Ausgezeichnete Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) bietet die Continentale Lebensversicherung mit ihrer PremiumBU.

 

Das bestätigen unter anderem die Analysehäuser Franke und Bornberg sowie Morgen & Morgen. „Ein hervorragendes Produkt allein reicht allerdings nicht“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale. „Starke Lebensversicherer bieten zudem umfassenden und persönlichen Service. Wir nehmen dabei mit unserem PremiumService eine Vorreiterrolle ein.“ Schlanke Prozesse sorgen bei der Antragsstellung genauso wie im Leistungsfall für eine schnellere Abwicklung. Das spart Zeit und Geld.

Die Highlights im Überblick

  • Zusatzfragen online beantworten: Notwendige Rückfragen bei der Risikoprüfung beantwortet der Kunde online. Der eGesundheitsDialog der Continentale stellt dem Kunden nur die Fragen, die zu seiner individuellen Situation passen. So kann der Vertrag schneller policiert werden. Das digitale Werkzeug ist auch für Rückfragen bei Ärzten im Einsatz.
  • Komfortable Antragsstellung: Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, kann sich der Kunde von einer medizinischen Fachkraft kostenlos zu einem Wunschtermin und an einem Ort seiner Wahl untersuchen lassen. Die Gesundheitsfragen im Antrag muss er dann nicht mehr beantworten. Nutzen Vermittler den Ausfüllverzicht, stellt sie die Continentale von der Haftung für die von der Fachkraft gestellten Gesundheitsfragen frei. Das garantiert das Unternehmen mit einer entsprechenden Erklärung.
  • Finanzielle Hilfe: Organisiert der Kunde im BU-Fall seinen Betrieb oder seine Praxis um, unterstützt ihn die Continentale mit bis zu 12 Monatsrenten. An den Kosten für einzelne Reha-Maßnahmen beteiligt sie sich mit bis zu 2.000 Euro.
  • Einzigartiges Serviceversprechen: Die Continentale sichert dem Kunden zu, dass sie auf einen BU-Leistungsantrag innerhalb von 48 Stunden reagiert. Nachfragen werden gebündelt und alle eingehenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen abschließend bearbeitet. Während dieser Zeit hat der Kunde immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Auf Wunsch hilft ihm das Unternehmen auch beim Ausfüllen des Leistungsantrages telefonisch oder direkt vor Ort. Sollte dieses Versprechen einmal wider Erwarten nicht eingehalten werden, zahlt die Continentale 50 Euro.

Jetzt noch Sparvorteil nutzen

Wer die Continentale PremiumBU noch bis zum 31. März 2020 abschließt, kann sich günstigere Beiträge sichern. Dafür wird der Versicherungsbeginn einfach auf den 1. Dezember 2019 datiert. Der Beitrag fällt dann niedriger aus als bei einem Start erst in diesem Jahr. Denn die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Jahrgang des Versicherten ab. „Damit kann der Kunde über die gesamte Laufzeit hunderte Euro einsparen“, erläutert Dr. Hofmeier. „Das ist ein handfestes Argument für den Vermittler, um diejenigen zu überzeugen, die die Entscheidung für diese existenzielle Absicherung lieber aufschieben möchten.“

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/PremiumBU. Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/PremiumBU.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Mit der Corona-Krise geraten unzählige Hotels, Restaurant, Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not.

 

Gut, wenn für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt ist. Eigentlich. Denn es mehren sich die Fälle, bei denen mit fragwürdigen Begründungen seitens der Versicherer die Leistung abgelehnt wird. Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir die nachfolgenden FAQs entwickelt. Fachanwalt Tobias Strübing LLM.: „In dieser Situation beweist sich jetzt, wer ein fairer Versicherer ist – und wer nicht. Es ist zu hoffen, dass hier nicht auf Zeit und Finanzkraft gespielt wird, sondern faire Lösungen auf gleicher Augenhöhe gesucht und gefunden werden.“

  1. Mein Betrieb muss wegen Covid-19 geschlossen bleiben. Welche Versicherung zahlt meine Schäden?

Grundsätzlich tritt dafür die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung ein. In der Betriebsunterbrechungsversicherung muss aber mindestens eine zusätzliche Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart sein. Teilweise greifen auch Deckungserweiterung auf so genannte unbenannte Gefahren.

  1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Versicherung zahlt?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die sie vereinbart haben. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können sie also den Versicherungsbedingungen entnehmen. In vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen ist aber vereinbart, dass die “zuständige Behörde eine Betriebsschließung behördlich angeordnet haben muss”.

  1. Reichen die bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen oder muss sich die Anordnung zur Schließung konkret an mein Unternehmen richten, damit ich Versicherungsschutz habe?

Auch das hängt von den einzelnen Versicherungsbedingungen ab und ist gegenwärtig in vielen Fällen streitig. Es dürfte in sehr vielen Fällen aber so sein, dass allgemeine und zum Teil überregionale Anordnungen ausreichen. In den meisten Versicherungsbedingungen ist nicht geregelt, dass sich die behördliche Anordnung unmittelbar an das betroffene Unternehmen richten muss.

  1. Welche Behörde ist zuständig für die Anordnung einer Schließung und hat die Zuständigkeit Auswirkung auf meinen Versicherungsschutz?

Maßnahmen zur Schließung von Unternehmen dürfen die Bundesländer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen. Dort ist unter anderem auch geregelt, dass die jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnungen bestimmen, welche Behörden entsprechende Gebot und Verbote aussprechen dürfen. In den letzten Wochen wurden zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen, in denen diese Zuständigkeiten geregelt wurden. Auf den Versicherungsschutz hat die Zuständigkeit in der Regel keine Auswirkung, weil sämtliche Schließungen von den “zuständigen Behörden” angeordnet wurden.

  1. In meinen Versicherungsbedingungen wird Covid-19 nicht aufgelistet. Wie wirkt sich das auf meinen Versicherungsschutz aus?

In den meisten Fällen dürfte das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Man muss aber unterscheiden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die nur pauschal auf das Infektionsschutzgesetz (InfSG) verweisen und Versicherungsschutz bieten, wenn eine in diesem Gesetz genannte meldepflichtige Krankheit zu einer Schließung führt. Dann dürfte dem Grunde nach Versicherungsschutz bestehen. Daneben gibt es aber Versicherungsbedingungen, die auf das InfSG verweisen und dann zusätzlich in den Bedingungen bestimmte Krankheiten auflisten, die versichert sein sollen. In dieser Auflistung ist Covid-19 regelmäßig nicht enthalten. Einige Versicherer, unter anderem die AXA, nehmen das zum Anlass die Deckung abzulehnen, weil Covid-19 dort nicht aufgelistet wurde. In sehr vielen Fälle dürfte dieses Argument aber nicht durchgreifen. Da die Bedingungen in den meisten Fällen Bezug auf das InfSG nehmen, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die in diesem Gesetz aufgelisteten Krankheiten maßgeblich sein sollen. Covid-19 ist mittlerweile eine nach dem InfSG meldepflichtige Krankheit.

  1. Ein Mitarbeiter ist in Quarantäne. Was muss ich tun?

Auch in diesem Fall sollte die Betriebsschließung Versicherung darüber informiert werden, weil in diesem Fall oftmals Lohnkosten abgesichert sind.

  1. Welche Anzeigepflichten muss ich beachten?

Hier sollte man sehr genau seinen Vertrag prüfen oder von einem Spezialisten prüfen lassen. Viele Versicherer haben verschiedene Anzeigepflichten geregelt, die beachtet werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zum einen muss der Versicherungsfall, nämlich die Schließung, unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Zum anderen verlangen aber auch einige Versicherer, dass man auch entsprechende Meldungen an die Behörden vornehmen muss. Schließlich verlangen Versicherer teilweise, dass etwaige Entschädigungsansprüche nach dem InfSG bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Das sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen.

8. Mein Betrieb ist nur teilweise geschlossen. Zahlt eine Betriebsschließungsversicherung dann auch?

Teilweise zahlen Betriebsschließungsversicherungen auch in diesen Fällen. Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  1. Was zahlt so eine Betriebsschließungsversicherung?

