Die Versicherungswirtschaft hat seit einigen Jahren das Geschäft mit der Angst vor Krankheit und Tod für sich als Geschäftsmodell entdeckt: die Krebsversicherung.

 

Vollmundig versprechen die Gesellschaften auf den Internetseiten finanzielle Unterstützung nach der Diagnose Krebs. Doch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) steht diesem Produkt äußerst kritisch gegenüber: „Alle sind wahrscheinlich über Verwandte oder Bekannte schon einmal mit Krebs in Berührung gekommen und wissen um die Angst Betroffener. Dennoch sollte sich niemand dazu hinreißen lassen, einen solchen Versicherungsvertrag abzuschließen“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Es handelt sich nur um eine Ausschnittsdeckung mit zahlreichen Fallstricken, die sich im Leistungsfall zu bösen Überraschungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher entwickeln können – also lieber Hände weg. Es gibt Alternativen.“

Grundsätzlich ist eine Krebserkrankung zunächst einmal von der Krankenversicherung gedeckt. Eine echte Versicherungslücke besteht daher nicht. Die Krebsversicherung leistet nach der Diagnose Krebs und zahlt dann eine Einmalleistung zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Doch dieses Risiko muss man sich teuer erkaufen: Geworben wird zwar mit geringen Monatsbeiträgen um die 10 Euro, doch Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die gewünschte Versicherungssumme beeinflussen die Prämie. So zahlt ein 30-jähriger Mann bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro schon über 32 Euro monatlich, ein 50-jähriger schon fast 60 Euro. „Ein Schnäppchen nur für das Risiko Krebs ist das nicht“, erläutert Boss.

„Zudem bedeutet die Diagnose Krebs nicht immer, dass auch Geld von der Versicherung fließt“, erklärt Boss. So werden bei manchen Verträgen bei gutartigen Tumoren oder Vorstufen von Krebs häufig keine Leistungen erbracht. Bei schwarzem Hautkrebs greift die Versicherung außerdem erst, wenn die operierte Stelle eine Größe von zwei Millimetern übersteigt. Bei Leukämie wird nur dann gezahlt, wenn die dadurch entstehende Blutarmut Krankheitssymptome auslöst. „Welche Verbraucherin und welcher Verbraucher weiß das schon beim Abschluss des Vertrages“, fragt sich Boss. Darüber hinaus gilt häufig auch eine Wartezeit von 6 Monaten – erkrankt man also in der Zeit, leistet der Versicherer gar nicht.

Um sich gegen mögliche Verdienstausfälle abzusichern, die durch eine längere Arbeitsunfähigkeit bei einer Krebserkrankung eintreten können, bietet sich eine Krankentagegeldversicherung an. Vor allem für Zeiträume, in denen das Krankengeld von der Krankenkasse nicht ausreichend oder gar nicht mehr gezahlt wird.

Der BdV rät grundsätzlich für die Absicherung der Arbeitskraft zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet bereits dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann – egal aus welchem Krankheitsgrund. „Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte sich dann eher um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Multi-Risk-Policen kümmern und sich unabhängig dazu beraten lassen“, rät Boss. Wer auch seine Angehörigen absichern möchte, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken.

 

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

86.000 neue Altersvorsorgeverträge

 

Das Versorgungswerk MetallRente kann auf das erfolgreichste Jahr seiner Entwicklung zurückblicken. Über 86.000 MetallRente Verträge haben Beschäftigte der beteiligten Branchen im vergangenen Jahr für ihre zusätzliche Altersversorgung abgeschlossen. Damit wurde das starke Wachstum von 2018 (72.000 Neuverträge) noch einmal deutlich übertroffen. Der Bestand für Verträge zur kapitalgedeckten Altersversorgung ist um 10% gewachsen. Die Neubeiträge durchbrachen erstmalig die Schwelle von 100 Mio. Euro. Inzwischen haben sich über 46.000 Unternehmen dem Versorgungswerk angeschlossen.

Geschäftsführer Heribert Karch freut sich über das Ergebnis: “Die Entwicklung des gemeinsamen, tariflichen Versorgungswerks ist eine sozialpolitische Erfolgsgeschichte!” Die Ergebnisse bestätigen, dass “die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am besten in der Breite sicher und attraktiv beim Aufbau einer zusätzlichen Rente unterstützt und gleichzeitig die Arbeitgeber bei der Organisation kompetent entlastet.”

Zukunftsfeste Alterssicherung durch einen dualen Kern aus gesetzlicher Rente und starker bAV

Das Zinsniveau sinkt insgesamt weiter, aber MetallRente bleibt auch 2020 über der Marke von 3%. Für die Anlagevariante PROFIL bietet das Versorgungswerk allen Beschäftigten eine Gesamtverzinsung von mindestens 3,15%. Die in der Gesamtverzinsung enthaltene laufende Verzinsung liegt bei 2,20%.

Gerade der MetallPensionsfonds überzeugt immer mehr Vorsorgesparer dank moderner Kapitalanlage und guter Verzinsung. Der Zuwachs lag 2019 mit über 14.400 Neuverträgen 36% über dem Niveau des Vorjahres (10.600). Und die Performance von 5,70% p.a. seit Auflage zeigt, dass Sparbuch, Tages- oder Festgeld keine Alternativen mehr sind für alle, die verlässlich für ihr Alter vorsorgen wollen.

“Auch wenn Sparer von Null- und sogar Negativzinsen betroffen sind, können sich die Beschäftigten unserer Branchen auf eine starke Betriebsrente ihres Versorgungswerks verlassen”, unterstreicht Karch. “Die betriebliche Altersversorgung erwirtschaftet aufgrund ihrer Kombination von tarifvertraglichen Leistungen, Arbeitgeberzuschüssen und staatlicher Förderung eine attraktive Rendite.”

Wenig hilfreich ist es, immer neue Vorsorgeideen und Formenspielereien in die öffentliche Debatte zu werfen – heißen sie nun Starter-Kit, Deutschland-, Extra- oder Bürgerfonds. “Notwendig ist vielmehr”, so Karch, “die konsequente Förderung und vor allem Vereinfachung der betrieblichen Altersversorgung, denn die hat ihre Bewährungsprobe bereits bestanden.”

Vorschläge der Rentenkommission an ihrer Praxistauglichkeit prüfen

Der MetallRente Geschäftsführer fordert angesichts der im März 2020 geplanten Verabschiedung von Empfehlungen der Rentenkommission “Nachhaltiger Generationenvertrag” der Bundesregierung: “Die Rentenkommission muss praxistaugliche Vorschläge machen, die auf dem sicheren Fundament von Analyse und Machbarkeit stehen. Wir haben keine Zeit für immer neue Experimente. Die Politik muss endlich nachhaltige Lösungen für die Alterssicherung nach 2025 auf den Weg bringen!” Das jüngst verabschiedete Freibetragsgesetz zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Es bringt aber für viele Menschen dennoch eine spürbare Verbesserung ihrer Betriebsrenten.

Über 100.000 Menschen haben ihre Arbeitskraft bereits beim Versorgungswerk MetallRente abgesichert

MetallRente stellt Vorsorgelösungen zur Absicherung von Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeiten und Erwerbsunfähigkeit sowohl im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als auch als private Angebote bereit. Etwa 11% der Betriebsrentenanwärter entschieden sich 2019 für eine Absicherung im Rahmen der bAV. Rund 21.000 Beschäftigte haben im letzten Jahr einen Vertrag für die privaten Angebote zum finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft abgeschlossen. Zum Bestand gehören inzwischen bereits 116.000 private Vorsorgeverträge.  Aktuelle Zahlen und Fakten stehen unter www.metallrente.de sowie auf Twitter und Facebook zur Verfügung.

MetallRente wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung der beiden Sozialpartner Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Das Versorgungswerk stellt Angebote für die betriebliche und private zusätzliche Altersvorsorge sowie die Absicherung von Berufs-, Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeiten, Pflege und Hinterbliebenen bereit. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff angeschlossen.

 

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MetallRente GmbH, Rotherstraße 7, D-10245 Berlin, Tel:+49 30 20 65 85 0, Fax: +49 30 20 65 85 55, www.metallrente.de

Tatsächlich kommen Unfälle mit E-Scootern seltener vor als gedacht – zumindest im Vergleich mit Mopeds. Deshalb senkt die DEVK ab März deutlich die Versicherungsbeiträge.

 

Aus dem Stadtbild sind sie kaum mehr wegzudenken: E-Scooter. Neben den zahlreichen Verleihrollern nehmen auch die privaten Anschaffungen zu. Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter Pflicht. Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Wer seinen E-Scooter bei der DEVK absichert, kann sich freuen: Ab dem neuen Verkehrsjahr bietet die Versicherung Privatbesitzern verbesserte Konditionen an. E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahre zahlen nur 28 Euro pro Versicherungsjahr anstatt wie bisher 48 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 42 Prozent. Für die Altersgruppe zwischen 18 bis 22 Jahre gibt es einen Preisnachlass von rund 35 Prozent: statt 75 Euro zahlen Besitzer jährlich nur noch 49 Euro. Lediglich Fahrer unter 17 Jahre zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr, weil sie ein höheres Unfallrisiko haben.

