CLLB Rechtsanwälte haben bereits über das erfreuliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15 berichtet, in dem der für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH die von CLLB Rechtsanwälte schon länger vertretene Ansicht bestätigt hat, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Privaten Krankenversicherer darstellt.

 

 

Aktuell haben die CLLB Rechtsanwälte ein günstiges Urteil vor dem Amtsgericht Velbert erstritten, welches die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugunsten der Versicherungsnehmer und Patienten weiter präzisiert.

Die Besonderheit in diesem Verfahren lag darin, dass unser Mandant nur an einer sehr gering ausgeprägten Fehlsichtigkeit von -1,0 und -0,75 Dioptrien litt. Trotzdem war ihm das Autofahren – insbesondere in der Dunkelheit oder bei starken Regen – kaum möglich. Denn das Tragen der Brille wurde seinem besonderen Krankheitsbild nicht ausreichend gerecht. Es führte zur Wahrnehmung von Verzerrbildern und infolgedessen litt unser Mandant zunehmend an Kopfschmerzen, was ihn sowohl physisch wie psychisch zunehmend beeinträchtigte.

Dennoch verweigerte ihm seine private Krankenversicherung die Kostenerstattung. Dies begründete sie damit, dass aufgrund der nur geringgradig ausgeprägten Fehlsichtigkeit ein refraktiver Linsenaustausch keine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellen würde. Trotz der Beschwerden unseres Mandanten verwies sie ihn weiter auf das Tragen einer Brille.

Die CLLB Rechtsanwälte argumentierten dagegen und überzeugten das Gericht, dass es für das Vorliegen einer Krankheit gerade nicht auf den konkreten Grad der Fehlsichtigkeit ankommt.

Maßgeblich ist und bleibt, im Einklang mit der eingangs erwähnten obergerichtlichen Rechtsprechung, ob dem Patienten ein beschwerdefreies Lesen oder eine gefahrenlose Teilnahme am Straßenverkehr überhaupt möglich erscheint. Daran anknüpfend, folgt auch das Amtsgericht Velbert der Rechtsansicht der CLLB Rechtsanwälte, wonach auch eine geringgradige Fehlsichtigkeit eine Krankheit darstellt, da eine gefahrenlose Teilnahme am Straßenverkehr gerade nicht mehr möglich ist.

Damit schließt sich das Amtsgericht Velbert der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 03.10.2009 (12 U 4/08), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11.04.2019 (Az. 7 U 146/18) oder auch des Amtsgerichts Schwabachs vom 27.01.2016 (2 C 1428/13) an.

Das beliebte Vorgehen privater Krankenversicherer, den Versicherungsnehmer aufgrund einer geringgradigen Fehlsichtigkeit auf eine Brille zu verweisen, steht im klaren Widerspruch zu der sich mittlerweile abzeichnenden Rechtsprechung, wonach es beim Krankheitsbegriff gerade keine Rolle spielt, wie stark die Fehlsichtigkeit ist!

Diese Rechtsprechung scheint bedauerlicherweise noch nicht bei allen Krankenversicherungen angekommen zu sein. Leider lehnen immer noch sehr viele private Krankenversicherungen die Kostenübernahme genau aus diesem Argument ab.

Für Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve von den CLLB Rechtsanwälten, der sich intensiv mit der Rechtsprechung zu Kostenfragen bei Augenoperationen auseinandersetzt und bundesweit zahlreiche Mandanten auf diesem Gebiet vertritt, ist das Verhalten der privaten Krankenversicherungen nicht nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Amtsgerichts Velbert, wie auch der oberlandesgerichtlichen Urteile, die auch bei geringgradiger Fehlsichtigkeit einen Anspruch auf Kostenübernahme bejahen, werden daher seitens der CLLB Rechtsanwälte weiterhin zahlreiche Klagen eingereicht.

Die Erfolgschancen des Privatpatienten, den Prozess auch in solchen Sachverhaltskonstellationen zu gewinnen, sind daher als sehr hoch zu beurteilen.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung auf Seiten des Patienten existiert, bestehen zudem gute Chancen, dass diese wie im vorliegenden Fall das gesamte Prozesskostenrisiko übernimmt.

Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, mögliche Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

 

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Es gibt durchaus Gründe, sich gegen die private Krankenversicherung zu entscheiden:

 

Wer bereits krank ist, übersteht die Risikoprüfung nicht oder muss mit hohen Beiträgen leben.Wer Kinder hat, ist bei der kostenlosen Familienmitversicherung der Krankenkassen meist besser aufgehoben. Und wer wenig Einkommen im Alter hat, droht von den oft saftigen Beitragserhöhungen überfordert zu werden. Mal abgesehen davon, dass manche Ärzte Privatpatienten auch gerne überflüssige Untersuchungen angedeihen lassen, nur weil die Privatversicherung zahlt. Doch all das sind keine Gründe, die private Versicherung abzuschaffen und in einer Bürgerversicherung für alle aufgehen zu lassen, wie es Grüne und SPD seit Jahren fordern. Nun scheint die Bertelsmann-Stiftung diese Position zu stärken: Danach würden alle Kassenpatienten 145 Euro im Jahr sparen, wenn endlich auch Beamte, Selbstständige und Gutverdiener Zwangsmitglieder würden. Doch die Studie ist eine Luftnummer. Müsste die gesetzliche Krankenversicherung die Honorarverluste für die Ärzte ausgleichen, würde die Ersparnis zusammenschnurren. Ein abrupter Systemwechsel wäre mit der Verfassung nicht zu vereinbaren und deshalb politisch kaum durchsetzbar. Und auch ökonomisch wäre mit einer Einheitsversicherung wenig gewonnen. Wenn in 20 Jahren bei den umlagefinanzierten Krankenkassen immer weniger Beitragszahler für immer mehr alte Menschen aufkommen müssen, wird man froh sein, mit der kapitalgedeckten Privatversicherung eine zweite Säule zu haben. Gerechter würde es durch die Bürgerversicherung auch nicht: In Ländern, wo Menschen sich nicht privat absichern können, stehen privatärztliche Leistungen nur den wirklich Reichen offen. Und das ist deutlich unfairer als das bisherige System.

 

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Mehr Solidarität – Kommentar von Andrea Frühauf

 

Seit Jahren fordern SPD und Grüne eine solidarische Bürgerversicherung, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Dass Bauarbeitern, die weniger verdienen und öfters krank sind als Verwaltungsbeamte, die den ganzen Tag im Warmen sitzen, der Eintritt in die private Krankenkasse verwehrt ist, ist höchst ungerecht. Auch chronisch Kranke werden von privaten Krankenkassen erst gar nicht aufgenommen. Sie müssen in der Regel länger auf eine Behandlung warten als Privatpatienten, haben nur Anspruch auf gewöhnliche Leistungen – und zahlen laut neuer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung einen höheren Krankenkassenbeitrag, damit sich Gutverdiener dem Solidarausgleich entziehen können. Die große Mehrheit der Versicherten würde von einer Einheitsversicherung profitieren. Selbst der Ärztemangel in ländlichen Regionen oder in Stadtteilen mit sozialen Brennpunkten würde damit womöglich abgemildert. Denn Städte mit hohem Privatpatienten-Anteil sind für Ärzte lukrativer. Dass mit einer Einheitsversicherung der medizinische Fortschritt aufgehalten wird, muss nicht zwangsläufig die Folge sein. Würden die Beiträge für die GKV-Mitglieder nicht gesenkt, sondern stattdessen in die Forschung investiert, hätten am Ende alle etwas davon.