Das kommt darauf an, was sie vereinbart haben. Wenn ein Mitarbeiter wegen Covid-19 in Quarantäne ist, dann übernehmen viele Versicherer dessen Lohnkosten. Wenn der ganze Betrieb schließen muss, werden meisten bestimmte Tagessätze für den Zeitraum gezahlt, den sie mit der Versicherung vereinbart haben.

  1. Haben Entschädigungsansprüche nach dem InfSG Einfluss auf den Versicherungsschutz?

Ja. Teilweise ist vereinbart, dass keine Versicherungsleistung erbracht wird, wenn aufgrund der Schließung ein Entschädigungsanspruch bei den entsprechenden Behörden besteht. In vielen Fällen dürfte ein solcher Entschädigungsanspruch allerdings nicht bestehen. Selbst wenn so ein Entschädigungsanspruch bestehen sollte, ist in vielen Versicherungsbedingungen vereinbart, dass Versicherungsnehmer berechtigt sind, vom Versicherer ein zinsloses Darlehen in Höhe der Versicherungsleistung zu verlangen.

  1. Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt oder reagiert nicht. Was ist zu tun?

Sie sollten unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen, der auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt hat.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Rechtsanwalt Tobias Strübing corona@wirth-rae.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Die Unterbrechung der Covid-19-Ansteckungskette ist das Gebot der Stunde: Die Versicherungsgruppe die Bayerische bietet daher zusammen mit der Barmenia ab sofort einen Telemedizin-Tarif, mit dem sich Kunden ohne die Gefahr einer Ansteckung medizinisch beraten lassen können.

 

Der MediApp-Tarif funktioniert über die App Medgate: Versicherte erhalten damit an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für sich und ihre Familien eine Beratung und Behandlung durch erfahrene Fachärzte wie auch Kinderärzte. Den Tarif buchen Kunden unabhängig vom Anbieter der Krankenvollversicherung für nur 9,80 Euro pro Monat unter: www.diebayerische.de/krankenzusatzversicherungen/telearzt/

„In Zeiten wie diesen sind wir alle gefragt, offen für innovative Lösungen zu sein“, sagt Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische. „Mit der Telearzt–Versorgung unseres Partners Barmenia erfüllen wir aktuell besonders drängende Bedürfnisse: Erstens verhindert es die Gefahr einer Corona-Ansteckung, indem Versicherte überfüllte Arztpraxen vermeiden. Zweitens bietet er unseren Kunden und deren Familien die Sicherheit, trotz der angespannten Lage jederzeit ärztliche Beratung zu erhalten – was zugleich das Gesundheitssystem entlastet. Das ist konkrete Hilfeleistung, die jedem nutzt – und ganz flexibel, denn der Kunden kann monatlich kündigen.“

Aufgrund der Corona-Pandemie empfehlen die Behörden, soziale Kontakte zur Vermeidung einer Übertragung so weit wie möglich zu reduzieren. Naturgemäß ist die Gefahr einer Ansteckung gerade in Arztpraxen und Kliniken besonders hoch. Telemedizin ist eine sinnvolle Lösung, um Ansteckungssituationen zu vermeiden.

Die Telemedizin-App Medgate bietet Versicherten ärtztliche Videotelefonie-Sprechstunden direkt von ihrem Smartphone. Sie kann auch aus dem Ausland genutzt werden. Kunden können den Ärzten relevante Fotos und Dokumente über einen Upload direkt in der App zur Verfügung stellen. Die Ärzte stellen bei Bedarf auch Privatrezepte über die App aus. MediApp-Versicherte können die telemedizinischen Leistungen der Medgate-App unbegrenzt in Anspruch nehmen.

Die Nutzung telemedizinischer Leistungen über die Medgate-App ist simpel: Versicherte geben ihre Beschwerden über ihr Smartphone in die App ein und erhalten umgehend eine Empfehlung, ob eine Tele-Beratung oder ein persönlicher Hausarztbesuch ratsam ist. Bei Bedarf vereinbaren Nutzer einen Termin in der App und werden im Rahmen einer persönlichen Video-Sprechstunde von einem Facharzt beraten. Auf Basis der Sprechstunde kann der Arzt einen individuellen Behandlungsplan festlegen.

Der Beitrag von 9,80 Euro gilt pro Monat und unabhängig von sonstigen Versicherungsprodukten. Nötig ist lediglich eine vorhandene gesetzliche oder private Kranken-Vollversicherung. Eine vorherige Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Kinder sind bis 16 Jahre kostenfrei mitversichert. Der Tarif kann monatlich gekündigt werden. Weitere Infos und die Möglichkeit eines Online-Abschlusses gibt es unter folgender Web-Adresse: www.diebayerische.de/krankenzusatzversicherungen/telearzt/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Wer private Altersvorsorge mit Steuervorteilen kombinieren will, für den ist die staatlich geförderte Basis-Rente, besser bekannt als Rürup-Rente, interessant.

 

Seit Jahresbeginn können dafür bereits 90 Prozent der Beiträge (Vorjahr: 88 Prozent) steuerlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer angesetzt werden. Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat die Angebote am Markt untersucht und nach sieben Ratingklassen von hervorragend bis ungenügend bewertet. Die Bestnote „hervorragend/FFF+“ erhielt die uniVersa für ihre fondsgebundene Rürup-Rente. Altersvorsorgesparer können hier ihre Anlagefavoriten nicht nur aus 50 Aktien-, Renten-, Misch-, Dach- und Geldmarktfonds frei zusammenstellen, sondern auch börsennotierte Indexfonds (ETF) wählen, die sehr kostengünstig sind. Ebenfalls möglich ist ein aktiv gemanagtes Strategiedepot: Hier achtet ein Anlageausschuss – der von unabhängigen Experten von Feri beraten wird – darauf, dass Chancen und Risiken immer im gewünschten Verhältnis zueinanderstehen. Auch angesammelte Sparguthaben, die derzeit bei der Bank kaum Zinsen bringen, können zu Beginn sowie während der Laufzeit steueroptimiert als Sonderzahlung in die Rürup-Rente eingezahlt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Dr. Marco Metzler scheidet Ende April aus der Geschäftsleitung aus – Ressortzuständigkeiten werden aufgeteilt

 

Dr. Marco Metzler (48), CFO der PrismaLife AG, wird Ende April 2020 aus der Geschäftsleitung des liechtensteinischen Lebensversicherers ausscheiden. Die Geschäftsleitung besteht ab dem 1. Mai 2020 aus Holger Beitz (CEO) und Volker Schulz (COO). Die Ressortverantwortungen werden zwischen den beiden verbleibenden Geschäftsleitungsmitgliedern aufgeteilt.

Der Verwaltungsrat der PrismaLife akzeptiert den Wunsch von Herrn Dr. Metzler, sich neuen Herausforderungen als Gründer zu stellen. “Wir wünschen Herrn Dr. Metzler viel Erfolg bei seinem anspruchsvollen Vorhaben”, erklärt Verwaltungsratspräsident Helmut Posch.

Dr. Marco Metzler verlässt den liechtensteinischen Lebensversicherer in bestem Einvernehmen, um sich verstärkt seiner Neugründung – einem FinTech-Start-up – widmen zu können. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit der PrismaLife geplant.

“Marco Metzler hat als CFO maßgeblich dazu beigetragen, die strategische Neuausrichtung der PrismaLife umzusetzen. Dazu gehörte insbesondere die Umstellung des Anlageportfolios unter Nachhaltigkeitsaspekten. Sie ist ein wesentlicher Teil der neuen Positionierung der PrismaLife”, erläutert Verwaltungsratspräsident Helmut Posch. “Der Verwaltungsrat dankt Herrn Dr. Metzler für diese erfolgreiche Arbeit. Er wird auch künftig beruflich mit Prisma Life verbunden bleiben.”

