornberg einen von drei Tarifen mit der Bestnote FFF auszeichnen. Im Rating 2016 war das erst bei einem von acht Tarifen der Fall. „Kfz-Bedingungen haben ein bemerkenswert hohes Niveau erreicht“, konstatiert Monke. „Auch preissensible Kunden haben Grund zur Freude. Gute Tarife müssen nicht teurer sein. Selbst kostengünstige Basisprodukte erreichen Bewertungen im FF-Bereich. Treue Bestandskunden profitieren allerdings nicht automatisch von dieser positiven Entwicklung. Nachfragen kann sich lohnen.“

Das Kfz-Rating von Franke und Bornberg bewertet Kfz-Tarife für PKW auf Basis eigener Analysen. Quellen sind die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Formulare und Geschäftsberichte. Betrachtet werden

  • Kfz-Haftpflicht (KH)
  • Teilkasko (TK)
  • Vollkasko (VK) sowie
  • Zusatzbausteine.

Für das Rating wurden 260 Tarife und Tarifkombinationen von79 Gesellschaften nach 61 Kriterien analysiert. Die Ratingergebnisse ordnet Franke und Bornberg in Bewertungsklassen ein, für die jeweils Mindeststandards gelten. Der Notenspiegel liefert eine Stichtagsbetrachtung (Stand 30.10.2019).

Kfz-Rating online: immer aktuell

Die Bewertungsrichtlinien sowie alle Einzelbewertungen stellt Franke und Bornberg im Internet unter www.franke-bornberg.de/ratings/ kostenlos bereit. Das Rating wird laufend aktualisiert.

 

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Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Neue Versicherung zahlt bei Flugverspätung immer

 

Flugreisende können ab sofort bis zu 600 Euro Entschädigung auch dann erhalten, wenn außergewöhnliche Umstände wie z. B. Streiks, schlechtes Wetter, Vogelschlag oder Restriktionen der Flugsicherung eine Flugverspätung oder Annullierung verursacht haben. Zudem wird eine pauschale Entschädigung von 100 Euro bereits ab 60 Minuten Verspätung gezahlt. Damit weicht der neue Flugverspätungsschutz „getNeo“ in zwei elementaren Punkten von der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ab und stärkt Verbraucherrechte nachhaltig.

Die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG hat mit dem Express-Entschädiger EUflight eine parametrische Fluggastentschädigung entwickelt. Das bedeutet, dass die Prämie eines jeden Fluges individuell berechnet wird. Ebenso erfolgt die Schadenregulierung allein aufgrund eines objektiv eingetretenen Ereignisses (hier: Flugverspätung, Annullierung, oder Nicht-Beförderung). Versicherte Passagiere werden in Echtzeit und proaktiv über den Flugvorfall informiert und erhalten anschließend vollautomatisiert ihre Entschädigung, ohne die Verspätung oder Flugstreichung melden zu müssen.

Das Besondere an dieser Versicherung ist die verbraucherfreundliche Abgrenzung vom EU-Recht durch die Verkürzung der Verspätungsdauer auf 60 Minuten und den Wegfall der Gründe für eine Flugunregelmäßigkeit. Denn die EU-Verordnung legt nicht nur die Verspätungsdauer von mindestens drei Stunden als Voraussetzung für einen möglichen Ausgleichsanspruch fest, vielmehr sind Airlines von der Entschädigungspflicht befreit, wenn von Fluggesellschaften nicht beherrschbare, außergewöhnliche Umstände das Flugproblem verursacht haben. Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Flugsicherung liegen immerhin rund 55 Prozent der Flugvorfälle außerhalb des Verantwortungsbereiches der Airlines.

„Mit dieser Lösung erhalten unsere Kunden Zugriff auf ein hochinnovatives Produkt. Statt die Verspätung melden und auf Entschädigung warten zu müssen, funktioniert die Regulierung ohne jedes Zutun des Kunden“, sagt Dr. Mirko Kühne, Vorstand der Berlin Direkt Versicherung. Für Flugreisende entfallen damit der lästige Papierkram, Wartezeit, Ungewissheit und das Risiko eines Gerichtsverfahrens. EUflight.de Geschäftsführer Dr. Lars Watermann ergänzt: „Die Politik fordert immer wieder eine Entschädigung auf Knopfdruck. Wir bieten sie jetzt an und stellen damit die Fluggastrechte vom Kopf wieder auf die Beine.“

Weitere Informationen zu getNeo und einen Angebotsrechner gibt es unter https://getneo.de/.