 

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uniVersa setzt auf Know-how von Experten

 

Geldanleger bekommen derzeit kaum noch Zinsen auf ihr Erspartes. Es geht auch anders: Wer für das Alter vorsorgt und bei der uniVersa im vergangenen Jahr eines von drei aktiv gemanagten Strategiedepots gewählt hatte, konnte sich freuen. Je nach Depotwahl konnte im Jahr 2019 ein Wertzuwachs zwischen 9,9 Prozent bei Stabilität und 22,2 Prozent bei Chance erwirtschaftet werden. Angeboten wird das aktiv gemanagte Strategiedepot für die fondsgebundene Rentenversicherung. Versicherte geben dort ihre grobe Anlagerichtung vor. Ein Anlageausschuss, der von unabhängigen Feri-Experten beraten wird, kümmert sich danach um das professionelle Anlagemanagement.

Seit Auflage im September 1998 erwirtschaften die Experten trotz Finanz- und Eurokrisen beachtliche Ergebnisse. So erzielte das Stabilitätsdepot, bei dem die Vorgabe für die Aktienbeimischung zwischen zehn und 30 Prozent liegt, einen durchschnittlichen Zuwachs von 3,3 Prozent pro Jahr. Beim Wachstumsdepot konnte der Anlageausschuss auf eine Aktienquote von 30 bis 70 Prozent zurückgreifen und erzielte einen jährlichen Wertzuwachs von 4,3 Prozent. Die Kundenvorgabe für die Aktienquote beim Chancendepot lag bei 60 bis 100 Prozent. Daraus erwirtschafteten die Anlageexperten in den vergangenen 22 Jahren rund 5,9 Prozent pro Jahr.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Anteil der betrieblichen Altersversorgung am Neugeschäft steigt auf 26,2 %

 

Der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ist es trotz schwieriger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gelungen, ihre gebuchten Brutto-Beitragseinnahmen nach laufendem Beitrag 2019 auf 538,5 Mio. Euro erneut zu steigern (2018: 531,7 Mio. Euro). Im Vergleich zu 2018 entspricht dies einem Zuwachs von 1,3 %. Der Markt erzielte ein Plus von 0,2 Prozent. Die gesamten Beitragseinnahmen im Leben-Bereich sind auf 605,9 Mio. Euro gewachsen (2018: 594,5 Mio. Euro). Im Schaden- und Unfallbereich gelang es der Stuttgarter ebenfalls, ihr Wachstum fortzusetzen. Die Stuttgarter Versicherung AG, verantwortlich für den Schaden- und Unfallbereich, weist für 2019 gesamte Beitragseinnahmen von 122,3 Mio. Euro aus. Das entspricht einem Zuwachs von 1,8 % (2018: 120,1 Mio. Euro).

Eigenkapital so hoch wie noch nie

Die Stuttgarter Leben konnte die Unternehmenssubstanz weiter stärken. Ihr Eigenkapital erreicht einen historischen Höchststand von nunmehr 166 Mio. Euro. Und das obwohl die Zuführung zur Zinszusatzreserve in Höhe von 46,1 Mio. Euro das Ergebnis belastet. Die Eigenkapitalquote konnte das Unternehmen von 3,1 % auf 3,2 % verbessern. Die Branche wies hier in 2018 2,0 % auf (Quelle: GDV; Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor).

Anteil der betrieblichen Altersversorgung steigt weiter

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) entwickelte sich bei der Stuttgarter wie in den Vorjahren weiterhin positiv. Das Neugeschäft hat hier im letzten Jahr um 21,8 % zugelegt und erreicht damit aktuell einen Anteil an der gesamten Produktion von 26,2 % (2018: 22,1 %). Vorstandsvorsitzender Frank Karsten: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die Bedeutung der bAV für die Altersvorsorge in Zukunft weiter zunehmen wird. Da wir hochwertige und flexible bAV-Konzepte mit professioneller Unterstützung anbieten, ist das vertriebliche Potenzial groß.“

Erfolgsfaktor Altersvorsorge: Modernität und Nachhaltigkeit hoch im Kurs

Der Markt honoriert, dass Die Stuttgarter ihre Vorsorgelösungen stetig verbessert und modernisiert. Der Vorsorgeversicherer bietet zeitgemäße kapitalmarktorientierte Produkte mit Renditechancen, die auch im anhaltenden Niedrigzinsumfeld überzeugen: Die Stuttgarter Indexrente (index-safe) erreicht einen Anteil am Neugeschäft von 19,8 %, die fondsgebundene Rente mit Garantie (performance-safe) kommt auf 40,5 % und die reine Fondspolice (invest) auf 11,7 %. Damit machen diese modernen Altersvorsorgekonzepte mittlerweile einen Anteil von 71,9 % am gesamten Neugeschäft der Stuttgarter aus. Der Anteil der nachhaltigen Altersvorsorgelinie GrüneRente am Neugeschäft beläuft sich mittlerweile auf 9,5 %.

Schaden- und Unfallbereich wächst

Die Beitragseinnahmen in der Kompositversicherung sind in einem wettbewerbsintensiven Markt ebenfalls weiter gewachsen – von 120,1 Mio. Euro in 2018 auf 122,3 Mio. Euro in 2019. Hier hat sich die Unfallversicherung von 105,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 107,1 Mio. Euro weiter gut entwickelt (+1,1 %). Gleichzeitig hat die Krankheitskostenversicherung mit 17,9 % mehr Beitragseinnahmen einen großen Schritt nach vorne gemacht. Und die Schaden-Kosten-Quote hat sich auf 86,2 % verbessert (2018: 86,5 %). Der Markt weist hier 93 % aus.

Qualität bei Produkten und Service zahlt sich aus

In der festen Überzeugung, dass nur eine die gesetzliche Rentenversicherung ergänzende Altersvorsorge den Lebensstandard sichern kann, macht sich Die Stuttgarter konsequent für moderne Altersvorsorgelösungen stark: „Wir sind davon überzeugt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung private und betriebliche Altersvorsorge auch in Zukunft notwendig sein werden. Dafür bieten wir unseren Kunden und Geschäftspartnern moderne Lösungen. Auch in der Schaden- und Unfallsparte sind leistungsfähige und lebensnahe Produkte der Schlüssel zum Erfolg, wie das vergangene Geschäftsjahr zeigt.“

Der Vorstandsvorsitzende Frank Karsten fügt zusammenfassend hinzu: „Unsere Maßnahmen in den Bereichen Automation, Digitalisierung und Arbeiten 4.0 tragen Früchte. Wir werden diese Themen weiterhin vorantreiben. Unseren eingeschlagenen Kurs der Exzellenz verbunden mit nachhaltigem Wachstum werden wir konsequent verfolgen – ausgerichtet am Bedarf unserer Geschäftspartner, Kunden sowie den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“.