 

Verantwortlich für den Inhalt

PrismaLife AG, Industriestr. 416, FL-9491 Ruggell, Tel: +423/237/1-500, Fax: +423/237/1-509, www.prismalife.com

Jetzt, wo die meisten von uns von zu Hause aus arbeiten, kann man gut beobachten, wie wir alle miteinander wieder etwas „entschleunigen“.

 

Homeoffice ist natürlich nicht bezahlter Urlaub – aber die Bedingungen, wie wir arbeiten, schaffen wir uns selbst. Und somit gehen wir nach einer Umgewöhnungsphase viel entspannter an die Dinge heran. Diejenigen, die noch keine Erfahrung damit haben, benötigen vielleicht ein paar Tage länger um sich daran gewöhnen. Vielen von uns ist es jedoch nicht fremd, von zu Hause aus zu arbeiten und uns unsere eigenen Strukturen zu schaffen, denn genau diese „Struktur“ ist der wesentlichste Punkt um effizient und konzentriert auch in den eigenen vier Räumen arbeiten zu können.

Und genau in dieser „Entschleunigung“ liegt auch die große Chance auf entspannte Kontakte.

Meine fast 20-jährige Erfahrung im Telefonmarketing hat mich zu einem wahren Sommer-Fan gemacht. Nicht um Urlaub zu machen, sondern um zu arbeiten.

Zugegebenermaßen, es sind nicht alle Ansprechpartner durchgängig zu erreichen, aber diejenigen, die man erreicht, sind für ein Gespräch viel offener und nehmen sich auch mehr Zeit dafür.

Und auch jetzt bietet die  Corona-Krise diese Möglichkeit.

Ich habe in der letzen Woche selbst unzählige Telefonate geführt, Corona war natürlich immer ein Thema dabei. Ich habe viel Verunsicherung gehört, viele Fragezeichen standen im Raum – aber auch ein kollektives „wir bekommen das hin“ und denken jetzt schon an die Zeit nach Corona.

Das Telefon ist nun einmal jetzt das Kommunikationsmittel Nr. 1.

Kein Mail, kein Social-Media Beitrag kann das direkte Gespräch ersetzen.

Nutzen Sie jetzt die Chance, um in Kontakt zu bleiben, bzw. wieder in Kontakt zu kommen. Gerade in den nächsten Wochen fällt viel Alltagsgeschäft weg und Ressourcen sind frei.

Im Folgenden ein paar To-Do’s und Anregungen:

Informieren Sie Ihre Kunden aktiv über weitere Schritte.

Alle Veranstaltungen, Kundenevents, etc. wurden abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Wir übernehmen gerne für Sie den telefonischen Kontakt, informieren Ihre Kunden über die weitere Vorgangsweise. Mit diesen Service-Calls kann sehr viel Verunsicherung abgefedert werden und Ihren Kunden wieder ein sicheres Gefühl für die Zukunft gegeben werden.

Informationsweitergabe bei abgesagten Veranstaltungen und Kundenevents.

Auch können wir die Inhalte der abgesagten Veranstaltungen an Ihre Kunden per Telefon weitergeben und bringen sie somit auf den Stand, als ob die Veranstaltung, das Event stattgefunden hätte. Ihre Kunden werden hier auch positiv auf Ihr Unternehmen bzw. Ihr Produkt für nach der Krise eingestimmt.

Warum nicht jetzt über eine Reaktivierungs-Kampagne nachdenken?

Ihre Gesprächspartner hören Ihnen jetzt aufmerksamer und ohne Stress zu. Eventuelle Unzufriedenheiten können in Ruhe geklärt werden und ein Follow-Up nach der Krise vereinbart werden. Viele Geschäfte können auch über Videotelefonie abgeschlossen werden, Skype und Zoom Calls machen das sehr einfach möglich.

Mehr dazu auf https://www.marketingmore.at/goodbye-neukunde-welcome-back-bestandskunde/

Weitere Möglichkeiten und unser komplettes Angebot finden Sie auf www.marketingmore.at, gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per Skype, per Mail, etc. für weitere Informationen und gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, Freunden und Kollegen alles erdenklich Gute in dieser Zeit und bin überzeugt davon, dass es nach Corona wieder bergauf geht.

Autorin Susanne Görner ist Eigentümerin der 2001 gegründeten Marketing & More. Das Unternehmen bietet Telefonmarketing und Beratungsdienstleistungen für den Sales- und Marketingbereich an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Marketing & More, Susanne Görner, Obere Augartenstraße 18/9, A – 1020 Wien, Tel: 01 727 26 0, www.marketingmore.at

Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber. Doch in Zeiten eines von Coronvirusängsten ausgelösten Kursverfalls an den Aktienmärkten wird Gold seinem Ruf als Hort der Sicherheit aus Sicht der Vienna Life aktuell in besonderem Maße gerecht.

 

Wenn Negativschlagzeilen die Menschen verunsichern und Nachrichten aus Politik und Wirtschaft den Konjunkturoptimismus der Anleger trüben, dann reagieren Aktienmärkte zumeist wie ein überaus empfindlicher Sensor mit mehr oder minder starken Kursrutschen. Nutznießer ist nicht selten Gold, denn verunsicherte Anleger, die sich aus Sorge vor einem Kursverfall von Aktien trennen, entscheiden sich auf der Suche nach einem sicheren Hafen für ihr Vermögen häufig zugunsten des krisensicheren Edelmetalls. Aktuell dominiert ein einziges Thema die Nachrichtenlage: das Coronavirus.

Das zunehmende Risiko einer unaufhaltbaren globalen Pandemie versetzt Anleger auf der ganzen Welt in Angst und Schrecken. In der Folge erleben die weltweiten Aktienmärkte von Panikverkäufen hervorgebrachte Kursstürze enormen Ausmaßes: Der DAX gab jüngst innerhalb von einer Woche um mehr als 13 Prozent nach – derartige Verluste innerhalb eines Sieben-Tages-Zeitraums hatte es zuletzt zu Beginn der Griechenland-Schuldenkrise Mitte 2011 gegeben. Auch der Dow Jones fuhr unlängst mit 1.191 Punkte einen historischem Tagesverlust ein. Vor diesen Börsenbeben fliehen die Anleger in einen bewährten sicheren Hafen: Gold. Wie Vienna Life betont, erlebt die Nachfrage nach dem Edelmetall aktuell wahre Höhenflüge.

Vienna Life: Corona-Crash pusht den Goldpreis

Bereits seit den ersten Meldungen, dass das Coronavirus die chinesischen Grenzen überschritten habe und die ersten bestätigten Fälle der neuen Erkrankung in den USA und Europa aufgetaucht waren, hat die Furcht vor dem Coronavirus die Aktienmärkte fest im Griff. Jeder Anstieg der Infiziertenzahlen sorgte für weitere Kursrutsche an der Börse. Während ein Leitindex nach dem anderen absackt, erfreut sich Gold einer deutlich anziehenden Nachfrage. Der Beliebtheitsschub bei den Anlegern verhalf dem gefragten Edelmetall unlängst zu einem neuen Euro-Allzeithoch von 1.528,45 EUR je Feinunze.

Gold profitiert laut Vienna Life von einer Verkettung von Unsicherheitsfaktoren

Die vom Coronavirus beförderten dramatischen Aktienmarktverluste zeigen aus Sicht der Vienna Life, wie essenziell eine Goldposition im Portfolio für den Krisenfall ist. Dabei profitiert der Sicherheitsgarant bereits seit mehreren Monaten von einer Aneinanderreihung von Ereignissen, die Investorenängste immer weiter beflügelt haben. Waren es im vergangenen Jahr noch Sorgen um eine Verschärfung des Handelskonfliktes zwischen China und den USA, die Anleger in die Arme von Gold trieben, haben die Unsicherheitsfaktoren im neuen Jahr völlig neue Dimensionen angenommen. Den ersten Preissprung tat das gelbe Edelmetall direkt zu Jahresbeginn, als das Bekanntwerden der Tötung des iranisches Generals Soleimani durch die USA Ängste vor einer Eskalation im Nahen Osten schürte. In der Folge erklomm der Goldpreis in Euro ein neues Intraday-Allzeithoch. Seit dem Auftreten des Coronavirus auf der Weltbühne werden auch diese Sorgen längst von neuen übertrumpft – und das begehrte Edelmetall weiter ins Augenmerk der Anleger gerückt.