Sticker statt Nummernschild

Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2021, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum Beispiel in jeder DEVK-Geschäftsstelle. Zusätzlich bietet die DEVK für E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für das kommende Versicherungsjahr: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 50 Euro nur noch 40 Euro für die Teilkaskoversicherung. Für die jüngere Altersklasse bis 17 Jahre bleibt der Beitrag von 50 Euro bestehen, ab 23 zahlen Fahrer weiterhin 30 Euro.

Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahre

Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.

 

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DEVK Versicherungen, Riehler Straße 190, 50735 Köln, Tel. 0221 757-1802, www.devk.de

Ab 119 Euro Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer – Fünf Mio. Euro pauschale Versicherungssumme – Keine generelle Selbstbeteiligung

 

Die VHV hat die Betriebshaftpflicht für Unternehmen aus den Branchen Handel, Handwerk und Dienstleistung (HHD) überarbeitet. Herausgekommen ist eine einfach tarifierbare VHV FIRMENPROTECT HHD mit einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis. Unternehmen können sich bereits ab einem Jahresbeitrag von 119 Euro inkl. Versicherungssteuer umfassend gegen Schäden, die Dritten hinzugefügt werden, absichern.

Für welche Branchen kommt FIRMENPROTECT HHD infrage?

Versichern können sich Unternehmen aus den Bereichen Büro, Handel, Handwerk, Gastronomie und Hotel sowie Gesundheit und Schönheit. Mit rund 400 Betriebsarten ist die Zielgruppe weit gefasst. Den besonderen Risikoanforderung von bestimmten Betrieben wird die VHV mit FIRMENPROTECT HHD durch einen entsprechend angepassten Versicherungsschutz gerecht.

Leistungsverbesserungen

Pauschale Versicherungssumme von fünf Mio. Euro, simple Beitragsermittlung, attraktive Deckungserweiterungen und der Verzicht auf eine generelle Selbstbeteiligung – neben diesen Leistungsverbesserungen hat die VHV für ca. 80 Prozent aller Betriebsarten den Beitrag gesenkt. Verbessert wurde der Versicherungsschutz für die Zielgruppen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie für Heilnebenberufe und Körper- und Gesundheitspflege. Ab sofort sind beispielsweise der Betrieb und die Unterhaltung von Schwimmbädern und Fitnessräumen inkludiert. Durch die Leistungs-Update-Garantie profitieren auch Bestandskunden automatisch von diesen und weiteren Leistungen.

Neben dem VHV Tarifierungsprogramm VOKIS für Vermittler steht zusätzlich ein Onlinerechner für Vermittler- und Endkunden für den Sofortabschluss zur Verfügung. Der Onlinerechner ermittelt mithilfe von nur drei Fragen den Beitrag.Lesen Sie mehr dazu unter:  www.vhv.de/hhd

 

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VHV Holding AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover, Tel: +49.511.907-4807, Fax: +49.511.907-14807, www.vhv-gruppe.de

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert das monatliche Einkommen ab, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

 

Doch wie läuft die Beantragung der BU-Rente in der Praxis ab? Die uniVersa hat hierzu ein neues Erklärvideo herausgebracht und beschreibt darin ihre Serviceleistungen. „Wir kümmern uns von Beginn an, dass alles möglichst reibungslos und ohne Zeitverlust verläuft“, erklärt Hauptabteilungsleiter Dr. Marco Wimmer. Allerdings ist die BU-Leistungsprüfung sehr komplex, da neben dem Gesundheitszustand auch der ausgeübte Beruf beurteilt werden muss und es mehrere Beteiligte gibt. Der Leistungsantrag wird bereits auf den konkreten Fall und auf das Notwendigste reduziert. Auf Wunsch kann er auch gemeinsam zu Hause ausgefüllt werden. Während der Leistungsprüfung wird der Versicherte auf dem Laufenden gehalten und hat einen Direktkontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern. Sind Rückfragen bei Ärzten, Krankenhäusern oder beim Arbeitgeber erforderlich, übernimmt dies als Service die uniVersa. Das neue Video zur BU-Leistungsbearbeitung ist im Internet unter www.universa.de/video abrufbar.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Nach mehr als drei Jahren seit der Entscheidung Großbritanniens, die EU zu verlassen, haben sich Großbritannien und die Europäische Union mit einem strukturierten Austrittsabkommen getrennt.

 

Am Freitag, den 31. Januar 2020 um Mitternacht wurde der Ausstieg Großbritanniens Realität. Während sich die Aufmerksamkeit nun auf die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und Europa richtet, bringen die kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen für Großbritannien weiterhin Schwierigkeiten für die Wirtschaft mit sich.

Das Vereinigte Königreich kann jetzt, nachdem der Austritt vollzogen wurde, mit der Aushandlung neuer Handelsabkommen beginnen – das wichtigste davon ist die künftige Handelsbeziehung mit der EU. Die derzeitigen Handelsvereinbarungen bleiben bis zum 31 Dezember 2020 in Kraft. Diese kurze Zeitspanne macht es jedoch wahrscheinlicher, dass nur ein begrenztes zukünftiges Abkommen zu erwarten ist, was möglicherweise eine schmerzhafte Anpassung für 2021 nach sich zieht. Sollten die beiden Parteien bis zum Ende der Übergangszeit kein Handelsabkommen aushandeln, laufen sie außerdem Gefahr, wieder unter die WTO-Regeln zu fallen. Der Druck auf das wirtschaftliche Umfeld und die zugrundeliegenden Unsicherheiten machen sich weiterhin in Großbritannien und auf allen EU-Märkten bemerkbar.

Die lange Zeit der Ungewissheit hat für negative Stimmung gesorgt. Dies wird wahrscheinlich auch 2020 anhalten, solange keine Einzelheiten über die künftigen Handelsbeziehungen des Vereinigten Königreichs mit der EU bekannt sind. Nach einer Stagnation im letzten Jahr wird erwartet, dass die Investitionen der britischen Unternehmen in diesem Jahr angesichts des geringen Vertrauens und der hohen Unsicherheit weiter niedrig bleiben. Es wird prognostiziert, dass sich das britische Wirtschaftswachstum im Jahr 2020 auf nur 1,0 % verlangsamen wird, was bis zu einem gewissen Grad durch fiskalische und monetäre Unterstützung aus zentralen Quellen abgefedert wird. Viele Unternehmen, die durch die volatilen Bedingungen seit dem Referendum von 2016 bereits erheblich geschwächt sind, bleiben von der Insolvenz bedroht.

Unternehmensinsolvenzen in Großbritannien nehmen weiter zu

Es ist zu erwarten, dass die Insolvenzen in Großbritannien weiter ansteigen werden, in 2020 um 7 % oder mehr. Ebenso kann mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in den meisten europäischen Ländern gerechnet werden, wenn auch in moderaterem Tempo. Die Insolvenzen im Vereinigten Königreich haben seit 2018 deutlich zugenommen und sind 2019 im Vergleich zum Vorjahr um weitere 8 % gestiegen. Der Einzelhandelssektor sieht sich aufgrund des geringeren Verbrauchervertrauens und der sich verändernden Dynamik innerhalb des Sektors weiterhin mit mehr Insolvenzen konfrontiert. Da der Einzelhandel stark von saisonalen Schwankungen abhängig ist, ist für die Einzelhändler oft das Weihnachtsgeschäft besonders wichtig. Nach Angaben des British Retail Consortium, dem Branchenverband der britischen Einzelhändler, sind die Einzelhandelsumsätze im November und Dezember jedoch insgesamt zurückgegangen.

Für britische Branchen, die von Importen abhängig sind, insbesondere für Lebensmittel und Landwirtschaft, bleibt der Brexit ein Risikofaktor durch höhere Import- und Logistikkosten, die sie nur schwer auffangen können. Der Bausektor verzeichnet bereits schwache Investitionen. Die Gefahr steigender Kosten, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, sowie der Verlust von Fachkräften aus den EU-Staaten, die im Vereinigten Königreich beschäftigt sind, könnte das Insolvenzrisiko weiter erhöhen.