 

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Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Unsere Zeit hat viele Herausforderungen. Wie können wir die weltweit wichtigsten Probleme lösen?

 

Gibt es Alternativen zu Klimaveränderung, Umweltverschmutzung, Hungersnot, Trinkwasser-Knappheit, Energiegewinnung, neue Antriebstechniken, freien Bildungszugang uvm.?

Ja, denn für viele große Probleme und Herausforderungen unserer Welt gibt es Ideen und teilweise auch bereits erprobte Alternativen. Viele sind jedoch öffentlich noch nicht oder kaum bekannt. Wie immer brauchen Ideen neben Erfindergeist und Enthusiasmus auch finanzielle Unterstützung.

Warum nicht investieren in gute Ideen? Damit helfen, dass diese eine öffentliche Verbreitung bekommen!

Genau darum dreht sich das erste  “OnlyOneFuture Symposium 2020” 

Hier präsentieren wir Ihnen außergewöhnliche und erfolgreiche Ideen/Umsetzungen und entsprechende Investionsmöglichkeiten. Auch mit welchen Investmentfonds zu diesen Themen sehr gute Renditen erzielt werden.

Ein Tag der inspirierend, interessant und hoch informativ sein wird!   Wir freuen uns Sie dazu begrüßen zu dürfen!

  1. März 2020 I Flughafen München  I  Tagungszentrum Municon  I  10:00 Uhr – 17:30 Uhr

Anmeldung, Video, Agenda unter www.onlyonefuture.de

 

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OnlyOneFuture.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 17 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 85 83 010, www.onlyonefuture.de

Preisträger in der Kategorie: Versicherungsunternehmen – Innovation Digitale Transformation

 

Mit dem FinanzBusinessPreis zeichnet das Onlinemagazin für Entscheider der Finanzbranche, FinanzBusinessMagazin.de, u.a. Unternehmen aus, die Trends in der Finanzbranche erfolgreich umsetzen und zeitgleich für neue innovative Geschäftsmodelle stehen.

In der Kategorie “Versicherungsunternehmen – Innovation Digitale Transformation“  wurde die GHV Versicherung aus Darmstadt ausgezeichnet.

„Die GHV Versicherung, mit 111 jähriger Tradition, ist der mittelständische Versicherer mit der schnellsten Umsetzung auf ein komplett digitales Geschäftsmodell. Die Versicherungsmanufaktur GHV entwickelt passgenaue Versicherungslösungen für Mensch, Tier und Natur. Innovative Produkte, schnelle Schadensbearbeitung und direkte persönliche Kundenansprache – alles voll digitalisiert und das in weniger als einem Jahr Entstehungszeit bei laufenden Betrieb und mit allen Mitarbeitern realisiert. Diese außerordentliche Leistung hat die Jury überzeugt, die GHV Versicherung dafür mit dem FinanzBusinessPreis 2020 auszuzeichnen. Herzliche Gratulation“, so Friedrich Andreas Wanschka, Chefredakteur von FinanzBusinessMagazin.de, in seiner Laudatio.

Die Preisverleihung, in der Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der GHV Versicherung, die Auszeichnung entgegen nahm, fand im Rahmen des Vertriebsgipfel Tegernsee am 10. Februar 2020 in Rottach-Egern statt.

 

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Die Verti Versicherung AG verrät, was eine Versicherung von E-Autos leisten sollte

 

Ab sofort gibt es bis zu 6.000 Euro Kaufprämie für ein Elektroauto und Verti hat die passende Versicherung dazu. “Ist das Fahrzeug nicht richtig versichert, kann es für den Versicherungsnehmer schnell teuer werden”, warnt Carlos Nagore, Vorstand der Verti Versicherung AG.

Schadenhöhen bis zu 15.000 Euro sind bei den Antriebsakkus von Elektroautos nicht unüblich. Die Tarife für E-Fahrzeuge sowie für Hybridfahrzeuge von Verti decken eine Bandbreite an möglichen Schäden ab und bieten Versicherungsnehmern dadurch Sicherheit. Besonderes Merkmal bei Verti ist der Abschleppservice bei leeren Batterien. Dieser ist bei dem Kfz-Direktversicherer im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen bereits im Schutzbrief inkludiert. Das heißt, Verti trägt die kompletten Kosten falls der Kunde im Falle einer Panne den Kfz-Direktversicherer kontaktiert und dieser die Organisation des Abschleppservices übernimmt. Im Tarif für Elektroautos abgedeckt sind außerdem Ladekabeldiebstähle, Überspannschäden bei Blitzsschlägen, Folgeschäden bei Tierbiss am Antriebsakku, Kurzschlussschäden sowie Folgeschäden an der Verkabelung und dem Antriebsakku. Verti gewährleistet im Premiumtarif in all diesen Fällen mit Folgeschäden eine unbegrenzte Deckung.

“Wir als Kfz-Direktversicherer sind auf das erhöhte Aufkommen an Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen vorbereitet und freuen uns, durch unsere attraktiven Leistungen einen indirekten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten zu können”, kommentiert Carlos Nagore, Vorstand der Verti Versicherung AG weiter.

Die EU-Kommission hat der von Deutschland beantragten Erhöhung der Kaufprämien für Elektrofahrzeuge zugestimmt. Bereits ab Februar diesen Jahres haben Käufer von Elektrofahrzeugen nun ein Anrecht auf ihren Umweltbonus. Auf Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro erhalten Interessenten statt bislang 4.000 Euro nun eine Prämie von 6.000 Euro. Alle Käufer von Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro können sich immer noch über 5.000 Euro Zuschuss vom Staat freuen.

Ausführliche Informationen zur Elektroauto-Versicherung der Verti Versicherung AG sind online unter folgendem Link einsehbar: www.verti.de/kfz-versicherung/autoversicherung/elektroautoversicherung/

 

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Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow, Tel: 030 – 890 003 003, Fax: 030 – 890 004 404, www.verti.de

Im deutschen Erstversicherungsgeschäft 2019 sehr gutes Beitragswachstum von 6,1 Prozent auf rund 15 Milliarden Euro

 

Die genossenschaftliche R+V Versicherung hat ihr Geschäft im Jahr 2019 deutlich ausgebaut. „Wir haben in allen Segmenten ein Wachstum von mindestens fünf Prozent erzielt – das ist angesichts des schwierigen Umfelds ein toller Erfolg“, sagt Vorstandsvorsitzender Norbert Rollinger.

Insgesamt steigerte die R+V Versicherungsgruppe ihre Beitragseinnahmen im zurückliegenden Geschäftsjahr um 8,4 Prozent auf 18,3 Milliarden Euro. Der Umsatz im deutschen Erstversicherungsgeschäft erhöhte sich auf 14,9 Milliarden Euro, ein Plus von 6,1 Prozent. Das sind die höchsten Beitragseinnahmen in der knapp 100-jährigen Geschichte der R+V.