Der Vienna Life GoldInvest Plus Fonds

Eine Möglichkeit, ein Investment in den sicheren Hafen Gold zu tätigen, stellt der Vienna Life GoldInvest Plus Fonds dar. Das Vermögen des im Jahr 2008 aufgelegten Fonds ist zu mindestens 80 Prozent in physisches Gold investiert, welches in einer Liechtensteiner Depotbank gelagert wird. Der physisch hinterlegte Fonds bietet eine aussichtsreiche Möglichkeit, an der Wertentwicklung von Gold teilzuhaben: 2019 erzielte der GoldInvest Plus Fonds eine Jahresperformance von +19,3 Prozent.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Vienna Life Lebensversicherung AG ,Vienna Insurance Group, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, Tel: +423 235 0660, Fax: +423 235 0669, www.viennalife.de

Uneingeschränkter Schutz der Ernte gegen Dürre-Schäden für 2020 nur noch bis 1. April

 

München. Die Versicherung gegen Trockenheit ist ein echter Kostenfaktor für die Landwirte. Jetzt hat der Staat reagiert und senkt die Versicherungssteuer für die Gefahr Trockenheit auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme. Die Beiträge der Trockenheitsversicherung „ErnteSchutz Vario“ der Versicherungskammer Bayern sinken dadurch spürbar, nämlich um rund 15 Prozent.

Der Schutz vor trockenheitsbedingten Ernteverlusten durch „ErnteSchutz Vario“ ist unvermindert wichtig, da auch 2020 für die Landwirte erneut ein Jahr der Trockenheit werden könnte. Denn der vergangene Winter hat in vielen Regionen Deutschlands das Niederschlagsdefizit aus den extremen Dürreperioden 2018/2019 nicht ausgeglichen. Deswegen leiden die Böden nach wie vor unter teils extremer Trockenheit. Ohne ergiebige und flächendeckende Niederschläge drohen dieses Jahr vielen Landwirten erneut Ernteausfälle.

„ErnteSchutz Vario“ kann den Schaden durch Ernteausfälle wegen Trockenheit kompensieren. Bis zum 1. April sogar noch für dieses Erntejahr. Für alle Anträge, die bis zu diesem Termin bei der Versicherungskammer Bayern eingegangen sind, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz für Ernteverluste aufgrund von Trockenheit.

Raimund Lichtmannegger, Leiter der Direktion Landwirtschaft Versicherungskammer Bayern, unterstreicht: „Die Steuersenkung ist ein richtiger Schritt. Für eine deutliche Erhöhung der Marktdurchdringung sollte sie aber von einer Subventionierung der Beiträge flankiert werden.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Klarstellung/Erweiterung des Deckungsschutzes +++ Unterstützende Maßnahmen mitversichert +++ Regelungen gelten ab sofort für alle bei HDI berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte

 

Wegen der rasch voranschreitenden Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) haben viele Ärztinnen und Ärzte ihre Bereitschaft erklärt, unterstützend tätig zu werden, z. B. als Vertreter in Arztpraxen oder bei der Beratung von Patienten. Die HDI Versicherung unterstützt dieses Engagement und weitet ihre Leistungen für bei ihr berufshaftpflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte entsprechend aus.

Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht für diese Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes bei der HDI Versicherung AG. Sollte dieser Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der HDI Versicherung AG. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter eine ausschließliche Absicherung des sog. Restrisikos vereinbart hat.

Dieser Versicherungsschutz gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.

Diese Regelung gilt ab sofort und ohne gesonderte Bestätigung für alle bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Aon-Analyse: Deckungsvermögen wuchs durch intelligente Anlage

 

Den DAX-Konzernen ist es im Jahr 2019 gelungen, die Belastungen durch Niedrigzinsen bei der betrieblichen Altersversorgung in den Bilanzen einzugrenzen. So lautet das Halbzeitergebnis der jährlichen Aon-Studie. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen hat bisher die Bilanzen von 15 der 30 DAX-Unternehmen analysiert.

Wie zu erwarten, sind die Belastungen der Unternehmen durch Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung auch 2019 gewachsen. Ursache dafür ist der Rechnungszins, der im Durchschnitt von 2,0 Prozent (2018) auf 1,1 Prozent weiter gesunken ist. Je niedriger der Rechnungszins ist, umso mehr Kapital müssen Unternehmen rechnerisch aufbringen, um künftige Rentenansprüche abzudecken.

So stiegen die Bilanzwerte der Pensionsverpflichtungen der untersuchten DAX-Unternehmen um durchschnittlich rund 13 Prozent. Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß: bei Infineon ist ein Anstieg um 23 Prozent zu konstatieren. Hier macht sich bemerkbar, dass der Rechnungszins zum Bilanzstichtag im September mit 0,6 Prozent besonders niedrig lag. Bei Unternehmen wie Henkel (Rechnungszins 1,3 Prozent) und BASF (Rechnungszins 1,1 Prozent) sind die Verpflichtungen nur um 7 Prozent gestiegen; beide haben einem Bilanzstichtag zum Jahresende.

Die Möglichkeit, inflationsabhängige Bewertungsparameter nach unten zu korrigieren, nutzten Unternehmen nicht. Sowohl bei den Durchschnittswerten für die Rentendynamik (2019: 1,64 Prozent; 2018: 1,64 Prozent) als auch für den Gehaltstrend (2019: 2,69 Prozent; 2018: 2,74 Prozent) sind keine wesentlichen Anpassungen an das niedrige Zinsniveau und eine damit verbundene niedrigere Inflationserwartung wahrnehmbar. Auch wurde nur vereinzelt mit der Spotrate-Methode zu moderneren Bewertungsverfahren gewechselt, um den ergebniswirksamen Aufwand zu verringern.

Entlastung kam hingegen von anderer Seite: Das zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen speziell reservierte Deckungsvermögen (Planvermögen) ist durchschnittlich um 11 Prozent gestiegen. Unternehmen wie Infineon, Henkel und Merck konnten mit 13 Prozent eine überdurchschnittliche Rendite erzielen. Stark gewachsen ist das Planvermögen auch bei Adidas; allerdings wurde hier wie in den Vorjahren das Deckungsvermögen aufgestockt, diesmal um rd. 115 Mio. Euro. Lediglich Vonovia konnte beim Deckungsvermögen keinen Zuwachs verbuchen, weil dieses ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen besteht. Durch die guten Anlageergebnisse ist der Deckungsgrad (Verhältnis von Planvermögen zu Pensionsverpflichtungen) mit 66 Prozent (Vorjahr 67 Prozent) annähernd gleich geblieben.

„Im vergangenen Jahr konnten die Konzerne die höheren Belastungen noch gut verarbeiten“, erläutert Fred Marchlewski, Geschäftsführer bei Aon, das Ergebnis der Studie. „Kennzahlen wie Bilanzsumme oder Eigenkapital sind ähnlich gestiegen wie die Pensionsverpflichtungen. In 2020 wird das allerdings deutlich schwieriger. Der Rechnungszins ist bislang gesunken und gleichzeitig sind die Anlagemärkte aktuell durch die Corona-Krise eingebrochen. Die Unternehmen (nicht nur im DAX-Segment) sollten daher abwägen, wie sie die Altersversorgung flexibel auf die veränderte Situation anpassen können. Auch dürfte es sinnvoll sein, den Einstieg in moderne Versorgungskonzepte weiter zu forcieren.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D­20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Bereits seit 1996 analysiert die AMC-Studie „Die Assekuranz im Internet“ die Websites der deutschen Versicherer.

 

12 Versicherer wurden in der aktuellen 23. Auflage als TOP bewertet. Ein relativ kleines Feld, gemessen an 126 analysierten Versicherer-Websites. Was haben die Leuchttürme der Branche in Sachen digitale Kommunikation zu bieten? Und was machen junge Digitalversicherer anders?