Moderatere Auswirkungen auf die EU, aber die Abwärtsrisiken haben zugenommen

Die Auswirkungen auf die Insolvenzen im übrigen Europa werden moderater ausfallen, wobei die Länder mit den engsten Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich eher gefährdet sein werden, wie z. B. Irland. Die Auswirkungen auf die Insolvenzen anderer wichtiger Handelspartner wie Belgien, die Niederlande und Dänemark sowie das übrige Europa werden voraussichtlich sichtbar, aber begrenzter sein. Das Klima bleibt jedoch volatil, und insgesamt ist das Risiko steigender Unternehmensinsolvenzen höher als die Wahrscheinlichkeit geringer Auswirkungen. Es ist zu erwarten, dass Industriesektoren mit einer starken Abhängigkeit von Exporten nach Großbritannien, wie z.B. die Automobil-, Textil- und High-Tech-Industrie, stärker betroffen sein werden.

Während die allgemeinen Wirtschaftsaussichten weiterhin gedämpft sind, berichten einzelne Unternehmen auch über Erfolgsgeschichten und sehen Chancen für ein Handelswachstum – sowohl während als auch nach der Übergangszeit. Einer der Schlüssel zum Erfolg ist eine robuste Risikomanagement-Strategie in Kombination mit verlässlichen Geschäftsinformationen. So können fundierte Entscheidungen getroffen werden, die das eigene Unternehmen vor Handelsrisiken schützen.

 

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Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln,Tel: +49 221 2044-4000, www.atradius.de

Ca. 71 % der Versicherer sehen InsurTechs mit Bezug auf gewerbliches Geschäft als potenzielle Wettbewerber

 

– Für rund 29% der Versicherer bleiben InsurTechs mit Aktivitäten im gewerblichen Geschäft mittelfristig reine Technologieanbieter

– Neun von zehn Versicherern sehen im Gewerbegeschäft für sich strategisches Potenzial

– Digitaler Abschluss für standardisierte Gewerbeversicherungen für rund 82 % der Versicherer vorstellbar

Der Versicherungsmarkt ist im Umbruch: Wettbewerber transformieren ihre Geschäftsmodelle, weitere Akteure treten in den Markt, neue Technologien entstehen und Ökosystemansätze stellen die Versicherungsbranche vor Herausforderungen. Häufig werden Ableitungen vor allem auf das Privatkundengeschäft bezogen, doch auch das Gewerbeversicherungsgeschäft steht vor veränderten Rahmenbedingungen. Mehr als 71 % der Versicherer halten InsurTechs in diesem Geschäft mittelfristig für Wettbewerber: Sie sehen InsurTechs bis Ende 2021 entweder vor allem in der Rolle als Wettbewerber mit Maklermandat (rund 40 %), als Wettbewerber in Form eines Assekuradeurs (23 %) oder sogar als Wettbewerber mit Zulassung als Versicherer (rund 9 %). Das sind Ergebnisse einer Umfrage unter rund 80 Vorständen und Führungskräften der Versicherungsindustrie im Rahmen des EY Innovalue Versicherungs-Roundtables Ende 2019. Somit werden die im Gewerbeversicherungsgeschäft tätigen InsurTechs insbesondere an der Kundenschnittstelle vermutet.

Strategisches Potenzial im Gewerbegeschäft entlang der Customer Journey

Rund 89% der Versicherer halten das Gewerbegeschäft für ein strategisches Wachstumsfeld, sowohl analog als auch digital. 57,7 % sind der Meinung, das Gewerbegeschäft sei eindeutig oder eher ja (30,8 %) ein strategisches Wachstumsfeld. Und nur eine kleine Minderheit sagt, das sehe sie nicht (5,8 %) oder eher nicht (ca. 1,9 %). Auch mit Blick auf den digitalen Abschluss im standardisierten Gewerbeversicherungsgeschäft sehen rund 82 % der Versicherer sehr hohes oder hohes Wachstumspotenzial. Nur rund 15 % der Befragten halten es für gering und knapp 4 % für sehr gering.

„Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren, wie beispielsweise des anhaltenden Drucks auf die Lebensversicherung, ist das Kompositgeschäft insgesamt hart umkämpft. Neben den Standard-Privatkundenprodukten haben die meisten Versicherer zumindest das standardisierbare Gewerbegeschäft auf ihrer Wachstums-Agenda. Hier werden sich diejenigen durchsetzen, die neben dem Vertriebszugang und wettbewerbsfähigen Konzepten vor allem über effiziente und digitale Prozesse verfügen. Da effiziente Prozesse und die zu Grunde liegenden Technologien und erforderlichen Schnittstellen aktuell oft einer großen Baustelle gleichen, sind gerade in diesem Bereich Kooperationsansätze mit potenzialstarken InsurTechs zu prüfen“, sagt Julia Palte, Partner bei EY Innovalue.

„Aus unserer Gewerbe-Studie von 2019 wissen wir, dass auch die digitale Beratung bei Gewerbeversicherungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die auf Basis bzw. unter Zuhilfenahme digitaler Medien durchgeführten Beratungen haben sich innerhalb eines Jahres auf 28 % mehr als verdoppelt. Die Marktveränderungen betreffen die gesamte Customer Journey von der Information bis zum Abschluss“, sagt Palte. EY Innovalue hatte die Studie „Digitalisierung Gewerbe“ 2019 unter rund 500 Gewerbekunden unterschiedlicher Branchen durchgeführt.

Der EY Innovalue Versicherungs-Roundtable ist seit 2003 ein etablierter Think-Tank. Bei der Veranstaltung zum Thema Digitalisierung kamen im November 2019 rund 80 Vorstände und Geschäftsführer von deutschen Versicherern sowie von führenden Maklerhäusern, Makler-Pools und Finanzvertrieben zusammen. Erstmalig haben auch Start-ups teilgenommen.

 

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Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, D­-70499 Stuttgart, Tel: 0711/988115980, Fax: 0711/988115177, www.ey.com

Die WWK Investment S.A. ist die konzerneigene Kapitalverwaltungsgesellschaft der WWK Versicherungsgruppe mit Sitz in Luxemburg. Das von der Gesellschaft verwaltete Vermögen hat im Januar 2020 erstmals die 1 Milliarde Euro-Grenze überschritten.

 

Karl Ruffing, Vorsitzender des Verwaltungsrates der WWK Investment S.A., war sehr erfreut über das Erreichen eines großen Meilensteines und betonte: „Seit über 10 Jahren bin ich verantwortlich für die WWK Investment S.A. und wir haben in dieser Zeit das verwaltete Vermögen verfünffacht. Dies geschah insbesondere durch die Fokussierung auf ein erfolgreiches Fondsmanagement, das die Basis für dieses dynamische Wachstum war.“

Dr. Björn Lutz, Geschäftsführer der WWK Investment S.A., zeigte sich äußerst zufrieden und erklärte: „Für die WWK Investment S.A. ist das Erreichen von 1 Milliarde Euro Assets under Management eine wichtige Wegmarke, sie bestätigt unsere vielfältigen vertrieblichen Anstrengungen und die hohe Qualität unseres Fondsmanagementteams sowie der zugrundeliegenden Investmentprozesse.“

Die von der WWK Investment S.A. angebotene Fondspalette umfasst im Wesentlichen die Dachfonds WWK Select Balance, WWK Select Top Ten, WWK Select Chance sowie dem WWK Select Total Return und dem WWK Select EuroRentenfonds.

Mit den Fonds profitieren Kunden direkt von der Kapitalmarktexpertise der WWK Versicherungen. Die hohe Qualität der Wertpapierportfolios wird auch von renommierten Ratingagenturen und Fachzeitschriften anerkannt. So wurde der WWK Select Chance ganz aktuell im Rahmen des FundAwards der Finanzzeitung €uro Finanzen mit Platz 1 in der 10-Jahreswertung ausgezeichnet.

Die Dachfonds WWK Select Balance, WWK Select Top Ten und WWK Select Chance eignen sich aufgrund ihrer breiten Diversifikation ideal als Basisinvestment für breite Kundenkreise, sowohl im Rahmen der fondsgebundenen Rentenversicherungen der WWK Lebensversicherung a. G. als auch in der Direktanlage über das WWK FondsDepot (ebase®).

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Das Geschäftsjahr 2019 war das Beste seit Bestehen der Versicherungsgruppe die Bayerische:

 

Nach den vorläufigen Zahlen – vorbehaltlich des finalen Bilanzabschlusses – steigen die Brutto-Beitragseinnahmen der Versicherungsgruppe auf 607 Millionen Euro (Vorjahr 504 Millionen Euro) – ein Plus von 20 Prozent. Die Beitragssumme Neugeschäft Leben erreichte erstmals sogar den Rekordwert von 1,15 Milliarden Euro – eine Steigerung von 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Kunden sprang auf 905.000 – 29 Prozent mehr.