Damit einher ging erneut auch ein Zuwachs bei den Kunden um rund 200.000 auf nun insgesamt 8,8 Millionen. „Die Kunden vertrauen der genossenschaftlichen R+V in allen Absicherungsfragen“, freut sich Rollinger. „Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst.“

Die R+V Versicherung zählt zu den größten Versicherern Deutschlands. Mit ihren Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken arbeitet sie seit jeher eng zusammen. „Im Rahmen unseres Transformations- und Digitalisierungsprozesses ‚Wachstum durch Wandel‘ treiben wir die Vernetzung immer stärker voran“, sagt Rollinger.

Lebens- und Pensionsversicherung steigert laufende Beiträge

In der R+V Lebens- und Pensionsversicherung kletterte der Gesamtumsatz um 6,4 Prozent auf 8,3 Milliarden Euro und überschritt damit erstmals die Beitragsmarke von acht Milliarden Euro. Die laufenden Beiträge erhöhten sich in einem stagnierenden Markt um 3,8 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro. Bei den Einmalbeiträgen verzeichnete die R+V ein Plus von 9,4 Prozent auf 4,0 Milliarden Euro.

Der Neubeitrag der R+V Lebens- und Pensionsversicherung in Höhe von 4,8 Milliarden Euro ist gegenüber 2018 deutlich um 10,5 Prozent gestiegen. Besonders die laufenden Neubeiträge legten kräftig um 16,5 Prozent zu. Der größte Anteil des Neubeitrags entfiel mit 1,6 Milliarden Euro (+29,5 Prozent) auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) gefolgt vom privaten Vorsorgegeschäft mit neuen Garantieprodukten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro (+4,8 Prozent).

Betriebliche Altersversorgung boomt

In der bAV kam besonders das Geschäft mit Lebensarbeitszeitkonten gut bei den Kunden an, das im Neubeitrag erstmals die 500 Millionen-Euro-Marke überschritt. Ebenso gefragt war das Auslagerungsgeschäft über die Pensionsfonds, dessen Umsatz 2019 um mehr als die Hälfte zulegte.

Haupttreiber für das Neubeitragswachstum im privaten Vorsorgegeschäft war wie im Vorjahr die PrivatRente Performance. Sie erzielte 2019 einen Neubeitrag von 1,2 Milliarden Euro (+9,9 Prozent). Die Gesamtzahl der Verträge erhöhte sich bei der R+V Lebens- und Pensionsversicherung um 1,0 Prozent auf 6,3 Millionen.

Krankenversicherung setzt Wachstum fort

Die R+V Krankenversicherung steigerte ihre Beitragseinnahmen 2019 um 5,3 Prozent auf 614 Millionen Euro und ist damit mehr als doppelt so stark wie die Branche gewachsen. Die Zusatzversicherung trug hierzu mit einem Plus von 7,7 Prozent ebenso bei wie die Vollversicherung mit plus 2,3 Prozent.

Deutliche Zuwächse im Neugeschäft verzeichneten insbesondere die Krankenvollversicherung (+16,6 Prozent) und die Pflegezusatzversicherung (+46,5 Prozent). Zur guten Entwicklung in der Pflegezusatzversicherung hat auch die neue R+V-PflegeVorsorge beigetragen, die seit Juli 2019 am Markt ist.

Insgesamt hat sich die Zahl der versicherten Personen in der Krankenversicherung im zurückliegenden Geschäftsjahr um mehr als 88.000 auf 1,2 Millionen erhöht.

Schaden-/Unfallversicherung gewinnt Marktanteile

In der Schaden-/Unfallversicherung legte die genossenschaftliche R+V Versicherung bei den Beitragseinnahmen deutlich um 5,7 Prozent zu und erreichte erstmals in ihrer Geschichte ein Beitragsvolumen von mehr als 6 Milliarden Euro. Damit hat sie ihren Anteil am Gesamtmarkt, der etwa halb so stark wuchs, deutlich gesteigert.

In der Kraftfahrtversicherung konnte die R+V mit einer Umsatzsteigerung von 5,8 Prozent auf mehr als 2,6 Milliarden Euro sogar annähernd dreimal so stark wachsen wie der Markt. Das spiegelte sich auch in der Bestandsentwicklung des drittgrößten deutschen Kfz-Versicherers wider: In dem nach wie vor von hohem Wettbewerbsdruck geprägten Kfz-Markt hat die R+V ihren Bestand weiter um 244.000 auf mehr als 4,7 Millionen versicherte Fahrzeuge erhöht.

Zur positiven Entwicklung trugen Produktneuheiten wie die VR-Mitglieder-PrivatPolice bei. Bereits 250.000 Kunden entschieden sich im ersten Jahr für das Cashback-Produkt. Das Prinzip: Die Mitglieder-Plus-Gemeinschaft einer Genossenschaftsbank erhält bei gutem Schadenverlauf eine attraktive Beitragsrückerstattung.

Starkes Firmenkundengeschäft

Dank einer guten Konjunktur und überzeugender Produktkonzepte hat sich 2019 auch das Firmenkundengeschäft wieder als wachstumsstark erwiesen. Hierzu hat beispielsweise die Kreditversicherung mit einem überdurchschnittlichen Wachstum von 6,7 Prozent beigetragen. Auch in der Cyberversicherung verzeichnete die R+V gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen Nachfrageanstieg.

Großen Anteil am fortgesetzten Wachstumskurs der R+V hatte 2019 erneut auch die aktive Rückversicherung: Sie legte bei den gebuchten Beiträgen deutlich zweistellig um 21,0 Prozent auf 2,8 Milliarden Euro zu. Ihren Konzernabschluss 2019 stellt die R+V Versicherung im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am 30. März 2020 vor.

 

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R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Exklusive Fahrzeuge brauchen besonderen Versicherungsschutz. Die Württembergische Versicherung AG hat deshalb für Fahrzeuge mit hochwertiger Technik und luxuriöser Ausstattung ihren Tarif „Best for Cars“ für Exoten ausgebaut und verbessert.

 

Halter exklusiver Autos, wie beispielsweise Sportwagen und Limousinen der Marken Ferrari, Bentley und Maybach, sind gut beraten, wenn sie über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus eine Teilkaskoversicherung oder – noch besser – eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Teilkasko deckt zum Beispiel die finanziellen Folgen von Zusammenstößen mit Tieren aller Art sowie von Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Glasschäden. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich zum Grundschutz der Teilkasko noch selbst verschuldete und durch Vandalismus entstandene Schäden.

Als Exoten-Versicherer mit über 20-jähriger Erfahrung weiß die Württembergische, dass die Häufigkeit von Schäden und der Schadenumfang unter anderem von der Fahrzeugart abhängen, schließlich wird eine stattliche Limousine in der Regel anders gefahren als ein Sportcoupé. Aber auch das Fahrzeugalter, die jährliche Fahrleistung und letztendlich der Fahrer selbst spielen dabei eine wichtige Rolle. Für schadenfreies Fahren mit einem Exoten-Sportwagen gibt es daher einen Nachlass beim Versicherungsbeitrag. Dieser Rabatt lässt sich auf alle bei der Württembergischen versicherten Exoten-Sportwagen anrechnen.