Knapp 10 Prozent der Versicherer-Websites erreichen über 90 Prozent der angesetzten Studienkriterien – und zählen damit zu den TOP-Websites. Ganz klar ist, dass eine Versicherer-Website für ihre Nutzer bzw. Kunden gemacht sein sollte. Darauf setzt wie gewohnt auch die 23. Auflage der AMC-Studie “Die Assekuranz im Internet” einen deutlichen Fokus. Dank Digitalisierung muss eine persönliche Beratung nicht mehr zwangsläufig auf dem heimischen Sofa stattfinden. Wie überzeugend gelingt denn nun die direkte – sprich digitale Kommunikation – mit den Nutzern? Und was machen „echte“ Digitalversicherer anders?

Digitale Kommunikation – die Basics

Fangen wir bei einer grundsätzlichen Frage an, nämlich, ob die Websites der Versicherer überall da eine gute Figur machen, wo Nutzer darauf zugreifen möchten: Responsivität ist ein entscheidendes Merkmal für moderne Websites. Unter den Versicherern bieten aktuell beachtliche 87 Prozent eine responsive Website. Damit ist bereits das Gros der Versicherer-Websites für sämtliche Endgeräte ihrer Nutzer vollständig optimiert.

Apropos Nutzer. Die bewegen sich bekanntlich nicht mehr nur auf Unternehmens-Webseiten. Daher ist für die Qualität der digitalen Kommunikation auch entscheidend, ob die Versicherer eine gelungene Verknüpfung mit sozialen Kanälen über ihre Website sicherstellen. Damit transportieren sie ihre Botschaften dorthin, wo die Nutzer sind. Wie gut also sind die Websites der Versicherer mit Facebook, Twitter, Xing, YouTube – und neuerdings auch Instagram – verknüpft? In der 23. Auflage stellen 74 Prozent eine solche Verknüpfung über die bekannten Social-Icons her. Keine der TOP-Websites verzichtet darauf.

Direkt und bequem: Der Chat

Sind diese grundsätzlichen Dinge zufriedenstellend erledigt, richtet sich der Studienblick auch darauf, wie direkt die Kommunikation mit ihren Nutzern aufgesetzt ist. Neben klassischen Formaten wie Hotline oder eMail-Formularen spielt der Chat eine wesentliche Rolle. 28 Prozent der Versicherer-Websites bieten ihren Kunden einen Chat an. Das ist gut – auf der anderen Seite heißt dies jedoch auch, dass rund 70 Prozent der Versicherer auf eine Chat-Option verzichten und damit sicherlich weit hinter den Gewohnheiten und Bedürfnissen ihrer Nutzer zurückbleiben. Schließlich haben sich affine Internet-Nutzer längst daran gewöhnt, dass eine Chat-Kommunikation schnell und bequem einen qualifizierten Austausch ermöglicht.

Neu im Spiel: Der Chatbot

Etwa 8 Prozent der Versicherer haben einen Chatbot auf ihrer Website im Dienst. Solche Chatbots heißen Anna (wie bei der Versicherungskammer Bayern) oder Melanie (wie bei der Hannoverschen). Das männliche Pendant „Alfred“ findet sich bei der ERGO. Die ARAG Assistentin bleibt zwar namenlos, ist deswegen aber sicher nicht weniger hilfreich. Chatbots unterstützen Nutzer maßgeblich bei allgemeinen und häufigen Fragen und sorgen für eine elegante und effiziente Übergabe in die persönliche Betreuung.

Im Portrait: Digitale Versicherer

Ergänzend wirft die 23. Auflage der AMC-Studie einen Blick auf neue Player der Branche. Dabei zeigt sie auf, dass diese einiges anders machen – und spürbar frischer rüberkommen als mancher der etablierten Player. Was also machen ONE, Lemonade, Ottonova und NeoDigital anders?

Die „jungen Wilden“ treten mit hehren Ambitionen an. Sie wollen das Versichern einfacher und bequemer machen ohne viel Tamtam. Dabei rücken digitale Abläufe, die schlank und schnell sind, in den Fokus. „Online & digital statt Papierkram“ heißt es da zum Beispiel bei NeoDigital, „Alles im Nu“ bei Lemonade und „Kein Blabla“ bei ONE.

Das Smartphone ist klar das Medium der Wahl. Ausgeklügelte Apps machen das Versichern übers Smartphone praktikabel und smart. Das Thema Versicherung rückt damit ganz klar in die moderne Lebenswelt interessanter Zielgruppen. Passgenauigkeit, Transparenz und Fairness – hehre Ambitionen gut verpackt in eine warme und persönliche Ansprache mit viel Bild und Video. Das sind die Eckpfeiler der jungen Wilden, die es sehr gut verstanden haben Kundenschnittstellen dank Digitalisierung optimal zu gestalten. Es lohnt sich also – nicht nur für traditionelle Versicherer – sich das einmal genauer anzuschauen.

„Auch wenn die „alten Hasen“ der Branche nicht ganz so frisch rüberkommen, wie die jungen Wilden, so haben sie dennoch spürbar ihre digitalen Kontaktoptionen auf der Website optimiert und erweitert. So beobachteten wir beispielweise eine Ausweitung auf Live-Chat, Video-Chat und WhatsApp. Einige beachtliche Chatbots sind bereits im Einsatz und sorgen für frischen Wind,” resümiert Studienleiterin Désirée Schubert.

Über die Studie:

126 Websites wurden zwischen September und Oktober 2019 einer intensiven Analyse unterzogen. Insgesamt werden folgende sieben Hauptbereiche mit rund 90 Unterkriterien pro Website abgeprüft: 1) Unternehmenspräsentation, 2) Kontakt & Dialog, 3) Leistungsspektrum, 4) Beratungsleistung, 5) Vertrieb, 6) Service und 7) User Experience. In der AMC-Studie werden die qualitativen Unterschiede und die Highlights der einzelnen TOP-Websites detailliert beschrieben.

Die TOP-Websites 2019* (in alphabetischer Reihenfolge):

Allianz Versicherung

ARAG Versicherungen

AXA Versicherungen

Barmenia Versicherungen

CosmosDirekt

DEVK Versicherungen

ERGO Versicherung

Hannoversche

HUK-Coburg Versicherungen

Sparkassenversicherung

Versicherungskammer Bayern

Zurich Versicherung

*Die Studie gibt es auch als Online-Format, sodass außerhalb der regulären Bewertungszeiträume Neubewertungen hinzukommen können. In einem solchen Fall ist im März 2020 die Union Krankenversicherung (www.ukv.de) in die Top-Riege der Versicherungs-Websites hinzugestoßen.

Die Studie “Die Assekuranz im Internet” kann zu einem Preis von 1.290,- Euro zzgl. 19% MwSt. als Unternehmenslizenz (PDF-Version) bestellt werden. Mehr zur Studie und zur Bestellung: www.amc-forum.de/?webcode=2185

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMC Finanzmarkt GmbH, Lützowstraße 35, 40476 Düsseldorf, Tel. +49 221 – 99 78 68 0, Fax +49 221 – 99 78 68 20, www.amc-forum.de

Canada Life deklariert mit 1,9% den geglätteten Wertzuwachs für alle fondsgebundenen Rentenversicherungen mit UWP-Garantien. Der Garantiewert gilt ab dem 1. April 2020 für ein Jahr.

 

Canada Life hat den geglätteten Wertzuwachs für Rentenversicherungen mit Garantien nach dem Unitised-With-Profits-(UWP) Prinzip auf 1,9% festgelegt. Dieser gilt ab dem 1. April 2020 für ein Jahr. Der geglättete Wertzuwachs wird jährlich von Canada Life deklariert. Dieses Sicherungsinstrument garantiert den Kunden des Lebensversicherers zum Rentenbeginn einen Mindestwertzuwachs für das Fondsvermögen ihrer Policen. Die Glättung fängt schwierige Börsenzeiten für Versicherte nicht nur verlustfrei, sondern mit einer positiven Mindestwertentwicklung ab. Liegt die tatsächliche Wertentwicklung des Unitised-With-Profits-(UWP) Fonds über der geglätteten, so erhalten Kunden zum Ablauf den tatsächlichen Wert ihrer Fondsanteile. Der UWP-Fonds ist Bestandteil der GENERATION-Tarife und steht in allen Schichten der Altersvorsorge zur Verfügung.

