Damit die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt wird, steht Deutschland aktuell still.

 

Kitas und Schulen sind geschlossen, es wird empfohlen zu Hause zu bleiben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zu mehr Solidarität und Zusammenhalt aufgerufen. Die Basler Versicherungen setzen gemeinsam mit dem Kooperationspartner KASKO ein positives Signal mit ihrer Initiative für Kinder.

Die Schließung der Kitas und Schulen stellt für alle Familien in der jetzigen Situation eine große Herausforderung dar. Kinder und Eltern müssen zu Hause bleiben, aber der Bewegungsdrang der Kleinen ist umso größer, wenn sie sich nicht wie gewohnt im Sportverein oder beim Spielen austoben dürfen. Da kommt man auf die unmöglichsten Gedanken beim Toben und Auspowern in den eigenen vier Wänden oder im Garten und viel zu schnell ist ein Unfall passiert. In der Kita und Schule wären die Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, im privaten Haushalt greift diese leider nicht.

Die Basler Versicherungen unterstützen in diesen schwierigen Zeiten ihre Kunden mit einer Kinder-Unfallversicherung, die beitragsfrei abgeschlossen werden kann. Das geht ganz schnell und einfach online über eine speziell dafür entwickelte Landingpage. Mit wenigen Klicks können Eltern für ihre Kinder einen soliden Schutz erhalten – eine Erleichterung für den Alltag.

Gemeinsam mit dem bekannten InsurTech Unternehmen KASKO haben die Basler Versicherungen es in kürzester Zeit ermöglicht, ihren Kunden eine einfache technische Lösung zu bieten, um den kostenfreien Unfall-Zusatzschutz für ihre Kinder zu beantragen.

Natürlich steht die Gesundheit im Vordergrund und für den Fall, dass unseren kleinen Mitbürgern doch mal ein Unfall passiert, sind diese optimal geschützt. Versichert sind je Kind 20.000 EUR Invaliditätsleistung mit einer Progression von 350 Prozent – das ergibt eine Maximalabsicherung von 70.000 EUR im Schadenfall. Ein spezielles Trostpflaster in Höhe von 50,- EUR erhält das Kind bei einem stationärem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall oder aufgrund einer Neuinfektion mit dem Corona-Virus Covid-19.

Die Bundesregierung hat aufgefordert, ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhaltes zu setzen. Genau da möchten Basler und KASKO mit ihrer Gratis-Unfall-Initiative gemeinsam anknüpfen – basler.kaskointegrations.com !

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe steht in der Corona-Krise dem Handwerk als jahrzehntelanger, verlässlicher Partner weiterhin zur Seite.

 

Im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung hat der Münchener Handwerksversicherer seine treuen Kunden nicht enttäuscht. Denn er hat teilweise sechsstellige Summen bereits ausgezahlt und so einen aktiven Beitrag zur Rettung von Existenzen im Handwerk geleistet. Insbesondere im Bäcker- und Metzgergewerk sind die Betriebe betroffen, die sich jetzt auf den Traditionsversicherer verlassen können.

“Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die aktuell schwierige Situation unserer Kunden, die wir jetzt nicht hängen lassen”, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. “Wir stehen zu unseren Verträgen, die unsere Kunden mit uns abgeschlossen haben und halten unser Leistungsversprechen ein. Von Beginn an war es für uns selbstverständlich, Corona im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung als versichert anzusehen. Wir leisten unbürokratisch und schnell. Das verstehen wir unter dem Solidarprinzip in der Versicherungswirtschaft.”

Der Münchener Verein stellt das Coronavirus “2019-nCoV” den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich. Als Basis gilt die Verordnung vom 01.02.2020 durch den Bundesminister für Gesundheit zur Erweiterung der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Somit sind behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus in der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung des Münchener Verein mitversichert.

“Unsere Bestandskunden können sich auf uns verlassen”, unterstreicht Dr. Reitzler. “Das Coronavirus ist im Deckungsumfang der bestehenden gewerblichen Betriebsschließungsversicherung enthalten.”

Der Münchener Verein hilft dem Handwerk zusätzlich mit weiteren Maßnahmen und Aktionen. Handwerker erhalten bei den Außendienstpartnern ein Informationsblatt mit Fragen und Fakten zum Hilfspaket der Bundesregierung, finanziellen Hilfen wie Krediten und Bankbürgschaften, Regeln zur Kurzarbeit, Insolvenz sowie Rechte und Pflichten für Arbeitgeber. Dieses Informationsblatt wurde auch den handwerklichen Versorgungswerken zur Verfügung gestellt.

“Für Ausnahmesituationen hatten wir uns bereits früher vorbereitet, um unseren Kunden und Vertriebspartnern weiterhin den gewohnten Service anbieten zu können, beispielsweise durch die Einrichtung von Home-Office Plätzen”, hebt Dr. Reitzler hervor. “80 Prozent unserer Mitarbeiter befinden sich derzeit im Homeoffice. Unsere Kunden können davon ausgehen, dass unser jährlich ausgezeichneter Service jetzt und in Zukunft funktioniert, auch wenn wir diesen aufgrund der Gegebenheiten unternehmensintern ein Stück weit verändert umsetzen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe, Pettenkoferstr. 19, 80336 München, Tel: 089/51 52 1154, www.muenchener-verein.de

Die Nürnberger Versicherung beteiligt sich an der gemeinsamen Lösung beim Thema Betriebsschließungsversicherung (BSV).

 

Sie unterzeichnete die Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem Hotel- und Gaststättenverband Bayern (DEHOGA), der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sowie den Versicherern.

Der fränkische Konzern war von Anfang an Befürworter einer solche Einigung: Sie hilft auch den Versicherten, die sonst womöglich leer ausgegangen wären. Nürnberger-Vorstand Peter Meier: “Diese Lösung zeigt, dass unsere Branche ein verlässlicher und lösungsorientierter Partner ist.”

Die Bayerische Staatsregierung und die Verbandsvertreter hatten bei den Gesprächen erhebliche Rechtsunsicherheiten erkannt, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Betriebsschließung aus generalpräventiven Gründen. Mit der vereinbarten Lösung können langwierige juristische Auseinandersetzungen vermieden und betroffenen Kunden in dieser schwierigen Zeit schnell geholfen werden.

So sieht die vereinbarte Lösung aus

Durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen reduziert sich der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens aus der Hotel- und Gaststättenbranche um durchschnittlich rund 70 Prozent. Vom Rest übernehmen die Versicherer ungefähr die Hälfte – und damit bis zu 15 Prozent der in den Tarifen vereinbarten Tagessätzen.

Peter Meier: “Die Vereinbarung wurde zunächst nur für Bayern getroffen. Wir erwarten aber, dass sie bundesweite Signalwirkung hat. Deshalb bietet die Nürnberger ihren Kunden aus der Hotel- und Gaststättenbranche diese Lösung jetzt schon in ganz Deutschland an.”

Meier geht davon aus, dass die Nürnberger in zweistelliger Millionenhöhe leisten wird.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf der Basis einer sicheren und leistungsfähigen Telematikinfrastruktur von herausragender Bedeutung. Damit wird eHealth zu einem wichtigen Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland, die für alle Versicherten offenstehen muss.

 

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beteiligt sich daher ab heute neben dem GKV-Spitzenverband wieder an der für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlichen gematik GmbH. Dazu hat der GKV-Spitzenverband mit Wirkung vom 3. April 2020 2,45 Prozent der gematik-Geschäftsanteile an den PKV-Verband übertragen, der GKV-Spitzenverband behält 22,05 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit hält unverändert 51 Prozent der Anteile, die weiteren 24,5 Prozent verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apothekerverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung).

GKV-Spitzenverband und PKV-Verband wollen in fairer Partnerschaft und Kostenbeteiligung beim Aufbau weiterer Anwendungen der TI zusammenwirken, um die von der gematik entwickelten Funktionen für alle gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. So soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungserbringer mit einer einheitlichen digitalen Infrastruktur gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen versorgen können. Dazu müssen die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens sicher an die TI angebunden werden. Die Beteiligung der Leistungserbringer gegenüber allen Versicherten, die dies wünschen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Mitwirkung der PKV.

GKV-Spitzenverband und PKV-Verband freuen sich auf die Zusammenarbeit in der gematik und sind entschlossen, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und den anderen Gesellschaftern die Nutzung von eHealth zugunsten aller Versicherten in Deutschland voranzutreiben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de

Zum 4. Juli 2020 wird sich der langjährige Vorsitzende des Vorstandes der ARAG SE, Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (73), aus der Leitung des Unternehmens zurückziehen.

 

Dr. Renko Dirksen wird zu diesem Zeitpunkt sein Mandat als Sprecher des Vorstandes antreten. Der Aufsichtsrat der ARAG SE hat nun die Geschäftsverteilung im Vorstand neu geordnet.

Dr. Renko Dirksen (43) wird mit dem Ausscheiden von Dr. Paul-Otto Faßbender zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben die Verantwortung für die Führungsbereiche Recht, Compliance und Kommunikation/Marketing übernehmen. Die Bereiche Human Ressources und Revision werden in ein eigenes Vorstandsressort überführt. Die Leitung übernimmt Dr. Werenfried Wendler (61), der dazu mit sofortiger Wirkung vom Aufsichtsrat in den Vorstand der ARAG SE berufen wird. Alle weiteren Vorstandsressorts bleiben in ihren Zuschnitten unverändert. Dr. Werenfried Wendler arbeitet seit 2002 als Hauptabteilungsleiter Human Ressources für das Düsseldorfer Familienunternehmen. Ebenso hält er Vorstandsmandate bei der ARAG Krankenversicherungs-AG, der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und der Interlloyd Versicherungs-AG.

