Bund der Versicherten forciert Kostendiskussion in Brüssel und Frankfurt

 

Die Kostenbelastung bei den Angeboten der Lebensversicherungsunternehmen ist unverändert auf einem deutlich zu hohen Niveau, wird jedoch hinter unverständlichen Kostenangaben versteckt. „Die Lebensversicherer nutzen gezielt intransparente Kostenangaben, um ihre überteuerten Produkte möglichst günstig erscheinen zu lassen“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Trick besteht darin, mittels der sogenannten Reduction in Yield die Kosten kleinzurechnen. Diese Angabe der Renditeminderung als „Effektivkosten“ ist gesetzlich vorgeschrieben. „Wir setzen uns dafür ein, dass nach EU-Recht eine verständlichere Kostendarstellung Pflicht wird“, erklärt Kleinlein. Der BdV beginnt daher derzeit in verschiedenen europäischen Gremien für eine verständlichere Kostendarstellung zu werben. „Wir brauchen ein Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Mogelpackung“, so Kleinlein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kostendarstellung der Reduction in Yield soll grundsätzlich ausdrücken, welche Renditeminderung durchschnittlich pro Jahr durch Kosten zu erwarten ist. Diese Kenngröße schwankt aber sehr stark, je nachdem, wie lange ein Vertrag läuft, wie lange Beiträge gezahlt werden, wie riskant die Anlage ist und ob der Vertrag nicht gekündigt wird. „Mit der Reduction in Yield können nur Verträge in Sachen Kosten verglichen werden, die genau die gleiche Laufzeit haben, genau die gleiche Beitragszahlungsdauer haben und deren Risikoprofil vergleichbar ist“, kritisiert Kleinlein das Konzept. Der BdV schlägt daher vor, zu berechnen, um wieviel das Unternehmen durchschnittlich die Leistung auf Grund von Kosten mindert (Reduction in Wealth). „Wenn die Kundin bzw. der Kunde weiß, um wieviel im Schnitt die Rente wegen der Kosten gekürzt wird, so können die Kosten besser nachvollzogen werden“, so Kleinlein.

Kleinlein hatte sich bereits vor seiner Zeit beim BdV mit der Frage einer fairen Kostendarstellung beschäftigt und sich im Fachmagazin „Versicherungswirtschaft“ in 2011 (Ausgabe 7/2011) mit einer Methode zur Kostenbemessung beschäftigt. Dieser Fachartikel liegt nun auch in einer englischen Übersetzung vor. Mit dieser Methodik wird ermittelt, wieviel Kosten der Versicherer durchschnittlich von der Prämie abzieht. Durch eine Erweiterung der Methodik können so auch die Kosten im Rentenbezug einbezogen werden, die sich durch die Annahme extremer Lebenserwartungen ergeben. „In den damals untersuchten Produkten zeigte sich, dass etwa ein Drittel der Prämie für Kosten draufgeht“, erklärt Kleinlein. Angesichts massiv gestiegener Annahmen zur Lebenserwartung stellt sich die Kostenquote heute eher höher dar.

Der BdV ist auf europäischer Ebene in unterschiedlichen Diskussionsgruppen aktiv und forciert hier die Diskussion um eine transparente Kostendarstellung. Neben der Expert-Group zu PEPP und den Stakeholder-Groups der europäischen Versicherungsaufsicht bringt sich der BdV auch in anderen europäischen Gremien für die Versicherten ein. „Da auf nationaler Ebene der Einfluss der deutschen Versicherungswirtschaft echte Kostentransparenz verhindert, versuchen wir über Brüssel die Machenschaften der Lebensversicherer in Sachen Kosten ans Licht zu bringen“, so Kleinlein.

 

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Versicherungsschutz 63 Tage pro Auslandsaufenthalt – Kinder bis 23 Jahre im Familientarif mitversichert

 

Die ADAC Versicherung hat ihren Auslandskrankenschutz erneuert und damit den Bedürfnissen ihrer Versicherungsnehmer sowie den Gegebenheiten des Marktes angepasst. Die wichtigsten Änderungen: Der Versicherungsschutz gilt jetzt die ersten 63 Tage jedes Auslandsaufenthaltes, im Familientarif sind Kinder bis zum Alter von 23 Jahren mitversichert, und es gibt drei verschiedene Altersstufen. Wie bisher kann der Kunde zwischen den drei verschiedenen Tarifen Basis, Exklusiv und Premium wählen.

“Mehr als fünf Millionen Menschen vertrauen auf den ADAC Auslandskrankenschutz. Seit vielen Jahren ist die ADAC Versicherung AG Marktführer in diesem Segment, auch deshalb, weil wir unser Leistungsportfolio regelmäßig erneuern”, betont Stefan Daehne, Vorstand der ADAC Versicherung. “Wir haben intensiv Marktforschung betrieben, unseren Auslandskrankenschutz überarbeitet und so eines der wichtigsten Produkte des ADAC noch besser gemacht.”

So wird im Leistungsfall jetzt zum Beispiel bereits im Tarif Basis das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer bezahlt. Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die Kosten für die Fahrt in seine Unterkunft übernommen. Der Tarif Premium umfasst nun auch einen Patienten-Rechtsschutz, wenn Ansprüche wegen eines ärztlichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers geltend gemacht werden. Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit gilt für Auslandsaufenthalte von 2 bis 24 Monaten und beinhaltet die Leistungen des Tarifs Basis.

Der neue ADAC Auslandskrankenschutz übernimmt Leistungen für die medizinisch notwendige Behandlung, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland erkrankt oder sich verletzt. Alle drei Tarife sind ohne Selbstbeteiligung und beinhalten unter anderem einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Behandlung als Privatpatient, die Organisation von Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Sie können jetzt auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten jedoch einen Preisvorteil.

Produktangebot

Den neuen ADAC Auslandskrankenschutz gibt es ab 13,90 Euro. Er kann persönlich in den ADAC Geschäftsstellen, telefonisch oder online beantragt werden und bietet eine sofortige Deckung nach Abschluss. Wichtig: Die Versicherung muss vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden, und es darf noch kein Versicherungsfall eingetreten sein.

 

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ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, Tel: (089) 7676-0, www.adac.de

Die gesetzliche Rente allein wird nicht immer sicher reichen.

 

Auch aus demografischen Gründen müssen daher neben der 1. Säule der Altersvorsorge (gesetzliche Rente) auch die 2. und 3. Säule (betriebliche und private Altersvorsorge) gestärkt werden. Um die private Altersvorsorge für alle Einkommensgruppen attraktiver zu machen, schlägt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vor, künftig bei der Riester-Rente auf die Beitragsgarantie zu verzichten. “Die Beitragsgarantie ist der Klotz am Bein der Riester-Rente”, so INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.

In einem Gutachten für die INSM hat Prof. Dr. Christian Hagist (WHU) aktuelle Vorschläge verglichen, mit denen die Kapitaldeckung in der Altersvorsorge verbessert werden soll. Hagist kommt zu dem Schluss, dass “eine Weiterentwicklung der Riester-Rente der am einfachsten umzusetzende Vorschlag” sei. Durch den Verzicht auf die Beitragsgarantie könnte die Rendite der Riester-Verträge um zwei bis drei Prozentpunkte pro Jahr steigen. Bei einem 40-jährigen Anlagehorizont führt das zu 60 Prozent mehr Kapital am Ende der Laufzeit. Wer pro Jahr 1000 Euro inklusive der staatlichen Zulagen anlege, hätte dann im Alter rund 120.000 Euro und damit rund 45.000 Euro mehr, als mit Beitragsgarantie. “Das Risiko eines teilweisen Verlustes der eingezahlten Beiträge dürfte angesichts des langen Anlagezeitraumes sehr gering ausfallen”, so Hagist. Diese Überzeugung teilen inzwischen viele. Auch der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stellt daher die Beitragsgarantie infrage.

Die INSM appelliert eindringlich an die Bundesregierung, bei Förderung der privaten Altersvorsorge ordnungspolitische Grundsätze zu beachten. Pellengahr: “Der Staat darf seine Bürger dazu verpflichten, für ihr Alter vorzusorgen. Es gehört dann auch zu seinen Aufgaben, die Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Es wäre aber ein grober Verstoß gegen ordnungspolitische Grundsätze, wenn der Staat das Geld seiner Bürger einsammelt, verwaltet und anlegt. Die Bürger müssen selber entscheiden dürfen, welcher Bank, Sparkasse oder Versicherung sie ihr Geld anvertrauen und wie es für sie angelegt werden soll. Andernfalls drohen Interessenkonflikte und Wettbewerbsverzerrungen zum Schaden der Bürger.”