Wertentwicklung Unitised-With-Profits- (UWP) Fonds

Tatsächliche Wertentwicklung  5,4% p.a.

Wertentwicklung geglättet (Garantiewert)   2,7% p.a.

Wertentwicklungen seit Auflegung des Fonds am 31.01.2004, Stand 29.02.2020

Langfristig gute Wertentwicklungen bei UWP-Policen

Die langfristige Wertentwicklung des UWP-Fonds hat sich als robust erwiesen. Seit seiner Auflegung am 31. Januar 2004 hat der Fonds zum 29. Februar 2020 eine Rendite von 5,4% p.a. erzielt. Der über die Glättung erreichte Garantiewert für diesen Zeitraum beträgt 2,7% p.a.

„Mit einem attraktiven geglätteten Wertzuwachs von 1,9% bieten wir unseren Kunden auch für die nächsten zwölf Monate eine starke Garantie – egal, wie sich die Börsen entwickeln. Unser UWP-Fonds hat sich beim langfristen Sparen für die Altersvorsorge bewährt – in puncto Rendite und in puncto Sicherheit!“, erklärt Markus Drews, Hauptbevollmächtigter des Versicherers in Deutschland.

 

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Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D-­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de

Staatliche Förderung bei Riester- und Rürup-Renten ohne Nachhaltigkeit

 

Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge bewegt zunehmend die Verbraucher*innen. Daher hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) prüfen lassen, wie sich Nachhaltigkeit mit Angeboten deutscher Lebensversicherer verträgt. Prof. Dr. Karl Michael Ortmann, Versicherungsmathematiker und Professor für Mathematik an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, kommt zu einem vernichtenden Ergebnis. Demnach kann die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und Aspekte der Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien) in den Vorsorgeprodukten Deutscher Lebensversicherer grundsätzlich nicht erfolgen. „Nur, wenn die gesamte Kapitalanlage bis zum letzten Cent nachhaltig ist, dann kann von einer nachhaltigen Riester- oder Rürup-Rente gesprochen werden“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, das Ergebnis. „Ist bei einem Lebensversicherer bereits ein kleiner Teil des Kapitalstocks vergiftet, d. h. nicht nachhaltig, gilt dies folgerichtig für sämtliche Altersvorsorgeverträge des Unternehmens“, so Prof. Ortmann.

Die Krux dabei ist die strenge Anlagepolitik, die Unternehmen einhalten müssten, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit nachkommen wollten. Die gesamte Kapitalanlage muss den gegebenen Anforderungen der Nachhaltigkeit genügen. „Die Kapitalanlagepolitik eines Lebensversicherungsunternehmens muss vollkommen sein, um den Anspruch an Nachhaltigkeit wahrhaftig zu erfüllen“, so Prof. Ortmann. „Einzige Ausnahme wären theoretisch Lebensversicherer, die ausschließlich nach ESG-Kriterien anlegen. Ein solches Unternehmen gibt es aber nicht.“

Konsequent fordert der BdV im Rahmen des neu vorgestellten Konzepts der Basisdepot-Vorsorge, dass Verbraucher*innen gesondert über ESG-Kriterien informiert werden sollen. Wenn in der staatlich geförderten Altersvorsorge Steuermittel investiert werden, sollten Vorsorgende erfahren können, aus welchen Quellen die Rendite herrührt. „Versicherte sollen erkennen können, ob sie von Kohlekraft, Streubomben oder Kinderarbeit profitieren – oder aber stattdessen auf nachhaltige Altersvorsorge setzen“, so Kleinlein.

Der BdV fordert daher eine transparente Ausweisung nachhaltiger Kapitalanlagen. Knackpunkt ist, wie Nachhaltigkeit definiert werden soll. „Wir begrüßen und unterstützen EU darin, eine einheitliche Taxonomie der ESG-Kriterien festzulegen. Sie schafft Klarheit und verhindert Etikettenschwindel – no green washing, no green bubbles.“

 

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Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Lediglich 34 Prozent der selbständigen Online-Händler in Deutschland sind davon überzeugt, gegen die beruflichen Risiken ihrer selbständigen Tätigkeit ausreichend versichert zu sein.

 

Zum Vergleich: Unter den klassischen Einzelhändlern fühlen sich immerhin 63 Prozent gut abgesichert. Das sind Ergebnisse der Studie “Fokus Selbständigkeit”. Die mailo Versicherung AG hat dafür mehr als 900 Freiberufler und Selbständige befragt.

“Der Geschäftsbetrieb im Internet wird vor allem von Cyber-Kriminellen bedroht. Die E-Commerce-Spezialisten sind sich dieser Gefahr bewusst. Jetzt steht die Versicherungswirtschaft in der Pflicht, maßgeschneiderte Produkte für den Ernstfall im digitalen Kaufhaus bereitzustellen”, hat Armin Molla, Vorstand der mailo Versicherung AG, erkannt. Mit dem boomenden Online-Handel rückten stetig neue Händler/Anbieter nach, die vor allem in der Frühphase häufig weder über die Erfahrung noch über die Finanzstärke verfügten, um spezialisierte Policen abzuschließen. “Gefragt sind deshalb einfache und leistungsstarke Produkte, die Online-Händler schnell und komfortabel im Internet abschließen können”, so Molla.

In anderen Branchen fühlen sich die Selbständigen in Deutschland besser abgesichert. So geben zum Beispiel 70 Prozent der freien Unternehmensberater an, sie seien ausreichend gegen berufliche Risiken versichert. “Auch Restaurants und Bürobetriebe sichern sich laut unserer Studie besser ab. Dennoch muss auch hier noch ein größeres Bewusstsein geschaffen werden”, erläutert Molla. Der mailo-Vorstand mahnt, dass angesichts der möglichen Folgeschäden im Ernstfall auch die von gut jedem dritten Befragten als Absicherung ins Feld geführten finanziellen Rücklagen viel schneller ausgeschöpft sein könnten als erwartet.

Weit verbreitete Angst vor Cyber-Kriminellen

Immerhin sieben von zehn Selbständigen wissen um das Risiko und verhalten sich deshalb “vorausschauend”, um nicht Opfer von Kriminellen, Umweltkatastrophen oder eigener Nachlässigkeit zu werden. Als größte Gefahr über alle Branchen hinweg wird Cyber-Kriminalität genannt, jeder Dritte hat Angst vor Hackerangriffen, Datenklau oder Virenbefall. Trotzdem schlossen bislang erst 7 Prozent der Selbständigen eine Cyber-Versicherung ab.

Aber auch Abmahnungen und unberechtigte Ansprüche Dritter sorgen bei vielen der Befragten für Nervosität. Am wenigsten Angst haben die Selbständigen vor Schäden an der Büroeinrichtung oder ihren Waren.

“Leider sind viele Versicherungen noch auf klassische Gefahrenquellen wie Diebstahl ausgerichtet”, sagt Molla. Dies reflektiere aber nicht ausreichend genug die eigentliche Risikolage der neuen Berufe. Moderne Wissensarbeiter seien immer stärker in die digitale Welt eingebunden. Dies müsse sich endlich auch in den Versicherungsangeboten für Selbständige und Freiberufler widerspiegeln.

 

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mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Um sich gegen Ausfälle durch das Coronavirus abzusichern, suchen Unternehmen derzeit verstärkt nach Versicherungsschutz.

 

Eine entsprechende Versicherungspolice der Munich Re, die vorübergehende Standortschließungen oder die Absage von Veranstaltungen in Folge der Epidemie abdeckt, sei “stark nachgefragt”, sagte ein Sprecher des Rückversicherers dem Tagesspiegel (Montagausgabe).