Vorstandswechsel bei der ARAG Allgemeine/Interlloyd

Mit seiner Berufung in den Vorstand der ARAG SE wird Dr. Werenfried Wendler sein Vorstandsmandat bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und der Interlloyd Versicherungs-AG niederlegen. Für ihn wird Zouhair Haddou-Temsamani (42), ebenfalls mit sofortiger Wirkung, in den Vorstand der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und der Interlloyd Versicherungs-AG eintreten. Er übernimmt dort die Bereiche Marketing und Produktmanagement. Zouhair Haddou-Temsamani bleibt zusätzlich weiter für die Hauptabteilung Vertriebs- und Produktmanagement national in der ARAG SE verantwortlich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Schnelle und gute Lösung für das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Versicherungsunternehmen

 

Gute Nachrichten für Gaststätten und Hotels in Bayern, die zwar über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, deren Anwendbarkeit im Rahmen der Corona-Pandemie allerdings strittig ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen.

Die Empfehlung wurde bisher von den folgenden Organisationen und Versicherungsunternehmen unterzeichnet:

– Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

– DEHOGA Bayern

– Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

– Versicherungskammer Bayern

– Allianz

– Die Haftpflichtkasse VVaG

Weitere Unternehmen haben ihre Unterstützung bereits signalisiert. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: “Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen. Das Signal ist deutlich: Bayern lässt die Gastronomen und Hoteliers in der Krise nicht im Stich. Wir befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation. Deshalb bin ich sehr froh, dass Versicherungsunternehmen, die vbw und der Hotel- und Gaststättenverband sich auf dieses Vorgehen geeinigt haben. Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden.”

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: “Wir danken dem bayerischen Wirtschaftsminister für seine Initiative zur schnellen Lösung dieses Problems. Es ist eine ausgewogene Lösung, die die vbw inhaltlich voll mitträgt.”

Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca. 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V., Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, Tel: +49 (0)89-551 78-370, www.ibw-bayern.de

Die Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft und die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen.

 

In der aktuellen Situation ist zu befürchten, dass es neben Kurzarbeit auch zu betriebsbedingten Kündigungen, unbezahlten Urlauben und Gehaltskürzungen kommen wird. Um Kunden in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu helfen, hat Zurich verbesserte Regelungen zur Überbrückung von finanziellen Engpässen geschaffen. Ab sofort stehen verschiedene Sonderregelungen zur Verfügung, um individuell auf den jeweiligen Kundenbedarf eingehen zu können. Ziel ist es, in der aktuellen Lage pragmatisch für die Kunden da zu sein.

Getroffene Maßnahmen, um Kunden finanziell zu entlasten

Konkret bietet Zurich in vielen Fällen eine Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Die vertraglich festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung dieser Regelung setzt Zurich während der Corona-Krise zunächst bis zum 30. Juni 2020 im Kundeninteresse aus. Zurich verzichtet dabei bewusst auf Stundungszinsen, um ihre Kunden in der aktuell schwierigen Lage nicht weiter zu belasten. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch eine Beitragsfreistellung möglich. Bei Unsicherheit im Umgang mit einem kurzfristig getätigten Abschluss bietet Zurich die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies gilt für Verträge mit Versicherungsbeginn in 2020. Fondsgebundene Versicherungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Altersvorsorge- und Risikovorsorge nicht voreilig kündigen

„Es ist schwierig bereits heute Aussagen dazu zu treffen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Corona-Krise für uns alle haben wird. Uns ist es wichtig, für unsere Kunden und unsere Vertriebspartner in schwierigen Zeiten da zu sein, ein offenes Ohr für ihre Sorgen zu haben und ihnen Lösungen zu bieten“, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben bei Zurich. „Sollten Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bitten wir sie sich mit ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich raten wir unseren Kunden, ihre Verträge der Altersvorsorge- und Risikovorsorge nicht voreilig zu kündigen, sondern an den Verträgen festzuhalten“, ergänzt Jacques Wasserfall. Eine Kündigung ist mit vielen Nachteilen verbunden. Es wird ein Stück finanzielle Unabhängigkeit im Alter aufgegeben. Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Produkten der Risikovorsorge kann es passieren, dass ein neuer Schutz aufgrund des Gesundheitszustands nicht mehr zu bekommen ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Die uniVersa Lebensversicherung bietet ihren versicherten Mitgliedern während der Corona-Krise eine aktive Soforthilfe an: Bis zum 30. Juni 2020 können Altersvorsorgeverträge per einfachem Kurzantrag für drei oder sechs Monate unkompliziert beitragsfrei gestellt werden. Auf bisher erforderliche Mindestlaufzeiten und zeitliche Beschränkungen wird während des Zeitraums verzichtet. Die Neuregelung gilt für alle drei Schichten der Altersvorsorge und damit für die Rürup-, Riester- und Privatrente sowie für die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind sowie Selbstständige und Freiberufler können damit noch flexibler auf finanzielle Engpässe reagieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Breites Informations- und Hilfsangebot der ARAG rund um Corona

 

Die deutlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sorgen bei vielen Menschen für erhebliche Verunsicherung. Der Rechtsschutzversicherer ARAG SE meldet einen spürbar steigenden Bedarf an juristischen Hilfestellungen und Unterstützungen in den vergangenen zwei Wochen. Im Zentrum stehen arbeitsrechtliche Themen. Auch Fragen zu anstehenden oder geplanten Reisen sowie die juristischen Konsequenzen von angeordneten Quarantänen beschäftigen die Menschen. Mit Blick auf diese Entwicklungen bietet das Düsseldorfer Familienunternehmen rechtliche Services für Kunden und zusätzlich auch für Nicht-Versicherungskunden an. Alle Kunden der ARAG SE können mit einem unabhängigen Anwalt über eine eigens eingerichtete Hotline direkt sprechen oder online einen Rückruf vereinbaren. Ein Anwalts-Chat sowie die anwaltliche Prüfung von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen stehen auch Nicht-Kunden der ARAG SE offen. Am 2. April 2020 haben zudem alle Bürger die Möglichkeit, über die Telefonhotline 0211 963 2055 ihre rechtlichen Fragen zu Corona mit einem unabhängigen Anwalt zu besprechen. Diese Services sind für ARAG Kunden inklusive und werden im Übrigen von der ARAG organisiert und finanziert.

“Die Corona-Pandemie ist für alle eine belastende Ausnahmesituation. Als Rechtsschutzanbieter helfen wir, dass drängende rechtliche Fragen schnell geklärt werden können – auch für Nicht-Kunden. Das schafft Orientierung und emotionale Unterstützung in einer schwierigen Zeit. Die Kosten hierfür übernehmen wir”, erläutert Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE, das Engagement des Düsseldorfer Versicherungsunternehmens. Die vielfältigen Services des ARAG Konzerns sind auf der Themenseite www.ARAG.de/coronavirus zusammengestellt. Sie beziehen sich auf die besonders relevanten Bereiche Arbeitsrecht, Reiserecht und Bevölkerungsschutz. “Wir setzen damit unsere Gründungsidee, allen Menschen Chancengleichheit vor dem Recht zu ermöglichen, in der Krise direkt in die Tat um,” so Dr. Paul-Otto Faßbender.

Hilfestellung für Kunden

Ein neu geschaffener Chatbot unterstützt Kunden bei der Lösung von Problemen mit dem Arbeitgeber, ausgelöst durch die Corona-Krise. Der Chatbot verifiziert nicht nur vollautomatisch den Kundenstatus über die Versicherungsnummer, sondern regelt auch eigenständig die Terminvereinbarung und übermittelt dem Netzwerkanwalt das Anliegen des Kunden für den Rückruf. ARAG Rechtsschutz-Kunden können aber auch telefonisch über die extra eingerichtete Hotline 0211/9080 2424 direkt mit einem unabhängigen Anwalt aus dem ARAG Rechtsanwaltsnetzwerk sprechen.

Hilfestellung für alle Verbraucher

Drei weitere rechtliche Services stehen sowohl Kunden als auch Nicht-Kunden der ARAG SE zur Verfügung. Der Live-Chat mit einem unabhängigen Rechtsanwalt des ARAG Anwaltsnetzwerks ermöglicht die schnelle Klärung rechtlicher Fragen über Internet. Weiterer Service: Wer eine Job-Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten hat, kann diese über eine rein digitale Lösung juristisch prüfen lassen. Dazu gehört auch die Berechnung von voraussichtlichen Ansprüchen, die aus der Kündigung oder Vertragsaufhebung entstehen. Die Kosten für diese Services übernimmt die ARAG für Nicht-Kunden. Zusätzlich neu an den Start gegangen ist ein weiterer Chatbot, der beispielsweise die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitsrecht beantwortet, wie etwa zu Job-Kündigungen oder zu Kurzarbeit. Er beantwortet zudem auch Fragen von ARAG Kunden zu ihren Versicherungsbelangen. Dieser Bot wird durch die Nutzeranfragen kontinuierlich trainiert und weiter ausgebaut.

“Die ARAG hat mit ihrem breiten Angebot an passenden Services zum Thema Corona innerhalb kürzester Zeit auf die neuen Bedürfnisse von Kunden und Bürgern reagiert. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam beobachten und unser Angebot gegebenenfalls auch weiter schlüssig ausbauen”, betont Dr. Paul-Otto Faßbender.

ARAGatHome

Der ARAG Konzern ist aufgrund der Corona-Pandemie mittlerweile nahezu vollständig aus dem Home-Office tätig. Mehr als 90 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland arbeiten von zu Hause aus. Dadurch können sich die Kunden auch weiterhin in allen Bereichen auf einen zuverlässigen, stabilen Kunden-Service verlassen (siehe Pressemitteilung vom 20. März 2020). Wie der Home-Office-Alltag ganz konkret für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARAG aussieht, zeigen diese auf Instagram: Unter dem Hashtag #ARAGatHome gewährt die ARAG Einblicke in die Home-Offices ihrer Mitarbeiter. Diese berichten in Postings und Stories von ihren Erfahrungen in dieser Ausnahmesituation – und teilen nützliche Tipps genauso wie besondere Situationen, wenn zum Beispiel Haustiere das Arbeiten im Home-Office auf ihre eigene Art und Weise bereichern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Neue Naturgewaltendeckung, Schutz bei Cyberangriffen und eine verbesserte Eltern-Kind-Regelung: Die uniVersa hat sich bei ihrem neuen Kfz-Tarif FLEXXdrive einiges einfallen lassen.