„Unser Transformationsprogramm schlägt sich auch höchst erfreulich in den Geschäftsergebnissen nieder“, sagt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe. „Die hohe Nachfrage nach unseren innovativen Produkten spornt uns an, die Kundenbedürfnisse mehr denn je in den Mittelpunkt unseres Handels zu stellen.“

Dabei verbesserte sich besonders die operative Lebensversicherungs-Tochter Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG bei den Beitragseinnahmen um rund 38 Prozent auf 275 Millionen Euro. Auch Pangaea Life, die neue nachhaltige Marke der Bayerischen, entwickelte sich exzellent mit einem Plus von 170 Prozent bei der Beitragssumme. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen betrug 5,1 Prozent.

„Der Erfolg am Kapitalmarkt zusammen mit den gestiegenen Umsätzen ermöglichen es, einen deutlich höheren Gewinn auszuweisen“, sagt Vorstand Thomas Heigl. „Unsere diversifizierte Anlagestrategie zahlt sich aus.“

Die Komposit-Tochter Bayerische Beamten Versicherung AG schaffte bei den gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen ein Plus von 15 Prozent auf 156 Millionen Euro. Im Neugeschäft kam die Zahnzusatzversicherung auf einen Zuwachs von 28 Prozent. Die Kfz-Sparte legte um 18 Prozent zu, SHU um 16 Prozent.

„Die Zahlen zeigen: Das Unternehmen ist auf dem richtigen Weg“, sagt Vorstand Martin Gräfer. „Gerade einzigartige Lösungsansätze für unsere Versicherten, wie der Testsieger Zahnzusatzversicherung, die Meine-eine-Police oder die Dashcam-Kfz-Versicherung finden starken Widerhall am Markt.“

Die Ratingagentur Assekurata erteilte der Bayerischen in einem umfangreichen Unternehmensrating zum fünften Mal in Folge die Qualitätsnote A+ („sehr gut“). Das Rating erhält die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG. Das Spitzenauszeichnung „sehr gut“ erzielte die Bayerische jeweils in den vier Teilkategorien Sicherheit, Erfolg, Kundenorientierung und Wachstum.

Details zu den Geschäftszahlen der Versicherungsgruppe die Bayerische werden auf der Bilanzpressekonferenz am 14. Mai 2020 in München bekanntgegeben.

 

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die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Große Ehre für die betriebliche Altersversorgung (bAV) von HDI:

 

Die Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt sind im Wettbewerb des Finanzen Verlags zum “Vorsorgeprodukt des Jahres 2020” gekürt worden. Sie ermöglichen Arbeitnehmern sowohl die steuerfreie Entgeltumwandlung als auch die Riester-Förderung in ein und derselben Police.

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich: “In der bAV gibt es zwei Fördertöpfe. HDI Kunden können beide in einem einzigen Vertrag nutzen – und das sogar gleichzeitig, indem sie ihren laufenden Beitrag aufsplitten. Das Ergebnis: jederzeit die höchstmögliche Förderung. HDI ermöglicht das als erster und bislang einziger Lebensversicherer am Markt. Ich freue mich, dass diese Pionierleistung von der Jury anerkannt und gewürdigt worden ist.”

Ob sich für einen Arbeitnehmer die steuerfreie Entgeltumwandlung oder die Riester-Förderung mehr lohnt, hängt unter anderem von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl ab – und somit von Faktoren, die sich ändern können. Statt sich bei Vertragsabschluss auf eine Förderart festzulegen, bleiben Kunden von HDI TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt flexibel. Sie können jederzeit, beliebig oft und kostenfrei zwischen den Förderarten hin- und herwechseln.

Ein Vertrag – doppelter Mehrwert für Kunden und Vertriebspartner

Wolfgang Hanssmann, Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG und im Vorstand der HDI Deutschland AG für Vertrieb und Marketing verantwortlich, kommentiert: “Wo man früher zwei Verträge brauchte, reicht jetzt einer. Wenn sich die Lebensumstände ändern, müssen Kunden nicht mehr den Vertrag wechseln, sondern nur noch die Förderart. Das reduziert Stornoquoten und Beitragsfreistellungen. Auch unseren Vertriebspartnern gefällt das. Nach Einführung der flexiblen Förderung ist das Neugeschäft mit Direktversicherungen bei HDI sehr deutlich gestiegen.”

Der Finanzen Verlag, in dem unter anderem die Titel “€uro”, “€uro am Sonntag” und “Börse online” erscheinen, zeichnet bereits zum 27. Mal die besten Finanzprodukte Deutschlands aus. Der Wettbewerb hat zwölf Kategorien, davon zehn für Fonds- und zwei für Versicherungsprodukte. Die Kategorie “Vorsorgeprodukt des Jahres” ist säulenübergreifend. bAV-Produkte konkurrieren dort beispielsweise mit Lösungen der privaten Altersvorsorge. Die Gewinner erhalten den “Goldenen Bullen” in ihrer jeweiligen Kategorie. Wolfgang Hanssmann und Fabian von Löbbecke werden den “Goldenen Bullen” für HDI im Rahmen der sogenannten FinanzenNacht am 7. Februar 2020 in München entgegennehmen.

Website des “Goldenen Bullen” http://www.goldener-bulle.de

 

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HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Apple Watch-Vorteil, neue App-Features, innovative und einfachere Interaktion sowie attraktive Partner sind Kernelemente der Weiterentwicklung, die auf dem Feedback der Nutzer beruhen

 

Am 3. Februar 2020 geht im Rahmen der Smart Insurance Initiative der Generali die nächste Generation von Generali Vitality an den Start und unterstützt das weltweite Ziel des Versicherers, Life-time Partner für seine Kunden zu sein. Dank des digitalen Fortschritts bestehen heute beste Voraussetzungen, dieses Ziel mit zeitgemäßen Technologien zu unterstützen. Generali Vitality motiviert zu einem gesundheitsbewussten und gesünderen Leben und belohnt seine Kunden für das Absolvieren von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen sowie für sportliche Betätigung.

Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG, sagt: „Mit unserer Smart Insurance Initiative leisten wir einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem wir auf Prävention, Partnerschaft und Unterstützung für unsere Kunden statt nur auf Schadenregulierung setzen. Wir erfinden damit die Versicherung neu und streben mit dem Schutz der Versicherten einen tiefgreifenden kulturellen Wandel an. Entsprechend dem Zeitgeist erfüllen wir die Erwartungen unserer Kunden an innovative, einfache und empathische Interaktion. Als Innovationsführer treiben wir den technologischen Fortschritt in der Versicherungsbranche voran und nutzen digitale Lösungen und smarte Technologien, um das Leben unserer Kunden zu verbessern und zu schützen, indem wir Risiken vorbeugen.“

NÄCHSTE GENERATION VON GENERALI VITALITY: MOBILE FIRST, NEUE PARTNER UND MEHR INTERAKTION

Die nächste Generation von Generali Vitality bietet neben einer intuitiven App und neuen Partnern mit dem Feature „Vitality Challenge“ die Möglichkeit, jede Woche beim Erreichen von bestimmten Fitnesszielen Belohnungen bei Partnern wie Zalando, Spotify oder amazon.de zu erhalten. Hinzu kommt der neue Apple Watch-Vorteil für Vitality Mitglieder: Es ist ein wichtiger Schritt im digitalen Zeitalter, in dem auch Gesundheit und Sport immer digitaler und mobiler werden. Das neue Programm bietet die Möglichkeit, durch regelmäßige Bewegung eine Rückerstattung von insgesamt bis zu 480 € für eine erworbene Apple Watch zu erhalten, indem die Mitglieder über einen Zeitraum von 24 Monaten ihre Fitnessziele erreichen.

Giovanni Liverani betont: „Wir bieten nun ein zeitgemäßes Mobile-First-Erlebnis mit einem Höchstmaß an Konnektivität und Interaktion. Besonders der Apple Watch-Vorteil, wöchentliche Fitness-Ziele mit attraktiven Belohnungen, aber auch Vorsorgeuntersuchungen und online absolvierte Gesundheits- und Ernährungschecks steigern die Motivation für ein gesundheitsbewusstes und gesünderes Leben. Dabei erfüllen wir die höchsten Datenschutzanforderungen.“

SO FUNKTIONIERT GENERALI VITALITY

40 Prozent der Männer und 44 Prozent der Frauen in Deutschland bewegen sich zu wenig, wie eine Studie des Instituts RAND  herausfand. Vor diesem Hintergrund ist die Generali davon überzeugt, dass jeder Mensch durch ein bewusstes Verhalten gesünder und damit länger leben kann. Das Programm ist für alle Kunden freiwillig und jeder, der die entsprechenden Versicherungen abschließt, kann unabhängig von Alter und Gesundheitszustand teilnehmen. Wer nachweislich etwas für seine Gesundheit unternimmt, sammelt Vitality-Punkte und erhöht somit seinen persönlichen Vitality-Status – von Bronze über Silber und Gold bis zu Platin. Je nach Höhe des Vitality-Status erhält das Vitality-Mitglied Belohnungen in Form von Gutscheinen und Rückzahlungen auf Produkte attraktiver Partner und sogar eine Reduzierung der Versicherungsprämie, falls die Vitality-Mitgliedschaft direkt an einen entsprechenden Versicherungsvertrag gekoppelt ist. Punkte bringen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Bewegungen bereits bei moderatem Puls ohne den höchsten sportlichen Anspruch. In die Generali Vitality App laden Nutzer freiwillig Nachweise ihres gesundheitsbewussten Lebensstils hoch, zum Beispiel die von ihrer Fitness-Uhr erfassten Schritte, die Vorsorgebescheinigung ihres Arztes oder die Ergebnisse von online absolvierten Gesundheits- oder Ernährungschecks. Dabei erfüllt Vitality die höchsten Datenschutzbestimmungen: Welche Daten der Kunde zur Verbesserung seines Status einreicht, entscheidet er selbst. Die Daten gehen an die Generali Vitality GmbH – einer rechtlich separierten Einheit. Die Versicherungsunternehmen der Generali in Deutschland haben zu keiner Zeit Zugriff auf diese Daten, sie bekommen lediglich den Status aus den gesammelten Vitality-Punkten mitgeteilt.