 

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BD24 Berlin Direkt Versicherung AG, Wrangelstr. 100, 10997 Berlin, Tel: +49 30 896 770-290, www.berlin-direktversicherung.de

Den Schaden online-melden, ansonsten aber den persönlichen Kontakt nutzen – so wollen die Deutschen mit ihren Versicherungsunternehmen kommunizieren.

 

Bei der Auswahl des Versicherungsunternehmens zählen in erster Linie ein guter Service und eine hohe Transparenz der Leistungen. Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt in diesem Zusammenhang rasant an Bedeutung. Das sind einige der Ergebnisse einer repräsentativen Befragung, die die forsa Politik-und Sozialforschung GmbH Anfang Oktober im Auftrag der Gothaer Versicherungen durchgeführt hat.

Online-Schadenmeldungen und Apps – digitale Angebote sind erwünscht

Die Möglichkeiten des Internets stehen auch bei Versicherungskunden im Focus. Besonders gefragt sind hier Online-Services im Schadenfall (68 Prozent) sowie ein Online-Portal zur selbständigen Verwaltung der Verträge (67 Prozent), 32 Prozent würden das gerne per App erledigen.  Für knapp die Hälfte (48 Prozent) der Befragten sollte die Versicherung unbedingt eine Versicherungs-App oder Online-Portal mit der Möglichkeit der Schadenabwicklung anbieten. Einen Online- oder Video-Chat mit Beratern wünschen sich 21 Prozent der Bürger. Fast niemand (3 Prozent) meint, dass Versicherer unbedingt eine eigene Präsenz in sozialen Medien anbieten müssen. Jüngere sind häufiger als ältere Befragte und formal höher Gebildete häufiger als formal geringer Gebildete der Meinung, dass Versicherer alle aufgeführten digitalen Möglichkeiten anbieten sollten.

Schadenmeldungen, Vertragsverwaltung und Rechnungseinreichung per App gewünscht

Danach gefragt, welche Leistungen von Versicherungs-Apps besonders sinnvoll sind, werden mit Abstand am häufigsten (68 Prozent) Schadenmeldungen bei Sachversicherungen genannt. Für jeweils etwas mehr als die Hälfte der Befragten sind die Verwaltung der Kunden- und Vertragsdaten (56 Prozent) sowie das Einreichen von Arztrechnungen und Rezepten bei privaten Krankenversicherungen (53 Prozent) eine besonders sinnvolle Leistung in einer Versicherungs-App.

Jeweils etwas mehr als ein Drittel meint, dass die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Kfz-Versicherungen (38 Prozent), der Abschluss von Kurzzeitversicherungen (37 Prozent) und die Einsicht in die elektronische Patientenakte (34 Prozent) besonders sinnvolle Leistungen von Versicherungs-Apps darstellen. Auf eine medizinische Beratung per App/Videotelefonie in der App legen nur 9 Prozent der Befragten Wert. Die Leistungen in Versicherungs-Apps werden generell von jüngeren Befragten häufiger als von älteren geschätzt. Das Gleiche gilt für höher gebildete Teilnehmer im Vergleich zu geringer gebildeten Befragten.

Transparenz, persönlicher Kontakt und Top-Service wichtig

97 Prozent der Befragten sehen Transparenz bei den Leistungen als wichtig oder sehr wichtig bei der Auswahl eines Versicherungsanbieters an. Einen guten Rundumservice halten 95 Prozent der Befragten für wichtig und sehr wichtig, unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten gehören für 87 Prozent der Befragten dazu. Der persönliche Ansprechpartner ist für 85 Prozent der Befragten ein wichtiger Aspekt bei der Unternehmensauswahl genauso wie gute Bewertungen und niedrige Preise. Diese Aspekte sind für die meisten Befragten allerdings eher wichtig als sehr wichtig.

Nachhaltigkeit für immer mehr Kunden im Focus

Immerhin 52 Prozent der Befragten sehen eine nachhaltige Unternehmensführung als wichtig bei der Auswahl ihres Versicherungsunternehmens an, 44 Prozent wünschen sich ein Angebot nachhaltiger Produkte wie eine CO2-Kompensation bei KFZ-Versicherungen von ihrem bevorzugten Versicherungsunternehmen. Damit verweisen Nachhaltigkeitsaspekte gute Bewertungen in Foren oder sozialen Medien (48 Prozent) sowie Markenbekanntheit (41 Prozent) auf die hinteren Plätze.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Analyse von 50.000 Luftfahrtschäden zeigt: Zusammenstöße und Unfälle bleiben die Hauptursache für Versicherungsfälle in der Luftfahrt, gefolgt von Produktionsfehlern oder Triebwerksschäden