Das vollständige Gutachten von Prof. Hagist unter www.insm.de.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie wirbt für die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und gibt Anstöße für eine moderne marktwirtschaftliche Politik. Die INSM wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektro-Industrie finanziert.

 

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INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH, Georgenstraße 22, 10117 Berlin, Tel: 030 / 27877-171, www.insm.de

Die HDI Lebensversicherung AG hält ihre Deklaration trotz sinkender Kapitalmarktzinsen stabil.

 

HDI Kunden, die 2020 einen TwoTrust Vario- oder TwoTrust Fokus-Vertrag neu abschließen, erhalten, wie im Vorjahr, eine Gesamtverzinsung von 3,0 Prozent.

Die Konsortialprodukte TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt bieten ebenfalls eine Verzinsung auf hohem Niveau: Für TwoTrust Selekt beträgt die Gesamtverzinsung 2,78 Prozent, für TwoTrust Kompakt 3,23 Prozent. TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt sind Konsortialprodukte der HDI Leben, neue leben und PB Leben.

Dazu Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG: “Ich freue mich sehr, dass wir unsere Gesamtverzinsung stabil halten. HDI Leben steht für Kontinuität und finanzielle Leistungskraft. Dieses in Zeiten von Strafzinsen auf Bankguthaben an unsere Kunden weiterzugeben, spricht nicht nur für uns als Unternehmen, sondern vielmehr auch für die Lebensversicherung, die ein sehr attraktives Angebot für unsere Vertriebe und jeden Vorsorgesparer bietet.”

 

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HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln, Tel: 0221 144-5599, www.hdi.de

Als berufsständischer Versicherer und Partner des Kfz-Gewerbes sichert die Nürnberger/Garanta seit vielen Jahren mit ihrer Multi-Risk-Police Unternehmen ab.

 

Die Produktentwickler haben den “Garanta Spezial-Schutz für Kfz-Betriebe” nun komplett überarbeitet. So wurden viele Leistungen verbessert oder neu aufgenommen – ohne den Beitrag zu erhöhen.

Der Spezial-Schutz bietet nun eine Innovations- und eine Besserstellungsgarantie. Damit erhält der versicherte Kfz-Betrieb immer die besten Leistungen – entweder aus dem Altvertrag heraus oder neue beitragsfreie Leistungen in der Zukunft, wenn sich die Versicherungsbedingungen ändern. Mit dem flexiblen Tarifsystem kann der Betrieb zudem auf die Beitragsgestaltung Einfluss nehmen – sei es zur Beitragsoptimierung mit nun 6 Grund-Selbstbeteiligungen oder durch den “Rückkauf” von Schäden. Ebenso neu ist der Rabattretter: Ist der Vertrag 2 Jahr lang in die niedrigste Beitragsklasse eingestuft, wird er bei einer Schadenquote über 70 % im darauffolgenden Jahr um maximal eine Beitragsklasse hochgestuft.

Absicherung der (E-)Mobilität

In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung können jetzt eigene zugelassene Betriebsfahrzeuge ohne Stückzahlbegrenzung mitversichert werden. Der Haftpflichtschutz sichert auch E-Scooter ab. Und in der Vollkaskoversicherung gibt es spezielle Leistungen für den Akku eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs.

Erhöhte Deckungssummen in der Betriebshaftpflicht

Laut Volker Helmhagen, Leiter SHUK-Produkt- und Marktmanagement, gibt es auch in der Betriebshaftpflicht Neuerungen: “Die Deckungssummen in den Umsatzklassen 1-4 können bei Bedarf auf 10 Mio. EUR erhöht werden. Und Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen sind nun mitversichert. Darüber hinaus haben wir den AGG-Haftpflichtschutz neu aufgenommen.” Dieser bietet laut Helmhagen Schutz bei Diskriminierungsansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderen Gesetzen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis oder alltäglichen Geschäften ergeben können.

Neu: Maschinenversicherung

Bei den Sachsubstanz-Risiken, dazu zählen die Geschäftsinhalt- und Gebäude-Risiken, wurde die Haftzeit bei Betriebsunterbrechung auf 24 Monate verlängert. Unbenannte Gefahren sind bei den EC-Zusatzgefahren mitversichert. Zudem ist erstmals eine Maschinenversicherung enthalten: ein Allgefahrenschutz z. B. für Waschanlagen oder Hebebühnen – und das sogar zum Neuwert.

Volker Helmhagens Tipp für Innungsmitglieder des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe: “Innungsmitglieder erhalten bei der Nürnberger/Garanta kostenfrei zusätzliche Leistungen. So können sie sowohl im Werkstattgeschäft als auch im An- und Verkauf anstatt 3 bis zu 6 Young- und Oldtimer mitversichern.” Zusätzlich, so Helmhagen weiter, wurde die Entschädigungsgrenze Kasko pro Fahrzeug für alle Umsatzklassen auf 200.000 EUR erhöht und die SB-Maximierung bei Kumulschäden statt auf das 20-Fache auf das 15-Fache herabgesetzt.

 

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NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

2,85 Prozent Gesamtverzinsung für Klassik modern

 

Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. hält ihre Überschussbeteiligung 2020 trotz der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt stabil. Das Unternehmen bietet für seine Rentenversicherung Klassik modern wie im Vorjahr eine laufende Verzinsung von 2,7 Prozent auf den Sparanteil.

Zusammen mit der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven sind es 2,85 Prozent. Bei der traditionellen klassischen Rentenversicherung beträgt die laufende Verzinsung wieder 2,4 Prozent. Mit Schlussgewinnen und der Beteiligung an den Bewertungsreserven ergibt sich hier eine Gesamtverzinsung von rund 3 Prozent.

„Mit dieser Zinsentscheidung unterstreichen wir die Attraktivität unserer Rentenversicherungsprodukte“, so Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen. „In Zeiten, in denen manche Banken überhaupt keine Zinsen mehr für Sparbeiträge zahlen, bieten wir unseren Vertriebspartnern ein zusätzliches Argument, mit dem sie ihre Kunden in den Beratungsgesprächen vom Nutzen der privaten Altersvorsorge überzeugen können.“

Der VOLKSWOHL BUND hat seine Kapitalanlagepolitik gut auf die anhaltend niedrigen Zinsen eingestellt. Die festverzinslichen Wertpapiere im Bestand haben eine hohe Duration, so dass das Unternehmen über hohe Bewertungsreserven verfügt. Gleichzeitig gelingt es in der Neuanlage, dank einer ausgeprägten Diversifikation und durch die Investition in alternative Anlageklassen gute Erträge zu erzielen. 2019 wurde der VOLKSWOHL BUND dafür als „Bester Investor Alternative Asset-Klassen“ bei den portfolio institutionell-Awards ausgezeichnet. An diesen Erfolgen lässt das Unternehmen per Überschussdeklaration auch die Versicherungsnehmer teilhaben.

Renommierte Analysehäuser bestätigen ebenfalls die Finanzstärke des Unternehmens. So hat die internationale Ratingagentur Fitch ihr Finanzstärkerating A (stark) für die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. 2019 erneuert und es wieder mit einem stabilen Ausblick versehen.

Im Bereich der privaten Rentenversicherungen bietet der VOLKSWOHL BUND eine exzellente Produktpalette: von der chancenreichen Indexpolice über fondsgebundene Lösungen bis zum traditionellen klassischen Tarif – staatlich gefördert wie vollständig selbstfinanziert.

 

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VOLKSWOHL BUND Versicherungen, Südwall 37 – 41, 44137 Dortmund, Tel:  0231/5433-451, Fax: 0231/5433-450, www.volkswohl-bund.de

Bestwerte durch Institut für Vorsorge und Finanzplanung und RealRate für die Lebensparte der Dialog – „Sehr gut“ für Berufsunfähigkeitstarife durch €uro / Franke-Bornberg

 

Die Unternehmensqualität der Dialog für den Bereich Leben ist vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) mit dem Prädikat „Exzellent“ ausgezeichnet worden. In der Untersuchung von insgesamt 75 Lebensversicherern belegte der Maklerversicherer der Generali in Deutschland einen der Spitzenplätze. Bewertet wurden die Unternehmen nach 24 Kriterien in den Bereichen Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg.