 

Die bisherigen Elementarschäden im Teilkaskoschutz wurden in dem neuen Kfz-Tarif zum 1. April zu einer Naturgewaltendeckung ausgebaut. Neben Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind jetzt auch Dachlawinen, Lawinen, Muren, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Schneedruck mitversichert.

Erweiterter Kaskoschutz

Verbessert wurde zudem die Vollkaskoversicherung: Dort sind jetzt auch Hacker- und Cyberangriffe wie die Manipulation der Fahrzeugsoftware mitversichert. Neben einer Neupreisentschädigung für bis zu 18 Monate beinhaltet der neue Tarif jetzt auch eine Kaufpreisentschädigung für gebraucht gekaufte Personenkraftwagen (Pkw) von bis zu 12 Monaten bei einem Totalschaden, Zerstörung oder Verlust.

Familienfreundliche Extras

Für Familien sind einige Extras enthalten. So ist das Begleitete Fahren mit 17 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Im Anschluss wird ein Beitragsvorteil bis zum 20. Lebensjahr gewährt. Volljährige Kinder können zudem ihr erstes Auto mit einer verbesserten Schadenfreiheitsklasse (SF) selbst auf sich zulassen. Voraussetzung ist, dass bereits ein Pkw der Eltern bei der uniVersa mit einem schadenfreien Jahr versichert ist. Dann starten Kinder direkt mit SF 1, was in der Haftpflichtversicherung 58 Prozent und in der Vollkaskoversicherung 52 Prozent entspricht.

Verbesserungen für Lieferwagen

Auch für Lieferwagen bietet die uniVersa jetzt eine verbesserte Zweitwagenregelung mit SF 1 an. Davon profitieren beispielsweise Gewerbetreibende, die ihren Fuhrpark ausbauen und mit niedrigeren Prozentsätzen starten können. Zudem kann eine GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte Lieferwagen eingeschlossen werden. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl wird dann auch die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestbetrag übernommen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Hochwertiger PKV-Schutz, bewährte Rückerstattungsmodelle und attraktive Mehrwerte: Das Tarifkonzept PREMIUM setzt Maßstäbe in der privaten Krankenversicherung für die Zielgruppe der Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige.

 

Eingeschlossen sind umfangreiche Leistungen wie etwa die freie Arztwahl und die Abrechnung über die GOÄ und GOZ hinaus. Innovative Extras zeichnen den neuen Krankenvollkostentarif der Continentale zusätzlich aus. Dieser erstattet etwa für digitale Gesundheitsanwendungen oder für Leistungen in besonderen Lebenssituationen, etwa für die häusliche Krankenpflege. Und das alles zu einem Preis, der im Marktvergleich eine Spitzenposition einnimmt.

Eigenverantwortung zahlt sich aus

“Die Continentale bietet traditionell Tarife an, die auf das eigenverantwortliche Handeln der Versicherten und auf die Rückerstattung von Beiträgen setzen. So können unsere Versicherten ihre jährlichen Kosten für die private Krankenversicherung beinahe halbieren”, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Kranken im Continentale Versicherungsverbund. Nehmen Versicherte in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. Darüber hinaus ist eine erfolgsabhängige Erstattung von bis zu vier weiteren Monatsbeiträgen möglich.

20 Euro Selbstbehalt je Leistung, maximal 500 Euro pro Jahr

Diese Philosophie der Eigenverantwortung hat der Dortmunder Krankenversicherer auch beim leistungsdynamischen Selbstbehalt aufgegriffen und bereits in seinen Erfolgstarifen ECONOMY und COMFORT angewandt. Für PREMIUM wurde das Konzept nun weiterentwickelt und der Selbstbehalt auf 500 Euro limitiert. Durch diese Begrenzung, bei Kindern sind es nur 250 Euro, erhalten PREMIUM-Versicherte finanzielle Planungssicherheit. Zumal sie sich je tariflicher Leistung mit nur 20 Euro an den Kosten beteiligen. Für Generika, Sehhilfen und stationäre Leistungen entfällt die Zuzahlung komplett. “Dieses Model ist für den Kunden transparent und nachvollziehbar. Sie können ihre Selbstbeteiligung durch wirtschaftliches Verhalten selbst beeinflussen”, so Dr. Helmut Hofmeier.

Top Preis-Leistungs-Verhältnis mit attraktivem Effektivbeitrag für Arbeitnehmer

Neben starken Leistungen trumpft der neue Tarif mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis auf, das vor allem freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer auf Anhieb überzeugt. Der PREMIUM-Beitrag für einen 35-Jährigen inklusive stationärer Wahlleistungen liegt abzüglich des Arbeitgeberanteils bei nur 243,37 Euro. Berücksichtigt man die maximale Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen, verbleiben gerade einmal 39,17 Euro im Monat. Zum Vergleich: Der freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer zahlt abzüglich des Arbeitgeberanteils 367,97 Euro.

PREMIUM greift aktuelle Entwicklungen auf

Aktuelle Gesetzesänderungen sind im Tarifwerk ebenso berücksichtigt wie medizinische Innovationen. Denn Therapien und Behandlungen entwickeln sich mit dem digitalen Fortschritt stetig weiter. So können etwa Apps bei bestimmten Behandlungen von Krankheiten unterstützen. Daher leistet PREMIUM für ärztlich verordnete digitale Gesundheitsanwendungen, die sich zum Beispiel im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen wiederfinden.

Attraktive Mehrleistungen inklusive

Ebenfalls in PREMIUM inbegriffen sind Leistungen, die bislang nicht zum üblichen Leistungskatalog der PKV zählten. Dazu gehört etwa die medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege. Sie beinhaltet die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Aber auch die Kosten für eine Haushaltshilfe werden erstattet, wenn nach ärztlicher Bescheinigung der Haushalt nicht alleine weitergeführt werden kann. Darüber hinaus zahlt PREMIUM bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen. Impfungen, ganz gleich ob reise- oder berufsbedingt, werden zu 100 Prozent übernommen.

PREMIUM schenkt Eltern bis zu 12 Monatsbeiträge

Über eine finanzielle Unterstützung dürfen sich frisch gebackene Eltern freuen. Sind sie PREMIUM versichert und erhalten Elterngeld, schenkt die Continentale ihnen je Elternteil bis zu sechs Monatsbeiträge. So lässt sich bares Geld sparen.

Die Leistungen im Überblick

PREMIUM bietet gerade in Kombination mit dem Stationärtarif SP alles das, was Arbeitnehmer und Selbständige von ihrer Krankenversicherung verlangen.

Ambulante Leistungen

– 100 Prozent für ärztliche Leistungen bei freier Arztwahl, auch über Höchstsätze der GOÄ

– 100 Prozent für Heilpraktikerleistungen bis zu den Höchstsätzen der GebüH

– 100 Prozent bis 400 Euro alle 2 Jahre für Sehhilfen

– Bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die über gesetzlich eingeführte Programme hinausgehen

– 100 Prozent für Impfungen einschließlich reise- oder berufsbedingter Impfungen stationäre Leistungen inkl. Tarif SP

– 100 Prozent auch über Höchstsätze der GOÄ

– freie Arzt- und Krankenhauswahl

– Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer

 

Zahn-Leistungen

– 100 Prozent für Zahnbehandlung, auch über Höchstsätze GOZ

– 85 Prozent für Zahnersatz, unbegrenzte Anzahl Implantate, Kieferorthopäde

 

Allgemeine Leistungen

– Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate

– Bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug

– Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen (davon 2 garantiert)

 

Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/Premium.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Swiss Life hat ihre gesamte Tarifwelt in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den neuesten Stand gebracht und führt viele Verbesserungen mit unmittelbarem Mehrwert für Kunden und Makler ein:

 

Dazu zählen unter anderem noch einfacher verständliche Leistungsdefinitionen, ein komplett überarbeiteter Antrag sowie attraktive Beiträge und höhere Absicherungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen. Besonders junge Menschen profitieren von sehr flexiblen Anpassungsmöglichkeiten ihrer BU über die gesamte Laufzeit.

Swiss Life ist eine führende Anbieterin für Lösungen rund um die Absicherung der Arbeitskraft und in diesem Bereich mehrfach Konsortialführerin bei den großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und Arbeitskraftschutz Flex der IG BCE. “Darum sind wir auch stolz darauf, dass Swiss Life erst kürzlich vom map-report zum Stabilitätssieger am deutschen BU-Markt gekürt wurde. Denn für Geschäftspartner ist es eine entscheidende Frage, welcher Versicherer oder welches Versorgungswerk dem Kunden auch in der Zukunft verlässlich zur Seite steht. Bei Swiss Life ist das nachweislich der Fall”, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Jetzt hat Swiss Life das Flaggschiff Berufsunfähigkeitsversicherung entlang der kompletten Wertschöpfungskette optimiert und ein neues Produkt- und Serviceangebot auf den Markt gebracht. Besonders wertvoll für die Entwicklung war dabei wie immer das Feedback der Geschäftspartner.