Pluspunkte von „Best for Cars – für Exoten“ sind zudem die individuelle Beitragsberechnung, bei der sich Erfahrung positiv auszahlt, sowie eine individuell wählbare Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung. Da Exoten häufig nicht das ganze Jahr hindurch gefahren werden, erhebt die Württembergische nur für den Zulassungszeitraum Versicherungsbeiträge und gewährt eine kostenlose Ruheversicherung bis zu 18 Monate. Bei Vorlage eines Wertgutachtens kann der aktuelle Wiederbeschaffungswert versichert werden – auch wenn dieser den damaligen Neupreis übersteigt. Darüber hinaus ist die GAP-Deckung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge beitragsfrei mitversichert.

Der Tarif leistet außerdem in folgenden Fällen:

  • Überführung für Neufahrzeug nach Totalschaden bis 1.000 Euro.
  • Eigenschaden in Höhe von 100.000 Euro mit einem Mindestselbstbehalt von 500 Euro.
  • Unfälle durch Hacker- und Cyberangriff.
  • Tierbiss-Folgeschäden bis 10.000 Euro.
  • Havarie Grosse bereits in der Teilkaskoversicherung (statt erst in der Vollkaskoversicherung).
  • Diebstahl von mobilen Navis aus verschlossenen Kfz bis 300 Euro.
  • Erstattung von Betriebsmitteln (zum Beispiel Motoröl, Kühlflüssigkeit, nicht Treibstoff).
  • Schäden aufgrund von Schnee- und Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung und Erdbeben.
  • Schäden nach Kurzschluss zuzüglich Folgeschäden an Aggregaten bis 3.000 Euro.
  • Schäden durch umstürzende oder herunterfallende Gebäudeteile.
  • Entsorgung beschädigter Akkus bis 1.000 Euro.

Besonders günstige Beiträge im Exotentarif bietet die Württembergische routinierten Fahrern, Haltern von älteren Fahrzeugen und Fahrern von Limousinen sowie bei geringer Fahrleistung. Wer seinen Alltags-Pkw bei der Württembergischen versichert hat, erhält für die Versicherung seines Fahrzeugs fünf Prozent Nachlass. Zehn Prozent Betragsermäßigung bekommt, wer zwei weitere Privatkundenverträge bei der Württembergischen hat. Fahrer, die beide Voraussetzungen erfüllen, können insgesamt 15 Prozent sparen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Die WWK Lebensversicherung a. G. verteidigt erfolgreich ihren Spitzenplatz. Nach 2018 wurde die WWK auch Ende des Jahres 2019 von der überregionalen Tageszeitung DIE WELT zum „Deutschen Champion der Lebensversicherer“ gekürt.

 

Die Analyse- und Beratungsgesellschaft ServiceValue GmbH analysierte im Auftrag der WELT branchenübergreifend die deutschen Unternehmen. Untersucht wurden die Ergebnisse verschiedener Kundenbefragungen in den Kategorien Service, Marke, Preis, Produkt, Digitalisierung und Filialen.

Bei den Lebensversicherern schafften es 14 Unternehmen in die engere Auswahl. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse bei den Befragungen und dem hervorragenden Abschneiden beim Audit zum „Club der Besten im geprüften Kundenservice“ wurde die WWK zum Branchensieger und somit zum „Deutschen Champion der Lebensversicherer“ erklärt.

Diese erneute Auszeichnung ist eine Bestätigung der Unternehmensausrichtung der WWK als Serviceversicherer. Jürgen Schrameier, Vorstandsvorsitzender der WWK, erklärt: „Die WWK sieht Service nicht als singulären Vorgang sondern richtet diesen an der Lebensphase des Kunden aus. Das Unternehmen ist somit bestens gerüstet für die Herausforderungen und Kundenerwartungen unserer Zeit.“

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Zu der am 17. Februar 2020 veröffentlichten Bertelsmann-Studie über finanzielle Folgen einer Zwangsvereinigung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther:

 

“Die Bertelsmann-Studie ist ein Rechenexempel im luftleeren Raum. Die angebliche Ersparnis von 145 Euro im Jahr ginge voll zu Lasten der ärztlichen Versorgung. Denn was die Versicherten sparen, wird den Arztpraxen genommen. Die 145-Euro-Illusion von Bertelsmann beruht darauf, dass der PKV-Mehrumsatz für die Ärzte ersatzlos wegfiele. Damit gingen jeder Arztpraxis in Deutschland im Schnitt über 54.000 Euro pro Jahr verloren – wodurch sich die Wartezeiten und die Versorgungsqualität für alle Patienten drastisch verschlechtern würden.

Die vermeintliche Ersparnis laut Bertelsmann schrumpft schon auf 48 Euro im Jahr, wenn auch nur der PKV-Mehrumsatz für ambulante Medizin in Höhe von 6,4 Milliarden Euro pro Jahr ausgeglichen würde.

Der tatsächliche Mehrumsatz der PKV ist jedoch mehr als doppelt so hoch: 13,2 Milliarden Euro pro Jahr, die dem Gesundheitswesen zu Gute kommen – von Krankenhäusern über Hebammen bis zu Physiotherapeuten. Wenn also dem Gesundheitssystem keine Mittel entzogen werden sollen, dreht der Beitragseffekt nach der Bertelsmann-Rechnung sogar ins Minus – die gesetzlich Versicherten müssen draufzahlen.

Da kann man nur froh sein, dass den Autoren selber klar ist, dass ihre Studie ein Muster ohne praktischen Wert ist. Sie räumen ausdrücklich ein (Seite 9 der Studie): “Dabei handelt es sich um eine rein rechnerische Schätzung von Finanzierungseffekten für den hypothetischen Fall, dass alle gegenwärtig in der PKV vollversicherten Personen in der GKV versichert wären. Damit handelt es sich ausdrücklich nicht um ein realistisches, ‘umsetzungsnahes’ Szenario”. Zitat Ende. Dem ist nichts hinzuzufügen.”

Zum Faktencheck zur Bertelsmann-Studie: https://www.pkv.de/presse/faktencheck/faktencheck-bertelsmann-geteilter-krankenversicherungsmarkt/

 

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Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Von der vorläufigen Deckungszusage bis zur kompletten Absicherung

 

Um die anwaltliche Zulassung so einfach wie möglich zu gestalten, hat die mailo AG eine Versicherung für Syndikus- und Rechtsanwälte entwickelt. Damit macht der Spezialist für digitale Gewerbeversicherungen einen weiteren Schritt in Richtung digitale Zukunft.

Zur rechtskräftigen Zulassung als Anwalt in Deutschland ist ein Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Das bestehende Beantragungsverfahren ist kompliziert und langwierig. Die mailo Versicherung AG hat hierfür eine digitale und damit ganz einfache Lösung geschaffen. Der Vorteil: Der Zeitaufwand für die Antragsteller reduziert sich deutlich.

Ab sofort ist es angehenden Syndikus- und Rechtsanwälten möglich, bei der mailo Versicherung AG eine vorläufige Deckungszusage zu bekommen. Diese schickt der Gewerbeversicherer direkt an die zuständige Rechtsanwaltskammer. So entsteht dem Kunden ein geringerer Aufwand. Sobald die Zulassung genehmigt ist, wandelt sich die vorläufige Deckungszusage in eine komplette Absicherung um.