VIER JAHRE SMART INSURANCE INITIATIVE

Generali Vitality ist wichtiger Teil der 2016 gestarteten Smart Insurance Initiative der Generali in Deutschland und umfasst weitere digitale Produkte im Bereich Telematik (Kfz), Smart Home (Hausrat) und ID-Protect (Rechtsschutz). Inzwischen wird Vitality über alle Vertriebskanäle der Generali in Deutschland – im Exklusivvertrieb durch die Deutsche Vermögensberatung sowie im Direkt- und Maklervertrieb – angeboten. Eine Ausweitung des Vitality-Programms auf den Bereich der privaten Krankenversicherung ist geplant und wird im Rahmen der klaren Vorgaben des Gesetzgebers erfolgen.

Weltweit ist das Programm inzwischen in 23 Ländern über alle Kontinente hinweg erhältlich und hat mehr als 16 Millionen Mitglieder. Aufgrund der positiven Entwicklung in Deutschland gibt es Generali Vitality seit 2017 auch in Frankreich und in Österreich. Die Markteinführung in weiteren europäischen Ländern ist für das kommende Jahr geplant.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Tel: (089) 5121-0, Fax: (089) 5121-1000, www.generali.de

Wer für den Ruhestand mit einer privaten Rentenversicherung vorgesorgt hat, spart oft mehrere Jahrzehnte.

 

Zum lang ersehnten Rentenbeginn kann dann zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung gewählt werden. Steuerlich wird beides unterschiedlich behandelt.

Rente: Großteil bleibt steuerfrei

Wer sich für die Rentenzahlung entscheidet, muss nur einen niedrigen Teil der Rente, den sogenannten Ertragsanteil, versteuern, erklärt die uniVersa Versicherung und gibt ein Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 18 Prozent. Von 100 Euro Monatsrente bleiben damit 82 Euro steuerfrei. Die restlichen 18 Euro sind steuerpflichtig.

Kapitalauszahlung: Beginn entscheidend

Wird eine Kapitalabfindung gewählt, kommt es auf den Beginn der Versicherung an. Verträge, die mit Beginn vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre betrug und mindestens fünf Jahre Beiträge dafür gezahlt wurden, so die uniVersa. Bei Verträgen, die ab 2005 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren geschlossen wurden, bleibt die Hälfte des Ertrages steuerfrei, wenn die Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr (ab 2012: ab dem 62. Lebensjahr) erfolgt. Als Ertrag gilt die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den gezahlten Beiträgen. Die Hälfte davon ist steuerpflichtig. Sind die Voraussetzungen für eine der beiden steuerbegünstigten Auszahlungen nicht erfüllt, werden beim Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Liegt der persönliche Steuersatz unter der Abgeltungssteuer, wird die Differenz über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Das BU-Stabilitätsrating von map-report gibt Antworten

 

Das erste BU-Stabilitätsrating von map-report wurde in Kooperation mit der Franke und Bornberg GmbH erstellt und basiert auf deren BU-Stabilitätsanalysen. Im Gegensatz zu unseren bisherigen Ratings wird nicht allein die Leistungsfähigkeit der Anbieter aus Verbrauchersicht beleuchtet, sondern es werden im Rahmen einer ganzheitlicheren Betrachtung Parameter für einen möglichst soliden Geschäftsverlauf der Versicherer analysiert. Im Wettbewerb um die höchste Punktzahl lieferten sich die Versicherer ein wahres Kopf-an-Kopf-Rennen. Neben dem Rating-Sieger Swiss Life wurden noch weitere sechs Teilnehmer mit dem Rating „mmm“ für hervorragende Leistungen ausgezeichnet.

Schwindet die Arbeitskraft, schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen. Sie ist für Verbraucher unbestritten eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, auch im Urteil von Verbraucherschützern. Doch der scharfe Wettbewerb um Preise und Bedingungswerke hat bei den Versicherern Spuren hinterlassen. Die anhaltende Niedrigzinspolitik schmälert die Marge und erhöht den Druck zusätzlich.

Wie stabil sind die BU-Versicherer heute noch?

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihren Studien zur BU-Stabilität in den Jahren 2015 und 2016 den Markt bereits unter die Lupe genommen. Ausgehend von diesem Konzept wurde jetzt das erste BU-Stabilitätsrating von map-report erstellt. Es zeigt für Kunden und Vermittler, welche Versicherer für langfristig verlässliche Konditionen und damit für Zukunftsfähigkeit stehen. 35 Gesellschaften erhielten eine Gesamtbewertung. Davon erreichte jede fünfte einen Platz in der Spitzengruppe. An 26 Versicherer konnten nur Teilbewertungen vergeben werden, weil wesentliche Daten nicht verfügbar waren.

Die Studie liefert einen differenzierten Einblick in die Leistungsfähigkeit der untersuchten BU-Versicherer. Die zugrunde liegenden Kriterien bilden die wesentlichen Einflussfaktoren für nachhaltigen Erfolg im BU-Geschäft.

Bedarfsgerecht kalkulieren

Die Beitragskalkulation der BU-Versicherer wurde für das Jahr 2019 in verschiedenen Berufsgruppen untersucht – mit erwartungsgemäßen Ergebnissen. Denn die Bandbreite ist nach wie vor enorm, beim Brutto- wie auch beim Zahlbeitrag. Als Benchmark dient das jeweilige Beitragsmittel der aller verfügbaren Prämien der BU-Versicherer. Davon weichen die Beiträge in der Spitze um 50 Prozent (brutto) beziehungsweise 30 Prozent (netto) ab. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, sieht diesen Status quo weiterhin kritisch: „Der Markt ist sehr umkämpft, da sich aufgrund der anhaltenden Zinskrise viele Versicherer auf das Biometrie-Segment konzentrieren wollen. Daher wird weiterhin sehr aggressiv kalkuliert. Es gibt Versicherer, die nur die Hälfte der marktüblichen Durchschnittsprämie aufrufen. Ein solches Pricing ist nicht allein mit einer strengen Risikoselektion zu rechtfertigen. Es zeigt deutliche Tendenzen zur Unterkalkulation.“ Und gefährde auf diese Weise die Stabilität, mahnt Franke. Die Freude über einen günstigen Beitrag könne schnell in eine böse Überraschung umschlagen, wenn Versicherer ihren Zahlbeitrag erhöhen müssten oder sogar Druck auf deren Regulierungspraxis entsteht.

Risiken realistisch einschätzen

Die Einschätzung des beruflichen Risikos bildet – neben der Gesundheitsprüfung – eine tragende Säule der Antragsprüfung. Um noch feiner differenzieren und damit noch günstiger anbieten zu können, nutzen Versicherer vielfach ein Scoring-Modell, das sich am Anteil der kaufmännischen bzw. körperlichen Tätigkeit und manchmal auch der Reisetätigkeit orientiert. Fragen nach Tätigkeitsanteilen aber öffnen Manipulationen Tür und Tor und bergen das Risiko, dass der Beitrag unter der Bedarfsprämie bleibt. Diese Gefahr steigt weiter, sofern für Vermittler und Verbraucher Sprungstellen erkennbar werden, deren Überschreiten zu überproportionalen Steigerungen des Beitrages führt. Hier ist absehbar, dass Angaben optimiert werden, um eine günstige Einstufung zu erlangen – regelmäßig zum Nachteil der kalkulierten Risikoverteilung im Versicherungskollektiv.