BU-Antrag noch klarer strukturiert, Prozesse deutlich optimiert

Swiss Life hat den Antrag der Swiss Life SBU, der Swiss Life BUZ, der MetallRente.BU, der KlinikRente.BU und der BU Flex des Arbeitskraftschutzes Flex völlig neu strukturiert. Die neue Zwei-Spalten-Logik führt zu deutlich mehr Übersicht für Vermittler und Kunden, gleichzeitig vereinfacht die Neustrukturierung der Fragen nach Dauer der Abfragezeiträume das Ausfüllen der Gesundheitsfragen deutlich. Es wurde konsequent darauf geachtet, auf vorhandene Zusatzfragebögen und noch mehr Beispielerkrankungen hinzuweisen. “Um den Weg vom Antrag zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten, wurden bereits in den vergangenen Monaten viele relevante Abläufe und Prozesse in der Antrags- und Risikoprüfung optimiert”, sagt Holzer. So wurden z. B. Annahmerichtlinien überarbeitet, um noch mehr Menschen durch eine vereinfachte Risikoprüfung bei vielen Krankheitsbildern versichern zu können. Davon profitieren Geschäftspartner und Kunden bereits heute.

Junge Menschen profitieren von neuen Tarifen

Swiss Life will den frühen Beginn der Absicherung für junge Menschen noch attraktiver gestalten, über das ganze Berufsleben hinweg. So profitieren z. B. Gymnasiasten sowie rund 200 weitere Berufsbilder von noch attraktiveren Beiträgen. Ebenso wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert, insbesondere für Schüler ab der 11 Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich versichern – ausgewählte Master-Studenten und Doktoranden sogar bis zu 2.000 Euro. “Mit dieser Optimierung haben Jugendliche die Chance, bereits sehr früh zu günstigen Beiträgen eine sehr respektable Absicherungshöhe zu wählen. Dieses Angebot gilt übrigens nicht nur für die BU, sondern auch für den kompletten Swiss Life Vitalschutz und die MetallRente.EMI”, betont Holzer.

Leistungserweiterung bei BUprotect um Kurzarbeit und Sabbatical

BUprotect ist eine Swiss Life-Lösung für die Überbrückung besonderer Lebensphasen und bereits seit 2014 fester Bestandteil der SBU-Tarife. Mit BUprotect kann bei Mutterschutz und Elternzeit, im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei einer Weiterbildung in Vollzeit der BU-Schutz zu 70 % aufrechterhalten werden, und das für pauschal fünf Euro Monatsbeitrag. Dieser Ereigniskatalog wird ab sofort um zwei Lebensphasen erweitert: Kurzarbeit und Sabbatical. “Das Besondere an dieser Verbesserung ist, dass sie nicht nur für neue Kunden, sondern auch für bestehende Verträge seit 2014 gilt”, betont Holzer.

Akuthilfe bei schweren Krankheiten ohne Mehrbeitrag

Ab sofort gibt es bei der komplett von Swiss Life verantworteten BU-Tarifwelt eine neue sogenannte Akuthilfe. Diese leistet unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose von sechs definierten Krankheitsbildern: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache. Der Kunde erhält eine versicherte Akuthilfe-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, kann sich dieser Zeitraum auch noch verlängern. Auch der mehrfache Bezug der Akuthilfe auf Grund ein und derselben Krankheit ist möglich. “Das Besondere: Die Akuthilfe ist fester Bestandteil unserer Bedingungen. Das bedeutet, sie muss bei Antragstellung nicht gesondert angekreuzt werden, sondern ist ohne Mehrbeitrag mitversichert”, betont Holzer. “Damit setzen wir Marktstandards und freuen uns, Geschäftspartnern und Kunden damit unbürokratisch und schnell zu helfen.”

Ab sofort automatisierte Revisionsmöglichkeiten

Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Hier geht Swiss Life neue Wege: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel. Dabei findet nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren automatisch eine Überprüfung statt, ob die Ausschlussklausel aus medizinischer Sicht wieder entfallen kann. Das Besondere: Der Zeitpunkt wird bereits in der Police dokumentiert und Swiss Life geht pünktlich und proaktiv auf den Kunden zu. So können weder der Kunde noch der Geschäftspartner diesen so wichtigen Termin verpassen.

Neue Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit

Sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente anheben, so haben die künftigen Kunden in den selbstständigen BU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE die Möglichkeit, später die Laufzeit des Vertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung unter gewissen Voraussetzungen zu verlängern. Dies gilt sowohl für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung als auch für Personen, die in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.

Optimierung Berufsliste und Aufnahme von Trendberufen

Die Berufsliste wurde um zahlreiche Trendberufe aus den letzten Jahren erweitert, wie z. B. Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler. Ebenso wurden relevante Berufe aus den Branchen der IG BCE aufgenommen, dazu zählen u.a. der Flachglastechnologe, der Lacklaborant und der Solaranlagenmechaniker. Auch die zur Auswahl stehende Liste an Bachelor- und damit korrespondierenden Masterstudiengängen wurde deutlich erweitert. “Eine eindeutige Zuordnung des Berufsbildes in der Beratungsphase spricht für die Professionalität des Anbieters und ist darum auch für uns ein wichtiges Kriterium. Damit können Vermittler jetzt noch zielgruppengerechter Menschen mit den BU-Lösungen von Swiss Life versorgen”, sagt Holzer.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Die von der WWK Lebensversicherung a. G. unter dem Markennamen WWK IntelliProtect® angebotenen Fondsrenten mit Garantie beweisen in der Corona-Krise ihre hohe Leistungsfähigkeit.

 

Der kundenindividuell und börsentäglich arbeitende iCPPI-Garantiemechanismus hat bei den weltweit starken Aktienmarkteinbrüchen bei jedem einzelnen Kunden sehr rasche massive Umschichtungen in das Sicherungsvermögen der WWK ausgeführt. Dort wurde das Kapital sicher verzinst und bei Kursaufwärtsbewegungen sofort an den Aktienmärkten wieder zur rentierlichen Wiederanlage in die gewählten Investmentfonds umgeschichtet.

Thomas Heß, Marketingchef und Organisationsdirektor der WWK, betont: „Unser iCPPI-Garantiemotor hat unseren Kunden in der Vergangenheit sehr hohe Investitionsquoten in die gewählten Investmentfonds und damit hohe Renditen ermöglicht. In der aktuellen Krise zeigt sich auch, wie wertvoll unsere Garantien sind. Unsere Kunden waren und sind vor Verlusten an den Aktienmärkten geschützt.“

Die als „Individual Constant Proportion Portfolio Insurance (iCPPI)“ bekannte dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie ist bei allen von der WWK angebotenen Fondsrenten mit Garantie im Einsatz. Die notwendigen Portfolioumschichtungen werden dabei börsentäglich durchgeführt und nicht nur zum Monatsende, wie es bei den meisten Wettbewerbsprodukten der Fall ist.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Dr. Arne Barinka (49 Jahre) verstärkt mit Wirkung zum 15. August 2020 den Vorstand der RheinLand Holding AG, Neuss.

 

Als eines von vier Vorstandsmitgliedern wird er hier für das Ressort IT, Prozesse, Kapitalanlagen, Revision und Rückversicherung verantwortlich zeichnen. Dr. Arne Barinka übernimmt das Ressort von Udo Klanten, der nach 19-jähriger Tätigkeit im Holding-Vorstand zum 1. November 2020 in Ruhestand geht.

Aktuell ist Dr. Arne Barinka als Mitglied der Vorstände der IDEAL Versicherungsgruppe in Berlin verantwortlich für die Bereiche Betrieb und IT.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

RheinLand Versicherungen, RheinLandplatz, 41460 Neuss, Tel: 02131 290-0, www.rheinland-versicherungsgruppe.de

In der aktuellen Corona-Krise stehen auch die Versicherer vor der Frage, wie sie mit ihren Kunden kommunizieren sollen.

 

Haben die Versicherten die enorme Flut an Informationen zu Corona längst satt – oder wünschen sie sich im Gegenteil gerade jetzt konkrete Mitteilungen und Hilfestellungen ihrer Versicherer? Und wie sieht es aktuell mit dem Interesse der Kunden an Versicherungen aus? Zur Beantwortung dieser und weiterer Fragen, und zur Unterstützung der Assekuranz in ihren aktuellen Herausforderungen, hat das Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN eine repräsentative Ad-hoc-Befragung von über 2.000 erwachsenen Versicherungskunden aus bundesdeutschen Haushalten durchgeführt.

Zentrale Ergebnisse der Kurzstudie „Assekuranz: Kundenkommunikation in Zeiten von Corona“:

  1. Zwei Drittel (63%) der Versicherungskunden wollen von ihrem eigenen Versicherer proaktiv über relevante Corona-Entwicklungen informiert werden, beispielsweise per E-Mail. Lediglich jeder Fünfte (22%) will vom Thema Corona gar nichts mehr wissen – auch nicht vom eigenen Versicherer. Aktiv von sich aus haben sich bisher erst wenige Kunden (5%) bei ihren Versicherern zum Corona-Virus und der damit verbundenen Krise zu informieren versucht; zumeist über deren Homepages.
  2. Speziell von ihren Krankenversicherern / Krankenkassen wünschen sich zwei Drittel (67%) der Versicherten, dass diese eine kostenfreie medizinische Corona-Hotline einrichtet, die bei Fragen zum Corona-Virus mit Rat und Tat zur Seite steht. Zugleich werden proaktive Informationen der Krankenversicherer darüber gewünscht, wie man sich beim Auftreten möglicher Corona-Symptome verhalten soll.
  3. Mehr als jeder zweite Versicherte (57%) macht sich derzeit zumindest teilweise Sorgen um seine Lebens- oder Rentenversicherung – da die Börsen stark gefallen sind und möglicherweise noch weiter fallen. 21 Prozent sorgen sich hier in starkem Maße. Seit Verkündung der bundesweit verschärften Kontaktbeschränkungen am 23. März 2020 haben sich die Unsicherheiten hinsichtlich der Altersvorsorge noch einmal verstärkt.
  4. Das generelle Interesse der Bundesbürger an Versicherungen ist derzeit stark eingeschränkt, aber keineswegs ganz zum Erliegen gekommen. Jeder Zweite (49%) schließt auch in der Krise einen Versicherungsneuabschluss oder einen Anbieterwechsel nicht grundsätzlich aus; 28 Prozent zeigen sich diesbezüglich von der Krise eher unbeeindruckt; insbesondere jüngere Zielgruppen, Angestellte und auch Selbständige.