Die RealRate GmbH untersuchte die Unternehmensqualität von zehn Risikolebensversicherern am deutschen Markt. Kriterien für das Ranking waren Finanzstärke, Ertragskraft, Sicherheit und Krisenfestigkeit sowie die Fähigkeit, künftig Überschüsse zu gewähren. Die Dialog belegte in der Studie Platz 1 unter allen untersuchten Anbietern.

Das Wirtschaftsmagazin €uro veröffentlichte jüngst die Ergebnisse seines aktuellen Tests Berufsunfähigkeitsversicherungen. Für die Untersuchung hatte die beauftragte Rating-Agentur Franke und Bornberg 35 Tarif-Angebote auf den Prüfstand gestellt. Die Dialog erzielte mit ihrem klassischen Tarif SBU-professional für die Zielgruppe Angestellte und mit ihrem altersabhängig kalkulierten Tarif SBU-solution® für Studierende jeweils die Bestnote „Sehr gut“.

Die drei Auszeichnungen unterstreichen die Neuausrichtung der Dialog als starker Partner für unabhängige Vertriebspartner und als der Maklerversicherer der Generali in Deutschland. Rund 60 Premium-Produkte bieten für nahezu jedes Risiko die passende Versicherungslösung.

 

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Dialog Lebensversicherungs­ AG, Dr. Hans-Jürgen Danzmann, Stadtberger Straße 99, D-­86157 Augsburg, Tel: 07761/2710, www.dialog­-leben.de

Fehlende Hinweispflicht auf den Zweitmarkt kostet Versicherte jährlich 80 Millionen Euro

 

Der Bundesfinanzhof (BFH), Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle, hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Die Revision eines Policenankäufers gegen ein Urteil des Münchener Finanzgerichts von 2017 war damit erfolgreich. In die Entscheidung des BFH ist eingeflossen, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf der Lebensversicherung weiter am Risikoanteil partizipiert – im Unterschied zur Kündigung bleibt ein Rest-Todesfallschutz für die Hinterbliebenen erhalten. Wenn der Ankäufer Policen zur Refinanzierung weiter veräußert, ist dies steuerlich als begünstigtes Finanzgeschäft einzustufen. Dem Zweitmarkt wäre, so die Begründung des V. Senats, mit Besteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.

„Das langersehnte Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für den Zweitmarkt. Ankäufer haben jetzt endlich Rechtssicherheit im Handel mit Lebensversicherungen“, erklärt Policen Direkt-Gründer und Geschäftsführer Max Ahlers. „Nur mit einem aktiven Zweitmarkt bleibt Verbrauchern die Alternative zur Kündigung erhalten.“

Wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes vom Gesetzgeber bis dato nicht berücksichtigt

Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) fordert seit langem eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aufzunehmen, was Policen Direkt als Mitgliedsunternehmen aktiv unterstützt. Dem ist der Gesetzgeber in seinen bisherigen Entwürfen bis dato nicht gefolgt.

Aufgrund der fehlenden Hinweispflicht kennen deutsche Verbraucher den Zweitmarkt nicht und verschenken neben dem Rest-Todesfallschutz auch 2018 etwa 80 Millionen Euro, weil sie ihre Lebensversicherung stornierten, statt zu verkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt man unter der Annahme, dass lediglich 20 Prozent der stornierten Verträge zweitmarktfähig gewesen wären und bei Verkauf etwa drei Prozent mehr als bei der Kündigung erzielt hätten. Tatsächlich im Zweitmarkt landeten auch 2018 nur 2,2 Prozent gemessen am Stornovolumen von 12,3 Milliarden Euro.

Policen, die älter als 10 Jahre sind, erzielen in der Regel einen Verkaufspreis deutlich über dem Rückkaufswert des Versicherers. Neben dem Verkauf einer Police können Versicherte ihre Lebensversicherungen aber auch beleihen.

Weitere Informationen zum Verkauf auf dem Zweitmarkt finden Sie unter: www.policendirekt.de/lebensversicherung-verkaufen/

 

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Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

BFH Urteil vom 5.9.2019   VR 57/17

 

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden.

Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, die von Privatpersonen abgeschlossene Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Kaufpreis lag über dem sog. Rückkaufswert, aber unter den eingezahlten Versicherungsprämien. Anschließend änderte die Klägerin die Versicherungsverträge, indem sie die für die Ablaufleistung unerheblichen Zusatzversicherungen kündigte und die Beitragszahlung auf jährliche Zahlungsweise umstellte. Danach veräußerte sie ihre Rechte an den so modifizierten Kapitallebensversicherungen an Fondsgesellschaften. Ihre Umsätze aus der entgeltlichen Übertragung von Kapitallebensversicherungen behandelte die Klägerin im Streitjahr (2007) als umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt (FA) ging hingegen davon aus, dass es sich bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung handele. Diese Leistung sei auf der Grundlage des von den Fondsgesellschaften gezahlten Kaufpreises zu versteuern. Die Klage beim Finanzgericht (FG) hatte keinen Erfolg.

Demgegenüber hob der BFH das Urteil des FG auf und gab der Klage statt. Nach seinem Urteil handelt es sich um steuerfreie Umsätze im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c des Umsatzsteuergesetzes.

Die Klägerin erbrachte mit der Veräußerung ihrer Rechte und Pflichten an den vertraglich angepassten Kapitallebensversicherungen eine einheitliche sonstige Leistung. Dabei ist die Übertragung der (künftigen) Forderung (Ablaufleistung) als Hauptleistung anzusehen, weil die Erwerber auf dem Zweitmarkt (Fonds) lediglich Interesse am Sparanteil der Versicherung haben.

Die Entscheidung des BFH hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von “gebrauchten” Lebensversicherungen. Diesem wäre bei der vom FA und vom FG vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.

Bundesfinanzhof

Siehe auch:  Urteil des V.  Senats vom 5.9.2019 – V R 57/17 –

 

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Bundesfinanzhof, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Tel: (089) 9231-0, www.bundesfinanzhof.de

Viele Patienten kennen die Situation in Notaufnahmen von Krankenhäusern: Lange Wartezeiten, überlastete Ärzte und gestresstes Pflegepersonal.

 

Doch viele der Patienten dort sind gar keine Notfälle. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) ist bei vier von zehn Patienten in der Notaufnahme kein sofortiges Handeln nötig (39 Prozent). Eine Alternative wäre der ärztliche Bereitschaftsdienst, das Notfall-Angebot der niedergelassenen Ärzte außerhalb der Sprechzeiten. Doch nur jeder Zehnte der Befragten nutzt dieses Angebot der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Die Folge: dauerhafte Überlastung der Notfalleinrichtungen.

Das will die große Koalition mit einem geplanten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ändern. Mit einem neuen Konzept, das ambulante und stationäre Versorgung enger verzahnt, sollen die Patienten künftig besser durch die Notfallversorgung gelotst werden. Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der TK: “Diese Reform ist ein sehr wichtiger Schritt für eine zeitgemäße Neugestaltung der Notfallversorgung. So werden einerseits die echten medizinischen Notfälle ohne Zeitverlust behandelt. Aber auch nicht akut behandlungsbedürftige Patienten erhalten eine zügige bedarfsgerechte Versorgung.”

Notfallleitstellen als Wegweiser im System

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in sogenannten gemeinsamen Notfallleitstellen die Notrufnummern 112 und 116117 zusammengeführt werden. Meldet sich dort ein Patient telefonisch, erfolgt durch ärztliches Fachpersonal mit Hilfe eines digitalen Navigationstools eine qualifizierte Ersteinschätzung. Die Patienten werden entsprechend an die richtige Stelle gelotst, zum Beispiel in ein Notfallzentrum. “Die digitalen Anwendungen sind in diesem Bereich eine wertvolle Unterstützung, um den jeweiligen Bedarf schnell und richtig einzuschätzen”, so Ballast.