 

Immer weniger tödliche Unfälle – und gleichzeitig immer höhere Schäden: Die globale Luftfahrtindustrie hat in jüngster Vergangenheit trotz einiger Abstürze die sichersten Jahre aller Zeiten erlebt. Dieser Trend wird jedoch durch eine wachsende Zahl von Versicherungsschäden und neue Risiken in Frage gestellt, so der Industrie- und Luftfahrtversicherer Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) in der neuen Studie „Aviation Risk 2020: Safety And The State of The Nation, die gemeinsam mit der renommierten Flugschule Embry-Riddle Aeronautical University aus Florida erstellt wurde.

Teurere Reparaturen und Triebwerksschäden, Schäden durch Fremdkörper wie Vogelschlag, Bodenkollisionen, Stürze von Passagieren am Flughafen, Falschbetankung von Maschinen oder steigende Haftpflichtzahlungen sind nur einige der Bereiche, in denen die Versicherer eine erhöhte Schadenaktivität verzeichnen.

„Glücklicherweise sind Abstürze von modernen Jets heute sehr selten. Die letzten Jahre gehören zu den sichersten in der Geschichte der Luftfahrt“, erklärt Axel von Frowein, der bei der AGCS für die Luftfahrtversicherung in Zentral- und Osteuropa zuständig ist. Diese grundlegende Verbesserung solle die Luftfahrtindustrie jedoch nicht in einem falschen Sicherheitsgefühl wiegen. Das schiere Volumen und die Größenordnung von Luftfahrtschäden werde oft unterschätzt: „Die AGCS bearbeitet laufend tausende Aviation-Schadenfälle weltweit. Zudem gibt es zahlreiche neue Risiken wie Drohnen- oder Cybervorfälle, die auf Fluggesellschaften, Hersteller und Flughäfen zukommen.”

Die Studie analysiert mehr als 50.000 Schadensfälle der Luftfahrtbranche von 2013 bis 2018 im Wert von mehr als 14,8 Milliarden Euro – mit diesem Ergebnis: Zusammenstöße und Abstürze machen derzeit mehr als die Hälfte des Wertes aller Schadensfälle (57%) aus, was 8,4 Milliarden Euro entspricht – und mehr als ein Viertel der Schäden nach Anzahl (27%). Weitere Ansprüche resultieren aus Ereignissen wie harten Landungen, Vogelschlag und Vorfällen am Boden. Der durchschnittliche Schadensfall beläuft sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Produktions- oder Wartungsfehler sind ist die zweithäufigste Ursache für Schäden, gefolgt von Triebwerksausfällen.

Mehr Schäden durch Wachstum im Luftverkehr

„Insgesamt nehmen die Schadensfälle in der Luftfahrtversicherung zu, weil sich Flugzeugwerte, Reparaturkosten und Haftpflichtvergütungen kontinuierlich weiter nach oben entwickeln“, sagt Till Kürschner, Leiter Luftfahrtschäden bei der AGCS in Zentral- und Osteuropa. „Die wachsende Schadenbelastung ist auch Folge des generellen Wachstums im Luftverkehr – mit steigenden Passagierzahlen, stark frequentierten Flughäfen sowie wachsenden Anforderungen an Fluggesellschaften, Hersteller und Bodenverkehrsdienste.“

Moderne Jets sind aus leichteren Verbundwerkstoffen und mit hochentwickelter Technik gefertigt – dies erhöht die Kosten für Flugzeugreparaturen erheblich. Die zunehmende Komplexität von Flugzeugdesign, -technologie und -fertigung führt auch zu teuren behördlich angeordneten Flugverboten („grounding“), die ganze Flotten betreffen können. Dies zeigt der Fall der Boeing 737 Max, die nach zwei tödlichen Unfällen innerhalb von fünf Monaten in den Jahren 2018 und 2019 schon seit Jahresanfang am Boden bleiben muss. „Solche Vorfälle verdeutlichen, wie schwierig es mitunter ist, technische Lösungen für komplexe Probleme zu finden. Die Behörden für Zivilluftfahrt und Flugsicherheit sind zudem zu Recht vorsichtiger geworden. Daher rechnen wir in Zukunft mit häufigeren und längeren Flugverboten”, sagt Kürschner.