Generell gilt: In der aktuell von vielen als „existentiell“ erlebten Krisenlage, können sich gerade die Versicherer als starke, haltgebende und orientierende Partner zeigen. Zugleich stehen sie dabei unter genauer Beobachtung einer emotional derzeit besonders empfindlichen und aufgekratzten Bevölkerung.

„Für Versicherungsunternehmen zeigen sich in der aktuellen Krise zahlreiche Ansatzpunkte für gute angemessene Kundenkommunikation und ganz konkrete Hilfsangebote. Viele Kunden sind dafür offen und erwarten diese sogar“, sagt Tanja Höllger, Geschäftsführerin bei HEUTE UND MORGEN. „Zugleich sollten die Anbieter ihre aktuellen Kommunikationsmaßnahmen sehr achtsam, differenziert und situationsspezifisch gestalten und idealerweise auch vorab auf Akzeptanz und Passung testen.“

Weitere Informationen

Interessierte Versicherungsunternehmen können die vollständige Ad-hoc-Studie zur Kundenkommunikation in Corona-Krisenzeiten kostenfrei über HEUTE UND MORGEN beziehen unter: info@heuteundmorgen.de

Die Ergebnisse sind hier ausführlich nach Alter und Haushaltseinkommen differenziert. Zudem werden Tipps für die Kundenkommunikation gegeben und konkrete Beispiele für aktuelle Hilfsangebote der Versicherer dargestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HEUTE UND MORGEN GmbH, Von-Werth-Str. 33-35, 50670 Köln, Tel: +49 221 99 500 511, www.heuteundmorgen.de

Bund und Länder haben in der Corona-Krise große Hilfspakete beschlossen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben darüber hinaus weitere Chancen, die Kosten zu reduzieren und eine Insolvenz zu vermeiden. Gute Risikovorsorger helfen dabei.

 

Von Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Die Hilfswelle rollt an – und viele Unternehmer und Selbstständige haben dem Corona-Virus den Kampf angesagt. Krisenpläne aufstellen, den Notfallkoffer packen, den Betrieb in die Cloud verlagern … mit den acht Goldenen Regeln zur Risikominimierung kommen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich leichter durch jede schwere Krise. Die Sammlung der wichtigsten Ratschläge hat denn auch breiten Widerhall gefunden.

Viele Firmen haben sich bereits auf die veränderte Situation eingestellt – und Mitarbeiter ins Home-Office geschickt, die Kunden und Lieferanten kontaktiert, Geschäft ins Internet verlagert. Wie beispielsweise die Versicherungsgruppe die Bayerische mit Corona umgeht, berichtet der Vorstand in diesem Podcast. Doch gerade, wo solche Maßnahmen nicht möglich sind, geht es finanziell jetzt oft ums Ganze.

KMU sollten darum die ganze Bandbreite nutzen, um Kosten zu minimieren und Hilfen zu aktivieren. Wer sich als echter Risikovorsorger versteht, hat jetzt die Pflicht, den Unternehmern dabei aktiv zu helfen. Gerade bei Kostenminimierung und Liquiditätsmaximierung haben KMU oft nämlich noch einige Handlungsoptionen. Das sind die Möglichkeiten:

Beihilfen beantragen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat versprochen: „Es ist genug Geld da und wir setzen es ein.” Dazu werden gerade die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet – und zwar durch den Bund und die einzelnen Länder. Das Ziel: Unternehmen sollen jetzt leichter Zugang zu günstigen Krediten bekommen.

Die Hilfssummen und Bedingungen gehen in Rekordzeit durch den Gesetzgebungsprozess. Unternehmer vom Ein-Mann-Betrieb über den Freiberufler und Selbständigen bis zum größeren Mittelständler und Konzern können sich bei den Wirtschafts- und Finanzministerien des Bundes und aller Länder über die Programme informieren, Anträge ausfüllen oder über die Hausbank Staatshilfen beantragen.

So können etwa Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die im Moment kaum an Bankenkredite kommen, Soforthilfe erhalten. Sie müssen dazu lediglich versichern, dass sie durch Corona eine Liquiditätsschwäche haben. Zehn von insgesamt 40 Milliarden Euro aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds werden als direkte Zuschüsse vergeben, nur der Rest muss zurückgezahlt werden.

Firmen bis zu fünf Mitarbeitern sollen für höchstens drei Monate Zuschüsse von insgesamt 9.000 bis 10.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. „Es soll so unbürokratisch wie möglich gehen – wo immer möglich, auch elektronisch“, so Altmaier. Spätestens in der ersten Aprilwoche soll überall klar sein, welche Stellen die Gelder auszahlen.

Alle Länder haben inzwischen überdies eigene Programme. In Baden-Württemberg etwa bekommen Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss bis zu 30.000 Euro. Fünf Milliarden Euro stehen dort für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen.

Bayern hat eine Task Force der LfA Förderbank Bayern eingerichtet, um sofort Beihilfen ausreichen zu können (Telefonnummer 089 2124-1000). KMU können etwa Akutkredite von bis zu zwei Millionen Euro erhalten, ohne dass ein Konsolidierungskonzept vorgelegt werden muss, sofern die Hausbank den Corona-Hintergrund gegenüber der LfA bestätigt. Zudem werden an KMU Direkthilfen von 5.000 bis zu 30.000 Euro ausgezahlt, die nicht zurückerstattet werden müssen.

In Nordrhein-Westfalen ermöglicht die dortige Bürgschaftsbank eine 72-Stunden-Expressbürgschaft für bis zu 250.000 Euro. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe zudem die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen – ohne Sicherheiten zu stellen. (Förderberater der NRW.BANK: 0211 91741 4800).

Auch alle anderen Länder haben entsprechende Rettungsanker ausgeworfen – jetzt müssen Unternehmer schnell zugreifen.

Auch der Bund stellt massiv Hilfen zur Verfügung – die Rede ist bereits von einer wirtschaftspolitischen „Panzerfaust“. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten, Anträge und Umfänge gibt es täglich aktualisiert hier. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist dabei das zentrale Instrument. Das ist die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001. Firmen müssen sich aber für den Antrag selbst immer über die eigene Hausbank an die KfW wenden – besser heute als morgen; denn der Andrang wird sicher groß.

Wer mit dem Ausland handelt, kann seine Geschäfte zudem deutlich umfangreicher durch Exportkreditgarantien (“Hermesdeckungen”) des Bundes abdecken. Zudem legt der Bund auch noch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften auf – mit einem flexiblen Ermächtigungsrahmen bei weiteren oder länger andauerndem Absicherungsbedarf.

Quarantäne-Entschädigung: Eine besonders große Hilfe gibt es für alle Selbstständigen und Freiberufler, die sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder auch nur des Verdachts darauf in Quarantäne befinden: Können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen, können sie nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen des letzten Jahres.

Kurzarbeit: Wer Mitarbeiter hat – und eine mangelnde Auftragslage – der kommt jetzt noch leichter an Kurzarbeitergeld: Das sogenannte Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf nur noch zehn Prozent abgesenkt. Zudem müssen Chefs auch nicht erst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, die dem Arbeitsamt nachgewiesen werden müssen. Und überdies gibt es das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sogar durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.

Zahlungsunfähigkeit vermeiden: „Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen.” Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier versprochen. So weit, so gut. Auch hier ist aber aktives Handeln gefordert: Es nutzt nämlich nichts, wenn etwa Liquiditätshilfen zwar in Gang gesetzt wurden, aber zu spät eintreffen. Schon nach drei Wochen würden Unternehmer sich dann womöglich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese Frist soll nun zwar bis Ende September ausgesetzt werden. Unternehmer sollten aber dennoch die Fristen im Kopf haben und sich entsprechende Wiedervorlagen einrichten.

Steuern senken: Erst Corona – und dann auch noch das Finanzamt …? Hier zeigt sich der Fiskus jetzt ungewohnt großzügig. Aber nur, wenn die Buchhaltung auch entsprechend agiert. Den deutschen Unternehmen sollen so Milliarden an eigentlich fälligen Zahlungen erst einmal gestundet werden. Die Landesfinanzbehörden haben bereits dementsprechende Direktiven erhalten, sich kulant zu zeigen. So hat das Land Berlin etwa die Finanzämter angewiesen, Steuern zu stunden. Damit soll die Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen belassen werden. Die Maßnahme betrifft die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Steuervorauszahlungen können zudem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter überdies auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht. Alle anderen Länder handeln ähnlich.

Manche Steuern werden auch von der Zollverwaltung verwaltet – etwa die Energiesteuer. Auch hier soll die Generalzolldirektion kulant sein. Genau wie das Bundeszentralamt für Steuern; das ist für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig.

Aber noch einmal – Achtung! Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben oft Buchhalter oder Steuerberater, die diese Erleichterungen von sich aus nicht beantragen. Jetzt ist die Zeit, um sich selbst oder die Mitarbeiter auf Trab zu bringen. Kosten runter – Hilfsgelder her: Das ist die Parole der Stunde.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Das Angebot der Gothaer an Unternehmerkunden: eine kostenlose juristische Rechtsberatung rund um Corona

 

Welche Regelungen gibt es für die Kurzarbeit? Muss ich zwingend die Miete für mein Ladengeschäft weiterzahlen? Welchen Schutz muss ich meinen Mitarbeitern bieten? Die weltweite Coronakrise und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf das öffentliche Leben bedeuten Unsicherheit – gerade für Kleingewerbe und Unternehmen. Damit Selbstständige schnelle Hilfe bei juristischen Fragen bekommen – ohne dabei in den ohnehin belasteten Geldbeutel greifen zu müssen – bietet jetzt die Gothaer Versicherung ihren Gewerbe- und Unternehmerkunden eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung rund um das Thema Corona an. Bereitgestellt wird das Angebot mit dem Kooperationspartner Jurpartner, einer Tochtergesellschaft der ROLAND Rechtschutz.