Krankenhaus und ambulante Versorgung gehen Hand in Hand

Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform ist aus Sicht der TK die Einrichtung von sogenannten ambulanten Notfallzentren in unmittelbarer Nähe von geeigneten Krankenhäusern. Auch dort erfolgt eine Ersteinschätzung, um den Patienten dann an den richtigen medizinischen Behandlungsort weiterzuleiten. “Mit dem Aufbau der gemeinsamen Notfallleitstellen und der ambulanten Notfallzentren schließen wir eine große Lücke, die heute zwischen den Bedürfnissen der Patienten und den Versorgungsangeboten besteht”, so Ballast. “Das bedeutet auch für Ärzte und Pflegepersonal eine deutliche Entlastung.” Wichtig sei, dass diese Zentren rund um die Uhr geöffnet sind und in unmittelbarer Nähe zu geeigneten Krankenhäusern eingerichtet werden. Kriterien für geeignete Häuser seien zum einen eine für Notfälle erforderliche Ausstattung – z. B. mit einer sogenannten Stroke Unit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten. Zum anderen müssen kurze Wege gewährleistet sein und die Einrichtungen sich an der Bevölkerungszahl orientieren.

Direkter Termin beim behandelnden Arzt

Für eine lückenlose Versorgung sieht das Gesetz außerdem vor, dass Patienten im Anschluss an die notärztliche Versorgung – oder falls eine Behandlung nicht sofort notwendig ist – über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schnell einen Termin bei einem Arzt bekommen. Hier sollte aus Sicht der TK noch nachjustiert werden. Thomas Ballast: “Bei den Leitstellen und Notfallzentren laufen alle Fäden zusammen. Daher sollte auch die Terminvermittlung an den behandelnden Arzt von dort aus erfolgen. Diese Direktvermittlung ist ein großer Mehrwert für die Patienten.”

 

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Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, Tel. 0800 – 285 85 85, www.tk.de

Überschussbeteiligung für Altersvorsorge-Produkte bleibt 2020 stabil

 

ERGO Vorsorge, der Lebensversicherer der ERGO Group, hält die laufende Gesamtverzinsung 2020 unverändert konstant zum Vorjahr. Auch bei den beiden für die traditionellen klassischen Lebensversicherungsprodukte zuständigen Gesellschaften ERGO Leben und Victoria Leben bleibt die Gesamtverzinsung weiterhin stabil.

„Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase verfügen die ERGO Lebensversicherer dank der umsichtigen und langfristigen Anlagepolitik unseres Hauses über belastbare Kapitalanlagen. Dies erlaubt es uns, die Überschussbeteiligung 2020 konstant zu halten“, sagt Michael Fauser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG.

ERGO hat eine auf das jeweilige Geschäftsmodell zugeschnittene, optimale Kapitalanlagestrategie entwickelt, um die Verzinsung dauerhaft durch ausreichend hohe laufende Erträge zu gewährleisten. Dabei setzen die Anlagestrategen neben langlaufenden Investments mit hoher Bonität auf die Diversifikation über Fremdwährungsanleihen. Zudem baut ERGO das Engagement in nachhaltigen Infrastrukturfinanzierungen wie Windkraft, Fernwärme und Bahnnetze sowie in der Immobilienfinanzierung aus. Außerdem nutzt ERGO Vorsorge Leben verstärkt die Renditechancen an den Aktienmärkten.

Die Gesamtverzinsungen im Detail:

ERGO Vorsorge Leben: Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung setzt die laufende Verzinsung im Jahr 2020 bei 2,55 Prozent fest. Hinzu kommen 0,2 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit beträgt die Gesamtverzinsung weiterhin 2,75 Prozent.

ERGO Leben: Die ERGO Lebensversicherung setzt die laufende Verzinsung im Jahr 2020 bei 2,05 Prozent fest. Dazu kommen 0,3 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit liegt die Gesamtverzinsung weiterhin bei 2,35 Prozent.

Victoria Leben: Die laufende Verzinsung beträgt für die Victoria Leben im Jahr 2020 wie im Vorjahr 2,05 Prozent. Die Kunden erhalten dazu 0,3 Prozent aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Gesamtverzinsung beläuft sich somit auf 2,35 Prozent.

Erläuterungen zur Gesamtverzinsung:

Jährlich ermitteln die Versicherer ihre Erträge aus der Kapitalanlage und anderen Gewinnquellen. Die Kunden werden an den Überschüssen beteiligt. Die Versicherer beschließen dafür jeweils zum Jahresende die laufende Verzinsung sowie gegebenenfalls eine Schlussüberschussbeteiligung für ihre Kunden. Daraus ergibt sich zusammen die Gesamtverzinsung. Bei vielen Tarifen gehört auch eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven dazu.

Bestandskunden erhalten mindestens den bei Vertragsabschluss gültigen Garantiezins. Die Verteilung der Überschüsse zeigen die Versicherer gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ERGO Versicherungen AG, Victoriaplatz 2, D-­40198 Düsseldorf, Tel: 0211/49370, Fax: 0211/49371500, www.ergo.de

Die Konjunkturschwäche in Deutschland schlägt zunehmend auf die Zahlungsmoral durch. Die Versicherer registrieren einen deutlichen Anstieg der Zahlungsausfälle.

 

Deutsche Unternehmen sind 2019 mit deutlich höheren Zahlungsausfällen konfrontiert als in den Vorjahren. Nach einer Hochrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) müssen die Warenkredit- und Kautionsversicherer im laufenden Jahr für Schäden in Höhe von fast 900 Millionen Euro geradestehen – das entspricht einer Steigerung von über 60 Prozent.

„Der Welthandel stagniert, das Wachstum in Deutschland schwächelt und die Zahlungsmoral sinkt“, sagte der Vorsitzende der Kommission Kreditversicherung im GDV, Thomas Langen, am Donnerstag in Frankfurt/Main. Infolge der wirtschaftlichen Probleme könnten viele Firmen ihre Rechnungen nur noch verspätet zahlen – oder gar nicht mehr. „Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen dürfte im kommenden Jahr erstmals seit der Finanzkrise wieder anwachsen“, so Langen.

Automobilindustrie als Motor des Abschwungs

Hohe Risiken sehen die Kreditversicherer insbesondere in der Automobilindustrie. Der Strukturwandel erfordert hohe Investitionen, während gleichzeitig der weltweite Absatz sinkt. Das führe zu einem immensen Druck auf die ganze Wertschöpfungskette, so Langen: „Die Automobilwirtschaft hat sich vom Zugpferd der deutschen Wirtschaft zum Motor des Abschwungs entwickelt. Wir sehen harte Sparprogramme, Kurzarbeit, Standortschließungen und Insolvenzen. Das wirkt sich auch negativ auf Branchen aus, die eng mit der Automobilindustrie verflochten sind, etwa Chemie, Metall oder Maschinen- und Anlagenbau.“

International leidet die deutsche Exportwirtschaft unter einem synchronen Abschwung der Weltwirtschaft. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds hat sich das Wachstum in 90 Prozent aller Staaten verlangsamt. „Gleichzeitig gehen weltweit die Mittel und Möglichkeiten aus, die gedrosselte Konjunktur wieder anzukurbeln. Die Notenbanken haben die Zinsen bereits auf Null und weniger gesenkt. Und die hohe Verschuldung vieler Staaten lässt neue, mit noch mehr Schulden finanzierte Konjunkturprogramme nicht zu“, sagte Langen.

Deckungsvolumen steigt auf fast 500 Milliarden Euro

In dem aktuell schwachen wirtschaftlichen Umfeld decken die deutschen Kreditversicherer 2019 mit 495 Milliarden Euro höhere Ausfallrisiken als je zuvor (+2 Prozent). Zum Deckungsvolumen der Warenkreditversicherung (430 Milliarden Euro) kommen weitere 65 Milliarden Euro aus Kautionsversicherungen, mit denen die Versicherer Bürgschaften und Garantien zur Verfügung stellen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Studie: Jeder Vierte will nicht heiraten, aber trotzdem die gleichen finanziellen Vorteile wie verheiratete Paare.