Negativselektion vermeiden

Als weiteren destabilisierenden Faktor macht die Studie hohe Dynamiksätze ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung aus. Diese bewirken eine unkalkulierbare Risikoerhöhung für das Versichertenkollektiv. Immerhin fünf Versicherer sind nach den Erhebungen bereit, zehn Prozent Dynamik ungeprüft in die Bücher zu nehmen. Negative Selektionseffekte sind hier vorprogrammiert. Dabei lehrt die Erfahrung: Sobald sich die versicherte BU-Rente dem bisherigen Nettoeinkommen des Versicherten nähert, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsantrags bis hin zu einer Verdoppelung der Antragszahlen insgesamt.

Überschüsse konstant halten

Risikoüberschüsse sind das Ergebnis einer vorsichtigen Kalkulation. Sie entstehen, wenn das tatsächliche Risiko unterhalb der kalkulierten Invalidisierungswahrscheinlichkeit verläuft. Aber Überschüsse sind nicht naturgegeben. Senkungen der Überschussanteile sind sicherlich der stärkste Indikator dafür, dass die Kalkulation schon in der Vergangenheit nur teilweise aufgegangen ist. Leidtragende sind die Kunden. Ihr Beitrag steigt, ohne dass damit bessere Leistungen verbunden wären. Die Studie zeigt, welche Unternehmen die Risikoüberschüsse zurückgefahren haben.

Kompetenz beweisen

Seit Jahren untersucht Franke und Bornberg mit dem BU-Unternehmensrating die Professionalität von Versicherern im BU-Geschäft. Neben einer Prüfung der Kundenorientierung sowie der Arbeitsprozesse vor Ort stehen Stabilität und Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung im Fokus der Untersuchung. Das Verfahren ist einmalig am Markt. Die Prüfung der teilnehmenden Versicherer vor Ort erlaubt einen tiefen und verifizierten Einblick in deren Geschäftsprozesse. Die Erkenntnisse sind in die Studie BU-Stabilität eingeflossen.

Finanzielle Stabilität zeigen

Im Bereich „Finanzstärke“ wurden Unternehmenskennzahlen bewertet. Acht Gesellschaften erreichten mindestens 75 Prozent, weitere sieben mindestens 70 Prozent. Die Bilanzwertung konnte die Allianz für sich entscheiden. Die Finanzstärke muss dabei aber nicht per se größenabhängig sein. Die Silbermedaille geht an InterRisk und LV 1871, die nach verdienten Bruttobeiträgen 2018 auf den Plätzen 67 und 32 rangieren und auf Marktanteile von 0,10 bzw. 0,71 % kommen.

Die Stabilitätssieger

Das Rating ermittelt für jedes Wertungskriterium eine Kennzahl im Bereich zwischen 0 und 100 (100 = Maximalerfüllung) als Maßstab für die Fähigkeit eines Unternehmens, sein BU-Geschäft langfristig stabil betreiben zu können. Der Stabilitätsindex zeigt für jeden Teilbereich sowie für die Gesamtwertung das Verhältnis von erreichter Punktesumme zu möglicher Punktesumme. Die

Ergebnisse der Teilbereiche werden gewichtet und zu einem Gesamtindex zusammengeführt. Dieser Index ist ein wichtiger Indikator für langfristige Stabilität im Geschäftsfeld Berufsunfähigkeit.

Unternehmen         Zielerfüllung

Swiss Life                      83,6%

Allianz                          83,3%

AachenMünchener      82,6%

LV 1871                       80,8%

Ergo Vorsorge             78,1%

Nürnberger                 75,4%

Stuttgarter                  75,4%

Fazit und Ausblick

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt der Fokus immer noch zu stark auf dem Preis als ausschlaggebendem Kriterium. Mit dem Stabilitätsrating soll ein Gegengewicht zum Preiswettbewerb etabliert werden. Das Rating beleuchtet die Lage der Versicherer aus verschiedenen Blickwinkeln. Untersucht wird nicht nur den Status quo, sondern auch Merkmale mit Wirkung auf die Zukunft. Reinhard Klages, Chefredakteur des map-reports, erläutert den Zusammenhang: „Müsste ein Versicherer seine deklarierten Überschüsse auf breiter Front senken und damit die Zahlbeiträge erhöhen, wäre die weitere Entwicklung absehbar. In der Privaten Krankenversicherung zeigt sich bereits seit einigen Jahren, wie Vermittler und Kunden in diesen Fällen reagieren: mit gezielter Umdeckung gesunder Kunden. Mittel- bis langfristige Konsequenz sind Entmischung des Kollektivs und damit eine weitere Beschleunigung der Talfahrt. Ich halte eine solche Entwicklung bei einzelnen Versicherern für möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich.“

Untersuchungskriterien

Beitrag

Kalkulation

Prämie netto/brutto (2019):

Bankkaufmann, Maschinenbau-Ingenieur, Tischler

Scoring

Höhe möglicher Dynamikvereinbarungen

Antragsfragen

Frage nach Anteil kaufmännisch/körperlicher Tätigkeit

Frage nach Anteil Reisetätigkeit

Stabilität

Konstanz der Überschüsse

Anpassung laufender Überschüsse/Bonus – Jahr

Anpassung laufender Überschüsse/Bonus – Höhe

Geprüfte BU-Kompetenz

Franke und Bornberg BU-Unternehmensrating und

BU-Leistungspraxisrating

Finanzstärke

Unternehmens-Kennzahlen

Ø2016 bis 2018

Solvabilität

Sicherheitsmittel

Gesamtreserve

Rechnungszinsbelastung

Rechnungszinsanforderung

Laufende Durchschnittsverzinsung

Bedeckung Zinsüberschuss

Ab sofort lieferbar

Der map-report 913 – „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“ ist ab sofort im PDF-Format lieferbar. Interessenten wenden sich an service@fb-research.de oder bestellen direkt über unsere Website.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

SF50 für Pkw und Elektro-Schutz für E-Transporter – Abschlussprozess verschlankt

 

Ein Beitragssatz von 14 Prozent in der Kfz-Vollkasko lässt sich jetzt bei der HDI Versicherung realisieren. Grundlage dafür ist die mit dem neuen Kfz-Tarif eingeführte SFR-Staffel des Versicherers. Außerdem können zusätzliche Schutzbriefleistungen bereits in Wohnortnähe in Anspruch genommen werden und das Elektroschutz-Paket lässt sich jetzt auch für E-Transporter abschließen. Vereinfacht wurde zudem der Abschlussprozess für den Kfz-Versicherungsschutz.

Langjährig unfallfreie Fahrer können jetzt bei HDI einen extra Rabatt einfahren: Der Versicherer hat dazu die SFR-Staffel bei PKW bis SF50 erweitert. „Die lässt sich nach 50 schadenfreien Jahren sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko erreichen“, erklärt Dr. Henning Folkerts, Leiter Produktmanagement Privat Sach der HDI Versicherung. In der Vollkasko lässt sich so ein Beitragssatz von 14 Prozent realisieren. In der Kfz-Haftpflicht ist mit SF50 ein Beitragssatz von 15 Prozent möglich.

Für viele Autofahrer ist jedoch relevanter, dass die Prozentsätze für die Beiträge auch in den niedrigen SF-Klassen gesunken sind. So müssen Versicherte in der SF-Klasse M, auf die zum Beispiel Fahranfänger nach einem Schadenfall von SF0 oder SF1/2 zurückgestuft werden, jetzt nur noch 115 Prozent statt 130 Prozent Beitrag zahlen.

Mobilitätsschutz, E-Transporter und vereinfachter Abschluss

Eine umfangreichere Absicherung bietet der neue Mobilitäts-Schutz Plus. Für einen Jahresbeitrag von unter 20 Euro greifen nun viele Schutzbriefleistungen mit diesem auch bei weniger als 50 km Entfernung zur Wohnung. So kann der Fahrer zum Beispiel auch bei Pannen, die auf seinem täglichen Arbeitsweg passieren, auf zusätzliche Serviceleistungen zurückgreifen. Außerdem lassen sich Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder bei Falschbetankung mitversichern.

Erweitert wurde auch der mögliche Nutzerkreis von Dienstfahrzeugen. War dieser bislang auf den Dienstwagenfahrer und (Ehe)Partner beschränkt, dürfen jetzt auch Kinder in häuslicher Gemeinschaft den Wagen nutzen. Zudem hat HDI die Zielgruppe für den Baustein Elektro-Schutz ausgeweitet: Der lässt sich jetzt nicht nur für PKW sondern auch für Elektro-Lieferwagen abschließen und umfasst eine Allgefahrendeckung für den Akku sowie die Mitversicherung von Ladestation und Ladekabel.

Der Antragsprozess wird dagegen schlanker: Abfragen zu Wohneigentum und Führerscheindatum des ältesten und jüngsten Fahrers fallen künftig weg. „Wir haben festgestellt, dass diese Angaben bei uns für die Bewertung des individuellen Schadenrisikos nur wenig relevant sind,“ erklärt Folkerts. Wichtiger und aussagekräftiger seien dagegen unter anderem das Alter des jüngsten Fahrers oder die Haltedauer des Fahrzeugs.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Großbritannien verlässt die Europäische Union – drei Jahre Chaos neigen sich dem Ende zu. Welche Folgen hat der Brexit aber für den Versicherungsschutz von Kunden der Gothaer?