Nicht jedes Gewerbe hat die entsprechende Größe, auf eine eigene Rechtsabteilung zurückgreifen zu können. Gleichzeitig ergibt sich genau jetzt – in Zeiten von Quarantäne-Bestimmungen, Kurzarbeit und wirtschaftlicher Verluste – ein großer Bedarf an rechtlichem Beratungsbeistand. Diesen bekommen Gewerbe- und Unternehmerkunden der Gothaer Versicherung jetzt kostenfrei und unkompliziert: Alle Selbstständige mit einem gewerblichen Versicherungsvertrag erhalten eine kostenlose telefonische Erstberatung bei Jurpartner Services, der Tochter der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Ist das Anliegen besonders komplex und nicht mit einem einfachen Telefonat zu klären, können die Kunden einen Rückruftermin vereinbaren und in diesem sogar bis zu einer Stunde intensiv mit einem Rechtsexperten sprechen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gothaer Konzern, Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Tel: 0221/ 308-34543, Fax: 0221 308-34530, www.gothaer.de

Der map-report legt sein 20. PKV-Rating vor. Untersucht wurden Bilanzdaten und Servicekennzahlen der Jahre 2014 bis 2018 sowie die Bestandsbeiträge im Zeitraum 2000 bis 2020.

 

Die Auswahl eines privaten Krankenversicherers muss gut überlegt sein. Nicht selten ist sie eine Entscheidung fürs Leben. Dem Anbietervergleich von Krankenvollversicherungen kommt deshalb große Bedeutung zu. Dieser Aufgabe stellt sich der map-report seit mittlerweile 20 Jahren. Aber nicht jedes „hervorragend“ oder „sehr gut“ bewertete Unternehmen bietet für jeden Kunden die beste Lösung. Denn eine Krankenvollversicherung erfordert Maßarbeit und akribische Beratung. Die „beste Krankenversicherung“ gibt es nicht, sondern nur den jeweils am besten geeigneten Tarif eines leistungsfähigen Versicherers.

In aller Munde

Zum momentanen Top-Thema „Coronavirus“ müssen sich die Versicherten zumindest in finanzieller Hinsicht nach jetzigem Informationsstand nicht allzu sehr sorgen. Zwar steigt die Zahl der an „COVID-19“ Erkrankten in Deutschland täglich und das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland Stand Mitte März als „hoch” ein. Doch für unvorhersehbare Ereignisse wie die derzeitige Corona-Pandemie ist in der PKV-Kalkulation ein Sicherheitszuschlag von mindestens 5 % vorhanden, der nicht bereits in anderen Rechnungsgrundlagen enthalten sein darf. Und auch im Rahmen der Solvency II-Berichterstattung wird in verschiedenen Stresstests die finanzielle Risikotragfähigkeit infolge schwerer Pandemien einkalkuliert.

Nach Aussage des PKV-Verbands wirken sich solche Epidemien nach den bisherigen Erfahrungen, etwa mit der Vogelgrippe oder mit SARS, aber auch mit großen und schweren Grippewellen früherer Jahre, kaum auf die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung aus.

Bisher gibt es beinahe täglich neue und gleichzeitig wenig positive Erkenntnisse zur aktuellen Pandemie. Umso wichtiger ist es, aus seriösen Quellen auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben. Aktuelle Informationen für Privatversicherte gibt es beispielsweise vom Branchenverband unter www.pkv.de

Umfangreiche Faktensammlung

Der map-report hat sich zum Ziel gesetzt, Beratern und Verbrauchern eine verlässliche Faktensammlung zur eigenständigen Meinungsbildung an die Hand zu geben. Dafür untersucht er die Anbieter von Krankenvollversicherungen (substitutive Krankenversicherung) in den Bereichen Bilanz, Service sowie Vertrag nach klar definierten Kriterien. Jedem Kriterium ist eine maximal erreichbare Punktzahl zugeordnet. 12 Gesellschaften mit 45 Prozent Marktanteil (verdiente Beiträge) lieferten in diesem Jahr die für das Rating erforderlichen Daten. Zu den weiteren 18 Gesellschaften, die keine Antworten beigesteuert haben, hat der map-report nur die öffentlich zugänglichen Bilanzkennzahlen ausgewertet.

Reinhardt Klages, Chefredakteur des map-report, bedauert die Zurückhaltung vieler Versicherer: „In den vergangenen 20 Jahres dürfte klar geworden sein, dass wir Befürworter der privaten Krankenversicherer sind – nicht trotz, sondern gerade wegen unserer kritischen Berichterstattung. Wir zeigen, was einen guten PKV-Versicherer ausmacht und legen sämtliche Bewertungskriterien samt Werteskala offen. Doch die Transparenz hat auch ihre Schattenseiten. Denn jeder Versicherer kann bereits vor der Datenlieferung einschätzen, ob seine Leistungen für eine gute Bewertung reichen würden. Da sinkt schon mal die Motivation zur Teilnahme.“

Seriensieger Debeka

Die Debeka, Deutschlands größter privater Krankenversicherer, ist mit Ausnahme des Jahres 2017 seit 2001 Serien-Sieger im map-PKV-Rating. Und auch im Jahr 2020 wurde die Top-Position als Deutschlands bester privater Krankenversicherer verteidigt. Die Gesellschaft überzeugte in allen drei Teilbereichen des Ratings. Während es bei den Bilanzkennzahlen mit 23,90 von maximal 30 Punkten zum sechsten Rang reichte, erzielte sie bei der Servicebewertung mit 27,60 von 30 Punkten ebenso wie bei den Vertragsdaten mit 36,80 von maximal 40 Punkten die Spitzenposition.

Der zweite Platz ging an die Provinzial Hannover. Mit 31 von maximal 36 Punkten im Vertragsteil konnte sie ihre hervorragende Bewertung vor allem durch stabile Beiträge erzielen. Aber auch in den Teilbereichen Bilanz und Service überzeugte die Provinzial mehrfach. Ihr Gesamtergebnis: 80,26 Punkte. Die Krankenversicherer Signal Iduna, LVM, R+V, Allianz und Alte Oldenburger haben wie im Vorjahr ihren Platz in der Spitzengruppe behauptet. Neu hinzugekommen bzw. wieder in die Riege der top bewerteten Anbieter aufgestiegen ist die SDK. Neben der Debeka wurde die SDK im April 2019 auch mit dem Award „Deutschlands beste Versicherung“ unter der Schirmherrschaft von Franke und Bornberg, des Nachrichtensenders n-tv und des Deutsche Instituts für Service-Qualität ausgezeichnet. Am 21. April 2020 wird die Auszeichnung erneut verliehen.

Beitragsstabilität auch für Rentner

Gerade die PKV steht häufig wegen vermeintlich zu hoher Beiträge für ältere Versicherte und großer Beitragssprünge im Kreuzfeuer der Kritik. In der Berichterstattung fällt häufig unter den Tisch, dass es klare Vorgaben für Beitragserhöhungen gibt. So darf der Beitrag erst steigen, wenn die tatsächlichen Kosten die Kalkulation um mehr als zehn (teilweise fünf) Prozent übersteigen. Größere Beitragssprünge sind damit programmiert. Auch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) fordert ihren Tribut. Der map-report untersucht die Beitragsentwicklung zu ausgewählten Fallkonstellationen. Und meldet für dieses Jahr Entwarnung: Die untersuchten Versicherer haben zum Jahresbeginn 2020 ihre Beiträge im Durchschnitt um 3,21 Prozent angehoben – eine ähnliche Größenordnung wie im Jahr zuvor.

Für einen Angestellten lag die durchschnittliche Beitragserhöhung zwischen den Jahren 2000 bis 2020 bei 3,76 Prozent pro Jahr. Zu Jahresbeginn 2020 stieg ihr Beitrag durchschnittlich um 3,21 Prozent (Vorjahr: 2,87 Prozent). In der Musterberechnung für einen Bundesbeamten stiegen die Bestandsbeiträge von 2000 bis 2020 jährlich um 2,94 Prozent. Zum Jahresanfang 2020 waren es 3,85 Prozent (Vorjahr: 2,14 Prozent). In der stationären Zusatzversicherung wuchs der Beitrag in den vergangenen 20 Jahren durchschnittlich um 0,31 Prozent pro Jahr. Anfang 2020 betrug die Steigerung bei den untersuchten Gesellschaften bei 1,60 (Vorjahr: 3,24) Prozent.

Die Untersuchung der Beitragsentwicklungen beinhaltet zudem ein Fallbeispiel für Senioren. Der Modell-Vertrag wurde im Jahr 1982 abgeschlossen. Anfang des Jahres 2020 sind die Beispielkunden bereits 78 und 76 Jahre alt. Für diese Versicherten entfaltet die Verwendung der Alterungsrückstellung nach § 150 VAG ihre Wirkung.

Im beobachteten Zeitraum der Jahre 2000 bis 2020 lag die durchschnittliche Beitragserhöhung in der Beispielrechnung des im Ruhestand befindlichen ehemaligen Angestellten im Branchenschnitt wie im Vorjahr bei 2,3 Prozent. Das sind 1,4 Prozentpunkte weniger als bei den Vergleichstarifen. Zum Jahresbeginn 2020 wurde der Beitrag durchschnittlich um 1,7 Prozent erhöht (Vorjahr: 3,4 Prozent).