Alles drin: Ob Schäden durch Frist- und Terminversäumnisse oder pauschalierter Schadenersatz

Die Absicherung erfolgt als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und deckt die gesetzliche Haftpflicht aus den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten des Versicherungsnehmers als Rechtsanwalt ab. Typische Tätigkeiten sind dabei die Beratung von Mandanten und der juristische Beistand vor Behörden, Gerichten oder auch Schiedsgerichten. Zusätzlich mitversichert sind Schäden durch Frist- und Terminversäumnisse, die Deckung für Auszahlungsfehler bei Anderkonten sowie Ansprüche auf Schadenersatz wegen der Verletzung von Datenschutzgesetzen.

Mit den innovativen und digitalen Versicherungslösungen der mailo Versicherung AG sollen Makler und Kunden gleichermaßen begeistert werden. Durch die automatisierten Prozesse ist es Maklern möglich, wertvolle Zeit im Arbeitsalltag zu sparen – zugleich bietet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung den Kunden den Vorteil, dass sie auch zeitkritische Versicherungsnachweise und Deckungszusagen kurzfristig erhalten können: So steht keiner Zulassung etwas im Wege!

 

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mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Zu den Hauptsparten Hausrat/Haftpflicht/Glas-Versicherung können weitere Sparten in den qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz eingebunden werden.

 

Die Allgefahrendeckung in der Hausrat-Versicherung, sowie die Best/Höchst-Leistungsgarantie in der PHV sorgen für Bestnoten in Vergleichen. Die Update-Garantie sorgt für die Erhöhung der Deckungssummen in der PHV auf nunmehr 50 Mio. auch für Altverträge. Besondere Erwähnung sollte wieder unsere hervorragende Schadenquote finden. Zum Gesamt-Netto-Beitrag aller Sparten konnten wir in 2019 wieder eine sensationell günstige Schadenquote unter 25% ausweisen.

Diese gute Schadenquote wird auch dadurch getragen, dass Kleinstschäden i.d.R. gar nicht zur Bearbeitung kommen – der fallende „SB“  auf 0,00 € bei einem Schaden sorgt dafür.

Einzelheiten hierzu können Sie den Unterlagen in der MiBB-Cloud entnehmen. https://www.magentacloud.de/share/u.6uvye9b0

 

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M i B B in Brandenburg  Maklerverbund , Bernhard Klabe, Jägerstraße 11b, 16540 Hohen Neuendorf, Tel: 03303-50 61 62,Mobil: 0178 – 87 98 828, www.MiBB.net/info (Hausrat+Haftpflicht) – www.MiBB.net/pkv (Krankenversicherung) – https://ajax.systems/ ( deutschsprachige Unterlagen über Herrn Klabe )

Zum Jahreswechsel wurde für zwölf Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt.

 

Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Qualität und Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern. Betroffen sind beispielsweise Fliesenleger, Raumausstatter und Drechsler. Wer seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgesichert hat, kann sich nach erfolgreicher Meisterprüfung freuen. Denn oftmals gibt es hier ein extra Nachversicherungsrecht. So kann man beispielsweise bei der uniVersa nach Bestehen der Meisterprüfung seine BU-Rente um bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro pro Jahr, ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken. Gleiches gilt beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei der Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Betroffene sollten sich im Terminkalender einen Merker setzen, damit die Nachversicherungsgarantie nicht vergessen wird, empfiehlt die uniVersa.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Die Vertriebe der Swiss Life-Gruppe und Franke und Bornberg haben ein 2017 gestartetes Projekt zur Einbindung der Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert in die Beratungsanwendungen des Finanzberatungskonzerns erfolgreich abgeschlossen.

 

Die Implementierung bei den Swiss Life- Vertrieben ging planmäßig Anfang Januar in den Live-Betrieb. Davon profitieren über 4.000 lizenzierte BeraterInnen. Zum Jahresstart 2020 haben die Projektteams der Finanzberatungen von Swiss Life Deutschland sowie Franke und Bornberg die Implementierung von fb>xpert in die Swiss Life-Beratungsumgebung erfolgreich abgeschlossen. Schon beim Start hatte das Projekt in der Branche hohe Aufmerksamkeit erfahren. Denn es steht für den Umstieg von über 4.000 lizenzierten BeraterInnen der Swiss Life-Vertriebe auf eine moderne, zukunftsfähige Vergleichs- und Tarifierungssoftware.

TAA-Prozesse und Dunkelverarbeitung entscheiden über den Erfolg

Initiator ist Swiss Life Deutschland. Das Unternehmen hatte 2017 entschieden, die Finanzberatungen Swiss Life Select, tecis, HORBACH und ProVentus sowie SwissCompare mit noch leistungsfähigeren Software-Lösungen auszustatten. Die Wahl fiel auf fb>xpert von Franke und Bornberg.

Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb von Swiss Life Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung, erläutert die Beweggründe: „Mit fb>xpert haben wir uns für eine unabhängige und technisch, sowie fachlich marktführende Angebots- und Vergleichssoftware im Versicherungsbereich entschieden und diese in einem intensiven Projekt gemeinsam mit Franke und Bornberg weiterentwickelt. Unser Anspruch ist eine umfassende und kundenorientierte Beratung zum Vorteil unserer Kunden“, so Wald. Das Programm erfülle alle Ansprüche an eine produktgeberübergreifende und transparente Produktauswahl. Gleichzeitig liefere es einen stabilen, schnellen und effizienten Workflow und biete echte Dunkelverarbeitung.

„fb>xpert stellt aktuell die Benchmark für TAA-Prozesse, also Tarifierung, Angebot und Abschluss von Versicherungen“, konstatiert Wald. „Franke und Bornberg hat es verstanden, auf unsere Belange einzugehen und eine nahezu perfekte Point-of-Sale Anwendung mit uns entwickelt.“ Zudem zeichne sich Franke und Bornberg als verlässlicher Partner mit klarer Zukunftsorientierung aus.

Swiss Life stellt hohe Ansprüche

Vor der erfolgreichen Integration stand ein prall gefülltes Pflichtenheft. Swiss Life hat für das Projekt sehr ambitionierte Ziele formuliert, erläutert Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Das Projekt hat uns extrem viel abverlangt. Allein mit Prozessen, Services, Schnittstellen und der Integration von Webservices und Produkten waren zeitweilig über 50 KollegInnen beschäftigt. Ich bin stolz auf unser gesamtes Team für diese hervorragende Leistung.“

Zu den Kernforderungen von Swiss Life zählten qualitätssichernde Beratungsstandards und Zielgruppenprofile ebenso wie weitreichende Individualisierungsoptionen für Berater. Intelligente Nutzeroberflächen, Webservice-Integration in allen Sparten und echte Dunkelverarbeitung sollten Prozesse verschlanken, Redundanzen vermeiden und Antwortzeiten deutlich verkürzen. Zudem sollten die Vertriebe das Programm möglichst autark administrieren können.