 

„Für den Bereich Komposit Industriekunden und Komposit Gewerbekunden gilt, dass gegenwärtig in Großbritannien gelegene Risiken entweder durch die Nutzung der Dienstleistungsfreiheit (FOS) direkt in deutschen Versicherungsverträgen mitversichert sind oder es sich um internationale Versicherungsprogramme handelt, bei denen die Risiken lokal über unseren Kooperationspartner AVIVA versichert sind, der den Vertrag in der Regel bei uns rückversichert hat“, so Konstantin Engel, Leiter Steuerung International der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. „Es gibt ja eine Übergangszeit, in der die bisherige Handlungsgrundlage zunächst unverändert fortbesteht. In dieser Zeit können die aktuellen Versicherungslösungen weiter bestehen bleiben und es bleibt genug Zeit, zukünftige Versicherungslösungen in Abhängigkeit der weiteren Verhandlungsergebnisse neu auszugestalten“, so Engel weiter.

„Nach dieser Übergangsfrist gehen wir davon aus, dass Großbritannien einen vergleichbaren Status einnehmen wird, wie ihn beispielsweise die Schweiz bereits jetzt hat. Insofern ist die gute Nachricht, dass es erprobte Lösungsansätze gibt. Soweit die lokalen Risiken im Rahmen von Programmen bereits jetzt über Versicherungen vor Ort versichert sind, ergibt sich Veränderungsbedarf eventuell in der Ausgestaltung des deutschen Mastervertrags. Hierfür stehen seitens der Gothaer marktgängige Lösungen zur Verfügung“, so Engel.

Bei Risiken, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs von Deutschland aus versichert sind, sind Anpassungen notwendig. Die Lösung der Gothaer besteht darin, ihren Kooperationspartner AVIVA aufzufordern, eine lokale Police zu erstellen. Die Bestände wurden bereits auf einen entsprechenden Neuordnungsbedarf hin untersucht und es wurde eine überschaubare Anzahl umzustellender Verträge identifiziert. Die Verträge sind so gestaltet, dass sich ein nahtloser Deckungsübergang ergibt. Auch für diesen Fall ändert sich nichts an den bisherigen Gesprächspartnern der Gothaer gegenüber den Maklern und Kunden in Deutschland.

Für Privatkunden ergeben sich je nach Produkt unterschiedliche Situationen im Hinblick auf den Brexit:

Hausrat, Wohngebäude, Multirisk

Für die Sachprodukte hat ein Brexit kaum Auswirkungen, da die Gothaer in Großbritannien kein Hausrat- oder Wohngebäude-Geschäft betreibt. Lediglich die Außenversicherung aus der Hausrat und Multirisk hat Berührungspunkte, diese gilt aber ohnehin weltweit.

Haftpflicht

Für die Gothaer Haftpflichtversicherungen hat der Brexit keine direkten Auswirkungen, denn die Deckung der Privat- sowie der Tierhalterhaftpflicht gilt weltweit. Eine aktive Zeichnung für dauerhaftes Auslandsgeschäft erfolgt nach den Tarifen der Privat- sowie der Tierhalterhaftpflicht der Gothaer jedoch nicht. Es ist auch kein dauerhafter Aufenthalt in Großbritannien abgedeckt. Allerdings enthalten die Bedingungen Regeln für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, sowie Gewässerschadenhaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht gelten nur für Risikoorte in Deutschland und sind somit auch nicht betroffen.

Unfall

Die Unfallversicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz. Hier gibt es für den Kunden deshalb ebenfalls keinen Effekt durch den Brexit. Eine aktive Zeichnung von Verträgen für Personen, die dauerhaft im Ausland leben, erfolgt nach den Tarifen für die Unfallversicherung im Privatkundengeschäft allerdings nicht.

Auslandsreisekrankenversicherung / Krankenvollversicherung

Bei einem Brexit sind die Verträge von Versicherungsnehmern, die vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Großbritannien verlegt haben, weiterhin wirksam. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses kommt nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in Betracht, wenn es sich zum Zeitpunkt der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes um ein Drittland handelt. Verlegt ein Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Brexit nach Großbritannien, handelt es sich bei Großbritannien zu diesem Zeitpunkt um ein Drittland und in diesem Fall kann das Versicherungsverhältnis nach den AVB im Rahmen einer Sondervereinbarung fortgeführt werden. Ist der gewöhnliche Aufenthalt nur vorübergehend nach Großbritannien verlegt, kann das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. Das Versicherungsverhältnis der Auslandsreisekrankenversicherung endet mit der Verlegung des Wohnsitzes nach Großbritannien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Mit INTER MeinLeben® nachhaltig für das Alter vorsorgen

 

Ob plastikfreie Produkte im Supermarkt, der Verzicht auf Fleisch oder ein Beitrag zur Aufforstung unserer Wälder – immer mehr Menschen fordern Nachhaltigkeit ein. Aber nicht nur bei ihrem Konsumverhalten achten die Menschen zunehmend auf nachhaltige Aspekte – auch in der Finanzwelt spielen diese eine immer größere Rolle. Die INTER bietet ihren Kunden daher mit der Fondsstrategie „Welt Nachhaltigkeit“ ab sofort eine neue Möglichkeit, nachhaltig für das Alter vorzusorgen.

„Inzwischen achten immer mehr Unternehmen bei Produktion und Handel darauf, Ressourcen zu schonen und fair mit ihren Partnern umzugehen. In solche Vorreiter investieren unsere Kunden ihr Geld mit einem guten Gewissen“, betont INTER-Vorstandssprecher Dr. Michael Solf. „Wir freuen uns, dass wir dem veränderten Kundenanspruch produktseitig nun noch mehr Rechnung tragen. Bei unserer INTER MeinLeben® Privatrente steht mit der Fondsstrategie ´Welt Nachhaltigkeit´ die Möglichkeit zur Verfügung, den eigenen Vermögensaufbau renditestark und nachhaltig zugleich zu gestalten.“

Mit dieser Fondsstrategie hat die INTER im Rahmen ihrer INTER MeinLeben® Privatrente ein Angebot, in das Kunden nachhaltig investieren können. Dafür stehen ab sofort der Ökoworld Ökovision Classic und die beiden iShares-ETFs „MSCI World SRI“ und „EM SRI“ in einer Aktiv-Passiv-Kombination zur Verfügung. ETFs bringen Stärken wie Diversifikation und geringe Kosten ein – beim Ökovision Classic sorgt ein Expertenteam mit langjähriger Erfahrung für eine gezielte und bewusste Anlageentscheidung.

INTER setzt sich als Investor für Nachhaltigkeit ein

Bei einer Abstimmung zu Indexanpassungen von ausgewählten iShares MSCI SRI ETFs hat sich die INTER als Investor dafür eingesetzt, weitere Kriterien für die Selektion der Aktien einzuführen. Unter anderem wurde die Anlage in Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas abbauen, fördern oder daraus Energie erzeugen, reduziert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de

Mit „FLEXXprotect“ hat die uniVersa eine neue Privat-Haftpflichtversicherung auf den Markt gebracht.

 

Angeboten werden drei Absicherungsvarianten mit Versicherungssummen von zehn bis 50 Millionen Euro. Wer einen Dreijahresvertrag abschließt, bekommt einen Treuebonus dazu. Mit dem neuen Privat-Haftpflichtversicherungskonzept will die uniVersa zu den Spitzenanbietern im Markt aufschließen und bietet einige interessante Neuerungen. Die drei Absicherungsvarianten „easy, allround und best“ können jeweils als Single, Duo- oder Familienpolice abgeschlossen werden.

Einstiegspaket bereits leistungsstark

Im easy-Paket sind bereits viele Leistungen enthalten, die über einen normalen Standardschutz hinausgehen. So zum Beispiel Deliktsunfähigkeit, Gefälligkeitshandlungen, Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung, Heizöltank und Drohnen. Zudem gibt es eine Innovationsgarantie, durch die künftige Bedingungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag mitversichert sind. Preislich ist die easy-Single-Deckung bereits ab 38 Euro pro Jahr erhältlich. Beim allround-Paket wird zusätzlich Versicherungsschutz für Personenschäden untereinander, gewerbliche Nebentätigkeiten und für falsches Betanken fremder, geliehener Kraftfahrzeuge angeboten.