 

Für jeden vierten Deutschen ist eine Heirat im Leben keine Option. Trotzdem möchten 41% der Befragten einer vom Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Select in Auftrag gegebenen Studie eheähnlich mit ihrem Partner zusammenleben. Junge Menschen zwischen 25 und 34 Jahren geben mit 57% an, dass sie nicht heiraten möchten, um ihre eigene Freiheit zu behalten. 42% ist Selbstbestimmung wichtig und 24% der Jüngeren geben an, dass ihnen eine Hochzeit zu traditionell ist. Dementsprechend möchten viele Paare frei und selbstbestimmt entscheiden, ob sie heiraten oder nicht. Dennoch fühlen sich besonders die jüngeren Befragten mit 62% durch die Entscheidung, nicht zu heiraten, finanziell benachteiligt. Diesen Nachteil möchten über die Hälfte ausgleichen, zum Beispiel mit einer gemeinsamen Vorsorge.

Verheiratete Paare haben steuerliche Vorteile und sind, ab Hochzeit, in einigen Versicherungen und Vorsorgeprodukten gemeinsam abgesichert. Unverheiratete Paare schließen meist alleine Versicherungen ab. Diese laufen gegebenenfalls innerhalb eines Haushalts doppelt und verursachen so höhere Kosten. “Bei Sachversicherungen können unverheiratete Paare mit Paar-Tarifen sparen. Dafür müssen lediglich beide Partner im Vertrag genannt werden. Der jeweils bestehende jüngere Vertrag kann dann bei der jeweiligen Gesellschaft aufgelöst werden.”, sagt Rilana Klaverkamp, Finanzberaterin bei Swiss Life Select. Bei einem unverheirateten Paar mit einem durchschnittlichen Einkommen und einer Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung können mit gemeinsam abgeschlossenen Policen jährlich circa 150 Euro gespart werden.

Schriftliche Vereinbarungen

Generell sollten in der Partnerschaft schriftliche Vereinbarungen festgehalten werden. Um im Krankheitsfall füreinander Entscheidungen treffen zu können und Auskünfte von Ärzten zu erhalten, bedarf es einer Vorsorgevollmacht. Gesonderte Patientenverfügungen ermöglichen zudem Mitbestimmung, falls der jeweils andere Partner erkrankt. Zusätzlich können sich unverheiratete Paare als gegenseitige Erben in einem Testament oder einem notariell beurkundeten Erbvertrag eintragen lassen. Um sich vor großen finanziellen Belastungen zu schützen, die ein Erbfall verursachen kann, empfiehlt Rilana Klaverkamp eine Risiko-Lebensversicherung: “Bei einer sogenannten Über-Kreuz-Versicherung können sich auch unverheiratete Paare absichern. Beide schließen dabei einen eigenständigen Vertrag ab, indem sie den Partner als versicherte Person angeben und sich selbst als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler einsetzen. Außerdem ist die Leistung im Falle eines Eintritts nicht erbschaftssteuerpflichtig.” Auch bei gemeinsamen Baufinanzierungen können unverheiratete Paare vorsorgen, indem sich beide ins Grundbuch eintragen lassen. Ebenso sollten beide Partner im Mietvertrag stehen, damit beide ein Anrecht auf die Wohnung haben.

 

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Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Das Thema Datenschutz spielt seit Jahren eine bedeutende Rolle für die Wirtschaft und die ebenfalls wachsende Online-Welt.

 

Das gilt für große Unternehmen ebenso wie für Onlineshop-Betreiber sowie Kleinunternehmen und Selbstständige mit eigener Website. Mit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 kamen weitreichende Änderungen hinzu, die bei vielen Unternehmen nach wie vor offene Fragen hinterlassen. Erst vor Kurzem hat ein Urteil des EuGH zum erforderlichen Cookie-Opt-In im Cookie-Hinweis für neue Aufregung gesorgt.

Das Rostocker InsurTech hepster (business.hepster.com) hat aus diesem Grund einen leistungsstarken DSGVO-Schutzbrief für Unternehmen und Selbstständige auf den Markt gebracht, der optimal auf die Anforderungen der EU-DSGVO und weiterer Datenschutzrichtlinien abgestimmt ist. Der Schutzbrief bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen eines Streitfalls und eignet sich daher nicht nur für Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern beispielsweise auch für Vereine und Website-Betreiber.

Zu den Leistungen des neuen DSGVO-Schutzbriefes gehören unter anderem die Übernahme von Prozess- und Anwaltskosten im Falle eines Rechtsstreits bis zu einer Summe von 1 Million Euro, Hilfe bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und der Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Mitarbeiter sowie eine telefonische Rechtsberatung mit ausgewählten Spezialisten, die rund um die Uhr Soforthilfe bei Rechtsfragen bietet. Neben der DSGVO sind auch alle weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), inbegriffen.

Vertrieb läuft vorerst über B2B-Partner

Als ersten Partner für den Vertrieb des neuen DSGVO-Schutzbriefes konnte hepster den bekannten Dienstleister für Akten- und Datenvernichtung REISSWOLF gewinnen, der inzwischen über ein 360° Leistungsspektrum rund um ein sicheres Datenmanagement verfügt. Das Unternehmen bietet seinen Kunden ab sofort eine Buchung der Versicherung über die eigene Website an und ergänzt damit das Leistungsportfolio um einen zusätzlichen Servicebaustein. “Der DSGVO-Schutzbrief von hepster als durchdachte digitale Lösung, passt optimal zu unserem Unternehmensziel, dass wir unseren Kunden das Leben und Arbeiten mit Daten einfach machen möchten, indem wir Datenschutz im bzw. für Unternehmen immer wieder neu denken”, so Florian Buchter, Stellv. Vorstand Marketing und Vertrieb REISSWOLF, über die Kooperation mit hepster. “Ich bin sicher, dass es für Unternehmen jeder Größe immer wichtiger wird, den internen Datenschutz auszubauen und nicht nur technisch, sondern auch im täglichen Tun bestmögliche Datensicherheit zu erzielen. Für diese Themen stehen wir gerne als kompetenter Dienstleister zur Verfügung und bieten gute Lösungen wie jetzt mit dem DSGVO-Schutzbrief.”

Das Angebot richtet sich in erster Linie zwar an die Kunden von REISSWOLF, jedoch können auch Nicht-Kunden den DSGVO-Schutzbrief abschließen. Für den Vertrieb des DSGVO-Schutzbriefes wurde eine eigene Microsite mit allen Informationen zur Versicherung erstellt. Über diese kann der Versicherungsschutz komplett online mit nur wenigen Klicks abgeschlossen werden. Hierdurch ist es den Vertriebsmitarbeitern von REISSWOLF möglich, den DSGVO-Schutzbrief als exklusiven Mehrwert für Neu- und Bestandskunden anzubieten, ohne dabei umständliche Papierverträge ausfüllen zu müssen. Mit der Buchung wird der Versicherungsschutz zum ausgewählten Startdatum ohne weitere Prüfungen aktiviert.

Je nach Anzahl der Mitarbeiter wird der Versicherungsbeitrag individuell berechnet. Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können den DSGVO-Schutzbrief beispielsweise für einen Jahresbeitrag von 150,- EUR abschließen. Direkt nach dem Abschluss erhalten die Kunden einen individuellen Zugang zum hepster Kundenkonto, in dem alle wichtigen Dokumente und Kontaktinformationen hinterlegt sind. Zusätzlich übernimmt hepster den kompletten Kundensupport sowie die Bearbeitung von Schadenfällen. Die Service-Mitarbeiter von hepster sind sowohl telefonisch, per E-Mail als auch im Live-Chat auf der eigenen Website erreichbar. Die Rechtsberatung sowie die Übernahme sonstiger Service-Leistungen wird in Zusammenarbeit mit der ROLAND Rechtsschutz abgewickelt.

Über hepster

hepsters Vision ist es, die Zukunft der Versicherung mithilfe modernster Technologien zu revolutionieren. Das Rostocker InsurTech entwickelt individuelle und maßgeschneiderte Versicherungsprodukte, die sich an den Bedürfnissen der Menschen von heute orientieren. Durch verschiedene Schnittstellen können diese nahtlos und vollkommen digital in die Prozesse von Kooperationspartnern integriert werden und sind somit für nahezu jede Branche zugänglich. Alle wesentlichen Geschäftsprozesse vom Versicherungsabschluss über die Dokumentenerstellung bis zur Schadensabwicklung sind dabei digital und vollautomatisiert. Darüber hinaus ist hepster im Endkundengeschäft Europas Marktführer im Bereich der situativen Lifestyle-Versicherungen. Das Unternehmen wurde im Mai 2016 von Alexander Hornung, Christian Range und Hanna Bachmann gegründet und hat mittlerweile über 30 Mitarbeiter.