Das neue fb>xpert – Vorteile nicht nur für Swiss Life

Zum Jahreswechsel erfolgte nun der Komplettumstieg vom bisherigem Dienstleister – mit Erfolg, wie Matthias Wald feststellt: „Das neue fb>xpert bietet deutlich mehr Komfort und intelligente Gestaltungsoptionen. Jetzt können BeraterInnen der Swiss Life-Vertriebe noch individueller auf Kundenwünsche eingehen und neue Mitarbeiter schneller geschult werden.“ Viele relevante Produktgeber seien bereits über Webservices angebunden „Eine technische und innovative Beratungssoftware ist notwendig, um die persönliche Beratung zukunftsfest zu machen“, ist Wald überzeugt. Denn die digitale Verarbeitung des Geschäfts wird immer mehr zur Notwendigkeit.

Wichtige Neuerungen von fb>xpert:

– Individuelle Tarifverwaltung und Administrierung durch das Vertriebs-Backoffice.

– Qualitätsvergleich über Zielgruppenprofile: Nicht der Preis zählt, sondern die Eignung nach objektivierbaren Kriterien

– Passgenaue Berufszuordnung: Entscheidend für die bestmögliche Beratung zur Arbeitskraftsicherung (AKS)

– Spartenübergreifende AKS-Vergleiche: Optimale Lösungen mit Online-Risikoprüfungen und verbindlichen Voten über vers.diagnose

– Schnelle Rechenperformance: Parallele Tarifierung über alle angefragten Versicherer meist in weniger als fünf Sekunden

– Schlanke Prozesse: Daten werden nur dort abgefragt, wo sie wirklich relevant sind

– Klonen statt neu berechnen: Berater können schnell und einfach Angebotsalternativen durchspielen

– Elektronischer Antrag mit Antragsvervollständigung: Echte plausibilisierte Dunkelverarbeitung spart Zeit, Erfassungskosten und unnötige Nachbearbeitungen

Nicht nur die Swiss Life-Finanzberatungen profitieren von den Neuerungen, sondern alle Anwender von fb>xpert. Dazu zählen neben Einzelmaklern beispielweise die Maklerpools und -verbünde BCA, germanBroker.net, Jung, DMS & Cie. sowie vfm, die Lufthansatochter Albatros Versicherungsdienste, Finum.Finanzhaus, Plansecur, comdirect Bank und Volkwagen Bank. Auch Insurtechs wie friendsurance und wefox Germany setzen auf fb>xpert und nutzen die Verbesserungen.

Weitere Informationen zu fb>xpert stellt Franke und Bornberg unter diesem Link bereit. Kostenlose Webinare bieten Einblicke zum Funktionsumfang und Tipps für Anwender von fb>xpert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Von Sonntag, den 9. bis Dienstag, den 11. Februar 2020, erfasste das Sturmtief Sabine Deutschland und sorgte besonders im Süden des Landes für zahlreiche Schäden und Einschränkungen im Bahn- und Flugverkehr. Sabine war der erste schwere Sturm im Winter 2019/2020.

Dem Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon zufolge, bewegt sich der versicherte Schaden in Deutschland in einer Größenordnung von 500-700 Millionen Euro.

In einem aktuellen Sturmbericht von Aon heißt es, dass Deutschland sehr gut auf das Sturmtief vorbereitet war. So wurde unter anderem bereits im Vorwege der gesamte Fernverkehr der Deutschen Bahn, der Flugverkehr von Eurowings und der Fährbetrieb an den Küsten vorsorglich eingestellt. Das Fußballspiel Mönchengladbach gegen Köln wurde abgesagt. In vielen Bundesländern blieben die Schulen am Montag geschlossen. Diese Maßnahmen könnten dazu beigetragen haben, dass die Schäden nicht deutlich höher ausgefallen sind.

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D­20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Viele nach China entsandte Mitarbeiter fragen sich derzeit, ob sie angesichts der Ausbreitung des Coronavirus von ihrem Arbeitgeber zurück nach Deutschland geholt werden müssen.

 

Gleichzeitig ist unklar, inwieweit Dienstreisen in an das Seuchengebiet angrenzende Regionen sowie nach Shanghai oder Hongkong noch durchführbar sind. Die auf Auslandsentsendungen und Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe gibt betroffenen Expats und Geschäftsreisenden sowie Personalern und Travel-Managern wichtige Hinwiese, wie sie mit der derzeitigen Situation umgehen können.

Gemäß ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lage in China weiterhin zu beobachten und dann aktiv zu werden, wenn die Mitarbeiter geschützt werden müssen. Wenn dies bedeutet, China zu verlassen, müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter nach Hause gebracht werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint dies für die gesamte Volksrepublik China der Fall zu sein, weil das Auswärtige Amt seine Teil-Reisewarnung ausgeweitet hat. Da es aktuell jedoch keine Linienflugzeuge gibt, sollten sich Unternehmen an die örtlichen Botschaften wenden, um einen Rücktransport zu organisieren.

Medizinische Assistance kommt nicht für Kosten der Evakuierung auf

Wer eine spezielle Assistance-Versicherung für Krisenfälle abgeschlossen hat, sollte mit dieser die Evakuierungsmöglichkeiten klären. Aber Achtung: Diese Art der Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen Assistance, die viele Auslandsreise-Krankenversicherungen anbieten. “Die klassischen Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet”, weiß Michael Bullerjahn, Leiter des medizinischen Abrechnungsservice bei der BDAE Gruppe. “Die Tatsache, dass eine Seuchengefahr besteht, ist keine Leistungsvoraussetzung für eine medizinisch notwendige Evakuierung.”

Generell seien Rückholungen ins Heimatland keine klassischen Versicherungsleistungen und müssten gesondert abgesichert werden. Medizinische Assisteure würden jedoch nicht im Falle einer drohenden Seuche, wie aktuell beim Coronavirus, für die Evakuierung potenziell gefährdeter Expats und deren Angehörige sowie Geschäftsreisender sorgen. In den meisten Fällen würden sie diese mit ihrem Netzwerk dabei unterstützen, einen Heimatrückflug zu organisieren.

Auslandskrankenversicherung zahlt Coronavirus-Test

Wer sich mit einer Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe im Raum China aufhält, kann sicher sein, dass diese im Krankheitsfall leistet. Auch Tests zum Nachweis oder Ausschluss des Coronavirus werden selbstverständlich bezahlt. Die in den Versicherungsschutz integrierte Assistance-Dienstleistung hilft bei der Organisation von Rücktransporten, kommt allerdings nicht für die Kosten einer möglichen Evakuierung auf.

Viele Arbeitnehmer, die für Dienstreisen oder langfristige Projekte in China, Shanghai oder Hongkong vorgesehen sind, reagieren verunsichert und fragen sich, ob sie die Reise antreten müssen. “Sofern eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung eines Arbeitnehmers bei einer Dienstreise zu erwarten ist, dürfen Arbeitnehmer sich laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung weigern, eine Dienstreise in betroffene Gebiete anzutreten, ohne dass sie arbeitsrechtliche Sanktionen zu befürchten haben”, weiß Omer Dotou, Leiter der Abteilung Global Mobility Services beim BDAE. Aktuell hat das Auswärtige Amt für die Provinz Hubei und das gesamte Staatsgebiet der Volksrepublik China (also auch Shanghai) eine Teil-Reisewarnung ausgesprochen, auf die man sich berufen könne. Hongkong und Macao sind davon ausgenommen.