Online unter: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/versicherungen-gegen-das-coronavirus-unternehmen-wollen-jetzt-seuchenpolicen-abschliessen/25644728.html

 

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Verlag Der Tagesspiegel GmbH, Askanischer Platz 3, 10963 Berlin, Tel: (030) 29021 0, www.tagesspiegel.de

Der Wert der Pensionsverpflichtungen der DAX 30-Unternehmen ist im Jahr 2019 von 365,3 Mrd. Euro auf etwa 409 Mrd. Euro gestiegen.

 

Im gleichen Zeitraum stieg das Pensionsvermögen im IFRS-Abschluss von 245,6 Mrd. Euro auf etwa 274 Mrd. Euro. Der Deckungsgrad der Pensionsverpflichtungen liegt wie im Vorjahr bei etwa 67 Prozent. Die Auswirkungen des Coronavirus führen jedoch zu erheblichen Belastungen im gerade begonnenen Geschäftsjahr 2020. Die Verpflichtungen erreichen neue Rekordhöhen, während das Vermögen an Wert verloren hat. Dies sind die Ergebnisse einer Hochrechnung und Schätzung des Beratungsunternehmens Mercer auf Basis der bereits veröffentlichten Geschäftsberichte der DAX 30-Unternehmen sowie aktueller Kapitalmarktinformationen.

Pensionsverpflichtungen steigen aufgrund des weiter gesunkenen Rechnungszinses

Die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen wird vor allem durch die Zinsentwicklung belastet. Der Rechnungszins nach der Mercer Yield Curve, einem Verfahren zur Herleitung des Rechnungszinssatzes nach IAS 19, ist im Jahr 2019 für eine Duration von 15 Jahren von etwa 2,0 auf etwa 1,3 Prozent und für eine Duration von 20 Jahren von circa 2,2 auf ca. 1,5 Prozent deutlich gesunken. Siemens und Infineon mit Bilanzstichtag 30.09.2019 mussten den Rechnungszins zur Zeit des Jahrestiefs festlegen und lagen beide sogar unter einem Prozent. Aber auch beim Bilanzstichtag 31.12.2019 haben mehrere Unternehmen einen Zins von einem Prozent, in einem Fall sogar darunter, festgesetzt.

Rechnet man die Erkenntnisse aus den bereits veröffentlichten Geschäftsberichten auf alle Unternehmen im DAX 30 hoch, so kommt man zu einem neuen Höchststand von etwa 409 Mrd. Euro – gegenüber 365,3 Mrd. Euro im Vorjahr.

“Damit ist das Ende der Fahnenstange leider noch nicht erreicht. Allein die Marktentwicklungen aufgrund des Coronavirus seit Anfang des Jahres haben das Zinsniveau mittlerweile um bis zu 0,4 Prozentpunkte sinken lassen. Sofern sich diese Entwicklung nicht wieder entspannt, würde das im Verpflichtungsvolumen weitere 25 Mrd. Euro bedeuten”, erläutert Thomas Hagemann, Chefaktuar von Mercer Deutschland.

Zu beachten ist, dass es sich bei dem Anstieg der Pensionsverpflichtungen zunächst nur um eine rein bilanzielle Bewertung handelt. Die Verpflichtungen selbst sind in der Regel nicht zinsabhängig, das heißt, die späteren Versorgungszahlungen werden durch die Zinsentwicklung grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Die bilanziellen Effekte aus der Zinsänderung werden zudem erfolgsneutral erfasst, belasten also nicht das Unternehmensergebnis.

Alle anderen Ursachen für die Entwicklung der Verpflichtungswerte sind nahezu unbedeutend. Veränderungen in der Zusammensetzung des DAX 30 führten zu einem Anstieg der Verpflichtungswerte um etwa 2,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2019 hat Thyssen Krupp den DAX 30 verlassen, MTU Aero Engines wurde neu aufgenommen und Innogy war im Vorjahr vorübergehend nicht in den Zahlen enthalten. Im letzten Jahr hatte RWE das gesamte Innogy-Geschäft als “zur Veräußerung bestimmt” dargestellt, so dass Innogy in den Vorjahreszahlen der Pensionsverpflichtungen nicht mehr enthalten war. In diesem Jahr wird Innogy allerdings bei E.ON konsolidiert, sodass die Zahlen nun wieder berücksichtigt werden.

Positives Aktienjahr 2019 führt zu einem vorübergehenden Hoch des Pensionsvermögens

“Mit Blick auf die Kapitalmärkte war 2019 zwar ein turbulentes, aber insgesamt positives Jahr. Beinahe alle Anlageklassen haben eine wechselhafte Entwicklung durchgemacht, sowohl in positiver als auch zeitweise in negativer Hinsicht”, erklärt Jeffrey Dissmann, Leiter Investment Consulting in Deutschland bei Mercer. “Die globalen Aktienmärkte legten am Ende zweistellige Wachstumsraten hin. Dies ist eine Entwicklung, die auf die Lockerung der Geldpolitik sowohl der Europäischen Zentralbank (EZB) als auch der US Federal Reserve zurückgeführt werden kann. Der schwelende Handelskonflikt zwischen den USA und China hatte jedoch einen kontraproduktiven Effekt auf die Entwicklung der Kapitalmärkte.”

Insgesamt überwogen in 2019 allerdings die positiven Trends. Europäische Aktien generierten Renditen von über 25 Prozent und nordamerikanische Aktien sogar etwa 30 Prozent für Investoren. Zusätzlich lieferten auch die sogenannten Schwellenländer 2019 einen positiven Renditebeitrag von knapp über 20 Prozent. Auch die festverzinslichen Wertpapiere rentierten positiv. Diese positiven Entwicklungen zeigen sich auch in dem signifikanten Anstieg des Pensionsvermögens der DAX-30-Unternehmen auf etwa 274 Mrd. Euro – gegenüber 245,6 Mrd. Euro im Vorjahr.

“Durch die turbulenten Entwicklungen der Märkte seit Beginn des Jahres ist diese positive Entwicklung aber teilweise wieder zurückgenommen. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2020 erwarten wir, dass die Pensionsvermögen bereits über 20 Mrd. Euro verloren haben”, kommentiert Dissmann.

Die weiteren Gründe für Veränderungen des Pensionsvermögens sind auch hier eher unbedeutend. Durch die geänderte Zusammensetzung des DAX 30 und die erneute Berücksichtigung von Innogy stieg das Pensionsvermögen im Jahr 2019 um etwa 5,5 Mrd. Euro an.

Zu beachten ist, dass es in Deutschland keine Pflicht gibt, Pensionsvermögen zu bilden. Aufgrund der gesetzlichen Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein besteht auch keine Notwendigkeit, die Versorgungsberechtigten über Pensionsvermögen abzusichern. Die Bildung von Pensionsvermögen geschieht also auf rein freiwilliger Basis. Dennoch entscheiden sich immer mehr Unternehmen für die Ausfinanzierung und damit für die Bildung von eigenem Pensionsvermögen. Innerhalb des DAX 30 findet sich die ganze Spanne von 0 Prozent bis fast 100 Prozent Ausfinanzierung.

Der Coronavirus wird die weitere Entwicklung dominieren

Seit dem Ausbruch des Coronavirus sind die Märkte in Aufregung. Die Ungewissheit der weiteren Entwicklung kann dazu führen, dass das Zinsniveau und die Aktienkurse weiter sinken. “In jedem Fall ist mit hoher Volatilität zu rechnen. Daher bleibt es empfehlenswert, modernere Zusageformen ohne Garantien – insbesondere Zinsgarantien – zu wählen”, erklärt Hagemann. “Allerdings könnte gerade die aktuelle Entwicklung dazu führen, dass die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten reinen Beitragszusagen von den Gewerkschaften nicht angenommen werden und diese wichtige Chance vertan wird”, so Hagemann.