Neu: Best-Leistungs-Garantie

Einen Rundum-Sorglos-Schutz bietet das best-Paket: Dort ist beispielsweise zusätzlich ein Rechtsschutz zum Forderungsausfall sowie eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit enthalten. Aber auch eine Besitzstandsgarantie, durch die man bei einem Wechsel nicht schlechter gestellt wird als beim Vorversicherer. Eine Differenzdeckung garantiert zudem, dass der höhere Versicherungsschutz bei einem Wechsel bereits ab Antragseinreichung versichert ist, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen beim Vorversicherer erst später ist. Auf Wunsch kann zudem eine „Best-Leistungs-Garantie“ vereinbart werden. Dann sind auch Schäden versichert, die bei der uniVersa nicht enthalten sind, aber am Markt versicherbar gewesen wären.

Optional erweiterbar und online abschließbar

Als besonderes Highlight ist für alle Absicherungsvarianten ein Treuebonus möglich. Wird der Vertrag über eine Dauer von drei Jahren abgeschlossen, gibt es ohne Mehrbeitrag eine zusätzliche Leistung von bis zu 500 Euro pro Jahr dazu. Damit sind vom Kunden anerkannte Schadenersatzansprüche versichert, für die es eigentlich keine Erstattungsgrundlage gibt, weil sie über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Optional kann der neue Schutz um eine Hundehalter- und Dienst-Haftplicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie um eine beitragssparende Selbstbeteiligung ergänzt werden. Das neue Haftpflichtkonzept kann auch online über die Website der uniVersa und der von Vermittlern abgeschlossen werden. Ebenso ist ein Abschluss per Online-Deckungsnote durch Vertriebspartner möglich.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Bereits bei einer Vertragslaufzeit ab 15 Jahren können Fondspolicen eine höhere Rendite als die Direktanlage in Fonds erzielen

 

„In Zeiten anhaltend historisch niedriger Zinsen sollte im Bereich der Altersvorsorge vermehrt auf kapitalmarktorientierte Fondsanlagen gesetzt werden. Die Fondspolice ist hierbei gegenüber der direkten Fondsanlage aufgrund der Abgeltungsteuerfreiheit in vielen Fällen im Vorteil – insbesondere bei langen Anlagehorizonten. Bereits bei einer Vertragslaufzeit ab 15 Jahren können Fondspolicen eine höhere Rendite als die Direktanlage in Fonds erzielen.“, erklärt Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Der im Beratermarkt überaus beliebte FondsanlagenOPTIMIERER des IVFP ermöglicht den neutralen Vergleich zwischen Fondspolicen und einer Fonds-Direktanlage unter Berücksichtigung steuerlicher Effekte. Berater haben die Möglichkeit den FondsanlagenOPTIMIERER kostenfrei über die folgenden acht Versicherungsgesellschaften zu nutzen: Allianz, Canada Life, DEVK, HDI, neue leben, Standard Life, Stuttgarter Versicherung und Swiss Life. Durch die Integration der jeweiligen Tarife werden auch tarifspezifische Effekte, wie die Weitergabe von Kickbacks oder die Verwendung der besonders günstigen institutionellen Anlageklassen, abgebildet.

„Ein weiterer Vorteil der Fondspolicen besteht in der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch die Wahl einer lebenslangen Rente zu Ruhestandsbeginn.“, erläutert Hauer. Bei der Fonds-Direktanlage gibt es hingegen nur die Möglichkeit eines Entnahmeplanes. Ist das Kapital allerdings einmal aufgebraucht, werden keine weiteren Zahlungen mehr geleistet. Das Langlebigkeitsrisiko trägt hier allein der Anleger.

„Neben der fachlichen Korrektheit unserer Anwendungen ist es uns ein besonderes Anliegen, stets das Design und die Usability weiterzuentwickeln“, erklärt Hauer. „Dazu suchen wir regelmäßig den Austausch mit renommierten UX- und UI-Experten.“ So wurde der FondsanlagenOPTIMIERER in den letzten Wochen sukzessive in einem neuen und modernen Responsive Webdesign ausgerollt, zur Freude der Versicherungsgesellschaften und der Berater.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Mitfahrt bei Betrunkenen kann Konsequenzen haben – Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren

 

Helau und Alaaf: Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und nähert sich langsam ihrem Höhepunkt. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune. Manch einer fühlt sich nach ein, zwei Gläsern immer noch als Herr des Geschehens, doch der Eindruck täuscht. Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.

Nicht mit Versicherungsschutz spielen

Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien gefahren ist, Autos gerammt hat oder von der Straße abgekommen ist, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt.

Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

Beifahrer mit in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.

Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.

 

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HUK ­Coburg Versicherungen, Bahnhofsplatz, D­-96444 Coburg Tel: 09561/960, Fax: 09561/963636, www.huk.de

Mithilfe Künstlicher Intelligenz bewertet die polnische WARTA die Höhe von Schäden an Autos. Zukünftig kann der Versicherer so in wenigen Minuten einen Schaden regulieren.

 

Für die Kalkulation eines Schadens an einem Auto werden der WARTA in Zukunft nur wenige Fotos genügen. Der polnische Versicherer setzt in einem Pilotprojekt auf ein System, das mithilfe Künstlicher Intelligenz innerhalb weniger Sekunden selbstständig Bilder interpretiert und die Kosten für Reparatur oder Ersatz berechnen kann.

„Wir nutzen Künstliche Intelligenz dazu, die Schäden an der Karosserie von Autos allein auf Basis von Fotos zu bewerten“, sagt Rafal Stankiewicz, Vorstandsmitglied der WARTA. „In Zukunft können wir den Algorithmus dann zum Beispiel für die vollautomatische Bearbeitung von einfachen Schäden ohne menschliches Zutun einsetzen.“ Das Projekt wird unter der Leitung der WARTA in übergreifender Zusammenarbeit mit HDI Gesellschaften aus Deutschland, Italien, der Türkei, Mexiko, Brasilien und Chile geführt. Das Ziel ist eine komplett dunkelverarbeitete Regulierung von Kfz-Schäden.

Enorme Zeitersparnis

In Zukunft erhält jeder, der einen Schaden an seinem Auto hat, deutlich schneller eine Kalkulation der Kosten von der WARTA als heute. Nutzt er zum Beispiel eine Schaden-App, zeigt diese ihm, worauf er beim Fotografieren achten muss. Das macht es für den Algorithmus leichter, den Karosserieschaden zu erkennen.

Derzeit prüfen noch die Schadenexperten der WARTA das Ergebnis. In Zukunft aber soll das Ganze automatisch ablaufen. Der Geschädigte sieht dann sehr schnell die Schadensumme auf seinem Smartphone. Will er beispielsweise direkt das Geld haben und nicht später die Werkstattrechnung einreichen, kann er die Summe sofort akzeptieren. Der Vorteil für WARTA: Die Sachverständigen müssen die Autos nicht mehr persönlich begutachten und sparen damit enorm viel Zeit.

Der dahinterstehende Algorithmus ist sehr komplex und muss intensiv trainiert werden: Tausende Fotos von Kfz-Schäden liefen bislang schon durch das System. Weicht die Bewertung der Künstlichen Intelligenz von dem Urteil der menschlichen Experten ab, passen die Entwickler den Algorithmus entsprechend an. So lernt das System zu unterscheiden, wann zum Beispiel die weißen Flecken auf dem Kotflügel ein Schaden sind oder doch nur Schnee.

Mehr Präzision durch Videos

Der Algorithmus bedient sich zusätzlich aller wichtigen Vorgaben, die der Schadenexperte im Kopf hat – oder nachschlägt: Die Künstliche Intelligenz greift auf Datenbanken zurück, die etwa die Preise für Ersatzteile oder aber die Regulierung vergleichbarer früherer Schäden beinhalten. Gerade in dieser Schnelligkeit zeigt sich die Stärke der Künstlichen Intelligenz. WARTA-Vorstand Rafal Stankiewicz schätzt die Technik als sehr vielversprechend ein. „Interessant ist auch die Kosteneinschätzung über ein Video des bestehenden Schadens“, erklärt er mit Blick in die weitere Zukunft. So würden verschiedene Blickwinkel dargestellt und ermöglichten eine detailliertere Vorstellung des Schadens.

Kostenvoranschlag richtig?

WARTA setzt Künstliche Intelligenz auch bei der Beurteilung von Kostenvoranschlägen der Werkstätten ein. Dabei gleicht der Algorithmus die aufgerufenen Reparaturleistungen für den Wagen mit den Bildern des Schadens ab und prüft so, ob der Kostenvoranschlag richtig ist. Erstes Fazit: In rund 36 Prozent der Fälle hatten die Werkstätten zu viel berechnet. Das spart Kosten, die das Versichertenkollektiv nicht belasten. Drei Monate dauerte die Kalibrierung des Algorithmus, nur einen Monat brauchte die WARTA, um das System in ihre Schadenabwicklung zu integrieren. Noch beurteilen zwar Schadenexperten parallel jeden Kostenvoranschlag. Das Ziel ist aber deren vollautomatische Überprüfung.

 

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