Zudem ist eine weitere Variante zum Vergleich der Beitragsanpassungen enthalten. Im Gegensatz zu den Musterfällen wird hier nicht ein bestimmter Vertrag beziehungsweise eine Tarifkombination für die Gegenüberstellung herangezogen, sondern der gesamte Bestand nach Monatssollbeiträgen. Die Beitragssteigerungen basieren hier auf dem BaFin-Nachweis 230. In dieser Rechnung für den Zeitraum von 2012 bis 2018 lagen die Beitragsanpassungen durchschnittlich bei 1,9 Prozent.

Ab sofort lieferbar

Der map-report „Rating Private Krankenversicherung“ ist ab sofort als map-report 914 im PDF-Format lieferbar. Interessenten wenden sich an service@fb-research.de oder bestellen direkt über unsere Website.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Beibehalt am Verrentungszwang ist Altersdiskriminierung

 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am Freitag ihren Bericht mit Empfehlungen zur zukünftigen Rentenpolitik vorgelegt. In Sachen privater Vorsorge und Riester-Rente bleibt sie im Nebulösen oder übernimmt die Forderungen der Versicherungslobby. Für den Bund der Versicherten e. V. (BdV) ein Armutszeugnis. „Die Rentenkommission hat die Chance vertan, Empfehlungen für eine Korrektur der Geburtsfehler der Riester-Rente auszuarbeiten und die private Vorsorge damit zukunftsfähig zu machen. Stattdessen setzt sie mit den Lebensversicherern auf das untaugliche Konzept einer sterbenden Branche“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Der Verbraucherschutzverein hat jüngst mit der Basisdepot-Vorsorge einen eigenen konstruktiven Vorschlag zur Lösung dieser Fragen vorgelegt.

Konkret vermisst der BdV im Gutachten der Rentenkommission klare neue Impulse für die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Zwar erkennt die Kommission den Zustand der privaten Altersvorsorge als „nicht zufriedenstellend“ an; es fehlen aber sowohl hinreichende Analysen, warum dies so ist, als auch Empfehlungen für nachhaltige Lösungen. „Die Versicherer tragen mit zu hohen Kosten, überhöhten Annahmen zur Lebenserwartung und massiver Intransparenz die Hauptschuld am Riester-Debakel“, erläutert Kleinlein. Daher wäre es richtig, mit neuen und alternativen Modellen gegenzusteuern, anstatt lediglich die bereits bekannten Fragen nochmals zu stellen. Der Verweis der Rentenkommission auf ein Standardvorsorgeprodukt (im Sinne eines neuen Produktstandards) reicht dafür jedoch nicht aus. „Wir brauchen für die private Altersvorsorge und die Riester-Rente eine klare Abkehr vom Leitbild der Lebensversicherung“, fordert Kleinlein.

Eine von der Rentenkommission angedeutete Lockerung der Riester-Garantien, wie von der Versicherungslobby vorgeschlagen, ist für den BdV nicht konsequent genug. „Wer Garantien lockern will, der muss konsequent auch den Verrentungszwang in Frage stellen“, so Kleinlein. Neben dem Beitragserhalt ist die Verpflichtung zu einer Leibrente derzeit noch das gesetzlich vorgeschriebene zweite zwingende Garantielement in der Riester-Rente, das zudem auch bei der Rürup-Rente vorgeschrieben ist. „Diese Verrentung zwingt die Versicherer dazu, mit einem Garantiezins und fester Lebenserwartung die Rentenhöhen zu kalkulieren“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. „Der Verrentungszwang führt zu enormen Kosten, die die Auszahlung fast halbieren können!“

Jüngst hat der BdV mit der Basisdepot-Vorsorge ein eigenes Konzept für die kapitalgedeckte Altersvorsorge vorgelegt, wenn Garantien grundsätzlich gelockert werden sollen. „Wenn Garantien aufgehoben werden sollen, dann brauchen wir mehr Freiheit und Wettbewerb in der Altersvorsorge“, erklärt Kleinlein. So soll es bei der geförderten Basisdepot-Vorsorge auch die Möglichkeit geben, das angesparte Kapital über einen festgelegten Zeitraum oder auch in einer Summe ausgezahlt zu bekommen. Kritiker*innen, die befürchten, dass das Geld dann verjubelt würde, hält Kleinlein entgegen: „Wer im Berufsleben gespart und damit gezeigt hat, dass er sich finanziell vernünftig verhält, dem kann man auch zutrauen, noch mit 65 mit Geld umgehen zu können.“ Und er ergänzt: „Der Verrentungszwang in der freiwilligen Vorsorge ist eine Entmündigung älterer Menschen – das ist Altersdiskriminierung.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de

Corona: R+V-Geschäftsbetrieb gesichert, umfassende Kundenbetreuung gewährleistet, 15.000 Mitarbeiter im Homeoffice

 

Das Coronavirus wirkt sich in Deutschland massiv auf alle Lebensbereiche aus – dies trifft auch die Versicherungswirtschaft. “Für uns als R+V Versicherung geht es in erster Linie darum, unsere Mitarbeiter zu schützen und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, um auch weiterhin uneingeschränkt für unsere Kunden da zu sein und ihnen gerade jetzt schnell und unkompliziert zu helfen”, betont Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG.

Erleichterungen bei Liquiditätsproblemen, Zusatzleistungen und Services

“Füreinander da zu sein ist in schwierigen Zeiten wie diesen ein wichtiges Signal an unsere Kunden, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Unseren Privat- und Firmenkunden bieten wir daher in allen Sparten vielfältige Hilfen bei finanziellen Problemen und Erleichterungen, die negative Auswirkungen der Corona-Krise lindern sollen”, so der R+V-Chef.

Beispiele:

Sollten einzelne Kunden aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, bemühe sich die R+V nach Kräften, mit ihnen individuelle Lösungen zu finden, so Rollinger. Für alle Sparverträge zum Vermögens- und Vorsorgeaufbau können Kunden beispielsweise formlos Stundungen beantragen. Diese gewährt die R+V zinslos bis zu einer Dauer von sechs Monaten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2020. Krankenvollversicherte können ihren Vertrag auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang oder/und höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. Innerhalb von maximal sechs Monaten ist ohne erneute Gesundheitsprüfung ein Wechsel zurück in den Ursprungstarif möglich.

Auch die Kfz-Firmenkunden der R+V sind in einigen Branchen stark betroffen. Viele Zulassungsstellen sind geschlossen oder haben nur noch eingeschränkte Öffnungszeiten. Deshalb bietet die R+V ihren Kunden bis zum 30.04.2020 eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung. Außerdem wurde die jährliche Gewinnbeteiligung für Firmenkunden mit gutem Schadenverlauf vorgezogen.

Die R+V unterstützt ihre Firmenkunden darüber hinaus dabei, Lkw und Zugmaschinen, die bisher nur für den Werkverkehr im Einsatz waren, auch für den Güterverkehr und damit beispielsweise für die Lieferung von Lebensmitteln nutzen zu können.

Die Kreditversicherung leistet grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zur Liquiditätssicherung von Unternehmen. Für die R+V-Warenkreditversicherung und auch die R+V-Kautionsversicherung gilt aktuell: Die R+V wird keine generellen Einschränkungen oder Reduzierungen bei übernommenen Risiken vornehmen. Auch stehen alle Produktlinien und deren bedingungsgemäße Leistungen den Kunden weiterhin zur Verfügung.

Auch für die bei der R+V versicherten Ärzte, die aktuell eine besonders wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen, hat der genossenschaftliche Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung erweitert. So sind jetzt beispielsweise auch telemedizinische (z. B. Video-Beratung) und telefonische Beratungen (z. B. Notrufzentrale) abgesichert, ebenso die Unterstützung oder Vertretung von erkrankten ärztlichen Kollegen (z. B. Praxisvertretung).

Ab 1. April 2020 bietet die R+V ihren krankenvollversicherten Kunden über ihren Kooperationspartner TeleClinic GmbH eine Plattform für telemedizinische Behandlung an. Je nach medizinischem Anliegen vermittelt die TeleClinic GmbH einen Gesprächstermin bei einem Arzt aus ihrem Ärztenetzwerk. Die digitale Sprechstunde erweist sich gerade in Corona-Zeiten als Vorteil. So können Ansteckungen im Wartezimmer vermieden werden. Daher ermöglicht die TeleClinic GmbH auch R+V-Kunden bis 15. April 2020 ein kostenfreies Corona-Arztgespräch.

10.000 zusätzliche Heimarbeitsplätze geschaffen, 20 Corona-Infizierte

Die R+V hat sich frühzeitig auf die Corona-Pandemie vorbereitet und bereits Ende Februar ein Lagezentrum eingerichtet. Das bundesweit besetzte 50-köpfige Team hat die zentrale Aufgabe, die Auswirkungen des Virus auf die Geschäftstätigkeit der R+V und die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Rund um die Uhr beobachten die Teammitglieder die sich verändernde Weltlage und leiten daraus Empfehlungen für die R+V ab.

So hat der genossenschaftliche Versicherer schon frühzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab dem 30. März 2020 rund 15.000 von den in Deutschland mehr als 16.000 R+V-Mitarbeitern im Homeoffice arbeiten und umfassende Unterstützung erhalten. Um das zu ermöglichen, hat die R+V innerhalb kurzer Zeit 10.000 zusätzliche mobile Arbeitsplätze eingerichtet. Darunter auch für viele Mitarbeiter, die spezielle IT-Anwendungen benötigen und nun per Remote Access von zu Hause aus arbeiten können. Die verbleibenden Kollegen – insbesondere in der IT, in der Post- und Warenannahme und im Kundenservice – sorgen vor Ort dafür, dass die Geschäftsprozesse weiterlaufen. Videoberatung und die Möglichkeit digitaler Unterschriften helfen den Außendienst-Mitarbeitern aktuell, ihre Kunden trotz Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weiter umfassend zu betreuen.