Vogelschlag und andere Kollisionen

Der Bericht stellt weiter fest, dass Haftpflichtvergütungen pro Passagier zunehmen, da viele Anwälte von Klägern in den USA höhere Schadenersatzansprüche einfordern. Bei potenziellen Vergütungen pro Passagier in Millionenhöhe könnte ein schwerer Flugzeugabsturz zu einem Haftpflichtschaden von einer Milliarde US-Dollar führen. Auch der Anteil an Schäden durch Fremdkörpereinwirkung steigt: Laut der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration gab es allein 2018 in den Vereinigten Staaten mehr als 14.600 gemeldete Flugzeugkollisionen mit Wildtieren. Insbesondere Vogelschlag-Vorfälle sind zu verzeichnen – mit einem durchschnittlichen Schadenaufwand von rund 360.000 US-Dollar. In Deutschland lag der größte Schaden durch einen Vogelschlag an einem Triebwerk bei über 18 Millionen Euro.

Darüber hinaus werden mehr Schäden durch Falschbetankung registriert. Fehler von Bodenpersonal können zu kostspieligen Triebwerksschäden und Reparaturen sowie zu längeren Ausfallzeiten führen, wenn Tanksysteme ausgetauscht werden müssen. Im schlimmsten Fall kann Falschbetankung sogar zu einem Triebwerksausfall während des Fluges führen.

Neue Herausforderungen am Horizont

Die Luftfahrtindustrie muss sich auch mit einer Reihe von neuen Risiken auseinandersetzen. So müssen sich Passagiere künftig auf unruhigere Flüge einstellen. Im Juli 2019 wurde auf einem Flug der Fluggesellschaft Air Canada von Vancouver nach Sydney fast 40 Menschen verletzt, als das Flugzeug in heftige Turbulenzen geriet und eine Notlandung durchführen musste – einer von vielen Vorfällen, die sich jeden Tag auf Flügen um die Welt ereignen. „In den kommenden Jahrzehnten dürften die Turbulenzen durch den Klimawandel und der sich erwärmenden Erdatmosphäre weiter zunehmen – insbesondere auf Flügen zwischen Europa und Nordamerika“, sagt Axel von Frowein.

Auch der Bedarf von rund 800.000 neuen Piloten in den nächsten 20 Jahren vor allem in Schwellenländern – das Doppelte der heutigen Zahl – stellt eine Herausforderung für die Luftfahrtbranche dar. Zudem werden immer wieder Zweifel an einer übermäßigen Abhängigkeit der Piloten von Autopiloten gestellt. Eine Reihe von Unfällen in jüngster Zeit zeigt, dass die Piloten besser vorbereitet bzw. speziell ausgebildet sein müssen, um im Falle einer technischen Störung manuelle Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können.

Die wachsende Zahl von Drohnen am Himmel und Cyberrisiken wie Hackerangriffe, Systemausfälle und Datenschutzverletzungen dürften in Zukunft erhebliche Auswirkungen auf die Schadenentwicklung in der Luftfahrt haben. Unfälle am Boden bleiben problematisch und können sich verschärfen. „Teilweise hat die Flughafeninfrastruktur mit dem rasanten Wachstum der Passagier- und Flugzeugzahlen nicht Schritt gehalten“, sagt von Frowein. Die International Air Transport Association prognostiziert, dass die überwiegende Mehrheit der weltweiten Flughäfen innerhalb der nächsten zehn Jahre an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Die Überlastung am Boden ist nicht nur mit Blick auf Verzögerungen Anlass zur Sorge. Überfüllte Servicebereiche und Vorfelder führen potenziell zu mehr Kollisionen und Rampenunfällen, so die Studie.

2017 sicherstes Jahr aller Zeiten

Der Bericht hebt auch den anhaltenden Rückgang der Zahl der tödlichen Unfälle in den letzten 60 Jahren hervor – eine Zeit, in der das Passagierwachstum deutlich zugenommen hat. Zwischen 2008 und 2017 gab es 2.199 Todesfälle durch 67 Ereignisse in der Verkehrsflugzeugflotte weltweit – weniger als 8% der Gesamtzahl seit 1959. Im Jahr 2017 gab es zum ersten Mal in mehr als 60 Jahren Luftfahrt keine Todesfälle bei einer Verkehrsfluggesellschaft. 2018 gilt als das drittsicherste Jahr aller Zeiten, 2015 als das zweitsicherste.