Unternehmen sollten Rücktritt von vertraglichen Verpflichtungen prüfen

Schwieriger gestaltet es sich bei Mitarbeitereinsätzen in angrenzende Länder oder in Hongkong und Macao. Hier besteht zumindest für den Moment keine Gefahr für die Gesundheit im Sinne der deutschen Rechtsprechung und auch das Auswärtige Amt hat für diese Orte keine Reisewarnung ausgesprochen.

Viele deutsche Firmen streichen allerdings ihre Geschäftsreisen nach China und Co. Dabei sollten sie jedoch bedenken: “Unternehmen haben gegenüber Geschäfts- und Kooperationspartnern in China und Shanghai vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das macht es in der Praxis nicht leicht, Dienstreisen einfach abzusagen. Wir empfehlen, Geschäftsreisen dahingehend zu prüfen, inwieweit man von der vertraglichen Erfüllungspflicht bei Seuchengefahren zurücktreten kann”, so Experte Dotou weiter.

Betriebsschließungen in China und Shanghai

Derzeit herrscht in Sachen Produktion und Geschäftstätigkeit ohnehin ein Ausnahmezustand in China und Shanghai, denn ein Großteil der Betriebe hat seit den chinesischen Neujahrsferien geschlossen. Die Regierung hat die Schließung auf den 9. Februar verlängert.

Die örtlichen Behörden sind gemäß Artikel 42 des Gesetzes zur Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten der Volksrepublik China dazu berechtigt, derartige Schließungen anzuordnen. Unternehmen wiederum sind gezwungen, die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Falls ein Arbeitgeber sich nicht daran hält und Mitarbeiter in irgendeiner Form zu Schaden kommen, haftet er zivilrechtlich und es drohen empfindliche Strafzahlungen.

Die zuständigen Behörden sind außerdem befugt, einem Unternehmen die Geschäftslizenz zu entziehen, sollte es sich weigern, Maßnahmen zur Viruskontrolle und Virusprävention umzusetzen. Verantwortliche im Unternehmen können gemäß dem Strafrecht der Volksrepublik China sogar strafrechtlich belangt werden und ins Gefängnis kommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

„Herausragend“ 

 

Die ASCORE Das Scoring GmbH hat ihr alljährliches Produkt-Scoring vorgenommen. Hierbei wurden die Altersvorsorge- und Biometrieprodukte der myLife Lebensversicherung AG einem umfangreichen Bewertungsverfahren unterzogen. Mit einem „Herausragend“ wurde der Tarif myLife Aktiv mit der Höchstnote ausgezeichnet.

Mit myLife Aktiv bietet die myLife ein transparentes wie innovatives Vorsorgekonzept an. „Kunden können aus einer Vielzahl von ETF’s und Investmentfonds auswählen und sich die von ihnen gewünschte Investmentstrategie zusammenstellen. Als zusätzliche Option kann je nach Bedarf und Kundenwunsch auch die Anlage im Deckungskapital der myLife beigemischt werden.“ erklärt Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG.

„Dabei genießt der Kunde größtmögliche Flexibilität, da beispielsweise die Fondszusammensetzung oder die Beitragshöhen jederzeit angepasst werden können. Auch Entnahmen sind jederzeit möglich – und das Ganze sehr transparent und ohne jegliche renditemindernde Stornokosten“, so Arndt weiter.

Parallel zu myLife Aktiv wurden die übrigen Produkte der myLife ebenfalls positiv bewertet. So erhielten z.B. die fondsgebundenen Produkte myLife Fondsrente und myLife Invest ein „Ausgezeichnet“.

Im Rahmen ihres umfangreichen Analyseverfahrens stellt ASCORE die wichtigsten Produkteigenschaften auf den Prüfstand. Quantitative und qualitative Produktmerkmale und Kriterien, wie z.B. zur Antragstellung, Vertragsgestaltung, zum Investment, zu Garantien und zu den Kosten wurden betrachtet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

myLife Lebensversicherung AG, Herzberger Landstraße 25, D-­37085 Göttingen, Tel: 0551 9976­736, Fax: 0551 9976­735, www.mylife-leben.de

Am 1. März 2020 beginnt die neue Mopedsaison.

 

Damit werden die bisherigen, grünen Versicherungskennzeichen Ende Februar ungültig. Für Roller- und Mopedfahrer bedeutet das: Die neuen, schwarzen Kennzeichen für die Saison 2020/21 müssen montiert werden. Auch für E-Scooter-Fahrer heißt es aufpassen: Sie müssen zum 1. März die grünen Versicherungsplaketten durch schwarze Plaketten ersetzen. Darauf weist die Württembergische Versicherung AG hin.

Auch wenn Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller oder E-Scooter ohne amtliche Zulassung gefahren werden dürfen – ohne Versicherungskennzeichen bzw. Versicherungsplakette geht es nicht. Sie belegen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, ohne die das Zweirad nicht betrieben werden darf. Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die man anderen mit dem eigenen Fahrzeug zufügt. Für Schäden am eigenen Zweirad, zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung, gibt es eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt auch, wenn das Kraftrad gestohlen wird. Die neuen Kennzeichen und Plaketten gibt es beispielsweise bei den Generalagenturen der Württembergischen Versicherung.

Bei der Fahrt mit dem Moped sollte man die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug stets bei sich führen, denn wer dieses Dokument vorzeigen kann, gilt gegenüber der Polizei als Eigentümer des Zweirads. Das Schriftstück sollte daher auch nie im Helmfach verwahrt werden, damit im Fall eines Diebstahls der Dieb nicht über die Betriebserlaubnis verfügen kann.

Das Dokument enthält außerdem Angaben über die für das Zweirad zugelassenen Bauteile. Da die Sicherheit eines Mopeds nur garantiert ist, wenn es den eingetragenen Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, sind unerlaubte technische Veränderungen wie etwa die Erhöhung der Geschwindigkeit illegal.

Junge Fahrer, die mit Mofa oder Moped am Straßenverkehr teilnehmen, gewinnen frühzeitig wertvolle Erfahrung. Auch später beim Fahren mit Motorrad oder Auto erweisen sich solche Fahrer oft als routinierter, verglichen mit kompletten Neueinsteigern. Die Württembergische belohnt daher das frühe Fahren mit einem Rabatt: Der Versicherer schreibt seinen Kunden bis zu zwei schadenfreie Jahre fürs erste Motorrad oder Auto gut, wenn sie vorher mit einem bei ihm versicherten Moped oder Mofa unfallfrei gefahren sind. Bei einer Ersteinstufung aufgrund von zwei schadenfrei gefahrenen Mopedjahren in der Schadenfreiheitsklasse 1 kann die Einsparung bei einem VW Polo mit 1,2 Liter-Motor und einer Leistung von 44 KW im ersten Jahr bis zu 34 Prozent ausmachen. Bei einer Kawasaki Z750 mit einer Leistung von 25 KW kann diese sogar bis zu 42 Prozent betragen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com