 

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MOINsure GmbH, Blücherstraße 41a, 18055 Rostock, Tel: +49 (0) 381 203 888 05, www.hepster.com

Im Bereich der Risikolebensversicherung und der Einkommenssicherung beschließen die Versicherungsgruppe die Bayerische und DELA Lebensversicherungen eine exklusive Kooperation.

 

Mit der DELA als Produktgeber und der Bayerischen als Vertriebspartner bieten die beiden neuen Kooperationspartner eine Risikolebensversicherung in zwei Varianten. Neben einer klassischen Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Leistung während der Vertragslaufzeit, bringen beide Versicherungen auch eine Risikolebensversicherung für Baufinanzierung mit fallender Versicherungssumme auf den Markt. Teil der gegenseitigen Partnerschaft ist zusätzlich, dass die DELA in Zukunft die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeiten-Policen der Bayerischen vertreiben wird.

„Mit den DELA Lebensversicherungen wissen wir die absoluten Experten auf dem Gebiet der Risikolebensversicherungen an unserer Seite“, sagt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Deshalb freuen wir uns sehr, unseren Kunden zusammen mit unserem Kooperationspartner fortan zwei echte Top-Policen auf dem Markt anbieten zu dürfen. Mit zwei starken und traditionsreichen Partnern im Rücken, wissen Kunden sich und ihre Liebsten im Fall der Fälle in den besten Händen.“

Die Risikolebensversicherungen der beiden Kooperationspartner zeichnen sich durch ihre besondere Einfachheit, Flexibilität, ihr klares und transparentes Bedingungswerk sowie einen großen Leistungsumfang aus. Unter anderem profitieren Kunden von garantierten Beiträgen, flexiblen Tarif- und Erhöhungsoptionen, Schutz-Services für die ganze Familie, wie dem DELA-Ersthilfe-Programm mit kostenloser psychologischer Betreuung der Hinterbliebenen und einer besonders attraktiven Preisgestaltung.

Zugleich empfehlen die DELA Lebensversicherungen die Produkte der Bayerischen im Bereich der Einkommenssicherung. Mit den BU–Lösungen sowie der innovativen Grundfähigkeitenversicherungen der Bayerischen bietet die DELA ihren eigenen Kunden und Vertriebspartnern in Deutschland zukünftig hervorragend bewertete Produkte an.

„Wir freuen uns, mit der Bayerischen einen starken und erfahrenen Partner gefunden zu haben, der Kundenorientierung und zeitgemäße Versicherungslösungen lebt wie wir. Wir sind davon überzeugt, dass das Angebot der Bayerischen unsere marktfähigen Lösungen ideal ergänzt und schätzen das Vertrauen, das die Bayerische uns mit der Kooperation entgegenbringt. Es ist richtungsweisend, dass hier zwei traditionelle Versicherungsgesellschaften ihre Stärken sinnvoll bündeln“, sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland.

Kunden können die beiden Tarife der DELA-Risikolebensversicherung sowohl online auf der Webseite www.diebayerische.de als auch über den Exklusiv- und Maklervertrieb der Versicherungsgruppe die Bayerische buchen. Die BU- und Grundfähigkeiten-Tarife der Bayerischen werden im Zuge des Relaunches der DELA-Webseite dort in Kürze verfügbar sein.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Wieder „A+ / sehr gut“

 

Die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) zeichnet sich laut der unabhängigen Ratingagentur Assekurata nach wie vor durch eine exzellente Sicherheitslage und Beitragsstabilität aus und bietet ihren Kunden durch ein breites Spektrum an Informationen und Dienstleistungen echte Mehrwerte rund um das Thema Gesundheit.

Seit Jahren gehört die SDK in unabhängigen Vergleichen und Analysen zu den besten privaten Krankenversicherern. Insbesondere, wenn es um eine solide und kundenorientierte Geschäftspolitik geht. Dies bescheinigte die renommierte Ratingagentur Assekurata der SDK kürzlich erneut durch die  Auszeichnung mit der Note „A+/sehr gut“. „Wir streben danach, uns als Gesundheitsspezialist stetig weiterzuentwicklen“, so der Vorstandsvorsitzende der SDK, Dr. Ralf Kantak. „Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stehen für uns die Interessen unserer Mitglieder im Mittelpunkt, nicht kurzfristige Rendite. Daher legen wir großen Wert auf eine nachhaltige Tarifpolitik und eine seriöse Kapitalanlage, gerade in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen. Die wiederholte Auszeichnung durch Assekurata bestätigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.“

Das Rating setzt sich aus fünf Teilqualitäten zusammen, für die Assekurata jeweils auch eine Einzelbewertung vergibt und die im Gesamturteil unterschiedlich gewichtet werden. Besonderen Wert legt die Agentur dabei auf die Kategorien Sicherheit und Kundenorientierung. Beides Bereiche, in denen die SDK seit Jahren durch hervorragende Ergebnisse glänzt.

Sicherheit

Bei der „exzellenten“ Bewertung der Sicherheitslage der SDK hebt Assekurata im Abschlussbericht besonders die weit überdurchschnittliche Eigenkapitalquote von 23,3 Prozent hervor (Markt: 16,9 Prozent). Auch bei der sogenannten SCR-Quote, einer aufsichtsrechtlichen Sicherheitsmittelquote nach Solvency II, übertrifft die SDK den Branchenschnitt bei weitem, nämlich um über 150 Prozentpunkte.

Erfolg

Die Mitgliederorientierung der SDK schlägt auch in der Teilqualität Erfolg zu Buche, die mit „sehr gut“ bewertet wird. Denn durch die überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit und Beitragsstabilität weist die SDK eine hohe Bestandsfestigkeit und eine sehr geringe Quote von Nicht-Zahlern auf. Assekurata hebt zudem die seriöse und sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie hervor.

Beitragsstabilität

Die Tarifpolitik der SDK ist laut Assekurata besonders nachhaltig und erhält somit zum wiederholten Mal eine „exzellente“ Bewertung. Im Zeitraum der vergangenen zehn Jahre (2010-2019) erhöhten sich die Beiträge für Angestellte und Selbständige (Nicht-Beihilfe) bei der SDK durchschnittlich lediglich um 3,3 Prozent. Dagegen liegt der Durchscnitt der von Assekurata untersuchten Unternehmen bei 4,2 Prozent. Als weiteres Qualitätsmerkmal sieht Assekurata die Tatsache, dass bei der SDK in der Vollversicherung keine klassischen Paralleltarife existieren. So reduzieren sich der Wechseldruck und unerwünschte Bestandsbewegungen auf ein Minimum.

Wachstum/Attraktivität am Markt

Im Hinblick auf ihr Wachstum bewertet Assekurata die SDK mit „zufriedenstellend“, was laut Abschlussbericht u.a. mit der allgemeinen Branchenentwicklung zusammenhängt. Nach Auffassung der Rating-Agentur bestehen für die SDK gute Aussichten, zukünftig durch die geplante Einführung neuer Zusatzprodukte und den Einstieg ins Online-Direktgeschäft stärker zu wachsen. Wachstumsimpulse sieht Assekurata auch im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung, bei der im kommenden Jahr ebenfalls neue Tarife an den Markt gehen sollen. Positiv bewertet wird in diesem Zusammenhang ebenso die enge Zusammenarbeit mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Kundenorientierung

Grundlage für die „sehr gute“ Bewertung der Kundenorientierung der SDK stellt unter anderem eine durch Assekurata durchgeführte Kundenbefragung dar. Hier punktet die SDK nicht nur in Sachen Kundenzufriedenheit, auch die Kundenbindung ist überdurchschnittlich. So antworten 71 Prozent der Vollversicherten auf die Frage, ob für Sie nur die SDK in Frage kommt, mit „Ja, ganz bestimmt“ oder „eher wahrscheinlich“. Bei den Zusatzversicherten liegt die Antwortquote bei über 75 Prozent. Besonders positiv hervorgehoben wird im Bericht auch die hausinterne Gesundheitsberatung für Mitglieder sowie die Ausweitung des digitalen Serviceangebots durch eine App als elektronische Gesundheitsakte für Vollversicherte und die SDK-App für alle Kunden zur Einreichung der Rechnungen.