Die kontinuierliche Verbesserung der Flugsicherheit ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen. Sicherheitssysteme haben sich enorm verbessert. Design- und Konstruktionsverbesserungen haben die Unfallrate positiv beeinflusst, dazu zählen aerodynamische Verbesserungen und Optimierungen an der Flugzeugzelle, ausfallsichere Konstruktionskriterien, Verbesserungen an der Cockpitinstrumen-tierung und die zunehmende Zahl von Fly-by-Wire gesteuerten Flugzeugen im Betrieb. Auch in den Bereichen Fertigung, Flugbetrieb und Regulierung wurden erhebliche Verbesserungen erzielt.

„Schließlich haben es wissenschaftliche Studien der Luftfahrtindustrie ermöglicht, besser zu verstehen, wie menschliche Faktoren die Sicherheit beeinflussen können. Pilotenmüdigkeit, Training und Ressourcenmanagement der Crew kommt eine immer größere Bedeutung zu“, sagt E. David Williams, Assistenz Professor der Aerospace and Occupational Safety an der Embry-Riddle Aeronautical University, der weltweit wichtigsten Universität der Luftfahrt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Global Corporate & Specialty SE, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, www.agcs.allianz.com

uniVersa überzeugt beim Unternehmensscoring von Ascore

 

Wer sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, sollte nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis beachten, sondern auch die Solidität des Anbieters. Die Ascore Das Scoring GmbH aus Hamburg hat hierzu ein aktuelles PKV-Unternehmensscoring veröffentlicht. Auf den Prüfstand kamen 17 Unternehmenskennzahlen von 32 Gesellschaften aus den Bereichen Erfahrung, Sicherheit, Erfolg und Bestand. Im Gesamtergebnis erhielt die uniVersa, älteste private Krankenversicherung in Deutschland, die Höchstbewertung „Herausragend“. Im Vergleich zu anderen Ratingansätzen nimmt Ascore keine gewichtete Bewertung einzelner Kennzahlen vor, sondern betrachtet die jeweiligen Ergebnisse im Vergleich zu einer definierten Benchmark. Datengrundlage waren die Geschäftsberichte der letzten drei Jahre sowie der aktuelle Bericht zur Solvenz- und Finanzlage (SFCR). Punkten konnte die uniVersa zum Beispiel bei den Kriterien Eigenkapitalquote, Rückstellung für Beitragsrückerstattungsquote, versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote, Abschlusskostenquote, Verwaltungskostenquote, Nettoverzinsung, Schadenquote und Solvabilitätsquote (SCR).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Handwerker können sich bei der Continentale Lebensversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) jetzt preiswerter und zugleich umfassender schützen.

 

Darüber hinaus lässt sich die Continentale Premium BU noch flexibler gestalten als bisher. Dafür sorgen durchdachte Upgrade-Pakete, umfangreiche Nachversicherungsgarantien und sinnvolle Zusatzoptionen. Aktuell hat die Redaktion des Focus Money Versicherungsprofi die PremiumBU zum Produkt des Monats Oktober gewählt.

Bei vielen Handwerksberufen günstigere Beiträge

Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, insbesondere auch das Handwerk. IT-Systeme vereinfachen Geschäftsprozesse, neue Technologien erleichtern die praktische Arbeit und erhöhen die Sicherheit. Dadurch verändern sich auch die Berufsrisiken. Die Continentale hat daher Berufe mit besonderen Zukunftsaussichten identifiziert und analysiert. „Im Ergebnis haben wir rund 300 Zukunftsberufe neu aufgenommen oder preiswerter eingestuft, darunter auch viele Handwerksberufe. Sie erhalten bei uns einen Top-BU-Schutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. Zudem können die Kunden mit den Beiträgen langfristig planen. „Wir kalkulieren nachhaltig. Die Beiträge bleiben stabil“, so Dr. Hofmeier.

Neuerungen bei Leistungen und Service

Erst kürzlich prämierte Franke und Bornberg die Continentale Premium BU mit der Bestnote FFF+. Von folgenden Neuerungen profitieren Handwerker besonders – vor allem, wenn sie selbstständig sind:

  • Einzigartig im Markt: Für einzelne Reha-Maßnahmen zur Wiedereingliederung übernimmt die Continentale Kosten bis zu 2.000 Euro. Wie bisher zahlt sie zudem eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn der Kunde nach dem Eintritt der BU eine neue berufliche Tätigkeit aufnimmt.
  • Gestaltet der Kunde seinen Betrieb oder seine Praxis um, erhält er jetzt bis zu 12 Monatsrenten. Neu ist, dass der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Umorganisationsprüfung verzichtet.
  • Selbstständige können bei der Continentale jetzt noch höhere Höchstrenten vereinbaren: So lassen sich 65 Prozent ihres Gewinns bis 50.000 Euro pro Jahr absichern. Von dem über diesen Betrag hinausgehenden Gewinn sind nun für den BU-Fall 40 Prozent versicherbar.