Die Aktienmärkte haben sich in 2019 sehr positiv entwickelt. Unklar ist, wie die Entwicklung im Jahr 2020 weitergeht. “Der Coronavirus hat in kurzer Zeit sehr viel Aufregung in die Märkte gebracht. Hinzu kommen die anstehenden Wahlen in den USA zum Jahresende, die internationalen Handelskonflikte sowie der Nahost-Konflikt. All dies lässt ein turbulentes Jahr 2020 erwarten. Es gilt, die Wertpapierportfolien so anzupassen, dass Ausfälle möglichst minimiert werden können”, betont Dissmann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Mercer Deutschland GmbH, Platz der Einheit 1, 60327 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 689778 552, www.mercer.de

Prämieneinnahmen steigen um 6,7 %

 

Die Brutto-Prämieneinnahmen aus dem Versicherungsgeschäft von Atradius stiegen 2019 um 6,7 % (bei konstanten Wechselkursen um 6,1 %) auf 1.759,5 Mio. Euro (2018: 1.648,5 Mio. Euro). Der Anstieg der Einnahmen aus Kreditversicherung war in fast allen Regionen stabil und nachhaltig, dabei zeigen die Regionen Asien, Großbritannien und Irland, Nord- und Zentraleuropa, Nordamerika sowie die Geschäftssparte für multinationale Kunden (Global) die stärksten Wachstumsraten.

Schäden

Atradius erreichte 2019 eine solide Brutto-Schadenquote von 42,8%, was insbesondere auf weniger Großschäden im Vergleich zu 2018 zurückzuführen ist.

Kosten

Die Brutto-Kostenquote stieg 2019 moderat auf 35,9 % von 35,5% in 2018. Dieser Anstieg resultiert aus umfangreichen Investitionen in Innovationen und technologische Entwicklungen, die darauf abzielen, die betriebliche Effizienz und die Kundenorientierung weiter zu verbessern.

Versicherungs- und Service-Ergebnis

Das Netto-Versicherungs- und Service-Ergebnis von Atradius verbesserte sich um 21,3 % auf 325,4 Millionen Euro nach 268,3 Millionen Euro in 2018.

Anlageergebnis

In einem schwierigen Umfeld mit niedrigen oder negativen Zinssätzen und volatilen Aktienmärkten erwirtschaftete das umsichtige Anlageportfolio von Atradius ein Ergebnis von 25,9 Mio. Euro.

Ergebnis nach Steuern

Das Ergebnis nach Steuern stieg von 202,7 Millionen Euro um 12,4 % auf 227,7 Millionen Euro. Dies spiegelt das hervorragende Versicherungsergebnis des Jahres wider, das von einem starken Umsatzwachstum und einer soliden Schadenquote getragen wird.

Solvency-II-Quote

Unterstützt durch profitables Wachstum des Geschäftes und stabile Anlagerenditen übertraf die Atradius Solvabilitätsquote Ende 2019 erneut 200 % (Vorbehaltlich des Abschlusses des Auditverfahrens)

Ausblick

Es wird erwartet, dass das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr moderater ausfallen wird, da die handelspolitischen Spannungen bestehen bleiben und den Welthandel sowie die Wirtschaftstätigkeit belasten. Das Wachstum in der Eurozone wird verhalten sein. Auch das Wachstum in den USA wird voraussichtlich moderater ausfallen. Trotz der Verlangsamung des Wachstums in China wird Asien weiterhin der Motor des globalen Wachstums sein. Eine allgemeine Verschlechterung der Insolvenzaussichten, insbesondere in Großbritannien und in den Schwellenländern, dürfte die Nachfrage nach Atradius-Produkten und -Dienstleistungen weiter verstärken.

David Capdevila, CEO von Atradius, kommentiert: „2019 war ein Jahr voller Unsicherheiten für den internationalen Handel. Die Geschäftstätigkeiten haben jedoch weiter zugenommen. In diesem Umfeld ist die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen erneut angestiegen. Für 2020 erwarten wir eine ähnliche Entwicklung. Wir gehen von einem verhaltenen, weltweiten BIP-Wachstum bei gleichzeitiger Zunahme der Insolvenzen aus. Beide Faktoren schaffen ein günstiges Umfeld für das kontinuierliche Wachstum unserer Einnahmen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Opladener Straße 14, 50679 Köln,Tel: +49 221 2044-4000, www.atradius.de

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

 

Von Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel eins – die Checkliste: Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa.

Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel zwei – der Vertretungsplan: In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel drei – die virtuelle Firma: Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel vier – flexible Arbeitsplätze: Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel fünf – der Notfallkoffer: Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Regel sechs – die Versicherung: Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert.

Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel sieben – kluge Klauseln: Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel acht – Vater Staat: Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“ Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis” zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

 

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82 Prozent der deutschen IT-Dienstleister geben im Hiscox IT-Versicherungsindex 2019 an, eine IT-Berufshaftpflicht zu besitzen (2018: 77%).

 

Diese Versicherung hält ihnen den Rücken frei, wenn etwa wegen eines Versehens oder einer verspäteten Leistungserbringung Schadenersatzforderungen durch den Kunden gestellt werden.

Marc Thamm, Underwriting Manager Technology, Media & Communications bei Hiscox, kommentiert: „Projektverzögerungen, Betriebsausfälle oder Programmierfehler stellen reale Gefahren für IT-Dienstleister dar. Für eine erfolgreiche Digitalisierung müssen alle beteiligten Parteien darauf vertrauen können, auch ausreichend gegen digitale Risiken abgesichert zu sein. Die Ergebnisse zeigen, dass IT-Versicherungen als elementarer Versicherungsschutz im Bewusstsein der Branche angekommen sind.“

Für den repräsentativen Hiscox IT-Versicherungsindex 2019 befragte das Marktforschungsinstitut Bitkom Research im Auftrag von Hiscox 305 IT-Verantwortliche von IT-Dienstleistungs-Unternehmen bis 499 Mitarbeiter bzw. 50 Mio. Euro Umsatz in Deutschland zu ihren Erfahrungen mit IT-Versicherungen.

 

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HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Mehr Flexibilität bei Auszahlung und Rückdeckungsversicherung

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat es gerade erst wieder bestätigt: Hinsichtlich des Zinstiefs im Euroraum ist vorerst keine Änderung in Sicht. Damit bleiben die steigenden Rückstellungen für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen weiterhin ein Dauerthema. Eine liquiditätsschonende Lösung ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Seit 2017 bietet die ERGO Pensionsfonds AG hierfür den Longial PensionsPlan an. Mit neuen, sofort verfügbaren Produktfeatures werden Kapitalzahlungen sowie die Integration von Rückdeckungsversicherungen künftig noch flexibler.

Flexibilität in der Auszahlung

Kapitalleistungen können auf Wunsch des Versorgungsberechtigten nun auch auf bis zu 12 gleich hohe Jahresraten verteilt ausgezahlt werden. Für Arbeitgeber heißt das: Zusätzliche Versorgungszusagen, die heute noch Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) belasten, sind auslagerbar.

Flexibilität bei der Rückdeckungsversicherung

  • Rückdeckungsversicherungen, beispielsweise für Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer, können jetzt beitragspflichtig fortgeführt werden. Dem Unternehmen bleibt so der Versicherungsschutz für vorzeitige Leistungsfälle wie Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten.
  • Ab sofort ist ein Versicherungsnehmerwechsel möglich. Der Pensionsfonds wird dann Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung.
  • Unternehmen können jetzt bei Rentenbeginn zwischen zwei Optionen wählen, ob aus der eingebrachten Rückdeckungsversicherung eine einmalige Kapitalleistung oder die lebenslang laufende Rentenleistung an den Pensionsfonds fließen soll.

„Der Longial PensionsPlan zeichnet sich durch Kostensensibilität, Transparenz und Flexibilität aus. Die aktuelle Weiterentwicklung ermöglicht es sowohl Unternehmen als auch Beratern und Vermittlern, individuelle Lösungen für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen vorzunehmen – ob im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, eines -verkaufs oder zur Entlastung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“, fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, zusammen.

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de