 

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Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de

Nur jeder sechste Befragte glaubt, dass die gesetzliche Rente reicht

 

Das Thema Altersvorsorge löst bei sehr vielen Deutschen Unsicherheit und starke Ängste aus. Das ergibt die aktuelle Befragung „Deutschland im Alter – Deutsche Bank Vorsorgereport“. Für die repräsentative Studie hat die Deutsche Bank mit Unterstützung des Meinungsforschungsinstituts Ipsos im Oktober 3.200 und im November knapp 900 Bundesbürger im Alter zwischen 20 und 65 Jahren befragt. Die Studie blickt damit auf die Altersgruppe, die sich aktuell in der Beitrags- und Planungsphase für ihre Altersvorsorge befindet.

Vertrauen in die gesetzliche Rente erschüttert

75 Prozent der Befragten nehmen wahr, dass Altersarmut in Deutschland weit verbreitet ist. Die Mehrheit der Befragten ist zudem davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente im Ruhestand nicht ausreichen wird: Nur 17 Prozent der Befragten glauben ihren Ruhestand durch die gesetzliche Rente abgesichert. Dagegen meinen 70 Prozent, dass die gesetzliche Rente im Alter nur eine Grundversorgung leisten wird. Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) erwarten sogar, dass das gesetzliche Rentensystem über kurz oder lang zusammenbrechen wird. Zur Unsicherheit trägt auch die Sorge bei (71 Prozent), dass das Renteneintrittsalter weiter erhöht wird. Aus dieser Gemengelage resultiert, dass eine Mehrheit der Befragten (51 Prozent, Stand Oktober) Angst vor eigener Altersarmut hat.

Viel Zustimmung für die Grundrente – aber noch keine Lösung des Problems

In der zweiten Befragung der Deutschen Bank unmittelbar nach dem Beschluss zur Grundrente Mitte November zeigte sich, dass die Einführung der Grundrente von 67 Prozent der Befragten befürwortet wird. Allerdings steigt die Angst vor Altersarmut im Vergleich zur Befragung im Oktober leicht auf 55 Prozent. Hintergrund ist, dass die Entscheidung zur Grundrente zwar richtig war (67 Prozent, siehe oben), aber nur aus Sicht einer Minderheit der Befragten (22 Prozent) das Problem einer ausreichenden Altersvorsorge löst. Knapp die Hälfte (47 Prozent) geben an, dass die Grundrente für sie keine Bedeutung hat.

Private Vorsorge für viele ein Muss

Entsprechend hoch ist das Bewusstsein, dass private Altersvorsorge notwendig ist, um den eigenen Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu können. Mehr als zwei Drittel der Befragten (71 Prozent) sind davon überzeugt. Gerade Personen mittleren Alters (35 bis 54 Jahre) sind dieser Auffassung (75 Prozent Zustimmung), und auch Besserverdienende haben die Notwendigkeit erkannt, privat fürs Alter zu sparen. 80 Prozent derjenigen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 Euro und mehr wollen privat vorsorgen, aber lediglich 58 Prozent der Menschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.500 Euro stimmen dem zu.

Jeder Zweite würde gerne vorsorgen – kann es aber nicht

Die Hälfte (49 Prozent) der Befragten ist bei der privaten Altersvorsorge nach eigener Angabe bereits selbst aktiv geworden. Allerdings sind 58 Prozent der Befragten nicht sicher, ob ihre bisherigen Maßnahmen ausreichen, um für den Ruhestand vorzusorgen, oder glauben, dass dies nicht der Fall ist. Dramatisch: Jeder Zweite (47 Prozent) würde gerne für das Alter sparen – hat dafür nach eigener Angabe aber kein Geld zur Verfügung.

„Gefühlte“ Ansparlücke von durchschnittlich 150 Euro pro Monat

Aktuell legen die Befragten nach eigenen Angaben im Durchschnitt (Median) 50 Euro pro Monat privat für das Alter zur Seite. Gebraucht würde nach eigener Einschätzung jedoch eine Sparrate von 200 Euro. So ergibt sich eine „gefühlte“ Ansparlücke von 150 Euro. Diesen Betrag würden die Befragten im Mittel gerne zusätzlich sparen. Regional ist die „gefühlte“ Ansparlücke mit 227 Euro in Stuttgart am höchsten. Allerdings sind lediglich 33 Prozent bereit, sich heute für eine sichere Altersvorsorge bei ihren Ausgaben einzuschränken. Interessanterweise sehen 41 Prozent in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit für eine verpflichtende private Altersvorsorge für jeden Arbeitnehmer.

Thüringer benötigen im Alter am wenigsten, Frankfurter am meisten

Gefragt nach dem Betrag, den man im Ruhestand monatlich voraussichtlich benötigt, nennen die Befragten 1.500 Euro (Median). Die Spanne liegt hier meist zwischen 1.100 und 2.000 Euro. Regional gibt es Unterschiede. Während in den westdeutschen Bundesländern 1.500 Euro als Durchschnittswert genannt werden, wird, sind es in den ostdeutschen Bundesländern 1.400 Euro. Die Thüringer beispielsweise geben mit 1.200 Euro den geringsten Wert an. Und auch in den großen Städten variiert die Wahrnehmung über die finanziellen Bedürfnisse im Alter. Die Frankfurter geben 2.000 Euro an, die Berliner nennen 1.500 Euro.

Schlechter Informationsgrad zur Altersvorsorge

Nur knapp jeder Dritte (30 Prozent) fühlt sich ausreichend zum Thema Altersvorsorge informiert. Für 56 Prozent sind Altersvorsorgeprodukte oft zu unverständlich und 36 Prozent geben an, dass das Thema Altersvorsorge insgesamt zu komplex sei. Dies gilt mit 49 Prozent in besonderem Maße für die 20- bis 34-Jährigen. Gute und verlässliche Informationen bekommt man aus Sicht von 60 Prozent der Befragten in einem persönlichen Gespräch, sei es bei einer Bank, einer Versicherung oder einem Finanzvermittler. Das Internet als verlässliche Informationsquelle kommt auf 46 Prozent.

Sicherheit bei Altersvorsorgeprodukten am wichtigsten

Bei privaten Altersvorsorgeprodukten ist Sicherheit das Hauptthema: 72 Prozent der Befragten legen hierauf Wert. Als sichere Anlage für die Altersvorsorge gelten Immobilien. Aus Sicht von 61 Prozent der Befragten sollte der Staat deshalb bei Bau und Kauf stärker fördern. Bei Geldanlagen, zum Beispiel in Wertpapiere, steht ein Kapitalschutz im Vordergrund: Für 53 Prozent wäre ein Kapitalschutz sinnvoll, so dass man die eingezahlten Beiträge nicht verlieren kann. Dafür wird auch eine geringere Rendite in Kauf genommen.

Über die Studie

Die Deutsche Bank führte die repräsentative Studie „Deutschland im Alter – Deutsche Bank Vorsorgereport“ mit Unterstützung des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos in Deutschland durch. In einer Online-Befragung wurden das Verhalten und die Meinung zur Altersvorsorge von 3.200 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren im Zeitraum vom 10. bis 27. Oktober 2019 erhoben. Die Studie fokussiert somit auf die Altersgruppe, die sich aktuell in der Beitrags- und Planungsphase für ihre Altersvorsorge befindet. Dazu wurden in allen 16 Bundesländern jeweils 200 Interviews durchgeführt – repräsentativ nach den Merkmalen Alter und Geschlecht des jeweiligen Bundeslandes. Um dann repräsentative Aussagen für Gesamtdeutschland treffen zu können, wurden die 16 Bundesländer entsprechend ihrer Einwohnerzahlen gewichtet und damit an die amtliche Struktur angepasst. Weiterhin fanden jeweils 200 Interviews in fünf Städten (Düsseldorf, Frankfurt, Köln, München und Stuttgart) statt, wiederum repräsentativ nach Alter und Geschlecht für die jeweiligen Städte.