Flexible Beitragszahlung, flexible Rentenanpassung

In digitalen Zeiten ist Flexibilität wichtiger denn je. Bei der Continentale kann der Kunde unter anderem beliebig oft und unbegrenzt die Beitragsdynamik aussetzen. Umfassende Nachversicherungsgarantien ermöglichen es, die BU-Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken Das ist einmalig ereignisunabhängig und jetzt bei 15 Ereignissen möglich. Neu und gerade für Handwerker interessant: auch bei Abschluss einer Meisterprüfung. Darüber hinaus lässt sich der PremiumBU-Schutz mit Upgrade-Paketen – dem Karriere-, Pflege- und Plus-Paket – individuell anpassen.

Meister mit eigenem Handwerksbetrieb können ihren Mitarbeitern bei der Continentale über eine betriebliche Altersversorgung ebenfalls eine BU-Vorsorge anbieten. Damit präsentieren sie sich als attraktiver Arbeitgeber und tun gleichzeitig etwas für die Mitarbeiterbindung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG aus München hat sich an dem Bremer LegalTech, Atornix GmbH, beteiligt.

 

Atornix ist eines der führenden Online-Portale für Verbraucherrechte. Mit der Beteiligung ergänzt die AUXILIA ihr Service-Portfolio, um noch schneller auf die sich verändernden Bedürfnisse ihrer Kunden zu reagieren. Atornix verhilft diese Beteiligung, ihr Wachstum und ihren Erfolg weiter zu steigern.

Services für rechtsratsuchende Kunden deutlich ausgebaut

Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG aus München hat sich an dem Bremer LegalTech, Atornix GmbH, beteiligt. www.atornix.de ist eines der führenden Online-Portale für Verbraucherrechte. Mit der Beteiligung ergänzt die AUXILIA ihr Service-Portfolio, um noch schneller auf die sich verändernden Bedürfnisse ihrer Kunden zu reagieren. Atornix verhilft diese Beteiligung, ihr Wachstum und ihren Erfolg weiter zu steigern.

Der Einstieg bei der Atornix GmbH, die sich unter der bisherigen Firmierung casecheck als Online-Portal für Verbraucherrechte einen Namen gemacht hat, ist für die AUXILIA die konsequente Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells. Die Beteiligung ermöglicht dem renommierten Rechtsschutzversicherer, rechtsratsuchende Kunden noch schneller und gezielter zu unterstützen. So tendieren immer mehr Kunden dazu, ihr Rechtsproblem mit Hilfe des Internets schnell und unkompliziert lösen zu wollen. Damit ziehen sie bei einfachen Rechtsproblemen die digitale Abwicklung zunächst einem Termin beim Rechtsanwalt vor.

„Atornix genießt als innovativer Marktteilnehmer bereits ein hohes Kundenvertrauen. Gerade mit Blick auf die Digitalisierung des Rechtsmarktes sind wir daher überzeugt, den richtigen Schritt für unser Haus zu gehen.

Dank der zukunftsweisenden, kundenorientierten Technologieplattform von Atornix stärken wir klar die Flexibilität unseres Geschäftsmodells. Unsere Beteiligung bildet einen wichtigen Baustein innerhalb der Digitalisierungs- und der Wachstumsstrategie der AUXILIA“, betont der Vorsitzende des Vorstandes der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Rainer Huber. Dank der Beteiligung erweitert die AUXILIA ihr Service-Portfolio für die mehr als 500.000 Kunden nachhaltig. So steht diesen im Rahmen ihrer Rechtsschutzabsicherung neben der 24/7-Anwaltshotline künftig ein kompetentes Online-Rechtsportal für versicherte, aber auch für nicht versicherte Rechtsprobleme zur Verfügung.

Marco Klock, Geschäftsführer von Atornix, sieht ebenfalls klare Pluspunkte in der zukünftig engen Zusammenarbeit: „Die Beteiligung ermöglicht uns kurzfristig einen deutlichen Ausbau unserer Online-Services für rechtsratsuchende Verbraucher. Davon profitieren auch die Kunden der AUXILIA. Sie können auf eine umfangreiche Service- und Informationsplattform zugreifen.“

 

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