Die Diskussion um Altersarmut zeigt, wie wichtig private Vorsorge ist.
Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, dem droht im Alter Geldnot – trotz Arbeit und Karriere. Gleichzeitig tummeln sich am Markt viele Anbieter zum Teil riskanter Anlageprodukte, die hohe Renditen versprechen, den Kunden aber ohne Sicherheitsnetz zurücklassen.
Öffentlich-rechtliche Versicherer wie die VGH setzen bei der Altersvorsorge auf Sicherheit mit realistischen Renditeversprechen. Was spricht für eine solche Altersvorsorge über Renten- oder Lebensversicherungen? Die folgende Übersicht nennt sieben entscheidende Vorteile gegenüber anderen Altersvorsorgemethoden.
- Für jede Lebenslage gibt es ein passendes Produkt.
Die Stärken von Renten- und Lebensversicherungen liegen in ihren lebenslangen Garantien. „Hinzu kommt eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Versicherungsschutz an die Lebenssituation des Kunden anzupassen“, erklärt Frank Heuer, Altersvorsorgeexperte bei der VGH. „So können bestimmte Bausteine und Leistungsmerkmale zu- oder abgewählt werden, Beiträge zugezahlt oder die Auszahlungsphase an die Lebenssituation angepasst werden.“
Lebenslange Altersrente: Der Klassiker, heute wichtiger denn je. Die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt immer weiter. Für einen zunehmend längeren Ruhestand muss aber auch ein ausreichendes Einkommen zur Verfügung stehen. Mit einer privaten Rentenversicherung kann das Risiko der Altersarmut vermieden werden – das Geld wird nie aufgebraucht sein. Dafür sorgen die Lebensversicherer mit ihrer lebenslang garantierten Rentenzahlung.
Absicherung der Arbeitskraft: Das Risiko, berufsunfähig zu werden, unterschätzen die meisten immer noch. Derzeit besitzt nur etwa jeder dritte Erwerbstätige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine alternative Existenzschutzversicherung. „Dabei scheidet jeder Fünfte aufgrund von Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Erwerbsleben, immer häufiger wegen psychischer Erkrankungen“, warnt Vorsorgeexperte Heuer. Finanziell schützen können sich Erwerbstätige nur mit einer privaten Versicherung, aus der bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente fließt.
Rente bei Pflegebedürftigkeit: Von den 75- bis 80-Jährigen ist jeder Zehnte pflegebedürftig, bei den 80- bis 85-Jährigen ist es bereits jeder Fünfte. Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung empfiehlt sich deshalb eine rechtzeitige private Vorsorge. Neben Lebensversicherungen eignen sich hierzu auch Pflegetagegeldversicherungen oder private Kranken-Zusatzversicherungen.
Todesfallschutz: Keiner denkt gerne übers Sterben und den Tod nach. Doch zu den seelischen Belastungen nach dem Tod eines Angehörigen kommen oft finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen. Damit diese abgesichert sind, hilft nur die rechtzeitige und der Höhe nach ausreichende Vorsorge mit einer Risikolebensversicherung oder Hinterbliebenen-Rentenversicherung. So können Angehörige die neue Lebenssituation ohne Existenzängste meistern.
- Kunden können auf langfristige Garantien bauen.
Der Zeitraum, über den der Versicherungsnehmer garantierte Leistungen zugesprochen bekommt, ist in der Regel sehr lang. „Mit kurzfristigen Spekulationen hat diese Form der Alterssicherung nichts zu tun“, erklärt Frank Heuer. „Vielmehr ist die Hauptaufgabe von Lebens- und Rentenversicherungen, über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten ein Vorsorgevermögen aufzubauen und aus diesem für mehrere Jahrzehnte Versorgungsleistungen zu erbringen.“
- Versicherte werden an den Überschüssen beteiligt.
Über die garantierten Leistungen hinaus erwirtschaften die Lebensversicherer Überschüsse. Lebensversicherer sind – im Unterschied zu anderen Finanzdienstleistern – verpflichtet, einen Großteil der Überschüsse ihren Kunden zu erstatten. So werden mindestens 90 Prozent der Kapitalerträge, mindestens 75 Prozent der Risikoerträge und mindestens 50 Prozent der sonstigen Erträge an die Versicherten weitergegeben. Sobald die Gutschrift erfolgt ist, wird sie Teil der garantierten Leistung und ist dem Kunden damit sicher. Das heißt: Das Garantieniveau erhöht sich Jahr für Jahr.
- Kapitalmarktbasierte Produkte bieten Renditechancen und Garantien.
Kapitalmarktbasierte Produkte bieten Kunden die Möglichkeit, unmittelbar an den Chancen des Kapitalmarkts zu partizipieren. Die „VGH Rente Garant“ etwa bietet über den klassischen Deckungsstock eine garantierte Kapital- oder Rentenleistung. Zusätzlich werden durch die Anlage der Überschüsse im VGH Altersvorsorgefonds die Renditechancen des Kapitalmarktes genutzt.
- Renten- und Lebensversicherungen: Die Kapitalanlage ist solide und sicher.
Mit ihrer soliden Kapitalstruktur benötigt die VGH keine externe Kapitalaufnahme und verfolgt eine auf Sicherheit und Kontinuität ausgerichtete Geschäftspolitik. Diese Grundsätze sind gerade im heutigen Kapitalmarktumfeld bedeutend, in dem gesetzliche Vorgaben immer komplexer werden und Ansprüche an die Risikosteuerung steigen.
- Die Kapitalanlage ist ökologisch, sozial und ethisch nachhaltig.
Die VGH bekennt sich zu den Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI). Die PRI-Initiative wurde im Jahr 2005 unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gegründet. „Wir unterstreichen damit, dass wir ökologische, soziale und ethische Grundprinzipien bei unseren Investitionsentscheidungen berücksichtigen“, sagt Frank Heuer. „Wir sehen dies als Teil unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, indem wir das Geld unserer Kunden sicher und rentabel anlegen und dabei gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung fördern.“
- Das Geld des Kunden ist pfändungssicher in Krisenzeiten.
Wirtschaftlich schwierige Zeiten kommen immer wieder. Drohen Insolvenz und Arbeitslosigkeit, bieten Versicherungsprodukte optimale Möglichkeiten, das Altersvorsorgekapital vor fremdem Zugriff zu schützen. „Das liegt daran, dass der Gesetzgeber Altersvorsorgeprodukte mit lebenslanger Rentenzahlung oder garantiertem Vermögensaufbau besonders schützt“, sagt VGH-Experte Heuer. Mit Hilfe eines so genannten Verwertungsverbots können Verträge ein Leben lang pfändungssicher und bis zum Eintritt in den Ruhestand Hartz-IV-sicher gestaltet werden.
Verantwortlich für den Inhalt
VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel: 0511 362 0, Fax 0511 362 2960, www.vgh.de