 

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Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 910-00, Fax: +49 69 910-34 225, www.db.com

Lebensversicherer verschweigen tatsächliche Rendite

 

Die Lebensversicherer geben derzeit bekannt, wie sie in 2020 die Versicherten an ihren Überschüssen beteiligen wollen. Die dabei genannten Verzinsungen beziehen sich jedoch nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, wie Verbraucher*innen fälschlich suggeriert wird, sondern nur auf einen Teil davon. Je nach Kostenbelastung und Vertragsdauer fällt die „echte“ Rendite (also die Beitragsrendite) daher häufig um einiges niedriger aus. „Wenn ein Versicherer drei Prozent Überschussbeteiligung deklariert, dann kommt letztlich nur ein Bruchteil davon beim Kunden an“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Versicherer verschweigen aber diese Tatsache und geben Versicherten damit keine Chance, sich ein ehrliches Bild zu machen. „Die deklarierten Überschüsse sind für die Kundinnen und Kunden genauso aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge“, so Kleinlein.

Der mathematische Hintergrund: Die genannte Überschussbeteiligung wirkt nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, sondern lediglich auf den Sparanteil der gezahlten Versicherungsprämie. Der Sparanteil ist der Betrag, der nach Abzug von Verwaltungs-, Risiko- und Abschlusskosten übrigbleibt. „Der Sparanteil beträgt oft nur 80 Prozent von dem, was an den Versicherer gezahlt wird“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die tatsächliche Gesamtverzinsung der eingezahlten Beiträge fällt damit deutlich geringer aus. Bei einem Vertrag über 12 Jahre und einer Überschussbeteiligung in Höhe von drei Prozent sowie einem Sparanteil von 80 Prozent führt dieses im Modellfall zu einer Negativrendite in Höhe von -0,4%. „Auch bei drei Prozent Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Rendite sogar negativ werden“, erläutert Kleinlein.

Trotzdem werben Marktführer Allianz, AXA und viele weitere Unternehmen für das kommende Jahr mit vermeintlich hohen Überschüssen. In der Werbung verheimlichen sie jedoch, dass die Verzinsung nur auf die Sparbeiträge wirkt. „Wenn die Versicherer nicht erklären, dass die deklarierte Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil wirkt, werden die Versicherten gezielt in die Irre geführt“, deutet Kleinlein dieses Verhalten der Versicherer. Würden die tatsächlichen Renditen veröffentlicht, so wäre zu erwarten, dass noch deutlicher wird, dass die Angebote der Lebensversicherer unattraktiv und ineffizient sind. „Die Intransparenz mit der Überschussdeklaration ist ein wichtiger Baustein im legalen Betrug der Lebensversicherer“, macht der Verbraucherschützer daher deutlich. „Die Aufsichtsbehörde sollte diesem Treiben ein Ende bereiten und die Versicherten vor falschen Renditeerwartungen schützen.“

 

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmalig die Bedingungswerke der Erwerbsunfähigkeitversicherer untersucht.

 

Das neue M&M Rating Erwerbsunfähigkeit erhöht die Transparenz somit maßgeblich. MORGEN & MORGEN attestiert einem der 29 analysierten Tarife von 18 Versicherern die beste Bewertung und weitere neun Tarife erhalten eine sehr gute Bewertung.

Die Experten von MORGEN & MORGEN haben im Rahmen des neuen M&M Ratings Erwerbsunfähigkeit die Tarife der Versicherer einer ausführlichen Analyse unterzogen. „Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie die einzige Möglichkeit die Arbeitskraft abzusichern, da sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit der Möglichkeit verknüpft, ein Erwerbseinkommen zu erzielen“, unterstützt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Produkt & Analyse bei MORGEN & MORGEN, die Entscheidung für das neue Rating.

Andere Absicherungsprodukte bilden diese Verknüpfung nicht ab, sondern definieren konkrete gesundheitliche Ereignisse. Es besteht also eine Lücke in der Einkommensabsicherung, die der abstrakte Leistungsauslöser in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichert.

Das M&M Rating Erwerbsunfähigkeit ist tarifbezogen und beinhaltet ausschließlich die Bedingungsanalyse auf Basis der einzelnen Tarife. Das Rating bewertet mit 1 bis 5 Sternen und die Grundlage hierfür bilden 24 Leistungsfragen. Die ratingrelevanten Fragen beurteilen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die (Bedingungs-)Qualität eines Produkts anzusehen sind. Die Kundenfreundlichkeit steht dabei im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk.

Nur ein Anbieter erhielt eine 5-Sterne-Bewertung, da einzig dieser Tarif bei einer Restleistungsfähigkeit von drei bis sechs Stunden greifen würde – analog zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. „Wir befürworten es sehr, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wieder in den Fokus und somit in das Bewusstsein der Vermittler gerückt wird“, so das Fazit von Andreas Ludwig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MORGEN & MORGEN, Programme Software GmbH, Wickerer Weg 13 ­ 15, 65719 Hofheim/Ts., Tel: 06192/9962­00, Fax: 06192/9962­33, www.morgenundmorgen.de

Im Bundesgesundheitsministerium herrscht Hochbetrieb. Fast jede Woche gibt es ein neues Gesetz.

 

„Nachdem MDK-Reformgesetz und Masernschutzgesetz bereits den Bundestag passiert haben, wird dort wohl in Kürze das Betriebsrentner-Entlastungsgesetz durchgewinkt werden“, erwartet Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Der Entwurf liegt bereits vor und bedient eine wichtige Wählerklientel. Rund vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, werden ab 2020 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ bereits. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn drückt aufs Tempo, denn das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat ist keine Hürde, denn er muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Kassen leisten Widerstand – Drei Milliarden Euro Einbußen

Das Thema ist alt und keiner will die Medien-Schelte auf sich ziehen. „Bisher werden Betriebsrenten, die über dem Freibetrag von 155,75 Euro lagen, voll verbeitragt“, sagt der Kassenexperte. „Rentner zahlen also vereinfacht gesagt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag.“ Brisant an der neuen Regelung ist nicht die Anhebung des Freibetrags auf 159,25 Euro, sondern die Gegenfinanzierung dafür, dass bei Überschreiten dieser Hürde nur mehr der überschießende Rest zählt und dass künftig die Kassen nur mehr den halben allgemeinen Beitragssatz verlangen dürfen. „Das führt praktisch über Nacht zu Mindereinnehmen von 1,2 Milliarden Euro“, sagt Thomas Adolph. „Man nimmt das Geld einfach aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als gäbe es kein morgen.“ Von 2020 bis 2023 wird sie um drei Milliarden Euro geschröpft, danach müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle selbst in voller Höhe tragen. Jedesmal geht es um Geld, das freiwillig und pflichtversicherte Kassenmitglieder eingezahlt haben oder einzahlen müssen. Zudem ist der aktuelle Kontostand nur eine Momentaufnahme. Laut Bertelsmann-Stiftung werden der Gesetzlichen Krankenversicherung nach aktuellen Berechnungen bis 2040 fast 50 Milliarden Euro fehlen. Grund: Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben geht auseinander.

Kassen sind zu Veränderungen bereit – Protest gegen das Schröpfen der Mitglieder

Die Kassen sind keine Bremser, der Verwaltungsrat hatte bereits im August 2018 für die Anwendung des halben allgemeinen Beitragssatzes (sowie – ab 2019 – des halben Zusatzbeitragssatzes) gestimmt. Das Votum galt für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen. „Schon damals aber hatte man klargemacht, dass man wohl eine Kompensation erwarten dürfe“, berichtet der Krankenkassen-Kenner. Jetzt stellt der GKV-Spitzenverband zur Debatte, dass das Instrument und die Höhe der Gegenfinanzierung nicht sachgerecht sind. Da Zielsetzung des Gesetzgebers die Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge ist, handelt es sich um eine krankenversicherungsfremde Maßnahme. Die Gegenfinanzierung ist daher aus Steuermitteln sicherzustellen. Nebenbei bemerkt ist die Argumentation des BGM ohnehin fadenscheinig. Wenn Spahn erklärt, „Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden“, kann er nur die Zukunft adressieren – das Gesetz aber begünstigt ausschließlich Betriebsrentner, deren Zuversicht lange Jahre zurückliegt.

Hetze nicht nachzuvollziehen – Umsetzung nicht von heute auf morgen möglich

Die Krankenkassen sehen die Frist zur Umsetzung der Regelungen als „sehr ambitioniert“ an. Der Spitzenverband geht davon aus, dass die Zahlstellen eine deutlich längere Vorlaufzeit brauchen. Die jeweiligen Abrechnungsprogramme der Leistungserbringer müssen umgestellt werden. Dasselbe gilt für die Umsetzung der neuen Regelungen in den Systemen der Krankenkassen.

 

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Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de