Rollinger: “Wir haben die Homeoffice-Quote sukzessive weiter hochgefahren.” Das dient dem Schutz der Mitarbeiter und gewährleistet, dass der Geschäftsbetrieb der R+V ungehindert weiterlaufen kann – von der Kundenberatung über die Policierung von Verträgen bis zur Bearbeitung von Schäden. “Als einer der führenden deutschen Versicherer und als der größte private Arbeitgeber an unserem Direktionsstandort in Wiesbaden haben wir zudem auch die gesellschaftliche Verantwortung, der weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.”

Aktuell sind bundesweit 20 R+V-Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden, fünf davon sind bereits wieder gesund. Die meisten der positiv getesteten Mitarbeiter sind Rückkehrer aus Risikogebieten, die seit ihrem Urlaub vorsorglich von zu Hause arbeiten, um das Ansteckungsrisiko für Kollegen auf ein Minimum zu reduzieren.

2020: Gedämpfte Aussichten durch Corona

“Da sich die Dauer und damit die Schwere der Folgen der Corona-Pandemie noch nicht absehen lassen, können wir die Auswirkungen auf unser Geschäft zum jetzigen Zeitpunkt auch überhaupt noch nicht beziffern”, so der R+V-Vorstandsvorsitzende.

Sicher sei aber, dass sich der Wachstumskurs der letzten Jahre in 2020 zunächst nicht ungebremst fortsetzen werde. Die aktuelle Marktlage und die wirtschaftlichen Aussichten für den weiteren Verlauf des Jahres sind ungewiss. So wird sich die prognostizierte steigende Zahl an Insolvenzen auch bei der R+V niederschlagen. Im Firmen- wie im Privatkundengeschäft ist damit zu rechnen, dass sich die dynamische Neugeschäftsentwicklung des Jahresbeginns deutlich abschwächen wird. Ebenso wird der Wunsch von Kunden nach Beitragsfreistellungen den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr zusätzlich schmälern.

Wachstumsstarker Jahresauftakt

In den ersten beiden Monaten dieses Jahres verzeichnete die genossenschaftliche R+V Versicherung eine sehr gute Neugeschäftsentwicklung und legte mit einem Beitragsplus von 11,1 Prozent in der Erstversicherung einen gelungenen Jahresauftakt 2020 hin:

Die Schaden-/Unfallversicherung hat ihre Beiträge um 6,6 Prozent gesteigert. Auch ihre starke Position als drittgrößter deutscher Kfz-Versicherer hat die R+V mit einem positiven Wechselgeschäft weiter gefestigt.

Zum guten Beitragszuwachs von 20,1 Prozent in der Lebens- und Pensionsversicherung haben besonders neue Garantieprodukte beigetragen. Darunter auch die neue Rentenversicherung R+V-AnlageKombi Safe+Smart, mit der die R+V seit Jahresbeginn am Markt ist.

Die R+V Krankenversicherung legte in den ersten beiden Monaten 2020 ebenfalls deutlich um 5,9 Prozent zu.

Sturm Sabine kostet 66 Millionen Euro

Der Frühjahrssturm Sabine zu Beginn des laufenden Jahres schlug bei der R+V mit 40.400 Schadenmeldungen und einem Schadenvolumen von rund 66 Millionen Euro zu Buche. Damit war Sabine das schadenträchtigste Einzelereignis in der Erstversicherung seit dem Sturm Friederike vor zwei Jahren.

2019: Hoher IFRS-Gewinn aufgrund von Sondereffekten

Der R+V Konzern beendete das Geschäftsjahr 2019 nach der internationalen Rechnungslegung IFRS mit einem Vorsteuergewinn in Höhe von 1,0 Milliarden Euro. Für den starken Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahresgewinn in Höhe von 448 Millionen Euro war maßgeblich ein besonders hohes Kapitalanlageergebnis von 6,2 Milliarden Euro (2018: 1,2 Milliarden Euro) verantwortlich. Insbesondere die weiter gesunkenen Zinsen an den Kapitalmärkten und die Besonderheiten der Rechnungslegung nach IFRS – die den Ansatz der Kapitalanlagen zu aktuellen Marktwerten verlangt – wirkten sich hier aus. Nach der deutschen HGB-Rechnungslegung lag das Vorsteuerergebnis mit 296 Millionen Euro leicht unter dem Vorjahr (300 Millionen Euro).

200.000 neue Kunden, 465 neue Mitarbeiter

Darüber hinaus haben alle Geschäftsbereiche mit guten versicherungstechnischen Ergebnissen zum hohen Konzernergebnis beigetragen. Im R+V Konzern stiegen die Beitragseinnahmen um 7,8 Prozent auf 17,4 Milliarden Euro. In der deutschen Erstversicherung verzeichnete die R+V ein sehr gutes Beitragswachstum von 6,1 Prozent auf rund 15 Milliarden Euro. Alle Segmente trugen dazu bei. Auch die Anzahl der Kunden hat sich 2019 weiter um 200.000 erhöht. Insgesamt vertrauen heute 8,8 Millionen Kunden der R+V in allen Versicherungsbelangen.

Mit der erfolgreichen Geschäftsentwicklung der R+V im Jahr 2019 ging auch ein erneuter Anstieg der Zahl der Mitarbeiter einher: Zum 31.12.2019 beschäftigte die R+V Gruppe in Deutschland 16.080 Mitarbeiter, 465 mehr als im Vorjahr. Höhere Mitarbeiterzahlen verzeichneten besonders die Bereiche Schadenbearbeitung, das R+V-Servicecenter und die IT.

4,6 Millionen Euro Cashback für VR-Mitglieder-Plus-Kunden

649 teilnehmende Volksbanken und Raiffeisenbanken, 150.000 Kunden und 250.000 abgeschlossene Verträge – das ist die Erfolgsbilanz des ersten Mitglieder-Plus-Produkts, der VR-Mitglieder-PrivatPolice. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Produkteinführungen in der Geschichte der R+V Versicherung. Jetzt hat das 2019 gestartete Cashback-Produkt die erste Beitragsrückerstattung an seine Kunden in Höhe von 4,6 Millionen Euro vorgenommen. “Wir bauen dieses Erfolgskonzept weiter aus”, berichtet Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung. Den Cashback gibt es bisher für die fünf Bausteine der VR-Mitglieder-PrivatPolice: Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall. Seit 1. Januar 2020 ist auch die R+V Betriebskrankenkasse Teil der Mitglieder-Plus-Familie. Neu ist zudem die Risiko-UnfallPolice. Künftig sollen auch Kfz-Kunden in den Genuss einer möglichen Beitragsrückerstattung kommen.

Zielgruppe des Mitglieder-Plus-Konzepts sind 18,6 Millionen Menschen, die Mitglied einer Genossenschaftsbank sind. Dieses Mitgliedergeschäft zu fördern, hat sich die R+V als der Versicherer der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken auf die Fahnen geschrieben. Die Grundidee: Alle Mitglieder einer Genossenschaftsbank bilden eine Versichertengemeinschaft. “Ganz im Sinne unseres neuen Markenauftritts ‘Du bist nicht allein’ erhalten sie bei gutem Schadenverlauf einen Teil der Beiträge zurück”, erläutert Rollinger. “Wir setzen dabei auf das faire Verhalten unserer Kunden.”

Ab 2022 alle Omnikanal-Produkte und -Services auf einer Plattform

Sich gegenseitig helfen, gemeinsam große Ziele erreichen, Verantwortung für andere übernehmen, kurz: genossenschaftlich denken und handeln. “Das ist seit jeher Teil unserer DNA und unser zentraler Erfolgsfaktor”, betont R+V-Chef Rollinger. “Dazu bekennen wir uns jetzt noch offensiver und werden unsere gemeinsamen Anstrengungen zusammen mit unseren Partnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken weiter intensivieren.”

Als in Deutschland einzigartiger Allfinanzverbund sei die Genossenschaftliche FinanzGruppe dafür prädestiniert. Hierzu arbeitet die R+V intensiv mit dem Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und dem genossenschaftlichen IT-Dienstleister Fiducia & GAD IT AG an einer gemeinsamen Vertriebsplattform, die über das Onlinebanking der Genossenschaftsbanken läuft. Diese soll bis 2022 alle Omnikanal-Produkte und -Services der FinanzGruppe vereinen. Für die R+V entwickelt ein eigenes Team erste Produkte, die bereits im Test bei Beratern und Kunden sind. “Der personelle Vertrieb wird auch im Omnikanalmix immer eine elementare Bedeutung behalten”, ist der R+V-Vorstandsvorsitzende überzeugt.

Naturschäden auf 224 Millionen Euro gesunken

Auf der Schadenseite sorgte eine geringere Anzahl an Naturschadenereignissen für einen deutlich geringeren Schadenaufwand in der Erstversicherung. Für insgesamt 107.000 Schäden, 31.000 weniger als im Vorjahr, zahlte die R+V an ihre Kunden 224 Millionen Euro. Der Schadenaufwand lag damit um 15,7 Prozent unter dem des Vorjahres.

Die Verwaltungskostenquoten der R+V bewegten sich 2019 konstant auf Vorjahresniveau und weiterhin deutlich unter Branchenniveau: Leben/Pension: 1,2 Prozent, Kranken: 1,6 Prozent, Schaden/Unfall: 10,9 Prozent.

Die R+V Versicherung, eines der finanzstärksten deutschen Versicherungsunternehmen, verfügte trotz eines herausfordernden Kapitalmarktumfeldes zum 31.12.2019 weiterhin über eine komfortable ökonomische Risikotragfähigkeit unter Solvency II von 237 Prozent. Dadurch sei die R+V auch für die Auswirkungen des Coronavirus gut gewappnet, sagt R+V-Chef Rollinger.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de